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Jahrgang 11

ISSN 1611-227X

23. Februar 2013

Nr. 02


PASEWALKER NACHRICHTEN

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1. Pasewalker Gespräche zur Demokratischen Kultur 22.-23. Februar 2013

VORPOMMERN WELTOFFEN DEMOKRATISCH BUNT

„Als Ministerpräsident freue ich mich und bin stolz, dass sich Zehntausende von Menschen in unserem Land für Demokratie und Toleranz und gegen Rechtsextremismus und Gewalt einsetzen. ... Wir brauchen im Kampf gegen den Rechtsextremismus einen langen Atem. Er erfordert kontinuierliches Engagement. Deshalb ist es gut, dass das Bündnis seine Arbeit fortsetzt.“ Erwin Sellering, Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherr der 1. Pasewalker Gespräche

Freitag Samstag Öffentliches Bündnistreffen

18:00 Uhr, Marienkirche Pasewalk

„Sophie Scholl – die letzten Tage“ 20:00 Uhr, Kino Pasewalk

1. Pasewalker Gespräche ab 10:00 Uhr, Volkssolidarität

Empfang und Berichterstattung 18:30 Uhr, Marienkirche Pasewalk

Demokratie lebt vom Mitmachen! Schauen Sie vorbei! Alle Veranstaltungen sind öffentlich und kostenlos!

weitere Infos und Termine auf:

www.vg-weltoffen.eu Facebook:

facebook.com/vorpommern.weltoffen.demokratisch.bunt Email:

info@vg-weltoffen.eu

Telefon:

0160 - 98 08 11 29


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PASEWALKER NACHRICHTEN

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Impressum Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, www.schibri.de, E-Mail: info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Der Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher, Tel.: 03973/2067-0, kontakt@uer-tal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: Günter Schrom (GS), Tel.: 03973/216471, E-Mail: guenter.schrom@t-online.de Anzeigen: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Anzeigenannahme: Frau Nowak, Tel.: 039753/22757 oder 0172/3060122 E-Mail: nowak@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. Druck/Endverarbeitung: Hoffmann-Druck Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes

Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag,

dem 23.03.2013.

Redaktionsschluss: 28.02.2013 Anzeigenschluss (für fertige Vorlagen) ist am Mittwoch, dem 13.03.2013, 9.00 Uhr ansonsten am Montag, dem 11.03.2013.

Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt Stadt Pasewalk 2 Veranstaltungskalender 4 Wir Gratulieren 5 Jubilare 6 Öffentliche Bekanntmachung 12 Erfolgte Bekanntmachungen im Internet 13 Rathaus 14 Brücke zum Nachbarn 15 Kultur & Museum 17 Lesen 18 Wirtschaft 22 Infos 25 Kinderhilfsprojekt in Tansania 31 Zu Gast bei Johann Strauß in Wien 32 Unerwartet großes Interesse an Paul-Holz Ausstellung 34 Kitas & Schulen 36 Frauentag in Pasewalk 38 Am Rande 39 Vereine 45 Vereine stellen sich vor 46 Bundeswehr Teil Amt Uecker-Randow-Tal 48 Wir Gratulieren 49 Öffentliche Bekanntmachungen 57 Aus den Gemeinden 59 Informationen 59 Aus dem Kulturleben 59 Aus dem Vereinsleben – Gewerbliche Anzeige –


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wir gratulieren … den Jubilaren zum Geburtstag im Monat März 2013 Zum 101. Geburtstag Frau Elisabeth Kern Zum 96. Geburtstag Frau Amelie Hoffmann Zum 93. Geburtstag Frau Irmgard Benthin Frau Margarete Röhring Zum 92. Geburtstag Frau Olga Bresch Zum 91. Geburtstag Frau Erika Kleist Frau Erna Woldt Frau Johanna Köhnemann Frau Lieselotte Lemke Frau Johanna Jarling Zum 90. Geburtstag Herrn Werner Marquardt Frau Ingeburg Funck Zum 89. Geburtstag Frau Helene Patzer Frau Irmgard Korff Zum 88. Geburtstag Frau Johanna Bischoff Frau Margareta Meyer Zum 87. Geburtstag Frau Emmi Buß Frau Ursula Stuhlmacher Frau Rosa Kloth Frau Anneliese Lange Frau Erna Meinke Zum 86. Geburtstag Frau Ursula Bennewitz Herrn Walter Faulmann Frau Gisela Peter Frau Irmgard Gesch Frau Siegrid Neumann Zum 85. Geburtstag Frau Irmgard Winkler Frau Johanna Franzkowiak Herrn Manfred Schaer Frau Eva-Marie Fraedrich Frau Käthe Görbitz Zum 84. Geburtstag Frau Waltraud Seidel Frau Anneliese Gold Frau Elisabeth Schulz Frau Renate Hoffmann Frau Edith Schulz

Zum 83. Geburtstag Frau Ingeburg Gollnick Frau Lonny Kluge Frau Erika Matz Frau Rita Luchterhand Herrn Alfred Kutter Frau Waltraud Moser Zum 82. Geburtstag Frau Helga Bartzick Frau Edith Wolschke Herrn Wilhelm Witt Frau Erika Kautzke Frau Irene Märten Frau Traute Andres Frau Anita Block Herrn Bruno Voigt Frau Dr. Lieselotte Otto Zum 81. Geburtstag Frau Waltraud Gresens Frau Erika Krahn Frau Helga Holznagel Frau Brigitte Keller Frau Lisa Krieger Frau Anneliese Werth Zum 80. Geburtstag Frau Erika Kaschlan Herrn Manfred Rätz Frau Gisela Schulz Frau Christel Cantow Herrn Horst Röhl Frau Waltraud Müller Herrn Siegfried Schulz Frau Ursula Voigt Frau Elfriede Roeseler Frau Herta Semrau Zum 79. Geburtstag Frau Erika Telzerow Frau Ilse Labrenz Frau Gisela Ludwig Frau Inge Marlow Frau Edith Schultz Frau Gertrud Radtke Frau Gerda Schultze Frau Ingelore Thomas Zum 78. Geburtstag Frau Helga Nehls Herrn Horst Quandt Herrn Hans-Georg Tech Frau Inge Gaude Zum 77. Geburtstag Frau Christa Mischke Frau Erika Kohlschütter Herrn Fritz Thiede

Frau Johanna Kusche Frau Inge Beyer Frau Marianne Wilk Frau Gerda Haferkorn Zum 76. Geburtstag Frau Rita Mampe Frau Ingeburg Grimm Herrn Kurt Frankowski Frau Erika Quast Frau Waltraut Rieck Herrn Martin Rode Herrn Dietrich Unger Frau Waltraud Küchler Herrn Günter Behnke Zum 75. Geburtstag Frau Ilse Schröder Herrn Herbert Giese Frau Gerda Hartmann Herrn Manfred Blase Herrn Gerhard Neumann Herrn Horst Sterlinsky Herrn Dietrich Lorenz Frau Ursula Steinhäuser Herrn Rudi Schmidt Zum 74. Geburtstag Frau Rosalia Malachowski Herrn Manfred Janowski Herrn Erich Harder Herrn Willi Riewe Frau Margarete Hellwig Frau Hannelore Meyer Herrn Alfred Roß Herrn Horst Glöde Frau Rita Lorenz Frau Gerlinde Will Herrn Bernd Schulz Frau Hildegard Stade Herrn Eilhard Spaller Herrn Siegfried Zingler Frau Brigitte Doß Zum 73. Geburtstag Frau Christel Genz Frau Ursula Wilde Herrn Albert Kliewe Frau Gundela Müller Herrn Wolfgang Berg Frau Gerta Vauk Frau Brigitte Voß Herrn Hans-Dieter Schroeder Herrn Herbert Voltz Herrn Jürgen Nähs Frau Erika Barnett Herrn Manfred Näckel Herrn Klaus Rachow Herrn Walter Striecker

Herrn Rudolf Stelter Frau Liane Urban Zum 72. Geburtstag Frau Renate Bose Frau Brigitte Steinhöfel Herrn Rudi Nitz Herrn Christian Wegner Frau Edda Ewert Herrn Herbert Walter Frau Brigitte Wende Frau Erika Lünse Herrn Herbert Braun Frau Monika Steppan Zum 71. Geburtstag Herrn Udo Glöde Frau Heidemarie Fischer Frau Angelika Busch Herrn Hans Marquardt Frau Margret Neumann Frau Sigrid Neumann Frau Brigitte Duchow Herrn Klaus Schmidt Frau Ingrid Kroll Frau Helga Reepschläger Herrn Karl Pagel Herrn Klaus Behm Frau Karin Gatz Frau Margarete Jung Zum 70. Geburtstag Herrn Manfred Hasenbank Herrn Helmut Sacht Frau Adelheid Siebert Herrn Horst Gueffroy Herrn Wolfgang Gis Frau Vera Bahle Frau Eve-Maria Brock Frau Eryka Kreja Frau Anita Kähler

Herzliche Glückwünsche zur Goldene Hochzeit Helmut und Inge Liebenow Günther und Gerda Gentschow Johannes und Erika Krüger Eberhard und Brigitte Schuster

Auf Grund § 36 des Meldegesetzes M-V vom 12.10.92 (GVOBl. M-V S. 578) möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk, einlegen müssen.


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Jubilare Ein Gläschen Sekt zum 90. Geburtstag Jubilarin 90 Jahre in Pasewalk

(PN/PM). Zum 90. Geburtstag von Margarete Schulz überbringt die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Baganz herzliche Grüße und Glückwünsche der Stadt Pasewalk und des Ministerpräsidenten. Frau Schulz hat sich festlich angezogen, das war ihr wichtig zu so einem Anlass. Margarete Schulz erzählt Gudrun Baganz von ihrem bewegten Leben. Seit 4 Jahren ist Margarete Schulz bereits im Pflegeheim „St. Spiritus“, zuvor war sie ein Jahr im Betreuten Wohnen der gleichen Einrichtung. Ihr ganzes Leben war Margarete Schulz in Pasewalk und möchte hier auch im Alter bleiben. Sie ist hier geboren, ging in den Kindergarten an der Ringstraße (jetzt DRK Sozialstation), besuchte die Schule und wurde konfirmiert. Sehr früh hatte sie schon den Wunsch, Verkäuferin zu werden und so begann sie auch eine Lehre als Verkäuferin in einem Kaffeegeschäft. Dann kam der Krieg. Margarete Schulz beendete ihre Lehre im Lebensmittelbereich. Sie hat dann später in Pasewalk geheiratet und einen Sohn groß gezogen. Margarete Schulz ist stolz auf ihre Enkeltochter und die zwei kleinen Urenkeltöchter von 2 und 3 Jahren. Die Wände sind geschmückt mit Fotos der Kleinen.

Die 1. stellv. Bürgermeisterin Frau Gudrun Baganz gratuliert. Foto: Stadt

Gearbeitet hat Margarete Schulz in der Konsum-Fleischerei und später in der Bäckerei Kurzweg. Dort war sie bis zur Rente angestellt. „Ich war sehr gern Verkäuferin“, sagt sie. Gewohnt hat die Jubilarin 90 Jahre in Pasewalk, vor dem Einzug ins Betreute Wohnen bzw. Seniorenheim in der Marktstraße und davor in der Stettiner Straße.

Am gestrigen Tag kamen ihr Sohn aus Eberswalde und ihr 94-jähriger Bruder aus Pasewalk, erzählt sie mit Freude. Margarete Schulz nimmt gern an allen Aktivitäten im Heim teil, sie singt auch mit Freude. „Ich bin zufrieden“, resümiert sie und hofft auf Gesundheit in den nächsten Lebensjahren.

Glückwünsche zum 90. Geburtstag für Elsbeth Pyritz (PN/EE). Für Elsbeth Pyritz ist es ein großer Tag. Sie feiert ihren 90. Geburtstag. Dazu haben sich viele Geburtstagsgäste an dem festlich gedeckten Tisch eingefunden. Die beiden Töchter und der Sohn mit den Ehepartnern und einer Enkeltochter sind bereits da und haben alle guten Wünsche überbracht. Auf die Urenkelin wartet die alte Dame noch. „Sie kommt von der Insel Rügen“, berichtet sie. Mit Freude nahm die Jubilarin die Glückwünsche des Bürgermeisters der Stadt, Rainer Dambach, der mit einem großen Blumenstrauß und einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten vor ihr stand, entgegen. Auch der Chef des Haues, Daniel Grimm, der ebenfalls mit schönen Frühlingsblüten vor der Tür stand, schließt sich den besten Wünschen an. Im September 2005 zog Elsbeth Pyritz in das Cura Seniorenzentrum und das hat sie keinen Tag bereut. „Unserer Mutter geht es hier sehr gut“, loben die Kinder. Es gibt viele Veranstaltungen und das Essen schmeckt auch gut. Zum Geburtstag gibt es immer das Wunschessen

Zu den ersten Gratulanten gehörten Bürgermeister Rainer Dambach und der Leiter des Cura Seniorenzentrums Daniel Grimm, hier mit den beiden Töchtern und dem Sohn der Jubilarin. Foto: Ernst

des Geburtstagskindes, aber davon wollte Elsbeth Pyritz nichts hören. „Es schmeckt allen“, sagt sie nur. „Die Mitarbeiter küm-

mern sich sehr um mich“, ergänzt sie. Geboren wurde Elsbeth Pyritz in Boock. Hier ging sie zur Schule und lebte dort bis zu


PASEWALKER NACHRICHTEN ihrem Umzug in das Cura Seniorenzentrum. Die Eltern der Jubilarin hatten eine kleine Landwirtschaft, in der die junge Elsbeth schon zeitig mitarbeitete. Das elterliche Anwesen ging später an sie über. Viele schöne Erinnerungen verbinden sie an diese Zeit mit der Familie, mit den Nachbarn und dem Dorf. Jetzt leben der Sohn und die Schwiegertochter in dem Haus. Die Töchter fanden ihr Zuhause in Schwedt. Etwas

- 6 - weiter, bis nach München, zog es einige Enkelkinder. Der Oma sendeten sie natürlich die aller herzlichsten Grüße. Gern denkt Elsbeth Pyritz an ihre Arbeitszeit als Forstarbeiterin und später bei der NVA („Muna“) zurück. 18 Jahre blieb sie dort im Betrieb. An viele Begebenheiten aus damaliger Zeit erinnert sie sich gern. Vor allem an die schönen Alpenveilchen und Azaleen, die in ihrer Veranda wunderbar

Nr. 02/2013 blühten. Gern las sie und machte wunderschöne Handarbeiten, die auch die Kinder erfreuten. „Am Nachmittag kommen noch weitere Gäste und wir wollen ein bisschen zusammen sein“, berichten die Kinder. Der Lieblingskuchen des Geburtstagskindes, ein Rosinenkuchen, darf dann auf keinen Fall fehlen. Den durften der Bürgermeister und alle weiteren Gäste schon einmal am Vormittag probieren.

Öffentliche Bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk wurde am 20.09.2012 für folgende Plangebiete: Plangebiet Nr. 1 „Gemeindewiesenweg“ Geltungsbereich: Der Geltungsbereich des Planbereiches befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Pasewalk, östlich des Gemeindewiesenweges. Plangebiet Nr. 6 „Molkerei“ Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich im hinteren Bereich, südwestlich der Bahnhofstraße, westlich der Straße „Am Silo“ sowie östlich des Kuhgrabens in der Stadt Pasewalk. Plangebiet Nr. 7 „Am Bahnhof“ Geltungsbereich: Das Plangebiet befindet sich im hinteren Bereich, nordöstlich der Bahnhofstraße, westlich vom Bahnhof in der Stadt Pasewalk der überarbeitete Planentwurf einschließlich der Begründung mit dem

Umweltbericht in der Fassung vom 26.06.2012 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Über die Billigung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 – „Gemeindewiesenweg“ Plangebiet Nr. 6 – „Molkerei“ Plangebiet Nr. 7 – „Am Bahnhof“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Die Geltungsbereiche der Plangebiete sind den nachstehenden Übersichtsplänen zu entnehmen.


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Der überarbeitete Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1, Nr. 6 und Nr.7 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 07.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem überarbeiteten Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1, Nr. 6 und Nr.7 liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: Plangebiet Nr. 1 – „Gemeindewiesenweg“ Plangebiet Nr. 6 – „Molkerei“ Plangebiet Nr. 7 – „Am Bahnhof“ Der Fachbeitrag zum Artenschutz der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (saP): Hier sind für die jeweiligen Plangebiete die artenschutzrechtlichen Verbotsbestände nach § 42 BNatSchG, die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt worden und die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung gem. § 43 BNatSchG geprüft worden. Für die gem. nationalem Na-

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turschutzrecht streng geschützten Arten wurde darüber hinaus geprüft, ob der § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG einschlägig ist. Der Fachbeitrag liegt in der Stadtverwaltung vor und kann eingesehen werden. Das Scoping zur Umweltprüfung fand am 24. März 2009 im Rathaus der Stadt Pasewalk statt. Erste Informationen zu Umweltzustand, -zielen und –konflikten wurden von den wichtigsten Akteuren dargelegt. Das Ergebnisprotokoll liegt in der Stadtverwaltung vor und kann im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden. - Mit dem Abriss von leerstehenden Gebäuden ist der Artenschutz zu berücksichtigen (Ersatzbauten für Fledermäuse und Mauersegler). - Berücksichtigung des Immissionsschutzes Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den 17.01.2013

Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 11.12.2008 gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung. Mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ ist die Errichtung einer Solaranlage auf den Flächen des ehemaligen Gaswerkes zwischen dem Gemeindewiesenweg und der Torgelower Straße, nördlich der Bahnstrecke Pasewalk–Stettin realisierbar. Nach Billigung des Entwurfes durch die Stadtvertretung lag der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 „Sondergebiet Solarenergiegewinnung“ vom 19. Februar bis zum 19. März 2009 öffentlich aus. Zur Fortführung des Verfahrens erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk, Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ mit der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr


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donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 07.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, Plangebiet Nr. 1 „Solarfeld Altes Gaswerk“ liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: 1. Stellungnahmen - Straßenbauamt Neustrelitz, eine verkehrliche Aufwertung der vorh. Zufahrt im Zuge der Landesstraße (L 321) ist grundsätzlich auszuschließen; mögliche Blendwirkungen auf die Fahrzeugführer der Landesstraße sind zu untersuchen und darzulegen (Umweltprüfung, -bericht), Stellungnahme vom 20.08.2008/19.08.2008 - Staatliches Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde; bei Bauarbeiten in den Bodenbereichen kann mit Restkontaminationen belasteter Bodenaushub anfallen. Dieser ist einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Stellungnahme vom 12.08.2008. - Landkreis Uecker-Randow; die Fläche wird als sanierte Altlast im Altlastenkataster des Landkreises geführt, durchgeführte Un-

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tersuchungen geben Aufschluss über die Gefahrensituationen, die von diesem Standort für die Schutzgüter Grundwasser und Boden ausgehen. Stellungnahme vom 31.07.2008, 28.08.2008. 2. Protokoll Scoping/frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 14.08.2008. - Industriebrache mit Altlastenbestand, stellt keine Gefährdung für die zukünftige Errichtung einer Solaranlage da. - Keine Änderung der jetzigen Verkehrssituation. - Sind Auswirkungen auf die Vogelwelt zu erwarten? Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Stellungnahmen und in das Protokoll genommen werden. Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den 17.01.2013

Mitteilung der Stadt Pasewalk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk „Gewerbegebiet – Friedenstraße“ nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB

In der Sitzung der Stadtvertretung am 20.09.2012 wurde die Einleitung des Planverfahrens zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Pasewalk gefasst. Das Plangebiet befindet sich im nord-östlichen Bereich der Stadt Pasewalk, zwischen dem Rothenburger Weg, der Friedenstraße, an der Bahnstrecke Stettin – Neubrandenburg. Siehe Übersichtplan:

Das Planungsziel der 11. Änderung ist die Umwandlung der im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ausgewiesenen gemischten Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) in gewerbliche Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) sowie in Wohnbaufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt in einer Bürgerversammlung. Am 19. März 2013 findet um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, Großer Sitzungssaal eine Bürgerversammlung hierzu statt. In dieser Bürgerversammlung werden Sie Informationen zu den allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung erhalten. Ich möchte Sie zu dieser Bürgerversammlung herzlich einladen. Die Stadt Pasewalk wird zusammen mit dem Ingenieurbüro D. Neuhaus & Partner die Planung vorstellen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Pasewalk, den 17.01.2013


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Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 „Solarfeld Altes Gaswerk“ Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 20.09.2012 gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28/08 „Solarfeld Altes Gaswerk“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen, Teil B erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde verzichtet. Der Umweltbericht bleibt unberührt von der ersten Änderung des Bebauungsplanes, von einer Umweltprüfung wird abgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst nur die geänderten Festsetzungen des ausgewiesenen Gewerbegebietes des Bebauungsplanes. Die anderen Festsetzungen bleiben vom Verfahren unberührt. Entsprechend dem Antrag des Vorhabenträgers ist die Änderung erforderlich, weil im Bereich des ausgewiesenen Gewerbegebietes ein Rohrlager errichtet werden soll. Bei dem Rohrlager handelt es sich um die Umsetzungen des ehemaligen Fahrradunterstandes vom Verwaltungsstandort der SWP zum Standort auf dem ehemaligen Gaswerksgelände. Als Änderung ist lediglich eine geringfügige Erweiterung der Baugrenze im Bereich des Mehrzweckgebäudes erforderlich. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Pasewalk, zwischen Gemeindewiesenweg und Torgelower Straße, nördlich der Bahntrasse Pasewalk-Stettin, auf der Brachfläche des ehemaligen Gaswerkes. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28/08 Solarfeld Altes Gaswerk“ mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 06. März 2013 bis zum 10. April 2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 07.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Nur zu den geänderten Festsetzungen, Bestandteilen des Entwurfes und deren Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die Planunterlagen genommen werden. Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig

(innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Pasewalk, den 17.01.2013

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über den Bebauungsplan Nr. 33/11 „Lindenstraße 1 BA“ nach § 2 Abs. 1 BauGB - Erweiterung des Geltungsbereiches Änderung der Planungsziele Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 05.12.2012 beschlossen: 1. Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33/11 „Lindenstraße“, von der Uecker im Westen, der Bahnstrecke Stettin–Neubrandenburg im Norden, dem an der Torgelower Straße östlich angrenzenden Flurstück und der Lindenstraße im Süden (siehe Übersichtsplan).

2. Das Planungsziel ist die Steuerung des Einzelhandels nach § 9 Abs. 2a BauGB. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung im unbeplanten Innenbereich – hier in einem diffus strukturierten Bereich - soll zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche die weitere Zulässigkeit von Einzelhandel geprüft und ein einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB unter der Berücksichtigung der Ziel-


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setzung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Pasewalk – Fortschreibung - vom Januar 2012 aufgestellt werden. Im Bebauungsplan erfolgen nur Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels. 3. Das Aufstellungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen. Die Durchführung einer Bürgerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erfolgt nicht (entgegen dem Aufstellungsbeschluss vom 31.03.2011, STV 162-10/2011). Es erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Übersichtsplan (unmaßstäblich):

Übersichtsplan (unmaßstäblich):

Der Beschluss, Vorlage - Nr: STV/099/2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich des Plangebietes

Pasewalk, den 17.01.2013

2. Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung

Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 1) Im Bodenordnungsverfahren Rollwitz, Gemeinde Rollwitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 05.01.2012 angeordnet. 2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 1. April 2013 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 1. April 2013, soweit die Teilnehmer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben. 4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) – FlurbG), b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG)

nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg 8, 17034 Neubrandenburg gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt. Begründung Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i. V. m. § 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Zum Anhörungstermin wurden keine Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan eingelegt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenordnungsplan daher auszuführen. Rechtsgrundlage für die verfügten Überleitungsbestimmungen ist § 62 Abs. 2 FlurbG. Der Inhalt der Überleitungsbestimmungen wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und mit dessen ungeteilter Zustimmung erlassen. Die Regelung der tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt demnach zeitgleich mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes.


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Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung und gegen die Überleitungsbestimmungen kann jeweils innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof eingelegt werden.

Erfolgte Bekanntmachungen im Internet 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2012 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk erlassen:

frist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Stadtvertretungen und ihrer Ausschüsse werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Rathaus öffentlich bekannt gemacht.

Die Hauptsatzung der Stadt Pasewalk (Beschluss der Stadtvertretung vom 20.09.2012) wird wie folgt geändert: § 11 (1) erhält folgende Fassung:

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Wortlaut der Hauptsatzung in der Fassung der 1. Änderung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk öffentlich bekannt zu machen.

Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung

§ 11 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk, soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage der Stadt Pasewalk unter der Adresse www.pasewalk.de. Unter „Stadt Pasewalk – Der Bürgermeister, Haußmannstraße 85,17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Stadt Pasewalk kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Stadt Pasewalk werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauAG erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten.“ Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Satzungsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Er liegt weiterhin in der Stadtinformation kostenlos zur Mitnahme bereit. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Rathaus. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich im Rathaus, Haußmannstraße 85 und auf dem Pasewalker Marktplatz. (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushang-

Artikel 2 – Neufassung der Hauptsatzung

Artikel 3 – Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Pasewalk, den 11.01.2013

Die Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald als zuständige untere Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte mit Schreiben vom 08.01.2013, eingegangen bei der Stadt Pasewalk am 10.01.2013. Hinweis: Gemäß § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrensund Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk, Der Bürgermeister, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 11.01.2013

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet unter www.pasewalk.de am: 21.01.2013


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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Pasewalk Der Wahlleiter der Stadt Pasewalk gibt hiermit bekannt, dass Herr Eberhard Exner gemäß § 23 Abs. 3 der Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) dem Vorsitzenden der Stadtvertretung schriftlich und unwiderruflich die Niederlegung seines Mandates als Stadtvertreter der Stadt Pasewalk erklärt hat und somit aus der Stadtvertretung ausscheidet. Nach Prüfung der Wahlunterlagen wird bekannt gegeben, dass dieser Sitz unbesetzt bleibt, da nunmehr kein Bewerber als Ersatzperson zur Verfügung steht.

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet unter www.pasewalk.de am: 21.01.2013

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Rathaus Der Bürgermeister führt sein nächstes Bürgergespräch „Rathaus am Markt“ am Fr., 05.04.2013 in der Zeit von 9.30  Uhr bis 11.30 Uhr durch.

Bereitschaftsnummer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in Pasewalk 0151/613 197 60

Die nächste Bürgersprechstunde findet am Di., 19.03.2013 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Zimmer 1/09 (1. OG) des Rathauses statt.

Neujahrsempfang der Landesregierung in Greifswald

(PN/KW). Im festlichen Rahmen des Theater Vorpommerns der Hansestadt Greifswald hat der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommerns, Erwin Sellering, seine Neujahrsansprache gehalten. Die Festlichkeit wurde von musikalischen Klängen des Philharmonischen Orchesters Vorpommern begleitet.

Zahlreiche Gäste und Repräsentanten aus Wirtschaft, Verbänden, Kultur, Sport und Politik und darunter Rainer Dambach waren zum Neujahrempfang der Landesregierung in der Kreisstadt.

erklärte der Ministerpräsident, dass er die Schirmherrschaft für die „Pasewalker Gespräche“ Ende Februar in Pasewalk übernimmt und das Aktionsbündnis weiterhin inhaltlich unterstützt.

In einem direkten Gespräch mit dem Pasewalker Bürgermeister, Rainer Dambach,

Foto: Staatskanzlei M-V


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Termine Hauptausschuss und Stadtvertretung Termine Hauptausschuss: Do 14.02.2013 Mo 15.04.2013 Mo 10.06.2013 Mo 02.09.2013 Mo 18.11.2013

Termine Stadtvertretung: Do 21.02.2013 Do 25.04.2013 Do 20.06.2013 Do 12.09.2013 Do 28.22.2013

Brücke zum Nachbarn Wassertourismus in der Grenzregion (PN/KW). Zu der deutsch-polnischen Fachtagung unter dem Titel „Touristische Landmarken für Wassersportler im Gebiet der Euroregion Pomerania“ hatte die Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e. V., im Januar nach Woldegk eingeladen. Die zahlreichen Besucher diskutierten unter anderem über die touristischen Potenziale im ländlichen Landschaftsraum sowie über eine effektive Nutzung traditioneller und moderner Medien bei der Vermarktung touristischer Produkte. Martin Schröter, Netzwerkmanager vom „HOP Transnationales Netzwerk Odermündung e. V.“ moderierte die Eingangsreferate und brachte die Grundlagen der Basisvernetzung zwischen den touristischen Akteuren und die Kommunikation zwischen Gast und Anbieter näher. Die Fachtagung ergänzte die Workshops „Netzwerk für grenzüberschreitende tou-

Foto: SBC Neubrandenburg

ristische Produkte“ und „Auftaktgespräch zum Kulturfestival rund um das Stettiner Haff“. Während der Diskussion in Workshops setzten bereits die Teilnehmer erste

Schwerpunkte in der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Bereich des Wassertourismus für die kommende Förderperiode.

Kultur und Museum Pasewalk Haus für Haus (PN/SR). Zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 zählte Pasewalk zu den am schwersten in Mitleidenschaft gezogenen Kommunen des ehemaligen Deutschen Reiches. Über 80 Prozent der städtischen Bausubstanz, davon 444 Wohnhäuser mit 2.184 Wohnungen, waren zerstört. Die alte Ackerbürger- und Garnisonsstadt hatte ihr Gesicht verloren. Die planmäßigen Wiederaufbaumaßnahmen der DDR-Zeit gaben der Stadt ein ganz neues Gepräge. Statt zweigeschossigem Fachwerk dominiert heute drei- bis fünfgeschossige Wohnund Geschäftsbebauung, ein Großteil in Plattenbauweise, den Altstadtkern. In loser Folge sollen in kleinen Artikeln Geschichte und Geschichten zu Häusern und

Grundstücken Pasewalks vorgestellt werden, die in den letzten Tagen des Zweiten Weltkriegs und bei Neubaumaßnahmen der Nachkriegszeit verschwanden. Für das Gelingen dieser Beitragsreihe laden das Museum der Stadt und der restituierte Museumsförderverein die Pasewalker ein, ihre eigene Sicht auf das alte Pasewalk in Form von Fotos und Geschichten mit ihren Mitbürgern zu teilen und die Erinnerung an heute Verschwundenes lebendig zu halten. Bei Interesse wenden Sie sich einfach telefonisch an das Museum der Stadt Pasewalk: 03973/251234 oder kommen Sie persönlich vorbei: Museum der Stadt Pasewalk Prenzlauer Straße 23 a

Öffnungszeiten: Di.–Fr: 10.00–13.00 und 14.00–16.00 Uhr Sa: 14.00–18.00 Uhr Die Ueckerstraße 40 Ältere Pasewalker erinnern sich noch an den Flachbau mit der Aufschrift „Lange seit 1860“ an der Nordwestecke des Marktplatzes, am Eingang zur Roßstraße (Abb. 1) mit dem nicht alltäglichen Warenangebot an Kunstwerbe- und Geschenkartikeln. Der Geschäftsinhaber hieß seit den späten 1920er Jahren Felix Weirich, was aufgrund des Geschäftsnamens zu kleineren Verwirrungen bei der Kundschaft führte, sich jedoch schnell erklären ließ: Felix Weirich übernahm das Traditionsgeschäft von Frau


Nr. 02/2013 Margarete Lange, der Tochter von Friedrich Lange, welcher das Geschäft 1860 gegründet hatte. Vor 1945 wurden Textilien, vor allem Kurz-, Weiß- und Wollwaren verkauft (Abb. 3). Das zur Ueckerstraße orientierte Wohnund Geschäftshaus (Abb. 2) stand auf einem ungewöhnlich großen Grundstück, dessen längere, zur Roßstraße orientierte Seite, von einem zweigeschossigen flachgedeckten Wohnhaus eingenommen wurde. Auf dem Hinterhof befanden sich verschiedene Nebengebäude, Stallungen und Werkstätten. In den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges wurde die Familie Weirich um ein Haar ausgelöscht. Nachdem am 25.04.1945 Fliegeralarm in Pasewalk ausgelöst wurde, flüchtete Frau Gertrud Weirich mit ihren zwei Söhnen in den Keller des Geschäftshauses, welches durch den Luftangriff zerstört wurde und die Familie mit anderen Hausbewohnern unter sich begrub. Durch eine sich auftuende Öffnung in der Kellerdecke konnten sich Mutter und Söhne ins Freie retten. Felix Weirich befand sich zu dieser Zeit auf dem Rückweg von einem Feuerwehreinsatz von Stettin nach Pasewalk und ging vom Schlimmsten aus, als er vor den Trümmern seines Hauses stand. Glück im Unglück: Familie Weirich überlebte die letzten Kriegstage und errichtete nach 1945 anstelle des zerstörten Haupthauses den bekannten kleinen Geschäftsladen, den das Ehepaar bis zum Tode Felix Weirichs im Jahr 1970 betrieb. Erst 1988/89 wurde die kriegsbedingt entstandene Freifläche zwischen dem ehemaligen Rat des Kreises und der verlängerten Stettiner Straße, damals Straße der Freundschaft, neu gestaltet. Der Neue Markt entstand als Plattenbau umsäumter Platz. Unter ihm verschwand auch das Grundstück Ueckerstraße 40. Die Roßstraße wurde verbreitert und in Richtung Ueckerstraße aus ihrer ursprünglichen Flucht heraus weiter nördlich verlegt. Durch diesen Umstand wurden bei der aktuellen Sanierung des Neuen Marktes in der Mitte der heutigen Roßstraße in Baugrabenbreite drei Keller angetroffen, die dem ehemaligen Grundstück der Familie Weirich zugeordnet werden können, darunter auch jener 1945 verschüttete Keller, aus dem die Familie nur knapp mit dem Leben entkam. Archäologisch interessant ist der Umstand, dass das an der Roßstraße gelegene Nebengebäude ebenerdig, jedoch auf zwei wesentlich älteren Kellern errichtet worden war. Diese Keller waren bereits 1630 bei der Zerstörung Pasewalks durch kaiserliche Truppen im Zuge des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) mit Brandschutt der ehemals darüber liegenden Wohnbebauung verfüllt worden. Bei der

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Nichts hält länger als ein Provisorium: Nach 1945 errichtete Felix Weirich aus Geld- und Materialknappheit geboren anstelle des zerstörten Wohn- und Geschäftshauses einen Flachbau, der das neue Geschäft mit alter Tradition aufnehmen sollte. Das zur Roßstraße orientierte Wohngebäude hatte den Zweiten Weltkrieg überstanden.

Das Wohn- und Geschäftshaus Ueckerstraße 40 mit Nebengebäude vor 1945.

Die in den 1930ern moderne Gestalt der Hausfasssade und Ausleuchtung der Schaufenster zogen auch im Dunkeln Blicke auf die ausgelegte Ware. Fotos: Archiv

Neubebauung des Grundstücks im 18. und 19. Jh. waren die Keller längst vergessen. Im April diesen Jahres wird eine Ausstellung zu den Ergebnissen der archäologischen Untersuchungen am Neuen Markt im städtischen Museum zu sehen sein. Nähe-

re Informationen werden rechtzeitig durch die Presse bekannt gegeben. Für die Informationen zur Familiengeschichte rund um das Grundstück Ueckerstraße 40 und für Abbildungen zum Artikel sei Herrn Dr. Jürgen Weirich herzlich gedankt.


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Lesen Pasewalk-Hochburg der Dieter Moor Fans (PN/EE). Ein großer, schlanker Mann tritt in den Luisensaal des Historischen U in Pasewalk. Er entdeckt Katrin Lange, vom Buchhaus Lange und die Mitarbeiter des Kulturforums „Historisches U“. Geradewegs steuert er auf sie zu. Es ist Dieter Moor, der Autor, der sein neuestes Buch „Lieber einmal mehr als mehrmals weniger“ dem Pasewalker Publikum vorstellen möchte. Mit einem Blick auf die komplette Bestuhlung des Saales fragt er nur: „Seid ihr denn verrückt geworden?“ Er kann es gar nicht glauben, als die Buchhändlerin berichtet, dass schon 330 Karten im Vorverkauf vergeben wurden. Und vor der Tür stehen viele Leute, die noch keine Karte haben. Als er dann noch das Bühnenbild sah, war er vollends begeistert. Da stand zwischen Heubunden und Milchkannen eine originalgetreu nachgebaute, große schwarzbunte Kuh. Ein „Blick in die Augen“ des Tieres und der Moderator und Schauspieler fühlte sich wohl, fast wie zu Hause. Jedenfalls legte der Brandenburger gleich los und berichtete „Frisches aus der arschlochfreien Zone“, wie der gebürtige Schweizer sein Domizil im Brandenburgischen nennt. Sein Hürlimann, sein über alles geliebter Traktor, hatte den Dienst aufgegeben. Was nun? „Einen Hürlimann kauft man nur einmal, im Gegenteil man vererbt ihn noch weiter“, betont der Schriftsteller, dessen Ehre als Neubauer auf dem Spiel stand. Helfen kann nur Hürli-Gott Jakob aus der Schweiz, auch wenn Bauer Müsebeck, Teddy und Krüpki so ihre Zweifel haben. Von den Herzschmerzen, Qualen und der Hilfsbereitschaft der Menschen in der neuen Heimat, in der die alpenländischen Aliens, die Moors, nun in die Gemeinschaft der Einheimischen aufgenommen wurden, berichtete Bauer Dieter den über 350 Besuchern. Aber auch von einer kleinen „Nervensäge“ namens Alice aus der Stadt und einem kleinen Büffelkalb im Wohnzimmer, das einen kleinen Stupser ins Leben brauchte, oder Bauer sucht Frau mit Traktor ... Das Publikum war begeistert. Es dankte dem Autor für seine Berichte, von den in dem von unbeugsamen Brandenburgern bevölkerten Dörfchen Amerika, mit unendlich vielen Lachern und Beifall. „Lieber einmal mehr als mehrmals weniger, ist ein tolles Buch“, schwärmt An-

Ein „Blick in die Augen“ der Kuh und der Moderator und Schauspieler fühlte sich wohl fast wie zu Hause.

Autogrammstunde, Fotos: Ernst

gela, die mit ihrem Vater Walter Striecker zur Lesung kam. „Wir haben heute VaterTochter Tag und wollten uns das nicht entgehen lassen“, berichtet die junge Frau, die schon ganz viel Lob über die erste Lesung des Schriftstellers in Pasewalk hörte. „Es ist, als kenne man sich schon ewig“, gesteht Reiko Kretzschmer, Vorsitzender des Vereins Freunde und Förderer des Gymnasiums Pasewalk, der neben dem Buchhaus Lange, Organisator der Veranstaltung war.

„Ich bin dem Autor für sein erstes Buch sogar sehr dankbar. Dadurch weiß ich erst wieder wie schön es ist, in der Provinz zu leben“, ergänzt er. Ein großes Lob erhielten auch die Mitarbeiter des Kulturforums „Historisches U“. „Es ist immer alles super vorbereitet und wir können uns auf sie verlassen“, betonen die Veranstalter. Über eines waren sich die Besucher aber alle einig. Kommt Moor ein drittes Mal, sind sie wieder dabei!


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Aktionswochen in der Stadtbibliothek Pasewalk (PN/JBö). Wir freuen uns darüber, dass Sie unser aktuelles Angebot an Spielfilmen so gut annehmen. DVDs wie „Batman – The Dark Knight rises“, „Ziemlich beste Freunde“ oder „Merida – Legende der Highlands“ sind kaum noch in der Bibliothek zu Hause. Kürzlich haben wir die 555. DVD in unseren Bestand aufgenommen. Doch um Ihre Aufmerksamkeit mal wieder auf die alten Klassiker zu lenken, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeit: In der Zeit vom 01. bis 31. März 2013 kosten diese 300 DVDs nur 0,50 € für drei Tage. Sie können also für den halben Preis „Was das Herz begehrt“ ausleihen. Unter unseren etwas älteren Beständen befinden sich auch noch Schätze wie „Herr der Ringe“, „In 80 Tagen um die Welt“ oder „Indiana Jones“. Wer es gern kuscheliger mag, kann ein Schnäppchen mit „Keinohrhasen“ oder „PS: Ich liebe dich“ machen. „Der Pianist“, „Butterfly Effect“ und „Das Streben nach Glück“ liegen für sie bereit. Kommen Sie bei uns in der Grünstraße vorbei und zahlen Sie vier Wochen lang nur die Hälfte. Ihre Stadtbibliothek

Foto: Stadtbibliothek

Wirtschaft Reisebüro Schmetterling besteht fünf Jahre (PN/EE). In den Urlaub fährt Jana Köhn nach wie vor gern. Obwohl sie jeden Tag mit der Planung, Durchführung und was da alles so drum herum anfällt, zu tun hat. Gerade zurzeit herrscht „Hochbetrieb“ in der kleinen Firma. „Die Reisen für den Urlaub 2013 werden gebucht und da kann man auch von einigen Frühbucherrabatten profitieren“, meint die Reisefachfrau. Vor fünf Jahren, am 2. Januar 2008, hat ihr Mann, Andy Köhn, das Reisebüro Schmetterling, Am Markt 9 in Pasewalk übernommen. Und so lange ist auch Ehefrau Jana dabei. Die Reisefachfrau hat schnell herausgefunden, welche Reisewünsche die Pasewalker haben. Zu den beliebtesten Reisezielen gehören die Türkei, Spanien und auch Deutschlands Urlaubsziele. Paare nutzen auch gern die Angebote für Asien, die USA oder Kreuzfahrten und Wellnessreisen. „Vor allem viele Familien und Stammkunden reisen immer wieder gern mit uns“, sagt Jana Köhn. Sie selbst fährt oft bei Gruppenreisen als Reisebegleiterin des Büros mit. „Das kommt bei den Kunden gut an“, weiß die Fachfrau. „Die Urlauber haben so nicht nur einen kompeten-

Jana Köhn macht Urlaubsträume wahr ... Foto: Ernst

ten Ansprechpartner vor Ort, sondern auch jemanden, den sie kennen und vertrauen können und der sich für ihre Belange einsetzt. Natürlich gibt es viele Reiseanbieter und auch das Internet,“ weiß Jana Köhn, „aber damit haben wir keine Probleme“. „Wir haben entweder die gleichen Preise oder sind sogar noch günstiger. Hinzu kommt die persönliche Beratung, die kein

Internet ersetzen kann“, resümiert die Fachfrau. Inzwischen haben die Reisefachleute Unterstützung bekommen. Oliver Czerwinski arbeitet seit 2011 in der Firma. „Neu ist, dass wir auch Servicepunkt des Nordkuriers sind. Außerdem gibt es bei uns auch schon Tickets für die Landesgartenschau in Prenzlau, die am 13. April 2013 eröffnet wird“, ergänzt Jana Köhn.


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Tag der offenen Tür im neuen Servicecenter (PN/EE). Hochbetrieb herrschte am 15. Januar im neuen Servicecenter der IKK in Pasewalk. Der Grund dafür war, sicherlich nicht nur, die Einweihung der neuen Geschäftsräume am Neuen Markt 26. Zu den ersten Gratulanten gehörten der Bürgermeister der Stadt Pasewalk, Rainer Dambach und Diana Vahl, Fachbereichsleiterin Zentrale Dienste. Bereits Ende des vergangenen Jahres siedelte das Büro aus den Räumlichkeiten in der Gartenstraße in das jetzige Domizil um. „Unser Büro ist ständig gewachsen, wir brauchten größere Räume“, gesteht Aurelia Lange, Leiterin der Vertriebsregion Neubrandenburg der IKK-Nord. Das bestätigte auch Helmut Kastner, Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK-Nord. Er brachte nicht nur die Grüße vom Vorstand des Verwaltungsrates, sondern würdigte auch die Arbeit der Mitarbeiter. Seit vielen Jahren ist die IKK vor Ort. „Das bringt natürlich viele Vorteile für die Kunden, die hauptsächlich aus der Handwerkerschaft kommen. Fragen und Probleme können gleich vor Ort gelöst werden. Das bedeutet aber auch, dass das Büro den modernen Anforderungen entsprechen muss“, sagte Kastner. Über 700 IKK-Arbeitgeber, fast 5.000 IKK-Mitglieder und 1.200 Familienversicherte in Pasewalk und Umgebung finden bei den Mitarbeitern des Servicecenters kompetente Ansprechpartner. Aktuell werden 240.000 Versicherte von fast 60 Service- und Beratungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein betreut. Eingebunden in die Eröffnung des Servicecenters war der erste Tag der offenen Tür mit einem Handwerkermarkt. Drechslermeisterin Karina Ihlenburg aus Eggesin, die Bauerngarten-Manufaktur aus Ferdinandshof und Bäckermeister Jörg Reichau präsen-

Unter den ersten Gratulanten zur Eröffnung des IKK Servicecenters am Neuen Markt 26 in Pasewalk gehörten auch Ute Kage und Ilona Krüger von der Wohnungsbaugenossenschaft in Pasewalk. Sie ist die neue Vermieterin der Krankenkasse.

Bitte recht freundlich … Fotos: Ernst

tierten eine Auswahl ihrer Produkte. Letzterer überraschte die Gäste mit Leckereien,

die er in den nächsten Tagen auf der Grünen Woche in Berlin präsentiert.

Neuer Rekord beim Bürgermeisterpokal (PN/Schrom). Die Mannschaft der „Behörde 1“ mit Werner Hackbarth, Wolfgang Teller, Friedbert Grams, Mario Beyersdorff, Michael Helpap und Elke Hentschel gewann mit 41 Würfen das 17. Bürgermeister-Boßeln am 2. Februar 2013 bei widrigen Wetterbedingungen auf der zweimal 2,4 Kilometer langen Boßelstrecke zwischen Friedberg und Rothenburg. Damit stellten sie ihren eigenen Rekord ein, den sie beim vorjährigen Boßeln aufgestellt hatten. Am Start waren zwölf Mannschaften mit je sechs Teilnehmern. Bürgermeister Rainer Dambach bedankte sich bei den Stadtwerken für die Organisation

und Durchführung des Wettbewerbs und teilte mit, dass in diesem Jahr die Norder aus Ostfriesland zum Wettbewerb abgesagt hatten, da der Organisator, „Mister Pasewalk“, Raimond Groeneweg, in den Ruhestand gegangen sei und sie die Einladung zu spät erhalten haben. „Dafür halten uns die Pölicer die Treue. Die polnische Mannschaft um Władisław Diakun gehört zu den Stammgästen beim Boßeln“, sagte Dambach. Nach dem Ziehen der Startnummern verwies Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt auf die Sicherheitsbestimmungen beim Boßeln. Am 30. November 1996 wurde das Boßeln als eine neue Volkssport-

art in Vorpommern eingeführt. Ein paar wagemutige Damen und Herren waren der Einladung von Gerda Striecker, der damaligen Vorsitzenden des Städtepartnerschaftsvereins Pasewalk-Norden, gefolgt und boßelten auf der Straße von Friedberg nach Rothenburg. Diese Sportart, die durch die Stadtwerke Pasewalk aus der ostfriesischen Partnerstadt Norden „eingeschleppt“ wurde, wird in Ostfriesland im Winterhalbjahr ausgeübt, weil die Bauern nur im Winter dafür Zeit hatten. In Ostfriesland ist Boßeln inzwischen zu einer Volkssportart mit vielen, auch internationalen, Wettbewerben geworden. Diese Sportart sorgt für Bewe-


PASEWALKER NACHRICHTEN gung an der frischen Luft und Kommunikation zwischen den Teilnehmern und hat bereits auch bei uns viele Anhänger gefunden. Zum Boßeln gehören zwei Kugeln (ein Gespann) und ein Grabber, eine Art Drahtkorb mit Stiel, mit dessen Hilfe die Boßelkugel aus dem Chausseegraben, falls sie dort landet, herausgeholt wird. Traditionsgemäß schickte Stadtwerkegeschäftsführer Horst Ebelt als Erster die 2,5 Kilogramm schwere Boßelkugel, auf das asphaltierte Band. Ein Raunen ging durch die Menge, als Werner Hackbarth für die Mannschaft der Behörde 1 antrat und die Boßelkugel auf die Asphaltpiste schickte, die die Grundlage für den späteren Pokalsieg legte. Bei Nieselregen wurde das Boßeln beendet. Auf den Plätzen folgten die Mannschaften Stadtwerke 1 (Horst Ebelt) mit 42 Würfen, die Woba (Ralf Schwarz) mit 43, die Stadt Police (Władisław Diakun) und die Stadt Pasewalk (Rainer Dambach) mit je 53, die Wirtschaft 2 (Friedrich Busch) mit 55, die Wirtschaft 3 (Jörg Mau) mit 57, die Wirtschaft Torgelow (Wolfgang Schäfer) und Wirtschaft 1 (Wilfried Sieber) mit je 61, die Stadtwerke 2 (Eckhard Beck) mit 62, die Behörde 2 (Dr. Volker Böhning) mit 63 und die Mannschaft Wirtschaft 4 (Jürgen Mausolf) mit 64 Würfen, die Bürgermeister Rainer Dambach „als die ehrlichste Mannschaft des 17. Bürgermeisterboßelns“ bezeichnete. „Wir sind glücklich über unseren fünften Platz. Es hat uns allen viel Freude gemacht. Wir sind auch im nächsten Jahr wieder mit dabei“, sagte der Policer Bürgermeister Wladislaw Diakun. Die Veranstaltung wurde kostendeckend aus privaten Mitteln getragen. Den Siegerpokal und die Medaillen für die ersten drei Plätze sowie die Verpflegung, einem deftigen Erbseneintopf durch die Feuerwehr, stellte die Stadt bereit. Für die technische Sicherstellung, Streckenkennzeichnungund reinigung sowie für die Streckenversorgung sorgten die Stadtwerke GmbH Pa-

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Zuletzt am Start legt Werner Hackbarth mit seinem Wurf den Sieg für die Mannschaft „Behörde 1“. Foto: Günter Schrom

Die Mannschaft der „Behörde 1“ mit Werner Hackbarth, Wolfgang Teller, Mario Beyersdorff, Friedbert Grams, Elke Hentschel und Michael Helpap gewann mit 41 Würfen das 17. Bürgermeisterboßeln. Links im Bild: Stadtgewerkegeschäftsführer Horst Ebelt und Bürgermeister Rainer Dambach. Foto: Günter Schrom

sewalk. Ein besonderes Dankeschön sagen die Teilnehmer den Mitarbeitern der Stadtwerke Pasewalk für ihre Gastfreundschaft

und den Kameraden der Feuerwehr, Manfred Scheiwe und Günter Fielitz, für den deftigen Erbseneintopf.


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Landrätin besucht Pasewalker Firmen. (PN/EE). Ein wenig Aufregung gab es am 7. Februar schon für drei Pasewalker Firmen. Grund dafür: der Besuch der Landrätin Dr. Barbara Syrbe, des Geschäftsführers der FEG Dr. Ralf Dietrich, der stellvertretenden Bürgermeisterin Pasewalks, Gudrun Baganz, Anette Zahn, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Uecker-Randow und Magdalena Ullrich von der Wirtschaftsförderung der Stadt. „Traditionell besuchen wir Betriebe in der Region, um mit den Gewerbetreibenden ins Gespräch zu kommen. Das ist sehr wichtig für die Wirtschaft der Region. In den vorangegangenen Jahren erwiesen sich diese Gespräche immer als sehr effektiv“, berichtete Dr. Ralf Dietrich. Der erste Weg führte die Politiker zur Wäscherei Megebier, in die Grünstraße 28. Im vergangenen Jahr konnte der Betrieb auf ein 80-jähriges Bestehen zurückblicken“, berichtete Astrid Megebier, die die Firma von ihren Eltern übernahm. Der Name auf dem Firmenschild, „Wäscherei Rossow,“ stammt also noch von den Großeltern, den Firmengründern. Vor vier Jahren übernahm Marcus Megebier die Geschäfte. Umfangreiche Modernisierungen sowohl am Haus, die längst nicht so glatt liefen, wie sich die Unternehmerfamilie das gewünscht hätte sowie an den Maschinen folgten. Ein Lob richtete Astrid Megebier, die trotz ihres Ruhestandes ihrem Sohn immer noch hilfreich zur Seite steht, an den Gramzower Bauhof. „Innerhalb von vier Monaten lieferten sie ausgezeichnete Qualität“, sagt sie. Mit stolz zeigt der Firmenchef die neue Wasseraufbereitungsanlage. „Mit dieser wird der Härtegrad des Wassers verringert. Dadurch verringert sich der Einsatz des Waschmittels und wir schonen die Umwelt“, weiß der 40-Jährige. Das alte Haus in der Grünstraße ist nicht wieder zu erkennen. Helle freundliche Räume und moderne Maschinen schaffen gute Arbeitsbedingungen, staunt auch die Landrätin. Zu den Partnern gehören vor allem Firmen, die auf Qualität und Service Wert legen, wie Hotels, Altenheime und Krankenhäuser. Man muss schon flexibel sein, um den Kunden entgegen zu kommen, wissen die Geschäftsleute. Die Kunden kommen längst nicht nur aus der Region. „Wir legen die Wäsche nicht maschinell, sondern per Hand. Dadurch erzielen wir exakte Faltungen, die höchsten Ansprüchen genügen“, weiß Megebier. Zurzeit arbeiten in der Wäscherei vier Personen, die 18 bis 20 Tonnen monatlich waschen und pflegen. „Wir würden gern Leute einstellen, aber mit den Vermittlungen durch das Jobcenter haben wir keine guten Erfahrungen gemacht, obwohl wir Tarif zahlen“, gesteht Marcus

Marcus Megebier im Gespräch mit dem Geschäftsführer der FEG, Dr. Ralf Dietrich, der Landrätin Dr. Barbara Syrbe und Annett Zahn, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Uecker-Randow.

Anschließend der Besuch beim Elektromeister Christian Haß.

Günter Buse freute sich über den Besuch der Landrätin. Fotos: Ernst


PASEWALKER NACHRICHTEN Megebier, der in der Hochsaison bis zu 12 Mitarbeiter beschäftigen könnte. Ähnliche Erfahrungen, mit den Vermittlungen durch das Jobcenter, haben auch die weiteren Betriebe der „Stippvisite“ gemacht. Zweite, auf der Liste der Betriebe, die die Landrätin besuchte, war die Elektrofirma Haß in der Lindenstraße. „Vor 21 Jahren habe ich mich selbstständig gemacht“, berichtet der Firmeninhaber Christian Haß. Damals 1993 habe er den Hof von den Eltern übernommen und mit dem Umbau begonnen. 1994 waren die Gebäude soweit fertig, dass die Arbeiten beginnen konnten. Teilweise habe er circa 50 Leute beschäftigt. Jetzt sind es durchschnittlich 34. Das Hauptaufgabengebiet liegt in der Region und Berlin. „Wir haben deutschlandweit gearbeitet, bis nach Hamburg, Schleswig und Duisburg sind wir gefahren. Aber das rechnet sich nicht, meint der Elektromeister, die Wege sind zu lang. Sein größtes Problem ist, berichtet Haß, qualifiziertes Personal zu bekommen. Das beginne schon mit den Lehrlingen. „Außerdem müsse ein Umdenken erfolgen, um auch interessierte Leute, die aus den jetzigen Förderbedingungen herausfallen, qualifizieren zu können“, informiert der Handwerker die Landrätin. Arbeit hätte er genug. Er probierte es sogar mit dem Einsatz von

- 22 - Leiharbeitern. Aber die Ergebnisse seien nicht zufriedenstellend. Er wünschte sich, dass sich die Regierung mehr für die Probleme der Menschen einsetzt. Dabei sei das A und O eine gute Ausbildung, die schon in der Schule beginne. Als dritten Betrieb in Pasewalk besuchen die Landrätin und ihre Begleiter, die Gas-, Wasser-, Installation- und Heiztechnik Firma Günter Buse, die sich an der Uecker 1 befindet. Buse, der seinen Betrieb 1977 gründete, ist schon über 30 Jahre als Meister für Wasser- und Gasinstallation tätig. In der Wendezeit, als viele Hausbesitzer moderne Heizungsanlagen in Auftrag gaben, beschäftigte der Firmeninhaber 30–40 Handwerker. Doch die Zeiten sind vorbei „Es hat sich jetzt so eingepegelt, dass ich die acht Mitarbeiter im Handwerksbetrieb halten kann“, versichert Buse. „Fünf der Handwerker habe er selbst ausgebildet“, ergänzt er. Sein Sohn Sebastian und die Schwiegertochter Britta sind im Betrieb integriert. Neben dem Firmensitz in Pasewalk gibt es zwei Ladenlokale in Prenzlau und Brandenburg an der Havel. Für Buse ist es wichtig, das seine Mitarbeiter selbstständig handeln können und Verantwortung übernehmen. Natürlich kann da auch einmal ein Fehler passieren, den müssen sie dann auch korrigieren.

Nr. 02/2013 Auch Buse kennt das Problem mit den immer schlechter werdenden Bewerbern auf eine Ausbildungsstelle. Er geht einen anderen Weg. Er spricht infrage kommende Männer persönlich an, und versucht sie für seinen Betrieb zu gewinnen. Nur eine Anforderung stellt der Handwerksmeister an die Lehrlinge. In Mathematik, Physik und Chemie muss der Interessent mindestens eine 3 haben. Das mittelständische Unternehmen ist in der Region fest etabliert und versteht sich als Servicebetrieb und nicht als Baukolonne. Der Kontakt zu den Kunden ist für Buse besonders wichtig. Gern würde der Handwerksmeister sein Unternehmen modernisieren und dazu die angrenzende Baracke erwerben, berichtete er der Landrätin. Entsprechende Gespräche mit der Stadt seien bisher zu keinem Ergebnis gekommen. Darauf angesprochen versprach die stellvertretende Bürgermeisterin, Gudrun Baganz, das Problem an entsprechender Stelle noch einmal anzusprechen. Für die Landrätin war es wichtig, die Probleme der Unternehmen in der Region kennenzulernen. Sie dankte Ralf Dietrich, dem Geschäftsführer der FEG, der diese Stippvisite durch die Unternehmen organisierte und natürlich den Vertretern der Stadt und der Sparkasse UER.

Infos Berlin: Internationale Grüne Woche – Pasewalk auf Werbetour (PN/EK). Vom 18. bis 27. Januar 2013 fand in Berlin wieder die „Grüne Woche“ statt. Auch in diesem Jahr war die Stadt Pasewalk gemeinsam mit Frau Petrow vom Fremdenverkehrsverein Mönkebude auf dem Messestand „Stettiner Haff“ durch Frau Kommnick aus der Stadtinformation vertreten. Die Flyer der Stadt Pasewalk fanden großes Interesse bei den Besuchern. Ob es der Historische Stadtrundgang, der Freizeitführer oder der Flyer Lokschuppen war, bei allen bestand eine große Nachfrage und sie wurden zahlreich mitgenommen. In den vielen persönlichen Gesprächen war von unterschiedlichen Begegnungen der Besucher mit Pasewalk viel zu erfahren. Sie waren entweder hier geboren und später ausgewandert bzw. umgezogen, hatten Pasewalker Verwandtschaft, Kurzreiseerlebnisse, Eindrücke beim Durchreisen zur Ostsee und nach Polen, Verbindung durch die Armeezeit, die Arbeitsstelle in Pasewalk, Radtouren entlang des Berlin-Usedom-Radweges oder den Besuch des Lokschuppens. Viele waren aber einfach nur interessiert, etwas Neues zu entdecken.

Elke Kommnick mit einem Messebesucher.

Besucher, die lange nicht in Pasewalk waren, wollten wissen, was aus Pasewalk geworden ist sowie Tipps für Sehenswertes in Pasewalk und Umgebung mit nach Hause

nehmen. Fragen betrafen insbesondere den Lokschuppen, hier ging es um Übernachtungen, Angebote für Kinder, das Jubiläum „150 Jahre Eisenbahnstrecke“, Veranstal-


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tungen, Spielplatzmöglichkeit und Bootsanleger. Zahlreiche Anfragen gab es auch zum Wassertourismus auf der Uecker und Anbietern von Bootstouren. In diesem Zusammenhang konnte auf den WasserWanderRastplatz, das ÖKUTZ und den anliegenden KunstgARTen verwiesen werden. Die Messebesucher hatten größtenteils konkrete Vorstellungen, was sie suchen und wohin sie reisen wollen. Besonders gefragt waren der Berlin-Usedom-Radweg und der Oder-Neiße-Radweg. Somit waren die Radkarten mit all den Radwegen unserer Region am schnellsten vergriffen. Es konnte jedoch unproblematisch Material zusätzlich organisiert werden, sodass die Nachfrage der Besucher kontinuierlich befriedigt werden konnte. Gleiches Interesse galt natürlich auch den zahlreichen Übernachtungsmöglichkeiten entlang der Radrouten und unserer Region. Die ersten Messebesucher haben sich nun schon in der Stadtinformation gemeldet und wollen noch mehr Informationen und Ma-

PASEWALKER NACHRICHTEN

Messebesucher informieren sich über die Urlaubsregion „Stettiner Haff“, Fotos: Kommnick

terial über Pasewalk bekommen. Optimistisch gehen wir jetzt in die Urlaubssaison

„Echo“ aus dem Cura-Seniorencentrum

Die Diabetiker-Selbsthilfegruppe trifft sich regelmäßig im CURA-Seniorencentrum Pasewalk, Foto: CURA

2013 und wünschen uns für unsere Stadt viele neue Besucher.


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„GeroMobil“ Fahrplan-Tourenplan 26.02.2013 8.30–09.15 Uhr

In der Novemberausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal berichteten wir schon über das Modellprojekt „GeroMobil“. Ab Februar ist das „GeroMobil“ in folgenden Regionen unterwegs und steht Jedem, der Beratung, Hilfe und Unterstützung mit dem Schwerpunkt Demenz – Demenzfrüherkennung möchte, kostenlos zur Verfügung.

Viereck Thälmanns. Schulstr., am Bolzplatz 9.30–10.15 Uhr Viereck Dorf Ecke Hauptstr./Kirchstr. 10.30–11.45 Uhr Pasewalk Parkplatz Pommernsaal 12.00–12.45 Uhr Krugsdorf Verbindungsweg 13.00–13.45 Uhr Zerrenthin Gemeindezentrum 14.00–14.45 Uhr Polzow Gemeindezentrum

28.02.2013 9.00–09.30 Uhr Papendorf 9.45–11.00 Uhr Strasburg Marktplatz 11.15–12.00 Uhr Groß Luckow Parkplatz vor dem Gemeindezentr. 12.15–13.00 Uhr Blumenhagen Bereich der Bushaltestelle 13.15–14.00 Uhr Schönwalde Gemeindehaus, Seestraße 16 Ziel ist es, das Betroffene so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben können und dabei möchten wir Ihnen und Ihren Angehörigen helfend zur Seite stehen.

Ansprechpartner: Monika Clasen (Projektmitarbeiterin) • Telefonnummer: 03976/238225 • Mobil: 0151/58781007 E-Mail: geromobil-torgelow@volkssolidaritaet

Fotofreunde entdecken Bilder in Schwarz-Weiß (PN/EE). Am letzten Freitag im Januar haben die Mitglieder des Fotoklubs „3 meere“ ihre neueste Fotoausstellung im „Haus an der Schleuse“, in Torgelow eröffnet. Die Fünfte inzwischen. Diesmal präsentieren die über 20 Mitglieder des Klubs Torgelower Motive in SchwarzWeiß. Romantisch und verträumt oder kühl und klar, dem Einfallsreichtum der Hobbyfotografen war keine Grenze gesetzt. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, „denn nicht jedes Bild ist für die Umwandlung von einem Farbfoto in ein Schwarz-Weiß-Foto geeignet“, weiß Rodrigo Kraus vom Vorstand des Klubs. „Sicherlich ist einiges einfacher geworden, dennoch bedarf es einiger Kenntnisse und Fähigkeiten, um die richtige Prägnanz zu treffen“, ergänzt er. Sein besonderer Dank ging an das „Haus an der Schleuse“ mit ihrem Geschäftsführer Thomas Sigusch, der diese Ausstellungen ermöglicht. Der lobt: „Für unser Haus sind die Ausstellungen eine große Bereicherung. Die Gäste gehen gern in die erste Etage unseres Hauses, um sich die Fotos anzusehen“. SchwarzWeiß-Fotografie war das Jahresthema des

Foto: Ernst

Klubs. Auch in diesem Jahr wird es wieder ein Thema sein. Doch zunächst werden zwei weitere Ausstellungen präsentiert. Am 26. Februar 2013 um 16.00 Uhr wird in der Außenstelle Pasewalk des Finanzamtes der Hansestadt Greifswald die

Ausstellung zum Thema „Orte der Region“ und am 19. März um 19.00 Uhr in der VR-Bank in Pasewalk „Ländliche Architektur/Früchte der Landwirtschaft“ eröffnet. Natürlich sind Gäste gern gesehen und herzlich eingeladen.

Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (PN/PM). Unter dem Projekttitel „Hand in Hand im Zweistromland“ startete im Januar ein neues Projekt des Lokalen Bündnisses in Uecker-Randow. Angesiedelt ist es unter dem Dach des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow. Ziel ist die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt verbunden mit guten Lebens- und Arbeitsbedingungen in Betrieben und Unternehmen in der Region. In erster Linie gehört dazu die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben.

Das Projekt richtet sich sowohl an Arbeitnehmende wie auch an Unternehmen. Der Vereinbarkeitsbegriff schließt dabei sowohl Frauen als auch Männer und Unternehmen ein. Gestartet wurde gleichzeitig der Wettbewerb „Familienfreundliches Unternehmen“. Wettbewerbsunterlagen können auf der Seite des Lokalen Bündnisses für Familie in UER unter Projekte, Hand in Hand im Zweistromland abgerufen werden (www.lokales-buendnis-uecker-randow.de) oder beim

Demokratischen Frauenbund in Torgelow unter der Telefonnummer: 03976/204251. Ansprechpartner ist Elke Ernst. Betriebe/ Unternehmen können sich selbst bewerben oder von Mitarbeitern vorgeschlagen werden. Mit dem Preis „Familienfreundliches Unternehmen“ können Betriebe/Unternehmen ihre Familienfreundlichkeit nach außen sichtbar machen, denn eine familienfreundliche Unternehmenspolitik ist ein Wettbewerbsvorteil und Markenzeichen zugleich.


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Kinderhilfsprojekt in Tansania Mama Afrika – eine Ode an die tansanische Frau Von: Tobias & Franziska Breitfeld Wir sind auf dem Rückweg von Musoma nach Kiabakari, unserem zeitweiligen Zuhause im Nordwesten Tansanias. Wir fahren mit dem „Dalla Dalla“, einem Kleinbus, der für neun gedacht, aber wie üblich mit etwa 25 Menschen gefüllt ist. Wir brausen die einzige asphaltierte Straße der Gegend entlang. Die Hügel der Umgebung werfen lange Schatten in der Röte der untergehenden Sonne. Vor uns sehen wir die dunkle Silhouette eines schmalen Frauenkörpers am Straßenrand auftauchen. Sie trägt einen riesigen, aus Bananenblättern geflochtenen Korb auf dem Kopf, der im Vergleich zu ihrem hageren Körper unnatürlich groß wirkt. Sie balanciert ihn ohne ihre Hände zu benutzen, denn in diesen hält sie die Hände zweier Kleinkinder, führt sie sicher in der einfallenden Dunkelheit am Straßenrand entlang. Auf dem Rücken trägt sie ein Baby, eingewickelt in einen „Kanga“, eines der farbenprächtigen, mit Swahili-Weisheiten bedruckten Tücher.

Foto: Breitfeld

Als wir an ihr vorbeifahren, können wir für einen kurzen Moment ihr Gesicht sehen. Der Ausdruck ist ernst, konzentriert, sie sieht erschöpft aus, aber nicht leidend. Sie scheint jünger zu sein als wir es sind und trägt doch so viel Leben mit sich, so viel Verantwortung. Wie weit ist sie wohl schon gegangen an diesem Tag, wie viel in ihrem jungen Leben? Wohin werden sie ihre Schritte führen, wie weit werden sie ihre kaputten Sandalen tragen? Ist es das, was sie sich für ihr Leben vorgestellt, was sie sich erhofft hat? Hunderte Geschichten könnte sie erzählen, gute und schlechte, doch wir werden sie nie hören können, unser Dalla ist längst weitergefahren. Die Frau mit den Kindern, dem Korb auf dem Kopf und der rotglühenden Abendsonne entspricht sicher der kitschigen Afrikafantasie vieler Europäer und regt zu abenteuerlichen Träumen und klischeehaften Vorstellungen an. Tatsache jedoch ist, dass wir als „Wazungu“ – Weiße, Fremde – wohl nie vollständig erfahren wer-

den, wie es dieser und anderen Frauen in Afrika geht. Insbesondere nicht nach den wenigen Monaten, die wir nun in diesem geheimnisvollen und zwiespältigen Land leben. Dieser Bericht kann deshalb nicht als Tatsachenbericht verstanden werden. Vielmehr sehen wir uns als Beobachter, die ihre persönlichen Eindrücke wiedergeben, in dem Wissen, dass man die europäische Brille wohl nie ganz ablegen kann. Der Blick wird stets vom eigenen Werdegang und kulturellen Hintergrund geprägt sein. Was wir sehen und erleben dürfen, beeindruckt uns täglich. Es scheint als trage die tansanische Frau das ganze Land auf ihren Schultern. Sie kümmert sich um die Kinder (im Durchschnitt sind das zehn pro Familie), kocht, putz, sorgt für Brennholz und Wasser, hält das Vieh zusammen, bearbeitet die Äcker, verkauft die Erzeugnisse am Straßenrand, auf dem Markt oder streckt sie den Reisenden in den Bussen am Busbahnhof entgegen. Bei all dem scheint sie nie aus der Ruhe gebracht zu werden, sie verharrt für Stunden in ein und derselben Position ohne müde zu werden, immer mit mindestens einem ihrer Kinder an ihrer Seite. Aus den Erzählungen hier erfahren wir, dass trotz der rechtlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in Tansania, das letzte Wort gewöhnlich doch beim Familienvater liegt. Jungen wird eher die Möglichkeit gewährt, weiterführende Schulen zu besuchen. Die Analphabetenquote von Frauen liegt trotz gesetzlich geregelter Schulpflicht circa 20 Prozent höher als bei Männern. Doch so wie die unbekannte Mutter auf der Landstraße gehen die stolzen Frauen von Tansania ihren Weg. Mit Einfallsreichtum, Fleiß und ungebrochenem Willen kämpfen sie ihren täglichen Kampf. Vielfältige Frauenbewegungen haben sich entwickelt und auch in hohen politischen Ämtern sind Frauen zu etwa 30 Prozent vertreten. Wir verneigen uns ehrfurchtsvoll vor ihnen und freuen uns darauf, sie in den nächsten Monaten zu begleiten, zu staunen und von ihnen zu lernen.


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kultur- & sporttermine Veranstaltungen in der Zeit von 23. Februar bis 22. März 2013

Klub der Volkssolidarität Am Markt 8 Tel.: 432110 25.02. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Wir spielen Rommé! 26.02. 13.00 Uhr Skat- und Spielnachmittag 27.02. 14.00 Uhr Bingo 28.02. 14.00 Uhr Gesprächsrunde mit dem Hospizdienst 01.03. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen 02.03. 9–11 Uhr Versammlung der Gartensparte „Immergrün“ 04.03. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Romméspieler treffen sich. 05.03. 09.00 Uhr Stützpunktberatung 14.00 Uhr Geburtstagsfeier des Monats für die Jubilare der Monate Januar/Februar 06.03. 10.00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes 14.00 Uhr Selbsthilfegruppe Krebs 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich. 07.03. 14.00 Uhr Klönnachmittag 08.03. 14.00 Uhr Frauentagsfeier im Pommernsaal 11.03. 09.30 Uhr Vorstand Osteoporose 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen sich. 12.03. 14.00 Uhr Frauentagsfeier der OG-Ost im Pommernsaal 13.03. 14.00 Uhr Bingo 16.45 Uhr Wir treiben Sport. 14.03. 09.00 Uhr Klubratssitzung 14.00 Uhr Frühlingswanderung 15.03. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen 16.03. Vermietung 18.03. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Brettspieler treffen sich. 19.03. 13.00 Uhr Skat- und Spielnachmittag 14.00 Uhr SHG-Angehörige 20.03. 10.00 Uhr Tagespflege 14.00 Uhr BRH-Beratung 14.00 Uhr Waffelbäckerei 16.45 Uhr Es wird Sport getrieben. 21.03. 14.00 Uhr Frühlingssingen 22.03. 10.00 Uhr Kegeln an der Berufsschule

Arbeitslosenverband/ Arbeitslosentreff Tel.: 03973/443504 17309 Pasewalk An der Festwiese 24 21.02. 13.00 Uhr (ALT Pasewalk, Scheringer Straße 06) Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen.

27.02. 10.00 Uhr (ALT Löcknitz, Chausseestr. 70) Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. 28.02. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Besuch in der Lesestube. Was ist denn heut bei Fr. Krause los? 04.03. ganztägig (Scheringer Str. 06) Winterschlussaktion in der Kleiderkammer! 04.03. 13.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Handarbeitsnachmittag für Anfänger und Fortgeschrittene. 06.03. 13.00 Uhr (Festwiese 24) Kinder können im Kleintiererlebnispark viel über die Tiere und deren Fütterung lernen. 07.03. 15.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Wir basteln Geschenke zum Frauentag. 07.03. ganztägig (Scheringer Str. 06) Die Kleiderkammer kleidet Damen zur Frauentagsfeier ein. 08.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 6) Frauentagsfeier im ALT, Frauen und Mädchen sind herzlich eingeladen. 12.–13.03. 10–16 Uhr („Historisches U“) Osterpräsentation mit Handarbeitsausstellung und buntem Programm. 12.03. 11.30 Uhr (ALT Ueckermünde, Haffring 17) Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. 13.03. 10.00 Uhr (ALT Ferdinandshof, Schulstr. 04) Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. 18.03. 13.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Handarbeitsnachmittag für alle die Lust daran haben. 28.03. 10.00 Uhr (Kürassierpark) Ostereiertrudeln. Der Beste bekommt ein Extraei! 28.03. 10.00 Uhr (ALT Strasburg, Friedenstr. 15) Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. 28.03. 14.00 Uhr (Scheringer Str. 06) Frau Krause präsentiert in gemütlicher Runde neue Bücher. Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 8.00–16.00 Uhr Beratungszentrum „Lichtblicke“ Bewerbungshilfen Mo.–Mi. 8.00–15.00 Uhr Kleiderkammer/Möbelbörse Mo.–Do. 8.00–16.00 Uhr Fr. 8.00–15.30/13.00 Uhr

Pasewalker Tafel Mo.–Do. 13.00–14.30 Uhr Fr. 12.00–13.00 Uhr Sa. 10.00–11.00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11.30–13.00 Uhr

Lesestube

Mo., Di., 8.00–14.30 Uhr Mi., Do. 9.30–16.00 Uhr Kinderbauernhof Jeden Dienstag 12.30–15.30 Uhr Schaufütterung Miniaturenausstellung Im „Historischen U“ Besichtigung nach Vereinbarung

Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum Friedenstraße 9 (ehemaliger Schlachthof) Tel.: 210033 21.02. 14.00 Uhr Singe Gruppe 25.02. 14.00 Uhr Bastel-Nachmittag 26.02. 14.00 Uhr Kreativ- und Klönnachmittag 27.02. 10.00 Uhr Seniorensport und Gedächtnistraining 28.02. 14.00 Uhr Spiele-Angebot 04.03. 10.00 Uhr Frühstück am Montag 05.03. 14.00 Uhr Handarbeits-Nachmittag 06.03. 10.00 Uhr Seniorensport und Gedächtnistraining 07.03. 14.00 Uhr Probe der Singe Gruppe 11.03. 14.00 Uhr „Ick snack platt“ 12.03. 14.00 Uhr Kreativ- und Klön-Nachmittag 13.03. 10.00 Uhr Seniorensport und Gedächtnistraining 12.00–13.30 Uhr Info des Mieterbundes 14.03. 14.00 Uhr Spiele-Angebot 18.03. 13.00 Uhr traditionelles SchlachtefestEssen 19.03. 14.00 Uhr Austausch von Handarbeitstechniken 20.03. 10.00 Uhr Seniorensport und Gedächtnistraining 21.03. 14.00 Uhr Die Singegruppe probt Sozialberatung vor Ort Mo., Di. 10.00–15.30 Uhr Mi. 11.00–17.00 Uhr Do. 9.00–14.30 Uhr Fr. 9.00–14.30 Uhr bzw. tel. Auskunft unter der Ruf-Nr. 03973 210033 möglich

CURA-Seniorencentrum Pestalozzistraße 20 Tel: 221-0 montags bis freitags 8.00–12.00 Uhr Betreuungsvormittag für an Demenz erkrankte Bür-


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25.02. 09.30 Uhr

14.00 Uhr

27.02. 15.00 Uhr 01.03. 15.00 Uhr 04.03. 09.30 Uhr

14.00 Uhr

06.03. 14.00 Uhr 08.03. 14.30 Uhr 11.03. 09.30 Uhr

14.00 Uhr

12.03. 15.00 Uhr

13.03. 14.00 Uhr

15.00 Uhr

18.03. 09:30 Uhr

14.00 Uhr

20.03. 15.00 Uhr

- 27 - ger in der Bibliothek/Rühmann-Restaurant Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant Katholischer Wortgottesdienst im CURA-Wintergarten Gottesdienst der Evangelischen Kirche im Wintergarten Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant Die Diabetiker-Selbsthilfegruppe trifft sich im CURWintergarten. Wir laden alle Frauen zu unserer Frauentagsfeier in das CURA-Restaurant ein. Freuen Sie sich auf einen bunten Nachmittag mit dem Alleinunterhalter „Diddi“. Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant Im CURA-Restaurtant/ Wintergarten wird ein Lichtbildervortrag über die Uecker-Randow Region gezeigt. Die Mitglieder der MSGruppe treffen sich im CURA-Wintergarten. Wir laden ein zum Tanztee in das Rühmann-Restaurant/Betreutes Wohnen. Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant Katholischer Wortgottesdienst im CURA-Wintergarten

DRK Ortsverein Pasewalk, Pestalozzistraße 24 Blutspende in der Freiwilligen Feuerwehr 25.02. 14.00–18.00 Uhr 25.03. 14.00–18.00 Uhr

Pommersche Landsmannschaft Am Lindenbad 1 Singegruppe immer dienstags jeweils um 15 Uhr im Kulturforum „Historisches U“

Allgemeiner Behindertenverband Pasewalk e. V. Am Lindenbad 1 Tel.: 03973 225750 12.03. Faschingsfeier 26.03. Monatliches Treffen im Cura-Seniorencentrum

VdK Ortsverband Pasewalk Tel.: 03973 443504 Sprechstunde jeden 3. Mittwoch im Monat von 12.30–14.00 Uhr im Arbeitslosenverband, Scheringer Str. 6

Stadtbibliothek Grünstraße 59 • Tel.: 20940 Öffnungszeiten: Montag/Freitag: 13.00–18.00 Uhr Dienstag/Donnerstag: 10.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Stadtinformation im Rathaus Haußmannstraße 85 Tel.: 213995 oder 251 232 geöffnet zu den Öffnungszeiten des Rathauses

Museum Prenzlauer Str. 23 a • Tel.: 433182 + 251233 Öffnungszeiten: Montag/Samstag geschlossen Dienstag–Freitag 10.00–13.00 und 14.00–16.00 Uhr Sonntag 14.00–18.00 Uhr Gruppen werden nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten durch das Museum geführt. Ausstellung: Sonderausstellung Paul Holz Gedenkjahr 2013 zum 75. Todestag des Künstlers. Eine Auswahl von insgesamt 25 Zeichnungen, Skizzen und Studienblättern des Künstlers, die aus dem Depot des Pommerschen Landesmuseums Greifswald als Leihgabe zur Verfügung gestellt wurden, können dann bis Sonntag den 31. März betrachtet, hinterfragt und gerne diskutiert werden.

Eisenbahn-Erlebniszentrum Lokschuppen (EEZ) Öffnungszeiten: Das Eisenbahnerlebniszentrum ist vom 15. April bis zum 15. Oktober täglich in der Zeit von 10.00–18.00 Uhr: Führungen außerhalb der Öffnungszeiten Anmeldungen unter Telefon 03973/216326.

Jugendhaus „FlyIn“ An der Festwiese 38 Tel.: 210533 Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 14.30–21.00 Uhr Sonntag nach Vereinbarung.

PASEWALKER NACHRICHTEN Unser Angebot: Projektarbeit Spiel & Spaß, Tischfußball, Tischtennis, Dart- und Gesellschaftsspiele. Kostenlose Raumvermietung an Schulklassen und Vereine. (Beamer und Projektionsleinwand für Präsentationen nach Voranmeldung) Neues Angebot: kostenloser Internetzugang für Kinder. Homepage: www.jugendhaus-flyin.de

Jugendtreff „HappyTogether“ Friedenstraße Wir haben für euch geöffnet: Mo.–Do. 14.00–20.00 Uhr und Fr 14.00–21.00 Uhr Unsere ständigen Angebote: Playstation, PCSpiele, Tischtennis, Dart, Billard, Tischfußball, Brettspiele und HA-Hilfe.

Evangelisches Pfarrbüro Große Kirchenstr. 08 17309 Pasewalk 22.02. 15.30 Uhr Kindernachmittag „Abenteuer Zeitreise“ Mittwochs ab 14.00 Uhr ist Christenlehre in St. Marien. Freitags ist um 18.00 Uhr Junge Gemeinde in St. Marien.

Landeskirchliche Gemeinschaft Pasewalk (Haus Immanuel, Ringstraße 35) Infos unter Tel. 441330 24.02. 16.30 Uhr Gottesdienst 26.02. 09.30 Uhr Bibelkreis 03.03. 16.30 Uhr Gottesdienst 07.03. 09.00 Uhr Frauenfrühstück 10.03. 16.30 Uhr Gottesdienst 12.03. 09.30 Uhr Bibelkreis 17.03. 16.30 Uhr Gottesdienst

Katholische Kirchengemeinde Mühlenstraße 19 Jeden Samstag 17.00 Uhr Vorabendmesse Viereck Maria Geburt Jeden Samstag 17.00 Uhr Vorabendmesse in Viereck 24.02. 09.00 Uhr Gottesdienst in Strasburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 27.02. 15.00 Uhr Wortgottesdienst im CuraSeniorenheim Pasewalk 03.03. 09.00 Uhr Gottesdienst in Strasburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 10.03. 09.00 Uhr Gottesdienst in Strasburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 17.03. 09.00 Uhr Gottesdienst in Strasburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 24.03. 09.00 Uhr Gottesdienst in Strasburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Pasewalk Wochentags-Gottesdienste dienstags 09.00 Uhr in Strasburg donnerstags 09.00 Uhr in Viereck freitags 09.00 Uhr in Pasewalk


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PASEWALKER NACHRICHTEN Kreuzwegandachten: Strasburg jeden Dienstag in der Fastenzeit vor der hl. Messe um 09.00 Uhr Pasewalk jeden Freitag in der Fastenzeit vor der hl. Messe um 09.00 Uhr und Freitag (22.02.2013) um 18.00 Uhr Viereck jeden Sonntag in der Fastenzeit um 14.30 Uhr

Neuapostolische Kirche Gartenstraße Am Turm „Kiek in de Mark“ Gottesdienste jeden Sonntag um 9.30 Uhr und mittwochs um 19.30 Uhr in der Neuapostolischen Kirche in der Gartenstraße (Am „Kiek in de Mark“)

Evangelische Freikirche Christliches Glaubenszentrum Pasewalk Grabenstraße 38 Gottesdienste: sonntags 09.30 Uhr mittwochs 19.00 Uhr

Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Mühlenstraße 19, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen: Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222

- 30 - Öffnungszeiten: montags: 10.00–12.00 Uhr dienstags: 09–16.00 Uhr donnerstags: 08.00–16.00 Uhr Weitere Zeiten nach Vereinbarung.

Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 255 502 Pflegeberater/in Tel.: 255 503 Sozialberater/in Erreichbarkeit: dienstags: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr donnerstags: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Umfassende, kostenlose und unabhängige Beratung zu Fragen bei der Auswahl und Inanspruchnahme bundes- und landesrechtlich vorgesehener Sozialleistungen und sonstigen Hilfen.

Schiedsstelle Pasewalk Stadt Pasewalk Haußmannstraße 85 17309 Pasewalk Herr Franco Gurske, Frau Sybille Krause E-Mail: francogurske@web.de oder schriftlich an o. g. Adresse Die Post wird ungeöffnet an die Schiedspersonen weitergeleitet. Die jeweilige Schiedsperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Lebenshilfe

Holzhof der Caritas: Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte: Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703

Schwangerschaftsberatungsstelle DRK Pasewalk Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 433066 Öffnungszeiten: Montag: 09.00–12.00 Uhr Dienstag: 09.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr Donnerstag: 09–12.00 Uhr Weitere Zeiten nach Vereinbarung

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt DRK Oskar-Picht-Str. 1 Tel.: 2049975 o. 0170/8786848 Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr.: 09.00–12.00 Uhr Weitere Termine nach telefonischer Absprache auch in der häuslichen Umgebung.

Suchtberatungsund Behandlungsstelle Feldstr. 5, 17373 Ueckermünde Tel.: 039771/229920

mittwochs: dienstags:

Speicherstr. 4 Tel.: 2299800 16.00–17.30 Uhr PC-Treff 17.00–18.30 Uhr Theaterprobe

Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter 0800/1110333 zu erreichen.

Feuerwehrmuseum Pasewalk Torgelower Str. 33 Öffnungszeiten: April–Oktober sonntags 14.00–18.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel.: 432537 oder 0171 8024374 museum@feuerwehr-pasewalk.de

Handball Pasewalker Handballverein von 1990 e. V. Uecker-Sporthalle 23.02. 10.00 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend D PHV II – SV Fortuna`50 Nbg. II 11.30 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend D PHV II – Wolgaster HV 13.00 Uhr Bezirksliga Weibliche Jugend C PHV – Wolgaster HV – Änderungen vorbehalten –

Nr. 02/2013 14.30 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend D PHV I – HSV Peenetal Loitz 09.03. nächster Heimspieltag w J F (2 von 5 Spielen), w J C. statt, ehemals 20.01., 10.00 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend D PHV II – HSV Insel Usedom 16.03. 10.00 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend D PHV – Stralsunder HV 11.30 Uhr Bezirksliga weibliche Jugend B PHV – 2. BHV MV West Anmerkung: Die weibliche Jugend B, 2. BHV MV Ost, spielt mit Mannschaften des BHV MV West, Plätze 1 bis 3, in der überregionalen Meisterschaftsrunde um den Meistertitel.

Hundesport Verein Deutscher Schäferhunde Pasewalk e. V. Vors. Günter Buse Tel.: 0177/7210214 Ausbildungszeiten: mittwochs 18.00–20.00 Uhr sonntags 09.00–12.00 Uhr Interessenten melden sich bitte bei dem Vereinsvorsitzenden unter o. g. Nummer.


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Zu Gast bei Johann StrauSS in Wien

Bürgermeister Rainer Dambach begrüßt das Publikum

(PN/EE). Mit Melodien von Johann Strauß, gespielt vom Brandenburgischen Konzertorchester unter der Leitung von Holger Scheller, ging es musikalisch in das Jahr 2013. Die bezaubernden Weisen des Walzerkönigs bescherten dem Kulturforum Historisches U in Pasewalk ein ausverkauftes Haus. Eingeladen hatte zu diesem traditionellen Neujahrskonzert die Stadt. Bürgermeister Rainer Dambach wünschte den Besuchern nicht nur ein erfolgreiches neues Jahr, sondern vertrieb mit allerlei netten Anekdoten um die Zahl „13“ so manchen abergläubischen Gedanken. Neben den Strauß-Melodien wie: An der schönen blauen Donau, dem Kaiserwalzer, Rosen aus dem Süden und Wiener Blut, um nur einige zu nennen, gab es auch: „Dunkelrote Rosen“ von Karl Millöcker und „Ich bin die Christel von der Post“ von Carl Zeller zu hören. Solistisch begleiteten Anna Krauja-Chen (Sopran) und Dejan Brkic (Bariton) das Konzert. Als kleines i-Tüpfelchen tanzten die Tänzerinnen und Tänzer des TC

Brandenburgisches Konzertorchester, Fotos: Ernst

Pasewalk/Strasburg zu den Klängen des Walzerkönigs Johann Strauß. Viel, viel Bei-

fall gab es dafür an diesem Abend für alle Künstler und Tänzer für ihre Darbietungen.


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Unerwartet groSSes Interesse an paul- Holz Ausstellung (PN/EE). Das Interesse an Paul Holz ist größer als je gedacht. Alle Stühle und Bänke im Ausstellungsraum waren besetzt. Ja, selbst die Treppe wurde als Sitzgelegenheit genutzt. Um die 70 Besucher kamen ins Museum zur Ausstellungseröffnung. Natürlich wollten sie auch die Lesung von Roland Gutsch, der aus seiner Novelle „VERSO“ las, hören. Rainer Dambach, Bürgermeister der Stadt, eröffnete die Veranstaltung in der Künstlergedenkstätte Paul Holz. Er würdigte dabei nicht nur den Riesenbrücker Künstler, sondern hielt auch Rückschau auf die Anfänge des Museums. „Von Anfang an war klar, dass auch hier die Künstlergedenkstätte Paul Holz ihren Platz finden sollte“, erinnerte sich Dambach. Federführend waren damals Wulf Sailer und Uwe Houdelet. Letzterer übernahm ab der Eröffnung 1996 die Leitung des Hauses. „Holz, dessen Todestag sich am 19. Januar zum 75. Mal jährte, ist wohl der ‚meistvergessene‘ deutsche Zeichner des 20. Jahrhunderts“, meinte Dambach. Gründe dafür seien die Themen, die sich der Künstler unter den einfachen Leuten suchte. Die Widerspiegelung der bäuerlichen Lebensumstände waren nicht gerade

Bis auf den letzten Platz besetzt, das Pasewalker Museum zur Ausstellungseröffnung.

das, was sich finanzstarke Sammler an die Wand hängen wollten. Erst spät, nach seinem Tode, erfuhr der Zeichner nationale und internationale Anerkennung. Während der Nazizeit galten seine Zeichnungen sogar als entartet. Das Pasewalker Museum

Bürgermeister Rainer Dambach und Museumsleiterin Anke Holstein eröffnen die Ausstellung.

ist in Besitz mehrerer Originalzeichnungen. „Das Pommersche Landesmuseum in Greifswalder hat nun 25 weitere Originalzeichnungen dem hiesigen Museum für die Ausstellung zur Verfügung gestellt, freut sich Museumsleiterin Anke Holstein. Sie


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Aufmerksame Zuhörer ...

hofft, dass das Paul-Holz-Jahr viele Besucher in die Gedenkstätte lockt. Noch bis zum 31. März haben Interessierte nun die Möglichkeit, die Exponate zu betrachten. Im Herbst sollen dann einige Zeichnungen vom Schweriner Museum für eine Ausstellung nach Pasewalk kommen. Besonders spannend wurde es, als der Autor aus seiner Novelle „Verso“ las. Tägliches und Alltägliches aus dem Leben des Künstlers wurde berichtet. „So habe ich den Zeichner noch nie gesehen. Es war sehr eindrucksvoll. Holz ist mir als Mensch und Künstler viel sympathischer geworden“, meint Anita Roggow, die mit ihrem Lebenspartner unter den Besuchern war. Und mit ihrer Begeisterung steht die Pasewalkerin längst nicht allein da. Dr. Erich Krüger sagt: „man kann sich jetzt richtig in die Entstehungszeit der Zeichnungen hineindenken“. Er weiß auch, dass die Tochter des Künstlers oft im Museum zu Besuch war und in ähnlicher Weise von den damaligen Geschehnissen berichtete wie Gutsch. Einen Originalfilmmitschnitt eines Berichtes mit Christiane Holz, der Tochter des Künstlers, gab es in der oberen Etage des Museums. Neben bekannten Zeichnungen gab es auch einige Möbel und Bücher aus dem Besitz von Paul Holz zu sehen. Roland Gutsch selbst war sehr überrascht von dem gro-

Roland Gutsch liest aus seiner Novelle „VERSO“, Fotos: Ernst

ßen Interesse der Pasewalker. Als Vorlage diente die Biografie, die Angelika Förster über den in Riesenbrück geborenen Zeichner schrieb, erläuterte er. „Vieles habe er

sich ausgedacht, aber in Briefen und Texten fand er seine Vorlagen für die Schilderungen und Anekdoten seiner Novelle“, berichtete Gutsch den aufmerksamen Zuhörern.


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Kita Und Schulen Tag der offenen Tür am „Oskar-Picht-Gymnasium“ (PN/EE). „Caspar will unbedingt hier her, das Gymnasium hat einen guten Ruf und außerdem bleibt er dann mit seinen Schulfreunden zusammen“, sagt, voll des Lobes über die Schule, die Familie von Zitzewitz. Caspar geht zurzeit in die 6. Klasse der Nikolaischule. Jeden Morgen kommt er aus dem Brandenburgischen nach Pasewalk. Nach Prenzlau ins Gymnasium will er auf keinen Fall, betonen die Eltern. Den lobenden Worten schließt sich Uta Maske an. Ihr Sohn Maximilian geht in die 12. Klasse und legt in diesem Jahr sein Abitur ab. Sie kennt die Schule nicht nur aus den Berichten des Sohnes, sondern auch aus den vielen Veranstaltungen und Schülerkonzerten. „Außerdem haben die Lehrer immer ein offenes Ohr für Fragen der Eltern und geben gern Unterstützung“, versichert die Mutter. Ja, und da gab es für Antonia auch keinen Zweifel, sie geht auch an die Europaschule Oskar-Picht-Gymnasium, so wie der Bruder. So wie diese Mütter mit ihren Kindern, sind auch viele weitere Familien gekommen, um sich zu informieren. Zudem gab es auch die Informationsveranstaltung, in der Aula des Gymnasiums, für die zukünftigen Schüler. Schulleiter Rüdiger Hundt gab da nicht nur wichtige Hinweise zu den Aufnahmebedingungen und dem Leitbild der Schule, er beantwortete auch ganz individuelle Fragen der Eltern. „Letztlich müssen die Eltern die Entscheidung treffen, in welcher Schule ihr Kind zukünftig lernt. Für uns ist es wichtig, dass für die Schüler die Schule ein Ort des Lernens ohne Stress ist“, resümiert der Schulleiter. „Natürlich sind die Anforderungen hoch und die Schüler müssen etwas leisten. Schön ist es, wenn sich die Schüler mit ihrer Schule und ihren Lehrern identifizieren können“, meint der Lehrer, der sich über den großen Zuspruch zu diesem Tag freut. Die Besucher kommen längst nicht nur aus Pasewalk, sondern aus der ganzen Region. Wissen sie doch, dass ein gutes Abitur die Chance auf ein begehrtes Studium oder eine gute Ausbildung erhöht. „Ein guter Abschluss öffnet alle Wege zu begehrten Universitäten oder Lehrbetriebe“, resümiert Hundt. Einen Rat hat der Schulleiter dann doch noch für alle Mädchen und Jungen, die sich mit dem Gedanken tragen das Abitur abzulegen. Sie sollten jetzt, das heißt nach der sechsten Klasse, zum Gymnasium wechseln. Fassen sie diesen Entschluss erst nach der achten oder zehnten Klasse, sind die Übergänge weit aus schwieriger.

Robin Del, Julia Fredrich, Anna Finsterbusch, Hanan el-Akleh und Paula Finsterbusch stellen in ihrer Station die verschiedenen Weltreligionen vor. Dabei gab es auch ein kleines „Rätsel“. Verschiedene Speisen sollten zu den entsprechenden Ländern zugeordnet werden.

Viel Einfallsreichtum legten die Mädchen um ihre Lehrerin Frau Stelter an den Tag. Ihre Präsentation im Fach Philosophie nannte sich philosophisches Labyrinth. Fotos: Ernst

Während ein Teil der zukünftigen Schüler Informationen in der Aula sammelt, sind Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse als Lotsen unterwegs und zeigen den interessierten Besuchern das Schulhaus mit all seinen Angeboten. Unter den Gästen auch ehemalige Schüler des Gymnasiums wie Tim Wittkopp und Steffi Lanske. Beide haben vor zwei Jahren das Abi abgelegt

und nutzen die Gelegenheit, ihre ehemaligen Lehrer und natürlich auch Mitschüler zu treffen. Dabei nutzen sie gern das kleine „Café“, dass die Abschlussklassen betreuen. Den Kuchen für den Kuchenbasar haben die 12-Klässler zum großen Teil selbst oder im Hauswirtschaftskurs gebacken. Mit dem Erlös soll der Abschlussball mitfinanziert werden.


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Bürgerbeauftragter an der Arnold-Zweig Europaschule (PN/EE). Eine Frage wollen die Mädchen und Jungen des Schülersprechervorstandes der Europaschule Arnold Zweig in Pasewalk ganz genau wissen. Was macht eigentlich ein Bürgerbeauftragter? Die Antwort erhielten sie aus erster Hand. Matthias Crone, der dieses Amt in Mecklenburg-Vorpommern inne hat, besuchte Pasewalk und legte dabei eine Zwischenstation in der Europaschule Arnold Zweig ein. Ohne lange Vorrede ging es los. Crone berichtete den Vertretern des Kinder- und Jugendbeirates (KiJuBe), dem Schülerrat und den Vertretern des Projektes Kinder vom Kamper See, dass er sich für die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande einsetzt und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung berät. „Dem Landtag habe ich versprochen, mich nicht nur für die Erwachsenen einzusetzen, sondern auch den Kindern Rede und Antwort zu stehen“. Zuerst einmal wollte der Politiker einiges über die Arbeit des KiJuBe, des Schülerrates und des Projektes Kinder vom Kamper See wissen. Interessiert verfolgte der Politiker die Ausführungen. Dabei stellte er anerkennend fest, wie viele hervorragende Aktivitäten es an der Schule gibt. Sehr positiv nahm der Politiker die Information auf, dass Rechtsextremismus an der Schule kein Thema ist. Das bedeutet aber nicht, dass es in der Region nicht auch solche Tendenzen gibt. Weitere Gesprächsthemen waren die Cafféteria, die Freizeitangebote an der Schule und die Schülerbeförderung. Letzteres lag den Schülern ganz besonders am Herzen. Die Busse, es sind nur noch Linienbusse, sind meistens völlig überfüllt. Außerdem können die Schüler, wenn sie acht Stunden Unterricht hätten, erst nach 16.00 Uhr nach Hause fahren. „Das sind lange Wartezeiten“, meinten die Anwesenden. Mit Begeisterung sprachen die Mitglieder des Schülerrates über die Freizeitangebote der Schule. Großes Interesse zeigte der Politiker an den Projekten des KiJuBe, zu denen Lisa Feuerherdt aus der 6. Klasse Ausführungen machte, sowie an dem Projekt Kinder vom Kamper See. Wie weit ist der Stand der Dinge, kann das Flugzeugwrack gehoben werden und wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den polnischen Partnern? Viele Fragen, die die Gruppe ausführlich erläuterte. Dominik, der von Anfang an in dem Projekt mitarbeitete, erinnerte an die Fahrt im vergangenen Jahr zur Unglücksstelle. Der Gottesdienst, das gemeinsame Singen der „Freude schöner Götterfunken“ und das Steigenlassen der Luftballons sind noch in aller Erinnerung. Friedenserziehung hautnah, die bei

Gemeinsam besichtigen die Schüler mit dem Bürgerbeauftragten die Ausstellung zu den Aktivitäten Kinder von Kamp.

Als kleines Erinnerungsgeschenk hatte Crone Kugelschreiber, Blöcke, Informationsmaterial und einen großen Kalender im Gepäck. Fotos: Ernst

allen einen ganz tiefen Eindruck hinterlassen hat. Zurzeit sammeln die Jugendlichen weiteres Material. Natürlich hoffen sie, dass das Flugzeug bald gehoben wird und sie dabei sein können. Viele der Projektgründer

verlassen Ende des Schuljahres die Europaschule Arnold Zweig. Matthias Crone versprach mit seinen polnischen Amtskollegen Kontakt aufzunehmen, vielleicht gibt es Wege zur Unterstützung.


Frauentag in Pasewalk Schmuck und Accessoires zum Schenken, Verwöhnen und Freuen In der Ueckerstraße, im Geschäft von Roland Schröder, werden individuelle Uhren und Schmuckstücke aus edlen Materialien in verschiedenen Preisklassen angeboten. Hier werden Sie nicht nur zum Frauentag fündig, weiß der Inhaber zu berichten. Bevorzugte Marken sind: Festina, Citizen, s. Oliver, BOCCIA und REGENT für Uhren und Schmuck sowie "sueno" für höherwertige Silberstücke. So können Interessierte aus seiner umfangreichen Kollektion an Geschenken und Accessoires wählen. Roland Schröder bietet auch persönliche Gravuren an, die sehr individuell sein können. Zu jedem Lebensgefühl gibt es ein Schmuckstück - wie zum Beispiel von s. Oliver JEWEL kreiert. Modernster Echtschmuck mit Leidenschaft verarbeitet. Aus 925er Sterling Silber mit hochwertigem Rhodium-Anlaufschutz, Edelstahl und Titan. Mal sportlich, mal elegant. Und immer vielseitig kombinierbar. Für Persönlichkeiten mit Stil, die bezahlbaren Echtschmuck schätzen.

Blumen zum Frauentag Das Blumenhaus Gutzmer in der Prenzlauer Str. 25 zählt zu einen kreativen und modernen Blumenfachgeschäft in Pasewalk. Hier findet man alles rund um die Blume und Pflanze. Neben einer großen Auswahl an Schnittblumen, liebevoll gestalteten Sträußen und Gestecken werden außerdem hochwertige und klassische Pflanzen für den Innen- und Außenbereich angeboten. Auch Sie werden bei einen Besuch das passende Frauentagsgeschenk finden, so Inhaber Holger Gutzmer.

Das „Cafe´ Herta“ am Prenzlauer Tor öffnet am diesjährigen Frauentag schon um 9.00 Uhr seine Türen. Das Angebot des Tages wären 2 Tassen Kaffee, 2 1/2 belegte Brötchen, 1 Stück Kuchen und 1 Glas Sekt für nur 6,50 Euro. Natürlich dürfen auch wieder die Herren dabei sein. Reservierungen zum Mittagstisch oder zum Kaffenachmittag mit kultureller Umrahmung nimmt das Team um Chefin Astrid Beutin gerne entgegen. Besonderen Zuspruch bei den Pasewalkern und Gästen erfährt das Kaminzimmer in der oberen Etage. Der Gastraum bietet Platz für 33 Personen. Für Familienfeiern und anderen Anlässen steht ein separater Raum zur Verfügung, der im Stil der 20er Jahre eingerichtet ist. Das Speiseangebot ist auch sonst sehr vielfältig. Neben Frühstück, Mittagstisch, hausgemachten Kuchen und Torten, Kaffee- und Teespezialitäten werden leckere Büfetts für Feste und Feiern nach den Wünschen der Kunden hergerichtet. Allen Frauen, auch denen, die an diesem Tag nicht zu uns kommen können, wünscht das „Café Herta“ einen schönen 8. März!


Erinnerungsfoto vom Fachmann

Überraschen auch Sie mit dem passenden Geschenk ...

Professionelle Fotografien wie Passbilder, Bewerbungsfotos, Familien- und Einzelporträts auf Hochzeiten und Feierlichkeiten, Landschaftsaufnahmen sowie Werbe- und Produktfotografie bietet Ulrich Hoffmann in Blumenhagen an. Wer ein bleibendes und hochwertiges Erinnerungsfoto zu einen bestimmten Anlass, wie z.B. Hochzeit, Geburtstag, Konfirmation oder Jugendweihe haben möchte, ist bei ihm an der richtigen Adresse. In Hoffmanns Atelier sorgt das perfekte Licht und die komplette Ausstattung für das richtige Bild. Im Schnellverfahren dauert die Sitzung etwa eine halbe Stunde inklusive aller Probeaufnahmen, für ausgefeiltere Arrangements und Lichteffekte sollte dann schon eine Stunde eingeplant werden. Das fertige Produkt wird nicht anonym in einem Fließband-Labor ausgedruckt, sondern auch direkt bei Objektfoto Hoffmann. Seit Endes des letzten Jahres bietet das Studio auch den Großformatdruck an. Drucke bis 1,11 m Breite (44") und unbegrenzter Länge per Epson-Großformatdrucker in hervorragender Schärfe und Farbbrillianz, auf verschiedenen Materialien für die gewerbliche oder private Nutzung (z.B. Großplakate, Werbeschilder, Bildtapeten u. ä.). Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Fachmann Ulrich Hoffmann oder verschenken Sie Gutscheine - die etwas andere und originelle Idee mit Erinnerungswert! Tipp: Am 8. März 2013 ist Herr Hoffmann mit einer Ausstellung von großformatigen Modefotos und mobilem Studio auf dem Fashion-Dinner in Pasewalk vertreten. Hier können Frauen oder auch Männer zum Messepreis ein klassisches Porträt von sich machen lassen!

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Verabschiedung in der Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“ (PN/SW). Die langjährige Erzieherin, Christiane Hering, wurde am 30. Januar vom Träger, den ehemaligen Mitarbeitern, Erziehern und Kindern in der Kita verabschiedet. Sitzend von links nach rechts: Karin Kaufhold, Anita Wittkopf, Marianne Moschell, Elisabeth Köster (ehemalige Mitarbeiterinnen) Stehend von links nach rechts: Sylke Möbius, Silke Wald und Christiane Hering. Foto: Stadt

Am Rande Mit Leib und Seele Lehrer und Stadtvertreter (PN/EE). Er ist mit Leib und Seele Lehrer und Stadtvertreter. Zwar steht er nicht mehr so viele Stunden vor der Klasse wie seine Kollegen, aber ganz ohne, nein das wäre dann wohl doch nicht das Richtige. Ja und in einem Teil der verbleibenden Freizeit beschäftigt er sich mit den Geschicken der Stadt als Stadtvertreter. Norbert Haack, Schulleiter der Europaschule „Arnold Zweig“, Stadtvertreter und Stadtpräsident kommt aus der Region. Die ersten acht Jahre in Brüssow zur Schule gegangen, besuchte er im Anschluss die erweiterte Oberschule in Pasewalk, das heutige OskarPicht-Gymnasium. Dann Wehrdienst und Studium an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald. Nach bestandenen Prüfungen 1975 für vier Jahre nach Löcknitz als Lehrer. Am Lehrerbildungsinstitut in Templin betreute er die Studenten. Hier wäre er auch gern geblieben. Aber, keine Wohnung ...“ Und mit Frau und einem Kleinkind in einem Zimmer unter den Studenten, das ging auf die Dauer nicht“, erinnert er sich. „Dank der guten Zusammenarbeit mit dem damaligen Schulrat Ulrich Diedrich kam ich 1980 zurück nach Pasewalk“, betont Haack. Von da an ist der engagierte Deutsch- und Musiklehrer an der Arnold-Zweig-Schule tätig. In den ersten Jahren unterrichtete er zwar auch noch an der Tolja-Schumow- und Max-Leu-Oberschule, aber das änderte sich ab 1985. Er wurde stellvertretender Direktor für Planung und 1990 Schulleiter. Das ist jetzt 23 Jahre her. Jahre, an die er gern denkt. „Wir waren die erste Ganztagsschule in der Region. Seit 2001 sind wir Europaschule, wir sind Schule mit ‚Produktivem Lernen‘ und anerkannte Seminarschule für die

Stadtpräsident Norbert Haack, Foto: Ernst

Ausbildung von Studenten“, berichtet er mit Stolz. Auf die Frage: Warum sind Sie Stadtvertreter geworden, antwortet er: „Ich war schon immer an der Politik interessiert. Von 1994 an war ich im Kreistag, war von 1994 bis 1999 Fraktionsvorsitzender und von 1991 bis 1999 im Bildungsausschuss in Pasewalk, später Uecker-Randow, tätig. Da ist es naheliegend, etwas für seine Stadt zu tun. Ich habe aber auch gemerkt, wenn man im Kreistag sitzt, kommt die eigene Stadt meist zu kurz. Herr Haack, was wollen Sie für die Stadt bewirken? „Ich möchte, dass sich die Menschen in Pasewalk wohlfühlen und dass das Leben in unserer Stadt lebenswert ist. Das soziale Umfeld muss stimmen. Ich kann schlecht mit sozialer Ungerechtigkeit umgehen. Mir geht es nicht gut, wenn es anderen Menschen

schlecht geht. Ich will alles tun, dass Arbeit hier herkommt und auch bleibt. Natürlich weiß ich auch, dass es schwierig ist, produzierendes Gewerbe hier herzuholen. Für Pasewalks Zukunft wünscht Haack: „Das Stadtbild muss attraktiver werden. Die letzten „Ruinen“(z. B. alte Rewe-Kaufhalle) müssen verschwinden und Pasewalk muss grüner und sauberer werden. Der erste Blick entscheidet, und da wirken die unschönen Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen (z. B. alter Friedhof) nicht gerade einladend. Schön wären auch Hundetoiletten. Als sehr wichtig sehe ich die Arbeit für und mit den Jugendlichen an. Warum gibt es nicht regelmäßige Veranstaltungen und Discos für Jugendliche?“, fragt der Stadtvertreter und ergänzt: „Nur der Jugendtreff ‚Happy Together‘ reicht nicht aus.“


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Meine Stadt, ihr Gedeihen und Leben interessieren mich (PN/EE). Eigentlich haben wir es Heidrun Petruschke zu verdanken, dass Marlies Kull jetzt Stadtvertreterin ist. Sie sprach die Pasewalkerin 2009 an, ob sie nicht Interesse für diese Arbeit hätte. Und die sagte ja. Seit dieser Zeit engagiert sich die Mutter dreier Kinder mit großem Interesse für die Geschicke der Stadt. Die Runde der Stadtvertreter wählte sie als zweite Stellvertreterin des Stadtpräsidenten in das Stadtpräsidium. Von Beruf ist Marlies Kull staatlich anerkannte Erzieherin, ist verheiratet und hat neben ihren drei Kindern auch schon eine Enkeltochter. „Leider sehe ich sie sehr selten, denn sie wohnt mit ihren Eltern in Amerika“, berichtet sie. Für ihre gute Arbeit wurde sie mit dem Kronenkreuz in Gold, eine Ehrung des Trägers der Diakonie, ausgezeichnet. Wir wollten wissen: Frau Kull warum sind Sie Stadtvertreterin geworden? „Stadtvertreterin bin ich geworden, weil meine Stadt, ihr Gedeihen und Leben mich interessieren. DIE LINKE sprach mich für eine Kandidatur an. Ich bin zwar nicht Mitglied, sagte ja, weil ich mit den Zielen übereinstimme. Meine Mo-

tivation ist, das Allgemeinwohl der Stadt mit zu fördern, während meiner Tätigkeit als Krippenerzieherin habe ich Generationen von Pasewalker Eltern mit ihren Problemen und Hoffnungen kennengelernt. Was wollen Sie bewirken? „Ich bin im Bildungs- und Kulturausschuss der Stadt, weil dieser Fachausschuss, auch wenn es nicht mehr benannt ist, das Soziale mit einschließt. Mir ist eine gerechte Förderung der gemeinnützigen Vereine wichtig. Die Mittel für den sozialen, kulturellen und schulischen Bereich stehen aus meiner Sicht vonseiten des Landes und des Bundes nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung, ich aber trotz allem dafür bin, die kulturellen und sozialen Einrichtungen der Stadt zu erhalten.“ Was empfinden Sie als besonders wichtig? „Ich finde es besonders wichtig, dass Auseinandersetzungen in der Welt wie im kleinsten Kreis gewaltfrei und sachlich geklärt werden. Frieden hat oberste Priorität! Niemand soll aufgrund seiner Herkunft oder seines Glaubens diskriminiert werden. Alle Bürger, ob betucht oder arm, ob leistungsfähig oder mit Einschrän-

Marlies Kull, Foto: Ernst

kungen, sollten die gleichen Chancen beim Zugang zur Bildung, Arbeit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben. Jeder Frau sollte die Entscheidung zur Mutterschaft allein obliegen.“

Vereine Vortrag über die Schwedenzeit (PN/dm). Am 21. November 2012 luden die Pommersche Landsmannschaft Pasewalk und die Gesellschaft für Pommersche Geschichte, Altertumskunde und Kunst zum Vortrag ins ehemalige Landratsamt, in die Kürassierkaserne, zu einem interessanten Vortrag. Die Schwedenzeit in Pasewalk dauerte immerhin von 1630 bis 1713/1720 (Frieden von Stockholm) an. Dieses geschichtliche Faktum ist so manchem Pasewalker heute nur noch eine Randglosse wert. Um so erfreulicher ist es, dass Ivo Asmus, der am Pommerschen Landesarchiv in Greifswald arbeitet, nun schon zum wiederholten Male, Licht in das Dunkel der Herrschaft der einstigen nordischen Großmacht in unserem Landstrich brachte. Unter dem Arbeitstitel „Sitz der Pommerschen Regierung und zweitgrößte Festung Schwedisch-Pommerns. Stettin in der Schwedenzeit“ verbreiterte sich der Referent gezielt zu einigen verwaltungstechnischen Besonderheiten, die die schwedische Besetzung von Pommern mit sich brachte. Der geschichtliche Bogen spannte sich dabei vom

Allianzvertrag des Schwedenkönigs mit dem letzten Pommernherzog (25. August 1630; allerdings auf Wunsch der Schweden zurückdatiert auf den 10.07.1630) bis zur Kapitulation der schwedischen Festungsbesatzung in Stettin 1713. Obwohl Pommern-Wolgast seinen Herzog bereits vor 1630 verloren hatte und der letzte Herrscher des Greifengeschlechts in PommernStettin regierte, unterschrieb letzterer den Allianzvertrag für beide Regierungen. In welcher „Verfassung“ lebten die Pommern damals? Nach der schwedischen Besetzung ganz Pommerns wurde 1634 eine „Regimentsverfassung“ gültig, die durch beide Regierungen in Pommern (in Stettin und Wolgast) angenommen wurde. Von schwedischer Seite setzte man in der Folgezeit auf Kontinuität in der Verwaltung. So wurde das pommersche Wappen beibehalten. Allerdings änderten die Chefs der schwedischen Verwaltung, ganz nach der Entwicklung der politischen Lage, ihre Titel. Nach dem Tod des letzten Pommernherzogs wurde 1637-1638 ein schwedischer

Statthalter eingesetzt, der eine Machtfülle wie die Pommernherzöge besaß. Von 1638– 1645, dem Jahr des Beginns der Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück, gab es eine schwedische Interimsregierung in Pommern, deren Chef ein Generalgouverneur war. Erst nach dem Westfälischen Frieden, 1648, der auch ein standesgemäßes Begräbnis des letzten Pommernherzogs einschloss (dieser Staatsakt fand am 25.05.1654 statt) und der Annahme eine neuen Verfassung für Schwedisch-Pommern in den 60er Jahren des 17. Jahrhunderts, wurde die Generalgouverneursstelle wieder in eine Statthalterstelle umgewandelt. Aus praktischen Gründen (die neue Verfassung ließ das zu) verlegte der Reichsmarschall Wrangel die Tagungen der Landstände nun nach Wolgast. Denn dort besaß dieser schwedische Edelmann ausgedehnte Besitzungen. Ivo Asmus wusste seine Zuhörer durch detailreiche und anschauliche Schilderungen zu fesseln. Ivo Asmus wird seine Vortagsreihe zur Schwedenzeit auch in diesem Jahr in Pasewalk fortsetzen.


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1863–2013: 150 Jahre Eisenbahn Stettin–Pasewalk Im Stettiner Lokschuppen regierte einst König Dampf

(PN/dm). Früher sagte man, dass die andere Hälfte des Pasewalker Lokschuppens in Stettin, gegenüber vom dortigen Hauptbahnhof (Szczecin Glowny), stehe. Das stimmt sicherlich, wenn man den Baustil dieser beiden einstigen Betriebswerkstätten vergleicht, der einer gewissen Normung zu Zeiten der Königlich Preußischen Eisenbahnverwaltung (K.P.E.V.) geschuldet ist. Beide, der Pasewalker wie der Stettiner Lokschuppen, sind zu der selben Zeit erbaut worden, darauf deuten auch die verwendeten Klinkersteine im Mauerwerk. Ein Vergleich beider Bauwerke deutet aber auch auf Unterschiede, die offensichtlich im Zusammenhang mit der Veränderung der Verkehrsströme auf den Schienen zu sehen sind. Den Stettiner Lokschuppen scheint die Modernisierungswelle, die von der 1924 gegründeten Deutschen Reichsbahngesellschaft (DRG), Mitte der 20er Jahre, ausging, nicht mehr erreicht zu haben. Ganz im Gegensatz zu seinem Pasewalker Pendant. Die in Stettin stehende Anlage behielt ihre 16,5-m-Drehscheibe und die vorhandenen 24 Lokstände, die heute teilweise noch von der polnischen Staatsbahn PKP genutzt werden. Der Lokschuppen in Stettin wurde mit seinen 12 Toren in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts fertiggestellt. Das fand gleichzeitig mit einer großen Umgestaltung des Stettiner Personenbahnhofs statt. Diese Neu- und Umbauten waren möglich geworden, nachdem das Militär einen Teil der Festungsgrundstücke geräumt hatte.

Erst dann konnte mit der Umgestaltung des Bahnhofs begonnen werden, der auch die „Verlegung und Erweiterung der Lokomotivschuppenanlagen“ einschloss. Da die Transportmengen nach Stettin weiter anwuchsen, machten sich schon um 1900 Engpässe bei der Lokgestellung bemerkbar. Eine Erweiterung des Lokschuppens beim Personenbahnhof war, aus räumlichen Gründen, nicht mehr möglich. Zur Behebung dieses Mangels plante man schon um 1900 den Bau von einem 21-ständigen Lokomotivschuppen auf dem Central-Güterbahnhof. 1903 war dieser Schuppen mit acht Lokständen fertiggestellt, doch den gestiegenen Bedarf an Lokomotiven konnte auch diese Anlage nicht abdecken, so dass bis 1911 weitere 12 Lokstände dazu kamen. Auch im Stettiner Freihafen entstand im Jahre 1897 ein Lokschuppen, nachdem bereits 1895 der Eisenbahnverkehr mit dem Dunzighafen aufgenommen worden war. Der Lokschuppen am Stettiner Hauptbahnhof spielte nach 1945 noch einmal eine Rolle, da die Oderbrücken im 2. Weltkrieg gesprengt worden waren, wurde dieser Stettiner Bahnhof wieder zu einem Kopfbahnhof. Bahnhof und Lokschuppen wurden seit August 1945 von polnischen Eisenbahnern betrieben, die sofort an den Aufbau des zerstörten Eisenbahnnetzes gingen. Am 15. Dezember 1978 wurde der Stettiner Hauptbahnhof an den elektrischen Betrieb angeschlossen. Die Elektrifizierung führte dazu, dass für die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten der Lokschuppen in

Foto: Lokschuppen

Port Centrakny verantwortlich zeichnete, wo ein modernes Eisenbahnbetriebswerk der polnischen Staatsbahn PKP errichtet worden war. Der Lokschuppen am Stettiner Hauptbahnhof ist einzigartig, weil hier die Dampflokzeit konserviert wurde. Vieles was in Pasewalk nicht mehr vorhanden ist, hat hier an der Oder offensichtlich noch eine Funktion. Dazu gehören zwei hohe Schornsteine. Auch die Fenster sind noch vorhanden und nicht vermauert. Sie zeigen dem Betrachter einen Zustand aus der Zeit um 1900.

Sparkassenstiftung Uecker-Randow besuchte Lokschuppen Pasewalk (PN/dm). Am 17. Januar 2013 waren der Vorstand und das Kuratorium der Sparkassenstiftung Uecker-Randow zu Besuch im Lokschuppen Pasewalk. Bei einem Rundgang erläuterte der Vorsitzende des Vereins Lokschuppen Pomerania e. V., H.-J. Görl, die für dieses Jahr geplanten Projekte, die die Attraktivität der bahntechnischen Ausstellung verbessern sollen. Dazu gehört auch ein von der Sparkassenstiftung Uecker-Randow unterstützter Themenkomplex, der sich mit der Darstellung der Energieeffizienz beschäftigt und sich insbesondere an Schulklassen richtet. Erste Ergebnisse dieses Projektes sind neue Anschauungstafeln und in Form von Nachschlagemappen angefertigte spezielle Wissensspeicher zur Entwicklung von Wirkungsgrad und Leistungssteigerung im Schienenfahrzeugbau. In einer zwanglosen Atmosphäre wurde der gegenwärtige Stand

Sehr angetan zeigten sich die Mitglieder das Vorstandes und des Kuratoriums der Sparkassenstiftung Uecker-Randow, darunter Landrätin Dr. Barbara Syrbe und die Vorstandsvorsitzende der Sparkassenstiftung Susan Mirasch, von der „Herberge auf Rädern“, in den Wagen des ehemaligen DDR-Regierungszuges. Foto: Lokschuppen


Nr. 02/2013 der Vorbereitung auf die neue Urlaubssaison präsentiert, wobei insbesondere die individuelle Ausgestaltung der Schlafkabinen in den als Übernachtungsmöglichkeit dienenden Schlafwagen des ehemaligen DDRRegierungszuges großes Interesse erregte. Das brachten die beiden Vorstandsmitglie-

- 41 - der der Sparkassenstiftung Uecker-Randow Susan Mirasch und Gisela Leu zum Ausdruck. Die Landrätin des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Frau Dr. Barbara Syrbe, die gleichzeitig Vorsitzende des Kuratoriums der Sparkassenstiftung Uecker-Randow ist, dankte den Vereinsmit-

PASEWALKER NACHRICHTEN gliedern und Mitarbeitern des Pasewalker Lokschuppens für ihr bisheriges Engagement. Die Redaktion behält sich das Recht der auszugsweisen Wiedergabe oder Kürzungen von Beiträgen vor.


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Mitglieder des Vereins Deutsche Schäferhunde diskutieren über Vorhaben des Jahres 2013 (PN/EE). So viele Mitglieder sieht das Vereinsheim der Ortsgruppe Deutsche Schäferhunde, am Waldweg, selten. 19 von 21 Mitgliedern waren der Einladung zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gefolgt. Es galt, Rückschau zu halten und Pläne für das begonnene Jahr zu schmieden. Im Verein Deutsche Schäferhunde werden Deutsche Schäferhunde, Riesenschnauzer, Schnauzer, Labradore, Boxer, Rottweiler, Weimeraner, Ridgeback und Mischlingshunde, je nach Möglichkeit und Veranlagung trainiert, zählt Buse auf. „Zwar konnten wir aufgrund des Ausbildungsstandes unserer Hunde keine eigene Ortsgruppenprüfung durchführen, aber einige unserer Hundesportler stellten sich mit ihren Tieren in anderen Ortsgruppen den Leistungsrichtern“, resümiert der Vereinsvorsitzende. Zu ihnen gehörten Johann und Günter Buse, deren Tiere eine erfolgreiche Begleithundprüfung ablegten. Roland Focke nahm an mehreren Fährtenhundprüfungen bis hin zur Fährtenhundprüfung der Landesmeisterschaft in Mecklenburg-Vorpommern teil. Leider verpasste er knapp die Qualifikation zur Bundesfährtenhundmeisterschaft. Im vereinsinternen Leistungswettbewerb 2012 platzierte er sich mit seinen Hunden Susi (115 Punkte), Alma (80 P) und Berta (65 P) ganz vorn. Mit etwas Abstand folgen Jakob, Günter und Johann Buse mit den Hunden Bella, Rica und Attila mit je 25 Punkten. Die gleiche Punktzahl erreichte auch Christian Leclair mit Caccy. Zu den sportlichen Höhepunkten im Vereinsleben gehörten ohne Zweifel der interne Wettkampf im Herbst sowie der SV-Wandertag

Ein dickes Lob ging von den Sportfreunden an Günter Behnke (Mitte). Er sorgt mit seinen Helferinnen Uschi Behnke und Hannelore Schmiedt (nicht im Bild), für das leibliche Wohl der Vereinsmitglieder und Gäste. Vereinsvorsitzender Günter Buse (li) überreicht die Anerkennungsurkunde. Foto: Ernst

und der Fährtentag. Für ihre Einsatzbereitschaft bei der Ausbildung dankte Buse den Sportfreunden Christian Leclair, Hagen Laß, Andy Stade und Roland Focke. Dankesworte gab es auch für die Frauen und Männer, die sich um die Gäste und Neuankömmlinge kümmerten. „Zum Anfang ist es immer schwer sich zurechtzufinden“, weiß der Vereinsvorsitzende. Ein dickes Lob ging von den Sportfreunden an Günter Behnke. Er sorgt mit seinen Helferinnen Uschi Behnke und Hannelore Schmiedt, doch meistens allein meint Buse, für das leibliche Wohl der

Pasewalker Hundefreunde 2007 „Peters Wolfsrudel“ e. V. laden ein zur Hundewanderung Am 02.03.2013 möchten wir Sie einladen, gemeinsam mit Ihrem Hund und mit uns einen schönen Spaziergang zu machen. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Parkplatz Alter Loksportplatz (Nähe Lindenbad) in Pasewalk.

Von dort aus wollen wir durch den Pasewalker Wald wandern. Die Strecke, die wir zurücklegen wollen, wird ca. 4–5 km betragen. Unterwegs wird es eine Station mit Verpflegung geben. Wir bitten darum, die Teilnahme kurz unter der Rufnummer: 0172/3923137 oder 03973/431410 zu bestätigen.

Vereinsmitglieder und Gäste. Am Herzen liegt den Hundesportlern auch die Nachzucht. Leider klappte das im vergangenen Jahr nicht so gut. Aber auf gute Erfolge bei der Nachzucht konnten die Sportfreunde Astrid Krämer und Enrico Gold verweisen. Letzterer erhielt für seine Zuchterfolge eine Anerkennungsurkunde. Bevor sich die Hundesportler mit den Neuerungen vertraut machten, dankte Buse den Sponsoren, dem Agrarbetrieb Jürgens und allen Jagdpächtern, die ihnen das Betreten der Ackerflächen gestatteten.


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Alle Heimspiel auf einen Blick Spielbeginn Samstag, 02.03.2013 10.00 Uhr Pasewalker FV D2 – Motor Eggesin Samstag, 09.03.2013 09.30 Uhr Pasewalker FV D1 – TSG Neustrelitz 11.00 Uhr Pasewalker FV C1 – TSG Neustrelitz 14.00 Uhr Pasewalker FV I – Traktor Dargun Sonntag, 10.03.2013 14.00 Uhr Pasewalker FV II – FC Einheit Strasburg II

Samstag, 16.03.2013 11.00 Uhr Pasewalker FV F1 – SG UEM/ Eggesin Sonntag, 17.03.2013 09.30 Uhr Pasewalker FV E1 – Torgelow SV Greif 09.30 Uhr Pasewalker FV D2 – FSV UEM 10.00 Uhr Pasewalker FV AH – FC Einheit Strasburg 14.00 Uhr Pasewalker FV II – Fortuna Zerrenthin Samstag, 30.03.2013 14.00 Uhr Pasewalker FV I – TSG Neustrelitz II

Vorbehaltlich von Terminänderungen

Die Bambinis des PFV (PN/FF). Unsere jüngsten Kicker des Vereins haben ihr erstes Turnier gewonnen. Sie sind erst fünf und sechs Jahre alt, die 20 Bambinis, die Woche für Woche ihre Trainingseinheiten absolvieren. Dietmar Schünemann und Adelbert Jahnke sind ihre Trainer. „Der Nachwuchs ist uns wichtig. Auch wenn es nicht immer so leicht ist, die Kleinen am Ball zu halten“, sagt Adelbert Jahnke. Damit die jüngsten Kicker sich auch an Turniere gewöhnen, gab es jetzt zum ersten Mal ein Bambini-Turnier. Es spielten alle Mannschaften gegeneinander. Fußballvereine aus Pasewalk, Torgelow und Rollwitz schickten ihre Schützlinge ins Rennen. Die Pasewalker waren gleich mit

zwei Mannschaften vertreten. Die Eltern und Großeltern der PFV-Spieler brachten selbstgebackenen Kuchen für die Pausenversorgung mit. Den verkauften dann die zum PFV-Team gehörenden Frauen Monika Ziß, Heike Repschläger und Bärbel Bochum. In der Halle herrschte großartige Stimmung, sie war sehr gut gefüllt. „Die Entscheidung über den Turniersieg brachte dann das vorletzte Spiel: Der PFV I gegen den Torgelower SV Greif, welches die Pasewalker mit 2:0 für sich entschieden“, informierte Dietmar Schünemann. Besonders freut sich der PFV über den gesponserten neuen Trikotsatz der Mecklenburgischen Versicherung Scheele und

Stresemann Pasewalk. Der Fußballverein bedankt sich für die Unterstützung bei der Mecklenburgischen Versicherung. Die Ergebnisse: 1. Platz Pasewalker FV I 2. Platz Torgelower SV Greif 3. Platz VfB Pommern Löcknitz 4. Platz SV Rollwitz 5. Platz Pasewalker FV II Bester Spieler: Anna Abe (Pasewalker FV II) Bester Torschütze: Luca Greif (Torgelower SV Greif), 5 Tore Bester Torwart: Luca Tonn (Pasewalker FV I)

Ehrennadel für langjährige Tätigkeit verliehen (PN/FF). Addi Jahnke wurde für seine für seine jahrelange Tätigkeit für den Pasewalker Fußball mit der Ehrennadel des FVV durch das Vorstandsmitglied des FVV, Volker Zahn ausgezeichnet. Foto: Verein PFV


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Tolle Fußballstimmung in Pasewalk – der Gastgeber gewinnt zwei Turniere (PN/PM). Am Wochenende vom 01.02– 03.02.13 regierte in Pasewalk König Fußball – der heimische Pasewalker Fußballverein hatte zu seinen Nachwuchsturnieren 35 Mannschaften in den einzelnen Altersklassen eingeladen und zwei davon gewonnen. An den drei Tagen bekamen die vielen Zuschauer hervorragende Fußballkost geboten. In den Spielen der C-Jugend am Freitag beeindruckten die Spieler des Turniersiegers von Chemik Police I in einem Turnier, welches sie ungeschlagen beendeten. Mit ihrer guten Leistung und damit Platz 2 im Turnier überraschte die II. Mannschaft vom PFV nicht nur ihren Trainer Waldemar Grymski. Im direkten Vergleich gegen Police II sicherte sich die Mannschaft von Turbine Neubrandenburg den 3. Platz. Die weiteren Plätze belegten die Mannschaften aus Burg Stargard, des Pasewalker FV I der Penkuner SV. Bester Spieler war Marcin Rudnik (Chemik Police I), bester Torschütze wurde Filip Plaugo (Chemik Police II). Als bester Torwart wurde Nikolas Brozio (Penkuner SV) geehrt. Am Samstagvormittag dominierten drei Mannschaften der E2-Jugend das Turniergeschehen. Erst im direkten Vergleich mit Friedland sicherte sich Torgelow den Turniersieg (2:1) und verwies die Mannschaft auf Platz zwei. Dritter wurde die Mannschaft von Chemik Police II. Auf den weiteren Plätze folgten die Teams der SG Eggesin/Ueckermünde, des PFV I, von Chemik Police I und die II. Mannschaft des Gastgebers. Bester Spieler hier war Marcel Kolacki (Chemik Police II), bester Torschütze wur-

de Thore Baumann (TSV Friedland). Zum besten Torwart wurde einstimmig von allen Trainern Mateusz Kaminski vo Chemik Police I gewählt. Beim Turnier der E1-Jugendteams am Nachmittag dominierte die Mannschaft vom Pasewalker FV ungeschlagen das Turnier. Die Mannschaften aus Ueckermünde und Anklam belegten die Plätze zwei und drei, gefolgt von den Teams aus Altlüdersdorf und aus Trzebiez. Torschützenkönig wie auch bester Spieler des Turniers wurde Justus Gruber vom Pasewalker FV. Er war mit seiner Leistung bei diesem Turnier ein großer Rückhalt für seine Mannschaft. Nach einhelliger Meinung aller Trainer war Tim Kitzmann vom VFC Anklam der beste Torwart. Bei dem Turnier der D2-Jugend am Sonntagmorgen spielten sechs Mannschaften um den Turniersieg. Die Zuschauer sahen viele spannende Spiele. Die Mannschaft vom VfB Pommern Löcknitz setze sich ungeschlagen und damit verdient durch und sicherte sich somit den Turniersieg. Mit dem Spieler Jim Philipp kam auch der beste Torschütze des Turniers aus Löcknitz. Mit nur einer Niederlage im Turnierverlauf wurde die Mannschaft aus Ueckermünde Zweiter und hatte mit Dominik Lübeck auch den besten Spieler des Turniers in ihren Reihen. Über den dritten Platz freute sich das Team aus Strasburg. Mit Erik Mewes konnten sie den besten Torhüter des Turniers stellen. Den fünften Platz belegte das junge Team aus Friedland. Die beiden Mannschaften des Gastgebers konnten krankheitsbedingt nicht den vollen Kader präsentieren und belegten in der

Endabrechnung des Turniers die Plätze vier und sechs. Die Pasewalker Landesliga-D1-Jugend hatte sich für ihr Turnier starke Gegner eingeladen. Die an diesem Nachmittag anwesenden Zuschauer hatten ihre helle Freude an den spannenden Spielen, die die jungen Spieler boten. Erst das letzte Turnierspiel entschied über die Platzierungen. Da die Mannschaften aus Penkun und Prenzlau 0:0 spielten, war klar, dass die II. Mannschaft des Gastgebers vor der Mannschaft aus Stralsund und Prenzlau Turniersieger war. Auf die folgenden Plätze kamen die Mannschaften aus Penkun, des PFV I, von Turbine Neubrandenburg sowie von Pommern Greifswald. Die spielerische Klasse der Mannschaften zeigte sich auch daran, dass mit Marc Alexander Melchert (PFV I) und Alex Lapot (FSV RW Prenzlau) zwei Torhüter mit einem Pokal geehrt wurden. Der beste Torschütze des Turniers kam mit Marvin Siedschlag aus den Reihen des PFV II. Abschließend gilt unser Dank allen Helfern, die an diesen drei Tagen zum Gelingen des Turniers beitrugen. Ein großes Lob haben sich die beiden Schiedsrichter Michael und Jan Selbmann verdient – sie haben an diesem Wochenende mehr als 100 Spiele ohne Probleme gepfiffen. Ein besonderer Dank auch an die Stadt Pasewalk, die dem Verein die Halle zur Verfügung stellte, und die Mitarbeiter der Uecker-Sporthalle. Weitere Bilder und Informationen unter www.pasewalker-fv.de F. Fladrich/Geschäftsführer

Pasewalker Sportschützen ziehen Bilanz (PN/Schrom). Ihre satzungsgemäße Mitgliederversammlung zu Beginn des Jahres führte am 2. Februar 2013 die Pasewalker Schützengilde 1477 e. V. in ihrer Vereinsgaststätte „Villa Knobelsdorff“ durch. Bereits auf der Versammlung im November 2012 zog der Präsident der Gilde, Schützenbruder Bruno Marczak, Bilanz der sportlichen Erfolge, die er vervollständigte. So gewann das Abschlussschießen, das „Eulenschießen“, Bernhard Pfeiffer vor Günter Spiering und Norbert Makowiak. „Mein Dank gilt den beteiligten Frauen unserer Schützen. Sie haben auch diesmal wieder durch die sehr gute Vorbereitung unseres geselligen Beisammenseins zum guten Gelingen des Eulenschießens beigetragen. Nicht vergessen, Manfreds und Burkhards Glühwein, Desombré’s Kartoffelsalat, der

Der Präsident der Pasewalker Schützengilde 1477 e. V., Bruno Marczak (links) überreicht an Hartmut Faltinath die Ehrenurkunden, die er bei den 8. Internationalen SPI-Fernkampfmeisterschaften erhalten hat. Foto: Günter Schrom


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Pfeiffersche Rumtopf u. s. w. und das Wildschwein hat allen gut geschmeckt“, sagte Marczak. Wie in den Jahren zuvor waren die Schützen aus Leopoldshagen, die Schützen der Privilegierten Schützengesellschaft Strasburg, die Schützen des Eggesiner Jagd- und Sportschützenclubs und das erste Mal die Schützen aus Ueckermünde dabei. Beim Gänseschießen mit guter Beteiligung nahm die fette Gans Bernhard Pfeiffer mit nach Hause. Ein besonderes Lob ging an Burkhard Kühl, der seine sportlichen Erfolge im Jahr 2012 weiter ausbauen konnte und 2013 schon die ersten Erfolge vermelden konnte. Beim Neujahrsschießen war es wieder Bernhard Pfeiffer, der als Sieger hervorging. Günter Spiering, Maik und Jürgen Desombré hatten mit äußerst schlechter Sicht durch den starken Schneefall zu kämpfen. Bernhard Pfeiffer hat sich in den letzten Jahren systematisch unter die Spitzengruppe der besten Sportschützen der Gilde „geschossen“. Wie Marczak informierte, ist das Präsidium der Gilde im Frühjahr 2014 neu zu wählen. „Unsere jüngeren Mitglieder müssen den Mut aufbringen, im Vorstand zu arbeiten und Verantwortung zu übernehmen“, konstatierte der Präsident. Die meisten Schützen sind ihren Verpflichtungen zur Erbringung

der Arbeitsleistungen nachgekommen. Arbeitsstunden muss jeder leisten oder bezahlen. Damit sind aber die notwendigen Arbeiten auf der Sportanlage nicht getan. „In diesem Jahr ist der Schießplatz zur sicherheitstechnischen Überprüfung vorgesehen. Die notwendigen Arbeiten dazu muss unser Platzwart koordinieren“, erinnert der Präsident. Marczak informierte, dass ab dem 1. Januar 2013 das neue Waffenregister eingeführt wurde und das fünf Schützen der Gilde in Neubrandenburg erfolgreich die Prüfung „Trainer C“ abgelegt haben und die Gilde damit über insgesamt sechs Trainer C verfügt. Leider ist auch im Jahr 2012 festzustellen, das sich einige Schützen aus dem Vereinsleben teilweise oder vollständig zurückgezogen haben, sei es bei Veranstaltungen oder Wettkämpfen. „Keine Zeit, sich zu beteiligen?“ Ist das Interesse am Vereinsleben so weit zurückgegangen? fragte der Präsident die gut besuchte Versammlung. Einstimmig wurde der Bericht des Präsidenten angenommen. Mit Bedauern nahm die Versammlung den Austritt von Eckhard Köpsel zur Kenntnis. Höhepunkte des Schützenjahres 2013 sind neben den sportlichen Veranstaltungen der Gilde die Frühjahrsberatung des VPSB am 16. März in Ueckermünde, das 20. Schüt-

zenfest der Gilde am 25. Mai in der Villa Knobelsdorff, das Schützenfest des VPSB und das Schützenfest des SV Blumenthal am 6. Juli, das Landesschützenfest im August in Stavenhagen sowie die Jubiläumsfeier der Gilde am 7. Dezember in der Villa Knobelsdorff. Während der Versammlung wurden Gerd Lange die Urkunde für den 2. Platz beim Vorderladerschießen 2012 und an Hartmut Faltinath die Ehrenurkunden für den 1. Platz mit 90 Ringen (Gewehr) und für den 3. Platz (Pistole) bei den 8. Internationalen SPI-Fernkampfmeisterschaften (Schwarz-Pulver-Initiative), überreicht. Wie Schatzmeister Danny Dörge aufzeigte, wurde der finanziellen Rahmen 2012 eingehalten. „Unser Haushalt befindet sich im grünen Bereich. Wir haben gespart und werden den Kurs auch beibehalten“, sagte Dörge. Er stellte den Etat für 2013 zur Diskussion, der von der Versammlung einstimmig beschlossen wurde. Der Vorstand wurde für das Jahr 2012 einstimmig entlastet. Sportleiter Hartmut Faltinath führte die Belehrung zum Waffenrecht, über das Verhalten auf dem Schießstand, über den Transport und Umgang von Waffen und Munition durch. Nach dem Schlusswort des Präsidenten gab es ein geselliges Beisammensein.

Vereine stellen sich vor Brieftaubenverein-Pommernbote Pasewalk 09163 e. V. Siegerehrung 2012 (PN/MD). Nach einem wetterbedingten schweren Flugjahr wurde die Siegerehrung am 17.11.2012 in Pasewalk in der Gaststätte „Luisenkrug“ durchgeführt. Eingeladen waren die Brieftaubenvereine Strasburg und Viereck. Das Flugprogramm 2012 sah für die Meisterschaft 12 Alttaubenflüge von Lübeck bis Utrecht/Niederlande (mit insgesamt 4.500 Flugkilometer) vor. Der Vorsitzende des Pasewalker Brieftaubenvereins Rudolf Stelter nahm die Ehrung der Besten vor: Generalmeister des Pasewalker Vereins wurde Rudolf Stelter, Vereinsmeister des Pasewalker Vereins wurde Lothar Burow, Jugendmeister des Pasewalker Vereins wurde Marvin Berg. Der Bürgermeisterpokal der Stadt Pasewalk auf die zwei schnellsten Tauben errang Manfred Döring am 17.06.2012 beim Flug Bramschke von 420 km (Fluggeschwindigkeit 1.784,00 m/Min). Den Sparkassenpokal der „Sparkasse Uecker-Randow“ auf die zwei schnellsten Tauben errang Lothar Burow am 10.06.2012 beim Flug Bockel von 316 km (Fluggeschwindigkeit 1.592,00 m/Min).

Foto: Verein

Den Kurzstrecken- und Mittelstreckenpokal des Pasewalker Vereins errang Lothar Burow, den Langstreckenpokal des Pasewalker Vereins Peter Lübkow. Höhepunkt des Flugjahres war der Brieftaubenauflass 2012 zur Olympiade in London. Hier konnte der Pasewalker Brieftaubenverein erfolgreich teilnehmen. In London wurden aus ganz Europa ca. 50.000 Brieftauben aufgelassen. Für die Super-Weitstrecke wurde der Sportfreund Rudolf Stelter vom „Weitstrecken-

club Nord-Ost“ ausgezeichnet. Dank gilt der Stadt Pasewalk und der Sparkasse Uecker-Randow für die Unterstützung. Ebenfalls danken möchten wir Herrn und Frau Frenzel der Gaststätte „Luisenkrug“. Interessenten für den Brieftaubensport können sich gern über den Brieftaubensport in Pasewalk informieren und auch Schlaganlagen besichtigen. Interessenten melden sich unter folgenden Telefonnummern: 03973/441758 oder 441359.


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Bundeswehr Erster Neujahrsempfang im Haus an der Schleuse (PN/EE). Im Mittelpunkt des ersten gemeinsamen Neujahrsempfangs der Bundeswehr am Standtort Torgelow/Viereck stand der Einsatz der Soldatinnen und Soldaten im Ausland und ganz besonders in Afghanistan. Brigadegeneral Andreas Marlow begrüßte im „Haus an der Schleuse“ viele Vertreter aus Politik, Wirtschaft und natürlich der Bundeswehr. Unter ihnen die Landrätin Dr. Barbara Syrbe, die Bürgermeister der Städte Pasewalk und Torgelow, Rainer Dambach und Ralf Gottschalk sowie den ehemaligen Kommandeur der Panzerbrigade, General a. D. Hans-Peter von Kirchbach. „Das Jahr 2012 war für die Angehörigen der Panzergrenadierbrigade 41 vor allem durch den Afghanistaneinsatz geprägt. Ca. 2.000 Angehörige der Brigade waren im Einsatz. Aktuell sind noch 146 Soldaten in Afghanistan und 6 im Kosovo im Einsatz“, berichtet Brigadegeneral Marlow, der seine Freude darüber zum Ausdruck brachte, dass zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Soldat gefallen ist und nur eine geringe Anzahl verwundet wurde. Das habe viele Ursachen, eine davon sei sicherlich die verbesserte Sicherheitslage und die zunehmenden Übernahme von Verantwortung durch afghanische Sicherheitskräfte, aber auch die gute Ausbildung. Sehr lobend erwähnte Marlow die vielfältige Unterstützung und Freundschaft der Garnisonsstädte und der regionalen Presse, die über die lange, manchmal auch schwie-

Foto: Ernst

rige Zeit des Einsatzes half. „2013 wird im Zeichen der Umsetzung der Neuausrichtung der Streitkräfte stehen“, berichtet Marlow. Ein erster sichtbarer Schritt wird der Umzug des Brigadestabes und der Stabskompanie nach Neubrandenburg sein. Die Umgliederung der Brigade wird erst 2015 erfolgen. Wer nun meint, es folgen viele weitere Ansprachen, der irrte sich. „Es gibt viele Empfänge und Reden, wir alle wol-

len heute lieber miteinander ins Gespräch kommen“, wünscht sich der Brigadegeneral. Lediglich die Leiterin des Dienstleistungszentrums Torgelow, Dagmar Manske, gab einen Überblick über ihren Zuständigkeitsbereich, dem sie seit zehn Jahren vorsteht. So berichtete sie, dass das Zentrum für über 1.600 Zivilangestellte zuständig sei und Dienstleistungen für 9,7 Millionen Euro erbracht wurden.

Kater Suser sucht ein Zuhause Als Katze Suse wurde das hübsche Tier in unserem Tierheim abgegeben, nachdem seine Besitzerin verstorben war. Sehr bald stellte sich heraus, dass es sich um einen kastrierten Kater handelte. So wurde aus Katze Suse unser Kater Suser. Suser wurde ca. 2002 geboren. Der liebenswerte schneeweiße Kater hat sich sehr schnell in unsere Herzen eingeschlichen. Er ist sehr anhänglich und menschenbezogen. Da er früher mit einer weiteren Katze zusammen lebte, verträgt er sich auch mit Artgenossen. Im Tierheim jedoch erleidet er Stress. Das macht sich an seinem Gewichtsverlust bemerkbar. Aus der Katzengruppe musste er heraus genommen werden und nun sitzt er allein. Die Zeit im Tierheim reicht nie-

Foto: Tierheim Sadelkow

mals aus, um solchen Tieren ausreichend Zuwendung zu geben. Suser ist nur ein Kater unter 36 Artgenossen! Darum suchen wir für ihn ein liebevolles Zuhause. Suser wird es seinen neuen Besitzern danken. Die tierärztlichen Untersuchungen haben ergeben, dass der Kater gesund ist. Aufgrund seines Alters geben wir ihn auch gern auf eine Pflegestelle. Fragen beantworten gern die Mitarbeiterinnen des Tierheimes in Sadelkow unter der Telefon-Nummer 039606/20597. Öffnungszeiten täglich 11.00–16.00 Uhr Dienstag 11.00–13.30 Uhr www.gnadenhof.de Spendenkonto: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin, BLZ 150 502 00, Konto 30 60 511 275


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wir gratulieren Wir gratulieren den Jubilaren des Monates März 2013 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Brietzig Zum 80. Geburtstag Frau Ilse Görl Zum 78. Geburtstag Frau Edelgard Reick Zum 75. Geburtstag Frau Elfriede Böge Frau Inge Goedke Herrn Rudi Genz Zum 71. Geburtstag Herrn Siegfried Schmidt Gemeinde Fahrenwalde Zum 84. Geburtstag Frau Margarete Herrmann Zum 75Geburtstag Frau Elfriede Hayduk Gemeinde Jatznick Zum 91. Geburtstag Frau Edeltraut Klawitter Zum 85. Geburtstag Frau Rosemarie Wachtel Zum 84. Geburtstag Frau Laura Hey Zum 83. Geburtstag Frau Inge Biermann Frau Gertrud Zastrow Zum 82. Geburtstag Frau Erika Doerwald Zum 81. Geburtstag Frau Ida Klementz Frau Helga Ziehm Frau Hilda Gärtner Zum 80. Geburtstag Frau Friedegard Schulz Zum 79. Geburtstag Frau Brigitte Schilling Frau Walburga Frei Frau Christel Bansemer Zum 78. Geburtstag Herrn Egon Schulz Frau Helga Kühne Herrn Siegfried Ehlert Herrn Alfred Fiebig Zum 76. Geburtstag Herrn Bernhardt Krause Zum 75. Geburtstag Frau Christa Hoffmann Herrn Heinz Glabe

Herrn Friedrich Dörnbrack Zum 74. Geburtstag Frau Ilse Vilter Herrn Johannes Krienke Herrn Walter Matz Zum 73. Geburtstag Frau Renate Peter Zum 72. Geburtstag Herrn Ottokar Krüger Herrn Erhard Daberkow Herrn Harri Deutsch Frau Helga Dornbrack Frau Rosel Gronwald Zum 71. Geburtstag Frau Gislinde Genschmer Frau Bärbel Syben Herrn Bruno Dummann Zum 70. Geburtstag Herrn Jürgen Zigelski Frau Helga Vilter Herrn Klaus Hoffmann Gemeinde Krugsdorf Zum 90. Geburtstag Frau Gertrut Pettelkau Zum 83. Geburtstag Herrn Hans-Joachim Rüffle Gemeinde Nieden Zum 85. Geburtstag Frau Christel Ganske Zum 76. Geburtstag Frau Waltraut Schwarz Gemeinde Papendorf Zum 75. Geburtstag Herrn Wernfried Schilling Zum 73. Geburtstag Frau Brigitte Brust Zum 70. Geburtstag Herrn Dieter Dick Gemeinde Polzow Zum 76. Geburtstag Frau Gerlinde Nowak Zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Goetzke Zum 71. Geburtstag Frau Dorit Reinsch

Gemeinde Groß Luckow Zum 77. Geburtstag Frau Rita Buchholz Gemeinde Rollwitz Zum 88. Geburtstag Frau Klara Komnick Zum 87. Geburtstag Frau Anne-Marie Schulz Frau Ruth Schulz Zum 86. Geburtstag Frau Edith Diener Zum 83. Geburtstag Herrn Willi Östreich Zum 81. Geburtstag Frau Helga Krumrey Zum 79. Geburtstag Frau Erna Dau Zum 78. Geburtstag Frau Irene Degenhardt Zum 77. Geburtstag Frau Elisabeth Schultz Zum 75. Geburtstag Frau Anita Groth Zum 74. Geburtstag Herrn Martin Mönke Frau Hildegard Trummer Zum 73. Geburtstag Herrn Manfred Herrmann Zum 70. Geburtstag Herrn Heinz Meyer Gemeinde Schönwalde Zum 82. Geburtstag Frau Irene Schön Herrn Ulrich Zühlke Zum 79. Geburtstag Frau Inge Schock Zum 77. Geburtstag Frau Helga Brandt Zum 74. Geburtstag Frau Marianne Lass Gemeinde Viereck Zum 87. Geburtstag Frau Christiane Siebert Frau Edith Trietz

Zum 86. Geburtstag Frau Eleonore Thomas Zum 85. Geburtstag Frau Elvira Linke Zum 82. Geburtstag Frau Erika Leffler Zum 80. Geburtstag Frau Barbara Berkholz Zum 79. Geburtstag Frau Christel Pfalzgraf Frau Gerda Bergholz Zum 78. Geburtstag Frau Gisela Fick Zum 77. Geburtstag Herrn Rudolf Leu Frau Gisela Berkholz Frau Eveline Falk Zum 76. Geburtstag Frau Margarete Joachim Herrn Heinz Bretsch Herr Wolfgang Zehl Zum 75. Geburtstag Frau Helga Janke Zum 73. Geburtstag Herrn Jürgen Haase Herrn Erich Bönisch Zum 72. Geburtstag Frau Gertrud Klug Zum 71. Geburtstag Herrn Peter Tews Gemeinde Zerrenthin Zum 88. Geburtstag Frau Liselotte Willmann Zum 83. Geburtstag Herrn Kurt Schiebe Zum 81. Geburtstag Frau Gerda Tews Zum 78. Geburtstag Herrn Wilhelm Hamann Frau Brigitte Hamann Zum 76. Geburtstag Frau Ingrid Hoth Zum 74. Geburtstag Herrn Erwin Kopitzke Zum 71. Geburtstag Frau Maria Heyn

Aufgrund des § 36 Meldegesetz M-V vom 12.10.1992 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.


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öffentliche bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Hauptsatzung des Amtes Uecker-Randow-Tal Auf der Grundlage des § 129 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 22.01.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen.

§ 1 Name, Gebiet, Amtssitz und Dienstsiegel

(1) Das Amt führt den Namen Amt Uecker-Randow-Tal und besteht aus den Gemeinden Brietzig, Fahrenwalde, Groß Luckow, Jatznick, Koblentz, Krugsdorf, Nieden, Papendorf, Polzow, Rollwitz, Schönwalde, Viereck und Zerrenthin. (2) Der Amtssitz des Amtes Uecker-Randow-Tal befindet sich in der Lindenstraße 32 in 17309 Pasewalk. (3) Das Amt führt ein Dienstsiegel. (4) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteiles Vorpommern, dem pommerschen Greif mit der Umschrift „AMT UECKERRANDOW-TAL“.

§ 2 Amtsausschuss

(1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Absatz 2 KV M-V. Die Bürgermeister werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter im Amtsausschuss vertreten. Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung vertreten, soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde dies vorsieht. In diesem Fall wählen die Gemeindevertretungen jeweils einen Stellvertreter als Vertretung bei Ausfall eines beliebigen Mitgliedes. (2) Die Sitzungen des Amtsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Amtsausschuss beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit in nicht öffentlicher Sitzung mit der Mehrheit aller Mitglieder, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. In den folgenden Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses nach Satz 2 bedarf: 1. einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen und Abberufungen, 2. Grundstücksgeschäfte, 3. Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner, 4. Vergabe von Aufträgen, 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten mit Ausnahme des Abschlussberichtes. Sofern im Einzelfall überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner nicht entgegenstehen, kann der Amtsausschuss beschließen, Angelegenheiten nach Satz 3 Nr. 1 bis 5 in öffentlicher Sitzung zu behandeln.

§ 3 Ausschüsse

(1) Der Amtsausschuss bildet einen ständigen Ausschuss bestehend aus 6 Mitgliedern des Amtsausschusses. Aufgaben: - Vorbereitung der Haushaltssatzung - Vorbereitung des Haushaltsplanes - Personal- und Organisationsfragen (2) Der Amtsausschuss kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse weitere zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden. In dem Beschluss zur Bildung des zeitweiligen Ausschusses ist die Zusam-

mensetzung, das Aufgabengebiet und die Wirkungsdauer der Ausschüsse zu regeln. (3) Gemäß § 136 Absatz 3 der KV-MV wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus zwei Mitgliedern des Amtsausschusses.

§ 4 Amtsvorsteher

(1) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Amtsvorsteher die Entscheidungen, die nicht nach § 134 Absatz 2 Satz 2 i. V. m. § 22 Absatz 3 und 4 KV M-V als wichtige Angelegenheiten dem Amtsausschuss vorbehalten sind. (2) Der Amtsvorsteher trifft Entscheidungen bis zu einer Wertgrenze von: 1 Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen 2.000,00 € je Ausgabefall 2 Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen 500,00 €/ Monat 3 Kreditaufnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes 50.000,00 € (3) Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 €, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich 500,00 €, können vom Amtsvorsteher allein oder durch einen von ihm Beauftragten in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 20.000,00 €. (4) Der Amtsausschuss ist über die Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 3 fortlaufend zu unterrichten.

§ 5 Rechte der Einwohner

(1) Der Amtsvorsteher beruft bei Bedarf oder auf Beschluss des Amtsausschusses eine Versammlung der Einwohner des Amtes ein. Die Einwohnerversammlung kann auch begrenzt auf einzelne amtsangehörige Gemeinden durchgeführt werden. In diesem Fall sind Zeit und Ort der Einwohnerversammlung mit dem Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinde abzustimmen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten des Amtes und in Angelegenheiten, die dem Amt nach § 127 Absatz 4 KV M-V übertragen worden sind, sollen dem Amtsausschuss in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Einwohner, die das 14. Lebensjahr beendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Amtsausschusssitzung an den Amtsausschuss, an einzelne Mitglieder des Amtsausschusses und an den Amtsvorsteher Fragen zu stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Amtsvorsteher ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Amtsausschusssitzung über wichtige Angelegenheiten des Amtes zu berichten.

§ 6 Verwaltung

Das Amt unterhält an seinem Amtssitz eine eigene Verwaltung in 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32.

§ 7 Gleichstellungsbeauftragte

(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch den Amtsausschuss bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Amtsausschusses.


AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Amt beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere: 1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen, 2. Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen im Amt, 3. die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen, 4. ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen, (3) Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstige Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.

§ 8 Entschädigungen

(1) Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 880,00 EUR. (2) Den Stellvertretern des Amtsvorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Amtsvorstehers eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Dauer der Vertretung gewährt. (3) Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses und die Mitglieder der Ausschüsse erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (4) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 130,00 EUR.

§ 9 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen des Amtes Uecker-Randow-Tal, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, erfolgen durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über dem Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes UeckerRandow-Tal unter der Adresse www.amt-uecker-randow-tal.de. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen des Amtes Uecker-Randow-Tal kostenpflichtig zusenden lassen.Textfassungen von allen Satzungen des Amtes Uecker-Randow-Tal werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“ Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.

Nr. 02/2013

(4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel bzw. durch Auslegung im Amt Uecker-Randow-Tal. Die Bekanntmachungstafel befindet sich im Amt UeckerRandow-Tal, Lindenstraße 32 in 17309 Pasewalk. (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an der Bekanntmachungstafel zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen des Amtsausschusses und ihrer Ausschüsse werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Amt Uecker-Randow-Tal öffentlich bekannt gemacht.

§ 10 In-Kraft-Treten

Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 24.02.2012 außer Kraft. Pasewalk, den 07.02.2013

Fischer Amtsvorsteher Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 07.02.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 07.02.2013

Fischer Amtsvorsteher

Hauptsatzung der Gemeinde Zerrenthin Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.01.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Zerrenthin führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE ZERRENTHIN – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“.


Nr. 02/2013

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(3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeindevertretung an. 2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. 3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

§ 5 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 500,- €

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250,- € pro Jahr (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 100 Euro.

§ 6 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 400,00 € im Monat, des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 400,00 €. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,- €. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt. (3) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100 € überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie 250 €, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern 500 € überschreiten.

§ 7 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Zerrenthin, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt- uecker-randow-tal.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Zerrenthin kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Zerrenthin werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“ Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen.“ (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken.“ (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Amt UeckerRandow-Tal. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten: Zerrenthin, Dorfstraße 24 Zerrenthin, Dorfstraße 70 Zerrenthin, Dorfstraße 19


AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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(5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.“ (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.04.2012 außer Kraft. Zerrenthin,den 07.02.2013

Nr. 02/2013

Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 07.02.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal, Der Amtsvorsteher, Gemeinde Zerrenthin, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 07.02.2013

Meinherz Bürgermeister

Meinherz Bürgermeister

Satzung der Gemeinde Koblentz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 29.01.2013 folgende Satzung erlassen.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Koblentz ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ (Verband), der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LwaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31.07.2009 (BGBl I , S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl I S. 212), die Unterhaltung Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. Dem Verband können gemäß § 4 GUGV weitere Aufgaben obliegen. (2) Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die nicht im Mitgliederverzeichnis des Verbandes erfassten Grundstücke. (3) Die Gemeinde hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I, S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2 Gegenstand der Gebühr

(1) Die von der Gemeinde nach § 1 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 des KAG durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in An-

spruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVGdie Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der Grundstücke für die nach § 1 Abs. 2 eine Mitgliedschaft der Gemeinde besteht. (2) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. (3) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten.

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absätze 3 bis 5 nach der Größe und der tatsächlichen Nutzungsart der Grundstücke. Die Grundstücksflächen werden auf volle Quadratmeter abgerundet. (2) Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (3) Die Gebühr wird nach dem Verbandsbeitrag des Wasser-und Bodenverbandes festgesetzt. Es gilt folgende Berechnungsgrundlage: Gruppe 1: je m² 0,001950315600 € Nutzungsarten Bezeichnung 21110-21292 Gebäude-und Freifläche einschließlich Bauplätze Gruppe 2 je m² 0,001462736700 € Nutzungsarten Bezeichnung 21510-21521 Straßen/Wege/Plätze Gruppe 3 je m² 0,000975157800 € Nutzungsarten Bezeichnung 21420-21428 Grünanlage, Garten 21610-21690 Ackerland, Grünland, Brachland 21922-21959 Trigonomischer Punkt, Friedhof, Unland Gruppe 4 je m² 0,000487578900 € Nutzungsarten Bezeichnung 21710-21822 Wald-und Wasserflächen 21860-21890 See,Sumpf Flächen im Naturschutzgebiet Koblentz Gruppe 5 je m² 0,00€ Nutzungsarten Bezeichnung


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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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21850 Gräben Die Gebührenkalkulation ist Bestandteil dieser Satzung. (Anlage 1) (4) Weisen Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach Abs. 3 entfallende Gebühr getrennt zu ermitteln. (5) Als Zuschlag zur Gebühr nach den Abs. 3 und 4 werden für die Grundstücke in dem vom Wasser- und Bodenverband „Mittlere UeckerRandow“ festgelegten Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Koblentz 0,00361715 € je m² Fläche erhoben.

§ 4 Gebührenpflichtiger

(1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter derjenigen Grundstücke ist, für die die Mitgliedschaft der Gemeinde im Verband nach § 1 Abs. 2 besteht. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstückes sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (4) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt solange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht.

In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 1. Juli des Jahres fällig. Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erstellen, wenn sich der nach § 3 Abs. 3 und 5 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Der Gebührenbescheid kann mit anderen Bescheiden der Gemeinde über von den Gebührenpflichtigen zu leistende grundstücksbezogene Abgaben zusammengefasst werden.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 17 des KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 oder des § 4 Abs. 3 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Die Satzung der Gemeinde Koblentz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ Satzung vom 20.07.2004 tritt hiermit außer Kraft.

Koblentz, den 29.01.2013

Grygula Bürgermeister

Kalkulation zur Satzung der Gemeinde Koblentz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser-und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ vom 29.01.2013 (Anlage 1) 1. Berechnung Gesamtkosten Gesamtkosten Beitragsbescheid des Wasser- Jährliche Verwaltungs- Durchschnittliche Über- und Un- Gesamtkosten und Bodenverbandes 2013: gebühren terdeckung der letzten 3 Jahre 16.488,90 € Gewässerunterhaltung (GWU): 17.141,23 € 255,63 € 907,96 € 3.714,21 € Schöpfwerksunterhaltung (SWU): 2.457,61 € 12,33 € - 1.244,27 € Gesamtbetrag 19.598,84 € 20.203,11 €

2. Berechnung Gewässerunterhaltungs-Umlage: Nutzungsart Gruppe 1 Bebaute Fläche Bauplätze 21110–21292 Gruppe 2 Straßen/Wege/Plätze 21510–21581 Gruppe 3 Sportplätze, Gärten, ldw. Fläche, sonst. Flächen 21420–21428 21610–21690 21922–21959 Gruppe 4 Flächen im Naturschutzgebiet, Wald- und Wasserflächen 21710–21822 21860–21890 Gruppe 5 Gräben 21850 Summen

Gesamtfläche m2

Faktor gewichtete Gesamt- Beitragseinheit je m2 fläche in m2 0,001950315600 394494 2 788988 311010

1,5

466515

0,001462736700

10861579

1

10861579

0,000975157800

9583748

0,5

4791874

0,000487578900

85027

0

0

21235858

16908956


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Die Beitragseinheit errechnet sich aus den Gesamtkosten für den WBV geteilt durch die gewichtete Fläche der erfassten Grundstücke für die die Mitgliedschaft der Gemeinde im WBV „Mittlere Uecker-Randow“ besteht. Gesamtkosten: 16.488,90 € 2 nach NA gewichtete Gesamtfläche in m 16908956 1 Beitragseinheit in €/m2 0,0009751578

3. Berechnung Schöpfwerksunterhaltungs-Umlage: Kosten lt. Aufstellung Herangezogene Flächen ergeben sich aus dem im Beitragsbescheid des WBV benannten Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Koblentz in m2 1 Beitragseinheit €/m2

3.714,21 € 1.024.003,00

0,00362715

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Koblentz Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 29.01.2013

Grygula Bürgermeisterin

Satzung der Gemeinde Zerrenthin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 23.01.2013 folgende Satzung erlassen.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Zerrenthin ist Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ (Verband), der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (LwaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 759, 765), in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31.07.2009 (BGBl I , S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl I S. 212),

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die Unterhaltung Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. Dem Verband können gemäß § 4 GUGV weitere Aufgaben obliegen. (2) Die Mitgliedschaft der Gemeinde besteht für die nicht im Mitgliederverzeichnis des Verbandes erfassten Grundstücke. (3) Die Gemeinde hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002 (BGBl. I, S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§ 2 Gegenstand der Gebühr

(1) Die von der Gemeinde nach § 1 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 des KAG durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstigen Nutzungsberechtigte der Grundstücke für die nach § 1 Abs. 2 eine Mitgliedschaft der Gemeinde besteht. (2) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im grundbuchrechtlichen Sinne. (3) Zum gebührenfähigen Aufwand gehören neben den Verbandsbeiträgen auch die der Gemeinde durch die Gebührenerhebung entstehenden Verwaltungskosten.

§ 3 Gebührenmaßstab und Gebührensatz

(1) Die Gebühr bemisst sich nach näherer Bestimmung durch Absätze 3 bis 5 nach der Größe und der tatsächlichen Nutzungsart der Grundstücke. Die Grundstücksflächen werden auf volle Quadratmeter abgerundet. (2) Soweit eine katasteramtliche Feststellung der Grundstücksgröße nicht vorliegt, erfolgt eine sachgerechte Schätzung durch die Gemeinde. Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen. (3) Die Gebühr wird nach dem Verbandsbeitrag des Wasser-und Bodenverbandes festgesetzt. Es gilt folgende Berechnungsgrundlage: Gruppe 1: Bebaute Flächen je m² 0,003142578800 € Nutzungsarten Bezeichnung 21110-21291 Gebäude-und Freifläche einschließlich Bauplätze Gruppe 2: Straßen, Wege, Plätze je m² 0,002356934100 € Nutzungsarten Bezeichnung 21512 Straßen 21521-21522 Wege 21541 Eisenbahngelände 21591 Verkehrsflächen Gruppe 3: Sportplätze, Gärten, land wirtschaftliche und sonstige Flächen je m² 0,001571289400 € Nutzungsarten Bezeichnung 21411 Sportplätze 21428 Gärten 21611 Ackerland 21621 Grünland 21690 Brachland 21953 stillgelegtes Abbauland Gruppe 4: Wald, Teich, Weiher, Soll je m² 0,000785644700 € Nutzungsarten Bezeichnung 21710-21720 Wald 21740 Gehölz 21880 Teich/Weiher 21954 Soll Gruppe 5: Gräben je m² 0,00€ Nutzungsarten Bezeichnung 21850 Gräben


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Die Gebührenkalkulation ist Bestandteil dieser Satzung. (Anlage 1) (4) Weisen Teilflächen eines Grundstücks unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach Abs. 3 entfallende Gebühr getrennt zu ermitteln. (5) Als Zuschlag zur Gebühr nach den Abs. 3 und 4 werden für die Grundstücke in dem vom Wasser- und Bodenverband „Mittlere UeckerRandow“ festgelegten Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Koblentz 0,0037507215 € je m² Fläche erhoben.

In den folgenden Kalenderjahren ist die Gebühr jeweils am 1. Juli des Jahres fällig. Ein neuer Gebührenbescheid ist nur zu erstellen, wenn sich der nach § 3 Abs. 3 und 5 festgelegte Gebührensatz oder die Bemessungsgrundlagen verändert haben oder wenn ein Wechsel in der Person des Gebührenpflichtigen eingetreten ist. (3) Der Gebührenbescheid kann mit anderen Bescheiden der Gemeinde über von den Gebührenpflichtigen zu leistende grundstücksbezogene Abgaben zusammengefasst werden.

(1) Gebührenpflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer, Erbbauberechtigter oder sonstiger Nutzungsberechtigter derjenigen Grundstücke ist, für die die Mitgliedschaft der Gemeinde im Verband nach § 1 Abs. 2 besteht. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Eigentümer, Erbbauberechtigte oder sonstige Nutzungsberechtigte des Grundstückes sind verpflichtet, alle für die Veranlagung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und rechtzeitig zu machen. Sie haben bei örtlichen Feststellungen der Gemeinde die notwendige Unterstützung zu gewähren. (4) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

Ordnungswidrig im Sinne von § 17 des KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Satz 2 oder des § 4 Abs. 3 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

§ 4 Gebührenpflichtiger

§ 5 Entstehung der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Bei erstmaliger Festsetzung ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Die Festsetzung gilt solange weiter, bis ein neuer Bescheid ergeht.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Die Satzung der Gemeinde Zerrenthin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“Satzung vom 18.02.2005 tritt hiermit außer Kraft. Zerrenthin, den 23.01.2013

Meinherz Bürgermeister

Kalkulation zur Satzung der Gemeinde Zerrenthin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser-und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ vom 23.01.2013 (Anlage 1) 1.Berechnung Gesamtkosten

Gewässerunterhaltung (GWU): Schöpfwerksunterhaltung (SWU): Gesamtbetrag

Beitragsbescheid des Wasser- und Bodenverbandes 2013: 19.944,03 € 7.513,68 €

Jährliche Verwaltungsgebühren

Durchschnittliche Über- und Unterdeckung der letzten 3 Jahre

Gesamtkosten

446,41 € 98,12 €

- 1.882,30 € - 4.130,76 €

22.272,74 € 11.742,56 €

27.457,71 €

544,53 €

- 6.013,06 €

34.015,30 €

2. Berechnung Gewässerunterhaltungs-Umlage: Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3

Gruppe 4 Gruppe 5

Nutzungsart Bebaute Fläche 21110–21291 Straßen/Wege/Plätze 21512; 21521; 21522; 21541; 21591 Sportplätze, Gärten, ldw. Fläche, sonst. Flächen 21411; 21428; 21611; 21621; 21690; 21953 Wald, Teich, Weiher, Soll 21710; 21720; 21740; 21880; 21954 Gräben 21850 Summen

Gesamtfläche in m2 Faktor 267552 2

gewichtete Gesamtfläche in m2 535104

Beitragseinheit je m2 0,003142578800

172124

1,5

258186

0,002356934100

13176247

1

13176247

0,001571289400

410561

0,5

205280,5

0,000785644700

208871

0

0

0,000000000000

14235355

0

14174817,5


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Die Beitragseinheit errechnet sich aus den Gesamtkosten für den WBV geteilt durch die gewichtete Fläche der erfassten Grundstücke für die die Mitgliedschaft der Gemeinde im WBV „Mittlere Uecker-Randow“ besteht. Gesamtkosten: nach NA gewichtete Gesamtfläche in m2 1 Beitragseinheit in €/m2

22.272,74 € 14174817,5 0,0015712894

3. Berechnung Schöpfwerksunterhaltungs-Umlage: Kosten lt. Aufstellung Herangezogene Flächen ergeben sich aus dem im Beitragsbescheid des WBV benannten Vorteilsgebiet des Schöpfwerkes Koblentz in m2: 1 Beitragseinheit €/m2

11.742,56 € 3.130.747,00

0,0037507215

Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Zerrenthin Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 23.01.2013

Meinherz Bürgermeister

Benachrichtigung durch die Gemeindewahlbehörde entsprechend § 46 (5) LKWG Herr Karl-Heinz Köhler hat am 14.12.2012 schriftlich sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Jatznick niedergelegt. Der Sitz von Herrn Köhler bleibt unbesetzt.

1. Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung

Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 1) Im Bodenordnungsverfahren Rollwitz, Gemeinde Rollwitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 05.01.2012 angeordnet. 2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 01. April 2013 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 01. April 2013, soweit die Teilnehmer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben.

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4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) - FlurbG), b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg 8, 17034 Neubrandenburg gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.

Begründung

Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i. V. m. § 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Zum Anhörungstermin wurden keine Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan eingelegt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenordnungsplan daher auszuführen. Rechtsgrundlage für die verfügten Überleitungsbestimmungen ist § 62 Abs. 2 FlurbG. Der Inhalt der Überleitungsbestimmungen wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und mit dessen ungeteilter Zustimmung erlassen. Die Regelung der tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt demnach zeitgleich mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Ausführungsanordnung und gegen die Überleitungsbestimmungen kann jeweils innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof eingelegt werden. Ferdinandshof, den 14. Januar 2013 Im Auftrag gez. Passenheim

Az.: 30m 5433.31/62-049

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Ausgefertigt: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Ferdinandshof, den 15.01.2013 i. A. Seeger


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Aus den Gemeinden Kleeblattgrundschule Jatznick

Heilige Drei Könige brachten ihre Gaben Wie staunten am 20. Dezember 2012 die Schüler der Klasse 2 der „Kleeblattgrundschule Jatznick“, als es plötzlich an der Klassentür kräftig klopfte und die „Heiligen Drei Könige“ hereinspazierten. Unter der Leitung von Frau Ina Matthiesen und Frau Katrin Luchterhand hatten die Eltern bei den ortsansässigen Gewerbetreibenden Spenden für die Grundschule gesammelt. Die Eltern hatten bemerkt, dass es bei der Aufführung der Weihnachtsgala noch immer an Mikrofonen mangelte. Für das gespendete Geld können nun zwei funkelnagelneue Headphones angeschafft werden! Ein großes Dankeschön geht an folgende Sponsoren: Fam. Matthiesen, Frau Luchterhand, Elektro-Ebert, Frau Drews, Frau Bahr, Kaufhalle Markant, Fam. Engel, Fam Kienbaum, Frau Frohloff, Cindy’s Hair Salon, Herr Behr - Steuerberater, Vermessungsbüro Bock, Frau Kusch, Holzofenservice Hegenbarth, Vermessungsbüro Zeise, Restaurant Krause Sandförde, Gartenbau Schwanke, Frau Pieper, Schneiderei Cech/Beese, Herr Behrend – Samendarre Jatznick, Frau Pelzer, Herr Behling – Brennholzhandel Jatznick, Frau Schmidt – „Bunte Stube“, Herr Splettstößer, Frau Köpke, Gärtnerei Lichtnow, Frau Schulz, Reiseshop Hegenbarth, Frau Iris Steinhorst, Frau Walther. Allen ein herzliches Dankeschön, ein frohes und gesundes Jahr 2013 und wir hoffen, unsere Sponsoren zur Weihnachtsgala im Dezember 2013 in der Turnhalle Jatznick begrüßen zu können. Liane Blankenburg Vorsitzende des Fördervereins Grundschule Jatznick e. V.

Ein Dankeschön für die fleißigen Helfer (URT/Schrom). „Wir sind alle froh und glücklich darüber, dass wir das Seehaus haben“, sagte Anette Pripernau, als sie am 18. Januar 2013 das wohltemperierte Schönwalder Seehaus betrat. Sie gehörte zu den über fünfzig Gästen der Dankeschönveranstaltung, zu der Fredi Krull, Vorsitzender des Dorfklubs des Ortsteils Schönwalde eingeladen hatte. Im Namen der Gemeinde dankte die eingeladene Bürgermeisterin Karola Wree den fleißigen Helfern, die ihr Versprechen eingehalten haben, das Bauvorhaben für den Ort der Begegnung durch Eigenleistungen zu unterstützen. Sie erinnerte daran, dass für die rund neunzig Einwohner des OT Schönwalde, nachdem sich die Gemeinde vom Gutgebäude getrennt habe, keine überdachte Möglichkeit für ein gemütliches Beisammensein mehr vorhanden war. Im Jahre 2010 erwarb die Gemeinde von der Produktionsgenossenschaft Schönwalde eine rund 2400 Quadratmeter große Fläche am Schönwalder See, genau dort, wo seit Jahren Sommer- oder Erntefeste ausgerichtet werden. Der Weg war damit frei für eine größere Investition. Am 4. Mai 2011 erfolgte der Spatenstich durch Karola Wree, Fredi Krull und Frank Westphal, dem Geschäftsführer der Produktionsgenossenschaft Schönwalde für einen Containerbau, für den 60.000 Euro veranschlagt und letztlich rund 73.000 Euro plus der zahlreichen Eigenleistungen gekostet hat. „Wir alle sind stolz darüber, dass wir in Schönwalde nach vielen Hindernissen wieder einen Ort der Begegnung für die rund 485 Einwohner der Gemeinde Schönwalde für die Ortsteile Schönwalde, Sandkrug, Dargitz, Stolzenburg und Neu-Stolzenburg

geschaffen haben. Den Anfang der Arbeiten zur Gründung des Fundaments des Zwanzig mal sechseinhalb Meter großen Containerbaues mit Miniküche und sanitärer Einrichtung machten die Gemeindearbeiter. Unterstützt wurden wir von Kräften der OAS und durch die vielen freiwilligen Schönwalder Helfern, die in Eigenleistung u. a. die Dachbedeckung und die Verkleidung anbrachten“, lobte Karola Wree. Fredi Krull dankte den fleißigen Helfern, die seit 2005 die Erntefeste organisiert und mitgestaltet haben und lud zum Kesselgulasch, belegten Brötchen, herzhaften Buletten und Getränken ein, indes Christian Krull über die Erntefeste am Schönwalder See im Großformat an der Wand berichtete. So mancher Lacher der Erinnerung machte die lustige Runde. Die „Schlüsselgewalt“ über das „Schönwalder Seehaus“, das bis zu sechzig Gästen für Feiern aller Art zur Verfügung steht, hat Gemeindevertreter Denis Kreidt, der unter 0172/3163583 oder unter Email: niciundtilli@aol.com zu erreichen ist.

Bürgermeisterin Karola Wree (Mitte) und Fredi Krull (links) dankten für das persönliche Engagement der fleißigen Helfer. Denis Kreidt lud zum Fasching am 16. Februar ein. Foto: Günter Schrom

Ein Feuerwehrgerätehaus ist zu haben (URT/Schrom). Das alte Feuerwehrgerätehaus in der Kirchenstraße der Gemeinde Zerrenthin wurde während der Gemeindevertretersitzung am 23. Januar 2013 mit einer Gegenstimme in das Umlaufvermögen in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. „Damit steht das alte Feuerwehrgerätehaus mit der Sirene auf dem Dach des Schlauchturms zum Verkauf. Mit der Bedingung, das der künftige Besitzer das Funktionieren der Sirene garantiert“, konstatierte Bürgermeister Uwe Meinherz. Gemunkelt wurde, dass es schon eine Anfrage zum Verkauf gegeben haben soll. Vielleicht steht eines Tages ein Oldtimer zur Freude des neuen Besitzers im Gerätehaus. „Die ersten Anlaufschwierigkeiten im Winterdienst wurden überwunden. Wir erwarten, das der Einsatz der Technik unserer Vertragsfirma flexibler und einsatzbereiter im Interesse der Bürger unserer Gemeinde durchgeführt wird“, sagte der Bürgermeister in seinem Bericht über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde. Erfreut zeigten sich die Gemeindevertreter über die Aktivitäten des Dorfleben e. V. unter Vorsitz von Andy Rippen, der allerdings noch dringende Unterstützung seitens der Bürger braucht. In diesem Jahr hat der Dorfleben e. V. einen Kindertag gemeinsam mit der Kita Krugsdorf und den Tagesmüttern; das Frühlingsfest am 4. Mai auf dem Schulhof und im Festzelt; sowie ein Sommer- und Herbstfest geplant. „Wir unterstützen kulturell die Veranstaltun-


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gen anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Sportvereins Zerrenthin im August“, informierte Andy Rippen. Die Gemeindevertreter beschlossen, am 30. November den Adventsmarkt im Bereich des Gemeindezentrums durchzuführen. Bürgermeister Meinherz lobt die gute Jugendarbeit der Feuerwehr und verwies darauf, dass sich die Kameradinnen und Kameraden rechtzeitig auf den Amtsfeuerwehrtag am 4. Mai in Züsedom vorbereiten. „Im Vergleich mit anderen Wasser- und Bodenverbänden zahlen wir noch moderate Preise“, sagte Roland Bischof, der über das 20-jährige Bestehen des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ berichtete. „Wir schauten nach hinten, aber insbesondere nach vorn. Wir sind gut aufgestellt. Die Kalkulation zur Satzung der Gemeinde Zerrenthin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes vom 23. Januar 2013 sind konkreter, auf den Quadratmeter genau, gefasst. Jeder Quadratmeter der Gemeindfläche wird in der Gruppe 1 nach der bebauten Fläche, in der Gruppe 2 nach Straßen, Wege und Plätze, in der Gruppe 3 nach Sportplätzen, Gärten, landwirtschaftlicher Fläche und sonstiger Fläche, in der Gruppe 4 nach Wald, Teich, Weiher und Sölle und in der Gruppe 5 nach Gräben exakt gemessen“, berichtete der 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, Roland Bischoff (CDU). Einstimmig wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“ durch die vollzählig anwesenden Gemeindevertreter beschlossen. Mit einer Gegenstimme wurde die Hauptsatzung der Gemeinde Zerrenthin angenommen. Öffentliche Bekanntmachungen werden im Internet auf der Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter www.amt-uecker-randow-tal.de bekannt gemacht. Vereinfachte Bekanntmachungen, wie die Einladung zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln in der Dorfstraße 19, Dorfstraße 24 und in der Dorfstraße 70 in Zerrenthin bekannt gegeben. Gesucht wird ein Bürger oder eine Bürgerin aus der Gemeinde bis zum 29. März 2013, um als Schöffe am Amtsgericht Pasewalk mitzuarbeiten. Im nicht öffentlichen Teil berieten die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

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meindevertretersitzung am 31. Januar 2013. Die Spielplatzgeräte müssen geprüft und erneuert und die Straßenlampen schrittweise erneuert werden. „Finanziell sind wir so eingeengt, dass wir kaum noch Luft zum Atmen haben“, sagte Burkhard Brandt, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters, der vorschlug den PKW-Parkplatz vor dem Kindergarten mit Rasengittersteinen auf einer Fläche von fünf mal zwanzig Meter zu belegen, damit die Kinder beim Aussteigen nicht in den Schlamm treten müssen. Im März soll der Etat 2013 im Detail vorgestellt werden. In seinem Bericht über wichtige Aufgaben der Gemeinde lobte Bürgermeister Ralf Schilling den schnellen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr am Neujahrsmorgen um 1.16 Uhr, als in der Bungalowsiedlung der Heckenbrand schnell unter Kontrolle gebracht wurde. „Elf Kameraden waren im Einsatz. Und wieder einmal hat sich der Einsatz unseres neuen Fahrzeuges gelohnt. Die mitgeführte Wassermenge reichte zum Löschen aus“, konstatierte Schilling. Lobende Worte fand der Bürgermeister für die Gestaltung und die Beteiligung der Bürger am 8. Adventsmarkt, „über dessen Neugestaltung zum 9. Adventsmarkt am 30. November 2013 mit den Organisatoren gesprochen werden muss, da es neue Bedingungen gebe“, sagte Schilling. Ein gutes Echo habe die Gemeinde für die Hilfe bei den Winterarbeiten auch bei den Privatgrundstücken erhalten, so Schilling. Er bemängelte die Arbeit des Landkreises, der auf einen Brief vom 22. November 2012 zur Löschwasserentnahmestelle noch keine Antwort geschickt habe. Die neue Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen. Der Satzungsentwurf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Ue-

Manfred Arndt, Geschäftsführer der Krugsdorfer Baustoff GmbH, zeigt anhand des Planes der Gemeinde den Verlauf des Zaunes um die Solaranlage. Foto: Günter Schrom

Das alte Feuerwehrgerätehaus mit dem Schlauchturm in der Kirchenstraße sucht einen Käufer. Foto: Günter Schrom

Gemeinsam in die Zukunft schauen (URT/Schrom). „Die bisher gewohnten Ausgaben in unserem Haushalt können künftig so nicht mehr getätigt, die freiwilligen Ausgaben müssen auf ein Minimum beschränkt werden. Wir alle müssen uns darauf einstellen, das wir in punkto Kultur ein neues Leitbild schaffen müssen, in dem nur noch die notwendigsten Leistungen enthalten sein dürfen“, sagte Bürgermeister Ralf Schilling zu den Planvorschlägen zum Haushalt 2013 während der Ge-

Projektmanager Alexander Rosenthal erläuterte den Bauantrag für den BPlan zum Errichten und Betreiben der Photovoltaikanlage auf dem Areal des Kieswerkes der Krugsdorfer Baustoff GmbH. Foto: Günter Schrom


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cker-Randow“ wurde auf die nächste Sitzung vertagt, da noch nicht geklärt sei, „wo die Flächenangaben herkommen“. In einem zusätzlich aufgenommenen Tagesordnungspunkt stellten Manfred Arndt, Geschäftsführer der Krugsdorfer Baustoff GmbH und der Projektmager Wind und Photovoltaik der vento ludens GmbH & Co. KG aus Jettingen-Scheppach, Alexander Rosenthal, das Projekt „Solarpark Krugsdorf“, vor. Manfred Arndt stellte voran, das die effektive Nutzung aufgrund der Qualität des Kieses nicht mehr gegeben sei und das Areal zur Nutzung zum Aufbau des Solarparks zu Verfügung stehe. „Nach der Bestätigung des B-Planes wollen wir noch in diesem Jahr mit dem Errichten und Betreiben des Solarparks, der auf insgesamt mehr als zwanzig Jahre ausgerichtet ist, beginnen. Rund 17.500 Module werden die Sonne einfangen und eine Leistung von 4,462 kWp unter günstigen Bedingungen

bringen“, informierte Alexander Rosenthal. „Damit wird das eingezäunte und abgesicherte Areal den Charakter eines Privatgrundstück erhalten“, konstatierte Manfred Arndt. „Windkraft wollten wir aufgrund des Erholungsgebietes in unserer Gemeinde nicht erschließen. Ich freue mich, dass das Betriebsgelände des ehemaligen Kieswerkes für eine neue Verwendung erschlossen wird. Ortsansässige bzw. Firmen aus der Region sollen beim Zaun- und Wegebau Arbeit erhalten. Auch unsere Privatvermieter werden davon einen Nutzen haben. Wir unterstützen das Vorhaben zum Aufbau des Solarpark Krugsdorf. Für das Inselbiotop müssen wir einen Kompromiss finden, um auch der Natur gerecht zu werden. Wir brauchen alle Energie. Schauen wir gemeinsam in die Zukunft“, sagte Bürgermeister Schilling. Im nicht öffentlichen Teil berieten die Gemeindevertreter über Bau- und Grundstücksangelegenheiten.

Informationen Jatznicker Bibliothek lädt in die Räume der ehemaligen Haupt- und Realschule ein Öffnungszeiten: jeden ersten Dienstag im Monat: in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr

Frauentagsfeier in Rollwitz (URT/I. Drechsler). Am 08.03.2013 sind alle Frauen und Mädchen zur Frauentagsfeier ins Gemeindezentrum Rollwitz eingeladen. Beginn ist 14 Uhr. Nach der Begrüßung durch den Bürgermeister bieten die Kinder der Kita ein kleines Programm. Eine Schülergruppe des Oskar-Picht-Gymnasiums, die Plattdeutsch im Unterricht erlernen führen danach ein Programm auf. Es gibt Kaffee und Kuchen und zum Abschluss einen kleinen Abendimbiss.

Aus dem Kulturleben Veranstaltungen in den Gemeinden (Bis zum Redaktionsschluss am 31.01.2013 lagen noch keine Termine für Veranstaltungen in den Gemeinden vor)

Aus dem Vereinsleben Die Hilfe in der Not ist unser höchstes Gebot (URT/Schrom). Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehren Jatznick und Belling begrüßte Gemeindewehrführer Marcel Lichtnow am 19. Januar 2013 in der Gaststätte „Krauses Klause“ Bürgermeister Peter Fischer, Gemeindevertreter, Gewerbetreibende, Bürger, Vertreter des Amtes Uecker-RandowTal, den Kreiswehrführer V-G Marko Stange, Frank Bollmann von der FF Blumenhagen sowie eine Abordnung der FFw Potsdam Babelsberg, Ortswehr Klein Glienicke, unter Leitung von Wehrführer Eberhard Kohlsdorf, Jugendwart René Bräutigam und ihren Ehefrauen. „Zurzeit gewährleisten 28 aktive Kameradinnen und Kameraden beider Wehren, als freiwillige Mitglieder der Feuerwehr, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Jatznick in punkto Brandschutz und Hilfeleistung. Die Feuerwehrarbeit ist nicht immer schön und auch nicht leicht. Da die meisten Mitglieder unserer Wehren ihren Arbeitsplatz außerhalb unserer Gemeinde haben. In der Feuerwehr sind heute selbstbewusste Frauen, Männer und Jugendliche, die aufopferungsvoll die Sicherheit der Mitbürger in den Gemeinden sichern“, konstatierte Gemeindewehrführer

Marcel Lichtnow. Wie Lichtnow informierte, nahmen aus beiden Wehren Kameradinnen und Kameraden an verschiedenen Ausund Fortbildungen an Lehrgängen auf Kreis und Landesebene teil, die mit guten oder sehr guten Leistungen absolviert wurden. Die Einsatzbilanz der Wehren lag bei insgesamt bei 37 Einsätzen. Die Kameradinnen und Kameraden befanden sich 54 Stunden und 50 Minuten im Einsatz. In dieser Zeit ist die Nachbereitung der Einsätze noch nicht einberechnet. Zu den besonderen Einsätzen gehörten u.a. der Brand der Pommernscheune in Pasewalk, der Brand beim Bellinger Brotbäcker sowie der Dachstuhlbrand am Jatznicker Bahnhof. Technische Hilfeleitungen wurden u. a. bei einem schweren Verkehrsunfall am Jatznicker-Bahnhof, wo auf Grund eines Vorfahrtsfehler zwei Personen eingeklemmt waren, bei einer Leichenbergung am Lieper Wehr und bei der Deutschen Bahn erbracht, als ein Regionalexpress am Jatznicker-Bahnhof Probleme mit der Weiterfahrt hatte, da Schneemassen sein Schiebeschild verbogen hatten. „Eine große Gefahr bestand beim Löschen des Dachstuhlbrandes des Holzbackofens in Belling. Die Dachfläche stand noch unter Strom und wir mussten abwarten, bis der abgeschaltet war“, berichte der Bellinger Wehrführer Eckhard Neu-


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mann, der sich auch vom Brand der Pommernscheune beeindruckt zeigte. „Das war der größte Brand, den ich je erlebt habe“, sagte Neumann. Beide Wehren sind Bestandteil des kulturellen Lebens in der Gemeinde. Der Kindertag der Kita „Gänseblümchen“, bei der Kindertagsfeier in Spiegelberg, bei den Fußballertagen, dem Köhlerfest, der Gruselnacht der Jugendfeuerwehr Belling, beim Weihnachtsbaumverbrennen, beim jährlichen Osterfeuer und der Weihnachtsmannrundfahrt am Heiligabend gehören zum festen Ritual. Höhepunkt war der 110. Gründungstag der FFw Jatznick am 19. Januar 1902, zu dem es am 26. Mai 2012 eine Festfeier mit einem Festumzug mit Technik aus der Gründerzeit bis heute mit einem anschließenden Programm auf dem Waldplatz mit einem großen Feuerwerk gab. Bürgermeister Peter Fischer beförderte Christin Wiener und Burkhard Norbut zur Oberfeuerwehrfrau bzw. zum Oberfeuerwehrmann. Für zehn Jahre Treue Dienste wurden Julia Fechtner, Annelie Streich, Sinett Kaiser, Lars Giermann und Stefan Fröhlich mit der „Brandschutzehrenspange“ des Landesfeuerwehrverbandes geehrt. Mit der Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbands Mecklenburg-Vorpommern in Silber wurden Katrin Streich und Torsten Streich für ihre langjährige Jugendarbeit ausgezeichnet, die der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Marko Stange, überreichte. Über eine gelebte Jugendarbeit berichtete u. a. die stellvertretende Schriftführerin der Jatznicker Jugendwehr, Jaqueline Toll. Sie informierte über Dienste zur Vermittlung von Wissen und Können, über den Sieg und einen 2. Platz beim Kreisausscheid und mit Begeisterung über das Zeltlager des Amtes in Viereck, über den 2. Platz beim Pokal der Landrätin, über die Gruselnacht der Jugendwehr in Sandförde sowie über eine Fahrt in den Hansa Park. Sie bedankte sich im Namen der zehn Mitglieder bei Jugendwartin Mira Zühlke und der Betreuerin Sinett Kaiser. „Mir macht es Spaß in der Jugendwehr in Belling“, sagte Vin Plöger (8), seit drei Jahren dabei und der einzige Junge unter den fünf Mädchen. Und darüber konnte auch Jugendwartin Annelie Streich berichten. Die Jugendwehr war Gast bei der Jugendwehr in Potsdam-Babelsberg, Klein Klinicke, besuchte eine Berufsfeuerwehr, das Filmgelände in Babelsberg, das RBB Studio und den Fritz Radiosender, machten eine gemeinsame Ausbildung und genossen die drei Tage. „Wir pflegen seit über zwei Jahren eine gute Zusammenarbeit mit den Bellingern, die wir bei einem Treffen im Jugendlager in Penkun kennen gelernt haben Wir haben 25 Kinder in unserer Jugendgruppe und sind insgesamt dreiunddreißig aktive Kameraden“, sagte der Potsdamer Wehrführer Eberhard Kohlsdorf, dessen Wehr zu den 15 Ortsfeuerwehren in der 157.000 Einwohner zählenden Stadt gehört. Letztes großes Ereignis 2012 war die 5. Nachtwanderung in Sandförde, an der achtzehn Mannschaften aus drei Bundesländern mit insgesamt 265 Personen teilnahmen. Bürgermeister Peter Fischer lobte die Einsatzbereitschaft der Wehren, dankte den Angehörigen und hob die geleistete Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in beiden Wehren hervor. „Leider musste die FFw Klein Luckow aufgrund Personalmangels aufgelöst werden“, konstatierte Fischer. „Wir sind der viertgrößte Landkreis in Deutschland und vom demographischen Wandel und fehlenden Arbeitsplätzen stark gebeutelt. Nur noch 7.140 Kameradinnen und Kameraden sind in 161 Freiwilligen Feuerwehren und einer Werkfeuerwehr in 144 Gemeinden tätig“, ergänzte Kreiswehrführer Marko Stange. Begleitet wurde die Berichterstattung mithilfe einer Poiwer Pont Show, wo einzelne Bilder gezeigt wurden. „Bei allen Kameradinnen und Kameraden möchte ich mich für die geleistete Einsatzbereitschaft bedanken. Ein besonderer Dank gilt aber den Angehörigen. Denn Sie sind es, die uns bei mancher Feier oder an manchem freien Wochenende vermissen“, sagte Hauptbrandmeister Marcel Lichtnow und lud zum Tanz ein.

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Der Potsdamer Wehrführer Eberhard Kohlsdorf überreicht an Eckhard Neumann eine Erinnerungsschale der Stadt Potsdam. Foto: Günter Schrom

Bürgermeister Peter Fischer befördert Gemeindewehrführer Marcel Lichtnow zum Hauptbrandmeister. Foto: Günter Schrom

Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes, Marko Stange, überreichte die Ehrennadel des Landesfeuerwehrverbands MecklenburgVorpommern in Silber an Katrin Streich (im Hintergrund) und Torsten Streich. Foto: Günter Schrom


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Wehren in Viereck und Borken nur bedingt einsatzbereit (URT/Schrom). Gleich zu Beginn der Jahreshauptversammlung der Gemeindefeuerwehr Viereck und Borken im Vierecker Dorfklub machte Gemeindewehrführer André Höhne auf den Paragraphen 2 des Brandschutzgesetzes aufmerksam, in dem die Aufgaben der Gemeinde klar und deutlich geregelt sind. „Ich frage mich“, so Höhne, „warum nur Auszugsweise durch die Gemeinde diese Punkte realisiert werden, bzw. realisiert wurden. Sind das die Kameraden die ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit das ganze Jahr, Tag für Tag rund um die Uhr Gewehr bei Fuß stehen es nicht wert besser für diese Aufgaben ausgerüstet zu sein? Hinsichtlich des Brandschutzes sei die Gemeinde mit ihren Ortsteilen zwischen Stallberg an der Uecker und Borken hinter der Randow mit den Ortsteilen Kuhlmorgen, Rödershorst, Riesenbrück, Marienthal, Stallberg, Uhlenkrug, Borken, Viereck-ETS, Viereck-Ort und Waldfrieden flächenmäßig sehr groß. „Rund zehn Kilometer liegen zwischen Viereck und Borken. Da könnten einige Minuten mehr vergehen, ehe angeforderte Kräfte eintreffen können. Der Ausrüstungszustand ist bei beiden Wehren identisch“, berichtet André Höhne. Damit sei auch die Technik gemeint. „Doch identisch heißt nicht guter Zustand“, verdeutlicht er. Die Fahrzeuge sind 20 bis 30 Jahre alt. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, da die Wehren nur bedingt einsatzbereit sind. Die Gemeindefeuerwehr zählt derzeit insgesamt 61 Kameraden. In der FFw Viereck sind 17 aktive Kameraden und 12 Kameraden in der Altersund Ehrenabteilung und in der FFw Borken gibt es 14 aktive Kameraden, darunter eine Frau. 12 Kameraden bilden die Reserveabteilung einschließlich der Laienspielgruppe und 6 Kameraden sind in der Alters- und Ehrenabteilung. Im Bereich des aktiven Dienstes waren die Vierecker Kameraden bei drei Technischen Hilfeleistungen, neun Brandeinsätzen und einer Fehla-

Gemeindewehrführer André Höhne berichtete über den Einsatz der Wehren Viereck und Borken sowie über die kulturelle Mitgestaltung in den Ortsteilen der Gemeinde. Foto: Günter Schrom

Monika Oertel wurde für ihre zehnjährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ausgezeichnet. Foto: Günter Schrom

Bürgermeister Axel Marquardt (links) überreicht an Brandmeister Rüdiger Oertel das Brandschutz-Ehrenzeichen in Gold. Mit dabei Amtswehrführer Falko Seifert und Gemeindewehrführer André Höhne. Foto: Günter Schrom

larmierungen mit einer Gesamteinsatzzeit von 197 Stunden mit durchschnittlich 8 Kameraden je Einsatz freiwillig unterwegs. Die Kameraden aus Borken wurden zu sechs Brandeinsätzen gerufen und waren mit einer Gesamteinsatzzeit von 154 Stunden und durchschnittlich 7 Kameraden freiwillig unterwegs und wurden zweimal mit Fehlalarmierungen geärgert. Einsätze waren unter anderem bei einem Hausbrand in Kuhlmorgen, beim Brand der Pommernscheune in Pasewalk, bei einem Garagenbrand in Marienthal-Ausbau und bei einem Gebäudebrand Pasewalk-Gehege. „Ungern erinnere ich mich an die vielen Waldbrände, denen wir nur mit unseren einfachen Mitteln begegnen konnten und bei den viele Tiere verbrannten. Oder an den beginnenden Brand der Treppe eines Holzhauses in Stallberg, wo noch glühende Asche unter der Treppe abgestellt war, die wieder anfing zu brennen. Wir hatten Betriebsweihnachtsfeier, gingen an die frische Luft, als ein Mädchen und ein Junge im Schlafanzug auf der Straße angelaufen kamen und riefen, dass es bei ihnen zuhause brennt und ihre Mutter zur Arbeit sei. Wir konnten das Haus und damit die Heimstatt der Familie retten“, sagte Brandmeister Rüdiger Oertel, der mit dem Brandschutz-Ehrenzeichen in Gold für seine 40-jährige treue Pflichterfüllung im Namen des Innenministers des Landes M-V, Lorenz Caffier, ausgezeichnet wurde. Die Oberlöschmeister Stefan Quandt und Karl-Heinz Thomas erhielten diese Auszeichnung während der 80-Jahrfeier der FFw Viereck. Für zehn Jahre Treue Dienste wurden Monika Oertel, Mathias Kastner und Karsten Joachim mit der „Brandschutzehrenspange“ des Landesfeuerwehrverbandes geehrt. Bürgermeister Axel Marquardt beförderte Karsten Joachim zum Oberlöschmeister und Christian Rackow zum Oberfeuerwehrmann. Blumen gab es für Hauptfeldwebel Janin Martens und Feldwebel Cindy Uteg aus der 1. Kompanie des Panzergrenadierbataillons 411, der Patenkompanie Vierecks, „die sich von der Vielfalt der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr im Rechenschaftsbericht erstaunt zeigten“. Neben den Einsätzen wurden in der Freizeit viele Stunden der Aus- und Weiterbildung gewidmet. Ausbildung im Digitalfunk durch den Kreisfeuerwehrverband und die Ausbildung von drei Kameraden zum Truppmann. An der Pflichtausbildung Atemschutzgerätestrecke haben 5 Kameraden aus Borken und 2 Kameraden aus Viereck teilgenommen. Sven Dachner besuchte einen Lehrgang an der Landesfeuerwehrschule in Malchow. Drei neue Kameraden und einen Kameraden aus der Reserveabteilung konnten in Borken für die Einsatzabteilung gewonnen werden. Höhne verwies auf den 20.04.13 und den 11.05.13, wo durch den KFV VG wieder Lehrgänge im Digitalfunk geplant sind und sich jeder, der


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noch keinen Nachweis hat, sich sofort anmelden sollte. „Die Feuerwehren zeichnen sich durch ihre Kameradschaftlichkeit untereinander aus. Darüber hinaus haben sich einige Kameradinnen und Kameraden bei der Mitgestaltung des kulturellen Lebens in der Gemeinde hervorgetan, denn ohne dieses Wirken wäre in unseren Orten nicht mehr viel los. An dieser Stelle allen Kameraden ein großes Dankeschön für ihre Leistung und für die geopferte Zeit. Zu den Veranstaltungen gehörten u. a. die Mitgestaltung des Zeltlager der Jugendfeuerwehren des Amtes Uecker Randow Tal durch die FF Viereck, Osterfeuer in Borken und Viereck, Oktoberfeuer und das Weihnachtsfeuer in Viereck, das Dorf- und Erntefest in Borken, die Absicherung der Seniorenweihnachtsfeier und die 80 Jahre Feuerwehr in Viereck. Die Laienspielgruppe hat es auch im Jahr 2012 verstanden, das Publikum bei ihren fünfzehn Auftritten mit ihren Programmen bei Dorffesten, Privatfeiern oder auch zur Seniorenweihnachtsfeier in Borken zu begeistern Einen besonderen Auftritt hatten wir in Jatznick anlässlich der 110-Jahrfeier. An dieser Stelle ein Dank an die Gemeinde, die es uns gewährte mit dem Transporter zu den Veranstaltungen zu Fahren“, sagte André Höhne, der die Laienspielgruppe leitet. Gemeindewehrführer André Höhne bedankte sich im Namen aller Kameraden bei der Gut Borken GmbH, insbesondere bei Dr. Kühnlein für die Unterstützung mit Technik. Er dankte der Gemeindevertretung für die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Komplettierung der Ausrüstung der Kameraden und Instandhaltung der Technik. Ein Dankeschön ging an den Dorfklub Viereck für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und an den Jugendclub ETS für die Verpflegung, die Peter Griebenow kreierte.

Termine aus dem Vereinsleben Jatznicker Schützengilde 1993 e. V. Jeden Sonntag: Trainingsschießen von 9.00 bis 12.00 Uhr auf dem Vereinsschießstand der Gilde Heimspiele FV Aufbau Jatznick Kreisoberliga Vorpommern FV Aufbau Jatznick I 09.03. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – HSG Uni Greifswald 16.03. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Pommern Pasewalk 06.04. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – FSV Einheit Ueckermünde II 20.04. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Murchin/Rubkow 04.05. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – FSV Karlshagen 25.05. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Eintracht Seebad Ahlbeck Kreisklasse-Süd Vorpommern FV Aufbau Jatznick II 10.03. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – Boocker SV 17.03. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SV Polzow II 07.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SG Traktor Luckow 21.04. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – FV Rot-Weiß Ahlbeck 19.05. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – SV Blankensee 02.06. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – LSV Grambow Kreisliga-Süd Alte Herren FV Aufbau Jatznick 17.03. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – SV Grün-Weiß Ferdinandshof 14.04. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – VFC Anklam 12.05. 10.00 Uhr FV Aufbau Jatznick – Torgelower SV Greif

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Heimspiele SV Rollwitz´68 Kreisliga Süd Herren 10.03. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – Blau-Weiß Hammer 17.03. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – SC Eintracht Rossow 07.04. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – SV Preußen Bergholz 21.04. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – Vierecker SV 05.05. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – SV Fortuna 96 Heinrichswalde 19.05. 14.00 Uhr SV Rollwitz 68 – Pasewalker FV II

Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Liepe/Stallberg Termin: 09.03.2013 Beginn: 16.00 Uhr Ort: Gaststätte „Krauses Klause“ in Sandförde Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung 3. Vorlage und Beschluss zur Abrundungsvereinbarung mit der Jagdgenossenschaft 4. Hammer an der Uecker 5. Auszahlung der Jagdpacht 6. Anfragen der Jagdgenossen 7. Schlusswort des Vorstehers Andreas Ladisch


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