Klienten-Info
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Aktuelle Wirtschafts- und Steuerinformationen von Ihrem Steuerberater
Ausgabe
02/2014
Inhalt Jetzt Geld zurück vom Finanzamt ................ 1 Bis wann sind die Steuererklärungen 2013 einzureichen? .........................................3 Handwerkerbonus: NEU................................... 4 Splitter ................................................................ 5
Jetzt Geld zurück vom Finanzamt Jedes Jahr Ende März stellt sich die Frage, bekomme ich Geld zurück vom Finanzamt. Laut Medienberichten versäumen viele Arbeitnehmer diese Gelegenheit und schenken dem Staat ihr sauer verdientes Geld. Wie Sie dazu kommen, lesen Sie im Folgenden. Grundsätzlich sind bei der ARBEITNEHMERVERANLAGUNG (früher als Jahresausgleich
Termin 30.6.2014 ............................................7
bezeichnet) drei Möglichkeiten zu unterscheiden: Die Pflichtveranlagung, die Veran-
Neues aus der Kanzlei ....................................8
Hier nun die Details im Überblick.
lagung über Aufforderung durch das Finanzamt und die Antragsveranlagung.
Pflichtveranlagung Als lohnsteuerpflichtiger Dienstnehmer sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft und das zu versteuernSchöberl Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. Murtalstrasse 488 | A-5582 St. Michael/Lg. office@wtschoeberl.at www.wtschoeberl.at fon +43 6477/20020 | fax +43 6477/20020-20 wt-code 804136 uid ATU61525344 Landesgericht Salzburg | FN258997d
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de Jahreseinkommen mehr als € 12.000 beträgt. • Sie haben Nebeneinkünfte (zB aus einem Werkvertrag, aus sonstiger selbständiger Tätigkeit, aus Vermietung oder ausländische Einkünfte, die aufgrund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens zwar steuerfrei sind, aber für den Progressionsvorbehalt herangezogen werden müssen) von mehr als € 730 bezogen.
ÖGWT-Klienten- und KollegenInfo, Stand 02.04.2014 © by ÖGWT