Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 45. Sitzung - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Bekanntmachungsanordnung - Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf - Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen
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Nichtamtlicher Teil - Gründung des Schulfördervereins - Kita „Uckerlandspatzen“ - Grundschule Uckerland - Kneipp-Kita „Regenbogen“ - Gemeindeweihnachtsmarkt 2012 - Die „Heilige Familie“ zieht in die Milower Kirche ein - Gottesdienste - Wahl der Schöffen 2013 - Verkaufsangebote - Wohnungen - Veranstaltungen
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 01/2013
Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 45. Sitzung der – Gemeindevertretung Uckerland – Sitzungsdatum: 25.10.2012 Tagungsort: Saal im Dörphus, Wilsickow 27 a, 17337 Uckerland Beginn: 19.05 Uhr Ende: 22.06 Uhr Anwesenheit anwesend: Frau Christine Wernicke, Herr Herbert Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Karl Kliewer, Frau Silke Mandelkow entschuldigt: Herr Olaf Ringk, Herr Lothar Holzmeier, Frau Evelin Freuck unentschuldigt: –
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012 1) Frau Mandelkow bittet um Streichung des Namens im TOP 10 (Anfragen der Gemeindevertreter), Absatz 2, im öffentlichen Teil der Sitzung. Herr Heinemann lässt über folgende Satzänderung abstimmen: „In Bezug auf die Grundschule Uckerland wurde in einer Elternversammlung in Prenzlau ein Rückgang der Kinderzahlen auf 63 % prognostiziert. …“ Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0
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Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung im öffentlichen Teil der Niederschrift vom 27.09.2011 mit dem Einwand von Frau Mandelkow zu. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr Trester fragt nach, ob die Möglichkeit besteht, im Zuge der derzeitigen Baumaßnahmen am Wärmenetz Nechlin, die Straßenbeleuchtung während der Nachtstunden angeschaltet zu lassen. 2) Des Weiteren möchte er wissen, wie der aktuelle Stand der Vorbereitungsarbeiten zum Bau des Parkplatzes am Bahnhof Nechlin ist. 3) Herr Hillmann ist zurzeit in der Gemeinde Uckerland für die Jugendarbeit zuständig. Dieses Projekt läuft dem-
Uckerland, den 27.12.2012 nächst aus. Herr Trester bittet die Gemeindevertreter sich zu äußern, ob diese Maßnahme weitergeführt werden wird. 4) Im Amtsblatt der Gemeinde Uckerland war nachzulesen, dass die Gemeindeverwaltung an alle Ortsbeiräte mit den Karten zur Grünflächenpflege herantritt und vor Ort eine Begehung der Ortsteile stattfinden soll, um die Grünflächenpflege der gemeindlichen Flächen abzustimmen, so Herr Trester. Er ist der Meinung, dass durch die Gemeindevertretung ein Beschluss zur Anliegerpflicht gefasst wurde und dieser durchgesetzt werden sollte. Zur Anfrage 1) teilt Frau Wernicke mit, dass die Straßenlampen in Nechlin bereits über Nacht eingeschaltet sind. In Bezug auf die Nachfrage 2) informiert sie, dass die entsprechenden Anträge zur Anlage eines Parkplatzes am Bahnhof in Nechlin an die zu beteiligenden Behörden zugesandt worden sind, jedoch die Gemeindeverwaltung diesbezüglich noch keine Antwort erhalten hat. Frau Wernicke antwortet auf die Anfrage 3) des Herrn Trester, dass sich die Gemeindeverwaltung bereits um einen Ersatz für die Maßnahme „Kommunal Kombi“ (Jugend- und Feuerwehrarbeit) bemüht hat. Zu 4) Die Grünflächensatzung wurde durch die Gemeindevertretung zur Diskussion in den Hauptausschuss verwiesen. Im Anschluss dieser Beratung werden die Gemeindevertreter über das Ergebnis informiert. Eine Auswertung erfolgt in der nächsten Gemeindevertretersitzung, erläutert Frau Wernicke. 5. Informationen der Bürgermeisterin 1) Frau Wernicke informiert über eine unangekündigte Kassenprüfung im September 2012 durch das Rechnungsprüfungsamt. 2) Die Planungsbüros, mit denen die Gemeinde Uckerland Verträge abgeschlossen hat, beginnen mit der Planung der jeweiligen Windeignungsgebiete. Parallel dazu wird die Gemeindeverwaltung alle Eigentümer von Flächen, die sich in einem Windeignungsgebiet befinden, anschreiben, um zu klären, ob sie bereit sind Flächen zur Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. 3) Die Emissionsmessungen im Windeignungsgebiet Hetzdorf wurden bisher von der Firma Enertrag AG noch nicht durchgeführt, informiert die LUGV Brandenburg in ihrem Anschreiben vom 24.10.2012. 4) Bezugnehmend auf die Antragstellung zum Erhalt von Fördermitteln für den Umbau der Sporthalle zum Gemeindezentrum in Gneisenau, erhielt die Gemeindeverwaltung am 22.10.2012 vom Bauamt des Landkreis Uckermark ein Anschreiben, um weitere Unterlagen nachzureichen. Die Einreichung der angeforderten Unterlagen bis zum 16.11.2012, Termin ist nicht umsetzbar, macht Frau Wernicke deutlich. 5) In einem Anschreiben teilt der Landkreis Uckermark mit, dass die Ehrenurkunde und Anstecknadel des Landkreises Uckermark 2012 Herr Horst Peter Schilling erhält. 6) Frau Wernicke informiert über die Vorstellung eines „Dorfkümmerers“ in der Gemeindeverwaltung. 7) Die Ortsbeiräte werden vom Hauptamt in Bezug auf die Ausrichtung der 2. Leistungsschau angeschrieben.
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8) Am 25.10.2012 fand eine Sitzung der LAGA zur „Förderperiode ab 2014“ und eine Veranstaltung vom Landkreis Uckermark über „LandZukunft“ statt. Dort wurde die bisherige Förderperiode ausgewertet, die Möglichkeiten zu vorliegende Anträge erklärt und über die neue Förderperiode informiert. 06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 13.12.2012, um 19.00 Uhr, in Fahrenholz statt. 2) Herr Heinemann berichtet über die erfolgreiche Festveranstaltung zum Jubiläum „10 Jahre Gemeinde Uckerland“ in Güterberg. Dabei ist die Arbeit der Gemeinde in den vergangenen Jahren mit einem Rückblick feierlich gewürdigt worden. Zu diesem Anlass wurde die Partnerschaftsgemeinde aus Wegorzyno eingeladen. 07. Schulentwicklung Grundschule Uckerland In Bezug auf den in der vorherigen Gemeindevertretersitzung gemachten Vorschlag von Frau Mandelkow, dieses Thema gesondert zu diskutieren, leitet Herr Heinemann die Gesprächsrunde ein. Frau Wernicke informiert, dass nach dem Brandenburgischen Schulgesetz der Landkreis für die Schulentwicklungsplanung zuständig ist. Der Gemeinde liegt der Entwurf der 3. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vor. Er erstreckt sich über den Zeitraum von 2012 bis 2017. Anhand einer Präsentation trägt Frau Wernicke diesen zur Kenntnisnahme vor. In einer Tabelle ist die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Uckermark dargestellt. Des Weiteren ist die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung im Kindesalter, bis unter 15 Jahren, tabellarisch abgebildet. Der Landkreis geht davon aus, dass sich der Rückgang vor allem in der Altersgruppe der schulpflichtigen Kinder bemerkbar machen wird. Demnach wird unter 15-jährigen bei Kindern die Zahl der Bevölkerung zwischen 2008 und 2030 um bis zu 43 % abnehmen. Die Geburtenzahlen in der Gemeinde Uckerland entsprechen dem Trend im Landkreis. Von 1994, 20 Geburten sind sie 2005 auf 29 Geburten gestiegen. Jedoch 2006 auf 19 Geburten gesunken. 2007–2010 lag die Zahl der Geburten von 22 bis 24. Für die künftigen Jahre bis 2030 sieht die Bevölkerungsprognose des Landes trotz steigender oder konstanter Geburtenrate einen weiteren erheblichen Rückgang der Geburtenzahlen im Landkreis Uckermark um bis zu 60 % des heutigen Geburtenniveaus vor. Frau Wernicke informiert, dass die Gemeinde Uckerland im Jahr 2011 eine Geburtenzahl von 21 Kindern zu verzeichnen hat und bis September 2012 bereits 15 Babys geboren wurden. Bis zum Schuljahr 2016/2017 wird mit einer etwa gleich bleibenden Schülerzahl gerechnet. Bei der Bewertung des Schulstandortes wird in der Schulentwicklungsplanung eingeschätzt, dass die Klassenfrequenz mit durchschnittlich 19,17 Schüler gegeben ist. Das Schüleraufkommen wird als insgesamt stabil und die Mindestzügigkeit als gegeben eingeschätzt. Es wird insgesamt eingeschätzt, dass der Standort der Schule im gesetzlich vorgegebenen Planungszeitraum als gesichert zu betrachten ist. Frau Wernicke erklärt, dass, nach der Schülerliste der Grundschule, zwischen den Schuljahren 2006/2007 und 2012/2013 Ist-Schülerzahlen von 102 bis 126 zu verzeichnen sind. Aktuell besuchen 11 bis 20 Kinder die jeweiligen Klassenstufen.
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Durch qualitative Anstrengungen könnte die Grundschule in Werbelow in der Öffentlichkeit positiv dargestellt und somit die Bedenken der Eltern beseitigt werden, ist Herr Brandau der Meinung. Im Bildungsausschuss wird derzeit über die Gründung eines Schulfördervereins diskutiert, um aktiv wirksam zu werden. Infolgedessen erhöht sich das Interesse und die Qualität der Schule. Herr Brandau spricht sich für eine verlässlichen Halbtagsgrundschule aus. Herr Heinemann lässt über den Antrag von Frau Mandelkow, Frau Herrmann, Schulleiterin der Grundschule Uckerland, ein Rederecht einzuräumen, abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0
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Frau Herrmann erklärt, dass es bereits Diskussionen zur Verbesserung des Schulstandortes gibt. Der Fokus im Land Brandenburg liegt derzeit nicht auf der Gründung weiterer verlässlicher Halbtags- bzw. Ganztagsschulen, sondern auf der bildungspolitischen Schwerpunktaufgabe Inklusion. Diesbezüglich werden bereits Pilotprojekte durchgeführt. Auf negative Aussagen über die Schule möchte Frau Herrmann nicht weiter eingehen. Sie merkt an, dass, nach geführten Gesprächen mit Eltern, die Situationen oftmals falsch dargestellt wurden. In der Presse sowie in den Anschreiben von Eltern an das staatliche Schulamt wurden Aussagen getätigt, die teilweise zutreffend sind. Aufgrund dessen bittet Frau Wernicke die Schulleiterin sowie das Schulkollektiv, sich nach außen stärker für die Grundschule Uckerland zu positionieren. Optimale Voraussetzungen dazu wurden geschaffen, macht Frau Wernicke deutlich. In Bezug auf den Vorschlag des Herrn Brandau, die Grundschule in eine verlässliche Halbtagsschule umzuwandeln, entgegnet Frau Mandelkow, dass, nach einer Umfrage, nur wenige Eltern bereit waren, ihre Kinder ganztags in die Schule zu schicken. Weiterhin sieht sie ein Problem in der für die Lehrer nicht ausreichend zur Verfügung stehende Stundenanzahl. Die positive Darstellung der Grundschule in Werbelow sollte das Ziel der Gemeinde sein, so Frau Mandelkow. Herr Heinmann macht deutlich, dass zur Gründung eines Schulfördervereins die kontinuierliche Mitarbeit von Eltern notwendig ist sowie die Übernahme von Verantwortung. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben. Zu den Hinweisen von Herrn Menke, dass die Gemeindeverwaltung gemeinsame Projekte der Kindertagesstätten und der Grundschule unterstützen müsste, antwortet Frau Wernicke, dass zwischen ihnen bereits eine gut funktionierende pädagogische Zusammenarbeit besteht. 08. (BV-Nr.: 0348/12) Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb des IT-Fachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) Frau Wernicke erläutert, dass, aufgrund des Personenstandsgesetzes, alle Standesämter bis zum 31. Dezember 2013 zu einer elektronischen Registerführung verpflichtet werden. Die Gemeinde hat die Wahl, ihre Registerführung dezentral selbst zu organisieren oder einen IT-Dienstleister mit der Registrierung zu beauftragen. Alle Standesämter des Landes Brandenburg haben ihr Interesse bekundet, ein einheitliches Programm zu nutzen, um
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besser miteinander kommunizieren zu können. Das Kommunale Rechenzentrum in Cottbus ist kurzfristig in der Lage, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, allen Standes ämtern des Landes Brandenburg das Angebot zu unterbreiten, eine zentrale Lösung für das Land Brandenburg zu realisieren und somit ein landeseinheitliches Register aufzubauen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die beigefügte Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Betrieb eines geeigneten elektronischen Personenstandsregisterverfahrens sowie den Betrieb den ITFachverfahrens Automation im Standesamt (AutiSta) mit der Stadt Cottbus abzuschließen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 10 0
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09. (Informationsvorlage-Nr.: 0351/12) Bestellung der Wehrführung der Feuerwehr Uckerland Die Amtszeit der derzeitigen Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihrer Stellvertreter endet am 31.12.2012, erläutert Frau Wernicke. Gemäß § 28 Abs.1 Nr. 2 BbgBKG „Leitung der öffentlichen Feuerwehr“ bestellt der Träger des örtlichen Brandschutzes die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertreter nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister. Die Führungskräfte wurden befragt und das Benehmen mit dem Kreisbrandmeister wurde hergestellt. Die Wehrleitung ist mit Wirkung zum 01.01.2013 für einen Zeitraum von 5 Jahre zu bestellen. Bestellt werden: Wehrleiter Brandmeister Dirk Schmidt 1. Stellvertreter Brandmeister Martin Mandelkow 2. Stellvertreter Oberlöschmeister Andreas Hagedorn Die Gemeindevertreter der Gemeinde Uckerland nehmen diese Informationsvorlage zur Kenntnis. 10. (BV-Nr.: 0352/12) Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen Frau Wernicke legt dar, dass, aufgrund von 2 Einbrüchen im Gemeindearbeiterstützpunkt Jagow es notwendig ist, Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Fahrzeuge und Geräte der Gemeindearbeiter zu treffen. Vorgesehen ist der Einbau von 2 neuen Toren, das Zumauern von 2 Eingängen bzw. Einfahrten, das Anbringen einer Alarmanlage und die Erneuerung des Zaunes. Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlung zur Sicherung des Gemeindearbeiterstützpunktes in Jagow auf den Konten 11106/52110000 und 11106/72110000 in Höhe von 13.000 EUR. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 10 0
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11. (BV-Nr.: 0353/12) Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen zur Deckung der Kreisumlage Die Umlagegrundlagen sind durch eine erhöhte Schlüsselzuweisung und einen erhöhten Familienleistungsausgleich für die Gemeinde Uckerland gestiegen, erklärt Herr Heinemann. Dementsprechend steigt auch die Höhe der Kreisumlage. Er lässt über die Beschlussvorlage abstimmen. Die Gemeindevertretung beschließt zur Deckung der Kreisumlage überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen auf den Konten 61101/53720000 und 61101/73720000 in Höhe von 23.804,42 EUR.
Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 7 1
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12. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Frau Mandelkow bittet um Reparatur der defekten Straßenbeleuchtung im Ortsteil Bandelow. 2) Auf Bitte von Herrn Ringk fragt Frau Mandelkow nach, wo sich der Tuchteppich der Kirche Wolfshagen derzeit befindet und was die Gemeinde zur Rückführung unternehmen wird. Der Aufenthaltsort sowie die Eigentumsverhältnisse müssen diesbezüglich geklärt werden, antwortet Frau Wernicke. 3) Bezugnehmend auf die Information zu den Vertragsabschlüssen mit den Planungsbüros möchte Herr Brandau wissen, auf welcher Grundlage die Eigentümer von Flächen, die sich in einem Windeignungsgebiet befinden, angeschrieben werden. Es erfolgt eine Anhörung zur Abklärung der öffentlichen Belange. Die Verfügbarkeit der Flächen wird vom jeweiligen Betreiber erklärt. Parallel dazu wird Kontakt mit den Eigentümern aufgenommen, ob sie bereit sind, ihr Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Somit können nicht nur die Interessen der Investoren, sondern auch die der Grundstückseigentümer abgewogen werden. Diese Informationen werden für die Erarbeitung und Aufstellung der Bebauungspläne benötigt, macht Frau Wernicke deutlich. Herr Brandau erinnert an die Diskussionen, Ideen und Vorschläge der Energiegruppe sowie an das erstellte Leitbild und den gefassten Beschluss zum Energiekonzept. Er bittet um Auskunft über den aktuellen Stand der Fördermittelbeantragung zur Erstellung eines Energiekonzeptes. Der Entwurf des Förderantrages ist bereits bei der Regionalen Planungsstelle eingereicht worden, informiert Frau Wernicke. 4) Herr Winter möchte wissen, wie die Gemeindeverwaltung auf das Anschreiben des Bauamtes des Landkreises Uckermark, in Bezug auf die fehlenden Unterlagen zur Bearbeitung des Bauantrages für den Umbau der Sporthalle zum Gemeindezentrum in Gneisenau, reagieren wird und bittet um weitere Bearbeitung und Fortführung dieses Sachverhaltes. 5) Auf Anfrage des Herrn Winter, wer der Auftraggeber des „Dorfkümmerers“ ist, antwortet Herr Rogasch, dass dieses Projekt von einer Firma aus Berlin, aufgrund von Zuschlägen, ins Leben gerufen wurde. Mit dem Landkreis sowie mit den Kommunen wurden diesbezüglich keine Abstimmungen getroffen. 6) Zu weiteren Fördermöglichkeiten für Aufgaben, die auf der Prioritätenliste erfasst sind, kann Frau Wernicke derzeit noch keine Aussage treffen, antwortet sie auf die Anfrage von Herrn Winter. 7) Auf dem Gehweg in Schlepkow befindet sich eine abgebrochene Birke, informiert Herr Winter. Er bittet um deren Entfernung.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012
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Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 27.09.2012. 02. (BV-Nr.: 0347/12) Auftragsvergabe zur Errichtung eines Sammelbehälters als Löschwasserentnahmestelle für die KITA Jagow Frau Wernicke beantwortet die Anfragen der Gemeindevertreter. Herr Menke ist der Meinung, dass die Feuerwehr in Jagow den Vorschlag äußerte, in der alten Löschwasserentnahmestelle eine neue Folie einzuziehen. Er möchte wissen, ob diesbezüglich mit dem Eigentümer, der ihm nicht bekannt ist, gesprochen wurde. Ein derartiges Angebot ist Frau Wernicke nicht bekannt. Herr Menke merkt an, dass der Besitzer das Grundstück möglicherweise kostengünstig verkaufen würde. Die Wiederherstellung des alten Löschwasserteiches hält er für preiswerter, da nur eine neue Folie ausgelegt werden müsste. Dieses Projekt wurde des öfteren beraten, ist im Haushaltsplan erfasst und liegt nun der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vor, erläutert Herr Heinemann. Herr Brandau möchte wissen, ob es eine Möglichkeit zur Überprüfung gibt, den alten Feuerlöschteich wiederherzurichten, der die Funktion erfüllt und er sich im rechtlichen Rahmen befindet. Frau Mandelkow gibt zu bedenken, dass ein Behälter vorteilhafter als eine Entnahmestelle ist, die regelmäßiger Wartung bedarf und Folgekosten verursacht. Herr Heinemann fragt nach, ob Herr Menke einen Antrag stellen möchte. Dies ist nicht der Fall. Herr Heinemann lässt über diese Beschlussvorlage abstimmen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Errichtung einer Löschwasserversorgung an der KITA Jagow 71. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Grametke und Co. GmbH Prenzlau den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 10 9 0
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03. (BV-Nr.: 349/12) Einstellung eines Gemeindearbeiters Frau Wernicke begründet den Bedarf der Einstellung eines Vorarbeiters der Gemeindearbeiter und erklärt die Vorgehensweise des Auswahlverfahrens der Bewerber. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt einen Vorarbeiter der Gemeindearbeiter einzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin einen Gemeindearbeiter in Teilzeit einzustellen. Abstimmungsergebnis anwesend Ja nein Enthaltung ausgeschl. 10 10 0 0 0 04. (BV-Nr.: 0350/12) Einstellung einer Krankheitsvertretung Herr Heinemann weist auf die nachgereichte Beschlussvorlage zur Einstellung einer Krankheitsvertretung hin.
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt eine Krankheitsvertretung einzustellen. Abstimmungsergebnis anwesend Ja nein 10 10 0
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05. Personalplanung Frau Wernicke erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über die Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Personalplanung und -entwicklung der Gemeindebediensteten im Rahmen der geltenden beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Vorschriften. Die Gemeindevertretung hat sich entschieden, dass zur Personalplanung der gegenwärtige Personalbestand ermittelt und eine Prognose für den zukünftigen Personal-Sollbestand gegenüber gestellt wird. Anhand einer Präsentation stellt Frau Wernicke den derzeitigen Stand des Personals der Gemeinde Uckerland dar. Frau Wernicke fragt nach, wie sich die Gemeindevertreter zukünftig die Planung des Personals vorstellen. Aufgrund der ermittelten Stellenauslastung hat sie die Vorstellung, perspektivisch ein Amt aufzulösen und eine Amtsleiterstelle zu schließen. Dieser Entwurf würde bedeuten, dass die bisherigen Ämter in ein Innen-Amt (Hauptamt und Kämmerei) und in ein Außen-Amt mit Publikumsverkehr (Bau- und Ordnungsamt) aufgeteilt werden. Um einen geordneten Übergang gewährleisten zu können, muss das Personal dahingehend eingewiesen und geschult werden. Diese Umstrukturierung wäre voraussichtlich zum 01.01.2013 geplant. Weiter unterstellt sind die Erzieherinnen, die Reinigungskräfte und die Gemeindearbeiter. Die Gemeindevertreter diskutieren über den Vorschlag von Frau Wernicke. Sie macht deutlich, dass ein bestimmter Aufgabenbereich auch bei schwankender Einwohnerzahl immer konstant bleibt. Frau Wernicke weist darauf hin, dass im Jahr 2013, aufgrund der Anzahl von Altersteilzeitverträgen, hohe Personalkosten entstehen werden. Weiterhin sollten Überlegungen zur Erhöhung und Vereinheitlichung der Stundenanzahl der Gemeindearbeiter angestellt werden, so Frau Wernicke. 06. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter haben keine Anfragen. 07. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen. 08. Informationen der Bürgermeisterin 09. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.06 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 27.12.2012
Wernicke Bürgermeisterin
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Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.375.800 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 5.371.300 EUR außerordentlichen Erträge auf 56.000 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 30.000 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.398.000 EUR Auszahlungen auf 5.827.500 EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.840.400 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.858.900 EUR Einzahlungen aus der Investitions tätigkeit 557.600 EUR Auszahlungen aus der Investitions tätigkeit 628.300 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 340.300 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirt schaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H. §5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen werden wie folgt festgesetzt: Aufwandsarten 50 – Personalaufwendungen 4.000 EUR 51 – Versorgungsaufwendungen 4.000 EUR 52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 53 – Transferaufwendungen 4.000 EUR 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.000 EUR 55 – Zinsen und sonstige Finanz aufwendungen 4.000 EUR 57 – Bilanzielle Abschreibungen 8.000 EUR 58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.000 EUR 59 – Außerordentliche Aufwendungen 5.000 EUR Auszahlungsarten 70 – Personalauszahlungen 4.000 EUR 71 – Versorgungsauszahlungen 4.000 EUR 72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 73 – Transferauszahlungen 4.000 EUR 74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.000 EUR 75 – Zinsen und sonstige Finanz auszahlungen 4.000 EUR 78 – Auszahlungen aus Investitions tätigkeit 8.000 EUR 79 – Auszahlungen aus Finanz ierungstätigkeit 5.000 EUR 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 Euro und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 Euro festgesetzt. Uckerland, den 08.01.2013
Wernicke Bürgermeisterin
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Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland vom 08.01.2013 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 21 und 22 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich inner-
halb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden ist. Uckerland, den 08.01.2013
Wernicke Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt:
Ortsbeirat Hetzdorf Sitzung am: 05.12.12 Ortsbeirat Jagow Sitzung am: 19.11.12 Ortsbeirat Lübbenow Sitzung am: 12.12.12 Ortsbeirat Milow Sitzung am: 08.11.12 Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen
können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 22.01.2013 Wernicke Bürgermeisterin
3. Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung
Ausführungsanordnung mit Überleitungsbestimmungen 1) Im Bodenordnungsverfahren Rollwitz, Gemeinde Rollwitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, wird hiermit die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 05.01.2012 angeordnet. 2) Als Zeitpunkt des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Bodenordnungsplanes wird der 1. April 2013 festgesetzt. Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten Grundstücke. Das Gleiche gilt auch für die Pachtverhältnisse. 3) Der Übergang des Besitzes und der Nutzung der Grundstücke erfolgen spätestens mit Eintritt des neuen Rechtszustandes am 1. April 2013, soweit die Teilnehmer untereinander nichts Abweichendes vereinbart haben. 4) Haben Festsetzungen des Bodenordnungsplanes Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse, können Anträge auf a) Verzinsung einer Ausgleichzahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) – FlurbG), b) Veränderungen des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c)
Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch die Bodenordnung (§ 70 Abs. 2 FlurbG) nur binnen einer Frist von 3 Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bei der Landgesellschaft MecklenburgVorpommern mbH, Außenstelle Neubrandenburg, Reitbahnweg 8, 17034 Neubrandenburg gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Begründung Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 45 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I Seite 1149) (LwAnpG) i. V. m. § 61 Flurbereinigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) (FlurbG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten bekannt gegeben worden. Zum Anhörungstermin wurden keine Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan eingelegt. Anhaltspunkte dafür, dass der Bodenordnungsplan in seiner Gesamtheit fehlerhaft ist, bestehen nicht. Im Interesse der Verfahrensteilnehmer war der Bodenordnungsplan daher auszuführen.
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Rechtsgrundlage für die verfügten Überleitungsbestimmungen ist § 62 Abs. 2 FlurbG. Der Inhalt der Überleitungsbestimmungen wurde nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und mit dessen ungeteilter Zustimmung erlassen. Die Regelung der tatsächlichen Überleitung in den neuen Zustand, namentlich der Übergang des Besitzes und der Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt demnach zeitgleich mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ausführungsanordnung und gegen die Überleitungsbestimmungen kann jeweils innerhalb eines Monats seit dem ersten Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Staatli-
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chen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Ferdinandshof, Bergstraße 13, 17379 Ferdinandshof eingelegt werden. Ferdinandshof, den 14. Januar 2013
AZ 30m54333162-049
Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen
Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511
Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland
Nichtamtlicher Teil Gründung des Schulfördervereins Am 16.01.2013 saßen 12 Personen unserer Gemeinde in der Grundschule Werbelow zusammen, um endlich das Projekt „Schulförderverein“ in die Tat umzusetzen. Es wurde gegen 19.30 Uhr nach Findung der Vorstandsmitglieder der Verein „Freunde und Förderer der Grundschule Uckerland“ mit der Mitgliedschaftserklärung aller Anwesenden gegründet. Ziel dieses eingetragenen Vereins ist die gemeinnützige Förderung von Bildungs- und Erziehungsanliegen. Mit Hilfe unseres Vereins eröffnen sich viele Möglichkeiten zur Organisation von Projekten, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Anschaffung von Lernmitteln, Klassenfahrten und vieles mehr. Unser Verein bietet viele Möglichkeiten durch das Handeln engagierter Bürger, Spender, der Einwerbung von Fördermitteln des Landes und des Bundes, unseren Kindern neue entwicklungsfördernde Angebote anzubieten. Der Verein soll eine wichtige Rolle für den sozialen Aus-
gleich und die Öffnung der Schule zum gesellschaftlichen Umfeld, wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür, Schulfesten, Unternehmenskontakten etc. beitragen . Alle derzeitigen Mitglieder sind hoch motiviert, um diese Aufgabe mit Leben zu erfüllen! Auf weitere Mitglieder für unseren Verein freuen wir uns, auch um in der Gemeinde Uckerland eine breite Front in diesem Anliegen zu schaffen. Ein sehr moderat gestalteter Jahresbeitrag soll also kein Hindernis darstellen, dass alle Interessierten bei uns aktiv werden können. Also packen wir es an! Kontakt: Mail@joerg-Westphal.de 0171/756 52 55 www.grundschule-uckerland.de DER VORSTAND, H. Jörg Westphal, H. Herbert Heinemann, F. Anja Bartel, F. Evelin Freuck
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Kinder- und Jugendarbeit Kita „Uckerlandspatzen“ „Ich lese auch“ In der Zeit vom 12.11.2012 bis 01.02.2013 absolvierte ich mein Praktikum im Hortbereich der Kita „Uckerlandspatzen“. Dort habe ich gemeinsam mit den Hortkindern das Projekt „Ich lese auch“ durchgeführt. Im Zuge des Projektes haben wir gemeinsam viele Ideen der Kinder verwirklicht. So gestalteten wir als erstes den alten Kissenraum zum Bücherraum um, damit wir eine gemütliche und ruhige Atmosphäre zum Lesen hatten. Die Hortkinder der vierten und fünften Klasse haben voller Elan mit angepackt und hatten großen Spaß an der Umräumaktion. Am 4. Dezember war es dann soweit. Alle Kinder haben von zu Hause ihre Lieblingsbücher mitgebracht und wir haben unsere Buchausstellung eröffnet. Die Kinder waren voller Begeisterung und konnten es gar nicht erwarten vorzulesen. Die Großen fingen an und haben den Erstklässlern aus ihren Büchern vorgelesen. Alle Kinder hörten gespannt zu und fanden so auch heraus, für welche Themen sich andere Kinder interessieren. In der Vorweihnachtszeit waren Märchen bei den Kindern sehr angesagt. Ich habe fast täglich verschiedene Märchen vorgelesen oder die Kinder haben welche erzählt. Zum Thema Märchen fand ich dann auch noch einige Rätsel und ich war sehr beeindruckt, wie gut die Kenntnisse der Kinder waren, denn sie haben alle Märchen erraten. Wir haben aber nicht nur Märchen gelesen, denn zur Weih-
nachtszeit gehören natürlich auch Märchenfilme. Da haben wir es uns mit einer großen Schüssel Popcorn und Väterchen Frost schön gemütlich gemacht. Einer der Höhepunkte des Projektes war das Vorlesen von Frau Bockholdt aus Milow. Sie freute sich sehr über unsere Anfrage und war sofort bereit uns etwas vorzulesen. Die Kinder hatten viel Freude an der Geschichte „Ach, du dicker Weihnachtsmann“. In dem Buch wurde erzählt, dass der Weihnachtsmann ja total aus der Mode gekommen ist, viel zu dick sei und mit seinem langem Bart auch sehr ungepflegt aussieht. Vielen Dank auch im Namen der Kinder hier noch mal an Frau Bockholdt. Anschließend malten die Kinder vom Weihnachtsmann, denn sie waren alle der Meinung ein Weihnachtsmann braucht einen Bart und muss ordentlich dick sein. Schließlich passt er sonst gar nicht zum Weihnachtsfest und es fehlt ihm eine große Portion Gemütlichkeit. Auf diesem Wege möchte ich mich auch noch mal bei den Erzieherinnen der Kita bedanken. Ich habe mich bei euch sehr wohl gefühlt und konnte viele neue Erfahrungen sammeln. Besonderer Dank gilt vor allem Frau Barten, die mich als meine Praxisanleiterin immer unterstützte und mir mit Rat und Tat zur Seite stand.
Praktikantin Frau Olbrych und Frau Bockholdt beim Vorlsesen.
Die Kinder bedanken sich bei Frau Bockholdt.
„Ach du dicker Weihnachtsmann“
Phillipp-Ole Wichmann, 8 Jahre
Willy Wendt, 6 Jahre
Doreen Olbrych, Praktikantin 2. Ausbildungsjahr zur Erzieherin
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Pan und Apollo Ein musikalischer Wettstreit zwischen Pan und Apollo wurde am Freitag, den 11. Januar in Werbelow ausgetragen. Ausführende waren sieben Mitglieder des Preußischen Kammerorchesters (mit Sitz in Prenzlau). Auf vergnügliche Weise gelang es den Musikern die Instrumente: Geige, Bratsche, Cello, Bass und Querflöte vorzustellen. Selbst Vogelstimmen wie der Kuckuck, die Nachtigall und die Ente kamen zum Einsatz. Leon Maxim Wisse, Ralfs Lazda und Toni Ehlert übernahmen nach einer kurzen Probe diese Stimmen, die für einen Ausschnitt aus Leopold Mozarts „Kindersinfonie“ benötigt wurden. Zum Schluss des Wettstreits der Instrumente waren sich alle einig: Jedes Instrument hat etwas Besonderes, jedoch gemeinsam klingen sie am schönsten. A. Herrmann
Mitglieder des Preußischen Kammerorchesters.
Die Kinder verfolgen gespannt das Geschehen. Gewerbliche Anzeige
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Das neue Jugendfeuerwehrauto Am 14.12.2012 besuchte der Landrat, Dietmar Schulze, die Gemeinde Uckerland. Die Bürgermeisterin, Christine Wernicke und die Schulleiterin der Grundschule Uckerland begrüßten den Landrat recht herzlich an der Grundschule in Werbelow. Er hatte die Gelegenheit sich mit den Unterrichtsbedingungen vertraut zu machen und äußerte sich erfreut über die guten Lernbedingungen an der Schule und deren freundliche Gestaltung. Als besonderer Höhepunkt wurde die Hofpause genutzt, um an die Jugendfeuerwehr der Gemeinde einen VWTransporter zu übergeben. An der Übergabe nahmen bei kräftigem Schneefall neben den Schülerinnen, Schülern und den Lehrerinnen der Grundschule auch der Jugendfeuerwehrwart, Martin Mandelkow und die Vertreter der Sponsoren teil. Der Kauf des Fahrzeugs war nötig geworden, da
das bisherige Fahrzeug für den Transport der Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr nicht ausreichend war. In den Ansprachen wurde die Arbeit der Jugendfeuerwehr gewürdigt. Wir möchten uns recht herzlich bei den Sponsoren der Sparkasse Uckermark – Herrn Klinkenberg, den Firmen ENERTRAG AG – Herrn Christen und Frau Nagel, der Tandem Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH – Herrn Heck und dem Autohaus Woldegk – Herrn Karsch sowie dem Kreisfeuerwehrverband bedanken. Mit einer anschließenden Diskussionsrunde und dem Dankeschön der Jugendfeuerwehr an die Sponsoren endete der Besuch des Landrates.
Übergabe des Jugendfeuerwehrautos im Beisein des Landrates, Dietmar Schulz und der Bürgermeisterin, Christine Wernicke.
Mit selbstgestalteten Bildern bedankt sich die Jugendfeuerwehr bei den Sponsoren.
Christine Beye
Auch nach 100 Jahren Eisfest der FFw Wismar Planen kann man eigentlich so ein Eisfest terminlich nicht, es muss einfach spontan entschieden werden, so Dieter Ludwig, Ortsvorsteher von Wismar. Resultierend aus den Erfahrungen des Vorjahres nutzten die Kameraden der Feuerwehr das winterliche Wetter um die zweite Auflage des Eisspektakels vorzubereiten. Mit Schneeschiebern und Besen wurde die mit einem Rasentraktor grob geschobene Eisfläche in eine schmucke Eisbahn verwandelt. Als die Mannen am Abend nach getaner Arbeit in gemütlicher Runde im Dorfgemeinschaftshaus zusammen saßen, präsentierte Jörg Dittbrenner eine Postkarte aus dem Jahr 1913, welche den Dorfteich im Winter auch damals schon mit Eisbegeisterten zeigt. So kann man guten Gewissens von einer Tradition sprechen. Das Fazit und unser
Fest steht unter einem guten Stern. Bei den letzten Vorbereitungen am Samstagvormittag halfen ganz spontan auch andere Dorfbewohner beim Aufstellen des Grillstandes und der Feuerschalen. So überraschte Yvonne Oeser besonders die Kinder mit leckern Crêpes. Mit dem Buschfunk klappte es auch und im Dorf sprach sich das Vorhaben schnell herum. Die Besucher kamen mit Schlitt- und Gleitschuhen, Plasterutschern und Schlitten herbei, um bei gefühlten -10°C das Eisspektakel zu feiern. Eishockey Spiele und Schlittenwettbewerbe ließen keine Langeweile aufkommen. Mit diesem Fest wurde bewiesen, das die Wismarer auch nach 100 Jahren weit bis nach Sonnenuntergang bei Minusgraden feiern können. Matthias Lindner
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Kneipp-Kita „Regenbogen“ Ein großer Wunsch der Kinder geht in Erfüllung Lange haben sich die Kinder der Kneipp-Kita „Regenbogen“ ein kleines Häuschen oder eine Holzhütte gewünscht. Aber irgendwie war es immer nicht zu realisieren. Die Holzhäuschen vom Baumarkt waren viel zu teuer und im Spielzeugkindergartenkatalog konnte man sich zwar tolle Ideen holen, aber damit kamen wir nicht zum Ziel. Es mussten andere Wege gefunden werden! Nachdem fest stand, dass wir 2011 unser letztes Märchen gespielt haben und nie wieder über soviel Spendengeld verfügen, wollten wir es packen. Wir sprachen Eltern und Großeltern an und fanden bei Ihnen ein offenes Ohr. Die Zimmerei Dirk Rebenstock übernahm dabei den entscheidenen Anteil und kümmerte sich um alles, was unsere Ideen betraf. Wir suchten eine passende Stelle, telefonierten mit dem TÜV, was es zu beachten gibt und trafen erste Entscheidungen. Nun sollte ein Baumhaus entstehen, aber das war nicht so einfach. Herr Rebenstock kümmerte sich zunächst um die Zeichnung bzw. einen Bauplan und das Material. Er fand viele Partner, die ihn bei dem Vorhaben unterstützten, denn schon bald stellten wir fest, dass unser Spendengeld bei weitem nicht reicht. Die Großväter Hellmut Belling und Artur Bartel waren immer zur Stelle, wenn sie gebraucht wurden. Sie haben unzählige Stämme geschält, zugeschnitten und alle Arbeiten erle-
digt, die vorbereitet werden konnten. Andere halfen Äste zu entfernen, Kies aufzuschippen oder unterstützten uns mit Technik. Guido Belling – ebenfalls ein Fachmann, der mit Holz arbeitet, unterstützte tatkräftig das Vorhaben. Etliche Nachmittage und Sonnabende haben die fleißigen Helfer gearbeitet, denn das ganze entstand ja neben ihrer beruflichen Arbeit. Fr. Dr. Schuart sponserte den TÜV, wofür wir Das neue Baumhaus uns noch mal recht herzlich bedanken möchten. Unser Baumhaus ist fertig und alle Kinder und Erzieher freuen sich sehr. Danke an alle, die uns dabei unterstützt haben und an alle, die unsere Idee mittragen konnten.
Vorarbeiten für das Baumhaus mit H. Belling und A. Bartel.
Auch die Kinder waren fleißig.
Die Kinder und Erzieher der Kneipp-Kita „Regenbogen“ Heidrun Ballin
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Gemeindeweihnachtsmarkt 2012 in Wilsickow Am 14.12.2012 fand nun schon zum 10. Male auf dem Gutshof in Wilsickow unser Weihnachtsmarkt statt. Viele Kinder nutzten die schönen, kostenlosen Angebote wie Filzen und Ponyreiten. Als der Weihnachtsmann dann mit seiner Kutsche vorfuhr und seine Gaben verteilte, waren alle Eltern und Kinder begeistert. Das Märchen „Rotkäppchen“, welches Schauspieler aus Schwedt sehr professionell darstellten, rundete das Programm für unsere Kinder ab. Die musikalische Begleitung durch die Bläsergruppe vom Balkon des Cafes mit Weihnachtsliedern und die vielen Stände und Buden mit regionalen und handwerklichen Produkten machten diesen Weihnachtsmarkt wieder zu einem Höhepunkt im Kulturleben unserer Gemeinde. Dies war natürlich nur möglich, weil uns sowohl die Gemeinde Uckerland als auch viele Sponsoren in sachlicher oder finanzieller Form unterstützten. So wurde der Transport der Holzbuden von dem Fuhrunternehmen Dörk und der Agrargenossenschaft Wilsickow/Milow durchgeführt. Die LAFP unter Leitung von Herrn Winter war tatkräftig beim Auf- und Abbau und bei der Durchführung kleinerer Reparaturen der Buden beteiligt. Als dann an den Tagen vor dem Weihnachtsmarkt der Schneefall kräftig einsetzte, organisierte Heinfried Sommer ganz pragmatisch mit der Feuerwehr Güterberg die Räumungsarbeiten auf dem „Marktgelände“. Für diese Einsatzbereitschaft und für die finanzielle Unterstützung von ENERTRAG AG, GbR Fulbrecht Steinberg Sprossmann, Fliesenleger Heinfried Sommer, Pflanzenbau-Hof Fichtner, Haustechnik GmbH Strasburg, Dr. C. Schuart aus Kutze-
row, Gut Werbelow GbR, Matthias Schilling vom Schibri-Verlag aus Milow, Windbauer GmbH und IFE Eriksen AG möchten wir uns auf diesem Weg recht herzlich bedanken. Auch die Initiativgruppe „Weihnachtsmarkt“ hat viel Kraft und Energie in dieses Projekt gesteckt – dafür auch ihnen ein herzliches Dankeschön! Initiativgruppe Weihnachtsmarkt Evelin Freuck
H. Heinemann mit dem Weihnachtsmann.
Der Weihnachtsmann verteilt seine Gaben.
Aus den Ortsteilen Die „Heilige Familie“ zieht in die Milower Kirche ein 1998 erstrahlte die Milower Dorfkirche zum ersten Mal in Kerzenschein. Außer dem Weihnachtsbaum nun auch Kerzen in der ganzen Kirche. Das ist inzwischen Tradition geworden. Wegen der Größe der Kirchengemeinde gestalteten die Milower einige Heilige Abende auch selbst, in mehreren Jahren mit einem Krippenspiel der Christenlehre-Kinder. So wurde das Wunder von Weihnachten auch optisch in der Kirche dargestellt. Als das aufhörte fehlte die Krippe in der Kirche und es wurde an eine figürliche Darstellung, zur Einfachheit unserer Kirche passend, gedacht. Bei einem Besuch in der Keramikwerkstatt der Uckermärkischen Werkstätten, Werkstatt für behinderte Menschen, in Prenzlau, kam dann der Gedanke, ob man nicht dort eine einfache Darstellung der Krippenfiguren bestellen könnte. Es gab Zweifel, man hatte so etwas noch nie gemacht. Eine einfache, aber ausdrucksvolle Holzschnitzarbeit aus dem Erzgebirge wurde eine Vorlage gefunden. Es gab aber auch die Frage der Finanzierung. Gedacht war eine gleichteilige Beteiligung des Seniorenklubs, des Dorfvereins, der Jagdgenossenschaft und der Initiaivgruppe Milower Kirche, die damit noch einmal tätig werden wollte. Zufällig war die Jagdgenossenschaft der erste Ansprechpartner und ihr Vorsitzender, Herr Rudolf Schetzior, sagte sofort die Übernahme der Gesamtkosten zu, da man schon längere Zeit beabsichtigte, wieder einmal etwas für die
Kirche zu tun. Die Uckermärkischen Werkstätten machtem sich ans Werk. Zum „Heiligen Abend“ 2012 konnte nun die „Heilige Familie“ in die Milower Kirche einziehen. Wieder einmal ein Beweis, dass das Zusammenwirken etwas leisten kann und auch Behinderte dauerhafte Werke schaffen können. H. P. Schilling
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Impressionen vom Weihnachtsmarkt in der Wassermühle Werbelow
Ganz begehrt waren die gestrickten Textilien und Gestecke, gebastelt von den Eltern der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow. Im Vorfeld wurden Weihnachtsbäume von den Kindern mit selbst gestricktem Schmuck dekoriert.
Frau Husemann organisierte Musikalische Umrahmung den Weihnachtsmarkt. folgte durch Frau Dammiger.
Reges Interesse fanden die Stände von Frau Papendorff, Frau Brauer und Frau Kempert.
Gottesdienste Datum 16.02. 17.02. 24.02. 03.03. 16.03. 17.03. 24.03. 28.03. 29.03. 31.03.
Uhrzeit 14.00 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 09.30 Uhr 17.30 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr
Ort Nechlin Milow Hetzdorf Lübbenow Nechlin Güterberg Hetzdorf Schlepkow Trebenow Wilsickow Hetzdorf Milow Wolfshagen
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Wahl der Schöffen für die Strafabteilungen der Amtsgerichte und Strafkammern des Landgerichts Neuruppin im Jahr 2013 Für die Strafgerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Neuruppin werden für die im Jahr 2014 beginnende und mit dem Jahr 2018 endende Amtsperiode in diesem Jahr neue Schöffen gewählt. Zum Bezirk des Landgerichts Neuruppin gehören die Bezirke der Amtsgerichte Neuruppin, Perleberg, Prenzlau, Zehdenick, Oranienburg und Schwedt/Oder. Aus den Gemeinden dieser Gerichtsbezirke werden Schöffen sowohl für die Schöffengerichte bei den Amtsgerichten als auch für die Strafkammern des Landgerichts gesucht. Sollten nicht genug freiwillige Bewerber für das Schöffenamt zur Verfügung stehen, müssen Bürger aus den Einwohnerlisten ausgesucht und herangezogen werden. Die Wahrnehmung des Schöffenamtes ist Bürgerpflicht. Der Präsident des Landgerichts Neuruppin hat die Anzahl zu wählenden Schöffen festgesetzt. Aus der Gemeinde Uckerland sind zwei Schöffenkandidaten für die Strafgerichte vorzuschlagen. Die Gemeinden stellen bis zum 31.05.2013 eine für die Schöffen des Amtsgerichts und des Landgerichts einheitliche Vorschlagslisten auf (§§ 36, 77 Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)). Die Vorschlagslisten sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen (§ 36 Abs. 2 S. 1 GVG). Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertreter erforderlich. Eine Unterscheidung nach Hilfs- und Hauptschöffen kann nicht erfolgen. Ebenso wenig eine Aufteilung in Schöffen für das Landgericht bzw. für das Amtsgericht. Diese Unterscheidung trifft der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht bei der Wahl. Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des Schöffenamtes und dem bei der Erstellung der Vorschlagslisten einzuhaltenden Verfahren wird auf die §§ 28 bis 58 und 77 GVG verwiesen. Die Voraussetzungen für die Wahl sind: Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, man muss die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und im Gerichtsbezirk wohnen; die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, darf nicht aberkannt sein; man darf nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten vorverurteilt sein, und es darf auch kein Ermittlungsverfahren anhängig sein, welches den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentliche Ämter zur Folge haben kann. Zu Beginn der Amtsperiode muss man das 25. Lebensjahr, darf aber das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und man muss gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszufüllen. Zudem darf man nicht in Vermögensverfall (Insolvenz) geraten sein. Ungeeignet ist man unter anderem auch, wenn man in den beiden der Amtsperiode vorhergehenden Schöffenperioden bereits Schöffe war. Weitere ungeeignete Personen sind nach § 34 GVG Personen, die aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Berufung zum Schöffenamt abgelehnt werden (§ 35 GVG). In die Vorschlagsliste sind Personen, die gemäß § 44 a
Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nicht aufzunehmen. Dies sind Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellt sind. Die Gemeinde hat bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt geeignet sind. Die für die Berufung zuständige Stelle kann zu diesem Zweck von den Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihnen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vorliegen (§ 44 a Abs. 2 DRiG). Die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt zu jedermanns Einsicht in der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/ Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 16 vom 13. Mai bis 17. Mai 2013. Gegen die Kandidatur kann Einspruch eingelegt werden (§ 37 GVG). Nach der Auslegung wird die Vorschlagsliste dem örtlich zuständigen Amtsgericht zugeleitet, wo die Gemeindelisten zu einer Bezirksliste zusammengeführt werden und dann dem Schöffenwahlausschuss vorgelegt werden. Dieser Schöffenwahlausschuss wählt Schöffen nicht nur für das eigene Amtsgericht, sondern auch für das Landgericht Neuruppin. Man kann bei seiner Bewerbung den Wunsch äußern, an sein Amtsgericht oder an das Landgericht Neuruppin berufen zu werden. Ob dem Wunsch gefolgt wird, kann jedoch nicht garantiert werden. Diejenigen, die in der laufenden Amtsperiode bereits als Schöffen tätig sind und in der nächsten Amtsperiode wieder dabei sein wollen, müssen sich ebenfalls in der beschriebenen Weise bei der Gemeinde bewerben. Sie werden nicht automatisch übernommen. Folgende Angaben werden für die aufzustellende Liste gefordert: Familienname; Geburtsname, wenn er anders als der Familienname lautet; Vorname; Geburtsort, bei kreisangehörigen Orten in der BRD mit Angabe des Kreises, bei nicht in der BRD gelegenen Orten mit Angabe des Landes; Geburtstag; Beruf; bei Bediensteten des öffentlichen Dienstes möglichst unter Angabe des Tätigkeitsbereichs; Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer der vorgeschlagenen Person. Wir bitten Sie, wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Schöffe haben, sich bis zum 04. April 2013 im Hauptamt oder Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland, Zimmer 2, 3, oder 16, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland schriftlich oder mündlich zu melden. Hier können auch weitere Informationen eingeholt werden. Informationen erhalten Sie auch unter www.schoeffen-bb.de. Uckerland, den 16.01.2013 Christine Wernicke Bürgermeisterin
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Veranstaltungen
Nächste Ausgabe Nr. 02/13 März 2013 Anzeigenschluss: 13.03.2013
Redaktionsschluss: 04.03.2013 Erscheinungstermin: 26.03.2013
Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de www.uckerland.de
Waldbauernschule Brandenburg e. V. In den Monaten März und April jeweils Freitags in der Zeit von 16.00 bis 19.30 Uhr und samstags in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr veranstaltet die Waldbauernschule Brandenburg e. V. wieder eine neue Weiterbildung für Waldbesitzer. Schulungsthemen sind aktuelle Fragen, Forstschutz, Verkehrssicherung, Waldbau Kiefer, Kulturpflege und ökonom. Betrachtungen zur Waldwirtschaft. Abgerundet wird die Veranstaltung durch eine Wald-Exkursion zu praktischen Fragen. Alle Interessierten Waldbesitzer sind herzlich eingeladen. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30 Euro erhoben. Schulungstermine finden Sie im Internet auf der Seite www. waldbauernschule-brandenburg.de oder unten. Da die Veranstaltungen nur bei mindestens acht Teilnehmern durchgeführt werden können, wird um vorherige Anmeldung gebeten, per Telefon unter 033920/50610, per E-Mail: waldbauern@t-online.de oder in Ihrer zuständigen Oberförsterei. Schulungstermine: 08./09.03. Großraum Schorfheide (Naturfreundehaus „am Üdersee“, Üdersee Süd 111, 16244 Finowfurt) 15./16.03. Großraum Märkische Schweiz (Gaststätte „Däbersee“, Dahmsdorfer Str. 59, 15377 Waldsieversdorf) 12./13.04. Großraum Beeskow (Gaststätte „Märkischer Dorfkrug“, Dorfstr. 14, 15848 Ragow-Merz) 19./20.04. Großraum Zehdenick („Elisabethmühle“ Stadtwerke Zehdenick, Schleusenstr. 22, 16792 Zehdenick)
Datum
Ort
23.02.
Werbelow
08.03. 10.03. 28.03. 30.03. 30.03. 30.03. 14.04. 20./21.04.
Fahrenholz Jagow Trebenow Fahrenholz Bandelow Werbelow Jagow Karlstein
27.04.
Lübbenow
27.04. 30.04. 30.04. 05.05. 11.05. 25.05. 01.06. 01.06. 07.06. 08./09.06.
Jagow Trebenow Bandelow Jagow Karlstein Bandelow Trebenow Jagow
09.06. 15.06.
Jagow Wismar
15./16.06. 28.06. 29.06. 05. bis 07.07. 05./06. 12./13.07. 13./14.07.
Karlstein
Hetzdorf Hetzdorf Lübbenow
Art der Veranstaltung Aktionstag der Jugendfeuerwehr Uckerland Frauentagsfeier Radtour Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Radtour Frühlingserwachen Aktionstag der Jugendfeuerwehr des Landkreises Um. Radtour Maibaumaufstellen Maibaumaufstellen Radtour Freiluft-Fete mit Carly Paran Fußballturnier Kindertag (Thema Piraten) Radtour Frühlingsfest der Senioren Rosenblütenfest und Brandenburger Landparty Radtour Feuerwehrausscheid der Gemeinde Offene Gärten in der Um. Lagerfeuer 80 Jahre Feuerwehr Hetzdorf Reitturnier
Jagow Dorffest Jagow Wolfshagen Rosenfest Karlstein Karlsteiner Rosentage mit großem Entenrennen 14.07. Jagow Radtour 11.08. Jagow Radtour 31.08. Nechlin Herbstfest der Gemeinde 31.08/01.09 Jagow Radtour 07.09. Trebenow Erntefest 07.09. Jagow Radtour
Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland
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Neu bei Fitness Life in Strasburg „Fitnessboxen“ Seit einigen Wochen bietet das Strasburger Fitness Life-Studio eine neue Trendsportart an, das Fitnessboxen! Es wird trainiert, wie beim Boxen, aber geboxt werden nur Boxsäcke und nicht Personen, informiert der Studioleiter Thomas Grett. Der Kurs bietet viel Abwechslung und ist ideal zum Stress- oder Fettabbau. Kursleiter ist Roy Kinkeldey (Foto), Fitnesstrainer und erfahrener Kampfsportler. Immer dienstags und freitags, jeweils um 18.30 Uhr und 18.00 Uhr findet der BOX DICH FIT-Kurs statt. Egal ob Mann oder Frau, ab 14 Jahre kann jeder mitmachen. Weiterhin sind im Angebot Indoorfahrradkurse, Bauch-Beine-Po- Fitness sowie Step-Aerobic. Fitness Life lädt alle zu einem Schnuppertraining ein. (Immer mit Beratung und Einweisung durch die Trainer!) Das Fitness-Team hofft auf reges Interesse und freut sich auf Ihren Besuch! Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite www.fitnesslifestudio.de.
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