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Jahrgang 19 19 Jahrgang 19 Jahrgang

ISSN 1611-227X 1611-227X ISSN ISSN 1611-227X

26. Juni 2021 26. 2021 24.Juni Juli 2021

Nr. 06 06 Nr. Nr. 07

Museum Pasewalk Postwurfsendung Postwurfsendung sämtliche sämtliche Haushalte Haushalte

Foto: René Plückhahn


PASEWALKER NACHRICHTEN

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– Gewerbliche Anzeige – Nr. 07/2021

SIE SIND GEFRAGT: IHRE ANLIEGEN ZUR BUNDESTAGS- UND ZUR LANDTAGSWAHL Am 26. September entscheiden Sie: Wer soll unsere Heimatregion im Bundestag und im Landtag vertreten?

Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich die jeweilige Partei verantwortlich.

Wir werben bei diesen wichtigen Wahlen erneut um Ihr Vertrauen. Dabei setzten wir auf Stabilität statt auf linke Experimente. Wir wollen an zahlreiche regionale Erfolge anknüpfen und setzen in unseren Inhalten auf die Lebensrealitäten des ländlichen Raums. Statt „Hätte“, „Könnte“ und „Müsste“ bieten wir Ihnen seit Jahren konkrete und greifbare Politik.

PHILIPP

AMTHOR

BEATE

SCHLUPP

Wir haben in diesem Zusammenhang eine Bitte an Sie: Was liegt Ihnen zur Bundestags- und zur Landtagswahl besonders am Herzen? Schreiben Sie uns!

CDU-Bürgerbüro Am Markt 1 17309 Pasewalk Telefon: 03973-213626

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen!

kontakt@philipp-amthor.de beate.schlupp@cdu-vg.de

Philipp Amthor

Beate Schlupp

Bundestagsabgeordneter

Landtagsabgeordnete

V.i.S.d.P.: Philipp Amthor, Pasewalker Straße 29, 17389 Anklam


Nr. 07/2021

IMPRESSUM Pasewalker Nachrichten und Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Pasewalk und das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt Pasewalker Nachrichten. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Satzungsgebiet mit Ausnahme der Gemeinde Krugsdorf kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. In der Gemeinde Krugsdorf wird das Mitteilungsblatt an den in der Hauptsatzung der Gemeinde bezeichneten Standorten der Bekanntmachungstafeln zur Selbstabholung ausgelegt. Es liegt weiterhin in der Stadtinformation kostenlos zur Mitnahme bereit. Daneben ist es gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Haußmannstr. 85, 17309 Pasewalk Bezugsmöglichkeiten: Stadt Pasewalk, Amt UER-Tal Abonnement: Schibri-Verlag, Bezugspreis 12,- Euro Herstellungsleitung: V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Redaktion: Ines Umnick, E-Mail: pressestelle@pasewalk.de, Tel.: 03973 251–106 Anzeigen: Linus Wittich Medien KG, u.pasewald@wittich-sietow.de Tel.: 0171 9715739 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt und gelieferte Drucksachen sind alleinig die Inserenten sowie Veranstalter/Vereine verantwortlich.

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INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhalt Stadt Pasewalk 3 Impressum 4 Öffentliche Bekanntmachungen 9 Glockenspiel 9 Wir gratulieren 10 Ansprechpartner/Sprechstunden 11 Stadtvertretung/Ausschüsse/Aufsichtsräte 11 Brücke zum Nachbarn 14 Wirtschaft 15 Infos 16 Baugeschehen 17 Kultur & Museum 20 Kultur- und Sporttermine 30 Alt & Jung 34 Vereine Teil Amt Uecker-Randow-Tal 39 Wir Gratulieren 39 Öffentliche Bekanntmachungen 45 Aus den Gemeinden 46 Bundeswehr

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www.pasewalk.de

© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Die Bürgermeisterin Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: WIR in UER GmbH Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: WIR in UER GmbH Druck/Endverarbeitung: Linus Wittich Medien KG Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag, 28.08.2021 Redaktionsschluss: 05.08.2021 Anzeigenschluss: Montag, 16.08.2021

Foto: René Plückhahn


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Nr. 07/2021

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN - Öffentliche Bekanntmachung Anfang! Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 zum Bebauungsplan Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ • die Aufstellung des Bebauungsplanes • die Durchführung des Planverfahrens nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren • den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ vom Mai 2021 bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Lage: Das Plangebiet (ca. 28,6 ha) befindet sich im Norden der Stadt Pasewalk zwischen der Torgelower Straße und dem Gemeindewiesenweg. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: - im Norden durch die nördliche Trasse der beiden parallel verlaufenden 110 kV- Frei-Leitung - im Westen durch den Gemeindewiesenweg - im Süden durch die südliche Grenze des Flurstückes 9, die westliche und die südliche Grenze des Flurstückes 21, die westliche Grenze des Flurstückes 41/6 und die südliche Grenze der Flurstücke 40/7 und 40/6. - im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Torgelower Straße sowie durch die nördliche, westliche und südliche Grenze des Einzelhandelsstandortes.

Planungsziel: Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes sind die Korrektur der textlichen Festsetzung Nr. 7.1 sowie die Änderung der Pflanzliste und der Stammumfang der zu pflanzenden Bäume. Die anderen Festsetzungen bleiben unberührt und sind nicht Bestandteil des Planverfahrens. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/11 „Gewerbegebiet Torgelower Straße West“ mit der Begründung liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) in der Zeit vom 04. August 2021 bis zum 15. September 2021 zu folgenden Öffnungszeiten montags dienstags mittwochs donnerstags freitags

07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 15.30 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erfolgen eine Einzeleinsichtnahme sowie eine Einzelerörterung des Entwurfes. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter www.pasewalk.de., Schnellzugriff-Bekanntmachung 2021 eingestellt und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https//bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Hinweise, Anregungen sowie Bedenken zu dem Entwurf der Planung können auch elektronisch unter birgit.kohlase@pasewalk.de dargelegt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.


Nr. 07/2021

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Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern Greifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG).

PASEWALKER NACHRICHTEN

Übersichtsplan (unmaßstäblich):

Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www. pasewalk.de/Rathaus/ Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO). Pasewalk, den 22.06.2021

Nachtweih Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung über die 2. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17/02 „Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau Pasewalk/Franzfelde„ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in der Sitzung am 17. Juni 2021 die 2. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17/02 „Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau Pasewalk Franzfelde“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen. Die Begründung wurden gebilligt. Das Planverfahren wurde nach § 13 BauGB in der derzeit geltenden Fassung durchgeführt. Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht. Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die wirtschaftliche Stärkung der Region durch die Ansiedlung von Gewerbe Der Umgang mit Grund und Boden der ausgewiesenen Gewerbeflächen soll sparsam und schonend erfolgen, d. h. der Ansiedlung sowie der Weiterentwicklung von dem bereits vorhandenen spezifischen Gewerbe für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau soll dem Vorrang gegeben werden. Bei der gewerblichen Ansiedlung sind durch den Ausschuss von Photovoltaikfreiflächenanlagen optimale Standortbedingungen im Plangebiet gegeben. Die von der Änderung nicht berührten Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan blieben von der Planung unberührt und waren nicht Bestandteil des Planverfahrens. Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil der Gemarkung Pasewalk zwischen der Bundesstraße 104 und dem Ortsteil Franzfelde an der Kreisstraße (K70/VG) nach Stolzenburg. Im Süden grenzt der Fluglandeplatz an die Planungsgrenze. Der Geltungsbereich über die 2. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17/02 „Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau/Pasewalk Franzfelde“ ist dem nachstehenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Mit der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk „PASEWALKER NACHRICHTEN“ tritt die 2. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17/02 „Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau/ Pasewalk Franzfelde“ gemäß der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Jedermann kann in die 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes einschließlich aller seiner Bestandteile während der Sprechzeiten montags 09.00 bis 12:00 Uhr dienstags 09.00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr freitags 09.00 bis 12.00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern in der derzeit geltenden Fassung kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk geltend gemacht wird. Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen § 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt: „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung


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des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“ Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern Greifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG). Die 2. Änderung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 17/02 „Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau/Pasewalk Franzfelde“ t“ wird mit der Begründung auf der Homepage der Stadt Pasewalk unter https//www.pasewalk.de/Bauen/Wohnen eingestellt, sowie ergänzend in das Bau- und Landesportal M-V unter der Adresse https//bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingestellt. Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www.pasewalk.de/Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Pasewalk, den 22.06.2021

Nachtweih Bürgermeisterin

Nr. 07/2021

Das Grundstück der Grünstraße Nr.28 und das Grundstück der Straße Am Markt 11grenzen direkt südlich am Plangebiet. Die Grünstraße ist teilweise im Westen des Plangebietes, im Bereich der Rossstraße enthalten. Der Wohnblock in der Rossstraße mit den Hausnummern Nr. 4,6,8 und 10 befinden sich im Plangebiet. Die Rossstraße ist die nördliche Grenze im Plangebietes. Das Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Behebung städtebaulicher Missstände, die wesentliche Verbesserung und Umgestaltung sowie die Aufwertung der Innenstadt. Die Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen (Attraktives Wohnen) im Bereich des Bebauungsplanes sowie die Festsetzung nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung gemäß Baunutzungsverordnung (BauNVO) treten städtebaulich in den Vordergrund. Die nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die den Anforderungen zum Wohl der Allgemeinheit entspricht, ist zukunftsorientiert zu sichern. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/19 „Innenstadt-Rossstraße“ mit der Begründung liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) in der Zeit vom 04. August 2021 bis zum 15. September 2021 zu folgenden Öffnungszeiten montags dienstags mittwochs donnerstags freitags

07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr 07.30 bis 12.00 Uhr

13.00 bis 15.30 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr 13.00 bis 15.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 52/19 „Innenstadt – Rossstraße“ nach § 3 Abs. 2 Bau GB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG in der derzeit geltenden Fassung und i. V. m. § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52/19 „Innenstadt-Rossstraße“ vom April 2021 bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Das Plangebiet befindet sich in der Innenstadt, in der Nähe des Marktplatzes. Die Straße Am Markt bildet die östliche Grenze an der Einbahnstraße zum Neuen Markt. Die südliche Grenze ist der Innenhof zum Quartier (46). Das Quartier wird umgrenzt von den Straße Am Markt /Bergstraße /Grünstraße /Rossstraße.

Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus erfolgen eine Einzeleinsichtnahme sowie eine Einzelerörterung des Entwurfes.


Nr. 07/2021

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Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59/21 „Am Wasserwerk“ beabsichtigt die Stadt Pasewalk der Nachfrage zur Errichtung von Einfamilienhäusern gerecht zu werden.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter www.pasewalk.de., Schnellzugriff-Bekanntmachung 2021 eingestellt und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https//bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich. Während der Auslegungsfrist kann jedermann die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Hinweise, Anregungen sowie Bedenken zu dem Entwurf der Planung können auch elektronisch unter birgit.kohlase@pasewalk.de dargelegt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern Greifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG). Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www. pasewalk.de/Rathaus/ Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO). Pasewalk, den 22.06.2021 Am bestehenden Siedlungsbereich im Außenbereich soll Wohnbaufläche städtebaulich entwickelt werden. Hierbei sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Nachtweih Bürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59/21 „Am Wasserwerk“ der Stadt Pasewalk Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 59/21 „Am Wasserwerk“ nach § 2 Abs. 1, Satz 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung aufzustellen. Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,45 ha befindet sich an der südlichen Straßenseite „Am Wasserwerk“, im Süden der Gemarkung Pasewalk. Die Flurstücke 34/2 und 33/12 in der Flur 21 befinden sich im Plangebiet. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er muss mit den Zielen der Landes- und Raumplanung konform gehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt durch Aushang im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im Fachbereich Bau. Die Dauer der öffentlichen Auslegung beträgt 20 Werktage. Der Termin wird in den Pasewalker Nachrichten bekanntgegeben. Des Weiteren wird auf der Homepage der Stadt Pasewalk die beabsichtigte Planung während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59/21 „Am Wasserwerk“ wird hiermit nach § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung bekannt gemacht. Pasewalk, den 22.06.2021

Nachtweih Bürgermeisterin


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Nr. 07/2021

Informationen zu den Wahlen am 26.09.2021 Am 26. September 2021 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Bundestagswahl und Landtagswahl statt. In der Stadt Pasewalk findet gleichzeitig die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters statt. Eventuelle Stichwahlen werden am 10.10.2021 durchgeführt. Die zeitgleichen Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr. Alle Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitbringen. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung verbleibt beim Wahlberechtigten für eine eventuelle Stichwahl. Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen der CoronaLandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23. April 2021 Anlage 36, ist für jeden Wahlraum ein Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, welches umzusetzen und auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist. Da werden unter anderem Maßnahmen, wie z. B. die Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 Metern, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung genannt. In diesem Sinne werden die Wahlberechtigten gebeten, einen Mundschutz zu tragen und einen eigenen Kugelschreiber zur Kennzeichnung der Stimmzettel mitzubringen. Außerdem ist ein ergänzendes Konzept zur Verrringerung der Aerosole-Belastung in den Innenräumen unter Berücksichtigung wesentlicher Faktoren wie Raumgröße und Besucherdichte zu entwickeln und umzusetzen. Deshalb werden die Wahlberechtigten der sieben Wahlbezirke in folgenden Wahlräumen an den Wahlen teilnehmen: In der Ueckersporthalle (Drei-Felder-Halle) Klosterstraße 52 werden die Wahlräume 1 bis 3 eingerichtet. Wahlraum 1 = Wahlbezirk 1 (ehemals Rathaus Anbau, Großer Sitzungssaal, Haußmannstraße 85) Am Bahnhof; Am Bollwerk; Am St. Spiritus; Anklamer Chaussee; Anklamer Straße; Bahnhofstraße; Dammstraße; Dargitzer Höhe; Dargitzer Straße; Fischerstraße; Halener Straße; Halterner Straße; Haußmannstraße; Kleckersdorfer Weg; Marienhof; Marienhofer Weg; Marktstraße 62 - 65, 67, 68, 72; Norder Straße; OT Franzfelde; OT Steinbrink; Papendorfer Chaussee; Pölitzer Straße; Speicherstraße; Steinbrinker Weg; Ueckerstraße; Verbindungsweg; Wiesenstraße Wahlraum 2 = Wahlbezirk 2 (ehemlas Gymnasium, Foyer Anbau, Grünstraße 63) Am Markt; Bergstraße; Ferdinand-von-Schill-Straße; Gartenstraße; Grabenstraße; Grünstraße; Klosterstraße; Mühlenstraße; Neuer Markt; Ringstraße 33, 35, 37, 41 - 45, 45 A, 56, 58, 60, 65; Rossstraße; Vallentinscher Kamp Wahlraum 3 = Wahlbezirk 3 (ehemals Pavillon -Hort „Pantoffelparadies“, Baustraße 70i) Ahornstraße; An der Ahornstraße; Baustraße 5, 11, 14, 24 26, 47 - 59, 76 - 80; Birkenstraße; Blumenstraße; Feldstraße; Gehege; Gemeindewiesenweg; Im Winkel; Kastanienstraße; Kleine Kirchenstraße; Lindenstraße; Marktstraße 2, 4 - 10, 12, 14 - 18, 20 - 27, 30, 32, 34, 36, 39 - 45, 47, 49, 51 - 53, 55 - 57, 59; Mittelstraße; OT Stiftshof; Platanenstraße; Ringstraße 89, 98, 99, 100,105,107,108; Steinweg; Stettiner Straße; Torgelower Straße

In der Zweifeldhalle Pestalozzistraße 25a werden die Wahlräume 4 und 5 eingerichtet. Wahlraum 4 = Wahlbezirk 4 (ehemals CURA Seniorencentrum, Speiseraum, Pestalozzistraße 20) Heinestraße; Herderstraße; Pestalozzistraße; Robert-KochStraße Wahlraum 5 = Wahlbezirk 5 ( ehemals Schulzentrum Ost -Realschule, Pestalozzistraße 25) Am Schulplatz; Bahnstraße; Friedenstraße; Fröbelstraße; Kreuzbäckstraße; Krugsdorfer Damm; Lessingstraße; OT Friedberg; Papenbeck; Paul-Holz-Ring; Richard-WagnerStraße; Rothenburger Weg; Saarstraße; Stettiner Chaussee; Stiftshofer Weg; Wärterhaus Im Kulturforum Hist. U, An der Kürassierkaserne 9 werden die Wahlräume 6 und 7 eingerichtet. Wahlraum 6 = Wahlbezirk 6 (ehemals Lindenbad, Kulturraum, Am Lindenbad 1) Am Lindenbad; Am Luisenplatz; August-Bebel-Straße; Baustraße 27, 28, 31 - 38, 40, 41, 42, 42 B, 46; Bayreuthstraße; Friedrich-Engels-Straße; Friedrich-Ludwig-Jahn-Weg; Friesenstraße; Gneisenaustraße; Große Kirchenstraße; Große Ziegelstraße; Hospitalstraße; John-Schehr-Straße; Kalandstraße; Karl-Liebknecht-Straße; Karl-Marx-Straße; Kornrand; Löcknitzer Straße; Oskar-Picht-Straße; Otto-KrollWeg; Ringstraße 4, 26, 148, 150, 151; Rudolf-BreitscheidStraße; Scharnhorststraße; Schlüsselgang; Schulstraße; Schützenstraße; Walther-Rathenau-Straße; Wilhelmstraße; Zur Försterei Wahlraum 7 = Wahlbezirk 7 Kulturforum „Historisches U“, An der Kürassierkaserne 9 Am Fuchsbau; Am Sportplatz; Am Volkskulturpark; Am Wasserturm; Amselweg; An der Festwiese; An der Kürassierkaserne; Dachsweg; Finkenstraße; Gesundbrunnenstraße; Hasengang; Hirschgang; Igelgang; Jägerstraße; Kiebitzring; Kiirchenförsterei; Kuckucksweg; Lerchenweg; Maikäferweg; Marderweg; Prenzlauer Chaussee; Prenzlauer Straße; Rehwinkel; Rosa-Luxemburg-Straße; Scheringerstraße; Schwalbenstraße; Sperlinggang; Straße am Wasserwerk; Tannenweg; Waldweg In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 04. September 2021 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Wer die doch teilweise weiteren Wege zum Wahlraum nicht in Kauf nehmen will, kann durch Briefwahl wählen. Dazu benötigen die Wahlberechtigten einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen, die sie dann auch per Internet (www.pasewalk. de) beantragen können. Sollten Wahlberechtigte der Stadt Pasewalk Interesse haben als Wahlhelferin/Wahlhelfer im Wahlvorstand mitzuarbeiten, wenden Sie sich bitte an Herrn Heruth (Tel.: 03973/251-130 oder per E-Mail: paul.heruth@pasewalk.de).

- Öffentliche Bekanntmachungen Ende -


Nr. 07/2021

PASEWALKER NACHRICHTEN

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Foto: Stadt Pasewalk

GLOCKENSPIEL IM AUGUST

07.08.-13.08. 09:45 Uhr 14:45 Uhr 17:45 Uhr

Summ, summ, summ Sah ein Knab ein Röslein stehn Nun danket alle Gott

14.08.-20.08. 09:45 Uhr 14:45 Uhr 17:45 Uhr

Kommt ein Vogel geflogen Kein schöner Land Leise zieht durch mein Gemüt

21.08.-27.08. 09:45 Uhr 14:45 Uhr 17:45 Uhr

Meister Jacob Pommernlied Lobe den Herren

28.08.-03.09. 09:45 Uhr 14:45 Uhr 17:45 Uhr

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… den Jubilaren zum Geburtstag im Monat Juli 2021 Zum 95. Geburtstag Frau Hildegard Fuckner Zum 85. Geburtstag Frau Erna Panknin Frau Ingrid Rosenthal Herrn Helmut Gentz Frau Ilse Treichel Frau Lilli Lichtwald Frau Gisela Kaiser Herrn Günter Lippke Herrn Werner Schulz Herrn Herbert Zimmermann Zum 80. Geburtstag Herrn Dietmar Stahnke Herrn Günter Trester Frau Erika Kühn Herrn Peter Schenk Herrn Ernst Wegner Herrn Bernd Nordalm Frau Rose-Marie Westphal Herrn Manfred Mißfeldt Herrn Manfred Behm Frau Hannelore Hentschel

Frau Renate Haack Frau Ingrid Marcks Frau Erika Draack Zum 75. Geburtstag Herrn Wolfgang Erich Wäsche Herrn Gerhard Kahl Herrn Mustafa Tuna Frau Marlies Woldt Herrn Hans-Joachim Henning Herrn Karl-Wilhelm Harms Zum 70. Geburtstag Frau Karin Kuprella Herrn Otto Struß Frau Barbara Griesbach Frau Irmtraut Mißfeldt Frau Renate Ruback Frau Marianne Lohmann Frau Elke Steinhöfel Frau Dagmar Wilke Frau Christa-Maria Mahnke Frau Gisela Kühl Frau Marion Krüger Frau Gisela Krüger

Glückwunsch den Ehejubilaren im Juli 2021 Zum 65. Hochzeitstag den Eheleuten Dietgard und Anton Fackelmann Zum 60. Hochzeitstag den Eheleuten Traute und Hans Andres Ingrid und Werner Ahrendt Zum 50. Hochzeitstag den Eheleuten Roswitha und Klaus-Dieter Bechtloff Gisela und Eckhard Krüger Margrit und Wolf-Dieter Witt Christiana und Jürgen Zimmermann Ruth und Rolf Ehring

Aufgrund § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetztes möchten wir darauf hinweisen, dass die Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Am Markt 12, 17309 Pasewalk einlegen müssen. Auch weisen wir daraufhin, dass nicht alle Daten der Eheschließungen, auch wenn sie in Pasewalk geschlossen wurden, beim Meldeamt erfasst sind. Sollten Sie in nächster Zeit ein Ehejubiläum haben (50., 60., und alle weiteren fünf Jahre) und eine Gratulation durch die Bürgermeisterin wünschen, bitten wir Sie, dies mindestens 10 Wochen im Voraus im Einwohnermeldeamt mit der Eheurkunde anzuzeigen. Aus diesem Grunde ist bei jeder Neubeantragung von Ausweisdokumenten auch die Eheurkunde im Einwohnermeldeamt vorzulegen.


PASEWALKER NACHRICHTEN PASEWALKER NACHRICHTEN

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PASEWALKER NACHRICHTEN

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ANSPRECHPARTNER STADTSTADT- UND UND AMTSBEREICH AMTSBEREICH ANSPRECHPARTNER ANSPRECHPARTNER STADT- UND AMTSBEREICH

Bürgermeisterin

Sandra Nachtweih Tel.: 03973 251–200

Bürgermeisterin 1. Stellvertreter/ Leiter Bauamt

Sandra Nachtweih Marko Schmidt Tel.: 03973 251–200 Tel.: 03973 251–160

1. Stellvertreter/ 2. Stellvertreterin/ Leiter Bauamt Leiterin Finanzen

Marko Schmidt Dagmar Helwig Tel.: 03973 251–160 Tel.: 03973 251–120

2. Stellvertreterin/ Leiterin Inn. Verwaltung Leiterin Finanzen und Ordnung

Dagmar Helwig Carina Krüger-Bohn Tel.: 03973 251–120 Tel.: 03973 251–110

Leiterin Inn. Verwaltung Carina Krüger-Bohn Stadtinformation Elke Kommnick und Ordnung Tel.: 03973 251–110 Tel.: 03973 251–232 Stadtinformation Meldestelle Meldestelle

Fundbüro Fundbüro

Elke Kommnick Andrea Butterbrodt Tel.: 03973 251–232 Tel.: 03973 251–170 Marlis Weißgerber Andrea Butterbrodt Tel.: 03973 251–171 Tel.: 03973 251–170 Marlis Weißgerber Uwe Müller Tel.: 03973 251–171 Tel.: 03973 251–118 Uwe Müller Tel.: 03973 251–118

Foto: Stadt Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo 09:00 – 12:00 Uhr Die 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Mi geschlossen Mo 09:00 – 12:00 Uhr Die 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 Uhr Mi geschlossen

SPRECHSTUNDEN SPRECHSTUNDEN

Do Fr

Foto: Stadt 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 15:30 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr

Do Fr

09:00 – 12:00 u. 14:00 – 15:30 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr

Bürgersprechstunden der Bürgermeisterin Bürgermeisterinder derStadt StadtPasewalk Pasewalk SPRECHSTUNDEN Bürgersprechstunden der Die Bürgermeisterin Sandra Nachtweih bietet mit ihren Sprechstunden den Bürgern die Möglichkeit, mit ihr ins Gespräch zu kommen. Bürgersprechstunden der Bürgermeisterin der Stadt Pasewalk Termin „Rathaus unterwegs“: Das nächste „Rathaus unterwegs“ findet am 06.07.2021 in der Zeit von 10:00 – 11:30 Uhr auf dem Marktplatz statt. Termin „Rathaus unterwegs“ Termin „Rathaus unterwegs“: Das nächste „Rathaus unterwegs“ in diesem Jahr findet am 13.08.2021 in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr auf dem Das nächstestatt. „Rathaus unterwegs“ findet am 06.07.2021 in der Zeit von 10:00 – 11:30 Uhr auf dem Marktplatz statt. Marktplatz Bürgersprechstunde im Rathaus, Zimmer 1/11: Die nächste Bürgersprechstunde findet am 17.08.2021 in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Um vorherige teleBürgersprechstunden des Stadtpräsidenten der Stadt Pasewalk fonische Anmeldung unter Tel.: 03973 251–200 wird gebeten. Vielen Dank. Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Ralf Schwarz, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Bürgersprechstunden des Stadtpräsidenten der Stadt Pasewalk Die Terminabstimmung wird über das Stadtvertreterbüro vermittelt. Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Ralf Schwarz, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Stadt Pasewalk – Stadtvertreterbüro – Frau Wolff Die Terminabstimmung wird über das Stadtvertreterbüro vermittelt. Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–103 Stadt Pasewalk – Stadtvertreterbüro – Frau Wolff Mail: doerte.wolff@pasewalk.de Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–103 Bürgersprechstunden des Amtsvorstehers des Amtes Uecker-Randow-Tal Mail: doerte.wolff@pasewalk.de Der Amtsvorsteher, Herr Peter Fischer, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die TerminabstimBürgersprechstunden des Amtsvorstehers des Amtes Uecker-Randow-Tal mung wird über Frau Friedrich vermittelt. Der Amtsvorsteher, Herr Peter Fischer, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die TerminabstimStadt Pasewalk – Gremienarbeit – Frau Friedrich mung wird über Frau Friedrich vermittelt. Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–102 Stadt Pasewalk – Gremienarbeit – Frau Friedrich Mail: birgit.friedrich@pasewalk.de Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–102 Mail: birgit.friedrich@pasewalk.de


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PASEWALKER NACHRICHTEN

STADTVERTRETUNG/AUSSCHÜSSE/AUFSICHTSRÄTE Sitzungstermine (Änderungen vorbehalten): 19.08.2021 – Kultur- und Wirtschaftsausschuss (18:00 Uhr) 24.08.2021 – Ausschuss für Stadtentwicklung-, Bau- und Verkehr (17:00 Uhr) 25.08.2021 – Finanzausschuss (17:00 Uhr) Die Sitzungen sind öffentlich. Die Ausschusssitzungen finden im großen Sitzungssaal (Anbau Rathaus) Haußmannstraße 85 in 17309 Pasewalk statt. Die Tagesordnungen werden rechtzeitig vor der Sitzung durch Aushang im Rathaus bekanntgemacht. Zusätzlich werden sie an der Bekanntmachungstafel auf dem Marktplatz ausgehangen und sind im Internet auf der Homepage der Stadt unter Rathaus/Bürgerservice im Verzeichnis Stadtvertretung/Beschlüsse einsehbar. Dort finden Sie neben der Tagesordnung auch die öffentlichen Beschlussvorlagen sowie die öffentlichen Sitzungsniederschriften. Ansprechpartnerin Rathaus: Frau Wolff (Tel.: 03973/251-103)

BRÜCKE ZUM NACHBARN

Gemeinsamer Appell der Gemeinden, Städte, Doppelstädte und Euroregionen

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Jahre nach der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit, 17 Jahre nach dem EUBeitritt Polens sowie 14 Jahre nach dem Wegfall der Kontrollen an der deutsch-polnischen Grenze, Wir, Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Städten, Landkreisen und Euroregionen im deutsch-polnischen Grenzraum,

• sind davon überzeugt, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sich als das wirkungsvollste Instrument zur Stärkung des territorialen Zusammenhalts der Grenzregionen erwiesen hat und erheblich zur Entwicklung des Grenzraums beigetragen hat; • sind sich dessen bewusst, dass die deutsch-polnische Grenzregion in besonderer Weise von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen war; • stellen fest, dass die Entscheidungen, die seit Frühjahr 2020 auf höchster Staatsebene getroffen wurden, negative Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen hatte; • stellen mit Bedauern fest, dass die Bedürfnisse der Grenzregionen in der Zeit der Pandemie bei den Entscheidungen der Regierungen zu selten Berücksichtigung fanden.

Angesichts dessen appellieren wir an die Bundesländer, Woiwodschaften, Mitgliedstaaten und europäischen Institutionen, in Zukunft sowohl auf legislativer Ebene, als auch bei politischen Entscheidungen die besondere Situation der Grenzregionen insbesondere in diesen Lebensbereichen zu berücksichtigen:

Stadtpräsident Ralf Schwarz und Bürgermeisterin Sandra Nachtweih bei der Unterzeichnung des Appells. Foto: Stadt Pasewalk

Kommunikation

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ährend der Pandemie waren die Kommunikation und der Informationsaustausch über die im Grenzraum beschlossenen Maßnahmen, die der Ausbreitung des SARS-Covid 19-Virus entgegenwirken sollten, unzureichend. Dies führte zu voneinander abweichenden rechtlichen Regelungen entlang der gesamten deutsch-polnischen Grenze. Wir fordern daher: • ein abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, mit dem die besondere Situation der Grenzregionen beachtet wird,


PASEWALKER NACHRICHTEN

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• wirkungsvolle Kommunikation zwischen den staatlichen Organen und eine zeitnahe Information an die lokalen Verwaltungen über geplante Änderungen, um sich auf die Herausforderungen vorbereiten zu können, • die Etablierung dauerhafter zweisprachiger Beratungs- bzw. Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Institutionen.

Grenzgänger und Grenzpendler (Berufspendler, Schüler und andere)

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ie Auswirkungen der Pandemie betrafen all jene, die aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig die Grenze überqueren müssen. Berufliche Grenzpendler, Studierende, Jugendliche und Kinder, die Bildungseinrichtungen im Nachbarland besuchen, konnten sich nur eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr bewegen. Besonders schwierig war die Situation für Schüler jener Jahrgangsstufen, die Abschlussprüfungen zu absolvieren hatten. Wir fordern daher: • Grenzschließungen zu vermeiden und Maßnahmen zu ergreifen, die die Auswirkungen einer eingeschränkten Bewegungsfreiheit beim Grenzübertritt abmildern, • für Berufspendler und andere Personengruppen, die regelmäßig die Grenze überschreiten, wirksame rechtliche Ausnahmeregelungen zu schaffen, die ihnen eine weitere Arbeitstätigkeit und den Besuch von Bildungseinrichtungen ermöglichen, • kostenlose Testkapazitäten für Berufspendler (insbesondere für Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur und des medizinischen Sektors u.ä.) sowie für Studierende, Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder auf beiden Seiten von Oder und Neiße, • Test- und Impfnachweise in der Grenzregion in der jeweiligen Nachbarsprache anzuerkennen.

Gesundheitswesen

P

andemien machen an Landesgrenzen nicht halt. Die Sicherheit der Bewohner des Grenzraums bedarf einer intensiven Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, u.a. um in Zukunft epidemischen Bedrohungen wirkungsvoll zu begegnen. Wir fordern daher: • einen intensiven Informationsaustausch zwischen deutschen und polnischen Behörden des Epidemieund Gesundheitsschutzes, • eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und Einheiten des Rettungsdiensts zu ermöglichen, • eine durchgehende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen beiderseits der Grenze zu gewährleisten.

Krisenmanagement

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ine effektive Krisenbekämpfung ist der Schlüssel für das Funktionieren grenzüberschreitender Funktionsräume. Durch das Fehlen einer koordinierten Krisenverwaltung

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auf lokaler und regionaler war das Sicherheitsgefühl unserer Bewohnerinnen und Bewohnern stark beeinträchtigt. Wir fordern daher: • gemeinsame Krisenbekämpfungspläne auf regionaler Ebene (z.B. in Form eines Brand- und Katastrophenschutzkonzepts für den grenznahen Raum oder einer grenzüberschreitenden deutsch-polnischen Pandemie-Strategie) zu entwickeln und die regionalen Behörden mit entsprechenden Zuständigkeiten bei der Umsetzung solcher Pläne auszustatten, • die EU-Mechanismen (z.B. rescUE) in unserer Grenzregion zu stärken, insbesondere strategische Vorräte an persönlicher Schutzausrüstung wie z.B. Mehrwegmasken, mit Impfstoffen und Medikamenten, Laborausrüstung sowie Beatmungsgeräten und Schutzmasken anzulegen, • grenzübergreifende Strukturen für eine effektive Krisenbekämpfung in der Grenzregion zu etablieren.

Grenzübergreifende Zusammenarbeit

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ie Grenzregionen sind Räume besonderer Zusammenarbeit, die die Grundidee der Europäischen Gemeinschaft verkörpern: die Verbindung von Menschen und nicht von Staaten. Unser Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen durch den Abbau von Vorurteilen sowie von physischen, rechtlichen und administrativen Grenzen. Wir fordern daher: • zwischen Deutschland und Polen ein bilaterales Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und lokalen öffentlichen Trägern abzuschließen, • die Nutzung der EU-Instrumente für die territoriale Zusammenarbeit durch finanzielle und rechtliche Unterstützung auf der staatlichen Ebene zu erleichtern, • die grenzübergreifende Erbringung der Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse zu erleichtern, • den INTERREG-Fonds kleiner Projekte in den Strukturen der deutsch-polnischen Euroregionen zu belassen, • die negativen Auswirkungen des von 85 auf 80% reduzierten Fördersatzes in den INTERREG-Programmen der EU-Förderperiode 2021-2027 zumindest für solche Projekte abzumildern, die durch soziale Träger und Gebietskörperschaften mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten durchgeführt werden, v.a. indem ihnen eine andere Ko-Finanzierung zur Verfügung gestellt wird, • neben den EU-INTERREG-Programmen auch weitere EU-Strukturfonds für grenzüberschreitende Vorhaben zu öffnen. * * * Diesen Appell richten wir an regionale Entscheidungsträger mit der Bitte, ihn an die entsprechenden staatlichen und europäischen Institutionen weiterzuleiten.

Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite www.pasewalk.de


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PASEWALKER NACHRICHTEN

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Sich bei Musik kennen und vertrauen lernen (PN/DV). Ziel der Veranstaltung am 24.06.21 im Rahmen des HybridKulturTreffens war es, sich besser kennenzulernen. Zuvor hatten die Schüler*innen gemeinsam mit dem Musiktherapeuten Szymon Dominiak-Gorski erarbeitet, welche unterschiedlichen Bilder Klänge auf den mitgebrachten Musikinstrumenten allein und miteinander kombiniert erzeugen. Sein Tipp war dabei: „Schließt die Augen, dann nehmt ihr die Klänge intensiver wahr“. Die Darstellung des Begriffs „Meer“ gelang ihnen am besten. Doch auch der Begriff „Dschungel“ mit Trommeln und Rasseln, die Klapperschlangen symbolisieren könnten, heizte ihre Fantasie an. Im nächsten Schritt stellten sich die Seniorinnen und Schüler*innen noch einmal vor und erläuterten ihre Beweggründe für die Teilnahme an diesem Projekt. Viele der Seniorinnen, alle Mitglieder des Musikvereins Pasewalk e.V., nutzen Smartphone, iPad und den Computer. Dennoch fühlen sie sich bei manchen Aktionen im Internet unsicher und haben Angst, falsche Tastenkombinationen zu wählen. Für die Schüler*innen war es meist der Beweggrund, der älteren Generation helfen zu wollen, sich im Internet zurecht zu finden. Daniel Petrella, Schulsozialarbeiter an der Europaschule „Arnold Zweig“, brachte es auf den Punkt. „Der Generationsunterschied wird hier sichtbar. Erwachsene verstehen die Jugendlichen nicht und umgekehrt. Dabei bieten moderne Medien die Chance, in Kontakt zu kommen“, ist er sich sicher. Bei der späteren Gruppenarbeit spielten einige der Seniorinnen auf den Musikinstrumenten, die anderen wurden mit verbundenen Augen zu den Klängen von den Schüler*innen geführt, die sie am meisten anzogen. Die meisten Teilnehmerinnen fühlten sich sicher

Mit verbundenen Augen wurden die Seniorinnen von den Schüler*innen zu den Instrumenten geführt. Fotos: Doreen Vallentin geführt. „Man muss sich darauf einlassen und der anderen Person vertrauen“, beschrieb es Gerlinde Knoth. Die Vorsitzende des Musikvereins Pasewalk e.V., Susanne Jürgens, fühlte sich ebenfalls bei der Führung zu ihrem Lieblingsinstrument an diesem Nachmittag sehr sicher. Sie und Schülerin Emily erwiesen sich bereits nach wenigen Minuten als gutes Team. Durch diese lockere und angenehme Atmosphäre konnten sich die Seniorinnen und Schüler*innen gut kennenlernen. Beim Treffen am 01.07.21 wurden mit Hilfestellung von Susanne Jürgens die Tandems gebildet. An diesem Nachmittag nahm als Gast auch Pasewalks Stadtpräsident Ralf Schwarz teil. Computerfachmann Manuel Parusel ging in seinem Vortrag über Soziale Medien auf die Vorteile und Risiken ein, die Facebook & Co. in sich bergen. „Internet vergißt nie. Fotos und Beiträge sind im-

Gemeinsam surften die Teilnehmer*innen im Internet und entdeckten viel Neues.

mer da“, so seine Warnung. Ein Tipp des Experten war außerdem, dass man genau prüfen soll, mit wem man auf Facebook befreundet ist und welche Details man preisgibt. Die Jugendlichen stellten ihre Youtube-Stars vor. Die Seniorinnen und Schüler*innen legten gemeinsam Facebook-Accounts an, besuchten Facebook-Seiten und Internetseiten der Stadt Pasewalk, des Musikvereins und des Medienunternehmens WIR in UER. Sie waren überrascht, über vorangegangene Veranstaltungen im Internet zu lesen. Trotz der erteilten Hausaufgaben, die bis zum nächsten Treffen erledigt werden müssen, hatten alle Teilnehmer*innen viel Spaß. Unterstützt wird dieses Projekt durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Fonds für kleine Projekte Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg/Polen in der Euroregion Pomerania).


PASEWALKER NACHRICHTEN

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WIRTSCHAFT Besuch vom Bundestagsabgeordneten und Ostbeauftragten der Bundesregierung in Pasewalk

Steffen Döbler erhielt im Juni Besuch vom Bundestagsabgeordneten Philipp Amthor, Bürgermeisterin Sandra Nachtweih und dem Ostbeauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz. Foto: Doreen Vallentin (PN/DV). Zu einem zweitägigen Austausch trafen sich am 13.06.2021 Politiker und Unternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in Heringsdorf auf der Insel Usedom. Organisiert hatte diesen „Unternehmergipfel Ost“ Gerold Jürgens, der Präsident des Unternehmerverbandes Vorpommern. Mit dabei waren auch der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor und der Ostbeauftragte der Bundesregierung Marco Wanderwitz. Die Teilnehmer verständigten sich zu den Themen Spitzentechnologie, Schiffstourismus inklusive des Ausbaus der Wasserstraßen zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Aufbau einer Marke von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln aus den neuen Bundesländern, Fachkräfte- und Lehrlingsmangel sowie die Unterstützung bei gemeinsamen Verkehrsprojekten. Die Experten waren sich einig, dass dieses Format eine gute Möglichkeit sei, um konkrete Projekte voranzutreiben. Den Nachmittag des 14. Juni nutzten Marco Wanderwitz und Philipp Amthor gemeinsam mit Pasewalks Bür-

germeisterin Sandra Nachtweih, sich vom überaus gelungenen Umbau der Heizungs- und Sanitärausstellung des Meisters der Elemente, Steffen Döbler, zu überzeugen. Das Traditionsunternehmen konnte im März 2019 das 70-jährige Firmenjubiläum feiern. Im April dieses Jahres hatte der Enkel des Begründers, Steffen Döbler, allen Grund zum Feiern. Er leitet bereits seit 20 Jahren die Geschicke des Unternehmens. Im Frühjahr wurde für die bessere Beratung der Kunden der Ausstellungsbereich erneuert. Außerdem wurden die Bedingungen für die insgesamt 19 Mitarbeiter verbessert. Beim Rundgang durch das Gebäude erläuterte Steffen Döbler die Besonderheiten des Standortes und die weiteren Vorhaben in den nächsten Jahren. Bürgermeisterin Sandra Nachtweih erläuterte Marco Wanderwitz im Zusammenhang mit der Berufsausbildung der Auszubildenden der Firma Döbler die Entwicklung des einstigen Schulstandortes Pasewalk und unterstrich dabei noch einmal, wie wichtig der Verkehrsknotenpunkt mit stündlicher Bahntaktung für die weitere Entwicklung des künftigen Industrieparks Berlin-Szczecin ist. Man

verständigte sich zur Lohnentwicklung in der Gastronomie und im Handwerk. Dabei konnte Meister Steffen Döbler bestätigen, dass der Endkunde bereit ist, für qualitativ hochwertige Produkte und Ausführung der Arbeiten in seiner Branche höhere Preise zu zahlen. Daher könne er auch höhere Löhne zahlen. „Doch auch das Betriebsklima, das in seinem Unternehmen familiär sei, ist immens wichtig dafür, dass der Mitarbeiterstamm der Firma die Treue hält. Auch die Auszubildenden entwickeln sich gut und bekommen eine persönliche Perspektive geboten“, konnte Steffen Döbler berichten. Das gute Betriebsklima des Unternehmens konnte auch Philipp Amthor nur bestätigen. „Mir sind die Mitarbeiter sehr positiv gestimmt entgegengetreten“, so der Bundestagsabgeordnete. Gute Löhne seien wichtig, da sonst Abwanderung von Fachkräften in andere Regionen drohe, unterstrich Sandra Nachtweih. Anhand des Beispiels des VW-Werkes Zwickau, das ausschließlich Elektro-Modelle baut, erläuterte Marco Wanderwitz die Chancen neuer Technologien bundesweit, auch für MecklenburgVorpommern.


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PASEWALKER NACHRICHTEN

Gratulation zur Eröffnung (PN/DV). Anlässlich der Eröffnung der privaten Kita „Pauli und seine Freunde“ ließ es sich Sven Scheele von der Regionaldirektion der Mecklenburgischen Versicherung und Vorstandsmitglied des Pasewalker Unternehmervereins nicht nehmen, der Leiterin der Einrichtung Celine Erdmann zu gratulieren. Gemeinsam mit seinem Sohn Hannes Scheele und Agentur-Mitarbeiterin Sandra Heese überreichte er Spielgeräte, Malstifte, kleine Regenschirme und auch Warnwesten, damit die Kinder auch bei einem Spaziergang sicher sind. „Man könnte auch sagen, wir lassen sie nicht im Regen stehen“, scherzten Sven Scheele und Steffen Erdmann, Träger der Kita, bei der Übergabe. Bereits seit mehr als 25 Jahren arbeiten sie zusammen. In der Uecker-Randow-Region und der angrenzenden Uckermark beraten Sven Scheele und seine Mitarbeiter die Kunden umfangreich. Bei Fragen rund um die Absicherung von Personen, des Eigentums

Hannes Scheele, Sandra Heese und Sven Scheele (v.l.) von der Regionaldirektion der Mecklenburgischen Versicherung in Pasewalk übergaben an Celine Erdmann (Mi.) Geschenke für die Kinder zur Eröffnung. Foto: Doreen Vallentin oder persönlicher Rechte sowie die Altersvorsorge, die immer einen höheren Stellenwert einnimmt, sind die Privatpersonen, Gewerbetreibende und Landwirte bei den Versicherungsfachleuten gut

aufgehoben. Sven Scheeles Sohn Hannes Scheele arbeitet ebenfalls erfolgreich in der Regionaldirektion und engagiert sich wie sein Vater in vielfältigen Projekten seiner Heimatstadt.

INFOS Internist übernimmt Praxis (PN/DV). Im Juni schloss die Fachärztin für Allgemeinmedizin Dr. med. Christine Hering nach vielen Jahren ihre Praxis und ging in den wohlverdienten Ruhestand. Doch ihre Patienten haben Glück. Sie fand in dem erfahrenen Internisten Dr. Grzegorz Luka einen geeigneten Nachfolger. „Ich habe u.a. in den vergangenen drei Jahren als Internist in der Notfall-Aufnahme des AsklepiosKlinikums gearbeitet. Mein Wunsch war es schon immer, als niedergelassener Arzt meine eigene Praxis zu führen“, so Dr. Luka. Den Patienten stehen als erste Ansprechpartner auch das ihnen bekannte Personal in der Anmeldung der neuen Praxis in der Torgelower Straße 14 zur Verfügung. Schwester Inge, Schwester Andrea koordinieren die Termine und kümmern sich um einen reibungslosen Praxisalltag. IT-Spezialist Sebastian komplettiert das Team. Nur eins hat sich geändert. Die Praxis befindet sich nun im Erdgeschoss, gleich links neben dem Eingang in das Ärztehaus. „Umfangreiche Umbaumaßnahmen waren notwendig, um aus dem ehemaligen Döner-Imbiss eine moderne und komfortable Praxis zu schaffen“, erinnert sich Eigentümer Lukasz Hajduk an die letzten Wochen zurück. Doch der Aufwand hat sich gelohnt! Mon-

Dr. Grzegorz Luka kurz nach der Eröffnung seiner neuen Praxis in der Torgelower Straße 14 in Pasewalk mit den Schwestern Andrea (li.) und Inge. Foto: Doreen Vallentin tags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.00 Uhr und zusätzlich montags und dienstags von 15.00 bis 17.30 Uhr ist Dr. Grzegorz Luka mit seinem Team für die Patienten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung für die

Patienten da. „Künftig wären für die Patienten, die aufgrund ihrer Symptome nicht zur Behandlung in die Praxis kommen können, auch Hausbesuche möglich“, blickt Dr. Luka schon einmal in die Zukunft.


PASEWALKER NACHRICHTEN

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BAUGESCHEHEN Wieder Kinderlachen in der Pasewalker Speicherstraße (PN/DV). Nach nur einigen Monaten Umbauzeit war es am 1. Juli endlich so weit: die Kita Pauli und seine Freunde eröffnete in der Pasewalker Speicherstraße 3a seine Pforten. Glücklich empfing die 23-jährige Leiterin der Einrichtung Celine Erdmann die ersten Kinder mit ihren Eltern zur Eingewöhnung. Den Kindern gefiel es so gut in ihrer neuen Kita, dass sie ankündigten, sie würden nicht mehr gehen. Insgesamt bietet die neue Einrichtung 18 Krippenund 24 Kitaplätze. Sie werden derzeit von vier Erzieherinnen liebevoll umsorgt, zwei weitere Erzieherinnen folgen. Das Team wird mit zwei technischen Mitarbeitern komplettiert. Neben den Kindern, die die Einrichtung am 1. Juli erstmals erkundeten, weilten auch die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann am Eröffnungstag in der Kita. Selbstverständlich hatten sie auch ein Geschenk zur Eröffnung dabei. „Ich habe ein großes Herz für Kindergärten und bin mir sicher, dass hier die Kinder gut aufgehoben sind“, so die Ministerin Bettina Martin bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides in Höhe von 18.500 Euro aus dem Vorpommern-Fond. Sichtlich gerührt bedankte sich die neue Leiterin Celine Erdmann bei der Ministerin und dem Parlamentarischen Staatssekretär für die finanzielle Unterstützung. Beim Rundgang konnten sich beide Politiker von der qualitativ hochwertigen Ausstattung und das geschmackvoll ausgewählte Mobiliar überzeugen. Das Konzept der Kita setzt sich aus drei Schwerpunkten zusammen: Gesundheit, Vielfalt und Na-

Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann, KitaLeiterin Celine Erdmann und die Ministerin für Bildung, Kultur und Wissenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bettina Martin bei der Eröffnung. tur. Um dieses Konzept umzusetzen, wurde eine eigene Turnhalle erschaffen und ein Schulgarten inklusive Gewächshäuser mit vielen verschiedenen Gemüsesorten angelegt. Die Kinder lernen so, wie Gemüse angebaut und dann auch in der eigenen Küche in gesunde Mahlzeiten integriert wird. Die Küche wurde so konzipiert, dass auch bereits die Kleinsten bei der Zubereitung mitwirken können und sicher dabei viel Spaß haben werden. Das Essen wird den Kindern in Form eines Büfetts angeboten. Sie lernen so, für sich selbst eine Auswahl der Speisen zu treffen. Für viel Bewegung sorgt der naturnah gestaltete Außenbereich der Kita. Auf 2000

Beim Rundgang durch die Einrichtung sahen sich die Gäste auch den angelegten Schulgarten an. Fotos: Doreen Vallentin

Quadratmeter können die Kinder spielen und toben. Außerdem ist geplant, dass die Kinder bereits in der Kita Schwimmen lernen. Dafür wird eine Kooperation mit dem Lindenbad angestrebt. Das Maskottchen Pauli findet sich sowohl bei der Gestaltung der Wände in der Einrichtung als auch an der Wand im Außenbereich wieder. Eine Voliere für ein paar Hühner ist ebenfalls in Planung. Bereits seit Ende der 1950er-Jahre beherbergte das Gebäude den Kindergarten der angrenzenden Reichsbahn. Nach der Wende engagierten sich Eltern für den Erhalt der Einrichtung. Im Jahre 2002 war dann endgültig Schluss. Das Gebäude stand viele Jahre leer und verfiel zusehends. 2019 ließ die Deutsche Bahn das gesamte Grundstück versteigern. In der Familie Erdmann wurde Familienrat gehalten und sie beschlossen, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Steffen Erdmann scheute keine Mühen und begann nach dem Erwerb mit umfangreichen Baumaßnahmen. „Auf die Idee, einen Kindergarten aufzubauen, kamen wir durch den Beschluss der Landesregierung, kostenfreie Kita-Plätze zur Verfügung zu stellen“, erinnert sich Steffen Erdmann. Ein Tag der offenen Tür, bei dem sich Interessierte selbst ein Bild davon machen können, was für ein Schmuckstück aus dem alten Reichsbahnkindergarten geworden ist, ist geplant.


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PASEWALKER NACHRICHTEN

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KULTUR & MUSEUM Altes Getreidesilo wird zum Drehort (PN/DV). Aus der Bretagne nach Pasewalk: das hätte das Motto für Ariane Krampe am 10. Juni sein können. Die Produzentin weilte am Set in Pasewalks Bahnhofstraße zu Dreharbeiten für die Komödie „McLenBurger – Einmal im Leben“. Der Film soll in der ARD ausgestrahlt werden. Ein genauer Sendetermin steht noch nicht fest. Ariane Krampe ist vielen Fernsehzuschauern bestimmt durch Filme wie „Ein Sommer auf Elba“, „Eltern mit Hindernissen“, „Familie Wöhler auf Mallorca“ mit dem unvergessenen Michael Gwisdek oder den vielfach prämierten Film „Der Fall Barschel“, in dem Martin Brambach beim Bayrischen Filmpreis als bester Schauspieler ausgezeichnet wurde, bekannt. Martin Brambach spielt auch in „McLenBurger – Einmal im Leben“ eine der Hauptrollen an der Seite von Steffi Kühnert, Lasse Myhr, Judith Engel und Anne-Kathrin Gummich. Steffi Kühnert verkörpert in der Komödie Hilde,

Die alte DDR-Kantine wird zum Burger-Restaurant.

Fotos: Doreen Vallentin

die 57 Jahre alt ist und ihren eigenen Kopf hat. Das sorgt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten mit Sohn Tommie, gespielt von Lasse Myhr. Tommie ist nicht nur Hildes Sohn, sondern auch ihr Chef. Nach einer erneuten

Für die Dreharbeiten wurden auch Komparsen aus der Region gesucht.

Frisch aus der Maske und in der richtigen Garderobe: Judith Engel in der Rolle von Hildes Freundin Angie wartet auf ihren Einsatz.

Der beliebte Schauspieler Martin Brambach zwischen den Dreharbeiten.

Meinungsverschiedenheit feuert er Hilde. Sie sieht darin eine Chance, endlich ihren Traum zu verwirklichen und ihre eigene Chefin zu werden. Schließlich macht ihr, der einst jüngsten KantinenChefin zu DDR-Zeiten, niemand was vor. Hausgemachte Burger und regionale Spezialitäten sollen auf der Speisekarte stehen. Sie mobilisiert ihre Freundinnen Angie, gespielt von Judith Engel, und Lore, verkörpert von Anne-Kathrin Gummich. Wenn es nur nicht schon in der Region eine Burgerkette gäbe, nämlich die ihres Sohnes Tommie. Hildes Mann Ronnie, alias Martin Brambach, ist zunächst von den Plänen seiner Frau nicht sehr begeistert …


PASEWALKER NACHRICHTEN Aber mehr wird an dieser Stelle nicht verraten. Drehstart für die 90-minütige Komödie war bereits am 17. Mai in Berlin. Gedreht wurden Szenen in und um Berlin und eben in der Region Pasewalk. Selbst die Terrasse der Gaststätte „Ratskeller“, dem einen oder anderen noch als das erste Haus am Platze zu DDR-Zeiten in Pasewalk bekannt, kommt in dem Film zu neuen Ehren. Doch bevor es am Set heißen konnte „Ton läuft“, „Kamera läuft“, waren viele Arbeiten notwendig. So mussten die Schauspieler in die Maske, für jede Szene wurde die richtige

– 18 – Garderobe benötigt und alles auf engstem Raum. Eine wahre Meisterleistung! Neben den bekannten Filmstars hatten aber auch einige Komparsen ihren Auftritt. So auch Kerstin und Uwe Klauk sowie Gabi und Andreas Franz. Sie hatten im wahren Leben gerade Urlaub, schlüpften in kleine Rollen und hatten viel Spaß dabei. „Jeder ist ein Lieblingsfilm“, verrät Ariane Krampe, die vorher noch nicht in Pasewalk gewesen war. Das Produktionsteam hatte alles organisiert. Eine Casting-Agentur hatte in mehreren

Nr. 07/2021 Auswahlverfahren anhand des Drehbuchs Empfehlungen für die Besetzung der Rollen gegeben. „Dabei haben wir Wert darauf gelegt, dass wir z.B. die Rolle der Hilde mit einer ostdeutschen Schauspielerin besetzen. Außerdem ist immer wichtig, dass die Schauspieler entsprechend der Handlung miteinander harmonieren“, so die erfahrene und erfolgreiche Produzentin. Der guten Stimmung am Set nach zu urteilen, ist es allen Verantwortlichen gelungen. Die Pasewalker und alle Komödienliebhaber können auf den Film gespannt sein.

Fachtag Kultur erfolgreich in Bröllin durchgeführt (PN/DV). Der diesjährige Fachtag Kultur fand am 24. Juni auf Schloss Bröllin statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von der Vorstandsvorsitzenden des Schloss Bröllin e.V. Katharina Husemann. Es folgten Grußworte von der Staatssekretärin des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Susanne Bowen und des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Moderiert wurde der Fachtag von Thomas Hetzel. Tagesordnungspunkte waren eine Diskussion darüber, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Kultur im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald hatte. Der Programmleiter TRAFO - Modelle für Kultur im Wandel, Samo Darian, David Adler vom Kulturlandbüro sowie der Beigeordnete und 2. Stellvertreter des Landrates und Vorsitzender der Lenkungsgruppe des Kulturlandbüros, Dietger Wille, gaben Einblicke in die Arbeit des Kulturlandbüros. Das Studio „Uecker“ informierte die Teilnehmer des Fachtages über ihre Erfahrungen mit

Viele interessante Gespräche entstanden auch während der Pause des Fachtags Kultur. Fotos: Doreen Vallentin

Sascha Koob und David Adler (v.l.) vom Kulturlandbüro diskutierten mit den Teilnehmern darüber, wie man die vielfältigen Angebote er Region sichtbar machen kann.

ihrer Dorfresidenz in Nieden. Die Mittagspause nutzten viele Gäste, um an einer Hofführung teilzunehmen, mehr über das Schloss Bröllin zu erfahren und sich angeregt auszutauschen. In verschiedenen Themenräumen ging es um Fragen der visuellen Kommunikation für die Stärkung regionaler Identität, Kulturpolitische Leitlinien im Spiegel der Beiratsarbeit sowie um Deutsch-polnische Kultur in Bewegung ging. Dabei berichtete Oliver Spatz über den Erfolg des Kulturzuges Berlin-Wroclaw (Breslau) und das Internationale Bilder-

buchfestival. David Adler unterstrich in seinen Ausführungen, wie wichtig die Netzwerkarbeit sei und die Sichtbarkeit aller Möglichkeiten in der Region. Mit einer Dialogrunde und kurzen Präsentationen der Diskussionsergebnisse in den einzelnen Themenräumen sowie den Aussichten auf den Fachtag des kommenden Jahres endete der sehr interessante Kultur-Fachtag 2021 in Bröllin. „Ziel sei es gewesen, Mitarbeiter der Verwaltung und Kunst- und Kulturschaffende zusammenzubringen“, so Landrat Michael Sack.


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PASEWALKER NACHRICHTEN

Kunstobjekt aus Partnerstadt Halen am Historischen U aufgestellt

Bürgermeisterin Sandra Nachtweih erinnerte am 1. Juli im Historischen U an die Geschichte des Militärs in der Stadt Pasewalk. (PN/DV). Die Geschichte der Stadt Pasewalk ist seit 1721 eng mit der Geschichte des Militärs verbunden. Im Jahr 1721 wurde das Regiment der Schulenburg-Dragoner nach Pasewalk verlegt. Der Einladung von Bürgermeisterin Sandra Nachtweih waren am 1. Juli neben dem Stadtpräsidenten Ralf Schwarz, der Vorsitzenden des Kultur- und Wirtschaftsausschusses Kerstin Schultz, Christian Haß vom ehemaligen Kürassierverein der Stadt, auch der Kommandeur des Panzergrenadierbataillons 411 der Bundeswehr Oberstleutnant Daniel Andrä gefolgt. Sandra Nachtweih erinnerte in ihrer kurzen Rede daran, wie die Stadt Pasewalk in der Vergangenheit auch vom Militär wirtschaftlich profitierte. Im Oktober jährt sich auch die Städtepartnerschaft mit Halen in Belgien. Hintergrund dieser Partnerschaft ist die Schlacht bei Halen im ersten Weltkrieg, die als „Schlacht der silbernen Helme“ die Geschichte einging. 2019 hatte die Stadt Pasewalk zwei große Helme erhalten, die in einem Kunstprojekt in der Partnerstadt entstanden waren. Der Plan, die Helme auf historischem Grund des Kürassierregiments am Historischen U aufzustellen, wurde Ende Juni in die Tat umgesetzt. Museumsleiterin Anke Holstein wies darauf hin, dass die Geschichte der Kürassiere in mehreren Publikationen dokumentiert wurde und im Museum angesehen werden kann, so auch Fotos und Ausstellungstücke des Pasewalker Kürassiers Walter Fritz Karl

Das Kunstobjekt aus der Partnerstadt Halen hat nun am Historischen U seinen Platz gefunden. Fotos: Doreen Vallentin Grimm, der von 1902 bis 1989 lebte. Viele historische Gebäude der Stadt erinnern noch an die Anwesenheit des Heeres in der Stadt. So das Denkmal des ehemaligen königlichen Kürassierregiments an der Ecke Prenzlauer Straße/Oskar-PichtStraße oder die Villa Knobelsdorff, einst Kommandeurshaus. Auch die Pasanelle, das original Pasewalker Bier, das auch heute noch in der Villa Knobelsdorff ausgeschenkt wird, haben wir den Kürassieren zu verdanken. Umfangreiches Fotomaterial, Helme und Uniformen, aber

auch Bücher und Gedichtbände lassen uns mehr über die Geschichte der Stadt erfahren. Oberstleutnant Daniel Andrä erinnerte daran, wie wichtig die Militärgeschichte ist, um auch künftig von ihr zu lernen. Seit 25 Jahren besteht die Patenschaft zwischen der Stadt Pasewalk und dem Panzergrenadierbataillon 411 aus Viereck. „Wir fühlen uns sehr wohl und der Stadt Pasewalk verbunden“, so der Oberstleutnant. Am 2. Dezember feiert das Bataillon bereits sein 30-jähriges Bestehen.


PASEWALKER NACHRICHTEN

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Nr. 07/2021

KULTUR- & SPORTTERMINE Veranstaltungen im August 2021 und Kontakte (Alle genannten Termine aufgrund der Corona-Pandemie unter Vorbehalt! Bitte informieren Sie sich vorher telefonisch!) Club der Volkssolidarität Pasewalk

Sozialverband VDK MV e. V.

Vom 02.08. bis 13.08.21 bleibt der Club wegen Urlaub geschlossen

Tel.: 0395 5443459 Sprechstunde jeden 3. Dienstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Arbeitslosenverband, Scheringer Str. 6 in Pasewalk

Am Markt 8, Tel.: 444159

16.08. 17.08.

14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Spielenachmittag 09.30 Uhr Die Tanzgruppen treffen sich 14.00 Uhr Bingo 16.00 Uhr Treff der Sportgruppe 18.08. 14.00 Uhr Bingo 19.08. 14.00 Uhr Die Kartenspieler treffen sich 20.08. 10.00 Uhr Seniorenfrühstück „mit Anmeldung“ Hilfe bei Einkäufen 23.08. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Mensch ärgere dich nicht 24.08. 09.30 Uhr Die Tanzgruppen treffen sich 14.00 Uhr Bingo 16.00 Uhr Die Sportgruppe trifft sich 25.08. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag der OG PW Mitte mit Überraschung 26.08. 14.00 Uhr Bingo 27.08. Hilfe bei Einkäufen 30.08. 14.00 Uhr Chorprobe 14.00 Uhr Die Brettspieler treffen sich 31.08. 09.30 Uhr Es wird wieder getanzt 14.00 Uhr Bingo 16.00 Uhr Die Sportgruppe trifft sich

Stadtbibliothek Grünstraße 59, Tel.: 20940 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de

Stadtinformation Am Markt 12 Tel.: 213995 oder 251 232 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de

Museum Prenzlauer Str. 23 a, Tel.: 433182 + 251–233 Die aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Internetseite: www.pasewalk.de

Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk mit Dargitz und Stolzenburg Große Kirchenstraße 8

Öffnungszeiten St. Marien Mo.-Fr. 14:00-16:00 Uhr Sa.-So. 14:00-17:00 Uhr Pfarrbüro Tel.: 213602, Pfarramt Tel.: 441159

Arbeiterwohlfahrt/Familienzentrum Am Schlachthof 4, Tel.: 210033

Blaues Kreuz Selbsthilfegruppe für Suchtkranke, Angehörige und Interessierte, Haußmannstraße 12, Treffen in Pasewalk in jeder geraden Kalenderwoche montags 19:00 Uhr

Behindertenverband Pasewalk e. V.

Grabenstraße 38 Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:00 Uhr

St. Georg und St. Spiritus Am St. Spiritus 11, Tel.: 20400 und 204042 donnerstags, 09:00 Uhr evangelischer Gottesdienst im Andachtsraum

Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Haußmannstr. 12, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen: Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222 Holzhof der Caritas: Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte: Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703

Ambulanter Hospizdienst Uecker-Randow e. V. Prenzlauer Chaussee 30, Tel.: 228777 www.hospizdienst-uer.de kontakt@hospizdienst-uer.de

O.-Picht-Straße 61, Tel.: 03973 4384-0

Blutspendetermine

31.08. 14.00 Uhr 28.09. 14.00 Uhr

Feuerwehr, Pestalozzistr. 24 Feuerwehr, Pestalozzistr. 24

Schwangerschaftsberatungsstelle DRK Pasewalk Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 433066

Eltern-Kind-Zentrum – DRK Baustraße 73 (Hort „Pantoffelparadies“) Tel.: 015127100853 Facebook: Eltern Kind Zentrum – DRK in Pasewalk Veranstaltungen in Pasewalk! 29.07. 14:00 Uhr Treff 55+ Kreis in St. Marien 31.07. 13:30 Uhr Schuljahresanfangsgottesdienst in St. Marien 01.08. 10:00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 19:00 Uhr Konzert, Orgel, Flöte und Gesang in St. Marien 06.08. 12:00 Uhr Orgel Punkt 12 in St. Marien 08.08. 10:00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 19:00 Uhr Konzert, Trompete, Orgel und Gesang in St. Marien 09.08. 19:00 Uhr Gesprächskreis in St. Marien 15.08. 10:00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 18.08. 14:30 Uhr Seniorenstunde in St. Marien 22.08. 10:00 Uhr Gottesdienst in St. Marien 19:00 Uhr Orgelkonzert in St. Marien 23.08. 19:00 Uhr Gesprächskreis in St. Marien 26.08. 14:00 Uhr Treff 55+ Kreis in St. Marien 29.08. 10:00 Uhr Gottesdienst in St. Marien

Gemeindewiesenweg 40, Tel.: 3197882 Sprechzeiten: Di 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00-16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Veranstaltungen in Stolzenburg! 08.08. 14 Uhr Gottesdienst

Brückenbauer e. V.

Wochentagsgottesdienste immer: samstags 17:00 Uhr, Viereck Gottesdienst in Pasewalk: sonntags 10:00 Uhr

Träger offener Arbeit für Menschen mit Behinderungen Neuer Markt 24, Tel.: 2296768

Evangelische Freikirche Christliches Glaubenszentrum Pasewalk

DRK Ortsverein Pasewalk Uecker-Randow-Tal

Arbeitslosenverband/Arbeitslosentreff Tel.: 443504, An der Festwiese 24 An der Festwiese 24 Scheringer Str. 6 Marktplatz/Vereinspavillon Beratung/Information der Bürger und Bürgerinnen jeden 2. Donnerstag (gerade Woche) 13:00 Uhr Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 08:00–16:00 Uhr Beratungszentrum „Lichtblicke“ – Bewerbungshilfen Mo.–Fr. 09:00–14:00 Uhr Kleiderkammer Mo.–Do. 09:00–16:00 Uhr u. Fr. 09:00–15:30 Uhr Möbelbörse Mo.–Do. 08:00–15:00 Uhr u. Fr. 08:00–14:00 Uhr Pasewalker Tafel Mo.–Fr. 12:00–14:00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11:30–13:00 Uhr Lesestube Mo.-Do. 08:00–15:00 Uhr

Neuapostolische Kirche Gartenstraße/Am Turm „Kiek in de Mark“ Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:30 Uhr

Katholische Kirchengemeinde Mühlenstraße 17, Tel.: 216606

Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt – DRK Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 2049975 o. 0170 8786848

Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Feldstr. 5, Tel.: 229920

Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 03834 8760 2512 Pflegeberater/in Tel.: 03834 8760 2513 Sozialberater/in

Schiedsstelle Pasewalk Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85 Herr Franco Gurske, Frau Sybille Krause E-Mail: francogurske@web.de oder schriftlich an o. g. Adresse. Die Post wird ungeöffnet an die Schiedspersonen weitergeleitet. Die jeweilige Schiedsperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Lebenshilfe Speicherstr. 4, Tel.: 2299800

Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter 0800 1110333 zu erreichen. Änderungen vorbehalten!


Nr. 07/2021

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PASEWALKER NACHRICHTEN

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In schweren Stunden In der Dunkelheit der Trauer leuchten die Sterne der Erinnerung.

Bestattungshaus Pommersches Land

Gedanken – Augenblicke – sie werden uns immer an dich erinnern, uns glücklich und traurig machen und dich nie vergessen lassen.

Wir haben Abschied genommen. Für die aufrichtige und herzliche Anteilnahme, die vielen Beweise des Mitgefühls durch Wort, Schrift, Geldzuwendungen und Blumen sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte meines lieben Ehemannes

Inh. Fam. Kelichhaus

Pasewalk • Prenzlauer Str. 9 • Tel.: 0 39 73 / 21 06 44 Viereck • Hauptstraße 24 • Tel.: 03 97 48 / 5 50 90 Löcknitz • Chausseestr. 80 c • Tel.: 03 97 54 / 52 50 36 E-Mail: kelichhaus@bestattungen-uecker-randow.de Internet: www.bestattungen-uecker-randow.de

Erhard Birnschein sagen wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten „Dankeschön“. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus „Pommersches Land“, der Fam. Kelichhaus, der Rednerin Frau Peter, Adelheid und Ute „für die Bedienung“. Im Namen aller Angehörigen

Deine Ehefrau Erika Birnschein Deine Söhne Andreas, Torsten, Jens und Ingo mit Familien

Wenn die Natur das Grab schmückt (djd). Blätter, Wildblumen und Pilze zieren statt menschengemachter Gestecke die Gräber in einem Bestattungswald: Wer ein Baumgrab wählt, entscheidet sich damit auch für die Natur. Grabschmuck gibt es nicht und beim Besuch steht die Trauer und das Erinnern im Mittelpunkt – denn eine gesonderte Pflege ist nicht notwendig. Die Erfahrung des Naturbestattungsanbieters FriedWald zeigt, dass viele Menschen eigene Gedenkrituale im Wald entwickelt haben. Sie lassen den Erinnerungen bei einem Spaziergang freien Lauf, nehmen Blätter mit, um zu Hause das Bild des Verstorbenen damit zu dekorieren, oder begehen besondere Gedenktage mit einem Picknick. Wer die Atmosphäre in einem FriedWald erleben möchte, kann sich unter www.friedwald.de über Standorte und die Möglichkeit von Führungen informieren.

Viereck, im Juni 2021

Danksagung Für die überaus zahlreichen Beweise tiefen Mitgefühls und aufrichtiger Anteilnahme durch liebevoll geschriebene Worte, stillen Händedruck, Geld- und Blumenspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres Verstorbenen

Berthold Rückert

möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn und Brieftaubenzüchtern auf das Herzlichste bedanken. Unser Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus "Pommersches Land", dem Pfarrer Herrn Malesa, Herrn B. Trömer für die musikalische Umrahmung, der Blumenbinderei Hase sowie dem Dorfclub Viereck. In stiller Trauer im Namen aller Angehörigen

Deine Kinder Heiko und Annette mit Familien Deine Lebensgefährtin Krystyna Viereck, im Juni 2021


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– Gewerbliche Anzeige – Nr. 07/2021

AUTO AKTUELL Mit dem Auto in die Ferien Ein gründlicher Fahrzeugcheck schützt vor lästigen Pannen (djd). Flexibel reisen, sich die Zeit frei einteilen, von einem Ziel zum nächsten wechseln: Urlaub auf vier Rädern ist beliebter denn je. Zwei von drei Reisenden (63 Prozent) haben laut ADAC-Statistik im vergangenen Jahr das eigene Auto für den Weg in die Ferien genutzt. Das ist deutlich mehr als im langfristigen Durchschnitt. Auch 2021 dürfte sich diese Entwicklung fortsetzen. Allerdings ist die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres schnell dahin, wenn unterwegs eine Panne die Weiterfahrt stoppt. Mit einem Fahrzeugcheck vor längeren Strecken lässt sich vorsorgen. Viele Werkstätten vor Ort bieten einen kurzen Boxenstopp vor den Ferien zum Paketpreis an.

Rechtzeitig für frische Energie sorgen Unangefochtener Spitzenreiter in der Pannenstatistik, und das seit Jahren, ist die Fahrzeugbatterie. Wenn bei der Fahrt in den Urlaub weitere Verbraucher angeschlossen werden wie ein Navigerät oder die Spielekonsole der Kids, kann es dem Energiespeicher zu viel werden – es kommt zur Tiefenentladung. „Obwohl die Batterie eine so große Rolle bei Defekten spielt, machen sich die wenigsten Autofahrer Gedanken über den Zustand des Akkus“, sagt der Bosch-Experte Martin Körner. Ein vorbeugender Check in der Fachwerkstatt bringt Mängel an den Tag, sodass schnell vor Reisestart noch ein Austausch möglich ist. Das gilt auch für die immer beliebteren Wohnwagen und Wohnmobile: Da sie oft über viele Wochen des Jahres stillstehen, sind ein Werkstattaufenthalt und ein Batteriecheck vor der Urlaubstour besonders empfehlenswert. Viele Fachwerkstätten bieten spezielle Services für die rollenden Ferienwohnungen an. Denn Komponenten wie die PhotovoltaikAnlage auf dem Fahrzeugdach, Standheizung oder Gaskocher stellen hohe Anforderungen an die Elektrik und Elektronik.

Dicker Luft im Auto vorbeugen

Mit dem eigenen Auto in den Urlaub starten: Dieser Trend dürfte sich auch 2021 fortsetzen. Ein gründlicher Fahrzeugcheck vor Abfahrt schützt vor Pannen. Foto: djd/Robert Bosch

Zusätzliche Sicherheit auf langen Strecken gibt ein Ladegerät. So sind beispielsweise die Batterielader C3 oder C7 von Bosch universell für alle gängigen Batterien nutzbar und nehmen mit ihren kompakten Maßen wenig Platz im Kofferraum in Anspruch. Auch für Versorgungsbatterien in Wohnwagen oder Booten lassen sie sich verwenden. Doch nicht nur der Akku ist auf langen Strecken gefordert. Ebenso sinnvoll ist ein Check von Bremsen, Reifen, Motoröl, Wischerblättern sowie der Klimaanlage. Wann wurde zuletzt der Filter gewechselt? Schließlich trägt ein gesundes Klima zur besseren Konzentration am Steuer bei. Werkstattprofis empfehlen daher, den Innenraumfilter einmal im Jahr oder alle 15.000 Kilometer zu wechseln. Für gute Sicht sorgen schließlich noch frische Wischerblätter sowie eine intakte Beleuchtung.


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PASEWALKER NACHRICHTEN

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Suche

Stück für Stück zum Erfolg,, mit uns Erfolg uns!! Ihr persönlicher Ansprechpartner

Udo Pasewald 0171/971 57 -39

Mein Name ist Andreas Faltermaier und ich bin ehrenamtlicher Ahnenforscher. Ich suche für brasilianische Freunde derzeit nach Verwandten. Es geht um die Schwestern von Alfred Fechtner geb. 1897 in Stettin, Alfred ist nach dem 1. Weltkrieg nach Brasilien ausgewandert. 1992 verstorben. Vor seiner Auswanderung war er noch bei seinen zwei Schwestern, die in Stettin ein Geschäft hatten. Danach ist der Kontakt leider abgebrochen. Die einzige Spur, die wir haben, ist eine der Schwestern Meta Alma Elisabeth geb. 1899, sie hat 1936 Nr. 457 in zweiter Ehe in Pasewalk geheiratet. Sie hieß damals vermutlich nicht mehr Fechtner. Vielleicht kann uns irgendwer weiterhelfen, es wäre für die Brasilianer eine Herzensangelegenheit. Telefon jetzt richtig: 0157-56850064 DANKE

inen Sachen Hast du mit de schnell zu itze Pech, dann fl

Elke Cech

Inh. Sylvia Beese Röbeler Str. 9 · 17209 Sietow · Tel. 039931/579-0 · Fax 039931/57930 E-Mail: u.pasewald@wittich-sietow.de

Kirchstraße 1 17309 Jatznick Tel. 039741 - 80030

Fly&Help Namibia/Konzert_LW_185x137_05'21_b.qxp_Layout 1 04.06.21 09:55 Seite 1

(c) Sylvia Jost

Für den Inhalt der Wahlwerbung ist ausschließlich die jeweilige Partei verantwortlich.

Nr. 07/2021

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PASEWALKER NACHRICHTEN

Flohmarkt im Lokschuppen Pasewalk (PN/PM). Der Lokschuppen Pasewalk veranstaltet unter dem historischen Dach einen Flohmarkt. Auf dem großzügigen Gelände der Eisenbahn-Technik Ausstellung stellen Privat-Händler Ihre Flohmarktware aus und „Groß und Klein“ können nach Herzenslust trödeln. Egal ob Kinderkleidung, gebrauchte Bücher, Antiquitäten und Trödel – jeder kann tolle Schnäppchen und schöne Funde auf dem Flohmarkt entdecken.

Sie möchten dabei sein? Dann melden Sie sich als Händler unter Telefon: 03973 216326 oder lokschuppen@pomerania. net an. Wir empfehlen das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes – Personen welche typischen Symptome einer Covid-19 Erkrankung vorweisen, dürfen nicht am Flohmarkt teilnehmen. – Alle Personen müssen Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer) in eine TaDer Pasewalker Lokschuppen lädt wieder zum Floh- gesanwesenheitsliste einmarkt ein. Foto ZVG tragen.

August

07.08.21 Spätsommerflohmarkt rund ums Kind Wöchentlich Kino im Lokschuppen

September

04.09.21 Flohmarkt „Mobilität“ mit Oldtimer-Ausstellung Motto: „Alles was rollt“ 09.10.21 kulinarischer Flohmarkt, Hofläden, Bauernmanufakturen, Töpfereien etc.

Anmeldungen zum Flohmarkt unter Tel. 03973 21 63 26 oder 0175 81 82 405 und unter lokschuppen@pomerania.net Außerdem: 09.09.21 19.30 Uhr Konzert der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Preisgekrönte Holzbläser - Matthias Schorn und das SIGNUM saxophone quartet


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Ohne Wahlen keine Demokratie! (PN/PM). Am 26. September sind Landtags- und Bundestagswahlen, aber warum soll ich überhaupt wählen gehen? In einer Demokratie dürfen wir wählen. Das ist nicht selbstverständlich. Durch Wahlen wird die politische Macht regelmäßig neu verteilt. Wählen ist Bürgerpflicht! Nein, nicht im juristischen Sinne. Niemand kann hierzulande dazu gezwungen werden. Aber aus dieser Freiheit erwächst auch Verantwortung. Wir können durch die Wahl mitbestimmen. Wer nicht wählt, überlässt diese Mitwirkung anderen. Die Entscheidung, wer das Land regiert, kann ganz schnell von ganz wenigen Stimmen abhängen. Im Zweifel genau von Ihrer. Daher gilt: Jede Stimme zählt! Die Zukunft ist ungewiss – ob es um den Job, um die Digitalisierung oder um die Umwelt geht. Sicher ist: 16 Jahre Bundeskanzlerin Merkel neigen sich dem Ende. Dieses Jahr werden sechs neue Landtage und der Bundestag gewählt. Genau der richtige Moment, um zu überlegen: Was soll sich eigentlich verändern? Was wünschen wir uns für die Zukunft? Und wo fangen wir jetzt an?

Interaktive Wanderausstellung Re:Present

Das genaue Programm wird im August veröffentlicht. Am 2. September ist auch das Koeppenhaus Greifswald zusammen mit der Wolfgang-Koeppen-Stiftung und dem Netzwerk #unteilbar MV mit dabei. Auf der Reise durch Mecklenburg-Vorpommern machen sie einen Tourneestopp in Pasewalk und laden ein zum Gespräch zur kommenden Wahl, also zur Frage, wie wir leben wollen. Mit dabei ist der Autor Gregor Sander und das Rap-Duo „Hinterlandgang“ aus Jarmen.

In Pasewalk finden einige Informationsund Austausch-Veranstaltungen in diesem Rahmen statt. Hier eine Auswahl: Öffentliche Gesprächsrunde mit den Kandidat:innen zur Landtagswahl Am Donnerstag, 26. August von 18 bis 20 Uhr lädt die Stadt Pasewalk mit Unterstützung des DemokratieLadens Anklam zu einer öffentlichen Vorstellungsrunde der Landtagswahlkandidat:innen ein. Ihren Fragen stellen sich die Bewerberinnen und Bewerber um das Direktmandat des Wahlkreis 36/ Vorpommern-Greifswald V, moderiert von Carsten Schönebeck aus der Neubrandenburger Chefredaktion des Nordkuriers. Veranstaltungsort: Kulturforum „Historisches U“, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk. Re:Present - Wir bringen Euch in den Dialog! Es gibt Dinge, die als ungerecht empfunden werden, warum gibt es diese Probleme überhaupt? Es gibt viele Menschen mit dem gleichen Problem – Menschen, die auch wollen, dass sich etwas ändert. Wer die gesellschaftlichen Wurzeln hinter den eigenen Herausforderungen versteht, weiß besser, wie sie sich anpacken lassen.

Foto: J. Konrad Schmidt

Logo der Lesereise „Geht wählen!“ vom Koeppenhaus Untergangsszenarien kennen wir zur Genüge. Was es braucht sind positive Zukunftsbilder! Denn um zu wissen, wo wir hinwollen, brauchen wir eine Vorstellung vom Ziel. Ideen geben Kraft und Hoffnung, um Veränderungen zu gestallten – und dranzubleiben. Visionen zu haben heißt nicht, Missstände zu ignorieren. Im Gegenteil: Die Sorgen und Probleme der Gegenwart sind der Grund, warum viele Menschen von einer besseren Zukunft träumen. Sie sind Ausgangspunkt für mutige Ideen und unternehmerische Innovationen, für politische Kämpfe und soziales Engagement. Um darüber ins Gespräch zu kommen schafft das Projekt Re:Present einen Rahmen. In Kooperation mit „Diskutier Mit Mir“ und der „Offenen Gesellschaft“ laden sie von Donnerstag, 2. bis Samstag, 4. September alle Pasewalker ein.

Beteiligung tut gut! Wahlen sind die einfachste Möglichkeit, in einer Demokratie mitzumischen. Doch auch auf andere Weise ist Beteiligung möglich: Die Partnerschaften für Demokratie freuen sich, Ehrenamtliche und Engagierte aus der Region bei ihren Projektideen insbesondere aus den Themenbereichen gesellschaftliche Vielfalt, Demokratiebildung oder Kinder- und Jugendbeteiligung Unterstützung anbieten zu können. Fördermittel bis zu 500 € für die Umsetzung von Projekten können bei der Partnerschaft für Demokratie Uecker-Randow-Tal / Pasewalk auch kurzfristig und unbürokratisch beantragt werden. Katharina Husemann von der lokalen Koordinierungs- und Fachstelle im Schloss Bröllin nimmt die Anträge unter demokratie-leben@broellin.de entgegen und steht bei Fragen telefonisch beratend zur Seite unter: Tel. 039747 5650 22. Weitere Informationen auf: www.demokratieleben-fuerpw.de


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Sommerkonzerte 01.08.2021, 19 Uhr | St. Marien Frankreich: Barock & Romantik Orgel, Flöte und Gesang Mirjam & Wieland Meinhold Eintritt frei, Kollekte erbeten 06.08.2021, 12 Uhr | St. Marien Orgelpunkt 12 08.08.2021, 19 Uhr | St. Marien Suoni Dorati – Goldene Klänge Trompete, Orgel und Gesang Hans Jacob, Marco Lemme und Marleen Mauch Eintritt frei, Kollekte erbeten 22.08.2021, 19 Uhr | St. Marien Orgelkonzert Werke von Bach und Liszt Julius Mauersberger Eintritt frei, Kollekte erbeten 03.09.2021, 12 Uhr | St. Marien Orgelpunkt 12 19. - 26. September Festwoche 1700 jüdisches Leben in Deutschland Sonntag, 19.09.2021 19:00 Uhr

Deutsch-polnisches Eröffnungskonzert mit Vertonungen der Psalmen Davids, Werke von Felix Mendelssohn-Bartholdy und anderen jüdischen Komponisten, Kantorei Pasewalk, Solisten, Orchester für Alte Musik Vorpommern, Eintritt frei! Montag, 20.09.2021 17:00 Uhr Vernissage der Ergebnisse des Kunstworkshops „Malen wie Chagall“, Eintritt frei! Mittwoch 22.09.2021 19:00 Uhr Konzert der jüdischen Klezmerband „Vagabund“, Eintritt frei!

Donnerstag, 23.09.2021 10:00 Uhr Kinderkonzert zum Thema „Der geheimnisvolle Wassermann“ für neugierige Ohren ab 3 Jahren, Eintritt frei! 19:00 Uhr Vortrag „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ Planung, Durchführung: Buchhaus Lange Freitag, 24.09.2021 19:00 Uhr Andacht zum jüdischen Sabbatbeginn Sonnabend, 25.09.2021 11:00 Uhr Stadtrundgang „jüdisches Leben in Pasewalk - Stolpersteine“ mit Herrn Dr. Egon Krüger 20:00 Uhr Film – Filmabend mit dem Film „Alles auf Zucker“ Planung, Durchführung: Kino Brüssow Sonntag, 26.09.2021 10:00 Uhr Abschlussgottesdienst 19:30 Uhr Deutsch-polnisches Abschlusskonzert mit dem Szczecin Vocal Project, Motettenkreis Pasewalk, sowie Harfenistin Sophia Warczak, Motetten von Felix Mendessohn-Bartholdy und Werke weiterer jüdischer Komponisten

Unterwegs für von Sucht betroffene Menschen Das Blaue Mobil des Blauen Kreuzes Deutschland kommt nach Pasewalk (PN/PM). Das Blaue Mobil des Blauen Kreuzes Deutschland kommt nach Pasewalk. „Blaues Kreuz in Deutschland e. V.“ (BKD) ist ein christlicher Suchthilfeverband, der seinen Auftrag darin sieht, von Abhängigkeiten bedrohten, suchtkranken Menschen und Angehörigen zeitgemäß und kompetent zu helfen und einer Suchtentwicklung vorzubeugen. Das Blaue Kreuz möchte von Sucht betroffene Menschen auf ihrem Weg aus der Abhängigkeit in ein gesundes und suchtfreies Leben begleiten. Dazu bietet es Raum für positive Beziehungserfahrungen in einem annehmenden und helfenden Miteinander. Als Teil der Gesellschaft hilft das Blaue Kreuz, zu einem besseren Verständnis von Gesundheit und Lebensqualität beizutragen. Sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen, die zu

Benachteiligungen von suchtkranken Menschen und ihren Angehörigen führen, begegnet das Blaue Kreuz entschlossen und kreativ. Auf neuen Wegen unterwegs ist es nun mit dem Blauen Mobil, welches vom 23. bis 24. August in Ihre Stadt kommt. Dieses innovative Mobil ist ein Leuchtturmprojekt des BKD und wurde federführend durch den Blaukreuz-Landesverband MecklenburgVorpommern (MV) ins Leben gerufen. Schauen Sie doch am Montag und Dienstag auf dem Marktplatz vorbei, informieren Sie sich und lernen Sie das Blaue Kreuz kennen. Die Mitarbeitenden haben Zeit für Sie. Sie wollen Ihnen vor Ort begegnen und aufzeigen, dass es sich lohnt, befreit leben zu lernen. Am Abend des 24.08.2021 (Montag) lädt das Blaue Kreuz zu einer offenen Themen- und

Infoveranstaltung in die Marienkirche und am Abend des 25.08.2021 (Dienstag) in die Nikolaikirche ein. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeitenden auch außerhalb eines Einsatzes für Informationen und Vermittlung zur Verfügung. Schauen Sie dazu auf www.blaueskreuz.de/blaues-mobil, kommen Sie vorbei oder rufen Sie an. Kontakt: Blaues Kreuz in Deutschland e. V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Matthias Kohlstedt, matthias.kohlstedt@blaues-kreuz.de Mobil: Mehr erfahren auf www.blaues-kreuz. de/blaues-mobil www.blaues-kreuz.de


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ALT & JUNG Malen und Basteln in der Pasewalker Stadtbibliothek (PN/DV). Im Rahmen des diesjährigen Ferienleseclubs fand in der Pasewalker Stadtbibliothek am 30.06. der KreativTag statt. Dabei standen Geschichten aus den Büchern, die die Kinder während der Aktion bereits gelesen hatten, auf der Tagesordnung. Sie malten und bastelten gemeinsam. Pünktlich um 10.00 Uhr begrüßte Museumsleiterin Ewa Poddig die Kinder und die Eltern. In der Vorstellungsrunde erläuterte sie den Kindern noch einmal das Anliegen des Ferienleseclubs. „Wir haben für den Leseclub wieder ganz neue Bücher gekauft. Ihr erkennt sie an dem Aufkleber ‚Lesen tut gut‘. Ich muss bestätigen, dass ihr Bücher gelesen habt und dann bekommt ihr ein Zertifikat, das eure Lehrer mit ins Zeugnis eintragen können“, so Ewa Poddig. In diesem Jahr beteiligen sich erstmals auch Kinder der zweiten und dritten Klassen. Charlotte und Fine waren schon im letzten Jahr mit viel Spaß dabei. Gemeinsam suchten die Kinder die Materialien für den kreativen Teil der Veranstaltung aus. Ihre Wahl fiel auf viele verschiedene Farben, Stifte, Papier, Klebestift, Wollkugeln und bunte Federn. Dann machten sie sich ans Werk. Dabei wurden sie von der Mitarbeiterin des Museums Magdalena Ulrich und Frau Herms unterstützt. Sie ist Lehrerin für Kunst am Pasewalker Gymnasium und begleitete ihre Tochter zum Kreativ Tag des Leseclubs. Die Kinder stellten mit den ausgewählten Materialien die Inhalte der von ihnen gelesenen Bücher dar. Es entstanden mit viel Fantasie und fachkundiger Hilfe wahrhafte Kunstwerke. Die Kinder hatten viel Spaß und freuten sich schon auf die große Abschlussveranstaltung, bei der sie auch kleine Überraschungen für ihre erzielten Leistungen bekommen werden.

Bibliotheksleiterin Ewa Poddig (Mitte) erläuterte zu Beginn der Veranstaltung das Anliegen des Ferienleseclubs. Fotos: DV

Kunstlehrerin Frau Herms begleitete ihre Tochter zum Kreativtag und unterstützte die Kinder bei der Umsetzung ihrer Ideen.

Foto: René Plückhahn


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Mittlere Reife für Pasewalker Schüler (PN/DV). Hatten sowohl Schüler und Schülerinnen als auch ihre Eltern und das Lehrerkollegium der Pasewalker Europaschule „Arnold Zweig“ aufgrund der positiven Entwicklung in der Corona-Pandemie immer noch gehofft, eine gemeinsame Zeugnisübergabe mit allen Absolventen des Jahrgangs durchführen zu können, ging dieser Wunsch leider nicht in Erfüllung. Die drei zehnten Klassen und die Abschlussklasse 9 des Produktiven Lernens nahmen getrennt ihre Abschlusszeugnisse in Empfang. Dennoch wurde es in der festlich geschmückten Turnhalle feierlich, als Schulleiterin Colette Hoche die Absolventen hineinführte. In der Halle galten für die Schüler und ihre Angehörigen die CoronaRegeln: das Tragen der Maske und das Einhalten des Sicherheitsabstandes. Colette Hoche ging bei ihrer kurzen Rede auf die gemeinsamen Erlebnisse der Schüler ein, besonders aber auf die Herausforderungen der letzten beiden Jahre, die hinter ihnen liegen. Sie dankte den Lehrern, die die Schüler immer wieder motivierten und die Eltern, die sie im Schulalltag, der nicht immer einfach war, unterstützt hatten. Bei der Übergabe der Zeugnisse hatten die Schulleiterin und die Klassenleiter*innen für ihre Schüler*innen ganz persönliche Worte, wie „Ich drücke Dir die Daumen“. Als bereits alle ihr Abschlusszeugnis erhalten hatten, wurden die jeweiligen Jahrgangsbesten nach vorn gebeten: Nele Riemann schloss mit einem Notendurchschnitt von 1,3 ab, gefolgt von Tom Meyhack mit einem Notendurchschnitt von 1,4 und Franziska Schubert mit einem Durchschnitt von 1,8. Auf diese sehr guten Ergebnisse lässt es sich gut aufbauen. So wird beispielsweise

Nele Riemann war mit 1,3 die Beste des Jahrgangs.

Colette Hoche überreichte den Absolventen zum Abschied Blumen und richtete an jeden persönliche Worte. Fotos: Doreen Vallentin

Wehrführer Marco Freuer überreichte Präsente der Stadt Pasewalk und der Feuerwehr, hier an Tochter Emy, die zuvor ihr Zertifikat für die Ausbildung zum Truppman I erhalten hatte. Nele Riemann das Wirtschaftsgymnasium net und erhielten vom Wehrführer der in Neubrandenburg besuchen. Für Tom Pasewalker Feuerwehr, Marco Freuer, ihr Meyhack geht es am Oskar-Picht-Gym- Zertifikat. Sie haben die Ausbildung zum nasium weiter. Er will nach der Mittleren Truppmann I erfolgreich abgeschlossen Reife nun auch noch das Abitur ablegen. und die Ausbildung zum Truppmann II beEinige der Absolventen waren die ersten gonnen. „Traut Euch! Bleibt neugierig und Schüler, die sich für das Wahlpflichtfach mutig und gebt Euch nicht mit dem Jetzt „Feuerwehr“ entschieden hatten. Lukas zufrieden“, gab Schulleiterin Colette HoWolf, Emy Freuer, Noel Rosenstock, Sina che den Absolventen zum Abschluss mit Lange, Achim Ristau wurden ausgezeich- auf den Weg.

Tom Meyhack erzielte mit einem Notendurchschnitt von 1,4 das zweitbeste Ergebnis. Sein Ziel ist nun das Abitur.


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Hervorragende Leistungen und ein Preisträger

Ole Schwarz ist der beste Abiturient des Oskar-Picht-Gymnasiums in Pasewalk des Jahres 2021. (PN/DV). „Wir sind sehr froh, dass alle Abiturienten ihre Reifezeugnisse gemeinsam in Empfang nehmen können“, so die Leiterin der Europaschule Oskar-Picht-Gymnasium, Cornelia Kühne-Hellmessen, am 11. Juni im Historischen U. In den Tagen zuvor hatte es noch so ausgesehen, als würde es wieder wie im vergangenen Jahr mehrere klassenweise Durchgänge für die Abiturienten geben. Maskenpflicht, Abstandsregeln, Wechsel- und dann wieder Präsenzunterricht, Quarantäne, nicht durchführbare Studienreisen und viele andere Begleiterscheinungen hätten sie manchmal fast aus der Bahn geworfen. Neben den Eltern und Angehörigen der 57 Abiturientinnen und Abiturienten weilte auch der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Michael Sack, unter den Gästen. Er hatte an diesem Nachmittag noch eine besonders angenehme Aufgabe. Der Kreis ist Schulträger des Gymnasiums und traditionell übergibt dann der am-

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack zeichnete Ole Schwarz für sein Abitur mit einem Ergebnis von 1,0 aus.

Fotos: Doreen Vallentin

Schulleiterin Cornelia Kühne-Hellmessen übergab die Zeugnisse an die Abiturienten. tierende Landrat den vom Verein Freunde und Förderer des Gymnasiums Pasewalk e.V. gestifteten Oskar-Picht-Preis an den Preisträger. Nach sieben langen Jahren hat der Verein endlich wieder einen würdigen Preisträger gefunden: Ole Schwarz. Er ist mit einem Notendurchschnitt von 1,0 der Beste seines Jahrgangs. Doch auch die Leistungen der anderen Abiturientinnen und Abiturienten können sich sehen lassen. Vor allem das Frauen-Dreamteam, angeführt von Marlene Bahr mit einem Durchschnitt von 1,1, gefolgt von Edda Neumann, Julia Semmler, Lena Messerschmidt, Luise Krüger, Fanny Geruschke, Paula Franzen, Annabelle Farin und Paul Köppen als zweitbester Schüler mit einem Notendurchschnitt von 1,4 sind die besten Absolventen des Schuljahres. Dieser Jahrgang ist trotz aller Widrigkeiten einer der besten Abiturjahrgänge, den das Gymnasium je hatte. Cornelia Kühne-Hellmessen hob in ihrer sehr emotionalen Rede hervor, dass den Schülerinnen und Schülern, die durch ihre individuellen Lebensumstände

und besonderen Herausforderungen trotzdem erfolgreich zum Abitur gelangt sind, außerordentliche Hochachtung gebührt. „Heute ist aber auch der Tag, um ihren Eltern für ihre Fürsorge zu danken“, so die Schulleiterin. Bei der Übergabe der Reifezeugnisse hatte sie für jeden ihrer Absolventen noch ein persönliches Wort. Nach der Auszeichnung des Besten, nämlich Ole Schwarz, hatten noch einmal die Absolventen das Wort. Sie erinnerten an die letzten gemeinsamen Jahre und waren sich sicher, wenn Corona ihnen nicht im Weg gestanden hätte, hätten sie alle anderen Jahrgänge überholt. Paul Köppen unterstrich, dass sie in den letzten Jahren unterschiedliche Lehrer kennengelernt haben: „Sie verdienen größte Anerkennung und Respekt. Danke dafür, dass sie immer ein offenes Ohr hatten. Wir werden sie nie vergessen“. Die Abiturienten bedankten sich mit Blumen und kleinen Geschenken bei ihren Lehrern für die Unterstützung und die gemeinsame Zeit, die sie miteinander verbringen durften.


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VEREINE

Pasewalker Imkerverein 1878 e.V.

Malwettbewerb unter dem Titel: „Kommt, wir malen eine Biene“ (PN/PM). Der Bauernverband Uecker-Randow e. V. veranstaltet zusammen mit dem Imkerverein e.V. und der Arbeitsgruppe „Pasewalk summt“ einen Malwettbewerb rund um das Thema Bienen. Bienen liefern nicht nur Honig und Wachs, sie haben auch eine wichtige Aufgabe in der Landwirtschaft – sie bestäuben fast 80 Prozent der Nutzpflanzen. Die Idee des Malwettbewerbs ist es, junge Menschen zu ermutigen, das Leben der Bienen und ihre Gewohnheiten zu beobachten, ihr Wissen über Honigpflanzen, die Imkerei und die Bedeutung der Bienenproduktion für die menschliche Gesundheit zu erweitern. Wir sind gespannt auf Eure Kunstwerke! Malt schnell los – wir sammeln alle Eure Einsendungen. Teilnahmebedingungen: 1. Der Malwettbewerb wird für Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren veranstaltet. 2. Der Malwettbewerb ist kostenlos und freiwillig. Die Aufgabe der Teilnehmer ist es, ein Bild mit dem Titel: „Kommt wir malen eine Biene“ anzufertigen. 3. Das Bild sollte in der unteren, rechten Ecke mit dem Namen und dem Alter des Kindes versehen werden. Jede Maltechnik ist erlaubt, z. B. Farben, Buntstifte oder andere künstlerische Materialien. 4. Die Bilder können per Post an die Geschäftsstelle des Bauernverbandes geschickt oder direkt bei uns abgegeben werden. Adresse: Bauernverband Pasewalk, Lindenstraße 9, 17309 Pasewalk. 5. Vorgesehen ist, dass die Bilder in einigen Geschäften in der Stadt Pasewalk ausgestellt werden. 6. Die gesendeten Bilder werden den Kindern nicht zurückgeschickt. 7. Teilnahmeschluss ist am 31.08.2021. Die Zeichnungen, die nach diesem Termin gesendet werden, können leider nicht mehr bewertet werden. 8. Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt am 22.09.2021 feierlich in unserer Geschäftsstelle und auch auf der Internetseite www.bauernverband-uer.de. 9. Kriterien für die Arbeitsbewertung: Nach Einsendeschluss für den Malwettbewerb bewertet eine Jury des Veranstalters die eingegangenen Bilder für jede Altersgruppe nach alleinigem Ermessen. Pro Altersgruppe werden jeweils 5 Gewinner ermittelt. 10. Die Gewinner der interessantesten Bilder erhalten gesponserte Preise: -I Platz -II Platz -III Platz -1 Auszeichnung -2 Auszeichnung 11. Datenschutz Der Bauernverband Uecker - Randow ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der Daten und verwendet die mitgeteilten Daten der Teilnehmer wie Anrede, Name, Vorname, Postadresse gemäß den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts.

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Unterricht beim Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule „Ueckertal“ hatten beim Sachkundeunterricht auf dem Gelände des Deutschen Schäferhundevereins e.V. in Pasewalk viel Spaß und haben viel über den Umgang mit Hunden gelernt. (PN/DV). Sachkundeunterricht zum Anfassen stand bei den Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 a der Grundschule „Ueckertal“ am 15. Juni, also wenige Tage vor den großen Ferien, auf dem Stundenplan. Bereits seit vielen Jahren ermöglicht die Ortsgruppe Pasewalk des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V. Pasewalker Grundschülern diesen praxisnahen Unterricht. Sie berichteten, dass sie im Unterricht schon viel Theoretisches über den Umgang mit Hunden gelernt hatten. Einige Kinder haben selbst oder in der Familie einen Hund: Dackelmix, Französische Bulldogge oder Mischlingshunde leben bei ihnen zu Hause. Sie gehen in ihrer Freizeit mit ihnen spazieren, kuscheln oder werden gar von ihnen ge-

Schülerin Jessi bildete mit Gina von Jajo ein gutes Team. Das Mädchen und der junge Hund verstanden sich sofort.

Es erfordert Ausdauer, wenn ein Hundeführer seinem Hund das Apportieren lehren will. Doch mit den richtigen Tipps vom Vereinschef Günter Buse klappte es. Fotos: Doreen Vallentin tröstet, wenn sie traurig sind. Es besteht also eine recht enge Beziehung zu ihren Hunden. Doch ist das Verhalten den Tieren gegenüber immer korrekt? Können sie die Signale, die Hunde aussenden, auch richtig deuten und ihren Umgang mit dem Tier anpassen? Auf diese Fragen gab es Antworten und noch viel mehr Tipps von den Pasewalker Sportfreunden. Neben dem Vereinsvorsitzenden Günter Buse hatten sich auch Johann und Jakob Buse sowie Wilfried Görl und Matthias Nölte für die Kinder Zeit genommen und selbstverständlich auch die Hunde mit zur Unterrichtsstunde mitgebracht. Doch zunächst stand für die Grundschüler das Streicheln, das Führen der Hunde unter Anleitung des Vereinsvorsitzenden Günter Buse und das Apportieren auf dem Plan. Die Kinder hatten richtig Spaß daran und die Hunde genossen die zusätzlichen Streicheleinheiten und die Leckerlis, die sie für ihre Leistungen bekamen. Die Stars unter den Vierbeinern waren allerdings die sechsmonatigen Welpen Gero und Gina. Anfangs etwas unge-

stüm, wurde aber gerade Schülerin Jessi mit Gina von Jajo zu einem tollen Team auf dem Platz. Nach Spaß und Spiel stand dann aber auch noch die notwendige theoretische Wissensvermittlung auf dem Plan. Johann Buse übernahm diesen Part und beantwortete auch die Fragen der Kinder. Alle waren sich einig, dass diese Schulstunden bei der Ortsgruppe Pasewalk des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V. sehr viel Spaß gemacht hat. Derzeit haben die Arbeiten an dem Vereinshaus begonnen. In Eigenregie werden an dem Gebäude, das Mitte der 1960‘er entstand, Barackenteile und das Dach erneuert. Innenbaumaßnahmen wie Heizungsanlage-, Elektrik-, Malerund Fußbodenlegearbeiten folgen. Die Ortsgruppe Pasewalk des Vereins für Deutsche Schäferhunde erhielt für dieses Vorhaben eine Förderung in Höhe von 15.000 Euro aus dem Vorpommern-Fond. Der Parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann, hatte sich für diese Unterstützung maßgeblich eingesetzt.


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Auszeichnung für herausragende Arbeit

Der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V., Rechtsanwalt Robert Kröger (2.v.l.) konnte sich von der hervorragenden Arbeit der Pasewalker Gartenfreunde überzeugen. (PN/PM). Am Nachmittag des 30.05.2021 besuchte der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der Gartenfreunde Mecklenburg und Vorpommern e.V., Rechtsanwalt Robert Kröger, gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit, Susann May, den Regionalverband der Gartenfreunde Uecker-Randow e.V. in der Geschäftsstelle in Pasewalk. Es fand ein reger Gedankenaustausch zum Ist-Zustand der Kleingartenvereine in der Uecker-Randow-Region sowie zur zukünftigen Arbeit zum Erhalt aller 51 Kleingartenanlagen von Ueckermünde bis Strasburg statt. Nachdem sich die Gäste mit frisch gebackenem Rhabarber-Kuchen und

Robert Kröger am Eingang der Gartenanlage

Gemeinsame Begehung der Kleingärten Fotos: ZVG Regionalverband Gartenfreunde Uecker-Randow e.V. reichlich Kaffee gestärkt hatten, besuchten wir gemeinsam den Kleingartenverein „Frieden“ e.V., die größte Kleingartenanlage in Pasewalk und zweitgrößte in unserem Bereich. Im Auftrag des Landesverbandes konnte ich den Gartenfreund Fricke mit der Ehrennadel des Landesverbandes in Silber und die Gartenfreunde Bollmann und Bayer mit der Ehrennadel in Bronze auszeichnen. Die drei Gartenfreunde leisten eine herausragende Arbeit in ihrem Verein. Die Auszeichnung durch

den Landesverband und ein Gutschein vom Regionalverband ist sicher ein weiterer Ansporn für ihre kleingärtnerische Tätigkeit. Zusammen mit Vorstandsmitgliedern des Vereins, an der Spitze der Vorsitzende Gartenfreund Alexy, besichtigten wir die Bereiche der Kleingartenanlage. Die Mitglieder des Landesverbandes konnten sich von der guten Arbeit des Vereinsvorstandes und der Kleingärtner überzeugen.


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Erste Radtour 2021 – Wiedersehensfreude unter Corona-Bedingungen (PN/PM). Die 1. Tour mit dem Fahrrad wurde zu meinem Herzensbedürfnis. Endlich etwas gemeinsam unternehmen, Freunde treffen, Gespräche führen, lustig sein, aus der Einsamkeit ausbrechen, das Selbstwertgefühl spüren. Es wurde eine Balsamfahrt für die Seele und nach der Radtour und der gemeinsamen Kaffeerunde unter schattenspendenden Bäumen gab es auf dem Hof der Festwiese sportliche Wettkämpfe. In einer lockeren Form wurde Dart gespielt, gekegelt und das Büchsenwerfen als lustiges Beiwerk absolviert. Die Anwesenden bedankten sich bei dem Arbeitslosenverband für die akkurate Organisation. Allerdings besteht ein großer Wunsch! Die Kegelbahn, eine aus Beton bestehende schmale Fläche, ist stark in die Jahre gekommen. Sie wurde ab der 90er Jahre bei Kinderferienspielen, beim Familienvolksfest und zu vielen ge-

Senioren konnten ihre erste Radtour durchführen. selligen Anlässen stark in Mitleidenschaft gezogen. Ob eventuell Handwerker, dieser Berufsgruppe, Abhilfe schaffen könnten? Freiwillige „Handlanger“ bekäme der

Foto: ZVG

Verein aus den Reihen der Sportfreunde zusammen. Unsere nächste Radtour wird am 6. Juli sein und führt über Rollwitz nach Bröllin mit Rast auf dem Kirchvorplatz.

Das Füreinander zählt: #Vereinsgedanke Debeka kürt Sieger ihres Fotowettbewerbs (PN/PFV). „So sehen Sieger aus ...“ Trikottausch nach der coronabedingten spielfreien Zeit bei der Debeka in Pasewalk. Die D-Junioren des Pasewalker FV erhielten einen komplett neuen Trikotsatz der Marke Adidas. Das Nachwuchs-Team der Spielgemeinschaft Pasewalk/Rollwitz ist einer der Gewinner des Debeka-Fotowettbewerbs #Vereinsgedanke. Die Debeka ist eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland. „Wir freuen uns sehr, mit diesem Wettbewerb besonders die kleinen Vereine aus der Region zu unterstützen. Die Debeka ist auch als Verein groß geworden, denn anders als viele andere Versicherungen sind wir keine Aktiengesellschaft, sondern ein genossenschaftlich geprägtes Unternehmen, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Daher liegt es für uns nahe, dass wir uns für den Vereinsgedanken engagieren“, sagte Falko Mahnhardt, Leiter der Geschäftsstelle Greifswald bei der Übergabe. Fotowettbewerb #Vereinsgedanke Für viele kleine regionale Fußballvereine ist die Ausstattung ihrer Spieler ein finanzieller Drahtseilakt. Sponsoren zu finden, ist oftmals schwierig. Ursprünglich begleitend zur Fußball-Europameisterschaft 2020 hatte die Debeka den Fotowettbewerb ins Leben gerufen. Die EM wird ja ganz aktuell in verschiedenen europäischen Spielorten ausgetragen,

D-Junioren der SG Pasewalk/Rollwitz bei der Trikotübergabe durch den Geschäftstellenleiter der Debeka, Falko Mahnhardt (im Bild Zweiter von rechts) und PFV-Präsident Burkhardt Schmidt (im Bild rechts). am Fotowettbewerb hielt Deutschlands größte private Krankenversicherung dennoch fest. Mitmachen konnte jeder Fußballverein im Bundesgebiet. Aufgabe war es, ein Foto hochzuladen, das zeigt, warum der Verein eine starke Gemeinschaft ist. Die Bilder mit den meisten Likes wurden dann zu Gewinnern gekürt. In diesen Tagen freuen sich also bundesweit 250 Gewinnervereine über Trikotsätze von Adidas im Wert von jeweils über 1.250 Euro.

Debeka in Pasewalk Die Debeka zählt zu den Top Five der Versicherungsbranche. Deutschlandweit ist sie mit über 16.000 Mitarbeitern an mehr als 4.500 Orten vertreten. Das Team in Pasewalk besteht aus sechs Mitarbeitern und umfasst das Einzugsgebiet Pasewalk, Strasburg bis hin nach Löcknitz und Penkun. Mehr Informationen zur Debeka und ihren Versicherungs- und Bausparangebote in der Filiale vor Ort sowie unter www. debeka.de.


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2 x 2 = Bestanden! (PN/PM). Was für Jahre der Danvorbereitung. Der regelmäßige Blick auf den Inzidenzwert als auch das stetige Verfolgen der Covid-19 Einschränkungen waren wesentliche Bestandteile in der letzten Vorbereitungszeit für die Prüfung zum 2. Dan von Paul Dämpfert und Ronny Teichmann sowie Ole Schwarz und Elias Büttner zum 1. Dan. Bereits im Herbst 2019 trafen sich die vier Sportler von Pasewalker Judosportverein zum ersten Training auf der Matte, um die Bewegungsabläufe der NageNo-Kata bzw. Katame-no-Kata einzustudieren. Das stetige Training unter Leitung von Olaf Teichmann (6. Dan) sowie Konsultationen beim Prüfungsreferenten sollten die Vorbereitung abrunden, um im Frühjahr 2020 die Prüfung zu absolvieren. Aber dann kam alles anders. Durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie wurde das Training im Dojo unmöglich und Prüfungstermine abgesagt. Die Gürtelprüfung schien somit auf unbestimmte Zeit verschoben. Im Frühjahr 2021 starteten die Männer erneut mit der Vorbereitung, dieses Mal jedoch im Homeoffice. Am 8. Mai war es dann endlich so weit. Die Sportler durften ihre Prüfung in Pasewalk ablegen und überraschten mit sehr guten Leistungen. Laut Aussage der Prüfungskommission überzeugten sie vor

Paul Dämpfert und Ronny Teichmann bestanden ihre Prüfung zum 2. Dan. Fotos ZVG

Ole Schwarz und Elias Büttner sind nun stolze Träger des schwarzen Gürtels.

allem bei den Anwendungsaufgaben im Stand- sowie Bodenprogramm mit zweckmäßigen Judotechniken und gelungenen Aktionen. Nach einer sehr langen und intensiven Prüfungsvorbereitung sind Ole Schwarz und Elias Büttner Träger des schwarzen Gürtels.

Ronny und Paul nun endlich verdiente Träger des 2. Dan. Gratulation an alle Prüflinge! Als Verein freuen wir uns besonders über erwachsene Sportler mit Willen zur Weiterentwicklung und gutem Durchhaltevermögen.

Klubs und Begegnungsstätten wieder für Besucher geöffnet Volkssolidarität Uecker-Randow mit neuem Internetauftritt (PN/PM). Nach den umfangreichen Beschlüssen der Landesregierung zur Lockerung der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen nimmt die Volkssolidarität Uecker-Randow wieder die Vereinsarbeit in den Klubs auf. „Unsere Klubs und Begegnungsstätten sind das Rückgrat unseres Vereins – diese sind eine wichtige Anlaufstelle für unsere etwa 2.300 Mitglieder“, so Vorstandsvorsitzender Patrick Dahlemann. „Die hier geleistete Arbeit ist unfassbar wertvoll, dient der unmittelbaren Daseinsfürsorge und wirkt elementar gegen Vereinsamungstendenzen insbesondere bei unseren älteren Mitbürgern entgegen“, so der Vereinsvorsitzende. Die Klubs der Volkssolidarität sind längst soziokulturelle Zentren, in denen generations- und kulturübergreifend Veranstaltungen stattfinden. „Ab sofort können wir wieder unseren Mittagstisch sowie unsere gemeinsamen Nachmittage

und Veranstaltungen anbieten“, sagt Michael Schulz, Verantwortlicher für die Klubs der Volkssolidarität und fügt hinzu: „Unsere Hygiene- und Schutzkonzepte wurden den aktuellen Bestimmungen angepasst, sodass Sie uns unbeschwert besuchen können“. Die Klubräumlichkeiten können wieder für private Feiern genutzt werden. Die Großküche der Volkssolidarität im Mehrgenerationenhaus in Torgelow bietet zudem einen ausgezeichneten Buffetservice an, der allen Wünschen gerecht wird. Wie beim Mittagstisch können die Buffets nach Hause geliefert werden. Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer 03976 – 255 097 an und lassen Sie sich beraten. Besonders erfreulich ist der Start des neuen Internetauftritts der Volkssolidarität Uecker-Randow zu finden unter www.vs-uer.de. Auf den Seiten präsentiert sich der gemeinnützige Verein

als moderner und professioneller Sozialdienstleister sowie als attraktiver Arbeitgeber. Für das sehr ansprechende Ergebnis bedanken wir uns bei unseren Partnern von Haff Media und wünschen allen Interessierten viel Freude beim Surfen. Kontaktmöglichkeiten: Großküche Mehrgenerationenhaus Telefon: 03976 255 097 Blumenthaler Str. 18 17358 Torgelow Klub Pasewalk Telefon: 03973 44 41 59 Bürohaus Am Markt 8 17309 Pasewalk Geschäftsstelle Telefon: 03976 2382 0 Albert-Einstein-Str. 4 17358 Torgelow


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AMTSBLATT AMT UECKER-RANDOW-TAL

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WIR GRATULIEREN Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Juli 2021 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Viereck Zum 90. Geburtstag Herrn Heinz Berkholz Zum 80. Geburtstag Herrn Manfred Mischke Gemeinde Jatznick Zum 85. Geburtstag Herrn Klaus Börner Zum 80. Geburtstag Herrn Eberhard Busjahn Herrn Gerhard Zeipelt Herrn Peter Armin Herrn Siegfried Heiden

Zum 75. Geburtstag Herrn Helmut Went Herrn Friedrich-Wilhelm Daberkow Zum 70. Geburtstag Herrn Peter Kutyma Gemeinde Fahrenwalde Zum 85. Geburtstag Herrn Heinz Kinder Gemeinde Nieden Zum 80. Geburtstag Herrn Hans-Joachim Nörenberg

Gemeinde Brietzig Zum 80. Geburtstag Herrn Jürgen Rippert Gemeinde Papendorf Zum 70. Geburtstag Herrn Hans Ewald Gemeinde Rollwitz Zum 80. Geburtstag Herrn Wolfgang Spindler Herrn Manfred Wolfgramm

Aufgrund des Bundesmeldegesetzes § 50 Abs. 5 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Friedhofsgebührensatzung für die Evangelischen Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Fahrenwalde in Bröllin u. Fahrenwalde Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und § 27 der Friedhofssatzung hat der Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Fahrenwalde am 09.04.2021 folgende Friedhofsgebührensatzung beschlossen: §1 Allgemeines Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen des Kirchengemeinderates werden Gebühren nach dieser Gebührensatzung erhoben. §2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Entstehen der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung. Für Grabstätten sind Gebühren im Voraus für die gesamte Nutzungszeit fällig. §4 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§5 Stundung und Erlass der Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. §6 Gebührentarif I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten: 1. Sargwahlgrabstätte (Pflege durch Angehörige) a) für 25 Jahre 693,00 € b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle - : 27,72 € 2. Urnenwahlgrabstätte (Pflege durch Angehörige) a) für 20 Jahre 776,20 € b) für jedes Jahr der Verlängerung - je Grabstelle - : 38,81 € 3. zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahlgrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte gemäß § 13 Abs. 5 der Friedhofssatzung: bei einer Beisetzung in einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte eine Gebühr gemäß 1. b) bzw. 2 b) zur Anpassung an die neue Ruhezeit 4. Wiesensarggräber mit Namensnennung und mit Pflege durch Friedhofsträger nur auf den Friedhöfen, Trampe, Grünberg, Bagemühl und Woddow für 25 Jahre mit Pflege je Grabstelle 1671,06 € darin enthalten Nutzungsgebühren 1108,73 €


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Anlagekosten 22,95 € Anteil Pflegekosten 539,38 € 5. Wiesenurnengräber mit Namensnennung und mit Pflege durch Friedhofsträger nur auf den Friedhöfen, Trampe, Grünberg, Bagemühl und Woddow für 20 Jahre mit Pflege je Grabstelle 1563,18 € darin enthalten Nutzungsgebühren 1108,73 € Anlagekosten 22,95 € Anteil Pflegekosten 431,50 € II. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen: a) Grabmalgenehmigung zur Errichtung oder Änderung für liegende und stehende Steine 32,96 € b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale): 25 Jahre: 50,00 € c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit (hierunter fallen nicht liegende Grabmale) bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung: 2,00 € d) Grabmalgenehmigungsgebühr für die Nachbeschriftung eines Grabmals 32,96 € III. Sonstige Gebühren: Verwaltungs- und Genehmigungsgebühr für eine Ausbettung: Verwaltungsgebühr Bestattung Nutzungsrecht umschreiben: Graburkunde erstellen: Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit auf dem Friedhof pro Kalenderjahr:

164,80 € 32,96 € 16,48 € 16,48 €

65,92 €

§7 Sonstiges Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchengemeinderat die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest. §8 Schlußvorschriften (1) Diese Friedhofsgebührensatzung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung treten die bisherigen Friedhofsgebührenordnungen außer Kraft. Brüssow__________, den _09.04.2021___ Der Kirchengemeinderat von Brüssow Vorsitzender des Kirchengemeinderates: Matthias Gienke Mitglied des Kirchengemeinderates: Werner Zickermann Die vorstehende Friedhofssatzung wird hiermit gemäß Artikel 26 der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland kirchenaufsichtlich genehmigt. Pommerscher Kirchenkreis Unterschrift: Papst

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Friedhofssatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Fahrenwalde für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Fahrenwalde in Bröllin und Fahrenwalde. Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 hat der Kirchengemeinderat der Evangelsichen Kirchengemeinde Fahrenwalde am 09.04.2021 folgende Friedhofssatzung beschlossen: I. Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich und Friedhofszweck (1) Diese Friedhofssatzung gilt für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Fahrenwalde in seiner jeweiligen Größe. Die Friedhöfe umfassen zurzeit die Flurstücke Friedhof Bröllin Flur 1, Flurstück 7, ca. 2500 m² Friedhof Fahrenwalde (Kirchplatz) Flur 1, Flurstück 79, ca. 2560 m² Eigentümer der Flurstücke ist die Evangelische Kirchengemeinde Fahrenwalde. (2) Der Friedhof ist eine unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. Er dient der Bestattung der Glieder der Kirchengemeinde sowie aller Personen, die bei ihrem Ableben im Bereich des Friedhofsträgers gelebt haben oder ein Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Ferner können Glieder anderer evangelischer Kirchengemeinden bestattet werden sowie Angehörige anderer christlicher Religionsgemeinschaften, die am Ort keinen eigenen Friedhof besitzen. §2 Außerdienststellung und Entwidmung (1) Der Friedhof, einzelne Friedhofsteile oder einzelne Grabstätten können aus einem wichtigen Grund beschränkt geschlossen und entwidmet werden. (2) Nach der beschränkten Schließung werden Nutzungsrechte nicht mehr verliehen. Eine Verlängerung von Nutzungsrechten erfolgt lediglich zur Anpassung an die Ruhezeit. Beisetzungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen im Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern die Grabstätten noch nicht belegt sind oder sofern zu dem genannten Zeitpunkt die Ruhezeiten abgelaufen waren. Eingeschränkt werden kann auch der Kreis der Beisetzungsberechtigten; nachträgliche Ausnahmen von dieser Einschränkung kann der Kirchengemeinderat im Einzelfall zur Vermeidung unbilliger Härten bei bestehenden Nutzungsrechten genehmigen. (3) Nach der Schließung dürfen Beisetzungen nicht mehr vorgenommen werden. (4) Durch die Entwidmung wird die Eigenschaft als Ruhestätte der Verstorbenen aufgehoben. Die Entwidmung wird erst ausgesprochen, wenn keine Nutzungsrechte mehr bestehen, sämtliche Ruhezeiten abgelaufen sind und eine angemessene Pietätsfrist vergangen ist. §3 Friedhofsverwaltung (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird vom Kirchengemeinderat verwaltet.


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(2) Die Verwaltung des Friedhofs richtet sich nach dieser Friedhofsordnung, den kirchlichen Bestimmungen und den allgemeinen staatlichen Vorschriften. (3) Mit der Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsaufgaben kann Kirchengemeinderat einen Ausschuss oder eine kirchliche Verwaltungsstelle beauftragen. (4) Die kirchliche Aufsicht richtet sich nach dem jeweils geltenden kirchlichen Recht. (5) Im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung wie Bestattungen oder Beisetzungen, Verleihungen, Verlängerungen oder Übertragungen von Nutzungsrechten an einer Grabstätte, Zustimmung zur Errichtungen von Grabmalen, Zulassungen von Gewerbetreibenden sowie die Erhebungen von Gebühren dürfen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden.

e) Einrichtungen und Anlagen einschließlich der Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) zu lärmen und zu spielen, g) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe von Bestattungsfeiern Arbeiten auszuführen. (4) Der Kirchengemeinderat kann Ausnahmen zulassen, soweit die Interessen anderer nicht beeinträchtigt werden. (5) Der Kirchengemeinderat kann für die Ordnung auf dem Friedhof weitere Bestimmungen erlassen. (6) Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten. (7) Totengedenkfeiern und andere nicht mit einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung des Kirchengemeinderates. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden.

§4 Amtshandlungen (1) Bestattungen sind rechtzeitig vorher bei dem Pfarramt der Friedhofsträgerin anzumelden. Dabei ist mitzuteilen, wer die Bestattung leitet und wer sonst bei der Bestattung (einschließlich Trauerfeier) gestaltend mitwirken wird. (2) Das Pfarramt der Friedhofsträgerin kann nach Anhörung des Kirchengemeinderates denjenigen, der die Bestattung leiten oder bei der Bestattung gestaltend mitwirken soll, ausschließen, wenn er verletzende Äußerungen gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche getan hat und eine Wiederholung zu erwarten ist. (3) Besondere Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der Genehmigung des Kirchengemeinderates.

§8 Gewerbliche Arbeiten (1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen zu beachten. (2) Eine gewerbliche Tätigkeit kann vom Kirchengemeinderat untersagt werden, wenn der Gewerbetreibende wiederholt gegen für den Friedhof geltende Bestimmungen verstoßen hat und ihm danach schriftlich mitgeteilt worden ist, daß die weitere gewerbliche Tätigkeit im Wiederholungsfall untersagt werden wird. (3) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an denen sie nicht hindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit zu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung der Tagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibenden dürfen auf dem Friedhof keinen Abraum lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes gereinigt werden. (4) Gewerbetreibende haften gegenüber der Kirchengemeinde für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. (5) Gewerbetreibende bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen schriftlichen gebührenpflichtigen Zulassung durch den Kirchengemeinderat. (6) Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur an Werktagen zwischen 7 und 18 Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen und an Buß- und Bettag sind gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof grundsätzlich untersagt.

§5 Haftung Die Kirchengemeinde als Friedhofsträgerin haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen, durch Tiere oder durch höhere Gewalt entstehen. Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. II. Ordnungsvorschriften §6 Öffnungszeiten (1) Der Friedhof ist tagsüber bzw. während der an den Eingängen bekanntgegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. (2) Aus besonderem Anlass kann der Friedhof ganz oder teilweise für den Besuch vorübergehend geschlossen werden. §7 Verhalten auf dem Friedhof (1) Der Friedhof erfordert ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten. Äußerungen, die sich gegen den christlichen Glauben oder die evangelische Kirche richten, sind zu unterlassen. (2) Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist nicht gestattet: a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen, Handwagen und Rollstühlen, zu befahren, b) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten und Druckschriften zu verteilen, c) Tiere, mit Ausnahme von Blindenhunden, mitzubringen, d) Abraum außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen,

III. Allgemeine Bestattungsvorschriften §9 Anmeldung einer Bestattung (1) Bestattungen sind unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen rechtzeitig anzumelden. (2) Vor einer Bestattung in einer Wahlgrabstätte, an der ein Nutzungsrecht verliehen ist, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Der Zeitpunkt der Bestattung wird im Einvernehmen mit den Angehörigen festgelegt § 10 Ruhezeiten (1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 25 Jahre. (2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 20 Jahre.


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§ 11 Särge (1) Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,10 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind größere Särge erforderlich, so ist dies dem Kirchengemeinderat bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. § 12 Umbettungen und Ausgrabungen (1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe grundsätzlich nicht vorgenommen werden. (2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet werden. Die Nutzungsberechtigten sind vorher zu hören, es sei denn, dass die Anschriften nicht rechtzeitig ermittelt werden können. (3) Ausnahmsweise kann auch den Angehörigen bei besonders gewichtigen Gründen ein Recht auf Umbettung zustehen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Bei allen Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder und der Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, alle Kosten zu übernehmen, die bei der Umbettung durch Beschädigung und Wiederinstandsetzung gärtnerischer oder baulicher Anlagen an Nachbargrabstätten oder Friedhofsanlagen etwa entstehen. (4) Jede Umbettung bedarf der vorherigen Genehmigung des Kirchengemeinderates. Bei der Umbettung von Leichen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung erst erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorliegen. Umbettungen von Leichen oder Aschen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab des gleichen Friedhofes sind mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 2 nicht zulässig. (5) Die Grabmale und ihr Zubehör können umgesetzt werden, wenn Gestaltungsbestimmungen der neuen Grababteilung nicht entgegenstehen. (6) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen Anordnung. IV. Grabstätten § 13 Arten und Größen (1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung: a) Wahlgrabstätten b) Urnenwahlgrabstätten c) Wiesenurnen- und Wiesensarggräber mit Namensnennung und Pflege durch den Friedhofsträger (2) An den Grabstätten werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Friedhofsordnung verliehen. Ein Nutzungsrecht kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren Personen zugleich zustehen. (3) Rechte an einer Grabstätte werden nur beim Todesfalle verliehen. Bei Wahlgrabstätten kann der Kirchengemeinderat Ausnahmen zulassen. (4) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder Asche beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter

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und ihr gleichzeitig - bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind oder zwei gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden. (5) In einer bereits belegten Wahl- oder Urnengrabstelle darf zusätzlich eine Asche beigesetzt werden, wenn der bereits Beigesetzte der Ehegatte oder ein naher Verwandter des Beizusetzenden war. (6) Bei neu anzulegenden Grabstätten sollten die Grabstellen etwa folgende Größen haben: a) für Särge und Urnen von Erwachsenen: Länge: 2,10 m Breite: 1,20 m Im Einzelnen ist der Gestaltungsplan für den Friedhof maßgebend. (7) Die Mindesttiefe des Grabes beträgt von der Oberkante Sarg bis Erdoberfläche (ohne Grabhügel) 0,90 m, von der Oberkante Urne bis Erdoberfläche 0,50 m. Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (8) Gräber dürfen nur von denjenigen ausgehoben und zugefüllt werden, die dafür vom Kirchengemeinderat bestimmt oder zugelassen sind. § 14 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 25 Jahre vom Tage der Verleihung an gerechnet. Über das Nutzungsrecht wird eine Bescheinigung ausgestellt. (2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 2 auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte verlängert werden. Der Kirchengemeinderat ist nicht verpflichtet, zur rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages aufzufordern. Bei einer Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit. Die Gebühren für die Verlängerung richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung. (3) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten beigesetzt werden: 1. Ehegattin oder Ehegatte, 2. eingetragene Lebenspartnerin oder Lebenspartner 3. Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder), 4. Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder der Kinder), 5. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommene Personen), 6. Geschwister (auch Halbgeschwister), 7. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden, die eine Person als Kind angenommen haben) 8. Ehegatten der Kinder, der Enkel, der Geschwister, 9. Erben, die nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den beisetzungsberechtigten Personen beigesetzt wird. Kann nach dem Tode eines Beisetzungsberechtigten die Entscheidung des Nutzungsberechtigten dem Kirchengemeinderat nicht rechtzeitig vor der Beisetzung mitgeteilt werden, so ist der Kirchengemeinderat nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Beisetzung zuzulassen. Die Beisetzung anderer Personen, auch nichtverwandter Personen (z. B. Angehörige des Ehegatten, Stiefkinder des Nutzungsberechtigten oder seines Ehegatten,


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Stiefgeschwister, Verlobte) bedarf eines Antrages des Nutzungsberechtigten und der Genehmigung des Kirchengemeinderates. (4) Der Nutzungsberechtigte kann zu seinen Lebzeiten sein Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 3 Nr. 1 bis 9 genannten Personen übertragen; zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des Kirchengemeinderates erforderlich. (5) Der Nutzungsberechtigte soll dem Kirchengemeinderat schriftlich mitteilen, auf welchen seiner beisetzungsberechtigten Angehörigen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll. Eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsnachfolgers ist nach Möglichkeit beizubringen. Hat der Nutzungsberechtigte nicht bestimmt, auf wen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll, so geht das Nutzungsrecht an die nach Absatz 3 beisetzungsberechtigten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Dabei steht das Nutzungsrecht innerhalb der einzelnen Gruppen der jeweils ältesten Person zu. Der Rechtsnachfolger hat dem Kirchengemeinderat auf dessen Verlangen nachzuweisen, dass er neuer Nutzungsberechtigter ist. Ist der Rechtsnachfolger nicht daran interessiert, das Nutzungsrecht zu behalten, so kann er das Nutzungsrecht auf eine andere der in Absatz 3 genannten Personen oder, wenn eine solche nicht vorhanden ist, auf eine Person übertragen, die auf Grund seines Nutzungsrechtes beisetzungsberechtigt nach Absatz 3 geworden ist. Für die Übertragung gilt Absatz 4. (6) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstellen kann jederzeit, teilbelegte Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist, zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Bei der Rückgabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung. Die Friedhofsverwaltung kann mit den Nutzungsberechtigten übergroßer Wahlgrabstätten (Wahlgrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen) besondere schriftliche Vereinbarungen über die künftige Nutzung abschließen. Ein Anspruch auf Abschluss von derartigen Vereinbarungen besteht nicht. § 15 Urnenwahlgrabstätten (1) Urnenwahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen für die Dauer von 20 Jahren vergeben. (2) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten. § 16 Wiesenurnen- und Wiesensarggräber mit Namensnennung und Pflege durch den Friedhofsträger (1) Außerdem können besondere Wiesengrabfelder für Erdbestattungen und Urnenbestattungen eingerichtet werden. Die Anlage als Wiese, die Pflege und die Beräumung der Grabstätten erfolgt für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsträgerin der Reihe nach. Eine Bestattung in der vorgenannten Grabstätte kann nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Ein Anspruch auf Bestattung in diesem Grabfeld besteht nicht. (2) Die Grabstätten werden für 20 Jahre für Urnen und 25 Jahre für Särge vergeben. Sie befinden sich in der Reihe und werden mit Gras bepflanzt.

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(3) Die Grabstätten werden nur mit einer liegenden Grabplatte von 30 cm x 30 cm bei Urne und 40 cm x 50 cm für Särge vergeben. Diese müssen mit Vor- und Zunamen und können mit Geburts- und Sterbejahr und ggf. mit einem christlichen Symbol gekennzeichnet werden. Weitere Symbole sind genehmigungspflichtig (4) Die Grabplatten mit der Inschrift. (Vor- und Zuname). werden vom Nutzungsberechtigten besorgt und vom Friedhofsträger verlegt. (5) Angehörige oder andere Personen sind nicht berechtigt, Pflegeleistungen durchzuführen und sonstige Veränderungen vorzunehmen. (6) Es ist zulässig einen Blumenschmuck in der Vase mittig direkt vor der Grabplatte bzw. dem Grabstein abzustellen. Am Ewigkeitssonntag darf ein Grabgesteck direkt vor dem Stein bzw. der Platte abgelegt werden. (7) Das Friedhofspersonal ist durch den Kirchengemeinderat berechtigt, unzulässig abgelegten oder abgestellten Grabschmuck, Grablichter, Laternen usw. zu entfernen. Der Friedhofsträger ist nicht zur Aufbewahrung der entfernten Gegenstände verpflichtet. (8) Alle Kosten werden durch eine Gebühr im Voraus und für die gesamte Liegezeit erhoben. § 17 Grabregister Der Kirchengemeinderat führt Verzeichnisse der Beigesetzten, der Grabstätten, der Nutzungsrechte und der Ruhezeiten. § 18 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen dem Kirchengemeinderat. V. Gestaltung der Grabstätten und der Grabmale § 19 Anlage und Unterhaltung der Grabstätten nach Paragraph 14 und 15 (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Bei der Gestaltung sind die Richtlinien über die Gestaltung der Grabstätten und Grabmale (Anhang) zu beachten. Sie sind Bestandteil der Friedhofssatzung (2) Jede Grabstätte muss innerhalb von 6 Monaten nach der Belegung oder dem Erwerb des Nutzungsrechtes vom Nutzungsberechtigten hergerichtet und dauernd angemessen instand gehalten werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulegen. Für die Anlage und Pflege der Grabstätten sind die jeweiligen Nutzungsberechtigten verantwortlich. (3) Wird eine Grabstätte nicht den Vorschriften entsprechend angelegt oder länger als 1 Jahr in der Unterhaltung vernachlässigt, so wird der Nutzungsberechtigte oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, einer der nächsten Angehörigen zur Beseitigung der Mängel in angemessener Frist schriftlich aufgefordert. Ist der Nutzungsberechtigte unbekannt oder nicht zu ermitteln, genügt eine öffentliche auf 6 Monate befristete Aufforderung zur Beseitigung der Mängel. Werden die Mängel nicht in der gesetzten Frist beseitigt, so kann der Kirchengemeinderat die Grabstätte einebnen und begrünen lassen auf Kosten der Nutzungsberechtigten wenn


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solche vorhanden sind. Grabmale können nur gemäß § 22 entfernt werden. (4) Der Nutzungsberechtigte darf gärtnerische Anlagen neben der Grabstätte nicht verändern. § 20 Grabgewölbe Über den Bau von Grabgewölben, Urnenkammern und Mausoleen entscheidet der Kirchgemeinderat nach vorheriger schriftlicher Anfrage. Sind solche Anlagen bei Inkrafttreten dieser Ordnung vorhanden, so sind sie vom Nutzungsberechtigten in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten oder zu beseitigen. Im Übrigen gelten § 22 Absätze 3 und 4 entsprechend. § 21 Errichtung und Veränderung von Grabmalen (1) Grabmale dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kirchengemeinderates errichtet oder verändert werden. Die Genehmigung setzt die Beachtung des § 22 Absätze 1 und 2 voraus. Die Genehmigung ist vor Aufstellung oder Änderung beim Kirchengemeinderat schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 beizufügen, aus der im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabmal ersichtlich ist. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn auf einem bereits vorhandenen Grabmal anlässlich einer weiteren Beisetzung lediglich der Name, die Berufsbezeichnung, das Geburts- und Sterbedatum des Beigesetzten in gleicher Ausführung wie die vorhandene Beschriftung angebracht werden soll. (2) Entspricht die Ausführung eines errichteten oder veränderten Grabmals nicht der genehmigten Zeichnung und ist sie nicht genehmigungsfähig, setzt der Kirchengemeinderat dem Nutzungsberechtigten eine angemessene Frist zur Beseitigung oder Abänderung des Grabmals. Nach ergebnislosem Ablauf der Frist kann der Kirchengemeinderat die Abänderung oder Beseitigung auf Kosten des Nutzungsberechtigten veranlassen. Bei nicht ordnungsgemäßer Gründung und Befestigung des Grabmals gilt § 22 Absatz 5. (3) Die Errichtung und Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Kirchengemeinderates. Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend. § 22 Gestaltung und Standsicherheit von Grabmalen (1) Gestaltung und Inschrift der Grabmale dürfen nichts enthalten, was das christliche Empfinden verletzt oder der Würde des Ortes entgegensteht. Im Übrigen gelten § 19 Absatz 1 Sätze 2 und 3 entsprechend. Werkstattbezeichnungen dürfen nur unten an der Seite oder Rückseite eines Grabmals in unauffälliger Weise angebracht werden. (2) Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu gründen und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind. (3) Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen sind dauernd in gutem Zustand zu erhalten. Hierfür ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (4) Der Nutzungsberechtigte hat insbesondere für die Standsicherheit zu sorgen und haftet für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Nutzungsberechtigte zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

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(5) Mängel hat der Nutzungsberechtigte unverzüglich beseitigen zu lassen. Geschieht dies nicht, so kann der Kirchengemeinderat die Anlage auf Kosten des Nutzungsberechtigten instandsetzen oder beseitigen lassen. Wenn keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält der Nutzungsberechtigte vorher eine Aufforderung. Ist er nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, wird die Aufforderung als Bekanntmachung veröffentlicht. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Kirchengemeinderat berechtigt, ohne vorherige Aufforderung an den Nutzungsberechtigten das Grabmal umzulegen oder andere geeignete Maßnahmen durchzuführen. Der Nutzungsberechtigte erhält danach eine Aufforderung, die Grabstätte oder das Grabmal wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Geschieht dies nicht, so kann der Kirchengemeinderat die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Nutzungsberechtigten durchführen oder das Grabmal entfernen lassen. § 23 Entfernung von Grabmalen (1) Grabmale dürfen während der Dauer des Nutzungsrechts an der Grabstätte nur mit Genehmigung des Kirchengemeinderates entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Nutzungszeit und nach Bekanntmachung über das Abräumen der Grabstätten veranlasst der Kirchengemeinderat die Entfernung der Grabmale und sonstigen Anlagen. Unberührt bleibt § 24. Innerhalb von 3 Monaten nach der Bekanntmachung über das Abräumen und bei Wahlgräbern auch innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Nutzungszeit kann der bisherige Nutzungsberechtigte Grabmale und sonstige Anlagen der Grabstätten selbst entfernen, soweit es sich nicht um Grabmale nach § 24 handelt. Die Kirchengemeinde hat keinen Ersatz für Grabmale und sonstige Anlagen zu leisten. Sie ist auch zur Aufbewahrung abgeräumter Grabmale und sonstiger Anlagen nicht verpflichtet. Die Kirchengemeinde hat ebenfalls keinen Gebührenbetrag zu erstatten, wenn der bisherige Nutzungsberechtigte selbst abräumt. § 24 Grabmale mit Denkmalwert Grabmale mit Denkmalwert werden nach Möglichkeit von der Kirchengemeinde erhalten. VI. Benutzung der Kirche § 25 Kirche in Fahrenwalde und Bröllin (1) Für die kirchliche Trauerfeier steht die Kirche zur Verfügung. Sie dient bei der kirchlichen Bestattung als Stätte der Verkündigung. Weltliche Bestattungen sind in den Kirchen nicht erlaubt. Die Trauerfeier in der Kirche ist für alle möglich, wenn ein Pastor oder eine Pastorin sie übernimmt. (2) Die Benutzung der Kirche durch andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. Bei den Trauerfeiern darf der christliche Glaube nicht verunglimpft werden. Christliche Symbole in der Kapelle dürfen nicht verdeckt, verändert oder entfernt werden. Weitere Symbole dürfen nicht verwendet werden. (3) Die Benutzung kann versagt werden, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt des Todes an einer nach dem BundesSeuchengesetz meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei ihm der Verdacht einer solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.


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(4) Die Grunddekoration der Kirche besorgt die Friedhofsträgerin. Zusätzliche Dekorationen sind mit der Friedhofsträgerin abzustimmen. (5) Das Ausstellen der Leiche im offenen Sarg in der Kirche oder auf dem Friedhof sowie das öffnen oder offenlassen des Sarges während der Bestattungsfeierlichkeiten ist verboten. § 26 Musikalische Darbietungen (1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Friedhofskapelle und auf dem Friedhof ist vorher die Genehmigung der Pastorin oder des Pastors einzuholen. (2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. (3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.

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§ 29 Kirchenaufsichtliche Genehmigung (1) Diese Friedhofssatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und der öffentlichen Bekanntmachung. (2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut über das zuständige Amtsblatt. § 30 Inkrafttreten Diese Friedhofssatzung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft.

Brüssow__________, den _09.04.2021_____________________ Der Kirchengemeinderat von Brüssow Vorsitzender des Kirchengemeinderates: Matthias Gienke

VII. Gebühren § 27 Gebührenerhebung Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Mitglied des Kirchengemeinderates: Werner Zickermann

VIII. Übergangs- u. Schlußvorschriften § 28 Übergangsvorschriften (1) Diese Satzung gilt für alle bestehenden Nutzungsrechte.

Pommerscher Kirchenkreis

Die vorstehende Friedhofssatzung wird hiermit gemäß Artikel 26 der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland kirchenaufsichtlich genehmigt.

Unterschrift: Papst

AUS DEN GEMEINDEN Die „Klinikzwerge“ und „Parkspatzen“ feiern Kindertag (AURT/PM). Die AWO Kitas „Klinikzwerge“ Pasewalk und die „Parkspatzen“ Rollwitz hatten einen tollen Kindertag im Freien. Bei super Wetter eröffneten wir den Kindertag mit Musik und verschönerten den grauen Pflasterweg vor unserer Kita mit tollen Bildern aus Kreide, während sich die Rollwitzer Kinder auf den Weg in den Wald machten. Ebenfalls mit viel Spaß und Freude absolvierten die Kinder hier unterschiedliche Stationen. Das Highlight des Tages waren die riesigen Seifenblasen, die über unseren Köpfen schwebten. Ein großes Dankeschön geht an die Eltern, die uns mit Getränken und Knabbereien versorgten. Frau Sterlinski begleitete uns tatkräftig durch den Tag. Auch dafür ein DANKE! Zum Mittag gab es für alle eine Bratwurst vom Grill. Ein gelungener Kindertag für alle!

Die Kinder freuten sich über die riesigen Seifenblasen, die in der Luft schwebten. Foto: ZVG


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Sommerfest in Fahrenwalde (AURT/DV). Bei tropischen Temperaturen feierten die Fahrenwalder ihr traditionelles Sommerfest. „Herzlich willkommen zu unserem Sommerfest. Ich wünsche uns allen viel Spaß“, eröffnete Bürgermeister Stefan Zimmermann pünktlich um 14.00 Uhr die Veranstaltung auf dem Gelände an der Kulturscheune. Die Bewohner der Gemeinde hatten im Schatten unter den großen Linden liebevoll eine Kaffeetafel eingedeckt. Frisch gebackener Kuchen duftete bereits von Weitem. In Vorbereitung des Sommerfestes, das immer am Freitag vor den großen Sommerferien stattfindet, hatten Bernd Wolff, Uli Lukas, Bettina Ebert, Cornelia Krümmel und Anne Zimmermann leckere Kuchen zu Hause gebacken. Die Gäste genossen nach der langen Zeit, in der keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden konnten, die Möglichkeit sich auszutauschen und gemeinsam zu plaudern. Das Miteinander und die Ideen, die von den vielen jungen Familien mit ihren Kindern eingebracht werden, schätzt Cornelia Krümmel am meisten. Mit dabei waren auch Mitglieder des Projekes „Kunstacker“ des Schlosses Bröllin

Die Einwohner hatten leckeren Kuchen gebacken und alles für eine nette Kaffeerunde im Schatten der Linden an der Kulturscheune vorbereitet. e.V. Sie zeigten den Kindern, welche Möglichkeiten Schablonen aus altem Linoleum und die entsprechende Farbe bieten, um ganz individuelle Drucke von kleinen Mikroben, die uns überall um-

Bürgermeister Stefan Zimmermann (li.) im Gespräch mit Mitarbeitern des Brölliner Kulturlandbüros. Fotos: Dorreen Vallentin

geben, herzustellen. „MITROPIA“ nannte Annelie Ketterer kurzerhand das Projekt. Ziel soll es sein, dass die Kinder des Ortes unter Anleitung später einmal Plakate für die Veranstaltungen selbst fertigen können. Zunächst nutzten die Kleinen aber erst einmal die von Familie Gienke gesponsorte große Hüpfburg zum Toben. Am späteren Nachmittag gingen sie dann mit Pastor Matthias Gienke auf Entdeckungstour auf dem Gelände der Kirche. Dabei erfuhren sie wieder viel Wissenswertes aus der Geschichte ihres Heimatdorfes. Nächster Höhepunkt für einige Kinder wird der für den 14.08. geplante Jugendmarsch der Feuerwehr in Neuensund sein. Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Fahrenwalde hat elf Mitglieder. Der Feuerwehrnachwuchs bereitet sich auf diesen Höhepunkt ab jetzt vor. „Wir starten langsam, denn wir konnten ja aufgrund der Corona-Pandemie einige Zeit nicht üben“, so Jugendwartin Anne Zimmermann. Nächster Höhepunkt in Fahrenwalde soll das in der ganzen Region beliebte Erntefest der Gemeinde sein.

BUNDESWEHR Bundeswehrübung (PN/PM). Während der Zeit vom 02.08. – 27.08.2021 wird im Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorrangig im Übungsbereich Rothemühl/Jatznick eine Bundeswehrübung mit 40 Soldaten und 11 Fahrzeugen durchgeführt. Es handelt sich um einen Marsch und Beziehen von Räumen zum Zwecke der Ausbildung.


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