Uck 2015 ausgabe 03

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Inhalt Amtlicher Teil - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 4. Sitzung 2 - Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung 5 - Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 8 - Bekanntmachungsanordnung 9

Nichtamtlicher Teil - Energiepolitisches Leitbild und Energiekonzept 9 - Aus den Ortsteilen 11 - Stellenausschreibung 12 - Kinder- und Jugendarbeit 15 - Gottesdiensttermine 16 - Veranstaltungskalender 17 - Geburtstage 18


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 03/2015

Amtlicher Teil Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 13.02.2015

Sitzungsdatum: 06.11.2014 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Milow 55, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.38 Uhr

Anwesenheit

anwesend:

Christine Wernicke, Evelin Freuck, Heidi Hartig, Gerd Haupt, Herbert Heinemann, Matthias Horst Schilling, Jürgen Steinberg, Hartmut Trester, Henri Wernicke, Ingrid Wesener, Lothar Holzmeier, Andreas Krieser, Josef Menke, Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Stellvertreter der Vorsitzenden der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 09.10.2014 Es liegen keine Einwendungen vor. 03. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Es liegen keine Änderungsanträge zur Tagesordnung vor. 04. Einwohnerfragestunde 1) Herr Gampe bemängelt den Fußweg und die Pflege des Hünengrabes in Trebenow. Außerdem fehlen seiner Meinung nach Sitzgelegenheiten sowie Tafeln zur Erklärung des Bodendenkmales. Er fragt nach der Zuständigkeit. Herr Heinemann erklärt, dass sich das Hünengrab und die Zuwegung auf einem Privatgrundstück befinden. Im Ortsbeirat Trebenow hat man sich über das Bodendenkmal bereits Gedanken gemacht. Es wurden dazu auch Gespräche mit ansässigen Landwirten geführt. 2) Herr Brandau fragt nach dem Stand der Stellungnahme zum Windfeld in Milow. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass über 800 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsgesellschaft eingegangen sind. Bisher liegt der Gemeinde keine Antwort zu den Stellungnahmen vor. 3) Herr Schilling möchte wissen, ob der Gemeinde Uckerland Pläne oder Anträge der Firma Denker & Wulff zum Repowering des bestehenden Windfeldes Milow vorliegen. Frau Wernicke erklärt, dass der Gemeinde Uckerland kein Antrag dazu vorliegt. 4) Martin Mandelkow, stellvertretender Gemeindebrandmeister, möchte als Vertreter der Feuerwehr Ucker-

land eine kurze Stellungnahme zum TOP 04 des nicht öffentlichen Teils der Gemeindevertretersitzung abgeben, in dem die Auftragsvergabe zum Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeinde Uckerland beschlossen werden soll. Er appelliert an die Gemeindevertreter, den Kauf des jüngsten Fahrzeuges zuzustimmen, da dieses im Vergleich zu den anderen Fahrzeugen bereits sehr gut ausgestattet ist und die Folgekosten für die Gemeinde sehr gering sind. Herr Schilling fragt nach, ob es nicht sinnvoller ist, an Stelle des Fahrzeuges mit dem höchsten Preis besser zwei kleinere und ältere Fahrzeuge mit geringerer Ausstattung zu kaufen. Herr Mandelkow weist auf die Folgekosten für ältere Fahrzeuge sowie auf die hohen Kosten für die Ausstattung der Fahrzeuge hin. Somit ist insgesamt keine Einsparung bei der vorgeschlagenen Alternative von Herrn Schilling zu erwarten. Herr Menke fragt nach der weiteren Planung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Mit dieser Thematik beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Feuerwehr“, so Frau Wernicke. 05. Informationen der Bürgermeisterin 1) Matthias Schilling wurde als Stellvertreter der Vorsitzenden des Hauptausschusses gewählt. 2) Am 22.10.2014 fand eine Zusammenkunft der Arbeitsgruppe Energiekonzeptes statt. Auf diesem Workshop wurde der Entwurf des Konzeptes und die Entwicklung eines Energieleitbildes diskutiert. 3) Der Gemeinde Uckerland liegt ein Antrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wilsickow I vor. Dieser Antrag befindet sich momentan zur rechtlichen Prüfung und zur Bearbeitung bei Herrn Mattukat. 4) Am 05.11.2014 fand eine Mitgliederversammlung der LAG Uckermark statt. Der „Goldene Plan“ lebt wieder auf. Das bedeutet, dass Projekte von Sportvereinen und Feuerwehren gefördert werden. Die konkrete Richtlinie wurde jedoch noch nicht herausgegeben. 5) Es fand eine Versammlung der Regionalen Planungsgesellschaft statt. Zu den Stellungnahmen sowie zum Stand der Regionalplanung gab es jedoch keine Auskünfte. 6) Für die Ehrenurkunde und die Anstecknadel des Landkreises Uckermark hat Frau Wernicke Herrn Herbert Heinemann vorgeschlagen. Der Landkreis hat diesen Vorschlag bestätigt. Frau Wernicke verliest die Vorschlagsbegründung, in der besonders seine langjährige Tätigkeit und sein Engagement in der Gemeindevertretung hervorgehoben wird. Für die Belange der Bürger, für die Feuerwehr sowie für die Grundschule Uckerland hat Herr Heinemann sich immer sehr eingesetzt. 06. Information der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Es liegen keine Information vor.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

07. Stand B-Planung WEG Milow Frau Niedersen von der ENERTRAG AG stellt die B-Planung des WEG Milow vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter. 8. Stand B-Planung WEG Bandelow Herr Meier-Schomburg als Landschaftsplaner sowie Frau Teske als Stadtplanerin von PLANUNG kompakt LANDSCHAFT stellen den B-Plan für das WEG Bandelow vor und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter. Frau Wernicke bittet Herrn Meier-Schomburg um eine rechtssichere Form der Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das WEG Bandelow, da in der Vergangenheit die Grünflächenpläne häufig ausgetauscht wurden und die geplanten Maßnahmen dann nicht mehr umgesetzt wurden. Herr Heinemann bemängelt die Bekanntmachung der öffentlichen Bürgerbeteiligung am 15.04.2014 in Bandelow. Diese Kritik hat Frau Wernicke bereits an den zuständigen Fachbereichsleiter weitergegeben. In Zukunft soll die Bekanntmachung so erfolgen, dass die Bürger diese auch wahrnehmen können. Zum Windfeld Bandelow macht Frau Wernicke die Gemeindevertreter darauf aufmerksam, dass die vorherige Gemeindevertretung die Investition der Gemeinde Uckerland an einem Windrad abgelehnt hat. Zu einer Beteiligung hätten sich die Gemeindevertreter damals nicht geäußert. Herr Krieser schlägt vor, dass von der Verwaltung nähere Informationen und Unterlagen zur Beteiligung an einem Windrad vorgelegt werden. 09. (BV-Nr.: 0066/14) Neubau einer Güllelagune in Kutzerow Der Landwirtschaftsbetrieb Josef Menke aus Kutzerow hat einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Güllelagune in der Gemarkung Kutzerow bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Uckermark gestellt. Herr Menke meldet Befangenheit an. Herr Heinemann fragt, ob es für diese Baumaßnahme auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gibt. Dazu erklärt Herr Wernicke, dass diese Möglichkeit über das Bauamt des Landkreises besteht. Frau Freuck teilt mit, dass der Ortsbeirat Jagow dem Neubau einer Güllelagune zugestimmt hat. Die Gemeinde beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau einer Güllelagune in Kutzerow. Sollte eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit der Baugenehmigung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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10. (BV-Nr.: 0067/14) Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in Fahrenholz Der Landwirtschaftsbetrieb Helga Menke aus Kutzerow hat einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in der Gemarkung Fahrenholz bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Uckermark gestellt. Herr Menke meldet Befangenheit an. Frau Wesener teilt mit, dass der Ortsbeirat von Fahrenholz dem Neubau eines Güllehochbehälters zugestimmt hat.

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Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Güllehochbehälters mit Entnahmeplatte in Fahrenholz. Sollte eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit der Baugenehmigung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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11. (BV-Nr.: 0068/14) Erweiterung Milchviehanlage in Gneisenau Die Landbetriebsgesellschaft Wolfshagen hat einen Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der Milchviehanlage in der Gemarkung Gneisenau bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Uckermark gestellt. Frau Woldegk teilt mit, dass der Ortsbeirat von Gneisenau der Erweiterung der Milchviehanlage zustimmt. Die Gemeindevertretung beschließt die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Erweiterung der Milchviehanlage in Gneisenau. Sollte eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme im Zusammenhang mit der Baugenehmigung notwendig sein, so ist diese im Gebiet der Gemeinde Uckerland durchzuführen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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12. (Informationsvorlagen-Nr.: 0072/14) Vorstellung des Entwurfes zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Uckerland „Windkraftnutzung“ Windeignungsgebiet Wilsickow Herr Wernicke meldet Befangenheit an. Herr Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH stellt den Entwurf zum räumlichen und sachlichen Teilflächennutzungsplan für das Windeignungsgebiet Wilsickow vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter. 13. (Informationsvorlagen-Nr.: 0073/14) Vorstellung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Wilsickow III“ der Gemeinde Uckerland Herr Wernicke meldet Befangenheit an. Herr Schmidt-Eichstaedt von der Plan und Recht GmbH stellt den Entwurf zum Bebauungsplan Wilsickow III vor und beantwortet die Fragen der Gemeindevertreter. 14. (BV-Nr.: 0065/14) Verleihung der Anstecknadel der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Für Verdienste um die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Uckerland und für die Unterstützung des Brandschutzes verleiht die Gemeindevertretung die Anstecknadel der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Uckerland in Bronze 2014 an folgende Personen: • Fulbrecht/Sproßmann/Steinberg GbR, 17337 Uckerland, Trebenow 19 • Olaf Wruck, 17309 Rollwitz, OT Damerow, Grüner Torweg 9 • Carmen Groth, 17337 Uckerland, Trebenow 25 Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

15. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Menke schlägt vor, dass auf allen Friedhöfen Bänke aufgestellt werden. Dazu bemerkt Herr Krieser, dass nicht alle Friedhöfe in der Gemeinde Uckerland auch im Besitz der Gemeinde Uckerland sind, sondern auch im Besitz der Kirche. Frau Wernicke wird diesen Vorschlag prüfen. 2) Herr Heinemann lobt die Arbeit der Gemeindearbeiter, insbesondere die Mäh-, Pflege- und Reparaturarbeiten. Dieser Meinung schließt sich Frau Wesener an. 3) Frau Woldegk bemängelt den Zustand des Spielplatzes in Gneisenau. Frau Wernicke erklärt, dass der Spielplatz noch in 2014 eine neue Rutschenplattform erhält und im nächsten Jahr ist die Erneuerung des Sandkasten und der Aufbau einer Kletterkombination geplant. Herr Heinemann weist darauf hin, dass auch Mittel vom Ortsbeirat oder dem Dorfverein für die Anschaffung von Spielgeräten genutzt werden kann. 4) Frau Wesener fragt nach, ob die Gemeindeverwaltung Einfluss auf den örtlichen Einsatz der1-€-Jobber hat. Dies wird von Frau Wernicke verneint. 5) Herr Holzmeier erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Bauarbeiten an der B198. Frau Wernicke wurde auf der Bauberatung informiert, dass die Baustelle über Winter nicht geöffnet wird. Ursache ist der Zeitverzug aufgrund der Asbestfunde sowie der Einbau der Stützpfeiler. Sobald dieser Bauabschnitt fertig gestellt ist, wird die Brücke auf der B 104 bei Wilsickow gebaut. Erst wenn diese Baumaßnahme beendet ist, wird mit dem nächsten Bauabschnitt auf der B 198 begonnen. 6) Herr Schilling fragt nach, ob seitens der Gemeinde eine Informationspflicht aufgrund der Geflügelpest besteht. Frau Wernicke bestätigt, dass in Wismar und Hansfelde Hinweisschilder angebracht werden müssen, da sie im Sperrbezirk liegen. Herr Krieser stellt den Antrag, dass nach 22 Uhr weiterhin Beschlüsse durch die Gemeindevertretung gefasst werden können. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung am 09.10.2014 Es liegen keine Einwendungen vor. 02. (BV-Nr.: 0063/14) Personalentscheidung Erzieher/-in Der Personalrat nimmt die Personalentscheidung zur Kenntnis. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, eine Erzieherin befristet, längstens jedoch bis zum 31.05.2015 im Rahmen des Arbeitszeitmodells weiterzubeschäftigen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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03 (BV-Nr.: 0074/14) Grundstücksverkauf im Ortsteil Hetzdorf Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt, ein Flurstück in der Gemarkung Schlepkow zu verkaufen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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04. (BV-Nr.: 0051/14) Auftragsvergabe für die Lieferung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeinde Uckerland Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt den Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges für die Gemeindefeuerwehr Uckerland. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma MERKEL den Zuschlag. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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05. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Krieser fragt an, warum eine Bürgerbroschüre erstellt werden soll. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass ein Verlag auf die Gemeindeverwaltung zugekommen ist und die Erstellung einer Bürgerbroschüre angeboten hat. Es kommen keine Kosten auf die Gemeinde zu, da sich die Broschüre über Anzeigen finanziert. Eine Abstimmung mit dem Verlag ist erst im Februar 2015 vorgesehen. 2) Herr Wernicke fragt an, ob die anwesenden Einwohner einer Gemeindevertretersitzung namentlich genannt werden müssen bzw. dürfen. Herr Holzmeier stellt den Antrag, dass in den Niederschriften keine Namen der anwesenden Gäste genannt werden, sondern nur die Anzahl der Gäste. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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3) Herr Krieser fragt nach, ob die Unterlagen für die Gemeindevertreter auch digital zugestellt werden können. Nach der Geschäftsordnung und der Hauptsatzung ist die Papierform vorgeschrieben, erklärt Frau Wernicke. Die Änderungen müssten von der Gemeindevertretung beschlossen werden. 06. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung Keine 07. Informationen der Bürgermeisterin 08. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.38 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 13.02.2015

Wernicke Bürgermeisterin


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Bekanntmachung nach § 39 (3) BbgKVerf über die Niederschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerland

Uckerland, den 13.02.2015

Sitzungsdatum: 11.12.2014 Tagungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Fahrenholz 17, 17337 Uckerland Beginn: 19.00 Uhr Ende: 22.25 Uhr

Anwesenheit

anwesend:

Christine Wernicke, Evelin Freuck, Herr Gerd Haupt, Herbert Heinemann, Ilsa-Marie von Holtzendorff, Lothar Holzmeier, Andreas Krieser, Josef Menke, Matthias Horst Schilling, Dirk Schmidt, Jürgen Steinberg, Hartmut Trester, Henri Wernicke, Ingrid Wesener, Corinna Woldegk

Abwicklung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende der Gemeindevertretung eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 02. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung Frau Wernicke stellt den Antrag, dass die Beschlussvorlage 89/14 „Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für Miet- und Räumungsklagen kommunaler Wohnungen“ für das Jahr 2013 in den öffentlichen Teil der Tagesordnung aufgenommen wird. Weiterhin beantragt Frau Wernicke, dass der TOP 06 und 08 vom nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung zu nehmen. Diese Auftragsvergaben sind laut Hauptsatzung durch den Hauptausschuss zu beschließen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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03. Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt. 04. Informationen der Bürgermeisterin 1) Die Bauarbeiten an der B 198 werden nach Fertigstellung des Abschnittes Schlepkow-Wolfshagen unterbrochen und erst nach Fertigstellung der Brücke auf der B 104 bei Wilsickow weitergeführt. 2) Für die Ausschüsse liegen folgende Bewerbungen für sachkundige Einwohner vor: • Bau-, Wirtschaft- und Finanzausschuss: Lothar Buddenbohm • Kultur- Bildungs- und Sozialausschuss: Frau Amzoll, Herr Gampe und Frau Neuenfeldt. In der nächsten Sitzung müsste über die Besetzung entschieden werden. 05. Information der Vorsitzenden der Gemeindevertretung

1) Die Fortbildungsveranstaltung „Neu im Amt“ wurde vom 29.11.2014 auf den 15.11.2014 vorverlegt. Diese Information erhielt Frau von Holtzendorff nicht rechtzeitig und eine Teilnahme war zu diesem Termin nicht möglich. 2) Am 26.02.2015 kann Frau von Holtzendorff nicht an der Gemeindevertretersitzung teilnehmen 3) Am 13.12.2014 findet um 13.00 Uhr die Eröffnung des Weihnachtsmarktes in Güterberg statt. 06. (BV-Nr.: 0087/14) Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Uckerland Frau von Holtzendorff hat den Haushaltsplan zusammen mit der Einladung vor 7 Tagen erhalten. Sie hat Schwierigkeiten, den Haushaltsplan zu begreifen und zu verstehen, obwohl sie sich sehr intensiv damit beschäftigt hat. Sie hat mehrere Verständnisfragen und bittet Frau Gerhardt um Beantwortung. Herr Menke lobt die Kämmerin, da der Haushaltsplan bereits fertig gestellt wurde. Am heutigen Tag sollte darüber ordentlich diskutiert werden und über die weitere Vorgehensweise entschieden werden. Anschließend stellt er Fragen zur Investitionsrücklage. Bevor diese Fragen beantwortet werden, erklärt Frau Wernicke, ist es eigentlich üblich, dass die Kämmerin den Haushalt vorstellt und im Anschluss daran Fragen gestellt werden. Frau Gerhardt stellt den Haushaltsplan für das Jahr 2015 vor und gibt einen kompakten Überblick hierzu. Insbesondere die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und Umlagen werden erklärt und die geplanten Investitionen beschrieben. Herr Steinberg ist der Meinung, dass die geplanten Mittel für die Feuerwehr zu gering sind. Da die Arbeitsgruppe Feuerwehr bisher noch keine Planzahlen eingereicht hat, konnten diese Werte auch nicht im Haushalt geplant werden, so Frau Wernicke. Sobald die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Feuerwehr vorliegen, muss geprüft werden, wie die Umsetzung dieser Maßnahmen haushaltsrechtlich erfolgen kann. Für die Kitas sollte ebenfalls mehr Geld zur Verfügung gestellt werden, schlägt Herr Menke vor. Dazu erklärt Frau Wernicke, dass in den letzten Jahren besonders in die Kitas investiert wurde und diese auch sehr gut ausgestattet sind. Herr Krieser bestätigt die Aussage von Frau Wernicke. Herr Haupt bittet die Gemeindevertreter darum, nicht nur die Ausgabenseite sondern auch die Einnahmenseite zu betrachten. Da die Steuersätze der Gemeinde Uckerland für Grundsteuer A und B und die Gewerbesteuer unter dem Landesdurchschnitt liegen, entgehen der Gemeinde Uckerland die Steuereinnahmen und eine höhere Umlage muss an den Landkreis abgeführt werden. Seiner Meinung nach sollten die Steuersätze erhöht werden. Gegen diesen Vorschlag spricht sich Herr Menke aus. Da die Grundsteuer A von den Landwirtschaftsbetrieben und die Gewerbesteuer von den Gewerbetreibenden gezahlt werden muss, werden die Bürger nicht stärker belastet, so Herr Wernicke. Herr Haupt ist der Meinung, dass man die Steuersätze nicht erst dann erhöhen kann, wenn die finanziellen Mittel verbraucht sind. Herr Heinemann weist darauf hin, dass die Steuersätze in der Gemeinde Uckerland im Vergleich zu den Steuersätzen in der Uckermark mit am niedrigsten sind.


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Herr Schilling bittet darum, dass Mittel für kulturelle Zwecke, wie bspw. den Uckerlandtag oder den Weihnachtsmarkt eingestellt werden. Diese Mittel sind bereits im Plan eingestellt, so Frau Wernicke. Weiterhin bittet Herr Schilling darum, Gelder für Wirtschaftsförderung, insbesondere Ansiedlungspolitik bereit zu stellen. Diese Frage sollte im Rahmen der Diskussion der Prioritätenliste geklärt werden, empfiehlt Frau Wernicke. Herr Haupt stellt den Antrag, dass sich der Bau-, Wirtschafts- und Finanzausschuss mit dem Thema Wirtschaftsansiedlung beschäftigt und der Gemeindevertretung entsprechende Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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0

1

0

Herr Haupt stellt den Antrag, dass die Steuersätze der Grundsteuer A auf 260 % und die Grundsteuer B auf 360 % zu erhöht werden. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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1

0

Frau Wernicke bittet nochmals um klare Fragen zum Haushalt. Diese sollten erst in den Fraktionen besprochen werden, meint Herr Schilling. Herr Schilling stellt den Antrag, den Beschluss des Haushaltsplanes 2015 bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zu vertagen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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07. (BV-Nr.: 0086/14) Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2015 Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt den Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2015 auf 500.000 EUR festzusetzen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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08. (BV-Nr.: 0075/14) Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen Heizölkosten Verwaltungsgebäude Die Gemeindevertretung Uckerland nimmt für das Haushaltsjahr 2014 überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen für Heizölkosten für das Verwaltungsgebäude auf dem Konto 11105.52410000/ 11105.72410000 in Höhe von 4.100,00 € zur Kenntnis. 09. 1. Benachrichtigung über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Haushaltsjahr 2014 Die Gemeindevertretung nimmt die Benachrichtigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 zur Kenntnis. 10. Anfragen der Gemeindevertreter 1) Herr Krieser war beim Bundesministerium für Verkehr in Berlin. Dort ist die Baumaßnahme und die Vollsperrung der B 198 nicht bekannt und man wollte sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

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Frau von Holtzendorff hat dazu am 12.12.2014 auch ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten der SPD Stefan Zierke. 2) Herr Heinemann weist auf die Weihnachtsfeier der Grundschule Uckerland am 17.12.2014 hin, zu der alle Gemeindevertreter herzlich eingeladen sind. 3) Frau von Holtzendorff hat Beschwerden von Bürgerinnen aufgrund von Fahrspuren am Park Wilsickow erhalten. Da diese Spuren nicht von der Gemeinde verursacht wurden und dieses Grundstück auch kein Gemeindeeigentum ist, bittet Frau Wernicke Frau von Holtzendorff, dass sie in der Gemeindeverwaltung diesbezüglich vorspricht. 4) Frau Wernicke fragt nach den Beschlüssen in der letzten Regionalversammlung. Zu den Windeignungsgebieten wurden keine Beschlüsse gefasst, antwortet Herr Heinemann. Die Posten und Funktionen wurden neu verteilt. Die nächste Versammlung findet am 12. Januar 2015 statt. 5) Frau Freuck möchte gern wissen, warum die Niederschrift der letzten Sitzung nicht vorliegt. Frau Wernicke begründet dies mit ihrem Jahresurlaub. Weiterhin bittet Frau Freuck um Aushändigung der Niederschriften an die Gemeindevertreter innerhalb von 8 Werktagen nach der jeweiligen Sitzung, da sie ansonsten den Inhalt nicht mehr nachvollziehen kann. Dieses ist arbeitstechnisch nicht umsetzbar, es sei denn, in den Protokollen stehen nur die Mindestinhalte einer Niederschrift, erklärt Frau Wernicke. 6) Da sich mehrere Bürger aus Milow bei Herrn Schilling erkundigt haben, welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund der geplanten Windfelder in den einzelnen Orten angedacht sind, bittet er um eine entsprechende Auflistung. Da diese Maßnahmen von den Planungsbüros noch nicht feststehen, kann laut Aussage von Frau Wernicke dieser Bitte nicht statt gegeben werden. Es existiert zwar eine Wunschliste des Ortsbeirates, es sind jedoch private Daten zu berücksichtigen. Es kann nur ein Einblick in die Wünsche gegeben werden, die das Eigentum der Gemeinde betreffen. 11. (BV-Nr.: 0089/14) Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen für Miet- und Räumungsklagen kommunaler Wohnungen Die Gemeindevertretung Uckerland beschließt für das Haushaltsjahr 2013 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen bei den Geschäftsaufwendungen für die kommunalen Wohnungen auf dem Konto 52201.54310000 / 74310000 in Höhe von 7.930,00 EUR. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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Abwicklung der Tagesordnungspunkte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung 01. (BV-Nr.: 0078/14) Personalentscheidung Krankheitsvertretung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, ab 01.01.2015 eine Krankheitsvertretung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016 einzustellen.


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Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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10

0

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0

02. (BV-Nr.: 0083/14) Personalentscheidung KITA Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, einen Erzieher ab dem 01.03.2015 unbefristet weiter zu beschäftigen. Abstimmungsergebnis

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05. (BV-Nr.: 0081/14) Genehmigung der Eilentscheidung gem.§ 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe für die südliche Erschließung des Seniorenhofes in Jagow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Eilentscheidung der ständigen Vertreterin der Bürgermeisterin, Frau Glasow, im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzendorff, vom 25.11.2014 zur Auftragsvergabe für die südliche Erschließung des Seniorenhofes in Jagow an die Firma PERGA aus Prenzlau zu genehmigen.

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

Abstimmungsergebnis

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0

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anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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03. (BV-Nr.: 0084/14) Personalentscheidung KITA Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt, eine Erzieherin ab dem 01.03.2015 unbefristet weiter zu beschäftigen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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0

2

0

Um 22.00 Uhr stellt Herr Heinemann den Antrag, dass die Gemeindevertreter noch bis 22.20 Uhr Beschlüsse fassen dürfen. Abstimmungsergebnis anwesend

Ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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0

0

04. (BV-Nr.: 0079/14) Genehmigung der Eilentscheidung gem.§ 58 BbgKVerf zur Auftragsvergabe für die Errichtung einer Blitzschutzanlage an der KITA und dem Seniorenhof in Die Gemeindevertretung der Gemeinde Uckerland beschließt die Eilentscheidung der ständigen Vertreterin der Bürgermeisterin, Frau Glasow, im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Frau von Holtzendorff, vom 25.11.2014 zur Auftragsvergabe für die Erneuerung der Blitzschutzanlage an der KITA und dem Seniorenhof in Jagow an den Elektromeister Achmed Malischewski aus Hohengüstow zu genehmigen. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

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ausgeschl.

06. Von der Tagesordnung gestrichen 07. (BV-Nr.: 0069/14) Auftragsvergabe zum Kauf eines gebrauchten Pkw für die Verwaltung Die Gemeindevertretung beschließt die Auftragsvergabe zum Kauf eines gebrauchten Pkw für die Verwaltung. Die Gemeindevertretung erteilt der Firma. Autohaus Barnim den Zuschlag für ein Auto vom Typ Dacia Duster. Abstimmungsergebnis anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

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08. Von der Tagesordnung gestrichen 09. Anfragen der Gemeindevertreter 10. Informationen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung keine 11. Informationen der Bürgermeisterin 12. Schließung der Sitzung Die Vorsitzende der Gemeindevertretung schließt die Sitzung um 22.25 Uhr. Die Beschlussvorlagen und Informationsvorlagen der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung einschließlich der dazugehörigen Anlagen und ihre Begründungen können zu den Sprechzeiten im Sekretariat, (Zimmer 24) der Gemeinde Uckerland eingesehen werden. Uckerland, den 13.02.2015 Wernicke Bürgermeisterin


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 03/2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 67 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 5.650.150 EUR ordentlichen Aufwendungen auf 5.640.531 EUR außerordentlichen Erträge auf 20.000 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 10.000 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 5.355.450 EUR Auszahlungen auf 5.879.081 EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.071.550 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.135.781 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 283.900 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 403.000 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 340.300 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR §2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer

240 v. H. 340 v. H. 300 v. H.

§5 1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher

Bedeutung angesehen werden, wird auf 5.000 Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 100.000 Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen werden wie folgt festgesetzt: Aufwandsarten 50 – Personalaufwendungen 4.000 EUR 51 – Versorgungsaufwendungen 4.000 EUR 52 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 4.000 EUR 53 – Transferaufwendungen 4.000 EUR 54 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.000 EUR 55 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 4.000 EUR 57 – Bilanzielle Abschreibungen 8.000 EUR 58 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 8.000 EUR 59 – Außerordentliche Aufwendungen 5.000 EUR Auszahlungsarten 70 – Personalauszahlungen 71 – Versorgungsauszahlungen 72 – Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 73 – Transferauszahlungen 74 – Sonstige Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 75 – Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 78 – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 79 – Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR 8.000 EUR 5.000 EUR

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 100.000 Euro und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 50.000 Euro festgesetzt. Uckerland, den 30.01.2015

Wernicke Bürgermeisterin


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Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Uckerland vom 29.01.2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Uckerland, Lübbenow/Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Zimmer 15 zu den Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und die Anlagen nehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, beim Zustandekommen dieser Satzung unbeachtlich sind, wenn die Verletzung nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der

Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung, verletzt worden sind. Uckerland, den 30.01.2015

Wernicke Bürgermeisterin

Ende Amtlicher Teil Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen

Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde achtmal im Jahr kostenlos an alle Haushalte verteilt. Der Bezugspreis für Abbonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto.

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Gemeinde Uckerland, Die Bürgermeisterin, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland, Tel.: (03 97 45) 86 10, Fax: (03 97 45) 86 155 www.uckerland.de • E-Mail: Gemeinde-Uckerland@t-online.de (Ein elektronischer Rechtsverkehr wird nicht ermöglicht.)

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: camin@schibri.de ISSN 1612-1511

Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland

Nichtamtlicher Teil Energiepolitisches Leitbild und Energiekonzept der Gemeinde Uckerland Auf der Gemeindevertretersitzung am 29.01.2015 wurde das folgende energiepolitische Leitbild und das Energiekonzept für die Gemeinde Uckerland beschlossen.

Energiepolitisches Leitbild

6. Beschäftigung und Wertschöpfung in Zusammenarbeit mit Unternehmen und Bürger ausbauen, 7. Einsatz aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Energieprojekte in der Gemeinde in räumlichem Zusammenhang mit dem Eingriff.

Uckerland ist eine Flächengemeinde mit sehr geringer Besiedlungsdichte. Sie hat sehr gute Voraussetzungen, um Strom und Wärme auf Basis von Erneuerbaren Energien nicht nur für den Eigenbedarf zu erzeugen, sondern ein Vielfaches davon auch über die Gemeindegrenze hinaus zu exportieren und dadurch Arbeit und Wohlstand für die Gemeinde zu sichern. Die energiepolitische Entwicklung der Gemeinde muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Mensch, Natur und Kulturraum geschehen. Die Gemeinde Uckerland ist sich ihrer energiepolitischen Verantwortung bewusst und möchte ihren Beitrag zur Energiestrategie des Landes Brandenburg für das Jahr 2030 leisten. Dies bedeutet konkret: 1. die Energieeffizienz steigern und den Verbrauch reduzieren, 2. den Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch weiter erhöhen, 3. eine zuverlässige und preisgünstige Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien gewährleisten, 4. die energiebedingten CO2-Emissionen senken, 5. eine regionale Beteiligung und möglichst weitgehende Akzeptanz herstellen, durch die Bereitstellung preisgünstiger Energie für die Einwohner und durch die Schaffung von Arbeitsplätzen im Energiebereich,

Darüber hinaus orientiert sich die Energiepolitik der Gemeinde Uckerland an den folgenden Grundsätzen: 1. Uckerland strebt an, eine Modellgemeinde im ländlichen Raum für eine Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien zu werden. 2. Die Energiepolitik der Gemeinde Uckerland stärkt den Standort und schafft Arbeitsplätze. Regionale Wertschöpfung hat für die Gemeinde oberste Priorität. Die Umstrukturierung der Energieversorgung soll in ihrer gesamten Wertschöpfungskette (Ausbildung, Fortbildung, Forschung, Handwerk, Service, Planung, Produktion, Verwaltung) die Kapazitäten Vor-Ort berücksichtigen und ausbauen. Erneuerbare Energien stellen eine reelle Zukunftschance für die Region und die Uckerländer dar. 3. Die Bevölkerung in der Gemeinde soll direkt oder indirekt an der Energiegewinnung beteiligt werden. Wer Nachteile ertragen muss, soll auch Ertrag haben! 4. Für die Bevölkerung soll durch regionale Anbieter ein preisgünstiger Uckerland-Tarif für Strom und Wärme angeboten werden. 5. Mensch und Natur haben oberste Priorität bei allen Planungen. Über eine gesicherte Zukunftsperspektive sollen die Menschen in der Region gehalten bzw. angezogen werden.


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6. Wichtig ist der Gemeinde Uckerland die Einbindung, Beteiligung und Mitbestimmung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Planungsprozesse sollen frühzeitig transparent gestaltet und öffentlich diskutiert werden. 7. Bei der Umstrukturierung der Energieversorgung soll ein transparenter Kriterienkatalog verwendet werden, der durch die Berücksichtigung von ökonomischen, ökologischen, sozialen, lokalen und technischen Aspekten den optimalen Energiemix für Uckerland identifizieren hilft. 8. Die Gemeinde Uckerland ist offen für innovative Technologien, die das Potenzial einer marktfähigen Entwicklung in sich bergen und nach Räumen für eine Verwirklichung suchen. Dazu werden Kooperationen mit Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gesucht. 9. Die Gemeinde Uckerland unterstützt Maßnahmen, Projekte und Aktionen zur Reduzierung und zur Effizienzsteigerung des Energieeinsatzes sowie die Verwendung erneuerbarer Energien bei ihren Bürgerinnen und Bürgern sowie dem lokalen Gewerbe und den landwirtschaftlichen Betrieben. 10. Die Mobilität hat mit rund 60 % den größten Anteil am lokalen Energieverbrauch. Bis 2030 soll ein wesentlicher Umstieg auf Erneuerbare Mobilität vollzogen sein. Mit dem energiepolitischen Leitbild will die Gemeinde Uckerland unter dem Motto „Global denken, lokal handeln!“ das Leben in unseren Dörfern attraktiver und lebenswerter gestalten. Der folgende Maßnahmekatalog wurde im Rahmen des Energiekonzeptes durch die Gemeindevertreter beschlossen. Ü 1: Schaffung einer Koordinierungsstelle Kommunales Klimaschutzmanagement Ü 2: Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit Ü 3: Klimaschutzprojekte in Kindergärten und Schulen Ü 4: Organisation eines Aktionstages durch die Gemeinde mit Beteiligung verschiedener Akteure Ü 5: Regelmäßige Erstellung von Energie- und CO²Bilanzen Ü 6: Festlegung eines definierten, jährlichen Budgets für Energie- und Klimaschutzprojekte Ü 7: Klimaschutz im Beschaffungswesen Ü 8: Beitritt zum Klima-Bündnis e.V. Ü 9: Runder Tisch mit Energieerzeuger Ü 10: Kooperation mit den Stadtwerken in Prenzlau S 1: Ausweisen von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Flächennutzungsplan S 2: Aufstellung von B-Plänen für die neuen Windeignungsgebiete K 1: Ausbau Energie-Controlling K 2: Sanierungsfahrplan für die kommunalen Gebäude K 3: Beeinflussung des Nutzerverhaltens in kommunalen Einrichtungen K 4: Anschaffung eines Elektrofahrzeuges als Dienstwagen für die Bürgermeisterin K 5: Modernisierung der Straßenbeleuchtung K 6: Optimierung der Beleuchtung in kommunalen Einrichtungen K 7: Contracting als Finanzierungsinstrument für energetische Sanierung

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K 8: Dachflächen für Solaranlagen K 9: Senkung Stromverbrauch in Verwaltungsgebäuden E 1: E 2: E 3: E 4: E 5: E 6: E 7: E 8:

Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung Schaffung weiterer „Nahwärmeinseln“ (100 kW) Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Errichtung von Solarthermieanlagen Nahwärmenetz Lübbenow Repowering Windenergieanlagen Bürgerwindrad Bandelow – Stiftungsfonds Photovoltaik zum Betrieb der Straßenbeleuchtung in Bandelow E 9: Nutzung überschüssiger Windenergie zur Beheizung von Gebäuden H 1: Einrichtung einer Energieberatungsstelle H 2: Vorortberatung Energievorträge in Dörfern, Dorfverein, Ortsbeirat H 3: Förderprogramm effiziente Heizungspumpen in Kombination mit hydraulischem Abgleich H 4: Durchführung einer Heizspiegelkampagne H 5: Bereitstellung von Informationen im Amtsblatt H 6: Wegweiser Förderlandschaft Energie / Klimaschutz W 1: Beratung zu Energieeffizienzmaßnahmen W 2: Initiierung und Organisation eines Erfahrungsaustauschs der Betriebe W 3: Handwerk zum Thema Solarthermie (weiter-) qualifizieren M 1: Erhalt und Ausbau des Streckennetzangebots ÖPNV M 2 Flexible ÖPNV-Angebote in verkehrsschwachen Zeiten und Räumen M 3: Kombibus als Lösung nutzen, zentrale Anlaufstation im DGH M 4: Einrichtung von Elektroladestationen auf öffentlichen Parkplätzen, an zentralen Orten und entlang der Fahrradrouten L 1: LED Beleuchtung für die Ställe L 2: Forschungsprojekt E-Mobilität in der Landwirtschaft Die vollständige Fassung des Energiekonzeptes für die Gemeinde Uckerland kann im Internet (www.uckerland.de) eingesehen werden. Gewerbliche Anzeige


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Aus den Ortsteilen Rodeln in Wilsickow Am 31.01.2015 war es endlich soweit: UNSER NEUER RODELBERG WURDE EINGEWEIHT! Schon länger war es insgeheim der Wunsch unseres Ortsvorstehers Herrn Wernicke, dass Wilsickow eine tolle Rodelpiste bekommt. So wurde im letzten Jahr mit der Aufschüttung dieses Hügels auf dem Hof der Agrargenossenschaft (Ecke Ausfahrt Richtung Milow) begonnen. Es war uns natürlich allen klar, dass wir unseren „Neuen Rodelberg“ feierlich einweihen werden. Da wir nun schon den ganzen Winter vergebens auf den Schnee warten mussten, und am Samstag (den 31.01.15) das ersehnte Weiß dann doch endlich kam und tatsächlich auch liegen blieb, wurde die Einweihung ganz spontan organisiert und kurzerhand auch umgesetzt ... schließlich wusste niemand, wie lange uns die weiße Pracht erhalten bleiben würde.

Innerhalb von 6 Stunden wurden also Bratwürste, Glühwein und Helfer organisiert. Die Rodelpiste wurde vorher noch entsprechend aufgearbeitet, d.h. der Schnee wurde fest angedrückt und glatt gewalzt. Herr Wernicke fuhr von Haus zu Haus und lud Groß und Klein zu diesem spontanen Schneespaß-Event ein. Von Familie Barnekow wurden über Whatsapp und Facebook oder per SMS die Einladungen verschickt und weiter verteilt und siehe da: Pünktlich um 16.00 Uhr stand ein ganzer Schwung Rodelbegeisterter bewaffnet mit ihren Schlitten gutgelaunt am Platze. Darüber hinaus kamen auch die, die nicht unbedingt rodeln aber dennoch dabei sein wollten und staunten nicht schlecht, dass Wilsickow nun um eine neue kleine Attraktion reicher ist.

Als es dann allmählich schummrig wurde, sorgten die links und rechts der Piste aufgestellten Fackeln für ein besonders schönes Ambiente.


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Eine kleine Feuerschale brachte Wärme und Gemütlichkeit und gern gesellte man sich hier zu einem Schwätzchen zusammen, während die Kinder voller Begeisterung den Rodelberg unzählige Male hinunter sausten. Trotz nasser Kleidung und kalten Füßen hielten die Besucher es bis weit in die Dunkelheit auf und am Rodelberg aus. Der Dorfclub sorgte für Tee, Glühwein und frisch gegrillte Bratwürste, was es gratis für jedermann in ausreichender Menge gab.

Gesponsert und organisiert wurde dies alles durch die „Dörpklopper“ und von Herrn Wernicke persönlich. Unterstützung leisteten auch diesmal wieder die Kameraden unserer Feuerwehr Wilsickow. Sie sorgten in der Dunkelheit für Licht und Sicherheit.

Als dann gegen 20.00 Uhr der letzte Gast erschöpft vom Rodelberg mit seinem Schlitten nach Hause zog, wurde gemeinsam aufgeräumt und die Bilanz unseres Ortsvorstehers lautete mit freudigem Gesicht: „Das war doch ein total gelungener Abend!“ - Genau! Und deshalb war diese “Rodelbergparty“ zwar die Erste, aber ganz sicher nicht die letzte ...

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J. und S. Barnekow


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Ausbildung in der Gemeinde Uckerland Die Gemeinde Uckerland sucht für das Ausbildungsjahr 2015 einen Auszubildenden/eine Auszubildende für den Ausbildungsberuf

Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter in der Fachrichtung Kommunalverwaltung. Ausbildungsbeginn ist der 1. August 2015. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 31.03.2015 an die:

Folgende Voraussetzungen werden erwartet: • ein guter Abschluss der 10. Klasse Realschule oder entsprechende Abschlüsse • gute Noten in Mathematik und Deutsch • EDV – Grundkenntnisse • Interesse an rechtlichen Vorgängen in der Verwaltung • ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen • Lernbereitschaft, Leistungswillen und Zuverlässigkeit • Freude am Umgang mit Bürgern • Eignung für den Dienst in der allgemeinen nicht technischen Verwaltung

Gemeinde Uckerland Frau Glasow Kennwort: „Bewerbung Azubi“ Lübbenow/Hauptstraße 35 17337 Uckerland

Das Ausbildungsentgelt erfolgt nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).

Fügen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse und den Nachweis über die Erstuntersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz bei. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden. Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen ist ein frankierter Rückumschlag beizulegen.

Modellbau-Wettbewerb „Grüne Berufe“ Interessant – Vielseitig - Naturverbunden

Was machen eigentlich Landwirte? Welche Aufgaben haben Tierwirte und worum kümmern sich die Gärtner? Wusstet ihr eigentlich, dass es 14 Grüne Berufe gibt? Diese Berufe im Agrarbereich sind vielseitig und abwechslungsreich. Und ihr lernt sie mit unserem Wettbewerb näher kennen! Sucht euch dazu einen der 14 Grünen Berufe aus. Redet mit einem Berufsvertreter, besucht ihn auf seiner Arbeit oder macht ein Interview mit ihm und erfahrt so viel wie möglich über seinen Beruf! Dann zeigt ihr, was ihr über diesen Beruf wisst und baut ein Modell. Gern stellen wir für euer Modell als Grundausstattung eine Arbeitsplatte 40x60 cm sowie die passende Transportverpackung zur Verfügung. Wer kann teilnehmen? Schulklassen, Kinder und Jugendgruppen (Altersstufe 5. bis 12. Klasse) Ablauf des Wettbewerbs Der Wettbewerb startet am 28. Januar 2015. Einsendeschluss für Modelle und Dokumentationen ist der 30.04.2015.

Preise • Ein Besuch der Bundesgartenschau 2015 • Eine Tagesexkursion zum Thema Grüne Berufe • Ein Klassenfrühstück Anmeldeformulare sowie weitere Informationen findet ihr unter www.land-aktiv.de


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Das Windfeld Milow und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Milow Vorausschau soll eine politische und zudem sehr praktische Tugend sein, wenn man nicht am Ende mit leeren Händen dastehen will. In der Annahme, dass das „Windfeld Milow“ im derzeitig geplanten Umfang Realität wird, sind entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen „ in (unmittelbarem) räumlichen Zusammenhang zu tätigen. Und dies nach dem Prinzip: „Wer ertragen muss, muss auch Ertrag haben!“ So lautet die Forderung der Milower. Es ist nicht leicht, ein so juristisch-komplexes und planerisch-vielschichtiges Thema wie die anstehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen darzustellen, werden doch erhebliche finanzielle Mittel aufgeboten. Dies erweckt Begehrlichkeiten, bei denen vor allem dafür gesorgt werden muss, dass die eigentlich Betroffenen nicht zu kurz kommen. Insofern ist die geforderte Transparenz nicht nur bei der Planung von Windfeldern angesagt, sondern eben auch bei den Ausgleichs und Ersatzmassnahmen Aus diesem Grunde hatten der Ortbeirat und der Dorfverein Milow zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Das Landratsamt war vertreten durch Frau Karina Dörk, Frank Bretsch vertrat als Vorsitzender die Regionalkonferenz UM-BAR, zwei Mitarbeiter der regionalen Planungsstelle in Vertretung von Frau Henze, die sich entschuldigt hatte, die Vorsitzende der Gemeindvertretung Frau Ilsa-Maria von Holtzendorff, die Bürgermeisterin von Uckerland Frau Christine Wernicke und Matthias Schilling als gewählter Vertreter in der GV aus Milow und die Planungsfirma für das Windfeld Milow, Enertrag – alle waren da und noch viel mehr – vor allem aber auch viele interessierte Bürger Milows. Hans Werner Brandau, der Ortsvorsteher von Milow eröffnete die Podiumsdiskussion mit einem Rückblick auf die zahlreichen Milower Initiativen in Sachen „Energieleitbild und Energiekonzept Uckerland“. Er stellte noch einmal den grundlegenden Beschluss des Ortsbeirats Milow vor, dass nämlich der Teil des Windfelds nördlich der Straße MilowWerbelow abgelehnt wird. Wenn dies gebaut würde, führe dies zu einer „gefühlte Umzingelung“ von Milow. Fritz Gampe stellte dann die einzelnen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, jene die in Milow die beste und nachhaltigste Wirkung erzeugen würden. Mit Priorität 1 wurde dabei die „Renaturierung des Dorfsees“ vorgeschlagen, dann der Abrisses des alten BHG-Gebäudes und der „Ruine Grünhagen“, einschliesslich der Sanierung des jeweiligen Geländes. In einer denkwürdigen Debatte wurde dann deutlich, dass die Untere Naturschutzbehörde (Prenzlau) dem Vorschlag „Dorfsee“ nicht würde zustimmen können – offensichtlich gibt es keinen geeigneten Naturschutz-Paragraphen, mit dem z. B. der künstlich angeheizten Schilfwuchs des Dorfsees eingedämmt werden könnte. Dies, so die Vertreterin

des Landratsamts, beträfe allerdings nur die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen. Über anderes könne man reden. Dies ward mit Freude und Interesse vernommen. Natürlich wurde dann auch noch über brennende Fragen geredet: die Milower wollten über den Planungsstand des Windeignungsgebietes Milow Genaueres wissen, ebenso zur bisher ausgebliebenen Reaktion auf ihre Einwendungen und kündigten Entschädigungsforderungen an, z. B. für den Wertverlust ihrer Häuser. Frank Bretsch und die Vertreter der Regionalen Planungsstelle stellten dar, dass es „nichts Neues“ gäbe zum Planungsfortschritt und dass die Einsprüche noch bearbeitet würden, dann, wenn die ganze Planung feststünde. Erst dann, so logisch gefolgert, könne man die einzelnen Einwände auch „punktgenau“ beantworten. Matthias Schilling spannte dann den Bogen noch weiter in die Zukunft: was kommt denn nach dem Windfeld, wenn doch die Landschaft dann noch stärker vorgeprägt sei: etwa das Fracking, oder weitere (agrar-)industrielle Anlagen? Eine Antwort musste logischerweise ausbleiben, gab es für diese Frage doch keinen eigentlichen Ansprechpartner. Trotzdem wird man sich Milow dieses Themas annehmen wollen, müssen. Gegen Ende der Debatte wurde klar, dass die Ausgleichsund Ersatzmassnahmen eingebettet sind in einen Dschungel von Gesetzen und Verordnungen, die der politische Laie nicht überblicken kann – obwohl es vorgeblich immer nur um sein Bestes geht – und das der „Natur“, natürlich. Aber, und da waren sich alle Milower einig, eines geht bestimmt nicht, dass die in Aussicht stehenden Mittel „fernab von Milow“ zum Tragen kommen sollten. Nach dem Ende der offiziellen Veranstaltung ergaben sich noch viele nützlichen Einzel- und Gruppengespräche. Fazit: wir Milower sind ein Stück weitergekommen in unserer ureigensten Sache! Fritz Gampe


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Kinder- und Jugendarbeit Fasching bei den "Uckerlandspatzen" Fasching im Kindergarten Omas alter Hut ist weg mit der gr端nen Schleife. Opa sucht seit gestern schon seine lange Pfeife.

Muttis Kittelsch端rze fehlt, Tante sucht die Brille. Lutz im Kinderzimmer ist recht verd辰chtig stille. Hanna K端nzel

Was das zu bedeuten hat? Das Faschingsfest ist nah! Und wenn Lutz gefeiert hat, ist alles wieder da!


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Uckerservice Prenzlau – Beispielhaftes Projekt arbeitet seit Mitte 2014 Am 1. Juni des vergangenen Jahres hat die Uckerservice GmbH, eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) und der Stadtwerke Prenzlau GmbH, ihre Arbeit aufgenommen. Ein lange vorbereitetes Projekt wurde damit gestartet. Für eine langfristige und umfassende Kooperation zwischen NUWA und Stadtwerke musste eine geeignete Organisationsform gefunden werden. Seit 2004 wurden unterschiedliche Kooperationsformen untersucht, Vor- und Nachteile abgewogen. Mal scheiterte eine Organisationsform an der fehlenden Mitbestimmung des NUWA, eine andere an der Steuerbelastung der Stadtwerke in Millionenhöhe, eine weitere Organisationsform war kommunalrechtlich nicht zulässig. 2010 gelang dann der Durchbruch mit der Variante, eine gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft zu gründen. So eine Gesellschaft ist kommunalrechtlich zulässig und bringt keine Steuernachteile mit sich, weil keine Vermögensübertragung erfolgt. Am 4. Dezember 2013 stimmte die Verbandsversammlung des NUWA einhellig dem Vertragspaket, das die Kooperation des Verbandes mit den Stadtwerke Prenzlau regelt, zu. Am 6.Dezember 2013 wurden durch die Verbandsvorsteherin, Christine Wernicke, dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung, Joachim Lüthe und durch den Geschäftsführer der Stadtwerke, Harald Jahnke, der Gesellschaftervertrag und die Betriebsführungsverträge für die UCKERSERVICE Regionale Betriebsführungsgesellschaft für Wasserverund Abwasserentsorgung mbH unterzeichnet und notariell beurkundet. Die Stadtwerke übertrugen ihr Personal aus dem Wasserund Abwasserbereich auf diese gemeinsame Gesellschaft. Die Gesellschaft erbringt die Betriebsführung für den NUWA und für die Stadtwerke in den beiden genannten Bereichen. Der NUWA und die Stadtwerke bleiben Eigentümer ihrer Anlagen zur Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die neue Gesellschaft nutzt die Betriebsgebäude der Stadtwerke mit.

Nächste Ausgabe Nr. 04 April 2015 Anzeigenschluss: 19.03.2015 Redaktionsschluss: 09.03.2015 Erscheinungstermin: 02.04.2015 Öffnungszeiten (Gemeindeverwaltung Uckerland) Mo.: 08.30–11.30 Uhr Di.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–17.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.30–11.30 Uhr und 12.30–15.00 Uhr Fr.: 08.30–11.30 Uhr Kontakt: Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstr. 35, 17337 Uckerland, Tel.: 039745-86 10 E-Mail: gemeinde@uckerland.de, www.uckerland.de

Sitzungen der Gemeindevertretung 26.03.2015 in Bandelow, 23.04.2015 in Wolfshagen.

Die Tarifgebiete der Stadt Prenzlau und des NUWA blieben unverändert. Der NUWA behielt seine Satzungshoheit und bestimmt so, nach wie vor, die Höhe der Gebühren und Entgelte im Verbandsgebiet. Es erfolgt eine getrennte Gebühren- und Entgeltkalkulation. Für die Kunden der Stadtwerke und des NUWA ändert sich dadurch nichts. „Der NUWA kann seit der Arbeitsaufnahme der Uckerservice GmbH als Gesellschafter noch umfassender Einfluss auf die Betriebsführung nehmen“, so Hendrik Sommer, Verbandsvorsteher des NUWA. Harald Jahnke, Geschäftsführer der Uckerservice ergänzt: „Darüber hinaus werden mit der neuen Gesellschaft strukturelle Schwächen der Region teilweise ausgeglichen, die Entgelte und Gebühren stabilisiert, Synergieeffekte aus der Anlagentechnik, der elektronischen Datenverarbeitung und anderen Bereichen genutzt. Wir hatten z. B. im Verbandsgebiet des NUWA 1993 ursprünglich 54 Wasserwerke. Heute sind es nur noch 16! Wartungs-, Personal-, Fahr- und Stromkosten konnten, als Gesamtbetrag betrachtet, gesenkt werden. Mit einem innovativen Versorgungskonzept konnte so der Trinkwasserpreis schon über einen langen Zeitraum stabil gehalten werden.“ Hendrik Sommer kann auf eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit des NUWA und der Stadtwerke Prenzlau verweisen. Er ist froh, dass ein Fehler vieler anderer Zweckverbände hier vermieden wurde: überdimensionierte Kläranlagen. Per Betriebsführungsvertrag erfüllten die Stadtwerke bereits seit Langem zahlreiche administrative, kaufmännische und technische Aufgaben, die jetzt in der Verantwortung der Uckerservice liegen. „Die Gesellschaft trägt zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung des technischen und kaufmännischen Know-hows bei und sichert hier in der Region Arbeitsplätze“ erklärt er dazu. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung erzielen und der Mengenpreis für Trinkwasser im Verbandsgebiet des NUWA mit Wirkung vom 1. Januar 2015 von 1,54 €/m³ auf 1,42 €/m³ gesenkt werden konnte.

Gottesdienste Datum 14.03.2015 15.03.2015 15.03.2015 29.03.2015 03.04.2015 05.04.2015

Uhrzeit 14.00 Uhr 09.00 Uhr 10.30 Uhr 10.00 Uhr 15.00 Uhr 10.00 Uhr

Ort Nechlin Milow Trebenow Wolfshagen Lübbenow Hetzdorf

Gewerbliche Anzeige

Pfarrer Ulrich Kasparick Hetzdorf 16 • 17337 Uckerland • Telefon: 039745/20256 E-Mail: hetzdorf@pek.de www.kirche-im-uckerland.de


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Veranstaltungskalender Datum 06.03. 08.03.

Ort Gneisenau SV Jagow e.V.

08.03. 14.03. 20.03. 21.03. 25.03. 02.04. 02.04. 04.04. 04.04. 12.04. 15.04. 19.04. 25./26.04.

Milow Wolfshagen Wolfshagen Wolfshagen Milow Trebenow Milow Bandelow Wolfshagen SV Jagow e.V. Wolfshagen Werbelow Karlstein

30.04.

Gneisenau

30.04. Gneisenau 30.04. Trebenow 30.04./01.05. Milow 01.05.

Bandelow

03.05.

Hetzdorf

06.05. 10.05.

Wolfshagen SV Jagow e.V.

17.05. 30.05.

Werbelow Wolfshagen

31.05. 01.06. 06.06. 06./07.06. 10.06.

Gneisenau Milow Trebenow Karlstein Nechlin

10.06. 10.06. 13./14.06.

Milow Wolfshagen Uckerland

20.06.

Milow

20./21.06.

Uckerland

20./21.06.

SV Jagow e.V.

21.06.

Werbelow

Art der Veranstaltung Frauentagsfeier Anradeln nach Fürstenwerder Frauentag Frauentagsfeier Tischtennis Skat & Rommé Treffen der Senioren Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Osterfeuer Radtour Tollensesee Kaffeerunde Flohmarkt Frühlingserwachen auf dem Rosenhof Einweihung DGH + Heimatstube Tanz in den Mai Maibaumaufstellen Maibaumaufstellen und Maifeier Maifeier mit Blasmusik und Frühschoppen Tag der offenen Gärtnerei Graunke Kaffeerunde Radtour Kutzerow–Bandelow Flohmarkt Tag der Leistungsabnahme der Jugendfeuerwehr Kinderfest Kindertag Kindertag Rosenblütenfest Frühlingsfest der Senioren Treffen der Senioren Kaffeerunde Brandenburger Landpartie Feuerwehrausscheid der Gemeinde Uckerland Offene Gärten in der Uckermark Radtour Ziegenkäserei Regow Flohmarkt

26./27.06. 28.06.

Gneisenau Uckerland

03. - 05.07. 10./11.07. 11./12.07. 12.07. 19.07. 09.08. 12.08. 15.08. 16.08. 29.08. 29.08. 05.09. 05.09. 05./06.09.

Lübbenow Wolfshagen Karlstein SV Jagow e.V. Werbelow SV Jagow e.V. Wolfshagen Wolfshagen Werbelow Bandelow Milow Nechlin Trebenow Uckerland

06.09.

Uckerland

09.09. 13.09. 20.09. 23.09. 03.10. 03.10. 03./04.10 07.10. 11.10. 14.10. 16.10. 17.10. 30.10. 11.11. 20.11. 21.11. 27.11.

Wolfshagen SV Jagow e.V. Werbelow Milow Wolfshagen Milow Karlstein Nechlin SV Jagow e.V. Wolfshagen Wolfshagen Wolfshagen Trebenow Wolfshagen Wolfshagen Wolfshagen

28.11.

Bandelow

28.11.

Trebenow

05.12. 05.12. 12.12.

Gneisenau Wolfshagen

16.12. 18.12. 20.12.

Milow Wolfshagen Wolfshagen

Dorffest Uckermärker Bauerntour Reit- und Springturnier Rosenfest Rosentage Radtour Fergitz Flohmarkt Radtour Barnim Kaffeerunde Volleyballturnier Flohmarkt Erntefest Dorffest Uckerlandtag Erntefest Offene Gärten in der Uckermark Tag des offenen Denkmals Kaffeerunde Radtour Oder Flohmarkt Treffen der Senioren Oktoberfest Herbstfest Kürbisfest Herbstfest der Senioren Radtour Burg Stargard Kaffeerunde Tischtennis Skat & Rommé Halloween Kaffeerunde Tischtennis Skat & Rommé Jahreshauptversammlung der Feuerwehren Uckerland Weihnachtsbaumaufstellen Weihnachtsbaumaufstellen Nikolausfeier Weihnachtsfeier Weihnachtsmarkt der Gemeinde Uckerland Weihnachtsfeier Tischtennis Weihnachtssingen Kirche


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Amtsblatt der Gemeinde Uckerland

Nr. 03/2015

Geburtstage Wir gratulieren den Jubilaren herzlich zum Geburtstag und wünschen viel Gesundheit und alles Gute! Christine Wernicke Bürgermeisterin der Gemeinde Uckerland sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile

09.03. 09.03. 11.03. 11.03. 11.03. 12.03. 12.03. 12.03. 13.03. 13.03. 13.03. 14.03. 15.03. 16.03. 16.03. 17.03. 18.03. 18.03. 18.03. 18.03. 19.03. 19.03. 19.03. 19.03. 19.03. 20.03. 20.03. 20.03. 20.03. 20.03. 20.03. 21.03. 21.03. 21.03. 21.03. 22.03. 22.03.

Peter Kloke Heinz Nespethal Margitta Bauer Günther Röhmeyer Alfred Witte Bärbel Heck Irmgard Henschel Edith Ruske Erika Jürgens Erna Schmidt Lotte Schmohlmann Willi Dethloff Rita Schwartz Siegfried Heck Johannes Schlaghecken Waltraud Reinke Roswita Glaser Inge Köhlke Horst Schilling Hildegard Wedemeyer Ingeborg Erdmann Gisela Marten Klaus Märtens Gisela Walter Werner Weßlowski Edith Bett Hans-Werner Brandau Erwin Litte Gisela Rohs Christiane Rudolf Liesette Schendel Hannelore Barnewske Bärbel Feierabend Anita Schmidt Irmgard Steinke Andreas Baron Lore Glasow

zum 62. zum 82. zum 74. zum 86. zum 89. zum 60. zum 76. zum 84. zum 75. zum 76. zum 90. zum 77. zum 65. zum 64. zum 62. zum 93. zum 64. zum 81. zum 79. zum 76. zum 91. zum 60. zum 74. zum 79. zum 72. zum 79. zum 73. zum 60. zum 61. zum 76. zum 78. zum 64. zum 63. zum 70. zum 85. zum 83. zum 75.

Gneisenau Wolfshagen Milow Hetzdorf Wolfshagen Gneisenau Hansfelde Milow Werbelow Fahrenholz Trebenow Gneisenau Lübbenow Lübbenow Carolinenthal Hetzdorf Wilsickow Jahnkeshof Milow Fahrenholz Trebenow Nechlin Güterberg Trebenow Trebenow Taschenberg Milow Kutzerow Jagow Nechlin-Ausbau Bandelow Werbelow Nechlin Taschenberg Neumannshof Milow Bandelow

23.03. 23.03. 24.03. 24.03. 24.03. 25.03. 25.03. 26.03. 26.03. 27.03. 27.03. 27.03. 27.03. 27.03. 28.03. 28.03. 28.03. 29.03. 30.03. 30.03. 30.03. 30.03. 31.03. 31.03. 31.03. 01.04. 01.04. 01.04. 02.04. 02.04. 03.04. 03.04. 03.04. 03.04. 04.04. 05.04. 05.04.

Sieglinde Buddenbohm Bernd Noack Herbert Ach Peter Roggow Ilona Trellert Heine De Vries Angelika Möller Ulrich Duske Dietmar Köhlke Elisabeth Auweiler Helga Dilba Hildegard Gaude Ruth Kaminski Hans Otto Monika Hofmann Renate Schmidt Elisabeth Wenzel Herta Post Klaus Matznick Werner Matznick Elli Oppermann Lothar Suckel Christine Becker Dietrich Hagenau Lucie Lerke Melitta Grünhagen Manfred Marquardt Klaus Piepenhagen Rudolf Masemann Rainer Möckel Gertrud Gutsch Monika Majewski Dorothea Schröder Rita Techow Sieglinde Masch Renate Köhler Vera Wichmann

zum 64. zum 72. zum 66. zum 73. zum 64. zum 60. zum 60. zum 76. zum 60. zum 67. zum 67. zum 86. zum 78. zum 77. zum 75. zum 69. zum 85. zum 83. zum 63 zum 63. zum 87. zum 60. zum 76. zum 60. zum 79. zum 62. zum 63. zum 65. zum 74. zum 66. zum 75. zum 60. zum 75. zum 61. zum 64. zum 62. zum 77.

Milow Wismar Trebenow Kutzerow Trebenow Bandelow Lübbenow Trebenow Nechlin Lübbenow Amalienhof Lübbenow Fahrenholz Gneisenau Trebenow Hetzdorf Nechlin Wolfshagen Taschenberg Taschenberg Wismar Wolfshagen Kutzerow Dolgen Güterberg Güterberg Milow Gneisenau Milow Wolfshagen Güterberg Nechlin Schlepkow Bandelow Lübbenow Gneisenau Lübbenow

Impressum Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Gemeinde Uckerland mit den Ortsteilen Fahrenholz, Güterberg, Hetzdorf, Jagow, Lübbenow, Milow, Nechlin, Trebenow, Wilsickow, Wismar, Wolfshagen Bezugsmöglichkeiten: - Gemeinde Uckerland, Lübbenow, Hauptstraße 35, 17337 Uckerland - Abonnements: Schibri-Verlag, Milow 60, 17337 Uckerland Bezugsbedingungen: Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 8,- e + Porto. Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, Internet: www.schibri.de • E-Mail: camin@schibri.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: info@schibri.de Anzeigen und Abonnements: Schibri-Verlag, Ines Böving • Tel.: (03 97 53) 22 757, Fax: 22 583, E-Mail: boeving@schibri.de Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Fotolia kopiert oder heruntergeladen werden. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Die Vervielfältigung, auch von Auszügen, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. ISSN 1612-1511


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