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Mit abgeschlossenem Studium zurück ins Handwerk
Zahl der Betriebe höher als im Vorjahr
Bilanz zeigt mehr Betriebsgründungen
Zweifelhafte Bewertungen gelöscht
Wie Hannes Liebenow sich erfolgreich gewehrt hat
Fachkräfte aus dem Ausland einsetzen
Worauf Sie dabei rechtlich achten müssen
wer glaubt, Studium und Handwerk seien zwei völlig verschiedene Welten, wird in dieser Ausgabe eines Besseren belehrt. Inzwischen begegnen wir immer häufiger einem spannenden Phänomen: Akademikerinnen und Akademiker, die den Weg ins Handwerk finden – und Handwerker, die nach einem Studium wieder zurück ins Handwerk kommen. Was auf den ersten Blick gegensätzlich wirken mag, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine wertvolle Kombination. Denn Hochschulwissen kann im Handwerk echten Mehrwert schaffen. In unserer Titelstory stellen wir zwei Beispiele vor:
Da ist zum einen die gelernte Friseurin, die das Akademikerdasein gegen die Arbeit im eigenen Salon getauscht hat, weil sie gestalten will, mit den eigenen Händen. Und da ist die Malerin, die nach dem Lehramt-Studium in den elterlichen Betrieb zurückgekehrt ist und nun eine Ausbildung macht, um das Unternehmen mit ihrem Bruder einmal weiterzuführen.
Diese Beispiele zeigen: Studium und Handwerk schließen sich längst nicht mehr aus – im Gegenteil, sie ergänzen sich auf ideale Weise. Hochschulwissen kann im Handwerk echten Mehrwert schaffen, ob bei der Digitalisierung, der Optimierung von Arbeitsprozessen, der nachhaltigen Unternehmensführung oder der Entwicklung neuer Produkte. Gleichzeitig bietet das Handwerk die Möglichkeit, Wissen praktisch anzuwenden, Verantwortung zu übernehmen und etwas Bleibendes zu schaffen.
Doch damit diese Verbindung gelingt, braucht es auf beiden Seiten Offenheit – und den Mut, alte Denkmuster zu hinterfragen.
Mancher Akademiker begegnet dem Handwerk zunächst mit einer gewissen Skepsis: zu praktisch, zu bodenständig, zu wenig „intellektuell“. Und auch im Handwerk gibt es hin und wieder Vorbehalte gegenüber Hochschulabsolventen: zu theoretisch, zu abgehoben, zu wenig Praxisnähe.
Solche Vorurteile verhindern, dass sich zwei Welten begegnen, die viel voneinander lernen können. Denn Handwerk bietet einen Raum, in dem Wissen greifbar wird. Wer etwas gestalten, Verantwortung übernehmen und Ergebnisse mit echtem Nutzen für Menschen schaffen möchte, findet im Handwerk genau den richtigen Ort. Deshalb brechen wir in dieser Ausgabe eine Lanze für mehr Offenheit gegenüber ungewöhnlichen Bildungswegen, für eine neue Wertschätzung des Handwerks – und für das Potenzial, das in der Verbindung von Kopf, Herz und Hand liegt. Denn am Ende geht es nicht um entweder – oder, sondern um das Beste aus beiden Welten.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre
Claudia Meimbresse, Geschäftsbereichsleiterin Berufliche Bildung
AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 Zahlen,Daten,Fakten
Statistik zum Bestand der Handwerksbetriebe
9 ElektronischerBerufsausweis
Pflicht zur Nutzung gilt ab Juli
10 HandwerkundStudium
Zwei Erfahrungsberichte zum Werdegang
16 KleineHände,großeZukunft
Kita-Wettbewerb des Handwerks
18 100-jährigesFirmenjubiläum
Familienbetrieb geht in die vierte Generation
REGIONALES
34 WendederWirtschaftspolitikgefordert Ergebnisse der aktuellen NHT-Umfrage
BETRIEB
36 MehrNettovomBrutto
So lohnt sich die freiwillige Steuererklärung
40 HoffnungtrotzKrise Creditreform-Studie über die Geschäftslage
42 RichtigEinsprucherheben
Welche Fristen gelten, wie geht der Antrag?
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
BETRIEB
22
GegenFake-Bewertungenvorgehen Erfahrungsbericht eines Handwerkers
24 LeiharbeiteralsVerstärkungimBetrieb
Was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist
28 NachfolgeausdemeigenenTeam
Checkliste für eine gelungene Übergabe
30 Forderungen,dieGrenzenüberschreiten
Auch Kundenwünsche haben ein Limit
44 Eventreihe:FORUMmobility&work Best Practices, Workshops, Testfahrten u. v. m.
BETRIEB PLUS
46 ElektrischerPick-upvonMaxus Kann der eTerron 9 im Test überzeugen?
PANORAMA
48 MitFreudeanderTransformation Treppenspezialisten der Tischlerei Sonnemann IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
In der Tischlerei Sonnemann trifft moderne Technologie auf präzise Handarbeit. Die Spezialisierung auf Treppenbau war eine strategische Entscheidung. Nun soll das Wachstum weitergehen. |48
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Steffen: „Handwerk ist eine starke wirtschaftliche Kraft.“
Statistik zeigt: mehr eingetragene Betriebe in der Handwerksrolle.
Der Bestand der Handwerksbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zeigt sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen stabil. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren insgesamt 29.512 Betriebe in der Handwerksrolle sowie in den entsprechenden Verzeichnissen eingetragen – ein leichtes Plus von 26 Betrieben im Vergleich zum Vorjahr. „Diese Entwicklung zeigt, dass das Handwerk in unserem Bezirk weiterhin eine starke wirtschaftliche Kraft ist“, sagt Matthias Steffen, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. Während die Zahl der meisterpflichtigen Handwerksbetriebe um 1,4 Prozent auf 18.513 gesunken ist – insbesondere bei Berufen wie Fliesenlegern (-119), Raumausstattern (-51) und Maurern (-35) – stieg die Anzahl der zulassungsfreien Handwerke um 3,4 Prozent auf 7.746, und zwar besonders in den Bereichen Gebäudereinigung (+151), Kosmetik (+129) und Fotografie (+33). Auch die handwerksähnlichen
BETRIEBE mehr. Die Statistik der Handwerkskammer weist für das Jahr 2024 ein leichtes Plus bei den Betriebszahlen aus. Insgesamt zählte die Kammer 29.512 Mitgliedsunternehmen.
Gewerbe legten leicht zu und erreichten einen Bestand von 3.253 Betrieben (+40). Wenig Veränderung gab es bei den stärksten Gewerken in den einzelnen Bereichen: Im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A) führen die Friseure, Kraftfahrzeugtechniker und Elektrotechniker die Liste an. Im Bereich der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1) dominieren Kosmetiker, Gebäudereiniger und Fotografen. Bei den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2) stehen der Einbau genormter Baufertigteile, Bodenleger und Änderungsschneider an der Spitze. Das zahlenmäßig stärkste Einzelgewerk im Kammerbezirk ist die Kosmetikbranche mit 2.760 Betrieben, dicht gefolgt vom Friseurhandwerk mit 2.334 Betrieben. Auch regional zeigen sich Unterschiede: Die meisten Betriebe im Kammerbezirk sind mit insgesamt 3.046 eingetragenen Unternehmen im Landkreis Harburg ansässig. Die wenigsten Betriebe verzeichnet der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit 563 Einträgen. Die Zahl der Neueintragungen lag mit 2.581 über dem Vorjahr (+124), zugleich wurden 2.555 Betriebe gelöscht. „Der Nettozuwachs zeigt eine stabile Gesamtlage”, bewertet Steffen diese Zahlen. Trotzdem sieht er Handlungsbedarf: „Der Strukturwandel im Handwerk zeigt sich zunehmend in einer Verschiebung zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Gewerken. Während die Zahl der zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe rückläufig ist, nimmt die Anzahl der zulassungsfreien Gewerke weiter zu.” Diese Entwicklung habe weitreichende Folgen für Qualifikation, Wettbewerbsfähigkeit und Ausbildung im Handwerk. „Sie ist eine klare Aufforderung, unsere Beratungsangebote im Bereich Betriebsnachfolge und Existenzgründung gerade mit Blick auf unsere zukünftigen Meisterinnen und Meister weiter zu verstärken“, so Steffen. Aber es sei auch Aufgabe der Politik, die entsprechenden Rahmenbedingungen für Gründer zu schaffen. „Es kann nicht sein, dass junge Meisterinnen und Meister aus Angst vor zu viel Bürokratie den Schritt in die Selbstständigkeit nicht wagen”, so Steffen. Hier seien gezielte politische Maßnahmen notwendig, um die Attraktivität und Nachhaltigkeit von Gründungen und Übernahmen zu fördern. (JU) W
Wir haben Betriebsinhabende gefragt nach Auftragslage, anstehenden Projekten, Kundenwünschen und Gesamtlage im Frühling.
„Aus der Frage, ob es in diesem Jahr noch etwas wird mit der Ausführung des Auftrages, wird zunehmend eine Ungläubigkeit über die Preise. Ich halte Photovoltaik und die Dämmung des Daches für sehr gute Mittel, um das Wohnklima zu verbessern, auf lange Sicht den Geldbeutel zu schonen und dann auch noch den Co2-Ausstoß zu verringern. Diese Maßnahmen erzeugen mittlerweile jedoch einen Kostendruck, der in Kombination mit einem drohenden Jobverlust und generellen politischen Unsicherheiten aus Wolfsburg (VW) und Berlin nicht gerade ein positives Konsumklima erzeugen. Nennen wir es beim Namen: Mit Reparaturen, die uns ebenso lange beschäftigen und die wir gern ausführen, ist eine Klimaneutralität bis 2045 keinesfalls zu erreichen. Vorausgesetzt, alles läuft perfekt, ist der Gebäudesektor im Jahr 2075 so weit. Da aber 50% der Wirtschaft Psychologie sind und wir Handwerker eh nicht viel auf Mundwerker geben, gilt für uns: Wir machen das, was wir können, und das ist anpacken.“
Jochen Angerstein von der Dachdeckerei Angerstein GmbH aus Königslutter
„Wir sind gespannt auf die neue Situation am Markt durch den politischen Wechsel und hoffen auf ruhigere Zeiten ohne großartige Veränderungen, damit der Kunde sich auf eine Situation einstellen kann und Beständigkeit bekommt mit Zuverlässigkeit. Was steht konkret an? Beratung der Menschen, die nicht wissen, was sie in Sachen Heizung tun sollen. Wir suchen eigene Elektriker, da hier für uns ein Flaschenhals ist. Die Gewerke Heizung und Elektro verschmelzen immer mehr. Es ist Unsicherheit in der Bevölkerung vorhanden, was soll ich tun, wo geht es hin?“
André Plagemann von Team Plagemann aus Wolfenbüttel
„Für mich als Fotograf bringt der Frühling optimale Bedin- gungen, um Licht und Wärme für Outdoor-Shootings zu nutzen. Aufnahmen für Social Media oder andere Werbethemen wirken nun heller und freundlicher, somit bekommen auch die Kunden mehr Lust, um neue Aufnahmen zu erstellen und der Umsatz steigt natürlich auch. Familienevents wie Konfirmationen, Hochzeiten stehen nun auch wieder vermehrt an. Die Lage in unserer Branche wird aber trotz allem nicht leichter, es fallen immer wieder kleine Stücke der „alten“ Fotografie weg. Seien es Handyfotos oder die Braunschweiger Ämter, die jetzt wieder eine kleine Einnahmequelle zunichte machen. Passfotos vom Fotografen wird es wohl ab Mai in Braunschweig kaum noch geben. Im Ganzen wird die Lage eines Fotostudios nicht leichter.“
Sascha Gramann Fotografenmeister aus Braunschweig
„Für mein Team und mich geht es im Frühling so richtig los. Rund um Ostern möchten viele Kunden ihre Fahrzeuge von Winterreifen auf Sommerreifen umrüsten und ihr Fahrzeug fit für den Frühling und Sommer machen. Das bedeutet für uns „Vollgas“ und bringt nochmal zusätzlichen Schwung ins Geschäft. Mit steigenden Temperaturen und Sonne steigt auch die Bereitschaft unserer Kunden, ihre Fahrzeuge zu pflegen und zu warten. Die Wohnmobilisten holen ihre Fahrzeuge hervor und lassen diese für ihre nächste große Reise warten und reparieren. Für mich als Arbeitgeber ist es sehr erfreulich, dass nach einigen tristen Jahren nach Corona unter den Mitarbeitenden eine deutlich bessere Stimmung und Arbeitsbereitschaft zu spüren ist. Hier hat ein Umden- ken stattgefunden. Die Motivation, die Dinge nach vorn zu bringen, ist groß. Wir Handwerker erhoffen uns nun von der neuen Regierung klare politische Signale in Richtung Wachstum und hoffen auf eine schnelle Regierungsbildung. Insgesamt schaue ich positiv ins Jahr 2025.“
Norbert Schmudlach vom Autodienst Schmudlach aus Rotenburg
DR.
ANDREAS BIERICH INFORMIERT:
Die Kammerredaktion des Norddeutschen Handwerks wünscht allen Leserinnen und Lesern ein schönes Osterfest!
Riskante Post: Der Zugang einer Kündigung oder: Wenn der Postmann gar nicht klingelt!
Bei dem Ausspruch einer Kündigung ist oft Eile geboten - zum Beispiel, wenn das Monatsende naht und die Kündigungsfrist gewahrt werden muss. Denn im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen können, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Stets wird eine Kündigung als sogenannte einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung erst mit ihrem Zugang wirksam. Zugang bedeutet, dass das Kündigungsschreiben in den „Machtbereich“ des Arbeitnehmers gelangt ist, so dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme der Kündigung gerechnet werden kann. Die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens ist
bei anwesenden Arbeitnehmern üblich. Bei abwesenden Arbeitnehmern wählt der Arbeitgeber nicht selten die Zustellung der Kündigung per Einwurf-Einschreiben. Zwei aktuelle Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zeigen, wie schnell bei dieser Zustellmethode die rechtzeitige Zustellung zum Zankapfel werden kann. Fall 1: Eine Zahnärztin war bei ihrem Arbeitgeber seit April 2021 für ein monatliches Bruttogehalt von etwa 10.000 € beschäftigt. Zwischen den Parteien wurde eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende vereinbart. Der Arbeitgeber kündigte mit Schreiben vom 28.09.2021 das Arbeitsverhältnis zum Jahresende. Das Kündigungsschreiben wurde als Einwurf-Einschreiben über die Deutsche Post AG verschickt.
Dem Arbeitgeber lag ein Auslieferungsbeleg vor, der als Anscheinsbeweis dafür diente, dass der Brief am 30.09.2021 vom Postboten in den Hausbriefkasten der Klägerin eingeworfen wurde. Die Klägerin behauptete, dass ihr das Kündigungsschreiben nicht rechtzeitig zugegangen sei und erhob Kündigungsschutzklage mit dem Ziel des Fortbestehens ihres Arbeitsverhältnisses bis zum 31.03.2022. Das BAG (Urteil vom 20.06.2024, Az.: 2 AZR 213/23) wies die Klage ab und stellte fest, dass der Einlieferungsbeleg der Deutschen Post AG als Beleg für den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens anzusehen ist. Der Auslieferungsbeleg erbringe den
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Dr. Andreas Bierich
Anscheinsbeweis, dass der Brief zu den üblichen Zeiten zugestellt wurde. Nach der Verkehrsanschauung werde der Hausbriefkasten nach der üblichen Postzustellzeit noch am selben Tag geleert. Anderenfalls hätte die Klägerin nachweisen müssen, dass atypische Umstände vorgelegen haben, die einen späteren Zugang hätten vermuten lassen.
Fortsetzung in Ausgabe 5…
Der elektronische Berufsausweis (eBA) kommt – Betriebe der Gesundheitshandwerke sollten sich vorbereiten.
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke – darunter Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Friseure, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten –spätestens bis zum 1. Januar 2026 zum Anschluss an die TI. Für Zahntechniker bleibt die Anbindung freiwillig.
Technische Voraussetzungen
Voraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Während der Berufsausweis der persönlichen Authentifizierung und elektronischen Signatur dient, authentifiziert die Institutionskarte den Betrieb als berechtigten Nutzer der TI.
Antragstellung
Die Beantragung der Karten erfolgt über die jeweiligen Handwerkskammern. „Die Antragstellung wird voraussichtlich ab Mitte Dezember über das Kundenportal der Handwerkskammer möglich sein“, berichtet Sören Janke, Abteilungsleiter für Vertrags- und Handwerksrecht sowie Sachverständigenwesen. Da der TI-Anschluss bestimmte technische Voraussetzungen wie Kartenlesegeräte und Konnektoren erfordert, empfiehlt Janke den betroffenen Betrieben, sich frühzeitig mit dem Anbindungsprozess zu befassen. „Ein erster wichtiger Schritt ist die Registrierung in unserem Kundenportal. So kann die spätere Antragstellung schnell und reibungslos erfolgen“, rät Janke.
Fristen im Überblick
ɓ Ab sofort: Registrierung im Kundenportal der Handwerkskammer.
ɓ Ab Dezember 2025: Antragstellung im Kundenportal der Handwerkskammer.
ɓ Bis 1. Januar 2026: Verpflichtende Anbindung der Betriebe an die Telematikinfrastruktur.
ɓ Ab 1. Juli 2026: Pflicht zur Nutzung der eVerordnung für Gesundheitshandwerke.
So könnte der elektronische Berufsausweis aussehen. Die Beantragung der Karten ist über das Kundenportal der Handwerkskammer möglich.
Kundenportal
Registrieren Sie sich bereits jetzt für das Kundenportal der Handwerkskammer unter www. hwk-bls.de/kundenportal
Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: 1 Persönliches Benutzerkonto anlegen. 2 Benutzerkonto mit dem eigenen Betrieb über eine PIN verknüpfen. (JR) W
Weitere Informationen: www.hwk-bls.de/eBA
Kontakt:
Sören Janke, janke@hwk-bls.de
Auf dem individuellen Bildungsweg gibt es kein richtig oder falsch. Eine Friseurmeisterin und eine Auszubildende zur Malerin berichten über ihre akademischen Abschlüsse und dem Angekommensein im Handwerk.
VON ASTRID BAUERFELD
Von der Friseurmeisterin zur Wirtschaftspsychologin und doch wieder zurück ins Handwerk.
Auf dem optimalen Bildungsweg kommt erst das Abitur und anschließend ein Studium, oder nicht? „Meine Eltern waren gar nicht begeistert, dass ich nach der Schule eine Ausbildung zur Friseurin machen wollte“, erinnert sich Michaela Marek. Der Beruf der Maskenbildnerin und Hairstylistin sei jedoch ihr absoluter Traumberuf gewesen.
Nach ihrer Lehrzeit absolvierte sie ihre Gesellenprüfung, besuchte anschließend die Meisterschule, wurde Friseurtrainerin. „Mit meinen kleinen Kindern war dann an eine Selbstständigkeit nicht zu denken, mit dem Angestelltenverhältnis war ich zunächst zufrieden“, sagt die Meisterin. Doch es habe sie ein Gefühl beschlichen: „Soll es das schon gewesen sein?“ Die Friseurmeisterin fängt an zu studieren: „Es sollte etwas Branchenfremdes sein“, erzählt sie. Irgendwie ein Neuanfang, sie sei ja auf nichts wirklich festgelegt gewesen. Sie entschied sich für die Wirtschaftspsychologie. Betriebswirtschaftliches fiel ihr leicht, kannte sie doch vieles bereits aus der Meisterschule. Die Zeit mit den Kommilitonen war laut Marek bereichernd, die persönliche Weiterentwicklung enorm, das Unterschätztwerden als Friseurin in der Hochschule eine ganz neue Erfahrung. Und dennoch: „Die Schere habe ich nie ganz aus der Hand gelegt“, erzählt Michaela
Immer gutmütig: Der liebe Salonhund gehört einfach dazu.
Marek lächelnd. Nebenbei habe sie weiter in ihrem Handwerk gearbeitet. Mit der bestandenen Bachelorprüfung sei schnell der Job in der neuen Branche angenommen worden. „In einem Großkonzern habe ich Kundenakquise betrieben. Das Geld hat gestimmt, die Arbeit leider nicht“, erinnert sich die 50-Jährige. Das Arbeiten mit Menschen, ihren Haaren und Bedürfnissen habe ihr so sehr gefehlt, dass der Weg zurück ins Handwerk nicht schwerfiel. Der Businessplan war mit den erworbenen BWL-Kenntnissen schnell geschrieben, habe die Banken beeindruckt: „Ich habe mich viel mit Henna und ökologischen Friseurprodukten auseinandergesetzt, wollte mich abgrenzen.“ Dann sei alles sehr schnell gegangen: 2022 die Salon-Eröffnung in Leiferde bei Gifhorn, schnell wurde der Kundenstamm größer, die gute Anbindung direkt am Bahnhof ist ein Vorteil für Kunden aus Wolfsburg und Hannover, ein weiterer Mitarbeitender wäre toll. „Das Tempo hat mich überrascht“, sagt Michaela Marek. Der Abstecher in die akademische Laufbahn fühle sich heute aber keineswegs falsch oder überflüssig an. „Ohne Lebensplan lebt es sich flexibler – ich habe es ausprobiert und nun das Richtige für mich gefunden“, betont sie.
Im Web: www.natuerlich-frauella.de
Katrin Thomas nutzt ihre Erfahrung an der Hochschule für ihre Karriere im Familienbetrieb.
Das Richtige für Katrin Thomas sollte das Lehramt sein. Direkt nach dem Abitur ging es auf die Universität, das Mitarbeiten im Malerbetrieb des Vaters war zunächst keine Option. „Ich mag das Arbeiten mit Kindern, die Jobchancen sind groß“, erklärt die 30-Jährige. Nach dem erfolgreichen Staatsexamen sollten dann zwei Jahre Praxis in einer Grundschule folgen. Hierbei habe sich die Referendarin jedoch unwohl gefühlt. „Plötzlich hat mir das Kreative und Gestalterische sehr gefehlt“, erinnert sie sich. Nach gründlicher Abwägung der Alternativen habe sie das Referendariat abgebrochen, sich doch eher im Handwerk gesehen. „Mein Bruder stand bereits in den Startlöchern zur Betriebsübernahme unseres Familienunternehmens“, erzählt die Apenserin. Nun auch einsteigen zu wollen, zunächst als Auszubildende, sollten alle mittragen. Die Einigkeit zwischen den Eltern und mit ihrem Bruder sei ihr wichtig gewesen: „Es sollte sich für alle gut anfühlen, wenn ich nun doch Teil des Betriebs werde.“
Stefan Thomas und Sohn Björn waren begeistert, schmiedeten Pläne, wie sogar
In Familie und im Betrieb: tierische Begleitung beim Gestalten.
eine gemeinsame Betriebsführung gelingen könnte. Katrin Thomas startet ihre Lehrzeit, fühlt sich sehr wohl mit ihren Aufgaben. Schriftzüge, Farbgestaltung, sehr Individuelles bearbeite sie am Liebsten. „Ich habe großen Spaß an der Arbeit und kann mir viel vorstellen für die Zukunft in meinem Handwerk“, sagt sie. Ihren Meistertitel hätte sie gern, eine stille Teilhaberschaft in einer GmbH schwebe ihrem Bruder und ihr vor. Die Zeit an der Hochschule bereut sie nicht: „Es fühlt sich überhaupt nicht an, als würde ich einen Rückschritt machen“, betont die Malerauszubildende. Die Zeit habe hervorragend herauskristallisiert, wo ihre Stärken und Schwächen liegen. „Vielleicht kann ich mit meinem Werdegang nebenbei in der Berufsschule tätig werden“, schwebt ihr vor. Zunächst wolle sie sich aber auf den Familienbetrieb konzentrieren: „Ich möchte die digitalen Möglichkeiten, auch in den sozialen Netzwerken, stärker für uns nutzen.“
Im Web: www.malereibetrieb-thomas.de
„Plötzlich hat mir das Kreative und Gestalterische sehr gefehlt.“
Katrin Thomas Malerauszubildende
Malereibetrieb Thomas
Eine absolvierte Meisterprüfung berechtigt zum Studieren an jeder deutschen Universität.
stock.adobe.com
Ein Studium und eine Berufsausbildung gleichzeitig zu absolvieren, das bieten im Bezirk der Handwerkskammer verschiedene Hochschulen an.
www.hwk-bls.de/dualesstudium
Studienabbrecher können sich bei der Handwerkskammer beraten lassen.
www.hwk-bls.de/ausbildungsberatung
Mit einem Weiterbildungsstipendium können bei Eignung weitere berufliche Qualifizierungen finanziert werden.
www.hwk-bls.de/begabtenfoerderung
Wer keine Lust auf Hochschule hat, macht den Meister und bekommt 4000 Euro Prämie für die bestandene Abschlussprüfung.
Mit dem Aufstiegsstipendium bekommen Berufserfahrene Unterstützung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium
Herr Bogenschneider, viele Menschen, die studiert haben, entscheiden sich schließlich doch für eine Karriere im Handwerk – entweder als Quereinsteiger oder als Rückkehrer nach einer Ausbildung. Welche Gründe sehen Sie dafür?
» Dominik Bogenschneider: Viele Akademiker, die ursprünglich eine handwerkliche Ausbildung gemacht haben, merken während oder nach ihrem Studium, dass sie den praktischen Bezug und die greifbaren Ergebnisse ihrer Arbeit vermissen. Im Handwerk haben sie kreativ und handfest gearbeitet – oft mit direktem Kundenkontakt. Das fehlt auf einmal. Auf der anderen Seite gibt es die Quereinsteiger, die erst nach dem Studium das Handwerk für sich entdecken. Sie sehen darin eine erfüllende Alternative zu klassischen akademischen Laufbahnen und wollen mehr Praxis und weniger Theorie.
Welche Herausforderungen gibt es, wenn Akademiker ins Handwerk wechseln – sowohl für sie selbst als auch für die Betriebe?
» Bogenschneider: Für Quereinsteiger ist die größte Herausforderung sicherlich der Erwerb praktischer handwerklicher Fähigkeiten. Ein Studium vermittelt in der Regel kein praktisches Können, sodass viele erst eine fundierte handwerkliche Ausbildung nachholen müssen. Bei Rückkehrern mit handwerklicher Ausbildung sind die Herausforderungen anders gelagert. Sie müssen sich nach ihrem Studium oft wieder in die praktische Arbeit einfinden und ihre handwerklichen Fähigkeiten auffrischen. Zudem kann es eine Umstellung sein, von theoretischer Arbeit an der Universität zurück in den oft körperlich anspruchsvolleren Handwerksalltag zu wechseln. Für Betriebe ist es wichtig, sowohl die Quereinsteiger als auch die Rückkehrer gezielt zu integrieren und sich auf ihre Sicht der Dinge einzulassen.
Wie reagieren Betriebe darauf? Werden Akademiker, die ins Handwerk zurückkehren oder neu einsteigen, als Bereicherung gesehen oder gibt es Vorbehalte?
» Bogenschneider: Die Reaktionen sind gemischt. Einerseits sehen viele Handwerksbetriebe die Vorteile: Akademiker bringen oft neue Ideen mit, sei es in der Betriebsführung, im Marketing oder in der Digitalisierung. Besonders Rückkehrer mit handwerklicher Ausbildung sind für Betriebe attraktiv, weil sie sowohl praktische Erfahrung als auch akademisches Wissen mitbringen. Andererseits gibt es auch Vorbehalte, insbesondere wenn der akademische Hintergrund wenig Bezug zur handwerklichen Praxis hat. Manche Betriebe befürchten, dass Quereinsteiger die Anforderungen unterschätzen oder Schwierigkeiten haben, sich in die betrieblichen Abläufe und in das Team einzugliedern. Hier ist es wichtig, durch gezielte Einarbeitung und Vorbereitung den Einstieg zu erleichtern.
Welche spezifischen Stärken bringen Akademiker mit, die für die Führung eines Handwerksbetriebs von Vorteil sein können?
» Bogenschneider: Ein Studium vermittelt oft betriebswirtschaftliche, analytische, kommunikative und strategische Fähigkeiten – das kann für die Führung eines Handwerksbetriebs sehr wertvoll sein. Besonders Rückkehrer, die nach ihrer Ausbildung ein Studium absolviert haben, kombinieren diese theoretischen Kenntnisse mit praktischer Erfahrung und können dadurch sehr nützlich für einen Betrieb werden und vielleicht sogar einmal den Betrieb übernehmen oder einen neuen gründen. Gerade wenn es um die Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs geht, kann diese Kombination aus Theorie und Praxis ein großer Vorteil sein.
Dominik Bogenschneider, Abteilungsleiter Prüfungswesen und Anerkennungsverfahren
Handwerkskammer BraunschweigLüneburg-Stade
Telefon 04131 712 129 bogenschneider@hwk-bls.de
Orgelbauer Florian Fay lud 16 Kinder in die St. Cyriakus Kirche ein.
Kita-Wettbewerb des Handwerks 2025 – Ende April wird Landessieger ausgewählt.
Der Kita-Wettbewerb des Handwerks „Kleine Hände, große Zukunft“ hat ein wichtiges Etappenziel geschafft: Kita-Gruppen und Handwerksbetriebe haben ihre gemeinsamen Projekte abgeschlossen.Auch aus dem Kammerbezirk Braunschweig-Lüneburg-Stade haben sich Kindergärten beteiligt. Eine Jury wird Ende April die Landessieger verkünden. Dabei waren die Kita Mittenmank aus Braunschweig. Die Kinder haben die Bäckerei Kretzschmar besucht. Außerdem hat Orgelbauer Florian Fay die Kinder der Kita Arche Noah aus Braunschwwig empfangen. Die Bäckerei Kretzschmar gewährte den kleinen Gästen einen spannenden Einblick in den Alltag eines Bäckers. Während einer Führung konnten die Kinder große Maschinen bestaunen, verschiedene Geräte kennenlernen und hautnah miterleben, wie aus Teig duftende Leckereien entstehen. Selbst aktiv werden durften sie beim Kneten, Ausrollen, Ausstechen und liebevollem Dekorieren von Keks-Teig. Die fertigen Plätzchen wurden von der Bäckerei gebacken und am nächsten Tag als Überraschung in die Kita geliefert. „Uns ist es wichtig, unser Handwerk weiterzutragen und nach außen zu zeigen, weil wir die älteste Bäckerei Braunschweigs sind und noch ganz handwerklich backen“, erklärt Bäckermeister Laurenz Kretzschmar. Zum Abschluss überreichte die Handwerkskammer durch Projektbetreuerin Ute Wehling feierlich
„das große Kinderbuch des Handwerks“ an die Kita Mittenmank – natürlich mit einem offiziellen Erinnerungsfoto. „Wir nehmen als Kita an dem Wettbewerb teil, da die Kinder ein großes Interesse an Handwerksberufen haben. Sie können sich beim Bäcker ausprobieren und eine genaue Vorstellung erlangen, was wichtig für diesen Beruf ist. Der Spaß und die Wertschätzung für das Handwerk stehen als wertvolle Erfahrung im Vordergrund“, erzählt Alina Zimmermann. Die Erzieherin erläutert, dass sie intern noch nicht über die Verwendung des möglichen Gewinns nachgedacht haben. „Unsere Motivation war die Möglichkeit für die Kinder, Einblicke in einen handwerklichen Beruf zu erlangen“, sagt die Erzieherin.
Die Kinder der Kita Arche Noah erwartete ein besonderes musikalisches Handwerkserlebnis: Orgelbauer Florian Fay lud die 16 Kinder in die St. Cyriakus Kirche ein, wo er an einem Restaurationsprojekt arbeitet. Mit viel Geduld und Begeisterung erklärte er, wie eine Orgel aufgebaut ist, wie sie funktioniert – und wie viel Feingefühl es braucht, um dieses besondere Instrument zu pflegen und instand zu halten. „Ich finde diesen Wettbewerb absolut unterstützenswert, da wir feststellen, dass viele Menschen sich mit unserem Gewerk so gar nicht richtig auskennen“, erklärt Florian Fay. „Da Kinder im Grunde sehr aufgeschlossen sind, kann man nicht früh genug anfangen, sie für
Musik und das Handwerk zu begeistern“, ergänzt er. Die Kinder durften nicht nur die Orgel von außen und innen erkunden, sondern auch selbst Töne erzeugen – ein klangvolles Erlebnis, das sicher lange in Erinnerung bleibt. Auch hier wurde am Ende des Besuchs „das große Kinderbuch des Handwerks“ an die Kita übergeben. „Ziel unserer Teilnahme am Projekt ist es, den Kindern den Beruf des Orgelbauers näherzubringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Einblicke in einem handwerklichen Umfeld zu sammeln“, erklärt Kathrin Monyer-Rogner, Leiterin der Kita Arche Noah. Mit dem Wettbewerb „Kleine Hände, große Zukunft“ wird Kindern schon früh ein Zugang zur Vielfalt des Handwerks ermöglicht – spielerisch, praktisch und mit viel Herz. Seit Jahren schon öffnen Betriebe aus dem Kammerbezirk im Rahmen dieses Projekts ihre Türen, um Kindern Einblicke zu gewähren. (LK) W
Neues Angebot der Handwerkskammer: Auslandspraktikum in Tønder – Dänemark.
Wer seine Fachkenntnisse im Bereich Heizen mit erneuerbaren Energien erweitern möchte, kann ein Praktikum im dänischen Tønder absolvieren. In den Werkstätten des Berufsbildungszentrums EUC Syd werden die neuesten Technologien im Heizungsbereich gelehrt. Das Lernprogramm während der Praktikumszeit wurde gemeinsam von dänischen und deutschen Fachkräften entwickelt und gezielt auf die Anforderungen des Zukunftsmarktes „erneuerbare Energien“ abgestimmt. Während des Praktikums gibt es ein Zimmer im Gästehaus des Berufsbildungszentrums vor Ort mit Verpflegung. Von der Planung bis zum Nachtreffen steht die Handwerkskammer die ganze Zeit zur Seite und organisiert den Großteil des Projekts. Außerdem gibt es während des gesamten Aufenthalts eine Ansprechperson. Neben den grundlegenden Voraussetzungen sollten eine hohe Motivation für den eigenen Beruf sowie
Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Gepäck sein. Die Plätze sind begrenzt. Das Praktikum wird durch Erasmus+, das Förderprogramm der EU, finanziell unterstützt. Der Eigenanteil beträgt 150 Euro pro Woche. Zusätzlich sollte etwas Taschengeld eingeplant werden. (AB) W
Weitere Informationen: www.hwk-bls.de/daenemark
„FRAUEN.HANDWERK.ZUKUNFT“
Der Beirat „Frauen.Handwerk.Zukunft“ hat sich im März zu seiner fünften Sitzung in der Hauptverwaltung Lüneburg getroffen, um zentrale Themen zur Förderung von Frauen im Handwerk zu besprechen und neue Projekte anzustoßen. Zudem wurde ein Überblick über die bisherigen Sitzungen gegeben, insbesondere zu den Themen Mutterschutz und Betriebshelfer. Die vom Beirat initiierte Resolution der Handwerkskammer zur Verbesserung von Mutterschafts- und Elterngeld wurde als wichtiges Signal gewertet. Ein weiteres wichtiges Anliegen war die Vorstellung und Weiterentwicklung neuer Initiativen. Dabei ging es unter anderem um die Planung einer Seminarreihe speziell für Frauen sowie um Maßnahmen zur Sensibilisierung der beruflichen Beratung für Frauen im Handwerk. Die Teilzeitausbildung wurde ebenfalls als bedeutendes Thema hervorgehoben. Eine Betriebsumfrage soll zudem weitere Erkenntnisse liefern, um gezielt auf die Bedarfe von Frauen in handwerklichen Berufen eingehen zu können. Vorgestellt wurde außerdem das Projekt „Handwerk mit FiF - Frauen gehen im Handwerk in Führung“ der Handwerkskammer Hannover, das auf positive Resonanz stieß. Eine stärkere Bewerbung dieses Formats durch die Handwerkskammer ist geplant. Das Projekt gilt als gelungenes Beispiel für die Förderung von Netzwerken und Sichtbarkeit von Frauen im Handwerk. (JU)
Nächster Termin: 7. bis 20 September 2025
Bewerbungsschluss: 15. Juli 2025
Das Portal zum Magazin www.hwk-bls.de/magazin
Bei Fragen & Anregungen melden Sie sich gern: Astrid Bauerfeld 0531 1201-124 magazin@hwk-bls.de
Bernd Schulze Bedachungs GmbH & Co. KG feiert Firmenjubiläum.
Ein ganz besonderes Jubiläum feierte Anfang des Jahres die Bernd Schulze Bedachungs GmbH & Co. KG: Der traditionsreiche Betrieb aus Suhlendorf blickt auf 100 Jahre Firmengeschichte zurück. Seit der Gründung im Januar 1925 hat sich das Unternehmen über drei Generationen hinweg als zuverlässiger Partner für Dach- und Fassadenarbeiten etabliert – und mit der vierten Generation in den Startlöchern ist auch die Zukunft gesichert. Die Geschichte des Betriebs begann mit Wilhelm Schulze, der das Unternehmen als Ein-Mann-Betrieb ins Leben rief. In der zweiten Generation führte Erhard Schulze die Geschicke des Familienbetriebs weiter und legte den Grundstein für das stetige Wachstum. Am 1. Januar 1996 übernahm Bernd Schulze in dritter Generation die Firma und entwickelte sie konsequent weiter zu einem qualifizierten Fach- und Ausbildungsbetrieb. Inzwischen steht mit Nikolas Schulze die vierte Generation bereit: „Er hat 2022 erfolg-
„Einst ein kleiner Handwerksbetrieb, heute ein modernes Unternehmen.“
Bernd Schulze, Geschäftsführer
reich seinen Meistertitel erworben und wird den Betrieb künftig übernehmen – wann genau, steht derzeit noch nicht fest“, sagt Bernd Schulze. Was einst als kleiner Handwerksbetrieb begann, hat sich über die Jahrzehnte zu einem modernen Unternehmen mit mittlerweile 13 Mitarbeitenden entwickelt. Die Leidenschaft fürs Handwerk, die Bereitschaft zur Innovation und der stetige Blick für Qualität sind bis heute das Fundament des Erfolgs. Ob Neubau oder Sanierung, ob Dach oder Fassade – die Bernd Schulze Bedachungs GmbH & Co. KG steht für Zuverlässigkeit, Fachkompetenz und Kundennähe. Besonderen Wert legt das Unternehmen auf die Ausbildung junger Fachkräfte. Damit trägt der Betrieb nicht nur zur eigenen Zukunftssicherung bei, sondern auch zur Stärkung des regionalen Handwerks. Der zufriedene Kundenstamm ist so vielfältig wie die Projekte selbst: Private Haus- und Wohnungsbesitzer vertrauen ebenso auf die
Bernd und Nikolas Schulze sind stolz auf die lange Firmengeschichte.
Ihr Betrieb feiert Jubiläum? Stellen Sie einen Antrag bei 25, 40, 50 oder 75 Jubeljahren auf eine Urkunde. Ab 100-jährigem Jubiläum oder einem Meisterjubiläum von 50 oder 60 Jahren möchte die Handwerkskammer darüber hinaus einen Artikel in Form eines Porträts im Norddeutschen Handwerk veröffentlichen, aber auch digital auf Homepage oder in Social-Media-Kanälen der Handwerkskammer berichten. Einige wichtige Informationen sind für die Antragsstellung einer Urkunde notwendig und können online über ein entsprechendes Formular übermittelt werden.
Web: www.hwk-bls.de/ehrungen
Mail: ehrungen@hwk-bls.de
Expertise des Teams wie gewerbliche Auftraggeber aus Industrie, Landwirtschaft oder dem Bereich öffentlicher Bauten. Neben klassischen Dachdeckerarbeiten übernimmt das Unternehmen auch anspruchsvolle Sanierungsaufträge, einschließlich der fachgerechten Asbestentsorgung – selbstverständlich mit ordnungsgemäßer Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt. Mit der künftigen Übernahme durch die vierte Generation bleibt das Unternehmen in Familienhand – und beweist damit, wie gelebte Tradition und unternehmerischer Weitblick Hand in Hand gehen können. Das 100-jährige Bestehen ist für die Familie Schulze und das gesamte Team nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch Ansporn, weiterhin erstklassige Handwerksarbeit zu leisten – mit Leidenschaft, Präzision und dem festen Willen, auch in den nächsten Jahrzehnten „ganz oben mit dabei“ zu sein. LENNARD KUGELER W
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade gratuliert zum Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg:
25-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN
Christian Tipke Kfz-Technikerbetrieb, Bleckede, am 01.03.2025
Maler- und Lackierermeisterin Anja Neumann-Malewicz, Helmstedt, am 01.03.2025
Siemke & Co. Brücken- und Ingenieurbau GmbH, Dannenberg, am 01.03.2025
Bohlmann & Hoffmann GmbH, Haustechnik-Betrieb, Rosengarten, am 28.03.2025
Thomas Cornberg GmbH, Dachdeckerbetrieb, Munster, am 21.03.2025
Maler- und Lackierermeisterin Anja Neumann-Malewicz, Helmstedt, am 01.03.2025
Installations- und Heizungsbauermeister André Bohlmann, Rosengarten, am 28.03.2025
Elektroinstallateurmeister Christian Hoffmann, Rosengarten, am 28.03.2025
50-JÄHRIGES BETRIEBSBESTEHEN
Elektrotechnik H.-P. Petersen GmbH, Undeloh, am 01.03.2025
75-JÄHRIGES BETRIEBSJUBILÄUM
Autohaus Plaschka GmbH, Amelinghausen, am 01.03.2025
Buttig Sanitär GmbH & Co. KG, Celle, am 20.03.2025
25-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM
Kfz-Technikermeister Andreas Gerlach, Heidenau, am 07.03.2025
Dachdeckermeister Rudolf Schulz, Braunschweig, am 15.07.2022
50-JÄHRIGES MEISTERJUBILÄUM
Schornsteinfegermeister Jakob Wülpern, Dahlenburg, am 26.03.2025
Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer unterstützt bei der individuellen Karriereplanung und berät zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten.
Jedes Jahr schließen mehrere Tausende Auszubildende im Bezirk der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ihre Gesellen- oder Abschlussprüfung erfolgreich ab. Doch wie geht es danach weiter? Die beruflichen Perspektiven im Handwerk sind vielfältig – von Spezialisierungen über die Meisterausbildung bis hin zur Leitung eines eigenen Betriebs. „Das Handwerk bietet zahlreiche Karrierewege. Je nach Gewerk stehen ver-
WER seine Ausbildung besonders erfolgreich abschließt und zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich auf das Weiterbildungsstipendium bewerben. Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten hierüber bis zu 9.135 Euro zur Finanzierung ihrer Weiterbildungsaktivitäten erhalten. Gefördert werden sowohl fachliche Lehrgänge (z. B. Meisterschule, Fachwirt), aber auch fachübergreifende Weiterbildungen (z. B. EDVoder Intensivsprachkurse).
Kontakt: Eicke Klepper, Tel. 04131 712-121, eicke.klepper@hwk-bls.de
„Das Handwerk bietet zahlreiche Karrierechanchen.“
Anke Ott, Weiterbildungsberaterin
schiedene Fortbildungen und Entwicklungsmöglichkeiten zur Verfügung“, erklärt Anke Ott, die als Weiterbildungsberaterin bei der Handwerkskammer für die Region Stade zuständig ist. (JR) W
Web-Wegweiser: www.hwk-bls.de/weiterbildung
Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer ist an jedem Standort vertreten und hilft bei Fragen rund um Karrieremöglichkeiten im Handwerk weiter.
Web-Wegweiser: www.hwk-bls.de/weiterbildungsberatung
Braunschweig
Andreas Flores
Tel. 0531 1201-504 flores@hwk-bls.de
Lüneburg
Thorsten Lange Tel. 04131 712-453 thorsten.lange@hwk-bls.de
Stade
Anke Ott
Tel. 04141 6062-40 ott@hwk-bls.de
Einer, der bereits weiß, wohin sein beruflicher Weg führt, ist Lasse Niemann: Der 19-Jährige hat seine Ausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen und steht nun in den Startlöchern für die Meisterschule. „Für mich war schon während meiner Ausbildung klar, dass der Meistertitel der nächste Schritt ist“, sagt Lasse Niemann, der perspektivisch in die Fußstapfen seines
Vaters treten und den Familienbetrieb in Fredenbeck übernehmen will. Die Weiterbildungsberatung der Handwerkskammer suchte er daher nicht für eine individuelle Karriereberatung auf, sondern um sich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren. „In der Beratung mit Frau Ott sind wir das Antragsformular fürs Aufstiegs-BAföG Schritt für Schritt durchgegangen und es wurden offene Fragen geklärt“, berichtet Lasse Niemann.
Außerdem wurde er in der Beratung auf das Weiterbildungsstipendium aufmerksam gemacht, wofür er sich mit seinem guten Abschluss bewerben kann. „Ich hatte zuvor noch nichts von diesem Stipendium gehört, sehe es aber als tolle Chance und habe daher meine Anmeldung zur Meisterschule um ein Jahr nach hinten verschoben, um hoffentlich von dieser zusätzlichen Förderung profitieren zu können“, berichtet Niemann. (JR) W
Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat einen neuen Weiterbildungsberater:
Andreas Flores ist seit Februar der zentrale Ansprechpartner für die Region Braunschweig, wenn es um Fort- und Weiterbildung geht. Ob es um den nächsten Lehrgang, passende Fördermöglichkeiten oder die individuelle Karriereplanung geht – er steht Handwerks-
betrieben und ihren Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite. „Mir geht es nicht darum, etwas zu verkaufen, sondern darum, gezielt zu unterstützen“, betont Andreas Flores. Ein besonderer Fokus seiner Beratung liegt daher auf den verschiedenen Förderprogrammen. „Es gibt viele finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung. Doch für Leute,
Andreas Flores
Foto: Kugeler
die sich nicht tagtäglich damit beschäftigen, ist es oft schwer, den Überblick zu behalten“, erklärt er. Flores berät vom Auszubildenden, der frühzeitig seine nächsten Karriereschritte plant, über Gesellen, die sich fortbilden möchten, bis hin zum Betriebsinhaber, der sich selbst oder sein Team weiterqualifizieren will. (JR)
„Vielleicht
Ein paar gefälschte Ein-Stern-Rezensionen genügten, um die GoogleBewertung von Hannes Liebenow herunterzuziehen. So hat sich der Handwerker dagegen gewehrt.
JÖRG WIEBKING
An einem Abend Anfang Februar piepte das Handy von Hannes Liebenow im Minutentakt: „Da kam plötzlich eine schlechte Google-Bewertung nach der anderen“, berichtet der Geschäftsführer der L&S Autowerkstatt in Oldenburg. Gute Google-Bewertungen sind für seinen Betrieb wichtig – und die hatte Liebenow bis dahin auch: 4,7 Sterne waren es bis zu diesem Abend.
Dann sank der Wert innerhalb weniger Minuten auf 4,4 Sterne. Der Grund: sechs neue Bewertungen mit jeweils nur einem von fünf Sternen. Dazu immer ein bis zwei Sätze wie „Leider sehr unzufrieden“, „Schlechter Service“ oder „Leider wenig Kompetenz in der Beratung ziehen ein über den Tisch. Hätte auch weniger als ein Stern gegeben wenn das möglich wäre“ (Rechtschreibfehler wurden übernommen).
„Ich habe richtig Panik bekommen“, erinnert sich der Handwerker. „Ich ärgere mich schon über eine schlechte Bewertung und versuche, auf solche Kunden einzugehen.“ Das war diesmal jedoch nicht möglich. Denn anders als in früheren Fällen konnte Liebenow diese Bewertungen keinem Kunden in der Datenbank des Unternehmens zuordnen.
„Ich habe richtig Panik bekommen.“
Hannes Liebenow,
Geschäftsführer der L&S Autowerkstatt in Oldenburg
Unseriöse Anbieter im Spiel?
Liebenow hat eine Vermutung, wer dahintersteckt: „Ich erhalte regelmäßig Anrufe von irgendwelchen Firmen, die mir die Löschung schlechter GoogleBewertungen anbieten“, berichtet der Handwerker. Meistens habe er solche Anrufer schnell abgewimmelt, doch Anfang Februar sei er bei einem besonders hartnäckigen Anrufer „richtig sauer“ geworden und habe ihm die Meinung gesagt. Ein paar Tage später habe er die schlechten Bewertungen erhalten – und kurz danach den nächsten Anruf eines solchen Anbieters.
„Vielleicht waren die Fake-Rezensionen ein Versuch, mich unter Druck zu setzen“, vermutet Liebenow. Diesem letzten Anrufer habe er mit einer Strafanzeige gedroht, berichtet der Unternehmer. Auch die falschen Bewertungen hat er online mit einem Hinweis auf die Staatsanwaltschaft beantwortet. Seitdem sei Schluss mit schlechten FakeBewertungen gewesen.
Google löscht Fake-Bewertungen
Gleichzeitig meldete Liebenow die falschen Bewertungen bei Google und forderte deren Löschung. Rund vier Wochen musste sich der Unternehmer gedulden – dann entfernte Google diese Bewertun-
gen aus seinem Online-Profil und verschaffte ihm so wieder die 4,7 Sterne.
Deutlich schneller reagierten einige von Liebenows Kunden: Als sie von dem Problem erfuhren, konterten sie auf Google mit ihren eigenen Erfahrungen. „Bin seit Jahren Kunde bei LuS, sehr netter Service, kompetent und auch mit durchdachten Lösungen. Preislich korrekt“, schreibt einer. Ein anderer kommentiert: „Ich habe meinen Anhänger kaputt gemacht, musste ihn in diese Werkstatt bringen und war anschließend sehr begeistert, weil sie ihn in kürzester Zeit repariert haben, sodass ich ihn für die Baustelle weiter nutzen konnte.“ Insgesamt 18 neue Bewertungen mit viel Lob und jeweils fünf Sternen kamen so zusammen. Über die Solidarität seiner Kunden habe er sich „sehr gefreut“, sagt Liebenow. Und natürlich auch darüber, dass die Fake-Bewertungen dadurch schnell in den Hintergrund gerückt sind.
Tipps vom Anwalt
Nicht immer geht der Stress mit falschen GoogleBewertungen so glimpflich aus. Doch welche Möglichkeiten haben Handwerker, sich dagegen zu
„Vor einer Klage sollten Betroffene Google zur Löschung auffordern.“
Christian Solmecke, Rechtsanwalt
wehren? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wbs.Legal in Köln weiß, was zu tun ist. Eine Klage gegen eine Google-Bewertung sei möglich, „wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die der eigenen Reputation schaden, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist“. Zudem sei eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen“, rät Solmecke.
Betroffene müssten sich zudem entscheiden, ob sie Google verklagen wollen oder direkt gegen den Bewertenden vorgehen. „In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Google zu verklagen, da die Bewerter häufig anonym sind und schwer identifiziert werden können“, sagt der Jurist. „Falls der Bewerter bekannt ist, kann auch gegen diesen direkt vorgegangen werden, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Aussagen geht. Dies sollte immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden.“ W
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Wenn
Handwerker Leiharbeiter oder Subunternehmer
aus dem EU-Ausland engagieren, müssen sie rechtlich einiges beachten. Worauf kommt es dabei an?
JÖRG WIEBKING
Seit einiger Zeit häufen sich in Handwerksbetrieben die Angebote für Fachkräfte aus Polen und anderen EUStaaten. Manche Betriebe nutzen diese Möglichkeit als Lösung für den Fachkräftemangel. Andere lassen die Finger davon – aus Sorge vor rechtlichen Fallstricken. Dabei unterscheide sich der Einsatz von Leiharbeitern oder Subunternehmern aus dem EUAusland in wesentlichen Punkten kaum von der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen, sagt die Juristin Cornelia Höltkemeier von der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen.
1. Entscheidung: Leiharbeit oder Subunternehmer?
Was erwarten Sie für Ihren Betrieb von der Hilfe aus dem Ausland: Benötigen Sie Fach oder Hilfskräfte, die Ihr Team flexibel unterstützen? Oder wollen Sie Teilleistungen komplett vergeben? Das sei der Unterschied zwischen Leiharbeitern und Subunternehmern, sagt Höltkemeier:
ɓ Leiharbeit mit Überlassungsvertrag: Leiharbeiter setzen Sie flexibel in Ihrem Betrieb ein, teilen ihnen Aufgaben zu und erteilen ihnen Weisungen. Es handelt sich um eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassung. Der Verleiher schuldet Ihnen die Überlassung von Arbeitskräften. Dafür schließen Sie einen Überlassungsvertrag mit dem Verleiher. In dem Vertrag müssen entliehene Mitarbeitende namentlich genannt werden. Derselbe Mitarbeitende darf maximal 18 Monate an denselben Betrieb entliehen werden.
ɓ Subunternehmer mit Werkvertrag: Wenn Sie einen Subunternehmer mit der Ausführung einer abgeschlossenen Teilleistung beauftragen, handelt es sich um einen Werkvertrag. Der Subunternehmer schuldet Ihnen den
Erfolg und muss selbst entscheiden, wie er seinen Auftrag erfüllt. Das arbeitsrechtliche Weisungsrecht über die eingesetzten „fremden“ Mitarbeitenden bleibt beim Subunternehmer.
Handwerker müssten genau überlegen, was sie benötigen, sagt die Juristin. Probleme ergäben sich dann, wenn auf dem Papier ein anderer Vertragstyp vereinbart wird, als er dann in der Praxis tatsächlich gelebt wird.
2. Illegale Arbeitnehmerüberlassung vermeiden
Die „größte Gefahr“ für Handwerksbetriebe sei dabei eine illegale Arbeitnehmerüberlassung, so Höltkemeier. Die Folgen wären gravierend: Der Handwerker müsste Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, und die Arbeitskräfte hätten einen Beschäftigungsanspruch gegenüber dem Betrieb. Zu illegaler Arbeitnehmerüberlassung komme es vor allem in diesen Fällen: ɓ Sie haben einen Werkvertrag mit dem Subunternehmer geschlossen, in der Praxis setzen Sie die fremden Arbeitnehmer aber so ein, als seien es Ihre eigenen – übernehmen also auf der Baustelle die komplette Arbeitgeberrolle. Weil Sie zum Beispiel die Mitarbeitenden des Subunternehmers nach und nach in die Arbeitsabläufe Ihres Handwerksbetriebs
Verlockende Angebote für Leiharbeit aus dem Ausland? Ob sie zu Haftungsproblemen führen, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
„Der Einsatz von Leiharbeitern oder Subunternehmern aus dem EU-Ausland unterscheidet sich in wesentlichen Punkten kaum von der Zusammenarbeit mit deutschen Unternehmen.“
Cornelia Höltkemeier, Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen
integrieren und ihnen direkte Arbeitsanweisungen erteilen zum „wann, wo und wie“ ihrer Arbeitsleistung.
ɓ Der Personaldienstleister hat keine Erlaubnis der Arbeitsagentur zur Arbeitnehmerüberlassung.
Dabei gebe es keinen Unterschied zum EUAusland, sagt Höltkemeier. Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung erfolge nach den gleichen Beurteilungskriterien – egal, ob der Vertragspartner seinen Sitz in Deutschland, Polen oder einem anderen EUStaat hat.
3. Subunternehmer: Scheinselbstständigkeit vermeiden
Bei Werkverträgen mit Subunternehmern ist zudem Scheinselbstständigkeit eine Gefahr. Auch dabei gelten für Subunternehmer aus dem EUAusland die gleichen Regeln wie für deutsche Auftragnehmer, sagt Höltkemeier.
Fälle von Scheinselbstständigkeit betreffen häufig SoloSelbstständige. Entscheidend sei immer,
Illegale Arbeitnehmerüberlassung ist „eine große Gefahr“.
Cornelia Höltkemeier, Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen.
ob ein Auftragnehmer tatsächlich oder nur formal selbstständig ist:
ɓ Selbstständige Subunternehmer entscheiden selbst über ihre Arbeitszeit, verfügen über eigene Arbeitskleidung und Werkzeug und unterliegen bei der Ausführung des Auftrags keinen Weisungen des Auftraggebers.
ɓ Scheinselbstständig ist hingegen, wer voll in den Betrieb des Auftraggebers integriert ist.
Auch Scheinselbstständigkeit käme den beauftragenden Handwerker teuer zu stehen: Er müsste Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen und der Subunternehmer hätte einen möglichen Beschäftigungsanspruch als Arbeitnehmer.
4. Subunternehmer aus der EU: Erlaubnis kontrollieren
Geht es um einen Werkvertrag über Leistungen in einem zulassungspflichtigen Gewerk?
ɓ Subunternehmer mit Sitz im EUAusland benötigen eine sogenannte Dienstleistungsanzeige einer deutschen Handwerks
kammer. Diese erhalten sie, wenn sie eine EUBescheinigung vorlegen.
ɓ Subunternehmer mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland müssen in der Handwerksrolle eingetragen sein.
Bei zulassungspflichtigen Leistungen sollte der deutsche Handwerksbetrieb prüfen, ob der Subunternehmer die Erlaubnis der Kammer hat oder dort eingetragen ist, sagt Höltkemeier. Bei der Vergabe von Aufträgen in nicht meisterpflichtigen Gewerken gebe es hingegen keine Genehmigungspflicht.
5. Haftungsfallen vermeiden
Kontrollieren sollten Handwerksbetriebe zudem die Zahlung von Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Sozialkassenbeiträgen, sonst haften sie für diese Zahlungen mit, warnt Höltkemeier. Mindestlohn: Ausländische Personaldienstleister und Subunternehmer müssen ihren Mitarbeitenden während des Einsatzes in Deutschland die hier geltenden Mindestlöhne zahlen:
ɓ Die Untergrenze ist der im Mindestlohngesetz festgelegte Stundenlohn.
ɓ Für bestimmte Gewerbe gelten gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz höhere
Ausländische Personaldienstleister und Subunternehmer müssen ihren Mitarbeitenden während des Einsatzes in Deutschland die hier geltenden Mindestlöhne zahlen.
branchenspezifische tarifliche Mindestlöhne, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe.
ɓ Arbeitskräfte haben zudem Anspruch auf die in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen vorgesehenen Überstundensätze und Zulagen. Diese Zulagen dürfen nicht mit Kosten für Unterkunft, Reise oder Verpflegung verrechnet werden.
ɓ Ebenso wenig dürfen Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeiträgen auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Sozialversicherungsbeiträge: Auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge kann ein beauftragender Handwerksbetrieb haftbar gemacht werden. Eine A1Entsendebescheinigung des jeweiligen Landes dient als Nachweis, dass der Auftragnehmer die Beiträge ordnungsgemäß entrichtet.
Sozialkassen: Ausländische Subunternehmer können zu Zahlungen an Sozialkassen verpflichtet sein. Falls sie dieser Pflicht nicht nachkommen, könnte eine Sozialkasse Beiträge vom deutschen Einsatzbetrieb im Rahmen der Bürgenhaftung verlangen, warnt Höltkemeier. Eine Enthaftung sei nur durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Sozialkasse möglich. W
Polnische Leiharbeiter – „das konnte ich mir nicht vorstellen“
Strategiewechsel im Elektrofachbetrieb von Michael Huwald: Seit Mitte 2024 setzt der Handwerksbetrieb regelmäßig Fachkräfte aus Polen ein. „Früher konnte ich mir das nicht vorstellen. Ich wollte immer alle Aufträge mit unseren eigenen Leuten umsetzen“, berichtet der Geschäftsführer der Elektro Rieger GmbH im niedersächsischen Langenhagen. Aber das sei durch den Fachkräftemangel „nicht mehr möglich“, sagt Huwald. Leicht sei ihm der Wechsel nicht gefallen, obwohl andere Betriebe „das schon sehr viel länger machen“. Den Ausschlag habe ein Mitarbeiter gegeben: „Einer unserer Bauleiter wurde auf einer Baustelle von einem Unternehmer aus Polen direkt angesprochen“, berichtet Huwald. „Unser Bauleiter spricht Polnisch
und hatte einen guten Eindruck. Da haben wir es ausprobiert.“ Seitdem verstärken regelmäßig sechs bis zehn Fachkräfte aus Polen das Team, „je nach Bedarf“. Die Akzeptanz sei hoch, der Umgang miteinander wertschätzend.
Das polnische Unternehmen, mit dem der Handwerksbetrieb zusammenarbeitet, ist ein Personaldienstleister. „Das ist klassische Leiharbeit“, sagt Huwald. Dafür habe der Dienstleister die notwendige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Vor dem Einsatz prüfen Huwald und seine Bauleiter noch einige Unterlagen selbst:
ɓ A1-Bescheinigung: Sie ist der Nachweis, dass die Kollegen in Polen sozialversichert sind.
ɓ Mindestlohn-Bescheinigung: Sie dient als Nachweis, dass die Leiharbeiter von ihrem Arbeitgeber mindestens den im allgemeinverbindlichen „Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken“ geregelten Mindestlohn erhalten.
ɓ Persönliche Papiere: „So können wir nachvollziehen, dass tatsächlich derjenige für uns arbeitet, den wir in unseren Unterlagen führen“, sagt Huwald.
Diese Kontrollen seien erforderlich, um sich gegen Haftungsansprüche für Sozialversicherungsbeiträge und Mindestlöhne zu schützen. Dazu gehören auch Arbeitszeitkontrollen, „genau wie bei unseren eigenen Jungs“. Die konkreten Aufgaben verteilen die Bauleiter auf den Baustellen an die polnischen und deutschen Kollegen. Huwalds Tipp zur Vermeidung von Missverständnissen: „Man sollte die Aufgaben klar definieren und nach Arbeitsbeginn schnell kontrollieren, ob alles richtig verstanden wurde.“
Finanzielle Vorteile biete der Einsatz polnischer Fachkräfte nicht, betont der Handwerksunternehmer – jedenfalls nicht im Kostenvergleich mit angestellten Gesellen. (JW)
KIRCHENTAG
Der Deutsche Evangelische Kirchentag (vom 30. April bis 4. Mai in Hannover) wird von der Arbeitsgemeinschaft Handwerk und Kirche begleitet. Sie lädt am Samstag, den 3. Mai, um 11 Uhr zu einem Handwerks-Gottesdienst ein. Die Einladung gilt „Handwerkerinnen und Handwerkern aller Gewerke, Auszubildenden, Mitarbeitenden der Handwerksorganisationen
sowie allen, die sich dem Handwerk verbunden fühlen“.
Der Gottesdienst findet in der Basilika St. Clemens am Platz an der Basilika 1 in Hannover statt. Ein Ticket für den Kirchentag sei nicht erforderlich. Das Motto des Gottesdienstes nimmt den Satz der neuen Kampagne des Handwerks auf: „Wir können alles, was kommt.“ (JA)
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Eine Betriebsübergabe erfolgreich abzuschließen, erfordert Vertrauen und transparente Kommunikation.
Den Betrieb an einen Mitarbeiter zu übergeben, kann viele Vorteile haben. Doch im Prozess sind Vertrauen und Kommunikation gefragt. Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter.
KATHARINA WOLF
Achtung, da steckt viel Herzblut drin: Den eigenen Betrieb an einen Nachfolger zu übergeben, ist für Unternehmer im Handwerk nicht immer leicht. Wichtig ist es deshalb, den richtigen Nachfolger zu suchen. Der könnte sich im eigenen Team finden lassen. „Wenn es einen passenden Kandidaten gibt, kann das enorme Vorteile haben“, sagt Dirk Lebeda, Nachfolgemoderator bei der Handwerkskammer OsnabrückEmslandGrafschaft Bentheim. „Er kennt den Betrieb, die Abläufe, die Kunden und das Team.“ Doch gerade bei der Nachfolgersuche im eigenen Team sei Fingerspitzengefühl gefragt, betont der Berater. Worauf sollten Sie achten? Diese Checkliste hilft Ihnen weiter.
Check 1: Selbstanalyse
„Der erste Schritt in bei einer Betriebsübergabe ist immer eine Selbstklärung des Übergebers, ganz egal, wer den Betrieb übernehmen soll“, sagt Lebeda. „Legen Sie für sich einen Plan A fest, wie es optimal laufen sollte.“
Die Handwerkskammern bieten sich für einen solchen Selbstcheck als Sparringspartner an, betont der Moderator. „Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit Sie keine wichtigen Punkte vergessen.“
Check 2: Team
Sind Sie sich darüber im Klaren, was Sie wollen, können Sie Ihre Mitarbeiter an diesem Plan A messen: Haben Sie jemanden dabei, der das nötige Potenzial mitbringt? „Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine solche Mitarbeiteranalyse“, rät Lebeda. Es könne sein, dass ein
Dirk Lebeda, Nachfolgemoderator
vielversprechender Kandidat auch frisch aus der Ausbildung kommt. „Wenn Sie aber schon im nächsten Jahr übergeben wollen, können Sie ganz junge Leute nicht berücksichtigen.“ Er empfiehlt, die infrage kommenden Mitarbeiter mit einer Checkliste zu prüfen:
ɓ Hat er oder sie die notwendigen fachlichen Qualifikationen – vom Meisterbrief bis zur Kenntnis aller Aufgaben im Betrieb?
ɓ Hat der potenzielle Nachfolger Kenntnisse über Betriebswirtschaft? Kann er oder sie mit Kunden und Lieferanten umgehen?
ɓ Wie sieht’s aus mit Führungskompetenz? Wird er im Team akzeptiert? Kann sie Entscheidungen treffen und durchsetzen?
ɓ Wichtig ist auch die Bereitschaft, Risiken einzugehen, sich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten zu engagieren und mit Druck umzugehen.
Check 3: Kontaktaufnahme
Sie haben einen Kandidaten gefunden? „Das erste Gespräch ist ein sensibler Zeitpunkt im Prozess und sollte sehr gut vorbereitet sein“, sagt Lebeda. Das bedeutet:
ɓ Laden Sie Ihren TopKandidaten zu einem günstigen Zeitpunkt zu einem Mitarbeitergespräch und machen Sie mit der Einladung klar, dass es um ein positives Thema gehen soll.
ɓ Legen Sie für sich fest: Was will ich im Gespräch erreichen? Welche Fragen will ich stellen?
„Steigen Sie wertschätzend in das Gespräch ein, um Ihren Mitarbeiter nicht abzuschrecken“, rät Lebeda.
Zum Beispiel so: „Ich bin jetzt 58 und möchte irgendwann in Rente gehen. Deshalb möchte ich jetzt schon langfristig meine Nachfolge planen. Könntest Du Dir eine Selbstständigkeit hier im Betrieb grundsätzlich vorstellen? Ich würde Dir das zutrauen.“ Wahrscheinlich hat Ihr Mitarbeiter nun viele Fragen. „Jetzt zahlen sich die gute Vorbereitung und die langfristige Planung aus“, sagt Lebeda. „Ihr Mitarbeiter muss nicht schnell entscheiden. Es ist genug Zeit, um eventuelle Wissenslücken zu schließen.“
Ein Thema sollten Sie beim ersten Gespräch aussparen: „Reden Sie noch nicht über Zahlen, selbst wenn die Frage kommt“, betont der Moderator. „Wichtiger sind am Anfang die Persönlichkeit und die Motivation des Mitarbeiters. Das Finanzielle können Sie später klären.“ Signalisiert Ihr Mitarbeiter Interesse, legen Sie den nächsten Gesprächstermin fest.
Check 4: Übergabefahrplan
Um einen strukturierten Übergang zu schaffen, rät Lebeda dazu, einen detaillierten Übergabefahrplan zu erstellen: Was kommt wann auf uns zu? „Hier ist es auf jeden Fall hilfreich, externe Unterstützung wie bei den Handwerkskammern zu suchen“, betont er. Der Vorteil: Der Übergabefahrplan zeige beiden immer, an welchem Punkt sie im Prozess stehen und was die nächsten konkreten Schritte sind. „Natürlich kann sich der Fahrplan im Laufe der Zeit verändern. Wichtig ist es deshalb, dass beide Seiten daran arbeiten und im Gespräch bleiben, damit sich die Vorstellungen nicht auseinanderentwickeln.“
Jetzt ist auch der Zeitpunkt gekommen, ganz konkrete Hürden anzusprechen: Welche Fortbildungen könnte der Übernahmekandidat brauchen? Welche finanziellen Vorstellungen habe ich und welche Modelle kommen infrage? Wie sieht meine Rolle nach der Übergabe aus? Wie und wann kommunizieren wir die Übergabe gegenüber dem Team und den Kunden? Wie soll die Einarbeitung aussehen?
Check 5: Ausstiegsszenario Zu einem Prozess gehört auch, dass er scheitern kann. „Wenn beide Parteien auch darüber sprechen, dass solch ein Prozess scheitern kann, nimmt das unter Umständen viel Druck“, sagt Lebeda. Es könne immer sein, dass sich die Umstände ändern, bei beiden: Sie wollen doch länger im Betrieb bleiben, bei Ihrem Mitarbeiter ändert sich die familiäre Situation. „Es muss möglich sein, die Übergabe positiv zu beenden, wenn es nicht mehr zu 100 Prozent passt.“
Ohne diesen Druck könne der Prozess sogar richtig Spaß machen, betont der Nachfolgemoderator. „Man arbeitet gemeinsam an der Strategie des Betriebs und hat gleichzeitig einen Plan für den Fall, dass der Nachfolgeprozess letztendlich doch nicht zur geplanten Übernahme führt.“ W
„Erstellen Sie einen detaillierten Übergabefahrplan und bleiben Sie
im
Gespräch.“
Dirk Lebeda, Nachfolgemoderator
„Unabhängige Beratung wichtig“
Marcel Dieckmann (Foto) arbeitete schon seit 30 Jahren bei Holzbau Wagemester, als sein Chef ein großes Thema ansprach: Ob er sich vorstellen könnte, den Betrieb zu übernehmen? Er selbst wolle aufhören. Ein anderer Nachfolger sei nicht in Sicht.
Marcel Dieckmann und seine Frau Tanja machten sich die Entscheidung nicht leicht, auch wenn die Voraussetzungen gut waren: Er kannte das Unternehmen gut, die Kunden und das Team. Tanja Dieckmann könnte sich mit ihrer kaufmännischen Ausbildung um Einkauf und Buchhaltung kümmern. „Ich wollte außerdem nach so langer Zeit im Betrieb ungern wechseln“, sagt der 46-Jährige.
Doch die ersten Gespräche mit dem alten Chef blieben ohne Ergebnis. „Wir haben dann die Handwerkskammer mit an den Tisch geholt“, berichtet Dieckmann. „Für mich war es wichtig, eine unbeteiligte Person mit dabei zu haben, die auch weiß, wie man so eine Übergabe angeht und wie es am besten läuft.“
Schließlich seien viele Details zu klären und nicht zuletzt auch wichtige finanzielle Fragen. Ein genauer Fahrplan wurde aufgestellt und Schritt für Schritt abgearbeitet. Schon nach einem halben Jahr war die Übernahme perfekt: Seit Sommer 2023 leiten die Dieckmanns den Betrieb.
Für Marcel Dieckmann war es wichtig, dass nicht nur der alte Inhaber, sondern auch das Team ihn als neuen Chef akzeptiert. „Ich habe die anderen gefragt, ob sie bleiben, wenn ich übernehme – ohne Leute hätte ich ja nicht weitermachen können.“ Bewusst habe er auch den Namen Holzbau Wagemester beibehalten, „das war für den Kundenstamm besser“.
Doch es hat sich auch vieles verändert: „Wir haben ein bisschen Gas gegeben“, drückt Dieckmann es aus. Mehr Marketing, auch über Social Media, und neue Geschäftsfelder sorgten für mehr Arbeit und ein wachsendes Team. (KW)
Foto: Dirk
Der Kunde ist König, auch im Handwerk. Aber es gibt Forderungen, die Grenzen überschreiten. Bei diesen fünf Kundenwünschen sollten Sie das Stoppschild zeigen.
KATHARINA WOLF
Kundenwünsche – klar, die erfüllen wir gern! Viele Handwerksbetriebe haben sich eine klare Kundenorientierung auf die Fahne geschrieben. Aber es gibt Punkte, zu denen Sie Nein sagen sollten.
1. Schwarzarbeit
Während der Arbeiten an einer Baustelle nimmt Sie der Kunde zur Seite: „Sagen Sie mal, können Sie nicht einen Teil ohne Rechnung erledigen? Damit fahren wir doch beide besser.“ Verschwörerisches Zwinkern inklusive. „Auf so ein Angebot sollten Sie keinesfalls eingehen“, sagt Maik Hensel, Handwerksunternehmer und Kommunikationsberater aus Gummersbach.
Schwarzarbeit mag verlockend erscheinen, weil Sie Steuern und Sozialabgaben „sparen“. Es handelt sich aber um eine Straftat, mindestens aber um eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen sind hoch – es drohen Geld- oder sogar Haftstrafen.
„Zu bestimmten Kunden darf man einfach Nein sagen.“
Maik Hensel, Handwerksunternehmer und Kommunikationsberater
Tipp: Freundlich, aber bestimmt ablehnen: „Ohne Rechnung geht bei uns leider gar nichts.“
2. Gewerkefremde Aufgaben
Auf der Baustelle ist ein Malerbetrieb tätig, doch auch eine Badsanierung steht an. „Sie machen doch gute Arbeit“, sagt der Kunde. „Können Ihre Leute das Bad nicht auch schnell fliesen?“
Gewerkefremde Aufgaben übernehmen? Die Handwerksordnung erlaubt in § 5 solche Arbeiten, wenn sie mit dem Leistungsangebot des Gewerbes technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen. Vielleicht gehören die gewünschten Aufgaben ohnehin zu Ihrem Geschäftsmodell? Ansonsten rät Handwerker Hensel zur Vorsicht: „Wenn ich für Arbeiten in die Gewährleistung gehen muss, auf die ich nicht spezialisiert bin, wäre mir das Risiko zu groß.“
Tipp: Empfehlen Sie einen Kollegen aus dem passenden Gewerk. Wenn Sie direkt einen Kontakt
herstellen können, haben Sie einen Kundenwunsch erfüllt, ohne ins Risiko zu gehen.
3. Verstoß gegen Ihre Werte
Der Kunde braucht einen Tischler, die Tür ist kaputt. „Wir möchten aber nicht, dass Ausländer kommen. Schicken Sie einen Deutschen.“ Wenn der Kunde mit seinen Wünschen gegen Ihre Werte und Ihre Unternehmenskultur verstößt, sich rassistisch äußert und damit Ihr Team beleidigt, sollten Sie ruhigen Gewissens den Auftrag ablehnen, so Hensel. „Zu bestimmten Kunden darf man einfach Nein sagen.“
Tipp: Schützen Sie Ihre Werte. Sie müssen nicht jeden Auftrag annehmen.
4. Preise drücken im letzten Moment
Der Auftrag ist klar und das Angebot so gut wie unterschrieben. Doch plötzlich hat der Kunde wieder Bedenken – wegen des Preises. „Können wir da nicht noch was machen?“ Sie stehen unter Druck, denn Sie haben schon viel Arbeit in den Auftrag gesteckt und wollen ihn unter Dach und Fach bringen.
„Lassen Sie sich nicht auf solche Preisdrückereien ein“, rät Hensel. „Wenn Sie im Verkaufsgespräch klar Ihren Preis angesprochen haben, müssen Sie darauf nicht eingehen.“
Tipp: Sie können mit Humor reagieren: „Beim Preis was machen? Ja, den können wir bunt anmalen.“ Oder die Konsequenzen aufzeigen: „Ja, aber dann können wir leider auch nicht alle Arbeiten erledigen.“ Machen Sie freundlich, aber bestimmt klar, dass es Ihre qualitativ hochwertige Leistung nur zum vereinbarten Preis gibt.
5. Unrealistischer Zeitplan
Natürlich möchte jeder Kunde, dass sein Auftrag schnell erledigt wird. Aber manche machen plötzlich enormen Zeitdruck: „Wir haben eine Feier. Bis dahin soll alles fertig sein – am besten übers Wochenende.“
Da müsse man überlegen, meint Handwerksunternehmer Hensel: „Wollen Sie Ihr Wochenende opfern? Wie sieht es im Team aus – sind Ihre Leute auch dabei?“ Schließlich sei die Firma nicht alles. „Flexibilität ist wichtig, aber Sie sollten Ihre Grenzen und die Ihres Teams kennen“, so Hensel.
Anders sehe es aus, wenn der Zeitplan völlig utopisch ist, weil die Arbeiten nun mal nicht so schnell zu erledigen sind, oder Ihr Terminkalender voll ist. „Das sollten Sie sofort kommunizieren, damit es keine Missverständnisse gibt“, so Hensel.
Tipp: Wenn es zu Ihrer Firmenkultur passt, auch mal am Wochenende zu arbeiten, dann können Sie das tun. Aber nicht vergessen: Wenn etwas schnell fertig werden muss oder am Wochenende gearbeitet werden soll, darf das auch extra kosten. W
„Lassen Sie sich nicht auf Preisdrücke
reien ein. Wenn Sie im Verkaufsgespräch klar Ihren Preis angesprochen haben, müssen Sie darauf nicht eingehen.“
Maik Hensel, Handwerksunternehmer und Kommunikationsberater
Ab und zu erreichen
Tina Bormann (Foto) eilige Anfragen von Kunden. Doch gilt in der Natursteinwerkstatt Bormann in Hann. Münden das Prinzip „wer zuerst kommt, wird zuerst bedient“. „Wir arbeiten in einem sehr emotionalen Bereich, weshalb aus Kundensicht das eigene Anliegen immer besonders dringlich ist“, sagt Bormann, die in dem Unternehmen für das Büro und die Organisation verantwortlich ist. Dennoch könne sie nicht die einen Kunden den anderen vorziehen und Letzteren eine noch längere Wartezeit zumuten.
Die Anzahl der Unternehmen nehme ab und die Nachfrage nach Handwerksleistungen zu. Qualität gehe in dem Betrieb, den ihr Mann führt, vor Schnelligkeit. Ausnahmen gebe es in dem Steinmetzunternehmen dennoch: Wurde beispielsweise vergessen, einen Beisetzungstermin mitzuteilen, entladen die Bormanns auch mal einen fertig gepackten Lkw und setzen alle Hebel in Bewegung. Denn die Vorbereitung einer Grabstätte für die Beisetzung könne nie warten. In aller Regel haben die Kunden aber Verständnis, wenn geplante Arbeiten dafür verschoben werden müssen.
Es komme manchmal auch dann zu Wartezeiten, wenn Lieferanten bestellte Materialien für den Auftrag nicht zeitnah genug liefern können. „Wir kommunizieren offensiv in der Auftragsbestätigung, dass wir auf Lieferzeiten keinen Einfluss haben“, sagt Tina Bormann.
Dem Wunsch nach Preisnachlass aus diesem Grund könnten sie nicht nachkommen. Aber sie seien stets um eine einvernehmliche Lösung und einen höflichen Tonfall bemüht. „Wir schätzen unsere Kunden und haben großes Verständnis für ihren Wunsch nach Fertigstellung der Arbeit.“ Um bei 70 Wochenarbeitsstunden gesund zu bleiben, haben Peter und Tina Bormann vor einiger Zeit beschlossen, das Wochenende von Beratungsterminen auszunehmen. Hier ziehen sie mittlerweile eine klare Grenze. (JA)
Foto: Franz Fender
Foto: Dilok -
Sie fragen sich, ob sich Ihre Kunden eine Preiserhöhung leisten könnten? Dann hilft ein Blick auf deren Einkommen – und auf die wichtigsten Einkommensfaktoren.
Hochschulabschluss, Berufserfahrung oder Personalverantwortung? All das hat Einfluss auf die Gehälter Ihrer Kunden.
Tipps für Ihre Preisstrategie finden Sie regelmäßig auf handwerk.com. Dabei spielen Leistungen, Positionierung, Wettbewerb und Kosten eine Rolle. Doch wie sieht es eigentlich auf der Kundenseite aus? Was können sie sich leisten?
Denn die Zahlungsbereitschaft hängt auch von den Finanzen ab. Einen Anhaltspunkt für verschiedene Berufsgruppen bietet der Gehaltsreport 2025 der Karriereplattform Stepstone. Das mittlere Jahresgehalt (MedianGehalt) aller Branchen beträgt demnach 45.800 Euro pro Jahr. MedianGehalt bedeutet: Die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten verdient mehr, die andere Hälfte verdient weniger. Der Report berücksichtigt dabei das Bruttojahresgehalt inklusive Prämien, Provisionen und Boni.
Die TopVerdiener sind mit Abstand Ärzte. Ihr mittleres BruttoEinkommen beträgt fast 99.000 Euro pro Jahr. Erst weit dahinter liegen mit 58.000 bis 60.000 Euro jährlich das Finanzund Versicherungswesen, Ingenieure, Unternehmensberater und die Informationstechnologie. Die Gehälter innerhalb der Branchen haben allerdings eine große Spannbreite. Sie hängen ab vom Hochschulabschluss, der Personalverantwortung, der Unternehmensgröße, der Berufserfahrung und auch von der Region.
Gehaltsfaktor #1: Hochschulabschluss Deutlich höher liegen die Gehälter, wenn Ihre Kunden einen Hochschulabschluss haben: Sie verdienen im Durchschnitt 40 Prozent mehr als Arbeitnehmer ohne Hochschulabschluss.
Die Gehälter innerhalb der Branchen haben eine große Spannbreite.
Gehaltsfaktor #2: Berufserfahrung
Entscheidend für die Einkommenshöhe Ihrer Kunden ist auch deren Berufserfahrung. So verdienen Ärzte mit mindestens elf Jahren Berufserfahrung fast doppelt so viel wie Berufsanfänger. In allen anderen Branchen fallen die Zuwächse zwar viel geringer aus, betragen aber durchschnittlich noch 30 Prozent.
Gehaltsfaktor #3: Personalverantwortung
Deutlich überdurchschnittlich verdienen Ihre Kunden in der Regel, wenn sie Personalverantwortung tragen. Solche Gehälter liegen zwischen 9 und 35 Prozent über den Gehältern ohne Personalverantwortung. Einzige Ausnahme: Ärzte mit Personalverantwortung verdienen sogar 56 Prozent mehr.
Gehaltsfaktor #4: Unternehmensgröße
Auch die Unternehmensgröße ist ein wichtiger Gehaltsfaktor: Deutlich über dem Durchschnitt zahlen Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitenden. Wer in Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden tätig ist, verdient unterdurchschnittlich.
Gehaltsfaktor #5: Region
Auch die Region, in der Ihr Kunde lebt, hat Einfluss auf sein Gehalt. Die durchschnittlich höchsten Gehälter werden in Hamburg, Hessen, BadenWürttemberg, Bayern, Berlin und Bremen gezahlt. Die Schwankungsbreite innerhalb einzelner Branchen ist zum Teil gravierend: So verdienen Mitarbeitende im Finanz und Versicherungswesen in Thüringen 21 Prozent weniger als im Bundesdurchschnitt, in Hamburg erhalten sie dagegen 13 Prozent mehr.
Was übrig bleibt: Netto-Einkommen Was sich ein Kunde leisten kann, hängt natürlich vom NettoEinkommen ab. Unsere tabellarische Übersicht zeigt, wie viel die Berufsgruppen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben verdienen. Berechnet haben wir die Werte für einen Haushalt mit einem Verdiener und einem Kind (ohne Kirchensteuer). (JW) W
w Direkt zum Download: Kurzlink svg.to/tabgehkun
BFH-Urteil: Geschenkte Geschäftsanteile für Mitarbeitende sind kein steuerpflichtiger Lohn, wenn es dabei um die Nachfolge geht.
Der Fall: Eine leitende Mitarbeiterin einer kleineren GmbH soll gemeinsam mit vier weiteren leitenden Mitarbeitern die Unternehmensnachfolge antreten. Die Gesellschafter übertragen jeweils 5,08 Prozent der GmbH per Schenkung an die fünf Führungskräfte. Das Finanzamt behandelt die Schenkung als geldwerten Vorteil, der als Arbeitslohn zu besteuern ist.
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) gibt den dagegen klagenden Führungskräften recht. Bei dem finanziellen Vorteil aus der
Übertragung der Gesellschaftsanteile handele es sich nicht um einen Ertrag aus nicht selbstständiger Arbeit.
Die Begründung: Auch wenn die Schenkung mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhänge, sei sie durch dieses nicht maßgeblich veranlasst, so der BFH.
Entscheidend für die Übertragung sei in diesem Fall die Regelung der Unternehmensnachfolge. Daher stelle die Schenkung keine Entlohnung der leitenden Mitarbeiter für erbrachte oder in Zukunft zu erbringende Dienste dar. Gegen die Vermu-
Schenkungen an Mitarbeitende: Ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil besteht nur, wenn die Schenkung eine Entlohnung für erbrachte oder künftige Dienste ist.
tung von Arbeitslohn spreche auch, dass die Schenkung nicht an den Fortbestand der Arbeitsverhältnisse geknüpft ist und im Vergleich zu den Bruttoarbeitslöhnen der
Beschenkten deutlich aus dem Rahmen fällt. (JW) W
aBFH: Urteil vom 20. November 2024, Az. VI R 21/22
Ein Kfz-Meister klagt gegen die Kündigung seines befristeten Arbeitsvertrags. Das BAG gibt ihm aber nur teilweise recht. Warum der Arbeitgeber ihm trotzdem kündigen durfte.
Der Fall: Ein Autohaus stellte einen Kfz-Meister für sechs Monate zur Probe ein. Im befristeten Arbeitsvertrag wurde eine Kündigungsfrist von zwei Wochen über die gesamte Dauer festgeschrieben. Gleichzeitig wurde dem neuen Mitarbeiter eine unbefristete Weiterbeschäftigung in Aussicht gestellt. Eine automatische Verlängerung verabredeten die Parteien aber nicht. Das Autohaus kündigte dem Mann bereits nach zwei Monaten. Dagegen klagte der Entlassene. Die vereinbarte Probezeit sei unverhältnis-
mäßig lang, daher sei die Kündigung unwirksam.
Das Urteil: Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) gaben dem Kfz-Meister nur zum Teil recht: Tatsächlich
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit enthalten.
Foto: Lothar Drechsel - stock.adobe.com
dürfe die Probezeit in einem befristeten Arbeitsvertrag nicht der gesamten Vertragslaufzeit entsprechen. Sie müsse im Verhältnis zur Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen. In diesem Punkt stellte sich das Gericht auf die Seite des Kfz-Meisters. Dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine mögliche Weiterbeschäftigung in den Vertrag aufnahmen, spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Allerdings sei der Arbeitgeber trotzdem berechtigt gewesen, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, so das
Gericht. Entscheidend war, dass die beiden Parteien im Arbeitsvertrag eine Regelung für eine Kündigung getroffen hatten. Für einen verständigen Arbeitnehmer sei ausreichend klargestellt worden, dass eine Kündigung vor Ablauf der Befristung möglich war, so die Richter. Deshalb hat der Meister nun doch seinen Job verloren – allerdings mit vierwöchiger statt zweiwöchiger Kündigungsfrist. (KW) W
aBAG: Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. 2 AZR 275/23
Bürokratie – und kein Ende in Sicht: Seit Jahren ist die Bürokratiebelastung in niedersächsischen Betrieben die mit Abstand größte Herausforderung.
Betriebe
fordern weniger Bürokratie und Sozialabgaben und hoffen
auf eine Wende in der Wirtschaftspolitik. Das ergibt eine aktuelle NHT-Umfrage.
Politische Themen beschäftigen Unternehmer nach der Bundestagswahl und vor der Bildung einer neuen Regierung offenbar besonders stark. Das zeigt die Resonanz auf die jährliche Blitzumfrage des Niedersächsischen Handwerkstages (NHT) anlässlich der AschermittwochsPressekonferenz. Mehr als 1.300 Betriebe hatten sich daran beteiligt. 95 Prozent von ihnen gaben an, dass der TopHandlungsschwerpunkt der neuen Bundesregierung auf der Wirtschaftspolitik liegen müsse. „Nur durch eine starke Wirtschaft lassen sich alle anderen politischen Schwerpunkte finanzieren und gestalten“, betonte Hildegard Sander, Geschäftsführerin des NHT, bei der Präsentation der Umfrageergebnisse. Die Bildungspolitik sollte aus Sicht von 67 Prozent
„Jetzt ist die Zeit zu machen.“
Hildegard Sander, Geschäftsführerin des Niedersächsischen Handwerkstages (NHT)
der Befragten besondere Aufmerksamkeit erhalten. „Bildungspolitik wird von vielen Handwerkerinnen und Handwerkern als die nachhaltigste Sozialpolitik eingestuft“, sagte Sander. Sie wies erneut darauf hin, dass es endlich eine Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung geben müsse, die das Handwerk seit Jahren fordere. Der Zuwanderungs und Integrationspolitik messen 60 Prozent der Betriebe hohe Bedeutung bei. Das Handwerk sei ein Integrationsmotor. Laut Schätzungen aufgrund des Mikrozensus könne man beispielsweise im Reinigungsgewerbe von 60 Prozent der Beschäftigten mit Migrationsoder Fluchthintergrund ausgehen. Im Hochbau seien es 40 und im SHKHandwerk geschätzte 20 Prozent.
Nicht zuletzt führe ein mangelndes Sicherheitsgefühl bei vielen zum Vertrauensverlust in die staatliche Handlungsfähigkeit. Daher wünschen sich 54 Prozent der Befragten einen künftigen Schwerpunkt auf der Sicherheitspolitik.
Trotz robuster Lage Handlungsbedarf
Auch wenn knapp 77 Prozent der Betriebe die wirtschaftliche Lage noch als gut oder befriedigend einstufen, hat sich der Anteil der negativen Rückmeldungen fast verdoppelt. 40 Prozent der Betriebe erwarten in den kommenden Monaten eine Verschlechterung der Lage, nur 7 Prozent schauen optimistisch in die Zukunft. Die größten Herausforderungen sehen die Betriebe in folgenden Bereichen:
Bürokratie: Mit etwa 80 Prozent hat sich an dem Wert aus 2024 nichts geändert. Die Nerven der Betriebsinhaber seien angespannt und die Forderungen nach weniger Berichtspflichten und der Schaffung digitaler Verwaltungsabläufe ganz aktuell.
Kfz-Gewerbe trotzt dem Trend
Hildegard Sander,
Geschäftsführerin
des Niedersächsischen Handwerkstages (NHT)
Steuer- und Sozialabgaben: 65 der Prozent der Befragten geben an, dass die Belastungen in dem Bereich wieder zugenommen haben. Das 40ProzentZiel bei den Sozialabgaben müsse zwingend erreicht werden, um besonders die personalund arbeitsintensiven Branchen zu entlasten.
Energiekosten: Der Druck bleibe hoch, auch wenn es in den vergangenen Monaten eine Entschärfung der Problemlage gegeben habe. Alle Wirtschaftsbereiche müssten von Energiekosten entlastet und der Standort Deutschland wieder wettbewerbsfähig gemacht werden, betonte Hildegard Sander.
Fachkräftegewinnung: Die Suche nach Fachkräften ist für knapp 55 Prozent der Befragten nach wie vor schwer. 45 Prozent konnten offene Lehrstellen nicht besetzen. Um diese Lücken zu schließen, sei unter anderem eine verpflichtende Berufsorientierung an den weiterführenden Schulen sinnvoll wie auch ein benoteter Werkunterricht an Grundschulen. W
Das Kfz-Gewerbe Niedersachsen verzeichnete 2024 positive Zahlen. Das gab der Verband auf seiner Jahrespressekonferenz bekannt. Der Gesamtumsatz stieg um 6,1 Prozent auf 30,8 Milliarden Euro, angetrieben durch hohe Verkaufszahlen sowie ein starkes Servicegeschäft. Im Gebrauchtwagenmarkt gab es einen Umsatzrekord von 13,3 Milliarden Euro. Während 29,4 Prozent weniger Elektroautos verkauft wurden, stieg die Nachfrage nach Benzin- und Dieselfahrzeugen.
Laut Verbandspräsident Karl-Heinz Bley (Foto) bleibe abzuwarten, ob die Wende in der Förderpolitik Realität werde. Erfreulich entwickele sich die Ausbildungssituation: Die Zahl neuer Verträge stieg um 7,6 Prozent. (JOH)
Wohnungsbau: Mehr neue Kredite Die Lage im Wohnungsbau ist auch für die niedersächsischen Sparkassen ein wichtiges Thema. „Hier sind wir mit einer
alarmierenden Entwicklung konfrontiert“, sagte Cord Bockhop, Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN), bei der Jahrespressekonferenz in Hannover. Aktuell fehlten in Deutschland rund 550.000 Wohnungen und der Neubau bleibe hinter den gesetzten Zielen zurück. „Nach einem regelrechten Einbruch im privaten Wohnungsbaukreditgeschäft“ im Jahr 2023 habe sich aber inzwischen wieder eine leichte Erholung eingestellt. „Die Neuzusagen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Prozent“, so Vizepräsident Guido Mönnecke. (AML)
Kreditgeschäft als Motor
Das Kreditgeschäft war für die Volks- und Raiffeisenbanken in Weser-Ems 2024 ein Wachstumsmotor. Insgesamt hatten die 47 Banken 31,44 Milliarden Euro an private und gewerbliche Kunden verliehen – laut dem Genossenschaftsverband entspricht das einem Plus von rund 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit 27,2 Milliarden Euro entfalle ein Großteil auf langfristige Ausleihungen und somit auf gewerbliche Investitionen sowie den Wohnungsbau. Mit einem Plus von 8,1 Prozent gegenüber 2023 hätten insbesondere die
Kredite für den Wohnungsbau überdurchschnittlich zugelegt. Allerdings sei der Bereich des privaten und gewerblichen Wohnungsbaus insgesamt als kritisch zu betrachten. Wegen der gestiegenen Baukosten seien „die eigenen vier Wände“ für immer weniger Menschen realisierbar. (AML)
Frauen gehen in Führung
Das Handwerk braucht noch mehr starke Frauen: Deshalb ist zum fünften Mal die Weiterbildung „Frauen gehen im Handwerk in Führung“ (Handwerk mit FiF) gestartet. Schwerpunkt diesmal: „Arbeitswelten im Wandel“. Im Zeitraum von zwei Jahren haben über 20 Frauen die Chance, an dem Programm der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft teilzunehmen. Die insgesamt 300 FiF-Stunden setzen sich zusammen aus Coaching, Beratung, Qualifizierung (Workshops und Seminare) und Mentoring. Noch sind einige Plätze frei. Nächster Online-Infotermin: 23. April um 11 Uhr. (JA)
Infos und Anmeldung: www.hwk-psg/fif
Mitarbeitende verschenken Geld, wenn sie keine Steuererklärung abgeben. Warum Sie Ihrem Team zur Steuererklärung raten sollten – und für wen es sich besonders lohnt.
JÖRG WIEBKING
Mehr Netto vom Brutto? Gehaltsextras sind Sache des Arbeitgebers. Doch auch Arbeitnehmer können sich selbst ein ordentliches Extra verschaffen – wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Denn diese führt in den meisten Fällen zu einer Steuererstattung. Die Erstattung auf Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit betrug im Jahr 2020 durchschnittlich 1.063 Euro, berichtet das Statistische Bundesamt. Die meisten Erstattungen lagen zwischen 100 und 1.000 Euro (57 Prozent). Aber es gab auch Zahlungen von mehr als 5.000 Euro (zwei Prozent).
Sie wollen Ihre Mitarbeitenden ermutigen, sich diese Erstattung zu holen? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten für Ihr Team.
1. Für wen lohnt sich die freiwillige Steuererklärung?
Das komme zwar immer auf den Einzelfall an, sagt Meik Eichholz von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin. Sinnvoll sei eine freiwillige Steuererklärung für Arbeitnehmer aber grundsätzlich in folgenden Fällen:
ɓ Fahrtkosten: Liegen die beruflichen Ausgaben über 1.230 Euro im Jahr, lohne sich eine Steuererklärung. Wer täglich 20 Kilometer zur Arbeit fährt, komme schnell über diesen Betrag.
ɓ Arbeitslosigkeit: Wer nicht das ganze Jahr beschäftigt war, zahlt dennoch jeden Monat so viel Lohnsteuer, als ob er durchgehend gearbeitet hätte – und damit zu viel.
ɓ Arbeitgeberwechsel: Wer innerhalb eines Kalenderjahres den Arbeitgeber wechselt, sollte eine Steuererklärung abgeben, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen.
ɓ Außergewöhnliche Belastungen: Ungewöhnlich hohe Ausgaben – etwa durch Krankheit –senken die Steuerlast. Allerdings nur, wenn die Kosten die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten. Was zumutbar ist, hängt vom Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl ab.
ɓ Kapitalerträge: Kapitalerträge sind bis maximal 1.000 Euro (2.000 Euro bei zusammenveranlagten Paaren) steuerfrei – mit einem Freistellungsauftrag. Wer den vergessen hat, kann das durch die Steuererklärung nachholen.
ɓ Handwerker: Wer einen Handwerker mit Arbeiten im Haus beauftragt hat, kann diese Arbeitskosten angeben. Materialkosten sind hingegen nicht steuerlich begünstigt. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
2. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist fast immer eine gute Idee –auch für Mitarbeitende, die zur Abgabe verpflichtet sind. Viele von ihnen erhalten ebenfalls Geld vom Finanzamt zurück. Zudem vermeiden sie mit der Abgabe Verspätungszuschläge, sagt Eichholz. Zur Abgabe verpflichtet seien Mitarbeitende:
Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025.
„Die Belege schon im laufenden Jahr zu sortieren, lohnt sich: Dann dauert die Steuererklärung ungefähr 30 Minuten.“
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
ɓ wenn sie nach Steuerklasse III, IV mit Faktor, V oder VI besteuert werden,
ɓ wenn sie mehr als 410 Euro steuerfreie Lohnersatzleistungen erhalten haben, zum Beispiel Eltern, Mutterschafts oder Kurzarbeitergeld,
ɓ wenn sie gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind,
ɓ wenn sie bereits eine Rente beziehen, deren steuerpflichtiger Teil über dem Grundfreibetrag liegt (aktuell: 12.096 Euro, für Ehepaare: 24.182 Euro),
ɓ wenn sie Einkünfte von mehr als 410 Euro aus Vermietung und Verpachtung beziehen,
ɓ wenn sie in Nebentätigkeit selbstständig sind und damit mehr als 410 Euro im Jahr verdient haben.
Zudem kann es vorkommen, dass ein Finanzamt Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert. „Das ist nicht selten, beispielsweise
Foto: Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
wenn Arbeitnehmer Lohnersatzleistungen erhalten haben“, sagt Eichholz. Solche Ersatzleistungen sind zwar steuerfrei. Sie fließen jedoch in die Bemessung des Steuersatzes ein und haben so indirekt einen Effekt auf die Höhe der Lohnsteuer.
3. Wie viel Zeit habe ich?
Für die Abgabe der Steuererklärung gelten feste Fristen. In der Regel muss sie spätestens am 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Das bedeutet: Stichtag für die Steuererklärung 2024 ist der 31. Juli 2025. Eine Ausnahme gilt für Steuerzahler, die sich steuerlich beraten lassen, zum Beispiel durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Dann verlängert sich diese Frist um sieben Monate. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Steuererklärung 2024: Deren Frist verlängert sich mit Beratung bis zum 30. April 2026. Das ist noch eine Spätfolge der CoronaPandemie und der
Mehr Geld für Mitarbeitende: Arbeitnehmer können sich selbst ein ordentliches Plus auf dem Konto verschaffen – wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
dadurch entstandenen hohen Auslastung von Steuerberatern.
4. Steuererklärung digital oder per Papier?
Steuererklärungen nehmen die Finanzämter inzwischen am liebsten digital entgegen. Nur in Ausnahmefällen fordern sie noch den einen oder anderen Beleg in Papierform an. Zur digitalen Abgabe verpflichtet sind Arbeitnehmer, wenn sie neben ihrem Arbeitsverhältnis auch selbstständig tätig sind.
Wer seine Steuererklärung digital erstellen will, kann Elster nutzen, das Steuerportal der Finanzämter. Damit lassen sich Steuererklärungen kostenlos erledigen. „Elster bietet alles, was man für eine Einkommensteuererklärung benötigt“, sagt Daniela KarbeGeßler vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Ich kann in Elster die Daten aus der Finanzverwaltung abrufen und erhalte eine vorausgefüllte Steuererklärung“, so KarbeGeßler. Elster frage ab, ob es die Daten übernehmen soll. Die Erklärung lasse sich auch mit zusätzlichen Angaben wie etwa Werbungskosten ergänzen. Elster sei „komfortabel“ und decke alle Aspekte einer Steuererklärung vollständig ab. Eine Alternative zu Elster sind kommerzielle Steuerprogramme und Apps. Sie bieten mehr Erklärungen als Elster, stellen Fragen und weisen auf Sparmöglichkeiten hin. Die Profis vom Finanzratgeber finanztip.de empfehlen zum Beispiel die Programme Steuerbot und Taxfix (beide 39,99 Euro) sowie Wiso Steuer (45,99 Euro, im Abo: 35,99 Euro).
Auch wer die Erklärung lieber in Papierform abgibt, kann Elster oder eine Software zum Ausfüllen nutzen: am Ende die Erklärung einfach aus
„Fahrtkosten, Handwerkerleistungen, Arbeitgeberwechsel und andere Faktoren können zu einer Steuererstattung führen.“
Meik Eichholz, Bundessteuerberaterkammer
Foto: Bernhardt Link -Farbtonwerk
drucken und per Post ans Finanzamt schicken oder dort direkt abgeben.
5. Wie lange dauert das und welche Unterlagen brauche ich?
Wer mit einer Steuersoftware arbeitet, kann eigentlich keine Unterlagen vergessen, da sie alle relevanten Punkte abfragt. Für die erste Steuererklärung ist das hilfreich – nur die Suche nach den Belegen kostet Zeit. Das ist allerdings eine gute Vorbereitung auf die nächste Erklärung im Folgejahr. Denn dann ist ja schon klar, welche Unterlagen benötigt werden und über das Jahr hinweg gesammelt werden können. KarbeGeßler empfiehlt:
ɓ Sammeln Sie alle Belege sofort, wenn sie vorliegen, zum Beispiel in einem eigenen Hefter oder digital in einem Ordner. Dann vergessen Sie garantiert nichts und müssen nicht erst noch suchen, wo eine Quittung abgelegt wurde.
ɓ Sortieren Sie die Belege ein wenig vor: Was gehört zur Arbeit, was zu Handwerkerleistungen, was zu Krankheitskosten, was zu Spenden und so weiter. „Denn dafür gibt es unterschiedliche Anlagen in der Steuererklärung, und wenn es so vorsortiert ist, geht es schneller.“
Am längsten dauere es, wenn man vor jeder Erklärung erneut mit der Suche nach den Belegen anfängt. Wer hingegen schon alles beisammen hat, könne eine Steuererklärung ungefähr in einer halben Stunde erledigen, sagt KarbeGeßler.
6. Oder doch lieber Hilfe vom Steuerprofi? Professionelle Beratung bei der Steuererklärung bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine. Beide kosten allerdings auch Geld: Das Honorar von Steuerberatern richte sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und hänge unter anderem von den Einnahmen des Arbeitnehmers und dem Beratungsaufwand ab, sagt KarbeGeßler.
Lohnsteuerhilfevereine nehmen hingegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der ist nach dem Einkommen gestaffelt und liegt nach Angaben des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine bei durchschnittlich 150 Euro im Jahr.
Die Profis kosten in jedem Fall mehr als eine Steuersoftware. Ob sich das lohnt? Im Prinzip könne jeder Arbeitnehmer seine Erklärung selbst erstellen, sagt KarbeGeßler. Am einfachsten sei das für Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte. Professionelle Hilfe lohne sich eher bei komplizierten Steuerverhältnissen. Zum Beispiel, wenn zum Lohn Mieteinnahmen, Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder eine größere Erbschaft hinzukommen. W
Die Sozialabgaben sind 2025 gestiegen, doch es gab auch Steuersenkungen: Die Datev hat jetzt untersucht, wie sich das netto auf Löhne und Gehälter auswirkt.
Fast allen Arbeitnehmern bleibt 2025 weniger von ihrem Bruttogehalt übrig als im Vorjahr. Das hat die Datev ermittelt. Allerdings hat der ITDienstleister auch eine gute Nachricht: „Das Minus fällt nicht ganz so groß aus, wie es der Blick auf die JanuarGehaltsabrechnung vermuten ließ.“ Grund dafür sei das sogenannte „Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs“, das der Gesetzgeber noch Ende 2024 beschlossen habe. Die daraus resultierende Berechnungsgrundlage stehe inzwischen: Daher könnten die Lohnzettel nun auf Basis der aktuellen Gesetzeslage ausgegeben werden. Doch laut Datev
ist das kein Grund zur Freude:
„Mit den Nachbesserungen hat der Gesetzgeber zwar noch einmal Steuersenkungen beschert, ein signifikanter Anstieg bei den Sozialabgaben führt dennoch zu einer nahezu durchgängigen Mehrbelastung der abhängig Beschäftigten.“ Wie sich die Änderungen konkret auswirken, hat die Datev für folgende Konstellationen berechnet:
ɓ Single (Steuerklasse I), ɓ verheiratet und kinderlos (Steuerklasse III), ɓ verheiratet mit zwei Kindern (Steuerklasse III) und ɓ alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II).
Demnach ist die Mehrbelastung bei den Gehältern im
unteren und mittleren Bereich „noch relativ moderat“ – über das Jahr betrachtet liegt das Minus hier meist im unteren zweistelligen Bereich. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Verheiratete in der Steuerklasse III, die ein Monatsbrutto von 2.000 beziehungsweise 2.500 Euro erzielen, haben ein Minus von 120 und 150 Euro auf dem Konto. Bei Gehältern von mehr als 5.500 Euro sind die Abzüge besonders groß. „Hier schlagen die erwähnten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen zu Buche, die einen jeweils signifikanten Anstieg der Werte zur Folge haben“, erläutert die Datev. Laut den Berechnungen der Datev gibt es eine
Nur Singles mit einem Gehalt von 7.500 Euro haben laut einer DatevAnalyse 2025 etwas mehr Geld im Portemonnaie.
einzige Gruppe, die von der neuen Berechnungsgrundlage profitiert: Das sind Singles in der Steuerklasse I mit einem Gehalt von 7.500 Euro. Sie bekommen 2025 insgesamt 110 Euro mehr ausgezahlt. (AML) W
Der Mikromezzaninfonds Deutschland geht in die dritte Runde. Er soll Existenzgründern, Soloselbstständigen oder kleinen Betrieben den Zugang zu Krediten erleichtern.
Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert eine Förderung für Klein und Kleinstunternehmen, um ihren Zugang zu Krediten zu erleichtern: den Mikromezzaninfonds Deutschland III. Damit sollen vor allem Gründer und Betriebe ohne viel Eigenkapital unterstützt werden.
Die Idee dahinter: Über die Mikromezzaninbeteiligung stärkt ein Unternehmen sein Eigenkapital, ohne dass dem
Kapitalgeber ein Stimmrecht zusteht. So verbessert sich das Rating und mehr Spielraum für Kredite wird geschaffen.
Anträge an den Mikromezzaninfonds Deutschland III können kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer stellen. Sie erhalten maximal 100.000 Euro als stille Beteiligung bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Für besondere Zielgruppen wie beispielsweise gemeinwohlorientierte oder
ökologisch nachhaltige Unternehmen liegt die Obergrenze bei 150.000 Euro, heißt es aus dem BMWK. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, aber auch Nachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Verzinst wird das Kapital grundsätzlich zu elf Prozent. Dem Unternehmen wird
allerdings ein Zinszuschuss in Höhe von drei Prozent der Einlage gewährt. Das heißt, das Unternehmen muss nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von acht Prozent pro Jahr zahlen. Die Anträge werden an die jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer gestellt. Alle Informationen gibt es auf der Website des Mikromezzaninfonds Deutschland. (KW) W
Die Geschäftslage im Handwerk ist so schlecht wie seit 15 Jahren nicht, ergab eine Studie der Creditreform. Doch besonders in zwei Bereichen gibt es Grund zur Hoffnung.
Auswirkungen der zweijährigen Rezession in Deutschland sind laut einer Studie der Wirtschaftsauskunftei Creditreform deutlich messbar. Im Handwerk ist die Stimmungslage so schlecht wie seit 15 Jahren nicht mehr, ergibt eine aktuelle Umfrage. Dafür hat die Creditreform im Januar und Februar 2025 deutschlandweit 1.255 Handwerksbetriebe befragt.
Geschäftslage nach Branchen
Die Geschäftslage bewerten demnach 51,6 Prozent der Betriebe „positiv“, „gut“ oder „sehr gut“. Im Vergleich zum Vorjahr sind das knapp 4 Prozentpunkte weniger. Dieses Ergebnis sei weitgehend auf die Entwicklung in der Bauwirtschaft zurückzuführen. In den Branchen des gewerblichen Bedarfs hingegen habe sich die Geschäftslage etwas verbessert. Auch bei den personenbezogenen Diensten habe sich der Geschäftsklimaindex verbessert, ebenso im Nahrungsmittelhandwerk. Vor allem sei Belebung in den Bereichen zu spüren, die für den privaten Bedarf tätig sind.
Knapp 27 Prozent der befragten Betriebe verzeichneten Umsatzrückgänge.
Ergebnis einer CreditreformUmfrage
Umsatzentwicklung abgeschwächt Knapp 27 Prozent der befragten Betriebe verzeichneten Umsatzrückgänge, ein Viertel ein Umsatzplus. Der Saldo aus positiven und negativen Umsatzrückmeldungen bleibe im Abwärtstrend – nur in der Corona-Krise 2021 sei der Wert noch schlechter gewesen.
Vor allem im Ausbauhandwerk sei der Trend rückläufig: 32 Prozent der Betriebe meldeten dort einen Umsatzrückgang und knapp 20 Prozent eine Steigerung. Im vergangenen Jahr seien die Antworten nahezu umgekehrt ausgefallen. Im Bauhandwerk hielten sich positive und negative Meldungen die Waage.
Angespannt sei die Umsatzlage weiterhin im Metallhandwerk und in den Gewerken für den gewerblichen Bedarf. Gute Umsatzentwicklungen habe das Kfz-Handwerk zu verzeichnen: Mit 45,6 Prozent liegt der Wert etwa 5 Prozent über dem Vorjahreswert. Auch im Nahrungsmittelhandwerk und im Handwerk für personenbezogene Dienstleis-
tungen meldeten die Betriebe einen Umsatzanstieg (32,7 und 30 Prozent).
Leicht positive Umsatzerwartungen
Knapp ein Viertel der Befragten erwartet im laufenden Jahr ein Umsatzplus, etwa so viele wie im Jahr zuvor. Etwas weniger Betriebe (knapp 23 Prozent) rechnen mit einem Umsatzrückgang. Steigende Umsatzerwartungen gibt es vor allem im Metallhandwerk und in den Gewerken des gewerblichen Bedarfs (26 Prozent). Aber auch das Kfz- (38 Prozent) und das Nahrungsmittelhandwerk (36,5 Prozent) gehen von steigenden Umsätzen aus.
Zurückhaltender antworteten die Betriebe aus dem Ausbauhandwerk (18 Prozent) und den Gewerken mit personenbezogenen Dienstleistungen (knapp 29 Prozent).
Die „Aufhellung“ der Ertragsaussichten sieht Patrik-Ludwig Hantzsch, Pressesprecher der Creditreform, als Hoffnungsschimmer angesichts der düsteren Aussichten in der Wirtschaft. Seit 2022 sei der Index immer weiter gesunken. Nun steige vom Tiefpunkt in 2024 die Erwartung wieder. „Wenn sich die Erwartung der Betriebe verbessert, folgt meist auch ein wirtschaftlicher Aufschwung“, ordnet er die Ergebnisse ein.
Zahl der Mitarbeitenden sinkt
Wie im Vorjahr schrumpft die Zahl der Beschäftigten im Handwerk weiter, ergibt die Umfrage. Knapp 23 Prozent der Befragten bauten Personal ab, etwa 19 Prozent stockten auf. Der Hauptgrund für diese Entwicklung sei das Ausscheiden von Fachkräften, ohne dass ausgebildeter Nachwuchs nachrückt. Auch die Unsicherheit über die Konjunkturentwicklung bremse die Einstellungsbereitschaft der Betriebe.
Bedarf an Fachkräften wächst
Mehr Betriebe als im vergangenen Jahr planen der Umfrage zufolge jedoch, den Personalbestand aufzustocken (21,4 Prozent). Jeder zehnte Befragte rechnet laut Creditreform mit einer geringeren Mitarbeiterzahl. „Wenn Arbeitskräfte wieder gebraucht werden, bedeutet es, dass Betriebe die Aussicht auf mehr Aufträge haben“, betont Hantzsch. Das sei der zweite große Hoffnungsschimmer im Rahmen der diesjährigen Befragung.
Mehr Investitionen in Sicht
Nach der geringen Investitionsbereitschaft in den vergangenen zwei Jahren plant das Handwerk 2025 wieder Investitionen: Fast die Hälfte der Befragten will wieder Geld für Investitionsgüter ausgeben, 2024 waren es noch 41,5 Prozent. Investieren wollen vor allem Betriebe im Baubereich (55 Prozent), im Metallhandwerk und in den Gewerken für den
„Wenn Arbeitskräfte wieder gebraucht werden, bedeutet es, dass Betriebe die Aussicht auf mehr Aufträge haben.“
Patrik-Ludwig Hantzsch, Pressesprecher der Creditreform
gewerblichen Bedarf (54,5 Prozent). Auch im Nahrungsmittelgewerbe und im Dienstleistungshandwerk wollen mehr Betriebe investieren. Etwas abgeschwächt hat sich die Investitionsbereitschaft hingegen im Kfz-Bereich (knapp 52 Prozent).
„Nur mit Investitionen wird sich die Wirtschaft wieder positiv entwickeln können“, sagt Hantzsch. Dazu bräuchten die Betriebe Planungssicherheit, da sie mit privatem Kapital investieren.
Insolvenzen deutlich gestiegen
Auch das Handwerk blieb 2024 vom Anstieg der Insolvenzen nicht verschont, die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um knapp 19 Prozent. In Zahlen heißt das: 4.350 Betriebe mussten Insolvenz anmelden, 2023 waren es noch 3.660 Betriebe. Als Grund für den Anstieg sieht die Creditreform vor allem die hohen Finanzierungs- und Personalkosten bei gleichzeitigen Auftragsrückgängen. Auch 2025 sei mit weiteren Insolvenzen im Handwerk zu rechnen. Zugenommen habe die Anzahl an Insolvenzen vor allem im Metallhandwerk und in den Gewerken des gewerblichen Bedarfs mit einem Plus von fast 39 Prozent. Es folgen das Ausbauhandwerk (plus 21,8 Prozent) und das Bauhandwerk (plus 18 Prozent). Am wenigsten Insolvenzen hat das Nahrungsmittelhandwerk zu verzeichnen: Mit 3,4 Prozent Gesamtanteil bedeutet das einen Rückgang von 11,8 Prozent.
Bürokratiebelastung hemmt das Wachstum Bürokratische Anforderungen und Regularien hemmen die Entwicklung von Unternehmen und schwächen den Wirtschaftsstandort – besonders im Handwerk. Fast 80 Prozent der befragten Betriebe beklagen eine Zunahme des bürokratischen Aufwands. Überdurchschnittliche Werte ergibt die Creditreform-Studie im Bau- und Ausbauhandwerk.
Die Folgen für die Betriebe seien enorm: Mehr als 71 Prozent der Betriebe entstehen durch die Bürokratie Mehrkosten, beispielsweise für die Einstellung von Verwaltungspersonal. Vielen Unternehmen (70 Prozent) bleibe dadurch weniger Zeit für die Abarbeitung von Aufträgen. „Dieser Faktor wiegt besonders schwer. Er verteuert die Leistungen und es kommt auf Seiten der Kunden zu längeren Wartezeiten, weil die Bürokratie die Betriebe stoppt“, erläutert Patrik-Ludwig Hantzsch die Folgen.
Zudem sei es in der Regel der Betriebsinhaber oder Geschäftsführer (80,4 Prozent), der sich um die Erfüllung der bürokratischen Anforderungen kümmert. Damit steige mit jeder Regelung oder jedem neuen Gesetz die Belastung für die Betriebe weiter. Umso dringlicher sei es, Bürokratie rasch abzubauen und weitere Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden, fordert die Creditreform als Konsequenz der Umfrageergebnisse. W
Wichtige Voraussetzung: Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen.
Rund 2,5 Millionen Steuerbescheide haben Finanzämter 2023 nach Einsprüchen zugunsten der Steuerzahler geändert – ganz ohne Klagen. Worauf Sie achten müssen.
JÖRG WIEBKING
1. Einspruch lohnt sich: Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide
Steuerbescheide sollten Sie immer schnell und gründlich prüfen. Denn ein Einspruch kann sich lohnen: Fast 69 Prozent aller von den Finanzämtern bearbeiteten Einsprüche führten 2023 zu einer Änderung der Bescheide. Das geht aus der aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums hervor.
Insgesamt haben die Finanzämter 2.528.109 Bescheide geändert. Im Vergleich dazu wurden knapp 680.000 Einsprüche von den Betroffenen zurückgezogen und über weitere 437.000 Einsprüche haben die Finanzgerichte entschieden.
Eine große Mehrzahl der Einsprüche führte demnach ohne Klagen zu Änderungen der Bescheide. Ob dies an Fehlern der Finanzverwaltung lag? Oder daran, dass Steuerzahler erst im Einspruchsverfahren noch steuerlich günstige Sachverhalte nachgereicht haben? Das spielt keine Rolle, das Ergebnis zählt: weniger Steuern.
2. Beachten Sie die Einspruchsfrist Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid muss fristgerecht beim Finanzamt eingehen.
So berechnet das Finanzamt die Einspruchsfrist:
Beginn der Einspruchsfrist = Datum des Steuerbescheids + 4 Tage
Tag, an dem der Einspruch beim Finanzamt eingehen muss = Beginn der Einspruchsfrist + 1 Monat
Ein Beispiel: Der Steuerbescheid ist auf den 1. August 2025 datiert. 1. August plus 4 = 5. Also beginnt die Einspruchsfrist am 5. August. Der Einspruch muss spätestens am 5. September beim Finanzamt eingehen. Ausnahme: Falls der Beginn der Einspruchsfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, beginnt die Einspruchsfrist erst am folgenden Werktag. Ist der Steuerbescheid zum Beispiel auf den 1. Oktober 2025 datiert, ergäbe sich: 1. Oktober plus 4 = 5. Der 5. Oktober 2025 ist ein Sonntag, daher beginnt die Einspruchsfrist erst am 6. Oktober. Der Einspruch muss bis zum 6. November 2025 beim Finanzamt eingehen.
Hintergrund: Bis Ende 2024 durfte das Finanzamt noch mit 3 statt 4 Tagen Postlaufzeit rechnen. Doch zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die
Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängert. Das betrifft auch die Bekanntgabe von Verwaltungsakten, zum Beispiel von Steuerbescheiden. Ein zeitlicher Gewinn ist das für die Empfänger der Bescheide allerdings nicht, da sich nun auch die Post 4 Tage Zeit lassen darf für die Zustellung.
3. Form wahren: Was gehört in den Einspruch?
Einen Einspruch gegen den Steuerbescheid müssen Sie begründen. Ist die Zeit für eine gute Begründung zu knapp, dann können Sie diese nachreichen. Nicht fehlen dürfen hingegen folgende Angaben:
ɓ Aus dem Schreiben muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt.
ɓ Gegen welche Bescheide richtet sich der Einspruch konkret – welche Steuerart für welches Steuerjahr?
ɓ Ihre vollständige Adresse und Name oder der Unternehmensname – je nachdem, um welchen Bescheid es geht.
ɓ Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer.
4. Beantragen Sie Zahlungsaufschub
Ein Einspruch ändert nichts an der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer. Handelt es sich
Fast 69 Prozent aller von den Finanzämtern bearbeiteten
Einsprüche führten 2023 zu einer Änderung der Bescheide.
um eine Steuernachzahlung, dann müssen Sie den Betrag fristgerecht überweisen.
Sie können jedoch die Zahlung vorläufig stoppen, indem Sie einen „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ stellen. Danach ruht die Zahlungspflicht, bis das Finanzamt über Ihren Einspruch entschieden hat.
5. Einspruch gegen Aussetzungszinsen einlegen
Falls das Finanzamt den Einspruch später ablehnt, führt die Aussetzung der Zahlung allerdings dazu, dass Aussetzungszinsen fällig werden. Die betragen 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Diesen Zinssatz hält inzwischen auch der Bundesfinanzhof (BFH) für zu hoch – zumindest für die zurückliegenden Jahre anhaltender Niedrigzinsen. Daher hat der BFH aktuell einen solchen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Zinshöhe vorgelegt (Beschluss vom 8. Mai 2024, Az. VIII R 9/23).
Die Chancen stehen gut, dass das Bundesverfassungsgericht diese Zinshöhe kippt: Die Richter hatten zuletzt die Höhe der Nachzahlungszinsen des Finanzamtes von ebenfalls 0,5 Prozent pro Monat rückwirkend ab dem Jahr 2014 als unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes erklärt. W
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft dringen auf eine schnelle Regierungsbildung und stellen klar, worum sich die neue Bundesregierung dringend kümmern muss.
Ob hohe Energiekosten, steigende Sozialversicherungsbeiträge, der Fachkräftemangel oder die Handelspolitik des neuen USPräsidenten –aktuell gibt es viele verschiedene Faktoren, die der deutschen Wirtschaft zu schaffen machen. „Es ist richtig, dass CDU/CSU und SPD in dieser Situation versuchen, schnell eine handlungsfähige Regierung zu bilden“, erklärten Vertreter von BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), BDI (Bundesverband der
Deutschen Industrie), DIHK (Deutsche Industrie und Handelskammer) und ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) beim traditionellen Spitzengespräch auf der Internationalen Handwerksmesse in München. Union und SPD müssten eine wirtschafts und sozialpolitische Reformagenda aufsetzen, die zu mehr Dynamik führt.
Beim Spitzengespräch mit dabei: Peter Adrian, Rainer Dulger, Jörg Dittrich und Peter Leibinger (v. l.)
Peter Adrian (DIHK), Rainer Dulger (BDA), Jörg Dittrich (ZDH) und Peter Leibinger (BDI) stellten klar, welche Punkte aus Sicht der Wirtschaft jetzt „prioritär angegangen werden“ müssten. Dazu gehören eine spürbare Steuerentlastung für Betriebe, eine Reform der sozialen Sicherungssysteme und eine Senkung der Bürokratiebelastung. Wichtig seien aber auch konkurrenzfähige Energiepreise, einfachere Planungsund Genehmigungsverfahren sowie ein hinreichendes Fachkräfteangebot. (AML) W
Wie bleibt Ihr Handwerksbetrieb wettbewerbsfähig? Das neue FORUM mobility & work zeigt Strategien für effiziente Mobilität, Digitalisierung und smarte Unternehmensführung.
CLEMENS NOLL-VELTEN
Steigende Betriebskosten, wachsende bürokratische Anforderungen und der anhaltende Fachkräftemangel stellen viele Handwerksbetriebe vor große Herausforderungen. Gleichzeitig eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten, Prozesse zu optimieren und die betriebliche Mobilität effizienter zu gestalten. Doch welche Lösungen sind wirklich praxistauglich? Die neue Veranstaltungsreihe FORUM mobility & work von handwerk.com, bfp Fuhrpark & Management und dmm Der Mobilitätsmanager liefert Antworten für Handwerksunternehmen sowie Fuhrpark- und Mobilitätsverantwortliche.
Das FORUM findet 2025 an drei verschiedenen Orten statt:
ɓ 14. Mai 2025 (Zusmarshausen bei Augsburg, Bayern),
ɓ 27. August 2025 (Hannover, Niedersachsen),
ɓ 25. September 2025 (Gründau bei Frankfurt, Hessen).
Wie machen Sie Ihren Betrieb effizienter? Hier setzt das Forum an.
Effizienz steigern, Zeit sparen, Risiken minimieren
Die drei Events bieten praxisorientierte Fachvorträge, Seminare und interaktive Workshops zu den zentralen Themen betriebliche Mobilität, Digitalisierung und Unternehmensführung. Handwerksunternehmer erhalten hier umsetzbare Lösungen, um ihren
Betrieb effizienter aufzustellen – von der Integration neuer Technologien bis hin zur Optimierung von Arbeitsprozessen. Zudem bietet das FORUM mobility & work eine Plattform für den Erfahrungsaustausch, auf der sich Handwerker vernetzen und von Best Practices von Kollegen profitieren können.
Thematische Schwerpunkte des FORUMs mobility & work
Mobilität:
ɓ Nachhaltiges Mobilitätsmanagement: Welche Strategien senken Kosten und Emissionen?
ɓ E-Fahrzeuge & Lade-Infrastruktur: Welche Lösungen sind praxistauglich?
ɓ Alternative Mobilitätsmodelle: Welche Konzepte ergänzen den klassischen Fuhrpark? Arbeit & Digitalisierung:
ɓ KI und smarte Software: Wie können Prozesse automatisiert und vereinfacht werden?
ɓ Mitarbeitergewinnung & -bindung: Welche Strategien helfen gegen den Fachkräftemangel?
ɓ Effiziente Unternehmensführung: Welche digitalen Tools erleichtern die Organisation?
ɓ Nachfolgeplanung: Wie kann der Übergang im Handwerksbetrieb frühzeitig und strategisch gestaltet werden?
ɓ Eigenmarketing in Social Media: Welche digitalen Kanäle stärken die Sichtbarkeit und Attraktivität des Betriebs?
Praxisnaher Austausch und Testfahrten
Das FORUM mobility & work bietet nicht nur Vorträge, sondern auch direkte Einblicke in Lösungen:
ɓ Testfahrten mit neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodellen,
ɓ Seminare mit Experten aus dem Handwerk zu wichtigen Themen der betrieblichen Mobilität und Digitalisierung,
ɓ interaktive Workshops mit erfahrenen Praktikern,
ɓ Expertenrunden und individuelle Beratung.
Termine und Veranstaltungsorte 2025
Den Auftakt macht das FORUM mobility & work Süd am 14. Mai 2025 im Sortimo Innovationspark Zusmarshausen bei Augsburg
Die zweite von drei eintägigen Regionalveranstaltungen, das FORUM mobility & work Nord, findet am 27. August 2025 im ADAC-Fahrsicherheitszentrum Hannover statt. Teilnehmende erwarten Best Practices, interaktive Workshops, Testfahrten und eine Fachausstellung in einem Umfeld, das Innovation und Sicherheit vereint.
Den Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet das FORUM mobility & work West am 25. September 2025 im ADAC-Fahrsicherheitszentrum Gründau bei Frankfurt am Main. Auch hier bieten Best Practices, Workshops, Testfahrten und eine Fachausstellung eine ideale Plattform für Austausch und Innovation in einem praxisnahen Umfeld. Die Teilnahme an allen drei Veranstaltungen ist für Handwerker kostenfrei. Melden Sie sich jetzt kostenlos an und sichern Sie sich wertvolle Impulse für die Zukunft Ihres Handwerksbetriebs! W
wDie Anmeldung und weitere Infos zum FORUM mobility & work finden Sie unter www.forummobilitywork.de
Kathrin
Post-Isenberg
Steinmetzmeisterin, Speakerin & Beraterin im Handwerk, Themen: Mitarbeitergewinnung & -bindung
Karl-Heinz Krawczyk
Dachdecker- und Landesinnungsmeister in Baden-Württemberg Themen: Nachfolgeplanung, Selbstorganisation, Digitalisierung
Bastian Strauß
Macher in der Digitalisierung des Handwerks, Themen: KI und smarte Software
Stefan Bohlken
Fliesenlegermeister, Themen: Digitalisierung, KI und smarte Software
Katja Löhr-Müller Rechtsanwältin, Themen: Recht und Steuern, Unfallverhütungsvorschriften
Maren
Ulbrich
Handwerksmensch, Trainerin & Speakerin für Mitarbeiterbindung & Kommunikation, Themen: Mitarbeiterfindung und -bindung
Martin Herber Gesellschafter Fachhandwerk 360°, Themen: BierdeckelKalkulation, Preisgestaltung im Handwerk
André Horl
Trainer und Coach, Themen: betriebliche Mobilität, effizientes Fuhrparkmanagement Oliver Piepenbrink Commodity Manager Fleet bei Thyssen Krupp, Themen: E-Mobilität, betriebliche Mobilität
Allrad, Luftfederung, 430 km Reichweite: Der neue Maxus eTerron 9 soll im Handwerk überzeugen. Doch kann er mehr als nur dick auftragen?
CLEMENS NOLL-VELTEN
MDer neue E-Pick-up eTerron 9 von Maxus ist nun in Deutschland bestellbar. 430
axus bringt mit dem eTerron 9 den ersten vollelektrischen AllradPick-up Europas auf den Markt – und richtet sich damit gezielt an gewerbliche Nutzer. Der Wagen ist für schwere Arbeitseinsätze konzipiert, aber auch fürs Gelände ausgelegt. Damit ergänzt er den heckgetriebenen T90 EV und bietet mit 5,50 Metern Länge und einer geräumigen Doppelkabine Platz für bis zu fünf Personen. Die Kabine besitzt vier vollwertige Türen, was das Einund Aussteigen auch auf engen Baustellen erleichtert. Preislich startet der eTerron 9 bei 62.990 Euro (USt.).
KILOMETER
Reichweite verspricht Maxus gemäß des WLTP-Standards als Reichweite für den Pick-up.
Starker Antrieb und gute Reichweite
Der eTerron 9 leistet 325 kW – verteilt auf zwei Permanentmagnet-Synchronmotoren (vorn 125 kW, hinten 200 kW). Das sorgt für zügige 5,8 Sekunden auf 100 km/h und ein Drehmoment von insgesamt 700 Nm. Eine 102-kWh-Lithium-EisenphosphatBatterie liefert laut WLTP rund 430 Kilometer Reichweite. Geladen wird mit 115 kW Gleichstrom in 42 Minuten (20 bis 80 Prozent) – das entspricht etwa 1,5 Kilowattstunden pro Minute. Mit seiner Luftfederung und sechs Fahrmodi (z. B. Sand, Schlamm, Asphalt) passt sich der eTerron 9 an jedes Terrain an. Ein kamerabasiertes
Fotos: Maxus/Patrice Maurein
„transparentes Chassis“ zeigt Hindernisse direkt vor dem Wagen auf dem Touchscreen im Cockpit an – hilfreich beim Rangieren auf der Baustelle. Die Ladefläche misst 1,56 x 1,50 Meter und lässt sich per Knopfdruck verlängern: Die Rückwand der Kabine fährt elektrisch nach unten, wodurch sperrige Materialien bis zu 2,40 Meter Länge transportiert werden können. Im Easy-Load-Modus senkt sich das Fahrzeug zusätzlich um bis zu 60 Millimeter ab.
Frunk und Stromversorgung
Zusätzlich zur Ladefläche gibt es unter der Fronthaube einen Frunk mit 236 Litern Volumen. Dieser abschließbare, wettergeschützte Stauraum eignet sich ideal für empfindliche Werkzeuge, Akkus oder persönliche Ausrüstung. Besonders praktisch für das Handwerk: die sogenannte Vehicle-to-Load-Funktion (V2L). Sie ermöglicht es, externe Geräte mit Strom aus der Fahrzeugbatterie zu versorgen – über mehrere 2,2-kW-Steckdosen und einen 6,6-kW-Anschluss. Damit wird der eTerron 9 zur mobilen Energiequelle auf Baustellen ohne festen Stromanschluss. Vorne lassen sich beide Sitze umklappen und in eine ebene Liegefläche verwandeln – etwa für Pausen auf längeren Touren. Zwei 12,3-Zoll-Displays liefern Fahrdaten, Navigationsinfos und Geländedaten
Im Frontbereich bietet der eTerron 9 einen Frunk, in den 236 Liter Gepäck reinpassen.
Wie in der Pick-up-Klasse üblich, kommt der eTerron 9 auf eine Länge von rund fünfeinhalb Meter.
Das Arbeitstier bietet zudem eine 1,56 Meter lange und 1,50 Meter breite Ladefläche.
wie Kompass oder Neigungswinkel. Die maximale Anhängelast liegt bei 3,5 Tonnen (gebremst) und ermöglicht so den Transport von schweren Maschinen, Baustoffen oder Anhängern – vergleichbar mit leistungsstarken Diesel-Pick-ups.
Bereits die „Luxury“-Basisversion bietet LEDLicht, beheiz- und anklappbare Außenspiegel, Klimaautomatik, Sitz- und Lenkradheizung sowie induktives Laden. In der „Premium“-Version (65.490 Euro, zzgl. USt.) kommen unter anderem Ledersitze mit Massage, Glasschiebedach und ein elektrisch verstellbarer Fahrersitz dazu. Assistenzsysteme wie Notbrems- und Spurverlassenswarner sorgen für zusätzliche Sicherheit. Beim EuroNCAP-Crashtest erhielt der eTerron 9 die Höchstwertung von fünf Sternen. W
In einer Generation vom Dorftischler zum Treppenspezialisten mit eigenem Verkaufsteam. Der Tischlerei Sonnemann ist das gelungen –mit Freude an der Transformation.
DENNY GILLE
Unablässig surrt die CNC-Fräse in der Werkstatt der Tischlerei Sonnemann in Hemmingen bei Hannover. Im ZweiSchicht-Betrieb verarbeitet sie ganze Stapel massiver Voll- und Leimholzware zu maßgefertigten Treppen für Kunden aus ganz Deutschland: viel Buche und Eiche, aber auch Nuss- und Kirschbaum, Birke, Ahorn oder Esche. Damit die Fünf-Achs-Fräse mit kurzen Rüstzeiten möglichst durchgehend laufen kann, werden Wangen, Stufen und Co. nicht vollständig aus den dicken Leimholzplatten gefräst. Etwa fünf Millimeter der Platte bleiben bestehen. „So vermeiden wir das ständige Umrüsten der Vakuumsauger“, erklärt Werkstatt-
„Unsere wichtigste strategische Entscheidung war, uns auf Treppen zu spezialisieren.“
Heinrich Nordiek, Tischlermeister
leiter Ben Weingart. Den finalen Ausschnitt erledigt ein Mitarbeiter in routinierten Bewegungen mit der Oberfräse. Auch Arbeitsschritte wie das Schleifen der Teile und der Ölauftrag passieren hier von Hand. Die Symbiose aus moderner Technologie und präziser Handarbeit prägt die DNA der Tischlerei Sonnemann. Mit ihr haben die Geschäftsführer Heinrich Nordiek und Ulrich Sonnemann das Unternehmen seit 1981 entwickelt. Heute durchlaufen seine Produkte eine klar definierte Fertigungslinie. Was war für die Entwicklung entscheidend?
„Unsere wichtigste strategische Entscheidung war sicherlich, uns auf Treppen zu spezialisieren“, sagt Tischlermeister Nordiek. Um kosteneffizient und
Zuwachs in der Fertigung. Kürzlich wurde ein größeres Bearbeitungszentrum der Marke Maka konfiguriert.
Schnell, sicher und staubarm werden Teile mit der Druckbalken-Formatkreissäge zugeschnitten.
leicht reproduzierbar fertigen zu können, ist das Unternehmen bereits Mitte der 90er-Jahre in die CNC-Fertigung eingestiegen. „Und weil mancher unserer festen Auftraggeber gewachsen ist, konnten auch wir leichter wachsen“, fasst der Unternehmer zusammen.
Für Kollegen bundesweit aktiv Diese Erfahrung kommt dem Betrieb auch bei Arbeiten für einen anderen Auftraggeberkreis zugute. „Für Kollegen aus dem Handwerk machen wir viel“, berichtet Ulrich Sonnemann. Nicht selten würden Schreiner aus Süddeutschland die Niedersachsen mit Massivholztreppen beauftragen. Zum einen seien die Tischler in der Lage, jede gewünschte Bauform zu fertigen. Gleichzeitig spiele ihnen in die Karten, dass sich im Norden günstiger produzieren lasse als in Süddeutschland. Auf Wunsch bieten die Tischler Handwerkskunden Unterstützung beim Aufmaß vor Ort an. Bei weit entfernten Lieferungen erfolge der Aufbau über ein Netzwerk von Montagebetrieben.
Vier Verkäufer holen für das 38 Mitarbeiter starke Unternehmen die Aufträge heran. Sie betreuen entweder ganze Regionen oder sind spezialisiert auf Handwerk oder Großkunden. „Inzwischen kommt einiges an Aufträgen über das Internet rein“, sagt der 70-jährige Nordiek. So findet auch der Privatkunde aus der Umgebung häufig zur Vor-Ort-Beratung nach Hemmingen. Was ist unter Kunden gerade beliebt? „Weiße Wangen kombiniert mit Stufen aus Eiche Natur und integrierte LED-Spots liegen gerade im Trend“, sagt Tischlermeister Till Sonnemann, der gerade zur nächsten Generation im Betrieb aufgebaut wird. Auch Kragarm-Treppen, die frei aus der Wand ragen, wären derzeit beliebt. Die verschiedensten Möglichkeiten des Treppenbaus, ihre Varianten und Materialien können die Tischler Kunden im Showroom am Firmensitz plastisch
„Weiße Wangen kombiniert mit Stufen aus Eiche Natur und integrierte LED-Spots liegen gerade im Trend.“
Till Sonnemann, Tischlermeister
Die CNC schneidet vor, die Oberfräse übernimmt den Rest. So spart der Betrieb das ständige Umrüsten der Vakuumsauger.
erklären. „Und bei der Gelegenheit zeigen wir ihnen gerne unsere Werkstatt“, berichtet der 28-Jährige. Hier können die Kunden sehen, dass ihre Treppe tatsächlich vor Ort produziert wird.
Blitztrocknung mit 15 Kilowatt Manch interessanten Anblick bietet die Werkstatt den Besuchern. Ins Auge fällt etwa das neue Bearbeitungszentrum der Marke Maka, das gerade eine kleinere Anlage abgelöst hat. Aktuell konfiguriert das Team die neue Maschine noch. Ziel: die Erweiterung des Angebots um Tische, Garderoben, Unterschranktreppen und Ähnliches, um das Know-how und die präzise Ausrüstung auch hierfür einzusetzen. Damit will Sonnemann die steigende Nachfrage nach individuellen, harmonisch abgestimmten Wohnlösungen bedienen.
Ein Glanzstück an Zeitersparnis präsentiert sich in der Oberflächenabteilung, wo die Teile lackiert oder geölt werden: Für die häufig verwendete Klarlack-Beschichtung hat das Unternehmen eine UV-Lackstraße eingerichtet. Hier laufen die Bauteile eine rund zehn Meter lange Linie entlang, wo sie angeschliffen, per Rolle lackiert und unter einer einzigen 15-Kilowatt-UV-Lampe getrocknet werden. Der gesamte Vorgang dauert weniger als zwei Minuten.
Modernisierung und Erneuerung
Mit der Zeit zu gehen und wo sinnvoll zu modernisieren, ist für die Unternehmer seit der Gründung eine Selbstverständlichkeit. Ob zum Beispiel komplexe Fünf-Achs-Programmierung zur Gestaltung geschwungener Handläufe oder 3D-Visualisierungen – für die Treppenbauer ist das Alltag. Auch im Büro läuft vom Auftragseingang bis zur Stellung der E-Rechnung vieles digital. „Den papierlosen Betrieb haben wir zwar noch nicht, aber wir bewegen uns in die Richtung“, erklärt Heinrich Nordiek. W
Organ der Handwerkskammern
130. Jahrgang
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ISSN 0029-1617
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
Firmenname Fach Heizungsbau
Ort Norden
Gewerk Sanitär/Heizung
Mitarbeiterzahl 3
Funktion Büroleitung/Unternehmerfrau
1. Welche App nutzen Sie beruflich am meisten? Wir nutzen vor allem Apps für Heizungsbauer, mit denen man Zugriff auf Ersatzteile hat und Fehlerdiagnosen durchführen kann.
2. Was war Ihre größte digitale Herausforderung? Eine Routine im Umgang mit E-Rechnungen zu entwickeln. Da wir im Privatkundenbereich tätig sind, bekommen wir diese seltener.
3. Wofür nutzen Sie Social Media?
Um Unternehmerfrauen zu folgen. Wir möchten da auch gern selbst tätig werden – nicht um an neue Kunden zu kommen, sondern an neue Mitarbeiter!
4. Gönnen Sie sich Online-Auszeiten? Ja, ich schaue dann zum Beispiel nicht mehr in die Mails oder andere Kanäle.
Leichtigkeit durch 3D-Druckverfahren
„Nikola“ heißt dieses Brillen-Modell, das Peter Resch hier im Produktionsprozess zeigt. In seiner Manufaktur in Lüneburg entwirft der Augenoptikermeister alle Gestelle selbst. Das Besondere: Die Grundlage bilden die Daten seiner Programmierung. Die Umsetzung erfolgt in seinem 3D-Drucker. Vollendet in Form und Farbe werden die Brillen dann je nach Kundenwunsch. „Dieses Gestell besteht aus einer Mischung aus Nylon und Carbon“, sagt der Inhaber von Resch. Manufaktur Sehen. Das Druckverfahren und die Leichtigkeit des Materials machen die Brillen aus. Wichtig sei ihm, dass nur das Material genutzt wird, das man wirklich braucht. „Bei anderen Verfahren entsteht durchs Ausfräsen aus dem vollen Material viel Restmüll, beim 3D-Druckverfahren wird die Brillenfassung sozusagen mittels Lasertechnik in ein Pulverbett gedruckt. Die Brille wird danach aus dem Pulverbett genommen und das Restpulver kann wieder verwendet werden“, betont Peter Resch. (JA)
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