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75. Jahrgang

- Haushaltssatzung des Amtes Stargarder Land - Der Wasser- und Bodenverband informiert - Deutsch-polnische Begegnungsprojekte - Übung der Amtsfeuerwehr - Mit Holz und Farbe auf der Turnierbahn - Kooperationsvereinbarung mit der Stadt wird mit Leben erfüllt - Die kulturelle Beziehung zweier Städte

27.04.2012

Ausgabe 04/2012


Stargarder Zeitung

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Nr. 04/2012

Inhaltsverzeichnis Rathausinformationen Deutsch-polnische Begegnungsprojekte

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Tourismus- und Kulturnachrichten Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik 3 Tierpark Burg Stargard Kinderfest 5 Veranstaltungskalender 6 Frühjahrsputz in Burg Stargard 14 Heimatchor Burg Stargard e. V. Chöre singen, Lieder klingen … 14 Amtliche Bekanntmachungen Amt Stargarder Land Haushaltssatzung des Amtes Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2012 Stadt Burg Stargard Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sonderver mögens der Stadt Burg Stargard „Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2012 Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Öffentliche Bekanntmachung Tauschbeschluss Freiwilliger Landtausch Burg Stargard III Gemeinde Cölpin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung Schulen/Kitas/Tagesmuttis Grundschule „Kletterrose“ Ein Besuch in der Hochschule Neubrandenburg Regionale Schule Burg Stargard Jugendweihe in der Konzertkirche Neubrandenburg Vereine und Verbände Amtsfeuerwehr Stargarder Land Amtsübung Stargarder Land Teil I SV Burg Stargard 09 5. Rosen-Cup Stargarder Burgverein e. V. Mit Holz und Farbe auf der Turnierbahn Kleingartenverein Burg Stargard Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Burg Stargard wird mit Leben erfüllt Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. Gemeinsamkeiten Kalender 2013 Wir folgten einer Einladung nach Marne Kulturverein Rowa Jahreshauptversammlung De Cölpiner Dörpschaft e. V. Einladung zu „Schmiede offen“ Veranstaltungesplan 2012 Kulturverein Groß Nemerow e. V. Eierbemalen Buchlesung im Bürgerhaus Frühjahrsputz Pragsdorf im WM-Fieber Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen Jehovas Zeugen K. D. Ö. R. in Burg Stargard 1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit 2. Gottes Name werde geheiligt

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Geburtstagsliste 25

Die nächste Ausgabe

Stargarder Zeitung erscheint am Freitag, dem 25.05.2012 Anzeigenschluss ist am 14.05.2012 Redaktionsschluss ist am 11.05.2012, um 15.00 Uhr


Nr. 04/2012

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Stargarder Zeitung

Rathausinformation

Deutsch-polnische Begegnungsprojekte

Deutsch-polnische Begegnungsprojekte können in der laufenden Förderperiode im Rahmen des Förderprogrammes „Ziel 3 – Europäische territoriale Zusammenarbeit – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder MecklenburgVorpommern/Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Westpommern)“ 2007–2013 mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung – INTERREG IV A – unterstützt werden. Die durch den Fonds geförderten Maßnahmen sollen die Entstehung neuer und die Festigung bereits bestehender grenzüberschreitender Kontakte unterstützen. Die Möglichkeiten des kleinen Fonds sollen Annäherung und Verständigung in der Grenzregion fördern. Antragsberechtigt sind gemeinnützig agierende Projektträger aus den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte, Barnim und Uckermark. Die Maßnahme muss im deutschen Teil der Euroregion POMERANIA unter Mitwirkung und entspre-

chender Beteiligung eines nichtgewerblichen Projektpartners aus der Wojewodschaft Zachodniopomorskie, dem polnischen Teil des Fördergebietes, durchgeführt werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Kinder-, Jugend- und Seniorenaustausch, soziale Integration, Gesundheit und Umweltschutz. Im Rahmen der genannten Schwerpunkte können unter anderem Workshops, Schulungen, Festivals, gemeinsame Übungen oder auch gemeinsame Aktivitäten im Rahmen kommunaler Partnerschaften durchgeführt werden. Der maximale Zuschuss beträgt 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben eines Projektes. Diese können bis zu 25.000 Euro pro Projekt betragen. Die Projektausgaben sind durch den Antragsteller vollständig vorzufinanzieren. Um eine ordnungsgemäße Antragsbearbeitung und -entscheidung zu gewährleisten, sollte die Antragstellung drei Monate vor Projektbeginn (Abschluss des ersten Lieferoder Leistungsvertrags) erfolgen. Anträge können laufend eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen für eine Antragstellung stehen als Download unter www.pomerania.net – Fonds für kleine Projekte – zur Verfügung. Für Auskunft und Beratung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Fonds für kleine Projekte telefonisch unter 039754/529-14/24/25 oder per E-Mail unter info@pomerania.net zur Verfügung.

Tourismus- und Kulturnachrichten

Kalendernotizen aus der Arbeit der AG Chronik Burg Stargard Was bei den Stadtverordneten am 19.04.1926 auf der Tagesordnung stand Nach 8.00 Uhr eröffnete Stadtverordnetenvorsteher Hinz die Sitzung. Punkt 1 der Tagesordnung war ein Gesuch an den Rat, mit den Jagdpächtern die Pacht auszuwerten und neu zu verhandeln. Längere Aussprache erforderte der Punkt Beschlussfassung über Baudarlehn. Bürgermeister Zander erörterte die Schritte, die vom Rat unternommen sind, um eine größere Anleihe zu erhalten. Den Bauinteressenten steht staatsseitig noch eine Summe von 9.500 Mk zur Verfügung. Es wurde beschlossen, den Bauwilligen von der Stadt die gleiche Summe zur Verfügung zu stellen und die Gesamtsumme an die ersten drei Bauliebhaber zu verteilen. Die Baugelder sind somit verwendet und andere Anträge zurückgestellt. Weiter wurde beschlossen, Dachdeckermeister Rathcke ein Baudarlehn zu gewähren und ihn im nächsten Jahr zu berücksichtigen. Einem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Prämienübernahme für die Unfallversicherung wurde entsprochen. Aus Billigkeitsgründen soll die Pflichtfeuerwehr eine ebensolche abschließen. Eine Anfrage verwies auf den niedrigen Wasserstand des Walkmühlenteiches der den vorschriftsmäßigen Einsatz der Motorspritze bei Feuergefahr verhindert. Der Rat ist ersucht mit Mühlenbesitzer Bruhn zu verhandeln, den Lauf der

Linde so zu regulieren, um den im Winter vom Wasser weggerissenen Stau wieder einbauen zu können. Der Antrag Wilhelm Voigt auf Ermäßigung der Kosten für den Anschluss an das elektrische Leitungsnetz wurde abgelehnt, da der kostenlose Anschluss beim Bau der Lichtanlage in der Stadt nicht genutzt wurde. Der Rat ist ermächtigt, die Hälfte der Kosten auf drei Monate zu stunden. Lehrer Bremer stellte einen Antrag auf Ermäßigung der Straßenreinigungsgebühr. Nach ausführlicher Aussprache wurde dem Antrag stattgegeben und festgelegt, die Gebühr für das Wirtschaftsjahr in gleicher Höhe zu erheben, in Zukunft aber die Reinigung der Straßenstrecke abzulehnen, so daß die Hausbesitzer sie selbst ausführen lassen müssen. Einer längeren Aussprache bedurfte die Anfrage des Stadtverordneten Marck­ mann über den Etat für das neue Wirtschaftsjahr. Auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung werden gesetzt das Gesuch des Mühlenbesitzers Bruhn um Gewährung eines Darlehns zur Ausbaggerung des Mühlenteiches sowie die Vorlage einer neuen Straßenpolizeiordnung. Kurz vor ½ 1 wurde die Sitzung geschlossen.

aufgefunden von Frank Saß


Stargarder Zeitung

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Stargarder Zeitung

Tierpark Burg Stargard Kinderfest Das Osterfest ist Geschichte, es war kalt, aber dieser Umstand hielt viele Familien nicht davon ab, dem Tierpark über die Feiertage einen Besuch abzustatten. Sicherlich war einer der Anziehungspunkte die Ostereiersuche für die Kinder. Viele Besucher haben sich aber auch einfach nur wohlgefühlt bei einem Spaziergang in der Natur, beim Beobachten der Tiere und Tierkinder und des Entdeckens der vielen neuen „Kleinigkeiten“. So haben Mitarbeiter des Tierparks Holzskulpturen erschaffen und damit Farbe und Abwechslung in das Gelände gebracht.

Andere kleine Veränderungen wie z. B. die neue Form der Beschilderung wurden positiv bemerkt. Das Echo der Besucher war einhellig positiv: „Macht weiter so.“ Das Frühjahr 2012 hat für den Tierpark Burg Stargard gut angefangen. Die nächste große Veranstaltung wird am 12. Mai stattfinden. Das diesjährige Kinderfest hat wieder viele Überraschungen für die Kleinen und Mittelgroßen und Großen. Also ein Tag, an dem die gesamte Familie in den Tierpark Burg Stargard wandern sollte. Wir freuen uns auf Sie!

Frühjahrsputz bei den Berbern

Hans Huckebein im Tierpark

10. KUNST:OFFEN 2012 – Freitag, 25. Mai 18.00 Uhr in Zachow In diesem Jahr wird zu Pfingsten die Aktion KUNST:OFFEN zum zehnten Mal in der Mecklenburgischen Seenplatte stattfinden. Künstler, Kunsthandwerker und Galeristen werden vom 26. bis 28. Mai 2012 ihre Türen öffnen und einen Einblick in ihr künstlerisches Schaffen gestatten. In der gesamten Seenplatte haben sich über 100 Kunstschaffende an fast 90 Orten für die Aktion angemeldet. Neben dem „normalen“ Atelierbesuch erwartet den Kunstinteressierten eine Vielzahl von interessanten Aktionen, wie z. B. Drechselvorführung, Mitmachaktionen, Livemusik, Filzaktion, Modenschau, Druckvorführung, Aktion für Kinder u. v. a. m. Die Eröffnungsveranstaltung wird am 25. Mai 2012 um 18.00 Uhr in der Dorfkirche in Zachow, Gemeinde Groß Nemerow, sein. Neben der Ausstellungseröffnung der Berliner Künstlerin Lilla von Puttkamer werden die Gitarristen Charlie Eitner und Ulrich Maria Kellner ein Konzert unter dem Motto „Jazz trifft Klassik – Musik zu Bildern“ geben. Gastgeber für die Eröffnungsveranstaltung werden der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der „Zinnober“ Kulturkreis e. V. Zachow sein. www.auf-nach-mv.de/kunstoffen


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et voilà! Musik sehen, Kunst hören! Freitag, 25. Mai 18.00 Uhr in Zachow „jazz meets classic“ – hochkarätige Kunst in Form von Malerei und Zeichnung, erstklassige und exzellente Gitarrenmusik, das ist der Konzert­ abend der Extra Klasse und gekonntem Entertainment der Berliner Gitarristen. Musik & Malerei im Konzert mit EITNER & KELLNER, Edition – music for two guitars zweier Ausnahmegitarristen – Charlie Eitner (jazz) und Ulrich Maria Kellner (classic)! Der Jazzer und der Klassiker begegneten sich bei der „GUITAR NIGHT COEPENICK“.

Zum Ende 2008 dann der Entschluss und das „Experiment“ – die Stahlsaite und die Nylonsaite im Konzert – im Duo akustisch gespielt. Seitdem sind die beiden Gitarristen in zahlreichen ausverkauften Konzerten im In- und Ausland zu erleben. Die Musik von groovig bis verträumt, jazzig bis meditativ ist unterhaltsam, überraschend, spannend. Zahlreiche Einladungen zu Festivals, Konzerten, Ausstellungseröffnungen, Events sprechen für den Erfolg und die Beliebtheit dieses Duos und die frische, kurzweilige Unterhaltung ihrer Konzerte. www.charlie-eitner.de/twoguit.htm

Ausstellung Malerei & Zeichnungen, Lilla von Puttkamer Eröffnung Freitag, 25. Mai 2012 in der Dorfkirche Zachow 25. Mai bis 1. Juli 2012 Lilla von Puttkamer *1973 in Düsseldorf, lebt und arbeitet heute in Berlin. Studium der Architektur an der Akademie für angewandte Kunst in Budapest und der freien Kunst an der Kunstakademie Münster. Seit 1996 zahlreiche Stipendienaufenthalte und Ausstellungen im In- und Ausland. 2001 DAAD Preis für Budapest, Ungarn, 2005 Stipendium der Aldegrever Gesellschaft in Venasques, Frankreich, 2007 Künstlerhaus Hooksiel, Deutschland, Katalog: Lilla von Puttkamer-Kronleuchter, 2006 „von der Fähigkeit zu feiern“ KunstBüroBerlin, Galerie Manes, Prag, 2007 Gründung der Galerie „Lada project“ mit Nemeth Hajnal, Beteiligung an Gruppenausstellungen u. a. in Düsseldorf, Berlin, Budapest, Prag Los Angeles und Erewan. www.lillavonputtkamer.de

Veranstaltungskalender April/Mai 2012 Tag Fr.

Datum 27.04.2012

Uhrzeit 19.00 Uhr

Sa.

28.04.2012

10.00 Uhr

Sa. So. So.

28.04.2012 29.04.2012 29.04.2012

14.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr

So.

29.04.2012

15.00 Uhr

So. Mo.

29.04.2012 30.04.2012

10.00–11.00 Uhr 17.00 Uhr ab 22.00 Uhr

Veranstaltung/Ort Rechtsberatung mit Notarin Horwarth Alte Schmiede Cölpin Parkplatz vor der Burg Kräuterwanderung unter fachkundiger Führung mit den Mitarbeitern des Wurzund Krautgartens mit Verkostung Burg Stargard Öffentliche Burgführung Johanneskirche Burg Stargard Frühlingskonzert Hotel „Zur Burg“ Seniorentanz mit Kaffee und Kuchen Großer Wallteich Cölpin Uferreinigung Walpurgisnacht auf der Burg Stargard Tanz in den Mai

Veranstalter De Cölpiner Dörpschaft e. V. Stadt Burg Stargard und Mitarbeiter des Wurz- und Krautgartens Stadt Burg Stargard Heimatchor Burg Stargard Hotel „Zur Burg“ Angelverein Pragsdorf e. V. Stadt Burg Stargard


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01.05.2012

Do.

03.05.2012

Sa.

05.05.2012

Sa. So. Sa. So. So.

05.05.2012 06.05.2012 05.05.2012 06.05.2012 06.05.2012

So.

06.05.2012

Di.

08.05.2012

Sa.

12.05.2012

Sa.

12.05.2012

Sa. Sa. So. So.

12.05.2012 12.05.2012 13.05.2012 13.05.2012

So.

13.05.2012

So.

13.05.2012

Mo.

14.05.2012

Mi.

16.05.2012

Mi.

16.05.2012

Mi,

16.05.2012

Sa.

19.05.2012

Sa. So. So.

19.05.2012 20.05.2012 20.05.2012

So.

20.05.2012

- 7 - 9.00 Uhr

Bürgerhaus Groß Nemerow Wanderung um Voranmeldung wird gebeten 9.00 Uhr Gemeinsamer Frühjahrsputz mit der NEUWOBA am barrierefreien Haus „Am Walkmüllerweg“ 14.00Uhr Imkertreff in der Imkerei Dallmann in Plath oder Imkerei Sump Alt Käbelich 14.00 Uhr Burg Stargard 14.00 Uhr Öffentliche Burgführung ab 8.00 Uhr Reitplatz Zachower Wald Reitturnier in Groß Nemerow mit Tombola am Sonntag 9.30–13.00 Uhr Frühjahrswanderung über die 7 Berge mit Frank Saß Treffpunkt: Marktplatz Burg Stargard 8.00–12.00 Uhr Großer Wallteich Cölpin An- und Forellenangeln 19.00 Uhr Bürgerhaus Groß Nemerow Malzirkel 5. Internationales Bogenturnier auf der Burg Stargard 19.00 Uhr „Altes Hospital“ Plattdeutscher Klönsnack ab 10.00 Uhr Tierpark Burg Stargard Kinderfest 14.00 Uhr Burg Stargard 14.00 Uhr Öffentliche Burgführung 5 Tage Voranmeldung Geführte Kanutour – Natur erleben in erforderlich Mecklenburger Gewässern „Muttertag auf dem Wasser“ – jede Mutter bezahlt den halben Preis Preis pro Person: 50,00 Euro 4. Stargard castle shoot at the marks auf der Burg Stargard 9.00 Uhr Training Motocrossbahn Burg Stargard 12.30 Uhr Start Motocross Landesmeisterschaft 17.00 Uhr Gesundheitshaus „Lebensfreude“ Infrarot-Abend • Schmerzlinderung durch Infrarotwärme • Entspannung für zu Hause • heilende Wärme für jeden Tag 9.00–14.00 Uhr Mittelaltertag auf der Burg Stargard zum Schauen und Mitmachen 18.00 Uhr Bürgerhaus Groß Nemerow Vereinsabend um Voranmeldung wird gebeten Bowlingbahn in der Gaststätte „Zur Linde“ 14.30–16.30 Uhr Bowling für Alt & Jung (Preis 5,00 Euro) 8.30–18.30 Uhr Burgenfahrt zu Mecklenburger Klöstern mit dem Museumsleiter Frank Saß Abfahrt: 8.30 Uhr Markt 14.00 Uhr Burg Stargard 14.00 Uhr Öffentliche Burgführung 11.00–14.00 Uhr Hotel „Zur Burg“ Sonntagsbrunch ab 11.00 Uhr „Altes Hospital“ „Tag des offenen Hospitals“ zum Internationalen Museumstag mit Ausschank

Stargarder Zeitung Kulturverein Groß Nemerow e. V. Stargarder Behindertenverband Imkerverein Windmühlenstadt Woldegk e. V. Stadt Burg Stargard RSV „Tollense“ Groß Nemerow e. V. Stadt Burg Stargard

Angelverein Pragsdorf e. V. Kulturverein Groß Nemerow e. V. Stargarder Burgverein e. V. Festival- und Hospitalverein e. V. Tierpark Burg Stargard Stadt Burg Stargard Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Stargarder Burgverein e. V. MC Fichtenring Burg Stargard Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Stadt Burg Stargard Kulturverein Groß Nemerow e. V. Stargarder Behindertenverband Stadt Burg Stargard

Stadt Burg Stargard Hotel „Zur Burg“ Festival- und Hospitalverein e. V.


Stargarder Zeitung

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So.

20.05.2012

14.00–17.00 Uhr

Di.

22.05.2012

19.00 Uhr

Di.

22.05.2012

ab 17.00 Uhr

Do.

24.05.2012

9.00 Uhr

Fr.

25.05.2012

18.00 Uhr

Sa. So. Mo. Sa. So. Sa, So, So.

26.05.2012 27.05.2012 28.05.2012 26.05.2012 27.05.212 26.05.2012 27.05.212 27.05.2012

Mi.

30.05.2012

7.30 Uhr

April bis Oktober 25.05.2012

Ausstellungen Mo.–So. 10.00–17.00 Uhr 18.00 Uhr

Fr.

Sa. So. Fr.

Sa. bis So.

26.05.2012 bis 01.07.2012 04.05.2012

05.05.2012

jeweils 14.00 Uhr

10.00–17.00 Uhr 10.00 Uhr

Nr. 04/2012

Internationaler Museumstag Ausstellung im Marie-Hager-Haus Eintritt frei Bürgerhaus Groß Nemerow Malzirkel „Altes Hospital“ Hexenstammtisch Abfahrt ab Bahnhof Burg Stargard Busfahrt in die Mühlenstadt Woldegk zur Töpferei Saalfeld Mittagstisch in Neu Käbelich Dorfkirche Zachow „Offizielle Eröffnung zum 10. KUNST:OFFEN“ Ausstellungseröffnung (siehe Ausstellungen) „Jazz trifft Klassik-Musik zu Bildern“ Konzert mit den Gitarristen Eitner und Kellner Burg Stargard Öffentliche Burgführung

Marie-Hager-Kunstverein e. V.

Oldtimertreffen auf dem Gelände des ifa Landesverbandes, Große Rundfahrt „KUNST:OFFEN“ im Marie-Hager-Haus Stadtkirche „St. Johannes“ Konfirmationsgottesdienst Fahrt zum Einkauf nach Polen Abfahrt 7.30 Uhr ab Parkplatz Walkmüllerweg (Preis pro Person 15,00 Euro)

Ifa Landesverband

Ausstellung zur Stadt- Burg- und Regionalgeschichte im Museum auf der Burg Ausstellungseröffnung in der Dorfkirche Zachow Lilla von Puttkamer Malerei-Berlin

Museum der Stadt Burg Stargard Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Kulturverein Groß Nemerow e. V. Festival- und Hospitalverein e. V. Stargarder Behindertenverband

Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Stadt Burg Stargard

Marie-Hager-Kunstverein e. V. Kirchgemeinde Burg Stargard Stargarder Behindertenverband

Lilla von Puttkamer Malerei-Berlin 19.00 Uhr

Ausstellungseröffnung Marie-Hager-Kunstverein Gemeinschaftsausstellung Malerei und Burg Stargard e. V. Grafik KIK Marne und Marie-HagerKunstverein anlässlich 10 Jahre Vereinspartnerschaft

Öffnungszeiten: 14.00–17.00 Uhr

Ausstellung Malerei Grafik KIK Marne und Marie-Hager-Kunstverein

10.06.2012 Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie im Internet: www.amt-stargarder-land.de Möchten auch Sie Ihre Veranstaltung hier öffentlich bekannt geben? Melden Sie sich einfach unter: 039603/20895 oder ti@stargarder-land.de


Nr. 04/2012

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Stargarder Zeitung

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Burg Stargard, Amt Stargarder Land, der Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Lindetal, Holldorf, Pragsdorf, sowie dem ABZV Tollensesee, demZweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg und des Amtsgerichts Neubrandenburg 75. Jahrgang Amt Stargarder Land

27. April 2012 Ausgabe 04/2012 Haushaltssatzung des Amtes Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2012

S. 10

Stadt Burg Stargard Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Burg Stargard „Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2012

S. 11

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Öffentliche Bekanntmachung Tauschbeschluss Freiwilliger Landtausch Burg Stargard III

S. 11

Gemeinde Cölpin

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes

S. 12

Wasser- und Bodernverband „Landgraben“ Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung

S. 13


Stargarder Zeitung

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Nr. 04/2012

Haushaltssatzung des Amtes Stargarder Land für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 19.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.925.400,00 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.925.400,00 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 0,00 EUR die Einstellungen in Rücklagen auf 0,00 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.925.400,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.921.000,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 4.400,00 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUr festgesetzt.

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§3 Verpflichtungsermächtigung Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 150.000,00 EUR.

§5 Amtsumlage

1. Die Amtsumlage wird auf 22,37 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 2. Die Sonderamtsumlage für die Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Holldorf, Lindetal und Pragsdorf wird auf 0,4535 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres

§7 Wertgrenzen

– EUR – EUR – EUR

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen der Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

§8 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt. 2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen. 3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentiche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt. 5. Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehranträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt wurden. Burg Stargard, 27.03.2012

Joachim Jünger Amtsvorsteher


Nr. 04/2012

Stargarder Zeitung

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Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Burg Stargard „Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des § 64 Abs. 2 und 4 i. V. mit den §§ 45, 46 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 28.03.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Jahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 529.600,00 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 25.000,00 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 504.600,00 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen 0,00 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 504.600,00 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0,00 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 504.600,00 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 531.700,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 25.000,00 EUR der Saldo der ordentlichen Ein und Auszahlungen auf 506.700,00 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 685.400,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 678.200,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszah lungen der Investitionstätigkeit auf 7.200,00 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzie rungstätigkeit auf 0,00 EUR die Auszahlungen aus Finanzie rungstätigkeit auf 0,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszah lungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 EUR festgesetzt.

§2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0,00 EUR

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4 Wertgrenzen

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO-Doppik sind Investitionen der Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 15.000,00 EUR übersteigt.

§5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres

– EUR – EUR – EUR

Burg Stargard, 03.03.2012

Tilo Lorenz Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Tauschbeschluss Freiwilliger Landtausch Burg Stargard III AZ: 5433.21/71-021 III 1. Der freiwillige Landtausch wird nach §§ 54 und 55 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 (BGBI. I S. 1418) in der geltenden Fassung angeordnet und durchgeführt. 2. Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die nachfolgenden Flurstücke: Stadt: Burg Stargard Gemarkung: Bargensdorf Flur: 4 Flurstück: 9/2 Gemarkung: Burg Stargard Flur: 8 Flurstück: 47

Gemarkung: Loitz Flur: 1 Flurstück: 32 (1/3 Anteil); Flur: 3 Flurstück: 2 (1/3 Anteil); Flur: 4 Flurstück: 68 (1/3 Anteil); Flur: 5 Flurstück: 48 (1/168). Die Gesamtfläche der Flurstücke beträgt nach dem Liegenschaftskataster 39,2172 ha. Die Tauschfläche beträgt 8,8474 ha.

Anmeldung unbekannter Rechte

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese


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Rechte innerhalb von 3 Monaten – gerechnet vom ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses – bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

Gründe

Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass dieser sich verwirklichen lässt. Bei den Tauschpartnern besteht Übereinstimmung bezüglich der Tauschfläche und deren Werte. Der Tausch dient den Zielen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

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Der freiwillige Landtausch kann deshalb angeordnet werden. Seine Durchführung erweist sich auch im Übrigen nach Abwägung aller Umstände als zweckmäßig.

Rechtshelfbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist als Rechtsbehelf der Widerspruch gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, schriftlich oder zur Niederschrft beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Helmut-Just-Straße , 17036 Neubrandenburg, einzulegen. Altentreptow, den 19.03.2012

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte - Flurneuordnung Im Auftrag

Schmidt

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cölpin vom 23.02.2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cölpin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes “Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Cölpin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cölpin nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes

(KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cölpin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Cölpin. (2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche ,Nutzungsartenerlass‘ des Innenministeriums vom 10.07.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V S. 261). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ für die Gemeinde Cölpin. Darüber führt die Gemeinde Cölpin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 1. Oktober des dem Erhebungsjahr vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. (4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.


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§4 Gebührensatz

(3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 19 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

Es gelten folgende Gebührensätze: Nr. Nutzungsart 1 Gebäude und Freiflächen, Parkflächen 2 Freifläche 3 Betriebsfl., Abbauland/ Halde 4 Betriebsfl., Lagerpl./ Ver-/Entsorg. anl. 5 Betriebsfl. Unbenutzbar 6 Sportfläche/Grünanlage/Campingplatz 7 Straße 8 Fahrweg 9 Eisenbahn 10 Schiffsv./Verkehrsfl., ungenutz/Verk.begleitfläche 11 Acker-/Grün-/Gartenland/Weinlgarten 12 Moor/Heide 13 Obstanbaufl./Lawi. Betriebsfl./Brachland 14 Laub-/Nadel-/Mischwald/Gehölz 15 Forstw. Betriebsfl. 16 Fluss/Kanal/Hafen/ Bach/Graben 17 See/Küstenwasser/ Teich, Weiher/Sumpf 18 Übungsfl./Schutzfl./Histor. Anlage/Friedhof

Gebühr (Euro) Einheit 2,10 1000 m2 1,24 1,24

1000 m2 1000 m2

2,10

1000 m2

1,24 1,24

1000 m2 1000 m2

2,47 1,85 1,24 1,24

1000 m2 1000 m2 1000 m2 1000 m2

1,24

1000 m2

1,24 0,62

1000 m2 1000 m2

0,62

1000 m2

1,24 0,00

1000 m2 1000 m2

0,62

1000 m2

1,24

1000 m2

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen).

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungsbzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§7 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.05.2008 außer Kraft. Cölpin, 12.04.2012

Joachim Jünger Bürgermeister

Der Wasser- und Bodenverband „Landgraben“ informiert: Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung Der WBV „Landgraben“ Friedland lässt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Gewässerunterhaltung im Zeitraum vom 15.06.2012 bis 15.12.2012 die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern zweiter Ordnung ausführen. Im Wesentlichen richtet sich der Ablauf der Gewässerunterhaltung nach der Baufreiheit auf den landwirtschaftlichen Flächen im Verbandsgebiet. Auf die Duldungspflicht der Eigentümer des Gewässerbettes, der Anlieger und der Hinterlieger auf Grund § 66

des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird verwiesen. Insbesondere ist der freie Zugang zu den Gewässern zu gewährleisten. Zäune und andere Hindernisse sind für diesen Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.

I. Kalinin Geschäftsführerin


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Frühjahrsputz in Burg Stargard Auch in diesem Jahr folgten einige freiwillige Helfer dem Aufruf des Bürgermeisters zum „Großreinemachen“ am Sonnabend, dem 31. März 2012, in der Stadt und der Umgebung. So waren Mitglieder der Vereine, aktive Einwohner und Mitarbeiter der Verwaltung gleichermaßen im Einsatz, um Verschönerungsarbeiten, aber auch Entrümpelungs- und Aufräumungsarbeiten vorzunehmen. Auf dem Areal der BURGanlage griffen z.B. die Mitglieder der Burgvereins zur Harke und Hacke, um Schäden im Burgpark zu beseitigen und aufzuräumen. Herr Lorenz dankt allen Aktiven für ihre tatkräftige Unterstützung und erhofft sich natürlich für den nächsten Arbeitseinsatz erneut eine große Resonanz.

Schulen – Kitas – Tagesmuttis

Grundschule „Kletterrose“ Ein Besuch in der Hochschule Neubrandenburg Einen interessanten Freitagnachmittag erlebten 52 Mädchen und Jungen der Klassenstufen 2–4 unserer Grundschule in der Hochschule Neubrandenburg. Sie nahmen an einer Veranstaltung der Vorlesungsreihe der Kinderhochschule teil. Frau Fritzsche, Mitarbeiterin dieser Einrichtung und die Mutter von Jasper (Kl. 4 c) organisierte den kostenlosen Transport für unsere Schüler und unterstützte die Lehrerinnen Frau Wegner und Frau Kaube bei der Betreuung der kleinen „Studenten“. Dass dieser Nachmittag bleibende Eindrücke bei den Kindern hinterließ, zeigt der Bericht von Fabienne Schumann und Nicky Soback aus der Klasse 2 b. „Wir waren am 16. März an der Hochschule Neubrandenburg. Wir waren in einem Hörsaal. Dort war es sehr inte-

ressant. Unser Thema war der Baum. Er speichert Wasser in den Wurzeln und produziert Traubenzucker. Der Baum hat einen sehr schweren Namen: ‚Prunus avium‘. Wir fanden es toll, dass wir Filme gucken durften. Aber es war doof, dass es so kurz war. Zum Schluss haben wir einen Baum eingepflanzt und ihn gegossen. Anschließend haben Musiker für uns drei Lieder gespielt. Es gab Jazzmusik und klassische Musik. Toll war auch unsere Busfahrt. Wir fanden den gesamten Nachmittag sehr schön.“ „Wir bedanken uns herzlich bei Frau Fritzsche, Frau Wegner und Frau Kaube.“

Regionale Schule Burg Stargard Jugendweihe in der Konzertkirche Neubrandenburg Bald hat das lange Warten auf den Tag der Jugendweihe für die 25 Jungen und Mädchen der Regionalen Schule Burg Stargard ein Ende. Am 19. Mai 2012 um 11.30 Uhr findet die Festveranstaltung in der Konzertkirche Neubrandenburg statt. Dann ist es endlich soweit, die Jugendlichen werden feierlich in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen. Ebenfalls erhalten in dieser Feierstunde Jungen und

Mädchen der Stella Schule und vom anderen Gymnasium aus Neubrandenburg ihre festliche Weihe. Wir, der Verein Jugendweihe Mecklenburg/Vorpommern e. V., freuen und bedanken uns, dass sich wieder viele Jugendliche entschieden haben, den symbolischen Schritt in die Welt der „Erwachsenen“ mit der Jugendweihe zu begehen. Das Interesse an den Festveranstaltungen ist


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sehr groß, was sich auch in der Anzahl der Besucher widerspiegelt. Die Zahl der Jugendweiheteilnehmer aus Burg Stargard ist zum Vorjahr konstant geblieben, aus den Neubrandenburger Schulen haben wir hingegen einen Zuwachs zu verzeichnen. Über ein ebenso großes Interesse an der Jugendweihe im nächsten Jahr würden wir uns freuen, denn, Jugendweihe hat man nur einmal im Leben! Jugendweihe Mecklenburg/Vorpommern e. V., Geschäftsstelle Neubrandenburg/Neustrelitz, wünscht allen Teilnehmern an der Jugendweihe 2012 eine schöne, unvergessliche Feierstunde und alles Gute für den neuen Lebensabschnitt. Nachfolgende Mädchen und Jungen der Regionalen Schule Burg Stargard fiebern ihrem großen Tag entgegen: Marvin Riekewald, Justin Mach, Erik Haruni, Dominic Langowski, Sabine Eckermann, Katja Sawallich, Vivien Lorenz, Nicole Schmidt, Laura Kasan, Charlotte Boehlke, Sarah Diekmann, Melissa Eck, Vic Gädtke, Jenifer Anker, Moritz Thamm, Sebastian Witte, Marika Weber, Lukas Weiß, Verena Pintat-Köster, Doreen Krüger, Felix Müller, Martin Michen, Jan Hagemann, Arne Boldt, Lisa Schmidt

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Wichtig für alle, die an der Jugendweihe 2013 in Neubrandenburg, Neustrelitz, Woldegk und auch Friedland teilnehmen möchten, ist die rechtzeitige Anmeldung bis zum 31.10.2012. Bei Bezahlung der Teilnehmergebühr bis Ende Oktober des Jahres, erhalten Sie einen Rabatt vom Verein. Der Feiertermin wird im Dezember mitgeteilt. Freuen würden wir uns, wenn sich wieder Muttis oder Vatis bereit erklären, die Vertragsunterlagen gesammelt für die Klassen in Empfang zu nehmen. Natürlich kann auch jeder persönlich das Büro in Neubrandenburg bzw. Neustrelitz aufsuchen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen auch zugeschickt werden. Vertragsunterlagen für die Teilnahme an der Jugendweihe sowie nähere Informationen erhalten Sie im Büro der Jugendweihe Neubrandenburg, Nemerower Straße 4, montags und dienstags von 13.00–17.00 Uhr und donnerstags von 13.00–16.00 Uhr im Büro der Jugendweihe Neustrelitz, Elisabethstraße 28, Tel.: 039536/84386 ab Beginn des neuen Schuljahres. Ansprechpartner für Burg Stargard, Friedland, Woldegk, Neustrelitz und Neubrandenburg ist Carola Mienert.

Vereine und Verbände

Amtsfeuerwehr „Stargarder Land“ Amtsübung „Stargarder Land“ Teil I Kurz nach 18.00 Uhr wurden am 30.03.2012 folgende Feuerwehren zur Einsatzübung 2012 Teil I durch die „Feuerwehr – Rettungsleitstelle der Mecklenburgischen Seenplatte“ alarmiert: 18.15 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Burg Stargard, 18.18 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Lindetal (nur Drehleiter), die Freiwillige Feuerwehr Cölpin (nur Einsatzleitwagen), 18.20 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Rowa, Groß Nemerow und Cammin. Thema der Einsatzübung war das Objekt: „Papiermühlenweg, kurz vor dem Reiterhof, auf der linken Seite, starke Rauchentwicklung in einer Werkhalle“. In kürzester Zeit rollten die ersten Feuerwehrfahrzeuge, unter Nutzung der Sondersignale, in den Papiermühlenweg ein. Als zusätzliche Einlage wurde ein Verkehrsunfall mit dem Alarmstichwort: „TH-Mittel, Übung, Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ für die Wehr Teschendorf und Rowa in der Anfahrtsstraße eingespielt. Mit Eintreffen der Wehren wurden erste Informationen zur Lage und die Weisung zum Einsatz durch den Einsatzleiter Oberbrandmeister Willfried Krage gegeben. Hierauf teilte

der Einsatzleiter den Wehren ihre Brandabschnitte zu. Nach Informationen des Betreibers befanden sich noch vier Personen im Objekt. Die Angrifftrupps begannen unverzüglich, unter Atemschutz, mit der Suche nach den Personen. Nach kurzer Zeit war die Suche erfolgreich. Gleichzeitig begann die Brandbekämpfung unter erschwerten Bedingungen. Gegen 19.20 Uhr konnte durch den Einsatzleiter die erfolgreiche Brandbekämpfung und die Rettung der verletzten


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Personen aus dem PKW an den stellvertretenden Amtswehrführer Hauptbrandmeister Hans-Jürgen Lohde gemeldet werden. Der Einsatzleiter gab den Befehl „Zum Abmarsch fertig“. Alle Wehren fuhren nun zum Gerätehaus Burg Stargard. Zur Auswertung wurde der stellvertretende Kreisbrandmeister Nobert Schenz begrüßt. Es gab eine kurze Auswertung mit den Kameraden sowie den Dank für die hohe Einsatzbereitschaft durch die Einsatzleitung. Es nahmen 67 Kameradinnen und Kameraden

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am Einsatz teil. Mit der Rückverlegung in die Heimatorte und der Herstellung der Einsatzbereitschaft gegen 22.00 Uhr war die Übung beendet. Als Fazit der Übung ist auch weiterhin das gemeinsame Üben und Ausbilden der Feuerwehrleute zu ziehen, um den gestellten Aufgaben gerecht zu werden.

Amtspressewart/Hautptlöschmeister Christoph Breßler

SV Burg Stargard 09 5. Rosen-Cup Am 12.05.2010 ist es wieder so weit, die Handball-Damen des SV Burg Stargard 09 tragen das Pendant zum BurgCup der Fußballer, den Rosen-Cup, aus. Mit dabei sind Mannschaften aus der Region sowie eine Damen-Mannschaft aus Dresden. Das Turnier findet von 10 bis 15 Uhr

statt. Selbstverständlich sorgt ein kleiner Verkauf für die Versorgung von Zuschauern und Spielern. Alle Stargarder sind herzlich zu diesem Höhepunkt eingeladen, um den frisch gebackenen KUK-Meister 2011/12 zu sehen und zu unterstützen.

Stargarder Burgverein e. V. Mit Holz und Farbe auf der Turnierbahn Wer sich in den letzten Tagen auf dem Burggelände umgesehen hat, dem ist bestimmt die neue farbenprächtige Pallia in der Turnierbahn aufgefallen. Dieses Prachtstück haben die Umschüler des Bildungsinstitutes für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Neubrandenburg e. V. (BUW) gebaut. Die alte Pallia (es handelt sich um das Mittelstück der Turnierbahn) war schon sehr marode und erneuerungsbedürftig. Auf der Suche nach einem Partner für eben solche Maßnahmen fanden sich der Stargarder Burgverein e. V. und das BUW schnell zusammen. Nicht nur die Erneuerung von Teilen der Turnierbahn, sondern auch Arbeiten an den Verkaufsständen und an allen Tischen und Bänken in der Kapelle auf der Burg wurden durch die „Arbeitsgelegenheiten Kreativwerkstatt Holz und Farbe“ durchgeführt.

… wird neu!

Eine gelungene Maßnahme, deren Ergebnisse nun allen Gästen und Nutzern der Burganlage zur Verfügung stehen. Dafür möchte sich der Stargarder Burgverein beim Bildungsinstitut, besonders bei Herrn Dieterich, recht herzlich bedanken. AG Werbung

Aus alt …

Kleingartenvereine Burg Stargard Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Burg Stargard wird mit Leben erfüllt Der Bürgermeister, Herr Tilo Lorenz, hatte zur Beratung mit den Kleingartenvereinen der Stadt Burg Stargard am 19. März 2012, um 14.00 Uhr geladen. Leider war er selbst kurzfristig verhindert. Darum wurde die Stadt durch Frau Strohrmann von der Abteilung Liegenschaf-

ten vertreten. Den Regionalverband vertrat der Leiter der Geschäftsstelle Gartenfreund Uwe Richter. Außerdem nahmen außer Gartenfreund Dr. Schober (KGV Papiermühlenweg) alle Vorsitzenden der vier anderen Kleingartenvereine teil.


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Erster Tagesordnungspunkt war die Berufung der Mitglieder des Kleingartenbeirates der Stadt, der mindestens einmal pro Jahr beraten soll. Schnell wurde übereinkommend beschlossen, dass alle fünf Vereine im Kleingartenbeirat durch den Vorsitzenden vertreten sein sollten. Dazu kommt ein Vertreter der Stadtverwaltung. Der Regionalverband wird, solange Gartenfreund Jaffke Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes ist, durch diesen vertreten. Bei Bedarf kann der Leiter der Geschäftsstelle eingeladen werden.

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Im Weiteren informierte Gartenfreund Richter über den Stand der Abwasserentsorgung aus Kleingärten und regte die Ausbildung eines Gartenfreundes aus Burg Stargard zur Sachkundeprüfung für die Behälterdichtheit an. Im Anschluss berieten die Vertreter der Vereine mit Frau Strohrmann verschiedene Dinge, wie Wegeinstandsetzung, Schreddereinsätze und die Begehungen zur Gemeinnützigkeit oder die Beteiligung am Frühjahrsputz. Die nächste Sitzung soll Ende Oktober 2012 stattfinden.

Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. Gemeinsamkeiten Seit über 10 Jahren besteht die Partnerschaft zwischen dem Förderverein „KIK“ Kultur in Dithmarschen e. V. und dem Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. Am 29.09.2001 unterzeichneten der Bürgermeister und Vorstandsmitglied des Marie-Hager-Kunstvereins, Elmar Schaubs, und der 1. Vorsitzende des Vereins „KIK“, Rainer Klose, die gegenseitige Mitgliedschaft in den Vereinen. Sie besiegelten die Beitrittserklärung mit den Worten: „So wächst die kulturelle Beziehung zweier Städte noch mehr zusammen.“ In den vergangenen Jahren wurde diese Verpflichtung in vielfältiger Form mit Leben erfüllt. So lernten die Vereinsmitglieder in gegenseitigen Besuchen sich und die Partnerstadt kennen. 15 gemeinsame Veranstaltungen gab es in diesem Zeitraum. Beide Vereine haben sich die Aufgabe gestellt, mit ihren spezifischen Mitteln Kunst und Kultur als lebensbereicherndes Element einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Mitglieder des Marie-Hager-Kunstvereins Adelgunde Radke, Bärbel Bartsch, Arnfried Metelka, Dr. Ursula Höh, Kathrin Goepel, Kurt Neumeyer und Norbert Landeck stellten in Marne und Friedrichskoog ihre Bilder aus. Im Hager-Haus waren in den vergangenen Jahren Arbeiten von Hubert Piske, Gerhard Tautz, Sabine Krüper und Claus Vahle zu sehen. Regelmäßig nahmen Künstler aus Dith­ marschen an den Weihnachtsverkaufsausstellungen teil. Am 25.03.2012 beging der Förderverein „KIK“ mit einer Festveranstaltung sein 10-jähriges Bestehen und das Ehepaar Klose sein 25-jähriges Jubiläum erfolgreicher Kulturarbeit. Frau und Herr Boldt überbrachten die Glückwünsche des Marie-Hager-Kunstvereins. Das zehnjährige Jubiläum unserer Partnerschaft war Anlass, eine gemeinsame Ausstellung im Marie-Hager-Haus

zu organisieren. So sind in der Ausstellung „Gemeinsamkeiten“ Bilder von vier Künstlern und Mitgliedern des Vereins „KIK“ zu sehen, und 14 Mitglieder des Marie HagerKunstvereins zeigen ihre Arbeiten.

Die Vielzahl der Handschriften, die unterschiedlichen Maltechniken und die Auswahl der Motive versprechen eine interessante und abwechslungsreiche Ausstellung. Die Bilder zeigen die jeweilige Region des Malers, aber auch Stillleben und Blumenbilder sind vertreten. Die Ausstellung wird am Freitag, dem 4. Mai, um 19.00 Uhr eröffnet. Dazu laden wir alle interessierten Besucher herzlich ein. Bis zum 10.06.2012 kann die Ausstellung jeweils Freitag–Sonntag von 14.00 bis 17.00 Uhr bzw. nach Anmeldung (Tel. 039603/21152) besucht werden.

Kalender 2013 Aus Anlass des 10-jährigen Jubiläums der Partnerschaft der Vereine „KIK“ Marne und Marie-Hager-Kunstverein wurde ein Kalender gedruckt. An diesem Projekt beteiligten sich 7 Künstler aus der Region Dithmarschen/ Marne/Hamburg und 16 Mitglieder des MarieHager-Kunstvereins.

Die Vielzahl der Motive, Maltechniken und die unterschiedlichen Handschriften bieten einen interessanten, abwechslungsreichen Querschnitt durch das bildnerische Schaffen. Der Kalender umfasst 26 Blätter und hat ein 14-tägiges Kalendarium. Er ist zum Preis von 12,00 Euro im Marie-Hager-Haus und in der Touristinformation Burg Stargard erhältlich.


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Wir folgten einer Einladung nach Marne In einer Zeit, in der Kulturarbeit oftmals nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen Mittel möglich ist, war es schon beeindruckend, wie in unserer Partnerstadt Marne die 25-jährige Kulturarbeit des Ehepaares Rainer und Luise Klose und das 15-jährige Bestehen des „Fördervereins Kultur in Dithmarschen (KIK)“ am 24. März 2012 in der Tonhalle in Marne gewürdigt wurden. Im Mittelpunkt standen Luise und Rainer Klose, deren Kulturarbeit 1987 in Kronprinzenkoog in der Nähe von Marne begann. Beide waren 1997 zusammen mit weiteren fünf Personen die Initiatoren der Gründung des Fördervereins für Kultur. Heute hat der Förderverein KIK 150 Mitglieder und Rainer Klose ist seit Bestehen des Vereins 1. Vorsitzender. Der Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. ist seit 11 Jahren Mitglied des Vereins und der Marner Verein KIK ist Mitglied im Marie-Hager-Kunstverein. Neben Kunstausstellungen organisiert der Verein KIK Musikveranstaltungen und Buchlesungen. Luise und Rainer Klose können in ihrer 25-jährigen Kulturarbeit auf 275 Veranstaltungen mit 23.000 Gästen zurückblicken, deren Organisation sie überwiegend beeinflussten. Die Festveranstaltung wurde musikalisch vom Jugendsinfonieorchester der Musikschule Dithmarschen umrahmt. Der Landrat des Kreises Dithmarschen,

Dr. Jörn Klimant und der Marner Bürgermeister HansJoachim Möller würdigten in ihren Grußworten die Kulturarbeit des Ehepaares Klose. Die Mitglieder des MarieHager-Vereins Heinz und Gerda Boldt gratulierten Luise und Rainer Klose zum Kulturjubiläum und überbrachten ihnen gleichzeitig die Grüße und Glückwünsche des Vereins. Gerda Boldt

Kulturverein Rowa Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Kulturvereins Rowa fand am 29.01.12 statt. Im Rechenschaftsbericht des Vorstandes wurden die Aktivitäten des Jahres 2011 dargelegt. Weiterhin wurde vom Vorstand ein Ausblick auf Veranstaltungen für 2012 gegeben. Die Beteiligung der Mitglieder und Einwohner des Ortes sowie der Gemeinde Holldorf an den Veranstaltungen war sehr rege. Besonderes Interesse bestand am Lichtbildervortrag des Herrn Harbag über Wanderungen auf dem Jakobsweg, an der Einführung zur Chronik der Gemeinde Holldorf von und mit Frau Kühn, dem Dorffest, der Handarbeitsmesse, dem Bastelnachmittag sowie dem Adventsmark. Von dieser Stelle aus ein großes „Dankeschön“ an die Beteiligten für ihr Engagement sowie an alle Sponsoren für die stetige finanzielle Unterstützung. Unser langjähriges Vorstandsmitglied Giesela Sprafke wurde verabschiedet. Sie war seit 2006 Mitglied des Vorstandes und trug mit ihren Ideen und ihrem Einsatz stets zu einem abwechslungsreichen Vereinsleben bei. Dem bisherigen Vorstand wurde für seine erfolgreiche Arbeit gedankt. Folgende Mitglieder wurden in den neu gewählten Vorstand berufen: Mario Borchardt (Vorsitzender), Marianne Schilke (stellvertretende Vorsitzende), Christiane Röller, Margot Leitert, Rainer Schubert und Klaus Scheller. Welche Aktivitäten haben wir uns für 2012 vorgenommen bzw. was wurde bereits realisiert?

Februar

05.02.–06.02. Teilnahme am Treffen der Freiwilligen Feuerwehren Rowa und der polnischen Partnergemeinde Rogowo März 06.03. Bowlingabend 14.03. Erstes Treffen „Lesekreis“ mit Frau Kühn April 07.04 Osterfeuer 24.04. Bowlingabend Mai 19.05. Radwanderung Juni 02.06. Kinderfest 19.06. Bowlingabend Besuch der Partnergemeinde Rogowo Juli 28.07. Dorffest September 01.09. Erntedankfest in Rogowo 29.09. Erntefest in Holldorf Teilnahme am „Kulturherbst“ Oktober 06.10. Pilzwanderung 16.10. Bowlingabend November Weihnachtsbasteln Dezember 01.12. Weihnachtsmarkt Die Tischtennisspieler treffen sich jeweils am Montag oder Mittwoch. Geplant sind eine Burgführung, eine Wanderung durch das Stargarder Land sowie Buchlesungen. Die konkreten Termine werden in den Schaukästen bekanntgegeben. Wünschen wir uns gemeinsam viel Spaß und Entspannung bei allen Veranstaltungen K. Scheller


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De Cölpiner Dörpschaft e. V. De Cölpiner Dörpschaft lädt alle interessierten Bürger ein, Gast bei „Schmiede offen“ zu sein Wann: 27.04.2012 Wo: Alte Schmiede Zeit: 19.00 Uhr Thema: Vorsorge für den Notfall Begriffe wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sind allen geläufig. Dennoch ist die Meinung noch weit verbreitet, dass diese Angelegenheiten sind, die etwas mit dem Alter zu tun haben. Dass das nicht so ist, werden alle spätestens an diesem Abend erfahren. Die Notarin, Frau Helga Horwarth, gibt Auskunft darüber:

Warum ist es wichtig, rechtzeitig für unvorhergesehene Notfälle allseitig abgesichert zu sein? Wann müssen Dokumente notariell bzw. durch das Gericht beurkundet sein? Wo bewahre ich die o. g. Dokumente auf? Nutzen auch Sie die Gelegenheit, bestehende Unsicherheiten auszuräumen und kommen Sie an diesem Abend in die Schmiede.

Im Auftrag des Vorstandes Hanni Zietal

Veranstaltungsplan 2012 Datum

Uhrzeit

27.04.

19.00 Uhr Rechtsberatung mit Notarin Horwath

28.09.

Veranstaltung Ort Alte Schmiede

22/24.06. 10.00 Uhr 725 Jahre Cölpin

Dorfanger

14.07.

19.00 Uhr Vereinssommerparty

Alte Schmiede

10.00 Uhr 7. Erntedankfest

Dorfanger

08.09.

26.10. 18.11. 01.12. 08.12. 16.12. 31.12.

19.00 Uhr Kulinarisches Allerlei 19.00 Uhr Schmiede Offen 10.00 Uhr Volkstrauertag 14.00 Uhr 5. Adventsmarkt 19.00 Uhr Vereinsweihnachtsfeier 14.00 Uhr Skatturnier – 1. Runde 20.00 Uhr Silvesterfeier

Alte Schmiede Alte Schmiede Alte Schmiede Alte Schmiede Alte Schmiede Uns DörpHus Alte Schmiede

Kulturverein Groß Nemerow e. V. Eierbemalen Der Kulturverein hatte eingeladen zum Ostereierbemalen. Das Motto lautete: „Ostereier nach sorbischer Art bemalen.“ Diese Art der Gestaltung ist nicht ganz einfach und erfordert ein wenig Geschick und Phantasie. Aber alle, die der Einladung gefolgt sind, hatten jede Menge Spaß und verzauberten so manches Ei. Selbst diejenigen, die erstmals dabei waren, fanden es toll und alte Hasen entwickelten sich weiter. Auch im nächsten Jahr wird wieder gemalt. Schon jetzt schön Eier auspusten, wenn möglich weiße. Bernd Recknagel Vereinsvorsitzender

Buchlesung im Bürgerhaus Freitag, der 13., war für uns als Kulturverein ein Glückstag, denn wir konnten eine tolle Buchlesung im Bürgerhaus präsentieren. Hannelore Arndt, Vorsitzende der Landfrauen, hatte die Autorin Frau Albrecht für diesen Abend gewinnen können. Die Veranstaltung war gut besucht, einige Gäste brachten ihre Bücher, die schon im Vorfeld erstanden wurden, für ein Autogramm mit, alle waren begeistert, es wurde viel

gelacht. Gelesen bzw. vorgetragen wurde aus „Holundertee mit Doppelkorn“ und „Unverblühmt – die Welt in meinem Spiegel“. In „Holundertee mit Doppelkorn“ schildert die Autorin Karina Albrecht umwerfend frech, deftig und pikant gewürzt mit originellen Wortspielereien das rundherum kunterbunte Leben der Bewohner von „Piepnest“, eines Dorfes in Mecklenburg-Vorpommern.


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Aufgepeppt durch die einzigartigen Illustrationen der international renommierten Künstlerin Ute Patel-Missfeldt, wird dieser Roman nicht nur zum Blickfang, sondern auch zur perfekten Geschenkidee für einen besonderen Anlass. Für

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alle Interessenten bzw. Liebhaber schaut auf: www.Albrecht-Bestseller.de. Es lohnt sich. Bernd Recknagel Vereinsvorsitzender

Frühjahrsputz Am 14. April stand im Vereinskalender der Frühjahrsputz auf der Tagesordnung. Es ist schon beeindruckend, wie viele Vereinsmitglieder und auch unsere Landfrauen der Gemeinde, voran Hannelore Arndt als Vorsitzende, sich aktiv beteiligten. An dieser Stelle an alle Teilnehmer ein herzliches Dankeschön. Die Frauen haben im Haus gewerkelt, Fenster geputzt, Fußböden geschruppt und den Winterstaub beseitigt. Im

Außenbereich haben die Männer die letzten Holzkloben ofengerecht bearbeitet, den Zaun zum Gehweg neu gesetzt und für unseren Wirtschaftshof Vorbereitungen für ein Sichtfeld geschaffen. Nach getaner Arbeit gab es für alle leckere Erbsensuppe und Bockwurst. Bernd Recknagel Vereinsvorsitzender

Pragsdorf im WM-Fieber Neben den klassischen Turnieren im Fußball und Volleyball sowie dem Sportfest gibt es nun auch die Tischtennismeisterschaft in Pragsdorf. Am 31. März, parallel zu den Weltmeisterschaften, wurde die erste offene Tischtennismeisterschaft durchgeführt. 20 Spieler, darunter acht Frauen, aus Pragsdorf, Plath, Hochkamp und Neubrandenburg stellten sich dem Wettkampf. Ausgespielt wurde die Meisterschaft im Rundensystem, wo sich bei den Frauen Doris Dallmann aus Plath und bei den Männern Daniel Hawlitscheck aus Neubrandenburg durchsetzten. Die ersten drei Gewinner konnten sich über Urkunden und kleine Präsente freuen.

Anschließend wurde die Pokalrunde im K.O.-System ausgespielt. Nach hart umkämpften Spielen blieben die Pokale in Pragsdorf. Kathleen Michen bei den Damen sowie Silvio Dehnert bei den Herren heißen die Sieger. Aktive und Organisatoren waren sich einig, es werden weitere Turniere folgen.

Detlef Praast


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Kennen Sie schon Stargard-Online? Schon seit einiger Zeit gibt es ein Mitmach-Portal im Internet, wo sich die Einwohner des Stargarder Lands online treffen können. Hier können Sie ihre Neuigkeiten, Veranstaltungen, Fragen, Ideen, „Gerüchte“, Fotos, etc. bekanntmachen. So gibt es dort auch Diskussionen z. B. zu aktuellen Entscheidungen der Stadtvertretung, wie den Tierpark und die Touristinformation. Auch aktuelle Bilder von Veranstaltungen, wie z. B. den Weihnachtsmärkten, Stadtfesten, 7-Berge-Wanderung und auch eine Bildserie des kompletten 750-Jahr-FeierUmzugs sind dort zu finden. Das tolle dabei: Jeder kann mitmachen! Besuchen Sie im Internet: www.stargard-online.de

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Schützenverein Burg Stargard e.V. Maßnahmen und Veranstaltungen 1. Öffentliche Schießzeiten Schießplatz Quastenberg - Samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mit Anmeldung) - Sonntags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr tel. Anmeldungen auch für andere Tage: 039603/20338 (Dieter Schnabel) 039603/21138 (Vorsitzender) 039603/21137 (Fax) Öffentliche Schießveranstaltungen (siehe Öffnungszeiten) können von jedem Mann und jeder Frau genutzt werden. Ausleihmöglichkeiten für Bockdoppelflinten sind vorhanden. 2. Termine 08.05.2012 Vorstandssitzung, Schießplatz Quastenberg (öffentlich für alle Mitglieder) Beginn: 19.00 Uhr Arbeitseinsätze Abzuleistende Arbeitsstunden können an jedem 1. Samstag im Monat ausgeführt werden. Jeden Mittwoch Training der Frauenmannschaft, Schießplatz Quastenberg Beginn: 17.00 Uhr 06.05.2012 Vereinsmeisterschaft, Schießplatz Quastenberg, KK-Gewehr und Pistole, Beginn: 9.00 Uhr 13.05.2012 Vereinsmeisterschaft, Schießplatz Quastenberg, Trap, Beginn 9.00 Uhr Der Vorstand Schützenverein Burg Stargard


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Jehovas Zeugen K. D. Ö. R in Burg Stargard 1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit im Monat April/Mai 2012 Termine und Themen: Sonntag, den 22. April Kein Vortrag in Burg Stargard (siehe 2.) Sonntag, den 29. April Inmitten einer verkehrten Generation untadelig bleiben Sonntag, den 6. Mai Auf die rettende Macht Jehovas vertrauen

Sonntag, den 13. Mai

Ist die Stunde des Gerichts für Babylon gekommen?

Jeweils um 9.15 Uhr im Königreichssaal von Jehovas Zeugen in Burg Stargard, Fichtenweg 32. Der Eintritt ist frei, es wird keine Kollekte erhoben.

2. Gottes Name werde geheiligt Über diesen Teil des „Vaterunsers“ (Matthäusevangelium, Kapitel 6, Vers 9) wird ausführlich auf der zweitägigen Veranstaltung am Wochenende (21. und 22. April) in Velten referiert. Jehovas Zeugen aus Burg Stargard werden wieder dabei sein. Wie können wir Gottes Namen heiligen? Es wird deutlich gezeigt, dass wir als Christen durch unsere Gedanken, unser Reden, unsere Entscheidungen und unser Verhalten Gottes Namen entweder Schande bereiten oder heiligen können.

Wie wird Gott selbst seinen Namen heiligen? Da er das in naher Zukunft tun wird, werden Jehovas Zeugen neu motiviert, ihre Mitmenschen durch ihre Besuche von Haus zu Haus und am Informationsstand auf dem Markt-Platz in Burg Stargard weiterhin darüber zu informieren. Kontaktadresse: Herr Volker Loew. Tel. 03957/775003 Unter www.watchtower.org können Sie viele weitere interessante Beiträge nachlesen.

Wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im April/Mai 2012 Der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden sowie der Amtsvorsteher des Amtes Stargarder Land gratulieren allen Jubilaren, die im Zeitraum vom 27.04.2012 bis 24.05.2012 Geburtstag haben recht herzlich. Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 60 Jahre und älter werden. Stadt Burg Stargard Herr Karl-­Heinz Dietrich Frau Grete Kühl Frau Linda Meyer Frau Else Emerich Frau Waltraud Both Frau Ingeborg Frehse Herr Peter Kister Herr Willi Koschnicke Frau Elli Razny Frau Rita Herzberg Herr Manfred Holey Herr Bernd Piehlig Herr Manfred Schmidt Frau Anna Wölz Frau Erna Gerth Frau Irmgard Geyer Frau Käthe Käding Frau Heidemarie Palzer Herr Rudolf Schmidt Herr Harri Wollmuth Frau Ella Rammin Herr Henning Brüning Herr Klaus Rosema Frau Anna Kull Herr Jürgen Bremer Frau Anita Schröder Herr Rolf Ibe Frau Eva-­Maria Menning Frau Anselma Frehse Frau Anneliese Schmidt

am 27.04. am 28.04. am 29.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. am 01.05. am 01.05. am 03.05. am 03.05. am 03.05. am 04.05. am 04.05. am 04.05. am 04.05. am 04.05. am 04.05. am 05.05. am 05.05. am 05.05. am 05.05. am 06.05. am 06.05. am 07.05. am 07.05. am 08.05. am 09.05.

zum 72. zum 88. zum 75. zum 77. zum 75. zum 90. zum 74. zum 76. zum 83. zum 60. zum 60. zum 60. zum 66. zum 80. zum 70. zum 80. zum 81. zum 69. zum 77. zum 71. zum 93. zum 74. zum 71. zum 80. zum 73. zum 68. zum 63. zum 71. zum 81. zum 85.

Herr Helmut Ziegenfeuter Frau Ingrid Strübing Herr Klaus Frydrychowski Frau Renate Lemke Herr Harold Franz Herr Eckehard Stöhr Frau Gertraude Kallauke Frau Meta Schulze Herr Eckhard Czinna Frau Inge Jäckle Frau Ursula Kalkbrenner Frau Barbara BiYer Frau Dorothea Bonk Herr Klaus Rauhut Herr Richard Both Herr Burkhard Gehring Frau Doris Krause Frau Veronika Glaubitz Frau Christa Dahm Herr Helmut Geyer Herr Herbert Leiß Frau Maria Hauschild Frau Käthe Schlauch Frau Eva-­Marie Fanselow Frau Ulrike Schlotböller Frau Erika Stäge Frau Inge Borrmann Herr Manfred Greinus Herr Kurt Horn Frau Elli Rennhack Herr Jürgen Schröder

am 09.05. am 10.05. am 11.05. am 11.05. am 11.05. am 11.05. am 12.05. am 12.05. am 13.05. am 13.05. am 13.05. am 14.05. am 14.05. am 14.05. am 15.05. am 15.05. am 15.05. am 16.05. am 16.05. am 17.05. am 17.05. am 17.05. am 18.05. am 19.05. am 19.05. am 19.05. am 20.05. am 20.05. am 20.05. am 20.05. am 20.05.

zum 64. zum 61. zum 63. zum 63. zum 73. zum 63. zum 60. zum 92. zum 62. zum 66. zum 67. zum 64. zum 62. zum 65. zum 69. zum 71. zum 65. zum 68. zum 70. zum 79. zum 77. zum 86. zum 78. zum 65. zum 61. zum 71. zum 76. zum 61. zum 64. zum 87. zum 61.


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Stargarder Zeitung

Frau Sabinchen Grimm Frau BrigiYe Jähn Frau Edith Krüger Frau Monika Menzel Herr Hans-­Jürgen Michael Herr Jürgen Reimer Frau Ursula Sager Herr Alfred Wölz Frau Irene Deumer Herr Gerhard Koch Herr Werner Wessel Frau Annick Arndt Frau Anneliese Bammel Frau LoYe Jonitz Frau Leokadia KiYendorf Herr Peter Pfütze Frau Renate Schmidt Herr Hans-­Jürgen Kadow

am 21.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 23.05. am 23.05. am 23.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05.

zum 60. zum 61. zum 82. zum 71. zum 61. zum 64. zum 70. zum 84. zum 76. zum 82. zum 63. zum 63. zum 84. zum 83. zum 76. zum 69. zum 68. zum 60.

Herr Norbert Duggen Frau Ingeborg Höpfner Herr Rolf Heise

am 23.05. am 24.05. am 24.05.

zum 65. zum 82. zum 70.

Gemeinde Holldorf Frau Hilde Makedanz Herr Lothar Blumberg Frau Monika Müller Frau Ingrid Schulz Frau Gerda Bahlke Frau Evelyne Strempel Frau Lisa Nauck Frau Stephanie Wolff Frau Sigrid Grabert Frau Hannelore Manthei Frau Gisela Zietlow Herr Hans-­Joachim Hellwig Herr Werner OYe Herr Peter Wiechert

am 28.04. am 29.04. am 01.05. am 04.05. am 05.05. am 06.05. am 08.05. am 08.05. am 11.05. am 14.05. am 17.05. am 18.05. am 21.05. am 23.05.

zum 76. zum 61. zum 64. zum 61. zum 72. zum 61. zum 73. zum 80. zum 68. zum 60. zum 77. zum 81. zum 75. zum 67.

Gemeinde Cammin Herr Dietrich Kraus Herr Peter Köster Herr Jürgen Walter Frau Waltraud Haake Herr Helmut Stern Frau Renate Steinkopf

am 08.05. am 16.05. am 16.05. am 17.05. am 20.05. am 20.05.

zum 71. zum 63. zum 62. zum 80. zum 75. zum 80.

Gemeinde Cölpin Frau Grete Herrmann Herr Heinz Kremkow Herr Lutz Hermann Frau Gisela Kremkow Herr Friedhelm Schmidt Herr Bernd Gutzeit Frau Sieglinde Haas Frau Doris Reinholz Frau Hannelore Hartwig Herr Stanislaw Pluszczynski Frau Helga Hartwig

am 28.04. am 03.05. am 07.05. am 11.05. am 13.05. am 15.05. am 15.05. am 16.05. am 18.05. am 21.05. am 23.05.

zum 73. zum 75. zum 63. zum 75. zum 66. zum 61. zum 61. zum 73. zum 65. zum 65. zum 74.

Gemeinde Groß Nemerow Herr Hans-­Günter Müller Frau Waltraut Tietschert Frau Ruth Rudolph Herr Heinz-­DietrichCasper Herr Klaus Röse Herr Heinz Neitzel Herr Hans-­Joachim Rossow Herr Klaus Tietschert Frau Hilda Lorenz Frau Erika Fiebelkorn Herr Günther Zimmermann Herr Adolf Kebernik Herr Roland Schaeper Frau Hedwig WiY Herr Klausjürgen Gamradt Frau LoYe Samulewitsch Frau Hannelore Arndt

am 27.04. am 28.04. am 30.04. am 01.05. am 04.05. am 06.05. am 08.05. am 10.05. am 10.05. am 11.05. am 13.05. am 13.05. am 18.05. am 19.05. am 20.05. am 20.05. am 22.05.

zum 73. zum 69. zum 63. zum 74. zum 61. zum 88. zum 69. zum 72. zum 80. zum 63. zum 85. zum 67. zum 60. zum 94. zum 70. zum 83. zum 71.

Gemeinde Lindetal Frau Erna Briese am 29.04. Frau Ilse Jacob am 01.05. Herr Ulrich Drawert am 02.05. Herr Ullrich Schulze am 03.05. Herr Hans-­Jürgen Wiesener am 03.05. Frau Margit Meyer zu Siederdissen am 04.05. Herr Horst Pelikan am 06.05. Frau Edith Krüger am 07.05. Frau Marianne Edler am 08.05. Herr Kurt Röder am 10.05. Frau Liesgret Maecng am 10.05. Frau Ursula Nürnberger am 11.05. Herr Jürgen Freuer am 11.05. Herr Hans Wolgast am 12.05. Frau Christel Horn am 12.05. Frau Renate Meyer am 12.05. Frau Helga Vogt am 12.05. Frau Käte WiYe am 13.05. Herr Heino Richter am 14.05. Herr Norbert Winterberg am 15.05. Frau BrigiYe Puchert am 16.05. Herr Herbert Puchert am 16.05. Frau Heidrun Lange am 16.05. Frau Sybille Feierke am 17.05. Frau Helga Loppnow am 17.05. Frau Freia Michalik am 19.05. Frau Marion Krösing am 20.05. Herr Rudolf Horn am 21.05. Frau Herta Winterberg am 21.05. Frau Renate Conrad am 23.05. Herr Hans-­Joachim Köhler am 23.05.

zum 74. zum 80. zum 61. zum 61. zum 60. zum 65. zum 70. zum 77. zum 72. zum 73. zum 65. zum 83. zum 60. zum 78. zum 71. zum 70. zum 75. zum 86. zum 79. zum 60. zum 65. zum 63. zum 63. zum 61. zum 78. zum 77. zum 61. zum 73. zum 71. zum 75. zum 71.

Gemeinde Pragsdorf Frau Anita Böhm Frau Edith Wilhelm Herr Joachim Grund Frau Ursula Ritschel

zum 70. zum 72. zum 70. zum 69.

am 13.05. am 13.05. am 19.05. am 24.05.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name und Geburtstag hier erscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt. Dieses wird Sie über die verschiedenen melderechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.


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