30. Jahrgang — Strasburg (Um.), den 11. Februar 2021
ISSN 0941-1674 — Nummer 01-02/2021
STRASBURGER ANZEIGER
Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)
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Pünktlich zum Jahresende konnte die Straße im 2. Siedlungsweg übergeben werden
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Inhaltsübersicht Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.) | Jubilare Wichtige Informationen zum Corona-Virus Öffentliche Bekanntmachungen über die Festsetzung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuern und Abgaben An alle Ausbildungsunternehmen der Stadt Strasburg (Um.) Nachrücken einer Ersatzperson in d. Stadtvertretung Strasburg (Um.) Sitzungstermine der Stadt Strasburg (Um.) Vereinsförderung 2021 Amtliche Bekanntmachung – 7. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und deren Nutzung vom 03.12.2007 Amtliche Bekanntmachung – 8. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vom 03.12.2007
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Amtliche Bekanntmachung – 9. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg zur Verordnung über die Allg. Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 12.03.2001 7 Landwerke M-V Breitband GmbH warnt vor Betrügern 7 Wichtige Information zum geförderten Glasfaser-Hausanschluss der Landwerke M-V Breitband GmbH im Landkreis V-G 7 GKU-Fäkalienentsorgung 2021 8 Blutspendetermine 8 Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern 8 Schadstoffmobil 9 Kirchliche Informationen 11 2020 – Wat för en Jahr | KUBI-MV Fonds 12 Urlaubskatalog „Stettiner Haff“ 2021 nicht nur für Gäste 13 Wandern steht nicht nur bei den Gästen hoch im Kurs 13 EUTB-Beratungsstelle 13 Finanzielle Entlastung für pflegende Angehörige 2021 14
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Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.) Fachbereich Bürgermeisterin Bürgermeisterin Sekretariat/Sitzungsdienst Öffentlichkeitsarbeit/Kultur Personalangelegenheiten Bauen und Ordnung Fachbereichsleiterin Bauverwaltung/Vergabe Liegenschaften/Tiefbau Friedhofsangelegenheiten Baumkontrolleur Grundstücks- und Gebäudemanagement Allgemeine Ordnungswidrigkeiten/ Fundtiere und Feuerwehr Wohngeldstelle, Rundfunkgebühren, Stützung Elternbeiträge Kita Standesamt Meldebehörde Gewerbeamt, Bußgeldstelle Stadtarbeiter/Vorarbeiter Finanzen und Schulen Fachbereichsleiterin Allg. Verwaltung, Schulverwaltung Vollstrecker Buchung Buchung ZMV Kasse Steuern zentrale Geschäftsbuchhaltung und Steuern (§ 2b UstG)
Ansprechpartner/in
Raum Telefon | Fax
E-Mail-Adresse
Heike Hammermeister-Friese Stefanie Purrmann Kerstin Gerhardt Johanna-Frances Lettow Sebastian Schulz
2.01 2.02 1.01 2.06 2.03
272-37 272-37 | 272-61 272-25 272-20 272-21
sekretariat@strasburg.de stefanie.purrmann@strasburg.de kerstin.gerhardt@strasburg.de johanna-frances.lettow@strasburg.de sebastian.schulz@strasburg.de
Anke Heinrichs Marion Böhm Silke Struck
2.09 2.08 2.08
anke.heinrichs@strasburg.de marion.boehm@strasburg.de silke.struck@strasburg.de
Paul Nimptsch Manuela Kusche
2.07 2.05
272-40 272-31 272-26 272-32 272-41 272-27
Dirk Röhl
1.08
272-15
dirk.roehl@strasburg.de
Marita Pätzold
1.06
272-19
marita.paetzold@strasburg.de
Ilona Schmidt
1.05
Marianne Zander Thomas Telzerow
1.08 -
272-28 ilona.schmidt@strasburg.de 272-36 | 272-62 272-16 marianne.zander@strasburg.de 0160/90520522
Kerstin Koch Doris Nentwich Roland Franz Gabriela Eixner Ramona Dugall Marita Neumann Christiane Wendt Joanna Malcer
2.04 2.06 3.02 3.05 3.07 3.06 3.07 3.01
272-34 272-20 272-13 272-10 272-17 272-12 272-11 272-24
Sprechzeiten Mo geschlossen Di 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.30 Uhr Mi geschlossen Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 16.00 Uhr Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Information aus dem Rathaus
Kontakt
paul.nimptsch@strasburg.de manuela.kusche@strasburg.de
kerstin.koch@strasburg.de doris.nentwich@strasburg.de roland.franz@strasburg.de gabriela.eixner@strasburg.de ramona.dugall@strasburg.de marita.neumann@strasburg.de christiane.wendt@strasburg.de joanna.malcer@strasburg.de
Stadt Strasburg (Um.) Schulstraße 1 17335 Strasburg (Um.)
Tel. 039753/272–0 Fax: 039753/272-61
Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Das Rathaus ist derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen! Es besteht jedoch die Möglichkeit, persönliche Termine zu vereinbaren.
Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) gratuliert ... UND WÜNSCHT VIEL GESUNDHEIT UND ALLES GUTE! Geburtstage – Februar 2021 70. Geburtstag Harry Greger Günter Lucht Christa Giese Helma Schmekel Danuta Oestreich Klaus-Dieter Klemantowitz Regina Merten Claus-Dieter Saul
STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
71. Geburtstag Brigitte Schlick 75. Geburtstag Annelie Möller 78. Geburtstag Lore Splittgerber
80. Geburtstag Renate Jarmer Gerda Wystrach Christel Czulkowski 85. Geburtstag Axel Krägenbring Dorothea Utech Horst Reiter
89. Geburtstag Ilse Dill 90. Geburtstag Brigitte Bohn Ehejubilare – Februar 2021 50. Hochzeitstag Gudrun und Günter Steinborn
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Amtliche Bekanntmachungen - Anfang -
Wichtige Informationen zum Corona-Virus unter: https://www.kreis-vg.de Bürgertelefon 03834 8760-2300
Jeweils Mo.–Fr. von 8.00 bis 16.00 Uhr und Sa.–So. von 8.00 – 12.00 Uhr E-Mail: corona@kreis-vg.de
Hotline für Unternehmer 03834 8760-2500
Das Abstrichzentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Standort Pasewalk der Kreisverwaltung, An der Kürassierkaserne 9, ist von Montag bis Sonntag von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Öffentliche Bekanntmachungen über die Festsetzung der Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst Gemäß der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Strasburg (Um.) vom 22.09.2005 zuletzt geändert am 03.12.2005 mit in Krafttreten zum 01.01.2016 ändern sich die Gebührensätze nicht. Aus diesem Grund wird auf die Zustellung schriftlicher Bescheide verzichtet. Die Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst wird öffentlich bekanntgegeben gemäß § 15 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg –Vorpommern. Sollte die Abgabenpflicht entfallen, sich die Berechnungsgrundlage oder sich die Höhe der Gebühr ändern, ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Strasburg (Um.), die Bürgermeisterin, Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Strasburg (Um.), den 28.01.2021
Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachungen über die Festsetzung der Grundsteuern und Abgaben Aufgrund der Vorschriften des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBI.I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12. 2020, in Verbindung mit § 7 des Kommunalabgabengesetz – KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166), gibt die Stadt Strasburg (Um.) folgendes bekannt: Für alle Steuerpflichtigen, bei denen für das Kalenderjahr 2020 keine Änderungen in der Steuerfestsetzung eingetreten sind, wird aufgrund des § 27 Abs. 3 des GrStG die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe, wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Soweit Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht 2020 eingetreten sind, ergeht ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid. Bis zur Erteilung eines Änderungsbescheides bleibt der bisherige Steuerbescheid bestandskräftig. Umlage zur Deckung der Beiträge des Wasser – und Bodenverbandes Gemäß der Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser4
und Bodenverbandes “Landgraben“ vom 01.02.1996 zuletzt geändert am 06.12.2012 mit in Kraft treten zum 01.01.2013 ändern sich die Gebührensätze/ Berechnungseinheiten nicht. Aus diesem Grund wird auf die Zustellung schriftlicher Bescheide verzichtet. Die Gebühr für den Wasser-und Bodenverband „Landgraben“ wird öffentlich Bekanntgegeben gemäß §15 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Sollte die Abgabenpflicht entfallen, sich die Berechnungsgrundlage oder sich die Höhe der Gebühr ändern, ergeht ein entsprechender schriftlicher Bescheid. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzungen kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung beginnt, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Strasburg (Um.), die Bürgermeisterin, Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Strasburg (Um.), den 28.01.2021
Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
AUFRUF
An alle interessierten Ausbildungsunternehmen der Stadt Strasburg (Um.) Gut ausgebildete Fachkräfte sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Erreichung von Unternehmenszielen. Sie sichern ebenso Deutschlands wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Der Grundstein dafür wird in einer soliden Ausbildung gelegt. Doch die duale Berufsausbildung kränkelt. Einerseits sind aufgrund der demografischen Entwicklung immer weniger Jugendliche vorhanden, die eine Ausbildung aufnehmen können. Andererseits ist für viele Jugendliche ein Studium die erste Wahl für den Berufsstart. Um einem möglichen Nachwuchs- und Fachkräftemangel in unserer Stadt entgegen zu wirken und Perspektiven für eine heimat-
nahe Ausbildung auf zu zeigen, haben die Stadtvertreter und die Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.) sich folgendes überlegt: Jedes Unternehmen der Stadt Strasburg (Um.), welches Ausbildungsplätze anbietet, erhält die Möglichkeit, diese Ausbildungsplätze im Strasburger Anzeiger kostenlos vorzustellen. Hierbei geht es nicht um Werbung für das Unternehmen sondern explizit um Vorstellung der Ausbildungsplätze. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) per Mail unter: johanna-frances.lettow@strasburg.de
Nachrücken einer Ersatzperson in der Stadtvertretung Strasburg (Um.) Der Stadtvertreter Herr Wolfgang Dietrich teilte mit, dass er sein Mandat in der Stadtvertretung Strasburg (Um.) zum 01.01.2021 niederlegt. Gemäß § 46 Abs. 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern wird festgestellt, dass der Sitz entsprechend der Festlegung der Reihenfolge der Ersatzpersonen aufgrund des Gemeindewahlergebnisses in der Stadt Strasburg (Um.), an Frau
Sabine Fitzner übergeht. Frau Sabine Fitzner hat jedoch das Mandat abgelehnt. Als zweite Ersatzperson im Wahlvorschlag, geht das Mandat an Frau Dana Ebert über. Frau Dana Ebert nahm die Wahl an. Der Übergang des Sitzes wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. gez. Roland Franz Gemeindewahlleiter
Sitzungstermine der Stadt Strasburg (Um.) 11.02.2021 11.02.2021 11.03.2021
außerordentliche Stadtvertretersitzung Hauptausschusssitzung Stadtvertretersitzung
Die Tagesordnungen sowie Ort und Zeit werden rechtzeitig vor der Sitzung auf der Internetseite sowie durch Aushang im Rathaus bekannt gegeben.
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Strasburg (Um.) sind recht herzlich zu den öffentlichen Sitzungen eingeladen. Die Sitzungen finden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Corona-Verordnung statt. Während der Sitzungen ist eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.
Vereinsförderung 2021 Die Vereinsarbeit in Strasburg (Um.) ist im Jahr 2020, Corona-bedingt, leider fast zum Erliegen gekommen. Immer wieder gab es Einschränkungen, bis hin zum kompletten Verbot von Zusammenkünften jeglicher Art. Dennoch haben alle Vereine versucht, Kontakt unter den Mitgliedern zu halten und das Vereinsleben aufrecht zu erhalten. In den meisten Fällen ist dies auch gut gelungen, wenn auch ganz anders, als gewohnt. Daher ist es verständlich, dass für viele andere Dinge einfach Zeit und Nerven fehlten. So sind aus der städtischen Vereinsförderung keine Mittel abgerufen worden. Auf Anregung der Bürgermeisterin wurden in den Haushaltsplan 2020 3.000,- € aufgenommen und von der Stadtvertretung, sowohl im 1. Haushaltsplan, als auch im Nachtragshaushalt, bestätigt. Für das Jahr 2021 ist es seitens der Bürgermeisterin erneut vorgesehen, die Vereine der Stadt mit insgesamt 3.000,- € zu unterstützen. Voraussetzung hierfür ist der Beschluss der Stadtvertretung über den Haushaltsplan in der Stadtvertretersitzung am 11.03.2021. Grundlage für die Auszahlung an die einzelnen Vereine ist unsere seit 2002 gültige Richtlinie über die Gewährung von kommunalen Förderungen an die Vereine und Verbände der
Stadt Strasburg (www.strasburg.de/rathaus/stadt-strasburg/ ortsrecht-satzungen) und ein der Satzung entsprechender Antrag. Anträge nach Punkt 3.1 der Richtlinie auf einen Grundbetrag von 1,50 €/je beitragspflichtigem Mitglied und Jahr oder nach Punkt 3.2 der Richtlinie auf eine projektbezogene Einzelförderung reichen Sie bitte mit allen Anlagen bis zum 31.03.2021 bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Bürgermeisterin, ein. Sollten Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, melden Sie sich bitte bei Frau Lettow unter 039753/272-20. Nach Eingang aller Anträge werden diese auf Vollständigkeit und Anspruchsberechtigung geprüft. Mit der Auszahlung an die Vereine wird nach Beschluss und Genehmigung der Haushaltssatzung 2021, voraussichtlich im Juni, begonnen. Wie sich die Vereinsarbeit in diesem Jahr entwickeln wird, ist leider nicht vorauszusehen. Wahrscheinlich werden uns die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie noch eine ganze Weile lang begleiten. Vielleicht kann die finanzielle Unterstützung, auch wenn sie erst recht spät im Jahr ausgezahlt werden kann, ein wenig Erleichterung bringen.
- Ende STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
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Weitere Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung – 7. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg über den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigung und deren Nutzung vom 03.12.2007 Aufgrund der §§ 5, 15, 150, 151 und 154 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467) und § 40 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBI. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 228) wird durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 07.12.2020 folgende Satzung erlassen: Artikel 1 – Änderung § 17 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „Der Verband oder das von ihm beauftragte Abfuhrtunternehmen räumt die Grundstücksentwässerungsanlagen und fährt den Fäkalschlamm bzw. das Schmutzwasser ab. Im Einzelnen gilt für die Entleerungshäufigkeit: a) Bei abflusslosen Sammelgruben efolgt die Abfuhr nach bedarf. Der Grundstückseigentümer hat den Bedarf rechtzeitig – mindestens eine Woche vorher – dem Verband anzuzeigen und den Entsorgungstermin mit dem Verband unter Berücksichtigung der freien Transportkapazitäten in den Abfuhrplänen des Verbandes abzustimmen. b) Kleinkläranlagen werden grundsätzlich mindestens einmal jährlich entleert. Der Verband bestimmt bei Kleinkläranlagen den genauen Zeitpunkt, zu dem die Durchführung der Entsorgung beabsichtigt ist. Ein Anspruch des Benutzers besteht insoweit nicht. Es erfolgt eine entsprechende Benachrichtigung der Grundstückseigentümer über den Abfuhrtermin. Ist dieser Termin seites des Grundstückseigentümers nicht realisierbar, ist dies dem Verband mitzuteilen und ein neuer Termin zu vereinbaren.
c) Kleinkläranlagen mit nachfolgender biologischer Reinigung gemäß DIN 4261 sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach Bedarf, mindestens alle 5 Jahre, zu entleeren. Der Entleerungsbedarf wird durch die Schlammspiegelmessung im Rahmen der Wartung festgestellt. Der Grundstückseigentümer hat den Bedarf rechtzeitig dem Verband anzuzeigen und den Entsorgungstermin mit dem Verband unter Berücksichtigung der freien Transportkapazitäten in den Abfuhrplänen des Verbandes abzustimmen. Der Grundstückseigentümer hat sicherzustellen, dass die Räumung zum vereinbarten Termin erfolgen kann. Für die Räumung ist den Vertretern des Verbandes oder dem von ihm beauftragten Abfuhrunternehmen ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren. Die Behandlung erfolgt auf der Kläranlage des Verbandes.“ Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. Strasburg, 07.12.2020
Hans-Joachim Conrad Verbandsvorsteher Bekanntmachungsanordnung Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 (5) der Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V, S. 777) nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Amtliche Bekanntmachung – 8. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB) des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg vom 03.12.2007 bis Qn bis Qn bis Qn bis Qn bis Qn
Durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 07.12.2020 wird folgende Änderung sowie die der Beschlussvorlage als Anlage beiligende Kalkulationen beschlossen: I. Änderungen Die Anlage 2 (Preisblatt) zu den „Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (AEB)“ des Zweckverbandes für Wasserverund Abwasserentsorgung Strasburg wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird die Angabe „01.01.2019“ durch die Angabe „01.01.2021“ ersetzt. 2. Punkt 1.1 wird wie folgt gefasst: „1.1 Grundpreis Der Grundpreis bestimmt sich bei Wohnhäusern nach der Zahl der Wohneinheiten. Er beträgt für jede Wohneinheit 13,05 € je Monat. Der Grundpreis für sonstige Abnehmer wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung des Wasserversorgungsanschlusses berechnet und beträgt monatlich: Nennleistung Grundpreis der Messeinrichtung im m3/h bis Qn 2,5 / Q3 = 4 bis Qn 6 / Q3 = 10 6
pro Monat 13,05 € 100,00 €
10 25 40 60 60
/ / / / /
Q3 = Q3 = Q3 = Q3 = Q3 =
16 40 63 100 100
120,00 € 140,00 € 160,00 € 180,00 € 200,00 €
Anschlüsse ohne Messeinrichtung
13,05 €
Der Grundpreis für zusätzliche Messeinrichtungen bei sonstigen Wasserversorgungsanlagen beträgt jährlich 16.41 €.“ 3. In Punkt 2 wird die Angabe „0,59 €“ durch die Angabe „0,84 €“ ersetzt. II. Inkrafttreten Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. Strasburg, 07.12.2020
Hans-Joachim Conrad Verbandsvorsteher STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
Amtliche Bekanntmachung – 9. Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Zweckverbandes für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg zur Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 12.03.2001 Aufgrund der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBI. I S. 684) in der jeweils gültigen Fassung wird durch Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 07.12.2020 folgende Änderung sowie die der Beschlussvorlage als Anlage beiligende Kalkulation beschlossen: I. Änderungen Punkt 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 wird die Angabe „5,70 €“ durchdie Angabe „6,90 €“ und die Angabe „6,10 €“ durch die Angabe „7,38 €“ ersetzt. b) Satz 5 wird wie folgt gefasst: 2. Punkt 1.1 wird wie folgt gefasst: „Der Grundpreis für sonstige Abnehmer wird nach der Nennleistung der Messeinrichtung des Wasserversorgungsanschlusses berechnet und beträgt monatlich:
150,00 € 200,00 €
160,50 € 214,00 €
Anschlüsse ohne Messeinrichtung
6,90 €
7,38 €“
3.
Punkt 6 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „Für die Bereitstellung von Standrohren ist ein Mietpreis zu zahlen. Der Mietpreis wird nach der Nennleistung (Qn) der Messeinrichtung des Standrohres berechnet und beträgt pro Tag:
Nennleistung Mietpreis Mietpreis der Messeinrichtung Nettobetrag Bruttobetrag im m3/h (inkl. 7 % USt.) bis Qn 2,5 / Q3 = 4 6,90 € 7,38 € bis Qn 6 / Q3 = 10 60,00 € 64,20 € bis Qn 10 / Q3 = 16 80,00 € 85,60 € bis Qn 25 / Q3 = 40 100,00 € 107,00 €“
1.
Nennleistung Grundpreis Grundpreis der Messeinrichtung /Monat /Monat im m3/h Nettobetrag Bruttobetrag (inkl. 7 % USt.) bis Qn 2,5 / Q3 = 4 6,90 € 7,38 € bis Qn 6 / Q3 = 10 60,00 € 64,20 € bis Qn 10 / Q3 = 16 80,00 € 85,60 € bis Qn 25 / Q3 = 40 100,00 € 107,00 € bis Qn 40 / Q3 = 63 120,00 € 128,40 €
bis Qn 60 / Q3 = 100 bis Qn 60 / Q3 = 100
II. Inkrafttreten Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft. Strasburg, 07.12.2020
Hans-Joachim Conrad Verbandsvorsteher
LANDWERKE M-V BREITBAND GMBH
Landwerke M-V Breitband GmbH warnt vor Betrügern Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen. In diesem Zusammenhang weisen die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln.
Auf Grund der aktuellen behördlichen Regelungen und Maßnahmen finden derzeit keine Vor-Ort-Aktivitäten, wie persönliche Beratungsgespräche, statt. Alle Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH können sich ordnungsgemäß ausweisen. Sollte aktuell dennoch ein Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH vor der Eingangstür stehen, empfiehlt das Unternehmen, dass die Bürger*innen nach dem Firmenausweis verlangen sollen. Auf keinen Fall geben Sie persönliche Daten aus der Hand. Notieren Sie sich gegebenfalls den Namen und die Telefonnummer. Informieren Sie den Kundenservice der Landwerke M-V Breitband GmbH, Telefon 03981474-480 oder die Polizei.
Wichtige Information zum geförderten Glasfaser-Hausanschluss der Landwerke M-V Breitband GmbH im Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landwerke M-V Breitband GmbH wurde vom Landkreis Vorpommern-Greifswald in acht Projektgebieten mit dem geförderten Breitband-Ausbau beauftragt. Förderfähig sind laut Bundesförderprogramm alle Adresspunkte, deren Bandbreite weniger als 30 Mbit/s beträgt. Der geförderte Glasfaser-Hausanschluss ist innerhalb der Planungs- und Bauphase im betreffenden Bauabschnitt in der betreffenden Gemeinde kostenlos. Voraussetzung ist die Förderfähigkeit laut Breitbandförderprogramm des Bundes sowie die unterschriebene Einverständniserklärung/Antrag zum AnSTRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
schluss an das neu errichtete Glasfasernetz. In den jeweiligen Ausbau-Polygonen enden diese Phasen zu unterschiedlichen Zeiten. Daher besteht zum aktuellen Zeitpunkt kein Enddatum für das Einreichen des Dokumentes „Einverständniserklärung/ Antrag zum Anschluss an das Glasfasernetz“ innerhalb der Planungs- und Bauphase. Die Landwerke M-V Breitband GmbH bittet dennoch um eine zeitnahe Einreichung des Dokumentes, da nur unter dieser Voraussetzung die Planung des Baus exakt vorgenommen werden kann. Dem Bau des kostenlosen Glasfaser-Hausanschlusses steht dann nichts mehr im Wege. 7
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Fäkalienentsorgung
Termine 1. Halbjahr 2021 03.03. Schneidershof, Schönburg, Köhnshof 04.03. Karlsfelde 17.03. Boldshof, Wilhelmsburg, Marienfelde, Ludwigstal, Luisenburg, Linchenshöh, Louisfelde 09.06. Ravensmühle, Glantzhof, Carlslust
ZMV | Am Markt 22, 17335 Strasburg 05.05.2021 | 04.08.2021 | 03.11.2021 jeweils von 14.30 bis 19.00 Uhr Achtung! Typiesierung für Knochenmarkspende ganzjährig an allen Terminen möglich.
Erfassung von Brutvögeln im Auftrag des StALU Vorpommern Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Vorpommern (StALU VP) hat die Kartierung von Brutvogelarten für das folgende EUVogelschutzgebiet in Auftrag gegeben: „Großes Landgrabental, Galenbecker und Putzarer See“ (DE 2347-401). Das rund 14.000 ha große Schutzgebiet liegt anteilig im Bereich des Amtes Strasburg (Uckermark), Stadt. Die Karte zeigt die Lage des Gebietes. Auftragnehmer ist die UmweltPlan GmbH Stralsund. Zielarten sind im Wesentlichen die in der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung M-V für das Vogelschutzgebiet aufgeführten Arten. Ziel ist eine Erfassung (Kartierung) aller Brutreviere dieser Vogelarten im Gebiet. Grundsätzlich nicht kartiert werden Adler und Störche, da zu deren Vorkommen bereits Daten vorliegen. Die Erfassung erfordert eine Begehung von Flächen, die potentiell Brutreviere aufweisen, bzw., von denen aus mögliche Brutreviere mit Fernglas und Spektiv gut eingesehen werden können. Die Kartierungen werden zwischen Februar 2021 bis spätestens August 2021 stattfinden. In diesem Zeitraum sind vom Auftragnehmer insgesamt zwei Begehungen am Tag und eine Begehung in der Nacht durchzuführen. Die Kartierer werden ein vom StALU
VP ausgestelltes Auftragsbestätigungsschreiben mit sich führen. Das StALU VP bittet alle Flächeneigentümer, Pächter und sonstigen Flächennutzer, die Arbeiten zu unterstützen und den Zugang auf die Flächen zu gewähren. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das StALU VP in Stralsund: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden Dezernat 40 – Management Natura 2000 Christin Geisbauer Badenstr. 18 18439 Stralsund Tel.: 03831/696-40-10, Fax: 03831/2129 E-Mail: Christin.Geisbauer@staluvp.mv-regierung.de http://www.stalu-mv.de/vp/ Die Abgrenzung des Vogelschutzgebietes, der Flurstücke und weitere Gebietsbestandteile können auch im Internet im Kartenportal Umwelt M-V eingesehen werden: https://www.umweltkarten. mv-regierung.de/atlas/script/index.php (Naturschutz ► Schutzgebiete ► Internationale Schutzgebiete ► Europäische Vogelschutzgebiete (VSG); Geobasisdaten ► ALKIS ► Flurstücke).
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STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
VER- UND ENTSORGUNGSGESELLSCHAFT DES LANDKREISES VORPOMMERN-GREIFSWALD MBH INFORMIERT:
Schadstoffmobil In nächster Zeit findet wieder die Schadstoffsammlung statt. Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren. Die Entsorgungstermine und Sammelstandorte sind im Abfallkalender 2021 oder im Onlineabfallkalender unter www.vevg-karlsburg.de veröffentlicht. Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (maximal 20 kg bzw. 30 l) unentgeltlich. Impressum Herausgeber Stadt Strasburg (Uckermark), Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsmöglichkeiten • Stadt Strasburg (Um.), Pressestelle, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/272-0 • Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Bezugsbedingungen • Das Amtsblatt erscheint 10x jährlich in einer Auflagenhöhe von 3.100 Exemplaren. • Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. • Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.
Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Niemals Schadstoffe vermischen oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen lassen. Angenommen werden: u. a. Spraydosen Autosprühlack, Körperpflegemittel, Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Leinöl, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben, Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Uhu, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Gold- und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z. B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer. Schadstoffe aus Gewerbe, Schulen und sonstigen Einrichtungen werden nicht mitgenommen!
• Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über die Stadt Strasburg (Um.) unter www.strasburg.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil Die Bürgermeisterin, Tel.: 039753/272-37 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Herstellungsleitung V. i. S. d. P: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland • Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Redaktion/Anzeigen: Martina Goth, goth@schibri.de
Herzlichen Dank sagen wir allen,
die sich zum Ableben unserer lieben Entschlafenen
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/ oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. © Schibri-Verlag Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Druck/Endbearbeitung LINUS WITTICH Medien KG ISSN 0941-1674
Das sind die Starken im Leben, die unter Tränen lachen, eigene Sorgen verbergen und andere glücklich machen.
Ursula Krause
FRANZ GRILLPARZER
1922–2020
in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Ein besonderer Dank geht an Torsten, der immer für seine Tante Uschi da war. Dem Personal des Altenhilfezentrums „Matthias Claudius“ gilt unser Dank für die liebevolle und fürsorgliche Betreuung, Herrn Pastor Hojczyk für die einfühlsamen Worte sowie Herrn Schmidt und Familie Retschlag für die würdevolle Gestaltung der Trauerfeier. die Kinder Christiane und Burkhard mit Familien
Strasburg (Um.), im Januar 2021
Es war ein schwerer Tag.
Herzlichen Dank sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und gemeinsam mit uns von
Hanz-Joachim Utech Abschied nahmen. Ein besonderer Dank gilt allen Verwandten, Nachbarn und Bekannten, dem Bestattungshaus Sandra Filinski für die würdevolle Ausgestaltung der Trauerfeier, dem Trauerredner Lutz Weber sowie der Blumenliebe in Woldegk. In Liebe und Dankbarkeit Elfriede Daute und Kinder STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
Strasburg, im Dezember 2020 9
Danksagung Für die aufrichtige Anteilnahme durch Wort, Schrift und Geldspenden zum Ableben unserer lieben Entschlafenen
Gerda Quandt bedanken wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten. Ein besonderer Dank gilt dem Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“ und dem Bestattungshaus Retschlag. Strasburg, im Januar 2021
Im Namen aller Angehörigen die Kinder
Herzlichen Dank allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn, die uns beim schweren Abschied von unserer lieben Entschlafenen
Gerda Stöwer ihre Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Ein besonderer Dank gilt Herrn Pastor Hojczyk. Strasburg, im Oktober 2020
Danksagung
Ruhe sanft Mutterherz und schlaf in Frieden. Hab Dank für Deine Zeit, hab Dank für Deine Herzlichkeit. Wir danken allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift, Blumen- und Geldzuwendungen sowie für das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unserer lieben Entschlafenen
Inge Sauermann
Ein besonderer Dank gilt dem Pastor Herrn Hojczyk, dem Organist Herrn Schmidt, dem Bestattungsunternehmen Retschlag, Herrn Doktor Lichteblau, der Ev. Pflegeeinrichtung Mildenitz, dem Blumenhaus Beer, der Fußpflege Blau-Weiß sowie der Raststätte Katrin Arndt in Linchenshöh. Im Namen aller Angehörigen Ingrid Meyer 10
Strasburg, im November 2020
Im Namen aller Angehörigen Günter Stöwer
„Es weht der Wind ein Blatt vom Baum, von vielen Blättern eines. Das eine Blatt, man merkt es kaum, denn eines ist ja keines. Doch dieses eine Blatt allein bestimmte unser Leben. Drum wird dies eine Blatt allein uns immer wieder fehlen.“ Du bist nicht tot, Du wechselst nur die Räume, Du lebst in uns und gehst durch unsere Träume.
Danksagung Für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift und Geldspenden zum Ableben unseres lieben Entschlafenen
Willi Hiller möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden und Bekannten recht herzlich bedanken. In stiller Trauer Waltraud Hiller als Ehefrau Manfred und Bernfred Hiller als Söhne und ihre Familien Strasburg, im Dezember 2020 STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
Danksagung
Nachdem wir Abschied nehmen mussten von meinem lieben Mann, Vater und Opa
Gehren, im Dezember 2020
Paul Splittgerber möchten wir uns für die aufrichtige Anteilnahme durch Worte und Geldzuwendungen ganz herzlich bedanken. Unser Dank geht auch an den Bestattungsdienst und Frau Pastorin Michaela Schneider für die tröstenden Worte, an die Pflegekräfte, die ihm in der schweren Zeit geholfen haben. Danke sagen wir auch für die private Begleitmusik seiner Bläserfreunde. In Liebe und Dankbarkeit nehmen Abschied Lore Splittgerber und Familie
Vor einem Jahr bist du gegangen auf eine Reise ohne Wiederkehr, stiller Schmerz hält uns gefangen, denn wir vermissen dich so sehr. Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden, wir haben die Zeit noch nicht gefunden.
Danksagung Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig, sondern habt Mut von mir zu erzählen und fröhlich zu sein. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte. Für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift, Blumen und Geldzuwendungen sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres lieben Entschlafenen
Gerd Scheeler möchten wir uns auf diesem Wege bei allen, die uns in der schweren Stunde des Abschieds beigestanden haben, herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Retschlag, dem Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“, Dr. Lichteblau sowie der Gaststätte Rosengarten. Im Namen aller Angehörigen Renate Scheeler
In MEMORIAM
an meinen lieben Mann und Vater
Ulrich Tuttas † 19. Februar 2020
In Liebe deine Frau Inge deine Kinder Birgit und Henry mit Familien Ein großes Dankeschön an meine Kinder und Schwester Jutta, an alle Freunde und Nachbarn für ihre Hilfe und Unterstützung, für das Gefühl ein Teil eurer Gemeinschaft zu sein. Besonders aber danken möchte ich Ingrid und Ute. Danke, dass ihr als Freunde und Nachbarn immer für mich da seid. Danke für eure Schulter, wenn mein Herz wieder schwer ist und weint. Danke für eure Zuversicht, dass Aufgeben keine Option ist. Eure Inge
Strasburg, im Januar 2021
Strasburg, im Februar 2021
Kirchliche Informationen EVANGELISCHES KIRCHGEMEINDE ST. MARIEN STRASBURG ANSPRECHPARTNER UND ADRESSEN
Ev. Pfarramt Pfarrer Manfred Hojczyk 17335 Strasburg Pfarrstraße 22 Tel.: 039753/20258 E-Mail: o.strasburg@pek.de strasburg-buero@pek.de Gemeindebüro Strasburg Pfarrstraße 22, Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788 Ev. Altenhilfezentrum „Matthias Claudius“ Walkmühler Weg 43, Frau Hojczyk, Tel.: 520 STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
Kreisdiakonisches Werk Greifswald Psychologische Beratung, Erziehungsberatung, Supervision, Pfarrstr. 22 b Fr. Gudrun Riedel, Tel.: 258172
Ev. Kindertagesstätte „Mutter Eva“ Pfarrstraße 21 Frau Jeanett Deuter, Tel. 20223
Diakonie Pflegedienst GmbH Sozialstation Wallstr. 3 a Frau Gehrke, Tel. 21937
Veranstaltungen 2021
Wohnbereich für Menschen mit geistiger Behinderung „Haus am Wasserturm“ Lindenstraße 3, Fr. Zimmermann, Tel. 24800
14.02. 9.30 Uhr 21.02. 9.30 Uhr 28.02. 9.30 Uhr 14.00 Uhr 07.03. 9.30 Uhr
Kinderarbeit/Christenlehre Frau Gerlint Dworek Tel.: 039745/20082 Altenbetreuung Blumenhagen Frau Zärtling, Tel.: 0174/8098485
Gottesdienst, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Spiegelberg Gottesdienst, Kirche Strasburg 11
Aus dem Vereinsleben VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND INFORMATIONEN
2020 – Wat för en Jahr
D
ie außergewöhnlichen Umstände des vergangenen Jahres waren eine Gratwanderung, nicht nur für Gäste und Gastgeber der Region der Brohmer und Helpter Berge. Bereits im Februar zeichnen sich dunkle Wolken am Horizont des Reisejahres 2020 ab und im März kommt der weltweite Tourismus zum Erliegen, touristische Übernachtungen in Deutschland werden verboten und die Ferieninseln für Urlauber gesperrt. Die Welt im „Shutdown“ – und alle Reisepläne sind plötzlich Makulatur. Gastgeber und Veranstalter stehen vor großen Herausforderungen. Im schönen Monat Mai wächst ein zartes Pflänzchen Hoffnung: Die Corona-Einschränkungen werden vor Pfingsten gelockert, Urlauber zieht es in heimische Regionen. Im Juni und Juli: Das Virus scheint (fast) vergessen. Zwar reisen längst nicht alle, aber doch mehr Menschen, als man noch vor wenigen Wochen hätte vermuten können. Viele bleiben im eigenen Land: Zwischen Kap Arkona und Neustrelitz wird es teils krachend voll – die touristische Wiederentdeckung des Heimatlandes. Im Spätsommer kehren die Risikogebiete zurück. Schließlich folgt der TeilLockdown im November. Hotels müssen wieder schließen und im Dezember folgt ein kompletter Shutdown für die Tourismuswirtschaft der bis heute anhält. Also 2020 alles nur CORONA? Corona war nicht alles … Der Vorstand der Tourismusvereines hat in diesem krisengeschüttelten Jahr eine essentielle Idee in Zusammenarbeit mit dem Verein Landleben Schönbeck e. V. als Projektträger auf den Weg bringen können, die Installation einer Tourismuskoordination für die Region zwischen Woldegk, Friedland, Strasburg und Jatznick … zwischen Uckermark und Ostsee … am südlichen Rand von Vorpommern-Greifswald und am östlichen Rand in der Mecklenburger Seenplatte. Nach vielen Vorarbeiten, Diskussionen, Vereinbarungen und Beschlüssen war die Freude groß, als uns am 10.06.2020 ein positives Votum des Regionalbeirates MSE
für eine Strukturentwicklungsmaßnahme für das gemeinsame Projekt „Tourismuskoordination für die Kulturlandschaft Brohmer Berge“ erreichte. Ausgestattet mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds sowie entsprechenden Eigenmitteln des Tourismusvereins und von Landleben Schönbeck e. V. konnte am 01.08.2020 die Projektidee starten. Die Projektziele wurden bei der Kick-off-Veranstaltung am 8.9.2020 mit einer Büroeinweihung vorgestellt. Das Netzwerkern hat begonnen. Durch die Arbeit der Tourismuskoordination konnten wir die mediale Wahrnehmung deutlich steigern. Besonders beliebt sind dabei unsere Gutshausberichte, Schlosserkundungen und kleinen Dorfgeschichten aus der Region. Auf den Onlinekanälen des Tourismusvereines Brohmer und Helpter Berge e.V. sind wir mit Gästen und Gastgebern im stetigen Kontakt und informieren über anstehende Veranstaltungen, Erneuerungen und wichtige Ereignisse der Region aber auch über Corona-Schutz-Maßnahmen, Allgemeinverfügungen und Corona-Hilfen. Durch die Onlinearbeit haben wir unsere Reichweite mit 47,62 % fast um die Hälfte gesteigert. Das wollen wir auch 2021 fortsetzen, um Gäste abzuholen und ihnen die Schönheit und Einmaligkeit unserer Kulturlandschaft nahezubringen, Gastgeber zu unterstützen und dabei zu helfen, mit Mut und Zuversicht die schwere Zeit der Pandemie zu überwinden. In diesem Sinne wünschen wir allen ein gesundes neues Jahr und das sich die dunklen Wolken über dem Reisejahr 2021 bald verziehen.
Büro Tourismuskoordination Schönbeck i. A. des Vorstandes des Tourismusvereines
Strasburger Anzeiger Erscheinungstermine 2021 Ausgabe
Anzeigenschluss
Redaktionsschluss
Erscheinungstermin
03/2021
10.03.2021
10.03.2021
25.03.2021
04/2021
07.04.2021
07.04.2021
22.04.2021
05/2021
04.05.2021
04.05.2021
20.05.2021
06/2021
09.06.2021
09.06.2021
24.06.2021
07-08/2021
21.07.2021
21.07.2021
05.08.2021
09/2021
01.09.2021
01.09.2021
16.09.2021
10/2021
06.10.2021
06.10.2021
21.10.2021
11/2021
03.11.2021
03.11.2021
18.11.2021
12/2021
01.12.2021
01.12.2021
16.12.2021
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STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
Urlaubskatalog „Stettiner Haff“ 2021 nicht nur für Gäste (US) Nur noch ein paar Tage, dann liegt er druckfrisch vor – der Urlaubskatalog für die Region Stett iner Haff 2021. Den Titel ziert das Siegerfoto des Fotowettbewerbs mit Senta als Botschafterin. Die Tourismusvereine „Stett iner Haff “ e. V. und „Mönkebude am Stett iner Haff “ e. V. geben auch 2021 den Katalog gemeinsam heraus und haben wieder zahlreiche Tipps für einen abwechslungsreichen Urlaub in der Region zusammengetragen. Das diesjährige Rezept – feine Roulade vom Haffzander – ist diesmal sicher reizvoll für die Hobbyköche. Das Thema Angeln wird bei Urlaubern immer beliebter und so gibt es dazu jetzt eine ganze Seite im Heft. Zu den Stammkunden auf der Gastronomie-Seite und auf der Seite mit den regionalen Produkten sind neue Anbieter und Angebote hinzugekommen. Was wäre ein Urlaubskatalog ohne Unterkünfte. Selbstverständlich sind auch die vielfältigen Angebote in Hotels, Pensionen sowie liebevoll eingerichteten Ferienhäusern und Ferienwohnungen enthalten. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Unterstützer. Wie immer komplett iert ein Adressverzeichnis das Material. Der Urlaubskatalog ist in Kürze bei den touristischen Leistungsträgern und in den Touristik-Informationen der Region erhältlich. Auch digital zu finden auf www.urlaub-am-stett iner-haff.de sowie www.moenkebude.de
Urlaubskatalog 2021
Stettiner Haff
ueckermuende.de I vitalstadt-ueckermuende.de moenkebude.de I urlaub-am-stettiner-haff.de
Wandern steht nicht nur bei den Gästen hoch im Kurs (US) Lust auf Wandern am Stett iner Haff ? Diese Frage ist eindeutig mit JA zu beantworten. Immer mehr Gäste und gerade in diesen Zeiten auch Einheimische genießen die Landschaft auf Schusters Rappen. Die Tourismusvereine „Stett iner Haff “ e. V. und „Mönkebude am Stett iner Haff “ e. V. verfolgen die Erstellung eines Heftes schon etwas länger. Durch die Unterstützung einiger Kommunen, der Forste sowie des Parlamentarischen Staatssekretärs konnten 9 Wandertouren entwickelt werden. Zu entdecken sind u. a. der märchenhafte Weg zum Strand, der Königsweg nach Mönkebude, eine Wanderung um den Löcknitzer See mit 1000-jähriger Eiche oder eine historische Stadtwanderung durch Pasewalk. Die Touren haben unterschiedliche Längen und sind so für die ganze Familie geeignet. Gegen eine kleine Schutzgebühr ist das Heft in den Tourist-Informationen erhältlich. www.urlaub-am-stett iner-haff.de
Beratungsstelle für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige Teilhabeberatung unterstützt in schwierigen Zeiten! Sie sind beeinträchtigt, chronisch krank und auf Grund der aktuellen Situation besorgt? Wir beraten Sie kostenlos zu den Sozialleistungen der Leistungsträger. Zum Beispiel: • Arbeit, (Aus-)Bildung, Beruf, Erwerbsminderung • Gesundheit, Rehabilitation, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis • Mobilität, Wohnen, soziale Kontakte, Freizeit • Persönliches Budget, Assistenzleistungen, …
Wir beraten Sie: • am Telefon • per Mail oder Brief • in der persönlichen Beratung in Torgelow, Pasewalk, Strasburg, Ueckermünde und bei begründetem Bedarf auch aufsuchend unter geltenden Hygienebestimmungen Wichtig!!! Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Tel.: 03976 2802 500 und 0151 221 811 46 Mail: eutb-vg@volkssolidaritaet.de
Wir helfen und unterstützen bei Beantragungen von Leistungen! Keine Rechtsberatung in Widerspruchs- und Klageverfahren!
STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
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Finanzielle e Entlaastung für pfle e ge n d e An ge h ö r i ge 2 0 2 1 Diese finanziellen Entlastungen treten mit dem Jahreswechsel für 2021 in Kraft. Beachten Sie auch die Corona-Sonderregelungen zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Bis zu 1.800 € Pfle ege-Pauschbetrag
Ent laa s t u n g s b e t ra g a u s 2 0 2 0 n u t ze n
KffW-Förderung auf 130 Mio. aufgestockt K
Anhebung von 924 € auf 1.800 €
Fördermi�el auf 130 Millionen € erhöht
125 € monatlich/ 1.500 € jährlich
Pauschbetrag schon ab Pflegegrad 2 möglich
Ab sofort wieder beantragbar
Voraussetzung: Pflege im häuslichen Umfeld
600 € für Pflegegrad 2
Inves
Nicht genutzte Beträge aus 2020 verfallen
1.100 € für Pflegegrad 3
Unabhängig von Alter & Pflegegrad
Nutzbar in der Steuererklärung für 2021
Zum Abbau von Barrieren zu Hause
Für die Nutzung ist eine Anerkennung durch
Anlage für Außergewöhnliche Belastungen
Für Eigentümer & Mieter möglich
die Krankenkasse nö g
onszuschuss von bis zu 6.250 €
erst am 30.06.2021
Die Anerkennung variiert auf Landesebene
Ve V erwendbar für:
Ve V erwendbar für:
Ve V erwendbar für:
Ausgleich besonderer Belastungen von
Altersgerechte Badsanierung
Aufstockung der Kurzzeitpflege
pflegenden Angehörigen
Umbau der Badewanne zur Dusche
Stundenweise Betreuung
Finanzierung von Hilfen, die nicht über den
Einbau eines Treppenli�s
Haushaltshilfen
Entlastungsbetrag gedeckt werden können
Weiterer Abbau von Barrieren
Demenzbetreuung (In der Regel über anerkannte Pflegedienste)
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflege steht Ihnen unsere unverbindliche und kostenlo ose Pflegeberatung unterstützend zur Seite.
i
06131/ 26 52 034 (Täglich 8-20 Uhr) www.pflegehilfe.org
Ansprechpartner Strasburger Sportvereine
Nächste Ausgabe 25.03.2021
Strasburger Sportverein e. V., Anspr. Harry Zielinski, Tel. 039753/22691 Beiträge an: - Abteilung Tanzen, donnerstags im Kulturhaus, Anspr. Gudrun Otto, Tel. 039753/23846 kerstin.gerhardt@ - Abteilung Tischtennis, Mo./Do./Fr., Gymnastiksaal, Anspr. Bodo Dill, Tel. 0160/1706026 strasburg.de - Abteilung Kegeln, Foyer, Anspr. Winfried Geske, Tel. 039753/21983 Redaktionsschluss - Abteilung Turnen, Di./Do. in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Stefan Gärtner/Bärbel Stier, 10.0 3.2021 Tel. 039753/23438, 0160/4413154 - Abteilung Volleyball, donnerstags in der Max-Schmeling-Halle, Anspr. Jürgen Wurow, Tel. 039753/257274 - Abteilung Frauensport, dienstags in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Helma Schmekel, Tel. 039753/20172 - Abteilung Frauensport, donnerstags in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Marianne Bretschneider, Tel. 039753/20306 - Abteilung Frauensport, Gymnastik, Mi. 19 Uhr, Max-Schmeling-Halle, Anspr. Martina Komnick, Tel. 039753/22136 - Abteilung Seniorensport, dienstags 14–15 Uhr und 15–16 Uhr in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Edda Nehls, Tel.: 0171/4590183 - Abteilung Kraftsport, tägl. Training im Nebengebäude des AWO Kinder- und Jugendhauses, Anspr. Herr Stoffregen - Abteilung Handball, donnerstags 17–18 Uhr in der Max-Schmeling-Halle, Anspr. Monique Brandt, Tel.: 039753/24748 Jugendmannschaften des FC Einheit Strasburg e. V. - F-Jugend, Fr. 15.30–16.30 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Martin Nikolai, Tel. 0162/8308063 - E-Jugend, Di. 17.30–18.30 & Fr. 15.30–16.30 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Hannes Peter, Tel. 0174/6729848 - D-Jugend, Mo. 16–17.30 Uhr & Mi. 16–18 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Katja Brechmann, Tel. 0174/2953720 - C-Jugend, Di. & Do. 16–18 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Bernd Hinz, Tel. 01511/4170552, Hartmut Wagner, Tel. 0171/1545284 - B-Jugend, Mi. & Fr. 17.30–19 Uhr, Sportplatz Woldegk, Anspr. Mike Fischer Tanzgruppe der Volkssolidarität, Kulturhaus, Frau Susanne-Kathrin Tonagel, 039753/20608 Karateverein „Nobunaga“, Mo. Kleine Turnhalle, Mi. im Gymnastiksaal, Anspr. Marion Girke, Trainingsinfos: Tel. 0172/3224261 Tanzgruppe der Max-Schmeling-Stiftung, Kulturhaus, Di. 18–19 Uhr, Anspr. Cindy Elster und Mi. 16–17 Uhr, Anspr. Mirko Kuboth
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STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2021
unvergesslichen Wir hatten einen
Im Buch der Bücher steht zu lesen, ein Leben ist erfüllt gewesen, denn es gewähret 80. Lenze … nur Gnade übertrifft die Grenze. Mit 90. ich sie überschritt – ihr feiertet den Tag ja mit!
aber vor allem haben wir feststellen können, dass wir ganz tolle Familien und Freunde haben!
Vielen Dank, für die vielen Aufmerksamkeiten, schönen Blumen und Geschenke.
David & Kristin Haselow,
Für die vielen, lieben Grüße, Glückwünsche und Blumen anlässlich meines
geb. Telzerow
y und Tochter Enn
90. Geburtstages
möchte ich mich ganz herzlich bei meinen Kindern, Enkelkindern und Urenkel, Geschwistern, Verwandten, Bekannten und Freunden herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt der Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.), der Stadtpräsidentin Frau Riedel, der Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig, der Kirchengemeinde Frau Dr. Hoffmann, Herrn Pastor Hojczyk, Frau Dr. Anklam und Team, den Frauen der Selbsthilfegruppe Krebs in Strasburg, dem Pflegedienst Ch. Henschke und der Hausgemeinschaft Wallstraße 11.
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Das nächste Amtsblatt erscheint am 25.03. Anzeigenschluss ist am 10.03.2021
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