STS-Report Tierausstellungen 2015

Page 1

S T S - R E P O R T SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

STS

Tierausstellungen 2015

1


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIERAUSSTELLUNGEN 2015

Inhalt 23. Schweizerische Rammlerschau Sempach Internationale Hundeausstellung Fribourg Tier & Technik St. Gallen TerraExpo Frauenfeld LUGA Luzern BEA / BEA Pferd Bern Internationale Katzenausstellung Liestal Internationale Hundeausstellung Kreuzlingen Bourse aux Reptiles Villeneuve VD Comptoir Suisse Lausanne OLMA St. Gallen Bourse aux Reptiles Delémont SwissBird Zofingen

Herausgeber Schweizer Tierschutz STS, Dornacherstrasse 101, Postfach, 4018 Basel Tel. 061 365 99 99, Fax 061 365 99 90, Postkonto 40-33680-3 sts@tierschutz.com, www.tierschutz.com Autorinnen Sandra Dürrenberger, dipl. Zoologin Martina Schybli, Dr. med. vet. Sara Wehrli, dipl. Zoologin Julika Fitzi-Rathgen, Dr. med. vet./MLaw Arlette Niederer, Dr. phil. Zoologin Caroline Regenass, med. vet. Anne-Kathrin Witschi, Dr. Dipl. Ing. Agr. ETH Isabelle Neuffer, Dr. sc. Agr. Valerie Zwahlen, dipl. Zoologin

2

Bilder: © Schweizer Tierschutz STS (falls nicht anders vermerkt)

5 17 34 42 54 63 88 95 102 117 133 140 157


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIERAUSSTELLUNGEN 2015

Vorwort Das Mensch-Tier-Verhältnis hat sich in den letzten zwanzig Jahren verändert. Tiere werden heute ganz selbstverständlich als leidensfähige Mitgeschöpfe anerkannt. Die Gesellschaft reagiert sensibel auf Tierschutzfragen und viele Menschen versuchen, ihren Tieren eine möglichst artgemässe Haltung zu bieten. Doch dort, wo sich Tierhalter und Bevölkerung traditionellerweise treffen, an dutzenden von Messen mit nationaler oder regionaler Bedeutung, werden Tiere häufig nur als attraktive Ausstellungs- und Prestigeobjekte angesehen. Von beispielhafter tierfreundlicher Unterbringung keine Spur! Es ist eine Tatsache: An vielen Ausstellungen müssen Tiere leiden und zur Schau gestellt oft tagelang völlig widernatürlich in engsten Behältnissen ausharren. Das zeigt die neue Recherche des Schweizer Tierschutz STS. Zoologen, Agronomen und Veterinäre haben im Auftrag des STS die grossen nationalen sowie einige regionale Tierausstellungen besucht und den Tierschutz überprüft. Das Resultat: Tiere sind an Ausstellungen schlechter geschützt als auf Transporten, indem selbst bei mehrtägigen Messen die Minimalvorschriften der Tierschutzverordnung deutlich unterschritten werden. Nur an wenigen Orten wird den interessierten Besuchern eine beispielhafte, artgemässe Tierhaltung präsentiert. Mit diesem Bericht will der STS Aussteller für den Tierschutz sensibilisieren. Messen sollen ihre Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Tier wahrnehmen und Tiere in attraktiven, tierfreundlichen Gehegen zeigen. Dr. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich

Zusammenfassung 2015 wurden dreizehn Tierausstellungen, darunter grosse Messen mit nationaler Bedeutung sowie eine regionale Kaninchenausstellung, drei Reptilienbörsen, zwei Hundeausstellungenund eine Katzenausstellung besucht. Es fanden sich nur wenige vorbildliche Tierhaltungen. Vielerorts war das Tierwohl stark eingeschränkt. Bedauerlicherweise können sich selbst mehrtägige Messen auf «Ausnahmeregelungen» berufen und müssen die Mindestmasse der Tierschutzverordnung nicht einhalten. Nager, Kaninchen und Vögel fristen tagelang in kleinsten unstrukturierten Käfigen ohne Rückzugsmöglichkeiten ein völlig artwidriges Dasein und Reptilien werden in winzigen, durchsichtigen Boxen zur Schau gestellt. Grober Umgang mit Tieren fand sich u. a. an Hunde- und Katzenausstellungen und die Tierwürde wurde öfters verletzt. Hunde und Katzen wurden exzessiv gestylt und hergerichtet, Hunde im Ring herumgezerrt und gewürgt. An der Tier und Technik im Februar konnten das grosszügige Gehege der Angus-Mutterkühe und die Haltung der zwei Bio-Mastrinder gelobt werden. Ebenfalls war die Milchschafhaltung vorbildlich. Sie hatten genügend Platz und viele Rückzugsmöglichkeiten. Im Gegensatz dazu enttäuschte die Anbindehaltung von Ziegen und Schafen, die teilweise sehr kurze Anbindung von Kühen und der Umgang während des Kuh-Stylings. Der Schweizer Tierschutz STS beurteilt die permanente Anbindehaltung von Rindern, Kühen, Ziegen oder Schafen an mehrtägigen Ausstellungen als nicht mehr zeitgemäss und v. a. tierschutzwidrig. Hier hat die gute bäuerliche Praxis auf den Landwirtschaftsbetrieben die Ausstellungsmacher längst überholt. An der BEA konnte im Grossen und Ganzen meist ein guter, fürsorglicher, ruhiger und professioneller Umgang mit den Tieren beobachtet werden. Die Kritikpunkte bezüglich Tierhaltung (z. B. exponierte Muttersau) und dem Streichelzoo (zu wenig Rückzug) aus dem letzten Jahr wurden auch 2015 unverständlicherweise nicht verbessert. An der Hundeausstellung in Kreuzlingen konnte, im Gegensatz zu der Ausstellung in Fribourg weniger übertriebenes Zurechtmachen der Hunde durch die AustellerInnen beobachtet werden. Hingegen war bei beiden Ausstellungen das Würgen, Ziehen und Zerren der Hunde mit den in der Schweiz in der Anwendung verbotenen Halsbändern und Vorführleinen ohne Stopp zu kritisieren.

3


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIERAUSSTELLUNGEN 2015

Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die Tiere bei allen drei vom STS besuchten Börsen mehrheitlich in Displays gehalten, oder aber in Plastikbehältern oder Bechern zur Schau gestellt. Viele Behälter waren im Verhältnis zum darin gehaltenen Tier viel zu klein. Die kaum eingerichteten kleinen Boxen und Behälter boten den Tieren kaum bis keine Rückzugsmöglichkeiten; einige der Behälter waren allseitig einsehbar. Die tierschutzwidrige Präsentation der Futtertiere, Ratten und Mäuse, gab ebenfalls Anlass zur Kritik. Die Tierschutzrelevanz von Reptilienbörsen hat unser Nachbarland Österreich veranlasst, einen Verordnungsentwurf zur Diskussion zu stellen, in dem «Kaufbörsen» verboten sein sollen. Inskünftig wären nur mehr «Tauschbörsen» unter ausgewiesen sachkundigen Personen zulässig. An der Swiss Bird konnten sich die kleineren Vogelarten in ihren Kleinkäfigen hinter einem an der Vorderseite angebrachten Bewertungsblatt zurückziehen, was einen kleinen Fortschritt darstellte. Alle Vögel mussten die Ausstellungstage jedoch in extrem winzigen, nicht vogelkonformen Käfigen verbringen und zeigten teilweise deutliche Signale von Angst und Leiden. Erfreulicherweise gab es im Jahr 2015 aber auch Verbesserungen und gute Beispiele zu sehen. So wurden an der Rammlerschau in Sempach den Kaninchen beispielsweise Bleche als Sichtschutz zur Verfügung gestellt. Ebenfalls führte Kleintiere Schweiz neue Bewertungskriterien für extreme Zuchtformen ein. An der Luga zeigte sich die Messeleitung gesprächsbereit und setzte die Kritik vom STS vor Ort um. Die OLMA hielt an den Verbesserungen vom Jahr 2015, welche aufgrund der Kritik vom STS vorgenommen wurden, fest. Aus Tierschutzsicht war auch die Katzenausstellung in Liestal – bis auf die Präsentation der Extremzuchten Exotic Shorthair, Perser und Sphynx – zufriedenstellend. Der Schweizer Tierschutz STS wendet sich nicht gegen Ausstellungen mit Tieren. Er fordert aber eine tierfreundliche Haltung, welche gut strukturiert ist und ausreichend Platz für die Tiere garantiert. Eine solche Haltung dient nicht nur dem Wohlbefinden der Tiere an den Ausstellungen, sondern ist auch aus pädagogischer Sicht von grossem Wert. Tiere mit klaren Extremzuchtmerkmalen sollen an Messen nicht mehr prämiert werden. Die Aussteller sollen ihre eigenen Ausstellungsordnungen und Vorschriften zum Tierwohl konsequent durchsetzen. Da Tierausstellungen Vorbildcharakter für eine gute Tierhaltung haben, kritisiert der STS die ungenügenden gesetzlichen Ausnahmeregelungen vehement, welche den Austellern erlauben, die Tiere tagelang unter den festgelegten Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung zu zeigen. Der STS fordert, dass Ausnahmeregelungen, z. B. bezüglich Platzbedarf, an Tierausstellungen analog zum Tiertransport gehandhabt werden sollen: Ausnahmen sollen nur dann zulässig sein, wenn die Tiere nicht länger als sechs Stunden resp. einen Tag in solchen Käfigen/Boxen präsentiert werden. Zudem fordert der STS, dass an Reptilienenbörsen das Tierwohl deutlich verbessert wird. Hierfür müssen national gültige Tierhaltevorschriften für Reptilienbörsen eingeführt werden, welche auch konsequent eingehalten und überwacht werden müssen.

4


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

23. Schweizerische Rammlerschau Sempach 30. Januar bis 1. Februar 2015, besucht am 31. Januar 2015

Zusammenfassung

Die 23. Schweizerische Rammlerschau fand vom 30. Januar bis 1. Februar 2015 in Sempach statt, wobei über 4200 Kaninchen verschiedenster Rassen und Farbschläge ausgestellt und gerichtet wurden. Als problematische/extreme Zuchtformen waren Rexkaninchen, Englische Widder und Angorakaninchen vorhanden. Wie an Kaninchenausstellungen üblich, wurden alle Tiere einzeln gehalten. Die überwiegende Mehrheit der Tiere wurde in Gitterkäfigen ausgestellt, wobei aus Sicht des STS mit Blick auf die mehrtägige Haltung die meisten Käfige für die Tiere zu knapp bemessen waren. Alle Käfige waren reichlich mit Stroh sowie mit etwas Heu versehen, weiter stand den Tieren Nagematerial zur Verfügung. In jedem Käfig fanden die Tiere eine gut erreichbare Wasserschale vor, die in den meisten Fällen auch mit Wasser gefüllt war. Die Hygiene in den Käfigen war gut. Die ausgestellten Kaninchen verhielten sich unterschiedlich. Während sich manche durch den Ausstellungsbetrieb und die Nähe zu den Zuschauern kaum stören liessen, reagierten andere deutlich ängstlich. An einem Schautisch wurde interessierten Zuschauern erklärt, anhand welcher Merkmale Angora- und Rexkaninchen bewertet werden. Die Tiere konnten auf dem Tisch von allen Seiten begutachtet und berührt werden, auch war der Umgang durch die Züchter teilweise sehr unsanft. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert diese Art der Präsentation – sollte den Kindern doch ein tiergerechter, sorgsamer Tierumgang vermittelt werden.

5


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Die Haltung des Geflügels, der Tauben und der Meerschweinchen war für eine Ausstellung akzeptabel, auch wenn für die Meerschweinchen eine bessere Strukturierung des Auslaufs und eine andere Gehegepositionierung von Vorteil gewesen wäre. Gleichzeitig mit der Rammlerschau fand die 4. Europameisterschaft des Kanin Hop statt. Dabei mussten die Kaninchen einen Parcours mit mehreren Hindernissen von bis ca. 40 cm Höhe überwinden. Auch hier reagierten die Tiere (und ihre Besitzer) unterschiedlich auf die Wettkampfsituation. Einige Kaninchen meisterten den Wettkampf relativ gelassen, während andere Zeichen von Belastung zeigten. Auffallend war, dass die meisten Kaninchen mittels Hilfestellungen ihrer Besitzer zum Springen animiert werden mussten, wobei sich die Häufigkeit und Intensität der Hilfestellungen stark unterschieden.

Allgemeines

Die 23. Schweizerische Rammlerschau fand vom 30. Januar bis 1. Februar 2015 in der Festhalle Seepark in Sempach statt. Dabei wurden über 4200 männliche Kaninchen (Rammler) von 140 verschiedenen Rassen und Farbschlägen ausgestellt und prämiert. In der eigentlichen Festhalle Seepark waren nur die Festwirtschaft sowie einige Ausstellungsstände untergebracht; die Tiere selbst befanden sich in drei aneinandergehängten Zelten. Diese Abtrennung der Tiere von der Festwirtschaft ist positiv zu werten, da die Tiere so nicht gestört wurden. Die Temperatur in den Zelten betrug ca. 8 bis 10 °C, der Geruch war angenehm. Die Lautstärke war am Morgen dezent, am Nachmittag stieg sie mit zunehmendem Besucherstrom allerdings an. Parallel zur Rammlerschau wurde an diesem Wochenende in einer nahegelegenen Schulhausturnhalle die 4. Europameisterschaft des Kanin Hop ausgetragen. Angemeldet hatten sich 73 TeilnehmerInnen vier verschiedener Nationen. Die Temperatur im Parcoursraum betrug ca. 20 °C, es war angenehm ruhig. In den Hallen und im Zelt durfte nicht geraucht werden. Ein Hundeverbot war nicht ersichtlich, abgesehen von einem auf dem Arm getragenen und folgsamen Yorkshire-Terrier wurden aber keine Hunde beobachtet.

Beobachtungen im Detail Kaninchen

An der 23. Schweizerischen Rammlerschau wurden über 4200 Kaninchen ausgestellt und prämiert. Die Prämierung fand vor der Eröffnung der Ausstellung statt. An der Rammlerschau wurden alle Tiere einzeln gehalten. Für ausgewachsene Kaninchen ist diese Haltungsform legal.

An der 23. Rammlerschau wurden in langen Käfigreihen über 4200 Kaninchen ausgestellt.

6

An der Ausstellung wurden die Kaninchen einzeln gehalten. Diese Rexkaninchen versuchten, trotz der Abtrennung miteinander Kontakt aufzunehmen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Die meisten Kaninchen waren in aneinandergereihten Metallkäfigen untergebracht, welche Sichtschutz auf fünf Seiten aufwiesen. Auch die Frontseite war teilweise mit einem Blech verkleidet. Dieser – wenngleich auch minimale – Rückzug stellt eine der neuen Massnahmen von Kleintiere Schweiz zur Verbesserung des Tierwohls dar. Die Käfige für Tiere kleiner und mittlerer Rassen massen ca. 60 x 60 x 50 cm. Tiere grosser Rassen waren in Käfigen à ca. 80 x 80 x 60 cm untergebracht. Während die Käfige für die Zwergrassen von der Fläche her ausreichend (wenngleich nicht tierfreundlich) waren, waren sie für die grösseren Tiere zu knapp bemessen. Insbesondere die grossen Rassen wie Schweizer Schecken oder Belgische Riesen hatten kaum genug Platz, um sich beim Liegen komplett auszustrecken. Rechtlich gesehen ist es so, dass gemäss Tierschutzverordnung TschV für eine permanente Haltung von Kaninchen über 3,5 kg Körpergewicht eine Fläche von 7200 cm² vorgeschrieben ist. Für Tiere über 5,5 kg ist indessen eine Fläche von 9300 cm² vonnöten. Bei zu Schauzwecken dienenden temporären Haltungen (selbst wenn diese mehrere Tage dauern) müssen die Minimalvorschriften der TSchV allerdings nicht eingehalten werden. Der STS kritisiert diese Situation und fordert, dass analog wie beim Tiertransport die vorgeschriebenen Mindestflächen nur kurzzeitig, auf keinen Fall während mehreren Ausstellungstagen, unterschritten werden sollen.

Die Kaninchen wurden in unstrukturierten Metallkäfigen gehalten.

Für schwere Kaninchenrassen waren die Platzverhältnisse sehr beengt.

Die prämierten Rassensieger befanden sich in sechseckigen Käfigen à jeweils ca. 45 cm Kantenlänge und ca. 80 cm Höhe. Diese Käfige gewährten den Tieren etwas mehr Bewegungsfreiheit, allerdings waren sie für die Besucher auch einsehbarer, was der Grund dafür sein könnte, dass die Rassesieger teilweise nervöser schienen als die anderen Ausstellungstiere.

Den Rassesiegern wurde etwas mehr Platz zugestanden, die Käfige waren aber auch nicht strukturiert.

Dem Gesamtsieger (Mister Schweiz Sempach) stand eine grössere Box zur Verfügung.

7


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Die grösste Bewegungsfreiheit war dem Gesamtsieger der Ausstellung beschieden – er war in einer vorbildlichen Sonderanfertigung eines Ausstellungskäfigs untergebracht, welcher ca. 140 x 100 x 80 cm mass und mit erhöhter Plattform sowie einer Rückzugskammer ausgestattet war. Diese Ressourcen und das Platzangebot wurden vom Tier denn auch intensiv genutzt. Alle Käfige waren sauber und reichlich mit Stroh und etwas Heu versehen. Viele Kaninchen beschäftigten sich mit dem Stroh. Den meisten Tieren wurden auch Pellets zur Verfügung gestellt. Fast alle Kaninchen hatten Wasser zur Verfügung; einzelne Tiere hatten im Verlaufe des Nachmittags allerdings ihre Wassergeschirre leergetrunken oder ausgeleert. Jeder Käfig war mit einem Stück Holz ausgestattet, welches als Nagematerial diente. Am Samstag machten einzelne Kaninchen davon Gebrauch. Der Gesundheitszustand der Tiere war bei der Mehrheit aller Tiere soweit erkennbar in Ordnung – in einzelnen Fällen wurden allerdings Augenausfluss, Rötungen oder Krusten im Augenbereich festgestellt.

8

Die Wasserschale dieses Angorakaninchens war leer.

Dieser Schecke hatte sein Wassergeschirr ausgeleert.

Bei einzelnen Tieren wurden Rötungen und Krusten an den Augen beobachtet.

Dieses Tier zeigte weisslichen Augenausfluss.

An der Rammlerschau waren Kaninchen von gut 140 Rassen und Farbschlägen vertreten. Darunter befanden sich auch einzelne problematische resp. extreme Zuchtformen. Englische Widder weisen überlange, nach unten hängende Ohren auf. Diese schränken die Sicht ein, auch verfügen Widderkaninchen oftmals über ein eingeschränktes Hörvermögen. Weiter können solche Ohren die Kaninchen in ihren Bewegungen behindern; die Tiere stehen mit den Pfoten immer wieder auf ihre eigenen Ohren und verletzen sich so mit ihren Krallen selbst. Es ist erschreckend, dass trotz eines seit 2008 in der Tierschutzgesetzgebung verankerten Extremzuchtverbotes nach wie vor solche Tiere ausgestellt und sogar noch prämiert werden – und dass gerade diejenigen Exemplare, welche kürzere Ohren aufweisen und somit weniger belastet sind, schlechter bewertet werden! Hier müssten


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Zuchtorganisation, Aussteller und Richter dringend über die Bücher, fördern sie doch vom Gesetzgeber verbotene Zuchten! Bei Kleintiere Schweiz ist man sich dieser Problematik bewusst; mit einem neuen, im März 2015 genehmigten Rassestandard soll zukünftig eine Rückkehr zu weniger belasteten Zuchtformen stattfinden. Weiter wurden zahlreiche Angorakaninchen präsentiert. Angorakaninchen weisen eine dichte, langhaarige Wolle auf, welche zur Kleiderherstellung genutzt wird. Die dichte Wolle neigt allerdings zu Verfilzungen, zudem ist bei warmen Temperaturen die Thermoregulation erschwert. Eine zu intensive Kopfbehaarung kann zudem die Sicht einschränken. An der Rammlerschau wurden auch zahlreiche Rexkaninchen ausgestellt. Rexkaninchen haben ein kurzes, gelocktes Fell und verkürzteTasthaare. Letztere sind aber für Kaninchen ein wichtiges Sinnesorgan; sind die Tasthaare verkürzt, gebogen oder gar nicht vorhanden, so sind die Tiere in ihrer Wahrnehmung (Orientierung im Dunkeln; Kontaktaufnahme mit Artgenossen) eingeschränkt. Kleintiere Schweiz hat nun angekündigt, dass in Zukunft nur noch Rexkaninchen mit Tasthaaren prämiert werden sollen.

Die überlangen Ohren des englischen Widders stellen für die Tiere eine Behinderung dar. Beim Trinken tauchten die Tiere ihre Ohren ­oftmals ins Wasser, schleiften sie durch den eigenen Kot, oder standen mit den Pfoten drauf.

Dieser englische Widder wurde mit einer der niedrigsten Punktezahlen überhaupt prämiert. Zu den Ohren wurde vermerkt, dass diese mit 56 cm zu «kurz» seien und der Behang des­wegen mit nur sieben Punkten bewertet wurde. Dies zeigt, dass extreme Zuchten von den Richtern weiterhin gefördert werden.

Typisch für Rexkaninchen sind u. a. die ­verkürzten und gelockten Schnurrhaare.

Angorakaninchen weisen eine dichte Wolle auf.

9


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Die ausgestellten Kaninchen verhielten sich sehr unterschiedlich. Manche Tiere schienen durch den Ausstellungsbetrieb kaum gestresst. Einige Kaninchen frassen, einzelne Tiere schliefen in Seitenlage, andere spielten mit dem Stroh oder nahmen Kontakt zu den Besuchern auf. Auf der anderen Seite wurden aber auch zahlreiche Kaninchen beobachtet, für die die Ausstellungssituation offensichtlich eine Belastung darstellte. Einige Kaninchen kauerten sich reglos in eine Ecke, teilweise wiesen sie eine erhöhte Atemfrequenz auf. Andere Tiere verhielten sich sehr unruhig, sprangen im Käfig hin- und her oder rannten im Kreis. Ein Tier wurde beobachtet, wie es während längerer Zeit am Gitter nagte und leckte.

10

Manche Tiere schliefen und liessen sich durch den Ausstellungsbetrieb kaum stören.

Dieses Kaninchen nagte und leckte während längerer Zeit am Gitter.

Dieser Holländer putzte sich unerschütterlich.

Während sich das Kaninchen unten links ungestört der Nahrungsaufnahme widmete, schien das Tier unten rechts ängstlich.

Am Samstag wurden den Besuchern verschiedene Kaninchenrassen vorgestellt. Hierfür wurde jeweils ein Tier der jeweiligen Rasse auf einem Schautisch platziert, sodass die rassetypischen Merkmale und die Bewertungskriterien demonstriert werden konnten. Teilweise wurde der Tisch regelrecht von Besuchern umringt, bei manchen Präsentationen (wie beispielsweise Messen der Ohrlänge, Untersuchung des Fells) konnten die Besucher auch selber Hand anlegen. Die vorwiegend jungen ZuschauerInnen genossen die Nähe zum Tier sehr und berührten dieses von allen Seiten. Für das Fluchttier Kaninchen dürfte eine derart exponierte Position allerdings wenig angenehm gewesen sein. Auffallend war auch, dass der Umgang der ZüchterInnen mit den Tieren teils recht unsanft oder sogar grob war. Die Kaninchen wurden an Nacken oder Ohren festgehalten und mit ruckartigen Bewegungen in die gewünschten Positionen gebracht. Bei einem Angora-Kaninchen sollte beispielsweise der Brustbereich den Zuschauern gezeigt werden; hierfür wurde das Kaninchen an den Ohren festgehalten und hochgezogen, so dass es eine Position wie beim Männchen-Machen einnahm. Zum Abstützen hielt die Züchterin leicht eine Hand unter die Vorderläufe des Kaninchens, so dass währenddessen viel Zug auf den Ohren war. Einmal wurde das Tier auch auf den Rücken gelegt. Es ist fraglich, ob solche Manipulationen für die Tiere angenehm waren, hockten sie doch


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

meist in geduckter Haltung und mit weit aufgerissenen Augen da. Das Angorakaninchen, welches auf den Rücken gelegt wurde, zuckte zudem mit den Läufen und zitterte. Ganz sicher ist der pädagogische Effekt des teilweise praktizierten, groben Umganges mit den Tieren höchst fragwürdig!

Die Kinder durften diesem Angorakaninchen die Ohrlänge messen.

Für die Präsentation wurde das Kaninchen an den Ohren festgehalten und in Position gebracht.

Meerschweinchen

Im Durchgang zwischen zwei Zelten befand sich ein Meerschweinchengehege, in dem soweit erkennbar zwei Tiere untergebracht waren. Der von Kleintiere Schweiz zertifizierte Meerschweinchenstall wies gut 5800 cm² Fläche auf; der Auslauf, welcher den Stall umringte, verfügte etwa einen Durchmesser von ca. 2 m. Der Stall war mit Versteckmöglichkeiten strukturiert, Futter und Wasser standen zur Verfügung. Der mit Stroh eingestreute Auslauf wies ein einzelnes Hüttchen als Rückzug auf. Hinsichtlich des Platzangebotes war diese Haltungsform für eine Ausstellung lobenswert. Für die scheuen Tiere war der Standort mit dem grossen «Durchgangsverkehr» allerdings unglücklich gewählt, hier wäre eine ruhige Ecke im hintersten Zelt vorteilhafter gewesen. Kleintiere Schweiz ist sich dieser Problematik bewusst; der Standort wurde aus dem Grund beibehalten, da das Gehege zum Tierschutzstand gehört und in einer ruhigen Ecke wohl zu wenig Beachtung gefunden hätte. Gerade im Hinblick auf die Demonstration einer tierfreundlichen Haltung ist es allerdings schade, dass der relativ grosszügige Auslauf nicht besser strukturiert wurde; denn aufgrund der mangelnden Versteckmöglichkeiten trauten sich die Tiere nicht, ihn zu nutzen.

Geflügel und Rassetauben

3 Rassehühner sowie ein Hahn waren in einem ca. 70 x 140 x 100 cm messenden Hühnerhaus mit angrenzendem ca. 300 x 100 x 80 cm messendem Auslauf untergebracht. Das Hühnerhaus wies Sitzstangen sowie Einstreu, Futter und Wasser auf. Der Auslauf war ebenfalls mit Einstreu versehen. Auslauf und Hühnerhaus machten einen sehr sauberen Eindruck. Zum Zeitpunkt des Besuchs hielten sich alle vier Tiere im Hühnerhaus auf. In einer ca. 350 x 150 x 200 cm messenden Voliere waren 6 Schweizer Tauben untergebracht. Die Voliere wies drei Holzsitzstangen auf. Im hinteren Bereich waren mehrere Nester angebracht, welche teilweise auch sichtgeschützt waren. Wasser und Körnerfutter für die Tiere standen zur Verfügung. Der Bodengrund bestand aus Wellkarton. Der für die Tiere zur Verfügung gestellte Platz war für eine Ausstellung vorbildlich. Ebenfalls positiv zu vermerken ist die Tatsache, dass den Tieren Nester zur Verfügung gestellt wurden – diese wichtige Ressource wird bei vielen Ausstellungen vernachlässigt.

11


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Meerschweinchengehege sowie Hühnerstall (im Hintergrund).

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Die Taubenvoliere war grosszügig bemessen.

Information zum Thema Tierschutz

Zwischen dem Hühnergehege und der Taubenvoliere war Kleintiere Schweiz mit einem Beratungsstand vertreten, welcher die Leute zum Thema Tierschutz informieren sollte. Dies zeigt auf, dass die stete und fachlich fundierte Kritik des STS an den Ausstellungen nicht unbeachtet geblieben ist. Der Stand wurde u.a. dazu genutzt, das von Kleintiere Schweiz ins Leben gerufene Label, welches grössere Kleintiergehege auszeichnet, zu bewerben. So wurden beispielsweise das oben erwähnte Meerschweinchengehege angepriesen. Gleichzeitig wies man mittels ausgestellten Vogel- und Kaninchenställen auf die Mindestmasse der Tierschutzverordnung hin. Es ist begrüssenswert, dass sich Kleintiere Schweiz um grössere Ställe bemüht. Vorbildlicher (und sicher auch werbewirksamer) wäre es allerdings gewesen, wenn die Kaninchen an der Ausstellung auch wirklich in den grösser konzipierten Labelställen untergebracht worden wären. Damit die Rammlerschau eine positive Vorbildfunktion wahrnehmen könnte, wäre zudem die Präsentation von grosszügig bemessenen und artgerecht strukturierten (ausreichend Versteckmöglichkeiten, Nagematerial, erhöhte Flächen) «Schaugehegen» wünschenswert. Anhand solcher Gehege könnte den Besuchern eindrücklich der Unterschied zwischen der Stallhaltung und wirklich tierfreundlichen Gehegen aufgezeigt werden, was pädagogisch gesehen sehr sinnvoll wäre.

12

Mittels Ziervogelkäfigen (oben: Zu kleiner Käfig, unten: Gesetzeskonforme Variante) wurde auf die gesetzlichen Mindestmasse hingewiesen. Die Information ist löblich, es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn nicht bloss das gesetzliche Mindestmass, sondern auch eine tierfreundliche Käfigvariante ausgestellt gewesen wäre.

Kaninchenställe: links die gesetzeskonforme Haltung, rechts die etwas grössere, von Kleintiere Schweiz zertifizierte Variante.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Kanin Hop

Am 31. Januar und 1. Februar fand in einer nahegelegenen Schulhausturnhalle die 4. Europameisterschaft im Kanin Hop statt. Hierfür mussten die Kaninchen in maximal 90 Sekunden einen Parcours mit mehreren Hindernissen zwischen ca. 15 und 40 cm Höhe überwinden. Während des Wettkampfes wurden die Kaninchen von ihren BesitzerInnen an einer Leine geführt. Unter ihnen fanden sich nebst einigen erwachsenen Personen auch zahlreiche Kinder und Jugendliche. Für die Zuschauer waren auf einer Seite der Halle Sitzbänke angebracht. Diese wiesen mehrere Meter Abstand zum Parcours auf. Im Raum herrschte eine ruhige Atmosphäre. Während der Besuchszeit am Samstag morgen war der Applaus dezent, und auch das Mikrophon der Veranstalter war auf eine moderate Lautstärke eingestellt. Während der Veranstaltung wurde das Publikum mehrmals aufgefordert, das Fotografieren mit Blitz zu unterlassen, weiter wurde mehrmals um Ruhe gebeten. Die Bemühungen der Veranstalter um eine ruhige Atmosphäre während der Meisterschaft sowie der grosszügige Abstand zwischen Parcours und Zuschauern beurteilt der STS als positiv.

Die Kaninchen mussten einen Parcours mit mehreren Hindernissen überwinden.

Vorbildlich: der grosszügige Abstand zwischen dem Parcours und den Zuschauern.

Während des STS-Besuches am Samstagvormittag fanden Parcours in zwei verschiedenen Schwierigkeitsstufen statt. Zunächst starteten mehrere Kaninchen in einer leichten Klasse, welche nur eine gerade Bahn mit 10 Hindernissen beinhaltete. Am späteren Vormittag starteten mehrere Tiere auf einem Parcours einer mittelschweren Klasse. Dieser Parcours enthielt eine U-förmige Bahn mit 12 Hindernissen. Am Samstagvormittag wurde während 55 Minuten der Umgang mit den Tieren beim Absolvieren des Parcours dokumentiert. Dabei wurden folgende Parameter aufgenommen: Animation durch akustische Hilfsmittel (Schnalzen, Stimme), animierende Bewegungen ohne Tierkontakt (Scheuchbewegungen hinter dem Tier, teils kombiniert mit Fingerschnipsen, Wedeln mit dem Arm), deutliches Ziehen an der Leine, forcierter Vorwärtsdrang durch Berühren des Tieres am Hinterteil (Stupsen, Schieben), Hochheben und Neu-Platzieren des Tieres, Umdrehen des Tieres in die korrekte Parcoursrichtung. Während der leichten Klasse wurden fünf Minuten lang fünf TeilnehmerInnen im Umgang mit den Tieren beobachtet. Alle fünf Personen animierten die Tiere durch akustische Hilfsmittel zum Springen. Vier TeilnehmerInnen führten zusätzlich animierende Bewegungen ohne Tierkontakt durch. Eine Person zog ihr Kaninchen, welches mitten im Parcours einen Haken schlug und umkehrte, an der Leine wieder in die richtige Richtung. Eine Person fiel durch ihren unsanften Umgang mit dem Tier negativ auf, sie führte nebst Leinenziehen mehrmals Stoss-/Schiebebewegungen und Hochheben des Tieres/Neuplatzieren durch. Zweimal musste die Person das Kaninchen, welches umkehren wollte, wieder umdrehen. Von den fünf beobachteten Tieren sprangen lediglich zwei einigermassen flüssig und ohne grössere Unterbrechungen über den Parcours. Während der mittelschweren Klasse wurde für 50 Minuten bei 25 TierbesitzerInnen der Umgang mit den Tieren dokumentiert. 19 TierbesitzerInnen feuerten ihre Tiere mit akustischen Hilfsmitteln an, bei 14 Personen wurden animierende Bewegungen ohne Tierkontakt (Scheuchbewegungen,

13


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Wedeln mit Arm) beobachtet. Forcierter Vorwärtsdrang durch Berühren des Tiers am Hinterteil fand in sieben Fällen statt; ebenfalls in sieben Fällen wurden die Tiere hochgehoben. Drei Personen übten mehr oder weniger starken Zug auf die Leine aus, in einem Fall wurde ein Umdrehen des Tieres durch den Besitzer beobachtet. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die meisten Kaninchen offenbar nicht freiwillig durch den Parcours gehen wollten und mittels Hilfsbewegungen zum Springen animiert werden mussten. Manche Tiere schienen wohl zu wenig Lust zum Springen zu haben oder liessen sich vielleicht einfach gerne Zeit. Einzelne Tiere schienen aber auch mit der Situation überfordert, denn sie kehrten auf dem Parcours urplötzlich um. Ein Kaninchen zögerte vor zwei Hindernissen und führte nach der Hilfestellung durch die Besitzerin jeweils einen hektischen Sprung durch. Der Umgang der Besitzer mit den Tieren nach dem Parcours war soweit beobachtbar korrekt, Bestrafungen wurden nicht gesichtet.

14

Einige TeilnehmerInnen versuchten, ihre Tiere mittels Schieben am Hinterteil zum Springen zu bewegen.

Dieses Kaninchen wurde hochgehoben und neu platziert.

Dieses Kaninchen wollte bei einigen Hindernissen nicht springen. Als die Besitzerin Hilfestellung leistete, setzte es schliesslich doch zu einem hektischen (Flucht-)Sprung über das Hindernis an.

Bei manchen Tieren klappte es auch ohne grössere Hilfestellung.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

Vor und nach dem Start waren die Tiere in einem separaten Raum untergebracht, zu dem nur die Teilnehmer Zutritt hatten. Diese Einschränkung hatte zum Vorteil, dass sich die Störung für die Tiere so in Grenzen hielt. Gleichzeitig war aber eine Kontrolle der Tierhaltung und des Umgangs mit den Tieren kaum möglich. Soweit durch die offene Tür ersichtlich, waren die Tiere in kleinen Metallboxen à ca. 60 x 60 x 50 cm untergebracht. Dem Reglement konnte entnommen werden, dass die Tiere einzeln gehalten wurden. Einstreu war vorhanden, auch Wasserbehälter waren vorhanden – ob allen Tieren Wasser zur Verfügung stand, konnte allerdings nicht beurteilt werden. Ebenso war nicht ersichtlich, ob Heu und Nagematerial vorhanden war. Zur Tierschutzrelevanz des Kanin Hop sind folgende Punkte zu bemerken: • Training der Tiere: Kanin Hop erfreut sich vor allem bei Kindern und Jugendlichen grosser Beliebtheit. Es ist aber fraglich, ob es jedem Kind möglich ist, das Fluchttier Kaninchen schonend (im Sinne von stressfrei) zu trainieren und ihm einen gelassenen Umgang mit der Wettkampfsituation zu lernen. • Transport: An der Kanin Hop EM starteten Kaninchen aus vier Nationen (CH, D, CZ, NL). Je nach Dauer und Art des Transportes (Grösse des Käfigs, Zugang zu Wasser, sind Ruhepausen eingeplant) kann dieser für das Tier eine hohe Belastung darstellen. • Haltung der Tiere während der EM: Die Haltung der Tiere war soweit erkennbar vergleichbar mit derjenigen an der Ausstellung. Die Tiere wurden einzeln gehalten – dies war im Reglement so festgelegt. Leider hatten so auch Kaninchen aus einem Bestand keine Möglichkeit zu Sozialkontakten. • Wettkampfsituation: Durch die ungewohnte Umgebung, die Nähe der Zuschauer sowie durch das Absolvieren des Parcours kann für die Tiere Stress entstehen. Je nach Charakter und Training kamen die Tiere indessen unterschiedlich mit der Wettkampfsituation zurecht: Manche Kaninchen schienen relativ gelassen, während andere Exemplare beim Absolvieren des Parcours Fluchtversuche machten oder teilweise fast panisch über die Hindernisse sprangen. • Umgang mit dem Tier während des Wettkampfes: Der Umgang der BesitzerInnen mit dem Tier gestaltete sich sehr unterschiedlich. Praktisch alle beobachteten Personen benutzten Hilfesignale, um das Tier durch den Parcours zu leiten. Dass Hilfestellungen stattfinden, ist nicht verwerflich – fraglich ist allerdings, wie diese aussehen und mit welcher Intensität sie ausgeführt werden. Beispielsweise berührten manche TeilnehmerInnen ihre Kaninchen nur einzelne Male sachte am Hinterteil, während andere ihre Tiere deutlich schoben oder sie unsanft hochhoben.

15


Fazit

SCHWEIZERISCHE RAMMLERSCHAU SEMPACH

An der 23. Rammlerschau in Sempach wurden die Kaninchen mehrheitlich in kleinen Gitterkäfigen ohne Strukturierung gehalten. Eine derartige Haltung spart Platz (und folglich auch Geld) und erleichtert das Betrachten und das Richten. Auch werden durch die Einzelhaltung Konflikte zwischen den Tieren vermieden. Tierfreundlich ist eine solche Haltung aber nicht. In der Schweiz existieren gesetzliche Regelungen hinsichtlich Platzangebot und Käfigeinrichtung, welche in der Tierschutzverordnung dokumentiert sind. Diese Mindestanforderungen gelten allerdings nur für permanente Haltung; temporäre Ausstellungen, selbst wenn sie mehrere Tage dauern, sind davon ausgenommen, für sie existieren keine Regelungen. Aus der Sicht des STS sind solche Bedingungen nicht akzeptabel, den Tieren sollte auch während einer temporären Haltung ein Mindestmass an Platz und Ressourcen zugestanden werden. Der STS fordert daher, dass Ausnahmeregelungen von der TSchV analog zum Tiertransport gehandhabt werden sollen: Die Mindestvorschriften der TSchV (z. B. hinsichtlich Platzangebot) sollen demnach nur dann unterschritten werden können, wenn die Tiere nicht länger als sechs Stunden resp. einen Tag ausgestellt werden. Die Veranstalter der 23. Rammlerschau bemühten sich insofern, dem Tierschutz Rechnung zu tragen, indem sie einen Grossteil der Käfige mit (minimalen) Rückzugsmöglichkeiten sowie mit Nagematerial ausstatteten. Weiter wurden an einem Infostand etwas grösser konzipierte und von Kleintiere Schweiz zertifizierte Ställe promotet. Leider kam nur ein einziges Tier – nämlich der Gesamtsieger der Ausstellung – in den Genuss der vermehrten «Bewegungsfreiheit». Es wäre aus Sicht des Tierschutzes sehr wünschenswert, zukünftig auf die unstrukturierten Metallkäfige zu verzichten und die Kaninchen zumindest in solch zertifizierten Käfigen auszustellen. Auch sollte mittels artgerecht gestalteten Schaugehegen wirklich tierfreundliche Haltung aufgezeigt werden, sodass beim Besucher nicht der Eindruck entsteht, die Tiere könnten in derart kleinen Behältnissen gehalten werden (Vorbildcharakter der Messe). Die unsanfte Handhabung der Kaninchen während der Rassevorstellung kritisiert der STS scharf. Kaninchen sind Fluchttiere und eignen sich nicht als Streichel- und Präsentationsobjekte; gerade Kindern soll ein sorgsamer Umgang mit den Tieren vermittelt werden. Bezüglich des Kanin Hop stellt sich grundsätzlich die Frage, ob es sinnvoll ist, mit Fluchttieren wie Kaninchen Wettkampfsport zu betreiben. Eine Berechtigung erhält das Kanin Hop insofern, als dass die Tiere durch das Training beschäftigt sind und Bewegung bekommen. Damit Kanin Hop aus Sicht des Tierschutzes akzeptabel ist, muss sich das Training der Kaninchen schonend gestalten, die Tiere dürfen nicht zum Springen gezwungen werden, und auch der Umgang während und nach dem Wettkampf muss korrekt sein. Es sei dahingestellt, ob alle TeilnehmerInnen (und insbesondere diejenigen, welche noch im Kindesalter sind) dazu in der Lage sind, die Tiere stressfrei zu trainieren und auf die Wettkampfsituation vorzubereiten. Der Umgang mit den Tieren während des Wettkampfes gestaltete sich jedenfalls sehr unterschiedlich. In den meisten Fällen war er einigermassen akzeptabel, bei manchen TeilnehmerInnen jedoch nicht.

16

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Internationale Hundeausstellung Fribourg 14. und 15. Februar 2015, besucht an beiden Tagen

Eingangsbereich der internationalen Hundeausstellung, Forum Fribourg.

Zusammenfassung

Die Internationale Hundeausstellung wurde von der Société Vaudoise de Cynologie unter der Patenschaft der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) im Ausstellungszentrum Forum Fribourg organisiert. Am Februarwochenende vom 14./15.2.2015 wurden in Fribourg insgesamt 220 verschiedene Hunderassen mit ca. 3500 Hunden ausgestellt und in 39 Ringen den 33 einheimischen und ausländischen RichterInnen sowie ungefähr 4000 BesucherInnen präsentiert. Die internationale Hundeausstellung wurde bereits zum 10. Mal in Fribourg durchgeführt. Grundsätzlich stand den Hunden und Präsentationen ausreichend Platz in den beiden Hallen zur Verfügung. Trotzdem war die Hygiene der Ausstellung mangelhaft und das Klima der im 3. Stock gelegenen Halle stickig und deutlich zu warm. Trotz einiger positiver Beispiele was die Haltung, Unterbringung und Präsentation der Hunde an der Ausstellung betrifft, waren Negativ-Eindrücke in der Überzahl. So wurde vielfach unerlaubtes, übermässiges Zurechtmachen in Form von exzessivem Kämmen, Trimmen, Schneiden, Einwickeln und Flechten sowie die Verwendung von verbotenen Hilfsmitteln wie Haarspray und Puder beobachtet. Auch die gemäss Tierschutzverordnung verbotene Verwendung von Vorführleinen und Halsbändern ohne oder mit zu eng eingestellter Stoppvorrichtung war zum grossen Teil nicht bis zu den Ausstellern und RichterInnen vorgedrungen (obwohl vielerorts Verbotshinweise aushingen) und wurde häufig, insbesondere auch bei den Begleit- und Robusthunden, gesehen. Die ungeeignete Aufbewahrung und Haltung der Hunde in zu kleinen Behältnissen oder Laufgittern ohne ausreichenden Bewegungsspielraum, Wasser und Rückzugsmöglichkeiten war ebenfalls an der Tagesordnung. Als besonders deplatziert wurde der teils grobe Umgang mit den Vierbeinern in und neben den

17


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Es ist viel los in der ebenerdigen Halle 1 des Forum Fribourg. Ringen beobachtet. Die Hunde wurden stehend, sitzend oder in Bewegung herumgezerrt, an Kopf, Hals und Schwanz hochgezogen und zurechtgerückt, ihre Ruten unnatürlich verbogen oder gestreckt, ihre Haltung mit einem kräftigen Griff in den Intimbereich korrigiert. Manche Hunde wurden geschüttelt, ausgeschimpft, angeschrieen oder mit Hand und Fuss zurechtgewiesen – teils auch direkt vor den RichterInnen – wenn sie nicht wie gewünscht parierten.

18

Hier wurden gleich 2 Galgen aufgebaut. Der vordere wurde verbotenerweise auch längere Zeit genutzt.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Diesem Yorkshire Terrier wurde, am Halsband und mit Intimgriff hochgehoben, der Boden unter den Füssen weggezogen. Er wurde wie eine Marionette behandelt.

Es konnte dokumentiert werden, dass ein Hund mindestens eine halbe Stunde lang für das Zurechtmachen verbotenerweise an einem sogenannten Galgen fixiert war und dort solange ausharren musste, bis die Ausstellungsleitung auf unser Geheiss hin intervenierte. Während beider Ausstellungstage wurden keine offiziellen Kontrollen beobachtet, die die häufigen Verstösse gegen die Tierschutzverordnung, das Ausstellungsreglement und den Ehrenkodex beanstandeten. Auch die RichterInnen intervenierten nicht und prämierten häufig sogar genau die Aussteller, die es aus Sicht des STS aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer Verfehlungen am wenigsten verdient hatten.

Hechelnde Berner Sennenhunde in der Halle im 3. Stock.

19


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Im Ehrenring warten viele Pokale auf die Gruppenbesten.

Allgemein

2015 wurden mehr als 500 internationale Hundeausstellungen in Europa durchgeführt. Als eine von 3 in der Schweiz durchgeführten internationalen Hundeausstellungen fand in Fribourg am 14. und 15. Februar 2015 eine grosse Ausstellung im Forum Fribourg statt. An den beiden Tagen wurden insgesamt etwa 3500 Hunde, die 220 Rassen angehörten, ausgestellt und den 33 aus Russland, Israel, Brasilien, Rumänien, Japan, Ungarn, Finnland, Schweden, Italien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz stammenden Richtern und Richterinnen präsentiert.

20

Dieser Scottish Terrier wird schnell noch gekämmt. Damit er «richtig» steht, wird ihm mit enger Vorführleine der Hals gestreckt und die Rute nach vorne gebogen. Weil die Ausstellerin keine Hand mehr frei hat, nimmt sie ihren Mund zu Hilfe.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Dieser Russische Terrier wurde vorher lange gestylt und wird nun mit extrem enger Vorführleine präsentiert – Hals und Rute werden nach oben gehalten.

In den zwei Hallen des Messegebäudes befanden sich 39 Richterringe, in denen die Hunde beurteilt und ausgezeichnet wurden. Die meisten Ringe und demzufolge auch der Grossteil der Aussteller mit ihren Hunden befanden sich in der ebenerdigen Halle (Nr. 1), die aufgrund ihres grosszügigen Grundrisses und der Höhe sowohl klimatisch als auch vom Lärmpegel her akzeptabel war (ca. 20 °C, 75–80 Dezibel Lärmpegel). Die Temperatur in der Halle (Nr. 6) im 3. Stock war mit ca. 22–23 °C für eine Hundeausstellung jedoch zu hoch. Die Lautstärke in dieser wesentlich kleineren Ausstellungshalle lag mit etwa 80–85 Dezibel im Schnitt erheblich über der Toleranzgrenze. Die Wärme und der Lärm waren für die Ausstellungshunde denn auch deutlich sichtbar belastend. Sie hechelten mehr, waren weniger konzentriert und teils recht nervös und hektisch. Entsprechend nervös und impulsiv, teils auch übertrieben hart, reagierten dann die Aussteller auf die Situation. Ebenfalls in der ebenerdigen Halle befand sich der Ehrenring, in dem am Nachmittag die Ermittlungen der Gruppenbesten und die Best-In-Shows stattfanden. Ringsherum platzierten sich Aussteller. Bei diesen Vorführungen sind regelmässig grosse Zuschauerzahlen zu erwarten und gerade hier darf davon ausgegangen werden, dass sich die Aussteller mit ihren treuen Begleitern vorbildlich – das Tierwohl im Fokus – präsentieren. Insbesondere wenn es Welpen oder Junghunde sind. Es ist immer wieder deprimierend, dass selbst im Rampenlicht zu wenig auf das Tierwohl geachtet wird und viele Hunde auch hier schlecht behandelt werden, indem an ihnen herumgezerrt und -gerissen wird, sie in unnatürliche und anstrengende Haltungen gezwungen und wiederholt gewürgt werden, ihnen förmlich der Boden unter den Beinen entzogen wird, sie an Rute oder Genital und Hals gepackt und hochgerissen werden, um auf den Zentimeter genau so hingestellt zu werden wie es die Exterieur-Beurteilung rassespezifisch verlangt. In beiden Hallen liess die Hygiene allgemein zu wünschen übrig. Obwohl beobachtet wurde, dass Reinigungspersonal besonders verdreckte Stellen immer wieder putzte, roch es sehr stark nach Urin und Kot. Gerade nervöse Hunde, die Durchfall hatten, koteten öfter in die Hallen und nicht auf den dafür vorgesehenen Versäuberungsplatz, was die hygienischen Verhältnisse zusätzlich verschlechterte. Die Veranstalter hatten dafür im Freien vor der Halle einen ca. 17 x 40 m grossen geteerten Platz ausgewiesen. In der Mitte dieses Platzes befand sich eine Fläche von ca. 7 x 3 m, die mit Sägespänen ausgelegt war.

21


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Nur ein Versäuberungsplatz für mehr als 3000 Hunde … Grundsätzlich war der Versäuberungsplatz zwar flächenmässig grosszügig ausgestattet – in Anbetracht der über 3000 Hunde, die sich an den beiden Tagen mehrmals versäubern mussten und des weitläufigen Hallenkomplexes hätten allerdings mehrere, evtl. kleinere Versäuberungsplätze eingeplant werden müssen. Auch Besucherhunden war der Zugang zum Ausstellungsgelände erlaubt. Es wurden auch Welpen ab drei Monaten beurteilt. Die Mitnahme von Welpen unter drei Monaten war aber gemäss Ausstellungsreglement verboten. Die Vorführungen von Welpen im Alter zwischen drei und sechs Monaten ist aus Sicht des Tierschutzes kritisch: Die Welpen sind so jung noch nicht belastbar und werden in dieser frühen Lebensphase stark von ihren Erfahrungen geprägt. Sie sind schnell ermüdet und können den Lärm und Stress, der mit den Hundeausstellungen einhergeht, schlechter verarbeiten als ältere Tiere. Sie brauchen ausreichend Möglichkeiten, um sich zurückzuziehen, auszuruhen und um zu schlafen. Vielfach war das aber nicht gegeben. Die Hundeausstellung steht unter einem Ehrenkodex, wonach die Gesundheit und das Wohlergehen des Hundes oberste Priorität haben und sich alle Beteiligten zu einem fairen und korrekten Umgang bekennen, auf sämtliche tierquälerische, nicht tiergerechte Methoden verzichten und versprechen, keine verbotenen Hilfsmittel wie beispielsweise den Galgen, Sprays, Puder, Cremes, Scheren etc. einzusetzen.

22

Dieser Welpe ist erschöpft in seinem kleinen Käfig ohne Bewegungsspielraum und Rückzugsmöglichkeit eingeschlafen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Dieser Westi wehrt sich gegen das gemäss Tierschutzverordnung verbotene Zuschnüren und Abwürgen mit der Leine. Jedoch ohne Erfolg – der Griff bleibt hart. Zudem unterschreibt jeder Aussteller bei Anmeldung seiner Hunde, die Schweizer Tierschutzbestimmungen sowie das Ausstellungsreglement einzuhalten. Ausserdem sind in den Hallen und bei den Ringen Hinweis- und Verbotsschilder angebracht, die nochmals versuchen, den Ausstellern und Richtern die Anweisungen und Regeln in Erinnerung zu rufen. Trotzdem hält sich ein Grossteil der betroffenen Personen nicht daran. An den vielen Verkaufsständen konnten zudem auch zahlreiche, in den verschiedensten Farben und Materialien ausgestellte Würgehalsbänder und Vorführleinen ohne Stoppvorrichtung gekauft werden. Diese sind aber sowohl gemäss Ausstellungsreglement, wie auch gemäss der geltenden Tierschutzverordnung in der Anwendung ausdrücklich verboten (Art. 73 Abs. 2 lit. b TSchV). Der STS fordert daher, dass der Verkauf von in der Anwendung verbotenen Hilfsmitteln wie beispielsweise Würgehalsbänder und Showleinen ohne Stoppvorrichtung an Ausstellungen verboten wird.

Stress, Angst, Leiden

Hundeausstellungen sind spätestens vom Zeitpunkt der Ankunft und des Einlasses auf das Messegelände mit erheblichen Belastungen bis hin zu Angst und Leiden für die Tiere verbunden. Das Zusammentreffen mit vielen fremden Hunden, hektischen Tierhaltern, fremden Personen und Kontrollpersonal, die (zu) nahe an die Hunde herantreten, setzt nicht nur die Aussteller unter Druck, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit der Tiere und ihr Verhalten. Hunde können kurzfristig mit belastenden Situationen umgehen, indem sie mit adäquatem Verhalten darauf reagieren: beispielsweise mit Flucht, Sozialinteraktionen, Kommunikation oder aber auch mit Rückzug an geschützte Orte. An der Ausstellung können sich Hunde jedoch aufgrund mangelnder Ausweichmöglichkeiten und häufig stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit nicht mit ihrem artspezifischen Verhalten anpassen und auf Belastungen reagieren. Sie sind meist für viele Stunden in winzigen Käfigen ohne Sichtschutz untergebracht und umringt von fremden Personen, welche sich von allen Seiten über sie beugen und sie einengen. Der Individualabstand wird permanent nicht eingehalten und kaum ein Hund hat die Möglichkeiten, sich – wenn auch nur kurzfristig – zurückzuziehen und zu erholen.

23


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Dieser junge Ausstellungshund ist sichtlich gestresst: Er hechelt stark, macht einen verunsicherten Eindruck, wird mit der Vorführleine gewürgt. Vor der Bewertung müssen die Hunde teils stundenlang stillstehen und sich auf alle nur erdenklichen Arten und häufig wenig zimperlich stylen lassen. Im Ring werden sie gezogen, gezerrt und in unnatürliche, vielfach überstreckte Positionen versetzt. Durch diesen wenig tierfreundlichen Umgang sind die meisten Hunde deutlich belastet: sie sind nervös und ruhelos, schreckhaft und verunsichert, haben Angst und leiden unter der ausweglosen Situation. Belastung und Überforderung zeigt sich beim Hund häufig durch Beschwichtigungssignale wie über die Schnauze lecken, Unterwerfung, Schwanz einziehen, geduckte Körperhaltung. Aber auch häufiges Gähnen, Hecheln, Ruhelosigkeit, Nervosität und Überreaktionen sowie Aggressionen können Indizien für eine Überforderung sein. An der Hundeausstellung in Fribourg waren solche Reaktionen häufig zu beobachten.

Diese Dogge wird mit starkem Hecheln und mehrmaligem Gähnen beobachtet. Sie speichelt ausserdem. Die viel zu kleine Box gewährt ihr kaum Bewegungsspielraum. Sie möchte sich gerne aus der Zwangshaltung befreien.

24


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Beobachtungen im Detail Unerlaubtes Zurechtmachen

Im Ausstellungskatalog standen unter der Rubrik «Wichtige Mitteilungen an alle Aussteller» folgende Sätze: «...Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln und Einflechten von Haaren ist auf der Ausstellung verboten...» Auch Plakate mit der Aufschrift «No Powder, No Spray, No Problem» wiesen die Züchter auf dieses Verbot hin. Trotzdem konnte häufig beobachtet werden, wie etwa bei den Pudeln, den Yorkshire Terriern, den Maltesern, den Shih Tzus und vie- Diese Dame wurde mehrmals beobachtet, wie sie ihren len anderen Hunden weiterhin aus- Pudel mit Haarspray traktierte. giebig gepudert, gesprayt sowie die Haare gewickelt und geflochten wurden. Auch Schutzhüllen über den Ohren sowie Kleidchen und Lätzchen wurden Hunden einiger Rassen angezogen. Aus Sicht des Tierschutzes ein klarer Verstoss gegen die gesetzlich garantierte Würde von Tieren.

Dieser Yorki wurde von Kopf bis Fuss «eingewickelt und komplett verpackt». Seine Haare sind in Papier eingewickelt und er steckt in einem Louis Vuitton Ganzkörperanzug.

25


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Diese beiden Spaniel dürfen ihre Ohren nicht mehr «normal» gebrauchen.

Dieser Cairn Terrier musste lange «aufgehängt» am Galgen ausharren. Das verwenden der Galgen ist explizit verboten.

Obwohl uns von der Messeleitung versichert wurde, dass «Kontrolleure in Zivil» unterwegs seien, konnte nie beobachtet werden, dass Aussteller bei unerlaubten Handlungen ermahnt wurden. Auch die verbotenen Galgen waren präsent und wurden nicht beanstandet. Ein Züchter hatte seinen Hund während des Zurechtmachens längere Zeit am Galgen festgemacht und liess ihn auch danach einfach daran festgebunden hängen, während er auf seine Vorführung im Ring wartete. Der Hund war dadurch gezwungen, mehr als 30 Minuten lang in einer anstrengenden, unnatürlichen Position, den Kopf angespannt in die Höhe gestreckt, auszuharren. Erst nach unserer Meldung an die Messeleitung wurde der Aussteller angehalten, den Hund zu befreien und den Galgen abzubauen. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass viele Hundebesitzer ihre Hunde während des Zurechtmachens an der Zugleine hielten und diese stark nach oben zogen, um so die verbotenen Galgen zu ersetzen. Für den Hund hatte dies die genau gleichen negativen Folgen wie das Fixieren an einem Galgen.

26


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Es geht auch ohne Galgen …

Vorführleinen ohne Stopp

Bereits am Eingang ins Messegebäude wurden die Züchter auf Aushängen darauf hingewiesen, dass Würgeleinen und -halsbänder ohne Stopp an der Ausstellung nicht erlaubt sind. Auch in den Hallen selbst und bei jedem Ring wurde darauf hingewiesen, dass Zughalsbänder und Showleinen ohne Stopp in der Schweiz verboten sind und nicht verwendet werden dürfen. Zudem hatten die Aussteller einen roten Flyer ausgehändigt bekommen, mit dem sie ausdrücklich auf das Verbot hingewiesen wurden. Besonders in den ersten Stunden der Ausstellung war diese Einschränkung unter einigen Züchtern und Ausstellern offenbar ein Diskussionsthema, wie man gewissen Gesprächen entnehmen konnte. Viele waren genervt bis verärgert und schienen den Sinn dieses Verbotes nicht einzusehen oder waren der Meinung, dass ein korrektes Vorführen der Hunde im Ring nur mit Vorführleinen ohne Stopp möglich sei.

Hinweisschild beim Richterring.

Verbotshinweis für Zughalsbänder ohne Stopp.

27


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Sogar die Golden Retriever aus der Gruppe der Begleit- und Robusthunde wurden mit Zughalsbändern vorgeführt und gewürgt.

Kein Verständnis wurde auch diesem jungen Golden Retriever entgegengebracht, der stark gewürgt vorgeführt wurde und Anzeichen von Überforderung und Stress zeigt.

28

Während der ganzen Ausstellung waren immer noch viele Hunde mit Vorführleinen ohne Stopp zu sehen. Diejenigen Aussteller, die Leinen mit Stopp (z. T. einfache Knoten in der Leine) verwendeten, hatten diese oft so weit verschoben, dass sie, bis zum Stopp angezogen, viel zu eng waren. In vielen Fällen sogar so sehr, dass der Stopp selbst durch heftigstes Zuziehen nicht erreicht wurde, die Leinen also de facto ohne Stopp waren. Die Messeleitung betrieb zwar einen grossen Aufwand, die Aussteller über das Verbot von Halsbändern und Leinen ohne Stopp zu informieren, sie bemühte sich indessen aus unserer Sicht aber zu wenig darum, das Einhalten zu kontrollieren und sicherzustellen. Um endlich eine Verbesserung in diesem Bereich zu erreichen, wäre es neben guten Kontrollen auch sehr wichtig, dass den Ausstellern und auch den RichterInnen kommuniziert wird, dass keine Vorführleinen ohne Stopp verwendet werden dürfen, weil die Hunde dadurch Schmerzen, Atemnot und Angst erleiden und deshalb auch zu eng eingestellte Leinen mit Stopp, bzw. zu starkes Hochziehen mit den Leinen, nicht toleriert wird. Auch das Verwenden von sehr dünnen Leinen, die selbst bei mässigem Zug einschneidend eng sind und einen grossen Druck auf den Hals des Hundes ausüben, müssten von den Beteiligten kritisch betrachtet werden.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Diese beiden Möpse wurden zwar mit Zughalsbändern mit Stoppvorrichtung vorgeführt – aber der Zug um den Hals ist trotzdem viel zu eng.

Wenn die Zugleine mit Stopp bei dem jungen Retriever angezogen wird, schnürt es dem Hund die Kehle zu – trotz der Stoppvorrichtung.

Aufbewahren / Unterbringung der Hunde

Die meisten Hunde, die sich nicht gerade im Ring befanden, wurden von den Besitzern in Boxen, Käfigen bzw. Transporttaschen und –behältern, ja sogar Kinderwagen untergebracht. Für einige Hunde wurden auch kleine Gehege aufgebaut. Für sehr viele Hunde waren diese Aufbewahrungsorte viel zu eng und oft wurden auch mehrere Tiere in zu kleine Boxen, Käfige und Laufgitter gesteckt. Es konnte einige Male beobachtet werden, dass die Verhältnisse so beengt waren, dass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen konnten, sondern immer mindestens ein Tier sitzen musste. Gerade bei grossen Rassen wie z. B. den Doggen musste die Transporttasche oben geöffnet werden, damit der Hund überhaupt sitzen konnte (vgl. Bilder weiter oben). Oftmals befand sich in den kleinen Gehegen keinerlei Innenausstattung: Decken, Unterlagen, Näpfe oder Spielzeuge fehlten weitestgehend, sodass die Hunde auf dem nackten Hallenboden liegen mussten.

Hier müssen die beiden Hunde fast aufeinander liegen – was keinen entspannten Eindruck hinterlässt.

29


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Einige Hunde waren trotz dieser widrigen Umstände ruhig oder schliefen, sehr viele Hunde waren aber unruhig, bewegten sich nervös im Kreis und bellten und winselten. Erfreulicherweise gab es auch Hundebesitzer, die ihre Hunde immer bei sich hatten, sie streichelten, mit ihnen spielten und sie neben sich auf Decken ruhen liessen. Solche Hunde waren häufiger entspannt und ruhig. Hier mussten 3 Hunde in einem viel zu kleinen Käfig bleiben. Einer musste sitzen.

Von diesen 3 Huskys konnte nur einer liegen – keiner der Hunde macht einen entspannten Eindruck in dem viel zu kleinen Käfig.

30

Dieser Pudel wurde in einem zu kleinen Gehege «aufbewahrt». Bis auf ein dünnes Tuch gab es keine weiteren Wohlfühl-Utensilien – vom Rückzug ganz zu schweigen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Umgang mit den Hunden vor und im Ring

Der Umgang der Aussteller mit ihren Hunden vor und im Ring gab in vielen Fällen zur Kritik Anlass. Die nervösen, oft auch verunsicherten Hunde wurden häufig angeschrien und mit ruckartigem, starkem Ziehen und Zerren an der Leine zurechtgewiesen. Auffällig war dabei auch, dass gewisse Hunde sich oft gar nicht nach den Personen, die sie durch den Ring führten, orientierten. In manchen Fällen mochte das damit zusammenhängen, dass diese Personen nicht die eigentlichen, vertrauten Besitzer oder Bezugspersonen der Hunde waren, in anderen Fällen war wohl einfach die mangelnde Bindung zwischen Hund und Aussteller die Ursache. Während der Beurteilung der Boxer fiel ein Aussteller auf, der im Ring besonders grob mit seinem Hund umging. Weil er es trotz massiven Zerrens nicht schaffte, seinen Hund (Name und Ausstellernummer sind uns bekannt) im Ring unter Kontrolle zu bringen, verschob er den Stopp und zog die Leine sehr eng zu. Daraufhin wurde er vom Richter zurechtgewiesen und musste die Leine wieder lockern. Dies war das Hier liegen zwei friedlich und entspannt einzige Mal, dass wir einen Richter dabei beob- nebeneinander auf einer Decke. Es geht auch achten konnten, wie ein Hundehalter ermahnt ohne Käfig und Stress! wurde. Ein anderer Halter eines Boxers (Name und Ausstellernummer sind uns bekannt) verhielt sich äusserst grob gegenüber seinem Hund während er auf der Bank vor dem Ring wartete, bis er an die Reihe kam. Er hielt seinen Hund an einer Vorführleine ohne Stopp. Zudem stand er mit seinem Fuss so auf der Leine, dass der am Boden liegende Boxer seinen Kopf nicht aufrecht halten konnte und in gebeugter Haltung am Boden liegend ca. 10–15 Minuten ohne Mucks ausharren musste. Der Hund war dem Aussteller aber anscheinend immer noch nicht ruhig genug, denn er schlug ihn öfters mit der Hand und wies ihn immer wieder schroff zurecht. Auf unsere Aufforderung hin, dies zu unterlassen, reagierte er aggressiv und pöbelte herum. Der Hund fiel zudem auch durch einen schlechten gesundheitlichen Zustand auf. An den Vorderläufen wies er Granulome auf (wahrscheinlich vom ständigen Lecken) und an mehreren Stellen hatte er Liegeschwielen und teils auch Narben. Zudem hielt er die Rute unnatürlich gebogen, was ein Hinweis auf eine ungenügende Innervation sein könnte. Trotzdem schnitt er bei der Beurteilung im Ring sehr gut ab und wurde als bester seiner Gruppe bewertet! Wir schilderten den Fall der Messeleitung. Am zweiten Tag der Ausstellung liess der Aussteller den gleichen Hund nochmals richten. Diesmal wurde er aber offenbar beim Richten auf den schlechten Gesundheitszustand des Hundes angesprochen und wurde disqualifiziert. Der Aussteller verliess fluchend den Ring. Es ist anzunehmen, dass die Messeleitung unsere Meldung weiterleitete. Wenig nachvollziehbar aus unserer Sicht ist es aber, dass Richter und Messeleitung erst auf unseren Hinweis hin reagierten und bei den ersten Beurteilungen tags zuvor offensichtlich niemand den schlechten gesundheitlichen Zustand dieses Hundes entdeckte oder es niemanden kümmerte.

31


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

Dieser Hundehalter zeigte wiederholt einen äusserst groben Umgang gegenüber seinem gesundheitlich angeschlagenen Boxer.

Problematische Zuchtmerkmale und Rassen

An der Hundeausstellung konnten wiederholt Extremmerkmale beobachtet werden. Beispielsweise überlange Haare, die den Hunden die Sicht oder Fortbewegung erschwerten wie bei den Bobtails, Afghanen, Shih Tzus, Maltesern, Yorkshire Terriern, Clumber Spaniels. Auch konnte man deutliche Atemgeräusche bei manchen brachycephalen Hunderassen wahrnehmen, z. B. bei den Möpsen und den Englischen Bulldoggen. Extreme, stark ausgeprägte Hautfalten wurden v. a. bei den Englischen Bulldoggen beobachtet. Überdies waren alle ausgestellten Englischen Bulldoggen schwanzlos oder hatten kurze Stummelschwänze.

32

Diese Englische Bulldogge zeigt extreme, stark ausgeprägte Hautfalten.

Diese Englische Bulldogge hatte nebst der enormen Faltenbildung auch noch beidseits ausgeprägte Hängelider.


INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG FRIBOURG

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Der Basset Hound tritt sich beim Schnüffeln selbst auf die zu ­langen Ohren.

Zu den problematischen Hunderassen zählten auch die Nackthunde wegen ihrer Haarlosigkeit, die Shar-Peis wegen ihrer ebenfalls extremen Hautfalten, die Möpse, Bulldoggen und Shih Tzus wegen ihrer teils stark ausgeprägten Brachycephalien sowie den Hautfalten, der Schwanzlosigkeit und den Hängelidern und auch der Basset Hound, weil er beim Schnüffeln auf seine eigenen Ohren tritt und ebenfalls übermässige Hautfalten und Hängelider aufweist sowie kurze, verkrüppelte Beine hat.

Fazit

Regelmässig beobachtet der Schweizer Tierschutz STS die (internationalen) Hundeausstellungen in der Schweiz. Immer wieder brachten wir fundierte Kritik zugunsten der Ausstellungstiere an – nicht zuletzt auch in der Hoffnung, damit die tierschutzwidrigen Umstände an Hundeausstellungen konstruktiv beseitigen zu können. Erstmals konnte in Fribourg seitens der Organisatoren Interesse an Verbesserungen des Tierwohls im Sinne des Tierschutzes erkannt werden. So wurden wir mit den Handynummern der Ausstellungsleitung ausgestattet und gebeten, Missstände sofort zu melden. In den beiden gemeldeten Fällen intervenierten die Ausstellungsverantwortlichen zeitnah und in der angekündigten Weise. Allerdings muss festgehalten werden, dass nur wenige Hunde entspannt und zufrieden waren. Für die meisten Hunde bedeutet die Ausstellung eine starke Belastung – auch wenn viele unter ihnen die Ausstellungsabläufe bereits kannten. Hecheln, Zittern, Schwanz einziehen, Angst und Nervosität bei der Mehrzahl der Hunde waren nicht zu übersehen. Das übermässige Zurechtmachen mit Sprays und Puder, exzessivem Bürsten und Trimmen sowie das Vorführen mit hochgezerrten Köpfen und zu engen Leinen und Halsbändern ist aus Tierschutzgründen strikt abzulehnen – aber leider ständig zu beobachten, ohne dass Aussteller, Richter oder Behörden einschreiten würden. Hier besteht grosser Handlungsbedarf für Aussteller und Organisatoren! Auch die mangelhafte, nicht tiergerechte Unterbringung vieler Hunde an der Ausstellung muss behoben werden.

33


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Tier & Technik St. Gallen 19. bis 22. Februar 2015, besucht am 20. Februar 2015

Zusammenfassung und Fazit

34

An der 15. Tier & Technik wurden verschiedene Nutztierarten ausgestellt: Milch- und Mastkühe, Schafe und Ziegen verschiedener Rassen, aber auch einige Hühner und Küken. Die Tieranlieferung erfolgte am Mittwoch, 18. Februar. Wenn sie während der Ausstellung weder versteigert noch verkauft wurden, verweilten sie vermutlich vier bis fünf Tage in ihren Gehegen oder Anbindeställen. Alle Gehege waren sauber und reichlich eingestreut. Täglich fanden verschiedene Vorführungen mit Tieren statt, u. a. die Prämierung und Auktion von Milchkühen. Neben dem vor Ort- und OnlineVerkauf von ausgewachsenen Tieren wie Kühe und Schafe wurden auch Samendosen versteigert. Gelobt werden konnten das grosszügige Gehege der Angus-Mutterkühe und die Haltung der zwei Bio-Mastrinder. Ebenfalls war die Milchschafhaltung vorbildlich: Die Milchschafe hatten genügend Platz und viel Rückzugsmöglichkeit. Am ruhigen Ende der Halle waren sie auch gut platziert. Der Geflügelstall auf dem Aussengelände war zwar gross, jedoch zu unstrukturiert, u. a. fehlten Sitzstangen. Negativ bewertet wurde die teilweise sehr kurze Anbindung der Milchkühe sowie die gegen die Auflagen der Tierschutzverordnung verstossende, tiefe Krippenbodenlage. Das Styling der Kühe kann bezüglich Tierwürde durchaus hinterfragt werden, ebenso die hinter den präsentierten prallen Eutern stehende, einseitige Hochleistungszucht bestimmter Kuhrassen. Das Rasieren der Kälber für die Ausstellung ist zu dieser Jahreszeit kritisch zu betrachten, da diese – zurück auf dem Hof – dann unter Umständen unter der Kälte leiden könnten. Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS müssen Messen heutzutage eine Vorbildfunktion einnehmen und den Besuchern eine zeitgemässe und tiergerechte Haltung aufzeigen. Diese Anforderungen erfüllte Tier & Technik leider nicht überall. So wurden Kälber ab einem Alter von vier Monaten permanent angebunden, obwohl sie über einen grossen Bewegungsdrang verfügen. Die Ziegen hatten keinen Rückzug, in der Anbindehaltung waren sie den Besuchern gegenüber teilweise völlig exponiert. Die Trennung der Ziegen durch Bretterwände verunmöglichte das wichtige Sozialverhal-


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

ten. Die Präsentation einer Ziegen-Gruppenhaltung in einem strukturieren Gehege mit erhöhten Flächen und Beschäftigungsmaterial wäre wünschenswert gewesen und hätte den Besuchern einen Einblick in eine moderne, tiergerechte Ziegenhaltung gegeben. Einige Schafe (Widder) wurden im Gehege so knapp angebunden, dass sie sich beim Liegen selber würgten. Hier wäre eine freie Einzelhaltung in grossen Gehegen klar zu bevorzugen gewesen. Generell betrachtet der Schweizer Tierschutz STS die permanente Anbindehaltung von Nutztieren an mehrtägigen Ausstellungen weder als zeitgemäss noch als tiergerecht. In der Schweiz existieren zwar gesetzliche Regelungen hinsichtlich Platzangebot und GehegeEinrichtung, welche in der Tierschutzverordnung (TSchV) dokumentiert sind, diese Mindestanforderungen gelten allerdings nicht für temporäre Ausstellungen, selbst wenn diese mehrere Tage dauern. Aus Sicht des STS ist ein mehrtägiges Unterschreiten der ohnehin largen Minimalanforderungen der TSchV an Ausstellungen nicht akzeptabel. Denn die TSchV legt mit diesen Mindestvorschriften lediglich die Grenze zur Tierquälerei fest, definiert aber keine optimale Tierhaltung. Der STS fordert daher, dass für Tierausstellungen – analog den Tiertransporten – Ausnahmeregelungen nur kurzzeitig, keineswegs über mehrere Tage hinweg, zulässig sein sollen.

Allgemeines

Alle Gehege waren sehr sauber und sowohl die Tiere wie auch die Unterbringungen wurden den ganzen Tag hindurch regelmässig gereinigt. Bei den Kühen in Anbindehaltung standen sogar Stallgehilfen zur Verfügung, welche die Kühe nach dem Koten sofort wuschen. Die meisten Tiere wurden in der Halle 9.0, welche sich in einem Untergeschoss befindet, ausgestellt. Dies hatte den Vorteil, dass Besucher nur gezielt dorthin gingen und so das Gedränge weniger dicht ausfiel. Ebenfalls war die Temperatur mit 18 bis 20 Grad Celsius für die Tiere angenehm. Vereinzelte Tiere wie Milchschafe, Küken und Hühner wurden zusätzlich auch an anderen Standorten präsentiert.

Die einzelnen Ausstellungen im Detail Milchschafe

In der Halle 7.0 fand neben viel Technik und Maschinen die Sonderschau Milchschafe der Schweizerischen Milchschafzucht Genossenschaft (SMG) statt. Neben den Schafprodukten wurden fünf geschorene Schafe auf ca. 13 m² ausgestellt. Nur eine Seite des Geheges war für die Zuschauer erreichbar, die Schafe konnten sich jederzeit zurückziehen. Die fünf Tiere wirkten sichtlich entspannt. Da sie geschoren wurden, war die steigende Temperatur im Raum keine Belastung. Ihnen stand zudem ausreichend Einstreu, Wasser und Futter zur Verfügung.

Die Schafe waren nur von einer Seite mit den Besuchern konfrontiert.

35


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Milchkühe

In der Halle 9.0 wurden über 200 Milchkühe ausgestellt. Die meisten befanden sich aneinander gereiht in Anbindehaltung, einige davon gar doppelt angebunden. Vertretene Rassen waren u. a. Brown Swiss Elite-Kühe, Original Braunvieh, Tiroler Grauvieh, Evolèner und Jersey. Die Kühe teilten sich zu zweit eine Selbsttränke. Heu war ad libitum vorhanden. Alle Kühe hatten genügend Platz, um sich hinzulegen. Die Läger waren ausreichend lang und breit. Viele der Kühe lagen entspannt in reichlich Stroh und waren am Schlafen oder am Wiederkäuen. Die Anbindelänge war unterschiedlich, bei vielen Kühen ausreichend, bei anderen aber eindeutig so kurz, dass die Tiere nicht in natürlicher Körperhaltung stehen konnten, Hals und Kopf wurden tiefer gehalten als natürlich wäre. Körperpflege war unter diesen Umständen auch nicht möglich. Bei den zu kurz angebundenen Kühen behinderte zusätzlich das Nackenrohr eine arttypische Körperhaltung, da sich die Tiere nicht direkt über dem Anbindepunkt aufrichten konnten. Zudem lag bei einigen Lägerreihen der Krippenboden tiefer als die Läger, was klar gegen die gesetzlichen Vorgaben verstösst. Derartige Verstösse gegen die TSchV sind an einer Tierausstellung nicht akzeptabel.

Die meisten Kühe wirkten sehr entspannt.

Einige Kühe waren aber sehr kurz angebunden.

Die Kühe in Anbindehaltung wurden von Stallburschen betreut: Sobald eine Kuh gekotet hatte, wurde sie gewaschen und das Stroh gewechselt.

Stylingstation für das präsentierte Original Braunvieh

Die Original Braunvieh-Ausstellungstiere wurden in Ständen vor den Augen der Besuchern geschoren, mit Lack eingesprayt und mit Haartrockner frisiert. Einige Kühe waren davon sichtlich gestresst und schauten mit weit aufgerissenen Augen um sich. Ein Stylingstand war direkt neben dem Besucherdurchgang platziert. Hier wurde das Styling einer besonders aufgeregten Kuh beobachtet. Sie wurde sehr hoch und straff angebunden. Nachdem die Prozedur beendet war, löste der Stylist die straffe Anbindung und wollte die Kuh wieder zu ihrem Platz bringen. Beim Führen zum Läger regte sich das Tier so stark auf, dass es zwischen den Besuchern ausrutschte und auf den Boden fiel.

36

Dieses Tier wurde zu straff nach oben angebunden.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Auch bei dieser Kuh wurde der Kopf während dem Styling stark nach oben fixiert.

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Ausgiebiges Styling mit Spray und Haartrockner.

Der Schweizer Tierschutz STS hinterfragt derartige Prozeduren, aber auch das Stylen von Kühen insgesamt. Wie auch bei Hunde- und Katzenausstellungen, wo das Stylen mit Spray im Reglement untersagt (aber leider trotzdem angewendet) wird, ist ein solches Handling völlig unnatürlich und kontrastiert scharf zur realen Lebenswelt von Milchkühen. Bei der Prämierung der Original Braunvieh-Ausstellungstiere wurden die Tiere am Nachmittag in der aufgestuhlten Schauarena der Halle 9.0 vorgeführt. Eine Frau stach heraus, die bei dem Arenarundgang der Kuh das Strickhalfer straff über das eine Auge hielt und somit die Sichtmöglichkeit des Tieres stark einschränkte.

Kälber

Neben der Stylingstation wurden Kälber unterschiedlichen Alters ausgestellt. Kälber unter vier Monaten befanden sich in Gehegen à 2,5 x 4,5 m. In zwei Gehegen befanden sich jeweils drei, in einem Gehege zwei Tiere. Ihnen stand viel Einstreu, Wasser und Heu zur Verfügung. Sie wirkten entspannt und neugierig. Daneben wurden sieben über vier Monate alte Aufzuchtrinder (einige hatten dieses Alter erst knapp erreicht) in Anbindehaltung ausgestellt. Das Anbinden von Jungtieren ab vier Monaten ist zwar erlaubt, der Schweizer Tierschutz STS erachtet jedoch das permanente Anbinden über mehrere Tage hinweg ohne freie Bewegungsmöglichkeiten ausserhalb des Standplatzes als nicht tierfreundlich. Junge Rinder haben viel Energie und sollten ihre Bedürfnisse in freier Bewegung ausleben können. Da eine Messe eine Vorbildfunktion einnehmen muss, wäre eine Aufstallung mit freier Bewegungsmöglichkeit vorzuziehen. Die Jungtiere ab vier Monaten waren alle geschoren. Hier stellt sich die Frage, wie sich die Kälber fühlen, wenn sie wieder zurück auf den Betrieb kommen, wo meist viel kältere Temperaturen herrschen. Hier wäre eine natürliche Präsentation mit langem Fell begrüssenswert gewesen.

Gruppenhaltung in Gehegen …

… vs. Anbindehaltung ab vier Monaten.

37


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Mutterkuhhaltung

Die schweizerische Vereinung der Anguszüchter Swiss Angus stellte eine Angus-Mutterkuh-Herde aus. Zwei Mutterkühe befanden sich mit zwei Kälbern und einem Muni auf einer komfortablen Fläche von 7,30 x 7,30 m. Neben Heu und Wasser standen den Tieren ein Salzleckstein und eine Kratzbürste zur Verfügung. Aufgrund des grosszügigen Platzangebotes konnten sich die Tiere den Zuschauern bei Bedarf entziehen und wirkten sehr entspannt – auch der Muni.

Mastkühe

Das Label Bio Weide-Beef stellte auf einer Fläche von ca. 4 x 4 m zwei Fleischrassen-Mastkühe aus. Sie hatten viel Einstreu, Wasser und Futter zur Verfügung und konnten sich gegen die Rückwand zurückziehen.

Die von Natur aus hornlosen Angus waren sehr gelassen – sie hatten von allen Tieren auch das grösste Gehege.

Schafe

Die Ausstellung der Schafe stand unter dem Motto «Schön aber mit viel Fleisch». Neben der aufgestuhlten Arena der Halle 9.0 befanden sich insgesamt 119 Mutterschafe und Widder. Weiter fanden sich zwei Jungtiere in den Gehegen. 72 Schafe gehörten der Rasse Ile de France Suisse und 49 Schafe der Rasse Braunköpfiges Fleischschaf an. Die Schafe wurden am Tag des Besuchs von Experten des Schweizerischen Schafzuchtverbandes punktiert und rangiert. Anschliessend fanden die Mister und Miss Schweiz Wahlen dieser Schafrassen in der Schauarena statt. Die Punktierung der einzelnen Tiere geschah am Morgen des 20. Februars 2015. Hierzu gingen Experten von Gehege zu Gehege. Die Experten drängten die Tiere im Gehege zusammen und holten sie dann einzeln heraus. Sie wurden mit Stricken um den Hals versehen und am Gehege angebunden. Die Experten drängten sich dicht um die Tiere, dazwischen befanden sich auch neugierige Besucher. Viele der Tiere wirkten durch die Prozedur verängstigt und bedrängt. Nach ca. 15 Minuten Bewertungszeit standen sie mit hoher Atemfrequenz wieder in ihrer Unterbringung. Rund 15 Widder wurden permanent im Gehege angebunden, einige davon extrem kurz und zudem so, dass sie von den Besuchern ständig berührt werden konnten. Andere waren so kurz angebunden, dass sie nicht einmal liegen konnten, ohne sich zu würgen! Laut Tierschutzverordnung dürfen Schafe nur vorübergehend angebunden werden – ob die Schafe über die ganze restliche Messe so verweilen mussten, war unklar.

38

Die Bewertung der Schafe fand ausserhalb der Gehege, inmitten von Zuschauern statt.

Viel zu kurz angebunden: Der Widder musste sich selber würgen, um Liegen zu können.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Das angebundene Schaf rechts konnte sich den Berührungen der Zuschauer nicht mehr entziehen.

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Einige Tiere hatten permanent Eimer mit Wasser zur Verfügung, einem Teil der Tiere wurde erst am Mittag Wasser verabreicht. Von den angebundenen Tieren erhielt ein Teil gar keinen Zugang zu Wasser, da der Eimer in einer unerreichbaren Ecke platziert war. Die Gehege der Schafe waren 6,76 m² gross, reichlich eingestreut und sauber. Darin befanden sich entweder bis zu vier Auen oder bis zu sechs Mastlämmer und in einem Fall sieben junge Schafe. Die vorgegebenen Mindestflächen der Tierschutzverordnung wurden bis auf eine Ausnahme (die sieben Schafe) eingehalten. Dies ist äusserst lobenswert, da sich leider die Messen stets mit den Ausnahmeregelungen rechtfertigen. Nach der Bewertung der Schafe wurde eine Liste der Tiere erstellt. Ab dann konnten die Tiere sowohl vor Ort wie auch auf www.oif.ch verkauft werden.

Nach der Bewertung wurden die Schafe mit Wasser versorgt – da aber einige Schafe angebunden wurden, hatten sie keinen Zugang zu den Wassereimern.

39


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Ziegen

40

TIER & TECHNIK ST. GALLEN

Der Verein Ziegenfreunde und der St. Galler Ziegenzuchtverein stellten 40 Ziegen verschiedener Rassen aus: Appenzeller Ziegen, Bündner Strahlenziegen, Burenziegen, Gemsfarbige Gebirgsziegen, Pfauenziegen, Saanenziegen, Toggenburgerziegen und Walliser Schwarzhalsziegen. Im Vergleich zur OLMA 2014 (wo zumindest ein grosses Gehege sehr tiergerecht eingerichtet war und keine Tiere in Anbindehaltung ausharren mussten) wurde hier weniger Wert auf artgerechte Ziegenhaltung gelegt: In sieben sauberen Buchten befanden sich jeweils zwei bis fünf Ziegen auf Vier Kupferhalsziegen auf 9 m². 9 m² Fläche. Trotz möglichen Ausnahmeregelungen an Messen wurden die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung eingehalten. Die Gehege waren reichlich mit Stroh eingestreut. Wasser und Heu standen den Tieren zur Verfügung. Die Tiere konnten sich nur unterhalb der Futterraufe zurückziehen. Optische Rückzugsmöglichkeiten gab es nicht. Bei allen Ziegen fehlten erhöhte Flächen und Beschäftigungsmaterial. Diese sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, würden aber deutlich zu einer Bereicherung des Geheges beitragen und den Besuchern eine vorbildliche, aber auch äusserst attraktive Ziegenhaltung aufzeigen. Noch mehr eingeschränkt waren die 13 Ziegen in Anbindehaltung. Sie standen dicht nebeneinander in Fressständen. Diese waren ca. 60 cm breit und verfügten über einen Sichtschutz, damit die Tiere ungestört an der Krippe mit Heu (ad libitum) fressen konnten. Die Vorgaben der Standplatzbreite und der Standplatzlänge der Tierschutzverordnung wurden eingehalten. Wasser stand den Tieren jedoch bei allen Rundgängen dieses Tages nicht zur Verfügung. Gemäss Tierschutzverordnung müssten die Tiere zweimal am Tag Wasser erhalten. Ob die Tiere gegen Abend Zugang zu Wasser bekamen, ist unklar. Die Standhaltung darf per Gesetz neu nicht mehr eingerichtet werden. Es ist aber so, dass Messen Ausnahmeregelungen unterliegen und sich somit nicht dazu verpflichten müssen, auf diese Form der Präsentation zu verzichten. Aus Sicht des Tierschutzes wäre es jedoch begrüssenswert gewesen, wenn den Besuchern eine vorbildliche Tierhaltung aufgezeigt worden wäre, statt die Tiere permanent über vier Ausstellungstage anzubinden. Weiter ist zu bemängeln, dass die angebundenen Tiere völlig exponiert waren und nicht einmal ungestört fressen konnten – denn die Besucher fassVier Appenzellerziegen, sechs Toggenburgerziegen und drei ten sie immer wieder am Kopf an. Saanenziegen in Standhaltung. Sie verfügten über keinen Rückzug und konnten von den Besuchern berührt werden.


TIER & TECHNIK ST. GALLEN

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Küken

Inmitten der Stände der Halle 2.1 befand sich eine Box à 80 x 80 x 70 cm mit 18 Küken. Die Küken verfügten über genügend Platz, Futter, Wasser und eine Wärmelampe. Einzig der Rückzug war knapp bemessen. Die Tiere schienen trotz Lautstärke, Hitze und Besuchermasse entspannt.

Kükenausstellung

Geflügel

Grosser Stall mit wenig Tieren …

Auf dem Aussengelände wurde ein grosser Stall mit Geflügel ausgestellt. Der Stall war jederzeit von Besuchern umringt, die sich dort eine Messepause gönnten. Das schien die Tiere kaum zu stören: Sie verfügten über viel Sichtschutz. Der Stall war reichlich eingestreut, Wasser und Futter standen zur Verfügung. Im Stall gab es eine erhöhte Fläche, jedoch keine Sitzstangen. Die Grösse des Stalles war lobenswert, jedoch ist es sehr schade, dass die Fläche und vor allem auch die Höhe des Stalles nicht für eine abwechslungsreichere Einrichtung genutzt wurden.

… jedoch sehr unstrukturiert eingerichtet.

41


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

TerraExpo Frauenfeld Sonntag, 22. März 2015

Zusammenfassung

Die Haltung der Tiere an der TerraExpo machte einen zwiespältigen Eindruck. Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die einzelnen Tiere meist in kleinen, wenig strukturierten Terrarien gehalten oder aber in Plastikbehältern oder Bechern zur Schau gestellt. Da die meisten der ausgestellten Tiere auch zum Verkauf standen, war es den Ausstellern ein Hauptanliegen, dass interessierte KundInnen die Tiere möglichst eingehend betrachten konnten – da und dort wurden deshalb auch Tiere aus den Behältern entnommen und von Nahem gezeigt, was für die Tiere allerdings eine Belastung darstellen kann. Die kaum eingerichteten, kleinen Boxen und Behälter enthielten meist nur die allernotwendigste Einrichtung und boten den Tieren nicht genügend Rückzugsmöglichkeiten. Manche der Behälter waren ausserdem entgegen der Börsenordnung allseitig einsehbar oder zu klein im Verhältnis zum darin gehaltenen Tier. In den meisten Fällen hatten die Tiere zwar ein Substrat zur Verfügung; nicht immer jedoch war dieses den Bedürfnissen der jeweiligen Art angepasst. So fanden sich teilweise Arten der feuchten Tropen auf trockenem oder gar keinem Substrat. Zudem konnte auch nirgends beobachtet werden, dass die Tiere von Hand besprüht worden wären. Auch die Aufrechterhaltung der für die Tiere optimalen Temperatur war meist nicht gewährleistet, da sich zumindest an den Plastikbechern und -boxen keine adäquate Beleuchtung installieren liess. Sagexboxen, welche aufgrund ihrer isolierenden Eigenschaften für den Transport der Tiere zum Neubesitzer wichtig gewesen wären, waren nicht vorhanden. Einige Behälter waren ungenügend beschriftet, und es fehlten wichtige Angaben zur Tierart und ihrer Haltung. In einzelnen Fällen wurden – ebenfalls entgegen der Empfehlung der Börsenordnung – Wildfänge ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Der Gesundheitszustand der ausgestellten Tiere war – soweit einschätzbar – gut, und es gab nur wenige Tiere, die Zeichen einer Belastung (Fluchtversuche, stereotyp anmutendes Verhalten) zeigten. Bei vielen der reglos kauernden Tiere konnte allerdings auch nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob sie nun eher entspannt oder starr vor Angst waren! Die meisten Schau-Terrarien (jedoch nicht immer die Becher und Boxen …) waren mit den gemäss Börsenordnung verlangten Angaben mit Artname (de/lat.), Herkunft, Geschlecht, Grösse, Schutzstatus beschriftet. Ausführlicheres Informationsmaterial zu den ausgestellten Tierarten und deren Haltung wurde nur von einigen wenigen Ausstellern zur Verfügung gestellt. Die mündlichen Auskünfte der Züchter waren im Grossen und Ganzen genügend – allerdings wäre es wünschenswert, wenn die Züchter potentielle neue Halter von sich aus auf Haltungsanforderungen oder allfällig notwendige Sachkundenachweise ansprechen würden! Auch die Börsenordnung wurde bezüglich Machart der Ausstellungsbehältnisse in den meisten Fällen eingehalten. Die Behälter waren im Allgemeinen seitlich blickdicht; transparente Behältnisse wurden mit Haushaltpapier oder einem undurchsichtigen Deckel etwas abgeschirmt. Unseren Erachtens waren jedoch nicht alle Behälter, in denen Tiere ausgestellt waren, auch gross genug, um die Börsenordnung zu erfüllen. Im Angebot waren auch lebende Farbmäuse und entsprechende Haltungsvorrichtungen für die private Futtertierzucht. Man konnte sich vor Ort mit Futtertieren eindecken oder spontan ein kleines Haustier erwerben. Nach dem Verwendungszweck der Mäuse wurde offenbar kaum gefragt; die Tiere wurden regelmässig aus ihren Verstecken geholt und interessierten Personen herumgezeigt; die ausgestellten Futtertierboxen entsprachen dem Typ «pharmazeutisches Tierversuchslabor» und waren i. A. für eine artgerechte Mäusehaltung ungeeignet. Auch wurden hauptsächlich von Jugendlichen einzelne Mäuse in seitlich offenen Plexiglas-Transportbehältern in der Börse umhergetragen. Informationen zu rechtlichen Aspekten der Futtertier-Tötung oder Lebendfütterung von Reptilien waren nicht ersichtlich.

42


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Allgemeines

Die Terraexpo Frauenfeld fand am 22. März 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Festhalle Rüegerholz in Frauenfeld statt. Die Börsenbetreiber führten in der Börsenordnung Bedingungen für die Haltung der Tiere auf (www.terraexpo.ch/ordnung.html). In der Schweiz bestehen zwar Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes existieren nicht. Aus diesem Grund orientierte sich die Börsenordnung der Terraexpo Frauenfeld an den für Deutschland geltenden Richtlinien für Reptilienbörsen (Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie Richtlinien der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT)). Zu den deutschen Richtlinien ist zu bemerken, dass diese zwar gute Ansätze bieten, die Flächenmasse für die Tiere aber sehr minimalistisch ausgelegt sind. Folglich werden die Tiere an Börsen mehrheitlich in kleinen Plastikboxen gehalten – was auch in Frauenfeld der Fall war. Eine artgerechte Haltung ist in solchen Boxen nicht möglich. Nicht nur ist die Fläche zu klein, auch fehlen notwendige Ressourcen wie Rückzugs- und Klettermöglichkeiten, Sonnenplätze etc. Ein für die Tiere optimales Klima ist zudem kaum erzeugbar. Werden die Tiere in Plastikboxen präsentiert, so kann beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien. Die Boxen sind somit auch aus pädagogischer Sicht abzulehnen. Aus Sicht der Tiergesundheit hat die Boxenhaltung insofern eine gewisse Berechtigung, als dass bei einem Verkauf das für die Tiere unter Umständen stressige Herausfangen aus einem grösseren Terrarium vermieden wird. Auch ist die Verletzungsgefahr geringer. Einigen Arten (höhlen- oder spaltenbewohnende Tiere, wie z. B. Königspython) können die engen Boxen auch Sicherheit vermitteln. Das Gros der ausgestellten Tierarten dürfte sich in den kleinen Behältern indessen nicht wohl fühlen. Auf jeden Fall müssten die Boxen zumindest das Börsenreglement einhalten, d. h. die Tiere müssten sich darin problemlos wenden können! Weiter dürften die Boxen nicht durchsichtig sein, und die Tiere sollten eine Rückzugsgelegenheit haben. Damit die Börsen kein falsches Bild der Tierhaltung vermitteln, sollte jeder Aussteller konsequent darauf hinweisen, dass es sich bei seiner Haltungsform nur um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit einer artgerechten Einrichtung erfordert. An jeder Börse sollten zudem einige Showterrarien vorhanden sein, welche den Besitzern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln. Auch müssten den Besuchern adäquate Informationen zur jeweiligen Tierart vermittelt werden. Die «Perimeter» der Aussteller waren im Saal der Mehrzweckhalle derart aufgestellt, dass ihre einzelnen Elemente (Tische) ein Rechteck mit «Innenhof» bildeten. Auch entlang der Wände gab es noch Tische mit Terrarien oder Zubehör/Werbung. Rechterhand vom Eingang (E) befand sich ein kleines «Restaurant» (R). Auf den Tischen waren die Terrarien mit den Tieren und diversem Zubehör aufgestellt; teilweise lagen auch Informationsmaterialien auf. Die meisten Terrarien waren mit einem einheitlichen Schild versehen, auf dem die von der Börsenordnung vorgegebenen Mindestangaben (Tierart deutsch/lateinisch, Anzahl und Geschlecht Tiere, Nachzucht oder Wildfang, Grösse, Nahrung, Schutzstatus, Preis) angegeben waren. Einzelne Behälter mit Tieren waren allerdings auch nur rudimentär mit wasserfestem Filzstift beschriftet, etwa nur mit dem lateinischen Namen. Innerhalb der Rechtecke befanden sich Stühle, auf denen die jeweiligen Tierhalter und Züchter sassen und ihre Tiere beaufsichtigten oder interessierten KundInnen Auskunft gaben.

43


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Zuordnung der Tischnummern gemäss folgender Planskizze:

10 1

3

6

8

2

4

7

9

R

5

11

12 E

Einzelne Aussteller im Detail Tisch 1

An diesem Tisch wurden verschiedene Warane (Varanidae), Königspythons (Python regius), Baumsteiger-Frösche (Dendrobatidae) und verschiedene Gliedertiere, ausserdem Teppichpythons (Morelia spilota ssp.) und Madagaskar-Boas (Acrantophis dumerili) sowie lebende und gefrorene Futtertiere (Farbratten und –mäuse) zum Verkauf angeboten. Die Königspythons stammten alle vom selben Züchter (keine Züchterangaben). 10 Terrarien waren in zwei aufeinander gestellten Reihen angeordnet. Die ausgestellten, adulten (ca. 80–120 cm langen) Tiere wurden offenbar schnell verkauft, da zum Zeitpunkt der Besichtigung nur noch 4 der Terrarien besetzt waren. Bei einem der Tiere handelte es sich um die problematische Zuchtform «Spider», die aufgrund ihrer Genetik häufig unter Defekten des zentralen Nervensystems leidet und daher nach Ansicht des STS als Qualzucht geführt werden müsste. Die Tiere waren in Glasterrarien untergebracht, die beidseitig frontal und (die obere Reihe) von oben einsehbar waren. Ihre Grösse betrug geschätzt 40 x 40 x 60 cm – zu klein, auch gemäss Börsenordnung. Die meisten der nachtaktiven Tiere lagen – trotz hellem Licht und der Aktivität rund um sie herum – ruhig zusammengerollt auf den Spänen; eine Schlange bewegte sich allerdings unruhig entlang der Scheibe auf und ab. Die Terrarien in der unteren Reihe waren blau beleuchtet, während die obere Reihe normales Tageslicht hatte. Beim Substrat handelte es sich um Kleintierstreu aus dem Fachhandel. Eingerichtet waren die Terrarien jeweils mit einer Wasserschüssel und ein paar wenigen künstlichen Laubbaum-Zweigen – Rückzugsmöglichkeiten gab es keine. Die Informationen zu den Tieren waren dürftig und entsprachen lediglich den Mindestvorgaben gemäss Börsenordnung. Auch die mündlichen Auskünfte, die man vom Züchter erhielt, waren bescheiden. So sei es etwa egal, wie die Terrarien beleuchtet seien, und die Zuchtformen unterschieden sich nicht bezüglich Gesundheit, so der Verkäufer!

44


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Neben den Pythons stellte Züchter A verschiedene Warane aus. In zwei nur frontal einsehbaren, beleuchteten und naturnah strukturierten Hochterrarien von ca. 40 x 50 x 60 cm Grösse wurden insgesamt 3 Stachelschwanz-Warane (Varanus acanthurus) gezeigt. Im einen Terrarium befand sich ein grösseres, einzelnes Tier (ca. 25 cm KL), im anderen waren zwei etwas kleinere Tiere zu sehen. Beide Terrarien waren mit Kunstfelsen, Wurzelstücken und künstlichen Pflanzen strukturiert, boten mehrere erhöhte Liegeflächen, aber wenig Rückzugsmöglichkeiten. Wasser war vorhanden. Während die beiden kleineren Tiere ruhig unter dem Spotstrahler lagen, verhielt sich das grössere, einzelne Tier sehr unruhig: Immer wieder stellte es sich auf die Hinterbeine und «ruderte» mit den Vorderläufen an der Glasscheibe auf und ab, drehte und wand sich entlang der Scheibe und machte alle Anstalten eines «Fluchtversuchs» – ob nun aufgrund einer Belastung durch die Ausstellungssituation oder dem Drang, die Welt jenseits der Scheibe zu erkunden, sei dahingestellt. Königspython am Tisch 1.

Aufgeregter Waran beim Stand von Züchter A.

Jungtiere von Waranen, Leguanen und Agamen am Tisch 1.

Anschliessend an die beiden grösseren Terrarien befanden sich 14 kleinere Plastikbehälter (einige Tiere waren offenbar bereits verkauft worden und die Halterungen der Behälter leer), in denen junge Warane verschiedener Arten sowie Jungtiere anderer Echsen gezeigt wurden: Stachelschwanzwaran, Pilbara Felswaran (Varanus pilbarensis), Storr’s Zwergwaran (Varanus storri), Maskenleguan (Leiocephalus personatus), Taubagame (Tympanocryptis tetraporophora), Zwergbartagame (Pogona henrylawsoni). Diese Behälter, mit den Massen ca. 10 x 15 x 7 cm, waren seitlich blickdicht und nebeneinander in einem Rahmen angeordnet; Einblick war nur durch die transparenten Deckel möglich. Als Bodengrund diente Sand, einzige «Strukturierung» (eher Dekoration) waren ein paar dünne Zweiglein. Bis auf einzelne Tiere wirkten die meisten Reptilien ruhig – zwei junge Warane kratzten allerdings immer wieder am Deckel und bewegten sich im Gefäss hin und her. Auf der Gegenseite der rechteckig angeordneten Tischparzelle befanden sich drei hölzerne Hochterrarien (ca. 30 x 30 x 50 cm) mit Kleintierstreu und reichlich Kletterästen und -wurzeln. In diesen Terrarien befanden sich subadulte, ca. 60–80 cm lange Teppichpythons (M. spilota ssp.) – drei Tiere im ersten, fünf Tiere im zweiten und ein Tier im dritten Terrarium.

45


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Die Tiere hielten sich eingerollt (aufgewickelt) auf den Kletterästen auf. Diese Terrarien waren nur frontal einsehbar und nicht beleuchtet. Auf ihnen standen eine grosse, seitlich allseitig einsehbare Plastikbox mit blickdichtem Deckel und mit Einstreu befüllt, in der sich, gemäss Beschriftung, eine Madagaskar-Boa (A. dumerili) befand, sowie ein kleineres Glasterrarium mit Moos, das gemäss Beschriftung Dendrobaten enthielt. Die Boa lag reglos in dem Plastikbehälter, und ihre Grösse konnte nicht eingeschätzt werden; auch die meisten Pythons schienen zu ruhen, bis auf einige wenige Tiere, die sich durchs Geäst schlängelten und die Scheiben erTeppichpythons am Tisch 1. kundeten. Auf dem Tisch lagen Info-Blätter mit Angaben zu den Zuchtformen auf; die Terrarien waren standardmässig beschriftet. Weitere Artinformationen gab es nicht. Die Baumsteiger-Frösche (Dendrobaten) waren in undurchsichtigen Plastikbechern mit transparenten, luftdurchlässigen Deckeln untergebracht. Als Unterlage diente ihnen ein feuchtes TextilPad. Futterinsekten, Spinnen und Skorpione befanden sich in durchsichtigen Plastikbechern mit feuchter Erde, Moos oder trockenem Sand – je nach Artbedürfnis – als Unterlage. Die meisten dieser Tiere sassen regungslos in ihren Boxen, einzelne krabbelten immer wieder gegen den Deckel. Die Artnamen waren nur lateinisch angeschrieben. Schliesslich war noch ein grosses, tief mit Kleintierstreu befülltes, allseitig einsehbares Glasterrarium (ca. 80 x 50 x 50 cm) vorhanden, in welchem junge Farbmäuse zum Verkauf – wohl als Futtertiere oder für die Futtertierzucht – angeboten wurden. Die Tierchen befanden sich zumeist tief in der Einstreu vergraben und sicher vor Blicken, wurden jedoch immer wieder gestört, wenn sie jemand ansehen oder kaufen wollte. Dann griffen die VerkäuferInnen jeweils tief in die Einstreu und förderten die Tiere zutage. Die Mäuse wirkten jedoch gesund und nicht verängstigt.

Tisch 2

46

An der oberen Hälfte dieses Tischs stellten verschiedene private Züchter Regenbogenboas (Epicrates cenchria), Königspythons (P. regius), Kornnattern (Pantherophis guttatus), Dreiecksnattern (Lampropeltis triangulum), Abgottschlangen (Boa constrictor), Leopardgeckos (Eublepharis macularius), Bartagamen (Pogona vitticeps), Ritteranolis (Anolis equestris), Plattschwanzgeckos (Uroplatus lineatus), Rotkehlanolis (Anolis carolinensis) sowie Baumsteiger-Frösche (Dendrobatidae), «Wandelnde Blätter» (Phyllium giganteum) und Achatschnecken (Achatina fulica) aus. Die Regenbogenboas stammten vom Züchter B. Je ein bis zwei Tiere von jeweils geschätzt 80–100 cm Körperlänge waren in vier Plastikboxen untergebracht, die allseitig einsehbar und mit einem durchsichtigen Plastikdeckel abgeschlossen waren. Auf den Deckeln lag jeweils etwas Haushaltpapier als behelfsmässiger Sichtschutz gegen oben. Die Boxen hatten etwa die Grösse 50 x 30 x 20 cm, waren mit Kleintierstreu gefüllt und enthielten ein bis zwei kleinere, umgedrehte Plastikbehälter als rudimentäre Rückzugsmöglichkeiten. Die Tiere lagen, bis auf eines, ruhig in einer Ecke, jedoch wies das Substrat deutliche Kriechspuren auf. Eines der Tiere bewegte sich unruhig in einer Ecke und entleerte schliesslich seinen Darm, so dass sich eine Lache aus Urin und Kot bildete. Die Züchterin sah dies und meinte, dies sei wohl der «Stress» – die Tiere koteten ja oft tage- oder wochenlang nicht! – und sie mache den Behälter jetzt besser nicht auf, sonst stinke es. An demselben Tisch wurden von einem weiteren Züchter diverse Reptilien und Frösche ausgestellt. Die Tiere befanden sich in kleinen, durchsichtigen Behältern mit Substrat. Die Behälter waren ca. 20 x 10 x 5 cm gross. Darin befanden sich Leopardgeckos, eine junge Bartagame, diverse Anolis und Plattschwanzgeckos. Obschon es sich bei den gezeigten Tieren grösstenteils um Jungtiere handelte, war die Grösse der Behälter für einige Tiere – die Leopardgeckos und die junge Bartagame – grenzwertig oder zu klein. Die Tiere verfügten über keine Rückzugsmöglichkeiten,


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

machten aber einen gesunden und ruhigen (oder starren?) Eindruck. Ähnlich gehalten wurden die Baumsteiger-Frösche und Achatschnecken nebenan; ausserdem gab es Gespenster-Heuschrecken in einem kleinen Hochterrarium. Eine weitere Tiergruppe eines Züchters – Bartagamen, Königspythons und verschiedene kleinere Schlangen (Kornnatter, Dreiecksnatter, junge Abgottschlange) wurden ebenfalls in Plastikbehältern oder kleinen Kunststoff-Terrarien ausgestellt. Fünf ausgewachsene Bartagamen befanden sich in kleinen, allseitig einsehbaren Transport-Terrarien mit blickdichten Deckeln. Als Substrat diente schwarzer Quarzsand; die Seiten der Behälter waren teilweise mit Küchenpapier behelfsmässig abgedeckt. Diese Terrarien verfügten über eine schwache Zusatzbeleuchtung im Deckel. In zwei grossen, flachen, durchsichtigen Plastikboxen mit etwa den Massen 25 x 40 x 15 cm befanden sich je eine Königspython (adult); in kleineren Boxen nebenan (ca. 15 x 25 x 5 cm) waren Jungtiere untergebracht, darunter mehrere Vertreter der Zuchtform «Bumblebee». Des Weiteren waren 14 Boxen derselben Grössen mit jungen Kornnattern, mit Hakennasen-Nattern (Heterodon nasicus), einer jungen Abgottschlange und drei jungen Leopardgeckos aufgereiht. Adulte Bartagame am Tisch 2. In allen Behältern gab es Einstreu; ihre Grösse dürfte die Börsenordnung allerdings nicht erfüllt haben. Die Seiten waren teilweise mit Haushaltpapier abgedeckt und boten so minimalen Sichtschutz. Des Weiteren fand sich ein grosser Westschweizer Züchter (Name leider unbekannt, da kein Infomaterial mehr auflag oder Züchter nicht angeschrieben war) mit einer fast unüberschaubaren Sammlung von Streifengeckos (Gecko vittatus), Kronengeckos (Rhacodactylus ciliatus), Madagaskar-Grosskopfgeckos (Paroedura picta), Leopardgeckos (E. macularius), Viperngeckos (Hemidactylus imbricatus), Roborowski-Wundergeckos (Teratoscincus roborowski), Junge Königspythons, Abgottschlangen und Goldstaub-Taggeckos (Phelsuma laticauda), Hakennasen-Nattern am Tisch 2. Kornfingergeckos (Chondrodactylus angulifer), Madagaskar-Plattschwanzgeckos (Uroplatus fimbriatus) und Bambus-Plattschwanzgeckos (Uroplatus lineatus), Feuerskinken (Riopa fernandi), Grasskinken (Pseudemoia entrecausteaxii), Sechsstreifen-Langschwanzechsen (Takydromus sexlineatus), Ritter-Anolis (A. equestrii), Bahama-Anolis (A. sagrei), Grünen Ameiven (Ameiva ameiva), Grünen Nackenstachlern (Acanthosaura capra), Wasseragamen (Physignathus cocincinus), Bartagamen (P. vitticeps), Chamäleon-Winkelkopfagamen (Gonocephalus chamaeleontinus), Chinesischen Bergagamen (Japalura splendida), Malachit-Stachelleguanen (Scelopurus malachiticus), Haiti-Glattkopfleguanen (Leiocephalus schreibersii), Bunten Maskenleguanen (Leiocephalus personatus), Pantherschildkröten (Stigmochelys pardalis), Strahlenschildkröten (Geochelone radiata),

47


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Sinaloa-Dreiecksnattern (Lampropeltis triangulum), Kornnattern (P. guttatus; auch Albinos), Abgottschlangen (B. constrictor), Hundskopfboas (Corallus hortulanus), Schmuckhornfröschen (Ceratophrys cranwelli), Aga-Kröten (Bufo marinus) und Vogelspinnen (Theraphosidae). Etliche dieser Tiere waren als Wildfänge deklariert, obschon das Ausstellungsreglement die Aussteller dazu aufrief, keine Wildfänge auszustellen! Des Weiteren muss als problematisch betrachtet werden, dass mit den Pantherschildkröten und den Strahlenschildkröten Arten im Angebot waren, deren Haltung besonders schwierig und anspruchsvoll ist (zwingend grosses Aussen- und temperiertes Innengehege), die gross (bis 60 cm lang und 40 kg schwer) und sehr alt (bis 150 Jahre) werden können – deren Kauf also sehr wohl überlegt sein will! Zudem handelt es sich bei der Strahlenschildkröte um eine bedrohte Art, die gemäss Washingtoner Artenschutzübereinkommen strengsten Schutz (Anhang I) geniesst. Bei einem allfälligen Grenzübertritt mit dem Tier (Umzug) ergibt sich bei Nachzuchten die Notwendigkeit, die Herkunft des Tieres zweifelsfrei bescheinigen zu können. Von all dem erfuhren potentielle KäuferInnen aber nichts, da die Behälter nur rudimentär angeschrieben waren und es keine zusätzlichen Infomaterialien gab. Der Anbieter der Tiere vor Ort sprach zudem Englisch mit seinen Deutschschweizer Kunden, was das Informieren derselben noch erschwert haben könnte. Dieses Sammelsurium von Tieren war in unterschiedlichen Behältern untergebracht – grundsätzlich waren es aber Jungtiere in kleinen Gefässen; allerdings war trotzdem bei vielen Tieren die Börsenordnung in Bezug auf die Behältergrösse nicht erfüllt – vor allem in jenen Fällen, wo pro Behälter mehr als ein Tier gezeigt wurde. Es gab 28 Holzkisten (20 oder 40 x 20 x 10 cm), die nur oben einsehbar und in speziellen Kunststoff-Rahmen aneinander gereiht waren und je nach Art Sand, Moos oder Sägespäne enthielten. In den grösseren (40 cm langen) Behältnissen waren je eine adulte Grüne Ameive, adulte Königspythons und Gruppen junger Panther- und Strahlenschildkröten untergebracht. Insbesondere diese Boxen waren für die darin vorhandenen Tiere zu klein. In durchsichtigen, sehr kleinen Plastikboxen befanden sich Jungtiere verschiedenster Reptilienarten und in etwas grösseren Plastikbehältern (30 x 20 x 10 cm) adulte Individuen (adulter BambusPlattschwanzgecko, adulte Leopardgeckos). Die meisten Behälter waren mit ein paar Zweigen (eher Dekoration als Rückzugsmöglichkeit) ausgestattet. Eine Zusatzbeleuchtung war in Form von Lampen über den Tischen vorhanden. Die Tiere schienen in gutem Gesundheitszustand zu sein und verhielten sich ruhig. Auffällig war einzig das Verhalten eines Feuerskinks, der während des gesamten Beobachtungszeitraums (ganzer Nachmittag) an Ort und Stelle verharrte und den Kopf im Sand versteckte. Wir interpretierten dieses Verhalten als Angst und als Versuch, sich vor der Unruhe (Bewegungen über dem Tier) zu verstecken.

Der Feuerskink versteckte den ganzen Tag lang den Kopf im Substrat.

48

Spottpreise für seltene und schwierig zu haltende Pantherschildkröten in einem viel zu kleinen Behälter.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Tisch 3

Hier wurden nebst diversem Zubehör in verschiedenen Boxen und Terrarien auch Westliche Hakennasen-Nattern (Heterodon nasicus), Chinesische Zacken-Erdschildkröten (Geoemyda spengleri), Strumpfbandnattern (Thamnophis sirtalis) und Honduras-Königsnattern (Lampropeltis triangulum hondurensis) angeboten. Die Plastikmodule waren jeweils ca. 50 x 30 x 10 cm gross und teilweise in zwei Einzelboxen (25 x 30 x 10 cm) unterteilt. In einer Doppelbox befand sich eine grosse Hakennasen-Natter (ca. 1 m lang; Behälter also knapp der Börsenordnung genügend), in einer weiteren Doppelbox fünf kleinere Individuen derselben Art (Behälter zu klein); in vier Teilbehältern (25 x 15 x 10 cm) waren junge ZackenErdschildkröten (Panzerlänge ca. 8 cm) auf feuchtem Laub zu besichtigen, und in weiteren Einzelboxen je eine Strumpfband-Natter, zwei grosse und zwei kleinere Honduras-Königsnattern (alle einzeln untergebracht; Behälter der Börsenordnung knapp genügend). Als Substrat diente Kleintierstreu. Die Schlangenboxen waZacken-Erdschildkröten am Tisch 3 ren mit den gemäss Börsenordnung verlangten (zu 99% Wildfänge). Angaben beschriftet, die Schildkrötenboxen dagegen gänzlich unbeschriftet.

Tisch 4

Dieser Tisch konnte aufgrund von Zeitmangel (die Aussteller begannen bereits, den Stand zu räumen) nur noch kurz begutachtet werden. Angeboten wurden Gelbkopf-Geckos (Lygodactylus pictoratus), Sägeschwanz-Eidechsen (Holaspis guentheri), Königspythons, Dionennattern (Elaphe dione) sowie einige kleinere Spinnen (Falltürspinnen; Ctenizidae). Die Tiere waren in den üblichen kleinen bis mittelgrossen, undurchsichtigen oder durchsichtigen (Spinnen) Plastikschalen und -bechern untergebracht. Die Behälter waren – da aneinander gereiht – nur von oben einsehbar. Die Behälter waren mit etwas Einstreu und Blätter eingerichtet. Die Tiere schienen gesund zu sein und sassen meist regungslos da.

Tisch 5

An diesem Tisch wurde nur Terraristik-Zubehör ausgestellt.

Tisch 6

Hier stellten verschiedene Privatpersonen und kleinere Zuchten ihre Tiere aus. Präsentiert wurden Rauten- und Teppichpythons, Leopardgeckos, Pasteur’s Taggecko (Phelsuma pasteuri), Merten’s Taggecko (Phelsuma robertmertensi), Pfauenaugen-Taggecko (Phelsuma quadriocellata), Goldstaub-Taggecko (Phelsuma laticauda), Grosser Madagaskar-Taggecko (Phelsuma grandis), ausserdem verschiedene Insekten (Cranifer- und Madagaskar-Fauchschaben/Gromphadorhina portentosa; Ameisen), Vogelspinnen, Riesenkrabben und Achat-Schnecken. Der Aussteller C stellte Rauten- und Teppichpythons aus, gehalten in Behältern à 30 x 25 x

Rauten- und Teppichpythons.

49


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

25 cm Grösse und gut eingerichtet mit Substrat, Holzstangen zum Klettern und Terrarien-Beleuchtung. Neben den Terrarien fanden sich relativ ausführliche Angaben zu den Tieren und der Zucht. Der Züchter D zeigte eine grosse Vielfalt von kleinen Phelsumen (Taggeckos) in insgesamt 23 Plastikbechern von 10 x 7 x 7 cm Grösse. Ein etwas grösseres Exemplar (Grosser MadagaskarTaggecko, ca. 7 cm KL) war in einem Behälter von 15 x 10 x 7 cm untergebracht. Allgemeine Angaben zu Geckos waren vorhanden, aber nicht zu den einzelnen Tieren. Als Bodengrund war einzig Haushaltpapier vorhanden; Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Ein Aussteller E präsentierte Leopardgeckos nebst diversen wirbellosen Tieren. Die Geckos befanden sich in 15 x 10 x 5 cm grossen, angesichts der Grösse der Tiere knapp genügend grossen Plastikbehältern auf Sand; einsehbar waren die Gefässe nur von oben. Es waren kaum Angaben zu den Tieren vorhanden. Ein weiterer Aussteller zeigte verschiedene Vogelspinnen in durchsichtigen Plastikbechern mit Substrat. Ausserdem war www.antshop.ch mit einem Ameisen-Terrarien-Modul vertreten.

Tisch 7

Hier stellten zwei grössere Zuchtvereine resp. Importeure ihre Bartagamen aus, nämlich Züchter F aus eigener Zucht und Züchter G mit ausländischen Importtieren. Gezeigt wurden Tiere verschiedener Farbvarietäten. Züchter G hielt die Bartagamen in insgesamt sechs Behältern. In vier Behältern à 20 x 25 x 30 cm befanden sich Tiere von ca. 20 cm Gesamtlänge (mit Schwanz), in zwei Behältern mit den Massen 40 x 25 x 30 cm waren Tiere bis zu 25 cm Gesamtlänge untergebracht. Die Beschriftung der Boxen war ausreichend, aber eher kurz gehalten. Im Gegensatz dazu bot Züchter F relativ viele Informationen über Bartagamen, Terrarien und die angebotenen Tiere. In zweireihig übereinander angeordneten Terrarien mit einer Grösse von 30 x 35 x 35 cm waren insgesamt sieben junge Bartagamen (Gesamtlänge ca. 20 cm) diverser Farbvarietäten (inkl. ein Exemplar des Typus «Leatherback» mit reduzierten Schuppen) untergebracht. Diese Züchtung ist eine Vorstufe zur schuppenlosen Bartagame, die als Qualzucht betrachtet werden muss und daher als problematisch einzustufen ist. Aus der Verpaarung zweier «Leatherbacks» entstehen zu rund einem Viertel der Nachkommen schuppenlose «Silkback»-Agamen. Ein achtes Tier mit einer Kopf-Rumpf-Länge von gegen 20 cm war mit Schwanz deutlich länger als sein Terrarium. Die Ausstellungsordnung dürfte in diesem Falle nicht oder nur ganz knapp erfüllt gewesen sein. Die Terrarien verfügten über sandiges Substrat, ein Stück Holz, einen Stein und eine Spotlampe und waren nur von vorne einsehbar. Von der Grösse her erfüllten sie die Börsenordnung. Die Tiere machten einen gesunden und aufmerksamen Eindruck. An Tisch 7 wurde auch Terraristik-Zubehör ausgestellt. Leatherback-Bartagame bei Züchter F.

Tisch 8

Hier wurden grösstenteils Spinnen sowie einige Leopardgeckos gezeigt. Die (adulten) Leopardgeckos befanden sich in Plastikbehältern mit den Massen 25 x 20 x 7 cm. Der Bodengrund bestand aus Sand; einsehbar war das Behältnis nur durch den transparenten Deckel, auf dem die gemäss Börsenordnung notwendigen Informationen zu den Tieren aufgeklebt waren. Wasser war in kleinen Schälchen vorhanden; nebst einem Stück Kunstlaub diente der beklebte obere Teil des Deckels als «Dach» mit minimem Sichtschutz. Die Tiere sahen gesund aus und lagen ruhig im Sand.

50


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

Tisch 9

An diesem Tisch stellten mehrere Züchter aus. Zu den gezeigten Arten gehörten einerseits eine grosse Anzahl an Spinnentieren (Vogelspinnen und Taranteln, Skorpione) und Insekten (Fauchschaben), andererseits Dornschwanzagamen (Uromastix sp.), Leopardgecko, Gelbkopfgecko, Krallengecko (Coleonyx elegans), Sägeschwanz-Eidechse, Siedleragame (Agama agama), Sundevall’s Skink (Mochlus sundevalli) , Königspython, Dionennatter, Kornnatter, Breitrand- und Griechische Landschildkröte (Testudo marginata resp. hermanni) sowie diverse Frösche (Baumsteiger- und Korallenfingerfrösche Litoria cearulea, Schmuckhornfrosch). Der Grossteil der Ausstellungsfläche dieses Tisches wurde von einem einzigen Züchter mit zahlreichen Arten bestritten. Nebst Fauchschaben, Spinnen, Skorpionen befanden sich hauptsächlich Jungtiere von Goldgecko und Sägeschwanzeidechse in 10 x 10 x 7 cm kleinen Plastikbehältern, eine 10 cm lange (KL) Siedleragame in einem 25 x 15 x 7 cm grossen Behälter, in 30 x 20 x 8 cmBoxen waren Königspythons, Dionennattern und in 40 x 30 x 15 cm-Boxen weitere Farbvarietäten von Königspythons untergebracht. In einem Behälter à 40 x 25 x 10 cm waren insgesamt acht junge Griechische Land- und Breitrandschildkröten zu sehen (Panzerlänge ca. 5 cm; Ausstellerreglement unterschritten). Ein Sundevall’s Skink befand sich in einer Haltungseinheit von 10 x 10 x 7 cm, und weitere Königspythons sowie Kornnattern in gedeckelten Wannen mit den Massen 60 x 40 x 15 cm (Austellerreglement knapp erfüllt). Zudem stellte der Züchter auch diverse Insekten und Amphibien zur Schau. Artgemässes Substrat (Sand, In den kleinen Ausstellungs-Behältern Rindenmulch) oder zumindest ein Haushaltspapier als gibt es keine Rückzugsmöglichkeiten. Unterlage war bei allen Tieren dieses Ausstellers vorhanden. Die Behälter waren (abgesehen von mehreren Königspythons und einer Kornnatter) seitlich undurchsichtig. Zur Beleuchtung dienten die in regelmässigen Abständen über dem Tisch positionierten Lampen. Bei mehreren Königspythons, einer Kornnatter und der Siedleragame fehlten jegliche Rückzugsmöglichkeiten, auch waren die Behälter allseitig einsehbar. Die Beschriftung der Tiere war ungenügend (fehlende Aufkleber, unleserliche oder fehlende Aufschrift, rudimentäre Informationen).

Kaum überblickbare Vielfalt an Reptilien.

Das Züchter-Paar H stellten Dornschwanzagamen aus. Es handelte sich um vier mittelgrosse Kleinterrarien mit den Massen 25 x 10 x 10 cm, in denen sich jeweils eine Bunte Dornschwanzagame (Uromastyx ornata) und zwei breitere Kleinterrarien mit den Massen 25 x 20 x 10 cm, in denen sich jeweils zwei Oman-Dornschwanzagamen (Uromastyx thomasi) befanden. Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden; bei den Oman-Dornschwanzangamen erfüllten die Behälter die Börsenordnung nicht. Eines der Tiere verhielt sich unruhig und stieg immer wieder gegen Wand und Deckel. Bei einem anderen Züchter I wurden Leopardgeckos zum Verkauf angeboten. In insgesamt 11 Plastikbehäl-

51


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

TERRAEXPO FRAUENFELD

tern (25 x 15 x 7 cm) befand sich auf sandigem Substrat jeweils ein junger Leopardgecko. Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden, die Angaben zu den Tieren waren bescheiden. An diesem Tisch stellten drei verschiedene Züchter Phelsumen (Taggeckos), BaumsteigerFrösche (Dendrobaten), sowie Wolfsspinnen aus.

Tisch 10

An diesem Tisch stellte ein Schlangenzüchter seine Darwin- und Dschungel-Teppichpythons (Morelia spilota variegata resp. cheynei) aus. Daneben befand sich ein Hochterrarium mit Dornschwanz-Agamen am Tisch 9. «Wandelnden Blättern» (Phyllium gigantheum). Zwei der Insekten sassen (wohl vom Halter beabsichtigt) ausserhalb des Terrariums auf diesem resp. auf einem an das Terrarium angelehnten Stück Holz, so dass Besucher sie von ganz Nahem betrachten und ggf. sogar auf die Hand hätten nehmen konnten. Die insgesamt 10 Terrarien, in zwei Reihen übereinander angeordnet, waren jeweils ca. 50 x 30 x 30 cm gross. In den Terrarien befanden sich noch 4 Darwin- und 3 Dschungel-Teppichpythons; der Rest der Tiere war bereits verkauft. Die Tiere waren ca. 70–80 cm lang, die Grösse der Terrarien erfüllte demnach die Anforderungen der Börsenordnung. Die Terrarien waren mit Leuchtröhren versehen und belüftet; dadurch, dass sie nur frontal teilweise einsehbar waren, boten sie den Tieren ausreichend Rückzugsmöglichkeit. Die Terrarien waren mit Einstreu, Holzleitern als erhöhte Liegemöglichkeit sowie einigen künstlichen Laubblättern ausgestattet. Die Tiere machten einen gesunden und entspannten Eindruck. Teppichpython

Tisch 11

An diesem Tisch wurde nur Terraristik-Zubehör ausgestellt.

Tisch 12

52

Hier stellte der Züchter K verschiedene Gecko-Arten, Storr’s Zwergwarane und verschiedene Farbformen von Dendrobaten aus. Bei den Geckos wurden wurden Goldstaub-Taggeckos, Jungferngeckos (Lepidodactylus lugubris), Kurzkopf-Taggeckos (Phelsuma breviceps), Pfauenaugen-Taggeckos, Blaue Bambus-Taggeckos (Phelsuma klemmeri), Schwarzstreifen-Taggeckos (Phelsuma nigristriate), Streifentaggeckos (Phelsuma lineata), Merten’s Taggeckos (P. robertmertensi), Grosse Madagaskar- Taggeckos (P. grandis) sowie Standings Taggeckos (P. standingi) angeboten. Die kleinen Geckoarten sowie die Dendrobaten waren in Dosen (undurchsichtig, mit Deckel aus Klarsichtfolie) von ca. 10 x 10 x 7 cm Grösse untergebracht. Zwei Behälter à ca. 20 x 15 x 7 cm enthielten je einen Storr’s Zwergwaran. 8 Behälter à 15 x 10 x 7 cm enthielten Standings Taggeckos und Grosse Madagaskar-Taggeckos. Bei den Geckos fehlte das Substrat in den Behältern, Rückzugsmöglichkeiten waren kaum vorhanden. Die Angaben zu den Tieren waren rudimentär. Da die meisten ausgestellten Tiere noch Jungtiere oder kleinwüchsige Arten waren, war die Ausstellungsordnung mit den kleinen Behältern jedoch knapp erfüllt.


TERRAEXPO FRAUENFELD

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Fazit und Forderungen STS

Verglichen mit der 2014 in Oberglatt (ZH) kontrollierten Ausstellung waren an der diesjährigen Terraexpo in Frauenfeld (TG) einzelne Verbesserungen vorgenommen worden. Beispielsweise bemühten sich einige Aussteller, ihren Tieren etwas Sichtschutz durch Abdecken der Behälter zu gewähren. Insgesamt schienen dieses Jahr zudem weniger durchsichtige, von allen Seiten einsehbare Behälter vorhanden zu sein – es wäre allerdings aus Sicht des STS dringend notwendig, zukünftig ganz auf solch allseitig einsehbare Behälter zu verzichten – insbesondere, wenn dies in der Börsenordnung schon explizit so vermerkt ist. Missachtungen der – ohnehin schon minimalistischen – Börsenordnung zeigten sich weiter auch in einigen überbelegten oder zu kleinen Behältern. Ein weiterer Kritikpunkt stellt der Verkauf von Wildfängen dar. Aus Sicht des STS sollte aus Arten- und Tierschutzgründen auf das Anbieten und den Erwerb von Wildfängen konsequent verzichtet werden! Werden Nachzuchten von geschützten Arten (CITES I & II) angeboten, so muss der Veranstalter gewährleisten, dass der Verkauf legal abläuft, d. h. der Verkäufer die notwendigen Papiere (Herkunftsnachweis) mitführt, die Käufer über den Schutzstatus informiert und die Papiere den Käufern auch aushändigt. Der STS vertritt die Ansicht, dass Reptilienbörsen bezüglich Tierschutz und artgemässer Haltung eine gewisse Vorbildfunktion einnehmen sollten – auch wenn die Ausstellung nur an einem Tag stattfindet. Gerade weil die Gefahr von Spontankäufen besteht (und systematische Kontrollen in privater Heimtierhaltung kaum stattfinden), sollten die Aussteller den Besuchern und potentiellen Heimtierhaltern eine möglichst artgerechte Reptilienhaltung – z. B. auch in Form von einigen komplett und artgemäss eingerichteten Terrariern – und adäquate Informationen vermitteln. Diese Verantwortung nahmen Veranstalter und Züchter an der Börse nicht wahr. Da in der Schweiz bisher keine allgemein gültigen Regeln für Tierbörsen bestehen, fordert der STS das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Die Kantonalen Veterinärämter werden zudem aufgefordert, die Tierhaltung an Börsen konsequent zu überprüfen und bei Verstössen zum Schutz der Tiere einzuschreiten. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

53


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

LUGA Luzern 24. April  bis  3. Mai 2015, besucht am 24. April 2015

Zusammenfassung

An der LUGA 2015 wurden Nutztiere, Pferdeartige sowie Kaninchen und Vögel präsentiert. Die diesjährige Tierhaltung gestaltete sich aus tierschützerischer Sicht mehrheitlich zufriedenstellend. Verglichen mit dem letzten Jahr wurden einige Verbesserungen vorgenommen. So war das Ferkelnest gegen unbefugtes Öffnen gesichert, im Streichelzoo wurden die Rückzugsmöglichkeiten besser markiert und die 2014 kritisierte Rutschbahn als Verbindungselement zwischen den Gehegen fehlte. Als vorbildliches Beispiel einer Ausstellungshaltung diente unter Anderem die Kaninchenhaltung des Fördervereins Schweizer Kleintierrassen FSK. Möglichkeiten zur Haltungsoptimierung sähe der STS hinsichtlich der Strukturierung mancher Gehege. So wären für die Ziegen zusätzliche Klettermöglichkeiten von Vorteil, für andere Nutztiere Rückzugsmöglichkeiten.

Allgemeines

54

Die LUGA 2015 fand auf dem Gelände der Luzerner Allmend statt. In drei Zelthallen präsentierten sich verschiedene Nutztierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine), Pferdeartige (Pferde, Ponys, Esel) sowie Kaninchen, Hühner, Tauben und Kanarien. In einem überdachten Zeltrondell wurde Ponyreiten angeboten, in der Zirkusarena fanden zudem zeitweise Tiervorführungen (Säulirennen, Rasseportraits) statt. Die LUGA wurde vom Schweizer Tierschutz STS am ersten Ausstellungstag besucht. Im Vordergrund stand dabei eine Haltungsbegutachtung aufgrund von Anfragen des Fördervereins Schweizer Kleintierrassen FSK sowie der Messeleitung. Dementsprechend fanden während des Tages Treffen mit der Messeleitung sowie dem FSK statt, bei welchen positive und negative Punkte direkt angemerkt wurden.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

Die einzelnen Ausstellungen im Detail Halle 8 Die Halle 8 enthielt einen vom Erlebnisbauernhof Winikon geführten Streichelzoo. Die Tiere (Kälber, Ponys, Esel, Hühner, Schweine, Ziegen) waren in insgesamt vier grosszügig eingestreuten und mit Futter und Wasser versehenen Gehegen untergebracht. Während der Mittagszeit blieben die Gehege jeweils für eine Stunde geschlossen. Im Gegensatz zum Vorjahr waren nun in allen Gehegen abgegrenzte Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere vorhanden. Am Besuchstag verhielten sich insbesondere das Geflügel, die Schweine und die Kälber eher scheu und zeigten sich hauptsächlich während der Mittagszeit ausserhalb des Rückzugsbereiches. In jedem Gehege war – zumindest während der meisten Zeit – eine Betreuungsperson vorhanden. Am Besuchstag erfolgte der Umgang mit den Tieren mehrheitlich sorgsam, die Rückzugsgebiete der Tiere wurden respektiert. Lediglich in einem Fall – die Betreuungsperson war gerade abwesend – wurde beobachtet, dass ein Huhn von einem Kind herumgetragen wurde. Aufgrund der Kritik des STS verzichtete der Erlebnishof dieses Jahr auf eine Rutschbahn als Verbindung der beiden Gehege.

Ziegen

Ein ca. 5 x 4 m messendes Gehege beherbergte vier Ziegen. Eine den Besuchern abgewandte und von Nadelbäumen flankierte Hütte sorgte für Rückzug. Auf der Rückseite der Hütte waren mehrere Strohballen aufeinandergeschichtet. Diese dienten den Tieren als erhöhte Liegeflächen sowie minimale Klettermöglichkeiten.

Schweine

An das Ziegengehege grenzte ein identisch grosses und ähnlich eingerichtetes Gehege an, welches mit mehreren Ferkeln bestückt war. Am Morgen sowie am Nachmittag des Besuchertages nutzten die Tiere den Rückzugsbereich intensiv. Gegen Abend schienen sie sich allerdings an die Besucher gewöhnt zu haben und hielten sich auch während der Besucherpräsenz ausserhalb des Rückzugsbereichs auf.

Hühner

Ein ca. 5 x 8 m messendes Gehege beherbergte mehrere Hühner. Der hintere Teil des Geheges enthielt ein Hühnerhaus; zu diesem Bereich hatten die Besucher keinen Zutritt. Im Hühnerhaus waren Nester für die Tiere vorhanden, auch Futter und Wasser wurden im Haus gereicht, sodass die Tiere in Ruhe fressen konnten. In der Nähe des Rückzugsbereiches befand sich ein Sandbad zur Gefiederpflege; aufeinandergeschichtete Strohballen sorgten für eine (wenngleich minimale) Strukturierung des Geheges und boten den Hühnern zusätzliche Beschäftigung. Wie die Schweine hielten sich auch die Hühner – wenn Besucher im Gehege waren – mehrheitlich im Rückzugsbereich auf.

Weitere Tiere

In einem ca. 8 x 8 m messenden Gehege waren 4 Kälber, 1 Esel sowie 2 Ponys untergebracht. Das Gehege enthielt eine Hütte, deren Eingang von der Besucherseite abgewandt war. Diese diente den Tieren als Rückzug und wurde am Besuchstag insbesondere von den Kälbern intensiv genutzt. Der Rückzugsbereich war mit zwei gespannten Seilen abgegrenzt. Damit die Tiere ungehindert in den Rückzugsbereich wechseln konnten, mussten die Seile hoch gespannt werden. Die Absperrung war allerdings suboptimal, denn für viele Kinder dürfte der Rückzug nicht deutlich genug abgegrenzt worden sein. Umso wichtiger war somit die Kontrolle durch die Aufsichtsperson! Diese schien zumindest am Besuchstag zu funktionieren.

55


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

Der Rückzugsbereich der Kälber, Ponys und Esel war mit einem Seil markiert.

Die Hühner nutzten den Rückzugsbereich am ersten Tag intensiv.

Strohballen boten erhöhte Liegeflächen und Kletterbereiche.

Der Rückzugsbereich der Schweine und Ziegen war mit Tannenbäumen abgegrenzt.

Halle 9 In der Halle 9 wurden Nutztiere (Schweine, Rinder, Ziegen, Schafe) und Pferde ausgestellt. Die Tiere waren in aus Gitterabschrankungen bestehenden Buchten untergebracht, welche die gesetzlichen Mindestanforderungen der TSchV weitgehend erfüllten. Positiv zu vermerken ist die Tatsache, dass keines der Gehege von allen Seiten eingesehen werden konnte. Weiter waren alle Gehege grosszügig eingestreut, was für die Nutztiere – und insbesondere für die intelligenten Schweine – eine wichtige Beschäftigungsquelle darstellte. Jedes Gehege verfügte über artgerechtes Futter, auch Wasser war stets vorhanden.

Schweine

56

In einer ca. 3 x 3 m grossen Bucht waren vier Mastschweine (ca. 80 kg) untergebracht. Die Bucht konnte von den Besuchern von drei Seiten eingesehen werden und wies keine Rückzugsmöglichkeiten auf. Die Tiere machten einen ausgeglichenen Eindruck, zum Zeitpunkt des ersten Rundgangs ruhten sie. In der Nachbarbucht (identische Grösse) befand sich eine Muttersau mit mehreren Saugferkeln. An das Gehege grenzte eine separate Ferkelbucht von ca. 1,2 x 3 m Fläche, welche ein beheiztes Ferkelnest aufwies. Das Gesamtgehege konnte von zwei Seiten eingesehen werden. Im Gegensatz zum vorherigen Jahr war das Ferkelnest nun mit einem Riegel und Kabelbindern gesichert worden, sodass der Deckel von den Besuchern nicht angehoben werden konnte. Der Zaun der Ferkelbucht war allerdings nur knapp kniehoch, sodass sich die Besucher über die Ferkelbucht beugen oder sich auf die Absperrung setzen konnten. Während einer Begehung wurde beobachtet, wie ein Vater


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

sein Kind auf die Abschrankung stellte. Dies wurde bei der Messeleitung so vermerkt, beim Schlussrundgang, ca. zwei Stunden später, war ein zusätzliches Gitter aufgestellt worden. Diejenigen Schweine, welche am Säulirennen teilnahmen (Jager, insgesamt 12 Tiere), waren in einer ca. 4,5 x 3 m grossen Bucht untergebracht. Eine Ecke der Bucht (besucherabgewandte Seite) war mit einer Holzabdeckung versehen, allerdings reichte die Rückzugsmöglichkeit nicht für alle Tiere, auch hätte sie auf der Besucherseite angebracht werden müssen, um effektiven Sichtschutz zu garantieren. Alle Schweine wiesen Kratzspuren auf der Haut auf, welche sich die Tiere vermutlich im Herkunftsbetrieb oder auf dem Transport zugefügt hatten.

Diese Schweine verfügten über einen gedeckten Rückzugsbereich – optimalerweise hätte man ihn aber auf der den Besuchern zugewandten Seite platzieren können.

Die Ferkelbucht war nur durch einen niedrigen Zaun von den Besuchern abgetrennt. Dies wurde jedoch im Verlaufe des Nachmittags durch die Messeleitung verbessert.

Schafe

Sieben Engadinerschafe (adulte und juvenile Tiere) waren in einer Bucht von ca. 3 x 3 m untergebracht. Daran angrenzend befand sich eine ca. 10 x 3 m messende Bucht, welche total 12 Tiere der Rassen Schwarzbraunes Bergschaf, Weisses Alpenschaf, Braunköpfiges Fleischschaf und Border Leicester enthielt.

Ziegen

In einem ca. 3 x 3,5 m messenden Gehege waren 6 Ziegen einquartiert. Das Gehege war leichtgradig mit Strohballen als Klettermöglichkeiten strukturiert.

Positiv: Alle Nutztiere – so auch die Schafe – waren in Gehegen untergebracht, welche nicht von allen Seiten besichtigt werden konnten.

In diesem Gehege boten Strohballen minimale Klettermöglichkeiten sowie erhöhte Liegeflächen und Sichtschutz.

57


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

Angrenzend an diese Bucht befand sich ein ca. 5 x 3,5 m messendes Ziegengehege, welches 10 Tiere der Rassen Saanenziege, Gemsfarbige Gebirgsziege und Toggenburger beherbergte. Der hintere Teil des Geheges, in welchem sich auch Futterkrippen befanden, wies eine erhöhte Ebene auf, ansonsten waren keine Klettermöglichkeiten vorhanden.

Rinder

Ein ca. 6 x 6 m grosses Gehege beherbergte 8 Rinder verschiedener Mutterkuh-Rassen. Das Gehege wies auf einer Seite einen Sichtschutz auf. In einer Box von ca. 3 x 3 m war eine Mutterkuh mit ihrem Kalb (Hinterwälder Vieh) untergebracht. Die Box war von zwei Seiten für die Besucher einsehbar. In der Hallenmitte befand sich ein Anbindestall, welcher auf jeder Seite 7 resp. 8 Rinder (Red Holstein, Holstein Friesian, Braunvieh, Simmentaler, Jersey) beherbergte. Die Läger boten den Tieren genügend Platz zum Aufstehen und Abliegen. Die Futterstellen waren vom Besucherstrom abgewandt eingerichtet, die Tiere standen mit dem Kopf von den Besuchern weggewandt und konnten in Ruhe fressen. Ein Stier war durch eine Holzwand von den Kühen abgetrennt, ein Schild mahnte zur Vorsicht.

Auch bei diesem in der Mitte der Halle gelegenen Gehege bestand teilweise Sichtschutz.

Ein Schild wies die Besucher darauf hin, den Stier nicht zu berühren.

Pferde

Drei Boxen à ca. 3 x 3 m beherbergten je eine Stute mit ihrem Fohlen (Haflinger, CH-Warmblut, Freiberger). Die Tiere machten einen gelassenen und zutraulichen Eindruck, die Fohlen schliefen zeitweise ruhig im Stroh. Die Boxen waren nur von vorne einsehbar. Angrenzend an das Zelt standen Weiden zur Verfügung, welche die Pferde am Freitagnachmittag auch nutzen durften.

58

Die Stuten bewohnten zusammen mit ihrem Fohlen eine Box à ca. 9m² Fläche.

Die Besucherpräsenz schien den Tieren nichts auszumachen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

Halle 11 In der Halle 11 stellte der Förderverein Schweizer Kleintierrassen FSK Kaninchen, Geflügel, Tauben und Kanarien verschiedenster Schweizer Rassen aus. Die Halle 11 war durch eine Holzwand mit Schiebetüren zweigeteilt; im vorderen Hallenviertel befand sich ein Infostand; im restlichen Bereich waren die Tiere untergebracht. Gemäss Cyrill Weber, Präsident FSK, diente die Schiebetür der Besucherregulierung; es würden nicht mehr als ca. 30 Personen gleichzeitig in den Tierbereich gelassen. Der STS begrüsst dieses Vorgehen.

Hühner

Links und rechts am Hallenrand befanden sich zwei Gehege von 45 m² Fläche. Die Gehege waren nach oben offen und jeweils mit einem Zaun sowie einem Netz von den Besuchern getrennt. Im rechten Gehege befanden sich ca. 31 Tiere, im linken ca. 15. Beide Gehege zeigten eine vorbildliche Hühnerhaltung, alle nötigen Ressourcen waren vorhanden. Der Boden war mit Holzschnitzeln eingestreut, auch wiesen die Gehege ein Sandbad für die Hühner auf. Strohballen sowie Nadelbäume dienten als Strukturierung und Sichtschutz. Die hintere Gehegewand wurde von «Holzbuchten» flankiert, in welche verschiedene einheimische Sträucher gesetzt worden waren. Die Sträucher wurden vom Geflügel gelegentlich bepickt; weiter nutzten die Tiere die Buchten als Legenester sowie als Sichtschutz. Der Buchtenrand diente zudem als Sitzgelegenheit, zusätzliche Sitzstangen wurden durch Konstruktionen aus Naturästen bereitgestellt. Futter und Wasser waren vorhanden, die Höhe der Behälter war für die Körpergrösse der Tiere angemessen. Die Tiere machten einen ruhigen und ausgeglichenen Eindruck, widmeten sich der Gefiederpflege oder der Nahrungsaufnahme, scharrten und pickten. In der Mitte der Halle befand sich ein Gehege mit 4 m² Fläche, welches eine Henne und ihre Küken beherbergte. Das Gehege war nach oben offen und von einem ca. 90 cm hohen Zaun umgeben. Als Einstreu dienten Holzschnitzel und -späne. Ein Holzhaus diente gleichzeitig als Nest wie auch als Rückzugsmöglichkeit, dementsprechend wurde es von der Henne und ihren Küken auch intensiv genutzt. Futter und Wasser waren vorhanden und auf tiergerechter Höhe angebracht. Ein Sandbad war nicht vorhanden. Die Platzierung des Geheges – verbunden mit dem niedrigen Zaun – war für die führende Henne sicherlich suboptimal. Den Ausstellern schien dies bewusst zu sein, offenbar war das Gehege ein Provisorium.

Die Kästen für die Sträucher wurden von den Tieren als Legenester genutzt.

Vorbildlich: Den Hühnern stand nicht nur viel Platz zur Verfügung, auch die Strukturierung des Geheges war artgerecht.

59


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

LUGA LUZERN

Die Position dieses Geheges – wie auch die Zaunhöhe – war leider nicht ganz optimal.

Tauben

In einer Voliere mit 27 m² Fläche und 2,7 m Höhe waren 57 Tauben untergebracht. Die Voliere ermöglichte es den Tieren, kurze Strecken zu fliegen und verfügte über alle notwendigen Ressourcen. Auf unterschiedlichen Höhen waren mehrere Sitzstangen angebracht. Für die Tiere standen ein Nestturm sowie ein Vogelbad zur Verfügung, was an einer Ausstellung schon fast ein Novum darstellt. Als zusätzliche Strukturierungselemente dienten Nadelbäume. Der Boden der Voliere war mit Holzschnitzeln eingestreut. Futter und Wasser waren ebenfalls vorhanden. Die Tiere machten einen ruhigen Eindruck.

Kanarien

In einer ca. 3 x 1,4 x 2 m messenden Voliere waren ca. 16 Positurkanarien untergebracht. Die Voliere konnte von vorne sowie teilweise von der Seite eingesehen werden. Als Strukturierung dienten fest installierte runde Holzsitzstangen sowie zahlreiche belaubte Naturäste. Futter, Wasser sowie ein Wasserbad waren vorhanden. Die Kanarien verhielten sich während des Besuchs lebhaft und sangen teilweise intensiv.

Kaninchen

An der LUGA wurden vier Zibben mit ihren Jungtieren ausgestellt, jede Familie befand sich in einem Gehege mit 6 m² Fläche. Die Gehege waren nach oben offen, die Höhe des Zauns betrug ca. 1,1 m. Im hinteren Teil jedes Geheges war eine nur teilweise von vorne einsehbare Hütte vorhanden. Als Einstreu dienten Holzschnitzel und Stroh. Heu, Pelletfutter und Wasser waren vorhanden. Als Nagematerial dienten mehrere Holzstücke und Holzröhren, letztere wurden auch als Rückzugsort genutzt. Für eine Ausstellung war diese Kaninchenhaltung vorbildlich; das Platzangebot war grosszügig bemessen, alle nötigen Ressourcen waren vorhanden. Die Höhe des Zauns verhinderte in den meisten (wenngleich nicht in allen) Fällen ein Hineingreifen durch die Zuschauer, die Tiere konnten sich zudem den Berührungen entziehen.

60


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Den Kaninchen standen grosszügige Gehege zur Verfügung. Absperrungselemente sorgten für eine Besucherkanalisierung.

LUGA LUZERN

Die Strukturierung der Gehege bot den Tieren Sicherheit und Abwechslung.

Holzröhren dienten als zusätzliche Rückzugsmöglichkeiten und wurden von den Kaninchen rege genutzt. Zirkuszelt Im Zirkuszelt fanden nachmittags jeweils Tiervorführungen sowie zwei Säulirennen statt. Die Vorführungen wurden seitens STS nicht besucht. Ponyreiten Neben der Kleintierhalle bot der Ponyhof Honegg in einem kleinen, zeltartig überdachten Rondell Ponyreiten an. Während des ganzen Tages wurde kein Richtungswechsel beobachtet, die Tiere liefen stets im Gegenuhrzeigersinn. Es waren allerdings nie alle Tiere gleichzeitig im Einsatz; fünf bis sechs Tiere liefen im Kreis, die restlichen Ponys durften sich auf einer kleinen, teilweise mit einem Zelt überdachten Weide ausruhen. Heu und Wasser war vorhanden. Der Umgang mit den Tieren war sorgsam.

61


Soweit beurteilbar, liefen die Ponys immer in derselben Richtung im Kreis …

Fazit und Forderungen STS

LUGA LUZERN

… zwischendurch durften sich die Tiere aber auf der Weide ausruhen.

Die Haltung an der LUGA war mehrheitlich zufriedenstellend. Rechtlich gesehen, existieren nur für die permanente Tierhaltung gesetzliche Mindestanforderungen, temporäre Haltungsformen sind davon ausgenommen. Trotzdem wurde an der LUGA auf die Mindestmasse Rücksicht genommen, einige Gehege (Kaninchen, Hühner) übertrafen das gesetzliche Minimum sogar wesentlich. Der STS begrüsst die Tatsache, dass den Tieren an der LUGA ausreichend Platz zugestanden wurde. Aus Sicht des STS haben Tierausstellungen auch immer eine Vorbildfunktion und sollten die Tiere nicht in erster Linie «zur Schau stellen», sondern eine adäquate, möglichst vorbildliche Haltung vermitteln. Insbesondere im Fall der Kleintierausstellung ist dies der diesjährigen LUGA gelungen. Verglichen mit dem Vorjahr wurden einige Haltungsoptimierungen vorgenommen. Nebst der erwähnten positiven Entwicklung der Kleintierhaltung zeigte sich beispielsweise auch der Streichelzoo von einer besseren Seite. So waren die Rückzugsmöglichkeiten besser abgegrenzt und eine Rutschbahn als Verbindungselement zwischen den Gehegen fehlte dieses Jahr. Weiter stellte die LUGA sicher, dass das Ferkelnest dieses Jahr nicht mehr von den Besuchern geöffnet werden konnte. Während des LUGA-Besuchs führten der STS und die Messeleitung eine gemeinsame Gehegebesichtigung durch. Erfreulicherweise wurden manche vom STS angemerkte Massnahmen, z. B. die Absperrung der Ferkelbucht, unmittelbar nach der Begehung umgesetzt. Aufwertungspotential sieht der STS im Bereich der Gehegestrukturierung, so wären für die Ziegen beispielsweise zusätzliche Klettermöglichkeiten bzw. erhöhte Liegeflächen wünschenswert. Für eine wirklich vorbildliche Schweine- und Schafhaltung würde es der STS begrüssen, wenn den Tieren optische Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt würden. Wenn das diesjährige Level der Tierhaltung beibehalten, resp. im Sinne einer Bereitstellung von zusätzlichen Strukturierungs- und Rückzugselementen verbessert werden kann, ist die LUGA auf einem guten Weg zu einer wirklich vorbildlichen Ausstellung.

62

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

BEA / BEA Pferd Bern 24. April bis 3. Mai 2015, besucht am 27. April 2015

Zusammenfassung

In den meisten Hallen mit ausgestellten Tieren waren gute Lichtverhältnisse, angenehme Temperaturen und wenig unangenehme Gerüche anzutreffen. Meistens waren mehrere Hallentüren geöffnet und die zusätzlichen Ventilatoren sorgten für ein ausgeglichenes Klima trotz der relativ warmen Aussentemperaturen. Zudem wurden die Ställe der Grosstiere regelmässig gemistet. Auch der Geräuschpegel hielt sich mit durchschnittlich 75 Dezibel im Rahmen. Die Tierhaltungen waren grösstenteils in Ordnung. Insbesondere die Gruppenhaltungen der Schweine und der Mutterkühe, sowie der Vögel und Kleintiere in der Freiflughalle stachen sehr positiv hervor. Die Gruppenhaltungen der Milchkühe und die Streichelzoos (Ziegen und Ferkel) hingegen hatten aus Sicht des STS noch Verbesserungspotential, insbesondere was die fehlenden oder nicht ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten betrifft. Die Schaumuttersau mit ihren 11 Ferkeln war über längere Zeit deutlich gestresst. Sie lag exponiert, ohne Schutz vor den vielen Besucherhänden in einer Abferkelbox, die zwar eine gemäss der gesetzlichen Mindestvorgaben ausreichend grosse Liegefläche für eine Sau und ihre Ferkel aufwies, jedoch einen zu kleinen Bereich für Bewegung, Trinken und Fressen bot. Wegen der beengten Platzverhältnisse konnte die Muttersau nur mit grossen Schwierigkeiten aufstehen, sich umdrehen und zur Tränke gehen. Zudem fehlte für die More jegliche Rückzugsmöglichkeit. Sie hatte ausserdem eine Klauenverletzung und Liegebzw. Druckgeschwüre an den Karpalgelenken und den Füssen, was ein Hinweis auf häufiges Liegen auf hartem Untergrund ist. Tierschutzrelevant war auch, dass die Stiere in Anbindehaltung keinen Zugang zur Tränke hatten und während 10 Tagen ausschliesslich manuell getränkt werden konnten. Aufgrund der warmen Aussentemperaturen und der nicht ganz stressfreien Ausstellungssituation, haben die Kolosse einen erhöhten Wasserbedarf. Wir empfehlen für die Stiere unbedingt automatische Selbsttränken zu installieren. Im Grossen und Ganzen konnte meist ein guter, fürsorglicher, ruhiger und professioneller Umgang mit den Tieren beobachtet werden. Schade, dass auf die letztjährige Kritik des STS in Bezug auf die Streichelzoos und die exponierte Muttersau nicht reagiert wurde.

Allgemeines

Während 10 Tagen fand auf dem Bernexpo-Gelände auf über 145 000 m² Ausstellungsfläche die 65. BEA-Ausstellung statt. Mit knapp 290 000 Besuchern blieb die Messe nur knapp unter dem Besucherrekord von 2014. Parallel zur Gewerbe-, Landwirtschafts- und Industrieausstellung fand auch dieses Jahr die Nationale Pferdemesse auf der BEA statt. Ausstellungsveranstalter ist die Bernexpo AG. An der nach der OLMA und MUBA drittgrössten Publikumsmesse der Schweiz wurden folgende Tierarten ausgestellt bzw. vorgeführt: Pferde, Esel, Ponys, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Alpakas, Kaninchen, Meerschweinchen, Hühner, Gänse, Enten, Tauben, Ziervögel, Wachteln, Fische und Hunde. Zudem gab es verschiedene Vorführungen mit Tieren, wie beispielsweise Therapeutisches Reiten, Pony- und Westernreiten, Pferde- und Eselgespanne, Dogdancing, Hütehundevorführungen, Freilauf von Schweinen, ein Poloshow-Turnier und auch 30 Eringerkühe, die sich in Ringkuhkämpfen messen mussten.

63


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Die Tier-Ausstellungen und -Aktivitäten im Einzelnen Reiten mit Behinderten

Das therapeutische Reiten fand in einer grosszügigen, ruhigen, sauberen Halle statt. Die gesamte Fläche war dick mit Sägespänen eingestreut. Insgesamt waren nicht mehr als 4 Pferde gleichzeitig im Einsatz – während sich die anderen Pferde angebunden und weit entfernt vom Reitzirkel ausruhen konnten. Die insgesamt 8 Reitpferde hatten unterschiedliche Grössen. So konnten die Kinder/ Behinderten über ein kleines Podest teilweise sogar selbstständig aufsteigen. Alles ging sehr ruhig und geordnet zu. Die Pferde wurden immer von einer Hilfsperson/PferdebetreuerIn geführt (dies war auch im Rollstuhl möglich) und durften zusätzlich von Besuchern begleitet werden. Die Pferde wurden teils am Führhalfter teils an der Trense geführt und hatten verschiedene Parcours bzw. leichte Hindernisübungen zu bewältigen. Die Anbindevorrichtungen in der Ruhezone bargen gewisse Verletzungsgefahren. Die Pferde wurden mit Führleinen an ihren Halftern an freistehenden, massiven Betonelementen angebunden. Bei plötzlichem Scheuen hätten sich die Pferde unter Umständen verletzten können. Es wurde allerdings streng darauf geachtet, dass nur Betreuungspersonen Zugang hatten – Besucher konnten nicht zu den ruhenden Pferden gelangen. Leider fehlten in der Ruhezone auch Tränken bzw. Wassereimer. Heu hingegen war genügend vorhanden.

Die Ruhezone mit Heu – aber ohne Wasser.

64


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Hier ist die Reiterin im Verhältnis zur Grösse des Pferdes zu gross und zu schwer. Die Übung machen alle Beteiligten sehr routiniert und fehlerfrei.

Aufsteigen leicht gemacht: mit Hilfe eines Podests konnten auch körperlich eingeschränkte Personen alleine aufsteigen. Das Pferd wurde ruhig von beiden Seiten gehalten.

65


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Alpakahaltung an der Ausstellung

Die Alpakas hatten im Freien grosszügig abgegrenzte Bereiche mit der Möglichkeit sich frei zu bewegen, zu grasen oder sich an der Heuraufe ad libitum zu bedienen. Die Umzäunung war ausbruchsicher. Die Tiere hatten jederzeit die Möglichkeit sich zurückzuziehen und es war ihnen selbst überlassen an die Gatter zu kommen und sich von Besuchern streicheln zu lassen.

Die Neuweltkameliden hatten genug Platz und Rückzugsmöglichkeiten. Sie konnten sich aussuchen, wie nah sie ans Gatter kommen wollten um sich streicheln zu lassen – oder eben nicht.

66

Ein Alpaka an der Futterraufe. Das Heu stand immer zur Verfügung und war für die Tiere gut erreichbar.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Pferdehaltung an der BEA

Grundsätzlich waren die in den Tierhallen untergebrachten Pferde allesamt gesetzeskonform gehalten: Die Boxen entsprachen den Mindestmassen (3 x 3 m). In allen Boxen hatte es frisches Wasser, meistens auch Heu. Die Boxen waren sehr sauber mit tiefer Einstreu (meist Sägespäne). Die Pferde erschienen äusserst gepflegt. Die Hallen waren trotz der warmen Aussentemperaturen sowohl klimatisch als auch akustisch angenehm. Schwere Pferde, beispielsweise Brauerei-Pferde oder Kaltblüter waren in extra grossen Boxen untergebracht (4,5 x 6 m). Pferden mit Fohlen bei Fuss standen Doppelboxen zur Verfügung (6 x 3 m). Ein Teil der Pferde war auch im Freien untergebracht. Sie hatten jeweils ein grosses Iglu als Witterungsschutz und Rückzugsmöglichkeit, standen meist auf Rindenmulch, hatten einen Auslauf (Paddock) und stets Wasser, sowie meistens auch Heu zur Verfügung. Das grosszügige Ausstellungsgelände bot auch Möglichkeiten für die 2er-Gruppenhaltung von Pferden, manche hatten sogar die Möglichkeit im eigenen Auslauf zu grasen. Warmblutpferd in Aussenhaltung mit Iglu und Paddock.

Die Offenhaltung und das grosszügige Freigelände der Bernexpo erlaubte individuelle Boxen- bzw. Auslaufgrössen, so dass auch die 2erGruppenhaltung möglich war.

67


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Schweinehaltung an der Ausstellung

Die Gruppenschweinehaltung mit 3 Mutterschweinen, einem Eber und vielen Ferkeln war auch in diesem Jahr positiv aufgefallen. Es war genügend Platz vorhanden, reichlich Einstreu, eine Badebzw. Suhlmöglichkeit, Wärmelampen für die Kleinen und auch wieder ein grosszügiger Auslauf ins Freie. Die Ferkel genossen das Wühlen in der Erde sichtlich. Die Muttersau hatte alles im Blick.

68

Ein perfektes Schweineleben: Die Muttersau hatte genug Platz in der Hütte, um in der Nähe ihrer Ferkel auf weicher, tiefer Einstreu auszuruhen. Die Ferkel konnten sich in der Schutzhütte im Ferkelnest unter die Wärmelampe legen und einfach wegdösen … Die Muttersau im Hintergrund hatte genug Platz, um sich entspannt auf weichem Untergrund auszustrecken, während die Ferkel an ihr säugten. Die Anzahl Ferkel (10) überstieg die Anzahl Zitzen (meist 14) nicht – und jedes Ferkel bekam genug Milch ab. Ein weiteres Schwein döste relaxed an der Aussenwand der Hütte – abgewandt von den Besuchern. Eine Suhl- und Bademöglichkeit direkt vor der Hütte rundete das idyllische Bild ab.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Mutterschwein mit Ferkeln in der Abferkelbox

Das Mutterschwein in der von allen Seiten zugänglichen Abferkelbox konnte sich den vielen Besucherhänden nicht entziehen. Am Nachmittag wurde über längere Zeit eine stark erhöhte Atemfrequenz mit forcierter Atmung beobachtet. Die Atemfrequenz lag während ca. 45 Minuten durchschnittlich bei 60 bis 80 Atemzügen pro Minute – die Norm wäre 14–18 Atemzüge/min). Die Ferkel lagen entspannt unter den Wärmelampen im Ferkelnest oder liefen in der Box herum. Die Platzverhältnisse in der Abferkelbox waren allerdings für das grosse Mutterschwein derart begrenzt, dass sich das Tier darin kaum umdrehen konnte und sich rückwärts zurück schieben musste, wenn es vom Tränke- in den Liegebereich wechseln wollte. Zudem zeigte die Muttersau Schwierigkeiten beim Gehen und hatte an den Karpalgelenken Druckgeschwüre (Dekubitus), was die Vermutung nahelegt, dass der Liegebereich im heimatlichen Stall mit hartem Boden und nur wenig Einstreu ausgestattet ist. Die Muttersau konnte sich nur eingeschränkt in den engen Platzverhältnissen der Abferkelbox bewegen. Wenn sie von der Tränke zurück in den Liegebereich wollte, konnte sie nur rückwärts gehen. Ein Umdrehen in den Teilbereichen war aber praktisch nicht möglich. Von jeder Seite konnten Besucher die More berühren – ein Ausweichen oder Rückzug war nicht möglich.

Die Muttersau konnte sich in der Abferkelbox kaum bewegen. Der Liegebereich war nur wenig grösser als der Tränke und Futterbereich.

69


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Der Schweinestreichelzoo

Ein Besuchermagnet war sicher der Schweinestreichelzoo. Er war mit einer Ruhezone versehen und bot Rückzugsmöglichkeiten. Da keine Aufsichtspersonen da waren und es auch keine Zutrittsbeschränkungen gab, wurde die Ruhezone leider nicht immer von den Besuchern respektiert. Zum Zeitpunkt unseres Besuches schienen die Ferkel jedoch trotzdem entspannt und hatten genügend Freiraum.

Der Schweinestreichelzoo wies eine Ruhezone auf. Diese war allerdings so angelegt, dass die Tiere von 3 Seiten her durch die Holzabgrenzung berührt werden konnten. Der Holzunterschlupf in der Mitte bot eine Rückzugsmöglichkeit vor den Kinderhänden – wurde aber kaum genutzt. Ein Grund dafür könnte die warme Umgebungstemperatur der Halle gewesen sein.

Der Ziegenstreichelzoo

Der Ziegenstreichelzoo glich einem Kinderspielplatz. Einmal konnten wir 8 Kinder und eine erwachsene Person im Streichelzoo zählen. In der Begegnungszone hielten sich nur 2 Ziegen auf, die von den Kindern belagert wurden und wenn sie davon liefen auch «verfolgt» wurden. Einige Kinder machten sich einen Spass daraus, von der Klettergelegenheit für die Ziegen herunter zu springen. Die Ziegen hatten ein zweites Gehege als Rückzugsort zur Verfügung, das durch einen kleinen Durchgang nur für die Tiere zugänglich war. Da fast alle Ziegen sich dorthin zurückgezogen hatten, wurde es etwas eng. Speziell das Häuschen, welches als Unterschlupf diente, war sehr voll. Der Ruhebereich war im Verhältnis zur Anzahl Tiere mit nur 1,7 m Breite auf 6 m Länge zu knapp bemessen. Eine Aufsichtsperson war zu keinem Zeitpunkt zu sehen. Da die Ziegen alle Halsbänder trugen, war es auch jederzeit möglich eine Ziege gegen ihren Willen in der Begegnungszone festzuhalten und sie daran zu hindern, in den Ruhebereich zu flüchten.

70


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Ein Teil der Ziegen hatte im Hüttchen schon keinen Platz mehr und musste draussen bleiben. Die Begegnungszone mit den Klettermöglichkeiten wurde hauptsächlich von den Kindern als Spielplatz genutzt.

Küken beim Schlüpfen beobachten

Im Grünen Zentrum wurden 10 Küken präsentiert. Alles Nötige war vorhanden, allerdings schaltete sich die Wärmelampe in ganz kurzen Abständen ein und aus und somit wurde es immer wieder sehr hell und kurz danach wieder schummrig dunkel. Wir hatten den Eindruck, dass diese rasche Hell- / Dunkelfrequenz für die Küken belastend war.

Das gut ausgestattete Schauhaus für die Kükenbeobachtung. Man konnte die Küken nur von aussen und nur von zwei Seiten beobachten – nicht aber streicheln oder in die Hand nehmen. Das Schauhaus fanden wir deshalb gut konzipiert. Rätsel gab uns einzig die rasche Abfolge der Hell- / Dunkelfrequenzen der thermostatgesteuerten Wärmelampe auf.

71


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Verschiedene Rinderhaltungen an der BEA

Allgemein wurden keine hochträchtigen Kühe an der BEA gesehen und die Standplätze waren allesamt sauber. Es gab meistens Ansprechpersonen in der Nähe der Tiere, die gegebenenfalls bei einem Problem hätten einschreiten können. Alle Kühe hatten eine Tränke zur Verfügung – ausser die beiden grossen Stiere. Diese mussten per Hand getränkt werden. Aufgrund der warmen Aussentemperaturen und der nicht ganz stressfreien Ausstellungssituation, ist davon auszugehen, dass die Kolosse einen erhöhten Wasserbedarf hatten. Dieser dürfte abhängig von Gewicht, Fütterung und Umgebungstemperaturen bei mindestens 50 Litern pro Tag liegen. Da die Stiere bereits auch schon letztes Jahr keinen Zugang zu Tränken hatten, empfehlen wir für sie unbedingt automatische Selbsttränken zu installieren. Aufgrund der fehlenden Tränke, hatte der Stiere links keine Möglichkeit sich ad libitum mit Wasser zu versorgen.

Bei diesem Stier hatte sich ein Anbindeseil verschoben. Ein Fixierstrick, der von der Anbindevorrichtung durch den grossen Nasenring zu den Hörnern geführt wurde, hatte sich quer über sein linkes Auge gelegt. Er musste sein Auge wegen der Reizung durch den Strick schliessen und konnte nur noch Zwinkern. Eine STS-Mitarbeiterin rückte den Strick wieder in die richtige Position und verschaffte ihm dadurch Erleichterung.

72


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Trotz Hinweisschild … … wurden die zwei Stiere auch immer wieder von den Besuchern angefasst, ohne dass jemand von den Ausstellern eingeschritten ist.

Der Stier muss sich die Berührungen der Besucher ohne Ausweichmöglichkeiten gefallen lassen.

In der Ausstellungshalle mit den Rindern wurde dieses Jahr während unseres Besuches auf eine Beschallung durch laute Musik verzichtet.

Die Stallgasse und die Standplätze waren sehr sauber.

73


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Die meisten Tiere hatten saubere, tiefe Einstreu und teilten sich zu zweit jeweils eine Tränke.

Viel Platz zum Liegen in tiefer, frischer Einstreu.

74

BEA / BEA PFERD BERN


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Bei den Eringern wurde eine zusätzliche Absperrung angebracht, was den Tieren mehr Ruhe verschaffte.

Eringerkälber

Die wenige Monate alten Eringer wurden in einem nach 3 Seiten offenen Gehege präsentiert. Zwar war die gesamte Fläche gut eingestreut und ausreichend gross – Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere fehlten aber. Der exponierte Standort war für die Kälber nicht gut gewählt. Die Eringerkälber waren exponiert und hatten weder Beschäftigungs – noch Rückzugsmöglichkeiten.

Die Eringerkühe samt Stier in Anbindehaltung mit vorbildlicher Einstreu.

75


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Milchkuh-Freilaufstall

10 Milchkühen verschiedener Rassen und unterschiedlicher Grössen stand ein Laufstall mit Auslauf und Liegeboxen zur Verfügung. Die Platzverhältnisse im Laufstall waren in Bezug auf die Anzahl Tiere angemessen. Die Tiere hatten Heu ad libitum zur Verfügung und sauber eingestreute Liegeboxen. Ein Teil der Tiere legte sich in der Lauffläche nieder und mied die Liegeboxen. Ob die Masse der Liegeboxen für die grösseren Tiere ausreichend waren, konnte beim Messebesuch nicht überprüft werden. Der Fressbereich war mit Rindenmulch ausgelegt. Der Freilaufstall, korrekt betrieben, bietet Rindern ein artgemässeres Leben als der Anbindestall. Der STS begrüsst es sehr, dass die BEA nebst dem traditionell vorbildlichen Schweinegehege nun auch hier neue, tierfreundliche Wege geht und den Besuchern eine zeitgemässe Haltung zeigt.

Manche Tiere zogen den Laufbereich den Liegeboxen vor.

Mutterkuhhaltung (Mutterkuh Schweiz)

Eine bunt gemischte Gruppe verschiedener Rassen und Grössen, darunter Simmentaler, Pinzgauer, Angus, Limousin u. a. m., war von Mutterkuh Schweiz an der BEA eingestallt. Die ca. 12 Tiere machten einen entspannten Eindruck, waren gepflegt und sauber gehalten. Ihnen stand nebst einer Freilauffläche in der Halle auch ein grosszügiger Aussenauslauf mit Futterraufe und Kratzbürste, sowie Wasser und Heu ad libitum zur Verfügung; eine vorbildliche Ausstellungshaltung!

76

Die entspannte Mutterkuhgruppe von Mutterkuh Schweiz.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Kleintier- und Vogel- bzw. Geflügelhaltungen an der BEA (Kleintiere Schweiz)

Bei den Kleintieren war im Eingangsbereich der Boden nicht richtig fixiert, so dass einzelne Platten beim Betreten nachgaben und dies Erschütterungen in den Gehegen zur Folge hatte. Vor allem die Chinawachteln waren sehr unruhig und rannten in ihrem Gehege hin und her. Dies stand vermutlich in Verbindung mit den oben erwähnten, etwas losen Bodenplatten. Positiv ist die Meerschweinchenhaltung zu erwähnen. Die eher scheuen Tiere hatten in ihrem Ausstellungsgehege so viele verschiedene Möglichkeiten sich zurückzuziehen, dass sie entsprechend rege davon Gebrauch machten – und quasi nur selten einmal zu beobachten waren. Besucher fanden das wahrscheinlich nicht so aufregend – aber mit den adäquaten Informationen zum Verhalten der Meerschweinchen neben dem Gehege, zeigte Kleintiere Schweiz hier aktiven Tierschutz. Die Meerschweinchen hatten so viele Verstecke, dass man sie nicht immer sehen konnte – was den scheuen Tieren aber sicher sehr willkommen war.

Informationsstand und -material von Kleintiere Schweiz

Positiv zu erwähnen waren auch die interessant gestalteten und gut lesbaren Informationen auf Plakaten und mittels Broschüren oder Flyern über die verschiedenen ausgestellten Tierarten und ihre Haltungsbedürfnisse. Besucher und Interessierte konnten sich so umfassend über die Charaktereigenschaften der Tierarten und ihre arteigenen Bedürfnisse informieren. Auch konkrete Verhaltensregeln, wie beispielsweise «Bitte nicht füttern» oder «Bitte nicht berühren» waren meist gut kenntlich in der Nähe der Tiere bzw. Gehege angebracht. Trotzdem haben sich leider nicht alle Besucher an die Aufforderungen gehalten.

Es wurde immer wieder mit Schildern darauf hingewiesen, dass die Tiere nicht gefüttert werden dürfen. Allerdings waren die grossen Futtereimer von BioMill doch schon sehr verlockend – speziell für die Kleinen – dieser Aufforderung nicht Folge zu leisten.

77


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Küken-Schaukasten – mitten drin

Der Schaukasten der Küken war nicht von den Zuschauern abgegrenzt und von allen Seiten einsehbar. Für die Besucher, besonders für Kinder, war die Verlockung gross, in Augenhöhe ans Plexiglas zu klopfen.

Küken-Schaukasten an exponierter Position und von allen Seiten einsehbar. Auf dem Plexiglas stand «Bitte nicht berühren». Insbesondere von Kindern im Vorschulalter dürfte diese Aufforderung nicht erfasst worden sein.

Die Freiflughalle

78

Herzstück der Kleintierausstellung war die Freiflughalle mit vielen Sitz- und Beschäftigungsmöglichkeiten, sowie viel Flugraum für die verschiedenen Vogelarten, wie beispielsweise Ziegen-, Schild-, Wellen-, Goldstirn- und Grünwangenrotschwanzsittiche. Die Bademöglichkeit in Form einer Wassermühle war bei den Vögeln sehr beliebt und wurde rege genutzt. Es konnten auch verschiedene Vögel beim Baden im Wasserlauf beobachtet werden. Insgesamt bot die Freiflughalle den diversen Vogelarten die notwendigen Ressourcen für eine tiergerechte Gruppenhaltung, wie beispielsweise Flug- und Sitzmöglichkeiten, Badegelegenheiten und Sozialkontakte. Dieses neue Ausstellungskonzept wird vom STS als beispielhaft anerkannt. Es wäre wünschenswert, wenn das Konzept auch von anderen Tierausstellungen übernommen werden würde, um zu demonstrieren, was besonders tierfreundliche Haltungsformen ausmacht und wie sie an Publikumsmessen mit Tierhaltungen umgesetzt werden könnten.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Die verschiedenen Sitzgelegenheiten boten den in Gruppen gehaltenen Ziervögeln unter anderem auch viele Möglichkeiten für Sozialkontakte. Die federnden Zweige waren bei den Sittichen sehr beliebt (siehe auch Bild auf Seite 16).

Dieser Ziegensittich geniesst trotz der vielen Besucher sein Bad.

Das Baden im Wasserlauf machte einigen Sittichen besonders viel Spass.

79


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Die Enten und Gänse fühlten sich mehrheitlich wohl in ihren Gehegen. Das Wasser im Wasserbad war allerdings stark verschmutzt. Hier wäre ein häufigerer Wasserwechsel und auch eine grössere Wasserfläche wünschenswert. Die Mischlingshenne mit ihren Küken war sichtlich aufgeregt und zeigte dies durch die Atmung mit geöffnetem Schnabel.

Das verschmutzte Wasserbad der Enten und Gänse.

80

Die nervöse Henne mit ihren Küken.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Kaninchenhaltung in der Freiflughalle

Positiv zu erwähnen ist die Gruppenbodenhaltung der Kaninchen. Lobenswerterweise wurden keine Kaninchen in Käfigen ausgestellt. Die dreieckig angelegten, zentral in der Freiflughalle positionierten Kaninchen-Gehege waren vielseitig mit Nagematerial, Rückzugsmöglichkeiten, sauberer Einstreu, Tannenzweigen und Wasserschälchen ausgestattet. Die meisten Kaninchen lagen ruhig in den Gehegen. Manche suchten hinter den Tannenzweigen Deckung und einige wollten sich in den Häuschen bzw. Holzunterschlüpfen zurückziehen. Diese boten in Bezug auf die Anzahl Tiere in den Gehegen allerdings zu wenig Platz für einen gleichzeitigen Rückzug aller Kaninchen.

Die dreieckig angelegten, gut ausgestatteten und zentral in der Freiflughalle positionierten Kaninchengehege fanden reges Interesse bei den Besuchern. Diese zwei Kaninchen suchten Rückzug im Holzunterschlupf. Die beiden schwarzen jüngeren Kaninchen hatten keinen Platz, um sich zurückzuziehen.

81


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Hier war es gerade umgekehrt: die meisten kleinen Kaninchen fanden im Holzunterschlupf Rückzug – während die beiden grösseren Kaninchen bedingten Rückzug unter den Tannenzweigen fanden. Die Tannenzweige waren gut in den Ecken platziert – hätten aber für optimalen Rückzug noch etwas dichter ausfallen dürfen.

Vögel und Geflügel in Aussenvolieren

Einige im Freien platzierte Volieren mit Tauben, Truten und weiteren Hühnervögeln boten teils zu wenig Sitz- und Rückzugsmöglichkeiten sowie zu wenig Ruhezonen. Die nach 3 Seiten offenen Volieren und Gehege gewährten sowohl zu wenig Schutz vor den Besuchern als auch vor Wind und Durchzug. Manche Tiere zeigten deutliche Stresssymptome unter der Ausstellungssituation, wie beispielsweise Hecheln und aufgeregtes, stereotypes Hinundherlaufen. Positiv zu erwähnen ist die grosszügige Höhe der Volieren – so konnten die Besucher sich nicht darüber beugen.

Tier-Vorführungen in der kleinen Arena

Trotz vollbesetzter Ränge und dem arrondierten zusätzlichen Restaurantbetrieb war die Geräuschkulisse angenehm ruhig. Nur bei Vorführungen mit Musik und zusätzlichen Kommentaren aus dem Mikrofon wurden über eine kurze Zeitdauer jeweils rund 100 Dezibel erreicht.

Esel-Vorführungen (Amis des anes)

82

Die Esel wurden täglich mit 25 Artgenossen in einem langen Zug angespannt und in der Arena vorgeführt. Ganz vorne waren 5 Esel in einer Reihe eingespannt, gefolgt von 5 Reihen à 4 Esel. Hinter der Kutsche trotteten noch 1–2 Esel an der Führleine mit. Vor dem Eingang zur Arena kam es öfter zu längeren Wartezeiten und zum Stau. Die Tiere warteten aber ruhig und ohne «aus der Reihe zu tanzen». Für das Begleiten des Eselzuges, sowie das Ein- und Ausspannen waren 7 Hilfspersonen zugegen. Das Abspannen konnte als ruhig und routiniert eingestuft werden. Jeder Esel hatte sein eigenes Geschirr, das mit seinem Namen angeschrieben war. Das Ein- und Ausspannen dauerte (gem. Auskunft eines Mitarbeiters) jeweils ca. 1–2 Stunden. Die Tiere, die zuerst eingespannt wurden, mussten am längsten ruhig stehen, bis das letzte Tier eingespannt war und sich der ganze Zug in Bewegung setzen konnte. Bei warmen Aussentemperaturen ist das lange Warten und Stillstehen im Geschirr ohne Witterungsschutz für die geduldigen Tiere nicht ideal.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Das Eselgespann mit 25 eingespannten Eseln muss vor dem Eingang zur Arena längere Zeit «im Stau» warten.

Jeder Esel hat seinen festen Platz im Gespann und sein persönliches Geschirr.

Es braucht mehrere Mitarbeiter für das Ein- und Abspannen – und viel Geduld auf beiden Seiten!

83


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Westernreiten und Gangpferde-Vorführungen

Sehr beeindruckend waren die Vorführungen der Westernreiter und der Gangpferde (wie beispielsweise der Shire-Horses, der Swiss Morgan und Swiss Paint, sowie der Irish Cobs). Auch diese mussten sich vor dem Einlass in die Arena gedulden. Dabei konnte leider auch der Einsatz von Rädersporen und scharfen Trensen, wie beispielsweise der Show-Kandare beobachtet werden. Solche Qualinstrumente haben an einer Ausstellung nichts verloren Shire-Horse mit ShowKandare und ungewöhnlich kompaktem «Sichtschutz».

Westernreiter mit Rädersporen.

84


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BEA / BEA PFERD BERN

Tiergruppen im Freilauf in der Arena

Einen sehr entspannten Eindruck machte die grosse Schweinefamilie beim Freilauf in der Arena.

Die vielen Ferkel blieben zwar immer in der Nähe ihrer Mutter – bewegten sich aber frei und unbelastet in der Vorführarena. Die Schaf- und Ziegengruppen wirkten unsicherer und unruhiger beim Spaziergang in der Arena als die Schweine. Die Ziegen wurden an der Leine geführt und konnten sich nicht frei bewegen.

Die Schafherde war in der Arena etwas verunsichert.

85


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Die Ziegen wurden an der Leine geführt.

86

BEA / BEA PFERD BERN


BEA / BEA PFERD BERN

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Fazit

Mit wenigen Ausnahmen waren die Haltungsbedingungen und der Umgang mit den ausgestellten Tieren tierschutzgerecht. Die Hallen, die Arena, das Aussengelände, die Ausläufe und Gehege waren grösstenteils tierfreundlich ausgestattet. Trotz der warmen Aussentemperaturen bestand in den Hallen mit Tierhaltung ein ausgeglichenes Klima ohne belastende Geruchs- und/oder Lärmemissionen. Insbesondere die Gruppenhaltungen der Schweine und der Mutterkühe stachen positiv hervor. Auch das Ausstellungskonzept der Kleintier- und Vogelhaltung in der Freiflughalle mit vielen frei fliegenden Vögeln und Kleintieren in Gruppen- und Bodenhaltung, anerkennt der STS als beispielhaft und nachahmenswert. Weniges könnte dort noch verbessert werden. Die Streichelzoos (Ziegen und Ferkel) hingegen hatten aus Sicht des STS noch Verbesserungspotential, insbesondere in Bezug auf die fehlenden oder nicht ausreichenden Rückzugsmöglichkeiten. Negativ fiel vor allem die Muttersau mit ihren 11 Ferkeln auf. Sie lag exponiert, ohne Schutz vor zahlreichen Besucherhänden in einer Abferkelbox. Die gesetzlichen Mindestvorgaben waren augenscheinlich erfüllt – jedoch hatte die More im Verhältnis zu ihrer Körpermasse zu wenig Platz, um sich zu bewegen. Wegen der beengten Platzverhältnisse konnte sie nur mit grossen Schwierigkeiten aufstehen, sich umdrehen und zur Tränke gehen. Zudem fehlte jegliche Rückzugsmöglichkeit. Sie hatte ausserdem eine Klauenverletzung und Liege- bzw. Druckgeschwüre an Karpalgelenken und Füssen. Tierschutzrelevant war auch, dass die Stiere in Anbindehaltung keinen Zugang zur Tränke hatten und während 10 Tagen ausschliesslich manuell getränkt wurden. Aufgrund der warmen Aussentemperaturen und der sicher nicht ganz stressfreien Ausstellungssituation, ist davon auszugehen, dass die Kolosse einen erhöhten Wasserbedarf hatten. Wir empfehlen für die Stiere unbedingt auch automatische Selbsttränken zu installieren, wie sie den Milchkühen bereits zur Verfügung stehen. Auch die Eringer Kälber waren exponiert und ohne Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeit gehalten, was aufgrund der grosszügigen Platzverhältnisse aus Sicht des Tierschutzes nicht akzeptabel ist. Im Grossen und Ganzen konnte ein guter, fürsorglicher, ruhiger und professioneller Umgang mit den Tieren beobachtet werden. Es ist allerdings schade, dass auf die letztjährige Kritik des STS zu den Streichelzoos, den fehlenden Selbsttränken der Stiere und der exponierten Haltung der Schaumuttersau nicht eingegangen wurde.

87


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Internationale Katzenausstellung Liestal 9. und 10. Mai 2015, besucht am 9. Mai 2015

Zusammenfassung

Die Ausstellung wurde am 9. Mai 2015 besucht. Aus Tierschutzsicht war die Ausstellung – bis auf die Präsentation der Extremzuchten Exotic Shorthair, Perser und Sphynx – zufriedenstellend. Es konnte in der Ausstellungshalle kein unangenehmer Urin- oder Kotgeruch festgestellt werden, die Atmosphäre war ruhig, und es gab kaum Besucher-Gedränge um die Käfige. Die Ausstellung hatte an diesem Tag im Bereich normaler Zimmertemperatur gute klimatische Bedingungen. Der Umgang mit den Katzen auf der Ausstellung und während des Richtens war unserer Ansicht nach professionell und weitestgehend korrekt; eindeutig stark gestresste Katzen konnten nicht beobachtet werden. Die allermeisten Tiere waren zu zweit, maximal zu dritt in Doppelkäfigen untergebracht (140 x 70 x 70 cm) und verfügten über (obligatorische) Bodenabdeckung und Vorhänge sowie (gemäss Ausstellungsreglement empfohlene) Wasserschalen und Katzenklos. Mehrere Tiere litten unter Extremzuchtmerkmalen. So wurde eine Sphynx Katze beobachtet, die wegen ihrer Haarlosigkeit am ganzen Körper zitterte und fror. Zudem gab es Perserkatzen, die durch ihre genetisch bedingte Kurzschnäuzigkeit nur sehr flach atmen konnten und daher häufig hecheln mussten. Der Schweizer Tierschutz STS fordert ein grundsätzliches Zuchtverbot für Qualzuchtrassen wie Nacktkatzen (Sphynx) und Rasselinien mit konkaver Gesichtsform oder extremer Kurzschnäuzigkeit, wie sie häufig bei Perserkatzen und Exotic Shorthair zu beobachten sind. Nacktkatzen haben – wie auch an der Ausstellung deutlich wurde – Probleme mit der Thermoregulation, ausserdem sind sie in ihren Sinnesleistungen (verkümmerte Schnurrhaare!) und ihrem Sozialverhalten stark eingeschränkt. Rassekatzen mit extrem kurzer Schnauze leiden vielfach unter Atemproblemen, Augenentzündungen und massiven Schwierigkeiten bei der Futteraufnahme. Auch eine normale Körperpflege ist ihnen aufgrund der Kurzschnäuzigkeit kaum mehr möglich. Nicht vergessen darf man, dass diese Tiere grundsätzlich auch in ihrer Würde als eigenständige Lebewesen und als Tiere mit bestimmten natürlichen, für ein normales Verhalten vorgesehenen Körpermerkmalen verletzt werden, was das Tierschutzgesetz verbietet! Des Weiteren fordert der STS, dass Vertreter solcher extremer Rasselinien an Ausstellungen nicht mehr prämiert werden und dass die Zuchtverbände sie nicht mehr zur Zucht zulassen.

Allgemeines

88

An der internationalen Katzenausstellung, organisiert vom Katzenclub beider Basel (Mitglied der FFH – Fédération Féline Hélvétique), wurden total 277 Rassekatzen aus dem In- und Ausland in insgesamt vier Kategorien (Kat. I – IV) sowie in der Kategorie Hauskatzen ausgestellt. Beurteilt wurden die Tiere von insgesamt 6 Experten (Laura Burani/Italien, Sabine Drieling/Schweiz, Alessandro Ghibaudo/Italien, Beat Rettenmund/Argentinien, Rolf Vöhringer/Schweiz, Eva WielandSchilla/Schweiz). 121 AusstellerInnen waren im Ausstellerverzeichnis aufgeführt. Manche reisten von weit her an, beispielsweise aus Genua, der Provinz Varese, dem Piemont (alle Norditalien), Sizilien (1), Lyon (1), Hochsavoyen, Saarland (1), Holland (2). Die meisten Teilnehmenden stammten allerdings aus der Schweiz, Süddeutschland (Schwarzwald) und dem Fürstentum-Liechtenstein. Ausgestellt wurden folgende Kategorien: • Kat. I: Exotic (EXO)mit Perserkatzen und Exotic Shorthair • Kat. II Maine Coon (MCO) mit Maine Coon, Neva Masquerade, Norwegischer Waldkatze, Ragdoll, Heiliger Birma, Sibiriern, Türkisch Angora • Kat. III, Kurzhaarkatzen mit Abessiniern, Bengalkatzen, British Shorthair, Burma, Chartreuse, Devon Rex, Europäisch Kurzhaar, Koratkatze, Egyptian Mau, Ocicat, Bleu Russe, Somalikatze, Sphynx, Siam, Seychellois und Thai • Hauskatze männlich/weiblich: 4 Kater und eine Katze, alle ohne Stammbaum.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Unterteilt waren die Kategorien in adult männlich/weiblich, Kastrat männlich/weiblich, Jungtiere (6–10 Monate), Kitten (3–6 Monate), Würfe. Muttertiere mit ganz jungen Würfen wurden jedoch nicht ausgestellt und auch Kitten ohne Muttertiere waren nicht anzutreffen. Einige wenige Jungtiere waren zu sehen (Egyptian Mau, Koratkatzen).

Muttertier mit Jungen (Egyptian Mau) in relativ gut eingerichtetem Doppelkäfig. Vorgestellt wurden mehrere «Supreme Premiors» und «Grosse Internationale Champions» bei den Maine Coon, Persern, Exotic Shorthair, Norwegischen Waldkatzen, Ragdolls, Birmas, Sibiriern, Bengalen, British Shorthair, Burmas, Chartreuse, Devon Rex, Egyptian Mau und Sphynx. Bei einigen Rassen wurden zudem auch Kastraten ausgestellt. Gemäss Ausstellungsreglement begann die Ausstellung an beiden Tagen um 10.00 Uhr. Die Katzen mussten zwischen 7.30 und 9.00 Uhr angeliefert und durften nicht vor Ende der Ausstellung am späteren Nachmittag mitgenommen werden. Über Nacht durften keine Tiere in den Käfigen bleiben. Vorgeschrieben waren eine Unterlage, mind. ein Käfig à 70 x 70 x 70 cm für zwei Katzen sowie ein Vorhang, empfohlen wurden ausserdem Katzenkistchen und Wasser. Gemäss seuchenpolizeilichen Vorschriften mussten alle Katzen gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche, felines CaliciVirus und felines Herpes-Virus geimpft sein; die aus dem Ausland angereisten Tiere zudem gegen Tollwut. Katzen, die demnächst von der Jury beurteilt werden sollten, mussten in einer eigenen Käfigreihe an der Wand hinter den Jury-Tischen auf ihren «Auftritt» warten. Nebst den Katzen gab es verschiedene Stände mit Tierbedarf zu sehen. Standbetreiber waren u. a. Anipet, petZEBA AG, Pfötli-Shop, Delphin Amazonia, Catspeed. Letztere stellten ein KatzenLaufrad aus, das für die Beschäftigung von Wohnungskatzen beworben wurde, die zu wenig Platz hätten oder deren Halter den ganzen Tag abwesend seien. Für Katzen im Tierheim oder auch in der Versuchstierhaltung mag ein solches Rad durchaus eine geeignete Abwechslung sein. In jedem Fall sollten aber nur Laufräder ohne Verstrebungen verwendet werden (wie das in Liestal ausgestellte), um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Laufräder können bei Tieren mit ansonsten wenig Auslauf ein bereicherndes Element in der (Wohnungs-) Haltung sein, bergen aber auch die Gefahr der Entwicklung von Laufstereotypien. Ohne einen minimalen Jagdreiz – eine zuckende Feder, einen Lichtpunkt oder dergleichen – dürften Katzen als ausgesprochene Lauerjäger ein solches Laufrad wohl kaum aus eigenem Antrieb länger benutzen. Ist dies doch der Fall, liegt der Verdacht auf eine Stereotypie nahe! Aus Sicht des STS kann ein solches Laufrad durchaus eine spielerische Bereicherung bei der Wohnungshaltung sein, sollte aber nicht andauernd angeboten werden – und vor allem nicht als «Lösung» gegen Langeweile bei ständiger Abwesenheit des Tierhalters angepriesen werden!

89


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Das Richten

Während der Begutachtung durch den/die RichterIn wurden die Tiere von ihrem Halter aus dem Wartebereich gebracht und auf den Tisch des Richters gestellt. Dieser streichelte sie oder versuchte ihre Aufmerksamkeit mit einem Spielzeug zu gewinnen. Der Richter schaute sich das Tier vorab als Ganzes an, hob den Vorderkörper der Katze an und schaute sich ihre Hinterbeine an oder legte ihren Schwanz nach vorne zu den Ohren, um anschliessend den Kopf zu begutachten, indem er kurz mit beiden Händen die Ohren nach hinten drückte. Dann nahm der Tierbesitzer die Katze auf die Arme, fasste ihre Vorder- Maine Coon vor dem Richter. und Hinterläufe und streckte den Katzenkörper vor der Brust aus, «drapierte» das Tier dann auf dem ausgestreckten Arm. Das Richten dauerte pro Tier ca. 10 Minuten. Die meisten Katzen wirkten dabei ziemlich ruhig – waren sich diese Behandlung wohl längst gewöhnt. Nichtsdestotrotz dürfte das teilweise starke Überstrecken des Katzenkörpers während des Richtens für das Tier unangenehm sein.

Extremzuchten

Folgende problematische Züchtungen waren zu sehen: • Perserkatzen und Exotic Shorthair mit extrem flacher Nase. Die Augen tränten teilweise oder wirkten leicht entzündet; eine mit einer «Federangel» in ihrem Käfig spielende (Schildpatt-) Perserkatze geriet nach kurzer Zeit ausser Atem und hechelte. Dieser Perserkatze wurde zudem ein «Lätzchen» angezogen, vermutlich zwecks baldiger Fütterung. Ohne »Serviette» hätte sich das Tier beim Fressen von Nassfutter vermutlich das ganze weisse Brustfell bekleckert, derart platt war die Schnauze. • Sphinxkatzen ohne Schnurrhaare: Die ausgestellten Sphynxkatzen hatten keine oder nur noch ganz kurze, verkümmerte, gekräuselte Vibrissen, die einen artgerechten Gebrauch des empfindlichen Tastorgans verunmöglichten. Bei mindestens einem der Tiere konnte zudem beobachtet werden, wie es am ganzen Körper zitterte und fror – und bei einem anderen, wie es sich unter den Vorhang legte und diesen als «Decke» brauchte.

Exotic Shorthair mit tränendem Auge.

90

Auf diesem Bild ist die extreme Kurzschnäuzigkeit besonders gut zu erkennen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Aus Sicht des STS ist es bedenklich, dass mit Blick auf die geltende Tierschutzgesetzgebung solche Extremzuchten überhaupt prämiert werden und dann dank einer Prämierung quasi zur Weiterzucht empfohlen werden! Eine «Exotic Weiss mit orangen Augen» wurde im Katalog jedenfalls als «Internationaler Premior» geführt, und bei den Sphynx wurden ein Kater als «Grosser Internationaler Premior» und eine Katze als «Internationaler Premior» sowie eine weitere als «Champion» geführt. Perserkatze mit tränendem Auge und extrem kurzer Schnauze.

Sphynx-Katze mit verkümmerten Vibrissen und leerem Katzenklo.

Verkümmerte Schnurrhaare und starke Faltenbildung.

Diesem Sphynx-Kater war deutlich zu kalt – er zitterte am ganzen Leib.

Diese Nacktkatze suchte Wärme unter dem Vorhang.

91


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Einzelne Aussteller im Detail

Die Aussteller wurden nicht einzeln dokumentiert. Die Tierhaltung war grundsätzlich bei allen Ausstellern sehr ähnlich: Doppelkäfige für 1–3 Tiere (nur ganz wenige Einzelkäfige mit Einzeltieren), die jeweils im Rechteck um den Privatbereich der jeweiligen Züchter herum angebracht waren. Meist waren die Käfige auf zwei Seiten mit Vorhängen geschützt, manchmal war auch das frontale (gegen das Publikum gewandte) Gitter teilweise mit Vorhang geschützt. Sämtliche Käfige verfügten zudem über eine weiche Unterlage (Polster, Textil). Nur bei zwei (Einzel-)Käfigen mit Maine Coons fehlten die vorgeschriebenen Vorhänge.

Bengalkatze in Einzelkäfig.

Maine Coon in Einzelkäfig.

Wasserschüsseln waren in allen Käfigen vorhanden; Kistchen bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls. Die meisten Katzenklos standen offen in den Käfigen, einige wenige waren nicht mit Substrat gefüllt. Einige Aussteller hatten die Katzenklos allerdings auch vorbildlich mit Vorhängen verhängt, so dass die Katzen ein Mindestmass an «Privatsphäre» auf ihrer Toilette vorfanden. In drei, vier Fällen waren Katzen zu sehen, die ihr Katzenklo als Ruheplatz benutzten und in der Streu lagen. In praktisch allen Käfigen waren einige Spielzeuge vorhanden; in etlichen zudem Katzenbetten, Plüschzelte oder Hängematten.

92


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Ragdoll ruht im Katzenklo.

Rudimentär eingerichtete Einzelkäfige.

Manche Züchter legten mindestens so viel Wert auf Prestige wie aufs Tierwohl …

Diese weisse Maine Coon wartet auf die Jury.

Einzig die Käfige im «Wartebereich» hinter der Jury waren leer. Und verfügten auch nicht über eine weiche Unterlage. Je nachdem, wie lange die Katzen darin auf das Richten warten mussten, ist eine solche Exposition der Tiere auf blankem Boden (Katzen bevorzugen weiche Unterlagen als Sitzfläche) eher unangenehm. Zwischen den wartenden Tieren befand sich jeweils mindestens ein leerer Käfig.

93


INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LIESTAL

Heilige Birma in vergleichsweise gut eingerichtetem Doppelkäfig. Katzen mit eindeutigem Stressverhalten (beispielsweise verängstigt, mit grossen Pupillen, angelegten Ohren, fauchend, gesträubtem Schwanz oder kauernd, mit Pfoten und Schwanz unterm Bauch und Blickkontakt vermeidend, schnell atmend) konnten am Besuchstag nicht beobachtet werden. Ein Siamesen-Kater war in seinem Käfig sehr unruhig: Er machte immer wieder «Männchen» an den Gittern, tigerte auf und ab, langte mit den Pfoten zwischen den Gitterstäben hindurch, rollte sich am Boden, sprang wieder auf usw. Übertriebenes Zurechtmachen der Tiere vor der Präsentation (etwa Pudern, Sprayen etc.) konnte nicht beobachtet werden.

94

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Internationale Hundeausstellung Kreuzlingen 16. und 17. Mai 2015, besucht am 16. Mai 2015

Zusammenfassung

Das Ausstellungsgelände, die Bodensee Arena in Kreuzlingen, ist von gepflegten Grünflächen und Spazierwegen umgeben und nur wenige Meter vom Bodenseeufer entfernt. Die naturnahe Umgebung bietet den Hunden und HalterInnen vor und nach dem Ausstellen bei jeder Wetterlage ein abwechslungsreiches, hundegerechtes Ambiente. Leider ist die Parkplatzsituation weder für die AusstellerInnen noch für die BesucherInnen des 2-tägigen Anlasses befriedigend. Insbesondere an warmen, sonnigen Tagen können die nicht überdachten, schattenfreien Parkplätze schnell zur tödlichen Hitzefalle für im Auto zurück gelassene Hunde werden. Die von der SKG organisierte und mit einem internationalen Richtergremium bestellte Hundeausstellung war im Vergleich zu den grossen Hundeausstellungen in Genf und Fribourg im Gesamten überschaubarer – trotz der zahlreichen Besucher und Besucherinnen. Die begrenzten Platzverhältnisse führten allerdings immer wieder zu Engpässen und nachfolgenden Rangeleien zwischen den Hunden, sowie zu längeren Aufenthalten der Hunde in teils engen Transport-Käfigen während der Ausstellung. Eine der drei Ausstellungshallen war deutlich zu laut, sehr schlecht klimatisiert und roch stark nach Kot und Urin. Der vor dieser umgenutzten Tennishalle angelegte Versäuberungsplatz war zwar grossflächig, roch aber ähnlich stark nach Exkrementen. Positiv vermerkt werden kann eine eigens für Hundebegegnungen eingerichtete grosse Grünfläche, die zum Spielen und Herumtollen einlud. Ebenso positiv zu erwähnen ist der Einsatz von zwei Kontrollpersonen, die immer wieder in den Hallen patroullierten. So ist an der IHA in Kreuzlingen auch deutlich weniger übertriebenes Zurechtmachen der Hunde durch die AusstellerInnen zu beobachten gewesen – als vergleichsweise vorher in Genf (November 2014) und Fribourg (Februar 2015). Leider liess sich, trotz der Überschaubarkeit und Kontrolltätigkeit, kein Rückgang im Würgen, Ziehen und Zerren der Hunde mit den in der Schweiz in der Anwendung verbotenen Halsbändern und Vorführleinen ohne Stopp verzeichnen. Es wurden zwar auch Leinen und Halsbänder eingesetzt, die eine Stopp-Vorrichtung hatten – diese wurden aber grösstenteils so eng gesetzt, dass die Wirkung die gleiche war, wie die ohne Stopp: die Hunde wurden gewürgt und es wurde ihnen mehrfach dadurch Schmerz zugefügt. Die Ausstellungsleitung strebt für die nächsten Jahre einen grösseren Bekanntheitsgrad der Ausstellung an und möchte mehr Anmeldungen erhalten, sowie die Besucherzahlen erhöhen. Aus Tierschutzsicht ist dies nicht zu empfehlen – es wären chaotische Platzverhältnisse und belastende Situationen für die Hunde vorprogrammiert, inkl. grossem Verletzungspotential einzelner Tiere, weil in den eher kleinen Hallen kaum Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Allgemeines

Die IHA Kreuzlingen ersetzt die Internationale Hundeausstellung an der Animalia, die letztmals 2014 in St. Gallen ausgetragen wurde. Rund 1500 Anmeldungen aus zwanzig Nationen gab es an den beiden Tagen für die erste IHA in Kreuzlingen – damit war sie etwa halb so gross wie die ehemalige IHA an der Animalia oder die IHA in Genf. Das Richtergremium setzte sich aus acht Länder-VertreterInnen und der Schweiz zusammen. Die IHA Kreuzlingen wurde von der SKG organisiert.

95


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Bodensee-Arena und Umgebung, Parkplatzsituation

Mit der Bodensee-Arena wurde grundsätzlich eine schöne, parkähnliche und tierfreundliche Umgebung mit viel Grün, Bäumen, Rasen, gekiesten Spazierwegen und Ufernähe gewählt. Überall wurden Hundekotbeutel zur Verfügung gestellt. Der Aussteller-Parkplatz bot jedoch keinen Schatten für die Fahrzeuge und rasche Überhitzung der Autos war vorprogrammiert. Zudem waren Besucher gezwungen, ihre Autos weiter entfernt zu parkieren (ca. 10–15 Min. Fussweg), weil sämtliche Parkplätze in der näheren Umgebung der Arena für Aussteller und Organisatoren reserviert waren. Das wurde von einigen Besuchern negativ aufgenommen.

Ausstellungshallen und Versäuberungsmöglichkeiten

Für die Ausstellung standen insgesamt drei Hallen zur Verfügung, die mit Ausnahme der Tennishalle mit ca. 20 °C gut klimatisiert waren. Besagte Tennishalle war aufgrund der warmen Aussentemperaturen und ungenügender Belüftung mit ca. 24 °C viel zu warm. Zudem roch sie stark nach Urin und Kot. Auch war sie mit durchschnittlich 90 Dezibel zu laut. Unangenehm nach Exkrementen roch es auch rund um den Versäuberungsplatz, der zwar insgesamt eine grosszügige Fläche aufwies. Zum Versäubern stand aber nur ein kleines 15 x 5 m grosses Rechteck mit Holzschnitzeln zur Verfügung, das aufgrund der knappen Grösse kaum benutzt wurde und die Versäuberungen auf das umliegende Gelände verdrängte. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Angenehm klimatisiert und mit vielen (freien) Sitzplätzen ausgestattet war die Halle mit dem Ehrenring. Trotz Vorführungen war sie auch nicht zu laut.

Rund um den Versäuberungsplatz roch es stark nach Exkrementen. Das kleine Sandviereck wurde zur Versäuberung kaum benutzt.

96


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Zu wenig Platz

Alle drei Hallen waren aufgrund ihrer geringen Grösse vom Platzangebot begrenzt, sodass zwischen den Ausstellern, ihrer Stellage und den Richterringen jeweils nur eine schmale Gasse für den Publikumsverkehr, bzw. die Hundehalter und ihre Hunde zur Verfügung stand. Das führte immer wieder zu Keifereien und Auseinandersetzungen zwischen den Hunden, weil der Individualabstand in der Regel nicht eingehalten werden konnte.

In den engen Behältnissen gab es häufig kaum Platz zum Sitzen, Liegen oder Ausruhen.

Die Platzverhältnisse in den Hallen waren stark begrenzt …

97


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Auch führten die engen Platzverhältnisse dazu, dass die Hunde vorwiegend in engen Käfigen oder Laufgittern gehalten wurden und oft während Stunden eingesperrt auf der Ausstellung aushalten mussten. Mit noch mehr Besuchern wären deshalb chaotische Verhältnissen vorprogrammiert, weil es einfach zu eng werden würde.

… deswegen mussten viele Hunde in zu kleinen Boxen ausharren.

Spiel-, Begegnungs- und Bewegungszone

Positiv aufgefallen ist die grosszügige Spiel- und Begegnungszone, die sich komplett eingezäunt und mit grünem Rasen bis hin zum Bodenseeufer erstreckt und den Hunden viel Bewegung und Abwechslung bieten kann.

98

Diese Spiel-, Begegnungs- und Bewegungszone bot den Hunden viel Platz und Abwechslung.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Verbot von Zughalsbändern und V ­ orführleinen ohne Stopp

Nebst den No Powder – No Spray – No Problem-Plakaten, die in den Ausstellungshallen ausgehängt waren, wurde jedem Aussteller mit der Anmeldung auch das Ausstellungsreglement zur Kenntnis gebracht. Zudem wurden die AusstellerInnen auch schriftlich in drei Sprachen darauf hingewiesen, dass Zughalsbänder und Vorführleinen ohne Stopp in der Schweiz verboten sind. Trotzdem wurden zahlreiche Hundehalter dabei beobachtet, wie sie ebendiese verbotenen Halsbänder und Leinen verwendeten – selbst in der Vorführung im Richter- bzw. Ehrenring – oder Halsbänder und Leinen mit Stopp so eng zogen, dass die Hunde gewürgt und ihnen Schmerzen zugefügt wurden; alles unter den Augen der RichterInnen, der Ausstellungsleitung, den Kontrollpersonen. Vielfach wurden Robusthunde wie Labradore, Retriever, Doggen, Berner Sennen und Jagdhunde, aber auch Kleinhunde wie Zwergspitze und -dackel gewürgt und nach Luft ringend vorgeführt. Erstere fallen mehrheitlich durch ihr ruhiges Verhalten auf und müssten eigentlich überhaupt nicht zusammengeschnürt, an der kurzen, engen (Zug) Leine, bzw. mit würgendem Halsband vorgeführt werden, weil sie in der Regel guten Gehorsam zeigen und leicht geführt werden können. Besonders stossend ist dieser tierschutzwidrige Umgang im Ehrenring, wenn die Besten der Besten prämiert werden und ihnen noch auf dem Siegerpodest der Hals zugezogen wurde, ohne dass offiziell eingeschritten wurde. Auch Personen, die Hunde anderer Besitzer regelmässig auf Ausstellungen vorführen, konnten häufig dabei beobachtet werden, wie sie die Hunde mit harter Hand führten und die vorgeschriebenen Stoppvorrichtungen von Halsband und Leine manuell «nachbesserten» bzw. deutlich enger setzten.

Selbst auf dem Siegerpodest zum Posieren wurde es nochmal eng um den Hals der Hunde …

99


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

Mit Halti als Korrekturmassnahme in den Richterring?

Negativ ist auch eine Hundehalterin aufgefallen, die ihren Bernhardiner mit Halti im Richterring vorführte und, obwohl der Hund schwer zu führen und offensichtlich ungehorsam war, mit dem zweiten Platz in seiner Gruppe ausgezeichnet wurde!

Dieser Bernhardiner zeigte zu wenig Grundgehorsam und wurde trotzdem Gruppenzweiter …

100


INTERNATIONALE HUNDEAUSSTELLUNG KREUZLINGEN

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Fazit

Trotz breitgestreuter Informationen zum Verbot von Würgeleinen und Zughalsbändern ohne Stopp – und trotz Kontrollpersonen und übersichtlichem Ausstellungsgelände wurden zahlreiche Hunde beim Vorführen gewürgt. Die Hunde litten sichtlich an dem engen Zug. Der begrenzte Platzbedarf in den drei Ausstellungshallen verträgt weder mehr Besucher, noch mehr Aussteller. Die Tennishalle ist zu wenig belüftet und zu warm, sie stinkt nach Exkrementen und ist zu laut. Der Versäuberungsplatz muss – trotz grosszügiger Fläche – dringend auch den hygienischen Verhältnissen angepasst werden, damit er nicht so stinkt und von den Hunden entsprechend besser genutzt werden kann. Die Parkplatzsituation ist unbefriedigend. Mangels Schatten können Hunde nicht im Auto bleiben – auch nicht kurzfristig. Besucher müssen einen längeren Fussmarsch in Kauf nehmen.

Vorteile

Durch die Überschaubarkeit des Geländes/der Hallen und die Hallen-Kontrollen ist das übermässige Zurechtmachen mit Sprays, Puder, Trimmen, Einflechten etc. weit weniger beobachtet worden. Die schöne Spiel- und Bewegungszone ist eine gute Idee und bringt den Hunden eine willkommene Abwechslung.

101


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Bourse aux Reptiles Villeneuve VD Sonntag, 30. August 2015

Zusammenfassung

An der 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve wurden verschiedene Reptilien angeboten, im Weiteren standen auch Arachniden, Insekten, Weichtiere und Kleinsäuger zum Verkauf. Die Haltung der Tiere hinterliess allerdings einen negativen Eindruck. Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die Tiere mehrheitlich in Displays gehalten, oder aber in Plastikbehältern oder Bechern zur Schau gestellt. Viele Behälter waren im Verhältnis zum darin gehaltenen Tier zu klein. Die kaum eingerichteten kleinen Boxen und Behälter boten den Tieren kaum bis keine Rückzugsmöglichkeiten; einige der Behälter waren allseitig einsehbar. Da fast alle der ausgestellten Tiere auch zum Verkauf standen, war es den Ausstellern ein Hauptanliegen, dass interessierte Besucher die Tiere möglichst eingehend betrachten konnten – da und dort wurden deshalb Tiere den Behältern auch wiederholt entnommen und von Nahem gezeigt, was für die Tiere eine Belastung darstellt. Die Mehrheit der Behälter war ungenügend beschriftet, es fehlten wichtige Angaben zur Tierart und ihrer Haltung. Lediglich einzelne – insbesondere private – Aussteller hielten Informationsblätter zur Haltung ihrer Tiere bereit. Im Angebot standen auch lebende Farbmäuse, Ratten und Kaninchen. Eine Anfrage ergab, dass die Tiere als Reptilienfutter gedacht waren. Informationen zu rechtlichen Aspekten der FuttertierTötung oder Lebendfütterung von Reptilien waren nicht ersichtlich. Der Allgemein- und Gesundheitszustand der ausgestellten Tiere war – soweit überhaupt beurteilbar – mehrheitlich unauffällig. Es ist allerdings anzunehmen, dass die Ausstellung für einige Arten oder Individuen eine erhebliche Stressbelastung darstellte. Manche Tiere kratzten an den Behälterdeckeln (Bartagamen, Wasseragamen) oder unternahmen gelegentlich erfolglose Fluchtversuche (Wasseragamen). Ein Igeltanrek wirkte am Ende der Ausstellung stark erschöpft. Anzumerken ist, dass bei vielen der reglos kauernden Tiere nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob sie nun eher 102 entspannt oder starr vor Angst waren.


viduen eine erhebliche Stressbelastung darstellte. Manche Tiere kratzten an den Behälterdeckeln tagamen, Wasseragamen) oder unternahmen gelegentlich erfolglose Fluchtversuche sseragamen). Ein Igeltanrek wirkte am Ende der Ausstellung stark erschöpft. Anzumerken ist, bei vielen der reglos kauernden Tiere nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob sie nun SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD r entspannt oder starr vor Angst waren.

emeines:

Allgemeines

1. Bourse aux Reptiles fand am 30. August 2015 von 10:00 bis 16:00 in der Salle de la Tronchenaz Die 1. Bourse aux Reptiles fand am 30. August 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Salle de la lleneuve statt. DTronchenaz ie Börse wurde on „Reptiles statt. Romandie“ organisiert – wvon ie der Name schon in vVilleneuve Die Börse wurde «Reptiles Romandie» organisiert – wie der muten lässt, fand s ie z um e rsten M al s tatt. Name schon vermuten lässt, fand sie zum ersten Mal statt. entrum standen die Zentrum Präsentation und der von Reptilien, obei auch Giftschlangen Im standen dieVerkauf Präsentation und w der Verkauf von Reptilien, wobei auch Giftschlangen erlaubt waren. AuchSkorpione), Arachniden (Spinnen, Skorpione), Insekten, Weichtiere und verschiedene ubt waren. Auch Arachniden (Spinnen, Insekten, Weichtiere und verschiedene Kleinsäuger waren erhältlich. nsäuger waren erhältlich. In derzwar Schweiz bestehen Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, er Schweiz bestehen Vorschriften für dzwar ie permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an schutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes r Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes existieren nicht. Manche Schweizer Börsen stellen eigene Reglemente auf, wobei sie sich in der tieren nicht. Manche Börsen stellen eigene Reglemente auf, wobei sich in der Regel RegelSchweizer an den für Deutschland geltenden Richtlinien dessie Bundesministeriums für Ernährung, Landen für Deutschland g eltenden R ichtlinien d es B undesministeriums f ür E rnährung, Landwirtschaft wirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. Verbraucherschutz (BMELV) sowie der Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) dass diese zwar gute Ansätze (TVT) orientieren. ZuTierärztlichen den deutschen Richtlinien ist anzumerken, bieten, die Flächenmasse für die Tiere aber sehr minimalistisch ausgelegt ntieren. Zu den deutschen Richtlinien ist anzumerken, dass diese zwar gute Ansätze bieten, die sind. In Villeneuve waren allerdings Richtlinien, welche Anforderungen dieallerdings Haltung und Präsentation der Tiere henmasse für die Tiere aber keinerlei sehr minimalistisch ausgelegt sind. In Villeneuve wan aren stellten, ersichtlich; erlaubt war wohl alles. erlei Richtlinien, welche Anforderungen an die Haltung und Präsentation der Tiere stellten, In der Salle de la Tronchenaz verteilten sich die Verkaufsstände auf 8 Tische (Grafik 1). Im vordechtlich; erlaubt war wohl alles. ren Teil der Halle befanden sich ein mobiles Tattoo- und ein Fotostudio. Bei letzterem konnten sich er Salle de la Tronchenaz verteilten sich die Verkaufsstände auf 8 Tische (Grafik 1). Im vorderen die Besucher mit einer Riesenschlange fotografieren lassen. Ausserhalb der Halle befand sich ein der Halle befanden sich eRestaurant. in mobiles Tattoo-­‐ und ein Fotostudio. Bei letzterem konnten sich die kleines ucher mit einer Riesenschlange fotografieren lassen. Ausserhalb der Halle befand sich ein kleines aurant. Zuordnung der Tischnummern gemäss folgender Planskizze:

1

3

2 5

6

4

7

Grafik 1 : Planskizze

8

2

Einzelne Aussteller im Detail Tischreihe 1: Aussteller A

An Tisch 1 wurden Königspythons (Python regius) verschiedener Grössen und Farbmorphen und Leopardgeckos (Eublepharis macularius) sowie Zubehör zum Verkauf angeboten. Die Jungtiere der Königspythons sowie die Leopardgeckos waren in Displays à ca. 20 x 20 x 10 cm untergebracht (Abbildung 1). Die Behälter konnten von oben sowie von der Frontseite eingesehen werden, Versteckmöglichkeiten für die Tiere fehlten. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel. Zwei auf 55 x 40 x 25 cm geschätzte Kunststoffboxen beherbergten je einen adulten Königspy-

103


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

thon. Die Boxen waren nur von vorne einsehbar und verhältnismässig dunkel, was für die Tiere wohl angenehm gewesen sein dürfte. Verstecke waren für die Tiere allerdings keine vorhanden. Der Bodengrund bestand aus Holzschnitzeln. Die Behälter waren jeweils mit der Farbvarietät, dem Geschlecht sowie dem Preis des Tieres beschriftet. Artnamen oder Infos zur Biologie der Art/deren Haltung waren dagegen nicht vorhanden. In einem mit Wasser gefüllten Kunststoffbehälter (ca. 40 x 25 x 20 cm) schwammen mehrere Axolotl (Ambystoma mexicanum). Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere waren keine vorhanden. Der Behälter war mit dem Artnamen sowie dem Preis der Tiere beschriftet, weiter war hier ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Haltung der Tiere aufgelegt.

Tischreihe 2: Aussteller B

Am Tisch 2 wurden Leopardgeckos zum Verkauf angeboten. Ein ca. 45 x 45 x 45 cm messendes Exo-Terra-Terrarium beherbergte mindestens 12 Jungtiere mit einer Kopf-Rumpf-Länge von ca. 4,5 cm. Sand diente als Bodengrund. Als einer der wenigen Aussteller bot Aussteller B den Tieren Wasser als Trinkmöglichkeit an – was die Tiere auch nutzten. Weiter war im Terrarium ein mit vermutlich feuchtem Moos (Verwendung als Wetbox?) gefüllter Napf angebracht. Trotz dieser minimalen Strukturierung fehlten effektive Versteckmöglichkeiten, das Terrarium indessen konnte von drei Seiten eingesehen werden. Weitere, subadulte Leopardgeckos waren in Kunststoffboxen à ca. 11 x 15 x 8 cm untergebracht. Die Boxen konnten nur von oben eingesehen werden, verfügten jedoch über keine Rückzugsmöglichkeiten. Als Bodengrund diente ein Haushaltspapier. Wasser stand den Tieren zur Verfügung (Abbildung 2). Die meisten Tiere verhielten sich ruhig, ein Tier kratzte (zur Besuchszeit) jedoch beharrlich am Deckel. Einige adulte Tiere waren in ca. 25 x 15 x 10 cm messenden Kunststoffboxen untergebracht. Die Boxen bestanden aus milchigem Material, waren jedoch trotzdem von allen Seiten einsehbar. Die Einrichtung war identisch mit derjenigen der vorher beschriebenen Boxen. Alle Behälter, auch das Terrarium, waren nur mit dem Artnamen und dem Preis sowie teilweise der Farbmorphe beschriftet. Informationen zur Art resp. deren Haltung waren nicht ersichtlich. Während des Besuchs wurde beobachtet, wie der Verkäufer Jungtiere aus dem Terrarium entnahm und den Leuten zum Halten gab. Auch wurde der Deckel einer der Boxen auf Anfrage geöffnet, um das Tier betrachten zu können.

Abbildung 1: Displays mit Schlangen bei Aussteller A.

104

Abbildung 2: Dieser von Aussteller B präsentierte Leopardgecko verfügte über keine Rückzugsmöglichkeiten.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Tischreihe 3: Aussteller C

Der Aussteller an Tisch 3 bot zahlreiche Schlangen-, Echsen- und Schildkrötenarten, mehrere Vogelspinnen und zwei Igeltanreks (Echinops telfairi) zum Verkauf an. Abgesehen von den Vogelspinnen, welche in mit Kork und Pflanzen abwechslungsreich strukturierten Transportterrarien angeboten wurden, waren alle Tiere in Kunststoffboxen unterschiedlicher Grösse untergebracht. Die Mehrheit der Kunststoffboxen, welche nur wenige Lüftungslöcher aufwiesen, waren eng in mit Plexiglas verschlossenen Holzkisten untergebracht. Diese Art der Aufbewahrung verhinderte, dass Besucher die Boxen in die Hand nehmen oder öffnen konnten – was grundsätzlich zu begrüssen ist – allerdings ist auch fraglich, ob durch die enge Anordnung eine ausreichende Belüftung erreicht werden konnte. Immerhin waren die Boxen durch diese Aufbewahrungsart nur von oben einsehbar, Versteckmöglichkeiten fehlten den Tieren allerdings. Verschiedene Exemplare von Königspythons, Kornnattern (Pantherophis guttatus), Abgottschlangen (Boa constrictor) und Leopardgeckos waren teilweise einzeln und teilweise zu mehreren in Boxen mit ca. 15 x 20 x 12 cm Volumen untergebracht. Als Bodengrund dienten Pinienrindenstücke, Holzspäne oder Sand. Eine Abgottschlange (Abbildung 3) häutete sich während der Börse. Aus Sicht des STS hätte ein solches Tier zu Hause bleiben sollen. Bei den meisten Schlangenarten erkennt man die bevorstehende Häutung bereits einige Tage vorher; und in der unstrukturierten Box bestehen für das Tier kaum Möglichkeiten, die Haut abzustreifen. Auch dürfte sich der durch den Transport und die Ausstellung (und ggf. den Halterwechsel!) entstandene Stress nicht gerade positiv auf den Häutungsvorgang auswirken. In ebenfalls ca. 15 x 20 x 12 cm messenden Boxen waren verschiedene Schlangen (u. a. Kornnattern, Hakennasennattern (Heterodon sp.), Taiwan-Schönnatter (Orthriophis taeniurus friesei)) und Schildkrötenarten (u. a. Griechische und Breitrandschildkröten (Testudo hermanni resp. marginata), Köhlerschildkröten (Chelonoidis carbonarius), Zierschildkröten (Chrysemys picta)) untergebracht. Die Schlangen wurden einzeln oder zu zweit gehalten, Schildkröten waren (abgesehen von den Köhlerschildkröten) zu mehreren in einer Box. Den Schlangen sowie den Landschildkröten standen Holzschnitzel (welche teilweise mit Sand vermischt waren) als Bodengrund zur Verfügung, einzelne Boxen enthielten auch Grünfutter. Den Zierschildkröten (Sumpfschildkröten!) stand kein Wasser zur Verfügung, ihre Boxen waren lediglich mit einem feuchten Haushaltspapier ausgestattet (Abbildung 4). Mehrere ca. 25 x 35 x 15 cm grosse Kunststoffboxen beherbergten verschiedene Schlangenarten (u. a. Abgottschlange, Kornnatter (Abbildung 5,) Rautenpython (Morelia spilota), Dreiecksnatter (Lampropeltis triangulum)), wobei die Tiere teils einzeln, teils zu zweit eine Box bewohnten. Gemessen an der Körperlänge der Tiere waren die Boxen massiv zu klein. Eine ca. 80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox beherbergte zwei Schönnattern. Gemessen an der Körperlänge der Tiere war die Box viel zu klein. Als Bodengrund dienten Holzschnitzel sowie wenig Moos. «Lose» platzierte Kunststoffboxen verschiedener Grössen (ca. 10 x 10 x 8 cm und ca. 15 x 11 x 10 cm) enthielten Jungtiere der Arten Grüne Wasseragame (Physignathus coccincinus, Abbildung 6) und Stirnlappenbasilisk (Basiliscus plumifrons). Als Bodengrund dienten Holzschnitzel / -späne und gemahlener Mais. Wasserbehälter und Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Insbesondere den von Natur aus sowieso schon stressanfälligen Wasseragamen schien die Art der Unterbringung nicht zu gefallen, die Tiere kratzten nervös am Deckel oder unternahmen Fluchtversuche. Weitere (ebenfalls ohne Holzrahmen platzierte) und mit Holzschnitzeln oder Erde versehene Kunststfoffdosen (geschätzte Grösse ca. 10 x 10 x 8 cm und 25 x 15 x 10 cm) beherbergten u. a. Bartagamen (Pogona vitticeps), Kornnattern, Siedleragamen (Agama agama) und Kronengeckos (Correlophus ciliatus). Insbesondere für die Bartagamen waren die Behältnisse viel zu klein. Die Behälter waren nur von einer Seite einsehbar, wie bei den anderen Unterbringungsformen suchte man hier die Rückzugsmöglichkeiten vergebens. Eine Siedleragame wies ältere Verletzungen auf dem Rücken auf. Hinter dem Tisch, in etwas Abstand zu den Besuchern, waren drei Terrarien à ca. 30 x 30 x 40 cm untergebracht. Zwei der Behälter enthielten grüne Baumpythons (Morelia viridis), in einem war ein Jemenchamäleon (Chamaeleo calyptratus, bewilligungspflichtige Art) untergebracht. Die Terrarien waren mit einer Grundbeleuchtung versehen und nur von vorne einsehbar. Holzschnitzel dienten als Bodengrund, ein einzelner Ast als Klettermöglichkeit.

105


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Ein verschlossener und nur von oben einsehbarer Holzbehälter enthielt mehrere Kunststoffboxen (ca. 10 x 10 x 8 cm bis 11 x 15 x 10 cm) mit verschiedenen jungen Giftschlangen (u. a. gebänderte Kobra (Naja annulifera), Texas-Klapperschlange (Crotalus atrox), Sandviper (Vipera ammodytes)). Beim ersten Besuch waren die Boxen komplett unbeschriftet, beim zweiten Besuch war auf einem Teil der Boxen der Artname vermerkt worden – Hinweise auf die Giftigkeit sowie die daraus resultierende Bewilligungspflicht fehlten jedoch. Als Bodengrund dienten wenige Schnitzel, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Eine Kobra verhielt sich sehr nervös und ging sogleich in Angriffsstellung, als ein Besucher die Hand über ihrem Behälter bewegte. Die Behälter der ausgestellten ungiftigen Reptilien waren in der Regel mit dem lateinischen Artnamen und dem Preis beschriftet. Auf manchen Behältern war allerdings nur der Preis des Tieres vermerkt. Einzelne Schilder wiesen auf die Art, die Gesamtlänge sowie die benötigte Luftfeuchtigkeit hin, jedoch war diese Beschriftung längst nicht an allen Boxen angebracht und auch nicht für alle Tierarten verfügbar. Hinweise auf die Bewilligungspflicht einiger Arten (Jemenchamäleon, Giftschlangen) sowie auf die Giftigkeit der Schlangen waren nicht vorhanden. Nebst den zahlreichen Reptilien sowie den eingangs erwähnten Vogelspinnen wurden an diesem Stand auch zwei Igeltanreks angeboten. Den Tieren stand eine ca. 80 x 60 x 15 cm grosse Kunststoffbox zur Verfügung, welche aufgrund des Holzrahmens, in dem sie sich befand, nur von oben einsehbar war. Versteckmöglichkeiten für die eigentlich nachtaktiven Tiere sowie Klettermöglichkeiten fehlten allerdings gänzlich. Futter und Wasser fehlten ebenfalls. Der Schweizer Tierschutz STS kritisiert dies scharf, den Tieren hätte zumindest Wasser zur Verfügung stehen müssen! Als Bodengrund dienten Rindenschnitzel sowie etwas Heu und Stroh. Die Haltung von Igeltanreks ist in der Schweiz bewilligungspflichtig, es fand sich allerdings nirgends ein Hinweis dazu; die Box war lediglich mit dem lateinischen Artnamen beschriftet. Auch Informationen zu den Haltungsansprüchen der Tiere fehlten. Die Igeltanreks entzückten viele BesucherInnen, weswegen ein Hinweis auf die Bewilligungspflicht und die Ansprüche dieser Art umso wichtiger gewesen wäre. Aufgrund des grossen Interesses wurden die Tiere auch aus ihrem Behälter herausgenommen und Besuchern in die Hand gegeben. Am Ende des Tages lag eines der Tiere erschöpft auf dem Bauch und atmete flach (Abbildung 7). Auch Reptilien wurden immer wieder aus ihren Behältern herausgenommen und den Besuchern gezeigt.

Abbildung 4: Die Behälter der Sumpfschildkröten enthielten kein Wasser, sondern lediglich ein feuchtes Haushaltspapier.

Abbildung 3: Eine von Aussteller C präsentierte Abgottschlange häutete sich an der Börse. Aus Sicht des STS hätte 106 dieses Tier zuhause bleiben sollen.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Abbildung 5: Gemessen an der Länge der Tiere war dieser Behälter massiv zu klein.

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Abbildung 6: Den Grünen Wasseragamen fehlte der Rückzug, die Tiere unternahmen immer wieder Fluchtversuche.

Abbildung 7: Die von Aussteller C präsentierten Igeltanreks wurden den Besuchern in die Hand gedrückt, was für die Tiere eine erhebliche Belastung darstellte. Am Ende des Tages schien eines der Tiere sehr erschöpft.

Tischreihe 4: Aussteller D

Der Aussteller präsentierte verschiedene Reptilien (Bartagamen, Königspythons, Südliche Madagaskarboas (Acrantophis dumerili), Griechische und Maurische Landschildkröten (Testudo hermanni resp. graeca), Breitrandschildkröten und Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata, Abbildung 8) in nur von oben einsehbaren Displays, welche zwischen ca. 25 x 25 x 15 cm und ca. 90 x 25 x 15 cm massen. Die Echsen und Schlangen bewohnten jeweils einzeln einen Behälter, während die Schildkröten jeweils zu mehreren in einem Behälter untergebracht waren. Als Bodengrund dienten Pinienschnitzel. Den Schlangen stand als rudimentäre Rückzugsmöglichkeit eine Kunststoffpflanze zur Verfügung, die Behälter der Echsen und Schildkröten wiesen hingegen keine Verstecke auf. Die meisten Tiere verhielten sich mehrheitlich ruhig, einzelne Bartagamen kratzen jedoch an den Plexiglasdeckeln oder an den Wänden der Behälter (Abbildungen 9 und 10). Einige Reptilien (Ägyptische Sandboa (Eryx colubrinus), Dreiecksnatter, Kornnattern) sowie Skorpione und Arachniden bewohnten Kunststoffdosen, welche geschätzt 10 x 10 x 8 cm bis 15 x 25 x 12 cm massen. Die Boxen enthielten grobe Holzschnitzel (Schlangen), Rindenstücke mit (Vogelspinnen) oder ohne Aquagranulat (Schlangen, Skorpione) oder feuchtes Haushaltspapier (Skorpione) als Bodengrund. Einige der Boxen waren komplett durchsichtig, Versteckmöglichkeiten für die Tiere waren nicht vorhanden (Abbildung 11). Die kleineren Schlangen hatten teilweise die Möglichkeit, sich im Bodengrund einzugraben und nutzten diese auch. Die Displays und die Mehrheit der Kunststoffboxen waren mit Schildern beschriftet, welche Angaben zur Art, der Zucht (Wildfang oder Nachzucht), dem Preis sowie teilweise dem Geschlecht lieferten. Auf dem Schild war auch ein Feld zum Vermerk der CITES-Kategorie aufgeführt – leider wurde diese durchaus wichtige Information von den Verkäufern nicht angegeben (obwohl sie auch CITES-Arten anboten). Hinweise zur Haltung der einzelnen Arten fehlten. Einzelne Kunststoffboxen (Skorpione) waren nur mit dem lateinischen Artnamen beschriftet.

107


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Während des Besuchs am Stand wurde beobachtet, wie Tiere interessierten Besuchern in die Hand gegeben wurden. Auch entnahmen die Aussteller (auf Anfrage von Interessenten) mehrere Bartagamen ihrem Behälter, um das Geschlecht zu bestimmen (optisch). Aus Sicht des STS ist es unverständlich, weshalb eine Geschlechtsbestimmung nicht bereits vor dem Börsenbesuch erfolgte. So wäre den Tieren zusätzlicher Stress durch die Manipulationen erspart geblieben.

Abbildung 8: Strahlenschildkröten sind im Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens aufgeführt und dürfen nur mit Auflagen gehandelt werden. Auch sind sie äusserst anspruchsvoll in der Haltung.

Abbildung 9: Diese Bartagame kratzte immer wieder an der Wand ihres Displays und versuchte erfolglos, daran hochzuklettern.

Abbildung 10: Auch diese Bartagame kratzte immer wieder am Deckel.

Abbildung 11: Diese minimalistisch bemessenen Behälter waren von allen Seiten einsehbar, Rückzugsmöglichkeiten fehlten.

Tischreihe 5: Aussteller E – I

Aussteller E präsentierte zwei Moschusschildkröten (Sternotherus odoratus) sowie zahlreiche Vogelspinnen. Erstere bewohnten ein Glasterrarium à ca. 50 x 50 x 30 cm (Wassertiefe ca. 10 cm, mit einzelnen schwimmenden Korkstücken als Landteile). Informationen zur Art waren nicht vorhanden. Zwei weitere Glasterrarien (ca. 30 x 30 x 30 cm resp. ca. 25 x 25 x 40 cm) sowie mehrere runde Plastikbehälter zwischen 5 cm und 10 cm Durchmesser enthielten Vogelspinnen verschiedenster Arten. Während die Plastikbehälter lediglich mit Erde ausgestattet waren, verfügten die Terrarien der Vogelspinnen über eine leichtgradige Strukturierung. Die Behälter der Spinnen wiesen für Börsen verhältnismässig umfangreiche Informationen zur Art und ihrer Haltung auf (Abbildung 12). Zusätzlich zu den Sumpfschildkröten und den Spinnen bot dieser Züchter zahlreiche Nager an. Die Käfige waren teilweise massiv überbelegt: Ein ca. 80 x 40 x 60 cm messender Käfig beherberg108 te zehn Ratten (Abbildung 13). Zwei juvenile Ratten befanden sich in einem Käfig à ca.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

60 x 40 x 40 cm. In vier ca. 40 x 20 x 20 cm messenden Käfigen waren zahlreiche Futtermäuse (Käfig 1: ca. 18 Tiere, Käfig 2: ca. 15 Tiere, restliche Käfige: Anzahl Tiere nicht eruierbar) untergebracht. Ca. 15 Natal-Vielzitzenmäuse (Mastomys natalensis) bewohnten einen ca. 30 x 20 x 20 cm messenden Käfig, weitere 15 Tiere befanden sich in einem Käfig à ca. 40 x 20 x 40 cm. Alle Käfige verfügten über Einstreu, Futter und Wasser. Rückzugsmöglichkeiten oder Beschäftigungsmaterial waren jedoch nicht vorhanden. Neben den Nagern präsentierte der Verkäufer auch ein von allen Seiten einsehbares Gehege (ca. 100 x 50 x 40 cm) mit zwei Kaninchen. Den Tieren standen Heu, Stroh, Körnerfutter und Wasser zur Verfügung. Nagematerial fehlte, auch Rückzugsmöglichkeiten waren nicht vorhanden. Eine Anfrage ergab, dass alle Tiere (Nager und Kaninchen) als Futtertiere bestimmt waren. Am benachbarten Stand bot Aussteller F Leopardgeckos und Kornnattern zum Verkauf an. Die drei Geckos bewohnten ein Kunststoff-Faunarium à ca. 35 x 20 x 12 cm. Als Bodengrund diente Haushaltspapier, eine Rückzugsmöglichkeit in Form einer Höhle war vorhanden. Eine Kunststoffbox von ca. 40 x 20 x 10 cm beherbergte eine juvenile Kornnatter. Auch dieser Behälter war mit Haushaltspapier sowie einer Rückzugsmöglichkeit ausgestattet. Dem Tier stand zudem Wasser zur Verfügung. Beide Behälter waren mit dem Artnamen, dem Schlupfdatum der Tiere sowie dem Preis beschriftet; Informationen zur Haltung fanden sich keine. Aussteller G präsentierte vier Bartagamen, die Tiere waren einzeln in ca. 20 x 10 x 5 cm grossen Kunststoffbehältern untergebracht. Die Behälter enthielten lediglich Haushaltspapier; die Beschriftung gab Hinweise zum Schlupfdatum, Geschlecht und Preis der Tiere. An demselben Tisch verkaufte Aussteller H juvenile gestreifte Blattsteiger (Phyllobates vittatus). Die Frösche waren in von oben einsehbaren Plastikbehältern à ca. 6 cm Durchmesser untergebracht. Als Bodengrund diente feuchte Watte, ein Blatt bot den Tieren Rückzug. Aussteller I stellte einen Leopard- und einen Kronengecko sowie Dreiecksnattern aus. Die Geckos wurden in Kunststoffboxen à ca. 20 x 10 x 6 cm gehalten, die Behälter der Dreiecksnattern massen ca. 20 x 10 x 6 cm und 30 x 20 x 6 cm. Alle Behälter waren mit einer Wasserschale sowie einem als Bodengrund dienenden Haushaltspapier ausgestattet. Rückzugsmöglichkeiten fehlten, immerhin waren die Behälter nur von oben einsehbar. Die Beschriftung beinhaltete den Artnamen, das Geschlecht und den Preis.

Abbildung 12: Aussteller E führte vorbildlich Informationen über die präsentierten Arachnidenarten auf. Leider vernachlässigte er die Beschriftung der ebenfalls im Angebot stehenden Moschusschildkröten.

Abbildung 13: Den von Aussteller E präsentierten Nagern stand viel zu wenig Platz zur Verfügung. Angesichts der rechtlichen Einschränkung der Lebendfütterung ist das Anbieten von lebendigen Futtertieren an einer Börse zudem fragwürdig.

109


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Tischreihe 6: Aussteller J – P

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

An Tischreihe 6 bot Aussteller J Kettennattern (Lampropeltis californiae), Leopardgeckos sowie eine Echse (Art nicht bestimmt) zum Verkauf an. Sämtliche Tiere waren in von allen Seiten einsehbaren, ca. 40 x 30 cm 10 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht (Abbildung 14). Die Behälter enthielten lediglich Bodengrund (Holzspäne bzw. Haushaltspapier), Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Aufgeführt waren lediglich der Artname, der Preis und das Geschlecht. Nebenan präsentierte Aussteller K juvenile Leopardgeckos; die Tiere waren einzeln oder zu zweit in Kunststoffbehältern (ca. 15 x 10 x 6 cm sowie 20 x 15 x 6 cm) untergebracht. Lediglich ein Behälter verfügte über Bodengrund (Haushaltspapier, Abbildung 15)! Auf den Behältern waren Artname, Geschlecht, Schlupfdatum sowie Abstammung vermerkt, Hinweise zur Haltung der Tiere fehlten jedoch auch hier. Züchter L verkaufte an seinem Stand Boa constrictor-Farbzuchten. Die Schlangen waren in ca. 20 x 15 x 6 cm messenden Kunststoffbehältern untergebracht. Jeder Behälter enthielt ein Haushaltspapier, eine Wasserschale sowie ein Stück Holz, welches wohl als Dekoration dienen sollte. Hinweise zur Art oder deren Haltung fehlten, lediglich das Geschlecht war auf den Boxen notiert. Der Aussteller M bot zahlreiche Pythons zum Verkauf an. Mehrere mind. 40 cm lange Tiere waren in Displays (ca. 15 x 15 x 5 cm) untergebracht. Weitere Pythons (mind. 100 cm) bewohnten von allen Seiten einsehbare Kunststoffboxen à ca. 50 x 30 x 15 cm sowie (mind. 80 cm) nur von oben einsehbare Kunststoffbehälter à ca. 30 x 20 x 6 cm (Abbildung 16). Allen Tieren stand nur Bodengrund (Rindenschnitzel) zur Verfügung, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Mit einer Ausnahme fehlten bei allen Behältern Lüftungslöcher (der Verkäufer erwähnte, dass er die Behälter regelmässig öffne – es stellt sich allerdings die Frage, ob dies auch der Fall war)! An derselben Tischreihe verkaufte Züchter N Giftschlangen (Ceylon-Lanzenotter (Trimeresurus trigonocephalus); Kupferkopf (Agkistrodon contortrix) sowie eine unbestimmte Schlangenart). Die Schlangen waren in Behältern von ca. 20 x 15 x 6 cm und 30 x 20 x 7 cm untergebracht. Die Behälter enthielten Bodengrund und teilweise auch Äste, Rückzugsmöglichkeiten fehlten allerdings. Als notdürftige «Sicherung» gegen unbefugtes Öffnen der Giftschlangenbehälter diente eine über den Behältern aufgelegte Plexiglasscheibe (welche den Vermerk «giftig» trug). Abgesehen von Hinweisen zum Geschlecht sowie dem Artnamen waren keinerlei Informationen über die Tiere (und auch nicht über die Bewilligungspflicht) vorhanden. Aussteller O bot verschiedene Schlangen (Rautenpython, Leopardnatter (Zamenis situla), Afrikanische Hausschlangen (Boaedon sp.)) an. Dem Rautenpython stand ein ca. 30 x 30 x 40 cm messendes Terrarium zur Verfügung, welches mit Pflanzen, Korkstücken, einer Rückwand sowie einer Wasserschale eingerichtet war (Abbildung 17). Die restlichen Schlangen bewohnten durchsichtige Kunststoffboxen, welche einzelne Blätter sowie teilweise auch Korkstücke als Rückzugsmöglichkeiten enthielten. Als Bodengrund diente ein körniges Substrat (vermutlich Maisstreu). Die Behälter waren mit dem Artnamen, Geschlecht und Alter der Tiere sowie Hinweisen zur Herkunft und Haltungstemperatur beschriftet. Der letzte Aussteller an Tischreihe 6 (P) verkaufte Einsiedlerkrebse (Art unbestimmt), Achatschnecken (Achatina fulica), Sungay-Gespenstschrecken (Sungaya inexpectata) und Afrikanische Zwergmäuse (Mus minutoides). Die Einsiedlerkrebse (ca. 7 Stück) waren in einem Terrarium à ca. 30 x 30 x 30 cm untergebracht, das Terrarium wies Erde als Bodengrund auf und war mit Ästen und Blättern strukturiert. Die Achatschnecken bewohnten ca. 25 x 20 x 6 cm messende Behälter. Die meisten Behälter enthielten Erde sowie Moos als Bodengrund, ein Behälter war mit einem Haushaltspapier ausgestattet. Mehrere ca. 15 x 10 x 10 cm messende Kunststoffbehälter beherbergten je eine bis zwei Afrikanische Zwergmäuse. Die Behälter waren nur von oben einsehbar und enthielten Heu. Informationsblätter lieferten Hinweise zur Haltung dieser Tierart.

110


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Abbildung 14: Aussteller J verwendete von allen Seiten einsehbare Behälter; den Tieren standen keine Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung.

Abbildung 15: Die Behälter dieses Ausstellers verfügten teilweise nicht einmal über Bodengrund.

Abbildung 16: Die Behälter waren für die darin untergebrachten Schlangen zu klein.

Abbildung 17: Die Strukturierung des Terrariums erlaubte es den Schlangen, zu klettern und sich zurückzuziehen.

Tischreihe 7: Aussteller Q – T

An Tisch 7 stellte Aussteller Q Mandarinnattern (Euprepiophis mandarinus) und Mexikanische Lanzenkopfklapperschlangen (Crotalus polystictus) aus. Beide Schlangenarten waren in Kunststoffbehältern untergebracht (ca. 40 x 30 x 10 cm sowie ca. 20 x 10 x 7 cm), welche nur mit Bodengrund (Holzpartikel) ausgestattet waren. Die Behälter der Mandarinnattern waren von allen Seiten her einsehbar, diejenigen der Mexikanischen Lanzenkopfklapperschlangen nur von oben. Die Beschriftung führte lediglich den Artnamen, das Geschlecht sowie den Preis auf. Hinweise auf die Giftigkeit von C. polystictus bzw. die nötige Haltebewilligung fehlten (Abbildung 18), auch waren die Behälter nicht zusätzlich gesichert. Aussteller R bot verschiedene (Gift-)Schlangen (Kupferkopf, Taylor Mokassinotter (Agkistrodon taylori), Kettennatter, Kornnatter, Kap Gophernatter (Pituophis vertebralis)) zum Kauf an. Die Schlangen waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 10 x 5 cm bis ca. 40 x 30 x 10 cm) untergebracht. Als Bodengrund diente Haushaltspapier oder körniges Substrat. Einzelne Boxen wiesen Kunststoffblätter als rudimentäre Rückzugsmöglichkeiten auf. Die Behälter waren jeweils mit dem Artnamen, dem Geschlecht der Tiere sowie dem Preis beschriftet. Bei den Kupferköpfen sowie den Taylor Mokassinottern wies zudem ein Totenkopf auf die Giftigkeit hin. Hinweise zur daraus resultierenden Haltebewilligung, oder auch zu den Haltungsansprüchen aller präsentierten Arten – fanden sich allerdings keine (Abbildung 19). Die Behälter mit den Giftschlangen waren «notdürftig» mit einer Abdeckung aus Plexiglas gesichert. Aussteller S präsentierte an seinem Stand Reptilien (Griechische und Maurische Landschildkrö-

111


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

ten, Kornnattern, Kettennattern) sowie Amphibien (Axolotl, Östliche Tigersalamander (Ambystoma tigrinum)). Die Korn- und Kettennattern waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffboxen (ca. 10 x 10 x 8 cm bzw. ca. 25 x 15 x 12 cm) untergebracht. Die Behälter der Kornnattern wiesen lediglich Bodengrund auf, den Kettennattern stand Bodengrund sowie ein kleiner belaubter Zweig zur Verfügung. Eine Kunststoffkiste (ca. 60 x 40 cm Fläche, nach oben offen) beherbergte drei Europäische Landschildkröten. Als Bodengrund dienten Holzspäne, weiter war der Behälter mit Frischfutter sowie Heu ausgestattet. Mangels Rückzugsmöglichkeiten wurde letzteres von den Tieren allerdings als Versteckmöglichkeit zweckentfremdet. Die Axolotl bewohnten von allen Seiten her einsehbare und mit Wasser gefüllte Kunststoffbehälter (ca. 30 x 25 x 15 cm). Die Tigersalamander waren in ebenfalls von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehältern (ca. 20 x 15 x 5 cm) untergebracht, welche lediglich ein feuchtes Haushaltspapier aufwiesen. Bei beiden Behältern fehlten die Versteckmöglichkeiten. Zu den Axolotl waren Informationsblätter vorhanden, zu den restlichen Tieren beschränkte sich die Information auf die Aufführung des Artnamens und des Preises. Aussteller T bot Futterinsekten (Grillen und Heuschrecken) zum Kauf an, die Tiere waren in «Standard-Insektendosen» à ca. 10 x 10 x 10 cm untergebracht.

Abbildung 18: Die Behälter dieser Giftschlangen waren weder speziell gesichert, noch wurde auf die Giftigkeit oder die Bewilligungspflicht hingewiesen.

112

Abbildung 19: Auch hier fehlte der Hinweis zur Bewilligungspflicht.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Tischreihe 8: Aussteller U – Z

Der Züchter U stellte Schlangen aus. Zwei Schönnattern waren in einer Kunststoffbox à ca. 40 x 25 x 15 cm untergebracht (Abbildung 20), die Königspythons bewohnten ca. 30 x 15 x 7 cm messende Displays. Alle Behälter enthielten lediglich feine Holzspäne als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Der Züchter führte bei den Schönnattern den Artnamen, das Geschlecht und den Preis sowie Angaben zur Körperlänge der Tiere und der Fütterung auf. Im Falle der Königspythons waren Angaben zu Alter, Herkunft und Farbmorphe vermerkt. Die Züchter entnahmen die Schlangen auf Anfrage aus den Behältern und gaben sie Besuchern in die Hand (Abbildung 21). Am benachbarten Stand bot Aussteller V verschiedene Reptilien (Kettennattern, Kronengeckos) und Amphibien (Axolotl) zum Verkauf an. Die Kronengeckos waren in nur von oben einsehbaren Kunststoffdosen à ca. 20 x 10 x 6 cm untergebracht. Als Bodengrund sowie rudimentäre Rückzugsmöglichkeit diente Moos. Die Kettennatter bewohnte einen von allen Seiten einsehbaren Kunststoffbehälter (ca. 40 x 30 x 15 cm, Abbildung 22). Holzschnitzel dienten als Bodengrund, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Drei zwischen 40 x 25 x 30 cm und 50 x 30 x 35 cm messende Aquarien beherbergten Axolotl. Die Behälter waren mit Angaben zum Alter und Geschlecht sowie zur Ernährung und dem ursprünglichen Herkunftsgebiet der Tiere beschriftet. Aussteller W verkaufte verschiedene Spinnen. Die Tiere waren in Plastikboxen (ca. 7 x 7 x 5 cm bis ca. 15 x 10 x 6 cm) untergebracht. Die Boxen enthielten Erde als Bodengrund und teilweise Blätter. Der Züchter X präsentierte Amurnattern (Elaphe schrenckii) in ca. 40 x 30 x 10 cm messenden Kunststoffbehältern. Die Behälter waren von allen Seiten einsehbar, abgesehen von wenig Bodengrund (Rindenstücke) enthielten sie keine Einrichtung (Abbildung 23). Der Züchter gab die Tiere gratis ab. Nebenan verkaufte Aussteller Y mehrere Kornnattern, diese waren in mehrheitlich von allen Seiten einsehbaren Kunststoffboxen à ca. 20 x 15 x 5 cm untergebracht. Als Bodengrund dienten Holzspäne, Rückzugsmöglichkeiten fehlten. Die Behälter waren mit Hinweisen zum Schlupfdatum, dem Geschlecht und dem Preis beschriftet. Weiter bot der Aussteller Stabschrecken an, die Tiere bewohnten ein mit Brombeerranken strukturiertes Terrarium à ca. 30 x 12 x 20 cm. Am letzten Stand dieser Tischreihe bot Aussteller Z diverse Schlangen (Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis), Geringelte Baumboa (Corallus annulatus), Abgottschlangen, Kornnattern, Schönnattern, Rautenpythons) und Streifengeckos (Gekko vittatus) zum Kauf an. Einem Teil der Schlangen stellte der Züchter Glasterrarien à ca. 45 x 45 x 30 cm zur Verfügung. Ein Terrarium enthielt zudem einen Behälter, in dem sich eine weitere Schlange befand (Abbildung 24). Alle Terrarien verfügten über (in einigen Fällen allerdings sehr knapp bemessenen) Bodengrund, teilweise war ein einzelner Ast als rudimentäre Klettermöglichkeit angebracht. Die restlichen Schlangen sowie die Streifengeckos bewohnten Kunststoffbehälter (ca. 15 x 10 x 6 cm und 20 x 15 x 6 cm). Diejenigen Behälter, welche die Kornnattern sowie die Rautenpythons beherbergten, verfügten über keinerlei Einrichtung, sogar Bodengrund fehlte (Abbildung 25)! Dem Streifengecko standen etwas Moos (welches allerdings den Behälterboden nicht komplett bedeckte) sowie ein kleiner Ast zur Verfügung. Der leider von allen Seiten einsehbare Behälter der Geringelten Baumboa enthielt Rindenschnitzel als Bodengrund sowie einige Kletteräste.

Abbildung 20: Für die grossen Schönnattern war der Behälter zu knapp bemessen.

113


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Abbildung 21: Bei Interesse wurden den Besuchern die Königspythons dieses Züchters gezeigt. Für die Tiere dürfte das Handling aber eine zusätzliche Stressbelastung dargestellt haben.

Abbildung 22: Von allen Seiten einsehbarer Behälter und fehlender Rückzug.

Abbildung 23: Diese Amurnattern wurden gratis abgegeben. Es ist zu hoffen, dass sich der Besitzer auch tatsächlich vergewisserte, dass der Neuhalter gut zu den Tieren schaut. Die Haltung der Schlangen indessen war überhaupt nicht tierfreundlich. Abbildung 24: Die Platzierung des kleinen Tierbehälters im Terrarium war problematisch; für das kleinere Tier dürfte die Anwesenheit des grösseren, verbunden mit dem Mangel an Versteckmöglichkeiten, eine Belastung dargestellt haben.

Abbildung 25: So sollte eine Tierhaltung an einer Börse definitiv nicht aussehen – kein Bodengrund, kein Rückzug, keine 114 Informationen zur Tierart.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

Fazit und Forderungen des STS

Die 1. Bourse aux Reptiles in Villeneuve fand heuer zum ersten Mal statt und gestaltete sich in verhältnismässig kleinem Rahmen. Analog zu den bisher besuchten Börsen gaben sowohl die Haltung der Tiere in Villeneuve wie auch der Umgang mit ihnen in einigen Punkten Anlass zur Kritik: • Die an der 1. Bourse aux Reptiles angebotenen Reptilien wurden mehrheitlich in Kunststoffboxen sowie in Displays präsentiert. Nur einzelne Anbieter boten ihre Tiere in Terrarien an. Aus Sicht des STS ist die Haltung in Terrarien allerdings einer Boxenhaltung vorzuziehen, da die Tiere mehr Bewegungsfreiheit haben. Auch bieten sich in Terrarien mehr Möglichkeiten für eine einigermassen «tierfreundliche» Strukturierung, und es lässt sich ein für die Tiere einigermassen adäquates Klima erzeugen. Die kleinen und unstrukturierten Plastikboxen sind zudem aus pädagogischer Sicht höchst problematisch, da beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen kann, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien. Der Boxenhaltung ist insofern eine gewisse Berechtigung zuzugestehen, als dass die Tiere bei einem Verkauf nicht umplatziert werden müssen (keine Verletzungsgefahr sowie Stressreduktion, da kein Herausfangen nötig). Dieses Argument zieht allerdings nur dann, wenn die Tiere nicht zu «Demonstrationszwecken» aus den Boxen entnommen werden. Genau dies wurde in Villeneuve allerdings mehrmals beobachtet. Einzelnen Arten (höhlenbewohnende Tiere, wie z. B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln (zu diesem Zweck müssten die Boxen aber vermutlich dunkel sein). Das Gros der ausgestellten Tierarten dürfte sich in den kleinen Behältern aber vermutlich nicht wohl fühlen. • Manche Aussteller stellten ihren Tieren Versteckmöglichkeiten in Form von Höhlen oder Korkstücken zur Verfügung. Die Mehrheit der Tiere verweilte allerdings ohne Rückzug, oftmals kamen auch von allen Seiten einsehbare Behälter zum Einsatz. Der Grund dafür ist wohl, dass bei Börsen in erster Linie der Verkaufsaspekt im Vordergrund steht und Interessenten die Tiere so gut wie möglich betrachten möchten. Aus Sicht des STS darf die Präsentation von Tieren allerdings keinesfalls auf Kosten des Tierwohls geschehen, den Tieren sollte zumindest ein Minimum an Rückzug (z. B. zusammengeknülltes Haushaltspapier, Korkrinden, Höhlen, ausreichend begrabbarer Bodengrund) zugestanden werden. Von allen Seiten einsehbare Behälter sind vehement abzulehnen. Bodengrund muss immer vorhanden sein, baumbewohnenden Arten sollten Klettermöglichkeiten angeboten werden. • Während des Besuches wurde mehrmals beobachtet, wie die Aussteller Tiere aus ihren Behältern entnahmen und herumzeigten, manipulierten (Geschlechtsbestimmung) oder interessierten Personen in die Hand drückten. Ein Grossteil dieser Demonstrationen war sicherlich unnötig (da nicht mit einem direkten Verkauf verknüpft) und stellte für die Tiere lediglich eine zusätzliche Stressbelastung dar. Der STS ist der Meinung, dass Manipulationen der Tiere, wenn immer möglich, vermieden werden sollen. • In diesem Sinne ist auch der Fotostand, an welchem sich Besucher mit einer Schlange um den Hals fotografieren lassen konnten, abzulehnen. Im Gegensatz zu den bisher vom STS besuchten Börsen war in Villeneuve keine Börsenordnung erstellt worden. Der STS kritisiert dies, zum Schutz der Tiere wäre es dringend nötig, dass die Veranstalter Regelungen (welche nebst einer akzeptablen Haltung der Tiere auch eine adäquate Information der Besucher garantieren würden) aufführen und bei einem Verstoss auch einschreiten würden. Aufgrund der fehlenden Börsenordnung existierten in Villeneuve auch keine Richtlinien zur Beschriftung der Behälter. Es ist somit nicht verwunderlich, dass zur Mehrheit der präsentierten Tiere kaum schriftliche Informationen verfügbar waren. Lediglich einzelne Aussteller beschrifteten ihre Behälter mit Hinweisen zur Haltung oder boten Informationsblätter an. Da Reptilienbörsen auch immer Ausflügler anziehen und Spontankäufe von oftmals unerfahrenen Personen getätigt werden, müsste aus Sicht des STS unbedingt mehr Gewicht auf die Besucherinformation gelegt werden. Die Veranstalter sollten sicherstellen, dass die Aussteller den Besuchern adäquate mündliche und schriftliche Informationen zur jeweiligen Tierart vermitteln. Weiter müssen die Veranstalter unbedingt darauf hinweisen, dass es sich bei den an der Börse gezeigten Haltungsformen nur

115


BOURSE AUX REPTILES VILLENEUVE VD

um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit einer artgerechten Einrichtung erfordert. Zur Verdeutlichung empfiehlt der STS die Präsentation von einigen «Showterrarien», welche den Besuchern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln und die Diskrepanz zwischen beiden Haltungsformen deutlich aufzeigen. Aufgrund der fehlenden Börsenordnung gab es in Villeneuve keine Einschränkungen bezüglich des Verkaufs von Wildfängen oder von bewilligungspflichtigen Tieren. Der STS kritisiert die Zulassung von Wildfängen an einer Börse, aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen sollte konsequent auf das Anbieten und den Erwerb von Wildfängen verzichtet werden! Auch das Anbieten von bewilligungspflichtigen Tieren (Giftschlangen, Chamäleons, Igeltanreks) an einer Börse ist fragwürdig. Da die Mehrheit der Besucher wohl kaum über eine entsprechende Bewilligung verfügt, gehen die Tiere sozusagen «vergebens» an die Börse und sind unnötigem Stress ausgesetzt. In Villeneuve wurden zahlreiche durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, auch bekannt unter der Abkürzung CITES) geschützte Arten (z. B. Strahlenschildkröten, Jemenchamäleons, Europäische Landschildkröten, Grüne Baumpythons) angeboten. Aus Sicht des STS muss der Veranstalter unbedingt gewährleisten, dass der Verkauf legal abläuft, d. h. der Verkäufer die Käufer über den Schutzstatus informiert und einen Herkunftsnachweis aushändigt. Nebst den Reptilien, Amphibien, Arachniden und Insekten wurden in Villeneuve auch lebende Nager und Kaninchen zum Verkauf angeboten. Eine Erkundigung ergab, dass zumindest ein Teil der Tiere zur Verfütterung gedacht war. Die Verfütterung von lebenden Tieren ist in der Schweiz allerdings verboten resp. nur bei Wildtieren (Reptilien) erlaubt, welche sich nicht an Totfutter gewöhnen lassen. Es stellt sich die Frage, ob diese Gesetzeslage den Anbietern der Tiere klar ist und ob allfällige Käufer darüber informiert wurden! Angesichts dieser rechtlichen Einschränkung ist das Anbieten von lebenden Futtertieren an einer Börse generell fragwürdig. Aufgrund der in Villeneuve und an anderen Börsen beobachteten Befunde ist der STS der Ansicht, dass die Tierhaltung an den Börsen stets von Amtsveterinären überprüft werden sollte! Auch müsste kontrolliert werden, ob der Verkauf von bewilligungspflichtigen Arten legal abläuft. Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung sollten geahndet und nicht als Bagatelle abgetan werden. Da in der Schweiz bisher keine allgemein gültigen Regeln für Tierbörsen bestehen, fordert der STS das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

116

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Comptoir Suisse Lausanne 12. bis 21. September 2015, besucht am 16. September 2015

Zusammenfassung

Die Tierhaltung an der Comptoir Suisse war im Grossen und Ganzen akzeptabel. Die meisten Gehege waren mit dem Namen des Tierhalters und der Tierrasse versehen. Mit Ausnahme eines Lammes, das unter einem starken Husten litt, machten die Tiere einen guten Eindruck und schienen bei guter Gesundheit zu sein. Die Gehege waren sauber und verfügten über ausreichend Einstreu. Sämtliche Tiere verfügten über Wasser und, mit Ausnahme der Kälber, Futter. Einige Gehege waren bezüglich ihrer Grösse vorbildlich (Mutterkühe, Ziegen, Schweine, einige Ziervogel-Volieren). Andere dagegen hielten nur gerade die für permanente Haltung vorgeschriebene Masse ein oder lagen sogar darunter (Grosspapageien, Kaninchen, einige Ziegen und Schafe). Dem Ruhebedürfnis wurde bei den meisten Tieren allerdings zu wenig Rechnung getragen: Die meisten Gehege verfügten über zu wenig Rückzugsmöglichkeiten (Ziegen, Schafe, Pferde) und die meisten Tiere hatten nirgends die Möglichkeit, sich vor den Blicken des Publikums zurückzuziehen. Weiter waren spezifische Bedürfnisse verschiedener Tierarten kaum erfüllt: sozial lebende Tiere wurden einzeln gehalten (Kaninchen, manche Vögel), geeignete Nageobjekte waren in mehreren Kaninchengehegen nicht auffindbar, in vielen Volieren fehlten Sand oder andere geeignete Bademöglichkeiten und es waren keine Nester in den Hühnergehegen vorhanden. Einige Tiere wurden gut beaufsichtigt (Kühe, Pferde); bei anderen wäre eine bessere Beaufsichtigung anzuraten, vor allem bei jenen Gehegen, die dem Publikum zugänglich waren (Schweine, Küken). Einige Tiere standen zum Verkauf ausgeschrieben. Der STS erachtet solche Verkaufsangebote im Rahmen von Tiermessen als problematisch, weil dies die Besucher zu Spontankäufen verleiten kann. Zudem sollte auf die Präsentation von problematischen Zuchtformen («Qualzuchten») wie Orientalischer Roller, Purzlertauben, Krawattentäubchen und Haubenkanarien verzichtet werden.

117


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Aus Sicht des STS sollte eine Messe mit Tierausstellungen als Vorbild gegenüber dem Publikum dienen und Tierhaltungen zeigen, die auf die Bedürfnisse der Tiere Rücksicht nehmen. Es sollten grössere Gehege mit Rückzugsmöglichkeiten und Beschäftigung für die Tiere zur Verfügung gestellt werden. Wenn möglich, sollten soziale Tiere auch an Ausstellungen in Gruppen gehalten werden.

Allgemeines

An der Comptoir Suisse wurden dieses Jahr in den Hallen 13, 15 und 17 Nutztiere (Kühe, Schafe, Ziegen, Schweine), Pferde, Kaninchen, Ziervögel, Hühner, Tauben, Gänse und Enten ausgestellt. In den Hallen herrschte eine angenehme Atmosphäre mit einer Temperatur um die 20 Grad und es gab keinen Durchzug. Es herrschte Rauchverbot und das Mitführen von Hunden war auf dem gesamten Messegelände verboten. Einzig die Lärmbelastung war teilweise hoch aufgrund des Vogelgezwitschers, der Rufe der Hähne, des Stimmengewirrs des Publikums und der Darbietungen des Alpenchors.

Detailübersicht Ausstellung Nutztiere

Zuständige: Rindvieh: Mutterkuh Schweiz, Schweizerischer Holstein Zuchtverband, Swissherdbook Ziegen und Schafe: verschiedene Züchter aus der Westschweiz Haltungsbedingungen generell Dieses Jahr wurden an der Comptoir Suisse 29 Kühe, ein Stier, fünf Mutterkühe, zehn Kälber, 24 Schafe, 14 Ziegen und vier Schweine gezeigt. Mit Ausnahme eines Lamms, das unter Atemschwierigkeiten litt, schienen sämtliche Tiere bei gutem Gesundheitszustand zu sein. Allen Tieren stand ausreichend saubere Einstreu und – mit Ausnahme der Kälber – auch Futter zur Verfügung. Detailbeschrieb • Die Genossenschaft Swissherdbook stellte 29 Milchkühe und einen Stier der Rassen Simmental, Schweizer Fleckvieh, Red Holstein und Holstein in Anbindehaltung auf konventionellen Lägern aus. Es befand sich ausreichend Heu an der Kopfseite der Läger. Die Liegeflächen waren mit reichlich trockenem und sauberem Stroh aufgeschüttet. Jedes Tier verfügte über eine automatische Tränke. Die Anbindeseile liessen den Tieren nur wenig Bewegungsfreiheit – sie konnten sich eben gerade artgemäss auf die Seite legen. Die Tiere machten einen guten Gesamteindruck: sie waren sauber, gepflegt und wirkten ruhig.

118

Die Kühe waren auf konventionellen Lägern angebunden.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Die Tiere hatten gerade genug Bewegungsfreiheit, um zu trinken. • Der Verband Mutterkuh Schweiz stellte in insgesamt fünf Gehegen von ungefähr 500 x 300 cm Fläche je eine Kuh mit Kalb der folgenden Rassen aus: Simmental, Angus, Schottisches Hochlandrind, Charolais, Limousin. Der Boden der Boxen war mit ausreichend Einstreu bedeckt (Stroh), in den Futterraufen stand Heu zur Verfügung und es waren automatische Tränken in angemessener Höhe installiert. Die Hochlandkuh war durch ihre langen, gebogenen Hörner etwas in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da sie mit ihnen wiederholt gegen die Gitterstäbe des Geheges stiess.

Trotz der grosszügigen Boxenfläche stiess sich diese Hochlandkuh häufig an den Gitterstäben.

119


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• Der Schweizer Holstein Zuchtverband und Swissherdbook präsentierten vier Kälber von vier bis sechs Wochen in einem Gehege von ungefähr 400 x 200 cm. Die Hälfte des Geheges verfügte über einen geschlossenen Unterstand. Einstreu (Stroh) und Wasser standen zur Verfügung. Es befand sich jedoch kein Heu in den Krippen.

Zum Zeitpunkt des Besuches fehlte den kleinen Kälbern Heu in ihrer Krippe. • Braunvieh Schweiz präsentierte ein neun Monate altes Kalb in einer Einzelbox von ungefähr 200 x 300 cm Grösse. Stroh, Heu und Wasser standen zur Verfügung. • Ein grosses Gehege von ungefähr 800 x 800 cm war diagonal zweigeteilt. In der einen Hälfte wurden zwei Walliser Kupferhalsziegen und zwei Anglo-Nubische Ziegen gehalten. In der anderen Hälfte befanden sich vier Bündner Pfauenziegen. Das Gehege war mit Einstreu (Stroh) bedeckt. In der Mitte beider Abteile befand sich je ein grosser Strohballen. Den Ziegen standen ausserdem Heu in Krippen und Wasser zur Verfügung.

120

In einem vorbildlich grossen Gehege wurden acht Ziegen unterschiedlicher Rassen präsentiert.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• Drei Gehege von ungefähr 260 x 260 cm Grösse beherbergten Ziegen unterschiedlicher Rassen: Im ersten befanden sich drei Saanenziegen, im zweiten vier Gemsfarbene Gebirgsziegen, im dritten drei Burenziegen. Der Boden der Gehege war mit Stroh bedeckt, Heu und Wasser waren vorhanden. • In neun Gehegen von ungefähr 260 x 260 cm Grösse wurden jeweils zwischen zwei und vier Schafe nach Rassen getrennt gehalten: drei Mohair du Jorat, zwei Schweizer Charolais, zwei Texel-Schafe, drei Weisse Alpschafe, drei Braune Landschafe, zwei Suffolk, zwei Walliser Landschafe, drei Dorper-Schafe und vier Ouessant-Schafe. Der Boden war überall gut mit Stroh bedeckt, Heu und Wasser waren vorhanden. Eines der Lämmer litt unter Beschwerden des Atemtraktes und hustete immer wieder heftig. Ein Tierarzt kam am Nachmittag vorbei, um das Tier zu untersuchen.

Die Gehege, in denen diese Ziege und Schafe gehalten wurden, waren minimalistisch. • Vier junge Mastschweine (Jager) mit einem Gewicht von geschätzt 25 kg befanden sich in einem Stall von ungefähr 350 x 350 cm. Das Gehege war sauber und mit Stroh eingestreut. Zwar durften sich Kinder in dieses Gehege zum Streicheln der Tiere begeben, allerdings höchstens drei aufs Mal. Die Schweine konnten sich ausserdem unter einen gedeckten Bereich von ungefähr 250 x 250 cm Fläche zurückziehen, wo ebenfalls die ganze Fläche mit Stroh gepolstert war. Die Tiere konnten ihren Durst an einer Nippeltränke löschen. Die Schweine schienen in gutem Gesundheitszustand zu sein, waren neugierig und kamen freiwillig zu den Gattern, um sich von den Besuchern streicheln zu lassen.

121


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Die Schweine waren neugierig und liessen sich gerne von den Besuchern streicheln. Beurteilung aus Sicht des STS Abgesehen von einem Lamm schienen sämtliche Nutztiere in guter körperlicher Verfassung zu sein. Sämtliche Gehege waren mit ausreichend sauberem und trockenem Stroh versehen. Die Haltung der Schweine war besonders vorbildlich, was das Platzangebot, die Einstreu und die Rückzugsmöglichkeiten anbelangt. Jedoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn das Gehege, zu dem die Kinder Zutritt hatten, andauernd über eine Aufsichtsperson verfügt hätte. Die Haltung der Mutterkühe war gut, die Tiere verfügten über grosse Boxen. Einzig die Haltung der Mutterkuh der Rasse Schottisches Hochlandrind war fraglich, da sie mit ihren langen Hörner beengt war. Generell betrachtet der Schweizer Tierschutz STS die permanente Anbindehaltung von Nutztieren an mehrtägigen Ausstellungen weder als zeitgemäss noch als tiergerecht. Wenn Landwirte heute Kuhställe um- oder neubauen, entscheiden sie sich für Laufställe. Aus diesem Grund sollte für Bauern und Konsumenten an Ausstellungen vermehrt auch Kühe in Freilaufstallhaltung gezeigt werden. Das grosse Gehege einiger Ziegen hinterliess einen mehrheitlich guten Eindruck. Schade, dass hier auf zusätzliche Klettermöglichkeiten verzichtet wurde, wie man sie letztes Jahr an der Comptoir Suisse sehen konnte. Ziegen wollen sich mit Artgenossen bewegen, ihnen aber auch ausweichen können. Gut wären insbesondere erhöhte Flächen gewesen. Zudem boten die kleineren Gehege für Ziegen und Schafe keine Rückzugsmöglichkeiten gegenüber den Händen der Besucher. Die vier Kälber, die gemeinsam in einem Gehege gehalten wurden, hatten kein Heu zur Verfügung. Kälber im Alter von über zwei Wochen müssten jedoch dauernd die Möglichkeit haben, Heu und anderes geeignetes Raufutter aufzunehmen, um ihr Bedürfnis nach rauhfaserreichem Futter zu decken. Das Stroh als einziges Futtermittel kann nicht als angemessenes Futter für Kälber betrachtet werden.

122


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Pferde

Zuständige: Syndicat Vaudois d’élévage chevalin: Freiburger, Haflinger, Warmblüter Syndicat d’élévage Le Poney Romand: einheimische Schweizer Ponys, Shetland-Ponys Schweiz Haltungsbedingungen generell Die 14 ausgestellten Pferde wurden in Boxen von Standardgrösse gehalten, die mit trockener und sauberer Einstreu gefüllt waren. Wasser stand ihnen zur Verfügung. Es fehlten jedoch Rückzugsmöglichkeiten gegenüber dem Publikum. Der Zustand der Pferde war gut. Detailbeschrieb • In fünf Boxen der Masse ca. 500 x 300 cm befanden sich Pferde, die vom Syndicat Vaudois d’élévage chevalin ausgestellt wurden. In zwei Boxen befand sich je eine Freiburger Stute mit Fohlen, zwei Boxen waren leer und in einer Box befand sich eine Haflinger-Stute. Die Boxen verfügten über eine reichliche Schicht Stroh. Automatische Tränken waren in jeder Box installiert und befanden sich auf Widerrist-Höhe der Fohlen, was es für sie schwierig machte, die Tränke zu erreichen. Eine Stute mit Fohlen stand zum Verkauf.

Die automatischen Tränken waren etwas hoch für die Fohlen. • In sechs Boxen von ungefähr 250 x 250 cm Grösse wurden Schweizer Ponys und Shetland Ponys gehalten. In drei Boxen befand sich je eine Stute mit Fohlen, in den übrigen Boxen jeweils ein einzelnes Pony. Die Ponys hatten eine maximale Widerristhöhe von nur 80 cm. Wasser stand ihnen in Eimern zur Verfügung und die Boxen waren mit Stroh und Heu ausgestattet.

Die Ponys wirkten sehr ruhig und entspannt.

123


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Beurteilung aus Sicht des STS Die Boxen mit Standardgrössen erfüllten lediglich die Mindestvorgaben der Tierschutzverordnung. Grössere Boxen mit Rückzugsbereich, ggf. aufgeteilt in Stallraum und Auslauf, wären wünschenswert, damit die Tierhaltung ihre Vorbildrolle im Rahmen der Ausstellung erfüllen kann. Es gilt darauf zu achten, dass die Tiere täglich zu ausreichend Bewegung kommen, sei dies in Form eines Auslaufs oder von Beschäftigung, auch während der Ausstellungstage. Die Fohlen führenden Stuten sollten während mindestens zwei Stunden täglich Auslauf geniessen können. Die automatischen Tränken waren für die Fohlen zu hoch montiert, als dass diese ihren Durst ohne Verrenkungen hätten löschen können.

Nutzgeflügel und Tauben

Zuständige: Kleintiere Waadt, Verband GalloSuisse Haltungsbedingungen generell In zahlreichen Käfigen und Volieren wurden insgesamt 48 Tauben, 65 Hühner und Hähne, 32 Küken und 32 Wachtelküken gehalten. Verschiedene Rassen waren zu bestaunen. In allen Haltungseinrichtungen waren angepasste Einstreu, Wasser, Nahrung und Sitzstangen vorhanden. Die Tiere hatten allerdings keine Versteckmöglichkeiten, um sich vor den Blicken des Publikums zurückzuziehen. Die Hühner verfügten über keine Nester. Sämtliche Tiere schienen in guter Verfassung zu sein und zeigten ein artgemässes Verhalten. Detailbeschrieb • In sechs Doppelvolieren von ungefähr 240 x 120 x 200 cm Fläche waren, nach Rassen gesondert, vier Cauchois-Tauben, vier Modena-Tauben, acht Texaner, vier Mirtys Blancs (Fleischtauben) und zwölf Italienische Krawattentäubchen ausgestellt. In einer Doppelvoliere befanden sich vier schwarze Orientalische Rollertauben zusammen mit vier Elsterpurzlern. In zwei Einzelvolieren von ungefähr 120 x 120 x 200 cm Fläche waren, nach Rassen getrennt, vier ModenaTauben und vier Wiggertaler Farbenschwanz-Tauben ausgestellt. In sämtlichen Volieren war der Boden mit einem aus Holzschnipseln bestehenden Substrat bedeckt. In jeder Voliere befanden sich 2–3 Sitzäste aus Naturholz, montiert in unterschiedlicher Höhe. Den Tieren standen Wasser und Futter zur Verfügung, jedoch keine Versteckmöglichkeiten.

124 Die Taubenvolieren waren von mehreren Seiten einsehbar.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• In mehreren Käfigen waren jeweils zwei Hennen und ein Hahn verschiedener Rassen ausgestellt: Zwerg-Welsumer, Sussex Zwerghuhn, Cochin, Deutsches Zwerghuhn, Holländisches Zwerghuhn, Merlerault, Gâtinaise, Deutsches Lachshuhn, Anvers Barthuhn, Araucana, Leghorn, Orpington, Nordholländisches Huhn, Schwarzes Berry-Huhn, Wyandotte, Appenzeller Spitzhauben, Brahma-Huhn und Dorking. Die Volieren wiesen alle dieselbe Grösse auf und massen ca. 120 x 120 x 160 cm. Sie enthielten Holzschnipsel als Substrat, zwei Sitzäste unterschiedlicher Höhe, Wasser und Futter. Die Seitenwände der Behältnisse waren mit Schilfmatten abgedeckt um zu vermeiden, dass sich die Tiere benachbarter Volieren begegneten. Es gab keine Nester und keine Rückzugsbereiche.

Die Hühnervolieren waren klein und verfügten über keine Nester. • In einem Gehege von ungefähr vier Quadratmetern Fläche wurden 22 Hühnerküken gehalten. In der Mitte dieses Geheges befand sich ein Sechseck aus Plexiglas von ungefähr 60 x 60 cm Durchmesser, in welchem 32 Wachtelküken (vermutlich jünger als 14 Tage) gehalten wurden. Das gesamte Gehege war gegen oben offen, aber mit einem Schild versehen, welches das Berühren der Tiere untersagte. Die zwei Teilbereiche waren beide mit Einstreu gepolstert und in jedem befanden sich Wasserschalen oder Tränken, Futter und eine Infrarot-Lampe. Die Wachtelküken verfügten zudem über ein Sandbad.

Das Gehege der Küken war nach oben offen, aber ein Schild untersagte den Besuchern, die Tiere zu berühren.

125


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• Zum Bereich der Ziervögel hin befand sich eine Grossvoliere des Garden Center Lavaux mit ungefähr den Massen 180 x 180 x 150 cm, in welcher sich zwei Hühner befanden. Der Boden war teils mit Kunstrasen, teils mit Naturrasen bedeckt. Es gab eine Sitzstange, Wasser und Futter, aber keine Nester und keine Rückzugsmöglichkeiten. Zwei Seiten der Voliere waren durch Topfpflanzen teilweise sichtgeschützt. • In einem Gehege von ungefähr 200 x 100 x 120 cm, das sich zwischen den Taubenvolieren und den Kaninchenställen befand, wurden vier Hennen und ein Hahn unbestimmter Rasse gehalten. Der Boden war mit Hanfstreu bedeckt und in dem Gehege befanden sich ein Strohballen, eine Tränke und Futterschale. Es fehlte jedoch an Nestern und Versteckmöglichkeiten. Die Vögel versteckten ihre Köpfe unter den Flügeln und schienen zu schlafen. • Im ersten Stock stellte der Verband GalloSuisse – wie schon letztes Jahr – zehn kleine Hühnerküken in einem Haltungssystem aus, das aus einem Häuschen von ca. 45 x 45 x 45 cm, einer Rampe und einem Auslauf von 45 x 80 x 45 cm Fläche bestand. Das Holzhäuschen war inwendig beleuchtet, geheizt und verfügte über eine Futterschale und Trinkvorrichtung. Der Boden war gänzlich mit Einstreu bedeckt. Das Dach des Auslaufs bestand aus einem Gitter, das man einfach hochheben konnte, was in Bezug auf Ruhebedürfnis und Sicherheit der Tiere nicht optimal war. Beurteilung aus Sicht des STS Sämtliche Tiere befanden sich in gutem Zustand. Sie verhielten sich artgemäss und ruhten (am Boden oder auf Sitzstangen), frassen, tranken, balzten oder putzten sich das Gefieder. Die Gehege und Volieren waren sauber. Es fehlte unserer Ansicht nach teilweise an Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere und an Sichtschutz gegenüber dem Publikum. Dies wäre vor allem bei den Wachtelküken wünschenswert gewesen, da diese Tiere gerne versteckt leben. Gemäss dem Gesetz müsste das Gehege der Wachtelküken für die vorhandene Anzahl Tiere über mindestens zwei Futtereinrichtungen und Tränken verfügen. Das Gehege der Hühnerküken vom Verband GalloSuisse hätte eine freie Fläche über dem Boden von mindestens 50 cm aufweisen und über Sitzstangen verfügen müssen. Die bei der Hühnerhaltung vorgeschriebenen Nester fehlten. Die Tauben sollten täglichen Freiflug geniessen oder zumindest ein Aussengehege im Freien zur Verfügung haben – eine Haltung, die während einer Ausstellung leider kaum je erfüllt wird. Wichtig ist, dass die Volieren ein angepasstes Volumen haben und nicht von allen Seiten einsehbar sind. Zudem gilt es zu beachten, dass sich die Tiere mindestens einmal die Woche im Wasser baden können, jedoch gab es keine Badegelegenheiten in den Volieren zum Zeitpunkt unseres Besuchs. Auf die Präsentation problematischer Rassen («Qualzuchten») wie etwa mancher Zuchtlinien von Orientalischen Rollern, Elsterpurzlern oder Krawattentäubchen sollte verzichtet werden.

Kaninchen

Zuständige: Petits Animaux Vaud Haltungsbedingungen generell Insgesamt 63 adulte Kaninchen und acht Zibben mit Jungtieren wurden in total 71 Käfigen und Gehegen präsentiert. Alle Haltungseinrichtungen waren gut mit Substrat (Stroh) gepolstert, enthielten Heu, Körnerfutter und Wasser. Die Mehrheit der Kaninchen hatte Objekte zum Benagen zur Verfügung, doch in einigen Käfigen waren diese nicht auffindbar. Es fehlte zudem an verdunkelten Rückzugsbereichen. Mit Ausnahme der Jungen führenden Zibben wurden sämtliche anderen Kaninchen einzeln gehalten.

126


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Detailbeschrieb • In jedem der 54 Käfige à ca. 70 x 70 x 90 cm wurde ein einzelnes Kaninchen gehalten. Rassen verschiedener Gewichtsklassen wurden gezeigt. Das Käfiginnere war jeweils nur von vorne einsehbar, während die Seiten durch Plastikabdeckungen geschützt waren. Einige Kaninchen standen zum Verkauf. Drei Tiere sprangen ständig in derselben Richtung im Kreis (stereotypes Verhalten). Einige Kaninchen erhielten am Nachmittag frisches Grünfutter.

Die Kaninchen wurden einzeln in Käfigen gehalten, die nicht immer tierschutzkonform waren. • In jedem der neun Boxen à ca. 110 x 110 x 130 cm befand sich ein einzelnes Kaninchen. Das Käfiginnere war von allen Seiten her einsehbar. In der Mitte des Geheges befand sich ein Häuschen, das allerdings keine echte Rückzugsmöglichkeit bot (auf zwei Seiten offen).

Die am Boden stehenden Gehege waren von allen Seiten einsehbar und verfügten über keinerlei geeignete Rückzugsmöglichkeit.

127


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• In jedem der acht Gehege von ungefähr 220 x 110 x 130 cm wurde jeweils eine Zibbe mit ihren Jungen gehalten. Beurteilung aus Sicht des STS Die ausgestellten Kaninchen waren gepflegt und schienen in guter Verfassung zu sein. Die Gehege waren sauber und mit geeigneter Einstreu, reichlich Raufutter und Wasser ausgestattet. In einigen Käfigen fand sich das gesetzlich vorgeschriebene Nagematerial nicht. Das Platzangebot für die Tiere gestaltete sich unterschiedlich. Während die in Gruppen gehaltenen Kaninchen Gehege mit einer akzeptablen Fläche bewohnten, war das Platzangebot für die einzeln in Metallboxen gehaltenen Tiere knapp. Insbesondere bei den Kaninchen der mittelschweren Gewichtsklassen unterschritten einige Gehege sogar die in der Tierschutzverordnung aufgeführten Mindestmasse hinsichtlich der Fläche. Bei einer temporären Haltung von einem Tag wäre dies noch tolerierbar, bei einer mehrtägigen Ausstellung ist dies allerdings nicht akzeptabel. Kaninchen sind sehr gesellige Tiere und benötigen den Kontakt zu Artgenossen. In der Natur leben sie in Familiengruppen und Kolonien. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn vermehrt strukturierte Gruppenhaltungen gezeigt würden. Die am Boden stehenden Holzkäfige waren von allen Seiten für die Besucher einsehbar. Die einzelne im Gehege vorhandene Hütte war ebenfalls von allen Seiten einsehbar und reichte im Falle der Zibben mit den Jungtieren auch nicht für alle Tiere aus. Aus Sicht des STS ist es unerlässlich, dass an Ausstellungen allen Kaninchen geeignete (verdunkelte, für die Besucher nicht einsehbare) Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Auch sollten Gehege nicht von allen Seiten für die Besucher zugänglich sein.

Gänse und Enten

Zuständige: Petits Animaux Vaud Haltungsbedingungen generell In acht Gehegen wurden Gänse und Enten verschiedener Rassen gezeigt. Die Gehege verfügten über angepasste Einstreu (Holzspäne), Bassins, Wasser und Futter. Detailbeschrieb • In einem Gehege von ungefähr 150 x 150 x 150 cm Grösse wurden zwei Witwenpfeifgänse gehalten. Das Innere des Geheges war von vorne und von einer Seite her einsehbar. Einstreu (Holzspäne), Wasser, Futter und ein Bassin befanden sich in dem Gehege. Ein kleines Häuschen und einige Pflanzen dienten als Rückzugsmöglichkeit. • In einem Gehege von ungefähr 150 x 150 x 150 cm wurden zwei Mandarinenten gezeigt. Das Käfiginnere war von zwei Seiten her einsehbar. Einstreu (Holzspäne), Wasser und ein Bassin waren vorhanden. Nur einige wenige Pflanzen dienten als Sichtschutz. • Zwei Gehege von ungefähr 500 x 500 cm beherbergten drei Lockengänse respektive drei Toulouser Gänse. Die Gehege waren nach oben offen. Die Tiere verfügten über keinerlei Rückzugsmöglichkeit. Die Besucher konnten sich den Gehegen von zwei, resp. drei Seiten nähern. Einstreu (Holzspäne), Wasser und Futter waren vorhanden. Ein Bassin von ungefähr 70 x 70 x 20 cm stand ebenfalls zur Verfügung, bot den grossen Gänsen allerdings keine echte Schwimmgelegenheit.

128


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Die Bassins in den Gehegen waren zu klein, als dass die Tiere richtig hätten baden können. • In vier Gehegen von ungefähr 250 x 250 cm (nach oben offen) wurden zwei oder drei CayugaEnten und Rouen-Enten gehalten. Die Besucher konnten sich den Gehegen jeweils nur von einer Seite nähern. Einstreu (Holzspäne), Wasser, Futter und ein Bassin von ungefähr 70 x 70 x 20 cm Grösse befanden sich in dem Gehege. Beurteilung aus Sicht des STS Die Haltung der Gänse und Enten machte mehrheitlich einen akzeptablen Eindruck und die Tiere befanden sich in guter Kondition. Die Enten und Gänse sollten sich vor den Besuchern zurückziehen können, was eine ausreichende Gehegefläche bedingt. Weiter sollten Gehege nur von einer oder maximal zwei Seiten für die Besucher zugänglich sein. Die Wassertiefe der Bassins sollte ausreichend und die Fläche so gross sein, damit die Tiere richtig schwimmen können.

Ziervögel

Zuständige: Amis de la Volière Haltungsbedingungen generell In 16 Volieren wurden einzeln oder in unterschiedlich grossen Gruppen Ziervögel verschiedenster Arten gehalten. Alle Volieren waren mit Naturästen ausgestattet, die als Sitzgelegenheiten dienten. In jeder Voliere befanden sich Futter und Wasser für die Vögel, aber einige Volieren wiesen weder Badegelegenheit noch Sandbad auf. Der Grossteil der Volieren war für die Besucher von ein oder zwei Seiten einsehbar. Mit Ausnahme einer Voliere hielten sämtliche Gehege die Mindestvorgaben der Tierschutzverordnung in Bezug auf die Grösse ein. In einer Voliere wurde ein Weissbürzellori einzeln gehalten. In einer Gemeinschaftsvoliere wurde ein Rotrückenara ohne artgleichen Partner gehalten.

129


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

Detailbeschrieb • In einer achteckigen Voliere von ungefähr 420 x 820 x 330 cm wurden drei Graupapageien und sechs Kakadus (vermutlich Gelbwangenkakadus) gehalten. Eine Seite der Voliere war durch Pflanzen teilweise gegen die Blicke der Besucher geschützt. Zahlreiche, teilweise federnde Naturäste, strukturierten die Voliere. Wasser, Nahrung und ein Vogelbad standen zur Verfügung. • Eine achteckige Voliere von ungefähr 250 x 350 x 250 cm enthielt 12 Schild- und Schönsittiche. Eine Seite der Voliere war teilweise durch Pflanzen gegen die Blicke der Besucher geschützt. Zahlreiche, teils federnde Naturäste Wasser und Futter standen zur Verfügung. • In einer Voliere von 100 x 100 x 200 cm wurden ca. 17 Kanarienvögel gehalten. Die Voliere war mit zahlreichen, teils federnden Ästen und Zweigen, Wasser, Futter und Sand ausgestattet. • In einer runden Voliere im Durchmesser von ca. 350 cm und einer Höhe von ca. 300 cm wurden ungefähr 25 Mönchssittiche gehalten. Mehrere, teils federnde Naturäste, eine Badegelegenheit und Futter waren vorhanden. • Eine Voliere von 200 x 100 x 200 cm enthielt 17 Gestalts- und Farbkanarien. Federnde Sitzgelegenheiten, Wasser und Futter waren vorhanden. • Eine siebeneckige Voliere von ungefähr 250 x 100 x 200 cm wurde von ungefähr 25 Prachtfinken verschiedener Arten bewohnt (u. A. Gouldamadinen, Zebrafinken, Bronzemännchen). Die Voliere war von zwei Seiten einsehbar. Mehrere, teils federnde Naturäste, Wasser, Futter und ein Vogelbad standen zur Verfügung. • Eine Voliere à ca. 300 x 100 x 200 cm enthielt ca. 30 Prachtfinken verschiedener Arten (u. A. Gouldamadinen, Bronzemännchen, Spitzschwanzamadinen), sechs Kanarien und drei Diamanttäubchen. Die Voliere war für die Besucher nur von vorne einsehbar. Mehrere, teils federnde Sitzäste, Futter und Wasser waren vorhanden.

Manche Tiere zogen den Laufbereich den Liegeboxen vor.

Die meisten Volieren grenzten an eine Wand, was den Vögeln Sichtschutz ermöglichte.

130


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

COMPTOIR SUISSE LAUSANNE

• In einer Voliere von 150 x 100 x 200 cm wurde ein einzelner Weissbürzellori gehalten. Zwei starre Sitzäste dienten als einzige Strukturierung. Wasser und Futter waren vorhanden. • Eine Voliere von 100 x 200 x 200 cm enthielt 17 Positurkanarien, von denen einige Hauben hatten. Die Voliere war nur von vorne einsehbar. Zahlreiche Äste, Wasser, Futter und Sand waren vorhanden. • Eine Voliere von 100 x 400 x 200 cm enthielt drei Pagodenstare. Die Voliere war nur von vorne einsehbar. Mehrere, teils federnde Äste, Wasser und Futter standen zur Verfügung. • Eine runde Voliere mit einem Durchmesser von ungefähr 200 cm und einer Höhe von 250 cm enthielt acht Wellensittiche und zehn Unzertrennliche. Mehrere, teils federnde Naturäste, Wasser, Futter und ein Wasserbecken waren vorhanden. • In einer Voliere von ungefähr 350 x 350 x 350 cm wurden fünf Aras (Grünflügel-Aras und Araraunas) gehalten. Die Voliere war von drei Seiten einsehbar. Einige natürliche Äste, welche allerdings nur vereinzelt federnd waren, Wasser und Futter waren vorhanden. Es fehlte eine Badegelegenheit. • Eine Voliere von 200 x 200 x 200 cm enthielt ca. 22 Farbkanarien. Die Voliere war nur von einer Seite einsehbar. Mehrere, teils federnde Naturäste, Futter, Wasser und Sand waren vorhanden. • Eine Voliere von ungefähr 350 x 350 x 250 cm zeigte zwei Livingstone-Turakos und vier Ziegensittiche. Die Voliere war nur von zwei Seiten einsehbar. Naturäste (teilweise federnd), Wasser, Futter und ein Vogelbad standen den Tieren zur Verfügung. • Eine Voliere von 250 x 250 x 250 cm enthielt 12 Papageien verschiedener Arten (u. A. Prachtrosella, Gelbscheitelamazone, Mohrenkopfpapagei, Weisskopfpapagei, Glanzflügelpapagei). Die Voliere war für die Besucher von zwei Seiten einsehbar. Mehrere, teils federnde Naturäste, Wasser und Futter waren vorhanden. Der Boden war teilweise mit Blättern bedeckt. • In einer Voliere von 300 x 600 x 250 cm wurden 12 Papageien unterschiedlicher Arten gehalten (Edelpapagei, Gelbscheitelamazone, Gebirgsloris, Rotschwanzsittich, Rotrückenara). Der Rotrückenara verfügte über keinen artgerechten Partner. Die Voliere war nur von einer Seite einsehbar. Naturäste, Wasser und Körnerfutter standen zur Verfügung. Ein «Alpenchor» trat mehrmals am Tag direkt vor der Voliere mit Alphorn und Gesang auf.

Das Ruhebedürfnis der Tiere wurde hier kaum respektiert.

131


COMPTOIR SUISSE LAUSANNE 3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Beurteilung aus Sicht des STS Der Grossteil der Volieren war geräumig, sauber und mit den gesetzlich vorgeschriebenen federnden und aus natürlichem Material bestehenden Ästen ausgestattet. Die meisten Volieren grenzten an eine Wand, was den Vögeln Sichtschutz und somit ein Sicherheitsgefühl vermittelt haben dürfte. Die Vögel machten einen guten Eindruck und schienen – soweit erkennbar – in gesunder Verfassung zu sein. Folgende Punkte sollten aus Sicht des STS besser berücksichtigt werden: • Die Haltung der Grünflügelaras und der Araraunas hielt die gesetzlichen Mindeststandards nicht ein. Die Fläche der Voliere betrug nur 10,5 m², müsste aber für fünf Tiere mind. 13 m² betragen. Es gab keine Bademöglichkeit und es wären mehr federnde Äste sowie Nagematerial als Beschäftigung wünschenswert gewesen. Ausserdem ist es wichtig, die Besucher zu informieren, dass diese Tiere anspruchsvoll in der Haltung sind und ihre Anschaffung bewilligungspflichtig. • Ein Rotrückenara und ein Weissbürzellori wurden ohne Artgenossen gehalten, was gemäss Gesetz verboten ist. Die meisten Vögel sind sehr soziale Tiere und leiden unter der Abwesenheit von Artgenossen. • Sämtliche Volieren sollten eine Bademöglichkeit und – im Falle von Körnerfressern – geeigneten Sand enthalten. Obschon dies gesetzliche Vorschriften sind, wurden sie in vielen Volieren nicht eingehalten. • Die meisten Vögel sind schreckhafte Tiere. Um ihre Belastung im Rahmen einer Ausstellung zu reduzieren, sollten sie nicht in Volieren gehalten werden, die von allen Seiten einsehbar sind. Zudem sollten die Vögel keiner erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt werden, wie es etwa beim Auftritt des «Alpenchor» wohl der Fall war. • Die Ausstellung von Haubenkanarien ist fragwürdig: Diese Rasse betrachten wir als das Produkt einer Überzüchtung. Die Haube beeinträchtigt das Gesichtsfeld der Vögel, was für ein Fluchttier unangenehm ist. Zudem sind homozygote Träger des Haubengens nicht lebensfähig.

Fazit und Forderungen vom STS

In der Schweiz existieren gesetzliche Regelungen hinsichtlich Platzangebot und Käfigeinrichtung, welche in der Tierschutzverordnung dokumentiert sind. Diese Mindestanforderungen gelten allerdings nur für permanente Haltung; temporäre Ausstellungen, selbst wenn sie mehrere Tage dauern, sind davon ausgenommen, für sie existieren keine Regelungen. Aus der Sicht des STS sind solche Bedingungen nicht akzeptabel. Den Tieren sollte auch während einer temporären Haltung ein Mindestmass an Platz und Ressourcen zugestanden werden. Der STS fordert daher, dass Ausnahmeregelungen von der TSchV analog zum Tiertransport gehandhabt werden sollen: Die Mindestvorschriften der TSchV (z. B. hinsichtlich Platzangebot) sollen demnach nur dann unterschritten werden können, wenn die Tiere nicht länger als sechs Stunden resp. einen Tag ausgestellt werden.

132


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

OLMA St. Gallen 8. bis 18. Oktober 2015, besucht am 9. Oktober 2015

Zusammenfassung

An der OLMA 2015 wurden Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse und Enten ausgestellt. Sowohl die gezeigten Rassen als auch die Gehege, in denen diese dem Publikum präsentiert wurden, waren praktisch identisch zum vorhergehenden Jahr. Die Haltung der Tiere gab in diesem Jahr, mit wenigen Ausnahmen, kaum Anlass zu Kritik. Sämtliche Gehege waren den ganzen Tag über sehr sauber, gut eingestreut und verfügten auch in den meisten Fällen über einen Rückzugsbereich. Der Umgang mit den Tieren war freundlich und ruhig. Verbesserungen scheinen beim Gehege der Schafe nötig. Letztes Jahr wurde die erhöhte Atemfrequenz, die bei den Tieren festgestellt werden konnte, noch den für die Jahreszeit ungewöhnlich hohen Temperaturen zugeschrieben. Aber auch in diesem Jahr, wo es mit höchstens 12 Grad kühl war, zeigten die Schafe dieses wohl stressbedingte Verhalten. Kritisch beurteilt werden muss ausserdem der Umgang mit den Ferkeln. Diese wurden vom Personal in sehr kurzen zeitlichen Abständen hochgehoben und dem Publikum zum Streicheln präsentiert. Dem Quieken der Ferkel sowie der Aufregung, die dadurch beim Muttertier ausgelöst wurde, wurden dabei zu wenig Beachtung geschenkt. Auch in diesem Jahr wurden hochträchtige Kühe an die OLMA transportiert und bereits am Eröffnungstag wurde das erste Kälbchen geboren. Obschon die Geburt wohl in der von den Messeverantwortlichen im letzten Jahr realisierten, vom Publikum abgetrennten Raum stattfand, stellt der Transport im hochträchtigen Zustand und das Gebären an einem fremden Ort für die Kühe doch einen erheblichen Stress dar.

Die einzelnen Ausstellungen im Detail

Da sich die OLMA 2015 praktisch identisch zum Vorjahr präsentierte, wird an dieser Stelle nur auf Veränderungen bei der Haltung sowie auf kritische und lobenswerte Punkte eingegangen. Ansonsten wird auf den Bericht des STS vom Jahre 2014 verwiesen (www.tierschutz.com/tierausstellungen).

133


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

Aussenhaltung Schafe

Die Schafe befanden sich im gleichen Gehege wie letztes Jahr. Die 12 Tiere waren ungeschoren. Obwohl die Schafe die Möglichkeit hatten, sich soweit zurückzuziehen, dass sie von den Besuchern nicht mehr angefasst werden konnten und sich auch das Futter in diesem Rückzugsbereich befand, schienen einige Tiere gestresst. Sie wiesen eine erhöhte Atemfrequenz auf. Bereits im letzten Jahr fiel dieses Verhalten auf. Damals ging man aber noch davon aus, dass dies den verhältnismässig hohen Aussentemperaturen zuzuschreiben war. In diesem Jahr war es mit höchstens 12 Grad aber kühl. Eine mögliche Ursache könnte der exponierte Standort des Geheges gewesen sein. Es befand sich auf dem Aussengelände neben der Arena an einer Stelle, wo viele Besucher vorbei gingen. Die Messesituation, die eine allgemeine Unruhe, viele Menschen, viel Bewegung und viel Lärm mit sich bringt, schien für die Schafe belastend zu sein.

Die Schafe in ihrem exponierten Aussengehege.

Mutterkühe mit Kälbern

In diesem Jahr gab es im Freien neben dem Eingang zur Halle 7 sechs Gehege mit den Massen 2 x 2 m. In diesen Aussengehegen war jeweils eine Mutterkuh mit ihrem Kalb untergebracht. Die Einstreu am Boden (Sägemehl und Stroh) fiel zum Teil etwas knapp aus. Heu und Wasser waren vorhanden. Das Wasser wurde in Eimern angeboten, die nicht befestigt waren und von den Tieren leicht umgestossen werden konnten, was in einem Fall auch passierte. Es konnte danach nicht beobachtet werden, dass der Eimer wieder aufgestellt und erneut mit Wasser gefüllt wurde. Die Gehege verfügten über keinen Witterungsschutz. Am Besuchstag war das Klima kühl und trocken und daher für die Rinder sicher unproblematisch. An sehr sonnigen oder regnerischen Tagen wäre aber ein solcher Schutz wünschenswert gewesen. Ob die Messeleitung allenfalls eine Schutzvorrichtung zur Hand gehabt hätte, wenn es das Wetter erfordert hätte, kann nicht beurteilt werden.

134


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

Kälbchen neben umgestossenem Wassereimer.

Arena

In der Arena wurden am Tag des Besuchs mehrmals Mutterkühe unterschiedlicher Rassen mit ihren Kälbern vorgeführt. Ausserdem wurde eine Gruppe Fleischrinder im Rahmen einer Cutting-Show präsentiert. Bei dieser Westerndisziplin versucht der Reiter mit Hilfe seines Pferdes ein Rind für einen gewissen Zeitraum von seiner Herde zu trennen. Der Umgang sowohl mit den Rindern wie auch mit den Westernpferden während diesen Shows war ruhig und schonend.

Cutting-Show mit Fleischrindern.

135


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

Innenbereich Halle 7.0

Milchkühe

Die Anbindehaltung der Milchkühe stellte sich praktisch gleich dar wie im letzten Jahr. 89 Braunvieh-Auktionstiere und Elitekühe der Rassen Braunvieh, Fleckvieh, Holstein, Jersey und Original Braunvieh sowie ein Stier wurden ausgestellt. Die Läger waren grosszügig eingestreut und sehr sauber. Aber auch in diesem Jahr war die Anbindelänge eher knapp bemessen und führte dazu, dass für grosse Kühe eine normale Kopfhaltung und entspanntes Stehen und Liegen nur bedingt möglich war.

Beispiel einer knappen Anbindelänge bei einer Kuh.

Neugeborenes Kälbchen

Ein am Vortag – und somit am Eröffnungstag – geborenes Kälbchen befand sich am Ende der Halle in einem reichlich mit Heu und Stroh eingestreuten Gehege, das identisch mit dem letztjährigen war. Zum Zeitpunkt des Besuchs war das Kälbchen alleine in seinem Gehege, das keinerlei Sozialkontakt zu Artgenossen ermöglichte. Ein Schild an der Wand informierte über die Geburt eines Kalbes und die in der Milchviehwirtschaft üblichen Trennung von Kuh und Kälbchen nach der Geburt: «… Bei der Milchviehhaltung trinkt das Kalb nicht am Euter der Kuh, sondern es wird vom Landwirt mit Milch versorgt. Um den Trennungsschmerz möglichst gering zu halten, gelangt das Kalb kurz nach der Geburt in eine separate Kälberbox.» Unerwähnt blieb in diesem Zusammenhang allerdings, dass Kälbchen bei dieser Haltungsform zwar nicht unter Trennungsschmerz leiden als hochsoziale Tiere, aber sicher unter der Haltung in Isolation.

136


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

An der OLMA geborenes Kälbchen in Einzelhaltung.

Mutterschweine mit Ferkeln

Zwei Mutterschweine mit ihren Ferkeln wurden in jeweils einer Bucht mit den Massen 3 x 3 m präsentiert. In zeitlich sehr kurzen Abständen stieg jemand vom Personal in die Bucht und hob ein Ferkel hoch. Gerade wenn nicht gleich ein Tier gepackt werden konnte, kam es im Gehege zur Unruhe unter den kleinen Schweinen, die versuchten, sich dem Zugriff zu entziehen. Wurde schliesslich ein Ferkel gepackt und dem Publikum zum Streicheln präsentiert, reagierte dieses häufig mit heftigem Quieken, was wiederum das Mutterschwein beunruhigte. Es wäre wünschenswert, dass die Ferkel längere Ruhepausen erhalten und während den Präsentationszeiten sofort reagiert wird, wenn die Tiere Unmutsverhalten zeigen.

Ferkelchen wird dem Publikum zum Streicheln präsentiert.

137


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

OLMA ST. GALLEN

Halle 7.1

Milchlämmer

In diesem Jahr konnte das Lämmerschöppeln für Kinder beobachtet werden. Das Personal war sehr ruhig und professionell im Umgang mit den Lämmern, zeigte den Kindern gut, wie sie die Lämmer schöppeln mussten und half bei Problemen.

Lämmerschöppeln für Kinder.

Hühner

Die Hühner befanden sich in den gleichen grosszügigen, gut strukturierten Gehegen wie im letzten Jahr. Dieses Jahr wurde auf die giftigen Kirschlorbeerpflanzen verzichtet. Einziger kleiner Kritikpunkt sind die fehlenden Sandbäder in allen drei Gehegen.

138


OLMA ST. GALLEN

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Fazit

2015 präsentiert sich die OLMA, was das Tierwohl anbelangt, auf dem gleichen, guten Niveau wie im Vorjahr. Allerdings sind auch die wenigen Kritikpunkte, die der STS bereits in seinem Bericht 2014 angebracht hat, mehrheitlich gleich geblieben. Die offensichtliche Belastung der Schafe ist unbedingt durch geeignete Massnahmen zu verringern. Weiterhin werden hochträchtige Kühe an die OLMA transportiert, vermutlich aus dem einzigen Grund, weil die Messeverantwortlichen dem Publikum herzige kleine Kälbchen präsentieren wollen. Und so wird es in Kauf genommen, dass die Kühe in dieser kritischen Phase dem Transport-Stress und der Belastung durch die neue Umgebung an der Ausstellung ausgesetzt werden. Aus Tierschutzsicht sollte die OLMA auf das Aufführen von hochtragenden Kühen, das Abkalben an der Messe und das Zeigen neugeborener Kälbchen verzichten. Hingegen wäre es unproblematisch, eine Gruppe junger Kälber frei in einer strukturierten Bucht zu zeigen. Wenn die Besucher über die Gründe informiert würden, hätten sie bestimmt Verständnis für diese Neuregelung und würden den respektvollen Umgang der Messeverantwortlichen mit den hochträchtigen Kühen schätzen. Noch immer werden Milchkühe an der OLMA nur in Anbindehaltung ausgestellt. Es wäre sehr zu begrüssen, wenn den Besuchern zusätzlich auch die tierschutzfreundlichere Laufstallhaltung von Milchkühen gezeigt würde. Dies umso mehr, als bei Neu- und Umbauten der Freilaufstall Mittel der Wahl ist unter den Bauern und andere Messen bereits mit diesem Aufstallungssystem punkten. Im Weiteren sollte im nächsten Jahr der Umgang mit neugeborenen, säugenden Ferkeln besser geregelt werden. Mit diesen Massnahmen wäre die OLMA auf einem guten Weg, eine Messe mit Vorbildcharakter zu werden.

139


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Bourse aux Reptiles Delémont Sonntag, 8. November 2015

Stachelschwanz-Warane

Zusammenfassung

Die Haltung der Tiere an der Bourse aux Reptiles in Delémont hinterliess einen zwiespältigen Eindruck. Wie bei Reptilienbörsen üblich, wurden die einzelnen Tiere meist in kleinen, wenig strukturierten Terrarien gehalten oder in Plastikbehältern zur Schau gestellt. Aus Sicht des STS waren die Behälter, in denen die Tiere ausgestellt waren, nicht immer gross genug. So wurde an einem Tisch etwa eine Bartagame (Pogona vitticeps) mit einer Körperlänge von ca. 20 cm in einem PlastikTransportkäfig von nur ca. 15 x 30 x 20 cm Grösse gehalten! In einem anderen Plastikbehälter mit den Massen von ungefähr 10 x 25 x 15 cm wurde zudem eine Kornnatter mit einer Körperlänge von gut 50 cm gehalten. Die Mehrheit der Behälter war zumindest seitlich blickdicht oder modulartig in einem Rahmen angeordnet, so dass sie nicht von allen Seiten einsehbar waren. Einzelne Behälter konnten von den Besuchern aber von allen Seiten begutachtet werden. Rückzugsmöglichkeiten waren meist nicht vorhanden. Einige Behälter waren ungenügend beschriftet, und es fehlten wichtige Angaben zur Tierart und deren Haltung. Die meisten Schau-Terrarien und -behälter der kommerziellen Aussteller waren löblicherweise mit Angaben zu Artname (de/lat.), Herkunft, Geschlecht, adulter Grösse, Schutzstatus und Nahrung beschriftet. Ausführlicheres Informationsmaterial zu den ausgestellten Tierarten und deren Haltung wurde dagegen nur von einigen wenigen Ausstellern zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei den privaten Ausstellern mangelte es teilweise eklatant an Informationen zu den zum Verkauf angebotenen Tieren und ihren Bedürfnissen. Da wohl die meisten der ausgestellten Tiere zum Verkauf standen, war es den Ausstellern ein Hauptanliegen, dass InteressentInnen die Tiere eingehend betrachten konnten – da und dort wurden deshalb auch Tiere den Behältern entnommen und aus der Nähe gezeigt, was für die Tiere allerdings 140 eine Belastung darstellen kann.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

In einzelnen Fällen wurden Wildfänge ausgestellt und zum Verkauf angeboten. Auch Gifttiere und weitere bewilligungspflichtige Arten (Chamäleons) standen zum Verkauf – bei letzteren wurde nur in einem von zwei Fällen auf die Bewilligungspflicht hingewiesen, und in einem Fall (Giftspinnen) wurde nicht auf die Giftigkeit hingewiesen. Sämtliche Gifttiere befanden sich allerdings in gut gesicherten Behältern und waren grösstenteils mit dem Giftsymbol auf dem Deckel versehen. Der Gesundheitszustand der ausgestellten Tiere war – soweit einschätzbar – gut. Bei vielen der reglos kauernden Tiere konnte allerdings nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob sie nun eher entspannt oder starr vor Angst waren! Einige wenige Tiere (junge Kobra, ein Leopardgecko) zeigten eindeutige Belastungsanzeichen in ihrer Körperhaltung. Nebst den Reptilien wurden einige Amphibien (Axolotl) sowie diverse Gliedertiere (Käfer, Schaben, Tausendfüssler, Spinnen) und Schnecken (Achatschnecken) ausgestellt. Weiter standen auch lebende Mäuse und Ratten im Angebot. Man konnte sich vor Ort mit Futtertieren eindecken oder spontan ein kleines Haustier erwerben. Informationen zu rechtlichen Aspekten der Futtertier-Tötung oder zur Lebendfütterung von Reptilien waren nicht ersichtlich.

Axolotl (Amphibien) in allseits einsehbarem, hellem Plastikbecken.

Allgemeines

Die Bourse aux Reptiles fand am 8. November 2015 von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Halle des Expositions in Delémont statt. Sie wurde vom Jurassique Terra Club veranstaltet. An der Börse wurden mindestens 538 Reptilien präsentiert und ein grosser Teil davon auch zum Verkauf angeboten. Die Aussteller in Delémont präsentierten ihre Tiere an mehreren Tischreihen in einem grossen Saal. Die Ausstellung war räumlich zweigeteilt: In der hinteren Hälfte der Halle stellten kommerzielle Züchter (Zoofachgeschäfte, Grosszüchter) ihre Tiere aus, im vorderen Teil der Halle zahlreiche Hobbyzüchter. Die Veranstalter führten in der online aufgeschalteten Börsenordnung Bedingungen für die Haltung der Tiere während der Messe auf: www.jurassique-terra-club.ch/pdf/ReglementBourseAll.pdf

141


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

In der Schweiz bestehen zwar Vorschriften für die permanente Haltung von Tieren (Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnung), die temporäre Unterbringung von Reptilien oder Amphibien – wie sie an einer Börse vorkommt – ist hingegen nicht geregelt. Auch Empfehlungen von Seiten des Bundes existieren nicht. Die internen Empfehlungen des Ausstellers von Delémont lauteten: • Der Jurassique Terra Club stellt für die Manipulation von Giftschlangen einen separaten Raum zur Verfügung. ➔ Zumindest ausgestellt wurden die Gifttiere im gleichen Raum, wie sämtliche anderen Tiere. • Der Tausch oder Verkauf von Gifttieren oder gefährlichen Tieren ist nur für kompetente Personen (Kantonale Haltebewilligungen) zugelassen. ➔ Nicht überall wurde auf die Bewilligungspflicht hingewiesen. Auch erwähnte das Reglement keine Voraussetzungen für den Verkauf anderer, zwar nicht giftiger aber bewilligungspflichtiger Tierarten wie z. B. Chamäleons. Probeweise Kaufverhandlungen durch den STS wurden vor Ort aber nicht getätigt. • Gifttiere müssen zwingend in besonders gesicherten Behältern untergebracht werden (Selbstklebeband, Elastikband). ➔ Dies schien grundsätzlich der Fall zu sein. • Die giftige Tiere enthaltenden Schachteln müssen so platziert werden, dass sie für das Publikum nicht direkt zugänglich sind (durch eine Vitrine geschützt). ➔ Die Behälter mit den Gifttieren waren bis auf die doppelten Deckel und (teilweise) modulweise Anordnung nicht weniger zugänglich, als die übrigen Behälter (besonders im Fall der Giftspinnen Schwarze Witwe und Braunspinnen)! • Der Tausch oder Verkauf von geschützten Tieren ist nur unter Einhaltung der kantonalen und internationalen Bestimmungen zugelassen (die Tiere unter Index I aus dem Abkommen von Washington sind verboten). ➔ Die meisten Behälter waren ausreichend beschriftet, und es wurde auch die CITES-Kategorie angegeben. • Generelle Vorschriften für die Haltung der Tiere in den Ausstellungsbehältern fehlten.

Einzelne Aussteller im Detail Aussteller 1 (kommerziell)

142

Dieser Aussteller hielt verschiedenste Reptilienarten in unterschiedlich grossen, modulartig über eine ganze Tischreihe angeordneten und von einem Rahmen eingefassten Behältern. Es gab zwei verschieden grosse Behälter, von denen die grösseren ca. 50 x 25 x 15 cm und die kleineren Standard-Einheiten ca. 25 x 25 x 15 cm massen. Die Behälter konnten nur von oben eingesehen werden. Als Deckel waren Glasplatten auf den Boxen montiert. Jeder Behälter war mit Angaben zu Tierart (Name auf Deutsch und Lateinisch), Geschlecht, Herkunft (Wildfang oder Nachzucht) und Schutzstatus versehen. In den Behältern gab es als Substrat Holzschnipsel und – mehr als Dekoration denn als Versteckmöglichkeit – manchmal ein, zwei Blätter aus Kunststoff. Es gab keinerlei Versteckmöglichkeiten oder Wasser in den Behältern. Jedoch waren die Behälter jeweils gross genug, so dass sich die Tiere umdrehen konnten. Unter den ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Tieren befanden sich auch einzelne Wildfänge (z. B. Kronengeckos) sowie Schildkrötenarten (Strahlen- und Pantherschildkröten), deren Haltung fundierte Fachkenntnisse und ausreichende Platzverhältnisse voraussetzt. Auch problematische Zuchtformen (Albino-Varietäten) waren zu sehen. Folgende Arten wurden von diesem Aussteller in den kleineren Boxen gezeigt: vier junge, ca. 5 cm lange Wundergeckos (Teratoscincus roborowskii) zusammen in einer Box; zwölf Leopardgeckos (Eublepharius macularius) mit einer Körperlänge (KL) von jeweils um die 12 cm einzeln oder in einem Fall zu zweit (auch züchterisch problematische Varietäten wie Snow); je sechs Königspythons (Python regius) von ca. 35 bis 40 cm KL (inklusive ein Albino); eine Südliche Madagaskarboa (Acrantophis dumerili) von ca. 30 cm KL; eine ca. 50 cm lange Florida-Königsnatter (Lampropeltis floridana); eine ca. 10 cm lange Pantherschildkröte (Stigmochelys pardalis); eine ca. 15 cm grosse Bartagame (Pogona vitticeps) sowie in einem zweiten Behälter eine sogar ca. 25 cm grosse Bartagame; ein ca. 10 cm grosser Halsbandleguan (Crotaphytus collaris); ein ca. 12 cm langer


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Grüner Nackenstachler (Acanthosaura capra); vier Kronengeckos (Rhacodactylus ciliatus) von ca. 12 cm; zwei ca. 12 cm KL Glattkopfleguane (Leiocephalus schreibersi); vier Grüne Ameiven (Ameiva ameiva) von einer KL um 15 cm. In vier Doppelboxen (L ca. 50 cm) wurden sechs junge Breitrandschildkröten (Testudo marginata) mit einer Körperlänge von ca. 4 cm, sechs Griechische Landschildkröten (Testudo hermanni) mit ca. 6 cm Panzerlänge, fünf Maurische Landschildkröten (Testudo graeca) von ca. 5–8 cm Länge, sowie zwei Strahlenschildkröten (Astrochelys radiata) von ca. 10–15 cm Grösse gehalten. Ebenfalls in grossen Behältern waren zwei Hundskopfboas (Corallus hortulanus) von geschätzt 50 cm Länge und vier Südliche Madagaskarboas von etwa 35 cm KL zu sehen. Des Weiteren gab es noch Holzmodule einer weiteren, mittleren Grösse (ca. 35 x 25 x 15 cm) und kleinere Plastikbehälter in dem Modul, die nur ca. 10 x 10 x 5 cm massen und allseits transparent waren. Durch die modulartige Anordnung waren ihre Seiten aber sichtgeschützt. In den mittelgrossen Behältnissen wurden je zwei Japanische Rattenschlangen (Elaphe climacophora) von rund einem Meter Länge und ein Bambus-Plattschwanzgecko (Uroplatus lineatus) von ca. 20 cm KL gehalten. In den gleich wie die anderen Behältnisse «eingerichteten» Plastikbehältern wurden folgende Arten gezeigt: drei Ägyptische Sandboas (Eryx colubrinus) von rund 15 cm Körperlänge jeweils einzeln; eine Albino- und eine wildfarbene Kornnatter (Pantherophis guttatus) mit einer KL von ca. 20 cm, einzeln; vier Königsnattern (Lampropeltis triangulum) mit einer KL von ca. 20 cm, einzeln; sowie ein einzelner, ca. 8 cm langer Leopardgecko.

Königspythons in Albino-Varietäten.

Grüne Ameive.

143


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Aussteller 2 (privat)

Dieser Züchter zeigte Königspythons und Kornnattern in verschiedenen Farbmorphen. Die Pythons massen jeweils ca. 35–45 cm KL, die Kornnattern ca. 75 cm. Es gab auch junge Kornnattern zu sehen, die etwa 20 cm KL massen. Folgende Behälter wurden für die Präsentation der Tiere eingesetzt: ca. 25 x 20 x 10 cm für die erwachsenen Pythons, ca. 45 x 35 x 10 cm und ca. 20 x 30 x 8 cm für die adulten Kornnattern, ca. 10 x 10 x 10 cm für die jungen Kornnattern. Die Behälter waren modulartig angeordnet, verfügten über ein Substrat aus Sägespänen, waren nur oben einsehbar, verfügten aber weder über Rückzugsmöglichkeiten. Beschriftet waren sie mit Filzstift und enthielten lediglich Angaben zu Geschlecht und Farbmorphe. Insgesamt wurden elf Königspythons einzeln oder zu zweit in den Boxen, sieben adulte und sechzehn junge Kornnattern gezeigt.

Königspythons

Aussteller 3 (privat)

Junge Kornnattern.

Dieser Tierhalter befand sich am selben Tisch wie Aussteller 2, verfügte aber über keinerlei Kontaktangaben. Er bot 25 junge Bartagamen sowie zwei adulte Leopardgeckos (KL ca. 15 cm) und zwei ca. 30 cm lange, junge Kornnattern an. Die Bartagamen massen ca. 8–12 cm KL und befanden sich einzeln oder zu zweit in total 23, allseits transparenten Plastikbehältern (ca. 25 x 15 x 8 cm) auf einer Unterlage aus Haushaltspapier. Über den Behältern war eine Tischlampe als Beleuchtung (Heizung?) angebracht. Der Behälter der beiden Leopardgeckos hatte ebenfalls eine Grösse von ca. 25 x 15 x 8 cm, war aber im Unterschied zu den Behältern der Bartagamen seitlich nicht transparent. Die zwei Kornnattern befanden sich ebenfalls in jeweils einem solchen Behälter. Sämtliche Behälter waren lediglich mit Geschlecht und Preis des jeweiligen Tieres (mit Filzstift) angeschrieben. Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere gab es überhaupt nicht, und da die Boxen frei auf dem Tisch herumstanden, wurden sie gelegentlich auch von Besuchern in die Hand genommen, um die Tiere näher anzuschauen. Einer der beiden Leopardgeckos stand starr aufgerichtet auf gestreckten vier Beinen und leicht «buckelnd» – eine Körperhaltung, welche die Geckos bei erhöhter Anspannung einnehmen. Ob diese Körperhaltung an den Artgenossen gerichtet oder die Folge einer Belastungssituation durch die Ausstellung war, konnte nicht eingeschätzt werden. Jedoch zeigte das Tier diese Körperhaltung während mehrerer Stunden.

144


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Junge Bartagamen.

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Leopardgecko (links) in Imponier- oder Abwehrhaltung.

Aussteller 4 (privat)

Ebenfalls in der zweiten Tischreihe zeigte dieser Züchter eine Gruppe junger Griechischer Landschildkröten sowie Kronengeckos. Die Landschildkröten wurden für eine Börse sehr vorbildlich gehalten, die Kronengeckos in den üblichen Plastikbehältern. Die sechs Kronengeckos waren jeweils ca. 8 cm lang (KL) und befanden sich in oben einsehbaren Plastikbehältern mit Haushaltspapier als Unterlage. Die Behälter waren etwa 10 x 20 x 10 cm gross und verfügten über keinerlei Versteckmöglichkeiten. Die zehn Griechischen Landschildkröten hatten eine Panzerlänge von ca. 6 cm und befanden sich in einer ca. 100 x 75 x 20 cm grossen Wanne, die gut mit Sägespänen, Heu und Futterpflanzen (Fetthenne) ausgestattet war. Ausserdem standen Löwenzahn-Blätter, eine Schale Wasser und eine Wärmelampe zur Verfügung, und es lag ein Infoblatt mit Angaben zur Tierhaltung auf.

Griechische Landschildkröten, vergleichsweise vorbildlich gehalten.

Aussteller 5 (kommerziell)

Die Ausstellung dieses Tierhalters nahm wiederum eine ganze Tischlänge in Anspruch, denn es wurden sehr viele Reptilien unterschiedlichster Arten gezeigt. Auch Giftschlangen und eine Giftspinne waren zu sehen. Die meisten Behälter waren gut angeschrieben mit Angaben zu Herkunft (wild oder Nachzucht), Gefährdungsstatus, adulter Grösse, Futter, Artname de/lat. Einige Behälter waren allerdings auch nur dürftig mit Filzstift angeschrieben und enthielten somit nicht sämtliche Basisinformationen. Am einen Ende des Tischs befand sich ein ca. 25 x 25 x 50 cm messendes ExoTerra-Hochterrarium, das oben mit einem feinmaschigen Netz abgedeckt war und eine eigene Beleuchtung sowie Ausstattung mit künstlichen Pflanzen enthielt. Die Rückseite des Terrariums war abgedeckt, aus-

145


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

serdem enthielt es einen echten Moosboden und eine Schale mit Wasser. Am Netz oben, direkt im Licht der Lampe, hingen kopfüber vier noch sehr kleine Jemen-Chamäleons (Chamaeleo calyptratus) (KL ca. 4 cm). Ein Aufkleber rechts unten am Terrarium wies mit Filzstift beschriftet auf die Bewilligungspflicht hin (Französisch). Direkt neben diesem Terrarium befand sich eine ca. 15 x 15 x 15 cm grosse Plastikbox in der sich ein paar Zweige, ein Häckselsubstrat, Wasser, Blätter und Gespinste von Spinnen befanden. Die Tiere – Südliche Schwarze Witwen (Latrodectus mactans) – sassen in Gespinsten unter dem Deckel. Das Gefäss war zwar mit der Tierart angeschrieben, enthielt aber keinen Hinweis auf die beträchtliche Giftigkeit zumindest des weiblichen Tieres. In 12 modulartig angeordneten Plastikbehältern der Masse von ca. 20 x 30 x 15 cm, die jeweils oben einsehbar und mit Holzhäckseln sowie ein paar künstlichen Blättern ausgestattet waren, befanden sich drei Südliche Madagaskarboas von ca. 30 cm Länge (ein Tier ganz frisch gehäutet – die alte Haut lag neben ihm), fünf Königspythons derselben Grösse und vier Fleckenpythons (Antaresia maculosa), ebenfalls um die 30 cm lang. Eine weitere, modualartige Anordnung dieser Plastikbehälter enthielt sechsmal Westliche Hakennasennattern (Heterodon nasicus) – alles Jungtiere von ca. 12 cm Länge – fünfmal Kornnattern von ca. 15–30 cm Länge, sowie eine Kap-Hausschlange (Lamprophis capensis), ca. 20 cm. Etwas grössere Modulbehälter – ca. 35 x 25 x 15 cm – mit Häcksel oder Sand als Substrat und einigen Deko-Blättern, enthielten dreimal Dreiecksnattern (Lampropeltis triangulum) von rund 60 cm Länge, zweimal Kornnattern, eine Südliche Schwimmnatter (Nerodia fasciata) – letztere auf einer Unterlage aus nassem Haushaltspapier. Ein zweites Modul mit Boxen dieser Grösse enthielt drei junge Bartagamen von ca. 8 cm KL gemeinsam, einmal drei und einmal zwei Leopardgeckos mit KL um die 10 cm, fünf junge Griechische Landschildkröten gemeinsam (KL um die 7 cm) sowie eine einzelne Bartagame von einer KL von rund 15 cm. Letztere scharrte fast unentwegt in einer Ecke ihres Behälters im Sand. In einem kleinen Modul (geschätzt 20 x 30 x 15 cm) befanden sich zwei Gelbbauch-Schmuckschildkröten (Trachemys scripta scripta) von ca. 10 cm KL. Als Unterlage dienten eine Pfütze Wasser und nasses Haushaltspapier. Zwei weitere Behälter enthielten drei respektive vier Griechische Landschildkröten mit einer Panzerlänge von ungefähr 5 cm. In einer Box derselben Grösse wurden auch gemeinsam zwei Schönnattern (Orthriophis taeniurus) von rund 25 cm gehalten. In einem Holzrahmen waren ungeordnet weitere, verschiedene kleine Plastikboxen versammelt, die nur oberseits durchsichtig waren und ca. 10 x 10 x 7 cm massen. Einzige Einrichtung dieser Behälter waren Holzschnipsel. Gezeigt wurden hier Jungtiere diverser Arten, nämlich drei Tokees (Gekko gecko) von ca. 5 cm KL, sieben Stirnlappen-Basiliske (Basiliscus plumifrons) von ca. 6–10 cm Länge, fünf junge Berg-Königsnattern (Lampropeltis pyrrhomelana) von ca. 10 cm Länge; ausserdem ein adulter Madagaskar-Taggecko (Phelsuma madagascarensis) von ca. 12 cm Länge; zwei adulte Kronengeckos von ca. 13 cm KL (einem Tier fehlte der Schwanz). Zwei grössere, hölzerne Behälter daneben wiesen die Masse von ca. 50 x 100 x 20 cm auf und waren oben einsehbar, aber mit einer transparenten Platte abgedeckt. Sie enthielten Holzschnipsel und Stroh. Im einen Behälter befand sich eine gut 100 cm lange Regenbogenboa (Epicrates cenchria), im anderen ein noch junger, aber bereits ca. 30 cm langer (KL) Wüstenwaran (Varanus griseus). Der Waran hatte sich etwas im Stroh eingenistet, aber ein eigentlicher Rückzug waren die paar Halme doch nicht. Den Abschluss der Tischreihe machten fünf grosse Wannen, die von oben einsehbar waren und jeweils ca. 50 x 30 x 15 cm massen. Sie waren mit Holzschnipseln befüllt und enthielten jeweils ein Stück Borke, aber keine geeigneten Rückzugsmöglichkeiten. In diesen Wannen befanden sich dreimal je eine Abgottschlange (Boa constrictor) von geschätzten 80 cm Länge, zwei Kornnattern zusammen in einer Wanne – die Tiere zwischen ca. 60 und 80 cm messend – der fünfte Behälter war leer. Daneben waren in einer Art Holzrahmen mehrere kleine, transparente Plastikboxen von ungefähr 10 x 20 x 10 cm Grösse versammelt. Sie waren jeweils von oben einsehbar und enthielten Sand als Substrat. Die Behälter waren mit ihrem eigenen Deckel abgeschlossen, aber zusätzlich lag über dem ganzen Modul noch eine Art Plexiglas-Scheibe als zweiter Deckel, und die Behälter mit den Tieren waren mit einem deutlichen Giftsymbol versehen. Ansonsten fehlten jedoch die notwendigen Informationen: Die Deckel waren teilweise mit Filzstift angeschrieben und gaben Art 146 (lat.) und Geschlecht der Tiere an, aber nicht mehr – speziell auch kein Hinweis auf die Bewilli-


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

gungspflicht für die Haltung von Giftschlangen! In den Behältern befanden sich Jungtiere verschiedener Giftschlangenarten, nämlich: zwei Mexikanische Mokassinottern (Agkistrodon bilineatus) von ca. 15 cm Länge, eine junge, nicht näher bestimmte Kobra (Naja sp.) von ca. 20 cm Länge, vier Texas-Klapperschlangen (Crotalus atrox, ca. 15 cm) und zwei Westliche Klapperschlangen (Crotalus viridis, ca. 15 cm). Die Kobra hatte den Oberkörper in Abwehrstellung aufgerichtet und reagierte auf Bewegungen über ihrem Behälter. Sie hielt diese Abwehrhaltung offenbar während der gesamten Zeit der Börse inne, denn auch nach mehrmaligen Kontrollgängen hatte sie keine entspannte Haltung eingenommen! Offenbar stand das Tier durch die Ausstellungssituation unter Dauerbelastung! Zwei etwas grössere Behälter (ca. 30 x 45 x 20 cm) waren in derselben Art gesichert und enthielten je einen Nordamerikanischen Kupferkopf (Agkistrodon contortrix) von ca. 45 cm Länge. Des Weiteren befand sich bei diesem Aussteller eine Tiefkühlbox mit Frostfutter – Ratten verschiedener Grössen vom haarlosen Baby bis hin zu ausgewachsenen männlichen Ratten.

Schwarze Witwe – kein Giftsymbol.

Frisch gehäutete Schlange an der Börse.

Bartagame scharrte ständig in der Ecke.

Kronengecko (ohne Schwanz) und Bergkönigsnatter.

147


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Die junge Kobra befand sich dauernd in Abwehrstellung.

Aussteller 6 (privat)

Dieser Aussteller präsentierte Leopardgeckos (auch problematische Farbvarietäten), Bartagamen (in der schuppenreduzierten Zuchtform «Leatherback») und diverse Schlangen sowie lebende Ratten als Futtertiere. In Plastikbehältern, die nur nach oben offen waren und ca. 15 x 20 x 5 cm massen, befanden sich je einzeln: ein Leopardgecko der Varietät «Blizzard» mit einer Körperlänge von ca. 8 cm; sieben Kornnattern von ungefähr 20 cm Länge; vier Schwarze Erdnattern (Pantherophis obsoletus) mit ca. 25 cm. In etwas grösseren Behältern (geschätzt 20 x 30 x 5 cm) befanden sich ebenfalls einzeln: zwei Regenbogenboas (ca. 30 cm), vier Königspythons (ca. 30 cm), drei «Leatherback» Bartagamen von ca. 10 cm KL. Des Weiteren gab es eine ca. 15 x 35 x 15 cm grosse Transportbox mit Kleintierstreu, in welcher sich drei Kornnattern befanden (ca. 30 cm). Sämtliche Behälter waren mit Sand als Substrat und einem Deko-Blatt «eingerichtet». Die mittelgrossen bis grossen Ratten befanden sich in zwei Käfigen – einmal zu fünft und einmal zu siebt. Die Käfige massen lediglich ungefähr 25 x 50 x 20 cm und waren mit Stroh gepolstert sowie mit einem Gitterdach mit Tränke abgedeckt. In einer Vertiefung des Gitterdachs lag ausserdem je ein Stück Zopfbrot zur Beschäftigung. Es war sehr wenig Platz für die Nager vorhanden, und geeignete Rückzugsmöglichkeiten fehlten, so dass beide Rattengruppen eng aneinander gekuschelt in einer Käfigecke liegen mussten. Bis zum Ende der Börse war keine der Ratten verkauft worden.

Leopardgecko der Morphe «Blizzard».

148

Ratten als Futtertiere.


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Des Weiteren befanden sich am Stand dieses Ausstellers in modulartiger Anordnung sechs Behälter der Grössenordnung von ca. 45 x 45 x 16 cm aus Holz und mit Kleintierstreu als Substrat, in denen sechs Königspythons (ca. 60 cm KL) untergebracht waren. Weitere Pythons dieser Grösse befanden sich in zwei ca. 20 x 50 x 20 cm grossen Behältern. In einem ca. 25 x 50 x 20 cm grossen Gefäss wurde eine rund 75 cm lange Schönnatter (Elaphe taeniura ridleyi) gezeigt. Bei diesem Behälter war lediglich eine Front einsehbar, die restlichen Seiten und der Deckel blickdicht. Schliesslich waren vier junge, ca. 20 cm lange Kornnattern in ca. 10 x 10 x 10 cm messenden, transparenten Plastikboxen untergebracht und ein weiterer Königspython von geschätzt 30 cm KL in ungefähr 20 x 30 x 8 cm. Bei sämtlichen Tieren fehlten geeignete Rückzugsbereiche.

Aussteller 7 (privat)

Hier wurden in insgesamt 20 modulartig und pyramidenförmig übereinander angeordneten Holzbehältern der Grösse ca. 25 x 25 x 25 cm, die mit Sägespänen eingestreut und mit eigenem Licht versehen waren, aber über keinerlei Rückzugsmöglichkeit verfügten, Königspythons im Grössenbereich von ca. 35–50 cm gehalten. Die Behälter waren jeweils nur frontal einsehbar. Angeboten wurden auch die Farbvarietäten Albino und Spider. Die Basis der Pyramide bestand aus nur zwei Behältern der Masse ca. 50 x 25 x 25 cm, in denen sich jeweils ein rund 50 cm langes Tier befand. Die Glasfront der Schauterrarien war mit Filzstift angeschrieben und benannte Geschlecht, Farbvarietät, Alter und Preis des Tieres. Informationen zur Haltung und den Bedürfnissen der Tiere fehlten.

Königspythons in pyramidenförmigem Modul.

Aussteller 8 (privat)

Hier waren in einem Modul insgesamt 18 Plastikbehälter (ca. 15 x 20 x 8 cm) angeordnet und oben mit einer transparenten Folie abgedeckt. In den Boxen befand sich Feinsand und ein künstliches Deko-Blatt oder ein Zweig. Rückzugmöglichkeiten gab es keine, aber es war ein Licht installiert, das vermutlich zumindest etwas Wärme spendete. In den Behältern befanden sich fünf junge ZwergBartagamen von ca. 5 cm KL (Pogona henrilawsonii); zwei Maskenleguane (Leiocephalus personatus) mit ca. 7 cm KL; sechs Stachelschwanz-Warane (Varanus acanthurus) mit bereits etwa 15 cm KL sowie zwei winzige Taubagamen (Tympanocryptis tetraporophora), ca. KL 3 cm. Auf vier ungefähr 15 x 25 x 12 cm messende Plastikbehälter waren insgesamt fünf Kornnattern von rund 30 cm KL verteilt, daneben in Boxen von ca. 10 x 20 x 8 cm vier Bambusnattern (Elaphe porphyraceus) mit einer Länge von etwa 20 cm. Diese Behälter enthielten Sägespäne als Substrat und befanden sich unter einem kleinen Standlicht, welches als Wärmequelle diente. Daneben befanden sich zwei Schauterrarien mit je zwei adulten Stachelschwanz-Waranen (Paar, KL ca. 20 cm) und fünf jungen Halsbandleguanen (Crotaphytus collaris) mit einer KL von ca. 4 cm. Die Terrarien waren ca. 45 x 90 x 75 cm gross und verfügten über Licht sowie drei blickdichte Seiten und ein Dach. Die Terrarien waren mit Sandboden, Felsrückwand, Wasserschalen, Zweigen, erhöhten Ruheplätzen unter dem Spotstrahler und Rückzugsmöglichkeiten akzeptabel eingerichtet.

149


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Junge Halsbandleguane in relativ gut gestaltetem Schauterrarium.

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Ein Zuchtpaar Stachelschwanz-Warane.

Diverse junge Warane und Agamen. Ebenfalls bei diesem Aussteller wurden in einer ca. 60 x 40 x 40 cm messenden Box mindestens 26 Farbmäuse als Futtertiere angeboten. Die Box war auf zwei Seiten blickdicht und hatte ein Gitterdach, war mit nur ungefähr 5 cm tiefer Kleintierstreu eingestreut und enthielt einige alte, zerfallende Blätter (Brombeer o.  ä.). Die Mäuse versuchten sich zwar in die Streu einzugraben, blieben aber sichtbar und lagen in mehreren Fellhäufchen in den Ecken der Box und «schliefen».

Aussteller 9 (privat)

150

Hier wurden 17 Königspythons und vier Westliche Hakennasennattern gezeigt. Letztere massen ca. 20–25 cm und befanden sich in ca. 12 x 25 x 8 cm grossen Plastikbehältern mit einem Zusatzdeckel (als Vertreter der Trugnattern gehören diese Schlangen zu den wenigen Nattern, die – wenn auch praktisch harmlose – Giftzähne besitzen) und eigener Beleuchtung (Standlampe). Das Substrat dieser Behälter waren Holzschnipsel. Die Königspythons massen um die 30 cm und befanden sich in zwölf etagenweise angeordneten Schauterrarien von ungefähr 25 x 35 x 20 cm Grösse. Diese Terrarien waren beleuchtet, hatten verschiedene Sandsubstrate oder Holzschnipsel und verfügten über einige Kunstpflanzen. Da jeweils nur die Frontseite einsehbar war, war ein minimaler Sichtschutz für die Tiere gewährleistet. Bei einem der Tiere handelte es sich um die heikle Zuchtform «Albino Spider». Fünf weitere Königspythons von rund 100 cm KL wurden in grossen, ca. 100 x 30 x 25 cm und 60 x 80 x 20 cm messenden, oben abgedeckten Wannen auf Holzschnipseln und mit Wärmelampe darüber gehalten. Sämtliche Behälter waren ausführlich beschriftet (siehe Foto).


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Albino Spider Königspython.

Aussteller 10 (vermutlich kommerziell) Hier wurden wiederum verschiedenste Tiere ausgestellt. In sechs Behältern aus weissem Plastik mit transparentem Deckel (Grösse ca. 15 x 25 x 8 cm) wurden eine ungefähr 25 cm lange Hundskopfboa, je zweimal zwei junge Jemen-Chamäleons (ca. 4 cm), drei Südliche Madagaskar-Boas (ca. 25 cm) und in Behältern von geschätzt 12 x 20 x 8 cm vier Regenbogenboas (ca. 25 cm) gehalten. Das Substrat bestand aus Sägespänen, und in einigen Behältern war ein künstliches Blatt als Dekoration vorhanden. Sichtschutz gab es nicht, und bei der eigentlich baumbewohnenden Hundskopfboa fehlten jegliche Klettermöglichkeiten sowie der dazu notwendige Platz! Die beiden Behälter mit den Chamäleons waren auf ihrer schmalen Seite aufgestellt, so dass sie etwas in die Höhe ragten. Die Terrarien enthielten ein paar Zweige und Blätter. Die Tiere hingen direkt unter der Decke und ein Hinweis auf die Bewilligungspflicht fehlte. In einer weiteren, aber allseits transparenten Box von ca. 15 x 15 x 25 cm Grösse, die mit einigen künstlichen Blättern und Sägespänen versehen war, befand sich eine weitere junge Hundskopfboa (ohne Klettermöglichkeiten …). Aussteller 11 (privat) In einem Plastikbehälter mit den Massen ca. 60 x 35 x 30 cm befanden sich zwei Griechische Landschildkröten, die eine Panzerlänge von ungefähr 15 cm hatten. Der Boden des Behälters war mit Holzschnipseln bedeckt. Als einzige Information wurde der wissenschaftliche Name der Schildkröten angegeben. Den Tieren stand Wasser zur Verfügen, Futter allerdings keines, und die Behälter waren für die Grösse der darin gehaltenen Schildkröten nicht gesetzeskonform. Vermutlich vom selben Aussteller war eine etwa ca. 1,2 m lange Königsnatter, die in einem Plastikbehälter (ca. 20 x 30 x 8 cm) aufbewahrt wurde, dessen Boden mit Haushaltspapier bedeckt war. Angaben zur Art etc. fehlten hier vollständig. Die Schlange wurde mehrmals aus ihrem Behälter geholt und den Messebesuchern in die Hände gegeben. Dabei pries der Aussteller die Königsnatter als besonders freundlich an, sie hätte noch nie jemanden gebissen. Aussteller 12 (privat) Dieser Aussteller bot verschiedene Unterarten der Europäischen Hornotter (Vipera ammodytes) und Arten der Bergotter (Montivipera sp.) zum Verkauf an. Sämtliche Schlangen befanden sich in Plastikbehältern, deren Boden mit Holzschnipseln bedeckt war. Der wissenschaftliche Namen aller Tiere war vermerkt. Giftsymbole wiesen die Besucher darauf hin, dass es sich um Giftschlangen handelte. Die Behälter waren zusätzlich mit einem Plexiglas gesichert. In vier Plastikbehältern mit den Massen ca. 10 x 20 x 8 cm und in sechs Plastikbehältern mit den Massen ca. 10 x 10 x 8 cm befand sich jeweils eine europäische Hornotter der Unterart Vipera ammodytes meridionalis. Die Schlangen in den grösseren Behältern hatten eine Körperlänge von ca. 30 cm, die in den kleineren Behältern waren ca. 20 cm lang. Drei Europäische Hornottern der Unterart Vipera ammodytes gregorwallneri mit einer Körperlänge von ca. 30 cm waren je in einem Plastikbehälter (ca. 10 x 20 x 8 cm) untergebracht. Sämtliche Bergottern befanden sich in Plastikbehältern mit den Massen von ungefähr 20 x 30 x 8 cm, waren einzeln gehalten und hatten eine Körperlänge von ca. 40 cm. Der Ausstel-

151


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

ler bot zwei Kleinasiatische Bergottern (Montivipera xanthina), eine Armenische Bergotter (Montivipera raddei) sowie eine Türkische Bergotter (Montivipera albizona) zum Verkauf an.

Aussteller 13 (privat) Im Angebot dieses Ausstellers war eine Bartagame mit einer Körperlänge von ca. 20 cm. Sie befand sich in einem Plastiktransportkäfig (ca. 15 x 30 x 20 cm) mit Hobelspänen am Boden. In einem ebenfalls mit Hobelspänen versehenen Plastikbehälter mit den Massen ca. 10 x 25 x 15 cm wurde zudem eine Kornnatter mit einer Körperlänge von ca. 50 cm gehalten. Aussteller 14 (privat) In einem Plastikbehälter mit den Massen von ungefähr 30 x 60 x 15 cm befand sich eine ca. 60 cm lange Königspython der Zuchtform «albino pastel». Sechs weitere Königspythons mit einer Länge von ca. 30 cm wurden je in einem kleineren (ca. 20 x 10 x 8 cm) Behälter gehalten. Ausserdem bot der Aussteller drei Königsnattern mit einer Körperlänge von ca. 60 cm und eine Königsnatter mit einer Körperlänge von ca. 30 cm (je in einem Plastikbehälter mit den Massen ca. 20 x 30 x 10 cm), zwei etwa 50 cm lange Kornnattern (je in einem ca. 15 x 20 x 10 cm grossen Plastikbehälter) sowie zwei ca. 20 cm grosse Sandboas je in einem Plastikbehälter mit den Massen von ungefähr 10 x 15 x 5 cm zum Verkauf an. Mehrere Hakennasennattern wurden ebenfalls angeboten: drei ca. 20 cm lange Tiere (je in einem Plastikbehälter mit den ungefähren Massen von 10 x 15 x 5 cm), ein ca. 30 cm langes Individuum in einem ungefähr 15 x 20 x 10 cm grossen Behälter und eine ca. 50 cm lange Hakennasennatter in einem Plastikbehälter mit den Massen von ca. 20 x 30 x 10 cm. Zwei Tokee (Gekko gecko) mit einer geschätzten Körperlänge von ca. 12 cm befanden sich je in einem Plastikbehälter mit den Massen ca. 20 x 25 x 10 cm. Mit Ausnahme der Behälter der Königsnattern, die mit Hobelspänen versehen waren, waren alle Plastikbehälter ohne jegliche Ausstattung. Vermutlich derselbe Aussteller bot auch Afrikanische Zwergmäuse (Mus minutoides) zum Verkauf an. Sie wurden in einem etwa bis zur Hälfte mit Heu aufgefüllten Plastikbehälter von ca. 30 x 30 x 30 cm gehalten. Soweit erkennbar, gab es vermutlich in dem Behälter kein Futter und kein Wasser. Afrikanische Zwergmäuse sind nicht ganz unproblematisch in der Haltung. Bedingt durch ihre geringe Grösse und ihren schnellen Stoffwechsel müssten sie ständigen Zugang zu Futter und Wasser haben. Futter- und Wasserentzug für wenige Stunden können bereits gravierende gesundheitliche Probleme für die Mäuse zur Folge haben. Sie reagieren auf Inzucht sehr schnell mit körperlichen Defekten. Ausserdem sind sie stressempfindlich, und aufgrund ihres winzigen, zierlichen Körpers kann es bei unsachgemässem Umgang schnell zu inneren Verletzungen kommen. Umso bedauerlicher ist es, dass es beim Aussteller keinerlei Infos zur Art gab (und die Tiere wohl schlichtweg als Futtertiere angeboten wurden)!

Afrikanische Zwergmäuse, wohl als Futtertiere lebend angeboten.

152


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Aussteller 15 (privat) Dieser Aussteller bot verschiedene Klapperschlangen (Crotalus spp.) zum Verkauf an. Alle Tiere befanden sich in Plastkbehältern, die in einer abgeschlossenen, mit Luftschlitzen versehenen Holzkiste mit Glasdeckel waren. An den Deckeln der Behälter klebten Giftsymbole. Ausser der Artbezeichnung gab es keine Informationen. In je einem Behälter mit den Massen von ca. 10 x 15 x 8 cm waren vier SchwarzschwanzKlappperschlangen (Crotalus molossus) mit einer Körperlänge von ca. 20 cm, drei Rosario-Klapperschlangen (Crotalus enyo furvus) (ca. 20 cm lang) sowie eine Südliche Pazifik-Klapperschlange (Crotalus oreganus helleri) (ebenfalls ca. 20 cm lang) untergebracht. Zudem befanden sich in 20 x 30 x 10 cm grossen Behältern je eine Schwarzschwanz-Klapperschlange und eine Schwarze Arizona-Klapperschlange (Crotalus cerberus). Beide waren etwa 40 cm lang. Aussteller 16 (privat) Ob die im Folgenden aufgelisteten Schlangen wirklich einem separaten Aussteller zuzuordnen waren, oder entweder zum Aussteller 14 bzw. 16 gehörten, war nicht klar zu erkennen. Es handelte sich um einen ca. 60 cm lange Schwarzkopfpython (Aspidites melanocephalus) in einem Plastikbehälter mit den Massen von ca. 15 x 20 x 10 cm, sowie einen etwa gleich grossen Königspython in einem ungefähr 20 x 30 x 10 cm grossen Behälter. Aussteller 17 (privat) In sechs Holzbehältern mit Plexiglasdeckeln, die ca. 35 x 25 x 20 cm gross und gut mit Holzschnipseln ausgestattet waren, bot dieser Aussteller Bartagamen an. In zwei Behältern befand sich je ein Tier mit einer Körperlänge von ca. 25 cm, in einem weiteren Behälter war eine ca. 20 cm lange Bartagame. Ausserdem bot der Aussteller auch kleinere Bartagamen an: vier etwa 8 cm grosse Tiere, die gemeinsam in einem Behälter waren, drei Bartagamen mit einer Körperlänge von ca. 10 cm (gemeinsam in einem Behälter) und vier Bartagamen die etwa 8 cm lang waren (ebenfalls in einem Behälter). Aussteller 18 (privat) Dieser Aussteller bot seine Tiere in kleinen Plastikbehältern (ca. 10 x 15 x 8 cm) an, die mit unterschiedlich farbigen «Steinchen» als Bodensubstrat ausgestattet waren. Es handelte sich um sieben Kornnattern mit einer Körperlänge von ca. 30 cm und drei Leopardengeckos mit einer Körperlänge von ca. 7 cm. Alle Tiere waren einzeln untergebracht. Aussteller 19 (privat)

In einem Plastikbehälter (ca. 20 x 30 x 10 cm), dessen Boden mit Sand und einer Rinde als Versteck eingerichtet war, befand sich eine etwa 5 cm grosse Maurische Landschildkröte. Beschriftet war sie mit dem wissenschaftlichen Namen. Zwei etwa 20 cm lange Kornnattern waren je in einem Plastikbehälter mit den Massen ca. 10 x 15 x 8 cm untergebracht. Die Einrichtung dieser Behälter bestand aus Sand am Boden und einer kleinen Wurzel. In drei Behältern mit der gleichen Grösse und der gleichen Einrichtung befand sich je eine Zwergklapperschlange (Sistrurus miliarius barbouri) mit einer Länge von ca. 20 cm. Im Angebot des Ausstellers befand sich ausserdem ein etwa 50 cm langer Zwergpython (Antaresia sp.) in einem ebenfalls mit Sand und kleiner Wurzel ausgestatteten Plastikbehälter (ca. 20 x 30 x 10 cm). In einem gleich grossen Behälter, allerdings ohne jegliche Einrichtung, wurde eine Honduras-Nachtnatter (Pseudelaphe flavirufa pardalina) (Länge ca. 50 cm) gehalten. In zwei Plastikbehältern (ca. 10 x 15 x 8 cm), ebenfalls ohne Einrichtung, befand sich ausserdem je eine ca. 30 cm lange Vietnamesische Langnasennatter (Rhynchophis boulengeri). Die Behälter waren beide nur mit dem wissenschaftlichen Namen beschriftet.

Aussteller 20 (privat) Dieser Aussteller bot vor allem Königspythons zum Verkauf an. Alle Schlangen waren einzeln in Plastikbehältern ohne Einrichtung untergebracht – zwei etwa 1 m lange Tiere bewohnten je einen Behälter mit den Massen von ungefähr 35 x 50 x 10 cm und acht Tiere mit einer Körperlänge von

153


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

ca. 50 cm je einen ca. 30 x 20 x 10 cm grossen Behälter. Weiter befand sich eine ca. 1,2 m grosse Erdnatter (Pantherophis obsoletus) in einem ca. 35 x 50 x 10 cm messenden Plastikbehälter, dessen Boden mit Holzspänen bedeckt war. Drei Plastikbehälter (ungefähr 15 x 20 x 10 cm) mit Haushaltpapier enthielten je eine etwa 30–40 cm lange Kalifornische Kettennatter (Lampropeltis getula californiae). Diese Behälter waren nur mit dem wissenschaftlichen Namen beschriftet.

Aussteller 21 (privat)

In einem nach oben offenen Behälter mit den Massen ca. 20 x 35 x 10 cm befanden sich fünfzehn Griechische Landschildkröten, die eine Panzerlänge von ca. 5 cm aufwiesen. Die Einrichtung bestand aus Holzschnipseln und Moos. In einem weiteren Behälter der gleichen Grösse und mit der gleichen Einrichtung waren zwölf Breitrandschildkröten untergebracht, die ca. 4–5 cm massen.

Aussteller 22 (privat) Dieser Aussteller bot ausgewachsene Farbmäuse und Ratten als Futtertiere für die Reptilien an. Die sieben grossen Ratten befanden sich in einem Käfig, der ca. 80 x 40 x 40 cm gross und dessen Boden mit Stroh, einigen Halmen Heu und Sägespänen bedeckt war. Wasser stand den Tieren in einer Trinkflasche zur Verfügung. Es gab keinerlei Rückzugs- oder Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies führte dazu, dass die Ratten sich eng aneinander schmiegten. Einige Ratten hatten ein gesträubtes Fell. Es fiel ausserdem auf, dass der Rattenkäfig sehr stark nach Urin und Kot roch. In einem etwas kleineren Plastiktransportkäfig mit der gleichen Einrichtung war eine Gruppe Farbmäuse untergebracht. Auch hier fiel auf, dass das Fell der Mäuse oft gesträubt war. Eine Maus hatte entzündete, verklebte Augen, die sie kaum öffnen konnte. In zwei Nagerbehältern (ca. 20 x 30 x 15 cm bzw. ca. 20 x 40 x 15 cm), wie man sie aus dem Versuchslabor kennt, befanden sich ebenfalls Farbmäuse. Im kleineren Behälter waren es acht Mäuse, im etwas grösseren Behälter sogar dreizehn Mäuse.

Verängstigte Ratten, eng zusammen geschmiegt und ohne Rückzugsmöglichkeit zum Verkauf ausgestellt …

Aussteller 23 (vermutlich privat; aus Zeitgründen nur noch unvollständig aufgenommen) An diesem Tisch wurden u. a. präsentiert: Sieben Plastikbehälter (ca. 10 x 20 x 8 cm) mit je einem Leopardgecko (KL ca. 10–12 cm), Einrichtung: Haushaltpapier, ein Tier der problematischen Varietät «Blizzard». Drei Plastikbehälter (ca. 10 x 15 x 10 cm) mit je einem Dickschwanzgecko (Underwoodisaurus milii) (KL ca. 5 cm), Einrichtung: Holzschnipsel. Zwei Plastikbehälter (ca. 10 x 15 x 10 cm) mit je einem Grossem Madagaskar Taggecko (KL ca. 7 cm). Ausserdem mindestens je vier bis ein halbes Dutzend sehr junge Bartagamen, junge MalachitStachelleguane (Sceloporus malachitus), Gelbkopfgeckos (Lygodactylus picturatus), Siedleragamen, und eine Art Schildechse (Gerrhosauridae).

154


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT

Fazit und Forderungen

Analog zu den bisher besuchten Börsen gaben sowohl die Haltung der Tiere in Delémont wie auch der Umgang mit ihnen in einigen Punkten Anlass zur Kritik: • Die angebotenen Reptilien wurden mehrheitlich in Kunststoffboxen sowie in Displays präsentiert. Nur einzelne Anbieter boten ihre Tiere in Terrarien an. Aus Sicht des STS ist die Haltung in Terrarien allerdings einer Boxenhaltung vorzuziehen, da die Tiere mehr Bewegungsfreiheit haben. Auch bieten sich in Terrarien mehr Möglichkeiten für eine einigermassen «tierfreundliche» Strukturierung, und es lässt sich ein für die Tiere einigermassen adäquates Klima erzeugen. Die kleinen und unstrukturierten Plastikboxen sind zudem aus pädagogischer Sicht höchst problematisch, da beim Besucher der irreführende Eindruck entstehen kann, dass die Tiere anspruchslos und einfach zu halten seien. Der Boxenhaltung ist insofern eine gewisse Berechtigung zuzugestehen, als dass die Tiere bei einem Verkauf nicht umplatziert werden müssen (keine Verletzungsgefahr sowie Stressreduktion, da kein Herausfangen nötig). Dieses Argument zieht allerdings nur dann, wenn die Tiere nicht zu «Demonstrationszwecken» aus den Boxen entnommen werden. Genau dies wurde in Delémont allerdings mehrmals beobachtet. Einzelnen Arten (höhlenbewohnende Tiere, wie z. B. Königspython) können die engen Boxen allenfalls auch Sicherheit vermitteln (zu diesem Zweck müssten die Boxen aber vermutlich dunkel sein). Das Gros der ausgestellten Tierarten dürfte sich in den kleinen Behältern aber nicht wohl fühlen – worauf auch gewisse auffällige Verhaltensweisen wie ständiges Scharren in einer Ecke (Bartagame) oder permanente Abwehrhaltung (Kobra, Leopardgecko) schliessen liessen. • Die allermeisten Tiere waren ohne Rückzug, oftmals kamen auch von allen Seiten einsehbare Behälter zum Einsatz. Der Grund dafür ist wohl, dass bei Börsen in erster Linie der Verkaufsaspekt im Vordergrund steht und Interessenten die Tiere so gut wie möglich betrachten möchten. Aus Sicht des STS darf die Präsentation von Tieren allerdings keinesfalls auf Kosten des Tierwohls geschehen: Den Tieren sollte zumindest ein Minimum an Rückzug (z. B. zusammengeknülltes Haushaltspapier, Korkrinden, ausreichend begrabbarer Bodengrund) zugestanden werden. Von allen Seiten einsehbare Behälter sind abzulehnen! Bodengrund muss immer vorhanden sein, baumbewohnenden Arten sollten Klettermöglichkeiten angeboten werden. • Reptilien und Amphibien weisen keine konstante Körpertemperatur auf, sondern passen sich der Umgebung an. Sie sollten unbedingt in Styroporboxen transportiert werden, um sie vor Kälte zu schützen. Leider wurden, soweit ersichtlich, an der Reptilienbörse in Delémont nirgends solche Behälter angeboten. • Während des Besuches wurde mehrmals beobachtet, wie die Aussteller Tiere aus ihren Behältern entnahmen und herumzeigten, manipulierten (Geschlechtsbestimmung) oder interessierten Personen in die Hand drückten. Ein Grossteil dieser Demonstrationen war sicherlich unnötig (da nicht mit einem direkten Verkauf verknüpft) und stellte für die Tiere lediglich eine zusätzliche Belastung dar. Der STS ist der Meinung, dass Manipulationen der Tiere wenn immer möglich vermieden werden sollen. • Futtertiere wurden nach dem Verkauf in kleine, teilweise transparente Plastik-Transportboxen gesteckt, welche die Besucher teilweise mit sich herum trugen, während sie die Ausstellung noch weiter anschauten – eine unnötige und daher tierschutzrelevante Belastung des tierischen Wohlergehens! Die auch im Internet einsehbare Börsenordnung für die Börse in Delémont war aus Sicht des STS ungenügend, da sie keinerlei Bestimmungen zum Tierwohl enthielt. Es existierten auch keine Richtlinien zur Beschriftung der Behälter. Es ist somit nicht verwunderlich, dass zu einigen der präsentierten Tiere schriftliche Informationen nicht verfügbar waren und es punkto Beschriftung grosse Unterschiede zwischen den Ausstellern gab. Lediglich einzelne Aussteller beschrifteten ihre Behälter mit Hinweisen zur Haltung oder boten Informationsblätter an. Da Reptilienbörsen auch immer Ausflügler anziehen und Spontankäufe von oftmals unerfahrenen Personen getätigt werden, müsste aus Sicht des STS unbedingt mehr Gewicht auf die Besucherinformation gelegt werden. Die Veranstalter sollten sicherstellen, dass die Aussteller den Besuchern adäquate mündliche und

155


BOURSE AUX REPTILES DELÉMONT 3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

schriftliche Informationen zur jeweiligen Tierart vermitteln. Weiter müssen die Veranstalter unbedingt darauf hinweisen, dass es sich bei den an der Börse gezeigten Haltungsformen nur um temporäre Behältnisse handelt und die permanente Haltung ein viel grösseres Terrarium mit einer artgerechten Einrichtung erfordert. Zur Verdeutlichung empfiehlt der STS die Präsentation von einigen «Showterrarien», welche den Besitzern eine wirklich tierfreundliche Haltung vermitteln und die Diskrepanz zwischen beiden Haltungsformen deutlich aufzeigen. Es gab in Delémont keine Einschränkungen bezüglich des Verkaufs von Wildfängen oder von bewilligungspflichtigen Tieren wie Giftschlangen. Der STS kritisiert die Zulassung von Wildfängen an einer Börse, aus arten- und tierschutzrechtlichen Gründen sollte konsequent auf das Anbieten und den Erwerb von Wildfängen verzichtet werden! Auch das Anbieten von bewilligungspflichtigen Tieren (Giftschlangen, Chamäleons) an einer Börse ist fragwürdig. Da die Mehrheit der Besucher wohl kaum über eine entsprechende Bewilligung verfügt, gehen die Tiere sozusagen «vergebens» an die Börse und sind unnötigem Stress ausgesetzt. In Delémont wurden auch zahlreiche durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (WA, auch bekannt unter der Abkürzung CITES) geschützte Arten (z. B. Strahlenschildkröte, Jemenchamäleon, Europäische Landschildkröten) angeboten. Aus Sicht des STS muss der Veranstalter unbedingt gewährleisten, dass der Verkauf legal abläuft, d. h. der Verkäufer die Käufer über den Schutzstatus informiert und einen Herkunftsnachweis aushändigt. Nebst den Reptilien, Amphibien, Arachniden und Insekten wurden in Delémont auch lebende Nager als Futtertiere zum Verkauf angeboten. Die Verfütterung von lebenden Tieren ist in der Schweiz allerdings verboten resp. nur bei Wildtieren (Reptilien) erlaubt, welche sich nicht an Totfutter gewöhnen lassen. Es stellt sich die Frage, ob diese Gesetzeslage den Anbietern der Tiere klar ist – und ob allfällige Käufer darüber informiert wurden! Angesichts dieser rechtlichen Einschränkung ist das Anbieten von lebenden Futtertieren an einer Börse generell fragwürdig – zumal die Tiere in meist völlig ungenügenden Haltungseinrichtungen ohne Rückzugsmöglichkeiten präsentiert wurden! Aufgrund der in Delémont und an anderen Börsen beobachteten Befunde ist der STS der Ansicht, dass die Tierhaltung an den Börsen stets von Amtsveterinären überprüft werden sollte. Auch sollte kontrolliert werden, ob der Verkauf von bewilligungspflichtigen Arten legal abläuft. Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung sollen geahndet und nicht als Bagatelle abgetan werden. Da in der Schweiz bisher keine allgemein gültigen Regeln für Tierbörsen bestehen, fordert der STS das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV auf, tierfreundliche und gesamtschweizerisch geltende Regelungen für Börsen aufzustellen. Offen bleibt die Frage nach dem Schutz der ausgestellten und gehandelten wirbellosen Tiere, z. B. Vogelspinnen, deren Haltung in der Tierschutzverordnung nicht geregelt ist.

156


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

SwissBird Zofingen 12. und 13. Dezember 2015, besucht am 12. Dezember 2015

Symbolbild, SWISSBird 2014.

Zusammenfassung

An der SWISSBird stellten die Züchter von Ziervögeln während viereinhalb Tagen ihre Zuchterfolge aus. Fast alle präsentierten Vögel wurden auch prämiert, wobei die Prämierungen im Vorfeld der eigentlichen, zwei Tage dauernden Ausstellung stattfand. Ein Grossteil der Vögel wurde einzeln in kleinen Ausstellungskäfigen gehalten, welche in monotonen Reihen aneinandergereiht waren. Lediglich einem Bruchteil der Vögel standen Volieren zur Verfügung. Da es sich um eine zu Schauzwecken dienende, vorübergehende Haltung handelte, mussten die Haltungsvorschriften gemäss Tierschutzverordnung (sofern für die Art überhaupt definiert) nicht erfüllt werden. Die zu hunderten gestapelten, kleinen Käfige enthielten leider wie im Vorjahr nur die allernotwendigste Einrichtung, nämlich Wasser, Futter, zwei Sitzstangen und einen auswechselbaren Untergrund (Karton/Papier). Alle Ausstellungstiere, mit Ausnahme zweier Ziegensittiche und einiger in Volieren untergebrachten Zebrafinken und verschiedenen Sittichen, wurden einzeln gehalten. Erfreulicherweise wurde der letztjährig angebrachte Vorschlag des STS, die Bewertungsblätter so an die Käfige anzuheften, dass für die Tiere ein gewisser Rückzug entsteht, umgesetzt. Leider funktionierte diese Variante nur für die kleinen Vogelarten; für die grösseren war kein passender Rückzug adaptiert worden. Bei der Mehrheit der Käfigreihen – bspw. den Wachteln, den Kanarien, oder bei manchen Zuchtformen einheimischer Wildvögel – waren Absperrbänder vor den Käfigen gespannt worden, um allzu aufdringliches Publikum vor den Käfigen auf eine Minimaldistanz zu halten. Einzelne Zuchtformen wurden präsentiert, welche Merkmale aufwiesen, die aus Sicht des STS im Sinne der Extremzuchtverordnung eine starke Belastung für die Tiere darstellen. Es handelte

157


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

sich dabei um Positurkanarien mit überlangen Ständern (Beinen) und unnatürlich aufrechter Wirbelsäule, deren Brust-, Rücken- und Schulterfedern zudem stark gekräuselt sind, ausserdem haubentragende Kanarien und Wellensittiche, die teilweise kaum mehr unter den Federn hervorsahen. Abgesehen von einem Wellensittich und einem Agaporniden machten alle Vögel einen gesunden und unverletzten Eindruck. In Bezug auf das Verhalten einzelner Arten und Individuen konnten indessen grosse Unterschiede beobachtet werden. Längst nicht alle Vögel meisterten die Ausstellungssituation belastungsfrei! Einige Vögel zeigten beispielsweise Schnabelatmung oder Flügelzittern, hüpften in stereotypen Bewegungsmustern zwischen den Sitzstangen hin- und her oder rannten ununterbrochen von einer Käfigseite auf die andere. Es bleibt der Eindruck, dass die meisten Vögel in einer solchen Ausstellungssituation einer beträchtlichen Belastung ausgesetzt sind und damit im Sinne der Tierschutzgesetzgebung leiden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die an der SWISSBird angetroffene Haltung mehrheitlich mit derjenigen der letzten Jahre vergleichbar war. Seit der STS mit Kleintiere Schweiz in Dialog steht, wurden allerdings einzelne Punkte verbessert. Der STS ist erfreut über die konstruktive Reaktion des Verbands und erhofft sich für die Zukunft weitere Optimierungen.

Allgemeines

Gemäss Angaben aus dem Ausstellungskatalog dürften rund 2400 Vögel ausgestellt worden sein. Es handelte sich dabei um Nachzuchten von einheimischen Wildvogelarten (z. B. Gimpel, Girlitz, Distelfink, Elstern) sowie um Kanarienvögel und deren Hybriden, diverse Prachtfinkenarten (u.a. Gouldamadinen, japan. Mövchen, Reis- und Zebrafinken, Sonnenastrilde), Wellensittiche, sonstige Sittiche und Papageien (Neophemen, Pyrrhura sp., Prachtsittiche, Nymphensittiche, Sperlingspapageien, Agaporniden, Amazonen uvm.), Stare und Bülbüls (z. B. Purpurglanzstar), Tauben (Perlhalstauben, Lachtauben, Diamanttäubchen u. a.), Wachteln (Chinawachteln, Europäische Wachteln, Harlekinwachteln, Schopfwachteln etc.) sowie einen Fischerturako. Es wurden soweit ersichtlich nur adulte Vögel gezeigt, von den Altvögeln abhängige Nestlinge oder Jungvögel waren nicht vorhanden. In der Ausstellungshalle herrschte Raumtemperatur (ca. 20  °C), keine Zugluft und Tageslicht. Da sich der Besucherzustrom in Grenzen hielt, war die Lärmbelastung unbedenklich. Während der Ausstellung bestanden ein Rauch-, Hunde- und ein Fotografierverbot. Für das Tierwohl stellte letzteres sicherlich eine Verbesserung dar. Allerdings verunmöglichte es auch eine grafische Dokumentation der Befunde des STS. Aus diesem Grund – und weil die Ausstellung mit der letztjährigen vergleichbar ist – ist der Bericht mit Beispielbildern aus dem Jahr 2014 illustriert. Die Mehrheit der an der SWISSBird präsentierten Vögel wurde gerichtet, dies geschah zwei Tage vor der eigentlichen Ausstellung. Ob die Vögel für das Richten manipuliert wurden oder nicht, ist dem STS nicht bekannt. Während der Ausstellung selbst wurden keine Vögel zu Demonstrationszwecken oder zum Streicheln aus den Käfigen genommen.

Die Ausstellung im Detail Bewertete Vögel in Ausstellungskäfigen Die Mehrheit der an der SWISSBird präsentierten Vögel wurde einzeln in den bekannten Varianten der Standard-Ausstellungskäfige präsentiert. Die Käfige waren in langen Reihen aneinander geordnet, wobei je nach Käfiggrösse nur eine «Käfigzeile» vorhanden war, oder aber drei bis vier Käfigzeilen übereinander gestapelt waren. Bei den Käfigen handelte es sich um Ausstellungskäfige folgender Typen: • «COM 1» (38 x 18 x 31 cm; Grundfläche 0,068 m²) • «COM 2» (46 x 22 x 36 cm; Grundfläche 0,1 m²) • «COM 3» (62 x 40 x 50 cm; Grundfläche 0,25 m²) • hölzerne Ausstellungskäfige (60 x 30 x 40 cm; Grundfläche 0,18 m²) 158 • sog. «Leuenberger Flugvolieren» (100 x 52 x 80 cm; Grundfläche 0,52 m²)


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

Prachtfinken und die meisten einheimischen Singvögel waren in COM 1-Käfigen untergebracht, Kanarien und Wellensittiche in COM 1 und COM 2. Agaporniden, Sperlingspapageien, Neophemen und Bourkesittiche bewohnten COM 2-Käfige. Die COM 3-Käfige und die ähnlich grossen Holzkäfige (60 x 30 x 40 cm) beherbergten grössere Arten wie beispielsweise Rosellas, Pennantsittiche, Nymphensittiche, Pyrrhura sp. sowie Wachteln und Tauben. Verhältnismässig grosse oder langschwänzige Sitticharten (z. B Berg- und Halsbandsittiche) sowie Langflügelpapageien waren in den Leuenberger Flugvolieren untergebracht. Alle Käfige bestanden aus Karton oder Holz, und waren mehrheitlich nur von der Vorderseite her einsehbar (Gitter). Die Käfigeinrichtung gestaltete sich extrem karg. Sie bestand aus einem auswechselbaren Boden (Papier oder Karton), zwei fest installierten Sitzstangen, einer Futterschale und einer Tränke. Eine Bademöglichkeit war nicht vorhanden, ebenso fehlten federnde Kanarienvogel in COM 1-Käfig (Symbolbild, Sitzgelegenheiten und abgesehen von einzelnen SWISSBird 2014). Käfigen, welche mit Kolbenhirse ausgestattet waren, adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten. Nachdem der STS 2013 und 2014 die fehlenden Rückzugsmöglichkeiten bemängelt hatte, waren dieses Jahr die Bewertungsblätter mehrheitlich so platziert worden, dass sie eine Sitzstange sowie den Futternapf verdeckten. Dieser optische Sichtschutz wurde auch geschätzt, insbesondere Agaporniden, Wellensittiche, Kanarien und Zwergwachteln nutzten die Rückzugsmöglichkeit ausgiebig. Für grössere Exemplare, z. B viele Papageienarten, grössere Wachteln und Tauben, bot das kleine Blatt jedoch keinen nennenswerten Rückzug. Wie bereits letztes Jahr waren einige der Käfigreihen mit Absperrungen versehen, um die Besucher auf Distanz zu halten. So verfügten beispielsweise alle Käfige von Kanarien und Prachtfinken, die Käfige der einheimischen Singvögel und die Wachtelkäfige über Absperrungen. Leider fehlten die Absperrungen jedoch bei fast allen Papageienartigen. Bis auf wenige Fälle, wo das Wasser durch hineingeworfenes Futter getrübt oder das Futter am Boden ausgeleert und mit Kot vermischt war, war die Hygiene in den Käfigen gut. Vögel in Volieren In der Mitte der Ausstellungshalle wurden verschiedene Edelsitticharten in «Schau-Volieren» präsentiert. Neun Volieren massen ca. 200 x 100 x 200 cm und beherbergten jeweils zwei oder drei Individuen. Zwei Volieren wiesen eine sechseckige Fläche mit ca. 200 cm Durchmesser und eine Höhe von ca. 250 cm auf und enthielten drei, resp. vier Vögel. Die Volieren waren von zwei bis drei Seiten mit Schilfmatten verkleidet, weiter waren einige Topfpflanzen vorhanden, sodass für die Vögel Sichtschutz bestand. Die Volieren wiesen Holzschnitzel als Bodengrund auf und waren mit festen sowie federnden Naturästen strukturiert. Futter und Wasser waren vorhanden, jedoch fehlten Badegelegenheiten. Die Vögel wurden in Gruppen gehalten, sodass Sozialkontakte möglich waren. Die Tiere machten einen ausgeglichenen Eindruck, manche schliefen oder beschäftigten sich mit Körperpflege oder Futteraufnahme. Auffällig war, dass sich die Vögel mehrheitlich im hinteren Bereich der Volieren aufhielten, sich also, soweit es ihnen möglich war, von den Besuchern entfernten. Dieses Verhalten deutet auf die belastende Ausstellungssituation hin und zeigt, wie wichtig eine ausreichende Käfig- resp. Volierenbreite für die Vögel ist.

159


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

Direkt neben der Treppe, welche zu den auf einer Empore untergebrachten Finkenartigen hochführte, befand sich eine vom Schweizer Zebrafinkenclub aufgestellte Voliere mit mehreren Zebrafinken. Die Voliere war abwechslungsreich mit verschiedenen Naturästen, Sträuchern und Wurzeln eingerichtet und wies eine Art Waldboden auf. Die Vögel konnten sich hinter Sträuchern zurückziehen. Wasser und Futter war ebenfalls vorhanden. Diese Voliere zählte zu den schöneren Haltungsbeispielen an der SWISSBird. Im Gegensatz zu den üblichen Ausstellungskäfigen war diese Haltung sehr attraktiv für die Besucher und demonstrierte, wie Ziervögel gehalten werden sollten. An einer Seite der Ausstellungshalle befanden sich insgesamt sechs Volieren, in denen ein Graupapagei, zwei Blaukappenamazonen (je einzeln) zwei Elstern (je einzeln) und ein Fischerturako gezeigt wurden. Die Volieren der Amazonen sowie des Graupapageis massen 100 x 100 x 200 cm, die der Elstern und des Turakos 200 x 100 x 200 cm. Obwohl hier mehr Platz vorhanden gewesen wäre, enthielten auch diese Volieren nur die nötigste Einrichtung, nämlich einzelne fest montierte Sitzstangen, Futter und Wasser sowie Einstreu aus Holzschnipseln oder Laub. Die Volieren der Elstern sowie des Turakos waren teilweise mit Schilfmatten verkleidet und nur von vorne einsehbar. Trotzdem flatterten die Elstern die meiste Zeit aufgeregt hin und her. Problematische Zuchtformen Auch dieses Jahr wurden wieder einzelne, aus Sicht des STS problematische Zuchtformen präsentiert. Es handelte sich dabei einerseits um Positurkanarien wie die «Frisé-Suisse» mit überlangen Ständern und unnatürlich aufrechter Wirbelsäule, deren Brust-, Rücken- und Schulterfedern zudem stark gekräuselt sind. Weiter waren Kanarien mit Hauben (z. B Gloster Corona, Arlequim Portugues), die teilweise kaum mehr unter den Federn hervorsahen, vorhanden. Auch einige Schauwellensittiche trugen Hauben, welche ihre Augen fast komplett verdeckten. Die durch die Haube hervorgerufene Einschränkung des Sichtfelds stellt für das Fluchttier Vogel sicherlich eine Belastung dar, aus diesem Grund ist diese Gefiedervarietät in der Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten auch aufgelistet. Stereotypieähnliche Verhaltensweisen sowie Anzeichen für Belastung Auch dieses Jahr zeigten verschiedene Vögel Belastungssymptome wie Schnabelatmung oder Flügelzittern/-wippen. Auch stereotype, resp. stereotyp ähnliche Verhaltensweisen der Vögel wurden beobachtet. Stereotypien sind Verhaltensstörungen und deuten auf ungenügende Haltungsbedingungen und Leiden hin. Die Haltung der Vögel unter den sehr beschränkten Platzverhältnissen einer Ausstellung und dem Fehlen von verschiedenen verhaltensgerechten Einrichtungen und Strukturen schränkt das Verhalten extrem ein, sodass die Tiere belastet werden und Verhaltensstörungen auftreten können. Typische Beispiele: • Wellensittiche Nr. 543, 1672, 534, 528, 638, 636, Nymphensitiche Nr. 530 und 890 und Kanarien Nr. 238, 409, 2360: Die Tiere rannten/sprangen während längerer Zeit an der Vorderoder der Rückseite des Käfigs hin- und her. • Wellensittiche Nr. 700 und 1281: die Vögel nagten während längerer Zeit an immer der gleichen Stelle am Käfig. • Agaporniden Nr. 559, 2124 und 2444: Die Vögel versteckten sich unter dem angenagten Kartonboden. Offenbar handelte es sich hier nicht um ein spielerisches Verhalten, da die Tiere regungslos unter dem Karton verharrten, als suchten sie Schutz. • Kanarien Nr. 1586, 393: Die Vögel flogen wiederholt die Käfigstangen an und rutschten daran herunter. • Blauschuppenwachtel Nr. 705: Die Wachtel rannte andauernd von einer Käfigseite auf die andere und sprang in der hinteren rechten Käfigecke hoch. • Diese Vögel zeigten zeitweise Schnabelatmung: Goldammer Nr. 827, Distelfink Nr. 191, Stieglitz major mut. x Kanarie Nr. 1426, Rheinländer Kanarie Nr. 1820, Jap. Mövchen Nr. 1751.

160


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

Manche Vögel nutzten den Kartonboden als Versteck (Symbolbild, SWISSBird 2014). Verletzte und kranke Vögel An der SWISSBird fiel dem STS ein Wellensittich auf, welcher einen reduzierten Allgemeinzustand aufzuweisen schien. Der Vogel sass während längerer Zeit mit hängendem Kopf und geschlossenen Augen am Käfigboden. Anschliessend wechselte er auf eine Sitzstange, verhielt sich aber auch hier teilnahmslos. Nachdem eine STS-Beobachterin den Vogel dem Aufsichtspersonal gemeldet hatte, wurde der Käfig entfernt und das Tier offenbar zur Beobachtung in einen ruhigen und warmen Bereich verbracht. Wie bereits 2014 wurde auch dieses Jahr wieder ein verletzter Vogel unter den ausgestellten Tieren entdeckt. Im Käfig eines Agapornis fielen dem STS über die Rückwand verteilte eingetrocknete Blutspuren auf. Die Verteilung der Spuren liess darauf schliessen, dass sich der Vogel mit einer blutenden Wunde hin und her bewegt hatte und gegen die Wand geflogen war. Eine offensichtliche Verletzung des Tieres konnte aus der Distanz aber nicht festgestellt werden. Nach zweimaligem Melden des STS wurde dieser Käfig ebenfalls von der Ausstellung entfernt.

Fazit und Forderungen des STS Rechtslage Die Schweizer Tierschutzgesetzgebung kennt keine Vorschriften für temporäre Unterbringungsformen, folglich ist auch die Tierhaltung an Ausstellungen von einigen Tagen Dauer nicht geregelt. Offenbar wird von den Veterinärbehörden alles toleriert, sei es Einzelhaltung oder auch Käfige, die weit unter den gesetzlichen Mindestvorschriften liegen, welche ihrerseits ja bereits die Grenze zur Tierquälerei darstellen. Aus der Sicht des STS sind solche Bedingungen nicht akzeptabel, den Tieren sollte auch während einer temporären Haltung ein Mindestmass an Platz und verhaltensgerechten Strukturen, Materialien und Einrichtungen zugestanden werden. Der STS fordert daher, dass Ausnahmeregelungen von der TSchV analog zum Tiertransport gehandhabt werden sollen: Die Mindestvorschriften der TSchV (z. B. hinsichtlich Platzangebot) sollen demnach nur dann unterschritten werden können, wenn die Tiere nicht länger als sechs Stunden, maximal einen Tag ausgestellt werden. An der SWISSBird wurden sowohl Hybriden zwischen Kanarienvögeln und einheimischen Singvogelarten als auch nachgezüchtete einheimische Singvögel gezeigt. Gemäss Art. 2 und 10 Jagdgesetz (JSG) gelten alle einheimischen Vögel (ausser die als jagdbares Wild deklarierten Arten) als

161


SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

geschützt, und es bedarf einer kantonalen Bewilligung nach JSG für ihre Haltung. Unter welchen Bedingungen eine Bewilligung zur Haltung und Zucht einheimischer Singvogelarten letztendlich erteilt wird, ist allerdings von der Einschätzung der jeweiligen kantonalen Ämter abhängig. Konkrete Mindestvorschriften für die Haltung von einheimischen Singvögeln sind in der Tierschutzverordnung indessen nicht formuliert. Dies ist aus Sicht des STS nicht akzeptabel, weil es sich um Wildtiere handelt, welche im Vergleich zu domestizierten Arten noch viel weniger mit restriktiven Haltungsbedingungen in Menschenhand umgehen können. Weiter bestehen auch keine Vorschriften, die eine Kreuzung von domestizierten Kanarienvögeln mit einheimischen Wildvögeln in Gefangenschaft verbieten würden, während die Hybridisierung mit Wolf bzw. Wildkatzen bei Hunden resp. Katzen verboten ist. Die Hybridisierung einheimischer Vogelarten in menschlicher Obhut ist dann problematisch, wenn die Gefahr des Entweichens dieser Vögel in die freie Natur besteht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Hybriden aus Volieren entkommen und sich in freier Natur mit einheimischen, verwandten Arten fortpflanzen, was einen Wildbestand genetisch gefährden kann. Belastungssymptome Eine Ausstellungssituation beinhaltet für die Vögel eine völlig unvertraute Umgebung, extrem kleine Käfige, das häufige Fehlen wichtiger verhaltensgerechter Strukturen, Einzelhaltung sowie Besucher, die sehr nahe an die Vögel herankommen. Diese Faktoren belasten die ausgestellten Vögel. Tiere sind zwar daran angepasst, kurzfristig mit belastenden Situationen umzugehen, indem sie mit adäquatem Verhalten darauf reagieren: Beispielsweise mit Flucht, mit Schutz im Schwarm oder Rückzug an geschützte Orte, mit Reviermarkieren (Singen), Sozialinteraktionen bzw. direkter Aggression gegenüber Konkurrenz unter Artgenossen. In der Ausstellungssituation sind diese Möglichkeiten indessen beschränkt resp. gar nicht vorhanden, sodass die Anpassungsfähigkeit der Tiere überfordert werden kann. Die Tiere reagieren darauf mit den oben geschilderten Verhaltensabweichungen und Symptomen. Das Fazit aus den Beobachtungen des STS ist, dass gewisse Vögel durch die Ausstellungssituation stark belastet wurden, ihre Anpassungsfähigkeit überfordert war und die Vögel vermutlich unter den vorherrschenden Bedingungen litten. Konkrete Verbesserungsmassnahmen im Rahmen der SWISSBird Aus Sicht des STS sind Ausstellungen nur dann gerechtfertigt, wenn sie für die Tiere nicht mit Leiden verbunden sind. Es sollten daher an der SWISSBird nur Vogelarten und Individuen ausgestellt werden, die mit der Ausstellungssituation verhältnismässig gut zurechtkommen. In diesem Zusammenhang ist unbedingt daran zu denken, dass eine Vielzahl von nicht domestizierten Vögeln, also Wildtiere, ausgestellt wurden, welche im Vergleich zu domestizierten Arten noch viel weniger mit restriktiven Haltungsbedingungen in Menschenhand umgehen können. Lobend zu erwähnen ist, dass einigen Vögeln grosszügige und verhältnismässig gut (Edelsittiche) bis sehr gut strukturierte Volieren (Zebrafinken) zur Verfügung standen. Da die SWISSBird insgesamt vier bis viereinhalb Tage dauert, sollten solche Gehegetypen der Massstab sein. Auf jeden Fall müssten bei Ausstellungen, die länger als einen Tag dauern, die in der Tierschutzverordnung für die jeweilige Art definierten Mindestmasse und Strukturen eingehalten werden. Aus Sicht des STS sollten die Aussteller allen ausgestellten Vögeln ein Minimum an Rückzug zugestehen. Das Bewertungsblatt, welches auf Anregung des STS dieses Jahr höher montiert wurde und somit einen Bereich des Käfigs verdeckte, ist ein erster Schritt in diese Richtung und zeigt, dass von Seiten der Veranstalter ein gewisser Wille zur Verbesserung der Situation vorhanden ist. Für grössere Arten reichte das kleine Blatt allerdings nicht aus, hier muss über eine alternative Rückzugsmöglichkeit (z. B in Form von Karton, einem Holzbrett oder einer Kunststoffplatte) nachgedacht werden. Wie bereits letztes Jahr waren auch heuer einige Käfigreihen und Volieren (z. B Prachtfinken, einheimische Singvögel, Wachteln) mit Absperrungen versehen worden, um eine zu starke Annäherung der Besucher an die Käfige zu verhindern. Der STS erachtet dies als löblich, ist jedoch der 162 Meinung, dass Absperrungen vor allen Käfigen angebracht werden sollten.


SWISSBIRD 2015 ZOFINGEN

3/2016

SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

Die vom STS geforderten Verbesserungen hinsichtlich Käfiggrösse, verhaltensgerechten Strukturen und Rückzugsmöglichkeiten sind nicht nur aus Sicht des Tierwohls essentiell, sondern wären auch für eine attraktive Ausstellung und Präsentation über die engsten Züchterkreise hinaus wertvoll. Ganz wichtig ist aus Sicht des STS auch der Vorbildcharakter. Ausstellungen sind als Botschafter für den Tierschutz zu nutzen, zum Aufzeigen einer artgemässen und vertretbaren Haltung von Vögeln in Menschenhand. Bei den Besuchern darf keinesfalls der Eindruck hängenbleiben, die Vögel könnten zuhause in derart kleinen und karg eingerichteten Käfigen gehalten werden! Immerhin bemühten sich die Veranstalter der SWISSBird, dem Aspekt der «Besucherinformation» Rechnung zu tragen, indem an mehreren Stellen mit Plakaten darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei der Ausstellung nur um eine temporäre Unterbringung handelt und die Heimvogelhaltung grössere Platzverhältnisse erfordert. Leider fehlte aber ein als solches ersichtlicher Tierschutzstand mit Anschauungskäfigen (nicht gesetzeskonform, gesetzeskonform, vorbildlich) sowie detaillierteren Informationen zur artgerechten Haltung. An der SWISSBird waren zahlreiche Aufsichts- und Hilfspersonen anwesend, welche sich um die Betreuung der Vögel kümmerten. So war denn auch die Hygiene in den Käfigen sehr gut und die Tiere verfügten über ausreichend Futter und Wasser. Leider schien das Personal aber nicht allen Betreuungsaspekten die gleiche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. So entdeckte der STS an der SWISSBird erneut einen verletzten Vogel sowie einen Vogel mit reduziertem Allgemeinzustand. Immerhin wurden auf die Bitte des STS hin beide Käfige aus der Ausstellung entfernt. Auch eine bessere Aufsicht der Besucher wäre aus Sicht des STS unbedingt vonnöten. So sollten Besucher konsequent darauf hingewiesen werden, die Absperrungen zu beachten. Auch sollten die Besucher ermahnt werden, die Käfige nicht zu berühren und beispielsweise die Bewertungsblätter an den Käfigen nicht beiseiteschieben (so mehrmals geschehen und von der Aufsicht toleriert). In diesem Jahr wurde an der SWISSBird ein Fotografierverbot verhängt. Damit wurde ein Belastungsfaktor für die Vögel ausgeschaltet, da Störungen durch Blitzlicht oder nahe an die Käfige herangeführte Handys oder Fotoapparate entfielen. Für eine effektive Reduktion der Belastung müsste wie bereits erwähnt aber auch verhindert werden, dass Besucher sich den Käfigen auf eine geringe Distanz nähern und die (Sichtschutz bietenden!) Bewertungsbogen beiseiteschieben. Weiter wären für die Vögel zwingend grössere Käfige und auch Sichtschutz notwendig. Abschliessend kann gesagt werden, dass die an der SWISSBird angetroffene Vogelhaltung sich grösstenteils an die Haltung der vorherigen Jahre anlehnte. Aufgrund der STS-Berichte hat sich zwischen Kleintiere Schweiz und dem STS nun aber ein Dialog hinsichtlich strittigen Fragen und tierschützerischen Verbesserungsmassnahmen entwickelt. Seit Beginn dieses Dialogs realisierte Kleintiere Schweiz einzelne Vorkehrungen zur Verbesserung der Vogelhaltung. Der STS ist erfreut über die konstruktive Reaktion des Verbands und hofft, zukünftig gemeinsam mit Kleintiere Schweiz weitere Verbesserungsmassnahmen zugunsten der Tiere realisieren zu können.

sts@tierschutz.com · www.tierschutz.com

163


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.