uck_2013_Ausgabe_04

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Inhalt Amtlicher Teil -

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Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 48. Sitzung Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 3. Mai 2013 Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf

Nichtamtlicher Teil 2 5

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770 Jahre Jagow Gottesdienste Uckerland-Festspiele Sportfest der Kita’s 2013 Rezitatoren in Lychen Haie, die außergewöhnlichen Fische Veranstaltungen Stellenausschreibung Wohnungen

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2013

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 48. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 29.04.2013

Sitzungsdatum: Tagungsort: Beginn: Ende: anwesend:

07.03.2013 Dorfgemeinschaftshaus, Lübbenow/ Hauptstraße 43, 17337 Uckerland 19.03 Uhr 21.17 Uhr

Anwesenheit

Frau Christine Wernicke, Herr Herbert Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung

01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Die Gemeindevertreter stellen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr A. Krieser informiert über einen Artikel der Märkischen Oderzeitung vom Dienstag, den 05.03.2013, indem über eine drohende Schließung verschiedener Bahnhöfe im Landkreises Uckermark berichtet wurde, unter anderem auch die Haltestelle in Nechlin. Er macht den Vorschlag, dass sich die Gemeinde bei der Bahn erkundigt, ob der Artikel der Wahrheit entspricht. Sollte dies der Fall sein, bittet Herr A. Krieser die Gemeindevertretung um ihre Positionierung. Zu diesem Thema wurde sich bereits in einer Gemeindevertretersitzung 2012 verständigt, erinnert Frau Wernicke. Sie informiert über eine Konferenz des Verkehrsbundes Berlin-Brandenburg (VBB), in der geäußert wurde, dass in den nächsten Jahren keine Haltestellen geschlossen werden. Vier Wochen später berichtete der Fernsehsender rbb über die Sperrung von kleinen Bahnhöfen in der Uckermark, die weniger als 50 Tagesreisende haben und bei denen ein hoher Investitionsbedarf besteht. Des Weiteren überprüft die Bahn, inwieweit sich die Kommunen um die Erhaltung ihrer Bahnhöfe bemühen. Aufgrund dessen hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Parkplatz

zu errichten. Eine gute Ausstattung wurde bereits mit Unterstützung der Deutschen Bahn AG durch das Anbringen von elektronischen Anzeigen und den Aufbau von Fahrgasthallen an den Bahnsteigen erreicht. 05. Informationen der Bürgermeisterin 1) Die Sparkasse Uckermark und die Firma Müritz Comp aus Prenzlau haben für die Grundschule Uckerland einen Klassensatz mit 18 Computern inklusive Zubehör gesponsert. 2) Bezugnehmend auf die Anfrage des Herrn Gampe, ob, im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage in Wilsickow, eine Massenbilanz existiert, die den Verbleib der Stoffe ausweist, die bei der Behandlung der Tiere mit Antibiotika bzw. mit Wachstumshormonen entstehen, antwortet Frau Wernicke, dass dies nicht Bestandteil der Genehmigung zur Errichtung und Betriebnahme der Hähnchenmastanlage in Wilsickow ist. Nach Auskunft des Bau- und Ordnungsamtsleiters, Herrn Mattukat, sollte sich Herr Gampe mit seinem Anliegen an das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam als Genehmigungsbehörde wenden. 3) Auf den Hinweis von Herrn Brandau zum Veranstaltungsort des Weihnachtsmarktes 2013 macht Frau Wernicke deutlich, dass sich jeder Ortsteil der Gemeinde Uckerland für die Ausrichtung dieses Festes bewerben kann. 4) In der letzten Gemeindevertretersitzung bat Herr Ringk um Auskunft zum Haus am Weinberg in Jagow. Frau Wernicke informiert, dass der Eigentümer, nach eigenen Angaben, das Grundstück mit einem Wildzaun gesichert hat. Er erklärte, dass diese Fläche derzeit für die Schafhaltung genutzt und der Zaun durch den Tierhalter auf Beschädigungen kontrolliert wird. 5) Zur Anfrage von Frau Freuck, wann das Seniorenfrühjahresfest in diesem Jahr stattfindet, teilt Frau Wernicke mit, dass diese Veranstaltung am Freitag, den 07. Juni 2013, ab 15.00 Uhr, in Nechlin durchgeführt wird. 6) Frau Wernicke informiert über einen Vor-Ort-Termin in Jagow mit einem Pflegedienst aus Pasewalk und der Architektin Frau Beate Schulz, bei dem über die weitere Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses beraten wurde. In einem Teil des Gebäudes sollen betreute Wohngruppen eingerichtet werden mit kleinen Zimmern inklusive Nasszellen und einem großen Aufenthaltsraum mit Küche sowie einem Bad. Hierbei soll über den Pflegedienst ein Arbeitsplatz entstehen und, je nach dem, welche Pflegeleistungen die Bewohner über die Krankenkasse beziehen, entsprechend viele Schwestern anwesend sein. Für diese Maßnahme können über „LandZukunft“ Fördermittel beantragt werden. Vorerst ist jedoch eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit notwendig, so Frau Wernicke. 7) Frau Wernicke informiert über die 18. Planungsausschusssitzung der Regionalplanung am 04.03.2013 in Angermünde, an der sie und Herr Heinemann teilgenommen haben. Anhand einer Tabelle legt Frau Wer-


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nicke die Flächenaufstellung der Windeignungsgebiete dar. Sie erklärt, dass die Windeignungsgebiete derzeit eine Größe von 789 ha betragen. Der erste Entwurf des Regionalplanes 2011 sah ein Windeignungsgebiet mit einer Gesamtfläche von 1.482 ha vor. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand und der Anpassung aller möglichen Kriterien, wie der Wegfall des 5.000-Meter-Abstandes zwischen den Windkraftanlagen und der Festlegung des 1.000-Meter-Abstandes zur Wohnbebauung sowie die Herabsetzung der Kranichbrutstände von 5.000 Meter auf 2.000 Meter, wurde eine Fläche zur Aufstellung von Windkraftanlagen von 1.341 ha ausgewiesen. Des Weiteren geht sie auf die einzelnen Windeignungsgebiete ein und erläutert diese. Die Regionale Planungsstelle hat beschlossen, mit den Kommunen zwei Gespräche zu führen und ihnen Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Frau Wernicke macht deutlich, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Überprüfung dem Windeignungsgebiet Milow gewidmet wird, aufgrund des 1.000 Meter Tabukriteriums und des 800 Meter Restriktionskriteriums. Die Regionale Planungsstelle erklärte, dass sie die Grenzen des Windeignungsfeldes festlegen und die Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit die Windeignungsgebiete strukturieren. Herr Heinemann fügt hinzu, dass die Festlegung des 1.000-Meter-Abstandes der Bauplanung der Gemeinde obliegt. Besondere Aufmerksamkeit muss deshalb bei den Abständen in einem bestehenden Windeignungsgebiet, welches erweitert werden soll, erfolgen. Dabei sind die Maßstäbe zu einem benachbarten Ort zu klären. 8) Die Jahresrechnung 2011 ist erstellt worden und kann zur Prüfung vorgelegt werden. 9) Am 01.03.2013 haben ein Erzieher in der Kita „Uckerlandspatzen“ in Werbelow und eine Erzieherin in der Kita „Grashüpfer“ in Jagow ihren Dienst angetreten. 10) Der Aktionstag der Jugendfeuerwehr des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark findet am 27.04.2013 in Lübbenow statt. Es werden etwa 450 Gäste, davon 300 Kinder mit Betreuern, erwartet. Frau Wernicke bittet alle Gemeindevertreter um Anwesenheit. 11) Frau Wernicke informiert über ihre Teilnahme an der Tagung der Deutschen Kreditbank AG zum Thema „Stiftungen als Problemlöser ? – Erfahrungen und Anregungen“ am 06.03.2013 in Wildau. Sie macht den Vorschlag, dieses Thema als Tagesordnungspunkt aufzunehmen und in einer der kommenden Gemeindevertretersitzungen zu beraten. 12) Des Weiteren teilt Frau Wernicke mit, dass sie einen Vortrag der Finanzgruppe Ostdeutscher Sparkassenverband zur Förderperiode 2014 bis 2020 besucht hat. 06. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 25.04.2013, um 19.00 Uhr, in Milow statt. 2) Aufgrund des vorliegenden Antrages des Ortsbeirates Wismar wird die Gemeindevertretersitzung am 30.05.2013 in Wismar durchgeführt. 07. Vorstellung und Lagebericht Revierpolizistin Frau Juljane Kind, Polizeikommissarin und Revierpolizistin, stellt sich vor und erläutert ihren beruflichen Werdegang.

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Sie ist zuständig für den Bereich Uckerland sowie stellvertretend auch für den Bereich Nordwestuckermark und Ansprechpartnerin für die Bürger, Gemeinden, Schulen und Kindertagestätten. Des Weiteren koordiniert sie die Revierpolizisten der Polizeidirektion Uckermark. Frau Kind erklärt, dass die Gemeinde Uckerland, trotz leicht erhöhter Delikte zum Vorjahr, keine Schwerpunktgemeinde ist. Im Jahr 2012 wurden 103 Diebstähle, Sachbeschädigungen und Verkehrswidrigkeiten verzeichnet, wobei 2011 nur 89 Vorfälle erfasst wurden. Die Aufklärungsquote beträgt 47,6 Prozent. Im vergangenem Jahr sind besonders schwere Sachbeschädigungen in den Ortsteilen Wilsickow, Jagow und Wolfshagen aufgetreten. Bei den Ermittlungen wird die Revierpolizei von Behörden aus Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Eine gute Zusammenarbeit besteht auch mit der Schule und den Kita’s der Gemeinde. Frau Kind macht deutlich, dass sie die anstehenden Aufgaben gut erfüllen möchte und bittet alle Einwohner dieser Gemeinde, sie bei Problemen anzusprechen oder mit ihr Kontakt aufzunehmen. Dies ist auch über die Gemeindeverwaltung möglich. Des Weiteren macht sie darauf aufmerksam, dass Hinweise aus der Bevölkerung zu Straftaten und deren schnellstmögliche Anzeigen bei der Polizei entscheidend für den Erfolg von Ermittlungen sind. 08. Vorstellung DRK Herr Habben, stellvertretender Vorsitzender des DRK Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V., stellt sich und Frau Ursula Wagner, Leiterin der Häuslichen Krankenpflege Prenzlau des DRK -Kreisverband Uckermark West/ Oberbarnim e. V., vor. Frau Wagner, Krankenschwester und Pflegedienstleiterin, erklärt, dass sie in Prenzlau, aber auch im Gebiet der Gemeinde Uckerland in der ambulanten Pflege tätig ist. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Pflege bedürftiger Menschen und die Beratung von Angehörigen. Ziel ist es, so Frau Wagner, Informationen weiterzugeben und den Menschen in den Gemeinden zu helfen. Sie bittet die Gemeindevertretung, das DRK in ihrer Aufklärungsarbeit zu unterstützen, in dem die Bürger auf den Kreisverband aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise in Seniorennachmittagen oder Veranstaltungen. Frau Wernicke macht deutlich, dass durch eine Tagespflege der Pflegedienste in den Dörfern, die Bürger in der Gemeinde bleiben können und somit der ländliche Raum gestärkt wird. Das DRK bietet an, sich bei den Senioren in den Orten vorzustellen und Fragen zu beantworten sowie Hilfe zu geben. Ein Kontakt kann auch über die Gemeindeverwaltung vermittelt werden, so Frau Wernicke. 09. (BV-Nr.: 0377/13) Abgabe einer Stellungnahme als Behörde und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan A II „Industrie- und Gewerbegebiet“ der Stadt Prenzlau Die Stadt Prenzlau beabsichtigt die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Prenzlau-Nord“. Mit der Planänderung sollen die städtebaulichen Voraussetzungen für die Errichtung einer zusätzlichen Windkraftanlage mit einer Spitzenhöhe von 200 m über Grund im Industriegebiet geschaffen werden, erläutert Herr Heinemann. Er fügt hinzu, dass dieses Vorhaben keine Belange der Gemeinde Uckerland berührt. Die von der Gemeinde Uckerland wahrzunehmenden öffentlichen Belange werden von der 4. Änderung des Be-


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bauungsplanes A II „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“ der Stadt Prenzlau nicht berührt.

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Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

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10. Stand B-Plan WEG Bandelow Herr Meier-Schomburg, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt der Firma neuvia ingenieure, berichtet über den aktuellen Stand der Entwicklung des Windeignungsgebietes Bandelow. Im Jahr 2011 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen bzw. einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu entwickeln, erinnert Herr Meier-Schomburg. Er sagt, dass die Gemeindevertreter in den nächsten Sitzungen regelmäßig von ihm über den Verlauf des Verfahrens informieren werden. In der Sitzung der Regionalen Planungsgemeinschaft wurden die neuen Flächen vorgestellt. Herr Meier-Schomburg hat eine Karte als Grundlage für die weitere Arbeit erstellt. Die Regionalplanung gibt den Rahmen vor und in Abstimmung mit der Gemeindevertretung werden die Kriterien dann vor Ort erfasst. Anhand von Kartenmaterial erläutert Herr Meier-Schomburg das Windeignungsgebiet Bandelow. In weiteren Schritten werden die örtlichen Themen betrachtet, die naturschutzrechtlichen Bedingungen geprüft, die Abstände von Orten bemessen und in den Bebauungsplan aufgenommen, entsprechend dem Ziel der gemeindlichen Entwicklung. Im Anschluss wird die Firma neuvia ingenieure einen Bebauungsplanvorentwurf erstellen, der im Flächennutzungsplan als Teilflächennutzungsplan für den Bereich Bandelow mit aufgenommen werden muss. In Form einer Graphik und einem Erläuterungsbericht gelangt dieser dann in die öffentliche Beteiligung. Die Regionale Planungsstelle veranstaltet bis zum Sommer zwei Treffen mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren, in denen die Kommunen ein Mitspracherecht erhalten, ergänzt Frau Wernicke. Sie schlägt vor, Frau Henze und Herr Felgenhauer zur näheren Erklärung und Erläuterung in eine Gemeindevertretersitzung einzuladen. Aufgrund der im IV. Quartal stattfindenden Sitzung des Regionalausschusses und der Regionalversammlung, kann davon ausgegangen werden, dass im Herbst eine relative Plansicherheit gegeben ist und ein positives Votum von der Planungsstelle ausgesprochen werden kann. Die Gemeindeverwaltung wird der Regionalen Planungsstelle über den derzeitigen Planungsstand berichten. 11. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Frau Freuck möchte wissen, ob es nähere Informationen zur Straßensperrung an der B 198 gibt. Der Beginn der Bauarbeiten an der B 198 zwischen Wolfshagen und Schlepkow wurde auf das nächste Jahr verschoben, teilt Frau Wernicke mit. Sie fügt hinzu, dass im Juni/Juli 2013 eine Vollsperrung zwischen Jahnkeshof und Starkshof vorgenommen wird. Auf der B 104 werden Werterhaltungsmaßnahen durchgeführt. Die Umleitung, laut Auskunft des Straßenbauamtes, soll über Blumenhagen erfolgen. 2) Eine Information zum Ausbau der Brücke zwischen Bandelow und Trebenow liegt der Gemeindeverwaltung nicht vor, teilt Frau Wernicke auf Nachfrage von Herrn Heinemann mit.

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Herr Heinemann erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung, die Gemeindeverwaltung damit zu beauftragen, die Ortsbeiräte anzuhören, ob sie bereit sind, den Weihnachtsmarkt 2013 durchzuführen. Er informiert, dass in der Gemeindeverwaltung bisher eine Bewerbung zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes 2013 eingegangen ist. Frau Wernicke erläutert, dass der Ortsbeirat Wismar sich bereit erklärt hat, den Weihnachtsmarkt 2013 der Gemeinde Uckerland in ihrem Ortsteil durchzuführen. Zunächst muss die Bewerbungsfrist zur Abgabe einer Antwort der Ortsbeiräte bis zum 31.03.2013 abgewartet werden. Anschließend wird die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung über diese Anträge beraten und abstimmen.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung

01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 31.01.2013. 02. Beteiligung an einer Windkraftanlage in Bandelow Herr Heinemann schlägt vor, zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine Beschlussvorlage vorzubereiten, in der das Angebot einer Beteiligung abgelehnt wird. Gründe dafür sind die Absicherung des Haushaltes und die nicht vorliegende Kreditwürdigkeit der Gemeinde sowie die derzeitige politische Unsicherheit. 03 (BV-Nr.: 0372/13) Auftragsvergabe Dachsanierung Gutsspeicher Wolfshagen Los 1 Gerüstbau Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des Gutsspeichers Wolfshagen Los 1 – Gerüstbau. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma WMW Bau-Handels GmbH Blindow den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend ja

nein

Enthaltung

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04. (BV-Nr.: 0373/13) Auftragsvergabe Dachsanierung Gutsspeicher Wolfshagen Los 2 Maurer-, Zimmerer- und Holzbau Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des Gutsspeichers Wolfshagen Los 2 – Maurer-, Zimmerer- und Holzarbeiten. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma BDP Baudenkmalpflege aus Prenzlau den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend ja

nein

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05. (BV-Nr.: 0374/13) Auftragsvergabe Dachsanierung Gutsspeicher Wolfshagen Los 4 Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Dachsanierung des


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Gutsspeichers Wolfshagen Los 4 – Dachdecker- und Dachklempnerarbeiten. Die Gemeinde- vertretung erteilt der Firma DBP Dachbau Prenzlau GmbH und Co.KG den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

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06. (BV-Nr.: 0375/13) Auftragsvergabe Sanierung Treppenhaus Bandelow 64–66 Maurer- und Malerarbeiten Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Sanierung der Treppenhäuser Bandelow 64–66, Maurer- und Malerarbeiten. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Fischer u. Reschke GbR aus Prenzlau den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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07. (BV-Nr.: 0376/13) Auftragsvergabe Instandsetzung/ Reparatur Fassade Trebenow 23–25 und Gneisenau 26–27 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Instandsetzung/Reparatur Fassade Trebenow 23–25 und Gneisenau 26–27. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma BLHW Bau-Partner GmbH aus Strasburg den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

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ausgeschl.

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Es ist eine Überarbeitung des Vertrages erforderlich. Aufgrund dessen kann der Gemeindevertretung noch keine Beschlussvorlage und kein Vertragsentwurf vorgelegt werden. Diese Beschlussvorlage wird vertagt. 09. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Ringk fragt nach, ob an der Straße von Taschenberg kommend in Richtung Lübbenow verstärkt Verkehrsleiteinrichtungen aufgestellt werden oder ein Umbau des Straßenverlaufes in eine kurvenärmeren Wegstrecke erfolgen könnte. Diese Straße ist eine Kreisstraße, antwortet Frau Wernicke. 2) Das Abfräsen von Beton und Aufschütten einer Deckschicht der Straße zwischen Schlepkow und Gneisenau war eine gute Methode zur Sanierung der Straßenschäden durch Witterungseinflüsse, erinnert Herr Winter. Er möchte wissen, ob die Möglichkeit einer Straßenerneuerung zwischen Hetzdorf und Fahrenholz ebenfalls besteht. 10. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen. 11. Informationen der Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin hat keine Informationen für die Gemeindevertretung. 12. Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 21.17 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, (Zimmer 15) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 29.04.2013

08 (BV-Nr.: 0356/12) Anschluss des Dorfgemeinschaftshauses Kutzerow an das Wärmenetz der Bioenergie Menke GmbH & Co.KG

Wernicke Bürgermeisterin

Hauptsatzung der Gemeinde Uckerland (HS) vom 3. Mai 2013 Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 25.04.2013 folgende Hauptsatzung beschlossen: §1 Name der Gemeinde (1) Die Gemeinde führt den Namen „Uckerland“. (2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsfreien Gemeinde. §2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde zeigt im roten, mit elf goldenen Samenkörnern (Kugeln) bestreuten Schild eine vierblättrige goldene Rapsblüte mit Butzen und vier Kelchblättern. (2) Die Flagge der Gemeinde zeigt drei Streifen in den Farben Rot-Gelb-Rot (Rot-Gold-Rot) und im Verhältnis 1:3:1 mit dem Gemeindewappen in der Mitte.

(3) Das Dienstsiegel der Gemeinde zeigt in der Mitte das Gemeindewappen. Im oberen Teil des Dienstsiegels lautet die Umschrift: GEMEINDE UCKERLAND. Durch je ein Sternchen links und rechts abgetrennt lautet die Umschrift im unteren Teil des Dienstsiegels: LANDKREIS UCKERMARK. §3 Förmliche Einwohnerbeteiligung (1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgVerf), Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln: 1. Einwohnerfragestunden der Gemeindevertretung 2. Einwohnerversammlungen 3. Unternehmerforum. (2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Sat-


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zung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Gemeinde Uckerland näher geregelt. (3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt. §4 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausgeschlossen. § 5 Gleichstellungsbeauftragte (1) Der Gleichstellungsbeauftragten ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist durch die Gemeindevertretung auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch Abstimmung zu benennen. (4) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen. §6 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde Die Gemeindevertretung entscheidet über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000 € nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Entscheidungen bis zur Wertgrenze trifft der Hauptausschuss (§ 50 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf), es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf). § 7 Mitteilungspflicht von ausgeübtem Beruf oder anderer Tätigkeit (1) Gemeindevertreter und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind: 1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben.

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jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde. (2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen. §8 Öffentlichkeit der Sitzungen (1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung werden spätestens 7 Tage vor der Sitzung nach § 9 Abs. 4 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. (2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall: 1. 2. 3.

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Personal- und Disziplinarangelegenheiten, Grundstücksgeschäfte und Vergaben, Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten. §9 Bekanntmachungen Bekanntmachungen erfolgen durch den Hauptverwaltungsbeamten. Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“. Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstückes, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 2 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Absatz 2 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen. Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, sowie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden, sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, die die gesamte Gemeinde betreffen, durch Aushang in folgenden Bekanntmachungskästen vollzogen: 1. 17337 Uckerland, Fahrenholz 17a, gegenüber der Bushaltestelle,


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17337 Uckerland, Lindhorst gegenüber Nr. 12 an der Bushaltestelle, 3. 17337 Uckerland, Güterberg 5 Haupteingang Dorfgemeinschaftshaus, 4. 17337 Uckerland, Carolinenthal vor Nr. 4 vor der Bushaltestelle, 5. 17337 Uckerland, Gneisenau vor Nr. 4 an der Bushaltestelle, 6. 17337 Uckerland, Hetzdorf vor Nr. 18 neben dem Denkmal, 7. 17337 Uckerland, Kleisthöhe an der Bushaltestelle, 8. 17337 Uckerland, Lemmersdorf 9 an der Garage, 9. 17337 Uckerland, Schlepkow zwischen Nr. 46 u. 48 am Containerplatz, 10. 17337 Uckerland, Jagow gegenüber Nr. 11 vor der Kirche, 11. 17337 Uckerland, Kutzerow vor Nr. 1 an der Bushaltestelle vor dem Dorfgemeinschaftshaus 12. 17337 Uckerland, Taschenberg vor Nr. 8–10 vor dem Wohnblock, 13. 17337 Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 vor dem Verwaltungsgebäude, 14. 17337 Uckerland, Milow gegenüber Nr. 65 vor der Kirche, 15. 17337 Uckerland, Jahnkeshof gegenüber Nr. 7, 16. 17337 Uckerland, Nechlin gegenüber Nr. 14 an der Bushaltestelle, 17. 17337 Uckerland, Trebenow vor Nr. 50 vor dem Dorfgemeinschaftshaus, 18. 17337 Uckerland, Bandelow gegenüber Nr. 31 am Containerplatz, 19. 17337 Uckerland, Werbelow zwischen Nr. 20 und 21 am Feuerwehrhaus, 20. 17337 Uckerland, Wilsickow vor Nr. 8 am Gästehaus der Agrargenossenschaft, 21. 17337 Uckerland, Wismar gegenüber Nr.70/71 gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus, 22. 17337 Uckerland, Hansfelde vor Nr. 37 an der Bushaltestelle, 23. 17337 Uckerland, Wolfshagen, neben Prenzlauer Straße 22 an der Bushaltestelle, 24. 17337 Uckerland, Amalienhof gegenüber Nr. 3 am Dorfplatz, 25. 17337 Uckerland, Ottenhagen vor Nr. 5. Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“. (5) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte sowie durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen, die einzelne Ortsteile betreffen, durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde im jeweiligen Ortsteil öffentlich bekannt gemacht: 1. Ortsbeirat des Ortsteils Fahrenholz a) 17337 Uckerland, Fahrenholz 17a gegenüber der Bushaltestelle,

b)

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17337 Uckerland, Lindhorst gegenüber Nr. 12 an der Bushaltestelle, 2. Ortsbeirat des Ortsteils Güterberg a) 17337 Uckerland, Güterberg 5 Haupteingang Dorfgemeinschaftshaus, b) 17337 Uckerland, Carolinenthal vor Nr. 4 vor der Bushaltestelle, 3. Ortsbeirat des Ortsteils Hetzdorf a) 17337 Uckerland, Gneisenau vor Nr. 4 an der Bushaltestelle, b) 17337 Uckerland, Hetzdorf vor Nr. 18 neben dem Denkmal, c) 17337 Uckerland, Kleisthöhe an der Bushaltestelle, d) 17337 Uckerland, Lemmersdorf 9 an der Garage, e) 17337 Uckerland, Schlepkow zwischen Nr. 46 u. 48 am Containerplatz, 4. Ortsbeirat des Ortsteils Jagow a) 17337 Uckerland, Jagow gegenüber Nr. 11 vor der Kirche, b) 17337 Uckerland, Kutzerow vor Nr. 1 an der Bushaltestelle vor dem Dorfgemeinschaftshaus c) 17337 Uckerland, Taschenberg vor Nr. 8–10 vor dem Wohnblock, 5. Ortsbeirat des Ortsteils Lübbenow a) 17337 Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35 vor dem Verwaltungsgebäude, 6. Ortsbeirat des Ortsteils Milow a) 17337 Uckerland, Milow gegenüber Nr. 65 vor der Kirche, b) 17337 Uckerland, Jahnkeshof gegenüber Nr. 7, 7. Ortsbeirat des Ortsteils Nechlin a) 17337 Uckerland, Nechlin gegenüber Nr. 14 an der Bushaltestelle, 8. Ortsbeirat des Ortsteils Trebenow a) 17337 Uckerland, Trebenow vor Nr. 50 vor dem Dorfgemeinschaftshaus, b) 17337 Uckerland, Bandelow gegenüber Nr. 31 am Containerplatz, c) 17337 Uckerland, Werbelow zwischen Nr. 20 und 21 am Feuerwehrhaus, 9. Ortsbeirat des Ortsteils Wilsickow a) 17337 Uckerland, Wilsickow vor Nr. 8 am Gästehaus der Agrargenossenschaft, 10. Ortsbeirat des Ortsteils Wismar a) 17337 Uckerland, Wismar gegenüber Nr. 70/71 gegenüber dem Dorfgemeinschaftshaus, b) 17337 Uckerland, Hansfelde vor Nr. 37 an der Bushaltestelle, 11. Ortsbeirat des Ortsteils Wolfshagen 17337 Uckerland, Wolfshagen, neben a) Prenzlauer Straße 22 an der Bushaltestelle, b) 17337 Uckerland, Amalienhof gegenüber Nr. 3 am Dorfplatz, c) 17337 Uckerland, Ottenhagen vor Nr. 5. Die ortsübliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte erfolgt abweichend von Satz 1 im „Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow,


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen“. (6) Die Aushänge in den Bekanntmachungskästen nach Abs. 4 und 5 sind 7 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlags nicht mitgerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Die Dauer des Aushangs der ortsüblichen Bekanntmachungen beträgt 14 Tage. Hierbei werden der Tag des Anschlags und der Abnahme nicht mitgerechnet. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage, nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde. (7) Ist eine Satzung unter Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen, so ist diese Verletzung gemäß § 3 Abs. 4 BbgKVerf unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzen Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Diese gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung verletzt worden sind. Satz 1 gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten. Dies gilt entsprechend für den Flächennutzungsplan und für Verordnungen der Gemeinde (§ 3 Abs. 4 und 6 BbgKVerf). § 10 Gemeindebedienstete Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 62 Abs. 3 BbgKVerf auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. § 11 Bildung von Ortsteilen (1) In der Gemeinde Uckerland bestehen die folgenden Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf: 1. Fahrenholz, in den Grenzen der Gemarkungen Fahrenholz und Lindhorst 2. Güterberg, in den Grenzen der Gemarkung Güterberg 3. Hetzdorf, in den Grenzen der Gemarkungen Gneisenau, Hetzdorf, Lemmersdorf und Schlepkow 4. Jagow, in den Grenzen der Gemarkungen Jagow, Kutzerow und Taschenberg 5. Lübbenow, in den Grenzen der Gemarkung Lübbenow 6. Milow, in den Grenzen der Gemarkung Milow 7. Nechlin, in den Grenzen der Gemarkung Nechlin 8. Trebenow, in den Grenzen der Gemarkungen Bandelow, Herrenwiesen, Trebenow und Werbelow 9. Wilsickow, in den Grenzen der Gemarkung Wilsickow

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10. Wismar, in den Grenzen der Gemarkungen Wismar und Hansfelde 11. Wolfshagen, in den Grenzen der Gemarkungen Amalienhof, Ottenhagen und Wolfshagen. In den in Absatz 1 aufgeführten Ortsteilen wird jeweils ein Ortsbeirat gewählt. Der Ortsbeirat besteht jeweils aus drei Mitgliedern. Das Wahlverfahren für die Ortsbeiräte richtet sich in allen Ortsteilen nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Jeder Ortsbeirat ist vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses in folgenden Angelegenheiten zu hören: 1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil, 2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächennutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Satzungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen, 3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Änderungen und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen in dem Ortsteil, 4. Aus- und Umbau sowie zu Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze in dem Ortsteil, 5. Änderung der Grenzen des Ortsteils, 6. Erstellung des Haushaltsplans, 7. Grundstücksangelegenheiten, sofern sie das Territorium des Ortsteils betreffen, 8. Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Bauanträge), sofern sie das Territorium des Ortsteils betreffen, 9. Friedhofsangelegenheiten, soweit sie die kommunalen Friedhöfe der Ortsteile betreffen, 10. Wohnungsangelegenheiten im Ortsteil, 11. Investitionen, sofern sie das Territorium des Ortsteils betreffen. Eine Anhörung findet nicht statt, soweit der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf). Soweit es sich nicht um ein Geschäft laufender Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf) handelt, entscheiden die Ortsbeiräte gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 BbgKVerf über folgende Angelegenheiten: 1. Reihenfolge von Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen einschließlich der Nebenanlagen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht, 2. Pflege des Ortsbildes und die Pflege und Ausgestaltung von öffentlichen Park- und Grünanlagen, Friedhöfen, Badestellen sowie Boots- und Kahnanlegestellen in dem Ortsteil und 3. Unterhaltung, Nutzung und Ausstattung der öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung nicht über den Ortsteil hinausgeht. Der Ortsbeirat entscheidet über die Verwendung von Mitteln, die ihm jährlich von der Gemeindevertretung zur Förderung von Kultur, Sport, Seniorenbetreuung, Vereinen und Jubiläen zur Verfügung gestellt werden. Ist der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Ausübung seines Entscheidungsrechts gehindert, so tritt an seine Stelle die Gemeindevertretung (§ 46 Abs. 3 Satz 2 BbgKVerf).


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

(7) Die Sitzungen jedes Ortsbeirates sind grundsätzlich öffentlich. Der § 8 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. (8) Für die Mitglieder der Ortsbeiräte findet § 7 Abs. 1 und 2 entsprechende Anwendung. § 12 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren. Uckerland, den 3. Mai 2013 Christine Wernicke Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 30.06.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschloss nunmehr auf ihrer Sitzung am 25.04.2013 die 1.

Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, die hiermit bekannt gemacht wird. Uckerland, den 3. Mai 2013

Wernicke Bürgermeisterin

1. Änderungssatzung vom 3. Mai 2013 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind vom 01.07.2011 Auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der derzeit jeweils geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland in ihrer Sitzung am 25.04.2013 die Änderung von § 5 der Satzung über die Veränderungssperre, die am 30. Juni 2011 beschlossen und in der Sonderausgabe 01/2011des Amtsblattes am 08.07.2011 öffentlich bekannt gemacht wurde, wie folgt: „§ 5 Geltungsdauer der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von 3 Jahren seit ihrer Bekanntmachung, am 8. Juli 2014, außer Kraft.“

In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Uckerland, den 3. Mai 2013

Wernicke Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Wismar Sitzung am: 13.03.13 Ortsbeirat Nechlin Sitzung am: 14.03.13 Ortsbeirat Wolfshagen Sitzung am: 31.03.13 Ortsbeirat Jagow Sitzung am: 09.04.13 Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen

können zu den Sprechzeiten im Hauptamt, ( Zimmer 03 ) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 24. April 2013

Ende Amtlicher Teil

Wernicke Bürgermeisterin


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2013

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511

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Nichtamtlicher Teil Nächste Ausgabe Nr. 05/13 Juli 2013

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de www.uckerland.de

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26.06.2013 Redaktionsschluss: 17.06.2013 Erscheinungstermin: 09.07.2013

Aus den Ortsteilen

Gottesdienste

770 Jahre Jagow – ein Jubiläumsfest ist zu vermelden! Vom 05.07. bis 06.07.2013 begehen wir dieses schöne Jubiläum! Dem Anlass entsprechend mit großem Festumzug, Feuerwerk, Diskothek und Vielem mehr auf dem Festplatz in Taschenberg. Eine neu erarbeitete Dorfchronik wird zu diesem Anlass für alle Interessierten zu erwerben sein. Am 05.07.2013 startet um 13.00 Uhr der große Festumzug an der Bushaltestelle in Kutzerow. Am 06.07.2013 beginnt ab 19.00 Uhr der Einlass zur Disko. Der Ortsbeirat

Datum

Uhrzeit

Ort

19.05.2013

10.30 Uhr

Lübbenow

25.05.2013

14.00 Uhr

Nechlin

26.05.2013

09.00 Uhr 10.30 Uhr

Hetzdorf Trebenow

01.06.2013

18.30 Uhr

Wilsickow

02.06.2013

09.00 Uhr 10.30 Uhr

Güterberg Milow

22.06.2013

14.00 Uhr

Nechlin

23.06.2013

09.00 Uhr 10.30 Uhr

Wolfshagen Lübbenow

29.06.2013

10.00 Uhr

Hetzdorf

30.06.2013

10.30 Uhr

Trebenow

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Feuerwehr Uckerland-Festspiele „Was macht ihr denn mit euren Kindern? Trainiert ihr 5 mal in der Woche?“ Diese Frage wurde mir nach der Siegerehrung am 27.04.2013 beim Jugendfeuerwehrausscheid des Landkreises Uckermark mehrfach gestellt. Keiner konnte so richtig glauben, dass die Bandelower „Firekids“ erneut den 1. Platz in der Altersklasse I erreicht haben. Der Jubel war natürlich riesengroß, denn mit dieser Platzierung hatte niemand gerechnet. Besonders als in der Vorbereitungsphase für diesen Aktionstag feststand, dass die älteren Mitglieder der Jugendfeuerwehr Bandelow aufgrund von Stellproben für Jugendweihe und Konfirmation nicht an dem Aktionstag in Lübbenow teilnehmen konnten und dann auch noch der Jugendwart Carsten Rabe und seine Frau Anne eine Woche vorher unerwartet ausfielen, schien das Chaos perfekt. Unsere Jüngsten, welche zum Teil noch nie an einem Ausscheid teilgenommen hatten, mussten jetzt ihr Können unter Beweis stellen. Wir trafen uns dann am Dienstag vor dem Aktionstag zum ersten gemeinsamen Üben in diesem Jahr. Der Löschangriff klappte ganz gut, aber die Stafette mit den neuen Aufgaben war beim ersten Durchlauf eine totale Katastrophe. Mit viel Geduld erklärte der stellvertretene Jugendwart Adrian Westphal den Kindern, worauf sie achten müssen und gab Hinweise und Ratschläge. Am Freitag übten wir dann noch mal die Stafette – diesmal mit wesentlich besserem Ergebnis. Als wir uns am Sonnabendfrüh auf den Weg nach Lübbenow machten, war für die Kinder klar: „Der 1.Platz im Vorjahr in Meichow war einmalig – so etwas erreichen wir nie wieder.“ Nach dem Festumzug durch Lübbenow gingen insgesamt 20 Jugendwehren mit mehr als 200 Kindern und Jugendlichen aus der gesamten Uckermark an den Start. Total entspannt und ruhig begannen wir mit den einzelnen Wettkämpfen. Nach dem Pflichtteil Löschangriff, Stafette und Knotenbinden aßen wir gemeinsam Mittag und dann wurden die freiwilligen Stationen noch bewältigt. Beim Spiel- und Spaßteil, welcher durch die Erzieherinnen der Gemeinde Uckerland organisiert und durchgeführt wurde, hatten die Kinder jede Menge Freude. Auch Bogenschießen und Kart-Fahren wurde ausprobiert. Zum Schluss gestalteten die Kinder noch ein Bild auf Leinwand mit ihren Handabdrücken und ihren Namen. An dieser Station, die von Frau Husemann und Frau Amzoll betreut wurde, sind

20 Jugendwehren nahmen am Aktionstag teil

im Laufe des Tages viele wunderschöne Bilder entstanden. Dann hieß es auch schon Aufstellung nehmen zur Siegerehrung. Folgende Platzierungen wurden erreicht: Altersklasse I Löschan- Stafette Knotengriff binden

Gesamtwertung

1. Platz Bandelow Milow Bandelow Bandelow 2. Platz Nechlin Bandelow Milow Milow 3. Platz Brüssow Gerswalde Wismar Warthe Altersklasse II Löschan- Stafette Knotengriff binden 1. Platz Güterberg Güterberg Hetzdorf I 2. Platz Mittenwal- Weggun Güterberg de 3. Platz Hetzdorf II Mittenwal- Hetzdorf II de

Gesamtwertung Güterberg Weggun Mittenwalde

Von 18 möglichen Platzierungen erreichten die Jugendwehren aus Uckerland 13 Plätze und sicherten sich auch in beiden Altersklassen den Gesamtsieg. Milow belegte in der Gesamtwertung der Altersklasse I den 2. Platz. Die Kreisjugendwartin Kareen Bechert stellte zum Abschluss der Siegerehrung fest, dass dieser Aktionstag der Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark aufgrund der sensationellen Platzierungen auch in „Uckerland-Festspiele“ umbenannt werden könnte. Wir gratulieren allen Kindern und Jugendlichen nochmals ganz herzlich und wünschen weiterhin viel Spaß und Erfolg bei der Jugendfeuerwehr. Bei allen fleißigen Helfern, die bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieses erlebnisreichen Tages geholfen haben, möchten wir uns ganz herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön auch noch einmal an die vielen Sponsoren, denn ohne die finanzielle Unterstützung wäre die Ausrichtung dieses Tages in der Gemeinde Uckerland nicht möglich gewesen. Marleen Glasow


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Eröffnung durch Bürgermeisterin Christine Wernicke, Vize-Landrätin Karina Dörk, Gemeindejugendwart Martin Mandelkow sowie Kreisjugendwartin Kareen Bechert. Auch das Kuppeln will gekonnt sein

Flott geht es durch den Tunnel

Königsdisziplin Löschangriff

Konzentration beim Knotenbinden

Nicht nur die Kinder hatten Spaß

Nr. 04/2013


Nr. 04/2013

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Sponsoren des Aktionstages Ganz besonders möchten wir uns bei Familie Dörk aus Lübbenow bedanken.

Die Trebenower nahmen mit Pferden am Umzug teil.

Vielen Dank an: Pflanzenbau-Hof Fichtner • Agrargenossenschaft eG Wilsickow/Milow • Gut Werbelow GbR • Christine Grossmann • Autohaus Woldegk GmbH • Uwe Kretschmann • Lothar Krause • Rosenhof Flemming • Frank Zabel • Raiffeisen HG Strasburg • Dr. C. Schuart • Neitzke Fahrzeugservice • Heinfried Sommer • Mineralölhandel Glaser • Ines Gerasch • Haustechnik GmbH Strasburg • Christine Wernicke • LW Carsten Rabe • Iris Herrmann • Reinhard Kurzhals • NOTUS ENERGY Plan • Ute Freitag • MV-Systems • Fulbrecht/Steinberg/Sprossmann GbR • Helga u. Josef Menke • LW Martin Mandelkow • Matthias Schilling • Klaus H. Lienau • E.ON edis AG • Milchviehbetrieb Wolters GmbH

Gespannt wartet die Milower Jugend auf die Ergebnisse.

Tolle Kunstwerke sind entstanden

Wer stapelt die meisten Kästen?

Strahlende Gesichter bei der Siegerehrung

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Kinder- und Jugendarbeit Sportfest der Kita’s 2013 Am 09.04.2013 hieß es für die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“, „Grashüpfer“ und „Regenbogen“ wieder „Sport frei“. Das Sportfest startete in diesem Jahr mit über 60 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die An- und Abreise erfolgte dank der Organisation von Frau Ballin mit einem Extrabus der UVG. So war es für die jüngeren Kinder, die zum ersten Mal am Sportfest teilnahmen, viel angenehmer. Um 9.00 Uhr trafen sich alle Kinder in der Turnhalle der Grundschule Uckerland in Werbelow zur Aufwärmrunde. Beim Bewegungslied „Theo, Theo“ machten alle Kinder aktiv mit. Nach dem Aufwärmen ging es dann an die Stationen, die schon am Tag zuvor aufgebaut wurden. Folgende Aufgaben hatten die Kinder hier zu bewältigen: über Bänke balancieren, Hindernisse überwinden, hüpfen, springen, kriechen und werfen. Ein besonderer Höhepunkt war die Station „Wäsche aufhängen“. Die Kinder konnten hier die Wäsche mit einer Klammer aufhängen und später wieder abnehmen. Eine kleine Pause zwischen den einzelnen Stationen ermöglichte es den Kindern, ihre Obstpause und ein Getränk zu sich zu nehmen. Nachdem alle Stationen durchlaufen waren, halfen alle Kinder fleißig mit, die Geräte

wieder an ihren Platz zu räumen. Das „Fliegerlied“ regte die kleinen Sportler nochmals an, sich eifrig zu bewegen. Zum Abschluss kämpften alle Kinder um den Sieg beim altbewährten Spiel „Feuer, Wasser, Sturm“. Danach bekam jeder Sportler eine Medaille und eine Urkunde. Erschöpft, aber überglücklich machten sich alle Kinder und Erzieher auf den Weg zurück in ihre Einrichtungen.

Hüpfen, Springen, kriechen ...

… macht allen viel Spaß

Jasmin Habig, Nadine Graetsch und Antche Onnasch

Erschöpft vom Sport genießen die Kleinen ihre Obstpause

Rezitatoren in Lychen Ein Gedicht lernen, wie fängt man das an? Inwendig, bis man’s auswendig kann. Walther Petri Fleißig auswendig gelernt hatten alle neun unserer Teilnehmer des Rezitatorenwettbewerbs. Das bewiesen sie bereits beim Gedichtwettbewerb der Grundschule Uckerland in ihren Klassen. Die besten Interpreten erhielten eine Einladung zum Uckermärker Rezitatorenwettbewerb nach Lychen. Nur Auswendiglernen genügte nicht, das war allen klar. Neben der Textsicherheit ging es um das richtige Sprechtempo, die Aussprache, die Betonung, die Mimik und Gestik. Gut vorbereitet, voller Freude und sehr aufgeregt starteten wir am 16. April. Begrüßt mit einem sportlich-musikalischem Programm, musste dann jeder

Schüler in seiner Jahrgangsstufe „seinen Mann stehen“. Das gelang allen sehr gut, wenn wir auch keine ersten Plätze belegten. Bei 165 Teilnehmern war das keine leichte Aufgabe. Vielleicht gelingt es im nächsten Jahr. Es war ein schöner, ein besonderer Tag für uns! Möglich war dies nur durch die Nutzung des neuen Feuerwehrfahrzeugs der Gemeinde Uckerland und die Bereitschaft von Herrn Spietz, dieses zu fahren. Ein dickes Dankeschön an die Gemeinde Uckerland, die FFw und Herrn Spietz. A. Herrmann


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Haie, die außergewöhnlichen Fische Sind Haie wirklich so blutrünstige Ungeheuer? Auf diese und andere Fragen wollten die Schüler der Klasse 5 während ihrer Exkursion ins Meereskundemuseum in Stralsund am 5. März 2013 Antworten finden. Unter Leitung einer Museumspädagogin bearbeiteten sie dafür eine eineinhalbstündige Themenwerkstatt. Dazu gehörte eine Führung durch bestimmte Ausstellungsbereiche des Hauses und eine kurze Videoeinspielung. Natürlich wurde auch auf das Wissen der Kinder zurückgegriffen. Einige Schüler mussten bei deren Darlegungen regelrecht gebremst werden, um auch anderen die Chance zu geben, sich zu äußern. In einem Quiz konnten dann alle unter Beweis stellen, wie aufmerksam sie den Ausführungen ihrer Mitschüler und der Museumspädagogin gefolgt waren. Alle Schüler kamen übrigens zu dem Fazit, dass Haie keineswegs solche Monster sind, sondern meistens menschliches Fehlverhalten Anlass der Attacken von Haien ist. Den Besuch im Meereskundemuseum verbanden die Schüler noch mit einer Besichtigung des Ozeaneums. Hier begaben sie sich in die Unterwasserwelt, um nicht nur den kleinen Clownfisch Nemo zu suchen, sondern auch um sich von den Riesen

der Meere, den Walen, in ihren Bann ziehen zu lassen. Die Schüler der Klasse 5 bedanken sich bei Frau Schmidt für ihre Begleitung nach Stralsund. Die Schüler der Klasse 5


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Veranstaltungen Datum 15.05. 18.05. 20.05. 25.05. 26.05. 01.06. 01.06. 01.06. 01.06. 07.06. 08.06. 08./09.06. 09.06. 12.06. 15.06. 15./16.06. 19.06. 23.06. 28.06. 29.06. 01.07. 03.07. 05. bis 07.07. 05./06. 12./13.07. 12./13.07.

Ort Art der Veranstaltung Wolfshagen Rentnerkaffee Wolfshagen Fußballturnier/Volleyballturnier Mühlentag mit FamilienkonWerbelow zert Tarme Bandelow Fußballturnier Werbelow Flohmarkt Trebenow Kindertag (Thema Piraten) Milow Kindertag – Fahrt Werbelow Milow Orgelkonzert Jagow Radtour Nechlin Frühlingsfest der Senioren Milow Heimatfest und 80 Jahre Fw Rosenblütenfest und BranKarlstein denburger Landpartie Jagow Radtour Wolfshagen Rentnerkaffee Feuerwehrausscheid der Wismar Gemeinde Milow Werbelow Hetzdorf Hetzdorf Werbelow Wolfshagen

Offene Gärten in der Um. Seniorenklub Flohmarkt Lagerfeuer 80 Jahre Feuerwehr Hetzdorf Puppentheater selbstgemacht Rentnerkaffee

Lübbenow

Reitturnier

Jagow Dorffest Jagow Werbelow Jazzfest Uckermark Wolfshagen Rosenfest Karlsteiner Rosentage mit 13./14.07. Karlstein großem Entenrennen 14.07. Jagow Radtour 15.07. Werbelow Schaf ist Scharf 21.07. Werbelow Flohmarkt 29.07. Werbelow Skulpturen und Objekte 07.08. Wolfshagen Rentnerkaffee 11.08. Jagow Radtour 18.08. Werbelow Flohmarkt 24.08. Wolfshagen Grillabend mit Singegruppe 31.08. Nechlin 2. Uckerland-Tag 31.08. Bandelow Erntefest 31.08/01.09 Jagow Radtour 04.09. Wolfshagen Rentnerkaffee 07.09. Trebenow Erntefest 07.09. Jagow Radtour 07./08.09. Offene Gärten in der Um. ges. Bereich Tag des offenen Denkmals 08.09. Konzertorchester Brandenburg 21.09. Werbelow 21./22.09 Karlstein Kürbisfest 22.09. Werbelow Flohmarkt 25.09. Milow Seniorenklub

Für Kinder auf dem SonnenhofUckermark www.sonnenhof-uckermark.de

Wie die Indianer Übernachten im Tipi und kochen am Feuer -

im Kontakt mit der Natur sein besondere Bäume besuchen Kristallen lauschen Klangerfahrung mit Klangschalen Aquaklangerfahrung Toben auf dem Abenteuerspielplatz mit Trampolin sich messen an der Tischtennisplatte Abkühlen im Außen-Pool u. Baden im See Salzgrotten-Besuch Blütenmandalas legen künstlerische Angebote Nachtwanderung u. v. m.

Termin: 22.07.2013 bis 26.07.2013 Ort: Sonnenhof-Uckermark nördliche Uckermark-Schlepkow Kosten: 190,00 € Leitung: Perdia Kirsten Strehlow Dipl. Sozialpädagogin/Heilpädagogin Telefon: 039745-86720 Kennenlern-Termin des Grundstücks und meiner Person möglich, bitte telefonisch vereinbaren.

Tag der offenen Tür auf dem Sonnenhof-Uckermark wann: 22.06.2013 ab 13.00Uhr wo: Schlepkow 47, 17337 Uckerland • • • • •

Besichtigung der neueröffneten Sauna und Salzgrotte Klangmassage Besichtigung des Sonnenhofes mit Tipis 14.00 Uhr Gesundheitsvortrag mit Saganja C. Derissen – Heilpraktikerin aus Berlin 15.00 Uhr Vortrag: „2. Standbein – nicht nur für Selbstständige“ 17.00 Uhr Ausklang mit einem KlangschalenKonzert „Klangteppich“ Für Kinder gibt es verschiedenste Möglichkeiten zum Spielen. Es kann Kaffee und Kuchen erworben werden


Nr. 04/2013

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.09.2013 befristet bis zum 31.08.2014 eine Verwaltungsfachangestellte/einen Verwaltungsfachangestellten zum Einsatz in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland für die Aufgabenbereiche Hauptamt und Kämmerei in Teilzeit (30 h/Woche). Erwartet wird: • Qualifikation für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst, • Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und sorgfältigen Arbeiten, • hohes Maß an Serviceorientierung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative, • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, • freundliches und sicheres Auftreten, • gute Kenntnisse in MS Office, insbesondere Word, Excel, • gute Kenntnisse in Anwendersoftware, Anordnungswesen, idealerweise C.I.P., • Führerschein Klasse B.

Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD – V. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag beizulegen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 31.05.2013 an: Gemeinde Uckerland Hauptamt, Frau Glasow Kennwort: „Verwaltung“ Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland

Wohnungen Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86125 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen: 0175/2937365 und 0160/96990408 (nur für Notfälle) Ortsteil Fahrenholz 2-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3

m2 58,23 67,64 67,61

Kaltmiete in € 260,29 302,35 302,22

Ortsteil Güterberg 2-Raum Güterberg 23

47,92

214,20

Ortsteil Jagow 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 3-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 9 2-Raum Taschenberg 10 3-Raum Taschenberg 10 4-Raum Taschenberg 25 2-Raum Taschenberg 26

36,39 36,39 36,39 66,55 34,37 56,98 72,52 97,42 62,17

147,02 150,65 143,38 268,86 135,42 230,20 285,73 434,73 244,82

Ortsteil Hetzdorf 3-Raum Gneisenau 24 4-Raum Gneisenau 24 2-Raum Gneisenau 27 2-Raum Gneisenau 27 4-Raum Gneisenau 28 4-Raum Gneisenau 28 2-Raum Gneisenau 29 3-Raum Lemmersdorf 25

66,17 77,20 57,47 57,47 77,20 77,20 57,47 77,90

302,40 352,80 262,64 262,64 368,24 360,52 262,64 169,04

Ortsteil Lübbenow 3-Raum DS 13 2-Raum DS 14 2-Raum DS 14 2-Raum DS 16 3-Raum HS 29

69,70 49,10 46,88 51,85 66,28

325,50 229,30 223,62 242,14 272,33

Ortsteil Lübbenow 1-Raum HS 29 1-Raum HS 29 2-Raum HS 29 3-Raum HS 31 3-Raum HS 31 4-Raum HS 31 3-Raum HS 33 1-Raum HS 33

m2 29,47 29,47 52,36 67,06 67,06 80,44 66,97 29,47

Kaltmiete in € 132,14 132,40 215,12 275,54 300,71 330,52 275,17 121,08

146,15 118,53

473,53 373,37

Ortsteil Trebenow 1-Raum Trebenow 23 1-Raum Trebenow 23 3-Raum Trebenow 23 1-Raum Trebenow 24 1-Raum Trebenow 24 2-Raum Trebenow 25 2-Raum Bandelow 64 2-Raum Bandelow 64 3-Raum Bandelow 66 2-Raum Bandelow 66

37,36 37,36 63,58 37,36 36,46 53,77 44,33 44,33 56,44 44,33

178,21 174,47 284,20 174,47 170,74 245,73 207,02 198,85 269,22 207,02

Ortsteil Wilsickow 3-Raum Wilsickow 81 1-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86

81,41 35,90 66,90

335,60 169,45 309,08

Ortsteil Wolfshagen 4-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 2-Raum Prenzlauer Str. 6

78,37 77,33 56,19

373,82 353,40 262,41

Ortsteil Milow 4-Raum Milow 56 a 5-Raum Milow 56 b


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Nr. 04/2013


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