Hülben
Amtsblatt der Gemeinde Hülben Nummer 6 I Freitag, 7. Februar I 74. Jahrgang
Gemeindebote Abbruch an der Ortsdurchfahrt – Im Hof 1
www.huelben.de I Telefon: 0 71 25/96 86-0
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Gemeindebote Hülben
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist zu erfahren unter der einheitlichen Bereitschaftsdienst-Nr. 0 18 01/92 92 15. Der ärztliche Bereitschaftsdienst beginnt werktags um 18.00 Uhr und endet am nächsten Morgen um 08.00 Uhr. Am Wochenende und feiertags beginnt der Dienst um 8.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr früh. An Wochenende und feiertags ist der Bereitschaftsdienst über die Rufnummer 01801 929217 erreichbar. Die Öffnungszeiten der Notfallpraxis im KKH Bad Urach sind von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr. (Keine Voranmeldung)
Freitag, 07.02.2014 Rathaus-Apotheke Bad Urach, Tel.: 07125 - 15 55 45, Beim Bad 2, 72574 Bad Urach, 08:30 bis 08:30 Uhr Rathaus-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 32 93 41, Rathausstr. 10, 72764 Reutlingen (Innenstadt), 08:30 bis 08:30 Uhr Samstag, 08.02.2014 Sonnen-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 9 33 60, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen (Innenstadt), 08:30 bis 08:30 Uhr Stadt-Apotheke Münsingen, Tel.: 07381 - 82 40, Marktplatz 11, 72525 Münsingen, 08:30 bis 08:30 Uhr Sonntag, 09.02.2014 Achalm-Apotheke, Tel.: 07121 - 34 61 61, Gartenstr. 8, 72764 Reutlingen (Innenstadt), 08:30 bis 08:30 Uhr Apotheke Bernloch, Tel.: 07387 - 2 36, Marktstr. 8, 72531 Hohenstein (Bernloch), Württ. 08:30 bis 08:30 Uhr Römerstein-Apotheke, Tel.: 07382 - 6 76, Aglishardter Str. 3, 72587 Römerstein (Böhringen), 08:30 bis 08:30 Uhr Montag, 10.02.2014 Bahnhof-Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 49 00 11, Kaiserstr. 11, 72764 Reutlingen (Innenstadt), 08:30 bis 08:30 Uhr Schloss-Apotheke Münsingen Tel.: 07381 - 28 57 Karlstr. 29 72525 Münsingen 08:30 bis 08:30 Uhr Dienstag, 11.02.2014 Apotheke Seilerweg Bad Urach, Tel.: 07125 - 45 45, Seilerweg 2, 72574 Bad Urach, 08:30 bis 08:30 Uhr List-Apotheke, Tel.: 07121 - 49 06 40, Kaiserstr. 47, 72764 Reutlingen (Innenstadt), 08:30 bis 08:30 Uhr Mittwoch, 12.02.2014 Alb-Apotheke Engstingen, Tel.: 07129 - 93 91 11, Lange Str. 1, 72829 Engstingen (Großengstingeng), 08:30 bis 08:30 Uhr Alb-Apotheke Hülben, Tel.: 07125 - 9 62 33, Hauptstr. 48, 72584 Hülben, 08:30 bis 08:30 Uhr Apotheke Ohmenhausen, Tel.: 07121 - 9 16 60, Gomaringer Str. 33, 72770 Reutlingen (Ohmenhausen), 08:30 bis 08:30 Uhr Impressum: Herausgeber: Gemeinde Hülben. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt; für den übrigen Inhalt und Druck: FINK GmbH Druck und Verlag, Postfach 7140, 72784 Pfullingen, (Sandwiesenstraße 17), Telefon 0 7121/97 93-0, Telefax 07121/9793-993 Gemeindeverwaltung Hülben Telefon 07125/96 86-0, Telefax 0 71 25/96 86-20 E-Mail: info@huelben.de, www.huelben.de Sprechzeiten: Mo.–Fr. 09.00–12.00 Uhr, Do. 16.00–18.30 Uhr
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 easy Apotheke Reutlingen, Tel.: 07121 - 62 87 90, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen (Storlach), 08:30 bis 08:30 Uhr Linden-Apotheke Pfullingen, Tel.: 07121 - 7 13 10, Schloßstr.1, 72793 Pfullingen, 08:30 bis 08:30 Uhr Weinberg-Apotheke Metzingen, Tel.: 07123 - 9 60 30, Ulmer Str. 70, 72555 Metzingen, 08:30 bis 08:30 Uhr Donnerstag, 13.02.2014 Hofbühl-Apotheke Metzingen, Tel.: 07123 - 43 82, Metzinger Str. 16, 72555 Metzingen (Neuhausen), 08:30 bis 08:30 Uhr Lindach-Apotheke, Tel.: 07121 - 27 08 68, Lindachstr. 5, 72764 Reutlingen (Innenstadt) 08:30 bis 08:30 Uhr Stadt-Apotheke Bad Urach, Tel.: 07125 - 44 82, Wilhelmstr. 3, 72574 Bad Urach, 08:30 bis 08:30 Uhr Freitag, 14.02.2014 Apotheke am Laiblinsplatz, Tel.: 07121 - 75 46 46, Laiblinsplatz 10, 72793 Pfullingen, 08:30 bis 08:30 Uhr DocMorris Apotheke Münsingen, Tel.: 07381 - 93 99 00, Gewerbestr. 18, 72525 Münsingen, 08:30 bis 08:30 Uhr Gartenstadt-Apotheke, Tel.: 07121 - 9 65 70, Dresdner Platz 1, 72760 Reutlingen (Orschl-Hagen), 08:30 bis 08:30 Uhr
08./09.02. Sr. Petra Boßler, Sr. Martina Dangel, Sr. Monika Schell, Sr. Dorothea Jaiser, Frau Magdalena Nitsch. Telefonisch sind wir unter der Nummer 94 87 20 erreichbar. Wenn das Dienstzimmer nicht besetzt ist, wird ein Anrufbeantworter mehrmals täglich abgehört.
zu erfragen unter Telefon (01805) 911640. Der Notdienst für die Stadt Reutlingen beginnt am Freitag um 14.00 Uhr und endet am Montag um 8.00 Uhr in der Früh. Der Notdienst des übrigen Landkreises sowie für Metzingen und das Ermstal beginnt samstags um 8.00 Uhr und endet montags um 8.00 Uhr in der Früh.
Unsere herzlichen Glückwünsche gelten am Samstag, 08. Februar 2014 Herrn Wilhelm Kullen, Eichenstraße 46 zum 77. Geburtstag am Dienstag, 11. Februar 2014 Frau Christiane Kullen, Karlstraße 5 zum 82. Geburtstag Herrn Günther Kanzleiter, Blumenstraße 12 zum 71. Geburtstag Herrn Rolf-Dieter Stumpp, Eichenstraße 22 zum 70. Geburtstag am Donnerstag, 13. Februar 2014 Frau Heidi Buck, Goethestraße 3 zum 71. Geburtstag Frau Helene Roth, Schulstraße 7 zum 89. Geburtstag am Freitag, 14. Februar 2014 Herrn Heinz Steudle, Schulstraße 2 zum 73. Geburtstag Wir gratulieren unseren Jubilarinnen und Jubilaren und auch all denen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen, sehr herzlich zu Ihrem Ehrentag und wünschen Ihnen auch weiterhin alles Gute.
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Gemeinde Hülben
Landkreis Reutlingen
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 25. Mai 2014 1.
2.
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Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: Gemeinde Hülben 12 Gemeinderäte Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 27. März 2014 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – Hauptstraße 1, 72584 Hülben schriftlich einzureichen. Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen.
Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde. 2.3.1 Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4
Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nicht wählbar sind Bürger, • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; • für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. • Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht
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wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten • den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.9 Die Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats müssen außerdem von 10 Personen unterzeichnet sein, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge • von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; • von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister – Bürgermeisteramt – Hauptstraße 1, 72584 Hülben kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift
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sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach § 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. 2.9.3 Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig. 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen • eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; • von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; • Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl. 2.9.2); Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann au-
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 ßerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt, Hauptstraße 1, 72584 Hülben. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt, Hauptstraße 1, 72584 Hülben. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt, Hauptstraße 1, 72584 Hülben bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Hülben, den 07.02.2014 Siegmund Ganser Bürgermeister
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Absetzung von Abwassergebühren bei landwirtschaftlichen Betrieben Gemäß § 41 der gemeindlichen Entwässerungssatzung können landwirtschaftliche Betriebe, welche über keinen separaten Wasserzähler für den Stall verfügen, durch Antrag an das Bürgermeisteramt eine anteilige Absetzung von Abwassergebühren gemäß ihrem Viehbestand erhalten. Anträge können für das gesamte abgelaufene Kalenderjahr innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Wasser- und Abwassergebührenrechnung für das 2. Halbjahr gestellt werden. Allerdings wird besonders darauf hingewiesen, dass gemäß § 41 Abs. 4 der gemeindlichen Entwässerungssatzung eine Mindestmenge von 40 m³ jährlich von der Absetzung ausgenommen ist.
Änderung der Bankverbindung Abbucher bitte Mitteilung an Gemeinde machen Wer Steuern und Gebühren vom Girokonto abbuchen lässt, sollte bei einem Wechsel der Bank oder bei Änderung der Kontonummer an eine rechtzeitige Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung denken. Wenn Abbuchungen wegen Unterlassung einer solchen Mitteilung von den Banken storniert werden, ist dies üblicherweise mit Stornogebühren verbunden, welche sich durch eine Mitteilung vermeiden lassen.
Gewerbesteuervorauszahlung für das 1. Quartal 2014 fällig Am 15. Februar 2014 ist die Gewerbesteuervorauszahlung für das 1. Quartal 2014 zur Zahlung fällig. Soweit die festgesetzten Zahlungen noch nicht geleistet wurden, bitten wir, diese fristgerecht vorzunehmen.
Informationen zur Hundesteuer Die Hundesteuer beträgt in Hülben pro Kalenderjahr für einen Hund 108,00 €, für einen Kampfhund 600,00 €. Hält ein Hunehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich die Steuer für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 216,00 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.200,00 € . Alle innerhalb eines Haushalts gehaltenen Hunde gelten nach der Hundesteuersatzung als eine Hundehaltung. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens aber mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund 3 Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht zu diesem Zeitpunkt. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Bei Beginn oder Ende der Hundehaltung während des Jahres beträgt die Hundesteuer für jeden Monat der Steuerpflicht ein Zwölftel des Jahresbetrags. Wer im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Hundehaltung dem Steueramt, Rathaus Zimmer 17, unter Angabe der Hunderasse schriftlich anzuzeigen. Bei Hunden unter 3 Monaten ist die Hundehaltung innerhalb eines Monats, nachdem der Hund 3 Monate alt geworden ist, anzuzeigen. Das Ende der Hundehaltung durch Wegzug, Tod oder Veräußerung des Hundes ist ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, müssen Name und Anschrift des neuen Hundehalters angegeben werden. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ändert sich an der Steuerpflicht nichts, dem Steueramt sollte in diesem Fall die neue Anschrift mitgeteilt werden. Die Hundehalter erhalten vom Steueramt für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke. Diese ist sichtbar am Halsband zu befestigen. Bei Verlust der Steuermarke kann beim Steueramt gegen eine Gebühr von 2,56 € eine Ersatzmarke angefordert werden. Endet eine Hundehaltung, so ist mit der Anzeige über die Beendigung auch die Hundesteuermarke an das Steueramt zurückzugeben.
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Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Bei der Teilnahme am Abbuchungsverfahren wird die Hundesteuer nach Fälligkeit vom Konto abgebucht. Wer die rechtzeitige Anzeige unterlässt oder einen anzeigepflichtigen Hund nicht mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versieht, handelt ordnungswidrig. Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Weitere Auskünfte zur Hundesteuer erteilt das Steueramt, Rathaus Zimmer 17 gerne. Alle Hundehalter, welche einen steuerpflichtigen oder steuerpflichtig gewordenen Hund halten, werden gebeten, die Hundehaltung umgehend beim Steueramt anzuzeigen.
Zustellung der Grundsteuerbescheide Die Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr wurden in den letzten Tagen zugestellt. Die Grundsteuer wird am 01. Juli 2014 zur Zahlung fällig. Wir möchten die Grundsteuerpflichtigen bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Zahlungen am 01.07.2014 bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Für später eingehende Zahlungen müssen Mahnkosten und Säumniszuschläge berechnet werden, auf deren Erhebung die Gemeinde aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht verzichten darf. Zur Vermeidung dessen möchten wir den Zahlungspflichtigen empfehlen, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieser Vordruck ist den Bescheiden beigefügt bzw. steht auf der Homepage der Gemeinde Hülben unter Rathaus und Service/Formulare zur Verfügung. Zahlungspflichtige, welche bereits eine Bankeinzugsermächtigung (frühere Form) erteilt haben, brauchen nichts zu veranlassen, da in diesen Fällen die Grundsteuer automatisch kurz nach dem 01.07.2014 abgebucht wird. Dies ist auf den Bescheiden entsprechend angedruckt. Hierbei wurden die Bankdaten in ein SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt. Bei einem Eigentumswechsel während des Jahres bleiben kraft Gesetzes der bisherige Eigentümer oder im Todesfall dessen Erbe(n) bis zum Jahresende steuerpflichtig und darüber hinaus so lange, bis das Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbescheid erlassen hat. Abweichende vertragliche Vereinbarungen heben die gesetzliche Steuerschuld und Zahlungspflicht nicht auf; sie haben nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Wer einen Grundsteueränderungsbescheid zugestellt bekommt, weil sich in der Bewertung oder im Eigentum in letzter Zeit etwas geändert hat, sollte darauf achten, dass Erhöhungen für zurückliegende Jahre innerhalb von 4 Wochen zur Zahlung fällig sind. Veränderungen für das laufende Jahr dagegen erst zum 01. Juli 2014. Auch hier brauchen diejenigen, welche bereits eine Bankeinzugsermächtigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben oder eine solche in nächster Zeit erteilen, nichts zu veranlassen und keine Zahlungstermine zu überwachen. Die anfallenden Beträge werden zum Fälligkeitszeitpunkt abgebucht.
21. Änderung des Flächennutzungsplans Amtliche Bekanntmachung 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für Bad Urach Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach hat am 21.01.2014 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung für Bad Urach gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand von Bad Urach und grenzt im Norden, Westen und Südwesten an die offene Feldlage und im Osten und Südosten an das Gewerbegebiet in der Schützenstraße. Für den Planbereich ist der 21. Entwurf der Flächennutzungsplanänderung der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 23.08.2013 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
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22. Änderung des Flächennutzungsplans Amtliche Bekanntmachung 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach für Römerstein-Böhringen Öffentliche Auslegung gem. § 3 (1) BauGB Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Urach mit den Gemeinden Bad Urach, Grabenstetten, Hülben und Römerstein hat am 21.01.2014 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplans für Römerstein-Böhringen einzuleiten. Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von RömersteinBöhringen und grenzt im Westen an die offene Feldlage, im Süden an die Wohnbebauung in der Breitensteinstraße, im Osten an die Strohweiler Straße und im Norden an den Hartweg, Flst. 2020. Für den Planbereich ist der Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung der SI Beratende Ingenieure GmbH + Co. KG vom 28.11.2013 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
"Sonderbaufläche Zweckbestimmung Nahwärmeversorgung" statt "Fläche für die Landwirtschaft"
Plan vom 23.08.2013
Mit der Planung soll der bisher als gemischte Baufläche ausgewiesene Bereich oberhalb der Gewerbebebauung am Ende der Schützenstraße aufgegeben werden. Der Entwurf der 21. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht wird vom 17.02.2014 bis einschließlich 21.03.2014 im Rathaus in Bad Urach, Flur vor Zimmer Nr. 124, Marktplatz 8-9 während der üblichen Dienststunden (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurde, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Urach, den 31.01.2014 gez. Rebmann Bürgermeister
Gemeindeblätter – gezielt werben
Zeichenerklärung
Sonderbaufläche Zweckbestimmung Nahwärmeversorgung (geplant) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Plan vom 28.11.2013
Mit der Planung soll eine Sonderbaufläche für die Nahwärmeversorgung ausgewiesen werden. Der Entwurf der 22. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und Checkliste zur Umweltprüfung wird vom 17.02.2014 bis einschließlich 21.03.2014 bei der Gemeinde Römerstein im Rathaus in Böhringen, Albstr. 2 während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr und Dienstag von 16.00 – 18.30 Uhr) und im Rathaus in Bad Urach, Flur vor Zimmer Nr. 124, Marktplatz 8-9 (Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 18.30 Uhr) öffentlich ausgelegt.
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB). Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurde, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Urach, den 31.01.2014 gez. Rebmann Bürgermeister
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Schulmilchverkauf Täglich in der ersten großen Pause verkaufen die Schüler/innen der 4. Klasse von Frau Roggow/4b leckere „Schulmilch" als klassische Frischmilch, sowie die Geschmacksrichtungen Schoko, Vanille und Banane. Durch die Förderung der europäischen Union können die Milchdrinks der Firma Landliebe preisgünstig zu einem festen Preis von 35 Cent (Milch) und 40 Cent (Schoko, Vanille, Banane) angeboten werden. Es ist auch möglich und gewünscht, für alle Sorten eine 10-er Karte zu erwerben. Der Erlös des Milchverkaufes wird für die Schullandheimaktivitäten der 4. Klassen verwendet. Verantwortlich im zweiten Schulhalbjahr ist nun die Kl.4b! Ansprechpartner ist Martina Kriegs (07125-963572).
So manches Möbelstück u.a. eine Werkbank mit Schraubstock, Regale und Schränke, Tische, Stühle und ein Kühlschrank hat Familie Buck den Nutzern der Hobbykünstlerwerkstatt dankenswerterweise überlassen. Die Hobbykünstlerwerkstatt eröffnet voraussichtlich am 01.März 2014 offiziell ihre Türen. Bis dahin werden die Räume von der Gruppe Ortsmitte eingerichtet und ein Konzept für den Ablauf in der Hobbykünstlerwerkstatt mit möglichen Veranstaltungen und Angeboten entwickelt. Jung und alt, Einzelpersonen und Gruppen, Jugendwerkstatt, Kindergarten und Schulklassen, sollen in der Werkstatt Zeit und Raum für ihre Hobbys und Künste finden oder einfach den Hobbykünstlern über die Schultern schauen. Das Werkstattleben soll durch Ausstellungen, Kurse, Info- und Themenabende bereichert werden. Handwerklich, kulturell und informativ soll an das Kulturerbe Region Heidengraben, die Kunst der Kelten und das Biosphärengebiet Schwäbische Alb angeknüpft werden. Dabei ist eine regionale Vernetzung lebendigen Handwerks sowie die Zusammenführung von Heimatverbundenheit und Geschichte geplant. Die Hobbykünstlerwerkstatt lebt und belebt durch ihre zukünftigen Akteure und deren Kreativität. Die Gruppe Ortsmitte hat bereits vor Antragstellung und im Rahmen der Hobbykünstlerausstellung auf dem Prof.-Dr.-Hans-Schwenkel-Platz im vergangenen Jahr ein großes Potenzial an Hobbykünstlern in und um Hülben ausfindig gemacht. Dort möchten wir anknüpfen und suchen Hobbykünstler für die Umsetzung des Projektes. Gesucht und angesprochen sind hiermit alle Interessenten, Hobbykünstler und Künstler, die im Rahmen dieses Projektes Hobby und auch Kunst präsentieren möchten. Hobbys, Künste und Handwerkstechniken aller Themengebiete sind dabei herzlich willkommen. Drechseln, Malen, Weben, Sticken, Stricken, die Herstellung von Salben und Perlenschmuck sowie die Bearbeitung von Holz und Stein sind nur einige von zahlreichen möglichen Hobbykünsten. Für alle Interessenten findet eine kleine Informationsrunde am Mittwoch, 19. Februar 2014, 18.00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Hobbykünstlerwerkstatt Hauptstraße 38 (ehemals Elektro-Buck) in 72584 Hülben statt. Sollten Sie an diesem Abend verhindert sein, wenden Sie sich bitte bei Interesse an weiteren Informationen zur Hobbykünstlerwerkstatt per E-Mail an Sigrid Kasparian sigrid@kasparian-sdg. de oder Antje Landgraf antje.landgraf@gmx.net. An dieser Stelle vielen Dank an Bürgermeister Siegmund Ganser und den Gemeinderat Hülben für die Unterstützung des Projektes sowie an Familie Gerhard Buck aus Dettingen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Wir freuen uns auf einen guten Start und viele kreative Aktivitäten, Begegnungen, Veranstaltungen, Interessenaustausch und viele schöne Stunden in der Hobbykünstlerwerkstatt. Herzliche Einladung an alle Hobbykünstler, Interessenten und die gesamte Einwohnerschaft.
Eröffnung der Hobbykünstlerwerkstatt in Hülben Die Gemeinde Hülben unterstützt für die kommenden zwei Jahre das Projekt „Hobbykünstlerwerkstatt“ der Gruppe Ortsmitte vom Runden Tisch Hülben. Der Gemeinderat hat dem Antrag in der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2013 zugestimmt. Die notwendigen Örtlichkeiten wurden von der Gruppe Ortsmitte im vergangenen Jahr bewusst gesucht und ausgewählt. Leerstandsreduktion, zentrale Lage in der Hülbener Ortsmitte, gute Begehbarkeit und mögliche Pkw-Stellplätze waren dabei wesentliche Aspekte. Die Räumlichkeiten von Elektromeister Gerhard Buck i.R. an der Hauptstraße in Hülben, stehen dafür in neuem Glanz bereit. In den vergangenen Wochen haben Herr Buck und seine Frau beste Voraussetzungen für die geplante Hobbykünstlerwerkstatt geschaffen. Die Büroräume, Küche und Werkstatt wurden ausgeräumt und ein WC eingebaut. Elektro- und Wasserleitungen wurden überprüft und neue Schlüssel für die künftigen Mieter gefertigt.
Korpsversammlung Die Korpsversammlung findet dieses Jahr am Freitag, 21.02.2014, um 20.00 Uhr im Feuerwehrmagazin statt. Tagesordnung: 1. Berichte a. Kommandant b. Altersabteilung c. Jugendfeuerwehr d. Schriftführer e. Kassier f. Kassenprüfer 2. Aussprache und Entlastungen 3. Grußworte 4. Ehrungen und Beförderungen
Freitag, 14. Februar 2014
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Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6
5. Wahl des Ausschuss 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge können bis zum 14.2.2014 beim Kommandanten Gabriel Greiner, Johannesstr.12, eingereicht werden. Gabriel Greiner Kdt. Feuerwehr Hülben
Gemeinsamer Antrag: Informationsveranstaltungen zum Verfahren 2014 Über das Antragsverfahren des „Gemeinsamen Antrags“ können Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen jährlich Ausgleichsleistungen beantragen. Das Kreislandwirtschaftsamt Münsingen bietet zu Beginn der diesjährigen Antragsperiode für den Gemeinsamen Antrag wieder Informationsveranstaltungen an. Zum Thema „Aktuelles zur Antragstellung 2014“ werden alle landwirtschaftlichen Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen im Landkreis Reutlingen eingeladen. Die Veranstaltungen finden statt am: Dienstag, 11. Februar 2014, 20 Uhr, Hayingen/Indelhausen, Gasthaus Hirsch; Donnerstag, 13. Februar 2014, 20 Uhr, Pfullingen, Gasthaus Südbahnhof; Dienstag, 18. Februar 2014, 20 Uhr, Engstingen/Haid Gasthaus Per-Du; Donnerstag, 20. Februar 2014, 20 Uhr, Münsingen, Gasthof Herrmann. Die Antragsteller erhalten ihren Termin zur Antragstellung per Post. Kann der Termin nicht wahrgenommen werden, bitten wir um eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.
Gemeinsamer Antrag 2014 Schulungen zur elektronischen Antragsstellung mit FIONA
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Nach der Umstellung des Antragsverfahren zum Gemeinsamen Antrag auf die internetgestützte Version FIONA („Flächeninformation und Online-Antrag“) enthalten die Versandunterlagen auch in diesem Jahr keinen Papier-Antrag und auch kein vorgedrucktes Flurstücksverzeichnis. Das Kreislandwirtschaftsamt Münsingen bietet ab Anfang März 2014 umfangreiche EDV-Schulungen zur Antragstellung mit FIONA an. Die Schulungen werden als Einsteiger- und Aufbaukurse angeboten, die abhängig von den eingehenden Anmeldungen nachmittags von 13.30 Uhr bis 16 Uhr im EDV-Raum der Volkshochschule Münsingen stattfinden. Das EDV-Programm steht den Landwirten ab Mitte Februar in der nochmals verbesserten und erweiterten Form zur Verfügung. Anmeldungen zu den FIONA-Schulungen sind ab sofort beim Kreislandwirtschaftsamt Münsingen unter Telefon Nr.: 07381/93977341 möglich.
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Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jesaja 60,2 Samstag, 08. Februar 2014 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde Sonntag, 09. Februar 2014 09.30 Uhr Gebet vor dem Gottesdienst. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Pfarrerin Melanie Plangger und der Taufe von Cian Dümmel und Moritz Plangger und dem Posaunenchor. Predigttext: 2. Petrus 1, 16-19 Das Opfer wird für die Renovierungsarbeiten am Eingangsbereich der Kirche erbeten. Kinderkirche Gemeinsamer Beginn im Gottesdienst Thema der Kinderkirche: Frau am Jakobusbrunnen. Thema der Minikirche: Die Stillung des Sturms. Montag, 10. Februar 2014 20.00 Uhr Kirchenchor Dienstag, 11. Februar 2014 10.00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe „Mäusekinder“ Mittwoch, 12. Februar 2014 10.00 Uhr Eltern-Kind-Gruppe „Rasselbande“ 16.00-17.30 Uhr Konfirmationsunterricht im Gemeindehaus. Donnerstag, 13. Februar 2014 15.00 Uhr Andacht im Pflegeheim Maisch. 19.30 Uhr Sitzung des Kirchengemeinderats mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil. (s. Hinweise) Freitag, 14. Februar 2014 16.00–16.45 Uhr Kinderchor für Kindergartenkinder ab 5 Jahre und Erstklässler 16.45–17.30 Uhr Kinderchor für Schulkinder ab der zweiten Klasse Hinweise: Nachbarschaftstreffen für Frauen Am Dienstag, 11. Februar findet in Bad Urach im Karl-HartensteinHaus (Gemeindehaus am Grünen Herz) das Nachbarschaftstreffen statt mit dem Thema: "Dem Glück ganz nah". Beginn um 9.30 Uhr mit einer Bibelarbeit von Herrn Pfarrer Keller. Um 14.00 Uhr spricht Frau Pfarrerin Maike Sachs aus Gächingen zum Thema: "Dem Glück ganz nah". Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen zum Mittagessen bitte bis Freitag, 7. Februar 2014 beim Dekanatamt Bad Urach, Tel. 07125-9467230. Es werden "Eine-Welt-Waren" zum Kauf angeboten. Sitzung des Kirchengemeinderats Am Donnerstag, den 13. Februar 2014 findet um 19.30 Uhr die Sitzung des Kirchengemeinderats mit öffentlichem und nichtöffentlichem Teil statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 16.01.2014 2. Kirchenpflege - Ergebnis des freiwilligen Gemeindebeitrags 2013 3. Bau- und Instandsetzungsarbeiten am Gemeindezentrum 3.1 Erneuerung der Eingangstüren - Vorstellung des Gestaltungsvorschlags 3.2 der Ziffernblätter am Kirchturm und Sanierung des Uhrenantriebs - Information über den Zeitablauf 3.3 Erneuerung der Schallläden am Turm - Stand der Überlegungen
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 4. Weitere Funktionen im neuen Kirchengemeinderat - Wahl von KGR Martin Weible als Vertreter des Kirchengemeinderats in die Vorstandschaft des Vereins zur Pflege der Diakonie Hülben - Benennung einer Kontaktperson für den Arbeitskreis Jugendreferentenstelle - Öffentlichkeitsarbeit 5. Gemeinsame Sitzung mit dem Gemeinderat am 20.02.2014 6. Pfarrgartengrundstück - Information über den Stand den Veräußerung der Grundstücks 7. Kindergarten - Information über der Einzug der Elternbeiträge über das Dienstleistungszentrum Verwaltung - Geplante Einweihung des umgebauten Kindergartens mit Tag der Offenen Tür am 27.09.2014 - Umbau 8. Sonstiges Anschließend findet der nichtöffentliche Teil statt. Jugendgottesdienst am 16.02.2014 in Hülben Der nächste Jugendgottesdienst mit dem Thema: „WhatsApp – WhatsUp“ findet am Sonntag, den 16. Februar um 18.00 Uhr in der Christuskirche Hülben statt. Herzliche Einladung an die Jugend! Vorbereitungstreffen Weltgebetstag Wie jedes Jahr feiern Frauen in aller Welt am ersten Freitag im März den Weltgebetstag. Die Liturgie mit dem Thema "Wasserströme in der Wüste" wurde von Frauen aus Ägypten erarbeitet. Zur Vorbereitung treffen wir uns am Mittwoch, 19. Februar um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Der Weltgebetstag wird von Frauen aller Konfessionen gestaltet und gefeiert. Wir laden deshalb alle interessierten Frauen zu dieser Vorbereitung ein. Konzert-Nachmittag für Frauen "Kaffee und mehr - wo der Alltag Pause hat" Unter diesem Motto findet am Samstag, 22. Februar 2014 von 15.00 - 17.00 Uhr im Gemeindehaus ein KonzertNachmittag für Frauen statt. Nach Kaffee und Kuchen/Tortenbuffet nimmt uns Sefora Nelson mit Liedern und Erlebnissen hinein in ihre Welt. MuSefora Nelson sik ist für die Deutsch-Italienerin Sefora Nelson seit Kindes Beinen an fester Bestandteil ihres Lebens. Sie studierte in Chicago Gesang und Theologie. Ihr bekanntester Song „Lege deine Sorgen nieder“ wurde zur Hoffnungs-Hymne vieler Menschen. Kinderbetreuung sowie ein CD-Tisch werden angeboten. Um eine Spende wird gebeten. Wir freuen uns über Kuchen und Torten für das Kuchenbuffet. Bitte diese bei Christine Stöhr, Tel. 6533 anmelden. Vielen Dank! MATERIALBIBLIOTHEK: VIELEN DANK FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG! Vielen herzlichen Dank allen, die Bücher abgegeben haben und somit die Entstehung der Materialbibliothek für Mitarbeitende in der Kirchengemeinde und im CVJM möglich gemacht und mich dadurch tatkräftig unterstützt haben. Ich freue mich sehr, dass über 300 Bücher eingingen, die thematisch sortiert und in Regale geräumt wurden und nun von den vielen Ehrenamtlichen der Gruppen genutzt werden können. VIELEN DANK, herzlich grüßt Tina Hering (Jugendreferentin) Passion - es ist vollbracht - Esther Kuch & gospel.ag-Band Es ist vollbracht. Nach dem Evangelisten Johannes waren dies die letzten Worte Jesu am Kreuz. Mit modernen und traditionellen Songs, Lesungen aus dem Johannesevangelium und weiteren Texten laden wir ein, sich neu dem Leiden und Sterben Jesu Christi und seiner Bedeutung für uns zu nähern. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 16. April 2014 um 19.30 Uhr in der Christuskirche in Hülben statt. Der Eintritt ist frei. Um eine Unterstützung der Arbeit der gospel. ag wird gebeten.
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Verein zur Förderung der Diakonie Hülben Der Verein zur Förderung der Diakonie Hülben bietet folgende Dienste an: Stützpunkt Der Stützpunkt ist unter der Telefonnummer (0151) 53505499 erreichbar. Der Stützpunkt bietet: • Kurzzeitbeaufsichtigung bedürftiger Personen • Betreuung von Kindern bei akuten Notsituationen • Hilfe beim Umgang mit Behörden • Vermittlung von „Essen auf Rädern“ • Vermittlung von Fahrdiensten • Vermittlung von Besuchen bei älteren Menschen • Vermittlung von professioneller bzw. dauerhafter Hilfeleistungen (z.B. über Diakoniestation oberes Ermstal, u.a.) Essen auf Rädern Das Essen kann auch tageweise bestellt werden. - gerne auch probeweise Ansprechpartnerin ist Frau Annemarie Konrad, Friedhofstr. 20, Tel. 5173
Öffnungszeiten im kath. Pfarrbüro montags und dienstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr, mittwochs von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Freitag, 07. Februar 2014 09:00 Uhr Hl. Messe, St. Josef, Bad Urach (Pfarrvikar Zuani) 16:00 Uhr Ministunde, Maria zum Guten Stein, Dettingen 17:30 Uhr Ministunde, Pfarrhaus-Saal, Bad Urach Samstag, 08. Februar 2014 09:15 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Herzog Christoph, Bad Urach 16:00 Uhr Beichtgelegenheit St. Josef, Bad Urach 18:00 Uhr Vorabendmesse, St. Josef, Bad Urach (Pfr. Alain) Sonntag, 09. Februar 2014 09:00 Uhr Gottesdienst zur Ökum. Bibelwoche, Seeburg, (Fr. Groß / Pfr. Keller) 09:15 Uhr Hl. Messe, Maria zum Guten Stein, Dettingen (Pfarrvikar Zuani/Pfr. Alain) 10:00 Uhr Gottesdienst zur Ökum. Bibelwoche, Amanduskirche, Bad Urach (Fr. Groß / Pfr. Keller) 10:00 Uhr Gottesdienst zur Ökum. Bibelwoche, Kurklinik I, E. 5, Bad Urach (Pfr. Fischer / Pfr. Alain) 10:30 Uhr Familiengottesdienst zum Valentinstag, St. Josef, Bad Urach, (Pfarrvikar Zuani / Fr. Schlegel) 19:00 Uhr Dankandacht zum Ehrenamtsfest Mittwoch, 12. Februar 2014 15:30 Uhr Gottesdienst Seniorenheim Königshöhe, Dettingen 17:30 Uhr Rosenkranz, Maria zum Guten Stein, Dettingen 18:00 Uhr Hl. Messe, Maria zum Guten Stein, Dettingen Freitag, 14. Februar 2014 09:00 Uhr Hl. Messe, St. Josef, Bad Urach 17:30 Uhr Ministunde, Pfarrhaus-Saal, St. Josef, Bad Urach Samstag, 15. Februar 2014 18:00 Uhr Vorabendmesse, St. Josef, Bad Urach Sonntag, 16. Februar 2014 09:15 Uhr Hl. Messe, Maria zum Guten Stein, Dettingen 10:00 Uhr Wortgottesfeier in den Kurklinik I, Bad Urach 10:30 Uhr Hl. Messe mitgestaltet von den Firmlingen und Mokambo, anschl. Verkauf Eine-Welt-Laden, St. Josef, Bad Urach
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Familiengottesdienst zum Heiligen Valentin und zum Salz in St. Josef Was hat der Heilige Valentin nur mit Salz zu tun - ist er nicht normalerweise für Paare und Verliebte zuständig? Herzliche Einladung an alle Gemeindemitglieder zur Heiligen Messe als Familiengottesdienst am Sonntag, 09. Februar um 10:30 Uhr in St. Josef, Bad Urach, wo dieses Rätsel gelöst wird. Donauzeltlager „Afrika – Afrika“ in Dietfurt vom 31. Juli bis 9. August für alle Kinder ab der 3. Grundschulklasse bis 15 Jahre Dietfurt ist ein beschaulicher Flecken Erde im „Naturpark Obere Donau“, sieben Kilometer oberhalb von Sigmaringen. Die Zeltwiese liegt direkt an der Donau, und bietet neben dem direkten Donauzugang und einer weiten Wiese auch fürs allabendliche Singen am Lagerfeuer eine Felsengrotte. Dieses Jahr steht das Lager unter dem Motto „Afrika – Afrika!“. Getreu dieser Vorgabe werden besondere Bastelarbeiten, Holzwerkeleien, Spiele und Geländeabenteuer angeboten. Zum Tagesausklang gibt es immer jede Menge Spaß und Action in der großen Zeltlagerfamilie, beim Geschichte-Erzählen und Singen „in der Höhle“ am Feuer, den Zeltlager-Großspielen oder beim letzten bunten Abend zum Motto. Wer schon einmal beim Donauzeltlager dabei war weiß, dass die Zeit auf der Dietfurter Wiese viel zu bieten hat und man dort „Vollpension vom Feinsten“ genießt. Das Althelferteam und die Junghelfer sorgen dafür, dass es im Lager an nichts fehlt. Wie gewohnt schlafen die Kinder mit ihren Freunden in eigenen Zelten, die sie am ersten Tag zusammen mit ihren Eltern auf der Wiese aufbauen. Neben festen Punkten wie dem gemeinsamen Essen sowie dem morgendlichen Singen mit Ernst und seiner Gitarre, bleibt viel Freizeit und Freiheit für sonstige Aktivitäten. Dazu gehören natürlich Baden in der Donau, Bootfahrten ins 3 Kilometer flussabwärts liegende Laiz, Sportangebote, Bastel- und Werkmöglichkeiten, das Chill-out-Zelt, das Geländespiel sowie die gemeinsame Nachtwanderung. Genauso gut kann jeder auch einfach abhängen, lesen, mit den Zeltnachbarn spielen und toben... was das Sommerferienkinderherz eben will! Info zur Anmeldung: Anmeldungen sind ab sofort über die in unseren katholischen Kirchen (Bad Urach & Dettingen) ausliegenden Flyer möglich (oder unter: www.katholischekirchebadurach. de; Button Quell); Anmeldeschluss ist der 27. Juni. Spätestens 4 Wochen nach der Anmeldung wird die Teilnahme am Zeltlager vom Pfarrbüro bestätigt. Info-Elternabend: Am Mittwoch, den 02. Juli um 20 Uhr im Pfarrsaal, Münsinger Str. 18, Bad Urach, für alle Eltern, die Genaueres über das Lagerleben, Gepäckliste etc. erfahren möchten. „Hemedglonker“: Gemeindefasching mit Omas Nachthemd und Opas Zipfelmütze im kath. Delp-Haus wieder mit der Band „no limit“ Wo „Hemedglonker“ unterwegs sind wird es laut und lustig, denn dort ziehen Umzugsteilnehmer in weißen Nachthemden und -mützen durch dunkle Straßen, ausgestattet mit Schellen, Glocken, Topfdeckeln... eben allem, was Lärm macht. Solche Hemedglonker-Umzüge gibt es auch heute noch, insbesondere im Bodenseeraum. Das katholische Delp-Haus verwandelt sich in diesem Jahr mottogetreu in eine Nachtkulisse, in der Hemedglonker jeder Art die Nacht zum Tag machen können. Der letztjährige überwältigende Erfolg hat das Organisationsteam dazu veranlasst, erneut die Super Tanz- und Discoband „no limit“ zu verpflichten. Zur Verkleidung braucht sich also niemand in Unkosten zu stürzen – in alten Schränke oder Kommoden von Oma und Opa findet sich bestimmt etwas. Und wer da nichts findet, der darf natürlich seinen karierten, gestreiften oder geblümten Pyjama anziehen. Aber bitte mit Mütze! Neben erstklassiger Tanzmusik und wie immer passendem Ambiente gibt es einen Begrüßungssekt, die Küche bietet „Deftiges“, „Leichtes“ u. „Süßes“ und die Barkeeper üben sich in kreativen Cocktails. Termin: Samstag, 22. Februar 2014, 20:00 Uhr, Einlass 19 Uhr, Eintritt 8€ Kartenvorverkauf und Tischreservierung sind nur im kath. Pfarrbüro möglich (Tel 07125 – 946750). Die reservierten Plätze müssen bis 19:30 Uhr eingenommen werden.
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 Vorbereitungssamstag der Firmbewerberinnen und -bewerber Nach einem gelungenen Wochenende geht es am Samstag, 08. Februar mit der Vorbereitung auf die Firmung weiter. Die Jugendlichen treffen sich um 9:30 Uhr im Alfred-Delp-Haus in der Mühlstraße in Bad Urach. In Kleingruppen werden weitere Perlen betrachtet und mit dem eigenen Leben und Glauben in Verbindung gebracht. Ein gemeinsames Mittagessen steht bereit und nach einer kleinen Andacht endet der Tag um 16 Uhr.
"Bist du glücklich?...." ...fragte er den jungen Mann, der soeben die Spielbank verlassen hatte und gerade ärgerlich seine Geldtasche zuklappte. "Eigentlich könnte ich glücklich sein", meinte er, "ich habe hoch gepockert, aber nur das gewonnen, was ich eingesetzt habe. Deshalb könnte ich ja glücklich sein, aber ich habe mich maßlos geärgert. Zwei Stunden gespielt und nichts gewonnen." -Er hatte Zeit und Geld eingesetzt, aber nicht einmal einen Stundenlohn gewonnen. Leo Tolstoi erzählt dazu eine lehrreiche Geschichte: "Ein reicher Mann lag einst im Sterben. Sein ganzes Leben hatte sich nur um Geld gedreht. Als es nun mit ihm zu Ende ging, dachte er, dass es nicht schlecht wäre, auch im Jenseits immer genügend Geld dabeizuhaben. Er bat seine Kinder, ihm Geld in den Sarg zu legen. Die erfüllten ihm den Wunsch. Im Jenseits angekommen entdeckte er einen großen Tisch mit Speisen und Getränken. Vergnügt betrachtete er sein Geldbündel und trat an die Theke. Alles, was dort angeboten war kostete einen Cent. Die appetitlichen Pastetchen ebenso wie die frischen Sardinen und der Rotwein. "Billig", dachte er, "alles sehr billig hier und wollte sich einen guten Teller voll bestellen. Doch als er dem Mann hinter der Theke einen Geldschein übergeben wollte, sagte der lächelnd aber bestimmt:"Wie ich sehe, haben Sie dort unten wenig gelernt. Wir nehmen hier nicht Geld, das sie verdient, nur das Geld, das Sie verschenkt haben." -Als er das hörte, drehte er sich traurig um. Warum wohl? "Gott nahe zu sein macht glücklich". Deshalb laden wir zum CVJM-Montagfrühgebet ein, 6.00 -6.30 Uhr im Johannes-KullenHaus. (KG). Männer-Bibelkreis Wir treffen uns jeden Dienstag um 19.30 Uhr im Gemeindehaus. Herzliche Einladung. MATERIALBIBLIOTHEK: VIELEN DANK FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG UND DIE VIELEN BÜCHER/ARBEITSHILFEN Vielen herzlichen Dank allen, die Bücher abgegeben haben und somit die Entstehung der Materialbibliothek für Mitarbeitende in der Kirchengemeinde und im CVJM möglich gemacht und mich dadurch tatkräftig unterstützt haben. Ich freue mich sehr, dass über 300 Bücher eingingen, die thematisch sortiert und in Regale geräumt wurden und nun von den vielen Ehrenamtlichen der Gruppen genutzt werden können. VIELEN DANK, herzlich grüßt Tina Hering (Jugendreferentin) Herzliche Einladung zum Familientreff Am Sonntag, 09.02. ist es wieder so weit: Familientreff steht auf dem Programm! Dieses Mal verwandelt sich der Gemeindesaal in eine MEGA-BAUSTELLE. Über 10.000 Holzbausteine warten darauf, zu gigantischen Bauwerken und Türmen verbaut zu werden. Dazu wird jede kleine und große Hand benötigt! Also, Ihr Schwaben, kommt zahlreich zum “Schaffa, schaffa, Häusla bauen...” Beginn ist um 14 Uhr im Gemeindehaus. Zwischendurch können wir uns bei Kaffee und Kuchen stärken. Ende wird um 17 Uhr sein. Anmelden kann man sich bei Familie Möck (Tel.: 408190)
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 Abendtreff für Frauen Dienstag, 11.2.14 um 20.00 Uhr Abendtreff für Frauen im Gemeindehaus, Gruppenraum 4. Thema: "Eine Begegnung am Brunnen". Herzliche Einladung an alle Frauen. Frauenfrühstück Herzliche Einladung zum Frauenfrühstück am Dienstag, 11. Febr. 2014, 9.00 Uhr - 11.00 Uhr im Gemeindehaus. Frühstückstreff Herzliche Einladung zum Frühstückstreff am Mittwoch, 12. Febr. 2014, 9.00 Uhr - 11.00 Uhr. im Gemeindehaus. Daniel Kallauch Familienshow - Dank Mit Dank und Erleichterung blicken wir auf die Daniel Kallauch Familienshow mit mehr als 500 Zuschauern in der Rietenlauhalle zurück. Herzlichen Dank an alle, die zum guten Gelingen des Konzerts beigetragen haben. Jegliche Mithilfe war sehr wertvoll und wichtig! Karin, Claudia und Sven AH-Sport Am Freitag, 7.2. 2014 findet kein Sport statt. Ich lade alle AH-ler recht herzlich zur Mitgliederversammlung ins Gemeindehaus ein. Beginn um 19.30 Uhr.. Christbaumsammlung 2014 Unsere diesjährige Christbaumsammlung war wieder ein toller Erfolg. Ca. 350 Christbäume wurden uns zum Abholen bereitgestellt. Das ergab den schönen Erlös von 950.-- EUR. Dieser Betrag wird für unsere Jugendarbeit verwendet. Es waren insgesamt 15 Helfer von der Jungenschaft mit 3 Traktoren unterwegs. Ganz herzlichen Dank den Helfern und auch den Personen, welche die Traktoren mit Anhänger kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Herzlichen Dank auch Landwirt Rudi Scheu, welcher so zuvorkommend die Bäume für uns nach Böhringen transportiert.
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Altkleiderannahme am 22.02.14 11.00 - 11.30 Uhr Altkleiderannahme. Abgabeort: Feuerwehrgerätehaus Jugendrotkreuz Hallo JRK-Kids! Wir werden uns zu unserem nächsten Dienstabend am 11. Februar um 18 Uhr im Haus der Rettungskräfte eintreffen. Das Thema unseres gemeinsamen Abends: Erste Hilfe - Grundlagen von A-Z. Anschließend bringen wir euch gerne nach Hause. Wir freuen uns auf Euch! Eure Gruppenleiter Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des DRK-Ortsvereins Hülben findet am Dienstag, 04. März 2014 um 19.30 Uhr im Haus der Rettungskräfte statt. Die Tagesordnung wird noch bekanntgegeben. Anträge müssen bis spätestens 28. Februar 2014 beim Ortsvereinsvorsitzenden Siegmund Ganser, Brühlstraße 13, 72584 Hülben, schriftlich eingereicht werden. Zur Jahreshauptversammlung des DRK Ortsvereins sind alle aktiven und fördernden Mitglieder sehr herzlich eingeladen. Siegmund Ganser, 1. Vorsitzender
Seniorenstammtisch / Terminänderung!!! Der nächste Seniorenstammtisch findet am 21.2.2014 statt. Luise und Paula
Ein besonderes Dankeschön möchten wir jedoch allen Einwohnern von Hülben sagen, welche jedes Jahr uns den ausgedienten Christbaum bereitstellen und uns mit einer Spende unterstützen. Keller Lounge Wir haben heute geschlossen und freuen uns, euch nächste Woche wieder zu sehen.
Minispieltag in Untertürkheim
Die Mini-Handballer des CVJM Hülben bestritten ihr erstes Turnier der Saison in Untertürkheim. Wieder konnten wir 1 Mannschaft mit Anfänger und Fortgeschrittene melden. Die Fortgeschrittenen waren dieses Mal nicht zu schlagen. Unsere Youngsters mussten nur eine Niederlage verkraften. Voller Stolz trug jedes Kind seine Medaille nach Hause. Stefan, Laura, Claus
Speiseplan ab 10.02.2014 Montag: Broccolisuppe, Waffeln mit Apfelmus Dienstag: Flammkuchen mit Salat, Schwarzwaldbecher Mittwoch: Kartoffelgratin mit Salat, Mohrencreme Donnerstag: Nudeln mit Sahne-Broc- Flammkuchen - frisch und lecker! coli-Soße, Muffins Guten Appetit! Ballettaufführungen in der Peter-Härtling-Schule Auch im Jahr 2014 wird uns die Ballettschule Christine Kuder mit einer Aufführung der kompletten Ballett- und Tanzmannschaft wieder begeistern. Am Samstag, den 15.02.2014 beginnt um 18.00 Uhr die erste Aufführung - Einlass in die Schule ist bereits ab 17.00 Uhr - wir bewirten Sie mit Leberkäsewecken und Hot-Dog´s, damit Sie die Aufführungen ohne knurrenden Magen genießen können. Am Sonntag, den 16.02.2014 beginnt die Aufführung um 16.00 Uhr - Einlass zu Kaffee und Kuchen ist bereits ab 15.00 Uhr! Seien Sie an diesem Sonntagnachmittag unsere Gäste. Liebe Eltern der Peter-Härtling-Schule - herzlichen Dank für jegliche Unterstützung zum Ballett- und Tanzwochenende - wir engagieren uns gemeinsam für den Erlös zu Gunsten der PeterHärtling-Schule. Fasching Wir laden ein zum Kinderfasching am Freitag, 28.02.2014. Beginn ist um 14.00 Uhr. Der Eintritt ist frei !
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Für Musik und gute Stimmung sorgen DJ Olaf und Clown Meli. Der Nachmittag wird aufgelockert durch, Spiele und Mitmachtänze, auch Herberto - der Luftballonkünstler wird da sein. Dank den zahlreichen Spenden können wir wieder eine reichhaltige Tombola für Klein und Groß anbieten. Auch für das leibliche Wohl ist Bestens mit Kaffee und Kuchen und Brezeln gesorgt. Die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung liegt bei den Erziehungsberechtigten. Bitte beachten: KONFETTIVERBOT IN DER HALLE !!!!
Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 21. Februar 2014 im Haus der Harmonikafreunde. Die Versammlung beginnt um 20 Uhr. Wir laden alle aktiven und passiven Mitglieder hierzu herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes 2. Bericht der Kassiererin 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Bericht der Haus- und Hofverwalterin 5. Bericht des Schriftführers 6. Bericht des Jugendleiters 7. Entlastungen 8. Neuwahlen 9. Anträge 10. Verschiedenes Anträge sind bis spätestens Freitag, 14. Februar 2014 bei Lisa Kullen, Eichenstr. 44, 72584 Hülben, Tel. 0174/34 31 809 einzureichen. Die Vorstandschaft
Einladung zur Generalversammlung 2014 Hiermit laden wir alle Vereinsmitglieder ganz herzlich zur diesjährigen Generalversammlung am Samstag, den 22. Februar 2014 ins Schützenhaus ein Beginn der Versammlung ist um 20.00 Uhr. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassiers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht des Sportleiters 6. Entlastungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Neuwahlen der Vorstandschaft a. 1. Vorsitzender b. 3. Vorstand c. 2. Schießleiter d. 2. Beisitzer e. Kassenprüfer Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens 20. Februar 2014 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Buck, Ludwigstr. 4/1, 72584 Hülben einzureichen. L. Müller
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das Zauberwort zum Erfolg
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6
Probentermine Jugend Bläserklasse Die Bläserklassen-Probe unter der Leitung von Steffen Hummel findet ab sofort (ab 07.02.14) freitags von 14.00 - 14.45 Uhr statt. Jugendkapelle Die Jugendkapellen-Probe unter der Leitung von Regina Korneck hat sich verlängert, d.h. wir starten früher. Ab kommenden Montag von 18.30 - 19.15 Uhr.
Jahreshauptversammlung - Neue Vorstandschaft Am vergangenen Freitag fand die Jahreshauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins in der Bäckerei „Germania“ statt. Vorstand R. Fausel begrüßte die erschienenen Mitglieder und Gäste. Nach der Ehrung der im letzten Jahr Verstorbenen gab er einen Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr. Zuerst erinnerte er an das schwere Hagelunwetter mit seinen aktuellen und längerfristigen Schäden. Danach kam er auf die lehrreiche und interessante Lehrfahrt zu Oberschwabens größtem Erlebnis-Gartencenter Fleischer in Grünkraut zu sprechen. Ausführlich berichtete er über das absolute Highlight, den schon traditionellen 4-tägigen Jahresausflug ins Salzkammergut. Er schwärmte vor allem von der opulenten Verpflegung, vom sehr guten Hotel und den tollen Unternehmungen. Den Abschluss der „Reisen“ bildete im Oktober der Besuch einer Besenwirtschaft, wo man kulinarisch verwöhnt wurde. Zum Schluss seiner Ausführungen ging er noch auf die Düngemittelaktion ein. Dabei bedankte er sich bei Timo Kächele für die Zurverfügungstellung des Platzes und des Gabelstaplers. Sein weiterer Dank galt allen Helfern und A. Stiefel für ihre erfolgreiche Internetsuche nach einem neuen Apfellieferanten. Nach dem Bericht des Schriftführers E. Bayer über die letztjährige Generalversammlung und über die 2 Vorstandssitzungen, stellte Kassier W. Stiefel neben einer detaillierten Aufzählung aller Einzelposten fest, dass es auch dieses Jahr trotz geringer Zinsen einen satten Gewinn gab. Dies war natürlich ganz nach dem Geschmack der Zuhörer. Kassenprüfer H. Buck bedankte sich beim Kassier für seine erstklassige Kassenführung, welche eine problemlose Prüfung erlaubte. Da keine Wortmeldungen zu den Berichten kamen, wurde die gesamte Vorstandschaft auf Antrag von Herrn Huwe (2. Vorsitzende des Kreisobstverbandes) einstimmig entlastet. Anschließend führte er auch die anstehenden Neuwahlen durch. Da der 2. Vorsitzende und der Kassier nicht mehr zur Verfügung standen, wurden die Kandidaten einzeln gewählt. Die Kandidaten wurden alle einstimmig gewählt. Es ergab sich folgender Vorstand: Erster Vorstand: Rudolf Fausel Zweiter Vorstand: Matthias Tammer Schriftführer. Hartwig Wörner Kassier: Werner Stiefel Beisitzer: Buck Willi, Brenne Manfred, Kächele August, Konrad Joseph und Stiefel Annemarie In Punkt 7 der Tagesordnung gab R. Fausel die feststehenden Termine für das Jahr bekannt: - Vortrag von Herrn Kugel im Bürgersaal (14.03.) - Besuch der Landesgartenschau in Schwäbisch Gmünd (Termin wird noch festgelegt) - Jahresausflug nach Prag (04. – 07.09) - Besenwirtschaft (11.10.). Im nächsten Tagesordnungspunkt war H. Huwe noch einmal aktiv. Zuerst ehrte er 4 anwesende Mitglieder (Frau A. Baumann, Herr G. Kuder, Herr H, Notter und Herr W. Schmierer) für 25-jährige Mitgliedschaft mit der silbernen Ehrennadel und einer Urkunde.
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 Vom Verein gab es als Dreingabe 1 Flasche Wein. Anschließend ehrte er für 50 Jahre Mitgliedschaft Frau Elsa Kullen mit der goldenen Ehrennadel und einer Urkunde. Vom Verein gab es einen Geschenkkorb mit Obst und Gemüse. Den beiden anderen Jubilaren Dümmel Gerhard und Lamparter Johanna, welche gesundheitshalber verhindert waren und sich deswegen entschuldigt haben, überbrachte der Vorstand am Samstag die Urkunde mit Nadel nebst Geschenkkorb. Im Punkt Verschiedenes bedankte sich Vorstand Fausel bei allen, welche sich für den Verein eingesetzt haben. In der anschließenden Pause konnte man sich für den Jahresausflug anmelden. Danach zeigte unser Mitglied Peter Böhringer Bilder von der Flora der Schwäbischen Alb. Gegen 22.30 Uhr schloss der Vorsitzende Fausel die harmonisch verlaufene Versammlung.
Vorstandswechsel beim Schiclub Hülben 1970 e.V. Oliver Eisenlohr wird die silberne Ehrennadel des Württ. Landessportbundes verliehen Vergangenen Freitag versammelten sich insgesamt 47 Vereinsmitglieder zur Jahreshauptversammlung des Schi-Clubs. Um 20.15 Uhr konnte Vorstand Oliver Eisenlohr die Anwesenden begrüßen und die Tagesordnung bekannt geben. Der 1. Vorstand Oliver Eisenlohr, Kassier Uli Herter, Schriftführer Karlheinz Buck, Sportwart Peter Kächele und Skischulleiterin Tina Epple berichteten ausführlich über das vergangene Vereinsjahr. Im Vordergrund aller Berichte stand der Neubau der neuen Skihütte am Hesel. Über die verschiedenen Veranstaltungen wie zum Beispiel den Sommerbiathlon, die Skibörse mit Winteranfangsfeier, das Jugendskilager in Davos und die Skikurse am Hesel wurde ebenfalls durchweg positiv berichtet und zurückgeblickt. Generell waren Lob und der gute Zusammenhalt im Verein der Tenor dieser Berichte. Auch in finanzieller Hinsicht wurde von Uli Herter bestätigt, dass im Verein alles in Ordnung ist. Der Kassenprüferbericht, erstellt von Martin Lude und Frank Doster, ergab ebenfalls keine Beanstandung, sodass die Vorstandschaft einstimmig entlastet wurde. Als weiterer Tagesordnungspunkt standen die Neuwahlen an. Vier Personen kündigten bereits im Vorfeld der Versammlung ihren Rücktritt an und wurden deshalb im Rahmen der Versammlung verabschiedet. Als erster war der 1. Vorstand Oliver Eisenlohr an der Reihe. Er blickte in seiner Rede auf 10 schöne und arbeitsreiche Jahre als 1. Vorstand zurück. Unter seiner Führung wurde ein neuer PistenBully gekauft und eine neue Garage sowie eine neue Skihütte am Hesel gebaut. Für seine tadellose Arbeit in den letzten 10 Jahren wurde Oliver Eisenlohr mit der silbernen Ehrennadel des Württ. Landessportbundes ausgezeichnet. Die Nadel wurde ihm von Hülbens Bürgermeister Siegmund Ganser überreicht und angesteckt. Für 10 tolle Jahre dankten ihm die anwesenden Mitglieder mit „Standing Ovations“ und bedauerten das Ausscheiden sehr.
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Der Zweite den es zu verabschieden galt, war Karlheinz Buck. Bei ihm waren es gleich 38 treue Jahre in denen er dem Verein als Schriftführer zur Stange hielt. „Egal zu welchem Thema ich eine Frage hatte, „Buckle“ konnte sie mir immer beantworten und wusste immer über alles Bescheid“, so Vorstand Oliver Eisenlohr. Bei Sportwart Peter Kächele war es nach 38 Jahren ebenfalls „Time to say goodbye“. Viele Skikurse sowie Skiausfahrten wurden von ihm initiiert und trugen seine Handschrift.
Lorenz Nusser beendete nach vielen Jahren sein Amt als Beisitzer. Er verstärkte den Schi-Club vor allem mit seinem Wissen rund um den Pisten-Bully. Bei den anstehenden Neuwahlen fungierte Bürgermeister Siegmund Ganser als Wahlleiter. Die vier verwaisten Ämter wurden wie folgt einstimmig neu besetzt: Vorstand: Tina Epple Schriftführerin: Silke Maier Sportwart: Dominik Dietterich Beisitzer: Markus Schwille
Nachdem keine Anträge eingegangen sind, konnte Oliver Eisenlohr noch das Jahresprogramm 2014 bekannt geben. Nach einer kurzen Diskussion unter dem Punkt Verschiedenes wurde die Sitzung um 22.15 Uhr beendet. Skiausfahrt nach Brand Komplett ausgebucht. Volleyball Regelmäßig dienstags um 20.30 Uhr in der Rietenlauhalle. Neueinsteiger sind jederzeit ganz herzlich willkommen. Skigymnastik für Kinder & Erwachsene Wieder freitags um 19.00 Uhr in der Niederwiesenhalle. Kinderskigymnastik von 5-13 Jahren. Wir würden uns über neue Gesichter freuen. Ein Neueinstieg ist jederzeit möglich. Liftbetrieb am Hesel Aufgrund der Witterungsbedingungen werden wir kurzfristig über unsere Homepage www.schiclub-huelben.de oder in facebook bekanntgeben, ob der Liftbetrieb am Wochenende möglich ist oder nicht. Liftdienstplan 2013/2014 Auf unserer Homepage unter www.schiclub-huelben.de/Skilift Hesel/Liftdienst
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Winterwandertag in Dottingen Am Sonntag, den 09. Februar 2014 findet der Winterwandertag in Dottingen statt. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr an der Föhrenberghalle in Dottingen. Abfahrt um 12.45 Uhr am Rathaus Hülben. Herzliche Einladung an alle Wanderfreunde.
Generalversammlung Der SV Hülben lädt satzungsmäßig zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in die Stadiongaststätte ein. Termin: Freitag,14. Februar 2014 Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Berichte der Abteilungsleiter 4. Bericht Schriftführerin 5. Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache 8. Anträge 9. Entlastung 10. Ehrungen Pause 11. Wahlen 12. Sonstiges
VDK – Nachmittagsfahrt „Auf nach Dapfen“ Am Mittwoch, 13.02.2014 findet die gemütliche Nachmittagsfahrt des VDK Bad Urach statt. Die Route führt von Bad Urach über Eningen - vorbei an Pfullingen durch das Echaztal - Honau - Engstingen - Bernloch nach Dapfen, zum Gasthof Grüner Baum. Dort besteht die Möglichkeit zum Kaffeetrinken und Vespern/ Abendessen. Gäste sind uns herzlich willkommen. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Die Abfahrt ist um 13.30 Uhr am Busbahnhof, sowie an den gewohnten Haltestellen. Anmeldung und Information beim Reisebüro Birkmaier, Bad Urach, Tel. 07125/94200.
Wirtschaftsforum - Unternehmen der Region am Heidengraben Betriebsbesichtigung bei Fa. topex gmbh Bereits zum zweiten Mal trafen sich Mitglieder vom WIRTSCHAFTSFORUM e.V. zu einer Betriebsbesichtigung. Diesmal hat Karl Schwarz, Inhaber und Geschäftsführer der Fa. topex gmbh in Erkenbrechtsweiler die Türen geöffnet. 20 Unternehmerinnen und Unternehmer haben es sich nicht nehmen lassen, diese Chance zu nutzen, um einen Blick hinter die Kulissen dieser „HightechSchmiede“ zu ergattern. Die Teilnehmer konnten sich von einer einzigartigen Kompetenz und Innovationskraft in den Bereichen „Kennzeichnung und Identifikation“ überzeugen. Als Partner, wenn es um die unverwechselbare, dauerhafte Kennzeichnung und die sichere Identifikation von Produkten, oder Werkstücken geht. Von der Sondermaschine bis zur Sonderetikette – topex hat die Antwort. Nicht umsonst sind namhafte Unternehmen der Automobil- und Pharmaindustrie Kunde bei dieser Perle der Region.
Freitag, 7. Februar 2014, Nummer 6 Nach Begrüßung, einer kurzen theoretischen Erläuterung und einer ausführlichen Besichtigung der Firma konnten die Teilnehmer sich vom Teamgeist und der Innovationskraft der Firma überzeugen. Neben einer perfekten Serviceabteilung liegt ein besonderer Schwerpunkt auf einer nachhaltigen und regelmäßigen Ausbildung junger Menschen. Insgesamt finden über 50 Mitarbeitern, davon 5 Auszubildende einen sicheren Arbeitsplatz in Erkenbrechtsweiler. Der Abschluss fand bei einem kleinen Imbiss in der firmeneigenen Kantine statt. In regen Unterhaltungen und interessanten Gesprächen konnten Kontakte geknüpft und das Netzwerk in der Region am Heidengraben ausgebaut werden. Die überaus positive Resonanz zeigt uns – das WIRTSCHAFTSFORUM e.V. ist in der Region am Heidengraben auf dem richtigen Weg. Terminvorschau: Am Montag, 24.02.2014 um 19.00 Uhr findet im Feuerwehrhaus in Erkenbrechtsweiler eine Informationsveranstaltung zur Leistungsschau der Region am Heidengraben am 01. Juni 2014 statt. Dazu sind alle Unternehmer, Selbstständige, Landwirte, etc. der Region herzlich eingeladen. Geschichten am Kamin So heißt das verlockende Thema der 6. Winterkulturstube, die am Freitag, den 07.Februar um 19:00 Uhr stattfindet. Wo? In der Schloßstr. 36 in Grabenstetten. Eingeladen sind nicht nur Mitglieder von FAKT, sondern jeder, der Spaß an Geselligkeit hat. Über Ihren Besuch würden wir uns freuen. Klaus Beekmann
Einladung zum Monatstreffen Unser nächstes Monatstreffen findet am Montag, den 10.02.14 um 20.00 Uhr im Vereinsheim Haus Else Maier statt. An diesem Abend versuchen wir gemeinsam ein Schriftstück aus dem Barock zu entziffern. Wir sind gespannt, ob es gelingt, die Handschrift vollständig zu lesen. Zu diesem Abend wird herzlich eingeladen.
Sportrasen richtig pflegen Der 7. Stuttgarter Rasentag am 13. Februar bringt Fachleute des „gepflegten Spielfelds“ aus Vereinen, Kommunen und Wirtschaft zusammen. Auf einen Blick: Was: 7. Stuttgarter Rasentag Wann: 13. Februar 2013, 9.30 bis 17 Uhr Wo: SpOrt Stuttgart, Fritz-Walter-Weg 19, Stuttgart-Bad Cannstatt Teilnahmegebühr: 89 Euro inkl. Verpflegung Anmeldung/Infos: www.wlsb.de
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Seniorengymnastik Wir treffen uns jeweils am Mittwoch unter der Leitung von Doris Stumpp von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr in der Niederwiesensporthalle. Zuerst wärmen wir uns auf mit Gymnastik von " Kopf bis Fuß" und spielen dann anschließend eine vereinfachte Form von Volleyball. Dabei haben wir viel Spaß zusammen und laden "Neue" ganz herzlich dazu ein ! Schnuppern Sie, wenn Sie schon über 60 Jahre alt sind, einfach mal unverbindlich herein. D.St.
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musikalische Leckerbissen enthält. Doch die „Traufgängerinnen“Albrevue wird nicht nur lustig und humorvoll, vielmehr ist der Schwabe ja auch immer etwas melancholisch, hintersinnig, tiefsinnig, karg, rau, knitz und echt. Unterstützt werden die beiden Akteurinnen von dem Musiker Til Eder und Bernhard Krause an der Technik. Regisseurin des Stücks ist die LTTSchauspielerin Uta Krause. Karten gibt es im Vorverkauf (14 EUR, 10 EUR erm.) in der Postfiliale/Rathaus Würtingen, bei Getränke Rauscher Lonsingen sowie in allen Zweigstellen der Kreissparkasse in St. Johann und Volksbank auf dem Kispel. Kartenvorverkauf auch unter der Telefon-Nummer 07122/829660 möglich.
Chorprobe Heidengrabenchor Nächsten Montag, den 10.02.2014 um 19.30 Uhr haben wir die nächste Chorprobe im Bürgerhaus Erkenbrechtsweiler. Am darauf folgenden Sonntag, den 16.02.2014 treten wir in Neidlingen in der Gemeindehalle auf. Näheres wird in der Singstunde bekanntgegeben.
Kinoprogramm
Die Gymnastikgruppe
Die Dettinger Kabarett-Tage: Beginn: 20 Uhr; Einlass und Bewirtung: 19 Uhr Veranstalter: Gemeindeverwaltung Dettingen Die Drei vom Dohlengässle: „Fest im Sonntagshäs“ Freitag, 14. März 2014 Bürgerhaus am Anger, Susanna von Zillenhart-Saal AUSVERKAUFT Senkrecht & Pusch: „Erfolg für alle“ Samstag, 22. März 2014 Bürgerhaus am Anger, Susanna von Zillenhart-Saal Improtheater Emscherblut: Improshow Freitag, 28. März 2014 Bürgerhaus am Anger, Susanna von Zillenhart-Saal Florian Schroeder – Offen für alles und nicht ganz dicht – DIE SHOW Samstag, 5. April 2014 Schillerhalle Eintritt: 21 Euro / Abendkasse 23 Euro / Online-Vorverkauf: eventim.de Preise für Bürgerhaus am Anger: Erwachsene: 15,- € Schüler und Studenten: 13,- € Preise für Schillerhalle (Florian Schröder): Erwachsene: 21,- € Abendkasse: 23,- € Online-Vorverkauf: eventim.de Vorverkaufsstellen: Rathaus „Schlössle“, Bürgerbüro, Rathausplatz 1 Volksbank, Zweigstelle Dettingen, Metzinger Str. 2
Die Traufgängerinnen“ in der Gemeindehalle in St. Johann-Würtingen Mit einem erweiterten und überarbeiteten Programm sind „Die Traufgängerinnen“ wieder unterwegs. Susanne Wahl und Tochter Mona Weiblen präsentieren ihre erfolgreiche Albrevue am 22. Februar 2014, um 19 Uhr (Einlass 18 Uhr) in der Gemeindehalle in Würtingen. Die Zuschauer/innen dürfen sich auf einen abwechslungsreichen und durch und durch schwäbischen Kleinkunstabend freuen, der sowohl komische, lyrische als auch
Freitag, 07.02. 17:30 Uhr: Der Medicus 18:15 Uhr: Die Frau, die sich traut 20:15 Uhr: The Wolf of Wall Street 20:30 Uhr: Nicht mein Tag Samstag, 08.02. 15:30 Uhr: Die Eiskönigin – Völlig unverfroren 16:00 Uhr: Der blaue Tiger 18:15 Uhr: Die Frau, die sich traut 20:15 Uhr: The Wolf of Wall Street Sonntag, 09.02. 15:30 Uhr: Die Eiskönigin – Völlig unverfroren 16:00 Uhr: Der blaue Tiger 17:30 Uhr: Der Medicus 18:15 Uhr: Die Frau, die sich traut 20:15 Uhr: The Wolf of Wall Street 20:30 Uhr: Nicht mein Tag Montag, 10.02. 17:30 Uhr: Reihe „Filme in Originalsprache“: The Wolf of Wall Street 18:00 Uhr: Nicht mein Tag 20:30 Uhr: Fack ju Göhte 21:00 Uhr: Die Frau, die sich traut Dienstag, 11.02. 17:30 Uhr: The Wolf of Wall Street 18:00 Uhr: Nicht mein Tag 20:30 Uhr: Der Medicus 21:00 Uhr: Die Frau, die sich traut Mittwoch, 12.02. 17:30 Uhr: The Wolf of Wall Street 18:00 Uhr: Nicht mein Tag 20:30 Uhr: Fack ju Göhte 21:00 Uhr: Die Frau, die sich traut Donnerstag, 13.02. 17:30 Uhr: Der Medicus 18:15 Uhr: Genug gesagt 20:30 Uhr: 12 Years a Slave 21:00 Uhr: All is lost Freitag, 14.02. 15:30 Uhr: Reihe „Kinderkino“: Der Mondmann 16:00 Uhr: Fünf Freunde 3 18:00 Uhr: Fack ju Göhte 18:15 Uhr: Genug gesagt 20:30 Uhr: 12 Years a Slave 21:00 Uhr: All is lost
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Vortrag: Island in 3D Der Fotograf Stephan Schulz zeigt faszinierende dreidimensionale Bilder von Island: Feuerball und Eisland zugleich, ist diese Insel vor allem ein Reiseziel für Naturliebhaber. Erleben Sie Island in brillanter digitaler 3D-Projektion – ein plastisches visuelles Erlebnis, welches im Bereich der Live-Reportage einzigartig im deutschsprachigen Raum ist! Dienstag, 11.02.14, 19:30-21:45 Uhr im Willi-Dettinger-Saal in der Schlossmühle, Graf-Eberhard-Platz 10, Bad Urach Einritt: 10,00 €
Kinderkonzert der Musikschule Am Freitag, 21. Februar 2014, 17.30 Uhr lädt die Musikschule der VHS Bad Urach e.V. zu ihrem Kinderkonzert in der Schlossmühle ein: Schüler/innen und Ensembles der Musikschule stellen gemeinsam mit ihren Lehrkräften die verschiedenen Instrumente vor, die alle schon im Grundschulalter begonnen werden können. Die anschließende Instrumentenberatung durch die Fachlehrkräfte der Musikschule gibt die Möglichkeit für nähere Informationen.
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