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UECKERMÜNDER STADTREPORTER

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER STADT SEEBAD UECKERMÜNDE kostenlos und monatlich

Jahrgang 25

ISSN 1439-1465

Freitag, 22. Januar 2021

Posteinwurfsendung sämtliche Haushalte

Die Sieger des Fotowettbewerbs 2020 stehen fest Insgesamt 178 Fotos wurden beim Fotowettbewerb 2020 an den Tierpark gesendet. Bei so einer großen Auswahl war es nicht einfach die schönsten und interessantesten Bilder auszuwählen. Es waren fast alle tierischen Bewohner des Parks als Motiv vertreten. Darunter waren die Berberaffen mit Abstand das beliebteste Fotomotiv 2020. Es konnte also nicht anders sein, der erste Platz ging an die Fotografin Andrea Albrecht aus Eggesin. Sie lichtete ein Berberaffenbaby ab, und gab dem Bild den Titel „Hangover“. Der zweite Platz ging ebenfalls an ein Affenmotiv. Fotografin Sophie

Klein aus Meiersberg schenkte auf dem Foto den Füßen des Mandrillen besondere Aufmerksamkeit. Den dritten Platz hat das Bild mit dem Titel „Machtkampf“ der Wölfe von Regina Nitschke aus Jatznick erobert. Die Wolfsmänner sehen aus, als ob sie kuscheln anstatt kämpfen würden. Die Gewinner können sich auf Jahreskarten für den Tierpark, Gutscheine, Kalender sowie Kartenspiele freuen. Der Tierpark bedankt sich ganz herzlich für die zahlreichen Einsendungen und ist schon gespannt auf die Schnappschüsse im Fotowettbewerb 2021.

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Doch damit nicht genug: So konnten wir unser Verkaufsteam seit dem 1. Dezember mit Herrn Steffen Zahn aus Torgelow weiter verstärken. Herr Zahn ist mit 20

Jahren im Automobilhandel ein Profi seines Faches und freut sich auf die neuen Erfahrungen beim Volkswagen-Händler seiner Heimatregion. Mit der Bestpreisgarantie auf alle Neuund Jahreswagen von Volkswagen insbesondere in Verbindung mit Finanzierungs- und Leasingangeboten sowie den über 150 sofort verfügbaren Fahrzeugen hat er bereits überzeugende Argumente an seiner Seite. Auch Probefahrten mit der gesamten Produktpalette einschließlich der neuen Elektro und Hybrid Varianten können kurzfristig arrangiert werden. Im Januar/Februar steht bereits die Kleinwagen Offensive mit besonders günstigen Angeboten für Polo und T-Roc auf dem Programm. Bitte zögern Sie nicht, bei allen Fragen in Sachen Volkswagen Herr Zahn unter seiner Durchwahl 03973 207021 zu kontaktieren. Wir kümmern uns um die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens.

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Ueckermünder Stadtreporter

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WEGWEISER DURCH DAS RATHAUS UECKERMÜNDE BÜRGERMEISTER Jürgen Kliewe Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 226 Tel. 28414 Mail: buergermeister@ueckermuende.de

Mail: richardt.rathaus@ueckermuende.de

SEKRETARIAT Bianka Sachtler Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 225 Tel. 28413 Mail: sachtler.rathaus@ueckermuende.de

STEUERN/VERANLAGUNG Gabriela Bollnow Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 209 Tel. 28424 Mail: steuern@ueckermuende.de

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Antje Fröhlich-Röder Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 202 Tel. 28447 Mail: presse@ueckermuende.de PERSONALSERVICE Toni Achterberg Am Rathaus 3Zi. (Schloss) 201 Mail: personal@ueckermuende.de

Tel. 28498

ALLGEMEINE DATENVERARBEITUNG Jan Kluge Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 220 Tel. 28434 Mail: kluge.rathaus@ueckermuende.de KÄMMEREI UND HAUPTAMT Amtsleiter Joachim Trikojat Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 308 Tel. 28415 Mail: trikojat.rathaus@ueckerrmuende.de SEKRETARIAT/POSTSTELLE/ZENTRALE DIENSTE Lara Stahl Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 306 Tel. 28439 Mail: kaemmerei@ueckermuende.de ARCHIV Astrid Wirth Am Rathaus 5 Zi. 402 Tel. 28426 Mail: stadtarchiv@ueckermuende.de BILDUNG UND KULTUR Christel Lieckfeldt Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 302 Tel. 28437 Mail: lieckfeldt.rathaus@ueckermuende.de KULTUR/SPORT Melanie Schmidt Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 301 Tel. 28454 Mail: schmidt@ueckermuende.de KULTUR/PARTNERSCHAFTEN Agnieszka Biendarra Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 304 Tel. 28445 Mail: biendarra@ueckermuende.de FINANZEN/HAUSHALT Astried Kolbow Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 206 Tel. 28427 Mail: kolbow.rathaus@ueckermuende.de GESCHÄFTSBUCHHALTUNG Elke Richardt Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 208 Tel. 28476 STADTBIBLIOTHEK Ueckerstraße 96 Karen Häußler Tel. 28480 Mail: stadtbibliothek@ueckermuende.de FREIZEITZENTRUM Haffring 20 Karina Schwerin Tel. 27209 Mail: fz@ueckermuende.de HAFFMUSEUM im Schloss Frank Ulrich Tel. 28442 Mail: haffmuseum@ueckermuende.de

Margrit Budde Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 208 Tel. 28431 Mail: budde.rathaus@ueckermuende.de

STADTKASSE Carola Chappuzeau Am Rathaus 5 Zi. 011 Tel. 28453 Mail: stadtkasse@ueckermuende.de Sabine Klawitter Am Rathaus 5 Zi. 010 Tel. 28422 Mail: klawitter.rathaus@ueckermuende.de VOLLSTRECKUNG Anne Wodrich Am Rathaus 5 Zi. 012 Tel. 28475 Mail: vollstreckung@ueckermuende.de BAU- UND ORDNUNGSAMT Amtsleiter Sven Behnke Am Rathaus 5 Zi. 206 Tel. 28460 Mail: behnke@ueckermuende.de SEKRETARIAT Karin Behrmann Am Rathaus 5 Zi. 205 Tel. 28461 Mail. bauamt.rathaus@ueckermuende.de RECHT UND ORDNUNG Kerstin Soyeaux Am Rathaus 4 Zi. 304 Tel. 28416 Mail: soyeaux.rathaus@ueckermuende.de

BÜRGERSERVICE - STANDESAMT Birgit Köhn Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 102 Tel. 28421 Mail: standesamt@ueckermuende.de BÜRGERSERVICE - EINWOHNERMELDEAMT Berit Severin Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 101 Tel. 28429 Mail: einwohnermeldeamt@ueckermuende.de Steffi Heinrich Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 111 Tel. 28433 Mail: heinrich.rathaus@ueckermuende.de BÜRGERSERVICE - WOHNGELD Steffen Augstein Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 107 Tel. 28446 Mail: augstein.rathaus@ueckermuende.de Claudia Semmler Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 106 Tel. 28452 Mail: semmler.rathaus@ueckermuende.de BAUHOF Silvio Mülling Ueckerstraße 4a Mail: bauhof@ueckermuende.de

Tel. 28479

GEBÄUDE- U. GRUNDSTÜCKSVERWALTUNG Andrea Wandt-Splinter (Hochbau) Am Rathaus 2 Zi. 6 Tel. 28469 Mail: wandt-splinter@ueckermuende.de Sylvia Prescher Am Rathaus 2 Zi. 5 Tel. 28435 Mail: prescher.rathaus@ueckermuende.de Martina Saeger Am Rathaus 2 Zi. 4 Mail: saeger@ueckermuende.de

Tel. 28438

VERKEHR/KATASTROPHENSCHUTZ Susanna Brickmann Am Rathaus 5 Zi. 212 Tel. 28419 Mail: brickmann@ueckermuende.de

TIEFBAU/GRÜN/PACHTEN Torsten Bröcker-Stellwag (Tiefbau) Am Rathaus 5 Zi. 208 Tel. 28463 Mail: broecker.rathaus@ueckermuende.de

HAFEN Roland Till Am Rathaus 3 (Schloss) Zi. 211 Tel. 28471 Mail: stadthafen@ueckermuende.de

Kerstin Ehlert Am Rathaus 4 Zi. 104 Tel. 28420 Mail: ehlert.rathaus@ueckermuende.de

ORDNUNG UND SICHERHEIT André Krenzichhorst Am Rathaus 5 Zi. 404 Tel. 28473 Mail: krenzichhorst@ueckermuende.de Wolfgang Antlitz Am Rathaus 5 Zi. 404 Tel. 28451 Mail: antlitz.rathaus@ueckermuende.de GEWERBE UND MÄRKTE Susann Brock-Güsmar Am Rathaus 4 Zi. 301 Tel. 28482 Mail: gewerbe@ueckermuende.de FUNDBÜRO/ RUHENDER VERKEHR Axel Roloff (Stadtwächter) Am Rathaus 5 Zi. 213 Tel. 28466 Mail: roloff@ueckermuende.de RUHENDER VERKEHR Kerstin Zimmermann Am Rathaus 2 Zi. 1 Tel. 28481 Mail: k.zimmermann.rathaus@ueckermuende.de STADTWÄCHTER Wolfgang Höppner Am Rathaus 5

PLANUNGSANGELEGENHEITEN Steffi Fetting (Stadtplanung/Bauordnung) Am Rathaus 5 Zi. 210 Tel. 28467 Mail: stadtplanung@ueckermuende.de Ines Zimmermann (Straßenbaubeiträge) Am Rathaus 4 Zi. 101 Tel. 28464 Mail: zimmermann.rathaus@ueckermuende.de Ines Breitsprecher (Stadtsanierung/Wohnumfeld/ Liegenschaften) Am Rathaus 5 Zi. 209 Tel. 28462 Mail: breitsprecher.rathaus@ueckermuende.de ZENTRALE VERGABESTELLE Jana Gude Am Rathaus 5 Zi. 211 Tel. 28432 Mail: gude.rathaus@ueckermuende.de TOURISTIK-INFORMATION Altes Bollwerk 9 Uta Sommer Mail: info@ueckermuende.de

Tel. 28485

Zi. 406 Tel. 28474

Gabriele Ritschel Tel. 28486 Mail: ritschel.rathaus@ueckermuende.de

Adresse: Postfach 1145, 17368 Ueckermünde ● Hausanschrift: Am Rathaus 3, 17373 Ueckermünde

Sabine Holtzermann Tel. 28484 Mail: holtzermann.rathaus@ueckermuende.de


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22.01. 23.01. 26.01. 27.01.

30.01. 01.02. 02.02. 04.02. 05.02. 06.02. 08.02. 09.02.

10.02.

12.02. 13.02. 14.02. 15.02. 16.02. 17.02.

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Ueckermünder Stadtreporter

der bÜrgermeister gratuliert zum

Die nächset Ausgabe des Ueckermünder StadtreporterS erscheint am

geburtstag

Annahmeanschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist

Herr Herr Frau Herr Frau

Erwin Heise Günter Rühl Erika Pätzold Hans Engel Hannelore Schwebmeyer

zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Frau Frau Herr Herr Herr Frau Frau Herr Frau Herr Herr Frau Frau Herr Frau Frau Frau Frau Herr Frau Herr

Brigitte Bleidorn Monika Lamprecht Herbert Hausmann Hartmut Schöning Peter Klinger Marlies Stickel Ingeborg Brendel Heinz Zude Hedwig Rienow Günter Pust Reinhard Braun Bärbel Braun Brigitte Kittel Reinhard Kohtz Monika Brauer Waltraud Bandlow Renate Sonnenburg Maria Daust Peter Berthold Ritha Dewitz Werner Muchow

zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 101. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Auch in 2021 keine neuen Steuer- und Abgabenbescheide! Dieser Bescheid ist ein DAUERBESCHEID und gilt auch für die Folgejahre bzw. bis zur Erteilung eines neuen Bescheides. So heißt es in den Bescheiden, die seit Anfang 2014 und im weiteren Verlauf verschickt wurden. Wie bereits in den Vorjahren sind auch in 2021 keine Steuer- und Abgabenbescheide (außer Gewerbesteuerbescheide) erstellt worden. Es haben nur die Steuer- und Abgabenpflichtigen einen Bescheid erhalten, die erstmals als Zahlungspflichtige herangezogen werden oder bei denen sich eine Änderung mit Wirkung auf den 01.01.2021 ergeben hat. Bitte nutzen Sie weiterhin den letzten und damit aktuellen Steuer-/Abgabenbescheid. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Bollnow im Rathaus, Telefon 039771/28424.

Keine Weihnachtsbaumverbrennung Die traditionelle Weihnachtsbaumverbrennung der Feuerwehr Ueckermünde kann in diesem Jahr leider nicht stattfinden. In 2020 führte ein Fackelzug die kleinen Besucher durch die Straßen und im Anschluss wurden die Weihnachtsbäume in alter Tradition verbrannt. Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen kann das Traditionsfeuer in diesem Jahr nicht durchgeführt werden.

FreItaG, dem 19.02.2021

MIttWocH, der 03.02.2021, 10:00 UHr

Die nächste Ausgabe bereits ab 12.02. online lesen:

www.ueckermuende.de/stadtreporter.html presse@ueckermuende.de • Fax: 039771/28499 Am 15. Dezember 2020 überbrachte Ueckermündes Bürgermeister Jürgen Kliewe

Frau Grete Bucher

die herzlichsten Glückwünsche der Stadt Seebad Ueckermünde zum

100. Geburtstag

Seit dem 15. Dezember gibt es in Ueckermünde eine weitere Jubilarin, die das 100. Lebensjahr vollendet hat. Grete Bucher, die vor drei Jahren nach Ueckermünde zog, konnte dieses seltene Altersjubiläum feierlich begehen. Leider nicht so, wie geplant mit der großen Familie, sondern nur in ganz kleinem Rahmen, aber sie freute sich, dass ihre Töchter Dorith und Margitt sowie zwei Enkel da waren, mit ihr gemeinsam Kaffee tranken und sich die Torte von Tochter Dorith schmecken ließen. Nach vorheriger Anfrage, ob ein Besuch erwünscht sei, war auch Bürgermeister Jürgen Kliewe unter entsprechenden Schutzmaßnahmen zum Gratulieren gekommen. Er wünschte der Jubilarin weiterhin eine stabile Gesundheit und versprach, zum 101. Geburtstag wiederzukommen und dann hoffentlich unter besseren Bedingungen diesen Tag verbringen zu können.

Sprechtag der Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal im Monat einen Sprechtag in Ueckermünde an. Jeden letzten Donnerstag im Monat finden jeweils von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Beratungen im Rathaus, Am Rathaus 2, Erdgeschoss, Zimmer 2, statt. In dieser Zeit können Ratsuchende mit Termin kostenlos Hilfe und Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Der nächste Sprechtag findet voraussichtlich am 25.02.2021 statt. Telefonische Beratungen und die Aufnahme von Anträgen sind am Sprechtag jedoch nicht möglich. Terminvereinbarungen sind nach Angabe der Versicherungsnummer unter der Telefonnummer 03973/2805624300 möglich.


Ueckermünder Stadtreporter

Der Stadtpräsident informiert:

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Schießwarnung

Ihr Robert Kriewitz

Der Truppenübungsplatz (TrÜbPl) Jägerbrück gibt folgende Sperrzeiten bekannt: 25.01., 07:00 - 17:00, 26.01., 07:00 - 22:00, 27.01., 07:00 - 17:00, 28.01., 07:00 - 22:00, 01.02., 07:00 17:00 , 02.02., 07:00 - 22:00 , 03.02., 07:00 - 17:00 , 04.02., 07:00 - 22:00 , 05.02., 07:00 - 15:00 , 08.02., 07:00 17:00 , 09.02., 07:00 - 22:00 , 10.02., 07:00 - 17:00 , 11.02., 07:00 - 22:00 , 15.02., 07:00 - 17:00 , 16.02., 07:00 22:00 , 17.02., 07:00 - 17:00 , 18.02., 07:00 - 22:00 , 22.02., 07:00 - 17:00 , 23.02., 07:00 - 22:00 , 24.02., 07:00 17:00 , 25.02., 07:00 - 22:00 , 26.02., 07:00 - 15:00. Das unbefugte Betreten des Truppenübungsplatzes und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen sind verboten. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Fahren mit Tarnlicht, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr auf dem Truppenübungsplatz. Achtung Lebensgefahr! Gesperrte Geländeteile sind durch Verbots- und Hinweisschilder bzw. Schranken und Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Dienstags anwaltliche Beratung im Rathaus

Truppenübung der Bundeswehr

Liebe Einwohner von Ueckermünde, wenn Sie Anliegen, Vorschläge oder Hinweise an die Stadtvertretung oder auch an mich als Stadtpräsidenten herantragen wollen, besteht dazu über nachfolgende Kontaktadresse die Möglichkeit. Auch die schriftliche Einreichung von Fragen oder Problemen ist möglich. Wenden Sie sich bitte in beiden Fällen an die Stadtvertretung Ueckermünde Der Stadtpräsident Am Rathaus 3 (Schloss), Zimmer 225 17373 Ueckermünde Telefon: 039771/28413, Fax: 28418 E-Mail: stadtpraesident@ ueckermuende.de Darüber hinaus führe ich einmal im Monat mittwochs eine Sprechstunde im Beratungsraum 314 des Rathauses durch. Die nächste Sprechstunde findet voraussichtlich im Februar statt. Bitte erfragen Sie den Termin telefonisch.

Jeden Dienstag von 15:00 bis 16:00 Uhr können Personen, die bedürftig im Sinne des Beratungshilfegesetzes sind, ohne Termin und Beratungshilfeschein eine kostenfreie Rechtsberatung durch ortsansässige Rechtsanwälte im Rathaus, Am Rathaus 2, Erdgeschoss, Zimmer 2, in Anspruch nehmen. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung haben u.a. Anspruchsberechtigte nach dem SGB II („Hartz IV“) und kinderreiche Familien mit eher unterdurchschnittlichem Familieneinkommen. Achtung! Im Januar 2021 finden keine Sprechstunden statt.

Gremienarbeit online Alle Einladungen samt Tagesordnung zu den Sitzungen der Ausschüsse und der Stadtvertretung, Drucksachen und Niederschriften finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter

www.ueckermuende.de/politik.html. Hier können Sie sämtliche Entscheidungen unserer Kommunalpolitiker zu allen relevanten Themen finden. Eine Suchfunktion hilft bei der Recherche. Darüber hinaus sehen Sie beispielsweise, wer für welche Partei oder Wählergruppe Ihre Einwohnerinteressen in der Stadtvertretung und den Ausschüssen vertritt.

Das Landeskommando MecklenburgVorpommern informiert, dass die Bundeswehr auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 31.01. bis 02.02.2021 eine Übung durchführen möchte. Die Übung findet im freien Gelände sowie in Kasernen und auf StOÜbPI/TrÜbPI statt. Laut Bundeswehr-Übungsanmeldung ist ein Orientierungsmarsch (Orientieren mit Karte, Kompass und Wegeskizze) von 30 Soldaten vorgesehen unter Beteiligung von zwei Radfahrzeugen.

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Blaue Papiertonne - Abholung Ueckermünde 1: Entleerung Dienstag, 02.02 Abfuhr mit Seitenlader: Am Gewerbepark, Ahornweg, Am Tierpark, Am Wiesengrund, Anklamer Str., Backofenweg (v. Grüner Weg), Belliner Str., Bornkamp, Bremer Str., Chausseestr., Eckbusch, Eggesiner Str., Feld-str., Gerichtsstr., Greifswalder Str., Grüner Weg, Hamburger Str., Heideweg, Jägersteig, Kamigstr., Klaus-Störtebeker-Weg, Lübecker Str., Neuendorfer Str., Oststr., Parkweg, Reeperbahn, Rochower Str., Rostocker Str., Schnake, Schulweg, Siedenfeld, Stralsunder Str., Ueckerstr. 1 47, Wismarer Str., Rochow Ueckermünde 2: Entleerung Dienstag, 02.02. Abfuhr mit Hecklader: Ackerhof, Altes Bollwerk, Am Schützenwald, Am Schwarzen See, Am Strand, Am Ueckerdamm, An der Volksbühne, Apfelallee, A.-Bartelt-Str., Bergstr., Burgsteig, Dr.-G.-Bodeck-Str., Bornbruchweg, Fischerstieg, Gartenstr., GiulioPerotti-Weg (Sammelplatz), Goethestr., Grabenstr., Haffstr., Hirtenstieg, Hospitalstr., J.-S.-Bach-Str., Kanalweg, Kastanienallee, Kirchgasse, Klockenberg, Kranichstr., Liepgartener Str., Lübecker Str. Ausbau, Markt, Neues Bollwerk, Pattenser Str., Ravensteinstr., Reiherstieg, Ringstr., Robert-Koch-Str., Rosenmühler Weg, Sander Str., Schafbrückweg, Schäferweg, Schulstr., Schwarzer Weg, Töpferstr., Ueckerstr. 48 - 132, Usedomer Str., Wallstr., Weg am Rosengarten, Wiesenstr., Winkelstr., Zarowmühl, Zum Strand Bellin, Berndshof: Entleerung Freitag, 22.01 und 19.02. Abfuhr mit Seitenlader Die Entleerung erfolgt ab 06:00 Uhr.

Energieberatung Verbraucherzentrale M-V Themen: Energieversorger-Wechsel, Heizkostenabrechnung, Strom sparen, Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), Förderprogramme, Heizungs- und Regelungstechnik, baulicher Wärme- und Hitzeschutz. Vorherige Terminabsprache bitte unter Telefon-Hotline 0800/809802400 oder 0381/2087050 oder online auf www.meine-verbraucherzentrale.de/onlineberatung. Kosten: 5 Euro/Beratung, für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis kostenlos. Die nächste Abholung „Gelber Sack“ in Ueckermünde mit den Ortsteilen Bellin und Berndshof sowie in Rochow erfolgt am:

Montag, 25. Januar 2021 Montag, 08. Februar 2021 Die Bereitstellung der Säcke muss bis 06:00 Uhr erfolgen!


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Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und einzelner Kommunalabgaben für das Jahr 2021 1. Grundsteuer 2021 in der Stadt Seebad Ueckermünde Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist keine Hebesatzänderung bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B erfolgt. Die Hebesätze für Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2021 wurden durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde in der Sitzung am 03.12.2020 in der Haushaltssatzung 2021 wie bisher festgesetzt. Bis zur Bestätigung der Haushaltssatzung 2021 durch den Landkreis VorpommernGreifswald gelten die Hebesätze aus dem Jahr 2020. Die Hebesätze betragen: • 300 v.H. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und • 380 v.H. für Grundstücke Grundsteuer B. Für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2020 zu entrichten haben, wird die Grundsteuer gemäß § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetzes (GrStG) für das Kalenderjahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2020 festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, sofern Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen wird ba-

sierend auf den Steuermessbescheid des Finanzamtes ein schriftlicher Bescheid erlassen. 2. Zahlungsaufforderung Die Grundsteuer für das Jahr 2021 wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerschuldner, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung nach § 28 Absatz 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig. Die fälligen Beträge ergeben sich aus dem letzten schriftlichen Steuer-Abgabenbescheid, der vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe erlassen wurde.

letzten Festsetzungsbescheid - ebenfalls zu den genannten Fälligkeiten - zu entrichten (§ 15 Kommunalabgabengesetz – KAG MV in der zurzeit gültigen Fassung). Sollten sich einzelne Abgaben ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Steuer-/Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabenpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.

Die Steuerschuldner werden gebeten, die fälligen Grundsteuern innerhalb der angegeben Fälligkeitsfristen, unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadtkasse Seebad Ueckermünde einzuzahlen. Sofern uns eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die fälligen Beträge vom angegebenen Konto abgebucht.

4. Rechtsbehelfsbelehrung

3. Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer , Gebühren zur Deckung der Beiträge des Abwasser- und Bodenverbandes (WBV) , Pachten und Mieten

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung und entbindet nicht von der fristgemäßen Zahlung der Steuern und Abgaben.

Soweit in den Vorjahren in den bekanntgegebenen Steuer-Abgabenbescheiden Straßenreinigungsgebühren, Hundesteuer, Gebühren zur Deckung der Beiträge des Abwasser- und Bodenverbandes (WBV) , Pachten bzw. Mieten festgesetzt wurden, sind diese Beträge nach dem

Gegen die Steuer- und Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Seebad Ueckermünde, Der Bürgermeister, Am Rathaus 3 in 17373 Ueckermünde einzulegen. Hinweis

Ueckermünde, den 18.12.2020

Bürgermeister

Stadt Seebad Ueckermünde - Staatlich anerkannter Erholungsort Die Stadt Seebad Ueckermünde beabsichtigt zum 01. April 2021

eine/-n Saisonarbeiter/-in (m/w/d) befristet bis zum 29. Oktober 2021 im Bauhof einzustellen. Wünschenswert ist eine abgeschlossene Ausbildung, vorzugsweise im gärtnerischen Bereich oder als Straßenbauer. Der Besitz des Führerscheins Klasse B ist Voraussetzung. Berufserfahrung im Grünpflegebereich oder Straßenbau bzw. in der Straßenunterhaltung und der Besitz eines Führerscheins der Klasse BE sind von Vorteil. Weitere Voraussetzungen für die Besetzung der Stelle sind eine selbstständige und verantwortungsvolle Arbeitsweise sowie Flexibilität und Teamfähigkeit. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Grünanlagenpflege, Reinigungsarbeiten im Stadtgebiet von Straßenkörpern und Parkplätzen und die Mitarbeit bei der Durchführung von Festen. Deutsch in Wort und Schrift werden erwartet. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD-VKA. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet. Ihre Bewerbung erbitten wir bis zum 07. Februar 2021 an die Stadt Seebad Ueckermünde, Der Bürgermeister, Postfach 1145, 17368 Ueckermünde oder per E-Mail an personal@ueckermuende.de. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 lit. b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Datenschutzgesetz M-V. Informationen zur DSGVO in Bezug auf das Bewerbungsverfahren bei der Stadt Seebad Ueckermünde finden Sie unter www. ueckermuende.de/ausschreibungen.html. Die Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizufügen. Weitere Auskünfte erteilt Herr Achterberg unter der Telefonnummer 039771/28498 oder per E-Mail: personal@ueckermuende.de.


Ueckermünder Stadtreporter

-8-

Nr. 01/21

Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Seebad Ueckermünde: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-43 Satzung deram Stadt Seebad Ueckermünde über§ den „Resorthotel Strand“ nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. 3 Abs. 1 PlanSiG

zbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom . 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August ch § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO ntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBI. M-V S. 344), zuletzt ovember 2019 (GVOBl. M-V S. 682) wird nach Beschlussfassung dt Seebad Ueckermünde vom .......................... folgende Satzung 3 „Resorthotel am Strand" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)

B-43 "Resorthotel amvomStrand" Der Entwurf Bebauungsplan des Bebauungsplanes Nr. Nr. B-43 „Resorthotel am Artenschutz) 09.12.2020,in die Ueckermünde Zustimmung zu der geplanStrand“ wird gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erten Kompensationsmaßnahme für das Ökokonto „Entwicklung Text (Teil B) neut, aber verkürzt öffentlich ausgelegt. artenreicher Mähwiesen bei Alt Torgelow“ in der Gemarkung Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des BebauungsplanTorgelow-Holländerei, Flur 1, Flurstücke 114/2 und 11/9 der entwurfes mit Stand 16.06.2020 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Gemeinde Torgelow des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Naturschutzbehörde vom 21.10.2020, die BePlanauschnitt B-43 gründung der Beantragung von Ökopunkten für Entwicklung artenreicher Wiesen bei Alt Torgelow vom 21.10.2020 und der wasserrechtliche Fachbeitrag vom 15.12.2020.

A) (Quelle/Datengrundlage: ...)

1.1.2

1

1.1.2.1 1.1.2.2 1.1.2.3

1.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB) 1.2.1 Sonstige Sondergebiete SO-1 und SO-2 In den Sonstigen Sondergebieten SO-1 und SO-2 werden folgende Maße der baulichen Nutzung festgesetzt: 1.2.1.1 Im Sonstigen Sondergebiet SO-1 wird eine Grundflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Überschreitungen der Grundfläche durch Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO sind nicht zulässig. 1.2.1.2 Im Sonstigen Sondergebiet SO-2 wird eine Grundflächenzahl von 0,25 festgesetzt. Die ist GRZ bezogen auf die Gesamtfläche des Sonstigen Sondergebietes SO-2 zu ermitteln. Überschreitungen der zulässigen Grundfläche durch Anlagen im Sinne des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO sind gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO bis zu 100 % zulässig. 1.2.1.3 Die zulässige Trauf- und Firsthöhe sind in der Planzeichnung festgesetzt. 1.2.1.4 Geschosse oberhalb der festgesetzten Traufhöhe sind zulässig, wenn diese gegenüber dem darunter liegenden Geschoss auf mindestens 3 Gebäudeseiten jeweils um mindestens 1,00 m eingerückt ("Staffelgeschoss") sind und die festgesetzte Firsthöhe nicht überschreiten.

[4]

L1 6

SO-2b

6

12

L1

privater Platz 6

SO-2c

5

TH 10,00 m über NHN FH 12,50 m über NHN 18

L1

Privatstraße

2 10

1.3 Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 1.3.1 Sonstiges Sondergebiet SO-1 1.3.1.1 Im Sonstigen Sondergebiet SO-1 wird die Bauweise als abweichende Bauweise im Sinne § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Die zulässige Gebäudelänge richtet sich nach den in der Planzeichnung festgesetzten Baugrenzen. 1.3.2 Sonstiges Sondergebiet SO-2 1.3.2.1 Innerhalb der überbaubaren Flächen mit der Kennzeichnung SO-2a wird die Bauweise als abweichende Bauweise im Sinne § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Die Gebäudelänge darf maximal 15 m und die Grundfläche einzelner Gebäude maximal 150 qm betragen. 1.3.2.2 Innerhalb der überbaubaren Flächen mit der Kennzeichnung SO-2b wird die Bauweise als abweichende Bauweise im Sinne § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Die zulässige Gebäudelänge richtet sich nach den in der Planzeichnung festgesetzten Baugrenzen. 1.3.2.3 Innerhalb der überbaubaren Flächen mit der Kennzeichnung SO-2c wird die Bauweise als abweichende Bauweise im Sinne § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Es sind Gebäude als Einzelhäuser oder Hausgruppe bis zu einer Länge von 60 m zulässig.

150 m Abstandslinie zur Haffküste

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6

5

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2

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12.8

13

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1.4.4

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TH 10,00 m über NHN FH 12,50 m über NHN 3

7

1.5.1 1.5.2

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utzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

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2

57

23 Abs. 3 BauNVO)

zungslinie

ehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

- und Fußweg ndhalle

sflächen besonderer Zweckbestimmung ung gemäß Einschrieb im Plan)

fentliche Verkehrsflächen hrten zum Sondergebiet)

Ein- und Ausfahrten

39 0 1

1.6

Versorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) unterirdische Wasserleitung

Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)

Erhaltung von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)

Erhaltung von Bäumen (Einzelbäume)

Vom Vorhaben wird das Graben-Gewässer 2. Ordnung, das sich in der Zuständigkeit des Wasser- und Bodenverbandes „Uecker-Haffküste" Ueckermünde befindet, berührt. Dabei handelt es sich um den offenen Gewässerabschnitt des Graben 14.01.01. Der Graben wird einmal jährlich unterhalten. Die Unterhaltungstrasse befindet sich auf der nordwestlichen Seite. Die Unterhaltung und der Fortbestand des Grabens sind auch zukünftig erforderlich, da dies der einzige Vorfluter ist, der das anfallende Wasser dieses Bereiches zum Schöpfwerk Polder 8 (Neuendorf) frachtet. Daher ist, um auch weiterhin die Unterhaltung des Grabens und somit den schadlosen Abfluss des anfallenden Oberflächenwassers in dem Bereich zu sichern, eine Unterhaltungstrasse (L3) in der Planzeichnung festgesetzt. Diese ist so bemessen, sodass die Unterhaltung weiterhin maschinell und effektiv durchgeführt werden kann. Zum Einsatz kommt i.d.R. ein Kettenbagger mit Mähkorb sowie ein Schlepper mit einem Mulchmäher.

Maßnahmen zum Hochwasserschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 16c BauGB) Alle Gebäude sind an das Bemessungshochwasser von 2,10 m über NHN anzupassen. Für alle baulichen Anlagen einschließlich Nebenanlagen ist gegenüber Wasserständen bis 2,10 m NHN sowie etwaigen Seegangsbelastungen ein Nachweis der Standsicherheit zu führen. Eine Überflutungsgefährdung für Wohn- und Beherbergungsbebauung bis mindestens 2,10 m NHN ist auszuschließen, indem die Fußbodenoberkante des untersten Geschosses auf einer Höhe von mindestens 2,10 m NHN liegen muss. Eine darunter liegende Unterkellerung in Form von Stellplätzen für Fahrzeuge ist zulässig. Ausnahmen können darüber hinaus zugelassen werden, wenn sonstige geeignete Maßnahmen erfolgen, mit den Schäden durch Überflutung ausgeschlossen werden. Das Bemessungshochwasser ist bei der Errichtung elektrotechnischer Anlagen sowie der etwaigen Lagerung wassergefährdender Stoffe zu beachten.

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Vermeidungsmaßnahmen V1 Fällungen und Abrissmaßnahmen sind vom 01. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. V2 Vor Fällung der Bäume und vor Beginn der Abrissarbeiten ist ein anerkannter Sachverständiger für Fledermaus- und Vogelarten zur ökologischen Baubegleitung zu bestellen. Er hat die Bäume und Gebäude vor und während der Abrissarbeiten auf vorkommende Individuen höhlen- und gebäudebewohnender Arten zu kontrollieren, diese ggf. zu bergen und umzusiedeln und die Fäll- und Abrissarbeiten anzuleiten. ist durch den Sachverständigen eine Ausnahmegenehmigung einzuholen oder ein Baustopp auszusprechen. Der Sachverständige hat weiterhin Art, Anzahl, Anbringungsort ggf. zusätzlich notwendiger Ersatzhabitate zu bestimmen, Anbringungsort und Art mit den Eigentümern der zur Anbringung ausgewählten Bauwerke oder Bäume abzusprechen und die Installation dieser Ersatzhabitate zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu begleiten. Der Sachverständige ist der uNB zu benennen und hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen, an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Der Sachverständige übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten. V3 Vor Fällung der Weiden und Äpfel (gem. Abbildung 6 der Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, siehe Anlage) ist ein anerkannter Sachverständiger für den Eremiten zur ökologischen Baubegleitung zu bestellen. Er hat diese während der Fällarbeiten auf vorkommende Individuen zu kontrollieren, diese ggf. zu bergen und umzusiedeln und die Fällarbeiten anzuleiten. Er hat mögliche Baumhöhlen mit Eremitenbesatz zu sichern und diese Baumhöhlen im Umfeld geeigneter Eremitenbäume abzulegen zu lassen. Ablegungsort und Art ist mit den Eigentümern der zur Ausbringung ausgewählten Flächen abzusprechen und die Ablage der Baumabschnitte zu begleiten. Er hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an die uNB, den Bauherrn und die Gemeinde weiterzuleiten. V4 Die Dächer der Gebäude des SO-2a sind extensiv mit Sedum-Arten zu begrünen. CEF-Maßnahmen CEF1 Der Verlust von Brutmöglichkeiten für Nischenbrüter (Bachstelze, Gartenrotschwanz, Grauschnäpper, Zaunkönig) ist zu ersetzen Fünf Ersatzquartiere sind vor Beginn von Fällmaßnahmen an den in Abb. 2 des Umweltberichtes mit CEF 1 gekennzeichneten Bäumen außerhalb des Plangebietes zu installieren. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers ist einzuholen. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch eine fachkundige Person zu planen und zu begleiten. Diese hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Die Person übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten. Lieferung und Anbringung von insgesamt: 5 Nistkästen mit ungehobelten Brettern und leicht beweglicher Reinigungs- und Kontrollklappe entsprechend Montageanleitung im AFB. Erzeugnis z.B.: Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH (www.gww-pasewalk.de) alternativ Fa. Schwegler. Die Flächenverfügbarkeit der Standorte der CEFMaßnahmen sowie die jährliche Kontrolle und Reinigung der Ersatzquartiere sind vertraglich abzusichern. CEF2 Der Verlust von Brutmöglichkeiten für Höhlenbrüter (Blaumeise, Feldsperling, Kohlmeise, Star) ist zu ersetzen. 10 Ersatzquartiere sind vor Beginn von Fällmaßnahmen an den in Abb. 2 des Umweltberichtes mit CEF 2 gekennzeichneten Bäumen außerhalb des Plangebietes zu installieren. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers ist einzuholen. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch eine fachkundige Person zu planen und zu begleiten. Diese hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Die Person übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten. Lieferung und Anbringung von 3 Nistkasten Blaumeise ø 26-28 mm, 4 Nistkasten Kohlmeise/Feldsperling ø 32 mm, 3 Nistkasten Star ø 45 mm mit ungehobelten Brettern und leicht beweglicher Reinigungs- und Kontrollklappe entsprechend Montageanleitung im AFB Erzeugnis z.B.: Hersteller Jens Krüger/Papen Gemeinnützige Werk- und Wohnstätten GmbH (www.gww-pasewalk.de) alternativ Fa. Schwegler. Die Flächenverfügbarkeit der Standorte der CEF- Maßnahmen sowie die jährliche Kontrolle und Reinigung der Ersatzquartiere sind vertraglich abzusichern. CEF3 Vor Beginn von Fäll- und Abrissmaßnahmen sind 3 Fledermaus-Ersatzquartiere Erzeugnis: Fledermausflachkasten z.B. Typ 1FF der Firma Schwegler oder Jens Krüger/Papendorf an den in Abb. 2 des Umweltberichtes mit CEF 3 gekennzeichneten Bäumen außerhalb des Plangebietes zu installieren. Das Einverständnis des Grundstückseigentümers ist einzuholen. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch eine fachkundige Person zu planen und zu begleiten. Diese hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Die Person übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten. Die Flächenverfügbarkeit der Standorte der CEFMaßnahmen sowie die jährliche Kontrolle und Reinigung der Ersatzquartiere sind vertraglich abzusichern.

Denkmalschutz

Baudenkmalschutz Durch das Vorhaben werden Belange des Baudenkmalschutzes nicht berührt. Bodendenkmalschutz Nach gegenwärtigem Kenntnisstand sind im Vorhabengebiet keine Bodendenkmale bekannt. Es können jedoch jederzeit bei Bauarbeiten archäologische Funde und Fundstellen entdeckt werden. Werden bei den Erdarbeiten Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, dass an ihrer Erhaltung gem. § 2 Abs.1 DSchG M-V ein öffentliches Interesse besteht, z.B. archäologische Funde oder auffällige Bodenverfärbungen, ist gemäß § 11 DSchG M-V die untere Denkmalschutzbehörde zu benachrichtigen. Anzeigepflicht besteht für den Entdecker, den Leiter der Arbeiten, den Grundeigentümer und zufällige Zeugen, die den Wert des Gegenstandes erkennen. Der Fund und die Fundstelle sind in unverändertem Zustand zu erhalten. Die Verpflichtung erlischt fünf Werktage nach Zugang der Anzeige, bei schriftlicher Anzeige spätestens nach einer Woche. Die untere Denkmalschutzbehörde kann im Benehmen mit dem zuständigen Landesamt die Frist im Rahmen des Zumutbaren verlängern, wenn die sachgemäße Untersuchung oder die Bergung des Denkmals dies erfordert.

Brandschutz

Das Hotel und die Ferienhäuser müssen für Feuerwehrfahrzeuge erreichbar sein. Entsprechende Zufahrtsmöglichkeiten sind im weiteren Verfahren auszuweisen und entsprechende Abstandsflächen zu beachten. Die maximale Gebäudehöhe muss sich an den Möglichkeiten der örtlich zuständigen Feuerwehr Ueckermünde orientieren. Für die notwendige Löschwasserbereitstellung bietet sich die Nutzung des Fließgewässers Uecker bzw. des stehenden Gewässers in der Lagunenstadt an. Die Löschwasserversorgung ist durch die Errichtung einer jederzeit zugänglichen und frostfreien Saugstelle lt. DIN in der Uecker für das Objekt zu sichern.

Erschließung und Beschilderung

Im § 4 Abs. 1 LBauO M-V ist geregelt, das Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Erfolgt die Erschließung aller Gebäude über private Verkehrsflächen, dann muss diese öffentlich rechtlich gesichert werden. Weiterhin ist in § 5 LBauO M-V geregelt, wie Zugänge und Zufahrten zu Grundstücken zu schaffen sind. Die Aufstellung bzw. Entfernung jeglicher Verkehrszeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog ist mit gleichzeitiger Vorlage eines Beschilderungsplanes rechtzeitig beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Straßenverkehrsamt, zu beantragen. Die während des Ausbaus notwendige Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes ist rechtzeitig, jedoch spätestens 14 Tage vor Baubeginn, über die bauausführende Firma beim Landkreis Vorpommern-Greifswald, Straßenverkehrsamt, zu beantragen. Bei der Planung und Ausführung der Zufahrtsstraße sind die Forderungen der Berufsgenossenschaft Verkehr, insbesondere der DGUV Information 214-033 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen", zu beachten und umzusetzen.

Beleuchtungsanlagen

  

sonstige Festsetzungen

private Grünflächen / Parkanlage

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (z.B. unterschiedliche Nutzungsart)

 

mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 Abs. 7 BauGB

mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche

L1 L2 L3

Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit Leitungsrecht zu Gunsten des Wasser- und Abwasserverbandes Ueckermünde Geh- und Fahrrecht zu Gunsten des Wasser- und Bodenverbandes Uecker-Haffküste

Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 16a BauGB) Wassergraben

Maßnahmen zum Hochwasserschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 16c BauGB)

Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB

Flächen, bei deren Bebauung besondere baulichen Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind.

nachrichtliche Darstellung nach § 9 Abs. 6a BauGB Risikogebiet im Sinne des § 78b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz

    

Gebiete für Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Anpflanzen von Bäumen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) Anpflanzen von Bäumen

Anpflanzen von Bäumen / Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutz

(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 290 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I S. 3465) geändert Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch durch Artikel 126der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 344), geändert am 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228)

mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Innerhalb der in der Planzeichnung festgesetzten Flächen (Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit) wird ein allgemeines Gehrecht für Fußgänger festgesetzt. Abweichungen von den in der Planzeichnung dargestellten Abgrenzungen können als Ausnahme zugelassen werden, sofern die beabsichtigten Funktionen der Wegeverbindungen gewahrt bleiben.

Bei der Bebauung ist darauf zu achten, dass keine Lichter bzw. Beleuchtungsanlagen errichtet werden, die die Schifffahrt stören, zur Verwechselung mit Schifffahrtszeichen Anlass geben oder die Schiffsführer durch Blendwirkungen oder durch Spiegelungen irreführen. Geplante Beleuchtungsanlagen oder Leuchtreklamen, die von der Wasserstraße aus sichtbar sind, sind dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund frühzeitig anzuzeigen

Telekommunikationsanlagen

Für die telekommunikationstechnische Erschließung wird eine Erweiterung des Telekommunikationsnetzes der Telekom Deutschland GmbH erforderlich. Für die Planung benötigt die Deutsche Telekom Technik GmbH frühestmöglich folgende Angaben: 1. einen genauen Parzellierungsplan des Bebauungsplanes als pdf. Datei 2.die geplanten Wohnungseinheiten (WE) bzw. Geschäftseinheiten (GE) pro Grundstück/Haus 3. Wird ein weiterer Anbieter für Telekommunikationsdienste den B-Plan erschließen? 4.Geben Sie uns bitte die Kontaktdaten des Erschließungsträgers an. 5.Geplanter Ausführungszeitraum 6.Neue Straßenbezeichnung mit Hausnummern im B-Plan Gebiet Eine Entscheidung, ob ein Ausbau erfolgt und wenn ja, in welcher Technologie (Glasfaser oder Kupfer), der Ausbau erfolgen wird, kann erst nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit und einer Nutzenrechnung getroffen werden. Aus diesem Grund werden die Aussagen zu den angegebenen Punkten mindestens 4 Monate vor Baubeginn benötigt. Im Vorfeld der Erschließung ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem Erschließungsträger (Bauträger) notwendig. Für die nicht öffentlichen Verkehrsflächen ist die Sicherung der Telekommunikationslinien mittels Dienstbarkeit zu gewährleisten. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 2 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Der Erschließungsträger/Vorhabenträger hat sicherzustellen; dass im Rahmen der Erschließung eine passive Netzinfrastruktur (z.B. ein Leerohrnetz) mitverlegt wird.

mögliche Kampfmittelbelastung

Auf die allgemeinen Pflichten des Bauherrn wird hingewiesen, Gefährdungen für auf der Baustelle arbeitende Personen so weit wie möglich auszuschließen. Dazu kann auch die Pflicht gehören, vor Baubeginn Erkundungen über eine mögliche Kampfmittelbelastung des Baufeldes einzuholen. Konkrete und aktuelle Angaben über die Kampfmittelbelastung (Kampfmittelbelastungsauskunft) der in Rede stehenden Fläche sind gebührenpflichtig beim Munitionsbergungsdienst des LPBK M-V zu erhalten. Nach den vorliegenden Daten aus dem Kampfmittelkataster des Landes liegen für das genannte Vorhaben derzeit keine Anhaltspunkte auf latente Kampfmittelgefahren vor. Nach bisherigen Erfahrungen ist es nicht auszuschließen, dass auch in für den Munitionsbergungsdienst als nicht kampfmittelbelastet bekannten Bereichen Einzelfunde auftreten können. Aus diesem Grunde sind Tiefbauarbeiten mit entsprechender Vorsicht durchzuführen. Sollten bei den Arbeiten kampfmittelverdächtige Gegenstände oder Munition aufgefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten an der Fundstelle und in der unmittelbaren Umgebung sofort einzustellen, so ist der Fundort zu räumen und abzusperren. Gemäß §5 Abs. 1 Kampfmittelverordnung M-V ist die Fundstelle der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Ebenso kann die Meldung über die nächste Polizeidienststelle erfolgen. Von hieraus erfolgt die Information des Munitionsbergungsdienstes.

1.7

Anpflanzen und Erhaltung von Bäumen und Sträuchern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a/b BauGB)

1.7.1

M1 Auf der Grünfläche entlang der westlichen Plangebietsgrenze sind außerhalb der Erhaltungsfestsetzung 10 einzelne Sträucher der Arten Schneeball (Viburnum opulus), Kornelkirsche (Cornus mas) und Hundsrose (Rosa canina) verteilt anzuordnen, zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch eine fachkundige Person zu planen und zu begleiten. Diese hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Die Person übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten.

Entdeckung jüdischer Friedhöfe

1.7.2

M2 An den in der Planzeichnung festgesetzten 105 Standorten sind Bäume in der Mindestqualität; Hochstamm 3 x verpflanzt; Stammumfang 16 bis 18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der privaten Grünflächen sind 43 Winterlinden (Tilia cordata), auf den unversiegelten Bauflächen 60 Moorbirken (Betula pubescens) und innerhalb der öffentlichen Grünflächen an der Zufahrt 2 Stieleichen (Quercus robur) zu verwenden. Die Bäume erhalten eine Pflanzgrube von 0,8 x 0,8 x 0,8 m, einen Dreibock. Die Anpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn die Gehölze nach Ablauf von 4 Jahren zu Beginn der Vegetationsperiode angewachsen sind. Bei Verlust der Gehölze sind diese in Anzahl und Qualität gleichwertig zu ersetzen. Die Baumpflanzungen sind spätestens im Herbst des Jahres der Baufertigstellung und Inbetriebnahme durchzuführen. Abweichungen von den festgesetzten Standorten können zugelassen werden, wenn der Alleen-/ Freiflächencharakter gewahrt bleibt.

Im Plangebiet befinden sich Leitungen und Anlagen der E.DIS Netz GmbH. Sollte eine Umlegung von Leitungen erforderlich werden, wird um einen rechtzeitigen Antrag gebeten, aus welchem die Baugrenzen ersichtlich sind. Auf dieser Grundlage kann dem Antragsteller ein Angebot für die Umlegung unserer Anlagen unterbreitet werden. Zu konkreten Vorhaben ist die E.DIS Netz GmbH mindestens 14 Tage vor Baubeginn zu informieren. Bei Erneuerungsund Erweiterungsmaßnahmen im Niederspannungsnetz werden innerhalb geschlossener Bebauungen grundsätzlich Kabel verlegt. Dabei ist unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nicht davon auszugehen, dass auch vorhandene Ortsnetze in Freileitungsbauweise generell verkabelt werden. Der Ausbau des Mittelspannungsnetzes erfolgt außerhalb von Ortschaften aus Kostengründen grundsätzlich in Freileitungsbauweise, während innerhalb geschlossener Bebauungen Kabel verlegt werden. Für den Anschluss von Neukunden werden Nieder- und Mittelspannungsnetze entsprechend der angemeldeten Leistung und der jeweils geforderten Versorgungssicherheit ausgebaut bzw. erweitert und gegebenenfalls neue Transformatorenstationen errichtet. Vorzugsweise werden dafür vorhandene bzw. im öffentlichen Bauraum befindliche Leitungstrassen genutzt und Möglichkeiten der koordinierten Leitungsverlegung mit anderen Versorgungsleitungen geprüft. Für neu zu errichtende Transformatorenstationen 1 werden grundsätzlich Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, genutzt. Bei den weiteren Planungen sind die vorhandenen Leitungstrassen und Stationsstandorte zu berücksichtigen und zu sichern. Nachfolgend werden allgemeine Hinweise zu Arbeiten in der Nähe und zum Schutz von Versorgungsanlagen zur Kenntnis geben, die bei der weiteren Planung zu berücksichtigen sind: 1. Hinweise und Richtlinien zu Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen der E.DIS Netz GmbH 2.Richtlinien zum Schutz erdverlegter Gasleitungen der E.DIS Netz GmbH und Hinweise über das Verhalten bei Beschädigungen an Gasleitungen der E.DIS Netz GmbH 3.Hinweise und Richtlinien zu Baumpflanzungen in der Nähe von Versorgungsanlagen der E.DIS Netz GmbH Ansprechpartner für Strom- und Gasversorgungsanlagen ist: Herr Karberg Telefon 03976 / 2807-3512

 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017

Erhaltung von Bäumen (flächig)

öffentliche Grünflächen

s an Verkehrflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

ehrsfläche

1

1.6.1

ergebiet mit der Zweckbestimmung n Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung" s. 2 BauNVO (SO-1 und SO-2 siehe Textliche Festsetzungen)

aubare Grundstücksflächen

Freihaltung und Pflege des Grabens

(Die Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 15.) ist gelegen auf den Flurstücken 3/3, 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8, 87 tlw., 4/1 tlw., 39/10 tlw. und 57/1 tlw., der Flur 15, Gemarkung Ueckermünde. Die öffentliche Auslegung des geänderten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“, Stand 07.01.2021, des geänderten Entwurfes der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der Anlagen sowie der nach Einschätzung der Stadt Seebad Ueckermünde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt nach § Rechtsgrundlagen Zeit vom 03.08.2020 bis zum 18.09.2020 und der Beteiligung 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmi§ 4 Abs. 2 BauGB wurde der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. gungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 01.02.2021 bis B-43 „Resorthotel am Strand“ geändert. 15.02.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www. • Die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Maßnahmen ueckermuende.de in der Rubrik „Bauen & Wohnen/Bauleitplazum Anpflanzen von Bäumen wurden überarbeitet und neu nung/Aktuelle Beteiligungsverfahren“. wurden über die bisherigen Baumpflanzungen hinaus ergänZusätzlich liegen die Unterlagen nach § 4a Abs. 3 BauGB in Verzende Baumpflanzungen innerhalb des Geltungsbereiches bindung mit § 3 Abs. 2 PlanSiG in der Zeit vom 01.02.2021 bis des Bebauungsplanes als Ersatz für zu fällende Bäume auf15.02.2021 in der Stadtverwaltung Ueckermünde, im Bau- und genommen. Ordnungsamt, Am Rathaus 5, Flur 1. Geschoss, neben Zimmer • Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, die im Rah210, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich men des Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abaus: gegeben wurden, wurden die Festsetzungen der Maßnahmen 08:00 – 11:30 Uhr zum Hochwasserschutz und die Aussage zum Service-Woh- Mo/Mi/Do 13:00 – 15:30 Uhr nen präzisiert. Für die CEF-Maßnahmen wurde die Erforder08:00 – 11:30 Uhr lichkeit einer vertraglichen Absicherung ergänzend in die Fest- Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr setzungen aufgenommen. 07:30 – 12:00 Uhr • Ergänzt wurden im Bebauungsplanentwurf Hinweise zum Freitag Brandschutz, zum Grundwasserschutz und Umgang mit Nie- Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit dem Coderschlagswasser sowie zu den Kompensationsmaßnahmen rona-Virus erfolgen eine Einzeleinsichtnahme und eine Einzeleraußerhalb des Plangebietes. örterung des geänderten Bebauungsplanentwurfs. Hierzu wer• Die Begründung einschließlich Umweltbericht und die Anlagen den Termine von Frau Fetting telefonisch unter 039771/28467 wurden entsprechend textlich angepasst. oder per E-Mail stadtplanung@ueckermuende.de vergeben. • Als Anlagen der Begründung wurden neu hinzugefügt der Bitte beachten Sie weitere Hinweise zur Einsichtnahme und zu UVP-Bericht gemäß Anlage 4 UVPG vom 06.01.2021, die der Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift auf der InterNaturschutzgenehmigung nach § 40 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nat- netseite der Stadt Seebad Ueckermünde www.ueckermuende. SchAG M-V (Alleen) i.V.m. § 67 BNatSchG (Befreiung) i.V.m. de/sprechzeiten.html bzw. an der Eingangstür Am Rathaus 5 § 39 (Allgemeiner Artenschutz) und § 44 BNatSchG (spezieller (Schiebetür Rathausgasse). 93

atw

setzungen

Entwässerung

Das Entwässerungskonzept unter Beachtung des DWA- A 138 und DWA -- M 153, ist der unteren Wasserbehörde rechtzeitig vorzustellen. Falls eine Grundwasserabsenkung erfolgen soll, ist dafür rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Angaben zu Entnahmemenge, Beginn der Absenkung, Zeitraum, geplante Absenktiefe, Einleitstelle des geförderten Grundwassers sowie ein Lageplan sind anzugeben bzw. vorzulegen (Ansprechpartner: Herr Ch. Schaller, 2 038 34 / 8760 3263). Bei Einleitung des bei der Grundwasserabsenkung geförderten Grundwassers in ein Gewässer I. Ordnung (z.B. Ostsee, Achterwasser) ist zusätzlich ein Antrag bei der unteren Wasserbehörde des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Vorpommern einzureichen. Nach § 5 WHG ist eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten. Niederschlagswasser soll nach § 55 WHG ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Nach § 46 WHG bedarf das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser durch schadlose Versickerung keiner Erlaubnis, soweit dies in einer Rechtsverordnung nach § 23 Absatz 1 WHG geregelt ist. Anfallendes unbelastetes Niederschlagswasser kann daher erlaubnisfrei über eine ausreichende Sickerstrecke von mind. 1,00 m zum Mittleren Höchsten Grundwasserstand (MHGW) versickert werden. Nach dem DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 138 muss der relevante Versickerungsbereich im kf-Bereich von 1*103 bis 1*10-6 m/s liegen. Einleitgenehmigungen in das Grundwasser, Gewässer I. und II. Ordnung sind bei der unteren Wasserbehörde gesondert zu beantragen.

im Nordosten: durch den Wirtschaftsweg, den Strandpark und Strandbad (Flurstück 2/11) im Südosten: durch den Weg Zum Strand, den Eingang zum Strand, den Strandparkplatz und die Haffstraße (Flurstücke 87, 2/11, 4/1 und 39/10) im Südwesten: durch die Lagunenstadt, den Weg Zum Strand und eine Grünlandfläche (Flurstücke 97/1, 96/1, 93/1, 92/1, 87 und 57/1) und im Nordwesten: durch einen Weg an der Uecker und einen Gehölzstreifen (Flurstück 2/11) 2

L2 ts va

96

4

TH 10,00 m über NHN FH 12,50 m über NHN 15.5

eg atw

Priv

6

3

SO-2a

3.5

5

6

SO-2a

TH 10,00 m über NHN FH 12,50 m über NHN

Hochwasserschutz

Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich des Küstengewässers „Kleines Haff" (Gewässer 1. Ordnung). Entsprechend der Richtlinie 2-5/2012 "Bemessungshochwasserstand und Referenzhochwasserstand' beträgt für diesen Küstenbereich des Kleinen Haffs das Referenzhochwasser (RHW) 1,60 m NHN. Der RHW entspricht in etwa einem HW2oo (Hochwasser mit statistischer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 1 Mal in 200 Jahren) Bemessungshochwasserstand (BHW) 2,10 m NHN. Der BHW berücksichtigt zusätzlich zum RHW einen klimabedingten Meeresspiegelanstieg von 50 cm für die nächsten 100 Jahre. Gem. § 83 LWaG ist der Schutz der Küsten z. B. durch Bau und Unterhaltung entsprechender baulicher Anlagen eine öffentliche Aufgabe. Die Pflicht zur Sicherung der Küsten erstreckt sich auf den Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten und begründet keinen Rechtsanspruch Dritter. Für den Bereich des Plangebietes sind Küsten- bzw. Hochwasserschutzmaßnahmen weder vorhanden noch geplant. Entsprechend der topografischen Karte (GAIA MV) weist das Plangebiet Höhen unter 2,00 m NHN auf und ist somit hochwassergefährdet. Gemäß § 5 Abs. 2 WHG ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Das von Überflutung gefährdete Plangebiet befinden sich in einem Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Gemäß § 9 Abs. 6a BauGB wurde das Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten im Sinne des § 78b Abs. 1 WHG nachrichtlich übernommen. Darüber hinaus wurde entsprechend § 9 Abs. 5 BauGB im Bebauungsplan die Fläche, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind, gekennzeichnet. Zuständige Behörde für die Beurteilung des Vorhabens aus der Sicht des Küsten- und Hochwasserschutzes ist die untere Wasserbehörde des StALU Vorpommern. Deren Stellungnahme ist anzufordern.

Die inhaltlich relevanten Änderungen und Ergänzungen sind im Entwurf des Bebauungsplanes und in der Begründung kenntlich gemacht. Das Plangebiet am Weg Zum Strand in Ueckermünde zwischen Lagunenstadt und Strandbad, umgrenzt

50 m Abstandslinie zur Uecker

ngsgrenzen (Vegetation: grün / Verkehr: blau)

dsvermessung

Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 11 BauNVO) Sonstiges Sondergebiet SO-1 Für die Baufläche mit der Kennzeichnung „SO-1“ wird die Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Gebiete für den Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Das Sonstige Sonderbebiet SO-1 dient der Unterbringung von: Schank- und Speisewirtschaften, Betrieben des Berherbergungsgewerbes mit eine maximalen Bettenzahl von 280 (incl. Dauergäste / Service-Wohnen), Anlagen für sportliche, gesundheitliche und kulturelle Zwecke, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die der Hauptnutzung zugeordnet und ihr gegenüber in der Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, mit einem maximalen Anteil von 20 % der tatsächlichen/realisierten Geschossfläche Sonstiges Sondergebiet SO-2 Für die Bauflächen mit der Kennzeichnung „SO-2“ wird die Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Gebiete für den Fremdenverkehr und Fremdenbeherbergung" gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Das Sonstige Sonderbebiet SO-2 dient der Unterbringung von: Ferienhäusern mit insgesamt maximal 50 Ferienwohnungen, Schank- und Speisewirtschaften - nur innerhalb der überbaubaren Fläche mit der Kennzeichnung SO-2b, Gebäuden mit Dauerwohnen - nur innerhalb der überbaubaren Flächen mit der Kennzeichnung SO-2b und SO-2c (insgesamt maximal 20 Wohnungen).

1.1.1.1 1.1.1.2

12

de und Haus-Nummer

1.1 1.1.1

1.1.1.3 1.1.1.4

5

ck-Nummer

Planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB

8 15 3

4 11 2

6

punkte und Flurstücksgrenzen

1.

3 11 3

2 11 2

3

Normcharakter

Hinweise

2 11 3

Die Umsetzung der Maßnahme ist durch eine fachkundige Person zu planen und zu begleiten. Diese hat nach Abschluss der Arbeiten einen Tätigkeitsbericht zu verfassen und an uNB, Bauherrn, Stadt/Gemeinde weiterzuleiten sowie eine Abnahme mit der uNB und anderen Beteiligten zu organisieren. Die Person übernimmt sämtliche Kommunikation zwischen uNB, Bauherrn und anderen Beteiligten.

1.7.3

V5 Innerhalb der in der Planzeichnung umgrenzten Fläche (Erhaltung von Bäumen) sind heimische standortgerechte Laubbäume zu erhalten und zu sichern. Eine Rodung kann als Ausnahme z.B. aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zugelassen werden. Abgängige oder gerodete Bäume sind durch heimische standortgerechte Laubbäume 1. Ordnung als Hochstämme zu ersetzen. Die Bäume als Ersatz sind in der Mindestqualität Hochstamm, 3 x verpflanzt, Stammumfang 16 bis 18 cm zu pflanzen.

Sollten während der Bauarbeiten Entdeckungen gemacht werden, die darauf hinweisen, dass sich an dem bearbeiteten Ort ein jüdischer Friedhof oder Teile davon befunden haben könnte, ist der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern umgehend zu informieren, damit entsprechende Maßnahmen einleitet werden können.

Leitungen der E.DIS Netz GmbH

Abfallentsorgung

Die bei der geplanten Baumaßnahme anfallenden Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten (§ 7 KrWG) oder, soweit eine Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, unter Wahrung des Wohls der Allgemeinheit zu beseitigen (§ 15 KrWG). Sofern während der Bauphase Abfälle anfallen, die zu der Umschlagstation Jatznick gebracht werden sollen, hat dies nach Maßgabe der Benutzungsordnung der OVVD zu erfolgen. Die Deponierung nicht verunreinigter mineralischer Bauabfälle ist unzulässig. Verwertbare Baustoffe dürfen nicht mit verwertbaren Bauabfällen vermischt werden. Die verwertbaren Bauabfälle sind bei einer zugelassenen Bauabfallverwertungsanlage anzuliefern. Das Einsammeln und der Transport von Abfällen sind durch die zuständige Behörde genehmigen zu lassen. Gemäß § 4 (1) der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung - AwS) vom 24.10.2016 besteht Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung. Die Anzahl und die Größe der benötigten Abfallbehälter sind gemäß § 14 der Satzung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald anzumelden. Für die gewerblich anfallenden Abfälle, die von der Entsorgung durch den Landkreis ausgeschlossen sind, sind entsprechende Verträge mit geeigneten und zugelassenen Entsorgungsunternehmen abzuschließen. Für die anfallenden Transport- und Umverpackungen sind entsprechende Verträge mit geeigneten und zugelassenen Entsorgungsunternehmen abzuschließen.


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Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem geänderten Entwurf der Planunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind folgende wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 BauGB mit inhaltlichem Bezug auf die geänderter oder ergänzten Teile des Planentwurfs eingegangen sind: • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern, Landesplanerische Stellungnahme vom 21.09.2020 zur Beachtung der raumordnerischen Belange des Küstenschutzes • Landkreis Vorpommern-Greifswald, Gesamtstellungnahme vom 22.09.2020, einschließlich Nachträge vom 25.09.2020 und 28.10.2020 - SG Brand- und Katastrophenschutz - zur Löschwasserversorgung - SG Bauordnung - zur Konkretisierung der Aussagen hinsichtlich der Löschwasserversorgung - SB Bauleitplanung - zur Klärung des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft auf der Ebene der Bauleitplanung und zur Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen und CEFMaßnahmen - SG Naturschutz - zur Vorlage und Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen für die errechneten 68.435 Punkte, zur Betroffenheit von Alleen und zum Alleenschutz, zur Möglichkeit der vorliegende Stellungnahmen und Unterlagen

Antragstellung auf Ausnahme vom Bauverbot im 150 m Gewässerschutzstreifen des Haffs und im 50 m Gewässerschutzstreifen der Uecker, zur Fällliste und zum gesetzlichen Baumschutz sowie zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die beabsichtigten Fällungen, zur Umsetzung der Maßnahmen des AFB (Artenschutzfachbeitrag) (Vermeidungs-, Kompensations- und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) und zum Erfordernis der Erarbeitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung - SG Wasserwirtschaft - zum Belang der Wasserwirtschaft mit Auflagen und Hinweisen zum Gewässerschutz und Umgang mit Niederschlagswasser und zum Erfordernis der Erarbeitung eines wasserechtlichen Fachbeitrags - Denkmalschutz - zur Betroffenheit des Umgebungsbereiches des Baudenkmals Strandhalle und zur Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie Information darüber, dass derzeit keine Bodendenkmale bekannt sind • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU Vorpommern) mit Schreiben vom 08.08.2019 und 16.09.2020 zu Anforderungen durch Küsten- und Hochwasserschutz, zu Lage im Nahbereich des Küstengewässers „Kleines Haff“, zu Überflutungsgefährdung für Wohn- und Beherbergungsbebauung bis mind. 2,10 m NHN und zur Präzisierung der Festsetzungen zum Hochwasserschutz • Private Anregungen vom 15.08.2020 mit Anregungen für Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung und zum Niederschlagswasser Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs verfügbar: Schutzgut/ thematischer Bezug

Stellungnahmen im Rahmen der Be- Mensch teiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. • Beachtung der raumordnerischen Belange des Küstenschutzes 2, 4 Abs. 1 und 4 Abs. 2 • Löschwasserversorgung • Konkretisierung der Aussage hinsichtlich der Löschwasserversorgung • Amt für Raumordnung und Lan• Lage im Nahbereich des Küstengewässers „Kleines Haff“ desplanung vom 21.09.2020 • Anforderungen durch Küsten- und Hochwasserschutz, Überflutungsgefährdung für • Landkreis Vorpommern-GreifsWohn- und Beherbergungsbebauung bis mind. 2,10 m NHN) wald vom 22.09.2020, 25.09.2020, • Präzisierung der Festsetzungen zum Hochwasserschutz 28.10.2020 • StALU Vorpommern vom 08.08.2019 und 16.09.2020 • Private Anregung vom 15.08.2020

Tiere und Pflanzen • Anregungen Ausgleichsmaßnahmen für die Versiegelung • Klärung des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft auf der Ebene der Bauleitplanung • Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen • Vorlage und Sicherung der externen Ausgleichsmaßnahmen für die errechneten 68.435 Punkte • Betroffenheit von Alleen und Alleenschutz • Fällliste und gesetzlicher Baumschutz • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die beabsichtigten Fällungen • Umsetzung der Maßnahmen des AFB (Vermeidungs-, Kompensations- und vorgezogene Artenschutzmaßnahmen) Wasser • Belang der Wasserwirtschaft mit Auflagen und Hinweisen zum Gewässerschutz und Umgang mit Niederschlagswasser • Erfordernis der Erarbeitung eines wasserrechtlichen Fachbeitrages • Möglichkeit der Antragstellung auf Ausnahme vom Bauverbot im 150 m Gewässerschutzstreifen des Haffs und im 50 m Gewässerschutzstreifen der Uecker Landschaftsbild/Kulturgüter • Betroffenheit des Umgebungsbereiches des Baudenkmals Strandhalle • Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege • Information, dass derzeit keine Baudenkmale bekannt sind.


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Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen vorliegende Stellungnahmen und Unterlagen Entwurf Begründung vom 07.01.2021 Planungsbüro Dittrich ___ Entwurf Begründung Teil II Umweltbericht vom 06.01.2021 mit Anlagen - Bestandskarten - Konfliktkarte - Gehölzarten/Fällungen

Schutzgut/ thematischer Bezug Mensch • Informationen über bau-, anlage-, betriebs-, nutzungs- und abrissbedingten Auswirkungen des Vorhabens für die menschliche Gesundheit infolge Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie infolge von Belästigungen durch die Planung, durch Überflutungsgefährdung und infolge der Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung durch den Bau und den Betrieb eines Hotels und Ferienhäusern • Benennung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Tiere • Information über die Betroffenheit von Höhlen-, Nischen-, Baum- und Gebüschbrüter durch Verlust von Bruthabitaten durch Beseitigung der Gehölze im Bereich der bestehenKunhart Freiraumplanung den Kleingärten in Zusammenarbeit mit Ornithologen • Information über Verlust potentieller Quartiere für Fliedermausarten Walter Schulz • Information über Ersatzmaßnahmen und Erforderlichkeit ökologischer Begleitung bezügDipl.Biol. Dietmar Schulz lich Avifauna, Fledermäuse und Eremit ___ • Benennung der Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen UVP-Bericht gemäß Anlage 4 UVPG • Information über Auswirkung auf besonders geschützte Arten vom 06.01.2021 Pflanzen • Information über die Biotoptypen Kunhart Freiraumplanung • Information über die Beseitigung von verschiedenen ausgeprägten Gehölzen, über den ___ Eingriff in geschützte Baureihen und Alleen im Zufahrtsbereich Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag • Information über Ersatz durch Neupflanzung und Erhaltungsfestsetzung der das Plangevom 06.01.2021 biet saumenden Baumreihen Kunhart Freiraumplanung • Aussagen zu Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet und außerin Zusammenarbeit mit Ornithologen halb des Plangebietes Walter Schulz biologische Vielfalt Dipl.Biol. Dietmar Schulz • Information über geringfügige Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt ___ Boden/Wasser Naturschutzgenehmigung nach § • Information über intensiv bewirtschafteten Graben im Geltungsbereich 40 i.V.m. § 19 Abs. 2 NatSchAG • Plangebiet grenzt an die Uecker als Gewässer I. Ordnung M-V (Alleen) i.V.m. § 67 BNatSchG • Erforderlichkeit der Antragstellung auf Ausnahme vom Bauvorbot im 50 m Uferschutz(Befreiung) i.V.m. § 39 (Allgemeiner streifen der Uecker und Uferschutzbereich des Stettiner Haffs Artenschutz) i.V.m. § 44 BNatschG • Information, dass Grundwasserabsenkung nicht erforderlich ist. (spezieller Artenschutz) vom • Information über Boden und Grundwasserneubildungsfunktion 09.12.2020 • Information über die betroffenen Oberflächenwasserkörper Stettiner Haff und Uecker • Information über Grundwasserkörper, Abflussverhältnisse und Grundwasserneubildung Landkreis Vorpommern-Greifswald • Information, dass keine Wasserschutzgebiet im Plangebiet existiert Als untere Naturschutzbehörde • Information über baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren und ___ Auswirkungen des Vorhabens auf Grundwasserkörper und Oberflächenwasserkörper Zustimmung zu der geplanten • Zusammenfassung der Wirkfaktoren und Information über das Ergebnis der VereinbarKompensationsmaßnahme für das keitsprüfung mit den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hinsichtÖkokonto „Entwicklung artenreicher lich des Verschlechterungsverbots und Verbesserungsverbots betroffener Grund- und Mähwiesen bei Alt Torgelow“ in der Oberflächenwasserkörper Gemarkung Torgelow-Holländerei, • Hinweis auf das Erfordernis eines Regenwasserkonzeptes im weiteren Verfahren. Flur 1, Flurstücke 114/2 und 111/9 Klima der Gemeinde Torgelow des Land• Information, über die Auswirkungen der geplanten Versiegelung, die Beseitigung von Gekreises Vorpommern-Greifwald als hölzen und die Energieversorgung des Vorhabens auf das Klima untere Naturschutzbehörde vom 21.12.2020 Landschaftsbild/Kulturgüter ___ • Information über die Wirkung der geplanten Gebäudekubatoren • Es erfolgt keine Zerschneidung von Landschaftsräumen. Begründung der Beantragung von • Information zum Umgebungsschutz zum Baudenkmal Strandhalle Ökopunkten für die Entwicklung artenreicher Wiesen bei Alt Torgelow • Information zu bodendenkmalpflegerischen Belangen (derzeit sind keine Bodendenkmale bekannt) vom 21.10.2020 Kunhart Freiraumplanung in Zusammenarbeit mit Peter Adam floristische Analyse nach Braun Braun-Blanquet ___ Wasserrechtlicher Fachbeitrag vom 15.12.2020 URST GmbH

Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete • Information, dass eine Betroffenheit des SPA nicht erkannt wird


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Amtliche Mitteilungen und Bekanntmachungen Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung kann auch unter www.ueckermuende.de in der Rubrik „Bauen & Wohnen/Bauleitplanung/Aktuelle Beteiligungsverfahren“ eingesehen werden. Auf dieser Seite des Internets sind auch die zur Auslegung bestimmten Unterlagen während der Auslegungsfrist in der Zeit vom 01.02.2021 bis 15.02.2021 eingestellt. Zusätzlich werden der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen an den Bauleitplanserver Mecklenburg-Vorpommern übermittelt, damit eine Übertragung an das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern erfolgen kann.

Ansprechpartner Sie wissen nicht genau, wer im Rathaus der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist? Auf der Internetseite der Stadt sind unter www.ueckermuen de.de/ansprechpartner.html etliche Sachbereiche (Lebenslagen) aufgeführt, nach denen Sie suchen können und weitere Informationen erhalten.

Ueckermünde, den 11.01.2021

Jürgen Kliewe Bürgermeister

ACHTUNG! Die Faxnummern im Rathaus:

-Siegel-

Bürgermeister Kämmerei/Hauptamt Ordnungsamt Bauamt Touristik-Info

Impfzentren im Landkreis nehmen Arbeit auf (VEVG) Die beiden Impfzentren im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben am Dienstag, dem 12.01.2021, pünktlich um 10:00 Uhr ihre Arbeit aufgenommen. Während für die medizinische Leitung des Zentrums in Greifswald die Universitätsmedizin Greifswald verantwortlich zeichnet, wird die zweite Einrichtung in Pasewalk komplett von der Bundeswehr betrieben. Bis zu 26 Soldatinnen und Soldaten sorgen hier dafür, dass an allen Stationen des Zentrums sämtliche Abläufe reibungslos vonstattengehen. Da die Bundeswehr den Landkreis zurzeit mit insgesamt 66 Soldatinnen und Soldaten tatkräftig unterstützt, die nicht nur in beiden Impfzentren, sondern auch im Abstrich-Zentrum Pasewalk und dort auch im Team der Kontakt-Nachverfolgung arbeiten, machte sich zum Impfstart Generalmajor Carsten Breuer zusammen mit Landrat Michael Sack selbst ein Bild vom Einsatz der Soldatinnen und Soldaten im Kreis. Breuer ist als Kommandeur Territo-

riale Aufgaben für alle Hilfeleistungsanträge in der Bundesrepublik Deutschland zuständig, welche von Städten und Landkreisen über die Kreisverbindungskommandos und Landeskommandos an seine Dienststelle in Berlin gerichtet werden. „Wir sind außerordentlich froh, in dieser Situation die Bundeswehr an unserer Seite zu haben. Die Soldatinnen und Soldaten sind ausnahmslos freundlich, kompetent und leisten hervorragende Arbeit“, sagte Landrat Michael Sack. Oberfeldarzt Peter Arndt leitet das Impfzentrum in Pasewalk und erläuterte Landrat Michael Sack, Generalmajor Breuer, und dem Kommandeur Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern, Brigadegeneral Markus Kurczyk, welche Stationen die Bürgerinnen und Bürger bei der Impfung durchlaufen. Die ersten Impfwilligen, allesamt hochbetagte Damen und Herren, zeigten sich sowohl in Pasewalk als auch in Greifswald sehr angetan vom freundlichen Empfang durch das Fachpersonal und vom profes-

039771/284 18 039771/284 99 039771/284 9073 039771/284 70 039771/284 9055

www.ueckermuende.de/buerger.html sionellen Ablauf. Nach Anmeldung und Begutachtung stehen Impfkabinen zur Verfügung. Für die Beobachtung der geimpften Menschen gibt es in beiden Zentren einen Aufenthaltsbereich, in dem sie sich ausruhen und noch eine Weile beobachtet werden können. In Pasewalk und auch in Greifswald können, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht, rund 500 Menschen am Tag geimpft werden. Allein über beide Zentren sind also maximal 1.000 Impfungen pro Tag möglich. Nach zwei Stippvisiten im Abstrich-Zentrum sowie in der Kontakt-Nachverfolgung in Pasewalk zeigten sich Landrat und beide Generale beeindruckt, wie flexibel sich die Soldatinnen und Soldaten in ihre neuen Aufgaben eingearbeitet haben und mit welch hoher Motivation sie arbeiten.

Mobile Schadstoffsammlung (VEVG) Als Schadstoffe (Sonderabfälle) werden alle Stoffe bezeichnet, die wegen ihrer umweltschädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung entsorgt werden können. Diese gibt es nicht nur in Industrie- und Gewerbebetrieben, sondern sie fallen auch in jedem Haushalt an. Gelangen diese Gifte unkontrolliert in den Hausmüll, werden unüberlegt weggespült oder weggeworfen, können sie Boden, Wasser sowie Luft verunreinigen und lebende Organismen auf Dauer schädigen, indem sie angereichert in Lebensmittel, Trinkwasser oder Luft zurückkehren. Die Entsorgungstermine und Sammelstandorte sind im Abfallkalender 2021 oder im Onlineabfallkalender unter www.

vevg-karlsburg.de veröffentlicht. Die nächste Sammlung findet am 28.04. von 10:00 bis 11:00 Uhr in Ueckermünde Ost, Neuendorfer Straße/ W.-Seelenbinder-Straße und von 08:30 bis 09:30 Uhr in Ueckermünde auf dem Parkplatz der Firma MEK, Chausseestraße 40, statt. In Bellin hält das Schadstoffmobil am 29.04. von 11:00 Uhr bis 11:30 Uhr auf der Sportanlage der ehemaligen Jugendherberge. Die Annahme von Schadstoffen erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (maximal 20 Kilogramm bzw. 30 Liter) unentgeltlich. Die Schadstoffe können nur in geschlossenen Behältern und möglichst in Originalverpackung abgegeben werden. Niemals Schadstoffe vermischen oder unbeaufsichtigt am Straßenrand stehen lassen.

Angenommen werden u.a. Spraydosen Autosprühlack, Körperpflegemittel Lederspray, Lösungsmittel, Lösungsmittelverdünner, Frostschutzmittel, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, verunreinigte Altöle, Leinöl, Fleckenwasser, Reinigungsmittel, Petroleum, Holzschutzmittel, Altlacke, Altfarben, Druckfarbenreste, Spachtelmassen, Uhu, Pflanzenschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, nicht verbrauchte oder überlagerte Altmedikamente, Gold- und Silberputzmittel, Fotochemikalien aus privaten Hobbylaboratorien z.B. Fixierbäder, Entwickler und Thermometer. Schadstoffe aus Gewerbe, Schulen und sonstigen Einrichtungen werden nicht mitgenommen!


Ueckermünder Stadtreporter

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Stellungnahme zur Online-Petition zum geplanten Hotelprojekt Liebe Ueckermünder Bürgerinnen und Bürger, zum Jahresende ist Ihnen ein Faltblatt in die Briefkästen gelegt worden, in dem Sie Frau Inken Arndt über das geplante Hotelprojekt aufklären möchte und sie dazu bewegen will, an einer Online-Petition gegen das Hotel teilzunehmen. Da viele Fakten in diesem Flyer nicht stimmen, aus dem Zusammenhang gerissen sind und mit unbewiesenen Mutmaßungen versehen sind, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um aus Sicht des Rathauses Informationen zu den angesprochenen Themen zu geben, damit Sie, liebe Leser, beide Seiten hören und dann vielleicht besser urteilen können. Ich beziehe mich dabei auf den Wortlaut der Online-Petition, der etwas vom Flyer abweicht. Ich kann durchaus damit leben, dass auch Menschen in unserer Stadt gegen das Hotelprojekt sind, allerdings sollten dann Argumente angeführt werden, die nicht in die Irre führen. Gegenwärtig kann Ihnen kein Mensch garantieren, dass dieses Projekt auch so verwirklicht wird, wie es angedacht ist. Ich bin aber optimistisch, dass es etwas werden könnte, denn so weit sind wir bei den Planungen noch nie gekommen. Jürgen Kliewe Bürgermeister Wortlaut aus der Online-Petition von Frau Arndt

Stellungnahme des Rathauses dazu

Die Meinungsbildung fand ohne Bürgerbeteiligung statt. Geplant Das stimmt so nicht, denn während der Phase der Auslegung ist eine 4-Sterne-Plus-Anlage mit bis zu 500 Betten direkt zwi- des Vorentwurfes und des Entwurfes zum Bebauungsplan hatschen der Lagunenstadt Ueckermünde und dem Strand. te jeder Bürger Gelegenheit, seine Hinweise und Bemerkungen einzubringen. Zwei Bürger gaben ihre Stellungnahme ab. Auch in den Sitzungen des Bauausschusses hätte man bei Interesse die Diskussion verfolgen können und es hätten auch Fragen interessierter Bürger beantwortet werden können. Die Verwaltung berichtete zum jeweils aktuellen Sachstand mehrmals im Stadtreporter und in der Haff-Zeitung. Weitergehende Informationsveranstaltungen konnten Corona bedingt leider nicht stattfinden. Stattdessen wählte die Verwaltung die Möglichkeit der Onlinebefragung des Investors, darauf wurde in der Dezember-Ausgabe des Stadtreporters hingewiesen. Noch bis zum 31.01.2021 können interessierte Bürger sich unter www.ueckermuende.de/ hotelresort.html zum Projekt informieren und Fragen stellen, die dann auch öffentlich beantwortet werden. Dies geht sogar über die vom Gesetz geforderte Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus. Ueckermünde ist mit circa 8.500 Einwohnern ein beschauliches Gerade ein neues Hotel mit ständig wechselnder Belegung sorgt Seebad. Im Sommer zählt unser Ort schon jetzt bis zu 40.000 doch dafür, dass es immer wieder neue Gäste gibt, die sich die Übernachtungsgäste im Monat. Im Winter und in der Nebensai- Altstadt neugierig anschauen und hier einkaufen werden. son ist dagegen kaum etwas los. So haben es die Geschäfte in Es werden in dem neuen Hotel als Standardgäste kaum betuchunserer kleinen Altstadt schwer zu überleben. Viele Läden stehen te Touristen kommen, die Ueckermünde als Shoppingmeile für jetzt schon leer. Ein weiterer Saisonbetrieb wird dies nicht än- Pelze oder teure Autos auserkoren haben. Der Hauptgast wird dern. Im Gegenteil: Höchstwahrscheinlich wird das Hotel selbst auch der ganz normale Bürger sein, wie es z.B. heute schon im durch das mangelnde Angebot in der Altstadt Probleme haben. Hafenhotel „Pommernyacht“ oder auch im „Haffhus“ der Fall ist. Hier sollen eher betuchte Gäste angezogen werden, diese haben aber auch entsprechende Erwartungen. Kann Ueckermünde diese zurzeit erfüllen? Wenn nicht, könnte das Unternehmen schneller weg sein, als uns Hier wird mit einem Argument Angst gemacht, für das es gegenlieb ist. Hoffentlich bleibt uns am Ende nicht eine halbfertige In- wärtig keinen Anhaltspunkt gibt. Wenn ein Investor 60 Millionen vestruine statt unserer schönen Sonnenblumenwiese mit altem Euro in die Hand nimmt, dann will er diese Investition nicht kurzBaumbestand und vielen Nistplätzen. fristig machen, sondern das Objekt lange Zeit vermieten. Ein entsprechender Betreiber mit der nötigen Erfahrung und Sorgfalt wird dies absichern. Bereits Generationen von Stadtvertretern haben sich für diesen Standort als Hotelstandort entschieden und waren sich bewusst darüber, dass dann auch die Sonnenblumenwiese verschwinden wird. In der Petition wird überhastetes Handeln dargestellt, dass es in diesem Fall nicht gibt. Der Flächennutzungsplan, der dieses Gebiet als Sondergebiet Freizeit und Tourismus darstellt, ist bereits seit 2006 rechtswirksam. Schon im ISEK von 2002 war eine touristische Entwicklung an diesem Standort vorgesehen. Der Investor ist ein in der Solarbranche tätiges Unternehmen, Unsere Gesellschaft lebt vom Unternehmertum. welches innerhalb nur weniger Jahre zu einem gigantischen Fir- Was ist falsch daran, wenn eine erfolgreiche Firma sich neue Inmennetzwerk heranwuchs. vestitionsfelder sucht?


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Ueckermünder Stadtreporter

Wortlaut aus der Online-Petition von Frau Arndt

Stellungnahme des Rathauses dazu

Allein für dieses Projekt wurde eine neue GmbH & Co. KG gegründet. Diese Gesellschaftsform vereint die begrenzte Haftung einer GmbH mit den Steuervorteilen bei Gewinnausschüttungen einer Personengesellschaft.

Es ist üblich, dass bei so einem Projekt eine eigene Gesellschaft gegründet wird. Diese Gesellschaft erwirbt die Grundstücke und erwirkt die Baugenehmigung. Im Zuge der Baurechtsschaffung wird die Gesellschaft kapitalisiert und befähigt, Bürgschaften zu stellen und Verpflichtungen einzugehen. Hier ist die RIMC-Gruppe gemeint. Der Gesellschafter Gert Prantner, von mir hoch geschätzt, hatte das Projekt nach Ueckermünde gebracht und sich den Investor Sybac Solar gesucht. Herr Prantner ist nicht abgesprungen, weil er keinen Gefallen mehr am Projekt findet, sondern weil er aus seinem bisherigen Unternehmen ausgeschieden ist und sich mit dem Unternehmen Prantner & Cie GmbH selbständig gemacht hat. Dieses Unternehmen betreibt nun allerdings keine Hotels mehr, sondern vermittelt nur noch zwischen Investoren und Betreibern auf Provisionsbasis. Der Investor steht mit mehreren potenziellen Betreibern in Kontakt, die großes Interesse am Standort Ueckermünde geäußert haben. Sybac wird das Hotel nicht selbst betreiben und dafür auch nicht selbst eine weitere Gesellschaft gründen.

Das Hotel sollte durch eine namenhafte und erfahrene Unternehmensgruppe betrieben werden. Diese ist nun auch noch abgesprungen.

Wird das Unternehmen jetzt noch eine weitere GmbH & Co KG gründen, um dieses ca. 60 Millionen Projekt umsetzen zu können? Welche Erfahrungen in Gastronomie und Hotellerie werden hier eingebracht. Fakt ist, das Risiko welches der Investor trägt, ist für ihn planbar, das Risiko, welches unsere Stadt trägt dagegen nicht. Die nachhaltige Alternative: Ueckermünde plant jetzt seit über 20 Jahren an diesem Projekt, da kommt es auf einige weitere Monate nicht an. Wichtig ist es, keinen irreparablen Fehler zu machen. Das Hotel in dieser Größenordnung mit diesem Investor ist aber ein unüberschaubares Risiko. Bitte denken Sie noch einmal ernsthaft über eine angemessene kleinere Alternative nach. Wie wäre es zum Beispiel mit einer schönen Cocktailbar mit Blick auf die Uecker oder einer Freifläche für Yoga-Kurse? Schön wäre auch ein Reha-Zentrum, dies aber am besten am Kanalweg. Noch viel besser wäre es, über die Erschließung des stadteigenen Ackers zwischen Fischerei- und Industriehafen nachzudenken, inklusive Erstellung eines neuen Strandabschnitts mit einer Breite von circa 600 weiteren Metern. Statt eines Hotels könnten hier in den ersten Reihen schöne Einfamilienhäuser und in den dahinter liegenden Reihen moderne Mehrfamilienhäuser entstehen. Vielleicht würde es dort genügend Bedarf für ein weiteres Strandcafé geben. Hier hätten auch kleinere Investoren die Möglichkeit sich zu verwirklichen. Abzüglich der anzulegenden Straßen ergäbe sich eine neue Baufläche von ca. 300 Tausend Quadratmeter. Ein Preis von 300 Euro pro Quadratmeter Bauland mit direktem Wasserblick erscheint für manche Zuziehende eher günstig und ist wirklich kaum noch zu bekommen. Die hinteren Reihen haben immer noch die Nähe zum neuen Strand und 100 bis 200 Euro sind immer noch angemessen. Selbst bei einem äußerst niedrig angenommenen VerkaufsSchnittpreis von 100 Euro/m² könnte die Stadt Einnahmen von 30 Millionen Euro erzielen. Das Hotel hingegen, sollte Ueckermünde circa 5 Millionen einbringen. Unsichere Einnahmen für eine unsichere Zukunft. Hingegen würde die Erschaffung eines neuen Baugebietes nicht nur die Verkaufserträge der Stadt deutlich erhöhen, sondern auch dazu führen, dass die Einwohnerzahl von Ueckermünde um circa 1.000 – 2.000 Einwohner ansteigen könnte. Das sichert die Existenz unserer Läden in der Innenstadt nachhaltig, nicht aber ein weiteres Saisongeschäft.

Begründung Wir wissen nicht, was uns erwartet. Da gemäß genehmigtem Bebauungsplan fast keine Auflagen zur Gestaltung festgelegt worden sind, kann der Investor bis auf wenige Vorgaben nach seinem Gutdünken die Gestaltung der Hotelanlage bestimmen. Wollen wir das wirklich in die Hände dieses gigantischen Konzerns geben? Der Bebauungsplan wurde bereits mehrere Male geändert:

Die Hotelinvestoren stehen nicht gerade Schlange, sodass man bei Nichtgefallen einfach den nächsten nehmen kann. Das heißt nicht, dass die Verwaltung mit dem jetzigen Investor unzufrieden ist. Sie wollen dieses Projekt umsetzen und an einen leistungsfähigen Betreiber vermieten. Hier kann nur das wiederholt werden, was eingangs schon zum Standort ausgeführt wurde. Auf dieser Fläche soll seit Jahren ein Hotel entstehen! Die Idee der Petentin zur Erschließung weiterer Bauflächen wird ja durch das Hotelprojekt nicht ausgeschlossen. Übrigens wird auch schon daran gearbeitet, zusätzliche Bauflächen am Rosenmühler Weg, in Bellin, Berndshof und weiteren Teilen der Stadt zu erschließen, wie mehrfach auf den Sitzungen des Fachausschusses, im Hauptausschuss und vor der Stadtvertretung informiert wurde. Hier geht es um attraktive Baugrundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser, aber auch der Sektor der Eigentumswohnungen soll bedient werden, denn er wird auch nachgefragt. Dafür ist teilweise auch die angesprochene Fläche vorgesehen (die Stadt ist aber nicht Eigentümerin der gesamten Fläche). Nicht an jedem Standort kann Wohnungsbau entstehen, denn auch dieser verursacht Eingriffe in die Natur. Außerdem ist zu beachten, dass ein entstehendes Wohngebiet nicht so dicht an das Gewerbegebiet Industriehafen heranrücken kann, denn dort gibt es vor allem Geräuschimmissionen, die ein Wohnen im näheren Bereich ausschließen. Die Stadt will deshalb z.B. die Fläche zwischen dem Schäferweg und dem Kanalweg mittelfristig vermarkten. Bedenken muss man hier auch, dass die Erschließung so eines Gebietes aus rechtlichen Gründen nicht ohne Weiteres durch die Stadt erfolgen kann (es geht nicht nur um die Straße, sondern auch um alle Medien, wie z.B. Wasser und Abwasser) und ein oder mehrere private Investoren gesucht werden müssen. Diese wollen auch noch an der Fläche verdienen, also ist ein Verkaufspreis von 100 EUR/m² an einen Investor völlig indiskutabel. 300 EUR/m² als Kaufpreis für ein erschlossenes Grundstück zahlen dann auch wieder nur elitäre Menschen. Das Ziel, weitere Zuzügler für unsere Stadt zu begeistern, wird weiter verfolgt und auch umgesetzt. Dazu wird die Stadtvertretung demnächst weitere Beschlüsse fassen. Der Bebauungsplan ist noch nicht genehmigt und bedarf auch keiner Genehmigung, da er aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Rechtskraft erlangt er erst mit der öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses. Im Entwurf sind für mehrere Bereiche Festsetzungen getroffen worden, welche die Größe des Baufeldes, die Höhenlage der künftigen Gebäude und deren Nutzung festlegen. Der Bebauungsplan wurde noch gar nicht geändert, weil er noch gar nicht beschlossen wurde. Wie bei jedem Plan ist zunächst eine Idee da, was auf der Fläche entstehen könnte. Dies ändert


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Wortlaut aus der Online-Petition von Frau Arndt

Das Hotel sollte sich in den Strandbereich einfügen, jetzt wird es mit knapp 25 Metern doppelt so hoch werden, wie die Lagunenstadt, die Strandhalle und der Leuchtturm. Der moderne, ebenfalls 25 Meter hohe Turm sollte ursprünglich der Öffentlichkeit als Aussichtsturm zur Verfügung stehen. Hier sollen jetzt wohl Ferienwohnungen entstehen. Überschreitung der ursprünglich geplanten Bettenzahl von 280 auf ca. 500 Betten. Die Einbindung eines Sportzentrums mit Indoor-Spielplatz fällt weg.

Nr. 01/21 Stellungnahme des Rathauses dazu

sich im Laufe des Verfahrens schon noch, wenn man sich intensiver damit beschäftigt und die regionalen Bedingungen einfließen lässt. Das Hotel selbst hat eine Höhe von maximal 20 m, nur ein Teilbereich von bis zu 600 m² darf bis zu 25 m hoch sein. Damit soll auf Anregung der Stadt eine Möglichkeit geschaffen werden, dass von einem Teil des Hotels direkt über das Stettiner Haff geblickt werden kann. Kein Investor kommt mit einem maßgeschneiderten Projekt auf eine Fläche, für die das Baurecht erst noch entwickelt werden muss. Insofern war der Aussichtsturm anfangs eine Idee - mehr nicht, wie übrigens auch die Baumhäuser mit Ferienwohnungen, die nun auch verworfen wurden. Die geplante Bettenzahl hat sich seit Beginn des Planungsverfahrens kaum geändert. Gleich zu Beginn war von 140 Hotelzimmern mit 280 Betten und 48 Ferienhäusern die Rede. Die Einbindung eines Sportzentrums sollte für und auf Wunsch des Ueckermünder Vereins Be free die Möglichkeit eröffnen, in diesem Areal eine neue Trainingsmöglichkeit als Neubau zu errichten. Der Verein zog jedoch aus Zeit- und Kostengründen seinen Projektwunsch zurück. Es sind auf dieser Fläche keine Eigentumswohnungen für wohlhabende Bürger geplant.

Der Flächennutzungsplan sieht in diesem Naturschutzgebiet nur eine Nutzung zur touristischen Erholung vor, aber keine privaten Eigentumswohnungen für wohlhabende Bürger. Welcher Stadtvertreter hat dem zugestimmt? Das Plangebiet überlagert teilweise den Uferschutzbereich der Im 150 m Gewässerschutzstreifen des Haffs und im 50 m GewäsUecker und des Stettiner Haffs. Dort besteht Bauverbot. serschutzstreifen der Uecker, land- und gewässerwärts, besteht grundsätzlich Bauverbot nach § 29 Absatz 1 NatSchAG M-V. Allerdings ist nach § 29 Absatz 3 Ziffer 4 NatSchAG M-V eine Ausnahme möglich. Den entsprechenden Antrag wird die Stadt vor Fassung des Satzungsbeschlusses an die Untere Naturschutzbehörde stellen. Dazu musste ein wasserrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden, der zwischenzeitlich vorliegt. Ueckermündes touristische Auslastung von nur 29,7 % ist für Der Investor plant eine höhere Auslastung, die durch das Badeeinen solchen Betrieb kaum rentabel und die prozentuale Aus- und Wellnessangebot sowie durch Werbeaktivitäten eines leislastung steigt nicht durch den Bau von weiteren Hotels. Bisherige tungsstarken Betreibers auch möglich erscheint. Investor und Interessenten haben sich auf dieses Projekt jedenfalls gar nicht Betreiber kennen das Potenzial von Ueckermünde und sind mit erst eingelassen. entsprechenden Zahlen in die Rechnungen gegangen. Wenn die Petentin meint, dass es also gar nicht möglich ist, in Ueckermünde wirtschaftlich ein Hotel zu betreiben, so widerspricht sie damit sich selbst, als sie eingangs ausgesagt hat, man solle abwarten und einen künftigen Investor nehmen. Verabschiedung vom sanften Tourismus! Der Strand ist zu klein! Ein zusätzliches Hotel ist noch keine Verabschiedung vom sanf500 weitere Betten an unserem ca. 700 Meter breiten Strand sind ten Tourismus. Es gibt sicher Tage im Hochsommer, an dem der zu viel. Schon jetzt äußern viele wiederkehrende Gäste, dass sie Badestrand in Ueckermünde voll ist. Dies betrifft jedoch mehr den nicht mehr nach Ueckermünde kommen, wenn dort ein großes Parkplatz mit seinen Kapazitätsgrenzen als den Strand. Nach EinHotel direkt in der Natur am Strand entsteht. schätzung und Statistikauswertung des langjährigen Schwimmmeisters Ulf Albrecht sind an richtigen Spitzentagen bis zu 7.500 Menschen am Strand, zu DDR-Zeiten waren es noch mehr. 500 Personen zusätzlich verträgt der Strand auch an solchen Tagen, doch dann ist es eben nicht mehr übersichtlich, sondern recht voll. Dies betrifft jedoch nur wenige Tage in der Saison. Auch an solchen vollen Tagen ist es am Strand übrigens immer noch möglich, die beiden Volleyballanlagen zu nutzen. Man sollte auch bedenken, dass mit dem Hotel PommernMühle vor einigen Jahren ein Hotel mit 100 Betten geschlossen hat, sodass die effektive Bettenerhöhung geringer ausfällt. Allerdings muss über eine Erweiterung des Parkplatzes nachgedacht werden. Sollen etwa Hundestrand und FKK-Strand geopfert werden? Dies Es ist nicht vorgesehen, den Hundestrand oder den FKK-Bereich wäre zumindest eine sehr naheliegende Möglichkeit, den Strand umzuwidmen, denn diese Bereiche haben ihre Berechtigungen. einem breiten Publikum auf die Schnelle zugänglich zu machen. Eine Lösung, die so auch schon an anderen kleinen Stränden praktiziert wurde. Marina Lagunenstadt und das futuristische Holzwürfel-Projekt Die nie, wie ursprünglich geplant, fertiggestellte Lagunenstadt passen nicht zusammen. Auch die Strandhalle verkörpert einen (kein Restaurant, kein Wellnessbereich usw.) kann doch kein ganz anderen Stil. Wir werden mit dem Hotel nicht Zusätzliches Maßstab sein für die Schaffung von etwas Neuem! Ein Investor erschaffen, sondern Bewährtes gefährden! baut doch heute auch in zeitgemäßer, moderner Architektursprache, auch wenn dies nicht jedem gefällt. Es soll doch gestaltet werden, nicht nur verwaltet!


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Wortlaut aus der Online-Petition von Frau Arndt

Stellungnahme des Rathauses dazu

Wir opfern für das Hotelprojekt fast 6 Hektar Fläche des Naturparks „Am Stettiner Haff“ mitsamt reichhaltiger Flora und Fauna. Damit verschwinden unter anderem wichtige Futterpflanzen für streng geschützte Tierarten sowie Brutplätze für Vögel, 79 dicke alte Bäume und unsere schöne Sonnenblumenwiese.

Dieses Argument kann nicht greifen, denn durch die Festlegungen im Bebauungsplan wird der Eingriff in Flora und Fauna vollständig durch Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Was war denn einmal mit der Fläche, auf der heute die Lagunenstadt steht? Auch diese war mal Weidefläche. Galten hier nicht die gleichen Überlegungen? Der Schattenwurf des 20/25 Meter hohen Hotelhaupthauses wird die Gäste, die zum Strand gehen, gar nicht beeinträchtigen. Selbst im Hochsommer bei sehr weit westlichem Sonnenuntergang wirft das Hotel keinen Schatten auf die Zugangswege zum Strand, weil dies von der Himmelsrichtung her gar nicht möglich ist. Die Verkehrsuntersuchung, die auch Bestandteil der Planungsunterlage zur Offenlage war, enthält Aussagen über die Verkehrsdaten. Die Erhebung des Knotenpunktes Haffstraße/Winkelstraße erfolgte als 24-Stunden-Erhebung. Gezählt wurde hier z.B. auch am 8. Juni 2019, dem Pfingstsamstag! Die Straße ist in der Lage, die zusätzlichen Personen, Arbeitskräfte- und Lieferverkehre aufzunehmen. Ein bisheriges Problem an den Anreisetagen war der ungenügende Rückstauraum an der Schranke der Lagunenstadt. Hier müssen die dortigen Betreiber darüber nachdenken, wie sie diesen Anreiserückstau aus der öffentlichen Verkehrsfläche herausnehmen. Auch als die Lagunenstadt entstanden ist, wurde die Zufahrtsstraße mit den entsprechenden Medien durch die Stadt ausgebaut. Das ist die Aufgabe einer Stadt, die Infrastruktur den sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dafür gibt es auch eine Förderung. Wenn dann von den Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf lediglich zwei Prozent in einen Kreisverkehr fließen, dann ist das auch gerechtfertigt. Die beantragte und in Aussicht gestellte Förderung gibt es lediglich für investive Zwecke - die Kulturförderung ist eine andere Baustelle. Bauen ohne Baulärm und zusätzliche Belastungen durch z.B. Baufahrzeuge geht meist nicht. Das wird hier auch der Fall sein. Dies jetzt mit dem Ausbau der Belliner Straße und dem Kreiselbau zu vergleichen, ist mehr als fragwürdig, denn hiervon profitieren doch die in Richtung Strand fahrenden Gäste am meisten. Der Strand wird übrigens durch die Baustelle nicht verschandelt.

Stattdessen müssen die Gäste dann im Schatten eines 25 Meter hohen Holzwürfel-Objektes zum Strand gehen.

Das Verkehrskonzept für die Zu- und Abfahrtstraßen zum Hotel ist zu hinterfragen. Es wurden nur sehr wenige Zählungen durchgeführt. Diese vor dem Strand z.B. auch noch an einem regnerischen Donnerstag im Juni zwischen 10 und 11 Uhr. Klar, dass es am Strand leer ist. Die Besucher unseres Haffbades wissen aber, wie chaotisch es in Hauptsaisonzeiten auf der schmalen Zufahrtstraße, den Fuß- und Radwegen vor der Einfahrt zum Strand zugeht und wie voll der Parkplatz tatsächlich ist. Und dann noch zusätzliche 250 - 400 An- und Abfahrten der Hotelgäste. Erholung adé! Viel Geld für einen weiteren Verkehrskreisel vor dem Strandparkplatz. Trotz einer 90%-igen Förderung wird die Stadt Ueckermünde an diesem Kreisel noch mit ca. 100.000 Euro beteiligt werden. Geht das anderorts nicht besser und günstiger als auf moorigem Sandboden? Wenn das Geld überhaupt zur Verfügung steht, wäre es nicht besser in der Unterstützung unseres Kulturspeichers untergebracht? Auch das Kino leidet. Dann die belästigende Bauphase! Selbstverständlich gehen Bauphasen vorüber, aber Ueckermünde hat bereits ein Jahr Verkehrskreiselbaustelle 1 hinter sich, für Kreisel 2 und 3 in der Belliner Straße (Strandzufahrtstraße) folgen wohl noch zwei weitere Jahre. Zurzeit befinden wir uns mitten in Tourismus-schwächenden Corona-Zeiten. Wollen wir im Anschluss weitere 3 Jahre unseren schönen Strand durch eine Riesenbaustelle verschandeln, ohne zu wissen, was dabei herauskommt? Wie groß wird das geplante Schwimmbad tatsächlich und wer darf es nutzen? Eine garantierte Nutzung durch die einheimische Bevölkerung oder für unsere Kinder zum Erlernen des Schwimmens ist nicht sichergestellt! Wird die Nutzung für Bürger/ Gäste, die nicht im Hotel übernachten überhaupt möglich sein? Auch das liegt im Ermessen des Eigentümers.

Die Größe des Schwimmbades steht in der Tat noch nicht endgültig fest. Es wird auf jeden Fall kein separates Spaßbad, sondern ein Schwimmerbecken mit Wellnessbereich. Auf die öffentliche Nutzung kann die Stadt in einem Bebauungsplan keinen Einfluss nehmen. Das lässt sich höchstens im Kaufvertrag regeln, denn die Stadt ist ja Eigentümerin eines Großteils der zu bebauenden Fläche. Zu welchen Zeiten das Schwimmbad für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen wird, ist dann in der Tat Sache des privaten Betreibers. So weit kann sich keine Stadt in die private Geschäftsführung eines Hotels einmischen. PS: Die Wortwahl „Luxusprojekt“ ist unpassend, denn ein 3-Sterne*- bis 4-Sterne*-Hotel ist ein völlig normales Hotel für breite Zielgruppen.


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DAS WAR

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2020

JANUAR 17.01.2020 Stadt und Gewerbeverein laden zum gemeinsamen Neujahrsempfang ein. Die Gäste kommen aus Politik und Wirtschaft, aus Vereinen, Organisationen, aus der Partnerstadt Pyritz, von der Bundeswehr und aus benachbarten Städten und Gemeinden. 18.01.2020 Die Feuerwehr Ueckermünde veranstaltet ihr Traditionsfeuer mit Benefizflohmarkt. Es führte ein Fackelzug durch die Straßen und im Anschluss wurden die Weihnachtsbäume in alter Tradition verbrannt. Die Flohmarkterlöse kamen der Feuerwehr zugute. 27.01.2020 Zum sechsten Mal treffen sich Ueckermünder Bürger und Gäste zum Marsch des Lebens und einer anschließenden Gedenkveranstaltung, um an die Opfer des Holocaust zu erinnern.

30.01.2020 Bürgermeister Jürgen Kliewe und Stadtpräsident Robert Kriewitz sowie eine Delegation der Stadtvertreter folgen der Einladung zum Neujahrsempfang in Pyrzyce.

Foto: V. Israel

31.01.2020 Auf dem Betriebsgelände des Ueckermünder Traditionsunternehmens HOKO bricht ein Feuer aus und zerstört eine komplette Produktionshalle sowie zahlreiche fertige Produkte. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde sowie umliegender Feuerwehren leisten ganze Arbeit und können wesentliche Unterlagen und Technik retten.

FEBRUAR 08.02.2020 Die Torgelower Pommernkogge „Ucra“ führt ihre erste erfolgreiche Testfahrt durch. 26.02.2020 Die Bauherren des Gebäudes Altes Bollwerk 12 feiern Richtfest. 28.02.2020 Die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr findet statt.

MÄRZ 04.03.2020 Der Ueckermünder Gesangsschüler Alexander Kalischewski erhält den 1. Preis beim „London Grand Prize Virtuoso“ 2020. 16.03.2020 Frau Gerda Möschke feiert ihren 101. Geburtstag.

20.03.2020 Löwe Aramis zieht in den Ueckermünder Haffzoo ein. 25.03.2020 Der erste Corona-Lockdown zwingt Einzelhändler, Gewerbetreibende, Hoteliers und Gastronomen zu Schließungen und bringt das gesellschaftliche Leben zum Erliegen.

03.02.2020 Die Belliner Straße wird voll gesperrt und die Bauarbeiten für den neuen Kreisverkehr Ecke Neuendorfer Straße beginnen.


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JAHRESRÜCKBLICK 2020 APRIL 06.04.2020 Die Hotel- & Ferienanlage Haffhus erhält den Marketing Award „Leuchttürme der Tourismuswirtschaft“ des Ostdeutschen Sparkassenverbandes für das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Konzept ihrer Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. 17.04.2020 Kettensägenkünstler Toni Werner verewigt den Froschkönig in leuchtenden Farben am Strandweg. 20.04.2020 Der Lebensmitteldiscounter LIDL in der Ueckerstraße 47 eröffnet seine vergrößerte Verkaufsfläche nach Umbauarbeiten wieder. 20.04.2020 Der Tierpark darf nach dem Corona-Lockdown seine Außenbereiche wieder öffnen und Besucher empfangen. 28.04.2020 Die Bauabnahme für die Bühne im Ueckerpark erfolgt. Damit ist das Gesamtprojekt Ueckerpark weitestgehend fertig gestellt.

MAI 20.05.2020 Die Schlümpfe ziehen in das Haffmuseum ein und sorgen bis zum Herbst für hohe Besucherzahlen. 26.05.2020 Ueckermünder Ehrenbürgerin und mehrfache Paralympicssiegerin Marianne Buggenhagen verbringt ihren Geburtstag in Ueckermünde und besucht Bürgermeister Jürgen Kliewe.

JUNI 05.06.2020 Der neue Erlebnisbauernhof im Ueckermünder Tierpark mit Traktorbahn wird eröffnet.

27.05.2020 Nach fast einjähriger Bauzeit erfolgt die Bauabnahme für den Schwarzen Weg.

18.06.2020 Die Ueckermünder Gymnasiastinnen Anna Sadewasser und Wibke Pawlak werden beim 67. Europäischen Wettbewerb ausgezeichnet und erhalten den Bürgermeister-Preis von Jürgen Kliewe. 18.06.2020 Die Stadtvertreter beschließen mehrheitlich den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“.

18.06.2020 Die Stadtvertreter stimmen dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bellin zu.

25.06.2020 Der 3. Bauabschnitt der Strangsanierung in den Bädern der Kita Haffring beginnt. Das sanitäre Leitungsnetz wird erneuert (alte Plastikrohre mit Ermüdungserscheinungen) einschließlich Toiletten/ Waschbecken. Hier werden rund 40.000 Euro investiert.

25.06.2020 Der Parlamentarische Staatssekretär Patrick Dahlemann besucht im Rahmen seiner Vorpommerntour 2020 das Schloss Ueckermünde und das Haffmuseum.

Unser Jahresrückblick erhebt wie immer keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle großen und kleinen Höhepunkte in Kultur und Sport aufzuzählen, ist einfach nicht möglich. Unser Dank gilt allen, die an einem ereignisreichen Jahr 2020 in unserer Stadt ihren Anteil hatten!


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DAS WAR

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2020 JULI 22.07.2020 Die neue Straße und die Parkplätze an der Kindertagesstätte „Storchennest“ am Parkweg werden fertig gestellt. 27.07.2020 Ueckermünde erhält Fördermittel in Höhe von mehr als 200.000 Euro für die Umstellung der Beleuchtung der Haff-Grundschule auf LED.

30.07.2020 Die Torgelower Pommernkogge „Ucra“ wird im Beisein von Bürgermeister Jürgen Kliewe, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Vorpommerns Staatssekretär Patrick Dahlemann in den Dienst gestellt und darf nun offizielle Ausfahrten machen. 31.07.2020 Ein neues Großplakat am Hafen wird von Vorpommerns Staatssekretär Patrick Dahlemann und Bürgermeister Jürgen Kliewe eingeweiht. Es wirbt für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern.

AUGUST 01.08.2020 In der Haff-Grundschule werden 80 Schulanfänger und in der Regionalen Schule 80 Schüler eingeschult. 01.08.2020 Der SV Einheit Ueckermünde erweitert sein sportliches Angebot und gibt der Trendsportart Darts ein zu Hause.

Foto: Haffmedia

01.08.2020 Die Sanierung am Giebel der Goetheschule auf dem Altstadtschulkomplex ist abgeschlossen.

20.08.2020 Das Landespolizeiorchesters MV spielt auf dem Schlosshof für einen guten Zweck.

01.08.2020 Der Hafenflohmarkt darf unter strengen Corona-Auflagen erstmalig in 2020 im sanierten Ueckerpark stattfinden und ist damit das erste Event nach dem Umbau des Veranstaltungsortes.

05.08.2020 Im Waldstadion wird der neue Mähroboter in Betrieb genommen und unterstützt ab sofort die Rasenpflege.

07.08.2020 Das Strandfest am Ueckermünder Hauptstrand startet unter strengen Corona-Auflagen.

07.08.2020 Die Tageskurabgabe kann ab sofort auch an den Kurabgabeautomaten entrichtet werden.

29.08.2020 Die Ueckermünder Station der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) erhält ein neues Rettungsboot.

SEPTEMBER 08.09.2020 Im Rahmen des Projektes „PolnischDeutsche Virtuelle Relaxzone“ treffen sich Vertreter der Stadtverwaltung Ueckermünde mit Vertretern der Partnerstadt Pyrzyce in einer Online-Konferenz, um weitere Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu diskutieren.

12.09.2020 Am Stadthafen Ueckermünde eröffnet das neue Café Tausendschön. 17.09.2020 Vier weitere Stolpersteine werden in der Haffstraße in Gedenken an die Familie Glaser enthüllt.


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JAHRESRÜCKBLICK 2020 OKTOBER 03.10.2020 Die Jugendsegelyacht „Greif von Ueckermünde“ feiert ihren 60. Geburtstag.

10.10.2020 Der stellvertretende Bürgermeister der Partnergemeinde Sande, Michael Ramke (SPD), besucht Ueckermünde.

12.10.2020 Am Klockenberg 3a erfolgt die Grundsteinlegung für den Neubau von acht Wohneinheiten.

16.10.2020 Liane Büttner und Eva-Marie Rosenheinrich aus Ueckermünde, Werner Radloff aus Liepgarten, Rüdiger Bornemann aus Eggesin und der Traditionsschiffverein „Ucra – die Pommernkogge e.V.“ erhalten Ehrenamtspreise des Landkreises. 19.10.2020 Die Stadt Ueckermünde erhält eine Förderzusage für die Gestaltung des Eingangsbereiches Belliner Straße/Neuendorfer Straße.

17.10.2020 Beim Tag der Offenen Tür kann die neue Bühne im Ueckerpark von innen besichtigt werden.

NOVEMBER 01.11.2020 Der zweite Corona-Lockdown führt zu Schließungen von Restaurants und Beherbergungseinrichtungen. Auch viele Sport- und Freizeiteinrichtungen müssen ihre Türen schließen. 05.11.2020 Der städtische Bauhof erneuert die Gehwege im Strandpark. 08.11.2020 Frau Dora Freytag wird 101. Jahre alt. 12.11.2020 Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Ueckermünde und dem Tierpark e.V. zur Nutzung des Gebäudes „Haus des Gastes“ wird um drei Jahre verlängert. Bis dahin soll ein neues Eingangsbebäude entstehen.

15.11.2020 Bürgermeister Jürgen Kliewe und Stadtpräsident Robert Kriewitz gedenken den Kriegstoten und Opfern von Gewaltherrschaft am Volkstrauertag.

23.11.2020 Der Weihnachtsbaum wird auf dem Ueckermünder Marktplatz aufgestellt.

DEZEMBER 03.12.2020 Die Stadtvertreter beschließen die Medienentwicklungspläne für die Haff-Grundschule und die Regionale Schule und ebnen damit den Weg für die Digitalisierung der Schulen. 04.12.2020 Der Kletterwald schließt. 15.12.2020 Frau Grete Bucher wird 100. Jahre alt.

22.12.2020 In einem zweiten Bauabschnitt konnten über 300 Straßenleuchten mit LED ausgestattet werden.

18.12.2020 Der erste Bauabschnitt und der neue Kreisverkehr in der Belliner Straße/ Ecke Neuendorfer Straße sind fertig gestellt.

15.12.2020 Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung in der Haff-Grundschule einschließlich der Turnhalle ist abgeschlossen.


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Mit Block und Kamera in Ueckermünde unterwegs Neue Bauflächen im Siedenfeld (Kl) In den zurückliegenden Monaten herrschte in unserem Seebad eine große Nachfrage nach Bauland. Städtische Bauflächen sind aufgebraucht, sodass immer mehr private Investoren über die Erschließung von Flächen für Wohnbebauungen nachdenken. Ein jüngstes Beispiel dafür ist eine fast 7.000 m² große Fläche im Siedenfeld, für welche die Stadt auf Initiative von privaten Investoren aus der Region einen Bebauungsplan für diese innerstädtische Fläche entwickelte. Dies stieß bei den Stadtvertretern auf große Zustimmung. Nachdem auf dieser Fläche Baurecht geschaffen wurde, ist die Ver-

marktung der Grundstücke in vollem Gange. Auch die Erschließung der Flächen mit einer Straße und mit den entsprechenden Medien hat noch im alten Jahr

Aus der Stadtbibliothek

begonnen und ist nun fast abgeschlossen. In ihrer Märzsitzung wird die Stadtvertretung entscheiden, welcher privater Erschließungsträger den Zuschlag für die Erschließung des ehemaligen Sportplatzes Rosenmühler Weg bekommt. Auf eine öffentliche Interessenbekundung der Stadt hatten sich zwei Interessenten beworben, die die Erschließung vornehmen würden und dann die einzelnen Grundstücke selbst vermarkten wollen. Die Arbeiten dazu könnten noch in diesem Jahr losgehen. Einen Bebauungsplan für die Flächen gibt es bereits. Weitere Bauflächen sind in Vorbereitung.

STADTBIBLIOTHEK

UECKERMÜNDE - UECKERSTRAßE 96 Öffnungszeiten: Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 19:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Der Rückgabetermin der ausgeliehenen Medien rückt immer näher und Sie wissen, dass Sie es nicht schaffen, diese rechtzeitig abzugeben? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, die Verlängerung des Termins zu beantragen. Neben der persönlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme während der Öffnungszeiten der Bibliothek können Sie auch den Online-Katalog der Stadtbibliothek Ueckermünde nutzen. Rund um die Uhr besteht hier die Möglichkeit, nach bestimmten Medien zu suchen, Vorbestellungen aufzugeben, ausgeliehene Medien zu verlängern oder auch einen Anschaffungswunsch zu äußern. Den Onlinekatalog können sie auch als kostenlose App „bibkat“ auf Ihr Smartphone laden. Wer seine E-Mail-Adresse in der Bibliothek oder im Online-Katalog (unter Kon-

toeinstellungen „Benachrichtigungen“ bzw. „Leserdaten“) angibt, erhält zudem drei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail. Sie können auch per E-Mail eine Verlängerung der Leihfrist beantragen. Einmal täglich an den Ausleihtagen - in der Regel nach Feierabend - wird der Online-Katalog aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass in den nächsten Wochen eine Nutzerumfrage in der Bibliothek durchgeführt wird. Dabei geht es darum, dass Interesse der Ueckermünder Bibliotheksbesucher an der Ausleihe digitaler Medien zu ermitteln. Die Mitarbeiter der Stadtbibliothek beantworten gerne Ihre Fragen und sind jederzeit für Ihre Tipps, Hinweise oder Anschaffungsvorschläge dankbar. Sie erreichen uns unter 039771/28480 oder stadtbibliothek@ueckermuende.de.

TOURISTIK-Information Sitz des Tourismusvereins “Stettiner Haff” e.V. Altes Bollwerk 9, 17373 Ueckermünde

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 09:00 - 16:00 Uhr Telefon 039771/28484 E-Mail: info@ueckermuende.de Internet: www.ueckermuende.de

Sie wollen die Ausleihe eines Buches verlängern? Einfach eine E-Mail an stadtbibliothek@ueckermuende.de

TELEFON: 039771-28480

KINDERBIBLIOTHEK HAFF-GRUNDSCHULE Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Die Kinderbibliothek bleibt am 08. und 15. Februar geschlossen. www.ueckermuende.de/ bibliothek.html


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Virtuelle Reise durch die Euroregion Pomerania (FEG) Über ein INTERREG-Projekt durch die Stettiner Tourismus Entwicklungsagentur ZART und der Förder- und Entwicklungsgesellschaft VorpommernGreifswald (FEG) als deutschem Projektpartner, entstand in den letzten Monaten eine virtuelle Reise durch über 100 Orte der Euroregion Pomerania auf www. pomerania360.eu. Dabei können auf einer Karte per Computer oder Smartphone miteinander verbundene 360°-Panoramen der Orte dies- und jenseits der Oder, auf Augenhöhe oder aus der Vogelperspektive mit Informationstexten auf Deutsch oder Polnisch aufgerufen werden. Gleichzeitig soll die Seite aktuell über die Pandemiesituation und die verpflichtenden Schutzvorschriften beiderseits der Grenze informieren. Eine Station auf der virtuellen Reise ist Ueckermünde.

Hier werden drei verschiedene Standorte im 360 Grad Rundblick dargestellt. „Mit der virtuellen Reise wollen wir zeigen, dass Reisen auch während der Pandemie möglich ist” sagt Wojciech Helinski vom Forum Turystyki Regionów und fährt fort: „Die hier erlebbaren interessanten Orte und Attraktionen motivieren zur eigenen Planung einer realen Reise. Und natürlich wollen wir mit diesem Projekt auch beweisen, dass Tourismuswerbung selbst unter schwierigen Bedingungen möglich ist. Mit modernster Technik kann man sich hervorragend informieren und auf einen Besuch dieser tollen Plätze in hoffentlich nicht allzu ferner Zukunft vorbereiten.” Der Internetauftritt www.pomerania360. eu ist Teil des Projektes “Virtuelle Reise an Oder und Stettiner Haff”. Die Durchführung dieses Projektes wurde ermöglicht

Mehr Energie sparen mit Unterstützung des Ministeriums Mecklenburg Vorpommern Kurz vor Weihnachten hatte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann noch zwei Fördermittelbescheide des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Gepäck. Die Stadt Ueckermünde kann

Foto: Stephan Greiner Mai Patrick Dahlemann (links), Dirk Klein, Haffhus (hinten links), Bürgermeister Kliewe (rechts)

mit gut 28.000 Euro die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED weiterführen und das Hotel Haffhus erhält 31.000 Euro für eine webbasierte App, die die energetischen Prozesse des Hotels sichtbar und steuerbar macht. Das Haffhus ist für seine autarke Stromerzeugung bekannt. Mit der neuen App können die laufenden Prozesse noch besser aufgezeigt und angepasst werden. Die intelligente Steuerung erlaubt beispielsweise beim Umgang mit Trinkwasser eine Energieeinsparung von bis zu 80 Prozent. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Seebad Ueckermünde auf LED begann bereits vor drei Jahren. In mehreren Bauabschnitten werden die Straßenlaternen erneuert. Der letzte Bauabschnitt soll in diesem Jahr starten. Die neue LED-Beleuchtung führt zu einer jährlichen Ersparnis von 112.000 Kilowattstunden Strom sowie 66 Tonnen Kohlenstoffdioxid.

Leben 2020 in Ueckermünde Ein neuer Imagefilm der Ueckermünder Wohnungsbaugesellschaft UWG macht Lust auf Leben am Stettiner Haff. In dem sechsminütigen Film spricht Bürgermeister Jürgen Kliewe über seine Geburtsund Heimatstadt, dem heutigen Seebad Ueckermünde. Kurze Wege, Ruhe und eine unglaublich schöne Naturlandschaft

machen Ueckermünde zu einem beliebten Wohnort für Familien aber auch für natur- und sportinteressierte Singles. Radwandern, Kanufahrten oder Bootsausflüge werden von Einheimischen und Touristen gerne wahrgenommen. Für Bootsbesitzer stehen mehr als 1.000 Liegeplätze zur Verfügung und über das Stettiner Haff erreicht man in kurzer Zeit die Insel Usedom. Familien mit Kindern lieben Ueckermündes 800 Meter langen Sandstrand und den Tierpark besonders. Die UWG bietet sanierten Wohnraum in Ueckermünde an und baut beispielsweise am Klockenberg gerade ein neues Mehrfamilienhaus. Die aktuellen Wohnungsangebote finden Sie unter www. wohnen-am-haff.de/wohnungsangebote. Das Video können Sie hier aufrufen: https://youtu.be/rd3H52nSW2Q.

im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen.

Gedenken am 27.01. Bereits zum siebten Mal wollen sich Ueckermünder Bürger und Gäste der Stadt versammeln, um an diejenigen jüdischen Mitbürger zu erinnern, die in der Zeit des Nationalsozialismus ausgegrenzt, gepeinigt, zur Flucht gezwungen oder sogar ermordet wurden. Entlang der Wohn- und Wirkungsorte der jüdischen Bürger sollen ihre Geschichten erzählt werden, um daran zu erinnern, welches furchtbare Leid sie erfahren mussten. Der „Marsch des Lebens“ soll eine Mahnung sein. Antisemitismus ist noch heute unter uns und kann gefährlich werden. Der Marsch des Lebens steht mit seiner Botschaft für Erinnern, Versöhnen, ein Zeichen setzen gegen Rassismus, Antisemitismus und für Israel! Ablauf Marsch des Lebens 16:00 Uhr ab Parkplatz Ueckerdamm Begrüßung Lorenz Sandhofe Marsch des Lebens entlang der Stolpersteine Gedenken in Erinnerung an die Opfer des Holocaust 16:45 Uhr Schlosshof Begrüßung Bürgermeister Kliewe Rede Stadtpräsident Kriwitz Videobotschaften Lebensberichte


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Veranstaltungen im

KULTurSPEICHER

20. Februar, 18:00 Uhr

Alexander G. Schäfer Kabarett-Fans können sich auf den Schauspieler, Kabarettisten und Autor Alexander G. Schäfer freuen. Der gebürtige Berliner ist ausgebildeter Opernregisseur und hat Schauspiel- und Gesangsunterricht bei renommierten Lehrern genommen. Eine seine Leidenschaften ist das Kabarett und damit möchte er auch in Ueckermünde für den einen oder anderen Schmunzler sorgen. Vorverkauf 15 €, Abendkasse 18 € 03. März, 19:30 Uhr

Anne Siegel Die Autorin stellt ihr neues Buch „Wo die wilden Frauen wohnen - Islands starke Frauen und ihr Leben mit der Natur“ vor. Island ist ein Land von rauer Schönheit, dominiert von faszinierenden, aber auch extremen Naturgewalten. Die isländische Gesellschaft wurde von diesen besonderen Lebensbedingungen geprägt, und schon immer kam den Frauen darin eine bedeutende Rolle zu: In kaum einem anderen Land genießen Frauen mehr Rechte. Anne Siegel porträtiert zehn Isländerinnen mit spannenden Biografien und einer tiefen Verbundenheit mit ihrer Umwelt. Anne Siegel, in Norddeutschland geboren und aufgewachsen, lebt in Köln und arbeitet als Buchautorin, Radio- und TVJournalistin sowie als Hörspielautorin. Ihr Buch FRAUEN FISCHE FJORDE, das aus dem Stand zum Bestseller wurde, liegt inzwischen in der 13. Auflage vor. Anne Siegel war eine der Autorinnen von „Die Kunst der Mode“, schrieb das Sachbuch „Himmelsstürmerinnen“ über inspirierende Frauen in den Medien und eine Biografie über die erste weibliche Gelehrte im Tibetischen Buddhismus „Die Ehrwürdige“ (Benevento Verlag). Ihr Roman „NordBräute“ (Europa Verlag) schaffte es auf Anhieb auf die Shortlist als bestes Debüt des Jahres beim Hamburger Literaturpreis. Die Lesung findet in Kooperation mit der Friedrich-Wagner-Buchhandlung statt. Abendkasse 12 €

Digitale Bühne Ein nicht ganz einfaches Jahr liegt hinter der Kulturbranche. „Und Corona macht uns auch den Beginn des neuen Jahres nicht ganz leicht“, so Speichervereinsvorsitzende Katrin Starke. Für das Team des Kulturspeichers aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Digitales Denken sei schließlich in diesen Zeiten gefragt. So wollte sich auch Bastian Semm sein letztes Konzert der Saison zwischen Weihnachten und Silvester trotz Corona nicht verbieten lassen. Gemeinsam mit dem Verein ist die Idee entstanden, den Sänger in den Speicher einzuladen, das Konzert mit mehreren Kameras zu filmen und schließlich per LIVE-STREAM auf Facebook und via YouTube in die heimischen Wohnzimmer zu übertragen. Eine digitale Premiere, die dieser besonderen Zeit auf jeden Fall angemessen ist. Scheut der Verein es doch nicht, neue Wege zu gehen. „Das digitale Konzert war eine tolle Erfahrung, die bei den Leuten gut ankam“, berichtet Katrin Starke. Wer sich an handgemachter Musik erfreuen möchte, findet das eineinhalbstündige Konzert auf www.speicher-ueckermuende.de Zuhören und Zuschauen lohnt sich! „Ein herzliches Dankeschön gilt dem HAFF media-Team, mit dessen Hilfe wir das alljährliche Bastian Semm-Konzert auch 2020 - wenn auch digital - stattfinden lassen konnten“, so die Speicher-Chefin. Das Projekt wurde gefördert durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Weitere digitale Konzerte geplant Der Konzert-Kalender für 2021 ist voll. Da aber abzusehen ist, dass coronabedingt nicht so schnell vor Publikum im Speicher

gespielt werden darf, plant der Verein weitere digitale Konzerte via LIVE-STREAM. „Auch wenn ein Live-Konzert mit Gästen dadurch keinesfalls ersetzt werden kann, ist es eine Möglichkeit, den Künstlern dennoch eine Bühne und den Menschen in und um Ueckermünde trotzdem Kultur zu bieten. „Denn das ist unser Anspruch als vereinsgeführtes Kulturhaus in der Stadt“, betont Katrin Starke. Regionalwarenladen In unserem Regionalwarenladen finden Sie ein vielfältiges Angebot von regionalen und kunsthandwerklichen Produkten, wie zum Beispiel Honig, Liköre, Seifen und andere Waren, die sich auch wunderbar als Weihnachtsgeschenke eignen. Es lohnt sich, einmal vorbei zu schauen! Bestellungen werden auch telefonisch entgegen genommen. Schauen Sie hierfür gerne durch die Online-Fotogalerie. Öffnungszeiten ab 01.02.: Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr. Änderungen aufgrund der aktuellen Situation und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus möglich!

KULTurSPEICHER Bergstraße 2 17373 Ueckermünde

Telefon 039771/54262 E-Mail: post@speicherueckermuende.de Öffnungszeiten: Mo bis Fr 10:00 - 16:00 Uhr und nach Absprache (bitte vorher telefonisch erfragen) www.speicher-ueckermuende.de


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Alexander Kalischewski gehört zu den Besten (SBK) Seit vielen Jahren organisiert die Elite International Music Corporation in New Jersey in den USA einen internationalen Musikwettbewerb, um die talentierten jungen Musiker im Alter von 6 bis 22 Jahren zu fördern. Alexander Kalischewski, Gesangsschüler der Kreismusikschule Uecker-Randow, hatte sich zu dem Wettbewerb angemeldet und eine Aufnahme eines Auftrittes geschickt. Für seine Leistung erhielt Alexander den 1. Preis mit der Einladung zum Preisträgerkonzert in der Carnegie Hall in New York im April 2021, falls diese bis dahin wieder geöffnet wird. In der Auswertung bekam der junge Sänger viel Lob von der Jury für

seine schöne Stimme, Musikalität, langen Phrasen und für die Führung der Stimme. Am ersten Weihnachtstag wurden auch die Ergebnisse des Internationalen „Fantasy” Musikwettbewerbs in Moskau zugeschickt. Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurde Alexander dank seinem letzten Erfolg in Moskau ausgewählt, denn der Wettstreit gehört zu den Events, die vom ANO Center of Culture and Arts „Grand“ in Moskau mit dem Partner European Association of Folklore FestivalsICH Partner of UNESCO organisiert werden. An dem Wettbewerb können nicht nur Gesangs- und Instrumentalsolisten teilnehmen, sondern auch ganze Chöre, Ensembles und Orchester. Um sich bei diesem Wettbewerb messen zu können, musste Alexander zwei abwechslungsreiche Arien präsentieren, deren Schwierigkeitsgrad viel höher als bei allen bisher gesungenen Stücken war, obwohl Alexanders Repertoire auch viele anspruchsvolle Titel beinhaltet. Als 15jähriger Knabensopran konnte er die Konzertarie „Rompe sprezza“ von Alessandro Scarlatti in Originaltonart sowie die Arie des Xerxes „Ombra mai fu“ aus der Oper „Xerxes“ von Georg Friedrich Händel, bekannt auch als Händels Largo, aufnehmen und damit die Jury überzeugen. Alexander erhielt in der Kategorie „voice“

Empfehlungen: „Der Tisch“ Roman von Ananij Kokurins „Wunderbarer Roman, mit dem wir auf eine Fahrt durch die Weiten Russlands gehen, auf eine Reise voller Geschichte und Begegnungen, Glück und Unglück. “ Weitere Infos: Telefon 039771-54626 www.friedrich-wagner-buchhandlung.de Öffnungszeiten Buchhandlung: Montag - Freitag: 10:00 bis 17:00 Uhr (Nur für Abholung und Bestellung!) (Gesang) den 1. Preis. Weiter Preisträger waren Teilnehmer aus China, Bulgarien, Russland, Großbritannien und Polen. Zu den Juroren gehörte eine hervorragende Mezzosopranistin vom Bolshoi Theater in Moskau, Kammersängerin Marina Shutowa sowie der italienische Tenor Luca Lattanzio. Am Flügel begleitete Pianist Romuald Kalischewski seinen Sohn Alexander. Alexander wird in der Gesangsklasse von seiner Mutter Prof. Dr. Dr. Sylwia Burnicka-Kalischewski in der Kreismusikschule Uecker-Randow unterrichtet.

Neues aus dem Tierpark Ueckermünde

(AF) Exotische und heimische Tiere in 100 Arten, mehrere Abenteuerspielplätze, barrierearmer Zutritt zu den Tiergehegen, Streichelzoo, Schaufütterungen, Veranstaltungen, Erlebnisbauernhof und viel mehr erwarten Sie täglich für nur 35,00 Euro für einen Erwachsenen und 20,00 Euro für Kinder zwischen 3 und 15 Jahren. Die Jahreskarten zum Aktionspreis können Sie zurzeit nur im Onlineshop auf www.tierpark-ueckermuende.de oder per Mail an kontakt@tierpark-ueckermuende. de im Januar und Februar bestellen. Aufgrund des bundesweiten Lockdowns

bleibt der Tierpark bis Ende Januar 2021 geschlossen. Ab Februar können Sie wieder Ihre Lieblingstiere täglich von 10:00 bis 15:00 Uhr besuchen. Im Februar bekommen die Besucher einen Rabatt auf die einzelnen Eintrittskarten. Für den einmaligen Tierparkbesuch bezahlen Erwachsene 8,00 Euro und Kinder zwischen 3 und 15 Jahren 4,00 Euro. Sollte der Lockdown verlängert werden und der Tierpark geschlossen bleiben, wird der Tierpark auf seiner Webseite und auf Facebook darüber informieren.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Verordnungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Internetseite www.ueckermuende.de/ corona.html

Ueckermünde-West Chausseestraße 25, 17373 Ueckermünde, Telefon 039771/22241 E-Mail: club-ueckermuende@volkssolidaritaet.de

Offener Treff für Jung und Alt Ständige Angebote: Ö Mittagstisch, Di bis Fr, Anmeldung einen Tag vorher Ö Schneiderstube täglich zu den Öffnungszeiten Ö Vermietung von Räumlichkeiten für Vereine und kleine Familienfeiern, täglich zu den Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:

Ö Ö Ö Ö

Montag bis Donnerstag Freitag

PC und Internetnutzung, Di bis Fr zu den Öffnungszeiten Freizeitmöglichkeiten: Dart, Tischkicker, Taifun, Playstation wechselnde Angebote im kreativen Bereich Erzähl-Salon, Bibliothek

08:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr


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Nr. 01/21

Übersicht über ausgewählte geplante Kulturveranstaltungen der umliegenden Gemeinden Datum/Zeit

Veranstaltung/Veranstaltungsort

Veranstalter/Tickets/Auskünfte

05.02.2021 20:00 Uhr

Retro Rock auf den Spuren von Lee Hazelwood & Nancy Sinatra mit The Dead Lovers Gaststätte „Zum Mühlengraben“, Bugewitz

Kulturverein Weitblick 039771 / 54626

20.02.2021 19:00 Uhr

Kabarett mit Alexander G. Schäfer KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

25.02.2021 19:30 Uhr

Kabarett mit Ausbilder Schmidt - Die Lusche im Mann Ueckersaal, Torgelow

Stadt Torgelow 03976 / 252153

03.03.2021 19:30 Uhr

Lesung: Anne Siegel „Wo die wilden Frauen wohnen“ KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

06.03.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Maries Wedding Duo, Scottish and Irish Folk KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

20.03.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Tidemore KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

20.03.2021 20:00 Uhr

Felix Meyer Trio - Die im Dunklen sieht man doch Gaststätte „Zum Mühlengraben“, Bugewitz

Kulturverein Weitblick 039771 / 54626

25.03.2021 19:30 Uhr

Kabarett mit Archie Clapp „Scheisse Schatz, die Kinder kommen nach dir!“ Ueckersaal, Torgelow

Stadt Torgelow 03976 / 252153

Konzert mit Morgan Finlay KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

Februar 2021

März 2021

April 2021 10.04.2021 20:00 Uhr

14.04./ 15.04. Kabarett mit Lioba Albus „MIA - Eine Weltmacht mit 3 19:30 Uhr Buchstaben“ Ueckersaal, Torgelow

Stadt Torgelow 03976 / 252153

23.04.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Kieran Goss KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

08.05.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Stellmäcke & Müller - „Hinterm Mond“ KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

15.05.2021 15:00 Uhr

Country-Linedance-Event Strandpark Mönkebude

www.moenkebude.de

20.05.2021 20:00 Uhr

Geburtstagskonzert mit Russlands Folkband Nr.1 OTAYA YO! Gaststätte „Zum Mühlengraben“, Bugewitz

Kulturverein Weitblick 039771 / 54626

20.05.2021 19:30 Uhr

Kabarett mit Jakob Friedrich „I schaff mehr wie du!“ Ueckersaal, Torgelow

Stadt Torgelow 03976 / 252153

05.06.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Three Forks Gaststätte „Zum Mühlengraben“, Bugewitz

Kulturverein Weitblick 039771 / 54626

11.06.2021 20:00 Uhr

Konzert mit Birds of a Feather KULTurSPEICHER, Bergstraße 2, Ueckermünde

Speicher e.V. 039771 / 54262

24.06.2021 19:30 Uhr

Kabarett mit Lutz von Rosenberg Lipinsky „Demokratur oder die Wahl der Qual“ Ueckersaal, Torgelow

Stadt Torgelow 03976 / 252153

Mai 2021

Juni 2021

Für die Richtigkeit und Aktualisierung der Angaben sind ausschließlich die Veranstalter verantwortlich! Noch mehr Veranstaltungstipps für die gesamte Haff-Region finden Sie auf der Internetseite des Tourismusvereins www.urlaub-am-stettiner-haff.de und unter www.uecker-randow.info! Änderung aufgrund der aktuellen Situation und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus möglich.


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FREIZEITZENTRUM

HAFFRING 20 • 17373 UECKERMÜNDE • 039771 27209

Ihre Freizeiteinrichtung für Jung & Alt Wir freuen uns auf Euren Besuch! Montag bis Freitag offener Jugendtreff 05. Kalenderwoche

01.02. 15:30 Uhr

Kreativwerkstatt: Basteln aus Papier

02.02. 15:30 Uhr

Kartenspiele

03.02. 15:30 Uhr

Koch- und Backkreis: Bratwurst mit Brot

04.02. 15:30 Uhr

Würfelspiele

05.02. 15:30 Uhr

Familienbasteln: Sparbüchse kreativ gestalten

06. Kalenderwoche

08.02. 15:30 Uhr

Töpfern für Kinder: Spielerisches Arbeiten mit Ton

09.02. 15:30 Uhr

Tischspiele

10.02. 15:30 Uhr

Koch- und Backkreis: Wir backen Muffins

11.02. 15:30 Uhr

Billard

12.02. 15:30 Uhr

Familienbasteln: Holzbrennarbeiten

Unsere Angebote für Sie:

• Veranstaltungen • Arbeitsgemeinschaften • Computerspiele • Internetnutzung • Billard/Dart • Seniorentreff • Fitnessraum • Basteln • Mädchentreff • Kochen/Backen • Fernsehen • Vermietung von Räumen und vieles mehr!

07. Kalenderwoche

15.02. 15:30 Uhr

Kreativwerkstatt: Wintermobiles

16.02. 15:30 Uhr

Eye-Toy-Spiele

Bei folgenden Veranstaltungen bitten wir neue Interessierte um eine telefonische Voranmeldung:

17.02. 15:30 Uhr

Koch- und Backkreis: Pizza backen

Töpfern mit „de Pötters“

18.02. 15:30 Uhr

Tischfußball

19.02.

15:30 Uhr Familienbasteln: Basteln mit Wolle

08. Kalenderwoche

22.02. 15:30 Uhr

Töpfern für Kinder: Spielerisches Arbeiten mit Ton

23.02. 15:30 Uhr

Block- und Bleistiftspiele

24.02. 15:30 Uhr

Koch- und Backkreis: Waffeln mit Apfelmus

25.02. 15:30 Uhr

Dart

26.02. 15:30 Uhr

Familienduell: Wissensquiz

Aufgrund der Corona-Bestimmungen bleibt das Freizeitzentrum zunächst bis zum 31.01.2021 geschlossen. Rückfragen richten Sie bitte an Frau Lieckfeldt, Telefon 039771/28437.

FZ

alle 14 Tage dienstags, 14:00 Uhr

02.02./16.02. Frauentreff

donnerstags, ab 14:30 Uhr

04.02./11.02./18.02./25.02 Klöppeln

alle 14 Tage mittwochs, 14:00 Uhr

10.02./24.02. Kraftsport

dienstags/donnerstags, 17:30 Uhr

02.02./04.02./09.02./11.02./ 16.02./18.02./23.02./25.02 Zumba für Erwachsene dienstags/donnerstags, 19:00 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN: Montag bis Freitag 14:00 bis 19:30 Uhr

02.02./04.02./09.02/11.02./ 16.02./18.02./23.02./25.02.

DAS FZ IM INTERNET: www.fz-uem.de

02.02./09.02./16.02./23.02

Senioren-PC-Club dienstags, 09:30 Uhr


Ueckermünder Stadtreporter

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Bildungswerk der Wirtschaft zu Gast in der Kita Storchennest (GF) Die Nordmetall-Stiftung fördert das Projekt „Versuch macht klug“ in Mecklenburg-Vorpommern. Als „Haus der kleinen Forscher“ fühlten die Mitarbeiter der Kita Storchennest sich sofort angesprochen von diesem Angebot. Dieses Projekt ermöglicht den Kindern einen frühen Zugang zu interessanten Themen aus den Bereichen der Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT). Das Besondere an „Versuch macht klug“ ist, dass den Kindern keine Experimente von Erwachsenen vorgeführt werden. Sie nehmen die Dinge vielmehr selbstgesteuert in die Hand und probieren sie auf ihre Weise aus. Die Kinder beschäftigen sich konzentriert mit den Materialien, kooperieren mit anderen und erklären sich gegenseitig, was ihnen auffällt, was sie vermuten und begreifen. Nach dem Motto

„Versuch macht klug“ werden grundlegende Spuren im Denken der Kinder gelegt. Wissen, welches aus eigener Erfahrung gewonnen wird, ist stabil. Kinder, die so gelernt haben Schlüsse zu ziehen, werden auch in Zukunft komplexe Zusammenhänge leichter verstehen. „Versuch macht klug“, das zeigt die kontinuierliche Evaluation, ist ein effektiver Beitrag zur Umsetzung der Bildungspläne und verbessert die frühkindliche Bildung nachhaltig. Mehr noch, es weckt die Freude am Lernen. Natürlich war es den Erziehern der Kita Storchennest ein Bedürfnis sich zuerst mit dem Programm auseinanderzusetzen, um es dann den Kindern praxisnah vermitteln zu können. Auf der Weiterbildung erwarteten die Mitarbeiter 19 Stationen mit pädagogischen Anregungen. Sie erhielten vielfältige praxisnahe Anregungen dafür,

Tierpark kann Großvoliere bauen (KR) Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat am 04. Januar den Tierpark Ueckermündebesucht und vor dem Eingangsbereich einen Präsentkorb für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Direktorin Katrin Töpke übergeben. Außerdem hatte er auch eine freudige Botschaft für das Investitionsgeschehen des Zoos im Gepäck. „Auch wenn der Zoo momentan für den Publikumsverkehr geschlossen ist, gibt es jede Menge Arbeit. Die Tiere

müssen versorgt, die Anlagen in Ordnung gehalten werden. Ein Zoo arbeitet 365 Tage im Jahr, auch Weihnachten, Neujahr und an allen anderen Feiertagen. Dafür danke ich allen sehr herzlich“, sagte Dahlemann. „Ich hoffe sehr, dass die harten Maßnahmen greifen und die Infektionszahlen endlich runter gehen. Denn davon hängt auch eine Wiedereröffnung der Zoos für die Besucherinnen und Besucher ab“, so der Staatssekretär weiter. „Der Zoo in Ueckermünde begeistert die Menschen hier am Haff, unsere Urlaubsgäste und auch viele Bürgerinnen und Bürger immer wieder aufs Neue. Auch ich bin hier seit frühester Kindheit immer wieder gern. Die Landesregierung steht hinter dem Zoo. Wir wollen, dass er in den nächsten Jahren noch attraktiver wird. In den nächsten Monaten steht sicherlich die neue Großvoliere im Vordergrund. Der Begleitausschuss für Interreg-V-A-Programm für Polen/Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hat Ende letzten Jahres den Weg für den Bau freigemacht und einer Erhöhung der europäischen Fördermittel zugestimmt. Für die Ueckermünder erhöht sich die Summe um gut 200.000 Euro auf insgesamt 942.079,28 Euro für die Großvoliere und den Erlebnisbauernhof mit beliebter Traktorbahn. Wir werden auch mit dem Vorpommern-Fonds beim Eigenanteil helfen“, versprach Dahlemann.

wie das eigenständige Lernen und Forschen der Kinder gefördert und begleitet werden kann. Mit viel Spaß forschten sich die Erzieher durch die Experimentierstationen „Bauen und Konstruieren - Wirkung von Kräften“, „Licht, Farbe und Spiegel“, „Wasser und Luft“ sowie „Magnetismus und Strom“. Nach dem Weiterbildungstag hatten sie viele Ideen im Gepäck. Sämtliche Experimentierstationen wurden vom Bildungswerk zur Verfügung gestellt. Als die Materialien in der Kita Storchennest ankamen, ging es sofort an die Umsetzung. Neugierig machten sich die Kinder ans Erkunden und Erforschen. In jedem Raum der Einrichtung fand sich eine Station wieder und überall gab es etwas zu entdecken. Der Spaß und die Neugierde der Kinder waren in jedem Fall genauso groß, wie bei den Erziehern der Kita Storchennest.

Spende für die DRK-Kita Stadtmitte (EZ) Die Mitarbeiter der DRK-Kita Stadtmitte freuten sich sehr, als sie den Anruf vom Lokalen Bündnis für Familien aus Torgelow bekamen. Das Lokale Bündnis wollte der Kita und einigen kleinen Kindern Bobbycars spenden. Da gab es nicht viel zu überlegen, natürlich freuten sich die Mitarbeiter sehr über die Spende und verteilten diese gleich. So bekamen die Krippe und kleine Kindergartengartengruppe der Kita sowie einige Eltern aus diesen Bereichen, die durch den Landkreis gefördert werden, die heiß geliebten Fahrzeuge. Dem Lokalen Bündnis in Torgelow gilt großer Dank für die gelungene Überraschung und dafür, dass sie immer an die Kita-Kinder denken. Gerade in der aktuellen Zeit wissen die Kita-Mitarbeiter das sehr zu schätzen.


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Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirchengemeinde Ueckermünde-Liepgarten Zu allen Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen sind Sie sehr herzlich eingeladen!

Besonderes Was muss bei Veranstaltungen beachtet werden? Alle Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt des aktuellen Infektionsgeschehens und der damit möglicherweise verbundenen Verbote staatlicher Behörden. Wer Erkältungssymptome hat, komme bitte nicht! Es muss ein Mund-NaseSchutz (kein Visier, kein Schal) getragen werden. Es werden Anwesenheitslisten geführt, die nach vier Wochen von uns vernichtet werden. Drei Abende zum Lukasevangelium 26.01. bis 28.01.2021, jeweils ab 17:00 Uhr per Video oder Telefon.

Gottesdienste Sonntag, 24.01. 10.00 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche

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Musikalisches

Die musikalischen Gruppen werden von Frau Schulz informiert, sobald eine Zusammenkunft wieder möglich ist.

Thematisches Kindertag Der nächste Termin (30.01., 10:00 Uhr, Kreuzkirche) muss voraussichtlich ausfallen. Frauenfrühstück Mittwoch, 20.01., 09:00 Uhr, Kreuzkirche Seniorenund Körperbehindertennachmittag Die Termine fallen bis auf Weiteres aus.

Gemeindekirchgeld Der in der Höhe selbst festzulegende Beitrag kann auf das Konto der Evangelischen Kirchengemeinde UeckermündeLiepgarten überwiesen werden: Volksbank Raiffeisenbank, IBAN: DE 49 1506 1638 0008 7106 27, BIC: GENODEF1ANK; Zweck: Gemeindekirchgeld. Das Gemeindekirchgeld kann auch bar im Gemeindebüro, Schulstr. 21, bezahlt werden. Vielen Dank allen, die so zur Erhaltung der Gemeindearbeit beitragen! Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus!

Sonntag, 21.02. 10.00 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche Gottesdienst im Seniorenzentrum (Am Tierpark 6) Zur Zeit nicht möglich. Die Mitarbeiter der Kirchengemeinde erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 039771/23267 Fax: 039771/23270 www.kirche-mv.de/ueckermuende.html

MARIÄ HIMMELFAHRT Hoppenwalde - Torgelow Ueckermünde - Blumenthal

Ueckermünde: samstags dienstags Hoppenwalde: sonntags mittwochs donnerstags Torgelow: sonntags freitags

17:00 Uhr 09:30 Uhr 10:00 Uhr 09:00 Uhr 18:00 Uhr 08:30 Uhr 08:30 Uhr

Kontakt: Pfarrer Malesa, Telefon 039771/490033 Gemeindereferentin Frau Protzky Telefon 03976/2803191 Pfarrbüro Ueckermünder Str. 16, Hoppenwalde Telefon 039779/20349, Fax 20348 E-Mail: hoppenwalde@gmx.de

Neuapostolische Kirchengemeinde Die Neuapostolische Kirche in Ueckermünde, Chausseestraße 10, lädt jeden Sonntag um 10:00 Uhr zum Gottesdienst ein. Gäste sind herzlich willkommen.

Aktuelle Regelungen

Sonntag, 14.02. 10.00 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche

Das Gemeindebüro in der Schulstraße 21 ist geöffnet: Mo bis Do 08:00 - 12:00 Uhr Di zusätzlich 14:00 - 17:00 Uhr

Römisch-Katholische Pfarrei

Altwigshagen, Leopoldshagen & Mönkebude

Sonntag, 07.02. 10.00 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche

Kirchenmusikerin A. Schulz: zu den Bürozeiten Telefon: 039771/23267 E-Mail: ueckermuende-kimu@pek.de

Weitere Kirchengemeinden

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE

Sonntag, 31.01. 10.00 Uhr Gottesdienst, Kreuzkirche 11:30 Uhr Gottesdienst, Kirche Liepgarten

Pfarrerin S. Leder/Pfarrer St. Leder: Belliner Straße 38 Telefon: 039771/23463 E-Mail: ueckermuende@pek.de

Ueckermünder Stadtreporter

Kinder aufgepasst! Bitte folgende Termine vormerken: 05.02. Sparbüchse kreativ gestalten, 12.02. Holzbrennarbeiten, 15.02. Wintermobiles

Nicht vergessen! Am Freitag, dem 26. Februar führen wir Wissensquiz als Familienduell durch! Beginn: 15:30 Uhr

Freizeitzentrum Haffring 20 Telefon 039771/27209 www.fz-uem.de

Es besteht (in den Kirchen und davor) die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zwischen Personen unterschiedlicher Haushalte ist ein Abstand von 1,5 Meter zu gewährleisten. Am Eingang/ Ausgang besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Alle Gottesdienstteilnehmer werden mit ihren Kontaktdaten erfasst. Das gemeindliche Singen ist in den Kirchen untersagt. Mönkebude 31.01., 09:30 Uhr 14.02., 10:30 Uhr Leopoldshagen 31.01., 10:30 Uhr 14.02., 09:30 Uhr Männerclub 01.02., 14:30 Uhr, Bischof-vonScheven-Haus, Leopoldshagen Nachmittag der Begegnung 17.02., 14:30 Uhr Pfarrhaus, Altwigshagen Kontakt: Pastor Rainer Schild Ev. Kirchengemeinde Leopoldshagen, Dorfstraße 46, 17375 Leopoldshagen 039774/20247, leopoldshagen@pek.de


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SPORT - NEWS

Aktuelles aus dem Ueckermünder Turnverein (RR) 2021 begeht der Ueckermünder Turnverein (UTV) von 1861-Friedrich Ludwig Jahn sein 160jähriges Jubiläum. Der Verein wurde am 02. September 1861 gegründet und sorgte seit dem für eine Veränderung des gesellschaftlichen und sportlich-kulturellen Lebens der Einwohner der Stadt Ueckermünde. Der Vorstand richtete ab 1862 für seine Mitglieder eine Sonntagsschule ein, um das Allgemeinwissen seiner Sportler zu verbessern. Unterrichtet wurde in Deutsch, Rechnen, Geografie und Naturlehre sowie insbesondere Chemie. Als Lehrer waren damals der Buchhändler Gollin, Kaufmann Pletz, Dr. Kuttner und Pharmazeut Steinemann tätig. Mit der Sonntagsschule entwickelte der Vorstand erste Vorstellungen für eine

Grundhaltung und beschrieb den Anspruch an die Güte und Kontinuität der ehrenamtlichen Tätigkeit. Alle bisherigen Vorstände haben über viele Jahre ihre Funktion ausgeübt. Jeder Leiter und Vorsitzende hat seinen Zeitraum geprägt und die Arbeit seiner Vorgänger als Richtschnur seines Handelns übernommen. Der Leitspruch des UTV lautet: „Jedem eine sportliche Betätigung ermöglichen.“. So konnten die Vereinsmitglieder ihr Leitbild im Laufe der Jahren als eine Handlungsaufforderung für alle, die Verantwortung tragen wollen, prägen: „Solange noch Zeit ist, lasst uns Gutes tun.“ Weihnachtsüberraschung Für die Vorschulkinder, Kinder und Jugendliche des Turnvereins gab es im De-

Digitaler Sportführerscheinkurs im Seesportclub

(SS) Der Seesportclub Ueckermünde Vorpommern e.V. hat sich die Erhaltung der seemannschaftlichen Tradition in Ueckermünde auf die Fahnen geschrieben. Seit Jahrzehnten übernommen aus der ehemaligen GST, der Gesellschaft für Sport und Technik, führt der Seesportclub diese Tradition weiter. Insbesondere geht es darum, den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen das Segeln sowie den Umgang mit Booten und Schiffen näher zu bringen. Zum Seesport gehört nicht nur das Segeln sondern auch dass Erlernen von Knoten, Wurfleinenwerfen, Schwimmen Und vieles mehr. Auf den Knotenbahnen sind beispielsweise im Wettkampf zehn seemännische Knoten auszuführen. Die Besten benötigen dazu unter 30 Sekunden. Insgesamt eine allumfassende physische und technische Ausbildung, in der auch der Umgang mit den Booten, wie den Optimisten, Ixylon-Jollen, Kuttern und Segelyachten, geübt wird. Zum Führen der Boote unter Motor über 15 PS ist dazu auch der Sportbootführerschein See und für Binnengewässer der Sportführerschein Binnen erforderlich.

Zum Erwerb dieser Sportbootführerscheine bietet der Seesportclub Ueckermünde einen Kurs an, geleitet von erfahrenen Segel- und Motorbootskippern mit Sportseeschifferschein-Qualifikation. Der Sportbootführerschein kann mit Vollendung des 16ten Lebensjahres erworben werden. Die Ausbildung darf natürlich schon vorher erfolgen. Für Mitglieder des Seesportclubs Ueckermünde wird dieser Kurs nunmehr wieder ab Februar 2021 jeden Mittwoch in 12 Sitzungen á zwei Stunden kostenfrei angeboten. Corona-bedingt hatte der letzte Kurs als Präsenzveranstaltung seine Probleme. Die Lösung ist nun ein digitaler Kurs. Loggen Sie sich gerne bei dem Kurs ein! Melden Sie sich dafür einfach beim Seesportclub zu Ueckermünde, wenn Sie oder Ihre Kinder Interesse am Wassersport mit dem Boot haben. Telefon: 01776012875, E-Mail: Bootsfuehrerscheine@ Seesport-Ueckermün.de. Der Seesportclub Vorpommern e.V. von Ueckermünde freut sich, die seefraulichen und seemännischen Kenntnisse weiter geben zu können. Das ist eines der Hauptziele unseres Vereins.

zember 2020 noch eine Überraschung. 250 Turnbeutel wurden auf neun Kindertagesstätten und acht Schülergruppen aufgeteilt, in Nikolaustaschen verpackt und übergeben. Die Inlineskater trafen sich dafür am Strand und sorgten dort für Aufsehen. Wieder andere Sportgruppen suchten sich für die Übergabe einen Platz im Freien, in der Turnhalle oder der Kita. Alle hatten Freude und fanden Gefallen am Turnbeutel mit dem Aufdruck „Coole Kinder turnen“. Die Kooperationspartnern des Turnvereins in Altwarp, Luckow, Ueckermünde, Eggesin und Lübs wurden von Nikolaus und Weihnachtsmann überrascht. Dieser Coronatag im Dezember 2020 war für die Beschenkten und Überbringer ein sehr glücklicher Tag. Der Turnverein bedankt sich ganz herzlich bei der Sportjugend M-V für die finanzielle Unterstützung bei dem Projekt „Kinderbewegungsland“.

Auf in den Haffzoo! Tierpark Ueckermünde täglich 10:00 - 15:00 Uhr Telefon 039771/54940 Tierpate werden:

E-Mail: kontakt@tierparkueckermuende.de www.tierpark-ueckermuende.de facebook.com/ tierpark.ueckermuende


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Neues von den Rolli-Seglern

(HG) Für die „Wappen von Ueckermünde“ und „Greif von Ueckermünde“ startete die Saison 2020 mit einer gemeinsamen Tour im Juni. Nach langer Recherche und Überlegung stand das Hygienekonzept fest und es konnte mit einer stark begrenzten Crew und viel Abstand gesegelt werden. Im Laufe des Sommers konnten im Rahmen der Jugendarbeit die Schiffe voll besetzt werden. Das Konzept ging auf und durch die geringen Infektionszahlen sind alle gesund über die Saison gekommen. Von 27 Buchungen und Reservierungen sind am Ende nur 14 Touren übrig geblieben. Mit dem Jahresabschluss wird sich zeigen, wie groß das wirtschaftliche Defizit ist. Das Interesse am Rollisegler ist nach wie vor ungebrochen. So ist das Schiff mit vielen interessanten Gruppen im aktuellen Jahr nahezu ausgebucht. Gerade einmal zwei Wochen sind in dieser Saison noch offen. Seit knapp zwei Jahren arbeitet der Förderverein an einer großen Werftzeit für den Rollisegler. So wurde Anfang 2019 das Schiff durch verschiedene Werften begutachtet und eine Kosteneinschätzung vorgenommen. Die stolze Summe von 350.000 Euro stand nun im Raum und der Förderverein startete einen Spendenaufruf und der Akquise von Fördermitteln. Seitdem sind viele Spenden von Privatpersonen und Unternehmen eingegangen. Dafür bedankt sich der Verein bei allen Spendern herzlich. Im August 2020 kam Vorpommerns Staatssekretär Patrick Dahlemann mit guten Nachrichten an Bord. Das Land fördert das Werftvorhaben

mit insgesamt 70.000 Euro, davon kommen 25.000 Euro aus dem Strategiefonds und 45.000 Euro aus dem VorpommernFonds. Der erste Schritt war damit getan. Bei weiteren Förderanträgen wurde der Förderverein leider durch Corona ausgebremst. Viele Ausschreibungen werden nun erst zum neuen Jahr entschieden. Es bleibt also weiterhin spannend! Der Förderverein der Rollisegler hat einen neuen Vorstand gewählt. Am 10. Oktober 2020 wurden in der Mitgliederversammlung folgende Personen in den Vorstand berufen: Marcus Zeipelt (Erster Vorsitzender), Torsten Heinrich (Zweiter Vorsitzender), Georg Führer (Schatzmeister), Horst Gollatz (Beisitzer) und Frank Nietzold (Beisitzer). Die Rollisegler gratulieren allen Mitgliedern des Vorstandes herzlich

zu ihren neuen Posten und freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit. Nicht nur im Vorstand des Fördervereins hat sich Einiges getan, auch sonst hat der Verein einige neue Mitglieder zu verzeichnen. Der Verein begrüßt diese Entwicklung sehr und freut sich über die Unterstützung für das Projekt Rollisegler. Die Digitalisierung hat auch im Verein Einzug gehalten. Durch eine IT-Spende der Firma Microsoft wird nun über den Clouddienst Microsoft 365 die Zusammenarbeit aus der Ferne möglich. Mit der App „Teams“ können sich nun alle Interessierten, aktiven Unterstützer und Mitglieder ganz einfach vernetzen und das Projekt Rollisegler aktiv mitgestalten. Zum Mitmachen genügt eine kurze Mail mit dem Stichwort TEAMS an info@rollisegler.de

Der Förderverein „Jugendsegelyacht Greif von Ueckermünde“ informiert

(RH) In der letzten Woche wurden einige kleinere Schäden an der farblichen Konservierung des Großmastes ausgebessert. Die Vereinsmitglieder Rüdiger Bornemann, Jonathan Volker und Eckhard Budy hatten sich dafür zur Verfügung gestellt, wobei Jonathan, genannt Jonny, der Mann im Masttopp war. Der Jüngste musste hoch. Im neuen Jahr soll noch von den drei Genannten die Anzeige des Trinkwassertanks repariert werden. Außerdem wird die Vorschiff-Einstiegsluke ganz neu angefertigt und mit einer neuen Gasdruckfeder ausgestattet, was die Sicherheit beim Ein- und Ausstieg enorm erhöht. Auch die achtere Einstiegsluke wird überarbeitet. So Corona nicht wieder einen Strich durch die Rechnung macht, erfolgen im April wieder die obligatorischen zwei Arbeitseinsätze zur Klarmachung für die neue Saison. Dann würde, zumindest theoretisch, einer erfolgreichen Saison auf dem ausgebuchten Schiff nichts mehr im Wege stehen. Vorher erfolgt aber noch eine Besichtigung des Schiffes durch die Berufsgenossenschaft Transport und Verkehr, Abteilung Schiffssicherheit, Referat Nautik zur Sicherheitsklassifizierung.

Für seinen herausragenden Einsatz in den letzten Jahren wurde Vereinsmitglied Rüdiger Bornemann mit dem Ehrenamtspreis des Landkreises VorpommernGreifswald ausgezeichnet. Die Vereinsmitglieder sagen vielen Dank für seine ständige Einsatzbereitschaft, wenn es

Foto: Eckhard Budy

um die Greif geht und herzlichen Glückwunsch zur Auszeichnung. Für das Jahr 2021 ist das Schiff ausgebucht und wenn Corona nicht wieder „zuschlägt“, kann man optimistisch in dieses neue Jahr schauen und verlorene Einnahmen wenigstens zum Teil wieder ausgleichen.


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Keine lange Weile mit dem neuen Urlaubskatalog (US) Nur noch ein paar Tage, dann liegt er druckfrisch vor – der neue Urlaubskatalog für die Region Stettiner Haff 2021. Den Titel ziert das Siegerfoto des Fotowettbewerbs mit Senta als Botschafterin. Die Tourismusvereine Stettiner Haff und Mönkebude geben auch 2021 den Katalog gemeinsam heraus und haben wieder zahlreiche Tipps für eine abwechslungsreiche Zeit in der Region zusammengetragen. Das diesjährige Rezept – feine Roulade vom Haffzander – ist sicher reizvoll für alle Hobbyköche. Das Thema Angeln wird bei Urlaubern immer beliebter und daher gibt es jetzt eine ganze Seite im Heft. Zu den Stammkunden auf

der Gastronomie-Seite und auf der Seite mit den regionalen Produkten sind neue Partner hinzugekommen. Was wäre ein Urlaubskatalog ohne Unterkünfte. Selbstverständlich sind auch die vielfältigen Nachtlager in Hotels, Pensionen und liebevoll eingerichteten Ferienwohnungen enthalten. Herzlichen Dank an alle Mitwirkenden und Unterstützer. Wie immer komplettiert ein Adressverzeichnis das Material. Der Urlaubskatalog ist in Kürze bei den touristischen Leistungsträgern und in den Touristik-Informationen der Region erhältlich. www. urlaub-am-stettiner-haff.de, www.moenkebude.de.

Auf zur Jugendfeuerwehr Ueckermünde! Du spielst mit Eimer und Schippe? Wir mit Schlauch und Strahlrohr! Wer sind wir? • Ein Haufen Kinder und Jugendliche • Heranwachsende Lebensretter • Spaßmacher und Kämpfer • Planer und Tüftler Aber hauptsächlich sind wir Kinder, die Spaß haben wollen. Und den haben wir immer ;-) Was machen wir? • Vorbeugenden Brandschutz • Arbeiten mit Feuerwehrtechnik und Feuerwehrfahrzeugen • Erste Hilfe • verschiedene Absicherungen • Unterstützungsdienste in Kita, Kino und Tierpark • Wanderungen und Klettern • Schwimmen • Volleyball

• Zeltlager und vieles mehr Was solltest du mitbringen? • ein Alter von mindestens 6 Jahren • Freude an Spiel und Spaß • gern im Freien sein • etwas Ausdauer für Wanderungen und Spiele • Motivation • Lernbereitschaft • Interesse im Umgang mit neuen Materialien • Spaß im Umgang mit anderen Kindern Wo? Feuerwehrgerätehaus in der Ueckerstraße 132a, 17373 Ueckermünde Wann? jeden Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr (außer in den Ferien) Fragen beantwortet Jugendwart Ronny Pohl Telefon 039771/22479 und 0176/ 55227986.

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung Beratung für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige in allen Lebenslagen

Teilhabeberatung unterstützt in schwierigen Zeiten! Sie sind beeinträchtigt, chronisch krank und auf Grund der aktuellen Situation besorgt? Die EUTB berät Sie kostenlos zu Fragen des SGB der Leistungsträger. Zum Beispiel: • Arbeit, (Aus-)Bildung, Beruf, Erwerbsminderung • Gesundheit, Rehabilitation, Hilfsmittel, Schwerbehindertenausweis • Mobilität, Wohnen, soziale Kontakte, Freizeit • Persönliches Budget, Assistenzleistungen

Die EUTB hilft und unterstützt bei Beantragungen von Leistungen. Die Beratung kann am Telefon, per Mail, per Brief oder persönlich in Torgelow, Pasewalk, Strasburg, Ueckermünde und bei begründetem Bedarf auch aufsuchend unter geltenden Hygienebestimmungen in Anspruch genommen werden. Achtung: Keine Rechtsberatung in Widerspruchs- und Klageverfahren! Wichtig!!! Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 03976/2802500 und 0151/22181146 oder per Mail: eutbvg@volkssolidaritaet.de.

Nr. 01/21 Urlaubskatalog 2021

Stettiner Haff

ueckermuende.de I vitalstadt-ueckermuende.de moenkebude.de I urlaub-am-stettiner-haff.de

zahnÄrztlicher notdienst

Januar 2021 23./24. Januar Dr. Hannjo Badzio Bahnhofstraße 41, 17358 Torgelow 03976/2565140 Februar 2021 06./07. Februar Dr. Frank Großkopf Goethestraße 10, 17373 Ueckermünde 039771/24440 13./14. Februar Alrik Scheunemann Goethestr. 1, 17358 Torgelow 03976/431125 20./21. Februar Sylvia Heling E. Thälmann-Straße 8a, 17321 Löcknitz 039754/21317 27./28. Februar Malte F. Fleischer Lindenstraße 5, 17367 Eggesin 039779/20580 Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte erfolgt an den Wochenenden und an Feiertagen jeweils in der Zeit von 09:00 bis 11:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass Änderungen möglich sind. Unter www.zaekmv.de finden Sie Angaben zum Zahnärztlichen Notfalldienst für Ihren Ort tagesaktuell.

Wertstoffhof

Feldstraße 7 (Betriebsgelände Remondis) Telefon 039771/5100 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:00 und 12:30 - 16:30 Uhr Samstag (ungerade Woche) 09:00 - 12:00 Uhr


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Warnung vor Betrügern (JC) Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen. In diesem Zusammenhang weist die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln.

Auf Grund der aktuellen behördlichen Regelungen und Maßnahmen finden derzeit keine Vor-Ort-Aktivitäten, wie persönliche Beratungsgespräche, statt. Alle Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH können sich ordnungsgemäß ausweisen. Sollte aktuell dennoch ein Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH vor der Eingangstür stehen, empfiehlt das Unternehmen, dass die Bürgerinnen und Bürger nach dem Firmenausweis verlangen sollen. Auf keinen Fall geben Sie bitte persönliche Daten aus der Hand. Notieren Sie sich gegeben falls den Namen und die Telefonnummer. Informieren Sie den Kundenservice der Landwerke M-V Breitband GmbH Telefon 03981 474-480 oder die Polizei.

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CariMobil Beratung auf Rädern Wir kommen zu Ihnen, sprechen mit Ihnen und unterstützen Sie bei Fragen zu • zu Anträgen, amtlichen Schreiben und Behördenangelegenheiten, • zu Miete, Wohnen und Wohngeld, • des Auskommens und des Lebensunterhalts, • zu Arbeit, Arbeitslosigkeit, ALG I und ALG II (Hartz IV), • zur Erziehung, Schule und zu den Berufswegen Ihrer Kinder, • zu Krankheiten, Krankheitsfolgen, Rehabilitation und Pflege, • zu Einschränkungen und Behinderungen, • zu Renten, Beiträgen oder zur Sicherung im Alter, • zu Schulden, Ratenzahlung und Entschuldung. Die aktuellen Tourdaten des mobilen Beratungsangebotes für Ueckermünde-West, Parkplatz Penny Markt, sowie Ueckermünde-Ost, Parkplatz Haffcenter, erfragen Sie bitte direkt bei beim Caritasverband in Pasewalk unter 0172/ 5356776 oder carimobil.pasewalk@caritas-vorpommern. de. Bitte tragen Sie einen Mund-NaseSchutz!

Ambulanter Hospizdienst

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Wir stellen Kontakte her und beraten Sie kostenlos und unbürokratisch. CariMobil Pasewalk Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. Bahnhofstraße 29, 17309 Pasewalk Mobil: 0172/ 5356776, E-Mail: carimobil.pasewalk@ caritas-vorpommern.de

Prenzlauer Chaussee 30 17309 Pasewalk Telefon 03973/228777 kontakt@hospizdienst-uer.de www.hospizdienst-uer.de Trauercafè - Trauern erlaubt! Für Menschen aus dem Altkreis UeckerRandow gibt es die Möglichkeit, sich in einem Trauercafé des Vereins zu treffen und sich auszutauschen. Das Trauercafè wird von einer ausgebildeten Trauerbegleiterin des Hospizdienstes geleitet. Somit steht den Betroffenen eine geschulte ehrenamtliche Mitarbeiterin zur Seite, die die Sitzungen leitet und führt. Ein kostenfreies Angebot des Ambulanten Hospizdienstes Uecker-Randow e.V. Haus an der Schleuse Torgelow Schleusenstraße 5b, 17358 Torgelow Um Anmeldung wird gebeten! Telefon 03973/228777, 0151/55831996

Kontakt Ueckerstraße 85, 17373 Ueckermünde Telefon 039771/23400 Fax 039771/23418 E-Mail: sb-ueckermuende@ odebrecht-stiftung.de Sprechzeiten montags 09:00 - 16:00 Uhr, dienstags 09:00 - 16:00 Uhr, donnerstags 09:00 18:00 Uhr, mittwochs und freitags Termine nach telefonischer Vereinbarung. Die angeleitete Selbsthilfegruppe trifft sich dienstags und donnerstags von 16:00 17:30 Uhr Ueckerstraße 83. Du schaffst es nicht allein - aber nur Du allein kannst es schaffen!

Öffnungszeiten Klappbrücke täglich 10:00 bis 10:15 Uhr an Wochenenden und Feiertagen mit vorheriger telefonischer Anmeldung Hafenmeister: 0151/64910748

Die Friedhofsverwaltung

Ueckermünde der Gemeinnützigen Werk- und Wohnstätten GmbH mit Sitz in der Belliner Straße erreichen Sie unter der Rufnummer

039771/536821


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Zulassungsstelle und Führerscheinstelle geöffnet (LK-VG) Die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle im Landkreis Vorpommern-Greifswald müssen sich der zunehmend angespannten Corona-Situation mit ihren Service-Leistungen und dem Zugang weiter anpassen. Um unnötige Kontakte auf ein Minimum zu beschränken und die Stellen gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger trotzdem geöffnet zu halten, ist es erforderlich, das Angebot von Leistungen bis Ende Januar zu reduzieren. So werden die Bürgerinnen und Bürger dringend gebeten, vorerst keine Wohnmobile und Motorräder zuzulassen, die um diese Jahreszeit eher selten zum Einsatz kommen. Auch die Änderung der Anschrift beim Umzug innerhalb des Landkreisen sollte bis Ende Januar vorerst nicht vorgenommen werden. Die Zulassungsstelle sollte per E-Mail (Email-Adressse: strassenverkehr@kreis-vg.de) über den Umzug informiert werden. Außerdem bleibt der angekündigte Umtausch von Altführerscheinen weiterhin ausgesetzt. Diese Regelung gilt für alle drei Standorte der Kreisverwaltung, nämlich für die Zulassungs- und Führerscheinstellen in Greifswald, Anklam und Pasewalk. Die Verwaltung macht in diesem Zusam-

menhang darauf aufmerksam, dass in Ihren Gebäuden eine Maskenpflicht besteht. Es ist unter allen Umständen eine Bedeckung über Mund und Nase zu tragen. Es wird zusätzlich weiterhin darum gebeten, Abstand zu halten sowie die Hände zu desinfizieren. „Mit dieser Verfahrensweise hoffen wir die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle mit ihren Leistungen in verantwortungsvoller Art und Weise für die Bürgerinnen und Bürger weiter öffnen zu können. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unter den gegebenen Umständen nicht alle Anliegen erfüllt werden können“, sagte Kreissprecher Achim Froitzheim.

Pflegestützpunkt Pasewalk An der Kürassierkaserne 9 (Haus 3) 17309 Pasewalk Telefon: 03834/87602513 Fax: 03834/87609041 E-Mail: Pflegestuetzpunkt-Pasewalk@ kreis-vg.de www.pflegestuetzpunktemv.de

Sprechstunde

Möbelbörse - Kleiderkammer - Tafel Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir brauchen Ihre Hilfe für bedürftige Menschen in Ueckermünde und Umgebung. Wir suchen: Ö Kleidung für Kinder & Erwachsene (Übergangsmode) Ö Spielsachen Ö Kleinmöbel, Sofas, Sideboards Ö Funktionsfähige Elektrogeräte Ö Geschirr, Besteck, Töpfe, Pfannen Sie können Ihre Spende während der Öffnungszeiten im Treff abgeben. Die Abholung von Möbeln und Geräten vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch. Öffnungszeiten Kleider-/Möbelbörse: Montag bis Freitag 08:00 - 14:00 Uhr Öffnungszeiten Tafel: Montag und Mittwoch 13:00 - 14:00 Uhr Freitag 11:00 - 12:00 Uhr Kostenlose Schuldnerberatung Terminvereinbarung unter 03973/2122

telefonisch

wald ebenfalls vier. In der vergangenen Woche waren es vom Stützpunkt Pasewalk aus sechs Einrichtungen und von Greifswald aus neun. Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen werden bislang separat mit Impfstoff versorgt. Diese Impfdosen werden nicht aus den an den Landkreis gelieferten Chargen genommen. Künftig sollen Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen jedoch auch über die Impfzentren mit Impfstoff versorgt werden.

tierÄrztliche notbereitschaft für Ueckermünde und Umgebung Die Termine standen zum Redaktionsschluss noch nicht fest. Informationen erteilt Frau Riehl, Telefon 0171/3619503. Die Notbereitschaft gilt von 18:00 bis 08:00 Uhr und am Wochenende von Freitag 18:00 bis Montag 08:00 Uhr.

kassenÄrztlicher bereitschaftsdienst Ihr Arzt hat zu, aber Sie brauchen dringend medizinische Hilfe? Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ist im Einsatz, wenn die niedergelassenen Ärzte keine Sprechstunden haben. Sie erreichen den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 in der Regel zu folgenden Zeiten (die angegebenen Uhrzeiten gelten jeweils bis zum nächsten Tag): Montag/Dienstag/Donnerstag von 19:00 bis 07:00 Uhr, Mittwoch von 13:00 bis 07:00 Uhr und am Wochenende rund um die Uhr von Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr. Der nächste Blutspendetermin:

jeden vierten Dienstag im Monat 14:00 bis 16:00 Uhr Club der Volkssolidarität Blumenthaler Straße 18, Torgelow Voranmeldungen bitte unter Telefon 03976 / 203924

bitte

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Mobile Impf-Teams im Landkreis unterwegs (LK-VG) Die von den Impfzentren in Greifswald und Pasewalk aus operierenden sechs mobilen Impfteams im Landkreis Vorpommern-Greifswald leisten weiterhin gute Arbeit. Mit Stand vom 07. Januar 2021, haben die mobilen ImpfTeams im Landkreis Vorpommern-Greifswald insgesamt 23 Einrichtungen aufgesucht und dort Bewohner und Mitarbeiter geimpft. In dieser Woche wurde vom Impfzentrum Pasewalk aus bislang vier Einrichtungen versorgt und vom Impfzentrum Greifs-

Arbeitslosentreff Haffring 17 - Telefon 22261

Freitag, 04.02., 14:30 - 18:30 Uhr Feuerwehr, Ueckerstraße 132a


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Volkssolidarität Ortsgruppe Ueckermünde Ost

Veranstaltungsplan 13:00 Radfahren, Treffpunkt: Haff-Grundschule Mittwoch Sturzprävention 08:30 Uhr Gruppe 2 09:30 Uhr Gruppe 1 Fußpflege (Termine über Frau Wiese, Telefon 25525) (zur Zeit noch nicht möglich) 15:00 - 16:30 Uhr Tanzen in der Begegnungsstätte Haffring 17 Donnerstag ab 08.30 Uhr Friseur (zur Zeit noch nicht möglich) Montag

Ort: Freizeitzentrum Haffring 20 Für Familienfeiern aller Art stellt die Volkssolidarität nach Absprache gern das Familienzentrum in der Chausseestraße, Ecke Siedenfeld, in Ueckermünde zur Verfügung. Absprachen hierzu bitte über Telefon 039771/22241. Die Veranstaltungen, die im Freizeitzentrum geplant sind, können nur durchgeführt werden, wenn das Freizeitzentrum öffnet. 02.02.2021, 14:00 Uhr Kaffeenachmittag

09.02.2021, 14:00 Uhr Rommé-Nachmittag 16.02.2021, 14:00 Uhr Kaffeenachmittag 23.02.2021, 14:00 Uhr Rommé-Nachmittag Aus dem Reiseprogramm der Volkssolidarität: 11.04. - 16.04.2021 Frühlingstreffen „An der schönen blauen Donau“ inklusive Ausflügen zur Glasstadt Zwiesel, zum Kurort Bodenmais und nach Passau. Ausflüge ins Altmühltal, nach Regensburg und eine Bayerwaldrundfahrt können hinzugebucht werden. Preis pro Person 619,00 Euro. 06.06. - 09.06.2021 Bundesgartenschau in Erfurt mit Ausflügen zur Goethestadt Weimar, nach Naumburg und Jena. Preis pro Person 449,00 Euro. Anmeldungen für die aufgeführten Reisen nimmt Frau Wiechert, Telefon 03976/238200, mittwochs und donnerstags gern entgegen. Bei Reiseanmeldungen für Mehrtagesfahrten ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung erforderlich. Entsprechende Formulare sind über den Kreisverband erhältlich. Vorstand der Ortsgruppe Ueckermünde-Ost

Ueckermünder Stadtreporter

Mietertreff „Senioren Aktiv“ Öffnungszeiten montags, 09:00 bis 12:00 Uhr Absprachen und Organisation dienstags, 09:00 bis 12:00 Uhr Themen-Frühstück (Bitte vorher anmelden!) mittwochs, 14:00 bis 16:00 Uhr von 14:00 bis 14:45 Uhr Präventionssport „Haltung und Bewegung“ donnerstags, 14:00 bis 16:00 Uhr Klön-Nachmittag Monatsgeburtstage Ansprechpartnerin: Adina Kindler Telefon 0151/26445103 Sie treffen Frau Kindler zu den o.a. Zeiten persönlich im Mietertreff, Am Tierpark 5 (3. Etage), an.

impressum Ueckermünder Stadtreporter, ISSN 1439–1465

Amtliches Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Ueckermünde

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apotheken-notdienst Sollten Sie dringend Medikamente am Abend oder in der Nacht benötigen, so können Sie sich an den Apotheken-Notdienst wenden. Der diensthabende Apotheker hat Verständnis für die Dringlichkeit Ihres Besuches. Adler-Apotheke Ueckermünde, Telefon: 039771/22672

26.01./03.02./11.02./19.02.

Haff-Apotheke Ueckermünde, Telefon: 039771/23014

27.01./04.02./12.02./20.02.

Victoria-Apotheke Torgelow, Telefon: 03976/202001

28.01./05.02./13.02./21.02.

Kronen-Apotheke Ferdinandshof, Telefon: 039778/2680

21.01./29.01./06.02./14.02.

Greifen-Apotheke Torgelow, Telefon: 03976/201591

22.01./30.01./07.02./15.02.

Marien-Apotheke Ueckermünde, Telefon: 039771/24475

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Hirsch-Apotheke Ueckermünde, Telefon: 0171/2669394

25.01./02.02./10.02./18.02.

Der Notdienst beginnt wochentags um 18:00 Uhr und endet um 08:00 Uhr. Samstags beginnt der Notdienst um 12:00 Uhr und endet Sonntag früh um 08:00 Uhr. Bis Montag früh 08:00 Uhr ist dann der sonntägliche Notdienst für Sie da.

Das Amtliche Mitteilungsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die erreichbaren Haushalte verteilt. Verbreitete Auflage: ca. 5.470 Exemplare Herausgeber: Stadt Seebad Ueckermünde Am Rathaus 3, 17373 Ueckermünde Herstellung: Schibri-Verlag Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 22583 www.schibri.de E-Mail: info@schibri.de Satzherstellung: Redaktionssteil: Antje Fröhlich-Röder, Stadt Seebad Ueckermünde Anzeigen: Schibri-Verlag Am Markt 22, 17335 Strasburg Anzeigenannahme: Frau Helms, 039753/22757 Verantwortlich: Amtlicher Teil Stadt Seebad Ueckermünde, Der Bürgermeister, Redaktion: Antje Fröhlich-Röder; Tel.: 039771/28447, Fax: 039771/28444 Internet: www.ueckermuende.de E-Mail: presse@ueckermuende.de Druck/Endbearbeitung: LINUS WITTICH Medien KG, Tel.: 039931/5790 Bezugsmöglichkeiten: Stadt Ueckermünde, Am Rathaus 3, 17373 Ueckermünde, oder Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt zurzeit je Ausgabe 1,60 Euro inkl. Porto und Verpackung. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Verlages sowie dessen Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und müssen nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Die Verantwortung für den Inhalt von Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited kopiert oder heruntergeladen werden.


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