BEBAUUNGSSTUDIEN UND EMPFEHLUNGEN für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild graz.at/stadtplanung
BEBAUUNGSSTUDIEN UND EMPFEHLUNGEN für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild graz.at/stadtplanung
Bebauungsstudien und -empfehlungen für “Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild Juni 2021
Für den Inhalt verantwortlich: Stadtplanungsamt Graz DI Bernhard Inninger DI Elisabeth Mahr DI Ellen Kianek DI Thomas Wagner Europaplatz 20, 8020 Graz +43 316 872-4701 stadtplanungsamt@stadt.graz.at Bearbeitung und grafische Aufbereitung:
unter Mitarbeit von:
Bildrechte, wenn nicht anders angegeben:
SuedOst Buero SuedOst ZT DI Architekt Burkhard Schelischansky Opernring 14, 8010 Graz DI Mimi Nievoll DI Elias Dorner Stadt Graz
VORBEMERKUNGEN Bedeutung und Inhalt dieser Studie Ablauf und Methoden Definitionen und Hinweise KLEINRÄUMIG EINHEITLICH STRUKTURIERTE GEBIETE 01 Am Eichengrund 02 Innerhoferstraße - Quiringasse, Jaritzweg 03 Popelkaring 04 Am Rehgrund 05 Paracelsusgasse 06 Untere Teichstraße, Obere Teichstraße 07 St.-Peter-Pfarrweg 08 Hofstatt 09 Westbahngasse 10 Grottenhofstraße
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VORBEMERKUNGEN | BEDEUTUNG UND INHALT DIESER STUDIE
Geschätzte Leserin, geschätzter Leser,
das Grazer Stadtentwicklungskonzept, der Flächenwidmungsplan, nicht zuletzt der „Städtebauliche Rahmen“, also das Räumliche Leitbild der Stadt Graz, entstanden im Dialog mit der Bevölkerung; sie wurden nach Abschluss der vorgesehenen Verfahren zu verbindlichen Rechtsvorschriften. Etwas anders verhält es sich mit diesem Büchlein, das eben keine Verordnung enthält, sondern fachliche Empfehlungen für eine gelungene Weiterentwicklung ausgewählter Wohnquartiere darlegt. Gemäß § 11 des Räumlichen Leitbildes kommt ihnen ein gewisses rechtliches Gewicht zu, aber zuallererst will dieses Büchlein überzeugen, Sie gewinnen. Denn die bearbeiteten Gebiete zeichnen sich durch Qualitäten aus, die ursächlich mit ihrer einheitlichen städtebaulichen Struktur zusammenhängen. Nach Prüfung mehrerer Varianten wird für jedes Gebiet, für jeden Bauplatz dargelegt, wie eine Weiterentwicklung erfolgen kann, die den Charakter und wesentliche Qualitäten erhält. Nicht eine neue Vorschrift, die ganze Viertel unter einen Glassturz stellt. Sondern der Versuch, den Blick für die Qualitäten des jeweiligen Quartiers zu schärfen, den Mehrwert einer gesamtheitlich durchdachten Weiterentwicklung aufzuzeigen sowie eine konkrete Anleitung für die Planung von Zu- oder Neubauten an die Hand zu geben. In diesem Sinn darf ich herzlich einladen, regen Gebrauch von der vorliegenden Unterlage zu machen, und wünsche eine anregende Lektüre. Und sollten Sie ein Bauvorhaben planen: besuchen Sie uns schon in einer frühen Phase im Stadtplanungsamt, wir freuen uns auf Sie!
DI Bernhard Inninger
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VORBEMERKUNGEN | ABLAUF UND METHODEN
Grundlegende Festlegungen
Die Bebauungsstudien wurden 2018 u. 2019 am Stadtplanungsamt Graz von DI Ellen Kianek in enger Zusammenarbeit mit den für die Teilbereiche zuständigen MitarbeiterInnen (DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach, DI Peter Wipfler, DI Markus Dröscher, DI Eva Maria Traschler, DI Nina MarinicsBertovic, DI Elisabeth Mahr) erarbeitet. Mit einem Teilbereich wurde das Architekturbüro suedost beauftragt, welches auch Redaktion und Layout des Gesamtberichts verantwortet. Durch die übersichtliche Gestaltung soll für BauwerberInnen, ArchitektInnen und PlanerInnen verständlich werden, worin die Einheitlichkeit der Gebiete besteht und wie diese Einheitlichkeit auch bei einer Weiterentwicklung wieder hergestellt werden kann. Für die MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes dient die Broschüre als Leitfaden, wie der jeweilige Bebauungstyp weiterentwickelt werden kann, ohne die Einheitlichkeit der Gebiete zu gefährden. Die Studien stellen jeweils im ersten Teil die Plangrundlagen dar, erläutern im zweiten Teil das einheitliche Gestaltungsprinzip anhand der bestehenden Bebauung und den Umgang mit Freiräumen und geben im dritten Teil für die einzelnen Bebauungstypen Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung. Zusätzlich werden diese Empfehlungen in einem Plan sichtbar gemacht.
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Ausgangslage: In einem ersten Schritt wurden die „Kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete“ im baulichen Gefüge der Stadt Graz identifiziert und im Räumlichen Leitbild definiert und planlich ausgewiesen.
Analyse und Fokussierungen
Typenblätter und Pläne
Zielvorstellung: Aus der Analyse des Bestandes entwickeln sich die Typologien der Bau- und Freiraumstruktur jedes Gebietes. Dadurch soll der gebietstypische Charakter der „Kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete“ und somit die Einheitlichkeit erhalten bleiben.
Bebauungsempfehlungen: Basierend auf der Analyse wird ein Baukastensystem zum Weiterbauen entwickelt, das gleichzeitig die geforderte Einheitlichkeit und (dennoch) einen größtmöglichen Handlungsfreiraum für die Menschen darstellen soll.
Die herausgearbeiteten Merkmale sind die Grundlage für die erarbeiteten Bebauungsempfehlungen.
Die einzelnen Typen sind in Typenblättern aufgeschlüsselt und in Plänen anschaulich dargestellt.
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“KLEINRÄUMIG EINHEITLICH STRUKTURIERTE GEBIETE” IM 1.0 RÄUMLICHEN LEITBILD | DEFINITIONEN UND HINWEISE
XII. Andritz
02 INNERHOFERSTRASSE QUIRINGASSE, JARITZWEG XII. Andritz
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ab Seite 19
01 AM EICHENGRUND
Definitionen
ab Seite 11
Im Räumlichen Leitbild sind die kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete im § 11 geregelt. Für die im Deckplan 1 (Teilraumabgrenzungen) markierten Gebiete werden folgende Zielsetzungen definiert:
• • •
„Fortführung des einheitlichen Gestaltungsprinzips Beibehaltung der vorherrschenden Bebauungsweise allenfalls Erhalt bestehender freiraumplanerischer Qualitäten (beispielsweise Fortführung einer begrünten Vorgartenzone, struktureller Erhalt einer zusammenhängenden bauplatzübergreifenden Grünfläche im Inneren der Siedlung u.ä.).” (Verordnung zum 1.0 Räumlichen Leitbild)
01
Im Erläuterungsbericht zum 1.0 RLB wird ergänzend angeführt, dass die ggst. Gebiete vor allem über eine einheitliche städtebauliche Struktur (Gebäudehöhe, Dachform, etc.) verfügen. Sie wurden auf Basis eines Gesamtkonzeptes errichtet. Die Einheitlichkeit führt zu einer gestalterischen, funktionalen und räumlichen Qualität. Es ist daher das erklärte Ziel, auch bei einer Weiterentwicklung der Bereiche mittel- bis langfristig wieder eine Einheitlichkeit herzustellen. „Die Parzellierung und damit auch die Eigentumsverhältnisse nehmen nur bedingt Rücksicht auf raumplanerische Kennwerte, d.h., dass insbesondere Überschreitungen der Dichte auf Kleinparzellen Dichtereserven auf beispielsweise Eckparzellen gegenüberstehen. Dies könnte im Zuge von Bauverfahren zu stark unterschiedlichen Ergebnissen und damit zu einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Struktur führen. Eine Gesamtbetrachtung ist daher auch im Zuge von Bauverfahren unbedingt erforderlich. Getrennte Verfahren sind aufeinander abzustimmen.” (Erläuterungsbericht zum 1.0 Räumlichen Leitbild) “Hochhausstandorte und kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete stellen sich als Sonderthemen dar. Die betroffenen Bereiche werden markiert, aber nicht parzellenscharf abgegrenzt. Im Falle der kleinräumig strukturierten Gebiete ist im Zuge möglicher Bauverfahren zu prüfen, ob der ggst. Bauplatz Teil des einheitlich strukturierten Gebietes ist oder nicht und ist allenfalls auf Einhaltung der definierten Zielsetzungen zu achten.” (Ebd.)
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09
XV. Wetzelsdorf
11 EKKEHARD-HAUER-STRASSE Es gelten die Bestimmungen des Denkmalschutzes!
XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang
10 GROTTENHOFSTRASSE ab Seite 89
XVI. Straßgang
09 WESTBAHNGASSE ab Seite 73
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03 02
XII. Andritz
03 POPELKARING
XI. Mariatrost
ab Seite 29
04 AM REHGRUND ab Seite 35
Hinweise Die Siedlung in der Ekkehard-Hauer-Straße (11) ist zwar im Deckplan 1 zum RLB als kleinräumig einheitlich strukturiertes Gebiet ausgewiesen, wird aber nicht in dieser Studie behandelt, da die Häuser unter Denkmalschutz stehen und jede Veränderung mit dem Bundesdenkmalamt abzuklären ist. Bei dem Gebiet Innerhoferstraße (02) wurde der nordöstlich gelegene Siedlungsbereich (Innerhoferstraße 41, 43, 45 und 49) mit in die Betrachtung aufgenommen, da dieser Bereich die gleiche einheitliche Struktur der Bebauungstypen aufweist. Bei dem Gebiet St.-Peter-Pfarrweg (07) wurden die Häuser direkt am St.-Peter-Pfarrweg nicht in dieser Studie behandelt. Zwar befinden sich diese lt. Deckplan 1 zum RLB auch innerhalb des kleinräumig einheitlich strukturierten Gebietes, verfügen jedoch weder über eine einheitliche städtebauliche Struktur noch lassen sich Vergleiche mit der kongruenten Gebäudetypologie der übrigen Siedlung herstellen.
04
05 II. St. Leonhard
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05 PARACELSUSGASSE ab Seite 41
07
08 IX. Waltendorf
06 UNTERE / OBERE TEICHSTRASSE ab Seite 47
IX. Waltendorf
07 ST.-PETER-PFARRWEG ab Seite 59
VIII. St. Peter
08 HOFSTATT ab Seite 65
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Am Eichengrund XII. Andritz
01
01 Am Eichengrund ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Baugrenzlinie
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
01 AM EICHENGRUND
1.1 Analyse der Plangrundlagen 1.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10-20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Linienbusse verkehren entlang der St.-Veiter-Straße und der Stattegger Straße. Eine Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz ist gegeben.
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7
1.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt max. 3 Geschoße und es ist die offene Bebauungsweise festgelegt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. ausgeschlossen. Parkieren erfolgt in Tiefgaragen oder gebäudeintegriert. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch, wobei die Umhüllende der
1.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 1.1.5 Natur und Landschaftsschutz Die Siedlung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 “Nördliches und östliches Hügelland von Graz”. 1.1.6 Kleinräumige Umgebung Im Süden schließt ein allgemeines Wohngebiet mit der höheren Dichte von 0,3-0,6 direkt an. Die restlichen Umgebungsflächen werden von unbebauten Grünflächen geprägt. So befinden sich im Norden landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen Waldflächen und im Osten Freizeit- und Sportflächen.
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1.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,3-0,4 ausgewiesen. Im Westen schließt es direkt an den Grazer Grüngürtel an, im Norden trennt ein unbebautes Grundstück die Siedlung davon. Im östlichen Teil der Siedlung sind entlang des Straßenverlaufes Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. Nutzungsbeschränkungen: Der westliche Teil des Siedlungsgebietes liegt auf nicht sickerfähigem Boden, im nördlich angrenzenden Bereich ist eine Fläche mit archäologischen Fundstellen ausgewiesen.
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145/1 152/1 145/2 145/15 145/10 145/16 1 148/2 152/6 149/3 149/1 152/3 258/2 1 149/2 256 256/3
Außenkanten maßgeblich ist. In dem Gebietsbereich sind sowohl offene Erschließungen als auch außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u.dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, ausgeschlossen.
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Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Industrie, Gewerbe / Wohnen mittlerer Dichte Wohnen hoher Dichte / Zentrum Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Wohngebiet geringer Dichte / Potenzial Grüngürtel §8 Entwicklungsgrenze, siedlungspolitisch absolut §9
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M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
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Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
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01 AM EICHENGRUND
1.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 1.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Siedlungsgebiet Am Eichengrund wurde 1965 von einer Siedlungsbaugesellschaft errichtet. Die schlichten einheitlich gestalteten Einzelhäuser mit Satteldächern reihen sich entlang des U-förmigen, nach Osten abfallenden Straßenzuges auf. Es können drei Gebäudetypen unterschieden werden: Typ E1 befindet sich in der Mitte des Straßenzuges und verfügt über 2 Geschoße, Typ E2 und E3 wurde außerhalb des Straßenzuges errichtet und verfügt über 1,5 Geschoße. Auch die Parzellenform unterscheidet sich: Typ E1 steht auf längsrechteckigen Parzellen, Typ E2 und E3 auf quadratischen oder polygonalen Parzellen. Die ursprünglich einheitlich gestalteten Gebäude wurden im Laufe der Jahre von ihren Besitzern zumeist nur durch die Gestaltung der Terrassen und die Farbwahl der Putzfassaden verändert. Vereinzelt wurden die Baukörper erweitert. Im Besonderen wurde die Terrasse zum Wohnraum dazu genommen oder vergrößert (z.B. Nr. 38, 42, 44, 15). Beim Haus Nr. 20 wurde in drittes Geschoß errichtet. Ebenso wurde der Eingangsbereich an manchen Gebäuden umgestaltet. Die Firste der Satteldächer sind N-S gerichtet und stehen normal zur Straße (traufständig). Im nördlichen Teil der Siedlung wurden zwei Neubauten mit flach geneigten Pultdächern errichtet (Nr. 49 und 53). Sie werden im Folgenden nicht weiter untersucht. Die Fassadengestaltung der Süd- und Westseiten der Häuser mit den großen Fensteröffnungen ist erhaltenswert, wohingegen die Ost- und Nordseiten sicherlich ansprechender zu gestalten wären. (Glasbausteine in den Stiegenhäusern). Die Parkierung findet gebäudeintegriert durch im Kellergeschoß liegende Garagen statt. Einige zusätzlich errichtete Carports direkt an der Grundgrenze stören das Erscheinungsbild des Straßenraumes.
1.2.3 Planung des Gebiets Verdichtungsmaßnahmen sind bei allen Gebäudetypen im Rahmen der zulässigen Dichtewerte möglich. Die derzeitige Bebauungsdichte beträgt 0,14-0,4. Bei allen Gebäudetypen ist eine Erweiterung um max. 90m² anzustreben, wobei dadurch bei Typ E1 eine Dichte von 0,4 und bei Typ E2 und E3 eine Dichte von 0,31 erreicht würde. Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1 bis max. 2:3) Proportionen, sowie blickdurchlässige Einfriedungen und den Erhalt des durchgrünten Charakters. Die Parkierung soll weiterhin gebäudeintegriert stattfinden, die Errichtung von 2 zusätzlichen PKW-Stellplätzen ist in freier Aufstellung mit eigener Zufahrt möglich. Carports sind nicht erwünscht, sollten aber allenfalls mindestens 1m von der Grundstücksgrenze abgerückt werden, um das Erscheinungsbild des Straßenraumes weniger zu stören. Neubauten sollen dem Haustyp E1 im äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Unter Einhaltung der Proportionen kann die gesamte zulässige Bebauungsdichte ausgeschöpft werden. Die vorgegebene Firstrichtung muss ebenfalls beibehalten werden, um die Einheitlichkeit der Siedlung zu wahren. Diese wurde im nördlichen Siedlungsbereich durch die Errichtung von Neubauten unterschiedlicher Gestaltung (Pultdächer) deutlich aufgelöst.
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1.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Parzellen des Typs E1 stehen mittig auf querrechteckigen Parzellen, wodurch die intensivste Nutzung neben den Häusern stattfindet. Bei Typ E2 stehen die Häuser im Norden des Gebiets hinten auf der Parzelle, sodass sich vor dem Haus Richtung Straße der größere Teil des Gartens erstreckt. Im Süden des Gebietes (Typ E3) stehen die Häuser näher an der Straße und der größere Teil des Gartens ist dementsprechend hinter dem Haus zu finden. Alle Häuser haben den Eingangsbereich seitlich sowie eine seitlich liegende Garage, über der sich eine Terrasse oder ein Zubau befindet.
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Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Geschoßbau / Betriebsgebiete
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
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259/1
Flächenwidmung Legende (Auszug): Reines Wohnen Allgemeines Wohnen
WA Verkehrsfläche 270/15 270/1 271/18 275/1 0,3-0,4 270/16 270/14 271/17 271/16 271/15273/10 1443/1 Landesstraße WA .936 275/3 .937 private Parkanlage, Sportzwecke 262/3 spo .941 .938 271/12 43/6 260/11 .1049 0,3-0,4 271/13 273/9 W .1043 Freiland /10 2 WA 60/9 .1064 .1048 269/3 269/4 WA 273/8 269/6 0 .942 266/14 268/4 071 266/8 .1062 273/4 WA 0, .1067 273/5 267 0, 3WA 266/9 266/13 266/6 0,3-0,4 3-0,6 3-0, .1060 WA 6 .1061 266/4 778 273/1 273/2 264/8 WA 0, WA ppa .35 4 3-0,6266/10 A 0,3-0,6 280/13 0,3-0,6 WA 0,3-0, 280/4 266/5 282/1 .313 .315 .538 -0,6 .305 762/1 282/16 309/3 0,4-0,8 6 282/17 282/9 282/11 310 .323 286/21 4 282/7 WA 286/6 .324 286/17 286/23 286/15 286/19 0,4-0,8 .577 306/2 288/47 288/67 286/16 286/8 286/22 WA 304/2 308 .650/1 30 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), 288/44 288/35 0,3-0,6 Flächenwidmung WA 288/48 288/53 3 288/11 288/29 288/36 0,4 M: 1:5000 WR WR 288/28 WR 302 288/34 WA 288/50 301/6 301/9 288/38 WA 0, Quelle: Stadt Graz ,4-0,8 0, 288/19 288/42 0, 288/20 WA 0, 3-0,4 262/1
47
53
51
49
55
32
34
35
36
38
40
22
42
24
57
20
44
26
6e
18
29
27
33a
63
45
55
59
61
58
60
3 2 1 9 8 7 6 5 4 26 24 28 32 30
20a
20b
14
19
15
4
Koglergasse
12
35
39
9c
16
18
16
41 c
26
20
20
26a 26b
18
11
43
41a 41
14a
22
22
11 a
35a
28a 28
1
38
13
39
62
36
37
7
31 30 29
6d 6c
12
35
32
14
12
24
24a 24b
3
29
27
10
7
5
7
9
10
Schir
81 a 81
79
79 a
81 d
81 c 81 b
81
83
66
64
60
(
NG
58
0 10
54
56
20
36
37
39
38
10
61
Im Hoffeld
63
54
56
58
60
62
40
23 22 21 3 2 1
8
20a
20b
14
26 24
21
35
23
11 a
9b
9
11
3
25
39
43
41a 41 41 c
26
26a 26b
27
24
24a 24b
29 35a
15
9
7
Kogler gas
8
7a
14
12 10
10
6
Schirrman
21
1
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen
18
16
Ne pomukgasse
22
4
14 12
20
11
8
16
20
10
18
7
35a
29
14a 12a 22
19
28a 28
Hochwasserrückhaltebecken bestehend
10 6
12
St.-Veiter-Str aße
5
28
Senken >5cm
15
34
13
9 8 7 6 5 4 32 30
8 6
10 a
57a
59
7
20
57
5
55
25
6d 6c 6b 6a
5c
35 31
23
21
19
30
31 30 29
16
12
35
32
Archäologische Fundstellen Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha
6e
18 17
32
34
33
22
57
15
36
38
40
24
42
26
Am Eichengrund
44 44
63
55
28
33a
53
51
49
44
37
47
11
45
1
43
4b
41
48
50
39
Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 13
35
01 AM EICHENGRUND
Einzelhaus Typ E1
Baufluchtlinie Straße
Grenzabstand
Grenzabstand
5m ab urspr. Bestand Baufeld
Zweigeschoßiges Einzelhaus auf querrechteckiger Parzelle
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Am Eichengrund - Typ E1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Es handelt sich um Parzellen mit ca. 700m² Größe, die querrechteckig zur Straße liegen. Die Grundstücksbreiten betragen ca. 37m und die Grundstückslängen ca. 20m. Die zweigeschoßigen, giebelständigen Gebäude mit 25° geneigtem Satteldach über nahezu quadratischem Grundriss verfügen über Gebäudelängen von 10m und straßenseitigen Gebäudebreiten von 9m. Die Lage ist innerhalb des Straßenzuges. Westseitig befindet sich jeweils eine Garage mit darüberliegender Terrasse.
Planung des Typs Die westseitig gelegene Terrasse bietet sich als Erweiterungsfläche an. Ein Zubau soll sich in seiner Materialwahl vom Bestand abheben. Der Baukörperanschluss zum Bestand soll mit einer Zäsur (z.B. Versatz) ausgebildet werden. Als Dachform ist einem begrünten Flachdach der Vorzug zu geben. Möglich sind 1) ein ein- oder zweigeschoßiger, westseitiger (südseitig, bei Haus Nr. 30) Zubau (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich), 2) eine giebelseitige Verlängerung bis zum Grenzabstand bzw. Baugrenzlinie oder 3) ein Neubau, wobei das äußere Erscheinungsbild dem ursprünglichen Bestand entsprechen soll und die Proportionen von max. 2:3 sowie die vorgegebene Firstrichtung eingehalten werden müssen. Es wird vorgeschlagen eine Grundfläche von ca. 10,8m x 12,5m zu verbauen, um die maximale Bebauungsdichte von 270m² (abhängig von der Grundstücksgröße) zu erreichen.
Einzelhaustyp Am Eichengrund. Seite 14
01 AM EICHENGRUND
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
querrechteckig
ca. 700 m2
ca. 280 m2
Bestand: 0,20-0,41 erlaubt: 0,30-0,40
offen
-
straßenseitig: folgt Bestand westseitig: 5m ab Bestand (Nr. 30: südl. 5m ab Bestand)
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
2-geschoßig, bei Neubau soll äußeres Erscheinungsbild Bestand entsprechen. Proportionen ca. 2:3 bzw. ca. 10,8 x 12,5m
1 G oder 2 G über bestehender Terrasse, westseitig fluchtend o. versetzt, giebelseitig Verlängerung bis Grenzabstand möglich
straßenseitig
Zubau seitlich
Satteldach, 25° Neigung
Flachdach begrünt
Dachform:
Gaupen / Dachflächenfenster
Länge
Gruppierung
möglich
max. 1/2 Firstlänge
keine Vorgaben
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
vorne oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe bis Baugrenzlinie 1
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
kein Carport1
max. 2 PKWAbstellplätze möglich2
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Carports: Allenfalls min. 1m von Grundstücksgrenze abrücken.
Gärten:
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:2
Vorgarten
gebäudeintegriert
alte Garagenabfahrt
seitl. Grenzabstand
Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)
z.B. unter Terrasse möglich
kann verändert werden
Carport / Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Zubau bis Baugrenzlinie möglich
Variante Zubau zweigeschoßig max. Tiefe 5,0m
Variante Zubau eingeschoßig max. Tiefe 5,0m
max. 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten
fluchtend oder versetzt
Balkone möglich
Terrassen in Verlängerung möglich
Dachform Zubau: Flachdach begrünt o. Nutzung als Terrasse
Seite 15
01 AM EICHENGRUND
Einzelhaus Typ E2 / Typ E3
13m ab nö
rdl. Gebäu
Typ E3
dekante
Straße
Grenzabst and
Grenzabst and
7m ab urs pr. Bestan d
1,5-geschoßiges Einzelhaus südlich und westlich des Straßenverlaufs (Typ E2), nördlich des Straßenverlaufs (Typ E3)
Baufeld
13m ab nö
rdl. Gebäu
dekante
Grenzabst and
inie
7m ab urs pr. Bestan
Straße Baufluchtl
d
Typ E2
Baufeld
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Eichengrund, Typ E2/E3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Gebäude sind 1,5-geschoßig und haben ein 35° geneigtes einseitig abgeschlepptes Satteldach über einem rechteckigen Grundriss. Die Häuser stehen giebelständig zur Straße. In der Kurve sind sie traufständig zur Straße hin orientiert. Die Grundstücke sind ca. 900m² groß, quadratisch oder polygonal. Die Häuser sind ca. 10,25x9,25m groß. Die Lage ist außerhalb des Straßenzuges. Süd-westseitig befindet sich wie bei Typ E1 eine Garage mit darüberliegender Terrasse.
Planung des Typs Die Situierung des Zubaus hängt von der Lage des bestehenden Gebäudes am Grundstück sowie von der Garagenzufahrt ab. Der Zubau soll sich in seiner Materialwahl vom Bestand abheben. Der Baukörperanschluss zum Bestand soll mit einer Zäsur (z.B.Versatz) ausgebildet werden. Drei Möglichkeiten des Zubaus sind gegeben: 1) westseitig, um ca. 4m versetzt, ein- oder zweigeschoßig (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich) 2) westseitig, um ca. 4m versetzt, eingeschoßig (ca. 63 m² Erweiterung möglich) 3) ein- oder zweigeschoßig, Baukörper fluchtend (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich). Bei Neubauten soll das äußere Erscheinungsbild dem Bestand des Typs entsprechen. Es wird vorgeschlagen eine Grundfläche von ca. 11.0m x 14.5m zu verbauen um die maximale Bebauungsdichte von 320 m² (abhängig von der Grundstücksgröße) zu erreichen.
Einzelhaustyp Am Eichengrund. Seite 16
Typ E3 Typ E2
01 AM EICHENGRUND
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E2 / Typ E3 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
quadratisch oder polygonal
ca. 900 m2
ca. 360 m2
Bestand: 0,14-0,32 erlaubt: 0,30-0,40
offen
Typ E2 folgt Bestand
13m ab nördl. Gebäudekante, westseitig 7m ab urspr. Bestand1
lt. Baugesetz
1
Baugrenzlinie Ausnahme: Nr. 33, 35, 37, 39 Baugrenzlinie siehe Plan.
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
1,5-geschoßig, bei Neubau soll äußeres Erscheinungsbild Bestand entsprechen. Proportionen ca. 11,0 x 14,5m
1 G oder 2 G; westseitig 7m versetzt oder fluchtend / ostseitig bis 5 m fluchtend (Grenzabstände sind einzuhalten!)
straßenseitig
Zubau seitlich
Satteldach, 35° Neigung
Flachdach begrünt oder Verlängerung des Satteldaches
Dachform:
Gaupen / Dachflächenfenster
Länge
Gruppierung
möglich
max. 1/2 Firstlänge
keine Vorgaben
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
vorne oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe
Carports
Versiegelung
kein Carport2
max. 3 PKWAbstellplätze möglich
E3: bis Baugrenzlinie E2: wie Bestand 2
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Carports: Allenfalls min. 1m von Grundstücksgrenze abrücken.
Gärten:
Parkierung:3
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
alte Garagenabfahrt
seitl. Grenzabstand
Abstellplätze für max. 3 PKW (kein Carport/Garage)
z.B. unter Terrasse möglich
kann verändert werden
Carport / Garage möglich4
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 3
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Zubau ostseitig fluchtend Zubau westseitig fluchtend o. versetzt kein Zubau gartenseitig
bis 3 Parkplätze aber kein Carport im Vorgarten
Dachform Zubau Flachdach begrünt geringere Tiefe bei 2 Geschoßen
Terrassen hinter dem Haus möglich
Seite 17
Innerhoferstraße
Innerhoferstraße - Quiringasse, Jaritzweg, XII. Andritz
02
02 Innerhoferstraße ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Baugrenzlinie
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
2.1 Analyse der Plangrundlagen
Dieses Gebiet besteht aus 2 Teilbereichen, zusätzlich wurde ein dritter Teilbereich (Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49) bearbeitet, der zwar nicht im Deckplan 1 zum RLB aufscheint, für den die Ergebnisse aus der Bebauungsstudie dennoch gültig sind. 2.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Im Nahbereich gibt es eine wasserwirtschaftliche Vorrangzone (Schöckelbach). Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10-20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Eine geringe Bedienqualität der Kategorie 5 (Intervalle über 20 Minuten) ist nur am Jaritzweg gegeben. Das Siedlungsgebiet ist in das Rad- und Fußwegenetz eingebunden.
15
22
2.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt im Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Es handelt sich auch hier um ein kleinräumig einheitlich strukturiertes Gebiet gemäß §11 Räumliches Leitbild, ausgenommen der Bereich Innerhoferstraße 41-49. Für den Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Im Übergang zu kleinteiligen Strukturen ist der Rahmen der Geschoßanzahl auf max. 2-3 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden. Die zulässige Form der Parkierung ist im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert vorzusehen; bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 222/122222/1245 222/ 20 241/5 230/5 1 4 228/2 9 222/2 83 222/125 230/3 e 4 81 ß 7 228/1 222/126 226/16 16 226/3 /2 str a 226/5 76 79 222/127 226/4 226/9 226/2 5 en 226/10 77 59 tz 240/2 227 226/18 Me 3 ni 75 57 8 xik 226/6231/1 226/11 226/12 7 o 55 7 233/1 784 1 we 9 231/2 2 226/14 g 2 /1 53 226/7 239/4233/3 233/2 226/13 224/51 224/50 11 226/8 17 239/11 Jari 232/6 16 224/52 43 k 4 224/ 13 tzw 229/1 5k .145/1 43 h eg /5 321/6 239/5 234/1 226/1 22 4 226/17 41 e 43 f 19 /1 41 c 239/8 4 5 4 f 3d 229/2 49 234/3 55 45 d 43 b 49 41 239/18 21 .147 45 b 43 42 235/1 51 239/9 17 .148 44 45 224/79 46 239/41 29 1 224/80 40 4 224/40224/93 38 3 239/14 5 224/81 25 48 224/89 342/2 4 30 224/87 37 7 343/109 1 239/6 224/90 33 9 224/85 32 52 224/94 13 239/27 342/3 34 224/88 1 36 5 .138 343/7 224/95 239/7 15 239/31 224/96 239/1 343/8 239/3 346/1 239/2 342/1 343/13 343/102 343/17 343/1 343/113 13 343/18 343/103 5 8 346/5 343/21 343/104 31d Alp 343/81 a ss 343/24 y-P 31c 343/105 343/106 ast 345/4346 343/25 0 irk33 .968 345/3 5 Gas 343/3347/2 31b 785 2 se 33 345/6 340/6 2 24 31a a 343/1082 346/6 5 33 340/7 2 b 340/8 6 28 343/2 343/107 35 31 340/10 37 45 39 4 340/11340/14 1 340/1 30 32 349/1 340/3 340/15 340/12 350/16 786 43 4/5 340/16 36 32 a 607 340/13 38 335/1 350/15 4 34/4 350/9 1087 608 350/8 350/17 350/6 334/3 47 6 340/17 34/6 38 a 334/7 4 0 350/3 32 b 350/14 46 334/8 340/9 34/1 350/7 774/2 350/18 334/10 350/1 604 606 605 24
24 a
22 c 22 d
86
2.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und das aktuelle Versorgungsgebiet für Fernwärme und kurz- bis mittelfristiges Erweiterungsgebiet (2017-2025) grenzt auf der anderen Seite des Schöcklbachs an. 2.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Bebauung in der Umgebung ist durchmischt. So befinden sich Einzelhäuser zwischen den Siedlungen des verdichteten Flachbaus. Im östlichen Nahebereich schließen Geschoßwohnbauten an, die sich zur Radegunder Straße hin fortsetzen. Angrenzend an das Gebiet befinden sich im Osten der Schöckelbach bzw. der am Schöckelbach gelegene Innerhoferpark. Im Westen grenzen zwei unbebaute Grundstücke an, die als Aufschließungsgebiete ausgewiesen sind. Dazwischen erstrecken sich mehrere Liegenschaften im Freiland mit der Sondernutzung private Parkanlage, auf denen eine offene Bebauungsstruktur erkennbar ist. Im Norden und im Süden ist eine Einfamilienhausstruktur gegeben. Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grüngürtel §8 Grünverbindung
37
77 a
79
77
65 a
71
69
65 b
73
75a
75
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12
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71 a
er 15 19 st ra ße 10
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24 c
75
8
84
86 a
22 b
22 a
9
13
/6
2.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Nordwesten befindet sich eine Grünfläche, die als Vorbehaltsfläche für kommunale Einrichtungen ausgewiesen ist, sowie ein bebauungsplanpflichtiges Aufschließungsgebiet (WA, XII.15). Eine weitere Grünfläche im Westen wird als private Parkanlage einer Firma genutzt, der südliche Teil davon ist ebenfalls ein bebauungsplanpflichtiges Aufschließungsgebiet (WA, XII.23). Östlich des Siedlungsgebietes liegt ein allgemein zugänglicher Spiel- und Sportplatz. Der südliche Straßenzug (Alpassy-Pastrik-Gasse) liegt im Hochwassergefährdungsbereich HQ100 und im Sanierungsgebiet Hochwasser. Im nordöstlichen Teil der Siedlung entlang der Innerhoferstraße und im südlichen Teil entlang des Rotmoosweg sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen.
Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 19
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
2.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 2.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die drei Siedlungen verfügen über unterschiedliche Parzellierung und Bebauung. Bei der Siedlung Innerhoferstraße handelt es sich um Längsparzellen, die mit Reihenhäusern bebaut sind, die sich mittig auf der Parzelle befinden und somit einen relativ tiefen Vorgarten und einen relativ schmalen Hintergarten bilden. Die Siedlung Jaritzweg ist ebenfalls mit Reihenhäusern auf Längsparzellen bebaut, die aber im Vergleich fast doppelt so breit sind und auf denen die Häuser vorne, vom Straßenfreiraum durch einen Vorgarten getrennt, errichtet sind. Die Siedlung Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49 entspricht im Wesentlichen der Siedlung Innerhoferstraße, wobei die Häuser hier näher an der Straße errichtet wurden, wodurch sich Vorgärten ergeben, die nicht zum Parken genutzt werden. Die Autos werden in einem Sammelcarport oder im Straßenraum abgestellt.
Die Siedlung Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49 ist durch schmale Vorgärten gekennzeichnet, die kein Parken in der Vorgartenzone erlauben. Die Autos werden in Sammelgaragen abgestellt. Auch hier ist der öffentliche Freiraum auf den Straßenraum begrenzt. Die Gärten hinter den Häusern schließen direkt an die Straßen an und werden durch hohe Hecken vor Blicken geschützt. 2.2.3 Planung des Gebiets Lt. 4.0 Flächenwidmungsplan ist der Höchstwert der Bebauungsdichte mit 0,6 festgelegt, sodass ein Nachverdichten bei allen Gebäudetypen nur geringfügig möglich ist. Typ R1: Die Bebauungsdichte wurde bereits im Bestand weit überschritten (Dichte 1,2). Trotzdem wurden einige Dächer nachträglich ausgebaut (z.B. Arthur-Schnitzler-Gasse 3). Typ R2: Die erlaubte Bebauungsdichte wurde bereits erreicht, ausgenommen sind die Eckparzellen sowie die Häuser 43h-43e mit einem Dichtewert von 0,4. Typ R3: Die erlaubte Bebauungsdichte wurde hier ebenso bereits ausgereizt. Ausgenommen sind die Eckparzellen mit einem Dichtewert von 0,5. Die Schaffung von neuem Wohnraum ist in diesem Siedlungsgebiet nur mehr innerhalb des Bestandes möglich (Innenausbau der vorhandenen Bauvolumina). Weiters wird die Beschränkung der Versiegelungen angestrebt. Die “Vorplätze” sollten wieder in Vorgärten zurückverwandelt und PKW-Abstellflächen auf unversiegelten Stellplätzen ermöglicht werden. Der Straßenraum soll aufgewertet werden, indem die Einfriedungen überwiegend blickdurchlässig und begrünt gestaltet werden.
26
12 0 70
81b
37
54
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48
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Seite 20
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32
49
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49
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32 c
38 38 a
32 b
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
43
66
36
32 a
34 b
Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Grüngürtel §8 Baugebiete im Grüngürtel
81a
52
34
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32
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2.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Bei der Siedlung Innerhoferstraße stehen die Häuser relativ weit abgerückt von der Straße, wodurch sich Vorgärten ergeben, die zum Parken genutzt werden. Die hinteren Gärten werden teilweise von Straßen begrenzt, teilweise stoßen die hinteren Gärten aneinander. Innerhalb der Siedlung sind die Straßen der einzige öffentliche Freiraum, allerdings befindet sich direkt angrenzend der Schöckelbach und der Innerhoferpark im Nordosten, der für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche gleichermaßen nutzbar ist. Die Siedlung Jaritzweg hat durch die Positionierung der Häuser gut nutzbare Hintergärten und Vorgärten, die Nutzung der Hintergärten ist lediglich durch die Einsehbarkeit von den öffentlichen Wegen eingeschränkt.
48 5 7
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
S
8b
222/112 .987 17 155/1 222/121 222/123 83 222/114 241/5 226/3 7 230/3 222/124 226/2 228/2 81 3 226/16 69 222/125 226/15 79 226/4 63 226/5 226/6 228/1 59 784 240/2 226/18 222/2 226/10 3 222 .988 57 226/19 .30/2.30/3 232/5 232/4 233/6 5 226/14 226/11 226/12 7 231/1 9 M 1 232/2 233/1 ex 226/7 229/1 224/49 224/111 239/11 ik o 222/128 239/4 224/51 224/48 we 11 231/2 17 226/13 239/10 43 k 224/61 233/5 g 13 224/62 224/73 224/52 .145/1 226/8 226/17 233/4 232/1 232/6 41 226/1 19 49 d 224/44 4 e 224/7 1c 239/8 234/2 229/2 224/75 41 a J 234/3 239/40 a 239/5 rit 6 239/19 zw .148 224/47 43 eg 224/80 235/1 239/9 224/92 239/22 224/81 224/86 342/2 224/89 224/87 224/93 239/12 343/111 343/112 224/85 342/3 343/5 239/29 15 224/94 239/31 224/88 .138 343/7 239/34 343/8 239/7 343/9 343/100 239/1 346/1 342/1 774/2 239/2 343/102 343/14 343/113 343/82 343/17 13 5 343/86 343/103 68
9
20
22 b
51
86 a
WA Flächenwidmung 0,3-0,6 Legende (Auszug): Reines Wohnen L-32 Allgemeines Wohnen WA WA 0,3-0,6 Verkehrsfläche 0,3-0,6 Landesstraße
24 a
22 d 22 c
88
84
1
8
10
24 c
12
24 d
21
KE (XII.G)
7 4 9
20 2
3-0,6
16
WA WA WA WA 0,4-0,8 WA WA0,3-0,6WA private Parkanlage, Spielzwecke ppa 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 WA WA WA spi 0,3-0,6 WA WA0, 0,3-0,6 WA 0 3-0, WA II.23) 0, 0,3-0,6 4-0,8 3-0,66WA 0,3-0,6 345/4 346/5 343/3 343/77 343/25 .966 .967 343/105 WA .968 345/3 A 0,3-0,6343/106 347/2 343/26 346/4 345/6 0, 343/2 343/108 346/6 3-0,6 340/7 1074 349/1 340/8 340/10 3-0,340/2Rotm343/107 oosw 35/1 340/11 340/14 340/1 eg 350/1 340/12 609 350/9 350/15 WA 340/3 6 340/16 340/13 350/17 350/6 350/3 334/7 786 WA 0, WA 340/17 350/14 350/10 350/8 ,3-0,6 1087 608 4/6 334/3 605 (XII.17) 340/9 0,3-0,6 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), WA 606 WA 334/10 334/11 350/18 350/11 350/7 604 WR Flächenwidmung. .385 0,3-0,6 350/19 5 0,3-0, 350/2 334/12 ,3-0,6 350/20 335/4 355/1 335/2 WA 0,3-0 350/13 6/1 334/14 603 357/3 334/13 6 600 598 M: 1:5000 334/15 355/3 WA 599 0,3-0,6 336/4 334/2 WA W Quelle: Stadt Graz 354/2 355/2 356/4 277 0, 380 0,3-0,6 39
24
42
17
37
44
46
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22
26
(XII.15)
1
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37
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38
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45
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32
32 a
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50
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Deckplan 1 - Teilraumabgrenzung
43 38
35
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36 b
34 b
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40
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24
Andritzer Becken (15)
44
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21
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2
25
Teilraumabgrenzung Legende: Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete gemäß §11 im Rahmen dieser Studie miterfasstes Gebiet
75
43 k 45 k 43 h 45 h 43 f 43 d 45 e 43 b 45 b 43 45
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19
17
46
5
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 21
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Reihenhaus Typ R1
Dreigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die langen Häuserzeilen mit 101 Wohneinheiten reihen sich entlang der Straßen Rotmoosweg, Qiringasse, Richard-ZachGasse, Uhlirzgasse, Alpassy-Pastirk-Gasse, Arthur-SchnitzlerGasse und Innerhoferstraße sowie 6 Wohneinheiten in der Innerhoferstraße 41 auf. Das EG der Reihenhäuser wird durch einen Vorgarten betreten. Hier befinden sich der Eingang und die Garage. Das restliche Geschoß wird als Keller genutzt und besitzt meist einen rückwärtigen Gartenausgang. Gartenseitig sind die Häuser geländebedingt manchmal um ein halbes oder ganzes Geschoß niedriger. Die 1,2 m tiefen Balkone im ersten und zweiten OG verlaufen über die gesamte Gebäudebreite. Durch ihre geringe Tiefe sind sie nur schlecht nutzbar und wurden deswegen bereits an mehreren Objekten vergrößert. Das Dachgeschoß wurde vereinzelt ausgebaut und mit Dachflächenfenstern belichtet. Die Vorplätze der Gebäude sind beinahe zur Gänze planiert und mit nachträglich errichteten Carports und Vordächern ausgestattet. Die Bezeichnung als Vorgarten ist hier zumeist nicht mehr zutreffend. Die meisten Baulücken, die vermutlich ursprünglich die langen Häuserzeilen gliedern sollten, wurden durch Garagenbauten geschlossen. Die Einfriedungen der Gärten wurden auf verschiedenste Arten errichtet. So findet man hohe Thujenhecken, Latten- und Maschendrahtzäune sowie Sichtschutzbeplankungen.
Reihenhaustyp Innerhoferstraße - Quiringasse. Seite 22
Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz Planung des Typs Der Ausbau des schon vorhandenen Dachraumes und des Erdgeschoßes zu Wohnraum ist auch trotz Überschreitung der Bebauungsdichte ressourcenschonend möglich. Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert, da das Bauvolumen nicht vergrößert wird. Die Belichtung erfolgt über Dachflächenfenster, Dachgaupen sind ausgeschlossen, eine Veränderung der Trauflinie ist nicht zulässig. Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1.00 m zum Dachfirst einhalten. Für das Dachdeckungsmaterial wird im Falle einer Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Eine Balkonerweiterung auf insgesamt 2m Tiefe ist im Wohngeschoß möglich. Die Erhöhung der BGF beläuft sich auf ca.30 m².
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 200 m2
ca. 120 m2
Bestand: 0,53-1,28 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
-
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
gartenseitig
Dachraum und Keller
3-geschoßig
kein Zubau
Balkonerweiterung im Wohngeschoß auf Tiefe von 2m
Dachraum kann innerhalb bestehender Kontur ausgebaut werden, Kellergeschoß kann umgebaut werden
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau
-
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
Mindestabstand zum First: 1m
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe
Carports
Versiegelung1
Bepflanzung
wie Bestand
keine weiteren Carports
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Vorgärten:
1 2
Vordach/Windfang
erwünscht
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:3
4
Einfriedungen max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bäume
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)
im Bestand bereits vorhanden
auf Eckparzellen auch Carport möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
nur Dachflächenfenster möglich
keine weitern Zubauten möglich max. 1 Parkplatz kein Carport
Balkon max. Tiefe: 2,0m
Seite 23
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Reihenhaus Typ R2
Zweigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach (Innerhoferstraße 43,45,49)
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Gestaltung ist ähnlich wie beim vorigen Typ, jedoch ohne das Garagengeschoß. Die Parkierung findet in eigenen Garagenbauten, die an den Siedlungsrändern platziert wurden, statt. Dadurch werden die Vorgärten auch als diese benutzt, sind zumeist gärtnerisch gestaltet und werten den Straßenraum erheblich auf. Die Einfriedungen der großen Gärten wurden zumeist mit blickdurchlässigen Zäunen und dahinterliegender Hecke ausgestaltet. Die Vorgärten werden mit einem niedrigen Metallzaun abgegrenzt oder gehen direkt in den Straßenraum über (Nr. 49-49e). Vereinzelt wurde das Dachgeschoß ausgebaut und mit Dachgaupen belichtet.
Planung des Typs Ein Ausbau des vorhandenen Dachraumes ist auch bei Überschreitung der Bebauungsdichte möglich. Die Belichtung erfolgt durch Dachflächenfenster, neue Dachgaupen und eine Veränderung der Trauflinie sind ausgeschlossen. Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1.00 m zum Dachfirst einhalten. Für das Dachdeckungsmaterial wird im Falle einer Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Eine Balkonerweiterung auf insgesamt 2m Tiefe ist im Wohngeschoß möglich. Eine Erhöhung der BGF um ca. 30m² ist möglich.
Reihenhaustyp Innerhoferstraße 43,45,49. Seite 24
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längs-rechteckig
ca. 200 m2
ca. 132 m2
Bestand: 0,39-1,22 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem urspr. Bestand
-
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
gartenseitig
2-geschoßig
kein Zubau
Balkonerweiterung im Wohngeschoß auf Tiefe von 2m
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau
-
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
Mindestabstand zum First: 1m
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe
Carports
wie Bestand
kein Carport
Gärten:
Parkierung:1
Versiegelung Entsiegelung ist anzustreben
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
keine PKW-Abstellfächen
nicht möglich
auf Eckparzellen auch Carport möglich2
Parkierung: Sammelgaragen, Straßenraum Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
nur Dachflächenfenster möglich
keine weitern Zubauten möglich
kein Parken im Vorgarten Balkon max. Tiefe: 2,0m
Seite 25
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Reihenhaus Typ R3
Zweigeschoßiges Reihenhaus mit 35° geneigtem Satteldach (Jaritzweg)
4m ab urspr. Bestand Baufeld Baufeld
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die symmetrischen Baukörper mit kreuzförmig angeordneten, 35° geneigten Satteldächern reihen sich entlang schmaler Privatwege auf. Die Wohnungstrennwände verlaufen unter der Hauptfirstrichtung und bilden gleichzeitig die Symmetrieebene für den Baukörper. Die mit dunklem Holz verkleideten Obergeschoße werden zusätzlich durch Dachflächenfenster belichtet. Vereinzelt befindet sich eine kleine Loggia im Dachraum des Nebentraktes. Gartenseitig befindet sich im OG ein Balkon, im EG eine Terrasse, über die man den großzügig angelegten Garten erreicht. Die Parkierung findet gebäudeintegriert statt. Vor den Garagen wurden nachträglich sehr steile Flugdächer errichtet, die gleichzeitig den Eingangsbereich überdachen. Das ursprüngliche Erscheinungsbild wird dadurch teils erheblich gestört. Die Vorgärten ohne Umzäunung werten den Straßenraum erheblich auf.
Planung des Typs Die Errichtung eines eingeschoßigen, gartenseitigen Zubaus (z.B. Wintergarten) auch bei Überschreitung der Bebauungsdichte ist möglich. Durch die Positionierung entlang der Feuermauer gibt es für das Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung. Die Errichtung von Dachaufklappungen oder Dachgaupen zur Wohnraumerweiterung ist aufgrund der homogen geplanten Dachlandschaft nicht zu empfehlen. Neu errichtete Carports vor den Garagen sollen in Form von Leichtkonstruktionen mit Flachdach ausgeführt werden. Diese sind hinsichtlich der Farbgebung an das Bestandsgebäude anzupassen. Eine Erhöhung der BGF um ca. 24m² kann so erreicht werden.
Reihenhaustyp Jaritzweg. Seite 26
02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 360 m2
ca. 216 m2
Bestand: 0,380,73 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen und gekuppelt
folgt dem Bestand
4m ab urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
gartenseitig
2-geschoßig
keine Bebauung
1-geschoßig, Positionierung entlang der Feuermauer
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, 35° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau
-
Flachdach begrünt oder begehbar
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
Mindestabstand zum First: 1m
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
wie Bestand
vor der Garage möglich
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Vorgärten:
Gärten:
Parkierung:1
1
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz oder Carport in Leichtbauweise (Farbgebung wie Bestandsgebäude) für max. 1 PKW
im Bestand bereits vorhanden
k.A.
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Erweiterung Trennwand bei Zubau
Zubau Flachdach
max. 1 Parkplatz Carport vor Garage möglich
Zubau nur eingeschoßig
Seite 27
Popelkaring XII. Andritz
03
03 Popelkaring ERSTELLT MAI 2020
LEGENDE Freifläche
MASZSTAB 1:1000
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
03 POPELKARING
3.1 Analyse der Plangrundlagen 3.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Zudem ist nordöstlich des Siedlungsgebietes eine wasserwirtschaftliche Vorrangzone sowie ein projektiertes Rückhaltebecken/Retentionsfläche im Nahbereich des Schöckelbachs eingetragen. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Das Siedlungsgebiet ist in das Rad- und Fußwegenetz eingebunden.
und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 3.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Das Siedlungsgebiet liegt zwar außerhalb der Hochwassergefährdungszonen, jedoch im Norden ist eine Vorbehaltsfläche für ein Hochwasser-Rückhaltebecken eingetragen. Im nordöstlichen Teil der Siedlung entlang des Pokelkarings und im südwestlichen Teil entlang der Radegunder Straße sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen.
103
24
26
10 5
71/2 73/5 /4 73/2 .14/1
211/2
8
a 212/24 187/6 8 212/25 212/36 187/11 212/9212/10 12 212/26 212/2 212/38
3.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 3.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Siedlung liegt in einem großräumigen Wohngebiet zwischen den Straßenzügen Weinitzenstraße und Radegunder Straße in der Andritzer Beckenlage. Die Bebauung der Umgebung ist durchmischt. So finden sich neben Einfamilienhäusern und Reihenhausanlagen auch mehrgeschoßige Wohnbauten wieder. Die vorherrschende Dichte im Gebietsbereich liegt bei 0,3-0,6.
6
217/3 2
211/5 211/4
70
757/2
18
71/3
105
3.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Im Übergang zu kleinteiligen Strukturen ist der Rahmen der Geschoßzahl auf max. 2-3 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert möglich. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter
9c b5 59 59 c 57 212/6 57
41
26 c
96
20
98
95
22
12
8
21 1 68 217/4 212/13 4 c 212/41 217/ 212/39212/40 14 a 14 219/12 219/15 /3 182/2 212/43 9 183/8 217/921 212/3 212/42 62 64 183/6183/1 186/21 55 60 217/1 765/2 181/1 219/13 16 6 186/20 53 219/6 5 219/9 5 217/11 856 219/11 183/7 186/13 4 1 7 219/50 54 219/7 185/6 a 219/16 186/22 52 183/4 24 18 216/3 177.23 a 186/3 a a 219/18 28 711 eg 54 222/15 219/3 185/5 a e rw 18 219/1 216/4 34 186/23 176/1 183/9 222/16 219/5 itn d e 44 l 3 186/8 ch 4 219/41 5 711/ Pu 2 766 224/12222/25 18 7 f 219/48 2 e 4 ß 222/19 1 8k a 706 218/1 176/2 9 16 18 6 183/5 186/7 str 224/6 222/26 i 11 222/21 en 20 z 1 224/11 t 24 5 222/23 i 0 220 4 2 n 8 17 ei 219/17 683 222/51 32 W 224/7 683/ 38 222/41 222/50 155/5 .584 2 .873 222/81 224/13 3 222/44 224/10 222/63 34 2b 222/82 222/6 2d 224/5 6 222/133 665 55/6223/2 222/83 221/3 17 30/1 222/132 666/1 4 65 17 222/7 16 3/1 R 2 664 8 61 17 660/1 e in itz 59 0 222/1 e 222/8 5 662 222/115 222/98 7 230/2 660/2 222/9 222/107 222/120 222/123 222/106 222/10 658/ 222/122222/1245 222/114 222/130774/1 230/5 1 4 228/2 9 222/129 222/2 83 222/125 1074 47 81 41 228/1 226/3 71 222/126 651/1 67 635651/22 79 222/127 65 226/9 226/10 222/144 77 651/21 59 226/18 75 57 51 226/11 647/1 31/1 a 226/12 55 231/2 651/7 226/14 222/128 6 5 648 51 226/7 3 2 226/13 224/51224/50 11 226/8 17 4 3 k 224/52 13 224/73 224/3 45 k .145/1 229/1 43 h 4/1 226/1 22 49 e 41 e 226/17 636/1637 43 f 19 633 41 c 644 4 5f 43 d 229/2 49 b 234/3 45 d 632 4 636/2 643 49 64 3b 41 21 .147 45 b 43 .148 42 1 638 642 44 626 45 224/79 239/9 7 4 224/80 6 40 1 631 639 9 224/40224/93 38 3 224/81 25 640 48 224/89 641/1 30 224/87 7 628 239/6 9a
86
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54
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35
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2
Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
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22 c 22 d
45
24
22 b
Grünverbindung Wald §7 (2) Grüngürtel §8 Entwicklungsgrenze, siedlungspolitisch absolut §9
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92 a 92
32
1
89
Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngbiet geringer Dichte §15
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 29
03 POPELKARING
3.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 3.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Reihenhausanlage Popelkaring wurde in den 1970er Jahren in einheitlicher Struktur und Formensprache von der gemeinnützigen Baugenossenschaft “Eigenheim” errichtet. Sie besteht aus 100 identen dreigeschoßigen Häusern mit 30° geneigten Satteldächern und kleinen Eigengärten. Das Wegenetz Popelkaring ist als private Wohnstraße ausgewiesen. Die Siedlung wird über eine eigens für die Anlage errichtete Brücke im Südosten von der Radegunder Straße aus erschlossen, eine weitere Anbindung erfolgt im Nordwesten an die Weinitzenstraße. Vom Mengerweg ist keine Zufahrt möglich. Zwei Grünflächen mit insgesamt ca. 1500m² und ein Parkplatz mit ca. 800m² für 15 PKW werden als gemeinsamer Besitz aller Eigentümer ausgewiesen.
3.2.3 Planung des Gebiets Die Bebauungsdichte ist mit 0,3-0,6 festgelegt und wird bereits im Bestand überschritten (0,6-1,5). Die Schaffung von neuem Wohnraum ist in diesem Siedlungsgebiet nur mehr innerhalb des Bestandes gegeben (Innenausbau der vorhandenen Bauvolumina) indem der Ausbau des bereits vorhandenen Dachraums trotz Überschreitung der Bebauungsdichte ermöglicht wird. Weiters wird die Beschränkung der Versiegelungen angestrebt. Die “Vorplätze” sollten nach Möglichkeit wieder in Vorgärten zurückverwandelt und PKWAbstellflächen auf unversiegelten Stellplätzen ermöglicht werden. Der Straßenraum soll aufgewertet werden, indem die Einfriedungen überwiegend blickdurchlässig und begrünt gestaltet werden.
3.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Siedlung am Popelkaring ist gekennzeichnet durch Privatgärten vor und hinter den Häusern. Durch die Situierung der Gebäude in Straßennähe entsteht straßenseitig eine schmale Vorgartenzone sowie tiefe Gärten zwischen den Häusern. Die Hintergärten liegen rückwärtig aneinander, sodass sich die Abfolge (öffentlicher) Straßenraum - (halböffentlicher) Vorgarten - Haus - (privater) Garten - (privater) Garten - Haus - (halböffentlicher) Vorgarten - (öffentlicher) Straßenraum ergibt. Diese Spiegelung der Öffentlichkeiten ermöglicht eine Trennung und gute Nutzbarkeit der jeweiligen Zonen. Zusätzlich gibt es einen kleinen Park im gemeinsamen Eigentum, der den BewohnerInnen als öffentlicher Freiraum zur Verfügung steht.
N
70
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62
60
N
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44 4
Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Baugebiete im Grüngürtel Grüngürtel §8
64
56
53
1
16
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14 c 9a
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24
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2
8b 8a
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
10 5
105b
212/10 212/26 212/7
212/13
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WA 211/4 0, 211/5 3-0,6
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Flächenwidmung
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26
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WA Legende (Auszug): WR 0,3-0,6 Reines Wohnen Hwr Allgemeines Wohnen 0,2-0,3 WA WA WA 0,3-0,4 0,3 Verkehrsfläche 0,3-0,6 WA 0,3-0, Landesstraße WA WA WA 6 WA Freiland 0,3-0,6 0,3-0,6 WA 0,3-0, 0 Vorbehaltsfläche WA WA 6 0,3-0,6 3-0 222/116 WA 222/115 WA 222/9 661/2 0,3-0,6 662 0,3-0,6 222/120 0,3-0,4 656 222/111 0,3-0, 222/10 222/122 222/123 222/130 226/15 222/124 28/2 222/129 222/125 6 230/5 651/22 228/1 226/3 651/21 222/2 WA 226/10 222/127 635 231/1 6 226/12 226/9 222/144 /6 226/18 226/11 224/111 0,3-0,6 222/128 226/7 224/110 4
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Senken >5cm
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen
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1
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32
86
14
12 6
Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha
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79
Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden Vorbehaltsfläche Hochwasser-Rückhaltebecken
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639
628
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.
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651/7 WA 636/1 651/12 644 0,3-0,4637
WA WA WA 0,3-0,6 0,3-0,6 0, 224/92 WA 224/86 WA A 3-0,6 239/23 224/89 224/87 224/93 ,3-0,60,3-0,224/850,3-0,6 224/94 ,6 WA 6 14 a 14
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M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 31
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03 POPELKARING
Reihenhaus Typ R
Dreigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Parzellen weisen mit einer Breite von ca. 7m und einer Länge von ca. 25m eine Fläche von 175m² auf. Die Baukörper reihen sich entlang des Straßenzuges Popelkaring in Gruppen von 4-8 Häusern auf. Durch die gestaffelte Anordnung der Häuser folgen die Zeilen dem Straßenverlauf und ergeben so eine rhythmisch gegliederte Ansicht. Ein über die gesamte Gebäudebreite verlaufendes Vordach markiert die Eingangszone. Die Eigengärten sind an der straßenabgewandten Seite der Häuserreihen angeordnet und bilden optisch einen gemeinsamen Grünraum. Das Erdgeschoß der Reihenhäuser wird durch einen Vorgarten (Tiefe: ca. 3-5m) betreten. Hier befinden sich der Eingangsbereich und die Garage. Das restliche Geschoß wird als Keller genutzt und besitzt einen rückwärtigen Gartenausgang. Charakteristisch für die Anlage sind die 1,3m tiefen Balkone im 1. und 2. OG, die über die gesamte Gebäudebreite verlaufen. Durch ihre geringe Tiefe sind sie jedoch nur schlecht nutzbar und wurden deswegen bereits an vielen Objekten erweitert oder zu Wintergärten umgebaut. Die Dachräume wurden an einigen Liegenschaften (Nr. 6, 42, 88, 138, 180) ausgebaut und durch Dachgaupen oder Dachflächenfenster belichtet. Die Vorplätze der Gebäude sind beinahe zur Gänze planiert und dienen als Parkplätze. Nachträglich errichtete Carports stören das ursprüngliche äußere Erscheinungsbild erheblich. Planung des Typs Der Ausbau des vorhandenen Dachraumes ist trotz Überschreitung der Bebauungsdichte möglich. Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert, da innerhalb der Gebäudehülle nachverdichtet und das Volumen nicht vergrößert wird. Die Belichtung erfolgt durch Dachflächenfenster. Dachgaupen und die Veränderung der Trauflinie sind ungünstig.
Reihenhaustyp Popelkaring. Seite 32
Verortung im Quartier Popelkaring- Typ R, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1m zum Dachfirst einhalten. Als Dachdeckungsmaterial wird bei Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Umbau des Kelleßeschoßes: Die Errichtung eines Wohnraumes als Aufwertung des Gartengeschoßes ist möglich. Die Erhöhung der BGF beläuft sich durch den Dachraumausbau auf ca. 42m². Balkonerweiterung: Die Erweiterung der Balkonflächen im Wohngeschoß auf insgesamt 2.3m Tiefe bis zur Feuermauer des Nachbargebäudes ist möglich. Ein Abstand zu diesem von 1m (oder eventuell eine Abschrägung der Auskragung) sollte wegen der unmittelbaren Nähe jedoch eingehalten werden. Die Errichtung von Wintergärten wird nicht empfohlen. Aufwertung der Vorgartenzone: Rückbau der Versiegelungsflächen nach dem Vorbild der ursprünglichen Ausgestaltung der Vorgärten. Seitlich soll als Trennung zwischen den einzelnen Eingangszonen ein Grünstreifen von ca. 1m Breite angelegt werden. Es sind keine weiteren Carports möglich, da ein Abrücken vom Straßenraum aufgrund der Beengtheit der Vorplätze nicht möglich ist.
03 POPELKARING
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 300 m2
ca. 120 m2
Bestand: 0,641,46 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
-
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
gartenseitig
Dachraum und Keller
3-geschoßig
keine Bebauung
Balkonerweiterung im 1. OG auf Tiefe von 2,3m möglich1
Dachraum kann ausgebaut werden, EG kann zur Wohnnutzung umgebaut werden
Dachform:
Zubauten
Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau
-
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
Mindestabstand zum First: 1m
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
1
straßenseitig
Balkonerweiterung:: 1m Abstand zum Nachbargebäude oder Abschrägung der Auskragung. Keine Wintergärten.
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe
Carports
Versiegelung2
Bepflanzung
Bäume
Einfriedungen
Vordach/ Windfang
wie Bestand
keine weiteren Carports
max. 1 PKWAbstellplatz möglich3
seitlich je 1m Grünstreifen zwischen Eingangszonen
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Vorgärten:
2 3
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:4
4
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)
Garage im EG möglich
max. 1 PKW (keine weiteren Carports/Garagen)
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
nur Dachflächenfenster möglich
max. 1 Parkplatz kein Carport
Wohnnutzung im EG möglich
Balkonerweiterung + 2,3m
keine weitern Zubauten möglich
Seite 33
Am Rehgrund XI. Mariatrost
04
04 Am Rehgrund ERSTELLT MAI 2020
LEGENDE Freifläche
MASZSTAB 1:1000
Vorgartenzone
Baugrenzlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
04 AM REHGRUND
4.1 Analyse der Plangrundlagen 4.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und außerhalb der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Es gibt Nutzungsbeschränkungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit, in Form von potenziell erhöhter Rutschgefahr. Zudem queren Hangwässer die Grundstücke. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität mit Intervallen bis 10 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende (Straßenbahnlinie 1). Fuß- und Radwege gehen direkt durch das Gebiet. Laut §26 (1) Naturraum und Umwelt sind die Waldränder durch Einhaltung eines Mindestabstandes von 10m zwischen Hauptgebäuden und Wald freizuhalten. 4.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 17 (Mariatroster Tal). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt max. 3 Geschoße. Die Bebauungsweise ist offen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist weitgehend abgerückt. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung sind Tiefgaragen oder ins Gebäude integriert; Bei überwiegender
4.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Reines Wohngebiet mit der Dichte 0,3-0,4 ausgewiesen. Da die bestehenden Bebauungsdichten zumeist nur bei 0,15 liegen, sind folglich überall Verdichtungsmaßnahmen möglich. 4.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 4.1.5 Kleinräumige Umgebung Das Gebiet wird im Nordwesten von der Straßenbahntrasse begrenzt. Im Osten schließt es direkt an den Grüngürtel (Erholungsgebiet Leechwald) an. Im Südwesten befindet sich ein 6-7 geschoßiger Wohnblock im allgemeinen Wohngebiet mit der maximal erlaubten Dichte von 0,8. Dem gegenüber erstreckt sich ein unbebautes Grundstück, das gemäß dem Flächenwidmungsplan als Freiland für Spielzwecke ausgewiesen ist.
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Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch, wobei die Umhüllende der Außenkanten maßgeblich ist. In dem Gebietsbereich sind sowohl offene Erschließungen als auch außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u.dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, ausgeschlossen.
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Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet geringer Dichte §15 Grünverbindung Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Bahnanlage (Straßenbahn) Grüngürtel §8
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Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 35
04 AM REHGRUND
4.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 4.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Siedlungsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in einheitlichem Stil errichtet. Die freistehenden, eingeschoßigen Einfamilienhäuser mit ausgebautem Dachgeschoß wurden in Blockbauweise über einem annähernd quadratischen Grundriss erbaut. Nahezu alle Gebäude sind in ihrer ursprünglichen Form erhalten, ausgenommen sind die Gebäude Am Rehgrund Nr. 30, 32, 40 und 42. Hier wurden bereits Neu- bzw. Umbauten errichtet, die im Folgenden nicht weiter untersucht werden. Die Obergeschoße der ursprünglichen Gebäude werden an den Frontseiten belichtet und verfügen südwestseitig über Balkone. Die Dächer sind einheitlich als Satteldächer mit einer Dachneigung von ca. 43° ausgeführt und mit Dachziegeln gedeckt. Die Firste verlaufen parallel zueinander, sind jedoch um ca. 65° zur Straßenachse gedreht. Westlich der Straße sind die Grundstücke nahezu eben, östlich der Straße hingegen steigen sie zum Leechwald hin an und ergeben so unterschiedliche Gebäudeformationen. So wird das südwestseitig vorgelagerte Kellergeschoß bei den Gebäuden ostseitig der Straße, begünstigt durch die Hanglage, meist als Garage mit darüberliegender Terrasse genutzt. Die Gebäude westseitig der Straße besitzen keine gebäudeintegrierte Garage, die Terrasse liegt auf Gartenniveau. Die teilweise sehr großen Grundstücke (ca. 1000m²) werden von Holzzäunen mit dahinter liegenden Hecken umschlossen. 4.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Häuser sind in einem relativ großen Abstand zueinander und gedreht zur Straße errichtet. Der Abstand zwischen Hauptgebäude und Waldrand beträgt mindestens 10m. Die Größe der Parzelle ermöglicht, obwohl es aufgrund der w es
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Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Baugebiete im Grüngürtel
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4.2.3 Planung des Gebiets Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1 bis max. 2:3) Proportionen. Die Bausubstanz soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, ebenso die begrünte Vorgartenzone und der Baumbestand (stark durchgrünter Charakter). Laubengänge und außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone), die in den Grenzabstand laut Stmk. Baugesetz hineinragen, sind ausgeschlossen. Die Parkierung kann gebäudeintegriert und in freier Aufstellung (in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße) erfolgen. Die dafür benötigten Flächen sollten sich im Nahbereich der Straße befinden. Die Errichtung zusätzlicher Carports in unmittelbarer Nähe zum Straßenraum ist nicht wünschenswert, da die Vorgartenzone nach Möglichkeit erhalten werden soll. Des Weiteren ist der Straßenraum aufzuwerten, insbesondere da diese Straße sehr stark als Geh- und Radweg frequentiert wird und Teil eines sehr beliebten Spazier- und Weitwandersystems ist. Die Einfriedungen in Form von Lattenzäunen mit dahinter liegender Hecke sind zu erhalten bzw. wieder herzustellen.
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Positionierung der Häuser nicht überall eine klare Zonierung gibt, doch eine differenzierte Nutzung. Im vorderen Bereich der Parzellen gibt es meist Vorgärten mit Parkplätzen und Eingangsbereiche, hinter den Häusern und teilweise auch seitlich sind Erholungs- sowie hauswirtschaftliche Nutzungen erkennbar.
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
30
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
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Flächenwidmung Legende (Auszug): Reines Wohnen Allgemeines Wohnen
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585/3 596/5 590/3 596/12 1069/3 590/5 596/11 .852 69/6 5 1063/13 .72/1 590/2 121069/2 .551 1145/3 .851 596/4 599/1 .734 596/13 587/1 2 7 kV 1 .853 0 .850 1069/4 - 2 592/5 .854 596/14 E 596/8 596/10 .241 592/4 1071/2 1171 592/1 596/9 .855 594/5 .1041 593/16 596/2 .848 .232 596/15 594/1 63 .1040 596/6 .847 593/1 596/16 596/7 .223 593/15 596/22 .857 .1043 93/3 .252/1 61 593/17 59 593/18 .858 596/17 /4 .845 596/18 593/2 .1091 593/13 596/23 .859 593/14 593/6 596/24 593/8 593/12 .1002 593/10 596/20 5 603/7 593/9 03/8 596/25 596/30 047 596/27 .1000 600/10 600/7 604/1 596/1 25 .1009 .1010 Re 596/28 145/2 i 601/4 600/8 .983 602/7 601/2 .988 600/12 602/2 .958 600/6 602/1 600/11 .987 600/14 602/3 .989 600/22 .990 608/25 600/18 602/4 608/28 600/21 600/4 1063/16 1063/17
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35
33
36
31
34
6 8 11 11
2 11
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8 10
9
29
32
WR 0,3-0, spi 4WR 0,3-0,4 WA 0,3-0,6
Verkehrsfläche Landesstraße Spielzwecke Freiland Wald Bahntrasse (Straßenbahn)
38
0,4
8c 11 8b 11 8a 11
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28
WA 0,3-0,6
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Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung. M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
14
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Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db
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23
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße
30
28
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22
19
20
4
2
21
H
600/4
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 37
04 AM REHGRUND
Einzelhaus Typ E
Freistehendes Einzelhaus, 65° gedreht zur Straßenflucht
Abstand zur Stra Grenzabstand
Zweiter Baukörper
Baufeld
Grenzabstand
ßenbahn 12m
5m Vorgartenzone
Straße
Baufeld
Grenzabstand
Grenzabstand
5m Vorgartenzone
Abstand zum Wald 10m
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Am Rehgrund - Typ E, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Grundstücke sind ca. 1000m² groß und großteils längsrechteckig. Einige Grundstücke sind jedoch auch annähernd quadratisch bzw. polygonal. Die Häuser sind mit ursprünglichen Seitenlängen von 7,7m x 9m über einem annähernd quadratischen Grundriss errichtet, wurden aber teilweise bereits überformt. Verdichtungspotential ist fast überall gegeben.
in seiner Fassadengestaltung abheben. Dem Material Holz ist der Vorzug zu geben. Alternativ kann 2) der Zubau eingeschoßig ausgeführt werden. Eine Erhöhung der BGF um ca.30m² - 60 m² ist so möglich. Um den Gebietscharakter zu erhalten, soll das bestehende Gebäude infolge dieses Zubaus noch ablesbar sein. Die Lage des Zubaus wird durch den 10m Mindestabstand vom Wald (lt. Stadtentwicklungskonzept) definiert. Um den zusammenhängenden Grünraum zu erhalten, ist ein ebenso ca. 12m großer Abstand von der Straßenbahntrasse notwendig. Der Zubau soll nicht in die Vorgartenzone von ca. 5m nicht hineinragen. Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Begrünung auszuführen. Dachausstiege sind nicht erwünscht. Durch die Errichtung eines Zubaus wird die Bebauungsdichte von 0,4 trotzdem in fast allen Fällen weit unterschritten. Rechnerisch wären auf Grund der großen Grundstücke Zubauten bis 240 m² möglich. Fallweise sind auch 2 Gebäude denkbar.
Planung des Typs Eine Aufstockung ist auf Grund der alten Bausubstanz nicht möglich. Zubauten und Neubauten müssen ebenso wie der Bestand um ca. 65° verdreht zur Straßenachse errichtet werden. Möglich ist 1) ein zweigeschoßiger Zubau mit begrüntem Flachdach und max. 120 m² BGF. Der Zubau von ca. 4m x ca. 8m - 12m über zwei Geschoße soll sich vom bestehenden Gebäude
Einzelhaustyp Am Rehgrund. Seite 38
04 AM REHGRUND
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig, quadratisch, polygonal
ca. 900 1.250m2
ca. 360-494 m2
Bestand: 0,080,32 erlaubt: 0,30-0,40
offen, 65° gedreht zur Straßenachse
Vorgartenzone ist fortzuführen
5m ab Straßenfluchtlinie, Abst. zu Wald 10m u. Straßenbahn 12m
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
gartenseitig
grundlegende Angaben der Bebauung
Aufstockung des Bestandes nicht möglich; Neubau 1,5G bis max. 12% größer
2-geschoßig
2-geschoßig
Drehung 65° zur Straßenachse; Proportion: 1:1 bis 2:3; 2 Gebäude bei entspr. Grundstücksgröße möglich
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Bestand: Satteldach, 43° Neigung Neubau: Satteldach, 43° Neigung
Flachdach, begrünt
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
k.A.
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1
1
Tiefe
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
Bäume
Einfriedungen
Vordach/ Windfang
5m
kein Carport in der Vorgartenzone
max. 2 PKWAbstellplätze möglich
min. 1/2 ist zu bepflanzen
erwünscht
max. Höhe 1,5m; Lattenzäune mit Hecke (wie urspr. Bestand) empfohlen
über Eingangsbereich möglich
Vorgärten: Vorgartenzone ist fortzuführen.
Gärten:2
Parkierung:3
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)
bis max. 4 PKW-Abstellplätze (auch unter Terrasse)
Abstellplätze oder Carport/Garage für max. 3 PKW möglich4
Gärten: Parkartig Parkierung: Vorzugsweise gebäudeintegriert; 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche n freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2 3
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig keine Gaupen Zubau seitlich 2-geschoßig möglich
Zubau: Flachdach begrünt
Bestandsdrehung zur Straße auch auf Neubauten anwenden Dachflächenfenster möglich
Terrassen auch straßenseitig möglich
Neubau bei entspr. Grundstücksgröße zwei Gebäude möglich
Seite 39
Paracelsusgasse II. St. Leonhard
05
05 Paracelsusgasse ERSTELLT MAI 2020
LEGENDE Freifläche
MASZSTAB 1:1000
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
05 PARACELSUSGASSE
5.1 Analyse der Plangrundlagen 5.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und teilweise in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. 5.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 20 (Ragnitztal). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für den Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert möglich. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen.
5.1.4 Verkehr Die Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz ist als gut zu bezeichnen, da Fuß- und Radweg direkt durch das Gebiet führen. Außerdem ist das Wegenetz als Wohnstraße definiert, was bedeutet, dass die Durchfahrt verboten und die Zufahrt nur im Schritttempo erlaubt ist. 5.1.5 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich im aktuellen Versorgungsgebiet der Fernwärme und im kurzfristigen Erweiterungsgebiet (2017 bis ca. 2025). 5.1.6 Kleinräumige Umgebung Im Norden wird das Gebiet von mehrgeschoßigen Wohnbauten begrenzt. Im Westen befindet sich eine Einzelhaussiedlung, das östliche Grundstück ist noch unbebaut, für das es allerdings eine Bebauungsfrist gibt. Im Süden verläuft der Ragnitzbach.
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5.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im nördlichen Teil der Siedlung südlich der Riesstraße und im westlichen Teil entlang der Semmelweisgasse sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. Hinsichtlich von Bebauungsdichtereserven ist bei ungefähr der Hälfte der Grundstücke im Gebiet die maximale Dichte erreicht. Der durchschnittliche Wert liegt bei 0,53. Bei 14 Grundstücken, die aufgrund ihrer Lage am Ende einer Reihe größere Grundflächen aufweisen, gibt es Potenzial für eine Aufstockung.
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Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet geringer Dichte §15 Überörtlich bedeutsame Einrichtung §12 Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Grünverbindung Grüngürtel §8
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Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 41
05 PARACELSUSGASSE
5.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 5.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Bebauung besteht aus zweigeschoßigen Reihenhausgruppen von fünf bis acht Häusern. Die Satteldächer der Reihenhäuser sind in Ziegeldeckung ausgebildet und wurden teilweise bereits ausgebaut. Die Belichtung dieser Räume erfolgt über unterschiedliche bauliche Maßnahmen wie Dachflächenfenster, Dachgaupen und Aufklappungen. Die Häuser stehen mittig auf den Parzellen, sodass Vor- und Hintergarten eine annähernd gleiche Tiefe aufweisen. Bei mehreren Reihenhäusern wurden im Vorgarten Zubauten in Form von Carports, auf zwei Parzellen wurden freistehende Garagen errichtet.
Familien möglich in Stadtnähe wohnhaft zu bleiben und auf die Errichtung von Einzelhäusern zu verzichten. Derzeit sind Verdichtungsmaßnahmen zur zusätzlichen Wohnraumgewinnung nur minimal möglich. Der vorhandene Dachraum kann ausgebaut und mit Dachflächenfenstern belichtet werden. Kleine Einschnitte in die Dachhaut, die Dachterrassen ermöglichen, sind ebenfalls denkbar. Die Errichtung von Dachgaupen und Aufklappungen ist nicht wünschenswert, da dadurch die Dachlandschaft massiv gestört wird und das derzeit noch einheitliche äußere Erscheinungsbild gestört wird. Es wird daher eine Aufstockung ab vorhandenem Kniestock um ca. 1,5m Höhe vorgeschlagen.
5.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Jedes Reihenhaus besitzt einen Vor- und einen Hintergarten. Die Vorgärten sind niedrig bepflanzt, in den Randbereichen stehen vereinzelt höhere Bäume. Viele Vorgärten sind zur Gänze versiegelt und werden als PKW-Abstellfläche genutzt. Die hinteren Gärten sind frei von Bebauung. Da diese Gartenbereiche zumeist an öffentliche Wege angrenzen, wurden entlang der Grundstücksgrenzen teilweise hohe Hecken gepflanzt oder entsprechende SichtschutzMaßnahmen vorgesehen.
Auf eine weitere Verbauung der Vorgärten sollte verzichtet werden. Die Errichtung von 1 Carport pro Grundstück ist aufgrund der Tiefe der Vorgärten jedoch möglich.
5.2.3 Planung des Gebiets Maßnahmen zur Nachverdichtung sind auf Grund der guten Voraussetzungen der Grundstücke wie Stadtnähe, gute Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel und den Anschluss an das Fuß- und Radwegenetz sinnvoll. Durch die Erweiterung von Wohnraum ist es auch größeren
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Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
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1 as se 5 3
5
3
16
28 b
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15
31
22
28
17
23
8 9 30
27
26
15
25
6
55 59
24
ch
20
24 2 0 5
33
4
49 53
2 1a
1
15 19
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9
4
12
8
10
11
27 23
30
28
9
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14
26
Am R agnit z ba
2
3
8
7
Sem me lw e
24 20
Ra gn it
2
40
Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Öffentliche Einrichtungen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Eignungszonen Baugebiete im Grüngürtel
Be rthold-Linder- Weg
4
34
1
49 a
49
58 a
27
0
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61
a 45 b 45
40
2
65 63
45
35
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58 b
Ne
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41
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32
34 a
36
27
40
35 29
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
75 a
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32
.351
73
70
N
.352 1103
2
E
a 73
.372 WA 967/9 0,3-0,6
41
6
e k eu -110
1
WA 0,4-0,8 spi 964/4
940/35 940/11 .536
in i ft St V
43
Kra
964/3 967/4 964/8 .209 7 6 967/5 13 967/7 1026 65 .197 63 .542 .548 1049/1 967/3 1041 0/3 61 966/6 4/3 .524 1039 .101 .490 967/6 1040 4/2 1033 .525.546 1024 3/5 3/6 3/3 1031 1042 27 .293 .314 .547 3/2 1038 1035 .526 3/2 .488 3/7 .489 .527 .65 z .79 2022/3 3/1 8/7 8 39 2/4 41 259/7 1036 1037 .66 1 1043 .76 7a 2/6 5 259/12 .64 2/3 49 a 7 .72 49 261/2 259/10 .67 9 11 13 .68 259/6 261/3 8/10 261/8 261/28 261/7 259/9 263 261/6 259/11 266 261/32 261/5 263/4 261/22 269 263 261/30 267/1 274/9 274/18 9 271 270 261/10 11 274/16 261/9 260/3 275/3 261/18 274/19 274/12 261/19 261/21 274/20 274/13 2047/2 274/27 261/20 67/26 376/1 181/1 32/1 4.397 5 .365 .398 275/2 274/36 6 964/7
1053/1
964/5
1025/1
37
WA 0,4-0, 8 WA 0,4-0,8 47
42
40
56
WA 0,4-0,8
54
52
46
WFlächenwidmung
Legende (Auszug): Reines Wohnen 0,3 Allgemeines Wohnen Kerngebiet Verkehrsfläche Landesstraße Spielzwecke öffentliche und private Gewässer
(X
58 b
KG(EA) 0,8-2,5 24 P WA 0,4-0,8 65
60
Uni
0/2
30
32
14
1
2
WA A WA L-327 WA WA 8 WA 0, 0,3-0,6 0,4-0,8 0,4-0,8 WA 0,80,3-0,60,3-0,4 WA 0,3-0,6 WA 0,3-0,4 WA 0, WR (II.02) WA 0,3-0,4 167/10 3-0,6 175/11 175/4 0,3-0,60,3-0,6 WA 6 274/41 .173 0,3-0,6 182/2 .170 174/12 174/4 .174 175/5 .175 .235 178/6 .472 .290 167/17 178/3 174/8 174/18 167/8 .408 177/4 WR 174/15 167/62 WR K 181/2 178/5 167/63 .374 16 167/54 167/33 0, 178/8 .245/1 167/52 .396 178/25 178/2 167/25 0, .67/2 167/34 178/26 3 .954 178/1 175/1 3-0, 31 .468 .793 177/18 3-0,4 .466 167/36 178/14 0 178/24 178/9 178/7 /47 168/29 .463 .798 4 178/23 176/3 178/28 178/4 167/59 167/79 856 177/16 .799 .855 WR 168/22 168/23 /48 177/2 WR 178/21178/18 168/17 0,2-0,3 176/8 168/16 167/65 167/58 168/7 0,2-0,3 176/15 176/12 177/11 WR 34
38 3 6
18
10
10 8 6
24
18
26
28
12
26 2 2 1 6
16
28
30
31
20
15
14
43
Berthold-Lin der-We g
0
27
9
26
27
25
26 a
29
23
25 a
3
32
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4
16
11
28 b
15
7
a 13
a 11 11
5
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9
6
13
16a
18
15
5
17
4
8
20
23a
a 14
12
21
a 24
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
32
41
1078
.352 73 1 .351 1103 7 . 964/8 967/4 .60/1 964/9 967/3 13 67 967/5 964/4 966/6
964/1
6
72
3
Bil
2
10
23
9
7
17
22
24
26
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.
971/10 964/5 37
964/7
70
a 45 45
1053/1 1076
1026 967/6 3 65 1 6 1025/1 61 967/7 1041.524 4/3 4/2 1031 1039 1024 1025/6 3/2 ße 3/5 1042 1033 .490 27 .547 ra .63 3/6 .314 st 1034 s 1049/2 35 .526 3/3 4/4 ie 3/2 1045 3/1 .488 .79 .527 /3 39 2/1 2/5 2/6 8/7 8/8 2/4 1037 41 022/10 7a 1043 2/3 513 1 17 5 .76 1036 259/6 49 a .72 .64 Ragn 2022/3 49 259/7 itzstra 9 11 18/2 3 1044 ße 15 9/1 261/7 Pa 259/8 261/2 267/1 race 261/5 261/6 259/9 l su 267/2 263/4 sg a 261/32 261/22 s se 263/3 60/6 261/12 7 261/10 269 274/48 261/9 9 267/3 26 59/3 274/17 260/5 Semm el261/11 11 270 271 weis gass 274/10 261/31 e 274/19 275/3 261/15 261/17 10 274/12 61/14 261/16 274/1 261/19 274/14 2047/2 261/20 261/21 274/34 275/2 376/3 6 2 376/4 364/2 5 274/28 376/2 4 167/10 181/1 274/33 376/1 6 67/77 Am 8 9 Rag n 175/11 itz bach 6 .223 274/38 .224 175/5 175/10 /10 167/8 178/30 .472 1176/2 178/31 235 167/17 175/6 167/33 178/6 178/33 174/8 174/7 167/62 175/3 178/31 117 181/2 178/8 .374 Bu 178/5 a 7/32 174/15 167/61 5 3 r gf 11 178/25 177/9 167/52 rie 1 1 dw .67/2 .794 178/2 e g 7 9 177/18 167/53 175/1 167/25 178/7 .793 178/14 178/1 13 167/59 178/24 167/36 177/15 74/17 178/9 175/12 167/79 178/23 178/32 .463 178/4 22 176/3 168/1 178/28 24 177/11 168/24 178/22 26 a 177/16 24 178/21 168/28 167/78 177/2 168/27 178/18 168/16 168/17 176/8 168/12 178/20 28 176/15 176/12 167/65 .422 25 28 a .853 35 sse 30 178/15 27 177/5 167/76 1049/1
2
00/3
47
42
40
60
R
56 a
52
46
58 b
58 a
56
54
51
34
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38 3 6
42
20
10
19
2
15 11 7
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8
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6
14
16
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14
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32
24
30
22
15
53
59 55
47
18
20
26
30
26 2 2 1 6
43
37
31
Berthold-Linder- Weg
10 8 6 4
24
23 2 7
Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db
25
27
23
29
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16
11
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28 c
3
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5
17
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20
10
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23a
10
15
19
25
12
23
14
12
21
21
16
17
7
9
19
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 43
1 35
79
1
05 PARACELSUSGASSE
Reihenhaus Typ R
Baufluchtlinie
Grenzabstand
Grenzabstand
Zweigeschoßiges Reihenhaus
Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Paracelsusgasse - Typ R, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Reihenhausparzellen sind typischerweise ca. 36m x 6,4m groß. Die Eckgrundstücke weisen mit Grundstücksbreiten von ca. 10m größere Flächen auf. Die Häuser sind mit einer typischen Grundfläche von ca. 70m² (Reihenhäuser) bzw. ca. 90m² (Eckparzellen) mittig situiert, wodurch sich ein relativ tiefer Vorgarten und ein relativ schmaler Hintergarten ergibt. Die Eckreihenhäuser weisen (bis auf zwei) einen Zubau im Vorgarten auf.
Planung des Typs Bei einer Aufstockung um 1,5m ab vorhandenem Kniestock erhöht sich die Bebauungsdichte auf den Wert 0,78. Durch die Beibehaltung der Satteldächer in der Neigung von 23° sowie der optisch ansprechenden Ziegeleindeckung bleibt der derzeitige Siedlungscharakter erhalten. Die Einbeziehung des Dachraumes ermöglicht eine ausreichende Raumhöhe (ca. 2.5m) um das entstandene Geschoß als Wohnraum nutzen zu können. Der verbleibende Dachraum ist zu klein um abermals ausgebaut zu werden. Die Belichtung ist über raumhohe Öffnungen möglich, die als französische Fenster ausgebildet werden können. Die Dachflächen bleiben dadurch geschlossen. Die Gebäudeabstände betragen ca. 23-30m und sind ausreichend groß um eine gegenseitige Beschattung zu verhindern. Bei einer sukzessiven Aufstockung einzelner Gebäude kann die Dachlandschaft unruhig wirken, was vom Bodenniveau aus aber kaum wahrnehmbar ist.
Reihenhaustyp Paracelsusgasse. Seite 44
05 PARACELSUSGASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R Parzellenform
typ. Parzelle 2
längsrechteckig
ca. 230 m / ca. 360 m2 Eckparzellen
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
Bestand: 0,34 - 0,60 erlaubt: 0,30 - 0,60
geschlossen, bei Eckparz. gekuppelt
folgt dem Bestand
-
lt. Baugesetz
2
ca. 138 m / ca. 216 m2 Eckparzellen
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
3-geschoßig
auf Eckparzellen nicht erwünscht
-
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig, 23° Neigung, Ziegeleindeckung
-
-
Dachform:
Ausstattung DG:
Gaupen
Dacheinschnitte/-terassen
Dachflächenfenster
raumhohe Öffnungen
nicht möglich
möglich
möglich
möglich
Erschließung:
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig, seitlich
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
wie Bestand
Carport für max. 1 PKW möglich
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Gärten:
Parkierung:1
Bäume
Einfriedungen2
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über dem Eingangsbereich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW (Abstellplatz oder Carport)
möglich
Garage oder Carport möglich2
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Dachflächenfenster möglich Austockung des bestehenden Kniestocks
franz. Fenster straßenseitig Balkone gartenseitig 1 Parkplatz Carport möglich
Seite 45
Untere / Obere Teichstraße IX. Waltendorf
06
06 Obere / Untere Teichstraße ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Höhenversatzlinie
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
6.1 Analyse der Plangrundlagen 6.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt, aber außerhalb der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Der überwiegende Teil der Siedlung ist als wasserwirtschaftliche Vorrangzone definiert. Laut Deckplan 3 (Verkehr) ist die nächste Bushaltestelle (Linie 60, Intervalle 15 Minuten) ca. 600m entfernt und somit außerhalb des 300m Einzugsbereichs. Eine Anbindung an das Radwegenetz ist nicht direkt gegeben. Der nächstgelegene Radweg liegt ca. 600m weit entfernt. 6.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 21 (Ruckerlberg - Lustbühel). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 6.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen.Die zulässige Bebauungsdichte wird bei Siedlung 1
e is 530/1 535/2
91
2
439/2 439/5 4 11
9
Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
459/6
439/10 439/6 459/8 439/7 459/2 459/17 440/2 459/4
W ki-
12
4
10
c 30 b 30 a 30 32 30
28
24 24 a 24 b
28
a 30
7
ws
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
eg
28 a
28 b
c 28
26
22
.490 465/2 471 469/9 469/1 278/15 469/8
7a
14
30
2
459/12
16
a 32
464/1 465/1 462
42
a 34 34
.488
500/21 500/17
460/7 463
496
500/2 497/2 43 498/2 .892/1 497/ 39 ei c 33 .892/2 35 re T e t Un 437 437/3 438 437/4
c 31 c b 29 31 c 27 b 29 a 31 a 7 b c 2 25 23 a b 25 a 27 23 27 b 5 2 21 a 23 a 21 23 460/1 21
28e
49
502/3
d 34 c 38 b 34 b 38 d 34 38 f a 34 34 38 c a 38 e 38 38
b 26
57
502/4
o etk em r -S l te Wa
15
.489
59
530/3 36
26
a 26
61
535/4 534/6 53 531/2 51 535/5 535/6
17
61 a
59 b
e 8b 44 d d c 3 8 44 c 42 40 3 a 44 2b 40 b 4 44 a 42 44 44
24
534/8 530/2
12/1
61 b
48
521/1
59 c
53 a
509 507/5 .504 .506
1
65 d 63 e 63 d 521/2 5b 63 c 6 a 65 63 a 65 63
61 d
59 f
59 d
53 c
508
Stadtentwicklungskonzept 4 Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 75 a 518/3 79 Wohngebiet geringer Dichte §15 5 48 Grünverbindung 7 502/2 Grüngürtel §8 52
20 22
53 b
49
6.1.5 Kleinräumige Umgebung Das Siedlungsgebiet liegt zwischen den Straßenzügen Obere und Untere Teichstraße im Bezirk Waltendorf, in einer Tallage zwischen dem Höhenzug der Waltendorfer Hauptstraße und dem Ruckerlberg. Ein Gerinne im nördlichen Siedlungsbereich (Annabach) verläuft parallel zum Straßenverlauf der Unteren Teichstraße. Die angrenzende Bebauung setzt sich aus Einfamilienhäusern, verdichteten Flachbauten und Geschoßwohnungsbauten in mäßiger Höhe zusammen. Die nördlich angrenzenden Grundstücke liegen innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes (BBPL 09.11.0). Das Siedlungsgebiet schließt im Norden und Osten direkt an den Grüngürtel an.
518/4 518/19 518/2
a 28
532 3/4
8n
/5
6.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept, Hochwasser, Nutzungsbeschränkungen Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt teilweise im aktuellen Versorgungsgebiet für Fernwärme (die Häuser der Typen R1 und R2 sind nicht angeschlossen). Laut Deckplan 3 zum Flächenwidmungsplan liegt das Siedlungsgebiet im HQ30 Hochwassergefährdungsbereich und im Sanierungsgebiet Hochwasser; ca. 100 m stadtauswärts sind zwei Hochwasserrückhaltebecken projektiert. Gemäß Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen sind hinsichtlich Bodenbeschaffenheit für einzelne Bereiche der Siedlung teils nicht sickerfähiger Boden sowie potenziell erhöhte Rutschgefahr ausgewiesen. Weiters liegt das gesamte Siedlungsgebiet innerhalb einer Fläche mit Altablagerungen. Fließpfade queren das Siedlungsgebiet.
518/17
530/4
534/2
(Typen R1-R3) nahezu erreicht. Aufgrund der Besitzverhältnisse kann innerhalb des max. zulässigen Dichtewertes nur minimal nachverdichtet werden. Der Dichtewert über das gesamte Gebiet gerechnet, ergibt jedoch nur 0,25 und liegt somit weit unter dem möglichen Höchstwert. Bei Siedlung 2 (Typ R4) liegt die derzeitige Dichte bei 0,36.
Seite 47
20
b 26
1
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
6.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 6.2.1 Derzeitige Bebauungsweise Am Grundkonzept der Atriumreihenhäuser lassen sich generell zwei Formensprachen ablesen, die das Siedlungsgebiet in zwei unterschiedliche Bereiche (Siedlung 1 und Siedlung 2) gliedern. Die Häuserzeilen von bis zu 6 Häusern pro Zeile werden durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwege erschlossen. Das gesamte Siedlungsgebiet wurde autofrei angelegt; Garagen und PKW-Abstellplätze sowie eine Tiefgarage für 15 Stellplätze befinden sich an den Siedlungsrändern.
gleichzeitig das Charakteristikum dieser Atrium Reihenhäuser. Die 15 Atrium Reihenhäuser des Typs R4 wurden in den Jahren 1976-79 von der Gemeinschaft Lindensiedlung als eine der ersten Siedlungen des verdichteten Flachbaus in Graz errichtet. Die Planung übernahm das Büro DI Ralf Tagger und DI Frank Gugler. Die Gebäude der Lindensiedlung gruppieren sich um einen zentralen, gestalteten Platz, auf den die Fußwege zulaufen. Die Parkierung findet in der Tiefgarage (15 Stellplätze) mit einer Zufahrt über die Untere Teichstraße statt. Zusätzlich befinden sich Stellplätze an den Rändern der Siedlung.
Die Atriumreihenhäuser der Siedlung 1 (Haustyp R1, R2 und R3) wurden in der Zeit von 1970 bis 1973 in einheitlicher Struktur und Gestalt errichtet. Durch die abgesenkte Lage und die niedrige Bauhöhe der Gebäude ist die Siedlung vom Straßenraum der Unteren Teichstraße aus kaum wahrnehmbar. Die Siedlung besteht aus 34 Einzelparzellen, sowie Allgemeinflächen wie einem Spielplatz, mehreren Grünflächen, Müllplätzen und PKWAbstellflächen, die im gemeinsamen Besitz aller Eigentümer der Siedlung 1 stehen. Im nördlichen Teil der Siedlung befinden sich drei Häuserzeilen mit 2-geschoßigen Baukörpern (Haustyp R3) , die restliche Siedlung wurde eingeschoßig errichtet (Haustyp R1 und R2). Die Grundstücke der sehr schlicht gestalteten Häuser mit Flachdächern werden von ca. 2.10 m hohen Einfriedungsmauern umschlossen und generieren somit sowohl vor als auch hinter den Gebäuden uneinsehbare Innenhöfe (Atrien). Die Grundrisse der Häuser öffnen sich zu den Atrien, nach außen hin sind sie jedoch sehr abweisend gestaltet. Selbst die Eingangsbereiche sind als solche kaum erkennbar. Während die zweigeschoßigen Häuser des Typs R3 nur durch die Errichtung von Windfängen vereinzelt nachträglich verändert wurden, sind an den eingeschoßigen Häusern des Typs R1 und des Typs R2 zahlreiche bauliche Maßnahmen gesetzt worden. Des Weiteren wurden die Einfriedungsmauern nachträglich durch Verglasungen oder Holzverschalungen noch erhöht. Diese extreme Introvertiertheit und das eng verbaute Wegesystem wirken auf Besucher eher abweisend als einladend, ist aber
58 i
28 59 d
14
26
65
61
52
53
b 26 43
24
24 b
47 b
42 b 40 b 44 b 42 38 40 d 36 d 42 d 44 40 c c 29 38 1b 3 c b 27 29 a 31 c 33 23 29 a 3 b 25 2 b 27 5 21 3a 2 2 a 21 38 a 38 c 23 38 21 34 38 f b 38 d 34 b 38 30
47 a
55
34
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28
48
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51
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a 34 30 32 a 32 a 0 3 b 30 c 30
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37
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20
4a
7a
a 30
7
4
18
28 a
26
22
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Semet
eg kowski-W 16
14
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
12
10 a
24
d 28
8
26 c
c 28
b 26
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3
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5
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3
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a 45 str i ch Te 0
6
28
44
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26
55 a 55 b
4
4
2
17
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2
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85
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79
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63 a
61 a
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75 a
65 b a 65
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61 b
53 a
10
91
63 d
d 61 c 61
53 b 53 c
24
Seite 48
Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Baugebiete im Grüngürtel Grüngürtel §8
87
65 c
59 c
aß
99
30 a
58 o
22
b a
Bereichstypenplan Legende (Auszug):
97
58 n
a 28
22 b
6.2.3 Planung des Gebiets Das Räumliche Leitbild empfiehlt in diesem Bereich (Bereichstyp 6 - Wohnanlagen und verdichteter Flachbau) die Schaffung neuen Wohnraums im Bestand. Des Weiteren wird die Vermeidung eines introvertierten Gebietscharakters angestrebt. Einfriedungen sollten mit einer maximalen Höhe
95 103
m 58
58 l
30
20
6.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Das bearbeitete Gebiet ist aus vier unterschiedlichen Typen zusammengesetzt wodurch sich verschiedene freiraumplanerische Qualitäten ergeben. Den Typen R1-R3 ist gemein, dass sie über schmale Eingangsbereiche entlang der Wohnwege erschlossen werden und der Garten sich hinter dem Haus erstreckt. Durch die geringe Breite der Wohnwege und die direkt angrenzenden Häuser bzw. Einfriedungen entsteht ein abgeschotteter Eindruck. An den Enden der Reihen gibt es Aufweitungen in Form von kleineren Grünflächen mit Sträuchern und Bäumen. Der Typ R4 ist durch eine ebenso schmale Wohnweg-Erschließung, die durch die Vor- und Rücksprünge der Fassaden etwas aufgelockerter wirkt, gekennzeichnet. In der Mitte der Siedlung gibt es eine Aufweitung in Form einer etwas größeren, siedlungsöffentlichen Grünfläche. Auch bei Typ R4 sind die Eingangsbereiche nur durch ein paar Stufen von den Wohnwegen getrennt. Die Gärten liegen auch hier hinter den Häusern
79
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
von 1,5m straßenseitig und 1,8m zwischen den Grundstücken sowie überwiegend blickdurchlässig ausgebildet sein. Da es sich hierbei um Atriummauern handelt, kann diese Forderung jedoch nicht erfüllt werden. Es wäre jedoch ein Rückbau der Einfriedungen zumindest beim Vorgarten zu begrüßen, um den Eingangsbereich weniger abweisend erscheinen zu lassen. Bodenversiegelungen sollten möglichst vermieden werden. Die große Kiesfläche über der Tiefgarage könnte begrünt werden. Bei Siedlung 1 wird vorgeschlagen mit der Errichtung eines a 28
b 27 29 c 25 23 a 27 a 3 b 25 2 27 b 5 21 a 2 23 a 1 2 23 21
463
2
460/2 ALTL 462 459/2 7 459/3 4
465/1 .488 464/2 .490 465/2 469/1 278/15 469/3 471 469/9 278/12 469/8
11
9
439/8
439/6
459/8 459/9 459/5 469/7 459/17 459/11 459/4 6
10 a
22
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20
c 28
439/7 M: 1:5000 440/2
b 26
28
58 n
a 28
63
a 34 34
ALTL
30
a 32
Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha
33
ALV
Senken >5cm
ALV ALV 37
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a 30
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9
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
e
28 a
26
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6
4
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen
7a 7
10
c 30 b 30 a 30 32 30
28
2
2a
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28e
ALV
12
36
c 31 9c 1b 2 3 c b 27 29 1a c b 27 b 9 3 23 25 2 a 7 a 2 b 3 25 27 b 2 25 21 3a 2 a 1 2 23 21 ALTL
b 26 28
24 24 a 24 b
22 b
19
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15
E-
ALV
55
17
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14
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V
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d 34 c 38 b 34 b 38 d 34 38 f a 34 34 38 c a 38 e 38 38
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14
59 b
59
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75
63 a 61 a
53
43
49
61 b
59 c
53 a
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65 b a 65
63 b
e 8b 44 d c 3 8 2d 0 4 44 4 3 c 44 2b b 4 2 40 44 a 4 44 44
20 22
59 e
48
18
8
Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden Altlastenverdachtsfläche (ALV) / Altablagerung (ALTL) Hochwasserrückhaltebecken in Planung
65 c 53 c
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.
Quelle: Stadt Graz
63 d
61 c 61 d
53 b
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20 b 26
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439/4
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.489 464/1
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.506
28 a
24
512/1
ALTL
16
507/5
17
a 30
19
28
28
WA 0,3-0,6 .504 509
WA 0,3-0,4 500/14 4 437/3 .9 WA .895/2 .493 437/4 4 438 436 0,3-0,6 439/2 439/5 460/3 459/12
30
c 30 b 30 a 30 32 30
508
WR4 0,2-0,
500/30 500/35 500/43 43 500/21 500/13 A ALV 500/17 c 9 507/6 .892/2 .892/1 497 c 2 7 500/20 2 a b
a 32
kV
a 34 34
20 E-
57
ALV
500/7
b 34
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4
49
ALV
E500/34
36
26
a 26
R 0, -0,4
59
V 20k
38 c a 38 e 38 38
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534/6 53 534/5 534/8 533/4 3 51 535/5 535/6
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484/1 517 502 502/3
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8b d d c 3 8 42 44 40 3 c a 44 2b 40 b 4 44 a 42 44 44
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530/3 59 b 531/2 531/1
Reines Wohnen Allgemeines Wohnen Verkehrsfläche
79
518/5 75
63 a
61 a
75
65 b a 65
63 c
61 b
59 c
53 a
518/4 484 Flächenwidmung 518/19 Legende (Auszug): 518/3 a 518/2
65 d
63 e 63 d
61 d
59 f
59 d
521/2
52
WR 530/1 1 0, 0,2-0,3 529 8 534/2 535/3 3-0, 521/1 534/3 4 530/2 535/4 /4
Obergeschoßes zwar die Bebauungsdichte zu überschreiten, damit aber die Beengtheit der sehr kleinen Häuser aufzulösen. Sollte eine Erweiterung bei Siedlung 2 erwünscht und möglich sein, kann ebenso ein Obergeschoß errichtet werden. Da sich das Grundstück allerdings im Besitz aller Hauseigentümer befindet, wird dafür die Zustimmung aller Miteigentümer benötigt.
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18 14
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Reihenhaus Typ R1 Eingeschoßiges Reihenhaus
Höhenversatzlinie Baufluchtlinie
Weg
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die eingeschoßigen, ca. 65m² großen Reihenhäuser stehen auf längsrechteckigen Parzellen und wurden durch den Anbau von Wintergärten vergrößert. Die Gärten sind von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgrenzt.
Planung des Typs Die Errichtung eines Obergeschoßes ist möglich. Ein Rückbau der überdachten Vorgärten ist erwünscht. Die BGF erhöht sich durch die Errichtung des Obergeschoßes um ca. 34m². Die neue Bebauungsdichte beträgt ca. 0,7.
Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 50
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Höhenversatzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 140 m2
ca. 84 m2
Bestand: 0,460,53 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
OG: min. 2,6m zurückversetzt
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Positionierung
eingeschoßig
keine Bebauung
2-geschoßig (als Aufstockung)
Aufstockung gartenseitig bündig mit EG oder mittig versetzt (min. 2,6m zurückversetzt)
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Flachdach (wie Bestand)
Flachdach, begrünt
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
k.A.
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports kein Carport
Gärten:
keine Versiegelung
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben
Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben
Einfriedung
Sichtschutz
Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
1
Bepflanzung
Versiegelung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.
Ansicht Zugangsseite
Ansicht gartenseitig
Aufstockung + ca. 35m2
Variante Positionierung
Position mittig bis gartenseitig
Seite 51
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Reihenhaus Typ R2
Eingeschoßiges Reihenhaus mit quadratischem Grundriss
Höhenversatzlinie Baufluchtlinie
Weg
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Häuser des Typs R2 sind eingeschoßig, ca. 109m² groß und wurden bereits durch zahlreiche bauliche Maßnahmen ergänzt. Die Parzellen sind von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgeben.
15cm), muss das OG in Leichtbauweise ausgeführt werden. Es können z.B. parapethohe Träger auf die Außenwände aufgelagert werden, um die Distanz von ca. 10m zu überspannen. Dadurch wird zusätzlich die Errichtung von Balkon- oder Terrassentüren unterbunden und somit die Uneinsehbarkeit gewahrt. Dies ist von Bedeutung, da so einerseits das schlichte äußere Erscheinungsbild des Haustyps R3 übernommen wird und andererseits kein Spielraum bleibt, um die Gebäude nachträglich mit selbstgebauten Balkonüberdachungen etc. zu verändern. Ein extensiv begrüntes Flachdach ist möglich. Die Überdachungen der Vorgärten sollen zurückgebaut, die Eingangsbereiche aufgewertet werden. Eine Erhöhung der BGF um ca. 60m² (bzw. 40m²) und eine neue Bebauungsdichte von ca. 0,7 ist möglich. Einen Sonderfall stellt Haus NR44e dar: Da das Gebäude nur 8,00m breit ist, kann es im EG auf 10,00 m Breite erweitert werden und ebenfalls ein OG erhalten.
Planung des Typs Die Errichtung eines Obergeschoßes ist möglich. Es soll sich in der Regel über die gesamte Gebäudebreite von ca. 10m erstrecken und ca. 6m tief sein. Ausgenommen sind die Häuser 25b, 27c und 29c mit ca. 12m Breite. Hier wird nur südlich an die Nachbarbebauung angeschlossen. Es soll gartenseitig fluchtend mit dem Bestand und an der Eingangsseite um ca. 4m zurückspringend errichtet werden, um die dahinterliegenden Nachbargärten nicht zu beschatten. Auf Grund der geringen Konstruktionsstärken des bestehenden Gebäudes (Deckenstärke
Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 52
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Höhenversatzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 240 m2
ca. 144 m2
Bestand: 0,450,59 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem urspr. Bestand
OG: 5m zurückversetzt
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Positionierung
eingeschoßig1
bei Nr. 25b, 27c, 29c im 1.OG nur südl. an Nachbarbebauung kuppeln
2-geschoßig (als Aufstockung)
Aufstockung gartenseitig 5m zurückversetzt
Dachform:
Zubauten
Flachdach (wie Bestand)
Flachdach, begrünt
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
möglich
k.A.
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
1
straßenseitig
Ausnahme Nr. 44e: Kann im EG auf 10m Breite erweitert werden und ein OG erhalten.
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports kein Carport
Gärten:
keine Versiegelung
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben
Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben
Einfriedung
Sichtschutz
Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:2
2
Versiegelung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.
Ansicht Zugangsseite
Ansicht gartenseitig
Aufstockung + ca. 60m2
Positionierung gartenseitig
Seite 53
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Reihenhaus Typ R3 Zweigeschoßiges Reihenhaus
Baufluchtlinie Weg
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Der nördliche Teil der Siedlung besteht aus drei 2-geschoßigen Häuserzeilen. Die Häuser sind ca. 130m² groß. Diese Häuser wurden lediglich durch die Errichtung von Windfängen nachträglich verändert. Die Parzellen sind auch hier von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgeben.
Planung des Typs Da bei diesem Typ die Bebauungsdichte bereits überschritten ist, kann keine Erhöhung der BGF vorgenommen werden.
Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 54
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Höhenversatzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 160 m2
ca. 96 m2
Bestand: 0,81-0,93 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem urspr. Bestand
-
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
2-geschoßig
-
2-geschoßig
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Flachdach (wie Bestand)
-
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
-
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports kein Carport
Gärten:
keine Versiegelung
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben
Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben
Einfriedung
Sichtschutz
Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
1
Versiegelung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.
Ansicht Zugangsseite
Ansicht gartenseitig
Dichteüberschreitung: keine Nachverdichtung möglich!
Seite 55
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Reihenhaus Typ R4
Reihenhaus mit L-förmigem Grundriss
Höhenversatzlinie Baufluchtlinie
Weg
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Durch das Aneinanderreihen der L-förmigen Grundrisse entstehen dreiseitig umschlossene Atrien. Die Schmalseite bleibt entweder offen, oder wird durch eine maximal 2m hohe Mauer oder eine Hecke begrenzt. Die eingeschoßigen Baukörper sind teilweise unterkellert und halbgeschoßig versetzt (Split Level). Der großzügig angelegte Grundriss öffnet sich zum Atrium und bezieht so den Außenraum mit ein. Ein fallweise angelegter Swimmingpool wertet das Atrium zusätzlich auf. Ein Charakteristikum der Siedlung ist die aufwändige Dachkonstruktion aus 70cm hohen, sich überlappenden Leimbindern mit dunkler Holzverkleidung. Die Dachdeckung aus bloßen, schieferbestreuten Bitumenbahnen kann als reduziert bezeichnet werden. Des Weiteren prägen die großen, teils raumhohen Glaselemente, sowie zahlreiche Vor- und Rücksprünge das äußere Erscheinungsbild. Lichtkuppeln und
Bullaugen runden das Erscheinungsbild ab. An den Häusern wurden fast keine nachträglichen baulichen Veränderungen vorgenommen. Lediglich die Loggien wurden an mehreren Häusern verglast, um als Wintergarten genutzt werden zu können.
Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 56
Planung des Typs Rechnerisch sind ca. 120 m² zusätzliche BGF pro Haus möglich. Die Errichtung eines Obergeschoßes kann über dem nördlichen Trakt erfolgen. Über die Treppe vom Wohnzimmer-Niveau gelangt man ein halbes Geschoß höher in das OG. An Stelle der geneigten Leimbinderkonstruktion kann ein extensiv begrüntes Flachdach errichtet werden. Die Fensteröffnungen sollten gartenseitig angeordnet werden. Eine Erhöhung der BGF um ca. 56m² ist möglich.
06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R4 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Höhenversatzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 280 m2
158 m2
Bestand: 0,36 erlaubt: 0,30-0,60
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
OG: über nördlichem Teil
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
2-geschoßig über nördlichem Teil möglich
eingeschoßig
eingeschoßig
Dachform:
straßenseitig
Zubauten
Flachdach, begrünt an der Stelle der geneigten Leimbinderkonstruktion möglich
-
Gaupen
Dachflächenfenster
Positionierung
keine Gaupen
-
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports kein Carport
Gärten:
keine Versiegelung
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben
Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben
Einfriedung
Sichtschutz
Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
1
Versiegelung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
nicht möglich
nicht möglich
nicht möglich
Parkierung: Nutzung der Tiefgarage.
Ansicht Zugangsseite
Ansicht gartenseitig
Aufstockung + ca. 56m2
Verbau der Loggia möglich begrüntes Flachdach statt Bestandsdach möglich
Sichtschutz 1,8m hoch
Seite 57
St.-Peter-Pfarrweg IX. Waltendorf
07
07 St.-Peter-Pfarrweg ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Wintergarten
Gebäude Bestand
Baugrenzlinie
Nebengebäude Bestand
Gebietsgrenze
NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
07 ST.-PETER-PFARRWEG
7.1 Analyse der Plangrundlagen
Das Gebiet St.-Peter-Pfarrweg besteht aus 10 einheitlich erbauten Einfamilienhäusern westlich des St.-Peter-Pfarrwegs. Die Häuser direkt am St.-Peter-Pfarrweg weisen die Merkmale der Einheitlichkeit nicht auf und sind deshalb (obwohl sie im Deckplan 1 zum RLB miterfasst sind) nicht Teil dieser Studie. 7.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. 7.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 21 (Ruckerlberg - Lustbühel). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen.
7.1.5 Neigungskarte Im Westen und Norden ist das Siedlungsgebiet zur Schauensteingasse und zum nördlich angrenzenden Grundstück hin steil abfallend. 7.1.6 Kleinräumige Umgebung Die Siedlung liegt unmittelbar angrenzend an dicht verbautes Wohngebiet im Westen. Der östliche Bereich ist geprägt von Einfamilienhäusern und Wohnbauten kleineren Maßstabs. Im Süden schließt eine größere Freilandfläche an. Durch die Nähe zur Waltendorfer Hauptstraße und zur Plüddemanngasse ist das Gebiet infrastrukturell gut ausgestattet.
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7.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Die Siedlung befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und außerhalb des Versorgungsgebiets für Fernwärme, wobei das aktuelle Versorgungsgebiet Fernwärme und kurzfristiges Erweiterungsgebiet direkt im Süden, Osten und Norden angrenzt.
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7.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Westen schließen Baugebiete mit Bebauungsdichten bis zu 1,2 an. Im Süden befindet sich eine für Spielzwecke ausgewiesene Freilandfläche. Im östlichen Teil der Siedlung entlang des St.-Peter-Pfarrwegs sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen und im westlichen Teil entlang der Schauensteingasse sind Flächen mit Altablagerungen ersichtlich gemacht.
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Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet hoher Dichte §13 Wohnen hoher Dichte / Zentrum Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grüngürtel §8 Grünverbindung
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7.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 7.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Einfamilienhaussiedlung erstreckt sich zwischen dem St.Peter-Pfarrweg und der Schauensteingasse und wurde 1980 von der Eigentumswohnung-Baugesellschaft m.b.H. DU A. Wagner in einheitlicher Struktur und Formensprache errichtet. Sie besteht aus 10 identen Einfamilienhäusern mit 10 Garagen. Das Grundstück befindet sich im Besitz aller Eigentümer. 7.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Da das Grundstück im Besitz aller Hauseigentümer steht, gibt es rechtlich gesehen keine Parzellengrenzen. Es existieren allerdings Nutzungsgrenzen, die sich durch Hecken und Zäune abzeichnen. Hecken verlaufen jeweils in der Mitte zwischen zwei Häusern und unterteilen somit den ebenen Teil des Grundstücks in ungefähr gleich große Nutzungs-Parzellen. Diese haben den Charakter von Privatgärten, mit Bereichen für Erholung, Nutzgärten und Vorgartennutzung. 7.2.3 Planung des Gebiets Der derzeitige Bebauungsdichtewert liegt bei 0,25. Der erlaubte Dichtewert beträgt 0,3-0,6. Somit hat dieses Gebiet ein relativ hohes Potenzial zur Nachverdichtung, was aufgrund der Besitzverhältnisse allerdings als schwer realisierbar erscheint. Laut dem 4.0 Stadtentwicklungsgesetz wird in Wohngebieten mittlerer Dichte eine gebietsverträgliche Nachverdichtung von Baulandbereichen mit lockerer Bebauung in infrastrukturell gut ausgestatteten Lagen zugelassen. Die Ziele, die das 1.0 Räumliche Leitbild in diesem Bereich beschreibt, beziehen sich auf die mögliche zukünftige Bebauung dieses Bereichstyps. Die derzeitige Bebauung ist kleinteilig strukturiert, mit geringen Bauhöhen und einem hohen Grünanteil. Eine Nachverdichtung ist städtebaulich zulässig.
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Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Straßenrandbebauung Eignungszonen Grüngürtel §8 Eignungszone / Wohnalagen und verdichteter Flachbau
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Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Deckplan 1 - Teilraumabgrenzung M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 61
07 ST.-PETER-PFARRWEG
Einzelhaus Typ E1 und E2 Freistehendes Einzelhaus Typ E2
Baugrenzlinie
Typ E1
Baugrenzlinie
Baufeld
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier 07 - Typ E1 und E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung der Typen Der Bebauungstyp E1 ist ein 1,5-geschoßiges Gebäude mit 45° geneigtem Satteldach. Die 7 Häuser reihen sich entlang einer in ungefähr N/W-S/O-Richtung verlaufenden Geländekante parallel zueinander auf, normal dazu stehen im Süden 3 Häuser des Typs E2. Das leichte Gefälle der Liegenschaft von Ost nach West ist in diesem Bereich gut erkennbar. Die Geländekante wird zur Unterbringung von Garagen genutzt, ebenso der Steilhang im Norden. Die großzügigen Gartenanlagen sind umzäunt und jedem Gebäude zuordenbar (obwohl in gemeinsamem Eigentum). Die Erschließung für den KFZ-Verkehr erfolgt einerseits über eine private Stichstraße mit Wendehammer, die vom St.-Peter-Pfarrweg in die Siedlung führt und die Häuser 1-4 erschließt und andererseits über die Schauensteingasse, die die Häuser 5-7 erreichbar macht und in einen privaten Straßenbereich mündet. Von der Garage im Norden führen Fußwege zu den Häusern 8, 9 und 10. An den Häusern wurden bislang keine baulichen Veränderungen vorgenommen, lediglich die Färbelung wurde an einigen Häusern erneuert.
Planung der Typen Es gibt mehrere Möglichkeiten des Zubaus: 1) Verlängerung des bestehenden Baukörpers über 1,5 Geschoße, wobei die Belichtung des Obergeschoßes durch Dachflächenfenster ergänzt werden kann. Eine Erhöhung der BGF um ca. 100m² ist so möglich. 2) Eine Erweiterung um eine eigene Wohneinheit als eigener Baukörper, mit zwei Geschoßen und einem begrünten Flachdach (bei den Häusern des Typs E1), wobei der Zubau einen gemeinsamen Eingang mit dem Bestand hat; bzw. eine Verlängerung des Baukörpers über 1,5 Geschoße (bei den Häusern des Typs E2) mit einem eigenen Eingang, wobei die Belichtung des Obergeschoßes durch Dachflächenfenster ergänzt wird. Eine Erhöhung der BGF um 95-135m² ist so möglich. Durch die Errichtung eines Zubaus wird die Bebauungsdichte von maximal 0,6 trotzdem weit unterschritten. Rechnerisch wären aufgrund des großen Grundstückes Zubauten bis 300m² möglich.
Einzelhaustyp St.-Peter-Pfarrweg Seite 62
Typ E1 Typ E2
07 ST.-PETER-PFARRWEG
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 und E2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
polygonal
ca. 8.773 m2
ca. 5.264 m2
Bestand: ca. 0,25 erlaubt: 0,30 - 0,60
offen
-
6m ab Bestand (E1: Nordseite / E2: Westseite), 4,5m ab Bestand (E1: Westseite / E2: Südseite)
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
Wintergarten (seitlich)
Zubau seitlich
Verlängerung des Baukörpers
1,5-geschoßig (Wintergarten) E1 im Süden / E2 im Osten
2-geschoßig (Zubau um 3m versetzt) E1 im Norden / E2 im Westen
1,5-geschoßig E1 im Westen / E2 im Süden
Wintergarten (seitlich)
Zubau seitlich
Verlängerung des Baukörpers
Flachdach, begrünt
Flachdach, begrünt
Satteldach, giebelständig
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupen
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Dachkante oder gekuppelt mit Nachbargaupe
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig, seitlich
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
Bäume
Einfriedungen2
Vordach/Windfang
wie Bestand
zwischen den Häusern, min. 1m von der Straße entfernt
keine Versigelung
min. 1/2 ist zu bepflanzen
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Vorgärten:
Gärten:
Parkierung:1
1
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
Garagen
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz für max. 1 PKW
möglich
möglich
möglich
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden.
Ansicht straßenseitig
eingeschoßige seitl. Erweiterung möglich
Ansicht gartenseitig Variante Verlängerung des Bestandes 1,5 Geschoße
Gartenbereiche durch Hecken gegliedert
Variante Baukörper an Eingangsseite max. 2 Geschoße
Absetzung zu Bestand durch Verbindungsbau
Seite 63
Hofstatt VIII. St. Peter
08
08 Hofstatt ERSTELLT MAI 2020
LEGENDE Freifläche
MASZSTAB 1:1000
Vorgartenzone
Baugrenzlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
08 HOFSTATT
8.1 Analyse der Plangrundlagen 8.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität mit Intervallen bis 10 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende sowie einer Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz. 8.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 7 (St. Peter Süd - Harmsdorf). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als Villenviertel und als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt im Bereich Hofstatt max. 3 Geschoße. Die Bebauungsweise ist offen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. auszuschließen. Die zulässigen Formen der Parkierung sind Tiefgaragen oder ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind
8.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Süden und Westen anschließend sind Kerngebiete mit Einkaufszentrenausschluss (KG(EA)) mit der Bebauungsdichte 0,6-1,5 an der St.-Peter-Hauptstraße bzw. 0,5-1,0 an der Petersbergenstraße gegeben. Im südlichen und westlichen Teil der Siedlung sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. 8.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt innerhalb des aktuellen Versorgungsgebiets für Fernwärme. 8.1.5 Kleinräumige Umgebung Östlich und südlich befinden sich zwischen der St.-PeterHauptstraße bzw. der Petersbergenstraße straßenbegleitende 2bis 3-geschoßige Gebäude mit gemischter Nutzung in Form von Wohnen und Gewerbe. Im Norden und Osten gibt es unbebaute Flächen, die einen Abstand zur Terrassenhaussiedlung (im Norden) sowie zu den Siedlungen am Breitenweg (im Osten) bilden.
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im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch. Offene Erschließungen sowie außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u. dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, sind ausgeschlossen.
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Stadtentwicklungskonzept Legende: Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet hoher Dichte §13 Bezirks- und Stadtteilzentrum Industrie, Gewerbe / Zentrum Wohnen hoher Dichte / Zentrum
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Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 65
08 HOFSTATT
8.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 8.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Gebiet liegt östlich der dicht bebauten St.-Peter-Hauptstraße und südlich der Terrassenhaussiedlung. Im Osten und Süden schließen kleinteilige Wohnbauten bzw. Wohnanlagen an. Das Siedlungsgebiet besteht aus 13 unterschiedlichen Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern, die ungefähr zeitgleich in den Jahren 193336 errichtet wurden. Sie reihen sich entlang des Straßenzuges Hofstatt auf. Die Wohnbauten südlich davon (Hofstatt Nr. 14 und 14a) wurden 2008 errichtet. An mehreren Objekten wurden bereits Veränderungen vorgenommen. So wurden an den Häusern Hofstatt Nr. 2, 7 und 10 Zubauten errichtet, die man als Vergrößerungen der ursprünglichen Kubatur wahrnimmt. An den Objekten Hofstatt Nr. 3, 11 und 12 wurden hingegen markante und differenzierte Zubauten errichtet, die aber größtenteils nicht den Vorgaben des Räumlichen Leitbildes entsprechen. Das Haus Nr. 15 wurde aufgestockt und erhielt ein gänzlich neues äußeres Erscheinungsbild. In den 1960er Jahren wurden nachträglich zusätzliche Garagen an allen Objekten gebaut.
8.2.3 Planung des Gebiets Im 4.0 Flächenwidmungsplan beträgt die zulässige Bebauungsdichte 0,3-0,6. Da die derzeitige Bebauung nur Dichtewerte von 0,22 bis 0,49 erreicht, sind infolgedessen bei allen Gebäudetypen Nachverdichtungen möglich. Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (max. 2:3) Proportionen, sowie den Erhalt des stark durchgrünten Charakters. Die Geschoßanzahl wird mit maximal 3 Geschoßen festgelegt. Die begrünte Vorgartenzone und der Baumbestand sollen erhalten bleiben, ebenso die blickdurchlässigen Einfriedungen. Generell wird der Erhalt dieser wertvollen Bausubstanz und des Baumbestandes angestrebt. Bei Villen mit Krüppelwalmdächern ist ein Zubau zum Bestandsgebäude parallel zum First und mit mindestens 0,5m Versatz zu errichten, um den Bestand besser ablesbar zu machen. Bei allen anderen Villen ist ein Zubau in Bauflucht mit dem Bestandsgebäude zu errichten, wobei der Zubau sich in der Wahl der Materialien oder Farbe vom Bestandsgebäude absetzen soll. Die Errichtung zusätzlicher Carports in unmittelbarer Nähe zum Straßenraum ist nicht wünschenswert; diese sollten jedoch mind. 1m von der Grundstücksgrenze abrücken, um das Straßenbild nicht zu stören. Bei der Errichtung von Neubauten erhöht sich der Grenzabstand auf 6m. Die zu wählende Dachform ist ein begrüntes Flachdach oder flaches Walmdach. Die Parkierung soll gebäudeintegriert bzw. in freier Aufstellung (nur in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße) stattfinden. Die dafür benötigten Flächen sollten im Nahbereich der Straße angeordnet werden.
8.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Das Gebiet ist gekennzeichnet durch annähernd quadratische Parzellen mit einer meist sehr tiefen Vorgartenzone und punktförmigen Baukörpern mit den ungefähren Proportionen von 1:1 bis 2:3, wodurch sich eine bauplatzübergreifende, parkartige Freiraumstruktur ergibt. Es gibt teilweise einen alten Baumbestand, der den typischen Gebietscharakter eines durchgünten Umfeldes ebenso verstärkt. Die Vorgartenzonen sind ist teilweise gärtnerisch gestaltet.
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Bereichstypenplan Legende: Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Straßenrandbebauung Vororte mit Zentrumsfunktion Grüngürtel §8 Eignungszonen
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Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
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Verkehrsfläche Landesstraße öffenliche Parkanlage Wald
9
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KG(EA) WA 0, KG(EA) 0, 6-1, 3-0,6 0, W 5 5-1,0 KG(EA) 0,3 0,5-1, KG(EA) WA 00,5-1,0 WA e s 0,3-0,6 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), o 88/13 WA 83/4 .39 0,3-0,6 R88/81 WA 86/2 85/3 83/7 157/1 83/3 .6 5 .273 158/2 0,3-0,6 0, .29 83/5 WA Flächenwidmung. 88/83 .352 86/5 157/2 88/19 79/2 0,3-0,6 M: 1:5000 .272 .368 .446 3-0,6 80/1 /20 79/12 158/7 158/3 79/9 .698 KG(EA) Quelle: Stadt Graz .484 158/5 80/2 75/1 79/4 .483 79/6 .6 0,5-1,0 12
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1 11
114/5 118/1 2 9c .283/2 29 b .283/1 29 a 100/8 .283/3 29 100/10 652/1 /9 .1/1 118/2 92/3
651/4 353/8 651/3
35 e 35 d
7b
10 7
a 10 7
29 e 29 d
35 f
33 a
33
29 f
115/2
35 g
117/3
33 b
29 g
5
rr w eg
33 d
16
112/6
79
4
7d
18
7h
20
/7
73
16
69
a 42
7
4
3
23
11
5
45
a 47
143/5 146/12 88/97 88/94 90/6 147/19 140/4 .68 90/2 147/14 147/5 146/10 140/1 88/95 147/13 140/9 90/5 17 .14/2 140/8 90/1 8b .14/1 147/9 tt 146/9 141 .434 1 s ta 9 a f 8 90/3 o 692 H 8 146/13 142/2 5 147/12 87/7 87/5 .268 87/4 6 147/22 146/8 146/14 .78 88/101 a 8 269/8 14 87/6 10 142/1 150/4 150/3 146/5 .427 2 88/41 2 1 .76 7 e 675 .75 14 .80.85 88/110 ß a 1 9 tr 151/2 .344/1 .73 268 6 -S 153/1 ch 88/44 88/40 .344/2 265 87/1 151/1 rts a 26 B .72 .71 11 88/45 88/39 4 88/86 87/46 ns 153/2 .32 151/3 .30 156 88/92 2 10 8 e 88/10 .249 1 .66 7 ss 88/12 85/1 88/35 ga 88/13 2 n 6 .39 85/3 se 4 14 83/4 Ro 88/81 157/1 159 4 86/2 83/8 6 e 83/3 83/5 86/5 .63 . aß 158/2 8 r 88/83 t .638 s r 6 e 88/19 1 14 m 79/2 83/6 80/1 au 158/7 158/3 0 ßb .446 79/7 u 80/2 20 N .62 79/9 18 4 158/5 g .61 79/4 79/12 .725 .42/1 e n e 6 .439 W .42/2 b r 86/3 e 79/14 8 699 75/1 Li oh -M 2
18
1
.-P
16
St
15
14 a
13
30
7
28
32
38
6
11
5
a 32
8
63
3
10
5
a 30
2
2
2
4
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61
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26
14
5
5 -H er et
24
3a
27
12
3
49
Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db
20
9
20
47
7
52
4 a5
79
42
44
11
50
7
se g as
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße
9
5
83
b 83
54
5
75
a 75
48
71
2
77
69
17
73
67
a 42
7
9
13
1
11
15
17
21
6
Flächenwidmung Legende (Auszug): Allgemeines Wohnen Kerngebiet
416/2
7d
23
31 e 31 d
353/8
651/3
7e
31 f
29 a
6
E-20kV
31 g
35 c 35 b
10 1
29 c 29 b
4
35 e 35 d
7f
33
29 f
29 e 29 d
35 f
33 a
eg
KG(EA) KG(EA) 118/3 /6 0,110/5 .482 115/2 0, .283/2 114/5 67a 6-1,5 6-1, 649/1 .283/1 .283/3 2 100/8 .1/2 652/3 5 00/10 118/1 WA 652/1 9 .1/1 123/5 KG(EA) 92/3 118/2 0,4-0,8 /3 .271/1 .7 0, 687 WA KG(EA) 6-1,5 120/2 0,3-0,6 123/3 92/1 93 118/4 ,2 0,6-1,5 147/16 145/2 120/1 147/17 143/3 92/2
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 67
08 HOFSTATT
Villa Typ V1
Villa mit Krüppelwalmdach
Straße
Grenzabstand
Grenzabstand
Grenzabstand
Grenzabstand
Baugrenzlinie
Baugrenzlinie
Baugrenzlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 (Ausschnitt) Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Hofstatt - Typ V1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Der Typ V1 steht auf ca. 700-1000m² großen Parzellen und besteht aus Villen, die in unterschiedlichen Stilen, jedoch ca. zur gleichen Zeit erbaut wurden. Die Bebauung ist mehrgeschoßig, die Gebäude verfügen über einen quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1-2:3) Grundriss. Die Villen stehen (bis auf Nr. 4) im Nordosten der Parzelle, wodurch sich ein bis zu 20m breiter Abstand zur Straße ergibt. Prägend für das Gebiet ist der stark durchgrünte, parkartige Charakter der Freiräume, der oftmals einen alten Baumbestand aufweist. Die vorherrschende Dachform bei Typ V1 ist das Krüppelwalmdach.
Krüppelwalmdächern ist in Firstrichtung zuzubauen, wobei der Zubau mit einem Versatz von min. 0,5m zum bestehenden Gebäude zu errichten ist, um den ursprünglichen Bestand besser ablesbar zu machen. Zubauten dürfen max. die gleiche Geschoßanzahl wie der Bestand aufweisen und sind mit einem begrünten Flachdach auszustatten. Bei Nr. 1, Nr. 4, Nr. 8, Nr. 15 ist auch eine Verlängerung des Bestands (mit Verlängerung des Krüppelwalmdaches) möglich. Auch eine Aufstockung des Bestandes auf drei Geschoße ist denkbar. Bei Neubauten (max. 3G) ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die größeren Grenzabstände von 6m sind einzuhalten. Hier sind begrünte Flachdächer oder flache Walmdächer erwünscht. Sowohl bei der Zubau- als auch bei der Neubau-Variante sind die Proportionen von 1:1 bis max. 2:3 einzuhalten.
Planung des Typs Bei Zubauten ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die Grenzabstände laut Baugesetz einzuhalten. Bei Villen mit
Villentyp Hofstatt Seite 68
08 HOFSTATT
Bebauungsempfehlung - Villa Typ V1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
quadratisch
ca. 700 m2 1.000 m2
ca. 420 m2 600 m2
Bestand: 0,22 - 0,23 erlaubt: 0,30 - 0,60
offen
-
8m ab Straßenfluchlinie (vgl. Verbandskizze)
lt. Baugesetz; bei Neubau: 6m
BAUKÖRPER Bebauung:1
Zubau parallel zu First
Verlängerung des Baukörpers2
Aufstockung / Neubau
2-geschoßig min. 0,5m Versatz zu Bestand
möglich bei Nr.: 1, 4, 8, 15
max. 3-geschoßig
Zubau parallel zu First
Verlängerung des Baukörpers
Aufstockung / Neubau
Flachdach, begrünt
Krüppelwalmdach
Flachdach, begrünt oder flaches Walmdach (max 20° Neigung)
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
Gaupen
Nutzung
möglich
keine Dachausstiege bzw. Nutzung der Flachdächer
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig, seitlich, rückseitig
Bebauung: Vorzugsweise Bestand erhalten. Proportionen von 1:1-2:3 müssen eingehalten werden! Penthouse möglich: Nr. 1 u. Nr. 4. Verlängerung des Baukörpers: Unter Einhaltung der Proportionsvorgaben des Räumlichen Leitbildes kann der bestehende Baukörper um die gesamte Bauwerkshöhe verlängert werden. Der Baukörper soll optisch zu einer Einheit verschmelzen.
1 2
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
Bäume
Einfriedungen2
Vordach/Windfang
bei Neubau min. 8m
min. 1m von Straße entfernt
2-3 PKWAbstellplätze möglich
min. 1/2 ist zu bepflanzen
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Gärten:
Parkierung:3
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze oder Carport für max. 2-3 PKW
zu bevorzugen
Garage oder Carport möglich4
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 3
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig Variante 3 Gesch.: Flachdach oder flaches Walmdach Zubau an Traufseite
bei seitl. Zubau Dachform wie Bestand
Grundrissproportionen beachten!
Zubau Flachdach begrünt
Anordnung: versetzt zu Bestand
Variante: Zubau als Verlängerung
Zubau bis zu 2 Geschoße
Seite 69
08 HOFSTATT
Villa Typ V2
Baugrenzlinie
Grenzabstand
Grenzabstand
Grenzabstand
Grenzabstand
Grenzabstand
Villa, alle anderen Dachformen
Baugrenzlinie
Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 (Ausschnitt) Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Hofstatt - Typ V2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Dieser Typ steht ebenso wie Typ V1 auf 700-1000m² großen Parzellen, die ungefähr quadratisch sind. Der Grundriss der Villen ist ebenso quadratisch bis leicht rechteckig. Lediglich zwei Häuser (Hofstatt Nr. 11 und Nr. 12) wurden bereits giebelseitig verlängert, wodurch sich andere Proportionen ergeben, als die üblichen 1:1-2:3. Wie bei Typ V1 stehen die Villen (bis auf Nr. 2) im Nordosten der Parzelle, wodurch sich ein bis zu 17m breiter Abstand zur Straße ergibt. Prägend ist auch für diesen Typ der stark durchgrünte, parkartige Charakter der Freiräume. Die Dachformen dieses Typs sind unterschiedlich: Walmdach, Zeltdach und Krüppelwalmdach sowie Mischformen mit Erker und Gaupen.
Planung des Typs Bei Zubauten sind die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die Grenzabstände laut Baugesetz einzuhalten. Bei Villen mit allen anderen Dachformen als Krüppelwalmdächern ist der Zubau in Bauflucht mit dem Bestand zu errichten. Um den ursprünglichen Bestand besser ablesbar zu machen, sind Zubauten durch Fassadengestaltung und Materialwahl vom Bestand abzuheben. Zubauten dürfen max. die gleiche Geschoßanzahl wie der Bestand aufweisen und sind mit einem begrünten Flachdach auszustatten. Bei Nr. 3 und Nr. 6 ist auch eine Verlängerung des Bestandes (mit Verlängerung des Bestandsdaches) möglich. Auch eine Aufstockung des Bestandes auf drei Geschoße ist möglich. Bei Neubauten ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die größeren Grenzabstände von 6m einzuhalten. Sowohl bei der Zubau- als auch bei der Neubau-Variante sind die Proportionen von 1:1 bis max. 2:3 einzuhalten.
Villentyp Hofstatt Seite 70
08 HOFSTATT
Bebauungsempfehlung - Villa Typ V2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
quadratisch
ca. 700 m2 1.000 m2
ca. 420 m2 600 m2
Bestand: 0,21 - 0,23 erlaubt: 0,30 - 0,60
offen
-
8m ab Straßenfluchlinie (vgl. Verbandskizze)
lt. Baugesetz; bei Neubau: 6m
BAUKÖRPER Bebauung:1
Zubau in Bauflucht2
Verlängerung des Baukörpers3
Aufstockung / Neubau
2-geschoßig in Bauflucht mit Bestand
möglich bei Nr.: 3 und 6
max. 3-geschoßig
Zubau parallel zu First
Verlängerung des Baukörpers
Aufstockung / Neubau
Flachdach, begrünt
Bestandsdach verlängern
Flachdach, begrünt oder flaches Walmdach (max 20° Neigung)
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
Gaupen
Nutzung
möglich
keine Dachausstiege bzw. Nutzung der Flachdächer
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig, seitlich, rückseitig
Bebauung: Vorzugsweise Bestand erhalten. Proportionen von 1:1-2:3 müssen eingehalten werden! Zubau in Bauflucht: Zubau soll durch Fassadengestaltung und Materialwahl den ursprünglichen Baukörper noch ablesbar machen 3 Verlängerung des Baukörpers: Unter Einhaltung der Proportionsvorgaben des Räumlichen Leitbildes kann der bestehende Baukörper um die gesamte Bauwerkshöhe verlängert werden. Der Baukörper soll optisch zu einer Einheit verschmelzen. 1 2
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe
Carports
bei Neubau min. 8m
min. 1m von Straße entfernt
Gärten:
Parkierung:4
Versiegelung
Bepflanzung
keine Versiegelung
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen2
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze oder Carport für max. 2-3 PKW
zu bevorzugen
Garage oder Carport möglich5
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 5 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 4
Ansicht straßenseitig
Variante 3 Gesch.: Flachdach oder flaches Walmdach
Ansicht gartenseitig Zubau an Traufseite
Grundrissproportionen beachten!
bei seitl. Zubau Dachform wie Bestand
Anordnung: fluchtend mit Bestand
Variante: Zubau als Verlängerung
Zubau Flachdach begrünt
Zubau bis zu 2 Geschoße Fassade: von Bestand differenzieren
Seite 71
Westbahngasse XVI. Straßgang
09
09 Westbahngasse ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Baugrenzlinie
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
09 WESTBAHNGASSE
9.1 Analyse der Plangrundlagen 9.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet geringer Dichte gemäß §15 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie im westlichen Bereich in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Für den südwestlichen Teil der Siedlung ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr in der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität gegeben; der nördliche als auch östliche Bereich des Gebietes liegt jedoch überwiegend in der Kategorie 4, städtische Bedienqualität mit zeitlicher Einschränkung sowie teilweise außerhalb des 300 m - Einzugsbereiches des innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittels. 9.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 8 “Kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 11 (Straßgang Nord - Kärntnerstraße). Laut Stadtmorphologie wird das Stadtgebiet als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels und verdichteter Flachbau (Reihenhäuser) beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Die maximale Geschoßzahl ist auf max. 1-3 Geschoße begrenzt. Die Bebauungsweise ist offen, gekuppelt und geschlossen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Allenfalls sind bestehende zusammenhängende Grünflächen zu erhalten; Einfriedungen sind max. 1,50-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden, abschottende flächige Elemente sind dabei auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung ist ins Gebäude integriert sowie in freier Aufstellung im Nahebereich der Straße, allenfalls unter Beachtung der charakteristischen Vorgartenzone möglich.
.18/1
35
43
139/1
131/8
39 37
15 3
15 0
152/7
39
131/9 36 38 40
43
150a
34
41
152/2
37
133/1
295/61 49
295/66 295/65
44
49
40 38
57 55 53
36
16 1a
16 1
16 3
7
44
46
16 4
27
89 87
93 91
4
71 73
48 50
75 77
99 97
Ausschnitt des Gebietes: Südlicher Teilbereich
69
44
9 11
72 70 68 66
8
6
17 5
17 6
177
183
178
Stadtentwicklungskonzept Legende: Wohngebiet geringer Dichte §15 Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Eignungszone § 7 - Freizeit, Sport, Ökologie Industrie, Gewerbe / Wohngebiet geringer Dichte Wohnen hoher Dichte / Wohngebiet mittlerer Dichte Bahn
42
7
12
180
61
Glesin gers traß e
67
17 1
17 0 168
63
e hngass Westba
28
1 3 5
191
9.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Bebauungsdichte der angrenzenden Flächen ist durchwegs höher: Im Süden schließt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,3-0,6 an. Im Nahbereich befinden sich allgemeine Wohngebiete mit Bebauungsdichten von 0,2-0,8. Im Osten grenzt die Bahntrasse der Graz-Köflacher Bahn direkt an das Gebiet.
45
15 7 15 5
13
167
16
17 21
15 6
12
9 11 13 14
10
15 8
7
8
184a
9.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt im aktuellen Versorgungsgebiet Fernwärme.
.961 .948 .949 291/11 40 291/10 42
131/16 .1956 131/21 52 131/23 35 152/1 780/1 .18/3 .1955131/15 3 5 131/24 8 125/26 133/4 131/18 4 6 4 131/25 2 133/3 133/5 Ko rnfe lderweg .1361 a ße iker-Str 3 1 .1950 131/26 .1718 .1343 131/139 298/3 25/5 125/62 131/27 .14/3 131/62 131/2 8.1949125/61 131/1 11 131/28 125/6 .19/3.19/1 9 131/138 12 125/60 131/63 131/64131/30 8 10 .19/2 8 131/6 .14/18 131/99 131/109 2 steinga .1352 131/106 131/111 sse 6 131/33 .1601 18 131/3131/67 5/7 16 10 8 4 131/34 125/75 125/89 130/1 Enzianweg .1289 .1483 125/76 .1665 131/97 131/114 .1511 131/39 A m Bründlbac 20 14 12 125/87 h 6 131/72 131/73 131/40 4 125/3 .1997 11 131/74 9 othgasse 7 53 1 131/77 131/5 131/119 131/43 /8 131/121 131/85 131/120131/122 131/127 125/116 131/45 25/107 131/82 .192 .1507 5/96 128/1 131/134131/133 131/92131/94 .1479131/48 125/115 131/135 131/132 131/50 131/91 131/93 74 70 66 131/51 46 44 68/1 123/4 Tra ttfelder straße 52 7 42 131/52 61 59 782/1 40 68/20 .1294 39 116/6 116/10 116/13 36 68/27 116/102 116/5 116/7116/8 116/12 116/82 131/53 35 33 68/25 40 68/9 116/111 116/9 123/2 31 299/25 68/26 116/83 .1302 116/1 .1305 .1303 116/80 116/113 7 68/33 .1996 34 Simonygasse 22 20 .1524 116/79 110/ 168/32 41 39 37 25 116/2 116/98 29 116/31116/33 68/34 116/3 .1313 .221 116/36 116/32 .1317 116/77 116/44116/42 116/48 .1552.1551 116/41 52 116/76 56 54 .9 60 58 68/2 116/49116/46.199574 72 70 68 66 116/4 78 76 116/75 85 83 82 80 91 89 87 /5 71/2 110 95 99 3 109 107 105 10 116/74 6 116/51 117 115 113 116/68116/69116/71 110 .1565116/62 116/53 11 9 .1985 117/8 116/57 112/7 112/6 25 .1982 17 .1986 .1998 .1983 31 1 29 33 .1984 .1608 116/54 .1981 23 112/3 27 21 19 119/9 11 13 15 7 5 117/12 112/5 .2209. 9 0 .1979 .1980 3 112/8 119/6 119/3 Ludwig-Benede k-Gasse117/4 32 30 119/2 34 112/9 10 12 26 119/16 .1987 28 117/13 117/10 ße 2 34a 112/1 74/1 .1990.1989 16a .1988 117/6 112/2 .1991 74/3 18 4
9.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Reines Wohngebiet (WR) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,4 ausgewiesen. Im 2.0 Flächenwidmungsplan war noch eine Bebauungsdichte von 0,1-0,6 und im 3.0 Flächenwidmungsplan eine Bebauungsdichte von 0,2-0,4 vorgesehen. Durch die Reduzierung sind Dichte-Überschreitungen bei den meisten Reihenhäusern und vereinzelt bei den Doppelwohnhäusern zu erklären. Maßnahmen zur Verdichtung sind bei vielen Häusern im Rahmen der zulässigen Dichtewerte dennoch möglich. Laut Verkehrslärmkataster gibt es eine mittlere Beeinträchtigung durch die sehr stark befahrenen Straßen Harterstraße und Grillweg sowie eine starke Beeinträchtigung durch die GrazKöflacher Bahn im Osten. Die Privatgärten grenzen dort unmittelbar an die Bahntrasse.
26
9
eg
32
Der durchgrünte Charakter sowie die zusammenhängenden bauplatzübergreifenden Grünflächen im Siedlungsgebiet sind zu erhalten. Allenfalls sind Gebäudefluchten aufzunehmen. Es gilt der Ausschluss von offenen Erschließungen.
81
195
Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
19 9
201
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 73
09 WESTBAHNGASSE
9.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 9.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Parzellen sind überwiegend längsrechteckig geschnitten. Die Grundstücksgrößen reichen von ca. 200m² (Reihenhäuser) bis ca. 1000m² (Freistehende Einzelhäuser). Die Häuser wurden ungefähr gleichzeitig errichtet und weisen gruppenweise eine gemeinsame ursprüngliche Bauflucht sowie eine gemeinsame Vorgartenzone auf, die für das Gebiet charakteristisch sind. Die Bauflucht verläuft meist ca. 4-5m parallel zur straßenseitigen Grundgrenze. Die Häuser stehen also im vorderen Bereich der Parzelle. Der Großteil des Siedlungsgebietes (ca. 70%) besteht aus schlichten, freistehenden, eingeschoßigen Einzelhäusern mit ausgebautem Dachgeschoß. Die DachGeschoße werden durch Schleppgaupen oder Dachflächenfenster belichtet. Der Rest der Bebauung setzt sich aus Doppelhäusern und Reihenhäusern zusammen, bei denen ebenfalls bereits kleinere Zubauten wie Windfänge oder Wintergärten errichtet worden sind. Die Dächer sind großteils Satteldächer (ca. 45° Dachneigung, vereinzelt auch 30° Dachneigung) mit dem First parallel zur Straße, in einem Abschnitt der Glesingerstraße gibt es aber auch Häuser mit giebelständigen Satteldächern und vereinzelt mit Walmdächern. 9.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Vorgärten der Häuser mit ca. 4-5m Tiefe wurden teilweise planiert und als PKW-Abstellflächen adaptiert. Auch zusätzliche Flugdächer und Garagen wurden in der Vorgartenzone errichtet. Die Einfriedungen entlang der Vorgärten sind überwiegend als bis 1,5m hohe, blickdurchlässige Zäune ausgebildet. Bei den 1,5-geschoßigen Reihenhäusern gibt es oft überhaupt keine Einfriedungen; manche Vorgärten sind mit Hecken zum Straßenraum hin abgegrenzt. Im hinteren Bereich der Parzellen
26
45 40 38 44
49 57 55 53
36
16 1a
16 1
15 6
167
46
63
4 6
Glesin gers traß e
67
17 1
17 5
8
191
89 87
72 70 68 66
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183
180
93 91
99 97
95
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25
17
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201
Seite 74
75 77
56 54 52 60 58 87 85 83
91 89
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ße 2
71 73
99
29
48 50
195
3 109 107 105 10
117 115 113
66
69
70 68
31
44
74 72
35 33
9 11
78 76 82 80
Ausschnitt des Gebietes: Südlicher Teilbereich
42
25
40
7
Simonygasse
22 20
42
36
12
34 41 39 37
18 4
46 44
39
1 3 5
7
39 37
15 3
15 0
43
150a
16 3
7 15 8
16 4
17 6
177
52
61
Tra ttfelder straße
61 59
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184a
35 3
9
13
15 7 15 5
6 9 7 53 1
e hngass Westba
14 12
3
5
7
11
13
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19
27
23
21
29
31
33
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
9
Ludwig-Benede k-Gasse 10
Bereichstypenplan Legende (Auszug): Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Eignungszonen Geschoßbau / Betriebsgebiete
28
74 70 66 7
4
Enzianweg
27
lbach 20 11
17 0 168
8
17 21
Am Brün d
4
16 10
16
18
9 11 13 14
11
9
6
sse
Kornfe lder weg
12
8
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5
4
10
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52 3
2
3 1
49
44
7
4
a ße iker-Str
othgasse
40
8
6
41
8
steinga
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36 38
9.2.3 Planung des Gebiets Die Möglichkeit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen besteht v.A. bei freistehenden Einzelhäusern, Doppelhäusern und bei Eckgrundstücken der 1,5-geschoßigen Reihenhäuser. Auch 2-geschoßige Reihenhäuser weisen auf Eckparzellen noch Dichtereserven auf. Die Bauweise in Form einer Abfolge von geschlossener, offener und gekuppelter Bauweise wird fortgeführt. Die Baufluchtlinien ergeben sich aus dem Bestand, die Baugrenzlinien aus Bestand, Dichte und Grundstücksgröße sowie aus der Forderung die typische Bebauung zu erhalten und Parzellen übergreifende Grünräume nicht zu zerstören. Die Vorgartenzone ist von Bebauung freizuhalten (ausgenommen Windfänge). Bei allen Bauten hinter und seitlich von den Häusern sind die Gebäudeabstände, Grenzabstände und Baugrenzlinien einzuhalten. Die Dachform und Farbe ist dem Bestand anzupassen, sodass die Dächer straßenseitig als Satteldächer mit dem First parallel zur Straße auszubilden sind. Ausnahmen davon stellen giebelständige Einzelhäuser sowie Einzelhäuser mit Walmdächern dar. Gaupen können als Schleppgaupen im Ausmaß von max. ½ der Trauflänge ausgebildet werden. Die Farbgebung ist bei Um- und Neubauten aus dem vorhandenen Farbspektrum zu wählen. Flachdächer sind zu begrünen. Terrassen sind bei allen Typen im Hintergarten möglich. Austrittsgaupen sind im gleichen Material wie die Dachdeckung herzustellen.
eg
39
34
1
37
32
dominieren zusammenhängende, bauplatzübergreifende Grünräume. Im gesamten Gebiet sind bis auf die Verkehrsflächen keine öffentlichen Freiräume vorhanden.
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26
12
32 34
28
16a
34a
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
12 1
31
33
187/6 .1742 178/4 WR .1748 178/1 WR .1087 WA 178/3 169/24 187/1 .1091 .1090 WR .1435 WA0, .1434 0,3-0,4 173/11 0,3-0,6 166/18 GG A 0,3-0, 169/1 0,3-0,6 WA 0,5-1,0GG.1920 3-0, 173/12 WA 3-0,6 4 173/15 .1918 173/19 166/19 0, 173/13 178/2 0,5-1,0 .1917 .1465 4 166/14 0,3-0,6 WA 174/1 781 .1358 29 166/20 .1464 173/9 26 294/51 WR 294/28 3-0, 166/11 166/10 weg ld e .9 rf .1739 295/36 294/3 ,3-0,6 166/12 .1770 Hafe 170/1 .1743 .982 WR 294/50 0, GG 6 .1953 172/13 .1355 294/27 .1951 .1737 .1736 3-0,4 .983 0, .1749 0, 172/14 .1738 .1735 /6 .1364 294/49 172/11 .984 173/5 2/5 Nms WA 173/22 173/1 .971 3-0,4 5-1,0.1366 .98 Vsch .968 294 .1384 295/35 294/47 173/23 spo 0,3-0, 295/32 295/34 295/40 .969 .986/1 294/46 2/12 .1961 295/29 295/41 6 .1734 .1367 .1369 2 172/3 173/4 WR 779 777/1 172/2 .965 145/2 145/1 .1388 162/6 WR .1766 Am 294/53 .1751 294/45 WA0,3-0,4 162/19 Jä .1357 294/ 145/4 WA .1380 .2206 g 0,3-0, 162/1 erg 145/5 ru 0, .1393.1391 .1752 291/7 .1957 n .1371 .964 291/17 0,3-0, 4 295/21 .17/3 291/8 295/52 .13 A 162/5 3-0, 777/3 .963 29 6 .1728 295/6295/8WR .1374 162/2 291/14 295/59 295/58 295/19 ,4-0,8 4 162/18 295/5 .960 .912 295/7 291/9 .1754 .1375 0,3-0,4 291/13 29 162/3 139/2 295/61 .961 .1402 291/12 295/60 .1377 WA 133/1 131/8 .1400 295/16 295/64 291/10 E-20kV 295/17 .947 .1403 131/11 0,4-0,8 WA 131/9 295/65 131/12 152/7 .18/1 WR .1725 0, 131/15 131/10 .1956 WR.1399 152/2 .1490 152/1 1946 125/27 .18/3 0,3-0,4 4-0,8 .1721 .1723 0,3-0,4 .1713 25/26 .1714 WA .1950 Kornfe lderweg .1361 .1339 131/25 131/26 0,6 .1948 125/62 0, .19/1 .1718 298/3 131/55 131/57 131/59 131/27 WR 131/3 125/61 WA 131/60 131/61 131/28 3-0, 5/55 125/60 GG .14/1 130/2 .19/2 0, .1337 131/29 WR 131/138 131/106 131/63 .1495 .1345 131/30 0,3-0,6 .1717 131/31 125/6 6 0, 131/99.1601 0,3-0,4 3-0,4 131/33 .14/18 WA .1604 .1497 125/88 5-0,8 131/34 64 131/105 131/111 Enzianweg 131/37 131/36 0,3-0,6 WA 131/97 .1289 .1334 131/38 Flächenwidmung .1287 .1333 125/3 .1664 131/104 .1510 WR .1332 131/39 0,6WA .1662 Legende (Auszug): 131/40 0, .1598 Am Bründlbach 131/72131/83 .1330 131/41 0,3-0,6 .1278 .1280 .1329 WA WA Reines Wohngebiet 0, 131/79 131/43 131/122 131/125 131/126.1514 3-0,6 131/44 .1515 Allgemeines Wohngebiet 131/46 131/45 .1516 0,3-0,60, .192 WR 131/124 3-0,4 131/127 .1479 WA 131/134 131/128 128/1 131/88 Gewerbegebiet 131/89 131/49 .1632 131/91 .1508 ,60,3-0,63-0, 0,3-0,4 131/130 131/92 131/93 131/95 131/50 .1286 131/51 131/52 116/107 A 635 .1637 6 .1292.1293 WR .1296.1297782/1 Verkehrsfläche 131/94 .1472 .1593 .1590 116/83 116/7 116/8 WR 116/14 116/82 131/53 .1612 .1587 G Landesstraße .1536 .1539 0,6 116/112 299/2 116/15 123/2 0,3-0,4 116/81 68/7 116/16 .1535 WR Sportzwecke, Kleingarten .1584 .1583 68/32 0, 116/80 116/85 .1524 116/2 Simonygasse WA 68/34 WR .1585 0, .1314 3-0,4 .1545 5 Bahntrasse .1310 .1308 .1306 .1316 .1525 116/78 .22 .1551 116/35 .1315 116/3 116/29 0,3-0, .1317 .1313 WR 116/44 116/39 .1581 3-0,4 0, 116/77.93 .1578 68/2 116/96 116/48 .1575 .1576 .1569 6 .1579 3-0,4 0,3-0,4 0,8 116/46 .1162 735 736
.1047
179/5
12 3
6
8
10
1
47
4
8
14
3
3
15
5
19 21
61
36
6
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0
5
55
52 50 48 46
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14
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16
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22 a
20
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13 15
eg
6 4
22
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13 4
11 a
E-20kV
9
rw Volkm a
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5
79
25
21
19
34
28
38
32
ALTL
34
7
53
38
12
9
46
28 26 22
32
56 52
60
17 4
6
8
42
37 39 41
31
68
56 54 52 60 58 95
WA 0,3-0,6 112/6 WA 0,3
24
26
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25
78/3
112/1
17 h 1 7g
78/1
36
113 115 11 7
11 9
20
21
78/6 78/7
34a
109
12
2
81/6
17 19
23
f 17
81/19
15
30
105
201
81/2
13a 13
WA 0,3-0,681/9
33
32
99 101
19 7
H
(
WA 76 0,4-0,8 .1992
116/75 11 . 112/7
34
97
.1556 .1553 609 71/2 116/53 .1561 .1559 .1320 .1321 .1566 .1565 .1563 .1884 116/68 116/65 .1568 25 116/61 116/64 3 .1608 .1982 .1984 116/52 116/54 .1981 23 21 19 11 13 15 7 .1998 5 3 9 119/9 .1983 117/4 119/6 117/8 .1985 .1979 .1980 72 Ludwig-Benedek-G asse 119/3 .1989 .1910 117/6 117/10 .1988 74/1 .1991 74/3 .1990 78/2 78/4 27
79
66
89 91
72
97
70 68
82 80
83 85 87
67 69
178
64 62
29
11
180
33
31
18
36
57 59 61
47 49
22 20
191
18 4
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1 3
28 26 24
87 89
185
195
184a
44 42
63
177
40
51 55
81
52
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19 21
15 17
67
17 5
54
47 39 43
20 18
44 42
4
6
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14 12
8
19
20
59 61
16 10
16
7
11
55 57
16 7
18
11 13
16 3
16 1a
4 2
6
49
8 6
32 30
38
14
16
36
10
4
34
40
42
29
28 d
c 28
14 2
49
45
8
6
40
42
41
39
41
43
15 5 15 7
13
15 0
36 a 36
5
33 35
9
11
150a
29
27
b 28a 28
25
d
7
39
6
34
1 3
140
21
4
33
6
.20 112/10 1
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.
81/17 WA Ludwig-Hülgerth-Gasse WA .1993 81/8 82/1 112/1 82/2 oß mann-Gasse 812 M: 1:5000 83/4 Alfr ed-C .2109 .2025 .2105 105/3 0Quelle: Stadt Graz ,4-0,8 L-333 .2104 0,3-0,6 84/13 84/16 .2026 .2027 .2028 .2 20
18
17b
17
15b
15c
17c
9
38
15o 15 r
d 17
15 e
15 h 15 k 15l
15d
Seite 75
12
09 WESTBAHNGASSE
Einzelhaus Typ E1
Grenzabstand
13,5m ab Bauflucht
Grenzabstand
Grenzabstand
Freistehendes Einzelhaus mit Satteldach, traufständig
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Der Typ E1 ist im Gebiet vorherrschend und birgt hohe Verdichtungskapazitäten. Der Typ kommt sowohl entlang der Glesingerstraße, Westbahngasse, der Trattenfelderstraße als auch in der Simonygasse vor. Die Parzellen sind ca. 17x35m groß. Die Parzellengröße beträgt ca. 650m². Die Häuser sind typischerweise 8-9m breit und dürften ursprünglich über einen annähernd quadratischen Grundriss verfügt haben, der mittlerweile oft durch Um- und Zubauten verändert wurde. Planung des Typs Um die Charakteristik der Siedlung straßenseitig zu bewahren, ist gartenseitig ein zweigeschoßiger Zubau mit ca. 32m² pro Geschoß möglich. Dieser sollte sich vom bestehenden Gebäude in der Material- bzw. Farbwahl abheben und seitlich ca. 0,5m zurückspringen (Zäsur). Als Dachform ist ein begrüntes Flachdach möglich. Ein Dachterrassenausstieg ist nicht wünschenswert. Eine Garage oder ein Carport kann bevorzugt seitlich vom Gebäude in gekuppelter Bauweise errichtet werden, sodass der Vorgartenbereich im Straßenbild erhalten bleibt. Die genaue Situierung ist von der Eingangssituation, der Belichtungsmöglichkeit und der Grundstücksbreite abhängig. Als zweite Möglichkeit bietet sich an, das ausgebaute Dachgeschoß durch Anheben des Dachstuhls um ca. 1,5m zu einem Vollgeschoß auszubauen. Die Dachneigung wird dadurch von 45° auf ca. 30° verringert. Das Straßenbild würde sich nur geringfügig ändern und der Siedlungscharakter bliebe erhalten. Diese Variante bietet sich bei breiteren Straßen an (N-S Glesingerstraße, N-O Trattfelderstraße).
Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 76
Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 650 m2
ca. 260 m2
Bestand: 0,19-0,33 erlaubt: 0,30-0,40
offen
folgt dem Bestand
4m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)
Carport/Garage möglich
2-geschoßig mit 0,5m Versatz zum Bestand; Abhebung durch andere Farb- u. Materialwahl
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°
Flachdach bei Garagen
vorzugsweise Flachdach, begrünt
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1
Tiefe wie Bestand 1
Carports
Versiegelung
kein Carport
max. 2 PKWAbstellplätze möglich
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Vorgarten: Vorgartenzone ist freizuhalten.
Gärten:
Parkierung:2
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)
möglich
Carport/Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig
Schleppgaupen bei Bestandsdach möglich
bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten
Ansicht gartenseitig
bevorzugt Zubau gartenseitig 1- oder 2-geschoßig
Carport o. Garage seitlich möglich
Variante: Anheben der Traufe um 1,5m
Flachdach begrünt
gartenseitig Bakone / Terrassen
Seite 77
09 WESTBAHNGASSE
Einzelhaus Typ E2
Grenzabstand
13,5m ab Bauflucht
Grenzabstand
Grenzabstand
Freistehendes Einzelhaus mit Satteldach, giebelständig
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Das freistehende Einzelhaus mit Satteldach giebelständig hat gleiche Maße wie der Typ E1 und kommt in der Glesingerstraße, in der Westbahngasse und in der zweiten Reihe von Am Bründlbach vor. Die Parzellen sind, ähnlich den übrigen Einzelhaus-Parzellen, ca. 650m² groß. Planung des Typs Hier kann ebenso gartenseitig erweitert werden. Der Baukörper und das bestehende Satteldach werden um die gesamte Gebäudebreite verlängert. Das Gebäude verschmilzt zu einem Baukörper, Farb- und Materialwahl sollten dem Bestand entsprechen. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.
Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 78
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 650 m2
ca. 260 m2
Bestand: 0,19-0,33 erlaubt: 0,30-0,40
offen
folgt dem Bestand
4m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)
Carport/Garage möglich
Verlängerung 1,5G und 2G; Gebäude verschmilzt zu 1 Baukörper, Farb- u. Materialwahl Bestand entsprechend
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°
Flachdach bei Garagen
1,5G und 2G: Satteldach (Verlängerung des Bestandes)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1
Tiefe wie Bestand 1
Carports
Versiegelung
kein Carport
max. 2 PKWAbstellplätze möglich
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Vorgarten: Vorgartenzone ist fortzuführen.
Gärten:
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:2
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)
möglich
Carport/Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig
Gaupen am Bestandsdach möglich
Ansicht gartenseitig bevorzugt: Zubau gartenseitig als Verlängerung
Variante: Anheben der Traufe um 1,5m
bei Zubau 1,5 Geschoße beibehalten
Carport o. Garage seitlich möglich bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten
Seite 79
09 WESTBAHNGASSE
Einzelhaus Typ E3
13,5m ab Bauflucht
Baufluchtlinie Straße
Grenzabstand
Freistehendes Einzelhaus mit Walmdach
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die freistehenden Einzelhäuser mit Walmdach finden sich im gesamten Gebiet wieder. Ihre Parzellen sind gleich wie die der Häuser mit Satteldach längsrechteckig geschnitten und ebenso ca. 35x17m groß; einige sind auch ca. 45m lang. Die Häuser haben auch ähnliche Grundflächen, ca. 8,8x9,2m. Die Parzellengrößen weisen eine Fläche von ca. 800m² auf.
Planung des Typs Es kann so wie bei Typ E2 wiederum gartenseitig erweitert werden. Dabei sollte das Walmdach über den Zubau gezogen werden. Das Gebäude verschmilzt zu einem Baukörper, Farb- und Materialwahl sollten dem Bestand entsprechen. Die Errichtung eines dritten Geschoßes ist aufgrund der Proportionen des Gebäudes auszuschließen. Das DG kann ausgebaut werden, wobei Gaupen ausgeschlossen sind und die Belichtung über Dachflächenfenster zu erfolgen hat. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.
Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 80
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E3 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 800 m2
ca. 320 m2
Bestand: 0,230,35 erlaubt: 0,30-0,40
offen
folgt dem Bestand
4m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
2- bis 2,5-geschoßig
Carport/Garage möglich
2,5G: Gebäude verschmilzt zu 1 Baukörper, Farb- u. Materialwahl Bestand entsprechend
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Walmdach
Walmdach
Walmdach
Gaupen
Dachflächenfenster
Gruppierung
keine Gaupen
möglich
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1
Tiefe wie Bestand 1
Carports
Versiegelung
kein Carport
max. 2 PKWAbstellplätze möglich
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Vorgarten: Vorgartenzone ist fortzuführen.
Gärten:
Parkierung:2
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)
möglich
Carport/Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig
Bestand: Walmdach First parallel zur Straße
bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten
Ansicht gartenseitig Walmdach gedreht und verlängert Zubau Fortführung von Bestandskubatur
Carport o. Garage seitlich möglich
kein Zubau seitlich möglich Terrassen nur gartenseitig
Seite 81
09 WESTBAHNGASSE
Doppelhaus Typ D1
Grenzabstand
2,5m ab urspr. Bestand
Grenzabstand
Gren zabs tand
1,5-geschoßiges Doppelhaus
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Einzelhäuser in gekuppelter Bauweise stehen auf Grundstücken mit ca. 400m² Fläche mit den Abmessungen von ca. 13x30m. Eine Ausnahme stellen die quadratischen Parzellen mit einer Fläche von ca. 300m² dar, die ca. 18x18m groß sind. Dieser Bebauungstyp ist auf den gesamten Gebietsbereich verteilt.
Planung des Typs Die Verdichtungsmöglichkeiten sind gleich wie bei Typ E1. Der Zubau soll jedoch nur ca. 20m² pro Geschoß betragen und ist einseitig um ca. 0,5m versetzt auszuführen. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.
→ Typ D2: Siehe R2
Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ D1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Doppelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 82
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig, Variante: quadratisch
ca. 400 m Variante: 300 m2
ca. 160 m Variante: 120 m2
Bestand: 0,24-0,39 erlaubt: 0,30-0,40
gekuppelt
folgt dem Bestand
4m (Variante: 2,5m) ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
2
2
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)
Carport/Garage möglich
2-geschoßig mit 0,5m Versatz zum Bestand; Abhebung durch andere Farb- u. Materialwahl
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°
Satteldach, traufständig Flachdach bei Garagen
alle; Flachdächer sind zu begrünen
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, oder gekuppelt mit Nachbargaupe
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand 1
Carports
Versiegelung1
kein Carport
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben.
Gärten:
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:2
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)
möglich
Carport/Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m seitlich: Flachdach begrünt
max. 1 Parkplatz kein Carport im Vorgarten
Windfang oder Vordach
Baugrenzlinie + 2,5 Meter
Garage seitlich möglich zweigeschoßig möglich, 50cm Einrückung
Zubau hinten: alle Dachformen möglich
Seite 83
09 WESTBAHNGASSE
Reihenhaus Typ R1
2,5m ab urspr. Bestand
Baufluchtlinie
Grenzabstand
Grenzabstand
1,5 geschoßiges Reihenhaus auf Kleinparzelle
Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die 1,5 geschoßigen Reihenhäuser mit Satteldach stehen auf kleineren Parzellen von ca. 200-270m² Ausmaß, mit einer Länge von 36m und einer Breite von ca. 6m bzw. 7,5m Sie befinden sich im gesamten Gebietsbereich wieder. Die Bebauungsdichte ist auf diesen Grundstücken meist durch den Ausbau des DachGeschoßes bereits überschritten.
Planung des Typs Das Straßenbild wirkt sehr unruhig und überladen. Zielsetzung wäre hier eine Verbesserung und eine Beruhigung der Straßenansicht. Die Vorgärten werden, auf Grund der Beengtheit als Abstellflächen benutzt. Eine sehr steil abfallende Garagenzufahrt in das Untergeschoß verkleinert den ohnehin schon sehr begrenzten Vorplatz. Die planierten Flächen sollten in begrünte, unversiegelte Flächen zurückverwandelt, die Aufgänge möglichst in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt werden.
Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Reihenhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 84
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 200m2 270 m2
ca. 80m2 120 m2
Bestand: 0,350,68 erlaubt: 0,30-0,40
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
2,5m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
Carport/Garage möglich
eingeschoßig
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig, Dachneigung wie Bestand
Flachdach
alle; Flachdächer sind zu begrünen
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand 1 2
Carports
Versiegelung1
kein Carport
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:3
4
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bepflanzung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport)
möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden
bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe gruppiert
Satteldach traufständig
Einfriedung max. Höhe 1,5m
Baugrenzlinie + 2,5 Meter
Parken gebäudeintegriert möglich
Vordach meist kein Zubau möglich (Dichteüberschreitung)
Einfriedung max. Höhe: 1,8m
Seite 85
09 WESTBAHNGASSE
Reihenhaus Typ R2 und D2
Baufluchtlinie Straße
2,5m ab urspr. Bestand Straße
2,5m ab urspr. Bestand
Grenzabstand
Grenzabstand
Zweigeschoßiges Reihenhaus (R2) Zweigeschoßiges Doppelhaus (D2)
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Reihenhäuser stehen auf größeren Parzellen von ca. 400500m² Ausmaß. Die Breite der Parzellen beträgt 8-10,5m; die Länge ca. 40-43m. Die Reihenhäuser sind 2-geschoßig und haben ein Satteldach mit einer Neigung von 30°. Auf diesen Parzellen gibt es die Möglichkeit von gartenseitigen, 2-geschoßigen Zubauten über die gesamte Gebäudebreite, da die Dichte teilweise noch nicht vollständig ausgenutzt ist. Ein größerer Zubau ist aufgrund der Beengtheit und Nähe zu den Nachbarn dennoch nicht möglich. Bei den Eckreihenhäusern sind die Zubauten um ca. 50cm nach innen versetzt zu errichten. Das Doppelhaus ist von den Maßen her gleich wie das Reihenhaus 2G (Typ R2) und kommt in der Glesingerstraße sowie Simonygasse Ecke Trattfelderstraße vor. Planung des Typs Die Bebauungsdichte kann wiederum durch einen zweigeschoßigen, gartenseitigen Zubau über die gesamte Gebäudebreite, bei den Ecktypen um ca. 0,5m versetzt und ca. 20m² pro Geschoß erhöht werden. Ein größerer Zubau ist aufgrund der Beengtheit und Nähe zu den Nachbarn nicht möglich.
Reihenhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 86
Verortung im Quartier Westbahng. - Typ R2/D2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Typ R2 Typ D2
09 WESTBAHNGASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 und D2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 320 m2 600 m2
ca. 130 m2 240 m2
Bestand: 0,260,46 erlaubt: 0,30-0,40
geschlossen, Eckparzelle gekuppelt
folgt dem Bestand
2,5m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
2-geschoßig
Carport/Garage möglich
2-geschoßig; auf Eckparzellen mit 0,5m Versatz zum Bestand
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig, Dachneigung 30°
Flachdach
alle; Flachdächer sind zu begrünen
Dachflächenfenster
Länge
Gruppierung
möglich
-
-
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand 1 2
Carports
Versiegelung1
kein Carport
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:3
4
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Bäume
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bepflanzung
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW-Abstellplatz, kein Carport
möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden
bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig nur Dachflächenfenster möglich
Ansicht gartenseitig Zubauten gekuppelt
Dachform frei wählbar Carport. o. Garage auf Eckparzellen möglich
max. 1 Parkplatz im Vorgarten
Einrückung bei Eckparzellen
Baugrenzlinie + 2,5 Meter
Seite 87
10
Grottenhofstraße XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang
10 Grottenhofstraße ERSTELLT MAI 2020
MASZSTAB 1:1000
LEGENDE Freifläche
Baugrenzlinie
Vorgartenzone
Baufluchtlinie
Gebäude Bestand
Gebietsgrenze
Nebengebäude Bestand NORDEN
Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)
STADT
STADTPLANUNG
10 GROTTENHOFSTRASSE
10.1 Analyse der Plangrundlagen 10.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet im Norden als Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,30,4 ausgewiesen. Im Süden befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet mit der Dichte 0,3-0,6. Laut Verkehrslärmkataster gibt es eine mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch die Grottenhofstraße und eine mittlere Beeinträchtigung durch den Karl-Etzel-Weg und die Süd-Ost-Siedler-Straße. Zudem ist eine stärkere Lärmbelastung entlang der Graz-Köflach Bahn gegeben, wo die Privatgärten unmittelbar an die Bahntrasse angrenzen.
10.1.1 Stadtentwicklungskonzept Laut Stadtentwicklungskonzept liegt das Gebiet innerhalb der Kernstadt ohne Nutzungsbeschränkungen sowie teilweise in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung. Der nördliche Teil bis zur Bezirksgrenze ist als Wohngebiet geringer Dichte gemäß §15 STEK und der südliche Teil als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 STEK ausgewiesen. 10.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 8 “Kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 11 (Straßgang Nord - Kärntnerstraße). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels und verdichteter Flachbau (Reihenhäuser) beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Die maximale Geschoßzahl ist auf max. 1-3 Geschoße begrenzt. Die Bebauungsweise ist offen, gekuppelt und geschlossen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Allenfalls sind bestehende zusammenhängende Grünflächen zu erhalten; Einfriedungen sind max. 1,50-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden, abschottende flächige Elemente sind dabei auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung ist ins Gebäude integriert sowie in freier Aufstellung im Nahebereich der Straße, allenfalls unter Beachtung der charakteristischen Vorgartenzone. Der durchgrünte Charakter ist zu erhalten; allenfalls sind Gebäudefluchten aufzunehmen. Es gilt der Ausschluss von offenen Erschließungen.
48
476/4 42 477/23
32
474/8
26
477/4 .181/2
10.1.5 Kleinräumige Umgebung In Richtung Norden bildet die Ost-West geführte Grottenhofstraße den Abschluss des Siedlungsgebietes, wo nördlich davon überwiegend 8-geschoßige Wohnbauten der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts stehen. Im Osten verläuft die Bahntrasse der Graz-Köflacher Bahn, die von Norden nach Süden reichend eine markante Trennlinie darstellt. Im Westen wird der Siedlungsbereich von dem Gewerbegebiet entlang der Straßganger Straße begrenzt, das von einer deutlich großflächigen Bebauungsstruktur geprägt wird. In südlicher Richtung stellen die Volks- und Hauptschule am Unteren Bründlweg sowie die Geschoßwohnbauten zwischen dem Haferfeldweg und dem Puschweg eine entsprechende Abgrenzung dar.
7
54
9
60
10.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt im aktuellen Versorgungsgebiet Fernwärme.
473/6 .1860473/3 20 Grotte 469/13 775 69 65 31 35 43 41 1 29 61 57 53 49 469/3 .1197 .1864.1865 468/10 35 .1125 470/103 .1198 .1066.1065.1064468/9469/12 .1034 6 470/38 469/4 470/104 .1063 .1196 .1863 470/71 469/2 470/105 .1194.1193 .1035 .1058 470/42 .962 8 Wittulaweg 28 26 470/109 .1068 .1867 .1036 470/6 .1067.1069.1070.1072 470/162 .1189 469/7 .1071 470/17 .1192 0/53 469/9 .111320 18 16 8 .1038 12 6 4 468/3 470/14 470/18 737/1470/411 9 231 5 3 .1039 .1055 470/32 470/20 470/81 .1866.1109 .1210 .1183 .1182 .1073 .1054 .1040 .1078.1077 .1184 8 .1143 .1041 470/119 .1075.1074 Pittoniweg 1 1 .1042 .1052 .1103 .1076.1082 7 5 3 181/3 .1081.1083 .1214 718 .1043 .1179.1180 .1145.1148 2 .1051 .1084 .1079.1080 .1044 169/2 .1176 .1181 0/1 1904 2 6 4 8 470/24 743742739 18 .1045 .1225 .1098 14 12 721 5 3 738 97 13 759.1171.1170 .1046 179/1 9 17 720 25 .1089 .1173 222 .1047 734.1092.1091 .1086.1085719 Ze rlacherweg 740 .17 762 .1087 41 .1742 .1088 761 749748 178 732 .1090 744 169/23 753752 .1163 763 .1748 .1434 6 169/27 754 .1861 .1435 10 8 166/18 26a .1916 14 169/1 169/24 173/11 1 166/23 g e .1747 w .1440.1439 .1442 h c s 1 u 7 .1457 P 20 173/15 .144128 26 24 22 15 173/12 433 .1918 173/19 .1458166/70 23 21 166/67 29 27 25 173/20 .1917 174/1 .1465 .1461.1460 4 166/66 8 6/54 .1464166/10 166/31166/21 31 173/8 g 173/18 e ldw 3 .1421 22 34b 166/26 .1450 Haferf e 173/13 8 166/34 166/32 28 166/1 170/1 .1743 .1953 32 30 295/36 15 172/13 36 .1413 427 11 19 5 21 .1749 2 23 .1951 172/11 27 .1738 .1736 428 13 172/14 172/6.1768 .1364 2 .1430 172/5 173/22 172/8 172/4 .1365 15 173/1 17 172/2 .1366 164/6 172/12 173/23 295/40 777/1 .895 12 11 172/3 25 Am 295/32 295/4 21 19 173/4 9163/7 Jä .1382 ge 15 .1368 163/1 779 3/6778 .1388 g rg 477/27
58
52
46
36
40
692/1 470/69 476/5
30
24
3 1
8 6
7 5
10
9
31
37 41
Grevenberggasse
32
37
55
12 6
34
3
Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)
5
7
er 13 4 St ra ße
39
Ha rt
51
G lesingerstraß
1 1 27
38
36
39
13 2
52
35
45
Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohnengeringer Dichte §15 Industrie, Gewerbe / Wohnen mittlerer Dichte Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Bahnanlage
el-Weg Karl-Etz
61
49
8a
9753 13
25
19
34 34a
3
14 12
16
13
20
19 15 25 21
24
26
19 21
26 a
38
15
20
42
13
18
38
36
40
Süd-Ost-Siedler-Stra ße
52 48
14
18 a
32 28 24 20 16 12 10 8 6 4
4
4 2
476/2
.181/1
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 89
10 GROTTENHOFSTRASSE
10.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 10.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Parzellen sind überwiegend längsrechteckig geschnitten. Die Grundstücksgrößen reichen von ca. 300m² (Reihenhäuser) bis ca. 1000m² (freistehende Einzelhäuser). Die Häuser wurden ab 1952 in drei Abschnitten von drei unterschiedlichen Genossenschaften errichtet, wobei die Reihenhäuser in der Grevenberggasse zu den am spätesten, ab den 1960er Jahren errichteten Häusern gehören. Die einzelnen Typen weisen gruppenweise eine ursprünglich einheitliche Bauflucht und eine identische Vorgartenzone auf, die relativ gut erhalten und für das Gebiet charakteristisch sind. Die Bauflucht verläuft meist ca. 4-5m parallel zur vorderen Grundgrenze. In der Grevenberggasse gibt es jedoch auch tiefere Vorgartenzonen. Die Häuser stehen vorwiegend im vorderen Bereich der Parzelle. Die Dächer sind großteils Satteldächer (ca. 45° Dachneigung) mit dem First parallel zum Straßenverlauf. 10.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Vorgärten der Häuser mit 4-5m Tiefe wurden teilweise planiert und als PKW-Abstellflächen adaptiert. Auch zusätzliche Flugdächer und Garagen wurden in der Vorgartenzone errichtet. Die Einfriedungen entlang der Vorgärten sind überwiegend als unter 1,5m hohe, blickdurchlässige Zäune ausgebildet. Bei den 1,5-geschoßigen Reihenhäusern gibt es manchmal überhaupt keine Einfriedungen. Manche Vorgärten sind mit Hecken zum Straßenraum hin abgegrenzt. Im hinteren Bereich der Parzellen dominieren zusammenhängende, bauplatzübergreifende Grünräume. Im gesamten Gebiet sind bis auf die Verkehrsflächen keine öffentlichen Freiräume vorhanden. In der Mitte des Gebiets (Grevenberggasse) befindet sich ein ehemals gewerblich genutztes, eingeschoßiges Objekt, anstelle dessen die Errichtung von Reihenhäusern angedacht ist. 474/8
473/6 .1860 473/3 473/2 .461 24 474/7 476/5 476/2 692/1 Grottenhofstraße 470/37 692/2 .1129 .1124 .1123 .1122.1120 63 69 33 31 65 49 41 39 37 35 71 45 43 775 29 61 57 55 53 .1061 .1062 .1121 470/142 .1197 .1198 469/3 469/13 .1864 .1865 470/69 .1125 470/101 470/103 .1033 470/68 470/70470/99 470/102.1066 .1065.1064.1063468/9 468/10 .1059 .1034 470/67 470/100 .1863 469/12 470/38 469/4 470/71 470/104 .1131 .1118 .1196 470/105 470/72 .1117 .1194 .1193 470/106 .1035 470/73 .1058 469/2 470/42 .1195 .962 470/107 .1115 26 470/74 28 703 470/108 32 30 469/10 470/155 470/158 470/6 470/109 470/162 .1036 .1057 23 21 19 31 29 25 470/75 .1207 27 .1067.1068 .1069.1070 .1072 .1867 .1037 470/53 470/76 .1135470/110470/111 .1189 470/14 470/18 .1071 469/7 .1112470/112 .1192 470/77 470/17 470/54470/143 .1113 20 469/9 .1056 16 18 470/78 .1038 14 12 .1138 4 470/56 470/79 Wittulaweg 470/4 .1188470/15 737/1 470/80 .1231 .1039 97 .1187 5 3468/3 .1139 .1110470/11313 11 470/81 470/144 470/135 .1055 470/114 .1866 470/82 470/115 .1076 .1074 .1040 .1186 470/20 .1183 .1182 470/83 .1210 470/32 .1107 .1078.1077 .1075 .1073 .1054 470/84 .1143 .1185 470/117 .1041 470/85.1144 8 470/118 4 .1184 .1211 .1053/1 470/156 470/119 470/159 Pittoniweg 1 .1042 .1052 .1053/2 .1213 .1212 3 5 .1103 13 15 9 .1178 17 11 7 .1149 .1102 .1177 .1043 .1145 .1146 .1148 .1150 .1082 .1214 .1179 .1180 .1181 .1051 .1101 .1147 .1176 .1083 .1084 470/154 .1080.1081 470/60 .1044 718 .1100 .1079 169/ 470/24 1903 1904 2 .1215 .1099 721 4 .1174 .1045 .1152 .1153 .1154 .1156 14 g we .1098 her .1216 470/140 Zerlac 470/157 5 3 7 .1170743 742 9 720 13 11 .1046 .1173 759 .1171 740739738 19 1715 .1049 741 23 179/ .1094 32 .1047 .1048 .1172 30 34 .1097 .1095 .1217 .1090 .1087 .1086.1085 737/2 .1089 735734 .175 761 719 736 .1088 .1091 27 733 .1092 35 33a 33 .1159 29 .1161 762 39 .1742 756 4341 .1160 .1165 812 745 .1166 .1454 .1164.1163 749748 746 744 .1093 732 .1168 .1748 169/28 747 754753 169/23 .1861 763 752 169/24 4 6 .1434 166/17 166/2 169/27 173/25 755 .1435 .1452 .1916 8 173/2 26a 10 .1446 166/38 14 169/1 166/42 .1747 166/18 .1447 173/11 173/16 .1436 12 .1408 .1439 166/23 .1453 .1441 .1440 1 34 7 .143822 20 166/70 .1409 26 11 166/16 28 15 166/37 166/55 166/67 Puschweg .1745 173/15 166/15 173/19 .1918 166/69 21.1459 .1458 .1457 .1415 27 173/12 29 173/20 .1917 .1416 .1462 .1461 .1460 166/19 .1449 .1465 .1741 .1410 166/31 .1744 4 173/13 174/1 166/66 8 166/14 166/28 .1464 173/9 173/8 14 166/60 .1740 31 166/20 166/10 166/35 .1739 166/11 24 22 166/13 3 173/18 .1421 166/34 166/26 166/21 295/36 170/1 166/32 166/27 28 166/12 30 166/1 .1743 173/14 .1767 32 .1427 166/63 .1413 15172/13 .1953 ldweg 36 11 Haferfe 172/11 166/33 5 .1749 21 19 23 15a 172/14 .1951 .1428 13 27 .1737 .1736 29 172/8 780/1 172/6 .1768 .1364 172/5 .1430 172/4 .1738 173/5.1735 .1429/1 173/22 Am .1365 172/2 15 295/35 .1429/2 Jä ge 17 173/1 .1385 295/3 r .1366 777/1 gru 172/12 nd 164/6 295/4 172/3 173/23 295/34 476/1
58
477/23
476/4
46
36
40
477/27
.181/1 477/4
.1859
.181/2
6
8
7 5
9
8a
10
18
12
10
11 9 7 5 3
8 6 4
3 1
4
3
41 39 37 35 33
126
rS
1
12 7
Ha r
te
12 9
gerstraße
13 4
Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan
3
130 38
132
in Gles
51
ße
51 49
57 55
48 46
Grevenberggasse
44 42
50
49 47
36
tra
33 31
37 35
39
52
39
45 43
34
61
5
25 23 21
29 27
29
19
34
34b
32 30
25 23 19 17
26
22
14 12
13 11
16
15
18
22
24
44 40
37 35 33a 31 33 zel-Weg Karl-Et 32
36
28
27 29
Süd-Ost-Siedler-Straße
25
26a
24 26
45
Seite 90
Bereichstypenplan Legende (Auszug): Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Eignungszonen Wohnanlagen und verdichteter Flachbau / Betriebsgebiete
19 21
20 22
28 26
15
16 18
30
12 14
11 13
18a
38
36
40
40a
38a
52 50
474/9
30
4 2
52
10.2.3 Planung des Gebiets Die derzeitige Dichte bewegt sich im Gebiet derzeit zwischen 0,1 bei Doppelhäusern auf Großparzellen und 0,44 bei Reihenhäusern. Damit gibt es bei fast allen Parzellen Dichtereserven. Um die Einheitlichkeit des Gebietes zu erhalten bzw. wiederherzustellen, wird vermieden die möglichen Zubauten durch eine straßenseitige Aufstockung auf der Parzelle unterzubringen. Stattdessen wird ermöglicht, Bauvolumina direkt anschließend an die straßenseitige Bebauung zu errichten. Lediglich bei den freistehenden, eingeschoßigen Einzelhäusern sowie im südlichen Teil (Dichte 0,6) bei den Doppelhäusern (gartenseitig) wird eine Zweigeschoßigkeit ermöglicht. Durch die höhere Dichte im südlichen Teil und teilweise sehr große Grundstücke (ca. 1000m²), besteht hier auch die Möglichkeit dreigeschoßige Mehrparteien-Wohnhäuser zu errichten. Ansonsten gelten die gleichen Überlegungen wie für das Gebiet Westbahngasse: Die Bauweise in Form einer Abfolge von geschlossener, offener und gekuppelter Bauweise wird fortgeführt. Die Baufluchtlinien ergeben sich aus dem Bestand, die Baugrenzlinien aus Bestand, Dichte und Grundstücksgröße sowie aus der Forderung die typische Bebauung zu erhalten und Parzellen übergreifende Grünräume nicht zu zerstören. Die Vorgartenzone ist von Bebauung freizuhalten (ausgenommen Windfänge). Bei allen Bauten hinter und seitlich von den Häusern sind die Gebäudeabstände, Grenzabstände und Baugrenzlinien einzuhalten. Die Dachform und Farbe ist dem Bestand anzupassen, daher sind die Dächer straßenseitig als Satteldächer mit dem First parallel zur Straße auszubilden. Ausnahmen davon sind Einzelhäuser, die im Gegensatz zum Gebiet Westbahnstraße alle Dachformen aufweisen dürfen. Gaupen können als Schleppgaupen im Ausmaß von max. ½ der Trauflänge ausgebildet werden. Die Farbgebung ist bei Um- und Neubauten aus dem vorhandenen Farbspektrum zu wählen. Flachdächer sind zu begrünen. Terrassen sind bei allen Typen im Hintergarten möglich, bei Einzelhäusern auch seitlich. Austrittsgaupen sind im gleichen Material wie die Dachdeckung herzustellen.
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
56
60
54
WA 0,6-1,2 50
W 0,3 474/7 .461
.1859
28
34
477/23
32
9
62
474/8
26
Gr o
477/4 477/27 .181/1 .181/2
18
20
15
17
0, 5 G 0,5
34
5
36
7
43
27
29
31
15
61
12
49
3
15 17
21 23
52 50
G
32
11
42
18 a
7
4
4 2
8a
27 31
55
43
WA 0, 3-0, 6
126
10 8 6 4
21 23
WA 0,3-0,6 WA 0,3-0,6
26 a
15
46
11
73
40a 40 38a 38 36a 36
3
67
29
5 7 9 11
Gr evenberggasse
12
13
65
19
20 16 12
10
9
3 5
63
36
8 6
57 59
51 53
20
45
24
39
WR 0,3-0,4
29
41
19 21
15a
23
27
29
130
4
13
6 4
E-20kV
12
36
.1859
.181/2
30
24
474/8 4 473/220a .1860 20 775
e
476/5 476/2 ttenhofstraß .1198 469/2 470/37 .1197 .1864 468/9 470/68 470/99 470/103 .1065 0/36 .1865 470/69 .1125 468/10 .1863 470/38 .1066 .1064 .1193 469/12 469/4 470/32 .1063 .1058 .1194 470/73 .1035 470/107 470/162 .1069 470/42 32 28 26 .1071 .1036 Wittulaweg 470/109 .1070 469/10 .1072 .1207 .1037 470/111 .1068 470/14 .1192 469/7 469/9 0/53 470/143 470/17 470/77 20 18 16 14 10 8 .1038 6 4 470/15 470/18 470/79 470/4 468/3 .1039 .1231 .1055 .1183 470/81 470/115 .1075 .1040 470/20 .1182 .1143 .1054 470/116 .1076 .1210 .1074 .1185 .1077 4 6 .1053/1 .1041 .1073 .1211 470/119 .1082 Pittoniweg 1212 .1042 1 .1177 .1180.1145 .1149 .1102 .1081 .1083 .1043 .1051 .1101 .1080 .1084 .1179 .1181.1146 .1150 .1044 169/ 1903 .1215 .1079 2 6 4 .1045 470/140 .1171 721 14 12 108 180 720 .1225 759 .1170 .1046 180 739 470/157 .1085 .1222 179/ 742 740 .1087 34 32 30 .1047 733 .1048 736 734 .1090.1088 761 .1 719 .1091 .1742 .1086 745 .1163 746 .1089 1 754 .1092 169/23 .1748 .1861 4 744 .1435 .1434 6 752 749 765 763 755 169/27 .1916 169/24 166/23 10 8 169/1 14 166/43 166/38 26a .1439 166/18 173/16 12 we g .1441 34 32 .1747 166/70 Pusch 22 20 24 174/1 26 28 .1918 173/20 173/15 .1457 173/19 173/13 166/28 .1460 .1465 .1917 66/54 4 8 .1461 .1464 166/60 .1411 14 166/1 173/9 166/26 166/20 166/11 166/34 34b 166/21 24 ldweg 170/1 .1743 173/18 28 6 11 34a 32 30 Haferf e 173/14 295/ 36 13 172/13 166/33 173/22 .1736 172/8 172/11 .1430 172/5 .1768 .1364 15 173/5 172/6 17 .136 172/4 /8 172/2 173/1 .136 .1429/2 172/12 164/6 295/34 173/23 295 777/1 63/5 25 11 .1734 295/32 295 21 19 172/3 163/8 29 9 .1382 15 779 163/6 163/1 Unterer Bründlweg 295/28 144/3 31
39
35
45 49
55 59 63
65
73
20 16 12 10 8 6 4
4
8 6
8a
10
12
18
18 a
26
32
15 17
20
7 911 13 1 3 5
24
29
11
15
21 23
26 a
79
40a 40 38a 38 36a 36
23
27 31
37 39
28
33
43
1
7
11
15
32
37
17
55
34
5
25 27
29
31
15
61
12 7
36
39
49
3
21 23
43
52 50 48 46
35
51
15a
19 21
23
27
29
3
13 0
13 4
5
12 9
7
esingerstraße
13 2
1
51
64
12
13 9
13 6
49
41
44 42
45
35
31 33 a
Süd-Ost-Siedler-Straße
21
5
14
13
3
16
9
19 21 23
20
3 5
15
24
11
39
31
30
9
21 25 27
36
5 7
34a 34
15 19
17 21 25 29 33
13
Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db
12 6
53
4 2
29
13
35 79
3
42 52 48 44
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz
sse
40
46
79
52
26
.181/1
Gr o
58
32
477/23 477/27
42
WR
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.
5
48
9
54
476/1
3
WA 0,3-0, 6
Nms Vsch
12
60
13 2
1
51
spo
Verkehrsfläche Sportzwecke Bahntrasse
23
37
A -0,6
W 0,3 6
WR 0, 3-0, 4
15
25 27
42 52 48 44
11
29 33
19
WR WR 0,3-0,4 0,3-0,4 WR A 0,3-0,4 WA -0,6 0,3-0,6 WA 0,3-0,6
9
WR 0,3-0,4
WR 0, 3-0,4
Flächenwidmung Legende (Auszug): spo Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet
5 7
17
WR WR 0,3-0,40,3-0,4
35
3
WR 0,3-0,4
13
WR 0,3-0,4
3 5 7 9 13
WR ,3-0,4
31
46
29
52
e
.1860 20a 40 36 30 24 474/9 476/5 473/2 20473 470/68 .1121 ttenhofstraß 775 .1129 469/3 470/103 .1197 .1065 .1125 468/9 469/13 .1865 .1864 470/67 .1033 .1059 470/99 .1066 0/38 .1034 470/101 470/102 470/71 469/4 469/12 .1063 .1064 470/105 470/72 .1196 470/106 .1058 469/2 .1035 470/162 .1132 470/42 470/107 470/108 158 .1133 .1036 Wittulaweg 470/109 .1071 469/10 .1134 .1135 .1037 .1067 .1190 .1191 470/76 .1070 .1207 0/54 .1113 .1112 .1068 .329 469/7 .1192.1136 .1056 470/56 20 18 16 .1038 14 10 8 470/78 6 4 469/9 .1208 .1188 470/80 .1139 470/4 .1039 468/3 .1182 .1109 .1055 .1077 .1076 .1141 .1078 .1040 470/83 .1107 470/20 .1054 .1143 470/117 .1185 8 .1183 .1211 .1074 .1041 4 6 .1053/1 470/119 .1042 Pitto niweg 470/159 1212 .1103 .1179 181/13 .1102 .1180 .1146 .1101 .1051 .1044 .1100 .1079 .1083 2 .1099 .1174 .1171 180 8 721 737/1 14 1225 .1045 180/ 470/157 720 .1046 .1097 179/1 .1049 34a 32 .1096 .1095 737/2 .1047 .1758 .1048 761 .1217 734 733 719 ALTL .1162 .1093 .1166 .1454 .1086 .1169 .1748 178/4 .1090 169/28 .1168 .1435 .1434 6 763 745 169/27 861 169/1 .1446 166/42 10 8 173/11 eg .1408 .1447 Puschw 812 20 66/68 173/12 173/15 166/19 .1918 .1416 173/19 .1465 78 .1415 .1917 .1449 174/1 166/14 166/35 1417 4 E-20kV 8 173/9 173/20 .1740 166/26 166/20 6/60 .1418 166/61 166/11 166/10 166/32 .1739 24 .1770 166/34 .1421 173/13 170/1 .1743 11 .1412 .1406 166/12 32 30 29 173/14 .1953 36 166/27 172/13 13 295 166/33 .1737 .1736 28 .1951 .136 173/22 780/1 172/14 172/6 .1735 166/66 172/11 .1738 173/7 15 172/4 172/5 .136 173/5 .1429/1 17 .1430 172/12 173/1 164/6 .1429/2 295/35 .136 173/23 295/33 295/4 .895 295/32 295/34 .1750 25 11 295/29 295/ .1734 21 19 .1183 .1184 .1382 .1185 182 .1367 8
470/142 01
Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße
1
11
M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 91
3
10 GROTTENHOFSTRASSE
Reihenhaus Typ R1
Reihenhaus mit schmalem Vorgarten
4m ab urspr. Bestand Baufeld
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Reihenhäuser mit schmalem Vorgarten kommen entlang der Grevenberggasse vor und können als gebietstypisch für dieses Gebiet bezeichnet werden. Die Parzellen sind 40m tief und 7,5m breit. Die Häuser weisen eine Grundfläche von 7,5x9m auf. Die Vorgärten sind zwischen 4,5m und 6m tief. Die Parzellengröße weist eine Fläche von 300m² auf.
Planung des Typs Bei diesem Typ soll die straßenseitige Ansicht nicht verändert werden. D.h. die Dachform soll auch bei Neubau ein Satteldach mit gleicher Dachneigung und ähnlicher Farbe sein. Gaupen sind als Schleppgaupen auszubilden, mindestens 1m von der Grundgrenze zu errichten und zu gruppieren. Hinter dem Haus kann durch einen eingeschoßigen Zubau mit einer Tiefe von bis zu 4m die Wohnebene vergrößert werden. Die Dachform ist hier frei wählbar, nachdem die Hinterseite von der Straßenseite aus nicht einsehbar ist. Flachdächer sind zu begrünen. Im Vorgarten dürfen, um das einheitliche Straßenbild zu erhalten, bzw. wiederherzustellen, keine Carports errichtet werden. Auf den Eckparzellen ist die Errichtung eines Carports unter Einhaltung der Vorgartenzone bis zur Baugrenzlinie möglich.
Reihenhaustyp Grevenberggasse Seite 92
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 300m2
ca. 120 m2
Bestand: 0,17-0,32 erlaubt: 0,30-0,40
geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt
folgt dem Bestand
4m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)
eingeschoßig
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Satteldach, traufständig
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe
Carports
Versiegelung1
wie Bestand
keine weiteren Carports
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
Vorgärten:
1 2
Parkierung:3
4
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über Eingangsbereich möglich
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bepflanzung
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
max. 1 PKW-Abstellplatz, kein Carport
möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden
bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe
Satteldach traufständig
Einfriedung max. Höhe 1,5m
max. 1 Parkplatz kein Carport, Überplattung der vorh. Garagenabfahrt möglich
Baugrenzlinie + 4 Meter
Vordach Zubau eingeschoßig
Einfriedung max. Höhe: 1,8m
Seite 93
10 GROTTENHOFSTRASSE
Reihenhaus Typ R2
Reihenhaus mit tiefem Vorgarten
5m ab urspr. Bestand Baufeld
Baufluchtlinie
Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Die Reihenhäuser mit tiefem Vorgarten liegen auf der nördlichen Ostseite der Grevenberggasse und stehen auf 60m tiefen Parzellen. Die Häuser haben die gleichen Dimensionen wie der Typ R1, sind aber von der Straße weiter abgerückt, wodurch ein sehr tiefer Vorgarten von 10-11,5m entsteht. Die Parzellengröße weist eine Fläche von 450m² auf. Bei den Reihenhäusern mit tieferen Vorgärten gibt es Abfahrten in Garagen im Kellergeschoß. Ebenso gibt es einige Parkplätze in den Vorgärten.
Planung des Typs Bei diesem Typ kann hinter dem Haus ein Zubau mit einer Tiefe von 5m errichtet werden um das Wohngeschoß zu vergrößern. Es besteht die Möglichkeit, bei Einverständnis mit dem Nachbarn auch ein zweites Geschoß zu errichten. Die Dachform ist frei wählbar, Flachdächer sind zu begrünen. Die Vorgartenzone ist freizuhalten, bei Eckparzellen sind auch Carports bis zur Baugrenzlinie möglich. Die straßenseitige Dachform ist beizubehalten, bei Neueindeckung ist eine ähnliche Dachfarbe zu wählen. Gaupen sind als Schleppgaupen mit mindestens 1m Abstand zur Grundgrenze auszubilden und zu gruppieren.
Reihenhaustyp Grevenberggasse Seite 94
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 450m2
ca. 180 m2
Bestand: 0,16-0,19 erlaubt: 0,30-0,40
geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt
folgt dem Bestand
5m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)
eingeschoßig (zweigeschoßig in Absprache mit Nachbarn)
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Satteldach, traufständig
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupe
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand 1 2
Carports
Versiegelung1
kein Carport
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
Parkierung:3
4
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über Eingangsbereich möglich
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bepflanzung
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW-Abstellplatz, kein Carport
möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden
bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe
Satteldach traufständig
Einfriedung 1,5m Baugrenzlinie + 5 Meter
max. 1 Parkplatz kein Carport
Vordach eingeschoßig in Abst. mit Nachbarn 2G
Einfriedung max. Höhe 1,8m
Seite 95
10 GROTTENHOFSTRASSE
Reihenhaus Typ R3 Reihenhaus auf Kleinparzelle
4m ab urspr. Bestand Baufeld
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Diese Reihenhäuser kommen lediglich an der Süd-OstSiedler-Straße in Form von 2 Dreierreihen vor, wodurch sich nur 2 reguläre Reihenhäuser und 4 “Ausnahmen” auf den Eckparzellen ergeben, die 26,5m tief und 11,5 bzw. 12m breit sind. Die Eckparzellen sind 26,5m tief und 11,5 bzw. 12m breit. Die Reihenhäuser in der Mitte stehen auf Parzellen mit 26,5m Tiefe und 8m Breite und verfügen somit nur über eine Parzellengröße von 250m². Die einzelnen Häuser haben eine Grundflächen von 8 x 9m.
Planung des Typs Bei diesem Typ soll die straßenseitige Ansicht nicht verändert werden. D.h. die Dachform soll auch bei Neubau ein Satteldach mit gleicher Dachneigung und ähnlicher Farbe sein. Gaupen sind als Schleppgaupen auszubilden, mindestens 1m von der Grundgrenze zu errichten und zu gruppieren. Hinter dem Haus kann durch einen eingeschoßigen Zubau mit einer Tiefe von bis zu 4m die Wohnebene vergrößert werden. Die Dachform ist hier frei wählbar, nachdem die Hinterseite von der Straßenseite aus nicht einsehbar ist. Flachdächer sind zu begrünen. Im Vorgarten dürfen, um das einheitliche Straßenbild zu erhalten, bzw. wiederherzustellen, keine Carports errichtet werden. Auf den Eckparzellen ist die Errichtung eines Carports unter Einhaltung der Vorgartenzone bis zur Baugrenzlinie möglich.
Reihenhaustyp Süd-Ost-Siedler Straße Seite 96
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 255m2
ca. 102 m2
Bestand: 0,300,44 erlaubt: 0,30-0,40
geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt
folgt dem Bestand
4m ab dem urspr. Bestand
an Straße anbaubar
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)
eingeschoßig
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Satteldach, traufständig
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupen
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand 1 2
Carports
Versiegelung1
kein Carport
max. 1 PKWAbstellplatz möglich2
Parkierung:3
4
min. 1/3 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
Vordach über Eingangsbereich möglich
Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.
Gärten:
3
Bepflanzung
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW-Abstellplatz, kein Carport
möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden
bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4
Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe
Firstrichtung
Einfriedung max. Höhe 1,5m
max. 1 Parkplatz kein Carport
Baugrenzlinie + 4 Meter
Vordach Zubau eingeschoßig
Einfriedung max. Höhe: 1,8m
Seite 97
10 GROTTENHOFSTRASSE
Doppelhaus Typ D1 Doppelhaus auf Kleinstparzelle
5m ab urspr. Bestand Baufeld
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Doppelhäuser auf Kleinst-Parzellen finden sich entlang der SüdOst-Siedler-Straße sowie im südlichen Teil der Grevenberggasse und einmal in der Mitte des Karl-Etzel-Wegs wieder. Sie stehen meist auf quadratischen Parzellen, wobei die Fläche ähnlich groß ist wie bei Doppelhäusern auf Kleinparzellen, nämlich 390-450m².
Planung des Typs Bei diesem Typ soll ebenfalls die straßenseitige Einheitlichkeit erhalten bleiben, die durch die Dachform wesentlich charakterisiert ist. Hinter dem Bestandshaus besteht die Möglichkeit eines eingeschoßigen Zubaus mit einer Tiefe von bis zu 5m, um das Wohngeschoß zu vergrößern. Für die Dächer gilt ebenso wie bei den Reihenhäusern: Straßenseitig ist das Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wiederherzustellen indem Dachform (Satteldach), Neigung und Farbe dem Bestand entsprechend übernommen werden (gilt auch bei seitlichen Zubauten bis zum Grenzabstand lt. Baugesetz). Bei Doppelhäusern dieses Typs im südlichen Teil des Gebiets (Dichte 0,6) kann in Absprache mit dem Nachbarn sowohl straßenseitig als auch gartenseitig ein zweites Geschoß errichtet werden. Dabei muss straßenseitig eine andere Dachneigung (ca. 30°) gewählt werden, gartenseitig sind alle Dachformen möglich, Flachdächer sind zu begrünen.
Doppelhaustyp Grevenberggasse (l.) und Süd-Ost-Siedler-Straße (r.) Seite 98
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D1 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 390 m2
ca. 156 m2 234 m2
Bestand: 0,15 - 0,60 erlaubt: 0,30 - 0,40 bzw. 0,30 - 0,60
gekuppelt
folgt dem Bestand
5m ab dem urspr. Bestand
an Straße anbaubar
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
Dichte 0,40: 1,5-geschoßig Dichte 0,60: 2-geschoßig
1,5-geschoßig
Dichte 0,40: eingeschoßig Dichte 0,60: 2-geschoßig in Absprache mit Nachbarn
Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Satteldach, traufständig Ausnahme: Garagen
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupen
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports
Versiegelung
min. 1m von Straße
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
Gärten:
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW (Abstellplatz oder Carport)
möglich
Carport/Garage möglich2
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt
Zubau eingeschoßig in Abst.mit Nachbarn 2G (bei Dichte 0,6)
Satteldach, traufständig gilt auch f. Zubau
Einfriedung 1,5m
max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach
Zubau oder Garage seitlich möglich Abstände lt. Baugesetz müssen eingehalten werden
Baugrenzlinie +5 Meter
Seite 99
10 GROTTENHOFSTRASSE
Doppelhaus Typ D2
Grenzabstand
Doppelhaus auf Kleinparzelle
5m ab urspr. Bestand Baufeld Baufeld
Baufeld
Baufluchtlinie Straße
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Doppelhäuser auf Kleinparzellen befinden sich am Pittoniweg, Zerlacherweg und in der Grevenberggasse entlang der Sackgasse (Adresse Grevenberggasse). Diese Doppelhäuser sind in gekuppelter Bauweise errichtet, als verbindendes Element wurden allerdings zwischen den Häusern Garagen und andere Zubauten errichtet, die großteils ebenfalls dichterelevant sind. Es gibt hier also straßenseitig in der Erdgeschoßzone eine geschlossene Bauweise, im OG sind die Häuser gekuppelt. Die Parzellengröße hat die Abmessungen von 9 x 40m und umfasst somit eine Fläche von 360m². Die Doppelhäuser haben eine Grundfläche von 7,5 x 9m.
Planung des Typs Die Planung dieses Typs entspricht dem Typ D1, außer, dass dieser Typ nur im Bereich mit der Dichte 0,4 anzutreffen ist und daher die Möglichkeit entfällt zweigeschoßig anzubauen.
Doppelhaustyp Grevenberggasse Seite 100
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 430 m2
ca. 172 m2
Bestand: 0,27 0,30 erlaubt: 0,30 - 0,40
gekuppelt
folgt dem Bestand
5m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
1,5-geschoßig
eingeschoßig
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Flachdach
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupen
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports
Versiegelung
min. 1m von Straße
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
Gärten:
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW (Abstellplatz oder Carport)
möglich
Carport/Garage möglich2
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m
Zubau seitlich Flachdach
Garage seitlich möglich
max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach
Zubau eingeschoßig
Baugrenzlinie +5 Meter
Seite 101
10 GROTTENHOFSTRASSE
Doppelhaus Typ D3 und D4
Grenzabstand
Doppelhaus auf Normalparzelle (D3) Doppelhaus auf Großparzelle (D4)
8m ab urspr. Bestand
Baufeld Baufeld
Baufeld
Baufluchtlinie
Straße
Typ D4 Typ D3
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D3 und D4, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Diese beiden Typen umfassen einen Großteil der Doppelhäuser im Gebiet: in der Grottenhofstraße, am Karl-Etzel-Weg, am Zerlacherweg, am Wittulaweg und am Pittoniweg. Die Häuser sind durchwegs straßenseitig auf den Parzellen positioniert und wurden teilweise nach hinten erweitert, wobei die Dichte selten ausgeschöpft wird. Nebengebäude wurden auf der ganzen Länge errichtet. Die Hintergärten sind oft gärtnerisch gestaltet und dienen der Subsistenzproduktion. Die Vorgärten werden neben der Repräsentationsfunktion oft als Parkplatz bzw. für Carports oder Garagen genutzt.
Planung des Typs Da die Häuser auf normalen (ca. 780m²) bis großen (990m²) Parzellen stehen, ist trotz der geringen Dichte von 0,4 eine Bruttogeschoßfläche bis zu ca. 400m² möglich. Aufgrund der Forderung nach Einheitlichkeit im Gebiet soll die Straßenansicht dieser Doppelhäuser maximal durch einen seitlichen Zubau bis zur Baugrenzlinie lt. Baugesetz verändert werden, nicht jedoch durch eine Aufstockung. Um diese BGF auf der Parzelle unterzubringen wird vorgeschlagen, gartenseitig Zubauten zu errichten, die eingeschoßig sind und eine Tiefe bis zu 8m haben können. In Absprache mit dem Nachbarn kann auch zweigeschoßig zugebaut werden. Dachform und -farbe sind straßenseitig dem Bestand entsprechend zu wählen. Bei den gartenseitigen Zubauten können alle Dachformen gewählt werden, Flachdächer sind zu begrünen. Ansonsten entspricht die Planung dieser Typen dem Typ D1.
Doppelhaustyp Karl-Etzel-Weg (l.) und Wittulaweg (r.) Seite 102
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D3 und D4 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
längsrechteckig
ca. 780 m2 990 m2
ca. 312 m2 396 m2
Bestand: 0,10 - 0,12 erlaubt: 0,30 - 0,40
gekuppelt
folgt dem Bestand
8m ab dem urspr. Bestand
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
1,5-geschoßig
1,5-geschoßig
eingeschoßig (2-geschoßig in Absprache mit Nachbarn)
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
Satteldach, traufständig
Satteldach, traufständig Ausnahme: Garagen
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)
Gaupen
Länge
Gruppierung
Schleppgaupen
max. 1/2 der Trauflänge
min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Dachform:
Ausstattung DG:
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe wie Bestand
Carports
Versiegelung
Bepflanzung
min. 1m von Straße
max. 1 PKWAbstellplatz möglich
min. 1/2 ist zu bepflanzen
Gärten:
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Parkierung:1
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1 PKW (Abstellplatz oder Carport)
möglich
Carport/Garage möglich2
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1
Ansicht straßenseitig
Ansicht gartenseitig
Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m
Baugrenzlinie + 8 Meter max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach
Zubau seitlich Satteldach wie Bestand oder Garage möglich
eingeschoßig in Abst. mit Nachbarn 2G
Seite 103
10 GROTTENHOFSTRASSE
Einzelhaus Typ E1 und E2
Grenzabstand
Einzelhaus auf Längsparzelle ( E1) Einzelhaus auf quadratischer Großparzelle (E2)
14m ab
tlinie
Baufluch
Baufeld
n Vorgarte
4m
10m ab
tlinie
Baufluch
and Grenzabst
Straße
Baufeld
n 4m Vorgarte
Straße
Typ E1 Typ E2
Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz
Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ E1 und E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz
Beschreibung des Typs Typ E1: Die Längsparzellen sind gebietstypisch. Durch die Platzierung des Hauses an der Straße ergeben sich großzügige Gärten an der Hinterseite der Baukörper (Gebäude). Der Vorgarten vermittelt zwischen Straßenfreiraum und Haus.
Planung des Typs Typ E1: Die Baufluchtlinie verläuft hier 4m hinter der Grundstücksgrenze, die Baugrenzlinie verläuft 14m hinter der Baufluchtlinie. Die Bebauung kann im Gebiet mit der Dichte 0,4 zweigeschoßig errichtet werden, alle Dachformen sind möglich, wobei Flachdächer zu begrünen sind. Im Gebiet mit der Dichte 0,6 ist eine dreigeschoßige Bebauung möglich, wobei das 2. Obergeschoß um 2m zurückzuversetzen ist.
Typ E2: Die Großparzellen im Süden des Gebiets am Puschweg sind quadratisch, wodurch sich großzügige Abstände zwischen den Gebäuden ergeben. Die Lage der Baukörper mitten auf der Parzelle bewirkt, dass weder die Vorgärten noch die Hintergärten besonders stark genutzt erscheinen. Ein gutes Beispiel ist die Parzelle Puschweg 7, wo mit einem “Garten im Garten” versucht wird, etwas Privatsphäre auf der überdimensionierten und einsehbaren Parzelle herzustellen.
Einzelhaustyp Puschweg Seite 104
Typ E2: Die Baufluchtlinie verläuft auch bei Typ E2 4m hinter der Grundstücksgrenze, die Baugrenzlinie 10m hinter der Baufluchtlinie. Die großen Parzellen und die hohe Dichte von 0,6 ermöglichen eine dreigeschoßige Bebauung mit einem straßenseitig um 2m zurückversetzen 2. Obergeschoß.
10 GROTTENHOFSTRASSE
Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 und E2 Parzellenform
typ. Parzelle
~max. zul. BGF
Bebaungsdichte
Bauweise
Baufluchtlinie
Baugrenzlinie
Grenzabstände
E1: längsrechteckig E2: quadratisch
E1: ca. 708 m2 E2: ca. 1.167 m2
E1 (D 0,40): 284 m2 E1 (D 0,60): 425 m2 E2: 700 m2
Bestand: E1: 0,12 - 0,38 E2: 0,13 - 0,24 erlaubt: 0,3-0,4 / 0,3-0,6
offen
4m ab Grundstücksgrenze
ab Baufluchtlinie: E1: 14m E2: 10m
lt. Baugesetz
BAUKÖRPER Bebauung:
straßenseitig
seitlich
gartenseitig
E1 (Dichte 0,40): 2-geschoßig E1 (Dichte 0,60) und E2: 3-geschoßig (2. OG straßenseitig um 2m zurückversetzt) Dachform:
straßenseitig
Zubau seitlich
Zubau gartenseitig
alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen) Ausstattung DG:
Gaupen
Länge
Gruppierung
möglich
keine Vorgaben
keine Vorgaben
straßenseitig
gartenseitig
Eingangssituation
Ausschluss von offenen Erschließungen
Ausschluss von offenen Erschließungen
straßenseitig oder seitlich
Erschließung:
FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:
Tiefe 4m, bei E1 (D 0,4) wie Bestand
Carports
Versiegelung
min 1m von der Straße
max. 3 PKWAbstellplätze möglich
Gärten:
Parkierung:2
Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen
Bäume
Einfriedungen
Vordach/Windfang
erwünscht
max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig
über Eingangsbereich möglich
Einfriedung
Sichtschutz
Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig
Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).
Vorgarten
gebäudeintegriert
seitl. bis Grenzabstand
1-3 PKW (Abstellplätze oder Carport)
zu bevorzugen
Carport/Garage möglich3
Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2
Ansicht straßenseitig alle Dach- und Gaupenformen möglich
Ansicht gartenseitig 2. OG zurückversetzt
bis zu dreigeschoßig bei Typ E2 oder E1 (Dichte 0,6)
zweigeschoßig bei E1 Dichte 0,4
Flachdächer begrünt 1 Laubbaum alle 15 Meter max. 2 Parkplätze oder Carport im Vorgarten
zusätzliche Parkplätze gebäudeintegriert Zubauten seitlich und hinten möglich
Seite 105