STS-RECHERCHE SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
Zoofachhandel-Recherche 2015
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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
RECHERCHE ZOOFACHHANDEL
Inhalt Zusammenfassung 3 1. Einleitung 4 2. Methode 5 2.1 Durchführung 5 2.2 Beratung und «Mystery Shopping» 5 3. Tierhaltung 6 3.1 Gesetzliche Mindestvorschriften Reptilienhaltung 6 3.2 Empfohlene Terrarienmasse und Einrichtung 8 3.3 Gesetzliche Vorschriften weitere Tiere 8 4. Kritische Artikel 8 4.1 Behälter und Terrarien Reptilien 8 4.1.1 Ungenügend deklarierte Terrarien 8 4.1.2 Irreführend und falsch deklarierte Terrarien 9 4.2 Beleuchtung/Wärmequellen 11 4.2.1 UV-Lampen 11 4.2.2 Grundbeleuchtung 13 4.2.3 Wärmelampen («Basking Spots») 13 4.2.4 Heizquellen und Keramikstrahler 14 4.2.5 Mondlicht 14 4.3 Kritische Artikel anderer Tierarten 14 4.3.1 Hunde 14 4.3.2 Nager 14 5. Resultate 16 5.1 Qualipet-Filialen 16 5.2 Fressnapf Filialen 26 5.3 Hornbach 27 5.4 Einzel-Zoohandlungen 27 6. Zusammenfassung nach Beurteilungskriterien 50 7. Fazit 52 8. Anhang 53 8.1 Besuchte Zoohandlungen 53 © Text und Fotos 2016 Schweizer Tierschutz STS
Herausgeber
Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com
Autorin
Sandra Schaefler, dipl. Zoologin
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Mitarbeit
Arlette Niederer, Dr. phil. Zoologin Caroline Regenass, Dr. med. vet. Martina Schybli, Dr. med. vet. Sara Wehrli, dipl. Zoologin Valerie Zwahlen, dipl. Zoologin
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RECHERCHE ZOOFACHHANDEL
Zusammenfassung
In den letzten Jahren werden zunehmend Reptilien gekauft und gehalten. Da die Reptilienhaltung in Privatwohnungen nicht öffentlich zugänglich ist, sind Kontrollen in diesem Bereich unmöglich. Private Tierhalter geraten nur bei konkreten Klagen in den Fokus der Behörden. Die Zoofachhandlungen spielen deshalb durch ihren Tierverkauf und ihre Informationstätigkeit eine Schlüsselrolle beim späteren Wohlergehen unserer Heimtiere. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen (Vorbildfunktion) und kompetent Auskunft geben können! Analog zur 2014 durchgeführten Recherche überprüfte der STS auch 2015 die Zoofachhandlungen und fokussierte sich dabei erstmals auf den Reptilienbereich. Ziel war es, herauszufinden, wie die Tiere im Verkauf gehalten werden und ob die Verkäuferinnen und Verkäufer kompetent über die Tierarten Auskunft geben können. Schweizweit wurden insgesamt 43 Zoofachhandlungen besucht, darunter 14 Qualipet-, vier Fressnapf- und zwei Hornbachfilialen sowie 23 eigenständige Geschäfte. Ein in jedem Bereich vorbildlicher Tiershop wurde nicht angetroffen. Bei seinen Begutachtungen fand der STS sogar etliche Gesetzesverstösse, bei manchen Haltungsformen handelte es sich gar um offensichtliche Tierquälerei. So lag beispielsweise ein Goldhamster (ein Einzelgänger) angefressen und tot in einem winzigen, von Artgenossen überfüllten Terrarium. In der Westschweiz schnitten die Zoofachhandlungen tendenziell schlechter ab. Vor allem im Kanton Waadt traf der STS bei Einzelzoofachhandlungen (Objectiv Reptiles, Reptiles Farm, Le Scalaire) einige problematische Zustände an. Besonders schlecht präsentierte sich das Le Scalaire. Auch im Kanton Jura fiel ein Geschäft negativ auf: Mikazoo in Delémont stellte den Tieren so gut wie keine Einrichtung zur Verfügung. In Fribourg zeigte sich das «Au petit Animal» in punkto Nager- und Ferientierhaltung als schlechtes Vorbild. Trotz mehrfacher Meldung bei dem zuständigen Veterinäramt zeigte sich die Haltung der Tiere in den Garden Centren Schiliger in Matran und Gland wie im Vorjahr in schlechtem Licht. Hier gab es Gesetzesverstösse bezüglich Mindestmasse, Einrichtung und Einzelhaltung von sozialen Tierarten. Im Kanton Neuenburg fiel die Tierhaltung im Aquamail negativ auf. Wenig beispielhafte Zoofachhandlungen wurden aber auch in der Deutschschweiz vorgefunden: Beim Zoo Kakadu fiel die schlechte Haltung der Ferientiere (Vögel und Nager) negativ auf und diverse andere Geschäfte verstiessen vor allem in der Mindestbreite bei Reptilienterrarien gegen das Gesetz. Auch dieses Jahr entdeckte der STS in der Anwendung verbotene, irreführend deklarierte und/ oder tierquälerische Artikel im Sortiment. Die Beratungsqualität war vielen Zoofachhandlungen unzureichend und Informationsblätter über die verschiedenen Tierarten, welche zumindest beim Verkauf von Tieren gesetzlich vorgeschrieben sind, waren bei vielen Zoofachhandlungen offenbar nicht vorhanden oder die Zoofachgeschäfte waren nur gewillt, diese bei Verkauf eines Tieres herauszurücken. Der STS fordert die betroffenen Geschäfte auf, Verbesserungen vorzunehmen: Das beinhaltet die Einhaltung der Gesetzgebung, die Wahrnehmung der Vorbildfunktion für zukünftige Heimtierhalter, eine genaue und korrekte Deklaration des Reptiliensortiments und eine bessere Schulung des Personals, um die Beratungsqualität zu steigern. Zudem sollen Zoofachgeschäften ihrer gesetzlichen Pflicht nachgehen und schriftlich Informationen über Tierarten abgeben können. Ebenfalls erwartet der STS, dass die kantonalen Veterinärämter die Zoofachhandlungen genauer prüfen und Verstösse konsequenter verfolgen.
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RECHERCHE ZOOFACHHANDEL
Einleitung
In den letzten Jahren wurde die Reptilienhaltung immer beliebter. Folglich bieten heutzutage viele Zoofachhandlungen Reptilien, Terrarien und Einrichtungszubehör zum Kauf an. Reptilien unterscheiden sich allerdings grundlegend von den «üblichen» Heimtieren wie Katzen, Kaninchen oder Meerschweinchen: Sie sind wechselwarm und als Wildtiere an einen bestimmten natürlichen Lebensraum angepasst. So haben Reptilien u. a. besondere Ansprüche an die Grösse und Strukturierung ihres Terrariums und benötigen ihrem natürlichen Habitat entsprechende Klima- und Lichtverhältnisse. Die Reptilienhaltung erfordert somit fundierte Fachkenntnisse. Umfragen belegen, dass Zoofachhandlungen für Heimtierhalter eine wichtige Informationsquelle für die Haltung ihrer Tiere darstellen (Steiger, A., 20051). Durch Zoofachhandlungen gelangt der Kunde nicht nur an Informationen, sondern auch an das Tier selbst wie auch an dessen Unterkunft und deren Einrichtung. Da die Reptilienhaltung in Privatwohnungen nicht öffentlich zugänglich ist, sind offizielle Kontrollen, wie beispielsweise bei Landwirten, in diesem Bereich unmöglich. Heimtierhalter geraten nur bei konkreten Klagen in den Fokus der Behörden. Die Zoofachhandlungen spielen also durch ihren Tierverkauf und ihre Informationstätigkeit eine Schlüsselrolle beim Wohlergehen unserer Heimtiere und bei der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen (Vorbildfunktion, beispielhafte, tierfreundliche Gehege) und kompetent Auskunft geben können! Nach 2014 überprüfte der STS auch 2015 die Zoofachhandlungen. Standen im Vorjahr die Nager im Zentrum, fokussierte er sich heuer auf Reptilien. Ziel war es, herauszufinden, wie die Tiere im Verkauf gehalten werden und ob die Verkäuferinnen und Verkäufer kompetent über die Tierarten Auskunft geben können. Weiter wollte der STS wissen, welche Terrarien sowie Beleuchtungssysteme für die Reptilienhaltung angeboten werden. Neben dem Bereich Reptilien wurden selbstverständlich auch die anderen angebotenen Tiere sowie Gehege, Einrichtungen, Hilfsmittel, etc. von insgesamt 43 Zoofachhandlungen besucht, darunter 14 Qualipet-, vier Fressnapf- und zwei Hornbachfilialen sowie diverse eigenständige Geschäfte. Bei den Verkaufsketten Qualipet, Hornbach und Fressnapf handelte es sich aufgrund der hohen Anzahl an Verkaufsstellen um Stichproben.
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Steiger, A., 2005, Tierschutzprobleme in der Heimtierhaltung – was trägt die Forschung bei?, Tagungsbericht DVG-Tagung „Ethologie und Tierschutz“, DVG Service GmbH, ISBN 3-938026-46-4, 53-76.
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Methode
2.1 Durchführung
Die Zoohandelsrecherche 2015 des STS mit Schwerpunkt Reptilienhaltung wurde schweizweit durchgeführt. Insgesamt fanden zwischen März und September Besuche in 43 Zoohandlungen statt. Einerseits wurden stichprobenartig drei grosse Verkaufsketten besucht (vierzehn QualipetFilialen, vier Fressnapf-Filialen und zwei Hornbach-Filialen), andererseits begutachtete der STS 24 Einzel-Zoofachhandlungen. Darunter befanden sich einige auf Reptilien spezialisierte Geschäfte. Für die Aufnahme der Befunde wurden normierte Checklisten verwendet. Bei jedem Besuch erfolgte eine Beurteilung der Reptilienhaltung. Dabei sollte dokumentiert werden, ob die Tierschutzverordnung TschV eingehalten wurde und die Terrarieneinrichtung den Bedürfnissen des Tieres angepasst war. Die Terrarienmasse und die Körperlängen der Tiere wurden von den Testpersonen mittels einer Referenz geschätzt. Die jeweils erforderlichen Mindestmasse hat der STS anhand der Körperlänge des längsten sichtbaren Individuums im Terrarium berechnet. Weiter wurde beurteilt, ob die Information an die Kunden (Beschriftung Terrarien, Abgabe von Informationsmaterial) korrekt und vorbildlich erschien. Dies ist für den Verkäufer eine gesetzliche Verpflichtung. Aufgrund der teilweise sehr umfangreichen Tierbestände wurden jeweils nur bestimmte Arten (soweit vorhanden) erfasst: • Königspython Python regius • Kornnatter Pantherophis guttatus • Europäische Landschildkröten Testudo hermanni, T. graeca, T. marginata • Schmuck- und Zierschildkröten • Klapp-, Schlamm- und Moschusschildkröten • Bartagamen Pogona sp. (Pogona vitticeps und Pogona henrylawsonii) • Leopardgecko Eublepharis macularius • Taggeckos Phelsuma sp. • Grüne Wasseragame Physignathus cocincinus • Weitere Arten nur bei Gemeinschaftshaltung mit der Zieltierart, Auffälligkeiten oder eingeschränktem Sortiment Bei jedem Besuch führte der STS auch ein sogenanntes «Mystery Shopping» durch. Dieses beinhaltete eine Befragung von Verkäuferinnen und Verkäufern zum Thema Haltung von Zwergbartagamen, Bartagamen oder Kornnattern (oder alternativ einer anderen, zum Verkauf stehenden Art). Die Identität des Testers wurde nicht bekannt gegeben, man imitierte den ahnungslosen Kunden. Auch bei kritischen Artikeln holte man sich je nach Situation eine Meinung des Verkäufers ein. Nebst der Haltungsbeurteilung und der Evaluierung der Beratungsqualität erfolgte eine Durchsicht des Sortiments. Nennenswerte Terrarien (schlechte oder lobenswerte Beispiele) und kritische Artikel wurden aufgelistet. Dabei wurde auch ein Blick auf die im 2014 kritisierten Hundeerziehungsmittel und Nagerartikel geworfen. Diejenigen Zoofachgeschäfte, welche in der letzten Recherche durch eine negative Nager- oder Vogelhaltung aufgefallen waren, wurden auch dieses Mal im Sinne einer Nachkontrolle kurz beurteilt. Alle Zoofachhandlungen erhielten im Herbst 2015 die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Gravierende Tierschutz-Verstösse wurden zeitnah nach den Besuchen gemeldet. Das Team für die Kontrollen setzte sich aus vier Zoologinnen und zwei Tierärztinnen zusammen.
2.2 Beratung und «Mystery Shopping»
Die TschV führt in Art. 111 auf, dass gewerbsmässige Verkäufer von Heim- und Wildtieren «schriftlich über die Bedürfnisse, die angemessene Betreuung und die tiergerechte Haltung der betroffenen Tierart sowie über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu informieren» haben. Der STS überprüfte folglich bei der Begutachtung der Zoofachgeschäfte, ob und inwiefern die
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Terrarien beschriftet waren. Weiter wurde gezielt gefragt, ob die Läden über Informationsblätter zu Bartagamen oder Kornnattern verfügten. Aus Sicht des STS muss neben der schriftlichen Informationspflicht auch eine gute mündliche Beratung vorausgesetzt werden können. Die Testpersonen des STS liessen sich folglich in jedem Zoofachgeschäft vom Personal zur Haltung von ausgewählten Tierarten (Bartagamen, Zwergbartagamen, Kornnattern u.a.) beraten. Die Fragen für dieses «Mystery Shopping» waren vorgegeben, und es wurde beurteilt, ob das Personal korrekt Auskunft gab und wie detailliert die Beratung von statten ging. Zu den Beratungsthemen gehörten die Empfehlung von passenden Terrariengrössen (wenigstens Mindestmasse, besser Empfehlung von vorbildlichen Terrarien), Einrichtung und Beleuchtung, Fütterung und sonstige erwähnenswerte Besonderheiten wie z.B. Winterschlaf und Lebenserwartung.
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Tierhaltung
3.1 Gesetzliche Mindestvorschriften Reptilienhaltung
In der TSchV sind nebst allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung und zum Umgang mit Tieren auch für viele Tierarten Mindestvorschriften hinsichtlich der Gehegemasse und -einrichtung formuliert. Die für Reptilien geltenden Mindestvorschriften sind in Anhang 2, Tabelle 5 geregelt. Allerdings existieren nicht für alle gehaltenen Reptilienarten Mindestvorschriften. Beispiele hierfür sind Königspython und Kornnatter. Um die Haltung von Königsphytons zu beurteilen, orientiert man sich an den Vorschriften für Grosse Riesenschlangen (Boas und Pythons). Die Kornnattern vergleicht man mangels Alternativen am ehesten mit den «gefährlichen Trugnattern». Die auf Seite 7 aufgeführte Tabelle 1 führt die für die im Rahmen der Zoohandelsrecherche begutachteten Reptilienarten geltenden Mindestvorschriften auf. Nicht aufgeführt wurden die ebenfalls geltenden besonderen Anforderungen, diese sind Anhang 2, Artikel 10 der Tabelle 5 der TschV zu entnehmen. Zu bemerken ist, dass die Angaben in der Tierschutzverordnung keine tiergerechte Haltung aufzeigen, sondern lediglich die Grenzwerte zur Tierquälerei darstellen. Wer die Mindestmasse unterschreitet, macht sich in der Regel strafbar. Der Schweizer Tierschutz STS hat während der Zoofachhandel-Recherche angetroffene schwerwiegende Verstösse gegen die TSchV direkt an das jeweilig zuständige Veterinäramt gemeldet.
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* ** ***
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2
2
2
2
2
2
2
Python regius Königspython**
Pantherophis guttatus Kornnatter***
Phelsuma sp. Taggecko
Eublepharis macularius Leopardgecko
Physignathus cocincinus Grüne Wasseragame
Pogona sp. Bartagame und Zwergbartagame
2 Gesetzliche Grundlagen: www.blv.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Tierschutz
Testudo hermanni, T. graeca, T. marginata Europäische Landschildkröten
Schmuck- und Zierschildkröten
Klapp-, Schlammund Moschusschildkröten 2x2
2x2
8x4
5x4
5x3
6x6
6x6
1 x 0.5
1 x 0.5
An- Grundfläche zahl Land KL*
Art
4x3
5x3
–
–
2x2
–
–
–
–
Grundfläche Bassin KL*
1
2
–
–
1
–
–
–
–
Tiefe Bassin KL*
–
–
–
3
5
2
8
0.7
0.75
Höhe KL*
–
–
2x2
2x2
2x2
2x2
2x2
0.5 x 0.2
0.2 x 0.2
Für jedes weitere Tier zusätzliche Landfläche KL*
2x2
2x2
–
–
–
–
–
–
–
KL 10 cm 20 x 20 Landteil 40 x 30 Wasserteil
KL 20 40 x 40 Landteil 100 x 60 Wasserteil
KL 25 200 x 100
KL 12 60 x 48 x 36
KL 20 100 x 80 x 60
KL 25 125 x 75 x 125 Bassin: 50 x 50 x 25
KL 12 72 x 72 x 24
KL 5 30 x 30 x 40
KL 15 90 x 90 x 120
KL 120 120 x 60 x 84
KL 140 140 x 70 x 105
Für jedes weitere Tier Beispiele für jeweils 2 weitere Tier zusätzli- ausgewachsene Tiere che (cm) Wasserfläche KL*
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Tabelle 1: Gesetzliche Mindestmasse für Terrarien und Gehege 2
Mit der Abkürzung KL ist bei Echsen die Kopf-Rumpf-Länge (ohne Schwanz) gemeint, bei Schlangen die Gesamtlänge, bei Schildkröten die Panzerlänge Nicht in der TschV, orientiert sich an den Grossen Riesenschlangen Nicht in der TschV, orientiert sich an den gefährlichen Trugnattern
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3.2 Empfohlene Terrarienmasse und Einrichtung
Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für die Haltung von adulten Reptilien grosszügig dimensionierte Terrarien, welche die gesetzlich geforderten Mindestmasse stark überschreiten sollten. Technik und Einrichtung müssen den Bedürfnissen der Art angepasst sein. Hier sollte das Augenmerk u.a. auf Temperatur Tag, Temperatur Sonnenplatz, Temperatur Nacht, Beleuchtung, Luftfeuchtigkeit, grabbares Substrat nötig oder nicht, Rückzugsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten, Badegelegenheit nötig oder nicht, Wetbox nötig oder nicht, gelegt werden. Bemerkung: Auch die Terrarien der Europäischen Landschildkröten wurden in dieser Recherche beurteilt. Der STS spricht sich aber grundsätzlich gegen eine Terrarienhaltung dieser Tiere aus. Europäische Landschildkröten sollen nur in Freilandhaltung auf grossen Flächen gehalten werden.
3.3 Gesetzliche Vorschriften weitere Tiere
Wie bei den Reptilien gelten auch für Säuger und Vögel die im 2. Kapitel der TschV formulierten Vorschriften zur Tierhaltung. Die für Kaninchen geltenden Mindestanforderungen finden sich in Tabelle 8 des Anhangs 1, zusätzlich sind die Art. 64 und 65 TschV zu berücksichtigen. Wildsäuger sind in Tabelle 1, Anhang 2 geregelt. Mindestmasse für Vögel befinden sich in Tabelle 2, Anhang 2.3
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Kritische Artikel
4.1 Behälter und Terrarien Reptilien 4.1.1 Ungenügend deklarierte Terrarien
In den meisten Zoofachhandlungen werden bei Terrarien nur die Masse angegeben. Es gibt keine Empfehlung, für welche Tierarten sie geeignet sind und für welche nicht. Da das Personal in den Zoofachgeschäften bezüglich der für die Tiere adäquaten Terrariengrössen auch nicht immer sattelfest zu sein scheint (und viele Kunden sich vermutlich auch nicht erkundigen), sollten die Terrarien unbedingt genauer deklariert werden.
Für die meisten (adulten) Reptilien nicht gesetzeskonform und schon gar nicht tierfreundlich.
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3 Gesetzliche Grundlagen: www.blv.admin.ch > Dokumentation > Gesetzgebung > Tierschutz
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4.1.2 Irreführend und falsch deklarierte Terrarien
Im Zoofachhandel befinden sich auch Reptilienterrarien, welche irrführend oder gar falsch deklariert sind. Beispielsweise gibt es von der Marke «ExoTerra» diverse Terrarien, welche mit Bildern von Tierarten bedruckt sind, die gemäss Schweizer Gesetzgebung nicht in den betreffenden Terrarien gehalten werden dürfen. Beispiele: Life Box und Life Pyramide
Life Box: Klein, LED-Farbwechsellampe und winzige Lüftung. «Setzen Sie Ihrem Wohnbereich neue Akzente und nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Life Box. (….).» So wird die Life Box, welche in diversen Zoofachhandlungen im Sortiment steht, vom Hersteller Lucky Reptile angepriesen. Erhältlich ist die Box in den Grössen 30 cm x 18 cm x 30 cm (Life Box 30) oder 35 cm x 20 cm x 35 cm (Life Box 35). Weiter gibt es noch die sogenannte «Life Pyramide» mit einer Grundfläche von 30 cm x 30 cm und einer Höhe von 30 cm oder 45 cm. Als einziges Zubehör enthält die Box eine LED Leuchte mit verschiedenen Farb-Lämpchen (Weiss, Rot, Blau, Grün). So kann man den Behälter entweder auf eine Lichtfarbe oder auf einen Farbwechsel einstellen. Gemäss Herstellerangaben eignen sich die Life Box/Life Pyramide für folgende Tierhaltungen: Wirbellose wie Insekten, Spinnen und Skorpione, Schnecken sowie für einige Frösche, Kampffische und für Reptilien. Aus Sicht des Schweizer Tierschutzes STS sollten beide Produkte jedoch keinesfalls zur Haltung von Tieren verwendet werden. Bei einigen der genannten Tierarten verstossen die Masse gegen die Tierschutzverordnung.
U.a. werden die hier abgebildeten Tiere zur Haltung in der Life Box empfohlen.
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Kampffische: Kampffische leben in den Tropen zwischen Pflanzengewirr, ohne viel Lichteinfluss. Dies widerspricht der Haltung in der Life Box, die den Tieren weder Rückzug noch angepasstes Licht bietet. Ebenfalls ist es für Laien unmöglich, darin alle Wasserparameter konstant zu halten (kleines Volumen = schnelle Veränderungen). Ein Wasserwechsel würde bei diesem Volumen schockartig auf die Fische einwirken! Frösche: Die Life Box und Life Pyramide sind gemäss Herstellerangaben für einige exotische Froscharten geeignet, so könnten beispielsweise Amerikanische Laubfrösche in der Life Box 45 gehalten werden. Amerikanische Laubfrösche erreichen eine Körperlänge von bis zu 6.5 cm. Gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen dürften in der Life Box 45 allerdings nur zwei Tiere bis max. 2.5 cm gehalten werden (und auch dann wäre die Haltung nicht tiergerecht!). Auch die ebenfalls empfohlenen Marmor-Riedfrösche werden grösser, als es die Box erlaubt (zulässig wären zwei Tiere von max. 2.9 cm). Zudem wird in der kleinen und schlecht belüfteten Box ein für die Tiere adäquates Klima kaum erreichbar (Gefahr von Überhitzung, zu schnelle Austrocknung, nicht adäquate Belüftung). Reptilien: Auch wenn die Life Box und Life Pyramide für die genannten Arten je nach Grösse der Individuen sogar gesetzlich erlaubt wären, werden die Box und Pyramide vom STS als absolut ungeeignet beurteilt. Die verschiedenen und wechselnden Lichtfarben sind für Reptilien unnatürlich. Weiter benötigen Reptilien (für uns nicht sichtbares) UVB-Licht und eine ihren Bedürfnissen angepasste Temperatur inklusive unterschiedlichen Temperaturzonen. Dies ist mit einer LED-Lampe nicht gewährleistet. Auch wenn im Beschrieb auf dieses Bedürfnis hingewiesen und die Installation einer Heizmatte empfohlen wird, so ist die Umsetzung eines Temperaturgradienten in dieser kleinen Box oder Pyramide doch unmöglich. Auch besteht die Gefahr der Überhitzung. Weiter ist die Luftfeuchtigkeit schlecht steuerbar und die Belüftung ungenügend. Aufgrund der minimalistischen Platzverhältnisse können die Behälter kaum artgerecht strukturiert werden (Rückzugsbereiche, Klettermöglichkeiten etc.). Exo Terra Natural Terrarium Small Wide Auf dem «Exo Terra Natural Terrarium Small Wide» (45 cm x 45 cm x 45 cm) ist ein Leopardgecko abgebildet. Für ausgewachsene Tiere ist das Terrarium gesetzlich bei weitem zu klein – für zwei Tiere à 12 cm Kopf-Rumpf-Länge müsste das Terrarium eine Grundfläche von mindestens 72 cm x 72 cm aufweisen.
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U. a. nicht geeignet für Leopardgeckos.
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Das «Exo Terra Natural Terrarium Large» mit den Massen 90 cm x 45 cm x 30 cm bildet u.a. eine Königspython ab. Ausgewachsene Tiere à ca. 120 cm würden jedoch ein Terrarium à mind. 120 cm x 60 cm x 90 cm benötigen. Ein weiteres Beispiel für irrführende und falsche Deklaration ist das «Amazonas Terrarium T-40» (40 cm x 40 cm x 60 cm). Das Terrarium ist mit dem «Logo» von Amazonas (welches u.a. eine Bartagame und einen Grünen Leguan enthält) bebildert. Bei den Käufern könnte so der Eindruck entstehen, dass diese Tierarten in dem Terrarium gehalten werden könnten- was gesetzlich natürlich nicht erlaubt ist.
Eine Königspython gehört hier bestimmt nicht hinein.
Irreführende Bebilderung.
Derartige Beispiele von u. E. irrführend und falsch deklarierten Terrarien und Käfigen deuten auf mangelndes Fach- und Tierschutzwissen im Zoofachhandel hin. Erstaunlich ist auch, dass dieses tierschutzwidrige Angebot offenbar trotz behördlichen Kontrollen möglich ist. Fakt ist: Der Tierhalter kann sich strafbar machen, wenn er Tiere unter den gesetzlichen Mindestmassen hält!
4.2 Beleuchtung/Wärmequellen
In den Zoofachhandlungen ist meist ein breites Sortiment an Wärme- und UV-Lampen vorzufinden. Im Dschungel der Markendiversität ist es für den Kunden schwierig zu wissen, welche Produkte wirklich qualitativ hochwertig sind. Ein Terrarium korrekt zu beleuchten, ist anspruchsvoll und die Beratung in Zoofachgeschäften ist teilweise ungenügend. Für eine gute Beratung ist detailliertes Fachwissen gefragt. Bei falscher Verwendung von Terrarienlampen sind schwerwiegende Verbrennungen oder Vitamin-D-Mangel (kann zu Rachitis führen) traurige Folgen. Um die Produkte im Lampensortiment genauer zu beurteilen, hat der Schweizer Tierschutz STS die Meinungen von Experten hinzugezogen. Besonders tatkräftig unterstützt wurde er von Herrn Markus Grimm, Experte in Terrarienbeleuchtung.
4.2.1 UV-Lampen
Für die ausgewogene Synthese von lebenswichtigem Vitamin-D (Kalziumstoffwechsel) und für das Farbsehvermögen sind UV-Lampen bei Reptilien unerlässlich. Grundsätzlich ist es am wichtigsten, dass die Beleuchtung möglichst das natürliche Sonnenspektrum imitiert. Auch muss darauf geachtet werden, dass keine kurzwellige UV-C-Strahlung abgeben wird, denn diese ist im Sonnenlicht nach Durchdringung der Atmosphäre nicht mehr enthalten. Solche Lampen sind aber leider auf dem Markt erhältlich und können zu schweren Verbrennungen führen! Hautschädigungen können aber auch durch Lampen, die eine starke Fokussierung aufweisen, entstehen. UV-B-Strahlung im Bereich von 300 nm bis 320 nm kurbelt die Synthese von Vitamin D3 in der Haut an. Die UV Strahlung im Bereich 320 nm–400 nm hingegen wird UV-A genannt. Das richtige Verhältnis von UV-A zu UV-B ist für die Reptiliengesundheit wichtig. UV emittierende Lampen sind
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auch insofern wichtig, als dass Reptilien – wie übrigens auch Vögel – ebenfalls im UV-A-Bereich (350 nm–400 nm) Farben wahrnehmen. Reptilien haben folglich eine andere Lichtempfindung als wir Menschen. Was für uns nach einer adäquaten Beleuchtung aussieht, wird von Reptilien ganz anders empfunden. Deshalb ist bei der rein subjektiven Beurteilung der Helligkeit der Terrarienbeleuchtung Vorsicht geboten. Je nach Lebensweise und Verbreitungsgebiet der Tierart ist eine andere UV-Bestrahlungsstärke notwendig. Auch das Verhältnis von UV-A und UV-B sollte, wie beim natürlichen Sonnenlicht, ausgewogen sein und die Lampe so hell und warm, dass die natürlichen Schutzreflexe funktionieren. Andernfalls schauen die Tiere direkt in die Lampe oder halten sich zu lange unter der Lampe auf. Es sollte auch unbedingt auf den Abstand der Lampe zum Sonnenplatz geachtet werden. Die Grösse des Sonnenplatzes muss an die Grösse und Anzahl der Tiere angepasst werden. UV-Lampen müssen regelmässig ersetzt werden. Es wird empfohlen, mit einem Solarmeter regelmässig die UV-Leistung am Sonnenplatz der Reptilien zu messen. Der optimale Wert variiert dabei je nach Reptilienart. Für die kombinierte Bereitstellung von UV-B und UV-A stehen verschiedene Lampentypen zur Auswahl. Die Qualität ist meist stark vom Produkt selber abhängig: HQI-Lampen Metallhalogeniddampflampen sind beliebt, weil sie sonnenähnliche Beleuchtungsstärken, Wärme und ein sehr sonnenähnliches Licht erzeugen. Sie müssen aber immer mit einem passenden Vorschaltgerät betrieben werden (35 W = 35 W Vorschaltgerät, 70 W = 70 W Vorschaltgerät, etc.). Es existieren zwei unterschiedliche Varianten von Metalldampflampen: Spot (auch PAR20 und PAR30 genannt) und Flood (PAR38). Spots sind mit 35 W, 50 W und 70 W erhältlich, Flood mit 70 W, 100 W und 150 W. Bei der Flood Variante muss unbedingt ein Mindestabstand von 60 cm oder sogar 100 cm zum Sonnenplatz eingehalten werden. Ansonsten kann die Strahlung beim Tier zu massiven Sonnenbränden führen. Zudem entsteht bei der Flood Version wegen ihrer Glasbeschaffenheit eine Lichtfokussierung. Im Zentrum der Beleuchtung ist hier also die Strahlung viel zu hoch. Man kann die Lichtfokussierung testen, indem man mit der Lampe im Dunkeln auf eine helle Fläche (Beispiel Papier) strahlt. Konzentriert sich das Licht auf ein Zentrum, ist bei der Verwendung Vorsicht geboten. Grundsätzlich ist also der Einsatz von Spots empfehlenswerter, weil weniger Fehler begangen werden können, trotzdem gibt es auch hier Produkte, die ein massives Missverhältnis von UV-A und UV-B aufweisen. Am schlimmsten ist es für die Tiere, wenn UV-C Strahlung im Spektrum vorhanden ist. UV-Leuchtstoffröhren Im Verkauf sind auch UV-emittierende Leuchtstoffröhren erhältlich. Für die Anwendung von Leuchtstoffröhren ist jedoch Fachwissen vorausgesetzt. Es gibt Röhren, bei denen das Spektrum nach 360 nm stark abfällt und erst nach 400 nm wieder ansteigt. Hier wird der für Reptilien wichtige Sehbereich zwischen 350 nm und 400 nm nicht lückenlos abgedeckt. Andere haben Lücken im 570 nm Strahlungsspektrum. Auch das Verhältnis von UV-A zu UV-B ist nicht immer optimal. Schädliches UV-C wurde bisher nicht nachgewiesen. UV-Kompaktlampen UV-Kompaktlampen emittieren UV-Strahlung, geben dafür aber weniger Wärme ab. Bei solchen Lampen werden trotzdem immer wieder Verbrennungen bei Reptilien gemeldet, wenn die Tiere den hinteren Teil der Lampe erreichen können (Vorschaltgerät in der Fassung integriert, deswegen werden die Lampenfassungen hinten heiss). Da die Lampen meist (wie Leuchtstoffröhren) wenig für die Reptilien sichtbares Licht, UV-Strahlung und Wärme erzeugen, können Reptilien nicht mit natürlichen Schutzmechanismen reagieren. Aber auch fehlerhafte oder defekte Beschichtungen der Lampe können Gründe für Verbrennungen sein.
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Mischlicht-UV-Lampen Mischlicht-UV-Lampen sind eine Mischung aus einer Glühlampe (Wolfram Faden) und einer Queck-
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silberdampflampe. Quecksilberdampflampen werden bei Pflanzen eingesetzt und enthalten UV-A und UV-B (aber in einem ganz anderen Verhältnis als für Reptilien erwünscht). Werden sie mit Glühlampen kombiniert, entsteht eine Lampe, welche Tageslicht, Wärme, Sonnenpunkte und UVStrahlung liefert – es werden also vier für Reptilien wichtige Punkte abgedeckt. Vorschaltgeräte müssen nicht eingesetzt werden, beziehungsweise sind bereits in der Lampe integriert. Die Lichtausbeute ist jedoch im Vergleich zum Energieverbrauch eher gering, da viel Energie in Wärme umgewandelt wird. Es gibt Mischlichtlampen mit ordentlichen UV-Spektren und einer guten Strahlungsverteilung. Vorsicht ist jedoch bei durchsichtigen/glasklaren Glaskörpern geboten. Diese Lampen weisen eine starke Fokussierung auf (siehe auch Metalldampflampen). Dies kann zu schlimmen Verbrennungen führen. Der Kauf von einem milchig-weissen Glaskörper ist deshalb dringend empfehlenswert. Weiter sind Mischlichtlampen im Handel, welche eine zu starke UV Strahlung abgeben und nur in sehr grossen Terrarien eingesetzt werden sollten. Messungen ergaben, dass gewisse Produkte auch schädliche UV-C-Strahlung abgeben. Auch für kurzfristige Einsätze sollte auf solche Produkte unbedingt verzichtet werden. Ein Beispiel dafür ist die Osram Ultra Vitalux 300 W, die immer noch im Verkauf erhältlich ist. Von diesem Produkt ist nicht nur wegen der UV-C-Strahlung abzuraten; sie hat mit 300 W eine viel zu starke Leistung für jedes Terrarium (Verbrennungsgefahr, Überhitzung, Entzündungen). Leider wechseln die Produktionsfirmen häufig die verwendeten Rohstoffe (unterschiedliche UVDurchlässigkeit des Glases) und auch das Design der Lampen. So kann eine gute Lampe schnell zur Todesfalle werden. Auch innerhalb derselben Marke kann die Bestrahlungsstärke stark variieren. LED mit UV-Strahlung Neu werden auch LED’s mit UV-Strahlung angeboten. Diese neuen Lampen sind jedoch kritisch zu betrachten, weil sie nur ein kleines UV-Spektrum abdecken. Fazit UV-Lampen Bei allen genannten Lampentypen sind qualitativ gute wie auch höchst problematische Produkte vorhanden. Für den Laien ist es unmöglich, den Durchblick zu behalten. Es wäre also besonders wichtig, dass Zoofachhandlungen ein qualitativ hochstehendes Lampensortiment anbieten und exakt über die korrekte Verwendung informieren können. Die Beleuchtung sollte in der Ausbildung der im Zoofachhandel tätigen Personen folglich ausführlich behandelt werden. Weiter empfiehlt der STS, sich vor dem Kauf den Rat eines unabhängigen Experten einzuholen.
4.2.2 Grundbeleuchtung
Als Grundbeleuchtung dürfen alle Leuchtmittel eingesetzt werden, welche dem Spektrum des Sonnenlichts ähnlich sind. Dazu eignen sich Leuchtstoffröhren mit einem hohen Farbwiedergabeindex. Der Farbwiedergabeindex ist aus der jeweiligen Bezeichnung zu erkennen. Leuchtstofflampen mit der Zahl 9xx weisen einen Farbwiedergabeindex von über 90 auf. Leuchtstoffröhren mit einem tieferen Farbwiedergabeindex sind für Reptilien ungeeignet. Die beiden «x» stehen für die Lichtfarbe und sollten einen Wert zwischen 50 und 65 aufweisen.
4.2.3 Wärmelampen («Basking Spots»)
Bei Wärmelampen ist es wichtig, Wärme und für Reptilien sichtbares Licht zu kombinieren Die Wärmestrahlung sollte natürlich sein, d.h. hauptsächlich Infrarot-A und nicht Infrarot-C, wie in Keramikheizstrahlern. Die Temperatur im Terrarium muss regelmässig überprüft werden und sollte verschiedene Gradienten aufweisen. An bestimmten Sonnenpunkten soll die Temperatur höher sein als die Grundtemperatur im Terrarium (je nach Tierart unterschiedlich). Bei der Installation einer neuen Lampe ist sicherzustellen, dass sie das Terrarium nicht überhitzt und der Abstand von Lampe zu Sonnenplatz eine optimale Sonnenplatz-Temperatur erzeugt.
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4.2.4 Heizquellen und Keramikstrahler
Als Wärmequellen eignen sich hauptsächlich Lampen, die Licht und Wärme kombinieren. Wenn zusätzliche Wärme ohne Licht gewünscht ist, können allenfalls Heizmatten und Heizkabel, die nur 35–40° C warm werden und den Boden erwärmen, Abhilfe schaffen. Von Keramikstrahlern wird abgeraten. Sie geben eine Wärmestrahlung ab, die so in der Natur nicht vorkommt und können Verbrennungen verursachen.
4.2.5 Mondlicht
Im Verkauf werden sogenannte Mondlicht-Lampen angeboten. Diese werden jedoch von Experten nicht empfohlen. In den meisten Nächten in freier Wildbahn ist es deutlich dunkler als in einem durchschnittlichen Wohnzimmer mit Restlicht von Strassenlaternen und Elektrogeräten. Zudem wirkt blaues LED-Mondlicht für die Tiere viel heller.
4.3 Kritische Artikel anderer Tierarten 4.3.1 Hunde
Führhilfen: Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt, auf die Anwendung von sogenannten Führhilfen wie beispielsweise «Haltis» zu verzichten. Da praktisch jede Zoofachhandlung diese Führhilfen verkauft, wurden diese im Jahr 2015 nicht mehr detailliert erfasst. Es ist aber Fakt, dass Führhilfen bei falscher oder zu strenger Anwendung Schmerzen und Angst durch Einschneiden und Luftabdrücken verursachen. Auch die Halswirbelsäule und die Halswirbelmuskulatur können verletzt werden. Somit können solche Erziehungsmittel gegen Art. 76 der Tierschutzverordnung verstossen. Würgehalsbänder und Schauleinen: Art. 73 Abs. 3 Bst. b der Tierschutzverordnung TschV legt fest, dass die Anwendung von Leinen ohne Stopp (sogenannte Würgeleinen) verboten ist; hingegen ist bis heute der Verkauf unerklärlicherweise zulässig. Gute Zoofachgeschäfte sollten aus STS-Sicht keine solche Leinen im Verkauf anbieten, da sich der Halter des Gesetzesübertritts bei der Anwendung unter Umständen nicht bewusst ist. Erziehungshilfen mit Elektrizität, akustischen Signalen oder chemischen Stoffen: Artikel 76 der Tierschutzverordnung hält fest, dass «Hilfsmittel nicht derart verwendet werden dürfen, dass dem Tier Verletzungen oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden oder dass es stark gereizt oder in Angst versetzt wird. Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten.» Produkte mit Ultraschalltönen (Abschreckung und «Anti-Bark») befinden sich leider noch immer im Angebot. So auch Geräte mit schädlichen, chemischen Stoffen (u.a. auch das Gas HFO!). Der Verkauf ist bisher nicht verboten – nur der Tierhalter macht sich bei Anwendung strafbar. Auch hier gilt: Gute Zoofachgeschäfte führen solche «Hilfen» nicht im Angebot. Wurfkette: Damit der Einsatz einer Wurfkette beim Hund keinen Schaden verursacht oder ihn in Angst und Panik versetzt, sollte die Wurfkette nur im richtigen Moment und mit Fachwissen eingesetzt werden. Der unsachgemässe Einsatz der Wurfkette ist verboten – der Verkauf der Wurfkette ist hingegen erlaubt! Beim Verkauf dieses Produktes muss der Kunde daher entsprechend fachlich beraten werden.
4.3.2 Nager
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Laufräder: Laufräder mit zu kleinem Durchmesser (unter 20 cm) können Schäden an der Wirbelsäule verursachen. Offene Speichen sind ein Sicherheitsrisiko – es besteht die Gefahr, dass das Tier hängenbleibt und sich verletzt. Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für Mäuse und Zwerghamster Laufräder ab 20 cm Durchmesser, für Goldhamster, Ratten, Degus und Rennmäuse ab
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30 cm Durchmesser und für Chinchillas 60 cm Durchmesser. Alle Laufräder unter 20 cm Durchmesser wurden auch dieses Jahr durch den STS beanstandet. Jogging-Ball/Hamsterball: Hier handelt es sich um ganz oder teilweise transparente Plastikkugeln von verschiedenen Durchmessern, versehen mit kleinen Lüftungsschlitzen. Die Kugel wird meist auf einem Ständer angeboten, so dass man sie entweder als geschlossenes Laufrad (ohne Fluchtmöglichkeit) oder zum Herumrollen in der Wohnung (ohne Ständer) gebrauchen kann. Der Hamster kann dem Ball nicht entfliehen, was für das Tier vermutlich eine erhebliche Stressbelastung darstellt. Auch die Geschwindigkeit und die Richtung des Rollens sind für das Tier kaum kontrollierbar. Auch besteht eine Verletzungsgefahr (Anstossen, Herunterfallen). Kleintier-Geschirre: Kaninchen, Ratten und Meerschweinchen sind Fluchttiere. Das angeleinte Spazierengehen ohne die Möglichkeit zur Flucht oder zum Rückzug bedeutet für die Tiere grossen psychischen Stress. Kleintier-Geschirre sind daher aus STS-Sicht abzulehnen. Exkurs: Extremzuchten In Zoofachhandlungen stehen immer wieder auch Tiere mit Zuchtmerkmalen zum Verkauf, welche physisches oder psychisches Leiden verursachen. Beispiele für extreme Zuchtformen bei Nagern und Kaninchen sind Teddyhamster mit überlangen Haaren, Englische Widderkaninchen mit überlangen Hängeohren oder Meerschweinchen mit überlangen und viel zu voluminösen Haaren (Angora-Meerschweinchen). Bei Fischen werden im Zoofachhandel gelegentlich Exemplare mit extremem Flossenwachstum, fehlenden Flossen, verformten Körpern oder Augenveränderungen beobachtet. Bei Reptilien existieren verschiedene Farbzuchten, welche Probleme verursachen können. Die Pigmentierung der Schuppen beeinflusst die UV-Durchlässigkeit der Haut und unterstützt das Tier bei der Thermoregulation. Weiter ermöglicht die Pigmentierung innerartliche Kommunikation (Beispiel: «Bart» verfärben bei Bartagamen) und Tarnung. Veränderungen der Pigmentierung haben Auswirkungen auf all diese Faktoren. Albino-Reptilien weisen eine Störung bei der Synthese von Melanin (Pigmente, die eine Färbung der Haut und Augen bewirken) auf. Aufgrund der fehlenden oder reduzierten Pigmente kann die UV-Strahlung die Haut schädigen und zu Krebserkrankungen führen. Bei der Beurteilung von Albino Zuchten spielt die Aktivitätszeit der Tierart eine wichtige Rolle: Tagaktive, sonnenliebende Albino Reptilien sind sicherlich stärker betroffen als nachtaktive Tiere. Eine weitere Zuchtform ist der sogenannte Leuzismus, welcher durch das Fehlen von Melanozyten in der Haut charakterisiert ist. Die Schuppen bleiben somit weiss. Auch hier spielt die Aktivitätszeit eine wichtige Rolle. Bei Königspythons ist die Farbmorphe «Spider» beliebt. Die schwarzen Anteile werden erheblich reduziert, die Färbung erinnert an ein Spinnennetz. Auch diese Farbmorphe kann tierschutzwidrig sein, denn der Gendefekt kann neurologische Anomalien wie Verlust von Kopf- und Nackenkontrolle und Muskelzuckungen bewirken (sogenanntes «Wobbling Syndrome»). Die Ausprägungen der Störungen sind je nach Zuchtlinie unterschiedlich. Nebst Farbmorphen werden gelegentlich auch schuppenlose Reptilien gezüchtet. Schuppen dienen den Reptilien als Schutz vor Umwelteinflüssen, Krankheiten und UV-Strahlung. Die Schuppen unterstützen Schlangen zudem in ihrer Fortbewegung. Eine züchterische Veränderung des Schuppenkleids beeinflusst somit diese Faktoren, bei schuppenlosen Tieren können zudem Häutungsprobleme entstehen. Aus Sicht des STS ist die Zucht von schuppenlosen Reptilien eine Tierquälerei und verstösst gegen die gesetzlichen Grundsätze. Auch die Vorstufe von schuppenlosen Tieren – bei Bartagamen gibt es die sogenannten «Leatherbacks», bei welchen die Schuppen sehr klein gezüchtet wurden – ist abzulehnen, nicht zuletzt da diese Varietäten der Reinzucht gänzlich schuppenloser Exemplare dienen! Der STS fordert: Die Zoofachgeschäfte müssen die Amtsverordnung zum Tierschutz beim Züchten einhalten, auf das Angebot extremer Züchtungen ist konsequent zu verzichten.
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Resultate
5.1 Qualipet-Filialen
Besucht wurden die Qualipet-Filialen Basel Centralbahnpassage, Bellach, Carouge, Crissier, Dietlikon, Egerkingen, Emmenbrücke, Gebenstorf, Glattzentrum, Limmatplatz, Mels, Oberwil, Pratteln und Bern Westside. Allgemeine Auffälligkeiten in allen Filialen: Einige Qualipet-Filialen haben sehr lange Öffnungszeiten. Die Filiale im Westside Center zum Beispiel ist freitags bis 22 Uhr offen. Die Tiere sind an diesem Tag ganze 15 Stunden vielen Kunden ausgesetzt und haben so nur sehr wenige Ruhezeiten. Kritische Artikel: In allen Qualipet-Filialen gab es einige sehr kleine Reptilienterrarien im Angebot (Beispiel: ExoTerra ab 30 cm x 30 cm x 30 cm oder auch Amazonas ab 40 cm x 40 cm x 60 cm), welche hinsichtlich des Eignungszwecks teilweise ungenügend oder irreführend deklariert waren. In einigen Filialen, wie beispielsweise beim Shopping Center Westside und dem Qualipet Limmatplatz, standen die «Life Box» und die «Life Pyramide» von «Lucky Reptile» im Angebot. Laut dem Geschäftsführer von Qualipet haben die genannten Filialen jedoch eigenhändig diese Produkte bestellt und werden nun darauf hingewiesen, diese in Zukunft nicht mehr nachzubestellen. In einigen Filialen wurden die «Kleintierbehälter geo small» (18 cm x 11 cm x 14 cm) und «geo medium» (23 cm x 15 cm x 16 cm) von Ferplast verkauft. Auf der Beschriftung der Behälter waren Goldfische abgebildet, auf den Etiketten stand, dass sie für Kleintiere seien. Diese Auskünfte sind irrführend, die Behälter sollten ganz klar als Transportboxen angeschrieben sein.
Schlecht deklarierte Transportboxen. Trotz der letztjährigen Kritik verkauften die meisten Filialen weiterhin Laufräder mit einem Durchmesser von weniger als 20 cm, welche die Entstehung von Rückenproblemen begünstigen können. Im Qualipet Crissier stand ein Trixie Jogging Ball (Hamsterball) im Angebot. Weiterhin im Verkauf standen Nager- und Kaninchengeschirre sowie diverse Führhilfen für Hunde. Die mit Ultraschall oder chemischen Stoffen betriebenen Erziehungshilfen waren allerdings wie versprochen aus dem Sortiment entfernt worden und wurden bei der Recherche nicht mehr entdeckt. Einige Qualipet-Filialen verkauften Laserspielzeuge von «FroliCat» für Katzen. Laserspielzeuge sind für Heimtiere ungeeignet, da die Gefahr von Augenschädigungen besteht.
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Tierhaltung: Während den Begehungen fiel auf, dass die UV-Lampen in den meisten Qualipet-Filialen innerhalb eines Lochbleches platziert worden waren, um die Tiere vor Verbrennungen zu schützen. Die Absicht ist zwar gut, jedoch reduziert das Lochblech die Beleuchtungsintensität massiv, da weniger UV-Strahlung zum Tier gelangt. Die Wahl dieser Schutzmassnahme muss daher kritisch hinterfragt werden. Über die Tiere im Verkauf werden im Allgemeinen nur wenige Informationen angegeben (meistens nur Artname, Grösse, Futter und Verbreitung).
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Beratung: Leider wurden in allen besuchten Qualipet-Filialen auch bei Nachfrage keine Informationsblätter über Reptilien ausgehändigt. Gemäss Tierschutzverordnung wäre aber für gewerbsmässige Haltung bei einem Tierverkauf die Abgabe von schriftlicher Information über die Ansprüche des gekauften Tieres vorgeschrieben! Bücher im Verkauf sind kein Ersatz, da man diese erwerben muss. Zudem sind sie meist aus Deutschland und entsprechen so oft nicht dem Schweizer Tierschutzstandard. Der Geschäftsführer von Qualipet hat hier bereits Stellung bezogen. Alle Qualipet Filialen hätten nun Zugang zu jeglichen Merkblätter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten nun auch darüber informiert sein. Bei Nachfrage eines Kunden oder beim Kauf eines Tieres können die Merkblätter ausgedruckt werden. In einigen Filialen konnte kein Beratungsgespräch stattfinden, da der Reptilienexperte/die Reptilienexpertin gerade abwesend war und sich die anwesende Person eine Beratung nicht zutraute. Der STS respektiert es, wenn das Personal im Zoofachgeschäft seine Grenzen kennt und offen zugibt. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn zu jedem Zeitpunkt eine Person fachkundig Auskunft über Reptilien geben könnte.
Die einzelnen Filialen im Detail Basel
Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Zwergbartagamen, Leopardgeckos und Kornnattern. Weiter fielen extreme Fischzuchten (Goldfische mit Schleierschwänzen oder gestauchten Körpern) auf. Die Haltung der Zwergbartagamen wurde als gut beurteilt, denn den Tieren standen u.a. ein genügend grosses Terrarium, Klettermöglichkeiten, Versteckmöglichkeiten, Sonnenplätze und grabbares Substrat zur Verfügung. Leider befanden sich die UV-Lampen hinter einem Lochblech. Die Leopardgeckos bewohnten ein grosszügiges, gut strukturiertes Terrarium inklusive ausreichenden Sonnenplätzen. Einziger Nachteil: Das Terrarium war von allen Seiten einsehbar. Ebenfalls vorbildlich war das Terrarium der Kornnatter. Aus Sicht des STS ist es lobenswert, dass in dieser Filiale auch den dämmerungs- und nachtaktiven Tierarten UV-Licht zur Verfügung gestellt wurde. Die UVLampen waren allerdings auch bei diesen Tierarten mit Lochblech verkleidet. In dieser Filiale standen Goldfische mit extremen Merkmalen wie gestauchtem Körper und extrem langen Flossen (Schleierschwanz) im Angebot. Bei einem zweiten Besuch im August fiel auf, dass Terrarien von den Besuchern einfach geöffnet werden konnten. Bei einem Skorpion-Terrarium auf einer Höhe, die für Kinder gut erreichbar war, war die Türe aufgeschoben und der Skorpion hätte im Prinzip berührt werden können (siehe rechts im Bild)! Eine Zoofachhandlung macht sich strafbar, wenn sie nicht alle zumutbaren Massnahmen ergreift, um solche «Gefahrenquellen» zu verhindern. So müsste eigentlich das Verschliessen solcher Terrarien gewährleistet sein. Weiter fiel auf, dass vielen Reptilien kein Wasser zur Verfügung stand!
Ausbruchfreudiger Skorpion.
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Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung zu Zwergbartagamen war dürftig, die Verkäuferin war sehr unsicher. Sie erwähnte, dass man das UV-Licht ausserhalb des Terrariums befestigen könne – da Glas aber UV filtert, ist die Installation der Lampen ausserhalb des Terrariums in der Regel nicht empfehlenswert. Positiv zu erwähnen ist, dass die Verkäuferin erwähnte, dass die Tiere im Verkauf noch Jungtiere sind und für ausgewachsene Tiere grössere Terrarien benötigt werden.
Bellach
Tierhaltung: In dieser Filiale wurde die Haltung von Östlichen Zierschildkröten, Bartagamen, Wasseragame und Königspython angeschaut. Den Östlichen Zierschildkröten stand ein gemäss Tierschutzverordnung ausreichend grosses Aquaterrarium mit einem genügend grossen Landteil zur Verfügung. Auf der Informationstafel waren die Körperlänge der Adulttiere, die Herkunft sowie die omnivore (allesfressende) Ernährungsweise (wichtig für Tierhalter, die Probleme mit der Verfütterung von lebenden Wirbellosen oder toten Wirbeltieren haben) vermerkt. Drei nicht zum Verkauf stehende Bartagamen waren in einem ca. 200 cm x 100 cm x 120 cm messenden «Show-Terrarium» untergebracht. Die Länge von 200 cm ist als vorbildlich zu werten. Die Einrichtung des Terrariums war abgesehen von den begrenzten Rückzugsmöglichkeiten lobenswert, sie beinhaltete nebst passendem Bodengrund und diversen Wurzeln auch eine Rückwand mit Klettermöglichkeiten sowie einige Liegestellen, welche auch als Sonnenplätze dienten. Erfreulich war auch die detaillierte Beschriftung des Terrariums. Auch die Wasseragame, welche offenbar aus schlechter Haltung übernommen worden war, konnte man nicht erwerben. Die Grösse des Terrariums war gesetzeskonform. Die Einrichtung präsentierte sich als abwechslungsreich, die Rückwand wies einen Wasserfall mit darunterliegendem Wasserbecken auf. Das Terrarium war mit ausführlichen Informationen über die Tierart beschriftet. Ein Königspython stand zum Verkauf, das Terrarium (120 cm x 50 cm x 80 cm) war für das darin untergebrachte Tier von erst ca. 50 cm KL ausreichend gross bemessen. Die Einrichtung gestaltete sich abwechslungsreich, als Unterschlupf standen der Schlange eine Wetbox, Steine und Wurzeln zur Verfügung. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung war beispielhaft; die Verkäuferin erzählte von sich aus zwanzig Minuten lang über die Haltung von Bartagamen, Zwergbartagamen und Chamäleons (von denen sie abriet). Sie empfahl grosszügige Terrarien, deren Masse weit über den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung lagen. Auch über die Beleuchtung, die Fütterung und weitere Haltungsbedürfnisse wusste sie detailreich Bescheid. Sie erzählte, dass sie in der Zoofachhandlung regelmässig Kotproben von den Tieren zur Laboranalyse nehmen würden. Einziger Fehler: sie dachte, dass in der Tierschutzverordnung vorgeschrieben sei, dass man Bartagamen mind. zu zweit halten müsse. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Carouge
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Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Griechischen Landschildkröten, Schmuck- und Zierschildkröten, Bartagamen, Grünen Wasseragamen, Leopardgeckos, Kornnattern und Königspythons. Das Terrarium (200 cm x 150 cm Grundfläche) der Griechischen Landschildkröten war mit 17 Tieren à 7 cm Panzerlänge ausreichend gross. Die Einrichtung erschien angemessen, wichtige Informationen wie Adultgrösse und Bedürfnisse der Art waren vermerkt. Mehrere Schmuck- und Zierschildkröten waren in einem gesetzeskonformen Aquaterrarium untergebracht. Leider standen nur zu einer Art Informationen zur Verfügung. Das Terrarium der Bartagamen (120 cm x 50 cm x 50 cm) war angesichts der Körperlänge (ca. 9 cm) der zwei Jungtiere gesetzeskonform. Schriftliche Informationen zu den Tieren und deren Haltung – welche beispielsweise auf die Adultlänge der Tiere hinweisen – fanden sich leider keine. Dasselbe galt für das Terrarium (120 cm x 50 cm x 70 cm) der Grünen Wasseragame (Tier zum Zeitpunkt des Besuchs nicht sichtbar, deswegen waren die Masse auch nicht beurteilbar). Das Terrarium der Leopardgeckos (mindestens 1 Tier) zeigte ein schlechtes Haltungsbeispiel. Mit ca. 60 cm x 50 cm x 50 cm hielt das Terrarium wohl gerade knapp noch die
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Trostlose Einrichtung für Leopardgeckos.
Keine artgerechte Einrichtung für Ratten.
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Mindestmasse ein (Körperlänge der Tiere nicht sichtbar), es war jedoch sehr karg und nicht artgerecht eingerichtet (kaum erhöhte Flächen oder Klettermöglichkeiten, wenig Rückzugsmöglichkeiten, nicht adäquater Bodengrund). Den Kornnattern stand ein abwechslungsreich eingerichtetes Terrarium zur Verfügung. Die für die drei Königspythons zur Verfügung stehende Terrariengrösse war akzeptabel, die Einrichtung indessen könnte noch aufgewertet werden: Es bräuchte pro Tier mindestens einen Unterschlupf, auch wären zusätzliche Klettermöglichkeiten und eine Wetbox begrüssenswert gewesen. Nebst der Reptilienhaltung begutachtete der STS auch die Nagerhaltung. Ein Meerschweinchen wurde ohne artgleichen Partner, sondern nur mit einem Kaninchen gehalten – dies verstösst gegen das Gesetz; ebenso wie die Tatsache, dass keine Nageobjekte zur Verfügung standen. Alle Nagerterrarien waren mit sehr kleinen Laufrädern ausgestattet. Das Terrarium der Ratten verfügte über eine genügend grosse Fläche, war aber relativ niedrig und wies keine erhöhten Flächen auf. Da Ratten gerne klettern und in der Höhe sind, wären solche für das Wohlbefinden der Tiere aber von grosser Wichtigkeit.
Als positiv wurde hingegen die Einstreutiefe der Degus und Zwerghamster vermerkt, diese lag weit über den gesetzlichen Mindestanforderungen. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung gestaltete sich insgesamt mittelmässig. Die Verkäuferin wirkte kompetente, machte jedoch auch einige inkorrekte Aussagen. Positiv zu vermerken war, dass sie Metalldampflampen empfiehl, den Winterschlaf erwähnte und auch über die Ernährung gut Bescheid wusste. Bescheiden oder sogar falsch waren ihre Auskünfte bezüglich sozialen Bedürfnissen, Terrariengrösse (Terrariengrösse unterhalb der gesetzlichen Mindestmasse vorgeschlagen) und Kletterbedürfnis. Zudem sagte sie, dass man am besten eine 100 W Metalldampflampe verwende. Weil sie aber eine niedrige Höhe empfahl, wäre eine solch starke Lampe für die Tiere gesundheitsgefährdend.
Crissier
Tierhaltung: Hier begutachtete der STS die Haltung der Leopardgeckos, Griechischen Landschildkröten, Kornnattern und Königspython. Die Leopardgeckos waren in einem ca. 60 cm x 45 cm x 45 cm messenden Terrarium untergebracht, für adulte Tiere à ca. 12 cm Kopf-Rumpf-Länge würde das Terrarium die gesetzlichen Mindestmasse unterschreiten. Da jedoch kein Tier gesichtet wurde, konnte die Kopf-Rumpf-Länge nicht erfasst und somit auch die Terrariengrösse hinsichtlich Gesetzesvorschriften nicht beurteilt werden. Die Einrichtung des Terrariums gestaltete sich äusserst karg, weiter war der Bodengrund nicht artgemäss. Die Haltung der Griechischen Landschildkröten war gesetzeskonform, den Tieren standen ausreichend Sonnenplätze und eine abwechslungsreiche Einrichtung zur Verfügung. Die Kornnatter und der Königspython wurden ebenfalls in Terrarien gehalten, welche die geforderten Mindestmasse einhielten. Beim Königspython wären erhöhte Liegeflächen ein tiergerechter Zusatz gewesen.
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Bei der Vogelhaltung fiel die Einzelhaltung eines Wellensittichs auf; dies ist gesetzeswidrig (kein artgleiches Partnertier). Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung in Crissier wurde insgesamt als gut bewertet. Die Verkaufsperson gab u.a. gute Informationen zur Terrariengrösse, zur Fütterung, zu den nötigen Temperaturen und zum Grabverhalten. Lediglich die möglichen Gruppenstrukturen wurden zu wenig detailliert beschrieben (Haremshaltung nicht erwähnt) und Rückzugsmöglichkeiten nicht erwähnt.
Dietlikon
Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Ouachita Höckerschildkröten Graptemys ouachitensis und Falschen Landkarten-Höckerschildkröten Graptemys pseudogeographica, Grünen Wasseragamen, Leopardgeckos, Kornnattern und Königspython. Die zwei Höckerschildkrötenarten befanden sich in einem vorbildlich strukturierten Aquaterrarium à 100 cm x 100 cm x 50 cm; für die erst 5 cm grossen Tiere war dies ausreichend gross. Beispielhaft zeigte sich die Haltung von drei Wasseragamen: Mit 2 m² Fläche und 2 m Höhe herrschten für die Tiere grosszügige und artgerechte Platzverhältnisse vor (so empfiehlt es auch der STS). Auch das Bassin und die Einrichtung waren lobenswert. Wie bei einigen anderen Qualipet-Filialen wurde die Einrichtung des Grossen Madagaskar Taggecko-Terrariums als zufriedenstellend bewertet. Die Höhe des Terrariums (ca. 100 cm) reichte aus, die Fläche des Terrariums (ca. 50 cm x 50 cm) war angesichts der Körperlänge des Tieres jedoch ungenügend. Auch das Terrarium der Leopardgeckos unterschritt angesichts der Anzahl darin untergebrachter Tiere und deren Körpergrösse in der Breite (nur ca. 50 cm) die gesetzlichen Vorgaben. Die Einrichtung war hingegen abwechslungsreich (Steine, Schieferplatten, Wurzeln), zudem stand jedem Individuum ein Sonnenplatz zur Verfügung. Drei Kornnattern bewohnten ein Terrarium à ca. 120 cm x 50 cm x 50 cm. Laut dem Verkäufer mass das grösste Exemplar rund 80 cm, somit war das Terrarium in der Breite und Höhe nicht ausreichend. Drei Königspythons (zwischen sechs Monaten und einem Jahr alt, Tiere nicht sichtbar) befanden sich in einem Terrarium à 120 cm x 50 cm x 50 cm. Auch wenn die Tiere laut Beschriftung noch jung waren, sind solche Masse für drei Tiere knapp bemessen. Die Einrichtung wurde hingegen als vorbildlich bewertet, sie bestand aus künstlichen Pflanzen, Wurzeln, Schieferplatten, einem Wasserbad und einer Wetbox. Beratung: Thema Kornnatter: Die Beratung über Kornnattern war sehr ausführlich und lobenswert. Die beratende Person riet, dass man für ausgewachsene Kornnattern bei Qualipet eine Spezialanfertigung, also ein extra grosses Terrarium, anfertigen lasse. Als einzige Kritikpunkte der Beratung muss erwähnt werden, dass die Empfehlung, man könne die Kornnatter um den Hals legen, aus Tierschutzsicht als unnötig und unbedacht bewertet wurde.
Emmenbrücke
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Tierhaltung: Hier wurde die Haltung von Europäischen Landschildkröten, Bartagamen, Taggeckos, Leopardgeckos und Königspythons beurteilt. Das Terrarium der Landschildkröten beherbergte vier Tiere (grösstes Individuum ca. 8 cm Panzerlänge) und entsprach mit ca. 100 cm x 100 cm x 80 cm den gesetzlichen Vorgaben. Die Strukturierung war ausreichend, wenn auch nicht übermässig lobenswert. Die Beleuchtung war allerdings ausbaubedürftig; für die mediterran lebenden Arten war die Helligkeit im Terrarium insgesamt zu gering, was wohl daran lag, dass keine Grundbeleuchtung vorhanden war und eine der Lampen nur reduziertes Licht abgab. Hinweise zur sich darin befindlichen Art und deren Ansprüche waren nicht vorhanden. Das Terrarium der juvenilen Bartagamen mass ca. 120 cm x 50 cm x 80 cm für vier Tiere (Körperlänge ca. 8 cm) und reichte daher gesetzlich aus. Die Strukturierung des Terrariums war vielfältig und wurde daher positiv bewertet. Den Tieren stand UV-Licht zur Verfügung (mit Vergitterung als Verbrennungsschutz, eine Grundbeleuchtung war aber nicht ersichtlich. Während des Besuchs wurde den Bartagamen Frischfutter angeboten. Ein Terrarium, welches einen Taggecko der Art Phelsuma robertmertensi beherbergte
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(ca. 5 cm Kopf-Rumpf-Länge), mass ca. 40 x 30 x 35 cm, die Höhe unterschritt somit vermutlich knapp die Mindestvorschriften. Die Strukturierung des Terrariums war hingegen zufriedenstellend. Als Herkunft des Tieres war «Mauritius» angeschrieben – das ist aber falsch, denn die Tierart kommt auf den Komoren vor. Die Leopardgeckos waren in einem Terrarium à ca. 120 cm x 50 cm x 50 cm untergebracht – gemessen an der Anzahl und Länge der Tiere (mind. vier, Kopf-Rumpf-Länge ca. 8 cm) unterschritt dieses jedoch in der Breite die gesetzlichen Mindestmasse. Jedem Tier stand ein Unterschlupf zur Verfügung, dieser war jedoch teilweise einsehbar. Zwei Königspythons waren in einem Terrarium à ca. 120 x 50 x 80 cm untergebracht. Da sich die Tiere eingerollt hatten, konnte deren Länge nicht ermittelt werden, das Terrarium entsprach aber höchstwahrscheinlich den erwünschten Anforderungen. Die Strukturierung war vielfältig (Pflanzen, Äste, Höhlen, Wetbox). An einem der beiden Besuchstage stand den Tieren allerdings kein Wasser zur Verfügung. Wie in vielen Qualipet-Filialen waren die Terrarien mehrheitlich nur mit den aller nötigsten Informationen (Name, Preis, Körperlänge, Ernährung, Herkunft, Tages-Optimaltemperatur) beschriftet, einzelne Gehege (Landschildkröten, Bartagamen) waren allerdings nicht oder nur rudimentär deklariert. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Abgesehen von einem Fehler bezüglich der Luftfeuchtigkeit (100 % nachts empfohlen!) und der Tatsache, dass die für ein Terrarium notwendige Grundbeleuchtung nicht erwähnt wurde, war die Beratung qualitativ akzeptabel.
Gebenstorf
Tierhaltung: Beurteilt wurden die Terrarien von Blauen Bambustaggeckos Phelsuma klemmeri und Zwergbartagamen. Den zwei Zwergbartagamen (10 cm Kopf-Rumpf) stand ein ausreichend grosses Terrarium à 120 cm x 60 cm x 80 cm zur Verfügung. Es wurden vier Sonnenplätze angeboten, dank vieler Kletteräste konnten die Tiere die dritte Dimension ebenfalls nützen. Am Boden wäre zusätzlicher Rückzug wünschenswert gewesen. Das Terrarium von Phelsuma klemmeri (ca. 60 cm x 60 cm x 60 cm) wies ausreichend Versteck- und Klettermöglichkeiten (Äste, Bambusröhren) auf, allerdings wäre eine zusätzliche Bepflanzung wünschenswert gewesen. Wie bei vielen anderen Qualipet-Filialen waren auch hier die Terrarien nur mit den nötigsten Informationen (Herkunft, Grösse, Lebenserwartung, Haltung, Futter) versehen. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Die Beratung verlief kompetent, alle wichtigen Aspekte wurden richtig erläutert.
Glattzentrum
Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Breitrand- und Griechischen Landschildkröten, Zierund Schmuckschildkröten, Zwergbartagamen, Leopardgeckos, Kornnattern und Königspython. In einem Gehege (ca. 240 cm x 120 cm x 60 cm) befanden sich acht Tiere der Arten Breitrandschildkröte und Griechische Landschildkröte. Ein Tier mass ca. 25 cm, die anderen Individuen waren hingegen viel kleiner (ca. 10 cm). Vom Gesetz her ist aber vorgeschrieben, dass man die Mindestmasse des Geheges anhand des grössten Tieres bestimmt. Das Gehege war somit in der Fläche zu klein. Die Einrichtung des Geheges war dagegen beispielhaft. Auch verfügte das Gehege über ausserordentlich detaillierte Informationen zu den zwei Tierarten, was bei Qualipet eher selten vorkommt. Die Zier- und Schmuckschildkröten wurden in einem Aquaterrarium gehalten, welches 120 cm x 50 cm x 50 cm mass, was für die zwei Tiere à ca. 6 cm eine ausreichende Grösse darstellt. Die Strukturierung war zufriedenstellend. Eine Zwergbartagame (10 cm Kopf-Rumpf) wurde in Gesellschaft mit einem Halsbandleguan (10 cm Kopf-Rumpf) in einem Terrarium à 120 cm x 50 cm x 50 cm gehalten. Der Verkäufer erklärte, dass die Vergesellschaftung bis zur Geschlechtsreife gut funktionieren würde. Aus der Sicht des STS hätte das Terrarium bei einer solchen Vergesellschaftung aber viel grösser sein müssen, damit die Zwergbartagame dem Halsbandleguan ausweichen könnte. Der STS steht einer Vergesellschaftung von Halsbandleguanen mit anderen Arten kritisch gegenüber, da die Tiere sehr räuberisch sind. Rückzug und Klettermöglich-
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keiten standen zu Genüge im Angebot. Das Terrarium der zwei Leopardgeckos (ein adultes Paar) war mit 120 cm zwar ausreichend lang, aber mit 50 cm Breite zu klein für ausgewachsene Tiere (Tiere beim Besuch nicht gesehen). Zwei vierjährige Kornnattern (beim Besuch nicht sichtbar) wurden in einem Terrarium à ca. 120 cm x 50 cm x 80 cm gehalten, die Einrichtung war abwechslungsreich, eine Wetbox gehörte erfreulicherweise auch dazu. Ein ca. 120 cm x 50 cm x 120 cm grosses Terrarium beherbergte zwei Königspythons (ein sichtbares Tier war ca. 80 cm lang). Die Terrariumfläche war somit ausreichend, die Höhe sogar vorbildlich. Leider gab es weder eine Wetbox noch Informationen zur Tierart. Beratung: Thema Bartagamen: Die Verkaufsperson gab motiviert Auskunft und viele korrekte Informationen zur Ernährung und zur Winterruhe. Falsch lag sie beim Thema Baden und Versteckmöglichkeiten. Sie gab nämlich die Auskunft, Bartagamen würden nur baden, wenn sie Parasiten hätten. Verstecke bräuchten sie auch nicht. Weiter empfahl sie ein Terrarium, welches in der Breite nicht ausreichend ist.
Limmatplatz
Tierhaltung: Hier wurden die Terrarien der Leopardgeckos, der Kornnatter und des Goldstaubtaggeckos Phelsuma laticauda angeschaut. Im Falle der vier Leopardgeckos (Kopf-Rumpf-Länge ca. 12 cm) unterschritt das Terrarium (ca. 120 x cm 50 cm x 60 cm) in der Breite die gesetzlichen Mindestmasse. Die Strukturierung war hingegen vorbildlich. Angeboten wurden viele Versteck- und Klettermöglichkeiten. Das Terrarium der zwei Kornnattern war abwechslungsreich eingerichtet und für die Länge der Tiere gesetzeskonform (120 cm x 50 cm x 60 cm). Gelobt werden konnte auch die Unterkunft des
Leopardgeckos: Vielseitig eingerichtet mit Rückwand zum Klettern. Goldstaubtaggeckos. Dieser bewohnte ein Terrarium, welches eine verhältnismässig grosse Fläche aufwies (140 cm x 60 cm x 80 cm) – für die kletternde Art wäre aber mehr Höhe und weniger Fläche sicherlich sinnvoller gewesen. Das Terrarium war mit diversen Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten kreativ eingerichtet. Wie in vielen anderen Qualipet-Filialen wurde auch hier die Beschriftung der Terrarien knapp gehalten.
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Beratung: Die Verkäuferin wies uns darauf hin, dass der Lehrling der Reptilienexperte sei. Er war aber derzeit nicht vor Ort, somit konnte die Beratung nicht evaluiert werden.
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Mels
Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung der Zwergbartagamen, des Grossen Madagaskar Taggeckos und Goldstaubgeckos Phelsuma laticauda angularis beurteilt. Die Zwergbartagamen wurden in einem Terrarium gehalten, welches mit geschätzten 100 cm 60 x cm 160 x cm die Mindestvorschriften problemlos erfüllte (Tiere nicht sichtbar, Mindestmasse aber auch bei maximaler Grösse erfüllt). Die Einrichtung wies mehrere Rückzugs- sowie Klettermöglichkeiten auf und wurde als zufriedenstellend beurteilt. Der Grosse Madagaskar Taggecko (Kopf-Rumpf-Länge ca. 10 cm) bewohnte ein Terrarium, welches auf ca. 90 cm x 45 cm x 90 cm geschätzt wurde – hier entsprach die Breite wohl nicht den gesetzlichen Anforderungen. Da auch Terrarien dieser Grösse im Laden verkauft werden, kann es sein, dass der Kunde einen falschen Eindruck erhält und seine Geckos schliesslich so hält, wie von der Zoofachhandlung vorgezeigt wurde. Immerhin war auf der Infotafel ein grösseres, gesetzeskonformes Terrarium angegeben. Die Einrichtung des Terrariums war jedoch den Bedürfnissen der Art angemessen. Ein Goldstaub-Taggecko hatte ein Terrarium à 60 cm x 60 cm x 80 cm zur Verfügung, was die gesetzlichen Mindestmasse übertraf. Die Einrichtung gestaltete sich abwechslungsreich (Pflanzen, Bambusröhren, Steine). Beratung: Thema Bartagamen: Auch hier war der «Experte» nicht vor Ort. An der Kasse selber empfahl die anwesende Verkäuferin ein grosses Terrarium, dann drückte sie der Testperson zwei Bücher über Bartagamen in die Hand. Mehr könne sie nicht helfen, sagte sie. Bei einem Blick in die Bücher wurde festgestellt, dass diese sehr unterschiedliche Ratschläge geben!
Oberwil
Tierhaltung: Dokumentiert wurde die Haltung der Zwergbartagamen, Leopardgeckos und Königspython. Die Zwergbartagamen bewohnten ein Terrarium, das für die vier Jungtiere à ca. 5 cm KopfRumpf-Länge die gesetzlichen Mindestvorschriften erfüllte (90 cm x 45 x 40 cm). Die Einrichtung beinhaltete diverse Kletter- und Versteckmöglichkeiten und gestaltete sich beispielhaft. Leider waren die Informationen am Terrarium, wie in vielen Filialen, bescheiden. Die Leopardgeckos wurden in zwei Terrarien (einmal vier Tiere, einmal ein Tier) gehalten, ein Terrarium gab allerdings Anlass zur Kritik. Das Behältnis (100 cm x 50 cm x 50 cm) des einzelnen Leopardgeckos war für das Tier à 10 cm in der Breite zu gering bemessen. Eine strukturierte Rückwand hätte die bereits eher karge Einrichtung positiv ergänzt. Der noch kleine Königspython (50 cm) hatte eine ausreichend grosse Unterkunft (100 cm x 50 cm x 50 cm) und viele Rückzugsmöglichkeiten. Die UVLampe befand sich ohne jeglichen Schutz im Terrarium. Dies ist riskant, da sich die Schlangen schlimme Verbrennungen zuziehen können, wenn sie die Lampe berühren. Hier wäre ein UVdurchlässiger Gitterschutz nötig! Nebst den Reptilien wurde auch ein kurzer Blick auf das restliche Tiersortiment geworfen, hier fiel auf, dass Kampffische und Goldfische mit überlangen Schwanzflossen zum Verkauf standen.
Ungeschützte Lampe im Terrarium der Königspython.
Beratung: Thema Zwergbartagame: Die Verkäuferin war sehr auskunftsfreudig und gab detailliert Auskunft über die Tierart. Sie erwähnte die Endgrösse der Tiere und wies auf optimale Terrariengrössen hin. Weiter gab sie Hinweise zur Eiablage, der Aktivität der Tiere, der Einrichtung und Beleuchtung. Leider fielen ein paar Fehlaussagen auf; die Verkäuferin empfahl die Haltung einer Männchengruppe (ist nicht empfehlenswert!) und erwähnte, dass man die Lampe ausserhalb des Terrariums über einen Gitterdeckel hängen kann. Je nach Maschenweite des Gitters ist dies aber problematisch, da das Gitter einen Teil des UV-Lichtes wegfiltert.
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Pratteln
Tierhaltung: In dieser Filiale wurde die Haltung von einer Europäischen Sumpfschildkröte, Grünen Wasseragamen, grossem Madagaskar Taggecko, Königspythons und einer Kornnatter angeschaut. Die Europäische Sumpfschildkröte bewohnte ein ausreichend grosses Aquaterrarium. Leider war der Landteil teilweise durch Topfpflanzen verstellt und daher für das Tier nur reduziert nutzbar.
Europäische Sumpfschildkröte: Topfpflanzen versperren den Landteil. Zwei Grüne Wasseragamen (Jungtiere, ca. 10 cm Kopf-Rumpf-Länge) waren in einem Terrarium à 100 cm x 50 cm x 45 cm untergebracht, welches wegen der Höhe (45 cm statt mindestens 50 cm) die Mindestmasse nicht erfüllte. Ein Bassin – welches auch gesetzlich vorgeschrieben wäre – fehlte! Auch bei Jungtieren ist ein Badebecken unerlässlich, da sie gerne schwimmen. Zudem setzen Wasseragamen im Wasser auch gerne Kot ab. Leider waren kaum Informationen zu den Tieren und deren Haltung ersichtlich. Insbesondere ein Hinweis auf die doch beträchtliche Adultgrösse und die daraus resultierenden weitläufigen Terrarienmasse wäre absolut notwendig gewesen! Gelobt werden konnte das Terrarium des grossen Madagaskar Taggeckos. Das Tier bewohnte ein grosses Hochterrarium mit üppiger Vegetation und vielen Klettermöglichkeiten. Das Terrarium (100 cm x 50 cm x 45 cm) der vier Königpythons à ca. 50 cm Länge unterschritt die Mindesthöhe. Die Tiere hatten keine höhlenartigen Verstecke als Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung. Eine Wetbox wäre zudem empfehlenswert gewesen. Das Terrarium der Kornnatter (90 cm x 45 cm x 60 cm) war in der Breite ausreichend, das Tier war ca. 50 cm lang. Das Terrarium war mit vielen Kletterästen und einem Wasserbecken eingerichtet, für das Tier standen zwei Versteckmöglichkeiten zur Verfügung.
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Beratung: Thema Leopardgeckos: Die zuständige Fachperson war zum Zeitpunkt des Besuches nicht vor Ort. Die anwesende Verkaufsperson versuchte sich selber in der Beratung, die missfiel. Die Person riet, dass man mehrere Leoparden-Gecko Männchen mit einem Weibchen halten solle – und wurde anschliessend von einer Kundin, die sich das Gespräch anhörte, berichtigt. Anschliessend führte die Person auf, dass Leopardgeckos nur wenig Einrichtung bräuchten und dass Sand zum Graben schon die halbe Miete sei. Klettermöglichkeiten (nicht vorgeschrieben aber wünschenswert), Versteckmöglichkeiten und das Anbieten von mehreren Sonnenplätzen wurden nicht erwähnt. Als Masse für ein Terrarium wurden 120 cm x 60 cm x 40 cm empfohlen. Für ausgewachsene Leopardgeckos ist die Breite jedoch zu gering (adultes Tier à 12 cm bräuchte 72 cm Breite). Die Höhe wäre gesetzlich akzeptabel, jedoch nicht tiergerecht (auch Leopardengeckos klettern). Immerhin empfahl die Verkaufsperson den Einsatz von UV-Lampen.
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Sihlcity
Tierhaltung: Untersucht wurde die Haltung von Kornnattern, Maurischen Schildkröten, Taggeckos (Phelsuma kochi und Phelsuma standingi) und Leopardgeckos. Das Terrarium (ca. 120 cm x 40 cm x 80 cm) der Kornnattern war mit seiner Breite für vier junge Tiere (3 Monate bis 1 Jahr alt, Grösse der Tiere nicht beurteilbar) eher klein. Die Einrichtung mit Korkrückwand, Ästen, Wurzeln und echten Pflanzen war abwechslungsreich. Die Haltung der zwei Maurischen Landschildkröten war vorbildlich: Das Gehege verfügte über eine abwechslungsreiche Einrichtung mit verschiedenen Bodensubstraten, Versteckmöglichkeiten und Sonnenplätzen. Zwei Terrarien enthielten Taggeckos. Das von zwei «Standings Taggeckos» Phelsuma standingi (ca. 12 cm Kopf-Rumpf-Länge) bewohnte Terrarium war zu wenig lang (ca. 60 cm statt mind. 72 cm), zu wenig breit (nur 40 cm statt mind. 72 cm!) und zu wenig hoch (ca. 80 cm statt mindestens 96 cm). Die Einrichtung hingegen war zufriedenstellend. Das zweite Terrarium beherbergte mindestens eine Phelsume der Art Phelsuma kochi (ca. 9 cm Kopf-Rumpf-Länge). Das Terrarium war ebenfalls ausreichend strukturiert, verstiess aber in der Breite (40 cm statt mind. 54 cm) sowie in der Höhe (40 cm statt 72 cm!) gegen die Tierschutzverordnung. Die Länge reichte mit 60 cm aus. Das Terrarium der Leopardgeckos mass ca. 120 cm x 40 cm x 40 cm, es war angesichts der Körperlänge der Tiere somit knapp bemessen. Jedoch war die Einrichtung abwechslungsreich, u.a. stand den Tieren eine tolle Rückwand zum Klettern zur Verfügung. Leider fehlten überall Informationen zu den Tierarten. Beratung: Thema Kornnatter: Die Beratung über Kornnattern war fachlich gesehen einwandfrei; auch wurden zusätzliche, wichtige Informationen (u. A. zur Verfütterung von Futtertieren) mitgeteilt.
Westside
Tierhaltung: Hier wurde die Haltung von Zwergbartagamen, Kornnattern und des Goldstaubtaggeckos angeschaut. Die Einrichtung aller Terrarien im Qualipet Westside wurde als vorbildlich bewertet (Rückzug, Klettermöglichkeiten, Unterschlupf, etc.). Das Terrarium der Zwergbartagamen mass ca. 120 cm x 60 cm x 80 cm und war somit ausreichend gross (Tiere ca. 10 cm). Den drei Kornnattern (Länge ca. 80 cm laut Verkäuferin) stand ein Terrarium zur Verfügung, das mit 120 cm x 60 cm x 60 cm gerade noch akzeptabel ist. Es standen eine Wetbox und Badegelegenheiten zur Verfügung.
Kornnattern: Wetbox, Badegelegenheit und viel Struktur, die Masse des Terrariums könnten aber grosszügiger sein. Das Terrarium der Goldstaubtaggeckos mass ca. 60 cm 60 x cm x 40 cm. Zum Zeitpunkt des Besuchs war kein Tier sichtbar; falls das Terrarium ausgewachsene Tiere beherbergt haben sollte, so handelte es sich im Falle der Höhe vermutlich um eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestmasse. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Die zunächst angefragte Verkäuferin zog die interne «Reptilienexpertin» zu Rate. Die Beratung verlief anschliessend sehr kompetent. Beispielsweise erwähnte die Expertin von sich aus, dass man das Terrarium unbedingt vor dem Kauf einrichten und auf eine korrekte Einstellung des Klimas achten sollte.
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5.2 Fressnapf Filialen
Besucht wurden die Filialen in Pratteln, Zuchwil, Ittigen und Crissier. Kritische Artikel: In Crissier wurde ein Zughalsband ohne Stopp gesichtet. Die anwesende Verkaufsperson wies aber auf die Strafbarkeit bei Benutzung hin. Von einem Stopper, der an der Kasse abgegeben werden soll, war hingegen keine Rede. Laut Fressnapf wurde das Personal jedoch ausführlich informiert – es scheint sich hier um einen Einzelfall zu handeln. In Ittingen wurden nur noch Würger mit integriertem Stopp angeboten. In der Filiale standen schlecht oder irreführend deklarierte Terrarien im Angebot wie beispielsweise Exo Terra Terrarien. Auch die Transportboxen waren nicht als solche deklariert. Es wurden keine Vorschaltgeräte für Metalldampflampen angeboten. Beim Nagerzubehör fielen Laufräder unter 20 cm Durchmesser auf. Immerhin gab es auch viele grosse Holzlaufräder im Angebot. Es wäre empfehlenswert, wenn Fressnapf sich auf den Verkauf der tiergerechten Laufräder beschränken würde. Fressnapf reagierte auf die Kritik und betonte, dass alle Laufräder unter 20 cm nun ausverkauft würden und danach keine mehr im Angebot stehen werden. Der STS würde es aber begrüssen, wenn Fressnapf die Laufräder per sofort nicht mehr anbietet. Tierhaltung: Im Fressnapf stehen keine lebenden Tiere zum Verkauf. Beratung: Crissier: Thema Bartagame: Zum Besuchszeitpunkt war die zuständige Fachperson gerade abwesend. Die anwesende Verkäuferin versuchte sich in der Beratung, jedoch war die Beratungsqualität ungenügend. Die Verkäuferin konnte keine Auskunft über Terrariengrössen geben und bezeichnete die Reptilienhaltung als kostengünstig. Bei einem zweiten Besuch war die «Fachperson» vor Ort. Diese Beratung verlief besser, wobei die befragte Person jedoch auch nicht alles wusste. Über die Fütterung wusste sie gut Bescheid, die gesetzlichen Masse kannte sie aber nicht und sie empfahl Babymäuse als Futtermittel, wovon der STS aus Tierschutzgründen abrät. Pratteln: Thema Zwergbartagame: Eine Beratung als solche konnte nicht durchgeführt werden; das Verkaufspersonal erwähnte, dass niemand Auskunft über die Reptilien und das Reptiliensortiment geben könne. Terrarien standen keine im Verkauf, jedoch Lampen und Einrichtungsgegenstände. Der STS wertet es als gut, wenn das Personal im Zoofachgeschäft seine Grenzen kennt und offen zugibt. Es ist jedoch fragwürdig, warum Zubehör angeboten wird, wenn darüber keine Beratung möglich ist. Ittingen: Thema Bartagamen: In diesem Fressnapf wurde für die Beratung eine Mitarbeiterin aus der Mittagspause gerufen. Diese wies die Testperson zunächst auf die Zoofachhandlung Zoo Kakadu hin. Anschliessend erwähnte sie, dass eine Kollegin Bartagamen halten würde und beschrieb deren Haltung. Die Beratung war jedoch insgesamt ungenügend und die Verkäuferin konnte weder über die Terrariengrösse noch über die Beleuchtung befriedigend Antwort geben. Immerhin erwähnte sie das Tierschutzgesetz – die Mindestmasse wusste sie jedoch nicht und schlug sie auch nicht nach. Zuchwil: Thema Bartagame: Auch in dieser Filiale sagte man unserer Testperson zu Beginn, dass kein Fachwissen über Reptilien bestehe und verwies auf das Zoohaus Zbinden oder die Zoofachhandlung Zoo Kakadu. Über die im Verkauf stehenden Beleuchtungsartikel wusste der Verkäufer auch nicht Bescheid.
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Die Beratung war insgesamt ungenügend. Obwohl Fressnapf keine lebenden Tiere verkauft, ist trotzdem voraussetzbar, dass man zumindest über das Sortiment Auskunft geben kann. Das Zugeben von Unwissen ist jedoch besser, als dass falsche Informationen an den Kunden weiter gegeben werden. Fressnapf hat nun angekündigt, dass per Frühling 2016 Merkblätter ausgelegt werden. Trotzdem wäre es wünschenswert, wenn auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser über die Terraristik Artikel im Verkauf geschult würden.
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5.3 Hornbach
Besucht wurde der Hornbach Galgenen und der Hornbach Luzern. Kritische Artikel: Sowohl im Hornbach Luzern wie auch im Hornbach Galgenen standen Kaninchengeschirre und Laufräder unter 20 cm Durchmesser zum Verkauf. Die kleinsten im Sortiment angetroffene Reptilienterrarium massen jeweils 30 cm x 30 cm x 30 cm, die grössten 120 cm x 50 cm x 60 cm. Die Deklaration der Terrarien (Verwendungszweck, Eignung für bestimmte Tierarten) war ungenügend. In Luzern wurde nur ein Typus Metalldampflampen verkauft, es handelte sich um ein Modell von Exo Terra, welches zu einer Lampenfassung mit integriertem Vorschaltgerät passt. Problematisch ist allerdings, dass die Lampe samt Fassung nur ausserhalb des Terrariums angebracht werden kann und somit bei normalen Glasterrarien unbrauchbar ist. Tierhaltung: In beiden Filialen waren abgesehen von Fischen und Futterinsekten keine lebenden Tiere im Angebot. Die im letzten Jahr beanstandete Fischhaltung (Überbelegung, karge Tanks ohne Struktur und Bodengrund) war dieses Jahr in beiden Filialen stark verbessert. Beratung: Luzern: Thema Bartagamen: Die Verkäuferin war sehr bemüht und machte einige lobenswerte Aussagen, so erwähnte sie unter Anderem, dass man ein Terrarium bereits vor dem Kauf der Tiere einrichten solle und dass Glas UV filtere. Trotzdem waren auch einzelne Falschaussagen dabei (beispielsweise dass man Bartagamen vor dem Winterschlaf vermehrt füttern solle). In vielen Punkten war sich die Verkäuferin zudem unsicher und zog ein Buch zu Rate – welches aber auch nicht in allen Punkten weiterhalf. Insgesamt war die Beratungsqualität ungenügend. Immerhin wurde eine Informationsbroschüre mitgegeben. Galgenen: Thema Bartagamen: Die Beratung in dieser Filiale war qualitativ sehr gut. Die Verkäuferin betonte, dass für grosse Bartagamen grosszügige Terrarien nötig seien – mit Glasterrarien käme man hier aber mit dem Gewicht an die Grenzen. Sie betonte, dass ein Temperaturgradient im Terrarium vorhanden sein muss, wusste gut über die Gruppenstrukturen und die Ernährung Bescheid und konnte zusätzliche Tipps zum Alter und zu Vitaminzugaben geben. Auch wies sie darauf hin, dass man sich noch Bücher kaufen solle, um das Wissen zu vertiefen. Einzig die Aussage, dass man Bartagamen auch in den Garten nehmen könne, hätte sie besser beschreiben oder weglassen sollen, um Missverständnisse zu vermeiden.
5.4 Einzel-Zoohandlungen AmaZOOnas, Luzern
Kritische Artikel: Der AmaZOOnas bot Laufräder für Nager an, deren Durchmesser unter 20 cm lagen. Weiter standen Ratten- und Kaninchengeschirre im Angebot. Irrführend deklarierte Exo Terra Terrarien standen zum Verkauf. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Reptilien-Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Bartagamen, Grünen Wasseragamen, Grossen Madagaskar Taggeckos, Königspython und Leopardgeckos. Die Strukturierung der Reptilienterrarien konnte mehrheitlich gelobt werden. Die Hygiene einiger Wasserbehälter wurde an beiden Besuchstagen bemängelt. Ein Bartagamenpärchen verfügte über ein sehr grosszügig bemessenes Terrarium (ca. 250 cm x 180 cm x 140 cm) mit mehreren Sonnenplätzen. Ein weiteres Bartagamen-Paar und eine juvenile Vierer-Gruppe hatten die vorgeschriebene Mindestfläche zur Verfügung. Die Einrichtung war bei allen drei Terrarien akzeptabel, ein Badebecken hätte einen zusätzlichen Mehrwert geschaffen. Eine Grüne Wasseragame war in einem hinsichtlich Platzangebot und Strukturierung vorbildlichen «Showterrarium» (ca. 300 cm x 220 cm x 200 cm!) untergebracht. Zwei
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juvenile Grüne Wasseragamen (ca. 14 cm Kopf-Rumpf-Länge) befanden sich in einem weiteren Terrarium, auch hier waren die Platzverhältnisse grosszügig (ca. 180 cm x 70 cm x 120 cm), das Terrarium war artgerecht strukturiert. Ein artgemäss strukturiertes Terrarium (ca. 100 cm x 60 cm x 110 cm) beherbergte einen Grossen Madagaskar-Taggecko (ca. 7 cm KL) sowie – zumindest gemäss Beschriftung, da das Tier nicht sichtbar war – einen Prachtskink. Für den Taggecko war das Terrarium vom Volumen her ausreichend; im Falle des Skinks (falls er Verunreinigte Wasserschalen. sich im Terrarium befand) konnte die Situation nicht abschliessend beurteilt werden. In einem von der Grösse her ausreichenden Terrarium war ein Königspython untergebracht. Das Terrarium wies einzelne Kletteräste, Pflanzen und Wurzeln auf. Als Versteckmöglichkeiten standen Korkröhren zur Verfügung. Ein Badebecken war ebenfalls vorhanden. Einen eher negativen Eindruck bezüglich Grösse hinterliess das Terrarium der Leopardgeckos. Mit geschätzten 100 cm x 60 cm x 60 cm und sechs beherbergten Tieren à ca. 10 cm Kopf-Rumpf-Länge verstiess es zwar nicht gegen das Gesetz, war jedoch klein bemessen. Auch die Strukturierung wäre ausbaufähig gewesen: das Terrarium verfügte zwar über vielfältige Klettermöglichkeiten (gut strukturierte Rückwand und Kletteräste), hingegen waren die Verstecke teilweise einsehbar; es konnte sich nicht jedes Tier von den Blicken der Besucher zurückziehen. Auch hier war das Wassergefäss nicht ausreichend sauber. Gemäss AmaZOOnas würden die Tiere heute in einem etwas grösseren Terrarium leben und über bessere Rückzugsmöglichkeiten verfügen. Die Beschilderung der Terrarien war eher kurz gehalten (Artname, natürliches Vorkommen, Zucht, Farbe, Körperlänge) oder gar nicht vorhanden. Nebst den Reptilien wurde auch ein Teil der Nagerhaltung kurz beurteilt. Die Rattenhaltung fiel negativ auf: auf einer Fläche, bei der die Haltung von fünf Tieren erlaubt wäre, waren neun Exemplare untergebracht. Die Fläche des Farbmausterrariums war mit ca. 0.5 m² für mindestens neun Tiere sehr knapp bemessen bis gesetzeswidrig. Einige Gehege wiesen zu wenig Einstreu auf (Goldhamster: ca. 5 cm statt mind. 15 cm, Degus: ca. 0–25 cm statt mind. 30 cm, Rennmäuse: ca. 12 cm statt 25 cm). Beratung: Thema Bartagamen: Die Verkäuferin schien leider wenig motiviert, unsere Testperson zu beraten, viele Informationen mussten erfragt werden (Wahl der korrekten Beleuchtung) oder wurden gar nicht erwähnt (Strukturierung des Terrariums). Die Verkäuferin empfahl für Bartagamen ein Terrarium mit Mindestmassen von 150 cm x 60 cm x 80 cm, dieses ist allerdings für ausgewachsene Tiere in der Breite nicht ausreichend. Immerhin wies die Verkäuferin darauf hin, dass ein grösseres Terrarium vorteilhafter wäre. Informationsmaterial wurde nicht ausgeteilt, sondern auf die Fachbücher verwiesen.
Aquamail, Peseux
Kritische Artikel: Im Angebot stand der Jogging Ball «Trixie». Die im Angebot stehenden Terrarien waren u.a. von der Firma «Exo Terra»; die ungenügend bis irreführend deklariert sind.
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Tierhaltung: Im Aquamail wurde der Fokus auf die Haltung der Griechischen Landschildkröten, Sumpfschildkröten, Bartagamen, Grünen Wasseragamen und Königspythons gelegt. Die Fläche des Terrariums der Griechischen Landschildkröten war angesichts der Panzerlänge von ca. 5 cm vorbildlich (150 cm x 70 cm), die Einrichtung wurde hingegen als absolut ungenügend beurteilt. Als Rückzug diente lediglich eine halbe Korkröhre, jegliche andere Strukturen fehlten! Nur eine Was-
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serschüssel und eine Sepiaschale befanden sich noch im Terrarium. Die als Bodensubstrat eingesetzten Holzspäne erachtet der STS als nicht artgemäss. Ähnlich sah es bei den Sumpfschildkröten aus. Das Aquaterrarium war zwar ausreichend gross (wenn auch nicht vorbildlich mit 70 cm x 50 cm x 60 cm für drei Tiere à 5 cm), allerdings existierte abgesehen von einem schwimmenden Korkstück (Landteil) keinerlei Einrichtung und somit auch keine Rückzugsmöglichkeit!
Die Haltung der Land- und Wasserschildkröten war schlecht – keinerlei Einrichtung war vorhanden.
Bartagame: Auch hier keine artgerechte Einrichtung.
Königspython: Ungenügender Rückzug, minimalistische Einrichtung.
Auch bei den Sumpfschildkröten gab es keinen optischen Rückzug.
Eine Bartagame war in einem Terrarium untergebracht, das in der Breite (50 cm für das 15 cm lange Tier!) gegen die Tierschutzverordnung verstiess. Die Länge war mit 100 cm ausreichend. Als Einrichtung gab es nur einen einzigen Kletterast und einen künstlichen Felsen, der gleichzeitig als Rückzug diente – auch hier also keine artgerechte Unterkunft! In einem mit geschätzten 50 cm x 50 cm x 70 cm kleinen, jedoch den gesetzlichen Mindestmassen entsprechenden Terrarium war eine junge Grüne Wasseragame (Kopf-Rumpf-Länge ca. 8 cm) untergebracht. Leider waren keinerlei Informationen zur Haltung dieser Tierart vorhanden – somit fehlte auch ein Hinweis darauf, dass ausgewachsene Tiere viel grössere Terrarien benötigen. Die Einrichtung des Terrariums war karg und enthielt lediglich einen Ast, eine Höhle, eine Pflanze und eine Wasserschale. Es fehlte ein gesetzlich vorgeschriebenes Bassin (nur Wasserschale vorhanden). Die Haltung der Königspython war ebenfalls mangelhaft. Das Terrarium (50 cm x 50 cm x 50 cm) war für die noch kleine Schlange wahrscheinlich gerade noch ausreichend, jedoch standen der Schlange am Boden keinerlei Höhlen oder höhlenähnliche Versteckmöglichkeiten zur Verfügung! Einzig in der Höhe war eine Korkrinde angebracht, darin war das Tier aber noch immer gut sichtbar. Immerhin stand eine
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grössere Wasserschale im Terrarium, die zum Baden genutzt werden konnte. Keines der begutachteten Terrarien wies Informationen zur darin beherbergten Tierart auf. Bei der Nagerhaltung fiel das Gehege der Degus negativ auf: Das gesetzlich vorgeschriebene Sandbad fehlte, die Einstreu war zu wenig tief (weit unter den vorgeschriebenen 30 cm) und die Rückzugs- und Nagemöglichkeiten waren minimalistisch. Der Kaninchenkäfig entsprach den gesetzlichen Vorgaben, effektiv bot er den Tieren aber kaum Platz zum Hoppeln. Auch verfügte er nur über eine einzige Rückzugsmöglichkeit, obwohl er zwei Tiere beherbergte. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung im Aquamail gestaltete sich mittelmässig. Einige Aussagen des Verkaufspersonals waren korrekt, wie zum Beispiel, dass die Bartagamen UVB-Strahlung, Rückzug und Klettermöglichkeiten brauchen. Auch die kostspielige Anschaffung der Tiere bzw. deren Zubehör und die Lebenserwartung der Tiere wurden erwähnt. Leider wurde ein in der Breite nicht ausreichendes Terrarium empfohlen (nur 50 cm statt mind. 80 cm). Die Aussage der Verkaufsperson, dass Bartagamen kein Substrat zum Graben brauchen, war falsch – Weibchen kommen in Legenot, wenn sie nicht graben können. Auch Babymäuse zur Fütterung müssen nicht sein. Leider sprach der Verkäufer sich nur für die Einzelhaltung aus, statt auch die Haremshaltung zu erwähnen.
Au petit Animal
Kritische Artikel: Zum Verkauf standen Würgehalsbänder, Rattengeschirre und Laufräder unter 20 cm. Bei den Reptilien befand sich ein irrführend deklariertes Exo Terra Terrarium im Angebot, weitere Terrarien waren ungenügend deklariert.
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Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Griechischen Landschildkröten, andere Reptilien standen nicht im Angebot. Das Terrarium war weder mit Artnamen angeschrieben, noch gab es Informationen zur Tierart. Es befanden sich drei Tiere à ca. 6 cm auf einer gesetzeskonformen Fläche von 100 cm x 40 cm x 30 cm. Das Terrarium konnte von allen Seiten eingesehen werden, die Schildkröten verfügten über keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Futter war begrenzt vorhanden (einige wenige Pellets, zwei vertrocknete Apfelschnitze und drei Heuhalme). Eine Grundbeleuchtung fehlte komplett, das Terrarium war lediglich mit einer einzelnen Lampe beleuchtet (vermutlich handelte es sich dabei um einen Spot, welcher kein UV emittierte). Da keine weiteren Reptilien im Angebot standen, wurden auch die Nager und Vögel begutachtet. Die Kaninchen und Meerschweinchen lebten in Käfigen, die von allen Seiten und von oben einsehbar waren, bei allen gab es zu wenig Rückzugsmöglichkeiten und Objekte zum benagen fehlten. Ein Meerschweinchen befand sich alleine mit einem Kaninchen in einem Käfig à ca. 100 cm x 45 cm x 45 cm. Hier stellte einerseits die Einzelhaltung des Meerschweinchens, andererseits aber auch die zu kleine Grundfläche und das Fehlen von Nagematerial einen Gesetzesverstoss dar. Die Einstreu roch streng nach Urin und es gab nur einen Rückzugsort für zwei Tiere. Zwei Terrarien enthielten je mindestens einen Zwerghamster. Die Einstreu war unter den vorgeschriebenen 15 cm. Auch hier gab es nur begrenzt VersteckmögLandschildkröten: Keine Grundbeleuchtung, kein Rückzug. lichkeiten.
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Gesetzesverstösse bei einer Amazone: Einzelhaltung einer sozialen Tierart, Volumen zu klein, keine federnden Äste und kein Sand. Auch eine in Pension gehaltene GelbscheitelAmazone wurde gesetzeswidrig gehalten: Der Vogel war alleine und lebte in einem Käfig à ca. 0.45 m3 Fläche, was die Mindestvorschriften unterschritt. Auch der vorgeschriebene Sand und federnde Sitzäste fehlten gänzlich. Bei den Fischen präsentierte dieser Tiershop Schleierschwänze, einer davon hatte auffallende Teleskopaugen. Überlange Schwänze und Teleskopaugen beeinträchtigen die Tiere physisch und in ihrem Verhalten. Beratung: Thema Griechische Landschildkröten: Die Beratung war ungenügend. Die beratende Person konnte keine Auskunft über die Gruppenstruktur geben. Sie erwähnte zwar die Aussenhaltung, jedoch nur als freiwillige Option. Beim Thema Gehege geizte sie mit den vorgeschlagenen Massen. Über die Ernährung und Einrichtung gab sie unbefriedigende Antworten. Immerhin erwähnte sie die Winterruhe.
Garden Center Schilliger SA, Matran
Kritische Artikel: In Matran standen Nagerlaufräder mit einem Durchmesser von 13 cm Durchmesser zum Verkauf. Auch Meerschweinchen-Geschirre wurden angeboten. Trotz der letztjährigen Kritik hält das Garden Center Schilliger in Matran weiterhin an dem Verkauf von Erziehungshilfen fest, die in der Anwendung verboten sind. Darunter gehören diverse Bell-Stopps mit Ultraschalltönen oder chemischen Stoffen. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Reptilien Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung der Griechischen Landschildkröten, des Grossen Madagaskar Taggeckos und des Kronengeckos Rhacodactylus ciliatus. Das Terrarium der Griechischen Landschildkröten war gemessen an der Anzahl und Grösse der darin gehaltenen Tiere gesetzeskonform. Den Tieren standen Sonnenplätze, Rückzug, Futter und Wasser zur Verfügung, das Bodensubstrat aus grossen Holzstücken war allerdings nicht optimal zum Graben. Das Terrarium des Grossen Madagaskar-Taggeckos erfüllte mit ca. 75 cm x 45 cm x 50 cm für ein Tier mit ca. 8 cm Kopf-Rumpf-Länge die Mindestbreite vermutlich knapp nicht, auch die Höhe war zu niedrig. Die Anzahl Klettermöglichkeiten war minimalistisch. Der Kronengecko bewohnte ein Terrarium à ca. 80 cm x 40 cm x 50 cm. Die Grösse des Tieres war nicht beurteilbar, für die baumbewohnende Art ist die Höhe von 50 cm allerdings viel zu niedrig bemessen. Auch die Nagerhaltung wurde aufgrund der letztjährigen Kritik begutachtet. Wie bereits im Vorjahrwurde ein einzelnes Meerschweinchen zusammen mit einem Kaninchen gehalten – dies verstösst gegen das Gesetz, es ist unverständlich, wieso das kantonale Veterinäramt diese tierquälerische Haltungsform nach wie vor toleriert! Die oben erwähnten Laufräder mit 13 cm Durchmesser wurden auch in den Nagerterrarien (u.a. Hamster) eingesetzt.
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Beratung: Thema Leopardleguane: Das Garten Center verkauft trotz hoher Nachfrage weder Bartnoch Zwergbartagamen, sondern empfiehlt als Ersatz Leopardleguane, da sie ähnlich aussehen würden und weniger Platz bräuchten (ist nicht so). Die für die Beratung zuständige Fachperson war anscheinend gerade nicht vor Ort, der anwesende Verkäufer versuchte sich stattdessen in der Beratung für Leopardleguane. Die Beratungsqualität wurde als ungenügend beurteilt. Der Verkäufer machte einige korrekte Aussagen und wies beispielsweise auf den nötigen Rückzug und auf die Optimaltemperatur hin. Falsch war aber zum Beispiel die Aussage, dass Metalldampflampen heutzutage nicht mehr nötig seien. Informationsblätter zu den Tierarten gab es keine.
Garden Centre Schiliger SA, Gland
Kritische Artikel: Die Filiale in Gland bot Kaninchengeschirre zum Verkauf an. Der im letzten Zoohandelsbericht kritisierte Hamster Ball war dieses Jahr nicht mehr im Sortiment; allerdings werden die Bell-Stopp Erziehungshilfen «Deluxe Antibellsprayhalsband Pet Safe» und «Spray Corrector stops barking» immer noch angeboten. Im Sortiment befanden sich Nagerkäfige mit ca. 50 cm x 35 cm x 40 cm Volumen –- diese sind aber für keine Nagerart gesetzeskonform. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Reptilien-Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Bewertet wurde die Haltung von Griechischen Landschildkröten, Grossen Madagaskar Taggeckos, Leopardgeckos und Kronengeckos. Die Griechischen Landschildkröten waren in zwei Gehegen untergebracht. Eines der beiden Gehege mass ca. 350 cm x 200 cm und war für die zwei Tiere mit einer Panzerlänge von ca. 10 cm gross bemessen, auch die Strukturierung (Häuschen, begrabbare Stelle und natürliche Pflanzen) war zufriedenstellend. Wasser für die Tiere war allerdings nicht sichtbar. Das zweite Gehege (ca. 120 cm x 75 cm x 50 cm) enthielt mindestens 14 Tiere à ca. 9 cm Panzerlänge und war gesetzeskonform. Die Strukturierung war jedoch dürftig, und für die grabende Tierart waren die Rindenstücke als Bodengrund nicht passend. Auch gab es für alle vierzehn Tiere nur einen Sonnenplatz! Informationen wie Adultlänge der Tiere, Terrariengrösse, Temperaturbedürfnisse und Lebenserwartung waren vermerkt. Die Beschriftung der nötigen Terrariengrösse im Hinblick auf die bei Adulttieren zu erwartende Panzerlänge war jedoch falsch.
Griechische Landschildkröten: Grosses Gehege, leider nur ein Sonnenplatz.
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Griechische Landschildkröten: Hier kein Substrat zum Graben und nur ein einziger Sonnenplatz. Dieses Gehege war klein.
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Falsche Beschriftung der nötigen Terrariengrösse, wenn man die angegebene Endlänge betrachtet.
Ein Grosser Madagaskar Taggecko (Kopf-Rumpf-Länge ca. 10 cm) bewohnte ein ca. 80 cm x 40 cm x 50 cm messendes Terrarium; hier waren sowohl die Breite als auch die Höhe nicht gesetzeskonform. Die Einrichtung des Terrariums entsprach den Bedürfnissen der Tierart, die Beschriftung gestaltete sich detailliert. Die zwei Leopardgeckos (Kopf-Rumpf-Länge ca. 10 cm) waren in einem Terrarium untergebracht, welches ca. 80 cm x 40 cm x 50 cm mass und somit eine ungenügende Breite aufwies. Auch die Strukturierung gestaltete sich karg, zusätzliche Äste wären begrüssenswert. Bei einem Kronengecko war die Breite des Terrariums (ca. 40 cm statt vorgeschriebene 60 cm für ein Tier à 10 cm KRL) zu klein. Auch bei der Vogelhaltung fielen Gesetzesverstösse auf. Eine Chinesische Zwergwachtel wurde ohne Partnertier derselben Art gehalten. Die Einzelhaltung ist nicht gesetzeskonform, tolerierbar wäre die Separierung höchstens temporär bei Streitigkeiten zwischen unverträglichen Individuen! Ein einzelner Zebrafink befand sich in einem Käfig mit anderen Arten. Bei den meisten Vogelkäfigen wurden keine federnde Äste angeboten (gesetzlich vorgeschrieben). Nachdem der Schweizer Tierschutz STS im letzten Jahr die Glasscheiben bei der Vogelhaltung kritisiert hatte (Vögel flogen in die Scheibe), waren nun vertikale Bandstreifen auf den Gläsern angebracht, damit die Vögel die Scheibe als Hindernis wahrnehmen konnten. Leider wurden bei der Nagerhaltung erneut Gesetzesverstösse entdeckt – diese hatte der STS allerdings bereits letztes Jahr beanstandet: Die Höhe des Rattengeheges war mit 50 cm noch immer zu niedrig. Auch die Einrichtung wurde nicht den Bedürfnissen der Ratten angepasst. Den Rennmäusen fehlten Nagemöglichkeiten.
Ratten sind gerne in der Höhe und lieben es zu klettern. Diesen Bedürfnissen wurde nicht Rechnung getragen.
Beratung: Thema Bartagamen: Obwohl keine Bartagamen verkauft werden, gab der Verkäufer motiviert über die Tierart Auskunft. Viele Informationen waren fachlich korrekt. Er empfahl ein grosses Terrarium, wies auf die Kosten der Reptilienhaltung hin und wusste viel über die Fütterung. Lobenswert ist auch, dass er darauf verwies, wie man Futterinsekten zuhause artgerecht halten soll. Einzelne Fehler schlichen sich allerdings trotzdem ein, u.a. erwähnte der Verkäufer, dass man das Licht beim Winterschlaf normal brennen lassen solle. Es standen keine Informationsblätter zur Verfügung, der Verkäufer verwies noch auf das Internet.
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Happy Animal, Siebnen
Allgemeines: Im Verkaufsraum roch es muffig und nach Urin und Kot. Während des Besuchs herrschte im Laden zudem Unordnung, allerdings wird das Geschäft offenbar bald in ein anderes Gebäude umziehen. Kritische Artikel: Zum Verkauf stand ein Würgehalsband. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Reptilien-Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung der Grünen Wasseragame, eines Taggeckos (Tier nicht angeschrieben, vermutlich Phelsuma grandis), der Leopardgeckos und der Königspythons. Ein mit ca. 250 cm x 120 cm x 200 cm grosszügig bemessenes Terrarium beherbergte zwei Grüne Wasseragamen (die grössere hatte eine Kopf-Rumpf-Länge von ca. 25 cm), die Einrichtung gestaltete sich artgerecht und abwechslungsreich. Es gab Felsen, Äste und einen Wasserfall. Das Bassin erfüllte die Mindestvorschriften. Das Terrarium war nicht beschriftet, auch der Artname fehlte. Das Terrarium der Taggeckos (ca. 50 cm x 40 cm x 50 cm) verstiess hingegen gegen die Tierschutzverordnung: Da das längste Tier ca. 10 cm mass, müsste das Terrarium mind. 60 cm x 60 cm x 80 cm gross sein. Informationen zur Tierart fehlten. Das Terrarium der Leopardgeckos war in der Länge und Höhe ausreichend (ca. 110 cm resp. 40 cm), hingegen war die Breite mit 40 cm statt 60 cm zu knapp bemessen. Die Einrichtung war hingegen akzeptabel, zusätzliche Klettermöglichkeiten in Form einer Rückwand oder Steinaufbauten wären wünschenswert gewesen. Zwei Königspythons wurden in einem ca. 110 cm x 40 cm x 40 cm messenden Terrarium gehalten, was in der Breite und der Höhe für die zwei Jahre alten Tiere knapp bemessen war. Die Einrichtung gestaltete sich karg, es fehlten Klettermöglichkeiten, erhöhte Flächen und genügend Unterschlupf (für die zwei Tiere war nur eine einzige Korkhöhle vorhanden). Immerhin gab es hier Angaben zur Tierart. Beratung: Thema Kornnattern: Die Beratung war mehrheitlich kompetent, auch wenn die Auskünfte detaillierter hätten sein können. Zu bemängeln ist die Aussage, dass man sowohl lebendig wie auch tot füttern könne, damit die Schlangen beides kennen würden. Die Tatsache, dass die Lebendfütterung nur unter Vorbehalt überhaupt erlaubt ist (als Ausnahme), wurde verschwiegen. Informationsblätter standen nicht zur Verfügung.
Ihr Tiershop AG, Neuenhof
Allgemeines: Beim ersten und beim zweiten Besuch roch es nach Kot und Urin. Kritische Artikel: Im Angebot des Tiershops standen Nagerlaufräder unter 20 cm Durchmesser. Die zum Verkauf stehenden Terrarien waren im Untergeschoss und konnten nicht beurteilt werden.
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Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Gewöhnlichen Moschusschildkröten Sternotherus odoratus, Leopardgeckos und Königspython. Der Wasserteil des Moschusschildkröten-Aquaterrariums war knapp gesetzeskonform (80 cm x 45 cm x 60 cm), der Landteil unterschritt mit ca. 5 cm x 10 cm Fläche für die drei Tiere à ca. 9 cm Panzerlänge allerdings die gesetzlichen Vorgaben (mindestens 18 cm x 18 cm). Bei einem zweiten Besuch waren die Moschusschildkröten nicht mehr vor Ort. Im Verkaufslokal gab es diverse Terrarien à 100 cm x 50 cm x 50 cm, in welchen jeweils 2–3 Leopardgeckos lebten. Die grössten Tiere massen eine Kopf-Rumpf-Länge von ca. 10 cm. Somit verstiessen die Terrarien in der Breite gegen die Tierschutzverordnung. Zudem erwähnte der Händler, dass Zuhause auch 60 cm x 50 cm x 50 cm reichen würden! Dies verstösst bei grossen ausgewachsenen Tieren gegen das Gesetz und wäre daher ein Fall von Tierquälerei! Lobenswert waren jeweils eine erklimmbare Kletterwand und eine Wetbox in den Terrarien der Leopardgeckos. Ansonsten erschienen die Einrichtungen eher spärlich (kaum Äste oder Steine). Auch beim Königspython orientierte sich die Haltung gerade mal an den empfohlenen Richtwerten, beziehungsweise war die Höhe zu knapp bemessen (Schlange ca. 100 cm, Terrarium war ca. 100 cm x 50 cm x 50 cm). Lobenswert war, dass der Schlange eine Wetbox zur Verfügung stand.
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Beim ersten Besuch wurden im Geschäft die problematischen Zuchtformen Dumbo-Ratten und Teddy-Hamster angeboten. Weiter hielten die Ladenbesitzer zwei Maine Coon-Katzen im Laden, welche angeblich aus eigener Zucht stammen und verkauft werden sollten. Laut Verkäufer ist man der einzige Tiershop, der Katzen verkaufen darf. Beim zweiten Besuch waren weder Dumbo-Ratten, Teddy-Hamster, noch Maine Coons mehr vor Ort. Beratung: Thema Bartagamen und Leopardgeckos: Die Beratungsqualität zum Thema Bartagamen war ungenügend. Die Verkaufsperson empfahl ein zu kleines Terrarium, auch über die Ernährung konnte nicht befriedigend Auskunft gegeben werden. Beim zweiten Besuch wurden Informationen zum Thema Leopardgeckos erfragt, hier war die Testperson gut informiert. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn ein grösseres Terrarium empfohlen worden wäre. Informationsblätter zu den Tierarten standen nicht zur Verfügung.
Le Scalaire Animalerie, Nyon
Kritische Artikel: Im Le Scalaire Animalerie standen Jogging-Bälle für Hamster im Angebot. Weiter führte der Laden Geschirre für Ratten und Frettchen. Im Verkauf stand ein Komodo Terrapin Complete Starter Kit 50 cm x 40 cm x 40 cm, welches gemäss Produktebeschreibung für die Haltung von Schildkröten bis 15 cm geeignet sein soll. Dieses Produkt ist absolut gesetzeswidrig! Es erfüllt weder die Mindestmasse noch bietet es ein artgerechtes Habitat. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller ReptilienTerrarien verbessert werden. Tierhaltung: Untersucht wurde die Tierhaltung der Land- und Sumpfschildkröten, Bartagamen, Leopardgeckos und Königspython. Die Haltungszustände bei den Reptilien waren inakzeptabel. Viele Tiere befanden sich in zu kleinen und schlecht strukturierten Terrarien, auch wurden schwierig zu haltende Arten wie die Pantherschildkröten Stigmochelys pardalis und bewilligungspflichtige Pelomedusenschildkröten angeboten. Das Gehege der Steppenschildkröten, Pantherschildkröten, Griechischen Landschildröten und Breitrandschildkröten (acht Tiere à ca. 8 cm Panzerlänge in einem Gehege) war knapp gesetzeskonform. Als Substrat dienten lediglich Holzpellets, welche für die grabenden Tiere als Bodengrund nicht passend sind. Auch die Einrichtung gestaltete sich sehr karg, jegliche Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Die Unterhalb des Wasserfalls: Das sogenannte Haltung der Sumpfschildkröten wurde als «Terrapin Starter Kit». schlecht bewertet. Bei den gekielten Moschusschildkröten Sternotherus carinatus wurden die gesetzlichen Vorgaben respektiert, die gesetzlich vorgeschriebenen Versteckmöglichkeiten waren in reduziertem Masse vorhanden, eine Bepflanzung sowie Bodengrund wäre allerdings aus Sicht des STS unbedingt wünschenswert gewesen. Eine Chinesische Zacken-Erdschildkröte Geoemyda spengleri (ca. 10 cm Panzerlänge) hatte ein winziges Terrarium (ca. 45 cm x 45 cm x 45 cm) zur Verfügung, das Bassin entsprach sowohl in der Fläche wie auch in der Tiefe nicht den Mindestanforderungen. Die Wärmelampe war ausgeschaltet.
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Geoemyda spengleri: Winziges Wasserbecken in kleinem Terrarium ohne Rückzug.
Pelusios castaneus: Gesetzeswidrige Haltung ohne Hinweis auf Bewilligungspflicht.
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Die Haltung der Königspython war alles andere als tiergerecht.
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Eine Westafrikanische Klappbrust-Pelomedusenschildkröte Pelusios castaneus (ca. 15 cm Panzerlänge) stand zum Verkauf. Diese Art ist aufgrund ihrer hohen Haltungsanforderungen bewilligungspflichtig – ein Hinweis darauf fand sich aber nirgends. Ihr Terrarium war ebenfalls sehr klein (ca. 45 cm x 45 cm x 60 cm), die Fläche des Landteils sowie die Länge, Breite und Tiefe des Bassins unterschritten die gesetzlichen Mindestanforderungen. Als Bodengrund diente lediglich ein Teppich, Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Das Terrarium der juvenilen Bartagamen (ca. 45 cm x 45 cm x 60 cm, Kopf-Rumpf-Länge ca. 7 cm) hielt die gesetzlichen Mindestmasse ein. Anders sah es jedoch bei einem Tier à ca. 17 cm Kopf-Rumpf-Länge aus, das Terrarium des Tieres mass ca. 100 cm x 45 cm x 45 cm, hier wurden die Mindestanforderungen in der Terrariumbreite und auch der Terrariumhöhe nicht eingehalten. Als Bodensubstrat wurden ungeeignete Holzpellets verwendet, auch gestaltete sich die Strukturierung des Terrariums äusserst minimalistisch, Klettermöglichkeiten, Rückzug sowie ein Wasserbad fehlten. Das LeopardgeckoTerrarium verstiess sowohl in der Länge wie auch in der Breite gegen das Gesetz (vier Tiere à ca. 10 cm Kopf-Rumpf-Länge, Terrarium nur 50 cm x 45 cm x 45 cm). Die Strukturierung war auch hier karg. Auch die Haltung der Königspython hinterliess einen schlechten Eindruck: Die bereits sehr grosse Schlange (> 120 cm) hatte viel zu wenig Platz (ca. 100 cm x 40 cm x 50 cm) zur Verfügung, Rückzugsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten oder erhöhte Liegeflächen fehlten! Fast alle Nager wurden schlecht gehalten. Die Terrarien des Goldhamsters, der Zwerghamster und der Rennmäuse enthielten zu wenig Einstreu, Nagemöglichkeiten fehlten. Mindestens vier Ratten befanden sich auf einer Grundfläche von ca. 0.24 m², also nur mehr als halb so viel Fläche wie vorgeschrieben! Die Höhe des Geheges war mit ca. 40 cm ebenfalls zu klein. Abgesehen von einsehbaren und zu kleinen Plastikhäuschen gab es keinen Rückzug, auch fehlte es an Nagemöglichkeiten, Raufutter, Frischfutter und Beschäftigungsmöglichkeiten.
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Ratten rechts: Gesetzeswidrig und Tierquälerei.
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12 Goldhamster, davon war 1 Tier tot im Käfig.
Auch die Farbmäuse und Kaninchen hatten kein Nagematerial zur Verfügung. Die Rennmäuse wurden auf einer Fläche von ca. 0.24 m² gehalten, für zwei bis fünf Tiere wäre jedoch eine Fläche von 0.5 m² vorgeschrieben. Bei einem zweiten Besuch wurden 12 Goldhamster in einem Käfig von nur ca. 50 cm x 40 cm x 40 cm vorgefunden. Die Goldhamster waren bereits geschlechtsreif und begannen, sich zu bekämpfen. Ein Tier lag tot und angefressen im Käfig! Goldhamster sind Einzelgänger – die Bedingungen im Le Scalaire sind als eindeutige Tierquälerei zu benennen! Klettermöglichkeiten wurden auch nicht angeboten. 11 Rennmäuse befanden sich in einem Käfig von ca. 50 cm x 40 cm x 40 cm. Dieser Käfig ist nicht einmal für zwei Tiere gesetzeskonform! Die Einstreu war statt den gesetzlich vorgeschriebenen 25 cm nur 5 cm tief. Es fehlte an Heu, Stroh und Körnern. Fünf Dsungarische Zwerghamster waren in einem gleich grossen Käfig wie die Goldhamster und Rennmäuse untergebracht. Für die fünf Tiere verstiess auch hier die Grundfläche gegen die Tierschutzverordnung. Ebenso hier gab es ca. 10 cm weniger Einstreu, als gesetzlich vorgeschrieben und Klettermöglichkeiten fehlten. Ebenfalls auf 0.2 m² befanden sich 20 Futtermäuse, auch hier waren Gesetzesverstösse in punkto Grösse, Einstreu und fehlenden Nagemöglichkeiten festzustellen. Die Kaninchen befanden sich in zu kleinen Käfigen ohne Nagematerial und genügend Rückzug. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung war ungenügend. Die beratende Person erklärte, dass Bartagamen weder Klettermöglichkeiten noch Badegelegenheit benötigen. Die Empfehlung des Terrariums richtete sich nur nach Tierschutzverordnung und war keineswegs vorbildlich. Hinsichtlich der Fütterung wurden nur die Insekten erwähnt, nicht aber das Frischfutter. Es gab keine Informationsblätter.
Mikazoo, Delémont
Allgemeines: Diese Zoofachhandlung wurde aufgrund einer schriftlichen Meldung besucht und beurteilt. Die Beanstandungen der Meldung konnten nicht bestätigt werden, jedoch weist die Tierhaltung im Mikazoo nebst minimalen Grössen der Terrarien erhebliche Mängel in der Einrichtung auf! Kritische Artikel: Im Angebot standen Laufräder mit 14 cm Durchmesser sowie Nager- und Kaninchengeschirre. Weiter gab es knapp gesetzeskonforme Hamsterkäfige mit Plastikeinrichtung und sehr schmalen Plastikröhren (keine Durchlüftung, beengt, exponiert). Dieser absolut nicht tierfreundliche Käfig erweckt eine falsche Vorstellung der Hamsterhaltung. Im Reptiliensortiment wurden die irrführend deklarierten Exo Terra Terrarien angeboten. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Terrarien verbessert werden.
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Tierhaltung: Es wurden die Haltung der Griechischen Landschildkröten und Pantherschildkröten, Europäischen Sumpfschildkröten Emys orbicularis, Bartagamen, Leopardgeckos, Kornnattern und dem Königspython geprüft. Eine Pantherschildkröte wurde in einem nach oben offenen Terrarium mit ca. 120 cm x 50 cm Grundfläche gehalten, für das ca. 15 cm grosse Tier müsste die Breite jedoch mindestens 60 cm betragen. Im Falle der Griechischen Landschildkröten (Panzerlänge ca. 18 cm, Terrarium ca. 120 cm x 120 cm) war die Länge des Geheges gesetzlich zu klein. Beide Terrarien waren unstrukturiert, Rückzugsmöglichkeiten und begrabbares Substrat (nur dicke Holzschnipsel, Schicht à ca. 2 cm) fehlten. Auch Wasser stand nicht zur Verfügung. Beim Aquaterrarium der Europäischen Sumpfschildkröten war der Landteil zu klein für die fünf Tiere. Ebenfalls war der Ausstieg relativ steil. Einige Steine dienten als rudimentäre Versteckmöglichkeiten. In insgesamt fünf Terrarien wurden Bartagamen (Grösstes Tier hatte eine Kopf-Rumpf-Länge von 20 cm), einzeln oder zu zweit, gehalten. Die Terrarien waren in der Breite zu gering (50 cm statt mind. 80 cm). Rückzugsmöglichkeiten und Wasser fehlten. Bei allen Terrarien, auch bei den Pärchen, gab es nur einen Sonnenplatz (bei zwei Tieren mind. zwei empfohlen), eine Grundbeleuchtung fehlte in der Regel. Die Unterkunft eines einzelnen Leopardgeckos war sehr klein und war nur mit einer einziPantherschildkröten in einem Terrarium ohne gen Höhle eingerichtet. Es gab also weder weijegliche Einrichtung. tere Versteck- noch Klettermöglichkeiten. Das Substrat war zum Graben nicht geeignet. Auch Wasser war nicht vorhanden. Eine solche Haltung grenzt an Tierquälerei! Die Futtertiere standen in einer Box à 10 cm x 10 cm im Terrarium. Dies bedeutet Stress für das Futtertier und den Räuber. Die Haltung der Kornnattern, welche sich alleine oder zu zweit in fünf Terrarien befanden, war ungenügend. Die Gesetzeskonformität der Terrarien in Relation zur Körpergrösse der Tiere war schwer zu beurteilen, da sich die Tiere eingerollt hatten. Die Terrarien waren karg bis gar nicht strukturiert, meist fehlten Versteck- und Bartagamen u.a. ohne Trinkwasser! Klettermöglichkeiten. In einem der Behältnisse war die Wärmelampe zum Zeitpunkt des Besuchs abgeschaltet oder defekt.
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Tristes Zuhause für den Leopardgecko.
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Das Terrarium des Königspythons (ca. 120 cm x 50 cm x 45 cm) war für die ca. 100 cm messende Schlange knapp bemessen. Die Einrichtung war auch hier äusserst karg, Versteckmöglichkeiten fehlten, die Schlange musste sich ungeschützt am Boden einrollen. Grundsätzlich war die Einrichtung bei allen Schlangen absolut minimalistisch und ungenügend, wie beispielsweise auch bei den Boa constrictor im Schaufenster: Es gab keinen Rückzug, die Tiere waren völlig exponiert. Weiter wurde aufgrund der Klage die Haltung Diese Kornnatter hatte zwar einen Ast und eine der Nager, Vögel und Fische angeschaut. Denn Versteckmöglichkeit, Kletterstrukturen fehlten nebst den Reptilien verkaufte der Mikazoo diverjedoch gänzlich. se Nagerarten (Zwerg- und Goldhamster, Degus, Farbmäuse, Farbratten, Sibirische Streifenhörnchen, Meerschweinchen), Zwergkaninchen, Ziervögel (Nymphensittiche, Diamantfinken, Kanarienvögel, Wellensittiche) und Fische. Bei den Fischen fiel die Haltung der Kampffisch-Männchen äusserst negativ auf, die Tiere wurden in winzigen (ca. 15 cm x 15 cm x 15 cm) Glasbehältern ohne jegliche Struktur oder Rückzugsmöglichkeit gehalten. Dem Kunden eine solche Fischhaltung aufzuzeigen, ist verantwortungslos! Auch ein Wasserwechsel in den Kleinstgefässen würde schockartig auf die Tiere wirken. Die helle Beleuchtung über den «Aquarien» Kampffische ohne Rückzug in winzigen kommt den Bedürfnissen der Tiere auch nicht Behältern. entgegen. Kampffische leben natürlicherweise im Pflanzengewirr und meiden starke Sonneneinflüsse. Bei den Nagern fiel auf, dass ein Ratten-Terrarium mit 50 cm Höhe die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe von 56 cm nicht erfüllte. Die Käfige der Hamster, Degus, und Farbmäuse enthielten zu wenig Einstreu (ca. 5 cm), bei Hamstern wären mindestens 15 cm vorgeschrieben, bei Degus sogar 30 cm. In mehreren Zwerghamster- und Rattengehegen waren so gut wie keine Versteckmöglichkeiten vorhanden, die Tiere mussten sich so dem Kunden exponieren. Die Degus und Ratten hatten kaum Klettermöglichkeiten zur Verfügung. Ein Rattenterrarium war besonders schlimm: Hier gab es sehr viel Einstreu, das jedoch aufgrund seines Staubgehaltes für die Tiere ungeeignet war. Ratten klettern aber lieber in die Höhe, als dass sie graben. In diesem Terrarium gab es jedoch keine einzige Möglichkeit, eine Höhenlage zu erreichen. Die Hygiene in den Rattenvolieren war schlecht. Bei den Kaninchen und Meerschweinchen fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Nagemöglichkeiten und das Heu, ausserdem gab es nur mangelhafte Rückzugsmöglichkeiten.
Ungeeignete Einrichtung für Ratten.
Beratung: Aufgrund der Klage musste sich der STS beim Besuch zu erkennen geben und konnte so kein Mystery Shopping durchführen.
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Objectif Reptiles
Allgemeines: Hier handelt es sich um einen Reptilienzüchter, welcher seine Tiere in vier bis fünf Zimmern im Untergeschoss seines Hauses hielt. Reguläre Öffnungszeiten gab es nicht, das Geschäft konnte jedoch mit Voranmeldung besucht werden. Die Testperson vereinbarte einen Termin mit dem Vorwand, sich für Bartagamen zu interessieren. Kritische Artikel: Im Objectif Reptiles gab es keine Artikel zum Verkauf. Tierhaltung: Die Testperson hatte aufgrund der stetigen Begleitung durch den Inhaber wenig Zeit, die Tierhaltung im Detail aufzunehmen. Deshalb wird hier der erste Eindruck beschrieben. Im Geschäft herrschte Unordnung. Vorgefunden wurde u.A. eine Königskobra Opiophagus hannah (bewilligungspflichtig). Gemäss Aussagen des Inhabers war die Kobra 5 m lang – da sie aufgerollt war, konnte dies zum Zeitpunkt des Besuches nicht eingeschätzt werden – und wurde deshalb wohl in einem für sie zu kleinen Terrarium à ca. 300 cm x 200 cm Grundfläche gehalten! Drei grosse Spornschildkröten Centrochelys sulcata (bewilligungspflichtig), welche eine Panzerlänge von ca. 60 cm aufgewiesen haben dürften, befanden sich in einem Gehege von 500 cm x 400 cm Grundfläche. Gesetzlich reichte dies zwar aus, es gab aber keinen Freigang, keine Grabmöglichkeiten und es fehlte jeglicher Rückzug. Zwei Alligator-Schildkröten (bewilligungspflichtig) hatten ebenfalls keine Rückzugsmöglichkeiten. Das Gehege war mit einem Wasserteil von 180 cm x 80 cm Grundfläche für die Tiere à ca. 40 cm zu klein bemessen (Länge legal, Breite zu gering). Die Landfläche erfüllte mit ca. 90 cm x 80 cm gerade noch die Vorschriften. In diversen Schubladen (Rackhaltung) wurden Schlangen gehalten. Hier konnte kein näherer Einblick gewonnen werden, die Rackhaltung per se ist für Schlangen allerdings als nicht tierfreundlich zu werten (kein Tageslicht, keine Wärmequelle, keine Klettermöglichkeiten, oftmals zu geringe Fläche und Höhe). Der Züchter verkaufte neben Reptilien auch Wachteln und Papageien. Ein Papagei wurde alleine gehalten, was gegen das Gesetz verstösst. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung war insgesamt spärlich. Der Züchter empfahl ein gesetzlich akzeptables Terrarium für ausgewachsene Tiere. Über die Fütterung und Einrichtung konnte er kompetent Auskunft geben. Bei der Beleuchtung gab er unzureichende Informationen weiter, obwohl er selber Bartagamen züchtet und verkauft. Positiv: Beim Thema Gifttiere erwähnte er ausdrücklich, dass man für diese eine Bewilligungspflicht braucht und dafür Kurse besuchen muss.
Reptiles Farm, Servion
Allgemeines: Dieses Geschäft wurde bereits aufgrund einer eingegangenen Klage im 2014 besucht. Dabei hatte der STS verschiedene Gesetzesverstösse und nicht artgerechte Haltungen festgestellt. Diese Beobachtungen wurden ans Veterinäramt gemeldet. Leider ist es bis heute unklar, ob das Veterinäramt diesbezüglich gehandelt hat! Die beanstandeten Tierhaltungen im öffentlich zugänglichen Bereich (Verkaufsräume) waren 2015 jedenfalls immer noch in gleich schlechtem Zustand, wie bei der erstmaligen Kontrolle! Beim Besuch für die Zoofachhandel-Recherche konnte allerdings das Untergeschoss nicht mehr besichtigt werden. Kritische Artikel: Die «Life Pyramide» stand im Angebot. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration der Reptilien-Terrarien verbessert werden.
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Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Grünen Wasseragamen, Leopardgeckos, Europäischen Landschildkröten, Bartagamen, Kornnattern und Königspythons. Die Haltung (diverse Terrarien) der Europäischen Landschildkröten war ungenügend. Beispielsweise waren vier Tiere mit einer Panzerlänge von ca. 25 cm in einem Terrarium untergebracht, welches ca. 180 cm x 120 cm x 80 cm mass. Die Länge verstiess somit gegen das Gesetz. Ein weiteres Terrarium mit fünf Tieren à ca. 10 cm Panzerlänge wies eine Grundfläche von nur 80 cm x 50 cm auf und erfüllte so nur ganz knapp die Mindestmasse. Das Stroh war als alleiniges Substrat ungeeignet und zu wenig tief zum Eingraben,
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auch gab es kaum Versteckmöglichkeiten. Die Bartagamen wurden in mehreren Terrarien gehalten, bei den Jungtieren war das Terrarium (ca. 80 cm x 60 cm x 50 cm) für die insgesamt 11 Tiere à ca. 5 cm Kopf-Rumpf-Länge klein, aber noch innerhalb der vorgeschriebenen Mindestmasse. Die Terrarien der Bartagamen verfügten nur über eine rudimentäre Einrichtung; den Tieren stand lediglich eine Wurzel zum Verstecken und Klettern zur Verfügung. Das Terrarium einer einzeln gehaltenen, adulten Grünen Wasseragame mass ca. 200 cm x 80 cm x 100 cm. Trostloses Zuhause der Leopardgeckos. Die Länge war lobenswert, die Höhe indessen entsprach angesichts der Kopf-Rumpf-Länge des Tieres (ca. 20 cm) den Mindestanforderungen. Das gesetzlich vorgeschriebene Wasserbad fehlte, immerhin gestaltete sich die Einrichtung abwechslungsreich. Das Tier wies eine Wunde am Unterkiefer auf, die Ursache der Verletzung war unklar, ebenso, ob sie behandelt wurde. 20 Leopardgeckos (Kopf-Rumpf-Länge ca. 8 cm) wurden einzeln in Terrarien à ca. 50 cm x 25 cm x 25 cm gehalten. Diese Terrariengrösse ist absolut minimalistisch, die Breite verstösst gegen die Tierschutzverordnung. Klettermöglichkeiten und Rückzugsmöglichkeiten waren höchstens reduziert vorhanden, die Einrichtung bestand lediglich aus einer kleinen Wurzel, einer kleinen Korkrinde und einer Wasserschale. Bei den Schlangen (Kornnattern, Königspython) waren die Terrarien knapp ausreichend, aber auch hier erschien die Einrichtung dürftig. Es mangelte an Versteckmöglichkeiten, eine Wetbox wäre wünschenswert gewesen. Informationen zu den Tieren gab es an den Terrarien nicht; allerdings wurde auf Nachfrage ein Info-Blatt (Bartagamen) gereicht. Auf diesem standen aber Fehlinformationen: Beispielsweise solle man Bartagamen zu 50 % mit Lebendfutter versorgen und auch über die Winteraktivität wird auf dem Merkblatt falsch Auskunft gegeben. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratungsqualität war unbefriedigend. Der Verkäufer gab zwar Auskunft, jedoch teilweise völlig falsch. Er betonte, dass die Geschlechterzusammenstellung bei Bartagamen keine Rolle spiele, wenn man nicht züchten möchte. Die Vergesellschaftung von männlichen Tieren kann aber zu fatalen Auseinandersetzungen führen! Leider führte der Verkäufer auch auf, dass die Haltung kostengünstig sei (dem ist überhaupt nicht so) und setzte so ein falsches Signal. Weiter empfahl er ein Terrarium, welches nur knapp die Mindestvorschriften erfüllte. Bezüglich Einrichtung könne man sich an der Einrichtung im Shop orientieren – diese war jedoch absolut ungenügend.
Reptilien Center, Schlieren
Allgemeines: Das Reptilien-Center Schlieren hatte sich auf den Verkauf von Reptilien und deren Zubehör spezialisiert. Das Geschäft wurde im Juni 2015 besucht, der Geschäftsführer war zu diesem Zeitpunkt allerdings krankheitshalber abwesend und wurde von zwei Privatpersonen (davon eine jugendlich) vertreten. Da die Beratung nicht repräsentativ war, wurde für den Juli ein zweiter Besuch eingeplant. Dieser blieb jedoch aus, da das Reptilien-Center in der Zwischenzeit geschlossen worden war. Was innert solch kurzer Zeit mit den doch zahlreichen Tieren geschehen ist, bleibt unklar. Sowohl der Besitzer wie auch das Veterinäramt betonten, dass der STS sich keine Sorgen machen müsse – genauere Angaben zum Verbleib der zahlreichen Reptilien wurden trotz Nachfrage nicht gemacht. Kritische Artikel: Keine gesichtet.
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Tierhaltung: Im Reptilien-Center konnten beim ersten Besuch die Haltung von Bartagamen, Wasseragame, Grossen Madagaskar Taggeckos, Kornnattern und Königspythons überprüft werden. Die Bartagamen waren in vier Terrarien untergebracht, drei der Terrarien unterschritten in der Höhe und/ oder der Breite die gesetzlichen Anforderungen. Die Einrichtung gestaltete sich eher karg, es gab kaum Rückzugs- und nur reduzierte Klettermöglichkeiten. Eine Wasseragame wurde zusammen mit einem Stirnlappenbasilisk in einem grosszügig bemessenen Terrarium (ca. 400 cm x 170 cm x 250 cm) gehalten. Die Strukturierung des Terrariums mit Ästen und einer Rückwand war ausreichend. Die Grossen Madagaskar Taggeckos (Kopf-Rumpf-Länge ca. 10 cm) bewohnten einzeln oder zu zweit vier Terrarien von ca. 30 cm x 45 cm x 55 cm. Diese Haltung verstiess deutlich gegen das Gesetz, Länge, Breite und Höhe waren nicht ausreichend. Auch die Beleuchtung war nicht ausreichend; eine Grundbeleuchtung des Terrariums fehlte. Vier Terrarien (zwei Terrarien à ca. 30 cm x 45 cm x 45 cm und zwei à ca. 110 cm x 60 cm x 80 cm) beherbergten Kornnattern. Da die Tiere aber nicht oder nur teilweise sichtbar waren, konnten die Terrarienvolumina nicht abschliessend hinsichtlich Gesetzeskonformität beurteilt werden. In den zwei kleinen Terrarien stand den Tieren kaum Wasser zur Verfügung. UV-Licht fehlte. Klettermöglichkeiten standen nur reduziert zur Verfügung. Der Königspython war zum Zeitpunkt des Besuchs ebenfalls nicht sichtbar, das Terrarium dürfte mit geschätzten 150 cm x 100 cm x 120 cm jedoch ausreichend gross sein. Eine UV-Lampe war im Terrarium installiert, allerdings zum Zeitpunkt des Besuchs (Nachmittag) ausgeschaltet. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung erfolgte durch den Jugendlichen, welcher mit Informationen allerdings eher zurückhaltend war. Er schien grundsätzlich über die Haltung Bescheid zu wissen, machte aber einzelne Falschaussagen bezüglich Beleuchtung, Fütterung und Klettermöglichkeiten. Auf die Frage, ob es Informationsblätter gebe, antwortete er mit nein.
Reptilienplus, Dottikon
Allgemeines: Reptilienplus verkauft Arachniden und Reptilien und ist spezialisiert auf Giftschlangen. Zum Besuchszeitpunkt waren zahlreiche Tierarten vorhanden, manche unverkäuflich. Die bewilligungspflichtigen Arten würden gemäss Ladeninhaber nur abgegeben, wenn der Käufer eine Bewilligung vorweisen könne, weiter würde der Verkauf an das zuständige Veterinäramt gemeldet. Kritische Artikel: Es fielen keine spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration aller Reptilien-Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Bartagamen, Leopardgeckos und Kornnatter. Das mit drei Tieren à ca. 20 cm Kopf-Rumpf-Länge bestückte Bartagamenterrarium wies mit ca. 200 cm eine vorbildliche Länge auf. Auch die Höhe (ca. 80 cm) war ausreichend; die Breite (ca. 80 cm) erreichte gerade die Mindestvorschrift. Die Strukturierung des Terrariums war angemessen. Das Terrarium der Leopardgeckos war hingegen ungenügend strukturiert; Rückzugsmöglichkeiten und erhöhte Flächen waren nur reduziert vorhanden. Die Länge des Terrariums entsprach mit geschätzten 60 cm vermutlich knapp den gesetzlichen Mindestmassen (Tier à ca. 10 cm Kopf-RumpfLänge), die Höhe war ausreichend (ca. 45 cm), die Breite (ca. 45 cm) unterschritt allerdings die gesetzlichen Anforderungen. Auf diesen Punkt angesprochen, war sich die Verkäuferin des Problems bewusst und empfahl für die Heimtierhaltung ein grösseres Terrarium. Aus Sicht des STS ist es allerdings inakzeptabel, dass kein Wert auf eine bessere Haltung gelegt wurde (Vorbildfunktion und Gesetzesverstoss!). Die Grössen der beiden Kornnatterterrarien (ca. 120 cm x 60 cm x 80 cm und ca. 140 cm x 70 cm x 90 cm) schien angesichts der Anzahl und Körperlänge der Tiere soweit erkennbar ausreichend, die Terrarien waren abwechslungsreich strukturiert.
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Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung war (abgesehen von minimalistischen Empfehlungen bei den Terrarienmassen) qualitativ gut. Der STS erachtet es als lobenswert, dass offenbar nicht alle Kunden ein Tier erhalten (wenn die Kompetenz fehlt, wird der Verkauf abgelehnt). Informationsblätter standen nicht zur Verfügung.
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Reptophilia, Niederbüren
Kritische Artikel: Es fielen keine spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration der Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Europäischen Landschildkröten, Bartagame und Zwergbartagamen. Drei Europäische Landschildkröten (ca. 8 cm Panzerlänge) bewohnten ein Terrarium à ca. 120 cm x 60 cm x 60 cm, Rückzugsmöglichkeiten waren vorhanden. Leider fehlten Informationen über die Tierart, es wurde nicht einmal der Artname angegeben. Das Terrarium der Bartagame mass ca. 120 cm x 60 cm x 100 cm, für das ca. 20 cm lange Tier war die Breite nicht ausreichend. Kletter-, Versteck- sowie Bademöglichkeiten waren vorhanden. Die Zwergbartagamen (ca. 12 cm Kopf-Rumpf-Länge) bewohnten ein Terrarium à ca. 120 cm x 60 cm x 60 cm, die Strukturierung war angemessen. Wie bereits bei den Landschildkröten fehlten auch bei den (Zwerg-) Bartagamen Informationen zu den Tierarten. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Die Beratungsqualität war sehr gut, einzig die erforderliche Grundbeleuchtung wurde nicht erwähnt. Leider fehlten Informationsblätter über die Art.
Terrafisch, Züberwangen
Allgemeines: Das Geschäft ist spezialisiert auf Taggeckos und Dendrobaten. Kritische Artikel: Es fielen keine spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration der Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Phelsuma cependiana, Phelsuma modesta, Phelsuma klemmeri und Phelsuma quadriocellata. Die Terrarien für die ersten drei genannten Arten massen ca. 50 cm x 70 cm x 70 cm, das Terrarium von P. quadriocellata mass ca. 50 cm x 60 cm x 50 cm. Die Terrariengrössen waren somit angemessen. Die Terrarien waren vielfältig mit Pflanzen und Bambusrohren strukturiert, den Tieren boten sich so zahlreiche Kletter- und Versteckmöglichkeiten. An den Terrarien wurden nur die nötigsten Informationen über die Tierart angegeben. Laut Inhaber werden Kunden dafür intensiv beraten. Beratung: Obwohl keine Zwergbartagamen angeboten werden, konnte der Verkäufer einwandfrei über die Terrarienmasse- und Einrichtung sowie Fütterung und Beleuchtung Auskunft geben. Es konnten aber leider keine schriftlichen Informationen mitgegeben werden.
Zoo Kakadu, Zollikofen
Kritische Artikel: Wie im letzten Jahr bot der Zoo Kakadu Nagerlaufräder mit geringem Durchmesser (10 cm – 15 cm Durchmesser) zum Verkauf an. Immerhin wurde schriftlich darauf hingewiesen, dass der Schweizer Tierschutz STS Laufräder ab 20 cm (Mäuse, Hamster) und 30 cm empfiehlt (Rennmäuse, Ratten, Degus). Laut der Inhaberin sollten in Zukunft nur noch Laufräder ab 20 cm verkauft werden. Die letztes Jahr kritisierten Würgehalsbänder und Würgeleinen waren aus dem Sortiment genommen worden. Leider stand aber die Erziehungshilfe «Dynavet Master Plus Pro» zum Verkauf. Das Erziehungshalsband arbeitet mit dem Sprühstoff HFO, der in der Anwendung ebenfalls verboten ist. Die Zoofachhandlung war sich anscheinend dessen nicht bewusst. Der Zoo Kakadu bot Reptilienterrarien in verschiedenen Grössen an, weiter standen auch die «Life Box» und die «Life Pyramide» zum Verkauf. Auf solche Produkte sollte aus Sicht des STS verzichtet werden. Der Zoo Kakadu reagierte bereits auf diese Kritik und strich falsche Deklarationen auf der Life Box Verpackung mit einem Stift durch. Das ist ein guter Schritt, ein Verzicht im Sortiment wäre aber wünschenswert gewesen. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Griechischen und Maurischen Landschildkröten,
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Breitrandschildkröten, Bartagamen, Leopardgeckos, Streifentaggeckos Phelsuma lineata und Grosser Madagaskar Taggecko, Königspythons und einer Grünen Wasseragame. Bei der Reptilienhaltung konnte ein Lob für die Sauberkeit und die vielen Informationen über die jeweiligen Tierarten ausgesprochen werden. Sechs Griechische Landschildkröten (ca. 6 cm Panzerlänge) waren in einem Terrarium à ca. 120 cm x 50 cm x 40 cm untergebracht, dies ist zwar nicht vorbildlich, aber gesetzeskonform. Auch bei den Maurischen Landschildkröten (ca. 7 cm Panzerlänge), welche zu zehnt ein identisch grosses Terrarium bewohnten, fand sich kein Gesetzesverstoss.
Abwechslungsreiches Schildkrötengehege.
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Die Einrichtungen beider Terrarien waren zweckmässig. In einem weiteren Gehege wurden insgesamt acht Maurische Landschildkröten und Breitrandschildkröten zusammen gehalten. Hier war die Einrichtung lobenswert, den Tieren standen mehrere Sonnenplätze sowie abwechslungsreiches Substrat zum Graben zur Verfügung. Das Terrarium (ca. 120 cm x 50 cm x 50 cm) der Bartagamen war gemessen an der Kopf-RumpfLänge der Tiere (erst ca. 12 cm) gesetzeskonform, die Einrichtung wurde als gut bewertet (Klettermöglichkeiten, Rückzug und Grabmöglichkeiten waren vorhanden.). Das Terrarium der Grossen Madagaskar Taggeckos (ca. 8 cm KRL) verfügte mit ca. 120 cm über eine relativ grosszügige Länge, hingegen war die Breite von 50 cm und die Höhe von ungefähr 80 cm knapp bemessen. Ein Hochterrarium wäre hier sicherlich angebrachter gewesen. Ein Terrarium, welches offenbar Streifentaggeckos beherbergte, mass ca. 60 cm x 40 cm x 60 cm. Es war in der Breite sicherlich knapp bemessen – da die Tiere aber zum Zeitpunkt des Besuchs nicht sichtbar waren, kann die Situation nicht abschliessend beurteilt werden. Die Strukturierung beider Taggecko-Terrarien war vorbildlich. Beim Leopardgecko, der Wasseragame und dem Königspython verhielt sich die Situation ähnlich wie beim Streifen-Taggecko, die Tiere waren nicht oder höchstens teilweise sichtbar, die Körperlänge konnte daher nicht sicher eruiert und die Terrariengrösse evaluiert werden – die Terrarien waren in der Breite aber sicherlich grenzwertig. Nebst den Reptilien wurde auch die Nagerhaltung kurz begutachtet. Im Vergleich zum letzten Jahr wurden keine Sinai-Stachelmäuse und keine Lemminge mehr angeboten. Die letztes Jahr beanstandeten fehlenden Nagemöglichkeiten und die mangelhaften Einstreutiefen wurden verbessert. Problematisch war jedoch die Haltung von Ferientieren: Drei Agaporniden wurden auf einer Fläche von nur 0.09 m² gehalten, was weit unter der Tierschutzverordnung liegt! Die Höhe (70 cm am höchsten Punkt) war ebenfalls nicht gerade grosszügig, die Einrichtung ungenügend. Für die drei Tiere standen nur zwei Schlafhäuschen zur Verfügung, die Sitzgelegenheiten waren aufgrund der mickrigen Platzverhältnisse limitiert, und der Käfig wies Plastiksitzstangen auf. Der Käfig der Reisfinken hielt die gesetzlichen Mindestmasse gerade noch ein, aber auch hier war die Einrichtung minimalistisch. Zwei Kaninchen, ebenfalls Ferientiere, hatten zum Zeitpunkt des Besuches kein
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Wasser zur Verfügung, auch war die Einstreu knapp bemessen, die Tiere scharrten auf dem Käfigboden. Auch wenn die Tiere nur vorübergehend in diesem Tiershop sind, sollte man zumindest die Einhaltung des Gesetzes konsequent befolgen. Die Tierschutzverordnung gilt auch hier und die Verstösse sind unter Umständen strafbar, sowohl für den Ladenbesitzer wie auch für die privaten Tierhalter vor und nach dem Urlaub. Bei einem zweiten Besuch waren die Agaporniden und die Kaninchen nicht mehr vor Ort. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Die Beratung gestaltete sich (abgesehen von einer zu geringen Breitenangabe beim Terrarium) qualitativ gut und ausführlich. Informationsblätter zur Tierart waren nicht vorhanden.
Zoo Keller, Breitenbach
Kritische Artikel: Im Zoo Keller standen Laufräder mit einem Durchmesser unter 20 cm im Angebot. Das kleinste Terrarium im Sortiment war das «Exo Terra nano» (20 cm x 20 cm x 20 cm), dieses Terrarium ist für keine Reptilienart gesetzeskonform. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Schmuckschildkröten (Gattung Pseudemys), Bartagamen, Leopardgeckos und Königspython. Das Aquaterrarium für die Schmuckschildkröten (genaue Art nicht angegeben) entsprach den gesetzlichen Mindestmassen. Informationen zur Tierart fehlten, der Verkäufer erwähnte auf Anfrage immerhin, dass die Tiere noch stark wachsen und er sie nur an verantwortungsbewusste Tierhalter verkaufen würde. Ein Terrarium (ca. 150 cm x 60 cm x 80 cm), welches mit vier adulten Bartagamen à ca. 20 cm Kopf-Rumpf-Länge bestückt war, erfüllte in der Breite die Mindestmasse nicht. Mehrere (gemäss Beschriftung sechs) Leopardgeckos wurden in einem Terrarium à ca. 100 cm x 50 cm x 50 cm gehalten. Da die Tiere nicht sichtbar waren, kann die Terrariengrösse nicht abschliessend beurteilt werden. Die Einrichtung war jedoch angemessen. Zwei Königspythons bewohnten ein Terrarium à ca. 120 cm x 60 cm x 60 cm. Gemäss dem Ladeninhaber mass das grössere Tier ca. 100 cm – somit wäre die Höhe des Terrariums ungenügend. Die Strukturierung des Terrariums war akzeptabel, eine Wetbox wäre aber begrüssenswert. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung gestaltete sich mehrheitlich vorbildlich, nebst den erfragten Punkten wurden viele Zusatzinformationen zum Thema Parasitenkontrolle und Lebenserwartung gegeben. Die Empfehlung der Terrariengrösse war jedoch sehr knapp und der Verkäufer sagte, dass Bartagamen keine Rückzugsmöglichkeiten bräuchten, was aus Sicht des STS falsch ist. Als einer der wenigen Shops gab der Zoo Keller Informationsmaterial (eigene Merkblätter) ab.
Zoo Roco, Lyss
Kritische Artikel: Wie bereits im letzten Jahr bot der Zoo Roco Wurfketten zum Verkauf an. Online sind zudem Kettenwürger und Erziehungshilfen für Hunde mit Ultraschalltönen (in der Anwendung verboten) erhältlich. Die Zoofachhandlung hat aufgrund der Kritik vom STS bereits all diese Artikel aus der Filiale und dem Online Shop entfernt. Das ist lobenswert. Das Terraristiksortiment enthielt irrführend deklarierte Exo Terra Terrarien. Die anderen Terrarien waren hinsichtlich des Verwendungszwecks nicht deklariert (nur Angabe von Massen und Preis). Laut Angaben der Zoofachhandlung würden Kunden aber ausreichend beraten werden. Online konnte zudem die «Life Box» von Lucky Reptile erworben werden. Auch die Life Box wurde aus dem online Angebot ausgeschlossen und auch in der Filiale selber wird sie nicht mehr nachbestellt. Der STS freut sich über diesen Entscheid und erhofft sich, dass weitere Zoofachhandlungen sich ein Beispiel an diesem Vorgehen nehmen. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Europäischen Landschildkröten, Blauer BambusTaggeckos, Leopardgeckos, Chinesischen Leopardgeckos Goniurosaurus luii, Kornnattern und Königspython. Vor dem Geschäft waren zwei Aussengehege vorhanden. In einem befanden sich Kaninchen, das andere beherbergte Landschildkröten. Die Strukturierung des Landschildkrötengeheges
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war vielfältig (Pflanzen, Baumstämme, Steine und Flächen zum Graben) und vorbildlich. Positiv zu erwähnen ist ausserdem, dass vermerkt war, dass die Tiere sich nicht zum Herumtragen eignen. Im Verkaufsraum wurden Blaue Bambus-Taggeckos in einem Terrarium gehalten, welches die Mindestmasse erfüllte (Kopf-Rumpf-Länge nicht sichtbar, jedoch reichten die Masse auch für adulte Tiere aus). Das Terrarium wies eine abwechslungsreiche Strukturierung mit vielen Kletter- und Versteckmöglichkeiten auf. Leider fehlte eine Grundbeleuchtung im Terrarium. Zoo Roco wird sich nun auf Empfehlung des STS von einer externen Person (dem STS bekannt) bezüglich Beleuchtung beraten lassen, dies ist sehr erfreulich.
Phelsuma klemmeri: Gute Strukturierung, jedoch fehlt eine Grundbeleuchtung. Zwei Terrarien (ca. 60 cm x 60 cm x 60 cm) beherbergten Leopardgeckos, ein drittes, identisch grosses Terrarium enthielt einen Chinesischen Leopardgecko. Da die Tiere jeweils nicht sichtbar waren, konnte die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nicht abschliessend beurteilt werden. Die Einrichtung der Leopardgecko-Terrarien war passabel. Wünschenswert wäre gewesen, wenn die dritte Dimension noch besser hätte genutzt werden können (z.B. mit Steinaufbauten). Die Einrichtung im Terrarium des Chinesischen Leopardgeckos trug den Bedürfnissen der Art gut Rechnung. Eine Kornnatter bewohnte ein Terrarium à ca. 120 x 60 x 60 cm. Auch sie war nicht sichtbar. Die Strukturierung des Terrariums war angemessen. Den Königspythons (vermutlich zwei Tiere, jedoch nur ein Tier teilweise sichtbar) stand ein Terrarium à ca. 120 cm x cm x 60 cm zur Verfügung. Die Terrariumseinrichtung war abwechslungsreich, den Schlangen standen zahlreiche Rückzugsmöglichkeiten und zwei Wet-Boxen zur Verfügung. An allen Terrarien wurden die wichtigsten Angaben zur Tierart angeschrieben. Nebst den Reptilien wurde auch die Kaninchen- und die Nagerhaltung kurz beurteilt. Wie eingangs erwähnt, verfügte das Geschäft über ein Aussengehege. Das Gehege mass ca. 4 m² – diese Fläche ist lobenswert. Positiv zu erwähnen ist zudem, dass ein grosser Teil des Geheges abgedeckt war und die Tiere vor der Sonne geschützt waren. Die letztes Jahr beanstandete Innenhaltung der Kaninchen war dieses Jahr in Ordnung, den Kaninchen standen nun genug Rückzugs-und Nagemöglichkeiten zur Verfügung. Bei den Goldfischen gab es einige Individuen mit überlangen Flossen.
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Beratung: Thema Kornnattern: Die Beratungsqualität war akzeptabel. Die Verkaufsperson (Auszubildende) nahm sich Zeit und vermittelte einige korrekte und gute Informationen über die Einrichtung (inkl. Anleitung für eine Wetbox) des Terrariums und über die Futtermäuse (tot füttern). In einzelnen Punkten – u. A. den Terrarienmindestmassen – war sie allerdings unsicher, worauf eine Diskussion mit mehreren Mitarbeitern entstand. Schliesslich wurden falsche, aber zum Glück zu grosse, Mindestmasse angegeben. Zum Thema Chamäleon und Haltebewilligung wusste die Verkaufsperson nicht Bescheid, die Geschäftsführerin konnte dann aber kompetent zu diesem Thema Auskunft geben.
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Zoo Thun, Thun
Kritische Artikel: Im Zoo Thun waren diverse Hunde-Erziehungsmittel mit chemischen Stoffen (HFO)erhältlich. Im Verkauf standen u.a. diverse irrführend deklarierte Exo Terra Terrarien im Angebot. Die Zoofachhandlung hat als Reaktion auf die Kritik vom STS nun aber angekündigt, dass die irreführenden Verpackungen der Exo Terra Terrarien entfernt werden und der Artikel mit guter Beratung verkauft werden würde. Zudem sollen auch die Erziehungsmittel mit chemischen Stoffen aus dem Verkauf genommen werden – der Zoofachhandlung war nicht klar, dass der Stoff HFO ebenfalls gesundheitsschädlich war. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Europäischen Landschildkröten, Bartagamen und Leopardgeckos. Beim ersten Besuch befanden sich 15 Europäische Schildkröten à ca. 8 cm Panzerlänge in einem ca. 120 cm x 60 cm x 50 cm messenden Terrarium. Diese Haltung entspricht zwar den gesetzlichen Vorschriften, ist aber nicht artgerecht. Bei einem zweiten Besuch befanden sich die Tiere in einem grösseren Terrarium (190 cm x 70 cm), es ist lobenswert, dass die Zoofachhandlung hier aus eigener Initiative gehandelt hat. Die Terrarien der Bartagamen und der Leopardgeckos waren gesetzeskonform, die Einrichtung war dem natürlichen Habitat angepasst und im Falle der Leopardgeckos sehr abwechslungsreich. Leider wurden an den Terrarien keine Informationen über die Tierart angegeben. Negativ fiel die mangelnde Hygiene im Wasserbehälter der Bartagamen auf. Zusätzlich zu den Reptilien wurde die Kleinsäugerhaltung kurz begutachtet. Die Afrikanischen Zwergschläfer, deren Verkauf 2014 beanstandet worden war, wurden dieses Jahr nicht mehr angeboten. Fünf Meerschweinchen befanden sich in einem Gehege, welches eine Fläche von 0.72 m² aufwies. Dies ist für fünf Tiere zu Wasserbehälter: Die Hygiene sollte verbessert klein. Laut Geschäftsführerin waren die Tiere nur werden. vorübergehend in dem kleinen Gehege. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung verlief korrekt. Merkblätter mit Haltungsinfos konnten leider nicht abgegeben werden. Bei Nachfrage vom STS erklärte die Inhaberin, dass Informationsblätter nur beim Verkauf eines Tieres abgegeben werden. Der STS überzeugte sich vom Vorhandensein der Merkblätter. Es wäre aber wünschenswert, wenn diese schriftlichen Informationen auch bei der Beratung (vor allem bei expliziter Nachfrage!) abgegeben würden.
Zoo Tropic, Basel
Kritische Artikel: Im Zoo Tropic wurden Kaninchen- und Meerschweinchengeschirre verkauft. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration der Reptilien-Terrarien verbessert werden. Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Maurischen Landschildkröten und eines Königspythons. Das Terrarium der Maurischen Landschildkröten (ca. 200 cm x 80 cm x 60 cm) beherbergte sieben Tiere à ca. 10 cm Panzerlänge. Die gesetzlichen Minimalanforderungen wurden eingehalten, jedoch war es schade, dass sich in diesem Terrarium ein weiteres, für die Tiere unzugängliches Glasterrarium befand, welches eine Fläche von ca. 50 cm x 25 cm umfasste und den Tieren folglich Platz wegnahm! Die Einrichtung des Terrariums war dürftig, das Bodensubstrat zu wenig tief, um Grabtätigkeit zuzulassen. Das Terrarium war nicht beschriftet, sogar der Artname fehlte.
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Der in der Mitte abgegrenzte Bereich nahm den Tieren Platz weg.
Die Haltung des Königspythons war gesetzeskonform, die Strukturierung vorbildlich, dem Tier stand sogar ein Badebecken zur Verfügung. Bei der ebenfalls begutachteten Nagerhaltung fiel auf, dass die Meerschweinchen immer noch über wenig Rückzug verfügten. Weiter waren vier junge Ratten in einem Terrarium untergebracht, welches die Mindestvorschriften unterschritt (ca. 100 cm x 40 cm x 50 cm). Die Tiere hatten kaum Rückzugsmöglichkeiten und machen einen nervösen Eindruck. Eine Ratte wies ein auffällig struppiges Fell auf, was auf gesundheitliche Probleme hindeuten könnte. Nebst den Nagern hatten auch die Vögel wenig Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Beratung: Thema Bartagamen: Die Beratung wurde als mittelmässig bewertet. Das Verkaufspersonal empfahl u.a. eine zu geringe Terrarienbreite und gab an, dass Frischfutter nicht nötig sei.
Zoo Widmer, Kirchdorf
Allgemeines: Im letzten Jahr kommunizierte der STS fälschlicherweise, dass der Zoo Widmer Inka Kakadus zum Verkauf anbietet. Das Kakadu-Paar gehört den Ladenbesitzern und ist unverkäuflich. Der STS entschuldigt sich für diese Fehlkommunikation. Kritische Artikel: Kaninchengeschirre wurden angeboten. Es fielen keine weiteren spezifischen Artikel auf, jedoch sollte die Deklaration der Reptilien-Terrarien detaillierter ausgeführt werden.
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Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Griechischen Landschildkröten, Südlichen Zierschildkröten Chrysemys picta dorsalis, Gewöhnlichen Moschusschildkröten, Leopardgeckos und Kornnattern. Das gegen oben offene Terrarium (ca. 150 cm x 150 cm x 70 cm) der acht griechischen Landschildkröten (ca. 6 cm Panzerlänge) wies Versteckmöglichkeiten wie Schieferplatten und Korkrinden auf, der Boden war mit unterschiedlichen Substraten bedeckt. Die Grösse des für die Südlichen Zierschildkröten und Gewöhnlichen Moschusschildkröten zur Verfügung stehenden Aquaterrariums war für die Anzahl und Länge der Tiere angemessen. Zwei Leopardgeckos (welche nicht zum Verkauf standen) bewohnten ein sehr langes Terrarium (160 cm), auch die Höhe war ausreichend (ca. 60 cm), leider war die Breite mit ca. 50 cm knapp bemessen (Tiere ca. 10 cm Kopf-Rumpf-Länge). An der Einrichtung gab es nichts auszusetzen. Auch das Kornnatter-Terrarium verfügte über eine abwechslungsreiche Einrichtung. Allerdings war die Höhe (70 cm) für das ca. 120 cm lange Tier zu knapp. Die Länge (ca. 120 cm) und die Breite (ca. 60 cm) reichten ebenfalls knapp aus.
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Beratung: Thema Kornnattern: Die Beratung war grundsätzlich akzeptabel, aber etwas knapp gehalten. Leider wurde ein für ein ausgewachsenes Tier nur ein knapp genügendes Terrarium empfohlen. Informationsblätter zum Mitgeben waren nicht vorhanden. Laut Zoofachhandlung werde dies in naher Zukunft geändert.
Zoo zum Birchplatz, Zürich
Kritische Artikel: Zum Verkauf stand ein Würgehalsband. Im zu besuchenden Bereich gab es keine Terrarien im Sortiment. Der Ladenbesitzer kündigte nun an, alle Würgehalsbänder aus dem Verkauf zu nehmen. Tierhaltung: Analog zu den anderen Zoofachgeschäften sollte auch im Zoo zum Birchplatz die Reptilienhaltung beurteilt werden. Allerdings wurde der Testperson der Zutritt zu den Tieren verweigert. Laut Zoofachhandlung waren alle Reptilien zu diesem Zeitpunkt ausverkauft. Aufgrund des fehlenden Zutritts schaute sich der STS die Haltung der anderen Tiere an. Zwei Ratten wurden auf einer Grundfläche von nur 0.25 m² gehalten – dies ist lediglich die Hälfte dessen, was die Tierschutzverordnung vorschreibt! Die Höhe war mit 50 cm ebenfalls nicht ausreichend. Die Haltung wurde dem kantonalen Veterinäramt gemeldet. Als Reaktion auf die Zoofachhandel Recherche kündigte der Ladenbesitzer an, dass er nun den Ratten einen grösseren Käfig zur Verfügung stellen würde. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Der Verkäufer erwähnte, dass momentan keine Zwergbartagamen vorhanden seien, diese aber leicht beschafft werden könnten. Die Beratung war mehrheitlich korrekt, jedoch knapp gehalten.
ZOOhaus Rüegg AG, Dietfurt
Kritische Artikel: Es wurden keine kritischen Artikel gesichtet (auch keine Terrarien). Tierhaltung: Beurteilt wurde die Haltung von Europäischen Landschildkröten, Zierschildkröten (Östliche Zierschildkröte Chrysemys picta picta, Rückenstreifen Zierschildkröte Chrysemys picta dorsalis, Florida Rotbauchschmuckschildkröte Pseudomys nelsoni), Zwergbartagamen und Bartagamen. Sechs Europäische Landschildkröten (Griechische und Maurische Landschildkröten sowie Breitrandschildkröten, grösstes Tier ca. 12 cm Panzerlänge) bewohnten ein sechseckiges Gehege mit ca. 1 m2 Fläche, was den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Rückzugsmöglichkeiten waren vorhanden, das Bodensubstrat allerdings etwas zu wenig tief um zu graben. Das Aquaterrarium der drei Zierschildkröten wies eine ausreichende Grösse und passende Strukturierung auf. Das Terrarium der drei Zwergbartagamen (unverkäufliche Zuchttiere, Kopf-Rumpf-Länge ca. 12 cm) mass ca. 100 cm x 40 cm x 80 cm und reichte somit gesetzlich in der Breite nicht aus. Die Einrichtung war lobenswert, nebst einer Rückwand mit horizontalen Liegeflächen befanden sich auch Wurzeln, künstliche Pflanzen, Steine und eine Bademöglichkeit im Terrarium. In einem ca. 150 cm x 100 cm x 120 cm messenden Terrarium lebte eine Bartagame (ca. 22 cm Kopf-RumpfLänge). Wie bei den Zwergbartagamen präsentierte sich die Einrichtung als artgerecht. Beratung: Thema Zwergbartagamen: Die Beratung war mehrheitlich zufriedenstellend, allerdings wurde der Testperson nur ein Terrarium empfohlen, das in der Breite die Mindestanforderungen nicht erfüllt (100 cm x 40 cm x 80 cm empfohlen).
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Zusammenfassung nach Beurteilungskriterien
Es ist erfreulich, dass die Kritik des STS vom letzten Jahr bei vielen Zoofachhandlungen auf offene Ohren gestossen ist. Beim Sortiment und auch in der Nagerhaltung wurden diverse Verbesserungen umgesetzt. In der dieses Jahr schwerpunktmässig begutachteten Reptilienhaltung fielen zudem einige tierfreundliche Haltungsbeispiele sowie mehrere vorbildliche Beratungen positiv auf. Ein in jedem Bereich vorbildliches Tiergeschäft wurde allerdings nicht angetroffen. Bei seinen Begutachtungen fand der STS leider auch etliche Gesetzesverstösse, bei manchen Haltungsformen handelte es sich sogar um offensichtliche Tierquälerei. Sogar ein toter Goldhamster wurde in einem winzigen Terrarium vorgefunden! Dieser befand sich unerklärlicherweise in Gruppenhaltung, Goldhamster sind aber Einzelgänger. Auch dieses Jahr entdeckte der STS zudem in der Anwendung verbotene und/oder tierquälerische Artikel im Sortiment. Die Beratung war bei vielen Zoofachgeschäften nur mittelmässig, in einzelnen Fällen gar unzureichend. Das Fazit aus den Besuchen von 43 Zoohandlungen fällt daher auch 2015 gemischt aus. Es gibt noch immer teilweise erheblichen Tierschutz-Handlungsbedarf. Einige Geschäfte nahmen zu den Resultaten Stellung und verbesserten ihr Angebot erheblich. Es ist aber bedauernswert, dass kein einziges Geschäft aus der Romandie auf die Kritik des STS reagierte, waren dort doch die gravierendsten Mängel vorzufinden. Kritische Artikel: In den meisten Zoofachhandlungen (Qualipet und fast alle Einzelzoofachhandlungen) befanden sich einzelne irreführend deklarierte Terrarien im Angebot. In praktisch allen besuchten Geschäften (hier auch Hornbach und Fressnapf mit dabei) waren gewisse Terrarien ungenügend deklariert. Einige Qualipet-Filialen sowie Einzelzoofachhandlungen führten die vom STS kritisierte «Life Box» und «Life Pyramide» im Sortiment. Der STS konfrontierte die Läden mit diesem Befund, wobei Qualipet ankündigte, dass die betroffenen Filialen angewiesen werden, diese zwei Produkte nicht mehr nachzubestellen. Der Zoo Kakadu reagierte ebenfalls bereits auf diese Kritik und strich wenigstens die falschen Deklarationen auf der Verpackung – eine Entfernung aus dem Sortiment wäre tier- und kundenfreundlicher gewesen. Zoo Roco reagierte auch auf die STS Befunde und wird die Life Box in Zukunft nicht mehr nachbestellen. Im letzten Jahr wurden mehrere Zoofachhandlungen kritisiert, weil sie Erziehungsgeräte für Hunde mit chemischen Stoffen und Ultraschalltönen verkaufen. Der Verkauf dieser Erziehungsgeräte bleibt leider weiterhin legal, obwohl deren Anwendung verboten ist. Erfreulicherweise reagierte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf die direkte Kritik des STS über das Produkt MasterPlus Pro: Der Hersteller wurde kontaktiert und über die Schädlichkeit des Produktes in Kenntnis gesetzt, wie auch die kantonalen Veterinärämter. Der STS wertet es als sehr positiv, dass insbesondere Qualipet und Fressnapf Erziehungshilfen mit chemischen Stoffen und Ultraschalltönen heute gar nicht mehr verkaufen. Leider waren andere Zoofachhandlungen nicht gleichermassen bemüht; z.B. bieten Zoo Kakadu, Garden Center Schilliger Gland und Garden Center Schilliger Matran die problematischen Produkte leider noch immer an. Die ebenfalls beanstandeten Würger wurden dieses Jahr noch im «Au petit Animal», im Zoo Birchplatz (reagierte und nahm die Würger aus dem Verkauf), im Happy Animal und in einer Fressnapffiliale (hier wird aber anscheinend ein Stopper mitgegeben) aufgefunden. Erfreulicherweise nahm der im letzten Jahr stark kritisierte Zoo Kakadu die Würger aus dem Verkauf. Führhilfen, welche vom STS ebenfalls als tierschutzwidrig betrachtet werden, stehen leider bei praktisch allen Zoofachhandlungen weiterhin im Angebot. Fast alle besuchten Zoofachhandlungen führen nach wie vor Laufräder unter 20 cm Durchmesser und Kleintiergeschirre.
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Tierhaltung: Unerklärlicherweise schnitten die in der Westschweiz ausgewählten Zoofachhandlungen tendenziell schlechter ab – vor allem im Kanton Waadt traf der STS bei Einzelzoofachhandlungen (Objectiv Reptiles, Reptiles Farm, Le Scalaire) tierschutzwidrige Zustände an. Besonders schlecht präsentierte sich das Le Scalaire. Auch im Kanton Jura fiel ein Geschäft negativ auf: Mikazoo in Delémont stellte den Tieren so gut wie keine Einrichtung zur Verfügung. In Fribourg war das Au petit Animal in punkto Nager- und Ferientierhaltung (einzelne Amazone) ein schlechtes Vorbild. Trotz mehrfacher Meldung des STS an das kantonale Veterinäramt zeigte sich die Haltung gewisser Tiere
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in den Garden Centren Schiliger in Matran und Gland noch immer ungenügend, indem Mindestmasse und vorgeschriebene Einrichtung nicht eingehalten sowie Einzelhaltung von sozialen Tierarten betrieben wurde. Im Kanton Neuenburg fiel die Tierhaltung im Aquamail negativ auf. Wenig beispielhafte Zoofachhandlungen wurden aber auch in der Deutschschweiz gefunden. Beim Zoo Kakadu fiel die schlechte Haltung der Ferientiere (Vögel und Nager) negativ auf. Mehrere Geschäfte verstiessen u.a. in der Mindestbreite bei Reptilienterrarien gegen das Gesetz. Die Qualipet-Filialen hielten die Mindestmasse mehrheitlich ein, es gab auch einige vorbildliche Haltungsbeispiele. Trotzdem fand der STS einzelne Terrarien vor, die vor allem in der Breite die Mindestmasse nicht erfüllten. Auch einige andere Punkte waren zu beanstanden: In Basel (Bahnhofspassage) waren die Terrarien nicht abgeschlossen – ein Skorpion befand sich auf «Kinderhöhe» und das Terrarium war ein Spalt breit offen. Ebenfalls hatten die Tiere in Basel am zweiten Kontrolltag kein Wasser zur Verfügung. Im Qualipet Carouge war die Einrichtung der Leopardgeckos und der Ratten ein schlechtes Vorbild für zukünftige Tierhalter. In Pratteln fehlte den Grünen Wasseragamen das gesetzlich vorgeschriebene Wasserbad. In mehreren Qualipet-Filialen befanden sich die UV-Lampen zudem hinter dichtem Lochblech. Weiter entdeckte der STS in zwei Filialen jeweils die Einzelhaltung einer sozialen Tierart. Beratung: Informationsblätter zu den Tierarten sind bei fast allen Zoofachhandlungen (Lob an Zoo Keller, welcher eigene Merkblätter hatte) offenbar nicht vorhanden. Somit halten die Geschäfte die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht nicht ein (Fressnapf und Hornbach hier ausgeschlossen, da sie keine lebenden Tiere verkaufen). Der Geschäftsführer von Qualipet kündigte an, dass Informationsblätter nun vollständig vorhanden seien und er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber in Kenntnis setzen würde. Ebenfalls würde man in Zukunft auch die STS Merkblätter auslegen. Die Beratungsqualität im Qualipet war in manchen Filialen sehr gut (u.a. Gebenstorf, Bellach, Dietlikon, Sihlcity), an anderen Orten wurden hingegen falsche Aussagen gemacht (u.a. Basel, Carouge, Glattzentrum) oder es war keine Fachperson vor Ort (u.a. Mels und Limmatplatz Zürich). Im Fressnapf war die Beratung in allen vier Filialen ungenügend, im Hornbach bewertete der STS eine Beratung als gut und die andere als ungenügend. In den Einzelzoofachhandlungen waren sowohl positive wie auch negative Beispiele vorhanden.
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Fazit
Die 2015er Recherche des STS zeigte bei verschiedenen Geschäften, u.a. insbesondere bei den Punkten Nagerhaltung und Erziehungshilfen für Hunde Verbesserungen zum Test im Vorjahr. Diverse vom STS aufgedeckte Missstände wurden erfreulicherweise behoben. Trotzdem musste auch heuer in relativ vielen Geschäften tierschutzrelevantes bei der Tierhaltung und im Sortiment beanstandet werden. Unerklärlicherweise fanden sich die diesbezüglich gravierendsten Beispiele in der Romandie, u.a. sogar ein totes Tier! Der STS fordert die betroffenen Geschäfte auf, folgende Verbesserungen vorzunehmen: • Die Tierhaltung muss optimiert werden. Die gesetzlichen Vorschriften sollten mindestens erfüllt, besser jedoch übertroffen werden, um den Kunden wirklich tierfreundliche Haltung aufzuzeigen. Die Ansprüche der Art sollten unbedingt mehr berücksichtig werden. • Das in Zoofachgeschäften tätige Personal sollte besser über die bestehenden gesetzlichen Vorschriften und über die Ansprüche der im Geschäft gehaltenen Tierarten geschult werden. • Das Angebot kritischer Artikel, wie irrführend deklarierte Terrarien, sollte von den Zoofachgeschäften überdacht und angepasst werden. Zoofachgeschäfte sollten nur tierschutzkonforme Artikel anbieten! • Terrarien und Käfige sollen in Zukunft mit mehr Informationen versehen sein und Informationsblätter müssen bei einem Tierkauf konsequent an Kunden abgegeben werden, besser sogar schon bei der Beratung. Den Zoofachgeschäften kommt bei der Umsetzung des gesetzlich verbrieften Heimtierschutzes allergrösste Bedeutung zu. Der STS erwartet, dass sich Zoofachgeschäfte dieser Verantwortung bewusst sind und ihre Vorbildfunktion in Zukunft besser wahrnehmen. Der Schweizer Tierschutz STS wird deshalb die Recherche 2016 weiterführen. Ebenfalls erwartet der STS, dass die kantonalen Veterinärämter die Zoofachhandlungen exakt prüfen und Verstösse konsequent verfolgen. Zudem soll der Verkauf von Erziehungshilfen, welche in der Anwendung verboten sind, untersagt werden.
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Anhang
8.1 Besuchte Zoohandlungen Name Fressnapf Qualipet Crissier Reptiles Farm Garden Centre Schilliger Qualipet Carouge Le Scalaire Animalerie Objectiv Reptiles Au petit Animal Garden Centre Schilliger Aquamail Mikazoo Qualipet Westside Zoo Kakadu Fressnapf Zoo Roco Zoo Thun Qualipet Zoo Tropic Qualipet Fressnapf Qualipet Zoo Keller Qualipet Fressnapf Qualipet Zoo Widmer Ihr Tiershop AG Reptilienplus Amazoonas Hornbach Qualipet Emmenbrücke Qualipet Limmatplatz Qualipet Sihlcity Zoo zum Birchplatz Qualipet Glattzentrum Qualipet Hornbach Happy Animal Qualipet Pizolcenter Reptilien Center Reptophilia Terrafisch Zoohaus Rüegg
Strasse, Nummer Chemin du Closalet 12 Rue de Morges 17 A Route Cantonale 14 Route Suisse 40 32 route de veyrier 5 Route d’Oulteret Rue de la gare 10 Rue de la Promenade 40 Route du Bois Rue de Neuchâtel 6 Rue des Bâts 3 Riedbachstrasse 100 Bernstrasse 217 Ey 11 Bielstrasse 40 Frutigenstrasse 9 Küchengasse 16 Burgfelderstrasse 3 Mühlemattstrasse 8 Hohenrainstrasse 7 Rütiweg 9 Fehrenstrasse 12 Römerstrasse 6 Dorfackerstrasse 45 Im Halt 6 Studacherstrasse 15 Hardstasse 2 Bahnhofstrasse 66 Luzernerstrasse 88 Thorenbergstrasse 49 Stauffacherstrasse 1 Limmatplatz 7 Kalanderplatz 1 Regensbergstrasse 181 Neue Winterthurerstrasse 99 Industriestrasse 34 Kantonsstrasse 61 Wägitalstrasse 30 Pizolstrasse 4 Kohlestrasse 10 Gossauerstrasse 8 Weieren 20 Untere Schieb 20
PLZ, Ort 1023 Crissier 1023 Crissier 1077 Servion 1196 Gland 1227 Carouge 1260 Nyon 1264 St.Cergue 1630 Bulle 1753 Matran 2034 Peseux 2800 Delémont 3027 Bern 3052 Zollikofen 3063 Ittingen 3250 Lyss 3600 Thun 4051 Basel 4055 Basel 4104 Oberwil 4133 Pratteln 4133 Pratteln 4226 Breitenbach 4512 Bellach 4528 Zuchwil 5412 Gebenstorf 5416 Kirchdorf 5432 Neuenhof 5605 Dottikon 6014 Littau 6014 Luzern 6020 Emmenbrücke 8005 Zürich 8045 Zürich 8050 Zürich 8301 Glattzentrum 8305 Dietlikon Sihlcity 8854 Galgenen 8854 Siebnen 8887 Mels 8952 Schlieren 9246 Niederbüren 9523 Züberwangen 9615 Dietfurt
Kanton VD VD VD VD GE VD VD FR FR NE JU BE BE BE BE BE BS BS BL BL BL SO SO SO AG AG AG AG LU LU LU ZH ZH ZH ZH ZH SZ SZ SG ZH SG SG SG
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