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GRENZEN kosmetischer Anwendungen
Wesentliche Impulse für hocheffektive Anwendungen kamen in den vergangenen Jahren aus der apparativen Kosmetik. Doch ihre kaum vorhandene Regulierung ist
ausführen dürfen, hilft letztendlich nur, bei Neuanschaffungen mit der Zuständigen Aufsichtsbehörde in Kontakt zu treten.
zwiespältig: Zum einen befeuerte die apparative Kosmetik zwar wichtige Innovationen, zum anderen sind einige Anwendungen jedoch so effektiv, dass sie über das Tätigkeitsfeld von Kosmetikerinnen weit hinaus gehen.
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ie apparative Kosmetik mit Wissen und Sachverstand nutzen – das ist der Sinn der viel diskutierten NiSV. Sie bestimmt unter anderem, dass für einige anspruchsvolle kosmetische Verfahren mittels sogenannter Fachkundeschulungen ein hoher Ausbildungsstand der Kosmetikerinnen verpflichtend wird. Außerdem sollen definierte Abläufe im Institut zur Installation und Wartung der Geräte, zur Aufklärung der Kundinnen und zur Einweisung der Mitarbeiterinnen eine sachgemäße Anwendung sicherstellen. Schnittstelle zum Heilpraktikerwesen In den letzten Jahren verbreiteten sich jedoch auch einige Verfahren, die nach Ansicht der Aufsichtsbehörden dem »Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung« – kurz: Heilpraktikergesetz
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(HPG) unterstehen. So können nach Sinn und Zweck des Gesetzes über den Wortlaut der Vorschriften hinaus auch kosmetische Eingriffe unter das Heilpraktikergesetz fallen. Dabei bewahrt die kosmetische Zielsetzung eines Eingriffs in den Körper nicht davor, dass der Eingriff der Ausübung der Heilkunde zumindest gleichzustellen sei. Was ist erlaubt – was nicht? Heilkundliche Anwendungen jedoch dürfen nur Ärzte oder Heilpraktiker durchführen. Für Kosmetikerinnen ist es teilweise schwierig, verlässliche Informationen darüber zu erhalten, ob eine Anwendung nun für sie erlaubt ist oder nicht. Denn der Kauf der Geräte ist nicht reguliert. Da es in Deutschland keine verbindliche Positivliste von apparativen Verfahren gibt, die Kosmetikerinnen
Uneinheitliche Auskünfte Für drei Kosmetik-Anwendungen, Hyaluron Pen, Plasma Pen und Kryolipolyse, haben wir zwischen August 2021 und Februar 2022 bei den Gesundheitsministerien der Länder nachgefragt, ob sie der Heilkunde oder der Kosmetik zuzuordnen seien. Alle drei Anwendungen haben in den vergangenen Jahren eine gewisse Verbreitung gefunden und standen immer wieder in der Diskussion, ob die Anwendung durch Kosmetikerinnen erlaubt ist oder nicht. Das Gesundheitsministerium des Saarlands hat trotz mehrfacher Nachfrage keine Einschätzung abgegeben. Die Ministerien aus Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sahen sich fachlich nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, in Nordrhein-Westfalen konnte zur Anwendung des PlasmaPens keine Aussage getroffen werden. Alle anderen Gesundheitsministerien ordneten alle drei Verfahren, Hyaluron Pen, Plasma Pen und Kryolipolyse der Heilkunde zu.