Nr. 12/2014
Strasburger Anzeiger Dezember 2014
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Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)
23. Jahrgang
Strasburg (Um.), den 19. Dezember 2014
Inhaltsüberblick
Grußwort des Bürgermeisters 3 Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste 5 Wahlbekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) 6 Stellenausschreibung 7 Wahlbekanntmachung – Öffentl. Sitzung des Wahlausschusses 7 Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) im Jahr 2015 8 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg 8 Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.) 9 Entsorgungstermine 2015 14 Auflösung des Amtsgerichtes Ueckermünde zum 01.12.2014 15
ISSN 0941-1674
Nummer 12/2014
Vorstellung der Stadtpräsidentin; Klarstellung 15 Kirchliche Informationen und Termine 16 Impressionen Strasburger Weihnachtsmarkt 19 ev. Kita „Mutter Eva“; AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ 20 Regionale Schule „Schule am Wasserturm“; Musikschule 21 Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine 22 Weihnachtsgruß der Feuerwehren Neuensund und Strasburg 22 Resümee des Seniorenbeirates über das Jahr 2014 22 Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. 23 Erfolgreiches Jahr im Schützenverein Strasburg 24 Neues von der Strasburger Ruheständlern 25 Ausstellungen und Museum 26 Strasburger Veranstaltungskalender 28
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Endlich ist sie fertig!
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... die Neuauflage der einzigartigen Sagensammlung unserer Region. Mit 302 Texten aus 82 Orten ist diese Sagensammlung um einiges umfassender als die Auflage aus 2012. Und wie der Titel schon verrät, liegt der besondere Wert dieser Edition in der Aufnahme von über 60 bisher noch nie publizierten Sagen, vor allem aus dem Landstrich südlich von Pasewalk. Die Gegend zwischen Löcknitz und Strasburg barg noch so manchen "sagenhaften" Schatz, den der Herausgeber H. Stange ausfindig machen konnte. Er kommentierte sie und erstellte zahlreiche Infos zur Regionalgeschichte. Eine Kartenskizze erleichtert die geografische Zuordnung. Lesen Sie doch Ihren Lieben zum Weihnachtsfest eine Sage aus Ihrem Heimatort vor! Denn nun ist er für 29,80 E wieder zu bekommen, dieser Sagenschatz. Fragen Sie im Buchhaus Lange in Pasewalk nach! Am Sa., d. 20.12.2014 ist der Herausgeber zu Gast in unserer Buchhandlung. In der Zeit von 11–12 Uhr signiert er die Bücher.
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Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ... ... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute! Geburtstage Januar 94 Jahre Erna Lange 93 Jahre Ilse Purrmann 92 Jahre Ilse Dörnbrack 90 Jahre Horst Ehlert 89 Jahre Ilse Roggow Günter Kuhnt Hedwig Erdmann 87 Jahre Elfriede Lübke Gerda Cienke 86 Jahre Gerda Mundt Elly Reimann Benno Biermann Eva Paschen 85 Jahre Wilma Peters Gisela Schrader Waltraud Pansch Gertrud Noske Hans-Jürgen Lindberg 84 Jahre Ilse Buse Hans-Joachim Lüdecke Elfriede Biermann Waltraud Hiller 82 Jahre Adele Bomke Erich Thrun Gisela Kindt Lotte Mertins 80 Jahre Ingeborg Ferdyn Robert Klimaschewski Brunhilde Kollmorgen Gertraud Guhl Horst Möller Hans-Günter Stamm Lotte Stendel 79 Jahre Inge Schulz Heinz Gurni Horst Kühl Ingrid Schulz Gerda Beuster Horst Blödorn Ursula Till 78 Jahre Siegfried Minzlaff Helga Bahr Ingeborg Richter Elvira Beller
Elsbeth Dahms Frida Schmidt Karl-Heinz Latuske 77 Jahre Gisela Boelter Günter Eydner Anneliese Dugall Christa Reinelt Gisela Haselow Wilhelm Quandt Albrecht Struboll Grete Huth Wilfried Rehders Christa Grapentin Gisela Kühl Karin Rotzal Charlotte Möller 76 Jahre Manfred Maron Claus Kuhlow Manfred Hintz Elfriede Zimmer Joachim Schultz Adolf Huttenlocher Irmgard Schmidt 75 Jahre Christel Wieczorek Brigitte Dähn Karin Müller Wolfgang Westphal Christa Winkelmann Christel Helmholz Ursula Assmann 74 Jahre Annemarie Gärtner Volker Kluge Arnold Weick Waltraud Hintz Winfried Geske Dieter Schamuhn 73 Jahre Waltraut Menning Ernst Meltzer Brigitte Quandt Norbert Dieckmann Günter Schneider Peter Draegert Gundila Meyer Eckbert Hahn
70 Jahre Ekhard Salzwedel Dorothea Harder Doris Geske Wolfgang Scholz Rainer Arndt
Geburtstage Februar 90 Jahre Siegtrud Manthei Betty Richter 89 Jahre Charlotte Funk Gertrud Sommer 88 Jahre Ilse Oestreich Wally Jablonski 87 Jahre Ella Schmerling Dora Pagel 86 Jahre Günther Gienow Ilse Staats 85 Jahre Anna Köppen Margarete Gurke Anna Matzdorf 84 Jahre Brigitte Bohn 83 Jahre Charlotte Glaser Ilse Dill Hanna Bahlke Bruno Ferdyn Rudolf Briesemeister Erwin Hochhaus 82 Jahre Irma Hamann Werner Dornbrach 81 Jahre Gerhard Buse Teresa Szwarc 80 Jahre Gertrud Schmidt Adolf Pahl
72 Jahre Ilse Kuhn Karin Sohn Ulrich Fertig Siegfried Hader
79 Jahre Horst Kieper Axel Krägenbring Helga Rebenstock Dorothea Utech Horst Reiter
71 Jahre Rolf Schultz Barbara Kaven Rosemarie Henke Rita Schulze Karl-Ernst Bartel Max Schulz
78 Jahre Gerda Runge Ingrid Schönfelder Elisabeth Herz Manfred Pätzold Wolfgang Behrndt Winfried Dugall
77 Jahre Ingrid Ruß Anna Wilke Matthias Schmidt Ruth Minning Karl-Heinz Mertins Annelise Mielke 76 Jahre Herbert Pietschmann Bruno Rusch Gisela Wessel Erika Bollmann Adolf Karberg 75 Jahre Erich Lück Gisela Stöwer Harald Buchholz Erika Rauschenbach Rolf Porsche Ingrid Marlis Tschwatschal Gertrud Kaesler-Otto 74 Jahre Erwin Martin Renate Jarmer Gerda Wystrach Christel Czulkowski 73 Jahre Hans Schult 72 Jahre Marga Kaddatz Karin Kraus Bodo Schewe Lore Splittgerber Siegfried Franke 71 Jahre Wolfgang Hemmerling Doris Trettin Heidrun Krüger Annemarie Sokolowski 70 Jahre Peter Kaumanns Karl-Heinz Becken Sigrid Peter
Ehejubilare Februar 55. Hochzeitstag Gisela und Horst Kühl Selma und Rudolf Rosenow Luzia und Günter Beyer Dora und Horst Dojahn Gisela und Wilhelm Haselow
Geburten Ben Schneider Eren Atilla Düzdemir Luis Frank Michaels
18.11. 15.11. 23.11.
Hinweis zur Veröffentlichung s. S. 14.
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Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Wahlbekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) am 12. April 2015 1. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 2013 (GVOBl. M-V S. 658), fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) auf. Einreichungsfrist Die Wahlvorschläge sind spätestens am 73. Tag vor der Wahl, d. h. bis zum 29. Januar 2015, 18.00 Uhr, schriftlich beim Wahlleiter der Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17309 Strasburg (Um.), Zimmer 3.07, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Zulassung beeinträchtigen könnten, noch rechtzeitig behoben werden können. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der Wahlbehörde der Stadt Strasburg (Um.), zu folgenden Zeiten kostenlos ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos zugesandt werden: Mo, Mi, Fr Di Do
08.00 bis 12.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Die Vordrucke können auch über die Internetseite der Landeswahlleiterin www.wahlen.m-v.de beschafft werden. Auf die Bestimmungen der §§ 4, 6, 7 Absatz 3, 15 bis 19, 62 und 66 des LKWG M-V und des § 24 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: 2. Wahlgebiet/Anzahl der Wahlbereiche Das Wahlgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) bildet einen Wahlbereich. 3. Wählbarkeit Wählbar zum hauptamtlichen Bürgermeister/zur hauptamtlichen Bürgermeisterin sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag - von der Wählbarkeit nach § 6 Absatz 2 LKWG M-V nicht ausgeschlossen sind, - das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - die übrigen Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass Unionsbürger 1. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sowie, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen werden, wenn sie bis spätestens am 23. Tag vor der Wahl (20. März 2015) nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens 37 Tagen (6. März 2015) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihre Hauptwohnung haben. 2. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wählbar sind und sie darüber hinaus nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein dürfen. 4. Wahlvorschlagsrecht (1) Wahlvorschläge können einreichen: - Parteien i. S. d. Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien), - Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe) - einzelne Personen, die sich selbst als Bewerberin oder Bewerber vorschlagen (Einzelbewerber)
(2) Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. In diesem Fall muss die Kandidatin oder der Kandidat Mitglied einer dieser Parteien oder parteilos sein. (3) Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Person enthalten. 5. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind entsprechend den Bestimmungen des LKWG M-V und der LKWO M-V einzureichen. (1) Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Parteiorganen oder dem bzw. den Vertretungsberechtigten der Wählergruppen handschriftlich unterzeichnet sein. In jedem Wahlvorschlag sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen. Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat. Eine Partei oder Wählergruppe hat auf Verlangen der zuständigen Wahlleitung die Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstands vorzulegen. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen und gemeinsame Wahlvorschläge sind mit den Formblättern 5.1.1 bis 5.1.3 einzureichen. Bei gemeinsamen Wahlvorschlägen muss jede der am Wahlvorschlag beteiligten Parteien oder Wählergruppen die Formblätter 5.1.1 (Seiten 2 und 3) und 5.1.2 einreichen, auch wenn eine gemeinsame Versammlung zur Aufstellung stattgefunden hat. Der Wahlvorschlag muss die im Formblatt geforderten Angaben vollständig enthalten, insbesondere 1. Familienname, Vorname (Rufname), Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift der Hauptwohnung des Bewerbers 2. den Namen und soweit vorhanden die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe sowie die Anschrift oder die Angabe, dass es sich um einen gemeinsamen Wahlvorschlag i. S. d. § 62 Absatz 2 Satz 2 LKWG M-V handelt 3. die Namen und Vornamen der Vertrauenspersonen und deren Anschriften
Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt nach § 16 Absatz 5 des LKWG M-V nach dem Formblatt 5.1.2 der Anlage 5 LKWO M-V 2. die schriftliche Zustimmungserklärung, Formblatt 5.1.3 (Abschnitt I und II) der Anlage 5 LKWO M-V 3. weitere Erklärungen und Nachweise des Bewerbers nach dem Formblatt 5.1.3 (Abschnitte III–V) der Anlage 5 LKWO M-V Beachte: a) Die Begründung zur Erklärung, eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben, ist freiwillig. Wird eine Begründung abgegeben, so wird diese mit dem Wahlvorschlag öffentlich bekannt gemacht. b) Ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und Übersendung an die Wahlbehörde muss spätestens bis zum 15. Januar 2015 bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden. c) Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate) ist beizulegen. 4. für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach der Anlage 5, Formblatt 5.1.3, Ab-
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schnitt 6 LKWO M-V. Diese darf am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. 5. für jeden Unionsbürger eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt, dass er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist – nach dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V 6. für Bewerber, die durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würden, eine Erklärung, welche Absicht (Amt oder Mandat) im Falle eines Wahlerfolgs besteht (2) Wahlvorschläge von Einzelbewerbern sind mit dem Formblatt 5.2 einzureichen. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1. Familienname, Vorname (Rufname), Beruf oder Tätigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift der Hauptwohnung des Bewerbers 2. die Erklärung als Einzelbewerber an der Wahl teilnehmen zu wollen, Formblatt 5.2 (Abschnitt I) der Anlage 5 LKWO M-V 3. weitere Erklärungen und Nachweise des Bewerbers nach dem Formblatt 5.2 (Abschnitte III–IV) der Anlage 5 LKWO M-V Beachte: a) Die Begründung zur Erklärung, eine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt zu haben, ist freiwillig. Wird eine Begründung abgegeben, so wird diese mit dem Wahlvorschlag öffentlich bekannt gemacht. b) Ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und Übersendung an die Wahlbehörde muss spätestens bis zum 15. Januar 2015 bei der zuständigen Meldebehörde gestellt werden.
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c) Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als drei Monate) ist beizulegen. 4. für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach der Anlage 5, Formblatt 5.2, Seite 7 LKWO M-V. Diese darf am Tag der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. 5. für jeden Unionsbürger eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt, dass er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedstaat), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist – nach dem Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V 6. für Bewerber, die durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würden, eine Erklärung, welche Absicht (Amt oder Mandat) im Falle eines Wahlerfolgs besteht
Vertrauensperson für den Wahlvorschlag von Einzelbewerbern ist der Einzelbewerber selbst. Es kann eine zweite Vertrauensperson benannt werden. Wahlrecht und Wählbarkeit werden durch die Gemeindewahlbehörde kostenfrei bescheinigt. Die Wahlbewerber müssen erklären, dass sie selber die Wählbarkeitsbescheinigung einholen oder mit der Einholung durch einen Dritten einverstanden sind (siehe Formblätter 5.1.3 und 5.2).
6. Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen Für Änderungen und Rücknahmen von Wahlvorschlägen gelten die Vorschriften des § 19 LKWG M-V. Jede Änderung oder Rücknahme bedarf der übereinstimmenden Erklärungen der Vertrauenspersonen. Strasburg (Um.), 5. Dezember 2014 Roland Franz Gemeindewahlleiter
Stellenausschreibung In der Stadt Strasburg (Um.) im Landkreis Vorpommern-Greifswald ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters neu zu besetzen. Die Anstellung erfolgt als Beamtin/Beamter auf Zeit für die Dauer von 7 Jahren. Dienstbezüge werden entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung gezahlt. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Kommunalbesoldungsverordnung gewährt. Gesucht wird eine entscheidungsfreudige, qualifizierte und zielstrebige Führungspersönlichkeit, die in der Lage ist, die Verwaltung zielorientiert, wirtschaftlich und bürgernah zu führen. Erfahrungen in Führungs- und Leitungsfunktionen sind erwünscht. Die Bewerber/innen müssen die Voraussetzungen des § 61 des Kommunalwahlgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern erfüllen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf Zeit erbringen. Das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung und Verfassungstreue werden geprüft und sind für die Berufung in das Beamtenverhältnis unabdingbar. Auf die gesetzlichen Wahl- und Wählbarkeitsvorschriften des LKWG M-V wird verwiesen. Die Wahl erfolgt im Wege der Direktwahl entsprechend der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13.06.2011 und dem Landes- und
Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 16.12.2010. Als Wahltermin ist der 12. April 2015 und für eine mögliche Stichwahl der 26. April 2015 vorgesehen. Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages bei der Wahlleitung der Stadt Strasburg (Um.) ist Donnerstag, der 29. Januar 2015, 18.00 Uhr. Auf die Bekanntmachung der Wahlleitung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen in dieser Ausgabe des „Strasburger Anzeigers“ wird vorsorglich hingewiesen. Die Bewerbungen sind mit den Formblättern der Anlage 5 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V vom 02.03.2011 zusammen mit einem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis (am Tage des Einganges der Bewerbung nicht älter als drei Monate) und einem Führungszeugnis bis zum 29. Januar 2015 unter dem Kennwort: „Bürgermeisterwahl“ zu senden an: Stadt Strasburg (Um.) Die Gemeindewahlleitung Schulstraße 1 17335 Strasburg (Um.)
Roland Franz Gemeindewahlleiter
Wahlbekanntmachung – Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses Am 4. Februar 2015 um 18.30 Uhr findet im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.), Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.) im Beratungsraum im Obergeschoss, die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) am 12. April 2015 statt. Mitglieder im Wahlausschuss sind: Herr Roland Franz, Gemeindewahlleiter – Stellv.: Frau Kerstin Gerhardt Frau Susanne Krause, SPD – Stellvertretung: Frau Ellen Hildebrandt Herr Erich Lück, CDU – Stellvertretung: Herr Christian Vorreyer Herr Willi Utech, DIE LINKE – Stellvertretung: Herr Peter Weise Frau Annette Görl, Bürgerbündnis UER – Stellv.: Frau Lieselotte Schröder – (von der Wählergemeinschaft Schöneres Strasburg wurde kein Mitglied benannt)
Tagesordnung: 1. Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) 2. Beschlussfassung über ihre Zulassung und gegebenenfalls Zurückweisung von Wahlvorschlägen Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Strasburg, den 05.12.2014
Roland Franz Gemeindewahlleiter
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Wahlbekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) am 12. April 2014 Die Stadt Strasburg (Um.) gibt gemäß § 9 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V den Namen und die Anschrift der Wahlleitung bekannt. Stadtwahlleiter Roland Franz Stadtverwaltung Strasburg (Um.) Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) Tel. 039753/27213, Fax 039753/27261
Stellvertretende Stadtwahlleiterin Kerstin Gerhardt Stadtverwaltung Strasburg (Um.) Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) Tel. 039753/27225, Fax 039753/27261
Norbert Raulin, Bürgermeister
„Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) im Jahr 2015“ Die Stadtvertretung Strasburg (Um.) hat gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V Sonntag, den 12. April 2015 zum Wahltag für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/der hauptamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) bestimmt.
Als Wahltag für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde Sonntag, der 26. April 2015 festgelegt. Roland Franz Gemeindewahlleiter
Informationen der Meldebehörde zum Landesmeldegesetz Das Einwohnermeldeamt hat nach § 2 des Landesmeldegesetzes vom 7. Februar 2007 (GVOBl. M-V S. 34 ff.), zuletzt geändert am 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461), ein Melderegister zu führen und ständig zu aktualisieren. Es bildet die Grundlage für die Erteilung von Melderegisterauskünften, die Ausstellung von Personalausweisen und Pässen sowie für die Vorbereitung von Wahlen und die Mitwirkung bei der Wehrüberwachung. Die Meldebehörde weist alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Strasburg (Um.) auf ihr Widerspruchsrecht gemäß § 36 LMG M-V hin. Danach haben Sie das Recht der Datenübermittlungen in folgenden Fällen zu widersprechen: 1. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, wenn ein Familienmitglied nicht derselben oder anderen öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft angehört, nach § 32 Abs. 2 des Landesmeldegesetzes. 2. Melderegisterauskünfte insbesondere in Vorbereitungen von Wahlen an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen über Wahlberechtigte gemäß § 35 Abs. 1 des Landesmeldegesetzes. In den sechs Monaten vor einer Wahl können Parteien, Wählergruppen und andere Mandatsträger auf Antrag Auskünfte zu Wahlberechtigten beantragen. Es wird dann lediglich Name, Vorname, akademischer Grad und die Anschrift übermittelt. 3. Bei Alters- oder Ehejubiläen zur Ehrung der betroffenen Personen gemäß § 35 Abs. 2 Landesmeldegesetz.
4. Auskünfte an Adressbuchverlage über sämtliche Einwohner ab 18 Jahren nach § 35 Abs. 3 des Landesmeldegesetzes. Die Daten dürfen vom Adressbuchverlag nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden und in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen veröffentlicht werden. 5. Internetauskünfte (Informationsregister) nach § 34 a Abs. 2 LMG M-V. Voraussetzung für eine Internetauskunft ist ein Antrag in amtlich vorgeschriebener Form. Der Antragsteller muss den Betroffenen mit Vor- und Familiennamen sowie mindestens zwei weiteren gespeicherten Daten benennen. Wenn Sie oder ein Familienangehöriger vom Widerspruchsrecht nach § 36 des Landesmeldegesetzes M-V Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt Strasburg (Um.). Anträge zur kostenlosen Einrichtung einer Übermittlungssperre können sowohl formlos als auch mit einem Antragsformular an die Meldebehörde gestellt werden. Antragsformulare sind während der Sprechzeiten im Rathaus in Zimmer 1.05 erhältlich.
Andrea Schilling Hauptamtsleiterin
3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2011, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung am 18. September 2014 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die nachfolgende 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) erlassen. Artikel I 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.). §1 Der § 5 Absatz 3 Nr. 5 wird wie folgt geändert: „§ 5 Aufgabenverteilung/Hauptausschuss (3) 5. Zustimmung zu neuen oder zusätzlichen Aufwendungen bzw. über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. Auszahlungen im Finanzhaushalt von 25.000,00 Euro bis 100.000 Euro im Einzelfall, begrenzt auf jährlich max. 1,0 % der Gesamtauszahlungen/Gesamtaufwendungen. Die Überschreitung dieser Wertgrenze gilt daneben als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziff. 3 KV M-V. Diese Regelung gilt nicht für zahlungsunwirksame neue oder zusätzliche Aufwendungen (wie insbesondere Abschreibungen). Als erheblich im Sinne des § 48 Abs. 2 Ziff. 1 KV M-V gilt die Entstehung eines Fehlbetrages im Ergebnis-
haushalt über einem Betrag 1 % der Gesamtaufwendungen oder die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Fehlbetrages um mehr als 10 % oder 500.000 Euro. Als erheblich sowie wesentlich im Sinne von §48 Abs. 2 Ziff. 2 KV M-V gilt die Entstehung einer Deckungslücke um mehr als 10 %.“ §2 Der § 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert: „§ 6 Ausschüsse (2) Als stellvertretende Ausschussmitglieder kann jeder Wahlvorschlagsträger bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter benennen. Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter können sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner gewählt werden. Die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter fungieren im Verhinderungsfall und haben dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie die Ausschussmitglieder.“ §3 Der § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: „§ 10 Entschädigung (1) Die Stadt Strasburg (Um.) gewährt Entschädigung bzw. Sitzungsgeld für die ehrenamtliche Tätigkeit 1. des Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung in Höhe von 270,00 e/mtl.,
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2. des/der Ausschussvorsitzenden in Höhe von 45,00 e/Ausschusssitzung, 3. der Stellvertretung des/der Ausschussvorsitzenden in Höhe von 45,00 e/Ausschusssitzung für jede von diesem/dieser geleiteten Ausschusssitzung, 4. der Mitglieder der Stadtvertretung Strasburg (Um.) in Höhe von 30,00 e je Stadtvertretersitzung/Ausschusssitzung/Fraktionssitzung, 5. der Mitglieder der Verbandsversammlung in Höhe von 30,00e/ Verbandsversammlung, 6. der sachkundigen Einwohner/innen in Höhe von 30,00 e je Ausschusssitzung/Fraktionssitzung, 7. der 1. ehrenamtlichen Stellvertretung des Bürgermeisters in Höhe von 170,00 e/mtl., 8. der 2. ehrenamtlichen Stellvertretung des Bürgermeisters in Höhe von 170,00 e/mtl., 9. der Fraktionsvorsitzenden in Höhe von 160,00 e/mtl. (keine sitzungsbezogene Entschädigung), 10. des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin in Höhe von 25,00 e/monatlich 11. Stellvertreter/in des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin in Höhe von 10,00 e/monatlich, 12. Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin in Höhe von 25,00 e/monatlich, 13. der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in Höhe von 130,00 e/mtl., 14. des/der Gemeindewehrführers/-führerin in Höhe von 125,00 e/ mtl., 15. des/der stellv. Gemeindewehrführers/-führerin in Höhe von 62,50 e/mtl., 16. des/der Ortswehrführer/-führerin in Höhe von 100,00 e/mtl., 17. des/der stellv. Ortswehrführer/-führerin in Höhe von 50,00 e/mtl., 18. des/der Maschinist/en/in in Höhe von 15,00 e/mtl., 19. des/der Jugendwartes/-wartin in Höhe von 50,00 e/mtl..“ §4 Der § 12 wird wie folgt geändert: „§ 12 Ortsteile (1) Für das Gebiet der Stadt Strasburg (Uckermark) werden nachstehende Ortsteile und Ortsbereiche bestimmt: a) Ortsteile der Stadt Strasburg (Uckermark) sind: Gehren, Neuensund, Schwarzensee mit den Ortsbereichen Klepelshagen und Rosenthal b) Ortsbereiche der Stadt Strasburg (Uckermark) sind: Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Karlsburg, Karlsfelde, Klepelshagen, Köhnshof, Lauenhagen, Linchenshöh, Ludwigsthal, Luisenburg, Louisfelde, Marienfelde, Muchowshof, Ottilienau, Ravensmühle, Schneidershof, Schönburg, Rosenthal, Schwarzensee-Siedlung, Wilhelmsburg, Wilhelmslust, Ziegelhausen, Zimmermannsmühle. (2) Für die Ortsteile der Stadt Strasburg (Um.) werden entweder Ortsbeiräte oder Ortsvorsteher/innen gewählt. Die Entscheidung über die Form der Vertretung (Ortsbeirat oder Ortsvorsteher/in) im einzelnen Ortsteil, wird durch seine Einwohner/innen auf einer Einwohnerversammlung getroffen. (3) Für die Ortsteile Gehren, Neuensund und Schwarzensee wird ein/e Ortsvorsteher/in gewählt. (4) Die Ortsbeiräte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Ausschüsse bilden. (5) Ortsvorsteher, Mitglieder von Ortsbeiräten und Mitglieder der Ausschüsse haben Anspruch auf Entschädigung nach § 10 dieser Hauptsatzung.“
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§5 Der § 15 wird wie folgt geändert: „§ 15 Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin (1) Der Ortsvorsteher/Die Ortsvorsteherin berät die Stadtvertretung und den Bürgermeister in allen für den Ortsteil wichtigen Angelegenheiten. (2) Er/Sie wird zu allen Maßnahmen von öffentlichem Interesse zur Stellungnahme aufgefordert. (3) Der Ortsvorsteher/Die Ortsvorsteherin hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden der Einwohner zu befassen. 2. Die im Ortsteil tätigen Institutionen, Vereine, Initiativen, Parteien und sonstigen demokratischen Vereinigungen im Sinne eines Interessenausgleichs anzuhören. 3. Weitere Aufgaben, Rechte und Pflichten der Ortsbeiräte ergeben sich aus der Kommunalverfassung. (4) Der Ortsvorsteher/Die Ortsvorsteherin kann Einwohnerversammlungen für den Ortsteil einberufen. (5) Der Ortsvorsteher/Die Ortsvorsteherin hat Anspruch auf Entschädigung nach § 10 dieser Hauptsatzung.“ §6 Der § 16 wird wie folgt eingefügt: „§ 16 Wahlen der Ortsvorsteher/innen (1) Ortsvorsteher/innen können Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils als auch Mitglieder der Stadtvertretung werden. (2) Die Ortsvorsteher/innen werden auf einer Einwohnerversammlung im jeweiligen Ortsteil für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtvertretung direkt durch die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils gewählt. Stadtvertreter können sich nur in einem Ortsteil zur Wahl stellen. (3) Die Ortsvorsteher/innen sind ehrenamtlich tätig und sind für die Dauer ihrer Amtszeit zum Ehrenbeamten oder zur Ehrenbeamtin zu ernennen. (4) Die Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter bzw. -beamtin erfolgt durch die Stadtvertretung.“ §7 Der § 17 wird wie folgt eingefügt: „§ 17 Inkrafttreten Die 3. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.“ Artikel II Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Wortlaut der Hauptsatzung, in der vom Inkrafttreten der 3. Änderungssatzung an geltenden Fassung, öffentlich bekannt zu machen. Artikel III Vorstehende 3. Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Strasburg (Um.), 4. Dezember 2014
Norbert Raulin Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Bereitschaftsdienste Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.) Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt: Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848 e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)
GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698 Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895 Elektro 0173/9586772 am Wochenende 0172/5337572
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Weitere Bekanntmachungen Aus der Stadtvertretersitzung vom 04. Dezember 2014 Auf Antrag der Mehrheit der in der Stadtvertretung vertretenen Parteien und Bürgerbewegungen wurde die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.) einem nochmaligen Variantenvergleich unterzogen. Dies war notwendig geworden, weil die jetzt gültige Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung auf der Grundlage der Kommunalverfassung und des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine höhere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt und in den Ortsteilen an den Leistungen des Winterdienstes erforderte. Die neuen Reinigungsklassen hätten für alle Bürger höhere Preise für den Winterdienst gebracht. Nach umfangreicher Diskussion in der Stadtvertretersitzung am 04.12.2014 wurde der Beschluss gefasst, keine neue Satzung für den Winterdienst zu beschließen. Deshalb gilt die Straßenreinigungssatzung sowie die dazu gehörige Gebührensatzung in der derzeit gültigen Fassung. (Nachzulesen im Strasbuger Anzeiger Nummer 12/2013 und 01/02-2014 und auf der Internetseite www. strasburg.de) Weiterhin bestätigte die Stadtvertretersitzung u. a. folgende Beschlüsse: - Die Stadtvertretung beschloss den Entwurf über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Strasburg (Um.) vorzunehmen. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme für jedermann im Bau- und Ordnungsamt der Stadt Strasburg (Um.), Schulstr. 1, zu den üblichen Öffnungszeiten ausliegen. Dazu erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. - Durch die Stadtvertretung Strasburg (Um.) wurden aufgrund der Wahlen in den Ortsteilen folgende Ortsvorsteher/Ortsvorsteherin für die Dauer ihrer Amtszeit unter Berufung in das Beamtenverhältnis zu Ehrenbeamten/zur Ehrenbeamtin gewählt: - Für den Ortsteil Neuensund Herr Joseph Krabben - Für den Ortsteil Gehren Herr Stephan Bormann - Für den Ortsteil Schwarzensee Frau Andrea Stahr Den Ortsvorstehern wurden die Ernennungsurkunden in der Sitzung übergeben.
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Die Stadtvertretung bestätigte weiterhin die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.). Die Geschäftsordnung wird im Strasburger Anzeiger veröffentlicht. Durch die Stadtvertretung Strasburg (Um.) wurde die Eröffnungsbilanz der Stadt Strasburg (Um.) zum 01.01.2012 zur Kenntnis genommen. Auf Beschluss der Stadtvertretung wurde die Eröffnungsbilanz zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtvertretung verwiesen. Im Vorfeld wurde die Eröffnungsbilanz durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH geprüft. Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird am 16.12.2014 durchgeführt. Durch die Stadtvertretung Strasburg (Um.) wurde einstimmig beschlossen, zur Finanzierung der Havariebeseitigung in der Letzten Straße in Strasburg, aus dem Haushalt zusätzlich 21.600 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese Reparatur wurde notwendig, weil im Ergebnis einer Kamerabefahrung durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Schäden am Regenwasserkanal in der Letzten Straße festgestellt wurden. Auf einer Länge von 70 m ist die gesamte Regenwasserleitung erneuert worden. Die Kosten für die Instandsetzung belaufen sich auf insgesamt 47.600 Euro. Durch die Stadt Strasburg (Um.) ist dabei ein Kostenanteil von 50 % zu übernehmen. Durch die Stadtvertretung wurden weiterhin Beschlüsse in Vorbereitung der Bürgermeisterwahl im Jahre 2015 getroffen. Die Beschlüsse werden in diesem Anzeiger veröffentlicht. Durch die Stadtvertretersitzung wurde am 04.12.2014 für die Schiedsstelle Strasburg auf Antrag Frau Marianne Bretschneider als Vorsitzende der Schiedsstelle für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurde durch die Stadtvertretung der Beitritt zum Kaiserslauterer Appell an Bund und Länder zur Schaffung eines gerechten Gemeindefinanzierungssystems beschlossen. Norbert Raulin Bürgermeister
Hausmüllentsorgung – Südhälfte – 2015 ungerade Kalenderwoche (alle 14 Tage) gültig ab 3. KW Achtung: Änderung der Abfuhrtage!
Donnerstag Strasburg 1, Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Klepleshagen, Linchenshöh, Luisenburg, Ottilienau, Rosenthal, Schneidershof, Schwarzensee, Schwarzensee Siedlung, Wilhelmsburg, Wilhelmslust, Ziegelhausen, Zimmermannsmühle Freitag Strasburg 2, Karlsfelde, Karlsburg, Köhnshof, Louisfelde, Ludwigsthal, Marienfelde, Muchowshof, Ravensmühle, Schönburg Strasburg 1 Altstädter Str., Am Freibach, Am Wall, Am Wäthering, B 104, Bahnhofstr, Baustr., Bollenstr., Burgstr., E.-Thälmann-Str, .Falkenberger Str., Feldstr., Friedenstr., F.Reuter-Str., Haus am Bahnhof, H.-Heine-Str., Jüteritzer Str., K.-Liebknecht-Str., Kirchstr., Lange Str., Letzte Str., Lindenstr., Lindenstr. Ausbau, Markt, Mauerstr., Pfarrstr., Rosenstr., Roßstr., Rothemühler Str., Schulstr., Th.-Müntzer-Str., Walkmühler Weg, Wallstr., Wismarer Weg, Zimmerstr. * Verschiebung auf Grund von Feiertagen
ungerade Kalenderwoche (alle vier Wochen) Donnerstag Strasburg 1, Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Klepelshagen, Linchenshöh, Luisenburg, Ottilienau, Rosenthal, Schneidershof, Schwarzensee, Schwarzenseer Siedlung, Wilhelmsburg, Wilhelmslust, Ziegelhausen, Zimmermannsmühle Freitag Strasburg 2, Karlsfelde, Karlsburg, Köhnshof, Lauenhagen, Louisfelde, Ludwigsthal, Marienfelde, Muchowshof, Ravensmühle, Schönburg
15.01. 12.02. 12.03. 10.04.* 07.05.
04.06. 22.10. 02.07. 19.11. 30.07. 17.12. 27.08. 24.09.
16.01. 13.02. 13.03. 11.04.* 08.05.
05.06. 23.10. 03.07. 20.11. 31.07. 18.12. 28.08. 25.09.
Strasburg 2 1. Siedlungsweg, 2. Siedlungsweg, 3. Siedlungsweg, Amselweg, Birkensiedlung, Fabrikstr., Finkenweg, Grüner Weg, Haus am Bahnhof, Kastanienweg, Schönhauser Str., Schwarzenseer Str.
Schadstoffmobiltourenplan Tourenpläne mit Veränderungen werden vor Entsorgung nochmals in der Presse bekannt gegeben. Donnerstag, 28.05.2015 Ort Gehren Neuensund Strasburg
Donnerstag, 24.09.2015 Stellplatz
Kirche Reitstützpunkt Fabrikstraße, Schranken
Stellzeit 11.15.–11.30 Uhr 11.40–11.55 Uhr 13.15.–13.45 Uhr
Freitag, 29.05.2015 Ort Wilhelmsburg
Stellplatz Gemeindebüro
Ort Gehren Neuensund Strasburg
Stellplatz Kirche Reitstützpunkt Fabrikstraße, Schranken
Stellzeit 11.15.–11.30 Uhr 11.40–11.55 Uhr 13.20.–13.50 Uhr
Freitag, 25.09.2015 Stellzeit 11.10.–11.25 Uhr
Ort Wilhelmsburg
Stellplatz Gemeindebüro
Stellzeit 11.10.–11.25 Uhr
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Abfuhrtermine „Blaue Tonne“ – Südhälfte – 2015 Tour Abfuhrtermine Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. BT-S Strasburg 2: 1. Siedlungsweg, 2. Siedlungsweg, 3. Siedlungsweg, 03. 11u1 Amselweg, Am Wäthering, Birkensiedlung, Fabrikstr., Finkenweg, 19. 16. 16. 13. 11. 08. 06. 28. 26. 23. 19. Grüner Weg, Haus am Bahnhof, Kastanienweg, Schönhauser Str., 31. Schwarzenseer Str.; Ravensmühle BT-S Strasburg 1: Altstädter Str., Am Freibach, Am Wall, B 104, Bahn11u2 hofstr, Baustr., Bollenstr., Burgstr., E.-Thälmann-Str., Falkenberger Str., Feldstr., Friedenstr., F.-Reuter-Str., H.-Heine-Str., Jüteritzer Str., K.-Liebknecht-Str., Kirchstr., Lange Str., Letzte Str., Lindenstr., Lindenstr. Ausbau, Markt, Mauerstr., Pfarrstr., Rosenstr., Roßstr., 01. 27. 24. 21. Rothemühler Str., Schulstr., Th.-Müntzer-Str., Walkmühler Weg, 20. 17. 17. 14. 12. 09. 07. 04. 29. Wallstr., Wismarer Weg, Zimmerstr.; Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Karlsburg, Karlsfelde, Köhnshof, Lauenhagen, Linchenshöh, Louisfelde, Ludwigsthal, Luisenburg, Marienfelde, Muchowshof, Ottilienau, Schneidershof, Schönburg, Wilhelmsburg, Wilhelmslust, Ziegelhausen, Zimmermannsmühle
Abfuhrtermine „Gelber Sack“ – Südhälfte – 2015 Tour Abfuhrtermine SS3 Strasburg
Jan. Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. 02. 01. 13. 10. 10. 08. 05. 14. 11. 08. 06. 03. 16. 15. 27. 24. 24. 21. 19. 28. 25. 22. 20. 17. 30. 29.
LS9 a Boldshof, Burgwall, Glantzhof, Karlsburg, Klepelshagen, Köhnshof, Luisenburg, Ludwigsthal, Louisfelde, Rosenthal, Schnei20. dershof, Schwarzensee, Schwarzensee Siedlung, Wilhelmsburg, Zimmermannsmühle LS9 b Blumenhagen, Karlsfelde, Lauenhagen, Linchenshöh, Marien06. felde, Muchowshof, Ottilienau, Ravensmühle, Schönburg, Groß 27. Spiegelberg, Wilhelmslust, Ziegelhausen LN7 Gehren, Neuensund 13.
10.
03. 24.
14.
05. 27.
16.
07. 28.
18.
08. 29.
20.
10.
01. 21.
17.
10. 31.
21.
12.
02. 23.
14.
04. 25.
15.
06. 27.
17.
08. 29.
03. 24.
17.
08. 28.
19.
09. 30.
21.
11.
01. 22.
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03. 24.
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Tourenplanverschiebungen
LK Vorpommern Greifswald Entsorgungsgebiet Uecker-Randow 60 bis 240 l Hausmüllbehälter vom
auf
Neujahr T-Do T-Fr
01. Jan 02. Jan 02. Jan 03. Jan
Karfreitag T-Fr
03. Apr 04. Apr
Ostermontag T-Mo T-Di T-Mi T-Do T-Fr
06. Apr 07. Apr 08. Apr 09. Apr 10. Apr
Maifeiertag T-Fr
01. Mai 02. Mai
07. Apr 08. Apr 09. Apr 10. Apr 11. Apr
* Termin vorgezogen
vom auf Christi Himmelfahrt T-Do 14. Mai 15. Mai T-Fr 15. Mai 16. Mai Pfingstmontag T-Mo T-Di T-Mi T-Do T-Fr
25. Mai 26. Mai 27. Mai 28. Mai 29. Mai
26. Mai 27. Mai 28. Mai 29. Mai 30. Mai
Weihnachten T-Mo* T-Di* T-Mi* T-Do* T-Fr*
21. Dez 22. Dez 23. Dez 24. Dez 25. Dez
19. Dez 21. Dez 22. Dez 23. Dez 24. Dez
Die Deutsche Post informiert!
Briefkastensperrung zum Jahreswechsel 2014/2015
In den letzten Jahren wurden zu Silvester immer wieder Briefkästen durch Feuerwerkskörper zerstört. Zur Vermeidung solcher Schäden beabsichtigen wir vom 30.12.2014 bis 02.01.2015 die kurzfristige Sperrung der Einwurfklappe an Briefkästen bei zwei ausgewählten Standorten in Strasburg. Beate Stübe Abteilungsleiterin Verkehr
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Pressemitteilung – Auflösung des Amtsgerichts Ueckermünde zum 01.12.2014 Aufgrund der Gerichtsstrukturreform wird ab dem 01.12.2014 das Amtsgericht Ueckermünde aufgelöst und der Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Pasewalk zugeordnet. Das Amtsgericht Pasewalk ist dann für alle Städte und Gemeinden des aufgelösten Amtsgerichtsbezirks Ueckermünde zuständig, wobei alle Grundbuch-, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen in der seit dem 06.10.2014 bestehenden Zweigstelle des Amtsgerichts Pasewalk bearbeitet werden. Darüber hinaus werden in der Zweigstelle in Anklam ab dem 01.12.2014 für die, bisher dem Amtsgericht Ueckermünde zugehörigen, Städte/Gemeinden - Altwigshagen - Leopoldshagen - Mönkebude - Ferdinandshof - Liepgarten - Ueckermünde - Grambin - Lübs - Wilhelmsburg - Heinrichswalde - Meiersberg folgende Aufgaben/Rechtssachen wahrgenommen/verhandelt: - Rechtsantragsstelle für die Aufnahme von Erklärungen - Angelegenheiten der Beratungshilfe - Jugendrichtersachen - Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen - Betreuungssachen.
Anträge und Schriftsätze können rechtswirksam und fristwahrend an beiden Standorten für alle Zuständigkeiten des Amtsgerichts Pasewalk, ausgenommen Grundbuchamt, eingereicht werden. In Grundbuchangelegenheiten ist für die Frist- und Rangwahrung der Eingang in der Zweigstelle Anklam -Grundbuchamt- maßgeblich. In Grundbuchangelegenheiten wird darauf hingewiesen, dass auch ab dem 01.12.2014 die Notare weiterhin elektronisch Einsicht in die Grundbücher (auch im Amtsgericht Pasewalk) nehmen können und selbstverständlich auch weiter Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen eingereicht werden können. Diese werden sodann umgehend an die Zweigstelle Anklam weitergeleitet. Gemäß § 133 a GBO können nunmehr auch bei jedem Notar im Falle des berechtigten Interesses Grundbuchauszüge erteilt werden. Darüber hinaus findet für ehrenamtliche Betreuer nach vorheriger Anmeldung ein (wahrscheinlich monatlicher) Gerichtstag in Ueckermünde statt. Weitere Informationen, auch zu den Geschäftsverteilungsplänen, sind auf der Internetseite des Justizministeriums enthalten (www.mv-justiz.de).
Burgdorf Amtdirektor Amtsgericht Pasewalk
Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburtstag bzw. Ihr Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffentlicht wird, können Sie in der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) eine Übermittlungssperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.
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Sonstiges Vorstellung der Stadtpräsidentin
Die Abfallberatung informiert! Weihnachtsverpackungen mit Pfiff!
Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt! Meine ersten 100 Tage als Stadtpräsidentin liegen nun hinter mir. Ich möchte Sie, werte Bürgerinnen und Bürger, gern kennenlernen. Deshalb werde ich jeden dritten Donnerstag des Monats im Rathaus im Zimmer 2.10 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr eine Sprechstunde einrichten. Außerdem können Sie mich auch in dieser Zeit unter der Telefonnummer 039753/27232 erreichen. Wenn mir jemand lieber eine EMail senden möchte, kann er das gern tun. Die E-Mail-Adresse lautet: stadtpraesidentin@strasburg.de Ich freue mich auf Ihre Briefe, Anrufe oder auf eine persönliche Begegnung mit Ihnen. Ihre Andrea Reinckene Nyegran Stadtpräsidentin der Stadt Strasburg (Um.)
Bürger gegen Rechts Wiederholt werden im „Strasburger Beobachter“ bewusst Falschmeldungen und Diffamierungen von Bürgern unserer Stadt vorgenommen. In der öffentlichen Sprechstunde des Bürgermeisters beschwerte sich der Bürger Olaf Buse über einen angeblichen Leserbrief gegen die Stadt und den Bürgermeister. Herr Olaf Buse verwahrte sich gegen diese Falschaussage und bat uns, nachstehende Klarstellung abzudrucken. Im letzten „Strasburger Beobachter“ war ein Leserbrief von Olaf B. abgedruckt. Einige Leute sprachen mich daraufhin an. Ich möchte hiermit klarstellen, dass dieser Leserbrief nicht von mir verfasst wurde und ich in keinster Weise Kontakt zu der Interessengemeinschaft habe. Es wäre besser, wenn die Herausgeber des Blattes den vollständigen Namen unter die Lesebriefe schreiben, so dass es dann nicht mehr zu Verwechslungen kommt und man vor Anfeindungen bewahrt bleibt. Olaf Buse, Strasburg P.S. Da immer wieder bewusste Falschmeldungen und Diffamierungen gegen Bürger der Stadt im Strasburger Anzeiger verbreitet werden, wollen wir ab dem nächsten Anzeiger zu diesen Meldungen die Öffentlichkeit informieren. Norbert Raulin Bürgermeister
Weihnachten ist das Fest des Schenkens. Geschenke schön und ausgefallen zu verpacken, macht Spaß und ist nach wie vor sehr beliebt. Deshalb möchten viele, trotz umweltbewusster Einstellung, darauf nicht verzichten. Ein Spaziergang kann bei der Ideenfindung ganz nützlich sein, denn ein Geschenk mit Blättern, Zweigen, Wurzeln, Moos oder Vogelfedern umhüllt, sieht bestimmt sehr schmuckvoll aus. Indem Sie Geschenke in Kopftücher, Taschentücher, Geschirrtücher oder Kissenbezüge einwickeln, kann die Verpackung auch selbst ein Geschenk sein. Also warum nicht ein Kochbuch in einem Geschirrtuch verschenken, eine gute Flasche Wein in Socken und Schal hüllen oder für Selbstgebackenes ein dekoratives Glas oder eine Dose verwenden? Auch der Handel bietet eine breite Auswahl an umweltfreundlichen Papieren und Bändern an, sodass auf aufwendige Verpackungen aus Kunststoff, Metallfolie und Verbundmaterialien verzichtet werden kann. Geeignet sind auch Geschenktaschen aus Papier mit ansprechenden Motiven, die sich mehrere Jahre verwenden lassen. Stoffbänder hingegen lassen sich aufbügeln und noch einmal verwenden. Durch Phantasie und Umweltbewusstsein lässt sich somit während der Feiertage viel Abfall vermeiden und das Ein- und Auspacken bereitet doppelt Freude. Eine schöne Weihnachtszeit wünscht Ihnen Ihre Abfallberaterin Frau Petra Brentführer.
Verschiebung des Hausmülltourenplanes aufgrund von Feiertagen vom 22. Dezember auf den 20. Dezember vom 23. Dezember auf den 22. Dezember vom 24. Dezember auf den 23. Dezember vom 25. Dezember auf den 24. Dezember vom 26. Dezember auf den 27. Dezember
Weihnachtsbaumentsorgung 2015 Am Mittwoch, dem 07.01.2015 werden in Pasewalk, Strasburg, Löcknitz, Viereck/ETS, Ueckermünde, Torgelow, Eggesin und Ferdinandshof die Weihnachtsbäume in den Neubaugebieten (mehrgeschossige Bebauung) entsorgt. Bitte legen Sie Ihren Weihnachtsbaum am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr an den Restmüllcontainerstandplätzen zur Abholung bereit. Die Weihnachtsbäume werden auch bei der nächsten Sperrmüllabfuhr mitgenommen. Außerdem können sie kostenlos auf den Wertstoffund Abfallannahmehöfen des Altkreises Uecker-Randow abgegeben werden. Achtung! Bitte Weihnachtsschmuck (Lametta) entfernen!
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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Strasburg Ansprechpartner und Adressen Ev. Pfarramt: Pfarrer Manfred Hojczyk, 17335 Strasburg, Pfarrstraße 22, Tel.: 039753/20258, E-Mail: strasburg-buero@pek.de o. strasburg@pek.de Gemeindebüro Strasburg: Pfarrstraße 22, Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788 Ev. Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“: Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520 Ev. Beratungsdienste NordOst gGmbH: Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Supervision, Schulstr. 27, Frau Ulrike May/Frau Gudrun Riedel, Tel.: 24402 Diakonie Pflegedienst gGmbH: Sozialstation Wallstr. 3a, Frau Gehrke, Tel.: 039753/21937 Ev. Kindertagesstätte „Mutter Eva“: Pfarrstraße 21, Frau Jeanett Deuter, Tel.: 039753/20223 Kinderarbeit/Christenlehre: Frau Gerlint Dworek, Tel.: 039745/20082 Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung: „Haus am Wasserturm“, Frau Zimmermann, Lindenstraße 3, Tel. 039753/24800 Altenbetreuung Blumenhagen: Frau Zärtling, Tel.: 0174/8098485
11.01.2015 13.01.2016 16.01.2015 18.01.2015 25.01.2015 27.01.2015 28.01.2015 30.01.2015
09.30 Uhr 14.30 Uhr 10.00 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 14.00 Uhr 10.00 Uhr
GD mit Kirchenkaffee, Pfarrhaus Seniorennachmittag, Pfarrhaus Gottesdienst, Altenhilfezentrum Gottesdienst, Pfarrhaus Gottesdienst, Kl. Luckow Gottesdienst, Pfarrhaus Gottesdienst, Spiegelberg Seniorennachmittag, Pfarrhaus Gemeindenachmittag, Blumenhagen Gottesdienst, Altenhilfezentrum
Konfirmationsjubiläum in der St. Mairenkirche der Evangelischen Kirchengemeinde Strasburg (UM) am 21.09.2014 Der Gottesdienst am Sonnta,g dem 21.09.2014 sollte wieder mal zu einem besonderen Höhepunkt in der Kirchengemeinde werden.
Veranstaltungen 21.12.2014 23.12.2014 24.12.2014
09.30 Familien-GD mit Krippenspiel, Kirche 10.00 Uhr Christvesper, Altenhilfezentrum 14.00 Christvesper mit Krippenspiel, Blumenhagen 15.30 Uhr Christvesper, Wismar 17.00 Uhr Christvesper, Kirche 22.00 Uhr Christvesper, Kirche 25.12.2014 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus 26.12.2014 14.30 Uhr Weihnachtliches Singen, Altenhilfezentrum 28.12.2014 09.30 Uhr Gottesdienst, Pfarrhaus 31.12.2014 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Wismar 01.01.2015 14.00 Uhr Gottesdienst, Blumenhagen 04.01.2015 09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pfarrhaus 06.01.2015 ab 10.00 Uhr sind die Sternsinger unterwegs
In der St. Marien Kirche von Strasburg wurde die Goldene, Diamantene und Eiserne Konfirmation begangen. Alle Konfirmanden nahmen am Abendmahl teil und möchten sich hiermit noch einmal ganz herzlich bei Pfarrer Manfred Hojczyk und allen Mitgliedern der Kirchgemeinde bedanken. Es wurde für alle ein unvergessener schöner Tag. Text & Foto: Fr. Kirsch
Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof
Katholische Pfarrgemeinde St. Otto
Gottesdienste
Gottesdienste in Strasburg
21.12. 24.12. 26.12. 28.12. 31.12. 11.01. 12.01. 18.01.
16.00 Uhr 17.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 18.00 Uhr 09.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr
Weihnachtsfeier, Kirche Neuensund Christvesper, Kirche Wilhelmsburg Gottesdienst, Kirche Rothemühl Gottesdienst, Kirche Wilhelmsburg Jahresschlussandacht, Pfarrhaus Rothemühl Gottesdienst, Kirche Rothemühl Gemeindenachmittag, Pfarrhaus Rothemühl Gottesdienst, Kirche Wilhelmsburg Pastor U. Wollenberg Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof
Dezember Januar 21.12.2014 09.00 Uhr 01.01.2015 16.00 Uhr 25.12.2014 10.00 Uhr 04.01.2015 09.00 Uhr 28.12.2014 09.00 Uhr 06.01.2015 09.00 Uhr 11.01.2015 09.00 Uhr 18.01.2015 09.00 Uhr Wochentags-Gottesdienst 25.01.2015 09.00 Uhr Dienstags 09.00 Uhr Beichtgelegenheiten vor Weihnachten 21.12.2014 von 16.30 Uhr bis 17.00 Uhr Pastor Grzegorz Mazur Katholische Kirchgemeinde St. Otto
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Neues aus den Strasburger Unternehmen Die Adler-Apotheke lädt ein! Weihnachtspunsch Man nehme tausend Weihnachtswünsche, der Glockenklang man nehme fünfe, von Herzen nehme man gar alle, dass es auf Erden richtig schalle, von Freude nehme man noch mehr, dazu ein ganzes Engelsheer, wenn alle trinken diesen Punsch, erfüllt sich jeder Weihnachtswunsch. (c) by weihnachtswuensche.info
Unsere Apotheke verwandelt sich für einen Tag in einen Weihnachtsmarkt. Heißer Punsch und köstliche Lebkuchen erwarten Sie. Damit möchten wir uns ganz herzlich bei unseren Kunden für ihre Treue bedanken und wünschen Ihnen und Ihren Familien eine wunderschöne Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr. Das Team der Adler-Apotheke freut sich, Sie am 19. Dezember in der Ernst-Thälmann-Str. 15 in Strasburg begrüßen zu dürfen.
Impressionen vom Strasburger Adventsmarkt
Die Kinder der Klasse 4a der Grundschule überraschten beim Weihnachtsbaumschmücken alle Kinder und Besucher des Marktes mit einem spontanen Weihnachtsprogramm. Besser hätte es auch nach langem Üben nicht klappen können. Vielen Dank!
Die Kinder der AWO-KITA „Kunterbunte Kinderwelt“ erfreuten alle Besucher, aber vor allem Eltern und Großeltern, mit ihrem Programm
In diesem Jahr verteilten Anke Heinrichs, 1. Stadträtin, und Andrea Schilling, 2. Stadträtin, die Stolle an die Besucher. Bäcker Wolff transportierte wieder 3 große Stollen auf den Markt, die großen Anklang fanden.
Das lustige Mitmach-Programm von Clown Maxxx gefiel den Kindern sehr. Trotz Kälte ließen sie sich nichts entgehen. (Fotos: W. Gabriel)
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Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen Die ev. Kita „Mutter Eva“ feierte den Martinstag Wenn die Tage wieder kürzer werden … so spüren wir es alle in diesen Tagen, ist es wieder Zeit für Lichter und Laternen. So feierten wir am 11.11. unser Martinsfest. Traditionell trafen wir uns um 17.00 Uhr vor unserer Kirche.
Nach der musikalischen Posaunenbegrüßung zogen viele Familien mit Klein und Groß durch die Straßen unserer Stadt. Dabei wurde viel erzählt und gesungen. Nach dem Laternenumzug trafen wir uns zu einer kleinen Andacht in der Kirche. Das Thema des Martinstages „Helfen“ ist uns allen ein Befürfnis. Fr. Deuter Leiterin der Kita „Mutter Eva“
Ausflug nach Strasburg in die AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“ Die Einladung zum Oma-Opa-Tag für den 12.11.2014 im Kindergarten unserer Enkelin haben wir gern angenommen. Voller Erwartung fuhren wir also nach Strasburg zur AWO-Kita „Kunterbunte Kinderwelt“. Schon der Empfang war sehr herzlich, wir fühlten uns auf Anhieb willkommen. Als unsere Zwerge dann den Raum betraten, uns persönlich begrüßten und gemeinsam ein Liedchen anstimmten, stieg das Stimmungsbarometer auf Höchstmaß. Frau Fiebig ist es mit ihren Vorbereitungen gelungen, einen wahren Erlebnistag zu gestalten. Großeltern und Enkelkinder haben gemeinsam gesungen, getanzt, gespielt und getobt. Die körperliche und geistige Betätigung gab uns manchen Anreiz, diese Ideen auch zu Hause umzusetzen. Besonders das Spiel „Staubwischen“ wird sicher auch mit Freunden beim Oma-Opa-Wochenende großen Anklang finden. Als Dankeschön für das aktive Mitmachen wurden Omis und Opis mit einer Ballmassage verwöhnt, was alle sehr genossen haben. Zudem konnte man sich in einer kleinen Pause untereinander austauschen und die angebotenen Getränke genießen.
Dann durften wir auch noch das „Heiligtum“, den Snoozelen-Raum, besichtigen. Die Erklärungen zu diesem besonderen Raum und die vorgeführten technischen Effekte begeisterten Jung und Alt. So erhielten wir einen kleinen Eindruck darüber, wie liebevoll unsere Kleinen in der Kita umsorgt werden. Dafür und für den Riesenspaß an diesem Nachmittag gibt es von uns auf diesem Wege ein dickes Dankeschön. Oma und Opa Kruse
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Regionale Schule „Schule am Wasserturm“ Tag der offenen Tür
Kuchenbasar am Weltspartag
Wiedermal war es soweit, am 29.11.2014 öffnete unsere Schule ihre Türen, um zukünftigen Fünfklässlern, Eltern, Betrieben, die uns oft tatkräftig unterstützen, und Gästen eine Blick in unser Schulhaus zu gewähren. Wir Schüler und unsere Lehrer haben keine Mühen gescheut, um die Besucher mit interessant ausgestalteten Fluren und Fachräumen zu erwarten. Zum Auftakt begeisterten Schüler, die Mitglieder der Max-Akademie sind, alle Anwesenden mit kleinen Sketchen, welche uns zum Schmunzeln brachten und sicher teilweise auch zum Nachdenken anregten. Danach konnten beim Rundgang durch’s Schulhaus viele toll angefertigte Schülerprojekte bestaunt werden. Experimente und Spiele lockten nicht nur die Jüngeren, sondern auch einige Eltern wollten ihr Können unter Beweis stellen. Großen Zuspruch fand, wie jedes Jahr, das von der 10. Klasse reichhaltig und verführerisch organisierte und prima geführte Schülercafé. Auch wenn die Besucherzahl diesmal etwas geringer war, was vielleicht mit den Straßenbaumaßnehmen und den Verlockungen des Strasburger Adventsmarktes zusammenhing, möchten wir uns bei allen bedanken, die uns beim Vorbereiten tüchtig halfen und bei allen, die zum Gelingen dieses Höhepunktes in unserem Schulleben beigetragen haben. Beate Gast
Am Weltspartag verkaufte die Klasse 8b der Regionalen Schule Strasburg in der Raiffeisenbank selbstgebackenen Kuchen. Der Verkauf war ein Erfolg für unsere Klassenkasse. Dadurch sind wir unserem Ziel, eine Klassenfahrt durchzuführen, näher gekommen. Wir möchten uns aus diesem Grunde ganz herzlich bei den Kunden und Mitarbeitern der Raiffeisenbank sowie bei unseren Müttern bedanken.
Klasse 8b der Regionalen Schule Strasburg
Wettbewerb „Kleiner Musikus“ Der erste Wettbewerb „Kleiner Musikus“ unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters der Stadt Ueckermünde, Gerd Walther, ging sehr erfolgreich zu Ende. Ausgeschrieben war der musikalische Wettstreit für Kinder der Altersgruppe 6 bis 12 im Bereich Duo. 26 kleine Musikanten beteiligten sich mit großem Engagement in den Bereichen Streicher, Sänger, Bläser und Klavier. Die Aula der Regionalen Schule Ueckermünde bot die perfekte Kulisse und überzeugte einmal wieder mit ihrer großartigen Akustik. Viele strahlende Gesichter gab es am Abend beim Abschluss-und Preisträgerkonzert, als die Kinder aus den Händen des Bürgermeisters die Urkunden und viele Ueckerich-Preise entgegennehmen durften. Im nächsten Jahr wird der „Kleine Musikus“ nach Strasburg „wandern“. Kreismusikschule Uecker-Randow Landkreis Vorpommern-Greifswald, Apfelallee 2, 17373 Ueckermünde, Tel. 039771/23151, mobil: 0170/4969399, www.kms-uer.de
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Ausstellungen – Museum Neue Ausstellung – „Lust auf Winter“ Seelen-, Pulswärmer & Co ab 18.12.2014 im Museum Der Winter muss nicht der finstre kalte Gesell sein, vor dem wir uns fürchten. Im Gegenteil: Nur zu gern lässt er sich erwärmen mit den pfiffigen Modeaccessoires von Regina Preuß. Adelheid Christopeit entlarvt seine spröden Seiten als liebenswürdig bis verzaubernd mit ihren Bildern. Ausstellungsende: 20.02.2015
Buchlesung – Rückblick Schlösser und Herrenhäuser in Vorpommern Wer sich etwas aus alten Schlössern und Gutshäusern macht, war bei der letzten Buchlesung dieses Jahres, veranstaltet von der Buchhandlung Görl, im Strasburger Heimatmuseum genau richtig. Zu Gast war der Autor und Publizist Dr. Wolf Karge. Er stellte sein aktuelles Buch „Schlösser und Herrenhäuser in Vorpommern“ vor.
Bei der einstündigen Lesung präsentierte Dr. Karge einige Auszüge aus seinem Buch. Unter anderem über den Baustil und die Geschichte des Schlosses in Groß-Luckow, das die Familie von Raven erbaute oder das Gutshaus in Linchenshöh, das man im englischen Landhausstil errichtete. Bei seinen Recherchen zu dem Buch stieß Karge nicht immer auf Gastfreundschaft, da einige Gutsbesitzer nicht wollten, das Bilder ihres Besitzes veröffentlich werden. Nach einer lebhaften Diskussion ließen sich einige Zuhörer das gekaufte Buch vom Autor signieren. Noch weitere Exemplare sind in der Buchhandlung am Jüteritzer Tor erhältlich. Buchhandlung Görl & Museum Strasburg
Achtung! Neue Öffnungszeiten im Dezember Bibliothek Museum 01.12.2014 bis 23.12.2014 Montag 14.00–16.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 14.00–16.00 Uhr
02.12.2014 bis 19.12.2014 09.00 Uhr–12.00 Uhr 06.01.2015 bis 30.01.2015 09.00 Uhr–12.00 Uhr
(Das Museum ist montags geschlossen)
Überraschungsbesuch im Museum Am Mittwoch, dem 3. Dezember 2014 besuchten mich die Kinder der Kita „Siedlungsspatzen“ mit ihren Erzieherinnen Maren und Reni. Sie hatten den doch recht beschwerlichen Weg von der Siedlung bis zum Museum auf sich genommen, um mit wunderschönen gebastelten Weihnachtssymbolen den Weihnachtsbaum im Museum zu schmücken. Nachdem der Baum fertig geschmückt war, lud ich die Kinder zu einer kleinen Märchenstunde ein. Anschließend besichtigten wir noch die Kirche.
Ich denke, dass wir alle einen fröhlichen und besinnlichen Adventsvormittag verlebt haben. Danke liebe Siedlungsspatzen! Renate Schmidt Museum Strasburg
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Aus dem Vereinsleben Veranstaltungen, Termine und Informationen Skat-Turnier der Strasburger Wohnungsgenossenschaft.e.G. 19.12.2014 18.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung 09.01.2015 18.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
Angebote des Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V. - - - -
Kleiderbörse: Abgabe von Bekleidung und Büchern Suppenküche: Mittagstisch von 11.30 bis 12.30 Uhr Tafel: Montag, Mittwoch, Freitag von 12.30 bis 14.00 Uhr Möbelbörse: Annahme und Abgabe von Möbeln und Geschirr, Thomas-Müntzer-Str., 8.00 Uhr–16.00 Uhr, Tel.: 039753/21510
Weitere Angebote: - Schuldnerberatung, jeden letzten Donnerstag im Monat - Individuelle Beratungen und Bewerbungshilfe mit Terminvereinbarung, Telefon: 039753/20334 Wir fertigen für Sie Keramikartikel an. Schauen Sie bei uns vorbei in der Falkenberger Straße 30. Der Plan für die Veranstaltungen hängt bei uns aus. Cornett Pietschmann Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.
Blutspendetermine
Regelmäßige Veranstaltungen des Demokratischen Frauenbundes Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei für Bedürftige zum Selbstkostenpreis Mo.–Do. 10.00 Uhr Internetcafé 09.00 Uhr ab Februar Di. u. Do. 14.00 Uhr Frauentreff 06.01. Prosit Neujahr-Begrüßung des neuen Jahres; 08.01. Neujahrswandern durch den Schnee mit anschl. Punschtrinken; 13.01. Milch einmal anders; 15.01. Wir backen Waffeln; 20.01. Handarbeitsnachmittag; 22.01. Quasselnachmittag; 27.01. Handarbeitsnachmittag; 29.01. Geburtstagskinder des Monats; 03.02. Kosmetiknachmittag; 05.02. „Sport frei“ – Gymnastik; 10.02. Kegelnachmittag; 12.02. Kreativnachmittag – Servietten falten Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag 07.01. Rommey; 14.01. Mau Mau; 21.01. Halma; 28.01. Mensch ärgere Dich nicht; 04.02. Brettspiele; 11.02. Rommé Vom 22.12.2014 bis zum 02.01.2015 geschlossen! Ansprechpartner: Frau Fritzsche, Tel.: 039753/25348 Änderungen vorbehalten!
7. Januar 2015 & 4. Februar 2015 16.00–19.00 Uhr Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1
Resümee des Seniorenbeirates über das Jahr 2014 In ihrer Beratung am 6. November zogen die Mitglieder des Seniorenbeirates Bilanz über ihre Arbeit im Jahre 2014. Ilse Schulz berichtete über ihre Tätigkeit im Sozialverband Deutschland e. V. Ortsverband Strasburg und Elke Arthaber über die im Uckermärkischen Heimatkreis. Marianne Krüseler, Vors. des Seniorenbeirates, konnte einschätzen, dass alle Mitglieder in ihren Vereinen und Verbänden eine sehr engagierte Seniorenarbeit leisten. Auch der Arbeitsplan des Seniorenbeirates konnte in allen Positionen erfüllt werden. Besonders gefragt bei den Senioren waren die Verkehrsteilnehmerschulungen mit Herrn Wilfried Müller und die Rundfahrt mit dem Bürgermeister, Norbert Raulin. Die Präventionsveranstaltung rund um die Sicherheit von Haus und Wohnung mit Polizeihauptmeister Uwe Schwerin kam gut an. In
Thematischen Beratungen informierten sich die Mitglieder über das Baugeschehen in der Stadt und über Angebote der Tagespflege der SV zur Entlastung pflegender Angehöriger. Dazu luden sie sich Gesprächspartner ein. Ein Ausflug führte in die Betreute Altenwohnanlage des Arbeiter-Samariter-Bundes Kreisverband e. V. nach Prenzlau, wo sie sich von der umfassenden Betreuung der Senioren überzeugen konnten. Im Resümee konnte Marianne Krüseler feststellen, dass der Seniorenbeirat wesentlich dazu beigetragen hat, dass sich die Arbeit mit den Senioren der Stadt weiter verbessern konnte, und so fußt auch der neue Arbeitsplan auf den guten Erfahrungen der vergangenen Jahre. Marlis Döring
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Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. Entlang des Golmer Mühlbaches Ausgetretene Pfade sind unsere Sache nicht. Und so sorgten die Programmgestalter im 2. Vortrag der Saison erneut für wache Neugier auf ein so abwechslungsreiches wie anspruchvolles Thema. Zu verantworten hatte dies am 01.11.2014 die „Chefin“ des Nachmittages, unser Mitglied Frau Kalinin. Und sie tat dies zunächst gleich mit einem eigenen Dia-Vortrag: „Entlang des Golmer Mühlbachs“. Zum Sofort-Losfahren, weil es gar nicht weit weg ist: Die erfahrene, diplomierte Ingenieurin für Meliorationswesen und Leiterin des Wasser- und Bodenverbandes Friedland lud zu einem Spaziergang über eine einmalige Kulturlandschaft zwischen Schönbeck und Golm ein. Dabei bot sie eine Fülle von Informationen. Mit einem kurzen Rückblick auf die einstige Bedeutung des Baches als Antrieb für eine Reihe kleinerer Mühlen entlang des Verlaufes führte sie uns in die Materie ein. Große Aufmerksamkeit schenkte sie in kurzen, sehr informativen und höchst unterhaltsamen Abschnitten der Renaturierung, in 6 Jahren (2006–2014) intensiver, praktischer Arbeit, angekurbelt vom Wasser- und Bodenverband mit EU-Mitteln realisiert. Innerhalb dieses Terrains ist der Großteil des Baches entrohrt, der natürliche Wasserlauf somit bewusst wiederhergestellt, ein zügiger Abfluss des Wassers erreicht (Hochwasserschutz) und das Ufer nun von Wiesen, Sträuchern und Erlen bewachsen. Es ist ein Paradies für Vögel, Kleintiere und Nager (Biber) geworden. Der Bericht wäre nicht vollständig ohne Hinweis auf hin und wieder auftretende Schwierigkeiten und Rückschläge, was Frau Kalinin mit Sachverstand und Sensibilität berücksichtigte. Wie Teile eines wundervollen Mosaiks liegen die „Entdeckungen“ für Neugierige und Reiselustige bereit. Mit dem Fahrrad oder zu Fuß wandernd kann man sich voller Vorfreude auf den 12,2 km langen Weg, von der Quelle im Bereich Pasenow-Kublank-Groß Miltzow bis zur Mündung bei Galenbeck in den Galenbecker See, machen. Wie dem auch sei, am Ende des nachmittäglichen, wenn auch nebliger, doch sehr milder Novembertag mit 15 Grad, Rundganges im Pfarrhaus haben sicherlich die meisten Besucher ein geschmackvolles, visuelles Souvenier erworben, das sie noch lange an einen reizvollen Ausflug in das Golmer Mühlbachtal erinnern wird. Jürgen Salitzky
Der andere Weg im Leben – oder aus der Politik zur Kirche Manchmal bauen sich vor einem Vortragsbesuch Erwartungen an das kommende Hörerlebnis auf, die sich – kühl hinterfragt – gar nicht exakt begründen lassen. Es mögen Themen im Programm stehen, deren Inhalt man sich auf bestimmte Weise denkt. Oder von Referenten, die man vielleicht nicht kennt, aber deren Klang einem im Inneren gewisse Vorstellungen auslösen. Dann kann der Vortragsnachmittag zum Wagniss werden – oder zum schönen Erlebnis. So wie am 22.11.2014 mit Herrn Ulrich Kasparick, der zum ersten Mal in unserer Vortragsreihe zu Gast war, und der klassischen Geschichte davon, wie einem Abschied ein Anfang folgt: „Vom Ministerium auf die Kanzel“ – nichts Geringeres als die Bilanz seiner selbst. Schon mal vorweg – in einem ganz bestimmten Schubfach lässt sich Herr Kasparick nicht unterbringen. Das hat sowohl mit seinem Charakter zu tun als auch mit seiner Philosophie. Zwei Merkmale über Ulrich Kasparick genügen meist, um klar zu machen, wer gemeint ist; der Theologe und Seelsorger in Hetzdorf, der für 20 Gemeinden verantwortlich ist und der Pfarrer „mitten im digitalen Leben“. Die schönsten Kirchen seiner Gemeinden stellte er ins Internet und machte somit neugierig auf das Uckerland. Große Beachtung hat zudem die Umgestaltung des alten Pfarrgartens in Hetzdorf zu einem Rosengarten nach dem Vorbild historischer Klostergärten gefunden. Eine klassische Autobiographie sei es aber dennoch nicht nur, betonte der gebürtige Thüringer (Jahrgang 1957). Neben Stationen seines Lebens, wie der Kindheit, dem Theologiestudium oder den folgenden ersten Schritten im Traumberuf als Jugendpfarrer in Jena
erzählte er über Gedanken und Meinungen, Irrtümer und Gefahren. Natürlich erzählte er, als Mitbegründer der ostdeutschen SPD von der Wendezeit – einer großartigen Zeit und der Erinnerung an Glück, Erleichterung und Hoffnung, als in Berlin Geschichte geschrieben wurde. Die nächsten Kapitel: 10 Jahre Tätigkeit in der FriedrichEbert-Stiftung (Schwerpunkt: Ausbildung von jungen Menschen in der sogenannten 3. Welt), 12 Jahre Arbeit im Deutschen Bundestag, davon 8 Jahre als Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Forschung (verantwortlich für die Universitäten) und danach 4 Jahre als Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, zuständig für den Aufbau Ost, reihte er aneinander. Herr Kasparick schilderte spannend, schließlich nachdenklich sein Ausscheiden aus der Politik – gesundheitlichen Problemen geschuldet – und der unumstittene Kämpfer für mehr Verständnis und weniger Klischee – denken bekannte innere Überzeugungen. Diese Zeit – 22 Jahre in der Politik – waren vollgepackt mit dem Kampf des Neuen gegen das Alte und mit Sorgen, immer zerrissen zu sein von dem, wo man ist uns was man tut. Zur Ruhe zu kommen, sich neu einzurichten, dafür blieb nun Raum und Zeit, für 2 Jahre, die er in der Schweiz verlebte und hier nebenbei Körpertherapie erlernte. Und dann: Ein neuer Lebensabschnitt – der Wiedereinstieg in den alten Beruf. Wie es dazu kam? „Eine ziemlich verrückte Geschichte“, erinnert sich Herr Kasparick. Während eines Besuches bei der Schwägerin, Frau Hojczik, in Strasburg erfuhr er von der unbesetzten Stelle in Hetzdorf, Kasparick war begeistert und übernahm ein halbes Jahr nach dieser folgenreichen Begegnung das Amt. Ein neuer Traum ging in Erfüllung. Schließlich reizte ihn Hetzdorf und die Uckermark als Refugium für großstädtische Aussteiger, Künstler und Intellektuelle und das Erleben des gesellschaftlichen Umbruchs abseits medienwirksamer Zentren und an der sozialen Veränderung. Ulrich Kasparick möchte heute, drei Jahre später, seine Uckermark, die seenreiche, hügelige und einsame Landschaft, wo manch „Reiche und Schöne“ ihre Schlösser wieder herrichten, nicht mehr missen. Und die zuweilen als verschlossen geltenden Uckermärker ihren Pastor auch nicht. Ein Markenzeichen bleibt der Rosengarten in Hetzdorf – ein Natur-Kleinod – ein Denk- und Empfindungsraum außerhalb des Alltags, der sich in seiner natürlichen Schönheit erschließen lässt, zum Verweilen einlädt und zu dem Veranstaltungen und Führungen angeboten werden. Mit seiner herzlichen Art kann er Menschen mitreißen. Wenn er die Hetzdorfer Kirche vorstellt, ahnt man die Liebe zu seiner Gemeinde. Als in Trebenow ein Verbrechen geschah, stand er den Menschen bei und spendete Trost. Natürlich ist es nicht so leicht, 20 Orte zu betreuen. Wie er es wohl manchmal schafft? Mit herzlichem Beifall wurde sein Bericht belohnt, macht Appetit auf mehr und bei Kaffee und Kuchen konnte der interessante Nachmittag ausklingen. Salitzky/Meyer
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Erfolgreiches Jahr im Schützenverein Strasburg Olaf Meyer vom SV Hinrichshagen ist der Gewinner des Löffelschießen 2014 Die Kleinkalibersektion des Schützenverein Strasburg 1419 e. V. trug bereits ihr 5. Löffelschießen aus. Das Löffelschießen geht in abgewandelter Form auf eine gute Tradition im Verein zurück. Der „Große Löffel“ ist ein Wanderpokal, worauf die Namen der Sieger eingraviert werden. Als Erinnerung erhalten die fünf besten Schützen gravierte silberne Löffel in Kleinformat. Es trafen sich 30 Schützen der Vereine und Gilden aus Schönhausen, Pasewalk, Hinrichshagen, Woldegk und Strasburg und auch Bürger der Stadt am Abend auf der Schießanlage in Linchenshöh, um die Besten zu ermitteln. Die Besonderheit des Schießens ist es, dass bei Kunstlicht geschossen wird. Das sind für die Schützen ganz andere Bedingungen wie am Tag. Geschossen wurde unter der Leitung der Schießleiter Karsten Lade und Hubert Barthel sowie den Aufsichtshabenden, beim Schützen Rüdiger Lerke und Dieter Ludwig, in der Standauflage KK-lang auf 50 m mit fünf Schuss Probe und 15 Schuss Wertung.
Lade mit 19 WS. In einem spannenden Stechen ermittelten dann die Sieger ihren „Meister aller Klassen“. Dort hatte Torsten Laas die besten Nerven und gewann knapp vor Michael Kuhlow und Harry Müller und gewann damit auch den großen Wanderpokal. Alle Sieger und Platzierten erhielten Erinnerungspokale. Die Sektion bedankt sich bei allen Schützen für die faire Teilnahme und wünscht sich für das nächste Jahr eine bessere Beiteiligung. Ralf Wieczorek, Vorstand/Pressewart
Strasburger Schützen feiern 2. Kaiserball
Nach spannendem Wettkampf standen die Gewinner fest. Sieger des Abends wurde Olaf Meyer (SV Hinrichshagen) mit 136 Ringen. Auf Platz 2 kam Karsten Lade (SV Strasburg) mit 135 Ringen. Den 3 Platz erkämpfte sich Andre Dittmann (SV Hinrichshagen) mit 133 Ringen. Platz 4 ging an Eckhard Retzlaff (SV Strasburg) mit 131 Ringen vor Heinz Jahn (SV Hinrichshagen) mit 130 Ringen. Also eine ganz knappe Sache unter den ersten Fünf. Ein Sonderpreis bekam Karsten Hinz (SV Hinrichshagen), der beim Schießen auf die elektronische Scheibe der Beste war. Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch! Die Auszeichnungen nahmen der Präsident Ulf Schnell und der 1. Vizepräsident Rüdiger Wieczorek vor. Sie dankten allen für die faire Teilnahme und luden schon für das nächste Jahr ein. Ein ganz besonderer Dank geht an die Organisatoren und die vielen fleißigen Helfer. Ralf Wieczorek, Vorstand/Pressewart
Vereinsmeister aller Klassen 2014 in der Sektion Trapp wurde Torsten Laas Zur diesjährigen Vereinsmeisterschaft in der Sektion Trapp des Schützenverein Strasburg 1419 e. V. trafen sich die Schützen auf dem Schießplatz in Heinrichswalde. Sie traten an, um in drei Altersklassen die Vereinsmeister zu ermitteln. Es galt in zwei Serien je 15 Wurfscheiben (WS) zu treffen. Dabei hatte in der Seniorenklasse Harry Müller mit 23 WS „die Nase vorn“ vor Reinhard Kästner und Dieter Ludwig. Bester in der Schützenklasse war Torsten Laas mit 23 WS. Die Altersklasse war zahlenmäßig am stärksten besetzt. Dort holte sich Michael Kuhlow mit 23 WS den Titel des Vereinsmeisters. Auf Platz 2 kam Jörg Dittbrenner mit 22 WS vor Ralf Wieczorek mit 20 WS und Karsten
Nun ist auch dieser Kaiserball des Schützenverein Strasburg 1419 e. V. Geschichte. Einer alten Tradition folgend, luden am Wochenende der amtierende Kaiser Ralf I. und die amtierende Alterskönigin Waltraud die I. in das Kulturhaus der Stadt ein. Es war bereits der 2. Kaiserball nach der Neugründung 1990. Die Gäste wurden am Eingang mit einem Glas Sekt empfangen. Nach grandiosem Einmarsch zu zünftiger Marschmusik der Fahnenformation des stellvertretenden Hauptmannes Rüdiger Horn schritten die Majestäten und der Hofstaat unter großem Applaus in den Saal ein. Der Bürgermeister der Stadt und Ehrenpräsident des Vereins Norbert Raulin begrüßte in seiner Rede als Ehrengäste den Präsidenten des Landesschützenverbandes Gerd Hamm und Gattin. Neben vielen Bürgern der Stadt begrüßte er weiterhin die Majestäten und Mitglieder der Schützenvereine Blumenthal, Schönhausen, Woldegk und verschiedene Vereine der Stadt Strasburg. Der Kaiser und die amtierende Alterskönigin eröffneten traditionsgemäß den Ball. Hubert Barthel gab zu Beginn der Veranstaltung einen kleinen Einblick in die Geschichte der Waffen des Vereins (z. B. Hakenbüchse von 1499). Für gute Laune und Tanzmusik sorgte „Ronnys Stimmungsdisco“ und als kleines Überraschungsprogramm erfreute alle die Tanzgruppe der Frauen unter Leitung von Frau Otto. Hiermit bedanken wir uns nochmal bei allen Mitgliedern für die sehr korrekte Organisation und Ausführung des Eröffnungszeremoniells. Ein Höhepunkt waren die Auszeichnungen für 20-jährige Mitgliedschaft im Verein für Norbert Raulin und Ulrich Mauer. Des Weiteren wurden folgende Schützen mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet, Hartmut Kneider, Rüdiger Horn, Olaf Winkelmann, Eckhard Retzlaff, Holger Schmidt, Karsten Lade, Heinfried Sommer und Rüdiger Lerke. Für die Versorgung war auch an diesem Abend wieder das Team „Zum Kronprinzen“ zuständig. Die Gäste tanzten bei schöner Musik ausgelassen bis in die frühen Morgenstunden. Insgesamt war dieser Ball eine gelungene Veranstaltung, die ohne Helfer und Sponsoren nicht möglich gewesen wäre. Dafür vielen Dank! Der Verein wünscht den Majestäten für die verbleibende Zeit ihrer Regentschaft alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg bei ihren weiteren Aktivitäten. Allen Mitgliedern des Vereins und den Bürgern der Stadt wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches Jahr 2015. Ralf Wieczorek, Vorstand/Pressewart
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Neues von den Strasburger Ruheständlern Sind wir im Alter versorgt?
Es war einmal …
Auf unserer Mitgliederversammlung am 23. Oktober befassten wir uns mit dem Thema „Pflege“. Die Pflegedienstleiterin Ellen Gehrke gab einen Überblick über die Pflegeeinrichtung (Wallstraße).
Unter diesem Motto stand unsere Veranstaltung am 30.01.2014 zeigte einen privaten Dokumentarfilm(vom Anfang der 80er Jahre) des ehemaligen Kollegen Wolfgang Gerhardt. Wie war es damals an der Wilhelm-Pieck-Schule, heute „Schule am Wasserturm“? Gezeigt wurde das normale damalige Schulleben. Die Kinder hatten damals wie heute ihre Freuden und Probleme – wenn auch auf unterschiedliche Weise, betätigten sich in Arbeitsgemeinschaften und Zirkeln. Gesllschaftlich war gewiss vieles anders organisiert. Aber auch die Kinder von damals sind ihren Weg gegangen und haben im Leben bestanden. Das wünschen wir ebenso unserer heutigen Schülergeneration.
Zur Zeit arbeiten dort 23 Mitarbeiterinnen(begonnen wurde mit sechs Personen). Es handelt sich um eine betreute Wohngemeinschaft plus Pflegehotel. Eine Pflege ist für maximal 28 Tage/Jahr möglich. Für 2–3 Stunden/Tag kann der/die Pflegebedürftige nach Hause kommen. Auch Tagesbetreuung wird durchgeführt. Vielfach geht es um die Betreuung dementer Patienten. Eine Betreuung ist nicht nur für Leute mit einer Pflegestufe möglich. Die Kasse zahlt einen wesentlichen Betrag zur Pflege, auch an Angehörige, die zu Hause pflegen. Im Hause gibt es verschiedene Aktivitäten: Adventsfeiern, Sportveranstaltungen, Romménachmittage oder- abende, Handarbeit usw. Wer Interesse bekundet, sollte sich über die finanziellen Fragen persönlich informieren. H. Schmekel
Der andere Teil der Versammlung stand unter einem anderen „Stern“. Nicht der Blick in die Vergangenheit sondern in die Zukunft stand auf dem Programm. Sechs neue Mitglieder wurden in die Reihen des BRH aufgenommen und verjüngen und bereichern unseren Verband. Herzlich willkommen! H. Schmekel
8. Skatturnier endete mit dem 12. Wertungstag am 19.12.2014 Der Preisskat um den Pokal des Vorstandes der SWG e.G. ist eine Initiative des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Zum “besser Wohnen“ gehört auch das besser Verstehen und Auskommen mit den Nachbarn. Dieses monatliche Skatturnier wird zur Verbesserung des Wohlfühlens in der Genossenschaft und in der Stadt beitragen, davon ist der Vorstand und der Aufsichtsrat überzeugt. Wenn zeitweilig über 50 % der Teilnehmer Mitglieder oder Mieter der Genossenschaft waren, ist dies schon beachtlich. Der jüngste Teilnehmer ist 26 Jahre und der älteste mit 82 Jahren hatte das Skatspielen auch noch nicht verlernt. Weniger erfreulich ist das von unseren drei weiblichen Skatspielerinnen nur eine „Skatspielerin“ ab und zu teilnimmt. Es war und ist immer sehr belebend für das“ Skatspielen“ wenn auch Frauen teilnehmen. Der Vorstand wertet es als einen erfolgreichen Beitrag für die Bereicherung des kulturellen Lebens in der Stadt Strasburg, wenn 54 Teilnehmer an diesem Skatturnier und dann etwa 22 regelmäßig an den Wertungstagen teilnahmen. Dieses Skatturnier soll keine Eintagsfliege bleiben, denn der Vorstand der SWG e.G. hat die ersten Absprachen für die Weiterführung des Skatturnieres getroffen.
Damit noch mehr Mitglieder und Mieter der Genossenschaft, aber auch unsere Frauen und unsere sogenannten „Anfänger“ daran teilnehmen können, wurde dafür gesorgt, dass der Wettstreit um die Platzierungen etwas entschärft wurde. Unterstützt durch die Firmen der Stadt und Partner der SWG e.G. konnte der Vorstand die Sieger und Platzierten mit wertvollen Sachpreisen auszeichnen. Der Vorstand der SWG e.G. bedankt sich für die Unterstützung bei den Firmen und wünscht sich für das weitere Skatturnier eine rege Teilnahme der Mitglieder und Mieter. Allen Spieler und den Organisatoren viel Erfolg für das 9 Skatturnier der SWG e.G. Beginn ist hier der 09.01.2015, um 18.00 Uhr, im Haus der der Fam. und Begegnung in Strasburg. E. Oschwald
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Nr. 12/2014
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Strasburger Veranstaltungskalender Veranstaltungen in den Monaten Dezember/Januar/Februar 21.12. 23.12. 24.12. 25.12. 25.12. 26.12. 31.12. 03.01.
09.30 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 15.30 Uhr 17.00 Uhr & 22.00 Uhr 09.30 Uhr 20.00 Uhr 14.30 Uhr 19.00 Uhr 14.00 Uhr
St. Marien Kirche Blumenhagen Wismar St. Marien Kirche Pfarrhaus Strasburg Max-Schmeling-Halle Altenhilfezentrum Wismar Max-Schmeling-Halle
04.01. 10.01.
09.00-14.00 Uhr
10.01.
15.00 Uhr
Reuterkoppel
13.01. 24./25.01. 25.01. 31.01. 31.01.
18.00 Uhr 09.00 Uhr 16.00 Uhr
Kulturhaus Max-Schmeling-Halle Wismar Wismar Max-Schmeling-Halle
09.00 Uhr 14.00 Uhr
Gaststätte Rosengarten Max-Schmeling-Halle
Familien-Gottesdienst mit Krippenspiel Christvesper Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“ Christvesper mit Krippenspiel Christvesper Christvesper Gottesdienst Weihnachtstanz, Ronnys Stimmungsdisco & High-Live-Event Weihnachtliches Singen Silvesterparty, Dorfgemeinschaftshaus, nur mit Voranmeldung 36. Hallenfußball- Neujahrsturnier um den Pokal des Bürgermeisters der Stadt Strasburg(Um.), FC Einheit Strasburg e. V. Skatturnier um den Pokal des Bürgermeisters Fußballturnier, organisiert vom Fußballverein „Eintracht Göritz“ Weihnachtsbaumverbrennen auf der Festwiese der Reuterkoppel, FFw Strasburg Neujahrsempfang der Stadt Strasburg (Um.) Jugendfußballturnier, FC Einheit Strasburg e. V. Weihnachtsbaumverbrennung am Alten Sportplatz Eisspektakel Damenfußballturnier des FC Einheit Strasburg e. V. Hallenfußballturnier der II. Männermannschaft/FCE Strasburg
Ausstellungen/Vorträge bis 27.03. bis 20.02
Rathaus Museum
Dauerausstellungen
Ausstellung der Grundschule mit Arbeiten der Vollen Halbtagsschule Ausstellung „Lust auf Winter“ Hugenottenkolonie Strasburg/Historische Schulstube/Stadtgeschichte/ Ständige Ausstellung zum Leben und Wirken Max Schmelings
Vereine und Verbände Chorgemeinschaft Strasburg e. V. jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V. 10.01. 14.30 Uhr Gemeindehaus 24.01.
14.30 Uhr
IG Bauen-Agrar-Umwelt 20.02. 17.00 Uhr
Gemeindehaus
Kegelbahn
Nächste Ausgabe 12.02.2015 Beiträge an: kultur@strasburg.de Redaktionsschluss 29.01.2015
„Die Molkereigenossenschaft Pasewalk/Strasburg“ und der „Weg nach Lauenhof“, 2 DVD-Filme von und mit Gunter Arthaber „Das Baugeschehen an Kirchen und Pfarrhäusern im ehemaligen Kirchenkreis Strasburg von 1970 bis 1990“, Referent Christhard Riedel 2 Stunden Kegeln und Information
Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen) 17.02. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Handarbeitsgruppe 19.02. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Singegruppe Seniorenbeirat der Stadt Strasburg (Um.) 15.01. 14.00 Uhr Friedenstr. 15 24./25.02.
14.00 Uhr
Haus d. Fam. u. Begegnung
Sozialverband Strasburg 04.02. 14.00 Uhr 04.03. 14.00 Uhr
Haus d. Fam. u. Begegnung Haus d. Fam. u. Begegnung
Schützenverein Strasburg 1419 e.V. 04.01. 09.00 Uhr Heinrichswalde
Sitzung des Seniorenbeirates zum Thema „Rund um das Rezept“, Gast: Frau Daniela Vetter, Inhaberin der Adlerapotheke Verkehrsteilnehmerschulung, organisiert vom Seniorenbeirat und der Fahrschule W. Müller Mitgliederversammlung Frauentagsfeier Neujahrspokal
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Weitere Veranstaltungen
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The World of Musicals Nach der erfolgreichen Tournee 2013/2014 wieder auf der Bühne! am 07.03.2015 um 20.00 Uhr Kulturforum „Historisches U“ in Pasewalk „Alle Hits in einer Show“ – das ist das Motto dieser zweieinhalbstündigen Gala voller Glanzpunkte – die emotionale und abwechslungsreiche Reise in die große Welt der Musicals wird die Zuschauer begeistern.
Fotos: Gregor Eisenhuth
The World Of Musicals setzt auf einen bunten, begeisternden Mix aus unvergesslichen Musicals – präsentiert von einer herausragenden Cast in internationaler Starbesetzung, die (natürlich) alle Songs live singen und jede Halle in ein Musicaltheater verwandeln wird. Tickets sind ab sofort online erhältlich einfach, sicher und schnell über www.resetproduction.de und 0365/5481830, im Schmetterling Reisebüro Pasewalk sowie an allen bekannten Vorverkaufsstellen in der Region ab 34,90 Euro. RESET PRODUKTION Melanie Hansen
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