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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 38. Sitzung - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf - Beschlussfassung der geprüften Eröffnungsbilanz Nichtamtlicher Teil - 1. Besuch des Ministerpräsidenten Matthias Platzek - Kita „Uckerlandspatzen“ - Aktionstag der Jugendfeuerwehren

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Aus den Ortsteilen Einladung 19. Feuerwehrausscheid der Gemeindefeuerwehr Uckerland in Wolfshagen Stellenausschreibung Information aus dem Einwohnermeldeamt Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Veranstaltungskalender/Frühlingsfest/Dorffest Wismar Wohnungen/Immobilien Kirchliche Informationen Druckfrisch, das Telefonbuch und Gelbe Seiten

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2012

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 38. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 16.04.2012

Sitzungsdatum: Tagungsort: Beginn: Ende: Anwesenheit anwesend:

entschuldigt: unentschuldigt:

23.02.2012 Dorfgemeinschaftshaus, Fahrenholz 17, 17337 Uckerland 19.02 Uhr 20.57 Uhr Frau Christine Wernicke, Herr Herbert Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Karl Kliewer, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Frau Evelin Freuck -

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Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

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02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 26.01.2012 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 26.01.2012. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr Trester möchte wissen, warum die Kinder der Kindertagesstätte „Uckerlandspatzen“ in den Ferienzeiten der Schüler die Turnhalle der Grundschule Werbelow nicht nutzen dürfen. Frau Wernicke ist dieser Sachverhalt nicht bekannt. 05. Informationen der Bürgermeisterin 1) Der Landkreis Uckermark hat der Kirche Wolfshagen eine Denkmalplakette verliehen. Zusammen mit dem Ortsbeirat Wolfshagen soll diese Plakette in einem angemessenen Rahmen an der Kirche angebracht werden. 2) Frau Wernicke weist auf das jedem Gemeindevertreter vorliegende Schreiben der Initiativgruppe Wismar/ Hansfelde vom 06.02.2012, in der Gemeindeverwaltung eingegangen am 07.02.2012, hin. Das Anschreiben von Frau Heide-Lore Fulbrecht und Dr. Monika Hufenbach

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beinhaltet die Bitte um Unterstützung zur Beseitigung des verunreinigten Trinkwassers bei dem NUWA. Im Amtsblatt 2009 wurden die Wasserwerte in der Gemeinde Uckerland veröffentlicht. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass 2009 die Analysen der Trinkwasserwerte von Strasburg nicht vorlagen. Nach Erhalt einer Kopie dieser Analyse befanden sich die Wasserwerte derzeit im Normalbereich. Der Prüfbericht einer Trinkwasseranalyse eines zertifizierten Labors im Auftrag von Herrn Hufenbach liegt der Gemeindeverwaltung nicht vor. Des Weiteren ist eine Kontaktaufnahme der Initiativgruppe zum NUWA nicht bekannt. Das Schreiben der Initiativgruppe wurde an den NUWA weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme. Die Gemeindevertretung hat 2009 die Gemeindeverwaltung beauftragt, bei der BVVG einen Antrag zur Übernahme des Lübbenower See’s zu stellen. Die BVVG teilte nun mit: „Das oben genannte Flurstück stand ehemals in Rechtsträgerschaft des ehemaligen VEB Binnenfischerei Neubrandenburg. Ein Kommunaler Anspruch auf Verwaltungs- oder Finanzvermögen nach Artikel 21 Abs. 2 bzw. Artikel 22 Abs. 1 Einigungsvertrag lässt sich daher nicht ableiten oder begründen.“ Auf Anfrage von Herrn Winter, ob die Gemeindeverwaltung den Ortsvorstehern Neuzugänge von Einwohnern oder Geburten von Kindern mitteilen darf, antwortet Frau Wernicke, dass eine Überprüfung des Sachverhaltes folgendes ergeben hat. Frau Wernicke verliest den §14 MeldDÜV: (1) Die Meldebehörden dürfen den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Daten von Einwohnern ihres Gemeindegebietes übermitteln: - bei Geburt eines Kindes: Familienname, Vorname, Tag der Geburt, gegenwärtige Anschrift und Übermittlungssperren, - bei Tod eines Einwohners: Familienname, Vorname, Doktorgrad, Tag der Geburt, letzte Anschrift, Sterbetag, Übermittlungssperren. (2) Zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen dürfen den ehrenamtlichen Bürgermeistern zusätzlich gegenwärtige Anschrift, Tag und Art des Jubiläums übermittelt werden, mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Ereignis. Altersjubilare sind Personen, die den 60en oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Personen, die das 50-jährige oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Eine Verfügbarkeit von DSL ist seit Februar 2012 in Lübbenow möglich, mit Ausnahme der Gemeindeverwaltung, auf Grund technischer Probleme.

06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Herr Heinemann informiert über die Teilnahme an der 24. Regionalversammlung am 06.02.2012 in Eberswalde.


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Er teilt mit, dass der grundsätzliche Abstand von 1.000 Metern zur Wohnbebauung beschlossen wurde. Des Weiteren erklärte Herr Felgenhauer auf der Regionalversammlung, dass es kein Gesetz zur Verhinderung der Umzingelung von Windkraftanlagen gibt. Auf die schriftliche Anfrage von Herrn Heinemann, wie viele Flächen einer Gemeinde mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen, erhielt er die Antwort, dass diesbezüglich keine Kriterien vorhanden sind und zitiert aus dem Antwortschreiben: „Eine ausdrückliche Regelung, zu welchem Anteil eine Gemeindefläche maximal mit Windenergieanlagen bebaut werden kann, ist im Regionalplanungsentwurf nicht vorgesehen und wird voraussichtlich auch zukünftig nicht enthalten sein. Es ist darauf zurückzuführen, dass jedes der angewandten Kriterien zur Abgrenzung von Eignungsgebieten Windenergienutzung inhaltlich begründbar sein muss und nicht zu einer Verhinderungsplanung führen darf.“ Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 29.03.2012, um 19.00 Uhr, in Kutzerow statt.

07. (BV-Nr.: 0272/12) Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark an der Dargitzer Straße“ der Gemeinde Jatznick Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark an der Dargitzer Straße“ der Gemeinde Jatznick nicht berührt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 6 4

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

08. (BV-Nr.: 0273/12) Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Belling“ der Gemeinde Jatznick Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden vom Bebauungsplan Nr. 6 „Solarpark Belling“ der Gemeinde Jatznick nicht berührt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 6 4

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

09. (BV-Nr.: 0274/12) Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilsickow 1 Herr Wernicke meldet Befangenheit an. Der Ortsbeirat Wilsickow hat keine Einwende zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilsickow 1, informiert Herr Wernicke. Eine Abstimmung diesbezüglich ist jedoch nicht erfolgt. Herr Kliewer erinnert an den Tatbestand einer Entscheidungsfindung zum Repowern von Windkraftanlagen. Herr Brandau ist der Meinung, dass vorerst eine Entscheidung zur Planung getroffen werden muss. Er befürwortet das Repowern in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Herr Heinemann gibt zu bedenken, welche Auswirkungen das Repowern von Windkraftanlagen auf die Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinde haben. Perspektivisch wird sich das Umrüsten in leistungsfähigere und modernere Windkraftanlagen für die Gemeinde positiv

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auswirken, so Herr Rogasch. Herr Menke merkt an, dass es grundsätzliche Überlegungen zu den Kriterien von Windkraftanlagen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen geben sollte, um somit eine einheitliche Verfahrensweise innerhalb der Gemeinde zu erreichen. Die Kriterien bei der Regionalplanung haben sich geändert, merkt Frau Wernicke an. Das bedeutet, dass sich die Windeignungsfläche der Gemeinde Uckerland von ca. 10 % auf 20 % vergrößert hat. Inwieweit sich die Abstände um die Ortslagen erweitert haben und um wie viel sich die ausgewiesenen Windeignungsgebiete und die ausgewiesenen Weißflächen verringern werden, ist abzuwarten. Die Gemeinde hat sich für eine Städtebauplanung entschieden, erinnert Frau Wernicke. Sie erläutert, dass in Wilsickow zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne vorhanden sind. Dieses Vorhaben ist vollständig umgesetzt worden. Ansprüche daraus können nicht mehr abgeleitet werden. Herr Heinemann lässt über den Antrag von Herrn Menke, Herrn Heck ein Rederecht zu erteilen, abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

Herr Heck erläutert das Vorhaben der TANDEM Investitions- und Beteiligungsgesellschaft für ökologische Projekte GmbH zur Änderung des Bebauungsplans Wilsickow I. Er informiert über den Ersatz der 17 bestehenden Windkraftanlagen durch 12 neue Windräder. Auf Grund der Größe der neuen Anlagen ist eine Standortänderung notwendig und somit eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Ein Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird von der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt und ein anderer Teil nach den Interessen der Gemeinde gestaltet. Frau Wernicke macht deutlich, dass die Gemeinde Uckerland die Kriterien zur Bebauung festlegt. Jeder Ortsteil sollte sich dahingehend Gedanken machen. Sie möchte wissen, wie die Wertschöpfung in der Region bleibt. Der Sitz der Firma verbleibt in Bremen, erklärt Herr Heck. Die Kommanditgesellschaft wird den Sitz in der Gemeinde haben und entsprechend den Anforderungen der Finanzämter ihren Gewerbesteuerzahlungen nachkommen. Herr Heinemann fragt nach, ob die Pachtzahlungen an die Eigentümer in der Gemeinde verbleiben. Die Firma TANDEM hat in den Vorjahren Flächen der BVVG erworben, so Herr Heck. Bei einer Neuplanung können ein Teil der Eigentumsflächen nicht mehr genutzt werden, auf Grund von Standortveränderungen. Demzufolge muss sich mit den Grundstückseigentümern anderer Flächen über Flächentausch, Ersatz von Flächen oder Pachtstandorte beraten werden. Frau Wernicke schlägt vor, dass sich die Gemeindevertretung zum Repowern von Windkraftanlagen positioniert und weitere Gespräche mit der Firma TANDEM geführt werden. Die Gemeindevertretung beschließt das Repowern von Windkraftanlagen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 1


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Heinemann macht den Vorschlag, in weiteren Gesprächen zu beraten, wie weiter verfahren werden soll und anschließend ein Beschluss über die Vorgehensweise des Bebauungsplanes gefasst wird. Herr Menke stellt den Antrag, dass die Gemeindevertretung Kriterien für die Weiterentwicklung der Windeignungsgebiete erstellt sowie parallele Verhandlungen zum Repowering des Windeignungsgebietes Wilsickow I und Wilsickow II durchführt. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

10. (BV-Nr.: 0276/12) Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wilsickow 2 Die Gemeindevertretung beschließt das Rederecht für Herrn Heck. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

Herr Heck erläutert die Lage des Bebauungsplanes Wilsickow II. Auf Grund von Unstimmigkeiten in der Beschlussvorlage zum Antrag der Firma TANDEM stellt Frau Wernicke den Antrag, diese zu vertagen, zwecks Überprüfung und Überarbeitung. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

11. (BV-Nr.: 0265/12) Städtebaulicher Vertrag Windeignungsgebiet Wilsickow mit der Firma IFE Eriksen AG Herr Heinemann erläutert, dass die städtebaulichen Verträge noch keine konkreten Regelungen beinhalten, sondern nur die Verteilung der auftretenden Kosten entsprechend der Anzahl der Windenergieanlagen. Somit werden für jede Firma die gleichen Voraussetzungen geschaffen. Im Anschluss an eine Diskussion macht Frau Wernicke deutlich, dass die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland die Kriterien zur Bebauung von Windkraftanlagen festlegen und alle Firmen gleich behandeln müssen. Sie erinnert an die Beschlussfassung zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Windeignungsgebiet Wilsickow mit der Firma IFE Eriksen AG aus Oldenburg. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 6 3

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

12. (BV-Nr.: 0266/12) Städtebaulicher Vertrag Windeignungsgebiet Milow mit der Firma IFE Eriksen AG Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Windeignungsgebiet Milow mit der Firma IFE Eriksen AG aus Oldenburg.

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Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 6 3

Enthaltung 0

ausgeschl. 1

Herr Wernicke nimmt wieder an der Sitzung teil. 13. (BV-Nr.: 0277/12) Beurteilungsrichtlinie Mit der Richtlinie werden einheitliche Maßstäbe für eine Beurteilung festgelegt. Die Beurteilungsrichtlinie wird auch für die Strukturierung und Personalbedarfsplanung in der Verwaltung und den Kita’s benötigt. Sie ist eine Entscheidungshilfe in Personalangelegenheiten und aus Sicht des Personalrates und der Verwaltung notwendig. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Beurteilungsrichtlinie in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 10 0

Enthaltung 0

ausgeschl. 0

14. Anfragen der Gemeindevertreter Herr Brandau fragt nach, ob Frau Wernicke von der Regionalen Planungsstelle eine Antwort zum gestellten Förderantrag zur Unterstützung der Kommune für ein zugeschnittenes Energiekonzept erhalten hat. Diesbezüglich liegen noch keine Informationen vor, antwortet Frau Wernicke.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 26.01.2012 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 26.01.2012. 02. (BV-Nr.: 0275/12) Verlängerung Arbeitsvertrag Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, den befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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03. (BV-Nr.: 264/12) Verkauf von Grundstücken im OT Wolfshagen Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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Der Verkauf der Grundstücke und Gebäude ist somit abgelehnt. 04. (BV-Nr.: 0267/12) Auftragsvergabe zur Beschilderung des Radweges der Gemeinde Uckerland „Uckermärker Bauerntour“ Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Auftragsvergabe zur Beschilderung des Radweges „Uckermärker Bauerntour“. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Schilderwerk Beutha GmbH den Zuschlag.


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Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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05. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Kliewer erinnert daran, dass er sich verpflichtet hatte, die Bürger in Hansfelde bei Abwasserfragen zu unterstützen. Unter seiner Anleitung wurde eine gut funktionierende Anlage errichtet. Im Zuge dessen ist eine Trinkwasserprobe entnommen worden, die auf keine gute Qualität hinwies. 2) Herr Wernicke, Ortsvorsteher von Wilsickow, weist darauf hin, dass es bereits einen Erweiterungsbeschluss zum Bebauungsgebiet Wilsickow II gibt. Herr Mattukat wird die Beschlussvorlage 0276/12 überprüfen, so Frau Wernicke.

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06. Informationen der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin hat keine Informationen. 07. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20.57 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 16.04.2012

05. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen.

Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Güterberg Ortsbeirat Hetzdorf Ortsbeirat Jagow Ortsbeirat Milow Ortsbeirat Nechlin Ortsbeirat Trebenow Ortsbeirat Wilsickow Ortsbeirat Wolfshagen

Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am: Sitzung am:

09.01.2012 02.04.2012 20.03.2012 12.03.2012 26.03.2012 12.03.2012 12.03.2012 13.03.2012

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 24.04.2012 Wernicke Bürgermeisterin

Beschlussfassung der geprüften Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Uckerland Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 der Gemeinde Uckerland mit ihren Anlagen gemäß § 85 Abs. 3 BbgKVerf. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Eröffnungsbilanz der Gemeinde Uckerland zum 01.01.2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Ucker-

land, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 21 und 22 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen nehmen. Uckerland, den 18. April 2012 Wernicke Bürgermeisterin


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Eröffnungsbilanz

1. 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 1.3.6.1 1.3.6.2 1.3.6.3 1.3.6.4 1.3.6.5 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.2 2.2.1 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 2.2.1.6 2.2.1.7 2.2.2. 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.2.5 2.2.2.6 2.2.3 2.3 2.4 3.

01.01.2011 in EUR

Aktiva

Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.097,66 Sachanlagevermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 323.097,65 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 5.907.578,13 Grundstücke und Bauten des Infrastrukturvermögens und sonstiger Sonderflächen 5.716.435,06 Bauten auf fremden Grund und Boden 0,00 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 24,00 Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 326.897,19 Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.491,09 Geleistete Anzahlungen im Bau 0,00 Finanzanlagevermögen Rechte an Sondervermögen 0,00 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 Mitgliedschaft in Zweckverbänden 1.009.086,66 Anteile an sonstigen Beteiligungen 0,00 Wertpapiere des Anlagevermögens 322.327,94 Ausleihungen an Sondervermögen 0,00 an verbundene Unternehmen 0,00 an Zweckverbände 0,00 an sonstige Beteiligungen 0,00 Sonstige Ausleihungen 0,00 Umlaufvermögen Vorräte Grundstücke in Entwicklung 249.784,06 Sonstiges Vorratsvermögen 0,00 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 0,00 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren 4.549,26 Beiträge 12.510,76 Wertberichtigungen auf Gebühren und Beiträge 0,00 Steuern 11.474,69 Transferleistungen 1.312,31 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 0,00 Wertberichtigungen auf Steuern, Transferleistungen und Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 0,00 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Bereich 19.771,20 gegen Sondervermögen 0,00 gegen verbundene Unternehmen 0,00 gegen Zweckverbände 0,00 gegen sonstige Beteiligungen 0,00 Wertberichtigungen auf privatrechtliche Forderungen 0,00 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.335.370,16 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Summe Aktiva

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15.306.807,82

in EUR

Passiva 1. 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.4 1.4.1 1.4.2 2. 2.1 2.2 2.3 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 4.11 4.12 5.

Eigenkapital Basis-Reinvermögen 1.172.936,48 Rücklagen aus Überschüssen Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.027.214,69 Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses 0,00 Sonderrücklage 224.650,10 Fehlbetragsvortrag Fehlbetrag aus ordentlichem Ergebnis 0,00 Fehlbetrag aus außerordentlichem Ergebnis 0,00 Sonderposten Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 6.693.194,93 Sonderposten aus Beiträgen, Baukosten- und Investitionszuschüssen 460.729,81 Sonstige Sonderposten 422.628,88 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen 1.281.252,75 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 0,00 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Abfalldeponien 0,00 Rückstellungen für die Sanierung von Altlasten 0,00 Sonstige Rückstellungen 135.216,26 Verbindlichkeiten Anleihen 0,00 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 3.724.126,95 Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Kassenkrediten 0,00 Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 Erhaltene Anzahlungen 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 31.344,86 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen 0,00 Verbindlichkeiten verbundenen Unternehmen 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Zweckverbände 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber sonstige Beteiligung 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 81.918,56 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 51.593,55

Summe Passiva

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Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Nichtamtlicher Teil 1. Besuch des Ministerpräsidenten Matthias Platzek in der Gemeinde Uckerland Der Ministerpräsident sicherte der Gemeinde seine Unterstützung zu. Frau Wernicke verwies darauf, dass die Akzeptanz der Windkraftanlagen in der Gemeinde gestiegen ist, dies ist jedoch eine Leistung, die die Arbeit vor Ort geschafft hat, nicht die Politik in Potsdam oder das Auftreten von Investoren. Die Bürger möchten einen Ausgleich für die Beeinträchtigungen durch die Windkraftanlagen haben. Das Einkreisen von Ortslagen ist nicht akzeptabel. Der Ministerpräsident zeigt Verständnis für den Wunsch der Gemeindevertreter, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zukünftig auch innerorts möglich sein sollen und möchte eine entsprechende Änderung des Naturschutzgesetzes anschieben.

Am 13.04.2012 besuchte der Ministerpräsident, Matthias Platzek, die Gemeinde Uckerland. Gemeinsam mit dem Landrat, Dietmar Schulze, und der Bürgermeisterin, Christine Wernicke, besichtigte er die Bauernkäserei Wolters in Bandelow. Anschließend traf der Ministerpräsident mit Gemeindevertretern der Gemeinde Uckerland zusammen. Herr Brandau berichtete über das Energiekonzept der Gemeinde Uckerland, Frau Mandelkow über den geplanten Bürgerwindpark und Herr Rogasch über die Belange der Landwirte.

Fotos: M. Strehlow


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Kinder- und Jugendarbeit Kita „Uckerlandspatzen“

Wisst ihr was ich werden will, wenn ich einmal größer bin, Wissenschaftler, Bäcker oder doch lieber Friseur So ganz genau wissen die „Schlauen Füchse“ und die „Großen Spatzen“ bei den Uckerlandspatzen das noch nicht. Bis zur Berufswahl vergehen auch erst noch viele Schuljahre. Was aber die Erwachsenen auf Arbeit jeden Tag arbeiten, das ist jetzt schon spannend zu erfahren. Die Berufswünsche unserer 5–6 jährigen sind auch für uns Erzieher spannend und wir müssen manchmal schmunzeln.

Was macht ein Friseur? War die nächste Frage. Das wussten alle Kinder, denn damit haben alle schon Erfahrungen gemacht. Wir entschlossen uns trotzdem für einen Besuch im Friseursalon Sproßmann in Werbelow. Frau Lau erwartete uns am Vormittag und mit großer Aufregung und Spannung gingen wir ins Dorf zum Salon.

Die Kinder lernen alle Materialien die sich im Friseurgeschäft befinden kennen. (die Kinder aus der Gruppe der „schlauen Füchse“ und der Gruppe der „großen Spatzen“)

Willy W., Justin P., Dylan R. und Luc Lyon M. experimentieren mit Farbe und Wasser.

Auf jeden Fall ist es unser Anliegen, den Kindern Kenntnisse über verschiedene Berufe zu vermitteln. Ein Wissenschaftler kann was erforschen oder Neues herausfinden. Nun haben wir in unserer Nähe kein Forschungslabor. Kein Problem, wir spielen im Kindergarten Wissenschaftler und machen Experimente. Wir färben den Zucker mit Lebensmittelfarbe erst vorsichtig nur ein Tropfen, dann zwei oder drei Tropfen. „Mein Zucker ist ganz blau“ ruft Willy. „Meiner ist ganz gelb“ flüstert John. Was passiert wenn wir den bunten Zucker in das Wasser legen? Auch das probieren die Kinder aus. Sie kosteten das Wasser, schmeckt es trotzdem noch süß? Wir mischen verschieden farbiges Wasser und wogen unterschiedliche Wassermengen ab. Das war ein spannender Vormittag als Wissenschaftler.

Hier staunten wir natürlich, was ein Friseur so alles kann: Haare schneiden, Haare kämmen, Haare föhnen. Einfach super war es hier, wir durften alles ausprobieren. Sogar die Jungen bekamen tolle Lockenwickler in die Haare. Wir zählten die vielen Kämme, die wir alle finden konnten. Alle konnten sich im Spiegel sehen und die tollen Drehstühle ausprobieren. Auch das bewegliche Waschbecken wurde untersucht, es dreht sich wirklich in alle Richtungen. Als Überraschung bekamen die Mädchen eine tolle Flechtfrisur und die Jungen eine Gelfrisur. Alle Kinder durften sich eine Farbe für die Haare aussuchen. Auf diesem Wege möchten wir uns ganz herzlich bei Frau Lau und dem Friseursalon Sproßmann für diesen erlebnisreichen Vormittag bedanken. Sylvia Barten


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Aktionstag der Jugendfeuerwehren am 21.04.2012 in Meichow Die vielen Stunden der Vorbereitung und Übung zum Aktionstag des Landkreises Uckermark am 21.4. 2012 in Meichow bei Gramzow haben sich gelohnt. Bei herrlichem Wetter trafen sich ab 9.00 Uhr insgesamt 35 Jugendfeuerwehrgruppen sowie die THW-Jugend zum gemeinsamen Leistungsvergleich. Mit Freude konnte die Bürgermeisterin Christine Wernicke dem anwesenden Landrat Dietmar Schulze mitteilen, dass alle Jugendfeuerwehren unserer Gemeinde mit einer Gruppe teilnehmen. Bandelow, Milow und Nechlin traten in der Altersgruppe I (8–12 Jahre) Güterberg, Hetzdorf und Wismar in der Altersgruppe II (12–18 Jahre) an. Für die Pokalwertung mussten alle Teilnehmer folgende Stationen absolvieren: Löschangriff Nass, Knotenbinden, Stafette, Theorie, Bogenschießen und Schläuche wickeln. Bereits um die Mittagszeit war allen Jugendwarten klar; so schlecht sieht es für uns nicht aus. Die Zeit der Auswertung konnte man nach dem Essen mit Beachvolleyball, Fußball, Aktionen vom DRK und THW über Geschicklichkeitsspiele bis hin zu Infos über die Natur der Uckermark durch die Naturwacht angenehm überbrücken. Dann kam die Siegerehrung, die alle Uckerländer Jugendlichen zum Jubeln brachte. Von 38 Platzierungsmöglichkeiten gingen allein 14 nach Uckerland (siehe unten). Von 6 Pokalen waren es sogar drei, und das alles auf Kreisebene. Die Bandelower Jugend wurde nach etwas Pech im Löschangriff (1. Startplatz und Strahlrohr defekt) mit vier 1. Plätzen und dem 1. Platz der Gesamtwertung bis 12 Jahre belohnt. Gefolgt von Milow mit dem schnellsten Löschangriff und einer fehlerfreien Theorie. Hetzdorf belegte zwei 1. Plätze in der Stafette und im Bogenschießen. Wismar belegte den 1. Platz im Löschangriff der Altersklasse II (12–18 Jahre). Am Ende konnten auch Güterberg und Nechlin mit jeweils einem 3. Platz (von 18 Mannschaften je Altersgruppe) mit Stolz die Heimreise antreten. Belohnt wurden alle mit einer ausgiebigen Pause im Schnellrestaurant, an der Eisdiele oder dem Grillabend an der Feuerwehr. Als Gemeindejugendwart möchte sich Martin Mandelkow recht herzlich bei allen Jugendwarten und den vielen unterstützenden Kameraden und Eltern bedanken. An diesem Tag waren dabei: Otto Schulze und Bernd Michaelis aus Milow, Anne und Carsten Rabe, Marlen Kochinke, Silke Metzlaff und Matthias Pudack aus Bandelow , Birgit und Axel Westphal, Adrian Westphal aus Nechlin, Ewald Hillmann und Marion Bolle aus Trebenow, Karsten Kerscheck aus Nechlin, Gabriele und Peter Hauschild, Yvonne und André Oeser, Michael Gil aus Wismar sowie Thomas Gerasch aus Hetzdorf und Jens Abendroth aus Wolfshagen. Ein weiteres großes Dankeschön an alle Firmen und Personen, die uns durch Sach- und Finanzspenden unterstützen. Ein großes Dankeschön auch unsere Bürgermeisterin Chri-

stine Wernicke, ohne die wir dies alles nicht erreicht hätten. Weiter so. Gemeindejugendwart Martin Mandelkow

Die Platzierungen:

Bogenschießen

Altersgruppe I Altersgruppe II Schläuche wickeln Altersgruppe I Stafette Altersgruppe I Altersgruppe I Altersgruppe II Theorie Altersgruppe I Altersgruppe I Knotenbinden Altersgruppe I Altersgruppe II Löschangriff Altersgruppe I Altersgruppe I Altersgruppe II Altersgruppe II Gesamtwertung Altersgruppe I Altersgruppe I Altersgruppe II

Bandelow Hetzdorf Bandelow Bandelow Milow Hetzdorf Milow Bandelow Bandelow Güterberg Milow Nechlin Wismar Hetzdorf Bandelow Milow Hetzdorf

1. Platz 1. Platz 1. Platz 1. Platz 2. Platz 1. Platz 1. Platz 2. Platz 1. Platz 3. Platz 1. Platz 3. Platz 1. Platz 2. Platz 1. Platz 3. Platz 3. Platz


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Aus den Ortsteilen Eule als Andenken an 725 Jahre Hetzdorf Nach der Winterzeit konnte die Eule als Andenken der 725 Jahr Feier Hetzdorf aufgestellt werden. Die im Zuge von Spenden aus der Jahresfeier an die IG Dorfleben Hetzdorf finanziert wurde. Einen geeigneten Platz fand sie direkt vor der Kirche neben dem alten Spritzhaus in Hetzdorf. Auf die Straße blickend ist sie so nun ein Wahrzeichen von Hetzdorf geworden. Dank gilt dem Kirchenrat, der den Standort genehmigt hat, den Feuerwehrleuten unter der Einsatzleitung vom Wehrfüh-

rer Thomas Schmidt für das Aufstellen und Lutz Wendt für die Anfertigung der Schrifttafel. Besonders danken möchten wir Dirk Schmidt und René Kaiser für den Bau des Sockels. Hier wurde wieder einmal bewiesen, dass aus freiwilligen Engagement vieler Einwohner gute Sachen entstehen können. Wir hoffen auch in Zukunft auf solche gemeinschaftlichen Tätigkeiten, schöne Dinge für unser Dorf entstehen zu lassen. Ihre Interessengemeinschaft Hetzdorf

Ein Geburtstagshase sieht anders aus Die Osterbräuche sind vielseitig in unserer Gegend. So wurde in Wismar ein Osterangeln zu den Feiertagen veranstaltet. Dazu wurden am Gründonnerstag 120 stattliche Forellen des Galenbecker Fischereibetriebes in den Dorfteich eingesetzt. Zwei Tage lang hatten sie Zeit sich hier einzuleben, bis 28 Petrijünger versuchten möglichst viel an die Angel zu bekommen. Bei Nieselregen und Wind, gestaltete sich dieses sehr schwierig. Auch die verschiedensten Köder lockten sie nicht an den Haken. Nach ca. 15 Minuten schaffte es Celina Emila Schelski, die bei den Großeltern einige Ferientage verbrachte und auch noch an diesem Tag Geburtstag hatte die erste Forelle an Land zu ziehen. Die Ausbeute der Angler hielt sich in Grenzen, und so siegte der Wismarer Ehrenfried Adler mit 5 Forellen und nahm den Osterpokal von Ortsvorsteher Dieter Ludwig entgegen. Dieser sprach den noch zur Siegerehrung anwesenden Anglern seine Hochachtung für ihr Durchhaltevermögen aus und lud gleich zum nächsten Event, der Herrentagsparty mit Volleyballturnier am Donnerstag, dem 17.05.2012 ein.

Die Frauen des Wismarer Heimatvereins verwöhnten die harten Männer mit Leckerem vom Grill und wärmenden Osterpunsch nach Geheimrezeptur aus Omas Kochbuch.


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Feuerwehr

Herzlich Willkommen zum 19. Feuerwehrausscheid der Gemeindefeuerwehr Uckerland am Sonnabend, den 16. Juni 2012, in Wolfshagen. 8.00 Uhr Aufstellung der Wehren in der Kirchstraße (vor der Kirche) und gemeinsamer Umzug zum Festplatz im Park 9.00 Uhr Eröffnung durch den Gemeindebrandmeister und die Bürgermeisterin Beginn der Wettkämpfe der aktiven Kameraden und der Jugendwehr • Löschangriff • Knotenbinden • Stafette Im Anschluss an die Wettkämpfe findet die Siegerehrung statt. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr freuen sich auf Ihren Besuch. Dirk Schmidt Gemeindebrandmeister

Christine Wernicke Bürgermeisterin

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Die Gemeinde Uckerland sucht

zum 01.07.2012/ 01.08.2012/ 01.10.2012 befristet auf ein Jahr pädagogische Fachkräfte zum Einsatz in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland. Die Gemeinde Uckerland ist Träger von drei Kindertagesstätten mit verschiedenen Konzepten. Die Fachkraft muss fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein. Fachlich geeignete pädagogische Fachkräfte sind Fachkräfte mit den erworbenen Berufsbezeichnungen staatlich anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher, staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin/ anerkannter Diplom-Sozialpädagoge oder Fachkräfte mit gleichwertigen und zugleich gleichartigen Qualifikationen. Der Einsatz erfolgt in Teilzeit im Rahmen eines Arbeitszeitmodells. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Erwartet wird selbständiges Arbeiten, Verantwortungsbe-

wusstsein, Zuverlässigkeit und Kreativität. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, wird gebeten, einen ausreichend frankierten Umschlag beizulegen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 31.05.2012 an: Gemeinde Uckerland Hauptamt, Frau Beye Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland

Information aus dem Einwohnermeldeamt

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Pas-

sinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Ilona Schmidt SB Einwohnermeldeamt

Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, derzeit erhalten wir viele Hinweise, dass es immer wieder zu Lärmbelästigungen an den Sonn- und Feiertagen kommt. Bitte beachten Sie die nachfolgend, aufgeführten Hinweise: Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für besonders laute Geräte, wie Laubbläser und -sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. Rasenmäher, Schredder/Zerkleiner: (sog. Häcksler) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor betrieben wird. • Heckenscheren, • tragbare Motorkettensägen, • Beton- und Mörtelmischer, • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, • Vertikutierer, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. • Freischneider, • Grastrimmer/Graskantenschneider, • Laubbläser, • Laubsammler, • Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „ “ dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht

zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden, • Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Uckerland. Der Reinigungsumfang der Straßenreinigung für die Anlieger ergibt sich aus dem § 2 „Gegenstand der Reinigungspflicht“. Sie umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, der Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Mit der Pflege der Grünflächen zwischen den Grundstücksgrenzen und Straßenkörper verbessern Sie auch das Erscheinungsbild Ihres Wohnumfeldes und Ihres Ortes. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt


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Veranstaltungskalender Datum

Ort

Veranstaltung

17.05.12

Wismar

Herrentagsparty/ Volleyballturnier

26.05.12

Bandelow

Fußballturnier

28.05.12

Werbelow

Mühlentag

01.06.12

Milow

Veranstaltung zum Kindertag

01.06.12

Nechlin

Kindertag

01. u. 02.06.12

Karlstein

Riesen-KöhntopFreiluftfete

02.06.12

Nechlin

Generationstreffen/ Sommerfest

02.06.12

Wismar

Dorf- und Kinderfest

09. u. 10.06.12

Karlstein

Rosenblütenfest

13.06.12

Wismar

Rentnernachmittag mit Diavortrag

13.06.12

Milow

Seniorentreff

15.06.12

Nechlin

Rentnerfrühlingsfest

16. u. 17.06.12

Karlstein

Landpartie Brandenburg, Offene Gärten in der UM.

16.06.12

Wolfshagen

Feuerwehrausscheid

22.06.12

Gneisenau

Lagerfeuer

23.06.12

Hetzdorf

Dorffest

29.06.12

Wolfshagen

Konzert im Speicher

30.06.12

Güterberg

Dorffest

30.06.12

Milow

Dorffest

01.07.12

Milow

Konzert in der Kirche

06. u. 07.07.12

Wolfshagen

Rosenfest

13. u. 14.07.12

Jagow

Dorffest Jagow

14.07.12

Werbelow

Jazzkonzert mit Cool Breeze

14. u. 15.07.12

Karlstein

Karlsteiner Rosentage

15.08.12

Wismar

Grillnachmittag für Rentner

02.09.12

Wolfshagen

Uckermärkischen Musikwochen-Flötenkonzert

22.09.12

Fahrenholz

725 Jahre Fahrenholz

15.09.12

ges. Bereich Tag des offenen Denkmals

19.09.12

Milow

22. u. 23.09.2012 Karlstein

Seniorentreff Kürbisfest

Frühlingsfest der Gemeinde Uckerland Alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Uckerland sind zum Frühlingsfest der Gemeinde

am 15.06.2012 um 15.00 Uhr in den Speicher Nechlin recht herzlich eingeladen. Bei Kaffee und selbstgebackenen Kuchen erwartet Sie ein unterhaltsamer Nachmittag. Für ein stimmungsvolles Programm sorgen die Frauen vom DRK Prenzlau. Musikalische Umrahmung: Marco Jablonski. Zum Abendbrot bieten Andreas und Marko Krieser kulinarische Leckereien. Unkostenbeitrag: 7,00 € Die Abfahrtszeiten der Busse werden rechtzeitig bekannt gegeben. Wir freuen uns auf Sie! Ihre Christine Wernicke Bürgermeisterin

Ihre Ingrid Wesener Seniorenbeauftragte

Bitte melden Sie sich bis zum 08.06.2012 an. Fahrenholz, Lindhorst und Lübbenow: bei Frau Ingrid Wesener Hetzdorf, Kleisthöhe, Lemmersdorf und Schlepkow: bei Frau Karin Kloke Wolfshagen, Ottenhagen und Amalienhof: bei Frau Kathrin Gest Güterberg und Carolinenthal: bei Herrn Herbert Schütt Jagow, Kutzerow, Taschenberg, Uhlenhof, Dolgen und Lauenhof: bei Frau Vera Senftleben Trebenow und Neumannshof: bei Frau Monika Hofmann Bandelow und Werbelow: bei Frau Bruni Engel Wismar: bei Frau Doris Schütt Milow und Jahnkeshof: bei Herrn Wilfried Brandau Wilsickow: bei Frau Renate Gaude


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Immobilien und Grundstücke Freie Wohnungen in der Gemeinde Uckerland

Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125. Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an Feiertagen: 01752/937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle) Ortsteil Fahrenholz

m2

2-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3 Ortsteil Güterberg

4-Raum Güterberg 22 2-Raum Güterberg 23 Ortsteil Jagow

1-Raum Taschenberg 8 3-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 9 2-Raum Taschenberg 10 3-Raum Taschenberg 10 4-Raum Taschenberg 25 2-Raum Taschenberg 26 Ortsteil Hetzdorf

4-Raum 3-Raum 2-Raum 4-Raum 2-Raum

Gneisenau 24 Gneisenau 24 Gneisenau 25 (2 x 27) Gneisenau 28 (2 x) Gneisenau 29 (2 x)

Ortsteil Lübbenow

2-Raum 2-Raum 3-Raum 3-Raum 1-Raum 3-Raum 3-Raum 1-Raum

Kaltmiete

58,23 m2 67,64 m2 67,61 m2

DS 14 DS 14 HS 29 HS 29 HS 29 HS 31 HS 33 (2 x) HS 33

251,23 e 291,85 e 303,97 e

73,74 m2 47,92 m2

276,40 e 180,40 e

36,39 m2 66,55 m2 34,37 m2 56,98 m2 72,52 m2 97,42 m2 62,17 m2

131,40 e 209,11 e 124,20 e 199,22 e 204,85 e 329,24 e 185,95 e

77,20 m2 66,17 m2 57,47 m2 77,20 m2 57,47 m2

277,58 e 264,36 e 229,59 e 308,42 e 229,59 e

m2

Kaltmiete

46,88 m2 49,10 m2 66,28 m2 66,28 m2 29,47 m2 67,06 m2 66,97 m2 29,47 m2

Ortsteil Trebbenow

1-Raum Trebenow 23 (2 x) 1-Raum Trebenow 24 (2x) 3-Raum Trebenow 23

189,12 e 198,07 e 181,97 e 204,18 e 98,97 e 206,59 e 206,31 e 90,78 e

37,36 m2 37,36 m2 63,58 m2

2-Raum Bandelow 64, 66 3-Raum Bandelow 65 Ortsteil Wilsickow

2-Raum Wilsickow 58 2-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 85, 86 Ortsteil Wolfshagen

4-Raum 4-Raum 4-Raum 2-Raum

Prenzl. Str. 4 Prenzl. Str. 4 Prenzl. Str. 4 Kirchstr. 14

44,33 m2 56,44 m2

173,60 e 219,50 e

49,00 m2 52,80 m2 66,90 m2

155,41 e 224,07 e 283,91 e

78,37 m2 77,79 m2 77,33 m2 53,56 m2

339,62 e 280,13 e 278,48 e 143,19 e

Immobilienausschreibung:

Die Gemeinde Uckerland bietet das Objekt Nechlin 12 zum Kauf an.

Das mit einem Zweifamilienhaus, einem massiven Stallgebäude und 4 Garagen bebaute Grundstück ist ca. 986 m² groß. Das Gebäude ist teilweise unterkellert und hat kein ausgebautes Dachgeschoss. Derzeit sind zwei Wohneinheiten vermietet. Der Mindestkaufpreis beträgt 35.000,- €. Kaufpreisangebote können bis 15.06.2012 in der Gemeindeverwaltung Uckerland, Liegenschaften, Herr Schröder, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland Tel. 039745/861-13, E-Mail: gemeinde@uckerland.de eingereicht werden.

147,08 e 147,08 e 250,31 e

Kirchliche Informationen Tag

Datum

Sonntag

13.05.

Sonntag

20.05.

Sonntag

03.06.

Samstag

09.06.

Sonntag

10.06.

Uhrzeit

Ort

09.00 Uhr

Güterberg

10.30 Uhr

Lübbenow

9.00 Uhr

Schlepkow

10.30 Uhr

Wilsickow

9.00 Uhr

Schlepkow

10.30 Uhr

Lübbenow

14.00 Uhr

Nechlin

9.00 Uhr

Güterberg

10.30 Uhr

Trebenow

Sonntag

17.06.

Samstag

23.06.

Sonntag

24.06.

9.00 Uhr

Schlepkow

10.30 Uhr

Wolfshagen

18.00 Uhr

Hetzdorf Konzert mit Pastor Kasparick

9.00 Uhr

Milow

10.30 Uhr

Lübbenow

Pfarrer Ulrich Kasparick, Hetzdorf 16, 17335 Uckerland, Tel.: 039745/20256 Friedhofsangelegenheiten: Evelyn Niemeier Tel.: 039745/20256 (dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr)


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Kooperation zwischen dem ambulanten Pflegedienst des DRK Prenzlau und dem ABS Fahrservice Kerstin Schmidt Der ambulante Pflegedienst des DRK Prenzlau und der ABS Fahrservice Kerstin Schmidt gehen gemeinsam neue Wege. Pflegedienstleiterin Ursula Wagner vom DRK Prenzlau und Geschäftsführerin Kerstin Schmidt vom ABS Fahrservice besiegeln mit einem Handschlag ihre Zusammenarbeit. Beide Frauen wissen aus Erfahrung, dass es sehr wichtig ist, die ambulante Pflege und die Beförderung der Patienten zu koordinieren. Durch die Kooperation beider Partner sollen die Bürger und Patienten der ländlichen Gebiete in der Uckermark noch besser in der Pflege sowie bei Krankenfahrten versorgt werden. Die Redaktion

10. Mecklenburger Kaltbluttreffen

am 19. und 20. Mai 2012 in Strasburg/Linchenshöh (Rennbahn) Es war Wunsch und Wille engagierter Kaltblutzüchter und -halter, ihre Passion für die schwersten der Pferde und ihre Erfolge in Zucht und Ausbildung einem breiten Publikum zu präsentieren. Mit Unterstützung des Agrarhistorischen Museums in Altschwerin (Lkr. Müritz) fand im Jahre 2002 zum ersten Mal das Kaltbluttreffen statt. Die Veranstaltung entwickelte sich mit den Jahren zu einem echten Anziehungspunkt für die Müritzer und ihre Gäste und jährt sich in diesem Jahr zum 10. Mal. Veranstaltungsort ist seit den letzten Jahren die Stadt Strasburg in der Uckermark. Hier- her laden Züchter und Halter aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein am 19. und 20. Mai 2012 zum 10. Mecklenburger Kaltbluttreffen ein. Jedes Jahr aufs Neue bieten über 60 Pferde, Stuten, Hengste und Fohlen die Gelegenheit, diese vom Aussterben bedrohte Haustierrasse in all ihren Facetten kennenzulernen. Die verschiedenen Schaubilder umspannen die Geschichte der Kaltblutzucht in Mecklenburg-Vorpommern von den Anfängen bis zur heutigen Zeit.

Die diesjährige Jubiläumsveranstaltung haben wir unter das Motto „Pferde und Holz“ gestellt. Auf unserem Kaltbluttreffen werden wir zeigen, dass unsere Wälder auch ohne Lärm und Abgase genutzt und dabei gesund erhalten werden können. Seit dem ersten Kaltbluttreffen verabschieden sich Zuschauer und Aktive mit dem Gefühl, im Streben um den Erhalt eines Kulturgutes einander näher gekommen zu sein. Die Nutzung des Kaltblutpferdes in seiner Vielfalt ist der sicherste Garant dafür, dass diese Rassen vor dem Aussterben bewahrt werden, sich stabil entwickeln und auch unseren Enkeln Geschichte erlebbar machen. Wir und unsere kalibrigen Gefährten freuen uns auf Ihren Besuch beim 10. Mecklenburger Kaltbluttreffen am 19.und 20. Mai 2012 auf dem Gelände der Motocrossbahn des MC Touring Strasburg in Strasburg/Linchenshöh. Seien Sie uns Herzlich Willkommen! Aktuelle Informationen finden Sie unter www.mecklenburgerkaltbluttreffen.de


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Druckfrisch, viele neue Services, kostenlos ab 29. Mai: Das Telefonbuch und Gelbe Seiten Frankfurt (Oder) 2012 Karlsruhe, Mai 2012. Die aktuellen Ausgaben von Das Telefonbuch und Gelbe Seiten Frankfurt (Oder) können vom 29. Mai bis 23. Juni 2012 kostenlos bei der Deutschen Post, REWE und Netto abgeholt werden. Da sich jährlich rund 30 % der Teilnehmerdaten ändern, ist die regelmäßige Neuauflage unverzichtbar. Denn obgleich die Informationen der Verzeichnisse sowohl im Internet als auch mobil abgerufen werden können, erfreut sich die gedruckte Form unverändert hoher Beliebtheit. Lt. der durch das renommierte Marktforschungsinstitut Ipsos im November 2011 durchgeführten [vdav]-Studie zur Nutzung von Auskunfts- und Verzeichnismedien nutzen fast vier von fünf Bundesbürgern/innen gedruckte Verzeichnismedien.

Alles in einem: Das Telefonbuch.

„Die Ausgabe 2012 von Das Telefonbuch Frankfurt (Oder) wurde erneut hinsichtlich der Einteilung optimiert“, informiert Claudia Lambert, Marketingleiterin der für Gelbe Seiten und Das Telefonbuch Frankfurt (Oder) zuständigen Rudolf Röser Verlag und Informationsdienste AG. „So wurden für die amtsfreien Gemeinden Uckerland und Hoppegarten neue Buchabschnitte eingerichtet, in denen die Teilnehmerdaten aller Ortsteile der Gemeinden veröffentlicht sind. Des Weiteren gibt es seit der Ausgabe 2012 einen Buchabschnitt für das Amt Scharmützelsee mit den Teilnehmereinträgen aller amtsangehörigen Gemeinden.“ Während auf der Seite 11 der komplette Buchbereich als Karte abgebildet ist, bieten die Seiten 12–15 eine vollständige Aufstellung sämtlicher Buchabschnitte je Landkreis nebst Gemeinden und Vorwahlen, die in den Buchabschnitten zu finden sind. Das Verzeichnis „Orte und Postleitzahlen“ (Seite 16–22) listet zudem die im Buch enthaltenen Orts-/Gemeindeteile sowie Städte, Ämter und Gemeinden nebst Postleitzahl auf und macht zusammen mit den Straßenverzeichnissen von Frankfurt (Oder) und Eberswalde (Seite 24–26) aus Das Telefonbuch ein komplettes Postleitzahlenverzeichnis. Weiteren Service bieten die Notrufnummern auf Seite 1, der Bürgerservice auf Seite 27, der Stadtplan von Frankfurt (Oder) auf Seite 23 sowie die Auflistung aller Rubriken von „A“ wie „Abbrucharbeiten“ bis „Z“ wie „Zeitarbeit“ je Buchabschnitt von Seite 28–34.

Der Branchenkenner Gelbe Seiten

Die übersichtlich nach Branchen gegliederten Gelbe Seiten bieten dieses Jahr zahlreiche neue Services: Hier ist zum einen die Neugestaltung der Seiten, auf denen sich Ärzte bzw. Rechtsanwälte präsentieren, zu nennen. Die Einführung von Titelseiten und farbigen Balken am Rand ermöglicht das schnellere Auffinden dieser häufig genutzten Branchen. Zudem wurden Sonderseiten zu den Themen „Bauen und Wohnen“ sowie „Tourismus, Freizeit und Gastronomie“ eingeführt.

Diese Sonderseiten bieten einen Mix aus redaktionellen Texten mit Anzeigen von Anbietern, die sich mit ihren besonderen Leistungen vorstellen. Während die Sonderseiten „Bauen & Wohnen“ nach Themenfeldern gegliedert sind, sind die Seiten „Tourismus, Freizeit und Gastronomie“ nach Landkreisen und innerhalb der Landkreise nach Ämtern, Städten und Gemeinden sortiert. Bereits zu Beginn des Buches findet der Nutzer Coupons von ausgewählten Anbietern. Die enge Verbindung von Gelbe Seiten mit dem Handwerk spiegelt das Grußwort des Präsidenten der Handwerkskammer wider. Im Grußwort des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt (Oder), Herrn Dr. Martin Wilke, ist die besondere Leistung von Gelbe Seiten zur Vernetzung von Menschen, Unternehmen und Institutionen gewürdigt. Auf den Seiten 17 und 18 sind die zentralen Kontaktdaten der Stadtverwaltung, auf Seite 19 – 21 ein Stadtplan mit Straßenverzeichnis von Frankfurt (Oder) und auf Seite 22 der Liniennetzplan der Oderstadt veröffentlicht. Touristische Informationen über Frankfurt (Oder) wiederum sind – wie auch diejenigen der amtsfreien Gemeinde Uckerland – im Sonderteil „Tourismus, Freizeit und Gastronomie“ enthalten.

QR-Code: Die Verknüpfung von gedruckten Verzeichnissen mit mobilen Angeboten

Sowohl in Das Telefonbuch als auch in Gelbe Seiten sind ab der aktuellen Ausgabe sog. QR-Codes veröffentlicht. Scannt man diese Codes mit einem Smartphone, auf dem ein QR-Reader installiert ist, kommt man zu einer mobilen Website, von der aus weitergehende Informationen und Services wie beispielsweise die Routenplanung oder der direkte Anruf des Anbieters abgerufen werden können. Der Dienst ist für die Nutzer – bis auf die Verbindungsgebühren – kostenlos. Weitere Informationen sind in Das Telefonbuch auf Seite 8, in Gelbe Seiten auf Seite 11 zu finden.


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Gesundheitszentrum im Herzen der Stadt Splettes Brunnen-Apotheke wird zwanzig

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Nächste Ausgabe Nr. 05/12 Juni/Juli 2012

Anzeigenschluss: 20.06.2012 Redaktionsschluss: 11.06.2012 Erscheinungstermin: 03.07.2012

Am 05. Juni 1991 wurde der Grundstein für ein neues Geschäftshaus gelegt und somit das Ende der Baulücke Markt 20 b besiegelt – der Beginn der Sanierung und Neugestaltung des Stadtzentrums begann. Froh und glücklich eröffneten am 27. Mai 1992 Inga und Hans-Joachim Splettstößer die Brunnen-Apotheke an diesem Standort. Der Name war schnell gefunden: bei Gründungsarbeiten wurde eine Brunnenanlage entdeckt. Der Sprung ins kalte Wasser war vollzogen. Neben dem Apothekerehepaar waren Inken Kieper, Heike Kohlbach, Elke Lenz und Marianne Pietsch die Kämpfer der ersten Stunde und – sie sind heute noch dabei. In den 20 Jahren ihres Bestehens ist auch das Team ständig gewachsen, nur einer fehlt: Hans-Joachim Splettstößer. Seinen Geist, sein Engagement, seine Hilfsbereitschaft werden sie nie vergessen. Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewußtsein, Kompetenz und Freude zeichnet die Arbeit der Mitarbeiter aus, zufriedene Kunden sind oberstes Ziel. 20 Jahre Brunnen-Apotheke Strasburg – das sind mindestens 20 gute Gründe zum Feiern! Das Team der Brunnen-Apotheke will Danke sagen und das tun sie am 31. Mai 2012, ab 9.00 Uhr in ihren Räumen in Strasburg, Am Markt 20 b.

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde-uckerland@t-online.de www.uckerland.de

Die Redaktion

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2012


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