Inhalt Amtlicher Teil - - -
Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 53. Sitzung 2 Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland 6 1. Änderungsbeschluss „Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Lemmerdorfer Wald Verfahrens-Nr. 5-101-U“ 10
Nichtamtlicher Teil
- Stellenausschreibung Gemeindearbeiter/in - Grußwort der Bürgermeisterin - Feuerwehr - Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow
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- Kita „Grashüpfer“ Jagow - Anmeldung Einschulung 2014 - Kita „Regenbogen“ - Grundschule Uckerland - Berufswunsch: Berufsangler! - Halloween in Wilsickow - Seniorennachmittag mit Gesundheitsmesse - Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland - Ausflug in die Kulturgeschichte Wolfshagen - Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland - Stellenausschreibungen - Wohnungen - Kinderrätsel - Veranstaltungen - Gottesdienste/Termine Amtsblatt 2014
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2013
Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 53. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -
Uckerland, den 19.11.2013
Sitzungsdatum: 26.09.2013 Tagungsort: im Kornspeicher Nechlin, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 20.23 Uhr
Anwesenheit
Frau Christine Wernicke, Herr Josef Menke, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Henri Wernicke, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Lothar Holzmeier, Frau Silke Mandelkow, Frau Evelin Freuck
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung
Herr Brandau informiert über die vor der Sitzung stattgefundene Ortsbesichtigung des Fernwärmenetzes Nechlin und bedankt sich bei Herrn Müller und Herrn Thiemann für die Führung.
01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans-Werner Brandau, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
anwesend:
02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Frau Wernicke beantragt die Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung um die Beschlussvorlage 0414/13 (überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Winterdienst). Herr Brandau schlägt vor, diese Beschlussvorlage im TOP 10 des öffentlichen Teils der Sitzung zu behandeln und lässt über den Änderungsantrag von Frau Wernicke abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 8 8 0
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Die Tagesordnung ändert sich entsprechend. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr A. Krieser bedankt sich im Namen des Dorfvereins „Nechliner Signale“ und der Bürger von Nechlin bei der
Gemeindeverwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen und der Durchführung des am 31.08.2013 stattgefundenen „2. Uckerlandtages“ der Gemeinde. Er informiert über die positive Resonanz der Besucher des Festes, bittet jedoch um eine bessere Absprache der Ortsbeiräte bei der zeitlichen Planung von Veranstaltungen. Für die Organisation und das Arrangement des diesjährigen Gemeindefestes spricht Herr Brandau auch im Namen der Gemeindevertreter dem Dorfverein „Nechliner Signale“ seine Anerkennung aus. Herr Wernicke empfiehlt für den nächsten Uckerlandtag der Gemeinde einen Termin bereits in diesem Jahr festzulegen. Herr Winter weist auf den Kultur- und Veranstaltungskalender hin. Alle Termine werden zur Information auf der Internetseite der Gemeinde Uckerland veröffentlicht, erklärt Frau Wernicke. Sie macht den Vorschlag, Veranstaltungen in der Gemeinde ganzjährlich im Amtsblatt anzukündigen. Eine weitere Möglichkeit, Überschneidungen von Veranstaltungen zu vermeiden, wäre die Festlegung dieser auf ein bestimmtes Wochenende im Jahr, merkt Herr Trester an.
5. Informationen der Bürgermeisterin 1) Anhand einer Grafik stellt Frau Wernicke die Wahlergebnisse der Gemeinde Uckerland zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 dar. Hierbei wurde eine Wahlbeteiligung von 62,0 % erreicht. Mit 48,2 % gewann die CDU mit Herrn Jens Köppen als Vorsitzenden die Bundestagswahl in der Gemeinde Uckerland. Weiterhin wurden folgende Wahlergebnisse erzielt: • DIE LINKE 22,0 % • SPD 19,7 % • FDP 1,0 % • GRÜNE/B 90 1,9 % • NPD 3,9 % • Piraten Partei 2,7 % • FW 0,7 % Frau Wernicke bietet an, dass sich der Ortsbeirat die Auswertung der entsprechenden Ortsteile bei der Gemeindeverwaltung anfordern kann. Ein Dank gebührt den Wahlvorständen, die durch ihre Vorbereitungen eine reibungslose Durchführung der Wahl ermöglichten, sagt Frau Wernicke. Ebenfalls dazu beigetragen hat ein neues Wahlprogramm zur Übermittlung der Ergebnisse an den Kreis- und Landeswahlleiter des Landkreises Uckermark. 2) Bezugnehmend auf die in der letzten Gemeindevertretersitzung gestellte Anfrage des Herrn Ringk, ob der Lübbenower See bereits vom Landkreis Uckermark an die Gemeinde Uckerland übertragen wurde, teilt Frau Wernicke mit, dass eine Rückübertragung der Seen noch nicht erfolgt ist. Diese befinden sich derzeit noch
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im Besitz des Landes Brandenburgs. Die Übertragung des Teufelssees Jagow und des Behrendsees in kommunales Eigentum wurde mit einem Bescheid aus dem Jahr 1996 abgelehnt. Die Gemeindeverwaltung hatte vom Ortsbeirat Wolfshagen die Mitteilung bekommen, dass sich eine Bürgergemeinschaft gebildet hat, die sich für die Erneuerung der Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof ausspricht. Ein Ausbau dieser Straße wurde bereits im Haushaltsplan der Gemeinde berücksichtigt. Eine weitere Bürgerinitiative schloss sich zusammen, die eine Sanierung dieser Pflasterstraße ablehnt. Aufgrund einer Antragstellung dieser Bürgerinitiative, erhielt die Gemeindeverwaltung im Juli 2013 einen Bescheid von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landes Brandenburgs, dass die Straße zwischen Wolfshagen und Amalienhof unter Denkmalschutz gestellt wurde. Eine rechtzeitige Information der Gemeinde Uckerland erfolgte nicht. Die Einlegung eines Widerspruches war somit nicht möglich. Im August 2013 fand eine Vor-Ort-Besichtigung der Pflasterstraße mit Frau Dörk, 1. Beigeordnete des Landkreises Uckermark, und Herrn Baxmann, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege, statt. Dabei erläuterte Herr Baxmann, dass diese Straße aufgrund ihres Verlaufes unter Denkmalschutz gestellt wurde, obwohl sie nicht einer klassischen Alleenstraße entspricht. Der Gemeinde wurde die Möglichkeit zur Baumpflanzung entlang der Straße eingeräumt. Der Zustand der Pflasterstraße muss jedoch erhalten bleiben. In der letzten Gemeindevertretersitzung bat Herr Gampe, in Bezug auf den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland vom 30.05.2013 über die Erstellung einer Stiftungssatzung mit bestimmten Förderpunkten, auch um Veröffentlichung der abgelehnten Varianten. Nach Überprüfung des Sachverhaltes von der Gemeindeverwaltung erläutert Frau Wernicke, dass im Amtsblatt nur ein Auszug der Niederschrift enthalten ist. Nach § 39 sind die Beschlüsse der Gemeindevertretung in ortsüblicher Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu wird von der Verwaltung die Bekanntmachung im Amtsblatt genutzt. Es gibt keine Verpflichtung, die Vorschläge von Herrn Gampe zu veröffentlichen. Zur Anfrage des Herrn Brandau, weshalb die Gründung einer Betriebsführungsgesellschaft zwischen dem NUWA und den SWP trotz abgelehntem Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland erfolgt ist, erläutert Frau Wernicke, dass diesem Zusammenschluss am 04.12.2012 mehrheitlich mit 6 Gegenstimmen, die den Anteilen der Gemeinde Uckerland im NUWA entsprechen, zugestimmt wurde. Auf Bitten des Ortsbeirates Wolfshagen hat sich Frau Wernicke mit dem Bürgermeister der Stadt Woldegk, Herrn Lohde, in Verbindung gesetzt und darauf aufmerksam gemacht, dass im Zuge der Bauarbeiten an den Bundesstraßen B104 und B198 ein Radweg berücksichtigt werden möchte. Darauf hin bekam sie den Hinweis, diesbezüglich das Straßenbauamt in Neustrelitz zu informieren. Eine Mitteilung wurde übersandt. Frau Wernicke weist auf den jedem Gemeindevertreter zur Information vorliegenden Geschäftsverteilungs-
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plan (gültig ab dem 01.09.2013) hin und erläutert diesen. 8) Des Weiteren ändert sich die Zuständigkeit der Ansprechpartner für die Ortsbeiräte der Gemeinde Uckerland ab dem 01.10.2013 wie folgt: • Frau Peters für Güterberg, Hetzdorf, Lübbenow, Milow, Wolfshagen • Herr Mattukat für Fahrenholz, Jagow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar 9) Die Kameraden der Feuerwehr der Gemeinde Uckerland bitten um die Führung des Gemeindewappens auf ihren Uniformen. Diesbezüglich wurden der Gemeindeverwaltung von der Ortswehr Nechlin 4 Vorschläge unterbreitet. Auf der Feuerwehrversammlung am 20.09.2013 wurde sich für eine Variante entschieden, teilt Frau Wernicke mit. Anhand einer Zeichnung erläutert sie den Gemeindevertretern den Entwurf. 10) Frau Wernicke macht darauf aufmerksam, dass am Samstag, den 12.10.2013, ab 17.00 Uhr, der Nachtausscheid der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Uckerland in Wilsickow stattfindet. Sie bittet um Mithilfe der Gemeindevertreter am Grill. Herr Brandau und Frau Mandelkow sind bereit zu helfen. 11) Am 15.11.2013 findet die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr der Gemeinde Uckerland in Hetzdorf statt. 12) Frau Wernicke informiert über die im KLS Programm geplanten Maßnahmen. Aus diesem Programm wurden bisher die Heizungsumstellung mit 66.000,- € und die Dachdämmung mit 30.000,- € der Grundschule Uckerland in Werbelow gefördert. Die Gemeinde hat weiterhin folgende Prioritäten beantragt: • die Dachsanierung der ehemaligen Essenküche der Grundschule Uckerland in Werbelow, • der Ausbau des Speichers Wolfshagen, • der Umbau der Turnhalle Gneisenau zum Dorfgemeinschaftshaus, • der Umbau des Feuerwehrgerätehauses Hetzdorf, • die Umzäunung des Schulgeländes der Grundschule Uckerland, • der Bau eines Parkplatzes am Bahnhof Nechlin, • die Sanierung von 3 Feuerlöschteichen in der Gemeinde Uckerland. Sie macht den Vorschlag, zu einer der nächsten Gemeindevertretersitzungen das Thema „Was wäre für die Infrastruktur der Gemeinde Uckerland wichtig?“ und „Was möchte die jetzige Gemeindevertretung der neu zu wählenden Gemeindevertretung zur Entwicklung der Gemeinde mit auf den Weg geben?“ zu diskutieren. 13) Die Gemeinde Uckerland hat für den Umbau des Dorfgemeinschaftshaus Jagow in einen Seniorenhof Uckerland eine Fördermittelzusage in Höhe von 134.000,- € erhalten. Der Umbau beginnt im Herbst 2013. 14) Bezugnehmend auf die Emissionsmessungen im Windeignungsgebiet Hetzdorf teilt Frau Wernicke mit, dass derzeit noch keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Aufgrund des Maisanbaus konnten bisher noch keine Messungen durchgeführt werden. Für weitere Fragen oder nähere Erläuterungen bittet Frau Wernicke um ein Rederecht für Herrn Lemke von der Firma Enertrag AG. Herr Brandau lässt über die Erteilung eines Rederechts für Herrn Lemke abstimmen.
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Herr Lemke erklärt, dass er bei der Firma Enertrag AG für die Schallnachmessungen in deren Windfeldern zuständig ist. Für die Emissionsmessungen im „Windfeld Kleisthöhe I und II“ wurde die Firma Windtest beauftragt. Bei der Durchführung einer Messung haben sich die Wind- und Wetterverhältnisse geändert, so dass diese abgebrochen werden musste und die Ergebnisse ungültig waren. Eine Schallvideomessung wird bei entsprechender Wetterlage und abgeernteten Landwirtschaftsflächen erneut vorgenommen. Die Gemeindeverwaltung wird darüber rechtzeitig informiert. Im Anschluss an die Erläuterung der Vorgehensweise von Messungen möchte Herr Menke wissen, bei welcher Wetterlage diese erfolgen. Diesbezüglich antwortet Herr Lemke, dass mehrere Messungen bei verschiedensten Wetterlagen zwischen einer Windgeschwindigkeit von 6 m/s bis 11 m/s bei angeschalteten sowie abgeschalteten Windkraftanlagen vorgenommen werden. Herr Brandau fragt nach, wie sich eine negative Auswertung der Daten auswirkt. Bei solch einer Sachlage erfolgt an den Windkraftanlagenhersteller eine Mängelanzeige, die von ihm abgearbeitet werden muss, antwortet Herr Lemke. Eine anschließende Nachmessung liegt in der Beweispflicht des Windkraftanlagenherstellers. Nach Einschätzung des Herrn Lemke, sollte die Beseitigung dieser Mängel innerhalb von 3 Monaten durchgeführt worden und der Vorgang abgeschlossen sein. Er fügt hinzu, dass eine Auswertung der Daten einen Zeitraum von etwa 6 bis 8 Wochen benötigt.
06. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Herr Brandau bedankt sich ebenfalls bei den Wahlvorständen für die gute Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl in der Gemeinde Uckerland. 2) Des Weiteren berichtet er, dass trotz geringer Teilnehmerzahl, das Erstwählerseminar in Milow eine gelungene Veranstaltung war. Anwesende Bundestagsabgeordnete waren Herr Jens Köppen (CDU), Frau Stüber (DIE LINKE) und Herr Hoeck (FDP). 3) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 24.10.2013, um 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, in Bandelow statt. 07. (BV-Nr. 0415/13) Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beruft nach § 15 Abs. 1 BbgKWahlG aus den wahlberechtigten Personen für das Wahlgebiet, die Gemeinde Uckerland, Herrn Rainer Mattukat als Wahlleiter und Frau Ilona Schmidt als stellvertretenden Wahlleiter. Abstimmungsergebnis anwesend
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08. (Informationsvorlage Nr. 0416/13) Kita-Satzung mit Kalkulation der Elternbeiträge Die Gemeindeverwaltung beabsichtigt die Kita-Satzung an die aktuelle Rechtslage anzupassen und die Kostenbeiträge neu zu kalkulieren, erläutert Frau Wernicke. Es wird vorgeschlagen, den § 9 „Bonusregelung“ entfallen zu lassen, da dieser häufig zu Problemen führt und ein erhöhter Verwaltungsaufwand notwendig ist. Es wird angestrebt, die Bonusregelung bei allen Eltern zu berücksichtigen und die Elternbeiträge zu senken. Des Weiteren soll die Gebühr für die stundenweise Betreuung auf 3,- €/Stunde angepasst werden. Herr Rogasch nimmt ab 19.41 Uhr an der Sitzung teil. Die Gemeindevertretung hat keine Einwende zum Vorschlag der Gemeindeverwaltung und nimmt die Information zur Kita-Satzung mit Kalkulation der Elternbeiträge zur Kenntnis. 09. (BV-Nr. 0418/13) überplanmäßige Ausgabe für die Dachsanierung am Speicher Wolfshagen Frau Wernicke fasst zusammen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die Sanierung des Speichers in Wolfshagen für die Durchführung der Planung und der Bauarbeiten ausgeschöpft wurden. Aufgrund des Schadensbildes durch tierische Holzschädlinge ist eine umfangreiche Sanierung an den Dachsparren und Deckenbalken im 1.OG notwendig geworden. Das Ausmaß der Holzschäden war in der Größenordnung in der Planungsphase nicht erkennbar. Durch den großen Schädlingsbefall an den Holzteilen mussten viel mehr Bauteile ausgewechselt werden als ursprünglich geplant waren. Aufgrund der erhöhten Kosten musste bereits die Begasung zurückgestellt werden. Des Weiteren ist mit der Sanierung des Daches durch die untere Naturschutzbehörde zum Artenschutz für Eulen die Errichtung eines Eulenkastens und für die Fledermäuse die Schaffung von Spaltenquatiere an den Dachsparren gefordert worden. Durch den höheren Umfang bei den Sanierungsarbeiten sowie den zusätzlichen Leistungen sind Mehrkosten in Höhe von 10.000,00 € entstanden. Denkmale müssen erhalten werden, sagt auch Herr Menke. Mit der Dachsanierung wurde ein Zerfall des Gebäudes vorerst gesichert. Er ist der Ansicht, dass die Gemeinde alles Wichtige verrichtet hat und weitere Baumaßnahmen derzeit nicht notwendig sind. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 € für die Dachsanierung des Speichers in Wolfshagen. Abstimmungsergebnis anwesend
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10. (BV-Nr. 0414/13) überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für den Winterdienst Frau Wernicke erklärt, dass, aufgrund des lang anhalten Winters bis in den Monat April 2013 und der zum Teil extremen Witterungsbedingungen, ein höherer Aufwand notwendig wurde. Für den Einsatz des Winterdienstes werden, nach Einschätzung des Fachamtes aus Erfahrungswerten der Vorjahre, bis 31.12.2013 weitere 11.700, € benötigt. Die Gemeindevertretung beschließt überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für den Winterdienst auf
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den Konten 54501/52410000 und 54501/52410000 bzw. 54501/72410000 in Höhe von 11.700,- EUR. Abstimmungsergebnis anwesend
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11. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Frau Freuck informiert über Gespräche mit älteren Bürgern aus Karlstein und Jagow, indem diskutiert wurde, dass ihnen eine Wahlbeteiligung, aufgrund der Entfernung zum Wahllokal in Kutzerow, nicht möglich war. Sie schlägt vor, diesbezüglich im Amtsblatt eine Anfrage zur Nutzung eines Busses zu veröffentlichen. Dazu entgegnet Herr Rogasch, dass ein Hinweis im Amtsblatt an die Bürger zur Möglichkeit der Briefwahl ausreichend sein sollte. 2) Herr Winter macht den Vorschlag, dass den Gemeindevertretern in der nächsten Gemeindevertretersitzung die überarbeitete Prioritätenliste vorgelegt wird, um anschließend die Planung 2014 zu diskutieren. Eine Beratung ist im Januar 2014 vorgesehen, erklärt Frau Wernicke. Sie fügt hinzu, dass Vorschläge unabhängig davon eingereicht werden können. 3) Ein Lob spricht Herr Holzmeier an die Gemeindearbeiter der Gemeinde Uckerland für die Reparaturarbeiten des Gehweges am Siedlungsweg in Wolfshagen aus. 4) Herr Wernicke macht darauf aufmerksam, dass der Ortsbeirat Wilsickow auf seine Anfragen der letzten Sitzung von der Gemeindeverwaltung noch keine Antworten erhalten hat. 5) Herr Brandau möchte wissen, ob eine Überprüfung des von der Gemeindevertretung festgelegten Durchführungszeitraumes des Projektes „Energiekonzept“ vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 vorgenommen wurde und auch möglich wäre. Darüber kann Frau Wernicke derzeit keine Auskunft erteilen. Sie informiert, dass das Ergebnis der letzten Gemeindevertretersitzung entsprechend zugeleitet wurde und weist darauf hin, dass bei der Umsetzung des Projektes die veränderte Personalstruktur in der Gemeindeverwaltung im kommenden Jahr zu bedenken ist.
Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013
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Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 29.08.2013. 02. (BV-Nr. 0417/13) Auftragsvergabe zum Umbau des Dorfgemeinschaftshaus Jagow zum Seniorenhof Uckerland Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zum Umbau des Dorfgemeinschaftshauses in Jagow zum Seniorenhof Uckerland. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Jadi Bau GmbH aus Strasburg den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend
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03. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Frau Mandelkow möchte wissen, ob es neue Erkenntnisse zur Wärmelieferung des Dorfgemeinschaftshauses Bandelow gibt. Die angeforderten Werte für Berechnungen wurden Herrn Wolters zugeleitet. 04. Informationen des stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen. 05. Informationen der stellvertretenden Bürgermeisterin Die Bürgermeisterin hat keine Informationen für die Gemeindevertretung. 06. Schließung der Sitzung Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 20.23 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 25) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 19.11.2013
Wernicke Bürgermeisterin
Die Gemeindeverwaltung Uckerland ist vom 23.12.2013 bis zum 31.12.2013 geschlossen. Für Notfälle ist der Bereitschaftsdienst unter der Tel. 0175/2937365 oder 0160/96990408 erreichbar.
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Kostenbeitragssatzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland hat in ihrer Sitzung am 14.11.2013 aufgrund des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286) i. V. m. den §§ 22, 24, 90 und 91 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – vom 26.06.1990 (BGBI. IS. 1163) i. V. m. § 17 Kindertagesstättengesetz für das Land Brandenburg (KitaG) vom 10.06.1992 (GVBI. IS. 178) in der jeweils geltenden Fassung folgende Kostenbeitragssatzung beschlossen. §1 Kostenbeiträge (1) Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland werden gemäß § 17 Absatz 3 KitaG Elternbeiträge in Form von Kostenbeiträgen erhoben. (2) Kindertagesstätten sind sozialpädagogische familienergänzende Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen auch behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder tagsüber gefördert, erzogen, gebildet, betreut und versorgt werden. Kindertagesstätten sollen möglichst als Einrichtungen für verschiedene Altersstufen errichtet und betrieben werden. §2 Aufnahme von Kindern (1) Kindertagesbetreuung wird nach Maßgabe von § 1 Absatz 2 und 3 des KitaG und § 24 SGB VIII gewährleistet. Kindertagesbetreuung im Rahmen des bedingten Rechtsanspruches gemäß § 1 KitaG und § 24 SGB VIII erfolgt nur nach Vorlage des Bescheides zur Feststellung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung durch den Leistungsverpflichteten. (2) Der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Festlegung der vereinbarten täglichen Betreuungszeit (ganze Stundenzahl) mit den Personensorgeberechtigten ist Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland. (3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer bestimmten Einrichtung. §3 Pauschalierte Kostenbeteiligung (1) Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungseinrichtungen in kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland werden von den jeweiligen Personensorgeberechtigten, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht, erhoben. (2) Erfüllen mehrere Personen nebeneinander die Voraussetzungen von Absatz 1, so haften sie als Gesamtschuldner. §4 Entstehung und Beendigung der Kostenbeitragspflicht (1) Der Kostenbeitrag entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der
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Gemeine Uckerland und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet. Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte in Trägerschaft der Gemeinde Uckerland erfolgt grundsätzlich zum 1. eines Monats. Sollte in begründeten Ausnahmefällen eine Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird die Gebühr jedoch für den vollen Monat erhoben. Der Kostenbeitrag für einen Krippenplatz wird bis einschließlich des Monats erhoben, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet. Der Kostenbeitrag für einen Kindergartenplatz wird ab 1. des Folgemonats nach Vollendung des 3. Lebensjahres erhoben. Die Beendigung des Betreuungsvertrages (Abmeldung eines Kindes) kann grundsätzlich nur schriftlich durch die Personensorgeberechtigten und die Gemeinde Uckerland jeweils zum Ende eines Monats bei Einhaltung einer Beendigungsfrist von einem Monat erfolgen. Für die Wahrung der Frist zur Beendigung des Betreuungsvertrages kommt es auf den Tag des Eingangs des Schreibens an. Wird die Beendigung des Betreuungsvertrages durch den Träger ausgesprochen, ist sie schriftlich zu begründen. Der Träger kann den Betreuungsvertrag fristlos beenden und das Kind vom Besuch der Kindertagesstätte ausschließen, wenn die Personensorgeberechtigten trotz Mahnung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und mit der Zahlung des Kostenbeitrages drei Monate in Rückstand sind. Weiterhin kann der Betreuungsvertrag beendet werden, wenn die Personensorgeberechtigten die in dem Betreuungsvertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben. Eine erneute Aufnahme eines Kindes ist nach Wegfall der Ursachen für die Kündigung möglich. Auf Antrag der Personensorgeberechtigten kann ein Kind ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Betreuungseinrichtung innerhalb der Gemeinde unter Beachtung des § 2 Abs. 3 wechseln.
§5 Grundsätze der Erhebung von Kostenbeiträgen (1) Die Kostenbeiträge werden nach dem Einkommen der Eltern gemäß § 8 dieser Satzung, dem vereinbarten Betreuungsumfang sowie der Zahl ihrer unterhaltsberechtigten Kinder gestaffelt. Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder für die ein Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuergesetz in Anspruch genommen wird. Für die Rangfolge der Kinder ist deren Alter maßgebend. Als erstes Kind gilt das älteste unterhaltsberechtigte Kind der Familie. Es kann eine jährliche Überprüfung der Grundlagen durch die Gemeinde Uckerland erfolgen (2) Für das 1. unterhaltsberechtigte Kind eines Personensorgeberechtigten ermittelt sich der Kostenbeitrag entsprechend § 8 dieser Satzung. Für das 2. unterhaltsberechtigte Kind des jeweiligen Personensorgeberechtigten wird der nach § 8 dieser Satzung ermittelte Kostenbeitrag in Höhe von 85 % erhoben.
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Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind mindert sich der nach § 8 dieser Satzung ermittelte Kostenbeitrag um weitere 5 %. (3) Die Höhe des Kostenbeitrages ergibt sich aus den beiliegenden Tabellen. Die Tabellen (Anlage 1-3) sind Bestandteil der Satzung und untergliedern sich nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort. Der Höchstbetrag bemisst sich nach den Kosten des einzelnen Platzes abzüglich der institutionellen Förderung. Sind die Personensorgeberechtigten nicht bereit, gegenüber dem Träger der Kindertagesstätte die Einkommensverhältnisse nachzuweisen, zahlen sie für ihr Kind den Höchstbetrag in der entsprechenden Betreuungsform. (4) Dem Kostenbeitragsbescheid ist ein Berechnungsbogen zur Ermittlung des Kostenbeitrages beizufügen. (5) Die Personensorgeberechtigten haben Beiträge für die Versorgung des Kindes mit Mittagessen in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen zu entrichten (Essengeld) (Anlage 4). Das Essengeld für Krippen- und Kindergartenkinder sowie für Hortkinder ist direkt beim Anbieter zu entrichten.
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§6 Umfang und Art der Betreuung Die Einhaltung der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit wird von der jeweiligen Kindereinrichtung kontrolliert. In Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Eine Betreuung für Grundschulkinder in den Ferienzeiten und an schulfreien Tagen über die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit hinaus erfolgt nur, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Personensorgeberechtigten dies erforderlich machen. Die Betreuung über die im Betreuungsvertrag vereinbarte Betreuungszeit hinaus wird mit einem zusätzlichen Kostenbeitrag zu dem jeweiligen monatlichen Kostenbeitrag auf Grundlage des ermittelten Kostenbeitrages erhoben. Bei Überschreitung der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungszeit durch die Personensorgeberechtigten erhebt die Gemeinde Uckerland für jede angefangene Stunde eine Pauschale in Höhe von 5,00 €. In den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland können Besucherkinder, Förderkinder, Kinder bei einmaliger notwendiger Verlängerung der Betreuungszeiten und Kinder in der Eingewöhnungsphase stundenweise betreut werden. Für die stundenweise Betreuung wird folgender Kos tenbeitrag erhoben: 3 €/Stunde. Die stundenweise Betreuung in der Eingewöhnungsphase ist kostenfrei. Der Kostenbeitrag für die stundenweise Betreuung ist in der Kindertagestätte zu entrichten. Die vereinbarte Betreuungszeit laut Betreuungsvertrag kann in begründeten Fällen in Abstimmung mit der Kita-Leiterin in der Woche variabel genutzt werden. Es darf allerdings die Gesamtbetreuungszeit innerhalb der Woche nicht überschritten werden. Die innerhalb eines Hortvertrages vereinbarte Betreuungszeit kann geteilt werden und in zwei vorher im
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Betreuungsvertrag vereinbarten Kindertagesstätten realisiert werden.
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§7 Fälligkeit des Kostenbeitrages Die monatlichen Kostenbeiträge werden durch einen entsprechenden Bescheid festgesetzt. Erhebungszeitraum ist der Monat. Krankheits- oder urlaubsbedingte Fehlzeiten der Kinder bleiben unberücksichtigt. Entsprechendes gilt für Betriebsferien und Schließtage der Einrichtungen. Der Kostenbeitrag ist zum 15. des laufenden Monats fällig und wird in 12 Monatsbeiträgen erhoben. Der Kostenbeitrag ist auf ein vom Träger der Kindertagesstätte zu benennendes Konto zu überweisen. Es ist das Kassenzeichen anzugeben, welches den Personensorgeberechtigten benannt worden ist. Rückständige Kostenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§8 Bemessung des Einkommens und Nachweis (1) Bemessungsgrundlage für die Kostenbeiträge sind die jeweilige Betreuungsform, der Umfang der vereinbarten Betreuungszeit, das Einkommen der Eltern und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder. (2) Grundlage für die Berechnung des Kostenbeitrages ist das Jahreseinkommen der Eltern des Jahres vor Inanspruchnahme der Betreuungsleistung. Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einem höheren Kostenbeitrag führen können, sind unverzüglich anzugeben. Der Kostenbeitrag ist ab dem Kalendermonat nach Eintritt der Änderung neu zu erheben. Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG). Dem Einkommen sind steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 EStG (in der jeweils aktuellen Fassung) der Eltern hinzu zu rechnen. Elterngeld findet bei der Berechnung des Einkommens ab 300,01 € Berücksichtigung. Nicht zum Einkommen im Sinne dieser Satzung gehört das Kindergeld. Von dem so errechneten Bruttobetrag werden die Einkommenssteuer, die Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag und bei privat und freiwillig Versicherten die Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen. Werbungskosten nach § 2 EstG sind in geeigneter Form nachzuweisen (die geeignete Form legt das Fachamt fest). Der so errechnete Nettobetrag wird in seinem zwölften Teil zur Kostenbeitragsrechnung nach den in der Anlage beigefügten Tabellen herangezogen. Der Nachweis des Einkommens wird dem Einkommenssteuerbescheid für das Vorjahr und anderen geeigneten Unterlagen entnommen (Jahresverdienstbescheinigung, Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes, Wohngeldbescheid usw.). (3) Bei Lebensgemeinschaften wird das Einkommen beider Partner zu Grunde gelegt, sofern sie Mutter und Vater des Kindes sind, unabhängig davon, ob sie personensorgeberechtigt sind.
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige
Steht ein Partner der Lebensgemeinschaft in keiner Rechtsbeziehung zum Kind, bleibt sein Einkommen zur Erhebung des Kostenbeitrages unberücksichtigt. Leben die leibliche Mutter und der leibliche Vater des Kindes getrennt, so wird das Einkommen der leiblichen Mutter bzw. des leiblichen Vaters zu Grunde gelegt, mit welchem das Kind zusammen lebt. Die Unterhaltsleistung wird hinzu gerechnet. (4) Bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist von der Summe der positiven Einkünfte auszugehen. Die Einkommensberechnung erfolgt im Übrigen analog zum § 8 Absatz 2 dieser Satzung. Die Angaben sind dem Einkommenssteuerbescheid zu entnehmen. (5) Selbständige, die keinen Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres vorlegen können, haben die beiden Einkommenssteuerbescheide für die Kalenderjahre vorzulegen, die dem Vorjahr vorausgegangen sind. Der Kostenbeitrag wird dann vorbehaltlich erhoben. Nach Vorlage des Einkommenssteuerbescheides des Vorjahres wird der vorbehaltlich festgelegte Kostenbeitrag geprüft und endgültig festgestellt. Die selbständigen Eltern sind verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres nach Erhalt innerhalb von 4 Wochen vorzulegen. (6) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, bei Antragstellung zur Aufnahme des Kindes und dann bis zum 31.03. eines Jahres der Gemeinde Uckerland Auskunft über die Einkommensverhältnisse zu geben und entsprechende Nachweise zu erbringen.
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(7) Änderungen der Kostenbeiträge durch eine Änderung des Kindesalters, Einkommensänderung oder eine Änderung der unterhaltspflichtigen Kinder werden vom ersten Tag des nächsten Monats nach Eintritt der Änderung an wirksam. Wird innerhalb eines Monats eine Änderung der Betreuungszeit vereinbart, so wird bereits für den laufenden Monat der entsprechende (höhere oder niedrigere) Kostenbeitrag erhoben. (8) Wird das Einkommen nicht durch den Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen, ist der Höchstbetrag zu zahlen. §9 Übernahme Elternbeiträge Für Kinder, deren Personensorgeberechtigten für diese Kinder Hilfe nach den §§ 33, 34 SGB VIII (Pflegekinder) erhalten, übernimmt der für die Leistung zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Elternbeiträge in Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge der Gemeinde Uckerland (Anlage 5). § 10 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Uckerland, den 26.11.2013
Wernicke Bürgermeisterin
Anlage 1
Kostenbeiträge für Kinder von 0 Jahren bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 1. Kind monatliches Nettoeinkommen
50%
75%
150%
ab 45 Std./ Woche
Euro
über 30 Std./ Woche – unter 45 Std./Woche Euro
Kernrechts-anspruch bis 15 Std./ Woche
Euro Mindestbeitrag unter 800,00 ab 800,00 ab 1.000,00 ab 1.250,00 ab 1.500,00 ab 1.750,00 ab 2.000,00 ab 2.250,00 ab 2.500,00 ab 2.750,00 Höchstbetrag ab 3.000,00
125%
100%
Euro
über 15 Std./ Woche – unter 30 Std./Woche Euro
30 Std./Woche
11,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00
16,50 30,00 45,00 60,00 75,00 90,00 105,00 120,00 135,00 150,00
22,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 140,00 160,00 180,00 200,00
27,50 50,00 75,00 100,00 125,00 150,00 175,00 200,00 225,00 250,00
33,00 60,00 90,00 120,00 150,00 180,00 210,00 240,00 270,00 300,00
119,50
179,25
239,00
298,75
358,50
Euro
Nr. 08/2013
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland – Gewerbliche Anzeige
9
Anlage 2
Kostenbeiträge für Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt 1. Kind monatliches Nettoeinkommen
50%
75%
100%
125%
150%
ab 45 Std./ Woche
Euro
über 30 Std./ Woche – unter 45 Std./Woche Euro
Kernrechtsanspruch bis 15 Std./ Woche
Euro Mindestbeitrag unter 800,00 ab 800,00 ab 1.000,00 ab 1.250,00 ab 1.500,00 ab 1.750,00 ab 2.000,00 ab 2.250,00 ab 2.500,00 ab 2.750,00 Höchstbetrag ab 3.000,00
Euro
über 15 Std./ Woche – unter 30 Std./Woche Euro
30 Std./Woche
11,00 16,00 21,00 26,00 31,00 36,00 41,00 46,00 51,00 57,00
16,50 24,00 31,50 39,00 46,50 54,00 61,50 69,00 76,50 85,50
22,00 32,00 42,00 52,00 62,00 72,00 82,00 92,00 102,00 114,00
27,50 40,00 52,50 65,00 77,50 90,00 102,50 115,00 127,50 142,50
33,00 48,00 63,00 78,00 93,00 108,00 123,00 138,00 153,00 171,00
64,00
96,00
128,00
160,00
192,00
Anlage 3
Kostenbeiträge für Kinder im Grundschulalter 1. Kind monatliches Nettoeinkommen
50%
100%
150%
ab 40 Std./ Woche
Kernrechtsanspruch unter 20 Std./ Woche
Euro Mindestbeitragunter 800,00 ab 800,00 ab 1.000,00 ab 1.250,00 ab 1.500,00 ab 1.750,00 ab 2.000,00 ab 2.250,00 ab 2.500,00 ab 2.750,00 Höchstbetrag ab 3.000,00
125%
20 Std./Woche
Euro
Euro
über 20 Std./ Woche – unter 40 Std./Woche Euro
7,00 9,00 11,00 13,50 16,00 18,50 22,50 26,00 30,00 35,00
14,00 18,00 22,00 27,00 32,00 37,00 45,00 52,00 60,00 70,00
17,50 22,50 27,50 33,75 40,00 46,25 56,25 65,00 75,00 87,50
21,00 27,00 33,00 40,50 48,00 55,50 67,50 78,00 90,00 105,00
41,00
82,00
102,50
123,00
Euro
Euro
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2013
Anlage 4 Kosten pro Essen Kita Hetzdorf
Kita Jagow
Kita Werbelow
Für Kinder bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe)
1,70 €
1,70 €
1,70 €
Für Kinder ab 3 Jahre (Kindergarten)
1,70 €
1,70 €
1,70 €
Für Kinder im Grundschulalter (Hort)
-
-
2,10 €
Anlage 5
Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge gemäß § 9 der Satzung Die Höhe des Durchschnitts der Elternbeiträge beträgt für Kinder im Alter von 0 bis unter 3 Jahre (Kinderkrippe): 136,12 €, Kinder im Alter von 3 Jahre bis zur Einschulung (Kindergarten): 65,41 €, Kinder im Grundschulalter (Hort): 36,34 €.
1. Änderungsbeschluss „Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Lemmersdorfer Wald Verfahrens-Nr. 5-101-U“ Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurordnung (Dienstsitz Prenzlau) hat beschlossen: Das mit Anordnungsbeschluss vom 23.11.2011 festgelegte Gebiet des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Lemmersdorf- Wald Verfahrens – Nr. 5-101-U wird gemäß § 8 Abs. 2 FlurbG ( Flurbereinigungsgesetz) sowie in Verbindung mit dem BbgLEG (Brandenburgisches Landentwicklungsgesetz) wie folgt geändert: 1. Verfahrensgebiet 1.1 Hinzuziehung von Flurstücken Zum Verfahrensgebiet werden nachstehend aufgeführte Flurstücke hinzugezogen und auch insoweit die Flurbereinigung angeordnet: Land Brandenburg Landkreis Uckermark Gemeinde Uckerland
Gemarkung Lemmersdorf Flur 1 Flurstücke 148, 149, 173, 217, 315, 317, 320, 322, 324, 326
Die Flächengröße der zugezogenen Flurstücke beträgt lt. Liegenschaftskataster insgesamt 14,0386 ha. Das geänderte Verfahrensgebiet hat nunmehr eine Größe von ca. 79,8613 ha. Das Verfahrensgebiet ist auf der als Anlage beigefügten Gebietskarte zum 1. Änderungsbeschluss im Maßstab 1:20.000 dargestellt. Die hinzugezogenen Flächen sind auf den als Anlagen beigefügten Flurkartenauszug und der Gebietskarte zum 1. Änderungsbeschluss orange gekennzeichnet.
2. Bekanntmachung und Auslage Der entscheidende Teil des Änderungsbeschlusses wird in der Gemeinde Uckerland öffentlich bekannt gemacht.
Der Änderungsbeschluss mit Gründen, Flurkartenauszug und Gebietskarte liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach Bekanntmachung in der Gemeinde Uckerland Lübbenow/ Hauptstraße 35 17337 Uckerland jeweils während der Geschäftszeiten aus. Gleichzeitig liegt der Änderungsbeschluss mit Gründen, Flurkartenauszug und Gebietskarte im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau aus. 3. Beteiligte An dem beschleunigten Zusammenlegungsverfahren sind gemäß § 10 FlurbG beteiligt: - als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum - als Nebenbeteiligte a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom beschleunigten Zusammenlegungsverfahren betroffen werden, b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG), c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird, d) Inhaber von Rechten an dem zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder
Nr. 08/2013
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG), f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§§ 42 Abs.3 und 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben (§56 FlurbG). 4. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zugezogenen Flurstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sowie die Inhaber von selbstständigem Gebäudeeigentum auf den zugezogenen Flurstücken werden Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft des Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren „Lemmersdorf-Wald“, Verf.Nr.: 5-10-U. 5. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am beschleunigten Zusammenlegungsverfahren berechtigen, sind gemäß § 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau anzumelden.
Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der oberen Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Behörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß § 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines bezeichneten Rechts muss nach § 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
6. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums In sinngemäßer Anwendung der §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG ist hinsichtlich der zugezogenen Flurstücke von der Bekanntgabe des Beschlusses an bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes in
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folgenden Fällen die Zustimmung der oberen Flurbereinigungsbehörde erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für die Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören, b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen, c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feldund Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere die des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.
Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die obere Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dieses der Zusammenlegung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen worden, so muss die obere Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Sind entgegen der Anordnung zu d) Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die obere Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach Anweisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung zu Buchstaben b), c) und d) dieses Beschlusses sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € für den einzelnen Fall geahndet werden (§ 154 FlurbG, §§ 1 und 17 des OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten)). Unter Umständen kann auch eine höhere Geldbuße auferlegt werden (§ 17 Abs. 4 OWiG). Außerdem können Gegenstände eingezogen werden, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht (§ 154 Abs. 3 FlurbG).
7. Finanzierung des Verfahrens Die persönlichen und sachlichen Kosten der Behördenorganisation (Verfahrenskosten) trägt gemäß § 104 FlurbG das Land Brandenburg. Die zur Ausführung der Zusammenlegung erforderlichen Aufwendungen fallen der Teilnehmergemeinschaft zur Last (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG). 8. Gründe Die Zuziehung der Flurstücke war geboten, um dem gesetzlichen Regelungsauftrag des FlurbG möglichst vollständig entsprechen zu können. Insbesondere dient die Hinzuziehung der unter 1.1 genannten Flurstücke der Gewährleistung der Erschließung des Verfahrensgebietes durch die rechtssichere
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Anbindung der inneren Erschließungswege an das vorhandene übergeordnete Straßen- und Wegenetz. Darüber hinaus wurden im Bereich der bisherigen Verfahrensgrenze Flächen durch Gewässerstrukturen zerschnitten. Diese Zerschneidungseffekte bezogen auf das Eigentum zu beheben, die vorhandenen Zweckbindungen mit den neu auszuweisenden Eigentumsgrenzen wiederzugeben und damit gleichzeitig ein übersichtliches Liegenschaftskataster zu schaffen, gelingt erst durch geringfügige Ausdehnung des Verfahrensgebietes. Die von dem Änderungsbeschluss betroffenen Eigentümer der Hinzuziehungsflurstücke wurden über die beabsichtigten Eigentumsregelungen schriftlich informiert.
Nr. 08/2013
9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Der Widerspruch ist beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Dienstsitz Prenzlau Grabowstraße 33 17291 Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Prenzlau, den 22.10.2013
Im Auftrag Benthin
Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen
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Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511
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Nichtamtlicher Teil Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.01.2014 eine/n Gemeindearbeiter/in als Krankheitsvertretung zum Einsatz in der Gemeinde Uckerland in Teilzeit. Das Aufgabengebiet umfasst die Unterhaltungs- und Pflegearbeiten im Bereich der kommunalen Einrichtungen und Anlagen. Erwartet wird: • handwerkliches Geschick • technisches Verständnis • Serviceorientierung, Teamfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität • Führerschein Klasse B.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag beizulegen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen schnellstmöglich an: Gemeinde Uckerland Hauptamt, Frau Glasow Kennwort: „Gemeindearbeiter“ Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland
Nr. 08/2013
Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Uckerland, wenn ein Jahr zu Ende geht, wird uns einmal mehr bewusst, wie schnell doch die vergangenen Monate mit all ihren Höhen und Tiefen verstrichen sind. Schwerpunkt für Investitionen in der Gemeinde war 2013 die Grundschule Uckerland. Die Schülerinnen und Schüler konnten Dank einer Spende der Firma Enertrag AG eine neue Sportanlage mit 60-m-Bahn und kombinierter Anlage für Weitsprung und Dreierhopp in Besitz nehmen. Mit Unterstützung der Firma Metallbau- und Kunstschmiede Schröder wurde die Sportanlage teilweise neu eingezäunt. Damit wurden die Voraussetzungen für einen attraktiven Sportunterricht geschaffen. Im Dachbereich des Schulgebäudes wurde eine Wärme isolierung aufgetragen und in allen Räumen des oberen Flures eine isolierende Deckentapete angebracht. Diese Maßnahme war mit 36.000 € geplant und konnte mit Fördermittel über das Bund- Länderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ ebenso wie eine neue Gasheizung für 71.700 € in der Schule und der Kita in Werbelow realisiert werden. In diesem Jahr erhielt die Grundschule, dank der Sparkasse Uckermark, einen Klassensatz neuer Computer, die einen interessanten Unterricht ermöglichen. Das Jahr 2013 war für unsere Gemeinde ein Jahr, in dem verschiedene Baumaßnahmen fertiggestellt werden konnten, so die Sanierung des Treppenhauses im Neubau Bandelow, die Instandsetzung der Fassade des Neubaus in Trebenow und die Kellerabdichtung am Neubau in Gneisenau. Die Arbeiten am Speicher in Wolfshagen wurden weiter geführt und das Dach mit Fördermitteln über ILE/LEADER saniert. Weiterhin wurden am Gehweg im Siedlungsweg in Wolfshagen Reparaturarbeiten durchgeführt. Der Stützpunkt der Gemeindearbeiter wurde mit einer neuen Zaunanlage gesichert und mit künstlicher DNA gekennzeichnet. Noch in diesem Jahr soll die Errichtung der neuen Straßenbeleuchtung in Bandelow mit Energiesparlampen auf LED-Basis abgeschlossen werden. In Nechlin wurde ein Fernwärmenetz errichtet. Erfreulich ist auch die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten „Regenbogen“ in Gneisenau, „Grashüpfer“ in Jagow und „Uckerlandspatzen“ in Werbelow gestalten viele Höhepunkte für die Kinder, an denen auch gerne die Eltern, Großeltern und Einwohner der Orte teilnehmen. Für alle Kinder ist das jährliche Sportfest in der Turnhalle in Werbelow ein besonderer Höhepunkt, auf das sich alle sehr eifrig vorbereiten. An der Kita „Grashüpfer“ in Jagow wurde der Spielplatz mit Fördermitteln aus dem Bund-Länderprogramm „Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit“ und mit Hilfe der Eltern neu gestaltet. Es wurde eine neue Spielkombination aufgestellt und die Spielfläche erweitert. In der Kita „Regenbogen“ in Gneisenau wurde mit Unterstützung von Eltern und Großeltern die Einfassung für den Sandkasten erneuert und in der Kita „Uckerlandspatzen“ mit Unterstützung der Eltern die Mauer am Spielplatz neu gestaltet. Sehr aktiv war in diesem Jahr auch wieder die Jugendfeuerwehr. Besondere Höhepunkte waren der Jugendfeuerwehrtag in der Turnhalle der Grundschule Uckerland, der Ausflug
nach Germendorf und der Nachtausscheid in Wilsickow. Die Gemeinde Uckerland richtete in Lübbenow den Aktionstag mit Leistungsschau der Jugendfeuerwehren des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark e. V. aus, der ein voller Erfolg wurde. Zehn Kinder der Jugendfeuerwehr der Gemeinde Uckerland legten in Gröden, Landkreis Elbe/ Elster die Leistungsspange, das höchste Leistungsabzeichen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr, ab. Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Uckerland führte in diesem Jahr ihren 20. Feuerwehrausscheid der Gemeinde in Wismar durch. Die Einwohner der Gemeinde Uckerland fanden sich auch in diesem Jahr wieder zu Dorf- und Gemeindefesten zusammen, wie z. B. dem Eisfest in Wismar, das Frühlingsfest der Senioren in Nechlin, das Floriansfest anlässlich des 80-jährigen Bestehens der Ortswehr Hetzdorf, das Dorffest 770 Jahre Jagow und der Seniorennachmittag mit Gesundheitsmesse auf Gemeindeebene. Ein besonderer Höhepunkt war der Uckerlandtag, die Leistungsschau der Gemeinde in Nechlin, an dem auch eine Delegation aus der Partnergemeinde Wegorzyno teilnahm. Weiter vertieft werden konnten auch die Kontakte zur Partnergemeinde. So trafen sich im Juni die Schülerinnen und Schüler zum Projekt „Blütenzauber“ in der Wassermühle Werbelow und im Juli fuhr eine Delegation der Gemeinde Uckerland zum Sommerfest nach Wegorzyno. Mir ist es ein echtes Anliegen, mich herzlich bei allen, die uns bei unseren Vorhaben aktiv unterstützt haben, in der Gemeindevertretung und in den Ortsbeiräten arbeiten, in den Vereinen das Gemeindeleben wesentlich bereichern und in der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst tun, für ihren Einsatz, ihr Interesse und für die gute Zusammenarbeit im fast schon abgelaufenen Jahr 2013 zu bedanken. Besonders danken möchte ich auch allen Sponsoren und in diesem Jahr, dem Jahr der Bundestagswahl, all jenen, die in den Wahlvorständen tätig waren bzw. für die Wahl verantwortlich waren, ebenso allen Beschäftigten der Gemeinde Uckerland für Ihren Einsatz und die gezeigten Leistungen zum Wohl der Gemeinde. Die verbleibende Vorweihnachtszeit soll Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, viel Freude, Besinnung, mehr Zeit für die Familie und für Freunde bringen. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest sowie für 2014 alles Gute, vor allem Gesundheit und Wohlergehen.
Christine Wernicke Bürgermeisterin
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2013
Feuerwehr Jugendwehr im Prüfungsstress Im Prüfungsstress waren am 2. November 2013 neun Jugendliche aus unserer Gemeinde. Sie traten in Gröden im Landkreis Elbe-Elster an, um das höchste Abzeichen in der Jugendfeuerwehr zu erwerben: die Leistungsspange. Sie erfordert eine fünffache Leistung innerhalb der Gemeinschaft der taktischen Gliederung der Löschgruppe. Die Vorbereitungen und das Training begannen im Januar 2013. Die Grundkenntnisse und einzelne Prüfungsabschnitte wurden von den Jugendwarten Falko Gerth, Thomas Gerasch und Cornelia Kipka, dem Gemeindejugendwart Martin Mandelkow und Jochen Wernicke, für den sportlichen Teil, mit ihnen trainiert. Auch waren immer Mitglieder der Ortswehr Güterberg beim Training zur Unterstützung dabei. Ab Juli 2013 ging es dann so richtig intensiv mit dem Training weiter. Die einzelnen Prüfungsabschnitte wurden besprochen und die Aufgaben in der Gruppe verteilt. Dabei geht es um Fachwissen, Schnelligkeit, Ausdauer und Kraft. In den frühen Morgenstunden des 2. November 2013 machten wir uns dann alle, begleitet von unserer Bürgermeisterin Frau Wernicke, Martin Mandelkow, Falko Gerth, Thomas Gerasch, Cornelia Kipka, Bianka Sommer, Andreas Kipka und Korina Schimske, auf den Weg nach Gröden. Bis dahin waren es 300 km und 3 Stunden Fahrt. Da es im gesamten Landkreis Uckermark keinen Berechtigten zur Abnahme der Leistungsspange gibt, nahmen wir diesen weiten Weg in Kauf. Alle wussten, dass die Prüfungen, die es zu bestehen galt, nicht ohne sind. Dementsprechend groß war die Aufregung. Endlich angekommen, ging es auch schon gleich zur ersten Prüfung, der „Schnelligkeitsübung“. Dabei geht es um die
Wasserförderung über eine lange Strecke. Sie verlangt das vorschriftsmäßige Auslegen und Kuppeln einer Schlauchleitung aus 8 Längen doppelt gerolltem C-Druckschlauch durch die gesamte Gruppe in einer Mindestzeit von 75 Sekunden. Dabei darf es zu keinen Verdrehungen kommen, sonst gibt es eine Nullwertung. Die Prüfung war im ersten Durchlauf leider nicht bestanden. Aber der zweite Versuch passte und die Prüfung war bestanden. Unsere 2. Prüfung an diesem Tag war der „Löschangriff“. Hier geht es um das Vorführen eines schulungsmäßigen Löschangriffs ohne Wasserabgabe nach der Feuerwehrdienstvorschrift 3 unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen. Das hat die Gruppe hervorragend gemeistert und somit auch bestanden. Motiviert und darauf bedacht als Gruppe eine gute Leistung zu zeigen ging es zur 3. Prüfung, dem „Kugelstoßen“. Hier wird Körperstärke und Gewandtheit abverlangt. Durch je einen Stoß aller Gruppenmitglieder soll eine Weite von mindestens 55 Meter erreicht werden. Unsere Gruppe erreichte eine Weite 60,10 Meter und auch die Prüfung war damit bestanden. Nun kam der „Staffellauf“. Hier geht es um Schnelligkeit und Ausdauer der Jugendlichen. Die gesamte Gruppe muss dabei insgesamt 1.500 Meter in Teilstrecken als Staffel innerhalb von 4 Minuten 10 Sekunden laufen. Alle haben dabei mitgefiebert und sie haben es bis zum Schlussläufer sehr spannend gemacht und geschafft. Die Zeit wurde nicht überschritten, also bestanden. Jetzt konnten wir alle endlich eine Pause einlegen und Mittagessen. Einmal tief durchatmen, neue Kraft tanken und dann kam die letzte der fünf Prüfungen, die „Fragen-
Strahlende Gesichter konnte man bei den Jugendlichen und Betreuern nach erfolgreichem Bestehen der „Leistungsspange“ sehen.
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
beantwortung“. Dabei wird feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen abgefragt. Vor einem Wertungsrichter wird in einem 15-minütigen Gespräch das Wissen der gesamten Gruppe ermittelt. Die Fragen waren teilweise schwierig und bei einigen taten sich unsere Jugendlichen auch schwer, aber auch diese Prüfung wurde bestanden. Bis zur Auswertung wusste aber keiner, ob die Punkte auch reichen. Es war spannend bis zum Schluss. Alle Gruppen hatten an diesem Tag die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht. Die Erleichterung war groß, als das Ergebnis mitgeteilt wurde. Vom Kreisjugendwart des Landkreises Elbe-Elster wurde die Auszeichnung vorgenommen. Damit können sich jetzt Milena Schimske (Güterberg) – Gruppenführer; Kris Myslowski (Güterberg), John Kloke (Hetzdorf) – Angriffstrupp; Jacob Kaiser, Phillip Simon (Hetzdorf) – Wassertrupp; Nicole Schmidt, Maria Kranz (Güterberg) – Schlauchtrupp; und Johanna Mandelkow (Bandelow) – Maschinist, mit der Leistungsspange der Jugendfeuerwehr schmücken. Fanny Kipka (Güterberg) – Melder hat bei der Gruppe als sogenannter „Auffüller“ mitgemacht. Sie hat die Leistungsspange aufgrund ihres Alters dieses Jahr noch nicht erhalten, kann aber nächstes Jahr wieder antreten und dann wird das auch klappen. Leon Abendrot (Hetzdorf) war unserer Reservekamerad. Sie alle haben es mit der tatkräftigen Unterstützung ihrer Trainer, Betreuer und Familien geschafft. Unsere Gruppe ist im Laufe des Tages immer mehr zusammengewachsen. Bei allen Prüfungen fand eine Gruppenbewertung statt und diese ist mitentscheidend für das Abschneiden. Das habt ihr nicht vergessen. Ihr zeigtet uns große Teamfähigkeit und Zusammenhalt. Gemeindejugendwart Martin Mandelkow sagte dazu: „Ihr seid der Stolz von Uckerland und die Elite der Uckermark.“ Wir wünschen uns, dass ihr diese Erfahrungen bewahrt
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und sie weitergebt. Zeigt euren Kameraden, was Kameradschaft bedeutet und berichtet ihnen, wie erfolgreich man sein kann, wenn alle an einem Strang ziehen. In den Richtlinien für den Erwerb der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr heißt es: „Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes verleiht allen jugendlichen Bewerbern ..., als Dank und Anerkennung für ihre Bereitschaft, ihre Dienstfreudigkeit und ihren Einsatz, die Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr. Sie soll Prüfstein und Auszeichnung für junge Menschen sein, die sich schon frühzeitig als Einzelne in eine Gemeinschaft und ihre Ordnung einfügen, in ihr Verantwortung und Pflichten übernehmen und sich zur praktischen Hilfstätigkeit am Mitmenschen vorbereiten.“ All dies habt ihr uns an diesem Tag gezeigt. Danke. Auch möchten wir uns bei den Kampfrichtern des Feuerwehrverbandes des Landkreises Elbe-Elster für ihre Unterstützung und Hilfestellung bedanken. Ohne diese hätte unsere Gruppe ihre Aufregung wohl nicht so schnell in den Griff bekommen. So ein Wettkampf stärkt den Zusammenhalt und fördert die Teamarbeit. „Die Leistungsspangenabnahme soll der Höhepunkt am Ende der Jugendwehrzeit sein.“ Das ist der Sinn und Zweck dieses Wettkampfes gewesen. Wir wünschen uns, dass ihr alle der Feuerwehr erhalten bleibt. Es war ein aufregender (ganz besonders für die Jugendwarte und Betreuer) und spannender Tag, der mit einem gemeinsamen Abendessen bei McDonalds – zu dem die Bürgermeisterin die Jugendlichen einlud – beendet wurde. Und zum Schluss an ALLE, die für das erfolgreiche Abschneiden mit verantwortlich sind, ein riesengroßes Dankeschön. Korina Schimske Ortswehr Güterberg
4. Nachtausscheid der Feuerwehr der Gemeinde Uckerland Am 12. Oktober 2013 fand der 4. Nachtausscheid der Feuerwehren der Gemeinde Uckerland und der Jugendfeuerwehr auf dem Sportplatz in Wilsickow statt. Gegen 17.00 Uhr trafen die Jugendwarte mit den Mitgliedern der Jugendfeuerwehren sowie die aktiven Kameraden ein. Der Platz wurden von den Kameraden der Ortswehr Wilsickow wieder hervorragend vorbereitet und schaffte ideale Wettkampfvoraussetzungen. Die Ortswehr Wismar brachte den ersehnten Wanderpokal für die Jugendwehr mit. Da die Mitglieder der Jugendwehr Wismar nicht antraten, blieb abzuwarten, wer den heiß begehrten Pokal erkämpft.
H. Heinemann, H.-W. Brandau, D. Schmidt, M. Mandelkow, C. Beye eröffnen den Nachtausscheid.
Aufstellen zur Eröffnung.
Frau Beye stellvertretend für Frau Wernicke, der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow, und der Gemeindebrandmeister Dirk Schmidt eröffneten den Nachtausscheid um 17.30 Uhr. Zur Disziplin Löschangriff und Knotenbinden der Jugendfeuerwehr traten 6 Kinder aus Hetzdorf, 10 Kinder aus Güterberg, 6 Kinder aus Nechlin und 9 Kinder aus Bandelow an.
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Die Mitglieder aus Güterberg starteten mit zwei Mannschaften.
Die Nechliner bei der Vorbereitung.
Die Auswertung der Disziplin Löschangriff und Knotenbinden ergab folgende Platzierung: Löschangrifff Jugendwehr Zeit in Sek. Hetzdorf 29,75 Güterberg 1 33,45 Güterberg 2 35,65 Nechlin 36,03 Bandelow 37,41 Knotenbinden Jugendwehr Hetzdorf Bandelow Güterberg 1 Güterberg 2 Nechlin
Zeit (Min.) 1,00 1,10 1,13 1,39 1,39
Platz 1 2 3 4 5
Strafsek. 5 5
Platz 1 2 3 4 4
Die ersten drei Plätze im Löschangriff wurden mit Pokalen und Urkunden geehrt, die Plätze 4–5 erhielten Urkunden. Den Wanderpokal der Jugendfeuerwehr konnten unter
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großem Jubel die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Hetzdorf mit nach Hause nehmen. Es gab an diesem Tag aber noch eine Überraschung für alle Mitglieder der Jugendfeuerwehren und ihre Jugendwarte. Frau Beye, stellvertretene Bürgermeister und der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow konnte zur Freude aller an jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr und an ihren Jugendwart einen Rucksack übergeben, die von der Sparkasse Uckermark gesponsert wurden. Herzlichen Dank dafür. Nach der Siegerehrung der Jugendfeuerwehr traten die aktiven Kameraden bei Flutlicht zum vierten Mal zur Disziplin „Löschangriff bei Nacht“ an. Es nahmen die Ortswehren Güterberg, Jagow, Hetzdorf, Milow, Nechlin, Bandelow, Wilsickow und Wismar teil. Auch hier blieb abzuwarten, ob die Ortswehr Wismar den Wanderpokal vom letzten Jahr verteidigt, oder ob eine andere Wehr den ersehnten Pokal mit nach Hause nimmt. Die Gesamtwertung bei den aktiven Kameraden ergab folgende Platzierung: Löschangriff Wismar Nechlin Güterberg Bandelow Hetzdorf Wilsickow Jagow Milow
Zeit 36,13 38,38 39,41 42,97 45,65 46,08 50,94 51,96
Platz 1 2 3 4 5 6 7 8
Somit ging der Wanderpokal der Bürgermeisterin auch in diesem Jahr an die Kameraden aus Wismar. Herzlichen Glückwunsch! Für das leibliche Wohl war auch gesorgt. Es grillten die Gemeindevertreter Herbert Heinemann und Hans-Werner Brandau. Der Erlös daraus kommt der Jugendfeuerwehr zugute. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an die Kameraden der Ortswehr Wilsickow für die Vor- und Nachbereitung des Platzes und an die vielen fleißigen namentlich nicht genannten Helfer.
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Ilona Schmidt
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Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland Am 15.11.2013 fand um 19.00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Ortswehren der Gemeinde Uckerland im Dorfgemeinschaftshaus in Gneisenau statt. Die Bürgermeisterin Christine Wernicke und der Gemeindebrandmeister Dirk Schmidt eröffneten die Versammlung und begrüßten die Kameraden und Kameradinnen recht herzlich. Die Bürgermeisterin dankte allen Kameraden und Kameradinnen für ihr Engagement und die gute Einsatzbereitschaft im Jahr 2013. Der Gemeindebrandmeister Dirk Schmidt ließ das Jahr 2013 Revue passieren. Der Gemeindejugendwart Martin Mandelkow bedankte sich ebenfalls für das Engagement der Jugendwarte. Auch in diesem Jahr wurden Bürger unserer Gemeinde für die Verdienste um die Feuerwehr und die Unterstützung des Brandschutzes mit der Anstecknadel der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Uckerland geehrt. Unser herzlicher Dank gilt Frau Karin Kloke aus Gneisenau, Herrn HansWerner Brandau aus Milow und dem Landwirtschaftsbetrieb Dörk GbR aus Lübbenow.
Frau Karin Kloke
Phillip Simon aus Hetzdorf, Tom Hauschild aus Wismar, Johanna Mandelkow aus Bandelow und Erik Kaschube aus Nechlin wurden aus der Jugendfeuerwehr in die Ortswehren als Feuerwehranwärter übernommen.
Zum Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau wurden befördert: Johanna Mandelkow (FF Bandelow), Jürgen Pagel (FF Güterberg), Rico Kapischke (FF Jagow), John Kloke und Jacob Kaiser (FF Hetzdorf). Die Beförderung zum Oberfeuerwehrmann erhielten Christopher Zirzow ( FF Jagow) und Christopher Herm (FF Hetzdorf). Zum Löschmeister wurde Frank Borinski (FF Güterberg) und zum Oberlöschmeister wurde Torsten Walter aus Wolfshagen befördert.
Herr Hans-Werner Brandau
Am 02.11.2013 nahmen 10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr Uckerland am Wettkampf um das höchste Leistungsabzeichen für Mitglieder der Jugendfeuerwehren, die Leistungsspange, in Gröden im Landkreis Elbe/ Elster teil. Alle haben sich das Abzeichen würdig erkämpft und nahmen heute Abend ihre Auszeichnung entgegen.
Jürgen Pagel, Rico Kapischke, John Kloke, Jacob Kaiser
John Kloke, Philip Simon, Jacob Kaiser, Leon Abendroth, Kris Myslowski, Johanna Mandelkow, Fanny Kipka, Maria Kranz, Milena Schimske, (Nicole Schmidt, nicht im Bild) C. Wernicke und M. Mandelkow
Zum Brandmeister wurden Volker Glasow (FF Bandelow) und Andreas Hagedorn (FF Wolfshagen) befördert.
Anschließend wurden die Beförderungen für die anwesenden Kameraden ausgesprochen und die Auszeichnungen und Teilnahmebescheinigungen für bestandene Lehrgänge übergeben.
Allen Kameradinnen und Kameraden nochmals unseren herzlichen Glückwunsch.
Christopher Herm, Christopher Zirzow
Mit dem Ehrenzeichen des Feuerwehrverbandes des Landkreises Uckermark e. V. für Jugendarbeit wurde Kameradin Cornelia Kipka ausgezeichnet.
Ilona Schmidt
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Kinder- und Jugendarbeit Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow Unsere Eltern machen mit! Nach Feierabend ist jeder froh, wenn er den Heimweg mit dem Kind fix antreten kann. Wir, die Kita-Erzieher, freuen uns, wenn sich trotzdem Eltern Zeit nehmen und uns unterstützen. Unser letztes Projekt war das Bemalen der Spielplatzmauer.
Allen Eltern, die mitgeholfen haben, möchten wir „Danke“ sagen. Ebenfalls möchten wir uns bei der Fischer & Reschke GbR (Maler- und Bodenleger) aus Prenzlau bedanken, die die nötige Farbe kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Die Erzieher der Kita „Uckerlandspatzen“ Werbelow
Halloween bei den „Uckerlandspatzen“ Am 25.10.2013 feierten die Kinder und Erzieher der Kita „Uckerlandspatzen“ Halloween. Viele kleine Hexen, Gespenster und auch Vampire verbrachten zusammen mit ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern einen schönen
Abend. Es wurde zusammen getanzt und gesungen – und alle konnten sich mit leckerer Bratwurst und Muffins stärken. Ein großes Dankeschön geht an die vielen Helfer für die Vorbereitung und Durchführung dieses Festes.
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Kita „Grashüpfer“ Jagow Neue Treppe für die „Grashüpfer“ in Jagow Viel hat sich in diesem Jahr in der Kita „Grashüpfer“ verändert – vor allem im Außenbereich. Der Spielplatz wurde zusammen mit den Eltern und dem „Rosenhof Flemming“ aus Karlstein neu gestaltet. Vielen Dank nochmals an Carmen und Maik Flemming für die neu gepflanzten Sträucher. Und auch die Gemeindearbeiter verbrachten viele Arbeitsstunden in der Kita. Es wurden Spielgeräte repariert und gestrichen sowie ein neuer Zaun errichtet. Der Höhepunkt für die Kinder war jedoch das neue Klettergerüst. Aufmerksam verfolgten die Kleinen die einzelnen Arbeitsschritte beim Aufbau. Inzwischen können sie sich toll an diesem Gerät austoben. Ein großer Mangel war aber immer noch die Treppe im Eingangsbereich. An den Stufen aus Beton „nagte der
Zahn der Zeit“. Also musste noch vor Wintereinbruch eine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Bei einem Vor-Ort-Termin mit Tino Götz, Inhaber vom Steinmetzbetrieb Missfeldt aus Prenzlau, gab es dann eine große Überraschung. „Ich spendiere die neuen Treppenstufen und den Einbau – vorausgesetzt, jedes Kind erhält von der Bürgermeisterin einen Schokoladen-Weihnachtsmann.“ Es verging gerade mal eine Woche zwischen diesem Versprechen und dem Einbau der Treppe. Für diese tolle Aktion möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Götz bedanken – und auch die Bürgermeisterin hat ihr Versprechen inzwischen eingelöst.
Tino Götz (Steinmetzbetrieb Missfeldt) beim Einbau der neuen Treppenstufen.
Die Kinder freuen sich über die neue Treppe und die SchokoladenWeihnachtsmänner.
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Marleen Glasow
Einschulung 2014 Liebe Eltern,
melden Sie bitte Ihr schulpflichtiges Kind am 07.01.2014 von 11.30–18.00 Uhr oder am 08.01.2014 von 13.30– 19.00 Uhr in der Grundschule Uckerland an. Denken Sie bitte auch an die Kopie der Geburtsurkunde. A. Herrmann Schulleiterin
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Herbst bei den „Grashüpfern“ Zum Abschluss der Obst- und Gemüsewochen feierten die Kinder und Erzieher der Kita „Grashüpfer“ am 1. Oktober ein Apfelfest. Die Kinder probierten zur Obstpause die selbstgemachten Säfte aus Birnen, Äpfeln und Holunderbeeren. Nach der Obstpause ging es dann auf den Spielplatz, wo zahlreiche Spiele rund um das Thema „Obst und Gemüse“ auf die Kinder warteten. Beim Transport von Äpfeln auf dem Schaumlöffel testeten alle ihre Geschicklichkeit. Bei den Spielen „Kartoffelsuppe kochen“, „Zielwerfen“, „ApfelWeit-Rollen“ hatten die Kinder viel Spaß. Beim Wettrennen mit der Schubkarre sammelten die Kinder auf der Rennstrecke die Äpfel ein. Hier war die Schnelligkeit der Kinder gefragt. Auch das beliebte Schwungtuch der Kinder kam wieder zum Einsatz. Zum Kaffee gab es den selbstgebackenen leckeren Apfelkuchen und zur Erinnerung an dieses Fest konnte jedes Kind sein selbstgemachtes Apfelmännchen und eine Apfelmedaille mit nach Hause nehmen. Am 24.10. fand mit dem Besuch der Feuerwehr ein weiterer Höhepunkt statt. Im Vorfeld haben wir mit den Kindern darüber gesprochen, wie man sich verhält, wenn ein Feuer in der Kita ausbricht. Dann beobachteten alle Kinder ganz gespannt, wie die Feuerwehr langsam durch das schmale Kita-Tor fuhr. Die Kinder durften einen Schlauch ausrollen und das Strahlrohr halten. Dieses schafften immer nur zwei Kinder gemeinsam, da es für ein Kind allein zu schwer war. Mit Hilfe der Feuerwehrleute durften alle Kinder in die Feuerwehr einsteigen und die Fragen wurden sofort beantwortet. Der absolute Höhepunkt war das Vorführen der Spritze vom Dach des Feuerwehrautos. Von dort reichte der Wasserstrahl bis in die hohen Baumwipfel und machte den Spielplatz ganz nass. Alle hatten an diesem Vormittag viel Spaß und konnten eine Menge lernen. Am 11.11. feierten wir das traditionelle Martinsfest auf dem Rosenhof Flemming in Karlstein.
Die kleinen Feuerwehrleute üben schon mal den Einsatz mit dem Strahlrohr.
Leckerer Saft wurde von den Kindern hergestellt.
Am Vormittag hatten die Kinder fleißig „Martinsgänse“ gebacken, um diese dann am Abend mit den Eltern oder Geschwistern zu teilen. Das Fest war auch in diesem Jahr gut besucht. Der Martinsumzug wurde vom Martin mit seinem Pferd angeführt und von der Feuerwehr begleitet. Für das leibliche Wohl sorgte Familie Flemming. Es gab leckere Kürbissuppe, Würstchen und heißen Tee. Familie Stamm hat die schönsten Momente mit ihrer Kamera eingefangen und in einer Fotocollage zusammengestellt. Diese hängt jetzt zur Erinnerung in der Kita „Grashüpfer“. An dieser Stelle möchten wir uns bei allen fleißigen Helfern, die bei Vorbereitung und Durchführung unserer Höhepunkte im Herbst 2013 geholfen haben, bedanken. Schon jetzt freuen sich alle Kinder auf die Vorweihnachtszeit, in der es wieder viele Überraschungen geben wird. A. Onnasch und M. Rothe
Tolle Apfelmännchen sind entstanden.
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OMA – OPA TAG in der Kita Regenbogen Im November ist es zur Tradition geworden, die Omas und Opas in die Kita einzuladen, einmal um Danke zu sagen, dass sie immer und stetig für ihre Enkelkinder da sind und zum anderen, um sie auch daran teilhaben zulassen, was die Kinder in der Kita so lernen und interessant finden. In diesem Jahr war das große Thema der Kinder die Piraten. Es hat uns das ganze Jahr auf vielfältige Weise beschäftigt. Wie sahen die Piraten früher aus? Auf welchen Schiffen sind sie gefahren? Was haben sie gegessen, waren sie immer böse und viele, viele Fragen? Gemeinsam schauten wir Zeitschriften und Nachschlagewerke an, lernten Fingerspiele, Gedichte, Piratenlieder und bastelten Tischschmuck. Im Sommer feierten wir ein Kindertagspiratenbaumhauseinweihungsfest, an dem alle viel Spaß hatten. Und zum Oma-Tag nahmen wir die Großeltern, Eltern und Gäste mit auf die Reise zu einer Insel weit im Meer. Dort begegnete uns eine Riesenkrake, Hulamädchen und unzählige kleine und große Piraten, die sich natürlich verkleidet hatten. Hier ließen sich Geschichten, Fingerspiele, Bewegung und Tanz gut mit einander verbinden.
Natürlich waren alle Kinder und Erzieherinnen sehr aufgeregt, denn wir können unser ganzes Programm nie gemeinsam üben. Jeder gab sein Bestes, half bei den Vorbereitungen mit und lernte eifrig seine Rolle. Für die Omas und Opas gab es dann noch eine kleine Überraschung, die Kinder hatten liebevoll aus Naturmaterial kleine Boote gebastelt, die sie gerne verschenken wollten. Frau Abel hat wieder ihre leckeren Schürzkuchen gebacken und somit für Kaffee und Kuchen gegen einen kleinen Obolus gesorgt. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Danke auch an alle anderen, die uns unterstützen, sei es den Saal bereit zu stellen, zu heizen, ein zu räumen oder sauberzumachen. Doch dann gab es auch noch für die Kita eine Riesenüberraschung. Der Pfarrer Herr Kasparick hat für uns nach Sponsoren gesucht und uns mit neuster Technik, einem Notebook und Drucker, überrascht. Dafür möchte ich mich im Namen aller Erzieherinnen und Kinder ganz herzlich bedanken.
Die Kinder führten ein tolles Programm vor.
Herr Kasparick überreicht Notebook und Drucker.
Heidrun Ballin
Grundschule Uckerland „Aktion Kinder helfen Kindern!“ Wie schon im vergangenen erreichte uns auch in diesem Jahr wieder ein Aufruf der Hilfsaktion ADRA Deutschland e. V., Pakete für Kinder aus armen Familien und aus Kinderheimen zu packen, damit diese zu Weihnachten ein kleines Geschenk in den Händen halten können. Die Bereitschaft unserer Schüler, sich an der Aktion zu beteiligen, war sehr groß. Am 24.Oktober brachten sie Dinge mit, die nach Mazedonien auf die Reise gehen sollten. Auf den Tischen türmten sich neben Stapeln wärmender Kleidung und Schulsachen auch Teddybären, Spielzeugautos, Spiele, Puzzles ... Da lagen Socken, die schnell noch für diese Aktion gestrickt wurden, neben Heften und Stiften, die extra für die Aktion gekauft wurden. Aber auch Spiele, die viel Spaß machen, aber für die man jetzt schon „zu groß“ war, sollten den Besitzer wechseln. Und so manches Kuscheltier, dem hier aller Kummer erzählt wurde, das eine oder andere Geheimnis anvertraut wurde, der Einschlafhilfe oder einfach nur ein lieber Begleiter war, wird zu Weihnachten ganz bestimmt einem mazedonischem Kind eine Freude bereiten. Nicht zu
übersehen war aber auch die Freude, die unsere Kinder beim Packen der Pakete hatten. Sie waren mit ganzem Herzen dabei. Wir danken allen, die diese Aktion unterstützten. Die Schüler und Lehrer der Klassen 4, 5 und 6 H. Heinemann
Für mazedonische Kinder trennten sich unsere Schüler gern von ihrem Spielzeug.
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Hochsprung mit Musik Klasse 3 Lia Wolters 0,90 m
Klasse 4 Jasmin Adam 1,16 m
Klasse 5 Maira Spietz 1,24 m
Klasse 6 Kimberly Schweitzer 1,21 m
Jannis Kipka 1,04 m
Lucas Zander 1,16 m
Ralfs Lazda 1,03 m
Alexander Gerth 1,15 m Paul Glasow 1,15 m
„Ziggi zeigt Zähne“ und „TuWaS“ Im 1. Schulhalbjahr wurde das Projekt „Ziggi zeigt Zähne“, dass sich besonders an die Kinder der 3. und 4. Klasse richtet, an unserer Grundschule durchgeführt. Das Projekt richtet sich gegen Gewalt. Bei einem MitmachParcours erwarben die Kinder spielerisch und altersgerecht Wissen und Kompetenzen, die ihnen helfen, sich gegen Grenzverletzungen und Gewalt durch Kinder oder auch Erwachsene zu wehren bzw. sich Hilfe zu holen. Sehr aufmerksam hören die Kinder zu, stellten ihre Fragen, die vor Ort von Fachleuten „Lichtblick“ beantwortet wurden. Mit der Beteiligung an „TuWaS“ (Technik- und Naturwissenschaften an der Schule) versuchen wir mit Hilfe des erprobten Experimentier- bzw. Lehrmaterials den Unterricht anschaulicher zu gestalten.
TuWaS ist eine Initiative der Freien Universität Berlin. Sie beinhaltet verschiedene Experimentiereinheiten. Das Team der Grundschule Uckerland entschied sich für die Materialien „Bewegung und Konstruktion“ und lieh diese für ein Schulhalbjahr aus. Die Projekte „Ziggi zeigt Zähne“ und „TuWaS“ sind kostenpflichtig. Durch die Unterstützung des Landwirtschaftsbetriebes Menke wurde die Durchführung dieser Projekte möglich. Dafür möchte ich mich im Namen der Schüler und Schülerinnen und des Lehrerteams herzlich bedanken. A.Herrmann
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Aus den Ortsteilen Berufswunsch: Berufsangler! Es klingelt wieder einmal an der Haustür und wieder einmal sind es unsere Jungangler, die sich den Spaten ausleihen um Würmer auszugraben, damit das Angelergebnis am Milower Dorfteich herzeigbar sein soll am Ende des Tages. Das geht schon die ganze Woche so! Wer die Jungangler sind? Also, da hätten wir zunächst mal den „Junior“ der beiden, Lukas-John Weiss aus Storkow der hier in Milower angelt und bei seinem Vater in Werbelow zu Besuch ist. Dann der John Eric Clasen aus Werbelow mit seinen 13 Jahren. Zur Schule gehen die beiden auch, John Eric auf die Grabow Oberschule in Prenzlau und LukasJohn auf die Grundschule „Am Egelpfuhl“ in Templin. Und tatsächlich, die beiden haben Glück, bei John Eric beisst ein richtiger Karpfen an, so 40 cm lang. Beide sind stolz, dass ihnen dieser Fisch an den Haken gegangen ist – das Bild spricht für sich! Auch einem Nicht-Angler teilt sich die Freude der beiden unmittelbar mit bei diesen strahlenden Gesichtern. Und dies nicht nur, weil derzeit Schulferien sind. Fernsehen schon am Nachmittag sei doof, finden die beiden, und kümmern sich wieder intensiv um Angelhaken, Wurm und Pose. Auch jede Menge Plötzen haben sie im Netz, ein paar davon landen im kleinen Zierteich bei uns auf dem Grundstück. Mal sehn’ wie lange das gut geht!
Den Spaten bringen die Jungen artig zurück, sogar ein „Dankeschön“ ist dabei …und wieder das Strahlen der beiden. Was sie denn dereinst werden wollen? Beide sind sich da einig: Berufssportangler … oder so ähnlich. Gut, wenn sich Jungens schon so früh Ziele setzen. Kann doch was werden draus! Fritz Gampe
Stolz wird der Fang präsentiert.
Halloween in Wilsickow Am 31.10.2013 war es soweit – Halloween. Ein Fest für groß und klein mit Kinderschminken sollte es sein. So waren unsere Vorstellungen, als wir uns nach dem erfolgreichem Kindertag zusammengesetzt haben. In Eigeninitiative mit einigen Bewohnern aus unserem Ort entstanden dann Hexen, Gespenster, Monster, Friedhöfe und Kürbiskunstwerke. Es wurde Schimmelkuchen gebacken, Kinderpunsch angerührt und für die „großen Kinder“ gab es Glühwein. Im Laufe des Abend wurde es recht voll. Nach ein paar Spielen sind wir dann gegen 18.00 Uhr mit den vielen kleinen Geistern, Monstern und einigen Kameraden der FFw Wilsickow durch den Ort gezogen. Nach erfolgreichem Beutezug waren die kleinen ziemlich abgekämpft. Den Abend haben wir dann bei Knüppelkuchen und Lagerfeuerromantik gemütlich ausklingen lassen. An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich bei den Kameraden der FFw, den Wilsickower Dörp-Klöppern und allen freiwilligen Helfern bedanken. Ebenso ein großes Dankeschön geht an die kulinarische Verköstigung durch Renate’s Imbiss mit Bratwurst, Burger, Pommes uvm.
Viele Kinder kamen in tollen Kostümen zur Party.
Ach und sollte bei dem einen oder anderem etwas Poputzpapier gefunden worden sein, so seit nicht böse und wir hoffen, ihr könnt es verzeihen. M.Höppner
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Seniorennachmittag mit Gesundheitsmesse Die Gemeinde Uckerland veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem DRK Prenzlau am 24.10.2013 im Speicher Nechlin einen Seniorennachmittag mit einer Gesundheitsmesse. Nach der herzlichen Begrüßung der Bürgermeisterin Christine Wernicke und der Vorstandsvorsitzenden des DRK Kreisverbandes Uckermark West/Oberbarnim e. V. Frau Drath, wurden die Senioren mit Kaffee und selbst gebackenem Kuchen vom Cafe´zum Speicher verwöhnt. Durch das DRK und weiteren Teilnehmern wurden viele Informationsstationen zum Thema „Gesundheit“ angeboten. So haben die Senioren ihre Kenntnisse über die Erste Hilfe an praktischen Übungen wieder aufgefrischt. Schwester Kerstin informierte über Möglichkeiten einer Wundversorgung. Die häusliche Krankenpflege Prenzlau stellte den Haus-NotRuf vor und das Grüne Sanitätshaus Prenzlau präsentierte Pflegemittel. Gern nutzten die Senioren die Gelegenheit, den Blutdruck messen zu lassen.
Ausführlich konnten sich die Senioren über den ambulanten Pflegedienst des DRK informieren. Großes Interesse und Freude wurde an einem vorbereiteten Quiz des DRK gezeigt. Mit einem Kulturprogramm zum Thema „Gesundheit“ brachte die Kabarettgruppe des DRK jeden zum Lachen. Die Sportgruppe des DRK hatte ein gutes Geschick alle Senioren mit leichten Sportübungen zu animieren. So hatten alle viel Spaß und Freude. Abschließend konnten sich einige Senioren mit einer Massage verwöhnen lassen. Ein Dankeschön an Andreas und Marko Krieser für die schöne herbstliche Ausgestaltung der Räumlichkeit und gastronomischen Betreuung. Weiterhin bedanken wir uns bei der Ländlichen Arbeitsförderung Lübbenow für ihre Unterstützung. Rundum war es eine schöne Veranstaltung, die allen sehr gefallen hat.
Die angebotenen Untersuchungen wurden gern angenommen.
Alle Teilnehmer hatten viel Spaß.
Gabriele Dominik-Pfau
Statistische Angaben aus der Gemeinde Uckerland Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uckerland konnte im Jahr 2013 26 Geburten (10 Mädchen und 16 Jungen) verzeichnen. 26 Sterbefälle wurden registriert. Frau Betty Hahn aus Schlepkow, Frau Hildegard Achsel aus Wilsickow, Frau Elisabeth Scheibner aus Uhlenhof und Frau Waltraud Kullick aus Wolfshagen feierten in diesem Jahr den 93. Geburtstag. 92 Jahre alt wurden Frau Anna Pöschke aus Amalienhof und Herr Berthold Schuster aus Nechlin. Frau Agathe Wedemeyer und Frau Lucie Müller aus Fahrenholz, Frau Gertrud Zimmermann aus Lindhorst, Frau Hildegard Stegmann vom Nechliner Bahnhof, Frau Käthe Müller aus Taschen-
berg sowie Frau Waltraud Krüger und Waltraud Reinke aus Hetzdorf feierten ihren 91.Geburtstag. 90 Jahre alt wurden Frau Vera Guske aus Wilsickow, Frau Elise Maihack aus Wolfshagen und Frau Christiane Tank aus Bandelow. Weiterhin begingen 5 Bürgerinnen und 2 Bürger den 89. Geburtstag. 88 Jahre alt wurden 7 Bürgerinnen und 1 Bürger. 9 Bürgerinnen und 2 Bürger feierten den 87. Geburtstag. 4 Bürgerinnen und 2 Bürger wurden 86 Jahre alt und 7 Bürgerinnen und 5 Bürger feierten den 85. Geburtstag. Allen Jubilaren nochmals unsere herzlichsten Glückwünsche sowie Gesundheit und Schaffenskraft für das neue Jahr.
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Ausflug in die Kulturgeschichte Wolfshagen Unter dem Motto „Kultur-Geschichte-Tourismus im nördlichen Brandenburg“ besuchte am 06.11.2013 eine Seniorengruppe aus ehemaligen Leiterinnen und Leitern von Potsdamer Behörden und Institutionen den geschichtsträchtigen Ort Wolfshagen. Die Bürgermeisterin Christine Wernicke startete nach einer kurzen Begrüßung mit Matthias Platzeck (Ministerpräsident a. D. des Landes Brandenburg und MdL des Landtages), Prof. Dr. Detlef Karg (Landesdenkmalpfleger a. D. Land Brandenburg), Jürgen Müller (Ministerialrat a. D. Landesrechnungshof Brandenburg), Dipl.Ing. Geert Noltmann (Ministerialrat a. D. Finanzministerium des Landes Brandenburg), Prof. Dr. Helmut Knüppel (Gründungsrektor und Rektor emeritus Fachhochschule Potsdam), Klaus Eichler (Abteilungsleiter a. D. MSWV Brandenburg), Jutta Eichler, Arend Steenken (Präsident des Landesbetriebes für Datenverarbeitung Brandenburg a. D.), Karin Steenken, Prof. Dr. Dieter Wiedemann (Rektor a. D. der Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg) sowie Ingrid Wiedemann einen Rundgang zu den Sehenswürdigkeiten Wolfshagens. Dieser begann an der eindrucksvollen neogotischen Kirche, vorbei am Erbbegräbnis der Familie von Schwerin, weiter zum Gutsspeicher Wolfshagen, entlang des alten Gärtnerhauses und der Fassade der Zollwaage bis hin zur prächtigen Königssäule. Im Park angelangt nahm die Führung ihren Fortgang mit Blick auf die Burgruine mit Fangelturm und dem Wolfshagener Haussee. Über die Fliesenbrücke
hinweg ging es weiter zum Friedensdenkmal. Beeindruckt zeigten sich die Senioren von dem dortigen Ausblick auf die weitläufige Parkanlage mit ihren interessant gestalteten Blickachsen in Richtung Forsthaus, alter Burgruine und dem Standort des ehemaligen Schlosses. Nach einer kurzen Verweildauer fand die lehrreiche Führung entlang des Fischerhauses wieder an der Kirche Wolfshagen seinen Abschluss. Spannend und mit viel Leidenschaft kommentierte Herr Prof. Dr. Detlef Karg während des Rundgangs den geschichtlichen Hintergrund der einzelnen historischen Sehenswürdigkeiten. Die interessierte Gruppe stellte Fragen und regte so zu angenehmen Unterhaltungen an. Nach einem kleinen Imbiss zur Stärkung der Senioren fanden in einer gemeinsamen Runde Gespräche statt. Frau Wernicke berichtete über aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Gemeinde Uckerland. Ebenso diskutierte man über die Vorteilhaftigkeit eines Tourismuskonzeptes, um verstärkt auf den Ort Wolfshagen, aber auch auf die Region Uckerland mit ihrer wunderschönen Naturlandschaft und all ihren Sehenswürdigkeiten über regionale Grenzen hinaus, aufmerksam zu machen. Die Senioren waren sichtlich begeistert von der Vielfalt und Art der Sehenswürdigkeiten und deren interessanten geschichtlichen Hintergrund sowie der schönen Parkund Seelandschaft Wolfshagens. Lediglich das Wetter zeigte sich nicht unbedingt von seiner besten Seite.
Rundgang zur Ehrenpforte
Fliesenbrücke mit Blick auf den Wolfshagener Haussee.
Besichtigung der Königssäule.
Frau Wernicke informiert über den Gutsspeicher.
Antje Gerhardt
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Eheschließungen in der Gemeinde Uckerland In diesem Jahr gab es 16 Anmeldungen. 14 Ehepaare haben sich in Uckerland das Ja-Wort gegeben, davon 7 in der Kirche Wolfshagen und 7 im Verwaltungsgebäude Lübbenow. 1 Ehepaar gab sich in Prenzlau und das andere in Strasburg das Ja-Wort. 5 Paare kamen in diesem Jahr aus Uckerland, die anderen Paare kamen aus
der Gemeinde Brüssow und Prenzlau sowie Hamburg und Ückermünde. Es waren auch in diesem Jahr wieder schöne Momente und für jedes einzelne Paar ein unvergessliches Erlebnis. Für das Jahr 2014 gibt es bereits 14 angemeldete Hochzeitstermine und zahlreiche Nachfragen.
Kristin und Marcus Uecker
Melanie und Manuel Höppner mit Malte und Maja und Manuel Blank Melissa
Elisabeth und Max von Steynitz
Cornelia Devantier und Fred Ristau
Karin und Thomas Hardtke mit Felix
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Stellenausschreibungen Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.01.2014 oder später befristet auf zwei Jahre eine Kämmerin/einen Kämmerer zum Einsatz in der Verwaltung der Gemeinde Uckerland in Vollzeit. Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist möglich. Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: - Aufgaben nach § 84 BbgKVerf - Leitung der Finanzverwaltung – Kasse, Steuern und Abgabenwesen - Fortführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesen (Doppik) - Vollzug des Haushalts und Überwachung - Vermögensverwaltung - Berichterstattung gegenüber der Gemeindevertretung und den Ausschüssen - Liegenschaftsverwaltung - Sitzungsdienst Erwartet wird: - Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt, Verwaltungsbetriebswirtin/Verwaltungsbetriebswirt oder entsprechende Ausbildungen - Mehrjährige Leitungs- und Verwaltungserfahrung - Fundierte Kenntnisse in der doppischen Haushaltsführung und Kosten- und Leistungsrechnung
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hohes Maß an Serviceorientierung, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative, hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität kooperativer und leistungsorientierter Führungs-und Arbeitsstil gute Kenntnisse in MS Office, insbesondere Word, Excel, gute Kenntnisse in Anwendersoftware, Anordnungswesen, idealerweise C.I.P., Führerschein Klasse B.
Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD – V. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter Umschlag beizulegen. Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen bis schnellstmöglich an: Gemeinde Uckerland Hauptamt, Frau Glasow Kennwort: „Verwaltung“ Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland
Die Gemeinde Uckerland sucht zum 01.03.2014 befristet bis zum 28.02.2015 zwei pädagogische Fachkräfte zum Einsatz in den Kindertagesstätten der Gemeinde Uckerland.
Erwartet wird selbständiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Kreativität.
Die Gemeinde Uckerland ist Träger von drei Kindertagesstätten mit verschiedenen Konzepten.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, wird gebeten, einen ausreichend großen frankierten Umschlag beizulegen.
Die Fachkraft muss fachlich, persönlich und gesundheitlich geeignet sein. Fachlich geeignete pädagogische Fachkräfte sind Fachkräfte mit der erworbenen Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin / anerkannter Erzieher oder Fachkräfte mit gleichwertigen und zugleich gleichartigen Qualifikationen. Der Einsatz erfolgt in Teilzeit im Rahmen eines Arbeitszeitmodells. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 31.12.2013 an: Gemeinde Uckerland Frau Glasow Kennwort: „Pädagogische Fachkraft“ Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland
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Nr. 08/2013
Wohnungen Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend.
Täglich zu erfragen in Lübbenow. Telefon: 039745/86115 oder 039745/86121 Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst am Wochenende und an den Feiertagen: 0175/2937365 und 0160/96990408 nur für Notfälle Ortsteil Fahrenholz 2-Raum Fahrenholz 1 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 2 3-Raum Fahrenholz 3 1-Raum Fahrenholz 3
m2 Kaltmiete in € 58,23 260,29 67,64 302,35 67,64 335,49 67,61 302,35 37,59 175,55
Ortsteil Güterberg 4-Raum Güterberg 22 2-Raum Güterberg 23 5-Raum Güterberg 23
73,74 47,92 106,03
351,74 214,20 473,95
Ortsteil Jagow 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 3-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 9 1-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 10 3-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 10 4-Raum Taschenberg 25 2-Raum Taschenberg 26 3-Raum Taschenberg 30 3-Raum Taschenberg 46
36,39 36,39 36,39 66,55 34,37 41,33 56,98 72,52 57,07 97,42 62,17 73,73 71,91
147,02 150,65 143,38 268,86 135,42 162,84 230,20 285,73 230,56 434,73 244,82 282,55 268,60
Ortsteil Hetzdorf 4-Raum Gneisenau 24 4-Raum Gneisenau 24 2-Raum Gneisenau 25 2-Raum Gneisenau 27 4-Raum Gneisenau 28 4-Raum Gneisenau 28 2-Raum Gneisenau 29 2 x
77,20 77,20 57,47 57,47 77,20 77,20 57,47
360,52 352,80 274,13 262,64 368,24 360,52 262,64
Ortsteil Lübbenow 2-Raum DS 14 3-Raum HS 29 1-Raum HS 29
49,10 66,28 29,47
229,30 272,33 132,14
1-Raum HS 29 2-Raum HS 29 3-Raum HS 31 3-Raum HS 31 4-Raum HS 31 3-Raum HS 33 1-Raum HS 33
m2 Kaltmiete in € 29,47 132,14 52,36 215,12 67,06 275,54 67,06 300,71 80,44 330,52 66,97 275,17 29,47 121,08
Ortsteil Milow 4-Raum Milow 56 a 5-Raum Milow 56 b
146,15 118,53
473,53 373,37
Ortsteil Trebenow 1-Raum Trebenow 23 3-Raum Trebenow 23 284,20 1-Raum Trebenow 24 1-Raum Trebenow 24 3-Raum Trebenow 24 2-Raum Trebenow 25 2-Raum Bandelow 64 2-Raum Bandelow 64 2-Raum Bandelow 65 2-Raum Bandelow 66
37,36 37,36 63,58 53,31 44,33 44,33 44,33 44,33
178,21 170,74 296,92 238,80 207,02 198,85 207,02 207,02
Ortsteil Wilsickow 3-Raum Wilsickow 81 1-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86 1-Raum Wilsickow 86
81,41 35,90 66,90 35,90
335,60 169,45 309,08 158,68
Ortsteil Wismar 3-Raum Wismar 55
54,90
261,87
Ortsteil Wolfshagen 3-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 2-Raum Prenzlauer Str. 6
66,48 78,37 77,33 56,19
317,11 373,82 353,40 262,41
37,36 178,21 63,58
Gewerbliche Anzeige
Milow gedenkt Claus Friedrich Holtmann Ehemaliger Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und Vorsitzender des Vorstandes der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, der am 30.10.2013 im Alter von 64 Jahren verstarb. Ihm ist es zu verdanken, dass durch die Förderung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, gemeinsam mit der Sparkasse Uckermark, die wertvolle Grüneberg Orgel in der Milower Dorfkirche 2007 restauriert werden konnte und seither wieder zur Ehre Gottes und zur Freude der Menschen erklingt. Damit hat nicht nur Milow sondern eine ganze Region einen musikalischen Schatz zurückerhalten. Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und allen Angehörigen. Initiativgruppe Milower Kirche im Dorfverein Milow e. V.
Nr. 08/2013
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Alle Kinder (bis 14 Jahre) der Gemeinde Uckerland können sich am Rätsel (s. Seite 36) beteiligen. Auf den Gewinner wartet eine tolle Überraschung auf dem Weihnachtsmarkt am 14.12.2013 in Wismar.
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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland
Nr. 08/2013
Kinderrätsel anlässlich des Weihnachtsmarktes der Gemeinde Uckerland am 14. Dezember 2013 in Wismar Wo hat die Gemeindeverwaltung Uckerland ihren Sitz? A) Milow B) Wolfshagen
C) Lübbenow
Wie viele Kindertagesstätten gibt es in der Gemeinde Uckerland? A) 2 B) 3 C) 5 Nach welchem Insekt ist die Kita in Jagow benannt? A) Ameise B) Schmetterling
C) Grashüpfer
Wie viele Jugendfeuerwehren gibt es in der Gemeinde Uckerland? A) 5 B) 6 C) 9 In welchem Ort fand in diesem Jahr der Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland statt? A) Nechlin B) Bandelow C) Wismar 1 x jährlich begeht ein Ortsteil der Gemeinde Uckerland seit über 100 Jahren ein Fest – nach welcher Blume ist dieses Fest benannt? A) Tulpenfest B) Rosenfest C) Narzissenfest Was ist ein typisches Weihnachtsgebäck ? A) Christstollen B) Schokokuss
C) Osterei
Wie viele Türen hat der Adventskalender ? A) 12 B) 24
C) 31
Wie heißt das Rentier mit der roten Nase ? A) Rudolph B) Hermann
C) Willi
Welche Pflanze blüht zur Weihnachtszeit ? A) Weihnachtsstern B) Weihnachtspalme
C) Weihnachtsveilchen
An welchem Tag beginnt die Adventszeit ? A) Am Tag des Winteranfang B) Am Nikolaustag
C) Am 1. Dezember
Wie geht folgendes Lied weiter: O Tannenbaum, o Tannenbaum … A) wie wird das Wetter morgen. B) wie treu sind deine Blätter. C) du wirst ja immer netter. Bitte gebt die ausgefüllten Rätsel bis zum 13.12.2013 um 12.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Uckerland, in den Kitas oder bei eurem Ortsvorsteher ab! Vorname ........................................................
Nachname
...............................................
Alter
Straße, Nr.
...............................................
........................................................
PLZ, Ort ........................................................
Datum, Unterschrift ...............................................
Nr. 08/2013
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Veranstaltungen Datum 11.12.13 14.12.13 20.12.13 21.12.13 22.12.13 24.12.13 14.06.14 29.06.14
Ort Milow Wismar
Art der Veranstaltung Seniorenweihnachtsfeier Weihnachtsmarkt der Gemeinde Uckerland Wolfshagen Dorfmeisterschaften Tischtennis Fahrenholz Weihnachtsfeier Wolfshagen Weihnachtssingen in der Kirche Bandelow Gottesdienst mit Krippenspiel Bandelow Ausscheid der Feuerwehren Uckerland Uckermärker Bauerntour
Jagdgenossenschaft Jagow Einladung zur Mitgliederversmmlung Die Jagdgenossenschaft Jagow lädt alle Mitglieder am 06.02.2014 um 18.00 Uhr zur Jagdversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus nach Kutzerow ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Entlastung des Vorstandes 4. Wahl des neuen Vorstandes 5. Sonstiges
Der Jagdvorstand
Weihnachtsfeier auf dem
am 15.12.2013 ab 14.00 Uhr - offene Tür für Sauna – Erwerb von Gutscheinen, Salzgrotte zum Kennenlernpreis - Glühwein – Stollen – Weihnachtsbasar - 16.00 Uhr: Kurzseminar: Depression – Dunkle Jahreszeit – NEIN DANKE! – mit der Referentin: Saganja Christel Derissen / Heilpraktikerin aus Berlin - 17.00 Uhr: Klangschalenkonzert mit Perdia Kirsten Strehlow / Burn-Out- und Klang-Therapeutin
Gesundheits-Abend auf dem Sonnenhof – Uckermark Entgiften und Entschlacken – für ein besseres Lebensgefühl – am 16.01.2013 um 19.00 Uhr Kurzseminar inklusive Salzgrotten-Besuch mit Referentin Saganja Christel Derissen/Heilpraktikerin aus Berlin und Perdia Kirsten Strehlow/ Burn-Out- und Klang-Therapeutin Eintritt: 6€
Weihnachtskonzert Die Chorgemeinschaft Strasburg e. V. möchte mit einem Konzert in der Adventzeit unter der Leitung von Herrn Michael Baumgartl und mitwirkenden Gesangs- und Instrumentalsolisten auf das Weihnachtsfest einstimmen. Dazu laden wir ganz herzlich ein. Unser Konzert findet am Freitag, dem 13. Dezember 2013, um 19.00 Uhr in der Marienkirche zu Strasburg statt.
Weitere Konzerte sind am 14. Dezember 2013 um 16.00 Uhr im Gemeindehaus Bredenfelde und am 15. Dezember 2013 um 15.00 Uhr in der Kirche Bandelow vorgesehen. Vorstand der Chorgemeinschaft Strasburg e. V.
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Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de www.uckerland.de
Gottesdienste Datum 15.12.2013 22.12.2013
24.12.2013
31.12.2013 04.01.2014 05.01.2014 11.01.2014 12.01.2014 19.01.2014
Uhrzeit 10.30 Uhr 14.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 16.00 Uhr 14.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.30 Uhr 16.00 Uhr 17.00 Uhr 17.30 Uhr 16.00 Uhr 14.00 Uhr 09.30 Uhr 14.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr
Ort Wolfshagen Nechlin Weihnachtskonzert Milow Lübbenow Wolfshagen Weihnachtskonzert Lübbenow Trebenow Schlepkow Milow Wolfshagen Wilsickow Hetzdorf Trebenow Nechlin Milow Güterberg Hetzdorf Lübbenow Schlepkow Wilsickow
Gewerbliche Anzeige
Pfarrer Ulrich Kasparick Hetzdorf 16 • 17337 Uckerland Telefon: 039745/20256 E-Mail: hetzdorf@kirchenkreis-pasewalk.de www. kirche-im-uckerland.de
Nr. 08/2013
Nächste Ausgabe Nr. 01/14 Januar/Februar 2014 Anzeigenschluss: 22.01.2014 Redaktionsschluss: 13.01.2014 Erscheinungstermin: 05.02.2014
Termine für das Amtsblatt Uckerland 2014 Ausgabe Redaktionsschluss
Anzeigenschluss
Erscheinungstermin
01
13.01.
Mi. 22.01.
Do. 06.02.
02
10.02.
Mi. 19.02.
Do. 06.03.
03
17.03.
Mi. 26.03.
Do. 10.04.
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05.05.
Mi. 14.05.
Do. 29.05.
05
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Mi. 25.06.
Do. 10.07.
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04.08.
Mi. 13.08.
Do. 28.08.
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29.09.
Mi. 08.10.
Do. 23.10.
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24.12.
Mi. 03.12.
Do. 18.12.
Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Ines Böving Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: boeving@schibri.de Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511
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