Schnüss Mediadaten A_45_001

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Das BonnerStadtmagazin

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Das BonnerStadtmagazin

Die Schnüss hatsich seit1978 erfolgreich als Stadtmagazin am Bonner Marktetabliert. Als Marktführer erreichtsie optimal eine interessierte Leserschaft. Monatfür Monatwird ein breites kulturelles Spektrum, eine Vielfaltvon lokalen Bonner Themen geboten. Die Schnüss lieferteinen kompletten Serviceteil mitumfassendem Veranstaltungskalender für Bonn und Köln.

Druckauflage: 10.000 Exemplare Verkaufspreis: gratis Verbreitungsgebiet: Großraum Bonn, Rhein-Sieg-Kreis Herausgeber: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V. Vertrieb: Fa. Kulticus/Bonn

D Allgemeines

Adresse: Blücherstraße 28 · 53115 Bonn

Verlag: Verein zur Förderung alternativer Medien e.V.

Geschäftszeiten: Mo-Fr 10:00-15:00 Uhr

Bankverbindung: Sparkasse Bonn IBAN: DE35 3705 0198 0000 0256 84

Gerichtsstand: Bonn

D Kontakt

Geschäftsleitung: Christian Hiergeist Tel.: (0228) 60 47 6-17 geschaeftsleitung@schnuess.de

Anzeigenleitung: Michael Heinz Tel.: (0228) 60 47 6-12 anzeigen@schnuess.de

D Ressorts

Redaktion: Gitta List Tel.: (0228) 60 47 6-15 redaktion@schnuess.de

Veranstaltungskalender: Marc Oberschachtsiek Tel.:(0228) 60 47 6-16 tageskalender@schnuess.de

Grafik: Christian Hiergeist Tel.: (0228) 60 47 6-17 grafik@schnuess.de

A.45.001 Mediadaten # 45
SCHNÜSS Das Bonner Stadtmagazin • Blücherstraße 28 • 53115Bonn Tel.: (0228)60476-12 · www.schnuess.de

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Das BonnerStadtmagazin

AnzeigenTermine 2023

D Entwurf

Repros und Satzarbeiten werden zum Selbstkostenpreis erstellt. Urheberrechte bleiben beim Verlag. Weiterverwendung von Anzeigenentwürfen in verlagsfremden Publikationen istnur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Darüber hinaus können wir Ihnen gerne professionelle Grafiker und/oder Autoren vermitteln.

D Farbzuschläge

Die Schnüss wird im Vierfarb-Offsetdruckerstellt. Farbzuschläge gelten für Farben, die nach der Europaskala im Vierfarb-Offsetdruckdargestelltwerden können und werden voll rabattiert. Geringe Schwankungen sowie Abweichungen im Farbton von der Vorlage sind im Toleranzbereich des Offsetdruckverfahrens begründet.

D Anzeigenplatzierung

Der Verlag berücksichtigtPlatzierungswünsche und versucht, sie im Rahmen der technischen Möglichkeiten umzusetzen. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzungen ist, sind nur nach Absprache möglich.

D Gewerbliche Kleinanzeigen

Kosten pro Zeile 2,50 EUR zzgl. MwSt. Gerahmte Kleinanzeigen werden als Formatanzeigen nach Spalten-mm abgerechnet.

D Preise

Siehe Blatt: Formate und Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

D Zahlungsbedingungen

20 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Bankeinzug abzgl. 2% Skonto.

D Termine

Die SCHNÜSSerscheintmonatlich in der letzten Woche des Vormonats.

D Rücktrittsrecht

Das Stornieren von Anzeigenaufträgen istnur schriftlich möglich.

u FüralleFarbanzeigenbiszu10TagevordemAnzeigenschlussTermin.

u Für alle sw-Anzeigen bis zu 6 Tage vor dem Anzeigenschluss-Termin.

u Der Verlag behätsich das Rechtvor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.

D Geschäfts-Bedingungen

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Siehe Blatt: Allgemeine Geschäftsbedingungen

D Schnüss - Das BonnerStadtmagazin

Erscheinungs- AnzeigenAusgabetermin schluss DU-Schluss

02/23 Februar 27.01. 2023 11.01. 2023 12.01. 2023

03/23 März 24.02. 2023 09.02. 2023 10.02. 2023

04/23 April 28.03. 2023 13.03. 2023 14.03. 2023

05/23 Mai 26.04. 2023 12.04. 2023 13.04. 2023

06/23 Juni 26.05. 2023 10.05. 2023 11.05. 2023

07/23 Juli 28.06. 2023 14.06. 2023 15.06. 2023

08/23 August 27.07. 2023 12.07. 2023 13.07. 2023

09/23 September 29.08. 2023 14.08. 2023 15.08. 2023

10/23 Oktober 27.09. 2023 12.09. 2023 13.09. 2023

11/23 November 27.10. 2023 11.10. 2023 12.10. 2023

12/23 Dezember 28.11. 2023 13.11. 2023 14.11. 2023

01/24 Januar 21.12. 2023 07.12. 2023 08.12. 2023

A.45.001
Tel.: (0228)60476-12 · www.schnuess.de
SCHNÜSS Das Bonner Stadtmagazin • Blücherstraße 28 • 53115Bonn
SCHNÜSS Das Bonner Stadtmagazin • Blücherstraße 28 • 53115Bonn Tel.: (0228)60476-12 · www.schnuess.de ‚ Í Das BonnerStadtmagazin A.45.001 Formate & Preise Größe2/1 Seite 1/1 Seite1/2 Seite hoch1/2 Seite quer1/3 Seite hoch1/3 Seite quer Breite xHöhe im Satzspiegel-190 x26091 x260190 x13060 x260190 x85 Breite xHöhe im Anschnitt* 420 x297210 x297105 x297210 x148,570 x297210 x99 Vierfarbig3.800,- € 1.950,– € 1.050,– € 1.050,– € 740,– € 740,– € Größe1/4 Seite hoch1/4 Seite quer 1/4 Seite 2-spaltig1/8 Seite 2-spaltig»Stopper«Zwischenformate Breite xHöhe im Satzspiegel43 x260190 x6591 x13091 x6532 x32Pro Spalten-mm Breite xHöhe im Anschnitt* 52,5 x297210 x74nichtmöglichnichtmöglichnichtmöglich Vierfarbig550,– € 550,– € 550,– € 300,– € 100,– € 2,50 € ??? Alle Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer * FürAnzeigen im Anschnitt isteine Beschnittzugabe von 3 mm nach außen und eine Beschnittreserve von 3 mm nach innen unbedingteinzuhalten. Platzierung nur im Veranstaltungskalender möglich! GrößeUmschlag S.1Umschlag S.2Umschlag S.3Umschlag S.4 Heft-TitelErste InnenseiteLetzte InnenseiteHeft-Rückseite Breite xHöhe im Satzspiegel---Breite xHöhe im Anschnitt* 210 x297210 x297210 x297210 x297 Vierfarbig2.600,- € 2.200,– € 2.100,– € 2.400,– € (nur aufAnfrage) ‚

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Das BonnerStadtmagazin

Technische Daten

D Technische Daten

Heftformat:210 x297 mm Satzspiegel:190 x260 mm Spalten:4 x43 mm, 3 x60 mm Spalten im Kalender:6 x32 mm

D Druckverfahren

Bogenoffset, 80er Raster, Euroscala 4c Papier: 70 g weiß, mattgestrichen, fastholzfrei

D Druckunterlagen

u Das Magazin wird digital produziert. Deshalb können nur Daten als Druckvorlagen akzeptiertwerden.

u Lieferung in digitaler Form ausschließlich als PDF/X3 nach Norm ISO 15930-3. Für PDF-Dateien die nichtdieser Norm entsprechen kann keine Verantwortung übernommen werden. Info unter: www.pdfx3.com

u CMYK-Profil: ISO Coated v2 (ECI)

u Zur Kontrolle für 4c-Anzeigen einen verbindlichen ProofmitAngabe des verwendeten Farbprofils und Meßkeil mitliefern.

u Auflösungsanforderungen für Bilder: Halbton (Graustufen/Farbe): 400 dpi Strich (Bitmap): 600 – 3600 dpi

Der Verlag behältsich das Rechtvor, Mehraufwand der durch unvollständige und/oder fehlerhafte Anzeigendaten entsteht, zum Selbstkostenpreis in Rechnung zu stellen.

D Datenübertragung

u per E-Mail an anzeigen@schnuess.de (Mailanhang bis max. 20 MB)

Bei weiteren technischen Fragen können Sie sich an die Anzeigen-Abteilung wenden: Tel. (0228) 6047612

D Wichtig fürAnschnitt-Formate

Beschnittzugabe nach außen 3 mm. Schnittreserve nach innen 3 mm. (Gestaltungselemente müssen mindestens 3 mm vom Rand entferntplatziertwerden, damitein problemloser Abdruck garantiertwerden kann.

Beschnittzugabe 3 mm

Schnittreserve 3 mm Abcde

Heftformat

SCHNÜSS Das Bonner Stadtmagazin • Blücherstraße 28 • 53115Bonn
Tel.: (0228)60476-12 · www.schnuess.de
A.45.001

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Das BonnerStadtmagazin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. »Anzeigenauftrag« im Sinne dernachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen istderVertrag überdie Veröffentlichung einerodermehrererAnzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einerDruckschriftzum ZweckderVerbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zurVeröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Istim Rahmen eines Abschlusses das Rechtzum Abruf einzelnerAnzeigen eingeräumt, so istderAuftrag innerhalb eines Jahres seitErscheinen derersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb derin Satz1 genannten Fristabgerufen und veröffentlichtwird.

3. Bei Abschlüssen istderAuftraggeberberechtigt, innerhalb dervereinbarten bzw. derin Ziffer2 genannten Fristauch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nichterfüllt, die derVerlag nichtzu vertreten hat, so hatderAuftraggeber, unbeschadetetwaigerweitererRechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem dertatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhererGewaltim Risikobereich des Verlages beruht.

5. Aufträge fürAnzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oderan bestimmten Plätzen derDruckschriftveröffentlichtwerden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggebernoch vorAnzeigenschluss mitgeteiltwerden kann, wenn derAuftrag auf diese Weise nichtausführbarist.

6. Anzeigen, die aufgrund ihrergraphischen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbarsind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort“Anzeige” deutlich kenntlich gemacht.

7. DerVerlag behältsich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, derHerkunftoderdertechnischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhaltgegen Gesetzoderbehördliche Bestimmungen verstößtoderderen Veröffentlichung für den Verlag aus wirtschaftlichen odersonstigen Gründen unzumutbarist. Dies giltauch fürAufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oderVertretern aufgegeben werden.

8. Fürdie rechtzeitige Anlieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen oderderBeilagen istderAuftraggeberverantwortlich. Fürerkennbarungeeignete oderbeschädigte Druckunterlagen fordertder Verlag unverzüglich Ersatzan. Der Verlag gewährleistetdie fürden belegten Titel übliche Druckqualitätim Rahmen derdurch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. DerAuftraggeberhatbei ganzoderteilweise unleserlichen, unrichtigen oderbei unvollständigem AbdruckderAnzeige Anspruch auf Zahlungsminderung odereine einwandfreie Ersatzanzeige, abernurin dem Ausmaß, in dem derZweckderAnzeige beeinträchtigtwurde. LässtderVerlag eine ihm hierfürgestellte angemessene Fristverstreichen oderistdie Ersatzanzeige erneutnichteinwandfrei, so hatderAuftraggeberein Rechtauf Zahlungsminderung oderRückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiverForderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubterHandlung sind – auch bei telefonischerAuftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus UnmöglichkeitderLeistung und Verzug sind beschränktauf Ersatzdes vorhersehbaren Schadens und auf das fürdie betreffende Anzeige oderBeilage zu zahlende Entgelt. Dies giltnichtfürVorsatzund grobe Fahrlässigkeitdes Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages fürSchäden wegen des Fehlens zugesicherterEigenschaften bleibtunberührt. Im

kaufmännischen GeschäftsverkehrhaftetderVerlag darüber hinaus auch nichtfürgrobe Fahrlässigkeitvon Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen istgegenüberKaufleuten die Haftung fürgrobe Fahrlässigkeitdem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zurHöhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außerbei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von vierWochen nach Eingang der Rechnung und Belege geltend gemachtwerden.

10. Probeabzüge werden nurauf ausdrücklichen Wunsch und bei rechtzeitig eingelieferten Anzeigendaten und/oderAnzeigenvorlagen geliefert. DerAuftraggeberträgtdie Verantwortung für die Richtigkeitderzurückgesandten Probeabzüge. DerVerlag berücksichtigtalle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb derbei derÜbersendung des Probeabzuges gesetzten Fristmitgeteilt werden.

11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach ArtderAnzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe derBerechnung zugrunde gelegt.

12. Falls derAuftraggeberkeine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichstaber14 Tage nach Veröffentlichung derAnzeige übersandt. Die Rechnung istinnerhalb der aus derPreisliste ersichtlichen, von Empfang derRechnung an laufenden Fristzu bezahlen, sofern nichtim einzelnen Fall eine andere ZahlungsfristoderVorauszahlung vereinbartist. Etwaige Nachlässe fürvorzeitige Zahlung werden nach derPreisliste gewährt.

13. Bei Zahlungsverzug oderStundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. DerVerlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und fürdie restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeterZweifel an der Zahlungsfähigkeitdes Auftraggebers istderVerlag berechtigt, auch während derLaufzeiteines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weitererAnzeigen ohne Rücksichtauf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von derVorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehenderRechnungsbeträge abhängig zu machen.

14. DerVerlag liefertmitderRechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Artund Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten odervollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nichtmehrbeschafft werden, so trittan seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages überdie Veröffentlichung und Verbreitung derAnzeige.

15. Kosten fürdie Anfertigung bestellterDruckunterlagen und Zeichnungen sowie fürvom Auftraggebergewünschte oderzu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hatderAuftraggeberzu tragen.

16. Druckunterlagen werden nurauf besondere Anforderungen an den Auftraggeberzurückgesandt. Die PflichtzurAufbewahrung endetdrei Monate nach Ablauf des Vertrages.

17. ErfüllungsortistderSitzdes Verlages. Gerichtsstand istderSitz des Verlages. SoweitAnsprüche des Verlages nichtim Mahnverfahren geltend gemachtwerden, bestimmtsich derGerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. IstderWohnsitzoder gewöhnliche Aufenthaltsortaus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, istals Gerichtsstand derSitzdes Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:

18. Die Werbeagenturen und Werbungs-Mittlersind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mitden Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlages zu

halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeberwederganznoch teilweise weitergegeben werden.

19. Bei Änderungen derAnzeigen- und Beilagenpreise treten die neuen Bedingungen sofortin Kraft.

20. Die Auftraggeberhaften füralle Folgen und Schäden, die sich fürden Verlag, besonders auf Grund presserechtlicherund gesetzlicherBestimmungen oderVorschriften aus dem Inhaltder Anzeigen und Beilagen und durch deren AbdruckoderStreuung ergeben können. Die Auftraggeberhaben den Verlag von Ansprüchen Dritterfreizustellen, wobei derVerlag nichtverpflichtet ist, zu prüfen, ob durch die Anzeigen oderBeilagen Rechte Dritterbeeinträchtigtwerden. DerInserentistverpflichtet, die Kosten des Abdrucks einerGegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen derveröffentlichten Anzeige bezieht, zu den jeweils gültigen Tarifpreisen zu tragen.

21. Im Falle gänzlichen oderteilweisen Nichterscheinens der Zeitschriftund somitderAnzeige infolge höhererGewaltoderbei Störung des Arbeitsfriedens erlischtjede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Fürnicht rechtzeitig oderüberhauptnichtveröffentlichte Anzeigen bzw. Beilagen wird ebenfalls kein Schadensersatzgeleistet.

22. DerAuftraggeberhatden AbdruckseinerAnzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen. Der Vertrag lehntAnsprüche auf Zahlungsminderung oderErsatz ab, wenn bei zu wiederholenden Aufnahmen dergleiche Fehlerunterläuft, ohne dass der Auftraggebereine Berichtigung vorWiedergabe dernächsten Anzeige schriftlich verlangt.

23. Private Kleinanzeigenaufträge werden nurbei Vorkasse oderBankeinzugsermächtigung ausgeführt.

24. Wird derVerlag beim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die derKunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hatderAuftraggeberdie entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofortfällig; jeglicherSkonto entfällt.

25. Gerichtsstand fürdas Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) ist Bonn am schönen Rhein.

26. Fürdie richtige Wiedergabe undeutlicherAnzeigenvorlagen und/oderManuskripte und fürÜbermittlungsfehlerbei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wird keine Gewährübernommen.

27. Beilagen, Beihefterund Beikleberdürfen keine Werbung Dritterenthalten. Beilagen, Beihefterund Beiklebermüssen auf Wunsch des Verlages den deulichen Hinweis „Anzeige“ enthalten. Sollte dieserHinweis fehlen, veranlasstderVerlag nach eigenem Ermessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Aufdruckdieses Hinweises. Die hieraus dem Verlag entstandenen Kosten trägtderAuftraggeberin vollem Umfang.

29. Datenschutz: Gemäß § 26 Bundesdatenschutzgesetzweisen wirdarauf hin, dass im Rahmen derGeschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferantendaten mitHilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichertwerden.

30. Fürdie RechtzeitigkeitderAnlieferung und die Richtigkeit des Inhalts digitalerDruckunterlagen haftetderAuftraggeber. DerVerlag hatgegenüberdem AuftraggeberVorsatzund grobe Fahrlässigkeitzu vertreten. DerAuftraggeberversichert, über sämtliche Rechte zu verfügen, die fürdie Verbreitung derüberlassenen Dateien, deren Textinhalt, Bildelemente, Fotos und Schrifttypen benötigtwerden. Dies giltinsbesondere füralle Urheber- und sonstige Schutzrechte. DerAuftraggeberstelltden Verlag von allen Ansprüchen, einschließlich derKosten der Rechtsverteidigung frei, welche Dritte wegen derVerletzung dieserBestimmungen geltend machen. VerlangtderAuftraggeber nichtausdrücklich einen Kontrollausdruck, so giltseine Zustimmung zurArtund Weise derVeröffentlichung als erteilt.

Tel.: (0228)60476-12 · www.schnuess.de
SCHNÜSS Das Bonner Stadtmagazin • Blücherstraße 28 • 53115Bonn
A.45.001

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