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Uni oder FH? »

Bei der Studienwahl kommt es in erster Linie auf den Studiengang an, nicht auf die Hochschulart. Foto: dpa

Bei der Studienwahl sollte der Studiengang entscheidend sein

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Soll ich an der Universität oder der Fachhochschule studieren? Oft lassen sich die Hochschultypen gar nicht mehr so genau voneinander abgrenzen. Was bei der Wahl zählt.

Was unterscheidet eigentlich Fachhochschulen und Universitäten? „Die Grenzen zwischen den Hochschularten sind heute fließend“, sagt Christian Tauch, stellvertretender Generalsekretär der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Grundsätzlich sind Fachhochschulen (FH) oder Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) stärker praxisorientiert ausgerichtet, die Bachelorstudiengänge wegen der Praxisanteile dort oft etwas länger. „Der Schwerpunkt an FH und HAW liegt zudem auf der Lehre, während an Universitäten mehr Zeit in Forschung investiert wird“, erklärt Tauch.

Gleichwertige Abschlüsse

FH und HAW haben seinen Angaben zufolge außerdem häufig schwerpunktmäßig Studiengänge aus den Fächergruppen Ingenieur-, Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaften, Soziale Arbeit und Design im Angebot. Studierende schließen sowohl Studiengänge an der Uni als auch an Fachhochschulen in den meisten Fällen mit einem Bachelor oder Master ab. „Die Abschlüsse sind also unabhängig von der Hochschulart gleichwertig.“

Studiengang sollte ausschlaggebend sein

Wer als Studieninteressierter die Wahl zwischen FH/HAW und Uni hat, sollte sich laut Tauch bei der Entscheidung auf den Wunschstudiengang konzentrieren. „Die Hochschulart ist eher zweitrangig.“ Das Profil sowie das Selbstverständnis der Hochschule würden aber übergreifend eine Rolle spielen. Vor der Studienwahl können künftige Studierende zum Beispiel mit dem Studium-Interessentest der HRK mehr über ihre Fähigkeiten und Interessen lernen. –

» www.hochschulkompass.de/ studium-interessentest.html

Ein berufliches Praktikum schon zu Schulzeiten ist absolut empfehlenswert. Dann siehst, ob dir dieser Beruf wirklich liegt. Und wenn du dich in dieser Zeit ordentlich engagierst und dich der Meister später bei der Bewerbung schon kennt, ist das von Vorteil.

Von Bezahlung bis Zeugnis

Das Praktikums-Einmaleins für Studis

Bei einem Praktikum im Studium kommst du womöglich zum ersten Mal mit der Arbeitswelt in Berührung. Versicherung, Urlaub, Rechte als Arbeitnehmer: alles neu. Diese Regeln sind wichtig.

Wenn du studierst und in dieser Zeit in Unternehmen Praxiserfahrung sammelst, bist du oft eine Bereicherung für die jeweiligen Betriebe. Entsprechend viel Arbeit bekommst du dann zum Teil aufgebrummt. Doch was springt für dich dabei raus? Und welche Rechte hast du überhaupt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Pflicht oder Kür: Welche Praktika gibt es?

Weit verbreitet sind verpflichtende Praktika. „Sie sind Teil des Studiums“, sagt Valentin Dietrich von der Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die Praktika sind in der Regel durch hochschulrechtliche Bestimmungen vorgeschrieben: zum Beispiel durch die Studien- oder Prüfungsordnung. Daneben gibt es freiwillige Praktika. Das können Orientierungswochen vor dem Studium sein oder studienbegleitende Praktika, die Studierende beispielsweise in den Semesterferien absolvieren.

Vergütung: Habe ich Anspruch auf Bezahlung?

Pflichtpraktika dürfen vergütungsfrei sein. „Sofern verpflichtende Praktika im Rahmen der hochschulrechtlichen Bestimmungen geleistet werden, sind sie in der Regel vom Mindestlohn befreit“, heißt es dazu in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Bei freiwilligen Praktika besteht zwar ein Anspruch auf eine Vergütung nach Mindestlohn. „Allerdings erst dann, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert“, erklärt das BMAS.

Oft ist das Praktikumsentgelt jedoch Verhandlungssache. Bei einer Umfrage unter rund 3200 Praktikanten im Auftrag der Unternehmensberatung Clevis wurden rund 92 Prozent der Praktika im Jahr 2020 bezahlt. Das Durchschnittsgehalt lag laut „Future Talents Report“ bei rund 1067 Euro. 58 Prozent der Befragten absolvierten ein Pflichtpraktikum, 42 Prozent ein freiwilliges Praktikum.

Dauer: Wie lange sollte das Praktikum gehen?

Die Dauer eines Pflichtpraktikums ist in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung festgeschrieben. An der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel müssen es bei Studierenden der Geistes- und Sozialwissenschaften zum Beispiel mindestens sechs Wochen sein. „Acht sind die Grenze“, sagt Katrin Schmidtke. Sie ist in diesem Fachbereich zuständig für die Praktikanten.

Bei einem Praktikum im Studium kommen viele junge Menschen zum ersten Mal so richtig mit der Arbeitswelt in Berührung. Foto: dpa

Ein Praktikum ist eine erste Visitenkarte für praktische Erfahrungen.“

Meistens ist dieser Pflichtteil in den Semesterferien abzuleisten. Oft dauern Praktika aber länger: Wie aus dem „Future Talents Report“ hervorgeht, betrug die Einsatzzeit der befragten Praktikanten durchschnittlich fünf Monate.

Rechtsschutz: Bin ich im Praktikum versichert?

Unter 25 bis 30 Jahren greift entweder die familiäre oder die studentische Versicherung. „Ein Pflichtpraktikum ist darüber hinaus sozialversicherungsfrei“, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Die Wochenarbeitszeit und Höhe des Verdienstes spielten keine Rolle – im Gegensatz zu einem freiwilligen Praktikum. Bei monatlich weniger als 450 Euro gilt es als Minijob. Der Arbeitgeber zahlt dann für gesetzlich Versicherte einen Pauschalbeitrag. Sozialversicherungspflichtig ist hingegen, wer ein Praktikum direkt vor oder nach einem Studium absolviert.

Urlaubsanspruch: Was ist zulässig?

Freiwillige Praktika gelten als normale Arbeitsverhältnisse. Daher gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch. Dieser beläuft sich laut Bundesurlaubsgesetz auf 24 Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch. Wer ein Pflichtpraktikum macht, hat hingegen keinen Anspruch auf Urlaub.

Praktikumszeugnis: Darf ich eines verlangen?

„Lassen Sie sich unbedingt ein Zeugnis ausstellen“, sagt Schmidtke. „Ein Praktikum ist eine erste Visitenkarte für praktische Erfahrungen.“ Umso besser könne man später in Bewerbungen nachweisen, was man draufhabe. „In dem Zeugnis sollte stehen, dass das Praktikum absolviert wurde, wie lange es gedauert hat und welche Tätigkeiten ausgeübt wurden.“ Der Anspruch auf ein Praktikumszeugnis ergibt sich je nach Status entweder aus Paragraf 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder aus Paragraf 109 der Gewerbeordnung. –

Falls vorhanden, leg deiner Bewerbung Bewertungen von absolvierten Schülerpraktika oder Ferienarbeiten bei. Dann sieht der Betrieb, dass du schon erste Erfahrungen gesammelt und dich mit der Arbeitswelt beschäftigt hast.

Alexanders Tipp

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