6.2017 Hobby Musikschulleitung Sie sind eine innovative Führungspersönlichkeit mit abgeschlossenem musikpädagogischen Studium? Zu Ihren Stärken gehören Erfahrung im Bereich der Musikschulleitung, Kompetenz im Umgang mit neuen Medien, BWL-Kenntnisse, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent, Verhandlungsgeschick, soziale und kommunikative Kompetenz sowie Kenntnisse der Mitarbeiterführung? Dann könnten Sie demnächst schon die städtische Musikschule St. Ingbert leiten! Das Aufgabenprofil verspricht einen vielseitigen und abwechslungsreichen Arbeitstag mit Personalführung, Entwicklung teamorientierter Projekte von Lehrenden, Repräsentation der Musikschule, Entwicklung und Verantwortung der Konzepte Ihrer Musikschule, Koordination und Organisation der Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation mit der Kulturabteilung und externen Vereinen, Gruppen und Personen sowie Kontaktpflege zu Eltern, SchülerInnen und Freundeskreisen der Musikschule. Die Ausschreibung konnte Ihre Neugier wecken? Dann erwartet Sie ein interessantes Ehrenamt in einem innovativen Team, das sich in erster Linie als Dienstleister versteht. Wenn Sie auf der Suche nach einem herausfordernden Hobby im Dienstleistungsgewerbe sind, dann ist das Ihre Chance. Bei einer Aufwandsentschädigung von 960 Euro monatlich wird es Ihnen sicher nicht langweilig. BewerberInnen hat es wohl schon gegeben, die Ausschreibung führte jedoch zu einem Aufschrei in den sozialen Netzwerken mit negativen Bewertungen und rund 300 Kommentaren. Auch die Stellungnahme der Musikschule, in der betont wurde, dass es sich um eine kleine Musikschule handele und die Leitung nur ein geringes Stundenkontingent erfordere, konnte daran nichts ändern – ganz im Gegenteil, denn diese Begründung ist angesichts des Anforderungsprofils nicht nachvollziehbar. Eine Musikschule zu leiten, ist sicher eine spannende, vielseitige und abwechslungsreiche Aufgabe; zugleich aber auch verantwortungsvoll und herausfordernd – eben kein Hobby. Eine ehrenamtliche Besetzung kann zudem keine zuverlässige und kontinuierliche Ausführung dieser Tätigkeit garantieren. Die Stadt hat den Ausschreibungstext inzwischen zurückgezogen; zu welchen Konditionen die Position neu ausgeschrieben wird, bleibt jedoch abzuwarten. Sicher ist nur, dass eine Musikschulleitung notwendig ist, die ihre Musikschule zwar mit Leidenschaft und Engagement leitet, sich jedoch fest angestellt und mit vollem Einsatz dieser Aufgabe widmen kann – und dafür angemessen bezahlt wird! Sebastian Herbst
Inhalt 2 Was gilt für wen? Kündigungsschutz für Musikschullehrkräfte
4 Alle dafür mit vollem Einsatz Die Orchesterpatenschaften „tutti pro“
6 Lieblingssong als Play-along „Ableton Live“ im Instrumentalunterricht (Teil 1)
9 Abwärtstrend gestoppt Hoffnung auf Ende der Berliner Musikschul-Misere
10 „Wir verlieren die Kinder …“ Kontinuität nach zweitem JeKits-Jahr ist gefährdet
12 Meine App LearningApps.org Sie haben Fragen, Anregungen, Tipps oder Hinweise für die Redaktion? info@musikschule-direkt.de
2
6.2017
Kündigungsschutz für Musikschullehrkräfte
Was gilt für wen? Im gesetzlichen Dschungel des Arbeitsrechts gerät man schnell auf undurchsichtige Pfade. Dabei ist der wichtigste Wegweiser der zugrunde liegende Arbeitsvertrag. Für Musikschullehrkräfte gibt es, wie in sehr vielen anderen Branchen auch, unterschiedliche Arbeitsverträge. Deshalb muss zunächst grundsätzlich geklärt werden, um welchen Vertrag es sich überhaupt handelt.
Honorarvertrag Viele Musikschullehrkräfte schließen mit ihrem Arbeitgeber einen Honorarvertrag ab. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, das heißt „abhängig Beschäftigten“, die Lohn bzw. Gehalt erhalten, nennt man die Vergütung von freiberuflichen, selbstständigen Arbeiten Honorar. Ein Honorarvertrag ist zunächst eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Vertragspartnern über eine vom Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung und ein vom Auftraggeber nach Erhalt der Dienstleistung zu zahlendes Honorar. Es muss sich um eine selbstständige Tätigkeit seitens des Auftragnehmers handeln. Der Auftragnehmer ist freier Mitarbeiter und verantwortlich für die Entrichtung von anfallenden Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben. Freie Mitarbeit bedeutet, dass der Mitarbeiter kein Arbeitnehmer des Betriebs ist. Er übt seine Tätigkeit nicht nach Weisungen aus und ist nicht eingegliedert in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Der freie Mitarbeiter hat keine arbeitsrechtlichen Ansprüche. Das bedeutet beispielsweise: ) kein bezahlter Urlaub, ) keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit, ) keine Entgeltfortzahlung an Feiertagen,
Petra Stalz und Ulrich Heß
) kein Kündigungsschutz, ) kein Anspruch auf Tarifgehalt. Deshalb sollte das Honorar für freie Mitarbeit auch deutlich höher sein als das Gehalt für einen vergleichbaren Angestellten. Nicht zu vergessen auch deshalb, weil der Arbeitnehmer selbst für Steuern und Sozialabgaben zuständig und die Rentenerwartung extrem niedrig ist. Im Fall eines Musikschullehrers aus Ahaus, der mit seinem Auftraggeber einen Honorarvertrag abgeschlossen hatte, soll vom Bundessozialgericht geprüft werden, ob die Kriterien dieses Beschäftigungsverhältnisses auf einen Honorarvertrag überhaupt zutreffen oder ob doch ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Ergebnis, also ein rechtskräftiges Urteil, wird mit Spannung erwartet, denn es könnte für die Zukunft richtungsweisend werden. Bei einem Honorarvertrag, der ohnehin meist befristet ist, kann man also davon ausgehen, dass lediglich die Kündigungsfristen, die der Vertrag selbst enthält, einzuhalten sind. Ein Kündigungsschutz besteht nicht! Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur für Arbeitnehmer, also für abhängig Beschäftigte. Freie Mitarbeiter bzw. Personen, die als Selbstständige für einen Betrieb arbeiten, werden in dieser Hinsicht nicht geschützt.
Tarifvertrag Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien, also zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften – wie zum Beispiel im Falle der meisten kommunalen Musikschulen der Gewerkschaft ver.di und dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VKA). Dort gilt dann für alle fest angestellten Arbeitnehmer der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder es werden freie Mitarbeiter
engagiert. Angestellte an Musikschulen in anderer Trägerschaft mit kommunaler Einflussnahme, zum Beispiel eingetragener Verein (e. V.), Zweckverband, GmbH etc., werdend meistens in Anlehnung an den TVöD bezahlt oder behandelt. Das Arbeitsrecht (also auch das Kündigungsschutzgesetz) gilt für alle abhängig Beschäftigten, aber tarifliche Besonderheiten wie etwa „Unkündbarkeit“ oder Zusatzversorgung gelten nur für wirklich tarifgebundene Beschäftigte. Diese haben im TVöD auf Grundlage des Tarifvertragsgesetzes (TVG) die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. Liegt einem Arbeitsverhältnis zwischen einer Musikschullehrkraft und der Kommune also ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) zugrunde oder haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll, so gelten für diese Musikschullehrkraft die Regelungen des TVöD und auch des Kündigungsschutzgesetzes.
Weitere Arbeitsverträge Selbstverständlich kann es auch Angestellte an privaten Musikschulen geben. In diesem Fall handelt es sich um Arbeitsverträge, deren Formvorschriften zwar zwingend sind, die jedoch den Vertragsparteien großen Verhandlungsspielraum für die Inhalte lassen. Unterschiede können sich aus Befristungen, Urlaubsansprüchen, dem Einkommen und der Arbeitszeit ergeben. Als Haustarifvertrag wird ein Abkommen zwischen dem Management und den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaft) des jeweiligen Unternehmens bezeichnet, in dem Lohnhöhe, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten geregelt werden.
3
Tipp für den Ernstfall: Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt Bei einer Änderungskündigung kann ein Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnen und klagen. Verliert er den Prozess, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Gewinnt er, hat er einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu den alten Vertragsbedingungen. Er kann aber auch die Änderung der Vertragsbedingungen „unter dem Vorbehalt ihrer sozialen Rechtfertigung“ annehmen und gerichtlich überprüfen lassen. Dieser Vorbehalt ist innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gegenüber dem
Arbeitgeber zu erklären. In diesem Fall prüft das Gericht die soziale Rechtfertigung jeder einzelnen Änderung. Fehlt diese auch nur für eine einzelne Veränderung, und sei es die nebensächlichste, ist die gesamte Änderungskündigung sozial nicht gerechtfertigt. Der Arbeitnehmer hat dann einen Weiterbeschäftigungsanspruch zu unveränderten Bedingungen. Ist die Änderungskündigung dagegen sozial gerechtfertigt, verliert der Arbeitnehmer den Prozess und muss die geänderten Bedingungen annehmen, behält aber seinen Arbeitsplatz.
Kündigungsschutz Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (nicht zu verwechseln mit der Probezeit!) endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und nicht befristet ist. Es soll die Arbeitnehmer vor willkürlicher Kündigung schützen. Nach dem Gesetz sind Kündigungen nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt sind, das heißt wenn sie personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sind. Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Zum Beispiel wenn er aufgrund fachlicher, persönlicher oder gesundheitlicher Gründe seine Arbeit nicht mehr ausführen kann. Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Grund in einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Zum Beispiel wenn er eine Vertragspflicht erheblich, in der Regel schuldhaft verletzt hat, Diebstahl begangen oder „blau gemacht“ hat. Der Arbeitgeber, der eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, muss in der Regel den Arbeitnehmer zuvor wegen eines gleichartigen Pflichtverstoßes abgemahnt haben. Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn sachliche Gründe (z. B. Auftragsrückgang oder Rationalisierung) zu einer Unternehmerentscheidung führen, die ihrerseits den Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers oder einer Mehrzahl von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Bei betrieblich bedingten Kündigungen ist die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu beachten. Von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern ist derjenige zu kündigen, der die besten Sozialdaten hat, das heißt der am wenigsten von den
Folgen der Kündigung getroffen wird. Als Kriterien der Sozialauswahl dürfen seit der Neufassung des KSchG ab dem 1. Januar 2004 ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und möglicherweise vorliegende Schwerbehinderung herangezogen werden.
Der Haken Wie so oft gibt es auch beim Kündigungsschutzgesetz einen Haken: Es findet keine Anwendung bei Betrieben, die weniger als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Und leider sind Musikschulen mit weniger als zehn Arbeitnehmern keine Seltenheit. Bis 31. Dezember 2003 genügte für die Anwendbarkeit des KSchG eine Zahl von mehr als fünf Arbeitnehmern. Wer nach dieser Altregelung Kündigungsschutz hatte, behält diesen Kündigungsschutz auch weiterhin, wenn mit ihm (zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung) noch mehr als fünf „Altarbeitnehmer“ im Betrieb beschäftigt sind. Scheiden allerdings solche „Altarbeitnehmer“ aus dem Betrieb aus und sinkt dadurch dieser Schwellenwert auf fünf oder darunter, verlieren alle übrigen ihren bisherigen Kündigungsschutz. Dann ist allein die Kleinbetriebsgrenze von mehr als zehn Arbeitnehmern nach der neuen Rechtslage maßgebend.
verändern oder beseitigen, braucht er das Einverständnis des Arbeitnehmers. Wenn das Einverständnis verweigert wird, kann er zum Mittel der Änderungskündigung greifen. Er macht also zugleich mit der Kündigung das Angebot, das Arbeitsverhältnis durch vertragliche Übereinkunft zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Wenn aber das Arbeitsverhältnis unter das KSchG fällt, braucht der Arbeitgeber auch für eine Änderungskündigung einen sozial gerechtfertigten Grund. Dies sind die selben Gründe, die auch für eine ordentliche Kündigung gelten, also entweder personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Nachweis führen, dass ihm wegen dringender betrieblicher Erfordernisse die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nur auf der Grundlage der von ihm gewünschten geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist.
Fazit In jedem Fall steht fest: Man ist gut beraten, sich über seine Rechte zu informieren. Dabei helfen Gewerkschaften, die für ihre Mitglieder eine Rechtsberatung anbieten. Hilfe bekommt man als Musikschullehrkraft mit Tarifvertrag in einer kommunalen Musikschule beim Personalrat, anderenfalls, sofern vorhanden, beim Betriebsrat. ((
Die Änderungskündigung Nicht selten greift der Arbeitgeber zur sogenannten Änderungskündigung. Der Arbeitgeber kann nicht einzelne Teile des Arbeitsvertrags separat kündigen, eine solche Teilkündigung wäre unzulässig. Möchte er dennoch einzelne Teile des Arbeitsvertrags
Petra Stalz unterrichtet an der Musikschule Velbert und ist Mitglied im ver.diBundesfachgruppenvorstand Musik. Ulrich Heß ist Mitglied des ver.di-Landesfachgruppenvorstands Musik NRW.
4
6.2017
Alle dafür mit vollem Einsatz
Käthe Bildstein
Die Orchesterpatenschaften „tutti pro“ als Qualitätssiegel für eine gewinnbringende Nachwuchsarbeit
Jugendorchester und Berufsorchester zusammenzubringen: Das ist die Idee der Orchesterpatenschaften „tutti pro“, einer gemeinsamen Initiative der Jeunesses Musicales Deutschland (JMD), der Deutschen Orchestervereinigung (DOV) und des Verbands deutscher Musikschulen (VdM).
)) „tutti pro“ hat sich als Erfolgsmodell bewährt und wird in der Öffentlichkeit und seitens der Politik als Qualitätssiegel für eine gewinnbringende Nachwuchsarbeit wahrgenommen. Seit 2004 wurden bundesweit über 50 Patenschaften geschlossen, die von den beteiligten Ensembles in unterschiedlichen Formen und nach eigenen Ideen individuell gestaltet werden. „Alle sind dafür“ – so ließe sich der Name der Initiative salopp übersetzen. In der Tat können Orchesterpatenschaften nur entstehen und Bestand haben, wenn alle Beteiligten dafür sind – Musiker, Dirigenten, Intendanten und Manager beider Orchester. Denn „tutti pro“ bedeutet nicht nur „volles Orchester“, sondern auch „voller Einsatz“. In welcher Form sie zusammen arbeiten und spielen, bestimmen die beteiligten Partner selbst. Denkbar ist, dass die jungen Musikerinnen und Musiker eine Probe ihres Patenorchesters besuchen, ein Profimusiker in Stimm- und Satzproben regelmäßig mit den jungen Musikerinnen und
Musikern arbeitet oder das Profiorchester mit Notenmaterial aushilft. Konzertprojekte, die aus der gemeinsamen Arbeit entstehen, sind eine wunderbare Möglichkeit für Jugendorchester, sich große Werke zu erschließen, die alleine vielleicht nicht zu schaffen wären. Umgekehrt finden die Berufsorchester in den jugendlichen Orchestermitgliedern begeisterungsfähige Fans und ein beständig (nach-)wachsendes Stammpublikum mit Zukunft. Die im Rahmen einer „tutti pro“-Patenschaft veranstalteten Kinder- und Familienkonzerte bedeuten für das Profiorchester eine neue Attraktivität, Imagegewinn und zusätzliche Motivation. Michael Stille, Intendant der Stuttgarter Philharmoniker, über das Engagement seines Orchesters bei „tutti pro“: „Wenn wir unsere Musiktradition weitergeben wollen, müssen wir Jugendlichen entsprechende Angebote machen.“* Für ihn sei es faszinierend zu erleben, wie die Jugendlichen das hohe Arbeitstempo in den wenigen gemeinsamen Proben mitgehen konnten.
Im Mittelpunkt der Orchesterpatenschaften stehen jedoch immer die Menschen, die Freude an der gemeinsamen Sache, an der Begegnung und an der Musik. Die Initiative nimmt junge Menschen in ihrem Können ernst und motiviert sie für das Orchesterspiel. Der frische Charme, mit dem sie musizieren, macht die in manchen
Punkten fehlende Perfektion spielend wett. Und mancher Profi entdeckt in Kontakten zu den Jugendlichen eine interessante Aufgabe und Energiequelle besonderer Art. Die Zusammenarbeit von Jugend- und Berufsorchester macht es möglich, das Publikum im Konzertsaal bunter zu mischen und Sympathien für das, was auf der Bühne passiert, zu wecken. Michael Roser, Solo-Fagottist der Stuttgarter Philharmoniker, übernimmt regelmäßig Stimmproben im Patenorchester, dem Jugendsinfonieorchester Stuttgart. Das habe „nichts mit Musikunterricht zu tun“, es gehe vielmehr darum, Tipps, Tricks und Kniffe weiterzugeben. Nach einem Konzert einen jungen Kollegen neben sich stehen zu haben „mit leuchtenden Augen, der alles gegeben hat“ – dies sei für ihn die schönste Bestätigung.
Die Initiative knüpft die Verbindung zwischen der so genannten „Hochkultur“ und der musikalischen Nachwuchsförderung enger. Mit dieser Motivation unterzeichneten die Jeunesses Musicales Deutschland und die Deutsche Orchestervereinigung 2004 eine Kooperationsvereinbarung, die durch die Einladung ins Schloss Bellevue und durch die Anwesenheit des damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau besondere gesellschaftliche Würdigung erfuhr. Rau hatte sich gegen Ende seiner Amtszeit nachdrücklich für die Bedeutung der musikalischen Bildung für ein gelingendes Men-
© Tonhalle Düsseldorf / Susanne Diesner
5
In einer „tutti pro“-Patenschaft lässt sich Arbeit teilen und Freude verdoppeln. Jugendsinfonieorchester der Tonhalle Düsseldorf und Düsseldorfer Symphoniker
schenleben und für eine besser funktionierende Gesellschaft stark gemacht und unermüdlich betont, wie wichtig es sei, nicht nur in Straßen zu investieren, sondern in die Herzen der jungen Leute. Seit 2007 ist der Verband deutscher Musikschulen dritter starker „tutti pro“-Partner. Allen drei beteiligten Verbänden ist die Initiative eine Herzensangelegenheit. In ihren bundesweiten Netzwerken setzen sie sich dafür ein, immer mehr Patenschaften anzuregen und bestehende, erfolgreiche Orchesterpatenschaften auszuzeichnen: die Jeunesses Musicales Deutschland als Gemeinschaft von bundesweit rund 300 Jugendorchestern mit ingesamt etwa 15 000 jugendlichen Musikerinnen und Musikern, die Deutsche Orchestervereinigung als Interessenvertretung von 13 000 Berufsmusikern in rund 130 Orchestern und der Verband deutscher Musikschulen, in dessen bundesweit über 930 örtlichen Musikschulen mit Sinfonie-, Streich- und Kammerorchestern viele musikalische Fäden zusammenlaufen. Für Kaspar Wachinger (18), Geiger im Jugendsinfonieorchester Stuttgart, sind die Registerproben Gelegenheit zum Austausch mit „echten“ Orchestermusikern und eine ganz besondere Erfahrung: „noch konzentrierter, weil ungewohnter“. Kurz und treffend seine Beschreibung eines „tutti pro“-Effekts: „Man möchte gut sein, deshalb wird’s dann auch besser!“
Ein Leuchtturm der Initiative ist die 2013 geschlossene Patenschaft zwischen dem Bundesjugendorchester und den Berliner Philharmonikern, unterstützt von Sir Simon Rattle. Unter anderem treten die beiden Spitzenorchester regelmäßig gemeinsam bei den Osterfestspielen im Festspielhaus Baden-Baden auf. Aber auch fernab der Metropolen profitieren Ensembles durch die kollegiale Zusammenarbeit von Synergieeffekten. Und der Erfolg der Initiative steckt an: Um die inspirierende Erfahrung und das Erlebnis, über sich selbst hinauszuwachsen, vielen jungen Kolleginnen und Kollegen zu ermöglichen, haben sich manche Profiorchester sogar dazu entschlossen, mehrere Patenkinder zu „adoptieren“. Mit „tutti pro“ gelingt, was sich die Initiatoren erhofft hatten: Musiker, Orchesterleiter und Verantwortliche denken über den Horizont ihres eigenen Orchesters hinaus, schauen sich um in ihrer Stadt und suchen neue musikalische und zwischenmenschliche Verbindungen. In diesem besten Sinne sind die Patenschaften eine Bereicherung und ein kluges und sympathisches Investment in unsere Orchesterlandschaft. (( * Alle Zitate wurden eingefangen beim „tutti pro“Symposium im Mai 2017 in Stuttgart.
Käthe Bildstein ist Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederkommunikation der Jeunesses Musicales Deutschland.
Lust auf „tutti pro“? Die beteiligten Verbände informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Patenschaft und senden Ihnen die kostenlose „tutti pro“-Broschüre zu. Kontakt: Jeunesses Musicales Deutschland, Käthe Bildstein, Tel. 0 79 34 / 99 36-21, bildstein@jeunessesmusicales.de, www.jmd.info/jugendorchester
6
6.2017
Lieblingssong als Play-along
Thorsten Drücker
„Ableton Live“ im Instrumentalunterricht (Teil 1) Die Musiksoftware „Ableton Live“ gehört zu den erfolgreichsten Digital Audio Workstations (DAW) und ermöglicht vielfältige Praktiken des Komponierens, Produzierens und Aufführens von Musik. Im ersten Teil dieses Workshops möchte ich eine der Möglichkeiten aufzeigen, mit denen das Programm sinnvoll und ohne großen Aufwand in den Instrumentalunterricht integriert werden kann.
)) Ursprünglich für LivemusikerInnen entwickelt, hat sich Ableton Live besonders im Bereich der elektronischen Musik durchgesetzt. Es lässt sich aber auch in vielen anderen Bereichen kreativ einsetzen: Ich selbst nutze das Programm zum Beispiel in Theaterproduktionen und Konzerten unterschiedlicher Genres. Von Rock, Pop, Jazz bis hin zu zeitgenössischer E-Musik sind der Fantasie dabei keinerlei Grenzen gesetzt. Im Vergleich zu anderer Musiksoftware wie beispielsweise Cubase oder Logic verfügt Ableton Live über zwei verschiedene Arbeitsebenen: die Arrangement-Ebene, in
Abbildung 1: Arrangement-Ebene
der einzelne Spuren des Audiomaterials untereinander dargestellt werden und horizontal (von links nach rechts), also linear im Ablauf des Songs verfolgt werden können (Abb. 1); und die Session-Ebene, in der das Audiomaterial in sogenannten Clips vertikal sortiert ist und die einzelnen Spuren bzw. Instrumente nebeneinander liegen, vergleichbar mit einem Mischpult (Abb. 2). Vor allem die Session-Ebene ermöglicht intuitives Improvisieren mit dem erzeugten Tonmaterial, da die unterschiedlichen Clips nach Belieben abgespielt werden können.
Einsatzmöglichkeiten im Instrumentalunterricht Im Instrumentalunterricht gibt es vielfältige Einsatzmöglichkeiten, von denen ich eine vorstellen möchte, bei der mit geringem Aufwand Play-alongs erstellt werden können, zu denen man im Instrumentalunterricht spielen kann. Stellen Sie sich vor, Ihre Schülerin bringt ihren aktuellen Lieblingssong mit. „Das möchte ich gern spielen!“ Eine Aussage,
die ich als Instrumentallehrer sehr häufig gehört habe. Die damit verbundene Motivation kann man gut für unterschiedliche Lernziele nutzen. Mit wenigen Schritten lassen sich nun aus dem Lieblingssong mit Hilfe von Ableton Live Play-alongs erstellen. Lassen Sie Ihre Schülerin zum Beispiel eine Timing-Übung zum Play-along spielen: „Versuche, exakt im Tempo des Songs einen einfachen Rhythmus zu klatschen oder zu spielen!“ Dieser Rhythmus kann zunächst aus einfachen Viertelnoten bestehen. Später können darauf aufbauend gemeinsam mit der Schülerin weitere eigene Rhythmuspatterns entwickelt werden, die zum jeweiligen Entwicklungsstand und Lernziel passen. Ableton Live kann die Songs in unterschiedlichen Tempi abspielen, sodass ein individuelles Übetempo eingestellt werden kann. Oder Sie nutzen das Stück als Hörübung, um auf bisher unbekannte Hörerfahrungen aufmerksam zu machen: „Welche Instrumente oder Sounds hörst du in diesem Ausschnitt?“, „Welche Elemente aus anderen Songteilen fehlen hier, welche tauchen zum ersten Mal auf?“, „Kannst du dir für
Abbildung 2: Session-Ebene
© junce11_stock.adobe.com
7
diesen Songausschnitt Klangfarben ausdenken, die dazu passen?“, „Welche Akkordfolge liegt diesem Ausschnitt zugrunde?“ Und natürlich als Improvisationsgrundlage: „Erfinde spontan eine Melodie, die zu dem Loop passt.“ Dazu gebe ich weiter unten zwei konkrete Praxisbeispiele.
How to do Ich möchte Ihnen zunächst mit Hilfe einer Schritt-für-Schritt-Anleitung eine leicht zu realisierende Methode vorstellen, mit der Sie Ableton Live ausprobieren können. Sie benötigen einen Computer (Laptop oder Desktop; Mac oder Windows) mit einem Kopfhörerausgang oder Line-out sowie einer Möglichkeit, diesen an einen Lautsprecher anzuschließen. Dazu reichen häufig schon PC-Lautsprecher oder eine Stereoanlage (Klinkenkabelverbindung). Die Software kann unter www.ableton.com heruntergeladen werden. Dort finden Sie verschieden ausgestattete, unterschiedlich teure Versionen der Software, aber auch eine kostenlose Testversion. Zum Ausprobieren und Kennenlernen der Software ist diese ausreichend. Für die Anwendung im Unterricht benötigen Sie mindestens die Version Ableton Intro. Für das Erstellen eines Play-alongs wird dann lediglich die Software und eine Audiodatei benötigt, zum Beispiel der aktuelle Lieblingssong Ihrer Schülerin. In meinem Beispiel verwende ich den Song Something just like this von den Chainsmokers feat. Coldplay. Dieser Song hat, wie viele aktuelle Popsongs, einige längere Instrumentalpassagen und eignet sich daher optimal für dieses Projekt, da für kurze sich wiederholende Ausschnitte (Loops) eines Songs Passagen mit Gesang in Dauerschleife ermüdend wären. Darüber hinaus besetzt der Gesang in Popsongs den Melodiepart,
sodass ein solcher Loop wenig Spielraum für neue melodische Ideen lässt. Sie können den Song z. B. bei iTunes oder Amazon kaufen und problemlos in das Programm importieren. Beachten Sie aber, dass Sie den Song zwar innerhalb des Programms bearbeiten und im Unterricht verwenden dürfen, eine Veröffentlichung aus rechtlichen Gründen allerdings nicht gestattet ist.
Schritt für Schritt: „Ableton Live“ zum Kennenlernen 1. Öffnen Sie das Programm. 2. Überprüfen Sie unter „Live > Voreinstellungen“, ob im Folder „Ordner“ der Kopfhörerausgang Ihres Rechners ausgewählt ist. Dieser heißt häufig ganz einfach „Audio out“. Wählen Sie diesen Ausgang aus. 3. Löschen Sie die beiden vorhandenen Spuren mit der Aufschrift „Midi“, indem Sie diese mit dem Cursor markieren und die Entfernen-Taste betätigen. Für unser Play-along benötigen wir maximal die beiden übrig gebliebenen Audio-Spuren. 4. Überprüfen Sie unter „Live > Voreinstellungen“ ob im Folder „Record-WarpLaunch“ die Funktion „Lange Samples automatisch warpen“ aktiviert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, schalten Sie den entsprechenden Button unbedingt ein. 5. Wechseln Sie nun in die ArrangementAnsicht. Die einzelnen Spuren liegen in dieser Ansicht übereinander. 6. Öffnen Sie den Ordner Ihres Rechners, in dem sich die gewünschte Audiodatei befindet. Die Oberfläche von Ableton Live sollte dabei weiterhin im Hintergrund zu sehen sein. 7. Bewegen Sie jetzt die Datei in die erste Spur, indem Sie diese mit dem Cursor festhalten, während Sie sie herüberziehen.
Die Datei wird nun in Form einer Wellendarstellung angezeigt (siehe Abb. 1). Das Tempofenster oben links zeigt jetzt das errechnete Originaltempo des Songs an. Das Tempo kann später beliebig verändert werden (einfach eine andere BPM-Zahl eingeben und „Enter“ drücken). 8. Durch Betätigen der Leertaste starten Sie den Song. Zur Orientierung: Die Ziffern oberhalb der Spuren zeigen Ihnen die Taktzahlen des Titels an. Unterhalb der Spuren befindet sich die Zeitanzeige. Sollten Sie den Eindruck haben, dass der Song nicht von Beginn abgespielt wird, machen Sie Folgendes: Schieben Sie die Songdatei ein paar Takte nach rechts (mit Cursor greifen/gedrückt halten). Bewegen Sie den Cursor zur farbigen Leiste der Datei. Aus dem Pfeil wird nun eine eckige Klammer. Mit dieser Klammer können Sie die Datei nach links weiter öffnen. Anschließend die komplette Datei zum Beginn der Spur verschieben. 9. Wie Sie vielleicht schon bemerkt haben, beginnt der Beispielsong nicht exakt auf der ersten Zählzeit des ersten Takts. Mit Hilfe der Plus-Taste zoomen Sie näher in Takt 1 hinein, markieren den Pausenbereich und wählen unter „Bearbeiten“ die Funktion „Zeitabschnitt ausschneiden“. Möglicherweise müssen Sie bei einem anderen Song ähnlich verfahren. Mit der Minus-Taste zoomen Sie wieder heraus. 10. Unterhalb der ersten Spur markieren Sie als nächstes durch Gedrückt-Halten und Ziehen des Cursors einen bestimmten Bereich. Wählen Sie als Probe die ersten zwei Takte aus. Sobald der Bereich markiert ist, wählen Sie unter „Erzeugen“ die Funktion „Zeit zu neuer Szene konsolidieren“ aus. 11. Wechseln Sie als nächstes über die TAB-Taste zurück in die Session-Ansicht. Nun sehen Sie, dass Ableton Live einen far-
8
6.2017
Forderungskatalog der Freien Musikschulen an die kommende Bundesregierung Der Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm) hat sich mit einem Forderungskatalog an die kommende Bundesregierung gewandt: ) Die Kosten außerschulischer kultureller Bildung sollen insbesondere für Familien mit Kindern steuerlich absetzbar sein. ) Gemeinnützige Musikschulen sollen unabhängig von ihrer Trägerschaft (kommunal oder nicht kommunal) gleichberechtigt gefördert werden. ) Die Inanspruchnahme von qualifiziertem Musikunterricht bei privaten Musikschulen oder selbstständigen Musiklehrkräften soll gefördert werden. Dazu soll ein Fördersystem entwickelt werden, das den einzelnen Schüler direkt fördert. Weitere Informationen unter www.freie-musikschulen.de > aktuelles > pressemitteilungen
bigen Clip erstellt hat. Dieser ist als endloser Loop zu hören, sobald Sie auf das Clip-Dreieck links daneben klicken. 12. Erstellen Sie anschließend, wie in den Schritten 10 und 11 beschrieben, weitere Clips. Diese können dann in unterschiedlicher Reihenfolge abgespielt werden.
In der Praxis Das Potenzial der so entstandenen Clips für den Instrumentalunterricht erschließt sich beinahe von selbst: Mit Hilfe der unterschiedlichen Loops können ganz verschiedene Lerninhalte erarbeitet werden. Beispiel 1: Melodieinstrument Angenommen, die Schülerinnen und Schüler beherrschen auf ihrem Instrument die D-Dur- oder die h-Moll-Tonleiter und diese soll gefestigt werden, dann lässt sich dies mittels des entstandenen Play-alongs üben. Ich habe dazu die Takte 87-89 (Arrangement-Fenster) als Loop herausgearbeitet (Abb. 1). Es besteht nun die Möglichkeit, die Tonleitern aufwärts und abwärts zum Playback zu spielen, mit dem Schüler oder der Schülerin die Melodie des Songs mitzuspielen oder diese in Terzen oder Sexten zu übertragen. Die Melodie kann auch improvisierend umspielt werden oder der Schüler oder die Schülerin kann diese (im Sinne einer Variation) weiterentwickeln. Nicht zuletzt kann das Verändern des Tempos dabei hilfreich sein. Beispiel 2: Harmonieinstrument Nutzen Sie das Play-along im Unterricht von Harmonieinstrumenten als Akkordübung. Überprüfen Sie mit dem Schüler oder der Schülerin, welche Akkorde dem gewählten Ausschnitt des Songs zugrunde liegen. Nutzen oder entwickeln Sie dabei die Vermittlung eines funktionsharmoni-
schen Verständnisses. Analysieren Sie mit dem Schüler oder der Schülerin die harmonische Grundstruktur des Loops, suchen Sie am Instrument nach verschiedenen Umkehrungen in unterschiedlichen Lagen der Akkorde und wenden Sie diese in der Begleitung zum Play-along an. Hieraus werden sich zwangsläufig Fragen ergeben: Welche Voicings (Akkordumkehrungen) klingen zum Loop besonders gut und warum? Welche Akkordbegleitungen unterstützen den Song? Welche werden als eher unpassend oder sogar störend empfunden? Die Transpose-Funktion (Abb. 2 unten, Clipansicht) kann dabei genutzt werden, um den Song – und damit die Akkordumkehrungen – auch in anderen Tonarten spontan zu überprüfen. Sie müssen dafür einfach nur das Transpose-Rädchen nach links (tiefer) oder rechts (höher) drehen. Die Anzeige „ct“ = Cent entspricht hier jeweils einem halben Ton. Ist das Rädchen also um -2ct nach links gedreht, haben Sie den Loop um einen ganzen Ton nach unten transponiert.
Weiterarbeit Um dem Schüler oder der Schülerin das Loop-Playback mit nach Hause geben zu können, müssen Sie die Clips wieder zurück in das Arrangement überspielen. 1. Wechseln Sie in die Arrangement-Ebene. 2. Drücken Sie „Steuerung A“ und dann die Entfernen-Taste. So löschen Sie die Songvorlage. Aber keine Angst: Ihre erstellten Clips aus der Session-Ebene bleiben trotzdem erhalten. 3. Zurück zur Session-Ebene, Aufnahmebutton in der oberen Leiste drücken und die gewünschten Clips nach Wunsch abspielen. Die Clips werden auf diese Art in das Arrangement überspielt.
4. Wenn Sie Ihre Loops (Clips) in der gewünschten Länge abgespielt haben, wechseln Sie zurück ins Arrangement-Fenster. Jetzt sehen Sie Ihr komplettes Play-along, das Sie nun wiederum über die Play-Taste (oder durch drücken der Leertaste) anhören können. Drücken Sie dazu bitte unbedingt vorher die orangefarbene Taste mit dem Dreieck oben rechts. 5. Drücken Sie „Steuerung A“, um die gesamte Aufnahme zu markieren. Nun wählen Sie aus „Datei“ die Funktion „Audio/ Video exportieren“. Klicken Sie „Exportieren“, benennen und speichern Sie Ihre Datei. Fertig. Die Datei, also Ihr fertiges Play-along, kann nun auf einen Datenträger übertragen werden. Besprechen Sie im eigenen Interesse, dass das Play-along nur für Ihren Unterricht gedacht ist. Erkundigen Sie sich gemeinsam über die Nutzungsrechte des verwendeten Tonmaterials und sensibilisieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler auch dahingehend. Falls diese sich für die Arbeit mit Ableton Live begeistern lassen, können sie sich natürlich auch selbst eine Version besorgen und eigene Playalongs mit zum Unterricht bringen. Eine weitere Anwendung mit Ableton Live für den Instrumentalunterricht zeige ich in der nächsten Ausgabe. (( Um die Schritte dieses Workshops noch einmal nachvollziehen zu können, habe ich ein Video-Tutorial mit einem anderen Songbeispiel erstellt. Sie finden es unter https://youtu.be/FY1fL6hAYXQ
Thorsten Drücker ist freiberuflicher Musiker, Gitarrist, Komponist und Produzent sowie Dozent für Musikproduktion und Gitarre an der Universität Paderborn. www.thorstendruecker.com
9
© musikschulbuendnis.berlin
Abwärtstrend gestoppt
Michael Gabel
Hoffnung auf Ende der Berliner Musikschul-Misere Geht es unter dem neuen Kultursenator Klaus Lederer (Die Linke) mit den Berliner Musikschulen aufwärts? Oder bleiben sie ein Negativbeispiel dafür, wie durch jahrzehntelange Einsparungen und das Streichen fester Stellen die Qualität leidet? Dieser Frage widmete sich eine vom Berliner Musikschulbündnis veranstaltete Podiumsdiskussion.
)) Zwar hat der neue Berliner Senat beschlossen, den Anteil der fest angestellten Lehrkräfte auf 20 Prozent anzuheben. Aber nur innerhalb der nächsten vier Jahre, nicht sofort. „Wir hätten das gern früher gehabt, streiten uns mit dem Finanzsenator aber noch ums Kleingedruckte“, so Klaus Lederer in der vom Geschäftsführer des Verbands deutscher Musikschulen, Matthias Pannes, geleiteten Diskussion. Eigentlich sei sich die rot-rot-grüne Landesregierung einig gewesen, dass 184 zusätzliche Stellen nötig seien, um das 20-Prozent-Ziel zu schaffen. „Doch dann wurden für den Doppelhaushalt 2018/19 zunächst doch nur 105 Stellen bewilligt.“ Am Ziel, die Verbesserungen bis zum Ende der Legislaturperiode hinzubekommen, ändere sich aber nichts. Immerhin: Erstmals seit Jahren bemüht sich der Senat, den Abwärtstrend bei den Musikschulen zu stoppen. Der begann in den frühen 1990er Jahren, als der hochverschuldete Stadtstaat massiv sparen musste. Die Einrichtungen aus dem Ostund Westteil wurden 2001 fusioniert und im Laufe der Jahre vor allem im Ostteil der Stadt die meisten Musikschullehrerstellen abgebaut. Die neue Linie in der Musikschulpolitik legte seinerzeit fest, dass die weitaus geringeren West-Standards bei festen Stellen und Lerninhalten nun für alle galten. Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) be-
„Die neue Musikschule in Berlin“: Podiumsdiskussion mit Moderator und VdM-Bundesgeschäftsführer Matthias Pannes (links) und Kultursenator Klaus Lederer
trieb diese Politik ebenso wie seine Nachfolger Klaus Wowereit und Michael Müller (beide SPD). Der Landesmusikrat und das Musikschulbündnis stemmten sich gegen diese Entwicklung, aber lange ohne Erfolg. Der Musikschulbeirat, ein unter anderem mit Musikschulleitern, Bezirksund Landespolitikern besetztes Beratungsgremium des Senats, machte sogar konkrete Vorschläge, wie das Niveau langsam, aber sicher wieder angehoben werden könnte. Doch die Anregungen verschwanden in der Schublade. Dass es nun trotz der Hängepartie im Berliner Senat Anlass zur Hoffnung gibt, betonte der Präsident des Landesmusikrats, Hubert Kolland. „Wir stehen vor einer historischen Zäsur. Bisher sahen die Musikschulen ihre Aufgabe überwiegend in der Vermittlung von Schülern, nun könnten wir endlich hin zu einer qualifizierten Musikschule kommen“, sagte er. Er bezog sich damit auf die Worte des Bundesvorsitzenden des Verbands deutscher Musikschulen, Ulrich Rademacher. Der hatte vor Beginn der Podiumsdiskussion das Alleinstellungsmerkmal der kommunalen Einrichtungen skizziert: „Wir bieten nicht nur Einzelunterricht, sondern die verlässliche Kompetenz eines Teams, das Schüler und Eltern auf dem Ausbildungsweg begleitet, das Schnuppern ermöglicht, erfolgversprechende Gruppen zusammenstellt, Leistungen überprüft, Zusammenspiele fördert, beim Wechsel von Lehrer oder Instrument hilft, das starke Schüler fördert ebenso wie schwache.“ Rademacher sprach vom „Bildungsorganismus Musikschule“, den es zu bewahren
und auszubauen gelte. Musikpädagogische Einzelgänger könnten dies nicht leisten, „egal wie gut sie sind“. Er fügte hinzu: „Auch die qualifizierteste private Nachhilfe ersetzt ja nicht eine vollständige Schule, und die vernetzte Kompetenz einer Klinik wird kaum durch ein paar niedergelassene Ärzte gewährleistet werden können.“ Auch Rademacher betrachtet weniger den politischen Streit in Berlin um die Finanzierung der zusätzlichen Stellen. Er sehe in der aktuellen Situation vielmehr „die einmalige Chance, den gordischen Knoten zu zerschlagen“. „Deutschland, Österreich und die Schweiz schauen nach Berlin“, mahnte er. Was zum Beispiel Städte wie Hamburg und Wien in der Vergangenheit für die musikalische Bildung getan hätten, müsse nun Vorbild für die Bundeshauptstadt sein. Nach Jahren des Stillstands sehe er nun aber Bewegung. „Ich bemerke, dass Blockaden sich lösen und dass Schuldzuweisungen an die jeweils andere Seite nicht wiederholt werden. Bei so viel gutem Willen sollten wir die Gunst der Stunde nutzen“, betonte er. Der Grünen-Kulturexperte Daniel Wesener teilte den vorsichtigen Optimismus, blickte jedoch zugleich in die fernere Zukunft. Die 20 Prozent Festangestellten seien gewiss ein wichtiges Ziel, sagte er. „Aber um die Berliner Musikschulen fit zu machen, kann das nur ein erster Schritt sein“. ((
Michael Gabel ist Journalist der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft.
10
6.2017
Die Kontinuität nach dem zweiten JeKits-Jahr ist gefährdet
„Wir verlieren die Kinder …“ Die Verkürzung des JeKits-Programms auf zwei Jahre stellt die beteiligten Kommunen vor die Aufgabe, Anschlussprogramme zu entwickeln, um die Kinder nach dem zweiten Jahr nicht zu verlieren. Daraus ergeben sich viele Fragen. Antworten suchen Johanna Schie, Leiterin der Musik- und Kunstschule Duisburg, und Stefan Prophet, Leiter der Musikschule Recklinghausen.
Wie sieht die aktuelle Situation in Duisburg aus? Schie: Duisburg beteiligt sich seit 2007
am JeKi-Programm, ab 2011 waren insgesamt 52 Duisburger Grundschulen in JeKi eingebunden. Davon haben sich 49 bei der Umstellung 2015 für JeKits beworben. Zu meiner Überraschung haben sich 34 Schulen für den Schwerpunkt Instrumente entschieden, elf für Tanzen und vier für Singen. Aktuell haben sich leider wieder zwei Instrumental-Grundschulen aus organisatorischen Gründen für den Ausstieg entschieden. Wie sind die Zahlen in Recklinghausen?
Prophet: Wir sind ebenfalls seit Beginn im Jahr 2007 dabei. Zum Ende von JeKi waren es 13 Grundschulen. Bis auf eine haben sich alle für eine Neubewerbung und Teilnahme an JeKits entschieden. Durch eine erfolgreiche neue Bewerbung für den Schwerpunkt Singen und eine Schulzusammenlegung sind es nun 14 Grundschulen an 18 Standorten. Das ist eine ziemlich großflächige Abdeckung, nur zwei Grundschulen sind nicht beteiligt. Welche Erfahrungen haben Sie mit dem zweiten JeKits-Jahr gemacht?
Schie: Die Anmeldezahlen für das zweite Jahr sind in JeKits weitgehend konstant
Johanna Schie und Stefan Prophet
und mit den Zahlen in JeKi vergleichbar. Die Instrumentenvielfalt ist geringer geworden. Obwohl wir massiv für Blasinstrumente geworben haben, sind Gitarre und Keyboard die Spitzenreiter und dann ein bisschen Violine und Querflöte. Die Musikschule hat kaum Einfluss auf die Instrumentenwahl. Prophet: Auch bei uns sind die Anmeldezahlen vergleichbar mit denen aus JeKiZeiten. Wir haben den Instrumentenkanon in Absprache mit den Grundschulen verkleinert, um Enttäuschungen bei der Instrumentenwahl zu vermeiden. Bei den gewählten Instrumenten hat sich nichts verändert: Gitarre, Keyboard und mit weitem Abstand folgt Violine. Wir haben gleichzeitig auf „JeKits-Tage“ umgestellt. Alle Lehrkräfte sind nun an einem mit der Grundschule fest vereinbarten Tag gleichzeitig vor Ort, unterrichten parallel und betreuen auch die Orchester im Team. In Duisburg haben sich einige Schulen für den Schwerpunkt Tanzen entschieden.
Schie: Die Umstellung auf Tanzen und Singen war schwierig zu vermitteln. Die Grundschulen hatten sich das einfacher vorgestellt. Vor allem gab es Fragen von den Eltern der neuen Erstklässler, die noch musizierende JeKi-Kinder in höheren Klassen erlebten. Der Grund für den Wechsel war meistens die als aufwändig empfundene Organisation der Instrumentenausleihe und -lagerung, aber auch die fehlende Begleitung und Unterstützung durch die Elternhäuser. Das Ensemblespiel von Beginn an ist das Kernstück des JeKits-Programms. Wie wurde das angenommen?
Prophet: Durch unsere JeKits-Tage und die Tatsache, dass wir in fast allen Grundschulen hierfür die fünfte und sechste
Stunde nutzen können, gab es für die unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen ganz neue Möglichkeiten. Eine gewisse Skepsis war vorhanden, es herrschte aber auch deutliche Aufbruchstimmung, die durch die begleitenden Fortbildungen und die JeKits-Akademie befeuert wurde. Schie: Das Orchesterspiel von Beginn an wurde zunächst von den Grundschullehrkräften und vielen Eltern als problematisch angesehen. „Die können ja noch nichts, wie soll das denn funktionieren?“ Die Musikschullehrkräfte haben sehr unterschiedlich reagiert. Wir haben intern verschiedene Fortbildungen angeboten und durch das Pilotprojekt der Stiftung in den Jahren zuvor Erfahrungen sammeln können. So wurden Chancen gesehen, auch mit neuen, improvisatorischen Elementen umzugehen und die Kinder für das gemeinsame Musikmachen zu begeistern. Die Anschlussangebote ab dem dritten Jahr sind in Duisburg und Recklinghausen unterschiedlich.
Prophet: Grundsätzlich stehen in Recklinghausen alle Unterrichtsformen der Musikschule für eine Fortsetzung zur Verfügung. Alle können weiterhin in der Grundschule wahrgenommen werden. Die Kontinuität des JeKits-Gedankens haben wir im Folgeangebot JeKits-plus gewährleisten wollen. Die Resonanz war allerdings erschreckend. Einige wenige Schülerinnen und Schüler sind in Partner- und Einzelunterricht gewechselt. Die Anmeldezahlen für JeKits-plus betragen nur etwa ein Drittel dessen, was wir aus JeKi-Zeiten in der dritten Klasse gewohnt waren. Das hängt ganz wesentlich an den Entgelten. JeKi und auch JeKits sehen eine vollständige Entgeltermäßigung vor, das ist in den kommunalen Folgeangeboten nicht möglich. Auch nach Berücksichtigung aller
© Jacqueline Wardeski
11
Johanna Schie Ermäßigungsmöglichkeiten bleiben etwa acht Euro im Monat. Instrument und Ensemblestunden sind da schon mit drin. Schie: Das Folgeangebot haben wir Instrumente, Tanzen, Singen Plus genannt. Ein wöchentliches festes Ensembleangebot in der Grundschule war finanziell nicht darstellbar, denn die Entgelte wären trotz Ermäßigung zu hoch und die Kommune hat die Lehrkraftkosten zu tragen. Wir konnten aber einen Sondertarif einrichten, der nur für die Schülerinnen und Schüler gültig ist, die am „JeKits 2“-Unterricht teilgenommen haben. Die Entgelte für Instrumente Plus liegen bei 28 Euro monatlich, inklusive Leihinstrument, für Tanzen Plus bei 17 Euro und für Singen Plus sind es 12 Euro. Dabei ist das vielfältige und auch dezentrale Ensembleangebot der Musik- und Kunstschule kostenfrei nutzbar. Wir gewähren 50 % Ermäßigung und akzeptieren die BuT-Gutscheine, sodass damit für Instrumente Plus ein monatlicher Beitrag von vier Euro zu leisten ist. Alle Bereiche wurden durch gesonderte Flyer beworben, es wurde auf Elternabenden auf dieses Angebot hingewiesen und es gab sogar personalisierte Anschreiben für jede „JeKits 2“-Familie mit Anmeldeformularen. Trotzdem ist bei Tanzen und Singen keine einzige Plus-Gruppe zustande gekommen und bei Instrumental maximal die Hälfte im Vergleich zum dritten JeKi-Jahr. Prophet: Flyer, Anschreiben, Elternabende, persönliche Ansprache, auch Anrufe – das haben wir auch großflächig gemacht, die Grundschulen, die ihre Familien selbst am besten kennen, haben uns unterstützt. Geholfen hat das wenig. Bei vielen Familien sind das neue Programm und der Unterschied zum vierjährigen JeKi gar nicht angekommen. Aber auch die engen Zeitfenster für den nun am Nachmittag stattfin-
denden Unterricht werden oft als Gründe genannt. Schie: Das kann ich bestätigen. Die Schülerinnen und Schüler gehen leider kaum in Orchester. Viele Eltern unterstützen das nicht, sondern sehen darin eher eine Belastung. Ab dem zweiten Schuljahr gibt es mehr Hausaufgaben, andere Freizeitaktivitäten kommen dazu, deswegen wird ein weiterer Termin nicht akzeptiert. Das Anschlussangebot baut aber auf JeKits mit Orchester von Beginn auf. Diese Komponente darf nicht verloren gehen und stellt meines Erachtens eine große Herausforderung dar. Prophet: Von den wenigen, die sich für JeKits-plus entschieden haben, wird das Orchester angenommen. Das mag aber auch an unserer Struktur der JeKits-Tage liegen. Bei Extraterminen sähe das anders aus. Schie: Hinderlich ist auch oft die Offene Ganztagsschule, die nur angemeldete Kinder versorgen darf. Es ist nicht möglich, punktuell die Folgeangebotskinder an einzelnen Tagen aufzufangen. Da es sich um ein reines Musikschulangebot in der Schule handelt, sieht sich die Grundschule nicht mehr in der Mitverantwortung. Es sind leider die sozial schwachen Familien, die das Folgeangebot nicht wahrnehmen. Da hilft auch kein Zureden, die Mittel sind nicht da. Es fehlt allerdings auch die Bereitschaft, die wenigen Mittel in kulturelle Bildung zu investieren. Bildungsferne Familien können die Abläufe nicht bewältigen. Prophet: So ist es. Und das ist keine Frage der Kommunikation, der Medien und der verwendeten Sprache. Wir verlieren die Kinder aus sozial schwachem Umfeld. Nicht etwa, weil die Kinder nicht mehr musizieren möchten, sondern weil oftmals ihre Familien und ihr soziales Umfeld den
Stefan Prophet
Wert und die Bedeutung nicht erkennen und daher nicht angemessen unterstützen oder dem ganzen Verfahren mit Anmeldung und Ermäßigungsanträgen, dem „Papierkrieg“ hilflos gegenüberstehen. Sind damit Inhalte und Ziele von JeKits grundsätzlich gefährdet?
Schie: Das kann man so nicht sagen. Das zweite Jahr funktioniert sehr gut. Es hat sich eine große Eigendynamik durch das gemeinsame Musizieren von Beginn an entwickelt. Das Orchester als Kernstück von JeKits formuliert klare Ziele und Inhalte, die wir bereits im ersten Jahr vermitteln und praxisorientiert im zweiten Jahr ausbauen können. Die Kontinuität bricht aber an der Stelle ab, an der das dritte und weitere Jahre in kommunaler Eigenverantwortung laufen. Prophet: Durch die Erfahrungen aus dem vierjährigen JeKi kennen wir im Ruhrgebiet eben anderes. Mit den Erfahrungen aus JeKi und dem ersten Durchgang von JeKits gilt es, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Es muss wieder gelten: Grundschulzeit ist JeKits-Zeit. Dabei muss die Grundschule ständig eingebunden und in der Mitverantwortung sein. Im ersten Jahr hat sich das Tandem bewährt, warum soll es nicht im Orchester fortgesetzt werden? Und auch in der dritten und vierten Klasse muss breite Teilhabe gewährleistet sein. Das bedeutet gleiche und umfassende Sozialermäßigung im gesamten JeKits-Land, unabhängig von dem, was die Kommune leisten kann. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ist im Zusammenhang mit JeKits von „bedarfsgerechter Weiterentwicklung“ die Rede. Um die breite Wirksamkeit des Programms sicherzustellen, wäre das die richtige Konsequenz. ((
12
6.2017
„LearningApps.org“ – Interaktive Lernbausteine erstellen
Meine App
Rainer Kotzian
)) Die Web-Plattform LearningApps.org ermöglicht mit wenig Aufwand das kostenlose Erstellen multimedialer Lernbausteine, die in den Unterricht eingebettet werden können. Neben gängigen Aufgabentypen in verschiedenen Darstellungsformaten wie Kreuzworträtsel, Puzzles, Multiple-ChoiceFragen und anderen Ratespielen stellt das Portal viele weitere Bausteine und Werkzeuge zur Verfügung, die man beliebig mit Inhalten füllen und gestalten kann. Zu jedem Lernbaustein steht ein selbsterklärendes Formular zur Verfügung. Bilder, Audio- und Videobeispiele können direkt auf der Plattform zugeschnitten werden. Die Plattform ist sehr übersichtlich, einfach und intuitiv gehalten und lädt förmlich dazu ein, in die Arbeit an und mit eigenen Apps einzusteigen. Aufgrund der intuitiven Bedienung kann LearningApps.org auch von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, um – etwa zur Festigung und Wiederholung eines Themas – im Unterricht oder zu Hause eigene Aufgaben zu erstellen. Aber nicht nur das: Angelehnt an YouTube handelt es sich bei LearningApps.org in erster Linie um eine Austauschplattform, bei der einmal erstellte Lernbausteine oder Apps veröffentlicht und mit anderen geteilt werden können. Darüber hinaus ist besonders attraktiv, dass alle im umfangreichen und nach Lernfächern sortierten Menü verfügbaren Apps nach individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen angepasst, überarbeitet, erweitert oder als For-
matvorlage für einen eigenen Lernbaustein verwendet werden können. Die Apps kann man wie bei YouTube privat oder im Rahmen einer Gruppe verwalten oder nutzen sowie auf LearningApps.org selbst veröffentlichen und so anderen zugänglich machen. Im Bereich Musik gibt es auf LearningApps.org für z. B. Gehörbildung, Musiklehre, Musikgeschichte und -kulturen einige bereits sehr gut ausgearbeitete Apps, meist in Form von Zuordnungsspielen. Für einen ersten Eindruck, welche Möglichkeiten man mit der App-Plattform tatsächlich hat, seien die folgenden Apps erwähnt (durch Eingabe des Namens im Suchfenster zu finden): ) „Lieder-Takt-Sortierungsspiel“: Mehrere notierte Kinderlied-Melodien wurden in ihre Einzeltakte zerteilt und bunt durcheinander gewürfelt. Die Takte müssen nun wieder den richtigen Liedern zugeordnet und in die richtige Reihenfolge gebracht werden. Da die einzelnen Töne auf die entsprechenden Farben von BoomwhackerStäben abgestimmt sind, kann man diese beim Ausprobieren zu Hilfe nehmen. ) „Zuordnung Notenwerte/Taktsprache“: Notierte Rhythmen müssen den entsprechenden Bausteinen in Taktsprache zugeordnet werden. ) „Erkennst du die Instrumente?“ und „Finde das richtige Instrument“: Anhand von Hörbeispielen (solo oder mit Begleitung) sollen verschiedene Orchesterinstrumente identifiziert werden, beim ersten Beispiel
erscheint alle zwei Monate als Supplement zu üben & musizieren
Redaktion: Sebastian Herbst und Rüdiger Behschnitt Ständige Mitarbeiter: Anja Bossen und Bernd Dahlhaus Layout: Rüdiger Behschnitt Grafik: Nele Engler
in Form eines Pferderennens, beim zweiten mit einer einfachen Paarzuordnungsaufgabe. ) „Deutschland-Quiz: Wo liegt was?“: Dieses Spiel aus dem Bereich Geografie wäre auch hervorragend geeignet, um z. B. Musikstücke oder Komponisten bestimmten Ländern zuzuordnen. ) „La Bamba“: Bis zu fünf Personen können eine virtuelle Band bestehend aus fünf Instrumenten simulieren. Für jedes Instrument stehen dabei verschiedene Spuren (Dur, Moll, Solo) des Songs La Bamba zur Verfügung. Die Spuren können dynamisch gewechselt werden und werden für alle Mitspielenden gleichzeitig hörbar. Die Liste der Apps und vor allem der Möglichkeiten scheint unendlich, weshalb sich auf jeden Fall empfiehlt, zuerst einige der vorhandenen Apps (auch aus anderen Fachbereichen) auszuprobieren, um ein Gefühl für die Funktionen und Gestaltungsspielräume zu entwickeln. Doch dann gilt es unbedingt selbst Hand anzulegen: Das Entwickeln von Apps macht aufgrund der einfachen Bedienung richtig Spaß und bringt eine Fülle an Ideen für mögliche Einsatzfelder. ((
Kennen Sie eine App, die Sie anderen Lehrkräften empfehlen möchten? Schreiben Sie uns: info@musikschule-direkt.de