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30. Jahrgang — Strasburg (Um.), den 21. Oktober 2021

ISSN 0941-1674 — Nummer 10/2021

STRASBURGER ANZEIGER

Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)

Straßenerneuerung Lange Straße Den Artikel lesen Sie auf Seite 12!

FOTO: ARCHIV

FOTOS: S. SCHULZ

Postwurfsendung sämtliche Haushalte

Inhaltsübersicht Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.); Jubilare Ergebnisse zur Bundestagswahl 2021 Ergebnisse zur Landtagswahl 2021 Die Stadt Strasburg (Um.) sagt Danke Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Strasburg (Um.) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Agrarflugplatz“ Stellenausschreibung Sitzungstermine der Stadt Strasburg (Um.) Mitglieder für den Senioren- und Behindertenbeirat gesucht! Fischereischeinprüfung in der Stadt Strasburg (Um.) Unsere neue Mitarbeiterin für Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit

3 4 5 6 6 8 9 9 9 9 10

Neubesetzung der Schiedsstelle 10 Strasburg (Um.) hat seinen ersten Kinder- und Jugendbeirat ernannt 10 Straßenfest im 2. Siedlungsweg 11 Kostenlose Fahrradcodierungen der Polizeidirektion Anklam 11 Öffnungszeiten der Kompostieranlage und des Wertstoffhofes 11 Straßenerneuerung Lange Straße; Gesperrter Seerundweg 12 Kirchliche Informationen 13 Regionale Schule „Schule am Wasserturm“ – Vorstellung des neuen Schulleiters und der Schulsozialarbeiterin 14 Ein fröhliches Hallo Ihnen allen! – Ev. Kita „Mutter Eva“ 15 Einladung zur Weihnachtsfeier; Ansprechpartner Strasburger Vereine 15 Unsere Friedenstaube 16 Wir sind die neuen „Dart Buben“ aus Strasburg (Um.) 17 Herbsternte: Diese Pflanzen können noch viel mehr 18 Buchautor sucht Zeitzeugen 18


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STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.) Fachbereich

Ansprechpartner/in

Raum Telefon | Fax

E-Mail-Adresse

Bürgermeisterin Bürgermeisterin

Heike Hammermeister-Friese 2.01

272-37

sekretariat@strasburg.de

Sekretariat/Sitzungsdienst

Stefanie Purrmann

2.02

272-37 | 272-61

stefanie.purrmann@strasburg.de

Personalangelegenheiten

Sebastian Schulz

2.03

272-21

sebastian.schulz@strasburg.de

Kultur/Öffentlichkeitsarbeit

Denise Wolgast

1.01

272-25

denise.wolgast@strasburg.de

Fachbereichsleiterin

Anke Heinrichs

2.09

272-40

anke.heinrichs@strasburg.de

Bauverwaltung/Vergabe

Marion Böhm

2.08

272-31

marion.boehm@strasburg.de

Liegenschaften/Tiefbau

Silke Struck

2.08

272-26

silke.struck@strasburg.de

Baumkontrolleur

Paul Nimptsch

2.07

272-41

paul.nimptsch@strasburg.de

Grundstücks- und Gebäudemanagement

Manuela Kusche

2.05

272-27

manuela.kusche@strasburg.de

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten/ Fundtiere und Feuerwehr

Dirk Röhl

1.08

272-15

dirk.roehl@strasburg.de

Wohngeldstelle, Rundfunkgebühren, Marita Pätzold Friedhofsangelegenheiten

1.06

272-19

marita.paetzold@strasburg.de

Standesamt Meldebehörde

Ilona Schmidt

1.05

272-28 ilona.schmidt@strasburg.de 272-36 | 272-62

Gewerbeamt, Bußgeldstelle

Marianne Zander

1.08

272-16

marianne.zander@strasburg.de

Fachbereichsleiterin

Kerstin Koch

2.04

272-34

kerstin.koch@strasburg.de

Schulverwaltung

Johanna-Frances Lettow

2.06

272-20

johanna-frances.lettow@strasburg.de

Vollstrecker

Roland Franz

3.02

272-13

roland.franz@strasburg.de

Buchung

Gabriela Eixner

3.05

272-10

gabriela.eixner@strasburg.de

Buchung ZMV

Ramona Dugall

3.07

272-17

ramona.dugall@strasburg.de

Kasse

Marita Neumann

3.06

272-12

marita.neumann@strasburg.de

Steuern

Christiane Wendt

3.07

272-11

christiane.wendt@strasburg.de

zentrale Geschäftsbuchhaltung und Steuern (§ 2b UstG)

Joanna Malcer

3.01

272-24

joanna.malcer@strasburg.de

Bauen und Ordnung

Finanzen und Schulen

Sprechzeiten Mo geschlossen Di 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.30 Uhr Mi geschlossen Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 16.00 Uhr Fr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Kontakt Stadt Strasburg (Um.) Schulstraße 1 17335 Strasburg (Um.)

Tel. 039753/272–0 Fax: 039753/272-61

Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) gratuliert ... UND WÜNSCHT VIEL GESUNDHEIT UND ALLES GUTE! Geburtstage – Oktober 2021 70. Geburtstag Gerhard Lorenz Siegfried Müller Magrit Ritzrow Erika Schröder Marianne Bretschneider Bärbel Röhl

STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

Siegfried Wirthschaft Dieter Wooßmann 75. Geburtstag Hanni Dechow Ingrid Rubbert Annerose Appelfelder Gerhard Seemann

Ehejubiläen – Oktober 2021 80. Geburtstag Roswitha Frenzel Hannelore Runge Gerdo Lucht Margot Meßner Susanne Theel

81. Geburtstag Waltraud Koth 85. Geburtstag Heino Krüger 95. Geburtstag Emma Baron

50. Hochzeitstag Margrit und Franz-Joachim Lorenzl Hiltraud und Siegfried Wirthschaft 65. Hochzeitstag Elisabeth und Horst Reiter 3


Amtliche Bekanntmachungen - Anfang -

Ergebnisse zur Bundestagswahl 2021 – Erststimme

Hübner Tierschutzpartei

Krüger

Maus UNABHÄNGIGE

36

90

18

8

13

6

2

1

0

107

45

75

17

4

17

6

4

0

3

Dr. Wodarg dieBasis

Horn BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

131

70

Andiel FREIE WÄHLER

Bartelt FDP

113

Wahlbezirk 2 – Kulturhaus

Komning AfD

Wahlbezirk 1 – Grundschule

Amthor CDU

von Malottki SPD

65 ungültige Stimmen (2,65 %) Jaschinski DIE LINKE.

2.387 gültige Stimmen (97,35 %)

Wahlbezirk 3 – Gehren

19

38

8

29

8

7

5

4

3

0

0

Wahlbezirk 4 – Stadthalle

63

112

48

110

15

5

11

3

7

1

1

Wahlbezirk 5 – Volkssolidarität

61

105

27

103

14

6

11

2

4

0

0

Briefwahl

185

145

107

228

53

22

26

11

8

1

5

Gesamt

511

638

271

635

125

52

83

32

28

3

9

21,41

26,73

11,35

26,60

5,24

2,18

3,48

1,34

1,17

0,13

0,38

in %*

* prozentuale Angaben sind gerundete Werte

Ergebnisse zur Bundestagswahl 2021 – Zweitstimme

AfD

DIE LINKE.

SPD

FDP

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Tierschutzpartei

NPD

Die PARTEI

FREIE WÄHLER

MLPD

ÖDP

dieBasis

DKP

Die Humanisten

PIRATEN

Team Todenhöfer

Volt

57 ungültige Stimmen (2,32 %)

CDU

2.395 gültige Stimmen (97,68 %)

W1

87

126

42

102

22

7

10

4

2

6

1

0

1

0

0

2

0

0

W2

68

100

44

83

21

5

9

2

5

7

0

0

3

0

1

0

1

1

W3

20

36

7

28

11

6

5

2

1

3

0

0

3

0

0

1

0

0

W4

47

111

46

126

19

8

12

3

2

2

0

0

5

0

1

1

0

1

W5

52

99

29

114

15

6

10

1

1

2

0

0

4

0

0

0

0

0

B

152

133

100

259

61

27

22

8

3

15

1

0

7

2

0

2

1

0

Ges.

426

605

268

712

149

59

68

20

14

35

2

0

23

2

2

6

2

2

in %*

17,79

25,26

11,19

29,73

6,22

2,46

2,84

0,84

0,58

1,46

0,08

0,00

0,96

0,08

0,08

0,25

0,08

0,08

W1 Wahlbezirk 1 – Grundschule W2 Wahlbezirk 2 – Kulturhaus

4

W3 Wahlbezirk 3 – Gehren W4 Wahlbezirk 4 – Stadthalle

W5 B

Wahlbezirk 5 – Volkssolidarität Briefwahl

* prozentuale Angaben sind gerundete Werte

STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Ergebnisse zur Landtagswahl 2021 – Erststimme

Jahnke AfD

Schlupp CDU

MohrholzWensauer DIE LINKE.

Voigt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Posvszky FDP

Kind FREiER HORIZONT

81 ungültige Stimmen (3,31 %)

Martin SPD

2.365 gültige Stimmen (96,69 %)

Wahlbezirk 1 – Grundschule

136

131

86

45

5

11

3

Wahlbezirk 2 – Kulturhaus

104

118

56

43

4

15

5

Wahlbezirk 3 – Gehren

29

44

22

8

5

6

4

Wahlbezirk 4 – Stadthalle

126

122

51

45

6

10

7

Wahlbezirk 5 – Volkssolidarität

133

104

46

25

6

12

6

Briefwahl

255

161

179

115

17

36

23

Gesamt in %*

783

680

440

281

43

90

48

33,11

28,75

18,60

11,88

1,82

3,81

2,03

* prozentuale Angaben sind gerundete Werte

Ergebnisse zur Landtagswahl 2021 – Zweitstimme

3

0

1

1

1

1

SPD

AfD

CDU

0

W4

148

107

W5

139

93

B

355

132

123

80

16

31

7

14

5

4

3

Ges.

978

571

330

221

40

83

23

44

13

11

12

in %* 41,11 24,00 13,87 9,29

1,68

3,49

0,97

1,85

0,55

0,46

0,50

W1 Wahlbezirk 1 – Grundschule W2 Wahlbezirk 2 – Kulturhaus

STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

W3 Wahlbezirk 3 – Gehren W4 Wahlbezirk 4 – Stadthalle

UNABHÄNGIGE

6 6

1

2

18

Team Todenhöfer

7 0

4

48

34

Gesundheitsforschung

1

93

40

Die Humanisten

5

1

136

W3

ÖDP

2

3

1

LKR

7

2

PIRATEN

3

5

FREIE WÄHLER

11

1

FPA

11

0

DiB

7

5

1

58

dieBasis

6

22

8

112

TIERSCHUTZ hier!

40

4

160

0

1

0

0

0

0

0

1

0

1

0

2

0

0

0

0

0

0

1

1

0

4

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

4

0

0

0

0

1

1

0

1

0

5

3

0

0

0

0

0

0

0

0

4

7

0

1

0

0

1

1

1

2

9

21

0

1

0

0

2

3

2

5

0,13

0,08

0,21

Bündnis C

39 44

18

W1 W2

DKP

5

Die Partei

3

7

FREiER HORIZONT

31

Tierschutzpartei

5

NPD

41

FDP

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

67 ungültige Stimmen (2,74 %)

DIE LINKE.

2.379 gültige Stimmen (97,26 %)

0

0

0

1

0

0

2

1

0

0

1

3

0

5

4

1

0,17

0,04

0,38

0,88

0,21 W5 B

0,00 0,04 0,00 0,00 0,08

Wahlbezirk 5 – Volkssolidarität Briefwahl

* prozentuale Angaben sind gerundete Werte

5


Die Stadt Strasburg (Um.) sagt Danke Die Stadt Strasburg (Um.) bedankt sich bei allen Betrieben, Behörden, Einrichtungen, Institutionen und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die an der Vorbereitung und Durchführung der Bundes- und Landtagswahlen am 26.09.2021 mitgewirkt haben.

Besonderer Dank gilt den einzelnen Wahlvorständen. Durch ihre ehrenamtliche Arbeit war eine schnelle und reibungslose Ermittlung der Wahlergebnisse möglich. Dafür ein herzliches Dankeschön!

Wahlvorstand I

Wahlvorstand II

Wahlvorstand III

Wahlvorstand IV

Wahlvorstand V

Wahlvorstand BW

Silke Struck Stefanie Purrmann Ronny Dupke Jutta Röhmeyer Marita Jahnke Anke Gruhlke Susanne-Kathrin Tonagel Norbert Nikolai Anja Ruske Marie Albrecht

Anke Heinrichs Ramona Dugall Marion Böhm Annette Utecht Laura Lange Gerlinde Giebner Michael Buse Shirin Lindow

Marianne Zander Gabriela Eixner Paul Nimptsch Margarita Klammer Anette Kerner Hildegard Krüger Manuela Lau Joanna Malcer

Dirk Röhl Anke Müller Jenny Maron Toni Nagel Karola Voith Christa Gosse Arno Gosse Karin Pischzik Jürgen Rossow

Karina Peters Andrea Müller Roswitha Krause Franka Schmidt Doris Flechsig Heike Müller Denise Wolgast

Kerstin Koch Peter Weirauch Christiane Wendt Birgit Bredemeyer Silke Vorreyer Ivonne Myslowski Birgit Armbruster Maik Fürst

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Strasburg (Um.) (Sondernutzungssatzung) Auf der Grundlage von § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl M-V, S. 467), § 1 Abs. 4 und § 2 Kommunalabgabengesetz KAG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V, S. 166), §§ 22 ff. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V, S. 221) und § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I, S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl I, S. 1221), wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.) vom 16.09.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für Sondernutzungen an folgenden, dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen (öffentliche Straßen) im Gebiet der Stadt Strasburg (Um.): - Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes-, Landes- u. Kreisstraßen - Gemeindestraßen - Sonstige öffentliche Straßen, Wege und Plätze (2) Zu den öffentlichen Straßen im Sinne des § 1 gehören gemäß § 2 Abs. 2 des StrWG-MV: - der Straßenkörper, insbesondere Straßenunter- und oberbau, Gehwege, Radwege u. a. - der Luftraum über dem Straßenkörper - das Zubehör wie Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen u. a. - die Nebenanlagen, die überwiegend den Aufgaben der Verwaltung der öffentlichen Straße dienen (3) Diese Satzung findet keine Anwendung bei Veranstaltungen, deren Betreiberin die Stadt Strasburg (Um.) ist. § 2 Gemeingebrauch und erlaubnispflichtige Sondernutzungen (1) Sondernutzung ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung der in § 1 genannten öffentlichen Straßen. (2) Gemeingebrauch ist die jedermann im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften offenstehende Benutzung der öffentlichen Straßen zum Verkehr. Kein Gemeingebrauch liegt vor, wenn die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt wird. § 3 Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (1) Soweit in dieser Satzung oder in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, bedarf die Sondernutzung an den in § 1 dieser Satzung genannten öffentlichen Straßen der Erlaubnis der Stadt Strasburg (Um.) (Sondernutzungserlaubnis). (2) Die Benutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig. Die Erweiterung bzw. Ände-

6

rung einer Sondernutzung bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Anträge sind 14 Tage vor Erlaubniserteilung schriftlich im Fachbereich Bauen und Ordnung der Stadt Strasburg (Um.) einzureichen. (3) Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf schriftlich erteilt. Es können Bedingungen und Auflagen festgesetzt werden, wenn dies für die Sicherheit des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. § 4 Straßenanliegergebrauch (1) Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf innerhalb der geschlossenen Ortslage keiner Erlaubnis, soweit sie für Zwecke des Grundstücks erforderlich ist und den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt, erheblich beeinträchtigt oder in den Straßenkörper eingreift (Straßenanliegergebrauch). (2) Zum Straßenanliegergebrauch im Sinne des Abs. 1 zählen: - das Überfahren von Geh- und Radwegen - die kurzfristige Lagerung von angelieferten Waren und Heizoder Baumaterial für die Dauer von weniger als 48 Stunden sowie Umzugsgut auf Gehwegen und Parkstreifen am Tag der An- und Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hier durch nicht gefährdet werden - das Abstellen von Abfallbehältern/Sperrmüll auf Gehwegen zum Zwecke der Abfuhr § 5 Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Keiner Erlaubnis bedürfen: a) Vordächer, Sonnenschutzdächer (Markisen) ohne Werbung, Gesimse und Balkone ab 2,50 m Höhe über Gehwegen, bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 0,70 m zum Straßenbord/zur Gehwegkante b) Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, Warenautomaten sowie Briefkästen, soweit sie am Gebäude angebracht sind bzw. unmittelbar vor dem Gebäude errichtet werden und nicht mehr als 30 cm in den Gehweg hineinragen c) vorübergehende Betätigungen auf Fußwegen, die parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Belangen oder der allgemeinen Meinungsäußerung dienen, soweit hierzu nicht die Errichtung oder Aufstellung von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist (2) Erweist sich eine nach Absatz 1 als erlaubt geltende Sondernutzung als nicht gemeinverträglich, so kann die Sondernutzungserlaubnis eingeschränkt oder untersagt werden. (3) Die Genehmigungspflicht aufgrund von anderen Gesetzen, örtlichen Satzungen und Verordnungen bleibt unberührt. § 6 Sondernutzungserlaubnis (1) Eine Sondernutzungserlaubnis kann u. a. erteilt werden für: a) das Aufstellen von Waren, Warenverkaufsständen, Warenautomaten b) das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


c) das Anbringen bzw. Aufstellen von Plakaten, Plakataufstellern, Bannern, Bauzaunwerbung sowie sonstigen Hinweis- und Werbeschildern d) das Aufstellen von Bauwagen, -maschinen, -geräten, -zäunen, -gerüsten, -fahrzeugen, Containern sowie die Lagerung von Brennstoffen und Baumaterialien e) Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkte f) sonstige Sondernutzungen § 7 Wahlwerbung (1) Jeder zur Wahl zugelassenen Partei, Wählergruppe oder jedem Einzelbewerber (Wahlvorschlagsträger) wird die Möglichkeit der Werbung mit Wahlplakaten durch Allgemeinverfügung gestattet. (2) Jedem Wahlvorschlagsträger kann auf Antrag die Möglichkeit der Werbung mit Sondergroßflächen und einem Informationsstand gewährt werden. (3) Die Wahlwerbung hat demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen zu entsprechen. § 8 Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist spätestens 14 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung bei der Stadt Strasburg (Um.), FB Bauen und Ordnung zur Prüfung einzureichen. (2) Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Ort, Straßenbezeichnung, Hausnummer - Art der Sondernutzung - Umfang/Größe - Dauer (3) Die Vorlage einer maßstabsgerechten Zeichnung kann gefordert werden. (4) Ist mit der Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der öffentlichen Verkehrsfläche oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sowie des Schutzes der öffentlichen Verkehrsfläche Rechnung getragen wird. (5) Ist mit der Sondernutzung eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung der öffentlichen Straße verbunden, so muss der Antrag Angaben darüber enthalten, in welcher Weise und in welchem Zeitraum die Beseitigung der Verunreinigung durch den Erlaubnisnehmer gewährt werden soll. § 9 Erlaubnis (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. (2) Die Erlaubnis kann versagt, widerrufen oder unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, die barrierefreie Benutzung oder zur Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erforderlich ist. (3) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung verbundenen Anlagen nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu erhalten. (4) Wird die Erlaubnis befristet erteilt, hat der Erlaubnisnehmer spätestens bis zum Ablauf des Tages der Erlaubnis die Anlage zu entfernen, über das Maß hinausgehende, als Folge der Sondernutzung eingetretene Verschmutzungen der Straße zu beseitigen und die in Anspruch genommene Sondernutzungsfläche in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. (5) Im Falle der Einziehung der Straße oder dem Widerruf der Erlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer eine angemessene Frist zur Beendigung der Sondernutzung gesetzt. Der Erlaubnisnehmer hat gegenüber der Stadt Strasburg (Um.) keinen Schadenersatzanspruch bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße. (6) Während der Ausübung der Sondernutzung obliegen dem Erlaubnisnehmer die Verkehrssicherungspflicht, die Reinigung und der Winterdienst der genehmigten Sondernutzungsfläche. § 10 Öffentliche Einrichtungen Diese Satzung gilt nicht für Einrichtungen der Deutschen Post, Energie- und Wasserversorgung, Polizei, öffentlichen Verkehrsbetriebe und sonstige, dem öffentlichen Wohl dienende Einrichtungen, die der Straßenbaulastträger schafft oder die in seinem Auftrag von Dritten geschaffen werden (Informationstafeln).

STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

§ 11 Nutzung nach bürgerlichem Recht Die Nutzung der in § 1 dieser Satzung genannten öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus, richtet sich nach bürgerlichem Recht, sofern 1. durch die Nutzung der Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt wird oder 2. die Nutzung der öffentlichen Versorgung dient. § 12 Erstattung von Mehrkosten Wenn eine öffentliche Straße wegen der Art des Gebrauches durch einen anderen verändert oder aufwendiger hergestellt werden muss (z. B. besondere Befestigungen von Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen, Absenken von Hochborden, Bau von Grundstückszufahrten, Verrohrung von Gräben), so wird die Herstellung von der Stadt Strasburg (Um.) durchgeführt oder veranlasst. Die Mehrkosten für die Herstellung, Änderung und Unterhaltung sind der Stadt Strasburg (Um.) zu erstatten. Die Stadt kann angemessene Vorschüsse und Sicherheiten verlangen. § 13 Gebühren (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs der Anlage zu dieser Satzung erhoben. Die Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Die Mindestgebühr für jede erteilte Sondernutzungserlaubnis beträgt 15,00 Euro. (3) Bei nach Metern oder Quadratmetern zu berechnenden Gebühren werden angefangene Maßeinheiten voll gerechnet. (4) Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird gemäß § 5 KAG M-V eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Stadt Strasburg (Um.) über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr wird zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr erhoben. (5) Die sonstigen, bei der Sondernutzung anfallenden Kosten, insbesondere für Strom, Wasser, notwendig werdende Sonderreinigungen u.s.w. sind in der Gebühr nicht enthalten. § 14 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind: 1. die Antragstellerin/der Antragsteller 2. die Erlaubnisnehmerin/der Erlaubnisnehmer 3. wer die Sondernutzung ausübt oder in seinem/ihrem Interesse ausüben lässt § 15 Entstehung der Gebührenpflicht und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis bzw. bei unbefugter Sondernutzung mit dem Beginn der Nutzung. (2) Die Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner fällig. § 16 Gebührenfreiheit, -befreiung, -ermäßigung und -erstattung (1) Von der Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr, jedoch nicht von der Antragstellung sind befreit: 1. Die Bundesrepublik Deutschland, die Länder und die Gemeinden, sofern Gegenseitigkeit gewährleistet ist und die Sondernutzung nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft. Es tritt keine Gebührenbefreiung ein, wenn die Gebühr einem Dritten als Veranstalter auferlegt wird. 2. Politische Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, karitative Verbände und gemeinnützige Organisationen, soweit die Sondernutzung unmittelbar der Durchführung ihrer parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Aufgabe dient und nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft. 3. Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die Wahlwerbung im Sinne des § 7 dieser Satzung durchführen. (2) Die Stadt Strasburg (Um.) kann auf Antrag eine Befreiung oder Ermäßigung gewähren, wenn im Einzelfall an der Sondernutzung ein öffentliches Interesse besteht oder die Sondernutzung einem gemeinnützigen oder kulturellen Zweck dient. (3) Auf Antrag kann die Stadt Strasburg (Um.) die Gebühren ganz oder teilweise erlassen, wenn ihre Erhebung nach Lage des Einzelfalls für den/die Gebührenschuldner/in eine besondere Härte bedeuten würde. (4) Wird die Sondernutzung vor Zeitablauf aufgegeben, nicht in Anspruch genommen oder aus Gründen, die der/die Gebührenschuld-

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ner/in zu vertreten hat, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebührenerstattung. (5) Widerruft die Stadt Strasburg (Um.) die Sondernutzungserlaubnis aus Gründen, die der/die Gebührenschuldner/in nicht zu vertreten hat, werden auf Antrag die im Voraus entrichteten Gebühren anteilmäßig erstattet. Der Antrag kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Zugang des Widerrufs gestellt werden. Beträge unter 15,00 Euro werden nicht erstattet. § 17 Haftung Für die Erfüllung von Ansprüchen, die der Stadt Strasburg (Um.) oder Dritten aus dieser Sondernutzung entstehen, haftet der Erlaubnisinhaber, sein Rechtsnachfolger und derjenige, der die Sondernutzung ausübt. § 18 Sonstige Bestimmungen Von dieser Satzung unberührt bleibt die Satzung über die Durchführung von öffentlichen Märkten im Bereich der Stadt Strasburg (Um.). § 19 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 StrWG M-V und des § 5 Abs. 3 KV M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig öffentliche Verkehrsflächen ohne die erforderliche Erlaubnis zu Sondernutzungen gebraucht oder gegen erteilte Bedingungen und Auflagen zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 61 Abs. 2 StrWG M-V mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 2 stets geltend gemacht werden. Anlage Gebührentarif zur Sondernutzung der Stadt Strasburg (Um.) 1.

Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte, u. ä. mit und ohne Bauzaun

m² pro Tag m² pro Woche

0,30 € 2,00 €

2. Containeraufstellung

pro Tag

5,00 €

3. Werbe- und Informationsstände

lfd.Meter pro Tag

3,00 €

pro Tag

5,00 €

4. Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern zu Werbezwecken je Fahrzeug oder Anhänger

5. Mobile Werbeaufsteller je Stück

pro Monat pro Jahr

2,50 € 25,00 €

m² pro Tag

2,00 €

7. Verkaufsstände

lfd. Meter pro Tag

3,00 €

8. Straßenhandel im Umherfahren

je Fahrzeug jährl.

200,00 €

9. Tische und Sitzgelegenheiten

m² pro Monat

10. Gewerbliche Automaten je Stück

pro Monat pro Jahr

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen in der Stadt Strasburg (Sondernutzungssatzung) vom 16.01.1993, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 18.06.1998 sowie die Gebührensatzung über die Sondernutzung auf öffentlichen Straßen in der Stadt Strasburg (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 26.11.1993, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.12.2001 außer Kraft.

6. Sondernutzung aus besonderen

Strasburg, den 17.09.2021

11. Plakatwerbung Zirkusse u. ä.

Anlässen

pro Plakat

Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin

pro Tag

3,00 € 15,00 € 150,00 € 0,50 €

12. Plakatwerbung DIN A1 je Stück

pro Tag

0,50 €

13. Bauzaunwerbung je Stück

pro Tag

5,00 €

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Agrarflugplatz“ hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.) hat in öffentlicher Sitzung am 17.06.2021 beschlossen, für den ehemaligen Agrarflugplatz östlich der Stadt Strasburg (Um.) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Agrarflugplatz“ aufzustellen. 1. Geltungsbereich Das ca. 9 ha große Gebiet umfasst die Flurstücke 35/2, 35/3, 36/1, 37/4 und 37/6 (alle teilweise) der Flur 20 Gemarkung Strasburg. Der Planbereich liegt südlich der Bahnstrecke Lübeck-Stettin am östlichen Siedlungsrand von Strasburg (Um.).

2. Bekanntmachung Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. 3. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs der Planung. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Agrarflugplatz“ und die Begründung liegen vom 01.11.2021 bis zum 01.12.2021 dienstags von 8:00–12:00 Uhr und 13:30–17:30 Uhr, donnerstags von 8:00–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr und freitags von 8:00–12:00 Uhr im Rathaus, 17335 Strasburg (Um.), Schulstraße 1, Zimmer 2.08 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.strasburg.de einsehbar. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Strasburg (Um.), den 05.10.2021

Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin

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Die Stadt Strasburg (Um.) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

einen Sachbearbeiter Allgemeine Verwaltung und Schulverwaltungsaufgaben (m/w/d) Wir bieten Ihnen eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einem kleinen Verwaltungsteam mit einer durchschnitt lichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,5 Stunden. Die Stelle ist unbefristet. Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin

Nähere Informationen unter: https://www.strasburg.de/aktuelles

Sitzungstermine der Stadt Strasburg (Um.) Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales Hauptausschusssitzung Stadtvertretersitzung

21.10.2021 04.11.2021 02.12.2021

Die Tagesordnungen sowie Ort und Zeit werden rechtzeitig vor der Sitzung auf der Internetseite sowie durch Aushang im Rathaus bekannt gegeben.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Strasburg (Um.) sind recht herzlich zu den öffentlichen Sitzungen eingeladen.

Mitglieder für den Senioren- und Behindertenbeirat gesucht! Liebe Strasburgerinnen und Strasburger, unser Seniorenbeirat ist seit Jahren zu einer wichtigen und unverzichtbaren Interessenvertretung in unserer Stadt geworden. Der Seniorenbeirat hat mit vielen guten Ideen und durch einen direkten Draht zu den Bürgerinnen und Bürgern stets die Entwicklung der Stadt Strasburg (Um.) vorangetrieben. Nun suchen wir für unseren Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Strasburg (Um.) neue Mitglieder. Der Beirat setzt sich zusammen aus mindestens 5 bis maximal 15 Mitgliedern. Aufgabe des Senioren- und Behindertenbeirates ist es, die Stadtvertretung, deren Ausschüsse sowie die Stadtverwaltung in Fragen der Senioren- und Behindertenbelange zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt mitzuwirken und sowohl ältere Menschen als auch Menschen mit Behinderung für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen. Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates sind Ansprechpartner für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung in der Stadt Strasburg (Um.) sowie deren Ortsteilen und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Nutzen auch Sie Ihre Chance, sich in diesem Beirat zu engagieren. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Strasburg (Um.) bzw. den dazu gehörigen Ortsteilen haben.

Fischereischeinprüfung in der Stadt Strasburg (Um.) Der FB Bauen und Ordnung der Stadt Strasburg (Um.) zeigt an, dass die nächste Fischereischeinprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Samstag, den 20. November 2021, um 9:00 Uhr, im Foyer der Max-Schmeling-Halle, Lindenstraße 6, 17335 Strasburg (Um.) entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11. August 2005 statt findet. Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schrift lich oder per E-Mail unter dirk.roehl@strasburg.de bis spätestens 05.11.2021 im FB Bauen und Ordnung der Stadt Strasburg (Um.), Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.). Die Anzahl der Prüfungsteilnehmer ist begrenzt. Die Antragsformulare sind im FB Bauen und Ordnung erhältlich. Für den Fall, das der Antragsteller minderjährig ist, bedarf es der schrift lichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters. Dirk Röhl FB Bauen und Ordnung - Ende STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

Ehrenamtliches Mitglied kann jede Bürgerin/jeder Bürger werden, die/ der das 60. Lebensjahr vollendet hat, sowie jede Bürgerin/jeder Bürger, die/der mindestens 18 Jahre alt und von einer Behinderung betroffen ist. Weiterhin kann auch die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter einer beeinträchtigten Person Mitglied des Beirates werden. Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung in diesem Beirat haben, dann bewerben Sie sich schrift lich, telefonisch oder per E-Mail bis zum 31.10.2021 bei uns. Bitte teilen Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Anschrift sowie Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse mit. Die Stadtvertretung Strasburg (Um.) wählt auf ihrer nächsten Sitzung am 02.12.2021 aus den eingegangenen Bewerbungen die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates. Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Tel.: 039753/272–37 E-Mail: stefanie.purrmann@strasburg.de Stadt Strasburg (Um.) FB Bürgermeisterin Schulstraße 1 17335 Strasburg (Um.)

Der Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg informiert!

Jahresablesung 2021 Vom 01.11.2021 bis 30.11.2021 wird in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr die Jahresablesung der Wasserzähler durch die Mitarbeiter der GKU mbH, Betriebsstelle Strasburg durchgeführt. Den Mitarbeitern der GKU mbH ist entsprechend § 20 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der Zutritt zu den Messeinrichtungen zu gewähren und freizuhalten. Die Mitarbeiter können sich ausweisen. Auf Grund der aktuellen Festlegungen zum Gesundheitsund Bevölkerungsschutz wegen der Corona-Pandemie werden teilweise Ablesekarten versendet. Wir bitten um die portofreie Rücksendung. Der Zählerstand kann auch über unsere Internetseite http://www.zvb-strasburg.de/service/ zaehlerstandsmeldung/kontakt.php mitgeteilt werden. K. Heidemann Betriebsstellenleiterin 9


Weitere Bekanntmachungen

Unsere neue Mitarbeiterin für Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit Die Stadt Strasburg (Um.) hat historisch und kulturell viel zu bieten. Im Alltag begegnen uns viele historische Bauten, die fast alle Strasburger kennen und lieben. Es sind aber nicht nur die Gebäude oder die Geschichte, die das Leben in dieser kleinen Stadt ausmachen, sondern auch die zahlreichen Vereine. Mit ihrer Unterstützung und großen Arrangement beleben sie die Stadt Strasburg (Um.) und verknüpfen zahlreiche Menschen miteinander. Ab dem 1. Oktober 2021 übernahm Denise Wolgast die freie Stelle für Kultur- und Öffentlichkeitsarbeit. Nach der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement in Berlin zog es sie nach Mecklenburg zurück, in das Land wo ihre Eltern und Großeltern leben. Die ersten organisatorischen Pläne für die 21-Jährige werden der „Adventsmarkt 2021“ und der „Tag der Vereine im Jahr 2022“ sein. Denise Wolgast sagt dazu: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit meinen neuen Kolleginnen und Kollegen und den zahlreichen Vereinen hier in Strasburg (Um.) und im Umland.“ Frau Wolgast steht Ihnen zukünft ig als Ansprechpartnerin bei allen Fragen für den Strasburger Anzeiger, die Vereinsförderung und die Organisation von Veranstaltungen zur Verfügung. Ab sofort können Artikel bezüglich des Strasburger Anzeigers direkt an Frau Wolgast gesendet werden. Sie erreichen Denise Wolgast im Rathaus unter der Telefonnummer: 039753/27225 oder per E-Mail: denise.wolgast@strasburg.de Text/Foto: Stefanie Purrmann

Neubesetzung der Schiedsstelle Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.) vom 03.12.2020 wurde Herr Karsten Jordan zum Vorsitzenden der Schiedsstelle Strasburg (Um.) für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch das Amtsgericht Pasewalk bestätigt. Auf der letzten Stadtvertretersitzung am 16.09.2021 bedankte sich die Bürgermeisterin Frau Heike Hammermeister-Friese für die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamts.

Strasburg (Um.) hat seinen ersten Kinder- und Jugendbeirat ernannt Mit Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.) vom 11.03.2021 wurde die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Strasburg (Um.) erlassen. Damit wurde der Grundstein für die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates gelegt. Durch die Aktionen der Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales ist es uns gelungen, Mitglieder für den Beirat zu finden. Wir freuen uns sehr über das Interesse und das Engagement der Kinder und Jugendlichen. Auf der Stadtvertretersitzung am 16.09.2021 erfolgte dann die offizielle Ernennung der Mitglieder. Am 20.09.2021 wurde im AWO Kinder- und Jugendhaus der Vorstand des Kinder- und Jugendbeirates gewählt. Dieses Ereignis ließ sich unsere Bürgermeisterin Frau Hammermeister-Friese nicht entgehen. Auf der Sitzung tauschten sie sich über erste Ideen und Anregungen aus. In den Vorstand des Kinder- und Jugendbeirates wurden gewählt: Vera Heinze (Vorstandsvorsitzende), Maximilian Bünger (Stellvertreter), Hannah Wolff (Schrift führerin). Weiterhin wurde Jason Michel für die finanziellen Angelegenheiten und Julie Myslowski für die Öffentlichkeitsarbeit bestimmt.

FOTO: S. PURRMANN FOTO: S. PURRMANN

Die Schiedsstelle wird bei kleineren Streitigkeiten herangezogen und versucht mit allen Beteiligten, in einem Schlichtungsverfahren, eine gütliche Einigung zu finden. Anfragen sind schrift lich an die Stadt Strasburg (Um.), Schiedsstelle, Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.) zu richten. Diese Post wird ungeöffnet an die Schiedsperson weitergeleitet. Die Schiedsperson setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Anke Heinrichs FB-Leiterin Bauen und Ordnung

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Diese Mitglieder dienen in der Zukunft als Sprachrohr und vertreten die Jugend in und um Strasburg (Um.) gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. So bekommen auch unsere jungen Bürger die Möglichkeit, sich selbst in das Geschehen unserer Stadt einzubringen. In den folgenden Ausgaben des „Strasburger Anzeigers“ stellen sich die Jugendlichen vor. Habt Ihr Fragen, Vorschläge oder Anregungen? Dann schreibt uns gern per E-Mail an: kinder-und-jugendbeirat@strasburg.de Wir freuen uns auf euch! Manja Prepernau Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Straßenfest im 2. Siedlungsweg Die Straße war seit dem Jahr 2013 aufgrund von Einbrüchen eines Altkanals für den Durchgangsverkehr gesperrt. Im Jahr 2018 wurde dann mit der Erneuerung aller Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Erneuerung der Straße und Nebenanlagen begonnen. Im Dezember 2020 konnte der 2. Siedlungsweg wieder für den Verkehr freigegeben werden. Leider war es mit der Verkehrsfreigabe im letzten Jahr nicht möglich, eine feierliche Übergabe aufgrund der geltenden Corona-Einschränkungen durchzuführen.

Dies wurde nun am 17. September 2021 mit den Anwohnern, den beteiligten Baufirmen, den Planungsbüros und den Fördermittelgebern nachgeholt. Text/Foto: Anke Heinrichs FB-Leiterin Bauen und Ordnung

Polizeidirektion Anklam führte wieder kostenlose Fahrradcodierungen in Strasburg (Um.) durch

Die Anklamer Polizeidirektion empfiehlt: • Nutzen Sie stabile Fahrradschlösser, bei E-Bikes sollten generell mehrere Schlösser verwendet werden. • Schließen Sie Ihr Fahrrad immer an fest verankerten Gegenständen an. • Sichern Sie Ihr Fahrrad immer mit Rahmen, Vorder- und Hinterrad. • Bei E-Bikes sollten wertvolle Zubehörteile (z. B. Akku) unbedingt mit einem zusätzlichen Schloss gesichert werden. • Öffentlichkeit schützt vor Diebstahl: Stellen Sie Ihr Rad nicht in dunklen Ecken ab. Stefanie Purrmann FB Bürgermeisterin

Öffnungszeiten der Kompostieranlage Oktober 2021

November 2021

Do. Fr. Fr. Sa.

Fr. 05.11. 13–17 Uhr Mo. 08.11. 8–11 Uhr Fr. 12.11. 13–17 Uhr Sa. 13.11. 8–11 Uhr Do. 18.11. 8–11 Uhr Fr. 19.11. 13–17 Uhr

21.10. 8–11 Uhr 22.10. 13–17 Uhr 29.10. 13–17 Uhr 30.10. 8–11 Uhr

Sie erreichen die Kompostieranlage über das Gewerbegebiet, Einfahrt hinter Autohaus Koppermann. Bei Rückfragen können Sie sich in der Stadtverwaltung Strasburg (Um.) unter folgender Tel.-Nr. melden: 039753/27240. STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

letzter Annahmetag: Fr. 26.11. 13–17 Uhr Änderungen vorbehalten!

FOTO: S. SCHULZ

Am 15.09.2021 in der Zeit von 10:00 bis 13:30 Uhr bestand wieder die Möglichkeit, bei der Freiwilligen Feuerwehr in Strasburg (Um.) sein Fahrrad codieren zu lassen. An diesem Tag wurden 37 Fahrräder codiert. Darunter befanden sich 26 E-Bikes. Dies zeigt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger den Trend folgen und sich ein E-Bike zulegen. Dadurch steigt auch die Nachfrage nach einem zusätzlichen Schutz vor potenziellen Dieben. Die Codierung beinhaltet den Landkreis, den Ort, die Straße und Hausnummer sowie die Initialen des Besitzers. So ist es möglich, ein gestohlenes Fahrrad schneller zuordnen zu können. Dennoch ist es ratsam, nicht auf das klassische Fahrradschloss zu verzichten.

Weitere Informationen rund um das Thema Diebstahl von Zweirädern sind auf www.polizei.mvnet.de und www.polizei-beratung.de zu finden.

Öffnungszeiten Wertstoffhof Strasburg (Um.) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag*

01.04.–30.09. 8–12 Uhr & 12.30–18 Uhr geschlossen 8–12 Uhr & 12.30–16 Uhr geschlossen geschlossen 8–12 Uhr

01.10.–31.03. 8–12 Uhr & 12.30–16 Uhr geschlossen 8–12 Uhr & 12.30–16 Uhr geschlossen geschlossen 8–12 Uhr

* jede gerade Kalenderwoche

Der Wertstoffhof bleibt am 24.12. und 31.12. geschlossen. Thomas-Müntzer-Straße 11 17335 Strasburg (Um.) Tel. 0171/5344798

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ARTIKEL ZUM TITELBILD

Straßenerneuerung Lange Straße Anfang Oktober konnte der Teilabschnitt in der Langen Straße von der Letzten Straße bis zur Reuterkoppel wieder für den Verkehr freigegeben werden. Das Vorhaben wurde aus dem Programm zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Entwicklung, Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien mit Mitteln des „Europäischen Landwirtschaft sfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ gefördert. Gemeinsam mit dem Zweckverband für Wasserver- und Abwasserentsorgung Strasburg (Um.) wurde diese Maßnahme umgesetzt. Die Schmutzwasser-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen sowie der Straßenkörper einschließlich Straßenbeleuchtung wurden erneuert. Die Ausführung der Arbeiten erfolgte durch die Firma Ueckermünder Straßen- und Tiefbau GmbH. Die Planung und Baubegleitung übernahm das Planungsbüro IPRO Consult GmbH Greifswald. Anke Heinrichs FB-Leiterin Bauen und Ordnung

FOTO: S. SCHULZ

Gesperrter Seerundweg Das Bauamt der Stadt Strasburg (Um.) arbeitet derzeit an einer Lösung, um den Bereich des Seerundweges, zwischen dem Mühlbach und Prinzengraben, zeitnah wieder freizugeben. Die Kombination aus stand- und bruchgefährdeten Bäumen, Unterhöhlung des Weges durch den Biber und dem Status als Biotop lassen Arbeiten nur in einem sehr engen Rahmen zu. Bis dahin nutzen Sie bitte weiterhin die Ausweichstrecke (siehe Bild unten). Über weitere Fortschritte werden wir Sie auf unserer Internetseite und im nächsten Stadtanzeiger informieren. Paul Nimptsch

FOTO: S. SCHULZ

Impressum Herausgeber Stadt Strasburg (Uckermark), Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsmöglichkeiten • Stadt Strasburg (Um.), Pressestelle, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/272-0 • Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Bezugsbedingungen • Das Amtsblatt erscheint 10x jährlich in einer Auflagenhöhe von 3.100 Exemplaren. • Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. • Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.

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• Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über die Stadt Strasburg (Um.) unter www.strasburg.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil Die Bürgermeisterin, Tel.: 039753/272-37 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Herstellungsleitung V. i. S. d. P: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland • Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Redaktion/Anzeigen: Martina Goth, goth@schibri.de

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/ oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden. © Schibri-Verlag Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Druck/Endbearbeitung LINUS WITTICH Medien KG ISSN 0941-1674 STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Kirchliche Informationen EV. KIRCHGEMEINDE ST. MARIEN STRASBURG

Veranstaltungen 24.10. 26.10. 29.10. 31.10. 07.11. 09.11. 12.11. 14.11. 17.11. 21.11.

9.30 Uhr 14.30 Uhr 10.00 Uhr 9.30 Uhr 9.30 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 10.00 Uhr 9.30 Uhr 11.00 Uhr 19.00 Uhr 9.30 Uhr 14.00 Uhr

Gottesdienst, Kirche Strasburg Seniorennachmittag, Pfarrhaus Strasburg Gottesdienst, Altenhilfezentrum Strasburg Gottesdienst, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Spiegelberg Seniorennachmittag, Pfarrhaus Strasburg Gottesdienst, Altenhilfezentrum Strasburg Gottesdienst, Kirche Strasburg Andacht zum Volkstrauertag auf dem Alten Friedhof Gottesdienst zum Buß- u. Bettag, Pfarrhaus Strasburg Gottesdienst mit Abendmahl, Kirche Strasburg Gottesdienst, Kirche Blumenhagen

Pfarrer Manfred Hojczyk Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/20258 Mail: o.strasburg@pek.de strasburg-buero@pek.de Gemeindebüro: Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788

Einladung zum Mitsingen im Kirchenchor Wir laden herzlich ein, zum Mitsingen im ökumenischen Kirchenchor. Eine Mitgliedschaft in der evan. Kirchengemeinde ist nicht Voraussetzung. Wir freuen uns auf Menschen verschiedenster Weltanschauungen. Eins soll uns verbinden: Die Freude am Singen. Der Chor trifft sich immer am Dienstag, von 19:00 bis 20:30 Uhr im Pfarrhaus Strasburg. Wir freuen uns auf Sie!

Danke für die herzliche Anteilnahme, Aufmerksamkeiten, tröstenden Worte, Blumen und Geldzuwendungen sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres lieben Verstorbenen

Eckhard Kirchner Ein besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Retschlag, der Rednerin Frau Krohn sowie der Gaststätte „Am Wasserturm“ für die gute Bewirtung. Im Namen aller Angehörigen Hannelore Kirchner Strasburg, im Oktober 2021

Herzlichen Dank sagen wir allen, die ihre Verbundenheit und Anteilnahme auf so vielfältige Weise zum Ausdruck brachten und in stiller Trauer mit uns Abschied genommen haben von

Christel Salitzky Ein besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Sandra Filinski, Herrn Pfarrer Hojczyk sowie dem Team vom Griechischen Restaurant „Syrtaki“. In stiller Trauer Hans-Joachim Salitzky und Kinder Strasburg, im Oktober 2021 STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

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Schule und Kita REGIONALE SCHULE „SCHULE AM WASSERTURM“ STRASBURG (UM.)

Der neuer Schulleiter stellt sich vor Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mein Name ist Marco Frehse, bin 43 Jahre alt, verheiratet und stolzer dreifacher Vater.

ich möchte gerne die Gelegenheit nutzen, um mich als neuer Schulleiter der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ in Strasburg (Um.) vorzustellen. Nach meinem Abitur und anschließender Wehrpflicht, habe ich eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert und eine Weile in diesem Beruf gearbeitet. Auf der Suche nach neuen Herausforderungen, habe ich mich entschlossen, Lehramt in Greifswald zu studieren (Doppelqualifikation Gymnasium und Grundschule, Fächerkombination: Mathematik und Informatik). Meine Tätigkeit als Lehrer bereitet mir sehr viel Freude und ist eine absolute Berufung für mich. Nachdem ich parallel zum Unterrichten auch als medienpädagogischer Berater in unserem Landkreis Vorpommern-Greifswald gearbeitet habe, merkte ich, dass ich Schule insgesamt gern aktiver mitgestalten würde. Dies darf ich nun als Schulleiter an der Regionalen Schule in Strasburg (Um.) tun.

Hier möchte ich gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen und den Eltern eine Basis schaffen, mit der die Schülerinnen und Schüler einen bestmöglichen Abschluss erreichen können. Gerade in der Zeit der aktuellen Pandemie ist es natürlich nicht die einfachste Aufgabe, doch zusammen kann diese bewältigt werden. Mein größtes Steckenpferd ist die Digitalisierung. Diese möchte ich gern in Kooperation mit dem Kollektiv und dem Schulträger vorantreiben. Mit neuen technischen Voraussetzungen kann ein moderner und innovativer Unterricht in Kombination mit bewehrten Methoden gestaltet und entwickelt werden. Schule soll auf die Lebenswelt vorbereiten und muss sich daher immer wieder anpassen. Ich wünsche uns Allen eine tolle und erfolgreiche Schulzeit! Marco Frehse Schulleiter der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“

Schulsozialarbeit Individuelle und zwischenmenschliche Angelegenheiten haben Raum und Zeit Schule ist ein Lern- und zugleich ein Lebensort für Schülerinnen und Schüler. So ist es auch bei uns, an der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ in Strasburg (Um.). Die jungen Menschen verbringen hier einen großen Teil ihrer Zeit und so spiegeln sich die unterschiedlichen familiären und gesellschaftlichen Umstände wider. Da heißt es dann hinschauen und nicht weggucken. Denn Schulsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe und beinhaltet ein vielseitiges Aufgabenfeld zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zum Abbau von Benachteiligung und zur Förderung und Beteiligung junger Menschen. Mein Auftrag ist es die Schülerinnen und Schüler unserer Schule, nicht nur bei ihren Lern- sondern auch bei ihren Lebensproblemen zu unterstützen. Dies geschieht sowohl innerhalb als auch außerhalb der Schule. So wird das Angebot der Beratungs- und Schlichtungsgespräche gerne von Schülern, Eltern und Kollegen genutzt. Durch ein großes Netzwerk und in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen, Ämtern und Behörden kann den Ratsuchenden bei Bedarf auch weitreichende und individuelle Unterstützung vermittelt werden. Eine weitere Kernaufgabe ist die Stärkung von Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Ich möchte ein soziales und respektvolles Miteinander sowie Demokratieverständnis fördern und die Zivilcourage stärken. Das kann gelingen wenn wir die jungen Menschen darin bestärken eigenverantwortlich und verantwortungsvoll gegenüber ihren Mitmenschen zu handeln. Mir ist es ein großes Anliegen die Interessen und Vorstellungen der Kinder und Jugendlichen in meiner Arbeit zu berücksichtigen und zu vertreten. Ich möchte dazu beitragen ihrer Stimme Gehör zu verschaffen und sich innerhalb der Normen, Regeln und Werte unserer Gesellschaft zu bewegen. In verschiedenen Projekten, Trainingsstunden und Angeboten bietet Schulsozialarbeit den Schülerinnen und Schülern ganzheitliche Lernmethoden und die Gelegenheiten auch mal über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Wo kommt unsere Kleidung eigentlich her? Haben Kinder auf der ganzen Welt das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit und Bildung? Verdienen Männer und Frauen dasselbe Geld? Muss es immer einen Gewinner geben? Was mache ich in meiner Freizeit? Was will ich werden wenn ich groß bin? Wie kann ich etwas bewegen und verändern? … Diesen und vielen weiteren Fragen des Lebens gehen wir auf den Grund. Aber auch aktuelle, heikle und gefährdende Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler werden aufgegriffen und präventive Angebote geplant. (Cyber-)Mobbing und hate speech, Drogen und Alkohol, Kinderschutz und Kinderrechte sollen unseren jungen Menschen keine Angst machen, sondern sie aufklären und darin bestärken sich richtig zu entscheiden und richtig zu handeln. Dabei ist vor allem bei diesen Themen die Zusammenarbeit mit geschulten Fachkräften und Präventionsdiensten unverzichtbar, denn den Kindern und Jugendlichen steht das Bestmögliche zu. Als Schulsozialarbeiterin bin ich genau darum bemüht. Ich verstehe mich in meinem Arbeitsfeld als Bindeglied und Vermittler zwischen den verschiedensten Sozialleistungen. Für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sowie für alle am Entwicklungsprozess Beteiligten, bin ich ein vertrauensvoller Ansprechpartner, Berater, Ideenfinder und Unterstützer.

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Kontakt Mobil: 0151 / 2644 5158 Büro: 039753 / 20500 Mail: schulsozialarbeitstrasburg@awo-uer.de

Die Schulsozialarbeit ist ein Zusatzangebot, das auch an unserer Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ angeboten wird. Seit Februar 2021 habe ich diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen und möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen bei den Schülerinnen, Schülern und Eltern bedanken. Ebenso geht ein großes Dankeschön an die Schulleitung, die durch Zuverlässigkeit und enge Zusammenarbeit zum guten Gelingen der Schulsozialarbeit beiträgt und die sozialpädagogischen Handlungsweisen mitträgt. Ein Dank geht auch an die Kooperationen mit Lehrerinnen und Lehrer sowie Netzwerkpartnern. Ich wünsche mir für die zukünftigen Aufgaben, Projekte und Herausforderungen weiterhin eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit für gute Entwicklungs- und Bildungserfolge unserer Kinder. Ivonne Myslowski Schulsozialarbeiterin an der Regionalen Schule „Schule am Wasserturm“ Strasburg (Um.) STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Ein fröhliches Hallo Ihnen allen! Wir, die Ev. Kita „Mutter Eva“, öffnen unsere Türen und heißen Sie und Ihre Kinder herzlich willkommen! Da werden Hände sein, die dich tragen und Arme, in denen du sicher bist und Menschen, die dir ohne Fragen zeigen, dass du willkommen bist.

Ab Herbst dieses Jahres bieten wir Familien mit neugeborenen Kindern ein neues Angebot.

Khalil Gibran

Sie sind zurzeit mit Ihrem Kind in Elternzeit? Sie suchen eine Gruppe zum gemeinsamen Austausch? Dann laden wir Sie und Ihr Kind in unsere Kindertagesstätte „Mutter Eva“ ein. Jeden ersten Donnerstag im Monat treffen wir uns in der Zeit von 15 bis 16 Uhr. Mit gemeinsamen Spielen und Singen wollen wir unser Beisammensein gestalten, miteinander ins Gespräch kommen und Erfahrungen austauschen. Besuchen Sie uns gern in Strasburg in der Pfarrstraße 21 in unserem schönen Haus mit seinen vielfältigen Angeboten. Wenn Sie interessiert sind, rufen Sie uns gerne an Tel.: 039753/20223 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kitamuttereva@kdw-greifswald.de Wir freuen uns auf Sie! Herzlichst Janette Deuter Kita-Leiterin

Vereine

Einladung zur Weihnachtsfeier Hiermit laden wir alle Mitglieder der Volkssolidarität der Ortsgruppe 1 in Strasburg (Um.) zu unserer Weihnachtsfeier am 03.12.2021, um 14.00 Uhr, in die Begegnungsstätte in der Schulstraße 11 A ein. Anmeldung bitte bis zum 19.11.2021 unter der Rufnummer 039753/25480. Ilona Franke, Vorsitzende der Ortsgruppe

Ansprechpartner Strasburger Vereine Chorgemeinschaft Strasburg e. V., Anspr. Elke Tack, Tel. 039753/21882 Chorprobe dienstags von 19.30 bis 21.00 Uhr in der Aula der Grundschule Strasburg Strasburger Sportverein e. V., Anspr. Harry Zielinski, Tel. 039753/22691 - Abteilung Tanzen, donnerstags im Kulturhaus, Anspr. Gudrun Otto, Tel. 039753/23846 - Abteilung Tischtennis, Mo./Do./Fr., Gymnastiksaal, Anspr. Bodo Dill, Tel. 0160/1706026

Nächste Ausgabe 18.11.2021 Beiträge an: denise.wolgast@ strasburg.de Redaktionsschluss 03.11.2021

- Abteilung Kegeln, Foyer, Anspr. Joachim Busack, Tel. 0151/70859149 - Abteilung Turnen, Di./Do. in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Stefan Gärtner, Tel. 039753/23438 und Bärbel Stier, Tel. 0162/9369287 - Abteilung Volleyball, donnerstags in der Max-Schmeling-Halle, Anspr. Jürgen Wurow, Tel. 039753/257274 - Abteilung Frauensport, dienstags in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Helma Schmekel, Tel. 039753/20172 - Abteilung Frauensport, donnerstags in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Marianne Bretschneider, Tel. 039753/20306 - Abteilung Frauensport, Gymnastik, Mi. 19 Uhr, Max-Schmeling-Halle, Anspr. Martina Komnick, Tel. 039753/22136 - Abteilung Seniorensport, dienstags 14–15 Uhr und 15–16 Uhr in der Kleinen Turnhalle, Anspr. Edda Nehls, Tel.: 0171/4590183 - Abteilung Kraftsport, tägl. Training im Nebengebäude des AWO Kinder- und Jugendhauses, Anspr. Herr Stoffregen - Abteilung Handball, donnerstags 17–18 Uhr in der Max-Schmeling-Halle, Anspr. Monique Brandt, Tel.: 039753/24748 - Abteilung Dart, montags 18–ca. 22 Uhr im Foyer der Max-Schmeling-Halle, Anspr. Robert Blank Jugendmannschaften des FC Einheit Strasburg e. V. - Bambinis/F-Jugend, Fr. 15.30–17 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Martin Nikolai, Tel. 0162/8308063 - E-Jugend, Di. 17.30–18.30 & Fr. 15.30–17 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Hannes Peter, Tel. 0174/6729848 - D-Jugend, Mo./Mi. 17–18.30 Uhr, Sportplatz Reuterkoppel, Anspr. Katja Brechmann, Tel. 0174/2953720 - C-Jugend, Mo./Mi. 17–18.30 Uhr, Sportpl. Reuterkoppel, Anspr. Bernd Hinz, Tel. 01511/4170552, Hartmut Wagner, Tel. 0171/1545284 - B-Jugend, Mi./Fr. 17.30–19 Uhr, Sportplatz Woldegk, Anspr. Mike Fischer Tanzgruppe der Volkssolidarität, Kulturhaus, Frau Margarete Dinse, 039753/21120 Karateverein „Nobunaga“, Mo. Kleine Turnhalle, Mi. im Gymnastiksaal, Anspr. Marion Girke, Trainingsinfos: Tel. 0172/3224261 Tanzgruppe der Max-Schmeling-Stiftung, Kulturhaus, Di. 18–19 Uhr, Anspr. Cindy Elster und Mi. 16–17 Uhr, Anspr. Mirko Kuboth Förderkreis Altes Gemeindehaus e.V., Anspr. Gudrun Maria Riedel, Tel. 039753/21675, jeden ersten Montag im Monat um 18 Uhr Förderverein „INITIATIVEN für STRASBURG (Um.) e.V.“, Frau Marina Raulin, Tel. 0170/3106375 STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

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UCKERMÄRKISCHER HEIMATKREIS STRASBURG e. V.

Unsere Friedenstaube Jetzt sieht sie wieder wie „Neu“ aus und ist doch schon 67 Jahre alt. Sie ist gleichzeitig „Mahnmal und Denkmal.“ Wir sollen immer daran denken, was Kriege für die Menschheit bedeuten und uns mahnen für den Frieden einzutreten. Schon des Öfteren ist sie beschädigt worden. Erstmalig schon bald nach der Fertigstellung am 30. Juni 1954.

Die damalige Taube war etwas größer und stand auf dem obersten Sockel (s. Foto unten). Danach wurde noch die Erdkugel aufgesetzt und darauf nun die etwas kleinere Taube. Dieses Denkmal wurde seinerzeit vom Leiter der „Station Junger Naturforscher und Techniker“ in der Langen Straße 3 geschaffen. Die Anlage wurde gärtnerisch von Herrn Kling gestaltet und viele Jahre gepflegt.

Mehrmals im Laufe der Zeit musste das Denkmal repariert werden, z. B. 2005. Da wurden die Taube und die Kugel zerstört. Auch 2006 und 2009 war es wieder nötig. Und jetzt, dank vieler Spenden, Bemühungen der Stadt und der Firmen, wie Jadi-Bau und Langewerbung, konnten die Strasburger bei der Einweihung, darunter viele Schüler, das neu aussehende Denkmal bewundern.

Da die ursprüngliche Beschriftung nicht mehr aufzufinden war, wurde nun an allen vier Seiten je eine Tafel angebracht (s. Foto oben), mit dem Wort Frieden in verschiedenen Sprachen (deutsch, russisch, polnisch, englisch, französisch, finnisch, schwedisch, arabisch, griechisch, ungarisch und türkisch). Familie Lange hatte die Idee, die Tafeln in den verschiedenen Sprachen so zu platzieren, dass sie per Luftlinie in die Himmelsrichtung der entsprechenden Länder zeigen. Wir sind sehr froh über die alte, neue Friedenstaube und hoffen, dass sie nun unversehrt bleibt. Vorstand Uckermärkischer Heimatkreis Strasburg e. V.

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STRASBURGER ANZEIGER 10/2021


Wir sind die neuen „Dart Buben“ aus Strasburg (Um.) Gegründet haben wir uns am 18.07.2021. Seit dem 01.09.2021 sind wir beim Strasburger Sportverein, als Abteilung Dart vertreten. Wir spielen in der DVMV Oberliga Ost mit und sind seit September im Ligageschehen dabei. Aktuell sind wir 10 Mitglieder, Tendenz steigend. Wir trainieren jeden Montag, im Foyer der Max-SchmelingHalle, von 18 Uhr bis ca. 22 Uhr. Voraussetzung sind SteelDartpfeile. Wer Interesse haben sollte, meldet sich beim Abteilungsleiter Herrn Robert Blank oder beim Delegierten der Mannschaft Herrn Sebastian Kaven. Des Weiteren sind wir in der Aufbauphase, was mit vielen Anschaffungen einher geht. Das heißt, wer gerne Sponsor werden will, meldet sich bitte beim Abteilungsleiter. Die Mannschaft möchte Danke sagen an die Sponsoren die bis jetzt schon dabei sind: Danke an Folienchirurgie, Kai Assmann. Danke an Firma Brechmann, Christian Brechmann. Ein besonderer Dank geht an Hauptsponsor André Nagel, Hoch- und Betonbau Uckermark.

Trikotübergabe vom Hauptsponsor André Nagel (Hoch- und Betonbau Uckermark) sowie Sponsor Kai Assmann (Folienchirurgie). v. l.: Kai Assmann, Marcel Klemz, Sebastian Kaven, Frank Michel, André Blank, Maik Assmann, André Nagel, Daniel Johann, Robert Blank, Tobias Kuß und Lennard Blank (es fehlt Ricardo Martschok)

Neues aus dem Schibri-Verlag von Hans-Joachim Stahl

Novellen und Verse aus der Uckermark

ISBN: 978-3-86863-243-9 117 Seiten, Format: 14 x 21 cm 2021, 8,50 Euro

Bekenntnisse

Uckermärkische Geschichten aus dem wahren Leben ISBN: 978-3-86863-223-1 72 Seiten, Format: 14,6 x 20,8 cm Mit 13 Illustrationen von Monika Brachmann, 2021, 7,50 Euro

039753-22757 · www.schibri.de

Das nächste Amtsblatt erscheint am 18.11.

Anzeigenschluss ist am 03.11.2021

Sie möchten Ihr Unternehmen bewerben oder sich bei Ihren Kunden bedanken? Bei uns schalten Sie schon ab 45,- e (zzgl. Mwst). Oder möchten Sie sich mit einer privaten Anzeige bei Ihrer Familie, Freunden und Bekannten bedanken? Eine Anzeige zu verschiedenen Anlässen, wie z. B. Hochzeit, Geburtstag, Vermietung oder Trauer, ist ab 25,- Euro möglich. STRASBURGER ANZEIGER 10/2021

Anzeigenannahme Schibri-Verlag Am Markt 22 • 17335 Strasburg Martina Goth • goth@schibri.de

Tel.: 039753/22757 17


Sonstiges WAS MACHT DER LANDWIRT DA EIGENTLICH?

Herbsternte: Diese Pflanzen können noch viel mehr Sie dachten, Kartoffeln sind einfach leckere Lebensmittel oder Mais und Zuckerrüben sind wichtige Futtermittel? Dann liegen Sie nur teilweise richtig, denn diese Pflanzen leisten noch viel mehr für unsere Gesellschaft. Der Herbst ist die Hochsaison für die Ernte der „starken“ Knollen, süßen Rüben und gelben Powerkörner. Die Kartoffel ist nach Getreide unser zweitwichtigstes Grundnahrungsmittel in Deutschland. Pro Kopf haben wir Deutschen im letzten Jahr 57,4 Kilogramm Kartoffeln gegessen. Die Hälfte davon haben wir als verarbeitetes Kartoffelerzeugnis, wie Kartoffelchips oder Pommes, genossen. Doch die Kartoffel kann noch mehr als uns satt machen. Die Stärke der Kartoffel ist für viele Bereiche nutzbar. So werden die speziell für diesen Zweck gezüchteten Stärkekartoffeln zum Beispiel für die Herstellung von Leim, Baustoffen, Zahnpasta, Alkohol und Tabletten verwendet. Auch die Zuckerrübe leistet jede Menge. Die heutige Rübe besitzt einen Zuckergehalt von 17 bis 22 Prozent und ist damit die zuckerreichste Pflanze in Europa. Fast 100 % der Pflanze können genutzt werden. Sie ist also ein wahres Multitalent: Zuckerlieferant für Lebensmittel; Futterpflanze (z. B. Verarbeitung zu Zuckerrübenpellets); Biogas- und Ethanolproduzent und zugleich Sauerstoffproduzent. Zuckerrüben produzieren etwa 26 Tonnen Sauerstoff pro Hektar und Jahr. Als echte Powerpflanze kann man den Mais auf unseren Feldern bezeichnen. Er kann sowohl als „Futter“ für Rinder als auch für Biogasanlagen verwendet werden. Damit hilft Mais unter anderem bei der Produktion von Milch und erneuerbarer Energie. Zudem liefert ein Hektar Mais (= 10.000 m²) den Sauerstoff für über 70 Menschen für ein Jahr. Mais bindet außerdem in dieser Zeit ca. 30 Tonnen Kohlenstoffdioxid – somit recycelt er beispielsweise den CO2-Ausstoß von rund 250.000 Kilometer Autofahrten. Der Maisertrag von einem Hektar kann zudem mehr als drei Milchkühe über ein Jahr mit Raufutter versorgen und diese drei

Milchkühe können für ca. 305 Tage täglich zwischen 22 bis 30 Liter Milch geben. Weitere Erklärungen und Bilder zu den aktuellen Aufgaben der Landwirte finden Sie auf Instagram und Facebook unter #WasmachtderLandwirt. Sarah Selig

Buchautor sucht Zeitzeugen Der Autor der Publikation „Das Ende des Zweiten Weltkrieges in der Region von der Oder bis zur Linie Prenzlau-Strasburg-Anklam im Frühjahr 1945“ (etwa 370 Seiten Format A4) sucht für die Erarbeitung der 6. Auflage Kontakte zu Personen, die noch bis zum Herbst 1945 in den ehemaligen Ostteilen der Kreise Ueckermünde und Randow gelebt haben. Der Autor bittet um Informationen zu den kriegerischen Ereignissen im April 1945 und zum gesellschaftlichen Leben in den ehemaligen Ostregionen der Kreise Ueckermünde und Randow bis zur Vertreibung der Bevölkerung im Herbst 1945 infolge der Westausdehnung des neuen polnischen Staates. Es gibt in den für den Autor zugänglichen Archiven keine Archivbestände zu den benötigten Informationen. Daher ist er auf die persönlichen Auskünfte angewiesen. Es ist das Bestreben des Buchautors, der Nachwelt eine möglichst vollständige Darstellung der damaligen Ereignisse in unserer Region zu hinterlassen.

Hans-Robert Metelmann (Hg.)

Kontakt: Joachim Hartfiel Straße der Solidarität 22 b, 17358 Torgelow, Tel.: 03976/203711 Mail: hart85fiel@newdataline.com

Dies betrifft die Orte des ehemaligen Ostteiles des Kreises Ueckermünde: Albrechtsdorf (Karszno), Althagen (Brzózki), Armenheide (Grzeprica), Böck (Buk), Daber (Dobra), Entepöl (Dobieszcyn), Hagen (Tatynia), Hammer (Drogoradz), Falkenwalde (Tarnowo), Jasenitz (Jasienica), Mützelburg (Myślibórz), Neuendorf (Przęsocin), Nassenheide (Rzędziny), Neuwarp (Nowe Warpno), Polchow (Pilchowo), Tresti (Trzeszczyn), Sonnenwald (Zalesie), Stolzenhagen (Stolczyn), Stolzenburg (Stolec), Pölitz (Police), Wahrlang (Warnołęka, Wilhelmsdorf (Uniemyśl) und Ziegenort (Trzebież). Und für den Ostteil des ehemaligen Kreises Randow die Orte: Boblin (Bobolin), Kolbitzow (Kołbaskowo), Kurow (Kurow), Linken (Lubieszyn), Neurosow (Rosówek), Pargow (Pargowo), Pritzlow (Przecław), Schmellenthin (Smolęcin), Schöningen (Kamieniec), Sparenfelde (Skarcimierzyce), Stöven (Stobno) und Völschendorf (Wołczkowo).

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Politik und Pandemie

Die Welle läuft aus. Ob es auf Sicht die letzte war? Wie ein Tsunami hat die Pandemie auch unser Land überrollt. War sie zu verhindern? Etwas wie ein Seebeben kann man wohl nicht verhindern. Gab es Frühwarnsysteme? Sie müssen noch weiter verbessert werden. Konnte Menschenleben gerettet werden? Ja, aber es hat unsäglich viele Tote und leidende Menschen gegeben. Ist das Land stark zerstört? Einiges ist kaputt gegangen, manches davon wohl nicht mehr zu retten. Funktioniert das Krisenmanagement? Die Politik arbeitet mit allen Kräften im ad-hoc-Modus. Sehr harte Maßnahmen mussten ergriffen werden, um die Gewalt der Pandemie und ihrer hohen Wellen einzudämmen …

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Für die Blumen, Glückwünsche und Geschenke anlässlich meines

90. Geburtstages möchte ich mich ganz herzlich bei meiner Familie, allen Verwandten, Freunden und Bekannten bedanken. Ein besonderer Dank gilt dem Restaurant „Rosengarten“ für das köstliche Essen.

Erna Jahnke Strasburg, im September 2021

Jugendweihe

Meine und meine Feier waren super!

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Ich danke meiner Familie, meinen Freunden, Nachbarn und Bekannten für die lieben Glückwünsche, Überraschungen und Geschenke sehr! Der Tag war etwas ganz Besonderes!

Arvid Meier Strasburg, im September 2021

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