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Le Scalaire, Nyon (VD

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Filiale Gland (VD

Filiale Gland (VD

Le Scalaire, Nyon (VD), besucht am 4.8.2021

Der Besuch des Le Scalaires war sehr enttäuschend. Nachdem der STS die Geschäftsführerin vor zwei Jahren über mehrere Stunden vor Ort beraten hat, hat sich kaum etwas geändert an der Tierhaltung.

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Sortiment: Die Zoofachhandlung hat zwar mittlerweile die Gehege mehrheitlich beschriftet, es ist aber bei den Massen nicht klar, ob es sich um Innen- oder Aussenmasse handelt. Es gab auch Ausnahmen, also Gehege die falsch oder nicht beschriftet waren.

Im Shop fand der STS auch Laufräder unter 20 cm vor, was für keine Tierart als tierfreundlich bezeichnet werden kann.

Tierhaltung: Die Nagerhaltung musste als ungenügend bis teilweise nicht gesetzeskonform bezeichnet werden. Das Terrarium der Ratten war mit einer Grösse von 100 x 80 x 80 cm zwar gesetzlich ausreichend gross, dennoch wünscht sich der STS Rattenhaltungen mit Mindestdimensionen von 200 x 100 x 200 cm. Es gab keinerlei Beschäftigung für die Tiere und Glasterrarien sind für Ratten nicht optimal. Ratten sollten vorzugsweise in Gittergehegen leben, damit sie daran hochklettern können.

Diese Gehege wurden gar nicht beschriftet. Hamstergehege mit ungenügend hoher Einstreuschale, um die gesetzlichen Vorschriften einhalten zu können.

Die Rattenhaltung musste als sehr schlecht bezeichnet werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Nagematerial fehlte auch.

Auch für Kaninchen waren die geschlossenen Glasterrarien nicht geeignet. Zudem waren sie zu klein, um Kaninchen in Gruppen zu halten. Ein Tier wurde von einem dominanten Kaninchen verletzt und ein Tier war völlig gestresst, diese Vorkommnisse sind vermutlich auf die schlechte Haltung und auf ein ungenügendes Integrationsmanagement zurückzuführen.

Zu Beginn des Besuches fehlte es an Nagemöglichkeiten. Frische Haselnussäste wurden in die Gehege gebracht, als wir noch vor Ort waren. In einem Fall gab es kein Raufutter.

Kleine Terrarien und keine Beschäftigung. In diesem Fall fehlte auch das Raufutter, obwohl Kaninchen laut Tierschutzverordnung ständigen Zugang dazu haben müssen. Ungenügende Rennmaushaltung im Le Scalaire.

Die Haltung der Rennmäuse war nicht gesetzeskonform, weil nicht auf der gesamten Fläche ausreichend eingestreut wurde. Die Hamsterhaltung war gesetzeskonform, man streute aber nur die nötigste Fläche ausreichend ein.

Bei den Reptilien waren die Terrarien eher klein. Der STS hat die Zoofachhandlung auch in Bezug auf die Beleuchtung beraten. Bis heute weiss aber keine zuständige Person in dem Geschäft ob es sich bei der Beleuchtung um UVB oder normale Wärmelampen handelt. Dies ist unhaltbar. Zusammenfassend kann der Zoofachhandlung nur schlechte Noten erteilt werden. Die angeblichen

Hamsterhaltung: Die Fläche war mit 0,56 m2 gut. Es wurde jedoch nur auf der nötigen Mindestfläche (hinten)eingestreut, die Dimension des Terrariums wird nicht ausreichend genutzt. Die Haltung der Reptilien war nicht gut. Die Beleuchtung war nicht ausreichend und die Einrichtung minimalistisch.

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