Eslarner Gemeinderatssitzungen, Mitschrift v. 21.04.2015

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Beginn : 20.00 Uhr Ende : 22.55 Uhr 21 . April 201 5

Anwesenheit -08- ZuhörerInnen -1 2- Gemeinderatsmitglieder

04 201 5

Abwesend 1 . Manfred Bäumler (SPD)

- entschuldigt

2. Karl Roth (SPD)

- entschuldigt

3. Karl Grießl (CSU)

- entschuldigt

Erstpubliziert: 26. April 201 5


Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - (Kommentierte) Mitschrift der Sitzung vom 21 .04.201 5

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - (Kommentierte) Mitschrift der Sitzung vom 21 .04.201 5

Dieser öffentlicher Teil einer "Eslarner Gemeinderatssitzung" war - um dies gleich vorwegzunehmen - davon geprägt, dass es wieder einmal seit langer Zeit um erhebliche Kosten ging, für welche jedoch im Gegensatz zum den Projekten "Zoigl-Zentrum" und "Fischerei-Infozentrum" weder vom Bund noch vom Land Bayern eine Förderung zu erhalten ist. Angelegenheiten der sog. "Daseinsfürsorge" und dazu gehört neben der Instandhaltung und dem Betrieb der Wasserver- und entsorgungseinrichtungen, haben die Kommunen vollkommen eigenständig zu bewerkstelligen und auch zu finanzieren.

Historie (Eslarn) Bereits zum 31 .1 2.2002 gab es in der Marktgemeinde Eslarn verbindliche Planungen, das Kanalnetz bis 31 .1 2.2005 zu sanieren. Dies so jedenfalls ist zu vermuten - dürfte so auch dem hier nunmehr über 1 4 Jahre vertröstetem Referat mitgeteilt worden, und immer wieder um Aufschub gebeten worden sein. 2007 soll es dann eine weitere Sanierungsplanungen gegeben haben, welche 2008 Gegenstand einer (öffentlichen?) Gemeinderatssitzung gewesen war. Passiert ist bis heute nichts, und damit steht die Marktgemeinde Eslarn nunmehr bis 2020 nicht nur im Hinblick au die Kanalsanierung, sondern ebenfalls im Hinblick auf die hier wohl unumgängliche Errichtung einer neuen Kommunalkläranlage in Zugzwang. Bereits 2011 wurde vom Ingenieurbüro Zwick ein detaillierter Schadensplan aufgestellt, und bereits der Kanalstrang in der Kapellenstrasse wegen der erhöhten Abwassermenge vom Baugebiet "Ernst-Michl-Strasse" saniert. Erlauben Sie uns den vielleicht ebenso wich­ tigen Hinweis, dass der Kanalstrang "Kapel­ lenstrasse" u. E. auch deshalb saniert werden mußte, weil aufgrund der Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage im OT "Roß­ tränk" und damit einhergehender künftiger

Belastung des von der Moosbacher Strasse abführenden Straßenzuges durch anliefernde Silo(Schwer)Transporter, eine Nutzung dieser innerörtlichen Straße nicht möglich gewesen wäre und der künftige Betreiber der Klärschlammtrocknungsanlage selbst für eine Zuwegung bzw. eigenkostengestützte Verbesserung derselben hätte sorgen müssen.

Eslarn - Wieder einmal notwendigerweisee eine "Solidargemeinschaft". Da es - wie Bürgermeister Gäbl betonte - die Aufgabe einer "Solidargemeinschaft" ist, werden die Kosten für die Sanierung anteilig der Gesamtbevölkerung in Rechnung gestellt, also auch denjenigen BürgerInnen, deren Anwesen/ Wohnanlagen Kanalsysteme nutzen, welche nicht sanierungsbedürftig sind. Die Schellenbach-AnliegerInnen haben hier nur die Kosten für die Sicherstellung der Ordnungsgemässheit der Einleitung deren Schmutzwassers in das öffentliche Kanalsystem, sowie mutmasslich auch den hier neu zu errichtenden Hausanschluß zu tragen. Der grössere Teil wird über Gebührenerhöhungen, mutmasslich auch (Sonder)Vorausleistungen der BürgerInnen erbracht werden müssen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt zur Gesamtaufgabe Gewässerschutz auf deren Internetseite (Startseite) sehr deutlich: " Im § 57 WHG wird als Anforderungsniveau zur Begrenzung

der Schadstofffracht des Abwassers der Einsatz eines Verfahrens nach dem Stand der Technik vorgeschrieben. Auch das Verdünnungsverbot oder das Verbot der Verlagerungen von Umweltbelastungen in andere Umweltmedien ist zu beachten. Dementsprechend müssen

Abwasseranlagen auch errichtet, betrieben und unterhalten werden (§ 60 WHG). Bestehende Anlagen, die

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diesen vorgenannten Anforderungen nicht entsprechen, sind unter angemessener Fristsetzung in erforderlichem Maße umzurüsten oder zu sanieren. Die Sanierungsauflagen werden von den Wasserrechtsbehörden unter Fristsetzung vorgegeben."

Hauskanalanschluß - bis zur Kläranlage und den sog. "Vorfluter" - hier das Bächlein "Loisbach" als Einheit gesehen wird soweit als möglich wieder "in geordnete Bahnen zu lenken" ist.

[Hervorhebung ­ Fettdruck ­ durch uns.]

1 . Abwasserbeseitigung Der Sitzungsleiter, erster Bürgermeister Gäbl bezeichnete den Tagesordnungspunkt Nr. 1 als "zentralen Punkt" für den pflichtgemäß auch für dieses Jahr aufzustellenden Kommunalhaushalt. Deshalb können die Haushaltsberatungen erst im Anschluß an diesen Teil der öffentlichen Sitzung, kann eine (erste?) Befassung mit dem Kommunalhaushalt 201 5 erst in der Juni-Gemeinderatssitzung (öffentlicher Teil?) stattfinden.

Mit Datum vom 24.01 .2001 erhielt die Markt-gemeinde Eslarn durch das zuständige Referat der Kreisverwaltungsbehörde einen Wasserrechtsbescheid.

Die bei diesem Sitzungstermin anwesenden Experten des mit der Erstellung eines geodatierten Kanalkatasters und auch der Planungen wie Ausschreibung der Kanalsanierungsangelegenheit beauftragte

Weidener Ingenieurbüros Zwick - (Dipl.Ing.e Zwick, Schwab und Emmerich) ,

erläuterten sehr genau wie dies nun grds. nicht nur für diesen ersten Teilabschnitt "Schellen-bachstrasse" zu handhaben ist. Zunächst wurde der Begriff "Fremdwasser" näher definiert. Wir übernehmen hier die zutreffende Definition, die sich auch in der Wikipedia® findet.

Begrifferklärung "Fremdwasser"

In geordneten Bahnen. Da scherrt niemand aus!

"Fremdwasser bezeichnet im Allgemeinen Wasser, welches sich nicht am dafür vorgesehenen Ort befindet, also zumeist Wasser, das ungewollt durch die Kanalisation abfließt. Nach DIN 4045 handelt es sich dabei um durch Undichtigkeit in die Kanalisation eindringendes Grundwasser, unerlaubt über Fehlanschlüsse eingeleitetes Wasser sowie bei einem Schmutzwasserkanal durch z. B. Abdeckungen von Kanalschächten zufließendes Oberflächenwasser. Auch durch die Kanalisation abgeleitetes Bach- oder Drainagewasser wird zum Fremdwasser gezählt.

Im Gegensatz zum Bericht in der Regionalzeitung "Der neue Tag" wählen wir hier als Teilüberschrift nicht "Alles ist im Fluß", sondern eben "In geordneten Bahnen. Da scherrt niemand aus". Wir meinen damit das sog. "Fremdwasser" dessen Anteil in Eslarn mittlerweile mehr als 50 - 65 % der Gesamtabwassermenge betragen soll, und welches im Rahmen der Eslarner Wasserentsorgung die gesetzlich von der Abwasserleitung - dem

Der Anteil des Fremdwassers am gesamten Abwasser ist schwer zu ermitteln und auch die Prognose der anfallenden Menge ist schwierig, da sie abhängig von Wetter und Qualität des Kanalnetzes stark schwankt. Da das Fremdwasser die Kapazität der Abwasserkanäle und Kläranlagen verbraucht und die richtige Dimensionierung von z. B. Regenüberlaufbecken erschwert, wird versucht, seinen Anteil am Mischwasser zu minimieren, indem Kanäle und Schächte weitestgehend wasserdicht gehalten werden, man die Einleitung von Hausdrainagen verbietet und Quell- oder

Durch diesen Bescheid wurde der Marktgemeinde Eslarn erlaubt bis zum 31 .1 2.2020 die öffentlichen Gewässer für deren Schmutzwasser zu nutzen, also letztlich solches - jedoch geklärt, ein weiteres hier kommentatorisch kurz anzubringendes Thema - in den Loisbach einzuleiten.

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Bachwasser getrennt abgeführt wird." [Wikipedia®]"

Gesetzlich geduldet: 25% Fremdwasseranteil Der enorm hohe Fremdwasseranteil wurde wie bereits erwähnt im Jahr 201 4 mit 50 65% ermittelt. Eine nochmalige Messung im März 201 5 ergab für den hier zu sanierenden Bereich

"Schellenbachstrasse" einen FWA von 62 68%. Bereits ab 50% Fremdwasseranteil (FWA) am Gesamtschmutzwasseraufkommen fordert der Gesetzgeber, dies wieder auf den gesetzlich geduldeten Wert herabzusetzen. Die Erhebung des FWA erfolgte mittels sog. "magnetisch-induktiver Methode". Die anwesenden Experten bezeichneten es als "Daueraufgabe" einer Kommune, hier für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und damit die Reinhaltung des wichtigen Gutes "Wasser" zu sorgen.

Ein hoher Fremdwasseranteil verursacht un-nötige Zusatzkosten für die Allgemeinheit Es wurde eine Schätzung derjenigen Kosten dargelegt, welche durch den FWA der Allgemeinheit entstehen. Es wurde die energiekostenbezogene Belastung der Pumpen beim Eslarner Klärwerk durch einen FWA von 50% und von 25% gegenübergestellt. -----------------------------------------------------------FWA Energiekosten für Pumpennutzung 25% = 277 m3/ Tag 50% = 830 m3/ Tag

> 1 ,41 kW > 4,24 kW

Anstelle von 3,2 l/ sec. (25% FWA), fliessen bei einem FWA von 50% bereits 1 0l/ sec.

durch die Pumpen beim Eslarner Klärwerk. Dabei sind noch gar nicht die Kosten für den Unterhalt der Pumpen eingerechnet worden. Es wurde von einer, durch das FWA vermehrt erforderlichen halbjährigen Pumpennutzung ausgegangen, wobei bei einem (Strom)Energiepreis von 0,1 7 Eurocent/ kW(h) ca. **4.200.-- Euro Mehrkosten entstehen würden. Der Gesamtstromverbrauch der Eslarner Kläranlage beträgt - so wurde ebenfalls bekannt gegeben - **89.000 kW/ h pro Jahr. Durch den erhöhten FWA sind also 27% höhere Stromkosten zu besorgen. Dies seitdem dieser erhöhte FWA auftritt, mutmasslich also mindestens seit dem Jahrtausendwechsel.

Eslarner Kanalnetz in großen Teilen nicht sanierungsbedürftig? Die Experten gehen - anhand deren aktuellen Untersuchungen - davon aus, dass das Eslarner Kanalnetz in weiten Teilen nicht sanierungsbedürftig ist.

Eslarner Kanalnetz - speziell Gesamtlänge Anzahl der Haltungen Handlungsbedarf bei Hoher Fremdwasseranteil

: 25 km : 600 : 1 09 Haltungen : in allen Ortsteilen

2/3 der Haltungsschäden sind auf fehlerhafte Privatanschlüsse zurückzuführen, Fehlanschlüsse und fehlerhaft angeschlossene Drainagen zurückzuführen.

Begrifferklärung "Haltung" Eine Haltung ist die Verbindungsstrecke eines Abwasserkanals zwischen zwei Schächten. Sie dient der Ableitung von Abwasser. Kanalhaltungen sollen nur gerade und ohne Gefällewechsel verlegt werden. Richtungs-, Gefälle- und Dimensionsänderungen sollen

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nur an den Schächten stattfinden. Eine Haltung besteht aus mehreren ineinander gesetzten Rohren aus Beton, Steinzeug, Kunststoff o. Ä. An die Haltungen werden die Anschlussleitungen in Fließrichtung angeschlossen.[Wikipedia®]

Auf Eslarns - in den betroffenen Sanierungsgebieten immer älter werdende - HauseigentümerInnen dürften damit nicht nur die eigentlich schon bis Ende 201 5 zu erledigende Dichtigkeitsprüfung der Hausanschlüsse, sondern auch noch einige Dinge mehr zukommen. Diese haben auf derem Grundstück Oberflächenwasser von Schmutzwasser zu trennen. So jedenfalls unsere Feststellung in der Gemeinderatssitzung.

Kanalzustand im Sanierungsgebiet "Schellenbachstrasse" Vorauszuschicken ist, dass das hier mit "Schellenbachstrase" definierte Sanierungsgebiet auch die Straßenzüge "Mittlere und Obere Bachgasse" umfasst. ----------------------------------------------------------Folgende Straßenzüge sind hier demzufolge betroffen. Darunter die erforderliche Straßendeckenöffnung in m2 v. Gesamt-m2. 1.

Heubachgasse 370 m2 v. 550 m2

2.

Schellenbachstrasse 757 m2 v. 261 4 m2

3.

Johann-Wagner-Strasse 800 m2 v. 1 620 m2

4.

Hans-Schlemmer-Strasse 902 m2 v. 1 670 m2

5.

Dr.-Ulrich-Strasse 743 m2 v. 1 500 m2

6.

Obere Bachgasse 1 90 m2 v. 600 m2

7.

Mittlere Bachgasse ?? ----------------------------------------------------------Die Erfassung der Kanalzustandsdaten erfolgt technisch im sog. "hydraulischen Verfahren" übrigens gem. Aussage des hier referierenden Dipl.-Ing. Schwag im sog. "ISYBAU"Datenformat. Die Zustandsberichte liessen sich also auch sehr einfach und kostengünstig Online - oder über eine zugangsgeschützte Seite unter www.eslarn.de - allen BürgerInnen visualisiert zur Verfügung stellen. Vorausgesetzt die Gemeindeverantwortlichen - welche z. T. mit einigen wahlbedingten Unterbrechungen Jahrzehnte im Gemeinderatsgremium sitzen - haben/ hätten keine Angst, sich damit auch Klagegründe von BürgerInnen wegen möglicher bisheriger Unterlassung des Kanalunterhalts einzufangen. Ersparen Sie uns wie bereits dem Presseberichterstatter Herrn Josef Forster in dessem Regionalzeitungsbericht die detaillierte Wiedergabe der einzelnen Schadensszenarien betreffend der vorgenannten Strassen. Diese wurden ausführlichst geschildert und es wurde vor allem auch darauf aufmerksam gemacht, dass nach nunmehr umfassender Schädigung weiter Kanalstränge keine Sanierung im sog. "Inliner-Verfahren" mehr in Frage kommt. Stellt sich die vielleicht nicht uns, als nicht im Sanierungsgebiet liegenden, hier der Eslarner Redaktion von DEEZ angehörigen Bürgern die Frage, ob dies nicht von 2001 bis 2005 und damit sehr kostengünstig möglich gewesen wäre. Stellt sich ebenso die Frage, ob und inwieweit hier diese und andere Straßenzüge sondernutzende Unternehmen und BürgerInnen

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nicht deren besonderen Anteil gegenüber der Solidargemeinschaft leisten sollten/ müssten. Beispiel: Am "Tillyplatz" wurden ca. 3.000 m3 Abbruchabraum über den Platz und vor allem auch anliegenden Gemeindestraßen beseitigt, sowie ein Vielfaches dieser Gewichtsmenge für den Neubau des Seniorenzentrums wiederum mit Schwerlast-LkW angeliefert und verbaut. Solchen Belastungen kann keine Gemeinde-/ Gemeindeverbindungsstraße auf Dauer unbeschadet überstehen, und es wird - wie auch dem Sitzungsreferat des Experten zu entnehmen, durch eine solche Verkehrsbelastung der Straßenzüge auch das darunterliegende Kanalsystem in Mitleidenschaft gezogen.

In der Vergangenheit war kein ordnungsgemässer Strassenbau erfolgt. Gem. Feststellung der Experten wurde - wie wir meinen gehört zu haben - in der Vergangenheit nahezu durchgängig kein ordnungsgemässer Ortsstrassenbau betrieben. Hier beträgt die Asphaltdecke der Strassen mal knapp 1 2 cm, und die darunterliegende Kiesschicht welche mindestens 40 cm dick sein sollte, wurde z. T. nicht einmal in 20 cm Stärke ausgeführt. Vor allem dann, wenn bereits im Zuge der Kanalerrichtung bzw. einer Jahrzehnte zurückliegenden Sanierung keine Haushaltsmittel für den Unterhalt des Kanalsystems eingestellt wurden, sowie keine regelmässige Kontrolle des Kanalsystems vor und nach einer Sondernutzung erfolgte, hättee man auf solche Straßen zur Makulatur erklärende Umstände berücksichtigen, und ggf. auch ganze Straßenzüge für Schwerverkehr über 7,5 to sperren (lassen) müssen. Kosten für eine Sondernutzung können und

müssen u. E. regelmässig vollumfänglich den sondernutzenden Unternehmen/ BürgerInnen in Rechnung gestellt werden. Sie können ja auch keinen Pkw mieten und die Kosten dafür die Solidargemeinschaft zahlen lassen. Interessant vielleicht für die AnliegerInnen der betroffenen Straßen, dass in der JohannWagner-Strasse der Kanalstrang umfänglich mit Steinzeugrohren ausgebaut wurde, dass in der "Mittleren Bachgasse" - dort wo KMD Zimmermann dereinst wirkte, und auch die Freiwillige Feuerwehr Eslarn bis vor knapp zwanzig Jahren deren Einsatzfahrzeuge vorhielt - eiförmige Rohrprofile verwendet wurden und damit ein nahezu unbeschädigter Kanalstrang vorhanden ist. In allen anderen Straßen wurden vor allem sog. "Betonfalzrohre" größtenteils ohne jedwede Abdichtung der Stoßkanten verbaut, die - so der referierende Experte - noch zu keiner Zeit seit Verfügbarkeit derselben für die Errichtung von Kanalanlagen Verwendung finden durften. Diese Rohre verbaute man u. a. für die Durchführung der Straßengrabenentwässerung unter Flächenzufahrten zu landwirtschaftlichen Grundstücken.

Einiges zu den Sanierungsplanungen Zu den ebenfalls detailliert vorgetragenen Planungen nur so viel, dass nahe der Balkstrasse ein Regenrückhaltebecken (2400 m3) entstehen soll, um bei erheblicheren Regenfällen als Puffer in Richtung Heubachgasse wirken zu können. Dieser "Rückhalteteich" wird aber regelmässig wieder trocken fallen können, und ist sogar für ein Jahrhunderthochwasser ausgelegt. Wie der Sitzungsleiter unter Zustimmung durch die Experten bemerkte, baut man einen Kanal für eine Lebenszeit von 80 bis 1 00 Jahren. Insofern soll bei dieser Kanalbauangelegenheit auch gleich eine Hausmauer in der

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Oberen Bachgasse umfassend unterfangen werden, denn dort könnte man später einmal etwas machen müssen. So jedenfalls haben wir es verstanden. Wieder schwang unverkennbar das Argument mit, dass man damit nun für einige Generationen von weiteren Dingen verschont bleiben werde. Nun ist aber u. E. nicht einmal sichergestellt, dass in Eslarn bis in 50 Jahren überhaupt noch irgendwelche "weiteren Generationen" aushalten können hier zu leben, denn sowohl witterungsbedingt (6 Monate kalt, 3 Monate Regen und der Rest .... ;-)) dürften kommenden Generationen angesichts der demografisch immer kleiner werdenden Kommune und den regelmäsig nach Vollendung irgendwelcher "Luxus-Projekte" auf die "Solidargemeinschaft Eslarner BürgerInnen" zukommenden Kosten auch irgendwann einmal doch zuviel werden.

Die (voraussichtlichen) Baukosten (ohne Baunebenkosten).

**2.641 .000 Euro Darin enthalten: 1.

Für die neue Wasserleitung im Sanierunggebiet: **423.000.-- €

2.

Für die Stichstrassen/ Drainagen ?: **347.000.- €

3.

Für das Regenrückhaltebecken: **351 .000.-- Euro

4.

Für den Mischwasserkanal: **704.000.-- Euro

Dazu kommen - nicht vergessen - die Baunebenkosten, sowie - von uns zu

vermuten - eine mögliche Preissteigerung von bis zu 25%. Diese Preissteigerung ist in der Regel nicht zu beanstanden. Auf die Nachfrage von Marktgemeinderatsmitglied Albert Grießl (FWG) mit welchen Kosten pro Anlieger zu rechnen ist, konnte keine Antwort gegeben werden. Wie bereits erwähnt werden alle Kosten - bis auf den Straßenausbauanteil (u. W. idR. über 90% - auf die Solidargemeinschaft der so genannt "2800 BürgerInnen" mit 1 .1 00 Haushalten umgelegt. Nicht vergessen: Wir sprechen hier erst von der Kanalsanierung der "Schellenbachstrase", also eines zwar höchst kostenintensiv anmutenden, aber nur sehr geringen Teils des Eslarner Kanal- und Straßennetzes. Schon gar nicht ging es um die bis 31 .1 2.2020 ebenfalls - u. E. neu - zu erstellenden kommunale Kläranlage. Kanalunterhalt Üblicherweise - so der referierende Experte legt eine Kommune pro Jahr 1 % der mit der Wasser-/ Abwasserwirtschaft erzielten "Gewinnes" für den Unterhalt des Systems zurück. Der Sitzungsleiter und erste Bürgemeister der Marktgemende Eslarn betonte, dass man zeitlich günstig liege und keinem Zeitdruck unterworfen sei. Ausserdem seien Kommunal-Kredite derzeit günstig zu erhalten. Dabei aber führte der erste Bürgermeister alle diejenigen Dinge ad absurdum, welche die letzten Jahre von SPD-Seite mit einem Abbau der Schulden "welche der vorherige Bürgermeister bzw. die vorherige "CSUOrtsregierung" macht hatte" geäussert wurden.

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Verleiher des Zeltes, wie zweiter Bürgermeister Georg Zierer bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung bekannt gegeben hatte.

Vorschlag: Sie können sich den u. E. grob fahrlässig unterlassenen Unterhalt für den Kanal ja demnächst nach Eröffnung des "Zoigl-Museums" im wahrsten Sinne des Wortes "Schön...fen". Einstimmig wurde dem Ing.-Büro Zwick der Auftrag zur Erstellung der notwendigen Ausschreibungen und der europaweiten Ausschreibung der Maßnahme erteilt.

2.

Bauanträge

Der entsprechende Bauantrag konnte - da die Unterlagen bereits in den Fraktionen beraten worden waren, einstimmig genehmigt werden.

3.

Bekanntgaben aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 03.03.201 5

Diese Dinge wurden wieder einmal so schnell vorgetragen, dass wir Interessierte bitten hier ggf. noch einmal beim hier vortragenden geschäftsführenden Beamten der Marktgemeinde Eslarn, Herrn VOAR Georg Würfl nachzuhaken. a.

Vergabe irgendeines Auftrags an Dr. Spotha & Partner

b.

Teilverkauf eines Grundstücks, FlStNr. 71 5/ 7, Gemarkung Eslarn

c.

Verkauf der Grundstücke mit den FlStNrn 473/ 11 u. 473/ 1 3.

4.

Vergabe des Planungsauftrags für die Brennerstrasse an das Architekturbüro G2-Architekten Gebhardt & Gruber, 92637 Weiden

5.

Vergabe der Zeltbewirtung beim Heimatfest 201 5 an die Fa. Gschrei in Seubersdorf. Übrigens auch der

4.

Mitteilungen und Anfragen

Für diesen Punkt haben wir leider unserer Aufzeichnungen nicht mehr gefunden. War aber nichts Besonderes, außer dass die Genehmigung der ILE Brückenland BayernBöhmen noch nicht eingetroffen ist. *** Wie immer alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Im Fall der Fälle "klingeln" Sie bei der Eslarner Marktgemeindeverwaltung an, schreiben diesen einen Brief/ ein Fax. Erlauben Sie uns eine kurze, aber für einige LeserInnen sehr wichtige Schlußbemerkung. Irgendwie wird man den Verdacht nicht los, dass Eslarn seit fast 30 Jahren auf irgendwelche Geldmittel und Eintritt bestimmter Ereignisse gewartet hatte, welche nun doch nicht kommen/ verwendet werden können, weil es möglicherweise nicht nur moralisch sondern vor allem auch rechtlich problematisch wäre so etwas zu tun. Wichtiger weiterer Hinweis, nachdem der Sitzungsleiter davon gesprochen hatte, dass eine "Online-Petition" gegen diese Sanierungsmaßnahme - wohl eher die Kostenzahlung - geben wäre, diese aber nicht durchkommen werde. Eine Online-Petition ist KEINE Eingabe zum Bayerischen Landtag und u. E. in keinster Weise mehr als eine bloße Solidaritätsnote an die Betroffenen.

Sie müssen als Betroffene schon Ihre Abgeordneten in die Pflicht nehmen (lassen).

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IMPRESSUM/ IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung im Rahmen des sozialen Projekts "iSLING™", welches von der Familie Zach und ZBE Theresia M. Zach im Jahr 2003 gegründet wurde, und ohne jedwede Fördermittel oder Unstützung mit dem mission statement gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus u. a. auch aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen berichtet. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. Tel.: 004996534070001 , Fax: 004996534070001 , email: oikos-sms@office.eu.org.

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