Uck 2014 ausgabe 04

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Inhalt

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Amtlicher Teil - - - -

Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 57. Sitzung Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder … 2. Änderungssatzung vom 06.05.2014 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, …

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Satzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland 8 Satzung der Gemeinde Uckerland über Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 10

Nichtamtlicher Teil

- Hinweise auf die Geräte- und Lärmschutzverordnung - Kinder- und Jugendarbeit - Aus den Ortsteilen - Feuerwehr - Wohnungen - Veranstaltungen - Gottesdienste

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 04/2014

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 57. Sitzung der - Gemeindevertretung Uckerland -

Uckerland, den 28.04.2014

Sitzungsdatum: 27.02.2014 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.10 Uhr Anwesenheit anwesend:

Frau Christine Wernicke, Herr Herbert Heinemann, Herr Josef Menke, Herr Herbert Schütt, Herr Hans-Werner Brandau, Herr Friedhelm Rogasch, Herr Winfried Winter, Herr Olaf Ringk, Frau Evelin Freuck, Frau Silke Mandelkow, Herr Lothar Holzmeier, Herr Henri Wernicke

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Heinemann, eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Frau Wernicke beantragt die Erweiterung der Tagesordnung im öffentlichen Teil der Sitzung um die Beschlussvorlage 0457/14 (Benennung eines Mitgliedes im Vorstand des NUWA). Herr Heinemann schlägt vor, diese Beschlussvorlage im TOP 14 des öffentlichen Teils der Sitzung zu behandeln und lässt über den Änderungsantrag von Frau Wernicke abstimmen. Abstimmungsergebnis anwesend ja nein 12 12 0

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Die Tagesordnung ändert sich entsprechend. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr A. Krieser bittet um Information zum aktuellen Stand des Bauvorhabens am Nechliner Bahnhof. Die Deutschen Bahn hat der Gemeindeverwaltung ein Angebot zur Übernahme der Fläche, die zur Errichtung eines Parkplatzes am Bahnhof in Nechlin benötigt wird, unterbreitet, erklärt Frau Wernicke. Die Gemeinde Uckerland befürwortete den Vorschlag und teilte ihr Interesse an eine unentgeltliche Übernahme mit.

2) Herr Trester möchte wissen, ob die Gemeindevertretung bereits einen Termin zur Durchführung des diesjährigen „Uckerland-Tages“ festgelegt hat. Dieses Thema wird im TOP 05 (Informationen der Bürgermeisterin) im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung behandelt, erklärt Frau Wernicke. 05. Informationen der Bürgermeisterin 1) In der Regionalversammlung Uckermark–Barnim am 02. Dezember 2013 wurde dem Abwägungsergebnis zum Beteiligungsverfahren 2011 zugestimmt. Die wesentlichen Kriterien in der Stellungnahme der Gemeinde Uckerland sind zum größten Teil im Regionalplanentwurf 2011 berücksichtigt worden. Des Weiteren wurde in dieser Sitzung auch der überarbeitete Regionsplanentwurf 2013 und die Durchführung eines weiteren öffentlichen Beteiligungsverfahren bestätigt. Die Auslegung erfolgt in den Landkreisen Uckermark und Barnim sowie in der Regionalen Planungsstelle Uckermark-Barnim in einem Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 31.05.2014. Die dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt am 01.04.2014 und endet am 30.06.2014. 2) Frau Wernicke weist auf die nachgereichte Karte zur Bauleitplanung für das Windeignungsgebiet „Wilsickow“ hin und bittet die Gemeindevertreter, diese Anlage in ihren Unterlagen zu ergänzen. 3) Anhand von Kartenmaterial erläutert Frau Wernicke die geplante Vollsperrung zur Straßenbaumaßnahme B198 Schlepkow–Wolfshagen. Die Durchführungsdauer der Baumaßnahme beträgt etwa 7 Monate und beginnt im Mai/Juni 2014. Die Ortsbeiräte Wolfshagen und Hetzdorf wurden diesbezüglich angehört und widersprechen der geplanten Vollsperrung zwischen Schlepkow und Wolfshagen. Die Gemeindeverwaltung wird eine entsprechende Stellungnahme an den Landesbetrieb Straßenwesen Eberswalde senden mit der Bitte um Überprüfung zur Möglichkeit einer halbseitigen Sperrung während dieser Straßenbaumaßnahmen. 4) In Potsdam fand am 19.02.2014 die Eröffnung zum Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2014/2015 im Land Brandenburg statt. Dieser Aufruf wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ausgeschrieben. Frau Wernicke informiert, dass sie Gast der Podiumsdiskussion war und über das Strategiepapier der Gemeinde Uckerland referieren durfte. 5) Auf den Hinweis von Herrn Menke, dass der Parkplatz hinter dem Dorfgemeinschaftshaus in Kutzerow nicht vom Schnee geräumt wurde, antwortet Frau Wernicke, dass der Straßenwinterdienst zur Verbesserung des Verkehrs durchgeführt wird. Ein Parkplatz ist rechtlich gesehen als ruhender Verkehr zu betrachten. Dies wurde bereits im Jahr 2010 mit der Gemeindevertretung diskutiert. 6) Frau Wernicke erinnert an die Anfrage von Herrn Ringk, ob die Gemeindeverwaltung die UDG in Kenntnis ge-


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setzt hat, dass die Fahrzeuge des Landkreises Uckermark bei der Räumung der Kreisstraßen die Gehwege angrenzender Grundstücke immer wieder mit Schnee zuschieben. Eine Kontaktaufnahme hat stattgefunden. Dabei wurde nicht ausgeschlossen, dass besonders junge Fahrer ihre Fahrweise nicht immer den Erfordernissen anpassen. Jedoch wurde auch die Uneinsichtigkeit einiger Bürger, die ihren Schnee wieder auf die Fahrbahn schieben, bemängelt. Der Gemeindeverwaltung wurde zugesichert, dass die Fahrer nochmals dahingehend unterwiesen werden, die Ortschaften langsamer zu durchfahren. Herr Ringk merkt an, dass eine Veränderung des Räumverhaltens erforderlich ist. 7) Am Samstag, den 22.02.2014 wurde der Aktionstag der Jugendfeuerwehr in der Turnhalle in Werbelow durchgeführt. Alle Jugendwehren und das mobile Beratungsteam aus Angermünde haben an dieser Veranstaltung teilgenommen. Dank der guten Vorbereitung durch die Jugendwarte wurde dieses Ereignis ein gelungener Tag für die Kinder. 8) Die Verbandsversammlung der Feuerwehren des Landkreises Uckermark e.V. fand am 24.02.2014 in Prenzlau statt. Dort wurde die Gemeinde Uckerland für die Organisation und Durchführung des im vergangenem Jahr durchgeführten „Aktionstag der Jugendfeuerwehren des Landkreises Uckermark“ in Lübbenow gewürdigt. 9) Der Verein „Aussicht Uckermark“ ist an die Gemeinde herangetreten um ein Projekt für Maßnahmeteilnehmer vorzustellen. Dabei handelt es sich um eine Dorf- und Straßenbibliothek im Wirkungskreis des Lokalen Bündnis Nordost Uckermark. Die Initiative „Bücherwurm“, in der eine Teilnehmerin mit Büchern und einer Decke auf einer Wiese sitzt und auf interessierte Kinder wartet, soll in einigen Ortsteilen der Gemeinde Uckerland durch Frau Ullrich aus Jagow bis zum Jahresende begleitet werden. 10) Frau Wernicke stellt Frau Glasow als neue Amtsleiterin der Gemeindeverwaltung vor. 11) Der Gemeindeverwaltung liegt bisher kein weiteres Angebot zur Ausrichtung des „Uckerland-Tages“ vor. Somit wird diese Veranstaltung auch in diesem Jahr in Nechlin stattfinden. Frau Wernicke erinnert an ihren Vorschlag in der letzten Gemeindevertretersitzung, den „Uckerland-Tag“ am 06.09.2014 und zukünftig immer am ersten Samstag im September durchzuführen. Sie bittet die Gemeindevertreter um ihre Positionierung. Herr Trester befürwortet diesen Terminvorschlag. Er informiert, dass der Ortsteil Nechlin am selbigen Tag seinen 700sten Geburtstag feiert. Im Anschluss an die Diskussion der Gemeindevertreter stellt Herr Heinemann den Vorschlag zur Durchführung des „Uckerland-Tages“ am 06.09.2014 in Nechlin zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis anwesend

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Frau Wernicke stellt den Antrag, alle zukünftigen „Uckerland-Tage“ immer am ersten Samstag im September des Jahres zu veranstalten. Herr Heinemann lässt über diesen Vorschlag abstimmen.

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Abstimmungsergebnis anwesend

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06. Information des Vorsitzenden der Gemeindevertretung 1) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 27.03.2014, um 17.00 Uhr, in Lübbenow statt. Dazu sind alle Jungwähler recht herzlich eingeladen. 2) Herr Heinemann erinnert an den Vorschlag von Frau Wernicke, in einer Gemeindevertretersitzung das Thema „Welche Anregungen sollten der neuen Gemeindevertretung zur Entwicklung der Gemeinde mit auf den Weg geben werden?“ zu diskutieren und kündigt an, diesbezüglich einen Tagesordnungspunkt auf der kommenden Sitzung festzulegen. Herr Brandau macht darauf aufmerksam, dass auf der Erstwählerversammlung am 14.09.2013 in Milow angefragt wurde, ob die Möglichkeit zu einem Besuch des Deutschen Bundestages in Berlin besteht. Dazu erklärte sich Herr Jens Köppen, Abgeordneter des Deutschen Bundestages, bereit. Herr Brandau schlägt vor, 15 bis 20 Jugendliche diesbezüglich zu motivieren. Herr Heinemann gibt diese Anregung an alle anwesenden Personen weiter und bittet bei bestehendem Interesse um Rückmeldung bei Herrn Brandau. 07. (Informationsvorlage-Nr.: 0455/14) Information zur Initiative Erhalt und Wiederherstellung des Lemmersdorfer Gutsparks Herr Heinemann beantragt die Einräumung eines Rederechts für die Herren Schumacher und Ehlebracht und bittet um Abstimmung. Abstimmungsergebnis anwesend

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Herr Marten Schumacher und Herr Karsten Ehlebracht stellen sich vor. Sie erklären, dass sie die Absicht haben, einen Verein zum Erhalt und zur Wiederherstellung des Lemmersdorfer Gutsparks zu gründen. Sie erläutern ihren Vorhabensplan, wobei sie auf die kulturhistorische Einordnung des Ortes und die vorhandenen Denkmäler eingehen sowie über die Eigentumsrechte am Park und dem geschützten Umfeld, den Zustand und der aktuellen Nutzung der Anlagenteile berichten. Da ein Teil des Parkgeländes sich im Eigentum der Gemeinde Uckerland befindet schlagen die Herren vor, diese Fläche zu erwerben und unentgeltlich in den gemeinnützigen Verein zu übergeben. Der Verkauf würde die Nutzung des Parks für die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigen. Die Herren Schumacher und Ehlebracht beantworten die Anfragen der Gemeindevertreter. Frau Wernicke fasst zusammen, dass der Gemeindeverwaltung eine Information zum Kauf des Grundstückes an die Herren Schumacher und Ehlebracht vorliegt, welches anschließend in den Verein einfließen soll. Der Ortsbeirat hat sich diesbezüglich positioniert und zugestimmt. Die Gemeindeverwaltung sollte nun eine Beschlussvorlage mit entsprechend ausgearbeiteten Konditionen zum Verkauf des Grundstücks vorbereiten. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, den


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Gemeindevertretern einen Vorschlag zum Grundstücksverkauf unter Beachtung folgender Kriterien zu erarbeiten: • Klärung über Einbeziehung des Köhntop, • Gewährleistung der Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit, • Sicherung des Rückkaufsrechts. Abstimmungsergebnis anwesend

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland nimmt die Information zur Initiative Erhalt und Wiederherstellung des Lemmersdorfer Gutsparks zur Kenntnis. 08. (BV-Nr.: 0449/14) Vorentwurf zur 2. Änderung des Amtsflächennutzungsplan Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr.2 „Sondergebiet Windenergie - Windfeld Milow“ Herr Heinemann stellt den Antrag Frau Hartwich ein Rederecht einzuräumen und bittet um Abstimmung. Abstimmungsergebnis anwesend

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Frau Hartwich, Landschaftsplanerin der Firma Enertrag AG, erklärt den Vorentwurf über die Änderung des Flächennutzungsplanes Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie-Windfeld Milow“ auf der Grundlage des Regionalplanes vom 02. Dezember 2013. Sie erläutert, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow im Parallelverfahren der Amtsflächennutzungsplan Lübbenow 1 geändert werden soll. Anhand einer Planzeichnung begründet Frau Hartwich diese Änderung und geht dabei auf den Untersuchungsrahmen ein. Des Weiteren macht sie Ausführungen: - zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, - zu den überbaubaren Grundstücksgrenzen, - zur Nutzung der Flächen für die Landwirtschaft, - zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, - zu Vorkehrungen zur Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen und - zur gestalterischen Festsetzungen. Im Anschluss macht Frau Hartwich Vorschlägen zu möglichen Kompensationsmaßnahmen, die für den Eingriff in Natur und Landschaft noch geprüft werden müssen und für den Entwurf des B-Plans in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zu bestimmen und zu konkretisieren sind. Herr Heinemann bemängelt, dass im Bereich des stark betroffenen Ortsteiles Werbelow keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgeschlagen wurden, wie beispielsweise im Bereich der Schule oder der Abriss von alten Gebäuden. Er bittet um deren Beachtung. Die Aufgabe des Planungsbüros ist es ein Konzept zur Umsetzung der Wünsche der Gemeindevertretung zu erarbeiten, verdeutlicht Frau Wernicke. Weiterhin bittet sie um Nachreichung einer Karte, in der die Baubegrenzung genauer herausgearbeitet ist. Anschließend muss sich über eine optimale Ausnutzung verständigt werden. Zur Nachfrage von Frau Wernicke, warum der Abstand der Windkraftanlagenorte und Nebenanlagen zu den geschützten Biotopen mindestens 50 m betragen muss, antwortet

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Frau Hartwich, dass dieser Abstand von ihr vorgeschlagen wurde, um keine negativen Auswirkungen auf die durch das Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Gebiete zu verursachen. Frau Wernicke erinnert an die Aussage von Frau Hartwich, dass die Errichtung von maximal 15 Windkraftanlagen möglich wäre. Sie möchte wissen, ob das Ausgleichs- und Ersatzpotenzial bereits errechnet werden kann. Dies bestätigt Frau Hartwich. Frau Wernicke bittet um die Übermittlung von Zahlenmaterial , die das finanzielle Volumen der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen darstellt. Nach der Erläuterung von Frau Hartwich über den Werdegang einer rechtskräftigen Bauleitplanung stellt Herr Heinemann die Beschlussvorlage zur Abstimmung. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Vorentwurf zur 2. Änderung des Amtsflächennutzungsplanes Lübbenow 1 und zum Bebauungsplan Nr. 2 „Sondergebiet Windenergie-Windfeld Milow“ in der vorliegenden Form in die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB zu geben. Abstimmungsergebnis anwesend

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09. (BV-Nr.: 0453/14) Beschlussfassung der geprüften Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Uckerland gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf Herr Brandau stellt fest, dass im Jahr 2011 ein sorgsames Wirtschaften zu verzeichnen ist und spricht ein Lob aus. Er vertritt den Standpunkt, dass, aufgrund der angesparten Rücklage, mehr Maßnahmen für das Gemeinwohl der Kinder und Jugendlichen sowie für die Kultur- und Denkmalpflege durchgeführt werden sollten. Eine vorläufige Haushaltsführung bedeutet für die Gemeinde ein eingeschränktes Recht um Aufgaben durchzuführen bis zum Beschluss des Haushaltsplanes, antwortet Frau Wernicke auf die Anfrage von Herrn Brandau. Die Gemeindevertretung beschließt die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Uckerland gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf. Abstimmungsergebnis anwesend

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10. (BV-Nr.: 0456/14) Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf für den Jahresabschluss 2011 Die Gemeindevertretung hat die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 der Gemeinde Uckerland gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf beschlossen. Die Gemeindevertretung entlastet die Bürgermeisterin gemäß § 82 Abs. 4BbgKVerf. Abstimmungsergebnis anwesend

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11. (BV-Nr.: 0447/14) Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für Gewerbesteuer-Erstattungszinsen 2013


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Herr Heinemann erläutert, dass die Gewerbesteuer-Erstattungszinsen im Haushaltsjahr 2013 den geplanten Ansatz überstiegen. Entsprechend der Haushaltssatzung ist ein Beschluss durch die Gemeindevertretung zu fassen. Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für Gewerbesteuer-Erstattungszinsen auf dem Konto 61201.55920000 und 61201.75920000 (Verzinsung von Steuernachzahlungen) in Höhe von 10.300 EUR. Abstimmungsergebnis

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im vergangenen Jahr zurückgegeben. Damit erlosch auch der Sitz im Vorstand, fügt Frau Wernicke hinzu. Die Gemeinde Uckerland ist derzeit nur noch in der Verbandsversammlung vertreten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Frau Wernicke für die Mitgliedschaft im Vorstand des NUWA kandidiert. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass Frau Christine Wernicke für die Gemeinde Uckerland als Vorstandsmitglied des NUWA kandidiert. Abstimmungsergebnis

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12. (BV-Nr.: 0452/14) Benennung eines allgemeinen Stellvertreters der hauptamtlichen Bürgermeisterin Es liegt der Vorschlag vor, Frau Marleen Glasow für die allgemeine Stellvertretung der hauptamtlichen Bürgermeisterin zu benennen, teilt Herr Heinemann mit. Er beantragt, dass Frau Glasow das Rederecht erteilt wird. Frau Wernicke hat diesbezüglich keine Einwände. Um Abstimmung der Gemeindevertreter wird gebeten. Abstimmungsergebnis anwesend

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Frau Glasow, derzeitig als Sachbearbeiterin in der Gemeindeverwaltung in Lübbenow tätig, stellt sich vor und geht dabei auf ihre persönliche Situation sowie ihren bisherigen beruflichen Werdegang ein. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland benennt Frau Marleen Glasow zur allgemeinen Stellvertreterin der hauptamtlichen Bürgermeisterin. Abstimmungsergebnis anwesend

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Herr Heinemann beglückwünscht Frau Glasow zu ihrer neuen Funktion in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Uckerland. 13. (BV-Nr.: 0454/14) Benennung eines Stellvertreters in der Verbandsversammlung des NUWA Frau Christine Wernicke ist als Hauptverwaltungsbeamtin der Gemeinde Uckerland Vertreterin in der Verbandsversammlung des NUWA. Gemäß der Verbandssatzung des NUWA ist für jeden Vertreter ein Stellvertreter zu benennen, erklärt Herr Heinemann. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, dass Frau Marleen Glasow als Stellvertreterin von Frau Christine Wernicke für die Gemeinde Uckerland in der Verbandsversammlung des NUWA benannt wird. Abstimmungsergebnis anwesend

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14. (BV-Nr.: 0457/14) Benennung eines Mitgliedes im Vorstand des NUWA Herr Heinemann erläutert, dass Frau Wernicke bisherige Verbandsvorsteherin des NUWA war. Diese Funktion hat sie

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15. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Brandau ist der Auffassung, dass die Gemeinde Uckerland, aufgrund ihrer entspannten Haushaltslage, Investitionen für das Gemeinwohl der Kinder und Jugendlichen sowie für die Kultur- und Denkmalpflege vornehmen sollten. Er stellt folgende Anträge: Die Aufnahme von Mitteln in Höhe von ca. 20.000,- € in den Haushaltsplan 2014 für die Verbesserung der Spiel- und Sportgeräte sowie der Spielplätze in der Gemeinde Uckerland. Die Einstellung von Mitteln in Höhe von ca. 20.000,- € in den Haushaltsplan 2014 für die Unterstützung der Kultur- und Denkmalpflege. Herr Winter erinnert an die noch abzuarbeitende Prioritätenliste der Gemeinde Uckerland. Des Weiteren gibt er zu bedenken, dass die Gemeinde bei Maßnahmen einen Eigenmittelanteil zu leisten hat und auch Gelder für Reparaturarbeiten zur Verfügung stehen müssen. Herr Menke unterstützt die Anträge von Herrn Brandau. Auch er ist der Meinung, dass Mittel für die Verschönerung der Ortsteile ausgegeben werden sollten. Dem stimmt Frau Freuck zu. Maßnahmen für die Denkmalpflege in Kombination mit der Prioritätenliste hält Herr Ringk für sinnvoll. Frau Wernicke befürwortet den Vorschlag, mehr für die Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde machen zu wollen. Dabei denkt sie an Investitionen in den Einrichtungen, um attraktive Räumlichkeiten zu schaffen, sowie das Aufarbeiten der Spiel- und Sportplätze. In diesem Zusammenhang bedankt sich Frau Wernicke recht herzlich bei der Agrargenossenschaft Wilsickow/ Milow für ihre Sachspende in Form einer Auslegware für die Kita in Werbelow. Gern wird bei der Haushaltsplanung dieser Antrag berücksichtigt, wenn die Mittel dort eingesetzt werden wo sie gebraucht werden, macht Frau Wernicke deutlich. Sie schlägt vor, der Gemeindevertretung diesbezüglich einen Entwurf aus Sicht der Verwaltung zu erarbeiten. Auf der Prioritätenliste steht die Fassadengestaltung des Schlosses Güterberg, erinnert Herr Schütt. Er informiert, dass das Dach des Gebäudes an vielen Stellen undicht ist und dringend eine Sanierung notwendig ist. Er bittet um Überprüfung. Frau Wernicke bietet an, diese Baumaßnahme in der Haushaltsplanung 2014 berücksichtigt. Im Anschluss an die Diskussionen der Gemeindevertreter zu den Anträgen von Herrn Brandau, bittet Herr Heinemann diese zu wiederholen und anschließend abzustimmen.


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Herr Brandau formuliert seinen ersten Antrag wie folgt um: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beauftragt die Bürgermeisterin, bei der Erstellung der Haushaltsplanung 2014 Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Verbesserung der materiellen Situation in den Kindertagesstätten sowie der örtlichen Belange (Spielund Sportgeräte, Sportplätze) einzubringen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, Mittel in Höhe von 20.000,- € für die Unterstützung der Kultur- und Denkmalpflege im Haushaltsplan 2014 zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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2) Herr Ringk macht auf den baufälligen Stall in Güterberg hinter der Buswartehalle aufmerksam. Der Giebel neigt sich in Richtung Straße und droht umzustürzen. Dort ist dringend Handlungsbedarf erforderlich. Diesbezüglich hat die Gemeinde Uckerland bereits die zuständige Ordnungsbehörde des Landkreises Uckermark benachrichtigt, erklärt Frau Wernicke. 3) Frau Mandelkow informiert, dass die bei der Gasleitungsverlegung in Bandelow benötigten Grünflächen noch nicht wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt wurden. 4) Des Weiteren merkt sie an, dass die alten Straßenmasten in Bandelow noch entfernt werden müssen. Der Rückbau soll nach Kenntnissen von Frau Wernicke bis zum 31.03.2014 abgeschlossen sein.

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014 Die Gemeindevertretung hat keine Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 30.01.2014. 02. (BV-Nr. 0450/14) Personalentscheidung Erzieher/-in Der Personalrat wurde beteiligt und hat die Einstellungen zur Kenntnis genommen, informiert Frau Wernicke. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, befristet für ein Jahr, Erzieher im Rahmen des Arbeitszeitmodells einzustellen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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03. (BV-Nr.: 0451/14) Personalentscheidung Kämmerer/ Kämmerin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die befristete Einstellung einer Kämmerin.

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Abstimmungsergebnis anwesend

ja

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04. (BV-Nr.: 0444/14) Beschluss der Gemeindevertretung Uckerland über den Grundstücksverkauf in der Gemarkung Schlepkow, Flur 4, Flurstück 33, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, das mit einem Mehrfamilienhaus und einem Stallgebäude bebaute Grundstück in der Gemarkung Schlepkow, zu verkaufen. Abstimmungsergebnis anwesend

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05. (BV-Nr.: 0445/14) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Heizungs- und Sanitärarbeiten am Seniorenhof in Jagow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Heizungs- und Sanitärarbeiten am Seniorenhof in Jagow. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Ninnemann und Postier GmbH den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

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06. (BV-Nr.: 0446/14) Auftragsvergabe zur Durchführung von Elektroarbeiten am Seniorenhof in Jagow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Durchführung von Elektroarbeiten am Seniorenhof in Jagow. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma Elektrotechnik Erdmann aus Uckerland den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

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07. (BV-Nr.: 0448/14) Auftragsvergabe zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt die Auftragsvergabe zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes. Die Gemeindevertretung Uckerland erteilt dem Planungsbüro seecon Ingenieure GmbH Leipzig den Zuschlag zur Erstellung eines kommunalen Energiekonzeptes. Abstimmungsergebnis anwesend

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08. Anfragen der Gemeindevertreter Die Gemeindevertreter haben keine Anfragen. 09. Informationen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung hat keine Informationen.


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10. Informationen der Bürgermeisterin 11 Schließung der Sitzung Der Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.10 Uhr.

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der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 28.04.2014

Wernicke Bürgermeisterin

Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich Gemeinde Uckerland - Die Bürgermeisterin -

Bekanntmachung der Beschlüsse der Ortsbeiräte nach § 46 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 BbgKVerf Folgende Ortsbeiräte haben getagt: Ortsbeirat Fahrenholz Ortsbeirat Jagow Ortsbeirat Lübbenow Ortsbeirat Milow Ortsbeirat Nechlin Ortsbeirat Trebenow Ortsbeirat Wilsickow Ortsbeirat Wolfshagen

11. Sitzung am 13.12.2013 19. Sitzung am 25.02.2014 5. Sitzung am 20.06.2013 22. Sitzung am 09.12.2013 23. Sitzung am 24.02.2014 11. Sitzung am 25.02.2014 18. Sitzung am 10.03.2014 8. Sitzung am 24.02.2014 18. Sitzung am 17.10.2013

Die Niederschriften, Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte einschließlich der dazugehörigen Anlagen und Begründungen können zu den Sprechzeiten im Fachbereich 2, ( Zimmer 23 ) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den Wernicke Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit den §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) , zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 30.06.2011 die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und –gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschloss nunmehr auf ihrer Sitzung am 24.04.2014 die 2.

Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und – gewinnung für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind, die hiermit bekannt gemacht wird. Uckerland, den 06.05.2014 In Vertretung

Glasow Stellv. Bürgermeisterin

2. Änderungssatzung vom 06.05.2014 zur Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne für mögliche Windfelder, die im Entwurf der Fortschreibung des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ für die Gemeinde Uckerland ausgewiesen sind vom 01.07.2011 Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg in der derzeit jeweils geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland

in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Änderung von § 5 der Satzung über die Veränderungssperre, die am 30. Juni 2011 beschlossen und in der Sonderausgabe 01/2011des Amtsblattes am 08.07.2011 öffentlich bekannt gemacht wurde, wie folgt:


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„§ 5 Geltungsdauer der Veränderungssperre Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von vier Jahren seit ihrer Bekanntmachung, am 8. Juli 2015, außer Kraft.“

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Ausgefertigt am 06.05.2014 In Vertretung

In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Glasow Stellv. Bürgermeisterin

Satzung für Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland (Sondernutzungssatzung)

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007(GVBl.I, S. 286) und des § 18 i.V.m. § 21 Abs.1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 28.Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr.15, S. 358) sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 28.Juni 2007 (BGBl. I S.1206) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 27.03.2014 folgende Sondernutzungssatzung beschlossen: §1 Geltungsbereich 1. Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen im Sinne des BbgStrG (einschließlich Wege und Plätze) sowie für die Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet. 2. Zu den Straßen im Sinne des Abs. 1 gehören die in § 2 Abs. 2 BbgStrG genannten Bestandteile des Straßenkörpers, wie zum Beispiel a) Fahrbahnen einschließlich Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel; b) Rad- und Gehwege einschließlich der Rinnsteine oder Mulden; c) Rand- und Sicherheitsstreifen; d) Einflussöffnungen der Entwässerungsanlagen; e) Böschungen und Stützmauern; f) Kommunale Entwässerungsgräben und Entwässerungsmulden; g) Hydranten; h) Oberirdische Ver- und Entsorgungsvorrichtungen (Absperrschieber usw.); i) der Luftraum über dem Straßenkörper, bei Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von 3,0 m. §2 Erlaubnisfreie Nutzung der öffentlichen Straße 1. Der Gebrauch der öffentlichen Straße ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet (Gemeingebrauch). 2. Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die an einer öffentlichen Straße gelegen sind (Straßenanlieger), dürfen innerhalb der geschlossenen Ortslage die an die Grundstücke angrenzenden Straßenteile über den Gemeingebrauch hinaus auch für Zwecke der Grundstücke benutzen, soweit diese Benutzung zur Nutzung des Grundstücks erforderlich ist, den Gemeingebrauch nicht dauernd ausschließt oder erheblich beeinträchtigt und nicht in den Straßenkörper eingreift (Anliegergebrauch). Das gilt nicht für die Fahrbahn.

§3 Erlaubnisbedürftige Nutzung der öffentlichen Straße (Sondernutzung) 1. Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Eine Sondernutzung bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde. Ist die Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen. 2. Eine Sondernutzung darf nur erteilt werden, wenn die Sondernutzung dem öffentlichen Interesse nicht entgegensteht. Das öffentliche Interesse wird z. B. eingeschränkt, wenn a) die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird; b) der Gemeingebrauch erheblich eingeschränkt wird; c) von der Sondernutzung schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen; d) städtebauliche und sonstige Belange beeinträchtigt werden; e) Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigt oder Bestandteile der Straße oder Versorgungsanlagen gefährdet werden; f) die Straße eingezogen werden soll. 3. Eine Erlaubnis darf nur auf Zeit oder Widerruf erteilt werden. Die Erlaubnis kann Auflagen und Bedingungen enthalten, deren Nichteinhaltung durch den Erlaubnisnehmer zum Widerruf der Erlaubnis führen kann. 4. Bei Widerruf der Erlaubnis oder Sperrung, Änderung oder Einziehung der Straße hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde bzw. gegen den Träger der Straßenbaulast keinen Ersatzanspruch. 5. Durch die Sondernutzungserlaubnis werden sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen nicht ersetzt. §4 Unerlaubte Nutzung einer Straße Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist. Erfolgt eine Nutzung der Straße ohne die erforderliche Erlaubnis oder kommt der Erlaubnisnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, so kann die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung der Benutzung oder zur Erfüllung der Auflagen entsprechend § 20 BbgStrG anordnen. §5 Sonstige Nutzung Die Einräumung von Rechten zur Benutzung des Eigentums der Straßen richtet sich nach bürgerlichem Recht,


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wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, den Gemeingebrauch und den Anliegergebrauch nicht beeinträchtigen, wobei eine vorübergehende Beeinträchtigung für Zwecke der öffentlichen Versorgung oder Entsorgung außer Betracht bleibt (§ 23 Abs. 1 BbgStrG). §6 Erlaubnisantrag – Erlaubnis 1. Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist schriftlich, spätestens 14 Tage vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Gemeinde Uckerland zu stellen. Die Zustimmung des Straßenbaulastträgers ist seitens des Antragstellers vorzulegen. Auf Verlangen sind Pläne, Zeichnungen oder andere Unterlagen beizufügen. 2. Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, insbesondere wenn dies für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutze der Straße erforderlich ist. 3. Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, bei Beendigung der Sondernutzung die Verkehrsfläche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, einschließlich einer notwendigen Reinigung der Verkehrsfläche. Diese Verpflichtung schließt die Reinigung während der Nutzungsausübung ein. 4. Soweit der Erlaubnisnehmer den Verpflichtungen nicht nachkommt oder die Gemeinde auf Antrag für den Erlaubnisnehmer tätig wird, hat dieser der Gemeinde entstehende Kosten (ggf. im Wege der Ersatzvornahme) zu ersetzen. §7 Erlaubnisfreie Sondernutzung Keiner Sondernutzungserlaubnis bedürfen: a) bauaufsichtlich genehmigte Bauteile, die bis zu einer jeweiligen Tiefe von 0,40 m in Gehwege hineinragen, b) Werbeanlagen an der Stätte der Leistungen, die nicht mehr als 0,30 m in den Gehweg hineinragen und nicht auf dem Straßenland stehen oder mit diesem verbunden sind (bei Werbeanlagen an der Stätte der Leistung ist eine Fläche von mehr als 2,5 m² unzulässig), c) Sonnenschutzdächer über Rad- und Gehwegen ab 3,00 m Höhe und in einem Abstand von 0,50 m von der Bordsteinkante, d) Briefkästen und Telefonzellen der Deutschen Post AG/ Telekom, Notrufsäulen, Haltestelleneinrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie Anlagen der öffentlichen Versorgung, soweit diese durch Konzessionsvertrag oder sondergesetzliche Regelungen erfasst sind, e) das Lagern von sperrigen Abfällen am Tage der Abfuhr, außerhalb der Fahrbahn ohne Behinderung des Fußgänger- und Radverkehrs. f) die Pflanzung von Laubgehölzen und Stauden im Grünstreifen zwischen Einfriedung und ggf. vorhandenen Geh-, und Radweg mit einer maximalen Entfernung von 1 m gemessen ab Einfriedung bis zur Wurzelballenmitte. Die Anpflanzung darf eine Höhe von 1 m nicht überschreiten. §8 Einschränkungen 1. Nach § 7 können erlaubnisfreie Sondernutzungen eingeschränkt oder untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaus, des Verkehrs oder ortsbildpflegerische Belange dieses erfordern. In einem solchen Fall kann

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der Straßenbaulastträger die Art der Ausführung der erlaubnisfreien Sondernutzung vorschreiben. Die Kosten, die durch die Unterhaltung, die Änderung, die Instandsetzung und das Beseitigen der mit der erlaubnisfreien Sondernutzung verbundenen Anlage entstehen, trägt der Nutzer. Jeder Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde bzw. den Straßenbaulastträger ist ausgeschlossen. Im Regelfall soll für nicht mehr als 3 Veranstaltungen pro Ortsteil mit temporärer Werbung (Plakatierung) gleichzeitig geworben werden. Im Einzelfall kann im gemeindlichen Interesse davon abgewichen werden. Vor öffentlichen Einrichtungen (wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Altenpflegeeinrichtungen oder Verwaltungsgebäuden) darf nicht mit temporärer Werbung für Veranstaltungen geworben werden. Die maximale Dauer der temporären Werbung soll 3 Wochen nicht überschreiten. §9 Haftung Die Gemeinde haftet gegenüber dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die Sich aus dem Zustand der Straßen und den darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. Der Erlaubnisinhaber haftet gegenüber der Gemeinde für alle von ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Er haftet der Gemeinde dafür, dass die von ihm ausgeübte Schäden, die sich aus der Vernachlässigung seiner Pflichten zur Beaufsichtigung seiner Bediensteten oder aus der Verrichtung der von ihm beauftragten Personen ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Inanspruchnahme der Sondernutzung ergeben, freizustellen. Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur Deckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrechterhält. Auf Verlangen sind Versicherungsschein und Prämienquittungen der Gemeinde vorzulegen. § 10 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 6 Abs. 1 eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus ohne Erlaubnis benutzt; b) entgegen § 6 Abs. 2 die Auflagen der Erlaubnis nicht einhält; c) entgegen § 6 Abs. 3 die genutzte Fläche während der Nutzung bzw. nach Beendigung der Sondernutzung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand versetzt; d) entgegen § 7 Buchst. f die Pflanzung von Laubgehölzen und Stauden nicht vorschriftsmäßig errichtet und durch nicht ordnungsgemäße Unterhaltung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt; entgegen § 8 Abs. 4 vor öffentlichen Einrichtungen mit temporärer Werbung für Veranstaltungen wirbt;


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entgegen § 8 Abs.5 die maximale Dauer der temporären Werbung von 3 Wochen überschreitet. 2. Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1, Buchstaben a bis f, können mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 2.500,00 € geahndet werden. § 11 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung können über den einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abgewickelt werden. Es gelten Regelungen des Gesetzes zum Verfahren einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg sowie §§ 71 a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg. § 12 Genehmigungsfiktion

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§ 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg findet für die Zustimmungen, Genehmigungen und Zulassungen nach dieser Satzung Anwendung. § 13 Inkrafttreten Die Satzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am 20.04.2014

Christine Wernicke Bürgermeisterin

Satzung der Gemeinde Uckerland über Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Auf der Grundlage des § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.Dezember 2007(GVBl.I, S. 286) und des § 18 i.V.m. § 21 Abs.1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) vom 28.Juli 2009 (GVBl.I/09, Nr.15, S. 358) sowie des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 28.Juni 2007 (BGBl.I S.1206) in ihrer jeweiligen gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland am 27.03 2014 folgende Gebührensatzung für die Sondernutzung beschlossen: §1 Gebühren 1. Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der anliegenden Gebührentabelle (Anlage 1) erhoben. Die Gebührentabelle ist Bestandteil dieser Satzung. Die Gebühr wird auch erhoben bei unerlaubter, nicht genehmigungsfähiger Nutzung. 2. Das Recht der Gemeinde, nach § 18 Abs. 5 BbgStrG bzw. § 8 Abs. 2 FStrG Kostenersatz sowie Vorschüsse und Sicherheiten zu verlangen, wird durch die nach der Satzung bestehende Gebührenpflicht oder Gebührenfreiheit sowie die nach § 7 bestehende Erlaubnisfreiheit für Sondernutzungen nicht berührt. 3. Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird gemäß § 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Uckerland über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Die Verwaltungsgebühr wird zusätzlich zur Sondernutzungsgebühr erhoben. 4. Ist die Sondernutzungsgebühr niedriger als die im Tarif festgesetzte Mindestgebühr pro Monat, so wird die Mindestgebühr erhoben. 5.

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Die Gebühren berechnen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aufgrund monatlicher Nutzung. Bruchteile von Monaten werden nach Tagen berechnet. Die Tagesgebühr be-

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trägt in diesen Fällen 1/30 der Monatsgebühr. Angefangene Tage gelten als volle Tage. b) Bei Jahresgebühren wird, wenn die Nutzung im Laufe eines Rechnungsjahres beginnt oder endet, die Gebühr für jeden vollen Monat auf 1/12 der Jahresgebühr festgesetzt. Für Teile eines Monats beträgt die Gebühr je Tag 1/30 der Monatsgebühr. c) Die für die Rechnung der Sondernutzungsgebühr zu berücksichtigenden Flächen- und Längengrößen werden auf volle Maßeinheiten aufgerundet. Bei unerlaubten Nutzungen entsteht die Gebührenpflicht rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Nutzungsbeginns. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Erlaubnisnehmer; bei unerlaubter Sondernutzung der die Nutzung Ausübende. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner. §3 Fälligkeit der Gebühr Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid erhoben. Die Fälligkeit der Gebühren wird im Gebührenbescheid festgelegt. Sie sind fällig bei a) auf Zeit genehmigten Nutzungen bei Bekanntgabe des Bescheides, b) auf Widerruf genehmigten Sondernutzungen erstmals bei Bekanntgabe des Bescheides für das laufende Jahr, für nachfolgende Jahre jeweils zum 15.Februar. §4 Gebührenerstattung Im Einzelfall können Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Unter der gleichen Voraussetzung können bereits entrichtete Benutzungsgebühren erstattet oder angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgermeisterin.


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2. Im Voraus entrichtete Gebühren werden anteilmäßig erstattet, wenn die Gemeinde eine Sondernutzungserlaubnis aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind. §5 Gebührenfreiheit 1. Gebühren werden nicht erhoben für Sondernutzungen: a) durch Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, es sei denn, dass sie einem Dritten als Veranlasser zur Last zu legen sind. Das gilt nicht für wirtschaftliche Unternehmen der öffentlichen Hand, b) die ideellen oder politischen Zwecken, die ausschließlich oder unmittelbar der Durchführung mildtätiger und kirchlicher Zwecke oder die als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken dienen. Die Gebührenfreiheit gilt nicht, soweit die Nutzung durch oder im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes erfolgt, c) die von der Gemeindevertretung durch Beschluss von der Gebühr freigestellt werden, d) die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, keine Einwirkungen auf die Straße haben, die den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen und keinen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen (z.B. private Verkehrsspiegel an Beleuchtungsmasten), e) die in Containern oder lose vorgenommene Lagerung von Baumaterialien und Bodenaushub bis zu 72 Stunden betreffen, f) die das Lagern von festen Brennstoffen bis zu 72 Stunden beinhalten.

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2. Gebührenfreiheit schließt das Erfordernis der Erlaubnis und die Erhebung einer Verwaltungsgebühr nach § 1 (3) dieser Satzung nicht aus. §6 Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung können über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abgewickelt werden. Es gelten Regelungen des Gesetzes zum Verfahren einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg sowie §§ 71 a bis e Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg. §7 Genehmigungsfiktion § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg findet für die Zustimmungen, Genehmigungen und Zulassungen nach dieser Satzung Anwendung. §8 Inkrafttreten Die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt am 20.04.2014

Christine Wernicke Bürgermeisterin

Anlage 1 Gebührentabelle zu § 1 zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Uckerland Nr. Art der Sondernutzung 1 Automaten, Auslagen, Schaukästen, Vitrinen die in den Straßenraum ragen oder mit der Straße fest verbunden sind 2 Mobile und ortsfeste Verkaufsstände (Kioske, Imbissstände, Verkaufswagen, einschließlich Weihnachtsbaumverkauf) 3 Private Wochenmärkte, Rummel, Jahr- und Spezialmärkte 4 Sitzgelegenheiten, Tische und Sonnenschirme einschließlich Schankvorgarten 5 Plakatwerbung auf eigenem Träger; pro Ortsteil maximal 3 Stück 6 Werbung an Lichtmasten; pro Ortsteil maximal 3 Stück 7 Gewerbliche Standorthinweisschilder (z.B. Fahrradständer mit Werbung) 8 Lagerung von festen Brennstoffen, Baustofflagerung, Bodenaushub und Paletten nach 72 Stunden 9 Aufstellung von Containern, Kränen, Bausilos 10 Baustelleneinrichtungen (einschließlich Miet- toiletten) und Baustellenzuf ahrten,Bauunterkünfte, Bauwagen, -maschinen, -geräte, -zäune und Gehwegüberfahrten 11 Einwurfvorrichtungen wie z.B. Sammelcontainer (Ohne DSD- Container) 12 Schaustellereinrichtungen, Zirkus 13 Sonstige Inanspruchnahme von Straßenland • •

Gebühren 5,00 € pro m²/Monat 9,00 € pro m²/Monat 6,00 € pro m²/Monat 6,00 € pro m²/Monat 0,75 € pro Plakat/Tag 10,00 € pro Schild/Monat 2,50 € pro m²/Monat 5,00 € pro m²/Monat 3,00 € pro m²/Monat 3,00 € pro m²/Monat 3,00 € pro m²/Monat 1,00 € pro m²/Monat 3,00 € pro m²/Monat

Die Mindestgebühr pro Sondernutzung mit einer maximalen Nutzungszeit bis zu einem Monat beträgt 15,00 €. Der Tagessatz beträgt 1/30 des Monatssatzes. Die Gebührentabelle ist Bestandteil dieser Satzung.


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Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Nichtamtlicher Teil Nächste Ausgabe Nr. 05/14 März 2014 Anzeigenschluss: 26.06.2014 Redaktionsschluss: 16.06.2014 Erscheinungstermin: 09.07.2014

Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de, www.uckerland.de

Hinweise auf die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, derzeit erhalten wir viele Hinweise, dass es immer wieder zu Lärmbelästigungen an den Sonn- und Feiertagen kommt. Bitte beachten Sie die nachfolgend, aufgeführten Hinweise: Über die EG-rechtlichen Vorgaben hinaus enthält die deutsche Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Regelungen, die den Gebrauch von Maschinen und Geräte in bestimmten empfindlichen Bereichen einschränken, etwa in Wohngebieten, an Sonn- und Feiertagen sowie während der Abend- und Nachtzeiten. Für besonders laute Geräte, wie Laubbläser und –sauger gelten auch an Werktagen weitere zeitliche Einschränkungen. - Rasenmäher, - Schredder/Zerkleiner: (sog. Häcksler) dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungsoder mit Elektromotor betrieben wird. - Heckenscheren, - tragbare Motorkettensägen, - Beton- und Mörtelmischer, - Rasentrimmer/Rasenkantenschneider, - Vertikutierer, dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden. - Freischneider, - Grastrimmer/Graskantenschneider, - Laubbläser, - Laubsammler, - Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „ “

dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr betrieben werden, - Geräte ohne EG-Umweltzeichen dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden. Bitte beachten Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Uckerland. Der Reinigungsumfang der Straßenreinigung für die Anlieger ergibt sich aus dem § 2 „Gegenstand der Reinigungspflicht“. Sie umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen und des Straßenbegleitgrüns, der Gehwege, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Gehwege sind alle Straßenteile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, unabhängig von einer Befestigung oder Abgrenzung. Bei angrenzenden Grundstücken (Anliegergrundstücken) umfasst die Reinigungspflicht den Teil der Straßenfläche, der zwischen der Mittellinie der Straße, der gemeinsamen Grenze von Grundstück und Straße und den Senkrechten, die von den äußeren Berührungspunkten von Grundstück und Straße auf der Straßenmittellinie errichtet werden, liegt. Bei Grundstücken an einseitig bebaubaren Straßen erstreckt sich die Reinigungspflicht auch über die Straßenmittellinie hinaus über die ganze Straße. Mit der Pflege der Grünflächen zwischen den Grundstücksgrenzen und Straßenkörper verbessern Sie auch das Erscheinungsbild ihres Wohnumfeldes und Ihres Ortes. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ordnungsamt


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Kinder- und Jugendarbeit So ein Tag! Auch in diesem Jahr gab es wieder einen gemeinsamen Ausflug der drei Kindereinrichtungen der Gemeinde Uckerland. Die Erzieherinnen entschieden sich mit den Kindern für einen Kinobesuch in Prenzlau. Vorab bereiteten wir die Kinder mit dem Material aus dem Kino auf diesen Film vor.

Am 03.04.2014 ging es dann mit dem Bus ab Werbelow los. Eine aufregende Fahrt begann. Wie sieht die Kita „Regenbogen“ und die Kita „Grashüpfer“ aus? Viele Fragen bewegten die Kinder – viele Geschehnisse wurden in der Natur beobachtet. Als alle Kinder und Erzieherinnen sowie unsere Begleitpersonen im Bus saßen, ging es zum Kino nach Prenzlau. Ein neuer Kinderfilm von „Pettersson und Findus“ wurde gezeigt. Der Film hinterließ viele Eindrücke bei den Kindern. Es wurde über besonders lustige Szenen erzählt und Leonie Wolters malte ganz spontan ein Bild über die Geschehnisse und Personen aus diesem Film. Nach dem Osterfest haben die Kinder der Kita „Uckerlandspatzen“ noch die Geburtstagstorte von „Findus“ gebacken und verkostet. Wir hoffen noch viele Jahre etwas gemeinsam unternehmen zu können. Gleichzeitig bedanken wir uns bei der Organisatorin Frau Ballin und den Begleitpersonen, denn ohne sie würde so eine Fahrt mit den Kindern nicht möglich sein. Die Erzieherinnen und Erzieher der Kitas der Gemeinde Uckerland

Im Kino war es für die Kinder sehr spannend.

Zusammen wurde die Geburtstagtorte von „Findus“ gebacken.

Mit dem Ergebnis waren die Kinder sehr zufrieden.

Grundschule Uckerland Viele Bücherwürmer in Klasse 5 Die Schüler der Klasse 5 unserer Schule beteiligten sich am KIDZ – Projekt des Uckermark Kurier. Während der Projektzeit wurde Ihnen die Zeitung druckfrisch in die Grundschule geliefert. Besonders interessante Artikel diskutierten die Schüler im Rahmen des Deutschunterrichts. Aus dem bekannten Kästnerbuch „Emil und die Detektive“ las am 01. April 2014 Juliane Hesse, Mitarbeiterin des Nordkurier, einen Ausschnitt vor. Sie weckte weiteres Leseinteresse und übergab ein Exemplar des Buches an die Schüler der 5.Klasse. Eine Umfrage ergab, dass am liebsten Tier- und Sachbücher z.B. über das Angeln und den Fußball, aber auch Krimis und Alltagsgeschichten gelesen werden. Einige Schüler schätzten ein, dass sie bis zu 20 Bücher im Jahr lesen, andere hingegen nur die Pflichtlektüre der Schule. Auf die Frage, warum sie gern lesen, antworteten sie:

Interessiert hörten die Kinder beim Vorlesen zu.

• zum Zeitvertreib • es bildet • man kann sich besser ausdrücken • es macht Spaß Na dann: Weiterhin viel Spaß und Freude beim Lesen! A.Herrmann


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Poetische Stunden in der Schule Am 19.03.2014 fand der 2. Rezitationswettbewerb der Grundschule Uckerland statt. Aus jeder Klassenstufe nahmen 3 Schülerinnen und Schüler teil, die ihr Können der Jury und den anderen Teilnehmern präsentierten. Während des Wettstreits hatten alle Spaß beim Zuhören, weil die Kinder gut vorbereitet waren. Sie rezitierten mit Freude und vollem Einsatz. Ein Dankeschön geht an die Mitglieder der Jury, die aus Eltern und Klassensprechern bestand.

Sie hatten es wahrlich nicht leicht die Beiträge zu bewerten. Unsere Sieger waren: 1. Platz: Maira Spietz mit dem Gedicht „Küken-Kindergarten“ 2. Platz: Dylan Ritzki mit dem Gedicht „Fink und Frosch“ 3. Platz: Lia Wolters mir dem Gedicht „Der Sperling Roderich“ Die jeweils 2 besten Rezitatoren einer Jahrgangsstufe werden am 8.April am Rezitatorenwettstreit in Lychen teilnehmen.

Stolz präsentieren die Teilnehmer ihre Urkunden.

Junge Rezitatoren im Wettstreit Aufgeregt und voller Vorfreude starteten am 08. April die 10 besten Rezitatoren der Klassen 1 – 6 zum Wettbewerb nach Lychen. Das Jugendfeuerwehrauto, chauffiert von Herrn Beiersdorf konnte wieder genutzt werden. Dafür ein dickes „Dankeschön“! Nach der feierlichen Eröffnung zogen die jungen Rezitatoren in die Lychener Pannwitz- Grundschule ein. Das Los entschied in welcher Reihenfolge die 168 Teilnehmer aus 18 Schulen in der jeweiligen Klassenstufe ihr Gedicht vortrugen. Die Aufregung war den meisten Schülern anzusehen. Erfolgreich nahmen alle am Wettbewerb teil. Nun heißt es, mit Mut und Elan den nächsten Rezitatorenwettbewerb gut vorzubereiten. Herrmann

K.Prust


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Besuch im WAT-Unterricht „Stellt Euch vor, ihr seid Leiter eines Supermarktes. Wie würdet ihr ihn einrichten, damit die Kunden bei euch einkaufen?“ Mit dieser Aufgabenstellung begannen die Schüler der 5. Klasse am 9. April im Rahmen des WAT-Unterrichts einen Fragebogen zu bearbeiten. Darin sollten 13 Sachverhalte von ihnen mit richtig oder falsch bewertet werden. Anschließend diskutierten sie in Arbeitsgruppen über ihre Ergebnisse. Die Schüler begründeten, warum sie sich so oder so entschieden hatten. Sie verteidigten ihre Meinung oder ließen sich umstimmen, waren die Argumente der Teammitglieder überzeugend. Doch damit war die Arbeit an der Aufgabe nicht erledigt. Denn am darauf folgenden Tag begrüßten die Schüler Herrn Lück aus dem 120 km entfernten Oranienburg zur Unterrichtsstunde. Herr Lück leitet dort recht erfolgreich in echt einen REWE-Markt. Ausdruck dessen ist die unlängst erhaltene Auszeichnung als „Bester Arbeitgeber des Landes Berlin/Brandenburg 2014.“ Er war also ein Gesprächspartner, der auf die Aussagen der Schüler aus seinen praktischen Erfahrungen reagieren konnte. Außerdem antwortete er bereitwillig auf die Fragen, die den Schülern in puncto Supermarkt unter den Nägeln brannten, auch wenn sie mehr aus Sicht eines Kunden gestellt wurden. Schnell waren zwei Unterrichtsstunden vorbei. Und wer weiß ? – Vielleicht steht in ein paar Jahren einer der Schüler wirklich vor der Aufgabe als Leiter einen Betrieb einzurichten – in echt. H. Heinemann

Groß und Klein sind herzlich eingeladen zum 1. Kindersportfest des FSV Bandelow Am 21.06.2014 ab 10.00 Uhr spielen 9 Mannschaften in zwei Altersgruppen um den Uckerland-Pokal. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wenn du zwischen 6 und 14 Jahre alt bist und auch gern Fußball spielen möchtest, bist du bei uns richtig. Wir trainieren dienstags um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz in Bandelow. Schau doch einfach mal vorbei! Trainer Markus Berndt

Gewerbliche Anzeige

Herr Lück steht Rede und Antwort.

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Aus den Ortsteilen Orte und Menschen in der gemeinsamen Region Am Sonntag, dem 6. April 2014, fand in Wolfshagen eine Veranstaltung der Stiftung „ZukunftBerlin“ statt. Ziel dieser Initiative ist es, die Kenntnis voneinander, die Sympathie füreinander und die gegenseitige Achtung zwischen Berlin und Brandenburg zu erhöhen, indem das ins Spiel gebracht wird, auf das die jeweilige Region stolz und an dem die andere Region interessiert sein kann. Im Zentrum der Ideen stehen die Dorfkirchen. Um 15.00 Uhr startete eine Führung mit Prof. Detlef Karg durch den Park in Wolfshagen. Hier erfuhren die Teilnehmer Interessantes über die Entstehung der Parkanlage und Prof. Karg wies besonders auf die Sichtachsen, die beim Anlegen des Parks eine wesentliche Rolle spielten, hin. Natürlich wurden auch die Siegessäule sowie historisch bedeutende Häuser betrachtet. Nach der Führung konnten sich die Gäste, welche aus Berlin und Brandenburg angereist waren, bei Kaffee und Kuchen entspannen. Die Frauen des Wolfshagener Singekreises hatten dafür Kuchen gebacken und gemeinsam mit Frau Borinski, Frau Dominik-Pfau und Frau Glasow die Gäste bewirtet. Nach dieser Stärkung begrüßte die Bürgermeisterin Frau Wernicke die Gäste in der Kirche. Die Gemeinde Uckerland wurde kurz vorgestellt und die Geschichte vom Wolfshagener Tuchteppich dargelegt. Da weder die Kirche in Wolfshagen noch das Pfarrhaus in Hetzdorf die konservatorischen Maßstäbe für die Aufbewahrung des Tuchteppichs erfüllen, wird dieser im Museum für europäische Künste in Berlin verbleiben. Damit die Bürger einen Eindruck von der Größe und Schönheit des Teppichs erhalten, wurde für die Herstellung einer Reproduktion um Spenden gebeten.

Prof. Karg führt durch den Park

Die musikalische Umrahmung erfolgte durch die Frauen vom Wolfshagener Singekreis und Herr Denis Pöpping führte die angekündigte Lesung durch. Diese Veranstaltung am Sonntagnachmittag war mit einer großen Überraschung verbunden, denn Herr Heinz-Dieter Rosenkranz, Gründer der Stiftung „ZukunftBerlin“, spendete für die Kirche Wolfshagen und die Reproduktion des Tuchteppichs einen Betrag von 3.000 Euro. Vielen, vielen Dank dafür. Ein großes Dankeschön geht hiermit an die Frauen vom Wolfshagener Singekreis für den selbstgebackenen Kuchen und den Gesang sowie an Herrn Holzmeier und die Helferinnen der Verwaltung der Gemeinde Uckerland für die Vorbereitung und Unterstützung. Die Gäste äußerten sich begeistert von dem schönen Nachmittag, den Denkmalanlagen in Wolfshagen und über den besonders leckeren Apfelkuchen. Marleen Glasow

Musikalische Umrahmung durch den Wolshagener Singekreis.


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Frühlingsfest der Senioren Die Gemeinde Uckerland veranstaltete am 23.04.2014 im Speicher Nechlin ein Frühlingsfest der Senioren. Nach der herzlichen Begrüßung der Bürgermeisterin Christine Wernicke und des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herrn Heinemann wurden die Senioren mit Kaffee und selbst gebackenem Kuchen vom Café zum Speicher verwöhnt.

Mit einem Kulturprogramm des Seniorenchors der Volkssolidarität Prenzlau unter der Leitung von Frau Cornelia Domke wurde jeder zum Lachen gebracht. Frau Cornelia Domke hatte ein gutes Geschick alle Senioren zum Schunkeln und zum Mitsingen zu animieren. Der Alleinunterhalter Horst Vendt sorgte für die musikalische Umrahmung. Nach seiner stimmungsvollen Tanzmusik konnten die Senioren das Tanzbein schwingen. Zum Abendbrot wurde durch das Café zum Speicher ein vielseitiges und reichhaltiges Buffet mit schmackhaften Suppen angeboten. Es hatten alle viel Spaß und Freude an diesem Frühlingsfest. Ein Dankeschön an Andreas und Marko Krieser für die schöne frühlingshafte Ausgestaltung der Räumlichkeit und der gastronomischen Betreuung. Weiterhin bedanken wir uns bei der Ländlichen Arbeitsförderung Lübbenow für ihre Unterstützung. Rundum war es eine schöne Veranstaltung, die allen sehr gefallen hat. Gabriele Dominik-Pfau


Nr. 04/2014

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Feuerwehr

Herzlich Willkommen zum

21. Feuerwehrausscheid der Gemeindefeuerwehr Uckerland am Sonnabend, den 14. Juni 2014, in Bandelow 11.00 Uhr 12.45 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr

Eintreffen der Wehren in Bandelow (FF-Gerätehaus/DGH), Aufbau und gemeinsames Mittagessen Eröffnung durch den Gemeindebrandmeister und die Bürgermeisterin Ummarsch Beginn der Wettkämpfe der aktiven Kameraden und der Jugendfeuerwehr • Löschangriff • Knotenbinden • Stafette ca. 18.00 Uhr Auswertung der Wettkämpfe und Siegerehrung der Jugendfeuerwehr ca. 21.00 Uhr Auswertung der Wettkämpfe und Siegerehrung der aktiven Kameraden Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr freuen sich auf Ihren Besuch. Für das leibliche Wohl auf dem Platz ist gesorgt. Dirk Schmidt Gemeindebrandmeister

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Christine Wernicke Bürgermeisterin


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Nr. 04/2014

Wohnungen Folgende Wohnungen sind in der Gemeinde Uckerland leer stehend. Täglich zu erfragen 0381/2035822 oder per E-Mail: tesing@dick-immobilien.de Ortsteil 2-Raum 3-Raum 3-Raum 3-Raum 1-Raum 3-Raum

Fahrenholz Fahrenholz 1 Fahrenholz 2 Fahrenholz 2 Fahrenholz 3 Fahrenholz 3 Fahrenholz 27

m2 58,23 67,64 67,64 67,61 37,59 75,94

Kaltmiete in € 260,29 302,35 335,49 302,35 175,55 183,02

Ortsteil Güterberg 4-Raum Güterberg 22 2-Raum Güterberg 23 5-Raum Güterberg 23 2-Raum Güterberg 35

73,74 47,92 106,03 48,50

351,74 214,20 473,95 131,18

Ortsteil Jagow 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 8 3-Raum Taschenberg 8 1-Raum Taschenberg 9 1-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 10 3-Raum Taschenberg 10 2-Raum Taschenberg 10 4-Raum Taschenberg 25 2-Raum Taschenberg 26 3-Raum Taschenberg 30 3-Raum Taschenberg 46

36,39 36,39 36,39 66,55 34,37 41,33 56,98 72,52 57,07 97,42 62,17 73,73 71,91

147,02 150,65 143,38 268,86 135,42 162,84 230,20 285,73 230,56 434,73 244,82 282,55 268,60

Ortsteil Hetzdorf 4-Raum Gneisenau 24 4-Raum Gneisenau 24 2-Raum Gneisenau 27 4-Raum Gneisenau 28 4-Raum Gneisenau 28 2-Raum Gneisenau 29 (2 x)

77,20 77,20 57,47 77,20 77,20 57,47

360,52 352,80 262,64 368,24 360,52 262,64

Ortsteil Lübbenow 2-Raum DS 14 3-Raum HS 29 1-Raum HS 29 1-Raum HS 29 2-Raum HS 29 3-Raum HS 31 3-Raum HS 31 4-Raum HS 31 4-Raum HS 31 3-Raum HS 33 1-Raum HS 33

49,10 66,28 29,47 29,47 52,36 67,06 67,06 80,44 80,44 66,97 29,47

229,30 272,33 132,14 132,14 215,12 275,54 300,71 330,52 330,52 275,17 121,08

Ortsteil Milow 4-Raum Milow 56 a 5-Raum Milow 56 b

146,15 118,53

473,53 373,37

Ortsteil Trebenow 1-Raum Trebenow 23 3-Raum Trebenow 23 1-Raum Trebenow 24

37,36 63,58 37,36

178,21 284,20 170,74

2-Raum 2-Raum 2-Raum 2-Raum 2-Raum

Trebenow 25 Bandelow 64 Bandelow 64 Bandelow 65 Bandelow 66

53,31 44,33 44,33 44,33 44,33

238,80 207,02 198,85 207,02 207,02

Ortsteil Wilsickow 3-Raum Wilsickow 81 1-Raum Wilsickow 85 3-Raum Wilsickow 86 1-Raum Wilsickow 86

81,41 35,90 66,90 35,90

335,60 169,45 309,08 158,68

Ortsteil Wismar 3-Raum Wismar 55

54,90

261,87

Ortsteil Wolfshagen 3-Raum Prenzlauer Str. 2 3-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 4-Raum Prenzlauer Str. 4 2-Raum Prenzlauer Str. 6

72,59 66,48 78,37 77,33 56,19

346,25 317,11 373,82 353,40 262,41


Nr. 04/2014

Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

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Veranstaltungen Datum

Ort

Art der Veranstaltung

31.05. 31.05. 01.06. 01.06. 06.-08.06. 07./08.06. 11.06. 14.06.

SV Jagow e.V. Trebenow Bandelow Milow Bandelow Karlstein Wolfshagen Bandelow

14./15.06.

Uckerland

14./15.06. 14./15.06. 15.06. 21.06. 21.06.

Uckerland SV Jagow e.V. Werbelow Bandelow Jagow

25.06. 29.06. 04.07. 05.07. 04.-06.07. 11./12.07. 12./13.07. 13.07. 20.07. 10.08. 13.08. 17.08. 29./30.08. 30.08. 06.09. 06.09. 06./07.09.

Milow Uckerland Hetzdorf Hetzdorf Lübbenow Wolfshagen Karlstein SV Jagow e.V. Werbelow SV Jagow e.V. Wolfshagen Werbelow Milow Bandelow Nechlin Trebenow Uckerland

10.09. 13.09. 14.09. 14.09. 17.09. 21.09. 03.10.

Wolfshagen SV Jagow e.V. SV Jagow e.V. Uckerland Milow Werbelow Milow

04.10.

SV Jagow e.V.

08.10. 12.10. 30.10. 05.11.

Wolfshagen SV Jagow e.V. Trebenow Wolfshagen

Radtour Prenzlau Kindertagsfeier Kindertagsfeier Kindertagsfeier Fußballturnier Rosenblütenfest Kaffeerunde Feuerwehrausscheid der Gemeinde und 80 Jahre FF Bandelow Offene Gärten in der Uckermark Brandenburger Landpartie Radtour Müritz Flohmarkt Kinder-Fußballturnier Sommerkonzert vom Schlepkower Singkreis Seniorennachmittag Uckermärker Bauerntour Lagerfeuer Dorffest Reit- und Springturnier Rosenfest Rosentage mit Entenrennen Radtour entlang der Oder Flohmarkt Radtour Stettiner Haff Kaffeerunde Flohmarkt Dorf- und Erntefest Erntefest Uckerlandtag Erntefest Offene Gärten in der Uckermark Kaffeerunde Radtour Uckermark Radtour Barnim Tag des offenen Denkmals Seniorennachmittag Flohmarkt Herbstfest und Tag der deutschen Einheit Radtour Prenzlauer Hügelmarathon Kaffeerunde Radtour Brohmer Berge Halloween Kaffeerunde

Mit dem Rad durch Wiesen und Felder von Uckerland Durch die landwirtschaftlich geprägte Gemeinde Uckerland verläuft die ca. 53 km lange „Uckermärker Bauerntour“. Zu unserer 3. Radtour mit Führung zum Thema: Leben auf dem Lande mit der Landwirtschaft werden alle Interessenten am 29.06.2014 von 10.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr herzlich eingeladen. Die Radtour beginnt in Kutzerow am Dorfgemeinschaftshaus. Es werden die vorhandenen Feld-, Wiesen-, Waldwege sowie Straßen genutzt. In jedem Ort ist ein Zustieg möglich. Gemeinsam werden wir die Stationen Taschenberg-Hetzdorf-Wolfshagen-Güterberg-Milow-WerbelowBandelow durchqueren. Für das leibliche Wohl wird gesorgt. Wir freuen uns, Sie auf der Tour begrüßen zu können. Christine Wernicke Burkhard Freuck Friedhelm Rogasch Bürgermeisterin Sportverein Jagow e. V. Bauernverband

Die Kameraden und Kameradinnen der FF Bandelow freuen sich auf Ihren Besuch zum Jubiläum

„80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Bandelow“ Samstag, 14.06.2014 13.00 Uhr: 14.00 Uhr: 19.00 Uhr:

Festumzug mit Schalmeien „Zum Fuchsgrund“ Petershagen Ausscheid der Feuerwehren der Gemeinde Uckerland Live-Musik mit

Band www.test-band.de Eintritt für Abendveranstaltung: 5,- Euro Vorverkauf (bei der Bauernkäserei Wolters in Bandelow) 7,- Euro Abendkasse


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Gottesdienste Datum 08.06.2014 08.06.2014 09.06.2014 15.06.2014 28.06.2014 29.06.2014 06.07.2014 13.07.2014 13.07.2014 13.07.2014

Uhrzeit 11.00 Uhr 14.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 10.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr 15.00 Uhr

Nr. 04/2014

Ort Schlepkow Hetzdorf Hetzdorf Hetzdorf Nechlin Lübbenow Milow Wolfshagen Trebenow Nechlin

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Pfarrer Ulrich Kasparick Hetzdorf 16 • 17337 Uckerland • Telefon: 039745/20256 E-Mail: hetzdorf@kirchenkreis-pasewalk.de www. kirche-im-uckerland.de

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Ines Böving • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: boeving@schibri.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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