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AUSZUG AUS DEM BUCH:
Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage).
Immobilienmakler – Intermediación Inmobiliaria
Die Maklertätigkeit in Spanien ist frei, also nicht an bestimmte gesetzliche oder verwaltungsrechtliche Voraussetzungen gebunden. Dies gilt sowohl für spanische Inländer als auch für Ausländer. Die Liberalisierung des Maklerberufs wurde durch Gesetz 10/2003 eingeführt.
In der Regel wird ein schriftlicher Vertrag zwischen den Interessenten, dem Auftraggeber, und dem Makler abgeschlossen. Dieser regelt die Einzelheiten wie die Tätigkeit des Maklers, das Auftragsverhältnis, insbesondere ob es sich um einen Alleinauftrag handelt, die Sorgfaltspflichten des Maklers, seine Entlohnung und Fälligkeit. Mit dem Abschluss des Immobilienkaufvertrages, der durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers zustande gekommen sein muss, also in der Regel mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages, ist die Maklerprovision, die so genannte comisión fällig. Wer den Makler beauftragt, ist als dessen Vertragspartner grundsätzlich auch für seine Entlohnung zuständig. Es gibt aber auch den professionellen Immobilienmakler, den so genannten agente de la propiedad inmobiliaria (A.P.I.) Ein A.P.I. muss ein abgeschlossenes Universitätsstudium, zumeist der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften nachweisen, eine schwierige Sonderprüfung bestehen und Mitglied der zuständigen Immobilienmaklerkammer (Colegio de Agentes de la Propiedad Inmobiliaria) sein. Die Sonderprüfung bezieht sich auf Spezialgebiete des Immobilienrechts, die kaufmännische Buchführung, das Steuerrecht und verwandte Gebiete. Ein A.P.I. als Vermittler von Immobilien kann auch Wertgutachten über Immobilien erstellen.
Als Immobilienmakler werden in der Regel auch Immobilienverwalter tätig, etwa solche von Wohnungseigentümer- oder Urbanisationsgemeinschaften. Diese sind, wenn sie die entsprechenden Prüfungen bestanden haben, Mitglieder der Kammer von Immobilienverwaltern (Agentes Colegiados de Administradores de Fincas).
Der Immobilienmakler ist verpflichtet, seinem Auftraggeber die Informationen in Bezug auf den zu erwartenden Geschäftsabschluss sorgfältig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Dies bezieht sich sowohl auf technische wie auf rechtliche Informationen. Eine Nebenpflicht des Maklers ist es zum Beispiel, Grundbuch- und Katasterauszüge einzuholen und über bestehende Grundstücksbelastungen aufzuklären. Hierzu gehört auch eine genaue Information über die Marktsituation. Verletzt der Makler seine Informationspflicht gegenüber dem Käufer, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Die Autoren Dr. Alexander Steinmetz und Rocío García Alcázar sind Partner der Rechtsanwaltskanzlei Löber Steinmetz & García, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt, Köln.E-Mail: info@loeber-steinmetz.de
Tel: +49-(0)69 96 22 11 23, +49-(0)221 82 82 97 09 www.loeber-steinmetz.de
In Kooperation mit Löber Steinmetz García Rechtsanwälte y Abogados S.L.P., Mallorca und Teneriffa, Tel. +34 971 72 03 72, Tel. +34 922 38 03 15
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Grundeigentum in Spanien von A – Z für Eigentümer, Käufer und Verkäufer (Vollständige Neubearbeitung 7. Auflage) 216 Seiten , € 38,- .
E-Mail: service@jenior.de ,www.edition-spanien.de
Buchtipp
Fesselnde ThrillerFortsetzung
Niedersächsische Autorin Gillian Hobbs erschafft gekonnt einen Sog, dem man nicht entkommen kann
„Du lügst. Du stirbst." Ist Hobbs' zweiter Thriller und schließt direkt an ihren ersten an. Im Fokus des Auftaktes der "Rote-Rache"Reihe stand die verrückte Scarlett Dyer, die in ihrer traumatischen Vergangenheit den Namen Olivia Lewis trug. Sie hatte sich auf Rache verschworen und stürzte das Küstenstädtchen St. Pit, ihr Wohnort aus Kindheitstagen, mit ihrem Vorhaben in großes Chaos. Im zweiten Band ziehen sie und ihr Mann Jacob nun ins beschauliche Woodnock am Rande der schottischen Highlands. Hier wimmelt es nur so von Tourist:innen anstelle von neugierigen Nachbar:innen, und zum ersten Mal scheint es, als könne Scarlett endlich ein ruhiges Leben führen. Doch schon bald ereignen sich seltsame Dinge.
Scarlett wird unter anderem des Diebstahls bezichtigt und Jacob wird vorgeworfen, kleinen Jungen nachzustellen. Zunächst wenden sich die Bewohner:innen bloß von den beiden ab, aber schon bald schlägt diese Ablehnung in pure Aggression um. Als Scarlett dann auch noch ihr unvollendetes und in St. Pit zurückgelassenes Manuskript vor ihrer Haustür findet, in dem sie ihren in dem Küstenstädtchen durchgeführten Racheplan festgehalten hat, wird ihr klar: Jemand hat es auf sie abgesehen und diese Person wird dafür bezahlen.
Auch wenn Gillian Hobbs, die Autorin hinter Scarlett Dyers Geschichte, eigentlich aus Niedersachsen kommt, wirken die britischen Küstenstädtchen, die sie beschreibt, so, als würde man mitten in ihnen stehen. Ihre "Rote-Rache"Reihe zeugt von ihrer Liebe zu verregneten englischen Orten nahe der Küste. Aber nicht nur über diese schreibt Hobbs gerne: Unter ihrem Klarnamen hat sie bereits etliche erfolgreiche Psycho-Horrorromane veröffentlicht. „Du lügst. Du stirbst." ist nach „Ich lüge bis du stirbst" ihr zweites Thriller-Projekt.
Foto: Autorin Gillian
Hobbs Copyright Hans Einspanier, fotogen Lingen
„Du lügst. Du stirbst." erschien am 2. März im Empire-Verlag. Du lügst. Du stirbst. ISBN 978-3-9859564-6-3 | 320 Seiten | 12,5 x 19 cm | [D] 11,99 Euro | [A] 13,00 Euro | [CHF] 13,90 Fr.
Kontakt Gillian Hobbs: instagram.com/gillianhobbs_autorin/
Website: nicole-siemer-autorin.de
Quelle: Salzburg/Lingen pts009
„Du lügst. Du stirbst." erschien am 2. März im österreichischen Empire-Verlag sowohl als E-Book als auch als Taschenbuch. Der Thriller hat bereits vorab eine große positive Resonanz erhalten und schließt damit an seinen Vorgängerband an.
Ich
Forscher verwandeln Meerwasser in Wasserstoff
Forschende der Universitäten Adelaide, Tianjin, Nankai sowie der Kent State University spalten Meerwasser auf, um es in Wasserstoff umzuwandeln. Dies galt bisher als fast unmöglich, denn das Salz zerstört binnen kürzester Zeit die Elektroden, mit denen der Solarstrom in das Wasser geleitet wird. Werden sie allerdings mit kostengünstiger LewisSäure überzogen, halten sie den Angriffen des Salzes über ausreichend lange Zeit stand. Zu dieser Stoffgruppe zählen unter anderem Eisen(III)chlorid, Bortrifluorid und CO2. Die Experten entschieden sich allerdings für Chrom(III)-oxid (Cr2O3).
Lewis-Säure verhindert Korrosion
Bei Cr2O3 handelt es sich um ein weitverbreitetes Beschichtungsmaterial für Anwendungen insbesondere in der Druck- und Papierindustrie, der Pumpen- und Textilwirtschaft sowie für mechanische Dichtungssysteme. Der so hergestellte Wasserstoff könnte exportiert werden, auch in Regionen, die weder von der Sonne verwöhnt noch ausreichend mit elektrischer Energie versorgt werden, heißt es. Dort könnte in Brennstoffzellen Strom erzeugt werden. Der dabei entstehende Wasserdampf ließe sich kondensieren und die Versorgung mit Trinkwasser verbessern oder erst ermöglichen.
Ein typischer Katalysator in einem Elektrolyseur besteht laut den Wissenschaftlern aus Kobaltoxid mit einem Chromoxid-Überzug. Meerwasser würde diesen durch Erosion durch Chlorionen ruinieren oder sie mit unlöslichen Ablagerungen von Magnesium und Kalzium blockieren, sodass kein Strom mehr fließen kann. Beides wird durch die Lewis-Säure verhindert, so das Team.
Fast so effektiv wie mit Süßwasser
„Wir haben mithilfe eines solchen Katalysators in einem kommerziellen Elektrolyseur Meerwasser mit einer Effizienz von fast 100 Prozent in Sauerstoff und Wasserstoff aufgespalten", sagt Shizhang Qiao, Chemieingenieur an der University of Adelaide. Bei der Elektrolyse von Süßwasser unter Einsatz eines weit teureren Katalysators aus Platin und Iridium werde kaum weniger Wasserstoff erzeugt, so Assistenzprofessor Yau Zheng, Materialwissenschaftler an der gleichen Hochschule.
Quelle: Adelaide/Tianji/Nakai/Kent pte011