31. Jahrgang — Strasburg (Um.), den 10. Februar 2022
ISSN 0941-1674 — Nummer 01-02/2022
STRASBURGER ANZEIGER
Unabhängiges amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Strasburg (Uckermark)
Rückblick auf das Jahr 2021
Inhaltsübersicht Jubilare
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Information des Rathauses
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Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.)
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Amtliche Bekanntmachungen Entwidmung der Feierhalle in Gehren
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und einzelner Kommunalabgaben für das Jahr 2022
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Strasburg (Um.) – Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung Gehren nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG 5 Weitere Bekanntmachungen Facebook und Instagram für die Stadt Strasburg (Um.)
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Information aus dem Rathaus
6
Vorstellung des neuen Mitarbeiters für das Museum in Strasburg (Um.)
6
GKU – Fäkalienentsorgung
6
Information zu Veranstaltungsräumen in Strasburg (Um.) und Vereinsförderung 6 Kirchliche Informationen Termine
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Aus dem Kinder- & Jugendleben Zahlreiche Sieger der Herzen beim 21. Ueckermünder Weihnachtslauf
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Sonstiges DRK Beratungsstelle für Schwangere
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Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Einladung von Ihrer Residenzkünstlerin zum 1. Erzählcafé im Kulturhaus 10 CariMobil – Beratung auf Rädern
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der „steinige“ Weg zum schnellen Internet – Möglichkeiten zum Nachweis der Unterversorgung – Ein weiterer Baustein zum geförderten Breitband-Anschluss
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Niederlassung Deutschland, Mainzer Straße 190, Laufzeit(Monate)/Anzahl der€Raten: 36, Anschaffungspreis: 30.540,– €, Jahreszins: 4,02 %,vorausgesetzt) Sollzinssatz p. Opel a.,separat gebunden 3,95 %, Laufleistung 10.000. Überführungskosten: 900,– sind an Autohaus Huth GmbH(km/Jahr): zueffektiver entrichten. Der Opel Umweltbonus in Höhe von 3570,– € brutto ist bereits berücksichtigt.* Kilometerleasing-Angebot: Leasingsonderzahlung: 7.471,84 €, Gesamtbetrag: 13.195,84 €, 65428 Rüsselsheim, für die Autohaus Huth GmbH als ungebundener Vermittler tätig ist. 2 Jahreszins: 4,02 %, Sollzinssatz p. a.,separat gebunden 3,95 %, Laufleistung 10.000. Überführungskosten: 900,– € sind an Autohaus Huth GmbH(km/Jahr): zu entrichten. Ein (Bonität vorausgesetzt) der Opel Bankistist S.A. Niederlassung Deutschland, Alle Angebot Preisangaben verstehen inkl. MwSt. Gesamtbetrag Summe aus Leasingsonderzahlung Emission, kombiniert 0 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO Der Opel Umweltbonus insich Höhe von 3570,– €an brutto bereits berücksichtigt.* Laufzeit(Monate)/Anzahl der Raten: 36, Anschaffungspreis: 30.540,– €, effektiver Überführungskosten: 900,– € sind separat Autohaus Huth GmbH zu entrichten. Ein Angebot (Bonität vorausgesetzt) derfür Opel Bank S.A. Niederlassung Deutschland, und monatlichen Leasingraten. Abrechnung von Mehrund Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim, die Autohaus Huth GmbH als ungebundener Jahreszins: 4,02 %, Sollzinssatz p. a., gebunden 3,95 %, Laufleistung (km/Jahr):13.195,84 10.000. €, (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse Kilometerleasing-Angebot: Leasingsonderzahlung: 7.471,84 €, Gesamtbetrag: Ein Angebot (Bonität vorausgesetzt) der Opel S.A. 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Vermittler tätig ist. Alle Preisangaben verstehen sich inkl. MwSt. Gesamtbetrag Summe aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Abrechnung von Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die staatliche Förderung (BAFA-Anteil) in Höhe von 6000,Mehr- und Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach ist€ beim Laufzeit(Monate)/Anzahl der Raten: 36, Anschaffungspreis: 30.540,– €, effektiver Mainzer Straße 190,Verbrauchs65428 Rüsselsheim, für dieReferat Autohaus Huth GmbH als ungebundener ¹Vertragsende. Die angegebenen und CO -Emissionswerte wurden nach dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Überführungskosten: 900,– € sind separat an Autohaus Huth GmbH zu entrichten. Summe aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Abrechnung von Mehrund Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach 2 Jahreszins: 4,02 %, Sollzinssatz p. a., gebunden 3,95 %, Laufleistung (km/Jahr): 10.000. Eschborn, www.BAFA.de, zu Preisangaben beantragen. Die verstehen Auszahlung des sowie BAFA-Anteils erfolgt beivehicles Erfüllung der Vermittler tätig ist. WLTP-Messverfahren Alle sich inkl. MwSt. Gesamtbetrag ist vorgeschriebenen (Worldwide harmonized Light Test Mehrund Minderkilometern 2.500 km) ggf.GmbH Schäden nach Vertragsende. Ein Angebot (Bonität vorausgesetzt) der Opel Bank S.A. Niederlassung Überführungskosten: 900,– € (Freigrenze sind separat an Der Autohaus Huth zuDeutschland, *Voraussetzungen Der Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe 3570,€ brutto ist inentrichten. derDie Kalkulation und nach Zulassung desund Fahrzeugs. erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus Summe aus Leasingsonderzahlung monatlichen Leasingraten. Abrechnung von endet Procedure) gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VOvon (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Mainzer Straße 190, 65428 Rüsselsheim, für die Autohaus Huth GmbH als ungebundener *Vertragsende. Der Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 3570,€ brutto ist in der Kalkulation mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Ein Rechtsanspruch besteht berücksichtigt. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die staatliche Förderung (BAFAEin Angebot (Bonität vorausgesetzt) der Opel S.A. Niederlassung Deutschland, Mehrund tätig Minderkilometern (Freigrenze 2.500Bank km) sowie ggf. Schäden nach Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte nach dem 31.12.2020 und es stehen ist.haben Alle verstehen sich inkl. MwSt. Gesamtbetrag ist *Vermittler Der Nähere Herstelleranteil amPreisangaben Umweltbonus in Höhe von 3570,€ brutto istals in der Kalkulation nicht. Informationen erhalten Sie Bundesamt beidie uns. berücksichtigt. Sie zusätzlich Möglichkeit, die staatliche Förderung (BAFAAnteil) inStraße Höhe von 6000,€Rüsselsheim, beim Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Mainzer 190, 65428 für diefür Autohaus Huth GmbH ungebundener keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr zur Verfügung. Abweichungen zwischen Vertragsende. SummeinReferat aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Abrechnung von berücksichtigt. Sie zusätzlich die Möglichkeit, die staatliche Förderung (BAFAAnteil) Höhe von 6000,€ beimStraße Bundesamt für Wirtschaft undGesamtbetrag Ausfuhrkontrolle (BAFA), 422, Frankfurter 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zu Vermittler tätig ist.haben Alle Preisangaben verstehen sich inkl. MwSt. ist den und den typgeprüften Werten sind möglich. Der tatsächliche *MehrDer Angaben Herstelleranteil amoffiziellen Umweltbonus in Höhe von 3570,€ brutto ist innach der Kalkulation 1 und Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden Anteil) inReferat Höhe € des beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zu Stromverbrauch in 6000,kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO₂-Emission, kombiniert 0 g/km beantragen. Dievon Auszahlung BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen Summe aus Leasingsonderzahlung und monatlichen Leasingraten. Abrechnung von Verbrauch und die Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und(BAFAist von berücksichtigt. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die staatliche Förderung Vertragsende. (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, beantragen. Die Auszahlung des BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen (gemäß VO (EG)Faktoren Nr. 715/2007, VO (EU) 2017/1153 und VO (EU) Nr.Fahrweise, 2017/1151). und nach Zulassung des Fahrzeugs. DerNr. erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus endet Mehrund Minderkilometern (Freigrenze 2.500 km) sowie ggf. Schäden nach zu verschiedenen abhängig, insbesondere von persönlicher Anteil) in Höhe von 6000,€ des beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Die Auszahlung BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen und nach Zulassung des Fahrzeugs. Der erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus endet Effizienzklasse A+++ *mit Der Herstelleranteil am Umweltbonus in Höhe von 3570,€ brutto ist in der Kalkulation Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Ein Vertragsende. Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zu und nach Zulassung des Fahrzeugs. Der erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Ein berücksichtigt. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die staatliche Förderung (BAFARechtsanspruch besteht nicht. Informationen erhalten Sie bei Vorkonditionierung. Die Herstelleranteil angegebenen VerbrauchsundNähere CO₂-Emissionswerte nach dem vorgeschriebenen WLTP*1 thermischer Der am Umweltbonus in Höheerfolgt vonwurden 3570,€ brutto istuns. in der Kalkulation beantragen. Die Auszahlung des BAFA-Anteils bei Erfüllung der Voraussetzungen mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens amAusfuhrkontrolle 31.12.2022. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. b Anteil) in Höhe von 6000,€ beim Bundesamt für Wirtschaft und Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 berücksichtigt. Sie haben zusätzlich die erhöhte Möglichkeit, diefür staatliche Förderung (BAFAEin nach limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH nur Privatkunden in Kooperation und Zulassung des Fahrzeugs. Der Anteil des BAFA-Umweltbonus endet Rechtsanspruch besteht nicht. Die Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. nach dem und VOReferat (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte (BAFA), 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zu mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel Anteil) in Höhe von 6000,€ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens 31.12.2022. Ein 31.12.2020 und stehen keinedes rückgerechneten Werte nach NEFZ mehram zur der Verfügung. beantragen. Diees Auszahlung BAFA-Anteils erfolgt bei Erfüllung Voraussetzungen Vertragspartnern. Angebot gültig nur inInformationen Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, zu Abweichungen zwischen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere erhalten Sie bei sind uns.möglich. und nach Zulassung des Fahrzeugs. Der erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus elektrifizierten Modells und dem Abschluss des Tarifs E.ON Ökostrom HomeCO &endet Drive Stromverbrauch¹ in km, kombiniert 18,0-17,4; - von beantragen. DieOpel Auszahlung des BAFA-Anteils bei Erfüllung derabweichen Voraussetzungen Der tatsächliche Verbrauch undkWh/100 die Reichweite kannerfolgt unter Alltagsbedingungen und ist 2mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2022. Ein Stromverbrauch¹ in kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO verschiedenen insbesondere von persönlicher Fahrweise, StreckenbeschaffenxO bei derZulassung E.ONFaktoren Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers und nach desabhängig, Fahrzeugs. Der erhöhte Anteil des BAFA-Umweltbonus endet 2VO Emission, kombiniert 0 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. heit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, thermischer Vorkonditionierung. Stromverbrauch¹ in kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO beziehungsweise Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). „Opel Strom mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens 31.12.2022. Ein 2Emission, kombiniert 0VO g/km (gemäß VO (EG)inam Nr. 715/2007, VO 2“ Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH nur2017/1151). für Privatkunden Kooperation mit der E.ON (EU) Nr. 2017/1153 und (EU) Nr. Effizienzklasse wird in Form einer einmaligen in Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei715/2007, uns. Emission, kombiniert 0Gutschrift g/km (gemäß (EG) Nr. Energie Deutschland GmbHin und nur bei teilnehmenden OpelVO Vertragspartnern. Angebot gültig nur Stromverbrauch¹ kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO -VO (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse gewährt. Weitere Informationen nach § 41 EnWG finden Sie unter www.opelstrom.de. Die 2 A+++ in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines elektrifizierten Opel Modells und dem Abschluss (EU) Nr. 2017/1153 und&0Drive VO (EU) Nr. angenommenen 2017/1151). Effizienzklasse bis 5.000 km „Opel Strom“ über einen Verbrauch 0,18 VO kWh/ Emission, kombiniert g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, A+++ deszuTarifs E.ON Ökostrom Home werden xO bei der E.ON Energie Deutschland GmbH von (Wechsel des ¹A+++ Die angegebenen Verbrauchsund CO -Emissionswerte wurden nach dem km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt Energieversorgers beziehungsweise Wechsel Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). Stromverbrauch¹ in kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO22 des (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse ¹ vorgeschriebenen Die angegebenen und CO -Emissionswerte dem WLTP-Messverfahren (Worldwide Light vehicles Test „Opel Strom“ wird inVerbrauchsForm einer einmaligen in Höheharmonized vonwurden €nach (modellunabhängig) sich eine Stromgutschrift Höhe von 360,00 € (5.000 km x360,00 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). 2Gutschrift Stromverbrauch¹ ininNr. kWh/100 km, kombiniert 18,0-17,4; CO -VO Emission, kombiniert 0715/2007 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, ¹ vorgeschriebenen Die angegebenen Verbrauchsund -Emissionswerte wurden nach dem WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test gewährt. Weitere Informationen nach § 41CO EnWG finden Sie unter www.opelstrom.de. Die bis zu 5.000 Procedure) gemäß VO (EG) VO (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Die A+++ Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über die E.ON Energie Deutschland GmbH und 2wird 2 und km „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/km umgerechnet und vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Die Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte nach demDetails 31.12.2020 undSie es unter stehen Emission, kombiniert 0 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007, VO mit der ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. erhalten www. (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse mit angegebenen dem Strompreis €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Stromgutschrift in Höhe von ¹ Typgenehmigung Die Verbrauchsund CO -Emissionswerte wurden nach dem Procedure) gemäßvon VO0,40 (EG) Nr. 715/2007 und VOnach (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Die für diese Fahrzeuge dem 31.12.2020 und es stehen 2erfolgte keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr zur Verfügung. Abweichungen zwischen opelstrom.de 360,00 € (5.000 km x 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). (EU) Nr. 2017/1153 und VO (EU) Nr. 2017/1151). Effizienzklasse A+++ vorgeschriebenen WLTP-Messverfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte dem 31.12.2020 und es stehen keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr nach zur Verfügung. Abweichungen zwischen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich. Der tatsächliche Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über die E.ON Energie Deutschland GmbH und wird mit der Procedure) gemäß VO (EG) Nr. nach 715/2007 und VOzur (EU)Verfügung. Nr. sind 2017/1151 ermittelt. Diezwischen keine rückgerechneten Werte NEFZ mehr Abweichungen den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten Der tatsächliche A+++ und die Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von ¹ Verbrauch Die angegebenen Verbrauchsund CO -Emissionswerte wurden nach dem ersten Rechnung nach Vertragsbeginn verrechnet. Details erhalten Siemöglich. unter www.opelstrom.de 2erfolgte nach dem 31.12.2020 und es stehen Typgenehmigung für diese Fahrzeuge den Angaben offiziellen typgeprüften Werten sind möglich. Der tatsächliche Verbrauch undund die den Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von harmonized persönlicher Fahrweise, WLTP-Messverfahren (Worldwide Light vehicles Test ¹ vorgeschriebenen Die angegebenen Verbrauchsund CO -Emissionswerte wurden nach dem keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr zur Verfügung. Abweichungen zwischen Verbrauch und die Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, 2 Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Procedure) gemäßWLTP-Messverfahren VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151Light ermittelt. Dieist vorgeschriebenen (Worldwide harmonized vehicles Test den AngabenVorkonditionierung. und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich. Der tatsächliche verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere vondem persönlicher Fahrweise, Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, thermischer Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte nach 31.12.2020 und es stehen Procedure) gemäß VO (EG) Nr. 715/2007 und VO (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Die und die Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von b Verbrauch Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung vonPrivatkunden Heizung undinKlimaanlage, thermischer Vorkonditionierung. keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr zurnur Verfügung. Abweichungen zwischen Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH für Typgenehmigung für diese Fahrzeuge erfolgte nach dem 31.12.2020 undKooperation es stehen b verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, thermischer Vorkonditionierung. Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH nur fürsind Privatkunden in Kooperation den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten möglich. Der tatsächliche mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel keine rückgerechneten Werte nach NEFZ mehr zur Verfügung. Abweichungen zwischen b Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Klimaanlage, Ein limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH für Privatkunden mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nur beinur teilnehmenden Opelin Kooperation Verbrauch und dieAngebot Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen undeines ist von Vertragspartnern. gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss den Angaben und den offiziellen typgeprüften Werten sind möglich. Der tatsächliche thermischer Vorkonditionierung. mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nurdes bei teilnehmenden Opel Homeeines Vertragspartnern. Angebot gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von persönlicher Fahrweise, elektrifizierten Opel Modells und dem Abschluss Tarifs E.ON Ökostrom & Drive b Verbrauch und die Reichweite kann unter Alltagsbedingungen abweichen und ist von Ein bei limitiertes Angebot der Opel Automobile GmbH für Privatkunden inKlimaanlage, Kooperation Vertragspartnern. Angebot gültig nurGmbH in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines elektrifizierten Opel Modells und dem Abschluss desnur Tarifs E.ON Ökostrom Home & Drive Autohaus Huth GmbH Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und xO der E.ON Energie Deutschland (Wechsel des Energieversorgers verschiedenen Faktoren abhängig,GmbH insbesondere von persönlicher Fahrweise, mit der E.ON Energie Deutschland und nur bei teilnehmenden Opel elektrifizierten Opel Modells und demGmbH Abschluss Tarifs E.ON Ökostrom Home & Drive xO bei der E.ON Energie Deutschland (Wechsel des Energieversorgers thermischer Vorkonditionierung. beziehungsweise Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein).Klimaanlage, „Opel Strom Ernst-Thälmann-Str. 1,des 17335 Strasburg Streckenbeschaffenheit, Außentemperatur, Nutzung von Heizung und Vertragspartnern. Angebot gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines b beziehungsweise xO bei der E.ON Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). „Opel Strom “ wird in FormVorkonditionierung. einer einmaligen in Höhe € (modellunabhängig) Ein limitiertes Angebot der OpelGutschrift Automobile GmbHvon nur360,00 für Privatkunden in Kooperation thermischer Tel.: 039753-2880 ,41verkauf1@opel-huth.de elektrifizierten Opel Modells und dem Abschluss des Tarifs E.ON Ökostrom Home & Drive beziehungsweise Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). „Opel Strom “ wird in Form einer einmaligen Gutschrift in Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) gewährt. Weitere Informationen nach § EnWG finden Sie unter www.opelstrom.de. Die b mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel Ein limitiertes Angebot der OpelGutschrift Automobile GmbH nur für Privatkunden in Kooperation bei der E.ON Energie Deutschland GmbH (Wechsel des Energieversorgers www.opel-huth-strasburg.de “xO wird Form einer einmaligen in Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) gewährt. Weitere Informationen nach § 41 EnWG finden Sie unter www.opelstrom.de. Die bis zu in 5.000 km „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch voneines 0,18 kWh/ Vertragspartnern. Angebot gültig nur in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss mit der E.ON Energie Deutschland GmbH und nur bei teilnehmenden Opel beziehungsweise Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). „Opel Strom gewährt. Weitere Informationen nach § 41 EnWG finden SieE.ON unter www.opelstrom.de. Die bis zu 5.000 kmOpel „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/ km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt elektrifizierten Modells und dem Abschluss des Tarifs Ökostrom Home & Drive Angebot gültig nur über in Verbindung mit Kauf-/Leasingabschluss eines “Vertragspartnern. wird in Form einer einmaligen Gutschrift in Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) bis zu 5.000 km „Opel Strom“ werden einen angenommenen Verbrauch von 0,18 kWh/ km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sichbei eine in Höhe vonGmbH 360,00 € (5.000des kmEnergieversorgers x 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). xO derStromgutschrift E.ONOpel Energie Deutschland (Wechsel elektrifizierten Modells und dem Abschluss des Tarifs Ökostrom Home & Drive gewährt. Weitere Informationen nach §360,00 41 EnWG finden SieE.ON unter www.opelstrom.de. Die km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Stromgutschrift in Höhe von € (5.000 km x 0,18 kWh/km x 0,40 €/kWh). Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über die E.ON Energie Deutschland GmbH und wird beziehungsweise Wechsel des Tarifs, GmbH sollte E.ON schondes derEnergieversorgers Versorger sein). „Opel Strom xO derStromgutschrift E.ON Energie Deutschland (Wechsel bis bei zu 5.000 kmRechnung „Opel Strom“ werden einen angenommenen Verbrauch von 0,18www. kWh/ sich eine in Höhe vonüber 360,00 €E.ON (5.000 km Details xDeutschland 0,18 kWh/km xSie 0,40 €/kWh). Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt über Energie und wird mit der nach Vertragsbeginn verrechnet. erhaltenGmbH unter “beziehungsweise wird inersten Form einer einmaligen Gutschrift indie Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) Wechsel des Tarifs, sollte E.ON schon der Versorger sein). „Opel Strom km umgerechnet und mit dem Strompreis von 0,40 €/kWh multipliziert. Dadurch ergibt Die Auszahlung der Gutschrift die E.ON Energie Deutschland und www. wird mit der ersten Rechnung nach erfolgt Vertragsbeginn verrechnet. erhaltenGmbH Sie unter opelstrom.de gewährt. Weitere Informationen nach über § 41in EnWG finden SieDetails unter www.opelstrom.de. Die “ wird inersten Form einer einmaligen Gutschrift Höhe von 360,00 € (modellunabhängig) sich eine Stromgutschrift in Höhe von 360,00 €verrechnet. (5.000 km Details x 0,18 kWh/km 0,40 €/kWh). mit der nach Vertragsbeginn erhaltenxSie unter opelstrom.de bis zu 5.000 kmRechnung „Opel Strom“ werden über einen angenommenen Verbrauch von 0,18www. kWh/
Ein herzliches Dankeschön für die Grüße, Glückwünsche und Geschenke anlässlich unserer
Eisernen Hochzeit sagen wir auf diesem Wege unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln, Verwandten und Bekannten. Ein besonderer Dank gilt der Ministerpräsidentin Frau Manuela Schwesig und der Bürgermeisterin der Stadt Strasburg.
Hans-Georg und Christel Schöttler Strasburg, 31.12.2021 STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
UNSERE LEISTUNGEN
17291 Nordwestuckermark • Parmen • Kastanienallee 4 info@mmc-retzlaff.de • www.mmc-retzlaff.de
Installation von - Brennwertgeräte - Klimageräten - Wärmepumpen Wartung von - Öl und Gas Heizgeräten - Klimageräten - Wärmepumpen Seit über 30 Jahre sind wir im Metallbau tätig und nun seit mehreren Jahren auch in den nebenstehend aufgeführten Bereichen. Gern unterstützen wir auch Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes oder bei der Wartung Ihrer Heizungs- oder Klimaanlage. Wir empfehlen einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen. Den Vorteil dieses Vertrages erklären wir Ihnen gern in einem Telefonat. Ihre Anfragen richten Sie bitte an: Tel.+49 39855 / 6080 (Herr Retzlaff ) oder per E-Mail an: d.retzlaff@mmc-retzlaff.de Wir freuen uns auf Ihre Aufgaben.
Neubau oder Modernisierung von - Heizungsanlagen - Heizräumen - Bädern
Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) gratuliert ... UND WÜNSCHT VIEL GESUNDHEIT UND ALLES GUTE! Februar 2022
Januar 2022 70. Geburtstag Christel Ascher Werner Deutschländer Harald Geserick Erika Quost
Günter Schneider Ernst Meltzer Brigitte Quandt
70. Geburtstag Sabine Keunecke Bärbel Hirsch Wolfgang Gehse Eleonore Geserick Manfred Hiller
75. Geburtstag Ingrid de la Barré Eckart Dornbrach Helga Peters
85. Geburtstag Siegfried Minzlaff Helga Bahr Elvira Beller Elsbeth Dahms Frida Schmidt
78. Geburtstag Rosemarie Henke
91. Geburtstag Günter Kuhnt
75. Geburtstag Gisela Mailahn Gerhard Gundlach
80. Geburtstag Ingrid Otto Christa Tüngler Gundila Meyer Bärbel Suckow Renate Nimtz
96. Geburtstag Ilse Buse
79. Geburtstag Lore Splittgerber
72. Geburtstag Brigitte Schlick
Firmenjubiläen – 1. Halbjahr 2022 80. Geburtstag Hans Schult Gerd Neumann 85. Geburtstag Ingrid Schönfelder Manfred Pätzold Wolfgang Behrndt Winfried Dugall 90. Geburtstag Ilse Dill Hanna Bahlke Bruno Ferdyn Rudolf Briesemeister
Ehejubiläen – Januar 2022 50. Hochzeitstag
Karin und Walter Masch Marlis und Klaus-Peter Kühnlein
Herzlichen Glückwunsch! Die Stadt Strasburg (Um.) bedankt sich bei allen Unternehmern für die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit und wünscht Ihnen für die Zukunft weiterhin gutes Gelingen, besonders aber Gesundheit für Sie und Ihre Familie. 10 Jahre Entspannungspraxis „Wegbegleiter“ EXIM Handels GmbH Gut Neuensund GbR Betreuungs- u. Reinigungsservice Ina Eismann Tankstelle Total von Dirk Meinke 30 Jahre Brunnenapotheke Splettstößer Gewerbehof KG Strasburg Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH
Das Rathaus der Stadt Strasburg (Um.) bleibt für Besucher/innen unter Berücksichtigung der 3G-Regel geöffnet Trotz der aktuellen Corona-Entwicklung bleibt die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) für Besucher/innen erreichbar. Wer die Stadtverwaltung besuchen möchte, muss geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein; ein Selbsttest ist dabei nicht ausreichend. STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
Wir bitten darum, persönliche Termine telefonisch im Vorfeld zu vereinbaren. Sie erreichen uns unter:
039753/272-0
Die Stadtverwaltung Strasburg (Um.) Ihre Bürgermeisterin 3
Telefonverzeichnis der Stadt Strasburg (Um.) Fachbereich
Ansprechpartner/in
Raum Telefon | Fax
E-Mail-Adresse
Bürgermeisterin Bürgermeisterin
Heike Hammermeister-Friese 2.01
272-37
sekretariat@strasburg.de
Sekretariat/Sitzungsdienst
Stefanie Purrmann
2.02
272-37 | 272-61
stefanie.purrmann@strasburg.de
Personalangelegenheiten
Elisa Langhoff
2.03
272-21
elisa.langhoff@strasburg.de
Kultur/Öffentlichkeitsarbeit
Denise Wolgast
1.01
272-25
denise.wolgast@strasburg.de
Fachbereichsleiterin
Anke Heinrichs
2.09
272-40
anke.heinrichs@strasburg.de
Bauverwaltung/Vergabe
Marion Böhm
2.08
272-31
marion.boehm@strasburg.de
Liegenschaften/Tiefbau
Silke Struck
2.08
272-26
silke.struck@strasburg.de
Baumkontrolleur
Paul Nimptsch
2.07
272-41
paul.nimptsch@strasburg.de
Grundstücks- und Gebäudemanagement
Jessica Tuleya
2.05
272-27
jessica.tuleya@strasburg.de
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten/ Fundtiere und Feuerwehr
Dirk Röhl
1.08
272-15
dirk.roehl@strasburg.de
Wohngeldstelle, Rundfunkgebühren, Friedhofsangelegenheiten
Marita Pätzold
1.06
272-19
marita.paetzold@strasburg.de
Standesamt Meldebehörde
Ilona Schmidt
1.05
272-28 ilona.schmidt@strasburg.de 272-36 | 272-62
Gewerbeamt, Bußgeldstelle
Marianne Zander
1.08
272-16
Fachbereichsleiterin
Kerstin Koch
2.04
272-34
kerstin.koch@strasburg.de
Schulverwaltung
Jana Witthuhn
2.06
272-20
jana.witthuhn@strasburg.de
Vollstrecker
Roland Franz
3.02
272-13
roland.franz@strasburg.de
Buchung
Gabriela Eixner
3.05
272-10
gabriela.eixner@strasburg.de
Buchung ZMV
Ramona Dugall
3.07
272-17
ramona.dugall@strasburg.de
Kasse
Marita Neumann
3.06
272-12
marita.neumann@strasburg.de
Steuern
Christiane Wendt
3.07
272-11
christiane.wendt@strasburg.de
3.01
272-24
joanna.malcer@strasburg.de
Bauen und Ordnung
marianne.zander@strasburg.de
Finanzen und Schulen
zentrale Geschäftsbuchhaltung & Steuern (§ 2b UstG) Joanna Malcer Sprechzeiten
Mo Di Mi Do Fr
Kontakt
geschlossen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.30 Uhr geschlossen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 16.00 Uhr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadt Strasburg (Um.) Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.)
Tel. 039753/272–0 Fax: 039753/272-61
Ein Termin außerhalb der Sprechzeiten ist nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Amtliche Bekanntmachungen - Anfang -
Entwidmung der Feierhalle in Gehren Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.) am 02.12.2021 wurde beschlossen, die Feierhalle in Gehren zu entwidmen. Mit der Entwidmung verliert die Trauerhalle ihre Eigenschaft als Bestattungseinrichtung. Hintergrund für die Entwidmung ist u. a. die seit Jahren allgemein rückläufige Nutzung der kommunalen Trauerhalle. Es fanden maximal 1–2 Trauerfeiern jährlich in der Feierhalle in Gehren statt. Die Trauerhalle
befindet sich in einem sehr desolaten Zustand und ist für Trauerfeiern nicht mehr würdig. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Heike Hammermeister- Friese Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und einzelner Kommunalabgaben für das Jahr 2022 1. Grundsteuer 2022 in der Stadt Strasburg (Uckermark) Auf Grund der vorläufigen Haushaltsführung ab dem 01.01.2022 erfolgt die Erhebung der Steuern (Realsteuern) gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach den Sätzen des Vorjahres 2021. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2021 wurden durch die Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Uckermark) in der Sitzung am 11.03.2021 in der Haushaltssatzung 2021 festgesetzt. Die Hebesätze betragen 323 v. H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und 427 v. H. für Grundstücke Grundsteuer B. Für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2022 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten haben, wird
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die Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetzes (GrStG) für das Kalenderjahr 2022 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, sofern Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen wird basierend auf den Steuermessbescheid des Finanzamtes ein schriftlicher Bescheid erlassen. 2. Zahlungsaufforderung Die Grundsteuer für das Jahr 2022 wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
fällig. Für Steuerschuldner, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung nach § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2022 in einem Betrag am 1. Juli 2022 fällig. Die fälligen Beträge ergeben sich aus dem letzten schriftlichen Steuer-Abgabenbescheid, der vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe erlassen wurde. Die Steuerschuldner werden gebeten, die fälligen Grundsteuern innerhalb der angegeben Fälligkeitsfristen, unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtkasse Strasburg (Uckermark) einzuzahlen. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht. 3. Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland (WBV), Pachten Soweit in den Vorjahren in den bekanntgegebenen Steuer-Abgabenbescheiden Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland (WBV), Pachten festgesetzt wurden, sind diese Beträge nach dem letzten Festsetzungsbescheid – ebenfalls zu den genannten Fälligkeiten – zu entrichten (§ 15 Kommunalabgabengesetz –KAG MV in der zurzeit gültigen Fassung). Sollten sich einzelne Abgaben ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuer-/Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Steuer- und Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Strasburg (Uckermark) Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1 in 17335 Strasburg (Um.) einzulegen. Hinweis Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgemäßen Zahlung der Steuern und Abgaben. Strasburg (Um.), den 26.01.2022
Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Strasburg (Um.) Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung Gehren nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Absatz 1 PlanSiG Die Stadtvertretung Strasburg hat in ihrer Sitzung am 02.12.2021 den Entwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der einzubeziehende Bereich befindet sich nördlich des Dorfkerns Gehren und ist im Plan dargestellt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Gesetz zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) angepasst worden. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Gehren sowie deren Begründung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG erfolgt in der Zeit vom 18.02.2022 bis 22.03.2022 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.strasburg.de in der Rubrik „Bauen und Wohnen/Bauleitplanungen“. Zusätzlich liegen die Unterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit vom 18.02.2022 bis 22.03.2022 in der Stadtverwaltung Strasburg (Um.), im Fachbereich Bauen und Ordnung, Schulstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 2.08, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: Dienstag 08:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:30–17:30 Uhr, Donnerstag 08:00 Uhr–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr und Freitag 08:00 Uhr–12:00 Uhr. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem CoronaVirus erfolgt eine Einzeleinsichtnahme des Satzungsentwurfes. Hierzu werden Termine von Frau Heinrichs telefonisch unter 039753-27240 oder per E-Mail (anke.heinrichs@strasburg.de) vergeben. Bitte beachten Sie weitere Hinweise zur Einsichtnahme und zu der Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift auf der Internetseite der Stadt Strasburg www.strasburg.de/Aktuelles bzw. an der Eingangstür zum Rathaus bezüglich der geltenden Hygienevorschriften. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen schriftlich oder unter Beachtung der oben genannten Hinweise während der Dienststunden im Fachbereich Bau und Ordnung der Stadt Strasburg (Um.) zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Stellungnahmen an folgende E-Mailadresse abzugeben: anke.heinrichs@strasburg.de Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch unter www.strasburg.de in der Rubrik „Bauen und Wohnen/Bauleitplanungen“ eingesehen werden. Auf dieser Seite des Internets sind auch die zur Auslegung bestimmten Unterlagen während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 18.02.2022 bis 22.03.2022 eingestellt. Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zwecke des Bauleitplanverfahrens.
Strasburg, den 22.12.2021
Heike Hammermeister-Friese Bürgermeisterin
- Ende STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
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Weitere Bekanntmachungen
Facebook und Instagram für die Stadt Strasburg (Um.) Liebe Strasburgerinnen und Strasburger, ab dem 1. Februar 2022 besitzt das Rathaus der Stadt Strasburg (Um.) einen offiziellen Facebook- und Instagramkanal. Diese Seiten werden wir als Informationsplattform nutzen und einen Einblick hinter die Kulissen der Stadt ermöglichen. Über diese Kanäle werden Sie über das Stadtgeschehen in Strasburg (Um.), über unsere städtischen Einrichtungen, unsere Veranstaltungen und die verwaltungstechnischen Arbeiten im Rathaus informiert. Zu finden sind unsere Seiten bei Facebook unter @stadtverwaltung. strasburg und auf Instagram unter stadtstrasburg.um Denise Wolgast
Gottschalk
Information aus dem Rathaus In der Zeit vom 14.02.2022 bis 18.02.2022 ist das Rathaus aus technischen Gründen für den Bürgerverkehr geschlossen. Während dieser Zeit ist die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Vorstellung des neuen Mitarbeiters für das Museum in Strasburg (Um.) Barnim Rödiger ist 1996 als Archäologe beim Bau der A20 in die Region gekommen. Seit 1999 wohnt er in Milow und hat bis 2004 in der Landesarchäologie in Brandenburg gearbeitet, überwiegend in der Uckermark. Die Themen der zahlreichen baubegleitenden Untersuchungen reichten von jungsteinzeitlichen Siedlungsspuren bis zu Mühlenstandorten des frühen 20. Jahrhunderts. Ab 2004 bot er Feriengästen die Möglichkeit an, sich im Urlaub ihr eigenes Bot zu bauen: „Bau Dein Bot in der Uckermark“. Daneben betreute Herr Rödiger von 2006 bis 2008 das Denkmal-aktiv-Projekt „Backsteingotik in Pasewalk“ der RS „Arnold Zweig“, gefördert von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Die Vermittlung von Geschichte ist so schön und wichtig wie ihre Forschung.
Zitat: „Mein persönliches Interesse gilt der regionalen Geschichte, seien es neolithische Großsteingräber, alte Poststraßen des 17. Jahrhunderts oder als Modellbahner, die Eisenbahnen und die mit ihrer gewachsenen Industrie in und um Strasburg (Um.).“ Barnim Rödiger
Ihr Hausgeräte-Spezialist • Verkauf von Haushaltsgroß- und -Kleingeräten sowie Einbaugeräten • Lieferung und Reparatur durch unseren Kundendienst GOTTSCHALK Handel & Service GmbH Neubrandenburger Str. 1b • 17291 Prenzlau Tel.: (03984) 87413-335 • Fax: (03984) 87413-357
Veranstaltungsräume und Vereinsförderung in Strasburg (Um.) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Vereinsvorsitzende und Vereinsmitglieder, bei Interesse an einen unserer Veranstaltungsräume in Strasburg (Um.), senden Sie bitte Ihre Anfragen an Frau Denise Wolgast.
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Unter der Berücksichtigung der Verordnung kann ein individuelles Angebot gemacht werden.
Termine 1. Halbjahr 2022
Außerdem wird sie ab sofort die neue Ansprechpartnerin für die Vereinsförderung sein.
Fäkalienentsorgung 24.02. 02.03. 27.04.
Schneidershof, Schönburg, Köhnshof Karlsfelde, Boldshof, Wilhelmsburg, Marienfelde, Ludwigsthal, Luisenburg, Linchenshöh, Louisfelde Ravensmühle, Glantzhof
Impressum Herausgeber Stadt Strasburg (Uckermark), Die Bürgermeisterin, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsmöglichkeiten • Stadt Strasburg (Um.), Pressestelle, Schulstr. 1, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/272-0 • Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Bezugsbedingungen • Das Amtsblatt erscheint 10x jährlich in einer Auflagenhöhe von 3.100 Exemplaren. • Der Bezug ist für Bürger der Stadt Strasburg (Uckermark) kostenfrei. • Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.
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INFORMATION
Bei Fragen zu der Beantragungen und zu den Anträgen selbst, können Sie Frau Wolgast im Rathaus unter der Telefonnummer: 039753 27225 oder per Mail: denise.wolgast@strasburg.de erreichen.
• Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über die Stadt Strasburg (Um.) unter www.strasburg.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil Die Bürgermeisterin, Tel.: 039753/272-37 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren. Herstellungsleitung V. i. S. d. P: Schibri-Verlag, Matthias Schilling, Milow 60, 17337 Uckerland • Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.), Tel.: 039753/22757 Redaktion/Anzeigen: Martina Goth, goth@schibri.de
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Aus dem Kinder- und Jugendleben GRUNDSCHULE STRASBURG
Zahlreiche Sieger der Herzen beim 21. Ueckermünder Weihnachtslauf Das „viele Daumendrücken“ hatte geholfen und der 21. Ueckermünder Weihnachtslauf konnte trotz der angespannten Lage stattfinden. Mit großer Spannung erwarteten alle Teilnehmer und ihre Familien die für dieses Jahr letzte Laufveranstaltung in der Region. Die Grundschule Strasburg wurde durch 16 SchülerInnen vertreten. Nach einer gemeinsamen Erwärmung und Streckenbegehung fiel der Startschuss für den ersten Lauf in der Altersklasse U8. Die SportlerInnen mussten eine Strecke von 600 m absolvieren. In dieser Gruppe starteten Carlos-Cornel Thrun, Lukas Brechmann und Paul Schröder für unsere Schule. Alle gaben ihr Bestes und wurden mit super Plätzen belohnt. Neben dem Sieg in seiner Altersklasse überzeugte Carlos-Cornel auch als Gesamtschnellster auf dieser Strecke. Lukas und Paul erreichten einen tollen dritten und sechsten Platz bei ihrem ersten Auswärtslauf. Super Jungs! Im Anschluss fanden die Läufe über 2.000 m, 5.000 m und 9.400 m statt. Diese Teilnehmer starteten alle gemeinsam und so war die Aufregung natürlich bei unseren Schülerinnen sehr groß. Franz Görl, Marc Brechmann, Jannik Pätzold, Pit Vetter, Felix Ferger, Oskar Köppen, Glenn Mell, Finja Soike, Mathilda Hänsch, Mia Müller, Fenja Labs, Jasmin Clemens und Luca Lion Stahl standen für unsere Schule gemeinsam an der Start-
linie. Umso bedauerlicher war es für die Kinder, Eltern und Betreuer, dass unsere schnellsten Läufer auf Grund eines organisatorischen Missgeschicks des Veranstalters, die Wendemarke der 2.000 m verpassten und eine viel weitere Strecke zurücklegten. Die meisten SchülerInnen unserer Schule liefen anstatt der 2.000 m fast 5.000 m. Der Wettkampf über die 2.000 m konnte damit nicht mehr fair beurteilt werden. Die Enttäuschung war natürlich groß, da alle ihr Bestes gegeben und super sportliche Leistungen gezeigt hatten. Trotz der Enttäuschung stand der Sportsgeist bei den Kindern im Vordergrund. Für alle Zuschauer und Unterstützenden seid ihr die Sieger der Herzen gewesen! Alle LehrerInnen unserer Schule sind sehr stolz auf die gezeigten Leistungen und blicken erwartungsvoll in das kommende Jahr. Wir werden die erzwungene Winterpause gemeinsam an der frischen Luft nutzen und uns für die hoffentlich bevorstehenden Läufe vorbereiten. Wir bedanken uns bei allen Familien, die trotz der angespannten Lage den Weg zu den letzten Läufen auf sich genommen haben und ihren Kindern Rückhalt bei den Wettkämpfen gegeben haben. H. Keller
Kirchliche Informationen
Danksagung
EV. KIRCHGEMEINDE ST. MARIEN STRASBURG
Für die erwiesene Anteilnahme durch Wort, Schrift und Geldspenden zum Ableben unserer lieben Entschlafenen
GOTTESDIENSTE
13.02.2022
9.30 Uhr Gottesdienst, Kirche Strasburg
Pfarrerin Dorothea Büscheck, Pfarrstr. 22, 17335 Strasburg, Tel.: 039753/20258 Mail: o.strasburg@pek.de, strasburg-buero@pek.de Gemeindebüro: Frau Niemann, Tel.: 039753/21501, Fax: 20788
Lieselotte Skierke
Einladung zum Mitsingen im Kirchenchor Wir laden herzlich ein, zum Mitsingen im ökumenischen Kirchernchor. Eine Mitgliedschaft in der evan. Kirchengemeinde ist nicht Voraussetzung. Wir freuen uns auf Menschen verschiedenster Weltanschauungen. Eins soll uns verbinden: Die Freude am Singen. Der Chor trifft sich immer am Dienstag, von 19.00 bis 20.30 Uhr im Pfarrhaus Strasburg. Wir freuen uns auf Sie!
möchten wir allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Bekannten herzlich danken. Strasburg, im Januar 2022
Im Namen aller Angehörigen Herbert Skierke
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Du bist nicht mehr da wo du warst, aber bist überall wo wir sind.
Danksagung Es ist schwer einen geliebten Menschen zu verlieren, aber es ist außerordentlich tröstlich, zu erfahren, wie viel Wertschätzung, Verbundenheit und aufrichtige Anteilnahme meiner lieben Ehefrau und unserer lieben Mutti
Gabriele Feistkorn * 5. April 1963 † 24. Dezember 2021
In Liebe und Dankbarkeit im Namen aller Angehörigen Heiko Christa Kay und Jacqueline mit Leopold, Mathilde und Friederike Sebastian und Olfa mit Jasmin
Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt.
Schwarzensee, im Dezember 2021
Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen, die uns niemand nehmen kann.
Erna Freimark entgegen gebracht wurden. Dafür danken wir herzlich.
Ein Mensch, der immer für uns da war, ist nicht mehr.
Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis in Berlin statt.
Unser besonderer Dank gilt der Arztpraxis Frau Dr. Purrmann dem Bestattungshaus Retschlag der Rednerin Frau Krohn der Diakonie Strasburg dem Pflegeheim „Matthias Claudius“ Strasburg, im Januar 2022
Im Namen aller Angehörigen Werner Freimark
Es ist schwer, einen lieben Menschen zu verlieren, aber es tut gut, zu erfahren, wie viele ihn gern hatten. HERZLICHEN DANK für eine stumme Umarmung, für einen Händedruck, wenn die Worte fehlten, für das tröstende Wort, gesprochen oder geschrieben, für alle Zeichen der Liebe, Verbundenheit und Freundschaft, für Blumen, Gestecke und Kondolenzzuwendungen für einen Blumengruß sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte meines geliebten Mannes, unseres lieben Vaters, Schwiegervaters und herzlichen Opas
Wolfgang Bretschneider Danke allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn, den Stadtvertretern sowie der Stadtpräsidentin und der Bürgermeisterin der Stadt Strasburg (Um.). Besonderer Dank gilt auch dem Bestattungshaus Podgorny sowie dem Trauerredner Herrn Ahlgrimm für die würdevolle Ausgestaltung der Trauerfeier. Im Namen der Familie und aller Angehörigen Marianne Bretschneider Strasburg, im Januar 2022 8
STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
DANKSAGUNG Für die aufrichtige Anteilnahme durch Wort, Schrift, Geld und Blumenspenden sowie das ehrende Geleit zur Ruhestätte meines lieben Mannes
Hans-Dieter Teschke bedanken wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Nachbarn. Ein besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Retschlag, dem Hausarzt Dr. Lichteblau und dem Rosengarten Fam. Dojahn. Im Namen aller Angehörigen Ehefrau Ingrid, Kinder und Geschwister
Strasburg, im Januar 2022
Danksagung
Danksagung
Es ist schwer einen lieben Menschen zu verlieren, aber tröstend zu erfahren, wieviel Anteilnahme ihm entgegengebracht wurde. Für die vielen liebevollen Wort, Blumen und Geldzuwendungen sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte unseres lieben Entschlafenen
Betty Züge erfahren durften, danken wir herzlich.
Wolfgang Rossow
Besonderer Dank gilt der Nachbarin Iris Quandt, Helga Pieper, Dr. Lichteblau, dem Diakonischen Pflegedienst Strasburg, dem Bestattungshaus Retschlag sowie der Rednerin Frau Krohn.
möchten wir allen herzlich danken. Besonderer Dank gilt dem Pflegedienst proMEDAS, der AWO Tagespflege Pasewalk, dem Hospiz Eggesin, der Hausärztin Frau Dr. Knaus, dem Bestattungshaus Retschlag, dem Redner Jonny Bopp sowie dem Blumenladen Vintage mit Sti(e)l. In stiller Dankbarkeit im Namen aller Angehörigen Dein Enkel André und Schwiegersohn Wilfried
Strasburg, im Januar 2022
Immer, wenn wir von dir erzählen, fallen Sonnenstrahlen in unsere Seelen, unsere Herzen halten dich gefangen, so, als wärst du nie gegangen.
Gerda Noske
Das Mitgefühl, das wir durch gesprochene und geschriebene Worte, stumme Umarmungen, Blumen- und Geldspenden erfahren durften, hat uns tief berührt, war Trost und gab uns Kraft. Unser besonderer Dank gilt dem Bestattungshaus Sandra Filinski, der Rednerin Frau Veronika Schaldach, der Blumenliebe Woldegk sowie der Gaststätte Rosengarten. Strasburg, im Januar 2022
Für die vielen Zeichen der Anteilnahme, Verbundenheit und Freundschaft, die wir nach dem Tod unserer Mutter
Strasburg, im Dezember 2021
In stiller Trauer Dein Sohn Jörg Deine Tochter Kerstin
Danksagung Menschen, die wir lieben, bleiben für immer, denn sie hinterlassen Spuren in unseren Herzen. Für die vielen liebevollen Worte, Blumen und Geldspenden sowie das ehrende Geleit zur letzten Ruhestätte meiner Frau
Ingrid Brüske möchten wir allen Verwandten, Freunden und Bekannten herzlich danken. Im Namen aller Angehörigen Willi Brüske Strasburg, im Januar 2022
In tiefer Dankbarkeit Marianne Lichtenfeld und Familie
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Sonstiges
DRK Beratungsstelle für Schwangere Liebe Schwangere und Familien, zum Jahreswechsel wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie von ganzem Herzen viel Gesundheit und Glück – verbunden mit einem großen Dankeschön für Ihr Vertrauen! Eine Schwangerschaft verändert Ihr Leben auf eine wundersame Weise. Viele Fragen, vielleicht auch Unsicherheiten oder wechselnde Emotionen wie Freude oder Ängste stellen sich ein. Wir sind auch in dieser Zeit für Sie da und lassen Sie nicht allein! Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin in einer unserer Beratungsstellen. Wir, das Team der Schwangerschaftsberatungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes, mit Beratungsstellen in Pasewalk, Ueckermünde und Strasburg, beraten und begleiten Sie vertrauensvoll in allen Lebenssituationen.
Unser Team steht Ihnen im Schwangerschaftskonflikt zur Seite oder wenn niemand sonst von der Schwangerschaft erfahren darf. Auch bei Schwierigkeiten in der Partnerschaft oder bei der Beantragung einer MutterKind-Kur unterstützen wir gern. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Wir freuen uns auf Sie und natürlich auch auf Ihre Angehörigen (im Rahmen der gültigen Bestimmungen).
Einladung von Ihrer Residenzkünstlerin zum 1. Erzählcafé im Kulturhaus Im Oktober und November 2021 durfte ich die ersten beiden von insgesamt sechs Monaten als Residenzkünstlerin bei Ihnen in Strasburg (Um.) verbringen. Dabei konnte ich den Ort und viele Einwohner/innen bereits kennenlernen. Meine ersten Eindrücke und Fotos möchte ich Ihnen gerne vorstellen. Oft war in Gesprächen die Rede von einer verlorengegangenen Gemeinschaft. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie sich alte und neue Formen des gemeinschaftlichen Miteinanders (wieder) herstellen lassen. Hierzu lade ich Sie am Sonntag, den 20. Februar 2022, in das Kulturhaus Strasburg (Um.) ein. Außerdem wird es ein Erzählcafé geben, indem unterschiedliche Personen von ihrem Leben in Strasburg und ihren Erinnerungen erzählen werden. Sollten Sie auch Lust haben, etwas zu erzählen, setzen Sie sich bitte vorab mit mir in Verbindung, damit ich den Ablauf planen kann. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt! Ich freue mich auf Ihr Kommen! Sabrina Dittus, Residenzkünstlerin in Strasburg (Um.) Mit freundlicher Unterstützung des Kulturlandbüros
Ihr Team der Schwangerschaftsberatungsstelle! Pasewalk 03973/433066 Ueckermünde 039771/528764 7 Strasburg 039753/253786
Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft, Hebammen oder zu den Themen: Beschäftigungsverbot, Mutterschutz, Mutterschutzgeld, Elterngeld, Elternzeit oder finanzielle Unterstützung, wenden Sie sich gerne an uns.
Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage findet die Veranstaltung unter Vorbehalt statt. Es gelten die Hygienemaßnahmen entsprechend der aktuellen Landesverordnung. Da die Personenzahl begrenzt sein wird, bitten wir um Anmeldung vorab, entweder telefonisch über das Kulturlandbüro 039747/56 50 04) oder über E-Mail direkt bei mir (dittus@pepperlint.com).
CariMobil – Beratung auf Rädern Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei Fragen zu Anträgen, amtlichen Schreiben und Behördenangelegenheiten, zu Miete, Wohnen und Wohngeld, des Auskommens und des Lebensunterhalts, zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, ALG I und ALG II (Hartz IV), zur Erziehung, Schule und den Berufswegen Ihrer Kinder, zu Krankheiten, Krankheitsfolgen, Rehabilitation und Pflege, zu Einschränkungen und Behinderungen, zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter, zu Schulden, Ratenzahlung und Entschuldung Wir stellen Kontakte her, informieren und beraten Sie kostenlos sowie unbürokratisch.
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Das Beratungsmobil ist am Montag, den 21.02./07.03.2022 Stasburg, auf dem Marktplatz 21.02.2022 Schwarzensee, Bushaltestelle Rosenthal, Ortsmitte
11:45–12:30 Uhr 13:00–13:45 Uhr 13:30–14:00 Uhr
Sprechen Sie uns an! (auch wenn der Bus nicht in Ihrem Ort hält) Wegen Corona Einstieg in den Bus nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich! Vielen Dank! – Bleiben Sie gesund! CariMobil Pasewalk, Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V., Bahnhofstr. 29, 17309 Pasewalk, Mobil: 0172-53 56 776, carimobil.pasewalk@caritas-vorpommern.de
STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
Der „steinige“ Weg zum schnellen Internet Neue Möglichkeit zum Nachweis der Unterversorgung – Ein weiterer Baustein zum geförderten Breitband- Anschluss Das neue TKG bringt „Minderungsregelungen für Festnetz-Internetzugänge“. Ist das Internet langsamer als im vereinbarten Vertrag versprochen, kann eine Registrierung wegen Unterversorgung direkt beim Landkreis oder dem Breitbandkompetenzzentrum in Schwerin weiterhelfen. (Quelle: teltarif.de) Schnelles Internet wird den Bürgern und Schulen dieser Republik seit nunmehr 11 Jahren versprochen. Auch im Landkreis Vorpommern Greifswald wurden beginnend bei einer Nicht-oder Unter-Versorgung von weniger als 30 Mbit/s im Download, Förderung durch den Bund und das Land M-V in Anspruch genommen. Die Bauarbeiten in vielen Ortschaften des Landkreises haben in den letzten 2 Jahren begonnen. Was kann ich tun, um in Zukunft vielleicht ebenfalls in den Genuss eines geförderten Breitband- Glasfaseranschlusses zu kommen?! Eines der spannenden Details des neuen Telekommunikationsgesetzes sind die „Minderungsregelungen für Festnetz Internetzugänge“. Ist das heimische Internet langsamer als von Anbieter versprochen, kann die monatliche Rechnung gemindert oder sogar außerordentlich gekündigt werden und parallel hierzu eine Unterversorgung beim Landkreis VG geltend gemacht werden. Eine Unterversorgung liegt derzeit vor, wenn bei mehreren Messungen, die ich von meinem heimischen PC (oder aus meinem Unternehmen) aus starten kann folgendes herauskommt: Download: kleiner 30 Mbit/s oder Download: kleiner 100 Mbit/s Was dafür getan werden muss? Vorgaben im Detail Die Bundesnetzagentur hat im Dezember 2021 dazu Details veröffentlicht. Wer darauf brennt, seinem Anbieter einmal gründlich die Meinung zu sagen und dann auch noch eine Registrierung für den geförderten Breitband-Glasfaseranschluss stellen zu können, braucht Geduld. Zwar wurde die Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Internetzugänge von der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation (BNetzA) veröffentlicht, die Vorgaben wurden am 13. Dezember 2021 wirksam. Es wurde ein „überarbeitetes Messtool“ bereitgestellt. Der Kunde muss ja schließlich wasserdicht beweisen können, dass sein Internet zu langsam ist und nicht immer muss der Anbieter alleine daran Schuld sein. „Unsere Vorgaben helfen Verbrauchern, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Verbraucher können eine Minderleistung mit unserem Messtool mit vertretbarem Aufwand rechtssicher nachweisen“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Dieser Auffassung schließt sich der Landkreis Vorpommern-Greifswald an. Voraussetzungen für eine Minderung und einer damit verbundenen Registrierung wegen Unterversorgung Ist das Internet am Laptop zu langsam, muss erst ein LAN-Kabel angeschlossen werden, bevor man richtig messen kann. Die Regelungen der Allgemeinverfügung sehen vor, dass Verbraucher für den Nachweis einer Minderleistung insgesamt 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchführen müssen. Im Vorfeld war noch von 20 Messungen an 2 Tagen die Rede gewesen. Dabei wird „ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag zwischen den Messtagen sowie eine Verteilung der Messungen über den Messtag verankert“, wie das im spröden Text der Bundes-Netzagentur (BNetzA) heißt. Minderungsrelevante Abweichung Und nun geht es ins Detail: „Für die Annahme einer minderungsrelevanten Abweichung bei der minimalen Geschwindigkeit reicht es, wenn an zwei von drei Messtagen die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird.“ Bevor man sich also beschweren kann, muss mit einem Programm gemessen werden, was man auf der Webseite breitbandmessung.de herunterladen und auf seinem PC installieren kann. Der PC oder Laptop muss über LAN-Kabel mit dem Internet-Router verbunden sein, eine reine WLAN-Verbindung gilt nicht. Das könnte für viele Anwender eine Hürde sein, weil oft der Schreibtisch oder die Couch weit entfernt vom Router stehen könnte. Einige Laptops haben sogar keine eigene LAN-Buchse, sie benötigen zunächst einen passenden USB-LAN-Adapter, den es im Zubehörhandel zu kaufen gibt. Für die vom Anbieter versprochene „maximale Geschwindigkeit“ meist mit „bis zu“ umschrieben, „ist eine Minderleistung gegeben, wenn an zwei von drei Messtagen 90 Prozent des Maximums nicht einmal erreicht“ werden. Bei der normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit liegt eine Abweichung vor, wenn diese nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird. STRASBURGER ANZEIGER 01-02/2022
Ein Beispiel Verspricht der Anbieter beispielsweise 100 MBit/s und QUELLE: NACHRICHTENSENDER N-TV.DE es kommen nur 91 MBit/s an, dann ist alles im grünen Bereich, weil die 90 Prozent ja erfüllt werden. Wenn an zwei von drei Tagen beispielsweise nur 50 MBit/s im Maximum erreicht werden, aber am dritten Tag alles gut ist, ist die Reklamation trotzdem berechtigt. Auch wenn von den vorgeschriebenen 30 Messungen 27 Messungen (= 90 Prozent der Messungen) unterhalb der in unserem Beispiel tolerierten 90 MBit/s (90 Prozent) liegen, sollte die Geschichte klar sein. Desktop-App als Nachweisverfahren Wenn die Breitbandmessung als Desktop-App auf der Webseite breitbandmessung.de heruntergeladen und installiert wurde, ist der „Nachweis einer Minderleistung“ in der App „eingebaut“. Betroffene oder interessierte Verbraucher brauchen lediglich die Messungen nach den Anweisungen der App durchführen. Die Messergebnisse können „einen Minderungsanspruch, ein außerordentliches Kündigungsrecht und parallel hierzu eine Registrierung zur Förderung“ nach den neuen gesetzlichen Regelungen gegenüber ihrem Anbieter nachweisen und begründen und über den Link https://www.breitband-mv.de/breitbandausbau kann eine Registrierung über die interaktive Karte durchgeführt werden. Zum Hintergrund Im Telekommunikationsgesetz sind neue Verbraucherrechte verankert. Diese räumen Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, aber bitte nicht, wenn gleichzeitig eine Registrierung auf Unterversorgung (< 100 Mbit/s im Download) erfolgt. Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden“ Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Vom Regen in die Traufe? Spannend wird nun sein, wie die Anbieter auf messtechnisch fundierte Reklamationen reagieren werden. Werden sie die sich beschwerenden Kunden kommentarlos aus dem Vertrag entlassen (und ersparen sich dabei den Ärger, die schlechten Systeme zu reparieren oder zu aktualisieren), werden sie eine Minderung der monatlichen Grundgebühr akzeptieren (was unterm Strich ebenfalls kostensparender sein könnte) oder werden sie mit echtem Widerstand (sprich das Bestreiten der Reklamation oder das Ignorieren der Beschwerde) reagieren? Egal was kommt, eine Registrierung als „unterversorgt“ ist in jedem Fall ratsam, wenn bei der Messung eine Unterversorgung entsprechend der o. g. beiden Werte 30 (100) Mbit/s im Download erkennbar ist. Die Messergebnisse können gleich mit hochgeladen werden. Für den Kunden, der möglicherweise unerwartet schnell aus seinem Vertrag rauskommt, wird es möglicherweise ein Weg vom Regen in die Traufe. Wenn der bisherige Anbieter ein „schlechtes“ Internet bietet, gibt es bei ihm vor Ort eine Alternative, die schneller oder zuverlässiger verfügbar ist? Viele Orte werden bekanntlich oft nur von einem Anbieter – falls überhaupt einigermaßen ausreichend versorgt. Dazu muss man wissen: Je mehr „unterversorgte“ Haushalte einen Bedarf in Mecklenburg- Vorpommern anmelden, umso dringlicher wird der geförderte Ausbau mit zukunftsfesten Glasfaser-Breitband-Anschlüssen auch von der Politik gesehen. Machen Sie mit! Landkreis Vorpommern-Greifswald Der Landrat Rechtsamt| Sachgebiet Breitband E-Mail: Breitband@kreis-vg.de
Hans Müller
RECHTSANWALT
Interessenschwerpunkte Arbeitsrecht Verkehrs- & Verkehrszivilrecht
Marktberg 12 | 17291 Prenzlau Tel.: 03984 71229 | Fax: 03984 800875 11
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