Zoofachhandel 2021

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SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS

RECHERCHE ZOOFACHHANDEL 2021

Le Scalaire, Nyon (VD), besucht am 4.8.2021 Der Besuch des Le Scalaires war sehr enttäuschend. Nachdem der STS die Geschäftsführerin vor zwei Jahren über mehrere Stunden vor Ort beraten hat, hat sich kaum etwas geändert an der Tierhaltung. Sortiment: Die Zoofachhandlung hat zwar mittlerweile die Gehege mehrheitlich beschriftet, es ist aber bei den Massen nicht klar, ob es sich um Innen- oder Aussenmasse handelt. Es gab auch Ausnahmen, also Gehege die falsch oder nicht beschriftet waren. Im Shop fand der STS auch Laufräder unter 20 cm vor, was für keine Tierart als tierfreundlich bezeichnet werden kann.

Diese Gehege wurden gar nicht beschriftet.

Hamstergehege mit ungenügend hoher Einstreuschale, um die gesetzlichen Vorschriften einhalten zu können.

Tierhaltung: Die Nagerhaltung musste als ungenügend bis teilweise nicht gesetzeskonform bezeichnet werden. Das Terrarium der Ratten war mit einer Grösse von 100 x 80 x 80 cm zwar gesetzlich ausreichend gross, dennoch wünscht sich der STS Rattenhaltungen mit Mindestdimensionen von 200 x 100 x 200 cm. Es gab keinerlei Beschäftigung für die Tiere und Glasterrarien sind für Ratten nicht optimal. Ratten sollten vorzugsweise in Gittergehegen leben, damit sie daran hochklettern können.

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Die Rattenhaltung musste als sehr schlecht bezeichnet werden. Das gesetzlich vorgeschriebene Nagematerial fehlte auch.


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