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Jahrgang 10

ISSN 1611-227X

24. M채rz 2012

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PASEWALKER NACHRICHTEN

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Impressum Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, www.schibri.de, E-Mail: info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Der Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher, Tel.: 03973/2067-0, kontakt@uer-tal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: Günter Schrom (GS), Tel.: 03973/216471, E-Mail: guenter.schrom@t-online.de Anzeigen: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Anzeigenannahme: Frau Nowak, Tel.: 039753/22757 oder 0172/3060122 E-Mail: nowak@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. Druck/Endverarbeitung: Hoffmann-Druck Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).

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Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt Stadt Pasewalk 5 Wir Gratulieren 7 Jubilare 11 Öffentliche Bekanntmachung 14 Rathaus 17 Kultur & Museum 18 Feuerwehr 19 Wirtschaft 22 Infos 24 Kultur- & Sporttermine 27 Kitas & Schulen 32 Veranstaltungskalender 35 Gedenken an einen Pasewalker Visionär: Erich Paulun 37 Die Kinder von Kamp 39 Am Rande 39 Vereine 43 Frühlingsgala 44 2. Eggesiner K1-Fight-Cup Teil Amt Uecker-Randow-Tal 46 Wir Gratulieren 47 Öffentliche Bekanntmachungen 61 Aus den Gemeinden 65 Informationen 65 Aus dem Kulturleben 68 Aus dem Vereinsleben – Gewerbliche Anzeige –


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wir gratulieren … den Jubilaren zum Geburtstag im Monat April 2012 Zum 100. Geburtstag Frau Agnes Jürgens Zum 99. Geburtstag Frau Erna Wetzel Zum 97. Geburtstag Frau Gerda Thiele Zum 94. Geburtstag Frau Frieda Dreilich Zum 92. Geburtstag Frau Anneliese Daberkow Frau Gerda Frey Frau Emmy Pommerening Zum 91. Geburtstag Frau liesbeth Ickert Frau Marie Zirm Frau Erika Stange Zum 89. Geburtstag Frau Gerda Fleischer Frau Dorothea Gutjahr Frau Edith Gerth Herrn Alfred Wilke Zum 88. Geburtstag Frau Ursula Lück Frau Elfriede Märtin Zum 87. Geburtstag Frau Margot Mietzner Herrn Erich Mante Frau Hedwig Hübner Herrn Willi Kage Herrn Herbert Bauert Frau Helene Werth Zum 86. Geburtstag Frau Hildegard Brillowski Frau Gerda Brettin Frau Erna Korsch Frau Ilse Dinse Zum 85. Geburtstag Frau Hildegard Pellatz Herrn Hans Joachim Schmidt Frau Irmtraut Gombert Zum 84. Geburtstag Frau Waltraud Zuchowski Frau Christel Kesten

Frau Brigitte Gorkow Frau Ursula Lentz Frau Ilse Splitt Herrn Siegfried Dumm Frau Christa Weber Zum 83. Geburtstag Herrn Günter Krahn Frau Edeltraut Riborth Herr Manfred Paetzel Frau Helene Sündermann Frau Irlanda Bressem Zum 82. Geburtstag Frau Inge Mathwig Herrn Ernst Sydow Herrn Wilhelm Gehrke Zum 81. Geburtstag Frau Gisela Krüger Frau Ilse Foth Herrn Werner Höfs Herrn Fred Scharf Frau Elli Barz Herrn Günter Hahn Frau Ilse Wegner Zum 80. Geburtstag Frau Iris Schwenn Frau Grete Rauch Frau Inge Hübener Herrn Johann Richau Frau Edith Enskat Herrn Horst Didrigkeit Zum 79. Geburtstag Frau Christel Lamprecht Frau Ruth Zimmermann Frau Helga Gnirk Frau Christel Ewald Herrn Lothar Lange Herrn Gert Gläser Zum 78. Geburtstag Frau Angret Vogel Frau Sieglinde Neumann Frau Elli Radke Frau Bärbel Beyer Frau Irmtraud Grotzke Frau Anneliese Heinke Frau Waltraut Götsch Zum 77. Geburtstag Herrn Hubert Walker

Herrn Rudi Fritzschka Herrn Horst Gehrke Frau Eva-Maria Artuschewski Herrn Karl-Heinz Wolff Herrn Georg Müller Herrn Eberhard Noack Frau Helene Fiedler Frau Herta Reinicke Frau Liane Zuckowski Herrn Ernst Brüske Herrn Kurt Tuchtenhagen Herrn Siegfried Lange Herrn Dieter Gehse Frau Gertraud Labitzki Zum 76. Geburtstag Herrn Joachim Podstawa Frau Edith Bliß Herrn Günter Klawitter Herrn Manfred Pantel Herrn Fritz Gnirk Frau Hildegard Pliquett Frau Sieglinde Hahn Frau Elsbeth Linke Frau Gertrud Paetzel Herrn Bernhard Gulow Herrn Werner Jahnke Herrn Horst Barnett Herrn Kurt Janke Zum 75. Geburtstag Frau Helga Hertel Herrn Friedrich Thormann Frau Dr. Dora Knape Frau Anneliese Helle Frau Renate Lorenz Herrn Horst Treptau Frau Eva Haberstroh Frau Helga Lewerenz Herrn Friedbert Wilde Herrn Gerhard Bubbe

Frau Gertrud Berger Frau Hannelore Malthies Herrn Wldzimierz Malachowski Frau Margitta Fechner Herrn Jürgen Sell Herrn Hans Matthies Herrn Horst Zimmermann Zum 72. Geburtstag Frau Rosemarie Behm Frau Ursula Priegnitz Herrn Horst Firlei Frau Karin Seefeldt Herrn Klaus Fischer Herrn Wolfgang Hüfner Frau Erika Rohloff Frau Brigitte Ehlert Frau Brigitte Hasselmann Frau Inge Köppen Herrn Dieter Blödorn Frau Rita Ponick Herrn Manfred Heilemann Herrn Lothar Lietz Herrn Karl Thurmann Frau Rosita Arndt Frau Annemarie Heunemann Zum 71. Geburtstag Herrn Klaus Sobczinski Frau Dorothea Wolff Herrn Karl Seidel Frau Rita Berg Herrn Werner Ahrendt Frau Annelies Ciesielski Frau Rosemarie Timm-Flemming Frau Christa Werth Frau Bärbel Tech Herrn Eberhard Sy Frau Sigrid Winnen

Zum 70. Geburtstag Frau Elli Glöde Zum 74. Geburtstag Frau Christa Fedtke Frau Ilse-Nore Deutschendorf Frau Heidelore Rachow Frau Edelgard Wolff Frau Isolde Hetke Herrn Klaus Hanff Frau Hannelore Flach Herrn Klemens Petri Frau Gerda Lieske Frau Hildegard Gutschmidt Frau Hannelore Meinke Frau Ingelore Schulz Frau Brigitte Rasch Zum 73. Geburtstag Herrn Dr. Bernd Nitzke Frau Sonja Werth

Auf Grund § 36 des Meldegesetzes M-V vom 12.10.92 (GVOBl. M-V S. 578) möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk, einlegen müssen.


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Jubilare Der 97-jährige Georg Stein macht so manchem Jüngeren sportlich etwas vor (PN/EE). Man will es kaum glauben, Georg Stein feiert im Cura-Seniorenzentrum seinen 97. Geburtstag. Noch immer erkundet der mobile Senior, zum Teil auch selbständig, mit seinem Rollator Pasewalk. Wenn die Strecke etwas weiter geht, nimmt er schon Mal den elektrischen Rollstuhl zur Hilfe. Er will wissen, was in seiner Stadt passiert. Davon überzeugen konnte sich auch Rainer Dambach, Pasewalks Bürgermeister, als er mit einem großen Blumenstrauß und vielen guten Wünschen gratulierte. Dabei begannen die Kinderjahre für den Jubilar gar nicht so rosig. Der Vater blieb im Krieg, ja er lernte ihn erst gar nicht kennen. Als er gerade sieben Jahre war, starb die Mutter. Ein Onkel bot ihm Unterschlupf. Mit 12 verdiente er sich dann seinen Lebensunterhalt bei einem Bauern. „Ich hütete die Kühe und musste das ganze Viehzeug versorgen. Dafür erhielt ich Essen und Kleidung“, berichtet der in der Niederlausitz geborene Mann dem Bürgermeister. Er lernte den Beruf eines Kupferschmieds. Vier Jahre dauerte die Lehre, dann schlossen sich zweieinhalb Jahre als Geselle an und alles für 1,80 Mark in der Woche. „Eine Mark musste ich an den Vormund, meinen Onkel für den Lebensunterhalt abgeben“ resümiert Stein. 1935 ging er für einige Zeit zum Militär, bis es ihn 1938 nach Pasewalk in das Bahnbetriebswerk verschlug. Die Loks, damals noch mit Dampf betrieben, hatten es ihm angetan. Er wurde Lokführer, war dann meistens mit Güterzügen unterwegs. Diese

Der 97-jährige Georg Stein freut sich über die Glückwünsche, die Bürgermeister Rainer Dambach überbringt. Foto: Ernst

Position verschonte ihn auch vor dem Einzug als Soldat in den Krieg. Später führten ihn seine Schienenwege bis nach Russland, auch privat. Mit 65 ging er in den Ruhestand. Endlich ein wenig mehr Zeit für die Ehefrau, die Hobbys Angeln und Gartenarbeit. „Es macht Freude, sich fit zu halten“, gesteht der 97–jährige Georg Stein dem Bürgermeister. Sportlich war und ist Georg Stein noch immer. Jeden Morgen wird das Fenster geöffnet und dann heißt es erst einmal 12 Minuten Frühsport. Doch das reicht dem rüstigen Senior nicht. Kraftsport kommt hinzu. Hanteln mit je 2 Kilo-

gramm für die Arme und 2,5 für die Beine werden gestemmt. Da staunen die Gäste, zu denen auch die Töchter und der Schwiegersohn gehören. „Aber Sitzsport, das kommt gar nicht infrage“, betont Stein, der auch auf allen anderen Veranstaltungen, die im Seniorenzentrum stattfinden, zu finden ist. Vor sechs Jahren wurde das Seniorenzentrum sein zu Hause. Zuerst zusammen mit seiner Frau auf einer anderen Etage. Nach deren Tod zog er um. „Es ist schön hier, das Personal kümmert sich sehr um uns und es gibt immer schöne Veranstaltungen“, lobt Stein.

Herzliche Glückwünsche zur

Goldenen Hochzeit den Eheleuten Peter und Bärbel Krämer

Diamantenen Hochzeit den Eheleuten Hans und Ilse Preißler

Überraschung zum 97. Geburtstag (PN/EE). Bei Elfriede Belz in der Marktstraße in Pasewalk herrschte große Aufregung. Die stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Baganz stand mit einem großen Blumenkorb und vielen Grüßen und Glückwünschen des Bürgermeisters der Stadt Pasewalk vor der Tür. Die mobile 97-Jährige feierte am 19. Februar im Kreise ihrer Lieben ihren Ehrentag. „Zu Hause“ waren wir vier Kinder, drei Mädchen und ein Junge, ich war die Zweite. Die jüngste Schwester lebt noch, sie ist auch diejenige, die

der Schwester täglich hilfreich zur Seite steht. Außerdem kommt dreimal täglich der Pflegedienst von St. Spiritus. Von dort wird auch das Mittagessen gebracht, „es ist lecker“, schwärmt sie. In Pasewalk, in der Grünstraße – Ecke große Kirchenstraße aufgewachsen, erinnert sie sich noch ganz genau an die schönen aber auch an die harten Tage in ihrem Leben. Zu den schönen Begebenheiten gehören unbedingt einige aus den Kindertagen. „Da kamen die Scherenschleifer und gingen von Haus zu Haus,

oder der Leierkastenmann, der auf der Straße spielte. Für einen Groschen spielte unser Lieblingslied. Es war schön“, resümiert die Seniorin, die inzwischen neben ihrem Sohn mit Schwiegertochter, drei Enkel mit Familie und fünf Urenkelkinder hat. Aber sie hat auch die Zeit des Krieges mitgemacht. „Alle Männer aus der Familie sind im Krieg geblieben, auch ihr erster Mann“, berichtet sie. 1936 hatten die beiden jungen Leute geheiratet, ein Jahr später kam Sohn Horst zur Welt. Es war eine schwere


PASEWALKER NACHRICHTEN Zeit, zumal Elfriede Belz auch zum Kriegsdienst nach Neu Stettin musste. Sie hatte Glück, sie arbeitete in der Küche, aber ihr Sohn war in dieser Zeit bei fremden Leuten untergebracht, das war sehr schwer für die Frau. Sie erlebte die Flucht, kam bis Malchin mit ihrem Sohn. Der Opa konnte hier eine kleine Wohnung besorgen. Dort lernte sie auch ihren zweiten Mann kennen. In den unruhigen Zeiten wechselte sie zwischenzeitlich auch Mal wieder nach Pasewalk. 1949 heiratete sie wieder. Einen großen Schritt wagten die Eheleute 1956, sie zogen nach Hamburg. Dort arbeitete Elfriede Belz bis zu ihrer Rente in der Lohnbuchhaltung. „In den ersten Jahren gab es jeden Freitag Lohn. Da haben wir das Geld immer in Tüten vorbereitet“, erinnert sie sich. Ob es nun die schönen Erinnerungen an Pasewalk waren, oder vielleicht auch ein wenig Heimweh, wer weiß? 1995 zog sie wieder in ihre alte Heimat Pasewalk. Noch immer sagt sie: „In Pasewalk gibt es schöne Mädchen“. Na ja, sie muss es ja eigentlich wissen.

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Glückwünsche überbrachte die 1. Stellvertretende des Bürgermeisters, Frau Gudrun Baganz. Foto: Ernst

90. Geburtstag Heinz Erdmann (PN/EE). Eigentlich ist Heinz Erdmann ein „junger Pasewalker“. Er und seine Frau zogen erst vor 14 Jahren in die Stadt an der Uecker. Hier feierte er am 20. Februar seinen 90. Geburtstag und die Gratulanten kamen nicht nur aus dem Kreise der Familie. Als einer der Ersten stellte sich der Bürgermeister der Stadt, Rainer Dambach, mit Blumen und Glückwünschen ein. Hausbewohner und die Ortsgruppe der Volkssolidarität schlossen sich an. Gern berichtete der Jubilar dem Bürgermeister von den schönen Erlebnissen in unserer Stadt. Obwohl es doch eine Umstellung war, aus dem verhältnismäßig großen Greifswald in das kleine Pasewalk zu ziehen, lebten sich die Eheleute schnell ein. „Wir waren vorher oft bei unserer Tochter und unseren Schwiegersohn zu Besuch und lernten so schon viele Leute kennen. Hinzu kam, dass wir gleich Anschluss an die Gruppe der Volkssolidarität fanden“, berichtet Heinz Erdmann. „Hier und beim Deutschen Roten Kreuz sind wir schon viele Jahre Mitglied“, ergänzt er. Für Heinz Erdmann und seine Familie war es besonders wichtig, dass sie hier gleich einen Anlaufpunkt hatten. War es in jungen Jahren das Kegeln, das Segeln auf dem Malchiner oder Kummerower See und das Tanzen; „früher waren wir immer die Ersten und die Letzten auf dem Tanzparkett“, ergänzt Erdmann, sind es heute die ruhigeren Spaziergänge oder Ausflüge mit der Familie, die das Herz erfreuen. Dass er noch so fit ist, ver-

Bürgermeister Rainer Dambach gratuliert Heinz Erdmann zum 90. Geburtstag und überbringt gleichzeitig Glückwünsche des Ministerpräsidenten unseres Landes. Foto: Ernst

dankt er dem Sport. „Sport hält fit“, sagt er. 32 Jahre kegelte der jetzige Senior aktiv in Greifswald. Geboren im Kreis Demmin, in Malchin aufgewachsen, dort auf die Volksschule gegangen und den Beruf eines Schlossers erlernt. Es folgten die Jahre des Krieges. Diese glücklich überstanden arbeitete der engagierte Schlosser in Greifswald in einem Betrieb für „landwirtschaftliche Kraftwerke“. Die Familie zog nach Greifs-

wald. Das Arbeitsgebiet Erdmanns, der inzwischen die Meisterschule absolvierte und Werkstattleiter wurde, zog sich an der ganzen Ostseeküste entlang. 32 Jahre arbeitete der engagierte Mann in demselben Betrieb für Melioration in dem Schöpfwerke betreut wurden. Denkt er zurück, erinnert er sich gern daran. Denkt er an die Zukunft, wünscht er sich vor allem Gesundheit für sich und seine Familie.


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Geburtstagsfeier in St. Spiritus für Amelie Hoffmann (PN/EE). Amelie Hoffmann schaut aus dem Fenster. Sie kann genau auf die Straße sehen und alle ankommenden Gäste schon von Weitem erkennen. Sie feierte am 1. März ihren 95. Geburtstag. Erster Gratulant war natürlich ihr lieber Ehemann und das Personal von der Geistlichen Stiftung St. Spiritus. Aber auch aus der Stadtverwaltung kamen Grüße und Glückwünsche. Gudrun Baganz, stellvertretende Bürgermeisterin Pasewalks, überbrachte Blumen und viele gute Wünsche des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung. Gemeinsam haben die Eheleute in St. Spiritus ein schönes Zimmer in der ersten Etage des Hauses. „Wir wollten gern hier her“, berichten die beiden. Aber trotzdem ist ein bisschen Heimweh nach dem Häuschen mit Garten in Jatznick dabei. 2008 kam die Krankheit. Zuerst wohnte Amelie Hoffmann für kurze Zeit im Cura-Seniorenzentrum. 2009 zog sie um in die Stiftung, wo etwas später auch ihr Mann hinzuzog. Das Licht der Welt erblickte die Jubilarin im Sudetenland. Dort wuchs sie auf und ging zur Schule. Nach dem Krieg 1945/46 kam sie nach Jatznick, erinnert sie sich. Dort lernte sie ihren jetzigen Mann kennen und die beiden heirate-

Inmitten ihrer Familie feiert Amelie Hoffmann ihren 95. Geburtstag in St. Spiritus. Foto: Ernst

ten 1953. Fast ihr ganzes Leben blieb sie in Jatznick. Trug der kleine Garten am Haus nach dem Krieg vor allem zur Ernährung der Familie bei, erfreuten später die Blumen das Auge der Jatznickerin. Ganz aktiv engagierte sich Amelie Hoffmann in der Gruppe der Volkssolidarität, erinnert sich

die Enkeltochter Vida Maurer, die mit ihrem Mann und der Schwiegertochter zu den liebsten Gratulanten des Tages gehören. Zur Familie gehören drei Enkelkinder und vier Urenkelkinder. „Der Sohn ist leider schon vor drei Jahren verstorben“, berichtet der Ehemann.

Erika Kleist feiert 90. Geburtstag im Cura-Seniorenzentrum (PN/EE). „Wir freuen uns, dass es unserer Mutter, Erika Kleist, hier so gut gefällt“, berichten Marianne und Jürgen Günther, die der Mutter liebevoll gratulieren. Die Jubilarin feierte am 2. März im Cura-Seniorenzentrum in Pasewalk ihren 90. Geburtstag. Dazu ist eine Tafel festlich gedeckt und natürlich haben sich dazu Gratulanten eingestellt. Allen voran die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Pasewalk, Gudrun Baganz. Mit einem großen Blumenstrauß überbringt sie die Grüße und Glückwünsche des Bürgermeisters und der Stadtverwaltung Pasewalk. Liebe Grüße kommen auch von den Mitarbeitern des Hauses. Seit 2007 wohnt Erika Kleist im Seniorenzentrum. Gern nimmt sie an den wöchentlichen Veranstaltungen im Haus teil. Auf Spaziergängen gilt noch immer ihre ganze Aufmerksamkeit den Blumen, so wie früher denen in ihrem Garten oder in der Gärtnerei, wo Erika Kleist arbeitete. Gern hört sie noch immer Musik. Wenn die Musiktherapie angesetzt ist, fehlt sie auf keinen Fall. Bei Stargard in Hinterpommern geboren und aufgewachsen, brachten sie die Wirren des Krieges und der Flucht 1945 nach Pe-

Blumen und Glückwünsche an Erika Kleist. Foto: Ernst

tersruh bei Brüssow. 1946 heiratete sie und schenkte zwei Kindern das Leben. Sie arbeitete in der Landwirtschaft und umsorgte die Familie. 1996 verstarb ihr Mann. 2002 zog sie nach Brüssow und schließlich 2007

nach Pasewalk ins Cura-Seniorenzentrum. Hier ist sie ihren Kindern und ihrer Enkeltochter, die sie sehr gern und oft besuchen viel näher, denn alle wünschen sich noch viele schöne gemeinsame Stunden.


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Elisabeth Kern feiert 100. Geburtstag im Cura-Seniorenzentrum (PN/EE). Sie macht so manchem Jüngeren noch etwas vor. Elisabeth Kern wurde am 7. März 100 Jahre. Dabei sind ihre Gedanken noch fit und ihr Humor und ihre Lebensfreude lassen nichts zu wünschen übrig. „Nein 100 Jahre, so fühle ich mich noch nicht, das muss ein Rechenfehler sein“, scherzte sie noch kürzlich mit ihren Enkelsöhnen berichten diese. Über 80 Gäste fanden sich zu ihrer Geburtstagsfeier im Cura-Seniorenzentrum ein. Darunter der Bürgermeister der Stadt Pasewalk, Rainer Dambach, der seine Grüße und Glückwünsche, die der Stadt und die des Ministerpräsidenten unseres Landes überbrachte. Die 9 Kinder, 19 Enkel, 21 Urenkel und 6 Ururenkel mit ihren Familienangehörigen und Freunden kamen zum gratulieren. „Ganz genau kennen wir uns untereinander auch nicht“, gesteht eine der Gäste. Aber das ist ja auch nicht so wichtig, bei der großen Familie kann das schon geschehen. Hauptsache ist ja, dass sich Oma freut. Geboren und aufgewachsen ist die Jubilarin in Stettin. Schon früh entdeckte sie ihre Leidenschaft für das Nähen. Mit sieben Jahren konnte sie bereits eine Nähmaschine bedienen. Das half später nicht nur die Kleidung für die Kinder, sondern auch für die Enkel und Urenkel herzustellen und zu reparieren. Erwachsen geworden lernte sie ihren Mann Johann kennen, sie heirateten im November 1934 und zogen in den kleinen, verträumten Ort Peterswalde. Der wurde für Kinder, Enkel und Urenkel zu einem zu Hause, einem Ort der Geborgenheit und des Glücks. In Peterswalde arbeitete die junge Elisabeth, wie die meisten der Bewohner, auf dem Gut. 1945 übernahm sie eine Siedlung. Es begann eine sehr schwere und entbehrungsreiche Zeit für die Mutter von 5 Kindern. Der Ehemann noch in Kriegsgefangenschaft, hatte sie so alle Arbeiten allein zu bewältigen. Ulrich der Älteste versuchte seiner Mutter so gut es ging

Die Jubilarin im Kreise ihrer Familie und Gratulanten. Foto: Ernst

zu helfen. Erst 1947 kehrte der Familienvater mit schweren gesundheitlichen Schäden nach Hause zurück. Diese machten der Familie auch weiter große Sorgen und Probleme. Doch den Kopf in den Sand stecken, das gab es nicht für Elisabeth Kern. Im Gegenteil, die Familie wurde noch größer. Sie wurde schließlich zum Beruf. „9 Kinder, 1 Sohn starb schon als Säugling im den 40er Jahren, bedurften einer straffen Führung, aber böse Worte oder Schläge gab es nie“, berichten die Kinder. Mit der Gründung der LPG 1951, ging es auch mit der Familie ein wenig bergauf. „Kommt Zeit, kommt Rat“ war die Devise von Oma Kern. 1982 starb der Ehemann Johann, ein starker Schicksalsschlag für die Familie, aber der starke Lebensmut der Jubilarin und die Familie fingen alles auf. Hoffnungslosigkeit und Trübsal waren Fremdwörter für das „Geburtstagskind“. Ihr liebstes Stück im Haushalt blieb die Nähmaschine, davon profitierten bis ins – Gewerbliche Anzeige –

hohe Alter alle Kinder. Gern nahm Elisabeth Kern auch ein Buch zur Hand. Noch heute sind sie ihre treuen Begleiter. Zum Tag der Generationen, der jährlich im Cura-Seniorenzentrum stattfindet, nutze sie nicht nur die Gelegenheit sich ein Buch anzusehen, sondern auch zum Flechten, um den jungen Gästen etwas zu zeigen und dazu brauchte sie nicht einmal eine Brille. Eine ganz besondere Überraschung hatte das Seniorenzentrum für die Jubilarin. Sie engagierte den Jatznicker Chor als kleines Präsent für diesen Tag. Frühlings-, Volks- und Heimatlieder, die sie so gern hört, erklangen zu ihrer großen Freude. „Bis zum heutigen Tag wurde ihr Leben steht’s geprägt von großer Bescheidenheit und dem Wunsch immer allen Anderen etwas zu geben“, berichten voller Dankbarkeit die Kinder. Deren Dank geht auch an das Cura-Seniorenzentum, für die gute Pflege und die Geborgenheit die die Mutter hier erfährt.


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Öffentliche Bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Stadt Pasewalk Präsident der Stadtvertretung

Öffentliche Bekanntmachung zur Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk Termin der Sitzung: Beginn: Ort:

Donnerstag, 12.04.2012 18:00 Uhr großer Sitzungssaal (Anbau Rathaus) Haußmannstraße 85 17309 Pasewalk

Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Bekanntgabe der Ergebnisse des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 17.02.2012 5. Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 17.02.2012 6. Informationen des Bürgermeisters 7. Kostensätze und Elternbeiträge in der städtischen Kindertagesstätte „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“ 2012 (Informationsvorlage) 8. Gutachterliche Untersuchung von Gestaltungsmöglichkeiten der Zusammenführung von Verwaltungen 9. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Gewerbeimmobilien 10. Teileinziehung der Straße „Kleine Kirchenstraße“ von der Grünstraße bis zur Ueckerstraße

11. Bebauungsplan Nr. 36/12 „Rudolf - Breitscheid Straße“ – Aufstellungsbeschluss – 12. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 „Solarfeld Altes Gaswerk“ 13. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31/10 „Dargitzer Straße“ 14. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 31/10 „Dargitzer Straße“ Nichtöffentlicher Teil: 1. Grundstücksangelegenheiten: 1.1 Aufhebung des Grundstückskaufvertrages mit Mola Solaire Produktions GmbH 1.2 Positionierung der Stadtvertretung zum Verkauf der Kita „Storchennest“ 2. Zuschläge/Vergaben: 2.1 Vergabe von Leistungen für Beschaffung/Lieferung von Druckund Kopiertechnik 3. Anfragen der Stadtvertreter und Informationen

Haack Präsident der Stadtvertretung

Jahresrechnung der Stadt Pasewalk für das Haushaltsjahr 2010 Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 2. Februar 2012 gemäß § 61, Absatz 3, der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Jahresrechnung 2010 beschlossen und dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilt. Im Jahresabschluss 2010 wurden 1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen auf die Ausgaben auf 2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen auf die Ausgaben auf festgesetzt.

14.837.898,83 € 14.837.898,83 € 4.372.524,29 € 4.372.524,29 €

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 61, Absatz 4, der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung und die Erläuterungen liegen in der Zeit vom 26. März 2012 bis 10. April 2012 in der Stadtverwaltung Pasewalk, Zimmer 1/17, Haußmannstraße 85, in 17309 Pasewalk, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Pasewalk, 03.Februar 2012

Dambach Bürgermeister

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Auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 02.02.2012 wurde die nachfolgende Förderrichtlinie beschlossen:

Richtlinie der Stadt Pasewalk zur kommunalen Förderung für Projekte von Vereinen und Selbsthilfegruppen auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit, der Kultur und Kunst sowie der Sozialarbeit (Beschluss STV/028/2011)

I. Grundsätze der Förderung

1. Die Unterstützung gemeinnütziger Vereine und Selbsthilfegruppen ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Pasewalk, die im Rahmen der in der Haushaltsplanung beschlossenen finanziellen Mittel für die Förderung der Vereine ihre Anwendung findet. 2. Gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen haben die Möglichkeit in den Bereichen der Sozial- und Behindertenarbeit, des Sports und der Kultur, insbesondere für die Jugendarbeit, eine finanzielle Förderung zu beantragen, wobei jeder Verein nur eine Förderung im Jahr erhalten kann. 3. Die Förderung nach dieser Richtlinie soll gleichzeitig die Eigeninitiative der Vereine anregen. Eine angemessene Eigenleistung der Vereine und die Beteiligung an der Organisation des sportlichen wie kulturellen Lebens, insbesondere bei der Unterstützung der Feste und Veranstaltungen der Stadt Pasewalk, ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Stadt. 4. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder als Sachleistung. 5. Ein Förderantrag sollte auch Förderungsmöglichkeiten durch andere Stellen (wie z. B. Dachverbände, Kreis-, Landes-, Bundesmittel, Stiftungen etc.) ausnutzen. 6. Die Zuwendungen sind zweckgebunden zu verwenden, auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nach dieser Richtlinie kein Rechtsanspruch. Sie können grundsätzlich nur im Rahmen der jeweiligen Haushaltsmittel bewilligt werden. 7. Der Zuwendungsempfänger hat in geeigneter Weise öffentlich auf die Förderung durch die Stadt Pasewalk hinzuweisen. 8. Keine Förderungen erhalten politische Parteien und Wählervereinigungen.

II. Zuwendungsvoraussetzungen/Zuwendungsempfänger Projektförderungen können Vereine und Selbsthilfegruppen beantragen, die ihren Sitz in der Stadt Pasewalk haben und 1. seit mindestens einem Jahr bestehen. 2. die Veranstaltung, das Projekt, das Angebot oder die Maßnahme in der Stadt öffentlich durchgeführt wird 3. die Termine mit der Stadt abgestimmt wurden 4. die Veranstaltung bzw. Projekt/Maßnahme von allgemeiner sportlicher bzw. kultureller Bedeutung sind bzw. längerfristig Bestand haben 5. mit dem Zuschuss die Gesamtfinanzierung des Projekts abgesichert ist, 6. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt vorliegt, 7. die personellen Voraussetzungen für die Durchführung der geplanten Maßnahmen gegeben sind, 8. das Vorhaben noch nicht begonnen worden ist, in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen möglich. 9. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel vorliegt 10. die Zuwendungen der Maßnahmen des Vorjahres ordnungs- und zeitgemäß der Richtlinie abgerechnet sind.

Sonstige Zuwendungsbestimmungen Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, unverzüglich der Stadt Pasewalk anzuzeigen wenn - er nach Vorlage des Finanzierungsplanes (auch nach Vorlage des Verwendungsnachweises) weitere Zuwendungen für den selben Zweck bei anderen Stellen beantragt oder von ihnen erhalten hat - der Zuwendungszweck oder sonstige für die Bewilligung der Zuwendung maßgeblichen Umstände sich ändern oder wegfallen - sich herausstellt, dass der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist - ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde - ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde Von der Förderung ausgeschlossen sind - Projekte und Vorhaben, die vorwiegend auf wirtschaftlichen Gewinn orientiert sind. - Projektvorhaben die ausschließlich den Vereinsmitgliedern dienen und keine Außenwirkung haben - Honorare für Vereins- oder Verbandsmitglieder oder Angehörige der Körperschaften - kurzlebige Wirtschaftsgüter und Bekleidung - Vereinsfeiern, Weihnachtsfeiern und sonstige Feiern, Speisen und Getränke - Reisen und Ausflüge Die Liste ist nicht abschließend, sie kann durch Beschluss der zuständigen Vergabegremien erweitert werden

III. Arten der Förderung 1. Jugendarbeit Sport und Kultur Für Projekte mit Jugendlichen im Bereich Sport und Kultur können dem Verein maximal 500 € für die Maßnahme gewährt werden. 2. Kultur-, Kunst-, Sozialarbeit Durch die Förderung soll ein attraktives, vielseitiges, abwechslungsreiches und für alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Pasewalk zugängliches Angebot geschaffen werden. Die maximale Höhe der Bezuschussung beträgt 500 €. Besondere Berücksichtigung finden dabei Projekte, die - alternativ zu privaten, medien- und geschäftsorientierten Veranstaltungen stattfinden - Einwohner zum eigenen Mitmachen anregen - neue Erlebnisorte der Kultur ausfindig machen - sich zielgruppenorientiert um Senioren, Behinderte, Kinder und Jugendliche bemühen - eine große Außenwirkung erzielen - in Pasewalk statt finden Für Vereine, die einen wesentlichen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt beitragen (Subsidiaritätsprinzip) ist eine Aufstockung der Bezuschussung möglich auf maximal 800 € 3. Vereinsjubiläen Vereine können auf Antrag bei der Begehung einer 10-, 15-, 20-, 25-jährigen und folgenden Vereinsjubiläen (alle 5 Jahre) eine Zuwendung von 5 € pro anrechnungsfähigem Jahr erhalten. Der Höchstbetrag wird auf 300 € festgesetzt.


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4. Sonstige Förderung Die Stadt Pasewalk kann bei der kostenlosen oder bereits bezuschussten Nutzung von Vereinsräumen, Sporthallen etc. unterstützend tätig sein. IV. Verfahren 1. Antragstellung Der schriftliche Antrag auf Zuwendung ist mit einem vorgegebenen Antragsformular grundsätzlich bis zum 31.3. des laufenden Haushaltsjahres beim zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung Pasewalk einzureichen. In der Regel sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. die aktuelle Satzung und der aktuelle Vereinsregisterauszug, soweit sie nicht schon bei der Stadt vorliegen 2. Ausgaben- und Finanzierungsplan 3. Nachweis über die zur Verfügung stehenden Eigenmittel (Erklärung) 4. ausführliche Projektbeschreibung und Begründung 5. Nachweis öffentlicher Zuwendungen Dritter 6. eine institutionelle Förderung oder eine Förderung durch kostenlose oder bezuschusste Nutzung von Sportstätten oder Vereinsräumen muss mit aufgeführt werden. Für Antragsteller, die über keine anderen Einkommensmöglichkeiten verfügen, gelten bei der Beantragung und Abrechnung der Zuwendung die Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Spenden als Eigenanteil des Antragstellers. Neuanträge von Antragstellern, die den Verwendungsnachweis früherer bewilligter Projekte zum Zeitpunkt der Antragstellung trotz Fälligkeit nicht oder nicht vollständig eingereicht haben, oder deren Verwendungsnachweis nicht entsprechend der Bewilligung ausfällt, werden nicht bearbeitet und an den Antragsteller zurückgesandt. 2. Bewilligung - Das zuständige Fachbereich prüft die Fördermöglichkeiten und die Zuwendungsvoraussetzungen nach den im Folgenden aufgeführten Förderungsmaßnahmen und vermittelt, vorbehaltlich der Förderfähigkeit der Antragstellung, eine Be-

schlussempfehlung an den zuständigen Fachausschuss der Stadt Pasewalk. - Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses wird an den Hauptausschuss der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk zur Beschlussfassung weitergeleitet. - Gemäß der Beschlussfassung zur finanziellen Förderung durch den Hauptausschuss erhält der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid vom zuständigen Fachbereich der Stadtverwaltung Pasewalk. - In dem Bescheid ist die Höhe und Zweckbindung der Förderung festgeschrieben. Des Weiteren kann der Bewilligungsbescheid Auflagen enthalten. 3. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises. Eine Zahlung vor Abschluss der Maßnahme ist auf Antrag in Ausnahmefällen möglich und wird durch die Verwaltung entschieden. Bei nicht fristgerechter Nachweisführung des Vereins, ist der ausgezahlte Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzuerstatten. 4. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis hat auf dem vorgegebenen Formblatt bis spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme zu erfolgen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Belege und Quittungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Der Stadt Pasewalk bzw. deren Beauftragtem bleibt eine Prüfung vorbehalten V. In-Kraft-Treten Die Richtlinie zur Förderung des Sports, der Kultur, der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit der Stadt Pasewalk in der Neufassung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft und ersetzt damit die Förderrichtlinie vom 01.01.2009. Pasewalk, den 03.02.2012

Dambach Bürgermeister

Landkreis Vorpommem-Greifswald Die Landrätin als Straßenaufsichtsbehörde

Öffentliche Bekanntmachung über die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich der Stadt Pasewalk Die Landrätin des Landkreises Vorpommem-Greifswald gibt als Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden bekannt, dass die Stadt Pasewalk gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG) vom 13.01.1993 einen Antrag auf Wegeeinziehung (Teileinziehung) des Radweges Berlin–Usedom 2. BA vom Gemeindewiesenweg bis zur Torgelower Chaussee, Gemarkung Pasewalk, Flur 34, Flurstück 3 und Flur 36, Flurstück 42/2, gestellt hat. Der 2. Bauabschnitt des Radweges Berlin–Usedom führt ab dem Gemeindewiesenweg bis zur Torgelower Chaussee über eine vorhandene öffentliche Straße, die als gewidmet gilt. Die Nutzung des Radweges ist nur für Fußgänger, Radfahrer und Eigentümer bzw. Pächter der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen zulässig. Aus diesem Grund macht sich eine Teileinziehung des Weges erforderlich. Der Plan der einzubeziehenden Fläche kann vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung in der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85,

17309 Pasewalk, im Bauamt, Zimmer 2/02, zu folgenden Sprechzeiten eingesehen werden: Montag: 09.00–12.00 Uhr Dienstag: 09.00–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr Donnerstag: 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr Freitag: 09.00–11.30 Uhr Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, im Bauamt Zimmer 2/02, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden. Im Auftrag Antje Kramer


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– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Rathaus Der Bürgermeister führt sein nächstes Bürgergespräch „Rathaus am Markt“ am Fr., 13.04.2012 in der Zeit von 9.30  Uhr bis 11.30 Uhr durch. Die nächste Bürgersprechstunde findet am Di., 27.03. in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Zimmer 1/09 (1. OG) des Rathauses statt.

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes

Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag,

dem 21.04.2012.

Redaktionsschluss: 26.03.2012 Anzeigenschluss (für fertige Vorlagen)

ist am Mittwoch, dem 04.04.2012, 9.00 Uhr ansonsten am Montag, dem 02.04.2012. Links stehend beginnen wir mit dem zweiten Teil des Osterpuzzles der Stadtwerke Pasewalk GmbH.

Vom

Pasewalker Glockenspiel

erklingen im März folgende Melodien: „Nun will der Lenz uns grüßen“ „Kuckuck, ruft’s aus dem Wald“ jeweils 09.45 Uhr, 14.45 Uhr 15.45 Uhr, 17.45 Uhr Nächster Wechsel: Ostersonntag 08.04.2012


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Niederschlagswasserbeseitigung in Pasewalk (PN/ES). Durch die Darstellung der Presse ist bei den Gebührenpflichtigen der Anschein erweckt worden, dass die Kalkulation für den Niederschlagswassergebührensatz nicht rechtmäßig erfolgte. Die Reaktion der Bürger auf die Mitteilung der Presse zeigt, dass eine Verunsicherung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation erzeugt worden ist, dies ist Anlass, nachfolgend auf die Pro­blematik der Niederschlagswassergebühren einzugehen. Den Aufführungen soll der Begriff des Niederschlagswassers vorangestellt werden. Der Begriff des Niederschlagswassers umfasst hiernach nur das Wasser von Niederschlägen (Regen, Schnee), welches auf bebaute oder befestigte Flächen anfällt und von dort gesammelt abfließt. Nur insoweit ist Niederschlagswasser überhaupt Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes. Anders als beim Schmutzwasser besteht für Niederschlagswasser gemäß § 40 Abs. 3 Satz 2 Landeswassergesetz keine Pflicht zum Einleiten in das zentrale öffentliche Niederschlagswassernetz, sofern es auf dem jeweiligen Grundstück schadlos für andere Grundstücke verwertet bzw. versickern kann. Voraussetzung für die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr ist allerdings grundsätzlich, dass das auf den bebauten und versiegelten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser auch tatsächlich in das zentrale öffentliche Niederschlagswassernetz eingeleitet wird. Somit kann es vorkommen, dass zwar ein Grundstücksanschluss vorhanden ist, für den auch ein Kanalanschlussbeitrag zu entrichten ist, jedoch eine Pflicht zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren nicht besteht, da tatsächlich vom Grundstück kein Niederschlagswasser eingeleitet wird, sondern wie vorgenannt zulässig auf dem Grundstück verbleibt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren ist die von den Stadtvertretern der Stadt Pasewalk beschlossene Niederschlagswassergebührensatzung der Stadt Pase-

walk vom 18.03.2004, zuletzt geändert am 27.11.2009. Die Kalkulationen zu den in den Satzungen festgesetzten Gebührensätzen lagen jeweils den Stadtvertretern der Stadt Pasewalk vor und wurden von ihnen gebilligt. Der Gebührensatz ergibt sich aus den Kosten zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassernetzes und den an das zentrale öffentliche Niederschlagswassernetz angeschlossenen bebauten und versiegelten Grundstücksflächen sofern von diesen auch tatsächlich Niederschlagswasser eingeleitet wird. Die Grundlage für die Ermittlung der bebauten und versiegelten Flächen für die Ursprungskalkulation bildeten die Angaben aus dem geografischen Informationssystem für die Stadt Pasewalk. Auf dieser Basis wurden alle entsprechenden Grundstückeigentümer angeschrieben im Rahmen der Selbstauskunft, das gemäß § 12 (1) Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. §§ 90, 93 (1) 1 Abgabenordnung ein rechtlich zulässiges Verfahren für die Ermittlung von Abgabensachverhalten darstellt, die für ihr Grundstück ermittelten gebührenpflichtigen Flächen zu prüfen. Ebenso waren mit der Selbstauskunft Erklärungen zum Betrieb einer Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzungsanlage bzw. eine Fehlanzeige abzugeben. Die Rückmeldungen der Grundstückseigentümer wurden bei Abweichungen zu den Gis-Basisdaten auf Plausibilität geprüft. Diese Prüfung bezog sich u. a. auf die mitgeteilten gebührenfähigen Flächen. Diejenigen, die keine Reaktion auf das Schrei­ ben zeigten, wurden nochmals aufgefordert, ihrer Pflicht nachzukommen. Sofern von den Grundstückseigentümern auch hierauf keine Rückmeldung erfolgte, wurden die Festsetzungsbescheide auf der Grundlage der ermittelten Basisdaten festgesetzt. Für alle Grundstücke, für die die Eigentümer eine Fehlanzeige abgegeben hatten, wurde durch die Mitarbeiter des damaligen Betriebsführers mit Hilfe des Nebelverfahrens festgestellt, ob trotz vorhandenem Grundstücksanschluss tatsächlich keine Einleitung von Niederschlagswasser in das

öffentliche Niederschlagswassernetz erfolgte. Sofern die Prüfung den Abgabentatbestand des Einleitens ergab, wurden auch für diese Grundstücke Gebühren festgesetzt und Bescheide erlassen. Sofern sich nach dem Zeitpunkt der Ursprungskalkulation Änderungen hinsichtlich der Bemessungsgrößen somit auch zu den bebauten und versiegelten Flächen ergaben, wurden und werden diese in den darauf folgenden Kalkulationen berücksichtigt. Die Bemessungsgrundlagen so u. a. auch die Größe der bebauten und versiegelten Flächen sind keine starren dauerhaft feststehenden Größen, sondern unterliegen einem ständigen Zu- und Abgang z. B. durch den Neuanschluss von Flächen oder dadurch, dass die Grundstückseigentümer ihre Flächen ver- und entsiegeln. Der in der Gebührensatzung festgesetzte Gebührensatz wird in bestimmten Zeitabständen durch eine neue Kalkulation auf seine Auskömmlichkeit geprüft. Im Rahmen dieser Kalkulation können Gebührenunterdeckungen bzw. müssen Gebührenüberdeckungen in den nächsten Jahren ausgeglichen werden. So dass sich ggf. ergebende Gebührenmehreinnahmen in dem abgelaufenen Kalkulationszeitraum positiv auf den neuen Kalkulationszeitraum auswirken können. Die Niederschlagswassergebührensatzung ist Ortsrecht und gilt für jeden Grundstückseigentümer. Sofern ein Eigentümer eines Grundstücks Niederschlagswasser tatsächlich in das zentrale öffentliche Niederschlagswassernetz einleitet, muss er dies entsprechend den satzungsrechtlichen Regelungen bei der Stadt Pasewalk anzeigen. Sollte ein Gebührenpflichtiger dieser Pflicht nicht nachkommen und sich dadurch Abgabenvorteile verschafft haben, kann und wird dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Mitarbeiter des Eigenbetriebes werden dazu auch weiterhin stetig Kontrollen durchführen. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass innerhalb der 4-jährigen Festsetzungsverjährungspflicht auch Abgabennacherhe-


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bungen möglich sind und auch durchgeführt werden. Jeder Eigentümer, der für sein Grundstück einen Niederschlagswassergebührenbescheid erhält und Fragen dazu hat, kann sich innerhalb der Sprechzeiten an die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Abwasser bzw. an das Bauamt der Stadt Pasewalk wenden. Darüber hinaus hat natürlich jeder Gebührenpflichtige die Möglichkeit, über die in den Gebührenbescheiden enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb der Widerspruchsfrist von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, wenn er aus welchem Grunde auch immer Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines

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Bescheides hat. Um die Widerspruchsfrist zu wahren, kann der Widerspruch auch zunächst ohne Begründung eingereicht werden. Diese ist dann aber nachzureichen, da sonst nach Aktenlage über den Widerspruch entschieden werden muss. Jeder Widerspruch wird auf seine formelle und materielle Rechtmäßigkeit geprüft. Sofern formelle oder materielle Fehler bei der Festsetzung der Gebühren festgestellt werden, wird dem Bescheid abgeholfen, ansonsten ergeht ein Widerspruchsbescheid. Wenn der Gebührenpflichtige mit der Begründung des Widerspruchsbescheides seinen Fragen nicht beantwortet sieht bzw. trotzdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides hat, kann er entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung im Wider-

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spruchsbescheid Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Allerdings müssen die Gebühren auch bei Einlegung eines Widerspruchs erst einmal bezahlt werden, da ein Widerspruch entsprechend § 80 Verwaltungsgerichtsordnung bei öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung hat. Sofern dem Widerspruch abgeholfen wird bzw. das Verwaltungsgericht die Klage für zulässig und begründet ansieht, sind die geleisteten Abgaben durch den Gebührengläubiger zu erstatten.

Rainer Dambach Betriebsleiter

Ein Dankeschön für die Ehrung (PN/BR). Auf der Stadtvertreterversammlung am 02.02.2012 wurde mir die Ehrennadel für langjähriges kommunalpolitisches Engagement verliehen. Über diese Ehrung des Städte- und Gemeindetages habe ich mich sehr gefreut und danke allen, die diese Auszeichnung beantragt und befürwortet haben. Mein besonderer Dank gebührt unserem Stadtpräsidenten, Herrn Norbert Haack, den Präsidiumsmitgliedern sowie den Stadtvertretern und unserem Bürgermeister, Herrn Rainer Dambach. Eben-

falls danken möchte ich den Mitarbeitern der Verwaltung, die stets Hilfe und Unterstützung gewährt haben. Parteiübergreifend hatte ich soliden Kontakt zu allen Fraktionen. Als Alterspräsidentin habe ich bei der konstituierenden Sitzung stets dazu aufgefordert, Parteienstreit außen vorzulassen und vordergründig die Probleme unserer Stadt und deren Bürger zu erkennen und zu lösen. Im Rahmen meiner Tätigkeit im Senioren- und Behindertenbeirat werde ich mich ebenfalls bemühen, Probleme der Bürger

Demokratie von unten (PN/EE).Wie kann man Demokratie von unten neu beleben? Dieser und vieler weiterer Fragen aus der Veranstaltung „DEMOKRATIE VON UNTEN: Kommunikation stärken – Bürger motivieren“, stellten sich am Freitag, dem 8. März in einem Podiumsgespräch Michael Seidel, Chefredakteur beim Nordkurier, Dr. Leif Kramp, Medienwissenschaftler an der Universität Bremen und Jochen Schmidt, Leiter der Bundeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern. Als Moderatorin fungierte die Hamburger Journalistin Marion Kraske. Die Einladung zum Podiumsgespräch kam von der Amadeu Antonio Stiftung, einer Initiative für Zivilgesellschaft und Demokratische Kultur in Zusammenarbeit mit schloss bröl-

Foto: Ernst

mit zu erfassen, um den Möglichkeiten entsprechend helfen zu können. Bedingt durch Krankheit musste ich in der letzten Zeit etwas kürzer treten. Über den Besuch von Frau Baganz mit den Wünschen vom Bürgermeister war ich ebenfalls sehr erfreut und danke vielmals. Ich wünsche allen Stadtvertretern weiterhin alles Gute, ein erfolgreiches Wirken im Interesse unserer Bürger und der Stadt. Brigitte Reinke


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lin e. V. und der Bürgerinitiative „Zossen zeigt Gesicht“. Rainer Dambach, Bürgermeister von Pasewalk, begrüßte die Gäste und es folgte eine angeregte Diskussion mit Bürgern der Stadt. Am 9. März lud die Amadeu Antonio Stiftung zu einem weiteren Treffen in der Stadt ein. Im Jugendclub „Happy Together“ kamen neben Projektbeteiligten und den Organisatoren der Clubleiter Chris Erhardt, Fachbereichsleiterin Schule/Kultur der Stadt Jutta Bressem, Wibke Seifarth von der Beteiligungswerkstatt Neubrandenburg und weitere Interessierte zu einer Diskussionsrunde zusammen.

Foto: Stadt

Kultur und Museum Mittwochs im Museum (PN/SR). Dr. Sebastian Lorenz, Greifswald: „Eiskeile, vertropfte Böden und gestauchte Sander – Landschaftsgeschichte im Graben der OPAL-Erdgastrasse“ Am 28.03.2012 um 18.30 Uhr setzt das Museum Pasewalk mit diesem Thema seine erfolgreiche Vortragsreihe fort. Die OPAL-Erdgastrasse ist mittlerweile in Betrieb und liefert russisches Gas nach Mitteleuropa. Während des Baus in den Jahren 2009 und 2010 begleiteten Greifswalder Geologen das Projekt und dokumentierten in beeindruckenden Bildern die Erdund Landschaftsgeschichte Vorpommerns. Dr. Sebastian Lorenz gibt in seinem Vortrag spannende Einblicke in die Entstehung der Region zwischen Bodden, Ueckermünder Heide und den Eisrandlagen der letzten Eiszeit südlich von Pasewalk.

„Grüße aus Schweden“ – mit der letzten Eiszeit ist dieser gewaltige Findling von Schweden nach Vorpommern gelangt. Foto: Sebastian Lorenz

20 Jahre schloss bröllin e. V. 13. und 14. April 2012: 20 Jahre schloss bröllin e. V. Der Verein wartet auf mit kreativen Überraschungen zur Geburtstagsfeier und Aufführungen aus seinem „artis in residence“Programm!

Schloss Bröllin, international art research location, ist an diesem Tag außerdem Präsentationsort des grenzüberschreitenden Teils des deutsch-polnischen Theaterfestivals KONTRAPUNKT.

Möchten Sie uns beschenken – mit Aktionen, Ideen und Anregungen zur Vorbereitung unseres Festtages? Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel. 039747/565024. www.broellin.de Seien Sie herzlich willkommen!


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Alte Öffnungszeiten in der Bibliothek gelten wieder (PN/PM). Seit Anfang des Jahres hat die Bibliothek wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet: Montag/Freitag 13.00–18.00 Uhr Dienstag/Donnerstag 10.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Bibliothek steht allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen von

Information, Fortbildung und Unterhaltung zur Verfügung. Zum Bestand der Bibliothek gehört eine Vielfalt aktueller Medien. Zusätzlich bietet sie eine interessante Auswahl an Lokal- und Regionalliteratur. Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Pasewalk. Für das Ausleihen erhält man einen Benutzerausweis. Das Bibliothekspersonal ist bei der Recher-

che von Sach- und Fachliteratur behilflich. Literatur, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden ist, kann über den Deutschen Leihverkehr aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Bibliothek Grünstr. 59, 17309 Pasewalk Tel.: 03973/20940, 03973/251414 Fax: 03973/209427

Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr lud zur Jahreshauptversammlung (PN/EE). Im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk stand ohne Zweifel der Jahresbericht des Wehrführers Michael Helpap. Zu Beginn gedachten die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk ihrer verstorbenen Kameraden Hans Karl Schultz und Wolfgang Hämmerling mit einer Schweigeminute. In den vom Unwetter gezeichneten Jahr 2011 mussten die Kameraden 103 Mal ausrücken. Eine Leistung, die nicht genug gewürdigt werden kann. Bedenkt man, dass die operativen Gruppen aus drei Kameradinnen und 38 Kameraden bestehen. „Das sind zwei operative und eine Reservegruppe“, berichtet der Wehrführer. „Sie sind mit einem Funkmeldeempfänger ausgestattet und stehen theoretisch für Einsätze zur Verfügung“. Aber eben nur theoretisch! „Nur bei 6 Kameraden kann man davon ausgehen, dass diese ständig für Einsätze der Feuerwehr Pasewalk zur Verfügung stehen, da diese Maschinisten vorwiegend im Bereich der Stadt Pasewalk arbeiten bzw. arbeitssuchend sind. Außerdem sind 5 aktive Kameraden aus beruflichen Gründen vom Dienst beurlaubt“, verdeutlicht Helpap. Hinsichtlich des Fuhrparks der Feuerwehr ist die Zahl der aktiven Kameraden nicht ausreichend. Besonders angespannt ist die Situation in der Woche, in der Zeit zwischen 6.00 und 16.00 Uhr. Auf diesen Zeitraum fällt aber die Hälfte der Einsätze. Andere Wehren müssen da zur Hilfe alarmiert werden, hieß es weiter. Rechnet man die geleisteten Einsatzstunden der Wehr auf, kommen 1.731 Stunden zusammen. Das wären 216 Arbeitstage. Hinzu kommen Hunderte Stunden für die Ausbildung, die Wartung der Technik und die Betreuung von Schulklassen oder Kindergartengruppen bei Projekttagen. Zu den spektakulärsten Einsätzen des vergangenen Jahres gehörte die Hilfe bei der Sprengung des

Mit dem Ehrenabzeichen für 25 Dienstjahre in Silber wurden Ofm Heinz Schubbert, Lm Engelbert Sass durch die 2. Stellvertretende Bürgermeisterin, Monika Hänsel geehrt.

Viola Wienke vom Landkreis Vorpommern-Greifswald zeichnete Olm Sylvio Barkow und Hfm Maik Wegener mit der Ehrenspange für 10 Dienstjahre aus. Fotos: Ernst

Gropa-Schornsteines. Hier, wie auch bei anderen Einsätzen, arbeiteten die Kameradinnen und Kameraden Hand in Hand

mit dem THW. Dafür dankte Helpap den Frauen und Männern. In Erinnerung auch der Dachstuhlbrand des Mehrfamilienhau-


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ses in Strasburg oder die Befreiung eines eingeklemmten Autofahrers mit schwerem Gerät in der Löcknitzer Straße Höhe Norma sowie eine Notöffnung in der Pasewalker Marktstraße. Nicht wegzudenken ist für die Pasewalker die Beteiligung der Wehr zu kulturellen Höhepunkten, wie die fast zu einem Volksfest herangewachsene Weihnachtsbaumverbrennung. Zu den besonderen Ereignissen des Jahres zählt die Übergabe des neuen Einsatzleitwagens am 29. Januar 2011 in Anwesenheit von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, benachbarter Wehren und Aufbaufirmen. „Leider nutzten nur wenige Bürger die Gelegenheit, das neue Fahrzeug in Augenschein zu nehmen“, resümierte Helpap. Die Wahl der neuen Wehrführung am 01.04.2011 brachte keine große Überraschung. Einzige Neuerung ist die Wahl des Zugführers. Diese Position entschied René Haase für sich. Über die Ergebnisse der Jugendwehr berichtete Anne Schuldt. Zu den besten Ergebnissen, neben vielen anderen, gehört der 1. Platz beim Citylauf zum 22. Florianfest in Torgelow und die Übernahme von 5 Kameraden der Jugendwehr in die aktive Wehr, erinnerte sie. Zum Schluss des Jahresrückblickes

verwies Wehrführer Michael Helpap noch einmal auf die angespannte Personalsituation. „Wir gemeinsam, d. h. die Wehrführung, die Stadtverwaltung sowie Politik und Wirtschaft unserer Stadt müssen alles tun, um diese Situation zu entspannen. Denn, wenn man in Not ist, wählt man die 112, aber was passiert, wenn keiner da ist zum Helfen?“, fragt Helpap eindringlich. Die Jahreshauptversammlung ist Anlass, um verdienstvolle Kameradinnen und Kameraden auszuzeichnen, Monika Hänsel, stellvertretende Bürgermeisterin und Bauamtsleiterin und Viola Wienke vom Landkreis Vorpommern-Greifswald nahmen die Ehrungen vor. Monika Hänsel überbrachte die Grüße des Bürgermeisters und der Stadtvertreter und der Bürger Pasewalks und Viola Wienke die der Landrätin Vorpommern-Greifswald Dr. Barbara Syrbe. Sie würdigten die Einsatzbereitschaft und Leistungen der Frauen und Männer zum Wohle der Bewohner der Stadt und Gemeinden. Ausweise für die Jugendfeuerwehr erhielten: Laura-Marie Gollnick, Victor-Marcel Michalowski Aufnahme aus der Jugendwehr in die aktive Wehr: Tom Freuer, Sandra Günther, Jas-

min Kort, Christoph Liedke, Anne Schuldt Aufnahme nach Probezeit: Feuerwehrmann Gabriel Schüler Beförderungen zum Feuerwehrmann: Tom Freuer, Peter Hötges, Christoph Liedke Feuerwehrfrau: Sandra Günther, Jasmin Kort, Anne Schuldt, Sarah Winkler Oberfeuerwehrmann: Gabriel Schüler Hauptfeuerwehrmann: Philipp Stephan Hauptfeuerwehrfrau: Natalie Furth Löschmeister: Mario Sauder Oberlöschmeister: Steffen Günther, FrankHeiko Rast, Wolfgang Broda Brandmeister: Renè Haase Mit der Ehrenspange für 10 Dienstjahre wurden ausgezeichnet: Olm Sylvio Barkow, Hfm Maik Wegener, Hfm Christian Trapp Mit dem Ehrenabzeichen für 25 Dienstjahre in Silber: Ofm Heinz Schubbert, Lm Engelbert Sass Für die Teilnahme am Wettkampf erhielten eine Anerkennung: Maik Wegener, Christian Lindenberg, Sven Deppner, Daniel Strauch, Erik v. Fintel, Natalie Furth, René Haase, Stefan Nase, Renè Schulz, Ronny Feldhahn Eine Anerkennung erhielt: Daniel Strauch.

Wirtschaft Neuer Rekord beim Bürgermeisterpokal (PN/Schrom). Die Mannschaft der „Behörde“ mit Werner Hackbarth, Elke Hentschel, Wolfgang Teller, Michael Helpap, Detlef Stüwert und Wolfgang Hahn gewann mit 52 Würfen das 16. Bürgermeister-Boßeln am 10. März 2012 bei frühlingshaften Wetter auf der zweimal 2,4 Kilometer langen Boßelstrecke zwischen Friedberg und Rothenburg den Pokal des Bürgermeisters. Damit stellten sie den Rekord ein, den die Mannschaft aus Norden mit Martin Dieckmann im Jahr 2007 mit 53 Würfen aufstellte. Am Start waren zwölf Mannschaften mit je sechs Teilnehmern. Bürgermeister Rainer Dambach bedankte sich bei den Stadtwerken für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs und teilte mit, dass in diesem Jahr die Norder zum Wettbewerb abgesagt hatten. „Dafür halten uns die Pölitzer die Treue. Die polnische Mannschaft um Władisław Diakun gehört zu den Stammgästen beim Boßeln“, sagte Dambach. Nach dem Ziehen der Startnummern wies Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt auf die Sicherheitsbestimmungen beim Boßeln hin. Eine neue Volkssportart Am 30. November 1996 wurde das Boßeln als eine neue Volkssportart in Vorpommern

Die Siegermannschaft „Behörde“ mit Werner Hackbarth, Elke Hentschel, Wolfgang Teller, Michael Helpap, Detlef Stüwert und Wolfgang Hahn gewann mit 52 Würfen das 16. BürgermeisterBoßeln. Links Horst Ebelt und Rainer Dambach.

eingeführt. Ein paar wagemutige Damen und Herren waren der Einladung von Gerda Striecker, der damaligen Vorsitzenden des Städtepartnerschaftsvereins PasewalkNorden, gefolgt, und boßelten auf der Straße von Friedberg nach Rothenburg. Diese Sportart, die durch die Stadtwerke Pase-

walk aus der ostfriesischen Partnerstadt Norden „eingeschleppt“ wurde, wird in Ostfriesland im Winterhalbjahr ausgeübt, weil die Bauern nur im Winter früher dafür Zeit hatten. In Ostfriesland ist Boßeln inzwischen zu einer Volkssportart mit vielen, auch internationalen, Wettbewerben


PASEWALKER NACHRICHTEN geworden. Diese Sportart sorgt für Bewegung an der frischen Luft und Kommunikation zwischen den Teilnehmern und hat bereits auch bei uns viele Anhänger gefunden. Zum Boßeln gehören zwei Kugeln (ein Gespann) und ein Grabber, eine Art Drahtkorb mit Stil, mit dessen Hilfe die Boßelkugel aus dem Chausseegraben, falls sie dort landet, herausgeholt wird. Traditionsgemäß schickte Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt als Erster die 2,5 Kilogramm schwere Kugel, die Boßelkugel, auf das asphaltierte Band. Ein Raunen ging durch die Menge, als Werner Hackbarth für die Mannschaft der Behörde antrat und die Boßelkugel auf die Asphaltpiste schickte, die die Grundlage für den späteren Pokalsieg legte. Auf den Plätzen

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Nr. 03/2012 germeister Władisław Diakun. Die Veranstaltung wurde kostendeckend aus privaten Mitteln getragen. Den Siegerpokal und die Medaillen für die ersten drei Plätze sowie die Verpflegung, einen deftigen Erbseneintopf durch die Feuerwehr, stellte die Stadt bereit. Für die technische Sicherstellung, Streckenkennzeichnung- und Reinigung sowie für die Streckenversorgung sorgten die Stadtwerke GmbH Pasewalk. Ein besonderes Dankeschön sagen die Teilnehmer den Mitarbeitern der Stadtwerke Pasewalk für ihre Gastfreundschaft und den Kameraden der Feuerwehr, Manfred Scheiwe und Günter Fielitz, für den deftigen Erbseneintopf. Manfred Scheiwe hat bereits zum 15. Mal den Kochlöffel für den Erbseneintopf beim Boßeln gerührt.

Die Teilnehmer am 16. Bürgermeisterpokal am Wendepunkt in Rothenburg. Fotos: Schrom

BioFach Nürnberg zeigt Wachstumspotenziale (PN/FEG). „Genieße Mecklenburg-Vorpommern!“ forderten die Agrarmarketinggesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie die Landeswirtschaftsförderung Invest in M-V die Besucher des Gemeinschaftsstandes anlässlich eines Empfangs auf. Beide Gesellschaften begrüßten gemeinsam mit dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz viele Gäste aus der Branche, die die Gelegenheit nutzten, um einen regen Erfahrungsaustausch zu führen. Unter den Gästen waren auch die Geschäftsführerin des Kreisbauernverbandes Uecker-Randow, Dr. Silvia Marscheider, und der Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH, Dr. Ralf Dietrich. Ziel ihres Besuches war es, Möglichkeiten für den Absatz von Rohstoffen aus der Region am Stettiner Haff zu erkunden und Kooperationspartner für die Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder zu kontaktieren. Immerhin hat unsere Region mit 23,7 % ökologisch

Frau Dr. Marscheider im Gespräch. Foto: FEG


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bewirtschafteter Fläche den höchsten Anteil im ganzen Land. Im Verlaufe des Tages gab es eine Vielzahl interessanter Diskussionen zwischen den Vertretern unseres Landkreises, zu denen auch Dr. Christoph Kühnlein vom Gut Borken und Elke Lembke vom Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof,

der Ökolegehennenhalter bündelt, gehörten. Außerdem wurden Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame neue Projekte besprochen. Die Messe vermittelte einen fast vollständigen Überblick über Bioerzeugnisse für alle Lebensbereiche. Insbesondere zeigte sich aber auch, dass der Bereich

der Versorgung mit hochwertigem Biogeflügel für regionale Produzenten interessant werden könnte. Auch das Anliegen, Kooperationspartner anzusprechen, ist gelungen. Wenn entsprechende schriftliche Angebote dieser Partner vorliegen, wird es Beratungen mit den Landwirten geben.

Drittes Fashion Dinner in Pasewalk

Viel Beifall erhielten die Herren Marcus Gueffroy, Joachim Krupke und Ralf Schröder, die Kleidung von „G&M“ Moden präsentierten.

(PN/EE). Ein wenig Glamour für alle Gäste brachte das dritte Fashion Dinner im Kulturforum Historisches U in Pasewalk. Ein Galabuffet mit Fashion, Styles & Trends und vielen Überraschungen erwartete die Gäste des Abends. Neben exquisiten Gaumenfreuden des Hotels am Park, gab es Modetrends für Damen, Herren und Kinder von „G&M“ Moden, Juel-Design und Modedesignerin Elisa Lange, die am Oskar-Picht Gymnasium einst lernte. Sie stellte die Kollektion aus ihrer Bachelor-Arbeit vor. Für bezaubernde Frisuren und Kosmetik sorgten die Pasewalker Friseure eG und der Salon Picobello. Die Firma „Blattwerk“ rundete mit ihren Kreationen das Ganze ab. Wer wollte, konnte sich von den vor Ort angebotenen Düften, Accessoires und Schmuck verzaubern oder ablichten lassen. Für Kathlen Neels aus Polzow gab es noch eine besondere Überraschung. Die Glücksfee zog ihren Namen für den von Sven Scheele, von der Mecklenburgischen Versicherung, gesponserten Flachbildfernseher. Für den gelungenen Abend ging der Dank der Organisatoren an alle Helfer, Sponsoren, die DJs Ulf und Tom und die Stadt Pasewalk mit dem Team des Historischen U.

Sven Scheele von der Mecklenburgischen Versicherung überreicht an Kathlen Neels den von ihm gesponserten Hauptpreis, einen Fernseher. Fotos: Ernst


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Infos Subbotnik (PN/KR). Es gibt ihn noch oder wieder: den Subbotnik, den freiwilligen Arbeitseinsatz. Mitarbeiter der Stadtverwaltung wollen mit gutem Beispiel vorangehen. Am Samstag, 14.04.1012, ab 10.00 Uhr wird im Bereich des Int. Radweges Ber-

lin–Usedom der Hospitalstraße eine Aufräumaktion im angrenzenden Grünstreifen stattfinden. Ziel ist es, zum Saisonauftakt die Bereiche des Radwanderweges in Pasewalk zu entkrauten und damit attraktiver für die Rad-

touristen und das Ansehen der Stadt zu machen. Am Ende wird ein kleiner Mittagssnack auf die Beteiligten warten. Bei der Mitmachaktion sind unterstützende Bürger der Stadt herzlich willkommen.

Natur erleben (PN/NF). Pasewalk ist Station des „Wasserwanderweges Uckersee - Stettiner Haff“ und des „Radweges Berlin - Usedom“. Die Stadt wurde vom Blinden- und Sehschwachenverein darauf angesprochen, dort einen Duft- und Tastgarten zu errichten. Dieses Projekt möchte Nele Freiwald (18, FSJlerin der Stadt Pasewalk) gemein-

sam mit dem Verein realisieren. Dabei geht es darum, die Natur erlebbar zu machen und blinden und sehbehinderten Menschen die Möglichkeit zu bieten, neue Dinge durch tasten und riechen kennenzulernen. Doch auch sehende Menschen sollen mit Hilfe von Verdunklungsbrillen die Erfahrung machen können, wie es ist, nichts zu sehen

und die Dinge mit anderen Sinnen stärker wahrzunehmen. Hoch- und Kräuterbeete, ein Barfußpfad oder zum Beispiel Fühlkästen sollen ein spielerisches Kennenlernen der Natur ermöglichen. Durch Tische und Sitzgelegenheiten kann zusätzlich ein angenehmer Rastplatz geschaffen werden.

Verbrennen pflanzlicher nicht kompostierbarer Gartenabfälle im März wieder gestattet Sperrmüll gehört nicht ins Feuer – Geldbußen bei Missbrauch

(PN/LK-VG). Landkreis VorpommernGreifswald. „Die meisten Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es im März wieder erlaubt ist, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Obwohl die Wetterlage für die Gartenarbeit in den vergangenen Tagen nicht immer optimal war, sind zu den genauen Modalitäten wieder einige Nachfragen im Landratsamt eingegangen“, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim. Zudem hätten Bürgerinnen und Bürger wiederum Fälle aus der Nachbarschaft gemeldet, bei denen bereits Gegenstände verbrannt worden seien, deren „Entsorgung“ auf diese Art und Weise eindeutig verboten sei und mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden könne. „Wir wissen von Extremfällen, bei denen sogar Teile von Anbaureihen, sonstige Möbel, Plast-Stühle und sogar Autoreifen angezündet wurden“, sagte Froitzheim. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist im März von Montag bis Samstag in der Zeit von 8.00–18.00 Uhr für maximal zwei Stunden pro Tag unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: Laut Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (Pflanzenabfall-

landesverordnung vom 18.06.2001) dürfen pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, verbrannt werden, wenn die drei folgenden Voraussetzungen vorliegen: Eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle, die auf bewachsenen Flächen anfallen, ist durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren auf dem Grundstück nicht möglich oder nicht zumutbar. Kompostierbare Stoffe aus Haushaltungen können, auch zusammen mit pflanzlichen Abfällen, die auf bewachsenen Flächen anfallen, nicht auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, kompostiert werden oder die Kompostierung ist nicht zumutbar. Auch ein Zusammenschluss mehrerer Grundstückseigentümer zu diesem Zweck (in der Regel nicht mehr als acht Haushaltungen) zum Betreiben eines gemeinsamen Kompostplatzes ist nicht möglich oder nicht zumutbar. Eine Nutzung der von der entsorgungspflichtigen Körperschaft durch Satzung anzubietenden Entsorgungssysteme ist nicht möglich oder nicht zumutbar. Wenn alle oben genannten Voraussetzungen vorliegen, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle vom 1. bis 31. März und wie-

der vom 1. bis 31. Oktober von Montag bis Samstag während zwei Stunden täglich in der Zeit von 8.00–18.00 Uhr zulässig. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Das Verbrennen ist gesondert vom Bereitstellungsplatz der pflanzlichen Abfälle durchzuführen. Auf die Windrichtung ist zu achten, um eine Belästigung der Nachbarn weitgehend ausschließen zu können. „Insbesondere das Flämmen von Wiesenflächen und Böschungen, das nicht nur nach dem Winter, sondern auch im Herbst im Landkreis schon beobachtet wurde, fällt nicht unter diese Erlaubnis, sondern ist verboten“, betonte Froitzheim. Neben der davon ausgehenden Brandgefahr kämen durch das Flämmen zahlreiche Tiere zu Tode. Darüber hinaus wachse das Gras nach diesem verbotenen Eingriff nicht etwa besser, sondern schlechter, da die oberste Bodenschicht komplett tot sei. Bodenorganismen, die dem Feuer zum Opfer fallen, könnten keinen wachstumsfördernden Humus mehr bilden. „Bürger, die dennoch flämmen, haben mit einer empfindlichen Geldbuße zu rechnen, denn es werden im Landkreis stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und dieses Verhalten wird als Ordnungswidrigkeit geahndet“, sagte der Sprecher.


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PASEWALKER NACHRICHTEN

Erste regionale Kontaktstelle in den neuen Bundesländern wurde in Torgelow eröffnet (PN/EE). Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich in den Räumen des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow, in der Bahnhofstraße 26, viele Menschen treffen. Aber der 1. März wurde zu einem ganz besonderen Tag. Das Deutsche Kinderhilfswerk eröffnete seine erste regionale Kontaktstelle in den neuen Bundesländern. Michael Kruse, zuständig für die regionale Koordination im Deutschen Kinderhilfswerk sagte: „Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich, heute die Kontaktstelle in Torgelow zu eröffnen. Mit dem Lokalen Bündnis für Familie haben wir dafür einen erstklassigen Partner gewonnen. Zukünftig können wir so die Menschen nicht nur direkter ansprechen und besser informieren, sondern wir rufen auch dazu auf, das Deutsche Kinderhilfswerk zu unterstützen und Mitglied zu werden“. Erste Gäste waren nicht nur die Landrätin des Großkreises Vorpommern-Greifswald, Dr. Barbara Syrbe, Torgelows Bürgermeister, Ralf Gottschalk sowie Vertreter aus Politik und Wirtschaft, sondern auch die Kinder des Projektes „Kinderschopf am Küchentopf“ aus der evangelischen Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“. Jeden Donnerstag kommen die Vorschulkinder, um mit „Ingrid“ zu backen oder zu kochen. Eine Probe ihrer Arbeit überreichten sie auch gleich in Form eines kleinen selbst gebackenen Herzen, verbunden mit einer Rose als kleines Dankeschön und Willkommensgruß an die Gäste. In hübschen Kostümen präsentierten sie ein kleines Programm. Peter Fels vom Lokalen Bündnis für Familie erklärt: „Wir arbeiten mit dem Deutschen Kinderhilfswerk seit gut sieben Jahren zu-

Die Kinder des Projektes „Kinderschopf am Küchentopf“ aus der evangelischen Kindertagesstätte „Friedrich Fröbel“ überraschten mit einem Programm. Foto: Ernst

sammen und freuen uns sehr darüber, die erste Kontaktstelle in Mecklenburg-Vorpommern zu sein. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist mit dem Familienbündnis ein strategisches Bündnis eingegangen, um die Rechte und Interessen der Kinder in unserer Region zu verwirklichen. Kinder sind unsere Zukunft. Wir müssen Träume und Visionen entwickeln, in denen Kinder ihre Interessen vertreten können“, betont Peter Fels vom Lokalen Bündnis. Voll des Lobes über die Aktivitäten ist auch Landrätin Dr. Barbara Syrbe. „In einer Zeit der Globalisierung geht das Deutsche Kinderhilfswerk einen ganz anderen Weg, es geht in die Regionen und das ist richtig. In Zeiten des

demografischen Wandels sind Kinder besonders wichtig.“ betont die Landrätin, die viel Lob für die Arbeit von Peter Fels fand. „Mit der Eröffnung der Kontaktstelle gewinnt Torgelow auch überregional an Bedeutung“, freut sich Ralf Gottschalk. Mit der Einrichtung von regionalen Kontaktstellen hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals in seiner Geschichte eine dauerhafte lokale Präsens. 2012 ist die Eröffnung von 40 Kontaktstellen in ganz Deutschland geplant. Damit soll die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes für die Durchsetzung der Kinderrechte und ein kinderfreundliches Deutschland weiter forciert werden, hieß es weiter.


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kultur- & sporttermine Veranstaltungen in der Zeit von 25. März 2012 bis 20. April 2012

Klub der Volkssolidarität Große Kirchenstraße 41 • Tel.: 432110 26.03. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen sich. 27.03. 13.30 Uhr Skat- und Spielnachmittag 28.03. 10.00 Uhr Tagespflege 14.00 Uhr Frühlingssingen mit Brigitte 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich. 29.03. 09.00 Uhr Seniorenfrühstück 14.00 Uhr Plauderei am Kaffeetisch 30.03. 10.00 Uhr Kegeln an der Berufsschule 02.04. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Spielnachmittag 03.04. 09.00 Uhr Kartenvorverkauf für die Tagesfahrt der OG-Mitte 09.00 Uhr Klubratssitzung 13.30 Uhr Skat- und Spielnachmittag 04.04. 14.00 Uhr Die Selbsthilfegruppe Krebs trifft sich. 14.00 Uhr Klönnachmittag 16.45 Uhr Wir treiben Sport. 05.04. 14.00 Uhr Das Gelbe vom Ei mit Brigitte 10.04. 09.00 Uhr Kartenvorverkauf für den Maitanz im Pommernsaal 14.00 Uhr Frühlingswanderung 14.00 Uhr Spielnachmittag 11.04. 14.00 Uhr Die Romméspieler treffen sich. 16.45 Uhr Es wird Sport getrieben. 12.04. 14.30 Uhr Geburtstagsfeier eines Mitgliedes 14.00 Uhr Bingo 13.04. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen. 16.04. 09.00 Uhr Vorstandssitzung der SHGOsteoporose 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen sich. 13.30 Uhr Brushing 17.04. 10.00 Uhr Erzählsalon mit Frau Krahn 14.00 Uhr Helgas Waffelbäckerei 18.04. 14.00 Uhr BRH – Beratung 14.00 Uhr Handarbeit mit Sieglinde 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich. 19.04. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag der OGMitte mit Überraschung. 20.04. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen 21.04. Feier eines Mitgliedes

Arbeitslosentreff Scheringer Str. 6 und An der Festwiese 24 Tel.: 443504 29.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Frau Krause präsentiert in gemütlicher Runde ihre Bücher. 29.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Bastelspaß für Groß und Klein, Wir basteln Osterschmuck.

29.03. 10.00 Uhr Schuldnerberatung gibt Informationen Präventivschulung Arbeitslosentreff Strasburg Friedensstr.15 02.04. 13.00 Uhr (Historisches U) Handarbeitsnachmittag 02.–04.04. 10.00–16.00 Uhr Osterausstellung in der Galerie des Kulturforum „Historisches U“ Pasewalk Ganztagsversorgung für Besucher Miniaturausstellung geöffnet 04.04. 09.00 Uhr Schuldnerberatung gibt Informationen Vorbeugen ist besser als Heilen! Arbeitslosentreff Penkun, Schuhstr.14 05.04. 10.00 Uhr Ostereiertrudeln im Kürassierpark mit Quiz Der/die beste Trudler/in bekommt ein Extra-Ei. 10.04. ganztägig (Scheringer Str. 06) Die Kleiderkammer des Arbeitslosentreffs Pasewalk hat sich auf den Frühling vorbereitet. 11.04. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Frau Striecker beginnt eine Gesprächsrunde zum Thema: „Pasewalk heute und wie es einst war“. 12.04. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Vortragsreihe: Regional- und Landespolitik 13.04. 10.00 Uhr (Festwiese 24) Was gibt es neues auf dem Kinderbauernhof? Tagesmuttis sind mit ihren Schützlingen eingeladen. 19.04. ganztägig (Historisches U) Die Miniaturausstellung in der Kalthalle des Historischen U ist für Besucher und Gäste der Stadt Pasewalk geöffnet. Um Anmeldung unter der Tel. Nr. 03973/443504 wird gebeten. Öffnungszeiten: Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 8.00–16.00 Uhr: (Pasewalk, Scheringer Straße 6) Die Schuldnerberatung berichtet über ihre Arbeitsweise und gibt Anregungen für eine objektive Haushaltsplanung. Beratungszentrum „Lichtblicke“ Bewerbungshilfen Di.–Mi. 8.00–15.00 Uhr, Do. 7.30–15.00 Uhr Kleiderkammer/Möbelbörse Mo.–Do. 8.00–16.00 Uhr, Fr. 8.00–15.30/ 13.00 Uhr Pasewalker Tafel Mo.–Do. 13.00–14.30 Uhr, Fr. 12.00–13.00 Uhr, Sa. 10.00–11.00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11.30–13.00 Uhr

Lesestube Mo., Di., Fr. 8.00–14.30 Uhr, Mi., Do. 9.30– 16.00 Uhr Kinderbauernhof Jeden Dienstag 12.30–15.30 Uhr Schaufütterung Miniaturausstellung Im „Historischen U“, Besichtigung nach Vereinbarung

Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum Friedenstraße 9 (ehemaliger Schlachthof) Tel.: 210033 26.03. 14.00 Uhr Mudder Schmolten kommt 27.03. 14.00 Uhr Kreativ- & Klön- Nachmittag 28.03. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 29.03. 14.00 Uhr Treff der AWO-Singer 02.04. 14.00 Uhr Osterbastelei 03.04. 14.00 Uhr Handarbeitsnachmittag 04.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 05.04. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag 10.04. 14.00 Uhr Austausch von Handarbeitstechniken 11.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 12.00–13.30 Uhr Info des Mieterbundes 12.04. 14.00 Uhr Probe der AWO- Singer 16.04. 14.00 Uhr Einblicke in das jüdische Leben (jüd. Friedhof in PW) gibt Dr. Egon Krüger 17.04. 14.00 Uhr Kreativ- & Klön-Nachmittag 18.04. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 19.04. 14.00 Uhr Spiele-Nachmittag Sozialberatung vor Ort Mo., Di., Mi. von 9.00–12.00 Uhr bzw. telefonische Auskunft unter der Ruf-Nr. 03973/210033 möglich

CURA-Seniorencentrum Pestalozzistraße 20 • Tel: 221-0 montags bis freitags 8.00–12.00 Uhr Betreuungsvormittag für an Demenz erkrankte Bürger in der Bibliothek/Rühmann-Restaurant 26.03. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 28.03. 15.00 Uhr Traditioneller Männernachmittag/CURA-Wintergarten 01.04. 15.00 Uhr Es singt der Chor der Neuapostolische Kirche im CURA-Restaurant.


Nr. 03/2012 02.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 04.04. 14.00 Uhr Die Diabetiker-Selbsthilfegruppe trifft sich/CURAWintergarten 06.04. 15.00 Uhr Gottesdienst der Evangelischen Kirche im Wintergarten 11.04. 14.00 Uhr Die Mitglieder der MSGruppe treffen sich im Wintergarten. 15.00 Uhr Wir laden ein zum Tanztee in das Rühmann-Restaurant/Betreutes Wohnen. 13.04. 10.00 Uhr Verkauf von Textilien mit der Firma Krellenbring im Wintergarten. 16.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 17.04. 14.00 Uhr Die Mitglieder vom Behindertenverband treffen sich im Wintergarten. 18.04. 15.00 Uhr Die Trachtengruppe aus Bergholz gestaltet eine Modenschau mit verschiedenen Modellen aus dem Mittelalter im CURA-Restaurant. 20.04. 15.00 Uhr Gottesdienst der Evangelischen Kirche im Wintergarten 23.04. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Spielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 15.00 Uhr Musik auf dem Akkordeon im CURA-Restaurant

DRK Ortsverein Blutspende in der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk, Pestalozzistraße 24 26.03. 05.04. 30.04.

Pommersche Landsmannschaft Am Lindenbad 1 23.03. 14.00 Uhr Klubraum: Pommerscher Nachmittag 02.04. 15.00 Uhr Schreibender Pommer 11.04. 10.00 Uhr Jubiläum 20 Jahre PLM Pasewalk 13.04. 14.00 Uhr Vorstandssitzung 25.04. 15.00 Uhr Vortrag Pommersche Gesellschaft für Altertumskunde und Geschichte in

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- 25 - der Kürassierkaserne Haus 3, ehem. Kreistagssaal 18.04. 14.00 Uhr Gebetsmission

Singegruppe Singegruppe immer dienstags jeweils um 15.00 Uhr im Kulturforum „Historisches U“:

Stadtbibliothek Öffnungszeiten: Montag/Freitag: 13.00–17.00 Uhr Dienstag: 10.00–12.00 und 13.00–17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 10.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr

Stadt-Museum/ Stadtinformation Tel.: 433182 + 251234 (Museum) Tel.: 213995 (Stadt-Info) Öffnungszeiten: Stadtinformation im Rathaus zu den Öffnungszeiten Rathaus Museum Montag geschlossen Di.–Fr. 10.00–13.00 und 14.00–16.00 Uhr Gruppen werden nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten durch das Museum geführt.

Eisenbahn-Erlebniszentrum Lokschuppen (EEZ) Öffnungszeiten: Das Eisenbahnerlebniszentrum ist vom 15. April bis zum 15. Oktober täglich in der Zeit von 10.00–18.00 Uhr Führungen außerhalb der Öffnungszeiten Anmeldungen unter Telefon 03973/216326.

Jugendhaus „FlyIn“ Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 14.30–21.00 Uhr Sonntag nach Vereinbarung. Unser Angebot: Projektarbeit Spiel & Spaß • Tischfußball • Tischtennis • Dart- und Gesellschaftsspiele • Kostenlose Raumvermietung an Schulklassen und Vereine (Beamer und Projektionsleinwand für Präsentationen nach Voranmeldung) Neues Angebot: kostenloser Internetzugang für Kinder. Ansprechpartner: Mario Niemann/Jörg Matysik • Homepage: www.jugendhaus-flyin.de

Jugendtreff „HappyTogether“ Wir haben für euch geöffnet: Mo.–Do., 14.00–20.00 Uhr und Fr., 14.00– 21.00 Uhr Unsere ständigen Angebote: Playstation, PCSpiele, Tischtennis, Dart, Billard, Tischfußball, Brettspiele und HA-Hilfe.

Evangelische Kirchengemeinde Große Kirchenstraße 6 25.03. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 28.03. 15.00 Uhr Andacht in St. Georg 29.03. 15.00 Uhr Treff 55+ Kreis in St. Marien 01.04. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in St. Marien 05.04. 16.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Friedenskirche 18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in St. Marien 06.04. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in St. Marien 15.00 Uhr Konzert Barockcello in St. Marien 07. – 08.04. 18.00 Uhr Osternacht in St. Marien 08.04. 06.20 Uhr Andacht auf dem Friedhof 10.00 Uhr Familiengottesdienst in St. Marien 12.04. 15.00 Uhr Filmnachmittag in St. Marien 15.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 16.04. 10.00– 15.00 Uhr Kreativer Montag in St. Marien 18.04. 14.00 Uhr Seniorentreff in St. Marien 19.30 Uhr Runde 2 in St. Marien 20.04. 15.00 Uhr Gottesdienst im CURA – Seniorenheim 22.04. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien Die. 10.00– 12.00 Uhr Krabbelgruppe Mi. 14.00 Uhr Christenlehre im Jugendraum von St. Marien, 13.15–14.00 Uhr Kinderchor in der Ev. Grundschule Fr. 18.00 Uhr Junge Gemeinde im Jugendraum von St. Marien Die Kantorei probt zu unterschiedlichen Zeiten, bitte bei Kantor Johannes Geßner unter Tel. 03973/274575 melden! Gottesdienst in Dargitz 06.04. 13.30 Uhr mit Abendmahl Gottesdienst in Stolzenburg 06.04. 15.00 Uhr mit Abendmahl

Landeskirchliche Gemeinschaft Pasewalk Ringstraße 35 • Tel.: 441330 27.03. 15.00 Uhr Bibelgespräch 28.03. 19.00 Uhr Männerabend 30.03. 18.30 Uhr EC-Jugendkreis „PrinceClub“ 01.04. 17.00 Uhr Gottesdienst 08.04. 08.30 Uhr Osterfrühstück mit Gottesdienst für jung und alt 10.04. 15.00 Uhr Bibelgespräch 13.04. 18.30 Uhr EC-Jugendkreis „PrinceClub“ 15.04. 17.00 Uhr Gottesdienst 22.04. 17.00 Uhr Gottesdienst

Katholische Kirchengemeinde So.

10.30 Uhr Heilige Messe in St. Otto in Pasewalk


PASEWALKER NACHRICHTEN Do.

09.00 Uhr Heilige Messe in Viereck Maria Geburt Fr. 09.00 Uhr Heilige Messe in St. Otto in Pasewalk Jeden 1. Freitag im Monat, 9.00 Uhr: Rentnermesse mit anschließendem Beisammensein in St. Otto in Pasewalk. Jeden Samstag, 17.00 Uhr: Vorabendmesse Viereck Maria Geburt

Neuapostolische Kirche Gottesdienste jeden Sonntag um 9.30 Uhr und Mittwoch um 19.30 Uhr in der Neuapostolischen Kirche in der Gartenstraße (Am „Kiek in de Mark“)

Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Mühlenstraße 19, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222 Holzhof der Caritas Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703

Schwangerschafts beratungsstelle Oskar-Picht-Str. 1 Tel.: 433066 Öffnungszeiten: Montag: 9.00–12.00 Uhr Dienstag: 9.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr Donnerstag: 9.00–12.00 Uhr Weitere Zeiten nach Vereinbarung

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt Oskar-Picht-Str. 1 wochentags 8.00–16.00 Uhr Tel.: 2049975 o. 0170 8786848 Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr.: 9.00–12.00 Uhr Weitere Termine nach telefonischer Absprache auch in der häuslichen Umgebung.

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Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 255 502 Pflegeberater/in Tel.: 255 503 Sozialberater/in Erreichbarkeit: dienstags: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr donnerstags: 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Umfassende, kostenlose und unabhängige Beratung zu Fragen bei der Auswahl und Inanspruchnahme bundes- und landesrechtlich vorgesehener Sozialleistungen und sonstigen Hilfen.

Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter (0800) 1 110 333 zu erreichen.

Feuerwehrmuseum Pasewalk Öffnungszeiten: sonntags 14.00–18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel.: 432537 oder 0171/8024374 museum@feuerwehr-pasewalk.de oder nach Vereinbarung Tel.: 432537 oder 0171/8024374 museum@feuerwehr-pasewalk.de

Handball Pasewalker Handballverein von 1990 e. V. Uecker-Sporthalle 24.03. Kreisunionsliga weibliche Jugend D 09.30 Uhr Pasewalker HV II – Pasewalker HV I Kreisunionsliga weibliche Jugend C 11.00 Uhr Pasewalker HV – Stavenhagener SV Kreisunionsklasse Senioren/Ü 32 13.00 Uhr Pasewalker HV – Wolgaster HV

Hundesport Verein Deutscher Schäferhunde Pasewalk e. V. Vors. Günter Buse • Tel.: 0177/7210214 Ausbildungszeiten: mittwochs 18.00–20.00 Uhr – Änderungen vorbehalten –

Nr. 03/2012 sonntags 9.00–12.00 Uhr Interessenten melden sich bitte bei dem Vereinsvorsitzenden unter o. g. Nummer.

Fußball Pasewalker Fußballverein e. V. Sportplatz in den Anlagen/Kunstrasenplatz Heimspiele des Pasewalker Fußballverein: 24.03. PFV – VFC Anklam 09.30 Uhr Landesliga D-Jugend PFV I – Nordbräu Neubrandenburg 14.00 Uhr Landesliga 25.03. PFV II – Ueckermünder TV 14.00 Uhr Kreisliga 14.04. PFV I – FC Einheit Strasburg 14.00 Uhr Landesliga 15.04. PFV II–Vierecker SV 90 14.00 Uhr Kreisliga

Wandern/Radfahren Wandern: Sonnabend, den 24.03.2012 • „Deutsch-Polnische Begegnung und gemeinsame Wanderung zu historischen Orten“ • Zeit/ Treffpunkt:10.00 Uhr Hintersee „Fennschänke“ • Wanderstrecke: Barnimskreuz – Zopfenbeck – zurück • Länge: 11 km • Wanderleitung: W. Zimmermann, Vereinsleitung • Besonderheiten: Andenken und kleine Präsente für die polnischen Wanderfreunde, Mittagessen geplant


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Kita Und Schulen „HAPPY TOGETHER“ jetzt in der Friedenstraße 9 (PN/EE). „Es gab nie einen Zweifel, dass das Freizeitzentrum „Happy Together“ an einem anderen Ort weitergeführt wird“; sagt Bürgermeister Rainer Dambach zur Einweihung des Freizeitzentrums am neuen Standort in der Friedenstraße 9, im Gewerbegebiet der Oststadt. Bürgermeister Rainer Dambach, die Fachbereichsleiterin Schulen/Kultur Jutta Bressem und ihre Mitarbeiterin Antje Dutz ließen es sich nicht nehmen, die ersten Wünsche für das neue Zentrum zu überbringen. Zu den Gratulanten gehörten auch der Vorsitzende des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses und Schulleiter der Grundschule Ueckertal Ralf Schwarz, die Geschäftsstellenleiterin des Kreisjugendringes Astrid Kirmes, Heike Nitzke als amtierende Geschäftsführerin und Brigitte Seifert, Bereichsleiterin der Kinder- und Jugendarbeit bei der VS, Marion Krämer vom Schüler- und Freizeitzentrum Eggesin, Astrid Maßmann die das Projekt „JUGEND STÄRKEN – Aktiv in der Region“ betreut und Raimund Petri von der OAS. Unter den Gästen natürlich auch die jungen Leute, die ihre Freizeit gern im Jugendklub verbringen. Nachdem die alten Räume in der RobertKoch-Straße im vergangenen Jahr aufgegeben werden mussten, wurde schnell ein neues Domizil für die Kinder und Jugendlichen gefunden. „Die Stadt sagte sofort Hilfe zu“, berichtet Heike Nitzke, die mit der Stadt Pasewalk eine gut funktionierende „Symbiose“ zum Wohl der Kinder und Jugendlichen eingegangen ist. Im Einzelnen heißt das, die Stadt übernimmt u. a. die Mietkosten für den Jugendklub als städtische Einrichtung und die VS stellt das Personal. „Der Umzug im November ging eigentlich Hals über Kopf gesteht Chris Ehrhardt, der Leiter der Einrichtung. „Es

Bürgermeister Rainer Dambach überreicht eine Pinnwand als kleines Geschenk zum Einzug. Foto: Ernst

musste alles parallel laufen, der Auszug, die Renovierung und die Gestaltung der neuen Räume“, berichtet er weiter. Dabei ist zu merken, dass der Pädagoge besonders auf seine tatkräftigen Helfer aus der Jugendgruppe stolz ist. „Wir haben viel selbst erledigt. Besonderen Wert legten wir dabei auf strapazierfähige Materialien. Die Stadt sorgte für den Einbau der Heizkörper, sodass alle Räume jetzt gut beheizbar sind“, freut sich Ehrhard, der bereits in seinen Eröffnungsworten von den vielen positiven Aktivitäten für und mit den Jugendlichen berichtete. Zu den Angeboten des Klubs gehören sowohl alt hergebrachte Spiele wie Darts, Tischtennis oder Billard, aber auch Hilfestellungen beim Bewerbungsschreiben am PC oder Arbeit im Internet. „Dieses Angebot können auch gern alle anderen Menschen aus der Bevölkerung

nutzen“, informiert Chris Ehrhardt. Angedacht ist auch ein Fotoprojekt mit Schloss Bröllin. Neben der praktischen Arbeit mit dem Fotoapparat sollen die Interessierten an einem Wochenende auch erste Schritte bei der Bearbeitung der Fotos lernen. Das Highlight für die Jugendlichen sind immer die Fußballspiele. Jeden Donnerstag spielen die 10- bis 26-Jährigen von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Turnhalle Arnold Zweig. „Wichtig für unsere Arbeit ist das Miteinander. Gegenseitige Hilfe soll dabei an erster Stelle stehen“, berichtet Ehrhardt. Geöffnet ist der Klub montags bis donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 14.00 bis 21.00 Uhr. Wer die neuen Räume noch nicht entdeckt hat, erreicht diese am besten durch den Durchgang zu den Laderampen. Dann gleich rechts zum Eingang in die unteren Räume (ehemals Autovermietung).


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Fasching in der Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“

(PN/SW). Erwartungsvolle Stimmung vor ihrem großen Auftritt. Kinder der 1. Klasse der Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“ präsentieren sich mit einem kleinen Show-Programm. Foto: Kita

Interview mit Ralf Schwarz, neuer Schulleiter Grundschule Ueckertal (PN/FH). Ralf Schwarz ist der neue Schulleiter der Grundschule Ueckertal. Im Interview, geführt von unserem Redaktionsmitglied Franziska Hiller, sprach er über seine Zukunftsvisionen für die Grundschule. Warum haben Sie sich für den Beruf des Lehrers entschieden? Meine beiden Eltern sind Lehrer. Mein Vater war Förderschullehrer und hat auch die damalige Hilfsschule geleitet. Meine Mutter war Lehrerin an der Grundschule. Mir ist also das „Lehrer-Sein“ praktisch in die Wiege gelegt worden. Im Rahmen der Berufsorientierung habe ich mich entschlossen, Förderschullehrer zu werden. Ich habe dann drei Jahre in Templin auf Grundschullehramt studiert. Das vierte und fünfte Studienjahr habe ich dann an der Pädagogischen Hochschule in Magdeburg absolviert. Damit habe ich die Qualifikation als Förderschullehrer erworben. Es war eine interessante, zügige, komprimierte Ausbildung.

Warum haben Sie sich speziell für den Zweig Förderschule entschieden? Durch den Beruf meines Vaters, durch verschiedene Ferientätigkeiten und durch durchgeführte Praktika. Mir hat der Gedanke gefallen, Kindern zu helfen. Wo haben Sie gearbeitet bevor Sie Schulleiter der Grundschule Ueckertal geworden sind? Ich war vorher Schulleiter der Schlossbergschule Pasewalk. Die Schlossbergschule Pasewalk ist eine Förderschule und ein sonderpädagogisches Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Lernen. Im Rahmen des sonderpädagogischen Förderzentrums besteht ein Verbund zwischen der Grundschule Ueckertal, der Europaschule Arnold-Zweig und der Schlossbergschule Pasewalk. Daher bestand für mich bereits eine Verbindung zu der hiesigen Grundschule. Mit der Erkrankung und der späteren Versetzung von Herrn Grothe, dem früheren

Schulleiter, hatte die Grundschule keinen Leiter mehr. Die Grundschule Ueckertal hat ca. 400 Schüler und ist damit eine der größten Grundschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eine solche große Schule ist natürlich nicht ganz so einfach zu leiten, und wenn der Leiter dann weg ist, ist es für alle noch ein wenig schwieriger. Ich wurde damals angesprochen, ob ich die Leitung nicht als Krankenvertretung übernehmen könnte. Mein Ansinnen an die Grundschule zu wechseln, war dahin gehend begründet. Ich halte es für wichtig, dass die Grundschule in Pasewalk nicht einfach so nebenbei läuft. Wir haben Sprachheilklassen, Förderklassen, außerdem noch die Außenstelle in der Innenstadt. Daraus resultieren Probleme, die organisiert werden müssen. Welche Probleme sind das? Das sind unter anderem Planungsprobleme, Absprachen, die getätigt werden müssen;


Nr. 03/2012 Regeln, die für den Unterricht aufgestellt werden müssen. Außerdem versuchen wir auch, auf die Wünsche der Schüler und Eltern einzugehen. Bei dieser großen Schülerzahl gibt es eine Menge Aspekte zu beachten. Als vorübergehender Schulleiter dieser Schule hatten mir die Arbeit und das Arbeitsklima sehr gut gefallen. Deshalb habe ich mich schließlich auf die Stelle beworben. Da ich ausgebildeter Förderschullehrer bin und die Landesregierung in der Bildungspolitik auf Integration und Inklusion bedacht ist, denke ich, dass ich gerade in dieser Hinsicht mit meiner Ausbildung und mit meinen Erfahrungen als Schulleiter der Förderschule hier nützlich sein kann. Ich habe einen anderen Blickwinkel und ich denke schon, dass das die Integration grundsätzlich unterstützen kann. Welche Ideen oder Projekte möchten Sie jetzt als Schulleiter an der Grundschule Ueckertal verwirklichen? Mein Wunsch wäre es, das Hauptgebäude zu sanieren. Das Gebäude befindet sich in einem baulich sanierungsbedürftigen Zustand. In den 90er Jahren ist eine größere Sanierung durchgeführt worden. Diese entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Jetzt geht es darum, den Brandund Arbeitsschutz auf den neusten Stand zu bringen und auch teilweise Barrierefreiheit zu schaffen. Ich möchte diese Schule gerne auf den neusten Stand bringen. Durch die Stadt Pasewalk erhalten wir bei diesem Vorhaben die notwendige Unterstützung. Als ich die Leitung übernommen habe, habe ich Lehrer vorgefunden, die gewissenhaft, vernünftig und planmäßig eine gute pädagogische Arbeit leisten. Für mich gilt es jetzt diese Prozesse optimal zu organisieren und zu effektiveren. Wir haben eine Außenstelle in der Innenstadt und die Grundschule in der Oststadt. Dadurch haben wir zwei unterschiedliche Kollegengruppen. Wir sind aber eine Schule. Es geht in diesem Zusammenhang darum, dass für alle die gleichen Regeln gelten, dass die Lernziele die gleichen sind und

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Neuer Schulleiter der Ueckertal-Grundschule Ralf Schwarz. Foto: Hiller

auch die Parameter für die Aus- und Bewertung müssen überall gleich sein. Das sind Ziele, die nicht über Nacht realisiert werden können, sondern ihre Zeit benötigen. Es muss an einer so großen Schule eine einheitliche pädagogische Arbeit umgesetzt werden. Weiterhin ist für mich die inhaltliche Arbeit an der Schule sehr wichtig. Ein weiteres wichtiges Thema ist für mich die Integration. Ich habe immer noch im Hinterkopf die Förderschule und die Grundschule organisatorisch in einigen Punkten miteinander zu verbinden. Mein Vorgänger Herr Grothe hat bereits im Jahr 2009 das Projekt Zirkus durchgeführt. Der Zirkus baute damals für eine Woche hier sein Zirkuszelt auf und alle Schüler wurden zu Artisten. Die Zirkusleute haben dann zusammen mi den Schülern verschiedene akrobatische Kunststücke oder Kunststücke mit Tieren eingeübt. Natürlich nicht auf einem zu gefährlichen Niveau. Das Tolle war, dass alle Schüler

Krabbelgruppe im „Kinderhaus am Pulverturm“ (PN/PM). Ab dem 7. März 2012 trifft sich in unserer Kita wieder eine Krabbelgruppe. Immer mittwochs von 10.00–11.00 Uhr können Muttis mit ihren Kleinen zu uns kommen, miteinander ins Gespräch kommen, mit den Kindern spie-

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len, singen, kleine Fingerspiele machen. Eine Erzieherin wird die Gruppe begleiten und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bei Anfragen steht Frau Janda unter der Rufnummer 210531 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie/Euch!

Teil der Zirkusveranstaltung wurden. Jeder Schüler war wichtig, jeder Schüler hat seinen Platz gefunden. Aus meiner Sicht ist so ein Projekt für die Sozialkompetenz der Schüler sehr wichtig. Mein Sohn war damals selber einer der Artisten und ich fand dieses Projekt so beeindruckend, dass ich es unter meiner Leitung der Grundschule ebenfalls noch einmal im Jahr 2013 realisieren möchte. Die ersten Absprachen wurden bereits getätigt. Wir hoffen nun auf finanzielle Unterstützung seitens der Stadt und der größeren Betriebe der Region. Das Schöne ist, dass am Ende der Projektwoche Zirkusveranstaltungen stattfinden, in denen das Erprobte dann auch für die Eltern, Geschwister und Großelter vorgeführt wird. Beim letzten Mal waren alle Veranstaltungen restlos ausverkauft. Es ist für die Eltern schön zu sehen, wie sich ihr Kind in eine Gemeinschaft inte­ griert. Wenn man solche Projekte mit den Kindern durchführt, zeigt man, dass jeder ein Teil der Gesellschaft ist.


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Im Kindergarten gibt es Weltraumabenteuer zu erleben (PN/PM). Seit Monaten stehen bei vielen Kindern in unserer Kita die „Star Wars“Figuren und ihre Geschichten hoch im Kurs. Da werden Szenen aus der Serie nachgespielt, geflogen und gekämpft, was die eigene Fantasie so hergibt, Karten getauscht. Für uns war dies der Anlass herauszufinden, was die Kinder denn tatsächlich über den Weltraum mit seinen Planeten, über Raumschiffe und Raketen wissen und ob sie Interesse haben, sich genauer mit dem Thema zu beschäftigen. Und ob sie Interesse haben! Schnell war das Thema „Weltraumabenteuer“ gefunden. In den Morgenkreisen wurde über Sonne, Mond, Mars und Kometen gefachsimpelt, die Milchstraße entdeckt und über Sternbilder gesprochen. Im Lexikon wurde geschmökert, neue Begriffe wurden gelernt (Was ist ein „Krater“?), Fragen über den Zusammenhang von der Sonne zu den Jahreszeiten, Mond zu Ebbe und Flut wurden geklärt, Größenunterschiede der Planeten herausgefunden. Natürlich dürfen auch selbst hergestellte Flugobjekte nicht fehlen. Voller Eifer und Ausdauer gestalten die Kinder ihren eige-

Die Kinder präsentieren stolz ihre selbstgebauten Flugobjekte. Foto: Kita

nen Weltraum, arbeiten mit Pappmaché, Müllsäcken, riesigen Kartons und sonstigen Abfallmaterialien.

Ein Thema, das Groß und Klein fasziniert und uns sicher noch eine Zeit lang begleiten wird – „Star Wars“ sei Dank.

„Du bist ein Talent“ (PN/EE). „Du bist ein Talent“ – ist ein neues, vielversprechendes Schulpatenschaftsprogramm, das am 6. März offiziell in der Außenstelle der Europaschule „Arnold-Zweig“ startete. Dabei dreht sich alles um die Berufsorientierung. Ziel ist es, den Übergang zwischen Schule und Ausbildung erfolgreich zu gestalten und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region zu leisten, heißt es. „Gab es früher eine große Auswahl an Lehrlingen, müssen heute alle Potenziale genutzt werden, damit Betriebe ihre Lehrstellen besetzen können“, resümiert Bürgermeister Rainer Dambach. Schule und Praxis gehen hierbei eine Einheit ein, bei dem die Arbeit im Mittelpunkt steht und beide, Betriebe und Schüler, profitieren können. Diesen ganz neuen Weg der Berufsorientierung gehen die Schlossbergschule und das Produktive Lernen an der Europaschule „Arnold-Zweig“ sowie die Elektrofirma Haß, die Villa Knobelsdorff, das Pflegeheim St. Spiritus, der Maler- und Lackierbetrieb Strohschein und der Getränkefachmarkt von A bis Z als Paten, ein. Um die Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer beruflichen Perspektiven zu unterstützen, brachte die Stadt Pasewalk diese Schulen und Unternehmen zusammen. „In der Regel

Beteiligte des Projektes (von links): Marianne Eggert, Syliva Splettstößer, Geistliche Stiftung St. Spiritus, Marina Haase Projektleiterin, Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement „Lernen vor Ort“, Wolfram Schulz, Lehrer, Andrea Laurich, Mitarbeiterin Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement „Lernen vor Ort“ Foto: Ernst

gehen solche Patenschaften große Betriebe ein. Pasewalk ist eine Besonderheit, denn es sind hier nur kleine und mittelständische

Unternehmen, die sich daran beteiligen“, lobten die Verantwortlichen. Entwickelt hat dieses Projekt die Randstad Stiftung. Sie


Nr. 03/2012 ist eine Themenpatin der Bundesinitiative „Lernen vor Ort“, die das Vorhaben als Modellprojekt nach Pasewalk geholt und sich für die Gewinnung von Unternehmen in und um Pasewalk engagiert hat. Sylvia Splettstößer, von der Geistlichen Stiftung St. Spiritus, verwies auf den Nutzen, den die Wirtschaft hat. „Wir wollen den Schülern dabei helfen, den Weg ins Berufsleben zu finden, weil es wichtig ist“, ergänzt sie. Norbert Haack, Schulleiter der Europaschule, verwies darauf, dass die Schüler „stark geredet werden müssen“, sie dürfen nicht immer nur hören „das kannst du nicht“. Ziel-

- 31 - gruppen sind Schüler der Jahrgangsstufe 7 bis 9 bzw. 8 bis 10, die einen Hauptschulabschluss anstreben. Darüber, dass es gar nicht so einfach werden wird, sind sich alle einig. Trotzdem wollen sie möglichst alle Schüler zu einem Hauptschulabschluss begleiten und ihnen damit eine Ausbildungsstelle ermöglichen. Mit dieser frühen Einbeziehung in die Berufswelt soll nicht nur das Interesse, sondern auch die Neigungen und vor allem das Talent gefördert werden. Und vielleicht ergibt sich dann für den einen oder anderen der 35 Mädchen und Jungen, die hier von 4 Lehrern betreut werden,

PASEWALKER NACHRICHTEN eine berufliche Perspektive. Angedacht ist, dass die Schüler drei Praxis- und zwei Unterrichtstage in der Woche haben. Wolfram Schulz, einer der Ausbilder betont: „die Schüler sind offen für diese Ausbildung und freuen sich darauf. Natürlich müssen auch die Eltern mit ins Boot geholt werden. Wenn das geschehen ist, wollen wir die Paten vorstellen“. Anke Radloff, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement „Lernen vor Ort“ im LK Vorpommern-Greifswald verwies darauf, dass dieses Modelprojekt auch auf andere Städte übertragbar wäre.

Produktives Lernen in Pasewalk (PN/AB). In der Europaschule „Arnold Zweig“ in Pasewalk wurde am 25. Fe­bruar das Produktive Lernen vorgestellt. Es handelt sich um ein alternatives Bildungsangebot für Schüler, die die Berufsreife erreichen wollen. Die Verbindung von praktischem mit schulischem Lernen hat sich bewährt. Zurzeit lernen 35 Teilnehmer in zwei Jahrgängen beim Produktiven Lernen in Pasewalk. Geeignet ist dieses Bildungsangebot für Schüler, die die 7. Klasse durchlaufen haben und mindestens 14 Jahre alt sind, die anders als bisher lernen wollen und auf diesem Weg einen vollwertigen Schulabschluss anstreben. Sie erhalten eine langfristige individuelle Berufsfrühorientierung an sechs verschiedenen Praxislernorten. Schule ist beim Produktiven Lernen anders als gewohnt organisiert: drei Tage sind die Schüler am Praxislernort, zwei Tage arbeiten sie in der Schule an individuellen Aufgaben. Die Lernpläne orientieren sich an den Kenntnissen und Fähigkeiten der Jugendlichen, die sie an ihren Praxislernorten erworben haben. Erworbenes Wissen wird vertieft und individuelle Pläne entwickelt. Beim Produktiven Lernen wird außerdem besonderes Augenmerk auf Teamfähigkeit gelegt und Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung entwickelt. Ein Beispiel für einen Praxislernort ist die Küche im CURA-Seniorenzentrum

Foto: Schule

in Pasewalk. Hier arbeitet Annemarie seit November 2011 und lernt die verschiedenen Arbeitsprozesse kennen, die sie dann an den Unterrichtstagen theoretisch vertiefen kann. Jedem Schüler steht an den Praxistagen ein Mentor zur Seite, der mit Rat und Tat unterstützen kann und den Schülern die unterschiedlichen Arbeitsgänge erläutert. Annemarie wird noch bis zum 16.03.2012 in der Küche Erfahrungen sammeln und sich dann für ihr letztes Trimester einen neuen Praxislernort

suchen, den sie dann bis zum Schuljahresende besucht. Schüler, die sich für diesen Bildungsgang interessieren, können sich an der Europaschule unter folgender Adresse bewerben: Europaschule „Arnold Zweig“, Außenstelle Produktives Lernen, Friedenstraße 9, 17373 Pasewalk, Telefon: 03973/225753 Wer sich noch einmal über das Produktive Lernen informieren möchte, kann das am 12.05.2012 am Tag der offenen Tür an der Europaschule „Arnold Zweig“.


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Entwaffnend ehrlich, charmant und erfrischend erzählt der sympathische Musiker über sein Rockerleben vor und nach der Wende. Der erste Kuss – die erste Gitarre – der erste Gig! Vor 25 Jahren wurden »Die Zöllner« gegründet und veröffentlichen ihr erstes Bandalbum seit 15 Jahren. Im Juni 2012 wird ihr Namensgeber 50 Jahre alt. Seine Biografie, die im März 2012 erscheint, ist ein Stück Rock̕n̕Rollgeschichte: bunt, wild und echt! Am Anfang standen The Sweet. Die machten Musik, die ankam. Wichtiger aber, es war die Musik, die der Klassenschönsten gefiel. Und Vater Zöllner – die Kindheit findet schließlich in der DDR statt – „besorgte“ eine LP, Opa stiftete die erste Gitarre, Marke Eigenbau. Dirk Zöllner erzählt von schöner, wilder und doch behüteter Kindheit. Und irgendwann stand fest: „Ich war infiziert vom Virus des Rock’n’Roll!“ Wie es weiterging – wild und schön – mit Songs und Bands und mit den Mädchen, mit Shows und Aftershow-Parties, mit dem ganzen bunten Rockerleben, mit dem gefundenen und wieder verlorenen Glück, mit neuen Anläufen und Mut und Wut und Trauer und Spaß, das ist eine Geschichte, die unter die Haut geht.

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High Fashion in Pasewalk (PN/GL). Am 06.03.2012 kam ein Stückchen Fashionweek in das Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk. Die ehemalige Schülerin Elisa Lange stellte unter dem Motto „Schöngeist“ Arbeiten ihres Modedesignstudiums und ihre Abschlusskollektion in einer Ausstellung und einer Modenschau vor. Inspiriert von mongolischen Nomaden und moderner Kunst kreierte sie eine Kollektion, die die Schönheit der einfachen Dinge zeigen soll. Dafür stehen auch die einfachen Materialien und der Einsatz von viel Handwerk. Aber auch andere Semesterarbeiten, wie Foto­shootings und Magazinentwicklungen kann man in der Ausstellung betrachten, denn Modedesign ist nicht nur nähen. „Es ist mir wichtig, herauszustellen, dass ein Modedesignstudium keine Schneiderausbildung ist, sondern ein Designstudium wie Grafik- und Kommunikationsdesign, nur eben mit dem Schwerpunkt auf Mode“, erzählt die Wahlberlinerin, „wir machen nicht nur Mode, sondern auch das ganze Drumherum mit Fotoshooting, Recherche und Magazinentwicklungen.“ Viel Durchhaltevermögen braucht man allerdings. „Kaum Freizeit und 50 Stunden pro Wochen sind

Gespannt warten die Zuschauer auf die High Fashion-Präsentation.

da schon mal drin“, erklärt der Schöngeist. Wie es für sie jetzt weitergeht, weiß Elisa auch schon: „Ich möchte als Stylistin und Stilberaterin arbeiten. Das wär super!“

In Berlin bleiben möchte sie allerdings. Die Ausstellung ist noch bis zum 02.05.2012 in der Galerie im Foyer im Oskar-Picht-Gymnasium zu sehen.

Frau Hundt und Elisa Lange führte mit kompetenten Worten die Veranstaltung ein.

Die Models meisterten auch die Herausforderung der „Showtreppe“ auf Highheels mit Bravour.

Elisa Lange (Mitte) mit ihrer Kollektion und den Models des Oskar-PichtGymnasiums. Fotos: Hoffmann


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Gedenken an einen Pasewalker Visionär: Erich Paulun (PN/KR). Oftmals geraten auch Menschen, die Großes geleistet haben, in Vergessenheit. Und manchmal braucht es einfach Zeit bis sie wiederentdeckt werden. In Pasewalk konnte eine bedeutende Persönlichkeit, ein Visionär seiner Zeit, vor dem Vergessen bewahrt werden: Der Arzt Dr. Erich Paulun. Vor 150 Jahren, am 4.3.1862, wurde Paulun in Pasewalk geboren. Erich Paulun gilt als einer der Wegbereiter moderner westlicher Medizin in China. Er wirkte jahrzehntelang als zutiefst humaner Arzt in China und begründete ein modernes Hospital in Shanghai und die Deutsche Medizin- und Ingenieurschule für Chinesen. Am 4. März wurde der 150. Geburtstages feierlich in Pasewalk begangen. Steffen Vollrath, Geschäftsführer der AsklepiosKlinik mit Vertretern der Klinik, Frau Baganz als stellvertretende Bürgermeisterin und weitere Mitarbeiter der Stadt sowie Stadtvertreter und weitere Gäste gedachten in mehreren Reden dem in Pasewalker geborenen Erich Paulun. Besonderer Gast aus München war Prof. Dr. Paul Gerhardt, Mediziner und Mitglied der Arbeitsgruppe zu Paulun und „Asklepios pro China“. Seinem Engagement, wie auch dem von Dieter Schubert, ist es in erster Linie zu verdanken, dass der Bezug des Mannes Paulun überhaupt zu Pasewalk hergestellt werden konnte und mittlerweile weitreichende Informationen zusammengetragen werden konnte. Auch Stadtpräsident Norbert Haack und Dr. Jörg Weidenhammer, Geschäftsführer der Medical school Hamburg, würdigten in der Ehrenveranstaltung die Lebensleistung des Mediziners. Musikalisch wurde die gelungene Veranstaltung durch die Musikschule Pasewalk abgedeckt. Danach fanden sich alle Beteiligten zu einer Kranzniederlegung an der Gedenkstele vor der Klinik zusammen. Bereits im letzten Jahr gab es eine Veranstaltung zu Paulun: das erste Mal wurde öffentlich in Pasewalk der Person Dr. Erich Paulun gedacht. Ihm zu Ehren wurde am 13. Mai 2011 die Paulun-Gedenkstele enthüllt. Dank der Firma Siemens konnte dieses Projekt verwirklicht werden. Damals weilte eine ganze Delegation aus China in Pasewalk, ebenso Vertreter des Auswärtigen Amtes und viele andere Gäste. Der Wunsch, der bis heute dahinter steht, ist das Gedenken an seine Person und an seine Leistungen und diese in Pasewalk und Deutschland öffentlich zu machen. Und

Die Veranstaltung fand im Foyer des Klinikums statt. Nach der Rede von Prof. Dr. Paul Gerhardt überreichte Geschäftsführer Steffen Vollrath ihm ein Geschenk als Anerkennung seines Engagements.

natürlich geht es auch um die Fortführung von weitreichenden guten Kooperation zwischen Deutschland und der VR China. In diesem Jahr begehen wir also das 150. Geburtstagsjubiläum. Das Erstaunliche ist, dass es ebenfalls fast 150 Jahre dauerte, ehe man sich seines Namens und seines Wirkens in unserer Stadt erinnert hat. Dr. Erich Paulun ist als Begründer des Tongji-Hospitals in Shanghai eine bis heute bekannte und hochgeschätzte Persönlichkeit in China. Aber in Pasewalk haben wir diesen Sohn der Stadt erst wieder entdecken müssen. Auf die Spur von Paulun brachte vor einigen Jahren ein Arzt namens Prof. Dr. Heyo E. Hamer die Pasewalker Zeitung. Erste Informationen zu Paulun erschienen daraufhin im Nordkurier. Aber es waren noch sehr wenige und auch vage Informationen. Nachforschungen innerhalb der Stadt brachten erst wenig Erfolge und sind bis heute überschaubar geblieben. Wichtige Erkenntnisse über das Leben von

Paulun außerhalb von Pasewalk und seinem Wirken in China, konnten uns schließlich vor allem Herr Prof. Dr. Paul Gerhardt aus München und Dieter Schubert aus Lehrte liefern, die sich unabhängig voneinander bereits seit Jahren mit der Person beschäftigten. Dieter Schubert selbst wirkte viele Jahre in China. Wer war dieser Mensch, wie verlief sein Leben? Er war bereits mit zwei Jahren Vollwaise, verbrachte den Großteil seiner Kindheit in Wolfenbüttel und ging später in Berlin studieren. Paulun arbeitete zuerst als Militärarzt und seit 1893 in China, u.a. als Konsulatsarzt. Der Arzt Erich Paulun musste in China alte Dogmen zerschlagen, und neue medizinische Erkenntnisse aus Europa taten sich sicher zuerst schwer. So galt zu dieser Zeit in China der menschliche Körper als unversehrbar. Es war also nicht einfach möglich, den Leib aufzuschneiden, um zum Beispiel einen Blinddarm zu entfernen. Paulun gehörte zu den Ärzten in


PASEWALKER NACHRICHTEN China, die die jahrtausendelange Kulturnation Chinas anerkannten und schätzten - keine Selbstverständlichkeit in der Zeit des Kolonialismus Ende des 19. Jhds./Anfang des 20. Jhds. Gleichzeitig trug Paulun aber auch zur Reformbereitschaft wesentlich mit bei. Damit konnten moderne Hygienevorstellungen und westliche Medizin an Bedeutung gewinnen. Paulun ist schließlich der Aufbau eines nach zeitgemäßen westlichen Maßstäben orientierten Hospitals in Shanghai zu verdanken. Es wurde nach seinem Tod in „Paulun-Hospital“ umbenannt. Aus seiner 1907 gegründeten Deutschen Medizin- und Ingenieurschule für Chinesen ging später die Tongji-Universität Shanghai hervor. Knapp 50 Jahre später wurde die „Tongji Medizinische Fakultät“ nach Wuhan verlegt. Diese feiert im Mai dieses Jahres ihren 105. Geburtstag und trägt heute einen weitreichenden Namen in der Medizinwelt. Zu Ehren des Pasewalker wurde von der Arbeitsgruppe Asklepios-Klinik und Stadt Pasewalk ein Jahresprogramm zu Paulun

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Gedenkstele zu Ehren Dr. Erich Pauluns, gestaltet durch den Bildhauer Rainer Fest (2011).

Kerstin Latzkow von der Beruflichen Schule Erich Paulun.

entwickelt. Einen Höhepunkt, der vor allem auch Familien und Jugendliche ansprechen soll, bildet das für den 11. November geplante Drachenfest. Wichtig ist den Orga-

nisatoren vor allem Erich Paulun als einen wichtigen Sohn unserer Stadt im Bewusstsein der Bürger zu verankern. Und das Interesse an anderen Kulturen zu verstärken.

Kranzniederlegung an der Paulun-Stele. Fotos: Stadt


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Die Kinder von Kamp (PN/EE). Die Tragödie der „Kinder vom Kamper See“ rührt noch immer die Herzen der Menschen auf beiden Seiten der deutsch-polnischen Grenze. Zur Erinnerung: im März 1945 wurden in einer Rettungsaktion tausende von Menschen in Roggow/Kamp vor den herannahenden Kämpfen um Kolberg durch die Seenotstaffel 81 in Richtung Westen mit Wasserflugzeugen ausgeflogen. Unter ihnen auch viele Kinder, die innerhalb der Kinderlandverschickung nach Rügen gebracht werden sollten. Wahrscheinlich fanden über 70 von ihnen, ihre Betreuer und die Besatzungsmitglieder auf dem Grund des Sees eine Ruhestätte. Anzunehmen ist, dass auch Kinder aus der Uecker-Randow-Region zu den Opfern gehören. Der Kamper See, in der heutigen Gemeinde Trzebiatow (Treptow an der Rega), war damals das „rettende Ufer“ in Richtung Westen. Gleich nach dem Start stürzte jedoch das Flugzeug vom Typ Do-24 ab. Bis heute liegt es, im tiefen Schlamm steckend, auf dem Grund des Sees. Um den See, einstiges Sperrgebiet, ranken sich, seit er wieder frei zugänglich ist, viele Legenden und Gerüchte. Von polnischen Bewohnern angestellte Nachforschungen brachten das Schicksal der Kinder ans Tageslicht. Nun soll das Wrack im Rahmen einer grandiosen deutsch-polni-

1809 Julia Vandreuke (rote Jacke) legt mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern am großen Birkenkreuz, am Ufer des Sees, Nelken nieder. Mit einer Schweigeminute gedachten sie den toten Kindern des Unglücks.

1794 Schüler der Europaschule Arnold Zweig und der polnischen Partnerschule des Noblistow-Gymnasiums ließen Europaluftballons am See, in unmittelbarer Nähe der Unglücksstelle, steigen. An ihnen befestigt waren Wünsche nach Frieden, Freundschaft und Sicherheit für alle Völker der Erde.


PASEWALKER NACHRICHTEN schen Initiative gehoben werden. Initiator dieses deutsch-polnischen Projektes ist Zdiszlaw Matusiewicz, Bürgermeister von Treptow. Durch seinen Freund Jan Bach erfuhr auch Norbert Haack, Schulleiter der Europaschule „Arnold Zweig“, von diesem Projekt. Bach selbst gehört zum Vorstand des Vereins „Pomeraniak“, der das Flugzeugwrack heben möchte. Gemeinsamer Wunsch ist es, dass die Kinder eine würdige letzte Ruhestätte finden. „Kann man Kindern Geschichte heutzutage besser nahe bringen?“, fragte sich Haack. Seine Entscheidung stand fest, wir klinken uns mit ein. Mit ins Boot holte er die polnische Partnerschule des Noblistow-Gymnasiums. Viele gemeinsame Projekte verbinden die Schulen. Und nun soll auch dieses Gemeinschaftsprojekt Schüler aus Pasewalk und Police (Pölitz) bei der geschichtlichen Aufarbeitung der Ereignisse helfen. „Wir recherchieren schon seit Monaten in Archiven und im Internet und versuchen Angehörige zu finden”, sagt Juli Vandreuke,

- 38 - Schülerin der Europaschule in Pasewalk. Natürlich wollten die Schüler auch bei der ersten offiziellen Gedenkveranstaltung für die Opfer der Tragödie, auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes am Kamper See, dabei sein. Das dies in die Tat umgesetzt werden konnte, ist der Sparkasse Uecker-Randow und der Firma Sykes-Enterprises Pasewalk zu verdanken. Claas Eilers, Sykes-Geschäftsführer steuerte 600 Euro und die Sparkasse, vertreten durch Marco Heller, 200 Euro für den Bus dazu. Schülersprecherin Juli Vandreuke nahm das Geld in Anwesenheit ihrer Mitschüler, Vertreter der Stadt und der Schule, entgegen. Nun stand der Fahrt nichts mehr im Weg. Mit 19 deutschen und 21 polnischen Schülern ging es am 5. März, genau 67 Jahre nach dem verhängnisvollen Tag kurz vor Kriegsende, in Richtung Kolberg, dem Kamper See entgegen. Mit einer bewegenden Feier gedachten über 200 Deutsche und Polen zum ersten Mal gemeinsam der Opfer. Es sei ein kleiner Schritt auf dem Weg deutsch-pol-

Nr. 03/2012 nischer Versöhnung, sagte Zdiszlaw Matusiewicz, Bürgermeister der nahe gelegenen Stadt Trzebiatow (Treptow an der Rega). Unter ihnen auch Romy aus Pasewalk. Die junge Frau, die selbst ein Mal Schülerin an der Arnold-Zweig Schule war, erfuhr aus dem Nordkurier die Geschichte der Kinder vom Kamper See. Ihre Vorfahren lebten genau dort (heute Resko Przymorskie). Sie und auch ihr Vater, die unter den vielen Gästen und Angehörigen sind, wollen keinen Medienrummel. „Meine Oma hat erst viel, viel später von der Tragödie erzählt. Nicht gern“, ergänzt sie. Ich möchte mich ganz einfach im Namen meiner Oma Edith, die 2009 verstarb, verabschieden“. Sie und ihr Vater nehmen darum auch etwas abseits stehend vom eigentlichen Geschehen, am großen Holzkreuz am See, Abschied. Am See ließen die Mädchen und Jungen Europaluftballons steigen und sangen gemeinsam mit den polnischen Schülern die „Ode an die Freude“, Freude schöner Götterfunken, die Europahymne.

1550 Marco Heller (Mitte) von der Sparkasse UER und Claas Eilers (2. v. r.), Sykes-Enterprises Pasewalk übergaben an Julia Vandreuke (3. v. r.), Schülersprecherin an der Europaschule Arnold Zweig, 200 bzw. 600 Euro für die Finanzierung der Busfahrt zu den Gedenkfeierlichkeiten am Kamper See. Rechts im Bild Christoph Kraatz, der das Projekt als Lehrer betreuen wird.


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Am Rande Erster gemeinsamer Ökumenischer Gottesdienst in St. Otto (PN/EE). Die hiesige Vorbereitungsgruppe des diesjährigen Weltgebetstages ist begeistert. Es scheint, als fasse der Pfarrsaal der katholischen Gemeinde St. Otto gar nicht alle Besucher. So groß ist das Interesse. Stühle mussten geholt werden. Über 60 Frauen, aber auch Männer, trafen sich am ersten Freitag im März zum gemeinsamen ökumenischen Gottesdienst. „Seit heute Morgen feiern Frauen in über 170 Ländern ununterbrochen den Weltgebetstag“, erklärt Christina Weyer von der Vorbereitungsgruppe. In diesem Jahr steht er unter dem Motto: „Steht auf für Gerechtigkeit“. Vorbereitet wurde die diesjährige Gottesdienstordnung von den Frauen Malaysias. Sie beschreiben darin, wie das Zusammenleben in einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft gelingen kann. „Friede und Angenommensein werden sichtbar, wenn Menschen muslimischer, buddhistischer, christlicher und traditioneller Religionen in der gleichen Familie oder Gemeinschaft leben“, heißt es. Die offizielle Sprache des Landes ist Bahasa Malaysia. Erst seit 2010 dürfen auch andere monotheistische Religionen die Gottesbezeichnung „Allah“ verwenden, berichten die Akteure. Die Frauen wollen nicht schweigen zu Ungerechtigkeiten, Problemen und Spannungen in den Ländern. Die Weltgebetstagsbesucher er-

Gemeinsam wurden Lieder gesungen, getanzt und landestypische Speisen und Getränke probiert. Foto: Ernst

fahren an diesem Abend viel über die Rufe nach Gerechtigkeit und von der malaysischen Menschenrechtsaktivistin Irene Fernandez. Gemeinsam wurden Lieder gesungen, getanzt und landestypische Speisen und Getränke probiert. Mit den Kollekten des Weltgebetstagsgottesdienstes sollen sowohl die Weltgebetstagsarbeit als auch regionale Frauen- und Kinderprojekte unterstützt werden. 90 Projekte in 36 Ländern wurden mit den gesammelten

Kollekten des vergangenen Jahres unterstützt. Im nächsten Jahr bereiten die Frauen Frankreichs den Weltgebetstag vor. Voll des Lobes über die Veranstaltung, lud Pfarrer Grzegorz Mazur auch gleich zum ökumenischen Kreuzweg der Jugend am 23. März ein. Die Wegstrecke beginnt an St. Marien, führt dann zur Friedhofskapelle, weiter zur Friedenskirche, dann zur Europaschule, weiter zur Nikolaikirche und St. Otto und endet im Pfarrsaal der Kirche.

Vereine Veranstaltungsplan zur Präsentationsschau im Historischen „U“ vom 02.04.2012 bis zum 04.04.2012, täglich von 10.00–16.00 Uhr Montag, 02.04.2012 10.00 Uhr Eröffnung der Ausstellung durch den Bürgermeister der Stadt Pasewalk. Der Osterhase begrüßt seine kleinen Gäste. Die Arbeitslosentreffs präsentieren ihre Exponate. 10.30 Uhr Puppentheater „Der kleine Hase Weißohr“ 13.00 Uhr Kultur pur durch die Mitglieder des Arbeitslosentreffs, Pasewalk, Geschichten – Anekdoten, Gitarrenvortrag

Dienstag, 03.04.2012 10.00 Uhr Kinder aller Altersgruppen sind zum Basteln eingeladen. Ostergeschenke und Dekorationsartikel stehen zur Auswahl bereit. 14.00 Uhr Modenschau – Die Damen der Kleiderkammer präsentieren eine Auswahl an Frühlingsmodellen. Mittwoch, 04.04.2012 10.00 Uhr Puppenspiel Nr. 2 unter Leitung der Lesestubenfee Roswitha Krause, Basteln für Groß und Klein, Osterüberraschungen

14.30 Uhr Die Tanzgruppe des Arbeitslosentreffs Pasewalk zeigt ihre neuesten Tänze. An allen Tagen können die kleinen Gäste im Puppenhaus spielen. Ganztätig kann die Miniaturausstellung in der Kalthalle besichtigt werden. Durchgängig ist die Versorgung gesichert. Eine Voranmeldung bei größeren Gruppen wäre zu empfehlen. Bitte vormerken: Das traditionelle Ostereiertrudeln auf dem Eierberg im Kürassierpark findet am Grünen Donnerstag, dem 5. April ab 10.00 Uhr statt.


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– Gewerbliche Anzeige –

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Vereine stellen sich vor Pasewalker Fußballverein Gegründet: Anschrift: Tätigkeitsfeld: Mannschaften: Förderverein: Sponsoren:

wurde der Pasewalker Fußballverein am 14.02.1992 aus den ehemaligen Vereinen Dynamo und Lok Pasewalk. Am Sportplatz 1, 17309 Pasewalk, Tel.-Fax 03973/210654, www.pasewalker-fv.de, pasewalker_fv@web.de Fußballsport, der Verein konzentriert sich besonders auf die Förderung des Kinder- und Jugendfußballs. 3 Männermannschaften (Landesliga, Kreisliga, AH-Team) 7 Nachwuchsmannschaften in verschiedenen Altersklassen unterstützt den Verein in vielfältiger Weise bei der Organisation, Durchführung von allen Events rund um den Verein und ist bei Interesse erster Ansprechpartner der Sponsoren. Über den Präsidenten des Fördervereins des PFV, Herrn Burkhard Schmidt (Mobil: 0172/7710311) können neue interessierte Sponsoren Kontakt aufnehmen. Viele Sponsoren aus der Stadt sowie aus dem Umland unterstützen und fördern den Verein, ein herzliches Dankeschön für die teilweise schon jahrelange Unterstützung möchten wir an dieser Stelle sagen.

(PN/PFV). In unserem Verein werden das ganze Jahr über verschiedene Höhepunkte im Vereinsleben organisiert. Neben dem regelmäßigen Training und Wettkampf finden zu Beginn des Jahres Hallenturniere der einzelnen Mannschaften mit unserem Partnerverein von Chemik Police statt. Für den 1. Mai 2012 ist ein internationales Turnier in der Altersklasse 7/8 Jahre geplant. Das diesjährige Turnier um den Bürgermeisterspokal findet am 16.06.2012 statt. Für die Woche vom 25.–29.06.2012 ist die diesjährige Fußballschule mit Jürgen Pommerenke in Planung. Anmeldungen hierfür werden über den Verein entgegengenommen. Auch für die zweite Jahreshälfte sind Events geplant, wie unser traditioneller Familientag, wo alle Mitglieder und interessierte Bürger unsere Gäste sind. Der Verein ist stolz auf das Engagement seiner Trainer, Übungsleiter und Helfer, denn ihnen ist es zu verdanken, dass unser Verein in den Jahren schon viele Erfolge auf Kreis- und Landesebene feiern konnte.

Fußballcamp 2011 Fotos: Verein

Trainingscamp 2011

Stolz ist der Verein auch auf seine beiden Talente Jakob Lüdtke und Robert Grube, die mittlerweile in der B-Jugend vom FC Hansa Rostock spielen. Wer Interesse hat, beim Pasewalker FV Fußball zu spielen oder den Verein in einer anderen Weise zu unterstützen, kann über die o. g. Daten Kontakt mit uns aufnehmen. Der Verein sucht dringend zur Absicherung des Trainings und Wettkampfs aufgrund der

steigenden Mitgliederzahlen, besonders im Nachwuchsbereich, neue Übungsleiter sowie auch Schiedsrichter. In beiden Fällen freuen wir uns über weibliche bzw. männliche Mitstreiter und sind zur Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung gern behilflich. Nehmen Sie bitte über die Geschäftsstelle (Herrn Fladrich 0172/3945268) mit uns Kontakt auf.


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Bruno sucht ein Zuhause. Der stattliche Kater musste sein Zuhause wegen Zeitmangel verlassen. Er ist ein verschmuster und sensibler Riese von 6,4 kg. Bruno wurde im Mai 2004 geboren. In unserer Katzenstube fühlt er sich unwohl, er lehnt die anderen Katzen ab. Offensichtlich braucht Bruno seine Ruhe und einfach nur seinen Menschen um sich. Er braucht sehr viel Liebe und ist dann auch verschmust. Für Bruno wünschen wir uns also einen ruhigen Platz in der Wohnung oder im Haus. Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefonnummer 039606 20597. Öffnungszeiten täglich 11.00–16.00 Uhr www.gnadenhof.de Spendenkonto: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275

Foto: Gnadenhof

Rocky sucht ein Zuhause. Der Collie-Husky-Mischlings-Rüde wurde im Oktober 2007 geboren und hat eine Schulterhöhe von ca. 62 cm. Der auffallend schöne Rüde begegnet Menschen sehr freundlich und anhänglich. Er ist ein Familienhund, der viel Kontakt braucht und sich sehr bindet. Kleine Kinder mag er ebenfalls leiden, sie können ihm sogar seinen Ball aus dem Maul nehmen. Rocky ist ein äußerst agiler Rüde – hier kommt der Husky durch. Andererseits besitzt er auch die Sensibilität des Collies. Er hat viel Bewegungsdrang und Ausdauer, aber er braucht auch geistige Forderung. Unbedingt möchte er auch einfach mal in Ruhe dicht bei seinen Leuten alle viere gerade sein lassen und die Gemeinsamkeit genießen – damit er ein bisschen ruhiger wird. Rocky kennt das Leben in der Wohnung sowie in Haus und Hof. Zuletzt lebte er mit einer Hündin zusammen, mit der er auch mal alleine bleiben konnte. Andere Rüden soll er ebenfalls geduldet haben. Da er auf dem Hof aber eine starke Wachsamkeit entwickelt hat, ist er an „seiner“ Grundstücksgrenze unbestechlich und toleriert keine Konkurrenz. Besucher und Ereignisse vom Hof meldet er an. Das Gehen an der Leine trainieren wir fleißig, da sein Temperament meist etwas schneller voran möchte. Seine Erziehung sollte stetig, mit Ideen, Konsequenz und Ruhe erfolgen – mehr mit Köpfchen als mit Druck. Denn Rocky ist sehr arbeitsfreudig und macht super gern mit. Zuviel Druck in der Erziehung macht

ihn unsicher und hektisch, so dass er blockiert. Autofahren liebt er! Im Freilauf ist er abrufbar. Und seinen Ball holt er mit endlosem Enthusiasmus wieder. Ob Rocky Katzen akzeptieren würde, müsste getestet werden. In einer Familie fixierte er sie, so dass eine weitere Annäherung unterbunden wurde.

Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefonnummer 039606-20597. Öffnungszeiten täglich 11.00–16.00 Uhr www.gnadenhof.de Spendenkonto: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275, Foto: Gnadenhof


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wir gratulieren Wir gratulieren den Jubilaren des Monates April 2012 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Brietzig Zum 82. Geburtstag Frau Alma Wesslowski Zum 77. Geburtstag Herrn Walter Stagat Zum 73. Geburtstag Frau Renate Matzdorf Zum 71. Geburtstag Frau Regina Griesbach Gemeinde Fahrenwalde Zum 82. Geburtstag Frau Anna Czirpka Zum 77. Geburtstag Herrn Harry Martini Zum 73. Geburtstag Frau Gisela Brennecke Gemeine Jatznick Zum 94. Geburtstag Herrn Ernst Hilger Zum 87. Geburtstag Frau Irmgard Jahnke Frau Hildegard Knoll Frau Stanislawa Plath Zum 86. Geburtstag Frau Irene Kersten Zum 85. Geburtstag Frau Helga Blödow Zum 84. Geburtstag Herrn Walter Blümke Zum 83. Geburtstag Herrn Friedrich Tilger Herrn Werner Banasiak Herrn Hans Krause Zum 82. Geburtstag Frau Sylvia Barz Zum 80. Geburtstag Frau Waltraud Fischer Frau Adele Hildebrandt Zum 78. Geburtstag Frau Helga Siegert Zum 77. Geburtstag Frau Ingried Born Zum 76. Geburtstag Frau Anita Tilger

Frau Brigitte Groba Frau Anneliese Arndt Herrn Dieter Schmidt Zum 74. Geburtstag Herrn Ulrich Müntz Herrn Udo Kussmaul Frau Hildegard Gößler Herrn Hermann Berndt Frau Gisela Voigt Zum 73. Geburtstag Herrn Klaus Gronwald Herrn Herbert Spielmann Zum 72. Geburtstag Frau Erika Weide Frau Erika Blumberg Herrn Klaus-Dieter Ott Zum 71. Geburtstag Frau Erika Kussmaul Frau Margit Schröder Frau Gisela Böttcher Herrn Torbjörn Haraldsvik Zum 70. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Rocher

Zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Ullrich Gemeinde Polzow Zum 80. Geburtstag Frau Isa Marlow Zum 75. Geburtstag Herrn Horst Lück Zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Pfeiffer Gemeinde Groß Luckow Zum 72. Geburtstag Frau Renate Witt

Gemeinde Krugsdorf Zum 85. Geburtstag Frau Irmgard Hinz Zum 84. Geburtstag Frau Rita Brandt Zum 71. Geburtstag Herrn Horst Laskewitz

Gemeinde Rollwitz Zum 89. Geburtstag Frau Martha Kutz Zum 85. Geburtstag Frau Brigitte Eckert Zum 82. Geburtstag Frau Ingeburg Krüger Zum 79. Geburtstag Frau Edith Neumann Zum 77. Geburtstag Frau Helga Uhl Herrn Walter Schliecker Zum 76. Geburtstag Hildegard Collier Brigitte Licht Zum 75. Geburtstag Frau Dorothea Weiher Zum 73. Geburtstag Frau Ilse Blechschmidt Zum 72. Geburtstag Frau Anita Plöger Herrn Egon Neumann Zum 71 Geburtstag Frau Ute Röhler Frau Renate Cossmann

Gemeinde Nieden Zum 75. Geburtstag Frau Else Rossow Zum 73. Geburtstag Frau Hannelore Schröder

Gemeinde Schönwalde Zum 80. Geburtstag Frau Lore Lenz Zum 77. Geburtstag Frau Gertrud Lüdtke

Gemeinde Koblentz Zum 76. Geburtstag Herrn Edward Grygula Frau Charlotte Köhler Zum 73. Geburtstag Herrn Hermann Rohe Zum 72. Geburtstag Herrn Klaus-Peter Wolf

Frau Alice Jeglinski Zum 76. Geburtstag Frau Erna Schulz Zum 73. Geburtstag Herrn Harry Valentin Frau Inge Karow Zum 72. Geburtstag Herr Ulrich Bleek Gemeinde Viereck Zum 79. Geburtstag Frau Alice Hensche Zum 78. Geburtstag Frau Rosemarie Bley Zum 77. Geburtstag Frau Johanna Kwapil Herrn Bruno Rapraeger Zum 72. Geburtstag Frau Maria Bark Frau Jutta Jajac Frau Rita Blankenfeld Zum 71. Geburtstag Herrn Horst Linke Zum 70. Geburtstag Herrn Eginhard Kremer Gemeinde Zerrenthin Zum 88. Geburtstag Frau Elsbeth Pieper Zum 87. Geburtstag Frau Edith Tourbier Zum 85. Geburtstag Frau Erika Koslik Zum 84. Geburtstag Frau Erna Wolfgram Zum 83. Geburtstag Frau Lotte Potschang Zum 80. Geburtstag Frau Elli Durow Frau Gerda Hollmichel Frau Erika Hübner Zum 77. Geburtstag Frau Frieda Durow Zum 73. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Hoffmüller

Aufgrund des § 36 Meldegesetz M-V vom 12.10.1992 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.


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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

öffentliche bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Hauptsatzung des Amtes Uecker-Randow-Tal Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 31.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen.

§1 Amtsgebiet

Das Amtsgebiet besteht aus den Gemeinden Brietzig, Fahrenwalde, Groß Luckow, Jatznick, Koblentz, Krugsdorf, Nieden, Papendorf, Polzow, Rollwitz, Schönwalde, Viereck und Zerrenthin.

§2 Dienstsiegel

Das Amt führt das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „Amt Uecker-Randow-Tal“. Das Dienstsiegel gleicht in Form und Größe der dieser Hauptsatzung in Anlage 1 abgedruckten Siegeln. (Großes und kleines Dienstsiegel)

§3 Amtsausschuss

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Abs. 2 KV M-V. (2) Die Bürgermeister werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter im Amt vertreten. Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung vertreten, soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies vorsieht. In diesem Fall wählen die Gemeindevertretungen jeweils einen Stellvertreter für jedes weitere Mitglied. (3) Sitzungen des Amtsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Amtsausschuss beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit aller Mitglieder, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. In folgenden Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses nach Satz 2 bedarf. 1. Einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen, 2. Grundstücksgeschäfte 3. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner, 4. Vergabe von Aufträgen 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten des Abschlussberichtes

§4 Rechte der Einwohner

(1) Der Amtsvorsteher ruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner des Amtes ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne amtsangehörige Gemeinden durchgeführt werden; in diesem Fall sind Zeit und Ort der Einwohnerversammlung mit dem Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinde abzustimmen (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Amtes und in Angelegenheiten, die dem Amt nach § 127 Abs. 4 KV M-V übertragen worden sind, sollen dem Amtsausschuss in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Einwohner, die das 14. Lebensjahr beendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der

Amtsausschusssitzung an den Amtsausschuss, an einzelne Mitglieder des Amtsausschusses und an den Amtsvorsteher Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. Fragen an den Amtsausschuss beantwortet der Amtsvorsteher oder der jeweilige Ausschussvorsitzende. Fragen, die den übertragenen Wirkungskreis betreffen, beantwortet der Amtsvorsteher. (4) Der Amtsvorsteher ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Amtsausschusssitzung über wichtige Angelegenheiten des Amtes zu berichten. (5) Nach § 29 in Verbindung mit § 135 hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§5 Ausschüsse des Amtsausschusses

(1) Der Amtsausschuss bildet einen ständigen Ausschuss bestehend aus 6 Mitgliedern. Aufgaben: - Vorbereitung der Haushaltssatzung - Vorbereitung des Haushaltsplanes - Personalentscheidungen (2) Weiterhin wird ein Rechnungsprüfungsausschuss mit 2 Mitgliedern gebildet. Aufgaben: - Prüfung der Jahresrechnung des Amtes (3) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

§6 Entschädigung

(1) Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 873,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Amtsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 27,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (3) Ehrenbeamtinnen und -beamten, ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedern des Amtsausschusses und den nicht dem Amtsausschuss angehörenden Mitgliedern von Ausschüssen ist für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach Landesreisekostengesetz M-V zu gewähren. Für Fahrten im Amtsgebiet entstehende Kosten (Fahrkosten oder Wegestrecken- und Mitnahmeentschädigung) insbesondere für die Teilnahme an Sitzungen, werden nach Maßgabe des Reisekostenrechts auch dann erstattet, wenn die Empfängerin oder der Empfänger eine Aufwandsentschädigung oder ein Sitzungsgeld erhält. (4) Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte des Amtes UeckerRandow-Tal erhält für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 117,00 EUR (90 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V).


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§7 Wertgrenze bei Erwerb von Amtsvermögen und Verfügung über Amtsvermögen

Dem Amtsvorsteher wird die Befugnis übertragen, bis zu folgenden Wertgrenzen Vermögensgegenstände zu erwerben und über Amtsvermögen zu verfügen: a) Bei dem Tausch oder der Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bis zum Wert von 15.000,00 EUR; b) bei der Hingabe von Darlehen und Zuschüsse, bei dem Erwerb und bei der entgeltlichen Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten bis zum Wert von 5.000,00 EUR. c) bei der unentgeltlichen Veräußerung von Sachen, Forderungen und anderen Rechten bis zum Wert von 1.000,00 EUR.

§8 Verträge mit Mitgliedern des Amtsausschusses

Verträge des Amtes mit Mitgliedern des Amtsausschusses und juristischen Personen, an denen Mitglieder des Amtsausschusses beteiligt sind, sind ohne Genehmigung des Amtsausschusses rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 2.000,00 EUR halten.

§9 Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen des Amtes, deren Wertgrenzen 10.000,00 EUR, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich 1.000,00 EUR, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht der Schriftform des § 143, Abs. 1, Satz 1 und 2 der KV M-V entsprechen. Satz 1 gilt entsprechend für Ernennungsurkunden von Beamtinnen und Beamten bis einschließlich Besoldungsgruppe A 9, für Arbeitsverträge mit Angestellten bis einschließlich Entgeltgruppe 8 sowie für Arbeitsverträge mit Arbeiterinnen und Arbeitern.

§ 10 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Amtsvorsteher bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Amtsvorstehers – ist damit ausgeschlossen. (2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich der Amtsausschuss zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 11 Verwaltung

Das Amt unterhält an seinem Amtssitz eine eigene Verwaltung in 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32.

§ 12 Gleichstellungsbeauftragte

(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch den Amtsausschuss bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 142 Abs. 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Amtsausschusses. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amt beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere: 1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen, 2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt, 3. die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen,

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4. ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen, (3) Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.

§ 13 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen des Amtsausschusses (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Einladungen zu den Sitzungen des Amtsausschusses werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Verwaltungsgebäude des Amtes, 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32, öffentlich bekanntgemacht. (4) Die Dauer des Aushanges beträgt 14 Tage (Aushangsfrist), wobei der Tag des Anschlages und der Tag der Abnahme nicht mitgerechnet werden. Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des letzten Tages der Aushangsfrist bewirkt. Für öffentliche Bekanntmachungen nach § 29 Abs. 6 KV M-V ist die in der Geschäftsordnung festgelegte Frist maßgebend. (5) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hingewiesen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. Die Auslegung erfolgt im Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32 in Pasewalk zu folgenden Dienstzeiten: montags 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr dienstags 09.00–12.00 Uhr 13.00–17.30 Uhr mittwochs 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr donnerstags 09.00–12.00 Uhr 13.00–15.30 Uhr freitags 09.00–12.00 Uhr (6) Ist die öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 Satz 2 infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangsfrist beträgt 14 Tage.

§ 14 Inkrafttreten

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 16.08.2004 sowie die Änderungen vom 27.11.2007 und 27.05.2008 außer Kraft. Pasewalk, den 24.02.2012

Fischer Der Amtsvorsteher


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Anlage 1 zur Hauptsatzung des Amtes Uecker-Randow-Tal Gemäß § 121 der KV M-V vom, 5. Sept. 2011 führt das Amt UeckerRandow-Tal mehrere Dienstsiegel. Insgesamt verfügt das Amt über 5 Dienstsiegel. Ein großes Siegel mit einem Durchmesser von 35 mm mit der Umschrift „Amt Uecker-Randow-Tal“ und der Nummerierung „1“ sowie in der Mitte den Pommerngreif.

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Weiterhin ein kleines Dienstsiegel mit einem Durchmesser von 20 mm, der Umschrift wie oben angegeben und der Nummerierung „2“.

3 weitere kleine Dienstsiegel mit einem Durchmesser von 15 mm, der Umschrift wie oben angegeben und der jeweiligen Nummerierung „3“, „4“ und „5“.

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Amt Uecker-Randow-Tal Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 24.02.2012

Fischer Amtsvorsteher

Hauptsatzung der Gemeinde Jatznick Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL §1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Jatznick führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen ist: „Gespalten; vorn in Silber ein blauer Eschenzweig; hinten in Blau ein Storch in natürlichen Farben mit erhobenem rechten Ständer.“ (3) Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Weiß, Blau, Weiß und Blau gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Dritteln der Länge des mittleren blauen und des mittleren weißen Streifens sowie auf zwei Dritteln der Höhe des Flaggentuchs übergreifend, das Gemeindewappen. Die Länge des Flaggentuchs verhält sich zur Höhe von 5 zu 3. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald. (5) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf Ortsteile durchgeführt werden. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. (5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. (4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ortsteile / Ortsteilvertretung / Ortsvorsteher

(1) Das Gebiet der Gemeinde Jatznick wird in Ortsteile aufgeteilt. Die Ortstafeln lauten wie folgt: Ortstafel: Belling Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Sandförde


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Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifwald Ortstafel: Waldeshöhe Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Blumenhagen Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Klein Luckow Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald Ortstafel: Groß Spiegelberg Gemeinde Jatznick Landkreis Vorpommern-Greifswald (2) In der Gemeinde werden bis zum Ende der Legislaturperiode 2014 keine Ortsteilvertretungen gebildet. (3) Im Zuge des Gebietsänderungsvertrages werden für die Ortsteile Blumenhagen und Klein Luckow Ortsvorsteher bestimmt. Die Aufgaben der Ortsvorsteher übernehmen der bisherige 1. stellv. Bürgermeister von Blumenhagen sowie der bisherige Bürgermeister von Klein Luckow bis zum Ende der Wahlperiode.

§5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Haupt- und Finanzausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: Steuern, Gebühren, Beiträge und 9 Gemeindevertreter sonstige Abgaben sowie die Regeln gemäß § 35 der KV M-V Ausschuss für Bau- und Umwelt: Flächennutzungsplanung, Bau Zusammensetzung: leitplanung, Wirtschaftsförde 9 Gemeindevertreter rung, Hoch-, Tief- und Straßen 5 sachkundige Einwohner bauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege Ausschuss für Bildung, Kultur Wohnungsfragen, soziale Belange und Soziales der Gemeinde (KITA, Schulen, Zusammensetzung: Senioren), Veranstaltungen 8 Gemeindevertreter 5 sachkundige Einwohner (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§6 Aufgabenverteilung des Hauptausschusses

(1) Der Hauptausschuss entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 5.000,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 5.000,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§7 Bürgermeister

(1) Er trifft Entscheidungen unterhalb der Wertgrenzen des § 6 dieser Hauptsatzung. Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 2.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 2.500,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

Nr. 03/2012 §8 Ortsvorsteher

(1) Die Ortsvorsteher entscheiden über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von je 500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von je 500,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§9 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen. (2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§ 10 Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 900,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Der Ortsvorsteher in Klein Luckow erhält monatlich 150,00 EUR und der Ortsvorsteher in Blumenhagen monatlich 200,00 EUR. (50 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V) (3) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (4) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 EUR.(100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (5) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Die Fraktionsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Fraktionen, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (6) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern <500 EUR> überschreiten.

§ 10 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-


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Tal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt UeckerRandow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Jatznick, Straße der Einheit 55 (Gemeindebüro) Jatznick, Pappelweg Jatznick, Straße der Einheit 22 Waldeshöhe, an der Verkaufsstelle Waldeshöhe Nr. 17 Belling, Dorfstraße 43 Sandförde, Am Sandweg Sandförde, Am Kulturhaus Blumenhagen, Siedlung (Schaukasten) Blumenhagen, altes Feuerwehrgebäude (Schaukasten) Klein Luckow, Max-Schmeling-Str. 9, Am Gebäude der FFW Groß Spiegelberg, Spiegelberg 14, an der Dorfstube (5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.

§ 11 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.12.2008 außer Kraft. Jatznick, den 07.03.2012

Fischer Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 07.03.2012 erfolgt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten

Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Jatznick Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 07.03.2012

Fischer Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Koblentz Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Koblentz führt ein Dienstsiegel. (2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE KOBLENTZ – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. (5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden.


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(4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ortsteilvertretung

Nr. 03/2012 tung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern <500 EUR> überschreiten.

§9 Öffentliche Bekanntmachung

In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie die Regeln gemäß § 35 der KV M-V (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 0,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 0,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§7 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen. (2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§8 Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 EUR.(100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrich-

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-RandowTal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt UeckerRandow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Koblentz, An der Gärtnerei Koblentz, Am Neubau OT Peterswalde OT Breitenstein (5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 11.11.2008 außer Kraft. Koblentz, den 24.02.2012

Grygula Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 24.02.2012 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr


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geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Koblentz Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 24.02.2012

Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. (4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ortsteilvertretung

In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§5 Ausschüsse

Grygula Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Krugsdorf Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Krugsdorf führt ein Dienstsiegel. (2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einen aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE KRUGSDORF – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. (5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie die Regeln gemäß § 35 der KV M-V Bau- und Umweltausschuss: Flächennutzungsplanung, Bau Zusammensetzung: leitplanung, Wirtschaftsförde --- Mitglieder/ --- rung, Hoch-, Tief- und Straßen sachkundige Einwohner bauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege Ausschuss für Bildung, Kultur Wohnungsfragen, soziale Belange und Soziales der Gemeinde (KITA, Schulen, Zusammensetzung: Senioren) --- Mitglieder/ -- sachkundige Einwohner (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 1.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 2.500,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§7 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen. (2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§8 Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 400,00


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EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern <500 EUR> überschreiten.

§9 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für dass Amt Uecker-RandowTal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt UeckerRandow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Krugsdorf – Verbindungsweg Krugsdorf – Dorfstraße OT Rothenburg - Hauptstraße (5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 27.11.2008 außer Kraft.

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Krugsdorf, den 24.02.2012

Schilling Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt.Hinweis: Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Krugsdorf Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 24.02.2012

Schilling Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Nieden Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.02.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Nieden führt ein Dienstsiegel. (2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE NIEDEN – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht


Nr. 03/2012

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auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. (5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. (4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

Name

Aufgabengebiet

Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 3 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie die Regeln gemäß § 35 der KV M-V Bau-, Umwelt-, Bildungs-, Flächennutzungsplanung, Bau Kultur- und Sozialausschuss leitplanung, Wirtschaftsförderung Zusammensetzung: Hoch-, Tief- und Straßenbauan 3 Mitglieder/ gelegenheiten, Denkmalpflege, 2 sachkundige Einwohner Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Wohnungsfragen, soziale Belange der Gemeinde (KITA, Schulen, Senioren) (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.

§5 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 1.500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 5.000,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§6 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen.

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

(2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§7 Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern <500 EUR> überschreiten.

§8 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-RandowTal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich:


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Nieden, Str. d. Freundschaft, an der Gemeindegarage Nieden, zwischen den Grundstücken Am Schmiedeberg 8 und Am Schmiedeberg 8a (5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.

§9 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 30.08.2008 außer Kraft. Nieden, den 24.02.2012

Retzlaff Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Nieden Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 24.02.2012

Nr. 03/2012

(2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. (5) Nach § 29 KV M-V hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de)

§3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. (4) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ortsteilvertretung/Ortsvorsteher

(1) In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. (2) Im Zuge des Gebietsänderungsvertrages werden für die Ortsteile Züsedom und Damerow Ortsvorsteher bestimmt. Die Aufgaben der Ortsvorsteher übernehmen die aus dem Amt scheidenden Bürgermeister von Damerow und Züsedom bis zum Ende der Wahlperiode.

Retzlaff Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Rollwitz Auf der Grundlage des § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Rollwitz führt ein Dienstsiegel. (2) Die Gemeinde führt ein kleines Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern, einem aufgerichteten Greifen mit umgeworfenem Schweif mit der Umschrift „GEMEINDE ROLLWITZ – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein.

§5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Name Aufgabengebiet Hauptausschuss: Finanz- und Haushaltswesen Zusammensetzung: 7 Mitglieder Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sowie die Regeln gemäß § 35 der KV M-V Bau- und Umweltausschuss: Flächennutzungsplanung, Bauleit Zusammensetzung: planung, Wirtschaftsförderung 5 Mitglieder/4 sachkundige Hoch-, Tief- und Straßenbauan Einwohner gelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege (3) In die Ausschüsse können sachkundige Einwohner gewählt werden. Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nichtöffentlich.


Nr. 03/2012

- 57 - §6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister entscheidet über die Vergabe von Aufträgen nach der VOL bis zum Wert von 500,00 EUR und nach der VOB bis zum Wert von 1.500,00 EUR. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

§7 Sponsoring

(1) Der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen wird auf den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter und Ortsvorsteher beschränkt. Ein Handeln sonstiger Mitarbeiter – Auftrag des Bürgermeisters – ist damit ausgeschlossen. (2) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen hat grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. (3) Die Spender bzw. Sponsoren sind mitsamt der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellenden Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit – im Internet – zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

§8 Entschädigung

(1) Der Bürgermeister erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 750,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). Dem Stellvertreter wird bei Verhinderung des Bürgermeisters für die Dauer der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % gewährt. (2) Der Ortsvorsteher in Damerow erhält monatlich150,00 EUR und der Ortsvorsteher in Züsedom monatlich 200,00 EUR. (50 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V) (3) Die Gemeindevertreter und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (4) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Sitzung eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 EUR. (100 % bezogen auf die Höchstsätze der Entschädigungsverordnung M-V). (5) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich <100 EUR> überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie <250 EUR>, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern <500 EUR> überschreiten.

§9 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen erfolgen durch Abdruck im gemeinsamen amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-RandowTal“. Andere öffentliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Gemeinde mit Ausnahme der Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung (Zeit, Ort und Tagesordnung) erfolgen ebenfalls durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt UeckerRandow-Tal“. (2) Das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

Amtsgebietes verteilt. Es liegt weiterhin in der Amtsverwaltung kostenlos zur Mitnahme bereit. Darüber hinaus sind Bezugsmöglichkeiten im Abonnement kostenlos über das Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk vorhanden. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in üblicher Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese durch Aushang in den Bekanntmachungstafeln und Auslegung in der Amtsverwaltung zu veröffentlichen. Die Aushang- und Auslegungsfrist beträgt 14 Tage. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich: Rollwitz – Prenzlauer Chaussee 6 Rollwitz – Siedlung Rollwitz - Kita OT Schmarsow – Zur Uecker 5 OT Schmarsow – Ausbau OT Damerow – Züsedomer Str. 26 OT Züsedom – von Arnim-Straße (Neubau) (5) Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgt durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln.

§ 10 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 12.06.2008 außer Kraft. Rollwitz, den

Marquardt Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist am 24.02.2012 erfolgt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Rollwitz Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 24.02.2012

Marquardt Bürgermeister


PASEWALKER NACHRICHTEN

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Bekanntmachung der Gemeinde Jatznick über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Jatznick“ Die Gemeindevertretung Jatznick hat in ihrer Sitzung am 16.02.2012 den Beschluss über die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark Jatznick“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht gefasst. Der Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich im Nordwesen von Jatznick, auf dem ehemaligen Gelände des Braas-Dachziegelwerkes. In der Zeit vom 02.04.2012 bis 02.05.2012 erfolgt im Amt Uecker-Randow Tal, Bauverwaltung, Zimmer 103, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Auslegungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.00–15.30 Uhr Dienstag: 08.00–12.00 Uhr und 13.00–18.00 Uhr Freitag: 08.00–12.00 Uhr In der Zeit der öffentlichen Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf und dessen Begründung mit Umweltbericht schriftlich oder während der o. g. Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Jatznick, den 24.03.2012

Fischer Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Beschluss 1. Änderung des Verfahrensgebietes In der Bodenordnung Rothenklempenow, Landkreis VorpommernGreifswald ergeht gemäß § 8 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) mit späteren Änderungen folgender Beschluss:

I.

Das Bodenordnungsgebiet wird durch Zuziehung folgender Flächen geändert: Gemeinde Rothenklempenow Gemarkung Rothenklempenow Flur 2 Flurstücke 1/2–1/5, 21/8, 21/10, 23/7, 27/2 Flur 9 Flurstücke 1/4, 7/5 Flur 10 Flurstücke 1/10, 1/12, 9/9 Flur 14 Flurstücke 23/3–23/5 Gemarkung Glashütte Flur 3

– Gewerbliche Anzeige –

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Flurstück 83 Das Bodenordnungsgebiet wird durch Ausschluss folgender Flächen geändert: Gemeinde Rothenklempenow Gemarkung Rothenklempenow Flur 2 Flurstücke 2, 17/2, 17/4, 17/5 Flur 10 Flurstücke 5/4, 5/5, 8, 9/4, 22, 23 Flur 16 Flurstücke 1/4, 2–8 Gemarkung Glashütte Flur 11 Flurstück 63 Neue Verfahrensfläche: 3.919,5579 ha

II.

Das neue Bodenordnungsgebiet ist auf der mit diesem Beschluss verbundenen Übersichtskarte dargestellt. Die zugezogenen und ausgeschlossenen Flächen sind durch Signatur gekennzeichnet. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdinandshof eingesehen werden.

III.

Die Eigentümer und ggf. Erbbauberechtigte der nachträglich zum Verfahren zugezogenen Flurstücke werden Teilnehmer der „Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Rothenklempenow“ mit Sitz in Rothenklempenow. Für die Eigentümer und ggf. Erbbauberechtigten der nachträglich vom Verfahren ausgeschlossenen Flurstücke entfällt die Mitgliedschaft in der Teilnehmergemeinschaft, soweit sie nicht noch mit anderen Flurstücken am Verfahren beteiligt sind. Nebenbeteiligte sind die Genossenschaften, die Gemeinde, andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Wasser- und Bodenverbände und Inhaber von Rechten an Grundstücken im Verfahrensgebiet. Nebenbeteiligte sind des Weiteren von nicht zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes mitzuwirken haben.

IV.

Inhaber von Rechten an den zugezogenen Flächen, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Teilnahme am Bodenordnungsverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieses Beschlusses – bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdinandshof anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

V.

Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde die Nutzungsarten der Grundstücke nicht verändert werden, soweit es nicht zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehört, Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen weder errichtet, wesentlich verändert noch beseitigt werden, Bäume, Sträucher, Gehölze und ähnliches nicht beseitigt werden.


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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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Bei Zuwiderhandlungen können Maßnahmen zu 1. und 2. im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand wieder herstellen lassen. Im Falle der Ziffer 3. müssen Ersatzpflanzungen angeordnet werden (§ 34 FlurbG). Ferner dürfen bis zur Ausführungsanordnung Holzeinschläge über den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung hinaus nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde vorgenommen werden, anderenfalls sie die Wiederaufforstung anordnen kann (§ 85 Ziffer 5 und 6 FlurbG). Bei den zutreffenden Maßnahmen handelt die Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde. Verstöße gegen die in den § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und § 85 Nr. 5 FlurbG genannten Tatbestände können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden (§ 154 FlurbG).

und Umwelt Vorpommern, Außenstelle Ferdinandshof, Bergstr. 13 in 17379 Ferdinandshof einzulegen. Ferdinandshof, den 02. März 2012 Im Auftrag gez. Passenheim

Ausgefertigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Ferdinandshof, den 05.03.2012 i. A. Seeger

Jagdgenossenschaft Liepe-Stallberg Der Vorstand

Einladung

Der Vorstand Jagdgenossenschaft Liepe-Stallberg lädt alle Jagdgenossen zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft ein. Die Vollversammlung findet am 21.04.2012 um 14.00 Uhr in der Gaststätte „Pommerscher Hof“ in Hammer statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Informationen des Vorstehers 2. Planungsinformationen zur Feier zum 20-jährigen Bestehen 3. Beschlüsse zu Grundsatzrahmen der künftigen Jagdpachtung in der Jagdgenossenschaft 4. Änderung der Satzung 5. Sonstiges und Fragen der Jagdgenossen 6. Schlusswort des Vorstehers A. Ladisch Jagdvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung Tauschbeschluss Freiwilliger Landtausch Blankensee III Begründung Die im Ergebnis der Straßenschlussvermessung der Landesstr. 283, der Ortsverbindungsstraße von Rothenklempenow nach Mewegen und der bereits ausgebauten ländlichen Wege entstandenen Splissflächen werden zum Verfahren zugezogen bzw. ausgeschlossen. Die dadurch nicht mehr in Anspruch genommenen Waldflächen werden ausgeschlossen. Bereinigte Unstimmigkeiten im Liegenschaftskataster in der Gemarkung Glashütte werden berücksichtigt. Die im Anordnungsbeschluss vom 16.02.2006 fälschlicherweise aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Rothenklempenow, Flur 16, werden ausgeschlossen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 141 FlurbG als Rechtsbehelf der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb von 1 Monat, der mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft

l. Der freiwillige Landtausch wird nach §§54 und 55 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3, Juli 1991 (BGB1. IS. 1418) in der geltenden Fassung angeordnet und durchgeführt. 2. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die nachfolgenden Flurstücke: Landkreis: Ludwigslust-Parchun Gemeinde: Alt Krenzlin Gemarkung: Alt Krenzlin Flur: l Flurstücke: 92,205,213,233; Gemeinde: Friedrichsruhe Gemarkung: Ruthenbeck Flur: l Flurstücke: 89/1, 91,92/1,128/1; Gemeinde: Zapel Gemarkung: Zapel Flur: l Flurstücke: 197/1, 280/5, 280/8, 280/9,280/12;


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Flur: 2 Flurstücke: 43/1,45; Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte Gemeinde: Blankensee Gemarkung: Blankensee Flur: 14 Flurstücke: 2,3, 5 bis 19,22,24 bis 28; Gemarkung: Rödlin Flur: 11 Flurstück: 54; Gemeinde: Stadt Burg Stargard Gemarkung: Quastenberg Flur: 4 Flurstücke: 24, 26, 30, 35, 42, 49 bis 51, 57; Gemeinde: Blumenholz Gemarkung: Blumenholz Flur: 5 Flurstücke: 214,215,218.219; Gemeinde: Feldberger Seenlandschaft Gemarkung: Mechow Flur: l Flurstück: 50/7; Gemeinde: Groß Nemerow Gemarkung: Zachow Flur: 4 Flurstücke: l bis 3, 5 bis 7,10 bis 12, 14 bis 17,19 bis 22, 24, 25, 27 bis 29, 32 bis 34, 36 bis 38,40,43, 45 bis 47, 50 bis 53,57,68,70; Gemeinde: Hohenzieritz Gemarkung: Hohenzieritz Flur10, Flurstücke: 17 bis 20, 21/1, 23 bis 25; Genaaeinde: Möllenbeck Gemarkung: Stolpe Flur: 4 Flurstücke: 12,19,. 42; Gemeinde: Stadt Neustrelitz Gemarkung: Fürstensee Flur: 2 Flurstück: 115; Gemeinde: Wokuhl-Dabelow Gemarkung: Dabelow Flur: 4 Flurstücke: 4, 78 bis 81, 83 bis 85, 87,89 bis 91,94 bis 97,99,105, 114,115,117,118; Landkreis: Nordwestmecklenburg Gemeinde: Blowatz Gemarkung: Friedrichsdorf Flur: 2 Flurstücke: 70, 73, 75, 82, 84, 91,94/2, 97,103,106, 109, 111/2, 112/2, 125/1, 128/2, 134/2, 149, 152 bis 155, 161, 162, 164, 165/2,166/2, 167/2, 168/3, 171/2, 175/2, 176/2, 179/2; Gemeinde: Dorf Mecklenburg Oemarkung: Petersdorf Flur: l Flurstück: 58; Gemeinde: Hohen Viecheln

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Gemarkung: Hohen Viecheln Flur: 2 Flurstücke: 278,280,319/1; Landkreis: Vorpommem-Greifswald Gemeinde: Jatznick Gemarkung: Jatznick Flur: l Flurstück: 185. Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt nach dem Liegenschaftskataster 380,5554 ha. Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am.freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten - gerechnet vom ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Fluneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Fluneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Gründe Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass dieser sich verwirklichen lässt. Bei den Tauschpartnern besteht Übereinstimmung bezüglich der Tauschfläche und deren Werte. Der Tausch dient den Zielen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes. Der freiwillige Landtausch kann deshalb angeordnet werden. Seine Durchführung erweist sich auch im Übrigen nach Abwägung aller Umstände als zweckmäßig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widersprueh gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, schriftlich oder zur Niederschrift beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg, einzulegen. Altentreptow, den 06.03.2012 Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnungsbehörde Im Auftrage

gez. Schmidt

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –


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– Gewerbliche Anzeige –

PASEWALKER NACHRICHTEN

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Aus den Gemeinden Krugsdorfer Tisch führt die Bürger zusammen (URT/Schrom). Lag es an den ersten Schneeflocken des Winters oder am Dauerfrost, dass die Krugsdorfer Bürger den Weg zur Gemeindevertretersitzung am 2. Februar 2012 vermieste? Bei der Einwohnerfragestunde gab es demzufolge keine Fragen. Dafür gab es von den Volksvertretern beispielsweise die Frage, warum es immer noch beim Zelten, Camping oder sogar beim Angeln Zeitgenossen gibt, die im Bereich des Kiessees ihren Unrat hinterlassen. „Das hat auch etwas mit der Hygiene im Kopf zu tun“, sagte ein Gemeindevertreter. In seinem Bericht über die Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde informierte Bürgermeister Ralf Schilling darüber, dass das alte Feuerwehrfahrzeug bei den Züsedomer Oldtimer Freunden eine neue Heimstatt gefunden hat, der alte Traktor nach Löcknitz verkauft wurde und sich der neue Traktor im Einsatz bewähren muss. „Wir haben uns alle gefreut, als unser neues, aber gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug aus Nordhausen am 23. Dezember 2011 vor unserem Gerätehaus stand“, sagte Schilling. Wiederholt wurde über den Zustand der Straßenbeleuchtung diskutiert. „Die letzte Reparatur hat uns rund 450 Euro gekostet. Noch haben wir keinen aktuellen Haushalt für dieses Jahr, um schon wieder Reparaturen in Auftrag zu geben. Wir sollten uns darüber Gedanken machen, wie wir das Innenleben der Straßenbeleuchtung verlängern können“, konstatierte Schilling. Er informierte die Gemeindevertreter über die Beratung mit den Vertretern der Vereine und den Geschäftsführern der Unternehmen der Gemeinde am 19. Januar 2012 im Schlosshotel, wo die Veranstaltungstermine für das Jahr 2012 abgestimmt wurden. „Unser ‚Krugsdorfer Tisch‘ dient auch dazu, dass sich alle besser kennen lernen. Die Angler und Taucher wollen im Sinne des Schutzes der Umwelt dazu beitragen die Wasserqualität des Kiessees zu pflegen. Wichtig sind die Abstimmung der Termine zwischen den Anglern beim Hegefischen, den Tauchern und den Modellbauern, die mit ihren kleinen, schnellen Booten auf dem See fahren. Leider fehlte der Pächter des Strandbades, Herr Rutz, der sicherlich auch seine Vorstellungen mit eingebracht hätte. Gern nahmen die Vereine das Angebot vom Betreiber des Schlosshotels, Herrn Deutschländer, an, ihre Versammlung kostenfrei im Schlosshotel durchführen zu können“, sagte Ralf Schilling. Einstimmig beschlossen die Gemeindevertreter die neue Hauptsatzung der Gemeinde Krugsdorf, in der u. a. die Rechte der Einwohner erweitert wurden. So können sie während der Einwohnerversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen wird, Anregungen und Vorschläge einbringen, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen. Auch

Einstimmigkeit gab es beim Beschluss über die neue Hauptsatzung der Gemeinde. Foto: Günter Schrom

haben die Einwohner über www.Amt-Uecker-Randow-Tal.de die Möglichkeit des Zuganges zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Neu ist der § 7, Sponsoring, wonach der Kreis der einwerbungs- bzw. annahmeberechtigten Personen auf den Bürgermeister und seinen Stellvertreter festgelegt ist, und die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsorenleistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung triff. Öffentliche Bekanntmachungen der Sitzungen der Gemeindevertretungen bzw. zu Fragen der Gemeinde werden in den Bekanntmachungstafeln in Krugsdorf im Verbindungsweg und in der Dorfstraße und im OT Rothenburg in der Hauptstraße veröffentlicht und in der Amtsverwaltung ausgelegt. Im nicht öffentlichen Teil sprachen die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Ziel und Weg für den Brandschutz im Landkreis in Übereinstimmung bringen (URT/Schrom). „Es ist gut, dass ich heute hier bin. Wir haben gemeinsam viele Aufgaben zu lösen. Wir wollen unser Ziel und den Weg in Übereinstimmung bringen. Es erfordert Kraft und Zeit vier verschiedene Strukturen aus den Altkreisen zusammenzuführen, da es in bzw. aus der Vergangenheit zu den Teilfragen eine unterschiedliche Herangehensweise gibt“, sagte der amtierenden Amtsleiters für Brand-/Katastrophenschutz und Rettungsdienst im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Hartmut Amtsberg, der auf Einladung des Amtsvorstehers und der Amtswehrführung der Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Uecker-RandowTal am 7. Februar 2012 das Gespräch mit fünfzehn Wehrführern und Bürgermeistern des Amtes suchte. Mit dabei Amtsvorsteher Peter Fischer, die Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes, Angela Lanin, Roswitha Reuter als Verantwortliche für die Wehren im Amt, Amtswehrführer Falko Seifert und sein Stellvertreter Christian Berndt. Hauptanliegen der gemeinsamen Beratung war die Festlegung von Amtsleiter Amtsberg, den Wehren in den Gemeinden die Atemschutzflaschen zu übergeben, und dass diese selbst als Eigentümer dann verantwortlich sind. Die bisherige Praxis war, dass diese Flaschen im Eigentum des Altkreises Uecker-Randow waren und über die Kreisfeuerwehrzentrale in Pasewalk nach einem Einsatz sofort gegen gefüllte umgetauscht wurden. Die Kreisfeuerwehrzentrale verfügt über die notwendige Technik zum Befüllen und zur Wartung der lebensnotwendigen Atemschutzflaschen beim Einsatz der Kameraden in der Kreisfeuerwehrzentrale, aber bisher noch nicht vor Ort. „Die Atemschutzflaschen sollen Bestandteil der Feuerwehren werden, die für die Einsatzbereitschaft auch verantwortlich sind. Solange die Kreisfeuerwehrzentrale in Pasewalk noch nicht über die Technik zum Vorortbefüllen verfügt, wird das wie bisher in der Kreisfeuerwehrzentrale in Pasewalk durchgeführt, um die Einsatzbereitschaft aufrecht zu erhalten“, konstatierte Amtsberg. „Es geht hier um die Verschiebung des Eigentums vom Landkreis auf die Gemeinden. Die daraus resultierenden Lasten übernehmen die Gemeinden. Bisher wurden die Kosten für das Befüllen der Atemschutzflaschen durch den Landkreis getragen. Wichtig dabei ist die Frage, wie wir ohne Mehrbelastung unserer Wehren die Sicherheit und Einsatzbereitschaft aufrechterhalten. Wir müssen in neuen Strukturen denken“, sagte Peter Fischer. Amtsberg verkündete die gute Nachricht, dass die Feuerwehrtechnische Zen-


PASEWALKER NACHRICHTEN

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trale Pasewalk auch im Landkreis Vorpommern-Greifswald erhalten bleiben muss. „Die Pasewalker Kreisfeuerwehrzentrale ist hervorragend ausgebaut und der in Gützkow meilenweit voraus. Sie muss aus strategischen Gründen weiterhin erhalten bleiben. Allerdings, so wie es hier Praxis war, dürfen künftig keine Reparaturen an der Feuerwehrtechnik durchgeführt werden. Wir als öffentliche Verwaltung kümmern uns als Dienstleister um die Reparatur, wie der Tragkraftspritzen, stellen aus der Kreisreserve für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft während der Reparatur der Wehr verfügbare Technik zur Verfügung. Die Feuerwehrtechnische Zentrale ist grundsätzlich für die Pflege und Wartung der Technik zuständig. Der Landkreis darf hier wirtschaftlich nicht tätig werden.“, sagte Amtsberg. Er teilte auch mit, dass die Kosten für die Kreisausbildung für das Jahr 2012, die gemeinsam mit dem Feuerwehrverband geplant sind, durch den Kreis finanziert wird und für die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der günstigste Ausbildungsort zu wählen sei. „Auch der Termin zur Zusammenlegung der integrierten Leitstellen Pasewalk und Greifswald stehe noch nicht fest“, sagte Amtsberg auf Nachfrage. „Die Kosten für den TÜV der Atemschutzflaschen, die bisher vom Landkreis Uecker-Randow getragen wurden, werden die Gemeindehaushalte stark belasten. Allein in Jatznick verfügen wir über zweiunddreißig dieser Flaschen und der TÜV kostet pro Flasche alle fünf Jahre fünfzig Euro“, sagte Gemeindewehrführer Marcel Lichtnow. „Es ist gut, dass wir die Ziele kennen und die Wege gemeinsam im neuen Landkreis gehen müssen, um den Brandschutz zu gewährleisten. Dabei stellte ich fest, dass sich Herr Amtsberg strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält, denen wir uns auch unterordnen müssen. Er ist auch gut über unseren veralteten Fahrzeugbestand informiert und versprach uns zu helfen. Es gilt Altes über Bord zu werfen“, konstatierte Amtswehrführer Falko Seifert.

Hartmut Amtsberg, amtierender Amtsleiter für Brand-/Katastrophenschutz und Rettungsdienst im Landkreis Vorpommern-Greifswald (vorn, links) erläuterte das Ziel und den gemeinsamen Weg der Wehren, um den Brandschutz zu gewährleisten. Foto: Günter Schrom

Das richtige Fahrwasser gemeinsam finden (URT/Schrom). „Das Dorfgemeinschaftshaus Blumenhagen wird wie bisher als Heimstatt der Bürger betrieben. Die Kosten für den Unterhalt sowie der notwendigen Ausstattung trägt die Gemeinde Jatznick“, sagte Bürgermeister Peter Fischer während der ersten gemeinsamen Gemeindevertretersitzung nach der Fusion am 16. Februar 2012 im Dorfgemeinschaftshaus Blumenhagen auf Anfrage von Inge Swoboda während der gut besuchten Einwohnerfragestunde. Inge Swoboda, bisher Mitglied in der Gemeindevertretung Blumenhagen, möchte sich ehrenamtlich für die Pflege des Dorfgemeinschaftshauses einbringen. „Unser Dorf soll schöner werden. Aber mehrere Schandflecke, wie zerfallene Im-

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mobilien oder Dreckecken tragen nicht dazu bei“, sagte Thomas Berndt. Einige der Einwohner verwiesen auf das Haus Gerhardt sowie auf das Haus in der alten Dorfstraße 94, dass dem Landgut Durach KG Strasburg gehört und Bestandteil eines Landkaufes, sozusagen als Zugabe war, und derzeit ohne Fenster die Kinder zum Spielen einlädt und von denen Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen und gesichert werden sollten. Der Geschäftsführer des Landgutes, Dr. Ulrich Irle, sei darüber mehrmals informiert worden, ohne dass sich der Zustand am Haus 94 ändere, war zu vernehmen. Heftig diskutiert während der Einwohnerfragestunde wurden die Festlegungen der neuen Postleitzahlen durch die Deutsche Post AG, die für die Vergabe der PLZ zuständig ist. Bisher war die PLZ für Blumenhagen, Klein Luckow und Groß Spiegelberg 17337 und dafür hatten sich die Gemeindevertreter entschieden. Nun die „amtliche Festlegung“, dass diese Ortsteile die PLZ 17309 erhalten. In seinem Bericht über die Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheit der Gemeinde informierte Bürgermeister Fischer darüber, dass sich die neuen Straßenschilder für Blumenhagen bereits im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr befinden und demnächst angebracht werden. Er machte darauf aufmerksam, dass aufgrund der Umstellung des Haushaltsplanes des Amtes auf das System Doppik vor dem Sommer keine Haushaltspläne für die Gemeinden erstellt werden können. „Danach sind wir mit dem Ziel der Fusion handlungsfähig und schreiben endlich wieder schwarze Zahlen. Das ist ein Neubeginn“, sagte Fischer und verwies auf den Zuwendungsbescheid durch das Innenministeriums des Landes M-V in Höhe von rund 1.882.000 Euro als Konsolidierungshilfe. Mit Handschlag verpflichtete Bürgermeister Fischer die neuen Gemeindevertreter Volker Berg, Frank Bollmann und Frank Westphal aus Blumenhagen sowie Alfred Fiebig und Klaus Peters aus Klein Luckow, die nach der Ergänzungswahl am 15. Januar 2012 der Gemeindevertretung Jatznick angehören. Zur Gemeinde Jatznick gehören die Ortsteile Belling, Blumenhagen, Groß Spiegelberg, Klein Luckow, Sandförde und Waldeshöhe. Die Hauptsatzung der Gemeinde als neue und künftige Arbeitsgrundlage wurde einstimmig angenommen. In der neuen Satzung ist festgeschrieben, das die Gemeinde Jatznick ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel führt. Das Wappen ist: „Gespalten; vorn in Silber ein blauer Eschenzweig; hinten in Blau ein Storch in natürlichen Farben mit erhobenem rechten Ständer.“ Die Flagge der Gemeinde ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Weiß, Blau, Weiß und Blau gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils zwei Dritteln der Länge des mittleren blauen und des mittleren weißen Streifens sowie auf zwei Dritteln der Höhe des Flaggentuchs übergreifend, das Gemeindewappen. „Das Nähen der Flagge wäre eine Aufgabe für so manche Nähstube und der Storch im Wappen könnte in der Gemeinde wieder aktiver werden“, sagte schmunzelnd ein Bürger. Klaus Peters machte Vorschläge zur Besetzung der Ausschüsse. Von den fünfzehn Mitgliedern der Gemeindevertretung werden neun im Hauptausschuss, sowie weitere Mitglieder im Haupt- und Finanzausschuss, im Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales und im Ausschuss für Bau- und Umwelt sowie sachkundige Einwohner in den nicht öffentlichen Sitzungen tätig sein. Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig, dass bis zum Jahr 2014 Klaus Peters für Klein Luckow und Volker Berg für Blumenhagen als Ortsvorsteher fungieren, um für die Bürger schnell notwendige Entscheidungen zu treffen. Dafür stehen ihnen für die „Erste Hilfe“ je 500 Euro sofort zur Verfügung. Hart gingen die Gemeindevertreter mit dem Zuwendungsvertrag zwischen dem Innenministerium des Landes und der Gemeinde Jatznick zu Werke, bei dem es um rund 1.882.000 Euro geht. Da erklang


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kein Jubelschrei der Gemeindevertreter oder bei den anwesenden Bürgern. „Dieses Geld ist nicht zum Verbrauch, sondern u.a. für die Tilgung von Altschulden oder Investitionsdarlehen, für den geplanten Straßenbau oder für das Honorar des vom Innenministerium gestellten Etat-Beraters vorgesehen, dass aufgrund der Fusion gezahlt wird und unseren Etat auf den Null-Zustand versetzen soll, aus dem wir in die Zukunft gehen sollen“, informierte Fischer. Die über Jahre durch das Land zurückgehaltenen von den finanzschwachen Gemeinden beantragten Sonderbedarfsund Fehlbedarfszuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) sollen den Gemeinden über 500 Einwohnern nun zugute kommen. Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern erhalten künftig nur noch 95 Prozent der Schlüsselzuweisungen und sollen von den Sonderbedarfs- und Fehlbedarfszuweisungen ausgeschlossen werden. „Im Interesse unserer Bürger und der Gemeinden müssen wir dem Zuwendungsvertrag zustimmen, sonst sind wir pleite. Wir sind dabei die Verlierer“, konstatierte Gemeindevertreter Dietmar Kowalski. Bei der Abstimmung über den Zuwendungsvertrag stimmten zehn Gemeindevertreter dafür, einer dagegen und vier enthielten sich der Stimme. „Ich hoffe, dass nach dieser Diskussion die Gemeindevertreter das richtige Fahrwasser für unsere Gemeinde finden“, konstatierte ein Bürger. Der BPlan „Solarpark Jatznick“ wurde einstimmig beschlossen. Über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Solarpark Belling“ zwischen Belling und Sandförde wollen die Gemeindevertreter nach einer Beratung mit dem Investor befinden.

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gen eine Gegenstimme beschlossen. Künftig werden der Hauptausschuss mit fünf Mitgliedern, der Bau- und Umweltausschuss mit fünf Mitgliedern und drei sachkundigen Einwohnern und der Ausschuss für Sport und Kultur mit drei Mitgliedern und einem sachkundigen Einwohner in den nicht öffentlichen Sitzungen die Geschicke der Gemeinde tragen. Auf Anfrage eines Bürgers nach der Fortschreibung der Fusion mit den Gemeinden Brietzig und Papendorf sagte Karola Wree, dass man sich dahingehend verständigt habe, diese zu den anstehenden Wahlen 2014 ins Auge zu fassen. „Bis dahin können wir alles in Ruhe und Gelassenheit vorbereiten“, konstatierte die Bürgermeisterin. „Über jeden Baum in der Ortsdurchfahrt Dargitz wurde durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises ein Protokoll angefertigt, aus dem hervorgeht, wo ein Todholzschnitt oder ein Kronenpflegeschnitt notwendig ist, oder wo beispielsweise in der Lindenallee die Essigbäume gegen Winterlinden ausgetauscht werden müssen. Die Jungbäume erhalten einen Erziehungs- und Aufbauschnitt, damit sie künftig gleich richtig wachsen. Wir sind Baulastträger und auch für die Sicherheit verantwortlich“, informierte Bürgermeisterin Karola Wree. Inzwischen haben Mitarbeiter der Brüssower Firma Baumservice rund zwanzig Linden einen neuen Schnitt gegeben, der die alten Linden zwingen wird, sich künftig als Kopflinde zu präsentieren. „Die Lindenallee war unser Markenzeichen, machte unsere Gemeinde aus. Da hätte man doch gleich alle Bäume auf ein einheitliches Maß schneiden sollen“, rief ein Dargitzer. Im geschlossenen Teil berieten die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Dargitzer Linden ging es an die Kronen (URT/Schrom). „Die Rückwände in unseren Bekanntmachungstafeln sollten mit Styropor ausgelegt werden, damit daran auch bei Frostwetter Plakate oder andere Bekanntmachungen besser befestigt werden können“, forderte Elfriede Manske am 20. Februar 2012 während der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretung Schönwalde im Container in Stolzenburg. Diese Bekanntmachungstafeln befinden sich im OT Dargitz an der Kirche; in Schönwalde am Buswarteunterstand und beim Briefkasten der Deutschen Post; im OT Sandkrug am Buswarteunterstand, im OT Stolzenburg in der Dorfstraße 26 und am Getränkestützpunkt und im OT Neu-Stolzenburg am Buswarteunterstand. Wiederholt stand das Thema der Bushaltestelle, die von der Seestraße zur Blumenhagener Straße in Schönwalde zur Verbesserung der Sicherheit der Kinder umgesetzt wurde, zur Debatte. „Die Bushaltestelle ist fertig. Und die Kinder stehen schon. Der Bus hält aber am Nachmittag wiederholt auf dem alten Platz“, konstatierte Nici Krull. Bürgermeisterin Karola Wree versprach das Problem mit dem Kraftverkehr zu klären. In ihrem Bericht über die Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde bedankte sich die Bürgermeisterin bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsfeste und des Neujahrsfestes. Sie dankte den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren in Schönwalde und Stolzenburg für ihre hohe Einsatzbereitschaft und sprach die Hoffnung aus, dass beide Wehren eine gemeinsame Mannschaft zum Amtsfeuerwehrtag stellen. Immerhin hat die Gemeinde 2011 für die Freiwillige Feuerwehr 6.278 Euro investiert. „Unser Dorfgemeinschaftshaus in Schönwalde ist durch die fleißige Arbeit der OAS-Mitarbeiter und unserer Gemeindearbeiter fertig gestellt. Es fehlt noch die Innenausstattung mit Tischen und Stühlen, die wir erst nach dem Erhalt des Haushalts im Sommer kaufen können“, zeigte Wree auf. Nach der Diskussion über den Inhalt der Hauptsatzung wurde diese mit sieben ge-

Ungewohnt ist das Bild in der Lindenallee, das sich dem Betrachter nach dem radikalen Baumschnitt einiger Linden zeigt. Foto: Günter Schrom

Durch Polzow lässt es sich gut Radeln (URT/Schrom). „Die schwierigen Zeiten, die die OAS durchmacht, schlagen sich auch auf unsere Gemeinde nieder. Derzeit verfügen wir nur über einen Gemeindearbeiter, der auf diesem Bürgerarbeitsplatz nur für ein Jahr arbeiten darf, obwohl die Maßnahme über drei Jahre vorgesehen ist. Wer kommt danach, denen wir unseren neuen Traktor im Wert von rund 60.000 Euro anvertrauen können“, fragte Bürgermeister Lutz Schmidt in seinem Bericht über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde während der Gemeindevertretersitzung am 1. März 2012 im Gemeindezentrum Polzow. Viel mehr gab es nicht zu berichten, außer dass nach wie vor durch die kleine Gemeinde Polzow mit ihren rund 250 Einwohnern Tag und Nacht der Straßenverkehr auf der B104 von und in Richtung Polen rollt. Und dass dieses schmucke Dorf seit 1996 über einen sicheren Radweganschluss aus Richtung Pasewalk nach Zerrenthin, auf dem es sich gut Radeln lässt, verfügt. Nach der Diskussion über den Inhalt der Hauptsatzung wurde diese einstimmig beschlossen. Ein breiter Raum wurde


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den Rechten der Einwohner eingeräumt: Der Bürgermeister beruft mindestens einmal im Jahr eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde ein. Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist von einem Monat zur Beratung vorgelegt werden. Die Einwohner erhalten die Möglichkeit in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten. Und nach § 29 Kommunalverfassung des Landes hat jedermann Zugang zu den Niederschriften der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung. (www.Amt-Uecker-Randow-Tal. de). Künftig wird der Hauptausschuss mit seinen drei Mitgliedern in den nicht öffentlichen Sitzungen die Geschicke der Gemeinde tragen. Andere Ausschüsse werden nicht gebildet. Für öffentliche Bekanntmachungen befinden sich Bekanntmachungstafeln in Polzow am Feuerwehrgerätehaus, im Ortsteil Roggow und im OT Neu Polzow. Im nicht öffentlichen Teil berieten die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

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telbar die Grenze Mecklenburg-Vorpommerns zu Brandenburg. Der Demenzsee, ein typische Rinnensee, entstand während der letzten Eiszeit. Ein weiteres Muss sollte ein kleiner Abstecher in den Nachbarort Klein Luckow sein. Hier stehen das Geburtshaus und ein Gedenkstein der Boxerlegende Max Schmeling. Also, ein kleiner Wochenendtrip lohnt sich, ich bin mir sicher sie finden auch in dieser Region eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt mit alten Schlössern und Feldsteinbauten vor. (Verfasser: Doris Kirsch geb. Fischer (61 Jahre) – wohnte von 1952-1971 in Groß Luckow)

Das Schloss in Groß Luckow ist 100 Jahre 1912–2012 (URT/Kirsch).Wussten Sie, dass das – Gutshaus in Groß Luckow seinen 100. Geburtstag begeht? Nein, dann möchte ich Ihnen ein paar geschichtliche Daten wieder in Erinnerung rufen. Das Gut war von 1198 bis 1945 im Besitz der Familie von Raven.1906 brannte das Schloss durch Brandstiftung nieder. Im Jahre 1912 baute die Familie von Raven das Schloss im neobarocken Stil wieder auf. Nach 1945 bis zur Wende wohnten im Schloss Familien aber auch der Kindergarten von Groß Luckow hatte hier einige Jahre seine Daseinsberechtigung. Im Kellergeschoss befand sich die Betriebsküche vom Volkseigenen Gut (VEG). Das schöne Schloss wurde in all den Jahren nie saniert und verfiel so immer mehr. Der damalige Staat stellte keine Gelder dafür zur Verfügung. Dann kam 1989 die Wende. Die jüngste Tochter des ehemaligen Gutsherren der von Raven, Frau Heilwig von Ditfurth (sie schrieb auch im Jahr 2008 die Chronik des Dorfes Groß Luckow), kaufte den Familienbesitz von der Treuhand zurück und lies das Schloss 1995/1996 vollkommen neu sanieren und restauriert. Seit 15 Jahren erstrahlt es nun im neuen Glanz. Aus Altersgründen verkaufte Frau von Ditfurth wieder den Familienbesitz. Jetzt können Besucher hier Ferienwohnungen mieten und in der schönen reizvollen Landschaft einige Urlaubstage genießen. Aber nicht nur das restaurierte Schloss ist sehenswert, sondern auch die alte Feldsteinkirche (13. Jahrhundert) mit ihren wunderschönen Wandmalereien und dem denkmalgeschützten Altar (aus dem Jahr 1623). Auf dem Kirchvorplatz steht ein großer Findling. Der Gedenkstein mit einem Relief-Stahlhelm über gekreuzten Schwertern trägt für die gefallenen Soldaten 1914–1918 die Inschrift: Nimmer wird das Reich zerstöret, wenn ihr einig seid und treu! Aber es ist auch reizvoll, kleine Wanderungen in die nähere Umgebung zu unternehmen. Es befindet sich nur wenige Kilometer vom Ort entfernt der Demenzsee mit der Region um den Burgwall. Das westliche Ufer des Sees bildet unmit-

Schloss von Groß Luckow, Foto:Doris Kirsch/aufgenommen Juni 2011


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Informationen Die Fahrbücherei kommt! Jatznicker Bibliothek lädt in die Räume der ehemaligen Haupt- und Realschule ein. Öffnungszeiten: jeden ersten Dienstag im Monat: in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr

Traktoren, Land und Alttechnik e. V. Die Mitglieder des Fahrenwalder Traktoren, Land und Alttechnik e. V. möchten wieder zu einem Trödel- und Teilemarkt, der am 22.04.2012 von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf dem Vereinsgelände in Fahrenwalde stattfinden soll, recht herzlich einladen. Für das leibliche wohl ist natürlich wieder gesorgt. Bei Interesse zum Verkaufen bitte unter der Telefonnummer 0175/7810825 oder 0170 5341018 melden

Für die Leseratten und Bücherwürmer heißt es wieder: „Lesen ist das Schönste auf der Welt!“, wenn die Fahrbücherei zu ihnen kommt. Am 2. und am 23. April 2012: - Zerrenthin an der Feuerwehr von 15.05 bis 15.35 Uhr - Polzow an der Bushaltestelle von 15.40 bis 16.00 Uhr - Viereck, Mitte des Dorfes, von 16.20 bis 16.35 Uhr - Uhlenkrug an der Bushaltestelle von 16.45 bis 17.05 Uhr - Viereck/ETS an der ehemaligen Schule von 17.20 bis 17.50 Uhr.

Aus dem Kulturleben Mir ist das Glück über dem Weg gelaufen (URT/Schrom). Das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit feierte am 16. Februar 2012 Heinz und Helga Tölk in Krugsdorf. Bürgermeister Ralf Schilling gratulierte dem diamantenen Paar im Namen der Gemeindevertretung zum 60. Hochzeitstag und überreichte ihnen ein Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes, verbunden mit einer kleinen Geldzuweisung. „Sie haben fast ein ganzes Leben mit Licht- und Schattenseiten miteinander verbracht. Sie haben die vielen Wechselfälle in der Geschichte unseres Landes erlebt, sich zusammen an schönen Tagen erfreut und alle Schwierigkeiten die Ihren Weg kreuzten, gemeistert. Möge Ihnen die Zukunft Gesundheit, Kraft und Zufriedenheit schenken und Ihnen ein Lebensabend in gemeinsamer Harmonie bereiten“, schrieb Erwin Sellering. „Kennen gelernt haben wir uns in Koblentz, wo mein Mann geboren wurde. Wir sind uns zufällig über dem Weg gelaufen. Es hat sofort gefunkt hat“, sagte lachend Helga Tölk (79), die aus Westpreußen stammt und durch den Zweiten Weltkrieg nach Krugsdorf verschlagen wurde. „Hier habe ich eine zweite Heimat gefunden, in der ich mich wohl fühle“, sagte Helga Tölk. Heinz Tölk (88) erlernte in Krugsdorf bei Hermann Mielke von 1937 bis 1940 das Schmiedehandwerk, arbeitete als Werkstattleiter und Schlosser. Ungern erinnert er sich an die Jahre als Soldat und an die fünfjährige Kriegsgefangenschaft, „die mir die schönsten Jahre geraubt haben“, sagte der jung gebliebene Ehemann, der sich täglich mit Morgengymnastik fit für seine schöne Braut hält. „Wir haben in der damals noch schönen Kapelle in Koblentz bei gutem Wetter geheiratet“, erinnert sich Helga Tölk und schaut in den verregneten Himmel am letzten Samstag, wo in der Alten Schule gefeiert wurde. Unter den vielen Gästen auch Enkel Thomas, der aus dem rund 800 Kilometer entfernte Köln angereist war. Ein Dankeschön sagen die Eheleute den Kindern aus der Kita „Jacobs Spatzennest“ für ihr Ständchen zum Hochzeitstag am 16. Februar. 60 Jahre gemeinsames Eheglück mit Licht und Schatten liegt hinter dem Ehepaar, die seit Dezember 1959 in Krugsdorf wohnen. „Die schönste Zeit in unserem gemeinsamen Eheleben, dass

war die Zeit, wo unsere Kinder aufgewachsen sind“, sagte Helga Tölk, die als Köchin in der Konsumküche im alten Schloss, in dem sich die Dorfgeschichte abspielte, arbeitete. Stolz sind beide auf ihre drei Kinder, sieben Enkel und acht Urenkel. „Die Familie Tölk hat ein sehr gepflegtes Grundstück hier im Dorf und beide bringen sich noch in das gesellschaftliche Leben ein“, lobte Bürgermeister Schilling. „Wir haben einen Gemüse- und Blumengarten und es gibt im Sommer viel Gras zu mähen. Dabei hilft uns unser Sohn Bernhard aus Pasewalk, da alle anderen Kinder und Enkel weit von uns entfernt wohnen“, sagte Helga Tölk. Bis in die Morgenstunden unterhielt die Mobile Tanzdiskothek R&K aus Sandkrug die Gäste beim Tanz.

Eisfest im Februar (URT/Schrom). „Wir wollen mit Unterstützung des Badestellenpächters Erhard Rutz, der „Iesboders“ und anderer am Eisbaden Interessierte das Eisfest, wie es am 18. Februar 2012 am Kiessee an der Badeanstalt Krugsdorf mit elf aktiven Eisbader durchgeführt und die rund fünfzig Zuschauer begeisterte, zu einer Tradition werden lassen“, sagte Bürgermeister Ralf Schilling. Die „Iesboders“, unter ihnen auch Frauen, kamen auf Einladung von

Eiswohnzimmergestaltung von Erhard Rutz mit seinen Helfern aus dem Dorf. Foto: Ralf Schilling


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Veranstaltungen in den Gemeinden (Gemeldete Termine zum Redaktionsschluss am 01.03.2012 vom 24. März bis zum 21. April 2012. Fehlende Uhrzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen) Gemeinde Blumenhagen 07.04. Osterfeuer mit der Kirchengemeinde 08.04. Ostertanz mit Seppel & Bolle 30.04. Maifeier Gemeinde Brietzig 21.04. 10.00–17.00 Uhr Für ein paar Minuten stiegen die Eisbader in das 0,2 Grad Celsius warme Wasser. Foto: Ralf Schilling

Erhard Rutz aus Ueckermünde an das 0,2 Grad Celsius warme Wasser. Die „Iesboders“, eine lose Vereinigung der Eisbader, steigen immer sonntags vom November bis März in das Wasser der Ueckermünder Lagunenstadt. Gymnasiallehrer Jörg Pahl (53), seit 1984 aktiver Eisbader, dankte Erhard Rutz und dem Krugsdorfer Team für die gute Vorbereitung. Sie hatten das Becken vom Eis befreit und ein Eiszimmer eingerichtet. „Gastfreundschaft gehört auch beim Eisbaden dazu“, konstatierte Ralf Schilling und zog die warme Mütze fester über die Ohren.

Gemeinde Fahrenwalde Schloss Bröllin: 13. und 14.04. Gemeinde Jatznick 07.04. 14.04. 14.04. 20.00 Uhr Gemeinde Klein Luckow 05.04.

20 Jahre schloss bröllin e. V. Feier am 13. und 14. April 2012

(URT/PM). Dies ist ein bedeutender Tag und er soll gebührend gefeiert werden. Drei Anlässe, eine Feier: Der schloss bröllin e. V. feiert 20-jähriges Bestehen und verbindet diese Feierlichkeit – als Ort der Kunstproduktion und des deutsch-polnischen Austausches – mit den Präsentationen einiger der Residenzen aus dem „artis in residence“-Programm des schloss bröllin e. V., dem grenzüberschreitenden Teil des polnischen Theaterfestivals Kontrapunkt und mit kreativen Überraschungen zur Geburtstagsfeier des Vereins. Seien Sie herzlich willkommen! Alle lieben Menschen, die uns unterstützen möchten, in jeder Hinsicht, mit Vorschlägen für Aktionen, Ideen oder Anregungen, durch konkretes Anpacken zur Vorbereitung unseres Festtages, sind herzlich eingeladen, dies im Detail mit Katharina Husemann zu besprechen unter Tel. 030/44055566 oder per E-Mail: katha. huse@broellin.de. Der Anlass des 20-jährigen Bestehens bietet sich außerdem an, die kulturellen Angebote aus unserem Hause über das bereits bestehende Maß hinaus weiter bekannt zu machen und einmal mehr festzustellen, welchen Wert Schloss Bröllin für die Kulturentwicklung in der Region Uecker-Randow hat. www.broellin.de

Gemeinde Krugsdorf 07.04. 14.04. 20.04. Gemeinde Viereck 30.03. 05.04. 06.04. 07.04. 14.04. 17.04.

Teile & Trödelmarkt mit der Schrauberbrigade Brietzig

20 Jahre schloss bröllin e. V. Osterfeuer an der Erdkuhle mit der FFW Jatznick Country-Fest Video-Disko auf dem Waldplatz mit dem Restaurant Krause Osterfeuer, Angrillen, „Pelzbock auf´n Kopp hauen“ auf dem Festplatz mit dem Kultur- und Sportclub (KSC) und seinen Gästen Osterfeuer an der Alten Schule mit dem Feuerwehrfreunden Arbeitseinsatz am Kiessee mit dem Angelverein Frühlingsfest in der Kita Jahreshauptversammlung Dorfklub Viereck Osterfeuer in Uhlenkrug mit dem Dorfklub Uhlenkrug Osterfeuer in Borken mit der FFW Borken Osterfeuer in Viereck/ETS mit der FFW und dem Jugendclub Anangeln in Viereck/Borken mit dem Angelverein Viereck Veranstaltung mit dem Dorfklub Viereck


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Aus dem Vereinsleben Brietziger Wehr ist stets einsatzbereit (URT/Schrom). Für die sechzehn aktiven Mitglieder, den fünf ehrenamtlichen Kameraden und den elf Mädchen und Jungen der Jugendwehr sowie den vier Fördermitgliedern der Brietziger Freiwilligen Feuerwehr mit Grundausstattung war auch 2011 ein erfolgreiches Jahr. Wie Wehrführer Carsten Matzdorf während der Jahreshauptversammlung der Wehr am 11. Februar 2011 berichtete, beteiligten sich der größte Teil der Kameradinnen und Kameraden regelmäßig an der Ausbildung, Einsätzen und den kulturellen Veranstaltungen. Insgesamt leisteten die Kameradinnen und Kameraden 568 Stunden Feuerwehrarbeit, darunter 178 Stunden während der Ausbildung, Übungen und bei den drei Einsätzen. Zweimal wurde die Wehr zu Fehlalarmen durch die Brandmeldeanlage in der Asklepios Klinik Pasewalk und einmal zum Einsatz nach einem Blitzeinschlag in ein Wohnhaus in Papendorf gerufen, wo durch das beherzte Eingreifen von Nachbarn und der FFW Papendorf das Feuer in seiner Entstehungsphase bekämpft werden konnte. „Rückläufig ist die Beteiligung an der Ausbildung und bei Übungen. Wurden 2010 noch 214 Stunden geleistet, so waren es 2011 nur noch 178 Stunden, die durch weniger Kameraden erbracht wurden“, zeigte der Wehführer auf. Die 340 Stunden gemeinnützige Arbeit scheint den Kameradinnen und Kameraden besser zu gefallen. Hier waren sie im „Einsatz“ beim Weihnachtsbaumverbrennen, beim Osterfeuer und dem Eiertrudeln an den Primusbergen unweit von Brietzig, gemeinsam mit Bürgern aus Wilsikow, Papendorf und Werbelow. Auch bei der Kindertagsfeier mit der selbstgebauten Wasserrutsche von Jugendwart Mirko Brauer, bei der Vorbereitung und Durchführung des Dorffestes, des Oktoberfestes bis hin zum kameradschaftlichen Weihnachtsfest zeigten sie hohen persönlichen Einsatz. Nicht zufrieden zeigten sich die Kameraden beim Amtsfeuerwehrtag in Zerrenthin, bei dem es nur für den undankbaren vierten Platz reichte. Wehrführer Carsten Matzdorf dankte den Fördermitgliedern für ihr Arrangement, die durch ihre materielle und körperliche Unterstützung die zahlreichen Veranstaltungen mit absicherten. Ein besonderer Dank des Wehrführers galt den Partnern der Kameradinnen und Kameraden für ihr Verständnis, das sie sich der ehrenamtlichen Arbeit in der Wehr zum Schutze von Leben und den materiellen Gütern widmen. Erfolgreiche Jugendarbeit Jugendwart Mirko Brauer und seine Stellvertreterin, Silke Tauchert, gestaltete mit den vier Jungen und sieben Mädchen eine interessante Ausbildung und Freizeitbeschäftigung, die ihre Früchte trug. Beim Amtsjugendmarsch in Papendorf belegte die Mannschaft den ersten Platz. Beim Amtsausscheid in Zerrenthin traten sie mit zwei Mannschaften in der Schnelligkeitsübung an. Brietzig 1 belegte den 6. und Brietzig 2 den 1. Platz. Und beim internationalen Wettkampf, wo alle neun Mannschaften antraten, wurden sie Zweiter, was insgesamt den 2. Platz bedeutete! Der Höhepunkt für die Jugendwehr war die Teilnahme am Kreisausscheid im Kreiszeltlager in Penkun vom 24. bis 26. Juni 2011 in Penkun. „Der Sonnabend begann mit der Lagerolympiade, wo wir von 22 Mannschaften den 2. Platz errangen. Am Nachmittag legten Sarah, Melanie und Marie die Jugendflamme 1 und Franziska, Mareike und Phillip die Jugendflamme 2 erfolgreich ab. Beim Kreisausscheid belegte Brietzig 1 den 15. und Brietzig 2 den 3. Platz in der Schnelligkeitsübung und beim internationalen Wettkampf den 2. Platz und das hieß für uns wir sind Vizekreismeis-

ter und für den Landesausscheid qualifiziert. Na, Männer ist das was? Leider konnten wir uns beim Landesausscheid nicht unter Beweis stellen, da das Mindestalter zehn Jahre sein musste. Aber egal, wir haben unseren Platz im Gerätehaus um drei Pokale bereichert“, berichtete Silke Tauchert. Am 19. November 2011 feierte die Jugendwehr Brietzig ihr 10-jähriges Jubiläum. „Die Kinder überraschten uns beiden Betreuer am Nachmittag mit einem Blumenstrauß und selbst gebackenen Kuchen. Dann fuhren wir gemeinsam nach Neubrandenburg zum Kuntibunt und danach zu MC Donald zum Abendessen“, sagte Silke Tauchert. Beförderungen & Auszeichnungen In die Jugendwehr wurde Erick Tauchert aufgenommen. Marvin Landrock und Felix Matzdorf wurden zu Feuerwehrmann-Anwärter ernannt. Vanessa Lau wurde zur Feuerwehrfrau und Silke Tauchert zur Löschmeisterin durch den Bürgermeister befördert. Mit der Brandschutzehrenspange wurden für ihre zehnjährige Mitgliedschaft in der FFW Paul Wesslowski, Robin Walther, Marcus Rost, Aldo Bombis und Silke Tauchert ausgezeichnet. Der Stellvertreter des Wehrführers, Detlef Bax, wurde für seine 25-jährige Mitgliedschaft mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber im Namen des Innenministers des Landes ausgezeichnet. Steffen Walter wurde neues Fördermitglied. „Durch die gute Arbeit der Kameraden und Freunde der Feuerwehr, durch die finanzielle und materielle Unterstützung der Gemeinde, der Agrargenossenschaft und des Pasewalker Hotels Am Park können wir auf eine erfolgreiche Arbeit 2011 zurückblicken. Dafür sage ich allen ein großes Dankeschön“, konstatierte Wehrleiter Carsten Matzdorf.

Wehrführer Carsten Matzdorf (links) und Bürgermeister Bernd Walter (rechts) mit den Ausgezeichneten und Beförderten Silke Tauchert, Robin Walther, Vanessa Lau, Erik Tauchert, Aldo Bombis, Paul Wesslowski, Marvin Landrock, Marcus Rost, Felix Matzdorf und Detlef Bax. Erik (vorn) wurde in die Jugendwehr aufgenommen. Foto: FFW Brietzig

Landfrauen haben beraten und Aufgaben für 2012 festgelegt (URT/I. Drechsler). In einer gemeinsamen Beratung des Kreisvorstandes und der Ortsgruppenvertreter wurden die Arbeitsziele für das Jahr 2012 festgelegt. Neben Seminaren zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im März wird es Frauentagsfeiern geben. Am 5. Mai werden Landfrauen bundesweit in ihren Ortsgruppen Rosen pflanzen. Diese Rosen tragen den Namen „Landfrauenrose“ und sind eine Neuzüchtung. Dieser Tag wird eine


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Aktion werden, bei der alle Landfrauen die Gemeinsamkeit spüren und erleben wollen. Deshalb wird man noch gemeinsam Kaffee trinken oder grillen. Unser Kreisverband wird am 03.06. zum “Tag des offenen Hofes” in Blankensee mit eigenem Stand vertreten sein. Ebenfalls im Juni fahren Vertreterinnen unseres Verbandes zum Bundeslandfrauentag nach Oldenburg, wo die Arbeit des Bundesverbandes diskutiert wird und Forderungen an die Politik aufgemacht werden. Es sind 5.000 Landfrauen, die dort ihre Stimme erheben. Die Infofahrt wird diesmal im neuen Kreisgebiet stattfinden, die Ortsgruppen werden ihre Wünsche in nächster Zeit an den Vorstand weiterleiten. Zu der im März stattfindenden Landesdelegiertenkonferenz wurden die Vertreterinnen gewählt, um auch auf Landesebene konstruktiv mitzuarbeiten. Für die zweite Jahreshälfte stand schon jetzt der Focus auf der Leistungsschau und auf der Mitgliederversammlung, in der Rechenschaft über die Vorstandsarbeit abgelegt wird. Der Kreisvorstand rief die Ortsgruppen auf, auch weiterhin aktiv das gesellschaftliche und kulturell-soziale Leben in den Kommunen mitzugestalten, die Arbeitspläne müssen bis Mitte März im Kreisvorstand vorliegen.

Kreisliga-Süd Alte Herren FV Aufbau Jatznick (Heimspiele) 15.04. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – Pasewalker FV 29.04. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – SV Motor Eggesin SV Polzow’54 SV Polzow’54 (Heimspiele) 25.03. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – FC Eintracht Straßburg 2 15.04. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – SV Traktor Wilsikow 22.04. 14:00 Uhr SV Polzow’54 – Pasewalker FV 2

Vierecker Sportverein Datum: Aufstellung: Anstoß: Ort:

31.03.12 Vierecker SV – Ückermünder TV 14.00 Uhr Viereck

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Jatznicker Schützengilde 1993 e. V.

Jeden Sonntag: Trainingsschießen von 9.00 bis 12.00 Uhr auf dem Vereinsschießstand der Gilde FV Aufbau Jatznick Kreisoberliga Vorpommern FV Aufbau Jatznick I (Heimspiele) 31.03. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Eintracht Behrenhoff 28.04. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Ducherow 12.05. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – VFC Anklam II Kreisklasse Staffel III FV Aufbau Jatznick II (Heimspiele) 01.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SG Traktor Luckow 22.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – FV Rot-Weiß Ahlbeck 06.05. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SV Preußen Bergholz – Gewerbliche Anzeige –


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Frühlingserwachen am 31.03.12

Kleiner, aber feiner Ostermarkt mit tollen Überraschungen um 14 Uhr im Fotostudio „Zeitlos“ mit Aline Lenz. Wir sind dabei!


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