STS-RECHERCHE SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
Zoofachhandel-Recherche 2016
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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS
ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2016
Inhalt Zusammenfassung 3 1. Einleitung 3 2. Methode 4 2.1 Durchführung 4 2.2 Beratung und «Mystery Shopping» 4 3. Tierhaltung 5 3.1 Gesetzliche Mindestvorschriften Vogelhaltung 5 3.2 Empfohlene Volierenmasse und Einrichtung 7 3.3 Gesetzliche Vorschriften weitere Tiere 7 4. Kritische Artikel 7 4.1 Vogelsortiment 7 4.1.1 Ungenügend deklarierte Käfige 7 4.1.2 Irreführend und falsch deklarierte Käfige 8 4.1.3 Rundkäfige 8 4.1.4 Spiegel 8 4.1.5 Sitzstangen aus Plastik 9 4.2 Hunde 9 4.2.1 Führhilfen 9 4.2.2 Würgehalsbänder und Schauleinen 9 4.2.3 Erziehungshilfen mit Elektrizität, akustischen Signalen oder chemischen Stoffen 10 4.2.4 Wurfkette 10 4.3 Nager 10 4.3.1 Laufräder 10 4.3.2 Jogging-Ball / Hamsterball 10 4.3.3 Kleintier-Geschirre 11 4.4 Produkte aus Pelzfarmen oder Echtpelz; Extremzuchten 11 4.4.1 Nerzöl 11 4.4.2 Spielzeuge aus Echtpelz 11 4.4.3. Extremzuchten 11 5. Resultate 11 5.1 Qualipet-Filialen 12 Die einzelnen Filialen im Detail 12 Qualipet Basel BS 12 Qualipet Carouge GE 13
5.2 5.3 5.4 6. 7. 8. 8.1
Qualipet Chur GR Qualipet Emmenbrücke LU Qualipet Pratteln BL Qualipet Zürich Sihlcity ZH Qualipet Villeneuve VD Fressnapf / Maxi Zoo Filialen Maxi Zoo Avry-sur-Matran FR Maxi Zoo Delémont JU Fressnapf Wohlen AG Hornbach Hornbach Luzern-Littau LU Hornbach Galgenen SZ Einzel-Zoohandlungen AmaZOOnas, Luzern-Littau LU Aquarium Seerose, Zürich ZH Garden Center Schilliger, Gland VD Garden Center Schilliger, Matran FR Happy Animal, Siebnen SZ Le Scalaire Animalerie, Nyon VD Mikazoo, Delémont JU Tierparadies Oberwil, Oberwil BL Zoo Häner, Allschwil BL Zoo Kakadu, Zollikofen, BE Zoo Roco, Lyss BE Zoo-Shop GmbH, Gossau SG Zoo Thun, Thun BE Zoo Tropic, Basel BS Zoo Widmer, Kirchdorf, AG Zoo im Zentrum Witikon, Zürich ZH Zoo zum Birchplatz, Zürich ZH Zoohaus Zbinden, Pieterlen BE Zusammenfassung nach Beurteilungskriterien Fazit Anhang Besuchte Zoohandlungen
© Text und Fotos 2016 Schweizer Tierschutz STS
Herausgeber
Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com
Autorin
Sandra Schaefler, dipl. Zoologin
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Mitarbeit
Arlette Niederer, Dr. phil. Zoologin Caroline Regenass, Dr. med. vet. Martina Schybli, Dr. med. vet. Sara Wehrli, dipl. Zoologin Mona Irmer, Dr. med. vet.
14 15 16 16 17 18 18 18 18 19 19 19 20 20 20 22 22 24 24 26 27 27 28 29 29 31 31 31 32 33 34 35 36 37 37
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Zusammenfassung
Aus naheliegenden Gründen gibt es bei privaten Heimtierhaltern keine amtlichen Kontrollen, weder flächendeckende noch stichprobenweise. Private Tierhalter geraten nur bei konkreten Klagen in den Fokus der Behörden. Für den Schutz und die artgemässe Haltung der über 6 Millionen Heimtiere in der Schweiz spielen deshalb Zoofachgeschäfte eine Schlüsselrolle; sei dies durch Information und Beratung etwa bei der Anschaffung von Heimtieren oder durch ihr Angebot an Gehegen, Zubehör, Pflege- und Futtermittel etc. Je besser Zoofachgeschäfte Kunden beraten und informieren und je tierfreundlicher ihr Angebot ist, desto grösser ist die Chance, dass die Kunden ihre Heimtiere korrekt halten. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen (Vorbildfunktion) und kompetent Auskunft geben können! Nach den Jahren 2014 und 2015 überprüfte der STS im Jahr 2016 erneut Zoofachhandlungen in der ganzen Schweiz. Dabei fokussierte er sich auf den Vogelbereich. Ziel war es, herauszufinden, wie die Tiere im Verkauf gehalten werden und ob die Verkäuferinnen und Verkäufer kompetent über die Haltung von Ziervögeln Auskunft geben können. Schweizweit wurden insgesamt 30 Zoofachhandlungen besucht, darunter sieben Qualipet-, drei Fressnapf- und zwei Hornbachfilialen sowie 18 eigenständige Geschäfte. In den meisten Geschäften wurden die für Vögel geltenden gesetzlichen Mindestmasse eingehalten – oftmals aber nur knapp. Hier gilt es zu bedenken, dass die gesetzlichen Mindestmasse lediglich die Grenzwerte zur Tierquälerei darstellen. Leider fand der STS auch etliche Gesetzesverstösse. Diese waren hauptsächlich im Bereich Nager und Reptilien angesiedelt, teilweise aber auch bei der Vogelhaltung, wobei hier vor allem die Sitzstangen und die oft fehlenden Badegelegenheiten nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Bei über zwanzig von dreissig Zoofachgeschäften wurden die Volieren im Verkauf ungenügend, irreführend oder nicht korrekt deklariert. Der STS fordert die betroffenen Geschäfte auf, Verbesserungen vorzunehmen. Nebst einer umgehenden Korrektur nicht gesetzeskonformer Haltungen sollten sich Zoofachgeschäfte auch ihrer Vorbildfunktion für zukünftige Heimtierhalter bewusst werden und diese wahrnehmen. Dies beinhaltet das Angebot eines tierfreundlichen Sortiments (grosszügige Gehege, Verzicht auf tierquälerische Artikel), eine detaillierte und korrekte Deklaration des Verwendungszwecks von (Vogel-) Käfigen und eine bessere Schulung des Personals, um die Beratungsqualität zu steigern. Zudem sollen Zoofachgeschäfte ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und jeweils auch schriftliche Informationen über Tierarten abgeben. Von den kantonalen Veterinärämtern erwartet der STS eine genaue Überprüfung von Zoofachhandlungen und eine konsequentere Verfolgung von Verstössen. Auch der STS will einen Beitrag leisten. Er bietet interessierten Zoofachgeschäften neu Beratung und einen Tierschutz-Check des Sortimentes an. Im Weiteren stellt er sein umfangreiches Informationsmaterial den Zoofachgeschäften und Kunden zur Verfügung. Neu entwickelt er einen Einkaufsführer für (potentielle) Heimtierhalter. Dieser wird 2017 publiziert.
1.
Einleitung
Vögel faszinieren durch ihr oftmals farbenprächtiges Gefieder und bestechen je nach Art mit ihrem Gesang, ihrer Intelligenz und ihrem Imitationstalent. Dies macht sie zu beliebten Heimtieren. Ihre Haltung ist wie bei jedem Heimtier anspruchsvoll, sodass ihren Bedürfnissen, z. B. freier Flug, federnde Naturäste und Beschäftigung, leider häufig nicht oder zu wenig Rechnung getragen wird. Umfragen belegen, dass Zoofachhandlungen für Heimtierhalter eine wichtige Informationsquelle für die Haltung ihrer Tiere darstellen (Steiger, A., 20051). Durch Zoofachhandlungen gelangt der Kunde nicht nur an Informationen, sondern auch an das Tier, an Gehege und Einrichtungen. Da die Vogelhaltung in Privatwohnungen nicht öffentlich zugänglich ist, sind offizielle Kontrollen, wie beispielsweise bei Landwirten, in diesem Bereich unmöglich. Heimtierhalter geraten nur bei konkreten Klagen in den Fokus der Behörden. Die Zoofachhandlungen spielen also durch ihren 1 Steiger, A., 2005, Tierschutzprobleme in der Heimtierhaltung – was trägt die Forschung bei? Tagungsbericht DVG-Tagung «Ethologie und Tierschutz», DVG Service GmbH, ISBN 3-938026-46-4, 53–76.
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Tierverkauf und ihre Informationstätigkeit eine Schlüsselrolle beim Wohlergehen unserer Heimtiere und bei der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen (Vorbildfunktion, beispielhafte, tierfreundliche Gehege) und kompetent Auskunft geben können! Nach 2014 und 2015 überprüfte der STS auch 2016 verschiedene Zoofachhandlungen. Standen im Vorjahr die Reptilien im Zentrum, fokussierte er sich heuer auf Vögel. Ziel war es, herauszufinden, wie die Tiere im Verkauf gehalten werden und ob die Verkäuferinnen und Verkäufer kompetent über die verschiedenen Vogelarten Auskunft geben können. Weiter wollte der STS wissen, welche Volieren angeboten werden und überprüfte das Vorhandensein von kritischen Produkten im Tiersortiment. Neben dem Bereich Vögel wurden selbstverständlich auch die anderen angebotenen Tiere sowie Gehege, Einrichtungen, Hilfsmittel etc. von insgesamt 30 Zoofachhandlungen untersucht, darunter sieben Qualipet-, drei Fressnapf- und zwei Hornbachfilialen sowie 18 eigenständige Geschäfte. Bei den Verkaufsketten Qualipet, Hornbach und Fressnapf handelte es sich aufgrund der hohen Anzahl an Verkaufsstellen um Stichproben.
2.
Methode
2.1 Durchführung
Für die Aufnahme der Befunde wurden normierte Checklisten verwendet. Bei jedem Besuch erfolgte eine Beurteilung der Vogelhaltung. Dabei wurde dokumentiert, ob die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung TschV eingehalten wurden und ob die Voliereneinrichtung und die Art der Voliere den Bedürfnissen der gehaltenen Art angepasst war. Die Grundfläche und Höhe der Volieren wurden von den Testpersonen mittels einer Referenz geschätzt. Weiter wurde beurteilt, ob die Information an die Kunden (Beschriftung der Volieren, Abgabe von Informationsmaterial) korrekt und vorbildlich erschien. Dies ist für den Verkäufer eine gesetzliche Verpflichtung. In jeder Zoofachhandlung wurden alle vorhandenen Volieren und Vogelarten erfasst. Bei jedem Besuch führte der STS auch ein sogenanntes «Mystery Shopping» durch. Dieses beinhaltete eine Befragung von Verkäuferinnen und Verkäufern zum Thema Haltung von Wellensittichen. Die Identität des Testers wurde nicht bekannt gegeben, man imitierte den ahnungslosen Kunden. Auch bei kritischen Artikeln holte man sich je nach Situation eine Meinung des Verkäufers ein. Nebst der Haltungsbeurteilung und der Evaluierung der Beratungsqualität erfolgte eine Durchsicht des Sortiments. Nennenswerte Volieren (schlechte oder lobenswerte Beispiele) und kritische Artikel wurden aufgelistet. Dabei wurde auch immer ein Blick auf die im 2014 kritisierten Hundeerziehungsmittel und Nagerartikel geworfen, sowie auf die im 2015 kritisierten Artikel im Reptiliensortiment. Diejenigen Zoofachgeschäfte, welche in der letzten Recherche durch eine negative Nager- oder Reptilienhaltung aufgefallen waren, wurden auch dieses Mal im Sinne einer Nachkontrolle kurz beurteilt. Alle Zoofachhandlungen erhielten Anfangs September 2016 die Möglichkeit zu einer Stellungnahme. Gravierende Tierschutz-Verstösse wurden zeitnah nach den Besuchen gemeldet. Das Team für die Kontrollen setzte sich aus drei Zoologinnen und drei Tierärztinnen zusammen.
2.2 Beratung und «Mystery Shopping»
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Die TschV führt in Art. 111 auf, dass gewerbsmässige Verkäufer von Heim- und Wildtieren «schriftlich über die Bedürfnisse, die angemessene Betreuung und die tiergerechte Haltung der betroffenen Tierart sowie über die entsprechenden rechtlichen Grundlagen zu informieren» haben. Der STS überprüfte folglich bei der Begutachtung der Zoofachgeschäfte, ob und inwiefern die Volieren beschriftet waren. Weiter wurde gezielt gefragt, ob die Läden über Informationsblätter zu Wellensittichen (Fallbeispiel) verfügen. Aus Sicht des STS muss neben der schriftlichen Informationspflicht auch eine gute mündliche Beratung vorausgesetzt werden können. Die Testpersonen des STS liessen sich folglich in
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jedem Zoofachgeschäft vom Personal zur Haltung von Wellensittichen beraten. Die Fragen für dieses «Mystery Shopping» waren vorgegeben, und es wurde beurteilt, ob das Personal korrekt Auskunft gab und wie detailliert die Beratung vonstattenging. Zu den Beratungsthemen gehörten die Empfehlung von passenden Volierengrössen (Hinweis Mindestmasse, besser Empfehlung von vorbildlichen Volieren), Einrichtung und Beschäftigung, Fütterung und sonstige erwähnenswerte Besonderheiten wie z. B. Platzierung der Voliere, Fortpflanzung und Lebenserwartung.
3.
Tierhaltung
3.1 Gesetzliche Mindestvorschriften Vogelhaltung
In der TSchV sind nebst allgemeinen Vorschriften zur Tierhaltung und zum Umgang mit Tieren auch für viele Tierarten Mindestvorschriften hinsichtlich der Gehegemasse und -einrichtung formuliert. Die für Vögel geltenden Mindestvorschriften sind in Anhang 2, Tabelle 2 der TSchV geregelt. Eingeteilt werden die Vögel anhand ihrer Grösse. Die auf Seite 6 aufgeführte Tabelle 1 führt die für die im Rahmen der Zoohandelsrecherche begutachteten Vogelarten geltenden Mindestvorschriften auf. In Tabelle 1 sind die ebenfalls geltenden «besonderen Anforderungen» ersichtlich. Zu bemerken ist, dass die Angaben in der Tierschutzverordnung keine tiergerechte Haltung aufzeigen, sondern lediglich die Grenzwerte zur Tierquälerei darstellen. Wer die Mindestmasse unterschreitet, macht sich strafbar. Der Schweizer Tierschutz STS hat während der ZoofachhandelRecherche angetroffene schwerwiegende Verstösse gegen die TSchV direkt an das jeweilig zuständige Veterinäramt gemeldet.
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Tabelle 1: Mindestvorschriften für die Haltung von Vögeln
(vereinfachter Auszug Anh. 2 aus Tab. 2 TSchV 2) Anzahl Tiere
Voliere
Fläche m2
Volumen m3
Fläche (m2) für jedes zusätzliche Tier
Besondere Anforderungen
Wachteln Coturnix japonica
h)
6
0,5
0,25
0,045
19) 23) 27)
Grosspapageien (Aras und Kakadus)
e) f)
2
10
30
1
5) 14) 16) 18) 19) 20) 22)
Vögel bis Grösse Graupapageien (grosse Sittiche und Papageien)
2
0,7
0,84
0,1
14) 18) 19) 20) 21) 23)
Vögel bis Grösse Nymphensittiche (mittelgrosse Sittiche)
6
0,5
0,3
0,05
14) 18) 19) 20) 21) 22)
Vögel bis Grösse Agaporniden (z. B. Kanarien, Prachtfinken, kleine Sittiche, Agaporniden)
4
0,24
0,12
0,05
14) 19) 20) 21) 22) für Papageienartige: 18)
Besondere Bestimmungen
5) Innengehege; Aussengehege fakultativ. Ist das Aussengehege permanent zugänglich, können dessen Masse bis maximal zu einem Drittel dem Innengehege angerechnet werden. 14) Badegelegenheit 16) Werden zwei Vögel gehalten, so muss das Gehege bei Bedarf unterteilt werden können. 18) Reichlich Naturäste als Nage- und Klettermöglichkeiten 19) Die Tiere sind in Gruppen von mindestens zwei Tieren zu halten. 20) Die Gehege sind mit verschiedenen federnden Sitzgelegenheiten unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung zu strukturieren, wobei ein Drittel des Volumens frei von Strukturen sein muss. 21) In Gehegen kleiner als 2 m2 muss das Verhältnis von Länge zu Breite der Gehegeabmessungen höchstens 2:1 betragen. 22) Den Vögeln ist geeigneter Sand zur Aufnahme zur Verfütterung zu stellen. 23) Für junge Wachteln der Art Coturnix japonica Fläche pro Tier: bis und mit 14 Tage: 100 cm2; bis und mit 41 Tage: 300 cm2. In den beiden ersten Lebenswochen können die Küken auf Vollgitter gehalten werden, wobei das Gitter teilweise mit einem für die Küken nicht rutschigen Material abzudecken ist, auf das auf das Futter gestreut werden kann. 27) Der Gitteranteil der begehbaren Gehegefläche darf ab der 3. Lebenswoche maximal 50 % betragen. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche ist mit einem geeigneten Material (z. B. Spreu, Sägemehl) einzustreuen. Das Gehege ist mit einer Staubbadmöglichkeit und für Legehennen zur ungestörten Eiablage mit einem Nest oder Unterschlupf zu versehen. Bei Gruppen über 10 Tieren müssen pro Gehege mindestens 2 Futter- und Tränkevorrichtungen vorhanden sein. e) Für die private Haltung ist eine Bewilligung nach Artikel 89 notwendig. f) Grosse Aras: Anodorhynchus hyacinthinus, Anodorhynchus leari, Ara ambigua, Ara ararauna, Ara caninde, Ara chloroptera, Aramacao, Ara militaris, Ara rubrogenys, Cyanopsitta spixii. Grosse Kakadus: Cacatua alba, Cacatua galerita, Cacatua moluccensis, Cacatua ophthalmica, Calyptorhynchus funereus, Calyptorhynchus lathami, Calyptorhynchus magnificus, Probosciger aterrimus. h) Für andere Wachtelarten als Cortunix japonica gelten je nach Grösse die Mindestanforderungen nach Ziffer 31 oder 32. Mindestanforderungen für Vögel bis Grösse Graupapageien oder bis Grösse Nymphensittiche.
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2 Gesetzliche Grundlagen: www.blv.admin.ch > Tiere > Gesetzgebung > Tierschutzverordnung > Anhang 2 > Tabelle 2
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3.2 Empfohlene Volierenmasse und Einrichtung
Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für die Haltung von Vögeln grosszügige Volieren, welche die gesetzlich geforderten Mindestmasse bei weitem überschreiten. Mit «XL» bezeichnete Käfige, die zwar zufriedenstellende Höhenmasse, aber ungenügende Flächen aufweisen, sind nicht sinnvoll, da Vögel zum Fliegen auch horizontalen Raum benötigen. Folglich müssen Volieren hauptsächlich in der Länge (Flugraum), aber auch in der Breite (Rückzug/Ausweichmöglichkeit) grosszügig dimensioniert sein. Leider sind solche Modelle im Zoofachhandel nur reduziert oder gar nicht erhältlich. Insbesondere für grössere Vogelarten sollte eine selbstgebaute oder durch einen Volierenbauer erstellte Voliere verwendet werden resp. man richtet sich selber ein eigenes Vogelzimmer ein. Volieren sollen nicht von allen Seiten einsehbar sein. Die Einrichtung muss den Bedürfnissen der Art angepasst sein. Das Augenmerk muss unter Anderem auf das Anbringen von diversen Sitzästen gelegt werden, welche aus natürlichen Materialien bestehen, unterschiedliche Durchmesser aufweisen und nur an einem Ende befestigt sind, sodass sie beim Absitzen schwingen und ein Training der Muskulatur bewirken. Die Äste müssen überdies auf verschiedenen Höhen angebracht werden und in unterschiedliche Richtungen zeigen, damit der Vogel wählen kann, wo er sich hinsetzen möchte. Zu beachten ist, dass dem Vogel stets genügend Flugraum bleibt. Ein Wasserbad ist zur Gefiederpflege notwendig und ermöglicht Beschäftigung. Der Schweizer Tierschutz STS ist sich bewusst, dass es einzelne Tiere gibt, welche ein Vogelbad nicht nutzen. Da es aber gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte jede Zoofachhandlung die Vorbildfunktion wahrnehmen und die Gesetze einhalten – auch wenn die ausgestellten Tiere ggf. nicht baden sollten. Für Papageienartige, welche ein starkes Nagebedürfnis haben (Bearbeitung von Futter, Nagen von Nisthöhlen bei manchen Arten), sind benagbare Äste, Baumstümpfe o. Ä. ein Muss. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten können z. B. durch aufgehängtes oder verstecktes Futter, Stroh, Bodengrund, Seile etc. bereitgestellt werden und sind auch für nicht zu den Papageien zählende Vögel äusserst attraktiv und daher aus Tierschutzsicht wünschenswert! Für manche Arten, wie z. B. Agaporniden oder Prachtfinken, sind Schlafhäuschen oder -nester ratsam. Zu guter Letzt muss das Futter den Bedürfnissen der Art angepasst sein. Körnerfressern ist zudem Grit/Vogelsand als Verdauungshilfe zu reichen.
3.3 Gesetzliche Vorschriften weitere Tiere
Wie bei den Vögeln gelten auch für Säuger und Reptilien die im 2. Kapitel der Tierschutzverordnung formulierten Vorschriften zur Tierhaltung. Die für Kaninchen geltenden Mindestanforderungen finden sich in der Tierschutzverordnung in Tabelle 8 des Anhangs 1, zusätzlich sind die Art. 64 und 65 TschV zu berücksichtigen. Wildsäuger sind in Tabelle 1, Anhang 2 geregelt. Mindestvorschriften für Reptilien befinden sich in Tabelle 5, Anhang 23.
4.
Kritische Artikel
4.1 Vogelsortiment 4.1.1 Ungenügend deklarierte Käfige
Zoofachhandlungen führen bei den im Sortiment stehenden Käfigen meist nur die Masse auf. Empfehlungen, für welche Vogelarten die Käfige gesetzeskonform resp. empfohlen sind, fehlen in der Regel. Da das Personal bezüglich der gesetzlichen Vorschriften nicht immer sattelfest schien, sollten die Volieren unbedingt genauer deklariert werden. Weiter wäre aus Sicht des STS eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen Mindestmassen und tierfreundlicheren Modellen mit grosszügigeren Massen wichtig. 3 Gesetzliche Grundlagen: www.blv.admin.ch > Tiere > Gesetzgebung > Tierschutzverordnung > Anhang 2 > Tabelle 5
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Weder die Masse noch die geeignete Tierart sind hier angegeben. Weiter sieht man nur fix installierte Sitzstangen. Vermutlich unterschreiten beide Käfige zudem die gesetzlichen Mindestmasse.
4.1.2 Irreführend und falsch deklarierte Käfige
Im Zoofachhandel befinden sich leider auch Vogelkäfige, welche irreführend (z. B. unklare Bezeichnung wie «für Sittiche geeignet») oder gar falsch deklariert sind (falsche Bebilderung oder Bezeichnung). Derartige Beispiele deuten auf teilweise mangelndes Fach- und Tierschutzwissen im Zoofachhandel hin. Erstaunlich ist, dass dieses tierschutzwidrige Angebot offenbar trotz behördlichen Kontrollen immer noch möglich ist. Fakt ist: Der Tierhalter macht sich strafbar, wenn er Tiere unter den gesetzlichen Mindestmassen hält!
4.1.3 Rundkäfige
Rundkäfige sind gesetzlich nicht explizit verboten, in der Regel weisen sie aber Flächen und Volumina auf, welche die Mindestanforderungen unterschreiten. Da sich Rundkäfige aufgrund der Form und der geringen Fläche kaum sinnvoll strukturieren lassen, erfüllen sie meist auch nicht die Vorgaben von Ziffer 20 der besonderen Anforderungen zu Abschnitt 2, Tabelle 2 der Tierschutzverordnung vor, welche besagen, dass ein Drittel des Käfigvolumens frei von Strukturen sein muss. Weiter sind Rundkäfige aus hygienischer Sicht problematisch, da die Vögel in der Regel in die Futter- oder Wassergeschirre oder auf den darunter sitzenden Artgenossen koten.
4.1.4 Spiegel
Ein Spiegel wird allein gehaltenen Vögeln als Partnerersatz in den Käfig gehängt. Er ersetzt aber keinen lebendigen Partner – abgesehen davon ist die Einzelhaltung gesetzlich verboten – und kann zu Verhaltensstörungen, z. B. Füttern des Spiegels und in der Folge zu Erkrankungen wie etwa Kropfentzündung führen.
Spiegel für Vögel.
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4.1.5
Sitzstangen aus Plastik
Glatte Plastiksitzstangen bieten oftmals keinen guten Halt. Sitzstangen mit Längsrillen können zu Verletzungen und Sohlengeschwüren führen. Dazu kommt, dass diese Art von Sitzstangen keine unterschiedlichen Dicken aufweisen und meist auch nicht federn.
4.2 Hunde 4.2.1 Führhilfen Die Rillen können Verletzungen verursachen.
Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt, auf die Anwendung von sogenannten Führhilfen wie beispielsweise «Haltis» zu verzichten. Da praktisch jede Zoofachhandlung diese Führhilfen verkauft, wurden diese bis auf das «Horgan Harness» im Jahr 2015 nicht mehr detailliert bei den Resultaten aufgeführt. Es ist aber Fakt, dass Führhilfen bei falscher oder zu strenger Anwendung Schmerzen und Angst durch Einschneiden und Luftabdrücken verursachen. Auch die Halswirbelsäule und die Halswirbelmuskulatur können verletzt werden. Somit können solche Erziehungsmittel gegen Art. 76 der Tierschutzverordnung verstossen. Das «Horgan Harness» zum Beispiel rollt den Hund zusammen wie ein Schnürpaket. Dies dürfte weder angenehm für den Hund sein, noch ist es würge- und / oder schmerzfrei. Die Leinen sind dünn und können einschnüren, besonders ist der Innenschenkelbereich der Hunde davon betroffen.
4.2.2 Würgehalsbänder und Schauleinen
Würgeleinen ohne Stoppring.
Art. 73 Abs. 3 Bst. b der Tierschutzverordnung legt fest, dass die Anwendung von Leinen ohne Stopp, sogenannte Würgeleinen, verboten ist. Widersinnigerweise ist aber bis heute der Verkauf zulässig. Gute Zoofachgeschäfte sollten aus STS-Sicht keine solchen Leinen im Verkauf anbieten, da sich der Halter des Gesetzesübertritts bei der Anwendung unter Umständen nicht bewusst ist.
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4.2.3 Erziehungshilfen mit Elektrizität, akustischen Signalen oder chemischen Stoffen
Artikel 76 der Tierschutzverordnung hält fest, dass «Hilfsmittel nicht derart verwendet werden dürfen, dass dem Tier Verletzungen oder erhebliche Schmerzen zugefügt werden oder dass es stark gereizt oder in Angst versetzt wird. Die Verwendung von Geräten, die elektrisieren, für den Hund sehr unangenehme akustische Signale aussenden oder mittels chemischer Stoffe wirken, ist verboten». Produkte mit Ultraschalltönen (Abschreckung und «Anti-Bark») befinden sich leider noch immer im Angebot. So auch Geräte mit schädlichen, chemischen Stoffen (u. a. auch das Gas HFO!). Der Verkauf ist bisher nicht verboten – nur der Tierhalter macht sich bei Anwendung strafbar. Auch hier gilt: Gute Zoofachgeschäfte führen solche «Hilfen» nicht im Angebot.
Drei verschiedene Erziehungshilfen mit Gas im Angebot.
4.2.4 Wurfkette
Damit der Einsatz einer Wurfkette beim Hund keinen Schaden verursacht oder ihn in Angst und Panik versetzt, sollte die Wurfkette nur im richtigen Moment und mit Fachwissen eingesetzt werden. Der unsachgemässe Einsatz der Wurfkette ist verboten – der Verkauf der Wurfkette ist hingegen erlaubt! Beim Verkauf dieses Produktes muss der Kunde daher entsprechend fachlich beraten werden.
4.3 Nager 4.3.1 Laufräder
Laufräder mit zu kleinem Durchmesser (unter 20 cm) können Schäden an der Wirbelsäule verursachen. Offene Speichen sind ein Sicherheitsrisiko – es besteht die Gefahr, dass das Tier hängenbleibt und sich verletzt. Der Schweizer Tierschutz STS empfiehlt für Mäuse und Zwerghamster Laufräder ab 20 cm Durchmesser, für Goldhamster, Ratten, Degus und Rennmäuse ab 30 cm Durchmesser und für Chinchillas 60 cm Durchmesser. Alle Laufräder unter 20 cm Durchmesser wurden auch dieses Jahr durch den STS beanstandet.
4.3.2 Jogging-Ball / Hamsterball 10
Links viel zu klein, rechts vorbildlich.
Hier handelt es sich um ganz oder teilweise transparente Plastikkugeln von verschiedenen Durchmessern, versehen mit kleinen Lüftungsschlitzen. Die Kugel wird meist mit einem Ständer angeboten, so dass man sie entweder als geschlossenes Laufrad, ohne Fluchtmöglichkeit, oder zum
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Herumrollen in der Wohnung, ohne Ständer, gebrauchen kann. Der Hamster kann dem Ball nicht entfliehen, was für das Tier eine erhebliche Belastung darstellt. Auch die Geschwindigkeit und die Richtung des Rollens sind für das Tier kaum kontrollierbar; im Weiteren besteht eine Verletzungsgefahr beim Anstossen oder Herunterfallen.
4.3.3 Kleintier-Geschirre
Kaninchen, Ratten und Meerschweinchen sind Fluchttiere. Das angeleinte Spazierengehen ohne Möglichkeit zur Flucht oder zum Rückzug bedeutet für die Tiere eine starke psychische Belastung Kleintier-Geschirre sind daher aus STS-Sicht abzulehnen.
Kaninchen sind Fluchttiere und fühlen sich so nicht wohl.
4.4 Produkte aus Pelzfarmen oder Echtpelz; Extremzuchten 4.4.1 Nerzöl
Es gibt Pflegeprodukte wie Shampoos für Hunde und Katzen, welche als Inhaltsstoff Nerzöl, oft auch Mink- oder Mustela-Öl, aufweisen. Dieses Nerzöl ist ein Nebenprodukt tierquälerischer Pelzfarmen. Aus Tierschutzsicht sollte deshalb auf diese Produkte verzichtet werden.
4.4.2 Spielzeuge aus Echtpelz
Neben Spielzeugen aus Kunststoffen werden auch solche aus Echtpelz verkauft. Oftmals sind diese Produkte gar noch billiger. Aus Sicht des STS ist die Verwendung von Pelz für Katzenspielzeuge unnötig und kontraproduktiv, weil die Herkunft unklar ist und das Fell somit aus tierquälerischer Massenhaltung stammen könnte.
4.4.3. Extremzuchten
In Zoofachhandlungen stehen immer wieder auch Tiere mit Zuchtmerkmalen (Beispiel Kanarie mit ausgeprägter Haube) zum Verkauf, welche physisches oder psychisches Leiden verursachen oder das Verhalten und die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen. Der STS fordert deshalb Zoofachgeschäfte auf, die Amtsverordnung zum Tierschutz beim Züchten einzuhalten und den Kunden keine überzüchteten Tiere zu verkaufen.
5. Resultate
Allgemeine Auffälligkeiten in allen Zoofachgeschäften: Die Deklaration der Vogelkäfige war in über zwanzig von dreissig Zoofachhandlungen ungenügend oder gar schlecht. Oftmals ist die Zielart nicht angegeben oder es fehlen sogar die Massangaben. Viele Käfige sind zwar gesetzeskonform, jedoch viel zu klein, um eine tierfreundliche Haltung zu gewährleisten. Bei der Einrichtung fehlten in vielen Fällen federnde Äste und ein Wasserbad, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Noch immer werden in praktisch allen Zoofachhandlungen Führhilfen für Hunde verkauft (siehe 4.2), die bei falscher Anwendung Schmerzen verursachen können. Die einzelnen Produkte wurden in den Detailbewertungen nicht gelistet. Der Verkauf dieser Artikel – besonders auch im OnlineBereich wo weder Anpassung noch Beratung möglich sind – sollte von allen Zoofachhandlungen überdacht werden.
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5.1 Qualipet-Filialen
Besucht wurden die Qualipet-Filialen Basel, Carouge, Chur, Emmenbrücke, Pratteln, Sihlcity und Villeneuve. Bemerkung: Qualipet reagierte erfreulicherweise umgehend auf die Resultate der ZoofachhandelRecherche. Alle betroffenen Filialen erhielten die Beurteilungen, mit der Aufforderung, Verbesserungen in der Deklaration der Käfige und der Tierhaltungen vorzunehmen. Allgemeine Auffälligkeiten in allen Filialen: Einige Qualipet-Filialen haben sehr lange Öffnungszeiten. Die Vogelhaltungen wurden mehrheitlich als zufriedenstellend bewertet. Bei Vogelarten, welche gerne klettern, wären anstelle von Glas horizontale Gitterstäbe eine Bereicherung. Zudem könnte Qualipet im Verkauf vermehrt auf grosse Volieren setzen.
Die einzelnen Filialen im Detail Qualipet Basel BS
Kritische Artikel: Die zum Verkauf angebotenen Vogelkäfige erfüllten meist nur die gesetzlichen Mindestmasse. Bei einem Käfig fiel auf, dass die Käfighöhe irreführend angegeben wurde: Es wurde nur die Gesamthöhe des Käfigs angegeben, die Käfigbeine wurden folglich mitgezählt. Die für den Vogel effektiv nutzbare Käfighöhe (mindestens 15 cm weniger als die Gesamthöhe) war nicht dokumentiert. Auch die Käfignamen waren irreführend – beispielsweise mass der Käfig «Veronika Super XL» lediglich 74 x 45 x 70 cm – aus tierschützerischer Sicht kann nicht von einem grossen (XL) Käfig gesprochen werden. Nicht alle Käfige wurden deklariert. Im Sortiment befanden sich zudem Plastiksitzstangen mit Längsrillen, Laufräder unter 20 cm und Rattengeschirre. Tierhaltung: Im Qualipet in Basel gab es vier Volieren mit Vögeln, welche sich an einem ruhigen Ort befanden. Einsehbar waren jeweils eine bis zwei Seiten der Volieren. Alle Volieren waren mit Hanfstreu eingestreut. Zum Besuchszeitpunkt waren weder Futter- noch Wasserschalen in den Volieren; wahrscheinlich wurden sie gerade gereinigt. Die Vögel konnten aber noch Futter vom Boden aufsammeln. Alle Volieren waren mit ausreichend schriftlichen Informationen zur Tierart und zu den gesetzlichen Vorschriften versehen. In einer Grossvoliere à 2 x 1 x 2 m lebten insgesamt 16 Kanarienvögel, Bronzemännchen und Zebrafinken. Von jeder Vogelart waren mindestens zwei Tiere vorhanden. Es gab starre und federnde Sitzstangen in unterschiedlicher Höhe und Ausrichtung. Ebenfalls bot die Voliere Seile, Schaukeln, Nestboxen und eine Box mit Nistmaterial zur Beschäftigung. In einer weiteren, gleich grossen Voliere lebten ca. 22 Vögel (Gouldamadinen, Binsenastrilde und Kanarienvögel). Die Voliere war nur von einer Seite einsehbar, die Einrichtung präsentierte sich gleich wie die oben beschriebene Voliere. Ein Haubenkanarienvogel fiel durch seine stark ausgeprägte Haube, welche die Sicht stark einschränkte, auf. Eine Gouldamadine wies einen kahlen Kopf auf. Die Gründe dafür waren unklar. In einer kleineren Voliere à 1 x 1 x 2 m befanden sich vier Agapornis (Rosenköpfchen). Sie hatten starre Sitzstangen unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung, aber auch schaukelnde Seile, eine Röhre und eine Schaukel zur Verfügung. Im Gegensatz zu den anderen Volieren gab es hier leider kein weiteres Beschäftigungsmaterial. Die vierte Voliere mass 2 x 3 x 2 m und beherbergte ca. 26 Vögel, darunter befanden sich drei Nymphensittiche und ca. 23 Wellensittiche. Ein Teilbereich der Voliere (1 x 1 x 2 m) war als Abtrenngehege nicht zugänglich. Federnde Äste waren hier vorhanden, als Beschäftigung wurden Futterkolben, Sepia-Schulpe, Borke, Seile und Leitern zum Herumturnen geboten.
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Beratung: Die Beratung gestaltete sich weniger ausführlich wie in Chur, kann jedoch ebenfalls als vorbildlich bezeichnet werden. Man riet zu einer grossen Voliere und empfahl die kleineren im Ver-
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kauf nicht. Eine Schwarmhaltung wäre empfehlenswert, eine Paarhaltung die Mindestvorschrift, sagte die Verkäuferin. Die Beratung zur Ernährung war ebenfalls wie erwünscht. Die Verkäuferin gab korrekt über die nötige Einrichtung Auskunft und erwähnte auch Massnahmen gegen ungewollte Vermehrung, beriet die Testperson über den geeigneten Standort der Voliere und gab auch den Tipp, dass man zuerst abklären sollte, ob Lärm allenfalls Nachbarn oder Vermieter stören könnte.
Qualipet Carouge GE
Kritische Artikel: Im Sortiment gab es Spiegel für Vögel und Sitzstangen mit Längsrillen. Wie in praktisch jeder Qualipetfiliale wurden relativ kleine Vogelvolieren verkauft: Ferplast «Palladio 5» (71 x 38 x 78 cm), Ferplast «Piano 6» (87 x 46.5 x 70 cm), Ferplast «Piano 7» (97 x 58 x 83 cm). Immerhin gab es eine grössere Voliere, welche 115 x 55 x 165 cm mass. Auch Laufräder unter 20 cm Durchmesser wurden angeboten.
Spiegel für Vögel.
Fixe Sitzstangen mit Längsrillen.
Tierhaltung: Es gab insgesamt drei Volieren, welche Vögel beherbergten. In der ersten Voliere befanden sich 17 Vögel, darunter Zebrafinken, Astrilde, Rotkopf-Papageiamadinen, Reisamadinen, Japanische Mövchen und Dreifarben-Papageiamadinen. In der zweiten Voliere lebten insgesamt 11 Vögel der Arten Nymphensittiche und Wellensittiche. Beide Volieren waren fünfeckig mit den Seitenlängen von ca. 40 x 100 x 50 x 60 x 100 cm. Die Höhe wurde auf ca. 2 m geschätzt. Die Volieren waren nur von zwei Seiten einsehbar. Nur bei einer Voliere war das Glas abgeklebt. In einer waren zwei Naturäste und eine Schaukel vorhanden, in der anderen nur ein Naturast, was für die Anzahl Tiere viel zu wenig war. Weiter gab es in allen Volieren ein Vogelbad, Körner, Heu und eine Sepiaschale. Auch Nester/Höhlen waren vorhanden. Verhältnismässig karge Einrichtung, keine abgeklebte Glasscheibe.
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Exponierter Käfig, karge Einrichtung.
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Das Degu-Terrarium war deutlich unter den gesetzlichen Mindestmassen.
In einem von allen Seiten einsehbaren Käfig (Ferplast Piano 7) à ca. 97 x 58 x 83 cm lebten zwei Agaporniden und ein Jungvogel. Sie standen zurzeit nicht zum Verkauf. Federnde Sitzgelegenheiten waren vorhanden, wenn auch nicht im Überfluss. Weiter gab es ein Vogelbad, Spielzeuge, Schlafhöhlen, Körner und eine Sepiaschale als Einrichtung. Bei diversen Nagern (Goldhamster, Rennmäuse, Ratten, Meerschweinchen etc.) fehlten Nagemöglichkeiten. Bei den Ratten und Degus unterschritt der Käfig die gesetzlichen Mindestmasse. Die Reptilienhaltung verbesserte sich mehrheitlich gegenüber dem Vorjahr: Das Wasserschildkrötengehege war beispielsweise besser eingerichtet, es gab mehr Struktur und pflanzliche Bestandteile. Beratung: Abgesehen von der Tatsache, dass die Verkäuferin einen kleinen Käfig, dessen Volumen sich im Bereich der vorgeschriebenen Mindestmasse befand, empfahl, war die Beratung zufriedenstellend. Die Verkäuferin wies sofort darauf hin, dass Vögel Gesellschaft benötigen. Zudem konnte sie ausführlich über die nötige Einrichtung und die Ernährung Bescheid geben.
Qualipet Chur GR
Kritische Artikel: Die kleinen Vogelvolieren waren mit Bildern von Tierarten korrekt deklariert. Im Vergleich zu anderen Filialen ist positiv zu vermerken, dass mit der Flug-Voliere Santiago (100 x 76 x 182 cm) auch ein etwas grösseres Modell zum Verkauf stand. Im Nagersortiment fanden sich Laufräder unter 20 cm Durchmesser. Tierhaltung: In einer ruhigen Ecke standen zwei Volieren aus Glas. Die Käfige waren fünfeckig und wiesen Seitenlängen von ca. 40 x 100 x 40 x 100 x 100 cm auf. Die Höhe wurde auf ca. 2 Meter geschätzt. In einer der Volieren befanden sich sieben Wellensittiche, in der anderen insgesamt neun Kanarien und Zebrafinken. Abgesehen von einer Stelle mit Gitter waren die Volierenwände glatt und konnten somit für die Wellensittiche nicht zum Klettern genutzt werden. Für die Besucher war jeweils nur die Frontseite einsehbar, denn im Gegensatz zur Voliere im Qualipet Sihlcity wurden die seitlichen Scheiben abgeklebt, was den Vögeln Sichtschutz ermöglichte. Beide
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Voliere der Finken und Kanarien.
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Volieren waren mit verschiedenen Sitzstangen auf unterschiedlichen Höhen eingerichtet. Zur Beschäftigung standen Heu, Schaukeln, Naturäste, Korkröhren, Spielzeuge, ein Wasserbad und auch Frischfutter zur Verfügung. Die Tiere wirkten gelassen und machten einen gesunden Eindruck. Anhand von Bildern, welche zwischen den zwei Volieren aufgehängt waren, wurden positive Haltungsbeispiele von Vögeln aufgezeigt. Weiter verwies die Filiale auf die Auffangstation für Papageien und Sittiche APS. Insgesamt präsentierte sich die Vogelhaltung als positiv! Bei den Nagern ist ebenfalls lobenswert zu erwähnen, dass Bilder von vorbildlichen Haltungen an den Terrarien angebracht waren, aber auch die Terrarien vor Ort waren mehrheitlich vorbildlich. Beratung: Die Beratung war sehr ausführlich und herausragend. Die Verkäuferin erzählte im Detail, wie man Wellensittiche halten soll. Sie klärte u. a. darüber auf, warum Vögel früher alleine gehalten wurden und dass dies heute nicht mehr erlaubt ist, wo eine Vogelvoliere am besten positioniert wird und wie man die Tiere füttert und pflegt. Bei der Frage nach der Käfiggrösse verwies die Verkäuferin sofort auf die grösste Voliere im Sortiment und erwähnte zudem, dass man auch eine noch grössere Voliere selber bauen kann. Die Werte in der Tierschutzverordnung seien nur Grenzwerte zur Tierquälerei. Sie gab diverse Informationsblätter mit (ohne, dass man nachfragen musste!), auch die Merkblätter vom STS.
Qualipet Emmenbrücke LU
Kritische Artikel: Im Qualipet Emmenbrücke wurden die Volieren nicht oder nur ungenügend hinsichtlich des Verwendungszwecks deklariert. Zwei Vogelheime waren mit ungeeigneten Plastikstangen ausgerüstet. Tierhaltung: Die Filiale in Emmenbrücke wies zwei Volieren mit Vögeln auf, eine Voliere enthielt acht Wellensittiche, die andere beherbergte zwei Gouldamadinen und acht Zebrafinken. Beide Volieren waren gleich gross und ähnlich eingerichtet: Sie verfügten über einen fünfeckigen Grundriss, wobei die längste Seite ca. 130 cm und die anderen Seiten zweimal 50 cm und zweimal 100 cm massen. Die Höhe betrug ca. 200 cm. Die Volieren waren von zwei Seiten einsehbar (Glasfront), das Glas wurde allerdings kaum abgeklebt. Durch die glatten Wände an den meisten Stellen waren für die Wellensittiche zudem keine Klettermöglichkeiten vorhanden. Federnde Sitzstangen auf unterschiedlicher Höhe mit verschiedener Ausrichtung standen zur Verfügung. Weiter wiesen die Volieren ein Wasserbad und Beschäftigungsmöglichkeiten in Form von verschiedenen Spielsachen wie Seile, Bündel von Heu und Stroh an Ästen auf. Beratung: Die Beratung war sehr kompetent und erfreulich. Die Verkäuferin erklärte im Detail, dass man Wellensittiche nicht alleine halten darf und wie man die Vermehrung verhindern kann. Sie empfahl ungespritztes Frischfutter und gab Hinweise zum Standort der Voliere. Zudem riet sie der Testperson zu einer grossen Voliere und gab zu, dass die anderen Vogelheime im Sortiment keine Vögel glücklich machen würden, da sie für das Wohlbefinden der Tiere wohl doch zu klein seien.
Zufriedenstellende Voliere, optimaler wären statt Glas allerdings Gitter zwecks Klettermöglichkeit / Vermeidung von Kollisionen. Wenn Glas verwendet wird, dann sollte es ausreichend abgeklebt werden.
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Qualipet Pratteln BL
Kritische Artikel: Im Sortiment für Vögel befand sich eine Sitzstange mit Längsrillen. Nicht alle Vogelkäfige wurden deklariert und waren teilweise sogar irreführend beschriftet. So war z. B. ein winziger Käfig mit den Massen von 74 x 45 x 70 cm mit «Veronika Super XL» angeschrieben. Die Behälter «Geo small» und «Geo medium» wurden als «geeigneter Lebensraum» für kleine Tiere beschriftet, was irreführend wirkt. Zudem wurden Rattengeschirre und Laufräder unter 20 cm verkauft. Tierhaltung: Im Qualipet Pratteln gab es eine Voliere mit zwei Kanarienvögeln, zwei Gouldamadinen, zwei Spitzschwanzamadinen, zwei Zebrafinken, zwei Bronzemännchen und zwei Diamanttäubchen. Die Voliere wies einen fünfeckigen Grundriss auf, wobei die Seitenlängen auf ca. 40 x 100 x 40 x 100 x 100 cm geschätzt wurden. Die Höhe wurde auf ca. 2 Meter geschätzt. Die Voliere war nur von zwei Seiten einsehbar, die Scheiben waren nicht abgeklebt. Als Einrichtung enthielt die Voliere einen Naturbaum mit starren Ästen in verschiedenen Höhen und Ausrichtungen, anstelle der federnden Äste sorgten Leitern, schaukelnde Reifen und hängende Kokosnüsse für Bewegung. Weiter enthielt die Voliere ein Vogelbad und Stängel mit Sämereien zum Picken. Am Boden befanden sich Holzschnipsel und Vogelsand. Eine weitere Fünfeck-Voliere mit denselben Massen beheimatete drei Wellensittiche und zwei Nymphensittiche. Die Voliere war ähnlich eingerichtet wie die oben beschriebene, verfügte aber über mehr federnde Sitzgelegenheiten. Beratung: Die Beratung über Wellensittiche war mehrheitlich zufriedenstellend, jedoch sehr knapp gehalten. Die Verkäuferin informierte korrekt über das Verbot der Einzelhaltung, gab kompetent Auskunft über die Einrichtung und über die Fortpflanzungsverhinderung. Sie empfahl einen möglichst grossen Käfig («Je grösser desto besser»). Leider sagte sie, dass man die Vögel überall in der Wohnung platzieren könne, was aus Sicht des STS nicht korrekt ist.
Qualipet Zürich Sihlcity ZH
Bemerkung: 11 Stunden am Tag geöffnet, ohne Ruhepause. Kritische Artikel: Im Qualipet Sihlcity standen teilweise undeklarierte Vogelkäfige und irreführend deklarierte Vogelkäfige (z. B. winziger Käfig: Veronika Super XL, 74 x 45 x 70 cm) sowie gerillte Plastiksitzstangen für Vögel zum Verkauf. Weiter waren die Kleintierbehälter «Geo small / medium» von Ferplast im Angebot, welche sich nur als Transportbehälter eignen – allerdings nicht als solche deklariert waren. Ebenfalls wurde ein «Faunarium» von Exo Terra (als Allzweckterrarium deklariert) verkauft. Weiter gab es Laufräder unter 20 cm Durchmesser und Laserpointer-Katzenspielzeug von Trixie. Tierhaltung: Zum Verkauf standen zwei Wellensittiche und zwei chinesische Zwergwachteln, alle vier Vögel befanden sich in einer Fünfeck-Voliere mit den Seitenlängen von ca. 40 x 100 x 40 x 100 x 100 cm. Die Voliere wurde an einer ruhigen Stelle positioniert. Sie bestand zu zwei Drittel aus Glas und zu einem Drittel aus waagerechten Stäben. Leider wurde das Glas bei der Frontseite nicht abgeklebt – dies wäre jedoch empfehlenswert, damit die Vögel nicht ins Glas fliegen. Nur die Frontseite war einsehbar, die Vögel konnten sich gut zurückziehen. Den Wellensittichen standen federnde Sitzstangen in verschiedenen Durchmessern und Höhen, eine Schaukel sowie ein Wasserbad zur Verfügung. Als Beschäftigung gab es viel Heu und Stroh, die Äste konnten von den Vögeln benagt werden. Zu bemängeln war, dass die Wachteln keinen guten Zugang zum Wasser hatten (es war völlig mit Stroh bedeckt) und sich nur auf dem tief eingestreuten Untergrund bewegen konnten. Rückzugsmöglichkeiten waren vorhanden, diese waren aber ungünstig positioniert (direkt bei der Frontscheibe) oder waren aufgrund der hohen Einstreu schwer zugänglich. Ebenfalls gab es für die Wachteln aufgrund der einseitigen Einstreu kaum Beschäftigung.
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Beratung: Die Beratung war akzeptabel, hätte jedoch ausführlicher ausfallen dürfen! Die Verkäuferinnen gaben korrekt über die rechtlichen Aspekte Auskunft und konnten beispielsweise auch
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zum Thema Fütterung und Fortpflanzungsverhinderung informieren. Bei der Einrichtung wäre eine detailliertere Beratung bezüglich Art und Positionierung der Sitzstangen wünschenswert gewesen, ebenfalls hätte man aus Sicht des STS grössere Volieren vorschlagen können. Informationsblätter konnten nicht mitgegeben werden, es wurde aufs Internet verwiesen.
Qualipet Villeneuve VD
Kritische Artikel: Bei den Volieren wurde schriftlich darauf hingewiesen, welche Volieren für welche Vogelarten gesetzeskonform sind, was der STS begrüssen würde, wenn die Angaben korrekt wären! Leider wurde beispielsweise ein Käfig für Grosssittiche empfohlen, welcher mit einer Grundfläche von etwas mehr als 0,3 m2 für derartige Vögel nicht gesetzeskonform ist. Zum Verkauf standen zudem diverse Kleintiergeschirre und Laufräder unter 20 cm.
Die Deklaration für die verschiedenen Vogelarten war teilweise falsch (Beispiel: Brissago, rechte Tafel links oben). Tierhaltung: Zwei Volieren mit Vögeln wurden ausgestellt. Beide Volieren wiesen eine Grundfläche von ca. 0,72 m2 (dreieckige Voliere, Seitenlänge ca. 120 cm) und eine Höhe von ca. 220 cm auf. In der ersten Voliere befanden sich vierzehn Vögel (Kanarienvögel und verschiedene Prachtfinken). Die andere Voliere beherbergte zwei Agaporniden und drei Wellensittiche. Beide Volieren bestanden auf zwei Seiten aus Glas, wobei die Scheiben ungenügend abgeklebt waren. Holzsitzstangen waren vorhanden, sie reichten für die Anzahl Vögel knapp aus, federten jedoch nicht – dies wäre gesetzlich vorgeschrieben. Als (behelfsmässiger) Ersatz waren schwingende Seile vorhanden. Als ungünstig wurde beurteilt, dass Elektrokabel in der Voliere vorhanden waren – dies kann für Papageien, welche gerne nagen, gefährlich werden!
Elektrokabel haben in einer Voliere nichts zu suchen.
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Beide Volieren wiesen ein Vogelbad auf, die zweite Voliere war zusätzlich mit Spielmaterial und einem Schlafhäuschen für die Agaporniden eingerichtet. Ein an den Volieren befestigtes Informationsblatt wies auf die gesetzlichen Vorschriften hin, was der STS als lobenswert erachtet. Zum Zeitpunkt des Besuchs wurde ein Meerschweinchen alleine gehalten. Laut Verkäuferin bekäme es bald wieder einen Artgenossen. Beratung: Die Beratung war akzeptabel, einige Punkte hätte die Verkäuferin verbessern können. Sie wies korrekt darauf hin, dass man Vögel nicht alleine halten darf, dass sie grössere Volieren brauchen und Lärm machen. Hingegen empfahl sie Volieren vom Sortiment, die nicht besonders grosszügig waren (Widerspruch zur vorherigen Aussage). Zudem gab sie an, dass man die Volieren nur alle zwei Monate reinigen muss – dies ist viel zu wenig.
5.2 Fressnapf / Maxi Zoo Filialen
Besucht wurden die Filialen in Avry-sur-Matran, Delémont und Wohlen.
Maxi Zoo Avry-sur-Matran FR
Kritische Artikel: Im Fressnapf in Avry-sur-Matran fielen keine kritischen Artikel im Vogelsortiment auf. Es fanden sich aber Wurf-Discs für Hunde vor. Die Exo Terra Faunarien wurden nicht als Transportboxen deklariert – die Bebilderung mit Schlangen und Echsen könnte irreführend wirken. Fressnapf kündigte als Reaktion auf die Resultate an, Wurf-Discs zwar weiterhin zu verkaufen, jedoch die Kunden bei jedem Kauf darauf hinzuweisen, einen Hundetrainer zur sachgemässen Anwendung zu befragen. Die Thematik zu heiklen Erziehungshilfen wird bei Fressnapf weiterhin in der Schulung des Verkaufspersonals und neuen Mitarbeiter eine grosse Rolle spielen. Beratung: Die Beratung wurde als schlecht und inakzeptabel beurteilt. Die Verkaufsperson berichtete, dass sie selber zuhause einen einzelnen (!) Vogel hält, und dass dieser so kaum Lärm mache. Gemäss der Aussage dieser Person würde der Tierschutz zwar empfehlen (Anmerkung: Die Gruppenhaltung ist gesetzlich vorgeschrieben), die Tiere mindestens zu zweit zu halten, die Einzelhaltung ginge aber auch. Die Person hätte mal vier Tiere gehabt, die sich nur stritten. Die Verkaufsperson riet zu Plastiksitzstangen (welche für die Fussballengesundheit nicht förderlich sind). Einen Käfig konnte sie nicht empfehlen, da keiner im Sortiment angeboten wurde. Die Frage zur Ernährung beantwortete die Person korrekt. Fressnapf reagierte auf die Kritik des STS über die Beratung sofort und ermahnte die betroffene Filialen, in Zukunft korrekt über die Tierschutzverordnung Auskunft zu geben und keine falschen Angaben zu machen. Fressnapf Schweiz wird aufgrund dieses Vorfalls zudem neu eine Zusammenfassung des Schweizer Tierschutzgesetzes jedem Mitarbeiter zur Unterschrift vorlegen sowie die Schulungen explizit mit Fragen rund um das Tierschutzgesetz ergänzen.
Maxi Zoo Delémont JU
Kritische Artikel: Es gab keine kritischen Artikel in dieser kleinen Fressnapf-Filiale. Beratung: Es war kein Vogelsortiment vorhanden, deswegen wurde das Mystery Shopping nicht durchgeführt.
Fressnapf Wohlen AG
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Kritische Artikel: Im Vogelsortiment fielen keine kritischen Artikel auf. Es fanden sich hingegen Laufräder für Nager unter 20 cm Durchmesser, eine Wurfkette für Hunde und Katzenspielzeuge aus Echtpelz. Zu der Kritik nahm Fressnapf folgendermassen Stellung (zum Thema Wurfkette siehe Fressnapf Avry-sur-Matran): Laufräder für Nager unter 20 cm gab es nur noch in fünf Filialen in der Schweiz. Diese werden nun per sofort zurückgezogen. Die Spielzeuge aus Echtpelz werden mit
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folgender Begründung weiterhin verkauft: «Die Katzenspielzeug-Fellmäuse bestehen aus Echtfell (Kaninchen-Fell). Jedoch handelt es sich bei diesem Fell, wie erwähnt, um das nicht verwertete «Abfallprodukt» aus der Nahrungsmittel-Industrie. D. h. es werden selbstverständlich keine Kaninchen geschlachtet oder extra gezüchtet zum Zweck der Fellmaus-Herstellung (sondern nur die Fellteile verwendet, welche aufgrund der Nahrungsmittel-Schlachtung anfallen). Wir erachten es als sinnvoll, dass diese Fellteile aus der Nahrungsmittel-Schlachtung auch verwendet werden (und nicht entsorgt werden). Wir werden zukünftig einen Kleber auf dem Produkt anbringen bezüglich der Pelzdeklarationspflicht.» Beratung: Die Beratung gestaltete sich akzeptabel. Die Verkäuferin konnte sehr ausführlich über die Bedürfnisse der Tiere Auskunft geben und gab auch bezüglich des Standorts der Voliere befriedigend Antwort. Leider wusste sie nicht ausreichend über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid. So erwähnte sie beispielsweise bei der Einrichtung nicht, dass federnde Äste und ein Wasserbad vorgeschrieben sind. Auch empfahl sie eine Voliere mit nur 0,36 m2 Grundfläche. Diese ist gesetzlich zwar erlaubt, jedoch nicht tierfreundlich.
5.3 Hornbach
Besucht wurden der Hornbach Luzern-Littau und der Hornbach Galgenen.
Hornbach Luzern-Littau LU
Kritische Artikel: Die meisten Volieren (und mehrheitlich auch die Nagerheime) wurden gar nicht oder ungenügend deklariert. In dieser Filiale wurde der Käfig «Ellen» trotz mündlicher und schriftlicher Aufforderung des STS und Versicherung von Hornbach zur Anpassung immer noch nicht korrekt deklariert. Kaninchengeschirre und ein Laufrad unter 15 cm standen im Angebot. Tierhaltung: Es gab keine Vögel zum Verkauf. Beratung: Die Beratung war sehr lobenswert. Der Verkäufer empfahl grosse Volieren (statt die Käfige im Sortiment zu verkaufen), wusste gut über die nötige Einrichtung und Fütterung Bescheid. Zudem gab er weitere wichtige Informationen, beispielsweise was beim Freiflug beachten soll, unter welchen Umständen man die Tiere im Freien halten kann und dass man die Wellensittiche besser nicht in der Küche halten soll.
Hornbach Galgenen SZ
Kritische Artikel: Die meisten Volieren (und mehrheitlich auch die Nagerheime) wurden gar nicht, ungenügend oder falsch deklariert. Noch immer – trotz mehrfacher schriftlicher Information vom STS an Hornbach stand das falsch deklarierte (deklariert für Grosssittiche, obwohl nur für kleine Vögel gesetzeskonform) Vogelheim «Ellen» nach wie vor im Sortiment. Auch das Nagerheim Falco 80, welches ebenfalls mehrfach kritisiert wurde, weist immer noch ein Bild einer Ratte auf der Verpackung auf. Wer Ratten in einem solchen Nagerheim hält, kann sich aufgrund der zu geringen Mindestmasse strafbar machen. Tierhaltung: Es standen keine Vögel zum Verkauf. Beratung: Die Verkaufsperson verfügte nicht über genügend Kenntnisse, um eine Beratung durchzuführen. Die Online-Käfigangebote wurden der Testperson gezeigt, danach wurde auf eine Zoofachhandlung verwiesen!
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5.4 Einzel-Zoohandlungen AmaZOOnas, Luzern-Littau LU
Kritische Artikel: Die Volieren im Verkauf wurden hinsichtlich des Verwendungszwecks nicht deklariert. Auch Massangaben waren nicht aufgeführt. Tierhaltung: Drei Volieren beherbergten Vögel. Die erste Voliere befand sich im Freien. Sie war fünfeckig mit Seitenlängen à ca. 200 cm und einer Höhe von 180 cm. Darin lebten zwei Nymphensittiche, sechs Agaporniden, zwei Zwergwachteln und zwei Doppelgelbkopfamazonen. Die Voliere enthielt Naturäste als Sitzgelegenheiten, als Beschäftigung wurden zudem Äste mit Laub und Stroh gereicht, weiter waren Spielsachen vorhanden. Das vorgeschriebene Vogelbad war allerdings nicht ersichtlich, Bade- bzw. Duschgelegenheiten gab es nur bei Regenfällen. Den Agaporniden standen Schlafhäuschen zur Verfügung, für die Wachteln waren Versteckmöglichkeiten vorhanden (wenn auch nicht im Überfluss). Ein kleines Schutzhaus bot bei schlechter Witterung Zuflucht. In einer weiteren Aussenvoliere à ca. 200 x 100 x 170 cm lebten neun Wellensittiche. Auch hier standen den Vögeln ausreichend Naturäste und dieselben Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Zudem waren ein Nistkasten und ein Schutzhaus vorhanden. Auch hier fehlte ein Vogelbad; Badegelegenheiten gab es nur durch Regen. Im Innenbereich des Zoofachgeschäfts gab es eine Voliere mit sechs Kanarienvögeln, fünf Zebrafinken und zwei Diamanttäubchen. Die Voliere mass ca. 200 x 120 x 250 cm. Hier war die nötige Einrichtung inkl. Wasserbad und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden. Insgesamt war die Vogelhaltung zufriedenstellend, jedoch wurde bei zwei Aussenvolieren ein permanentes Vogelbad vermisst. Beratung: Die Beratung wurde als korrekt beurteilt, wenngleich sie knapp ausfiel. Die Verkäuferin wusste über die gesetzlichen Bestimmungen Bescheid und riet zu regelmässigem Freiflug. Sie erwähnte auch, dass Vögel gerne an der frischen Luft (ohne Durchzug) sind. Leider fasste sie sich jeweils kurz und bediente unsere Testperson nicht mit weiteren Informationen.
Aquarium Seerose, Zürich ZH
Bemerkung: Die Tierhaltung präsentierte sich nur mässig sauber. Kritische Artikel: Im Sortiment befanden sich diverse Spiegel für Vögel. Die Vogelkäfige waren nicht deklariert, immerhin gab es auch «grössere» Exemplare wie das Montagna (56 x 148 x 104 cm), was jedoch auch nicht als besonders tierfreundlich bezeichnet werden kann. Weiter gab es Kaninchengeschirre im Sortiment. Erfreulicherweise reagierte die Zoofachhandlung und nahm nach der Kritik des STS die Spiegel und die Kaninchengeschirre aus dem Sortiment. Zudem boten sie an, die Käfige zu beschriften.
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Undeklarierte kleine Käfige.
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Tierhaltung: Insgesamt gab es 16 Gehege mit Vögeln: Eine ca. 130 x 80 x 175 cm messende Voliere enthielt zwei Nymphensittiche, weiter waren zwei Nymphensittiche (laut Zoofachhandlung aufgrund einer «Notfallaufnahme») mit mehreren Wellensittichen in einer Voliere à ca. 120 x 80 x 175 cm untergebracht. Verschiedene Käfige mit den Massen 80 x 60 x 75 cm beherbergten bis zu sieben Kleinvögel der Arten Reisfinken, Pfirsichköpfchen, Rosenköpfchen, Kanarien. Weiter waren Käfige à ca. 125 x 75 x 75 cm vorhanden, auch sie enthielten bis zu sieben Kleinvögel (Distelfink-Hybriden, Kanarienvögel, Gouldamadinen, Silberschnäbelchen, Zebrafinken und andere Prachtfinken).
Enger Raum voller Vögel, teilweise in kleinen Käfigen.
Viele Tiere auf kleiner Fläche, wenig Einrichtung. Die Tierarten wurden nicht eindeutig angeschrieben, vermerkt waren oft nur Geschlecht und Preis. Die Sitzäste federten kaum, waren aber auf unterschiedlicher Höhe und meist in verschiedener Ausrichtung platziert. Nicht alle Vögel hatten ein Wasserbad zur Verfügung. Zur Beschäftigung diente der Bodengrund (Späne), Heu, Sepia und Hirsekolben. Insgesamt kann gesagt werden, dass die Käfige (mit Ausnahme der zwei Volieren) die Mindestmasse einhielten, jedoch klein waren und wenig Flugraum boten. In einigen Käfigen fehlten zudem die gesetzlich vorgeschriebenen federnden Äste und das Vogelbad. Während des Besuchs kam auch eine Kindergartengruppe hinein und drängte sich in dem engen Raum um die Vögel. Diese wirkten dementsprechend nervös und reagierten mit Flattern und Lautäusserungen. Das Personal kümmerte sich nicht darum. Laut Zoofachhandlung achte man in Zukunft besser auf eine ruhige Atmosphäre. Im Schaufenster fielen Kaninchen auf, welche, gemessen an der der Anzahl Tiere im Gehege, über viel zu wenige Rückzugsmöglichkeiten verfügten. Im Käfig gab es kein Nagematerial. Auch Frischfutter war nicht vorhanden. Die Tiere zeigten Stressanzeichen und jagten sich gegenseitig. Die Zoofachhandlung reagierte auf die Kritik und stellte den Tieren mehr Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung.
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Beratung: Die Beratung war kompetent. Man erklärte sofort, dass die Einzelhaltung nicht möglich sei. Man empfahl die Montagna Voliere weil sie die grösste im Sortiment war. Auch über die Einrichtung und Fütterung konnte die Verkäuferin im Detail Auskunft geben. Zudem erwähnte sie noch die Verhinderung von Fortpflanzung. Erfreulicherweise wurde der Testperson ohne Nachfrage schriftliches Informationsmaterial mitgegeben.
Garden Center Schilliger, Gland VD
Kritische Artikel: Im Sortiment gab es einige undeklarierte Vogelkäfige, welche nur mit Massangaben versehen waren ohne Hinweis auf die Eignung. Zudem gab es Laufräder unter 20 cm. Tierhaltung: Im Garden Center Schilliger gab es eine grosse Voliere und acht mehr oder weniger kleine Käfige. Alle Vögel wurden mit einem artgleichen Partner gehalten. Die Voliere mass ca. 500 x 200 x 220 cm und beherbergte 10 Sittiche (u. a. Goldsittiche und Ziegensittiche). Sie bestand teilweise aus Glas, welches zum Schutz der Tiere vor Kollisionen abgeklebt worden war. Hinsichtlich der Einrichtung präsentierte sich die Voliere vorbildlich, den Sittichen standen federnde Sitzgelegenheiten auf verschiedenen Höhen sowie viele Kletter- und Spielmöglichkeiten zur Verfügung. Auch die grosszügigen Volierenmasse können gelobt werden; zum Zeitpunkt des Besuchs konnten die Vögel zudem Freiflug geniessen, was gemäss Angaben eines Mitarbeiters täglich der Fall sei. Zu dieser tierfreundlichen Haltung standen die Käfige leider in starkem Gegensatz. Einige der Käfige erfüllten gerade mal die gesetzlich vorgeschriebenen Grössen (50 x 60 x 45 cm für fünf Agaporniden), andere boten leichtgradig mehr Platz – konnten aber nicht als tierfreundlich bezeichnet werden (Beispiel: 100 x 60 x 90 cm für vier Wellensittiche). Alle Käfige waren nur von einer Seite einsehbar. Als Sitzstangen gab es Naturäste, wobei diese starr auf verschiedenen Höhen angebracht wurden. Einige feine Tannenäste dienten der Beschäftigung, diese konnten jedoch nicht als Sitzmöglichkeit genutzt werden. Bademöglichkeiten waren vorhanden. In jedem Käfig gab es ein bis zwei Nester als Rückzugs- oder Nistmöglichkeit, was jedoch aufgrund der Anzahl Tiere (bis zu sieben Vögel pro Käfig) sehr wenig ist. Erfreulicherweise verbesserte sich die Nagerhaltung gegenüber dem Vorjahr: Es gab viel Einstreu, Nageobjekte und mehr Versteckmöglichkeiten. Nur fehlten bei den Zwerghamstern Klettermöglichkeiten. Beratung: Die Beratung war enttäuschend. Der Verkäufer sagte zwar, dass eine Paarhaltung besser ist, eine Einzelhaltung aber möglich sei. Er beriet unsere Testperson nicht besonders ausführlich, gab beispielsweise nicht an, dass federnde Sitzgelegenheiten nötig sind und empfahl keine grosszügigen Volieren. Immerhin erwähnte er, dass einige Vogelarten gerne baden und gab korrekte Auskunft über die Einrichtung der Voliere und der Fütterung der Tiere.
Garden Center Schilliger, Matran FR
Bemerkung: Lange Öffnungszeiten (10–11 Stunden) Kritische Artikel: Im Sortiment gab es einige undeklarierte Vogelkäfige, welche nur mit Massangaben versehen wurden ohne Hinweis auf die Eignung. Die meisten davon waren klein mit fest fixierten Sitzstangen. Zudem wurde auch ein Spiegel für Vögel vorgefunden. Weiter verkaufte Garden Center Schilliger Laufräder unter 20 cm Durchmesser und die Erziehungshilfe «Pet Corrector» für Hunde (Ultraschall).
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Tierhaltung: Die Vögel befanden sich in einem ruhigen Teil der Zoofachhandlung. Zwei kleinere Volieren à ca. 150 x 60 x 45 cm enthielten 13 Zebrafinken beziehungsweise sieben Prachtfinken (Gouldamadinen und Jap. Mövchen). Zwei Wellensittiche befanden sich in einem Käfig mit den Massen 100 x 50 x 45 cm, selbiges galt für zwei Kanarienvögel. Zwei Kubafinken und zwei Grauastrilde bewohnten zusammen einen Käfig à ca. 100 x 60 x 90 cm. In einem Käfig mit denselben Massen gab es neun Kanarienvögel (Mindestmasse knapp eingehalten). Alle Vögel hatten Naturäste zur Verfügung, welche nur schwach federten, der Boden wurde mit Sand und Holzschnitzeln eingestreut. Bademöglichkeiten waren überall vorhanden. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten wären wünschenswert gewesen, zumal die Tiere nur wenig Fläche und Höhe zur Verfügung hatten.
Wenig Beschäftigung und wenig Flugraum.
Verbesserung: Nagematerial für die Meerschweinchen. Nebst diesen mehrheitlich kleinen Unterkünften gab es zwei grosse Glasvolieren (ca. 200 x 200 x 230 cm). Eine Voliere beherbergte zwei Edelpapageien, in der anderen befanden sich 14 Vögel diverser Arten (Agaporniden, Wellen- und Nymphensittiche). Diese zwei Volieren präsentierten sich als vorbildlich, da die Grösse angemessen war und die Einrichtung den Tieren viel Beschäftigung bot. Das Glas wurde mit Streifen und Vogelbildern abgeklebt. Erfreulicherweise wurde die Nagerhaltung im Vergleich zum Vorjahr verbessert; es gab keine Einzelhaltung von sozialen Tierarten, und allen Nagern standen Rückzugsmöglichkeiten und Objekte zum Benagen zur Verfügung. Die winzigen Laufräder wurden aus den Terrarien entfernt. Auch die Reptilienhaltung wurde verbessert. Die Zwergbartagamen beispielsweise befanden sich nun in einem bedürfnisgerecht eingerichteten Terrarium, auch waren adäquate Informationen zur Tierart vorhanden. Auch das Terrarium der Leopardgeckos präsentierte sich besser als im letzten Jahr.
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Beratung: Die Beratung verlief harzig, es musste immer nachgebohrt werden. Leider empfahl der Verkäufer einen kleinen Käfig für die Wellensittiche, welcher nur etwas mehr als die Mindestvorschrift bot. Auch zum Standort der Voliere konnte er nur unbefriedigend Auskunft geben. Immerhin gab er über die gesetzlichen Vorschriften korrekt Auskunft.
Happy Animal, Siebnen SZ
Kritische Artikel: Es gab keine kritischen Artikel im Sortiment, im Gegenteil: Minimalistische Gehege/Terrarien wurden nicht aufgefunden, vielmehr scheint man Wert auf eine tiergerechte Unterkunft zu legen (u. a. doppelstöckige grosse Meerschweinchengehege, Hamsterterrarien mit tiefer Einstreuschale). Tierhaltung: Es gab keine Vögel zum Verkauf. Sehr positiv fiel die Nagerhaltung ins Auge: Alle Tiere hatten grosszügige Gehege/Terrarien. Bei den Rennmäusen, Hamstern und Degus wurde sehr grosszügig eingestreut und artgerecht eingerichtet. Zudem stand ein «Show-Terrarium» für Hamster (ohne Tier) beim Eingang, welches dem Besucher eine tiergerechte Einrichtung zeigte. Dies könnte ein Vorbild für andere Zoofachhandlungen sein. Die Einrichtung des Königspython-Terrariums wurde gegenüber dem Vorjahr verbessert und fiel positiv auf, ebenso bei den Leopardgeckos. Alle Nager- und Reptilienterrarien wurden ausführlich (A4-Blatt) mit der Art und deren Bedürfnissen beschriftet, was sehr lobenswert ist. Beratung: Die Beratung verlief kompetent, empfohlen wurde eine Voliere, welche die Mindestmasse weit übertrifft. U. a. konnte die Verkäuferin kompetent über die gesetzlichen Vorschriften und erklärte ausführlich, welche Einrichtung nötig sei und warum Plastiksitzstangen ungeeignet sind.
Le Scalaire Animalerie, Nyon VD
Kritische Artikel: Es gab kein Vogelsortiment. Es standen Nager- und Kaninchengeschirre zum Verkauf. Tierhaltung: Es standen keine Vögel zum Verkauf. Aufgrund der Kritik des Vorjahres wurden die meisten Terrarien von Nager und Reptilien vergrössert. Jedoch präsentierte sich die Tierhaltung trotz Bemühungen immer noch als sehr schlecht. Mit einer Grundfläche von ca. 0,68 m2 verstiess ein Terrarium mit fünf Meerschweinchen und einem Kaninchen bei weitem gegen das Gesetz. Es gab hier auch nur eine einzige Rückzugsmöglichkeit, wo nur ein einziges Tier Platz hatte! Es gab keine Nageobjekte, diese wären aber vorgeschrieben. Die Lüftung des Terrariums war unzureichend.
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Es gab immerhin Heu. Ansonsten war das Terrarium viel zu klein und die Einrichtung ungenügend.
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Ein bis zwei Kaninchen befanden sich auf derselben Fläche in einem anderen Terrarium, hier fehlten ebenfalls die Nagemöglichkeiten. Die Rattenhaltung war schlecht. Zwar erfüllte die Mindestfläche die gesetzlichen Vorschriften, jedoch präsentierte sich die Einrichtung absolut ungenügend. Es gab keine Nage-, oder Kletterobjekte. Der Holztunnel (Bild hinten links) hatte einen zu kleinen Durchmesser und war für Ratten ungeeignet. Die Grundfläche der Rennmäuse verstiess mit 0,36 m2 gegen die Tierschutzverordnung. Ebenfalls war die Einstreu zu niedrig und auch hier fehlten die vorgeschriebenen Nagemöglichkeiten.
Rattenhaltung, welche die Bedürfnisse der Tiere bei weitem nicht erfüllt (siehe auch winziger Tunnel hinten links).
Rennmaushaltung
Auch die Einrichtung bei den Farbmäusen war ungenügend. Es gab keinerlei Klettermöglichkeiten. Die Grundfläche erfüllte etwas mehr als die Mindestvorschriften. Die Griechischen Landschildkröten hatten weder eine Grundbeleuchtung noch eine UV-Lampe zur Verfügung. Zudem gab es zu wenige Rückzugsmöglichkeiten. Eine Kalifornische Kettennatter (Körperlänge konnte nicht geschätzt werden) lebte in einem winzigen Terrarium à 40 x 40 x 70 cm und hatte als Einrichtung lediglich eine Wasserschale und eine Kokosnuss als Rückzug! Die Bartagamen (P. vitticeps) lebten in einem Terrarium (ca. 40 x 40 x 50 cm), welches die gesetzlichen Mindestmasse für die Tiere mit einer Körperlänge von 10 cm unterschritt. Zudem stellen die ungeschützten Lampen eine Verletzungsgefahr dar. UV scheint den Tieren zu fehlen.
So sollen Bartagamen nicht gehalten werden.
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Die Verstösse gegen die Tierschutzverordnung wurden dem zuständigen Veterinäramt gemeldet. Zwei Monate später besuchte der STS die Zoofachhandlung erneut. Keine der beklagten Tierhaltungen wurden in der Zwischenzeit verbessert. Neben tierschutzwidrigen Flächen, fehlenden Rückzugs-, Nage-, oder Kletterobjekten und unzureichender Beleuchtung bei Reptilien wurden weitere Missstände vorgefunden, wie beispielsweise Streifenhörnchen ohne Sitzbretter und Klettermöglichkeiten. Warum das kantonale Veterinäramt hier nicht eingreift, bleibt dem STS ein Rätsel. Die Tierhaltung wurde erneut gemeldet. Die Zoofachhandlung reagierte umgehend auf die Kritik des STS und meldete vorgenommene Verbesserungen: Die Nagerterrarien seien nun besser durchlüftet, die Ratten hätten mehr Rückzugs- und Nagemöglichkeiten und ihnen stehe eine erhöhte Fläche zur Verfügung. Ausserdem habe man den Tunnel der Körpergrösse der Tiere angepasst. Auf den Verkauf von Rennmäusen werde man in Zukunft gänzlich verzichten. Zudem habe man die Haltung der Farbmäuse, Kaninchen und Reptilien (hier u. a. die UV-Beleuchtung) optimiert. Diese Reaktion ist erfreulich und der STS hofft, dass weitere Verbesserungen zugunsten des Tierwohls vorgenommen werden (z. B. Vergrösserung der Terrarienflächen). Beratung: Da weder Vögel noch Vogelsortiment verkauft wurden, fand das Mystery Shopping nicht statt.
Mikazoo, Delémont JU
Kritische Artikel: Die Vogelkäfige wurden nicht oder nur mit Fotos deklariert (Beispiel: 70 x 40 x 70 cm mit Fotos von Kanarien, Wellensittichen, Gouldamadinen und Reisfinken). Hier spielt es aber noch eine wichtige Rolle, wie viele Vögel in einem solchen Käfig gehalten werden dürfen, dies wurde nicht angegeben. Im Angebot stand je ein Geschirr für Kaninchen, Meerschweinchen und Ratten. Weiter gab es ein Katzenspielzeug mit Echtpelz (Kaninchen oder Eichhörnchen (vermutlich aus China)).
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Tierhaltung: Im Mikazoo gab es vier Volieren mit Vögeln. Zwei Volieren massen ca. 100 x 100 x 200 cm und beinhalteten einmal acht Agaporniden und einmal zwei Nymphensittiche. Als Einrichtung bot man Äste in unterschiedlicher Höhe und Ausrichtung, leider federten diese nicht (dies wäre aber vorgeschrieben). Den Agaporniden wurde mit Hirse-Kolben limitiert Beschäftigung geboten – die Nymphensittiche hatten keinerlei Beschäftigungsmöglichkeiten. Die anderen beiden Volieren waren grösser (ca. 200 x 100 x 200 cm), enthielten aber auch deutlich mehr Vögel – einmal 20 Kanarien und vier Zebrafinken und einmal 14 Wellensittiche. Die Kanarien und Zebrafinken hatten neben federnden Ästen auch Webnester aus Stroh, Hirsekolben und ein Wasserbad zur Verfügung. Im Gegensatz dazu konnten sich die Wellensittiche in ihrer Voliere nur mit dem Wasserbad beschäftigen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden aufgrund der Kritik des STS einige Verbesserungen vorgenommen: Das Terrarium der Boa constrictor im Schaufenster verfügte nun endlich über mehr Bodensubstrat, einen überdachten Rückzugsbereich (gleichzeitig erhöhte Flächen), einige Kunstpflanzen und -wurzeln, ein grosses Wasserbecken sowie einen gut platzierten Spotstrahler über einer freien Liegefläche. Pantherschildkröten standen erfreulicherweise keine mehr zum Verkauf. Die Terrarien der Bartagamen und Kornnattern sowie eines Königspythons waren besser eingerichtet, jedoch immer noch klein. Die Kampffische mussten ihr Leben leider noch immer in den winzigen Plastikbehältern fristen. Man gab ihnen neu etwas Rückzugsmöglichkeit in Form von Wasserpflanzen – trotzdem sind die Aquarien noch weit von tiergerechter Haltung entfernt! Bei den Goldfischen fiel ein Schleierschwanz auf, welcher einen stark kugeligen Bauch und lange Schleier aufwies. Von solchen Zuchten ist abzusehen. Er konnte nur sehr schlecht schwimmen. Zudem verfügte das Aquarium über keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. Die Nagerhaltung war immer noch unbefriedigend. Degus, Ratten und Goldhamster wurden weiterhin in kahlen, vorne einsehbaren Terrarien mit nur rudimentären Rückzugsmöglichkeiten gehalten. Sämtliche Abteile verfügten immerhin über einen separaten Wühlbereich, wo die Einstreu
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ca. 15 cm hoch lag – dort versteckten sie sich auch. Bei den Degus erfüllt diese Höhe jedoch nicht die Mindestvorschriften. Es gab keine Nage-Objekte, und zwecks Besichtigung müssen die Tiere jeweils ausgegraben werden. Insgesamt ist die Tierhaltung im Mikazoo noch immer weit von einer tierfreundlichen Haltung entfernt. Es wird entweder in der Grösse und/oder bei der Einrichtung gespart! Beratung: Die Beratung war akzeptabel, wenn auch nicht ausführlich. Man wies korrekterweise darauf hin, dass Wellensittiche nicht alleine gehalten werden dürfen, welches Futter sie benötigen, und wo man den Käfig platzieren sollte. Auch die Fortpflanzungsverhinderung wurde erwähnt. Leider empfahl man kleine Käfige aus dem Sortiment und verwies auf keinerlei Beschäftigungsmaterial als Einrichtung. Positiv zu vermerken ist, dass Informationsbroschüren zu Wellensittichen des BLV mitgegeben wurden.
Tierparadies Oberwil, Oberwil BL
Kritische Artikel: Im Angebot standen winzige Vogelkäfige, welche nicht deklariert waren (nicht einmal die Masse). Einige der Käfige unterschritten sogar die Mindestmasse für kleine Vogelarten. Spiegel für Vögel waren ebenfalls im Sortiment. Weiter fanden sich Laufräder unter 20 cm Durchmesser, Wurfketten für Hunde und Katzenspielzeuge aus Echtfell. Tierhaltung: In einem ruhigen Bereich stand eine Voliere à ca. 200 x 150 x 200 cm mit neun Wellensittichen. Die Voliere war nur von vorne einsehbar und wies bekletterbare Gitterstäbe auf. Den Wellensittichen standen federnde Naturäste in unterschiedlichen Höhen und Ausrichtungen zur Verfügung. Ein Wasserbad war vorhanden, ebenso eine Sepiaschale und Frischfutter in einem Holzhäuschen. Beratung: Die Beratung gestaltete sich bis auf wenige Punkte erfreulich. Die Verkäuferin nahm sich Zeit und gab ausführlich Auskunft. Sie erklärte, dass man Wellensittiche nicht alleine halten soll, wusste über die Einrichtung und Beschäftigung bestens Bescheid und empfahl u. a. auch regelmässigen Freiflug in einem sicheren Zimmer. Von sich aus erwähnte sie auch die Lebenserwartung von Wellensittichen und inwiefern sie für Kinder geeignet sind (Eltern übernehmen Verantwortung). Leider verwies sie auf einen kleinen Vogelkäfig (80 x 45 x 80 cm, ist der grösste im Angebot) und erwähnte auch, dass nicht jedermann Platz für eine Voliere hätte.
Zoo Häner, Allschwil BL
Kritische Artikel: Keine kritischen Artikel wurden vorgefunden. Es gab kein Vogelsortiment. Tierhaltung: Vögel wurden nicht angeboten, hingegen Nager und Fische. Bei den Nagern fiel auf, dass die Rennmäuse nur 5 cm Einstreu zur Verfügung hatten, vorgeschrieben wären aber mindestens 25 cm. In einem Käfig von ca. 120 x 60 x 120 cm befanden sich 20 (!) Zwerghamster (Erwachsene Tiere mit einigen Jungtieren). Sie hatten viel zu wenige Rückzugsmöglichkeiten und wirkten stark gestresst. Eine solch hohe Anzahl Zwerghamster zusammen zu halten, ist nicht empfehlenswert, schon gar nicht auf solcher Fläche und karger Einrichtung. Zudem wäre eine solche Fläche, verglichen mit den Vorschriften für Goldhamster, viel zu klein (leider gibt es für Zwerghamster keine gesetzlichen Vorschriften). Die Zoofachhandlung kündigte Verbesserungen in der Nagerhaltung an. Der STS wird sich im Jahr 2017 ein Bild von der Umsetzung machen. Beratung: Da weder Vögel noch Vogelsortiment im Angebot standen, wurde das Mystery Shopping nicht ausgewertet.
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Zoo Kakadu, Zollikofen, BE
Kritische Artikel: Alle im Sortiment stehenden Vogelkäfige waren nicht deklariert. Im Angebot stand zudem ein «Vitual Fence» welcher den Hund am Verlassen des Gartens mittels Stromimpuls hindert. Der Einsatz von elektrischen Mitteln ist bei Hunden jedoch verboten. Die Zoofachhandlung reagierte sofort auf die Kritik des STS und entfernte das Produkt sowohl in der Zoofachhandlung wie auch online. Das ist erfreulich! Tierhaltung: Insgesamt gab es fünf Gehege mit Vögeln. Drei Käfige massen ca. 100 x 50 x 70 cm. Darin lebten einmal zwei Gouldamadinen und drei japanische Mövchen; einmal vier Zebrafinken und leider ein einzelner Binsenastrild (dessen Artgenossen wurden laut Zoofachhandlung erst kürzlich verkauft) und einmal vier Kanarienvögel. Alle Käfige waren nur von vorne einsehbar. Leider wurde die aus Glas bestehende Frontseite nicht abgeklebt. Dies wird die Zoofachhandlung nun aber nachholen. Eine Badegelegenheit war vorhanden. Die Sitzgelegenheiten, die gemäss TSchV auch federnd sein müssten, waren jedoch zu dick, um diesen Zweck zu erfüllen. Nebst den drei Käfigen war auch eine Voliere vorhanden, welche mit ca. 250 x 147 x 225 cm wesentlich grösser war, allerdings mit ca. 37 Wellensittichen einen hohen Tierbesatz aufwies (jedoch gesetzeskonform). Auch hier wurde die Glasfront nicht abgeklebt, was aber nun gemacht wird. Federnde Sitzgelegenheiten waren in dieser Voliere vorhanden, ebenso eine Bademöglichkeit. Beschäftigungsmaterial fehlte leider. Die letzte, sechseckige Voliere wies eine Längsseite von ca. 150 cm auf, zwei Seiten massen ca. 70 cm und drei Seiten ca. 45 cm. Die Höhe mass ca. 210 cm. Hier lebten drei Diamanttäubchen, zwei Reisfinken und zwei chinesische Wachteln. Die Äste federten und waren mit Laub bestückt, was den Vögeln als Beschäftigung diente. Für die Wachteln gab es zwei Verstecke (Holzhäuschen) am Boden. Trotzdem bewegten sie sich stereotyp am Rande der Voliere auf und ab. Weiteres Beschäftigungsmaterial gab es keines. Insgesamt wirkte die Einrichtung der gesamten Vogelhaltung also ziemlich trostlos. Positiv erwähnt werden kann, dass sowohl zu den Tieren als auch zu deren Haltung ausführliche Informationen vorhanden waren. Der vor Ort beobachtete Umgang mit den Nagern wurde als wenig vorbildlich bewertet. Zum Zeitpunkt des Besuchs wurden fünf männliche Degus von einem Kunden abgegeben. Die Mitarbeiterin vergesellschaftete die Tiere sogleich mit vier weiteren Degus, ohne eine Quarantäne durchzuführen und ohne den Tieren Zeit zur Erholung vom Transport zu geben. Das Terrarium, in welches die Neuzugänge verbracht wurden, war mit ca. 0,5 m2 für neun Tiere zu klein, auch Rückzugsmöglichkeiten waren nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. Die Tiere begannen folglich auch sofort zu streiten und waren durch die unerwartete Stresssituation sichtlich belastet. Auch Mäuse wurden zur Besuchszeit abgegeben. Die Mitarbeiterin hob die Tiere am Schwanz hoch, korrekterweise sollte dies aber an der Schwanzwurzel geschehen, um die Tiere nicht zu verletzen. Weiter fiel uns ein unpassender Umgang mit einem Zwergkaninchen auf: Das vermutlich gerade erst angelieferte Tier wurde von einer Mitarbeiterin herumgetragen, wobei Selfies geschossen wurden – dies, obwohl das Kaninchen bereits sichtlich verängstigt war. Anschliessend wurde das Tier in einen Übergangskäfig gesetzt – allerdings ohne ihm Futter, Wasser und eine Rückzugsmöglichkeit anzubieten. Auch wenn der Aufenthalt hier vermutlich nur für eine kurze Zeit erfolgte, sollten Tiere jederzeit versorgt werden. Laut Zoofachhandlung werde man die Mitarbeiter nochmals auf den korrekten Umgang mit den Verkaufstieren aufmerksam machen, damit solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.
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Beratung: Die Beratung war gut. Das Verkaufspersonal informierte über die gesetzlichen Gegebenheiten, auf die Frage nach Empfehlungen zur Volierengrösse wurde erklärt, dass «je grösser desto besser» gelte. Zur Einrichtung der Voliere gab das Verkaufspersonal kompetent Auskunft (inklusive Tipps zur Beschäftigung), auch über den nötigen Grit zur Unterstützung der Verdauung. Man wies darauf hin, dass Vogelhaltung Staub generiert, dass die Tiere bei gutem Klima auch gerne mal auf dem Balkon sind (geschützte Verhältnisse) und ohne Nachfrage wurde ein Informationsblatt mitgegeben.
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Zoo Roco, Lyss BE
Kritische Artikel: Die Volieren im Verkauf wurden hinsichtlich des Verwendungszwecks nicht deklariert. Das Falco 80 (siehe Hornbach) wird auch hier mit einer Abbildung einer Ratte verkauft. Die Flächenmasse reichen für Ratten jedoch nicht aus – die Zoofachhandlung wurde über die irreführende Deklaration informiert. Tierhaltung: Insgesamt wies der Zoo Roco diverse Käfige mit Vögeln auf, sieben wurden aufgenommen. Zwei Käfige massen ca. 100 x 100 x 210 cm und beherbergten einmal zwölf und einmal elf Wellensittiche. In beiden Käfigen dienten dicke Korkäste, welche nicht federten, als Sitzgelegenheiten. Einige dünne, federnde Naturäste wurden jedoch geboten. Zur Beschäftigung gab es ein Vogelbad, Spielzeuge aus Holz und Seilen und eine hängende, mit Heu gefüllte Futterkugel. Vorbildlicherweise bot die Voliere Gitterstäbe, an denen geklettert werden kann. In weiteren fünf Käfigen, welche ca. 115 x 60 x 60 cm massen, befanden sich jeweils bis zu sechs Vögel (Kanarien, Zitronensittiche, Zebrafinken, Aymarasittiche und Agaporniden). Jedem Vogel stand ein artgleicher Partner zur Verfügung. Neben fix installierten Sitzstangen gab es einige dünne Naturäste, die federten. Als Beschäftigungsmöglichkeiten dienten Vogelbäder, Stroh und Laub. Positiv fiel wie letztes Jahr die Aussenhaltung der Landschildkröten auf. Zudem konnte auch die Nagerhaltung gelobt werden, insbesondere die tiefe Einstreu bei Rennmaus- und Hamsterterrarien und das grosse und kreativ eingerichtete Degu-Terrarium. Beratung: Die Beratung verlief sehr kompetent! Die Verkäuferin erklärte ausführlich, wie ein Vogelkäfig einzurichten ist. Sie wies darauf hin, dass Vögel gerne täglich zwei bis drei Stunden Freiflug haben. Auch die Lebenserwartung erwähnte sie. Die Beratung zur Ernährung war ebenfalls ausführlich und sie erklärte der Testperson, worauf geachtet werden muss, um Verfettung zu verhindern.
Zoo-Shop GmbH, Gossau SG
Kritische Artikel: Die vorhandene Vogelvoliere wurde nicht deklariert, weder Massangaben noch Hinweise zum Verwendungszweck waren vorhanden. Beim Nagersortiment standen Laufräder unter 20 cm im Angebot. Ein Katzenspielzeug aus Echtpelz wurde vorgefunden, weiter gab es eine grosse Auswahl an Würgehalsbändern. Auch bei einem Testkauf wurde bei einem ersten Besuch auf das Anwendungsverbot (warum dann das grosse Angebot?) hingewiesen, bei dem zweiten Besuch kommentarlos verkauft. Bei der Kasse standen auch drei verschiedenen Erziehungshilfen mit Gas im Angebot.
Erziehungshilfen en masse.
Drei verschiedene Erziehungshilfen mit Gas im Angebot.
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Tierhaltung: Eine grosse Voliere à ca. 200 x 100 x 190 cm stand in einem ruhigen Bereich in der Zoofachhandlung. Darin befanden sich acht Vögel (zwei Ziegensittiche, zwei Nymphensittiche, vier Wellensittiche). Verschiedene federnde Äste dienten als Sitzgelegenheiten. Das ebenfalls vorgeschriebene Vogelbad war vorhanden. Als Einstreu wurde Hanfstreu verwendet. Zwecks Beschäftigung standen eine Box mit Heu und verschiedene Spielzeuge zur Verfügung. Das Drahtgitter diente den Papageien als zusätzliche Klettermöglichkeit. Direkt vor der Voliere stand angrenzend ein kleiner Vogelkäfig à 60 x 40 x 65 cm. Darin befand sich ein einzelner Wellensittich. Die Verkäuferin erklärte, dass sich der Vogel am Vortag verletzt habe und nur zur Erholung in dem Käfig wäre – möglichst nahe bei seinen Artgenossen. Sobald er gesund sei, würde er sofort wieder in die Gruppe integriert werden. Die Grösse und Einrichtung der hinteren Voliere war vorbildlich.
Hamstergehege: Vorbildliche Einrichtung. Positiv fiel die Kleinnager-Haltung auf. Alle Terrarien wurden reichlich eingestreut und mit Beschäftigung, Rückzug und Nagematerial versehen. Beratung: Die Beratung war sehr gut. Die Verkäuferin erklärte ausführlich, warum man Wellensittiche nicht alleine halten soll und darf, dass sie viel Platz brauchen und wenn möglich Freiflug erhalten sollten. Sie erwähnte die Lebenserwartung und dass die Tiere viel Dreck, Staub und Lärm produzieren. Die Verkäuferin wies zudem darauf hin, dass Wellensittiche für Kinder ungeeignet seien. Auch über die Fütterung und Einrichtung konnte sie korrekt Auskunft geben, und wies auf die Beschäftigung der Tiere hin. Da die grossen Volieren ausverkauft waren, zeigte sie der Testperson ein Käfig nach Mindestmass, empfahl aber löblicherweise, einen grösseren Käfig in Betracht zu ziehen.
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Zoo Thun, Thun BE
Kritische Artikel: Es gab sehr viele Vogelkäfige im Sortiment, alle wurden nur mit den Massen beschriftet, der Verwendungszweck war nicht aufgeführt. Kritische Produkte wurden nicht entdeckt, was erfreulich ist. Tierhaltung: In einer ruhigen Ecke der Zoofachhandlung befanden sich drei Volieren. Alle waren nur von einer Seite einsehbar. Eine der Volieren mass ca. 120 x 60 x 150 cm und beherbergte neun Wellensittiche. Die Einrichtung befand man als vorbildlich, es gab ein Vogelbad und federnde Äste auf verschiedenen Höhen und Ausrichtungen, als Beschäftigung wurden Stroh und Spielzeuge geboten. Die zweite Voliere wies dieselbe Grundfläche, jedoch nur 75 cm Höhe auf. Sie enthielt sieben Zebrafinken und zwei Kanarien. Federnde Äste, ein Vogelbad und Schlafhäuschen für die Zebrafinken waren vorhanden. Leider fehlte Beschäftigungsmaterial. Die dritte Voliere mass ebenfalls 120 x 60 x 75 cm. Darin lebten 12 Prachtfinken (Gouldamadinen, Jap. Mövchen, Reisfinken, Binsenastrilde, Silberschnäbelchen und Ringelastrilde. Alle Vögel hatten einen artgleichen Partner. Die Einrichtung präsentierte sich gleich wie die der zweiten Voliere. Schade, dass auch hier keine Beschäftigung geboten wurde. Bei der Nagerhaltung fielen zwei Käfige mit Zwerg- bzw. Goldhamstern negativ auf. Ihre Einstreu bestand aus grobem Rindenschnipsel, welches kaum begrabbar ist, und überdies nur ca. 5 cm tief war (gesetzlich wäre ein Minimum von 15 cm vorgeschrieben). Beratung: Die Beratung konnte gelobt werden! Man erzählte ausführlich über die Herkunft und Lebensweise von Wellensittichen und warum sie deshalb auch nie alleine gehalten werden sollten/ dürfen. Die Verkäuferin empfahl erst Käfige aus dem Sortiment, die allerdings nicht tierfreundlich waren. Immerhin vermerkte sie zum Schluss, dass eine viel grössere Voliere wohl besser sei. Sie informierte ausführlich über die Einrichtung, den Standort der Voliere, die Lebenserwartung und vieles mehr. Sie empfahl zudem, einen Ratgeber zu kaufen.
Zoo Tropic, Basel BS
Kritische Artikel: Es gab undeklarierte Vogelkäfige zum Verkauf (weder Masse noch Eignung angeschrieben). Weitere kritische Artikel gab es nicht mehr – dies ist erfreulich. Tierhaltung: Zoo Tropic bietet neu nur noch Fische zum Verkauf an. Beratung: Es konnte kein Mystery Shopping durchgeführt werden.
Zoo Widmer, Kirchdorf, AG
Kritische Artikel: Im Zoo Widmer waren Volieren diverser Grössen vorhanden. Einige der kleinen Volieren wurden nicht hinsichtlich des Verwendungszwecks deklariert. Zoo Widmer reagierte auf die Kritik jedoch sofort und wird die betroffenen Artikel detailliert beschriften. Tierhaltung: Die zwei Inkakakadus, welche den Ladenbesitzern gehören, wurden vorbildlich in einer grossen Voliere gehalten. Das Glas wurde teilweise abgeklebt, sodass sich die Vögel orientieren konnten. Die Einrichtung bestand aus verschiedenen Naturästen und -stämmen, welche auch schwankend als Sitzstangen aufgehängt wurden. Weiter gab es einige Seile und Futterbälle zur Beschäftigung, ein Vogelbad und ein Sitzstangenrad. In einer anderen Voliere (rechtwinkliges Dreieck) à ca. 2 m2 Grundfläche und 2 m Höhe standen 13 Wellensittiche, zwei Ziegensittiche, zwei Nymphensittiche, zwei Agaporniden und zwei Wachteln zum Verkauf; also insgesamt 21 Tiere. Wie auch bei der anderen Voliere war die Sauberkeit lobenswert. Auch hier wurde die Scheibe abgeklebt. Es gab diverse starre und schwankende Sitzstangen in unterschiedlichen Höhen und Ausrichtungen, Seile, ein Vogelbad und ein drehbares
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Radgestänge. Frischfutter war vorhanden. Die Haltung der Papageienvögel konnte gelobt werden, die Wachtelhaltung indessen wies Verbesserungspotential auf: Am Boden gab es nur eine einzige Rückzugsmöglichkeit. Darin versteckten sich die Tiere auch während der gesamten Besuchszeit. Beratung: Die Beratung war sehr kompetent. Die Verkäuferin erzählte ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen (Masse, Einrichtung) und erwähnte auch die Fortpflanzung und die Verdauungsphysiologie der Ziervögel. Ebenfalls empfahl sie täglichen Freiflug und erwähnte alle wichtigen Aspekte einer Aussenhaltung im Sommer.
Zoo im Zentrum Witikon, Zürich ZH
Kritische Artikel: Im Sortiment wurden Spiegel für Vögel angeboten. Tierhaltung: Im Zoo Witikon gab es zwei Gehege mit Vögeln. In einem Käfig à ca. 95 x 75 x 50 cm wurden zehn Wellensittiche ausgestellt. Darunter befand sich auch ein Vogel mit belastenden Zuchtmerkmalen (Haubenwellensittich). Laut Geschäftsführerin wird man jedoch in Zukunft auf den Kauf von Tieren mit extrem ausgeprägten Zuchtmerkmalen verzichten. Die Voliere stand exponiert vor der anderen Voliere. In letzterer (Masse ca. 150 x 120 x 110 cm) lebten sechs Wellensittiche. Hier wurden die Vögel weniger stark exponiert. Als Einrichtung gab es bei beiden Käfigen federnde Sitzgelegenheiten (Naturäste) auf unterschiedlichen Höhen und Ausrichtungen. Leider gab es kein gesetzlich vorgeschriebenes Wasserbad. Als Beschäftigung wurden Spielzeuge und Frischfutter geboten.
Trister Hamsterkäfig.
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Kein UV-Licht – dies schädigt die Gesundheit der Schildkröten.
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Auf Anfrage sagte die Verkäuferin, dass viele der Vögel im Geschäft ältere Ersatztiere (zwei bis drei Jahre alt) seien, die an Kunden abgegeben werden, denen ein Tier verstorben ist. Dies ist grundsätzlich anerkennenswert, allerdings wäre es wünschenswert, wenn die Vögel in der kleinen Voliere ein grösseres Zuhause zur Verfügung bekommen könnten, da sie ja vermutlich längere Zeit im Geschäft verbleiben. Die Hamsterhaltung fiel negativ auf, da die Einstreutiefe nicht ausreichend war. Zudem gab es ein Schildkröten-Terrarium ohne Grundbeleuchtung und UV-Lampen. Somit war das Terrarium zu dunkel und für die Gesundheit nötiges UV-Licht fehlte. Es gab auch keine Rückzugsmöglichkeiten. Beratung: Die Beratung war unbefriedigend. Die Verkäuferin wusste zwar über die gesetzlichen Vorschriften Bescheid und gab darüber Auskunft, bemerkte aber nicht, dass die Einzelhaltung gemäss Gesetz verboten ist, sondern bezeichnete sie bloss als «langweilig». Detailinformationen wollte sie erst bei einem Kauf preisgeben. Laut Zoo Witikon führte anscheinend eine Praktikantin an diesem Tag die Beratung durch. Hier erwartet der STS aber ganz klar, dass qualifizierte Mitarbeiter Lernenden bei Beratungen zur Seite stehen – eine falsche Beratung kann verheerenden Einfluss auf die zukünftige Tierhaltung des Kunden haben.
Zoo zum Birchplatz, Zürich ZH
Kritische Artikel: Die angebotenen Vogelkäfige waren, wie in vielen Zoofachhandlungen, klein (u. a. Veronika Super XL: 74 x 45 x 70 cm; Canto: 71 x 38 x 60,5 cm, mit gerillten Plastiksitzstangen). Laut Zoofachhandlung können grössere Volieren bestellt werden. Im Sortiment gab es Laufräder unter 20 cm Durchmesser. Zudem wird die Hundeerziehungshilfe «Horgan Harness» verkauft, welche bei unsachgemässem Einsatz zu Schmerzen führt. Tierhaltung: Insgesamt standen sechs Vögel im Verkauf – drei Wellensittiche und drei Kanarien – verteilt auf vier Käfige. In zwei Käfigen à ca. 60 x 50 x 45 cm sassen ein einzelner Wellensittich und eine einzelne Kanarie. Die Grösse des Käfigs bot leicht mehr Platz als es die gesetzlichen Mindestanforderungen vorschreiben- folglich eine legale, aber nicht tierfreundliche Haltung. Die Äste federten nicht, was gesetzlich vorgeschrieben wäre. Die Haltung der Vögel ohne artgleichen Partner begründete das Personal mit dem Gesundheitszustand der Vögel. Genauere Details – und ob tatsächlich eine medizinische Indikation zur Separierung der Tiere von ihren Artgenossen bestand (die Haltung von Vögeln ohne artgleiche Partner ist verboten) – sind dem STS nicht bekannt. Der STS reichte Meldung beim Veterinäramt ein und die Einzelhaltung wurde im Nachhinein so begründet, dass die Tiere aufgrund einer Verletzung getrennt wurden. Bei einem zweiten Besuch durch den STS waren die Vögel nicht mehr alleine. Unklar bleibt jedoch, warum die Sitzgelegenheiten, die nicht federn, toleriert werden.
Kleine, karge Käfige. Die oberen zwei Tiere befanden sich in Einzelhaltung.
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Der Geschäftsführer der Zoofachhandlung reagierte hier auf die Kritik und erwiderte, dass den Tieren mehrere Male pro Woche frische Äste zur Verfügung gestellt würden. Zwei Käfige massen ca. 120 x 50 x 45 cm, auch hier keine grosszügige Vogelhaltung. Auch die Einrichtung war spärlich und kein Vorbild für zukünftige Vogelhalter. Es gab zum Zeitpunkt des Besuchs keine federnden Sitzstangen, dies wäre gesetzlich aber verlangt! Am Boden gab es Vogelsand. Immerhin waren die Tiere hier jeweils mit einem artgleichen Partner untergebracht. Reptilien gab es zum Zeitpunkt des Besuchs keine im Angebot. Immerhin konnten die gut strukturierten Fischaquarien gelobt werden. Beratung: Im Gegensatz zur Tierhaltung war die Beratung qualitativ gut. Der Verkäufer riet vehement von Einzelhaltung ab, dies sei Tierquälerei. Auch für Kinder könne er keine Wellensittiche empfehlen. Die Volieren im Verkauf beschrieb er als Minimum, dann müssten die Vögel täglich Freiflug erhalten. Gut wären Naturäste als Einrichtung, Spielzeuge seien auch wichtig. Er wies von sich aus auf die Verhinderung der Fortpflanzung hin.
Zoohaus Zbinden, Pieterlen BE
Kritische Artikel: Angeboten wurde eine Badewanne für Vögel mit Spiegel. Vogelkäfige standen nicht im Angebot. Zudem gab es Kaninchen- und Meerschweinchgeschirre im Sortiment. Tierhaltung: Es gab keine Vögel zum Verkauf. Beratung: Da es keine Vögel zum Verkauf gab, wurde auf ein anderes Zoofachgeschäft verwiesen.
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ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2016
Zusammenfassung nach Beurteilungskriterien
Es ist erfreulich, dass zumindest ein Teil der Kritik des STS aus den letzten zwei Jahren bei den Zoofachhandlungen auf offene Ohren gestossen ist. Beim Sortiment und auch in der Nager- und Reptilienhaltung wurden diverse Verbesserungen umgesetzt. In der diesjährigen schwerpunktmässig begutachteten Vogelhaltung fielen einige tierfreundliche Haltungsbeispiele sowie mehrere vorbildliche Beratungen positiv auf. Ein in jedem Bereich vorbildliches Tiergeschäft wurde allerdings nicht angetroffen. Etliche Tierhaltungen orientieren sich noch immer an den gesetzlichen Mindestvorschriften, auch Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung wurden vorgefunden. Trotz Verbesserungen überzeugte das Zubehör-Sortiment an vielen Orten aber noch nicht. Auch die Beratung erscheint in diversen Geschäften als verbesserungsfähig. Immerhin nutzten zwölf Einzel-Zoofachhandlungen von 18, weit mehr als im Vorjahr, die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wie jedes Jahr reagierten auch Qualipet und Fressnapf auf die Resultate und kündigten weitere Verbesserungen an. Kritische Artikel: In diversen Zoofachhandlungen fand der STS Spiegel für Vögel. Spiegel waren früher als «Partnerersatz» bei einzeln gehaltenen Vögeln beliebt. Sie können aber Verhaltensstörungen hervorrufen; zudem ist die Einzelhaltung von Vögeln nicht tiergerecht und deshalb seit längerem verboten. Auch gerillte Plastiksitzstangen, welche schädlich für die Vogelfüsse sind, werden häufig angeboten. Oftmals fand der STS minimalistische, nur knapp gesetzeskonforme Vogelkäfige vor. Bedauerlicherweise wurde hier auch kaum angegeben, für welche Vogelarten sie erlaubt sind. Es fehlten sogar in vielen Fällen die Massangaben! Bei Hornbach fiel auf, dass trotz mehreren Aufforderungen durch den STS manche Vogel- und Nagerkäfige noch immer falsch deklariert sind. Da Hornbach als Gartenbaumarkt vermutlich nicht immer über ausreichend geschultes Personal verfügt, sollte man aus Rücksicht auf Kunden und Tiere eventuell auf den Verkauf von Käfigen und anderem Tierzubehör verzichten. Hunde-Erziehungshilfen, wie Würger und Geräte mit Ultraschall oder Gasen, die in der Anwendung verboten sind, fand der STS noch in zwei von dreissig besuchten Einzel-Zoofachgeschäften vor. Bei Fressnapf und Qualipet sind erfreulicherweise keine Würger oder Erziehungshilfen mit Gas oder chemischen Stoffen mehr anzutreffen. Die Anzahl Führhilfen im Verkauf nahm tendenziell ab. Sie sind jedoch noch immer vorhanden und können ohne adäquate Beratung und Anwendung schmerzhafte Folgen für Hunde haben. Laufräder unter 20 cm Durchmesser, welche für keine Nagerart geeignet sind, werden noch häufig vorgefunden. Dies gilt auch für Nagergeschirre. Positiv fiel das Nager-Sortiment bei Happy Animal in Siebnen auf: Es wurden Käfige weit über den Mindestmassen ausgestellt, erhältlich waren nur grosse und sichere Laufräder. Im letzten Jahr wurden die undeklarierten oder irreführend deklarierten Reptilienterrarien kritisiert. Leider fanden sich diese immer noch im Angebot, auch bei den Deklarationen wurde wenig bis gar nichts verbessert. Tierhaltung: Die meisten Vogelhaltungen hielten die gesetzlichen Mindestflächen und -volumina ein, welche aber nur die Grenze zur Tierquälerei darstellen. Manche Zoofachgeschäfte zeigten eine oder zwei vorbildliche Vogelhaltungen, hatten aber auch Vogelheime, in welchen die Tiere unter Mindestvorschriften leben mussten. Zwei Zoofachgeschäfte hingegen – Tierparadies Oberwil und Tiershop Gossau – präsentierten die Vögel vorbildlicher Weise ausschliesslich in grossen Schauvolieren. Gesetzesverstösse fanden sich mehrheitlich bei Badegelegenheiten oder der Anbringung und Konstruktion der Sitzstangen. Dies entspricht den Erfahrungen des STS im Bereich der privaten Heimtierhaltung und ist ein Schwachpunkt, der dringend zu beheben ist. 20 von 30 Zoofachhandlungen stellten Volieren mit Vögeln aus. Davon gab es in sechs Zoofachgeschäften, also knapp einem Drittel, keine federnden Äste und in fünf Zoofachgeschäften – einem Viertel aller Geschäfte – kein Wasserbad. Insgesamt traf man in zehn verschiedenen Zoofachgeschäften, also 50 % der Shops mit Vogelhaltung, Gesetzesverstösse vor. Hier handelte es sich in den meisten Fällen um Einzel-Zoofachhandlungen, Qualipet Basel hatte zum Zeitpunkt des Besuchs kein Wasserbad und Villeneuve keine federnden Äste. Die anderen Filialen zeigten sich hinsichtlich Ästen und Vogel-
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ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2016
bad vorbildlich. Bei diversen Qualipet Standorten sollten aber die Glasscheiben besser abgeklebt werden – mehr Gitterstäbe und weniger Glas für Arten, die gerne klettern, wären wünschenswert. Qualipet reagierte erfreulicherweise umgehend auf die Resultate der Zoofachhandel Recherche und versendete alle Beurteilungen an die betroffenen Filialen, mit der Bitte Verbesserungen in der Deklaration der Käfige und in der Tierhaltung vorzunehmen. Erfreulicherweise wurden überall bis auf den Zoo Birchplatz (hier nur vorübergehend aufgrund einer Verletzung) die Vögel mit einem Partner gehalten – dies ist auch so vorgeschrieben. Bei der Nagerhaltung gab es bei einem Drittel aller Zoofachhandlungen – Fressnapf und Hornbach ausgeschlossen – Verstösse aufgrund der Terrariengrösse oder wegen mangelnder Einrichtung. Gelobt werden konnte die vorbildliche Nagerhaltung im Tiershop Gossau, im Zoo Roco und im Happy Animal in Siebnen. Die Reptilienhaltung verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr. Probleme fanden sich weiterhin bezüglich mangelnder Beleuchtung und bei teilweise sehr kleinen und karg eingerichteten Terrarien. Hier fielen vor allem drei Zoofachhandlungen negativ auf, zwei davon wurden bereits im Vorjahr kritisiert. Beratung und schriftliche Information: Noch immer erhält man in vielen Zoofachhandlungen keine schriftlichen Informationsblätter – obwohl deren Abgabe bei einem Tierverkauf vorgeschrieben wäre! Die mündlichen Beratungen fielen durchmischt aus. Qualipet schnitt mit seinen Beratungen dreimal mit herausragend und viermal mit zufriedenstellend bis gut ab – dies ist sehr erfreulich. Gute Beratungen gab es zudem bei Happy Animal Siebnen, Aquarium Seerose, Tiershop Gossau, Zoo Birchplatz, Zoo Roco, bei Zoo Kakadu und Zoo Widmer. Bei Fressnapf scheint die Beratungsqualität weiterhin verbesserungsfähig, wobei allerdings nur zwei Filialen bezüglich Beratung geprüft wurden. Hornbach präsentiere sich in einem Fall als vorbildlich, in der anderen geprüften Filiale wurde man an eine Zoofachhandlung weiterverwiesen. Die zwei Garden Center Schilliger fielen durch schlechte Beratung auf – dies ist bedauernswert, da in beiden Filialen offenbar sehr viele Vögel verkauft werden! Weiter liess auch die Beratung im Zoo Witikon zu wünschen übrig.
7.
Fazit
Den Zoofachgeschäften kommt bei der Umsetzung des gesetzlich verbrieften Heimtierschutzes allergrösste Bedeutung zu. Der STS erwartet, dass sich Zoofachgeschäfte dieser Verantwortung bewusst sind und ihre Vorbildfunktion in Zukunft besser wahrnehmen. Der Schweizer Tierschutz STS wird die Recherche 2017 weiterführen. Ebenfalls erwartet der STS, dass die kantonalen Veterinärämter die Zoofachhandlungen exakt prüfen und Verstösse konsequent verfolgen. Zudem sollte der Verkauf von Erziehungshilfen, welche in der Anwendung verboten sind, untersagt werden. Die Zoofachgeschäfte werden im Herbst 2016 zu einem Runden Tisch, veranstaltet vom BLV und STS, eingeladen. Darüber hinaus baut der STS seine Hilfestellungen für Zoofachgeschäfte und Heimtierhalter aus (Informationsmaterial, Beratung, Weiterbildung, Fachtagungen, Sortimentscheck, Einkaufsberater). Mit einem gross angelegten Rechercheprojekt, das 2017 starten wird, versucht der STS sich über das Tierwohl bei Schweizer Heimtierhaltern ein Bild zu machen.
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8.
ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2016
Anhang
8.1 Besuchte Zoohandlungen Name
Strasse, Nummer
PLZ, Ort
Kanton
Seite
Qualipet Carouge
32 route de Veyrier 32
1227 Carouge
GE
13
Garden Centre Schilliger
Route Suisse 40
1196 Gland
VD
22
Le Scalaire Animalerie
Route d’Oulteret 5
1260 Nyon
VD
24
Qualipet Villeneuve
Pré Neuf
1844 Villeneuve
VD
17
Fressnapf / Maxi Zoo Avry-sur-Matran
Route de Matran 5
1753 Avry-sur-Matran
FR
18
Garden Centre Schilliger
Route du Bois
1753 Matran
FR
22
Fressnapf / Maxi Zoo Delémont
Route de la Distribution Urbaine 3
2800 Delémont
JU
18
Mikazoo
Rue des Bâts 3
2800 Delémont
JU
26
Zoohaus Zbinden
Hauptstrasse 17
2542 Pieterlen
BE
34
Zoo Roco
Bielstrasse 40A
3250 Lyss
BE
29
Zoo Kakadu
Bernstrasse 217
3052 Zollikofen
BE
28
Zoo Thun
Frutigenstrasse 9
3600 Thun
BE
31
Qualipet Basel
Centralbahnpassage / Küchengasse 16
4051 Basel
BS
12
Zoo Tropic
Burgfelderstrasse 3
4055 Basel
BS
31
Tierparadies Oberwil
Mühlemattstrasse 13
4104 Oberwil
BL
27
Zoo Häner
Binnigerstrasse 114F
4123 Allschwil
BL
27
Qualipet Pratteln
Rütiweg 9
4133 Pratteln
BL
16
Zoo Widmer
Studacherstrasse 15
5416 Kirchdorf
AG
31
Fressnapf Wohlen
Bullenbergstrasse 4
5610 Wohlen
AG
18
AmaZOOnas GmbH
Luzernerstrasse 88
6014 Luzern-Littau
LU
20
Hornbach Luzern-Littau
Thorenbergstrasse 49
6014 Luzern-Littau
LU
19
Qualipet Emmenbrücke
Emmen Center / Stauffacherstrasse 1
6020 Emmenbrücke
LU
15
Hornbach Galgenen
Kantonsstrasse 61
8854 Galgenen
SZ
19
Happy Animal
Zürcherstrasse 51
8854 Siebnen
SZ
24
Aquarium Seerose
Löwenstrasse 3
8001 Zürich
ZH
20
Qualipet Zürich Sihlcity
Silcity / Kalanderplatz 1
8045 Zürich
ZH
16
Zoo zum Birchplatz
Regensbergstrasse 181
8050 Zürich
ZH
33
Zoo im Zentrum Witikon
Witikonerstrasse 279
8053 Zürich
ZH
32
Zoo-Shop GmbH
Flawilerstrasse 17
9200 Gossau
SG
29
Qualipet Chur
Rheinfelsstrasse 5
7000 Chur
GR
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