Jahrgang 21
ISSN 1611-227X
25. März 2023
Nr. 3
Blick in das neue Birkenstock-Werk
Foto: D. Schmidt
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Bürgermeister Danny Rodewald (Mitte) und Bauamtsleiter Marko Schmidt (li.) waren der Einladung zur Führung durch das neue Werk gern gefolgt. Bitte lesen Sie auf Seite 38.
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– Gewerbliche Anzeige – Nr. 03/2023
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IMPRESSUM Pasewalker Nachrichten und
INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhalt
Amtliches Mitteilungsblatt für die Stadt Pasewalk und das Amt Uecker-Randow-Tal ISSN 1611-227X mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Pasewalk und des Amtes Uecker-Randow-Tal Satzungen sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen aufgrund von Vorschriften des BauGB erfolgen durch Abdruck in dem amtlichen Mitteilungsblatt Pasewalker Nachrichten. Das amtliche Mitteilungsblatt erscheint einmal monatlich und wird im Satzungsgebiet mit Ausnahme der Gemeinde Krugsdorf kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt. In der Gemeinde Krugsdorf wird das Mitteilungsblatt an den in der Hauptsatzung der Gemeinde bezeichneten Standorten der Bekanntmachungstafeln zur Selbstabholung ausgelegt. Es liegt weiterhin in der Stadtinformation kostenlos zur Mitnahme bereit. Daneben ist es gegen Erstattung der Kosten einzeln oder im Abonnement beim „Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg“ zu beziehen. Verbreitete Auflage: 10.000 Exemplare Herausgeber: 1. Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk, Internet: www.pasewalk.de 2. Amt Uecker-Randow-Tal, Haußmannstr. 85, 17309 Pasewalk Bezugsmöglichkeiten: Stadt Pasewalk, Amt UER-Tal Abonnement: Schibri-Verlag, Bezugspreis 12,- Euro Herstellungsleitung: V. i. S. d. P.: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Redaktion: Ines Umnick, E-Mail: presse@pasewalk.de, Tel.: 03973 251–106 Anzeigen: Linus Wittich Medien KG, u.pasewald@wittich-sietow.de Tel.: 0171 9715739 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Für den Anzeigeninhalt und gelieferte Drucksachen sind alleinig die Inserenten sowie Veranstalter/Vereine verantwortlich. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Pasewalk: Der Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Stadt Pasewalk: WIR in UER GmbH Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtes: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Verantwortlich für den redaktionellen Teil der Gemeinden: Die Bürgermeister Druck/Endverarbeitung: Linus Wittich Medien KG Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Gegen Erstattung der Kosten, können die Pasewalker Nachrichten auch einzeln bzw. im Abonnement zugestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit eines Downloads auf der Internetpräsenz der Stadt Pasewalk (www.pasewalk.de).
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Pasewalk und Amt Uecker-Randow-Tal erscheint am Samstag, 29.04.2023 Redaktionsschluss: 04.04.2023 Anzeigenschluss: Montag, 17.04.2023
Stadt Pasewalk 3 Impressum/Inhaltsverzeichnis 4 Veranstaltungskalender 5 Öffentliche Bekanntmachungen 9 Jubilare 12 Glockenspiel/Wir gratulieren 13 Ansprechpartner Stadt- und Amtsbereich/Lesen 14 Sprechstunden 16 Rathaus 18 Stadtvertretung/Ausschüsse/Aufsichtsräte 20 Baugeschehen 22 Brücke zum Nachbarn 25 Kultur und Museum 27 2. Pasewalker Stadtringfest 35 Ordnung/Sicherheit/Feuerwehr/THW 37 Wirtschaft 40 Firmenjubiläen/Citymanagement/Wirtschaftsförderung 45 Alt & Jung 48 Kultur- & Sporttermine
Teil Amt Uecker-Randow-Tal 52 Wir Gratulieren 53 Öffentliche Bekanntmachungen 56 Aus den Gemeinden
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang – Amtliche Bekanntmachung zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 47/17 „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. Bauabschnitt„ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in der Sitzung am 2. März 2023 die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 47/17 „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. Bauabschnitt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wurden gebilligt. Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung wird der Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Das Planungsziel ist die Schaffung von Bauflächen zur Neuansiedlung von Unternehmen im Industriegewerbegroßstandort. Der Standort soll als ein nachhaltiger städtebaulicher Wirtschaftsstandort mit gut erschlossenen Industrie- und Gewerbeflächen entwickelt werden. Pasewalk soll sich in der Zukunft als ein Industrieproduktionsstandort mit dem Namen „Industriepark Berlin-Szczecin (Stettin)“ in Vorpommern, zwischen den Metropolen Berlin und Szczecin (Stettin) positionieren.
Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand (Ochsenbruch) der Gemarkung Pasewalk, an der Gemarkungsgrenze zu Stolzenburg. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Bebauungsplan Nr. 30/09 „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 1. BA“. Dieser grenzt an den Stolzenburger Weg an und befindet sich unmittelbar gegenüber dem Flug- und Landeplatz Franzfelde. Im Norden grenzt das Plangebiet an die Dargitzer Straße. Die Dargitzer Straße bildet die Trennung zum nördlich gelegenen Sondergebiet – Photovoltaikanlage, dem Bebauungsplan Nr. 31/10 „Dargitzer Straße“.
Mit der Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Pasewalk „PASEWALKER NACHRICHTEN“ tritt die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 47/17 „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. Bauabschnitt“ gemäß der Hauptsatzung der Stadt Pasewalk in der derzeit geltenden Fassung in Kraft. Jedermann kann in die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich aller seiner Bestandteile während der Sprechzeiten montags dienstags donnerstags freitags
09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) Einsicht nehmen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung MecklenburgVorpommern in der derzeit geltenden Fassung kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Pasewalk geltend gemacht wird. Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
(siehe Übersichtsplan)
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen § 215 Abs. 1 BauGB, lautet wie folgt: „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
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wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.“ Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
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(Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG). Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 47/17 „Industriegewerbegroßstandort Pasewalk, 2. Bauabschnitt“ wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach ihrer Ausfertigung auf der Homepage der Stadt Pasewalk unter https//www. pasewalk.de/Bauen/Wohnen eingestellt sowie ergänzend in das Bau- und Landesportal M-V unter der Adresse https//bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene. Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www.pasewalk.de/Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Pasewalk, den 06.03.2023
Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises VorpommernGreifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 55/20 „Zur Försterei“ nach § 3 Abs. 2 Bau GB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG in der derzeit geltenden Fassung und i. V. m. § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 02.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/20 „Zur Försterei“ vom November 2022 bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt entsprechend dem Aufstellungsbeschluss vom 10.09.2020-STV/099/2020 und der Plananzeige vom 16.02.2022 im beschleunigten Verfahren durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB in der derzeit geltenden Fassung. Das Plangebiet mit einer Größe von 1,3 ha befindet sich am Südöstlichen Stadtrand von Pasewalk. Das Gebiet umfasst in der Flur 25 Teile des Flurstückes 3/7 in der Gemarkung Pasewalk. Die Straße Zur Försterei grenzt im Nordwesten an das Plangebiet, hierdurch wird ein Eigenheimgebiet erschlossen. Im Südwesten grenzt der Waldweg am Plangebiet. Zwei einzelne Wohngebäude befinden sich im Südosten sowie ein Stallgebäude im Süden. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt: im Nordosten: durch Wiesenfläche (Flurstück 3/7) im Nordwesten: durch die Straße Zur Försterei (Flurstück 3/6) im Südwesten: durch den Waldweg (Flurstücke 3/6 und 3/7) und im Südosten: durch Wohngrundstücke (Waldweg 37) und Freifläche der Wohnnutzung (Flurstücke 40/1 und 40/2)
(siehe Übersichtsplan) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55/20 „Zur Försterei“ beabsichtigt die Stadt Pasewalk die bauplanerischen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern zu schaffen.
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Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der derzeit geltenden Fassung durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/20 „Zur Försterei“ mit der Begründung liegt im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 5. April 2023 bis zum 10. Mai 2023 zu folgenden Öffnungszeiten montags dienstags mittwochs donnerstags freitags
07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Entwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden.
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Hinweise, Anregungen sowie Bedenken zu dem Entwurf der Planung können auch elektronisch unter stadt.pasewalk@pasewalk.de dargelegt werden. Nach § 4a Abs. 6 BauGB in der derzeit geltenden Fassung können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises VorpommernGreifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG). Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www.pasewalk.de/Rathaus/Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO).
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Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter www.pasewalk.de., SchnellzugriffBekanntmachung 2023 eingestellt und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern unter der Adresse https// bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich.
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Pasewalk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 56/20 „Dargitzer Allee“ Pasewalk nach § 3 Abs. 1 Bau GB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG in der derzeit geltenden Fassung und i. V. m. § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren Die Stadtvertretung der Stadt Pasewalk hat in ihrer Sitzung am 10.09.2020 beschlossen, für das Gebiet in der Gemarkung Pasewalk den Bebauungsplan Nr. 56/20 „Dargitzer Allee“ Pasewalk aufzustellen. Die Durchführung des Planverfahrens erfolgt entsprechend dem Aufstellungsbeschluss vom 10.09.2020-STV/100/2020 und der Plananzeige vom 17.02.2022 im beschleunigten Verfahren durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB in der derzeit geltenden Fassung. Das Plangebiet umfasst in der Flur 1, die Teilflurstücke 48/5, 48/4, 48/11 sowie die Flurstücke 48/9 und 48/12. Im laufenden Planverfahren wurden die Flurstücke 48/9 und 48/12 der Flur 1 aus dem Geltungsbereich entfernt. Der neue Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,26 ha ist von der Stadtvertretung zu beschließen. Das Plangebiet befindet sich nord-westlich an der Dargitzer Straße, in der Anklamer Siedlung. Im Nord-Osten wird das Gebiet von der Kastanienallee der Kreisstraße K68 begrenzt sowie von Ackerfläche zum Marienhofer Weg. In der süd-westlichen Rich-
tung befinden sich landwirtschaftliche Ackerflächen (siehe Übersichtsplan). Das Planungsziel ist die Schaffung von Wohnraum, die Errichtung von Einfamilienhäusern an der „Anklamer Siedlung“. Hierbei soll der großen Nachfrage zur Errichtung von Einfamilienhäusern nachgekommen werden. Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56/20 „Dargitzer Allee“ ist die Entwicklung des Industrieparks Berlin-Szczecin zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Diese städtebauliche Entwicklung muss den Zielen der Raumordnung entsprechen. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB in der derzeit geltenden Fassung durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogene Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassen-
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den Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 56/20 „Dargitzer Allee“ liegt mit der Begründung und deren Anlagen * Anlage 1 Schalltechnische Untersuchungen * Anlage 2 Geotechnischer Bericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der derzeit geltenden Fassung im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Bauamt) in der Zeit vom 27. März 2023 bis einschließlich den 12. April 2023 zu folgenden Öffnungszeiten montags dienstags mittwochs donnerstags freitags
07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr 07:30 bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Den Bürgern wird im Rahmen der Auslegung Gelegenheit zur Erörterung der Planung gegeben. Zu dem Vorentwurf und dessen Begründung können von jedermann während der Auslegungsfrist zu den v. g. Öffnungszeiten Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht bzw. abgegeben werden. Bitte beachten Sie die zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen der Bundes- und Landesregierung, die aktuellen Allgemeinverfügungen des Landkreises Vorpommern Greifswald und der Stadt Pasewalk zur Corona-Pandemie sowie das Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG).
Übersichtsplan Auf den Datenschutz der Stadt Pasewalk unter https//www.pasewalk.de/Rathaus/ Bürgerservice/Datenschutz wird hingewiesen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzverordnung (DSGVO). Pasewalk, den 06.03.2023
Klimagerechte Stadtentwicklung in der Oststadt Pasewalk nutzt Klimaschutzförderung als Triebfeder für die Stadtentwicklung. Pasewalk. Die Stadt Pasewalk will die Sanierung der Oststadt mit den zunehmenden Herausforderungen des Klimaschutzes noch enger verbinden. Deshalb lässt sie für das „Oststadtquartier“ (siehe Übersichtsplan) ein sogenanntes Energetisches Quartierskonzept erarbeiten. Dabei werden Gebäude und Wohnumgebung auf ihre energetischen Stärken, Schwächen und Entwicklungspotenziale untersucht. Die Erkenntnisse fließen in die bestehende Entwicklungsplanung für die Oststadt ein. So kann die städtebauliche Erneuerung des Gebietes, deren Umsetzung in Teilen schon begonnen hat, vertieft und optimiert werden. Ziel ist ein modernisierter Baubestand mit hohen Energiestandards und klimafeste Außenbereiche ohne die eingesessene Bewohnerschaft zu verdrängen. „Das Quartierskonzept wird mit einem umfangreichen Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, finanziert. Für die Eigentümer:innen und Nutzer:innen entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen“, stellt Bürgermeister Danny Rodewald klar. Der Nutzen für die Eigentümerschaft und für die Betreiber von Schu-
len, Kita und Gewerbe liegt darin, dass sie am Prozess beteiligt werden und ihre Interessen direkt mit Stadt und Planern diskutieren können. Die
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Mieter:innen der großen Wohnbaubestände können sich im Zuge der Sanierung auf attraktive Außenanlagen und zeitgemäße Wohngrundrisse hoffen. Der erste Schritt der Konzepterstellung, die Bestandsaufnahme, startet im März. Dazu wird das Konzeptteam im Auftrag der Stadt Ortsbegehungen in Gebäuden und Außenanlagen durchführen. Selbstverständlich in Abstimmung mit und unter Beteiligung der Eigentümerschaft. Mit der Konzeptarbeit wurde die BauBeCon Sanierungsträger GmbH zusammen mit dem Stadtplanungsbüro Neuhaus & Partner GmbH und dem Energiefachplanungsunternehmen KEEA GmbH beauftragt. Ansprech-
partner des Konzeptteams ist Ralf Manke von der BauBeCon GmbH. Kontakt: Ralf Manke Telefon: 0421 32901 21 E-Mail rmanke@baubeconstadtsanierung.de
Rodewald Bürgermeister
– Öffentliche Bekanntmachungen Ende –
Herzlichen Glückwunsch den Ehejubilaren des Monats Februar 2023 Der 65. Hochzeitstag wird auch Eiserne Hochzeit genannt. Wer bereits 65 Jahre verheiratet ist, der hat einige Höhen und Tiefen gemeinsam durchgestanden und hat einen Eisernen Willen bewiesen, zusammen zu bleiben. Nach 65 gemeinsamen Jahren ist die Beziehung stabil wie Eisen und ein essenzieller Bestandteil des Lebens. www.weddyplace.com Foto: Stadt Pasewalk
Am 15. Februar 2023 feierten die Eheleute
Ursula & Günter Behnke ihren 65. Hochzeitstag. Der Stellvertretende des Bürgermeisters, Michael Köppen, überbrachte im Namen des Bürgermeisters die allerherzlichsten Glückwünsche. Wir wünschen den Eheleuten Behnke noch viele gemeinsame und glückliche Jahre.
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Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren des Monats März 2023 Foto: Stadt Pasewalk
Am 1. März 2023 feierte Emmi Buß ihren 97. Geburtstag. Der Stellvertretende des Bürgermeisters, Michael Köppen, gratulierte im Namen des Bürgermeisters ganz herzlich und überbrachte einen Blumengruß. Wir wünschen Frau Buß noch viele glückliche Jahre in bester Gesundheit.
Man ist in den besten Jahren, wenn man die guten hinter sich hat. ANDRÉ MAUROIS fotolia
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GLOCKENSPIEL Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war das Glockenspiel defekt. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es noch nicht gelungen ist, den Fehler zu beheben. Vielen Dank!
01. – 07.04. 09:45 Uhr Muss i denn, muss i denn zum Städtele hinaus 14:45 Uhr Im Frühtau zu Berge 17:45 Uhr Der Kuckuck und der Esel 08. – 14.04. 09:45 Uhr Ein Männlein steht im Walde 14:45 Uhr Kommt ein Vogel geflogen 17:45 Uhr Sah ein Knab ein Röslein stehn 15. – 21.04. 09:45 Uhr Es tönen die Lieder 14:45 Uhr Horch, was kommt von draußen rein 17:45 Uhr What a Wonderful World 22. – 28.04. 09:45 Uhr Mein schönste Zier und Kleinod bist 14:45 Uhr Morning has broken 17:45 Uhr Tränen lügen nicht 29.04. – 05.05. 09:45 Uhr Im schönsten Wiesengrunde 14:45 Uhr Leise zieht durch mein Gemüt 17:45 Uhr Meister Jakob Foto: Stadt
WIR GRATULIEREN … den Jubilaren zum Geburtstag im Monat April 2023 Zum 100. Geburtstag Frau Gerda Fleischer
Zum 80. Geburtstag Herrn Hans-Georg Trömer Frau Gerda Sieggrün Frau Ruth Hapke Frau Marga Hahlweg HerrnEberhard Exner Frau Jutta Lindner
Zum 95. Geburtstag Frau Christel Kesten Zum 90. Geburtstag Frau Ruth Zimmermann Frau Christel Ewald Herrn Lothar Lange Herrn Gert Gläser Zum 85. Geburtsgtag Frau Ilse-Nore Deutschendorf Frau Hildegard Gößler Herrn Klemens Petri Frau Hildegard Gutschmidt
Zum 75. Geburtstag Frau Roswita König Herrn Volker Schröder Frau Brigitte Tolkmitt Frau Brigitte Riebe Frau Waldtraut Busjahn Herrn Willi Radloff Herrn Georg Ganschinietz Herrn Berthold Marsal
Zum 70. Geburtstag Herrn Claus-Dieter Lohde Frau Eva Köpsel Frau Barbara Kraut Frau Sieglinde Dittmann Herrn Klaus-Dieter Kelm Herrn Hagen Rößler Herrn Dieter Fenske Frau Danuta Sibila Herrn Manfred Brauch Frau Diethilde Freese Frau Christa Borchardt Herrn Karl-Heinz Leclair Frau Heiderose Dietel Herrn Burkhard Niemeyer
Herzlichen Glückwunsch den Ehejubilaren im Monat April 2023 Zum 60. Hochzeitstag den Eheleuten Roswitha und Manfred Fabienke Zum 50. Hochzeitstag den Eheleuten Angelika und Jürgen-Peter Schulz Brunhilde und Gerhard Kücken Gabriele und Gert Spielvogel
pantermedia Aufgrund
§
50
Abs.
5
des
Bundesmeldegesetzes
möchten
wir
darauf
hinweisen,
dass
die
Bürger,
die
mit
der
Veröffentlichung
ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt der Stadt Pasewalk, Am Markt 12, 17309 Pasewalk einlegen müssen. Auch weisen wir daraufhin, dass nicht alle Daten der Eheschließungen, auch wenn sie in Pasewalk geschlossen wurden, beim Meldeamt erfasst sind. Sollten Sie in nächster Zeit ein Ehejubiläum haben (50., 60. und alle weiteren fünf Jahre) und eine Gratulation durch den Bürgermeister wünschen, bitten wir Sie, dies mindestens 10 Wochen im Voraus im Einwohnermeldeamt mit der Eheurkunde anzuzeigen. Aus diesem Grunde ist bei jeder Neubeantragung von Ausweisdokumenten auch die Eheurkunde im Einwohnermeldeamt vorzulegen.
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ANSPRECHPARTNER STADT- UND AMTSBEREICH
Foto: Stadt Pasewalk
Foto: Stadt Pasewalk
Bürgermeister Danny Rodewald Tel.: 03973 251–200
Sprechzeiten der Verwaltung Haußmannstraße 85:
Sprechzeiten der Verwaltung Am Markt 12:
Bauamt – Amtsleiter – 1. Stellvertreter Marko Schmidt Tel.: 03973 251–160
Mo Die Mi Do Fr
Mo Die Mi Do Fr
Bürger- und Ordnungsamt – Amtsleiter 2. Stellvertreter Michael Köppen Tel.: 03973 251–238
09:00 – 12:00 Uhr 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 Uhr keine Sprechzeiten 09:00 – 12:00 u. 14:00 – 15:30 Uhr 09:00 – 12:00 Uhr
08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 u. 14:00 – 18:00 Uhr keine Sprechzeiten 08:00 – 12:00 u. 13:00 – 16:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr Um vorherige Terminabsprache wird gebeten!
Hauptamt und Kulturelle Einrichtungen Amtsleiter Jens Marquardt Tel.: 03973 251–110 Amt für Finanzen – Amtsleiterin Nicole Herrmann Tel.: 03973 251–125 Meldestelle Andrea Butterbrodt Tel.: 03973 251–170 Jessica Tiebach Tel.: 03973 251–171
Uwe Müller
Fundbüro Tel.: 03973 251–118
Foto: privat
Foto: Stadt Pasewalk
LESEN Spielplatz-Alarm in Pasewalk (PN/EP). Seit einigen Wochen hat die Kinderbibliothek einen interessanten Zugang in ihrem Bestand, ein eigenes Pasewalk-Buch, ein Buch über die Arbeit des Bürgermeisters und der kommunalen Gremien, altersgerecht für Kinder erzählt. Das parteiübergreifende Netzwerk Junge Bürgermeister*innen hat das Kinderbuch initiiert. Für die Ideengeber war klar, das antiquierte Bild eines kommunalen Amtsträgers, das in vielen bekannten Kindergeschichten wie Benjamin Blümchen, Liliane Susewind oder gar Paw Patrol vermittelt wird, muss aufgefrischt und realistischer dargestellt werden. Und so hätte sich die Geschichte auch in der Realität abgespielt haben können. In der Nacht hat in Pasewalk der Sturm gewütet und viele Schäden angerichtet. Die Feuerwehr ist in der Stadt unterwegs und
beseitigt die Schäden. Auch der Spielplatz von Nils und Ella ist betroffen. Die umfallenden Bäume haben die meisten Spielgeräte zerstört. Die Kinder und die Eltern wollen, dass der Spielplatz so schnell wie
möglich wiederaufgebaut wird. Andere Erwachsene sind wegen des Lärms froh darüber, dass er erst mal weg ist und sind vom eventuellen Aufbau wenig begeistert. Keine einfache Situation für Danny Rodewald, wie stellt man alle Beteiligten zufrieden, wie verbindet man die Wünsche der Kinder mit den Interessen der Anwohner? Das 28-seitige Buch ist nicht über den Buchhandel erhältlich. Man kann das Buch bei uns in der Bibliothek ausleihen. Fünf Exemplare geschenkt vom Bürgermeister stehen zur Verfügung und sind bereits einige Male über die Ausleihtheke gegangen. Foto: Stadt Pasewalk
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SPRECHSTUNDEN Bürgersprechstunden des Bürgermeisters der Stadt Pasewalk Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Dienstag, den 11.04.2023, in der Zeit von 16:00 – 18:00 Uhr im Zimmer 1/09 statt. Nur mit vorheriger Terminvergabe über Frau Krull, unter der Telefonnummer: 03973 251–200. Das erste „Rathaus unterwegs“ in diesem Jahr findet am 28.04.2023 in der Zeit von 10:00 – 12:00 Uhr auf dem Marktplatz der Stadt Pasewalk statt.
Bürgersprechstunden des Stadtpräsidenten der Stadt Pasewalk Der Präsident der Stadtvertretung, Herr Ralf Schwarz, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die Terminabstimmung wird über das Stadtvertreterbüro vermittelt. Stadt Pasewalk – Stadtvertreterbüro – Frau Wolff Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–103 Mail: doerte.wolff@pasewalk.de Bürgersprechstunden des Amtsvorstehers des Amtes Uecker-Randow-Tal Der Amtsvorsteher, Herr Peter Fischer, führt nach Bedarf telefonische Bürgersprechstunden durch. Die Terminabstimmung wird über Frau Friedrich vermittelt. Stadt Pasewalk – Gremienarbeit – Frau Friedrich Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk Tel.: 03973 251–102 Mail: birgit.friedrich@pasewalk.de
Ökumenischer Gottesdienst 10. April 2023*10:00 Uhr Nikolaikirche PASEWALK Es wird eine besondere musikalische Gestaltung des Gottesdienstes geben.
Foto: ZVG
Festspiele MV
Do., 20. Juli*19:00 Uhr Lokschuppen Pasewalk
Spectrum – zwischen Brahms und Jazz Preiskategorien * € 40.–/30.– Künstler: vision string quartet Streichquartett
Foto: Harald Hoffmann
Programm: BRAHMS Streichquartett Nr. 1 c-Moll op. 51 sowie jazzige Eigenkompositionen aus dem Album »Spectrum«
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RATHAUS ELEKTRONISCHER RECHNUNGSEINGANG Sehr geehrte Auftragnehmer, die Stadt Pasewalk ist als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 E-Rechnungsverordnung M-V dazu verpflichtet, Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten zu können. Hierfür nutzen wir die vom Land M-V empfohlene Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE). Ab 01.04.2023 besteht gemäß der E-RechVO M-V für alle Auftragnehmer der öffentlichen Hand die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung. Daher bitten wir Sie, Ihre Rechnungen zukünftig über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei einzureichen. Hierfür muss Ihre Rechnung die Leitweg-ID der Stadt bzw. der Gemeinde enthalten und dem Datenaustauschstandard XRechnung gemäß § 4 Abs. 1 der E-Rechnungsverordnung des Bundes entsprechen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Bitte fügen Sie der elektronischen Rechnung zusätzlich die Rechnung in Form einer PDF-Datei bei.
Leitweg-IDs: Stadt Pasewalk Eigenbetrieb Abwasser Amt Uecker-Randow Tal Brietzig Fahrenwalde Groß Luckow Jatznick Koblentz Krugsdorf Nieden Papendorf Polzow Rollwitz Schönwalde Viereck Zerrenthin
13 0 75 105-K000 - 28 13 0 75 105-K001 - 25 13 0 75 960-K000 - 38 13 0 75 017-K000 - 23 13 0 75 032-K000 - 47 13 0 75 042-K000 - 63 13 0 75 055-K000 - 45 13 0 75 063-K000 - 19 13 0 75 071-K000 - 90 13 0 75 103-K000 - 83 13 0 75 104-K000 - 07 13 0 75 109-K000 - 15 13 0 75 115-K000 - 44 13 0 75 126-K000 - 81 13 0 75 138-K000 - 42 13 0 75 149-K000 - 79
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: • OZG-RE Rechnungseingangsplattform zum Einreichen digitaler Rechnungen gemäß X-Standard • Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes M-V (E-Rechnungsverordnung M-V) • Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen • § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) • Anforderungen an das Rechnungsdatenmodell und an die Übermittlung gemäß E-RechV des Bundes
Seit 1. März neue Ausstellung im Pasewalker Rathaus (PN/PM). Mein Name ist Alexander Stein, 49 Jahre und seit 2009 wohnhaft in Pasewalk. Aufgewachsen bin ich in Stramehl, einem Ortsteil von Brüssow. 2011 habe ich die Fotografie für mich entdeckt und sie zählt nun zu meiner größten Leidenschaft. Mit der Fotografie kann ich meine Kreativität ausleben. Ich liebe es, Motive zu entdecken, egal ob in der Landschaft, in der Natur oder in der Stadt, diese mit der Kamera einzufangen und nach meinen Vorstellungen zu gestalten. Ich versuche, Bilder immer etwas anders, in vielleicht eher untypischer Art und Weise darzustellen. Menschen zu fotografieren war am Anfang kaum ein Thema für mich. Erst durch meine beste Freundin habe ich mich an dieses Thema herangewagt und habe damit auch die Besonderheiten in diesem Bereich der Fotografie kennen und schätzen gelernt. Ihr Wunsch war es, ein Fotoshooting mit ihrem Sohn zu machen. Seit 2016 steht nun einmal im Jahr so ein Shooting an. Wichtig ist mir hierbei – und auch generell beim Fotografieren von Menschen – Momente und Emotionen so natürlich wie möglich einzufangen und im Anschluss auch diesen Bildern einen besonderen Touch zu geben. Bisher habe ich meine Arbeiten auf Social Media Plattformen gezeigt. Die Ausstellung mit echten Bildern zum „Anfassen“ sozu-
Foto: A. Stein
sagen ist nun ein neuer Schritt für mich, mit dem ich ein anderes Publikum erreichen möchte. Meine Bilder können natürlich auch käuflich erworben werden. Ich freue mich sehr darüber, dass mir der Bürgermeister Danny Rodewald die Möglichkeit gibt, im Rathaus meine erste Foto-Ausstellung zu präsentieren. Mein Dank gilt ihm und auch Ellen Stresemann (Stadtmarketing). Zum Glück habe ich bei den gestalterischen (Fotoauswahl) und organisatorischen Aufgaben (Bilderbestellung, Absprachen usw.) professionelle und zuverlässige Unterstützung. Vielen Dank hierfür an Christin Frommer.
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Touristische Ausgestaltung des Ökutz und WasserWanderRastplatzes kann beginnen (PN/PM). Knapp 2 Monate vor dem ersten UeckerSommer des Jahres erhielt Bürgermeister Danny Rodewald nun endlich den schriftlichen Zuwendungsbescheid aus dem Haus des Parlamentarischen Staatssekretär Heiko Miraß. Mit einer Zuwendung in Höhe von 25.000,00 € unterstützt der Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg die touristische Ausgestaltung des Ökutz und des WasserWanderRastplatzes. Geplant ist die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, die Erneuerung des Ein- und Ausstiegs zur Uecker und eine abschließbare Aufbewahrungsbox für Kanus. Außerdem prüft das Bauamt, ob im Zuge der Ausgestaltung die 95 m lange Zufahrt ebenfalls erneuert wird. Der UeckerSommer startet am 5. Mai – Gastgeber ist der Unternehmerverein Pasewalk e. V. Bis jetzt haben sich 11 verschiedene Vereine und Verbände angemeldet.
Ueckersommer im September 2022 mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk Pasewalk. Foto: Chr. Rodewald
Informationen zu den Veranstaltungsterminen und Gastgebern findet man auf der Homepage der Stadt Pasewalk/UeckerSommer. Wir danken dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. & dem Förderprogramm Demokratie leben! für die Unterstützung.
STADTVERTRETUNG/AUSSCHÜSSE/AUFSICHTSRÄTE Sitzungstermine (Änderungen vorbehalten): 13.04.2023, 17:00 Uhr – Kultur- und Wirtschaftsausschuss 18.04.2023, 17:00 Uhr – Ausschuss für Stadtentwicklung-, Bau- und Verkehr 19.04.2023, 17:00 Uhr – Finanzausschuss 24.04.2023, 18:00 Uhr – Hauptausschuss Die Sitzungen sind öffentlich und finden im großen Sitzungssaal (Anbau Rathaus) Haußmannstraße 85 in 17309 Pasewalk statt. Die Tagesordnungen sind im Internet auf der Homepage der Stadt unter Verwaltung & Politik im Verzeichnis Politische Gremien einsehbar. Dort finden Sie neben der Tagesordnung auch die öffentlichen Beschlussvorlagen sowie die öffentlichen Sitzungsniederschriften. Ansprechpartnerin Rathaus: Frau Wolff Tel.: 03973 251–103.
Stadtvertretung tagte am 2. März (PN/DS). Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter hatten in ihrer Sitzung am 02.03.2023 eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen. Stadtpräsident Ralf Schwarz eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest, ehe die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter die Möglichkeit hatten, Änderungsanträge zur Tagesordnung zu stellen und dann die neue Tagesordnung beschlossen wurde. Die Bekanntgabe der Ergebnisse des nicht öffentlichen Teils der letzten Stadtvertretersitzung am 24.11.2022 schlossen sich an. Im folgenden Informationsbericht ging Bürgermeister Danny Rodewald auf aktuelle Bauvorhaben in der Stadt Pasewalk ein. Die
Bauarbeiten an der Steganlage der Uecker sind fast abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten in der Heinestraße schreiten voran. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal des Jahres geplant. Bei einem weiteren Projekt in der Pasewalker Oststadt, nämlich dem Bau der Mensa, ist ebenfalls ein Fortschreiten der Bautätigkeiten zu beobachten. „Die Fertigstellung ist für September 2023 geplant“, so der Bürgermeister. Für den Ausbau der Fischerstraße laufen derzeit die Ausschreibungen. Fördermittel des Landes fließen für die weitere Sanierung des beliebten Bürgerparks in die Stadtkasse. Die planmäßigen Arbeiten im Industriepark Berlin-Szczecin waren außerdem Gegenstand des Informationsberichtes des Bürgermeisters. Außerdem
konnte er vermelden, dass die Stadt nun offiziell die Bezeichnung „Anerkannter Tourismusort“ tragen kann. Um Pasewalk noch attraktiver für Touristen zu gestalten, ist zudem eine Fahrradverleihstation am Bahnhof und an der Stadtinformation vorgesehen. Eine Shoppingtour mit Guide ist für den 31.03.2023 geplant. Die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für den Bau des Caravanstellplatzes an der Uecker wird derzeit vorbereitet. Doch bei aller Freude über die Zuwendungen des Landes für Projekte in der Stadt Pasewalk musste Danny Rodewald den Stadtvertretern auch mitteilen, dass es für das geplante Kunstprojekt in der Feldstraße und die Erneuerung der Beschallungsanlage im Lindenbad keine Förderung
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geben wird. „Wir sind jetzt dabei, andere Fördermöglichkeiten für beide Vorhaben zu prüfen“, so der Bürgermeister. Im Laufe der ersten Stadtvertretersitzung des Jahres hatten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter auch über die Annahme einer Schenkung abzustimmen. Die Partnerstadt Norden hatte der Stadt Pasewalk einen Strandkorb geschenkt. Gegen diese Schenkung hatte keiner der Anwesenden Bedenken. Er wird in den nächsten Wochen in der Stadt Pasewalk einen würdigen Platz finden. Im Laufe der Sitzung erörterten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter noch Themen wie Entgeltordnungen für das Museum, das Ökologisch-Kulturelle und Touristische Zentrum „ÖKUTZ“ und den Wasserwanderrastplast sowie das Historische U. Der Vorsitzende des Finanzausschusses der Stadt Pasewalk, Wilfried Sieber, konnte berichten, dass die Stadt Pasewalk bereits zum vierten Mal in Folge einen ausgeglichenen Haushalt zum Beschluss durch die Stadtvertretung vorlegen konnte. „Die Stadt Pasewalk gilt damit als Kommune mit gesicherter und dauerhafter Leistungsfähigkeit“, erläuterte er. Mit drei Enthaltungen wurde der Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Einer der noch folgenden Tagesordnungspunkte war ein Bebauungsplan im Industriegewerbegroßstandort Pasewalk und der damit einhergehende Vertrag zur Übernahme von Kompensationsverpflichtungen zwischen der Flächenagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH und der Stadt Pasewalk. Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter folgten den Fachabteilungen und fassten einen einstimmigen Beschluss, sodass Bürgermeister Danny Rodewald noch während der Sitzung diesen Vertrag unterzeichnete. Hingegen einstimmig abgelehnt wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage „Am Bahnübergang – B 109“. Im Anschluss nutzten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter die Möglichkeit, Fragen an den Bürgermeister und die anwesenden Mitarbeiter der Verwaltung zu stellen. Dabei handelte es sich auch um Anliegen, die die Bürgerinnen und Bürger an sie herangetragen hatten.
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Bürgermeister Danny Rodewald gab den Stadtvertretern in seinem Informationsbericht einen Überblick über die Arbeit der Verwaltung und ging dabei auch detailliert auf die Bauvorhaben in der Stadt ein. Fotos: D. Schmidt
Die Stadtvertreter diskutierten über das Für und Wider der zu treffenden Entscheidungen.
Fundbüro jetzt auf der Internetseite Pasewalk Wer etwas verloren hat, kann ab sofort auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter folgendem Link nachsehen, ob sein verloren gegangener Gegenstand im Fundbüro der Stadt Pasewalk abgegeben wurde: https://www.pasewalk.de/fundbuero/. Verantwortlich: Herr Müller, Tel.: 03973 251–118, E-Mail: uwe.mueller@pasewalk.de
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BAUGESCHEHEN Neubau Schulmensa Pasewalk (PN/PM). In der Oststadt wurde am 10. Februar 2023 die Bodenplatte der Mensa betoniert und oberflächenfertig geglättet. Die Platte befindet sich im Endzustand und wird durch Abdeckung mit Vlies und Holzplatten geschützt. Zuvor wurde zwi-
schen den Betonstahllagen eine Fußbodenheizung in der Bodenplatte eingebaut. Diese soll, beheizt durch die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Pasewalk, mittels Betonkernaktivierung für ausreichend Wärme im Gebäude sorgen.
Aktuell werden auf der Baustelle die Stahlbetonwände hergestellt. Ab April 2023 sollen die Stahlbauarbeiten für die Gebäudehülle erfolgen. Fotos: Stadt Pasewalk
Ersatzneubau Funktionsgebäude PFV (PNPM). Ebenfalls am 10. Februar 2023 wurde die Bodenplatte vom Ersatzneubau des Vereinsgebäudes für den Pasewalker Fußballverein betoniert. Anschließend wurden die Maurerarbeiten für die Errichtung der Außen- und Innenwände durchgeführt. Sobald der Ringanker gegossen
und ausgehärtet ist, folgen die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten. Das eingeschossige Gebäude erhält ein Flachdach, dieses wird für eine spätere Montage mit einer Fotovoltaikanlage vorgerüstet. Der Ersatzneubau verfügt später über drei Nutzungseinheiten mit jeweils zwei Mann-
schaftsumkleiden und den dazugehörigen Sanitärräumen. Räume für Schiedsrichter, Übungsleiter, Toilette für Zuschauer, Lagerräume und eine Teeküche finden ebenfalls Platz. Fotos: Stadt Pasewalk
Heinestraße (PN/HN). Die Umgestaltung Heinestraße wird im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Pasewalk „Oststadt“ realisiert. Es sollen sowohl die Fahrbahn als auch Gehwege und Parkstände erneuert werden. Zur Verkehrsberuhigung erfolgt der Anschluss der Heinestraße
mittels Minikreisel an die Lessingstraße. Vorab müssen die Versorgungsleitungen zur Ver- und Entsorgung erneuert werden. Gleichfalls wird die Straßenbeleuchtung entsprechend den technischen Anforderungen erneuert und Voraussetzungen für Elektromobilität geschaffen. Des Wei-
teren werden die Wohneingänge und sich angrenzenden Grünflächen gestaltet, um das gesamte Wohnumfeld aufzuwerten und attraktiver zu gestalten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,1 Mill. € von denen ca. 440.000,00 € aus Städtebaufördermitteln über Bund und Land finanziert
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werden. Den Auftrag zur Umsetzung der Maßnahme hat die Fa. Nentwich GmbH, Hoch- und Tiefbau erhalten, welche seit Anfang des Jahres mit der Erneuerung der Regen- und Schmutzwasserkanäle begonnen hat. Die Gesamtmaßnahme soll Ende des Jahres 2023 abgeschlossen werden. Fotos: Stadt Pasewalk
Steganlage an der Uecker Projektbezeichnung: Gestaltung von gewässernahen Räumen in Pasewalk, Pelczyce und Police zur Erweiterung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit-4 Up INT 157 18.06.2021 geförderte Maßnahme Förderfonds: Kooperationsprogramm Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/ Polen Im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ Des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Kofinanzierung: keine Zuwendungsdatum: 28.07.2020 Gesamtkosten: 2.461.781,94 Förderhöhe: 2.092.514,64 Projektbeschreibung: Gemeinsame Herausforderung des Projektes ist durch die Gestaltung und damit Aufwertung gewässernaher Räume/Ertüchtigung der Infrastruktur (Pasewalk: Uferneugestaltung + statische Sicherung der Ueckerstützwand und Herstellung einer Steganlage; Pelczyce: Bau einer Brücke und eines Kanals als Verbindung zweier Seen, Bau Radweg; Police: Bewirtschaftung des Gebietes am Fluss Larpe, Steganlage, Aussichtsplattform, Radweg, Fitnessmeile) das Potenzial des natürlichen und kulturellen Erbes zu nutzen, um interessante touristische Angebote zu erstellen und um grenzüberschreitend Gäste zu begeistern, ein Wochenende oder länger in der Region zu verbringen, um sich diese zu erschließen und kennenzulernen. Dabei soll es themenbezogene und individuell angepasste
Foto: Stadt Pasewalk
Angebote geben, die von aktiver Betätigung wie Paddeln und Radfahren bis hin zu kulinarischen oder geschichtlichen Zeitreisen einen interessanten, abwechslungsreichen Aufenthalt ermöglichen. Mithilfe einer interaktiven Karte sollen die Projektpartner vernetzt werden und auf die Angebote und Besonderheiten der Region aufmerksam gemacht werden. Es soll Neugier geweckt werden, auch die Nachbarregion kennenzulernen und hier Freizeit bzw. Urlaub zu verbringen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist notwendig, um die geplanten
Investitionen mit den bereits getätigten zu verknüpfen. Die touristischen Lücken wurden geschlossen und sollen die Angebote attraktiver und besser machen. Die ausgebaute Infrastruktur soll ein Impuls für die weitere Entwicklung des Tourismus im grenznahen Raum sein. Ziel ist es, die deutsch-polnischen Beziehungen zu vertiefen und die gemeinsamen kulturellen sowie Wassersport- und Radveranstaltungen zu erweitern. Infrastrukturmaßnahme im Rahmen des Interreg-Projektes in Pasewalk: Uferneugestaltung der Uecker in der Spei-
PASEWALKER NACHRICHTEN cherstraße-Neubau einer Steganlage Zunächst wurde die zwingend notwendige statische Sicherung der Stützmauer realisiert. Mauerwerkssanierung mittels patentierter BST-Systemvernagelung und patentierten BST-Pfeilerrücklagen Ausführung durch Bau-, Sanierungs-, Technik GmbH Germsheim/Büro Zwickau
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BRÜCKE ZUM NACHBARN Besuch der Norder (PN/NG). Vom 03.03.2023 bis 05.03.2023 besuchte uns unsere Partnerstadt aus Norden in Pasewalk. Ihnen voraus eilte in der Woche bereits ihr Gastgeschenk an uns – ein Strandkorb, der im „Historischen U“ untergebracht wurde. Darüber haben wir uns sehr gefreut. Auf dem Programm standen am Freitagabend nach der Begrüßung durch den Bürgermeister Danny Rodewald und einem gemeinsamen Kaffeetrinken der Besuch des Oskar-Picht-Gymnasiums und der Feuerwehr. Danach klang der Abend bei einem gemütlichen Abendessen und netten Gesprächen aus. Am Sonnabend gab es für unsere Freunde aus Norden eine kleine Stadtrundfahrt durch Pasewalk. Nach dem Mittagessen fand dann ab 13:00 Uhr das traditionelle Boßeln statt, welches sich auch in Pasewalk und Umgebung großer Beliebtheit erfreut und durch die Stadtwerke Pasewalk GmbH super organisiert wurde. Es haben ca. 90 Personen teilgenommen und in verschiedenen Teams bei gutem Wetter und mit Verpflegungsständen gegeneinander gespielt. Beim Boßeln konnten wir auch unsere Partnerstadt Police begrüßen. Gekürt wurden alle Teilnehmer mit einer Medaille und einer Boßelkugel aus Glas. Die Gewinner (Sieger war das Team Wirtschaft) erhielten zudem einen Pokal. Nach der Siegerehrung klang der Abend im geselligen Beisammensein in den Hallen der Stadtwerke Pasewalks aus. Am Sonntag haben wir unsere Gäste verabschiedet. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und dieses Mal in der Partnerstadt Norden. Fotos: Stadt Pasewalk/Chr. Rodewald
Nr. 03/2023 2022 bis auf Restleistungen fertiggestellt und wird ab dem Frühjahr mit dem Einziehen des Stahlseiles und dem Aufbringen der Abdeckleiste der Absturzsicherung für die verschiedensten Nutzer zur Verfügung stehen und stellt eine Bereicherung und Aufwertung für die Stadt und ihre Gäste dar.
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Impressionen Boßeln
Boßeln
(PN/PM). Ursprünglich hat sich der Sport aus dem Klootschießen entwickelt (Kloot ist niederdeutsch für Klumpen). Dabei treten zwei Mannschaften auf einem Feld gegeneinander an und versuchen, ihren Kloot so zu werfen, dass er möglichst weit rollt. Dort, wo der Kloot zum Liegen kommt, startet der nächste Werfer der Mannschaft. Ähnlich funktioniert das Straßenboßeln.
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Sieger
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KULTUR UND MUSEUM Zwei Künstler – Eine Heimat (PN/MB). Am Dienstag, den 21.02.2023, wurde die Sonderausstellung des Pasewalker Museums „Zwei Künstler – Eine Heimat“ in der kleinen Galerie im Strasburger Museum eröffnet. Um die 75 Interessierte kamen zur Vernissage der Ausstellung. Begrüßt und eröffnet wurde die Veranstaltung durch Barnim Rödiger, der gleichzeitig zu Beginn in die Ausstellung über die beiden Künstler Paul Holz und Bruno Müller-Linow einführte. Herr Rödiger bedankte sich im Namen des Strasburger Museums bei Anke Holstein, dass die Ausstellung hier in Strasburg gezeigt werden kann und dadurch das kulturelle Leben Strasburgs bereichert werde. Die zahlreich vertretenen Kunstinteressenten betrachteten mit Neugier und Erstaunen die ausgestellten Werke. Die Künstler im Vergleich zu betrachten, bieten einen neuen Blick auf deren Schaffen. Ebenfalls wurden interessante Gespräche über dieses Format der Ausstellung der zwei aus Pasewalk und Umgebung stammenden Künstler und ihrer Werke gesprochen. Zur Ausstellung begleitend kann man sich mit der Rohrfeder ausprobieren, welches von wagemutigen Besuchern mit Freude getan wurde. Durch das zur Ausstellung entwickelte Künstlermemory taucht man auf eine andere Art und Weise und mit einem vertieften Blick in die Bilder der Künstler ein, wie auch durch das Publikum bestätigt wurde. Wer die Ausstellung 2022 im Pasewalker Museum verpasst hat, hat bis zum 7. Mai 2023 die Möglichkeit, dies in Strasburg nachzuholen. Ein weiterer Ausstellungsort wird Wolgast sein. Man bekundete hier ebenfalls ein Interesse an der Ausstellung „Zwei Künstler – Eine Heimat“. Dort wird sie im RungeHaus gezeigt. Wir wünschen der Ausstellung in Strasburg viele Besucherinnen und Besucher und dem Museum Strasburg viel Erfolg für alle weiteren Projekte. Foto: Stadt Pasewalk
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2. PASEWALKER STADTRINGFEST 29. APRIL 2023
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Nachruf So wie ein Blatt vom Baume fällt, so geht ein Mensch aus dieser Welt. Und alle Vögel singen weiter. Matthias Claudius
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* 10.12.1932
† 14.02.2023 In stiller Trauer Die Angehörigen
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Pasewalk, im März 2023
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Mit diesem kleinen Ostergruß wünschen wir allen Pflegekunden und ihren Angehörigen ein schönes Osterfest. Ihr Ansprechpartner: Katrin Bellin · Leiterin der Sozialstation Prenzlauer Str. 30a
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Scharfe Klingen zu Ostern verschenken (spp-o) „Messer verschenkt man nicht“, besagt ein alter Aberglaube, denn sie könnten die Freundschaft zerschneiden. Deshalb erbitten auch heute noch viele vom Beschenkten eine symbolische Bezahlung von ein paar Cent, wenn sie ein Messer als Präsent überreichen. Ob was dran ist, darüber scheiden sich die Geister. Manch einem ist dieser Mythos gänzlich unbekannt oder völlig egal, andere greifen sofort zum Portemonnaie, um das drohende Unheil abzuwenden. Doch ob man nun dran glaubt oder nicht – für ambitionierte Hobbyköche und -köchin-
Viele glückliche und sonnige Stunden wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie zum Osterfest. Öffnungszeiten:
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ORDNUNG/SICHERHEIT/FEUERWEHR/THW Pasewalker Feuerwehr ist immer einsatzbereit (PN/DS). Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung der Pasewalker Feuerwehr am 24. Februar 2023 begann Wehrführer Marco Freuer seinen Jahresbericht mit dem Satz „Das Jahr 2022 war geprägt von unerwarteten Veränderungen, Herausforderungen und Emotionen“. Er ging auf die besonderen Herausforderungen, die das vergangene Jahr für die Kameradinnen und Kameraden brachte, detailliert ein. Die Sturmtiefs Nadia und Zeynep forderten die Kameraden gleich zu Beginn des Jahres 2022. Für die Kameradinnen und Kameraden bedeutete das teilweise Dauereinsatz, der sie stark forderte. Im vergangenen Jahr leistete die Pasewalker Feuerwehr 182 Einsätze. „Wir können berichten, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Pasewalk im abwehrenden Brandschutz nicht gefährdet war. Die Aufstellung einer zukunftsorientierten Freiwilligen Feuerwehr ist weiterhin voll im Gang“, schätzte Wehrführer Marco Freuer ein. Dank der forcierten Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen Jahren kann die Pasewalker Freiwillige Feuerwehr auch einen Mitgliederzuwachs verzeichnen, wenngleich es aber nach wie vor schwierig ist, die Tageseinsatzbereitschaft sicherzustellen, da ein Großteil der Kameradinnen und Kameraden im aktiven Dienst beruflich bedingt tagsüber nicht in Pasewalk verweilt. Sein Appell ging daher wiederholt an die Verwaltung und die Stadtvertreter, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um über feste Arbeitsplätze in kommunalen Einrichtungen, Mitglieder in den Reihen der Pasewalker Feuerwehr zu etablieren. Per 31.12.2022 konnte die Wehr 123 Mitglieder verzeichnen. „Auch in unserer Wehr ist der demografische Wandel deutlich zu spüren. Wir werden immer älter in der aktiven Truppe. Das Durchschnittsalter der operativen Kräfte beträgt 35,15 Jahre“, mahnte Marco Freuer. Natürlich gehörten zum Jahr 2022 auch besondere Momente, Aktionen und Höhepunkte. Das Osterfeuer, zu dem die Feuerwehr und das THW gemeinsam einluden, wurde auf der Festwiese zu einem großen Erfolg. Im Juli besuchten einige der Pasewalker Kameraden in Begleitung des Bürgermeisters Danny Rodewald und des Stadtpräsidenten Ralf Schwarz die Wehr der Patenstadt Norden. Im August lud die Wehr zum ersten Ueckersommer am Was-
Wehrführer Marco Freuer wurde bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung zum Gemeindewehrführer befördert. Fotos: DK/RP
Die Kameraden Jürgen Templin und Sebastian Kube wurden zum Hauptbrandmeister befördert.
Anlässlich des 50. Dienstjubiläums konnte Manfred Graiczarek Glückwünsche entgegennehmen.
serwanderrastplatz ein und konnte mehr als 100 Besucher verzeichnen. Einen Monat später startete die große Stickeraktion mit dem REWE-Markt Pasewalk. Während des Aktionszeitraumes wurden 365 Alben und mehr als 84.000 Sticker verkauft. So konnten für die Pasewalker Jugendwehr und die Jugendwehren des Amtes UeckerRandow-Tal 4.039,00 Euro generiert werden. Marco Freuer bedankte sich bei allen Unterstützern dieser beispielhaften Akti-
on. Bestandteil der 30. Leistungsschau im September des vergangenen Jahres war auch das traditionelle Seifenkistenrennen, bei dem die Pasewalker Jugendfeuerwehr die schnellste Zeit erzielen konnte und somit der Gewinner des 16. Pasewalker Seifenkistenrennens war. Wie sehr sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Pasewalker Wehr identifizieren, zeigt auch Pfandbon Aktion des Supermarktes „Kaufland“. Seit dem 07.06.2020 können die Kunden
PASEWALKER NACHRICHTEN den Pfandbon für die Jugendarbeit der Pasewalker Feuerwehr spenden. Bisher sind so immerhin 3.770,47 € gespendet worden. „Wir danken allen Spendern des Pfandbons und der Marktleiterin Frau Hollenbach“, so Marco Freuer. Was wäre eine Jahreshauptversammlung ohne Ehrungen verdienstvoller Kameradinnen und Kameraden? Mitglieder der Jugendfeuerwehr freuten sich, als sie endlich ihre Mitgliedsausweise in den Händen halten konnten. Außerdem wurde Judith Gebert von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst übernommen und im Laufe des Abends zur Feuerwehrfrau befördert, wie auch die Kameradin Sophie Lang. Tim-Robert Kramber und Steven Rasemann wurden zum Feuerwehrmann befördert. Zur Oberfeuerwehrfrau wurden die Kameradinnen Emy Freuer und Daria Krysinska befördert. Ab sofort tragen die Kameraden Noel Rebenstock, Peter Kesselring und Dennis Plank die Titel Oberfeuerwehrmann. Die Kameraden Max Hessel, Sebastian Löschke und Julian Rohwer erhielten ihre Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann. Der Kamerad Tom Freuer freute sich über die Beförderung zum Löschmeister. Die langjährigen Mitglieder des Wehrvorstandes und stellvertretende Wehrführer Sebastian Kube und Jürgen Templin wurden zum Hauptbrandmeister befördert. Wehrführer Marco Freuer wurde zum Gemeindebrandmeister ernannt. Die Jahreshauptversammlung ist auch immer wieder die beste Gelegenheit, langjährige Mitglieder zu ehren. So konnten in diesem Jahr die Hauptfeuerwehrmänner Daniel-Jerry Freuer und Sebastian Löschke ihr zehnjähriges Dienstjubiläum feiern, ebenso wie Oberfeuerwehrmann Markus Hantke. Bereits seit 25 Jahren sind die Löschmeister Andreas Hahne und Mayk Glöde Mitglied der Feuerwehr. Anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums ehrte Bürgermeister Danny Rodewald den Hauptlöschmeister Manfred Graiczarek. Die Kameradinnen und Kameraden sowie Gäste spendeten viel Beifall für die Befördeten und die damit verbundene Anerkennung und Wertschätzung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Der Abend klang bei vielen interessanten Gesprächen aus.
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Wehrführer Marco Freuer legte den Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022 ab und ging detailliert auf das anspruchsvolle Jahr ein.
Der Pasewalker Feuerwehrnachwuchs erhielt seine Mitgliedsausweise.
Auch Stadtvertreter wie Michael Busch und der Stadtpräsident Ralf Schwarz ließen es sich nicht nehmen, bei der Jahreshauptversammlung der Pasewalker Feuerwehr mit dabei zu sein.
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WIRTSCHAFT Neue Tagespflege in Stettiner Straße (PN/DS). Mit der Eröffnung der „Tagespflege Am Stettiner Tor“ in der Stettiner Straße 21 in Pasewalk erweiterte die Gemeinnützige Wohn- und Werkstätten GmbH ihr Angebot. Hier sind nicht nur Menschen, die über einen Pflegegrad verfügen, herzlich willkommen, sondern auch vor allem ehemalige Mitarbeiter der Werkstätten. Sie benötigen nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess in den Werkstätten der GWW weiterhin ein Angebot für die Strukturierung ihres Tagesablaufes sowie besondere Pflege und Aufmerksamkeit. 25 Klienten können das Angebot nutzen und werden derzeit von fünf Mitarbeiter*innen unter der Leitung der Pflegedienstleiterin Anja Dachner umsorgt. „Ein besonderer Schwerpunkt unseres Angebotes liegt auf der Betreuung mit inklusivem Ansatz“, so die Fachbereichsleiterin Pflege Linda Telzerow. Die Tagespflege verfügt über ca. 340 Quadratmeter. Neben vier Räumen, deren Gestaltung und Einrichtung eng mit den vier Jahreszeiten verbunden ist, bieten die Therapieküche und die Erlebniswerkstatt besondere Möglichkeiten, den Tag abwechslungsreich und interessant zu gestalten. In der Therapieküche besteht die Möglichkeit, das Kochfeld abzusenken, sodass auch Rollstuhlfahrer sich mit einbringen können. „Mitschnippeln beim Kochen ist unbedingt erwünscht“, so die Pflegedienstleiterin Anja Dachner. In der Erlebniswerkstatt kann die pädagogische Fachkraft der „Tagespflege Am Stettiner Tor“ Maurice Telzerow ganz individuell auf die Bedürfnisse der Klienten eingehen. Der große Gemeinschaftsraum kann für Beschäftigung völlig unterschiedlicher Art genutzt werden. Für den Sommer ist noch die Fertigstellung des barrierefreien Außenbereichs geplant. Dann können viele gemeinsame Aktivitäten ins Freie verlagert werden. Über einen Fahrdienst ist die Abholung am Morgen sowie das nach hause bringen am Nachmittag möglich. Alle Informationen diesbezüglich und zu den Möglichkeiten, die die Tagespflege bietet, erhalten Interessenten bei Pflegedienstleiterin Anja Dachner. Von dem gelungenen Konzept der neuen Tagespflege konnte sich neben vielen Gästen beim Tag der offenen Tür am 24.02.23 auch Bürgermeister Danny Rodewald überzeugen. Er hatte nicht nur Blumen und kleine Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter*innen mitgebracht, sondern auch für die Klienten mehrere Ge-
Die Gäste des Tages der offenen Tür konnten sich beim Rundgang durch die Einrichtung vom Konzept überzeugen. Fotos: D. Schmidt
Blumen und Geschenke gab es vom Bürgermeister Danny Rodewald.
Diese fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich liebevoll um die Klienten der Tagespflege.
sellschaftsspiele, wie das Brettspiel, das im Rahmen des Interregprogramms für die Städte Pasewalk, Police und Pelczyce entstand und die umfangreichen bauli-
chen Veränderungen im Stadtbild der drei Städte zeigt. Danny Rodewald ist sich sicher, dass die Senioren beim Spielen viel Spaß haben werden.
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Die Fachbereichsleiterin für Pflege Linda Telzerow erläuterte den Gästen das Kon-
Der Geschäftsführer der Gemeinnützigen Werk- und Wohnstätten GmbH Martin
zept des Pflegebereiches bei der GWW.
Kühl begrüßte die Gäste.
16. BerufsAusbildungsMesse (BAM) in Pasewalk (PN/DW). Wie bereits in den vergangenen Jahren möchte die Stadt Pasewalk gemeinsam mit den Unternehmen und Institutionen wieder Berufe zum „Anfassen“ präsentieren und somit interessierten Schülern, Eltern und jungen Leuten die Möglichkeit geben, sich ausführlich zu informieren und ihre berufliche Zukunft selbst zu gestalten. Datum: Samstag, 21. Oktober 2023 Uhrzeit: 10:00 bis 13:00 Uhr Ort: Kulturforum „Historisches U“ An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
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Blick in das neue Birkenstock-Werk (PN/DS). Sie erstrahlen schon von Weitem: die neue Betriebsstätte von TOP-Regal und gleich daneben die Baustelle für das neue Werk von Birkenstock, einem der größten deutschen Schuhproduzenten, im Industriepark Berlin-Szczecin. Doch wie gigantisch die nur Produktionsstätte tatsächlich ist, davon konnten sich am Montag, dem 6. März 2023, Vertreter aus Politik und Wirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommerns sowie Pasewalks Bürgermeister Danny Rodewald und Bauamtsleiter Marko Schmidt überzeugen. Birkenstock investiert in das neue Werk in Pasewalk 120 Millionen Euro. Mittelfristig werden rund 1000 neue Arbeitsplätze am neuen Standort geschaffen. Seit der Grundsteinlegung im August des vergangenen Jahres hat sich einiges getan. Der
Bürgermeister Danny Rodewald nutzte die Gelegenheit zu vielen Gesprächen mit den Teilnehmern der Führung, wie hier mit dem Leiter des Bereiches Unternehmenskommunikation bei Birkenstock Jochen Gutzy.
Nr. 03/2023 Bau liegt voll im Zeitplan, die Außenhülle steht, die Böden für die Produktionshallen, den Service- und Logistikbereich sind bereits fertiggestellt. Der Ausbau der Büround Aufenthaltsräume sowie der Kantine für die Mitarbeiter soll ab Juli erfolgen. Marc Jensen, Technischer Direktor bei Birkenstock, führte die geladenen Gäste durch die Hallen und erläuterte, was demnächst in Pasewalk produziert wird. „Der Innenausbau startet in den nächsten Tagen und schon im April werden die ersten Produktionsmaschinen aufgebaut“, so der Blick in die nächsten Wochen von Marc Jensen. Allein die Logistikhalle mit 10.000 Quadratmetern, Herzstück für Warenein- und -ausgang, lässt nur erahnen, in welchen Dimensionen hier die Produktion ab dem 3. Quartal starten wird. In Pasewalk werden dann die Modelle Super Birki, Adventure und Fußbett sowie alle EVAModelle der beliebten deutschen Marke hergestellt. Marc Jensen dankte den vielen Unterstützern für das Projekt aus Politik und Verwaltung und hob die gute Zusammenarbeit mit dem Pasewalker Rathaus hervor. Noch im März soll in der Pasewalker Innenstadt ein Bürgerbüro eröffnet werden. Es wird Anlaufstelle für die Menschen der Region, die sich für einen Job in dem neuen Werk interessieren. Die ersten mehr als 30 Stellen sind bereits besetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit in der Einarbeitung in anderen Werken des Herstellers. In seinem Grußwort bezeichnete der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Reinhard Meyer als wichtiges Projekt des Landes, vor allem aber für den Standort Pasewalk. „Die Grundidee der Metropolregion Stettin wird durch diese Investition wahr“, ist sich der Minister sicher. „Die Landesregierung unternimmt viel, um die Infrastruktur für derartige Projekte zu fördern“, so sein Versprechen.
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Bauamtsleiter Marko Schmidt tauschte sich vor Ort mit den Verantwortlichen zu den nächsten Schritten beim Innenausbau aus. Fotos: D. Schmidt
Das „Haus am See“ aus Löcknitz hatte für die Teilnehmer der Führung durch das neue Werk ein Büffet hergerichtet.
Nach der Begrüßung erläuterte Birkenstocks Technischer Direktor Marc Jensen (li.) Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und dem Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß das Bauvorhaben.
Beim Rundgang konnten die Teilnehmer detailliert erfahren, welche Produkte hier am Standort ab September gefertigt werden.
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FIRMENJUBILÄEN Glückwunsch den Firmenjubilaren Firmenjubiläum 20 Jahre Shell Tankstelle Jana Rossow (PN/CG). Seit 20 Jahren leitet Jana Rossow die Shell Tankstelle an der B109 in Pasewalk. Bürgermeister Danny Rodewald gratulierte herzlich zum Jubiläum. Foto: Stadt Pasewalk
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CITYMANAGEMENT/WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG Valentinskonzert im Café Luna ein voller Erfolg (PN/CG). Bunte Ballons in Herzform und stimmungsvolle Geigenklänge wiesen am Valentinstag den Weg ins Café Luna in der Prenzlauer Straße 4. Dort fand am 14. Februar 2023 ein romantischer Nachmittag für Verliebte und Nicht-Verliebte bei Kaffee, Kuchen, Livemusik und vorgetragenen Liebesgeschichten statt. Der Verein Pasewalk aktiv e. V., der das Konzert organisiert hat, bedankt sich für die Förderung aus dem Verfügungsfonds Citymanagement, durch die die Veranstaltung überhaupt erst möglich wurde. Zahlreiche Gäste waren gekommen, um das Angebot in der Innenstadt wahrzunehmen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Jeder Gast erhielt außerdem ein kleines Geschenk in Form von Backfiguren. Die Veranstalter zeigten sich zufrieden und freuten sich, dass so viele Gäste erschienen waren. Das Valentinskonzert war die zweite Aktion, die aus dem neu gegründeten Verfügungsfonds finanziert wurde und an die Valentins-Aktion in der Innenstadt anknüpfen sollte. Der Verfügungsfonds
Bild: Zahlreiche Gäste lauschten den Liebesgeschichten, die Manuela Ammon Verein Pasewalk e. V. vorlas. Foto: M. Ammon
besteht aus den sechs Mitgliedern: die Stadtwerke Pasewalk, die Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Frau Dr. Bahr vom Ambulanten Herz-Kreislauf-Zentrum Pasewalk sowie die Regionaldirektion der Mecklenburgischen Versicherung Sven Scheele, die Asklepios Klinik Pasewalk sowie die Stadt Pasewalk.
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Wir lieben Pasewalk! (PN/CG). Große Plakate am Infostern auf dem Pasewalker Marktplatz verrieten es Anfang Februar: Die Valentins-Aktion in der Innenstadt unter dem Titel „Wir lieben Pasewalk“ war gestartet. Vom 1. bis zum 28. Februar 2023 konnten die Kundinnen und Kunden mittels Bonuskarten Stempelherzen sammeln. Pro zehn Euro Einkaufswert gab es ein Bonusherz auf die Karte. Wer zehn Stempel gesammelt hatte, konnte sich im Kundencenter der Stadtwerke einen Citygutschein im Wert von zehn Euro abholen. Zudem gab es die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel für ein Candle-Light-Dinner im Hotel am Park teilzunehmen. Rund 40 Geschäfte in der Innenstadt machten bei der Aktion mit. Viele von ihnen begrüßten die Aktion und freuten sich, dass dadurch Aufmerksamkeit auf die kleinen Innenstadthändler gelenkt wurde. Auch die KundInnen nahmen die Aktion überwiegend positiv an. In den 28 Tagen wurden insgesamt fleißig Stempelherzen gesammelt und zahlreiche Citygutscheine eingelöst. Ein Dank gilt an dieser Stelle den vielen Innenstadt-Akteuren fürs Mitmachen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kundencenters der Stadtwerke Pasewalk, ohne die eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung der Aktion nicht möglich gewesen wäre. Vielen Dank auch an das Hotel am Park für das Sponsern des Candle-Light-
Wir lieben Pasewalk! – So verkündete der Infostern am Markt die Valentinsaktion in der Innenstadt. Foto: Stadt Pasewalk
Dinners. Zudem möchte sich das Citymanagement auch bei den Beiratsmitgliedern des Verfügungsfonds, durch den die Aktion finanziert wurde, bedanken: den Stadtwerken Pasewalk, der Wohnungsbaugesellschaft Pasewalk GmbH, Frau Dr. Bahr vom Ambulanten Herz-Kreislauf-Zentrum Pasewalk sowie der Regionaldirektion der
Mecklenburgischen Versicherung Sven Scheele, der Asklepios Klinik Pasewalk und der Stadt Pasewalk. Es ist geplant – bei entsprechender Finanzierungsmöglichkeit – die Aktion auch im Jahr 2024 wieder durchzuführen.
City-Newsletter: Anmeldung zum Unternehmer-Newsletter der Stadt Pasewalk (PN/CG). Einmal monatlich gibt es einen Unternehmer-Newsletter der Stadt Pasewalk mit Infos zu Wirtschaft und Kultur. Die Anmeldung erfolgt bei Citymanagerin Claudia Große Tel.: 03973 251–105 E.Mail: claudia.grosse@pasewalk.de
Foto: Stadt Pasewalk
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Kommunen der offenen Gesellschaft (PN/CG). Dortmund, Bramsche, MarzahnHellersdorf, Görlitz und Pasewalk. Was diese fünf Kommunen gemeinsam haben? Sie alle wurden in einem Bewerbungsverfahren für einen kostenlosen Beteiligungsprozess ausgewählt. 17 Städte haben sich deutschlandweit beworben und Pasewalk ist eine der fünf Kommunen, die ein kostenloses Bürgerbeteiligungsformat durch die Initiative Offene Gesellschaft e. V. erhält. Ein Jahr lang wird die Stadt Pasewalk als kleinste Kommune von der Initiative begleitet. Gemeinsam mit der Stadt Pasewalk und ihren BewohnerInnen wird eine relevante Fragestellung für Pasewalk erarbeitet, anhand derer die Beteiligungsformate ausgewählt und durchgeführt werden. Das Programm wird gefördert durch die Robert Bosch Stiftung, die Gemeinnützige Hertie-Stiftung und die Deutsche Postcode Lotterie, für die Stadt Pasewalk entstehen keine Kosten. Im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. September 2023 werden insgesamt bis zu drei Beteiligungsmethoden durchgeführt.
Foto: Stadt Pasewalk
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ALT & JUNG Fasching bei den Klinikzwergen (PN/PM). Hellau aus Pasewalk. Hier tobten die Mini-Narren über den Flur und hatten riesen Spaß. Die Klinikzwerge feierten Fasching und das bunte Treiben zog sich durch alle Räume. Musik an, Papierschlangen flogen und der Laufsteg war gut besucht. Ein riesen Spaß für groß und klein. Fotos: ZVG
Senior*innen – die neuen BeWegDichRouten-Models an der Forstsamendarre Jatznick ( P N / D r. C B ) . Für die in Vo r b e r e i t u n g befindlichen neuen BeWegDichRouten an der Forstsamendarre Jatznick wollen die Mediziner der Ärztlichen Fortbildung und Kommunikation FoKo und die Förster des Forstamtes Rothemühl gern eine spezielle Seniorenrunde einrichten. Für die Übungsfotos wurden ältere Damen und Herren gesucht und der Seniorenund Behindertenbeirat der Stadt Pasewalk hat 14 Models organisiert. Die älteste TopModelmama war 90 Jahre (!) und nahm gemeinsam mit Ihrer über siebzigjährigen Tochter die Fotosession auf der Strecke in Angriff. Je Oller, umso doller und alles mit viel Spaß! Über 20 Übungen wurden fotografiert und die gesamte Strecke ausdauermäßig vermessen. Nach der Anstrengung wurden die Teilnehmer von den Förstern zum Kaffee & Kuchen geladen und die Leiterin der Samendarre Jatznick, Frau Bärbel Neumann, hat einen interessanten Vortrag über die Historie und die Arbeitsweise der Darre gehalten. Es gab viel Beifall und sie musste danach noch viele Fragen zur Forstwirtschaft beantworten. Dr. Christine Bahr hat sich bei allen Seniorinnen und Senioren für ihre Teilnahme bedankt und die Bedeutung von regelmäßiger Bewegung zur Vorbeugung von Krankheiten, wie z. B. Herzschwäche, Krebs, Diabetes oder Demenz hervorgehoben. Ein besonderer Dank ging stellvertretend für den ganzen Vorstand an Karola Kapitzke, der Leiterin des Senioren- und Behindertenbeirates, denn Schwester Karola konnte mit ihren Mitstreiterinnen neben den oftmals aktiveren Frauen auch Männer organisieren, was nicht immer
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leicht ist! Das Feedback der älteren Damen und Herren war sehr gut und nach 4 inhaltsreichen Stunden ging es am Freitagabend fröhlich mit den freundlichen Fahrern der Kleinbusse vom Fahrdienst Penkun zurück nach Pasewalk. Fotos: ZVG
Jugendbeteiligung fördern? JA!!! (PN/PM). Demokratie braucht Beteiligung und Engagement, sie muss gelernt und gelebt werden – und das beginnt bei Kindern und Jugendlichen! Damit sie lebhaft und zukunftsfähig bleibt, müssen junge Menschen wirksame Chancen auf Beteiligung erlangen und auf vielfältige Weise ihr Engagement ausdrücken können. Jugendbeteiligung bedeutet, dass alle jungen Menschen die Möglichkeit haben, Gesellschaft nach ihren Vorstellungen mitzugestalten: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Mitbestimmung in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld! Zu den Gelingensbedingungen forscht derzeit eine vom Landtag eingesetzte EnquêteKommission: „Jung sein in MecklenburgVorpommern“. Seit Januar 2022 folgt sie dem Auftrag des Landtages, Handlungsempfehlungen für die Landespolitik zur Beseitigung von Defiziten und zur Schaffung attraktiver Perspektiven für junge Menschen im Land zu formulieren. Dazu werden Rahmenbedingungen und Lebenslagen von jungen Menschen in MV untersucht, um schließlich konkrete Ziele und Maßnahmen für politisch Handelnde abzuleiten. Die Arbeit wird von Initiativen der Kinder- und Jugendbeteiligung aktiv begleitet, die Ergebnisse gehen in die Beratungen der Kommission ein. Die Vision ist eine Gesellschaft, in der sich junge Menschen aktiv und selbstbestimmt am gesellschaftlichen und politischen Leben beteiligen können. Doch wie kann solch eine Kinder- und Jugendbeteiligung gelingen? Die lokale Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! lädt ein zu einer kostenfreien Workshopreihe, die sich an Fachleute aus der Jugendarbeit richtet, die in und um Pasewalk Jugendprojekte realisieren (möchten). Im Austausch und unter Einbeziehung von Fachleuten wird praxisnah Fachwissen vermittelt über Methoden, wie Mitbestimmung von jungen Menschen glücken kann. Willkommen sind alle, die sich in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen qualifizieren möchten. Termine, jeweils 09:00 – 15:00 Uhr: 25.04., 15.06., 14.09. und 30.11.2023 Information und Anmeldung unter: demokratie-leben@broellin.de
Foto: ZVG
„Misch Dich ein“ Woche gegen Rassismus 20.03. – 02.04.2023 Vom 20. März bis 2. April findet die internationale Woche gegen Rassismus mit dem Motto „Misch Dich ein“ statt. All jene, die sich für Vielfalt und gegen Vorurteile einsetzen und in diesem Zeitraum eine Veranstaltung planen, können sich in der Koordinierungs- und Fachstelle melden. Wir unterstützen die Vorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten. Auch ist im Rahmen der Aktionswoche eine Lesung mit Gesprächsrunde geplant. Dafür werden Geschichten gesucht von Menschen, die sich in Pasewalk damals und auch heute angesiedelt haben. Von der Willkommenskultur zur Integration Zu interkulturellen Cafégesprächen lädt das ehrenamtlich engagierte Team des BürgerInnencafés Luna in die Prenzlauer Straße 4 in Pasewalk ein. Jeden Freitag von 15:00 – 16:00 Uhr treffen sich hier Einheimische und Zugezogene und öffnen den Raum für Begegnung. Fehlende Kenntnisse über Kultur und Sprache erschweren oftmals die Integration. Mit Sprech- und Sprachtrainings und durch den Austausch von kulturellen Hintergründen soll hier Abhilfe geschaffen werden. Alle, die Lust haben, bei diesen Treffen dabei zu sein, sind herzlich eingeladen. Unterstützt werden diese Projekte durch
das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Stadt Pasewalk mit dem Amt Uecker-RandowTal stehen Mittel zur Verfügung, mit denen Projekte finanziert werden können, die Demokratie fördern und Vielfalt gestalten. Die regionale Koordinierungs- und Fachstelle der „Partnerschaft für Demokratie“ berät zur Antragstellung und Durchführung von Projektvorhaben. Lokale Koordinierungs- und Fachstelle Demokratie leben! c/o schloss bröllin e. V., Tel. 039747 5650 22, E-Mail: demokratieleben@broellin.de. 17309 Fahrenwalde, OT Bröllin 3. Weitere Informationen unter: www.demokratieleben-fuerpw.de
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KULTUR- & SPORTTERMINE Veranstaltungen im April 2023 und Kontakte 03.04. 04.04. 05.04. 06.04. 14.04. 17.04. 18.04. 19.04. 20.04. 21.04. 24.04. 25.04. 26.04. 27.04. 28.04. 29.04.
Klub der Volkssolidarität Am Markt 8, Tel.: 444159 14:00 Uhr Chorprobe 13:00 Uhr Treff der Romméspieler Geburtstag eines Mitgliedes 14:00 Uhr Treff der Sportgruppe Oststadt 14:00 Uhr Geburtstag eines Mitgliedes 13:00 Uhr Kaffeenachmittag der OG Mitte mit Überraschung Hilfe bei Einkäufen 13:00 Uhr Spielnachmittag 14:00 Uhr Chorprobe 09:00 Uhr Treff der Tanzgruppe 14:00 Uhr Bingo 13:00 Uhr Frühlingssingen mit dem Chor 13:00 Uhr Bingo 13:00 Uhr Treff der Romméspieler Hilfe bei Einkäufen 13:00 Uhr Treff der Brettspieler 14:00 Uhr Chorprobe 09:00 Uhr Treff der Tanzgruppe 14:00 Uhr Bingo 13:00 Uhr Spielnachmittag 10:00 Uhr Seniorenfrühstück mit Anmeldung Hilfe bei Einkäufen Vermietung Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe Vorpommern-Greifswald Tel.: 2007513, An der Festwiese 38 Mo 09–12 Uhr, Do 13–17 Uhr kiss-vg@volkssolidaritaet.de
Arbeitslosenverband/Arbeitslosentreff Tel.: 443504, An der Festwiese 24 An der Festwiese 24 05.04. Osterspaziergang wird erwartet 28.04. Vorbereitung Familienvolksfest 01.05. Familienvolksfest Scheringer Straße 6 04.04. Handarbeitsnachmittag 05.04. Osterspaziergang mit Radlergruppe 05.04. Der Lenz ist in der Kleiderkammer. 18.04. Handarbeitsnachmittag 27.04. Buchlesung mit Frau Krause Schuldner- & Verbraucherinsolvenzberatung Mo.–Fr. 08:00–16:00 Uhr Kleiderkammer Mo.–Fr. 09:00–15:00 Uhr Möbelbörse Mo.–Do. 08:00–15:00 Uhr u. Fr. 08:00–14:00 Uhr Pasewalker Tafel Mo.–Fr. 12:00–14:00 Uhr Suppenküche Mo.–Fr. 11:00–12:30 Uhr Lesestube Di.-Mi. 08:00–15:00 Uhr
03.04. 04.04. 05.04. 10.04. 11.04. 12.04. 14.04. 17.04. 17.04. 18.04. 18.04. 19.04. 21.04. 22.04. 24.04.
Arbeiterwohlfahrt/Familienzentrum Am Schlachthof 4, Tel.: 210033 09:30 Uhr Beratungsangebote für Eltern 13:00 Uhr Brushen 14:00 Uhr Treff der Handarbeitsgruppe 15:00 Uhr Elterncafé 10:00 Uhr Seniorensport 14:00 Uhr Spielnachmittag 14:00 Uhr Treff der Handarbeitsgruppe 10:00 Uhr Seniorensport 16:00 Uhr Hilfestellung zur Bearbeitung von Anträgen 12:00 Uhr Beratungsangebote für Eltern 09:30 Uhr Beratungsangebote für Eltern 14:00 Uhr Spielnachmittag 14:00 Uhr Treff der Handarbeitsgruppe 15:00 Uhr Elterncafé Tagesfahrt nach Swinemünde 12:00 Uhr Beratungsangebote für Eltern 10:00 Uhr Frühlingsfest für Familien 09:30 Uhr Beratungsangebote für Eltern 14:00 Uhr Kegeln
25.04. 26.04. 28.04.
14:00 Uhr 15:00 Uhr 10:00 Uhr 12:00 Uhr
Treff der Handarbeitsgruppe Elterncafé Seniorensport Beratungsangebote für Eltern
Blaues Kreuz Selbsthilfegruppe für Suchtkranke, Angehörige und Interessierte, Haußmannstraße 12, Treffen in Pasewalk in jeder geraden Kalenderwoche montags 19:00 Uhr Behindertenverband Pasewalk e. V. Gemeindewiesenweg 40, Tel.: 3197882 Sprechzeiten: Di 09:00–12:00 Uhr, Do 14:00–16:00 Uhr oder nach Vereinbarung Brückenbauer e. V. Träger offener Arbeit für Menschen mit Behinderungen, Neuer Markt 24, Tel.: 2296768 Sozialverband VDK MV e. V. Tel.: 0395 5443459 Sprechstunde jeden 3. Dienstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Arbeitslosenverband, Scheringer Str. 6 in Pasewalk Stadtbibliothek Grünstraße 59, Tel.: 20940 Öffnungszeiten: Mo./Fr. 13:00–17:00 Uhr, Di./Do. 10:00–12:00 Uhr und 13:00–18 Uhr, Mi. geschlossen Stadtinformation Am Markt 12 Tel.: 251 232 Öffnungszeiten: Mo./Fr. 09:00–12:00 Uhr, Di. 09:00–12:00 Uhr und 14:00–18 Uhr, Mi. geschlossen, Do. 09:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr Museum der Stadt Pasewalk Künstlergedenkstätte „Paul Holz“ Prenzlauer Str. 23 a, Tel.: 433182 + 251–233 Öffnungszeiten: Mo–Fr 10–13 Uhr und 14–16 Uhr So 14–18 Uhr, Mo/Sa geschlossen Stadtführungen nach Vereinbarung Feuerwehrmuseum Pasewalk Torgelower Straße 33, Tel.: 432537 Öffnungszeiten (April – Oktober): sonntags: 14:00–18:00 Uhr Evangelische Kirchengemeinde Pasewalk mit Dargitz und Stolzenburg Große Kirchenstraße 8 Öffnungszeiten St. Marien: Mo.–Fr. 14:00–16:00 Uhr Pfarrbüro Tel.: 213602, Pfarramt Tel.: 441159 Veranstaltungen in St. Marien 30.03. 14:00 Uhr 55plus 02.04. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 03.04. 19:00 Uhr Gesprächskreis 06.04. 18:00 Uhr Tischabendmahl 07.04. 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl 09.04. 06:20 Uhr Andacht zum Sonnenaufgang auf dem Friedhof 10:00 Uhr Gottesdienst 10.04. 10:00 Uhr Andacht mit anschließendem Osterfrühstück 14.04. 15:00 Uhr Gottesdienst im CURA-Seniorencentrum 16.04. 10:00 Uhr Gottesdienst 17.04. 19:00 Uhr Gesprächskreis 19.04. 14:30 Uhr Seniorenstunde 23.04. 10:00 Uhr Gottesdienst 24.04. 19:30 Uhr Frauenkreis 27.04. 14:00 Uhr 55plus 29.04. 10:00 Uhr Stadtringfest im Pfarrgarten 30.04. 10:00 Uhr Gottesdienst
Veranstaltungen in Dargitz: 07.04. 14:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Veranstaltungen in Stolzenburg: 07.04. 15:30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Christenlehre: dienstags und mittwochs 14:00 Uhr – 15:00 Uhr und 15:30 Uhr – 16:30 Uhr in St. Marien Kidsclub: montags 14:30 Uhr – 15:30 Uhr für alle Kinder von 6 bis 12 Jahren in der Friedenskirche Kinderchor: dienstags 14:30 Uhr von der 1. bis zur 3. Klasse in St. Marien Jugendchor: donnerstags ab 14:30 Uhr von der 4. Klasse in Kantorei, donnerstags 19:00 Uhr in St. Marien Posaunenchor: mittwochs 18:15 Uhr in Zerrenthin
Katholische Kirchengemeinde Mühlenstraße 17, Tel.: 216606 Wochentagsgottesdienste immer: donnerstags 09:00 Uhr, Viereck freitags 09:00 Uhr, Pasewalk Gottesdienst in Pasewalk: sonntags 10:00 Uhr Gottesdienste in Viereck: samstags 17:00 Uhr Veranstaltungen in Pasewalk und Viereck: 01.04. 09:00 Uhr Kolping Pasewalk 01.04. 15:00 Uhr Osterwerkstatt/Ort wird noch bekanntgegeben 20.04. 19:00 Uhr Katholischer Stammtisch/Restaurant Marathon Pasewalk Neuapostolische Kirche Gartenstraße/Am Turm „Kiek in de Mark“ Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:30 Uhr Evangelische Freikirche Christliches Glaubenszentrum Pasewalk Grabenstraße 38 Gottesdienste: sonntags 09:30 Uhr und mittwochs 19:00 Uhr St. Georg und St. Spiritus Am St. Spiritus 11, Tel.: 20400 und 204042 donnerstags, 09:00 Uhr evangelischer Gottesdienst im Andachtsraum Caritas Pasewalk Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung: Haußmannstr. 12, Tel.: 204462 Tagesstätte für alkoholkranke Menschen: Karl-Marx-Straße 10, Tel.: 210222 Holzhof der Caritas: Kirchenförsterei 4, Tel.: 216358 Beschäftigungsprojekte: Bahnhofstraße 29, Tel.: 436703 Ambulanter Hospizdienst Uecker-Randow e. V. Prenzlauer Chaussee 30, Tel.: 228777 www.hospizdienst-uer.de kontakt@hospizdienst-uer.de
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DRK Ortsverein Pasewalk Uecker-Randow-Tal O.-Picht-Straße 61, Tel.: 03973 4384-0
Blutspendetermine
im DRK-Hort „Pantoffelparadies“ 27.03.2023 15:30 Uhr 21.04.2023 15:00 Uhr Schwangerschaftsberatungsstelle DRK Pasewalk Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 433066
Eltern-Kind-Zentrum – DRK Baustraße 73 (Hort „Pantoffelparadies“) Tel.: 015127100853 Facebook: Eltern Kind Zentrum – DRK in Pasewalk Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt – DRK Oskar-Picht-Str. 1, Tel.: 2049975 o. 0170 8786848 Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Feldstr. 5, Tel.: 229920 Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 Tel.: 03834 8760 2512 Pflegeberater/in Tel.: 03834 8760 2513 Sozialberater/in
PASEWALKER NACHRICHTEN Schiedsstelle Pasewalk Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85 schriftlich an o. g. Adresse. Die Post wird ungeöffnet an die Schiedspersonen weitergeleitet. Die jeweilige Schiedsperson setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Lebenshilfe Speicherstr. 4, Tel.: 2299800 Jugendtelefon Das kostenlose Kinder- und Jugendtelefon ist in M-V unter 0800 1110333 zu erreichen. Änderungen vorbehalten!
Der Urlaubskatalog „Stettiner Haff“ ist in Arbeit (PN/PM). Der neue Urlaubskatalog für 2024/25 wird zurzeit von den Touristikern auf den Weg gebracht. Die Touristiker erstellen auch für 2024/25 einen Urlaubskatalog, der auf vielen Messen präsentiert und auf Anfrage verschickt wird. Vermieter und touristische Dienstleister haben die Möglichkeit, in den Katalog aufgenommen zu werden. Interessenten wenden sich bitte an die Tourist-Information Ueckermünde, Tel. 039771 28484 oder info@ueckermuende.de.
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WIR GRATULIEREN Wir gratulieren den Jubilaren des Monats April 2023 zum Geburtstag und wünschen Ihnen für das neue Lebensjahr Gesundheit und viel Freude Gemeinde Jatznick Zum 95. Geburtstag Herrn Walter Blümke Zum 85. Geburtstag Herrn Udo Kussmaul Zum 80. Geburtstag Frau Renate Stebner Zum 70. Geburtstag Herrn Norbert Fischer Herrn Reinhard Freuer Frau Margitta Stranzke Herrn Günter Chrobok Gemeinde Koblentz Zum 75. Geburtstag Frau Rikarda Freyer Zum 70. Geburtstag Herrn Wolfgang Döbler
Gemeinde Krugsdorf Zum 95. Geburtstag Frau Rita Brandt Zum 70. Geburtstag Frau Liane Voltz Gemeinde Polzow Zum 85. Geburtstag Herrn Klaus Pfeiffer
Gemeinde Viereck Zum 70. Geburtstag Herrn Ulrich Schubbert Gemeinde Zerrenthin Zum 70. Geburtstag Herrn Wilfried Wendlandt
Gemeinde Rollwitz Zum 80. Geburtstag Herrn Winfried Loock Zum 75. Geburtstag Herrn Heinz Lupprian Herrn Siegfried Schulz Gemeinde Schönwalde Zum 70. Geburtstag Frau Elfriede Manske
pixabay
Aufgrund des Bundesmeldegesetzes § 50 Abs. 5 möchten wir darauf hinweisen, dass Bürger, die mit der Veröffentlichung ihres Geburtstages nicht einverstanden sind, Widerspruch im Meldeamt des Amtes Uecker-Randow-Tal einlegen müssen. panthermedia_AntonMatyukha1
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN – Öffentliche Bekanntmachungen Anfang! – Bekanntmachung der Gemeinde Zerrenthin über den Beschluss der Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Zerrenthin Die Gemeindevertretung Zerrenthin hat in ihrer Sitzung am 01.02.2023 die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Zerrenthin beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Mit der Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Zerrenthin wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des Flurstückes 77, Flur 6, Gemarkung Zerrenthin geschaffen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,1 ha und umfasst eine Teilfläche des v. g. Flurstückes. Umgrenzt wird der Geltungsbereich im Nordwesten durch die Feldstraße (Flurstück 66), im Nordosten durch den Pfarrgarten (Flurstück 78), im Südwesten durch eine Pferdekoppel (Flurstück 77) und im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen (Feldstraße 3 c, Flurstück 75/4).
Nach § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss der Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Zerrenthin hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für das Amt Uecker-Randow-Tal tritt die Satzung über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Zerrenthin mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann in die Satzung einschließlich der Begründung und die der Planung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen während der Öffnungszeiten montags 09:00 – 12:00 Uhr dienstags 09:00 – 12:00 Uhr u: 14:00 – 18:00 Uhr donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr u: 13:00 – 15:30 Uhr freitags 09:00 – 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau), 17309 Pasewalk einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB lautet wie folgt: „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.“ Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird, wird hingewiesen. Zerrenthin, den 06.02.2023
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Bekanntmachung der Gemeinde Rollwitz über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnen Feldstraße“ Die Gemeindevertretung Rollwitz hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 den Entwurf des B-Planes Nr. 4 „Wohnen Feldstraße“ gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Ziel der Bauleitplanung ist es, Baurecht für die Errichtung eines Wohngebäudes zu schaffen und langfristig eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Das ca. 0,37 ha große Plangebiet befindet sich nördlich der Feldstraße am westlichen Ortsrand von Rollwitz und umfasst das Flurstück 66/1 der Flur 101 in der Gemarkung Rollwitz. Die südwestliche Grenze des Geltungsbereiches bildet die Feldstraße, im Südosten grenzen Wohnbauflächen (Feldstraße 14 und 14 b) und im Norden Ackerflächen an den Geltungsbereich der Planung an.
montags dienstags mittwochs donnerstags freitags
08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 15:00 Uhr 13:00 Uhr – 18:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnen Feldstraße“ und dessen Begründung können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nach § 4a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind nach § 4a Abs. 4 BauGB auf der Internetseite der Stadt Pasewalk unter www.pasewalk.de/Bekanntmachungen/Bekanntmachungen 2023/B-Plan Nr. 4 „Wohnen Feldstraße“ der Gemeinde Rollwitz – Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingestellt und über das Bau- und Planungsportal MecklenburgVorpommern zugänglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Übersichtsplan, unmaßstäblich
Der Bebauungsplan wird nach § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Wohnen Feldstraße“ und der dazugehörigen Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.04.2023 – 12.05.2023 im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau) zu folgenden Zeiten
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Bekanntmachung der Gemeinde Krugsdorf über die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Krugsdorf Die Gemeindevertretung Krugsdorf hat in ihrer Sitzung am 23.06.2022 die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung Rothenburg. Das Flurstück 52, Flur 1, Gemarkung Rothenburg ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Krugsdorf als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitplatz ausgewiesen. Der Grundstückseigentümer hat die Nutzung als Reitplatz aufgegeben und möchte diese Fläche als Wohnbauland umnutzen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des Flurstückes zu schaffen, hat die Gemeinde Krugsdorf die Aufstellung der Ergänzungssatzung Rothenburg beschlossen. Die Ergänzungssatzung entspricht nicht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern und die Fläche des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung Rothenburg im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche darzustellen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst den ehemaligen Reitplatz Rothenburg und somit den gesamten Geltungsbereich der Ergänzungssatzung Rothenburg. Er befindet sich im westlichen Teil von Rothenburg, auf dem Flurstückes 52, Flur 1, Gemarkung Rothenburg. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an den Friedberger Weg, im Westen an den Papenbach, im Norden an einen Bachlauf mit der Flurstücknummer 51 und im Osten an die Hauptstraße.
Jedermann kann in die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung, in die zusammenfassende Erklärung und in die der Planung zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen während der Öffnungszeiten montags 09:00 – 12:00 Uhr dienstags 09:00 – 12:00 Uhr – 14:00 – 18:00 Uhr donnerstags 09:00 – 12:00 Uhr – 13:00 – 15:30 Uhr freitags 09:00 – 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Pasewalk, Haußmannstraße 85, im 2. Obergeschoss (Fachbereich Bau), 17309 Pasewalk einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden. Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB auf die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. § 215 Abs. 1 BauGB lautet wie folgt: „Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.“ Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird, wird hingewiesen.
Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 22.02.2023 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald (AZ 00223-23-40) mit einer Auflage erteilt. Die Auflage wurde erfüllt. Nach § 6 Abs. 5 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt für das Amt UeckerRandow-Tal tritt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Krugsdorf mit Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung in Kraft.
– Öffentliche Bekanntmachungen Ende! –
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Nr. 03/2023
GEMEINDEN Es war so weit, es war so weit – in Stolzenburg war Faschingszeit (AURT/PM). Am 21. Februar 2023 feierten die Kinder der Kita Pittiplatsch ihren Karneval. Ob groß oder klein, ohne Kostüm kam niemand herein. Geschmückt war der Raum und lud zum Feiern ein. Hier konnte jeder fröhlich sein. Zur Stärkung gab‘s reichlich und bunt verziert. Das Buffet war wirklich schön dekoriert. Beim Eistanz wurde es niemandem kalt und für die Polonaise fühlte sich keiner zu alt. Über Stühle und Bänke wurde gestiegen und durch einen Tunnel musste jeder kriechen. Mit Trommeln und Rasseln ging es die Dorfstraße lang, sodass das Fest zu Mittag sein Ende fand. Liebe Eltern, habt Dank für die leckeren Sachen, der Tag war so toll, es gab viel zu lachen. Die Kinder und Erzieher der Kita Pittiplatsch
Fotos: ZVG
Vier weitere Gemeinden für Projekte des Kulturlandbüros ausgewählt (AURT/PM). Der Frühling steht vor der Tür und mit ihm nehmen die Projekte des Kulturlandbüros in und für Uecker-Randow an Fahrt auf. 2023 werden in Altwarp und Lübs zwei Kulturlandschauen entwickelt und durchgeführt. Mit dem Format Kulturlandschau unterstützt das Kulturlandbüro Gemeinden dabei, Anlässe für Begegnungen im Ort zu schaffen und ihre kulturellen Schätze zu präsentieren. Thematisch geht es in Lübs um die Nutzung der ehemaligen Motormühle. Dazu werden Bürger*innen demnächst zu einer Ideenwerkstatt eingeladen. In Altwarp ist ein Theaterstück zur Ortsgeschichte geplant. Erste Aktionen sind in beiden Gemeinden für April geplant. Kunstschaffende aus der Region setzen Dorfresidenzen um. Im Januar hat die Lenkungsgruppe des Kulturlandbüros den Gemeinden Boock und Hintersee den Zuschlag für zwei wei-
tere Dorfresidenzen gegeben. Am 21. Februar wählte die Ortsjury in Boock Chris Strauss mit ihrem Projekt „Wir-Werk“ aus. Die Künstlerin aus Ueckermünde wird ab Mai für sechs Monate in der Gemeinde leben und arbeiten. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit bestehe darin, Menschen für ihre eigenen Fähigkeiten und Vorlieben zu sensibilisieren und zum eigenen Ausdruck und Handeln zu ermutigen, schreibt die Künstlerin in ihrer Bewerbung. In Hintersee arbeiten die Bewohner*innen in der Dorfresidenz mit dem Künstler Mathias Roloff zusammen, der seit 2019 zumindest zeitweise in der Gemeinde lebt. Ziel seines Projektes sei es, den Platz rund um die ehemalige Kaufhalle (heute: Multiples Haus) für verschiedene kulturelle und künstlerische Aktionen und Veranstaltungen für Jung und Alt zu nutzen, um zusammen mit Ihnen Traditionen zu pflegen und Neues auszuprobie-
ren. Auftakt dieser insgesamt für 4 Monate geplanten Residenz ist am 10. April. Die derzeit laufende Dorfresidenz von Mathis Dieckmann in Liepgarten findet am 9. April mit einer Open-Air-Ausstellung an verschiedenen Stationen im Ort ihren Abschluss. In der Dorfresidenz im Randowplateau gibt es seit Januar wöchentlich Proben für die Tanz-Theater-Aufführung am 4. Juni an der Grabkapelle Battinsthal. Auch eine Nähwerkstatt wurde eingerichtet. Alle Informationen zu Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten sowie zu aktuellen Ausschreibungen sind auf der Website des Kulturlandbüros zu finden: www.kulturlandbuero.de. Vorhandene Schätze in Online-Karte sichtbar machen In der neuen Kulturlandschatzkarte auf der Website des Kulturlandbüros werden
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ab sofort die Schätze der Region präsentiert: Veranstaltungsorte, Engagierte und Vereine finden hier ihren Platz. Jede*r kann hier eigene Eintragungen einreichen und so das Abbild des „Kulturland Uecker Randow“ erweitern.
Herzliche Einladung zum Showing auf Schloss Bröllin – 6. April 2023, 17 Uhr – Eintritt frei! (AURT/PM). Vom 1. bis 6. April 2023 wird die Gruppe Grotest Maru aus Berlin einen Residenzaufenthalt auf Schloss Bröllin abhalten. Sie werden an dem Stück GLOBAL AMAZONIA arbeiten und bieten am Gründonnerstag, den 6. April, am Nachmittag um 17:00 Uhr die Gelegenheit, einen ersten Einblick in Methoden und Arbeitsergebnisse von Teilen ihrer visuelle Fassadeninszenierung zu bekommen. Der Eintritt ist frei und alle, die sich für aktuelle Themen wie Klimawandel, Artensterben, die Beziehung zwischen Mensch, Tier- und Pflanzenwelt interessieren, sind herzlich eingeladen, einen Nachmittag auf dem denkmalgeschützten Gutshof Schloss Bröllin zu verbringen. Infos zu der Inszenierung von Grotest Maru: GLOBAL AMAZONIA ist ein assoziatives Simultantheater, das die Ebenen einer atemberaubenden Performance in der Luft, eines vertikalen Theaters, mit publikumsorientierten Aktionen am Boden, großflächigen, sinnlichen Videoprojektio-
Foto: ZVG
nen und einem intensiven musikalischen Soundtrack verbindet. GLOBAL AMAZONIA verbindet uralte Weisheiten mit aktuellen Philosophien zu einem spektakulären Ereignis für Auge, Ohr, Herz und Hirn und bringt so das Thema Klimawandel einem breiten Publikum nahe.
Jagdgenossenschaft Belling
https://www.grotestmaru.de/productions/ global-amazonia/ https://broellin.de/grotestmaru/ Für Rückfragen: Doris Antonides-Heidelmeyer (Leitung Residenzprogramm) residenz@broellin.de, Tel.: 017566 80112
Belling, den 02.03.2023
Einladung Die Jagdgenossenschaft Belling lädt alle Jagdgenossen und Partner zur Jagdversammlung am Freitag, den 21.04.2023 um 18:00 Uhr in die Gaststätte Sandförde ein. Tagesordnung: 1. Vorstandsbericht 2. Wahl des Vorstandes 3. Fahrt nach Swinemünde Im Anschluss gemeinsames Abendessen Achtung! Zu unserer geplanten Fahrt nach Swinemünde am Samstag, den 06.05.2023 von 09:00 Uhr bis ca. 21:30 Uhr ist eine Anmeldung zwingend erforderlich! Deshalb bitte eine Pauschale von 10,00 € pro Person überweisen an: Jagdgenossenschaft Belling IBAN: DE66 1509 1704 0102 0239 35 Verwendungszweck: Name(n) Reiseteilnehmer Personalausweis und gute Laune sind mitzubringen! Vorstand Holtz
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