Nr. 03/2015
Strasburger Anzeiger März 2015
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Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)
24. Jahrgang
Strasburg (Um.), den 12. März 2015
Inhaltsüberblick
Jubilare, Geburten, Bereitschaftsdienste Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Beschlusskatalog der Stadt Strasburg (Um.) Friedhofssatzung wird überarbeitet Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 Neues aus den Strasburger Unternehmen 6. Wellness- & Gesundheitsmesse in Strasburg (Um.) Kirchliche Informationen Wandern auf eiszeitlichen Spuren Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.)
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ISSN 0941-1674
Nummer 03/2015
Veranstaltungen, Termine und Informationen der Vereine Neues von den Strasburger Ruheständlern Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. Ehrenamt-Messe in Pasewalk Schulfasching in der Grundschule Strasburg Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“ Information der Abfallberatung Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums Veranstaltungskalender März/April Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“ Pasewalker Gespräche 2015 Zeitzeugengespräch „Der lange Arm der Stasi“ Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“
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Die Stadtverwaltung Strasburg gratuliert ... ... und wünscht viel Gesundheit und alles Gute! Geburtstage April
77 Jahre Waltraud Wolter Irmgard Doll
83 Jahre Luise Kremp Ingetraut Bürgel Konrad Thies
93 Jahre Gerda Krone 89 Jahre Irmgard Stoltenow
76 Jahre Rita Priemer Renate Winter Ingrid Peters Hans-Georg Buchholz
82 Jahre Gerda Lassmann Heinz Hamann
88 Jahre Christel Hofschuster Waltraud Jonitz Elisabeth Kirsch Basil Tenzer
81 Jahre Erika Labs Helga Kaesler Waltraud Maßlau
87 Jahre Werner Jonitz
75 Jahre Else Albrecht Hannes Haubenreißer Helga Pomreinke
80 Jahre Hildegard Klemantowitz Erika Horn Helga Nerenz Elsbeth Schönbeck Wilfried Böhm
86 Jahre Irmgard Heling Lothar Kaminsky Gerd Briesemeister 85 Jahre Horst Ascher Edith Doll Ida Pfau
74 Jahre Ingrid Brüske Karin Wuttke Manfred Lade 73 Jahre Karl-Heinz Müller
79 Jahre Walter Hermann Lothar Härle Helga Schulz Marianne Schmitz Hans Krienitz Hans Neubauer
84 Jahre Maria Rehfeld Heinz Oesterling Dorothea Kunert Gerda Manske Traute Steigemann
72 Jahre Erika Röglin Hans Klameth 71 Jahre Bärbel Klameth Ursula Albrecht Heinz Richter Barbara Stern
78 Jahre Gisela Schröder
Bereitschaftsdienste Den kassenärztlichen Notdienst: 116 117 (Notfälle können unter der Notruf-Nr. 112 angemeldet werden.) Kontakt- und Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt: Tel.: 03973/12049975 oder Handy: 0170/8786848 e.dis: Strom: 03976/28073433, Gas: (01804)551111 (0,24 e/Anruf)
Henning Förster Peter Moderhack Edith Ferchland Bärbel Rusch Gudrun Otto Rosemarie Wienke 70 Jahre Waltraut Enskat Ewald Hannemann Christa Keunecke
Ehejubilare April 50. Hochzeitstag im April Erika und Karl-Heinz Müller 60. Hochzeitstag im April Elsbeth und Richard Schönbeck
Geburten Kira Annabelle Merten 07.02. Hinweis: Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Geburtstag bzw. Ihr Jubiläum im Strasburger Anzeiger veröffentlicht wird, können Sie in der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt) eine Übermittlungssperre beantragen, so dass Ihr Name nicht aufgeführt wird.
GKU: Wasser, Abwasser 039753/21316 oder 0172/3017698 Bereitschafts-/Havariedienst der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg: Heizung/Sanitär 039753/22895 Elektro 0173/9586772 am Wochenende 0172/5337572
Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Anlage 2
Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.) vom 25.08.1994 1. 2. 3. 4. 5. 6.
Änderung vom 2. November 1995 Änderung vom 18. Dezember 1997 Änderung vom 12. Februar 1998 Änderung vom 14. März 2002 Änderung vom 27. März 2003 Änderung vom 4. Dezember 2014
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(2) §1 Sitzungen der Stadtvertretung (1) Die Stadtvertretung wird vom Präsidenten/Präsidentin einberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr. (2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt 10 Tage, für Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist der Einladung zu begründen. (3) Die Ladung erfolgt schriftlich an alle Stadtvertreter und -vertreterinnen sowie die Gleichstellungsbeauftragte unter Mitteilung der Tagesordnung und Sitzungsunterlagen.
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§2 Teilnahme Wer aus wichtigen Gründen an einer Sitzung nicht teilnehmen kann, voraussichtlich verspätet kommt oder eine Sitzung vorzeitig verlassen muss, hat dies dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung mitzuteilen. Verwaltungsangehörige nehmen auf Weisung des Bürgermeisters an den Sitzungen teil. Ihnen kann der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort erteilen. Sachverständige können mit Zustimmung der Stadtvertretung beratend teilnehmen. Mitglieder von Ausschüssen, Ortsvorsteher/innen und Mitglieder der Ortsteilvertretungen können als Zuhörer an den nicht öffentlichen Beratungen der Stadtvertretung in Angelegenheit teilnehmen, bei denen sie vorher bereits beratend mitgewirkt haben. Der Bürgermeister sitzt bei der Tagung am Tisch der Tagesleitung.
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(6) Der verantwortliche Mitarbeiter der Protokollführung sitzt hinter der Tagesleitung und nimmt auch an den nichtöffentlichen Sitzungen teil. (7) Die Leiter/innen der Ämter der Stadtverwaltung nehmen an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung teil. Ihnen sind besondere Plätze zuzuteilen.
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§3 Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen Die Vertreter der Medien sind zu den öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung einzuladen. Die Einladung enthält Ort, Tag und Stunde der Sitzung und die Tagesordnung. Vertreter der Medien können Beschlussvorlagen und Anträge für die Beratungspunkte erhalten, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden. Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen. Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Stadtvertretung in geheimer Abstimmung widerspricht, Bild und Tonübertragungen von Sitzungen und Medien nach Satz 1, wenn kein Stadtvertreter widerspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zuschauer dürfen nur nach ihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen werden. Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind nach der darauf folgenden Sitzung zu löschen. §4 Beschlussvorlagen und Anträge Anträge nach § 29 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V, die Stadtvertretung Strasburg sollen sich mit einer bestimmten Angelegenheit befassen, sind der Präsidentin dem Präsidenten der Stadtvertretung spätestens 15 Tage vor der Sitzung der Stadtvertretung in schriftlicher Form vorzulegen. Werden Anträge nach Absatz 1 mit Beschlussanträgen nach § 23 Absatz 4 der Kommunalverfassung M-V verbunden, sind diese spätestens 25 Tage vor der Sitzung schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten der Stadtvertretung zu übergeben. Anträge zur Änderung einzelner Beschlusspunkte sind schriftlich an die Präsidentin/den Präsidenten der Stadtvertretung oder in der Sitzung schriftlich zur Niederschrift zu geben. Anträge nach den Absätzen 1, 2 und 3 sind in kurzer und verständlicher Form abzufassen; Anträge nach den Absätzen 2 und 3 sind zu begründen. Anträge nach den Absätzen 2 und 3 durch die der Stadt Strasburg (Um.) Mehrausgaben oder Minderausgaben entstehen, sollen vor Übergabe an die Präsidentin/den Präsidenten mit einem Kostendeckungsvermerk versehen werden. Dieser ist vom Bürgermeister oder Kämmerer zu bestätigen. Anträge, die in die Ausschüsse oder Verwaltung überwiesen wurden, sind durch die Ausschussvorsitzenden oder den Bürgermeister zum nächstmöglichen Termin auf die Tagesordnung der Ausschüsse oder Verwaltungsberatung zu setzen. Sie werden nach Abschluss der dortigen Behandlung durch den Hauptausschuss bzw. seinen Vorsitzenden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtvertretung gesetzt.
§5 Tagesordnung (1) Die Tagesordnung muss über die anstehenden Beratungspunkte hinreichend Aufschluss geben, personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht enthalten sein. Soweit diese Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunkte behandelt werden soll, sind sie in der Tagesordnung als nicht öffentliche Tagesordnungspunkte zu bezeichnen. Die Beratungspunkte sind so zu umschreiben, dass dadurch die Nichtöffentlichkeit gewahrt bleibt. (2) Die Stadtvertretung kann vor Abwicklung der Tagesordnung mit der Mehrheit der Gewählten beschließen, die Tagesordnung um eine wichtige dringende Angelegenheit zu erweitern, wenn diese keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet. Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen oder die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern, kann mit einfacher Mehrheit entschieden werden. Tagesordnungspunkte, die von einem Stadtvertreter, einer Ortsteilvertretung oder dem Bürgermeister beantragt worden sind, dürfen nur dann durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt wer-
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den, wenn dem Antragsteller zuvor ausreichend Gelegenheit gegeben wurde, seinen Antrag zu begründen. §6 Sitzungsablauf (1) Die Sitzungen der Stadtvertretungen sind grundsätzlich in folgender Reihenfolge durchzuführen: a) Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit b) Änderungsanträge zur Tagesordnung c) Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Stadtvertretung d) Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtigen Angelegenheiten der Stadt und wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde e) Einwohnerfragestunde f) Abwicklung der Tagesordnungspunkte g) Beratung und Bestätigung des voraussichtlichen Termins der nächsten Sitzung h) Schließen der Sitzung (2) Beschlussanträge/Beschlussvorlagen werden nach ausreichender Beratung zur Abstimmung gebracht. Auf Antrag eines Stadtvertreters können nachfolgende Verweisungsbeschlüsse gefasst werden: - Verweisung in die Verwaltung - Verweisung in den zuständigen Fachausschuss - Verweisung in mehrere Fachausschüsse - Verweisung in den Hauptausschuss (3) Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden, sofern keine dringenden oder nur einzelne Angelegenheiten noch auf der Tagesordnung stehen.
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§7 Worterteilung Mitglieder der Stadtvertretung und der Bürgermeister, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung durch Handzeichen zu Wort zu melden. Den Leitern der Ämter ist auf Verlangen des Bürgermeisters zur Sache das Wort zu erteilen. Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wortmeldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird. Gehen mehrere Wortmeldungen gleichzeitig ein, so erteilt der Präsident/die Präsidentin das Wort nach seinem/ihrem Ermessen. Jeder darf nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen. Die Redezeit des einzelnen Wortbeitrages soll fünf Minuten nicht überschreiten. Zur Einbringung der Begründung von Anträgen beträgt die Redezeit bis zu sieben Minuten. Über eine Verlängerung der Redezeit entscheidet die Stadtvertretung mit einfacher Mehrheit. Bei Stadtvertretersitzungen zur Beratung nur eines Tagesordnungspunktes darf die Anzahl der Wortbeiträge nicht beschränkt werden. Der Präsident/die Präsidentin darf einen Sprecher zu der Frage unterbrechen, ob der Sprecher eine Zwischenfrage eines Stadtvertreters gestattet. Das Wort zur Geschäftsordnung ist jederzeit zu erteilen und darf sich nur auf den in der Beratung befindlichen Tagesordnungspunkt beziehen und nicht länger als 3 Minuten dauern. Diese Wortmeldung hat durch Anheben beider Hände zu erfolgen. Es darf dadurch kein Sprecher unterbrochen werden. Das Wort zu persönlichen Bemerkungen ist erst nach Schluss der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes zu erteilen. Persönliche Bemerkungen dürfen nur eigene Ausführungen richtig stellen und persönliche Angriffe abwehren, die während der Beratung gegen den Sprecher erfolgen. Die Redezeit beträgt höchstens 3 Minuten. Bei der Behandlung von Anträgen oder Beschlussvorlagen ist auf Verlangen erst dem Einbringer das Wort zu erteilen.
§8 Ablauf und Abstimmung (1) Über Anträge wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Verlangen ist vor der Abstimmung der Antrag zu verlesen. Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung stellt fest, ob die Mehrheit erreicht ist. Bei Satzungen und Wahlen stellt er/sie die Anzahl der Mitglieder fest, die a) dem Antrag zustimmen b) den Antrag ablehnen oder c) sich der Stimme enthalten
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und gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so muss die Abstimmung vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wiederholt werden. (2) Liegen zu den Tagesordnungspunkten Änderungs- und Ergänzungsanträge vor, wird zuerst über den abgestimmt, der von dem Antrag am weitesten abweicht. Bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen mit finanziellen Auswirkungen haben diese den Vorrang. In Zweifelsfällen entscheidet über die Einordnung dieser Anträge der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. (3) Auf Antrag ist über einzelne Teile der Vorlage bzw. des Antrages gesondert abzustimmen. Ein solcher Antrag bedarf der einfachen Mehrheit. Über die Vorlage bzw. den Antrag ist anschließend insgesamt zu beschließen.
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§9 Wahlen Soweit eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktionen oder Zählgemeinschaften nacheinander durch 1, 2, 3, 4, 5 usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Für Wahlen innerhalb der Stadtvertretung wird über die Dauer der Wahlperiode ein Wahlvorstand gebildet; dieser setzt sich aus je einem Mitglied der Fraktionen zusammen. Für Stimmzettel sind gleiche Zettel zu verwenden. Sind mehrere Personen zu wählen, so kann die Stadtvertretung diese in einem Wahlgang wählen, falls kein Stadtvertreter widerspricht.
§ 10 Ordnungsmaßnahmen (1) Der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abweichen, zu Sache rufen. (2) Stadtvertretungsmitglieder, die die Ordnung verletzen oder gegen ein Gesetz oder die Geschäftsordnung verstoßen, sind vom Präsidenten/ der Präsidentin zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf kann der Präsident/die Präsidentin einen Sitzungsausschluss verhängen. (3) Stadtvertretungsmitglieder, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können binnen einer Woche einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer (1) Wer im Zuhörerraum Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt oder versucht, die Beratung und Entscheidung der Stadtvertretung auf sonstige Weise zu beeinflussen, kann vom Präsidenten/von der Präsidentin nach vorheriger Ermahnung aus dem Sitzungssaal verwiesen werden. (2) Der Präsident/die Präsidentin kann nach vorheriger Ermahnung den Zuhörerraum bei störender Unruhe räumen lassen, wenn die störende Unruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist. § 12 Fraktionen und Zählergemeinschaften (1) Die Bildung von Fraktionen ist unverzüglich dem Präsidenten/der Präsidentin der Stadtvertretung anzuzeigen. Jegliche Veränderungen in der Fraktionsmitgliedschaft sind von den jeweiligen Stadtvertretern ebenfalls dem Präsidenten/der Präsidentin anzuzeigen. (2) Die Bildung von Zählgemeinschaften zwischen Fraktionen und fraktionslosen Stadtvertretern sind ebenfalls unverzüglich dem Präsidenten/ der Präsidentin der Stadtvertretung anzuzeigen.
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(1) § 13 Niederschrift (1) Über jede Sitzung der Stadtvertretung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Sitzungsniederschrift muss enthalten: a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung b) Name der anwesenden und fehlenden Mitglieder der Stadtvertretung c) Name der anwesenden Verwaltungsvertreter, der geladenen Sachverständigen und Gäste d) Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen
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Feststellen der Beschlussfähigkeit Anfragen der Stadtvertretungsmitglieder die Tagesordnung Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzungen i) den Wortlaut der Anträge mit Namen der Antragsteller, die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmung j) sonstige wesentliche Inhalte der Sitzung k) Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit l) vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertretungsmitglieder Über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten ist eine gesonderte Anlage zu fertigen, die der Niederschrift beizufügen ist. Personenbezogene Angaben sind nur aufzunehmen, wenn sie für die Durchführung des Beschlusses erforderlich sind. Sollen einzelne Wortbeiträge wörtlich in die Niederschrift aufgenommen werden, ist dies vorher bei der Präsidentin/dem Präsidenten der Stadtvertretung anzuzeigen bzw. der Wortbeitrag ist schriftlich bei der Protokollführung abzugeben. In die Niederschrift aufzunehmende Wortbeiträge sind in ein Mikrofon zu sprechen. Die Sitzungsniederschrift ist vom Präsidenten/der Präsidentin und vom Schriftführer/Schriftführerin zu unterzeichnen und soll innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Die Versendung der Niederschrift erfolgt schriftlich an alle Stadtvertreter und Stadtvertreterinnen sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretungen ist den Einwohnern zu gestatten. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen der Stadtvertretung sind über die Homepage der Stadt unter www.strasburg.de der Öffentlichkeit zugänglich. Die Sitzungsniederschrift ist in der darauffolgenden Sitzung der Stadtvertretung zu billigen, über Einwendungen und Änderungen ist abzustimmen. § 14 Anträge zur Geschäftsordnung Ausführungen zur Geschäftsordnung dürfen sich nur auf das Verfahren der Behandlung des Beratungsgegenstandes, nicht auf die Sache beziehen. Zu den Anträgen zur Geschäftsordnung gehören insbesondere: a) Antrag auf Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte b) Antrag auf Absetzen eines Tagesordnungspunktes c) Antrag auf Vertagung d) Antrag auf Ausschussüberweisung e) Antrag auf Übergang zur Tagesordnung f) Antrag auf Redezeitbegrenzung g) Antrag auf Schluss der Aussprache h) Antrag auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung i) Antrag auf namentliche Abstimmung j) sonstige Anträge zum Abstimmungsablauf k) Antrag auf geheime Wahl Anträge zur Geschäftsordnung gehen Sachanträge vor. Sind mehrere Anträge zur Geschäftsordnung gestellt, so wird zuerst über den Antrag abgestimmt, welcher der Weiterbehandlung am weitesten widerspricht. Bei einem Antrag auf Redezeitbegrenzung hat der Präsident/ die Präsidentin der Stadtvertretung vor der Abstimmung die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekanntzugeben. Anträge zur Geschäftsordnung dürfen nur von Stadtvertretungsmitgliedern gestellt werden, die sich nicht bereits zur Sache geäußert haben. § 15 Ausschusssitzungen Die Geschäftsordnung der Stadtvertretung gilt sinngemäß für die Sitzungen der Ausschüsse der Stadtvertretung. Abweichend von § 1 Absatz 3 werden Stadtvertretern, welche Mitglied in mehreren Ausschüssen der Stadtvertretung Strasburg (Um.) sind, inhaltlich gleiche Beratungsunterlagen jeweils nur für die Sitzung eines Ausschusses zugesandt. Den nicht den Ausschüssen angehörenden Mitgliedern der Stadtvertretung ist eine Abschrift der Einladung zu übersenden. Die Niederschriften der Sitzungen der Fachausschüsse werden ihren Mitgliedern, den Mitgliedern des Hauptausschusses und der Gleichstellungsbeauftragten, die Niederschriften der Sitzungen des Haupt-
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ausschusses werden allen Mitgliedern der Stadtvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten zugeleitet. (5) Alle Angelegenheiten, die zum Aufgabengebiet eines beratenden Fachausschusses gehören, sollen im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung erst beraten und beschlossen werden, wenn hierzu eine Empfehlung des Fachausschusses vorliegt. (6) Wenn ein Gegenstand mehreren Ausschüssen zur Beratung zugewiesen ist, können diese eine gemeinsame Beratung durchführen. Über den Vorsitz entscheidet, wenn es zu keiner Verständigung zwischen den Ausschussvorsitzenden kommt, der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. Die Abstimmungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sind nach Ausschüssen getrennt vorzunehmen. (7) Die Ausschüsse können auch gemeinsam mit den Ortsteilvertretungen tagen. § 16 Datenschutz (1) Die Mitglieder der Stadtvertretung und der Ausschüsse, die im Rahmen der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Zugang zu vertraulichen Unterlagen, die personenbezogenen Dateien enthalten, haben bzw. von ihnen Kenntnissen erlangen, dürfen solche Daten nur zu dem jeweiligen der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dienen den Zweck verarbeiten oder offenbaren. Personenbezogenen Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person. Hierzu zählen auch Daten, die alleine oder in Kombination mit anderen Daten eine Zuordnung zu einer bestimmbaren natürlichen Person ermöglichen. Vertrauliche Unterlagen sind alle Schriftstücke, automatisierte Dateien und sonstige Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind oder personenbezogene Daten enthalten. Hierzu zählen auch mit vertraulichen Unterlagen in Zusammenhang stehende handschriftliche oder andere Notizen. (2) Eine Weitergabe von vertraulichen Unterlagen oder Mitteilung über den Inhalt an Dritte, ausgenommen im erforderlichen Umfang bei Verhinderung an den Stellvertreter, ist nicht zulässig. Dieses gilt auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Partei bzw. Fraktion, die nicht aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der Stadtvertretung oder dem jewei-
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ligen zuständigen Ausschuss Zugang zu den vertraulichen Unterlagen erhalten. (3) Vertrauliche Unterlagen sind zu vernichten bzw. zu löschen, wenn diese für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Bei vertraulichen Beschlussunterlagen einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Unterlagen ist dieses regelmäßig anzunehmen, wenn die Niederschrift über die Sitzung, in der der jeweilige Tagesordnungspunkt abschließend behandelt wurde, genehmigt ist. Alle weiteren vertraulichen Unterlagen sind spätestens fünf Jahre nach Abschluss der Beratungen, bei einem Ausscheiden aus der Stadtvertretung oder einem Ausschuss sofort, dauerhaft zu vernichten bzw. zu löschen. § 17 Auslegung/Abweichung und Änderung der Geschäftsordnung (1) Zweifelhafte Fragen über die Geschäftsordnung im Einzelfass entscheidet der Präsident/die Präsidentin der Stadtvertretung. Er kann sich mit seinen Stellvertretern beraten. (2) Von der Geschäftsordnung kann im Einzelnen abgewichen werden, wenn kein Stadtvertreter widerspricht und keine anderen rechtlichen Bestimmungen dem entgegenstehen. (3) Änderungen dieser Geschäftsordnung sind mit einfacher Mehrheit möglich. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 25.08.1994, zuletzt geändert am 27.03.2003, außer Kraft. Strasburg, den 04.12.2014
Norbert Raulin Bürgermeister
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am in der Gemeinde
Datum
Strasburg (Uckermark)
– während der allgemeinen Öffnungszeiten – in der Ort der Einsichtnahme
Stadtverwaltung Strasburg (Um.), Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Raum 1.03 (barrierefrei)
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am
Name der Gemeinde
1. Das Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Gemeinde – wird in der Zeit vom Datum Datum bis 23. März 2015 27. März 2015
2.
12. April 2015
Datum
27. März 2015
bis
Uhrzeit
12.00 Uhr
bei der Gemeindewahlbehörde Dienststelle, Gebäude, Zimmer Nr.
Stadt Strasburg (Um.), Rathaus, Raum 3.07, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.)
unter Angabe von Gründen einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Datum
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eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
4. Wer einen Wahlschein für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Strasburg (Um.) oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter
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5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen und Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V bis zum
Datum
20. März 2015
Datum
27. März 2015
versäumt hat.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde
c) wenn sein Wahlrecht im Berichtigungsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindewahlbehörde gelangt ist.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindewahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Datum 18.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde münd10. April 2015 lich, schriftlich oder elektronisch (nicht telefonisch)
Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem jeweils dazugehörenden unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
beantragt werden.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
oder
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist - bei Deutschen und Unionsbürgern nach § 15 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V, oder der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach - § 16 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V entstanden ist
die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V bis zum
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Strasburg (Um.), 25. Februar 2015
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Roland Franz
Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Dezember 2013 Lfd.Nr.
Datum der Tagung
Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
1
05.12.2013
0099-Käm-2013
Hebesatzung der Stadt Strasburg ab 2014
2
05.12.2013
0098-Käm-2013
Hundesteuersatzung ab 2014
3
05.12.2013
0165-Bau-2013
Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)
4
05.12.2013
0166-Bau-2013
3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)
5
05.12.2013
0102-Käm-2013
Festsetzung von Pachten und Mieten ab 2014
6
05.12.2013
0164-Bau-2013
Rahmen- und Strukturprogramm zur Entwicklung der Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsstruktur der Stadt Strasburg (Um.) (BBE-Gutachten)
7
05.12.2013
0002-INK-2013
Beschluss zur Grundinstandsetzung. Modernisierung der Verwaltungsbaracke an der Reuterkoppel in Strasburg (Um.)
8
05.12.2013
0075-Bgm-2013
Sitzungskalender für das Jahr 2014
9
05.12.2013
0103-Käm-2013
Aufhebung der B-Vorlage 0030-Käm-2001 über Grundstückspreise im 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
10
05.12.2013
0100-Käm-2013
Grundstückspreise im Baugebiet 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
11
05.12.2013
0101-Käm-2013
Grundstücksverkauf im 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Januar bis Juni 2014 Lfd.Nr.
Datum der Tagung
Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
1
20.03.2014
0173-Bau-2014
Zustimmung zur Wahl Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Strasburg (Um.) und Neuensund, zum Ortswehrführer und stellv.Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr
2
20.03.2014
0172-Bau-2014
Ernennung zu Ehrenbeamten der Stadt Strasburg (Um.) - Gemeindewehrführer Strasburg und Neuensund - Ortswehrführer Strasburg (Um.)
3
20.03.2014
0106-Käm-2014
Haushaltssatzung, Haushaltsplan für das Jahr 2014 Haushaltssicherungskonzept 2014
8
Strasburger Anzeiger März 2015
Nr. 03/2015
4
20.03.2014
0109-Käm-2014
Haushaltssatzung, Haushaltsplan des Städtischen Sondervermögens der Stadt Strasburg (Um.) 2014
5
20.03.2014
0076-Hau-2014
2. Änderung der Hauptsatzung vom 29.03.2012
6
20.03.2014
0104-Käm-2014
Grundstücksverkauf Gemarkung Strasburg (Um.)
7
20.03.2014
0105-Käm-2014
Ergänzungsbeschluss, Grundstücksverkauf Gehren-Georgenthal
8
15.05.2014
0178-Bau-2014
Aufstellung eines B-Planes Nr. 11, „Erweiterung des Grüngürtels um den nördlichen Stadtkern der Stadt Strasburg (Um.)“
9
15.05.2014
0180-Bau-2014
Veränderungssperre über den Planbereich des B-Planes Nr. 11
10
15.05.2014
0179-Bau-2014
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung für die Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Kreisstraße K 68 VG Lindenstr. Strasburg (Um.)
11
15.05.2014
0112-Käm-2014
Gründung einer Dienstleistungsgesellschaft mbH
12
15.05.2014
0115-Käm-2014
Auftragsvergabe zur Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
13
15.05.2014
0078-Bgm-2014
Jahresabschluss zum 19.08.2008 des ZV Kompetenzzentrum für Flugzeugentwicklung und Flugzeugbau Pasewalk-Franzfelde
14
15.05.2014
0110-Käm-2014
Grundstückskauf Gemarkung Strasburg, Gem. Wobau GmbH
15
15.05.2014
0111-Käm-2014
Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
16
15.05.2014
0114-Käm-2014
Grundstücksverkauf Gemarkung Gehren (Gutshaus Gehren)
17
15.05.2014
0001-SPD-2014
Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Strasburg (Um.) in der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker Region mbH
18
15.05.2014
0116-Käm-2014
Änderung zum Beschluss Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
19
15.05.2014
0181-Bau-2014
Nutzungsänderung Erdgeschoss Gemeindehaus zum Cafe, Anbau eines Liftes am Gemeindehaus, Kirchplatz 1, Strasburg (Um.)
20
15.05.2014
0182-Bau-2014
Kleinteilige Modernisierungsmaßnahme Bahnhofstr. 5, Strasburg
21
15.05.2014
0183-Bau-2014
Errichtung eines neuen Dachstuhls und Errichtung einer Photovoltaikanlage im 3. Siedlungsweg, 17335 Strasburg
Lfd.Nr.
Datum der Tagung
Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
1
03.07.2014
0015-Hau-2014
Beschluss zum Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl vom 25.05.2014
2
03.07.2014
0001-Hau-2014
Wahl der Stadtpräsidentin – Frau Andrea Reinckene Nyegran
3
03.07.2014
0002-Hau-2014
Wahl der Stellvertreterinnen der Stadtpräsidentin - Frau Gudrun Maria Riedel und Frau Marina Raulin
4
03.07.2014
0003-Hau-2014
Wahl der Ersten Stadträtin, Frau Anke Heinrichs
5
03.07.2014
0004-Hau-2014
Wahl der Zweiten Stadträtin, Frau Andrea Schilling
6
03.07.2014
0005-Hau-2014
Wahl der Hauptausschussmitglieder Stadtvertretung Strasburg (Um.)
7
03.07.2014
0006-Hau-2014
Wahl der Ersatzmitglieder des Hauptausschusses
8
03.07.2014
0007-Hau-2014
Wahl des Finanz- und Wirtschaftsausschusses
9
03.07.2014
0008-Hau-2014
Wahl des Bau- und Planungsausschusses
10
03.07.2014
0009-Hau-2014
Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales
11
03.07.2014
0010-Hau-2014
Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
12
03.07.2014
0011-Hau-2014
Wahl der Vertreter in den Aufsichtsrat der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
13
03.07.2014
0012-Hau-2014
Wahl der Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
14
03.07.2014
0013-Hau-2014
Wahl des Vertreters in den ZV Wasserver- und Abwasserentsorgung
15
03.07.2014
0014-Hau-2014
Wahl der Vertreter der Stadt Strasburg (Um.) in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V
16
03.07.2014
0016-Hau-2014
Wahl eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat der Förder- und Entwicklungsgesellschaft mbH UeckerRegion
17
03.07.2014
0018-Hau-2014
Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Andrea Müller
18
18.09.2014
0020-Hau-2014
Besetzung einer Stelle im Aufsichtsrat der Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
19
18.09.2014
0023-Hau-2014
Übertragung der Gesellschafteranteile aus der Natur Erleben gGmbH Brohmer Berge/Galenbecker See
20
18.09.2014
0001-Bgm-2014
Austritt aus der Gesellschaft „Natur Erleben gGmbH“
21
18.09.2014
0026-Hau-2014
Festlegung des Termins zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin 2015
22
18.09.2014
0027-Hau-2014
Stellenausschreibung für die Bürgermeisterwahl 2015
23
18.09.2014
0001-INK-2014
Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Änderung der geltenden Straßenreinigungssatzung der Stadt Strasburg (Um.)
24
18.09.2014
0002-INK-2014
Antrag der Fraktion DIE LINKE. – Bildung eines Stellvertreterpools für sachkundige Einwohner
25
18.09.2014
0003-Bgm-2014
Rücknahme des gemeinsamen Vorschlages der Fraktionen der CDU, SPD und Bürgerbündnis zum Verkauf und Neuausrichtung Schullandheim Gehren
26
18.09.2014
0004-Bgm-2014
Verkauf und Neuausrichtung der Immobilie Schullandheim Gehren
Beschlusskatalog der Stadtvertretung Strasburg (Um.) – Juli 2014 bis Dezember 2014
Nr. 03/2015
Strasburger Anzeiger März 2015
9
Lfd.Nr.
Datum der Tagung
Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
27
18.09.2014
0002-Käm-2014
Grundstücksverkauf im Sanierungsgebiet der Stadt Strasburg (Um.)
28
18.09.2014
0003-Käm-2014
Änderungsbeschluss zum Grundstücksverkauf an die Gem. Wohnungsbaugesellschaft mbH Strasburg (Um.)
29
04.12.2014
0015-Bau-2014
Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Strasburg (Um.)
30
04.12.2014
0016-Bau-2014
Entwurf über die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes
31
04.12.2014
0022-Hau-2014
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 29.03.2012
32
04.12.2014
0037-Hau-2014
Ernennung der Ortsvorsteher/in in den Ortsteilen der Stadt Strasburg
33
04.12.2014
0033-Hau-2014
6. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Strasburg (Um.)
34
04.12.2014
0009-Käm-2014
Finanzierung der Havariebeseitigung Letzte Str. in 17335 Strasburg (Um.)
35
04.12.2014
0012-Käm-2014
Aufnahme eines Darlehens zum Zwecke der Umschuldung
36
04.12.2014
0035-Hau-2014
Festlegung eines Wahlbereiches und Einteilung der Wahlbezirke bei der Bürgermeisterwahl 2015
37
04.12.2014
0036-Hau-2014
Beschluss über die Anzahl der Mitglieder im Wahlausschuss zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin 2015
38
04.12.2014
0030-Hau-2014
Wahl des Gemeindewahlleiters für die Wahl des Bürgermeisters 2015
39
04.12.2014
0007-Käm-2014
Erweiterung des Aufsichtsratsmandates des Gem. Wohnungsbau GmbH auf die Strasburger Dienstleistungsgesellschaft mbH
40
04.12.2014
0007-Bgm-2014
Ergänzungsbeschluss „Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Strasburg in der Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH
41
04.12.2014
0023-Bau-2014
Wahl der Schiedsperson für die Schiedsstelle Strasburg (Um.)
42
04.12.2014
0008-Bgm-2014
Sitzungskalender für das Jahr 2015 der Stadtvertretung Strasburg (Um.)
43
04.12.2014
0003-INK-2014
Beitritt zum Kaiserslauterer Appell an Bund und Länder zur Schaffung eines gerechten Gemeindefinanzsystems
44
04.12.2014
0004-Käm-2014
Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 13
45
04.12.2014
0005-Käm-2014
Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 12
46
04.12.2014
0008-Käm-2014
Grundstücksverkauf, Gemarkung Strasburg (Um.), Flur 19
47
04.12.2014
0011-Käm-2014
Eintragungen von Dienstbarkeiten in Grundbücher von Strasburg (Um.) für den Zweckverband Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
48
04.12.2014
0013-Käm-2014
Grundstücksverkauf 3. Siedlungsweg in Strasburg (Um.)
49
04.12.2014
0001-CDU-2014
Beseitigung von Schandflecken in Strasburg (Um.), Abriss ehem. Gerichtsgebäude an der Bahnhofstr. in Strasburg (Um.)
50
04.12.2014
0025-Bau-2014
Teilmodernisierungsmaßnahme Bahnhofstr. 2 in 17335 Strasburg (Um.)
51
04.12.2014
0026-Bau-2014
Vergabe von Leistungen, Abbruchmaßnahme Pfarrstr. 3, Strasburg (Um.) Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Weitere Bekanntmachungen Friedhofssatzung wird überarbeitet – Ideen sind gefragt, machen Sie mit Die derzeit gültige Friedhofssatzung der Stadt Strasburg wird überarbeitet. In den letzten Jahren befindet sich die Friedhofskultur im Wandel. Die Zahl der Urnenbestattungen nimmt ständig zu und die früher üblichen Sargbestattungen werden immer mehr verdrängt. Zunehmend ist auch die Nachfrage nach pflegefreien Gräbern. Daher will sich die Stadt Strasburg darauf einstellen und andere Bestattungsarten anbieten. Im Zuge der Herstellung neuer Grabarten auf den gemeindlichen Friedhöfen geht es auch darum, herauszufinden, wo die zusätzlichen Angebote wie Rasenurnengrabstätten und Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen geschaffen und wie sie gestaltet werden sollen. Folgende Grabstättenarten schlägt die Stadtverwaltung künftig vor: - Erdgrabstätten Liegezeit 30 Jahre auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich - Urnengrabstätten 2 Varianten (2 Urnen oder bis zu 4 Urnen pro Urnenstelle) – Liegezeit 20 Jahre auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich - Anonyme Urnengrabstätten nur auf dem Neuen Friedhof - Rasenreihengrabstätten Liegezeit 30 Jahre – Grabstelle wird komplett mit Rasen eingesät und durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt; Grabstätte kann mit Grabplatte versehen werden – nur auf dem Neuen Friedhof
-
Rasenurnengrabstätte Liegezeit 20 Jahre- Grabstelle wird komplett mit Rasen eingesät und durch die Friedhofsverwaltung über gesamte Liegezeit gepflegt; Grabstein kann aufgestellt werden- auf dem Alten und Neuen Friedhof möglich (Diese Grabstättenart gibt es bisher noch nicht in Strasburg)
Wir rufen Sie auf, uns Anregungen und Vorschläge bis zum 23. April 2015 mitzuteilen, z. Bsp. ob weitere Bestattungsformen gewünscht sind. Gerne nehmen wir auch Hinweise oder Ideen für die Gestaltung der Friedhöfe entgegen. Die vorgebrachten Anregungen werden dann in den Ausschüssen beraten und diskutiert. Anke Heinrichs Erste Stadträtin, Bau- und Ordnungsamtsleiterin
Abfuhrtermine Regelabfuhr 2015 Ravensmühle 19.03.2015
Glantzhof 19.03.2015
Für die Abfuhr wurde die Firma SDL Mecklenburg GmbH Neustrelitz durch den Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vertraglich gebunden. Der Zugang zu den Klärgruben/Sammelgruben ist zu den Terminen abzusichern. Eine zweite Anfuhr wird kostenplichtig. Kerstin Heidemann, Betriebsstellenleiterin, Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg
10
Strasburger Anzeiger März 2015
Nr. 03/2015
Neues aus den Strasburger Unternehmen Eröffnung von Danathi’s Nähparadies Seit dem 16. Februar 2015, gibt’s was Neues in Strasburg. Ein Nähparadies in der Ernst-Thälmann-Straße 15! Nennt sich „Danathi’s Nähparadies“ und die stolze Geschäftsfrau Daniela Treichel hatte zum Sekt- und Häppchen-Eröffnungsempfang geladen. Und (fast) alle kamen, die mit Nähen und Entwerfen und Stoffen etwas anfangen oder können oder in Zukunft selbst etwas entwerfen und nähen wollen. Denn Nähkurse soll es auch geben, für Erwachsenen und Kinder. Na, ist das nicht ein Angebot? Die Daniela traut sich was! Kommt aus Milow, gleich von nebenan und hatte schon auf den Milower Dorffesten erstmalig ihre Arbeiten gezeigt, den Markt getestet. Das lief so gut auf dem Fest und nachher auch, dass sie nun den großen Sprung in die „Selbständigkeit mit Ladengeschäft“ gewagt hat. Daneben ist sie auch noch Mutter zweier kleinen Kinder, aber sie hat ja den Heino, ihren Mann an ihrer Seite. Jetzt müssen alle vier also ran, damit die Geschäftsidee sich durchsetzen kann. Wenn man sie so reden, so schwärmen hört von den feinen Stoffen die sie aus Quellen rund um den Globus bezieht, von dem ganz besonderen Chic, den sie ihren Kinderkleidungs-Entwürfen angedeihen lässt, ihren Ideen von Kissen und Accessoires, dann glaubt man ihr ganz einfach, dass ihr Motto: „Mit Liebe gemacht“ stimmt - und ihr hoffentlich auch den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg bringen wird. Über’s Internet hat es schon prima geklappt – und nun im eigenen Geschäft!
Inhaberin Daniela Treichel empfing ihre Gäste mit einem kleinen Büfett.
Wir drücken ihr und der ganzen Familie alle Daumen. Wer’s ausprobieren will: E-Mail: danathi-design@gmx.de Handy und WhatsApp: 0176/78928754 Angelika Gampe
Nr. 03/2015
Strasburger Anzeiger März 2015
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Kirchliche Informationen Evangelisches Pfarramt Strasburg
Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof
Ansprechpartner und Adressen Ev. Pfarramt: Pfarrer Manfred Hojczyk, 17335 Strasburg, Pfarrstraße 22, Tel.: 039753/20258, E-Mail: strasburg-buero@pek.de o. strasburg@pek.de Gemeindebüro Strasburg: Pfarrstraße 22, Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788 Ev. Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“: Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520 Ev. Beratungsdienste NordOst gGmbH: Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Supervision, Schulstr. 27, Frau Ulrike May/Frau Gudrun Riedel, Tel.: 24402 Diakonie Pflegedienst gGmbH: Sozialstation Wallstr. 3a, Frau Gehrke, Tel.: 039753/21937 Ev. Kindertagesstätte „Mutter Eva“: Pfarrstraße 21, Frau Jeanett Deuter, Tel.: 039753/20223 Kinderarbeit/Christenlehre: Frau Gerlint Dworek, Tel.: 039745/20082 Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung: „Haus am Wasserturm“, Frau Zimmermann, Lindenstraße 3, Tel. 039753/24800 Altenbetreuung Blumenhagen: Frau Zärtling, Tel.: 0174/8098485
Veranstaltungen 2015 13.03.2015 15.03.2015 22.03.2015 25.03.2015 27.03.2015 29.03.2015 31.03.2015 02.04.2015 03.04.2015 04.04.2015 05.04.2015 06.04.2015
10.00 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 10.00 Uhr 09.30 Uhr 14.30 Uhr 18.00 Uhr 09.30 Uhr 18.00 Uhr 08.00 Uhr 09.30 Uhr 11.00 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr
Gottesdienst, Altenhilfezentrum Gottesdienst, Pfarrhaus Gottesdienst, Wismar Gottesdienst, Pfarrhaus Gottesdienst, Spiegelberg Gemeindenachmittag, Blumenhagen Gottesdienst, Altenhilfezentrum Gottesdienst, Pfarrhaus Seniorennachmittag, Pfarrhaus GD mit Abendmahl, Kl. Luckow GD mit Abendmahl, Kirche Andacht mit Osterfeuer, Blumenhagen Osterfrühstück, Pfarrhaus Gottesdienst, Kirche Gottesdienst, Wismar Gottesdienst, Blumenhagen Zentraler Gottesdienst, Altenhilfezentrum 09.04.2015 17.00 Uhr Andacht mit Osterfeuer, Kita 12.04.2015 09.30 Uhr Gottesdienst, Kirche
Gottesdienste 15.03. 14.00 Uhr 22.03. 14.00 Uhr 26.03. 14.00 Uhr 30.03. 14.00 Uhr 02.04. 18.00 Uhr 03.04. 14.00 Uhr
Gottesdienst, Pfarrhaus Rothemühl Gottesdienst, Kirche Wilhelmsburg Gemeindenachmittag, Kirche Wilhelmsburg Gemeindenachmittag, Pfarrhaus Rothemühl „Tischabendmahl-Feier einmal anders“, Pfarrhaus Rothemühl Abendmahlsgottesdienst, Kirche Wilhelmsburg Pastor U. Wollenberg Evangelisches Pfarramt Ferdinandshof
Katholische Pfarrgemeinde St. Otto Gottesdienste in Strasburg März Wochentags-Gottesdienst 15.03.2015 09.00 Uhr Dienstags 09.00 Uhr 22.03.2015 09.00 Uhr 29.03.2015 09.00 Uhr Kreuzwegandachten jeden Dienstag in der FastenBeichte vor Ostern zeit, vor der hl. Messe um Sa. 22.03. ab 10.00 Uhr 09.00 Uhr (Pfr. Milz), ab 10.30 Uhr (Pfr. Mazur) Pastor Grzegorz Mazur Katholische Kirchgemeinde St. Otto
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Strasburger Anzeiger März 2015
Nr. 03/2015
Sport Wandern auf eiszeitlichen Spuren Die Wanderfreunde Haffküste und viele Gäste begannen die Wanderung am Sonnabend, dem 21. Februar 2015, an der Kirche in Gehren und über 80 Wanderer waren in die kleine Ortschaft inmitten den Brohmer Bergen angereist. Das vorfrühlingshafte Wetter und das Unbekannte dieser bewaldeten Hügellandschaft, die durch die letzte Eiszeit geprägt wurde, lockte viele in die Natur. Acht Naturfreunde des ökologischen Vereins „Larpia“ mit dem Vorsitzenden Wislaw Gawel waren sogar aus dem polnischen Police (Pölitz) angereist. Der Ortsvorsteher der Gemeinde Gehren, Herr Bormann, begrüßte die Wanderer und führte sie in die schöne Feldsteinkirche des Ortes. Informationen gab es zur barocken Ausstattung des Innenraumes der Kirche und den umfangreichen Restaurierungsarbeiten der letzten Jahre. Der Wanderweg führte uns dann hinein in die hüglige Eiszeitlandschaft. Von einer Bergkuppe hatte die Wandergruppe einen fantastischen Ausblick auf kleine Ortschaften, dazwischen die blauen Augen der Toteis- und Rinnenseen. Auch Galenbeck, das Zwischenziel der Wanderung hatten wir schon im Blick. Dann erwartete die Wanderer der fast undurchdringliche Abschnitt des Ratteyer Waldes. Auf den zerfahrenen Forstwegen war Wandern nicht möglich und die Gruppe musste sich durch das Dickicht einen Weg bahnen. Pünktlich zur Mittagszeit erreichten alle den geschichtsträchtigen Ort Galenbeck. Bei der Familie Kurenz im Fischerhaus gab es für die Ausflügler eine warme Mahlzeit. Ein Muss war dann der geschichtliche Rundgang im Ort, der viele Jahrhunderte im Familienbesitz derer von Rieben war. Von der alten Burganlage ist nur noch der 9 m hohe und schiefe Bergfried zu sehen. Die Hauptburg wurde bereits im späten Mittelalter zerstört. Ein besonderer Besichtigungspunkt war die einzig erhaltene Tanzlinde Norddeutschlands und wie nicht anders zu erwarten wagte die Gruppe auch ein Tänzchen auf dem Podest. Ein schöner Abschluss und alle waren der Meinung, Galenbeck ist immer wieder einen Besuch wert.
„Völkerwanderung“ nach Galenbeck
Auf dem Naturparkweg zurück nach Gehren wurde bereits wieder über neue Unternehmungen gesprochen. 11 Kilometer hatten die Wandersleute zurückgelegt und wieder ein Stückchen Heimat besser kennengelernt. Die nächste Wanderung findet am 21. März 2015 statt. Dann wandern wir zwischen ausgedehnten Wäldern und Ueckerwiesen bei Liepgarten. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am Parkplatz Liepgarten. Die Länge der Tour beträgt 11 km. Ein Mittagessen in der Gaststätte "Lindenhof"und ein DIA-Vortrag sind geplant. Frisch auf! Winfried Zimmermann
Yoga-Kurse der Volkshochschule in Strasburg (Um.) Die Volkshochschule bietet ab Donnerstag, dem 16.03.2015 in der Zeit von 17.45 bis 18.15 Uhr oder 19.30 bis 21.00 Uhr sowie ab Montag, dem 16.03.2015 in der Zeit von 19.15 bis 20.45 Uhr in Strasburg neue Yoga-Kurse an. Yogaübungen verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der Körper, Geist und Seele in Einklang bringen soll. Yoga bietet eine Fülle von Haltungen und Bewegungsabläufen, die bei regelmäßigem Üben kräftigend und stabilisierend auf den Körper wirken, ihn beweglicher und lebendiger machen. Nachweislich hat Yoga einige positiv bewerte Effekte sowohl auf die physische als auch auf die psychische Gesundheit. Es kann zu einer Linderung bei verschiedenen
Krankheitsbildern führen, etwa bei Durchblutungsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Rückenschmerzen. Anmeldung und Infos im Internet unter http://www. kvhs-vg.de/ oder Telefon 03834/87601856. Jaroslaw Kracht Pädagogischer Mitarbeiter Kontakt Kreisvolkshochschule Vorpommern-Greifswald Standort Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk, Tel.: 03834/87601853, Fax: 03834/ 8760 91853, E-Mail: jaroslaw.kracht@ kreis-vg.de, Internet: http://vhs.kreis-vg.de
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Strasburger Anzeiger März 2015
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Aus dem Vereinsleben Veranstaltungen, Termine und Informationen Regelmäßige Veranstaltungen des Demokratischen Frauenbundes Mo. 09.00 Uhr Änderungsschneiderei für Bedürftige zum Selbstkostenpreis Mo.–Do. 09.00 Uhr Internetcafé Di. u. Do. 14.00 Uhr Frauentreff 17.03. Milch-Shake’s; 19.03. Brunchen; 24.03. Gebiurtstagskinder des Monats; 26.03. Handarbeiten Mi. 14.00 Uhr Spielenachmittag 18.03. Karten spielen; 25.03. Rommé Ansprechpartner: Frau Fritzsche, Tel.: 039753/25348 Änderungen vorbehalten!
Angebote des Arbeitslosenverbandes Strasburg e. V. - - - -
Kleiderbörse: Abgabe von Bekleidung und Büchern Suppenküche: Mittagstisch von 11.30 bis 12.30 Uhr Tafel: Montag, Mittwoch, Freitag von 12.30 bis 14.00 Uhr Möbelbörse: Annahme und Abgabe von Möbeln und Geschirr, Thomas-Müntzer-Str., 8.00 Uhr–16.00 Uhr, Tel.: 039753/21510
Weitere Angebote: - Schuldnerberatung, jeden letzten Donnerstag im Monat - Individuelle Beratungen und Bewerbungshilfe mit Terminvereinbarung, Telefon: 039753/20334 Wir fertigen für Sie Keramikartikel an. Schauen Sie bei uns vorbei in der Falkenberger Straße 30. Der Plan für die Veranstaltungen hängt bei uns aus. Cornett Pietschmann Arbeitslosenverband Arbeitslosentreff Strasburg e. V.
CariMobil – Beratung auf Rädern Jetzt auch in unserem Beratungsmobil
Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei Fragen: - zu Anträgen, amtlichen Schreiben und Behördenangelegenheiten - zu Miete, Wohnen und Wohngeld - des Auskommens und des Lebensunterhalts - zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, ALG I und ALG II (Hartz IV) - zur Erziehung, Schule und den Berufswegen Ihrer Kinder - zu Krankheiten, Krankheitsfolgen, Rehabilitation und Pflege - zu Einschränkungen und Behinderungen - zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter - zu Schulden, Ratenzahlung und Entschuldung Das Beratungsmobil ist am Montag, den 30. März 2015 von 11.30 bis 12.30 Uhr in Strasburg auf dem Marktplatz Wir stellen Kontakte her, informieren und beraten Sie kostenlos sowie unbürokratisch. Sprechen Sie uns an! CariMobil Pasewalk Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
Blutspendetermin 1. April 2015 16.00–19.00 Uhr Feuerwehr, K.-Liebknecht-Str. 1
Neues von den Strasburger Ruheständlern Der Bürgermeister informierte Strasburgs jetziger Bürgermeister Norbert Raulin, trat nun schon zum wiederholten Mal vor den Senioren des BRH auf. Herr Raulin tritt im April nicht wieder zur Wahl an und wird damit sein Amt nach mehr als 20-jähriger Tätigkeit niederlegen. Er hat aber zu verstehen gegeben, dass er zur weiteren Mitarbeit bereit ist. In Strasburg wird es weiterhin einen hauptamtlichen Bürgermeister geben, gab er zu verstehen. Fünf Kandidaten haben sich inzwischen um diesen Posten beworben. Einige werden sich in der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen. Der Auftritt von Herrn Raulin war einerseits ein kurzes Resümee der Vergangenheit und ein Ausblick nach vorn. Herr Raulin hob die Leistungen der aktiven, ehrenamtlichen Verbände hervor, die schon
lange Zeit eine solide Arbeit leisten (Sportgruppen, Tanzgruppen, zwei einsatzbereite Feuerwehren in Strasburg und Neuensund). Bibliothek und Museum sind noch finanzierbar, wenn auch mit reduzierten Öffnungszeiten. Bei Baumaßnahmen wird manchmal die Frage gestellt: Warum gerade das und jetzt? Herr Raulin betonte, dass finanzielle Mittel dann sofort verbraucht werden müssen (s. neuer geplanter Nettomarkt in der Feldstraße), ansonsten greift jemand anders zu. Penkun und Strasburg erhalten die gleiche Förderung. Ein Problem sind immer noch die Bauruinengebäude, die sich vielfach in Privatbesitz befinden. Einige Lichtblicke noch für die nahe Zukunft: der Radweg nach Schönhausen soll kommen, das Kulturhaus wird nicht geschlossen und soll renoviert werden, zwei Schulen sind wünschenswert, eine neue Eisdiele gegenüber dem Fahrradladen Telzerow winkt bereits, das Gewerbegebiet bietet noch Platz für neue Investitionen. Hoffen wir auf einen regen Kindernachwuchs in unserer Stadt (Appell an die jungen Leute), dann muss uns um Strasburgs Zukunft nicht bange sein. H. Schmekel
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Strasburger Anzeiger März 2015
Nr. 03/2015
Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V. Baugeschehen im Kirchenkreis Strasburg
Fortsetzung der Chronik der Roten Schule
Da freute sich am 24. Januar auch Christhard Riedel im Gemeindehaus der ev. Kirche. Waren doch viele Mitglieder des Uckermäkischen Heimatkreises und einige Gäste erschienen. Nachdem unser Vorsitzender, Herr Salitzky, alle begrüßt hatte, gab er noch eine kurze Einführung zum Thema des Nachmittags. Herr Riedel wollte mit den organisierten Vorträgen, allen Unterstützern im Baugeschehen um die Unterhaltung der Kirchen in der Umgebung von Strasburg mal Danke sagen. Das tat er mit wunderschönen Rosen. So begrüßte er Frau Finsterbusch und Sohn, stellvertretend für den verstorbenen Mann und Vater. Er bedankte sich bei Herrn Salitzky Senior, dachte an Glasermeister Struck, dankte Herrn Blanck und seinen Mitarbeitern (Zimmerer und Maurerbrigade) und vielen anderen. 120 kirchliche Gebäude konnten insgesamt, auch mit Hilfe von Westdeutschland, gerettet werden. Zum Beispiel die Lieferung von Dachziegeln über GENEX an das Pfarramt in Hetzdorf. Tief beeindruckt waren dann die Anwesenden von dem Film, gedreht von Gustav Baitinger, den uns der ehemalige Pastor Kurth, zum Aufbau der Kirche in Hetzdorf zeigte. Von 1989 bis 1992 wurde an der Kirche in Hetzdorf gebaut. Eigentlich sah am Anfang die Kirche wie eine Ruine aus. Unter welchen Bedingungen die Bauleute die Kirche wieder herrichteten war beeindruckend. Es war körperlich schwere Arbeit aus der Umgebung die Feldsteine heranzuschaffen. Diese mußten dann noch passgerecht behauen werden. Die Fenster mußten ausgewechselt werden usw. Im Oktober 1992 konnte endlich die schöne Kirche zum Erntedankfest eingeweiht werden. Der ganz besondere Altar und das Taufbecken hatten wieder ihren Platz, zur Freude der Kirchgänger. Bis dahin war es ein langer Weg, das war im Film voll ersichtlich. Der Standort der Kirche beeindruckt noch heute die Besucher. Wir vom Heimatkreis konnten das auch schon feststellen. Frau Wolf aus Pasewalk hielt dann einen Lichtbildervortrag über die baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen der Umgebung bis Ueckermünde. Schöne wertvolle Kirchen waren zu bewundern. Da blieb Herrn Riedel weiter nichts übrig, als sich in seinem Schlusswort kurz zu fassen und sein „Danke“ zu wiederholen. Bei Kaffee und Kuchen endete der lehrreiche Nachmittag.
Wiedereinmal war der ehemalige Lehrer Roland Brauchler beim Heimatkreis Strasburg zu Gast. Am 14. Februar führte er seine Vortragsreihe über die Chronik der „Roten Schule“ fort. Herrn Brauchler kennen viele Bürger in Strasburg aus seiner Lehrerzeit, schließlich war er auch der Lieblingslehrer meiner Enkeltochter. Wenn er jetzt auf dem Land wohnt, ist er doch weiter in Strasburg präsent. Seine Aktivitäten wurden auch von unserem Vorsitzenden, Herrn Salitzky, gewürdigt. Setzt sich doch Herr Brauchler für die Flüchtlinge und Asylbewerber ein, hilft bei alltäglichen Herausforderungen, sammelt Spenden und sorgt mit Arbeitseinsätzen für eine saubere Stadt. Zum Neujahrsempfang bekam er ein Dankeschön durch die Stadtverwaltung. In seinem Vortrag hatte sich Herr Brauchler die Jahre 1945 bis 1952/53 vorgnommen. Viele Ältere wissen noch wie es kurz nach dem Krieg in Strasburg aussah. Nur 4.900 Bürger lebten damals in Strasburg, dann kamen die Flüchtlinge und es wurden 7.400 Einwohner. Die besetzte Schule musste erst für die Kinder nach dem Abzug der sowjetischen Soldaten aus dem Gebäude wieder hergerichtet werden. Hygienische Maßnahmen waren notwendig. Schulbücher mussten herangeschafft werden. Lehrer wurden entlassen, die nicht für würdig gehalten wurden, Kinder in der Nachkriegszeit zu unterrichten. Noch heute sind die Namen Johanna Christan und die Geschwister Schmidt ein Begriff für viele ältere Bürger. Hatte ich doch selbst bei der für meine Begriffe strengen Gertrud Schmidt Unterricht. Sie halfen, ein neues Schulsystem aufzubauen. Mit der Zeit entstanden neue Regeln, z. B. die ärztliche Untersuchung aller Schulkinder wurde angestrebt. Bei 70 Kindern fehlte winterfestes Schuhwerk. In den Familien sammelte man Saatkartoffeln. Die Schüler lieferten gesammelte Heilkräuter in der Apotheke ab und halfen bei der Unkrautvernichtung. 1951 plante man ein weiteres Klassenzimmer und einen Lehrmittelraum. Ein wahres Problem, deshalb in der Planung zur Verbesserung – die Toiletten. 1952/53 gab es schon Klassenfahrten. Beispielsweise nach Thüringen. Ab 1946 beging man feierlich den 1. Mai, natürlich mit Kundgebung. Ein Vorgeschmack auf die vielen Kundgebungen, die in den Jahren folgten. Die Zuhörer vom Heimatkreis konnten an diesem Nachmittag so manche Erinnerung an die „Rote Schule“ auffrischen. Sie erinnerten sich an bestimmte Lehrer, die das Bild der Schule nach 1945 mitgeprägt hatten, an für sie damals wichtige Ereignisse. Was freuten wir uns über die Schulspeisung, die Tasse Brühe und das trockene Roggenbrötchen. An Herrn Brauchler ein Dankeschön von uns. Natürlich auch Danke an die Frauen, die den Nachmittag mit selbtgebackenen Kuchen, Kaffee und Frühlingsblumen auf den Tischen organisiert hatten. Uns vom Vorstand ist die wiedermal gute Besucherzahl Ansporn für die weitere Arbeit. Gundila Meyer
Gundila Meyer
Ehrenamt-Messe in Pasewalk Sehr geehrte Damen und Herren, von Januar bis März finden die Ehrenamt-Messen Norddeutschland statt. Ziel der Veranstaltung ist es, Vereinen und Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit vorzustellen, das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ins öffentliche Blickfeld zu rücken und neue Mitstreiter zu gewinnen. Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald findet die EhrenamtMesse am Sonnabend, dem 28.03.2015 von 11.00 bis 16.00 Uhr in Pasewalk im Saal des Bürohauses am Markt 8 statt. So werden soziale Arbeit und Engagement in Kultur und Sport, für Kinder oder Senioren, bei Sanitätsdiensten, in Selbsthilfegruppen, kirchlichen Gemeinden und in vielen anderen Bereichen gemein-
nützig von ehrenamtlichen engagierten Bürgern u. a. in Vereinen, Verbänden und Stiftungen geleistet. Das ist gut so und es ist auch notwendig, denn ohne bürgerschaftliches Engagement könnte unser Gemeinwesen nicht funktionieren. Der DRK-Kreisverband Uecker-Randow e. V. ist Ansprechpartner für die Vorbereitung und Durchführung der Ehrenamt-Messe 2015 in unserem Landkreis. Marion Lass, Bereich Ausbildung KAL Ehrenamtskoordinator Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Uecker-Randow e. V. Oskar-Picht-Straße 60, 17309 Pasewalk Telefon: 03973/43840, Fax: 03973/438422
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Aus der Welt der Kinder und Jugendlichen Schulfasching in der Grundschule Strasburg Am 29. Januar 2015 fand in der Max-Schmeling-Halle unser diesjähriger Schulfasching statt. Für die musikalische Umrahmung und gute Stimmung sorgten Marko Jablonski, Ines Brand und Simone Ehlert vom Strasburger Karnevalsverein. Die Kinder hatten viel Spaß an verschiedenen Sportstationen, die von den Lehrern betreut wurden. Der Beste bekam jeweils eine von Kindern gebastelte Faschingsmedaille. Passend zu den wunderschönen Kostümen konnte sich jeder von Frau Degelow und Frau Ebert schminken lassen. Ein buntes Programm gestalteten die „Powerkids“ mit Hipp-Hopp, Emma Wald (Kl. 4 b) mit „Mini-Playback-Show“ und die 3. Klassen mit Tanzeinlagen. Die Brunnen- und Adler-Apotheke, das Kosmetikstudio „BlauWeiß“, die Sparkasse Uecker-Randow und das Transportunternehmen Großmann stellten kleine Sach- und Geldspenden für den Fasching zur Verfügung. Die leckeren Quarkbällchen spendierte unser Schulverein. Für das Gelingen dieses schönen Kinderfestes danken wir alle, die dazu beigetragen haben!
Schüler der Klasse 3 b
Ferienspaß im Hort „Paul & Paula“ Wie im Flug verging das erste Schulhalbjahr. Die Kinder des Hortes „Paul und Paula“ der Volkssolidarität Uecker Randow in Strasburg freuten sich schon riesig, denn für die Ferien hatten wir uns einige interessante Vorhaben ausgedacht. So feierten wir unseren Fasching. Alle erschienen in tollen Kostümen. Bei Spiel und Spaß verging die Zeit viel zu schnell. Aufregend war auch unser Tag, als wir zu „Kuntibunt“ nach Neubrandenburg fuhren. Es ist immer wieder schön, mal mit den Zug oder den Bus zu fahren. Da kann man vieles erfahren oder bestaunen, denn meistens setzen wir uns ins Auto und werden überall hingefahren. Besonders gefielen unseren Kindern das große Trampolin und das Kletterhaus. Zwischendurch konnten sie sich mit belegten Brötchen, selbstgebackenen Kuchen und Süßigkeiten stärken. Müde und abgekämpft, aber glücklich, kamen wir abends nach Hause. Während der ersten Ferienwoche nutzten wir das schöne Winterwetter zum Rodeln und Wandern.
Auf diesem Weg möchten wir uns recht herzlich für die Einladung zur Geflügelausstellung in der Max-Schmeling-Halle bedanken. Wir erfuhren viel Interessantes über das Gefieder und staunten, wie viel man bei der Haltung beachten muss. Besonders interessant war es zu sehen, wie die Küken aus den Eiern schlüpften. Am Donnerstag ging es sportlich zu. Wir hatten uns zum Kegeln angemeldet. Alle Kinder waren voller Elan und gaben ihr bestes, denn am Ende erhielten die drei besten Kegler eine Medaille und die anderen einen Trostpreis. So vergingen die Ferien viel zu schnell und wir haben Kraft für das 2. Schulhalbjahr getankt. Wir danken allen, die uns bei unseren Vorhaben unterstützten. Die Erzieher des Hortes „Paul & Paula“ Volkssolidarität UER e. V.
Die Abfallberatung informiert! Duldungsfrist für Gebührenmarke läuft Ende März ab Wie in den Vorjahren, wurden auch für 2015 Abfallgebührenmarken mit den Jahresgebührenbescheiden Mitte Januar an die Haushalte verschickt. Die neuen Aufkleber sollten inzwischen am Abfallgefäß angebracht sein. Denn ohne Marke erfolgt keine Entleerung! Nach einer Duldungsfrist bis zum 29. März 2015, somit ab der 14. Kalenderwoche, werden Abfallbehälter ohne Gebührenmarke nicht mehr geleert. In diesem Fall weist ein Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter auf das Fehlen der gültigen Abfallgebührenmarke hin. Bei einer solchen Beanstandung bitte kurzfristig Kontakt zum Abfallgebühreneinzug in Pasewalk aufnehmen. Die Sachbearbeiter des Abfallgebühreneinzuges stehen Ihnen dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie montags, mittwochs und freitags nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.
Gudrun Blücher Seebad Stadt Ueckermünde Telefon: 03834/87603292 Amt Torgelow-Ferdinandshof Fax: 03834/876093292 E-Mail: gudrun.bluecher@kreis-vg.de Evelyn Baumann Stadt Strasburg Telefon: 03834/87603291 Amt „Am Stettiner Haff“ Fax: 03834/876093291 Amt Löcknitz-Penkun E-Mail: evelyn.baumann@kreis-vg.de Jana Runge Telefon: 03834/87603293 Fax: 03834/876093293 E-Mail: jana.runge@kreis-vg.de
Stadt Pasewalk Amt Uecker-Randow-Tal Amt „Am Stettiner Haff“ (Ueckermünde Land)
Um den Fahrern die Arbeit zu erleichtern bitte die ungültigen Aufkleber vollständig entfernen. Ihre Abfallberatung
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Ausstellungen – Museum Ausstellungseröffnung in der Kleinen Galerie des Museums Die Mitglieder des Fotoklubs „Drei Meere“ stellten in einer beeindruckenden Fotoausstellung die Stadt Stettin als aufstrebende Metropole vor. Gezeigt werden unter anderen Kirchen, der Manzelbrunnen, Tauben auf einer Treppe und viele Straßen und Alleen der Stadt.
Die musikalische Umrahmung des Abends haben Amy Goth (li.) und Clara Ruske (re.) von der Musikschule Uecker-Randow übernommen.
Herr Dietrich Krüseler aus Strasburg ist auch Mitglied im Fotoklub „Drei Meere“
Einmal im Monat treffen sich die Mitglieder, die aus der ganzen Uecker-Randow-Region kommen, zum Stammtisch im Haus an der Schleuse in Torgelow. Dort werden Pläne geschmiedet und bestimmte Themen besprochen. Dank der mittlerweile sehr guten Kontakte der Vorsitzenden, Sabine Hanusch, zur Canon academy konnten in den letzten Jahren zweimal jährlich Foto-Workshops stattfinden. In verschiedenen Ausstellungsorten kann der Klub seine fotografischen Werke der Öffentlichkeit präsentieren. Die Gaststätte „Oase – Haus an der Schleuse“ in Torgelow, die VR-Bank Uckermark-Randow eG in Pasewalk, das Finanzamt in Greifswald sowie auch die Außenstelle in Pasewalk und nun auch das Museum in Strasburg stellen die Ausstellungsflächen zur Verfügung. Der Fotoklub ist aus der Jugendkunstschule Eggesin hervorgegangen und 2005 gegründet worden. Die Ausstellung „Impressionen aus Stettin“ ist noch bis zum 1. Mai 2015 im Strasburger Museum zu sehen. Kerstin Gerhardt
Achtung!
Neue Öffnungszeiten Bibliothek
Museum
Montag 14.00–16.00 Uhr Dienstag 14.00–18.00 Uhr Donnerstag 14.00–16.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 09.00–12.00 Uhr (Montags geschlossen)
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Strasburger Veranstaltungskalender Veranstaltungen in den Monaten März/April 14.03. 14.03. 21.03.
10.00–17.00 Uhr 15.00–21.30 Uhr 14.00 Uhr
Linchenshöh Historisches „U“ Pasewalk Max-Schmeling-Halle
„Ostermarkt“, Nagels Grünmarkt „Pasewalker Gespräche 2015“ (s. S. 18) Hallenfußballturnier der Alten Herren, FC Einheit Strasburg
22.03.
17.00 Uhr
Kulturhaus
19.00 Uhr 14.00 Uhr 10.00 Uhr
Kulturhaus Max-Schmeling-Halle
Otto Reutter-Abend, „Alles weg’n de’ Leut’“, mit Walter Plathe (s. S. 18) Ostertanzparty, CUevent Wellnessmesse (s. S. 10) 17. Radtour des Brohmer und Helpter Berge Tourismusvereins e.V., der Stadt Strasburg (Um.) und der AOK Nordost Pasewalk
04.04. 18.04. 25.04.
Ausstellungen/Vorträge bis 27.03.
Rathaus
bis 01.05.
Museum
Dauerausstellungen
Ausstellung der Grundschule mit Arbeiten der Vollen Halbtagsschule Ausstellung „Impressionen aus Stettin“, Fotoklub „Drei Meere“ Eggesin (s. S. 16)
Hugenottenkolonie Strasburg/Historische Schulstube/Stadtgeschichte/ Ständige Ausstellung zum Leben und Wirken Max Schmelings
Vereine und Verbände Chorgemeinschaft Strasburg e. V. jeden Mittwoch 19.30 Uhr Grundschule Strasburg, Aula Chorprobe Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e.V. 14.03. 14.30 Uhr Pfarrhaus
Nächste Ausgabe 02.04.2015 Beiträge an: kultur@strasburg.de Redaktionsschluss 19.03.2015
„Heimat und Natur im ehemaligen Kreis Strasburg, Dia-Vortrag, Herr Arnold Ritter
Freundeskreis „Kiek üm’t Eck“ 13.04. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung
„Kinner un Lüüd“
IG Bauen-Agrar-Umwelt 17.04. 16.00 Uhr 17.00 Uhr
Vorstandssitzung 2 Stunden Kegeln und Information
Gaststätte „Bierstübchen“ Kegelbahn
Seniorenverband-BRH (Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen) 12.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Vorstandssitzung 16.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Handarbeit & Chor 26.03. 14.00 Uhr Haus d. Fam. u. Begegnung Mitgliederversammlung – Vorstellung der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl Sozialverband Strasburg 01.04. 14.00 Uhr
Haus d. Fam. u. Begegnung
Mitgliederversammlung
Veranstaltungen und Feste in der Umgebung 14.03.
19.00 Uhr
14.03.
8.00–18.00 Uhr
Mühlenstadthotel Woldegk Woldegk
Impressum Herausgeber: Stadt Strasburg (Uckermark), Der Bürgermeister 17335 Strasburg, Schulstr. 1 V. i. S. d. P: Matthias Schilling, Redaktion: Martina Goth Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Katharina Thiele Tel.: 039753/22757, Fax 22 583, thiele@schibri.de oder Pressestelle der Stadt Strasburg (Uckermark) Stadtverwaltung Strasburg, Tel.: 039753/272-0 Herstellungsleitung: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag • Am Markt 22, 17335 Strasburg Erscheinungsweise: 10 x jährlich Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 18,- e + Porto.
Frühjahrsimkerball, Imkerverein Windmühlenstadt Woldegk e. V. 18. Damen-und 22. Herrenvolleyballturnier, Sporthalle Gotteskamp, Woldegker Volleyballverein Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. © Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790 ISSN 0941-1674
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Weitere Veranstaltungen Buchlesung „Alles weg’n de Leut’“
Pasewalker Gespräche 2015
Walter Plathe begeistert bestimmt auch Sie mit seinem Programm. Wenn der Schauspieler Walter Plathe seinem roten Faden folgt und immer wieder fragt: „Wie hat der Otto Reutter das nur gemacht?“ ..., dann schwindelt er natürlich sehr charmant, denn dass er das Rezept ... längst herausgefunden hat, beweist sein Programm. Im dunklen Anzug mit Weste und Fliege liefert er schweißtreibenden Körpereinsatz, singt mit kräftiger Stimme, spielt gestenreich, geht ins Publikum, pickt sich genau jene Typen heraus, die Otto Reutter in seinen Couplets anspricht. So beweist Walter Plathe in 50 Jahren ist doch nicht alles vorbei. Plathe und sein Pianist zeigen, wie aktuell die Couplets von 1900 bis 1930 sein können. Als Schauspiel-Entertainer mixt Plathe Kleinkunstgeschichte mit komödiantischen Miniszenen. Da steht ein Typ auf der Bühne und schickt sich an, die Couplets von Otto Reutter nicht nur zu präsentieren, sondern auch zu aktualisieren. Und das funktioniert auch. Es ist einfach köstlich, wie Walter Plathe diese 70 Jahre alten Attacken auf die menschlichen Schwächen - die offensichtlich zeitlos schön sind – präsentiert. Karten für diese Veranstaltung erhalten sie im Vorverkauf im Buchhaus Görl, Ernst-Thälmannstraße 12 und in der Geschäftsstelle der VR- Bank Uckermark-Randow e. G. Altstädter Straße 2.
Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Pasewalk und ganz VorpommernGreifswald, liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
Matthias Lindner
„Hier Leben – Bleiben – Ankommen“ ist das Motto, unter dem wir Sie zu einem Austausch über Liebens- und Lebenswertes in unserer Region einladen. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, Ideen sammeln und vielleicht auch Pläne schmieden zu den Fragen: Wie können wir das bewahren, was unsere Heimat ausmacht? Wie kann es uns gelingen, dass auch andere heimisch werden? Kurzum: Was können wir gemeinsam tun, damit unsere Region eine lebenswerte Zukunft hat? In einem vielfältigen Programm, das wir speziell für Sie gemacht haben, können Sie diskutieren, Ihre Fragen stellen, gemeinsam tanzen, mit Ihren Kindern basteln und einen spannenden Tag miteinander verbringen. Wir laden ein zu Kuchen und Tanz, bieten Bilder, Informationen und ein tolles Programm für Groß und Klein, Jung und Alt. Seien Sie uns herzlich willkommen! Liebe Asylsuchende in Pasewalk, Torgelow, Strasburg, Anklam und Greifswald, wir freuen uns, wenn wir Dich und Sie zu den „Pasewalker Gesprächen“ am 14. März in Pasewalk begrüßen dürfen! Wir sind Leute vom Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ und einige sind Dir und Ihnen bekannt. Die Veranstaltung „Pasewalker Gespräche“ ist ein Treffpunkt für friedliebende Menschen aus der Region. Sie wollen gemeinsam darüber nachdenken, diskutieren und Ideen entwickeln, was Heimat oder Fremde für sie bedeutet, was sie unternehmen können, damit auch Zugereiste sich hier heimisch fühlen können, wie Verändern und Bewahren in Einklang gebracht werden können und nicht zuletzt,
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wie die Zukunft der Region gemeinsam gestaltet werden kann. Es geht aber auch um die Begegnung und das miteinander Feiern bei Kaffee und Kuchen, Musik und Tanzen und vieles mehr. Es geht auch um Dich & Sie und mögliche Begegnungen mit Flüchtlingen und Asylsuchenden, die in Torgelow, Strasburg, Anklam oder Pasewalk ihre Unterkünfte haben und ebenfalls eingeladen sind. Oder die hier bereits ansässig gewordenen Migranten, sowie polnische Mitbürger. Sich zu treffen und miteinander reden ist sicherlich schön und tut gut! Es geht aber auch um Begegnungen mit deutschen Mitbürgern, eine Möglichkeit sich näher zu kommen, voneinander etwas zu erfahren. Sprachbarrieren lassen sich überwinden, z. B. beim gemeinsamen Tanzen oder in der Kinderstube beim Basteln, Spielen und Filme ansehen. Wir haben auch Dolmetscher vor Ort und Leute, die sich als Sprachpaten anbieten. Alles eine Frage des Mutes und der Lust auf ein paar Stunden unter Freunden in einem fremden Land. Wir freuen uns auf Deinen und Ihren Besuch! Der Eintritt ist kostenlos und für Essen und Trinken ist auch gesorgt. Deine und Ihre Freunde vom Aktionsbündnis „Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!“ Weitere Informationen sowie den Programmablauf finden Sie unter www.vg-weltoffen.eu oder
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Wir sind für Sie erreichbar: Aktionsbündnis Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt! c/o Verein „Demokratisches OVP“, Burgstr. 9, 17389 Anklam, Tel.: 0160/98081129, E-Mail: info@vg-weltoffen.eu Aktionsbündnis Vorpommern: weltoffen, demokratisch, bunt!
Zeitzeugengespräch Der lange Arm der Stasi – Einweisung aus politischen Gründen Zu einem Zeitzeugengespräch lädt Marita Pagels-Heineking, die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, am 18. März um 18.00 Uhr in die Neustrelitzer Straße 120 nach Neubrandenburg ein. Die beiden Zeitzeugen Christian Czollek und Roland Militz erzählen über die Gründe ihrer Einweisung, ihren Leidensweg durch die Spezialkinderheime, den Jugendwerkhof und letztendlich die politische Haft. Mit der Einweisung begann für sie eine einschneidende Etappe in ihrem Leben. Eine Zeit, über die sie lange nicht reden durften und erst nach der Friedlichen Revolution den Mut hatten, mit dem Erlebten an die Öffentlichkeit zu gehen.
Sonstiges Gemeinden aufgepasst: Wettbewerb „Kerniges Dorf“ Noch bis zum 30. April 2015 können sich Gemeinden und Ortsteile mit weniger als 5.000 Einwohnern am bundesweiten Wettbewerb „Kerniges Dorf!“ beteiligen. Auch ein Verbund von Dörfern wird anerkannt, wobei die Einwohnerhöchstgrenze in diesem Fall für jedes einzelne Dorf gilt. Ausgezeichnet werden Orte, die sich in ihrer baulichen Gestaltung an die Bevölkerungssituation anpassen und dabei nachhaltig mit ihren Flächen und Gebäuden umgehen. Dabei können verschiedene Ansatzpunkte das Rennen machen – Rückbau, Gestaltung von Freiflächen oder auch die Stärkung von Innenentwicklung. Besonders gewichtet wird aber das Ziel, welches durch die Maßnahmen letztendlich erreicht werden soll. Insgesamt wird es fünf Gewinner geben, die während der Internationalen Grünen Woche 2016 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgezeichnet werden. Dafür stiftet die Landwirtschaftliche Rentenbank Preisgelder für jeden Gewinner in Höhe von 2.000 Euro. Teilnahmeformulare und weitere Informationen, z. B. über die Gewinner aus dem Jahr 2013, gibt es auf der Homepage der Agrarsozialen Gesellschaft unter www.asg-goe.de/wettbewerb
Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Region mbH
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