Recherche Zoofachhandel 2017

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STS-RECHERCHE SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Zoofachhandel-Recherche 2017

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2017

Inhalt Zusammenfassung 3 1. Einleitung und Methode 4 2. Resultate 4 4 2.1 Qualipet-Filialen Qualipet Carouge 4 2.2 Einzel-Zoohandlungen 8 Au Bonheur des Animaux 8 Zoo Birchplatz 13 Garden Centre Schilliger Gland 14 Le Scalaire 18 Aquarium Seerose 22 Zoo im Zentrum Witikon 24 Zoo Häner 26 Zoo Kakadu 28 30 3. Fazit 4. Besuchte Zoohandlungen 31

© Text und Fotos 2017 Schweizer Tierschutz STS

Herausgeber

Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com

Autorin

Sandra Schaefler, dipl. Zoologin

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Mitarbeit

Arlette Niederer, Dr. phil. Zoologin Caroline Lüthi, Dr. med. vet. Martina Schybli, Dr. med. vet. Sara Wehrli, dipl. Zoologin Mona Irmer, Dr. med. vet.


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ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2017

Zusammenfassung

Zoofachhandlungen spielen durch ihren Tierverkauf und ihre Informationstätigkeit eine Schlüsselrolle beim Wohlergehen unserer Heimtiere und bei der Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen und eine Vorbildfunktion für zukünftige Heimtierhalter übernehmen. Den Kundinnen und Kunden soll eine tiergerechte Heimtierhaltung vorgelebt werden. Im Herbst 2016 hatte der Schweizer Tierschutz STS zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen Runden Tisch organisiert, an dem gemeinsam mit interessierten Zoofachhandlungen und weiteren Stakeholdern Lösungsvorschläge zugunsten einer vorbildlichen Tierhaltung ausgearbeitet wurden. Daher konzentrierte sich der Schweizer Tierschutz im Jahr 2017 nur auf diejenigen Geschäfte, bei denen er die letzten drei Jahre die meiste Kritik bezüglich Tierhaltungen ausgesprochen hatte. Ausnahme war eine bisher unbesuchte Zoofachhandlung, welche die Aufmerksamkeit aufgrund einer privaten Klage erlangte. Nach einer ersten Durchsicht der Tierhaltungen suchte der STS mit den Verantwortlichen das Gespräch. Insgesamt besuchte der Schweizer Tierschutz STS neun Zoofachhandlungen. Erfreulicherweise zeigten sich bei einigen Zoofachgeschäften gegenüber dem Vorjahr Verbesserungen wie beispielsweise die Beleuchtung des Schildkrötengeheges im Zoo Witikon, die Anbringung von zusätzlichen Rückzugsmöglichkeiten bei den Meerschweinchen im Aquarium Seerose, die hohe Anzahl vorbildlicher Gehege im Zoo Kakadu oder die massiv verbesserte Hamsterhaltung im Zoo Häner. Weiter konnte der STS teilweise direkt vor Ort positive Veränderungen in der Tierhaltung bewirken. So stattete das Au Bonheur des Animaux direkt nach dem Besuch eine grosse Vogelvoliere mit mehr federnden Naturästen aus, einige Monate später fand der STS eine massive Verbesserung bei der gesamten Tierhaltung vor, die man in einigen Fällen nun gar als sehr vorbildlich bezeichnen könnte. Im Garden Centre Schilliger in Gland stellte man den Vögeln neu ein Vogelbad und viele Naturäste als federnde Sitzgelegenheit zur Verfügung und erfüllte somit zumindest in diesem Bereich die Tierschutzverordnung. Der STS musste aber auch etliche unerfreuliche Beobachtungen festhalten. Die Zoofachhandlung Le Scalaire stellte den Nagern zwar neue und von der Grösse her meist gesetzeskonforme Terrarien zur Verfügung, im Hinblick auf die Einrichtung zeigten sich jedoch keinerlei Verbesserungen. Im Qualipet Carouge erfüllten etliche Tierhaltungen die gesetzlichen Anforderungen nicht. In insgesamt sechs von neun Zoofachhandlungen fand der STS weiterhin Gesetzesverstösse vor! Von neun Zoofachhandlungen nutzen fünf davon die Möglichkeit zur Stellungnahme. Qualipet, dessen Filialen abgesehen vom in diesem Jahr besuchten Carouge mehrheitlich vorbildlich auffallen, kündigte zudem an, auch Verbesserungen im Sortiment vorzunehmen (Deklaration Käfige) und ist somit Vorreiter in diesem Bereich. Der Schweizer Tierschutz STS fordert die Zoofachhandlungen auf, endlich vorbildlich zu handeln und zumindest gesetzeswidrige Haltungen zu verbannen. Besser wäre es gar, dem Kunden in Zukunft aufzuzeigen, wie gross tierfreundliche Gehege sind und welche Einrichtungsvorkehrungen getroffen werden müssen, um die Bedürfnisse der jeweiligen Tierarten zu erfüllen. Damit der Kunde seriöse Zoofachhandlungen erkennen kann, hat der STS neben dem jährlichen Zoofachhandelbericht einen Einkaufsführer entwickelt. Der Flyer beschreibt, welche Faktoren eine seriöse und tierfreundliche Zoofachhandlung ausmachen. Weiter entstand ein Merkblatt zum Thema problematisches Sortiment. Weiterführende Informationen zum Thema «tiergerechte Gehege und Einrichtung» geben zudem die drei neuen Broschüren, welche in Zusammenarbeit mit dem BLV entstanden sind. Diese können auch von den Zoofachhandlungen genutzt und aufgelegt werden.

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Einleitung und Methode

Aus naheliegenden Gründen gibt es bei privaten Heimtierhaltern keine amtlichen Kontrollen, weder flächendeckende noch stichprobenweise. Private Tierhalter geraten nur bei konkreten Klagen in den Fokus der Behörden. Für den Schutz und die artgemässe Haltung der über 6 Millionen Heimtiere in der Schweiz spielen deshalb Zoofachgeschäfte eine Schlüsselrolle; sei dies durch Information und Beratung etwa bei der Anschaffung von Heimtieren oder durch ihr Angebot an Gehegen, Zubehör, Pflege- und Futtermitteln etc. Je besser Zoofachgeschäfte Kunden beraten und informieren und je tierfreundlicher ihr Angebot ist, desto grösser ist die Chance, dass die Kunden ihre Heimtiere korrekt halten. Es ist daher unerlässlich, dass die Zoofachgeschäfte die gesetzlich vorgegebenen Haltungsvorschriften einhalten resp. übertreffen (Vorbildfunktion) und kompetent Auskunft geben können! Im Herbst 2016 organisierte der Schweizer Tierschutz STS zusammen mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV einen Runden Tisch, zu welchem Schweizer Zoofachhandlungen, Gehegebauer und Betreiber von Online-Shops eingeladen wurden. Ziel war es, Verbesserungsmöglichkeiten zugunsten des Tierwohls zu diskutieren. Der Austausch wurde von allen Beteiligten als sehr konstruktiv empfunden und es konnten Lösungsansätze definiert werden. Nach drei umfangreichen Recherchen von 2014, 2015 und 2016 besuchte der STS heuer «nur» neun Zoofachhandlungen. Diese Zoofachhandlungen fielen in den letzten drei Jahren mehrfach durch unvorbildliche Tierhaltungen auf. Ausnahme war eine Zoofachhandlung, welche der STS aufgrund einer Klage in die Recherche aufnahm. Der Fokus in diesem Jahr lag auf den Tierhaltungen. Ein Mystery Shopping wurde nicht mehr durchgeführt. Nach einem Rundgang und einer ersten Beurteilung gab sich der STS vor Ort zu erkennen, um die Befunde direkt mit den Verantwortlichen zu diskutieren und ihnen die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu geben. Gerne hätte der Schweizer Tierschutz auch den Mikazoo in Délémont besucht. Dieser fiel dem STS mehrmals negativ auf und man war auch nicht bereit, negative Befunde zu diskutieren. Da die Betreiber dem STS jedoch Hausverbot erteilten, durfte dieser die Zoofachhandlung nicht betreten. Die Tierhaltungen wurden anhand der geltenden Gesetze (Schweizer Tierschutzverordnung) und den Empfehlungen aus den in Zusammenarbeit mit dem BLV neu entstandenen Broschüren «Tiergerecht Halten» (www.tierschutz.com/publikationen/heimtiere/gehege.html) beurteilt. Zu bemerken ist, dass die Angaben in der Tierschutzverordnung keine tiergerechte Haltung aufzeigen, sondern lediglich die Grenzwerte zur Tierquälerei darstellen. Wer die Mindestmasse unterschreitet, macht sich strafbar. Der Schweizer Tierschutz STS hat während der ZoofachhandelRecherche angetroffene schwerwiegende Verstösse gegen die TSchV direkt an das jeweilige zuständige Veterinäramt gemeldet.

2. Resultate 2.1 Qualipet-Filialen Qualipet Carouge, Besuch am 24. Mai

Besucht wurde in diesem Jahr nur die Qualipet Filiale Carouge, hier fielen 2016 u. a. eine stark exponierte Vogelvoliere und Nagerhaltungen auf, welche u. a. die gesetzlichen Mindestvorschriften nicht erfüllten. In diesem Jahr fand man den stark exponierten, kleinen Vogelkäfig nicht mehr vor. Die Glasfronten der von der Fläche her akzeptablen Volieren waren leider noch immer ungenügend abgeklebt. Die Einrichtung bot Trinkwasser, Körner, Kunstlicht, Grit, federnde Sitz­stangen/Naturäste, Beschäftigungsmöglichkeiten und ein Vogelbad. Die Anzahl der Sitzmöglichkeiten könnte noch verbessert werden.

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Nicht abgeklebte Scheiben können für Vögel gefährlich sein.

Die Haltung der Meerschweinchen lobte der STS, bis auf die Tatsache, dass Nagematerial in Form von frischen Ästen fehlte. Dieses ist Voraussetzung für eine gute Gesundheit der Tiere (Abrieb der ständig nachwachsenden Zähne). Die Flächen waren relativ grosszügig, die Einrichtung bot Rückzug und Beschäftigung.

Hier Kaninchen und Meerschweinchen: Viel Heu und Stroh, relativ grosszügige Fläche.

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Bei den Rennmäusen fanden sich gleich drei Gesetzesverstösse: Die Tiere (alle!) lebten alleine, da sie laut Betreiberin untereinander unverträglich waren. Das ist nach Ansicht des STS kein akzeptabler Dauerzustand! Die Grundfläche war viel zu klein und es gab kein Sandbad. Immerhin konnte die Einstreutiefe gelobt werden. Diese wurde auch rege genutzt, wie der STS beobachten konnte.

Etliches entsprach hier nicht dem Gesetz, die Einstreu bot aber immerhin Möglichkeit zum buddeln und zum Gänge anlegen. Im Gegensatz zum Vorjahr war die Fläche des Degu-Terrariums gesetzeskonform und die Einrichtung besser, jedoch sollte ein tierfreundliches Degu-Gehege wesentlich höher sein und über diverse erhöhte Flächen verfügen.

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In diesem Jahr erfüllte die Degu-Haltung die Mindestanforderungen.


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Die Haltungen der Farbmäuse, Ratten und Zwerghamster präsentierten sich als gesetzeskonform, jedoch entsprach die Einrichtung nur wenig den Bedürfnissen der Tiere. Ratten beispielsweise klettern sehr gerne in die Höhe. In diesem Terrarium gab es diese Möglichkeit jedoch nicht. Weiter sollte an den Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten gefeilt werden.

Gesetzeskonfrom, jedoch gab es zu wenig Klettermöglichkeiten und Ratten sind gerne in der Höhe. Die Reptilienhaltung erfüllte die rechtlichen Vorschriften. Die Grösse mancher Terrarien lag leider nur knapp oberhalb der Mindestanforderungen, bei der Mehrheit der Gehege stand den Tieren jedoch mehr Platz zur Verfügung. Die Einrichtung zeigte sich zufriedenstellend.

Bartagamen (P. vitticeps): Positiv erwähnenswert sind die Klettermöglichkeiten, optimiert werden kann unter anderem die Grösse des Terrariums, die Verkleidung und Abstand der Beleuchtung.

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Grosszügige Haltung von zwei jungen T. hermanni

2.2 Einzel-Zoohandlungen Au Bonheur des Animaux, Besuch am 9. Mai und am 6. November

Die Zoofachhandlung wurde zum ersten Mal begutachtet, der STS wurde aufgrund einer anonymen Klage darauf aufmerksam. Leichte Missstände fand der STS auch tatsächlich vor. Beim ersten Besuch lebte ein Kaninchen alleine in einem Gehege. Die Zoofachhandlung erklärte, dass das Tier sofort wieder Gesellschaft bekäme. Im November 2017 gab es keine einzelnen Tiere mehr. Das grosszügige Gehege präsentierte sich erfreulicherweise nun doppelt so gross, mit Versteck-, Nageund Beschäftigungsmöglichkeiten.

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Das Kaninchengehege konnte beim zweiten STS Besuch gelobt werden.


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Bei den kleinen Nagetieren fiel die Bewertung der Terrariengrössen im Vergleich zu anderen Zoofachhandlungen eher positiv aus (z. B. 0,5 m2 für Goldhamster). Die Einrichtungen entsprachen aber nicht immer den Vorgaben der Tierschutzverordnung. Den Rennmäusen standen zum Zeitpunkt des ersten Besuchs die vorgeschriebenen 25 cm Einstreutiefe nicht zur Verfügung. Angepasstes Nagematerial war nicht sichtbar: Kokosschale, Heu, Salzleckstein und Häuschen ersetzen aus Sicht des STS Naturäste als Nagematerial nicht. Bei den Zwerghamstern hätte man mit Einstreu grosszügiger sein können. Es fehlte an geeignetem Nagematerial, manchmal auch an ausreichenden Klettermöglichkeiten.

Zwerghamsterhaltung: Häuschen und Haselabgrenzungen ersetzen das Nagematerial nicht. In diesem Fall konnte das Laufrad gelobt werden: Ausreichend gross und ohne Verletzungsgefahren. Auch bei dem Goldhamster konnte der STS keine Naturäste eruieren. Bei den Farbmäusen präsentierten sich die Klettermöglichkeiten als ausbaufähig.

Farbmäusehaltung: Hier sollte man die Tiere mit mehr Klettermöglichkeiten bedienen – Platz wäre vorhanden. Das Gitterlaufrad birgt Verletzungsgefahren.

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Im November besuchte der STS die Zoofachhandlung ein weiteres Mal. Die Nagerterrarien machten einen erfreulichen Eindruck: Rennmäuse, Goldhamster und Zwerghamster verfügten über wesentlich mehr Einstreu und Klettermöglichkeiten. Auch geeignete Nagemöglichkeiten fand der STS vor. Dieser Befund war sehr erfreulich, die Terrarien konnten gar als vorbildlich bezeichnet werden. Bei den Bartagamen war die Breite des Terrariums ausreichend. Dickere Äste sowie eine Rückwand würden bessere Klettermöglichkeiten bieten. Bei dem Besuch im November waren die dünnen Lianen nicht mehr vorhanden, die Zoofachhandlung ersetzte sie durch dickere Äste.

Auf den dünnen Lianen (links) kann die Bartagame nicht klettern. Die Breite (50 cm) des Leopardgecko-Terrariums war für die Tiere à 10 cm Körperlänge unzureichend. Die Einrichtung wies zwar Unterschlupf und Klettermöglichkeiten auf, der STS empfiehlt aber auch Steinbauten oder eine Rückwand, denn die Tiere nutzen diese gerne zum Klettern und Verstecken.

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Leopardgecko: Die Einrichtung war spärlich.


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Auch bei den Griechischen Landschildkröten T. hermanni fand der STS Mängel vor. Der einförmige Bodengrund war nicht optimal, verschiedene Bodensubstrate würden den Tieren zu mehr Wohlbefinden verhelfen und den natürlichen Verhältnissen besser entsprechen.

T. hermanni: Einrichtung ausbaufähig. Im November hatten die Schildkröten ein wesentlich grösseres Gehege zur Verfügung. Es gab viel Heu und der Bodengrund bestand nicht nur aus Maisgranulat, sondern auch aus Hanfeinstreu. Auch bei diesem Besuch war man für eine Anregung offen, den Bodengrund weiter zu optimieren.

Erste Verbesserungen wurden vorgenommen, weitere folgen.

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Vorbildliche und abwechslungsreiche Vogelvoliere.

Die Haltung der Ziervögel war mehrheitlich sehr gut – es gab grosszügige Volieren. Die Voliere, in der auch die Wachteln lebten, war aber von allen Seiten her einsehbar, für die Tiere ist dies nicht optimal. Beim Besuch im November stellte man sie mit einer Seite gegen die Wand. In einer grossen Voliere lebten Gouldamadinen, Kanarien und Zebrafinken. Der STS merkte beim Besuch an, dass man den Tieren zusätzlich Naturäste zur Verfügung stellen könnte. Zwei Tage später erhielt der STS erfreulicherweise untenstehendes Bild, wo man sieht, dass der festgestellte Mangel behoben wurde und eine bedürfnisgerechte Einrichtung kreiert wurde. Offenbar handelte es sich um eine neue Voliere, welche zum Zeitpunkt des ersten Besuchs noch nicht fertig eingerichtet war. Im November machte die Voliere einen sehr positiven Eindruck.

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Voliere zum Zeitpunkt des ersten Besuchs…


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…zwei Tage nach dem ersten Besuch.

Bemerkung: Lobenswert ist, dass die Zoofachhandlung beim Verkauf von Tieren die Kunden ein Papier unterschreiben lässt. Der Kunde bestätigt dabei, dass er sich über die Tierart ausreichend informiert hat. Für Kinder existiert gar eine Checkliste für die täglichen Bedürfnisse der Tiere.

Zoo Birchplatz, Besuch am 15. Mai

Im Zoo Birchplatz fiel im letzten Jahr die Haltung von Vögeln ohne artgleichen Partner auf. Weiter kritisierte der STS wiederholt, dass die Zoofachhandlung zwar die Gesetzgebung einhält und mehr, die Gehege aber klein und karg eingerichtet sind. Heuer wurden keine positiven Veränderungen zugunsten der Tiere vorgefunden. Die Tierhaltung präsentierte sich wie im Vorjahr – von der Grösse und Einrichtung her zwar gesetzeskonform (Ausnahme: Zum Zeitpunkt des Besuches hatten die Vögel kein Bad zur Verfügung.), jedoch weiterhin relativ karg. Einzig das Gehege der Ratten befand der STS in punkto Einrichtung zufriedenstellend. Auch in diesem Jahr fand der STS eine einzeln gehaltene Kanarie vor. Laut Ladenbesitzer sei der Vogel nur einige Tage alleine, danach würden bei ihm neue Tiere eintreffen. Da sich das Tier mit den anderen zwei Kanarien nicht vertragen würde, habe er sie voneinander getrennt. Eine Trennung bei Unverträglichkeit ist akzeptabel, jedoch müsste der Vogel aus Sicht des STS so bald wie möglich wieder vergesellschaftet werden. Dem STS drängte sich aufgrund ähnlicher Verhältnisse im Vorjahr allerdings die Vermutung auf, dass im Zoo Birchplatz öfters Tiere ohne artgleichen Partner gehalten werden. Ein Vogelbad fehlte, ob die Sitzstangen federten oder nicht, hierüber lässt sich streiten – der STS ist der Meinung, dass die Stangen in dieser Form nicht ausreichen. Der Besitzer erklärte bei Nachfrage, er würde den Vögeln täglich eine Stunde lang ein Vogelbad zur Verfügung stellen. Dies konnte der STS nicht überprüfen. Unterhalb der Vogelvolieren stand ein kleines Hamstergehege mit viel Einstreu und einem Unterschlupf. Darin waren keine Tiere zu sehen. Auf Anfrage sagte der Ladenbesitzer, dass sich darin drei junge Goldhamster befänden. Goldhamster können maximal bis zu ihrer Geschlechtsreife in Gruppen gehalten werden. Der STS erachtet den Verkauf von so jungen Tieren als problematisch, da diese eigentlich bis kurz vor der Geschlechtsreife nicht von der Mutter getrennt werden sollten. Im hinteren Zimmer gab es zwei gesetzeskonforme Terrarien mit jeweils einem Leopardgecko und einer Kornnatter. Unmut erweckte der Tiershop-Besitzer zudem mit seiner Aussage, dass er Kunden berate, wenn Tiere erkrankten. Er würde den Kunden so eine teure Tierarztrechnung ersparen. Aus Sicht des STS gehören kranke Tiere jedoch in die Behandlung einer Fachperson.

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Garden Centre Schilliger Gland, Besuch am 12. Mai

Das Garden Centre Schilliger fiel in den letzten Jahren immer wieder bezüglich nicht gesetzeskonformer Käfige oder Einrichtungen auf. Erfreulicherweise gab sich das Geschäft in letzter Zeit Mühe und verbesserte die Tierhaltungen. Einzelne Tierschutzverstösse mussten leider noch immer festgestellt werden. Die Voliere für die Papageien (und eine einzelne Wachtel) präsentierte sich auf den ersten Blick als sehr vorbildlich. Es gab diverse federnde Sitzstangen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Leider fehlte das vorgeschriebene Vogelbad und einige Vogelarten hatten keinen artgleichen Partner. Weiter befand der STS die Rückzugsmöglichkeiten der einzelnen (!) Wachtel als unzureichend. Laut der Zoofachhandlung würde das Veterinäramt tolerieren, dass nicht alle Tiere einen Partner hätten, sofern man die Kunden ausführlich über das Gesetz informieren würde. Als kritisch erachteten wir den Fakt, dass etliche der Papageien aus Handaufzuchten stammen. Wenn Vögel isoliert aufwachsen, können Fehlprägungen und später Verhaltensstörungen entstehen. Nach dem Besuch meldete sich der Betreiber der Zoofachhandlung mit Bildern, welche zeigten, dass er den Tieren nun ein Vogelbad zur Verfügung stellt.

Nicht alle Tiere hatten einen artgleichen Partner. Die Voliere wurde aber bis auf die mangelnden Rückzugsmöglichkeiten für die Wachteln und das zuerst fehlende Vogelbad vorbidlich eingerichtet. Die kleineren Vogelarten wie Wellensittiche und Kanarien lebten in denselben Käfigen wie im Vorjahr. Hier mangelte es an federnden Ästen und unterschiedlicher Dicke und Ausrichtung der Sitzgelegenheiten. Auch hier reagierte man umgehend auf die Kritik und ergänzte die Volieren mit den oben genannten Sitzgelegenheiten. Das Platzangebot bleibt jedoch nach wie vor insbesondere in der Höhe minimalistisch!

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Am Tag des Besuches mangelte es noch an tierfreundlicher Einrichtung, die Höhe etlicher Käfige sollte zugunsten des Tierwohls optimiert werden.

Gleich nach dem Besuch des STS wurden die Käfige mit frischen Naturäste und weiteren Sitzgelegenheiten angereichert. Dafür wurde so aber der Flugraum eingeengt, was zeigt, dass grössere Volieren notwendig wären.

Die Haltung der Meerschweinchen und Kaninchen war bezüglich Fläche und Einrichtung gesetzeskonform. Ein einzelnes Meerschweinchen wartete laut Betreiber auf Gesellschaft. Die Einzelhaltung über einen längeren Zeitraum ist verboten. Die Zwerghamster-Haltung wurde als akzeptabel befunden. Es gab ausreichend Einstreu (aber noch mehr wäre wünschenswert, siehe Rennmäuse) und eine grosszügige Grundfläche, zudem eine einigermassen abwechslungsreiche Einrichtung. Natürlich ist auch hier «Luft nach oben», auch betreffend Klettermöglichkeiten.

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Hamsterhaltung: Hier ist noch Platz für Klettermöglichkeiten. Sehr gelobt werden konnte die Haltung der Rennmäuse: Es gab ausreichend Platz und sehr viel Einstreu zum Buddeln und Gänge Anlegen.

Rennmaushaltung: Hier konnte der STS ausdrücklich Lob aussprechen. Als akzeptabel stufte der STS die Farbmaushaltung und eine Kaninchenhaltung ein. Bei den Reptilien gab es zufriedenstellende Haltungen wie diejenige der Griechischen Landschildkröte T. hermanni und der Maurischen Landschildkröte T. graeca. Die Fläche bei der Breitrandschildkröte T. marginata war vorbildlich.

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Terrarium der noch kleinen T. hermanni.

Vorbildliche Haltung der Breitrandschildkröten T. marginata: Grosses, abwechslungsreiches Gehege. Bei diversen Echsen könnte noch mehr Wert auf Klettermöglichkeiten gelegt werden. Bei der Kornnatter (P. guttatus) fehlte eine erhöhte Liegefläche. Der Halsbandleguan lebte in einem ungeeigneten Terrarium. C. collaris kommt natürlicherweise in trockenen, steinigen Gebieten vor. Dort verstecken sie sich meist in selbst gegrabenen Gängen unter Steinen. Das vorgefundene Terrarium erfüllte diese Gegebenheiten nicht. Auch die Klettermöglichkeiten enttäuschten.

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Diese Halsbandleguane hatten nur wenig Klettermöglichkeiten. Auch die Rückzugsmöglichkeiten waren mangelhaft.

Le Scalaire, Besuch am 24. Mai

Im Le Scalaire fand man 2016 etliche tierschutzwidrige Haltungen vor (Beispiel: Diverse Mindestgrundflächen wurden bei den Nagern nicht eingehalten). Die Resultate von 2017 sind noch immer nicht befriedigend. Etliche Nagerterrarien hielten zwar neu die Mindestflächen ein, jedoch reichte die Einrichtung nicht aus. Bei den Farbmäusen, Zwerg- und Goldhamstern konnten die Klettermöglichkeiten bestenfalls als «Alibiübung» bezeichnet werden. Die Tiefe der Einstreu war in den meisten Fällen unzureichend (Beispiel Goldhamster: Nur 2 cm tief, gesetzlich sind aber mindestens 15 cm vorgeschrieben). Auch Nagemöglichkeiten fehlten. Werden Goldhamster vor der Geschlechtsreife wie im Le Scalaire zusammen gehalten, was meist funktioniert, sind die Tiere in der Regel aber zu jung, um von der Mutter getrennt zu sein.

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Bei diesen Goldhamstern waren die Klettermöglich­keiten eine reine «Alibiübung». Das Konstrukt war wohl kaum bekletterbar.


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Auch hier wird den Bedürfnissen der Hamster keine Rechnung getragen. Die erhöhten Flächen und Beschäftigungsmöglichkeiten sind kaum erreichbar.

Die Rattengehege wiesen in diesem Jahr eine gesetzeskonforme Grundfläche auf, entsprachen jedoch keinesfalls den Bedürfnissen der Tierart. Ratten benötigen viel Beschäftigung und ausreichend Zugang zu erhöhten Flächen.

Ein bedürfnisgerechtes Rattenterrarium sieht so nicht aus.

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Die Meerschweinchen und Kaninchen lebten wie im Vorjahr auf Flächen, welche die Mindestmasse nicht erfüllten. Nur 0,8 m2 Grundfläche wurden den zwei bzw. vier Meerschweinchen und den zwei Kaninchen geboten. In den beengten Gehegen mangelte es zudem an Rückzugsmöglichkeiten. Erhöhte Flächen für die Kaninchen wären wünschenswert gewesen.

In diesem zu kleinen Gehege wurden vier Meerschweinchen und zwei Kaninchen gehalten. Zusammenfassend kann bei der Nagerhaltung festgehalten werden, dass die Mindestflächen der Tierschutzverordnung meist eingehalten wurden, jedoch kein Vorbildcharakter vorhanden war. Auch die Einrichtung lässt weiterhin zu wünschen übrig und erfüllt z. T. noch nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen. Die wenig abwechslungsreiche und nicht immer funktionale Gehegeeinrichtung befriedigt die Bedürfnisse der Tiere nicht in ausreichendem Masse. Auch die Reptilienhaltung präsentierte sich besorgniserregend! Die jungen Bartagamen beispielsweise lebten in einem von der Fläche her gesetzeskonformen Terrarium, es gab jedoch kaum Einrichtungsgegenstände. Das Bedürfnis nach Klettern konnte keinesfalls erfüllt werden.

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Bartagamen: Absolut unzureichende Einrichtung.


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Auch das Terrarium der zwei Königspythons wies eine karge Einrichtung auf. Es gab keine geeigneten (uneinsehbaren) Rückzugsmöglichkeiten und keine erhöhten Liegeflächen. Die Beleuchtung war unzureichend und die einzige vorhandene Lampe nicht geschützt. Für die Tiere besteht somit das Risiko von Verbrennungen!

Keine Grundbeleuchtung, absolut unzureichende Rückzugsmöglichkeiten, keine Möglichkeit, die dritte Dimension zu nutzen. Auch die Haltung der Regenbogenboa war schlecht. Die Einrichtung wurde den natürlichen Bedürfnissen (tagsüber in Höhlen und Spalten verstecken, bodenbewohnend, aber auch geschickte Kletterer) alles andere als gerecht.

Katastrophale Haltung der Regenbogenboa: Kein Rückzug, unzureichende Klettermöglichkeiten, Beleuchtung ohne Verbrennungsschutz.

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Es scheint, dass sich die Zoofachhandlung nicht dafür einsetzen möchte, dass die gehaltenen Tiere nebst einer gesetzlich vorgegebenen Mindestgrundfläche auch über eine tiergerechte Einrichtung verfügen.

Aquarium Seerose, Besuch am 7. März

Die Tierhaltung zeigte sich insgesamt sauberer als im Vorjahr, und auch die Tierhaltung wurde in einigen Fällen umgestaltet. Die Kaninchen und Meerschweinchen im Schaufenster verfügten dieses Jahr über mehr Versteckmöglichkeiten, eine Heuraufe und Naturäste zum Benagen, frisches Wasser und Körnerfutter standen zur Verfügung. Auf der Besucherseite war ein Schild angebracht, das darauf hinwies, die Tiere bitte nicht anzufassen.

Bei den Meerschweinchen gab es mehr Rückzugsmöglichkeiten. Die angebotenen Roborowski-Zwerghamster sowie die Goldhamster hatten Rückzugsmöglichkeiten und eine Einstreutiefe (Stroh/Heu) von ca. 15 cm – dies entspricht den gesetzlichen Mindestvorschriften, wobei sich Stroh zum Buddeln nicht eignet, zur Stabilität der Gänge aber beitragen kann. Wasser, Salz-/Kalksteine, Sand und teilweise Äste zum Benagen standen zur Verfügung. Die Grundfläche dürfte man bei den Zwerghamstern noch stark vergrössern, um dem Kunden ein tiergerechtes Hamsterleben aufzuzeigen, auch bei der Einrichtung fehlte es an Kreativität.

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Trotz Buddelstelle befand der STS die Einrichtung der Hamstergehege als ungenügend. Die Voliere der beiden jungen Ratten war ausreichend gross und dreidimensional strukturiert, durch die Rückzugsmöglichkeiten waren die Tiere nicht zu sehen. Die Gehege der Vögel waren alle gesetzeskonform, einige übertrafen die Mindestvorschriften sogar wesentlich. Trotzdem kann die Vogelhaltung mit den Empfehlungen des STS nicht mithalten, zumal die Besatzdichte teilweise hoch war. Dies hatte der STS bereits im Vorjahr kritisiert. Beispiel: Zwei Käfige massen ca. 125 x 80 x 175 cm und beherbergten 2 Nymphensittiche bzw. 8 Wellensittiche. Der STS empfiehlt weiterhin grosszügigere Volieren für die Vögel, beispielsweise mindestens 2 m2 Grundfläche und 2 m Höhe. Alle Vogelgehege waren erfreulicherweise mit Art, Herkunft, Lebenserwartung, Aktivitätszeit sowie dem Hinweis, dass Vögel sozial sind, beschriftet. Zur Beschäftigung hatten die Tiere Naturäste, Heu, Sepia, Hirsekolben, Grit, ein Vogelbad und in den Volieren auch Seile zur Verfügung.

Die Vogelhaltung war ähnlich wie im Vorjahr.

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Zoo im Zentrum Witikon, Besuch am 17. März

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Die Vogelhaltung hatte sich gegenüber dem Vorjahr im positiven Sinne weiterentwickelt. Der kleine Käfig mit den vielen Tieren existierte nicht mehr. Alle vorhandenen Vogelvolieren rüstete man nun mit einem Vogelbad aus. Flugraum war aber nur begrenzt vorhanden. Positiv zu vermerken ist, dass die Tiere frisches Futter erhielten und sowohl Käfig als auch Voliere mit Naturästen und Beschäftigungsmaterial ausgestattet waren. Die Strukturierung und das Platzangebot beurteilte der STS als weiterhin ausbaufähig.

Flug ist für diese Tiere nur begrenzt möglich.

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Die Hamsterhaltung (Goldhamster, Zwerghamster, einzeln gehalten) wies in diesem Jahr die vorgeschriebenen 15 cm Einstreu auf, jedoch fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Klettermöglichkeiten. Die Besitzerin begründete dies mit dem Argument, dass Hamster nicht klettern würden.

Weiterhin unkreative Einrichtung, keine gesetzlich vorgeschriebenen Klettermöglichkeiten. Die Schildkröten hatten neu eine Grundbeleuchtung und UV-Lampen zur Verfügung, diese fehlten im Vorjahr. Zum Zeitpunkt des Besuches war die Lampe unerklärlicherweise abgeschaltet. Laut Betreiberin würde man die Tiere nachts in einen anderen, ruhigen Raum bringen, damit sie nicht hinter dem Schaufenster gestört werden können.

Abgeschaltete Lampe bei den Schildkröten.

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Zoo Häner, Besuch am 31.Mai

Alle Gehege waren beim Besuch der Zoofachhandlung sehr sauber. Bei der Haltung der Zwerghamster haben die Inhaber ihr Versprechen wahrgemacht und wirklich ein neues, grösseres und besseres Gehege angeschafft. Es mass ca. 140 x 95 x 80 cm und wies zudem noch zwei erhöhte Flächen auf. Auch bei der Strukturierung gab man sich sehr Mühe, die Plastikröhren wiesen eine gute Durchlüftung auf. Es befanden sich mindestens 14 Tiere im Gehege. Laut Besitzerin hätte man eine gute Kontrolle über die Vermehrung der Tiere.

Das Hamstergehege war erfreulicherweise grosszügig. Die Haltung des Goldhamsters enttäuschte im Gegensatz zum Zwerghamstergehege stark: Der Goldhamster verfügte (soweit erkennbar) über kein Nagematerial und das Stroh ist als Einstreu zum Graben nicht geeignet. Klettermöglichkeiten gab es keine. Die Grösse erfüllte die gesetzlichen Vorgaben. Bei der Einrichtung und allenfalls auch bei der Grösse des Geheges sollte die Zoofachhandlung aktiv werden und sich nach dem positiven Beispiel Zwerghamstergehege richten.

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Ungenügend und ungeeignete Einrichtung des Goldhamstergeheges.


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Das Rennmausgehege entsprach genau dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmass. Die Einstreu war knapp genügend hoch und ist vermutlich auch hier zum Graben stabiler Gänge nur bedingt geeignet. Beschäftigungsmöglichkeiten gab es kaum.

Rennmäuse: Hier dürfte die Beschäftigung mehr gefördert und auch die Einstreu bezüglich Höhe und Material verbessert werden. Der STS lobte die Grösse und Einrichtung des Meerschweinchengeheges.

Positive Beurteilung des Meerschweinchengeheges.

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Zoo Kakadu, Besuch am 21. Juni

Der STS bemängelte in den letzten Jahren immer wieder Tierhaltungen im Zoo Kakadu. Sehr positiv fiel er aber 2016 durch die Teilnahme am Runden Tisch (siehe Einleitung) auf, dort zeigten sich die Betreiber sehr bestrebt, Verbesserungen im Zoofachhandel anzugehen. Dies ist sehr begrüssenswert. Im letzten Jahr wurden bereits Umgestaltungen vorgenommen. Erfreulicherweise klebte man das Glas bei den Vögeln nun so ab, dass die Tiere nicht mehr hineinfliegen.

Abgeklebt und von der Grösse und Einrichtung akzeptabel bis gut. Jegliches kritische Produkt im Sortiment wurde ebenfalls verbannt. Bei den Nagern gab es ausführliche Informationen zu den Tierarten und den gesetzlichen Vorschriften, bravo!

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Jede Tierart wurde beschriftet und beschrieben.


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Es wurden keine Haltungen mehr vorgefunden, welche gegen die Tierschutzverordnung verstiessen. Die Deguhaltung erwies sich als sehr vorbildlich: Grosses Gehege, gute Einrichtung.

Vorbidliches Degugehege. Auch bei den Hamstern bot sich ein erfreuliches Bild.

Viel Einstreu und BeschäftigungsmÜglichkeiten.

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2017

Mit dem Flächenangebot bei den Kaninchen dürfte man aber noch grosszügiger werden – es bot sich ein Bild einer Standard- und eben nicht besonders tierfreundlichen Kaninchenhaltung. Laut Zoofachhandlung handelte es sich hierbei um Ferientiere, welche in ihrem Zuhause ein grösseres Gehege zur Verfügung hätten.

Kaninchen brauchen viel Platz zum hoppeln, springen und graben. Die Reptilienhaltung präsentierte sich akzeptabel bis gut. Bei einigen Terrarien wäre eine grössere Fläche wünschenswert, die Einrichtung konnte der STS mehrheitlich loben. So hatte beispielsweise die Wasseragame ein ausreichend grosses Wasserbecken.

3.

Fazit

Den Zoofachgeschäften kommt bei der Umsetzung des gesetzlich verbrieften Heimtierschutzes allergrösste Bedeutung zu. Der STS erwartet, dass sich Zoofachgeschäfte dieser Verantwortung bewusst sind und ihre Vorbildfunktion in Zukunft wahrnehmen. In den letzten drei Jahren nahmen viele Zoofachhandlungen ihre Verantwortung wahr und verbesserten ihre Haltungen und auch das Sortiment zugunsten des Tierwohls. Sie waren bereit, Lösungsvorschläge zusammen mit dem STS und dem BLV an einem Tisch zu diskutieren und umzusetzen. Einige der in diesem Jahr besuchten Zoofachhandlungen präsentierten ihre Tiere vorbildlicher als im Vorjahr (Beispiel Zoo Kakadu) oder aber nahmen während oder gleich nach dem Besuch Verbesserungen vor (Garden Centre Schilliger, Au Bonheur des Animaux). Bei anderen hingegen besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit, das Tierwohl zu verbessern. Von den besuchten Geschäften scheint besonders das Le Scalaire beratungsresistent. Der STS sieht bei denjenigen Zoofachhandlungen, welche weiterhin negativ auffallen und mit den Verbesserungen der anderen Geschäfte nicht mithalten, nun dringenden Handlungsbedarf. Der STS appelliert zudem an die kantonalen Veterinärämter, die Zoofachhandlungen exakt zu prüfen und Verstösse konsequent zu verfolgen. Warum beispielsweise im Fall Le Scalaire weiterhin zugeschaut wird, ist für den STS unverständlich. Der Schweizer Tierschutz STS wird die Recherche in den nächsten Jahren weiterführen.

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

4.

ZOOFACHHANDEL-RECHERCHE 2017

Besuchte Zoohandlungen

Name

Strasse, Nummer

PLZ, Ort

Kanton

Seite

Au Bonheur des Animaux

Route de Tramelan 7

2710 Tavannes

BE

8

Garden Centre Schilliger

Route Suisse 40

1196 Gland

VD

12

Le Scalaire Animalerie

5 Route d’Oulteret

1260 Nyon

VD

17

Qualipet

32 route de Veyrier 32

1227 Carouge

GE

4

Zoo Kakadu

Bernstrasse 217

3052 Zollikofen

BE

27

Zoo Häner

Binnigerstrasse 114F

4123 Allschwil

BL

25

Zoo zum Birchplatz

Regensbergstrasse 181

8050 Zürich

ZH

12

Zoo Witikon

Witikonerstrasse 279

8053 Zürich

ZH

23

Aquarium Seerose

Löwenstrasse 3

8001 Zürich

ZH

21

31


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