STS-Report "Tierausstellungen 2014"

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S T S - R E P O R T SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

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Tierausstellungen 2014

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIERAUSSTELLUNGEN 2014

Inhalt OFFA Frühlings- und Trendmesse St. Gallen LUGA Zentralschweizer Frühlingsmesse, Luzern BEA / PFERD Bern Animalia St. Gallen Comptoir Suisse, Lausanne OLMA (Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung), St. Gallen Terraexpo Oberglatt 14. Baselbieter Reptilienbörse, Lausen Exposition Canine Internationale, Genf Internationale Katzenausstellung, Genf Kantonale Stämme­schau, Bischofszell TG SwissBird, Zofingen

Herausgeber Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com Autorinnen Sandra Dürrenberger, dipl. Zoologin Martina Schybli, Dr. med. vet. Sara Wehrli, dipl. Zoologin Julika Fitzi-Rathgen, Dr. med. vet./MLaw Arlette Niederer, Dr. phil. Zoologin Caroline Regenass, med. vet. Anne-Kathrin Witschi, Dr. Dipl. Ing. Agr. ETH Isabelle Neuffer, Dr. sc. Agr. Valerie Zwahlen, dipl. Zoologin

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Bilder: © Schweizer Tierschutz STS (falls nicht anders vermerkt)

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TIERAUSSTELLUNGEN 2014

Vorwort Das Mensch-Tierverhältnis hat sich in den letzten zwanzig Jahren verändert. Tiere werden heute ganz selbstverständlich als leidensfähige Mitgeschöpfe anerkannt. Die Gesellschaft reagiert sensibel auf Tierschutzfragen und viele Menschen versuchen, ihren Tieren eine möglichst artgemässe Haltung anzubieten. Doch dort, wo sich Tierhalter und Bevölkerung traditionellerweise treffen, an dutzenden von Messen mit nationaler oder regionaler Bedeutung, werden Tiere häufig nur als attraktive Ausstellungs- und Prestigeobjekte angesehen. Von beispielhafter tierfreundlicher Unterbringung keine Spur! Es ist eine Tatsache: An viele Ausstellungen müssen Tiere leiden und zur Schau gestellt oft tagelang völlig widernatürlich in engsten Behältnissen ausharren. Das zeigt die neue Recherche des Schweizer Tierschutz STS. Zoologen, Agronomen und Veterinäre haben im Auftrag des STS die grossen nationalen sowie einige regionale Tierausstellungen besucht und den Tierschutz überprüft. Das Resultat: Tiere sind an Ausstellungen schlechter geschützt als auf Transporten, indem selbst bei mehrtägigen Messen die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung deutlich unterschritten werden. Nur an wenigen Orten wird den interessierten Besuchern eine beispielhafte, artgemässe Tierhaltung präsentiert. Mit diesem Bericht will der STS Aussteller für den Tierschutz sensibilisieren. Messen sollen ihre Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Tier wahrnehmen und Tiere in attraktiven, tierfreundlichen Gehegen zeigen. Dr. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich

Zusammenfassung Nager, Kaninchen und Vögel tagelang in kleinsten unstrukturierten Käfigen ohne Rückzugsmöglichkeiten ausgestellt, Reptilien in durchsichtigen Plastikboxen zum Verkauf angeboten, Hunde und Katzen exzessiv gestylt und hergerichtet, Hunde im Ring herumgezerrt und gewürgt – leider noch immer ein häufiges Bild an Schweizer Tierausstellungen. Der Schweizer Tierschutz STS besuchte im Jahr 2014 acht grosse Messen mit nationaler Bedeutung sowie eine regionale Kaninchenausstellung und zwei Reptilienbörsen. Es fanden sich nur wenig vorbildliche Tierhaltungen. Vielerorts war das Tierwohl stark eingeschränkt - sei es durch nicht artgerechte Unterbringung, groben Umgang oder auch durch Würdeverletzung. Besonders negativ stachen 2014 die Kaninchenausstellung in Bischofszell sowie die Hunde- und Katzenausstellung in Genf heraus. An der Kaninchenausstellung befanden sich die sozialen Fluchttiere Kaninchen und Meerschweinchen tagelang alleine in kleinen unstrukturierten Käfigen ohne Rückzug. Auch die Haltung der ausgestellten Tauben, Hühner und Enten war zumeist wenig vorbildlich. Positiv zu erwähnen ist hier aber, dass Kleintiere Schweiz für das Jahr 2015 Veränderungen zur Verbesserung der Haltung ins Auge gefasst (sowie teilweise bereits realisiert) hat. An der Hundeausstellung in Genf wurden die Tiere entgegen der Ausstellungsordnung gesprayt und gepudert. Der STS beobachtete auch den Einsatz von Haar-Bügeleisen und das Abschneiden von Tasthaaren bei einem Pudel. Im Ring wurden die Tiere herumgezerrt, hochgestreckt und gewürgt. Jeder dritte beobachtete Hund wurde mit gesetzlich verbotenen Würgehalsbändern vorgeführt und trotzdem von den Richtern kommentarlos prämiert. Katzen sassen die Ausstellungszeit in kleinsten Käfigen ab – bezogen auf die Minimalmasse der Tierschutzverordnung stand den Tieren teilweise nur gerade ein Fünftel resp. gar ein Elftel der Fläche zur Verfügung- meist ohne Sicht- oder Rückzugsmöglichkeit. Auch Extremzuchten wie Nacktkatzen oder Perser mit starker Brachycephalie wurden ausgezeichnet. Ähnlich wie in Genf erging es den Hunden und Katzen an der Animalia in St.Gallen. Die Animalia schliesst jedoch für 2015 in St. Gallen ihre Tore. Auf die LUGA und die BEA warfen die vorhandenen Streichelzoos ein schlechtes Licht – Rückzugszonen wurden weder respektiert noch

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überwacht. An der SwissBird fielen wie bereits im Jahr zuvor die zahlreichen kleinen Käfige mit fehlendem Rückzug und Einzelhaltung negativ auf. Einige wenige ausreichend grosse und strukturierte Volieren fielen aber positiv auf. Die Reptilienbörsen erweckten beim STS Besorgnis aufgrund ihrer Tierpräsentation. Viele Reptilien wurden in kleinen, oftmals durchsichtigen Plastikboxen ausgestellt und verkauft. Die Comptoir Suisse war hingegen mehrheitlich zufriedenstellend. Trotz negativen Aspekten konnte der Animalia 2014 auch ein Lob zugesprochen werden: Der fragwürdige Streichelzoo von 2013 wurde vom Messegelände verbannt. Auch an der BEA reagierte der Messetierarzt auf die Kritik und versprach fürs nächste Jahr eine bessere Überwachung der Streichelzoos. Die OLMA optimierte ihre Tierhaltung aufgrund der Kritik vom Jahr zuvor und wies erfreulicherweise grössere Gehege mit besserer Strukturierung auf. Hochträchtige Kühe durften neu in einer von den Besuchern getrennten Abkalbbox gebären. Die OFFA erhielt mit ihrer Pferdeausstellung gute Noten. Der Schweizer Tierschutz STS wendet sich nicht gegen Ausstellungen mit Tieren. Er fordert aber eine tierfreundliche Haltung, welche gut strukturiert ist und ausreichend Platz für die Tiere garantiert. Eine solche Haltung dient nicht nur dem Wohlbefinden der Tiere an den Ausstellungen, sondern ist auch aus pädagogischer Sicht von grossem Wert. Tiere mit klaren Extremzuchtmerkmalen sollen an Messen nicht mehr prämiert werden. Die Aussteller sollen ihre eigenen Ausstellungsordnungen und Vorschriften zum Tierwohl konsequent durchsetzen. Da Tierausstellungen Vorbildcharakter für eine gute Tierhaltung haben, kritisiert der STS die ungenügenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen vehement, welche den Austellern erlauben, die Tiere tagelang unter den festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung zu zeigen. Der STS fordert, dass Ausnahmeregelungen, z.B. bezüglich Platzbedarf, an Tierausstellungen analog wie beim Tiertransport gehandhabt werden sollen: Ausnahmen sollen nur dann zulässig sein, wenn die Tiere nicht länger als sechs Stunden in solchen Käfigen/boxen präsentiert werden.

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OFFA FRÜHLINGS- UND TRENDMESSE ST. GALLEN

OFFA Frühlings- und Trendmesse St. Gallen 9. –13.4.2014; besucht am Mittwoch, 9.4.2014

Zusammenfassung

Insgesamt fiel die Wertung der OFFA bezüglich Tierwohl positiv aus. Die meisten Pferde wirkten entspannt und hatten genug Wasser und Futter zur Verfügung. Besonders lobenswert war die Versorgung der Pferde durch das OFFA Personal. Auch an der Präsentation vom Grosstierrettungsdienst gab es nichts zu bemängeln. Kritik kam am ehesten am Walter Zoo auf, der die Interaktion zwischen Kindern und Streicheltieren teilweise unzureichend überwachte.

Bewertung Pferdehaltung

An der OFFA 2014 wurden am besuchten Tag 81 Pferde ausgestellt, wovon 12 Stuten mit je einem Fohlen vor Ort waren. Unter den Pferden befanden sich auch drei Jungpferde (Haflinger). Die meisten Pferde wurden einzeln in 3.10 x 3.10 m grossen Turnierboxen (dieses Mass unterschreitet die Tierschutzverordnung für grössere Pferde) in der Halle 7 untergebracht, so auch fohlenführende Stuten, die laut Tierschutzverordnung jedoch 30 % mehr Platz zur Verfügung haben müssten. In Gruppenhaltung befanden sich die drei jungen Haflinger (Gehege ca. 35 m²), drei Freiberger (Gehege ca. 24 m²) sowie ein Trakehner zusammen mit einem Schweizer Warmblut (Gehege ca. 15 m²). Für die Pferde in Gruppenhaltung gab es keine Rückzugsmöglichkeiten untereinander, jedoch von den Besuchern. Die Boxenwände bestanden aus Holz oder Kunststoffplanen. Die Boxen öffneten sich gegen vorne zur Stallgasse hin (mit Gittern). Sichtkontakt bestand nur zu den vis-à-vis gehaltenen Pferden, jedoch nicht zu den benachbarten Pferden. Die Boxen und Gehege waren insgesamt sehr sauber und gut eingestreut. Die Stallgassen wiesen eine Breite von ca. zweieinhalb Metern auf. Einige der Pferde waren zum Verkauf ausgeschrieben. Jede Box war mit Namen des Pferdes, Rasse, Jahrgang und Besitzer angeschrieben.

Beispiel Pferdeboxen an der OFFA.

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OFFA FRÜHLINGS- UND TRENDMESSE ST. GALLEN

Der Lärmpegel in der Halle war am Morgen angenehm tief, am Nachmittag herrschte mehr Betrieb und folglich war auch eine höhere Lärmbelastung feststellbar. Gelegentlich wieherten und antworteten die Pferde untereinander. Die Halle war gut durchlüftet (jedoch kein Durchzug) und die Temperatur lag bei ca. 18 Grad Celsius. In der Halle roch es nach Einstreu. Die insbesondere am Nachmittag zahlreich erschienenen Besucher verhielten sich ruhig und gingen mit den Pferden vorsichtig um. Auslaufmöglichkeiten für die Pferde waren keine vorhanden, es existierten jedoch ein Abreit- sowie ein Tur- Die drei Haflinger ohne Wasser. nierplatz. Die Einstreu (Stroh oder Späne) war geeignet, sauber und reichlich. Raufutter wurde drei Mal am Tag durch das OFFA Personal an die Pferde verteilt, sofern es vom Besitzer keine anderen Anweisungen gab (Fütterungsplan an Boxentür). Auch das Wasser wurde durch das Personal aufgefüllt. Der Mehrheit der Tiere stand Wasser ad libitum zur Verfügung. Grundsätzlich fiel die Pferdebetreuung durch das OFFA Personal lobenswert aus. Für die Pferde, vor allem aber die Fohlen, gab es keine optischen Rückzugsmöglichkeiten. Sie konnten sich jedoch den Berüh- Entspannte Mutter und Fohlen. rungen der Besucher entziehen, indem sie sich vom Gitter entfernten. Die meisten Pferde wirkten ruhig und entspannt. Viele liessen sich gerne von den Besuchern streicheln. Neben der Halle war eine Hufschmiede untergebracht. Ein ungedeckter Abreitplatz war neben der Halle positioniert und konnte durch einen Durchgang von der Halle aus direkt erreicht werden. Weiter entfernt (ca. 100 m) befand sich ein Concoursund Vorführplatz. Dieser war überdacht und mit einem Sand-Textil-Gemisch (Concoursboden) ausgestattet. Am besuchten Tag fanden dort hauptsächlich Spring-Wettbewerbe statt. Fohlen werden nur kurz alleine in der Box Die meisten Boxen waren mit Wasser ausge- gelassen. stattet. Bei der Dreiergruppe der jungen Haflinger fanden wir den ganzen Tag kein Wasser auf. Der nasse Boden vor dem Gehege deutete aber darauf hin, dass die Tiere getränkt worden waren. In einer Box fehlte ebenfalls ein Wasserkessel, in drei Boxen waren die Kessel leer, wobei zwei Kessel vermutlich von den Pferden ausgeleert wurden. Am Mittag wurden jedoch (abgesehen von den Haflingern) allen Pferden die Wasserkessel wieder aufgefüllt. Einige der Boxen für Haflinger waren nur mit Spänen ausgestattet, dies sollte wahrscheinlich übermässigem Fressen entgegenwirken. Ein Pferd nagte am Holz, vereinzelt schlugen die Pferde an die Boxenwände. Deutliche Stressanzeichen wurden lediglich bei einem österreichischen Warmblut beobachtet. Das Pferd drehte sich mehrmals in der Box, trug den Kopf hoch und liess das Weisse seiner Augen sehen. An den Boxen der führenden Stuten war ein Informationsschild angebracht, das besagte, dass die Fohlen nur über kurze Zeit alleine sind, wenn die Mütter im Einsatz sind. Ein Haflinger-Pferd verfügte über einen Salzleckstein und Spielzeug.


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OFFA FRÜHLINGS- UND TRENDMESSE ST. GALLEN

Bewertung Abreitplatz

Auf dem Abreitplatz wurden die Pferde für das Springturnier aufgewärmt. Es konnten keine tierschutzwidrigen Handlungen festgestellt werden. Ein Pferd verweigerte den Sprung und brachte mehrere Stangen zu Fall. Der Reiter blieb ruhig und führte das Pferd erneut an das Hindernis, damit es sich damit auseinander setzen konnte.

Bewertung Ponyreiten Rodolfo

Im Freigelände wurde vom Schausteller «Rodolfo» Ponyreiten in einem Zelt angeboten. Das Zelt, in welchem das Ponyreiten stattfand, mass ca. 10 x 9 m. Das ca. 10 x 7 m grosse Oval, auf dem die Tiere geführt wurden, war mit einer geringen Menge an Hobelspänen eingestreut. Die Westernsättel erschienen gut passend und erfreulicherweise wurden keine Gebisse verwendet. Die Tiere trugen auch während des Reitbetriebes lediglich Nylonhalfter. Die Ponys wiesen einen guten Allgemeinzustand auf und waren gut bis sehr gut genährt. Ein Wasserkessel zum Tränken der Tiere war vorhanden – wann und wie oft die Ponys getränkt wurden, konnte allerdings nicht beurteilt werden. Heu wurde den Tieren in den Pausen, die es jedoch nur sehr selten gab, an Rande des Zeltes vorgelegt. Richtungswechsel konnten keine beobachtet werden. Der Ruf von «Rodolfo» Ponyreiten ist durchzogen, jedoch konnte an dieser Messe nicht viel bemängelt werden. Es gilt aber zu beachten, dass die Beurteilung an einem Wochentag stattfand und sich die Situation am Wochenende durchaus anders präsentieren könnte.

Bewertung Walter Zoo

Der vom Walter Zoo aufgestellte Informationsstand sowie der angrenzende Streichelzoo mit Zwergziegen und Ponys befanden sich auf dem Freigelände der OFFA. Der Streichelzoo bestand aus einem Gehege mit angrenzendem Transportwagen. Der mit einer Rampe versehene Wagen war gut eingestreut sowie mit Heu ausgestattet. Das Gehege wies einen Asphaltboden auf und war mittels einiger Strohballen leichtgradig strukturiert worden, um erhöhte Liegeflächen sowie Ausguckmöglichkeiten für die Zwergziegen anzubieten. Im Gehege standen für die Tiere ein Kessel mit Wasser sowie Heu zur Verfü- Kind hebt eine junge Zwergziege mehrmals auf. gung. Abgetrennte Rückzugsmöglichkeiten, in welchen sich die Tiere den Kindern entziehen konnten, waren leider nicht vorhanden. Insgesamt befanden sich zwei Ponys sowie acht Zwergziegen (vier Jungtiere sowie vier juvenile/ adulte Tiere) im Streichelzoo. Die Ponys befanden sich die meiste Zeit im Wagen. Während beiden durchgeführten Beobachtungsrundgängen waren Kinder im Streichelzoo anzutreffen. Während einige Kinder die Ziegen ruhig streichelten oder bürsteten, drängten sich andere um die Tiere. Ein Kind wurde dabei beobachtet, wie es mehrmals ein Jungtier hochzuheben versuch- Dank der Strohballen erhielt das Gehege eine te, obwohl dieses eindeutige Abwehrreaktionen leichte Struktur. zeigte. Bis zur Ermahnung durch das Personal des Walter Zoos vergingen einige Minuten. Die Aufmerksamkeit der beiden Zoomitarbeiterinnen war während den Beobachtungszeitpunkten ungenügend. Sie waren beim ersten Rundgang am Vormittag in erster Linie mit Einrichten des Standes beschäftigt. Nur wenn ein Kind den Transportwagen besteigen wollte, haben die Betreue-

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rinnen rasch eingegriffen. Die Eltern der Kinder standen ausserhalb des Geheges, die Ermahnung der Kinder bei Fehlverhalten den Tieren gegenüber fiel sehr unterschiedlich aus.

Bewertung Demonstration Grosstierrettungsdienst

Am Nachmittag demonstrierte der Grosstierrettungsdienst Schweiz die Rettung eines Pferdes aus einer Güllegrube. Das Pferd wurde zunächst in eine durch Cavalettis symbolisierte Güllegrube geführt. Hier wurde es von Mitarbeitern des Grosstierrettungsdienstes mit einem Tierbergungs- und Transportnetz angeschirrt und an einen Teleskoplader angehängt. Während der Teleskoplader langsam den Arm ob, wurde deutlich sichtbar, wie sich das offensichtlich trainierte Pferd in das Netz «hineinhängte». Das Pferd zeigte keinerlei Stress­anzeichen und schaute sich lediglich sichtlich neugierig um, als es schliesslich hochgehoben wurde. Einzig beim Herunterlassen begann das Pferd auf dem letzten Höhenmeter über Boden mit den Beinen zu zappeln. Dies wurde durch den Kommentator damit erklärt, dass das Pferd den Boden unter den Füssen suche, und dies ein absolut normales Verhalten darstelle. Fazit der Vorführung: Grundsätzlich kann diskutiert werden, ob das Verwenden eines lebenden Pferdes bei einer Demonstration überhaupt notwendig ist. Da das Pferd jedoch offensichtlich an das Hochheben gewöhnt war und keinerlei Stressanzeichen zeigte, wurde die Vorführung Hochheben des «geretteten» Pferdes. als unproblematisch beurteilt.

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8/2014

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LUGA ZENTRALSCHWEIZER FRÜHLINGSMESSE

LUGA Zentralschweizer Frühlingsmesse 24.4.-3.5.2014, besucht am 28.4.2014

Anmerkung

Der Besuch fand in Begleitung von Frau Melanie Riedi vom K-Tipp statt. Bei diesem Messebesuch wurden weder standardisierte Protokolle vor Ort ausgefüllt, noch Boxen vermessen. Dieser Bericht stellt eine Momentaufnahme dar. Das Wetter war sehr schlecht (Boden von starken Regenfällen durchnässt). Dies erschwerte die Ausstellung.

Zusammenfassung

Die Tierausstellungen waren in drei grossen Messe-Zelten untergebracht; der Boden mit Rasenteppich, Gummimatten und Einstreu teilweise bedeckt, die Zelte beheizt. Mehrere Hühner, Gänse und Enten wurden zudem im Freien neben einem Show-Zelt gehalten. Der Gesamteindruck der Messe war «durchzogen» – es gab gute und weniger gute Beispiele von Tierhaltungen und Umgang mit den Tieren. Das Schafsgehege, die Läger mit den Kühen und ein Laufstall für Mutterkühe und Kälber waren lobenswert eingerichtet. Mit vorbildlicher Haltung stach auch der Geflügelstall des «Arche Hofs» heraus. Die Kaninchen verfügten jedoch nur über sehr kleine Gehege, und Nagematerial fehlte. Zudem konnten die Zuschauer die Kaninchen von allen Seiten (auch von oben) begutachten, Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere waren kaum vorhanden. Neben der Kanin-Hop-Veranstaltung fiel auch der Streichelzoo negativ auf. Die Tiere wurden von den Kindern «gejagt», hochgehoben und «zwangsgestreichelt». Keine der jugendlichen Aufsichtspersonen schritt ein, ja, einige beteiligten sich sogar am Geschehen. Auch mit der Haltung der Alpakas in einem massiv zu kleinen Gehege nahm die LUGA ihren Vorbildcharakter nicht wahr.

Die Messe im Detail Zelt Nr. 1

Im Zelt Nr. 1 befanden sich Kaninchenkäfige und die Kanin-Hop-Veranstaltung. Die Kaninchen wurden allesamt in kleinen Gehegen mit mangelhaften Rückzugsmöglichkeiten gehalten. In etlichen Käfigen fehlte gar jegliches Nage-Material, was in der Tierschutzverordnung explizit vorgeschrieben ist! Die Hygiene wurde als durchschnittlich bewertet. Offene Wasserschüsseln waren zum Teil ausgeleert. Die Besucher konnten direkt von oben in die Käfige sehen, und die aufgereihten Käfige befanden sich direkt hinter den Zuschauerbänken des Kanin-Hop, also dort, wo ständig Menschen durchgingen. Die Lautstärke der Speaker während der Veranstaltung war > 100 dB, wobei die Käfige teilweise direkt neben dem Lautsprecher standen; ein klarer Verstoss gegen Artikel 12, Tierschutzverordnung (Lärm). Die Kaninchen in den Boxen verhielten sich teilweise nervös (ständiges Auf- und Abhopsen) oder schreckstarr. Beim Kaninhop gingen die meisten Tiere nur mit «Nachhilfe» über die Hindernisse, sie wurden gestupst, angehoben und geschoben. Nur ein Tier hoppelte von sich aus einigermassen «motiviert» und mit aufmerksam aufgestellten Ohren über die Hürden. Ein Zwergkaninchen verweigerte und wurde aus dem Wettbewerb entfernt. Weiter gab es etwas grössere Käfige mit Zuchtkaninchen und Jungtieren. Für die Anzahl Tiere schienen die Käfige aber trotzdem zu klein zu sein. Vor allem der Unterschlupf (eine Art umgekehrt aufgestellte Zaine aus Holzplatten, nicht blickdicht) reichte für Zibbe und Jungtiere zusammen bei Weitem nicht aus. Zibben benötigen zudem gemäss Tierschutzverordnung eine Möglichkeit, sich vor den Jungtieren zurückziehen zu können. Nagematerial fehlte auch hier ganz; den Besuchern war die ständige Einsicht von oben und der Seite her gegeben. Die Tiere wirkten im Verhalten indessen nicht belastet. In der Zeltmitte befand sich eine Tauben-Voliere ohne Rückzugsmöglichkeiten wie Nestboxen oder erhöhte Sitzstangen über menschlicher Kopfhöhe. Die vorhandenen Sitzstangen (etwa 1 m ab Boden) waren alle etwa auf gleicher Höhe montiert, einzige Ruhe- und rudimentäre Rückzugsmög-

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lichkeit war ein Ballen Stroh. Die Männchen balzten ständig die Weibchen an; diese konnten nicht entweichen, auch wenn sie zurzeit nicht «willig» waren. Die Voliere war von drei Seiten einsehbar; die Tauben konnten sich vor Menschen nicht in die Höhe zurückziehen. Weiter gab es eine Grossvoliere mit ca. 20 m² Fläche und 2m Höhe. Darin befanden sich zwei Aras der «Voliere Stansstad». Die Tiere standen zum Verkauf. Es gab einen Hinweis auf die Haltebewilligungs-Pflicht. Die Voliere war zufriedenstellend eingerichtet mit verschiedenen Sitzstangen, Futter, Tränke, Substrat, ausrei- Käfig zu klein, allseits einsehbar und nur un­ chend Volumen und Tiefe für den Rückzug vor befriedigende Rückzugsmöglichkeit für sämt­ den Besuchern. Es fehlten allerdings ein Was- liche Tiere (Zibbe mit Jungen). serbad, Grit als Verdauungshilfe (sofern nicht in der Futterschüssel – diese war nicht einsehbar, da zu hoch oben montiert), unterschiedliche, federnde Äste als Kletterstrukturen, Sichtschutz und Nagematerial (ausser Sitzästen). Eine Aufsichtsperson war zugegen und gab auf Fragen Auskunft. Die Papageien verhielten sich neugierig, ruhig und ausgeglichen, zeigten Komfortverhalten wie Gefiederpflege (auch gegenseitige) und normales Sozialverhalten. Als sie allerdings durch eine Besucherin am Gitter gestört wurden, begannen sie laut zu schreien, und einer der Vögel verfiel für mehrere Sekunden in ein stark stereotyp anmutendes Verhalten: Er reckte den Kopf starr in die Höhe und zur Seite, der ganze Körper versteifte sich, und in dieser unnatürlich gereckten Haltung wippte er mehrmals von einem Bein aufs andere hin und her. Das Verhalten klang erst ab, als wieder allgemeine Ruhe eintrat. In einer Sittich-Voliere waren zwei Wände blickdicht und eine Seite war angrenzend an die Nachbarvoliere, mit Gitterfront zu Publikum. Alle Sittich-Arten in dieser Voliere wurden mind. paarweise gehalten. Ausser den Wänden gab es keine Rückzugsmöglichkeiten. Die Voliere war aber deutlich über mannshoch. Das Wasserbad fehlte. Die Vögel wirkten gesund und verhielten sich normal. Auf Schildern wurden die Artnamen und die Herkunft angegeben, es stand jedoch leider nichts über die Haltung. Dann gab es noch eine lobenswerte Voliere mit verschiedenen Amadinen. Die Voliere war gross und hoch und verfügte über einen Brunnen, ein Wasserbecken und über verschiedene Bodensubstrate und Gehölze.

Zelt Nr. 2

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Im Zelt Nr. 2 befanden sich verschiedene Streichelgehege: Ein max. 100 m² grosses Gehege mit drei Kälbern, zwei Eseln und einem Pony sowie ein weiteres, in der Mitte unterteiltes und nicht ganz so grosses Gehege, in dessen einen Hälfte fünf oder sechs Jager untergebracht waren, in der anderen Hälfte Zwergziegen. In diesem Gehege stand ausserdem eine Kinder-Rutschbahn, die über eine Leiter im Schweinegehege zugänglich war und runter ins Ziegengehege führte. Die Schweine verfügten über eine kleine «Schweinehütte» als Unterstand, die allerdings gegen das Publikum hin offen und von der Grundfläche für sechs Tiere eher klein war. Ein drittes, kleineres Gehege war den Hühnern vorbehalten. Hier gab es in der Mitte eine Art Hühnerhaus, in das Menschen aber hineinschauen und –greifen konnten, sowie Sitzbänke für Kinder und Aufsichtspersonal. Keines der Gehege verfügte über ausdrücklich markierte Rückzugsorte. Mögliche Rückzugsorte, z.B. Hühnerhaus, etc. wurden zudem weder von den Besuchern noch den Aufsichtspersonen respektiert. Über den Mittag hatten die Tiere eine Stunde Pause. Sogleich waren beispielsweise die Schweine viel aktiver und bewegten sich frei im Gehege, während sie sonst ständig aneinander gekauert in einer Ecke lagen und das Zwangsstreicheln erdulden mussten. Die Hinweis-Schilder an den Gehegen («So gefällt es den Tieren») sagten absolut nichts aus und waren didaktisch völlig wertlos. Die Kinder standen gruppenweise um die Tiere herum, rannten im Gehege herum, spielten auf


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der Rutschbahn, verfolgten die Hühner, hoben sie hoch und schleppten sie herum, obwohl genau dies auf einem Schild am Eingang verboten wurde! Für die Tiere war kein Beschäftigungsmaterial in den Gehegen – es gab keine hochgelegenen Liegeplätze oder Kletterstrukturen für die Ziegen, keine Sandbäder oder Sitzstangen für die Hühner, keine Strohhaufen für die Schweine, keine Salzlecken oder Weiden für die Ponys. Das Aufsichtspersonal bestand grösstenteils aus Teenagern, die bei Fragen praktisch keine Auskunft zu geben vermochten und sich selbst am Herumtragen und Zwangsstreicheln der Tiere beteiligten. Die Tiere wirkten alle mehr oder weniger gestresst: Die (stark fettleibigen) Esel verhielten sich apathisch-zurückgezogen, das Pony schnappte, die Schweine rotteten sich zu einem «schlafenden» Haufen zusammen, die Hühner versuchten, vor den Kindern davonzurennen. Die Betreuungspersonen schritten nirgendwo ein.

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Das Schild konnte unterschiedlich interpretiert werden.

Schau-Stall

Es handelte sich um eine Art Stallgebäude mit Weide-Anschluss, in dem in Boxen verschiedene Nutztiere gehalten wurden. Die Weiden waren zum Zeitpunkt unseres Besuchs allerdings un- Die Regeln wurden auf der Messe nicht einge­ genutzt wegen des schlechten Wetters. halten – und es wurde nicht eingeschritten. Im Stall befanden sich drei Gruppen von Stuten mit Fohlen. Sie waren in jeweils 12m²-Boxen untergebracht, welche vorne offen (nur mit «Viehgatter» abgesperrt – Verletzungsrisiko v.a. für Fohlen), aber gut eingestreut waren. Die Boxen waren nur von einer Seite zugänglich, die Fohlen wirkten entspannt und manche schliefen im Stroh. Die Mütter waren aufmerksam und teilweise leicht angespannt. Heu und Wasser waren vorhanden. Weiter wurden zwei Wasserbüffel-Rinder in einer 12m²- Box ausgestellt. Hier fehlte das Informationsmaterial über diese interessante Tierart. Gerade bei der Präsentation solcher nicht alltäglicher, wenig bekannter Nutztiere müsste man Wert auf eine vorbildliche Haltung und auf zusätzliche Informationen legen. Zumindest war anhand einer Foto-Collage vom Herkunfts-Stall ersichtlich, dass die Tiere dort viel Freilauf auf Weiden und in der Herde geniessen. Ein «Laufstall»-Gehege mit drei Mutterkühen und ihren Mastkälbern (Angus, Simmental, Limousin), war gut eingestreut und verfügte über ausreichend Platz für die Tiere. Dann gab es ein gutes Beispiel für einen «Laufstall» für Schafe – er war relativ lang und ausreichend tief, mit Stroh dick eingestreut. Darin befand sich eine Herde gesunder, ausgeglichen wirkender, wiederkäuender Schafe – bei den kalten Temperaturen war es für sie wohl ganz behaglich dort. Im Zelt befand sich auch ein vorbildliches Ziegengehege mit Kletterstrukturen und StrohVorbildlicher Schaf-Laufstall. ballen zum Draufliegen.

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LUGA ZENTRALSCHWEIZER FRÜHLINGSMESSE

Zwei Schweine-Koben waren gut eingestreut, aber jeweils von zwei bis drei Seiten für Zuschauer zugänglich. Im einen Stall war eine Gruppe junger Mastschweine kurz vor Schlachtreife. Im anderen Stall befand sich eine Muttersau mit Ferkeln. Einige der Ferkel tranken an den Zitzen der Muttersau. Andere Ferkel lagen satt und wohlig in einer Ferkelbox, deren obere Klappe allerdings ständig zum Reinschauen durch die Zuschauer geöffnet wurde. In den Koben gab es Futterautomaten und Trinksysteme, aber ausser dem Stroh kein Beschäftigungsmaterial und keine Rückzugsmöglichkeit; ausser- Die Schweine saugten sich gegenseitig an den dem konnten die Schweine ihre «Latrinen» nicht Ohren. vom Liegebereich trennen! Ein weiterer, kleinerer Koben (eher lang denn tief), war gut eingestreut. Das Gehege verfügte über eine Nische, welche durch eine Holzplatte abgedeckt war. Darin befanden sich zwölf schlachtreife Mastschweine. Diese hatten jedoch keine Beschäftigung. Auch der Platz war eher knapp bemessen für die fast 100kg schweren Tiere. Etliche wiesen Kratzspuren an den Seiten und am Hals auf und saugten sich gegenseitig an den Ohren , klare Hinweise auf Probleme, entweder wegen der Ausstellung oder ggf. noch vom Herkunftsbetrieb. Das Gehege war von zwei Seiten her zugänglich. Im Zelt befanden sich zwei Alpakas in einem 9 m²-Gehege, was viel zu klein für diese Tierart war. Die Tierschutzverordnung schreibt eine Fläche von 250m² vor (bis zu sechs Tiere) mit einem Unterstand von 2 m² pro Tier. Die Messen unterstehen jedoch selbst bei mehrtägiger Dauer Ausnahmeregelungen. Dieses kleine Gehege unterschritt die Mindestvorschriften jedoch massiv und war alles andere als vorbildlich. Die Tiere waren frisch geschoren und standen bei dem kühlen Wetter zitternd in der Box. Diese war gegen vorne und seitlich offen, ohne Rückzugsmöglichkeit. Zwei Reihen Läger mit verschiedenen Milchkühen (Holstein-Typ, Braunvieh und Jerseys) befanden sich ebenfalls im Schaustall. Die Läger waren gut eingestreut und boten genug Platz zum Abliegen und Aufstehen. Die Tiere machten einen fitten, gesunden und sehr gepflegten, ausserdem ruhigen Eindruck; die Futterstellen waren vom Besucherstrom abgewandt eingerichtet; die Tiere standen also mit dem Kopf von den Besuchern weggewandt und konnten in Ruhe fressen. Ein Braunvieh-Stier war durch eine Holzwand von den Kühen abgetrennt, trug einen Nasenring und war daran angebunden, jedoch war die Kette, mit der er in der Box fixiert wurde, am Hals und nicht am Nasenring befestigt.

Tiershows und Geflügel-Gehege

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Auf einem gedeckten Show-Platz mit Tribünen fanden diverse Tiershows statt: Schafe- und AlpakaHüten durch Border Collies; Schafschur, Rasseschauen, Säulirennen. Zum Zeitpunkt des Besuchs waren einige (geschorene) Schafe im Freien in einem Gitter eingestellt und warteten (wie lange, ist unklar) auf den Beginn der Hütehunde-Show. Bei der Show selbst wurden Gänse, Schafe und zwei Alpakas von Border Collies «gehütet» und die Alpakas auch über niedrige Hürden getrieben. Der eigentliche Einsatz der Alpakas war kurz und problemlos, vorher mussten sie jedoch lange in der Kälte warten und zittern. Der Umgang mit den Tieren während der Vorführung war, soweit ersichtlich, unproblematisch. Neben dem «Show-Zelt» befanden sich verschiedene Kleintier-Ställe und ein Gänse-, Hühnerund Entengehege. Aufgrund des schlechten Wetters war der Boden zu einem eigentlichen Morast geworden; die kombinierten Hühnerställe (mit Mini-Auslauf, Rampe und Mini-Stall) standen in der Nässe; die Ausläufe konnten nicht mehr genutzt werden, und die Hühner sassen eingepfercht in den kleinen Stallboxen. Diese waren mit Einstreu, Tränke, Futter und minimalem «Hochsitz» und Kotschale ausgestattet. Die Ställe waren so niedrig, dass man jederzeit von oben und seitlich auf die Tiere runter schauen konnte. Daneben gab es einen grossen, vorbildlichen Geflügelstall des «Arche Hofs» in Form einer Arche


LUGA ZENTRALSCHWEIZER FRÜHLINGSMESSE

8/2014

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Noah, die über eine breite Rampe zugänglich war und in deren Innerem sich Sitzstangen, erhöhte Flächen und frei laufende Hühner auf Einstreu befanden. Rundherum stand den Tieren ein grosszügiger Auslauf mit Wasserflächen, einem eigens für die Enten und Gänse angelegten Teich und Unterständen zur Verfügung und wurde trotz des Regenwetters gut genutzt. Die Gänse und Enten hatten zudem Zugang in einen gut eingestreuten Transportwagen. Mittels eines Schilds am Gehege wurde über Pro Specie Rara-Rassen informiert, allerdings nicht über deren Haltungs-Anforderungen.

Ponyreiten

Im Eingangsbereich des Messegeländes wurde in einem kleinen, zeltartig überdachten Rondell Ponyreiten angeboten. Die Ponys waren eng hintereinander angebunden und trotteten während unseres Besuchs mind. 2 Stunden pausenlos im Kreis, ohne dass die Richtung oder die Tiere gewechselt wurden (Ein Pony stand in der Mitte und kaute auf etwas Heu herum; es war aber nach 2 Stunden immer noch dasselbe (gesattelte) Tier, so dass wir davon ausgehen müssen, dass die Tiere nicht ausgewechselt wurden). Futter, Wasser und Weide-Möglichkeiten waren nirgendwo ersichtlich. Ein weiteres Pony stand hinter dem Rondell auf einem Fleckchen Gras im strömenden Regen, geschützt durch zwei Plastikplanen auf dem Rücken, aber ohne Unterstand.

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BEA/PFERD

BEA / PFERD Bern 25.4.–4.5.2014, besucht am 29.4.2014

Zusammenfassung

An der BEA waren Pferde, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Alpakas, Kaninchen, Meerschweinchen, Hühner, Gänse, Enten, Tauben, Ziervögel und Hunde zu sehen. Auch in diesem Jahr erhält die Messe eine gute Bewertung. Die Tierhaltung war in den meisten Fällen vorbildlich und lobenswert. Besonders die beiden Gruppenhaltungen von Rindern mit Auslauf (Mutterkühe, Milchkühe) stachen positiv heraus (grosszügige Flächen, Rückzugsmöglichkeiten). Mit einer Ausnahme übertraf auch die Schweinehaltung alle Erwartungen. Eine Abferkelbucht war zwar optimal eingerichtet und überdurchschnittlich gross, die Muttersau war aber exponiert und konnte sich den ständigen Berührungen der Besucher nicht entziehen, auch nicht während sie die Ferkel säugte. Auch die meisten anderen Tiere hatten genügend Rückzugsmöglichkeiten, was für eine Messe mit hohem Besucheraufkommen sehr wichtig für das Tierwohl ist. Die Freiflughalle war grosszügig gestaltet, und bot den Ziervögeln, Meerschweinchen und Kaninchen viel Platz. Die Vögel konnten frei fliegen, sich aber auch den Besuchern entziehen. Einzig die Enten und Gänse, die in der Freiflughalle in zwei Gehegen untergebracht waren, verfügten über relativ wenig Platz. Insbesondere das Gehege, in dem sich zwei Toulouser Gänse und drei Sachsenenten aufhielten, war klein, wenig strukturiert und mit einer dürftigen Schwimmgelegenheit ausgestattet, deren Wasser sehr verschmutzt war. Die Pferdehaltung war im Freigelände vorbildlich, in der Halle schnitt sie durchschnittlich ab. Negativ bewertet wird, dass die Streichelzoos zwar über Rückzugsmöglichkeiten verfügten, jedoch während des Messebesuchs keine Aufsichtspersonen aufzufinden waren. So hielten sich dann auch trotz Beschilderung Kinder in den Ruhezonen der Tiere auf.

Rinderhaltung (Halle 672)

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Alle Tiere verfügten über Wasser, Futter und reichlich Einstreu. Keine der Kühe war hoch trächtig, was ein sehr positiver Unterschied etwa zur OLMA-Messe ist, wo regelmässig hochträchtige Kühe ausgestellt werden, die häufig gar während der Messe abkalben müssen. Die Temperatur in der Halle betrug ca. 18 Grad Celsius. Der Geräuschpegel war hoch. Die Lautsprecher, welche die Halle permanent mit Musik beschallten, waren direkt neben den Kälbern und dem Gruppenlaufstall platziert. Gleich hinter dem Eingang befanden sich die exponiert gehaltenen Evolèner Kühe. Sie lagen angebunden in einer Reihe. Von hinten wie auch von vorne und den Seiten war der Anbindeplatz offen und die Besucher konnten sehr nahe an die Tiere heran treten und sie auch berühren (siehe Bild). Hinter dem Eingang links in der Halle befanden sich zwei Kälber, die gestreichelt werden konnten. Ihr Gehege war grosszügig und sie verfügten über eine Ruhezone, die auch als solche angeschrieben war. Die Tiere schienen sehr entspannt und befanden sich die ganze Zeit in diesem Rückzugsbereich. Trotz des Hinweisschildes fanden wir am Nachmittag Kinder in der Ruhezone vor. Von den Ausstellern hat leider niemand eingegriffen. Neben den Kälbern befand sich ein grosser Gruppenlaufstall mit Melkstand. Jeder der zehn Kühe stand im rückwärtigen Teil des Stalls eine Liegebox zur Verfügung. Das Fressgitter war auf der Besucherseite, so dass Berührungen der Tiere möglich waren. Obwohl sie direkt bei den Besuchern fressen mussten, schienen die Tiere ruhig. Sie verfügten zusätzlich über einen grossen Auslauf ausserhalb der Halle. Exponierte Evolèner Kühe.


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Weiter hinten befanden sich acht IP-Suisse Mastkälber (siehe Bild). Der Stall war mit ca. 21 m² ausreichend gross – die Tierschutzverordnung schreibt 1.5 m² pro Kalb vor – und verfügte über zwei Saugstellen, eine Heuraufe und eine Tränke. Die Kälber konnten sich in Richtung Wand zurückziehen, waren aber trotzdem noch sehr exponiert. Am Morgen wirkten sie gelassen. Am Nachmittag schienen die Kälber gestresst. Dabei fiel ein Kalb besonders durch eine stark erhöhte Atmung (ca. 100x pro Minute) auf. Der Messetierarzt erklärte uns, er würde jeden Morgen den Gesundheitszustand der Tiere überprüfen. Kalb unten links atmete schwer und sehr Im hinteren, linken Bereich der Halle befan- schnell. den sich 13 Hinterwälder Kühe inklusive einem Muni in Anbindehaltung. Sie waren von den Besuchern gut abgegrenzt. Der Stier war mit einer Halskette und zusätzlich mit einem Strickhalfter angebunden. Im Nacken hatte der Muni – vermutlich durch die Anbindehaltung – eine kahle, aufgescheuerte Stelle. Laut Messetierarzt wurde der Muni jedoch entsprechend behandelt. In der Mitte der Halle befanden sich 60 Rinder, zwei davon Stiere, in Reihen in Anbindehaltung (siehe Bild). Einige Kühe konnten sich nicht hinlegen, weil sich die benachbarten Tiere zu sehr ausgebreitet hatten. Die Kühe waren aber korrekt angebunden und konnten mit dem typischen Kopfschwung aufstehen. Die beiden Munis waren zusätzlich zur regulären Anbindung mit einem Strick doppelt angebunden (jedoch nicht am Nasenring, sondern an den Hörnern). Zwischen den beiden Reihen war der Futtertisch, der jedoch nur für die Tierbetreuer zugänglich war. Im Bereich hinter den Tieren waren die Anbindeplätze grosszügig gestaltet und grenzten die Besucher gut von den Rindern ab. Einzig die Tiere am Rande waren exponiert und den Besuchern stark ausgesetzt. Vor allem die zwei Stiere (siehe Bild) wurden von vorne und von der Seite berührt und teilweise auch bedrängt. So konnte beobachtet werden, wie sich mehrere Jugendliche seitlich vom Stier hinstellten und ihm immer wieder die Fingerspitzen in den Bauch drückten (siehe Abbildung). Auf die leichte Ausweichbewegung sowie den Versuch des Stiers den Kopf in Richtung der Jugendlichen zu drehen, reagierten diese mit Gelächter Beim Eingang rechts befand sich eine Mutterkuhhaltung mit sechs Kühen und sechs Kälbern unterschiedlicher Rassen. Der Stall war grosszügig und verfügte über einen grossen Auslauf nach aussen. Des Weiteren gab es noch ein Gehege mit einer Evolèner Kuh mit Kalb. Die Fläche, die den Tieren zur Verfügung stand, war grosszügig und zudem mit einer Rückzugsmöglichkeit ausgestattet, so dass sich die Kuh und ihr Kalb problemlos den Berührungen der Besucher entziehen konnten. So machten beide dann auch einen sehr entspannten Eindruck.

Anbindehaltung der Milchkühe.

Der Muni wurde immer wieder angefasst.

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Schweine (Halle 688)

Der Geräuschpegel in der Halle war angenehm. Zwei von drei Schweinehaltungen waren sehr lobenswert. Ein Gruppenstall mit einem Eber, zwei Muttersauen mit Ferkeln und einem trächtigen Schwein war gross und liebevoll eingerichtet (siehe Bild). Die Tiere hatten gute Rückzugsmöglichkeiten und wirkten entspannt. Einzig das Futter war bei den Besuchern platziert, dies schien die Schweine aber nicht zu stören. Ein weiterer Stall, deklariert als Streichelzoo mit fünf Jagern, fiel ebenfalls positiv auf. Er war Vorbildlicher Schweinestall. ausreichend gross und verfügte über eine klar gekennzeichnete Rückzugszone. Auch Futter und Wasser waren in der Rückzugszone platziert, so konnten die Tiere in Ruhe fressen und trinken. Einzige Kritik: Eine Aufsichtsperson war nicht ersichtlich. Eine Abferkelbucht, die den Besuchern von allen Seiten aus zugänglich war, fiel negativ auf. Sie war zwar überdurchschnittlich gross und gut eingerichtet, jedoch konnte sich die Muttersau zu keiner Zeit, auch nicht während dem Säugen der zwölf Ferkel, den ständigen Berührungen der Besucher entziehen (siehe Bild). Dass diese Haltungsbedingung durchaus problematisch war für Die Besucher konnten die Muttersau jederzeit das Muttertier, liess sich daran erkennen, dass berühren. ihr Milchfluss durch den Stress gestoppt wurde. Während der gesamten Beobachtungszeit nuckelten die Ferkel an den Zitzen und rieben ihre Schnauzen an ihrem Gesäuge, wobei sie offensichtlich keine Milch bekamen. Wie uns der Tierarzt mitteilte, normalisiert sich der Milchfluss jeweils abends nachdem die Messe schliesst und die Besucher weg sind. Die Ferkel seien auf diese Weise immer noch genügend mit Milch versorgt. Die Ferkel waren auch tatsächlich wohl genährt. Trotzdem ist eine solche Präsentation von Schweinen, die aus unserer Sicht zu stressbedingten Reaktionen bei Mutterschwein und Ferkel führt, kritisch zu beurteilen. Die Ferkel hatten Bissspuren an den Ohren und das Gesäuge der Sau war mit wunden sowie zum Teil rötlichen Schwellungen übersät. Zu welchem Zeitpunkt diese Verletzungen auftraten, ist unklar und es kann durchaus sein, dass sie vor der Messe entstanden sind. Dass die gereizten Stellen am Gesäuge der Sau in einem Zusammenhang mit dem permanenten Saugen und Reiben an den Zitzen durch die Ferkel stehen, scheint aber doch recht wahrscheinlich.

Schafe

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In derselben Halle befand sich eine Herde von Mutterschafen verschiedener Rassen mit ihren Lämmern (siehe Bild). Das Gehege war gross, verfügte über viel Einstreu, Wasser und Futter. Die Schafe hatten zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen Auslauf ins Freie. Durch die Grösse des Geheges war ihnen der Rückzug aber trotzdem möglich. Die Tiere machten einen entspannten Eindruck.

Schafe mit Lämmern.


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Ziegen

Die Ziegen wurden in drei voneinander getrennten Gehegen gehalten, die jeweils über einen Innenbereich sowie einen Aussenauslauf verfügten. Sie waren alle mit genügend Einstreu, Futter, Wasser sowie erhöhten Flächen (siehe Bild) ausgestattet. Im einen Gehege befanden sich mehrere Walliser Schwarzhalsziegen, in einem weiteren Gehege mehrere ausgewachsene Ziegen, die verschiedenen Milchziegenrassen angehören. Im mittleren Gehege war der Streichelzoo mit Jungtieren unterschiedlicher Rassen. Der Streichelzoo verfügte über eine Ruhezone, die Ruhende Ziege auf erhöhter Fläche. durch einen kleinen Durchgang mit dem restlichen Bereich verbunden war. Der Rückzugsbereich war aber eher klein bemessen und verfügte über keine erhöhten Flächen oder einen Zugang ins Freie. Kinder und Erwachsene konnten über eine Holztreppe ins Gehege der Ziegen gelangen. Da auch hier keine Aufsichtsperson intervenierte, befanden sich sehr viele Kinder und auch Erwachsene im Gehege, so dass die Tiere ständig berührt wurden und von mehreren Personen gleichzeitig umringt waren. Durch dieses Gedränge war es den Ziegen faktisch oft nicht möglich, sich in den Ruhebereich zurückzuziehen.

Hunde

An der BEA wurden die vier Schweizer Sennenhunderassen (Berner Sennenhund, Appenzeller Sennenhund, Entlebucher Sennenhund, Grosser Schweizer Sennenhund) sowie der Bernhardiner gezeigt. Die Hunde wurden, nach Rassen aufgeteilt, in genügend grossen Innenbereichen mit jeweils einem Zugang zu einer Fläche im Freien gehalten. Hundehütten als Rückzug gab es keine. In den meisten Fällen hielten sich die Besitzer bei ihren Hunden auf. Die Hunde, die sich gemeinsam in einem Auslauf aufhielten, stammten zum Teil von unterschiedlichen Züchtern, was sich im Falle der Appenzeller Sennenhunde als Gestresster Rüde. problematisch herausstellte. Die beiden Hündinnen (die eine kastriert wegen einer Gebärmutterinfektion, die andere intakt aber zum Zeitpunkt der Messe nicht läufig) der Präsidentin des Sennenhundvereins befanden sich im ständigen Konflikt mit einem ca. 1-jährigen Rüden (siehe Bild) einer anderen Züchterin. Das männliche Tier versuchte ständig sich den beiden Hündinnen zu nähern, sie im Genitalbereich zu beschnüffeln und aufzureiten. Die weiblichen Tiere reagierten abwehrend und hielten sich den Rüden drohend vom Leibe. Während die Hündinnen, sobald der Rüde von ihnen liess, recht ruhig waren, war das männliche Tier sehr aufgeregt, bellte andauernd, hechelte intensiv und war offensichtlich hochgradig gestresst. Ein Grund dafür war sicher auch, dass sich zum Zeitpunkt unserer Beobachtung nur die Besitzerin der beiden Hündinnen bei den Tieren aufhielt. Diese Frau ging immer wieder in den Auslauf hinein und versuchte erfolglos und auch ziemlich ruppig und überfordert, die Hunde zu beruhigen. Trotz der aufgeheizten Stimmung unter den Hunden fragte sie uns, ob wir zu den Hunden in das Gehege wollten. Ein Fotograf ging schliesslich in das Gehege, was die Hunde noch zusätzlich nervös machte. Der Rüde flüchtete aus dem Gehege, die Züchterin fing ihn aber gleich wieder ein. Der gestresste Rüde suchte immer wieder vergeblich bei der Züchterin Schutz. Vermutlich auch aufgrund unserer Anwesenheit entschied sie sich schliesslich, den Rüden aus dem Auslauf rauszuholen und ihn am Informationsstand zu betreuen. Bei einem späteren Rundgang befand sich der Rüde nur noch mit seiner Besitzerin im Gehege. Sie kümmerte sich gut um ihn und er schien wesentlich entspannter.

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KaninHop

An der BEA fanden auch KaninHop-Vorstellungen statt. Bei unserem Besuch war die Nachmittagsvorstellung im Gange. Die Besitzerin der Kaninchen hielt in einer kleinen Holzkiste drei Kaninchen, die sie immer wieder abwechselnd hervorholte und auf den Parcours liess. Der Parcours bestand aus in einer Linie angeordneten Hindernissen. Die Kaninchen hatten ein Geschirr an und wurden teilweise an der Leine geführt. Die Besitzerin betonte während der Vorführung, dass die Kaninchen völlig freiwillig über die Hindernisse springen würden. Die Kaninchen zeigten allerdings wenig Lust über die bis zu ca. 35 cm hohen Hindernisse zu springen. Nur wenn die Kaninchen sahen, dass sich ihre Besitzerin von hinten näherte, sprangen sie über einige Hindernisse, um wieder den für sie tolerablen Abstand zu ihr herzustellen. Solange sich die Besitzerin ihnen nicht wieder näherte, beschnupperten sie den Boden, zeigten Fellpflege oder frassen am Boden liegende Heuhalme. Oft musste die junge Frau den Kaninchen auch den Weg seitlich um das Hindernis versperren, damit die Kaninchen nicht auf diese Weise dem Sprung ausweichen konnten. Manchmal wurden sie auch durch leichtes Schieben mit dem Fuss angetrieben. Die relative Lustlosigkeit der Kaninchen erklärte die Besitzerin damit, dass die Tiere bereits am Vormittag eine Vorstellung absolviert hätten. Interessanterweise zeigten sich die Kaninchen viel motivierter über die Hindernisse zu springen, wenn sie sich in die Richtung ihrer Holzkiste bewegen konnten. Sie versuchten regelmässig dorthin zu gelangen und mussten immer wieder von der jungen Frau zurück auf den Parcours befördert werden.

Alpakas

Auf dem Aussengelände befanden sich acht Alpakas (siehe Bild). Die Fläche war ausreichend gross und entsprach allen Vorgaben der Tierschutzverordnung. Die Tiere verfügten über zwei Zelte als Schutz vor Nässe und zum Ruhen. Die Herde machte einen gelassenen Gesamteindruck.

Ponyreiten

Auf dem Aussengelände wurde Ponyreiten (siehe Bild) mit vier Ponys angeboten. Es ist sehr zu begrüssen, dass die Ponys nur am Stallhalfter durch die Betreuungspersonen geführt wurden. Alpakas im grosszügigen Gehege. Der Umgang war ruhig und professionell. Die Ponys schienen routiniert und nicht gestresst zu sein. Die Kinder konnten via Treppe auf die Tiere steigen, was den Rücken der Ponys schont. Die Bahn war ca. 20 m lang und 7 m breit und gut mit Häcksel eingestreut.

Pferde, Ponys und Esel

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Auf dem Aussengelände befanden sich weitere Ponys und Pferde, die meisten in Gruppenhaltung. Alle Paddocks waren grosszügig und verfügten über 1–2 Zelte (je ca. 3 x 3 m) als witterungsgeschützte Liegebereiche und einen Auslauf von ca. 84 m². Vor der Halle 884 befanden sich weitere Paddocks (mit Unterstand) für Pferde, die meisten in Gruppenhaltung. Ein Paddock mit zwei Ponys war der Länge nach durch eine Absperrung ohne Strom in zwei dadurch sehr schmale Teilbereiche unterteilt. Es ist denkbar, dass die Tiere aufgrund von Unverträglichkeiten unvorhergesehen voneinander getrennt werden mussten. Insbe-

Ponyreiten.


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sondere im Liegebereich ist es aber fraglich, ob die Mindestbreite (1.5-fache Widerristhöhe) eingehalten wurde. Vier Paddocks ohne Witterungsschutz standen den Messepferden als Auslauf zur Verfügung, der wohl abwechselnd genutzt wurde. Daneben befand sich ein sehr grosszügiges Gelände für 29 Esel (siehe Bild) von «Amis des Ânes» aus La Chaux-d’Abel im Berner Jura. Den Eseln wurde mit Häcksel ein Weg durch das witterungsbedingt morastige Gehege gelegt. Ein Hinweis darauf, dass der Halter die Bedürfnisse der Esel kennt und ihm das Wohl Grosses Gehege für die Esel. seiner Tiere wichtig ist. In einem separaten Gebäude befanden sich die sechs Boxen der Kaltblutpferde der Brauerei Feldschlösschen. Sie hatten je eine Doppelbox zur Verfügung und wirkten gelassen. Bei den Pferden in den Innenboxen (Hallen 684/685) war es sehr ruhig. Die Temperatur war angenehm. Nur wenige Besucher begaben sich zu den ca. 45 Boxen. Wahrscheinlich auch deswegen konnten sich die Pferde gut entspannen. Alle Pferde hatten Sicht-, Hör-, Geruch-, und die meisten auch Körperkontakt (durch die Gitter). Die Boxen waren ca. 3.10 x 3.10 m gross. Viele der Pferde waren unter 162 cm hoch (Widerrist) und somit entsprach die Fläche den Mindestangaben der Tierschutzverordnung. Die meisten grossen Pferde, wie z.B. Shire Horses, und auch die meisten Stuten mit Fohlen bei Fuss waren in Doppelboxen eingestallt. Es gab jedoch auch Stuten mit Fohlen bei Fuss und Pferde mit einem Stockmass von über 162 cm (z.B. Friesen), die in einfachen Boxen untergebracht waren. In diesen Fällen waren die Boxen zu klein für eine dauernde Unterbringung. Für Messen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen und die gesetzlichen Mindestmasse dürfen unterschritten werden.

Kleintierhalle

Auf einer Seite der Kleintierhalle befanden sich Hühner und Küken. Die Küken wurden auf Augenhöhe der Besucher ausgestellt und verfügten über keine Rückzugsmöglichkeit (siehe Bild). Berührungsmöglichkeit gab es jedoch nicht. Die Hühner hatten Rückzugsmöglichkeit und genügend Platz. Zudem wurden sowohl vor als auch in der Kleintierhalle Tauben und Kaninchen ausgestellt. Die Tauben (Tümmler, Danziger, Hockflieger, Startaube, Lockentaube) in grossen, guten eingerichteten Volieren, die Kaninchen in Gruppen mit genügend Platz. Es gab auch Widderkaninchen, jedoch keine Extremzuchten mit Ausgestellte Küken. überlangen Ohren (). Im Aussengelände befanden sich ausserdem drei Perlhühner und zwei Truthähne (Männchen und Weibchen). Diese hatten nach unserem Ermessen zu wenig Rückzugsmöglichkeit.

Freiflughalle

In der Kleintierhalle gab es ein Zelt, das als Freiflughalle für Ziervögel wie Nymphensittiche, Wellensittiche, Kleinpapageien, Tauben, Zebrafinken und Kanarienvögel eingerichtet war. Die Freiflughalle war gegen oben und seitlich gegen die Zeltplane mit Netzen versehen. In der Mitte der Halle befand sich ein Gehege mit Nonnen- und Streifengänsen. Diese verfügten über eine relativ kleine Bademöglichkeit und hatten kaum Rückzugsmöglichkeiten. Der Randbereich der Freiflughalle war für die frei fliegenden Ziervögel abwechslungsreich eingerichtet und konnte von den Besuchern

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nicht betreten werden. Die Besucher wurden auf einem Weg rund um das mittlere Gänsegehege durch die Halle geleitet. Am Rande der Halle befand sich ein kleines wenig strukturiertes Gehege mit zwei Toulouser Gänsen und drei Sachsenenten. Das Wasser ihrer sehr knapp bemessenen Schwimmgelegenheit war stark verschmutzt. Diese Haltung stufen wir als problematisch ein. Unproblematisch waren hingegen die ebenfalls in der Flughalle befindlichen Kaninchen- und Meerschweinchengehege. Die beiden Kaninchengehege mit einer Grundfläche von jeweils ca. 6 m² boten wenig Die Vögel konnten sich in der Halle frei Strukturen, hatten dafür aber grosse Unter- bewegen. schlüpfe und verfügten über Nagematerial, sowie genügend Einstreu, Heu und Wasser. Im einen Gehege befanden sich sechs Kleinwidder, im anderen sechs Englische Schecken. Die Tiere ruhten entspannt in ihrem Rückzug. Das Meerschweinchengehege hatte eine Grundfläche von 2 x 2 m und übertraf damit die Vorgaben der Tierschutzverordnung. Mit 4 m² entspricht das Gehege den Empfehlungen des Schweizer Tierschutz STS. Die Einrichtung war nach unserer Meinung eher spärlich. Die Meerschweinchen machten einen sehr ruhigen Eindruck.

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8/2014

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ANIMALIA ST.GALLEN

Animalia St. Gallen 10.–11.5.2014, besucht an beiden Tagen

1.

Zusammenfassung

2.

Allgemeines

An der Animalia 2014 wurden von der Stabheuschrecke bis hin zur Sphynx-Katze verschiedenste Tierarten und -rassen präsentiert. Nebst den zur Prämierung ausgestellten Hunden und Katzen waren diverse Nager, Kaninchen, Geflügel, Ziervögel, Neuweltkameliden, Amphibien, Reptilien, Fische, Fledermäuse und Wirbellose vertreten. Auch ein Zelt mit Ponyreiten war vorhanden. Die Animalia 2014 bot ein durchzogenes Bild der Tierhaltung. Als besonders vorbildliche Beispiele stachen die Gehege der Schildkröten-Interessengemeinschaft SIGS sowie der IG Zwergziegen heraus. Verglichen mit dem letzten Jahr waren zudem einige Verbesserungen vorgenommen worden. So wurde beispielsweise der Streichelzoo aus dem Programm gestrichen, den Alpakas stand dieses Jahr deutlich mehr Platz zur Verfügung und auch die scheuen Fasane wurden nicht mehr ausgestellt. Trotz den Bemühungen der Veranstalter um eine tierfreundlich(er)e Ausstellung waren nach wie vor einige schlechte Beispiele bezüglich Tierhaltung und Umgang mit Tieren zu sehen. Bezüglich Tierhaltung fiel unter anderem die ungenügende Strukturierung vieler Gehege ins Auge. Insbesondere die Kaninchengehege waren minimalistisch strukturiert, den Tieren fehlte die Möglichkeit, sich optisch und teilweise auch räumlich vor den Besuchern zurückzuziehen. Auch ein Hühnergehege fiel negativ auf, da es auf dem Boden platziert und von allen Seiten (inklusive von oben) einsehbar war. Einige Gehege erfüllten die in der Tierschutzverordnung aufgeführten Mindestvorschriften nicht. Auch wenn es für Messen Ausnahmeregelungen bezüglich Mindestgrössen gibt und die Ausstellung zu Beginn vom Veterinäramt abgesegnet wurde, so trägt eine Messe doch stets eine Verantwortung und sollte für die TierhalterInnen Vorbildcharakter haben! Ebenfalls als kritisch zu bewerten sind die gerichteten Hunde- und Katzenausstellungen. Die Haltung der Hunde und Katzen während der Ausstellung war in vielen Fällen sehr beengt und nicht tierfreundlich. Vor dem Richten mussten die Tiere zudem stundenlange Stylingprozeduren über sich ergehen lassen. Dass übermässiges Zurechtmachen bei Hundeausstellungen gemäss SKG-Richtlinien (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) in der Schweiz mittlerweile verboten ist, kümmerte indessen niemanden. Bei Katzen existieren diesbezüglich nicht mal Verbote. Negativ auffallend war auch der teilweise sehr grobe Umgang der Hundebesitzer mit ihren Tieren. Vor und während dem Richten wurden manche Hunde sehr unsanft in Position gebracht. Auch Zughalsbänder ohne Stopp wurden weiterhin verwendet, obwohl sie gemäss geltender Tierschutzgesetzgebung verboten sind. Hier hätten die Kontrolleure der Animalia eindeutig eingreifen müssen – wenn sie denn irgendwo auffindbar gewesen wären. Auch dieses Jahr waren viele Hunde- und Katzenrassen zu sehen, welche aufgrund ihrer überzüchteten Merkmale körperliche Schäden aufweisen und daher zu den Extremzuchten gezählt werden. Beispiele hierfür sind unter Anderem Nackthunde und -katzen sowie übertypisierte brachycephale Zuchtformen von Persern, Exotic Shorthair, Möpsen und Englischen Bulldoggen. Ironischerweise wurden oftmals gerade diejenigen Tiere mit den extremsten Merkmalen prämiert. Hier wies die Messe in keinster Weise Vorbildcharakter auf. Insgesamt haben 2014 ca. 19 500 Personen die Animalia besucht. Die Messe fand auf dem Gelände der Olma Messen St. Gallen statt, wobei sieben Hallen sowie das Freigelände für die Ausstellungen verwendet wurden. Präsentiert wurden Hunde und Katzen, welche auch gerichtet wurden. Weiter wurden Kleinnager, Kaninchen, Geflügel, Ziervögel, Reptilien, Amphibien, Fische, Spinnen, Insekten, Fledermäuse und Neuweltkameliden gezeigt. Es fanden verschiedene Vorführungen mit Tieren statt, unter anderem Dogdancing und Kanin Hop-Wettkämpfe. In einem Zelt wurde Ponyreiten angeboten. Im Gegensatz

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ANIMALIA ST.GALLEN

zum letzten Jahr wurde an der diesjährigen Animalia auf einen Streichelzoo verzichtet, was der Schweizer Tierschutz STS sehr begrüsst. In den Hallen durfte nicht geraucht werden. Das Mitbringen von Besucherhunden war gestattet; diese waren aber nur im Freigelände sowie in denjenigen Hallen zugelassen, in denen die Hundeausstellung stattfand. Die Einhaltung wurde vom Sicherheitspersonal, welches vor den Hallen stationiert war, kontrolliert. Es bestand kein Leinenzwang. Hunde konnten beim Eingang vorübergehend in einen Hundehort abgegeben werden.

3.

Die einzelnen Ausstellungen im Detail

3.1 Hunde (Hallen 2.0, 9.0 und 9.1)

An der 11. internationalen Hundeausstellung in St. Gallen wurden über 3‘300 Hunde aus über 200 verschiedenen Rassen präsentiert und von einem internationalen Richtergremium beurteilt. Nebst der Hundeausstellung und Prämierung fanden auch Präsentationen wie beispielsweise Hundefrisbee, Dogdancing, Rasseshows und Sprengstoffspürhunde- sowie Schlittenhundesport-Vorführungen statt. Die Hundeausstellung wurde von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft SKG organisiert und durchgeführt. Die im Untergeschoss liegende, grösste Ausstellungshalle 9.0 war entsprechend laut – der Lärmpegel lag konstant bei ca. 100 Dezibel – und damit für sensible Hundeohren eindeutig zu hoch. Die Halle war stickig und roch insbesondere am Nachmittag intensiv nach Kot und Urin. Ein vielleicht deshalb eher schlecht besuchtes Restaurant befand sich ebenfalls in der Halle. Aufgrund der enormen Aussteller- und Hunde-Dichte sowie den teils chaotisch eingerichteten «Camps» mit allerlei Hunde-Behältnissen war ein enorm hektischer und unübersichtlicher Betrieb auszumachen. In der Halle 9.1 war im hinteren Bereich der Ehrenring untergebracht. Dort herrschte hohe Betriebsamkeit – die Halle war entsprechend laut und der Betrieb hektisch: Teilweise wurden abhängig vom Standort in der sehr grossen, im Verhältnis gut klimatisierten Halle bis zu 100 Dezibel gemessen. Die eher kleine und vom üblichen Messebetrieb etwas abgeschottete Halle 9.1.2 war weitgehend angenehm klimatisiert und vom Lärmpegel her erträglich (ca. 70 Dezibel). In dieser Halle wirkten die Hunde wesentlich ruhiger. Die Halle 2.0 und die dort stattfindenden Vorführungen wurden nicht besichtigt. Dort fanden Rassevorführungen statt.

Hundehort und Versäuberungsmöglichkeiten

Im westlichen Eingangsbereich des Messeaussengeländes befand sich der Hundehort, geführt und betreut vom Tierheim Sitterhöfli. Dort konnten Hunde stundenweise «aufbewahrt» werden. Die Zwinger wiesen Sichtschutz zur Seite sowie teilweise nach vorne auf, sodass sich die Hunde vor den Blicken der Besucher sowie vor den benachbarten Hunden zurückziehen konnten. Die Zwinger waren hinter einem Sperrgitter angebracht, damit die Besucher die Hunde nicht berühren konnten.

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Nicht hundegerechte Unterbringung.

Sogar der Kopf schaute heraus – dieses Be­ hältnis war für die Dogge eindeutig zu klein.


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Auch er hatte es ziemlich eng.

ANIMALIA ST.GALLEN

So wäre es einigermassen akzeptabel…

Im Untergeschoss der Halle 9.0 sowie im Aussenbereich waren je zwei Versäuberungsplätze angebracht. Anzahl und Grundflächen der Plätze waren in Anbetracht der über 3000 Hunde an der Animalia jedoch zu wenig bzw. zu klein bemessen. Trotz der regelmässigen Reinigung breitete sich alsbald ein durchdringender Kot- und Uringestank aus. An den Säulen in den Hallen und im Aussenbereich nahmen Vliesverkleidungen den Urin weitestgehend auf – was vormittags noch gut gelang – nach dem Mittag allerdings nicht mehr.

Haltung der Hunde vor und nach dem Richten

Die meisten Hunde mussten während vieler Stunden in ihren teils engen Behältnissen ausharren. Nur den wenigsten wurden Bewegungsräume zugestanden, in denen sie sich ausruhen, zurückziehen und einigermassen frei bewegen konnten. Bei manchen Hunden schaute der Kopf oben aus der Box heraus, weil das Tier für das Behältnis definitiv zu gross war. Gegen Mitte des Nachmittags, als das Richten mehrheitlich vorbei war, gingen jedoch auch viele Hundezüchter mit ihren Hunden auf dem Messegelände spazieren.

Richten

In gesamt 25 Ringen wurden die Hunde einzeln und in der Gruppe gerichtet. Viele Hunde wurden einzeln auf Tische gehoben und von den RichterInnen genau an Rumpf, Extremitäten, Rute (soweit vorhanden!), Kopf, Ohren und der Mundhöhle inspiziert. Häufig war dies den Hunden sehr unangenehm. Die Tiere standen sichtlich unter Stress und harrten angespannt hechelnd, mit abgewinkelten Ohren aus. Im Ring zeigte ein Grossteil der Hunde deutliche Stresssymptome wie andauerndes Hecheln und Schlecken, seitlich oder nach hinten abgewinkelte Ohren oder eingeklemmte Ruten. Auch sogenannte Übersprungshandlungen wie plötzliches Kratzen an den Ohren wurden gezeigt. Viele Hunde sprangen hektisch hoch (auch an anderen Hunden oder Ausstellern), jaulten und zeigten Angst, teils mit spontanem Urinabsatz. Andere Hunde zeigten sich trotz der belastenden Ausstellungssituation robust – wobei einige ihrer Unlust sogar mit Verweigerung Ausdruck gaben. Oftmals schienen Stresssymptome auch rassebedingt zu sein, so befanden sich auch dieses Jahr die Samojeden, Alaskan Malamutes, Eurasier, Chow Chows, Windhunde, Berner Sennenhunde, Neufundländer, Bordeaux- und Englische Bulldoggen, Mastiffs und auch Labradore Dieser Tschechoslowakische Wolfshund auffallend häufig in gestresstem Zustand. Angst und Unwohlsein zeigten im Ring insbe- klemmte die Rute ein – er war sichtlich sondere die verschiedenen Windhunde-Rassen, verängstigt.

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Gestresster Jack Russel Welpe beim Richten. Auch der Chow Chow Welpe war mit der Situation überfordert. aber auch z.B. der Tschechoslowakische Wolfshund und alle vorgeführten Nackthunde. Viele Welpen und Junghunde schienen sehr verängstigt und mit der Ausstellungssituation allgemein stark überfordert.

Umgang mit den Hunden

Im und am Richterring scheint den Ausstellern jedweder Umgang – ob liebevoll oder grob – erlaubt zu sein. Gerügt wurde weder seitens der Kontrolleure, die nie gesichtet wurden, noch seitens der RichterInnen. Obwohl bei den Richterringen mit Plakaten darauf aufmerksam gemacht wurde, dass gemäss geltenden Tierschutzbestimmungen Ausstellungsleinen neu einen Stopper haben müssen, man rücksichtsvoll mit seinem Hund umzugehen hat, ihn insbesondere nicht an Ruten und der Leine hochheben oder absetzen soll, und dass auf Ohrenschoner und Anzüge verzichtet werden sollte, weil der Schweizer Tierschutz STS diese als würdeverletzend betrachtet – wurden die Hunde wie Marionetten hergerichtet und im Ring vorgeführt. Kaum ein Aussteller hielt sich an die Vorgabe, nur noch Ausstellungsleinen oder Halsbänder mit Stopper zu benutzen. Manche waren jedoch erfinderisch und bastelten vor dem Vorführen noch einen Knoten in die Leine – am Vorführstil selbst änderte sich aber ohnedies nichts: Die Hunde wurden mit Leinen- bzw. Halsbandzug senkrecht nach oben gezogen, damit Hals- und Kopfhaltung stolz und erhaben den Rasse-Bewertungskriterien entsprachen. Wer eine Leine oder ein Halsband mit Stopper benutzte, half oftmals mit Hand und Fingern nach und verengte und verstärkte den Zug manuell. Häufig wurde beobachtet, wie den Hunden von hinten unter den Schwanzansatz an die Geschlechtsteile gegriffen wurde. Damit sollen Kruppe und Hinterbeine so in Stellung gebracht werden, dass maximale Körperspannung und ein gerader Rücken dabei herausspringt. Hunde, welche nicht ko-

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Ob mit oder ohne Stopper – der Zug an Hals bzw. Kehle war meist zu eng und strangulie­ rend.

Würge-Griff vorne und Intim-Griff hinten.


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Diese Irish Terrier Hündin wurde vor­ ne mittels Zugleine (ohne Stop!) und von hinten mit dem Intim-Griff in Richter-Stellung gebracht. Diese Malteser Junghündin wurde beherzt mit einem Griff an Hals und Schambein p­ositioniert. operierten, wurden von unten an Hals und Schambein gepackt und solange mit den Hinterbeinen an die Tischkante herangeführt, bis die Aufmerksamkeit des Hundes ganz und gar der Körperspannung und der -haltung gewidmet wurde. Eine Yorkshire Terrier Hündin wurde auf diese Weise im Ring (der Richter war noch nicht bereit) während 5 Minuten immer wieder an die Tischkante geführt, bis sie endlich die Körperhaltung zeigte, die sich die Ausstellerin vorstellte.

(Übermässiges) Zurechtmachen

Mit der Anmeldung unterschrieb und akzeptierte der Aussteller das auf die Tierschutzbestimmungen (insbesondere TSchV Art. 16 Abs. 2 lit. i) abgestützte SKG-Ausstellungsreglement mit den zugehörigen Ausführungsbestimmungen und Weisungen, welches besagt, dass «ein über das Bürsten und Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Hilfsmittel und Hilfen untersagt» ist. «Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sog. Galgen. Ebenfalls verboten ist das Wickeln oder Einflechten der Haare von Hunden. [...] Die Einhaltung der Vorschriften wird durch von der Ausstellungsleitung bestimmte Personen (Kontrolleure) kontrolliert [...] Kupierte Hunde (an Ohren und/oder Rute) sind nicht an Ausstellungen zugelassen.» (www.skg. ch/cms/home/ausstellungen/reglemente--weisungen.html). Derselbe Text war auch auf Schildern an der Hallenwand aufgeführt. Ironischerweise wurden Züchter direkt neben dem Schild beobachtet, welche ihre Tiere exzessiv gesprayt und deren Haare eingeflochten hatten. In den Hallen waren an verschiedenen Stellen «No Powder – No Spray – No Problem» -Plakate ausgehängt, um nochmals auf die oben erwähnten Regeln hinzuweisen. Zudem wurden Zettel verteilt, auf denen in vier verschiedenen Sprachen (d, f, i, e) nebst den bereits erwähnten Regeln zum Zurechtmachen und Ausstellen der Hunde darauf hingewiesen wurde, dass den erwähnten Ausführungsbestimmungen zum Reglement der SKG-Hundeausstellungen diesjährig «besonders viel Aufmerksamkeit gewidmet werden wird und sowohl die Kontrollen, als auch die entsprechenden Massnahmen massiv verschärft werden». Sowohl am Samstag wie auch am Sonntag wurden in keiner der Hallen und bei keinem der Aussteller Kontrolleure gesichtet, obwohl es aus Sicht des STS oftmals Anlass dazu gegeben hätte. Problematisch war das exzessive Zurechtmachen insbesondere bei Cockern und Bobtails in der Halle 9.1.2. Gerade die Bobtails mussten bis zu 3 Stunden auf den, in Anbetracht ihrer Grösse, zu kleinen Frisiertischen ausharren, während sie streng gebürstet, gekämmt und toupiert wurden. Ein Bobtail Rüde musste sich zudem mehrere Minuten lang das Säubern seines Geschlechtsteils gefallen lassen. Immerhin wurde festgestellt, dass die Hunde im Vergleich zum Vorjahr nicht ganz so häufig und auch teils nicht ganz so exzessiv übermässig zurecht gemacht wurden. Die Beauty-Cases inklusive Sprays, Pudern, Lotionen, Scheren, Kämmen, Bürsten, Trimmern, Haargummis, Wicklern waren zwar immer noch vorhanden – vielfach waren sie aber auch geschlossen und der sonst übliche rege Gebrauch der Utensilien schien dieses Jahr etwas gedrosselter. Trotzdem ist es immer wieder be-

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fremdend, dass trotz der Hinweisschilder und Aufforderungen regelmässig übermässiges Zurechtmachen der Hunde zu beobachten ist. Ebenso befremdend ist, dass die RichterInnen die Hinweisschilder zum Verbot des übermässigen Zurechtmachens ebenso emsig ignorierten wie die Aussteller selbst. Dies insbesondere auch, weil die Hunde über Stunden direkt neben dem Richterring unübersehbar zurechtgemacht wurden.

Übermässige Intimpflege bei einem Bobtail.

Übermässiges Zurechtmachen (gemäss Ausstellerreglement verboten).

Übermässiges Zurecht­ machen (gemäss Ausstellerreglement verboten).

Hunde-Beauty-Case.

Ausstellen und Richten problematischer Hunderassen

An der diesjährigen Animalia wurden erneut zahlreiche problematische Hunde(rassen) mit Extremmerkmalen ausgestellt und sogar prämiert. Darunter waren haarlose Hunde (z.B. Peruanischer Nackthund), Hunde mit kurzen verkrüppelten Beinen und ausgeprägten Hängelidern (z.B. Basset), schwanzlose Hunde (z.B. englische Bulldogge) und verschiedene brachycephale Rassen (z.B.

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Ausgeprägte Brachycephalie bei einem Mops.

Fragwürdiges Schönheitsideal: Eingedellte Schnauze, kein Schwanz… dafür viele Falten.


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Die langen Haare dieser beiden Shih Tzu ver­ sperren ihnen die Sicht und behindern beim Laufen, Spielen, Fressen und Trinken!

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Deutsche Dogge mit Hängelidern.

Mops), sowie beispielsweise jene mit zu langen Haaren und verdeckten Augen (z.B. Shih Tzu). Obwohl bei vielen dieser Rassen seit Jahren auch regelmässig gesundheitliche Probleme auftreten und die betroffenen Hunde in ihrer arteigenen Kommunikationsfähigkeit teils massiv beeinträchtigt sind, zeichneten Richter gerade diese Hunde besonders häufig aus. In den «Best in Show» Wettbewerben fanden sich vielfach auf den ersten Rängen genau die Hunde, die stundenlang und exzessiv zurechtgemacht wurden und jene, die aufgrund ihrer Extremmerkmale und dem damit verbundenem Tierleiden besser nicht zur Zucht verwendet werden sollten. Den Richtern kommt bei den Ausstellungen und der Beurteilung der Rassestandards eine enorm hohe Verantwortlichkeit zu Teil, die allerdings oftmals – leider zum Schaden der Tiere – nicht wahrgenommen wird.

3.2 Katzen (Halle 3.1)

An der 59. und 60. internationalen Katzenausstellung wurden insgesamt ca. 350 Katzen von 23 verschiedenen Rassen präsentiert und gerichtet. Die Katzenausstellung wurde von der «Rassekatzen Vereinigung Ostschweiz» organisiert. In der Halle 3.1 war die Lautstärke angenehm und der Betrieb mehrheitlich ruhig. Die Temperatur betrug ca. 22 °C, die Luft war eher stickig. Im hinteren Teil der Halle 3.1 befanden sich die Richtertische, ein Podium sowie die Metallkäfige, in denen die Tiere warteten, bis sie zum Richter gebracht wurden. Im restlichen Teil der Halle waren die Metallkäfige aufgestellt, in denen die Katzen die Zeit vor und nach dem Richten verbrachten.

Haltung der Katzen vor und nach dem Richten

Die Katzen wurden entweder in Einzelkäfigen (0.7 x 0.7 x 0.7 m) oder in Doppelkäfigen (0.7 x 1.4 x 0.7 m) gehalten. Gut ein Drittel aller Käfige (30 Stück) an dieser Ausstellung waren Einzelkäfige, der Rest (74 Stück) Doppelkäfige. In den Doppelkäfigen wurden teilweise Einzeltiere gehalten, manchmal aber auch mehrere Tiere gemeinsam (in einem Fall sogar 4 Maine Coon!). Gemäss der Tierschutzverordnung beträgt die Mindestfläche für bis zu vier Katzen allerdings 7 m². Auch wenn es sich hier um eine temporäre Haltung handelt, so sind die Tiere doch stark in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Es ist bedenklich, dass diese massive Unterschreitung der gesetzlichen Mindestmasse von den Veterinärämtern nach wie vor toleriert wird. Die Käfige waren sehr unterschiedlich eingerichtet. Die meisten Käfige wiesen kaum Sichtschutz auf, ein Rückzug war unter diesen beengten Bedingungen zudem nur schlecht möglich. Manche Käfige verfügten abgesehen von einem Stofftuch als Bodengrund über keinerlei Einrichtung. In 8 Käfigen gab es am Samstagvormittag nicht mal Wasser für die Tiere, auch am Sonntag fehlte dieses teilweise. Andere Käfige waren hingegen mit Katzenbett, Wasser- und Futternäpfen, Spielzeug, Katzenklo, erhöhten Flächen und Rückzugsbereichen eingerichtet. Ein Teil der Käfige war zudem

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Infolge der beengten Verhältnisse ruhten man­ che Katzen im Katzenklo.

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Aufgrund der durch die Gesichtsverkürzung ver­ engten Atemwege beginnen Perser und Exotic Shorthair in Stresssituationen zu hecheln.

mit einem feinmaschigen Netz oder mit einer milchigen Plastikfolie versehen, um die Katzen vor Berührungen zu schützen. Aufgrund der beengten Verhältnisse lagen viele Katzen nicht in den dafür vorgesehenen Bettchen, sondern zwängen sich in die Katzenklos oder in den engen Bereich zwischen Bettchen bzw. Katzenklo und Seitenwand. Das Liegen und Ruhen im Katzenklo als artuntypische Verhaltensweise, die bei artgerechter Haltung nicht auftaucht, zeigt somit in aller Deutlichkeit die beengten Platzverhältnisse auf. Die meisten Ausstellungskatzen zeigten sich trotz der beengten Verhältnisse entspannt, sie waren offensichtlich an den Ausstellungsbetrieb gewöhnt. An beiden Tagen waren aber auch deutlich gestresste Katzen zu sehen. Manche Katzen hielten sich geduckt in einer Ecke des Käfigs auf oder schlichen mit auf den Boden gedrücktem Bauch durch den Käfig. Starke Anzeichen von Stress zeigte beispielsweise eine Maine Coon Katze, in deren Käfig es keinerlei Sichtschutz gab. Die Katze sass erstarrt in geduckter Haltung im Bereich zwischen Katzenklo und Seitenwand. Ihre Augen waren weit aufgerissen, die Pupillen stark erweitertund die Atmung stark beschleunigt. Bei einem weiteren Kontrollgang am Nachmittag war die Katze allerdings verschwunden und der Käfig leergeräumt. Eine erhöhte Atemfrequenz wurde zudem bei einigen weiteren Katzen beobachtet, insbesondere solchen, welche keinen Sichtschutz zur Verfügung hatten. Auch eine Perserkatze mit extrem ausgeprägter Brachycephalie hechelte heftig.

Richten

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Für ängstliche oder noch nicht an den Ausstellungsbetrieb gewohnte Katzen war das Richten mit viel Stress verbunden. Die Katzen wurden aus ihrem Käfig geholt und bis zum Richten im Bereich hinter den Richtertischen in kleinen (0.7 x 0.7 x 0.7 m), unstrukturierten Metallkäfigen bis platziert. Während dieser Zeit verhielten sich die meisten Tiere verängstigt, was sie durch Miauen, geduckte Haltung und erweiterte Pupillen zeigten. Während dem Richten wurden die Katzen auf einem Tisch positioniert und vom Richter ausgiebig begutachtet. Dazu wurden sie festgehalten, auf alle Seiten gedreht, auf den Rücken gelegt, hochgehoben und gewendet. Weiter wurde den Tieren intensiv ins Gesicht geschaut. Obwohl die Richter dabei sehr routiniert und ruhig vorgingen, ist besonders das Angestarrt In solchen Käfigen wurden die Katzen vor dem werden für die Katzen mit Stress verbunden. Nach dem Richten wurden die Katzen in ihre Richten «aufbewahrt».


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Käfige zurückgebracht. Meist wurden sie dabei auf die an Ausstellungen übliche Weise getragen: Die Katze wird mit langgestrecktem Rumpf unter den Beinen gefasst, wobei die Vorderbeine nach vorne und die Hinterbeine nach hinten gezogen werden. Das Tier wird während des Tragens vom Besitzer weg gehalten, sodass es gut betrachtet werden kann. Viele Katzen waren sich diese besondere Tragweise offensichtlich gewohnt und nahmen sie recht gelassen hin. Andere Tiere waren durch die Distanz zum Besitzer oder den Haltegriff allerdings verunsichert und versuchten, sich an den Besitzer zu schmiegen, oder sich an ihm festzukrallen. Auffallend war, dass die Katzen sich nach dem Richten im Käfig sofort ausgiebig zu putzen begannen. Neben dem Entfernen fremder Gerüche und eventuell auch der aufgetragenen Substanzen schien die intensive Körperpflege auch dem Stressabbau und der Beruhigung zu dienen.

(Übermässiges) Zurechtmachen

Im Gegensatz zu den Hundeausstellungen ist bei der FFH das Zurechtmachen von Katzen leider nach wie vor erlaubt. Somit wurden auch in diesem Jahr die Katzen für die Prämierung exzessiv gebürstet, gekämmt, gesprayt und gepudert. Vielen Persern und Exotic Shorthairs wurden vor dem Richten jeweils die tränenden Augen geputzt sowie die Tränenspuren vom Gesichtsfell gewischt. Eine Züchterin wurde dabei beobachtet, wie sie ihre beiden Devon Rex intensiv und sehr unzimperlich am ganzen Körper mit einem Mittel einrieb. Diese beiden Katzen trugen zudem eine Art Halskrause aus Stoff, welche vermutlich verhindern sollte, dass sich die Katzen lecken und so die aufgetragenen Substanzen wieder entfernen. Aus Tierschutzsicht ist das Zurechtmachen von Katzen dann problematisch, wenn die Tiere nicht daran gewöhnt sind, das Zurechtmachen übermässig lange dauert oder die Tiere von den Besitzern unter Zwangsmassnahmen gesetzt werden, damit sie die Prozedur tolerieren. Ausserdem wird das Tier durch übermässiges Zurechtmachen instrumentalisiert, was dessen Würde verletzt und somit der Tierschutzgesetzgebung wiederspricht.

Nicht nur die Hunde, sondern auch die Kat­ zen wurden intensiv gebürstet, getrimmt und eingesprayt.

Eine Züchterin rieb ihre Devon Rex ziemlich unsanft mit ei­ nem Mittel ein.

Ausstellen und Richten problematischer Katzenrassen

Unter den an der Ausstellung gezeigten 23 Katzenrassen waren mit Devon Rex, Sphynx, Perser sowie Exotic Shorthair auch 4 Rassen präsent, welche zu den Extremzuchten gezählt werden. Den ausgestellten Devon Rex fehlten entweder die Schnurrhaare gänzlich, oder sie waren nur als kurze, gekrauste Stummel ausgebildet. Weiter wiesen die Tiere diverse nackte Stellen an Hals, Bauch und an den Innenseiten der Beine auf. Die Sphynxkatzen waren abgesehen von wenigen Härchen an den Ohren und dem den Körper bedeckenden Flaum völlig nackt. Schnurrhaare waren nicht vorhanden. Sämtliche an der Animalia ausgestellten Perserkatzen und Exotic Shorthair wiesen eine ausgeprägte Brachycephalie auf: Der untere Rand des Nasenspiegels befand sich (dem Rassestandard entsprechend!) zwischen den Augen. Das Profil dieser Katzen stellte eine senkrechte oder in einigen Extremfällen sogar eine konkave Linie dar. Eine Perserkatze zeigte deutliche körperliche

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Symptome, die auf diese Extremzüchtung zurückzuführen sind: Das Tier hatte tränende, entzündete Augen sowie starken Nasenausfluss und hechelte mit weit geöffnetem Maul. Bei einem Perser mit mehrheitlich weissem Gesichtsfell war der Bereich unter den Augen durch das ständige Tränen entzündet und das Fell hellbräunlich verfärbt. Ein Perserkater, laut Ausstellungskatalog ein «grosser internationaler Champion», war aufgrund seines deformierten Gesichts anscheinend nicht mehr in der Lage aus einem Schälchen Wasser zu trinken. Stattdessen befand sich in seinem Käfig eine Wasserflasche, wie sie eigentlich für Nager verwendet wird. Viele Vertreter der vier gezeigten Extremzucht-Rassen wurden schliesslich prämiert oder zur «Best in Show» vorgeschlagen. Es ist äusserst bedenklich und zeugt von grosser Ignoranz gegenüber dem Wohlergehen der Tiere, dass gerade solche extremen Zuchtformen, welche für die Katzen oftmals mit viel Leid verbunden sind, ausgezeichnet werden. Viele Aussteller schmückten ihre Ausstellungskäfige aufwendig mit bunten, glänzenden Stoffen und Fotos ihrer Katzen. Negativ auffallend waren insbesondere die Fotomontagen auf den Käfigen der Sphynxkatzen, welche die Katzen in grotesk vermenschlichter Art und Weise mit Hut, Schmuck und Kleidern zeigten. Eine derartige Instrumentalisierung und Vermenschlichung des Tieres verletzt dessen Würde massiv und ist aus Sicht des STS nicht nur besorgniserregend, sondern verstösst auch gegen die Grundsätze der Tierschutzgesetzgebung.

Den Sphynx-Katzen fehlte nicht nur das Fell, sondern auch die für die Orientierung wichti­ gen Schnurrhaare.

Devon Rex Katze mit gekräuselten, brüchigen Schnurrhaaren.

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Als wäre die Wegzüchtung des Fells nicht schon würdeverletzend genug… Darstellung von Sphynx-Katzen in Kleidern und mit Schmuck.

Aufgrund des stark eingedellten Gesichts war für diesen Per­ ser normales Trinken offenbar nicht mehr möglich.


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3.3 Kleintiere und Vögel (Halle 7.0 und 7.1)

Im Erdgeschoss in Halle 7 wurden verschiedenste Geflügelrassen, Tauben, Ziervögel, Kaninchen, Ratten und Zwergziegen ausgestellt. Zudem fanden am Samstag und Sonntag Kanin-Hop-Wettkämpfe statt. Im Obergeschoss in Halle 7.1 wurden Wachteln, Rennmäuse, Meerschweinchen und Frettchen sowie ein Gemeinschaftsgehege mit Kaninchen, Geflügel und Zwergziegen gezeigt. In beiden Hallen herrschte ca. 20 °C, Lautstärke und Geruch waren angenehm.

Geflügel, Tauben und Ziervögel

Der Kleintier-Züchter-Verein St. Gallen stellte an der diesjährigen Animalia diverse Hühnerrassen vor. Jeweils 2–3 Hühner waren in Gehegen von ca. 2 x 1 x 1 m untergebracht. Alle Gehege waren mit Stroh und Heu eingestreut, Körnerfutter und sauberes Wasser waren vorhanden. Aufgrund der eher geringen Grösse waren die Gehege kaum strukturiert und lediglich mit erhöhten Sitzstangen und einem Staubbad eingerichtet. Optische Rückzugsmöglichkeiten im Gehege fehlten gänzlich. Zusätzlich zu den rechteckigen Gehegen war ein L-förmiges Gehege aufgebaut, welches ca. 10 m² Fläche sowie eine Höhe von ca. 2 m aufwies. Das Gehege beherbergte mehrere Hühner sowie Kaninchen, welche durch einen Zaun aus Astmaterial von den Hühnern getrennt waren. Auf zwei Seiten des Geheges war mithilfe einer Bambusmatte ein Sichtschutz installiert worden. Das Gehege war ausreichend strukturiert; Einstreu, Körner, Wasser und erhöhte Sitzgelegenheiten waren auch hier vorhanden. Der Chabo-Club Schweiz präsentierte nebst zwei Hühnergehegen auch einen Brutkasten mit schlüpfenden Küken. Dabei entnahm der verantwortliche Züchter dem Brutkasten bereits angepickte Eier und hielt sie den Besuchern ans Ohr, damit sie das Piepsen der Küken hören konnten. Diese Vorgehensweise ist jedoch ausgesprochen problematisch und wird vom STS stark kritisiert. Der Schlupf stellt für die Küken eine äusserst sensible Phase dar, in der sie nicht gestört werden sollten. Durch das Herausnehmen sind die Küken aber Licht, Lärm und Bewegung ausgesetzt, was zu Stress führt und das Küken unnötig schwächt. Um einen reibungslosen Schlupf zu gewährleisten, brauchen Küken zudem eine bestimmte Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Wird der Brutkasten zu oft geöffnet, können dieFür diese drei Orpington-Hühner war der Platz se Werte nicht mehr eingehalten werden. Die beiden ausgestellten Hühnergehege des sicherlich knapp bemessen.

Der Züchter zeigte den Besuchern das Ei eines schlüpfenden Kükens (links).

Dieses Gehege des Chabo-Clubs war karg eingerichtet und von allen Seiten inklusive von oben einsehbar.

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Chabo-Clubs boten ein sehr unterschiedliches Bild der Tierhaltung. Das eine Gehege war mit ca. 16 m² Fläche grosszügig bemessen und ausreichend strukturiert. Das zweite Gehege zeigte hingegen ein äusserst negatives Beispiel der Geflügelhaltung. Das Gehege bestand aus einem quadratischen, auf dem Boden stehenden Gitterkäfig mit angrenzend rundem Auslauf, welcher nach oben offen war. Auf ca. 4 m² beherbergte das Gehege drei Hennen, einen Hahn sowie zahlreiche Küken, die teilweise direkt aus dem Brutkasten entnommen wurden. Futter, Wasser und Sand waren vorhanden, Sitzstangen waren jedoch nur im runden Auslauf angebracht. Strukturierungen und optische Rückzugsmöglichkeiten fehlten gänzlich. Die niedrige Höhe von Käfig und Zaun bewirkte, dass sich die Besucher über das Gehege beugen konnten. Für das Fluchttier Vogel stellt diese fehlende Deckung nach oben allerdings grossen Stress dar. Auch der Umgang des Züchters mit den Tieren war teilweise fragwürdig. An beiden Tagen wurde beobachtet, wie der Hahn vom verantwortlichen Züchter auf eine Stange am oberen Käfigrand gesetzt wurde. Obwohl der Hahn sichtlich gestresst wirkte und teilweise auch gegen die Besucher pickte, liess der Züchter zu, dass das Tier von den Besuchern gestreichelt wurde. In einer Voliere von ca. 14 m² Grundfläche und 2 m Höhe wurden vom Kleintierzüchterverband St. Gallen 13 Tauben ausgestellt. Die Voliere war in einen Innen- und Aussenbereich aufgeteilt. Körner und Wasser sowie zwei auf unterschiedlicher Höhe angebrachte Sitzstangen aus Vierkantholz standen zur Verfügung. Optische Rückzugsmöglichkeiten waren keine vorhanden. In vier mit ca. 1.5 x 1.5 x 2 m grosszügig bemessenen Volieren wurden Wellensittiche, Nymphensittiche, Sonnensittiche und Rotschleiersittiche gezeigt. Die Volieren waren mit Holzschnitzeln eingestreut, Futter und Wasser waren vorhanden. Mehrere Naturäste dienten als Sitzstangen, zusätzlich fanden sich belaubte Haselzweige im Gehege, welche auch für etwas Deckung sorgten. Die Volieren zählten zu den positiveren Beispielen der präsentierten Vogelhaltung und zeigten auf, welcher Platzbedarf den Vögeln zugestanden werden sollte! Die Zier- und Geflügelzucht Berg war mit mehreren Enten vor Ort präsent. Den Enten stand ein grosszügiges Gehege von ca. 3 x 4.5 m zur Verfügung, in welchem ein Wasserbassin mit angelegt worden war. Ein kleiner Unterschlupf in Form einer Holzharasse war vorhanden, etwas mehr Strukturierung hätte das Gehege zusätzlich aufgewertet.

Zwergziegen

Die IG Zwergziegen demonstrierte mit einem grossen und reich strukturierten Gehege eine vorbildliche Zwergziegenhaltung. Die acht Tiere konnten sich in einen gedeckten sowie von vier Seiten sichtgeschützten Unterschlupf zurückziehen, sich auf den erhöhten Liegeflächen ausruhen oder die zahlreichen Klettermöglichkeiten nutzen. Frische Äste und belaubte Zweige dienten als Beschäftigung, Wasser und Raufutter war ebenfalls vorhanden. Aufgrund der vorbildlichen Haltung wirkten alle Ziegen ruhig und ausgeglichen. Die Tiere konnten beim Wiederkauen beobachtet werden, was sie nur im entspannten Zustand zeigen.

Kaninchen

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Die Zwergziegen hatten ein grosszügiges und gut strukturiertes Gehege zur Verfügung.

In 9 quadratischen Gehegen von ca. 2 x 2 m Fläche waren Kaninchen untergebracht, wobei mehrere Zibben mit Jungtieren vertreten waren. Die Gehege, welche von einem ca. 50 cm hohen Holzzaun umgeben waren, waren mit Holzschnitzeln sowie Heu und Stroh eingestreut. Schalen mit Körnerfutter und Wasser standen bereit. Am Samstag waren die Wasserschalen allerdings zeitweise leer! Nagematerial fehlte den Tieren, auch die Strukturierung der Gehege war dürftig, denn pro Abteil war als einziger Unterschlupf nur je eine Holzkiste vorhanden. Zudem verleitete der niedrige Holzzaun manche Besucher dazu, die Tiere anzufassen, obwohl auf mehreren Schildern darauf


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hingewiesen wurde, dass dies nicht erlaubt sei. In Anbetracht der relativ grosszügigen Platzverhältnisse und des niedrigen Zaunes wäre hier auf jeden Fall eine bessere Strukturierung der Gehege mit mehr Rückzugsmöglichkeiten und Nagematerial wünschenswert gewesen. Für Kaninchen, welche im Kanin Hop starteten, waren drei quadratische Gehege von ca. 0.9 x 0.9 x 0.9 m vorhanden. Der Platz war sehr knapp bemessen; für grosse Kaninchen unterschreiten diese beengten Platzverhältnisse sogar die in der Tierschutzverordnung festgelegten Minimalmasse. Als einziger Unterschlupf diente den Kaninchen eine Holzharasse, mehr Unterschlupf wäre aus Platzgründen allerdings auch nicht möglich gewesen. Futter und Wasser waren vorhanden. Die Kaninchen wurden einzeln in den Boxen gehalten, immerhin garantierte der Maschendrahtzaun Sichtkontakt zu den anderen Tieren. Weitere Kaninchen des Kanin Hop waren in einer Art Container untergebracht, der allerdings nicht besichtigt werden konnte.

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Obwohl Kaninchen keine Streicheltiere sind, wurden sie von manchen Besuchern berührt – Verbots­ schild hin- oder her.

Nager

Die IG Rennmaus war im Obergeschoss mit vier Rennmaus-Terrarien präsent, welche zwischen Der Platzbedarf war zwar ausreichend, die ca.1 x 0.5 x 0.5 m und 1.2 x 0.5 x 1 m massen. Strukturierung hingegen karg. Körner und Wasser, Nagematerial sowie ein Sandbad zur Fellpflege waren vorhanden. Als vorbildlich war die artgerechte Einrichtung der Terrarien zu werten: Jedes Terrarium war mit 25–40 cm Sägemehl eingestreut, weiter waren verschiedene Rückzugsmöglichkeiten und vielfältige Klettermöglichkeiten vorhanden. Die Interessengemeinschaft Meerschweinchen IGM präsentierte auf einer Fläche von ca. 11 m² mehrere Meerschweinchen. Das Gehege war mit Holzhäckseln eingestreut, zusätzlich war ein Stück Rollrasen verlegt worden. Den Tieren wurden Wasser, Heu, Körnerfutter sowie Karotten angeboten, als Nagematerial war aller- Für die im Kanin Hop startenden Kaninchen dings nur ein kleiner Zweig vorhanden. Mehrere standen minimalistische Einzelboxen zur Ver­ Hütten und Futterraufen dienten als Rückzugs- fügung. Weitere Kaninchen wurden im weissen möglichkeiten, was von den Meerschweinchen Container im Hintergrund untergebracht, der auch intensiv genutzt wurde, die Tiere hielten aber nicht besichtigt werden konnte. sich mehrheitlich darunter auf. Positiv auffallend war das äusserst grosszügige Platzangebot. Leider verleitete auch hier die niedrige Zaunhöhe manche Besucher dazu, ins Gehege zu fassen, obwohl ein Schild dies verbot. Angesichts dieser Tatsache wäre für eine wirklich vorbildliche Haltungsform eine zusätzliche Strukturierung mit Ästen, welche zugleich als Nagematerial dienen, sinnvoll gewesen.

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Wachteln

In einem ruhigen Seitenbereich der Halle befanden sich zwei Gehege mit Wachteln, ebenfalls von Züchtern des Chabo Clubs. Die Gehege von ca. 1.5 x 0.8 x 0.8 m waren gut strukturiert. Die Wachteln wirkten entspannt und zeigten keinerlei Stressanzeichen.

Gemeinschaftsgehege Zwergziegen-Geflügel-Kleinsäuger

In einem grossen Gehege befanden sich mehrere Zwergziegen, Hühner, Meerschweinchen und Kaninchen. Das Gehege war im vorherigen Jahr als Streichelzoo genutzt worden, aufgrund der Kritik des Schweizer Tierschutzes wurde 2014 jedoch darauf verzichtet. Leider war nur der Platzbedarf grosszügig bemessen; Rückzugsmöglichkeiten und erhöhte Flächen waren nur spärlich vorhanden, sodass der Streichelzoo-Charakter immer noch spürbar war.

Das Gemeinschaftsgehege war nur wenig struk­ turiert und wies kaum Unterschlüpfe für die Tiere auf.

Das Gehege der Interessengemeinschaft Meer­ schweinchen wies einige Unterschlüpfe aufund es hätten auch noch einige mehr sein kön­ nen, denn die Unterschlüpfe wurden von den scheuen Meerschweinchen intensiv genutzt.

Frettchen

Der Verein Frettchentreff präsentierte zwei Frettchen in einem sehr vorbildlichen Gehege, welches die hohen Haltungsansprüche dieser Art deutlich aufzeigte. Das Gehege mass ca. 5 x 2.5 x 2.5 m und war mit zahlreichen Versteck- und Spielmöglichkeiten, Klettergelegenheiten, Schlafboxen sowie Toiletten ausgestattet. Auch Wasser und Futter war vorhanden. Ein am Gehege angebrachtes Schild wies die Besucher darauf hin, dass die Haltung dieser Tiere bewilligungspflichtig ist. Eines der Frettchen wurde auch herausgenommen und den Besuchern gezeigt, das Tier schien dadurch jedoch nicht gestresst.

Kanin-Hop

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Frettchenhaltung ist anspruchsvoll – das vorbildliche Gehege des Vereins Frettchentreff zeigte dies deutlich auf.

Sowohl am Samstag als auch am Sonntag fanden in der Halle 7 Kanin-Hop-Wettkämpfe statt, welche jeweils sehr viel Publikum anzogen. Die mehrheitlich von Jugendlichen und jungen Frauen an einer Leine geführten Kaninchen mussten auf einer geraden Bahn zehn Hindernisse von ca. 30 cm Höhe überspringen. Entlang der Bahn waren Sitzbänke für die Zuschauer aufgestellt. Diese aus tierschützerischer Sicht als fragwürdig zu beurteilende Aufstellung irritierte einige Kaninchen sichtlich, ebenso wie der nach dem Durchgang aufbrandende Applaus. Immerhin wurde im Gegen-


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satz zum Vorjahr auf eine Kommentierung des Geschehens via Lautsprecher verzichtet. Die meisten Kaninchen, welche sowohl am Samstag wie auch am Sonntag starteten, schienen nicht freiwillig durch den Parcours gehen zu wollen und mussten mittels Schnalzlauten, Scheuchbewegungen sowie Stupsen am Hinterteil zum Springen animiert werden. Am Sonntag hoben zwei Teilnehmerinnen ihre Kaninchen mehrmals hoch, wenn diese nicht über das Hindernis springen wollten. Ein weiteres Kaninchen zeigte zudem deutliche Stresssymptome auf dem Parcours und wollte mehrmals umkehren. Es wurde aber jedes Mal wieder umgedreht, bis es den Parcours absolviert hatte. An beiden Tagen gab es jedoch auch ein paar positive Beispiele im Umgang mit den Kaninchen zu sehen. Zwei junge Frauen führten ihre Kaninchen am Samstag sehr sorgfältig durch den Parcours. Auch am Sonntag stachen zwei Kaninchen positiv aus der Gruppe heraus, da sie keinerlei Stressanzeichen zeigten und ohne manuelle Hilfen flüssig über den Parcours sprangen.

Die meisten Kaninchen sprangen nicht freiwil­ lig über die Hindernisse – dieses hier wurde mehrmals hochgehoben.

Es geht auch anders… das Kaninchen dieser Teilnehmerin sprang flüssig und ohne Stress­ anzeichen über die Hindernisse.

3.4 Aquaristik und Terraristik (Halle 3.0) In der Halle 3 wurden Reptilien, Amphibien, Fische, Spinnen und Insekten ausgestellt. Trotz der vielen Besucher war die Lautstärke angenehm. Der Geruch in der Halle war neutral, die Temperatur lag bei ca. 20 °C.

Schildkröten

Die Schildkröten-Interessengemeinschaft SIGS präsentierte zwei vorbildliche Schildkrötengehege mit Breitrand-Schildkröten (ca. 3 x 6 m) sowie griechischen Landschildkröten (ca. 3.5 x 2.5 m). Die Gehege waren artgerecht eingerichtet sowie schön strukturiert und vermittelten den Besuchern einen Eindruck, wie tierfreundliche Schildkrötenhaltung aussehen kann.

Echsen, Schlangen und Wirbellose

Der Schlangenzoo Eschlikon zeigte in 26 Terrarien verschiedene Schlangen, Echsen, Vogelspinnen und Insekten. Unter den präsentierten Tieren waren mit Tigerpython, Kupferkopf sowie Kobra auch drei bewilligungspflichtige Arten vertreten.

Die von der SIGS gezeigten Breitrand-Schild­ kröten hatten ein grosses und naturnahes ­Gehege zur Verfügung.

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Die Terrarien der Reptilien waren gut strukturiert und wiesen einen passenden Bodengrund, Kletter- und Versteckmöglichkeiten, eine Wasserschale / Wasserbad sowie in einigen Fällen Bepflanzung auf. Zu bemängeln ist allerdings die Beleuchtung, welche nur aus Spots mit teilweise mangelhafter Beleuchtungsintensität bestand. Das für die Tiere notwendige UV-Licht fehlte gänzlich. Suboptimal war zudem die Platzierung der beiden grossen Python-Terrarien, welche frei im Raum standen und von allen Seiten einsichtig waren. Bei einigen der präsentierten Arten wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmasse unterschritten. Insbesondere bei der Gemeinschaftshaltung einer Bartagame mit einem Blauzungenskink waren die vorgegebenen Masse von ca. 0.9 x 0.9 x 0.5 m zu klein. Auch für die in ca. 0.5 x 0.7 x 0.4 m grossen Terrarien gehaltenen Geckos (Fettschwanzgecko, Leopardgecko, grosser Madagaskar-Taggecko) waren die Volumina nicht ausreichend. Immerhin wurde auf Anfrage bezüglich der Terrariengrösse für Leopardgeckos von einem Mitarbeiter des Schlangenzoo Eschlikons angegeben, dass die Tiere in wesentlich grösseren Terrarien gehalten werden sollen. Die präsentierten Vogelspinnen wurden in drei gut strukturierten Terrarien von ca. 0.5 x 0.7 x 0.4 m sowie in drei Terrarien von ca. 0.3 x 0.3 x 0.3 m gehalten. In ebenfalls ca. 0.3 x 0.3 x 0.3 m messenden Terrarien wurden Kongo-Rosenkäfer, Madagaskar Riesenfauchschaben sowie Stabund Gespensterheuschrecken präsentiert. Futter und Wasser war vorhanden.

Von allen Seiten einsehbares Python-Terrarium.

Das zu kleine Gehege bot nur für den Blau­ zungenskink Unterschlupf – für die Bartagame blieb kein Platz mehr.

Frösche

Manuela Kubny von der Dendrobaten-Zucht stellte verschiedene tropische Froscharten in gut strukturierten und von der Grösse her ausreichenden Regenwaldterrarien aus.

Fische

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Der Verein Aquaria St. Gallen war auch dieses Jahr wieder mit Süss- und Meerwasseraquarien vor Ort. Nebst vielen mittelgrossen und einigen grossen Aquarien waren allerdings auch fünf NanoAquarien von ca. 0.4 x 0.3 x 0.3 m ausgestellt. Der STS erachtet die Ausstellung von Nano-Aquarien als problematisch, da sie den Besuchern den Eindruck vermitteln, dass diese Haltungsform einfach und handlich ist. Dem ist aber nicht so, gerade in kleinen Behältnissen ist es oft schwierig, die erforderlichen Werte hinsichtlich Wasserchemie richtig einzustellen. Zudem entsprechen diese Aquarien auch bei kleinen Wassertieren nicht einer artgerechten Haltung. Die ausgestellten Aquarien waren mehrheitlich gut strukturiert, als besonders schönes Beispiel stach ein Bachlauf mit Kardinalfischen heraus. Eher karg eingerichtet war hingegen ein Aquarium, welches einen Kugelfisch beherbergte. Der Fisch hatte sich während des Besuches am Sonntag allerdings zur Tarnung im Sand eingegraben und war kaum zu sehen; daher ist die karge Einrichtung vermutlich akzeptabel. Der Verein für marine Nachzuchten (seepferdchenzoo.ch) präsentierte zwei Aquarien mit Seepferdchen sowie ein Aquarium mit Katzenhai-Embryonen. Die Seepferdchen-Aquarien waren gut


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Der Bachlauf mit Kardinalfischen – ein Beispiel für ein schön strukturiertes, naturnahes Aqua­ rium,

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Minimalistisch bemessenes Aquarium für Seepferdchen.

strukturiert, insbesondere das Zwergseepferdchen-Aquarium war jedoch mit ca. 10 Litern zu klein für eine artgerechte Haltung. Weiter ist es aus Sicht des STS höchst fragwürdig, wieso den Besuchern derart empfindliche und schwierig zu haltende Tierarten präsentiert werden müssen.

Fledermäuse

Der Fledermausschutz Thurgau zeigte zwei Fledermäuse in einem Terrarium. Das Terrarium war mit zwei Holzscheiten eher spärlich eingerichtet, für die Fledermäuse war die Einrichtung aber vermutlich ausreichend. Sie waren jedoch ziemlich exponiert. Gemäss Angaben einer Mitarbeiterin des Fledermausschutzes waren die Tiere flugunfähig und würden nun zu pädagogischen Zwecken verwendet. Aus Sicht des Tierwohls ist das Ausstellen von Wildtieren an einer Messe allerdings fragwürdig.

3.5 Freigelände Alpakas

Auf dem Olma-Freigelände stellte Alpaka Appenzell sieben Alpakas aus. Das Gehege wurde im Vergleich zum letzten Jahr vergrössert und mass nun ca. 20 x 14 m. Zwei zur Frontseite hin offene Kunststoff-Zelte dienten als Witterungsschutz. Innerhalb der Zelte war der Boden mit Gummimatten belegt und mit Stroh eingestreut. Heu und Wasser waren ebenfalls vorhanden. Abgesehen von den beiden Zelten gab es keine optischen Rückzugsmöglichkeiten oder Strukturierungen auf dem Auslauf. Am Samstag hielten sich die Tiere meistens nur auf der eingestreuten Liegefläche im Zelt auf. Am Sonntag war allerdings bei einem Zelt die Rückwand nicht korrekt befestigt, worauf sich diese stark im Wind blähte. An diesem Tag hielten sich die Tiere mehrheitlich zusammengedrängt in der Mitte des Geheges auf, es konnte nicht beobachtet werden, dass sie das Zelt nutzten.

Am Sonntag blähte sich das Zelt zeitweise stark im Wind – die Alpakas drängten sich während­ dessen in der Mitte des Auslaufs zusammen.

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ANIMALIA ST.GALLEN

Ponyreiten

Auch in diesem Jahr bot Rodolfos Zoo in einem Zelt auf dem Freigelände Ponyreiten an, wobei ein Esel und vier Ponys im Einsatz waren. Die Tiere machten einen gesunden Eindruck. Die Laufbahn im Zelt war nur dürftig mit Holzspänen ausgestreut. Am Samstag konnte bei den vier Rundgängen des STS nie ein Richtungswechsel beobachtet werden, die Tiere liefen nur gegen den Uhrzeigersinn. Am Sonntag wurde hingegen mehrmals die Richtung gewechselt. Am Mittag gab es an beiden Tagen eine Pause mit Futter und Wasser. In der Nachmittagspause wurden die Sattelgurte nicht gelockert, während die Tiere Heu frassen.

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Die Laufbahn beim Ponyreiten war nur dürftig eingestreut.

8/2014

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Comptoir Suisse, Lausanne 19.–28.9.2014, besucht am 25.9.2014

Gesamteindruck / Zusammenfassung

An der diesjährigen Messe «Comptoir Suisse» in Lausanne wurden Nutztiere (Kühe, Schafe, Ziegen, Schweine), Pferde, Katzen, Kaninchen, Geflügel (Enten, Hühner), Tauben, diverse Ziervögel sowie Landschildkröten gezeigt. Die Kaninchen, das Geflügel sowie die Tauben wurden prämiert. Die Tierausstellung fand in drei ineinander übergehenden Hallen (Halle 13 / 15 / 17) statt. In einer Halle (Halle 10) wurden am Besuchstag Reitvorführungen durchgeführt. Generell herrschte eine angenehme Atmosphäre in den Hallen. Der Geräuschpegel war mehrheitlich moderat, allerdings wurde die Ruhe immer wieder durch das laute Kreischen der Kakadus und Grosspapageien unterbrochen. Die in den Hallen herrschende Temperatur betrug geschätzte 19 – 21°C; Durchzug war kaum zu spüren. Es herrschte Rauchverbot. Hunde durften nicht in die Hallen mitgenommen werden, es gab auch keinen Hundehort. Problematische Tierarten und Rassen (Extremzuchten) waren – mit Ausnahme von Haubenkanarien sowie Grosspapageien und Kakadus – nicht vorhanden. Ein Streichelzoo war ebenfalls nicht vorhanden. Die Besucher konnten die meisten Tiere auch nicht berühren. Ausnahmen waren allerdings einzelne Kleintiere, welche von den Züchtern aus den Gehegen geholt wurden, und diejenigen Nutztiere, welche sich nahe an der Absperrung aufhielten. Füttern durch die Zuschauer war nicht erlaubt und wurde auch nicht beobachtet. Die Haltung der Tiere an der Messe war mehrheitlich zufriedenstellend. Die meisten Tiere machten einen gesunden und vitalen Eindruck. Abgesehen von manchen (wohl von Natur aus) nervös wirkenden Vögeln wie Prachtfinken und Agaporniden wurden keine Stressanzeichen beobachtet. Die Gehege waren sauber und im Falle der Nutztiere, Pferde, Kaninchen und des Geflügels grosszügig eingestreut. Futter und Wasser war vorhanden. Hinsichtlich des Platzangebots waren grosse Unterschiede zu verzeichnen. Einige Gehege waren äusserst grosszügig gestaltet (Aussenhaltung Ziegen, Gehege Saanen- und Gemsfarbige Gebirgszie-

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gen, Mutterkühe, einige Kaninchen und Ziervögel). Hier wurde der Vorbildcharakter der Messe gut wahrgenommen. Andere Gehege waren hingegen knapp bemessen, manche Gehege unterschritten sogar die in der Tierschutzverordnung (TschV) aufgeführten Mindestmasse (Ziegen, Curly-Pferde, grosse Kaninchen). Bei zeitlich begrenzten Haltungsformen ist eine Unterschreitung dieser Masse zwar legal, sofern die Haltung vom Veterinäramt abgenommen wurde. Aus Sicht des STS kann eine zehntägige Ausstellung allerdings nicht mehr als temporär angesehen werden und für eine derart lange Verweildauer sollten wenigstens die Minimalmasse angeboten werden. Zudem sollte eine Tiermesse Vorbildcharakter für die Besucher haben und tierfreundliche Haltungsformen und nicht Gehege mit Minimalstandard präsentieren. Hier müsste unserer Meinung nach auch das Veterinäramt, welches die Haltung jeweils begutachtet, unbedingt stärker darauf dringen. Einige Gehege, wie zum Beispiel diejenigen der Hühner, waren von allen Seiten einsehbar und wiesen keine optischen Rückzugsmöglichkeiten auf. Gerade bei knapp bemessenen Gehegen ist eine Rückzugsgelegenheit oder zumindest ein Sichtschutz auf ein oder zwei Seiten umso wichtiger. Diesem wichtigen Aspekt wurde hingegen erfreulicherweise bei einigen Vogelvolieren und Kaninchenkäfigen sowie bei der Schweinehaltung Rechnung getragen. Verbesserungsbedarf bestand hinsichtlich der artgerechten Einrichtung einiger Gehege. Für das Geflügel und die Tauben fehlten Nester, auch Schlafkörbchen für die Prachtfinken waren nicht vorhanden. Vogelsand war in den meisten Fällen nicht vorhanden, weiter verfügten nicht alle Vögel über eine Bademöglichkeit (Tauben, viele Exoten). Bei den Kaninchen fehlte teilweise das Nagematerial. Für die Ziegen wären zudem erhöhte Liegeflächen und Klettermöglichkeiten wünschenswert gewesen. Als vorbildlich zu werten ist hingegen, dass die Gehege (Nutztiere, Pferde, Kaninchen, Geflügel) grosszügig eingestreut waren, wodurch die Tiere auch eine gewisse Beschäftigung erhielten.

Die einzelnen Ausstellungen im Detail Nutztiere

Verantwortliche: Rinder: Fédération Vaudoise des Syndicats d‘Elevage, Mutterkuh Schweiz Ziegen und Schafe: Diverse Züchter aus der Westschweiz

Allgemeines zur Haltung

An der diesjährigen Comptoir Suisse wurden 44 Rinder, 27 Ziegen und 37 Schafe verschiedener Rassen sowie 11 Schweine ausgestellt. Abgesehen von einem Kalb, welches mehrmals hustete, machten alle Tiere einen gesunden und gepflegten Eindruck. Alle Tiere hatten ausreichend Einstreu, Futter und Wasser zur freien Verfügung.

Haltung im Detail

• Die Fédération Vaudoise des Syndicats d’Elevage präsentierte 20 Kühe und zehn Färsen der Rassen Simmental, Red-Holstein, Holstein-Friesian und Schweizer Fleckvieh. Die Tiere befanden sich in herkömmlichen Anbindeständen, welche pro Kuh ca. 120 cm Breite und ca. 200 cm Länge aufwiesen. • Dieselbe Vereinigung stellte in einem ca. 330 x 350 cm messenden Gehege vier Kälber aus, wovon zwei Tiere der Rasse Simmental und je ein Tier der Rassen Red Holstein und HolsteinFriesian vertreten waren. Ein Kalb hustete mehrmals.

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• Die Vereinigung Mutterkuh Schweiz präsentierte fünf grosszügige Gehege, welche je eine Kuh mit ihrem Kalb beherbergten (Abb. 2). Das kleinste der Gehege mass ca. 500 x 550 cm. Die vertretenen Rassen waren Charolais, Simmental, Angus, Blonde d’Aquitaine und Aubrac. • In vier Buchten à ca. 260 x 260 cm befanden sich jeweils drei bis vier nach Rassen getrennte Ziegen. Vertreten waren drei Pfauenziegen, drei Mohairziegen, vier Burenziegen sowie vier grosse Ziegen unbekannter Rasse und Herkunft (Abb. 3). Im Falle der unbestimmten Ziegen waren die Buchten für die Anzahl der darin gehaltenen Tiere zu klein. Beschäftigungsmaterial, Klettermöglichkeiten sowie erhöhte Liegeflächen waren nicht vorhanden. Aufgrund der geringen Gehegegrösse konnten die Tiere von den Besuchern gestreichelt werden, wenn sie sich in der Nähe des Zauns aufhielten. • Ein ca. 1000 x 1700 cm messendes Gehege beherbergte drei Saanenziegen und sechs Gemsfarbige Gebirgsziegen (Abb. 4). Das Gehege war mit einer Holzkonstruktion versehen, welche den Tieren zahlreiche Klettermöglichkeiten, erhöhte Liegeflächen und Sichtschutz vor den Besuchern anbot. Wasser war vorhanden, allerdings nur in geringer Menge. • Direkt neben dem Haupteingang des Comptoir Suisse befand sich ein über hundert Quadratmeter messendes Aussengehege mit mindestens vier Ziegen (Rasse unbekannt). Den Tieren stand eine Hütte als Witterungsschutz und Rückzugsmöglichkeit zur Verfügung. Das Dach der Hütte diente gleichzeitig als erhöhte Liegefläche. Zusätzlich zum Gras der Weide war Heu vorhanden. Wasser war nicht sichtbar, es ist zu hoffen, dass sich im nicht einsehbaren Bereich des Stalles ein Wasserkessel befand.

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ALLE BILDER ZVG

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Abb. 2: Die Mutterkühe und ihre Jungtiere waren in grosszügigen Boxen untergebracht.

Abb. 3: Die Ziegenhaltung gestaltete sich sehr unterschiedlich. Diese Tiere waren in unstruk­ turierten und zu kleinen Boxen untergebracht.

Abb. 4: Den Saanen- und Gemsfarbigen ­Gebirgsziegen stand ein grosszügiges Gehege mit Kletterturm zur Verfügung.

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• In acht ca. 260 x 260 cm messenden Buchten waren jeweils vier bis sechs mehrheitlich nach Rassen getrennte Schafe untergebracht. Vertreten waren vier Schafe der Rasse Dorper, vier Weisse Alpenschafe, vier Charolais Suisse, fünf Ouessant, sechs Walliser Landschafe, vier Walliser Schwarznasenschafe, drei Texel, ein Braunköpfiges Fleissschaf sowie sechs Charmoise. Rückzugsmöglichkeiten waren keine vorhanden. Tiere, welche sich nahe am Gitter befanden, konnten von den Besuchern gestreichelt werden. • Eine Muttersau (Edelschwein) mit zehn Fer- Abb. 5: Die Schweine konnten sich im gedeck­ keln war in einem ca. 580 x 200 cm grossen ten Bereich vor den Besuchern zurückziehen. Gehege untergebracht (Abb. 5). Das Gehege war zweigeteilt, wobei ein Teil nur für die Ferkel zugänglich war (ca. 100 x 200 cm). Das Gemeinschaftsgehege war teilweise überdacht, sodass die Tiere sich von den Besuchern zurückziehen konnten.

Beurteilung aus Sicht des STS

Grundsätzlich machten die meisten ausgestellten Nutztierhaltungen einen akzeptablen Eindruck. Die Gehege waren gut eingestreut und sauber, die Tiere sahen gesund und entspannt aus. Besonders vorbildlich waren die grosszügig bemessenen Gehege von Mutterkuh Schweiz sowie das Gehege für die Saanenziegen und Gemsfarbigen Gebirgsziegen, welches viel Platz und zahlreiche Klettermöglichkeiten aufwies. Auch die Schweinehaltung war hinsichtlich Platzbedarf, Einstreu und Rückzugsmöglichkeiten beispielhaft. Einzelne Haltungen gaben allerdings auch Anlass zur Kritik. Das Platzangebot der Schaf- und Ziegenbuchten war gemessen an der Anzahl Tiere teilweise sehr knapp bemessen und unterschritt in einem Fall die gesetzlichen Mindestmasse für permanente Haltung. Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS müssten für eine zehntägige Ausstellung wie dem Comptoir Suisse dieselben gesetzlichen Regelungen gelten wie für permanente Haltung, denn eine zehntägige Ausstellung kann nicht mehr als «vorübergehend» bezeichnet werden. Die Buchten für die Schafe und Ziegen wiesen keine Rückzugsmöglichkeiten auf, die Besucher konnten die Tiere streicheln, sofern sich diese nahe am Gitter aufhielten. Für die meisten Ziegen waren weder erhöhte Liegeflächen noch Klettermöglichkeiten vorhanden. Diese sind aber für das Wohlbefinden der Ziegen essentiell. Da eine Messe zudem immer eine Vorbildfunktion hat, wären sowohl eine bessere Strukturierung als auch ein grösseres Platzangebot wünschenswert gewesen.

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Pferde

Verantwortliche: Haflinger, Freiberger, Schweizer Halbblut: Syndicat Vaudois d’élevage chevalin Ponys: Syndicat d’élevage le Poney Romand Curly Pferde: Chevaux de Naya

Allgemeines zur Haltung

Die 18 ausgestellten Pferde waren einzeln in Boxen untergebracht. Eine Ausnahme bildeten lediglich die führenden Stuten, welche zusammen mit ihren Fohlen eine Boxe bewohnten. Alle Tiere hatten ausreichend Einstreu und Wasser zur Verfügung. Heu war nur in sehr geringer Menge auf dem Boden der Boxen verteilt. Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Abgesehen von zwei Tieren machten die Pferde einen gesunden und vitalen Eindruck.

Haltung im Detail

• Fünf Boxen à ca. 400 x 280 cm beherbergten Pferde der Rassen Freiberger, Haflinger und Schweizer Halbblut. Drei Boxen wurden von Stuten mit ihren Fohlen bewohnt. In einer Boxe befand sich eine 21-jährige magere Schweizer Halbblut-Stute mit glanzlosem Fell (Abb. 6). Eine Boxe war zum Zeitpunkt des Besuchs leer. • In sechs Boxen à ca. 280 x 280 cm waren Shetlandponys, Welsh und Schweizer Ponys A untergebracht. Eine Boxe beherbergte eine Ponystute mit ihrem Fohlen, in den anderen fünf Boxen befand sich je ein einzelnes Tier. Ein Pony stand zum Verkauf. • Drei ca. 280 x 280 cm messende Boxen beherbergten Curly-Pferde. Gemessen am Stockmass der Pferde unterschritten die Boxen allerdings die in der TschV aufgeführten Mindestmasse von 9 m2 pro Pferd. Ein Pferd machte einen teilnahmslosen Eindruck (Abb. 7).

Abb. 6: Diese schon etwas ältere Stute war sehr mager.

Beurteilung aus Sicht des STS

Die Pferdehaltung wies insgesamt wenig Vorbildfunktion auf, da Rückzugsmöglichkeiten fehlten und das Platzangebot für die Pferde teilweise sehr beschränkt war. Falls die Pferde nach einem oder zwei Tagen durch andere Tiere ersetzt werden, könnte das beschränkte Platzangebot toleriert werden. Sind die Tiere jedoch während Abb. 7: Die Boxen der Curly-Pferde waren zu der gesamten Ausstellung in den kleinen Boxen, knapp bemessen. Das abgebildete Pferd mach­ so ist die Haltung aus Sicht des Tierschutzes te zudem einen teilnahmslosen Eindruck. bedenklich. Die Boxen waren sauber und gut eingestreut. Abgesehen von der Einstreu fehlten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten (wie zum Beispiel Bürsten, Heu in ausreichender Menge oder Salzlecksteine). Die Mehrheit der Tiere erschien gesund. Ein Pferd war allerdings mager und wies ein stumpfes Fell auf, ein weiteres Tier machte einen teilnahmslosen Eindruck.

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Kaninchen

Verantwortliche: Diverse Kleintierzuchtverbände aus der Westschweiz

Allgemeines zur Kaninchenhaltung

Der Grossteil der Kaninchen (68 Tiere) war einzeln in Ausstellungskäfigen untergebracht. Ca. 21 Kaninchen wurden gruppenweise (zum Teil Zibben mit Jungen) in grösseren Gehegen gehalten. Alle Gehege waren grosszügig mit Stroh eingestreut, für die Tiere standen Heu, Pellets und Wasser zur Verfügung. In einigen Gehegen befand sich ein Hartholzast als Nagematerial, bei der Mehrheit der Kaninchen war das gesetzlich vorgeschriebene Nagematerial allerdings nicht vorhanden (oder aufgrund der dicken Einstreu nicht sichtbar). Alle Tiere machten einen gepflegten und gesunden Eindruck. Die Kaninchen wurden prämiert, an einigen Käfigen standen Zettel mit dem Hinweis, dass die Tiere zu verkaufen seien. Einmal konnte beobachtet werden, wie ein Züchter ein Kaninchen aus dem Gehege herausholte und eine Kindergruppe das Tier streicheln liess.

Haltung im Detail

• Acht Tiere grosser Rassen bewohnten Käfige à ca. 100 x 100 x 110 cm. Die Käfige waren von drei Seiten sowie teilweise zur Frontseite mit Sichtschutz versehen, sodass die Kaninchen zwar gut gegen die Besucher abgeschirmt waren, selber aber auch keinen Kontakt zu anderen Tieren aufnehmen konnten. • Die restlichen 60 Tiere (mittlere bis grosse Rassen) waren in Käfigen à ca. 70 x 70 x 90 cm untergebracht (Abb. 8). Während sich diese Masse für die Tiere der leichteren Gewichtsklassen noch im gesetzlichen Rahmen bewegen mögen, sind sie für die Tiere der schweren Gewichtsklassen unterhalb der gesetzlich Abb. 8: Für die grossen Kaninchen vorgeschriebenen Mindestmasse! Auch diese war der Platz zu knapp bemessen. Käfige waren auf drei Seiten mit Sichtschutz versehen. • Für zwei Kaninchengruppen standen Gehege à 220 x 220 x 130 cm zur Verfügung. In einem Gehege befand sich eine Zibbe (grosse Rasse) mit ca. sieben bereits selbstständigen Jungtieren, im zweiten Gehege waren fünf Löwenkopf-Kaninchen untergebracht (Abb. 9 & 10). Die Gehege standen frei im Raum und waren von allen Seiten einsehbar. Als einziger Rückzug war ein Häus-

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Abb. 9: Manche Gehege waren von allen Seiten einsehbar- und wurden regelrecht von Besuchern umringt.

Abb. 10: Trotz der grosszügigen Platzverhält­ nisse war lediglich ein einzelnes Häuschen als Rückzugsmöglichkeit vorhanden.


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chen vorhanden, welches allerdings zu klein war, als dass alle Tiere gleichzeitig Unterschlupf gefunden hätten. Die Löwenköpfe erhielten während des Besuchs Frischfutter. Nagematerial war in beiden Gehegen nicht vorhanden. • Zwei weitere Kaninchengruppen bewohnten Gehege à 150 x 150 x 130 cm. In einem Gehege waren drei Kaninchen einer Kleinrasse untergebracht, im zweiten Gehege befand sich eine Zibbe (grosse Rasse) mit vier Jungtieren. Auch diese beiden Gehege waren von allen Seiten einsehbar, die Hütte, welche den einzigen Rückzug darstellte, reichte nicht für alle Tiere aus.

Beurteilung aus Sicht des STS

Die ausgestellten Tiere waren gesund und gepflegt, die Gehege sauber und mit dem Nötigsten ausgerüstet (Einstreu, grobfaseriges Futter, Wasser). Die gesetzlich vorgeschriebenen Nagemöglichkeiten waren hingegen nicht in allen Gehegen auffindbar. Das Platzangebot für die Tiere gestaltete sich unterschiedlich. Während die in Gruppen gehaltenen Kaninchen vorbildlich grosse Gehege bewohnten, war das Platzangebot für die einzeln gehaltenen Tiere knapp. Insbesondere bei den Kaninchen der schwereren Gewichtsklassen unterschritten einige Gehege die in der Tierschutzverordnung aufgeführten Mindestmasse hinsichtlich der Fläche. Bei einer temporären Haltung von ein oder zwei Tagen wäre dies noch tolerierbar, bei einer länger dauernden Ausstellung ist dies allerdings fragwürdig. Eine derartige Ausstellung kann aus Sicht des STS nicht mehr als kurzfristige Haltung gelten. Unter diesen Umständen müssten somit die gesetzlichen Mindestvorschriften für die Einrichtung mindestens eingehalten, wenn nicht sogar übertroffen werden, da solche Tierausstellungen an Messen stets eine Vorbildfunktion haben. Die Mehrheit der Kaninchen war einzeln in den Gehegen untergebracht. Diese Haltungsform ist nach wie vor legal und stellt für Ausstellungen wohl die praktikabelste Unterbringung dar. Tiergerecht ist sie allerdings nicht, da Kaninchen soziale Tiere sind, welche in der Natur in Familiengruppen und Kolonien leben. Diejenigen Gehege, in welchen Gruppenhaltung praktiziert wurde, waren von allen Seiten für die Besucher einsehbar. Die darin vorhandene Hütte reichte nicht für alle Tiere aus. Angesichts der grosszügigen Gehege wäre hier das Aufstellen von mehreren Häuschen oder anderen Rückzugsmöglichkeiten gut möglich gewesen, zumal die Gehege zweitweise regelrecht von Besuchern umringt waren. Einige Tiere waren zum Verkauf ausgeschrieben. Der STS steht solchen Angeboten an Messen kritisch gegenüber, da die Besucher so zu Spontankäufen verleitet werden könnten.

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Hausgeflügel und Tauben

Verantwortliche: Petits animaux Vaud

Allgemeines zur Geflügel- und Taubenhaltung

73 adulte Hühner diverser Rassen, 11 Küken, 5 Enten, 2 Silberfasane und 47 Tauben waren gruppenweise in den Ausstellungsgehegen der Hallen 13 und 15 untergebracht. In Halle 14 präsentierte die Vereinigung der Schweizer Eierproduzenten GalloSuisse zudem einen Kükenstall. Die Volieren waren mit Strohhäckseln oder Holzschnitzeln eingestreut und machten mehrheitlich einen sauberen Eindruck. Fast alle Hühnervolieren (Ausnahme Orpington) sowie alle Taubenvolieren waren mit Sitzstangen aus Naturholz ausgestattet. Für die Tiere standen Futter und Wasser zur Verfügung, Sand oder Magengrit war hingegen nicht ersichtlich. Die Tiere sahen gepflegt und gesund aus. Die Besucher konnten die Tiere in den Volieren nicht berühren. Allerdings wurde zweimal beobachtet, wie die Züchter einzelne Hühner aus dem Gehege herausholten und den Leuten zum Anschauen und Streicheln präsentierten.

Haltung im Detail

• In 20 quadratischen Volieren à 150 x 150 x 150 cm sowie einer Voliere à 150 x 150 x 130 cm waren jeweils zwei Hennen sowie ein Hahn diverser Rassen untergebracht. Die meisten Volieren waren von allen Seiten einsehbar; abgesehen von den Sitzstangen und den Futter- / Wasserstellen waren die Gehege nicht strukturiert (Abb. 11). Nester für die Hennen waren nicht vorhanden. • Eine 300 x 300 x 150 cm messende Voliere beherbergte sechs Orpington-Hühner. Die Voliere war von allen Seiten einsehbar. Da sie allerdings in der Mitte mit einem gedeckten Tisch dekoriert war, fanden die Hühner dort Sichtschutz und physischen Rückzug. Sitzstangen und Nester waren nicht vorhanden. • Drei Hennen und ein Hahn waren in einer Voliere à 220 x 220 x 130 cm untergebracht. Diese Voliere war nur von zwei Seiten für die Besucher einsehbar. • In je einer Voliere à 150 x 150 x 15 cm waren zwei Mandarinenten respektive drei Rouen-ClairEnten (ein Erpel und zwei Enten) untergebracht. Beide Volieren enthielten ein ca. 60 x 60 cm messendes Wasserbad mit ca. 15 cm Wassertiefe (Abb. 12). Während das Wasser bei den Rouen-Clairs einen einigermassen sauberen Eindruck machte, war es bei den Mandarinenten ziemlich schmutzig. Separates Trinkwasser war nicht vorhanden. Die Volieren waren von zwei Seiten einsehbar. Für die Mandarinenten stand ein Farn als optischer Rückzug zur Verfügung, die Rouen-Clair-Enten verfügten jedoch über keinen optischen Rückzug. • Zwei Südchinesische Silberfasane waren in einer Voliere à 220 x 220 x 140 cm untergebracht. Die Voliere war nur von einer Seite einsehbar und mit Pflanzen sowie Naturästen strukturiert, sodass für die Tiere etwas Rückzug entstand. • Sechs Volieren à 300 x 100 x 200 cm beherbergten zwischen fünf und 12 Rassetauben. Die

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Abb. 11: Die Volieren für die Hühner waren von allen Seiten einsehbar und verfügten über keine Rückzugsmöglichkeiten.

Abb. 12: Die Rouen-Clair-Enten verfügten nur über ein kleines Wasserbad.


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meisten Volieren waren von allen Seiten einsehbar (Abb. 13). Abgesehen von den Sitzstangen und den Einrichtungen für Futter und Wasser waren die Volieren nicht strukturiert. Wasser war vorhanden, die gesetzlich vorgeschriebene Bademöglichkeit sowie die Nistgelegenheiten fehlten jedoch. Teilweise waren auf den Volieren Schilder mit dem Vermerk «à vendre» (zu verkaufen) angebracht (Abb. 14). • In Halle 14 befand sich ein von GalloSuisse betriebener Kükenstall mit angrenzendem Auslauf. Darin befanden sich ca. 11 wenige Tage alte Küken. Der aus Holz bestehende und mit zwei gläsernen Sichtfenstern versehene Stall mass ca. 40 x 40 x 60 cm. Der angrenzende Auslauf, welcher ca. 40 x 40 x 25 cm mass, bestand aus Holz und Glas mit einer Drahtgitterdecke. Für die Anzahl der darin untergebrachten Tiere waren Stall und Auslauf zu klein. Einstreu, Futter, Wasser und eine Wärmelampe waren vorhanden.

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Abb. 13: Die Volieren der Tauben waren von allen Seiten einsehbar. Nester waren nicht vorhanden.

Beurteilung aus Sicht des STS

Die ausgestellten Tiere wirkten alle gesund und gepflegt. Die Volieren waren grösstenteils sauber und entsprachen hinsichtlich der Fläche den gesetzlichen Mindestvorschriften oder übertrafen sie sogar (Hühner). Weiter waren sie mit dem Notwendigsten (Einstreu, Futter, Wasser, Sitzstangen) ausgerüstet. Es mangelte allerdings an Abb. 14: Manche Tiere standen zum Verkauf. einigen für das Wohlbefinden und natürliche Verhalten wichtigen Ressourcen: Nester für das Geflügel und die Tauben sowie ein Wasserbad für Tauben fehlten (obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben wären). Auch ein Sandbad für die Hühner sowie der für das Zermahlen der Körner notwendige Magengrit (sofern er nicht dem Futter beigemischt wurde) war nicht ersichtlich. Abgesehen von den Gehegen der Mandarinenten und der Fasanen waren keine Rückzugsmöglichkeiten gegen die Blicke der Besucher- oder auch gegenüber den anderen Tieren im Gehegevorhanden. Der von GalloSuisse betriebene Kükenstall wies gemessen an der Anzahl Tiere eine zu geringe Fläche auf, im Stall hätten lediglich ca. 5 Küken untergebracht werden dürfen. Als vorbildlich zu werten ist hingegen, dass der Stall auf zwei Seiten Sichtschutz aufwies und Stall und Auslauf erhöht platziert waren. Zudem konnten die Küken von den Besuchern nicht berührt werden.

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Ziervögel / Exoten

Verantwortliche: Die Vereinigung «les Amis de la Volière» stellte diverse Ziervögel aus, welche in Volieren des Garden Center Lavaux untergebracht waren.

Allgemeines zur Vogelhaltung

In 16 unterschiedlich gestalteten Gittervolieren waren verschiedene Ziervögel untergebracht, wobei vom kleinen Binsenastrild bis hin zum Hellroten Ara alle möglichen Arten und Grössen vertreten waren. Die Vögel machten einen gesunden und vitalen Eindruck. Die Volieren waren mehrheitlich grosszügig gestaltet. Einige Volieren wiesen Sichtschutz auf einer oder zwei Seiten auf, teilweise war jedoch auch keinerlei optischer Rückzug vorhanden. Alle Volieren waren mit Naturästen ausgestattet, welche als Sitzstangen dienten und teilweise belaubt waren (allerdings war das Laub zum Zeitpunkt des Besuches bereits dürr). Futter und Trinkwasser waren vorhanden, genauso wie Bodengrund. Sand fehlte allerdings mehrheitlich, genauso wie Badegelegenheiten.

Haltung im Detail

• Eine 400 x 100 x 200 cm messende Voliere beherbergte ca. 20 Prachtfinken verschiedener Arten (unter anderem Ringelastrilde, Binsenamadinen, Spitzschwanzamadinen), zwei chinesische Sonnenvögel sowie zwei Gimpel. Die Voliere war mit Naturästen, Pflanzen etc. strukturiert (Abb. 15). Der gesetzlich vorgeschriebene Vogelsand fehlte allerdings. Ebenfalls fehlten Nester oder Schlafkörbchen, in die sich die Vögel zum Schlafen zurückziehen könnten. • 16 Prachtfinken verschiedener Arten waren in einer Voliere à 100 x 100 x 200 cm untergebracht. Naturäste als Sitzgelegenheiten waren vorhanden. (Abb. 16). Auch hier fehlten der Vogelsand und die Schlafkörbchen. • 20 Kanarien waren in einer 200 x 100 x 200 cm messenden Voliere untergebracht. Die Voliere war von drei Seiten einsehbar. • In einer Voliere à 150 x 400 x 200 cm befanden sich 24 Kanarien. Einige Tiere trugen eine Federhaube, welche die Sicht einschränkte. • In einer 250 x 350 x 250 cm messenden Voliere waren ca. 27 Kanarien untergebracht. Ein Wasserbad sowie der gesetzlich vorgeschriebene Sand fehlten. • In einer 750 x 250 x 250 cm messenden Voliere waren 17 australische Sittiche verschiedener Arten (unter anderem Nymphensittiche, Bourkesittiche, Pennantsittiche etc.) untergebracht. Die Voliere war von drei Seiten einsehbar. Der gesetzlich vorgeschriebene Vogelsand fehlte. • In einer 400 x 400 x 350 cm messenden Voliere waren 20 Halsbandsittiche untergebracht. Die Voliere war von allen Seiten einsehbar, die Tiere hielten sich mehrheitlich direkt unter der Volierendecke auf. Der gesetzlich vorgeschriebene Vogelsand fehlte. • In einer Voliere à 200 x 80 x 150 cm befanden sich zwei Nymphensittiche sowie zwei Mohrenkopfpapageien. Natursitzstangen waren vorhanden, jedoch waren diese fest installiert und nicht federnd, wie dies vom Gesetz her vorgeschrieben wäre (Abb. 17). Das gesetzlich vorgeschriebe-

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Abb. 15: Diese Prachtfinken-Voliere war reichhaltig strukturiert.

Abb. 16: Den Vögeln standen Naturäste als Sitzgelegenheiten zur Verfügung.


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Abb. 18: Die Voliere für die Grosspapageien war geräumig. Es ist allerdings fraglich, wieso derart schwierig zu haltende Vögel ­überhaupt ausgestellt werden.

Abb. 17: In dieser Voliere fehlten die ­federnden Sitzstangen, welche gesetzlich ­vor­geschrieben wären. Die Vögel waren zudem von Hand aufgezogen worden und ­standen zum Verkauf.

• • • •

• •

Abb. 19: Gelbbrustaras sind anspruchsvoll in der Haltung.

ne Wasserbad sowie der Vogelsand fehlten ebenfalls. Die Voliere war von zwei Seiten einsehbar und abgesehen von den Sitzstangen nicht strukturiert, ein Sichtschutz war nicht vorhanden. Ein Schild wies darauf hin, dass die Tiere handaufgezogen waren und zum Verkauf stünden (inkl. Preisangaben). In einer 200 x 200 x 200 cm messenden Voliere waren sechs australische Sittiche sowie drei Wachteln untergebracht. Der gesetzlich vorgeschriebene Vogelsand fehlte. Eine 230 x 230 x 220 cm messende Voliere beherbergte acht grosse Sittiche und Papageien (Arten unbestimmt). Die Voliere wies von zwei Seiten Sichtschutz auf. Sand fehlte. 20 Pfirsichköpfchen bewohnten eine Voliere à 200 x 200 x 250 cm. Die Voliere war von zwei Seiten einsehbar. Eine 420 x 820 x 330 cm messende Voliere beherbergte zwei Graupapageien, einen Hellroten Ara, einen Ara Paradiso (Kreuzung zwischen Gelbbrustara und Hellrotem Ara) sowie drei Gelbbrustaras. Ein Wasserbad, in dem auch die Aras komplett Platz gehabt hätten, fehlte, genauso wie Sand. Die Voliere war von zwei Seiten einsehbar (Abb. 18 & 19). In einer dreiteiligen Voliere à ca. 250 x 250 x 440 cm + 300 x 100 x 300 cm + 300 x 100 x 300 cm waren sechs unterschiedlich grosse Gelbhaubenkakadus untergebracht. Ein Vogelbad sowie Vogelsand waren nicht ersichtlich. In einer 350 x 350 x 250 cm messenden Voliere befanden sich zwei Gelbstirnamazonen, zwei

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Mohrenkopfpapageien, zwei Weisskopfpapageien, zwei Goldbugpapageien sowie ein einzelner männlicher Edelpapagei. Gemäss der Tierschutzverordnung (Anh. 2, Tab. 2, bes. Anf. 19) müssen die Vögel in Gruppen von mindestens zwei Tieren gehalten werden. Die Einzelhaltung des Edelpapageis ist also gesetzeswidrig. Auch war die Voliere für die Art und Anzahl darin untergebrachten Tiere zu klein, sie hätte mindestens 36.9 m3 Volumen aufweisen müssen. Der Vogelsand fehlte auch hier. • In einer 175 x 450 x 250 cm messenden Voliere waren ein einzelner Edelpapagei, zwei Kakadus sowie zwei Amazonen (Arten unbestimmt) untergebracht. Gemäss der Tierschutzverordnung (Anh. 2, Tab. 2, bes. Anf. 19) müssen die Vögel in Gruppen von mindestens zwei Tieren gehalten werden. Die Einzelhaltung des Edelpapageis ist also gesetzeswidrig. Ebenfalls war die Grösse der Voliere für die Art und Anzahl der darin gehaltenen Vögel zu klein. Für die Haltung von zwei Kakadus alleine wären nämlich bereits 10 m2 Fläche und 30 m3 Volumen nötig. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Sand fehlte, ebenso wie das Vogelbad. • Eine Voliere à 350 x 550 x 250 cm beherbergte einen einzelnen Edelpapagei, einen einzelnen Gelbhaubenkakadu, zwei Gelbstirnamazonen sowie fünf weitere Papageien (zwei verschiedene, unbestimmte Arten). Hier stellt sich dieselbe Problematik wie bereits oben genannt – die Einzelhaltung von Vögeln ist gesetzlich verboten. Auch hier fehlten der Sand sowie das Vogelbad.

Beurteilung aus Sicht des STS

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Die am Comptoir Suisse ausgestellten Vögel machten einen gesunden und lebhaften Eindruck und verhielten sich soweit ersichtlich artgemäss und ausgeglichen. Die Volieren waren mehrheitlich sauber. Auch das Platzangebot war bei den meisten Volieren grosszügig bemessen, die Vögel waren in der Lage, kurze Strecken zu fliegen. Dies ist als vorbildlich zu bewerten und zeigte den Besuchern auf, welchen Raum artgerechte Vogelhaltung benötigt. Zwei Volieren stellten allerdings eine Ausnahme dar, hier wurden die in der Tierschutzverordnung aufgeführten Mindestmasse für permanente Haltung unterschritten. Zwar ist bei zeitlich begrenzten Haltungsformen eine Unterschreitung dieser Mindestmasse legal. Aus Sicht des STS kann eine zehntägige Ausstellung allerdings nicht mehr als temporär angesehen werden. Die gesetzlichen Mindestvorschriften sollten daher mindestens eingehalten werden. Als positiv zu bewerten ist, dass einige Volieren Sichtschutz auf eine oder zwei Seiten aufwiesen. Ebenfalls vorbildlich war, dass alle Vögel Natursitzstangen zur Verfügung hatten (welche in fast allen Fällen auch federnd waren, wie dies vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist). Eine Prachtfinkenvoliere war zudem schön strukturiert. Leider fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Sand/Magengrit in den meisten Fällen (oder war nicht sichtbar, falls direkt dem Futter beigemischt). Auch hatten einige Vögel kein Vogelbad zur Verfügung. Ein negativer Punkt stellte die Einzelhaltung mancher Vögel (Edelpapageien, ein Gelbhaubenkakadu) dar. Die meisten Vogelarten sind hochsozial und leiden, wenn sie keinen Kontakt zu anderen Vögeln derselben Art haben. Aus diesem Grund ist die Einzelhaltung gesetzlich verboten (TschV, besondere Anforderung 19, Tabelle 2, Anhang 2). Hinsichtlich dieses Bedürfnisses nach Geselligkeit ist auch das Züchten und Anbieten von handaufgezogenen Tieren problematisch. Handaufgezogene Papageien sind auf den Menschen geprägt und entwickeln zu einem späteren Zeitpunkt meist Verhaltensstörungen. Dass gerade solche Tiere noch auf einer Ausstellung zum Verkauf angepriesen werden, ist höchst fragwürdig. Auffallend war, dass die Vogelarten in den Volieren oft bunt gemischt wurden (zum Beispiel Prachtfinken mit Sonnenvögeln und Gimpeln, Aras mit Graupapageien). Die Vergesellschaftung verschiedener Arten ist jedoch nur vertretbar, wenn Arten aus demselben Lebensraum, mit denselben Nahrungsansprüchen sowie derselben Grösse vergesellschaftet werden. Zudem müssen pro Art mindestens zwei Tiere vorhanden sein. Nachdenklich stimmt, dass auch dieses Jahr zahlreiche Aras und Kakadus ausgestellt worden waren. Diese Vögel stellen an den Halter hohe Ansprüche und sind nur für Experten geeignet. Durch das Ausstellen solcher – zugegebenermassen attraktiven – Vogelarten besteht jedoch die Gefahr, dass Besucher «auf den Geschmack gebracht» werden. Wenn denn unbedingt Grosspapageien ausgestellt werden müssen, so wären mehr Informationen zur Komplexität der Haltung sowie zur


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COMPTOIR SUISSE

Bewilligungspflicht wünschenswert. Kritisch ist auch das Ausstellen von Haubenkanarien zu sehen. Auch wenn Haubenkanarien aus Sicht des Tierwohls (bezüglich möglicher Qualzucht) zu den vergleichsweise harmloseren Positurkanarien zählen, so stellt die Haube doch eine gewisse Sichtbehinderung dar, was für das Fluchttier Vogel sicherlich nicht angenehm ist. Zudem gilt die Haube als sogenannter homozygoter Letalfaktor. Dies bedeutet, dass bei der Verpaarung von zwei Trägern des Hauben-Gens die reinerbigen Nachkommen nicht lebensfähig sind.

Reptilien

Verantwortliche: Les Amis de la Volière

Allgemeines zur Haltung

Am diesjährigen Comptoir Suisse wurde lediglich ein Gehege mit europäischen Landschildkröten präsentiert. Informationen zu Anzahl und Art der Tiere sowie deren Haltung waren nicht vorhanden.

Haltung im Detail

In einem ca. 200 x 200 x 40 cm messenden Gehege waren mindestens zwei europäische Landschildkröten untergebracht. Der Boden bestand aus Holzschnitzel sowie einem halbtrockenen Graspatch. Abgesehen von einzelnen Pflanzen (welche auch kaum Deckung boten) war das Gehege nicht strukturiert. Der einzige Rückzug für die Tiere stellte das Heu dar, in welches sich die Tiere auch eingegraben hatten. Nebst dem Heu und dem Graspatch waren Wasser und Pelletfutter vorhanden. Eine Wärmelampe fehlte.

Beurteilung aus Sicht des STS

Die Haltung war insgesamt mässig. Das Platzangebot war akzeptabel, kann aber nicht als vorbildlich bezeichnet werden. Die Einrichtung indessen widersprach in zwei Punkten den gesetzlichen Regelungen: Gemäss der Tierschutzverordnung (bes. Anf. 7, Tab. 5, Anh. 2) muss der Boden teilweise grabfähig sein, sodass die Tiere graben und sich darin zurückziehen können. Die Art (Holzschnitzel) und Dicke des Bodens machte jedoch ein Eingraben kaum möglich. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen Versteckmöglichkeiten (wie beispielsweise ein Treibhaus oder Pflanzen, welche gute Deckung geben) waren nicht vorhanden. Die Tiere waren daher gezwungen, sich in ihrem Futter (Heu) zu verstecken. Schildkröten sind wechselwarme Tiere. Damit ihr Stoffwechsel optimal funktioniert, müssen sie sich aufwärmen und UV-Licht tanken können. Eine Wärme- und UV- emittierende Lampe war jedoch nicht vorhanden. Angesichts der langen Dauer der Ausstellung wäre dies aber unbedingt erforderlich gewesen. Es ist zu bedenken, dass eine derartige Ausstellung auch immer eine Vorbildfunktion für die Besucher hat. Das Landschildkröten-Gehege kann jedoch in keinem der genannten Bereiche als vorbildlich bezeichnet werden.

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OLMA ST. GALLEN

OLMA (Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung), St. Gallen 10.–20.10.2014; besucht am 14.10.2014

Gesamteindruck

An der OLMA 2014 wurden verschiedene Nutztierarten ausgestellt. Zu sehen waren hauptsächlich Milchkühe verschiedener Rassen, Pferde und Stuten mit Fohlen, adulte und juvenile Schafe, Ziegen und Schweine, aber auch einige seltene Schweizer Hühnerrassen sowie Diepholzer Gänse und Pommernenten. Täglich fanden verschiedene Vorführungen mit Tieren statt. In der Halle 6 und 6.1, wo die meisten Tiere ausgestellt wurden, herrschte reger Betrieb. Es war sehr laut. In der Halle roch es nach frischem Stroh und alle Boxen befanden sich über den ganzen Tag hinweg in sauberem Zustand. Im letzten Jahr wurde die OLMA wie folgt kritisiert: Bei sämtlichen Gehegen für Schafe und Ziegen fehlten (mit einer Ausnahme) die Rückzugsmöglichkeiten. Hochträchtige Kühe wurden an die Messe gebracht und die Geburten fanden vor den Augen der Besucher in lärmiger Umgebung statt. Die Kühe konnten dabei sogar berührt werden. Da die Geburt immer ein sehr schmerzhaftes und stressbeladenes Ereignis ist – ganz besonders für erstgebärende Kühe – nach dem Transport und in fremder Umgebung, wurde diese Vorgehensweise vom Schweizer Tierschutz STS stark verurteilt. Dieses Jahr hat die Leitung der OLMA dem STS angekündigt, dass die Kritik vom STS vom Jahr 2013 ernst genommen werde. Am Tag des unangemeldeten Besuches konnten wir uns von der Umsetzung dieser Vorsätze überzeugen: Der Schafbestand eines im letzten Jahr kritisierten Geheges wurde deutlich reduziert, die Ziegen hatten mehr Rückzugs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, den Ferkeln, Muttersauen und Rennschweinen standen Nippeltränken zur Verfügung. Beim Eber wurde aus Gründen des starken Wasserverschleisses durch Spielen mit der Tränke das Wasser im Futtertrog angeboten. Dieser war den ganzen Tag über mit Wasser gefüllt. Alle Tiere verfügten über permanenten Wasserzugang (Vergleich letztes Jahr: Bei vielen fehlte Wasser). Bei den Pferden wurde im Vergleich zum Vorjahr mehr eingestreut. Eine hochträchtige Kuh gebar am Tag des Besuchs ein Kalb (insgesamt das dritte OLMA Kalb). Sie wurde in einem an die Stallungen angrenzenden, reichlich eingestreuten Raum fern der Besucher separiert und durch einen Angestellten überwacht. Die anderen zwei Kälber wurden nicht während den Öffnungszeiten geboren. Generell konnten sich alle an der Messe gezeigten Tiere, mit Ausnahme der Kühe in Anbindehaltung, zumindest zu jeweils einer Rückwand zurückziehen und so den Berührungen der Zuschauer ausweichen. Die Rennschweine verfügten über zwei grosszügig eingestreute Iglus als Rückzugsmöglichkeit. Einige wenige Kritikpunkte sind aber auch in diesem Jahr anzumerken: Die Schafe waren ungeschoren und zeigten – wahrscheinlich wegen den für die Jahreszeit relativ hohen Temperaturen – am Tag des Besuchs bereits am Morgen eine verstärkte Atmung. Die Anbindehaltung von Kühen ist zwar legal und traditionell – aber nicht mehr die Haltung der Zukunft in Schweizer Milchviehbetrieben. An Viehausstellungen, wo Tiere aus Betrieben gemischt aufgeführt werden und sich fremd sind, kann selbstverständlich kein Freilaufstall realisiert werden. Trotzdem sollte die OLMA, die sich ja als Bindeglied zwischen bäuerlicher und nichtbäuerlicher Gesellschaft sieht, einmal überlegen, dem Publikum eine zeitgemässe Milchviehhaltung in einem Freilaufstall zu demonstrieren. In das gleiche Kapitel gehört unseres Ermessens auch die Publikums-Information, dass in der Milchviehhaltung traditionellerweise und praktisch weltweit Mutter und Kalb nach der Geburt getrennt werden. Diese Tatsache ist vielen Menschen heute nicht mehr bewusst. So sind bei uns diverse Fragen und Negativreaktionen eingegangen, nachdem eine Kuh an der OLMA ihr Kälbchen zur Welt gebracht hatte und Mutter und Kind getrennt voneinander versteigert und verkauft wurden.

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OLMA ST. GALLEN

Die einzelnen Ausstellungen im Detail Aussenhaltung

ALLE BILDER ZVG

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Unter dem Zelt direkt neben der Arena befanden sich zwei Braunvieh-Mutterkühe (Stand von Mutterkuh Schweiz) mit ihren Kälbern. Die 9 m lange und 6 m breite Box war reichlich eingestreut und die Tiere verfügten über Wasser im Rückzugsbereich. Weiter waren zwei Freiberger Stuten mit ihren Fohlen in jeweils einer ebenfalls grosszügig eingestreuten Box à ca. 16 m2 untergebracht. Im Vergleich zu anderen Messen, wie zum Beispiel Pferdeboxe im Aussenbereich mit Selbsttränke der BEA, ist dieser Platz relativ grosszügig be- an den Besuchern abgewandten Seite. messen. Dahinter fand sich eine weitere Freiberger Stute mit Fohlen. Sie hatte eine Box mit der doppelten Länge zur Verfügung. Alle Pferde schienen ruhig und entspannt, obwohl es in der Arena laut und hektisch zu und her ging. Die Fohlen standen zum Verkauf. Daneben befanden sich verschiedene Schafrassen in einem Gehege. Die Anzahl Schafe wurde von 26 Tieren (letztes Jahr) auf 11 Tiere beschränkt. Das Gehege war mit 9 x 3 m nur wenig kleiner als letztes Jahr. Die Schafe konnten sich an die Rückwand zurückziehen. Auch zwei Fressmöglichkeit im Rückzugsbereich. der drei Wassereimer sowie die Heuraufe standen im Rückzugsbereich, so dass die Tiere ungestört fressen und trinken konnten. Ein Schaf genoss es sichtlich, sich von den Besuchern streicheln zu lassen. Alle Schafe waren ungeschoren (Begründung der Messeorganisation: «Es sieht besser aus»). Die bereits am Vormittag beschleunigte Atmung der Tiere liess erkennen, dass die für die Jahreszeit hohe Temperatur einen physischen Stress darstellte. Das Platzangebot schien teilweise noch immer knapp, vor allem am Nachmittag, als alle elf Tiere im Rückzugsbereich liegen wollten und dies kaum gelang. Am anderen Ende des Aussenbereichs gab es Entspannte Rennschweine am Vormittag. noch ein Gehege mit zwei Mutterkühen und ihren Kälbern. Auch die Rennschweine befanden sich unter dem Zelt im Aussenbereich. Es waren wie im letzten Jahr 15 Schweine mit einem Gewicht von rund 50 – 60 kg, allerdings war das Gehege mit 8 x 4 m etwas grösser. Die Tiere hatten wieder zwei Iglus als Rückzug zur Verfügung. Die Futtertröge, von denen es drei Stück gab, waren 1.8 m breit. Diese, sowie die zwei Getränkenippel reichen für die Tiere gesetzlich aus. Einer der Tröge stand im Rückzugsbereich. Die Nippeltränken befanden sich auf der den Besuchern zugewandten Seite oberhalb des Troges. Die Schweine machten insgesamt einen munteren und aufgeweckten Eindruck.

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OLMA ST. GALLEN

Innenbereich Halle 6.0

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Im Innenbereich der Halle 6.0 befanden sich dreieinhalb Reihen mit insgesamt 63 Milchkühen in Anbindehaltung. Vertretene Rassen waren, unter anderem Braunvieh, Jersey , Fleckvieh und Holstein Friesian. Die Lager waren mit 2.1 m ausreichend lang. In der Halle ging es hektisch zu und her und war sehr laut. Ein Teil der Milchkühe wurde am Tag des Besuchs versteigert. Laut Messeleitung gab es danach einen Wechsel; die versteigerten Kühe verliessen die Messe und neue Milchkühe wurden ausgestellt. Diese blieben dann bis zum Messeende. Alle Kühe verfügten über sehr viel Stroh als Einstreu. Die Kühe hatten im Allgemeinen genügend Platz. Sie teilten sich zu zweit eine Selbsttränke. Viele der Kühle lagen entspannt im Stroh und waren am Wiederkäuen. Einige grosse Tiere konnten im Stehen den Kopf nur knapp hochheben, was einem natürlichen, entspannten Stehen nicht entsprach. In einem Fall konnte beobachtet werden, wie eine Kuh, weil es ihr nicht möglich war den arttypischen Kopfschwung zu machen, sich mehrmals abmühte, bis sie endlich aufstehen konnte. Einer der Messeverantwortlichen erklärte uns, dass dieser mobile Anbindestall vom Braunviehzuchtverband zur Verfügung gestellt wurde und sie bereits die maximale Anbindelänge mit Massnahmen versucht hätten herauszuholen. Zudem räumte er ein, dass diejenigen Kühe kürzer angebunden worden wären, die sich schlechter mit dem Nachbarn vertragen. So könnten sie sich nicht gegenseitig stören. Unserer Meinung besteht hier seitens Braunviehzuchtverband Handlungsbedarf, den mobilen Anbindestall zu verbessern. Eine Braunvieh-Kuh fiel auf, weil sie leicht aus der Geburtsöffnung blutete. Die Ursache dafür schien zyklusbedingt. Zwei Kühe zeigten Anzeichen von Stress, indem sie stark atmeten. Ein Muni (aktueller «Mister Schweiz») wurde neben den Kühen in Anbindehaltung ausgestellt. Er war rundum von Berührungen durch Zuschauer geschützt (Vergleich BEA, wo die Zuschauer einen der Munis überall berühren konnten). Richtung Arenaeingang befanden sich zwei Boxen à 7.5 m2. In der einen Box befanden sich zwei Kälber, welche an der OLMA geboren wurden. Eines der beiden, ein dreitägiges Kalb, wurde später in der Arena versteigert. Daneben befand sich eine alte Kuh, welche den Kopf zu den Kälbern strecken und sie ablecken konnte. Alle drei Tiere konnten sich an die Rückwand zurückziehen.

Kühe in Anbindehaltung.

Für grossrahmige Kühe waren die Ketten eher kurz.

Im Stehen wiederkäuende Kuh mit erhöhter Atemfrequenz und starkem Nasenausfluss.


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In einem von den Besuchern abgetrennten Teil nahe der Arena gab es eine verschlossene Türe. Dahinter befand sich ein reichlich eingestreuter Raum als Not-Abkalbebox, wo die Kühe in Ruhe gebären konnten (Kritikpunkt von letztem Jahr). Zum Zeitpunkt des Besuches befand sich eine kurz vor dem Gebären stehende Kuh dort. Sie wurde von einem Pfleger beobachtet. Neben den Kühen in Anbindehaltung gab es eine ca. 100 m2 grosse Box mit Mutterkühen und ihren Kälbern (verschiedene Rassen wie Braunvieh, Rätisches Grauvieh, Tux-Zillertaler etc.). Auch hier fehlte es weder an Einstreu noch an Wasser oder Futter. Sowohl Muttertiere wie auch Kälber waren (im Vergleich zum letzten Jahr) entspannt. Als Beschäftigung war eine rotierende Kratzbürste montiert. Heu befand sich sowohl in Richtung Besucher, aber auch an der Rückwand im Rückzugsbereich. In der Halle 6.0 befanden sich des Weiteren zwei Abferkelbuchten mit jeweils einer Muttersau und ihren Ferkeln. Die Bucht war 2.5 x 3 m gross. Sowohl für die Muttersau wie auch für die Ferkel standen Nippeltränken zur Verfügung. Dies ist ebenfalls eine Verbesserung im Vergleich zum letzten Jahr. Die Ferkel konnten sich in eine mit einer Wärmelampe versehene Ferkelkiste zurückziehen. In der einen Bucht stand ein Mitarbeiter zwischen den Tieren und hob immer wieder ein Ferkel hoch und hielt es zu den Besuchern hin, damit diese das Tier streicheln konnten. Wenn das Ferkel zu quietschen begann, setzte er es wieder in die Bucht. In beiden Buchten hatten die Ferkel Wühlerde mit Eisen zur Verfügung und die Bucht war reichlich eingestreut. Die Muttersauen schienen sehr entspannt. Kritikpunkt: Die Bucht war nicht durchgehend auf allen Seiten gedeckt. Teilweise bestand sie aus Stangen und die Zuschauer konnten die Tiere dort auch berühren. Die Ferkelkiste war gegen oben mit einer Plexiglasabdeckung versehen. Somit verfügten die Ferkel über keinerlei Sichtschutz. In der einen Ferkelbucht hatte die Mutter kein Stroh (nur Strohreste) zur Beschäftigung zur Verfügung. Dies dürfte wohl auf einen grossen Strohkonsum zurückzuführen sein. Zum Zeitpunkt des Besuchs ertönte laute Musik hinter dem Zelt, welche die Ferkel und die Muttersau zu Beginn offensichtlich erschreckte. Im hinteren Teil der Halle war der Eber in einer Bucht untergebracht. Er lag völlig entspannt bei der Rückwand. Nippeltränke gab es keine, Was-

OLMA ST. GALLEN

Eine sich in den Wehen befindende Kuh in der Notabkalbebox.

Gut genutzte Kratzbürste zur Beschäftigung im Gehege mit Mutterkühen.

Trotz fehlendem Sichtschutz waren die Ferkel entspannt.

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ser wurde lediglich im Futtertrog angeboten. Das darin befindliche Wasser war etwas trübe (Vermischung mit Futter), aber mengenmässig reichlich vorhanden. Ein Messemitarbeiter begründete das Fehlen einer Nippeltränke damit, dass der Eber übermässig mit der Tränke spielen würde. In einer 2.5 x 2.5 m grossen Box befanden sich vier Jager. Das Futter wurde im Rückzugsbereich angeboten. Wie beim Eber gab es auch in dieser Bucht keine Nippeltränken, sondern einen mit Wasser gefüllten Futtertrog (auch hier trübes Wasser aufgrund Vermischung mit Futter). Zwei Stuten mit ihren Fohlen waren in jeweils einer Box untergebracht. In der grösseren Box (18 m2) war eine Schweizer Warmblutstute mit einem älteren Fohlen. Die Tiere gingen nervös im Kreis. Wasser war im Rückzugsbereich vorhanden und die Bucht reichlich eingestreut. In der anderen Box, welche ca. 10 m2 gross war, stand eine Haflinger Stute mit ihrem Fohlen. Diese zwei waren sehr ruhig.

Innenbereich 6.1

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Im Obergeschoss der Halle 6 wurden weitere Tiere ausgestellt. So gab es zwei Boxen à 18.75 m2 mit jeweils rund elf 1-Monate alten Lämmer, die zweimal am Tag von Kindern «geschöppelt» wurden. Die Gehege waren unten mit Gittern gesichert, so dass die Besucher die Tiere nicht berühren konnten. Das Gehege der Ziegen war sehr grosszügig und gut strukturiert. Es standen ihnen zwei erhöhte Flächen, eine davon sehr gross, zur Verfügung. Dieses Jahr wurden die Zugänge zu den erhöhten Flächen von keinem Tier blockiert. Als Beschäftigungsmaterial wurden den Ziegen mehrere Tannenbäume angeboten, die sie auch ausgiebig beknabberten und abfrassen. Die Ziegen konnten sich sehr gut zurückziehen. In zwei weiteren Gehegen à 7.5 m2 lebten drei Toggenburger Ziegen bzw. zwei Strahlenziegen. Heu, Wasser und Einstreu waren zur Genüge vorhanden. Die Besucher konnten über das Gitter fassen und die Tiere berühren. Bei diesen Ziegen fehlten allerdings erhöhte Flächen. Diese sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, würden aber sicher zu einer Bereicherung des Geheges beitragen. Daneben waren einige seltenen Geflügelrassen zu sehen; zum Beispiel in einer grosszügigen Voliere à 2.5 x 3.5 m Appenzeller Spitzhauben. Als Strukturen dienten etliche erhöhte Sitzstangen, Sandbad und Scharrmaterial sowie eine Hütte als Rückzugsmöglichkeit. Futter, Wasser und Salat wurden den Tieren angeboten. Diese schienen völlig entspannt zu sein. Es gab eine weitere solche Voliere mit Appenzeller Barthühnern und Schweizer Hühnern. Einzige Kritik: In beiden Volieren waren für die Tiere giftige Kirschlorbeerbäume hineingestellt. In einem weiteren Gehege hielten sich drei Pommernenten auf. Die Tiere hatten einen Rück- Ziegengehege mit Beschäftigung, Rückzug und zug und ein grösseres Schwimmbecken zur Ver- erhöhte Flächen. fügung. Dieses wurde auch sehr rege genutzt. Daran schloss ein weiteres Gehege mit zwei Diepholzer Gänsen an, das ebenfalls mit Hütte als Rückzug und einem Schwimmbecken ausgestattet war. Die Gänse zeigten sich den Besuchern gegenüber sehr neugierig. Etwas abseits stand in einer ca. 7 m2 grossen Box eine einzelne Kuh, an welcher den Besuchern täglich tierärztliche Untersuchungen vorgeführt wurden (zum Beispiel Abhören der Kuh etc.). Vor der Box war deswegen auch für das Publikum aufgestuhlt. Der Hahn beim giftigen Kirschlorbeerbaum.


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Degustationshalle

Inmitten der hektischen und lauten Degustationshalle befanden sich ca. 24 Küken in einem 0.36 m2 grossen, von allen Seiten einsehbarem Käfig. Wasser, Futter und Wärmelampen waren vorhanden. Dieser Ausstellungsort schien uns etwas unpassend.

Schauarena

Am Morgen wurde der Sechsspänner der Feldschlösschen-Brauerei in der Schauarena vorgeführt. Am Nachmittag fand die Viehauktion statt.

Küken in der Degustationshalle.

Fazit

Das Tierwohl lag den Messeverantwortlichen heuer stärker als in den Vorjahren am Herzen. Aufgrund der Kritik vom STS im Jahr 2013 wurden erfreulicherweise etliche Verbesserungsvorschläge umgesetzt. Was die Qualität der Tierhaltung anbelangt, übertraf die OLMA dieses Jahr die BEA. Sowohl Pferde als auch Kühe und Ziegen verfügten über mehr Platz. Die hochträchtigen Kühe durften nun in einer separaten Box abkalben und alle Kälber wurden gesund geboren. Trotzdem wäre es zu begrüssen, wenn in Zukunft auf die Ausstellung hochträchtiger Tiere ganz verzichtet werden würde, da der Transport und die neue, unbekannte Umgebung für die Tiere erheblichen Stress bedeuten.

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TERRAEXPO OBERGLATT

Terraexpo Oberglatt 12. Oktober 2014

Zusammenfassung

Die Terraexpo fand am 12. Oktober 2014 von 10 Uhr bis 16 Uhr in der Mehrzweckhalle in 8154 Oberglatt ZH statt. Die Börsenbetreiber führten in der Börsenordnung Bedingungen für die Haltung der Tiere auf.1 In der Schweiz bestehen zwar Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes existieren nicht. Aus diesem Grund orientierte sich die Börsenordnung der Terraexpo Ober-glatt an den für Deutschland geltenden Richtlinien für Reptilienbörsen (Richtlinien des Bundesmi-nisteriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT)). Zu den deutschen Richtlinien ist zu bemerken, dass diese zwar gute Ansätze bieten, die Flächenmasse für die Tiere aber sehr minimalistisch berechnet sind. Folglich werden die Tiere an Börsen mehrheitlich in kleinen Plastikboxen gehalten – was auch in Oberglatt der Fall war. Eine artgerechte Haltung ist in solchen Boxen aber nicht möglich. Nicht nur ist die Fläche zu klein, auch fehlen notwendige Ressourcen wie Rückzugs- und Klettermöglichkeit, Sonnenplatz etc. Ein für die Tiere optimales Klima ist zudem kaum erzeugbar. Werden die Tiere in Plastikboxen präsentiert, so kann beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien. Die Boxen sind somit auch aus pädagogischer Sicht abzulehnen. Aus Sicht der Tiergesundheit hat die Boxenhaltung höchstens insofern eine gewisse Berechtigung, als dass bei einem Verkauf das für die Tiere unter Umständen stressige Herausfangen aus einem grösseren Terrarium vermieden und so die Verletzungsgefahr minimiert wird. Einigen Arten (höhlen- oder spaltenbewohnende Tiere, wie z.B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln. Ob sich allerdings alle ausgestellten Tierarten in einem kleinen Behälter sicherer fühlen, ist höchst fraglich. Aus Sicht des STS kann die Boxenhaltung folglich nur bei denjenigen Tieren toleriert werden, für die diese Haltungsform mit weniger Stress verbunden ist als die Haltung in einem grösseren Behälter. Die Boxen müssen zudem mindestens das Börsenreglement einhalten, die Tiere müssen sich somit problemlos wenden können! Weiter dürfen die Boxen nicht durchsichtig sein, und die Tiere sollten eine Rückzugsgelegenheit haben. Damit die Börsen kein falsches Bild der Tierhaltung vermitteln, sollte jeder Aussteller darauf hinweisen, dass es sich bei seiner Haltungsform nur um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit einer artgerechten Einrichtung erfordert. An jeder Börse sollten zudem einige Showterrarien vorhanden sein, welche den Besitzern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln. Auch müssen den Besuchern adäquate Informationen zur jeweiligen Tierart vermittelt werden. Die an der Terraexpo ausgestellten Tiere wurden mehrheitlich in kleinen Kunststoffboxen gehalten, welche oftmals sogar die Vorgaben der Börsenordnung unterschritten. Da Kunststoffboxen kaum beheizbar sind (und oft auch gar keine Lampen vorhanden waren), konnten auch die für die Tiere notwendigen Optimal-Temperaturen kaum erzeugt werden. Auch feuchte Haushaltstücher oder feuchtes Bodensubstrat zur Erzeugung der bei tropischen Arten notwendigen Luftfeuchtigkeit waren nicht immer vorhanden. Einige Tiere hatten gar kein Bodensubstrat zur Verfügung. Rückzugsmöglichkeiten fehlten häufig, einige Boxen waren durchsichtig und somit von allen Seiten einsehbar. Viele der Boxen waren – wenn überhaupt – höchstens mit dem Artnamen der Tiere beschriftet. Angaben zu Herkunft, Schutzstatus, Geschlecht etc. fehlten, ebenso wie Hinweise zur Haltung. Auch mündlich wurde teilweise nur unbefriedigend Auskunft erteilt.

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http://www.terraexpo.ch/ordnung.html


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TERRAEXPO OBERGLATT

Auch wenn die Ausstellung nur an einem Tag stattfindet, fordert der Schweizer Tierschutz STS eine bessere und vorbildlichere Tierhaltung. Gerade weil bei Reptilienbörsen die Gefahr von Spontankäufen besteht (und systematische Kontrollen in privater Heimtierhaltung kaum stattfinden), sollten die Aussteller den Besuchern und potentiellen Heimtierhaltern eine möglichst artgerechte Reptilienhaltung und adäquate Informationen vermitteln. Diese Verantwortung nehmen Veranstalter und Züchter an der Börse nicht wahr. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

Die Ausstellung im Detail • «Grundsätzlich sind alle Tiere EINZELN und in UNDURCHSICHTIGEN DOSEN mit Klarsicht­ deckel unterzubringen.» Viele Tiere wurden nicht einzeln gehalten. Hier besteht das Risiko der Aggressivität und, sofern es sich um Tiere aus verschiedenen Beständen handelt, der Krankheitsübertragung. Einige Plastikbehälter waren durchsichtig, die darin untergebrachten Tiere somit völlig exponiert. Dies ist aus Sicht des Tierschutzes vehement abzulehnen! • «Alle besetzten Terrarien sollten mit einem Mindestmass an artentsprechenden Rückzugsmög­ lichkeiten (Pflanzenteile, Korkrindenstück, o. ä.) und einer Wasserschüssel ausgestattet (Aus­ nahmen möglich) werden.» Die meisten Tiere waren nicht in Terrarien, sondern in Plastikbehältern untergebracht und hatten keine Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Auch Wasserschalen fehlten oftmals. Bei Arten aus trockenen Gebieten kann dies u.U. toleriert werden, da verschüttetes Wasser die Luftfeuchtigkeit erhöht, was für diese Tiere nicht förderlich wäre. • «Bei Tieren aus Feuchtgebieten muss ein feuchtigkeitsspeicherndes Substrat oder eine ande­ re geeignete Möglichkeit zur Einhaltung der erforderlichen Luftfeuchtigkeit eingesetzt werden. Während der Börse müssen solche Tiere übersprüht werden oder feuchtigkeitsspeicherndes Sub­ strat oder Feuchttücher verwendet und diese aus hygienischen Gründen öfters ausgewechselt werden.» In einigen Behältnissen waren Tücher vorhanden, welche zur Erhaltung der Luftfeuchtigkeit dienen sollten, in anderen hingegen nicht. Während des gesamten Besuches konnte kaum Übersprühen beobachtet werden. • «Je nach Temperaturanforderung der Art muss das Terrarium während der Börse unter Umständen beheizt werden (Temperaturkon­ trolle!).» Einzelne Tiere hatten Wärmelampen zur Verfügung, bei den meisten fehlten sie allerdings. In den Kunststoffboxen, in denen sich viele der Tiere befanden, wäre eine Wärmebeleuchtung zudem schwierig zu realisieren gewesen. Die Temperatur sollte aber in jedem Fall dem Toleranzbereich der Tiere entsprechen. • «Ausreichende Lüftung (Aufstellung so, dass die Lüftung nicht behindert wird). Geeigne­ tes sauberes Bodensubstrat für die Aufnah­ me von Ausscheidungen ist zu verwenden.» Die meisten Behälter wiesen keine Lüftung oder lediglich einige Luftlöcher im Deckel Die Börsenordnung erlaubt das Ausstellen der auf! Bodensubstrat war bei vielen Tieren Tiere in kleinen Behältnissen – leider wurden sogar diese Minimalvorgaben oft nicht einge­ nicht vorhanden. • «Das Herausnehmen von Tieren ist aus Grün­ halten.

ALLE BILDER: ZVG

Auszüge der Börsenordnung und Beobachtungen dazu:

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den des Tierschutzes und der Hygiene ausschliesslich im Beisein und mit Zustimmung des Be­ sitzers gestattet und nur dann, wenn dafür ein triftiger Grund besteht.» Viele Tiere wurden ohne triftigen Grund überall herumgereicht, sogar an Kinder. • «Die ausgestellten Tiere sind ständig vom Besitzer oder von einer von ihm damit beauftragten Person zu beaufsichtigen.» An einigen grossen Tischen konnte man nicht feststellen, wer genau der Besitzer sein sollte. Es kam auch vor, dass die Besitzer für eine Weile den Platz verlassen hatten. • «Giftschlangen sind nicht zugelassen.» Diese Regel wurde eingehalten. • «Jedes Behältnis mit Tieren ist mit einem gut sicht- und lesbaren sowie eindeutig zuzuordnen­ den Schild mit folgenden Angaben zu versehen: Deutscher Name, wissenschaftlicher Name, Herkunft: Nachzucht/Wildfang, Geschlecht: 1,0/0,1/0,0,1, Schutzstatus: WA I, WA II, Nahrung, erreichbare Endgrösse. Die Angaben ersetzen die Beratung nicht.» Wenn überhaupt solche Angaben aufgeführt wurden, so standen meist nur die Artnamen auf den Behältern. Die Angaben an den meisten Ständen waren absolut ungenügend. • «Die Grösse des Behälters muss dem darin befindlichen Tier ein problemloses, aktives Wenden ermöglichen. Als Faustregel für 1 Tier gilt bei Echsen mindestens 1,5fache Kopf-Rumpf-Länge, bei Schlangen mindestens 0,5fache Gesamtlänge und bei Schildkröten mindestens 2fache Pan­ zerlänge (lange Seite des Behälters bzw. Durchmesser bei runden Behältern), bei Amphibien 1,5-fache Kopf-Rumpf-Länge, bzw. Körperlange.» Der angegebene Platzbedarf ist minimalistisch berechnet und zeigt keinesfalls eine artgerechte Tierhaltung auf. Für die kleinen Behälter spricht höchstens, dass sie höhlen- oder spaltenliebenden Arten ein Gefühl der Sicherheit vermitteln können. Zudem müssen die Tiere bei einem Kauf nicht eingefangen und in ein Transportgefäss umgesiedelt werden. Leider wurde sogar die minimalistische Börsenordnung von einigen Ausstellern nicht eingehalten, was der STS scharf kritisiert. • «In jedem Behälter darf grundsätzlich nur jeweils ein Tier angeboten werden; in begründeten und den artspezifischen Verhaltensweisen nicht entgegenstehenden Fällen sind Ausnahmen möglich (z. B. Zuchtpaare, verträgliche Landschildkröten).» Viele Tiere wurden zusammen gehalten. Dies ist jedoch einerseits aus hygienischen Gründen (Krankheiten), andererseits wegen potentiellem Aggressionsverhalten (wenig Platz, kein Rückzug) ungeeignet. Gut verträgliche Jungtiere aus demselben Gelege können aber in einem gut strukturierten Terrarium oder einer sehr grossen, gut strukturierten Box zusammen gehalten werden, in welcher sich die Tiere aber auch aus dem Weg gehen können. Auch Skorpione wurden zu mehreren im selben Behälter gehalten. Diese leben in der Natur jedoch eher einzelgängerisch.

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Beispiele einzelner Stände und Beobachtungen An dem Stand von Alice Huttwiler aus Niederwil AG wurden zahlreiche Vogelspinnen verkauft. Diese waren in «Futterinsekten-Dosen» von 10 cm x 10 cm Fläche untergebracht, welche Luftlöcher aufwiesen und mit Substrat gefüllt waren. Einige grössere Exemplare und unverkäufliche Muttertiere befanden sich in grösseren und gut strukturierten Terrarien. Von Swisstropicalfish GmbH wurden in grosser Menge verschiedene Echsen (Geckos, Agamen) und Schlangen angeboten. Viele der Reptilien befanden sich in Kunststoffbehältern mit nur wenigen Luftlöchern. Substrat war oft nicht vorhanden. Der Züchter von BC-Reptiles hat sich auf Boas und Pythons spezialisiert und bot diverse Tiere zum Verkauf an. Die Schlangen waren in Holzterrarien à ca. 35 cm x 35 cm x 35 cm untergebracht. Die Terrarien wiesen Bodengrund, Sichtschutz auf vier Seiten sowie Rückzugsmöglichkeiten auf. Wasser gab es nicht. Diese Schlangen waren etwas besser gehalten als viele andere der ausgestellten Tiere (wenngleich die Haltung nicht vorbildlich war). Dieser Züchter hatte eine zahme Schlange dabei. Obwohl die Schlange nachtaktiv ist, öffnete der Aussteller die Box, damit das Tier fotografiert werden konnte.

A. Huttwiler: Vogelspinnen in Boxen von 10 cm x 10 cm.

Swisstropicalfish: Auch die Schlangen verfügten über wenig Platz.

Stand Swisstropicalfish GmbH: Hier waren einige Boxen gar nicht beschriftet, die Tiere verfügten über keine Rückzugsmöglichkeiten.

BC-Reptiles: Vergleichsweise bessere Haltung, aber nicht optimal.

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Am Stand von Boapython wurden Boas und Pythons verkauft. Die Tiere waren in Kunststoffterrarien untergebracht, welche die Mindestmasse der Börsenordnung knapp erfüllten. Die Terrarien verfügten über Lüftungen, Substrat und teilweise auch Kletter- sowie minimale Rückzugsmöglichkeiten. Weiter wiesen sie Sichtschutz auf vier Seiten auf. Wasser gab es keines. Bei Casa-Animalia wurden die Bartagamen in Terrarien gehalten, die belüftet und beleuchtet waren. Auch Bodengrund war vorhanden, Rückzugsmöglichkeiten fehlten hingegen. Die Bartagamen hatten von allen Artgenossen an der Börse am meisten Platz zur Verfügung. Der Anbieter von CR-Reptilien verkaufte diverse Reptilien. Die Tiere wurden in kleinen Kunststoffboxen gehalten. Teilweise waren Lüftungslöcher angebracht und Lampen standen zur Verfügung. Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser gab es nicht. Zwei schwarze Dreiecksnattern wurden in offenen Boxen zur Schau gestellt und Besuchern, auch Kindern, in die Hand gegeben.

Casa-Animalia: Die Bartagamen hatten eine Beleuchtung und Sichtschutz auf fünf Seiten.

Boapython: Die Pythons waren in beleuchteten und teils leichtgradig strukturierten Terrarien untergebracht.

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CR-Reptilien: Zwei Dreiecksnattern wurden herumgereicht.

CR-Reptilien: Bartagame in zu kleiner Kunst­ stoffbox.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO OBERGLATT

«Der Kronengecko» verkaufte etliche Kronengeckos, welche alle in kleinen Boxen gehalten wurden. Rückzugsmöglichkeiten gab es nicht. Als einer der wenigsten Aussteller führte dieser Züchter einige Informationen zu den Tieren auf. Die Tiere nutzten die Gelegenheit, sich unter den Informationspapieren zu verstecken. Holz-terrarium: Diese auf den Terrarienbau spezialisierten Verkäufer veräusserten nebst Terrarien auch Reptilien. Leider standen die Terrarien den Tieren nicht zur Verfügung; die Reptilien waren in durchsichtigen Kunststoffboxen untergebracht, welche sogar die minimalistischen Masse der Börsenordnung unterschritten! Bodengrund und Rückzugsmöglichkeiten waren nur teilweise vorhanden, Wasser fehlte. Der Aussteller verpasste hier die Chance, die eigenen Terrarien mit einer artgerechten Tierhaltung zu bewerben. Der Züchter von HW-Reptilien bot verschiedene Schlangen zum Verkauf an. Die Tiere wurden in beleuchteten Terrarien gehalten, welche Sichtschutz auf fünf Seiten aufwiesen. Bodengrund und minimale Rückzugsmöglichkeiten waren vorhanden, Wasser fehlte. Beim Anbieter von J-H-Reptilien standen verschiedene Schlangen und Echsen zum Verkauf. Die Tiere wurden in Plastikboxen gehalten, welche teilweise die Mindestmasse im Ausstellerreglement unterschritten. Rückzugsmöglichkeiten waren kaum vorhanden.

Der Kronengecko: Als einziger Aussteller waren hier Informationen zu den Tieren vorhanden.

Holz-Terrarium: Diese Haltung verstiess gegen die minimalistische Börsenordnung.

HW-Reptilien: Die Schlangen waren in be­ leuchteten Terrarien untergebracht.

J-H.-Reptilien: Echsen und Schlangen in be­ engten Verhältnissen und ohne Rückzug.

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TERRAEXPO OBERGLATT

Peter Ingold von Wangen an der Aare züchtet Mäuse und verkaufte sie lebendig an der Börse. Die weissen Mäuse hatten keine Rückzugsmöglichkeiten. Die Einstreu war karg bemessen, es gab kaum Beschäftigungsmöglichkeiten. Die farbigen Mäuse hatten im Gegensatz zu den weissen ein Häuschen zur Verfügung, welches aber entfernte wurde, um die Mäuse den Testpersonen zu zeigen. Auch verkaufte Peter Ingold Schlangen in kleinen Plastikbehältern. Reptile and marine bot diverse Reptilien, Amphibien und Gliederfüssler an. Hinsichtlich der Tierhaltung war dieser Stand extrem minimalistisch und kein Ruhmesblatt für die Aussteller. Die Tiere wurden alle in kleinen Plastikboxen gehalten. Rückzugsmöglichkeiten und Wasser waren nicht vorhanden. Die Frösche wurden in kleinen Dosen von 10 cm x 10 cm Fläche mit etwas feuchtem Papier gestapelt. Zwei Skorpione trockneten während dem Ausstellungstag aus. Ein Besucher machte den Standwächter darauf aufmerksam, dass die Tiere tot waren, was vom Aussteller zunächst verneint wurde. Erst bei expliziter Nachfrage durch den STS stellte die Standperson schlussendlich den anderen Tieren Wasser zur Verfügung.

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P. Ingold: Futtermäuse ohne Rückzug oder genügend Beschäftigung.

Reptile and marine: Schmuckhornfrösche be­ nötigen Substrat, in welches sie sich eingraben können. Dieses war aber nicht vorhanden.

Reptile and marine: Die Börsenordnung wurde nicht eingehalten – die Tiere waren in zu klei­ nen Plastikboxen und ohne Rückzug unterge­ bracht.

Reptile and marine: Absolut intolerabel: Zwei Skorpione trockneten während der Ausstellung aus.


TERRAEXPO OBERGLATT

2/2015

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Der Anbieter Terrafisch bot Echsen, Schlangen und Rennmäuse zum Verkauf an. Manche Tiere waren in beleuchteten Terrarien mit Klettermöglichkeiten untergebracht, andere befanden sich in kleinen Kunststoffboxen ohne Rückzugsmöglichkeiten oder Bodengrund. Wasser war nicht vorhanden. Die Rennmäuse konnten auf Nachfrage betrachtet werden, dann entfernte der Verantwortliche den Deckel, was die Tiere sehr stresste. Sie verfügten jedoch über viel Heu und zumindest ein Häuschen als Rückzug. Zwei Kimberley-Felsenwarane wurden in einem strukturierten Terrarium ausgestellt, allerdings fehlte Rückzug in Form von spaltenreichen Felsen oder Korkröhren.

Terrafisch: Rennmäuse wurden zum Verkauf angeboten.

Terrafisch: Die Boxe dieses grossen Madagaskar-Taggeckos verfügte über kein Bodensubstrat. Terrafisch: Vergleichsweise bessere Haltung, allerdings fehlten den Waranen Rückzugsmög­ lichkeiten.

Fazit

Die Tierhaltung der Terraexpo war nicht vorbildlich. Die Tiere wurden häufig in kleinen Kunststoffbehältern ohne nötige Strukturen und Ressourcen (Rückzugsmöglichkeiten, Wasser/Feuchtigkeit, Wärme, etc.) präsentiert. Selbst die minimalistischen Börsenvorgaben wurden oftmals nicht eingehalten, ohne dass der verantwortliche Veranstalter eingegriffen hätte. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert die Zustände an der Terraexpo und fordert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Zudem müssen die Börsen besser überprüft werden. Die Börsenveranstalter indessen sollten dafür sorgen, dass die Börsen bezüglich Tierschutz und artgemässer Haltung eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen – auch wenn die Ausstellung nur an einem Tag stattfindet. Dem zukünftigen Tierhalter soll eine geeignete Tierhaltung aufgezeigt werden, nötige Informationen müssen den Käufern mündlich und schriftlich mitgegeben werden.

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

14. Baselbieter Reptilienbörse, Lausen 19.10.2014

Zusammenfassung

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Die 14. Baselbieter Reptilienbörse fand in der Mehrzweckhalle Stutz in Lausen statt. Die Börsenbetreiber führten in der Börsenordnung Bedingungen für die Haltung der Tiere auf.1 In der Schweiz bestehen zwar Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht gesetzlich geregelt. Das Börsenreglement für Lausen wurde gemäss unseren Kenntnissen in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt Baselland und dem BLV erarbeitet, wobei es sich teilweise ebenfalls an den deutschen Richtlinien für Reptilienbörsen (Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT)) zu orientieren scheint. Zu den Lausener Börsenrichtlinien ist zu erwähnen, dass insbesondere die Flächenmasse für die Tiere minimalistisch berechnet sind. Mit Behältern, welche sich in dem vom Börsenreglement vorgeschlagenen Grössenrahmen bewegen (in der Regel werden Plastikboxen verwendet), ist eine artgerechte Tierhaltung nicht möglich. Nicht nur ist die Fläche zu klein, auch fehlen oftmals für das Tier notwendige Ressourcen (Rückzug, Klettermöglichkeit, Sonnenplatz etc.), und ein optimales Klima ist nicht erzeugbar. Werden die Tiere in Plastikboxen präsentiert, so kann beim Besucher zudem der irreführende Eindruck entstehen, dass die Tiere auf minimalistischer Fläche zu halten seien. Die Plastikboxen sind somit auch aus pädagogischer Sicht abzulehnen. Aus Sicht der Tiergesundheit hat die Boxenhaltung höchstens insofern eine gewisse Berechtigung, da das für die Tiere unter Umständen stressige Herausfangen aus einem grösseren Terrarium vermieden und so die Verletzungsgefahr minimiert wird. Arten, welche sich in Höhlen zurückziehen (z.B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln. Ob sich allerdings alle ausgestellten Tiere in einem kleinen Behälter sicherer fühlen und folglich weniger Stress empfinden, ist höchst fraglich. Eine Boxenhaltung kann aus Sicht des STS höchstens dann toleriert werden, wenn diese Haltungsform für die Tiere weniger stressig ist als die Haltung in einem grösseren Behälter. Die Boxen müssen zudem mindestens das Börsenreglement einhalten, die Tiere müssen somit problemlos wenden können. Weiter dürfen keine durchsichtigen Boxen verwendet werden, und die Tiere sollten eine Rückzugsgelegenheit haben. Damit die Börsen kein falsches Bild der Tierhaltung vermitteln, muss jeder Aussteller darauf hinweisen, dass es sich bei seiner Haltung um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung viel grössere Terrarien und eine bessere Einrichtung erfordert. Weiter sollten einige Showterrarien vorhanden sein, welche den Besitzern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln. Den Besuchern einer Reptilienbörse müssen zwingend adäquate Informationen zur jeweiligen Tierart vermittelt werden. Dem wurde insofern Rechnung getragen, als dass an der Baselbieter Reptilienbörse Fachvorträge zu verschiedenen Tierarten stattfanden. Dies ist vorbildlich- allerdings müssen auch die Aussteller Informationsmaterial bereithalten Auskunft erteilen können. An der Börse war jedermann (Zoogeschäfte, Zuchtvereine, private Züchter) als Aussteller zugelassen. Die Börse dauerte von 10 Uhr bis 16 Uhr. Das Ausstellen von Vogelspinnen und Skorpionen war erlaubt, Giftschlangen (ausgenommen Hakennasennattern, bei welchen kontrovers diskutiert wird, ob sie wirklich zu den Giftschlangen gehören) und lebende Säugetiere durften nicht präsentiert werden. Die Baselbieter Reptilienbörse in Lausen zeigte sich hinsichtlich artgerechter Tierhaltung als wenig vorbildlich. Einzelne positive (wie das Taubagamen-Terrarium) oder akzeptable Haltungsformen waren vorhanden; ein Grossteil der Tiere wurde aber in kleinen Kunststoffboxen ausgestellt. Viele Behältnisse erfüllten nicht einmal die minimalistischen Flächenmasse der Börsenordnung. 1 http://www.boapython.ch/downloads/boerse14/Reglement%202014.pdf


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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

Einige der Tiere hatten kein Bodensubstrat zur Verfügung. Ein für Reptilien optimales Klima war in den Kunststoffboxen nicht oder nur reduziert möglich (und wurde oftmals auch nicht zu erreichen versucht). Rückzugsmöglichkeiten waren meist nicht vorhanden, einige Boxen waren gar durchsichtig und somit von allen Seiten einsehbar. Für einige Tiere war kein Wasser vorhanden- bei Tierarten aus trockenen Gebieten kann dies aber u.U. toleriert werden, da verschüttetes Wasser das Klima im Behälter negativ verändern kann. Viele der Boxen waren ungenügend (nur Artname und Preis) oder gar nicht beschriftet. Angaben zu Herkunft, Schutzstatus, Geschlecht etc. fehlten meist, ebenso wie sachdienliche Hinweise zur Haltung. Aus Sicht des STS müssten dem Käufer auch beim Tierverkauf Informationen mitgegeben werden – dies wurde aber nicht beobachtet. Bei einer Testfrage konnte ein Aussteller nicht einmal mündlich ausreichend Informationen über die Tierart weitergeben. Auch wenn die Ausstellung nur an einem Tag stattfindet, fordert der Schweizer Tierschutz STS eine vorbildlichere Tierhaltung. Gerade weil bei Reptilienbörsen stets auch die Gefahr von Spontankäufen besteht (und systematische Kontrollen in privater Heimtierhaltung kaum stattfinden), sollten die Aussteller den Besuchern und potentiellen Heimtierhaltern eine möglichst tierfreundliche Reptilienhaltung und adäquate Information vermitteln. Diese Verantwortung nehmen Veranstalter und Züchter an der Börse nicht wahr. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

Die Ausstellung im Detail Börsenreglement und Beobachtungen dazu

«Für Schlangen gilt Einzelhaltung, ausser Zuchtpaare dürfen in einem entsprechend angepassten Behältnis oder Terrarium zusammen gehalten werden.» Viele Tiere, auch Schlangen, wurden in Gruppen gehalten. Warum die Regelung bei dieser Börse nur für Schlangen galt, ist dem STS unklar. Die Einzelhaltung an Börsen macht Sinn, einerseits aus hygienischen Gründen (Krankheitsübertragung), andererseits wegen möglichem Aggressionsverhalten (wenig Platz, kein Rückzug). Gut verträgliche Jungtiere aus demselben Gelege können aber in einem gut strukturierten Terrarium oder einer sehr grossen, gut strukturierten Box zusammen gehalten werden, in welcher sich die Tiere aber auch aus dem Weg gehen können. «Behältnisse sind mindestens in Tischhöhe und so aufzustellen, dass die Tiere nur von einer Seite oder von oben besichtigt werden können (z. B. Kartonrückwand und Zwischenwände). Be­ hältnisse mit Tieren dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – auf dem Boden abgestellt werden. Die Behälter müssen über die angepasste Grösse verfügen, damit die Tiere nicht eingeengt werden, und sich dementsprechend bewegen können. Des Weiteren müssen sie ausreichend belüftet sein, und über ein geeignetes Bodensubstrat verfügen. Sumpf und Wasserschildkröten sowie Amphibien sind allenfalls im Wasser oder auf einer feuchten Unterlage auszustellen. Dasselbe gilt für Echsen aus feuchten Herkunftsgebieten. Bei scheuen Tieren ist für eine Rückzugmöglichkeit im Sinne eines Versteckes zu sorgen. Die Grösse der Behältnisse – als Faustregel bei Schlangen gilt mindes­ tens das ½ fache der Gesamtlänge, bei Echsen mindestens das 1 ½ fache der Kopf-Rumpf-Länge, bei Amphibien das 1 ½ fache der Kopf-Rumpf-Länge, bzw. Körperlänge, und bei Schildkröten mindestens das 2 fache der Panzerlänge (lange Seite des Behälters bzw. Durchmesser bei runden Behältern). Behälter dürfen nicht gestapelt werden. Ausser unten gross und oben klein ist gestattet, oder die Behälter sind in einem dafür vorgesehenen Regal oder Gestell aufgestellt.» Eine Rückzugsmöglichkeit war nur für scheue Tiere vorgeschrieben. Angesichts der Tatsache, dass nur wenige Tiere über Rückzugsmöglichkeiten verfügten, wurde der Begriff «scheu» offensichtlich sehr unterschiedlich interpretiert. Sämtliche Warane an der Messe schienen sehr scheu resp. unruhig zu sein – die Tiere hatten aber höchstens spärliche Rückzugsmöglichkeiten, die nicht als Verstecke angesehen werden können. Es ist zudem fachlich fragwürdig, nur «scheuen» Tieren das Recht auf Rückzug zuzugestehen. Viele Behälter besassen keine sichtbaren Luftlöcher oder andere Belüftungsmöglichkeiten. Bodensubstrat war teilweise gar nicht vorhanden oder erschien oft ungeeignet

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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

oder unzureichend. Ein (teilweise angefeuchtetes) Haushaltspapier diente häufig als einzige Bodenunterlage. Viele Schlangen wie auch einige Echsen wurden in zu kleinen Behältern ausgestellt. Sie konnten sich kaum wenden. Es wurden auch einige gestapelte Behältnisse gesehen, welche alle gleich gross waren. Einige der Behälter waren komplett durchsichtig und konnten von allen Seiten besichtigt werden. Diese Präsentation ist – insbesondere wenn für die Tiere kein Rückzug vorhanden ist – vehement abzulehnen. Die in der Börsenordnung aufgeführten Massangaben sind aus Sicht des STS minimalistisch berechnet und zeigen keinesfalls eine artgerechte Tierhaltung auf. Leider wurden sogar diese Minimalmasse oft unterschritten. «Die Tiere sind ständig von dem/der Aussteller in oder einem Vertreter zu beaufsichtigen und dürfen nur im Beisein von ihr/ihm herausgenommen werden, das betrifft besonders die Gifttiere. Alle Behältnisse sind gegen unbefugtes und unabsichtliches Öffnen (z. B. Schloss, Klebband, Klettband, Elastikband, Schnur) zu sichern.» Meistens wurden die Tiere von einem Aussteller oder einem Vertreter beaufsichtigt, manchmal war aber nur schwer ersichtlich, welche Personen für welchen Stand zuständig waren. Bei grösseren Ständen erschien es unmöglich, dass eine einzelne Person alle Tiere beaufsichtigen konnte. Viele Behältnisse waren nicht zusätzlich gegen ein unbefugtes Öffnen gesichert. «Für jedes angebotene Tier sind schriftlich und gut lesbar der deutsche und wissenschaftliche Name, die Herkunft wie (Wildfang, Farmzucht oder Nachzucht), wenn möglich das Geschlecht, sowie der Schutzstatus (WA) anzubringen. Waren sowie Zubehör dürfen nur auf und/oder unterm Tisch aufgestellt oder präsentiert werden, der Bereich vor dem Tisch ist für die Zuschauer/Käufer gedacht.» Nicht alle Behältnisse waren vollständig beschriftet; in den meisten Fällen war lediglich der Artname aufgeführt. Es wurden keine beschrifteten Wildfänge gesehen. Der STS kritisiert, dass gemäss Reglement Wildfänge zugelassen sind – denn aus Sicht des Tierschutzes sollte auf den Kauf und die Haltung von Wildfängen verzichtet werden! Dieses Behältnis unterschritt die in der Börsenordnung aufge­ führten Mindestmas­ se stark. Weiter war es von allen Seiten einsehbar, und das Tier verfügte über keine Rückzugsmög­ lichkeit. Wie bei vielen Behältnissen waren auch diese Schlangen auf alle Seiten exponiert.

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Bodensubstrat wäre vorgeschrieben gewesen – war aber oft nicht vorhanden.

Gestapelte Behälter.


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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

Es gab keine Regelung bezüglich Beleuchtung der Behältnisse/Temperatur in den Behältnissen. Der STS kritisiert dies, die Temperatur sollte zumindest dem Toleranzbereich der Tiere entsprechen. Für das Wohlbefinden der tagaktiven/wärmeliebenden Reptilien wäre eine adäquate Beleuchtung von Vorteil – dies ist allerdings in Plastikboxen nicht oder nur reduziert möglich.

Beispiele einzelner Stände und Beobachtungen

Der Züchter Tobias Scholz von albino-boas.ch stellte seine Schlangen in stabilen Kunststoffboxen aus, welche von aussen beleuchtet wurden. Bodengrund (Sägespäne) sowie ein paar künstliche Blätter waren vorhanden, adäquate Rückzugsmöglichkeiten, Wasser und Lüftungslöcher fehlten. Am Stand von Alice Huwiler aus Niederwil AG wurden wie an der Terraexpo in Oberglatt zahlreiche Vogelspinnen verkauft. Diese waren in gestapelten «Futterinsektendosen» untergebracht, welche Luftlöcher aufwiesen und mit Substrat gefüllt waren. Einige grössere Exemplare und unverkäufliche Muttertiere befanden sich in grösseren und gut strukturierten Terrarien. Einige Tiere wurden auch an Nicht-Interessenten herumgereicht. Der Anbieter von australianreptiles.com bot Schlangen zum Verkauf an. Diese waren in Kunststoffboxen untergebracht, welche vom Platzbedarf her gemäss Reglement ausreichend waren. Substrat und ein paar künstliche Blätter waren vorhanden. Eine ausreichende Lüftung war nicht vorhanden. Wasser und Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Der Züchter von BC Reptiles hat sich auf Boas und Pythons spezialisiert und bot diverse Tiere zum Verkauf an. Die Schlangen waren in Holzterrarien untergebracht, welche gemäss Börsenreglement ausreichend waren. Die Terrarien wiesen Bodengrund, Sichtschutz auf mehrere Seiten sowie minimalistische Rückzugsmöglichkeiten auf. Wasser war aber auch hier nicht vorhanden.

Albino-boas.ch: Verglichen mit anderen Anbietern hatten diese Tiere mehr Platz zur Verfügung.

Australienreptiles: Trotz grösseren Platzverhältnissen fehlten auch hier geeignete Rückzugsmöglichkeiten.

Alice Huwiler: Gestapelte Boxen mit Vogelspinnen.

BC Reptiles: Für Börsenverhältnisse waren die Bedingungen hier besser als an anderen Ständen.

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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

Marc Oberli von Boa Farbmorphen verkauft Boas in verschiedenen Farbvarianten. Auffallend war, dass die billigeren Schlangen schlechter gehalten wurden als die teureren. Die billigeren Schlangen waren in Plastikboxen untergebracht, welche lediglich etwas Substrat und teilweise einen künstlichen Zweig aufwiesen. Die teureren Exemplare hatten mehr Platz und Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Terrarien waren zudem beleuchtet. Eine Lüftung war allerdings nicht ersichtlich. Der Börsenveranstalter, Herr Markus Borer, war mit einem eigenen Stand vor Ort. Er züchtet für Boaphyton.ch. Die Schlangen waren in Terrarien untergebracht, welche die Bedingungen der Messeordnung hinsichtlich Flächenmasse (1/2 Körperlänge) knapp erfüllten. Die Terrarien waren beleuchtet und wiesen eine Lüftung auf. Auch ausreichend Substrat und teilweise auch Klettermöglichkeiten waren vorhanden. Ausreichende Rückzugsmöglichkeiten fehlten auch hier, immerhin verfügten die Tiere über Sichtschutz auf vier Seiten. An dem Stand von Fabrice Jacolet aus Villars-sur-Glâne wurden ausschliesslich Geyr-Dornschwanzagamen angeboten. Die Haltung war sehr unterschiedlich. Während ein Teil der Tiere in beleuchteten und belüfteten Terrarien mit Bodengrund (jedoch ohne Rückzugsmöglichkeiten) gehalten wurde, waren andere Individuen in kleinen, durchsichtigen Plastikboxen mit teilweise ungenügendem Bodengrund gehalten.

Boa Farbmorphen: Vergleich günstigere Boas (links) und teurere Boas (rechts).

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Boa Python: Die Schlangen des Börsenveranstalters waren in Terrarien untergebracht, welche teilweise Klettermöglichkeiten aufwiesen.

F. Jacolet: Die Geyr-Dornschwanzagamen waren in durch­ sichtigen Plastikboxen untergebracht, welche über keine Rückzugsmöglichkeiten verfügten.


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Der Aussteller von Farbdrachen hat sich auf die Zucht von Bartagamen spezialisiert. Die Tiere waren in beleuchteten Terrarien untergebracht, welche hinsichtlich Platzangebot das Börsenreglement einhielten. In den Terrarien befanden sich zudem Bodengrund und ein Stück Holz, welches aber nicht als Rückzug und nur sehr beschränkt als Klettermöglichkeit diente. Die Tiere schienen sehr gestresst und hatten vermutlich zu warm, da sie sich oft mit aufgerissenen Mäulern direkt hinter der Frontscheibe befanden. Am Stand eines unbekannten Ausstellers wurden Achatschnecken sowie zahlreiche junge griechische Landschildkröten zum Verkauf angeboten. Die Achatschnecken befanden sich in einem hinsichtlich der Anzahl und Grösse der Tiere zu knapp bemessenen Terrarium. Die Landschildkröten waren in einem offenen Behälter untergebracht. Für die Anzahl der darin untergebrachten Tiere war die Grösse des Behälters viel zu knapp bemessen und unterschritt die Mindestmasse der Börsenordnung massiv! Das Schildkröten-Gehege war mit einer Lampe beleuchtet, es war ausreichend Bodenstreu vorhanden. Wasser fehlte, immerhin stand den Tieren Frischfutter zur Verfügung. Herr Arthur Bürgin von Giant Snake bot verschiedene Riesenschlangen zum Verkauf an. Die Farbdrache: Tiere waren in beleuchteten Terrarien unterge- Bartagamen-Terrarien mit Beleuchtung und bracht. Bodengrund war vorhanden, ebenso hat- ausreichend Platz, aber ohne Rückzug.

Unbekannter Aussteller: Die Anzahl Landschildkröten war gemessen an den Platzverhältnissen deutlich zu gross.

Unbekannter Aussteller: Der Platz war für die Anzahl Tiere zu knapp bemessen.

A. Bürgin: Dieser Schlange stand ein Kletterast zur Verfügung.

A. Bürgin: Die Terrarien der Riesenschlangen verfügten teilweise über Rückzugsmöglichkeiten.

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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

ten die Tiere Kletter- und teilweise Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung. Wasser fehlte aber auch hier. Während der Börse nahm der Aussteller einige Tiere aus den Behältnissen, um sie potentiellen Interessenten zu zeigen. Daniela Frank von Heterodon bot die gemäss Börsenreglement zugelassenen Hakennasennattern an. Die Tiere waren in Plastikboxen untergebracht, welche sich in einer gesicherten Glasvitrine befanden. Es ist fraglich, ob bei dieser Art der Unterbringung eine ausreichende Belüftung erreicht werden konnte. Die Plastikboxen waren mit Bodengrund ausgestattet, Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden, was allerdings für Hakennasennattern kein Problem darstellen sollte, da diese sich bevorzugt eingraben. An dem Stand von Ilona Hoffmann aus Boswil wurden Taubagamen verschiedenen Alters und Schlangen zum Verkauf angeboten. Die Jungtiere der Taubagamen waren in einem ausreichend strukturierten Terrarium untergebracht, das über alle notwendigen Ressourcen verfügte (Bodengrund, Beleuchtung, Wasser, Kletter- und Rückzugsmöglichkeit). Die älteren Tiere waren in Kunststoffboxen untergebracht, welche mit Substrat, einer Rückzugsmöglichkeit, einer Temperaturanzeige und Futter ausgestattet waren. Die Schlangen befanden sich in kleinen Plastikboxen, welche lediglich mit etwas Bodengrund und teilweise etwas Dekoration ausgestattet waren. Die Tiere wurden auch an Nicht-Interessenten herumgereicht. Der Aussteller von Klein’s Gartenpflege & Teiche bot Kronen- und Leopardgeckos zum Verkauf an. Die Tiere wurden in Plastikboxen gehalten. Während die Leopardgeckos zumindest Bodensubstrat, etwas Moos und zusätzliche Luftlöcher in ihren Plastikboxen hatten, diente den Kronengeckos lediglich ein Haushaltspapier als Unterlage. Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Trotz ihrer grösseren Körperlänge waren die Kronengeckos in kleineren Behältern als die Leopardgeckos untergebracht.

Heterodon: Die Plastikboxen befanden sich in einer Glasvitrine.

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I. Hoffmann: Das Terrarium der jungen Taubagamen war für eine Börse recht vorbildlich.

Klein: Leopardengeckos und Kronengeckos in Plastikboxen. Im Gegensatz zu den Leopardge­ ckos hatten die Kronengeckos keine Rückzugs­ möglichkeit zur Verfügung.


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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

Markus Theiler bot Schildkröten von verschiedenen Züchtern zum Verkauf an. Die Sumpfschildkröten befanden sich in Plastikboxen, die teilweise nur sehr knapp die Mindestgrösse erreichten. Die Boxen wurden teilweise aufeinandergestapelt. Von MJ Gecko Food wurden Geckos zum Verkauf angeboten. Die Tiere befanden sich in Kunststoffboxen, wobei die günstigeren Tiere als Bodengrund lediglich Haushaltspapier zur Verfügung hatten. Den teureren Tieren stand immerhin Sand zur Verfügung. Eine ausreichende Lüftung war nicht gewährleistet. Auch Wasser und Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Der Züchter Morgan Leuthold aus Corcelles-près-Payerne präsentierte seine Schlangen und Geckos in durchsichtigen Plastikboxen, welche die in der Börsenordnung aufgeführten Mindestmasse mehrheitlich unterschritten. Insbesondere eine Boa constrictor war in einem viel zu kleinen Behälter untergebracht, der nicht einmal Luftlöcher aufwies und lediglich mit etwas Haushaltspapier ausgekleidet war. Rückzugsmöglichkeiten und Wasser waren in den Behältern der Tiere nicht vorhanden. Mountain Monitors präsentierte verschiedene Echsenarten an seinem Stand. Einige Warane befanden sich in Terrarien, welche mit Bodengrund, Wasser und Klettermöglichkeiten ausgestattet waren. Teilweise machten die Tiere einen hektischen Eindruck. Leider waren die anderen ausgestellten Echsen in den üblichen Plastikboxen untergebracht, welche lediglich etwas Bodengrund und ein Blatt enthielten.

M. Leuthold: Boa constrictor in einem Behälter, der sogar die Börsenordnung bei weitem unterschritt.

M. Theiler: Die Sumpfschildkröten (links) befanden sich in kleinen Plastikboxen.

MJ Gecko Food: Geckos auf Haushaltspapier, Rückzug fehlte.

Mountain Monitors: Diese Stachelschwanz-Waran-Haltung gehörte zu den positiveren Haltungsbeispielen.

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Der Stand von Objectif Reptiles bot diverse Reptilien und Amphibien zum Verkauf an. Die meisten Tiere waren in Plastikboxen mit nur etwas Bodengrund untergebracht. Die Boxen waren für viele Tiere zu knapp bemessen und unterschritten sogar die minimalistische Börsenordnung. Einige Schlangen hatten beispielsweise nicht ihre halbe Körperlänge an Platz zur Verfügung, Echsen wurden teilweise zu fünft in eine Box gepfercht. Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser waren nicht vorhanden. Auch ein Paar Axolotl wurde ohne Rückzugsmöglichkeiten in einem «Aquarium» mit nur ein paar Zentimetern Wasser ausgestellt. Patrick Bärtschi aus Winterthur hielt seine Schlangen in Plastikboxen, welche das Börsenreglement teilweise stark unterschritten und abgesehen von Bodengrund nicht eingerichtet waren. Ein «Glauerts Felsenwaran» war in einem Transportterrarium untergebracht. Das Tier hatte ein Stück Kork als Kletter- und teilweise Rückzugsmöglichkeit, Wasser fehlte aber auch hier. Der Waran schien gestresst zu sein. Python Royal ist ein auf Königspythons spezialisierter Züchter, der seine Schlangen in Plastikbehältern anbot, welche für die Grösse der Tiere viel zu knapp bemessen waren. Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser waren nicht vorhanden. Ein Tier musste sich während der Messe häuten. Der Transport und der damit verbundene Stress können sich negativ auf den Häutungsprozess auswirken, auch hat das Tier in einer solch winzigen Box keine Möglichkeit, die Haut optimal abzustreifen. Die bevorstehende Häu-

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Die Tierhaltung von Objectif Reptiles unter­ schritt in vielen Fällen die Mindestmasse der Börsenordnung.

P. Bärtschi: Auch hier wurden die Flächenmasse der Börsenordnung unterschritten.

Python Royal: Diese Schlange häutete sich an der Börse.

Reptile and Marine: Skorpione auf Feuchtgranulat.


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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

tung erkennt man bei Schlangen sehr früh, der Züchter hätte das Tier daher zuhause lassen sollen. Reptile and Marine boten diverse Reptilien, Amphibien und Gliederfüssler an. Wie schon an der Terraexpo in Oberglatt wies dieser Stand eine der schlechtesten Tierhaltungen der Börse auf. Die Tiere wurden alle in minimalistischen Behältern gehalten, teilweise waren auch mehrere Individuen in einem Behälter untergebracht. Rückzugsmöglichkeiten und Trinkwasser waren nicht vorhanden. Amphibien und Wasserschildkröten wurden in kleinen Plastikbehältern auf nassem, teilweise ziemlich vollgekotetem Haushaltspapier gehalten. Nachdem in Oberglatt zwei Skorpione vertrocknet sind, wurden nun in Lausen die Tiere auf Feuchtgranulat gehalten. Roger Sutter und Petra Blattner aus Hubersdorf boten bunte Dornschwanzagamen an. Die Tiere befanden sich in Kunststoffbehältern, welche teilweise sehr schmal waren, sodass die Tiere sich kaum wenden konnten. Die Behälter waren belüftet und mit Bodengrund versehen. Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser waren nicht vorhanden. Swiss Chondro, ein auf grüne Baumpythons spezialisierter Züchter, hielt seine Schlangen in beleuchteten Terrarien. Eine Klettermöglichkeit war vorhanden, als Bodengrund war ein Haushaltspapier ausgelegt. Da sich Baumpythons nur selten am Boden aufhalten, ist das Fehlen des Substrats an der Börse selber nicht dramatisch, es ist allerdings fraglich, ob die für das Tier nötige Luftfeuchtigkeit ohne feuchtes Substrat erreicht werden konnte. Immerhin hatten die Schlangen eine Wasserschale zur Verfügung, was an dieser Börse eine Ausnahme darstellte! Das Zoofachgeschäft Zoo Thun stellte verschiedene Echsen einzeln in einem «Schaukasten» aus, welcher von oben und von vorne einsehbar war. Rückzugsmöglichkeiten oder Wasser waren nicht vorhanden, teilweise wurden die Mindestmasse der Börsenordnung unterschritten. Die Schlangen wurden mehrheitlich in Plastikboxen gehalten, welche lediglich mit Einstreu gefüllt waren. Versteckmöglichkeiten oder Wasser fehlten. Ein Boa constrictor-Paar wurde in einem Terrarium

Sutter und Blattner: Einige Behälter (links) waren besonders schmal.

«Schaukasten» von Zoo Thun.

Swiss Chondro: Hier waren Wasser und eine Klettermöglichkeit vorhanden.

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14. BASELBIETER REPTILIENBÖRSE

gehalten, welches von allen Seiten einsehbar war. Immerhin hatten die Tiere im Gegensatz zu den anderen Schlangen eine Klettermöglichkeit und mehr Platz zur Verfügung.

Fazit

Die Tierhaltung der Baselbieter Reptilienbörse war insgesamt wenig vorbildlich. Bei einzelnen positiveren Beispielen standen den Tieren ausreichend grosse und strukturierte Terrarien zur Verfügung. Viele Tiere wurden allerdings in kleinen Kunststoffboxen präsentiert. Eine solche Haltung kann höchstens bei Arten toleriert werden, für die die engen Behälter Sicherheit vermitteln. Weiter müssen zumindest die Mindestflächenmasse des Börsenreglementes eingehalten werden, zudem dürfen die Boxen nur von einer Seite einsehbar sein und müssen über Bodengrund und Rückzugsmöglichkeiten verfügen. Leider wurden diese Aspekte von einigen Ausstellern ignoriert, ohne dass der verantwortliche Veranstalter eingegriffen hätte. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert die Tierhaltung an der Baselbieter Reptilienbörse. Der STS fordert das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Zudem müssen die Börsen besser überprüft werden. Die Börsenveranstalter sollten auch bei eintägigen Veranstaltungen dafür sorgen, dass die Börsen hinsichtlich Tierschutz und artgemässer Haltung auch eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen. Dem zukünftigen Tierhalter soll eine geeignete Tierhaltung aufgezeigt werden, nötige Informationen müssen den Käufern mündlich und schriftlich mitgegeben werden.

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3/2015

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

EXPOSITION CANINE INTERNATIONALE, GENF

Exposition Canine Internationale, Genf 15. und 16.11.2014, besucht an beiden Tagen

Zusammenfassung

Die Hundeausstellung «Exposition Canine Internationale» wurde von der Schweizerischen Kyno­ logischen Gesellschaft (SKG) in Zusammenarbeit mit der «Société Vaudoise de Cynologie» (www.chiens-expo.ch) in der Halle 5 der Palexpo in Genf durchgeführt (während der Ausstellung «Les Automnales»). Innerhalb von zwei Tagen wurden über 2500 Hunde ausgestellt, präsentiert und in 35 Ringen prämiert. Hundehaltung und -umgang waren in den meisten Fällen ungenügend. Die Hunde wurden in der Regel in zu kleinen Käfigen und Boxen transportiert und «verstaut». Sie konnten darin grösstenteils weder stehen, aufrecht sitzen, sich um die eigene Achse drehen, noch sich hinlegen. Obwohl sich Organisatoren, Mitwirkende und Aussteller einem Ehrenkodex unterstellen, der explizit einen fairen und korrekten Umgang mit den Hunden, den kategorischen Verzicht auf tierquälerische, nicht tiergerechte Methoden und verbotene Hilfsmittel voraussetzt, war das, auch gemäss Ausstellungsreglement verbotene, übermässige Zurechtmachen mit Hilfsmitteln wie Spray und Puder sowie exzessives Kämmen, Trimmen, Schneiden, Einwickeln und Flechten an der Tagesordnung. Auch der weitere Umgang mit den Hunden war problematisch: Sie wurden vor den Richtern herumgezerrt, der Hals mit Hilfe von würgenden Halsbändern gestreckt, der Kopf mit Schauleinen in die Höhe gezogen, die Schwänze nach vorne verbogen oder hochgestreckt und mit Griffen in den Intimbereich zurechtgestellt. Gesetzeswidrige Würgeleinen und -halsbänder ohne Stopp konnten ohne jeglichen Kommentar der Richter eingesetzt werden. Prämiert wurden sowohl extreme Zuchtformen wie auch Hunde von Ausstellern, die gegen den Ehrenkodex, das Ausstellungsreglement und insbesondere gegen die Schweizer Gesetzgebung ver­stossen haben. Der Schweizer Tierschutz STS lehnt einen solchen Umgang mit Hunden ab und fordert die Messeverantwortlichen dringend zu Verbesserungen auf.

Allgemeines

Samstag, 15. November 2014: ca. 208 Rassen; 1291 Tiere Sonntag, 16. November 2014: ca. 213 Rassen; 1335 Tiere Die Hundeausstellung «Exposition Canine Internationale» wurde von der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) in Zusammenarbeit mit der «Société Vaudoise de Cynologie» (www.chiens-expo.ch) in der Halle 5 der Palexpo in Genf durchgeführt (während der Ausstellung «Les Automnales»). Innerhalb von zwei Tagen wurden über 2500 Hunde ausgestellt, präsentiert und in 35 Ringen prämiert. Auch Welpen ab drei Monaten konnten bewertet werden, wohingegen die Mitnahme von Welpen unter drei Monaten auf das Messegelände gemäss Reglement ausdrücklich verboten war. Die Vorführung von Welpen, die zwischen drei und sechs Monate alt sind, ist aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen. Die Welpen sind in diesem Alter nicht belastbar und werden in diesen frühen Lebensmonaten stark von ihren Erfahrungen geprägt. Ebenfalls brauchen sie ruhi- Einblick in die Palexpo Halle 5: Eine Frau ge Orte zum Schlafen und Ausruhen. Welpen zerrte ihren unverträglichen Hund am Würge­ sind schnell ermüdbar und zu jung, um einen halsband durch die Menge.

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ganzen Tag dem Lärm und Stress, die mit der Hundeausstellung einhergehen, ausgesetzt zu sein. Der Verkauf von Hunden wurde nicht beobachtet – jedoch machten einzelne Züchter mit Fotos Werbung für den Verkauf ihrer Welpen. In der Halle herrschte generelles Rauchverbot. Die Halle 5 der Palexpo ist sehr gross und bot viel Platz. Dies wirkte sich positiv auf das Raumklima und die Lautstärke aus, die an beiden Tagen bei ca. 90 Dezibel lag. Nahe der Showbühne wurde es zeitweise aber deutlich über 100 Dezibel laut! In der Halle herrschte eine Temperatur zwischen 17 und 19 °Celsius. Gegen Abend roch es insbesondere am Sonntag in der Halle immer stärker nach Urin. Die Hunde urinierten dann häufiger auf den Boden – vor allem rund um die Müllcontainer wurden Urinmarken abgesetzt. Auf dem Aussengelände befand sich ein rege benutzter, grosser Versäuberungsplatz. Für das Aufsammeln des Hundekots wurden Säckchen zur Verfügung gestellt. Der Platz wurde zusätzlich regelmässig kontrolliert und gereinigt, war tief mit Sägespänen eingestreut und hatte eine Fläche von ca. 180 m2. Total wurden für die Beurteilungen und Vorführungen 35 Ringe und ein grosser Haupt- bzw. Showring mit Zuschauertribüne zur Verfügung gestellt. Das Restaurant «La Niche» mit Buffet befand sich neben dem Hauptring in einer Ecke. Zwischen dem grossen Ring und den übrigen Ringen gab es ein Ausstellerdorf, in dem Firmen ihre Produkte verkaufen oder Vereine und Orga- Grosszügig ausgelegte und rege genutzte nisationen ihre Tätigkeiten vorstellen konnten Hundetoilette. (Association Le Copain, Association Romande des éleveurs de chiens de race, Chien en forme, Dejac SA, Elpa Gizowski und Sankowski, Epona, Info chiens cynologie romande, Katia v. Huber Trading, Eukanuba, Petzeba AG, Photo Roberto, Puppy Angel Vertrieb Salzmann, SARL AnimiloPro, Société Cynologique Suisse SCS / SkG, Syntesis Manage-ment SA, Theozen SARL, VDV Van de Velde, Pure Paws France). An den Verkaufsständen konnten auch Würgehalsbänder gekauft werden – welche sowohl gemäss Ausstellungsreglement wie auch gemäss Tierschutzverordnung klar verboten sind (Art. 73 Ketten-Würger: Verkauft und auch Abs. 2 lit. b TSchV). verwendet.

Stress, Angst und Leiden

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Hundeausstellungen sind spätestens vom Zeitpunkt der Ankunft und des Einlasses auf das Messegelände mit erheblichen Belastungen bis hin zu Angst und Leiden für die Tiere verbunden. Das Zusammentreffen mit vielen fremden Hunden, hektischen Tierhaltern, fremden Personen und Kontrollpersonal, die (zu) nahe an die Hunde herantreten, setzt nicht nur die Tierhalter unter Druck, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit der Tiere und ihr Verhalten. Hunde können kurzfristig mit belastenden Situationen umgehen, indem sie mit adäquatem Verhalten darauf reagieren: beispielsweise mit Flucht, Sozialinteraktionen, Kommunikation oder aber auch mit Rückzug an geschützte Orte. An der Ausstellung können sich Hunde jedoch aufgrund mangelnder Ausweichmöglichkeiten und häufig stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit nicht mit ihrem artspezifischen Verhalten anpassen und auf Belastungen reagieren. Sie sind meist für viele Stunden in winzigen Käfigen ohne Sichtschutz untergebracht und umringt von Besuchermassen, welche sich von allen Seiten über sie beugen und sie einengen. Der Individualabstand ist quasi permanent nicht eingehalten und kaum ein Hund hat Möglichkeiten sich, wenn auch nur kurzfristig, zurückzuziehen


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und zu erholen. Vor der Bewertung müssen die Hunde teils stundenlang stillstehen und sich auf alle nur erdenklichen Arten und häufig wenig zimperlich stylen lassen. Im Ring werden sie gezogen, gezerrt und in unnatürliche, vielfach überstreckte, Positionen versetzt. Durch diesen wenig tierfreundlichen Umgang sind die meisten Hunde deutlich belastet und stehen unter negativem Stress: sie sind nervös und ruhelos, schreckhaft und verunsichert, haben Angst und leiden unter der ausweglosen Situation. Belastung und Überforderung zeigt sich beim Hund häufig mit Beschwichtigungssignalen, wie über die Schnauze lecken, Unterwerfung, Schwanz einziehen, geduckte Körperhaltung. Aber auch häufiges Gähnen, Hecheln, Ruhelosigkeit, Nervosität und Überreaktionen sowie Aggressionen können Indizien für Überforderung sein. An der Hundeausstellung in Genf waren solche Reaktionen an der Tagesordnung.

Die Messe im Detail Ankunft

Der Einlass der Aussteller mit ihren Hunden startete schon früh am Morgen ab 7.30 Uhr mit grosser Aufregung und Hektik. Die Leute kamen mit teils riesigen Stellagen, übereinander gestapelter Boxen und Käfige, mit Campingstühlen, Frisiertischen (inklusive Galgen), Kosmetikkoffern, Kühltaschen, Staubsaugern, Proviant etc. im Bereich der Eingangskontrolle an. Zum Teil liefen die Hunde angeleint neben oder hinter den Ausstellern her oder sie wurden einzeln oder mit mehreren Artgenossen zusammengepfercht in ihren Behältnissen hereingerollt beziehungsweise -gefahren. Sogar in Kinderwagen brachten die Aussteller ihre Vierbeiner in die Halle. Viele Tiere schienen stark verängstigt und von der Situation sichtlich überfordert zu sein. Sie zeigten sich nervös, unruhig und zogen stark an der Leine oder bellten unaufhörlich. Andere waren schreckhaft und versteckten sich zwischen den Beinen ihrer Besitzer oder versuchten gar wieder umzukehren. Aber auch die Hundehalter waren mit der Situation häufig überfordert und wiesen ihre eingeschüchterten, vierbeinigen Begleiter harsch zurecht und zerrten ruckartig mit der Leine oder am Halsband der hilflosen Tiere herum. Alle Ausstellungshunde mussten dem Tierarzt vorgestellt werden – nur Pass und Identität wurden überprüft – nicht aber der Gesundheitsstatus.

Unterbringung der Hunde

Die meisten Hunde waren in Transportboxen und Käfigen oder auch in Kinderwagen unter­ gebracht. Die Käfige / Boxen waren in den meisten Fällen viel zu klein: Beispielsweise konnten grosse Hunderassen wie Neufundländer, Doggen, Afghanen, Alaskan Malamut etc. kaum je in normaler Körperhaltung in ihren Behältnissen liegen, sich umdrehen, sitzen oder stehen. Manchmal waren mehrere Hunde zusammen in einem Käfig eingesperrt, sodass einer stehen/ sitzen musste, während der andere / die anderen liegen konnten beziehungsweise durften.

Nach Eintritt ging es darum, möglichst schnell einen geeigneten Aufenthaltsort beziehungs­ weise Arbeitsplatz für Alle(s) zu finden.

Zwei Hunde in winzigem Käfig.

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Andere Züchter hielten ihre Hunde in einem Laufgitter, wobei so zwar allgemein mehr Platz zur Verfügung stand – aber oftmals leider nicht an Rückzugsmöglichkeiten gedacht wurde. Einige Hunde waren auch stundenlang an der Leine angebunden – entweder in der Nähe ihrer Besitzer oder aber auch ganz alleine irgendwo an der Hallenwand. Generell hatte die Mehrheit der Hunde keinerlei Rückzugsmöglichkeiten. So konnten sie sich vom Ausstellungsstress und den damit einhergehenden Belastungen, wie Ruhelosigkeit, Nervosität und Angst kaum einmal etwas erholen. Es gab aber auch erfreuliche Ausnahmen: Hunde, die friedlich neben ihren Besitzern auf Hundeplätzchen schlafen konnten oder Hunde in Laufgittern mit Sichtschutz oder Rückzugsmöglichkeiten.

Drei Welsh Corgis zusammengepfercht in einem Käfig: zwei können liegen – einer musste sitzen.

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Alleine gelassene Hunde.

Mehr Platz – aber keine Rückzugsmöglich­ keiten.

Hier gab`s mehr Platz. Die Seiten wurden teilweise abgedeckt – so hatte der Hund mehr Ruhe (und schien auch sichtlich entspannter zu sein).

Zwei Chihuahuas im Laufgitter auf Kuschel­ bettchen, Wassernapf und Rückzugsmöglich­ keit inklusive.


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Umgang mit den Hunden Zurechtmachen der Hunde

Im Ausstellungsreglement war folgendes aufgeführt: «Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist auf der Ausstellung verboten. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird Offensichtlich platziertes Stylingset. kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnten Manipulationen zu unterlassen, oder sie werden angewiesen, die Ausstellung zu verlassen.» Obwohl jeder Aussteller eine Annahmebestätigung erhält und unterschreibt, auf welcher diese Regelungen in drei Sprachen deutlich hervorgehoben war, sah man auf der ganzen Ausstellung Hundehalter, die sich in aller Seelenruhe den Bestimmungen widersetzten. Kontrollen und Interventionen in unerlaubtes Zurechtmachen konnten nicht beobachtet werden. Im Eingangsbereich eines jeden Ringes wurde am Boden auf das Spray- und Puder-Verbot aufmerksam gemacht. Ein weiteres Indiz für den doch eher «lockeren Umgang» der Ausstellungs-verantwortlichen und auch der Aussteller selbst mit den Verbotsregelungen, waren die zahlreichen Koffer und Utensilien, welche die Aussteller mitführten und unbehelligt geöffnet am Platz stehen bzw. auf dem Tisch liegen lassen konnten – wohlwissend, dass das Verhalten nicht zu Beanstandungen und Verweisen führen würde.

Haare schneiden, sprayen, stylen. Viele Hunde mussten stundenlang auf Frisier-Tischen still stehen – sie wurden für die Vorführungen «schön» gemacht und «gestylt».

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Die meisten Hunde wurden exzessiv gebürstet und getrimmt – es wurde an ihnen herumgeschnipselt, sie wurden aber auch besprayt und gepudert. Trotz Verbot wurden bei etlichen Hunden die Haare mit Haargummis und Haarspangen stark zusammengebunden. Die Haare wurden verbotenerweise eingeflochten und danach in Schutzhüllen für Kopf, Hals, Ohren, Brust und Beine gepackt, damit sie sich nicht mehr nass oder schmutzig machen konnten. Einige Hunde mussten sich diese Prozeduren sogar mehrere Stunden lang gefallen lassen. Diese Handlungen waren gemäss Ehrenkodex und Ausstellungsreglement ausdrücklich und klar verboten. Nach dem «Rausputzen» mussten die Hunde auf dem Tisch liegend warten (teils sogar über längere Zeit unbeaufsichtigt) – oder man zwängte sie wieder in ihre zu engen, unbequemen Käfige und Boxen. Auch Hunden mit überlangen Haaren wurden die Haare häufig zusammengebunden, damit sie wieder trinken und sehen konnten.

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Der Yorki hält der Bürste mit zusammen gekniffenen Augen stand …

Was ist da wohl drunter?

Styling mit Haargummis und Haarspangen.

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Dieser Königspudel wurde exzessiv herausgeputzt – sogar so sehr, dass man ihm die Schnauzund Tasthaare auch gleich mit abgeschnitten hatte!


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Absolut abartig – und dabei von den Ausstellungsverantwortlichen völlig unbehelligt – war der Einsatz eines Glätteisens bei einem Yorkshire-Terrier für die bevorstehende Vorführung im Ring!

Haar-Glättung am Yorkshire-Terrier. Rassen mit starkem Speichelfluss wie zum Beispiel die Neufundländer bekamen «Lätzchen» umgelegt. Auch Galgen waren an zwei Tischen angebracht, obwohl deren Gebrauch in der Schweiz gemäss Tierschutzverordnung verboten ist. Während des gesamten Ausstellungswochenendes wurden keine Kontrollen beobachtet, die die zahlreichen Verstösse gegen die Tierschutzverordnung, das Reglement und den Ehrenkodex kontrollierten oder gar ahndeten. Das stellt den Ausstellungsmachern, den Ausstellern, aber auch den für die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung verantwortlichen Veterinärbehörden von Genf kein gutes Zeugnis aus.

Lätzchen «zum Schutz der Schönheit».

Das Richten in den Ringen

Das Vorführen der Hunde in den Ringen vor den Richtern war je nach Hund und Hundehalter unterschiedlich ausgestaltet. Einige Hunde waren sehr kooperativ und bemühten sich, den Aufforderungen für das Vorführen und Vorzeigen nachzukommen. Viele Hunde hatten aber offensichtlich Mühe mit der Ausstellungssituation. Sie zeigten Belastungs-Symptome wie bei- Der Husky wurde so eng und unnachgiebig am spielsweise Hecheln, mehrmals über die Schnau- Hals gehalten, dass er nicht mehr schlucken ze lecken, sich Schütteln, Gähnen, Speicheln, konnte und die Zunge rauspresste. Zittern, sie blickten ängstlich, zogen ihre Schwänze bis unter den Bauch ein oder bewegten sich gar nicht mehr vorwärts und verweigerten. Die meisten Aussteller streckten beim Vorführen den Hals des Hundes extrem nach oben und hoben den Kopf des Hundes stark an – dabei zog sich die Schlinge um den Hals regelmässig eng zu. Manche Hunden mussten würgen und litten bei der Vorführung durch die Strangulation unter Atemnot. Sie «flogen» förmlich übers Parkett und hatten durch das Hochziehen an der Leine kaum mehr Bodenkontakt.

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Kopf hoch mit Gewalt.

Der Foxterrier musste übers Parkett «fliegen»...

... und auch der Westhighland White Terrier.

Am Schwanz hochgehoben – vor dem Richter und den Zuschauern.

Leider konnte man auch Personen beobachten, die ihre Hunde am Schwanz hoch gehoben haben. Dies wurde an der Best-in-Show vor allen Besuchern immer wieder gemacht – ohne dass es je von den Richtern kommentiert oder verboten wurde! Etwa ein Drittel der Hunde wurden am Samstag und Sonntag mit Zughalsbändern ohne Stopp vorgeführt – obwohl es nach der gültigen Tierschutzverordnung nicht erlaubt ist. Auch das Reglement untersagte die Benutzung von Würgern und Zug- bzw. Schauleinen ohne Stopp. Auffällig war dies vor allem bei den Robusthunden, wie beispielsweise den Retrievern und diversen Jagd- und Hütehunden. Am Samstag konnte kein Hund dieser Rassen ohne Würger bzw. Zugleine mit Stopp gesichtet werden! Auch die Deutschen Doggen wurden nacheinander von Richtern prämiert – jeweils vorgeführt am Würgehalsband und/oder -leine!

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Züchter stranguliert den Kopf hoch, der Schwanz wurde hochgebogen – vor dem Richter und den Zuschauern.

Retriever: Einer von vielen mit Zugleine ohne Stopp.


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Viele der Hunde mussten bei diesen Vorführun­ gen würgen und wehrten sich gegen den Druck auf Kehlkopf und Hals.

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Selbst Schauleinen mit Stopp scheinen nicht vor schmerzhaften Strangulationen zu schüt­ zen, wenn der Stopp wie hier zu eng gesetzt wird.

Die Verwendung von Würgern konnte auch bei den grossen Shows – bei denen die Hunde als Klassensieger und in den Best-in-Shows prämiert wurden – beobachtet werden! Bei einem Hund konnte man als Folge eine abgeschürfte Stelle am Hals sehen. Am Sonntag hat der STS eine englische Richterin im Ring 33 – alle Retriever wiesen Zughalsbänder ohne Stopp auf – auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht und sie gebeten, die Halsbänder und die Leine vor dem Richten entsprechend zu kontrollieren und allenfalls zu verbieten. Sie erklärte, dass sie nicht ausreichend darüber informiert wurde – selbstverständlich aber die Schweizer Gesetzgebung respektieren wolle. Die Organisationsverantwortlichen wurden ebenfalls auf die Aktionen des STS aufmerksam und begannen nun selbst ebenfalls damit, die Richter über die Gesetzeslage zu informieren. Die häufig aus dem Ausland stammenden Richter reagierten im Allgemeinen positiv auf unsere Interventionen und entschuldigten ihre Informationslücken. Aus der Sicht des STS ist nicht nachvollziehbar, dass international tätige Richter nicht ausreichend über die hiesigen gesetzlichen Bestimmungen informiert sind und die Ausstellungsverantwortlichen ihre Aufklärungspflichten offenbar nicht wahrnahmen. Jeder Richter sollte doch sowohl über das Reglement wie auch über die gültigen gesetzlichen Bestimmungen informiert sein! Immerhin ergriffen manche RichterInnen sofort Massnahmen und untersagten die letzten Vorführungen mit nicht gesetzeskonformen Halsbändern und Leinen. Gegen Schluss der Veranstaltung führte im Ring Nr. 10 ein Mann einen Weimaraner mit einem Zughalsband ohne Stopp vor. Als der STS ihn auf den Gesetzesverstoss aufmerksam machte, sagte er, dass ihm das Gesetz schon bewusst sei und er sogar eine «gesetzeskonforme Leine» dabei habe. Da aber jedoch alle anderen diese Hilfsmittel auch benutzten und der Richter nichts dazu sagte, sah er sich veranlasst, es ihnen gleich zu tun. Am Sonntag wurde auf die Kritik des STS reagiert: Würger wurden endlich aus dem Ring verbannt.

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Problematische Zuchtmerkmale

Folgende kritischen Extremmerkmale konnten an der Hundeausstellung beobachtet werden: • Überlange Haare behinderten Sicht und Fortbewegung: Bobtails, Afghanen, Shi Tzu, Malteser, Pekingese, Yorkshire Terrier, Clumber Spaniel. • Atemgeräusche traten vor allem bei den brachycephalen Hunderassen auf. • Hautfaltenbildung wurde oft beobachtet, vor allem bei den Englischen und Französischen Bulldoggen sowie der Bordeaux Dogge. • Schwanzlosigkeit konnte immer wieder festgestellt werden. Da es in der Schweiz verboten ist, Hunde mit kupierten Ohren oder Rute auszustellen, müssen schwanzlose Hunde eine Bestätigung vom Tierarzt mitführen, die bestätigt, dass dieses Merkmal vererbt wurde oder medizinisch indiziert war. Bei den Englischen und Französischen Bulldoggen hatte die Mehrheit der vorgestellten Tiere keinen Schwanz.

Dieser Pekingese litt unter starker Brachyce­ phalie und überlanger Haarpracht. Er bekam wenig Luft, war sichtlich gestresst und hechel­ te stark.

Diese Englische Bulldogge war brachycephal und hatte viele, stark ausgeprägte Hautfalten. Sie wurde in den Best-in-Shows prämiert.

Problematische Rassen

Was offensichtlich für die Tiere physisch und psychisch schädlich ist, wurde von den Richtern sogar noch mit Nominierungen belohnt. Folgende extreme Zuchten konnten beobachtet werden:

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• Peruanischer Nackthund (1): Haarlosigkeit • Xoloitzquintle Standard (1), Xoloitzquintle Miniatur (2): Haarlosigkeit • Shar Pei (3) : Hautfalten • Englische Bulldogge (22): Hautfalten, Brachycephalie, Schwanzlosigkeit • Französische Bulldogge (33): Hautfalten, Brachycephalie, Schwanzlosigkeit • Bordeaux Dogge (3): Hautfalten, Entropium • Mops (11): Hautfalten, Brachycephalie, Exophthalmus • Cavalier King Charles Spaniel (21): Brachycephalie • Boston Terrier (25): Brachycephalie • Shi Tzu (14): Brachycephalie, überlange Haare • Pekingese (5): Brachycephalie, überlange Haare • Belgischer Griffon (3): Brachycephalie • Brüsseler Griffon (1): Brachycephalie • Mastiff (5): Brachycephalie • Welsh-Corgi Pembroke (5): Schwanzlosigkeit Der Mops an der «Best in Show»: Hautfalten, Brachycephalie und Würgeleine.


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Fazit

Seit mehreren Jahren beobachtet der Schweizer Tierschutz STS die «Hunde-Ausstellungs-Szene» und brachte fundierte Kritik zugunsten der Ausstellungstiere an. Damit verband der STS die Hoffnung, dass tierschutzwidrige Zustände an Hundeausstellungen auf konstruktive Art und Weise beseitigt werden könnten. Die besuchte internationale Hundeausstellung in Genf war offensichtlich am Tierwohl nicht interessiert. Nur wenige Hunde waren entspannt und zufrieden. Für die meisten bedeutete es eine starke Belastung, die sich vielfach mit Hecheln, Zittern, Schwanz einziehen, Angst und Nervosität etc. äusserte. Dies auch bei Hunden, die an die Ausstellungsabläufe gewohnt waren. Auch die Art und Weise des Zurechtmachens wie Sprayen, exzessives Bürsten und Trimmen sowie das Vorführen mit hochgezerrten Köpfen ist aus Tierschutzgründen abzulehnen. Von einer in der Schweiz durchgeführten, Internationalen Hundeausstellung darf erwartet werden, dass sie sich an die hiesige Gesetzgebung hält und die einzelnen Regelungen, bis hin zu den ausländischen Richtern und allen Teilnehmern, klar kommuniziert werden. Auch das Ausstellungsreglement muss eingehalten werden. Wir haben während beiden Ausstellungstagen keine Kontrolleure gesehen, die versucht hätten, verbotene Handlungen zu unterbinden.

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INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG, GENF

Internationale Katzenausstellung, Genf 15. und 16.11.2014, besucht an beiden Tagen

Zusammenfassung

Neben der Hundeausstellung wurde auch die Internationale Katzenausstellung in Genf vom Schweizer Tierschutz STS besucht. Sie fand in der Halle 3 statt. Die Ausstellung organisierte der «CAT CLUB DE GENEVE». Während den zwei Tagen wurden über 400 Katzen aller Rassen ausgestellt. Das Motto der Ausstellung war «der gestiefelte Kater». Die Halle 3 war eher klein – aber rege besucht. Zwischen den Käfigreihen wurde es mit den vielen Besuchern teilweise eng und auch laut. Vor den Katzen-Käfigen gab es häufig ein regelrechtes Gedränge. Die Katzen-Ausstellungskäfige waren quadratisch in mehreren Sektoren angeordnet. Die Tierhalter machten es sich jeweils im Inneren der Ausstellungsquadrate bequem. Dort wurden die Katzen dann auch für die Vorstellung bei den RichterInnen vorbereitet und dabei zumeist intensiv gebürstet, gepudert, besprayt. Die Aussteller verpassten den Katzen mittels Haarlack, Glanzsprays und anderen chemischen Stylingaccessoires ein glänzend-schimmerndes Fell. Pfoten, After, Schnauze, Kinn und die Tränenspuren wurden mit Babypflegetüchern gereinigt. Häufig konnte auch das Verabreichen von Augentropfen beobachtet werden. Die Katzen befanden sich in kleinen Käfigen von 0.49 m² respektive 0.98 m² Grundfläche bei Doppelkäfigen und 70 cm Höhe (Grundfläche pro Tiere zwischen 0.16 m² und 0.44 m²) meist ohne Rückzug und ohne Sichtschutz. Viele Tiere lagen deswegen in ihren Katzentoiletten, sofern solche überhaupt vorhanden waren. Auch die Bereitstellung von Wasser und Futter schien nicht selbstverständlich. In mehreren Käfigen fand der STS massive Überbesetzungen vor: Bis zu sechs Katzen mussten sich einen Käfig teilen! Die Belastung der Ausstellung war den Katzen deutlich anzusehen. Sie wendeten sich von den Besuchern ab, so gut sie konnten. Viele Katzen kauerten sich in gehockter Haltung zusammen. Häufig beobachtet wurden unruhige, nervöse, teilnahmslose oder sogar hechelnde Katzen. Extremzuchten wie Nacktkatzen und Perser mit starker Brachycephalie wurden ausgestellt – und prämiert. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert die Auszeichnung derartig überzüchteter Katzen. Ebenfalls sind kleine Ausstellungskäfige ohne Rückzug und Sichtschutz intolerabel.

Allgemeines

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Die Hallentemperatur war mit ca. 22 °C fast zu warm für Tiere und Besucher. So konnten auch hechelnde Katzen beobachtet werden. Die Katzen wurden entweder in Einzelkäfigen (0.7 m x 0.7 m x 0.7 m mit 0.49 m² Bodenfläche) oder in Doppelkäfigen (0.7 m x 1.4 m x 0.7 m mit 0.98 m² Bodenfläche) gehalten. Meist fand man zwei bis drei Katzen (0.33 m²/Katze) in einem Doppelkäfig vor. In einem Käfig waren sogar sechs Tiere (0.16 m²/Katze!), eng aneinander gepfercht, untergebracht. Aus Sicht des STS ist eine Unterbringung von Katzen auf einer derartig winzigen Fläche tierschutzwidrig, auch wenn die Ausstellung nur 1–2 Tage dauerte. Gemäss Tierschutzverordnung beträgt die Mindestfläche für bis zu vier Katzen 7 m² d.h. an der Genfer Ausstellung wurden Katzen über zwei Tage hinweg teilweise auf einem Fünftel resp. gar einem Elftel dieses Platzes gehalten. Das ist umso gravierender als die Mindestflächen in der Tierschutzverordnung keine optimalen Masse sind, sondern die Grenze zur amtlich verfolgten und bestraften Tierquälerei festlegen! In manchen Käfigen gab es erhöhte Liegeflächen – meist jedoch waren die Käfige für Futter- und Wassernapf, Katzenkörbchen und Rückzugsmöglichkeit sowie die Katzentoilette schlichtweg zu klein – weshalb viele Züchter kurzerhand auf diese fürs Tierwohl wichtigen Strukturen verzichteten. Etwa der Hälfte der Katzen stand immerhin Wasser und Futter zur Verfügung. Viele Katzen hatten aber nur Wasser zur Verfügung oder weder Futter noch Wasser. Etwa 2/3 aller Käfige waren mit einer Katzentoilette ausgestattet, welche viele Katzen aufgrund des Platzmangels als Liegefläche nutzten. Rückzugsmöglichkeiten waren hingegen nur selten vorhanden. Einigen Katzen wurde ein «Katzenbettchen» zur Verfügung gestellt – häufig hatten sie


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Hier wurden fünf Katzen auf engstem Platz zwei Tage lang ausgestellt.

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG, GENF

Auch hier war der Käfig völlig überbelegt.

jedoch keinen Sichtschutz. Über 1/3 der Käfige waren ohne jede Liegemöglichkeit ausgestattet. Nur wenige Käfige verfügten über einen Sichtschutz oder boten den Katzen sonst wie Unterschlupf. An der Ausstellung wurden einige Käfige auch dem Motto getreu, «der gestiefelte Kater» ausgestattet. Die Einrichtungen waren teilweise sehr kreativ. Sie deckten jedoch in den meisten Fällen keinerlei Grundbedürfnisse der Katzen – sondern waren wohl zur Hauptsache für die Unterhaltung der Besucher gedacht.

Dieser Käfig war mehr eine Kinderspielburg als ein temporäres Zuhause für Katzen.

Tolle Kreationen – schön anzuschauen, nützen den Katzen aber wenig.

Beobachtungen

Teilweise gingen die ZüchterInnen sehr sorgsam und liebevoll mit den Katzen um. Einige Züchter spielten und beschäftigten sich immer wieder mit ihren Tieren. Es gab jedoch auch Besitzer, die ihre Katzen sehr harsch behandelten. Viele der Katzen wurden teils exzessiv herausgeputzt und für die Vorstellung bei den RichterInnen gestylt. Prämiert wurden die Katzen dann in einem von der Ausstellungshalle abgetrennten Raum, der für die Zuschauer nicht zugänglich war. Die Katzen hatten so deutlich mehr Ruhe und auch die Tierhalter und RichterInnen konnten dadurch ungestörter ihren Tätigkeiten nachgehen. Die Zuschauer dürften über das abgeschirmte Prämieren enttäuscht gewesen sein – seitens Tierschutz jedoch ist dieses Vorgehen begrüssensDiese Extremzucht wurde intensiv gebürstet wert. und gestylt.

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Im Katzenklo lag eine sichtlich gestresste, vom Zuschauer abgewendete Katze. Sie hatte we­ der Rückzugsmöglichkeiten noch Sichtschutz. Im Hintergrund sind chemische Stylingproduk­ te zu sehen. Die meisten aller Katzen zeigten wegen der lauten, engen und zu warmen Ausstellungssituation sowie der vielen Besucher und der kaum vorhandenen Rückzugsmöglichkeiten Anzeichen starker Belastung: Sie hechelten, waren angespannt, zeigten Unruhe und Nervosität, wirkten teilnahmslos und verweigerten sämtliche Interaktionen. Viele lagen in der Katzentoilette, was für Katzen eher ungewöhnlich ist und vermutlich mit den beschränkten Platzverhältnissen und/ oder dem Bedürfnis nach Abkühlung und Entspannung zu tun haben dürfte.

Auch hier lag die Katze in der Katzentoilette.

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG, GENF

Zuschauer müssen beim Richten draussen bleiben – das bringt den Tieren mehr Ruhe.

Hier wäre genug Platz für Rückzug vorhanden gewesen – trotzdem verfügte der Käfig über keine Rückzugsmöglichkeiten. Wie viele ande­ re zog sich diese Katze entgegen ihres natürli­ chen Verhaltens in die Katzentoilette zurück.

Diese Katze versteckt sich hinterm Vorhang.

Wenn sich Rückzugsmöglichkeiten boten, versteckten sich Katzen beispielsweise auch hinter den Vorhängen oder tief versenkt in ihren Bettchen. Viele Katzen kauerten sich in gehockter Haltung am Käfigrand zusammen, die Beine und der Schwanz ganz nahe am Körper mit weit geöffneten Augen. Die meisten legten ihre Ohren angespannt zurück und wendeten sich von den Besuchern ab.

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INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG, GENF

Gestresste Devon Rex Katzen kauerten sich in ihrem Bettchen eng zusammen.

Von der Ausstellungssituation sichtlich überfor­ derte und verschreckte japanische Stummel­ schwanzkatze (Bobtail Japanais).

In diesem Käfig stand der Katze Wasser ad libitum zur Verfügung. Auch Futter war vorhan­ den. Leider fehlte auch hier der nötige Rück­ zug. Eine Katzentoilette gab es hier nicht. An der Ausstellung befanden sich auch extrem herausgezüchtete Rassen wie beispielsweise etliche Perser (ca. 31), Devon Rex (ca. 6) und Sphynx (ca. 15). Auch japanische Stummelschwanzkatzen wurden ausgestellt. Allesamt wiesen sie extreme Zucht-Merkmale auf, die für die Katzen physisch belastbar sind und sie überdies auch in ihrem Verhalten und ihrer Kommunikation stark einschränken. Perser leiden meist unter starker Brachycephalie, haben Atemschwierigkeiten und oft tränende Augen. Ebenfalls ist ihnen häufig das Trinken und Fressen erschwert. Devon Rex leiden oftmals unter verkümmerten Schnurrhaaren, welche jedoch für den Tastsinn und das Verhalten der Katzen essentiell wären. Sphynx sind Nacktkatzen, die wegen ihrer haarlosen, ungeschützten Haut keiner starken Sonnenstrahlung und Temperaturschwankungen ausgesetzt werden dürfen – deswegen müssen sie ihr Leben ohne Freigang verbringen. Zusätzlich fehlen ihnen teilweise auch die Schnurrhaare, weshalb sie einen eingeschränkten Tastsinn haben und ihnen Kommunikationsmöglichkeiten fehlen. Katzen mit Stummelschwänzen sind in ihrem Kommunikationsverhalten wie auch in ihrer Balance z.B. beim Klettern stark limitiert. Der STS spricht sich gegen derart überzüchtete Rassen resp. Linien aus, weil sie für die Tiere regelmässig mit starken Belastungen einhergehen. An der Ausstellung wurden aber beispielsweise Perser mit starker Brachycephalie prämiert, obwohl in der Schweiz Extremzuchten durch das Tierschutzgesetz verboten sind! An vielen Käfigen hingen Preise, welche die überzüchteten Tiere an anderen Ausstellungen bereits erhalten hatten. Das zeigt mit aller Deutlichkeit, dass sich Aussteller über die gesetzlichen Vorschriften gegen Extremzuchten bis heute hinwegsetzen!

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Nacktkatzen leiden physisch und psychisch unter ihren Merkmalen.

Diese Perserkatze zeigt eine stark ausgeprägte Brachycephalie und wurde dennoch prämiert.

Bei der Siegerehrung gewann auch diese Extremzucht einen Preis!

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Extrem konkav herausgezüchtete Gesichts­ fläche – wo sind hier die Augen?

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KANTONALE STÄMMESCHAU, BISCHOFSZELL TG

Kantonale Stämme­schau, Bischofszell TG 21.–23.11.2014, besucht am 23.11.2014

An der Thurgauer Kantonalen Kaninchen-Stämmeschau wurden über 600 Kaninchen ausgestellt.

Gesamteindruck / Zusammenfassung

An der Thurgauer Stämmeschau, durchgeführt von der Sektion «Kleintiere Sitter-Thur», wurden während drei Tagen über 600 Kaninchen, die etwa 30 unterschiedlichen Rassen angehörten, ausgestellt. Des Weiteren wurden Meerschweinchen, Hühner, Enten und Tauben präsentiert. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Ausstellungstiere drei Tage an der Messe verbrachten, wobei die Besucher die Tiere am Samstag vom Morgen bis Mitternacht ansehen konnten. Sie wurden im wahrsten Sinne des Wortes «ausgestellt» und wie Schauobjekte gut sichtbar präsentiert, so dass ihr Äusseres jederzeit genau betrachtet werden konnte. Aus diesem Grund waren die Käfige klein und unstrukturiert. Die Tiere wurden einzeln gehalten, selbst die Meerschweinchen, bei welchen die Einzelhaltung gesetzlich verboten ist. Keiner der Käfige war artgerecht eingerichtet: Für Kaninchen und Meerschweinchen fehlte der Rückzug, die Hühner hatten keine Sitzstangen zur Verfügung, Tauben mussten auf gewelltem Karton sitzen und die Enten hatten keinerlei Bademöglichkeiten. Die Futter- und Wasserschalen waren zwar am Gitter angebracht, jedoch oft leer oder für die Tiere unerreichbar. Grundsätzlich schreibt die Tierschutzverordnung Mindestanforderungen hinsichtlich Gehegefläche und -Volumen sowie der Einrichtung und Einzel- oder Gruppenhaltung vor. Diese Mindestanforderungen gelten allerdings nur für permanente Haltung; für Transporte aber auch Ausstellungen gibt es Ausnahmeregelungen. Aus der Sicht des Tierschutzes sind jedoch solche für die Tiere sehr restriktive Bedingungen, wie sie an der Thurgauer Stämmeschau angetroffen wurden, nicht akzeptabel, da die Ausstellungstiere dort nicht kurzfristig wie etwa auf Transporten1 sondern vermutlich mehrere Tage in den Käfigen ausharren mussten. 1

Die maximale Fahrtzeit auf Tiertransporten darf in der Schweiz maximal sechs Stunden betragen. Werden Tiere im Camion übernachtet, müssen ihnen gleich viel Platz wie im Stall, Futter und Wasser sowie eingestreute Böden zur Verfügung stehen.

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Aus Sicht des STS sollten an jenen Ausstellungen, wo Tiere über sechs Stunden gezeigt werden, wenigstens die gesetzlichen Mindestmasse eingehalten und die wichtigsten tierartspezifischen Strukturen geboten werden. Wünschenswert wäre aus didaktischen Gründen, dass solche Ausstellungen dazu dienen, dem Publikum besonders beispielhafte Gehege zu präsentieren, um so das Wissen über die tierfreundliche Haltung zu verbreiten. Diese Chance wurde hier klar verpasst. Es bestand offensichtlich kein Interesse, den Besuchern das arttypische Verhalten der verschiedenen Tiere näher zu bringen, im Vordergrund standen einzig das Präsentieren der Tiere in kargen Käfigen und das Richten. Die Verantwortlichen waren sich der suboptimalen Haltung der Tiere durchaus bewusst, denn sie wiesen mit Plakaten darauf hin, dass die Tiere zu Hause besser gehalten würden. Es ist bedauerlich, dass an der Ausstellung in Plakate und nicht in gute Gehege investiert wurde.

Allgemeines

Im Eingangsbereich der Halle war die Vereinigung «Fleischverwerter Kleintiere Schweiz» mit einer kleinen Metzgertheke vertreten. Zum Verkauf gab es hauptsächlich Kaninchenfleisch, die Schlachtkörper wurden von den Mitgliedern der Vereinigung vor Ort zerlegt. Nebst den ausgestellten Tieren befanden sich ein grosses Restaurant, der Gabentisch der Tombola sowie ein Stand des Verbands «Fellnähen Schweiz» in der Halle. In der Halle war es zum Zeitpunkt des Besuchs trotz Restaurantbetriebs relativ ruhig. Dies hing auch damit zusammen, dass die Prämierung bereits abgeschlossen war. Die Temperatur lag bei ca. 18 °C. An einer Hallenwand waren mehrere Plakate von «Kleintiere Schweiz» mit der Aufschrift: «Zu Hause leben wir in grösseren Ställen» angebracht. Abgebildet waren verschiedene Kleintiere wie Hühner oder Kaninchen, welche sich auf einer Wiese in einer idyllischen Landschaft befanden.

Die einzelnen Tierarten im Detail Kaninchen

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An der Thurgauer Stämmeschau wurden über 600 adulte Kaninchen ausschliesslich in Einzelhaltung ausgestellt. Zwischen den Käfigen waren Metallplatten angebracht, welche eine Kontaktaufnahme mit Artgenossen verunmöglichten. Die Käfige waren ca. 50 cm x 50 cm x 40 cm bzw. 60 cm x 60 cm x 55 cm gross. In den kleineren Käfigen waren Zwergrassen (Farbenzwerge, Hermeline, Zwergschecke, Zwergwidder, Kleinrex) untergebracht. Die Höhe der Käfige war für diese Gewichtsklasse ausreichend, die Grundfläche aber mit geschätzten 2500 cm2 knapp bemessen. Leider existieren Kaninchen ohne jeglichen Rückzug. für eine sogenannt «temporäre Haltung» von Kaninchen, wie dies in einer Schau der Fall ist, keine gesetzlichen Mindestmasse. Die Tierschutzverordnung TschV schreibt aber für eine permanente Haltung von Zwergrassen mindestens 3400 cm2 Fläche vor. Da eine Messe auch immer einen gewissen Vorbildcharakter haben sollte, sollten zumindest die Masse der TschV eingehalten werden, damit beim Besucher nicht der Eindruck entsteht, die Tiere könnten in derart kleinen Behältnissen gehalten werden. Aus Sicht des STS handelt es sich bei tagelangen Ausstellungen nicht mehr um temporäre Haltungen. Er fordert, sich hier an den Ausnahmeregelungen (zum Beispiel Platzbedarf) für Tiertransporte zu orientieren und zumindest dort, wo Tiere länger als sechs Stunden ausgestellt werden, die Anforderungen an eine permanente Haltung vorzuschreiben. Sechs Kaninchen der Rasse Kleinrex befanden sich in den grösseren (geschätzte Grundfläche ca. 3600 cm2) und somit für Zwergrassen gesetzeskonformen Käfigen. Weiter wurden in den grösseren Käfigen Kaninchen der kleinen, mittleren und grossen Rassen ausgestellt. Gemäss der Tier-


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schutzverordnung wäre für die Haltung von kleinen Kaninchenrassen (2,3 – 3,5 kg) eine Grundfläche von mindestens 4800 cm2 vorgeschrieben, bei mittleren Rassen (3,5 – 5,5 kg) müsste die Fläche sogar 7200 cm2 betragen. Als Vertreter der grossen Rassen waren an der Thurgauer Stämmeschau Belgische Riesen, Schweizer Schecken und Französische Widder vertreten. Die schwersten Tiere wogen über 7,5 kg. Für Kaninchen dieser Gewichtsklasse beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrundfläche 9300 cm2. Die geschätzte Käfighöhe von 55 cm ist nur für die kleinen Rassen ausreichend. Für mittlere und grosse Rassen sollte die Höhe mindestens 60 cm betragen. Die Innenausstattung war bei allen Käfigen identisch: Boden mit einem Heu-Stroh-Gemisch, am Gitter zwei Plastikschälchen für Wasser und Pelletfutter. Die Kontrolle von rund 370 Käfigen ergab allerdings, dass in einem Drittel aller Fälle den Kaninchen kein Wasser zur Verfügung stand. In einigen Gehegen waren die Trinkschälchen sogar absolut sauber und trocken, sodass anzunehmen ist, dass die Kaninchen schon viele Stunden kein Wasser mehr erhalten hatten. Pellets wurden nur einer Minderheit der Kaninchen angeboten. Ein kurzes, dickes Aststück diente als Nagematerial. Frischfutter wurde den Kaninchen nicht angeboten, umso wichtiger wäre daher der ständige Zugang zu frischem Wasser gewesen. Erhöhte Flächen und abgedunkelte Rückzugsbereiche oder Bereiche mit Sichtschutz vor den Besuchern waren nicht vorhanden. Immer wieder berührten Besucher die Kaninchen, indem sie ihre Hände durch die Gitterstäbe streckten. In zwei Fällen konnte sogar beobachtet werden, wie ein Besucher die Käfigtür öffnete und die Kaninchen, die sich in die hinterste Ecke des Käfigs drückten, anfasste. Einige Vertreter der Züchtervereine hielten sich in der Nähe der Käfige auf und griffen nicht ein. Die meisten Kaninchen hockten oder sassen mehr oder weniger bewegungslos da. Nur ganz vereinzelt ruhte ein Kaninchen entspannt in Seitenlage. Schnuppern an Objekten, Männchen machen und Körperpflege konnte relativ häufig beobachtet werden. Nahrungsaufnahme war nur sehr selten zu sehen. Einige Kaninchen versuchten, sich mit einem Hoppelsprung oder kleinen Luftsprüngen Bewegung zu verschaffen. Bei deren Ausführung kollidierten sie aber regelmässig mit den Wänden. Ein Kaninchen der Rasse Zwergwidder zeigte während des ganzen Besuches ein hochgradig stereotypes Verhalten. Es hoppelte vor dem Gitter hin und her. Diese Bewegung wiederholte das Kaninchen unablässig. Solche Verhaltensstörungen sind gemäss Tierschutzgesetzgebung ein klares Indiz für Leiden und nicht korrekte Haltung. Aus tierschützerischer Sicht problematisch ist die Zucht von Rexkaninchen. Ihre Tasthaare im Gesicht sind verkürzt, verbogen oder fehlen teilweise ganz. Damit ist die für Kaninchen wichtige Tastfunktion nur noch eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

Meerschweinchen

An dieser Ausstellung wurden 14 Meerschweinchen der Rassen Rosette, US-Teddy, Schweizer Teddy und Peruaner in Einzelhaltung gezeigt. Die Käfige waren durch Metallwände voneinander getrennt, sodass die Tiere keinerlei Kontakt zueinander aufnehmen konnten. Die Käfige wiesen eine Grundfläche von ca. 60 cm x 60 cm auf, die Höhe betrug ca. 55 cm. Die Flächenmasse sind für eine Ausstellung akzeptabel, wenn auch nicht vorbildlich. Die Einzelhaltung ist hingegen tierschutzwidrig, da die Tierschutzverordnung Gruppenhaltung vorschreibt. Denn Meerschweinchen sind soziale Tiere, welche sich ohne Partner nicht wohlfühlen. Die Inneneinrichtung war bei allen Käfigen Die Einzelhaltung von Meerschweinchen ist in identisch: Gemisch aus Stroh, Heu und Säge- der Heimtierhaltung verboten. Die Wasserscha­ spänen als Einstreu, ein Ast zum Nagen sowie le war viel zu weit oben angebracht.

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ein Schälchen mit Wasser. Letztere waren jedoch oft für die Tiere unerreichbar hoch angebracht war. Es gab keinerlei Rückzugsmöglichkeiten oder sonstige Strukturen zur Bereicherung. Für das Wohlbefinden des Fluchttieres Meerschweinchen wären diese aber essentiell gewesen. Es erstaunt daher nicht, dass sich sämtliche Meerschweinchen zum Zeitpunkt des Besuchs regungslos an die hintere Wand ihres Käfigs duckten. Peruanische Meerschweinchen mit extrem langen Haaren betrachtet der STS als Extremzucht. Die langen Haare verdecken die Augen und schränken die Tiere in ihrer Sicht ein. Damit die Haare nicht verfilzen, müssen Peruaner täglich gebürstet werden – dies verursacht beim Fluchttier Meerschweinchen oft Angst und Leiden. Zusätzlich können die langen Haare zu Hygieneproblemen führen, wenn sie verkotet oder durch den Bodenkontakt verschmutzt werden.

Hühner

An der Thurgauer Stämmeschau wurden ca. 50 Hühner verschiedener Rassen in Einzelhaltung ausgestellt. Aus Sicht des STS ist die Einzelhaltung von Hühnern tierschutzwidrig. Da die Zwischenwände aus Gitter waren, hatten die Hühner wenigstens Sichtkontakt. Die kleineren Hühnerrassen (zum Beispiel Zwerg-Italiener) waren in Gitterkäfigen von ca. 60 cm x 60 cm x 60 cm untergebracht. Die grösseren Rassen (wie etwa die New Hampshire) hatten Käfige von ca. 100 cm x 100 cm x 100 cm zur Verfügung. Viele der Käfige waren für die Zuschauer von allen Seiten einsehbar, die darin untergebrachten Hühner hatten keinerlei Sichtschutz zur Verfügung. Ein Teil der Hühnerkäfige grenzte mit der Rückseite an die Hinterwand der Kaninchenkäfige. Wenn die Kaninchen bei ihren Versuchen, sich Bewegung zu verschaffen, mit der Wand kollidierten, erschreckten sich die Hühner jeweils. Die Käfige wiesen Holzböden auf, welche mit Stroh und teilweise auch mit trockenem Laub bedeckt waren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sitzstangen und Nester für Legetiere waren nicht vorhanden. Den Hühnern wurden Wasser, Körner und teilweise auch Frischfutter angeboten.

Einzelhaltung Hühner ohne Sitzstangen oder Nester.

Ein Huhn zeigte Schnabelatmung.

Tauben

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Jeweils vier Vertreter der Rassen Einfarbige Schweizertaube, Berner Lerche, Thurgauer Schild, Reisebrieftauben und Elsterpurzler wurden ausgestellt und prämiert. Die Tauben waren einzeln in Gitterkäfigen untergebracht, hatten aber durch die Gitterstäbe wenigstens Sichtkontakt. Die Käfige wiesen Masse von ca. 40 cm x 40 cm x 40 cm auf. Die Masse erfüllten die Vorschriften der Tierschutzverordnung an eine permanente Haltung nicht. Der Boden der Käfige war mit Wellkarton ausgelegt. Sitzstangen und Nester waren nicht vorhanden. Körner und Was-

Ein Elsterpurzler sass regungslos am Boden.


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ser standen allen Tieren zur Verfügung. Die meisten Tauben hockten reglos am Boden. Das normale Gehen schien zudem durch den Wellkarton erschwert. Elsterpurzler vollführen im Flug einfache oder doppelte Überschläge und gelten deshalb als problematische Rasse. Aus Sicht des STS ist es fragwürdig, Taubenrassen zu züchten, die solches Flugverhalten zeigen.

Smaragdenten

In einem Gehege mit den Massen von ca. 2,2 m x 0,6 m x 0,6 m wurden drei Smaragdenten ausgestellt. Das Gehege war mit Stroh eingestreut. Eine Badegelegenheit, wie sie für permanente Haltung vorgeschrieben ist, fehlte. Die Smaragdenten verfügten über Körner und welkes Grünfutter. Das Trinkwasser wurde ihnen in einer Art Kanister, der an einer Seitenwand eine Öffnung hatte, angeboten. Dadurch sollte vermutlich den Vögeln das Trinken ermöglicht werden, gleichzeitig aber das Baden im Trinkwasser verhindert werden.

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SWISSBIRD 2014 ZOFINGEN

SwissBird, Zofingen 13. und 14.12.2014, besucht am 13.12.2014

Gesamteindruck / Zusammenfassung

An der SwissBird stellten die Züchter von Ziervögeln während viereinhalb Tagen (die Prämierungen durch die Jury fanden im Vorfeld der eigentlichen, zwei Tage dauernden Ausstellung statt) ihre Zuchterfolge aus; fast alle präsentierten Vögel wurden auch prämiert, unter anderem für «Best in Show» oder Jugendsieger nach Kategorie. In monotonen Reihen kleiner Gitterkäfige sassen jeweils einzeln hunderte über hunderte Vögel ohne Rückzugsmöglichkeit. Da es sich um eine zu Schauzwecken dienende, vorübergehende Haltung handelte, mussten die Haltungsvorschriften gemäss Tierschutzverordnung (sofern für die Art überhaupt definiert) nicht erfüllt werden. Gemäss einem im Eingangsbereich aufgehängten Plakat würden die Vögel zu Hause in artgerechten Grossvolieren gehalten. Ebenfalls im Eingangsbereich war ein alter, viel zu kleiner Vogelkäfig aufgestellt mit dem Hinweis, dass eine solche Vogelhaltung nicht mehr legal sei. Inwiefern diese Hinweise von den BesucherInnen beachtet wurden, sei dahingestellt – positiv zu erwähnen ist immerhin die Tatsache, dass sich die Aussteller ihrer Vorbildfunktion punkto Tierhaltung bewusst zu werden scheinen. Die grösstenteils in kleinen Käfigen zur Schau gestellten Vögel waren akkurat aufgereiht. Bei der Mehrheit der Käfigreihen – beispielsweise den scheuen Wachteln oder bei manchen Zuchtformen einheimischer Wildvögel – waren dieses Jahr Absperrbänder vor den Käfigen gespannt, wohl um

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Absperrbänder vor den Käfigen sollten verhindern, dass die Besucher zu nahe an die Vögel herantreten.


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SWISSBIRD 2014 ZOFINGEN

allzu aufdringliches Publikum vor den Käfigen auf eine Minimaldistanz zu halten. Dies ist eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr, wo solche Markierungen fehlten. Die zu hunderten gestapelten, kleinen Käfige enthielten leider aber nach wie vor nur die allernotwendigste Einrichtung, nämlich Wasser, Futter, eine oder zwei Sitzstange(n) und einen saugfähigen Untergrund (Karton/Papier). Alle Ausstellungstiere (mit Ausnahme einiger in Volieren untergebrachten Kanarien, Wellensittiche und Amazonen) waren einzeln gehalten und hatten keine oder nur sehr limitierte Rückzugsmög- Gloster corona-Kanarie mit Haube, welche die Sicht einschränkte. lichkeiten. Einzelne aus Sicht des STS problematische Zuchtformen wurden präsentiert, unter anderem die «Frisé»-Positurkanarien mit überlangen Ständern (Beinen) und unnatürlich aufrechter Wirbelsäule, deren Brust-, Rücken- und Schulterfedern zudem stark gekräuselt sind, ausserdem «Gloster corona»-Kanarien mit «Schöpfen», die teilweise kaum mehr unter den Federn hervorsahen. Wie im Vorjahr machten bis auf einen einzigen Wellensittich alle Vögel einen gesunden und unverletzten Eindruck. Bei mehreren Tieren (unter anderem Blauraben und Beo) konnten allerdings stark beschädigte Schwanzfedern festgestellt werden – wohl eine Folge ständigen Kontakts mit Gitterstäben oder gegebenenfalls auch von Verhaltensstörungen (Federrupfen, Federfressen). Die Vögel wurden gemäss Angaben des Ausstellers vor der Ausstellung «trainiert», das heisst an die Ausstellungssituation in den engen Showkäfigen gewöhnt (bereits Tage vor der Ausstellung immer wieder in die Schaukäfige gesetzt und die Zeit darin schrittweise verlängert). Trotzdem konnten grosse Unterschiede in Bezug auf das Stressverhalten einzelner Arten und Vögel beobachtet werden. Längst nicht alle Vögel meisterten die Ausstellungs-Situation stress- und damit leidensfrei! Insbesondere musste festgestellt werden, dass manche Wildvogelarten (zum Beispiel Heckenbraunelle, Distelfink, Wachteln, Elstern) starken bis sehr starken Stress zeigten, entweder indem sie in stereotyp anmutenden Bewegungsmustern gegen die Gitter (vor allem nach oben) flogen und zwischen den Sitzstangen hin- und her flatterten oder ununterbrochen an den Seitenwänden des Käfigs emporsprangen. Derartige Verhaltensstörungen werden von der Wissenschaft und von der Tierschutzgesetzgebung als deutliche Indikatoren für Leiden bei Tieren angesehen. Auch innerhalb einer Art, beispielsweise bei den verschiedenen Kleinpapageien und Sittichen, konnten massive Unterschiede im Stressverhalten, je nach Züchter, festgestellt werden. Während manche Vögel relativ entspannt und neugierig-aufmerksam wirkten oder sich dem Fressen, der Gefiederpflege oder dem Schlafen widmeten, zeigten andere teilweise stark stereotypes Verhalten (Auf- und Ablaufen am Boden, Beissen an den Gitterstangen) oder andere Anzeichen für Leiden, wie Rückzug an die hintere Wand, Erstarren, Schnabelatmung, Flügelzittern. Auffallend häufig konnten solche Verhaltensweisen bei Wellensittichen und Nymphensittichen beobachtet werden. Alles in allem bleibt der Eindruck, dass die meisten Vögel in einer solchen Ausstellungssitua­tion einer beträchtlichen Belastung und teilweise starkem Leiden ausgesetzt sind. Sinn und Zweck solcher Ausstellungen rechtfertigen es nach Meinung des STS nicht, Tiere über Tage (inklusive belastendes «Training») derart zu belasten.

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Allgemeines

Gezeigt wurden Zuchttiere von einheimischen Wildvogelarten (zum Beispiel Gimpel, Distelfink, Erlenzeisig), von Kanarienvögeln und deren Hybriden, Wellensittiche, sonstige Sittiche (zum Beispiel Berg-, Sonnen-, Pennant-, Schön-, Mönchs-, Halsband-, Nymphensittich), kleine und mittelgrosse Papageien (zum Beispiel Sperlingspapageien, Graupapagei, Mohrenkopfpapagei), Stare und Bülbüls (zum Beispiel Balistar), Tauben (Turteltaube, Lachtaube, Diamanttäubchen unter anderem), Hühnervögel (verschiedene Wachteln) und diverse Finkenarten (unter anderem verschiedene Amadinen, Astrilde, Reis- und Gouldfink, Diamantfink, Zebrafink) aus der ganzen Welt sowie weitere Vögel wie beispielsweise Turako, Jägerliest, Bartvogel oder Elster. Die Anzahl der präsentierten Vögel war kaum zu überblicken. Gemäss einer Zählung vor Ort dürften rund 125 einheimische und exotische Singvögel (teilweise in gezielt gezüchteten Farbvarietäten), 937 Kanarienvögel und deren Hybriden, 286 Wellensittiche, 220 kleine und mittlere Papageien sowie 324 Sittiche, 16 Tauben, 1 Turako, 31 Wachteln, 18 Stare und Bülbüls, 1 Jägerliest, 371 Prachtfinken gezeigt worden sein – also total mindestens 2330 Vögel. Die meisten Käfige waren sauber und hygienisch nicht zu beanstanden. In der Ausstellungshalle herrschte Raumtemperatur (ca. 20 °C), keine Zugluft (ausser ganz hinten in der Halle, bei den Wachtelkäfigen) und Tageslicht. Die Lautstärke betrug zwischen 70 – 85 dB. Der Raum war erfüllt vom Zwitschern, Piepen und Trillern von Vögeln– eine Geräuschkulisse, die den (sozialen, meist schwarmbildenden) Vögeln eventuell gar Sicherheit gab. Da auch der Besucherzustrom sich in Grenzen hielt, war die Lärmbelastung unbedenklich. Es herrschte keinerlei Geruchsbelastung durch Kot-, Urin- oder Rauchgestank. Ein offizielles Hundeverbot bestand nicht; es konnte jedoch ausser einem einzigen, angeleint mitgeführten Mischling kein Hund in der Ausstellungshalle gesichtet werden. Es wurden auch keine Vögel zum Streicheln aus den Käfigen genommen und keine von der Mutter abhängigen Jungvögel gezeigt.

Die Ausstellung im Detail Bewertete Vögel in Show-Käfigen

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Sämtliche Vögel, die bewertet worden sind, wurden in einigen wenigen Varianten von StandardShowkäfigen präsentiert. Ein Grossteil davon waren frontal einsehbare, kleine Käfige, deren Boden, Seitenwände und Dachabdeckungen aus Karton bestanden; es handelte sich um EinwegEinrichtungen für jeweils nur eine Ausstellung. Die Käfige massen ca. 30 x 20 x 25 cm und waren mit zwei Sitzstangen, einer Futterschale und einer Tränke ausgestattet. Nebst den Kartonkäfigen waren Holzkäfige in verschiedenen Grössenvarianten vorhanden. Die kleinsten Käfige massen ca. 35 x 15 x 25 cm Diese Gouldamadine war in einem Standardund beherbergten beispielsweise Wellensittiche, Showkäfig aus Karton untergebracht. die grössten massen ca. 100 x 50 x 80 cm und beherbergten Papageien und Sittiche. Die Käfige waren frontal und von oben einsehbar und enthielten ebenfalls lediglich zwei Sitzstangen, Futter und Wasser sowie einen saugfähigen Untergrund. Die Vögel hatten in den Käfigen wenig bis keine Möglichkeit, sich zurückzuziehen. Bei manchen Käfigen verhalf das Bewertungsblatt oder die Prämierungs-Schleife teilweise zu Sichtschutz. Einige Wellensittiche und Kleinpapageien hatten den Bodenbelag ihrer Käfige angeknabbert und angehoben und versteckten sich unter dem Karton. Bis auf wenige Fälle, wo das Wasser durch hineingeworfenes Futter getrübt oder das Futter am Boden ausgeleert und mit Kot vermischt war, war die Hygiene in den Käfigen genügend (einige Vögel, wie der Beo, produzieren und verspritzen grosse Mengen Kot!) bis einwandfrei.


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Schau-Volieren

In der Mitte der Ausstellungshalle wurden Amazonen in grösseren und leichtgradig mit Natur­ ästen strukturierten Volieren gezeigt. Die Vögel wurden in Gruppen gehalten, sodass Sozialkontakte möglich waren. In einer Reihe befanden sich in mehreren Volieren zwei Blaustirn-, zwei Blaukappen-, zwei Blaukronen-, vier Kuba- und zwei Taubenhalsamazonen. Auf der Rückseite dieser Voliere waren – getrennt durch eine Stellwand aus Bambus – nochmals sechs Volieren aufgestellt, in denen sich zwei Doppelgelbkopf-, drei Pracht-, zwei Gelbnacken-, zwei Gelbwangen-, zwei Grünwangen- und zwei Weissstirnamazonen befan- Die Volieren der Amazonen waren teilweise den. Alle Volieren waren ca. 100 x 200 x 200 cm mit Stellwänden und Sträuchern abgeschirmt, gross, allseits vergittert, jedoch im hinteren Be- sodass Sichtschutz entstand. reich durch Schilfmatten und zwischen den Vo­ lieren durch dort platzierte Zimmerpflanzen abgeschirmt. So erhielten die Tiere Sichtschutz auf drei Seiten und räumliche Distanz zu den Besuchern. In den Volieren befanden sich Sitzstangen aus Naturholz diversen Umfangs, Einstreu (Holzschnitzel), Futter, Wasser und etwas Obst. Die Tiere machten einen ausgeglichenen Eindruck, manche schliefen oder beschäftigten sich mit Körperpflege oder Futteraufnahme. Direkt neben der Treppe, welche zu den auf einer Empore untergebrachten Finkenvögeln hochführte, befand sich eine Voliere mit sieben Positurkanarien. Die Voliere mass ca. 110 x 130 x 200 cm und war mit Futter und Wasser ausgestattet. Strukturiert war sie mit mehreren federnden Natur­ ästen. Diese Voliere zählte zu den schöneren Haltungsbeispielen an der SwissBird und zeigte auf, wie Ziervögel – auch an derart langen Ausstellungen – eigentlich gehalten werden sollten. An einer Seite der Ausstellungshalle befanden sich insgesamt sieben Volieren, in denen ein Livingstone Turako, zwei Elstern (je einzeln), ein Kookaburra (Jägerliest), zwei Acapulco-Blauraben (je einzeln) und fünf gelbe Wellensittiche (Gruppenhaltung) gezeigt wurden. Die Volieren massen 100 x 200 x 200 cm und waren – bis auf die Voliere des Turako – mit dem Nötigsten eingerichtet. Zwei bis drei fest montierte Sitzstangen, Futter und Wasser sowie Einstreu aus Holzschnipseln stellten die ganze Einrichtung dar. Den Elstern wurden zusätzlich Vogelbeeren, Äpfel und eine grössere, auch zum Baden geeig- Der Turako verfügte über eine gut nete Wasserschüssel zur Verfügung gestellt; der strukturierte Voliere. Turako konnte sein Futter aus zwei verschiedenen Futtermischungen wählen (Pellets und eine Art Hirse) und verfügte sogar über teilweise belaubte, unterschiedliche Äste und Zweige zum Sitzen und Klettern. Die Elstern flatterten die meiste Zeit aufgeregt hin und her, immer von einem Ast auf den anderen, schüttelten sich auch häufig, wetzten immer wieder den Schnabel und eines der Tiere zeigte während ca. 10 Minuten Schnabelatmung. Auch die Blauraben zeigten ein ähnlich unruhiges Verhalten. Die Steuerfedern der Raben waren zudem stark ausgefranst. Der Turako wirkte ziemlich ruhig und entspannt, während der Jägerlist zwar ruhig sass, aber bei Annäherung an den Käfig jeweils sofort an die Rückwand zurückwich. Insbesondere für die intelligenten Rabenvögel fehlte es an Beschäftigungsmaterial zum Knabbern und Spielen. Auch Rückzugsmöglichkeiten gab es nicht in den Volieren. Die Voliere mit den Wellensittichen befand sich direkt beim Eingang. Auch diese Voliere war eher dürftig eingerichtet, aber zumindest geräumig für die sechs

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Tiere. An der Voliere hing ein Plakat «So halten wir die Vögel zu Hause»; nebenan war ein Tisch mit einem kleinen Vogelkäfig, wie er früher in den Haushalten noch weit verbreitet war, platziert. Der Käfig enthielt den Hinweis, dass eine solche Haltung nicht mehr tierschutzkonform sei. Neben diesem Käfig stand eine «moderne», legale Variante, die gerade eben den Mindestmassen gemäss TSchV entsprach. Offensichtlich wurde hier versucht, die Laien unter den Besuchern darauf aufmerksam zu machen, dass artgerechte Vogelhaltung nicht das ist, was man an einer Vogelausstellung zu sehen bekommt! Dieses Engagement ist aus Tierschutzsicht natürlich absolut begrüssenswert, jedoch war die dazu verwendete normierte «neue Variante» des Käfigs kein Paradebeispiel für artgerechte Haltung. An sämtlichen Schau-Volieren/Grossvolieren, die im Grossen und Ganzen eine akzeptable bis gute Tierhaltung aufzeigten, fehlten (abgesehen von der Vogelart) leider Informationen zu den darin gehaltenen Tieren. Es ist schade, dass die Möglichkeit nicht wahrgenommen wurde, über die Herkunft und Lebensweise sowie eine wirklich artgerechte Haltung dieser Vögel zu informieren- insbesondere, da hier genügend Platz (und sicher auch Publikumsinteresse) vorhanden gewesen wäre.

Beobachtungen Stereotypieähnliche Verhaltensweisen

Auch dieses Jahr fielen viele stereotypie – respektive – ähnliche Verhaltensweisen der Vögel an der SwissBird auf. Stereotypien sind Verhaltensstörungen und deuten auf ungenügende Haltungs­ bedingungen und Leiden hin. Die Haltung der Vögel unter sehr beschränkten Platzverhältnissen an einer Ausstellung begünstigt à priori ein «reduziertes» Verhalten; die Bewegungsmöglichkeiten der Tiere sind massiv eingeschränkt – somit entstehen sehr schnell repetitive Verhaltensmuster.

Typische Beispiele

• Nymphensittich Nr. 1109: Das Tier lief während der ganzen Zeit unseres Besuchs (mindestens 5 Stunden) in seinem Käfig entlang des Gitters auf und ab, wobei es immer die exakt gleichen Bewegungsmuster wiederholte und kaum einen Moment inne hielt. • Wellensittich Nr. 1848: Das Tier nagte während längerer Zeit an immer der gleichen Stelle am Käfig. • Wellensittich Nr. 0427: Der Vogel befand sich am Boden in einer Käfigecke und «spulte» ständig gegen die Wand (Vorwärtsdrang in der Ecke). • Katharinasittich Nr. 1820: Der Vogel versteckte sich unter dem angenagten Kartonboden. ­Offenbar handelte es sich hier nicht um ein spielerisches Verhalten, da das Tier regungslos unter dem Karton blieb, als suche es Schutz. • Heckenbraunelle Nr. 1314: Der Vogel flatterte ständig von der gleichen Sitzstange an die Käfigdecke und zurück. • Distelfink Nr. 2378: Das Tier hüpfte wiederholt von einer Stange zur anderen, anschliessend zur Futterschüssel (ohne Futteraufnahme), wieder zur ersten Stange, zur zweiten usw. • Kalifornische Schopfwachtel Nr. 0374: Die Wachtel sprang andauernd vom Boden auf die erste Stange und wieder auf den Boden, anschliessend wieder auf die Stange und zu Boden, sporadisch unterbrochen von heftigen Sprüngen gegen die Rückwand oder die Decke. Gemäss Dr. Sabine Gebhardt (ehemals Forschungsassistentin an der Universität Bern bei Prof. Andreas Steiger – jetzt BLV, Zentrum für tiergerechte Haltung Geflügel; Zollikofen), können stereotypieähnliche Bewegungsformen bei Vögeln in Käfigen sehr schnell, innert weniger 102 Tage, entstehen.

Stereotype Verhaltensweise: Dieser Wellen­ sittich nagte während längerer Zeit immer am selben Gitterstab.


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Stress, Angst und Leiden

Eine Ausstellung mit ihren kleinen Käfigen, der Einzelhaltung von Tieren, die sonst in Gruppen leben, den unvertrauten Geräuschen sowie den Besuchern, die sehr nahe an die Vögel herankommen (sich bei tiefer liegenden Käfigen gar darüber beugen können), löst auf jeden Fall eine Stress- und Angstreaktion bei den betroffenen Tieren aus. Tiere sind zwar daran angepasst, kurzfristig mit belastenden natürlichen Situationen umzugehen, indem sie mit adäquatem Verhalten darauf reagieren: mit Flucht, Schutz im Schwarm oder Verstecken vor Beutegreifern, mit Reviermarkieren (Singen), Sozialinteraktionen beziehungsweise direkter Aggression gegenüber Konkurrenz unter Artgenossen, mit Rückzug an geschützte Orte bei Unwettern. Wenn ein Tier auf natürliche Stressoren mit seinem Verhalten angepasst reagieren kann, so wird dies Eustress (guter Stress) genannt. Daneben gibt es den Distress (schlechter Stress): Das ist eine entweder übermässige oder in der Natur niemals vorkommende Belastung, der ein Tier nicht durch artspezifisches Verhalten begegnen oder entfliehen kann, weil es dazu gar kein Verhalten im Repertoire hat oder keine Ausweichmöglichkeit oder die, selbst wenn einigermassen angepasstes artspezifisches Verhalten angewendet wird, nicht bewältigt werden kann. Das Tier leidet dann. Die Stressoren, denen ein Vogel an einer Ausstellung ausgesetzt ist, unterscheiden sich grundlegend von natürlichen Stressoren; ausserdem sind die Möglichkeiten des Tieres, überhaupt adäquat zu reagieren, stark eingeschränkt. An der Ausstellung werden Vögel einzeln und in kleinen Behältnissen gehalten, die weder Schutz im Schwarm noch Rückzugsmöglichkeiten bieten, noch eine erfolgreiche Flucht erlauben, wenn sich ein «Beutegreiferreiz» in Form eines Besuchers dem Käfig nähert oder sich darüberbeugt. Die Vögel können zwar ihr natürliches Verhalten gegenüber Beutegreifern anwenden, in der Regel heisst dies, nach oben wegfliegen, aber dieses Verhalten hat keinen Erfolg, sie ent- Learned helplessness: Die Japanwachtel sass kommen dem Beutegreiferreiz dadurch nicht. während des ganzen Besuchs an derselben Bei manchen Tieren entwickelt sich dann aus Stelle, bei genauem Beobachten erkannte man diesem Fluchtverhalten ein repetitives Bewe- ein leichtes, andauerndes Zittern unter den gungsmuster, wie oben an mehreren Beispielen Federn. beschrieben. Andere Tiere, konstant frustriert durch die erfolglosen Fluchtversuche, wechseln zu einer Strategie des Stillsitzens, Totstellens oder zwecklosen Auf- und Abhüpfens oder sie sitzen nur noch apathisch da. Dieses Verhalten wird «learned helplessness» genannt: das Tier hat aufgegeben, es kann mit all seinen Bewältigungsversuchen nichts ausrichten; ein Zustand der kompletten Frustration und des stummen Leidens. Das Fazit aus diesen Beobachtungen ist, dass gewisse Vögel durch die Ausstellungssituation belastet waren. Einige Tiere entwickelten bereits nach wenigen Tagen Ausstellung stereotypieähnliche, repetitive Bewegungsfolgen und litten unter der Ausstellungssituation. Nebst dem Angebot von grösseren und verhaltensangepassten Käfigen/Volieren sollten daher nur Tierarten und Rassen ausgestellt werden, die mit der Ausstellungssituation weniger Probleme haben, wie die domestizierten Arten Wellensittich, Kanarienvogel, allenfalls Nymphensittiche, Rosellas, Pennantsittiche und grösstenteils auch die Halsbandsittiche. Auf Arten, die stressanfälliger sind, weil sie eine weniger lange «Domestikationszeit» hinter sich haben, und auf Hybriden mit Wildvögeln sollte ganz verzichtet werden. Es stellt sich beispielsweise die Frage, was die hochsozialen und intelligenten Elstern an einer Vogel-Ausstellung verloren haben – Vögel, die für eine artgerechte Haltung sehr grosse Volieren, ein Sozialleben im Paar oder Schwarm, Sand- und Wasserbäder sowie abwechslungsreiches Beschäftigungsmaterial benötigen (und die aufgrund ihrer schwierigen Haltung nur von Experten mit den notwendigen Kenntnissen gehalten werden können). Den ausgestellten Vögeln sollte ausserdem genügend Rückzugsraum (Tiefe des Käfigs) und op-

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tische Deckung (beispielsweise durch Äste) zur Verfügung gestellt werden. Die verschiedenen Amazonen oder der Turako etwa, welche in grösseren Volieren mit genügend Rückzugsraum und Deckungsstrukturen untergebracht waren, zeigten denn auch praktisch keine Stresszeichen oder stereotypieähnlichen Verhalten – im Gegensatz zu manchen Kleinpapageien in den AusstellungsKäfigen.

Verletzter Vogel

Auch dieses Jahr wurde wieder ein offenbar verletzter Vogel unter den ausgestellten Tieren entdeckt. Im Käfig eines Wellensittichs, der ständig am Gitter empor kletterte, fielen uns grossflächig über die Rückwand verteilte eingetrocknete Blutspuren auf. Die Verteilung der Spuren liess darauf schliessen, dass sich der Vogel mit einer blutenden Wunde hin und her bewegt hatte und gegen die Wand geflogen war. Nachdem eine STS-Beobachterin das Tier dem Aufsichtspersonal gemeldet hatte, wurde der Käfig entfernt. Eine offensichtliche Verletzung des Tieres konnte aus der Distanz aber nicht festgestellt werden. Es stellt sich die Frage, wann (und wie) es zu der Blutung gekommen ist – vor oder nach der richterlichen Bewertung – und weshalb das Unwohlbefinden des Tieres noch niemandem aufgefallen ist! Es ist bedenklich, dass es (erneut!) die Anwesenheit von Tierschützern brauchte, bis die Blutspuren in dem Käfig bemerkt wurden! Unter diesem Blickpunkt ist der Umstand, dass die meisten Züchter während der Ausstellung gar nicht zugegen sind, sondern ihre Tiere Dritten überlassen, mehr als fragwürdig.

Entflogene Vögel

Während des ganzen Tages waren in der Halle immer wieder ein frei fliegender Zebrafink sowie ein frei fliegender Agapornide zu beobachten. Darauf hingewiesen, meinten die Aufseher, dass man davon bereits Kenntnis habe und die Tiere abends, wenn es in der Halle ruhig geworden sei, einfangen werde.

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1 / 2015

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2014 ZOFINGEN

Rechtslage Einheimische Singvögel

An der SwissBird wurden sowohl Hybriden zwischen Kanarienvögeln und ein¬heimischen Singvogelarten wie Erlenzeisig, als auch nachgezüchtete einheimische Singvögel gezeigt, die sogar bewertet wurden. Die rechtliche Lage bezüglich Haltung und Zucht einheimischer Singvögel in Gefangenschaft ist indessen völlig unbefriedigend: Es existieren keinerlei Mindestvorschriften für die Haltung dieser Vögel. Gemäss Art. 2 und 10 Jagdgesetz (JSG) gelten alle einheimischen Vögel, ausser die als jagdbares Wild deklarierten Arten (unter anderem diverse Wildenten, einheimische Rabenvögel, Waldschnepfe, Birkhahn, Alpenschneehuhn), als geschützt, und es bedarf einer kantonalen Bewilligung für ihre Haltung (sofern es sich um Wildfänge handelt). Handelt es sich bei den betroffenen Tieren jedoch um Nachzuchten aus Gefangenschaft, findet die Bewilligungspflicht inkonsequenterweise keine Anwendung mehr – obschon die Tiere noch dieselben Bedürfnisse haben wie ihre wilden Verwandten! Der Bundesrat muss (bei einheimischen Wildvögeln) die Voraussetzungen für eine Haltebewilligung festlegen. Bisher existieren solche klar definierten Voraussetzungen für die Haltung einheimischer Singvögel aber nicht (also auch nicht für die Nachzuchten in Gefangenschaft). Zuständig für die Haltung von geschützten einheimischen Wildvögeln ist nicht nur das kantonale Veterinäramt, sondern das entsprechende Jagd- und Naturschutzamt, das (allerdings nur bei Wildfängen) eine Haltebewilligung erteilen müsste. Unter welchen Bedingungen eine Bewilligung zur Haltung und Zucht einheimischer Singvogelarten letztendlich erteilt wird, ist nicht festgelegt. Es bestehen auch keine Vorschriften, die eine Kreuzung von domestizierten Kanarienvögeln mit einheimischen Wildvögeln in Gefangenschaft verbieten würden (die Hybridisierung mit Wolf beziehungsweise Wildkatzen ist beispielsweise bei Hunden respektive Katzen verboten!). Die Hybridisierung einheimischer Vogelarten in menschlicher Obhut ist dann problematisch, wenn die Gefahr des Entweichens dieser Vögel in die freie Natur besteht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Hybriden aus Volieren entkommen und sich in freier Natur mit einheimischen, verwandten Arten fortpflanzen, was einen Wildbestand genetisch gefährden kann. Ebenfalls problematisch ist unserer Ansicht nach der Umstand, dass auch schwierig zu haltende, hoch soziale Arten wie die Elster als Nachzucht nicht unter eine Bewilligungspflicht für die Haltung fallen.

Ausstellungswesen

Es existieren in der Schweizerischen Tierschutzgesetzgebung keinerlei Vorschriften, wie Tiere an Ausstellungen, also bei Haltungen von ein bis vier Tagen, gehalten werden müssen. Offenbar wird alles toleriert, sei es Einzelhaltung oder auch Käfige, die weit unter den gesetzlichen Mindestvorschriften liegen, welche ihrerseits ja die Grenze zur Tierquälerei darstellen. Es wird also von den Veterinärbehörden stillschweigend geduldet, dass Tiere unter Bedingungen, die für eine normale Haltung illegal und strafbar wären, an mehreren Tagen gehalten und öffentlich ausgestellt werden. Es ist an der Zeit, dass auch in diesem Bereich der Tierhaltung griffige Vorschriften erlassen werden, die ein Minimum an Rückzug auch für Ausstellungstiere ermöglichen!

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