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KfW checkt Betriebe direkt
Mehr Aufwand beim KfW-Schnellkredit: Für eine Kontrolle könnte die KfW Unterlagen direkt in den Betrieben anfordern.
JÖRG WIEBKING
Beim KfW-Schnellkredit wählt die KfW einen ungewöhnlichen Weg, um die „ordnungsgemäße Beantragung und Verwendung“ dieses Förderkredits zu überprüfen: Sie will stichprobenartig Kontrollen der Betriebe als Kreditempfänger vornehmen.
Erste Prüfungen Aufgrund der vollen Risikoübernahme durch den Bund sei sie „von unseren Auftraggebern zu weitergehenden Prüfungen verpfl ichtet“, schreibt sie in den „KfW-Informationen für Multiplikatoren“ vom 16. Dezember.
Daher werde sie „ab dem ersten Quartal 2021 stichprobenhafte Prüfungen“ bei den Kreditnehmern vornehmen. Dazu sei sie gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.
Im Fokus stünden bei der Überprüfung „die ergänzenden Angaben zum Antrag, die vom Endkreditnehmer bestätigt werden müssen“. Bei den „ergänzenden Angaben“ handelt es sich unter anderem um • den Nachweise der Mitarbeiterzahl, • Nachweise für Umsatz und Gewinn im Jahr 2019 (oder alternativ 2017 bis 2019) in Form Der KfW-Schnellkredit soll auch Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch Zugang zu Liquidität verschaff en.
von Jahresabschlüssen oder Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA).
Betriebe sollen Unterlagen einreichen Eigentlich führt die KfW „stichprobenartig Hausbankprüfungen“ durch, denen diese Antragsunterlagen der Betriebe seit der Antragstellung vorliegen. Das hatte sie diesem Magazin kürzlich bestätigt.
Nun heißt es jedoch, dass diese Prüfungen mit „möglichst geringem Aufwand für die involvierten Durchleitungsbanken verbunden sein“ sollen. Daher werde die KfW „geeignete Prüfungsunterlagen direkt beim Endkreditnehmer anfordern und diese in der KfW auswerten“.
Zeitgleich mit dem Anschreiben an die Endkreditnehmer, also die Selbstständigen und Unternehmer, erhielten deren Durchleitungsbanken Informationen über die bevorstehenden Prüfungen. Im Anschluss will die KfW die Durchleitungsbank über das Prüfungsergebnis informieren – und gegebenenfalls „über das weitere Vorgehen, falls die Prüfung Auff älligkeiten gezeigt hat und weitere Schritte erforderlich sein sollten“.
Schnellkredit: Schnell und unbürokratisch? Der KfW-Schnellkredit soll auch Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch Zugang zu Liquidität verschaff en. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang November angekündigt. Dazu sind die Banken von der Haftung für das Kreditrisiko freigestellt. Gleichzeitig müssen sie die Berechtigung von Unternehmen auf den Schnellkredit nur anhand weniger Unterlagen prüfen.
Daran halten sich allerdings nicht alle Banken. Laut KfW steht es ihnen frei steht, Unterlagen über die KfW-Anforderungen hinaus zu verlangen. Von diesem Recht machen einige Hausbanken regen Gebrauch und verzögern so eine schnelle Auszahlung, wie Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker berichten.
Den KfW-Schnellkredit 2020 können betroff ene Unternehmen noch bis zum 30. Juni 2021 beantragen. Die EU-Kommission hat einer Verlängerung über den 31. Dezember 2020 hinaus zugestimmt. W
„STICHPROBENHAFTE PRÜFUN-
GEN“ hat die KfW bei den Kreditnehmern angekündigt.
Der Schnellkredit soll auch Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen Zugang zu Liquidität verschaff en.
Foto: Christopher Meder fotolia.com
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