Eslarner Gemeinderatssitzungen - Mitschrift vom 21.07.2015

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Beginn : 20.1 0 Uhr Ende : 21 .38 Uhr 21 . Juli 201 5

Anwesenheit -06- ZuhรถrerInnen -1 5- Gemeinderatsmitglieder

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Aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen - (Kommentierte) Mitschrift der Sitzung vom 21 .07.201 5

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Vorbemerkung Bitte beachten Sie ie auf der vorangegan-genen Seite als Amtstafelfoto übernommene Bekanntmachung der Tagesordnung zum öffentlichen Teil dieser Sitzung. Die Tagesordnung beginnt mit Punkt 4, d. h. das drei Punkte fehlen. Damit ist nun auch klar, warum zum heutigen Sitzungstermin, wie die anwesenen sechs ZuhörerInnen überrascht feststellen mußten, der sog. "nichtöffentliche Teil" vorgezogen wurde und der öffentliche Teil der Sitzung, wie von uns auf dem Cover vermerkt, erst um 20:1 0 Uhr begann. Begründet wurde dies durch den ersten Bürgermeister und Sitzungsleiter Reiner Gäbl damit, dass ein Fachmann der für den Breitbandausbau beauftragten Firma Corwese nicht zu nachtschlafender Zeit nach dem öffentlichen Sitzungsteil gehört werden sollte. Dies erklärt zumindest einen Tagesordnungspunkt, bzgl. der anderen beiden hier nicht genannten Tagesordnungspunkte wird man schon noch hören wurum es da ging. ;-)

4. Bauanträge Es waren wieder einmal ein paar Bauträge und eine Bauvoranfrage abzuarbeiten. Da sich alle Unterlagen bereits in den Fraktionen befanden, ging dies auch wieder ziemlich schnell. 4.1 Michael und Angela Kleber, Teilungs­ genehmigung für ein Grundstück ­ Voranfrage

Hier soll ein Grundstück in zwei, einmal 1 041 qm und einmal 1 307 qm große eigenständige Grundstücke (Baugrundstücke) geteilt werden. Beide Grundstücksteile liegen dann an Ortsstrassen (Fasanenweg und Roßtränker Strasse) so dass deren Erschliessung gesichert und auch ein

Strassenanschluß vorhanden ist. Da es sich um eine innerörtliche Grundstücksteilung handelt, gab es weiterhin keine Problem. Das Gremium beschloß einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Erstellung der Zufahrt hat auf Kosten der Anlieger zu erfolgen. 4.2 Brenner, Isabella ­ Nutzungsänerung eines Lagerschuppens

Hier handelt es sich um eine Baumaßnahme in einem Mischgebiet. Eine Abwasserbeseitigung ist nicht notwendig, das Niederschlagswasser kann auf dem Grundstück versickern. Mit der Zulässigkeit einer Pferdehaltung wird sich - so der Sitzungsleiter - das hier zuständige Landratsamt befassen. Auch hier wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4.3 Frischholz, Franziska ­ Nutzungsänderung eines Lagerschuppens

Auch zu diesem Vorhaben konnte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden, da alle Nachbarunterschriften vorhanden waren und zudem die Abstandsflächenübernahme gesichert ist. 4.4 Roth, Thomas und Gruber, Carina ­ Errichtung eines Einfamilienwohnheimes mit Doppelgarage

Aufgrund der baulichen Besonderheiten des Bauvorhabens - Walmdach und Wandhöhe größer 4 m - bedurfte dieses Vorhaben einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Am Sportplatz". Da alle Nachbarunterschriften vorhanden waren, konnte auch zu diesem Vorhaben einstimmig das Einvernehmen erteilt werden.

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Die Marktgemeinderatsmitglieder Karl Roth und Laura Roth enthielten sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme. 4.5 Bauriedl, Sabine ­ Abbruch eines alten Wohnhauses und Errichtung eines EFH mit Doppelgarage "Am Schloßberg"

Für diese Eingabe wurde heute die Abbruchanzeige zur Kenntnis genommen. Die weitere Bearbeitung wird - so war zu hören das Landratsamt vornehmen. 5. Abwasserbeseitigung

Mit Schreiben vom 22.05.201 5 teilte das Landratsamt Neustadt/ Wn. mit, dass die wasserrechtliche Erlaubnis für die Marktgemeinde Eslarn derart geändert wird, dass die Quote der zulässigen Fremdwassereinleitung von urspr. 25% auf 50% angehoben wird. Zudem wird der Marktgemeinde Eslarn aufgegeben die eingeleitete Fremdwassermenge welche gem. zurückliegenden Erhebungen der Marktgemeinde Eslarn derzeit 70 75% beträgt auf diese Marke zurückzuführen, also eine Prüfung durchführen zu lassen und eine Kanalsanierung vorzunehmen. Dies geht die Marktgemeinde Eslarn - so der Sitzungsleiter - mit der Beauftragung des Ingenieurbüros Zwick (Weiden) bereits an, und ist ebenfalls bereits dabei die Kanalsanierung - beginnend mit dem Vorhaben "Schellenbachstrasse" vornehmen zu lassen. Diese Mitteilung von seiten des Landratsamtes war notwendig geworden - so war zu hören - weil die Marktgemeinde Eslarn die bisher gesetzten Fristen nicht eingehalten hatte. Einstimmig erklärte sich das Gremium mit der vom Landratsamt vorgeschlagenen Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung einverstanden.

Es wurde vom Sitzungsleiter noch darauf hingewiesen, dass man mit der Kanalsanierung auf einem guten Weg sei den Anteil es eingeleiteten Fremdwassers so weit zu minimieren, dass der Marktgemeinde Eslarn künftig entsprechene Sonderzahlungen erspart bleiben dürften. 6. Strassenausbau

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es nun um die Kanalsanierung vor allem auch im Hinblick auf den durch die Fachleute als kritisch angesehenen Zustand der in die Schellenbachstrasse einmündenden Nebenstrassen: Dr.-Ulrich-Strasse Hans-Schlemmer-Strasse Johann-Wagner-Strasse. Da auch in diesen Strassen die Kanalsa-nierung vorgenommen, zudem auch eine neue Wassserleitung eingebracht wird, erachten es die Fachleute als sinnvoll zugleich die Strasse auszubauen, also mit einer neuen Trag- und Deckschicht zu versehen. Soweit man hier nur die notwendigen Strassenöffnungen wieder verschliessen und keinen Komplettausbau vornehmen würde, wäre - so die Experten - spätestens in vier bis fünf Jahren aufgrund der vorhandenen Schäden dennoch mit einem Strassenausbau zu rechnen. Was mit den AnliegerInnen scheinbar bereits vor sechs Wochen erörtert wurde und nicht gerade auf Begeisterung gestossen war, hat einen finanziell nicht zu verschweigenden Hintergrund. Während bei einem zeitgleichen Strassenausbau anlässlich der Kanalanierung die Marktgemeinde Eslarn ein Drittel der Kosten übernehmen kann, wäre ein späterer von der Kanalsanierung getrennter Strassenausbau zu 1 00% von den AnliegerInnen zu zahlen. Dies aufgrund der Festsetzungen wie diese im derzeit geltenden

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Kommunalabgabengesetz verpflichtend festgeschrieben sind. Im Gremium folgte heute eine sachliche, an den Belangen der BürgerInnen orienterte Diskussion auch der möglichen Ausbauvarianten. Von einer, im Rahmen des öffentlichen Teils einer früheren Gemeinderatssitzung einmal genannten Ausbauvariante mit durchgehendem Gehsteig wurde mittlerweile abgekommen. Es standen zwei Alternativen zur Debatte, bei welcher Variante 1 : einerseits eine flächige Teerung der Strassen, nur mit einem einfachen Stras sentrenner vorgesehen ist, Variante 2: andererseits an den Rändern der Strassen mittels Pflasterung eine Abgrenzung zur Fahrbahn geschaffen und zudem ein Oberflächenwassereintrag auf die Privat grundstücke verhindert werden soll. Die Kostenschätzung für beide Varianten beträgt nach Strassen getrennt: Variante 1 : Dr.-Ulrich-Strasse: **1 74.800.-- Euro Hans-Schlemmer-Strasse: **1 89.750.-- Euro Johann-Wagner-Strasse: **1 79.400.-- Euro Variante 2: Dr.-Ulrich-Strasse: **1 96.650.-- Euro Hans-Schlemmer-Strasse: **21 3.900.-- Euro Johann-Wagner-Strasse: **201 .250.-- Euro Wenngleich die erste Variante etwas teurer ist, so bietet diese - da war man sich einig die Möglichkeit, jederzeit an die Ver- und Entsorgungsleitungen zu gelangen, z. B. zu einem späteren Zeitpunkt einfacher eine Ertüchtigung des Breitbandnetzes etc. durchzuführen.

In den genannten Strassen würden die tatsächlich anfallenden Kosten, abzgl. ein Drittel Gemeindebeteiligung auf jeweils: 1 5 Anwesen in der Dr.-Ulrich-Strasse 1 4 Anwesen in der Hans-Schlemmer-Strasse 1 5 Anwesen in der Johann-Wagner-Strasse umgelegt. Pro Anwesen ist gem. dieser Kostenschätzung mit Kosten von **8.000.-- bis 1 2.000.-Euro zu rechnen. Da bei der zurückliegenden Anliegerinformationsversammlung noch keinerlei Kosten genannt werden konnten, schlug Marktratsmitglied Albin Meckl vor, vor einer Abstimmung noch einmal die betroffenen AnliegerInnen zu informieren. Man kam dann aber doch überein, dass man als Gremium eine Entscheidung zu treffen habe, da letztlich kein Weg an einem Strassenausbau vorbeiführt, und ein Ausbau in nur wenigen Jahren den AnliegerInnen 1 00% der Kosten abverlangen würde. Gäbl wies besonders darauf hin, dass man niemanden finanziell überfordern wolle, und es bestimmte Möglichkeiten gibt, diese Kostentragung für die AnliegerInnen verträglicher zu gestalten. Dies vor allem deshalb, weil sich die Fraktionen anfangs unschlüssig waren, ob man nicht nur die Grabungsarbeiten und die damit verbundene geringere Wiederherstellung der Fahrbahn durchführen lassen sollte. Markgemeinderatsmitglied Kurt Baumann (CSU) erwähnte die Sorge der AnliegerInnen, dass diese zum Teil davon ausgehen, die Anschlußkosten für Wasser und Kanal, also die sog. "Erschliessungskosten" noch einmal bezahlen zu müssen. Sitzungsleiter Gäbl konnte hier Klarheit schaffen, denn diese Kosten müssen nicht noch einmal bezahlt werden. Was jedoch ggf. auf einige AnliegerInnen an

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weiteren Kosten zukommen könnte, wäre die Sicherung des eigenen Anwesens gegen Grundwasserschäden. Bislang nämlich - so wird vermutet - werde dieses Grundwasser über die defekten Kanalrohre abgeleitet, was nicht zulässig ist. Sobald also die Kanalisation wieder dicht hergestellt ist, könnten einige AnliegerInnen Probleme mit dem, dann nicht mehr über die Kanalisation abgeleiteten Grundwasser bekommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, hier eine Einleitung in das bei dieser Kanalsanierung ebenfalls miteingebrachte Drainagesystem vorzunehmen. Diese Kosten jedoch müssen die AnliegerInnen soweit es (Arbeiten auf) deren Grundstücken betrifft, selbst in Auftrag geben und auch selbst bezahlen. Gäbl erwähnte auch noch einen Fall in Rednitzhembach, welcher hier scheinbar für Eslarn immer wieder herangezogen wird. Während jedoch in Rednitzhembach - so Gäbl - eine intakte Kanalisation gegeben ist und nur die Strassendecke bereits mittel Abfräsen erneuert werden konnte, hat man es in Eslarn bei den genannten Strassen mit einem nicht mehr tragfähigen Strassenunterbau zu tun. Letztlich entschied man sich nach langer, eingehender und vor allem sachlicher Diskussion mit 9:6 Stimmen für die Ausbauvariante mit der Pflasterung der Seitenstreifen. Man erwähnte jedoch, dass den AnliegerInnen sowohl der Klärwärter wie auch das beauftragte Ingenieurbüro Zwick gerne in Fragen der Grundwasserableitung zur Verfügung stehen werden. 7. Volksschule ­ Öffentlich­rechtlicher Schulvertrag

Nachdem die Mittelschule Moosbach aufgrund deren Auflösung künftig nicht mehr zur Verfügung steht, müssen Eslarns

SchülerInnen künftig die Mittelschule in der ehem. Kreisstadt Vohenstrauß besuchen. Neben Eslarn schicken künftig noch weitere Kommunen deren SchülerInnen in diese Schule, so dass die Kostentragung einer vertraglichen Regelung bedarf. Sitzungsleiter Gäbl skizzierte kurz die beiden möglichen Varianten einer künftigen Gestaltung dieses Unterfangens, wobei ein sog. "Schulverband" einen nicht unerheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit weiteren regelmässigen Treffen etc. nach sich ziehen würde. So kam man überein, die Regelung auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Schulvertrages vorzunehmen, für welchen die Stadt Vohentrauß bereits einen Entwurf übersandt hatte. Sehr positiv geht daraus auch für die Marktgemeinde Eslarn hervor, dass Erweiterungsbauten und sonstige die Schulinfrastruktur betreffenden Dinge von der Stadt Vohenstrauß und nicht den weiteren beteiligten Gemeinden getragen werden müssen. Der laufene Schulaufwan hat ansonsten von den beteiligten Gemeinden aus denen die SchülerInnen kommen, getragen zu werden und wird mit einer jährlichen Pauschale pro SchülerIn abgegolten. Dazu kommen noch die Schülerbeförderungskosten, welche jede Gemeinde für eren SchülerInnen selbst zu tragen hat, die jedoch mit 60%iger Beteiligung durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Die Pauschale pro Jahr und SchülerIn beträgt zurzeit **1 500.-- Euro. Einstimmig kam man überein, diesen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zu genehmigen.

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8. Verlängerte Mittagsbetreuung der SchülerInnen ­ Zuschußantrag der AWO

Wie bereits im öffentlichen Teil der zurückliegenden Gemeinderatssitzung, als dieser Zuschußantrag der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erstmals zur Debatte stand, kam man auch in dieser Sitzung zu keinem anderen Ergebnis. Unter Heranziehung der in den Nachbargemeinden Moosbach und Waidhaus realisierten Modelle errechnete man für verlängerte Mittagsbetreuung Eslarner SchülerInnen eine Kostendeckung auch bei einem nichtsteigenden Elternbeitrag von **20.-Euro/ SchülerIn und Monat. Derzeit gibt es für die nachmittägliche SchülerInnenbetreuung folgende unverbindliche Anmeldungen: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Bis 1 2:1 5 Uhr: Bis 1 3:00 Uhr: Bis 1 4:00 Uhr: Bis 1 5:00 Uhr: Bis 1 5:30 Uhr: Bis 1 6:00 Uhr:

26 23 15 09 04 ??

Ausgehend von 200 Schultagen - realter handelt es sich, auch die wurde erwähnt, um 1 92 bis 1 93 Schultage - würde eine nachmittägliche SchülerInnenbetreuung von 1 2:00 bis 1 6:00 Uhr - also vier Stunden, oder auch 4 1 /4 Stunden - abgerechnet nach Vergütungsgruppe 2 des Tarifvertrages öffentlicher Dienst mit Kosten von **11 .91 0,06 Euro zu Buche schlagen. Sollte man für die Zeit von 1 2:00 Uhr bis 1 3:00 Uhr eine zusätzliche Kraft benötigen, also dies nicht vom Hausmeister oder einer anderen schulnahen Person geleistet werden können, dann wäre hier auf der Grundlage geringfügiger Beschäftigung (brutto **2.700.-Euro, so war zu hören) mit weiteren Kosten von **1 4.607,06 Euro zu rechnen.

Unter Einbeziehung des freistaatlichen gewährten Zuschusses von **9.000.-- Euro, sowie der Gesamtsumme des Elternbeitrages (**20.-- Euro/ SchülerIn und Monat) stünden einem Betrag von **1 4.460.-- Euro Ausgaben in Höhe von **1 4.607.-- Euro gegebenüber, so dass nahezu Kostendeckung gegeben ist. Man beschloß heute einstimmig, dieses Rechnung der AWO, derem Vorsitzenen Fritz Möstl vorzulegen, und zudem mögliche Kosten für eine Vertretung im Krankheitsfall von seiten der Gemeinde zu übernehmen. Sollte der bisherige Träger diesem Vorschlag nicht zustimmen, so müsse man über die Regierung der Oberpfalz einen Trägerwechsel vornehmen und die nachmittägliche SchülerInnenbetreuung wie in der Marktgemeinde Moosbach von gemeindlicher Seite organisieren. Es wurde zudem angedacht, bzgl. der nachmittäglichen SchülerInnenbetreuung mit der Kath. Pfarrgemeinde bzw. dem Kath. Kindergarten Kontakt aufzunehmen, um hier etwaige Synergieeffekte nutzen zu können. Insgesamt dürte aber auch eine Abgabe der Trägerschaft der nachmittäglichen SchülerInnenbetreuung durch die AWO an einen anderen Träger zu verschmerzen sein, denn die AWO ist mittlerweile in Eslarn ziemlich "groß" mit der Seniorenbetreuung "im Geschäft". Hier könnte es zukünftig vielleicht sogar hinderlich sein in einer Art "QuasiMonopol" - zumal Eslarn ja auch noch "SPDregiert" ist - alle sozial relevanten Schichten zu betreuen. 9. Kindergarten

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund zurückgezogener Berechnung vertagt.

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Kindergarten ­ Haushaltsplan 2015

Man kam überein, das Ende der Kinderbetreuung im Kindergarten weiterhin bei 1 4:00 Uhr zu belassen. Bei Betreuungsschlüssel befindet man sich im Elarner kirchlichen Kindergarten mit 9,5 gut unter dem gesetzlich geforderten Betreuungsschlüssel von 1 0,5. Es wurde ein Einnahmen-Ausgabensaldo von **1 8.91 0.-- Euro, also ein Betriebskostendefizit in dieser Höhe festgestellt. Davon wird die Marktgemeinde Eslarn 60%, die Kath. Kirchenstiftung Eslarn 20% tragen. 10. Jahresrechnung 2014 ­ Vorlage der Jahresrechnung

Einnahmen - Verwaltungshaushalt: 4.340.308,46 Euro Einnahmen - Vermögenshaushalt: 2.864.287,37 Euro --------------------------------------------Gesamtvolumen - Haushalt 201 4: 7.204.596,33 Euro ========================== **791 .1 02,35 Euro konnten dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. 11. Bekanntgaben

-----------------------------12. Mitteilungen und Anfragen

Damit das Patenschaftsjubiläum mit der tschechischen Patengemeinde Belà nad Radbouzov nicht im Heimatfesttrubel untergeht sondern entsprechen gewürdigt werden kann, wird dieses Jubiläum am

1 7.1 0.201 5 vormittag beginnend mit einem Treffen am ehem. Grenzübergang "Tillyschanz" und einer Fahrt nach Belà mit dortiger Feierstunde im Gasthof Praha begangen. Interessierte mögen sich neben dem Marktgemeinderatsgremium zu einem noch näher bekanntzugebenden Termin an der Tillyschanz einfinden. Durch die Regierung der Oberpfalz wurde eine Mittelzuweisung für die städtebaulichen Planungskosten "Ortszentrum" in Höhe von **60.000.-- Euro bekanntgegeben. Am 1 5.08.201 5 begeht die Kath. Pfarrgemeinde Eslarn wieder deren Patrozinium. Um 09.30 Uhr findet der Festgottesdienst mit Festprediger, Diakon Ulrich Wabra aus der Pfarrei Neunburg v. Wald statt. Es ergeht herzliche Einladung an die Bevölkerung, da im Anschluß an den Festgottesdienst auch die Segnung des Marterls beim Eingang zum Kath. Pfarr- und Jugendheim St. Marien stattfinden wird. In eigener Sache wurde noch vorgebracht, dass helfene Hände zur Vorbereitung der Heimatausstellung, aber auch für Dienste beim Konzertabend jederzeit gerne willkommen sind. Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung melden! *** Alle Angaben wie immer ohne Gewähr für Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit. Auch wenn der Pressevertreter vom Neuen Tag heute nicht anwesend war, so wird sich dieser - so der Sitzungsleiter - bei er Gemeindeverwaltung kundig machen und in einer der nächten Regionalzeitungsausgaben über diese Sitzung - natürlich nur öffentlicher Teil ;) - berichten. [x]

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I MPRESSUM/ IMPRINT Dies ist eine Veröffentlichung im Rahmen des sozialen Projekts "iSLING™", welches von der Familie Zach und ZBE Theresia M. Zach im Jahr 2003 gegründet wurde, und ohne jedwede Fördermittel oder Unterstützung mit dem mission statement gegen Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Extremismus und Rassismus über Geschehnisse im bayerischtschechischen Grenzland, u. a. auch aus den Eslarner Gemeinderatssitzungen berichtet. V.i.S.d.P.: Michael W. Zach, Ludwig-Müller-Str. 2, D-92693 Eslarn. Tel.: 004996534070001 , Fax: 004996534070001 , email: oikos-sms@office.eu.org.

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