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Umfrage Gesundheitsämter – Aktuelle Beanstandungen

NiSV UND NUN? werden die in der NiSV geführten Verfahren im Instituts-Portfolio behalten, die Geräte an die zuständigen Behörden melden und die NiSV-Fachkundeschulungen absolvieren. Und sie werden die Anwendung dieser Verfahren

Seit Beginn ihrer Gültigkeit regelt die NiSV - und damit der Gesetzgeber – als Unterscheidungsmerkmal gegenüber ihren einen Teilbereich der apparativen Kosmetik. Auch wenn Fachleute beispiels- Kollegen kommunizieren. Wir gehen davon aus, dass sich in den weise unklare Formulierungen oder mangelhafte Umsetzungsvorschriften Instituten die Aufklärung der Kunden und bemängeln: Man kann davon ausgehen, dass sich in den kommenden die Dokumentation der Behandlungen so als Standard durchsetzen wird, wie in der NiSV Monaten und Jahren eine gewisse Normalität einspielen wird. vorgeschrieben. Denn es wird schwierig, den Kunden zu erklären, warum Aufklärung und Dokumentation bei einer Ultraschall- oder Radiofrequenzanwendung nötig sind, bei

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Es ist wie so oft: Erst im Reali- Microneedling jedoch nicht. tätscheck zeigen sich gangbare Wege. Sicher werden sich einige Möglicherweise werden in einem Jahr Kosmetikerinnen auf Verfahren im einige Kosmetikerinnen feststellen, dass Institut beschränken, die nicht von der NiSV sie sich zu spät gekümmert haben. Eine betroffen sind, etwa mechanische Abrasio- Übersicht der Schulungsanbieter finden nen mit Sand, Diamant oder Wasser sowie Sie in diesem Heft. Microneedling. Andere Kosmetik-Fachleute

Die »Knackpunkte« . . .

Doch das Thema NiSV birgt durchaus noch strittige bzw. offene Punkte. Grundsätzlich ist die NiSV Teil der Novellierung des Strahlenschutzrechts. Dieses enthält Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz sowie zum Schutz der Bevölkerung. Nur ein kleiner Teil befasst sich mit der Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken gewerblich (…) eingesetzt werden. Daher regelt die NiSV auch nur apparative Verfahren, die mit nichtionisierender Strahlung arbeiten, unabhängig davon, ob andere Verfahren ein größeres Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen darstellen oder nicht. Wichtig: Dass eine Geräteanwendung von der NiSV erfasst wird, bedeutet nicht, dass sie eine bessere Wirkung hat als ein nicht in der NiSV genanntes Verfahren. Gleichzeitig stellt sie auch kein höheres Risiko für unerwünschte Nebeneffekte dar. Um dies näher auszuloten, haben wir alle Gesund-

Das wesentliche Thema für die Zukunft ist die Abgrenzung zwischen Heilkunde und Kosmetik.

heitsämter in Deutschland befragt, welche Probleme sie in den vergangenen Jahren mit Kosmetikinstituten hatten. Das Ergebnis: Die Ämter meldeten insgesamt sehr wenige Probleme, in der NiSV genannte Anwendungen spielten dabei nur eine untergeordnete Rolle. Jedoch: Die NiSV betrifft nur die gewerbliche Anwendung zu nichtmedizinischen Zwecken. Daher können Heilpraktikerinnen je nach Zweck der Anwendung von der NiSV ausgenommen sein. Ein weiterer Streitpunkt ist auch, ob einige Gerätetypen überhaupt durch die NiSV betroffen sind, wie etwa plasma-emittierende Systeme, Kaltplasma als auch der Plasma-Pen. Denn sie werden im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Eine Klärung durch die Arbeitsgruppe NiSV der Bundesländer erfolgte leider nicht rechtzeitig zum Erscheinen dieser Ausgabe. Ebenfalls ein Manko der NiSV ist, dass die ästhetisch-plastischen Chirurgen bei der Erstellung der Regelungen intensiv beteiligt waren. Dabei haben sie sich (aus ihrer Sicht verständlich) intensiv dafür eingesetzt, dass lukrative Anwendungen, wie zum Beispiel das Entfernen von Tattoos, ihnen vorbehalten werden. Wagen wir ein Fazit…

Auch wenn die Wogen rund um die NiSV teilweise hoch schlugen: Wir gehen davon aus, dass bereits in ein bis zwei Jahren kaum noch über die NiSV gesprochen wird. Denn bis dahin wird geklärt sein, welche Geräte betroffen sind, die Fachkundeschulungen werden absolviert und die Abläufe zur Dokumentation eingespielt sein. Dennoch schuldet die NiSV noch Antworten auf offene Fragen. So fehlt es nach wie vor an einer präzisen Abgrenzung zwischen kosmetischen Anwendungen und Heilkunde, mit Festlegungen, die (siehe Plasma-Pen) in jedem Bundesland anders ausfallen können. Hier ist eine Präzisierung der Regelungen dringend erforderlich. Ein anderes Feld, damit aber zusammenhängend, ist die Festlegung von Regeln für kosmetische Geräte. Denn für kosmetische Präparate gibt es präzise und erprobte Vorschriften, die Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Kosmetische Geräte selbst sind nicht geregelt, bzw. nur durch Gesetze, die eigentlich andere Bereiche betreffen, wie die NiSV (Strahlenschutz) oder die MDR (Medizingeräte).

BUNDESLAND ZUSTÄNDIGE VOLLZUGSBEHÖRDE

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