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75. Jahrgang

- GroĂ&#x;brand in Bargensdorf - Unser EhrenbĂźrger Ernst Gay feiert seinen 85. Geburtstag - Neuwahlen im Stargarder Behindertenverband e.V. - Kinderfest in Rowa - KUNST:OFFEN

25.05.2012

Ausgabe 05/2012


STARGARDER ZEITUNG

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Nr. 05/2012

Inhaltsverzeichnis Rathausinformationen Große Gefahr abgewendet – Ein großes Dankeschön den Kameraden Ernst Gay Tourismus- und Kulturnachrichten Stadtbibliothek Veranstaltungskalender Mai/Juni Amtliche Bekanntmachungen Stadt Burg Stargard Satzung Stadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschendorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Gemeinde Cölpin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Gemeinde Cammin Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Gemeinde Lindetal Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Schulen/Kitas/Tagesmuttis Grundschule „Kletterrose“ Das Känguru springt Unsere besten Mathematiker Wer liest, ist echt im Vorteil … Kita „Am Märchenwald“ „Sport frei“ in der Kita „Am Märchenwald“ Zwerge in Cölpin Neues von den Zwergen in Cölpin Kindertagesstätte Ballwitz Tag der offenen Tür Vereine und Verbände Alarmstichwort „Feuer – groß“ Ort: Bargensdorf/Recyclinghof Amtsfeuerwehr Stargarder Land Wahl zum Amtswehrführer Stargarder Land Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen Stargarder Behindertenverband e. V. Neuwahlen Stargarder Burgverein e. V. Mitgliederversammlung Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V. Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. KUNST:OFFEN Offene Gärten in M-V Schnupperkurs „Malen mit Aquarell“ Ferienmalkurs für Kinder Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa lädt ein Lesekreis Gemeinde Holldorf Kulturverein Groß Nemerow e. V. „Frühlingszauber“ Verein „Altes Hospital“ e. V. Aktuelles Jehovas Zeugen K. D. Ö. R. 1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit Dorfclub Dewitz Kindertagsfeier Geburtstagsliste

Die nächste Ausgabe 3 3

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erscheint am Freitag, dem 22.06.2012 Anzeigenschluss ist am 11.06.2012 Redaktionsschluss ist am 08.06.2012, um 15.00 Uhr

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Rathausinformation

Große Gefahr abgewendet Ein großes Dankeschön den Kameradinnen und Kameraden Der Großbrand in Bargensdorf auf dem Gelände der Recyclingfirma Wassermann forderte die weitreichende Aufbietung aller Einsatzkräfte. Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren erfolgte am 29. April 2012. „Feuer aus“ konnte am 1. April 2012 gemeldet werden. Jedoch auch eine Woche nach Feuerausbruch mussten immer noch Glutherde eingedämmt werden und Kameraden vor Ort in Bereitschaft bleiben. Neben den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Burg Stargard, Teschendorf und Lindetal, Dewitz, Ballin, Neu Käbelich und Cölpin kämpften die Wehren aus Groß Nemerow und Rowa sowie Neubrandenburg und Feldberg gegen das immer wieder ausbrechende Feuer. Unterstützt wurden die Kameraden durch Kräfte des Technischen Hilfswerks Neubrandenburg und Waren sowie des Deutschen Roten Kreuzes Neubrandenburg und Neustrelitz.

Großbrand in Bargensdorf

Sie alle leisteten eine hervorragende Arbeit. Durch ihre Anstrengungen sowie Einsatz- und Hilfsbereitschaft ist es gelungen, die akute Gefahr schnell und erfolgreich zu bekämpfen und große Gefahr abzuwenden. Ich bedanke mich, auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burg Stargard, bei allen Kameradinnen und Kameraden sowie Helferinnen und Helfern für die aufopferungsvolle Arbeit recht herzlich. Tilo Lorenz Bürgermeister

Unser Ehrenbürger Ernst Gay feiert heute seinen 85. Geburtstag Sehr geehrter Herr Gay, anlässlich Ihres 85. Geburtstages gratuliere ich, auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burg Stargard, recht herzlich. Wir senden Ihnen unsere herzlichsten Grüße, wünschen Ihnen Gesundheit und jeden Tag Freude am Leben. Burg Stargard, den 25. Mai 2012

Tilo Lorenz Bürgermeister

Ernst Gay – der kleine Mann mit dem großen Herzen für Burg Stargard Zum 85. Geburtstag unseres Ehrenbürgers, langjährigen Ortschronisten und Altbürgermeisters Meine erste Begegnung mit dem kleinen Herrn im Anzug, mit Fotoapparat und seiner markanten Kopfbedeckung war während einer ABM-Maßnahme 1993 auf der Burg. Welchen Einheimischen ich auch fragte, alle kannten „Papa Gay“. Stets interessierte er sich für die Anliegen der Menschen. Dass ich später einmal mit ihm zusammenarbeiten würde ahnte ich damals noch nicht. Frau Marianne Freitag, die Tochter unseres Ehrenbürgers, schreibt in einer Kolumne in der Stavenhagener Zeitung über ihn: „Mein lieber Vater wird im Mai 85 Jahre alt! Viele Leute kennen ihn aus dem Stadtbild von Stavenhagen, wenn er mit Baskenmütze und Fotoapparat

immer auf der Suche nach guten Motiven unterwegs war. Das war sein Markenzeichen! Er sah immer aus wie ein kleiner Franzose“. Im Oktober 1995 zog er nach Stavenhagen. Als Ortschronist war er in Burg Stargard von 1965 bis 2005, 40 Jahre aktiv. Zahlreiche gebundene Chronikmappen z. B. zur Eröffnung des Museums auf der Burg, zu Burg- und Stadtfesten und Baumaßnahmen stammen aus seiner Hand. Herr Gay war kein Mann langer Berichte, doch Dank seines Einsatzes finden wir wichtige Schriftstücke und Notizen, auf die wir heute zurückgreifen können, z. B. die Kopie eines Zeugnisses des Forst- und Gartenbautechnikums aus dem Jahr 1909, die er vom Enkel eines Obergärtner zugesandt bekommen hat, der einst das Technikum besuchte. Auch eine Liste der Bürgermeister nach 1945 hat er angefertigt, die wir weiterführen konnten. Vereine Burg Stargards luden ihn oft zu sich ein. Dazu schreibt Frau Freitag: Neben seiner Tätigkeit als Bürgermeister war mein Vater Ortschronist und hat akribisch alle Ereignisse der Stadt Burg Stargard foto-


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grafisch festgehalten und professionell geordnet – einfach bewundernswert. Oft sagten die Leute auf einer Veranstaltung: „Es kann losgehen, der Ernst ist da.“ Ich glaube, wir können heute nicht ermessen wie viele ehrenamtliche Stunden Herr Gay in diese Arbeit investiert hat. Dafür gebührt ihm an seinem 85. Geburtstag unser besonderer Dank. Am 25.05.1927 in Pankendorf geboren, besuchte er die Volksschule von 1933 bis 1941, hatte dann eine kurze Anstellung als Laufbursche in Marienwerder, lernte im dortigen Landratsamt 1941–43 und arbeitete danach 3 Monate als Verwaltungsangestellter. 1944 wurde er zum Reichsarbeitsdienst und zur Wehrmacht eingezogen. 1945 kam er in amerikanische Kriegsgefangenschaft. Danach arbeitete er vier Monate bei einem Bauern und drei Monate im Kohlebergbau. Im Sommer 1946 zog er zu seinen Großeltern nach Burg Stargard. Im August fand Herr Gay eine Anstellung als Arbeiter in der Flachsröste. Er wollte sich weiterentwickeln. Im Juli 1947 war er Sachbearbeiter, danach Abteilungsleiter für Rohstoffeinkauf. Unser Ehrenbürger konnte sich noch gut daran erinnern, wie er Schülern der Schule über die Flachsverarbeitung in Burg Stargard erzählt hat. 1961–1964 qualifizierte er sich zum Industrie-Ökonom an der Fachschule für Industrieökonomie in Rodewisch im Vogtland. Nach dem Studium arbeitete er in seinem Betrieb als Planungsleiter. Vom 16.10.1965 bis 30.06.1984 war Herr Gay dann Bürgermeister hier. Das ist eine Amtszeit von 19 Jahren. Engagiert hat er sich für die Interessen dieser Stadt und seiner Bürger eingesetzt. Für seine Verdienste um das Wohlergehen dieser Stadt wurde Ernst Gay in einer Sondersitzung der Stadtvertretung am 18.03.1998 zum Ehrenbürger ernannt. In der Laudatio, die die damalige Leiterin der Stadtbibliothek Rotraut Burghard hielt, heißt es: „Als Bürgermeister musste sich Herr Gay bewähren, das heißt die Geschicke der Stadt lagen in seiner Hand. Aus dem, was da war – und das war oft nicht viel – musste das Beste gemacht werden. Dafür suchte und fand er viele Helfer. Das größte Problem bestand in der Wohnungsnot. Es entstanden un-

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sere ersten Neubaublocks in der Gartenstraße, am Weinbergsweg, in der Etkar-Andrè-Siedlung und in Quastenberg, insgesamt 217 WE“. Federführend war er an der Organisation der Feierlichkeiten zur 725-Jahrfeier der Stadt 1984 und der Vorbereitung der Festschrift beteiligt. Von 1984 bis 1990 arbeitete er dann beim Rat des Kreises Neubrandenburg als Leiter des Kreistagsbüros und stellvertretender Sekretär des Rates. Danach ging er in den Ruhestand. „Heute ist er im Seniorendomizil ‚Kursana‘ zuhause. Ich bin froh und beruhigt, dass er dort gut betreut wird. Beim Umzug ins Heim habe ich mit meinen Töchtern Unmengen von Alben, Mappen und kistenweise Fotos sortiert. Es ist uns nicht leicht gefallen. Immer wieder saßen wir im Schneidersitz auf dem Teppich, um nie gesehene Fotos zu bestaunen“. So erzählt Frau Freitag in ihrer Kolumne. Sein Lebensabend wird überschattet durch die Folgen von Demenz und der Alzheimer Krankheit. Jeden Tag besucht ihn seine Lebensgefährtin Helga im Seniorendomizil und kümmert sich mit seiner Familie liebevoll um ihn. Wir wünschen unserem Ehrenbürger alles Gute zum 85. Geburtstag.

Claudia Beuthin, Bürgerarbeiterin „Chronik“ und Mitglied der AG Chronik Burg Stargard

Ernst Gay und Tochter Marianne Freitag

Tourismus- und Kulturnachrichten

Stadtbibliothek Liebe Lesefreunde und Besucher der Stadtbibliothek Allerhöchste Zeit, dass auch die Bibliothek sich mal wieder zu Wort meldet! Die unruhigen Tage des letzten Jahres und in den Anfängen des neuen Jahres sowie einige andere Unzulänglichkeiten ließen es einfach nicht, wie sonst gewohnt zu, Bericht zu erstatten und kleinere kulturelle Höhepunkte zu organisieren. Der Schuldige ist schnell gefunden, das Schaltjahr gibt sich die Ehre, welches sich, wenn man dem Volksmund Glauben schenken mag, zuweilen ja immer etwas schwieriger gestaltet. Untätig war man trotz allem nicht. Die Wichtigkeiten waren nur etwas anders gelagert. So standen z. B. eine große Medienbestandspflege an, die bei Weitem noch nicht abgeschlossen ist, sowie der Bücherflohmarkt, welcher noch bis Ende des Monats läuft. Die Veranstaltungsreihe Herbst/ Winter 2012 ist bereits im Entstehen. Starten wir also jetzt durch! Alles hat seine Bewandtnis und so auch wieder wie gewohnt hier und jetzt unsere Wetterprognose.

Bauernregel „Regnet’s am Pfingstmontag, so regnet’s noch sieben Sonntag.“ Wie bereits angekündigt, ist der Veranstaltungsplan der Bibliothek in Vorbereitung und verspricht wieder interessant zu werden. Wie gewohnt wird in den Stargarder Nachrichten, im Nordkurier und im Anzeigenkurier sowie mit Plakaten und Handzettel rechtzeitig auf diese kulturellen Höhepunkte hingewiesen. Soviel sei vorab schon mal gesagt, es wird sich ständig bemüht, niveauvolle, unterhaltsame, aber auch nachhaltige Veranstaltungen zu präsentieren. Bereits am 24. September wird in unserer Bibliothek der erste kulturelle Höhepunkt gesetzt. Mit einer Nachmittagsveranstaltung, die wie gewohnt mittwochs um 14.00 Uhr stattfindet, wird Dr. Friedrich Käther aus seinem Buch „Die Strolche von Golchen“ lesen. Eine Erzählung, die in die späte Nachkriegszeit projiziert ist und zwar in einem offen-


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sichtlich verschlafenen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern aus dem Tollensewinkel. Im Oktober gibt es einen plattdeutschen Nachmittag mit Annegret Voß. Der Tag der Bibliotheken am 24. Oktober wird mit einem Lyrikabend begangen. Am Abend des 1. November ist dann U. S. Levin mit seinen spitzen Satiren zu Gast. Die Neugier ist hoffentlich geweckt und macht Appetit auf mehr. Nun, man ist bemüht, auch in diesem Jahr einen besonderen Leckerbissen zu präsentieren, aber wie es sich eben so verhält mit Gourmets, diese Vertragsabsprachen brauchen Ausdauer, Verhandlungsgeschick und ’ne Menge Diplomatie, eine Menge ausgewählter Zutaten also. Selbstverständlich stehen auch wieder Kinder- und Jugendveranstaltungen auf dem Plan, welche einerseits das Lesen fördern sollen und andererseits gerade im Jugendbereich Wissen vermitteln sollen.

Lyrik am Abend mit Kathrina Uhl

Hier nun zur kleinen Einstimmung auf das Veranstaltungsprogramm 2012 der Stadtbibliothek Burg Stargard An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, ein herzliches Dankeschön auszusenden. An Frau Strübing für die üppigen Grünpflanzen, welche jetzt die Bibliothek verschönern, sowie an all die vielen Buchspendern. Einen besonderen Dank an Helga Vogt aus Lindetal für die vielen Bücher, darunter Klassiker, die bereits in den Bestand der Bibliothek mit aufgenommen sind. „Wer sich viel mit Menschen herumärgern muss, erholt sich am besten davon in den Büchern.“ ADOLF SPEMANN In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne Zeit.

Diavortrag „Burg Stargard auf alten Postkarten“

S. Schlüter

Lesung mit I. Brudnicki

Veranstaltungen Mai/Juni 2012 Tag Fr.

Datum 25.05.2012

Uhrzeit 18.00 Uhr

Sa. So. Mo. Fr. Sa.

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10.00–17.00 Uhr

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7.30 Uhr

Sa.

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14.00 Uhr

Sa.

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jeweils 14.00 Uhr 19.00 Uhr

10.00 Uhr

Veranstaltung/Ort Dorfkirche Zachow „Offizielle Eröffnung zum 10. KUNST:OFFEN“ Ausstellungseröffnung (siehe Ausstellungen) „Jazz trifft Klassik-Musik zu Bildern“ Konzert mit den Gitarristen Eitner und Kellner Burg Stargard Öffentliche Burgführung Große Rundfahrt Oldtimertreffen auf dem Gelände des Ifa Landesverbandes Teilemarkt, Kinderwiese, Ausfahrt, Abendveranstaltung „KUNST:OFFEN“ im Marie-Hager-Haus Stadtkirche „St. Johannes“ Konfirmationsgottesdienst Fahrt zum Einkauf nach Polen Abfahrt 7.30 Uhr ab Parkplatz Walkmüllerweg (Preis pro Person 15,00 Euro) Imkertreff in der Imkerei Dallmann in Plath oder Imkerei Sump Alt Käbelich

Veranstalter Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Stadt Burg Stargard

Ifa Landesverband

Marie-Hager-Kunstverein e. V. Kirchgemeinde Burg Stargard Stargarder Behindertenverband e. V.

Imkerverein Windmühlenstadt Woldegk e. V. Pragsdorfer Haussee Angelverein Pragsdorf e.V. Seeparty und Kindertagsfeier mit Livemusik Gemeinde Pragsdorf


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-6jeweils 14.00 Uhr

Burg Stargard Öffentliche Burgführung ab 15.00 Uhr Hotel „Zur Burg“ Seniorentanz mit Kaffee und Kuchen 10.00 Uhr St. Marien Friedland Propsteitag der Propstei Stargard 19.00 Uhr Bürgerhaus Groß Nemerow Malzirkel 5 Tage Voranmeldung Geführte Kanutour- Natur erleben auf Meerforderlich cklenburger Gewässern, „Nachmittagstour auf dem Tollensefluß durch die Torfwiesen“ (Preis: 50,00 Euro/Person) 9.00-16.00 Uhr Fahrt nach Kambs zum Frühlingsfest Abfahrt: 9.00 Uhr Parkplatz Walkmüllerweg 10.00–14.00 Uhr 10. Philharmonisches Konzert Abfahrt: 9.00 Uhr Parkplatz Walkmüllerweg jeweils Offene Gärten Mecklenburg-Vorpommern 10.00–17.00 Uhr Kräutergarten auf der Burg Marie-Hager-Haus und Garten Tierpark Burg Stargard Kunstwochenende 18.00 Uhr Gemeindehaus der Kirchgemeinde Burg Stargard Rock, Popp & Fußball, „Most Suspected“ – Pop aus Neubrandenburg, „Fishermansband“ Rock aus Görlitz das Fußball-EMSpiel ist live zu sehen 10.00–14.00 Uhr Gesundheitshaus Lebensfreude Yoga Workshop: „Entdecke die 7 verborgenen Schätze in Dir“ (Preis 45,00 Euro) jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung 9.00–14.00 Uhr Mittelaltertag auf der Burg Zum Schauen und Mitmachen 18.00 Uhr Gesundheitshaus „Lebensfreude“ Infrarot-Abend Schmerzlinderung durch Infrarotwärme Entspannung für zu Hause Heilende Wärme für jeden Tag 10.00–12.30 Uhr Gesundheitshaus „Lebensfreude“ Vortragsreihe: Jetzt oder nie! Erfolgsblockaden lösen und die persönlichen Ziele erreichen. (Preis: 18,00 Euro/Person) Pferdemarkt auf dem Reiterhof Gohrs 16.00 Uhr Alte Schmiede Zachow Tanz-Tee mit dem Neustrelitzer Salonorchester, „Die schönsten Melodien aus Omas Zeiten“; Kaffee u. Kuchen jeweils 14.00 Uhr Burg Stargard Öffentliche Burgführung 10.00 Uhr Cammin Seewiese See-Gottesdienst 14.30–16.30 Uhr Bowlingbahn Gaststätte „Zur Linde“, Bowlingnachmittag Kaffee und Kuchen 14.00–17.30 Uhr Innenhof Hotel „Zur Burg“ Sommerfest Kaffee, Kulturprogramm, Grillspezialitäten

Nr. 05/2012 Stadt Burg Stargard Hotel „Zur Burg“ Propstei Stargard Kulturverein Groß Nemerow e. V. Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Stargarder Behindertenverband Stargarder Behindertenverband Stadt Burg Stargard Marie-Hager-Kunstverein e. V. Tierpark Burg Stargard Kirchgemeinde Burg Stargard

Shanti Martina Rauch

Stadt Burg Stargard Stadt Burg Stargard Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Gesundheitshaus „Lebensfreude“

Reiterhof Gohrs Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow

Stadt Burg Stargard Kirchgemeindeverband Stargarder Behindertenverband Stargarder Behindertenverband


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Do.

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17.00 Uhr

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18.00 Uhr

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20.00 Uhr

Fr. Sa. So. Sa. So. Sa.

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10.00 Uhr

jeweils 14.00 Uhr 16.30 Uhr

Ausstellungen Mai bis Okto- Mo.–So. ber 10.00–17.00 Uhr

Fr.

Sa. So. Sa. bis So.

12.05.2012 bis 10.06.2012 25.05.2012

26.05.2012 bis 01.07.2012 05.05.2012 10.06.2012

„Altes Hospital“ Hexenstammtisch Marie-Hager-Haus Stammtisch Dorfkirche Zachow Mittsommernachtskonzert mit „Zariza Gitara“ Zigeunermusik aus Russland Dorfanger Cölpin 725 Jahre Cölpin Festwochenende Burg Stargard Öffentliche Burgführung Kirche „St. Johannes“ Kirchweihfest Burg Stargard Sommermusik, anschließend Ausstellungseröffnung mit Bildern von Norbert Landeck, gemütliches Beisammensein im Garten, Gottesdienst, Johannisfeuer

STARGARDER ZEITUNG Festival- und Hospitalverein e. V. Marie-Hager-Kunstverein e. V. Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow De Cölpiner Dörpschaft e.V. Stadt Burg Stargard Kirchgemeinde Burg Stargard

Ausstellung zur Stadt-, Burg- und Regio- Museum der Stadt Burg Stargard nalgeschichte im Museum auf der Burg Sonderausstellung Herrenhäuser im Wandel der Zeiten – Eine Wanderausstellung der Stiftung Mecklenburg Ausstellungseröffnung in der Dorfkirche Zinnober Kulturkreis e. V. Zachow Zachow Lilla von Puttkamer Malerei-Berlin Lilla von Puttkamer Malerei-Berlin

18.00 Uhr

Öffnungszeiten: 14.00–17.00 Uhr

Gemeinschaftsausstellung Malerei und Marie-Hager-Kunstverein Grafik KIK Marne und Marie-Hager-Kunst- Burg Stargard e. V. verein anlässlich 10 Jahre Vereinspartnerschaft Ausstellung Malerei Grafik KIK Marne und Marie-Hager-Kunstverein Änderungen vorbehalten!

Weitere Veranstaltungshinweise finden Sie im Internet: www.amt-stargarder-land.de Möchten auch Sie Ihre Veranstaltung hier öffentlich bekannt geben? Melden Sie sich einfach unter: 039603/20895 oder ti@stargarder-land.de

Schulen – Kitas – Tagesmuttis

Grundschule „Kletterrose“ Das Känguru springt Im März ging das Känguru an den Start. Bundesweit beteiligten sich Schüler der Klassen 3 bis 13 an diesem mathematischen Wettbewerb, der von der Humboldt- Universität Berlin ausgetragen wird. Ziel ist es, möglichst viele Punkte zu sammeln. Es konnten 150 Punkte erreicht werden. Das war gar nicht so leicht! Anders als in einer Ma-

thematikarbeit, wurden die Punkte für eine falsch gelöste Aufgabe wieder abgezogen. Aus unserer Schule zeigten 17 Kinder ihr Talent am Knobeln. Es wurde gerechnet, probiert und kombiniert. Für jeden hat sich die Teilnahme gelohnt. Alle bekamen als Anerkennung eine Urkunde sowie ein interessantes Spiel. Jona Beigang aus der Klas-


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se 4 b erhielt als erfolgreichster Knobler unserer Schule das Känguru-T-Shirt.

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Hier noch einmal alle emsigen Tüftler im Überblick! Sarah- Michelle Schulz Klasse 3 b 64,75 Punkte Jane Jähnert Klasse 3 a 63,75 Punkte Josefine Schröder Klasse 3 c 60,00 Punkte Dries Abrahams Klasse 3 a 52,00 Punkte Emma Berghoff Klasse 3 c 48,75 Punkte Nora Jacobs Klasse 3 b 46,75 Punkte Henning Franz Klasse 3 a 40,50 Punkte Jonas Grundtmann Klasse 3 b 38,75 Punkte Jannes Natzius Klasse 3 c 32,50 Punkte Jona Beigang Klasse 4 b 78,75 Punkte Pierre Moder Klasse 4 c 67,50 Punkte Danny Kühn Klasse 4 a 65,25 Punkte Ewa Staszewska Klasse 4 a 65,00 Punkte Jasper Fritsche Klasse 4 c 60,50 Punkte Lena Hinz Klasse 4 a 59,25 Punkte Eric Habedank Klasse 4 c 52,00 Punkte Nora Kunz Klasse 4 b 43,75 Punkte

Grundschule „Kletterrose“

Unsere besten Mathematiker Am 23. April 2012 fand die Mathematikolympiade an unserer Grundschule statt. Folgende Prädikate konnten vergeben werden: „teilgenommen“ Anna Sophie Bittins, Emma Berghoff, Alina Bahlke, Flotian Wilk, Lili-Rose Popko, Amelie Thoms, Elorie Schaefer, Silvan Wasmund, Ben Dreßler, Kevin Daedelow „mit Erfolg teilgenommen“ Pauline Steinsohn, Malena Hirsch, Henning Franz, Ole Bergmann, Charlotte Bühring, Joey Sternekieker, Nele Kröger, Nick Babick, Manuel Langner

„mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ Jona Beigang, Lene Hinz, Pierre Moder, Dries Abrahams, Jörn Groehn „mit ausgezeichnetem Erfolg“ Jasper Fritsche Grundschule „Kletterrose“

„mit gutem Erfolg teilgenommen“ Josefine Schröder, Laura Freuer, Louis Krüger

Wer liest, ist echt im Vorteil … dem stimmen auch wir, die Grundschüler der ,,Kletterrose“ zu. Ich bin Malena Hirsch und lese gerne Romane der verschiedensten Art. Aber auch wissenschaftliche Bücher und Tierbücher interessieren mich. Je mehr ich lese und mich in Büchern informiere, weiß ich auch. Manchmal mehr als andere. Wenn ich lese, bin ich in einer anderen Welt. Dabei merke ich gar nicht, was um mich herum passiert. Jedes Buch hat einen anderen Sinn und Zweck. Will man ein Buch kaufen, sollte es genau zu einem passen. So wie zu mir halt am Besten Romane passen. Für mich muss ein Roman spannend, romantisch und auch gleichzeitig sinnvoll sein. Manche Bücher können auch Informationen in sich tragen. Für jemand anderen muss ein Lesetext ganz anders sein. Deshalb dürfen wir auch zur Buchvorstellung unser eigenes Buch mitbringen. Das macht natürlich viel Spaß. Man lernt auch über seine Mitschüler eine Menge. Aber noch besser finde ich die Lesewettbewerbe und die Leserallyes an unserer Grundschule „Kletterrose“. Dort kann man sein Können zeigen und seine Lesekünste zur Schau stellen. Ähnlich wie eine Klassenfahrt ist unsere Lesenacht. Dabei lernen die Kinder viel Neues dazu, über soziales Zusam-

menleben, die Umwelt. Diese ganzen Sachen und noch mehr bietet die Grundschule Kletterrose den Kindern.

Malena Hirsch 4 b Mein Name ist Celine Schulze. Ich gehe in die Klasse 4a. Am liebsten lese ich Jugendbücher. Zum Beispiel gefällt mir „Rosas schlimmsten Jahre“. Ich finde darum unsere Lesezeit toll und wichtig, weil man da ganz viel Zeit hat, um schöne Bücher zu lesen. Bei uns werden sogar in einigen Klassen Lesenächte durchgeführt. Da schläft man an einem Tag irgendwo und kann sich beim Lesen viel Zeit lassen. Die Buchvorstellung einzelner Schüler ist ein fester Bestandteil des Unterrichts. Dabei kann man sich ein Buch nach seinen Interessen aussuchen und zeigen was man gern liest. Dann übt man fast nebenbei auch noch das Lesen.

Celine Schulze


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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Burg Stargard, Amt Stargarder Land, der Gemeinden Cammin, Cölpin, Groß Nemerow, Lindetal, Holldorf, Pragsdorf, sowie dem ABZV Tollensesee, dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg und des Amtsgerichts Neubrandenburg 75. JAHRGANG Stadt Burg Stargard

Gemeinde Cölpin

Gemeinde Cammin

Gemeinde Lindetal

25. MAI 2012

AUSGABE 05/2012

Satzung Stadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschendorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe

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Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

S. 13

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

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Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes

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Satzung Stadt Burg Stargard außer Ortsteile Teschendorf, Gramelow und Loitz über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe Aufgrund der §§ 2, 5 und 15 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitigen Fassung, der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der derzeitigen Fassung, § 40 Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in der derzeitigen Fassung, des Abwasserabgabengesetzes in der derzeitigen Fassung und dem Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeitigen Fassung, der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der derzeitigen Fassung und der Abwasserbeseitigungs- und -anschIuss-Satzung der Stadt Burg Stargard wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 28.03.2012 folgende Satzung erlassen. Inhaltsübersicht § 1 Allgemeines § 2 Begriffe § 3 Anschluss- und Benutzungszwang § 4 Einleitungsbedingungen § 5 Entsorgung § 6 Prüfungsrecht, Auskünfte- und Anzeigepflicht § 7 Haftung § 8 Erhebungsgrundsatz § 9 Gebührenmaßstab § 10 Entsorgungsgebühr § 11 Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum § 12 Kleineinleiterabgabe § 13 Ordnungswidrigkeiten § 14 Inkrafttreten

§1 Allgemeines

(1) Die Stadt Burg Stargard ist gemäß § 40 (1) des Landeswassergesetzes M-V verpflichtet, abflusslose Gruben sowie Kleinkläranlagen (im Folgenden Grundstücksentwässerungsanlagen genannt) zu entsorgen. Die Stadt Burg Stargard kann sich zur Erfüllung dieser Aufgabe Dritter bedienen. (2) Die Entsorgung umfasst die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 sowie den Transport und schadlose Beseitigung der Anlageninhalte. (3) Die Entsorgung berührt nicht die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer und Nutzungsberechtigten im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Nießbraucher sowie aller sonstigen zum Besitz eines Grundstückes dinglich Berechtigten für den ordnungsgemäßen Zustand, Betrieb und die Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie die Einhaltung der bau- und wasserrechtlichen Vorschriften. (4) Durch diese Satzung wird die Entleerung von Jauchegruben nicht geregelt. Ebenso wenig fallen in den Geltungsbereich der Satzung Rückstände aus Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidem sowie Neutralisationsanlagen und dergleichen.

(5) Der Inhalt beweglicher Abwasserbehältnisse aus Wohnmobilen, fahrbaren Unterkünften bzw. Aufenthaltsräumen, Miettoiletten, Flugzeugen, Schiffen und dergleichen sind durch die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten selbst anzuliefern. Die Annahmestelle ist die Kläranlage der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH. Jahnstraße 104 in 17033 Neubrandenburg. Dazu sind vom Anlieferer mit dem Entsorger gesonderte vertragliche Regelungen zu den Annahmebedingungen zu treffen.

§2 Begriffe

(1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist, unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster oder im Grundbuch und ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung, jeder Grundbesitz, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet. (2) Anschluss- und Benutzungspflichtige sind im Sinne dieser Satzung a) Grundstückseigentümer, b) Erbbauberechtigte, c) Eigentümer eines Gebäudes, wenn das Eigentum an einem Grundstück und einem Gebäude infolge der Regelung des § 286 des Zivilgesetzbuches vom 19. Juni 1995 (GBI. DDR S 465) getrennt ist, d) Nießbraucher, e) sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Grundstücken.

§3 Anschluss- und Benutzungszwang

(1) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen der Grundstücksentwässerungsanlagen sind verpflichtet, unter Beachtung der Bedingungen des § 4 die Anlagen entsorgen zu lassen. Sie sind verpflichtet, die Entleerung anzufordern. (2) Ein Anschluss- und Benutzungspflichtiger wird von seinen Verpflichtungen nicht dadurch befreit, dass außer ihm noch andere Anschluss- und Benutzungspflichtige vorhanden sind. (3) Wer entsprechend § 6 der Abwasserbeseitigungs- und -anschluss-Satzung zum Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung verpflichtet ist, hat nach Herstellung des betriebsfertigen Anschlusses das auf dem Grundstück anfallende Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (auch bei Vorhandensein einer eigenen separaten Anlage) einzuleiten. Es besteht Benutzungszwang.

§4 Einleitbedingungen

(1) In die Grundstücksentwässerungsanlagen darf nur häusliches oder damit vergleichbares Abwasser eingeleitet werden. Von einer Einleitung sind insbesondere ausgeschlossen: a) Stoffe, die geeignet sind, die bei der Entleerung und Abfuhr eingesetzten Geräte und Fahrzeuge sowie die Abwasserbehandlungsanlagen und zugehörigen Kanalisationen in ihrer Funktion zu beeinträchtigen, zu beschädigen oder zu zerstören


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STARGARDER ZEITUNG

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b) Stoffe, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder das Personal bei der Beseitigung gesundheitlich beeinträchtigt werden können (2) Das Einleitungsverbot gilt insbesondere für a) Niederschlagswasser, Grund- und Quellwasser, Kühlwasser, Gülle, b) Stoffe, auch im zerkleinerten Zustand, wie Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Asche, Küchenabfälle, Zellstoffe, Textilien, Schlachtabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester, Hefe, Teer, Pappe, Zement, Kunstharze, c) flüssige Stoffe, die erhärten. d) feuergefährliche, explosible, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe, Säuren, Laugen, Salze, Reste von Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut, infektiöse Stoffe, Medikamente, radioaktive Stoffe, e) Farbstoffe, deren Entfärbung in der Kläranlage nicht gewährleistet ist, f) Abwasser, das nicht den Bestimmungen der jeweils geltenden Entwässerungssatzung entspricht. (3) Absatz 2 gilt nicht für Stoffe, die sich als geringfügige Mengen üblicherweise im häuslichen Abwasser befinden.

§5 Entsorgung

(1) Die Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchführen zu lassen. Bedarf besteht, wenn a) Ablagerungen die Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit der Grundstücksentwässerungsanlagen zu beeinträchtigen drohen, b) abflusslose Gruben bis 50 cm unter dem Zulauf gefüllt sind. (2) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat den Bedarf rechtzeitig, mind. 14 Tage vor Eintritt der Bedingungen nach Absatz 1 beim Entsorger anzuzeigen. Er ist für jeden Schaden selbst haftbar, der durch Verzögerung oder Unterlassung des Antrages entsteht. (3) Mit dem Verladen des Inhaltes der Grundstücksentwässerungsanlagen auf das Fahrzeug erlangt der Entsorger die Verfügungsbefugnis. Er ist nicht verpflichtet, in ihm nach verlorenen Gegenständen zu suchen. Aufgefundene Wertgegenstände werden als Fundsache behandelt. (4) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen werden vom Entsorger innerhalb der angemeldeten 14 Tage über den Abfuhrtermin informiert. Im Falle einer Verhinderung ist der Entsorger rechtzeitig darüber schriftlich zu unterrichten und ein neuer Termin abzustimmen. Bei Unterlassung einer Absage sind durch den Anschluss- und Benutzungspflichtigen die Kosten einer vergeblichen Vorfahrt zu tragen. (5) Die Grundstücksentwässerungsanlagen müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass sie über einen verkehrssicheren Zuweg für die Entsorgungsfahrzeuge erreichbar sind und entleert sowie überwacht werden können. Ihre Abdeckungen müssen dauerhaft, verkehrssicher und so beschaffen sein, dass Gefahren nicht entstehen können. Nach Aufforderung sind festgestellte Mängel, die einer ordnungsgemäßen Ent-

sorgung entgegenstehen, durch den Anschluss- und Benutzungspflichtigen umgehend zu beseitigen. (6) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat auf dem Begleitschein folgende Angaben mit Datum und Unterschrift zu bestätigen: a) Menge des übernommenen Abwassers bzw. der Rückstände b) Übereinstimmung der Abwasserqualität mit den in § 4 dieser Satzung genannten Bedingungen (7) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige hat die ihm überlassene Durchschrift des Begleitscheines sowie sonstige Kontrollnachweise während der Dauer von mindestens zwei Jahren auf dem Grundstück aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. (8) Wenn der Anschluss- und Benutzungspflichtige einer Anzeige zur Entleerung entsprechend Absatz 1 und 2 nicht nachkommt, veranlasst der Entsorger eine ordnungsgemäße Entleerung nach Anforderung durch die Stadt Burg Stargard für die Grundstücksentwässerungsanlage entsprechend den technischen Regeln und Empfehlungen. Die Kosten sind durch den Anschluss- und Benutzungspflichtigen zu tragen.

§6 Prüfungsrecht, Auskunfts- und Anzeigepflicht

(1) Den Beauftragten der Stadt Burg Stargard ist zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und der bau- und wasserrechtlichen Genehmigung erfüllt werden, ungehinderter Zutritt zu allen hierfür in Betracht kommenden Grundstücksteilen zu gewähren. Die Beauftragten der Stadt Burg Stargard haben sich auf Verlangen durch einen Dienstausweis oder eine Vollmacht auszuweisen. (2) Die Anschluss- und Benutzungspflichtigen haben über alle die Prüfung gemäß Absatz 1 betreffenden Fragen Auskunft zu geben. (3) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen nach § 1 Absatz 1 sind der Stadt Burg Stargard vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen innerhalb eines Monats nach Inkraftsetzen dieser Satzung anzuzeigen. Bei Neuerrichtung einer Grundstücksentwässerungsanlage hat die Anzeige gegenüber der Stadt Burg Stargard innerhalb eines Monats vor Inbetriebnahme zu erfolgen. Die Anzeige hat auch zu erfolgen, wenn die Anlage außer Betrieb genommen wird. (4) Wechselt der Anschluss- und Benutzungspflichtige, so haben sowohl der bisherige als auch der neue Anschluss- und Benutzungspflichtige die Stadt Burg Stargard unverzüglich über den Wechsel zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei Veränderungen der Art der Grundstücksentwässerungsanlage und der Menge des Abwassers. (5) Die Anzeigen nach Absatz 3 und 4 haben schriftlich zu erfolgen.

§7 Haftung

(1) Der Anschluss- und Benutzungspflichtige haftet der Stadt Burg Stargard für Schäden infolge mangelhaften Zustandes oder unsachgemäßer oder satzungswidriger Benutzung seiner Grundstücksentwässerungsanlage. Er hat die Stadt Burg Stargard vor Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Mehrere Ersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.


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(2) Die Haftung des Anschluss- und Benutzungspflichtigen für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Grundstücksentwässerungsanlage wird durch diese Satzung und die nach ihr durchgeführten Entleerungen nicht berührt. (3) Kann die Entleerung infolge höherer Gewalt oder behördlicher Verfügungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt oder verspätet durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

§8 Erhebungsgrundsatz

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Entsorgung nach § 1 werden zur Kostendeckung durch die Stadt Burg Stargard Gebühren erhoben.

§9 Gebührenmaßstab

(1) Die Entsorgungsgebühr wird für jede Entsorgung gesondert festgesetzt. (2) Die entsorgte Menge bemisst sich nach der Messvorrichtung des Spezialfahrzeuges. (3) Das für die Entleerung eventuell erforderliche Wasser zur Verdünnung ist vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (4) Die Berechnungseinheit für die Entsorgungsgebühr ist ein Kubikmeter (m3) der gebührenpflichtigen Abwassermenge. Angefangene Kubikmeter werden bis 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (5) Die nach Absatz 2 ermittelte Menge ist vom Anschlussund Benutzungspflichtigen oder einem von ihm Beauftragten nach § 5 Absatz 6 schriftlich zu bestätigen.

§ 10 Entsorgungsgebühr

(1) Nach genannter Satzung erhebt die Stadt Burg Stargard für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben eine Entsorgungsgebühr, die durch eine Gebührensatzung geregelt wird.

§ 11 Gebührenschuld, Veranlagungszeitraum

(1) Gebührenschuldner ist. wer zum Zeitpunkt der durchgeführten Entleerung für die betreffenden Grundstücksentwässerungsanlagen Anschluss- und Benutzungspflichtiger war. Mehrere Anschluss- und Benutzungspflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Die Heranziehung erfolgt durch schriftlichen Bescheid, der mit einem Bescheid über andere Abgaben verbunden werden kann. Die Entsorgungsgebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 12 Kleineinleiterabgabe

(1) Gegenstand der Abgaben Zur Deckung der Abwasserabgabe für Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m3 je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser unmittelbar in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten, erhebt die Stadt Burg Stargard eine Abgabe. (2) Abgabenmaßstab und Abgabensatz a) Eine Abgabe für Kleineinleiter nach § 8 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz

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in der gültigen Fassung) wird nach Zahl der auf dem Grundstück wohnenden Einwohner und Jahr erhoben. b) Eine Befreiung von der Kleineinleiterabgabe wird erteilt, wenn eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik (definiert in der KKA-VwV nach dem Erlass des Umweltministers vom 7. Dezember 1993, VIII 360a- 5242.2.113) entsprechende Abwasserbehandlungsanlage betrieben wird. (3) Abgabepflicht a) Abgabepflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abgabebescheides der Anschluss- und Benutzungspflichtige entsprechend § 2 Absatz 2 ist. b) Bei Eigentumswechsel wird der neue Anschlussund Benutzungspflichtige von Beginn des Jahres an, das auf die Rechtsänderung folgt, abgabepflichtig. (4) Entstehung und Beendigung der Abgabenpflicht a) Die Abgabenpflicht entsteht jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, das auf den Beginn der Einleitung folgt. b) Die Abgabenpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem die Einleitung entfällt und dies der Stadt Burg Stargard schriftlich mitgeteilt wird. Sie endet außerdem mit dem Anschluss an das zentrale Abwassersystem oder bei Untergang des Wohn- und Betriebsgebäudes. c) Die Erhebung der Kleineinleiterabgabe erfolgt jährlich. Sie wird in Verbindung mit der Entsorgungsgebühr einmal jährlich fällig.

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 17 Absatz 1 und 2 des KAG M-V handelt, wer entgegen § 6 dieser Satzung einer Auskunfts- und Anzeigepflicht nicht nachkommt. (2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer dem Anschlussund Benutzungszwang nach dieser Satzung zuwider handelt. (3) Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer entgegen § 5 Absatz 1 dieser Satzung handelt. (4) Ordnungswidrigkeiten können entsprechend § 17 Absatz 1 und 2 des KAG M-V mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

§ 14 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kleineinleitersatzung vom 28. November 1996 außer Kraft. Burg Stargard, 28.03.2012

Tilo Lorenz Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende Satzungsbeschluss Satzung der Stadt Burg Stargard über die Entsorgung von Grundstücksent-


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wässerungsanlagen und zur Erhebung der Kleineinleiterabgabe wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Ablauf eines Jahres ein Verstoß der Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten sind oder aufgrund der Kommunalverfassung M-V erlassen worden sind, nicht mehr geltend gemacht werden kann (§ 5 Absatz 5 der Kommunatverfassung M-V in der gültigen Fassung).

Burg Stargard, 28.03.2012

Tilo Lorenz Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cölpin vom 23.02.2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cölpin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Cölpin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cölpin nach § 1 Abs. 2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cölpin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Cölpin. (2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das

jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 10.07.2009, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V S. 261). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ für die Gemeinde Cölpin. Darüber führt die Gemeinde Cölpin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des dem Erhebungsjahr vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. (4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§4 Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze: Nr. Nutzungsart

Gebühr Einheit (Euro)

1

Gebäude u. Freiflächen Parkplatz

2,10

1000 m2

2

Freifläche

1,24

1000 m2

3

Betriebsfl., Abbauland/Halde

1,24

1000 m2

4

Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/Ent- 2,10 sorg. anl.

1000 m2

5

Betriebsfl. Unbenutzbar

1,24

1000 m2

6

Sportfläche/Grünanlage/Cam- 1,24 pingplatz

1000 m2

7

Straße

2,47

1000 m2

8

Fahrweg

1,85

1000 m2

9

Eisenbahn

1,24

1000 m2

10

Schiffsv./Verkehrsfl., ungenutz/ 1,24 Verk.begleitfläche

1000 m2

11

Acker-/Grün-/Gartenland/ 1,24 Weingarten

1000 m2

12

Moor/Heide

1000 m2

1,24


STARGARDER ZEITUNG

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13

Obstanbaufl./Lawi Betriebsfl./ 0,62 Brachland

1000 m2

14

Laub-/Nadel-/Mischwald/Ge- 0,62 hölz

1000 m2

15

Forstw. Betriebsfl.

1,24

1000 m2

16

Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Gra- 0,00 ben

1000 m2

17

See/Küstenwasser/Teich, Wei- 0,62 her/Sumpf

1000 m2

18

Übungsfl./Schutzfl./Histor. An- 1,24 lage/Friedhof

1000 m2

19

Unland

1000 m2

0,62

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). (3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 19 unter 1.000 m² werden auf volle 1.000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungsbzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig.

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(3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 06.05.2008 außer Kraft. Cölpin, 12.04.2012

Jünger Bürgermeister

Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Cammin vom 07.05.2012 folgende Satzung erlassen:

§1 Allgemeines

(1) Die Gemeinde Cammin ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Cammin hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasser-

verbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Cammin nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Cammin, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Cammin.


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STARGARDER ZEITUNG

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(2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Cammin. Darüber führt die Gemeinde Cammin ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 01. Oktober des, des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. (4) Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

§4 Gebührensatz

(1) Es gelten folgende Gebührensätze: Nr. Nutzungsart

Gebühr Einheit (Euro)

1

Gebäude und Freiflächen

1,48

1000 m2

2

Freifläche

0,74

1000 m2

3

Betriebsfl., Abbauland/Halde

0,74

1000 m2

4

Betriebsfl., Lagerpl./Ver-/Entsorg.anl.

1,48

1000 m2

5

Betriebsfl. Unbenutzbar

0,74

1000 m2

6

Sportfläche/Grünanlage/Cam- 0,74 pingplatz

1000 m2

7

Straße/Weg/Platz/Bahngelände/Flugplatz

1,48

1000 m2

8

Schiffsv./Verkehrsfl. ungenutz/ 0,74 Verk.begleitfläche

1000 m2

9

Acker-/Grün-/Gartenland/ Weingarten

0,74

1000 m2

10

Moor/Heide

1,11

1000 m2

11

Obstanbaufl./Lawi Betriebsfl./Brachland

0,37

1000 m2

12

Laub-/Nadel-/Mischwald/Gehölz

0,37

1000 m2

13

Forstw. Betriebsfl.

0,74

1000 m2

14

Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Graben

0,00

1000 m2

15

See/Küstenwasser/Teich, Wei- 0,37 her/Sumpf

1000 m2

16

Übungsfl./Schutzfl./Histor. An- 0,74 lage/ Friedhof

1000 m2

17

Unland

1000 m2

0,37

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). (3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungsbzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 24.04.2008 außer Kraft. Cammin, 15.05.2012

Stern Bürgermeisterin


STARGARDER ZEITUNG

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Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser und Bodenverbandes Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12. 2008 (GVOBl. M-V S. 499) sowie der §§ 1, 2 , 6, 7 und 17 des Kommunalabgabengesetzes M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777,833) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Lindetal vom 19.04.2012 folgende Satzung erlassen:

Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ für die Gemeinde Lindetal. Darüber führt die Gemeinde Lindetal ein Verzeichnis, welches jährlich fortzuschreiben ist. (3) Änderungen des Verzeichnisses werden bis zum 1. Oktober des des Erhebungsjahres vorausgehenden Kalenderjahr abgestellt. Sie sind zu begründen und müssen bis zum Stichtag geltend gemacht und nachgewiesen sein. Je Gebührenpflichtigen ist pro Jahr eine Grundgebühr in Höhe von 5,40 Euro zu entrichten.

(1) Die Gemeinde Lindetal ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 GUVG für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“, der entsprechend § 63 Abs. 1 Nr. 2 des Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert am 04.07.2011 (GVOBl. M-V S. 759,765), die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt. (2) Die Gemeinde Lindetal hat dem Verband aufgrund des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), geändert durch Artikel 1 Wasserverbandsänderungsgesetz vom 15. Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung Verbandsbeiträge zu leisten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

(1) Es gelten folgende Gebührensätze:

§1 Allgemeines

§2 Gebührengegenstand

(1) Die von der Gemeinde Lindetal nach § 1 Abs.2 zu leistenden Verbandsbeiträge werden nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 bis 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) durch Gebühren denjenigen auferlegt, welche Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen oder denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten gemäß § 3 Satz 3 GUVG die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde Lindetal, die im Einzugsbereich des Verbandes liegen. Das Grundstück im Sinne dieser Satzung ist die Summe der Flurstücke des nach § 5 Abs.1 genannten Gebührenpflichtigen im Gebiet der Gemeinde Lindetal. (2) Zu Gebühren nach dieser Satzung werden Gebührenpflichtige nicht herangezogen, soweit sie für das jeweilige Grundstück an den Verband selbst Verbandsbeiträge zu leisten haben.

§3 Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühr bemisst sich nach Größe und Nutzungsart der Grundstücke (vergleiche „Nutzungsartenerlass“ des Innenministeriums vom 29. Januar 1998, veröffentlicht im Amtsblatt für M-V Nr. 18 vom 15.04.1998). (2) Grundlage für die Berechnung des Gebührensatzes (§ 4 Abs.1) ist das Beitragsbuch des Wasser- und

§4 Gebührensatz

Nr. Nutzungs- Nutzungsart gruppe nach Nutzungsartenerlass

Gebühr Einheit (Euro)

1

100–289

Gebäude u. Freiflächen

1,58

1000 m2

2

290–299

Freifläche

0,79

1000 m2

3

310–329

Betiebsfl., Abbauland/Halde

0,79

1000 m2

4

330–359

Betriebsfl. Lagerpl./Ver-/Entsorg.anl.

1,58

1000 m2

5

360–369

Betriebsfl. Unbenutzbar

0,79

1000 m2

6

410–439

Sportfläche/ Grünanlage/ Campingplatz

0,79

1000 m2

7

510–559

Straße/Weg/ Platz/Bahngelände/Flugplatz

1,58

1000 m2

8

560–599

Schiffsv./Verkehrsfl., ungenutz/Verk.begleitfläche

0,79

1000 m2

9

610–649

Acker-/Grün-/ Gartenland/ Weingarten

0,79

1000 m2

10

650–669

Moor/Heide

1,18

1000 m2

11

670–699

Obstanbaufl./ Lawi Betriebsfl./ Brachland

0,39

1000 m2

12

710–749

Laub-/Nadel-/ Mischwald/Gehölz

0,39

1000 m2

13

760–769

Forstw. Betriebsfl.

0,79

1000 m2

14

810–859

Fluss/Kanal/Hafen/Bach/Graben

0,00

1000 m2


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STARGARDER ZEITUNG

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15

860–899

See/Küstenwas- 0,39 ser/Teich, Weiher/Sumpf

1000 m2

16

910–949

Übungsfl./ Schutzfl./Histor. Anlage/Friedhof

0,79

1000 m2

17

950–959

Unland

0,39

1000 m2

(2) Weisen Teilflächen eines Grundstückes unterschiedliche Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die darauf nach § 4 Abs. 1 entfallene Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht für Bauland nach § 4 Abs. 1 Nr. 1, wenn Teile des Grundstückes nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). (3) Flächen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 17 unter 1000 m² werden auf volle 1000 m² aufgerundet.

§5 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig ist, wer zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter des Grundstückes ist. Sollte der Eigentümer nicht auffindbar sein, tritt an seine Stelle der Nutzungsbzw. Verfügungsberechtigte. (2) Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die Wohnungsund Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil gebührenpflichtig. (3) Mehrere Grundstückseigentümer haften als Gesamtschuldner. (4) Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, die zur Gebührenveranlagung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen.

§6 Entstehen der Gebührenschuld, Erhebungszeitraum, Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres. Erhebungszeitraum für die Gebühr ist das Kalenderjahr. (2) Die Gebühr ist zum 15. Juli jeden Jahres fällig. Bei erstmaliger Festsetzung nach dem 1. Juli ist die Gebühr einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

§7 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 17 KAG handelt, wer den Bestimmungen des § 5 Abs. 4 dieser Satzung zuwider handelt und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

§8 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.07.2008 außer Kraft. Lindetal, 08.05.2012

Kroh Bürgermeisterin

Bekanntmachungen Ende

Hände weg vom Kauf oder Vertragsveränderungen an der Haustür oder am Telefon! Warnung vor unseriösen Geschäftspraktiken zu Ihrem Nachteil! Zurzeit laufen wieder viele Vertreter mit Telefon- und Internetverträgen (auch im Bereich LTE) von Tür zur Tür oder verkaufen am Telefon. Oft weiß der Kunde gar nicht welche Firma dahinter steckt, weil nur mit dem Markennamen des verkauften Produkts gehandelt wird. Man muss hier den Markennamen des verkauften Produkts und den Namen der Firma die das Produkt verkauft unterscheiden. So fehlt im Nachhinein jeglicher Ansprechpartner (dazu gehört auch ein Firmenname, mit Anschrift und Telefonnummer). Bei Firmen vor Ort, die das gleiche Produkt verkaufen und noch einen besseren und teils kostenlosen Service mit dauerhaftem Ansprechpartner gewährleisten, kann man dann keine kostenlose, sondern nur kostenpflichtige Hilfe erwarten. Bekannte Vorgehensweisen: Sie erhalten einen Anruf eines großen Telefonanbieters, obwohl Sie kein Einverständnis zu Werbeanrufen gegeben haben. (In Wirklichkeit missbraucht das anrufende Unternehmen hier den guten Ruf der von ihm vertriebenen Produkte, ohne sich selbst zu nennen.)

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Es wird ein Termin für den nächsten Tag vereinbart, weil gerade ein „Berater“ vor Ort ist. Oder man kommt direkt auf Empfehlung des Nachbarn. Ihnen wird sonst etwas erzählt, um gleich einen Vertrag abzuschließen.

Verhalten Sie sich klug zu Ihrem Schutz: 1. Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen und eine professionelle Visitenkarte aushändigen. 2. Schreiben Sie sich auf, mit wem Sie es zu tun haben: Name, Firma und Telefonnummer. 3. Hände weg von Verträgen an der Haustür oder Telefon! 4. Holen Sie sich die Meinung eines guten Bekannten ein. 5. Nehmen Sie Kontakt mit dem nächsten stationären Fachhandel auf! Stargarder Service Center, Andreas Rösler, Marktstr. 3, 17094 Burg Stargard, Mo.-Sa. 9-12 Uhr u. Mo.-Fr. 15-18 Uhr, Tel: 039603 27447.


STARGARDER ZEITUNG

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Ich finde Lesen macht Spaß. Bücher sind spannend, romantisch, gruselig … Durch Lesen erfahre ich sooo viel. Zum Beispiel, was in der Welt passiert. Wenn ich einen Text nicht so interessant finde, blättere ich meistens um und suche mir etwas anderes heraus. Zurzeit lese ich Comicromane. Mir gefallen aber auch andere Bücher. Darum mein Tipp an alle: Lest doch auch einmal wieder! Johanna Höcker, 4 b Hallo, ich bin Pierre Moder aus der 4 c und lese wirklich gern. Am liebsten mag ich Zeitreisebücher und BEAST QUEST. Das ist eine Buchreihe. An unserem Tag des Buches konnte ich ohne Pause 180 min. darin lesen. In diesem Schuljahr durfte jeder in unserer Klasse zwei Bücher

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vorstellen. Da kann man sich dann auch eine gute Zensur holen und zeigen, wie man beim Lesen vorankommt. Ich hatte bisher nur Einsen. Bei unseren Lesewettbewerben treten die besten Leser jeder Klasse an. Da locken auch die tollen Preise! Mein Name ist Celine Haruni. Wenn ich mit dem Lesen anfange, kann ich kaum noch aufhören. Ich tauche gedanklich tief in ein Buch ein. Ich mag gern das „Magische Baumhaus“. Das ist einfach spannend. Ich glaube niemand würde lesen, wenn die Geschichten uninteressant wären. Wir haben zum Glück an unserer Schule viele Möglichkeiten, schöne Texte zu lesen. Wir nutzen das im Unterricht, beim Tag des Lesens, der Leserallye, beim Wettbewerb. Bestimmt geht es den meisten Kindern wie mir: Lesen ist einfach toll! Celine Haruni

Kita „Am Märchenwald“ „Sport frei“ in der Kita „Am Märchenwald“ Am 09.06.2012 heißt es in der Kita „Am Märchenwald“ in Burg Stargard „Sport frei“. Beim jährlichen Familienfest in diesem Jahr geht es um Sport und Spiel für die ganze Familie. Die Kinder der einzelnen Gruppen bereiten sich schon im Kitaalltag auf die kommenden Herausforderungen gut vor. Sei es durch das Laufen, Werfen, Balancieren oder Springen, alles wird mit viel Eifer und Freude von den Kindern ausprobiert und trainiert. Die Vorschulgruppen der Kita konnten sich auch schon bei dem Vorschulsportfest in Neustrelitz erfolgreich unter Beweis stellen und sind dementsprechend hoch motiviert. Auch für die Eltern, Großeltern, Freunde und Bekannten wird es an diesem Tage die eine oder andere Herausforderung auf dem Gelände der Kita geben. Ob es nun Torwandschießen, Baumstammwerfen, Sumoringen, Bogenschießen, Hundestaffel oder eines der anderen Angebote sein soll, kann jeder dann für sich selber herausfinden. Damit das Fest auch ein voller Erfolg wird, gibt es Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung zum Beispiel von der Barmer Ersatzkasse, dem Haus Lebensfreude, den Eltern der Kinder und vielen anderen. Auch für das gesundheitliche und leibliche

Wohl, wird wie jedes Jahr gesorgt werden. Nun hoffen die Kinder und Erzieher der Kita „Am Märchenwald“ auf gutes Wetter und viele Gäste in angemessener Kleidung um an den Aktivitäten und Spielen teilnehmen zu können. Der Startschuss wird am 09.06.2012 um 15.00 Uhr erfolgen.

Kita „Am Märchenwald“ Gruppe: „Tapfere Schneiderlein“ Erzieher: Sabine Schönfeld und Dirk Mieling


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STARGARDER ZEITUNG

Zwerge in Cölpin Neues von den Zwergen in Cölpin Hallo, all ihr kleinen Leute und natürlich auch die Großen. Heute werde ich, Ronja (bald 2 Jahre), einige neue Dinge berichten. Ich bin doch jetzt die Große bei uns Zwerge. Wir sind vor kurzem alle wieder gesund und munter aus dem Urlaub gekommen. Aber nicht alle, denn Vivien ist nicht mehr da. Sie geht jetzt in den Kindergarten und wir haben Ronja sie verabschiedet. Nun spiele ich mit Tamina und Julian. Mit den beiden und mit Marion (unserer Tagesmutti) gehe ich täglich raus. Uns stört es dann auch nicht, wenn es ein bisschen nieselt . Natürlich haben wir mehr Spaß, wenn die Sonne scheint. Wir entdecken fast immer etwas Neues und das wird dann ganz genau untersucht. Nach unserem Urlaub hatte Marion auch eine Überraschung für uns. Und soll ich euch erzählen was? Na einen neuen Sandkasten. Nun brauchen wir nur noch schönes Wetter, damit wir ihn ausprobieren können. An-

Tag der offenen Tür Wir feiern: 40 Jahre Kindertagesstätte Ballwitz Namensgebung Abschiedsfeier der Vorschulkinder 9. Juni 2012 10.00–14.00 Uhr Wir laden herzlich alle ein, die von 1972–2012 unsere Kindertagesstätte besucht haben oder hier gearbeitet haben und alle die uns kennenlernen möchten. 10.00 Uhr Begrüßung Grußworte : Bürgermeister M Borchardt AWO Geschäftsf. M. Hartung

sonsten spielen und toben wir drin. Da haben wir auch eine Menge Spaß. Wir üben Singen und Tanzen oder gehen in unser „Tobezimmer“ und können so richtig Quatsch machen. Auch malen und basteln gibt es bei uns. Ich wusste noch gar nicht, dass ich das schon kann. Mit Marion schauen wir uns Bücher an. Jeder versucht dann zu erzählen, was da zu sehen ist. Und ich darf auch mal ein Plüschtier mitbringen. Da hat Marion nichts dagegen. Außerdem haben wir noch unser Paulchen. So heißt unser Meerschweinchen, das darf ich auch schon mal füttern. Wenn wir unsere „Obstmalzeit“ haben, dann bekommt Paulchen auch etwas ab. So, nun freuen wir uns auf schönes Wetter, damit wir auf unseren tollen Spielplatz gehen können. Na, ihr kleinen Leute, habe ich euch neugierig gemacht? Dann kommt doch einfach mit Mama und Papa vorbei, dann können wir alle rausgehen und spielen. Es sind noch freie Plätze bei unserer Tagesmutti in Cölpin, Leppiner Weg 2. Wir freuen uns auf euch und sind schon neugierig, ob ihr euch meldet. Bis zum nächsten mal. Eure Ronja PS: Vielen Dank, liebe Ronja an dich und deine Eltern für die lieben Worte sagt – Tagesmutti Marion.

Verabschiedung der Vorschulkinder Namensgebung 11.00 Uhr Kinderprogramm – Zauberschow Kinderschminken Ponyreiten Flohmarkt Für das leibliche Wohl sorgt S-Bachs Bauernstube/Dolgen, Kaffee und Kuchen stehen vor Ort gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung. Kontakt Leiterin Kindertagesstätte Ballwitz Martina Wowarra Dorfstr. 10 Tel. :039603/20 832 17094 Ballwitz E-Mail: awokitaballwitz@gmx.de

Vereine

Alarmstichwort „Feuer – groß“ Ort: Bargensdorf/Recyclinghof Durch die „Feuerwehr – Rettungsleitstelle der Mecklenburgischen Seenplatte“ wurden am 29.04.2012 um 09.20 Uhr die Freiwilligen Feuerwehren Burg Stargard/Teschendorf und Lindetal/Dewitz/Ballin/Neu Käbelich/Cölpin alarmiert. Das Alarmstichwort „Feuer – groß“ galt für den Großbrand im Bargensdorfer Recyclinghof. Der Recyclinghof, seit einem Jahr insolvent, brannte als Müllhalde mit den Ausmaßen: Länge 60 m x Breite 40 m, Höhe 10 m. Zur weiteren Unterstützung mussten die Wehren aus Rowa und Groß Nemerow alarmiert werden. Das Feuer mit dunklem Qualm stieg bis 100 m hoch und der Qualm wurde durch den Wind

in Richtung Neubrandenburg „Am Waldrand“ bis Groß Nemerow geweht. Zur Prüfung der Rauchwolke, auf Gefahrstoffe, kam der ABC Erkunder und die Drehleiter aus Neubrandenburg zum Einsatz. Durch die großen unbekannten Müllmengen waren diese Prüfmaßnahmen notwendig und über den Rundfunk die Bevölkerung aufgerufen „ Fenster und Türen geschlossen zu halten. Zu allem Unglück gab es auch noch einen Kfz- Auffahrunfall auf der nahen Kreisstraße am Ortseingang Bargensdorf. Die Polizeieinsatzkräfte, die die gesamte Zufahrtsstraße absperrten, übernahmen die Aufnahme des Unfalls.


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Leider kam es, wie häufig zu beobachten, zu „Gaffern“ die auf der Kreisstraße die anrückenden Einsatzfahrzeuge behinderten und sogar zu Fuß mit Kindern über ein Getreidefeld bis an den brennenden Hof gingen. Zur weiteren Unterstützung mussten ab 10.00 Uhr die Wehren Neubrandenburg Innenstadt, Feldberg (SW 2000), Neustrelitz (ABC Erkunder), Berufsfeuerwehr Neubrandenburg (TLF 24/50), das Technische Hilfswerk Waren (Radlager), Neubrandenburg (ELW 2), DRK Neustrelitz (RTW) und DRK Neubrandenburg (Betreuungszug) gerufen werden. Zur Wasserversorgung waren zwei Leitungen mit einer Länge von je 2 km zu verlegen, da nur ein Hydrant am Brandobjekt zur Verfügung stand. Zur weiteren Brandbekämpfung alarmierte die Einsatzleitung die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg (KEF Schaumbildner, DLK 23/12), die Schaumbildner der FTZ Neustrelitz und Altentreptow. Die Einsatzleitung war ständig bemüht die eintreffenden Kräfte auf die einzelnen Abschnitte aufzuteilen, Reserven zu bilden mit dem Schwerpunkt PA-Träger immer in Bereitschaft zu haben. Gegen 18.00 Uhr konnte und mussten, aufgrund der Lageeinschätzung, die Kräfte abgelöst werden. Zur Ablösung wurden die Wehren Rühlow Sponholz, Pragsdorf,Wulkenzin, Quadenschönfeld, Blumenholz/Usadel, Hohenzieritz, Blankensee, das THW Neubrandenburg (GKW Beleuchtung) Neustrelitz (ABC Erkunder/der Wind hatte gedreht) alarmiert Die eingesetzten Kräfte wuchsen zeitweise auf eine Stärke von 165 Einsatzkräften und 45 Einsatzfahrzeugen an. Am Tag und der folgenden Nacht flammten immer wieder neue Brandnester auf, wodurch ständig neue Lagen ent-

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standen und die Einsatzkräfte nicht zur Ruhe kamen. Durch den Einsatz von Fremdfirmen mit Baggern und Radladern wurden durchgehend Schneisen in die Halde gebaggert und das Recyclingmaterial umgelagert. Ständig waren Kühlung mit Löschwasser und die Abdeckung mit Schaum notwendig. Am 30.04.2012 morgens wurden wiederum Kräfte aus dem Amtsbereich Stargarder Land zur Ablösung der Brandwache Nacht alarmiert. Den ganzen Tag musste weiterhin gelöscht, geschäumt und gebaggert werden. Speziell Bagger und Radlager waren durchgehend im Einsatz. Mit einer weiteren Ablösung der Einsatzkräfte vor Ort am 01.05.2012 gegen 00.01 Uhr wurden die Kameraden vom ersten Einsatztag wieder zur Brandwache gerufen. Eine weiterer Austausch der Kräfte erfolgte um 00.06 Uhr. Die Einsatzleitung konnte nun die Lage als „ruhig aber nicht stabil“ einschätzen. Um 11.12 Uhr wurde die Meldung „Feuer aus“ an die Leitstelle abgesetzt. Eine Restablösung als Brandwache erfolgte 11.16 Uhr und um 19.07 Uhr kam die Meldung „Restkräfte Rücken ab“ Dieser Brand war im Bereich Stargarder Land in den letzten Jahren der größte Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren und Unterstützungskräften. Die gezogenen Erfahrungen werden in den nächsten Ausbildungen und Übungen ihre Auswirkungen in den einzelnen Wehren haben.

Amtspressewart/Hauptlöschmeister Christoph Breßler

Amtsfeuerwehr Stargarder Land Wahl zum Amtswehrführer Stargarder Land Am 11.05.2012 wurde durch die Wehrführer der Berufsfeuerwehrmann Hans-Jürgen Lohde einstimmig zum Amtswehrführer des Amtes Stargarder Land gewählt, da der bisherige Amtswehrführer Bernd Rohloff aus beruflichen Gründen diese Funktion nicht mehr ausüben kann. Der neue Amtswehrführer Kamerad Lohde ist 49 Jahre alt, hat alle Qualifikationen für diese Funktion, gehört zur Freiwilligen Feuerwehr Rowa, wurde gemäß dem Brandschutzgesetz § 12 für 6 Jahre gewählt und durch den Burg Stargarder Bürgermeister und stellvertretenden Amtsleiter Thilo Lorenz zum Ehrenbeamten ernannt. Der als Gast anwesende Kreisbrandmeister Norbert Rieger wünschte dem neuen Amtswehrführer viel Erfolg und Glück für die anstehenden Aufgaben. Der Amtswehrfüher eines Amtsbereiches berät die Feuerwehren der amtsangehörigen Gemeinden in fachlichen und organisasatorischen Fragen, koordiniert die Ausbildung, wirkt bei der Aufstellung von Einsatz- und Alarmplänen mit, berät die Amtsverwaltung zur Finanzausstattung und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren im Amtsbereich zu sichern. Er ist darüber hinaus Bindeglied zwischen dem Kreiswehrführer und den Gemeindewehrfürern.

Amtspressewart/Hauptlöschmeister Christoph Breßler

V. l. n. r. Wehrführer Mario Drawert, Ortswehrführer Wolfram Glaß, Wehrführer/stellv. Amtswehrführer Bernd Rohloff, Kreisbrandmeister Norbert Rieger, Amtswehrführer/stellv. Wehrführer Hans-Jürgen Lohde, Wehrführer Peer Karg, Wehrführer Holger Runge, Stadtwehrführer Wilfried Krage, Wehrführer Andreas Stern


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Schützenverein Burg Stargard e. V. Maßnahmen und Veranstaltungen 1.

Öffentliche Schießzeiten Schießplatz Quastenberg - Samstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (mit Anmeldung) - Sonntags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr tel. Anmeldungen auch für andere Tage: 039603/20338 (Dieter Schnabel) 039603/21138 (Vorsitzender) 039603/21137 (Fax) Öffentliche Schießveranstaltungen (siehe Öffnungszeiten) können von jedem Mann und jeder Frau genutzt werden. Ausleihmöglichkeiten für Bockdoppelflinten sind vorhanden.

2. Termine 05.06.2012 Arbeitseinsätze Jeden Mittwoch 26.05.2012 02.06..2012

Vorstandssitzung, Schießplatz Quastenberg (öffentlich für alle Mitglieder), Beginn: 19.00 Uhr Abzuleistende Arbeitsstunden können an jedem 1. Samstag im Monat ausgeführt werden. Training der Frauenmannschaft, Schießplatz Quastenberg, Beginn: 17.00 Uhr Landesmeisterschaft Stralsund–Lüssow, Vorderlader, Beginn: 9.00 Uhr Kreismeisterschaft, Schönhausen, KKGewehr, Beginn 9.00 Uhr

Der Vorstand Schützenverein Burg Stargard

Stargarder Behindertenverband e. V. Neuwahlen im SBV e. V. 55 der insgesamt über 200 Mitglieder des Stargarder Behindertenverbandes e. V. wählten am 17. April 2012 im Saal des Gasthofes „Zur Linde“ einen neuen (und weitgehend alten) Vorstand des Verbandes. Nach üblichem Jahresbericht des Vorstandes, Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters sowie Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstandes wurde der neue Vorstand einstimmig in die Funktionen gewählt: Peter Braun, alter und neuer Vorsitzender des SBV e. V., Heidrun Lips, alte und neue stellvertretende Vorsitzende, Ursule Klimmt, neu in der Funktion der Schatzmeisterin, Sylvia Ehlers, neu in der Funktion der Schriftführerin, Hildegard Hormann, Rosemarie Krause und Lotti Müller als alte und neue Beisitzerinnen im Vorstand sowie Eleonore Koch, Dieter Köpnick und Alfons Menzel als Revisoren. Die Versammlung gratulierte dem neuen Vorstand und verabschiedete gleichzeitig Frau Ingrid Hinz und Olaf Kölpin, die aus dem Vorstand aus persönlichen Gründen ausschieden.

Der Neue Vorstand: v. l. Hildegard Hormann, Rosemarie Krause, Ursula Klimmt, Sylvia Ehlers, Heidrun Lips – vorn: Peter Braun

Stargarder Burgverein e. V. Mitgliederversammlung des Stargarder Burgverein e. V. Am Freitag, dem 20. April 2012, fand im Vereinsraum in der Querdielenscheune die erste ordentliche Mitgliederversammlung des Burgvereins in diesem Jahr statt. Nach der Begrüßung und dem Bericht des Vorsitzenden hat unser Schatzmeister einen Einblick in die Schatztruhe des Vereins gegeben. Nachdem die Rechnungsprüfer in den Wochen vor der Mitgliederversammlung fleißig die Bücher gewälzt haben, wurde die Empfehlung an die anwesenden Mitglieder zur Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2011 gegeben, welche auch einstimmig erfolgte. Danach gaben die Arbeitsgruppenleiter einen Überblick über die erfolgten und geplanten Aktivitäten der einzelnen

Arbeitsgruppen. Nach einer kurzen Pause warteten die Vereinsmitglieder mit Spannung auf die Vorstellung des Programms für das diesjährige Burgfest. Und eines kann an dieser Stelle schon verraten werden: neben den stattfindenden Festlichkeiten nimmt eine unheilvolle Ahnung auf der Burg Gestalt an und hat für ganz Deutschland und Europa unvorstellbare und schreckliche Auswirkungen. Im Anschluss an die Mitgliederversammlung folgte ein interessanter Vortrag von Frank Saß zu unserem Vereinsgebäude: „Die Geschichte der Querdielenscheune“. Für Imbiss und Getränke war gut gesorgt.


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Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V. Zu Beginn des Jahres 2012 erhielt der Stargarder Burgverein eine Einladung zum 5. Mai 2012 zu einem Forum des Vereins Kulturgut Mecklenburg-Strelitz e. V. in den Ritterkeller auf die Schlossinsel Mirow im „Herzen des Herzogtums“. Gerne nahm unser Verein diese herzliche Einladung, von Herrn Kärger als Landrat unterzeichnet, an und nutze die Gelegenheit, unseren Verein und unsere Vereinsarbeit vorzustellen. Da wir in unserer Dienstkleidung, sprich mittelalterlicher Gewandung, anreisten, sorgten wir bereits vor Beginn der Veranstaltung für reges Aufsehen und kamen mit den anwesenden Teilnehmern sehr schnell ins Gespräch.

Herr Käming, Herr Quade, Frau Jomm und Herr Lauterbach

Insgesamt 16 Vereine, angefangen vom Gastgeber, über den Landesheimatverband bis hin zum Mühlenheimatverein Woldegk stellten ihre Arbeit im Dienste der Heimatkultur vor. Im Anschluss an die Veranstaltung nutzen wir die Möglichkeit, unter Führung von Frau Jamm vom Kirchturm Mirow e. V., den Erlebniskirchturm der Johanniterkirche auf fünf Etagen mit Aussichtsplattform zu besichtigen. Dort erwartete uns ein Johannitermuseum, eine Galerie und Bücherbasar, der Glockenstuhl und Ausstellungsstücke zur Vereinsgeschichte. Die Erinnerung an einen atemberaubenden Ausblick von der Aussichtsplattform auf die Stadt Mirow und den See nahmen wir mit auf den Heimweg.

Gudrun Käming AG Werbung

Herr und Frau Lauterbach, Heiko Kärger, Frau und Herr Käming

Marie-Hager-Kunstverein Burg Stargard e. V. KUNST:OFFEN Zum 10. Mal findet in diesem Jahr die Aktion KUNST:OFFEN statt. Zu Pfingsten öffnen zahlreiche Künstler und Galerien der Region Mecklenburgische-Seenplatte ihre Türen. In Burg Stargard beteiligt sich das Marie-Hager-Haus an dieser Aktion. Die Besucher können sich bei Führungen durch das ehemalige Wohn- und Arbeitshaus der Malerin Marie Hager über Leben und Werk der Künstlerin informieren. Im Obergeschoss des Hauses stellen Künstler des Fördervereins „KIK“ – Kultur in Dithmarschen und Mitglieder des Marie-Hager-Kunstvereins ihre Bilder aus. Die anwesenden Mitglieder des Vereins geben Auskunft zu ihren Bildern und zu ihrer künstlerischen Arbeit. Bei Kaffee und Kuchen können die Gespräche fortgeführt werden. Interessierte Besucher können sich von den Motiven in Garten und Haus inspirieren lassen und selbst künstlerisch tätig werden. Das Haus ist am 26. und 27. Mai von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Uwe Bastian

Vorderansicht Marie-Hager-Haus

Offene Gärten in M-V Das Marie-Hager-Haus und der Marie-Hager-Kunstverein beteiligen sich in diesem Jahr an der landesweiten Aktion „Offenen Gärten in M-V“. Wir wollen die Verbindung von Kunst und Garten zeigen und welche Bedeutung der Garten für die Künstlerin Marie Hager hatte. Zahlreiche Gemälde und Schautafeln zu diesem Thema sollen das deutlich machen.

Hofansich Marie-Hager-Haus


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Mitglieder und Freunde des Vereins haben den Garten, insbesondere das Rosenbeet, das Rosenrondell und das Staudenbeet in mehreren Arbeitseinsätzen in einen vorzeigbaren Zustand gebracht. Mit zahlreichen Spenden konnten Rosen gekauft werden und damit eine Annäherung an den Zustand, wie wir von dem Gemälde von Marie Hager kennen, erreicht werden. Mit der Herbstpflanzung wird weiter vervollständigt. Bei Kaffee und Kuchen können die Besucher mit den Mitgliedern des Vereins ins Gespräch kommen. Wir danken den Mitgliedern und Freunden des Vereins für ihre tatkräftige Hilfe und für ihre Spenden in Geld oder Pflanzen in Vorbereitung der Aktion „Offene Gärten“. Für Anregungen, Ideen und Spenden zur Rekonstruktion des Marie-Hager-Gartens sind wir sehr dankbar. Garten und Haus können am 09.06. und 10.06.2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr besucht werden.

Uwe Bastian

Schnupperkurs „Malen mit Aquarell“ Am Sonnabend, dem 09.06.12, von 10.30 Uhr bis 14.00 Uhr wird Frau Heike Camp interessierten Besuchern Anleitung zur Anfertigung eines Aquarells geben. Anmeldung hierzu bitte im Marie-Hager-Haus (039603/21152 oder EMail: marie-hager-kunstverein@t-online.de). Malmaterialien sind bitte mitzubringen.

Zum Herbstsemester 2012 wird im Marie-Hager-Haus ein Kurs „Malen mit Aquarell“ unter der Leitung von Frau Camp stattfinden. Anmeldungen und weitere Anfragen bitte an die Kreisvolkshochschule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Standort Neustrelitz, Hittenkofer Straße 28, Telefon: 03981/205262.

Ferienmalkurs für Kinder Auch in diesem Jahr findet in den großen Ferien ein Malkurs für Kinder im Marie-Hager-Haus statt. Vom 16.07. bis 20.07 und vom 23.07. bis 27.07.2012 können sie ihr Talent im Malen erproben und unter fachkundiger Anleitung vervollständigen. Anmeldungen sind sofort im Marie-Hager-Haus möglich.

Aufruf Während der Wintermonate sind dem Marie-HagerHaus die Bierzeltgarnituren entwendet worden. Zur Durchführung der geplanten Aktionen (KUNST:OFFEN, Offene Gärten, Kunst-und Krempelmarkt) in Haus und Garten benötigen wir dringend Tische und Stühle. Wer Bierzeltgarnituren, Tische, Stühle, Stapelstühle aus Plast usw. abzugeben hat, melde sich bitte im Marie-Hager-Haus.

Kulturverein Rowa Der Kulturverein Rowa lädt ein Am 03.06.12 findet unser Kinderfest in Rowa statt, dazu sind alle Kinder und Eltern herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 14.00 Uhr auf dem Sportplatz. Gemeinsam mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr möchten wir für Euch einen Nachmittag mit viel Spaß und Unterhaltung gestalten. Was erwartet Euch? Luftballonmodellieren Kinderschminken und Glitzertatoos Hüpfburg Torwand mit Radar-Schuss-Meßgerät „Wer hat den stärksten Schuss?“

Für das leibliche Wohl gibt es Kaffee und Kuchen sowie Leckeres vom Grill. Alle Interessenten sind zur Teilnahme an unserer traditionellen Radwanderung unter der bewährten Führung von Frau A. Feist aufgerufen. Treffpunkt ist am 02.06.12 um 10:00 Uhr auf dem Parkplatz am Hotel „Zur Burg“ in Burg Stargard. Erstmalig können wir Gäste aus unserer polnischen Partnergemeinde Rogowo begrüßen. Unsere gemeinsame Tour wird ca. 6 Stunden dauern. Lassen Sie sich von einer abwechslungsreichen Streckenführung überraschen. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Wir freuen uns auf eine interessante Radwanderung!

K. Scheller

Lesekreis Gemeinde Holldorf Auf Initiative von Frau Viola Kühn aus Rowa gründete sich am 14.03.2012 der Lesekreis der Gemeinde Holldorf, unterstützt wurde dieses durch den Kulturverein Rowa. Die Grundidee des Lesevereins, alle 4–6 Wochen stellen abwechselnde Akteure aus der Gemeinde Holldorf interessante Bücher zur Diskussion vor, fand lebhaften Anklang. Der Lesekreis konzentriert sich in der Auswahl der Bücher auf folgende Schwerpunkte: Belletristik , Krimis , Regionale Literatur, Historische Ereignisse, Alltagswissen/-ratgeber.

Die ersten Lesungen fanden bereits statt. Frau Dennert stellte den Thriller von J. Harris „Das verbotene Haus“ vor und Frau Kühn legte Ihre Ansichten zu dem modernen Märchen „Ich schreibe Dir morgen wieder“ von C. Ahern dar. Durch alle Beteiligten wurde der Grundstock für eine Handbibliothek zur allgemeinen Nutzung gelegt. Weitere Lesefreunde aus der Gemeinde Holldorf sind gern gesehene Mitgestalter. K.Scheller


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Kulturverein Groß Nemerow e. V. „Frühlingszauber“ Die Landfrauen wollen mit dem Aktionstag am 5. Mai zeigen, dass sie das dörfliche Leben aktiv mitgestalten und dem Motto des Verbandes „Land braucht Leben“ auf diese Weise gerecht werden. Die Rosen wurden in 28 Gemeinden in Mecklenburg Vorpommern an öffentlichen Plätzen gepflanzt. Es wird nie rote Rosen regnen.

konnten die Landfrauen ihre Rosen pflanzen. Für alle die diesem schönen Ereignis beiwohnten bzw. der Einladung gefolgt sind, gab es nach der Pflanzung noch selbst gemachte Schmalzbrote, Kaffee und natürlich zum Anstoßen Sekt. Gefreut haben sich alle über den Besuch von Frau Eichler der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises die sich den Aktionstag in einigen Orten Mecklenburg Vorpommerns anschaute. Damit die Rosen gut gedeihen lies Familie Lembke weiße Tauben als Glücksboten aufsteigen.

B. Recknagel Vereinsvorsitzender

Wenn wir mehr Rosen wollen, müssen wir mehr Rosen pflanzen. GEORGE ELIOT Anfang der Woche haben die Landfrauen mit Ihrer Vorsitzenden Hannelore Arndt eine Probepflanzung vorgenommen. Der Kulturverein und die Landfrauen sind gute Partner und arbeiten schon lange eng zusammen. Den Platz für die Rosen am Bürgerhaus haben die Landfrauen ausgesucht, da dies der zentrale Platz im Ort ist. Vor dem Pflanzen war natürlich Vorarbeit notwendig und hier haben sich die Landfrauen einen Fachmann geholt. Klaus Tietschert gab die richtigen Anleitungen, Lehmboden wurde benötigt um einen guten Pflanzenwuchs zu bekommen. Nachdem die Vorarbeiten abgeschlossen waren

Verein „Altes Hospital“ e. V. Aktuelles Am 30. April feierten die Hexen und ihre Freunde wieder die Walpurgisnacht auf der Burg Stargard. Die Hexen vom „Alten Hospital“ boten diesmal in der Kapelle Hexenspeisen und -tränke an. So konnten Muffins, prickelnde Kekse und Brezel genascht werden und wer kennt das Hexen-Elixier oder gar den Hexenkaffee? Viele der Gäste waren angenehm überrascht wie gut diese Hexentränke schmecken. Am liebsten wurde aber bei der grünen (mit Alkohol) und der gelben (alkoholfreien) Schleimbowle zugegriffen. Wie bereits in der Tagespresse zu lesen war, veranstaltet der Nordkurier wieder seine Sommertour und kommt am 21. Juni 2012 in der Zeit von 16.00 bis 19.00 Uhr auf den

Walpurgisnacht 2012


Nr. 05/2012

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Ziegenmarkt. Der Verein und das „Alte Hospital“ freuen sich sehr, diese Aktion zu unterstützen. Da an diesem Tag auch unser Hexen-Stammtisch stattfindet, werden wir nochmals Hexenspeisen und -tränke anbieten. Und noch Einiges mehr! Wer also am 30.04.12 nicht die Gelegenheit zum Probieren hatte, hat an jenem Tag die Möglichkeit hierzu.

STARGARDER ZEITUNG

Auch weiterhin sammelt der Verein für den Erhalt des “Alten Hospitals” Altpapier und Altmetall, defekte Waschmaschinen und Herde. Denn jedes Gramm zählt und bringt uns unseren Zielen näher. Ansprechpartner: Herr Clemens, Telefon-Nr.: 0170/3644689 oder 039603/27579 an, E-Mail: wappen@kultur-hospital.de. Vielen Dank!

Jehovas Zeugen K. D. Ö. R in Burg Stargard 1. Zusammenkünfte für die Öffentlichkeit im Monat Juni 2012 Termine und Themen: • Sonntag, d. 3. Juni Keine Zusammenkunft • Sonntag, d. 10. Juni Ihr Eltern – baut ihr mit feuerbeständigem Material? • Sonntag, d. 17. Juni Diene Jehova mit einem freudigen Herzen • Freitag bis Sonntag (22. bis 24. Juni) Bezirkskongress in Berlin Motto: „Behüte dein Herz!“

Jeweils um 9.15 Uhr im Königreichssaal von Jehovas Zeugen in Burg Stargard, Fichtenweg 32. Der Eintritt ist frei, es wird keine Kollekte erhoben. Kontaktadresse E-Mail: jz.bs@gmx.de Unter http://www.jw.org können Sie viele weitere interessante Beiträge sowie Informationen zum Bezirkskongress nachlesen.

Wir gratulieren den Jubilaren zum Geburtstag im Mai/Juni 2012 Der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Gemeinden sowie der Amtsvorsteher des Amtes Stargarder Land gratulieren allen Jubilaren, die im Zeitraum vom 25.05.2012 bis 21.06.2012 Geburtstag haben recht herzlich. Beglückwünscht werden alle nachfolgend Genannten, die in dieser Zeit 60 Jahre und älter werden. Stadt Burg Stargard Herr Leo Ludkowski Frau Marianne Brüning Frau Hildegard Busse Frau Gisela Freitag Herr Horst Büning Frau Erika Zerlang Herr Klaus-Dietmar Brandt Herr Willi Bremer Herr Erwin Kowarik Herr Reinhard Krämer Frau Ingrid Franz Herr Gerhard Siwek Herr Friedrich Greiner Frau Ilse Stark Herr Wolfgang Ahnsehl Frau Renate Briese Herr Hans Tiedt Frau Christine Bastian Herr Rolf-Günter Bredemeier Herr Hermann Schmiel Frau Irmgard Ihloff Herr Kurt Milinski Frau Gudrun Beltz Frau Rita Matew Frau Irma Bartsch Frau Henni Freitag Frau Brigitte Juranek Frau Helge Schade Herr Uwe Bastian Herr Andreas Schumann Frau Marlis Weiß Frau Ursula Freitag Herr Helmut Grindel

am 25.05. am 25.05. am 26.05. am 26.05. am 26.05. am 26.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 28.05. am 28.05. am 28.05. am 28.05. am 28.05. am 30.05. am 30.05. am 30.05. am 31.05. am 31.05. am 01.06. am 01.06. am 02.06. am 02.06. am 02.06. am 02.06. am 04.06. am 04.06. am 04.06. am 05.06. am 05.06.

zum 82. zum 73. zum 81. zum 61. zum 82. zum 72. zum 73. zum 65. zum 60. zum 61. zum 75. zum 79. zum 65. zum 81. zum 69. zum 76. zum 75. zum 68. zum 61. zum 87. zum 78. zum 86. zum 63. zum 60. zum 84. zum 84. zum 74. zum 76. zum 69. zum 63. zum 61. zum 61. zum 63.

Frau Ursula Löhnert am 05.06. Frau Regina Oertel am 05.06. Herr Erich Dobberphul am 06.06. Herr Lothar Jaroschewski am 06.06. Herr Reinhold Piossek am 06.06. Frau Heidemarie Tiedt am 06.06. Frau Heidemarie Jarosch am 07.06. Herr Klaus Lewerenz am 07.06. Herr Peter Schmidt am 07.06. Frau Irmengard Kähler am 08.06. Herr Horst Böhm am 08.06. Herr Klaus Dieter Fettkulin am 08.06. Herr Helmut Völker am 08.06. Herr Georg Bendier am 09.06. Herr Klaus Lewandowski am 09.06. Herr Hans-Joachim Knoblauch am 09.06. Frau Gisela Meinke am 09.06. Herr Wilfried Wessel am 09.06. Herr Alfred Grimm am 10.06. Frau Waltraut Schulz am 10.06. Frau Gertrud Tramp am 10.06. Frau Maria Weiß am 10.06. Herr Willi Ahnsehl am 11.06. Herr Werner Bombis am 11.06. Herr Konrad Paap am 11.06. Herr Günter Voß am 11.06. Frau Anna Schroeder am 12.06. Frau Liesbeth Nowotny am 12.06. Frau Wally Lenz am 13.06. Frau Astrid Rost am 14.06. Frau Gisela Walter am 14.06. Frau Luzie Böttcher am 15.06. Frau Dorothea-Elisabeth Hänisch am 15.06.

zum 60. zum 70. zum 87. zum 65. zum 70. zum 68. zum 69. zum 62. zum 63. zum 92. zum 60. zum 67. zum 61. zum 77. zum 60. zum 83. zum 78. zum 61. zum 80. zum 79. zum 87. zum 64. zum 75. zum 72. zum 80. zum 83. zum 84. zum 75. zum 77. zum 60. zum 82. zum 76. zum 68.


STARGARDER ZEITUNG

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Frau Anna Westphal Frau Margit Ziethmann Herr Erwin Hinz Herr Reinhard Palzer Herr Konrad Rose Frau Renate Eckelmann Frau Monika Ahnsehl Herr Peter Freitag Frau Ingrid-Brigitta Hinz Herr Jürgen Rost Herr Rainer Wegner Frau Renate Lüttke Frau Heidemarie Küssner Herr Bernd Lesniewicz Herr Jürgen Müller Herr Harald Schade Herr Erich Schulz Frau Barbara Schönfeldt Herr Siegfried Herzberg Herr Reinhard Lehky

am 15.06. am 15.06. am 15.06. am 16.06. am 16.06. am 17.06. am 18.06. am 18.06. am 18.06. am 19.06. am 19.06. am 19.06. am 20.06. am 20.06. am 20.06. am 20.06. am 20.06. am 21.06. am 21.06. am 26.05.

zum 88. zum 72. zum 79. zum 70. zum 75. zum 73. zum 68. zum 62. zum 75. zum 61. zum 67. zum 74. zum 68. zum 60. zum 61. zum 82. zum 78. zum 69. zum 62. zum 71.

Gemeinde Cammin Frau Renate Lorenz Herr Günter Jock

am 10.06. am 21.06.

zum 66. zum 62.

Gemeinde Cölpin Frau Lieselotte Schulz Herr Erhad Neumann Frau Rosemarie Eckermann Frau Rosemarie Wiesjahn Frau Hilde Mielke Herr Udo Beyer Herr Jaroslav Konicek Frau Renate Hösel Frau Gertrud Reich Frau Dorit Krakow Frau Gabriele Freese Herr Klaus Spiegel Herr Wolfgang Welter Herr Adolf Förster Frau Olga Lindhorst Herr Eberhard Richter Frau Gisela Nagel-Heyer Herr Gerhard Tessendorf Frau Brigitte Schulz Herr Johannes Herrmann

am 26.05. am 26.05. am 26.05. am 26.05. am 28.05. am 29.05. am 29.05. am 30.05. am 04.06. am 06.06. am 11.06. am 11.06. am 11.06. am 12.06. am 13.06. am 13.06. am 14.06. am 14.06. am 17.06. am 22.06.

zum 80. zum 86. zum 64. zum 72. zum 74. zum 61. zum 64. zum 73. zum 85. zum 62. zum 61. zum 61. zum 65. zum 71. zum 83. zum 71. zum 73. zum 63. zum 71. zum 77.

Gemeinde Groß Nemerow Frau Inge Heuwold Herr Hans Höpfner Herr Karl-Heinz Krott Frau Beate Fritsche Frau Sylvia Busse Herr Siegfried Schmidt Frau Renate Starck Herr Jürgen Stegemann Herr Wolfgang Kabisch Frau Karola Vogt Herr Heino Vieth Frau Renate Kruse Herr Wilfried Stegemann

am 25.05. am 25.05. am 30.05. am 31.05. am 02.06. am 02.06. am 03.06. am 03.06. am 04.06. am 05.06. am 08.06. am 09.06. am 09.06.

zum 62. zum 88. zum 61. zum 67. zum 63. zum 71. zum 60. zum 61. zum 63. zum 72. zum 65. zum 62. zum 60.

Nr. 05/2012

Herr Peter Genning Frau Erika Sturm Frau Gisela Birr Herr Willi Drosdatis Herr Günter Lorenz Herr Rudi Rossow Frau Anneliese Lenk Herr Udo Maßmann Frau Annemarie Kühn Frau Vera Schultz Frau Ruth Runge Herr Gunter Bretschneider Frau Brigitte Krause Frau Elisabeth Koch Frau Ruth Schendel Herr Gerhard Israel

am 11.06. am 11.06. am 12.06. am 13.06. am 13.06. am 13.06. am 13.06. am 14.06. am 15.06. am 16.06. am 18.06. am 19.06. am 19.06. am 20.06. am 21.06. am 21.06.

zum 71. zum 69. zum 62. zum 71. zum 75. zum 73. zum 73. zum 60. zum 85. zum 62. zum 74. zum 68. zum 74. zum 83. zum 88. zum 78.

Gemeinde Holldorf Frau Ella Simon Herr Klaus-Ulrich Scheller Frau Brigitte Wegner Herr Helmut Laß Herr Heinz Wasmund Frau Erna Schulz Herr Manfred Lück

am 28.05. am 29.05. am 31.05. am 04.06. am 10.06. am 15.06. am 16.06.

zum 79. zum 62. zum 61. zum 65. zum 61. zum 76. zum 64.

Gemeinde Lindetal Frau Marie-Luise Czaplinski Frau Waltraud Thürk Frau Helga Bigus Frau Karin Korth Frau Grete Krause Herr Horst Dallmann Frau Edith Gramke Frau Edith Ekruth Frau Gertrud Hermann Herr Werner Holz Herr Axel Krösing Frau Gerda Holz Herr Herbert Sump Frau Ursula Beyer Frau Ortrun Röder Herr Helmut Singer Frau Anna Pautz Frau Irmgard Walter Frau Christine Schenk Herr Helmuth Arnholz Frau Renate Bratz Herr Günter Meyer Herr Willi Ratzmann Frau Hanna Klebs Herr Werner Giese Herr Hans-Achim Plautz

am 25.05. am 26.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 29.05. am 31.05. am 03.06. am 03.06. am 03.06. am 04.06. am 04.06. am 07.06. am 08.06. am 08.06. am 08.06. am 09.06. am 09.06. am 11.06. am 16.06. am 17.06. am 17.06. am 17.06. am 19.06. am 21.06. am 21.06.

zum 68. zum 69. zum 71. zum 65. zum 100. zum 81. zum 83. zum 79. zum 81. zum 82. zum 63. zum 69. zum 71. zum 78. zum 69. zum 73. zum 84. zum 75. zum 78. zum 62. zum 62. zum 72. zum 61. zum 74. zum 84. zum 77.

Gemeinde Pragsdorf Herr Dieter Handt Herr Klaus Logos Frau Ingrid Schneider Frau Bärbel Koppitsch Frau Margret Hoppert Herr Helmut Vettermann

am 30.05. am 02.06. am 03.06. am 09.06. am 16.06. am 16.06.

zum 63. zum 61. zum 63. zum 60. zum 65. zum 77.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Name und Geburtstag hier erscheinen, wenden Sie sich bitte an Ihr Einwohnermeldeamt. Dieses wird Sie über die verschiedenen melderechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten informieren.


Nr. 05/2012

STARGARDER ZEITUNG

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Der Dorfklub Dewitz lädt ein zur Kindertagsfeier am 1. Juni 2012 von 18.00 bis 20.00 Uhr auf dem Dorfplatz in Dewitz. Verschiedene Stationen laden zum Mitmachen ein. Die Sieger im Fünfkampf werden prämiert. Ab 20.00 Uhr wollen wir gemütlich bei Musik am Lagerfeuer sitzen und grillen. Würstchen sind selbst mitzubringen, Grill und Zubehör wird bereitgestellt.


STARGARDER ZEITUNG

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Nr. 05/2012


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