pas_2013_Ausgabe_05

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Jahrgang 11

ISSN 1611-227X

25. Mai 2013

Nr. 05


PASEWALKER NACHRICHTEN

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Nr. 05/2013


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PASEWALKER NACHRICHTEN

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Impressum Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk Herstellung: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, www.schibri.de, E-Mail: info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Der Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher, Tel.: 03973/2067-0, kontakt@uer-tal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: Günter Schrom (GS), Tel.: 03973/216471, E-Mail: guenter.schrom@t-online.de Anzeigen: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg, info@schibri.de Anzeigenannahme: Frau Helms, Tel.: 039753/22757 oder 0172/3060122 E-Mail: helms@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt sind alleinig die Inserenten verantwortlich. Druck/Endverarbeitung: Hoffmann-Druck Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes

Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag,

dem 29.06.2013.

Redaktionsschluss: 06.06.2013 Anzeigenschluss (für fertige Vorlagen) ist am Mittwoch, dem 19.06.2013, 9.00 Uhr ansonsten am Montag, dem 17.06.2013.

Inhaltsverzeichnis Seite Inhalt Stadt Pasewalk 2 Veranstaltungskalender 4 Wir Gratulieren 5 Jubilare 5 Öffentliche Bekanntmachung 11 Rathaus 12 Brücke zum Nachbarn 14 Kultur & Museum 17 Lesen 19 Wirtschaft 21 Infos 23 Kinderhilfsprojekt in Tansania 24 Kultur- & Sporttermine 28 Kitas & Schulen 30 Pasewalker Seifenkistenrennen heiß begehrt 32 Neuer Markt und Laufstegfest gefällt den Pasewalkern und Gästen 35 150 Jahre Eisenbahnstrecke Pasewalk–Stettin 39 Vereine 44 Vereine stellen sich vor 44 Bundeswehr Teil Amt Uecker-Randow-Tal 46 Wir Gratulieren 47 Öffentliche Bekanntmachungen 57 Aus den Gemeinden 59 Informationen 60 Aus dem Kulturleben 61 Aus dem Vereinsleben – Gewerbliche Anzeige –


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wir gratulieren … den Jubilaren zum Geburtstag im Monat Juni 2013 Zum 100. Geburtstag Frau Johanna Schaefer Zum 98. Geburtstag Frau Margarete Knedel Zum 95. Geburtstag Herrn Erich Thom Zum 93. Geburtstag Frau Ilse Danowski Zum 90. Geburtstag Frau Marta Mundt Frau Frieda Schewe Zum 89. Geburtstag Herrn Erich Kutrieb Frau Elfriede Desor Zum 88. Geburtstag Herrn Günter Bruns Frau Hanna Schulz Frau Gisela Liedtke Zum 87. Geburtstag Herrn Kurt Ziehm Frau Janine Grande Frau Hildegard Naß Frau Edith Trapp Frau Edith Johanns Zum 86. Geburtstag Herrn Werner Fraedrich Herrn Günther Theel Frau Elfriede Reinke Frau Edith Staats Zum 85. Geburtstag Frau Wera Ziebarth Frau Friedlene Zastrow Frau Edeltraud Newsky Zum 84. Geburtstag Herrn Alfred Gardzella Frau Anneliese Klook Zum 83. Geburtstag Herrn Heinz Heinrich Frau Ursula Ziehm Frau Rotraut Marquardt Frau Irmgard Holtz Frau Gerda Bindemann Frau Elli Poetter Frau Christa Ernst Frau Anni Köpke

Zum 82. Geburtstag Frau Ingeborg Tänzler Frau Erna Döbler Frau Edith Hampel Zum 81. Geburtstag Herrn Horst Nadler Herrn Hansjoachim Trietz Herrn Ewald Maciej Frau Gisela Miersch Zum 80. Geburtstag Herrn Siegfried Pullwer Herrn Herbert Redepenning Herrn Günther Gentschow Frau Irmgard Krüger Frau Edith Lindow Frau Barbara Neuser Zum 79. Geburtstag Herrn Reinhold Struck Herrn Horst Joachim Herrn Erwin Vorbeck Herrn Arno Wilfling Herrn Alfred Krüger Frau Gisela Gläser Frau Frida Alex Frau Erika Czyczykowski Zum 78. Geburtstag Herrn Manfred Schaake Herrn Erwin Rüh Frau Ursula Schmidt Frau Ruth Böge Frau Lore Gehrke Frau Inge Neumann Frau Anneliese Behm Zum 77. Geburtstag Herrn Rudi Müller Herrn Reinhard Voigt Herrn Manfred Schultz Herrn Manfred Braatz Herrn Heinz-Werner Bedarf Herrn Hans Räther Frau Ingrid Rüh Frau Inge Nitz Frau Hildegard Vorrath Frau Brigitte Röhrdanz Frau Astrid Müller Zum 76. Geburtstag Herrn Richard Schöffl Herrn Manfred Will Herrn Eberhard Kluck Frau Rosemarie Glagow

Frau Margot Hannemann Frau Johanna Wilke Frau Johanna Müller-Meister Frau Gisela Neumann Frau Brigitta Ossig Zum 75. Geburtstag Herrn Günter Knop Frau Ingrid Dieben Frau Ingetraud Varchmin Frau Helga Restel Frau Helga Lemke Frau Bärbel Stier Frau Anita Schmidt Zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Kurzawa Frau Inge Manske Frau Gisela Böttcher Frau Erika Stübner Frau Elisabeth Gärtner Frau Edeltraut Riewe Frau Christel Jahnke Frau Annemarie Brett Zum 73. Geburtstag Herrn Siegfried Wulff Herrn Manfried Paetz Herrn Manfred Straßburg Herrn Klaus Dieter Wende Frau Ursula Griebenow Frau Stojanka Dr. Lüpcke Frau Ruth Gehrke Frau Ingrid Rodewald Frau Elfriede Schaake

Frau Christine Latzkow Frau Anita Tetzlaff Zum 72. Geburtstag Herrn Joachim Kupke Herrn Georg Hasse Herrn Benno Swierczek Frau Sieglinde Blase Frau Rose Grond Frau Irmgard Kitzelmann Frau Herta Exner Frau Hannelore Miers Frau Gisela Wichert Frau Gisela Genz Frau Erika Neumann Frau Edeltraud Pick Zum 71. Geburtstag Herrn Joachim Hell Herrn Horst-Dieter Schneider Herrn Hansjoachim Radowitz Herrn Bernd Schwarz Frau Marianne Krause Frau Irene Räther Frau Christa Rückert Zum 70. Geburtstag Herrn Roland Züge Herrn Rainer Weidling Herrn Lothar Döbler Herrn Dietrich Krüger Frau Sabine Wilke Frau Johanna Neumann Frau Gisela Insel Frau Edith Quandt

Aufgrund § 36 des Meldegesetzes M-V vom 12.10.92 (GVOBl. M-V S. 578) möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk, einlegen müssen.

Ehejubiläen Juni 2013 Diamantene Hochzeit Eheleute Walter Heiner Klaus und Erika Kaufmann Eheleute Alfred und Irma Kutter Goldene Hochzeit Eheleute Manfred und Sieglinde Blase Eheleute Erhard und Inge Beyer Eheleute Rudi und Heidelore Nitz Eheleute Hannelore und Walter Arndt


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Jubilare Wo ist die Zeit nur geblieben – Edith Gerth feierte 90. Geburtstag (PN/EE). Das Telefon klingelt. Am anderen Ende erklingt ein Geburtstagslied. „Es ist mein Enkelkind“, freut sich Edith Gerth. Sie feierte am 19. April im betreuten Wohnen des Cura Seniorencentrums ihren 90. Geburtstag. „Die ersten Gratulationen kamen schon heute Nacht um 0.00 Uhr von Brigitte und Bernd“, berichtet die Jubilarin. „Heute Nachmittag feiern wir im engsten Familienkreis. 35 Personen ...“, ergänzt die gebürtige Pasewalkerin. Doch nicht nur die Kinder und Enkel kommen zum Gratulieren, auch die stellvertretende Bürgermeisterin Gudrun Baganz steht mit einem großen Blumenstrauß vor der Tür und überbringt die Grüße des Bürgermeisters, die der Stadt und die des Ministerpräsidenten unseres Landes. Für die stellvertretende Bürgermeisterin eine besondere Freude, denn die beiden Frauen kennen sich schon aus dem einstigen Arbeitsleben. „Bis 1985, da war ich 62 Jahre, habe ich gearbeitet“, erinnert sich Edith Gerth. Gelernt habe sie einst Buchhalterin. Sie arbeitete bis 1975 in Blumenhagen als Hauptbuchhalterin, davor im Krankenhaus und bis zum Eintritt 1985 ins „Rentnerdasein“ als Leiterin der Apothekenvereinigung. „Es war eine schöne Zeit, wo ist sie nur geblieben?“, fragt sich nicht nur das „Geburtstagskind“. Die Erinnerungen gehen zurück, an das Haus in der Prenzlauer Straße 11. Ihre vier Kinder ver-

Gudrun Baganz, stellvertretende Bürgermeisterin, überbrachte Glückwünsche und einen Strauß Blumen. Foto: Ernst

brachten dort eine unbeschwerte Kindheit und liebten die Nähkünste der Mutter. „Wir hatten immer die tollsten Kleider“, berichtet Tochter Brigitte. Inzwischen gehören neben den Schwiegerkindern auch sieben Enkel und neun Urenkel zur Familie. „Seit August 2009 wohne ich hier im Betreuten Wohnen und es gefällt mir sehr gut“, gesteht die Jubilarin. Hier habe sie ihre Selbstständigkeit und kann trotzdem alle Möglichkeiten des

Seniorencentrums nutzen. Begeistert nimmt Edith Gerth an den Senioren-Stadtrundfahrten teil, man muss schließlich wissen, was in der Stadt so alles passiert. Auch an den Feiern im Seniorencentrum, wie zum Beispiel zum Frauentag, sei sie immer dabei. Nicht aufgegeben hat sie ihre Leidenschaft für die Kreuzworträtsel. „Sie halten mich geistig fit“, betont die Jubilarin, die auch körperlich noch recht fit ihre Wege besorgt.

Öffentliche Bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Mitteilung der Stadt Pasewalk über die Einleitung des Planverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/91 „Wiesengrund“ nach § 2 Abs. 1 BauGB In der Sitzung der Stadtvertretung wurde am 02.05.2013 die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/91 „Wiesengrund“ durch die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/91 „Wiesengrund“ befindet sich nördlich der Karl-Liebknecht-Straße, westlich vom Friedrich-Ludwig-Jahn-Weg und südlich von der Schützenstraße. Im Süden ist das Plangebiet vom vorhandenen Graben L98 eingegrenzt. Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke in der Flur 26: Flurstücke: 31, 32/1, 33 und 34/5 Übersichtsplan (rechts) Das Planverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innen-


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entwicklung) durchgeführt. Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen, es sind voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung während der Sprechzeiten montags 09.00 bis 12.00 Uhr dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 09.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) bis zum 07.06.2013 informieren.

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Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der Planbereich nach § 1 Abs. 1 Nr.1 Bau NVO als Wohnbaufläche ausgewiesen. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/91 „Wiesengrund“ soll die Voraussetzung zur Errichtung von Einfamilienhäusern/Wohnhäusern geschaffen werden. Dieser Beschluss – STV/116/2013 wird hiermit bekannt gemacht. Pasewalk, den 03.05.2013

Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.37/12 „Wiesenstraße“ Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 02.05.2013 gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.37/12 „Wiesenstraße“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A. den textlichen Festsetzungen, Teil B und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes gleichzeitig auch die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wiesenstraße“ ( Parallelverfahren). Das Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk, nördlich der Bahnstrecke Stettin - Neubrandenburg, zwischen der Straße „Am Bollwerk“ und der Wiesenstraße in der Flur 28 der Gemarkung Pasewalk, der Teilflurstücke 88/5 und 122. Das ca. 0,2 ha große Gebiet wird wie folgt umgrenzt: im Nordwesten: durch die Wohnbaufläche ( Am Bollwerk) im Nordosten: durch Wiesen im Südwesten: durch die Bahnlinie und im Osten: durch Gärten Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.37/12 „Wiesenstraße“ mit der Begründung und dem Umweltbericht liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) in der Zeit vom 05.06.2013 bis zum 05.07.2013 zu folgenden Öffnungszeiten montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 07.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Landschaftsbild, Wasser/Oberflächenwasser, Boden, Klima/Luft und, Fauna vor: 1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom Februar 2013 2. Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 17.12.2013, Punkt 1 Wasserwirtschaft Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Fachbeiträge genommen werden. Weitere umweltrelevante Informationen zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37/12 sind aus der Begründung, dem Umweltbericht zu entnehmen.

Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 37/12 „Wiesenstraße“ Hinweise: Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können. Pasewalk, den 03.05.2013


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Amtliche Bekanntmachung Satzung über die erneute Veränderungssperre Nr. 33/11„Lindenstraße 1 BA“ nach § 14, § 16 und § 17 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 33/11 „Lindenstraße 1 BA“ Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 G zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.  Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (GVOBl. M-V S. 777) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk folgende Satzung:

§ 1 Zu sichernde Planung

Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 31.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33/11 1. BA und am 05.12.1012 die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 33/11 2. BA beschlossen. Zur Sicherung der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33/11 wird für den Bereich des 1. BA eine erneute Veränderungssperre angeordnet.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich der erneuten Veränderungssperre

Der räumliche Geltungsbereich der erneuten Veränderungssperre ergibt sich aus dem Übersichtsplan, als Bestandteil dieser Satzung, und umfasst nachfolgend aufgeführte Grundstücke der Flur 27 der Stadt Pasewalk: Flurstücke 516/2, 516/1, 515, 514, 513, 510/1, 510/7, 510/6, 510/5 und 510/2

§ 3 Rechtswirkungen der erneuten Veränderungssperre

Im räumlichen Geltungsbereich der erneuten Veränderungssperre dürfen: 1. a) Vorhaben i.S. des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. b) keine erheblichen oder wesentlich wertsteigende Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Änderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden. 2. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der erneuten Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der erneuten Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der erneuten Veränderungssperre nicht berührt. 3. Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der erneuten Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der erneuten Veränderungssperre

(1) Die Satzung über die erneute Veränderungssperre tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Sie tritt außer Kraft, wenn die Voraussetzungen des § 17 Abs. 4 oder Abs. 5 BauGB eintreten, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten. Hiermit wird gemäß § 16 Abs. 2, Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht, dass die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk am 02.05.2013 die erneute Veränderungssperre Nr. 33/11„Lindenstraße 1 BA“ als Satzung beschlossen hat. Übersichtsplan des räumlicher Geltungsbereiches der erneuten Veränderungssperre

Hinweis I. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt: „ Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“ II. Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird hingewiesen: Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in § 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Stadt Pasewalk beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wegen des Erlöschen möglicher Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Pasewalk, den 03.05.2013


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Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ Zu dem in der Stadtvertretersitzung der Stadt Pasewalk am 02.05.2013 gefassten Beschluss über die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung mit dem Umweltbericht erfolgt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung. Das Plangebiet wird begrenzt - im Norden durch die nördliche Trasse der beiden parallel verlaufenden 110 kV – Freileitungen; - im Westen durch den Gemeindewiesenweg; - im Süden durch die südliche Grenze in der Flur 43 des Flurstückes 9, die westliche und südliche Grenze des Flurstückes 21, die westliche Grenze des Flurstückes 41/6 und die südlichen Grenzen der Flurstücke 40/7 und 40/6; - im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Torgelower Straße sowie durch die nördlichen, westlichen und südlichen Grenzen des Einzelhandelsstandortes. Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden der Gemarkung Pasewalk. Der Geltungsbereich ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht hängt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 05.06.2013 bis zum 05.07.2013 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses. montags 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr dienstags 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.30 Uhr mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 15.30 Uhr donnerstags 08.00 bis 13.00 Uhr 14.00 bis 15.30 Uhr freitags 08.00 bis 11.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung mit dem Umweltbericht können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen vor: 1. Stellungnahmen - Ladesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege vom 19.03.2013, mit dem Verweis auf die Stellungnahme vom 11.01.2006. „Im Plangebiet sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand Denkmale bekannt und/oder zu vermuten.“ - Wasser- und Bodenverband vom 20.03.2013. Das verrohrte Gewässer 968.74060 aus Beton, darf nicht durch die Unterhaltung beeinträchtigt oder erschwert werden. 2. Protokoll des Scopings/zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am 26.03.2013 3. Schalltechnisches Gutachten, einschließlich den ergänzenden Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 19/05 A „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ vom 28.07. 2006 und vom 15.12.2006. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Stellungnahmen, in das Protokoll und in die Gutachten genommen werden.

Hinweise: Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können. Pasewalk, den 03.05.2013


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Amtliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplan Nr. 32/10 „Moorbrandwiesen“ der Stadt Pasewalk gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Aktenzeichen: 01096-13-40 Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 03.04.2013 Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in der Sitzung am 20.09.2012 den Bebauungsplan Nr.32/10 „Moorbrandwiesen“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Gemäß § 10 BauGB vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit geltenden Fassung wird die Genehmigung über die Satzung des Bebauungsplanes Nr.32/10 „Moorbrandwiesen“ hiermit bekannt gemacht. Das Bebauungsplangebiet befindet sich im Norden der Gemarkung Pasewalk, westlich der Torgelower Straße und ist ca. 3 km von der Pasewalker Innenstadt entfernt. Das Bebauungsplangebiet hat eine Größe von rund 60 ha und wird durch die folgenden Flurstücke der Flur 37 gebildet: 15/1, 16/1, 17/1, 18/1, 19/1, 20/1, 21/1, 22/1, 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Einzelnen wie folgt begrenzt: • Im Norden durch das Wegeflurstück 1, • Im Westen durch das Wegeflurstück 15/1, • Im Süden durch die Wegeflurstücke 16/1, 17/1, 32 und 49/2, • Im Osten durch das (überpflügte) Wegeflurstück 41, Flur 37 Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von 58,8 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.32/10 „Moorbrandwiesen“ ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen. Übersichtsplan (unmaßstäblich):

Mit der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk „PASEWALKER NACHRICHTEN“ tritt der Bebauungsplan gemäß der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk (Beschluss der Stadtvertretung vom 05.12.2012) mit der öffentlichen Bekanntmachung im Internet www.pasewalk.de am 21.01.2013 in Kraft. Jedermann kann in die Satzung zum Bebauungsplan Nr.32/10 „Moorbrandwiesen“ einschließlich aller seiner Bestandteile in die Begründung und in die zusammenfassende Erklärung während der Sprechzeiten

montags 09.00 bis 12.00 Uhr dienstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 09.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk geltend gemacht wird. Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt: „ Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“ Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.


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Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über den Bebauungsplanes Nr. 36/12 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ über 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB, 2. die Änderung des Geltungsbereiches und über 3. die Billigung des Entwurfes und deren öffentliche Auslegung In der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Pasewalk am 02.05.2013 wurde zum Bebauungsplanes Nr.36/12 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ folgender Beschluss gefasst: 1. das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen, auf die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu verzichten - von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen 2. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36/12 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ entsprechend der verkehrstechnischen Erschließung des geplanten Verbrauchermarktes von der Löcknitzer Straße anzupassen, 3. die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32/12 „RudolfBreitscheid-Straße“ vom April 2013, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich südlich der Innenstadt und besitzt eine Flächengröße von 2,55 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: • im Norden durch die Löcknitzer Straße, • im Westen durch die Straße An der Kürassierkaserne, • im Süden durch die Rudolf-Breitscheid-Straße und • im Osten durch die Straße Am Luisenplatz Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.36/12 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ mit der Begründung liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) in der Zeit vom 05.06.2013 bis zum 05.07.2013 zu folgenden Öffnungszeiten montags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr dienstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr donnerstags 07.30 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr freitags 07.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/12 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ liegen derzeit folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Landschaftsbild, Wasser/Oberflächenwasser, Boden, Klima/Luft und, Fauna vor: 1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 06.11.2012 2. Schalltechnische Begutachtung, Schallimmissionsprognose Geräuschquelle: öffentlicher Stra0ßenverkehr vom 07.03.2013

3. Schalltechnische Begutachtung zum Verbrauchermarkt Rechnerischer Nachweis des Geräusch-Immissionsschutzes der Nachbarschaft vom 25.01.2013 4. Baugrundstellungnahme zum Neubau des Verbrauchermarktes vom 05.04.2013 Im Rahmen der öffentlichen Auslegung kann Einsicht in die v. g. Gutachten/Fachbeiträgen/Stellungnahmen genommen werden. Der Flächennutzungsplan wird nach erfolgtem Bauleitplanverfahren auf dem Weg der Berichtigung angepasst. (§ 13 a Abs. 2 BauGB)

Hinweise: Nach § 4 a Abs. 6 Baugesetzbuch können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig (innerhalb der öffentlichen Auslegung) abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können. Pasewalk, den 03.05.2013

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –


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Rathaus Der Bürgermeister führt sein nächstes Bürgergespräch „Rathaus am Markt“ am Fr., 07.06.2013 in der Zeit von 9.30  Uhr bis 11.30 Uhr durch.

Hinweis: Informationen zu den Gremien der Stadtvertretung finden Sie ab sofort auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter der Rubrik Bürgerservice/ Bürgerinformationssystem.

Die nächste Bürgersprechstunde findet am Di., 25.06.2013 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Zimmer 1/09 (1. OG) des Rathauses statt.

Rückbau der ehemaligen Kinderkombination – Robert-Koch-Straße 6 a (PN/MH). Am 15.04.2013 hat der Rückbau der ehemaligen Kinderkombination Robert-Koch-Straße 6a begonnen. Die Kinderkombination war Ende der 70er Jahre für das junge Stadtviertel Oststadt gebaut worden. Mit der Wende war die Auslastung der Einrichtung zurückgegangen und die Einrichtung wurde geschlossen. Die Stadt Pasewalk als Eigentümer versuchte in den vergangenen Jahren das Objekt gewerblich zu vermarkten. Die OAS und der Deutsche Frauenbund waren einige Jahre dort Mieter. Jedoch konnte die Bewirtschaftung des Objektes nicht kostendeckend erfolgen. Da die Lage des Objektes, direkt in einem Wohnhof gelegen, zusätzliche Hindernisse in der Vermarktung hinsichtlich Lärmimmissionen und Zielverkehre erzeugte, musste auch die Art der gewerblichen Nutzung streng eingeschränkt werden. Mit der Entwicklung des Rahmenplanes für die Oststadt Pasewalks wurde sich für den Rückbau der ehemaligen Kinderkombination entschieden. In Vorbereitung der Rückbaumaßnahme musste die Schadstoffbelastung der Bauteile und Einbauten begutachtet werden. Außerdem ist die Beachtung des Artenschutzes eine wichtige Voraussetzung für die Genehmigung der Abrissmaßnahme. Am Objekt wurden neben Fledermäusen auch Mauersegler entdeckt, die geschützt werden müssen. Hierzu wird im Gewerbegebiet an der Friedenstraße ein Gebäudeteil im Rahmen der Reaktivierung der Flächen als Sommerquartier hergerichtet. Die Stadt Pasewalk hat als Auflage im Rahmen des Artenschutzes die Aufstellung einer sogenannten Rocketbox am Standort der ehemaligen Kita erhalten, die auch am Standort Nisthilfen sicherstellen soll. Die Rückbaumaßnahmen werden durch das sogenannte RSI-Programm der Städtebauförderung zu 90 % gefördert. Die Firma Otto Freerk aus Feldberg OT Dolgen hat den Auftrag für den Rückbau erhalten.

Rückbau der ehemaligen Kita in der Robert-Koch-Straße. Foto: Ernst

Die Arbeiten werden Ende Mai abgeschlossen. Die Fläche der ehem. Kinderkombination wird dann als Grünfläche hergerichtet.

Ausbau und Neugestaltung Stettiner Straße (PN/PM). Die Bauarbeiten an dem letzten Abschnitt der Stettiner Str. von der Ringstra-

ße bis zur Marktstraße wurden Anfang April wieder aufgenommen. Aufgrund des Winters ist ein Verzug von 4 Wochen entstanden. Der Kanalbau wurde in 2012 im Abschnitt zwischen der Marktstraße und der Baustraße eingebaut. Mit dem diesjährigen Baubeginn werden die Medien Trinkwasser und Gas durch die Stadtwerke Pasewalk im gesamten Abschnitt verlegt. Die Baumaßnah-

Die Baumaßnahme in Der Stettiner Straße verzögert sich durch den langanhaltenden Winter um ca. 4 Wochen. Foto: Ernst


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me ist hinsichtlich der Kanal- und Leitungsverläufe sehr kompliziert. Deshalb mussten die Gehwege und der Knoten Baustraße gesperrt werden. Eine zwischenzeitliche Öffnung des Knoten Baustraße/Stettiner Straße ist derzeit nicht möglich, da im Knoten mehrere Leitungen und Kanäle aufgrund der höhenmäßigen Zuordnung umverlegt werden müssen.

Die Archäologie hat, wie bereits im Nordkurier berichtet, am Bauanfang den Standort des Stettiner Tores gefunden. Bisher wurde über den genauen Standort des Tores immer wieder spekuliert. Die Untersuchung des Fundes ist spannend und wird einige Tage in Anspruch nehmen. Der Standort des Tores soll auch in der künftigen Gestaltung des Straßenbelages sichtbar werden.

Nr. 05/2013 Mit der Neugestaltung des Straßenraumes und dem Einbau einer Querungshilfe soll das sichere Überqueren der Straße ermöglicht werden. Es ist geplant, die Straße durch die Pflanzung von Bäumen und durch die Gestaltung der Hauseingänge aufzuwerten. Die Fertigstellung und feierliche Übergabe ist für September geplant.

Brücke zum Nachbarn Deutsch-polnische Konferenz: „ENTWICKLE DEIN UNTERNEHMEN! – Deutsch-polnischer Erfahrungsaustausch“ 21.03.2013 Karlino (PN/MU). Am 21 März 2013 hat in Karlino eine Deutsch-polnische Konferenz: „ENTWICKLE DEIN UNTERNEHMEN! – Deutsch-polnischer Erfahrungsaustausch“ stattgefunden. Die Konferenz richtete sich an kleine und mittlere Unternehmen in Polen und in Deutschland. Während der Konferenz wurden die grundlegenden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Unternehmensgründungen in Polen und Deutschland und die Geschäftsbedingungen in beiden Ländern besprochen. Die Konferenz wurde von dem Bürgermeister der Stadt Karlino, Waldemar Miśko und von Irena Stróżyńska von der POMERANIA eröffnet. Eine Einführung in das Thema war eine Präsentation von Łukasz Żak vom Enterprise Europe Network (EEN), der die Voraussetzungen der Geschäftstätigkeit in Polen und Deutschland verglichen hat. Weiterhin wurden Vorteile der Investitionen in der polnischen Sonderwirtschaftszone präsentiert. Über praktische Aspekte der Investitionsmöglichkeiten in Pasewalk hat die Vertreterin der Stadtverwaltung in Pasewalk, Magdalena Ullrich gesprochen. Die Teilnehmer haben sowohl von Industrie- und Gewerbegebiet als auch von der Tätigkeit des Technologiezentrums (TIP) erfahren. Viele Unternehmer waren an dem weiteren Kontakt mit dem Referat D-PL Wirtschaftsförderung bei der Stadtverwaltung in Pasewalk sehr interessiert. In weiteren Referaten wurden die Exportund Fördermöglichkeiten sowie die Unterstützung durch Kammern auf den beiden Seiten der Grenze vorgestellt. Zum Schluss der Konferenz haben die Teilnehmer an einer Besichtigung im Unternehmen der Holzbranche HOMANIT Polska in Karlino teilgenommen.

Während der Konferenz

Im Anschluss der Konferenz bestand die Möglichkeit einer Besichtigung des Unternehmens HOMANIT Polska in Karlino. Fotos: Stadt


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Mecklenburg-Vorpommern und Zachodniopomorskie: zwei feste Größen in Europa (PN/PM). „Wir in Europa“ lautete das Motto der Veranstaltung, das in Anbetracht der aktuellen Krise in der Europäischen Union auch auf dem von der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern organisierten Deutsch-Polnischen Wirtschaftskreis die Grundlage für eine angeregte Diskussion legte. Insgesamt, so lautete der Tenor am 9. April, sei die Region beiderseits der Oder auf einem guten Weg, obgleich es natürlich wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen gebe. Der Fachkräftemangel beispielsweise ist eines der zurzeit drängendsten Probleme in der Grenzregion. Nicht zuletzt deshalb bedarf es eines noch intensiveren grenzübergreifenden Handelns. Honorarkonsul Bartłomiej Sochański, langjähriger Begleiter des Deutsch-Polnischen

Wirtschaftskreises, gab zu bedenken, dass angesichts der aktuellen Entwicklungen in Südeuropa auch in Polen die Zahl der EU-Skeptiker kontinuierlich steige. Gleichwohl verwies er auf die Errungenschaften, die auch in Stettin und Westpommern erst dank der EU ermöglicht wurden und zu einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität in der Region beigetragen haben. Zu einem ähnlichen Schluss kam Andrea Herrmannsen, Leiterin der Abteilung „Europa und internationale Angelegenheiten“ in der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zwar werde das Land in Zukunft mit deutlich weniger Fördermitteln auskommen müssen, dafür würden jedoch klar umrissene Ziele gesetzt und umgesetzt. Demzufolge werde sich die zukünftige Förderung vor allem auf kleine

und mittlere Unternehmen, Forschung und Entwicklung sowie Bildung und lebenslanges Lernen fokussieren. Die Festigung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen der Woiwodschaft Westpommern und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist ein zentrales Anliegen der IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund organisiert sie monatlich den Deutsch-Polnischen Wirtschaftskreis, der durch die Teilnahme hochrangiger Experten und Gastreferenten aus Deutschland und Polen einen besonderen Stellenwert in der Grenzregion erlangt hat. Ansprechpartnerin in der IHK ist Dr. Agnes Kriszan, Tel. 0395/5597 307 oder agnes.kriszan@neubrandenburg.ihk.de.

Wirtschaftsmesse in Police 2013 (PN/KW). An dem Wochenende vom 20.– 21. April nahmen an der Wirtschaftspräsentation der deutsch-polnischen Grenzregion in Police kleine und mittelständische Aussteller teil. Die Aussteller stammten aus unterschiedlichen Branchen, darunter – Nichtregierungsorganisationen und Institutionen sowie Kommunen. Von der deutschen Seite der Grenzregion stellten ihre Angebote aus folgende Teilnehmer: - Bäcker Reichau aus Grambin - Stadtwerke Pasewalk - SCN Energy aus Torgelow. Auch die Stadt Pasewalk war mit der Förder- und Entwicklungsgesellschaft mbH und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald vor Ort. Die deutsch-polnische Wirtschaftsmesse Police 2013 wurde von einem kulturellen Rahmenprogramm mit polnischen Künstlern begleitet. Den Besuchern wurden zahlreiche Verkostungen, Sonderangebote und Prämien geboten.

V. l. n. r.: Katarzyna Werth, Mitarbeiterin Verwaltungsleitung, Bürgermeister der Stadt Pasewalk, Rainer Dambach und Bürgermeister der Stadt Police, Władisław Diakun, Foto: Gmina Police

Eine Erkundungstour in die polnische Metropole Stettin (PN/WZ). Die ADFC Kreisgruppe Oderhaff lädt alle Interessenten zu einer Mehrtagesradtour in die Metropole Stettin ein. Los geht es am Sonnabend, den 1. Juni 2013 um 9.00 Uhr ab Torgelow/Markt.

Am zweiten Tag ist eine Tour zum Dammschen See vorgesehen. Montag, den 3. Juni 2013 geht es zurück über Glambecksee und dem Grenzübertritt Blankensee. Die Tagestouren haben eine Länge von 60–70 km.

Das Hotel befindet sich im Zentrum von Stettin. Es ist eine volkssportliche Veranstaltung, die Erika und Werner Heller aus Ferdinandshof vorbereiten. Um Anmeldung wird gebeten. Tel: 03977/921391!


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Kultur und Museum Mittwochs im Museum (PN/AH). Anlässlich des großen Interesses der Pasewalker an der städtischen Archäologie veranstaltete das Museum, zuzüglich zum Ausstellungseröffnungsvortrag von Herrn Rahde zu den Grabungsfunden vom Neuen Markt, einen weiteren Informationsabend. Thomas Hoche hielt eine Rückschau auf über 16 Jahre Stadtarchäologie und reiste an die Punkte der Stadt, bei denen man beeindruckende Zeugnisse historischer Stadtgeschichte in Sand, Stein, Holz und Scherben wiederentdecken konnte. Foto: Gentz

Schüler im Museum (PN/AH). Den beginnenden Frühling mit wärmeren Temperaturen nutzten die Schüler der siebenten Klassen der Europaschule Arnold Zweig und die 5 a und b der Schlossbergschule für ihre Projekttage zum The-

Standrundgang mit Wolfgang Brose

ma Pasewalk und Mittelalter. Nach einem Stadtrundgang mit Wolfgang Brose und einer Führung in der Marienkirche mit Herrn Zur, fanden sich die Schüler abschließend im Museum der Stadt Pasewalk ein, um

dort ihr gewonnenes Wissen zu vertiefen und es auch ganz praktisch anhand eines Fragebogens zu überprüfen. Abschließend hatten alle Spaß daran, sich mit Rohrfeder und Tinte einmal auszuprobieren.

Besuch des Museums, Fotos: Schulen

Im Einklang – Malereien aus der Sommerakademie in Friedrichshof (PN/EE). Manuela Tölk ist ganz und gar fasziniert. „Die Bilder sind einfach genial“, sagt sie. „Die Farbgestaltung, Vielfältigkeit und Feinfühligkeit, ich bin begeistert. Man würde nie denken, dass sie von Menschen mit Handicap gemalt und gezeichnet wurden“, ergänzt sie. Dabei würde sie gern in die Gedankenwelt der Maler schauen. Im Einklang heißt die neue Ausstellung in der kleinen Galerie im Kulturforum Historisches U. „Die Arbeiten sind in der Sommerakademie in Fried-

richshof entstanden“, berichtet Ines Diederich. Sie und Jutta Bressem, Fachbereichsleiterin Schule und Kultur, haben sich auf den Weg gemacht und diese Ausstellung für die Pasewalker und ihre Gäste zusammengestellt. Beide Künstlerinnen kennen sich in dem Metier Malerei genau aus, haben sie doch schon viele Ausstellungen, auch internationale, organisiert. „Im Vordergrund der Sommerakademien steht die künstlerische Auseinandersetzung von Menschen mit und ohne Handicap“, be-

richtet Ines Diederich. Dabei ist es den Initiatoren wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten, sich verstehen und vertrauen und sich gerade über die künstlerischen Arbeiten den Menschen mitteilen. Zu den Künstlern gehört auch der 27-jährige Franz Diederich. Im Foyer der kleinen Galerie hängen 64 seiner Arbeiten. Sie sind in den letzten 10 bis 15 Jahren entstanden. Er berichtet ganz genau unter welchen Eindrücken diese Arbeiten entstanden. Für fünf Jahre


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arbeitete der junge Mann in den Werkstätten der GWW mit. Auch einige seiner damaligen Betreuerinnen beziehungsweise Betreuer sind zur Ausstellungseröffnung gekommen. Die Freude über ein Wiedersehen war da natürlich groß. „Wir sind ein kleiner Verein und alle ehrenamtlich tätig. Darum ist es für uns ein ganz besonderes Ereignis, das wir hier in den schönen Räumen des Hauses ausstellen können“, erklärt Stefan Kruse. Er ist für die sozialtherapeutische Musikarbeit und das Hofmanagement zuständig. Außerdem ist er der Streuobstbauer und Saftproduzent. Der Verein bewirtschaftet in Friedrichshof 13 den alten Gutshof. Neben Wochenendangeboten gibt es im Sommer auch immer die Sommerakademie „Grenzgang“. Menschen mit und ohne Handicap setzen gemeinsam künstlerische Bildungsangebote in den Bereichen Malerei, Plastik, Tanz, Theater, Film und Musik um. Interessenten können sich unter www.friedrichshof13. de informieren, oder unter 03968/211868 anrufen beziehungsweise eine Mail an: friedrichshof13@web.de schreiben. Die Ausstellung ist noch bis zum 04. Juni 2013, montags und mittwochs von 13.00– 16.30 Uhr zu sehen (oder nach telefonischer Vereinbarung: 03973/229400).

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Caroline Ewert und Stefan Kruse vom Verein haben eines der Models gleich mitgebracht. Moritz, so heißt der Hund, stand Andreas Hormann Model.

Zu den Künstlern gehört auch der 27-jährige Franz Diederich. Im Foyer der kleinen Galerie hängen 64 seiner Arbeiten.

Museumsfest: Vergangenheit erinnern – Zukunft gestalten (PN/EE). Auf die Pasewalker ist Verlass! Fast 200 Frauen, Männer und Kinder folgten dem Aufruf der Pasewalker Museumsleiterin Anke Holstein, um „Geschichte im Kleinen“ zu schreiben. Nachgestellt werden sollte der Grundriss des einstigen Pasewalker Rathauses aus dem Mittelalter und das war nicht gerade klein. Ausmaße von 55 Metern in der Länge und 16 Meter in der Breite zeugen von dem einst stattlichem Bau. Noch heute steht ein solches Bauwerk in Greifswald. Dokumentiert bei

den archäologischen Ausgrabungen vor 11 Jahren, kannte man den Standort ganz genau, um das Vorhaben in die Tat umzusetzen. „Es ist eine gemeinsame Aktion mit dem neugegründeten Förderverein um publikumswirksamer zu werden“, sagte die Museumschefin.“Zusammen mit der Ausstellung im Museum wollten wir die Stadtarchitektur und Archäologie mehr in den Mittelpunkt rücken. Entstehen sollte an diesem Tag auch etwas Bleibendes: Eine Postkarte, auf der alle Pasewalker - die dem

Aufruf zur Nachgestaltung des Grundrisses folgten - aus der Vogelperspektive zu sehen sind. Gar nicht so einfach! Tatkräftige Hilfe und Unterstützung leisteten dabei dem Fotografen und Mitglied im Förderverein, Winfried Gentz, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk. Aus dem Korb der Feuerwehrleiter in 23 Meter Höhe, setzte er alles ins richtige Bild. Nach dem Fotoshooting erwartete die Interessierten das Museum mit all seinen Ausstellungen und Exponaten. Darunter die


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Fast 200 Leute sind dem Aufruf des Museumsfördervereins und der Museumsleiterin Anke Holstein gefolgt und bildeten eine Menschenkette auf dem Grundriss des alten Rathauses aus dem Mittelalter.

Präsentation der alten Funde, das Modell des Marktplatzes sowie eine Dokumentation über den Markt. Kinder konnten sich im archäologischen Sandkasten ausprobieren und Dr. Egon Krüger bot Führungen zur Stadtgeschichte und zur jüdischen Geschichte an. „Es war eine ganz tolle Idee“, meinten Britt Michler und Maria Kubica aus Pasewalk zur Marktplatzaktion. Maria Kubica sagt: „Uns liegt Pasewalk sehr am Herzen, wir möchten, dass das wenige von der alten, noch vorhandenen Bausubstanz erhalten bleibt. Wir wissen aber auch von den knappen Kassen der Stadt. Unsere Idee ist ein Aufruf über Facebook zu einer Spendenaktion. Gerade junge Leute sind da im Netz unterwegs, um Neues zu erfahren. (Aus meiner Klasse bin ich wohl noch die Einzige die in Pasewalk geblieben ist.). Sie und wahrscheinlich die Eltern sind gern bereit, etwas für die alten Bauten zu tun“, mutmaßt die junge Frau aus Pasewalk.

Foto unten: Dieses gut erhaltene „Stück“ gehört zu den Ergebnissen der Stadtkernarchäologie in Pasewalk. Fotos: Ernst

Nach so vielen Aktivitäten am Museumstag schmeckte das Eis besonders gut.

Viel Spaß hatten die Nachwuchsarchäologen Nils Plagemann, Vincent Holstein und Justin Hasse zum Museumstag. Alte Scherben, Münzen und noch so allerlei wurden fein säuberlich ausgegraben.


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Benefizkonzert Deutsche Kriegsgräberfürsorge UER (PN/EE). Einen musikalischen Frühlingsstrauß präsentierte das Wehrbereichsmusikkorps I unter der Leitung von Major Alexandra Schütz-Knospe den Besuchern des Benefizkonzertes des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge UER im Kulturforum Historisches U in Pasewalk. Gerd Hamm, stellvertretender Kreisvorsitzender des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge UER, hieß die Gäste herzlich willkommen. Unter ihnen der stellvertretende Brigadekommandeur der Panzergrenadier-

brigade 41, Oberst Johannes Derichs, das Mitglied des Landtages, Andreas Texter und die stellvertretende Bürgermeisterin Pasewalks, Gudrun Baganz. „Es erwartet sie ein großes Musikerlebnis. Mit dem Erlös wollen wir etwas bewegen. Nicht nur die Kriegsgräberpflege, sondern auch die Suche nach Vermissten kann mit den Spenden finanziert werden. Es ist erstaunlich, wie viele Opfer noch gefunden werden“, sagte Hamm. Außerdem soll das Geschichtsbewusstsein der Menschen wachsen. Nur wenige kennen die

Schrecken des Krieges noch aus eigener Erfahrung. Die Gedenkstätten erinnern an die Schrecken des Krieges. Als kompetente Partner des Konzertes gewann der Verein die Sparkasse UER und die Stadt Pasewalk, die die Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung stellte sowie das Wehrbereichsmusikkorps I unter der Leitung von Major Alexandra Schütz-Knospe. Rund zwei Stunden erfreuten die Musiker die Gäste mit Melodien von Strobl, Bernstein, Lehár und vielen weiteren Komponisten.

Das Wehrbereichsmusikkorps I unter der Leitung von Major Alexandra Schütz-Knospe. Foto: Ernst

Lesen Letzter Bildband des Altkreises (PN/Dr.H.M.). Zwei Jahrzehnte Landkreis Uecker-Randow – da es ihn jetzt nicht mehr gibt, hat der Pasewalker Fotograf Rodrigo Kraus quasi zur Erinnerung den wohl letzten Bildband über den Altkreis zusammengestellt. Mit eindrucksvollen Fotos setzt er die Naturschönheiten und Sehenswürdigkeiten der Region an Uecker und Randow im wahrsten Sinne des Wortes ins Bild. Damit hat der Autor, der in der Vergangenheit schon mit Ausstellungen erfolgreich war, nicht nur eine wunderbare Erinnerung an ihre engere Heimat für die Einheimischen geschaffen, sondern gleichzeitig eine charmante Aufforderung an die Besucher des „Zweistromlandes“, sich näher mit der Region zu befassen. Der sehr gut als Geschenk geeignete Bildband mit dem Titel „Unsere Heimat Uecker-Randow“ wird mit Unterstützung der VR-Bank Uckermark-Randow eG gedruckt und erscheint am 15. Juni 2013 im Pasewalker Verlag Maaß. Vorbestellungen für die Start­auflage nimmt die gleichnamige Buchhandlung bereits entgegen.


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Verboten-verbrannt-vergessen – in Erinnerung gebracht (PN/EE). Am 10. Mai jährte sich zum 80. Mal der Tag der Bücherverbrennung. Zehntausende unliebsame Bücher wurden von den Nationalsozialisten in mehr als 20 Städten auf Scheiterhaufen verbrannt. Meist stammten sie von jüdischen Schriftstellern. „Wir wollten an diesen Tag erinnern, damit so etwas nie wieder passiert“, sagte Ewa Poddig von der Stadtbibliothek Pasewalk. Bereits vor einigen Jahren gab es eine ähnliche Veranstaltung mit großem Erfolg. Daran wollten die Bibliotheksmitarbeiterinnen anknüpfen. Gefunden haben die Organisatoren Pasewalker Frauen und Männer, Politiker, Stadtvertreter, Gewerbetreibende, heimische Künstler, ja sogar Schüler, die mitmachten. Und es wurde eine großartige Veranstaltung! Ganz viel Herzblut investierte dabei Waltraud Gundlaff. In ihren Händen liefen alle Fäden zusammen. „Wir tragen hiermit dazu bei, dass ein Herr Goebbels nicht siegt“, sagte die engagierte Frau. Und so moderierte sie, gab Hintergrundinformationen und schuf Übergänge zu den Schriftstellerinnen und Schriftstellern, die ins Exil getrieben, verfolgt und ermordet wurden. Gelesen wurden ernste und humorvolle Texte von Autoren wie zum Beispiel Bertolt Brecht, Oskar Maria Graf, Johannes R. Becher, Heinrich Mann, und Mascha Kaleko. Ihre Stimme liehen diesen Frauen und Männern unter anderem Torsten Koplin, Rüdiger Behrendt, Kerstin Lange, Heinz Müller, Marlies Kull, Dietmar Wohlgemuth, Beate Schlupp, Irina Rimkus, Benno Plassmann und viele weitere engagierte Frauen und Männer. Dabei sein wollten unbedingt Juliane Böttger, ehemals FSJ Kultur bei der Stadt Pasewalk, die extra zu dieser Veranstaltung aus Görlitz anreiste Bertolt Brecht Johannes R. Becher Albert Ehrenstein Albert Einstein Oskar Maria Graf Mascha Kaleko Alfred Kerr Irmgard Keun Gertrud Kolmar Else Lasker-Schüler Maria Leitner Heinrich Mann Selma Meerbaum-Eisinger Erich Mühsam Gabriele Tergit Armin T. Wegner Willi Wolfradt

und zwei engagierte Mädchen vom Kinderund Jugendbeirat UER: Lea Reinke und Britta Seegebrecht lasen aus „Poem“ von Selma Meerbaum-Eisiger. Eine Überraschung wurde für die circa 50 Gäste die Interpretation des Gedichtes von Else Lasker-Schüler durch Fine Kwiatkowski-Grafenhorst und Willehad Grafenhorst. Auf ihre ganz eigene Weise, nämlich musikalisch und tänzerisch, präsentierten sie das Gedicht. Nachbemerkungen: Veranstalter dieser Lesung war die Bibliothek der Stadt Pasewalk unter Leitung von Ewa Poddig, moderiert hat Waltraud Gundlaff. Ein weiterer Bericht folgt in der nächsten Ausgabe der Pasewalker Nachrichten im Juni. Nachfolgend die Liste der Autoren und ihrer Leserinnen und Leser. Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mitwirkenden.

Fine Kwiatkowski und Willehad Grafenhorst interpretierten das Gedicht von Else LaskerSchüler auf ihre ganz eigene Weise. Foto: Ernst

Auch Benno Plassmann ließ es sich nicht nehmen bei diesem Event dabei zu sein. Foto: Ernst

Gedicht Gedicht Erzählung Aphorismus Episode Gedicht Tagebuch Roman Gedicht Gedicht Reisereportagen Roman Gedicht Gedicht Streitschrift Roman Prosagedicht Aufsatz

Sigrid von Stein und Wolfgang Dietrich Irina Rimkus Holm-Henning Freier Rüdiger Behrendt Dietmar Wohlgemuth Andrea Schilling Benno Plassmann Beate Schlupp Gundel Ellmann Fine Kwiatkowski und Willehad Grafenhorst Mignon Schwenke und Marlies Kull Heinz Müller Britta Seegebrecht und Lea Reinke Manuela Ammon Gregor Kochhan Torsten Koplin Juliane Böttger Katrin Lange


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Wirtschaft Pasewalk als bewährter Standort (PN/KW). Der Bürgermeister, Rainer Dambach, und die Mitglieder des städtischen Wirtschaftsausschusses besuchten die hiesige Produktionsstätte der Firma „Unser Heimatbäcker“ GmbH. In dem Betrieb in der Gewerbestraße wird seit 1998 produziert. Der Hauptsitz der Verwaltung, sowie die Hauptproduktionsstätte befinden sich in Pasewalk. Es ist ein junges, familiengeführtes Unternehmen im Backwarenbereich. Der Qualitätsbeauftragte, Magnus Müller, führte die Delegation durch die Produktionsräume und erläuterte die Produktionsprozesse. Die gesamte Zahl der Mitarbeiter an dem Standort beträgt 150, darunter 17 Lehrlinge. Es wird an 6 Tagen die Woche produziert. Die Pasewalker Filiale ist eine der 101 in M-V und hat sich über die Jahre als Standort bewährt. Von hieraus wird Richtung Vorpommern-Greifswald, NordBrandenburg und Nord-Berlin ausgeliefert. Der Schwerpunkt der Filialen liegt im Bereich der Vorkassenzone in den verschiedensten Supermärkten. Cafés mit Sitzgelegenheiten gibt es unter anderem in Warnemünde, Wismar, Rostock, Pasewalk und Stralsund. Im Anschluss an die Führung hatte der Lebensmittelhersteller und Geschäftsführer Gerd Hundt zu einer Diskussion bei Kuchen und Kaffee persönlich eingeladen.

Jeweils 9 kg wiegt so ein Blätterteig-Klumpen, da hat Armin Klatt sein tun.

Bürgermeister Rainer Dambach und die Stadtvertreter Katrin Köppen und Reinhard Voigt hörten interessiert zu. Fotos: Stadt

Familienfreundliche Unternehmen in Uecker-Randow geehrt (PN/EE). Arbeit und Privatleben unter einen Hut zu bringen, ist manchmal gar nicht so einfach, verlangt es doch von den berufstätigen Frauen und Männern ein enormes Potenzial an Einsatzbereitschaft und Zeit. Oftmals stehen diese ohne Hilfe und Unterstützung in privater wie auch in beruflicher Sicht da. Doch es gibt sie, die Helfer. Nicht nur die Omas und Opas die mal schnell einspringen, sondern auch Betriebe die ihren Mitarbeitern Hilfe und Unterstützung geben. Am 17. April 2013 wurden in den Räumlichkeiten des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow, je zwei Betriebe aus Pasewalk und Torgelow vom Loka-

len Bündnis für Familie (LBfF) in UeckerRandow mit den Titel „Familienfreundliches Unternehmen, 2012“ ausgezeichnet. Sie beteiligten sich an dem dazugehörigen Wettbewerb den das LBfF mit der Projektleiterin Elke Ernst für die Region ins Leben rief. Gesucht wurden Betriebe und Unternehmen die ihren Mitarbeitern ermöglichen, Familie und Beruf möglichst gut unter einen Hut zu bringen. Dass das im Zeichen des demografischen Wandels und durch die einschneidenden Veränderungen in der Arbeitswelt mit seinen harten Wettbewerbsbedingungen gar nicht so einfach ist, wissen nicht nur die Vertreter der anwesenden

Unternehmen. Doch sie überlegten, berieten und schufen gute Bedingungen für ihre Mitarbeiter, die genau zu den Wettbewerbsschwerpunkten passten. Wettbewerbspunkte waren zum Beispiel: Gleitende Arbeitszeit, gutes Fachpersonal auch Anstellung junger Mütter mit Kleinkind, gemeinsamer Urlaub (beide Eltern zusammen mit Kindern), Stärkung des Zusammenhaltes Mitarbeiter – Betrieb – (Bewohner in Pflegeeinrichtung) – Kinder, Kooperation mit Kindereinrichtungen für soziale Betreuung, gegebenenfalls Beteiligung an Kindergartenkosten, Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen (öffentlich auch für Gäste und Interes-


PASEWALKER NACHRICHTEN sierte), Inanspruchnahme von Bildungsangeboten, ständiger Kontakt zu Mitarbeitern in Elternzeit, Vorsorgeuntersuchungen zur Arbeitssicherheit, Notfallbetreuung - kann das Kind nicht bei Oma, Kita usw. untergebracht werden, ist es möglich es im Haus kurzzeitig mitzubringen, wenn möglich auch Tagesmutter einsetzen. Die Resonanz auf den Aufruf sei gut gewesen, resümiert Peter Fels, Pressesprecher des Lokalen Bündnisses in UER. Zur Teilnahme am Wettbewerb spielte es keine Rolle, ob es sich um ein Unternehmen mit mehr als 1.100 Mitarbeitern handelte oder eine kleine Arztpraxis mit 11 Mitarbeiterinnen. Nach Eingang der Unterlagen wurden an Hand der Selbstauskunft der Betriebe die Kriterien der Familienfreundlichkeit überprüft. Unterschiedlich lang und ausführlich, eines hatten sich aber alle auf die „Fahnen“ geschrieben – die Aktivitäten Familie und Beruf möglichst gut in Einklang zu bringen. Und so konnten aus Pasewalk das Cura Seniorencentrum und die Neue Apotheke Am Markt und aus Torgelow das Unternehmen „e.dialog“ und die Praxis für sanfte Zahnmedizin Badzio & Fels ausgezeichnet werden. Entgegen nahmen die Auszeichnungen der Geschäftsführer des Cura Seniorencentrums Pasewalk, Daniel Grimm, der Inhaber der Neuen Apotheke Am Markt, Lutz Splettstößer, der Geschäftsführer des Unternehmens „e.dialog“, das in Torgelow eine Zweigstelle hat, Dr. Hubert Lechner sowie die Betriebsrätin Edda Eggers und Schwester Liane Konegen, die die Ehrung für die Arztpraxis entgegen nahm.

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Foto: LBfF

Bei einem kleinen Imbiss folgten interessante Gespräche. Sie gaben nicht nur den Ausgezeichneten, sondern auch den Vertreterinnen der Städte Pasewalk und Torgelow, mit ihren stellvertretenden Bürgermeisterinnen Gudrun Baganz und Marina Pröchel, sowie Stadtvertreter Patrick Dahlemann viele Anhaltspunke aus der Arbeit des Bündnisses und der Firmen. Zur Runde gehörte auch Susanne Sacher, Sachbearbeiterin OWiG/ AD im Job-Center Torgelow. Möglich wurde die schöne Veranstaltung durch die enge Zusammenarbeit mit den Frauen und Männern der Begegnungsstätte des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow. Ihnen galt

ein besonderer Dank. Und was kann schöner sein als das Lob der Gäste. “Es war eine sehr schöne, interessante Veranstaltung” und beim nächsten Mal würden wir gern wieder dabei sein. Auch 2013 können interessierte Betriebe einen Antrag zur Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen“ stellen. Kontakt-/Antragsformulare sind im Internet unter www.lokales-buendnis-ueckerrandow.de Stichpunkt Familienfreundliches Unternehmen herunter zu laden. Übrigens können auch Mitarbeiter eines Betriebes, wenn dieser familienfreundliche Aktivitäten vorweisen kann, diesen für die Auszeichnung vorschlagen.

Stadt Pasewalk präsentiert Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau (KFF) auf der Messe Aircraft Interiors Expo 2013 in Hamburg (PN/MU). Vom 9. bis 11. April 2013 fand in Hamburg die Messe Aircraft Interiors Expo statt. Die Stadt Pasewalk in Kooperation mit der Förder- und Entwicklungsgesellschaft der Uecker-Region mbH (FEG) nahm als Aussteller im Rahmen des Netzwerkes Hanse-Aerospace e. V. mit einem Gemeinschaftsstand teil. Seit März ist die Stadt Pasewalk Mitglied in dem Verband und kann dadurch an preisgünstigeren Vermarktungsveranstaltungen teilnehmen. HANSE-AEROSPACE e. V. ist ein Verband von mehr als 150 luft- und raumfahrt­ orientierten Unternehmen. Die Mitgliedsunternehmen repräsentieren ein breites Spektrum der Zuliefererindustrie von Entwicklungsbetrieben, Hersteller- und Wartungsbetrieben bis zu luft -und raumfahrtorientierten Dienstleistungsunternehmen. Weiterbildungsinstitute sowie Hochschulen und Universitäten runden das Spektrum ab. Rund vierzehn Prozent aller in der deut-

Bürgermeister Rainer Dambach im Gespräch, Foto: Stadt


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schen Luft- und Raumfahrtindustrie tätigen Fachkräfte sind in HANSE-AEROSPACE Mitgliedsfirmen beschäftigt. Die Flugzeugmesse fand schon zum zwölften Mal in Folge in Hamburg statt und wurde sehr gut von Firmen angenommen, die

Produkte und spezialisierte Dienstleistungen zur Flugzeugausstattung anbieten. Es stellten sich Firmen aus der ganzen Welt vor. Die Kommunikation fand hauptsächlich in englischer Sprache statt. Die Stadt Pasewalk hat mit Messewand, Katalog,

PASEWALKER NACHRICHTEN Pressemitteilungen, Datenbankeintragung, Broschüren und Handzetteln für das Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklungund Flugzeugbau (KFF) geworben und viele Unternehmensgespräche geführt.

Infos Spaß und Freude beim 5. Lindenbadtriathlon (PN/EE). Strahlender Sonnenschein, Lufttemperaturen um 15 ° C und eine Wassertemperatur von 20 Grad Celsius zogen zur Saisoneröffnung im Pasewalker Lindenbad um die 400 Besucher an. Die ersten Badelustigen standen bereits vor 10.00 Uhr vor dem Eingangstor des Bades, um endlich wieder in die Fluten zu springen. Und das strahlt wieder wie neu. Schwimmmeister Steffen Röhrdanz und seine Mitstreiter haben in den vergangenen Tagen und Wochen im Lindenbad geputzt und gewienert, defekte Teile ausgetauscht und gemalert, damit sich die Lindenbadbesucher wohlfühlen. Der neue Betreiber des Kiosk, Erhard Rutz und sein Team, verwöhnten die Besucher mit einem vielfältigen Angebot. Aber es gab an diesem Tag noch ein besonderes Ereignis. Zum fünften Mal startete der Lindenbadtriathlon. Laufen, Schwimmen, Tauchen und alles, was Spaß macht. Zwar waren es in diesem Jahr nur 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und nicht 40 wie im vergangenen Jahr, aber das tat dem Spaß und der Freude keinen Abbruch. Unter den Besuchern auch Bürgermeister Rainer Dambach, der allen Akteuren die bestmöglichen Erfolge wünschte. Vor Ort war auch das Freizeitzentrum Happy Together, das ein Volleyballspiel anbot. Für die Triathleten ging es um 14.00 Uhr mit dem Laufen los. Die verschiedenen Altersgruppen starteten getrennt zwischen weiblichen und männlichen Sportlern. Für den 8-jährigen Julian Szabo hieß es 1.300 Meter laufen, 200 Meter schwimmen und nach eigenen Kräften tauchen. Das Ergebnis errechnete sich aus allen drei Wettkämpfen. Als einzigen Starter fiel ihm auch der Sieg mit einer Gesamtzeit von 11 Minuten 49 Sekunden zu. Julian Szabo siegte auch im vergangenen Jahr in seiner Altersgruppe. Das größte Teilnehmerfeld, sowohl weiblich wie auch männlich, fand sich in der Altersklasse 11 bis 13 Jahre ein. Die Freunde und Aktiven spornten die Teilnehmer so richtig an. Hier holte sich, wie im vergangenen Jahr, Oskar Jedrzejewski (06:38) den ersten Platz. Nadine Altmann hatte die beste Zeit bei den Mädchen (08:58). Er-

Der Lauf beginnt …

… und dann ab ins Wasser. Fotos: Stadt

heblich größere Anforderungen wurden in den nächsten Altersklassen gestellt. Die 14 bis 17-jährige männliche Jugend hatte eine Strecke von 2.600 Metern und die weibliche Jugend 1.950 Meter zurückzulegen. Den ersten Platz bei den jungen Männern erkämpfte sich, wie im vergangenen Jahr, Lukas Michler (10:06). Junge Damen gin-

gen nicht an den Start. Auch nur zwei Starter gingen in der AK 18 bis 39 Jahre an den Start. Den „Zweikampf“ entschied Raik Jenß (mit 14:53) für sich. Damen fehlten auch hier. Mit Spannung erwartet, die Altersgruppe 40–49 Jahre. In Erinnerung aus dem vergangenen Jahr blieb Zuschauern und Gästen Jens Nickel. Er tauchte 75 Me-


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ter. In diesem Jahr waren es 50 Meter. Für diese Leistungen nahm er den Sieg (08:44) mit nach Hause. Auch hier – keine Damen. Die durchschnittliche Tauchlänge lag bei 20 Metern. Keine Dame, aber zwei Herren wagten sich in der letzten Startgruppe (der AK 50 bis 59 Jahre) an die Wettkämpfe. Den Sieg holte sich Joachim Reinhardt (18:52). Der Sieger aus dem vergangenen Jahr, Rudolf Hahnel, kam auf Platz zwei (22:16).

Die Sieger des Lindenbadtriathlons. Foto: Ernst

Was gibt es Neues aus dem Jugendzentrum „Happy Together“ (PN/EE). Chris Erhardt vom Jugendzentrum „Happy Together“ ist optimistisch. Die Besucherzahlen stimmen und ein neues, größeres Projekt ist eingereicht. „Mal sehen, ob es was wird?“ Außerdem haben wir einen zusätzlichen Raum erhalten. Zwar am Giebel, also nicht direkt an unseren Räumlichkeiten, aber er ist als Musikraum prima geeignet. Außerdem wollen wir den Besuchern die Möglichkeit geben, Gitarre spielen zu lernen. Den Unterricht bietet das Jugendzentrum kostenlos an. Auch denken wir daran eine Jugendband aufzubauen. Wird das Projekt genehmigt, stehen mir auch die nötigen Lehrkräfte zur Verfügung. Die Grundausstattung an Instrumenten ist bereits vorhanden. Natürlich kann jeder der Interesse hat, zu uns kommen und mitmachen. Auch totale Neueinsteiger, betont Erhard. Die Telefonnummer ist 03973/200333. Hilfe und Unterstützung hat der Leiter des Jugendzentrums durch Angelika Adler erhalten. Für ein Jahr ist sie über die Bürgerarbeit im Jugendzentrum tätig. Auch heute steht sie den jungen Leuten

Dank an Freiwillige (PN/Cura). CURA-Einrichtungsleiter Daniel Grimm bedankt sich bei den beiden Bundesfreiwilligen Christin Brandenburg (links) und Vivien Raabe (Mitte) für deren Einsatz. Beide Freiwillige haben während ihres Einsatzes überzeugt und können im Sommer mit der Ausbildung zum Altenpfleger in der Einrichtung beginnen“.

Foto: Cura-Seniorencentrum

Tom Schwarz (11), Jan Örtel (13), Tom Gollnick (15) und Jonas Örtel (11) sind fast jeden Tag im Jugendzentrum „Happy Together“. Hier gefällt es ihnen und sie finden immer eine interessante Freizeitbeschäftigung.

hilfreich zur Seite. Zu ihren Lieblingsbeschäftigungen gehören natürlich die Spiele am Computer, Tischtennis, Billard und Dart.

Hausaufgaben machen sie hier kaum, berichten die 11 bis 15 Jährigen, die gern die angebotenen Möglichkeiten nutzen.


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Kinderhilfsprojekt in Tansania Man soll dem Leib etwas Gutes bieten, damit die Seele Lust hat, darin zu wohnen Von Franziska und Tobias Breitfeld Es riecht süß und fruchtig in unserem Klassenzimmer. Mangos, Ananas, Melonen und Papayas, Gurken, Möhren, Tomaten, Zwiebeln und Auberginen liegen in ihren leuchtenden Farben bereit. Und nicht nur Obst und Gemüse funkeln, auch die Augen unserer kleinen Schülerinnen und Schüler strahlen. Für sie ist es ein besonderer Tag, denn wir veranstalten einen Projekttag zum Thema gesunde und ungesunde Ernährung. Die Kinder lernen spielerisch mit selbstgemalten Karten und Bildern, was gut für ihren Körper ist und was nicht, indem sie die Produkte an der Tafel in die gesund oder ungesund Spalte kleben. Der ein oder andere muss erst davon überzeugt werden, dass Zwiebeln („Davon muss ich aber weinen.“) und Karotten („Aber das schmeckt doch nicht.“) gesund, Cola und Bonbons dagegen schlecht für die Zähne und den Bauch sind („Meinem Bauch schmeckt das.“). Die Kleinen dürfen Obst und Gemüse anfassen und die Gerüche kennen lernen. Das ist ganz schön aufregend, gibt es frisches Obst und Gemüse zwar auf jedem noch so kleinen Markt zu kaufen, doch kommt beides in der täglichen Ernährung der Kinder so gut wie nie vor, eben so wenig wie Milchprodukte, Fisch oder Fleisch. Das tansanische Frühstück besteht üblicherweise aus einer Tasse Haferschleim oder einem Teigfladen, der Chapati genannt wird. Viele Kinder kommen jedoch auch ohne eine erste Mahlzeit gehabt zu haben in die Schule. Dort erhalten die Kleinen dank Spendengeldern mittags eine Tasse Haferschleim. Abends kommt gewöhnlich Ugali mit Soße auf den Tisch – eine zähe, klebrige Masse, die aus Wasser und Mehl besteht, welches aus der Cassavawurzel gewonnen wird. Bei wohlhabenderen Familien und in Privatschulen gibt es Reis mit Bohnen, aber auch hier sind Fisch und Fleisch eine Ausnahme. Wir schnippeln mit den Kindern Salate, wobei wir Augen und Ohren ganz besonders offen halten müssen, damit die kids sich mit den mitgebrachten Messern nicht verletzen oder die Leckereien sofort weg naschen. Bis zum Schluss konnten sie kaum glauben, dass sie all das Obst und Gemüse auch wirklich aufessen durften. Es ist ein riesiger Spaß für uns alle. Neben Spaß brachte diese Unterrichtseinheit den Kindern auch einen großen Erfolg ein, denn alle konnten in der mündlichen Naturwissenschaftsprüfung, die ein paar Wochen später statt fand, sämtliche Lebensmittel richtig zuordnen. Wir waren sehr stolz auf unsere Rasselbande. Wir selbst versuchen uns sowohl traditionell als auch gesund zu ernähren. Allerdings gibt es da einige Herausforderungen. Grundsätzlich gilt: habe viel Zeit, denn um jede Mango und jeden Bund Mchicha wird verhandelt. Wir haben viel Spaß daran und mit jeder neu gelernten Kisuaheli-Vokabel und den von den Einheimischen abgeschauten Tricks schaffen wir es immer den Preis deutlich zu verringern. Wichtig dabei ist, dass am Ende beide Seiten zufrieden sind und neben einem abgeschlossenen Geschäft auch noch einen netten Plausch geführt haben. Nach einem erfolgreichen Marktbesuch beginnt der zweite Teil der Lebensmittelgewinnung, denn in Afrika gilt für uns „Wazungu“: „Koch es, brat es, pell es oder vergiss es.“ Und daran halten wir uns. Wasser wird 5 bis 10 Minuten lang abgekocht, bevor es getrunken werden kann. Wir kaufen nur Obst, das schälbar ist (keine Sorge, die Auswahl ist groß) und Gemüse wird 20 Minuten lang in Trinkwasser und Essig eingelegt, bevor es gegessen wird. Anfangs

empfanden wir dieses Prozedere als sehr aufwendig, heute gehört es so selbstverständlich zu unserem Alltag, wie das Verhandeln. Und noch etwas hat sich verändert: in unserer Wohngegend ruft man uns nicht mehr wie jede(n) Weiße(n) „Mzungu“, denn unser Verhandlungsgeschick bei den Piki Piki (Motorradtaxi)-Fahrern, die wir stets von 1.500 tansanischen Schilling/Tsh (75 Cent) auf 800 Tsh (40 Cent) für die Strecke von unserem Haus zum Busbahnhof herunterhandeln, hat uns einen ganz eigenen Spitznamen eingebracht: mia nane, das Kisuaheli-Wort für 800. Und darauf sind wir wirklich ein bisschen stolz.

Fotos: Breitfeld


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kultur- & sporttermine Veranstaltungen in der Zeit von 26. Mai bis 28. Juni 2013

Klub der Volkssolidarität Am Markt 8 Tel.: 432110 27.05. 09.30 Uhr Vorstand Osteoporose 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Waffelbäckerei 28.05. 13.00 Uhr Skat- und Spielnachmittag 29.05. 14.00 Uhr Mensch ärgere Dich nicht! 16.45 Uhr Wir treiben Sport! 30.05. 14.00 Uhr Haben Sie ’ne Ahnung? (heiterer Quiznachmittag mit Brigitte) 31.05. 10.00 Uhr Kegeln an der Berufsschule 03.06. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Romméspieler treffen sich. 04.06. 14.00 Uhr Plaudernachmittag 05.06. 14.00 Uhr Bingo! 16.45 Uhr Wir treiben Sport! 06.06. 14.00 Uhr Wanderung durch die schöne Natur 07.06. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen. 10.06. 14.00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes 11.06. 09.00 Uhr Klubratssitzung 13.00 Uhr Skat- und Spielnachmittag 14.00 Uhr SHG-Angehörige 12.06. Wandertag in Jatznick 13.06. 14.00 Uhr Sommerfest im Pommernsaal 14.06. Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen. 17.06. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Würfelspieler treffen sich 18.06. 14.00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes 19.06. 14.00 Uhr BRH-Beratung 14.00 Uhr Waffelbäckerei 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich! 20.06. 14.00 Uhr Terrassencafé 21.06. 10.00 Uhr Kegeln an der Berufsschule Hilfe bei Einkäufen und Behördengängen 24.06. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Mensch ärgere Dich nicht! 25.06. 13.00 Uhr Skat- und Spielnachmittag 10.00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes 26.06. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag mit Brigitte 16.45 Uhr Die Sportgruppe trifft sich! 27.06. 14.00 Uhr Terrassencafé 28.06. Tagesfahrt der Ortsgruppe nach Feldberg 14.00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes

Arbeitslosenverband/ Arbeitslosentreff Tel.: 03973/443504 17309 Pasewalk An der Festwiese 24 28.05. 13.00 Uhr (Scheringer Straße 06) Radpartie – erleben Sie die Schönheit der Natur

29.05. 10.00 Uhr 30.05. 14.00 Uhr

04.06. 09.30 Uhr

11.06. 11.30 Uhr

12.06. 10.00 Uhr

13.06. 13.00 Uhr

18.06. 09.30 Uhr 18.06. 13.00 Uhr

27.06. 10.00 Uhr

27.06. 14.00 Uhr

und genießen Sie unseren Picknickkorb!. (ALT Löcknitz, Chausseestraße 70) Präventionsvortrag der Schuldnerberatung (Scheringer Straße 06) Frau Krause lädt ins Lesecafé ein. Nach der Buchlesung kann über „allgemeine Themen“ diskutiert werden. (An der Festwiese 24) Die Tiere auf dem Kinderbauernhof werden herausgeputzt und können besichtigt und gefüttert werden. (ALT Ueckermünde, Haffring 17) Vorbeugen ist besser als Heilen. Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. (ALT Ferdinandshof, Schulstraße 04) Präventionsvortrag • Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. (Scheringer Straße 06) Frau Knabe gibt „Schneiderlehrlingen“ Hilfe und Unterstützung (An der Festwiese 24) Tagesmuttis kommen mit den Kleinen zum Spielen ins Puppenhaus. (Scheringer Straße 06) Kommt mit uns zur Radpartie! 20km durch Wald & Flur! Fahrräder können ausgeliehen werden. (ALT Strasburg, Friedenstraße 15) Vorbeugen ist besser als Heilen. Die Schuldnerberatung gibt aktuelle Informationen. (Scheringer Straße 06) Frau Krause lädt in die Bücherstube ein und gestaltet eine farbenfreudige Lesung.

Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 8.00–16.00 Uhr Beratungszentrum „Lichtblicke“ Bewerbungshilfen Mo.–Mi. 8.00–15.00 Uhr Kleiderkammer/Möbelbörse Mo.–Do. 8.00–16.00 Uhr Fr. 8.00–15.30/14.00 Uhr Pasewalker Tafel Mo.–Do. 13.00–14.30 Uhr Fr. 12.00–13.00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11.30–13.00 Uhr

Lesestube

Mo., Di., 8.00–14.30 Uhr

Mi. 9.30–16.00 Uhr Kinderbauernhof Jeden Dienstag 12.30–15.30 Uhr Schaufütterung Miniaturenausstellung Im „Historischen U“ • Besichtigung nach Vereinbarung.

Arbeiterwohlfahrt Familienzentrum Friedenstraße 9 (ehemaliger Schlachthof) Tel.: 210033 27.05. 14.00 Uhr Besuch im Stadtmuseum 28.05. 14.00 Uhr Austausch von Handarbeitstechniken 29.05. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 30.05. 14.00 Uhr Nähen für Anfänger 03.06. 14.00 Uhr Besuch der Klinikzwerge 04.06. 14.00 Uhr Kreativ- Nachmittag 05.06. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 06.06. 14.00 Uhr Nähkurs 10.06. 14.00 Uhr Spiele- Turnier 11.06. 14.00 Uhr Handarbeitsnachmittag 12.06. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 12–13.30 Uhr Info des Mieterbundes 13.06. 14.00 Uhr Nähen für Anfänger 17.06. 13.00 Uhr Fisch- Essen 18.06. 14.00 Uhr Handarbeiten und klönen 19.06. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 20.06. 14.00 Uhr Nähkurs 24.06. 14.00 Uhr Spaziergang durch das Schwimmbad 25.06. 14.00 Uhr Austausch von Handarbeitstechniken 26.06. 10.00 Uhr Seniorensport mit Gedächtnistraining 27.06. 14.00 Uhr Nähkurs für Anfänger Sozialberatung vor Ort Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr Bzw. tel. Auskunft unter der Ruf-Nr. 03973/210033 möglich. Evtl. Änderung der angegeben Zeit bleibt vorbehalten

CURA-Seniorencentrum Pestalozzistraße 20 • Tel: 221-0 montags bis freitags 08.00–12.00 Uhr Betreuungsvormittag für an Demenz erkrankte Bürger in der Bibliothek/Rühmann-Restaurant 27.05. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 03.06. 14.00 Uhr Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant


Nr. 05/2013 07.06. 15.00 Uhr Gottesdienst der Evangelischen Kirche im Wintergarten 10.06. 14.00 Uhr Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 11.06. 15.00 Uhr Freuen Sie sich auf einen Lichtbildervortrag über Australien im Wintergarten 12.06. 14.00 Uhr Die Mitglieder der MSGruppe treffen sich im CURA-Wintergarten 15.00 Uhr Wir laden ein zum Tanztee in das Rühmann-Restaurant/Betreutes Wohnen 17.06. 14.00 Uhr Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 18.06. 14.00 Uhr Die Mitglieder des Behindertenverbandes treffen sich im CURA-Wintergarten 19.06. 17.30 Uhr Die „Pasewalker Plattgruppe“ trifft sich im Wintergarten 24.06. 09.30 Uhr Seniorensport mit der Physiotherapeutin im Betreuten Wohnen 14.00 Uhr Brettspielnachmittag im Betreuten Wohnen/Rühmann-Restaurant 26.06. 15.00 Uhr Katholischer Wortgottesdienst im CURA-Wintergarten

- 25 - Sprechstunde jeden 3. Mittwoch im Monat von 12.30–14.00 Uhr im Arbeitslosenverband, Scheringer Str. 6

Stadtbibliothek Grünstraße 59 Tel.: 20940 Öffnungszeiten: Montag/Freitag: 13.00–18.00 Uhr Dienstag/Donnerstag: 10.00–12.00 und 13.00–18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen

Stadtinformation im Rathaus Haußmannstraße 85 Tel.: 213995 oder 251 232 geöffnet zu den Öffnungszeiten des Rathauses

Museum Prenzlauer Str. 23 a Tel.: 433182 + 251233 Öffnungszeiten: Montag/Samstag geschlossen Dienstag–Freitag 10.00–13.00 und 14.00–16.00 Uhr Sonntag 14.00–18.00 Uhr Gruppen werden nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten durch das Museum geführt. Ausstellung: Ausstellung zur Pasewalker Stadtkernarchäologie „Altes vom Neuen Markt“. Die Ausstellung ist bis zum 23. Juni 2013 zu sehen.

DRK Ortsverein

Eisenbahn-Erlebniszentrum

Blutspende in der Freiwilligen Feuerwehr Pasewalk, Pestalozzistraße 24: 27.05. 14–18 Uhr 24.06. 14–18 Uhr 14.06. 13–17 Uhr Sykes, Torgelower Str. 40

Lokschuppen (EEZ) Öffnungszeiten: Das Eisenbahnerlebniszentrum öffnet vom 15. April bis zum 15. Oktober täglich in der Zeit von 10.00–18.00 Uhr: Führungen außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Anmeldungen unter Telefon 03973/216326.

Pommersche Landsmannschaft Am Lindenbad 1 Singegruppe immer dienstags jeweils um 15 Uhr im Kulturforum „Historisches U“ 03.06. 15.00 Uhr Schreibender Pommer 06.06. 15.00 Uhr Schreibender Pommer 07.–09.06. Bundesfrauentag in Lübeck – Travemünde 17.06. 09.00 Uhr 2. Stettinreise

Allgemeiner Behindertenverband Pasewalk e. V. Am Lindenbad 1 Tel.: 03973 225750 04.06. Besuch im Ueckermünder Tierpark 18.06. Monatliches Treffen im Cura-Seniorencentrum

VdK Ortsverband Pasewalk Tel.: 03973 443504

Jugendhaus „FlyIn“ An der Festwiese 38 Tel.: 210533 Öffnungszeiten: Montag bis Samstag von 14.30–21.00 Uhr Sonntag nach Vereinbarung. Unser Angebot: Projektarbeit Spiel & Spaß, Tischfußball, Tischtennis, Dart- und Gesellschaftsspiele. Kostenlose Raumvermietung an Schulklassen und Vereine. (Beamer und Projektionsleinwand für Präsentationen nach Voranmeldung) Neues Angebot: kostenloser Internetzugang für Kinder. Homepage: www.jugendhaus-flyin.de

PASEWALKER NACHRICHTEN

Evangelisches Pfarrbüro Große Kirchenstr. 08 17309 Pasewalk 25.05. 10.00 Uhr Schützengottesdienst in St. Marien 19.00 Uhr Konzert mit der Band Stop&Go und dem Gospelchor „Haert&Soul“ in St. Nikolai 26.05. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Propst Andreas Haerter in St. Marien 01.06. 10.00 Uhr Orgeltour durch schöne Dorfkirchen unserer Region, Anmeldungen bis 28.05.13 im Pfarrbüro unter Tel. 03973 21 36 02 02.06. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Pastor Andreas Behrens in St. Marien 14.00 Uhr Gehörlosengottesdienst in St. Marien 05.06. 19.30 Uhr Runde 2 in St. Marien 08.06. 19.00 Uhr Konzert mit dem Kammerchor Viva Cantica aus Bad Oeynhausen in St. Marien 09.06. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Propst Andreas Haerter in St. Marien 15.06. 11.00 Uhr Familiengottesdienst zum Gemeindefest in St. Marien 16.06. kein Gottesdienst 19.06. 19.30 Uhr Runde 2 in St. Marien 23.06. 10.00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 27.06. 15.30 Uhr Treff 55+ Kreis in St. Marien Mittwochs ist ab 14.00 Uhr Christenlehre in St. Marien. Freitags ist um 18.00 Uhr Junge Gemeinde in St. Marien. Gottesdienst in Dargitz Bitte den Aushang beachten! Gottesdienst in Stolzenburg Bitte den Aushang beachten!

Landeskirchliche Gemeinschaft Pasewalk (Haus Immanuel, Ringstraße 35) Infos unter Tel. 441330 26.05. 16.30 Uhr Gottesdienst 02.06. 16.30 Uhr Gottesdienst 04.06. 09.30 Uhr Bibelkreis 06.06. 09.00 Uhr Frauenfrühstück 09.06. 16.30 Uhr Gottesdienst 16.06. 16.30 Uhr Gottesdienst 18.06. 09.30 Uhr Bibelkreis 21.06. 15.30 Uhr Kindernachmittag 23.06. 16.30 Uhr Gottesdienst

Jugendtreff „HappyTogether“

Katholische Kirchengemeinde

Friedenstraße Wir haben für euch geöffnet: Mo.–Do. 14.00–20.00 Uhr und Fr 14.00–21.00 Uhr Unsere ständigen Angebote: Playstation, PCSpiele, Tischtennis, Dart, Billard, Tischfußball, Brettspiele und HA-Hilfe.

Mühlenstraße 19 Gottesdienste: 25.05. 17.00 Uhr Viereck 26.05. 09.00 Uhr Strasburg 26.05. 10.30 Uhr Pasewalk 30.05. 10.00 Uhr Viereck (anschließend Gemeindefest)


PASEWALKER NACHRICHTEN Wochentags-Gottesdienste: dienstags, 09.00 Uhr in Strasburg donnerstags, 09.00 Uhr in Viereck freitags, 09.00 Uhr in Pasewalk Maiandachten Viereck jeden Sonntag um 14.30 Uhr Strasburg jeden Dienstag vor der heiligen Messe um 9.00 Uhr Pasewalk jeden Freitag vor der heiligen Messe um 9.00 Uhr

Neuapostolische Kirche Gartenstraße Am Turm „Kiek in de Mark“ Gottesdienste jeden Sonntag um 9.30 Uhr und mittwochs um 19.30 Uhr in der Neuapostolischen Kirche in der Gartenstraße (Am „Kiek in de Mark“)

Evangelische Freikirche Christliches Glaubenszentrum Pasewalk Grabenstraße 38 Gottesdienste: sonntags 09.30 Uhr mittwochs 19.00 Uhr

Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Mühlenstraße 19, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen: Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222 Holzhof der Caritas: Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte: Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703

Schwangerschaftsberatungsstelle DRK Pasewalk Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 433066 Öffnungszeiten: Montag: 9.00–12.00 Uhr Dienstag: 9.00–12.00 und 14.00–18.00 Uhr Donnerstag: 9.00–12.00 Uhr Weitere Zeiten nach Vereinbarung

Eltern-Kind-Zentrum DRK Oskar-Picht-Straße 61 Tel.:03973-43 84 204 E-mail: kind@uecker-randow.drk.de dienstags 10.00–11.30 Uhr Krabbelgruppe und Elternfrühstück (Anmeldung erwünscht) 30.05. 10.00 Uhr Kleines Handpuppentheater (die Zootiere sind los)

- 26 - 06.06. 10.00–11.30 Uhr Besuch des Streichelzoos Pasewalk 10.06. Besuch der Ökostation Prenzlau 13.06. 10.00 Uhr Gemeinsames Kochen und anschließendes Mittagessen (Anmeldung erwünscht) 17.06. 10.00 Uhr 1. Hilfe am Kind 14.30 Uhr Ein musikalisches Miteinander 20.06. 10.00 Uhr Spielplatzerkundung 24.06. Elterncafé (gemeinsames Backen) 27.06. Badespaß im Lindenbad

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt DRK Oskar-Picht-Str. 1 Tel.: 2049975 o. 0170 8786848 Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr.: 9.00–12.00 Uhr Weitere Termine nach telefonischer Absprache auch in der häuslichen Umgebung.

Suchtberatungsund Behandlungsstelle Feldstr. 5, 17373 Ueckermünde Tel.: 039771 229920 Öffnungszeiten: montags: 10.00–12.00 Uhr dienstags: 09.00–16.00 Uhr donnerstags: 08.00–16.00 Uhr Weitere Zeiten nach Vereinbarung.

Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 255 502 Pflegeberater/in Tel.: 255 503 Sozialberater/in Erreichbarkeit: dienstags: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr donnerstags: 08.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Umfassende, kostenlose und unabhängige Beratung zu Fragen bei der Auswahl und Inanspruchnahme bundes- und landesrechtlich vorgesehener Sozialleistungen und sonstigen Hilfen.

Schiedsstelle Pasewalk Stadt Pasewalk Haußmannstraße 85 17309 Pasewalk Herr Franco Gurske, Frau Sybille Krause E-Mail: francogurske@web.de oder schriftlich – Änderungen vorbehalten –

Nr. 05/2013 an o. g. Adresse Die Post wird ungeöffnet an die Schiedspersonen weitergeleitet. Die jeweilige Schiedsperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Lebenshilfe Speicherstr. 4 Tel.: 2299800 16.00–17.30 Uhr PC-Treff 17.00–18.30 Uhr Theaterprobe

mittwochs: dienstags: Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter 0800 1110333 zu erreichen.

Feuerwehrmuseum Pasewalk Torgelower Str. 33 Öffnungszeiten: April bis Oktober sonntags 14.00–18.00 Uhr: oder nach Vereinbarung, Tel.: 432537 oder 0171/8024374 museum@feuerwehr-pasewalk.de

Pasewalker Schützengilde 1477 e. V. 25.05. ganztägig 20. Schützenfest in der Villa Knobelsdorff (das Programm entnehmen Sie bitte dem Innenteil) 04.06. Vorstandssitzung 08.06. Vereinsmeisterschaft Großkaliber, Lang- und Kurzwaffe 18.06. Vorstandssitzung

Handball Pasewalker Handballverein von 1990 e. V. Uecker-Sporthalle Spielort: Pasewalk, Uecker-Sporthalle Handballspielpause, Heimspiele bis einschließlich 10.–11.08.2013 Nächster Heimspieltag in der Uecker-Sporthalle ist der 17. und 18.08.2013 mit Spielen anlässlich der 1. Kinder- und Jugendsportspiele 2013 des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Nachwuchsmannschaften, weibliche jeweils Jugend B, Jugend C, Jugend D, Jugend E, Jugend F.

Hundesport Verein Deutscher Schäferhunde Pasewalk e. V. Vors. Günter Buse Tel.: 0177/7210214 Ausbildungszeiten mittwochs 18.00–20.00 Uhr sonntags 09.00–12.00 Uhr Interessenten melden sich bitte bei dem Vereinsvorsitzenden unter o. g. Nummer.


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kitas & Schulen Fotografie Projekt am Oskar-Picht-Gymnasium Pasewalk Ausstellungseröffnung: 17.06.2013, 15.30 Uhr im Rathaus

(PN/PM). In den vergangenen zwei Wochen setzten sich Schüler der neunten Klasse der Europaschule Oskar Picht unter Anleitung des in Berlin lebenden Fotografikers Sebastian Maiwind mit ihrer Stadt Pasewalk auseinander. „WIR und UNSERE Stadt“ war der Titel des fünf Tage dauernden Projekts, das seitens der Schule von Jana Semrau betreut wurde. Es ist einer von 35 Workshops, die auch in diesem Jahr wieder im Rahmen der landesweiten Aktion „Künstler für Schüler“ stattfinden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeitet seit nunmehr vierzehn Jahren erfolgreich mit dem Künstlerbund Mecklenburg und Vorpommern e. V. im BBK im Rahmen der Initiative „Kultur gegen Gewalt“ zusammen. Das Projekt forderte die Schüler zu einer tief gehenden Auseinandersetzung mit Ihrer Heimatstadt heraus. Themen wie Verarmung, Vereinsamung, Provinz und Großstadt, Familie, persönliche Träume und Perspektiven waren Gegenstand der gemeinsamen sehr intensiven Arbeit. Auf Stadtrundgängen beschäftigten sich die Schüler eindringlich mit dem Ort Pasewalk als ihren derzeitigen Lebensmittelpunkt und setzten sich fotografisch mit diesem Thema auseinander – Portraits, Architekturaufnahmen, Collagen, Plakatentwürfe und Textbeiträge entstanden – intensive inhaltliche Gespräche begleiteten die Arbeit. Am 4. Juni wird in Schwerin die Abschlussveranstaltung stattfinden. Im Anschluss daran werden die Ergebnisse des Workshops hier in Pasewalk öffentlich im Rathaus präsentiert und einem breiten Publikum vorgestellt. Dazu sind alle Interessierten recht herzlich eingeladen.

Fotos: S. Maiwind

Wer möchte mit uns seine Zeit verbringen? (PN/PM). Wir sind die Kinder und Erzieher vom Hort „Schlossberggeister“ auf dem Schlossberg in Pasewalk. In unserem Hort haben wir noch Platz für alle, die nach der Schule gern mit uns zusammen sein möchten. Schöne und interessante Nachmittage erwarten euch. Neben gemeinsamen Mittagessen, Hausaufgaben erledigen und spielen, haben wir noch mehr zu bieten z. B.:

- Projekt „Kleine Forscher“ - Yoga - verschiedene Entspannungsmöglichkeiten - Basteln, Musik - Feiern von Festen - Ferienspiele Na, neugierig geworden? Kommt und seht euch bei uns um. Wenn es euch gefällt, bleibt einfach bei uns. Wir freuen uns.


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Dank an Pasewalker Kinder (PN/PM). Viele Schul- und Kindereinrichtungen waren dem Aufruf gefolgt und hatten für das Museum zur Weihnachtsausstellung über „Geschichten und Traditionen zur Weihnachtszeit von vor 80, 50 und 30 Jahren“ viele weihnachtliche Objekte gebastelt. Am 07.05.2013 überbrachten der Bürgermeister, Rainer Dambach und die Museumschefin, Anke Holstein auch in der Funktion der Vorsitzenden des Fördervereins des Museums, die Preise an die ers-

ten 5 Gewinner der Bastelarbeiten in Form von Bastel- und Schreibmaterialien (gespendet von PARO) und einer Urkunde. Insgesamt 11 teilnehmende Einrichtungen hatten mitgewirkt und rund 250 Besucher des Museums haben ihre Lieblingsobjekte bewertet. Folgende Platzierungen haben sich ergeben. Der 1. Platz ging an den DRK Hort „Pantoffelparadies“, die einen eigenen Weihnachtsbaum kreierten. Platz 2 ging an die Kita „Am

Der selbst kreierte Weihnachtsbaum.

Die Kinder des DRK Hortes „Pantoffelparadies“ nahmen den 1. Preis vom Bürgermeister Rainer Dambach entgegen.

Der selbstgebastelte Adventskranz.

Über den 2. Platz freuten sich die Kinder der Kita „Am Mühlentor“.

Mühlentor“ mit ihrem Adventskalender, bestehend aus einer großen und 24 kleinen Kerzen, Platz 3 an die Kita „Haus der fröhlichen Jahreszeiten“, die einen Adventskorb mit Naturmaterialien gestaltete. Einen hängenden Adventskranz mit roten Bändern und 24 Kerzen bastelte die Evangelische Grundschule „Nikolaischule“ und erhielt dafür den 4. Platz. Den 5. Platz sicherte sich die Kita „Kinderhaus Regenbogen“, die ebenfalls einen Adventskranz bastelte.


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Pasewalker Seifenkistenrennen heiSS begehrt (PN/EE). Wer hätte das gedacht, dass das Seifenkistenrennen in Pasewalk weit bekannt ist. Die Crew des Wolgaster THW jedenfalls hörte davon am Rande einer Weiterbildungsveranstaltung und war auch gleich Feuer und Flamme für dieses Projekt. „Bei uns gibt es diese Veranstaltung nicht“, berichten die Mädchen und Jungen, aber es hat uns so begeistert und Spaß gemacht, dass wir auch im nächsten Jahr dabei sein wollen. Und so gehörten sie, wie auch die Mannschaft aus Bergen, zu den 18 Mannschaften die in diesem Jahr beim Seifenkistenrennen dabei waren. Eingeladen hatten die Freiwillige Feuerwehr Pasewalk, der Ortsverband des THW und zum ersten Mal auch das DRK Pasewalk. Sie schickten auch zum ersten Mal die gemischte Rotkreuz Jugendmannschaft Uecker-Randow ins Rennen. Mit einem guten Ergebnis. Mit „Lotte“ eroberten sie gleich die Herzen der vielen begeisterten Zuschauer, die dicht gedrängt zu beiden Seiten der Marktstraße standen. Zur Siegerehrung wurde ihnen dafür der Sonderpreis zuerkannt. Doch bevor es so weit war, kämpften sich die Aktiven durch die beiden Wertungsläufe. Mit reichlichem Schwung, von der Startrampe Höhe Marktplatz versehen, ging es die 125 Meter lange Strecke hinab. Dabei hatte so manch einer ganz schön „Bauchkribbeln“. „Wir haben unsere Messtechnik „aufgerüstet“, sagt René Haase von der Wehr. In vielen Stunden ihrer Freizeit haben die Kameraden die Messtechnik zusammengebastelt und auch vorfinanziert. Doch sie hat so einige Tücken. „Wir suchen alte Verkehrsampeln oder Baustellenampeln und/oder Sponsoren, die uns dabei unterstützen. Für unsere Zwecke, zur korrekten Zeitmessung, würden wir sie dann schon umbauen“, meint René Haase. Wie wichtig das ist, zeigten die Ergebnisse. So dicht wie in diesem Jahr waren sie noch nie. An den Start gehen durften nur Teilnehmer, deren Vehikel lenk- und auch bremsbar war. Die Einsatzbereitschaft stellte die technische Abnahme fest. Vom superschnittigen Alu-Renner bis zum robusten Zweisitzer war wieder alles vertreten. „Max eins und zwei haben die Kinder selbst gebaut“, sagt Eckhard Tieke, Projektleiter der Max Akademie in Strasburg. Gesponsert von der Coca-Cola-Stiftung werden hier Kinder ein Jahr in einem sozialen Projekt betreut. Interessant und schnittig jedenfalls waren sie alle. Von den Zuschauern an der Rennstrecke angefeuert, ging es um Minuten und Sekunden. Su-

Nicht nur Tom erhielt von Opa Manfred ein neues Auto, auch die Schwester Lucy. Sie fuhr auf Platz sieben. Hier mit den drei Siegern.

Viele Zuschauer standen entlang der „Rennstrecke“ und feuerten ihre Favoriten an.

per in Form die Favoriten der Siegerteams aus dem vergangenen Jahr. Bei den Teams Familie Vahl und Familie Ritschel mussten neue Fahrzeuge her. Die Fahrerinnen und Fahrer passten nicht mehr in ihre Renner. Nachdem Christian Vahl im vergangenen Jahr den Siegerpokal mit nach Hause nahm, musste er sich in diesem Jahr mit einer Gesamtzeit von 00:20,90 und dem dritten Platz begnügen. Der Pommernblitz aus Bergen fuhr auf Anhieb auf den zweiten

Platz (00:20,86). Die Fahrerin ging in Pasewalk das erste Mal an den Start. Den heiß umkämpften Sieg nahm beim 9. Seifenkistenrennen das Team Ritschel 1 „Tom Car“ mit nach Hause. Opa Manfred aus Prenzlau baute den neuen „Rennwagen“, damit Tom wieder in das Vehikel passt. Bürgermeister Rainer Dambach, Wehrführer Michael Helpap und der Ortsbeauftragte des THW, Wolfgang Hahn, übergaben die Urkunden und Pokale.


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Den ersten Platz nahm Tom Ritschel vom Team Ritschel 1 „Tom Car“ mit nach Hause.

Die Jugendmannschaft des DRK erhielt mit Cindy Döhring aus Eggesin und Felix Sievert den Sonderpreis. Fotos: Ernst


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Neuer Markt und Laufstegfest gefällt den Pasewalkern und Gästen (PN/EE). An Höhepunkten fehlte es den Pasewalkern Anfang Mai wahrlich nicht. Gleich zwei Ereignisse hielt der 3. Mai für die Bürger bereit. Bevor das Laufstegfest alle in seinen Bann zog, wurde erst einmal der Neue Markt seiner Bestimmung übergeben. Und was da entstand, kann sich wirklich sehen lassen. Schöne Rabatten, Spielgeräte für die Kinder, Bänke, auch der Trinkende fand seinen Platz und viele, viele Blumen, die sich als Frühblüher schon mal in Szene gesetzt haben. Es fehlte nur noch die offizielle Einweihung. Für zwei Herren sicherlich nicht so ungewöhnlich, aber für den Jüngsten unter ihnen doch ein ganz besonderes Ereignis. Zumal der junge Mann, namens Ole Schwarz, an diesem Tag seinen 10. Geburtstag feierte. Gemeinsam mit Bürgermeister Rainer Dambach und Ulrich Nikolaus, dem Chef der Krackower Straßen- und Tiefbaugesellschaft, durchschnitt er das weiß-blaue Band. Der alte „Neue Markt“ wurde seinem Namen schon lange nicht mehr gerecht“, sagte Dambach während der Eröffnung. Die Gesamtkosten für die Neugestaltung betrugen 1,5 Millionen Euro. Der größte Teil kam aus der Städ-

Durchschnitten das Band: Bürgermeister Rainer Dambach, Ole Schwarz und Ulrich Nikolaus

tebauförderung. Aber immerhin ein Drittel musste die Stadt berappen. Insgesamt wurden in den eineinhalb Jahren Bauzeit 8.400 Quadratmeter Erde bewegt. Dambachs Dankeschön ging an alle Mitwirkenden für die gute Zusammenarbeit und die geleistete Arbeit, das gute Miteinander der

Ein seltenes Bild: die Bauarbeiter der Firma Röwer auf dem Laufsteg

Baufirmen und der archäologischen Begleitung. Und letztendlich an alle ansässigen Anwohner und Firmen für ihr Verständnis. Umgestaltet wurde der Neue Markt nach den Plänen der Berliner Landschaftsarchitektin Dagmar Kahlert. In den Händen des Ingenieurbüros D. Neuhaus & Partner, unter


Nr. 05/2013 Mitwirkung der Firma Reik Schade-Elektroplanung, liefen alle Fäden zusammen. Beteiligt waren auch viele Pasewalker Firmen. Die Stadtwerke legten die Leitungen, die Firma Haß übernahm die Installation und das Gartencenter Dr. Ulrich Zimmermann zeichnet für die Begrünung. Während die Kinder die Spielgeräte in Beschlag nehmen, haben sich die Flächen um den aufgebauten Laufsteg vollgefüllt. 27 große und kleine Models stehen bereit, um die neueste Frühjahrsmode zu präsentieren. Ganz schön staunten die Zuschauer, als statt der schicken Models, die Bauarbeiter der Firma Röwer auf dem Laufsteg flanierten. Sie holten sich einen Kasten Bier vom Ende des Laufstegs ab, ein kleines Dankeschön der Stadt an die Bauarbeiter. Nach diesem Auftritt konnte die Models nichts mehr von ihrem Auftritt abhalten. G&M Moden gab den Auftakt. Juel-Design mit ihrer zauberhaften Kindermode, Sport 2000 und Gina Laura, Cult-Jeans und Schuhe aus dem Schuhhaus Funk folgten. Ganz schön aufregend für die Models, denn ein 30 Meter langer Laufsteg muss erst ohne Zwischenfälle bewältigt werden. Zum ersten Mal präsentierte der Salon PicoBello eigenständig seine Frisuren zu den Themen Einschulung, Jugendweihe, Abi beziehungsweise extravagant. Seinen Ausklang fand das Event mit dem Auftritt des Tanzclubs Pasewalk/Strasburg. Eine schöne Veranstaltung, die der Gewerbeverein da auf die Beine gebracht hat, schwärmen die Besucher, die nach so viel Mode die Annehmlichkeiten der aufgebauten Lokalitäten ausgiebig nutzen. Und auch die waren sehenswert.

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27 große und kleine Models standen bereit, um die neueste Frühjahrsmode zu präsentieren.

Seinen Ausklang fand das Event mit dem Auftritt des Tanzclubs Pasewalk/Strasburg. Fotos: Ernst – Gewerbliche Anzeige –


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Impressionen 150 Jahre Eisenbahnstrecke Pasewalk–Stettin

Fotos: Ernst


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150 Jahre Eisenbahnstrecke Pasewalk–Stettin – Ein Ausflug in die Geschichte (PN/EE). Nicht nur für die Eisenbahnfans waren die Feierlichkeiten zum 150. Bestehen der Bahnstrecke Pasewalk–Stettin ein wahres Mekka. Alte Schlepper und Autos und vor allem eine in Aktion befindliche Dampflok faszinierten die Pasewalker und deren Gäste. Seit 10 Jahren war es nicht mehr möglich, eine Lok unter Dampf zu sehen. Dementsprechend groß war das Interesse. Schon vor dem offiziellen Einfahren in den Bahnhof hatten sich Fans und Schaulustige vor dem Bahnhofsgebäude eingefunden. Die Kaiserlich-Königliche Regimentskapelle spielte zur Begrüßung. Damen vom Arbeitslosentreff flanierten in historischen Kostümen vor dem Bahnhof und auf dem Bahnsteig. Pünktlich 10.45 Uhr lief der Zug aus Berlin kommend auf Gleis eins ein. Dort wartete schon das Begrüßungskomitee in historischen Uniformen. Für seine ausgezeichnete Pflichterfüllung, der Zug kam pünktlich an, bekam Lokführer Hartmut Wedler vom Chef des Pasewalker Erlebniszentrums, Hans-Jörg Görl, eine goldene Taschenuhr überreicht, genau dem historischen Geschmack entsprechend. Während sich der Bahnsteig in ein historisches Flair hüllte, liefen auf dem Vorplatz schon die Vorbereitungen zum Start der „Dampf-und-Diesel-Rallye“

Pasewalk-Stettin. Klar, dass auch hier die alten „Schätze“ an den Start gingen. Begleitet wurde das Treiben auf dem Bahnhofsvorplatz von den „Organen der Staatsmacht der DDR“. Polizeiautos, Motorräder, ja selbst der Ikarus-Protokollbus Erich Honeckers war vor Ort. Am Start der Rallye Autos aus den verschiedensten Zeitepochen der Automobilgeschichte. Während sich die Automobile in Bewegung setzten, ging das Treiben im Eisenbahnerlebniszentrum weiter. Auf dem gesamten Gelände präsentierten sich Oldtimer und Fahrzeuge von Straße und Gleis. Händler boten Modellbahnartikel und Bücher an. Besonderer Anziehungspunkt die Präsentationen auf der Drehscheibe am Lockschuppen, Fahrten mit dem Nostalgiewagen, der Handhebeldraisine und für Kinder die Fahrten mit der 5-Zoll-Echtdampf-Lok „Kerstin“ sowie die Aktivitäten mit Bodo und seinem Bagger. Gut besucht waren, unter anderen, auch die Ausstellungen zur Telefontechnik im Wasserturm sowie die der Schilder mit den Kennzeichen der Loks im Klubraum des Lokschuppens. „Das ist unter den Sammlern Goldstaub“, betonen Dieter Rieck und Sebastian Meinke, die seit vielen Jahren Mitglieder bei den Eisenbahnfreunden Ueckertal sind. Die Da-

men des Arbeitslosenverbandes kamen in historischen Kostümen und einem bunten Programm. Hans-Jörg Görl ist erst einmal zufrieden, es hat alles gut geklappt. Das Fest zum Jubiläum konnte aber nur durch die Beteiligung der vielen Partner so gut gelingen. Insbesondere auch durch das Technikmuseum in Stettin, der Stadt Pasewalk und Police und dem Schweriner Verein für Eisenbahnuniformen. Dieser hatte für den Vereinsvorsitzenden des Pasewalker Eisenbahnerlebniszentrums, Hans-Jörg Görl, eine besondere Überraschung. Der Chef der Gruppe, Historiker für Verkehrsgeschichte Peter Falow, übergab für die Sammlung des Eisenbahnzentrums eine spezielle Brille für das Dampflokpersonal. Außerdem wurde die Veranstaltung durch die Europäische Union, die Pomerania, die Sparkassenstiftung, die Shell-Tankstelle sowie viele weitere Spender unterstützt. Ein kleiner Wermutstropfen trübte das Fest jedoch. Der Dampfzug sollte eigentlich bis Stettin fahren. Leider erteilte die polnische Seite keine Genehmigung, obwohl alles abgesprochen war. So fuhren die Reisenden bis Löcknitz. Von da ging es mit Bussen zum Stettiner Hauptbahnhof und dann mit einer historischen Straßenbahn zum Technik-Museum der Stadt.


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Nun kann die Schule losgehen (EE). Eigentlich ist ja noch ein bisschen Zeit bis zur Einschulung der neuen ABCSchützen. Aber für die Frauen und Männer des Lokalen Bündnisses für Familie UER und des Demokratischen Frauenbundes in Torgelow laufen die Vorbereitungen dafür schon auf Hochtouren. Auch in diesem Jahr gibt es wieder, die nun schon zur Tradition gewordene, Schultaschenaktion. „Ein enormer logistischer Aufwand ist damit verbunden“, berichtet Birgit Falk vom Lokalen Bündnisses für Familie UER. Die vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin gesponserten Schultaschen werden in Pasewalk zwischengelagert. Je nach Bedarf müssen sie zur Kontakt- beziehungsweise Ausgabestelle nach Torgelow geholt werden. Dabei finden die Akteure große Hilfe und Unterstützung bei der Torgelower Polstermöbel Firma (TPM), die den Transport hierher übernimmt. „Wir ziehen alle an einem Strang, nur dadurch ist diese umfangreiche Aufgabe zu bewältigen“, sagt die Koordinatorin des Projektes Birgit Falk. Eltern, die nicht so gut betucht sind, haben die Möglichkeit, eine Schultasche zu erhalten. „Die Anmeldungen dafür laufen wieder über die Kitas, die dann die Schultaschen

Foto: Ernst

hier abholen“, betont sie. Natürlich gibt es in diesem Jahr auch wieder eine zentrale Schultaschenübergabe, die voraussichtlich am 27. Juni mit unserem Ministerpräsiden-

ten Erwin Sellering in Torgelow stattfindet. Kitas, die gern dabei sein möchten, können sich beim Demokratischen Frauenbund dafür anmelden, Tel.: 03976/204251.


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Vereine Endlich ist er da, der Frühling – Frühlingsreigen mit dem pommerschen Chor der VS (PN/EE). Endlich ist er da, der Frühling. Und damit er nicht wieder entschwindet sangen die Chöre und Gäste gemeinsam zum Frühlingsreigen der VS aus vollem Herzen. Alle Vögel sind schon da und viele weitere bekannte Weisen gehörten dazu. Eigentlich könnte der Refrain des Liedes von Gundula Schaffer „Habt ein bisschen Zeit für uns, dann lasst uns singen, Lieder erklingen ...“ auch das Motto des Frühlingsreigens, der Veranstaltung des pommerschen Chores der Volkssolidarität, sein. Jedenfalls traf es genau die Herzen der Frauen und Männer, die aus den Gruppen der VS aus Koblenz, Blankensee, Krugsdorf, Viereck, Stallberg und Rothenburg kamen. Einer der es sich nicht nehmen lassen wollte, bei dieser Veranstaltung dabei zu sein war der 92-jährige Herbert Heinrich. Er war der älteste Besucher der Veranstaltung. Brigitte Klüver, Leiterin des Chores, begrüßte die Gäste mit einem Frühlingsgedicht und der Hoffnung, das der nun endlich vorbeischauende Frühling auch bleibt. Sie und ihre Mitstreiter vom Chor hatten nichts unversucht gelassen, um den Nachmittag so frühlingshaft wie möglich zu gestalten. Die Singegruppe aus Sandförde, mit ihrer Leiterin Gundula Schaffer, gab den Auftakt zur Veranstaltung. Sie treffen sich ein Mal in der Woche um ihrer Leidenschaft zu frönen. Leider, so beklagen die Mitglieder, fehlt auch uns der Nachwuchs. An diesem Nachmittag jedenfalls fehlte es ihnen nicht an Sängern. Gemeinsam wurde der Frühling mit all seinen schönen Liedern herbeigerufen. So ein schöner Frühlingstag bringt natürlich auch Überraschungen. Und das waren stattliche Männer mit Zylinder. Der Zylinder-Hut-Chor unter der Leitung von Ottokar Krüger aus Jatznick machte den Damen und Herren seine Aufwartung. Keine Frage, natürlich gefiel es dem Publikum. Weiter ging es mit der Seniorentanzgruppe Harmonie aus Pasewalk. „Es war toll“, freuten sich die Gäste im Kulturforum Historisches U. Die Tänzerinnen selber waren doch ein wenig skeptisch. „Ich war so aufgeregt, ich weiß gar nicht, ob ich alles richtig gemacht habe ...“, aber wer weiß

Seit 2006 organisiert der Pommersche Chor der Volkssolidarität diese Veranstaltung immer wieder zur Freude seiner begeisterten Fans.

Im Angebot für die Damen schicker Modeschmuck. Fotos: Ernst

das schon. Den Frühlingsreigen beschlossen an diesem Tag die Organisatoren mit ihren Frühlingsliedern. Seit 2006 organisiert der Pommersche Chor der Volkssolidarität diese Veranstaltung immer wieder zur Freude seiner begeisterten Fans. „Das soll auch so bleiben“, meint Brigitte Klüver. Nur wäre – Gewerbliche Anzeige –

es schön, wenn sich auch hier ein paar neue sangesfreudige Mitstreiter fänden. Trotz der knappen Zeit wollte sie ihren Dank unbedingt an die vielen Mitstreiter und Helfer vom Historischen U und die Klubbesatzung der VS, unter der Leitung von Frau Zimmermann, aussprechen.


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Die Störche sind wieder da – 12. Storchenbegrüßung der Neuzeit (PN/EE). Die Störche sind wieder da! Gerade noch rechtzeitig zur angekündigten Storchenbegrüßung der Zickentorgemeinde hielten sie Einzug in ihr Nest auf dem „Kiek in de Mark“. Traditionell traf man sich auf dem Gelände des Stammlokals, dem Hotel am Park. In diesem Jahr sogar mit fantastischem Wetter. Waldemar Krüger ist jedenfalls voll auf zu frieden. „Wir haben kein Kosten und Mühen gescheut, um die traditionelle Storchenbegrüßung durchzuführen. Die Stadt hat etwas spendiert und die Besucher. Das Hotel am Park hält schon das 12. Jahr durch, meint Krüger.“ Schon am frühen Nachmittag tummelten sich im Garten des Hotels viele Kinder auf den Spielgeräten. Hüpfburg, Trampolin, Bundespolizei, THW am Kletterbaum, Kindermaskerade, Jugendfeuerwehr, Treckerfahrten, dazu Kinderkarussel und viele Leckereien für Groß und Klein zogen alle magisch an. Nicht fehlen durfte an diesem Tag das Puppenspiel. Familie Rieck und Dana Korth, ehemals Pasewalker Puppenbühne, zeigten das von Jutta Rieck extra für diesen Tag geschriebene Stück „Vorsicht! Krokodil entlaufen“. Klar doch, dass es nicht nur den kleinen Zuschauern gefiel. Für Jutta Rieck wahrscheinlich die Abschiedsvorstellung. Aus gesundheitlichen Gründen übergibt sie den Staffelstab an ihre Puppenspielerin Dana. Für die langjährige Mitarbeit gab es ein großes Dankeschön. Ein Leckerli gab es für Gerda und Susi, die Leasingziegen aus Roggow, die Maskottchen des Vereins. Ein paar grüne Grashalme gab es für sie schon in einer Ecke des Gartens, während ein nachgebildetes Ebenbild der Ziegen die Besucher am Eingang begrüßte. „Karl der Große muss die heimische Behausung hüten“, sagt Besitzerin Birgit Fester. Der Ehemann muss arbeiten und der Ziegenbock hat doch ein bisschen zu viel Kraft für die Frau. Mit viel tschingerrassa bumm, wie Krüger sagt, startete die Prozession mit vielen Lampions durch die Stadt zum Prenzlauer Tor. Vorneweg hoch auf, zwar nicht dem gelben Wagen, aber auf dem roten Hänger, das Pommersche Blasorchester. Am Prenzlauer Tor angekommen, hieß es für Waldemar Krüger verdienstvolle Mitmenschen mit der Rammdösigkeitserklärung auszuzeichnen. Mit dieser Ehre wurde Ralf Schröder bedacht. Er darf sich ab sofort „Treckerfahrer der Rammdösige“ nennen. Für Nachwuchs in der Gemeinde wurde gesorgt. Die sechsjährige Marie Schröder und die siebenjährige Hames Alqalkili wurden zu Jungstörchen gekrönt. Sie dürfen sich jetzt Jungstorch Cora beziehungsweise und Jungstorch Anne nennen.

Viele Dankesworte gingen an Jutta Rieck. Jahrelang bezauberte sie vor allem das junge Publikum mit ihren Stücken rund um Storch und Co.

Die sechsjährige Marie Schröder und die siebenjährige Hames Alqalkili wurden zu Jungstörchen gekrönt. Sie dürfen sich jetzt Cora und Anne nennen. Fotos: Ernst

Stolz erhielten sie aus den Händen der Initiatoren Krüger und Michler die Ehrung. Nicht fehlen durfte der Chef an der „Konserve“ Manfred Graiczarek. Er sorgte für tolle Musik und Stimmung. David und Robert bliesen zum Abschluss der Krönungszeremonie hoch oben aus dem Korb der Feuerwehrleiter auf Trompete und Horn. Was die Zickentorgemeinde über sich sagt: Die Tradition der Zickentor- und Storchengemeinde soll auf das Jahr 1423 zurückgehen. Im Mittelalter wurden Storchennestunterlagen auf Häuser angebracht und auf Kosten der Gemeinde gepflegt. Da der Storch als Glücksbringer galt, fühlte sich die gesamte Gemeinde verantwortlich. Sich darauf besinnend, entstanden 1883 die Pasewalker Torgemeinden. Mit einem

festlichen Umzug wurden die neuen Storchenhorstunterlagen durch die Stadt transportiert und danach aufgestellt. Eine Urkunde vom 18.September 1934 zeugt von der Anbringung eines Storchennestes auf dem Prenzlauer Tor. Zur Storchentorgemeinde gehörte das Prenzlauer Tor und der Turm „Kiek in de Mark“. Die Zickentorgemeinde betreute den Pulverturm und das Mühlentor. In jedem Jahr wurden die Storchennester erneuert. Das Vereinslokal war die Gaststätte „Torquelle“ in der Prenzlauer Straße und nach 1945 die Gaststätte „Zur Klause“ in der Klosterstraße. Die Zickentorgemeinde hatte ihr Stammlokal im Hotel „Monopol“ in der Bahnhofstraße. Das neue Stammlokal ist das „Hotel am Park“.


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Bürgermeister mit Verstärkung beim Aufwiegen angetreten (PN/EE). „Der Balken bog sich ganz schön durch“, sagt Walter Striecker und wiegt dabei den Kopf hin und her. „Ich hatte wirklich Bedenken, dass er durchbricht“, ergänzt er. Dabei denkt Striecker an die große Aktion mit dem Bürgermeister und den gespendeten Lebensmitteln zugunsten der Pasewalker Tafel. Und die ließ sich wirklich sehen. 220 Kilogramm Konserven, Süßigkeiten, Gemüse, Kartoffeln und vieles mehr ließen den Bürgermeister, der sich sogar Unterstützung durch Stadtvertreter Ralf Schwarz holte, in die Höhe schnellen. Da half auch kein rucken und biegen, die beiden blieben in luftiger Höhe. „Die Bürger haben sehr gute Lebensmittel gebracht“, freut sich Gerda Striecker, die ehrenamtlich die Chefin des Verbandes, Regine Hiller, unterstützt. Und Regine Hiller ergänzt, „wir haben noch zusätzlich von der Neubrandenburger Tafel zwei Paletten Croissants geholt. Sie wurden uns von dort angeboten, sodass wir auch einmal andere Sachen im Angebot haben. „Allen Spendern dafür unseren herzlichen Dank“, sagen die beiden Frauen. Einen besonderen Dank will Regine Hiller aber an den Bürgermeister geben, der sich trotz seiner vielen Aufgaben wieder bereit erklärt hat, bei dieser Aktion mitzumachen. Für die vielen Schaulustigen war es jedenfalls eine Freude zuzusehen. Vorangegangen war dem Spektakel die Übergabe der neuen Voliere im Kleintierzoo. „Die alten Verschläge der Tiere waren nicht nur zu klein, sondern auch nicht mehr schön“, meint Regine Hiller. Bürgermeister Rainer Dambach übergab eine kleine Spende für den Streichelzoo. Als Gäste konnten die Mitarbeiter des Arbeitslosenverbandes Bürgermeister Rainer Dambach, Susan Mirasch und Marco Heller von der Sparkasse, Stadtpräsident Norbert Haack und Stadtvertreter Ralf Schwarz sowie Irina Rimkus begrüßen. Als kleines Dankeschön für die Spender, sowie für Unterhaltung für die „Großen“, sorgten Liedermacher Harald Wandel aus Neubrandenburg und Torsten Koplin mit ihrem Programm „Leselust & Sangesfreude“. Hiermit werden sie auch noch in weiteren Orten unterwegs sein. Die kleinen Gäste amüsierten sich dagegen beim Pup-

Aufwiegen des Bürgermeisters Rainer Dambach und des Stadtvertreters Ralf Schwarz, Foto: privat

Übergabe der Spende für den Streichelzoo. Foto: privat

pentheater und den vielen Spielangeboten auf dem Gelände des Arbeitslosenverbandes. Bei Kaffee und Kuchen, Soljanka, leckeren Bratwürsten oder frisch geräu-

cherter Forelle ließ es sich so richtig gut plaudern und den Frühling genießen. Seinen Ausklang fand der Abend mit einem schönen Lagerfeuer.


PASEWALKER NACHRICHTEN

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Großes Familienvolksfest am 1. Mai organisiert vom Arbeitslosenverband Pasewalk (PN/RH). Das Hoch Regine sorgte am 1. Mai für herrliches Wetter und sehr viele Pasewalker Bürger und Gäste nutzten die Gelegenheit und besuchten das 21. Familienvolksfest auf der Festwiese des Arbeitslosenverbandes. Eröffnet wurde das Fest im Beisein von Gerd Hamm, Sozialamtsleiter im Landkreis Vorpommern-Greifswald, der die herzlichsten Grüße der Landrätin überbrachte sowie der stellvertretenden Bürgermeisterin, Gudrun Baganz. Begleitet wurde das Fest weiterhin von Bürgermeister Rainer Dambach und der stellvertretenden Landtagspräsidentin Beate Schlupp. Gäste des Tages waren auch eine Abordnung aus Police unter Leitung des Bürgermeisters Władisław Diakun. Unterstützt wurde der Arbeitslosenverband durch den Treffpunkt Hilfsbereitschaft e. V. Strasburg, durch die Stadt Pasewalk, durch mehrere Arbeitslosentreffs und durch eine Vielzahl Privatpersonen und Familien. Dafür recht herzlichen Dank! Die Rossower Schalmeienkapelle sorgte für die richtige Stimmung auf dem Festplatz und ganztägig gab es ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm auf der Tanzfläche. Zur Modeparty am Nachmittag war alles bis zum letzten Platz besetzt. Aber auch die vielen Sportstätten waren Anlaufpunkt dieses Tages und die Sieger erhielten jeweils einen Pokal. Die Kinder an der Mal- und Bastelstraße und am Maibaum wurden liebevoll umsorgt bzw. für den Tag chic geschminkt. Einige der Besucher konnten sogar mit einem kleinen Preis nach Hause gehen und für das leibliche Wohl wurde reichlich gesorgt.

Ein buntes Programm erfreute Groß und Klein.

Eine Delegation der Partnerstadt Police um den Bürgermeister Władisław Diakun besuchte das Familienfest. Fotos: Verein

60 Jahre im Roten Kreuz (PN/PM). Henriette Putzier, geb. Dähn, begann ihre DRK Mitgliedschaft in Nieden nahe Pasewalk. Am 21. März 1953 wurde sie Mitglied im DRK Kreisverband Pasewalk, ihr erster Mitgliedsausweis ist von Dr. med. Stöck von Ranken unterzeichnet. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des DRK Kreisverbandes Uecker-Randow e. V. und Vorsitzender des Ortsvereins Pasewalk Uecker-Randow-Tal, Kurt Minow überreichte im Rahmen eines festlichen Rotkreuz-Treffs der Kameradin Henriette Putzier im Auftrage des Präsidenten des DRK Dr. Rudolf Seiters sowie des Präsidenten des Landesverbandes M-V und Mit-

glied des EU-Parlaments Werner Kuhn die Urkunde und Ehrennadel für 60 Jahre Mitgliedschaft im DRK. Er würdigte in kurzen Ausführungen das Rotkreuzleben von Putzier. Henriette Putzier war eine der Ersten, die im Roten Kreuz als Rotkreuzschwester für den Bahnhofsdienst ausgebildet wurde. Sie gehörte 1955 zum Betreuungspersonal des Bahnhofdienstes des DRK auf dem Pasewalker Bahnhof, wo sie bis zur Auflösung als Mitarbeiterin und später als Leiterin ihre Tätigkeit ausübte. Die ersten 10 Jahre waren wohl die aufregendsten ihrer Tätigkeit. Es kamen Züge mit Umsiedlern aus OstPreußen, Ferienzüge mit Kindern aus dem

südlichen Teil der damaligen DDR, die Erholung an der Ostsee erhielten. Es wurden Getränke wie Tee und Malzkaffee verabreicht. Es wurden Pflaster, Binden ausgegeben und auch schon mal der Krankenwagen bestellt, um die Kinder zu versorgen. Es gab immer ein offenes Ohr für die Belange der Reisenden, insbesondere für Mutter und Kind. Henriette Putzier denkt zurück: „Ich weiß gar nicht mehr, wie viel Flaschen ich für Babys gekocht oder aufgewärmt habe. Bei jedem Wetter standen wir zu zweit am Zug, betreuten Behinderte, ältere Menschen oder Mütter, die viel Gepäck mit sich führten. Es war immer eine kleine Geste der Hilfe am Menschen.“


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Im Ehrenamt war sie Mitglied im Kreiskommitee und bildete Schüler in der AG „Junge Sanitäter“ aus. Diese stellten ihr erworbenes Wissen beim Kreisausscheid unter Beweis. Sie war eine gute Seele beim Blutspenden, immer einen fröhlichen Spruch auf den Lippen für den Blutspender, da schmeckte die Bockwurst noch mal so gut. Viele Jahre begleitete unsere Henni, wie sie liebevoll genannt wird, die Blutspende und viele andere Dinge im Roten Kreuz. Rege nimmt sie am Rotkreuzleben im Ortsverein teil, soweit es ihre Gesundheit zulässt. Für ihre gute Arbeit im DRK wurde sie mit der Hufeland-Medaille, dem Treueabzeichen in Gold u. a. mehrfach geehrt. Wir wünschen ihr alles Gute und Liebe! Der DRK-OV Pasewalk-Uecker-RandowTal Kurt Minow Vorsitzender

PASEWALKER NACHRICHTEN

Henriette Putzier nimmt die Ehrung anlässlich Ihrer 60-jährigen Mitgliedschaft entgegen. Fotos: Verein

Fräulein H. Dähn (Putzier) 2.v.re. mit den Schülerinnen. Wer kann sich Fräulein H. Dähn (Putzier) 2. v.li. in Nieden bei der Ausbildung daran noch erinnern?

536 Jahre Pasewalker Schützengilde 1477–2013

20. Schützenfest

Am 25.05.2013 findet das 20. Schützenfest der Pasewalker Schützengilde 1477 e. V. in Pasewalk, Villa Knobelsdorf statt. Alle Interessenten, Bürger und Gäste unserer Stadt sind herzlich eingeladen. Mit Unterstützung durch die Stadt, Sparkasse, Stadtwerke Pasewalk, Villa Knobelsdorff und weitere Sponsorn! Programm 09.30 Uhr 10.00 Uhr 10.45 Uhr 11.00 Uhr 11.15 Uhr 11.30 Uhr 12.00 Uhr 14.00 Uhr 17.30 Uhr 18.00 Uhr

Eintritt: frei! Sammeln der Vereine und Gäste an der St. Marienkirche Gottesdienst in der St. Marienkirche Abmarsch von der St. Marienkirche–Marktstr. über den Markt mit Halt an der Apotheke Splettstößer Salutschießen vor der Apotheke Splettstößer Weitere Marschroute: Über den Markt in Richtung Prenzlauer Tor, Oskar-Picht-Str. Halt an der Gedenkstätte – Kürassierdenkmal mit Kranzniederlegung. Weitere Marschroute: Oskar-Picht-Str, Kalandstr. rechts in die Schulstr., Baustr., Gr. Ziegelstr. Villa Knobelsdorf Begrüßung der Gäste, feierliche Königsproklamation sowie Übergabe der Erinnerungsschleifen. Mittagessen: Gegrilltes und Erbseneintopf • Geselliges Beisammensein Luftgewehrschießen für die Bevölkerung, Gäste und Vereine Siegerehrung Ende der Veranstaltung

• Gastronomische Betreuung: Ab 11.00 Ausschank und Grill durch Villa Knobelsdorf und Erbseneintopf durch die Feuerwehr • Kaffee und Kuchen: Arbeitslosenverband Pasewalk • Spaß und Spiel: Mal- und Bastelstraße Fußballtorwandschießen • Musik: Spielmannszug Stralsund


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Vereine stellen sich vor Der Verein Sportangler „An der Uecker“ Pasewalk e. V. (PN/VEREIN). Der Verein ist aus der Ortsgruppe Pasewalk des damaligen Deutschen Anglerverbandes (DAV) hervorgegangen. Die Ortsgruppe hatte in Pasewalk eine jahrzehntelange Tradition und zeitweise weit über 100 Mitglieder. Neben dem sportlichen Angeln wurde auch der Turnierangelsport gepflegt. Die meisten Orts- oder Betriebsgruppen des damaligen DAV im Land MecklenburgVorpommern wurden 1990 Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer (VDSF), so auch die Ortsgruppe Pasewalk, die nun in der Rechtsform eines Vereins wirkte und sich den Namen Sportangler „An der Uecker“ gab. Der Verein ist seit 1995 im Vereinsregister eingetragen. Er wird durch einen vierköpfigen Vorstand vertreten. Vorsitzender ist Sportfreund Wolfgang Lorentz, der dem Verein seit vielen Jahren Profil gibt. Der Verein Sportangler „An der Uecker“ e. V. Pasewalk ist ein Zusammenschluss von Sportanglern, der sich zum Ziel gesetzt hat, das waidgerechte Sportangeln auszuüben, zu verbreiten und zu verbessern. Er ist Mitglied im Kreisanglerverein UeckerRandow und im Landesanglerverband M-V. Seine Ziele will er satzungsgemäß durch Hege und Pflege des Fischbestandes in den Gewässern, durch Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop „Gewässer“, durch Beratung der Mitglieder in allen mit dem Sportangeln und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen sowie durch Förderung der Vereinsjugend erreichen.

Landung mit dem Vereinsboot; von links nach rechts: Klaus Dziallas, Paul Petke Wolfgnag Lorentz und Günter Horn. Foto: Verein

Gegenwärtig gehören dem Verein rund 90 Mitglieder aller Altersgruppen an. Darunter sind auch Mitglieder, die weit entfernt von Pasewalk wohnen. Leider ist die Gruppe der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahre mit nur 5 Mitgliedern sehr gering vertreten. Gerade an dieser Stelle wünscht sich der Verein Verstärkung. Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Sie können aus dem Erfahrungsschatz der Älteren lernen, wozu vielfältige Möglichkeiten bestehen. Übrigens beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag

für den Verein lediglich 8 EUR. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. Regelmäßige Mitgliederversammlungen bieten Informationen aus dem Verband und auch Gelegenheit für Erfahrungsaustausch, Erlebnisberichte und natürlich auch Anglerlatein. Das Vereinsleben besteht aber nicht nur aus den Mitgliederversammlungen. Daneben gibt es auch Veranstaltungen wie z. B. zwei- bis dreimal jährlich ein Hegefischen und alle zwei Jahre wird ein Anglervergnügen organisiert.

Kreisanglerverein UER: www.kav-uer.de • Landesanglerverband www.lav-mv.de

bundeswehr Panzergrenadierbrigade 41 - Vorpommern -

17358 Torgelow, 08.04.2013 Neumühler Str. 10b FspNBw: 90 – 8440 – 3030 Fax: – 3068

Vorsitzender des Deutschen Bundeswehrverbandes Oberst Ulrich Kirsch zu Besuch am Bundeswehr-Standort Torgelow

(PN/PM). Eine Vielzahl von Soldaten der Panzergrenadierbrigade 41 -Vorpommernnutzten am 03.04.2013 die Möglichkeit, einen Vortrag des Bundesvorsitzenden des Deutschen Bundeswehrverbandes, Oberst Ulrich Kirsch, beizuwohnen. Der Deutsche Bundeswehrverband (DBwV) ist eine

überparteiliche und finanziell unabhängige Institution. Er vertritt in allen Fragen des Dienst-, Sozial- und Versorgungsrechts die Interessen seiner rund 200.000 Mitglieder. Oberst Ulrich Kirsch nutzte bei seinem Besuch am Standort Torgelow zuvor die Gelegenheit, sich in einem Gespräch mit

dem stellvertretenden Brigadekommandeur Panzergrenadierbrigade 41 -Vorpommern-, Oberst Johannes Derichs, dem Vorsitzenden der Standortkameradschaft, Stabsfeldwebel Peter V. Hoffmann und den Bürgermeistern der Städte Eggesin und Torgelow, Dietmar Jesse und Ralf Gottschalk, sich


Nr. 05/2013 über die aktuelle Situation in der Brigade und am Standort zu informieren. Im nahezu vollständig gefüllten Generalvon-Kirchbach-Saal im Soldatenheim ging Kirsch vor den versammelten Soldaten auf die Neuausrichtung der Bundeswehr ein. Weitestgehend bleibt der Standort Torgelow hinsichtlich seiner Dienstposten unberührt. Dennoch wirkt sich die Umstrukturierung und Reformierung dahingehend aus, dass zum Beispiel der Stab der Panzergrenadierbrigade 41 -Vorpommern- nach Neubrandenburg verlegt oder auch in der Umgliederung des Panzerbataillons 413 in das Jägerbataillon 413. Zusätzlich waren neben den laufenden Einsätzen der Bundeswehr weiter Themenschwerpunkte, die aktuelle Verbandspolitik sowie Bedeutung und künftige Zielsetzungen des DBwV.

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Oberst Ulrich Kirsch (1. Reihe, 4. v. r.) im Beisein seiner Gastgeber.

Girls Day 2013 - Schülerinnen zu Besuch bei der Bundeswehr am Standort Torgelow (PN/PM). Insgesamt 28 Schülerinnen aus den regionalen Schulen Ueckermünde, Straßburg und Eggesin nutzten am 25. April 2013 die Möglichkeit, die Soldatinnen und Soldaten am Standort Torgelow hautnah bei ihrer Arbeit erleben zu können. Das Panzerbataillon 413 organisierte einen halben Tag lang unter Begleitung von Frau Oberfeldwebel Janine Arenz und Herrn Oberfeldwebel Oliver Maaß verschiedene Stationen, an denen den Schülerinnen die Berufsfelder der Bundeswehr, vorwiegend aus handwerklichen und technischen Bereichen, näher gebracht wurden. Beim „Girls Day – Mädchen – Zukunftstag 2013“ handelt es sich um ein, durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF) und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchgeführtes Projekt, in dem Schülerinnen die Chance erhalten, Einblicke in Berufsfelder zu bekommen, die nicht „typisch weiblich“ sind. Neben der Vorstellung von den Tätigkeiten eines Stabsdienstsoldaten, eines Instandsetzungssoldaten und eines Materialbewirtschaftungssoldaten bildete das Höhepunkt des Tages die Station Panzerschau, bei der der Kampfpanzer Leopard 2 A5 vorgestellt wurde. Jeder, der Lust dazu hatte, konnte

Die Schülerinnen vom Girls Day 2013 beim Besuch in der Bundeswehrkaserne „Ferdinand-vonSchill“ am Standort Torgelow vor dem Kampfpanzer Leopard 2.

die einmalige Gelegenheit nutzen, sich das Innenleben dieses gepanzerten Fahrzeuges einmal näher anzuschauen. In einem Gruppengespräch hatten die Schülerinnen abschließend die Gelegenheit, bei

Herrn Oberleutnant Steffen Spiegel, dem Karriereberatungsoffizier aus Neubrandenburg, wertvolle Informationen über Berufslaufbahnen und Tätigkeitsfelder innerhalb der Bundeswehr einzuholen.


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wir gratulieren Wir gratulieren den Jubilaren des Monates Juni 2013 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Brietzig Zum 74. Geburtstag Frau Brigitte Wagner Frau Gerda Rachow Gemeinde Fahrenwalde Zum 82. Geburtstag Herrn Erich Beyer Zum 78. Geburtstag Frau Ingrid Laurent Gemeinde Jatznick Zum 91. Geburtstag Frau Marie Kirschner Zum 87. Geburtstag Herrn Arnold Lemanski Zum 86. Geburtstag Herrn Walter Musik Zum 84. Geburtstag Frau Christa Beilke Zum 83. Geburtstag Frau Sonja Damro Frau Annelore Winkler Zum 81. Geburtstag Frau Ilse Westphal Zum 79. Geburtstag Herrn Karl Desombre Frau Waltraud Wegener Frau Erika Vallenthin Zum 78. Geburtstag Frau Waltraud Wegner Zum 77. Geburtstag Frau Hannelore Manske Frau Gertrud Brunst Herrn Willi Gädeke Herrn Albert Plath Zum 76. Geburtstag Herrn Gerhard Böttcher Zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Neumann Zum 74. Geburtstag Frau Erika Neumann Frau Rosemarie Piepenhagen Herrn Eckhard Turowski Zum 73. Geburtstag Frau Inge Petzel Frau Dorothea Alpert Herrn Reiner Böhm Zum 72. Geburtstag Frau Ingrid Krause Frau Loni Gutzmann Frau Elisabeth Klimpel Herrn Rudi Dähler Herrn Roland Götze Zum 70. Geburtstag Frau Astrid Dyck Frau Ursula Müller

Gemeinde Koblentz Zum 90. Geburtstag Frau Hildegard Macke Zum 73. Geburtstag Frau Inge Rohsmanneck Gemeinde Krugsdorf Zum 90. Geburtstag Herrn Heinz Tölk Zum 83. Geburtstag Frau Gertraud Harke Zum 82. Geburtstag Frau Ursula Kleis Zum 81. Geburtstag Frau Helga Tölk Zum 73. Geburtstag Frau Margitta Lindemann Gemeinde Nieden Zum 84. Geburtstag Herrn Willi Reussow Zum 72. Geburtstag Herrn Walter Röseler Gemeinde Papendorf Zum 82. Geburtstag Frau Gertrud Ballin Zum 78. Geburtstag Frau Gisela Hennig Zum 72. Geburtstag Herrn Günter Touhsaint Zum 71. Geburtstag Frau Helga Lange Gemeinde Polzow Zum 77. Geburtstag Herrn Hans-Karl Jürgens Zum 76. Geburtstag Frau Helga Wagner Zum 73. Geburtstag Frau Erika Skupin Gemeinde Groß Luckow Zum 83. Geburtstag Herrn Kurt Frase Zum 82. Geburtstag Frau Margarete Teske Frau Irmgard Düsing Zum 78. Geburtstag Herrn Rudi Klink Gemeinde Rollwitz Zum 86. Geburtstag Frau Irma Herrmann Herrn Karl Dau Zum 83. Geburtstag Herrn Kurt Rosenow

Zum 82. Geburtstag Frau Hella Rafinski Zum 78. Geburtstag Frau Helga Rafinski Zum 77. Geburtstag Herrn Heinrich Coffers Frau Adelheid Bunse Zum 75. Geburtstag Frau Edith Mönke Frau Helga Plaumann Zum 74. Geburtstag Frau Gisela Wolfgramm Zum 73. Geburtstag Herrn Günter Stolt Zum 71. Geburtstag Herrn Peter Tost Gemeinde Schönwalde Zum 80. Geburtstag Frau Hanne-Lore Steinborn Zum 77. Geburtstag Frau Erika Symank Zum 74. Geburtstag Herrn Günter Johannsen Zum 70. Geburtstag Frau Brigitte Kulbe

Gemeinde Viereck Zum 95. Geburtstag Frau Klara Haase Zum 91. Geburtstag Frau Rosa Grunert Zum 88. Geburtstag Frau Magdalena Dachner Zum 82. Geburtstag Frau Hildegard Petri Zum 81. Geburtstag Frau Gisela Czinski Herrn Gerhard Joachim Zum 78. Geburtstag Herrn Gerhard Dachner Frau Marlene Houdelet Zum 72. Geburtstag Frau Ursula Marschner Gemeinde Zerrenthin Zum 80. Geburtstag Herrn Ulrich William Zum 78. Geburtstag Frau Elfriede Reifenthal Zum 76. Geburtstag Herrn Fritz Schiebe Frau Ilse Schulze

Aufgrund des § 36 Meldegesetz M-V vom 12.10.1992 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.


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öffentliche bekanntmachungen – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Amt Uecker-Randow-Tal Lindenstraße 32 17309 Pasewalk

Wichtige Mitteilung des Amtes Uecker-Randow-Tal Aus gegebener Veranlassung rufen wir alle Personen, die der Verwaltung des Amtes Uecker-Randow-Tal kontobezogene Daten überlassen haben (z. B. Einzugsermächtigung, Steuererstattung, Überweisung), zur besonderen Aufmerksamkeit auf. Wir empfehlen eine regelmäßige Überprüfung der Kontobewegungen auf ihren Bankkonten. Bei unberechtigten Buchungen raten wir den Betroffenen sich umgehend mit ihrem kontoführenden Institut zwecks Klärung bzw. Rückbuchung in Verbindung zu setzen. Am 19. April 2013 ereignete sich ein Einbruchdiebstahl in dem von unserem Amt beauftragten Datenverarbeitungsunternehmen, bei dem Computertechnik entwendet wurde. Auf einem Rechner befinden sich personenbezogene Kontakt- und Bankdaten. Aufgrund dieses Vorfalls haben Unberechtigte möglicherweise Zugriff auf v. g. Daten. Vorsorglich sollten daher unsere Hinweise unbedingt beachtet werden. Polizeiliche Ermittlungen laufen bereits.

Hauptsatzung der Gemeinde Brietzig Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

Verwaltung des Amtes Uecker-Randow-Tal

Amt Uecker-Randow-Tal Der Amtsvorsteher

1. Allgemeine Fischkunde (Bau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Altersbestimmung, Unterscheidung der Geschlechter, Fischkrankheiten) 2. Besondere Fischkunde (Unterscheidung und Lebensweise der heimischen Fischarten) 3. Gerätekunde (erlaubte und verbotene Fanggeräte und -methoden, praktische Handhabung der Fanggeräte), 4. Gewässerkunde (Gewässertypen, Fischregionen, Gewässerpflege, Gewässerverunreinigungen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen) sowie 5. Rechtskunde (Grundzüge des Landesfischerei-, Naturschutz-, Tierschutz- und Umweltrecht sowie des fischereispezifischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, Behandlung gefangener Fische). Der Antragsteller hat seine Identität am Tag der Fischereischeinprüfung der Prüfungsbehörde nachzuweisen.

Pasewalk, den 25. Mai 2013

Amtliche Bekanntmachung für die Ablegung der Fischereischeinprüfung Entsprechend der Verordnung über die Fischereiprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereiprüfungsverordnung – FSchPrVO M-V) vom 11. August 2005 findet am Dienstag, dem 02.07.2013, um 16.00 Uhr im Beratungsraum des Amt Uecker-Randow-Tal, 17309 Pasewalk, Lindenstraße 32 die nächste Fischereischeinprüfung statt. Anmeldungen werden bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde des Amtes Uecker-Randow-Tal, Amt Haupt- und Ordnungsamt, Zimmer 106, in Pasewalk entgegengenommen. In der Bewerbung müssen folgende Angaben enthalten sein: - Name, Vorname, - Geburtsdatum und Geburtsort, - Anschrift des Hauptwohnsitzes, - Unterschrift des Antragstellers sowie - bei einem minderjährigen Antragsteller eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters. Mit der Bewerbung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr beträgt bei Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 15,00 Euro und nach dem 18. Lebensjahr 25,00 Euro. Die Prüfung dauert 90 Minuten. Sie erfolgt zu folgenden Sachgebieten:

(1) Die Gemeinde Brietzig führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE BRIETZIG – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen


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Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§4 Ortsteile und Ortsteilvertretung

(1) Zum Gebiet der Gemeinde Brietzig gehört der Ortteil: 1. Starkshof (2) In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§ 5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeindevertretung an. 2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs.3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. 3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von §44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Ausschuss für Bau- und Umwelt: Flächennutzungsplanung, Zusammensetzung: Bauleitplanung, 4 Gemeindevertreter Wirtschaftsförderung 2 sachkundige Einwohner Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschafts pflege, Probleme der Klein gartenanlagen Ausschuss für Bildung, Wohnungsfragen, Kultur und Soziales soziale Belange der Gemeinde Zusammensetzung: (KITA, Schulen, Senioren) 3 Gemeindevertreter 2 sachkundiger Einwohner (4) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich, die der weiteren Aus­schüsse sind öffentlich, § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen.

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: 1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 500,- € pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250,-  € pro Jahr. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten.

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(3) Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 100 Euro.

§ 7 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 300,00 EUR im Monat, des stellver­tretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 300,00 EUR. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teil­nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungs­geld in Höhe von 60,00 EUR. (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100,00 EUR überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Ein­richtungen, soweit sie 250,00 EUR, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäfts­führern 500,00 EUR überschreiten.

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brietzig, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt- uecker-randow-tal.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Brietzig kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Brietzig werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Amt UeckerRandow-Tal. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten: - Brietzig – Bushaltestelle - Brietzig – in Höhe Dorfstraße 8 - Brietzig – gegenüber von Haus Nr.33 - OT Starkshof – Bushaltestelle


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(5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.05.2012 außer Kraft. Brietzig, den 06.05.2013

Walter Der Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 06.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Gemeinde Brietzig Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 06.05.2013

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL § 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen (3) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (4) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4 Ortsteile und Ortsteilvertretung

Zum Gebiet der Gemeinde Fahrenwalde gehören die Ortteile: Bröllin Friedrichshof Karlsruh In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§ 5 Ausschüsse

Walter Der Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Fahrenwalde Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Fahrenwalde führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE FAHRENWALDE – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. 1. Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 2. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister drei Mitglieder der Gemeindevertretung an. 3. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. (2) Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Ausschuss für Bau- und Umwelt: Flächennutzungsplanung, Zusammensetzung: Bauleitplanung, 3 Gemeindevertreter Wirtschaftsförderung


AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL 1 sachkundiger Einwohner

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Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Probleme der Kleingartenanlagen

Ausschuss für Bildung, Wohnungsfragen,soziale Kultur und Soziales Belange der Gemeinde Zusammensetzung: (KITA,Schulen,Senioren) 2 Gemeindevertreter 1 sachkundiger Einwohner (4) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich, die der weiteren Aus­schüsse sind öffentlich, § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen.

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 500,00 EUR pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250,00 EUR pro Jahr. Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 100,00 Euro.

§ 7 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 400,00 EUR im Monat, des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 400,00 EUR. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teil­nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungs­geld in Höhe von 60,00 EUR. (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100,00 EUR überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Ein­richtungen, soweit sie 250,00 EUR, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäfts­führern 500,00 EUR überschreiten.

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Fahrenwalde, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt-uecker-randow-tal.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Fahrenwalde kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Fahrenwalde werden

Nr. 05/2013

unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Amt UeckerRandow-Tal. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten: - Fahrenwalde – Schulstraße 31 (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.05.2012 außer Kraft. Fahrenwalde, den 03.05.2013

Krümmel Der Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 03.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Gemeinde Fahrenwalde, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden.


Nr. 05/2013

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Pasewalk, den 03.05.2013

Krümmel Der Bürgermeister

Hauptsatzung der Gemeinde Groß Luckow Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Be­schluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbe­ hörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Groß Luckow führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE GROß LUCKOW – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Ver­sammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegen­heiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungs­gegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Frage­stunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen (3) Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (4) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfra­gen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst be­antwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet.

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeinde­vertretung an. 2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Ent­scheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemein­devertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertra­genen Aufgaben. 3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schen­kungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich, § 3 Absatz 2 gilt ent­sprechend. (4) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen.

§ 5 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 500,00 EUR pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehren­den Leistungen von 250,00 EUR pro Jahr. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unter­richten. (3) Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkun­gen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 100,00 EUR.

§ 6 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 300,00 EUR im Monat, des stellver­tretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 300,00 EUR. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teil­nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungs­geld in Höhe von 60,00 EUR. (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100,00 EUR überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Ein­richtungen, soweit sie 250,00 EUR, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäfts­führern 500,00 EUR überschreiten.

§ 7 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Groß Luckow, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Home­page des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt-ueckerrandow-tal.de öffent­lich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher – Lin­denstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Groß Luckow kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Groß Luckow werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Be­kanntmachung und


AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekannt­ machung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekannt­machung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das „Amt Uecker-Randow-Tal“ Das amtliche Mitteilungsblatt er­scheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte ver­teilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exem­plar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel bzw. durch Auslegung im Amt Uecker-RandowTal. Die Bekanntmachungstafel befindet sich an fol­genden Standorten: Groß Luckow, Dorfstraße 51 (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Abs. 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an der Bekanntmachungstafel zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 unverzüglich nachzuholen, so­fern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an der Be­kanntmachungstafel öffentlich bekannt gemacht.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.04.2012 außer Kraft. Groß Luckow, den 03.05.2013

Bölter Der Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 03.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Gemeinde Groß Luckow, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 03.05.2013

Bölter Der Bürgermeister

Nr. 05/2013

Hauptsatzung der Gemeinde Papendorf Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Papendorf führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE PAPENDORF – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister zwei Mitglieder der Gemeindevertretung an. 2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben.


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3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 700 Euro. (3) Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich, § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen.

§ 5 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 500,€ pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 250,- € pro Jahr (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro.

§ 6 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 300,00 € im Monat, des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 300,00 €. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,- €. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sitzungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,- €. (4) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100 € überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Einrichtungen, soweit sie 250 €, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäftsführern 500 € überschreiten.

§ 7 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Papendorf, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt-uecker-randow-tal.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Papendorf kostenpflichtig zusenden lassen.Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Papendorf werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amt-

AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

lichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag“, Am Markt 22, 17335 Strasburg zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an der Bekanntmachungstafel bzw. durch Auslegung im Amt Uecker-Randow-Tal. Die Bekanntmachungstafel befindet sich an folgendem Standort: - Papendorf, Dorfstraße, Am Spritzenbrink (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an der Bekanntmachungstafel öffentlich bekannt gemacht.

§ 8 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 07.08.2012 außer Kraft. Papendorf, den 03.05.2013

Großer Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 03.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Gemeinde Papendorf, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 03.05.2013

Großer Der Bürgermeister


AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl.M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Schönwalde führt ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Wappenbild des Landesteils Vorpommern, den pommerschen Greif mit der Umschrift „GEMEINDE SCHÖNWALDE – LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD“. (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Versammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Fragestunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen. (4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen Die Gemeindevertretung kann im Einzelfall, sofern rechtliche Gründe nicht entgegenstehen, Angelegenheiten der Buchstaben a–d in öffentlicher Sitzung behandeln. (3) Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung sollen spätestens drei Arbeitstage vor der Sitzung bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretungssitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

§ 4 Ortsteile und Ortsteilvertretung

(1) Zum Gebiet der Gemeinde Schönwalde gehören neben Schönwalde die Ortsteile: - Dargitz - Stolzenburg - Sandkrug (2) In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§ 5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister vier Mitglieder der Gemeindevertretung an.

Nr. 05/2013

2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Gemeindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. 3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Ausschuss für Bau- und Umwelt: Flächennutzungsplanung, Zusammensetzung: Bauleitplanung, 5 Gemeindevertreter Wirtschaftsförderung 3 sachkundige Einwohner Hoch-, Tief- und Straßenbau angelegenheiten, Denkmal pflege, Umwelt- und Natur schutz, Landschaftspflege, Probleme der Kleingartenanlagen

Ausschuss für Sport und Kultur Vorbereitung von Sport- und Zusammensetzung: Kulturveranstaltungen 3 Gemeindevertreter 1 sachkundiger Einwohner Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich, die der weiteren Aus­schüsse sind öffentlich § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen. (5) Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 3.000,00 EUR pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehren­den Leistungen von 1.500,00 EUR pro Jahr. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unterrichten. (3) Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V bis 100,00 EUR.

§ 7 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 400,00 EUR im Monat, des stellver­tretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 400,00 EUR. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teil­nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungs­geld in Höhe von 60,00 EUR. (4) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 EUR. Die Fraktionsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Frak­tionen, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (5) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterver-


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sammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100,00 EUR überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Ein­richtungen, soweit sie 250,00 EUR, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäfts­führern 500,00 EUR überschreiten.

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Schönwalde, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Homepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt- uecker-randow-tal.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Schönwalde kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Schönwalde werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Amt UeckerRandow-Tal. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten: Ortsteil Dargitz, An der Kirche Schönwalde, alter Buswarteunterstand und Briefkasten der Deutschen Post OT Sandkrug, Am Buswarteunterstand OT Stolzenburg, Dorfstraße 26 und am Getränkestützpunkt OT Stolzenburg, Neu-Stolzenburg, Buswarteunterstand (5) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Absatzes 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 unverzüglich nachzuholen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. (6) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 24.02.2012 außer Kraft.

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Schönwalde,den 03.05.2013

Wree Bürgermeisterin Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 03.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Gemeinde Schönwalde, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 03.05.2013

Wree Bürgermeisterin

Hauptsatzung der Gemeinde Viereck Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.2011 (GVOBl.M-V S.777) wird nach Be­schluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbe­ hörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

§ 1 Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Viereck führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. (2) Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift „GEMEINDE VIERECK LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.“ (3) Die Verwendung des Dienstsiegels durch Dritte bedarf der Genehmigung des Bürgermeisters.

§ 2 Rechte der Einwohner

(1) Der Bürgermeister kann aufgrund von wichtigen Vorhaben oder Vorkommnissen eine Ver­sammlung der Einwohner der Gemeinde einberufen. (2) Anregungen und Vorschläge der Einwohnerversammlung in Selbstverwaltungsangelegen­heiten, die in der Gemeindevertretersitzung behandelt werden müssen, sollen dieser in einer angemessenen Frist zur Beratung vorgelegt werden. (3) Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde vor Beginn des öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen. Vorschläge oder Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungs­gegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen. Für die Frage­stunde ist eine Zeit von bis zu 30 Minuten vorzusehen.


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(4) Der Bürgermeister ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung über wichtige Gemeindeangelegenheiten zu berichten.

§ 3 Gemeindevertretung

(1) Die Gemeindevertretersitzungen sind öffentlich. (2) Die Öffentlichkeit ist grundsätzlich in folgenden Fällen ausgeschlossen: a) einzelne Personalangelegenheiten außer Wahlen b) Steuer- und Abgabenangelegenheiten Einzelner c) Grundstücksgeschäfte d) Vergabe von Aufträgen (3) Sofern keine überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen ein­zelner betroffen sein, sind auch die Angelegenheiten der Ziffern 1-4 in öffentlicher Sitzung zu behandeln. (4) Anfragen von Gemeindevertretern sollen spätestens fünf Arbeitstage vor der Sitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. (5) Mündliche Anfragen während der Gemeindevertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sit­zung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beant­wortet werden.

§ 4 Ortsteile/Ortsteilvertretung/Ortsvorsteher

(1) Das Gebiet der Gemeinde Viereck besteht neben Viereck aus den Ortsteilen: - Borken - Ernst-Thälmann-Siedlung - Marienthal - Riesenbrück - Rödershorst - Stallberg - Uhlenkrug - Waldfrieden (2) In der Gemeinde werden keine Ortsteilvertretungen gebildet.

§ 5 Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus den Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen. (2) Der Hauptausschuss wird gemäß § 35 KV M-V gebildet. 1. Dem Hauptausschuss gehören neben dem Bürgermeister vier Mitglieder der Gemeinde­vertretung an. 2. Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Ent­scheidungen, die nicht nach § 22 Abs.3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Ge­meindevertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften dem Bürger­meister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben. 3. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden vom Hauptausschuss wahrgenommen. Der Hauptausschuss entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von §44 Abs.4 KV M-V bis 500 Euro. (3) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet: Ausschuss für Flächennutzungsplanung, Gemeindeentwicklung Bauleitplanung, Bau, Umwelt und Verkehr Wirtschaftsförderung Zusammensetzung: Umwelt- und Naturschutz, 3 Gemeindevertreter Landschaftspflege 2 sachkundige Einwohner Hoch-, Tief- und Straßenbauange legenheiten, Denkmalpflege

Ausschuss für Bildung, Kultur Wohnungsfragen, soziale und Soziales Belange der Gemeinde Zusammensetzung: (KITA, Schulen, Senioren,Vereine) 3 Gemeindevertreter 2 sachkundige Einwohner

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(4) Die Sitzungen des Haupt-und Finanzausschusses sind nicht öffentlich ,die der weiteren Aus­schüsse sind öffentlich § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. (5) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 5 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus zwei Mitgliedern der Gemeindevertretung zusammen.

§ 6 Bürgermeister/Stellvertreter

(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen unterhalb der folgenden Wertgrenzen: über Verträge, die auf einmalige Leistungen von 250,00 EUR pro Jahr gerichtet sind sowie bei wiederkehren­den Leistungen von 100,00 EUR pro Jahr. (2) Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Abs. 1 zu unter­richten. (3) Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben). (4) Der Bürgermeister entscheidet über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schen­kungen oder ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs.4 KV M-V bis 100,00 EUR.

§ 7 Entschädigung

(1) Die Gemeinde gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in Höhe von 750,00 EUR im Monat, des stellver­tretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Dauer der Vertretung in Höhe von 750,00 EUR. (2) Die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner erhalten für die Teil­nahme an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse, denen sie angehören ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 EUR. Für mehrere Sitzungen an einem Tag wird nur ein Sit­zungsgeld bezahlt. (3) Die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter erhalten für die Sitzungsleitung ein Sitzungs­geld in Höhe von 60,00 EUR. (4) Die Fraktionsvorsitzenden erhalten monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 80,00 EUR. Die Fraktionsmitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Frak­tionen, denen sie angehören, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 EUR. (5) Vergütungen, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder ähnlichem Organ eines Unternehmens oder Einrichtung des privaten Rechts ist an die Gemeinde abzuführen, soweit sie monatlich 100,00 EUR überschreiten, aus einer Tätigkeit im Aufsichtsrat solcher Unternehmen oder Ein­richtungen, soweit sie 250,00 EUR, bei deren Vorsitzenden und Vorständen bzw. Geschäfts­führern 500,00 EUR überschreiten.

§ 8 Öffentliche Bekanntmachung

(1) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Viereck, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind soweit es sich nicht um solche nach Baugesetzbuch (BauGB) handelt, werden im Internet, zu erreichen über den Button „Ortsrecht“ über die Ho­mepage des Amtes Uecker-Randow-Tal unter der Adresse www.amt-uecker-randow-tal.de öf­fentlich bekannt gemacht. Unter der Anschrift „Amt Uecker-Randow-Tal – Der Amtsvorsteher, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk“ kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Viereck kostenpflichtig zusenden lassen.Textfassungen von allen Satzungen der Gemeinde Viereck werden unter obiger Adresse bereitgehalten und liegen zur Mitnahme dort aus. Die Bekannt­ machung und Verkündung ist mit Ablauf des 1. Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Satz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung ver­merkt. (2) Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt „Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal“ Das amtliche


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Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Amtsgebiet kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. Daneben ist sie gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag“, Am Markt 22, 17335 Strasburg zu beziehen.“ (1) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet wie im Absatz 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Ex­emplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (2) Vereinfachte Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln bzw. durch Auslegung im Amt UeckerRandow-Tal. Die Bekanntmachungstafeln befinden sich an folgenden Standorten: - Viereck, Hauptstraße - Ortsteil Ernst-Thälmann-Siedlung.Schulstraße - Ortsteil Uhlenkrug ,Paul-Holtz-Straße - Ortsteil Stallberg,Straße an der Uecker - Ortsteil Marienthal,An der Bushaltestelle - Ortsteil Borken, Am Dorfgraben 1 - Ortsteil Rödershorst (3) Ist die öffentliche Bekanntmachung einer ortsrechtlichen Bestimmung in der Form des Abs. 1 in Folge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so ist diese mit Aushang an den Bekanntmachungstafeln zu veröffentlichen. Die Aushangfrist beträgt 14 Tage. In diesen Fällen ist die Bekanntmachung in der Form nach Abs. 1 unverzüglich nachzu­holen, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.“ (4) Einladungen zu den Sitzungen der Gemeindevertretungen werden durch Aushang an den Be­kanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht.

§ 11 Inkrafttreten

(1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 02.05.2012 außer Kraft. Viereck, den 03.05.2013

Axel Marquardt Bürgermeister Die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald wurde am 03.05.2013 erteilt. Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dem genannten Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung nicht mehr geltend gemacht werden kann. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt Uecker-Randow-Tal. Der Amtsvorsteher, Gemeinde Viereck, Lindenstraße 32, 17309 Pasewalk geltend gemacht wird. Abweichend von Satz 1 kann eine Verletzung von Anzeige, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften stets geltend gemacht werden. Pasewalk, den 03.05.2013

Axel Marquardt Der Bürgermeister

– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –

Aus den Gemeinden Wehren des Amtes zeigen hohes Können (URT/Schrom). Die Ruhe zwischen Bauernhof und Züsedomer Teich war vorbei, als am 4. Mai 2013 die Wehren des Amtes Uecker-Randow-Tal anlässlich des 22. Amtsausscheides und des 125-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Züsedom mit ihrer Technik mit Martinshorn und Blaulicht durch die Gemeinde defilierten. Danach eröffnete Amtswehrführer Falko Seifert auf dem Sportplatz den 22. Amtsfeuerwehrtag des Amtes Uecker-Randow-Tal. Bürgermeister Frank Marquardt überbrachte die Grüße des Amtsvorstehers und begrüßte die rund 200 Gäste, darunter den Leitenden Verwaltungsbeamten, Andreas Fabian, Karsten Klinkenberg vom Kreisverband Vorpommern-Greifswald, Feuerwehrveteranen, Bürgermeister, Abgeordnete und Schlachtenbummler aus den Gemeinden des Amtes sowie die Teilnehmer der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendwehren am Amtsfeuerwehrtag. Er bedankte sich bei den Kameradinnen und Kameraden für ihre aktive ehrenamtliche Arbeit in den Wehren des Amtes. Dann ging man, wie es bei der Feuerwehr üblich ist, unter Hauptkampfrichter Falko Seifert und dem Hauptkampfrichter bei der Jugend, Dirk Heyden, gleich zur Sache. In Bereitschaft standen neun Männer- und zwei Frauenmannschaften zum 100-Meter-Löschangriff (Nass) nach der Wettkampfbestimmung des Landesfeuerwehrverbandes bereit, um aus drei Läufen die beste Mannschaft zu ermit-

Die Jugendwehr Papendorf vor dem Start zur „Internationalen Hindernisübung“. Foto: Günter Schrom

teln. Noch einmal heulte der eine oder andere Motor einer Tragkraftspritze auf, die das kostbare Nass aus einem Wasserbehälter über ein Saugrohr, über einen Druckschlauch zum Verteiler bis in die zwei Strahlrohre beförderte, an dessen Ende zwei Kameraden mit Hilfe des Wasserstrahls einen Ziegelstein von je einem Pfahl herunterspritzen mussten. Neben der praktischen Prüfung im Löschangriff und der Herstellung von Knotenverbindungen wurden die Kameradinnen und Kameraden zu feuerwehrtechnischen Fragen aus der Ausbildung zum Truppmann geprüft. Alles


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zusammen ergab, einschließlich der Strafpunkte, die Gesamtplatzierung. Bei den Frauen gewann die Mannschaft aus Zerrenthin mit 50,38 Sekunden vor Jatznick mit 55,63 Sekunden den Wanderpokal „Florian“, den der Allianz-Versicherungsfachmann Mark Miller aus Jatznick gestiftet hat. Nicht nur am Kochtopf sind die Feuerwehrfrauen einsame Spitze. Auch im Löschangriff ließen sie so manche Männermannschaft hinter sich. Den schnellsten Löschangriff „nass“ legte die Rollwitzer Männermannschaft mit 43,07 Sekunden vor und gewann ohne Strafpunkte den Wanderpokal des Anglervereins Krugsdorf. Auf den Plätzen folgten die Männer aus Brietzig (44,12), Züsedom (49,47), Jatznick (50,22), Schönwalde (51,43), Zerrenthin (51,53), Belling (59,44), Damerow (59,94) und Krugsdorf mit 59,99 Sekunden.

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Bestehen wurden die Jugendmannschaften aus Belling, Zerrenthin und Krugsdorf im Namen des Amtsvorstehers ausgezeichnet. „Der Tag war anstrengend und hat dennoch allen Spaß gemacht und die Kameradschaft gefestigt. Ich danke allen Teilnehmern, den Gastgebern der Gemeinde Züsedom und ihrer Feuerwehr für die Vorbereitung des Platzes sowie den Kampfrichtern. Es waren faire Wettbewerbe mit ausgezeichneten Leistungen, geprägt von einem hohen Kampfgeist und einer tollen Atmosphäre. Ein Dankeschön für die gute Versorgung geht insbesondere an die Kameraden der FFw Pasewalk unter Leitung von Manfred Scheiwe für ihren deftigen Erbseneintopf. Ein besonderer Dank geht an Angela Klos und Roswitha Reuter aus der Amtsverwaltung, die die Melde- und Auswertestelle besetzten und für eine schnelle Auswertung sorgten“, sagte Amtswehrführer Falko Seifert. So mancher Besucher fuhr mit der Drehleiter der FFw Pasewalk in den Himmel und schaute sich Züsedom von oben an. Der Züsedomer Ortswehrführer, Brandmeister Frank Neumann, zeigte sich zufrieden mit dem 3. Platz seiner Männermannschaft anlässlich des 125-jährigen Jubiläums. „Wir sind 23 Aktive und elf Mitglieder in der Ehrenabteilung. Unsere drei Jugendlichen werden in der FFw Damerow mit ausgebildet. Nachdem wir hier auf dem Sportplatz alles wieder abgebaut haben, werden wir den Tag gemeinsam ausklingen lassen“, sagte Frank Neumann. Vor Ort eine Hüpfburg von der Sparkasse Uecker-Randow, eine Losbude, ein Eisstand, Hähnchen vom Grill, Getränke, Gegrilltes von der FFw Züsedom und Quad-Fahren. Am Nachmittag sorgte Helga Hannemann (alias Christiane Bartel aus Koblentz) für ausgelassene Stimmung. „Wir haben uns über die gute Beteiligung gefreut“, sagten Erika Sadler und Inge Pick von den Landfrauen, die für Kaffee und Kuchen sorgten. Die Erlöse aus dem Kuchen- und Getränkeverkauf gehen an die Kasse des „Kameradschaftsvereins 2001“ Züsedom e. V. Nach den Siegesfeiern hieß es bei den Wehren des Amtes Uecker-Randow-Tal wieder: „Unserer Freizeit für Ihre Sicherheit!“

Hilfe erlaubt: „Wo bleiben die Schläuche zum Aufrollen?“, fragten Gregor und Adrian Strenger aus Pasewalk. Foto: Günter Schrom

Jugendwehren mit Kampfgeist dabei Vor den dreizehn Jugendmannschaften stand die Aufgabe, in einer Gruppenstafette, einer Schnelligkeitsübung über 75 Meter u. a. drei Schläuche zusammenzukuppeln, verschiedene Knoten auszuführen und am Ende mit dem Wasser aus der Kübelspritze einen Wasserbehälter zu füllen. Drei Jugendmannschaften stellten sich der „Internationalen Hindernisübung“, einem Hindernislauf mit Löschangriff über 45 Meter. Hier galt es u. a. Hindernisse, wie Wassergraben, Kriechtunnel und ein Hürde zu überwinden, verschiedene Knoten auszuführen, Druckschläuche zu kuppeln und C-Schläuche aufzurollen. Die Schnelligkeitsübung gewann die Mannschaft Brietzig’2000 mit 919 Punkten vor Zerrenthin I (917), Brietzig I (913), Jatznick (912), Belling (908), Papendorf I (908), Zerrenthin II (899), Damerow (896), Krugsdorf II (891), Polzow I (889), Krugsdorf I (886), Papendorf II (877) und Polzow II mit 844 Punkten. Die „Internationale Hindernisübung“ gewann die Mannschaft Brietzig mit 855 Punkten vor Papendorf (850) und der gemischten Mannschaft Belling/Polzow mit 837 Punkten und gewann den Wanderpokal der DAS-Versicherung Katrin Streich aus Belling. Mit einer Geldprämie für ihr 20-jähriges

„Beeilt euch. Wir haben die Verbindung hergestellt“, brachten die jungen Feuerwehrleute aus Krugsdorf zum Ausdruck. Foto: Günter Schrom

Sekunden entscheiden bei der Herstellung der Wasserversorgung mithilfe einer Tragkraftspritze nicht nur im Wettkampf. Foto: Günter Schrom


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Die Jugendfeuerwehr Brietzig’2000 nimmt den Pokal von Jugendwart Dirk Heyden (vorn) und Amtswehrführer Falko Seifert in Empfang. Foto: Günter Schrom

Zum Siegerfoto stellten sich (von links): die Zerrenthiner Frauen, die Jugendwehr Brietzig als Gewinner der „Internationale Hindernisübung“ und der Schnelligkeitsübung und die Kameraden aus Rollwitz. Foto: Günter Schrom

Gemeinsam mit ihren Kindern nehmen die Zerrenthiner Frauen ihren wohlverdienten Pokal in Empfang. Foto: Günter Schrom

Helga Hannemann sorgte für Stimmung und Unterhaltung während der Jubiläumsfeier der Züsedomer Freiwilligen Feuerwehr. Foto: Günter Schrom

Informationen Jatznicker Bibliothek lädt in die Räume der ehemaligen Haupt- und Realschule ein Öffnungszeiten: jeden ersten Dienstag im Monat: in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr

Damerow-Tag am Samstag, 15. Juni 2013 14.00–18.00 Uhr im Museumscafé Zum Damerow-Tag sind alle Damerower und ehemalige Damerower eingeladen. Im gemütlichen Museumscafé gibt es Gelegenheit, ein Wiedersehen mit alten Bekannten zu feiern und Erinnerungen auszutauschen. Das Team des Heimatvereins, der das Treffen organisiert, würde sich sehr freuen, wenn Gäste eventuell noch vorhandene alte Fotos mitbringen, die eventuell für das Gutsmuseum von Interesse sein könnten. Voraussichtlich wird es eine Besichtigung des alten Kornspeichers sowie des restaurierten Verwalterhauses (ehemaliger Kindergarten/Gemeindebüro) geben.

Ukranenland eröffnet Saison Die Freilichtmuseen „Ukranenland“ und „Castrum Turglowe“ sind vom 1. Mai bis zum 20. Oktober 2013 wieder täglich in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr für Sie geöffnet. UKRANENLAND – Historische Werkstätten e. V., Jatznicker Straße 31 in 17358 Torgelow. Infos: Tel 03976/202397, Fax 03976/202303. Internet: www.ukranenland.de E-Mail: ukranenland@gmx.de


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Wir wollen die Straße (URT/Schrom). Ich muss mich für die nicht korrekte Berichterstattung im Amtsblatt Nr. 3 vom 23. März 2013 bei Jutta Raatz und ihrem Lebenspartner Ulrich Mathesius dafür entschuldigen, dass ich behauptet habe, dass sie den weiteren Straßenausbau „Am Sportplatz“ verhindern wollen. „Wir wollen, dass die Straße gebaut wird, damit wir unser Grundstück wieder unter normalen Bedingungen erreichen können“, versicherten beide in einem Gespräch mit mir, nachdem sie am 15. Februar 2013 im Büro der Gemeindeverwaltung an der Einsichtnahme der Beitragsbescheide teilgenommen hatten. „Tags zuvor hatte Bürgermeister Fischer die Unwahrheit gesagt, als er behauptete, dass Frau Raatz bereits 1998 einen Beitragsbescheid zur Erschließung erhalten habe und er feststellen musste, dass nicht alle Anwohner, unter ihnen auch Frau Raatz, die ungültigen Bescheide erhalten haben“, konstatierte Ulrich Mathesius. Richtigstellung: Kerstin Müller vom Amt Uecker-Randow-Tal stellte richtig, dass 1.) in den Vorjahren keine Fördermittel für die besagte Erschließungsanlage „Am Sportplatz“ geflossen sind, 2.) es sich nicht um den Ausbau der Straße „Am Sportplatz“ handelt, 3.) die Anlieger ihre Beitragsbescheide noch nicht erhalten haben, 4.) die Anlieger nicht zu einem Straßenausbaubeitrag, sondern zu einem Erschließungsbeitrag herangezogen werden.

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Geführte Wanderung „Vögel, Orchideen und Salzwiesen“ Das Gebiet Koblentzer Seeweisen hat sich nach einer deutlichen Vernässung zu einem echten Vogelparadies mit u. a. Kiebitz, Kranich, Rohrdommel, Bekassine und auch Rotschenkel. Lassen Sie uns gemeinsam auf Entdeckung gehen! Termin:

Samstag, 15. Juni 2013, 8.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr Treffpunkt: Parkplatz am Kleinen Koblentzer See, 17309 Koblentz Exkursionsleitung: Kees Vegelin und Winfried Krämer Ansprechpartner: Stiftung Umwelt- und Naturschutz e. V. Zum Bahnhof 20 • 19053 Schwerin Tel. 0385/7609995 info@stun-mv.de • www.stund-mv.de

Aus dem Kulturleben KGB in Blumenhagen aktiv

Gemeinsam nicht einsam

(URT/Schrom). Bereits nach der Wende ist der KGB, nicht der russische, in Blumenhagen aktiv. Das sind Mitglieder des ehemaligen Karnevalsvereins Groß Luckow und Blumenhagen (KGB), die sich seitdem auf Initiative von Volker Berg, dem heutigen Ortsvorsteher und Kulturchef der Gemeinde, im Partyraum bei Hermann Spietz treffen. Anlass der Partyfeier am 27. April 2013 war die Ankunft der Störche in Blumenhagen. „Der Storch ist da, wir feiern eine Party im Partyraum bei Hermann Spietz“, geht es wie ein Lauffeuer durch die kinderfreundliche Gemeinde. Ohne die Initiative von Hermann Spietz gäbe es auch keine Party. Das alte Storchennest auf dem Speicher wurde zerstört. 2001 ergriffen Hermann Spietz und ein paar Helfer die Initiative, auf einem ehemaligen Lichtmast, ein aus Eichenholz gefertigtes Storchennest zu bauen und diesen frei auf die Wiese zu stellen. „Seit dieser Zeit wird das Nest fast jedes Jahr von den Störchen angenommen“, sagte Spietz, der am Grill die Würste und das Fleisch umdrehte. Informationen über die Ankunft der Störche und die Zahl der Jungstörche gibt Hermann Spietz an den Storchenverein in Papendorf weiter.

(URT/I. Drechsler). Das ist das Motto der Volkssolidarität. Neben vielfältigen Angeboten für geselliges Beisammensein werden für unsere Mitglieder auch Reisen angeboten. Diese Reisen sind meist zu unseren europäischen Nachbarn und umfassen meist fünf Tage. Sie sind immer seniorengerecht und immer gut betreut. Die diesjährige Frühlingstreffreise führte nach Pilzen und Westböhmen. Die Anreise war aufgrund der geringen Entfernung völlig entspannt. Gegen 17.00 Uhr konnte das moderne Hotel im Stadtkern der 180.000 Einwohnern zählenden Stadt bezogen werden. Die geräumigen modernen Zimmer fanden alle sehr angenehm. Das nette Personal hieß danach alle herzlich Willkommen. Das Besichtigungsprogramm der nächsten Tage umfasste ein Stadtbesichtigung Pilzens, des Schlosses Kozel, Karlovy Vary, Marienbad, eine Glasbläserei, die Bohemia Sektkelterei, das Becherovkawerk und die Pilsner Urquellbrauerei und ein historisches Bergwerk, das ein technisches Denkmal für Silbergewinnung ist. Die Pilsner Brauerei, die das Bier in der ganzen Welt vertreibt, zu einem großen Konsortium gehört hat alle ob ihrer Größe erstaunt. Das gesamte Werk ist supermodern, riesige Edelstahlkessel lassen besonders Biertrinker ein Lächeln auf dem Gesicht entstehen. Die Größe und Länge der Kellergewölbe von über 70 Kilometern wunderte uns. Alles war blitzsauber, wird jeden Tag geschruppt. Natürlich haben wir auch Bier verkostet. Der Höhepunkt war ein Bömischer Abend in der Brauereigaststätte mit Blasmusik und den bekannten Marionetten Spejbel und Hurvinek, die von einem Bewohner Pizens erfunden wurden. Nicht nur diese lustigen Stunden werden allen noch lange in Erinnerung bleiben. Noch auf der Heimfahrt wurden die neuen Prospekte mit den Reisen für das Jahr 2014 studiert.

Mitglieder der Storchenparty feiern die Ankunft der Störche auf dem Hof von Hermann Spietz (2. v. r.) in Blumenhagen. Foto: Günter Schrom


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Veranstaltungen in den Gemeinden (Gemeldete Termine zum Redaktionsschluss am 02.05.13 vom 25.05.13 bis zum 29.06.13 Fehlende Uhrzeiten entnehmen Sie bitte den Aushängen) Gemeinde Fahrenwalde Schloss Bröllin: Ausstellung bis 29. Juni 30.+31.05. Do. 20.00 Uhr: „Tomorrow TOMORROW
“ Fr. 19.00 Uhr: Banana revival – ein musikalisch-komisches Familienstück 1.–16.06. Testlabor „PAiR – Performing Arts in Residence“ 
 14.+15.06. Präsentationen und ein Fest (Testlabor „PAiR“ Teil 1) 16.06. 11.00– 16.00 Uhr: Symposium (Testlabor „PAiR“ Teil 2) 21.-–30. Juni: Internationales Jugendprojekt „TIMEOUT“
 Gemeinde Jatznick 31.05. Kindertag in der Kita „Gänseblümchen“ 01.06. Ab 20.00 Uhr Oldieparty auf dem Waldplatz mit dem Restaurant Krause 08.06. 10.00 Uhr: 20 Jahre Schützengilde’93 in Jatznick 08.06. 20 Jahre Schützenverein Belling

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13.06. Tanz auf dem Waldplatz mit dem Restaurant Krause OT Waldeshöhe 15.06. Country-Fest mit den Fire Dancer Jatznick OT Blumenhagen 25.05. Treffpunkt 14.00 Uhr am Sportlerheim zur Radtour aller Vereine 01.06. 14.30 Uhr Kindertag 21.06. Kinderzelten mit dem Sportverein 29.06. Sommernachtsparty mit dem Sportverein Gemeinde Krugsdorf 01.06. Hegefischen des Anglervereins Krugsdorf am See 15.06. Charity-Golfturnier GWW auf dem Golfplatz (Golfverein) Gemeinde Rollwitz 22.06. Sportfest in Rollwitz OT Schmarsow 20.07. Dorffest in Schmarsow Gemeinde Viereck 26.05. Der Anglerverein Viereck lädt zum Turnierangeln ein 30.05. Kindertag in Viereck/ETS im Kindergarten 08.06. Fußballturnier des SV Viereck auf dem Sportplatz in Viereck 09.06. Angelturnier um den Bürgermeisterpokal auf dem Sportplatz in Viereck

Aus dem Vereinsleben Jacobs Spatzennest hat eine Seele (URT/Schrom). „Frühlingszeit – schönste Zeit“ sangen die Kinder am 19. April 2013 beim Frühlingsfest in der neu erbauten Kindertagesstätte „Jacobs Spatzennest“ in der Schulstraße. Und genau an diesem Sonnentag ist auch der Storch in Krugsdorf angekommen, der künftig, wie es die Spatzen sangen, durch die Sümpfe watet, um den Nachwuchs mit Fröschen zu versorgen. Für Bürgermeister Ralf Schilling Anlass, dem Trägerverein von „Jacobs Spatzennest“ e. V., unter Leitung von Karsten Richter, anlässlich des zehnjährigen Bestehens zu gratulieren. Für Karsten Richter und dem Trägerverein gab es eine große Torte und für die Kita einen Gutschein in Höhe von 10.000 Cent. „Wir bauen auf eine weitere gute Zusammenarbeit“, stand auf dem Gutschein, den die Leiterin der Kita, Diana Richter, in Empfang nahm. „Organisiert hat das Frühlingsfest der Elternbeirat, sieben engagierte Muttis, unter Leitung von Carmen Kelichhaus, mit dem wir eine sehr gute Zusammenarbeit pflegen“, konstatierte Diana Richter. Nach den Auftritten der Kinder mit Liedern, Gedichten und Tänzen nahmen sie Besitz vom Spielplatz gleich hinter der Kita, der

Eine Sporteinlage gab es mit der Leiterin der Kita, Diana Richter (links), die den Knirpsen zeigte, wie es geht. Foto: Günter Schrom

Da staunen die Omas beim Betrachten von Fotos und beim Blättern in den Analen der Kita, die auf dem Flur ausgelegt sind. Foto: Günter Schrom

Künftige Besucher der Kita sahen sich die Fotos von den Kindern an, die derzeit noch bis August ihre künftigen Plätze einnehmen. Foto: Günter Schrom


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auf sie wie ein Magnet wirkte. Ob im Sandkasten, beim Kinderschminken, beim Toben auf dem kleinen Berg oder beim Büchertauschen an der Tauschbörse, alle waren dabei. Und ihre Großeltern und Eltern schauten glücklich und zufrieden dem Treiben zu. Indes führte Diana Richter interessierte Besucher durch die Einrichtung, in der alle 35 Plätze mit Kindern im Alter von ein bis sieben Jahren, die aus Zerrenthin, Polzow, Rossow, Koblentz, Viereck, Krugsdorf und Rothenburg kommen, besetzt sind. Unter ihnen auch vier kleine Knirpse aus Zerrenthin, wie der vierjährige Lennard Hannemann, die sich schon mal schlau machten, was sie im August hier erwartet, wenn die jetzigen Vorschulkinder für sie die Plätze frei gemacht haben. „Ich sehe die Einrichtung heute zum ersten Mal von innen und bin überrascht über die hellen und modern eingerichteten Zimmer mit den großen Fenstern“, sagte Anne Roßmanneck. „Für unsere Kinder stehen drei Gruppenräume, ein Spielzimmer, ein Schlafzimmer, ein breiter Sportflur und ein großer Spielplatz in der Natur zu Verfügung. Die Öffnungszeiten haben wir den Wünschen der Eltern angepasst. Fünf Mitarbeiterinnen sorgen sich von früh bis spät um die Kinder“, ergänzt Diana Richter. „Dem Trägerverein haben wir es zu verdanken, dass unser Enkel Lukas Hölzer seit 2008 die Kita besuchen kann“, sagte seine Oma Bärbel Müller.

Nr. 05/2013

Sportfest in Rollwitz für Groß und Klein (URT/A. Schultz). Am 21. und 22. Juni 2013 richtet der SV Rollwitz 68 sein traditionelles Sportfest aus. Bereits am Freitag ab 17.00 Uhr starten wir sportlich. Erstmalig wird ein Bambini-Turnier (5–7 Jahre) ausgerichtet. Anschließend findet ein Fußballspiel der alten Herren statt. Für das leibliche Wohl sorgt die FFw Rollwitz. Am Samstag ab 9.00 Uhr beginnen die Fußballturniere der Männer- und C-Junioren. Insgesamt werden 16 Fußballmannschaften um das runde Leder kämpfen. Parallel zum Fußball richtet der VFSV Rollwitz sein Volleyballturnier aus. Auch hier werden mehrere Mannschaften um den Sieg kämpfen. Um 12.00 Uhr werden zwei F-Jugend (7–9 Jahre) Mannschaften auf dem Rasen stehen. Umrandet werden die sportlichen Aktivitäten durch Ponyreiten und einem Kinderprogramm der AWO-Kita in Rollwitz. Die Verköstigung übernimmt das „Hotel am Park“ aus Pasewalk. Zudem laden die Landfrauen zu einer gemütlichen Kaffee- und Kuchenrunde ein. Ab 20.00 Uhr lädt der SV Rollwitz’68 zum Tanz ein.

Mitternachtsturnier in Jatznick (UTR/PM). Der FV Aufbau Jatznick lädt am 21. Juni 2013 um 18.00 Uhr zum traditionellen Mitternachtsturnier auf den Waldsportplatz in Jatznick ein. Spielberechtigt sind alle Freizeit- und Thekenmannschaften die Spaß am Fußballspielen haben. Es gibt keine Spielklassenbegrenzung. Das Startgeld beträgt 20 Euro. Spielstärke: 1 Torwart und fünf Feldspieler. Treff um 17.15 Uhr. Anmeldung bis zum 10. Juni 2013 an Wolfgang Born unter 0163/6982957. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Fußballer des SV Rollwitz laden ein. Foto: A. Schultz

Sport-Termine Jatznicker Schützengilde 1993 e. V. Jeden Sonntag: Trainingsschießen von 9.00 bis 12.00 Uhr auf dem Vereinsschießstand der Gilde Heimspiele FV Aufbau Jatznick Kreisoberliga Vorpommern FV Aufbau Jatznick I 25.05. 15.00 Uhr FV Aufbau Jatznick I – SV Eintracht Seebad Ahlbeck Kreisklasse-Süd Vorpommern FV Aufbau Jatznick II 02.06. 14.00 Uhr FV Aufbau Jatznick II – LSV Grambow Kreisliga-Süd Alte Herren FV Aufbau Jatznick Heimspiele Vierecker SV Kreisliga Süd Herren 25.05. 14.00 Uhr Vierecker SV – SV Fortuna Zerrenthin Heimspiele SV Fortuna Zerrenthin Kreisliga Süd Herren 01.06. 14.00 Uhr SV Fortuna Zerrenthin – Ueckermünder TV v. 1861 26.05. 14.00 Uhr

Heimspiele SV Polzow SV Polzow – HSG Uni Greifswald


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