Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Jahrgang 19
ISSN 1611-227X
27. Februar 2021
Nr. 02
PASEWALKER NACHRICHTEN
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– Gewerbliche Anzeige –
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IMPRESSUM Pasewalker Nachrichten und
INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhalt
Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Pasewalk und das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt Pasewalker Nachrichten. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Satzungsgebiet mit Ausnahme der Gemeinde Krugsdorf kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. In der Gemeinde Krugsdorf wird das Mitteilungsblatt an den in der Hauptsatzung der Gemeinde bezeichneten Standorten der Bekanntmachungstafeln zur Selbstabholung ausgelegt. Es liegt weiterhin in der Stadtinformation kostenlos zur Mitnahme bereit. Daneben ist es gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Haußmannstr. 85, 17309 Pasewalk Bezugsmöglichkeiten: Stadt Pasewalk, Amt UER-Tal Abonnement: Schibri-Verlag, Bezugspreis 12,- Euro
Stadt Pasewalk 4 Öffentliche Bekanntmachungen 7 Erfolgte Bekanntmachungen im Internet 9 Wichtige Infos zur Corona-Pandemie 10 Glockenspiel/Wir gratulieren 11 Ansprechpartner/Sprechstunden 12 Rathaus 15 Stadtvertretung/Ausschüsse/Aufsichtsräte 16 Lesen 16 Ordnung/Sicherheit/Feuerwehr/THW 17 Wirtschaft 27 Infos 29 Kultur- und Sporttermine Teil Amt Uecker-Randow-Tal 30 Wir Gratulieren 30 Öffentliche Bekanntmachungen 31 Aus den Gemeinden 34 Schießwarnung
Herstellungsleitung: V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Redaktion: Ines Umnick, E-Mail: pressestelle@pasewalk.de, Tel.: 03973 251–106 Anzeigen: Linus Wittich Medien KG, u.pasewald@wittich-sietow.de Tel.: 0171 9715739 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt und gelieferte Drucksachen sind alleinig die Inserenten sowie Veranstalter/Vereine verantwortlich. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Die Bürgermeisterin Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: WIR in UER GmbH Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: WIR in UER GmbH Druck/Endverarbeitung: Linus Wittich Medien KG Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag, 27.03.2021 Redaktionsschluss: 04.03.2021 Anzeigenschluss: Montag, 15.03.2021
Foto: Stadt
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH ist durch die GdW Revision AG (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft) geprüft und bestätigt worden.
H.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 17. Juni 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
An die Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Pasewalk
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Pasewalk – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Pasewalk, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
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mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 13 Abs. 3 KPG M-V unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den In-
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halt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 2KPG M-V Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gesellschaft i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs/der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.“ Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmä-
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ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen. Berlin, den 17. Juni 2020 GdW Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Schlesing Wirtschaftsprüferin In der Gesellschaftsversammlung am 07.09.2020 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2019 durch den Gesellschafter festgestellt, der Lagebericht der Geschäftsführung wurde zur Kenntnis genommen und bestätigt. Neben der Bestätigung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 wurde die Ergebnisverwendung beschlossen und der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 entlastet. Die Bilanz zum 31.12.2019 endet mit einer Bilanzsumme von 46.892.533,34 EUR bei einem Eigenkapital von 26.300.294,10 EUR. Die Gewinn- und Verlustrechnung endet mit einem Jahresüberschuss von 321.828,33 EUR. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 wird mit dem bestehenden Verlustvortrag verrechnet und sodann auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 sowie der Lagebericht liegen in der Zeit vom 01.03.2021 bis 05.03.2021 und in der Zeit vom 08.03.2021 bis 09.03.2021 in der Geschäftsstelle der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Ringstraße 61 in 17309 Pasewalk, während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Sollten zum Zeitpunkt der Offenlegung Corona-Beschränkungen gelten, bitten wir um telefonische Terminabsprache für die Einsichtnahme. Jens Schünemann Geschäftsführer
Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das folgende EUVogelschutzgebiet in Auftrag gegeben: Mittleres Ueckertal (DE 2549-471). Das 770 ha große Schutzgebiet liegt anteilig im Bereich der Stadt Pasewalk. Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz GmbH (ILN Greifswald). Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogelschutzgebiet aufgeführten Arten. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere dieser Vogelarten im Gebiet. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw. von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut eingesehen werden können. Die Kartierungen werden zwischen Februar 2021 bis spätestens August 2021 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt 6 Begehungen am Tag und 2 Begehungen in der Nacht durchzuführen. Die Begehungen werden i.d.R. von Einzelpersonen durchgeführt. Diese werden ein vom StALU VP ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU VP bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer, die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden Dezernat 40 – Management Natura 2000 Christin Geisbauer Badenstr. 18 18439 Stralsund Tel.: 03831/ 696-40-10, Fax: 03831/2129 E-Mail: Christin.Geisbauer@staluvp.mv-regierung.de http://www.stalu-mv.de/vp/ Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten.mvregierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz --> Schutzgebiete --> Internationale Schutzgebiete --> Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten --> ALKIS --> Flurstücke).
Quelle: Wolfram Riech (https://commons.wikimedia. org/wiki/File:Neuntöter.jpg), https://creativecommons. org/licenses/by-sa/4.0/legalcode
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Wasser - und Bodenverband ,,Mittlere Uecker-Randow“ – Der Verbandsvorsteher – Rothenklempenower Straße 47, 17321 Löcknitz
Bekanntmachung des Verbandsvorstehers Hartmut Rocher: Ankündigung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen für das Jahr 2021 Gemäß § 41 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.07.2009 (Wasserhaushaltsgesetz- WHG, BGBl. Nr. 51, S. 2585), § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30.11.1992 (LWaG, GVOBL M.-V. S. 669), § 67 des Wasserverbandsgesetzes vom 12.02.1991 (WVG, BGBL S. 405) und § 22 unserer Verbandssatzung vom 18.12.2015, in ihren jeweils gültigen Fassungen gibt der Wasser und Bodenverband „Mittlere UeckerRandow“ bekannt, dass die diesjährigen planmäßigen Gewässerunterhaltungsarbeiten an Gewässern 2. Ordnung im Verbandsgebiet wie folgt durchgeführt werden: - 1. Böschungsmahd und Sohlkrautung in der Zeit vom 15.06.2021 bis 15.07.2021 (Hauptvorflut) - 2. Böschungsmahd und Sohlkrautung in der Zeit vom 15.07.2021 bis 30.11.2021 - Grundräumung in der Zeit vom 15.07.2021 bis 31.12.2021 - Gehölzpflege in der Zeit vom 01.01.2021 bis 28.02.2021 und vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 - Reparaturarbeiten an Rohrleitungen und sonstigen Bauwerken sowie Havariebeseitigungen vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Zur beobachtenden Gewässerunterhaltung und zur Kontrolle der Unterhaltungsarbeiten setzt unser Verband teilweise ein unbemanntes Fluggerät (Drohne) ein. Vorrangig an sonst unzugänglichen Gewässerabschnitten. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Verbandes in Löcknitz (Telefon: 03975421038; E-Mail: WBV_ Loecknitz@t-online.de). Weitere Informationen auch unter www. wbv-mittlere-uecker-randow.de. Wir bitten alle Eigentümer von Gewässern 2. Ordnung, Anlieger und Hinterlieger (Duldungspflichtige) um Kenntnisnahme! Löcknitz, den 22.1.2021
ERFOLGTE BEKANNTMACHUNGEN IM INTERNET Haushaltssatzung der Stadt Pasewalk für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 03.12.2020 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 1. im Ergebnishaushalt auf einen Gesamtbetrag der Erträge von einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 2. im Finanzhaushalt auf a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von festgesetzt.
19.799.900 EUR 19.747.300 EUR 1.157.500 EUR
18.073.700 18.073.700 0 8.481.600 8.948.200 -466.600
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 6.171.300 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 8.500.000 EUR.
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§ 5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H. 490 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
400 v. H.
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 95,72 Vollzeitäquivalente (VzÄ). § 7 Weitere Vorschriften Die Stadtvertretung hat gem. § 48 Abs. 2 KV M-V unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen. Dies gilt insbesondere wenn: 1. die Höhe des entstehenden Fehlbetrages i. S. d. § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit mehr als 2 % der Summe der Aufwendungen im Ergebnishaushalt beträgt oder der bereits ausgewiesene Fehlbetrag sich um mehr als 2 % der Summe der Aufwendungen erhöht (erheblicher Fehlbetrag); 2. sich zeigt, dass im Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nicht ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen zu decken und hierbei eine Deckungslücke von mehr als 10 % entsteht oder sich die bereits bestehende Deckungslücke um 10 % der laufenden Auszahlungen erhöht (erhebliche bzw. wesentlich erhöhte Deckungslücke); 3. für bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche zahlungswirksame Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen i. S. d. § 48 Abs. 2 Nr. 2 KV M-V im Einzelfall 2 % der Summe der Aufwendungen des Haushalts überschritten werden. Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen (Aufwendungen/Auszahlungen im erheblichen Umfang); 4. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 KV M-V 2 % des geplanten Gesamtjahresinvestitionsvolumens im Einzelfall übersteigen. Dies gilt nicht, wenn auf Grund zweckbestimmter Einzahlungen weniger als 2 % des geplanten Gesamtjahresinvestitionsvolumens aus städtischen Mitteln erbracht werden muss. Als geringfügig nach § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V gilt eine Abweichung vom Stellenplan, wenn sie 3,0 % der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nicht übersteigt. Nachrichtliche Angaben: 1. Zum Ergebnishaushalt Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 2. Zum Finanzhaushalt Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 3. Zum Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich
Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 18.01.2021 wie folgt bekannt gegeben worden: A. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen der Haushaltssatzung 1. Der in § 3 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gemäß § 54 Abs. 4 KV M-V vollständig i.H.v. 6.171.300 € genehmigt. 2. Der in § 4 der Haushaltssatzung 2021 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 53 Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 2 KV M-V vollständig i.H.v. 8.500.000 € unter folgender Auflage
2.091.500 EUR -6.389.021 EUR 73.452.666 EUR
genehmigt: Die Stadt Pasewalk hat quartalsweise über den Stand der Inanspruchnahme der Kassenkredite zu berichten. Der Mitteilung ist eine Liquiditätsvorschau für die nächsten drei Monate beizufügen. B. Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Teilen des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Pasewalk 1. Gemäß § 64 Abs. 1 i.V.m. § 52 Abs. 2 KV M-V wird der in der Zusammenstellung zum Wirtschaftsplan 2021 aufgeführte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen vollständig i.H.v. 640.000 € genehmigt. 2. Gemäß § 64 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 4 KV M-V wird der in der Zusammenstellung zum Wirtschaftsplan 2021 aufgeführte Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigun-
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gen vollständig i.H.v. 96.000 € genehmigt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, den 25.01.2021 bis Freitag, den 05.02.2021 im Rathaus, Zimmer 1/07 zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag, Mittwoch, Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Des Weiteren ist die Haushaltssatzung auch im Internet unter www.pasewalk.de einsehbar. Hinweis gemäß § 5 Absatz 5 KV M-V: Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Internet unter www. pasewalk.de am 22.01.2021.
WICHTIG!
Die wichtigsten Telefonnummern für Sie: Bürgertelefon Hotline der Kreisverwaltung VG für Unternehmen Koordinationsstelle für Nachbarschaftshilfe in Pasewalk
03834 8760-2300 03834 8760-2500 03973 251–236
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GLOCKENSPIEL IM MÄRZ 06.03. – 12.03. 09:45 Uhr Als ich fort ging 14:45 Uhr Kein schöner Land 17:45 Uhr Lobe den Herren 13.03. – 19.03. 09:45 Uhr Hinterm Horizont 14:45 Uhr Romance Prokofiev 17:45 Uhr Kum bi de Nacht 20.03. – 26.03. 09:45 Uhr Money Money Money 14:45 Uhr Jetzt fängt das schöne Frühjahr an 17:45 Uhr Sandmann 27.03. – 01.04. 09:45 Uhr Tränen lügen nicht 14:45 Uhr Kommt ein Vogel geflogen 17:45 Uhr Leise zieht durch mein Gemüt 02.04. Kein Glockenspiel, da Karfreitag ist.
Foto: Stadt Pasewalk
WIR GRATULIEREN
… den Jubilaren zum Geburtstag im Monat März 2021 Zum 95. Geburtstag Frau Emmi Buß Frau Ruth Schulz Zum 90. Geburtstag Frau Traute Andres Frau Anita Block Frau Lieselotte Otto Zum 85. Geburtstag Frau Christa Mischke Frau Gisela Berkholz Herrn Fritz Thiede Frau Johanna Kusche Frau Inge Beyer Frau Marianne Wilk Frau Gerda Haferkorn Frau Elisabeth Schultz Zum 80. Geburtstag Frau Renate Bose
Frau Brigitte Steinhöfel Frau Antje Minardo Frau Edda Ewert Herrn Herbert Walter Frau Brigitte Wende Herrn Herbert Braun Frau Monika Steppan Zum 75. Geburtstag Frau Rosemarie Ehmke Zum 70. Geburtstag Frau Heidemarie Freihaut Herrn Dietrich Gaffrey Frau Diana Klaar Herrn Jan Przybylski Frau Bozena Simon Herrn Rolf Ehring Frau Marlis Fenske Frau Sybille Mochow Herrn Hans-Helmut Radünz
Herrn Heinz Pagel Frau Marianne Sterlinsky-Ehrenberg Frau Rosel Wenzel
Glückwunsch den Ehejubilaren im März 2021 Zum 60. Hochzeitstag den Eheleuten Helga & Manfred Becker Wilhelmine & Alfred Hahn Zum 50. Hochzeitstag den Eheleuten Karin & Hans-Georg Trömer Dagmar & Horst Wilke
Aufgrund § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Am Markt 12, 17309 Pasewalk einlegen müssen. Auch weisen wir daraufhin, dass nicht alle Daten der Eheschließungen, auch wenn sie in Pasewalk geschlossen wurden, beim Meldeamt erfasst sind. Sollten Sie in nächster Zeit ein Ehejubiläum haben (50., 60. und alle weiteren fünf Jahre) und eine Gratulation durch die Bürgermeisterin wünschen, bitten wir Sie, dies mindestens 10 Wochen im Voraus im Einwohnermeldeamt mit der Eheurkunde anzuzeigen. Aus diesem Grunde ist bei jeder Neubeantragung von Ausweisdokumenten auch die Eheurkunde im Einwohnermeldeamt vorzulegen.
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ANSPRECHPARTNER STADT- UND AMTSBEREICH Bürgermeisterin
Sandra Nachtweih Tel.: 03973 251–200
1. Stellvertreter/ Leiter Bauamt
Marko Schmidt Tel.: 03973 251–160
2. Stellvertreterin/ Leiterin Finanzen
Dagmar Helwig Tel.: 03973 251–120
Leiterin Inn. Verwaltung Carina Krüger-Bohn und Ordnung Tel.: 03973 251–110 Stadtinformation
Elke Kommnick Tel.: 03973 251–232
Meldestelle
Andrea Butterbrodt Tel.: 03973 251–170 Marlis Weißgerber Tel.: 03973 251–171
Fundbüro
Uwe Müller Tel.: 03973 251–118
Foto: Stadt Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo 09:00 – 12:00 Uhr Die 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 Uhr Mi geschlossen
Do Fr
09:00 – 12:00 u. 14:00 – 15:30 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr
SPRECHSTUNDEN Bürgersprechstunden der Bürgermeisterin der Stadt Pasewalk Termin „Rathaus unterwegs“: Das „Rathaus unterwegs“ in der Winterpause. Bürgersprechstunde im Rathaus, Zimmer 1/11: Die nächste Bürgersprechstunde findet am 23.03.2021 in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr statt. Um vorherige telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer: 03973 251–200 wird gebeten. Vielen Dank.
Bürgersprechstunden des Stadtpräsidenten der Stadt Pasewalk Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Ralf Schwarz, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die Terminabstimmung wird über das Stadtvertreterbüro vermittelt. Stadt Pasewalk – Stadtvertreterbüro – Frau Wolff Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–103 Mail: doerte.wolff@pasewalk.de Bürgersprechstunden des Amtsvorstehers des Amtes Uecker-Randow-Tal Der Amtsvorsteher, Herr Peter Fischer, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die Terminabstimmung wird über Frau Friedrich vermittelt. Stadt Pasewalk – Gremienarbeit – Frau Friedrich Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–102 Mail: birgit.friedrich@pasewalk.de
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RATHAUS Trauen Sie sich!
Im Trausaal, Foto: D. Vallentin
(PN/DV). Die Aufgaben des Leiters des Standesamtes in Pasewalk, Michael Köppen, und seiner drei Kolleginnen sind vielfältig. Neben den Beurkundungen von Geburten und Sterbefällen sind sie es auch, die Paare fragen, ob sie den Bund fürs Leben eingehen möchten. Im vergangenen Jahr hatten eigentlich 84 Paare die Eheschließung in Pasewalk geplant. Doch aufgrund der Corona-Pandemie haben sich 26 von ihnen entschieden, den Termin zu verschieben. Damit hätte die Anzahl der Eheschließungen auf dem Niveau des Jahres 2019 gelegen. Auch wenn die Trauungen im vergangenen Jahr im kleineren Rahmen und unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Hygienevorschriften durchgeführt wurden, waren sie sehr festlich und wurden trotzdem für Braut und Bräutigam sowie die teilnehmenden Familienangehörigen zu einem unvergesslichen Erlebnis. Topp-Monate, um sich das Ja-Wort zu geben, sind die SommerMonate. Besonders beliebt war im Jahr 2020 der Juli mit 12 Trauungen. Im Vorjahr waren es die Monate August und September mit 13 beziehungsweise 14 Hochzeiten. Dann haben Michael Köppen und seine Kolleginnen auch mehrere Trauungen an einem Tag. Besonders beliebt sind zudem der Freitag und der Samstag. Viele Heiratswillige nutzen auch die Möglichkeit, sich
Eingang Stadthaus, Foto: D. Vallentin
im Schloss Krugsdorf im Kaminzimmer oder auf der Terrasse trauen zu lassen. Für die vier Mitarbeiter*innen ist das kein Problem, auch am Wochenende die Trauung vorzunehmen. „Wir sind bürgerorientiert und freuen uns sehr darüber, wenn auch Paare, die aus der Region weggezogen sind, sich dafür entscheiden, sich hier bei uns das Ja-Wort zu geben“, erläutert Michael Köppen. Er kann sich noch ganz genau an die erste Trauung im neuen Saal des Stadthauses im Jahr 2016 erinnern. Im Dezember des Jahres 2018 wurde dann die Sanierung des kompletten Innenhofbereiches abgeschlossen. Frisch Vermählte können über den sogenannten Hochzeitsgang das Stan-
desamt verlassen und als Motiv für die ersten Fotos als Ehepaar den schön angelegten Hof nutzen. Im Pasewalker Standesamt gibt es keine Spezialisierung der Mitarbeiter*innen. „Es kommt zwar vor, dass bei Familien der Wunsch besteht, von einem bestimmten Kollegen getraut zu werden, weil man sich eben in der Region kennt“, weiß Standesbeamtin Tanja Armbrust zu berichten. Viele Familien werden schon seit vielen Jahren sozusagen begleitet: die Eheschließung und die Beurkundung der Geburt der Kinder. Derzeit gibt es für das Jahr 2021 bereits 39 Reservierungen für die Trauung und damit noch freie Termine. Wer sich also im Jahr 2021 das Ja-Wort geben möchte,
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sollte telefonisch unter der Rufnummer 03973 251–138 einen Beratungstermin vereinbaren und dann alle Details mit einem der vier Standesbeamt*innen besprechen. Aktuell dürfen maximal zehn Personen an einer Trauung teilnehmen. „Zudem gilt das Hygieneund Sicherheitskonzept. Wir führen Anwesenheitslisten, die vier Wochen aufbewahrt werden müssen“, erklärt Michael Köppen.
Stadthaus Hinteransicht, Foto: D. Vallentin
Spielgeräte für drei Pasewalker Spielplätze
Krümelgarten Oststadt, Foto: D. Vallentin
Spielplatz Am Rehwinkel, Foto: D. Vallentin
Spielplatz Fischerstraße, Foto: D. Vallentin
(PN/DV). Gleich drei Spielplätze der Stadt Pasewalk können in diesem Jahr mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden. Insgesamt erhält die Stadt Pasewalk Fördermittel vom Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 56.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine Förderung von 90 Prozent der Kosten, die für die Ausstattung der Spielplätze „Krümelgarten“ in der Oststadt, „Am Rehwinkel“ in der Scheringer Siedlung und des Spielplatzes
in der Fischerstraße erforderlich sind. Noch im Jahr 2019 hatte die Stadt eine Ablehnung der Förderanträge erhalten, war aber beharrlich geblieben, um die Spielmöglichkeiten auf diesen drei Plätzen für die Kinder weiterhin zu verbessern. „Die Stadt selbst hatte in diesem Jahr im Haushalt Ausgaben für Spielgeräte in Höhe von 30.000 Euro eingeplant“, erläuterte die Bürgermeisterin. Damit auch die Anschaffung von attraktiven Spielgeräten or-
ganisiert werden kann, die garantiert von den Kindern der Stadt Pasewalk viel genutzt werden, ruft Bürgermeisterin Sandra Nachtweih alle Kinder der Stadt auf, ihre Lieblingsspielgeräte zu malen oder zu basteln und dann die fertigen Werke ins Pasewalker Rathaus in der Haußmannstraße 85 zu schicken oder abzugeben. Einsendeschluss ist der 06.04.21. Geplant ist die Ausstellung der schönsten Bilder.
Aufruf! Liebe Kinder, ran an Stifte, Bastelmaterial, Pinsel und Farbe! Ihr habt die Gelegenheit, mit zu entscheiden, welche Spielgeräte später auf Eurem Spielplatz stehen und Euch beim Spielen, Toben und Tollen viel Spaß bereiten. Eure Eltern, Großeltern oder Erzieher in den Kitas helfen Euch bestimmt dabei!
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Was sind Verschwörungserzählungen und warum sind sie problematisch? (PN/PM). Dieser Artikel verschafft eine grobe Begriffserklärung über dieses Phänomen und stellt mögliche Verhaltenstipps vor. Falschnachrichten und Desinformationskampagnen sind keine neuen Phänomene, besonders in Krisenzeiten werden Verschwörungsmythen verbreitet - so auch während der Coronavirus-Pandemie. Sie gefährden nicht nur das persönliche Miteinander, sondern stellen zunehmend auch eine Gefahr dar für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Was Verschwörungserzählungen entgegensetzt werden kann, ist kritisches Denken und Medienkompetenz. Neben dem Umstand, dass Verschwörungen auch wahr sein können, werden Verschwörungserzählungen immer wieder (auch von Staaten) politisch genutzt – zum Beispiel, um Feindbilder zu zementieren. Solche Erzählungen basieren auf vereinfachenden, oft auch unwahren Behauptungen und suchen nach ,,Schuldigen“. Problematisch wird es, wenn dies zu menschenfeindlichen und antidemokratischen Einstellungen und Handlungen führt. Wie verhalte ich mich im Gespräch? Im Gespräch mit Menschen, die an Verschwörungserzählungen glauben, sollte man klar in der eigenen Haltung, aber respektvoll im Umgang bleiben, bei extremen und menschenverachtenden Aussagen aber dennoch klare Grenzen ziehen. Bevor Sie reagieren, überdenken Sie Ihre eigene Rolle und die des Gegenübers. • Erwarten Sie nicht, die Meinung der anderen Person ändern zu können. • Seien Sie sich bewusst, dass Sie wichtige Denkanstöße geben können. • Regen Sie zum Nachdenken an und zeigen Sie Widersprüche auf. • Überlegen Sie gut, ob Sie sich eine direkte Auseinandersetzung zutrauen. Ein Dialog ist empfehlenswert, sofern Ihr Gegenüber demokratische Werte vertritt. Sollte dem nicht so sein, könnten Sie das Gespräch mit einem Verweis auf die Grund- oder Menschenrechte abbrechen. • Hinterfragen Sie die Aussagen: „Wer? Wann? Wie?“, fragen Sie nach Beispielen. • Suchen Sie ggf. gemeinsam nach
•
Quellen, z. B. den Originalquellen einer Aussage. Beziehen Sie andere Personen in die Diskussion ein.
Stärken Sie Ihre Medienkompetenzen! Unwahrheiten können sich rasend schnell gerade online verbreiten – und wenn sie einmal in der Welt sind, ist es oft schwer, sie wieder einzufangen und richtigzustellen. Verstärkt wird dies durch Suchmaschinen und Plattformen wie Google, YouTube oder Facebook. Diese personalisieren unsere Suchergebnisse und verwenden hierfür Nutzungsdaten und Algorithmen. Im Umkehrschluss führt das dazu, das überwiegend selektive Nachrichten und mit „Likes“ versehene Informationen die Nutzenden erreichen. • Bewerten Sie die Herkunft und Qualität der Quelle. Woher oder von wem stammt die Information? Ein Impressum sollte darüber Auskunft geben. • Sind die Kernaussagen überzeugend und glaubwürdig? • Finden Sie weitere vertrauensvolle Quellen mit derselben Information? • Schauen Sie sich die Argumentation genau an. Wird viel mit Fragen gearbeitet, die zwar Emotionen hervorrufen, aber eigentlich kaum einen Informationswert haben? Falschnachrichten arbeiten oft genauso. • Falschnachrichten arbeiten häufig mit Beschuldigungen gegenüber Einzelpersonen oder Gruppen und emotionalisieren die Information. Analysen haben immer wieder gezeigt, dass Fake News oft genutzt werden, um menschenfeindliche Inhalte zu transportieren.
•
Wenn zu den Aussagen Bilder veröffentlicht sind, überprüfen Sie deren Ursprung. Die Bilder sind vielleicht nicht falsch, können jedoch aus dem eigentlichen Zusammenhang gerissen worden sein • Benutzen sie Faktencheck-Websiten z. B. von Correctiv (www.correctiv.org/faktencheck/). Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de). Für Fragen und Beratung können Sie gerne Kontakt mit dem RAA-Regionalzentrum für demokratische Kultur VorpommernGreifswald aufnehmen: Steinstraße 10, 17389 Anklam, Telefon 039711244920, vorpommern@raa-mv.de Dieser Artikel wurde verfasst durch die Koordinierungs- und Fachstelle der „Partnerschaften für Demokratie“ Stadt Pasewalk und Amt Uecker-Randow: www.demokratieleben-fuerpw.de Demokratie leben! Partnerschaften für Demokratie Koordinierungs- und Fachstelle Stadt Pasewalk mit dem Amt Uecker-Randow-Tal Kaharina Husemann, schloss bröllin e. V., 17309 Fahrenwalde, OT Broellin 3 tel. +49 39747 5650 22, E-Mail: demokratie-leben@broellin.de www.demokratieleben-fuerpw.de www.demokratie-leben.de
panthermedia_ Kirsty Pargeter
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STADTVERTRETUNG/AUSSCHÜSSE/AUFSICHTSRÄTE Sitzungstermine (Änderungen vorbehalten): Keine Sitzungen vom 27.03. bis 23.04.2021. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Kulturforum „Historisches U“ (Luisensaal), An der Kürassierkaserne 9 in 17309 Pasewalk statt. Die Tagesordnungen werden rechtzeitig vor der Sitzung durch Aushang im Rathaus bekanntgemacht. Zusätzlich werden sie an der Bekanntmachungstafel auf dem Marktplatz ausgehangen und sind im Internet auf der Homepage der Stadt Pasewalk unter Rathaus/Bürgerservice im Verzeichnis Stadtvertretung/Beschlüsse einsehbar. Dort finden Sie neben der Tagesordnung auch die öffentlichen Beschlussvorlagen sowie die öffentlichen Situngsniederschriften. Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Wolff, Tel.: 03973 251–103.
Aus der Außerordentlichen Stadtvertreterversammlung vom 4. Februar 2021 Neues Werk siedelt sich in Pasewalk an
(PN/DV ). Am Donnerstag, dem 4. Februar, traf sich die Pasewalker Stadtvertretung im Historischen U zu einer Sondersitzung. Ein Tagesordnungspunkt war der Verkauf eines rund drei Hektar großen Grundstücks im Gemeindewiesenweg. Den Antrag hatte die Huber Landtechnik GmbH, die sich erst zu Beginn des Jahres neu gegründet hatte, gestellt. Die Stadtvertreter stimmten dem Antrag zu. Bei dem Unternehmen handelt es sich um ein Tochterunternehmen der österreichischen Huber Soil Solution GmbH, die Geräte für die Landwirtschaft herstellt. Bereits am Vormittag hatte die Forschungsministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin, in einer digitalen Pressekonferenz berichtet, dass die Ansiedlung des Unternehmens in Pasewalk auf die Gründung des neuen FrauenhoferZentrums für Biogene Wertschöpfung und Smart Farming in Rostock zurückgeht. „Die Frauenhofer-Gesellschaft als Einrichtung für angewandte Forschung sucht den Schulterschluss zur Wirtschaft und habe Huberpflug im Gepäck gehabt“, so die Ministerin. Gemeinsam hatten sich Bürgermeisterin Sandra Nachtweih, der Geschäftsführer der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (FEG) und der Bauernverband für eine Ansiedlung des Unternehmens stark gemacht, sodass das Projekt zü-
Foto: ZVG
gig voranschritt. Das Gewerbegebiet in der Torgelower Straße bietet den Vorteil, dass es bereits voll erschlossen ist. „Pasewalk hat hervorragende Standortbedingungen vorzuweisen. Wir sind froh, dass neben dem Großgewerbegebiet Berlin-Sczczecin auch innerstädtische Gewerbegroßflächen nachgefragt sind“, freut sich Bürgermeisterin Sandra Nachtweih über die Entscheidung des Unternehmens, sich in Pasewalk anzusiedeln. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages für das Grundstück kann der Bauantrag von Huber Landtechnik GmbH somit auf den Weg gebracht werden. Es soll ein Produktionsstandort werden, an dem sowohl die Entwicklung als auch dann die Produktion des „Huberpflugs“ möglich ist. In der ersten Projektphase ist die Schaffung von bis zu 20 Arbeitsplätzen geplant. Der Huberpflug wurde von Franz Huber (Titelfoto), einem der beiden Geschäftsführer der Muttergesellschaft Huber Soil Solution GmbH, entwickelt. Es handelt sich
dabei um ein innovatives, patentiertes Bodenbearbeitungsgerät, das rotierende Arbeitselemente vorsieht. So ist eine sanfte Bodenbearbeitung, die ökonomische und ökologische Vorteile bringt, zur Reduzierung des Ausstoßes von Kohlendioxid und zudem einer Verringerung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt, möglich. Die Saatbettbereitung kann durch den Einsatz des Huberpflugs in weniger Arbeitsschritten vollzogen werden. Erste Vorführungen des Pflugs seien in Planung, verriet die Unternehmensführung in Pasewalk. Der Geschäftsführer der Huber Landtechnik GmbH Frank Westermann ist voll des Lobes für den Standort in Pasewalk. „Mit der Ansiedlung in Pasewalk haben wir einen hervorragenden Standort gefunden, an dem wir langfristig sowohl Forschung und Entwicklung betreiben wollen als auch produzieren können“, so sein Fazit.
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LESEN Stadtbibliothek bietet digitales Angebot (PN/PM). Die Stadtbibliothek bewarb sich 2020 erfolgreich um die Fördermittel aus dem bundesweiten Soforthilfeprogramm „Vor Ort für Alle“. Mit dem Soforthilfeprogramm fördert der Deutsche Bibliotheksverband zeitgemäße Bibliothekskonzepte in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Primär geht es dabei um die Modernisierung und digitale Ausstattung der Bibliotheken. Ziel ist es, Bibliotheken als „Dritte Orte“ auch in ländlichen Räumen zu stärken und so einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen zu leisten. Mit 75 Prozent Fördergeld zu 25 Prozent Eigenanteil lag die Investitionssumme für unsere Bibliothek bei 2.028 €. So kommen zu den bereits vorhandenen digitalen Angeboten, wie Onleihe mit einer großen Auswahl an gängigen digitalen Medien, wie: eBooks, eAudios, ePaper, eMagazin, eVideo und eMusic und die beliebten tip-toi-Bücher für die jüngsten Leser, die vor Ort ausleihbar sind, neue hinzu. Im Rahmen des Projekts wurden 2 Tonie-Boxen mit Kopfhörern, 24 Tonies, 5 eBook-Reader und 1 Notebook angeschafft. Die Tonies sind kleine magnetische Hartgummi-Figuren, die mit je einem Hörbuch bespielt sind. Zu ihnen gehören eine Tonie-Box und Tonie-Lauscher. Sobald die Figur auf die Tonie-Box gestellt wird, erkennt diese automatisch, welches Hörspiel abgespielt werden soll. Wird ein Tonie zum ersten Mal auf die Box gestellt, so lädt diese das je-
Foto: panthermedia_AllaSerebrina Kopie
weilige Hörspiel einmalig herunter. Danach ist es dauerhaft offline verfügbar. Die Tonies enthalten Geschichten aus wohlbekannten Reihen: von Rabe Socke bis Lotta Leben. Schon die Kleinsten können die Tonie-Box selbstständig nutzen. Wer schon eine Tonie-Box besitzt, kann sich in der Bibliothek weitere Geschichten ausleihen. Wer erst mal testen möchte, ob das Tonie-System ins eigene Zuhause oder unterwegs passt, kann die Tonie-Box in den Leseräumen der Bibliothek ausprobieren. Dadurch ermöglicht die Stadtbibliothek einen einfachen und unkomplizierten Einstieg in neue Hörwelten. Um Nutzern den Zugang zu den digitalen Medien, die über das landesweite Portal der Onleihe allen Bibliotheksnutzern zur Verfügung stehen, einfacher
zu gestalten, wurden über das Projekt 5 e-Reader eingekauft. Die e-Reader werden ebenfalls verliehen. Für das Projekt verantwortlich ist „Vor Ort für Alle”, ein Projekt des Deutschen Bibliotheksverbands im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen” der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Fördermittel stammen aus dem Programm „Ländliche Entwicklung“ (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
ORDNUNG/SICHERHEIT/FEUERWEHR/THW Neues Tanklöschfahrzeug für die Pasewalker Wehr (PN/DV). Die Stadt Pasewalk benötigt für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Löschfahrzeug. Das Löschfahrzeug, das momentan eingesetzt wird, wurde bereits 1994 erbaut und im Januar 1995 in den Dienst gestellt. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Stadt bei der Finanzierung. Für die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000) hat das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 147.000 Euro an die Bürgermeisterin der Stadt
Nr. 02/2021 Pasewalk, Sandra Nachtweih, übersandt. „Die Bereitstellung moderner Einsatzmittel dient dem Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Einsatzkräfte. Für die Sicherheit aller ist es notwendig, neue Technik den örtlichen Verhältnissen und Einsatzschwerpunkten vor Ort anzupassen“, so Innenminister Torsten Renz. Zu den Einsatzgebieten der Pasewalker Feuerwehr gehören neben der Bundesautobahn A 20, die Bundesstraßen B 104, B 109, die Eisenbahnlinien Berlin-
- 17 Stralsund und Neubrandenburg-Szczecin (Stettin) sowie die nahe gelegenen Kasernen und der Truppenübungsplatz Jägerbrück. Die Pasewalker Feuerwehr zählt rund 60 aktive Kameradinnen und Kameraden und engagiert sich auch in der Jugendarbeit. 19 Mädchen und Jungen sind Mitglied der Jugendfeuerwehr. „Das ist eine wichtige Arbeit, die hier geleistet wird“, lobte der Minister. „Die Jugendfeuerwehren bilden nicht nur eine wertvolle Nachwuchsreserve,
PASEWALKER NACHRICHTEN sondern Jugendarbeit heißt auch sinnvolle Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, führt er weiter aus.“
Bildunterschrift: Das 1994 in den Dienst gestellte Tanklöschfahrzeug (TLF) ist trotz der sehr guten Pflege der Kameraden in die Jahre gekommen und wird nun durch ein neues Fahrzeug ersetzt. Foto: D. Vallentin
WIRTSCHAFT „Haffhelden“ sind unterwegs (PN/DV). Tina Weise erfüllte sich mit der Gründung ihres ambulanten Pflegedienstes einen Traum. Unterstützung erhält die 28-Jährige dabei von ihren Eltern. Ihr Vater Kazimierz Posadowski, ist vielen Bürgern in der gesamten Uecker-Randow-Region noch aus seiner Zeit, als er im Pasewalker Ärztehaus fünfzehn Jahre lang eine chirurgische Praxis führte, bekannt. Vor vier Jahren schloss er seine Praxis aus familiären Gründen und konzentrierte sich auf den kassenärztlichen Notfalldienst in Pasewalk und Umgebung. Nun steht er seiner Tochter Tina beratend zur Seite. Der Vorteil für die Patienten liegt klar auf der Hand. Schwer kranken Patienten ist es oft unmöglich, den Weg in eine chirurgische Praxis auf sich zu nehmen. Chirurgen besuchen normalerweise die Patienten nicht in ihrer Häuslichkeit. Doch Kazimierz Posadowski will zu den Patienten nach Hause fahren, sich ihren Zustand selbst ansehen und anhand der gewonnenen Erkenntnisse die Pflegepläne erstellen. Diese Vorgehensweise ist deutschlandweit einzigartig und entlastet auch die Hausärzte. Eventuell notwendige Eingriffe werden allerdings nicht zu Hause vorgenommen. „Die Krankenkassen
Foto: Stadt
Dr. med. Kazimierz Posadowski steht der Pflegedienstleiterin der Haffhelden Tina Weise als externer Berater zur Seite. Foto: ZVG Nordkurier
sind bereits an unserem Konzept interessiert, wollen aber zunächst erste Ergebnisse sehen“, berichtet Tina Weise. Das Konzept der „Haffhelden“ könnte also zum bundesweiten Pilotprojekt werden. Tina Weise, die in Hamburg ein duales Studium im Pflegemanagement absolvierte und dann sechs Jahre im Krankenhaus in der ambulanten Pflege, der Intensivmedizin und als Pflegedienstlei-
terin arbeitete, setzt ab Mitte Februar ihre eigenen Ideen um. Fünf MitarbeiterInnen, unter ihnen zwei Wundschwestern, werden rund um Pasewalk und in der angrenzenden Uckermark unterwegs sein. Große Unterstützung und viele wertvolle Tipps während der Gründungsphase erhielt Tina Weise vom Team des Pflegedienstes „Hand in Hand“ in Wesenberg.
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FLY & HELP „Stars unter Afrikas Sternen“ erfolgreich. Sänger Mickie Krause und Peter Wackel haben beide ein gutes Herz für Kinder. Für die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP gaben Sie ein Charity-Konzert in Windhoek und besuchten Schulprojekte bei dem Volk der Ovahimba im Kaokoveld. Windhoek, 27. Januar 2021 Hört man „Namibia“, dann denkt man an Bilder der Sossusvlei-Wüste, unendliche afrikanische Weiten, Giraffen, bunte Häuser in Lüderitz und die ehemalige Kolonialstadt Swakopmund. Die Idee, dort das Konzert „Stars unter Afrikas Sternen“ für den guten Zweck zu veranstalten, entstand vor zwei Jahren. Die Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP setzt sich weltweit für die Bildung von Kindern ein. Alleine in Namibia konnten durch Spendengelder bereits über 50 Schulbauprojekte in den letzten 11 Jahren realisiert werden. Aus einem größeren Konzert auf dem Midgard Country Estate in der Nähe von Windhoek wurden drei kleine – denn natürlich gelten auch in Namibia strenge Corona-Regeln, sodass pro Konzert nur maximal 50 Personen auf Abstand teilnehmen durften. Die Stimmung war grandios und alle Gäste – viele deutschstämmige Namibier und auch einige Reisende aus Deutschland – haben das Event mit ihren Lieblingsstars sehr genossen! In den Tagen nach dem Konzert reisten die Künstler gemeinsam mit FLY & HELP und weiteren Spendern auf eigene Kosten per Buschflugzeug ins 900 Kilometer entfernte Kaokoveld, um sich vor Ort ein Bild von den Stiftungsprojekten zu machen. In der Projektregion lebt größtenteils das traditionelle Halbnomaden-Volk der Ovahimba. Eine Schule hat ein Einzugsgebiet von bis zu 50 Kilometern. Die Kinder schlafen meist vor den Schulen, die aus Stroh- oder Blechhütten bestehen, auf dem Boden und kehren nur in den Ferien zu ihren Eltern zurück, weil der Weg ansonsten zu weit ist. Die Reiner Meutsch Stiftung baut dort Schulgebäude und Schlafsäle für die Kinder. Und Reiner Meutsch freut sich: „Es ist wunderbar, solch treue Unterstützer wie Peter und Mickie an der Seite meiner Stiftung zu haben! In den nächsten Monaten wird im Kaokoveld eine neue Mickie-Krause-Schule sowie eine Peter-Wackel-Schule in Okahandja entstehen! Das schenkt vielen weiteren hundert Kindern eine Zukunft! Mehr Information: www.fly-and-help.de
* 14.06.1945 † 02.01.2021 Es ist schwer, einen geliebten Menschen zu verlieren. Es ist wohltuend, so viel Anteilnahme zu erfahren. Dafür danken wir von ganzem Herzen. In liebevoller Erinnerung im Namen aller Angehörigen
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Mit Abriss und Neubau zum Wunschhaus (djd). Ein freies Baugrundstück zu finden, ähnelt in vielen Ballungsräumen einem Lotteriegewinn. Eine beliebte Alternative ist es daher, betagte Gebäude zu kaufen, abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Allerdings warnen Experten vor vorschnellen Entschlüssen. Die Bebaubarkeit des Grundstücks sollte gründlich geprüft werden: Mit einem Neubau lassen sich Liegt es in einem Erhaltungsgeindividuelle Wohnwünsche biet? Besteht Denkmalschutz? Wie am besten erfüllen. viele Geschosse darf der Neubau haben? „Auch die Finanzierung ist Foto: djd/Dr. Klein Privatkunwesentlich vielschichtiger, als wenn den/Getty Images/acilo man das Haus stehen lässt", erklärt Björn Pätzold von Dr. Klein. Die Abrisskosten fallen meist unter die Baunebenkosten und können über die Baufinanzierung abgedeckt werden. Auch ein Blick auf die Bereitstellungszinsen und ein Vergleichen der Bankangebote kann Geld sparen. Infos: www.drklein.de.
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(djd). Die Studie einer großen Bausparkasse ergab: Der Wunsch nach dem Erwerb einer Immobilie wurde bei fast einem Drittel der Mieter in Deutschland über den vergangenen Sommer hinweg deutlich größer. Sie wünschen sich mehr Platz für die ganze Familie, einen Ort zum Arbeiten, für die Kinder zum Spielen oder auch um einmal nur für sich zu sein. Diese Bauherren in spe wollen vor allem bezahlbar bauen. Dazu wohngesund und flexibel genug, um auf wir in den letzten n wir in denn letzten neue Situationen reagieren zu können, etwa mit einem Um- oder Anbau. "Massives Mauerwerk beispielsweise erfüllt diese Anforderungen bestmöglich", erklärt Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM). Mehr Infos zur Massivbauweise gibt es etwa auf www. mauerwerk.online und www.massiv-mein-haus.de.
Rotes Metall für grüne Bauten (djd). Kupfer spielt eine wichtige Rolle in der Architektur und Gebäudeplanung - vor allem bei Installationen, die sich in der Gebäudehülle verbergen. Denn bei näherer Betrachtung zeigt sich: Je "grüner" ein Gebäude ist, desto mehr Kupfer ist darin verbaut. Der hervorragende Strom- und Wärmeleiter ist ein Schlüsselwerkstoff für Gebäude, deren Planung, Bau und Betrieb negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima möglichst gering halten oder die sogar positive Umweltaspekte erzielen. Unter www.kupferinstitut.de gibt es mehr Hintergrundinfos zum Einsatz des Halbedelmetalls beim Green Building. Kupfer spielt wichtige Rollen in der Elektroinstallation, in der Nutzung von erneuerbaren Energien und im Wärmetransport von Heiz- und Trinkwassersystemen.
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Karl-Heinz und Irmtraud Polzin Pasewalk, im Januar 2021
PASEWALKER NACHRICHTEN
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Nr. 02/2021
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Nr. 02/2021
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PASEWALKER NACHRICHTEN
Junge Frau eröffnete in Pasewalk ihre eigene Praxis (PN/DV). Nach reiflicher Überlegung und 15 Jahren im Angestelltenverhältnis als Physiotherapeutin in der Praxis von Birka Görl, entschloss sich Kati Schmidt, trotz der Corona-Pandemie, die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen wirtschaftliche Probleme bringt, den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen. Mit ihrer Angestellten Maja Gollembiewski geht sie seit dem 04.01.2021 den Weg gemeinsam und zusammen führen sie in den Praxisräumen im Ärztehaus Ecke Feldstraße/Stettiner Straße direkt über der Eichenapotheke in Pasewalk z. B. klassische Massagen, Krankengymnastik, Manuelle Therapien und Lymphdrainagen durch. Montags bis donnerstags in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sind die beiden erfahrenen Physiotherapeutinnen für die Patienten da. Die Resonanz der Patienten ist sehr gut. „Es war schon immer mein Traum, eine eigene Praxis führen zu können und mit dem Rückhalt von meinem Lebenspartner Sebastian, meiner Familie und meinen engsten Freunden wird es auch der richtige Weg sein“, ist sich
Im Januar eröffnete Kati Schmidt ihre Physiotherapie und ist gemeinsam mit Mitarbeiterin Maja Gollembiewski (re.) gern für die Patienten da. Foto: D. Vallentin
Kati Schmidt sicher und möchte an dieser Stelle allen von ganzem Herzen, die sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützt und in vielfältiger Form geholfen haben, danken.
FEG und Handwerkskammer bieten Unternehmern Nachfolgesprechtage an (PN/DV). Immer häufiger stehen Unternehmer vor der Frage, wer einmal die Geschicke der von ihnen aufgebauten Firmen lenken soll. Die Suche nach einem Nachfolger ist in vielen Fällen ein schwieriger, langjähriger und auch sehr emotionaler Prozess. Wird kein geeigneter Nachfolger gefunden, sind die Inhaber gezwungen, die Türen ihrer Unternehmen oder Geschäfte für immer zu schließen. Nach und nach verringert sich so in unseren Städten und Gemeinden die Vielfalt, Fachkompetenz und Serviceangebote gehen so nach und nach verloren. Die NACHFOLGEZENTRALE MV mit Sitz in Schwerin hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmer, die auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger sind und Nachfolgeinteressenten zusammenzubringen. Der Bedarf im ganzen Land und der zeitliche Aufwand während des gesamten Prozesses der Nachfolgeregelung sind
immens. Die FÖRDER- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT VorpommernGreifswald mbH bietet gemeinsam mit der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern an verschiedenen Orten des Landkreises Nachfolgesprechtage an. Los geht es am 16.03.21 im Büro der FEG, Am Schlachthof 6, 17309 Pasewalk. In der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr können Handwerksbetriebe der Region die 1,5-stündige kostenlose betriebswirtschaftliche Beratung zum Thema Unternehmens-
nachfolge in Anspruch nehmen. Termine können ab sofort mit Michael Amtsberg von der Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern telefonisch unter 0395 5593-132 oder per Mail an amtsberg.michael@hwkomv.de vereinbart werden. Weitere Beratungstermine sind für den 18.05.21 im Rathaus in Loitz, am 17.08.21 im Strasburger Rathaus sowie am 16.11.21 im Rathaus der Stadt Ueckermünde ge-
plant. Die Mitarbeiter der FÖRDER- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT Vorpommern-Greifswald mbH weisen darauf hin, dass die Veranstaltungen unter den jeweils gültigen Hygienemaßnahmen stattfinden. Sollten sich Änderungen aufgrund der aktuellen COVID 19Lage ergeben, werden diese natürlich zeitnah bekannt gegeben.
Foto: panthermedia_pressmaster
PASEWALKER NACHRICHTEN
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Nr. 02/2021
380kV-Freileitung Bertikow – Pasewalk: Umspannwerk Pasewalk wird modernisiert
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Umbau des Umspannwerks beginnt in der letzten Februarwoche 2021 • Umrüstung auf moderne Transformatoren und Leitungstechnik bis 2023 • Erweiterung des Umspannwerkes Richtung Osten Generationenwechsel im Umspannwerk Pasewalk in zwei Schritten. Bis 2023 wird das Umspannwerk auf die 380-kV-Technik umgerüstet. Damit kann das Umspannwerk die Leistung für die geplante neue Freileitung Bertikow – Pasewalk bereitstellen. Das Umspannwerk bleibt in Betrieb. Die Freileitung nach Güstrow wird zunächst weiter mit 220 kV betrieben. (PN/Dr.DM). Baustart am Umspannwerk Pasewalk. 50Hertz rüstet das Umspannwerk auf den 380-kV-Betrieb um. Der erste Bauabschnitt wird voraussichtlich bis 2023 abgeschlossen. Das Umspannwerksgelände wird nach Osten erweitert. Dort soll künftig die neue Generation der Transformatoren stehen – während im Umspannwerk der Betrieb weitergeht. Dafür investiert 50Hertz in der Region Pasewalk über 50 Mio. Euro. In der letzten Februarwoche wird die Baustelle eingerichtet. Baustraßen werden angelegt. Es folgen Erdarbeiten, um das Erweiterungsgelände für die Errichtung von Schaltfeldern, Sammelschiene und Betriebsgebäuden vorzubereiten. In einem Jahr will Bernhard Buerke mit der Errichtung der Fundamente fertig sein. Buerke ist Bau-Ingenieur, bei 50Hertz seit 2014 und leitet zusammen mit den Elektroingenieuren den Umbau des Umspannwerks beim Übertragungsnetzbetreiber. „Jetzt steigt auch bei uns die Betriebsspannung. Viele Gewerke müssen ineinandergreifen. Es ist schön, dass es nach langer Vorbereitungszeit endlich losgeht“, sagt der gebürtige Niedersachse. „Wir wollen aber gerade jetzt zum Baustart ansprechbar bleiben. Wir sind auf vielen Kanälen erreichbar – unter anderem über ein kostenloses Bürgertelefon. Wenn es Fragen oder auch mal Ärgernisse gibt, wollen wir darauf
UW-Pasewalk-Schematische Darstellung, Darstellung: 50hertz
möglichst schnell reagieren.“ Bernhard Buerke sorgt mit seinem Team dafür, dass die geplante neue Freileitung von Bertikow nach Pasewalk, deren Baustart Ende des Jahres erwartet wird, auch einen vernünftigen Zielpunkt vorfindet. An den neu zu errichtenden Portalen soll die 380-kVFreileitung andocken. Über die neuen Transformatoren wird die Spannung von 380 auf 110 Kilovolt umgespannt – und auf diese Weise für den regionalen Stromversorger vorbereitet. Umgekehrt speisen die Windräder und Photovoltaikanlagen Strom in das Verteilnetz ein, der dann mit 110 kV im Umspannwerk ankommt und mit 380 kV für die Fernreise vorbereitet wird. Die bestehende Anlage mit 220 kV, die 1958 geplant und genehmigt wurde, bleibt bis auf Weiteres erhalten. Mehr Informationen zum Umspannwerk im Rahmen der Erneuerung der Freileitung gibt es im Internet unter www.50hertz.com/vorhaben11. Fragen und Anregungen nimmt der Projektsprecher Dr. Dirk Manthey (dirk. manthey@50hertz.com) entgegen. Wochentags ist auch ein Bürgertelefon kostenfrei zwischen 8 und 20 Uhr geschaltet: 0800-58952472. Über 50Hertz 50Hertz betreibt das Stromübertragungsnetz im Norden und Osten Deutschlands und baut es für die Energiewende bedarfsgerecht aus. Unser Höchstspannungsnetz hat eine Stromkreislänge von etwa 10.200 Kilometern – das ist die Entfernung von Berlin nach Rio de Janeiro. Das 50Hertz-Netzgebiet umfasst die Bundesländer Bran-
denburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Stadtstaaten Berlin und Hamburg. In diesen Regionen sichert 50Hertz mit etwa 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern rund um die Uhr die Stromversorgung von 18 Millionen Menschen. 50Hertz ist führend bei der sicheren Integration Erneuerbarer Energien: In unserem Netzgebiet stammen über 60 Prozent des verbrauchten Stroms aus regenerativer Erzeugung – bis zum Jahr 2032 wollen wir 100 Prozent Erneuerbare Energien sicher in Netz und System integrieren. Anteilseigner von 50Hertz sind die börsennotierte belgische Holding Elia Group (80 Prozent) und die KfW Bankengruppe mit 20 Prozent. Als europäischer Übertragungsnetzbetreiber ist 50Hertz Teil der Elia Group und Mitglied im europäischen Verband ENTSO-E. Mehr Informationen: https://www.50hertz.com
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PASEWALKER NACHRICHTEN
Sicherheitstechnik und Metallbau Schröter ist für Kunden da (PN/DV). Ende des vergangenen Jahres schloss Jürgen Laewen nach Jahrzehnten seinen Schlüsseldienst in der Pasewalker Ringstraße 108. Doch die Kunden, die seine Dienste gern in Anspruch genommen haben, müssen sich nicht sorgen, dass sie bei einem Problem mit ihrer Schließanlage allein gelassen werden. Sicherheitstechnik & Metallbau Schröter ist gern für die Kunden aus Pasewalk und der Umgebung kompetenter Ansprechpartner. Das 1992 von Dieter Schröter in Greifswald gegründete Unternehmen wird mittlerweile von seinen beiden Söhnen Frank und Thomas geleitet. Die Greifswalder Fachleute führen nicht nur das Geschäft am Firmensitz in der Lomonossowallee 7 sondern auch seit 2005 ein Geschäft in der Stettiner Straße 25 in Prenzlau und in Stralsund. 30 Mitarbeiter zählt das Unternehmen mittlerweile. „Wir haben von einem Außendienstmitarbeiter unseres Lieferanten davon erfahren, dass Herr Laewen in Pasewalk sein Geschäft aufgeben will und suchten sofort das Gespräch mit ihm“, erläutert Frank Schröter. Sozusagen auf halber Strecke zwischen Greifswald und Prenzlau, ergriffen Schröters die Möglichkeit, auch den Pasewalkern den von ihren Kunden geschätzten Service und hohe Qualität der ausgeführten Arbeiten anzubieten. Die Liste der Referenzen des Unternehmens in ganz Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit ist lang. Wohnungsgesellschaften, Kliniken, aber auch Hotels und viele kommunale Einrichtungen nutzen gern die Kompetenz, die ständige Erreichbarkeit und schnelle Umsetzung ihrer individuellen Kundenwün-
Das Unternehmen von Schröter Sicherheitstechnik & Metallbau wuchs in den vergangenen Jahren stetig und entwickelte sich zu einem kompetenten Partner rund um Schließanlagen aller Art. Foto: ZVG Schröter Sicherheitstechnik
sche. „Die Planung, Fertigung bei uns am Firmensitz und die Betreuung von Schließ- und Zutrittssystemen ist unsere Hauptaufgabe“, beginnt Frank Schröter seine Ausführungen während des Rundgangs durch das Unternehmen in Greifswald. In unterschiedlichen Abteilungen werden die Schließanlagen geplant, von den Mitarbeitern unter Einsatz modernster Technik selbst gefertigt und dann bei den Kunden eingebaut. Dank eines umfangreichen Archivs können selbst Schlüssel für Anlagen aus den 1980-er Jahren für Kunden immer noch nachgefertigt werden. Allein vier Elektroniker beschäftigt das Unternehmen, da der Fortschritt auch im Bereich von Schließanlagen voranschreitet. „Für unsere Branche gibt es keinen Ausbildungsberuf wie in anderen Bereichen. Unsere Fachleute sind Tischler, Schlosser und Mechatroni-
ker und haben sich ständig weiterentwickelt“, führt Thomas Schröter aus. Er selbst hat den Beruf des Werkzeugmachers erlernt, ehe er 1994 gemeinsam mit seinem Bruder Frank, der Ingenieur für Feinwerktechnik und elektronische Gerätetechnik ist, in das Familienunternehmen einstieg. Seit Beginn des Jahres stellte sich das Unternehmen bei gewerblichen Kunden in Pasewalk vor. Momentan existiert noch kein eigener Laden in Pasewalk. Wer die ihm bekannte Rufnummer von Laewen Schlüsseldienst wählt, erreicht über eine Rufumleitung die freundlichen Mitarbeiter der Prenzlauer Niederlassung von Schröter Sicherheitstechnik. Sie kümmern sich kompetent um die Anliegen der Kunden und setzen diese in kürzester Zeit um.
Welcome Center für Rückkehrer (PN/DV). Mitten in der Pasewalker Innenstadt befindet sich seit Sommer 2019 das Welcome Center Stettiner Haff. Der Leiter dieser Beratungsstelle, Johannes Drews und seine Kollegin Josy Dittmar sind kompetente Ansprechpartner, wenn es darum geht, dass Bürger*innen die UeckerRandow-Region zu ihrer Wahlheimat erkoren haben und hier ihren Lebensmittelpunkt planen. Darüber hinaus
Die Mitarbeiter des Welcome Centers Stettiner Haff nutzten vielfältige Gelegenheiten, um die angebotenen Leistungen vorzustellen, so auch die Berufsausbildungsmesse 2020 in Pasewalk. Foto: D. Vallentin
PASEWALKER NACHRICHTEN nutzen auch viele Unternehmen das Knowhow des Welcome Centers, um Fachkräfte für sich zu gewinnen. Die Beratungsfelder sind vielfältig und erstrecken sich über die Themen Arbeit, Familie, Freizeit- und Naherholung, Leben und Wohnen bis hin zu touristischen Anfragen. Die meisten Beratungssuchenden kommen aus Deutschland, aber auch aus dem Nachbarland Polen. Um das Leistungsportfolio in der gesamten Region vorzustellen, wurden eine Vielzahl von Veranstaltungen genutzt. So konnten u. a. die Besucher der Berufsausbildungsmesse (BAM) im Oktober des vergangenen Jahres mit Johannes Drews in Pasewalk ins Gespräch kommen. Auf der Ausbildungs- und Jobmesse in Ankam im März 2020 präsentierten die Pasewalker ebenfalls die Leistungen. Zusätzlich wurden Unternehmen, Behörden und Akteur*innen vor Ort aufgesucht und gemeinsam darüber beraten, wie sie bei der Sicherung von Fachkräften unterstützt werden können und individuelle Leistungen vereinbart. Das Aktionsgebiet wurde bis hin nach Usedom und in den Großraum Stettin ausgeweitet. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Beschränkungen musste das Marketing- und PR-Konzept angepasst werden. „Die
- 26 geplante Teilnahme an einem Großteil der Veranstaltungen konnte nicht realisiert werden, da diese nicht stattfanden“, blickt Johannes Drews zurück. „Zielgruppengerechtes Marketing über unterschiedliche Social-MediaPlattformen, Google und YouTube haben sich als richtige Strategie herausgestellt. Auf diesem Wege wurden neue Kund*innen auf das Welcome Center aufmerksam und eine breite Öffentlichkeit konnte vom Welcome Center Kenntnis nehmen“, führt er weiter aus. Überaus erfolgreich war auch die Sommerurlaubskampagne im Juli und August des vergangenen Jahres. Dabei nutzen die Mitarbeiter*innen des Welcome Centers die Möglichkeit, im Seebad Heringsdorf, Seebad Ahlbeck und im Seebad Stadt Ueckermünde mit Tourist*innen unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygienekonzepte ins Gespräch zu kommen. Die erstellte Postkartenserie stieß auf positive Resonanz bei den Urlauber*innen. Begleitet wurde die Kampagne mit einem sehr aussagekräftigen und emotionalen Imagefilm, der den Betrachter durch die gesamte Region führte. Für das Jahr 2021 wird erneut eine Sommerkampagne geplant. Die Pasewalker Mitarbeiter*innen waren stets in die inhaltliche Vorbereitung der Treffen der Welcome Center
Nr. 02/2021 in ganz Mecklenburg-Vorpommern eingebunden und nutzten die Möglichkeit, sich auszutauschen. Ihrer Einladung zur Pressekonferenz anlässlich des einjährigen Bestehens in Pasewalk waren der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe, Vertreter des Kreises Vorpommern Greifswald und auch gern Bürgermeister der Städte gefolgt. Hier konnten die bisher erreichten Ziele eindrucksvoll präsentiert werden. Zum Jahresende 2020 hatte das Team des Welcome Centers Stettiner Haff bereits das für Mai 2021 gesteckte Ziel erreicht: Auf 250 Kund*innen konnten die Pasewalker bereits zu diesem Zeitpunkt verweisen. Hinzu kamen neue Kooperationspartner*innen, wie die Agentur für Arbeit Greifswald, das Amt Löcknitz-Penkun oder das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Süd, um nur einige zu benennen. Wer sich für die Arbeit des Welcome Centers Stettiner Haff interessiert oder selbst den Service nutzen möchte, findet alle Informationen und Kontakte auf der Homepage www.welcomestettiner-haff.de Hier präsentieren sich auch alle Kooperationspartner und Sponsoren des Welcome Centers.
INFOS Landwerke M-V Breitband GmbH warnt vor Betrügern (PN/PM). Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in MecklenburgVorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen. In diesem Zusammenhang weisen die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln. Auf Grund der aktuellen behördlichen Regelungen und Maßnahmen finden derzeit keine Vor-Ort-Aktivitäten, wie persönliche Beratungsgespräche,
panthermedia_alphaspirit
statt. Alle Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH können sich ordnungsgemäß ausweisen. Sollte aktuell dennoch ein Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH vor der Eingangstür stehen, empfiehlt das Unternehmen, dass die Bürger*innen nach dem Firmenausweis verlangen sollen.
Auf keinen Fall geben Sie persönliche Daten aus der Hand. Notieren Sie sich gegebenfalls den Namen und die Telefonnummer. Informieren Sie den Kundenservice der Landwerke M-V Breitband GmbH Telefon 03981 474-480 oder die Polizei. presse@breitlandnet.de
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Urlaubskatalog „Stettiner Haff“ 2021 nicht nur für Gäste (PN/US). Nur noch ein paar Tage, dann liegt er druckfrisch vor – der Urlaubskatalog für die Region Stettiner Haff 2021. Den Titel ziert das Siegerfoto des Fotowettbewerbs mit Senta als Botschafterin. Die Tourismusvereine „Stettiner Haff“ e. V. und „Mönkebude am Stettiner Haff“ e. V. geben auch 2021 den Katalog gemeinsam heraus und haben wieder zahlreiche Tipps für einen abwechslungsreichen Urlaub in der Region zusammengetragen. Das diesjährige Rezept – feine Roulade vom Haffzander – ist diesmal sicher reizvoll für die Hobbyköche. Das Thema Angeln wird bei Urlaubern immer beliebter und so gibt es dazu jetzt eine ganze Seite im Heft. Zu den Stammkunden auf der Gastronomie-Seite und auf der Seite mit den regionalen Produkten sind neue Anbieter und Angebote hinzugekommen. Was wäre ein Urlaubskatalog ohne Unterkünfte. Selbstverständlich sind auch die vielfältigen Angebote in Hotels, Pensionen sowie liebevoll eingerichteten Ferienhäusern und Ferienwohnungen enthalten. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Unterstützer. Wie immer komplet-
tiert ein Adressverzeichnis das Material. Der Urlaubskatalog ist in Kürze bei den touristischen Leistungsträgern und in den Touristik-Informationen der Region erhältlich. Auch digital zu finden auf www.urlaub-am-stettiner-haff.de sowie www.moenkebude.de.
PASEWALKER NACHRICHTEN
Viele Gäste buchen online und suchen Qualität (PN/US). Sie haben ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung und möchten eine höhere Auslastung? Der Tourismusverein „Stettiner Haff“ e. V. steht den Vermietern gern zur Seite. Das genutzte Buchungssystem ist mit vielen Buchungsportalen verbunden, so wird eine große Reichweite garantiert. Keine Bange, es müssen nicht separate Kalender geführt werden. Mit dem berühmten „ein Klick“ wird die Unterkunft bei Buchung gesperrt und alle Beteiligten erhalten per Mail eine Buchungsbestätigung. Viele Feriendomizile weisen einen hohen Standard aus und es den Gästen an fast nichts fehlt. Zeigen Sie diese Qualität und lassen Ihr Ferienhaus oder die Ferienwohnung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes klassifizieren. Nutzen Sie die Vorsaison und sprechen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da. Kontakt: 039771 28485 oder service@urlaubam-stettiner-haff.de.
Wandern steht nicht nur bei den Gästen hoch im Kurs (PN/US). Lust auf Wandern am Stettiner Haff? Diese Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten. Immer mehr Gäste und gerade in diesen Zeiten auch Einheimische genießen die Landschaft auf Schusters Rappen. Die Tourismusvereine „Stettiner Haff“ e. V. und „Mönkebude am Stettiner Haff“ e. V. verfolgen die Erstellung eines Heftes schon etwas länger. Durch die Unterstützung einiger Kommunen, der Forste sowie des Parlamentarischen Staatssekretärs konnten 9 Wandertouren entwickelt werden. Zu entdecken sind u. a. der märchenhafte Weg zum Strand,
der Königsweg nach Mönkebude, eine Wanderung um den Löcknitzer See mit 1000-jähriger Eiche oder eine historische Stadtwanderung durch Pasewalk. Die Touren haben unterschiedliche Längen und sind so für die ganze Familie geeignet. Gegen eine kleine Schutzgebühr ist das Heft in den Tourist-Informationen erhältlich. www. urlaub-am-stettiner-haff.de
Foto: Stadt
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High School Aufenthalte im Schuljahr 2021/2022 Bewerbungsphase läuft schon! (PN/PM). Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada, Neuseeland, Australien und Irland mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu leben und dort zur Schule zu gehen. Trotz Corona können Auslandsaufenthalte für Austauschschüler stattfinden. Ein solcher Aufenthalt kann ein ganzes Schuljahr dauern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate (außer USA). Ganz neu im Programm bieten wir nun auch Aufenthalte in Irland an. Die Insel bietet eine tolle Alternative mit kurzer Anreise ohne Visum (da Mitglied in der EU). Hier ist ein Aufenthalt bereits ab 5 Wochen möglich. Wer im Schuljahr 2021/2022 ins Ausland möchte, für den wird es nun Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsphase ist in vollem Gange, und wer Interesse an einem Auslandsaufenthalt hat, sollte sich gleich informieren und zeitnah bewerben. Wem eine Ausreise mit Start im August/ September 2021 zu unsicher oder kurzfristig ist, der kann sich auch schon jetzt für den Start im Januar/Februar 2022 bewerben. Auf der Website www.treffsprachreisen.de finden Sie ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit,
Foto: ZVG
sich gleich kostenlos und unverbindlich zu bewerben. Weitere interessante Informationen wie z. B. Schülerberichte oder Fotos von Teilnehmern können auf Facebook und Instagram nachgelesen und angesehen werden. Nach der unverbindlichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern. Kostenloses Informationsmaterial zu
den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie Irland erhalten Sie bei: TREFF – Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen Tel.: 07121 696 696–0, Fax.: 07121 696 696–9 E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www.treff-sprachreisen.de
Tarifvertrag für Beschäftigte auf den Weg gebracht (PN/PM). Volkssolidarität Uecker-Randow wird 100. Mitglied im Arbeitgeberverband PATT Nach einer intensiven Vorbereitungsphase ist die Volkssolidarität UeckerRandow dem PARITÄTischen Arbeitgeberverband PATT e. V. zum 01.01.2021 beigetreten. Der PATT ist ein Zusammenschluss verschiedener gemeinnütziger Mitgliederorganisationen mit dem Ziel, passgenaue Tarifverträge in der Sozialwirtschaft anzubieten. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) wurden Rahmenverträge für die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen. „Trotz der riesigen Herausforderungen in Bezug auf das Corona-Virus haben wir zeitgleich die Einführung des Tarifvertrages intensiv vorangetrieben“, erklärt Vorstandsvorsitzender Patrick Dahlemann. „Gute Löhne und hervorragende Arbeitsbedingungen sind
die ausschlaggebenden Faktoren für den Wettkampf um die besten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, so Dahlemann weiter. „Alle jetzigen und alle zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spüren die positiven Auswirkungen der Tarifeinführung ganz klar im Portemonnaie. Das ist bei unseren über 600 Beschäftigten nicht nur für die Familie, sondern auch für unsere ganze Region eine wirklich gute Nachricht.“ In den kommenden drei Jahren soll das Tarifwerk vollumfänglich im Verein umgesetzt sein. Der PATT gibt zudem die Möglichkeit, die einzelnen Bereiche des Vereins nach und nach zu überführen. „Das kommt uns aufgrund unserer Größe und unserem sehr breit aufgestellten Angebot entgegen“, so Geschäftsführerin Heike Nitzke. Die eigentliche Arbeit steht den Verantwortlichen jedoch noch bevor. „Wir müssen jeden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß den
Bestimmungen eingruppieren und unsere hausinternen Regelungen anpassen“, teilt Heike Nitzke mit und betont: „Unser Team stellt sich sehr gern dieser Herausforderung.“ Hinweis: Das Tarifwerk des PATT ist nur für die Mitgliederorganisationen zugänglich und daher nicht im Internet abrufbar. Es handelt sich nicht um den Tarifvertrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
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KULTUR- & SPORTTERMINE Veranstaltungen im März 2021 und Kontakte
(Alle genannten Termine aufgrund der Corona-Pandemie unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich vorher telefonisch!) Klub der Volkssolidarität Am Markt 8, Tel.: 444159
Arbeitslosenverband/Arbeitslosentreff
Tel.: 443504, An der Festwiese 24 An der Festwiese 24 Scheringer Str. 6 Marktplatz/Vereinspavillon Beratung/Information der Bürger und Bürgerinnen jeden 2. Donnerstag (gerade Woche) 13:00 Uhr Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 08:00–16:00 Uhr Beratungszentrum „Lichtblicke“ – Bewerbungshilfen Mo.–Fr. 09:00–14:00 Uhr Kleiderkammer Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr u. Fr. 09:00–15:30 Uhr Möbelbörse Mo.–Do. 08:00–15:00 Uhr u. Fr. 08:00–14:00 Uhr Pasewalker Tafel Mo.–Fr. 12:00–14:00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11:30–13:00 Uhr Lesestube Mo.-Do. 08:00–15:00 Uhr
Arbeiterwohlfahrt/Familienzentrum Am Schlachthof 4, Tel.: 210033
Blaues Kreuz Tel.: 039779 294220 (Eggesin) Selbsthilfegruppe für Suchtkranke, Angehörige und Interessierte, Treffen in Pasewalk, Stettiner Straße 1, in jeder geraden Kalenderwoche montags 19:00 Uhr
Behindertenverband Pasewalk e. V. Gemeindewiesenweg 40, Tel.: 3197882 Sprechzeiten: Di 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00-16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Brückenbauer e. V.
Träger offener Arbeit für Menschen mit Behinderungen Neuer Markt 24, Tel.: 2296768
Katholische Kirchengemeinde
Mühlenstraße 17, Tel.: 216606 Wochentagsgottesdienste immer: donnerstags 09:00 Uhr, Viereck freitags 09:00 Uhr, Pasewalk Gottesdienst in Pasewalk: sonntags 10:00 Uhr Gottesdienste in Viereck: samstags 17:00 Uhr 07.03. 10:00 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 13.03. 17:00 Uhr Gottesdienst in Viereck 14.03. 10:00 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 19.03. 18:00 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 20.03. 17:00 Uhr Gottesdienst in Viereck 21.03. 10:00 Uhr Gottesdienst in Pasewalk 25.03. 09:00 Uhr Gottesdienst in Viereck 27.03. 17:00 Uhr Gottesdienst in Viereck 28.03. 10:00 Uhr Gottesdienst in Pasewalk
Neuapostolische Kirche
Gartenstraße/Am Turm „Kiek in de Mark“ Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:30 Uhr
Museum
Jugendtelefon
Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter 0800 1110333 zu erreichen.
Änderungen vorbehalten!
St. Georg und St. Spiritus
Caritas Pasewalk
Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Haußmannstr. 12, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen: Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222 Holzhof der Caritas: Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte: Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703
Ambulanter Hospizdienst Uecker-Randow e. V.
Prenzlauer Chaussee 30, Tel.: 228777 www.hospizdienst-uer.de kontakt@hospizdienst-uer.de
DRK Ortsverein Pasewalk Uecker-Randow-Tal
O.-Picht-Straße 61, Tel.: 03973 4384-0 29.03. 16.04.
Blutspendetermine
14:00 Uhr 15:00 Uhr
Feuerwehrgerätehaus PW Hort Pantoffelparadies
Schwangerschaftsberatungsstelle DRK Pasewalk Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 433066
Eltern-Kind-Zentrum – DRK
Prenzlauer Str. 23 a, Tel.: 433182 + 251–233 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de
Baustraße 73 (Hort „Pantoffelparadies“) Tel.: 015127100853 Facebook: Eltern Kind Zentrum – DRK in Pasewalk
Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk mit Dargitz und Stolzenburg
Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 2049975 o. 0170 8786848
Große Kirchenstraße 8 Öffnungszeiten St. Marien: Mo.–Fr. 14:00–16:00 Uhr Pfarrbüro Tel.: 213602, Pfarramt Tel.: 441159
Lebenshilfe
Speicherstr. 4, Tel.: 2299800
Am St. Spiritus 11, Tel.: 20400 und 204042 donnerstags, 09:00 Uhr evangelischer Gottesdienst im Andachtsraum
Stadtbibliothek
Tel.: 213995 oder 251 232 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de
Schiedsstelle Pasewalk
Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85 Herr Franco Gurske, Frau Sybille Krause E-Mail: francogurske@web.de oder schriftlich an o. g. Adresse. Die Post wird ungeöffnet an die Schiedspersonen weitergeleitet. Die jeweilige Schiedsperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Grabenstraße 38 Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:00 Uhr
Tel.: 0395 5443459 Sprechstunde jeden 3. Dienstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Arbeitslosenverband, Scheringer Str. 6 in Pasewalk
Stadtinformation Am Markt 12
An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 03834 8760 2512 Pflegeberater/in Tel.: 03834 8760 2513 Sozialberater/in
Evangelische Freikirche Christliches Glaubenszentrum Pasewalk
Sozialverband VDK MV e. V.
Grünstraße 59, Tel.: 20940 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de
Pflegestützpunkt Pasewalk
Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt – DRK
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Feldstr. 5, Tel.: 229920
Foto: Stadt
AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL
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WIR GRATULIEREN Wir gratulieren den Jubilaren des Monats März 2021 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Brietzig Zum 70. Geburtstag Herrn Reinhard Matzdorf Gemeinde Fahrenwalde Zum 70. Geburtstag Herrn Gerd Howe Gemeinde Jatznick Zum 80. Geburtstag Herrn Ottokar Krüger Herrn Erhard Daberkow Frau Helga Dornbrack Frau Rosel Gronwald
Zum 70. Geburtstag Frau Rita Neumann Gemeinde Krugsdorf Zum 70. Geburtstag Frau Marianne Harke Gemeinde Polzow Zum 70. Geburtstag Herrn Erwin Werfinger Gemeinde Rollwitz Zum 70. Geburtstag Herrn Horst Hensel
Gemeinde Schönwalde Zum 90. Geburtstag Frau Irene Schön Zum 85. Geburtstag Frau Helga Brandt Zum 70. Geburtstag Herrn Hans-Jürgen Marquardt Frau Helgard Hoffmann Gemeinde Viereck Zum 85. Geburtstag Frau Eveline Falk Zum 80. Geburtstag Frau Gertrud Klug
Zum 70. Geburtstag Herrn Klaus Ulbrich Gemeinde Zerrenthin Zum 70. Geburtstag Frau Ursula Müller
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Aufgrund des Bundesmeldegesetzes § 50 Abs. 5 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Gemeinde Krugsdorf über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krugsdorf Die Gemeindevertretung Krugsdorf hat in ihrer Sitzung am 22.10.2020 die Einleitung des Planverfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krugsdorf für den Bereich des ehemaligen Reitplatzes in Rothenburg beschlossen. Im Flächennutzungsplan ist das Flurstück 52, Flur 1, Gemarkung Rothenburg als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz ausgewiesen. Da die Nutzung als Reitplatz aufgegeben wurde und die Fläche als Wohnbaufläche für die Errichtung von Einfamilienhäusern entwickelt werden soll, ist der Flächennutzungsplan für das Plangebiet zu ändern.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB findet durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs statt. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 2. OG (Fachbereich Bau), 17309 Pasewalk in der Zeit vom 01.03.2021 – 31.03.2021 zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses montags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr dienstags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr donnerstags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 15:30 Uhr freitags 09:00 Uhr – 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Im Rahmen der Auslegung wird den Bürgern Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Vorentwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage des Amtes Uecker-RandowTal unter www.amt-uecker-randow-tal.de/Bekanntmachungen eingestellt.
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GEMEINDEN Landrat Michael Sack besuchte Gemeinde Fahrenwalde (AURT/DV). Über den Besuch des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Michael Sack, konnte sich die Gemeinde Fahrenwalde am 13. Januar freuen. Initiiert wurde das Treffen mit dem Landrat von Pastor Matthias Gienke aus Brüssow, der auch die Kirchgemeinde in Fahrenwalde betreut. Michael Sack folgte gern der Einladung. Gemeinsam mit Bürgermeister Stefan Zimmermann und seinen Stellvertretern Jan Wüst und Michael Kowalewski, sowie dem Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Jörg Hamilton, dem Mitarbeiter des Fachbereiches Bau aus dem Pasewalker Rathaus, Robert Nehring sowie Matthias Gienke konnte sich der Landrat bei einer Ortsbegehung ein Bild von der kleinen Gemeinde an der Grenze zur Uckermark machen. Stationen waren das Feuerwehrgerätehaus, die Kirche
Beim Rundgang durch den Ort war das Feuerwehrgerätehaus auch eine Station. Foto: D. Vallentin
und die Kulturscheune. Beim Rundgang wiesen die Fahrenwalder auch auf die dringend notwendige Sanierung der Landesstraße L322 hin. Beim anschließenden gemeinsamen Frühstück in der Kulturscheune nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, sich intensiv mit dem Landrat zu aktuellen Themen auszutauschen. Die Teilnehmer lobten die angenehme Atmosphäre.
Jatznicker Feuerwehr freut sich auf den neuen LF 20 in diesem Jahr (AURT/DV). Wie alle Wehren des Amtsbereiches Uecker-Randow-Tal wurden auch die Jatznicker Kameradinnen und Kameraden vor besondere Herausforderungen im vergangenen Jahr gestellt. Mit der Ortsfeuerwehr Blumenhagen und der Löschgruppe Belling zählt die Jatznicker Wehr 95 Mitglieder, darunter 60 Aktive, 4 Mitglieder der Ehrenabteilung und 9 Kinder und Jugendliche. Neben Einsätzen bei Bränden wurden die Kameradinnen und Kameraden auch im Jahr 2020 zu technischen Hilfeleistungen gerufen. „Einsätze, bei denen umgestürzte Bäume von Straßen geräumt werden müssen, sind in unserer Großgemeinde mit den Ortsteilen Belling, Sandförde, Waldeshöhe, Spiegelberg, Blumenhagen und Klein Luckow nicht so häufig wie durchschnittlich bei den anderen Wehren des Amtsbereiches“, schätzt Wehrführer Marcel Lichtnow ein. Die Corona-bedingten Einschränkungen machten sich nicht nur bei der Ausbildung der Feuerwehrleute bemerkbar, sondern das Dorfleben des ganzen Ortes war weit weniger attraktiv. Osterfeuer, Frühjahrs- und Herbstmarkt, Gruselnacht und nicht zu vergessen die Rundfahrt des Weihnachtsmannes am Vormittag des Heiligen Abends zeigten, wie wichtig das Engagement
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der Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr in einer Gemeinde sind. Auch der geplante Jugendmarsch der Amtsfeuerwehr sowie das sehr beliebte Zeltlager für die Kinder und Jugendlichen konnten im Sommer nicht durchgeführt werden. Für das neue Jahr hat die Jatznicker Wehr die Planungen bereits abgeschlossen. Gerade investierte die Gemeinde in eine neue Heizungsanlage für das Feuerwehrgerätehaus. Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Im ersten Halbjahr ist die Indienststellung des neuen Löschfahr-
zeuges geplant. Im April des Jahres 2019 hatten die Jatznicker Kameradinnen und Kameraden genau wie die Rollwitzer Wehr einen Fördermittelbescheid für den Erwerb eines LF 20 vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Nach detaillierten Ausschreibungen und vielen Abstimmungen mit dem Hersteller ist es nun so weit. „Um in einem Einsatz alle Funktionen des neuen Fahrzeuges und der ausgewählten Zusatzgeräte effektiv und richtig einsetzen zu können, ist eine Unterweisung der Maschinisten beim Fahrzeugbauer notwendig“, er-
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läutert Marcel Lichtnow den zeitlichen Ablauf. Dank der guten Zusammenarbeit in der Führungsgruppe der Wehr des Amtes „Uecker-Randow-Tal“ konnten sich die Wehren bei den Brandschutzbedarfsplanungen austauschen und sich so gegenseitig helfen. Bei der Arbeit in der Führungsgruppe wird Marcel Lichtnow von Jatznicker Kameraden Fred Antusch, Stefan Fröhlich und Marko Gehrmann sowie vom Kameraden der Ortsfeuerwehr Blumenhagen Christian Berndt tatkräftig unterstützt.
Rückblick der Wehrführung des Amtes „Uecker-Randow-Tal“ auf das Jahr 2020 (AURT/DV). Die Wehren im Bereich des Amtes Uecker-Randow-Tal wurden im Jahr 2020 zu 106 Einsätzen gerufen. Bei 32 Einsätzen handelte es sich um Brände, bei denen sie ca. 80.000 Liter Löschwasser benötigten. 74 Mal waren sie bei technischen Hilfeleistungen gefordert. Sturmschäden waren 33 Mal die Ursache, dass die Bürger die 112 riefen. „Die Einsatzzahlen gegenüber dem Vorjahr waren fast identisch“, schätzt der Wehrführer des Amtsbereiches, Marcel Lichtnow ein. 200 Stunden investierten die Kameradinnen und Kameraden auch im Jahr 2020 für die Feuerwehr. Trafen sich die Wehrführer in den vergangenen Jahren immer zur Jahreshauptversammlung in Zerrenthin, musste diese Veranstaltung, wie fast alle aufgrund der CoronaPandemie abgesagt werden. So war es auch nicht möglich, Kameraden für ihre langjährige Mitgliedschaft und ihr hohes ehrenamtliches Engagement zu ehren. „Die Auszeichnungen werden zunächst einmal an die Ortswehren delegiert. Aktuell planen wir einen Amtsfeuerwehrtag. Vielleicht können wir dann die offizielle Ehrung der Kameraden dort nachholen“, blickt Marcel Lichtnow voraus. Aktuell zählen die Wehren 567 Mitglieder. Davon sind 337 Kameraden im aktiven Dienst, 127 Kameraden gehören der Ehrenabteilung an. Erfreulich ist, dass sich in den vergangenen Jahren auch wieder öfter Kinder und Jugendliche für die Feuerwehr interessieren. Im Bereich des Amtes „Uecker-Randow-Tal“ sind es 103. Die Herausforderung, vor der die Feuerwehren stehen, ist trotz nicht durchführbarer Ausbildungseinheiten das Interesse an der Feuerwehr bei den Kindern und Jugendlichen aufrecht zu erhalten. Auch bei den Erwachsenen war es aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie nicht möglich, alle Ausbildungen wie geplant durchzuführen. Doch der Wissensstand bei den Kameraden ist hoch und die Einsatzfähigkeit der Wehren war und ist zu keinem Zeitpunkt gefährdet. War in den vergangenen Jahren immer wieder die technische Ausstattung
Die Zusammenarbeit bei einem besonderen Einsatz simulierte die Führungsgruppe der Feuerwehr des Amtes „Uecker-Randow-Tal“ im Juli bei der Gefahrgutausbildung in Pasewalk. Foto: D. Vallentin
Wehrführer Marcel Lichtnow (re.) und sein Stellvertreter Jan Bettac gaben Auskunft über das Jahr 2020 der Amtsfeuerwehr. Foto: D. Vallentin
und das erreichte Alter ihrer Löschfahrzeuge ein Thema der Gespräche der Kameraden, können sich die Wehren des Amtes „Uecker-Randow-Tal“ auf neue Löschfahrzeuge freuen. Bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres erhalten die Ortsfeuerwehren in Jatznick und Rollwitz die neuen Löschfahrzeuge. MTW, also Mannschaftstransportwagen, folgen für weitere Wehren. Die Investitionen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in die Feuerwehren sind also auch in unserer Region spürbar.
Die Führungsgruppe des Amtes, der fünfzehn Kameraden der Wehren des Amtsbereiches angehören, arbeitete auch im Jahr 2020 erfolgreich zusammen. „Eine Führungsgruppe zu installieren ist lediglich eine Empfehlung des Brandschutzgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommerns“, erläutert der stellvertretende Wehrführer des Amtes Uecker-Randow-Tal Jan Bettac. In dieser Führungsgruppe engagieren sich zusätzlich zu den ehrenamtlichen Aufgaben, die sie bereits in den Wehren ihrer Gemeinden und der
Nr. 02/2021 Stadt Pasewalk erfüllen, noch vierzehn Kameraden und eine Kameradin. Der Informationsfluss, der Zusammenhalt und der Wissensstand werden so weiterhin systematisch verbessert. Wie die Führungsgruppe des Amtes bei Einsätzen, die besonders hohe Anforderungen an die Kameraden stellt, zusammenarbeitet, zeigten sie bei der „Gefahrengut-Ausbildung“ der Deutschen Bahn im Juli des vergangenen Jahres auf dem Pasewalker Bahnhof.
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Wie auch im Alltag vieler Vereine ist auch bei den Feuerwehren im Amtsbereich der demografische Wandel spürbar. „Verdienstvolle und erfahrene Kameraden übertragen die Führung der Ortsfeuerwehren an Jüngere. So auch der Papendorfer Reinhard Baganz und André Höhne aus Borken, der künftig Egbert Neumann bei der Ehrenbetreuung der Kameradinnen und Kameraden unterstützen wird“, erläutert Marcel Lichtnow personelle
Veränderungen. Er möchte in diesem Zusammenhang allen Kameradinnen und Kameraden für ihr Engagement sowie ihren Familien für das Verständnis und die Unterstützung danken. „Ich danke allen Kameradinnen und Kameraden für das gute Miteinander sowie auch ihren Arbeitgebern für das Entgegenkommen, wenn es darum geht, die Mitglieder der Feuerwehr für den Einsatz freizustellen“, ergänzt Jan Bettac.
Erstes Treffen „Netzwerk Kulturland UER“ fand statt (AURT/DV). Nachdem Ende November des letzten Jahres das „Netzwerk Kulturland UER“ gegründet wurde, fand nun das erste Treffen des Netzwerkes am 21.01.21 statt. Corona-bedingt nur virtuell, doch 38 Personen ließen es sich nicht nehmen, dabei zu sein. „Die virtuelle Durchführung des Netzwerktreffens wurde gut angenommen“, so das Fazit von der Netzwerkkoordinatorin Maria Elsner. Viele interessante Themen für die nächsten Treffen wurden erörtert. Vorgeschlagene Themenbereiche waren u. a. ein deutsch-polnischer Kulturdialog, ein Projekt „Festwoche zum Jubiläum jüdisches Leben in Deutschland im Rahmen einer KulturLandWerkstatt oder die Frage, wie kann Prozess-Wissen z. B. zur Durchführung von Veranstaltungen, Fördermittel etc. etabliert und bereitgestellt werden? „Um noch effizienter arbeiten zu können, kann eine Aufteilung größerer Gruppen in Untergruppen in folgende Kategorien vorgenommen werden: Regionale Unterteilung, akteuersbezogene Unterteilung, z. B. Gemeindevertreter*innen, Kulturschaffende und Ehrenamtler/Vereine und thematische Arbeitsgruppen (z. B. Visionen/Zukunft für UER)“, erläutert Maria Elsner die Ideen der Teilnehmer. „Insbesondere der Vorschlag von RP Kahl, eine „Think-Big-Gruppe“ für Zukunftsthemen zu etablieren, stieß auf breite Zustimmung“, führt die Netzwerkkoordinatorin weiter aus. Geschichten,
Foto: ZVG Kulturlandbüro
Informationen, Fotos und Filme aus der Region sind bei der „Kultur-Landschaft“ Uecker-Randow herzlich willkommen. Das nächste Netzwerktreffen wird im Februar zunächst wieder online stattfinden. Informationen und Kontakt: Kulturlandbüro Uecker-Randow Schloss Bröllin Bröllin 3 / 17309 Fahrenwalde Maria Elsner Netzwerkkoordination 039747 5650 – 23 trafo.netzwerk@broellin.de
Foto: Stadt
Das Kulturlandbüro Uecker-Randow ist Teil des Projektes „Kulturland UeckerRandow verbindet“ und wird gefördert in TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes, und aus Mitteln des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, des Vorpommern-Fonds - Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern, des Landkreises Vorpommern-Greifswald, der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und der Sparkasse UeckerRandow.
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