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2 Wasserrettung als Begriff

Der Begriff „Wasserrettung“ wird in mindestens drei Bedeutungen verwendet. Zu unterscheiden sind: Wasserrettung als Tätigkeit, der Fachdienst Wasserrettung des Katastrophenschutzes und der sich hieraus entwickelte mobile Wasserrettungsdienst als Teil des Rettungsdienstes.

MERKE:

Die Wasserrettungsorganisationen (v. a. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, DRKWasserwacht und ASB Wasserrettung) haben je nach Satzung weitere Aufgaben, die unter „Wasserrettung“ zusammengefasst sind. Dazu gehören vor allem die Wachdienste in Schwimmbädern, an Flüssen und Seen oder an der Küste. Diese können taktisch als Variante der Absicherung (Kap. 6.3.1) verstanden werden, die durchgeführt werden, bevor es zu einem Einsatz kommt, um diesen ggf. zu verhindern (Prävention) oder schneller und damit erfolgreicher durchzuführen (Bereitstellung).

Weitere Aufgaben der Wasserrettungsorganisationen können Breiten- und Fachausbildung in z. B. Rettungsschwimmen, Erster Hilfe, Tauchen, Bootsführung sein, genauso wie der Natur- und Umweltschutz und die Mitwirkung in Forschung und Entwicklung von Techniken und Taktiken. Diese Aufgaben dienen auch der Wasserrettung, sind jedoch aus taktischer Sicht nachgeordnet.

2.1 Wasserrettung als Tätigkeit

Wasserrettung bezeichnet in diesem Sinne „das Schützen von Menschen, Tieren, der Umwelt und Sachwerten vor Wasser­ und Eisgefahren durch technische und/oder medizinische Maßnahmen an, auf und in Gewässern“ (Döhla 2020, S. 135). Diese umfassende Definition beinhaltet im Begriff „Schützen“ drei taktische Grundsätze (Abb. 1):

• in Sicherheit bringen (Das bedrohte Objekt wird entfernt.)

• Verteidigung (Die Gefahrenquelle kann auf das bedrohte Objekt nicht wirken.)

• Angriff (Die Gefahrenquelle wird ausgeschaltet.) (Schröder 2011, S. 10, 70).

Menschen, Tiere und Sachwerte werden vor Wasser­ oder Eisgefahren geschützt, indem sie in Sicherheit gebracht werden. Hierbei muss jedoch nicht erst ein (Un­)Fall ins Wasser passieren, denn Rettung beginnt bereits mit den präventiven Ansätzen der Absicherung (Kap 6.3.1) oder Evakuierung (Kap. 6.3.4). Als reaktive Taktik werden Menschen und Tiere gerettet, Sachwerte werden geborgen (Kap. 4.3).

Verteidigung ist eine Strategie, die vorrangig zum Schutz der taktischen Umwelt (Döhla 2022b) (Kap. 8.4) bzw. von Menschen, Tieren oder Sachwerten angewandt wird, die aufgrund ihrer Anzahl oder aus anderen Gründen (Verweigerung einer Evakuierung, fehlende Zugangsmöglichkeit) nicht in Sicherheit gebracht werden können. Wasserrettungseinhei­ ten können die Verteidigungsmaßnahmen anderer Fachdienste am Wasser unterstützen, indem sie neben der Absicherung anderer Einsatzkräfte (Kap. 6.3.1) die wasserseitige Zuführung von Menschen und Sachwerten (Versorgung, Kap. 6.3.2) durchführen. Die fachliche Führung von Verteidigungseinsätzen liegt zumeist bei den zuständigen (Wasserwirtschafts­, Umwelt­ oder Katastrophenschutz­)Behörden, sodass Wasserrettungseinheiten bei der eigentlichen Verteidigung lediglich unterstützend (Kap. 6.3.3) oder im Rahmen der technischen Hilfeleistung (THL, Kap. 5.4.5) eingesetzt werden können.

Abb. 1 ▶ Gefährdung entsteht beim Vorhandensein einer Gefahrenquelle (Q), die eine Wirkung (W) auf ein bedrohtes Objekt (O) hat (oben links). Beim Angriff (oben rechts) wird die Gefahrenquelle ausgeschaltet, bei der Verteidigung (unten links) wird die Wirkung der Gefahrenquelle verhindert, beim In-Sicherheit-Bringen (unten rechts) wird das bedrohte Objekt entfernt.

MERKE:

Deichverteidigung ist eine originäre Aufgabe der Wasserwirtschafts- oder Umweltbehörden. Bei Gefahr des Deichbruches können die Katastrophenschutzbehörden zuständig sein. Wasserrettungseinheiten sind Hochwertkräfte zur Absicherung und wasserseitigen Versorgung von Deichverteidigungskräften sowie für wasserseitige Verteidigungsmaßnahmen und sollten daher nicht zum Füllen oder der (landseitigen) Verlegung von Sandsäcken verbraucht werden.

Angriff ist eine Taktik, die im normalen Wasserrettungseinsatz keine Relevanz hat. Eine Besonderheit stellen jedoch die Einsätze dar, bei denen Dächer von Schnee entlastet werden. Schneelast ist im weitesten Sinne eine Wasser­ und Eisgefahr (Döhla 2022b), da es sich bei Schnee um einen Zustand von Wasser handelt, und zumindest Kräfte der Strömungsrettung (Kap. 3.4.4) sind konzeptionell und materiell in der Lage, durch einen Angriff die Gefahr zu entfernen.

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