Bebauungsstudien und Empfehlungen für "Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete" – Stadtplanung

Page 1

BEBAUUNGSSTUDIEN UND EMPFEHLUNGEN für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild graz.at/stadtplanung



BEBAUUNGSSTUDIEN UND EMPFEHLUNGEN für „Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild graz.at/stadtplanung


Bebauungsstudien und -empfehlungen für “Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete” im 1.0 Räumlichen Leitbild Juni 2021

Für den Inhalt verantwortlich: Stadtplanungsamt Graz DI Bernhard Inninger DI Elisabeth Mahr DI Ellen Kianek DI Thomas Wagner Europaplatz 20, 8020 Graz +43 316 872-4701 stadtplanungsamt@stadt.graz.at Bearbeitung und grafische Aufbereitung:

unter Mitarbeit von:

Bildrechte, wenn nicht anders angegeben:

SuedOst Buero SuedOst ZT DI Architekt Burkhard Schelischansky Opernring 14, 8010 Graz DI Mimi Nievoll DI Elias Dorner Stadt Graz


VORBEMERKUNGEN Bedeutung und Inhalt dieser Studie Ablauf und Methoden Definitionen und Hinweise KLEINRÄUMIG EINHEITLICH STRUKTURIERTE GEBIETE 01 Am Eichengrund 02 Innerhoferstraße - Quiringasse, Jaritzweg 03 Popelkaring 04 Am Rehgrund 05 Paracelsusgasse 06 Untere Teichstraße, Obere Teichstraße 07 St.-Peter-Pfarrweg 08 Hofstatt 09 Westbahngasse 10 Grottenhofstraße

5 6 8 11 19 29 35 41 47 59 65 73 89



VORBEMERKUNGEN | BEDEUTUNG UND INHALT DIESER STUDIE

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser,

das Grazer Stadtentwicklungskonzept, der Flächenwidmungsplan, nicht zuletzt der „Städtebauliche Rahmen“, also das Räumliche Leitbild der Stadt Graz, entstanden im Dialog mit der Bevölkerung; sie wurden nach Abschluss der vorgesehenen Verfahren zu verbindlichen Rechtsvorschriften. Etwas anders verhält es sich mit diesem Büchlein, das eben keine Verordnung enthält, sondern fachliche Empfehlungen für eine gelungene Weiterentwicklung ausgewählter Wohnquartiere darlegt. Gemäß § 11 des Räumlichen Leitbildes kommt ihnen ein gewisses rechtliches Gewicht zu, aber zuallererst will dieses Büchlein überzeugen, Sie gewinnen. Denn die bearbeiteten Gebiete zeichnen sich durch Qualitäten aus, die ursächlich mit ihrer einheitlichen städtebaulichen Struktur zusammenhängen. Nach Prüfung mehrerer Varianten wird für jedes Gebiet, für jeden Bauplatz dargelegt, wie eine Weiterentwicklung erfolgen kann, die den Charakter und wesentliche Qualitäten erhält. Nicht eine neue Vorschrift, die ganze Viertel unter einen Glassturz stellt. Sondern der Versuch, den Blick für die Qualitäten des jeweiligen Quartiers zu schärfen, den Mehrwert einer gesamtheitlich durchdachten Weiterentwicklung aufzuzeigen sowie eine konkrete Anleitung für die Planung von Zu- oder Neubauten an die Hand zu geben. In diesem Sinn darf ich herzlich einladen, regen Gebrauch von der vorliegenden Unterlage zu machen, und wünsche eine anregende Lektüre. Und sollten Sie ein Bauvorhaben planen: besuchen Sie uns schon in einer frühen Phase im Stadtplanungsamt, wir freuen uns auf Sie!

DI Bernhard Inninger

Seite 5


VORBEMERKUNGEN | ABLAUF UND METHODEN

Grundlegende Festlegungen

Die Bebauungsstudien wurden 2018 u. 2019 am Stadtplanungsamt Graz von DI Ellen Kianek in enger Zusammenarbeit mit den für die Teilbereiche zuständigen MitarbeiterInnen (DI Angelika Lingenhöle-Kohlbach, DI Peter Wipfler, DI Markus Dröscher, DI Eva Maria Traschler, DI Nina MarinicsBertovic, DI Elisabeth Mahr) erarbeitet. Mit einem Teilbereich wurde das Architekturbüro suedost beauftragt, welches auch Redaktion und Layout des Gesamtberichts verantwortet. Durch die übersichtliche Gestaltung soll für BauwerberInnen, ArchitektInnen und PlanerInnen verständlich werden, worin die Einheitlichkeit der Gebiete besteht und wie diese Einheitlichkeit auch bei einer Weiterentwicklung wieder hergestellt werden kann. Für die MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes dient die Broschüre als Leitfaden, wie der jeweilige Bebauungstyp weiterentwickelt werden kann, ohne die Einheitlichkeit der Gebiete zu gefährden. Die Studien stellen jeweils im ersten Teil die Plangrundlagen dar, erläutern im zweiten Teil das einheitliche Gestaltungsprinzip anhand der bestehenden Bebauung und den Umgang mit Freiräumen und geben im dritten Teil für die einzelnen Bebauungstypen Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung. Zusätzlich werden diese Empfehlungen in einem Plan sichtbar gemacht.

Seite 6

Ausgangslage: In einem ersten Schritt wurden die „Kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete“ im baulichen Gefüge der Stadt Graz identifiziert und im Räumlichen Leitbild definiert und planlich ausgewiesen.


Analyse und Fokussierungen

Typenblätter und Pläne

Zielvorstellung: Aus der Analyse des Bestandes entwickeln sich die Typologien der Bau- und Freiraumstruktur jedes Gebietes. Dadurch soll der gebietstypische Charakter der „Kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete“ und somit die Einheitlichkeit erhalten bleiben.

Bebauungsempfehlungen: Basierend auf der Analyse wird ein Baukastensystem zum Weiterbauen entwickelt, das gleichzeitig die geforderte Einheitlichkeit und (dennoch) einen größtmöglichen Handlungsfreiraum für die Menschen darstellen soll.

Die herausgearbeiteten Merkmale sind die Grundlage für die erarbeiteten Bebauungsempfehlungen.

Die einzelnen Typen sind in Typenblättern aufgeschlüsselt und in Plänen anschaulich dargestellt.

Seite 7


“KLEINRÄUMIG EINHEITLICH STRUKTURIERTE GEBIETE” IM 1.0 RÄUMLICHEN LEITBILD | DEFINITIONEN UND HINWEISE

XII. Andritz

02 INNERHOFERSTRASSE QUIRINGASSE, JARITZWEG XII. Andritz

ab Seite 19

01 AM EICHENGRUND

Definitionen

ab Seite 11

Im Räumlichen Leitbild sind die kleinräumig einheitlich strukturierten Gebiete im § 11 geregelt. Für die im Deckplan 1 (Teilraumabgrenzungen) markierten Gebiete werden folgende Zielsetzungen definiert:

• • •

„Fortführung des einheitlichen Gestaltungsprinzips Beibehaltung der vorherrschenden Bebauungsweise allenfalls Erhalt bestehender freiraumplanerischer Qualitäten (beispielsweise Fortführung einer begrünten Vorgartenzone, struktureller Erhalt einer zusammenhängenden bauplatzübergreifenden Grünfläche im Inneren der Siedlung u.ä.).” (Verordnung zum 1.0 Räumlichen Leitbild)

01

Im Erläuterungsbericht zum 1.0 RLB wird ergänzend angeführt, dass die ggst. Gebiete vor allem über eine einheitliche städtebauliche Struktur (Gebäudehöhe, Dachform, etc.) verfügen. Sie wurden auf Basis eines Gesamtkonzeptes errichtet. Die Einheitlichkeit führt zu einer gestalterischen, funktionalen und räumlichen Qualität. Es ist daher das erklärte Ziel, auch bei einer Weiterentwicklung der Bereiche mittel- bis langfristig wieder eine Einheitlichkeit herzustellen. „Die Parzellierung und damit auch die Eigentumsverhältnisse nehmen nur bedingt Rücksicht auf raumplanerische Kennwerte, d.h., dass insbesondere Überschreitungen der Dichte auf Kleinparzellen Dichtereserven auf beispielsweise Eckparzellen gegenüberstehen. Dies könnte im Zuge von Bauverfahren zu stark unterschiedlichen Ergebnissen und damit zu einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Struktur führen. Eine Gesamtbetrachtung ist daher auch im Zuge von Bauverfahren unbedingt erforderlich. Getrennte Verfahren sind aufeinander abzustimmen.” (Erläuterungsbericht zum 1.0 Räumlichen Leitbild) “Hochhausstandorte und kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete stellen sich als Sonderthemen dar. Die betroffenen Bereiche werden markiert, aber nicht parzellenscharf abgegrenzt. Im Falle der kleinräumig strukturierten Gebiete ist im Zuge möglicher Bauverfahren zu prüfen, ob der ggst. Bauplatz Teil des einheitlich strukturierten Gebietes ist oder nicht und ist allenfalls auf Einhaltung der definierten Zielsetzungen zu achten.” (Ebd.)

11 10

09

XV. Wetzelsdorf

11 EKKEHARD-HAUER-STRASSE Es gelten die Bestimmungen des Denkmalschutzes!

XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang

10 GROTTENHOFSTRASSE ab Seite 89

XVI. Straßgang

09 WESTBAHNGASSE ab Seite 73

Seite 8

03 02


XII. Andritz

03 POPELKARING

XI. Mariatrost

ab Seite 29

04 AM REHGRUND ab Seite 35

Hinweise Die Siedlung in der Ekkehard-Hauer-Straße (11) ist zwar im Deckplan 1 zum RLB als kleinräumig einheitlich strukturiertes Gebiet ausgewiesen, wird aber nicht in dieser Studie behandelt, da die Häuser unter Denkmalschutz stehen und jede Veränderung mit dem Bundesdenkmalamt abzuklären ist. Bei dem Gebiet Innerhoferstraße (02) wurde der nordöstlich gelegene Siedlungsbereich (Innerhoferstraße 41, 43, 45 und 49) mit in die Betrachtung aufgenommen, da dieser Bereich die gleiche einheitliche Struktur der Bebauungstypen aufweist. Bei dem Gebiet St.-Peter-Pfarrweg (07) wurden die Häuser direkt am St.-Peter-Pfarrweg nicht in dieser Studie behandelt. Zwar befinden sich diese lt. Deckplan 1 zum RLB auch innerhalb des kleinräumig einheitlich strukturierten Gebietes, verfügen jedoch weder über eine einheitliche städtebauliche Struktur noch lassen sich Vergleiche mit der kongruenten Gebäudetypologie der übrigen Siedlung herstellen.

04

05 II. St. Leonhard

06

05 PARACELSUSGASSE ab Seite 41

07

08 IX. Waltendorf

06 UNTERE / OBERE TEICHSTRASSE ab Seite 47

IX. Waltendorf

07 ST.-PETER-PFARRWEG ab Seite 59

VIII. St. Peter

08 HOFSTATT ab Seite 65

Seite 9



Am Eichengrund XII. Andritz

01


01 Am Eichengrund ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Baugrenzlinie

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


01 AM EICHENGRUND

1.1 Analyse der Plangrundlagen 1.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10-20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Linienbusse verkehren entlang der St.-Veiter-Straße und der Stattegger Straße. Eine Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz ist gegeben.

79

134/13

7

1.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt max. 3 Geschoße und es ist die offene Bebauungsweise festgelegt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. ausgeschlossen. Parkieren erfolgt in Tiefgaragen oder gebäudeintegriert. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch, wobei die Umhüllende der

1.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 1.1.5 Natur und Landschaftsschutz Die Siedlung befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Nr. 30 “Nördliches und östliches Hügelland von Graz”. 1.1.6 Kleinräumige Umgebung Im Süden schließt ein allgemeines Wohngebiet mit der höheren Dichte von 0,3-0,6 direkt an. Die restlichen Umgebungsflächen werden von unbebauten Grünflächen geprägt. So befinden sich im Norden landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Westen Waldflächen und im Osten Freizeit- und Sportflächen.

60

191/2

1.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,3-0,4 ausgewiesen. Im Westen schließt es direkt an den Grazer Grüngürtel an, im Norden trennt ein unbebautes Grundstück die Siedlung davon. Im östlichen Teil der Siedlung sind entlang des Straßenverlaufes Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. Nutzungsbeschränkungen: Der westliche Teil des Siedlungsgebietes liegt auf nicht sickerfähigem Boden, im nördlich angrenzenden Bereich ist eine Fläche mit archäologischen Fundstellen ausgewiesen.

64

145/1 152/1 145/2 145/15 145/10 145/16 1 148/2 152/6 149/3 149/1 152/3 258/2 1 149/2 256 256/3

Außenkanten maßgeblich ist. In dem Gebietsbereich sind sowohl offene Erschließungen als auch außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u.dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, ausgeschlossen.

58

148/1

54

56

260/5 259/2

11 a

20

48

22

9a

9c

11

12

33

35

37

50 63 a 63

259/1 256/72 258/1 262/1270/1270/17 270/16 275/1 270/14271/18271/17 39 43 41 45 47 256 262/2 51 53 49 271/15 273/10 30 55 A 275/3 .3 32 m 34 .936 36 57 E ichen gru 38 nd 75 262/3 270/10 270/11 270/8270/7 1443/6 273/9 271/9 271/8 276 270/9 28 26 273/3 271/7 22 260/11.1065.1049 .941 24 6e 20 31 29 18 273/8 27 25 23 16 21 19 6 17 .1070.106633 34 273/7 .1048 269/4271/14 269/6 15 .106435 32 071 273/6 273/5 269/3 269/5 268/1268/2268/3268/4 267 28 31 30 29 266/8 36 37 273/410 273/1 266/7 266/3 27 266/6 55 57 .1061266/9 266/12 266/11 8 59 273/13 10 a 24 25 61 39 38 63 6 15 266/4 54 778 20 56 58 40 266/2 7 60 6/113 264/8 62 5 266/10 23 22 21 12 280/27 266/5 279/4 .35 1 266/16 282/17280/28 3 2 1 Im H 6 4 8 7 280/4 8 5 offe ld 11 10 9 20b 20a 309/310 6 .313 32 30 28 26 24 282/1 .538 34 12 36 e r-Straß it e . Ve 282/11 St 3 282/9 82/5282/7282/10 39 282/16 762/1286/14 21 19 15 .323 35 43 41 23 286/19 286/16 286/1313 286/11 286/1286/17 29 286/6 286/8 11 28 286/20 286/21 303/4 .650/1 306/2 286/7286/9 41 c 288/67 286/22 14a 12a 288/11 8 288/33 10 22 288/45 26 26b 26a 30 4 304/2 18 16 288/48 288/32 288/17 288/44 288/35 20 288/47 14 12 24 30 24a 24b Nepomukgasse 288/54 288/1 288/69288/12 27 29 288/13 288/29 25 288/41 288/18 302 35a 288/37 10 301/1 88/14 288/49288/50 288/315 288/19 300/6 288/36 288/34288/52 288/42 288/23 300/8 .425 21 35 288/20 288/51 288/24 300/4 289/25288/43 .851 289/9 300/3 301 33a 33 .581 289/1 289/18 289/15 289/2

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Industrie, Gewerbe / Wohnen mittlerer Dichte Wohnen hoher Dichte / Zentrum Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Wohngebiet geringer Dichte / Potenzial Grüngürtel §8 Entwicklungsgrenze, siedlungspolitisch absolut §9

35c

7a

14

4

6

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

1

2

3

e rgasse K ogl

10

Schirrmannga

21

0

18

16

9

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

Seite 11


01 AM EICHENGRUND

1.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 1.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Siedlungsgebiet Am Eichengrund wurde 1965 von einer Siedlungsbaugesellschaft errichtet. Die schlichten einheitlich gestalteten Einzelhäuser mit Satteldächern reihen sich entlang des U-förmigen, nach Osten abfallenden Straßenzuges auf. Es können drei Gebäudetypen unterschieden werden: Typ E1 befindet sich in der Mitte des Straßenzuges und verfügt über 2 Geschoße, Typ E2 und E3 wurde außerhalb des Straßenzuges errichtet und verfügt über 1,5 Geschoße. Auch die Parzellenform unterscheidet sich: Typ E1 steht auf längsrechteckigen Parzellen, Typ E2 und E3 auf quadratischen oder polygonalen Parzellen. Die ursprünglich einheitlich gestalteten Gebäude wurden im Laufe der Jahre von ihren Besitzern zumeist nur durch die Gestaltung der Terrassen und die Farbwahl der Putzfassaden verändert. Vereinzelt wurden die Baukörper erweitert. Im Besonderen wurde die Terrasse zum Wohnraum dazu genommen oder vergrößert (z.B. Nr. 38, 42, 44, 15). Beim Haus Nr. 20 wurde in drittes Geschoß errichtet. Ebenso wurde der Eingangsbereich an manchen Gebäuden umgestaltet. Die Firste der Satteldächer sind N-S gerichtet und stehen normal zur Straße (traufständig). Im nördlichen Teil der Siedlung wurden zwei Neubauten mit flach geneigten Pultdächern errichtet (Nr. 49 und 53). Sie werden im Folgenden nicht weiter untersucht. Die Fassadengestaltung der Süd- und Westseiten der Häuser mit den großen Fensteröffnungen ist erhaltenswert, wohingegen die Ost- und Nordseiten sicherlich ansprechender zu gestalten wären. (Glasbausteine in den Stiegenhäusern). Die Parkierung findet gebäudeintegriert durch im Kellergeschoß liegende Garagen statt. Einige zusätzlich errichtete Carports direkt an der Grundgrenze stören das Erscheinungsbild des Straßenraumes.

1.2.3 Planung des Gebiets Verdichtungsmaßnahmen sind bei allen Gebäudetypen im Rahmen der zulässigen Dichtewerte möglich. Die derzeitige Bebauungsdichte beträgt 0,14-0,4. Bei allen Gebäudetypen ist eine Erweiterung um max. 90m² anzustreben, wobei dadurch bei Typ E1 eine Dichte von 0,4 und bei Typ E2 und E3 eine Dichte von 0,31 erreicht würde. Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1 bis max. 2:3) Proportionen, sowie blickdurchlässige Einfriedungen und den Erhalt des durchgrünten Charakters. Die Parkierung soll weiterhin gebäudeintegriert stattfinden, die Errichtung von 2 zusätzlichen PKW-Stellplätzen ist in freier Aufstellung mit eigener Zufahrt möglich. Carports sind nicht erwünscht, sollten aber allenfalls mindestens 1m von der Grundstücksgrenze abgerückt werden, um das Erscheinungsbild des Straßenraumes weniger zu stören. Neubauten sollen dem Haustyp E1 im äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Unter Einhaltung der Proportionen kann die gesamte zulässige Bebauungsdichte ausgeschöpft werden. Die vorgegebene Firstrichtung muss ebenfalls beibehalten werden, um die Einheitlichkeit der Siedlung zu wahren. Diese wurde im nördlichen Siedlungsbereich durch die Errichtung von Neubauten unterschiedlicher Gestaltung (Pultdächer) deutlich aufgelöst.

81

N

64

79

79 a

N

1.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Parzellen des Typs E1 stehen mittig auf querrechteckigen Parzellen, wodurch die intensivste Nutzung neben den Häusern stattfindet. Bei Typ E2 stehen die Häuser im Norden des Gebiets hinten auf der Parzelle, sodass sich vor dem Haus Richtung Straße der größere Teil des Gartens erstreckt. Im Süden des Gebietes (Typ E3) stehen die Häuser näher an der Straße und der größere Teil des Gartens ist dementsprechend hinter dem Haus zu finden. Alle Häuser haben den Eingangsbereich seitlich sowie eine seitlich liegende Garage, über der sich eine Terrasse oder ein Zubau befindet.

60

N

37

53

Am Eich en

33

28

29

27

26

25

24 23

20

19

36

37

24 25

39

38

59

58

60

28

20b

26 24

20a

35

3

e rgasse K ogl

11 a

10

6

33a

21

21

35

Schirrmanng

15

7a

25

54 48

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

18

27

22

29

11

16

Nepomukgasse

35a

Seite 12

4

14 12

20

20

24

8

16

9

24b 24a

10

18

13

9c

14a 12a 22

10 6

15

23 29

28

41 c

26

19

1

8

12 21

41

5

ld

St.-Veite r-Straße

39

26b 26a

7

62

Im Hoffe

3 2 1

8

10 a

63

10

35c

56

61

14

54

57

23 22 21

43

6

10

40

11 10 9 8 7 6 5 4 32 30 34 36

16

15

12

31 30 29

6e

18

17

35

20 13 12

22

21

57

11

N

31

55

grund

9a

35

51

49

38

55

6 15

56

N

N 28 27

N

N

N

N

N

47

36

50 63 a 63

45

34

33 34

32

N

43

41 32

58

N

N

N

39

30

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Geschoßbau / Betriebsgebiete

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


81

79

60

b Ga briach

100

149/1 149/2

L-338

58

ac h 876

NG (

66

260/5

64

WR 0,3-0, 4

134/12

191/2

0,3-0,4

142/16 145/12 142/5 145/13 140/1 142/15 145/14 145/6 152/1 140/5 134/13 145/1 145/15 145/2 152/ 145/10 145/16 148/2 152/6 149/3

152/3

56

WA 256/20,3-0 256 258/1 759/2 6

148/1

259/2

256/3 256

259/1

Flächenwidmung Legende (Auszug): Reines Wohnen Allgemeines Wohnen

WA Verkehrsfläche 270/15 270/1 271/18 275/1 0,3-0,4 270/16 270/14 271/17 271/16 271/15273/10 1443/1 Landesstraße WA .936 275/3 .937 private Parkanlage, Sportzwecke 262/3 spo .941 .938 271/12 43/6 260/11 .1049 0,3-0,4 271/13 273/9 W .1043 Freiland /10 2 WA 60/9 .1064 .1048 269/3 269/4 WA 273/8 269/6 0 .942 266/14 268/4 071 266/8 .1062 273/4 WA 0, .1067 273/5 267 0, 3WA 266/9 266/13 266/6 0,3-0,4 3-0,6 3-0, .1060 WA 6 .1061 266/4 778 273/1 273/2 264/8 WA 0, WA ppa .35 4 3-0,6266/10 A 0,3-0,6 280/13 0,3-0,6 WA 0,3-0, 280/4 266/5 282/1 .313 .315 .538 -0,6 .305 762/1 282/16 309/3 0,4-0,8 6 282/17 282/9 282/11 310 .323 286/21 4 282/7 WA 286/6 .324 286/17 286/23 286/15 286/19 0,4-0,8 .577 306/2 288/47 288/67 286/16 286/8 286/22 WA 304/2 308 .650/1 30 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), 288/44 288/35 0,3-0,6 Flächenwidmung WA 288/48 288/53 3 288/11 288/29 288/36 0,4 M: 1:5000 WR WR 288/28 WR 302 288/34 WA 288/50 301/6 301/9 288/38 WA 0, Quelle: Stadt Graz ,4-0,8 0, 288/19 288/42 0, 288/20 WA 0, 3-0,4 262/1

47

53

51

49

55

32

34

35

36

38

40

22

42

24

57

20

44

26

6e

18

29

27

33a

63

45

55

59

61

58

60

3 2 1 9 8 7 6 5 4 26 24 28 32 30

20a

20b

14

19

15

4

Koglergasse

12

35

39

9c

16

18

16

41 c

26

20

20

26a 26b

18

11

43

41a 41

14a

22

22

11 a

35a

28a 28

1

38

13

39

62

36

37

7

31 30 29

6d 6c

12

35

32

14

12

24

24a 24b

3

29

27

10

7

5

7

9

10

Schir

81 a 81

79

79 a

81 d

81 c 81 b

81

83

66

64

60

(

NG

58

0 10

54

56

20

36

37

39

38

10

61

Im Hoffeld

63

54

56

58

60

62

40

23 22 21 3 2 1

8

20a

20b

14

26 24

21

35

23

11 a

9b

9

11

3

25

39

43

41a 41 41 c

26

26a 26b

27

24

24a 24b

29 35a

15

9

7

Kogler gas

8

7a

14

12 10

10

6

Schirrman

21

1

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen

18

16

Ne pomukgasse

22

4

14 12

20

11

8

16

20

10

18

7

35a

29

14a 12a 22

19

28a 28

Hochwasserrückhaltebecken bestehend

10 6

12

St.-Veiter-Str aße

5

28

Senken >5cm

15

34

13

9 8 7 6 5 4 32 30

8 6

10 a

57a

59

7

20

57

5

55

25

6d 6c 6b 6a

5c

35 31

23

21

19

30

31 30 29

16

12

35

32

Archäologische Fundstellen Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha

6e

18 17

32

34

33

22

57

15

36

38

40

24

42

26

Am Eichengrund

44 44

63

55

28

33a

53

51

49

44

37

47

11

45

1

43

4b

41

48

50

39

Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 13

35


01 AM EICHENGRUND

Einzelhaus Typ E1

Baufluchtlinie Straße

Grenzabstand

Grenzabstand

5m ab urspr. Bestand Baufeld

Zweigeschoßiges Einzelhaus auf querrechteckiger Parzelle

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Am Eichengrund - Typ E1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Es handelt sich um Parzellen mit ca. 700m² Größe, die querrechteckig zur Straße liegen. Die Grundstücksbreiten betragen ca. 37m und die Grundstückslängen ca. 20m. Die zweigeschoßigen, giebelständigen Gebäude mit 25° geneigtem Satteldach über nahezu quadratischem Grundriss verfügen über Gebäudelängen von 10m und straßenseitigen Gebäudebreiten von 9m. Die Lage ist innerhalb des Straßenzuges. Westseitig befindet sich jeweils eine Garage mit darüberliegender Terrasse.

Planung des Typs Die westseitig gelegene Terrasse bietet sich als Erweiterungsfläche an. Ein Zubau soll sich in seiner Materialwahl vom Bestand abheben. Der Baukörperanschluss zum Bestand soll mit einer Zäsur (z.B. Versatz) ausgebildet werden. Als Dachform ist einem begrünten Flachdach der Vorzug zu geben. Möglich sind 1) ein ein- oder zweigeschoßiger, westseitiger (südseitig, bei Haus Nr. 30) Zubau (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich), 2) eine giebelseitige Verlängerung bis zum Grenzabstand bzw. Baugrenzlinie oder 3) ein Neubau, wobei das äußere Erscheinungsbild dem ursprünglichen Bestand entsprechen soll und die Proportionen von max. 2:3 sowie die vorgegebene Firstrichtung eingehalten werden müssen. Es wird vorgeschlagen eine Grundfläche von ca. 10,8m x 12,5m zu verbauen, um die maximale Bebauungsdichte von 270m² (abhängig von der Grundstücksgröße) zu erreichen.

Einzelhaustyp Am Eichengrund. Seite 14


01 AM EICHENGRUND

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

querrechteckig

ca. 700 m2

ca. 280 m2

Bestand: 0,20-0,41 erlaubt: 0,30-0,40

offen

-

straßenseitig: folgt Bestand westseitig: 5m ab Bestand (Nr. 30: südl. 5m ab Bestand)

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

2-geschoßig, bei Neubau soll äußeres Erscheinungsbild Bestand entsprechen. Proportionen ca. 2:3 bzw. ca. 10,8 x 12,5m

1 G oder 2 G über bestehender Terrasse, westseitig fluchtend o. versetzt, giebelseitig Verlängerung bis Grenzabstand möglich

straßenseitig

Zubau seitlich

Satteldach, 25° Neigung

Flachdach begrünt

Dachform:

Gaupen / Dachflächenfenster

Länge

Gruppierung

möglich

max. 1/2 Firstlänge

keine Vorgaben

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

vorne oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe bis Baugrenzlinie 1

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

kein Carport1

max. 2 PKWAbstellplätze möglich2

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Carports: Allenfalls min. 1m von Grundstücksgrenze abrücken.

Gärten:

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:2

Vorgarten

gebäudeintegriert

alte Garagenabfahrt

seitl. Grenzabstand

Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)

z.B. unter Terrasse möglich

kann verändert werden

Carport / Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Zubau bis Baugrenzlinie möglich

Variante Zubau zweigeschoßig max. Tiefe 5,0m

Variante Zubau eingeschoßig max. Tiefe 5,0m

max. 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten

fluchtend oder versetzt

Balkone möglich

Terrassen in Verlängerung möglich

Dachform Zubau: Flachdach begrünt o. Nutzung als Terrasse

Seite 15


01 AM EICHENGRUND

Einzelhaus Typ E2 / Typ E3

13m ab nö

rdl. Gebäu

Typ E3

dekante

Straße

Grenzabst and

Grenzabst and

7m ab urs pr. Bestan d

1,5-geschoßiges Einzelhaus südlich und westlich des Straßenverlaufs (Typ E2), nördlich des Straßenverlaufs (Typ E3)

Baufeld

13m ab nö

rdl. Gebäu

dekante

Grenzabst and

inie

7m ab urs pr. Bestan

Straße Baufluchtl

d

Typ E2

Baufeld

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Eichengrund, Typ E2/E3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Gebäude sind 1,5-geschoßig und haben ein 35° geneigtes einseitig abgeschlepptes Satteldach über einem rechteckigen Grundriss. Die Häuser stehen giebelständig zur Straße. In der Kurve sind sie traufständig zur Straße hin orientiert. Die Grundstücke sind ca. 900m² groß, quadratisch oder polygonal. Die Häuser sind ca. 10,25x9,25m groß. Die Lage ist außerhalb des Straßenzuges. Süd-westseitig befindet sich wie bei Typ E1 eine Garage mit darüberliegender Terrasse.

Planung des Typs Die Situierung des Zubaus hängt von der Lage des bestehenden Gebäudes am Grundstück sowie von der Garagenzufahrt ab. Der Zubau soll sich in seiner Materialwahl vom Bestand abheben. Der Baukörperanschluss zum Bestand soll mit einer Zäsur (z.B.Versatz) ausgebildet werden. Drei Möglichkeiten des Zubaus sind gegeben: 1) westseitig, um ca. 4m versetzt, ein- oder zweigeschoßig (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich) 2) westseitig, um ca. 4m versetzt, eingeschoßig (ca. 63 m² Erweiterung möglich) 3) ein- oder zweigeschoßig, Baukörper fluchtend (pro Geschoß ca. 45m² Erweiterung möglich). Bei Neubauten soll das äußere Erscheinungsbild dem Bestand des Typs entsprechen. Es wird vorgeschlagen eine Grundfläche von ca. 11.0m x 14.5m zu verbauen um die maximale Bebauungsdichte von 320 m² (abhängig von der Grundstücksgröße) zu erreichen.

Einzelhaustyp Am Eichengrund. Seite 16

Typ E3 Typ E2


01 AM EICHENGRUND

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E2 / Typ E3 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

quadratisch oder polygonal

ca. 900 m2

ca. 360 m2

Bestand: 0,14-0,32 erlaubt: 0,30-0,40

offen

Typ E2 folgt Bestand

13m ab nördl. Gebäudekante, westseitig 7m ab urspr. Bestand1

lt. Baugesetz

1

Baugrenzlinie Ausnahme: Nr. 33, 35, 37, 39 Baugrenzlinie siehe Plan.

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

1,5-geschoßig, bei Neubau soll äußeres Erscheinungsbild Bestand entsprechen. Proportionen ca. 11,0 x 14,5m

1 G oder 2 G; westseitig 7m versetzt oder fluchtend / ostseitig bis 5 m fluchtend (Grenzabstände sind einzuhalten!)

straßenseitig

Zubau seitlich

Satteldach, 35° Neigung

Flachdach begrünt oder Verlängerung des Satteldaches

Dachform:

Gaupen / Dachflächenfenster

Länge

Gruppierung

möglich

max. 1/2 Firstlänge

keine Vorgaben

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

vorne oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe

Carports

Versiegelung

kein Carport2

max. 3 PKWAbstellplätze möglich

E3: bis Baugrenzlinie E2: wie Bestand 2

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Carports: Allenfalls min. 1m von Grundstücksgrenze abrücken.

Gärten:

Parkierung:3

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

alte Garagenabfahrt

seitl. Grenzabstand

Abstellplätze für max. 3 PKW (kein Carport/Garage)

z.B. unter Terrasse möglich

kann verändert werden

Carport / Garage möglich4

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 3

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Zubau ostseitig fluchtend Zubau westseitig fluchtend o. versetzt kein Zubau gartenseitig

bis 3 Parkplätze aber kein Carport im Vorgarten

Dachform Zubau Flachdach begrünt geringere Tiefe bei 2 Geschoßen

Terrassen hinter dem Haus möglich

Seite 17



Innerhoferstraße

Innerhoferstraße - Quiringasse, Jaritzweg, XII. Andritz

02


02 Innerhoferstraße ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Baugrenzlinie

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

2.1 Analyse der Plangrundlagen

Dieses Gebiet besteht aus 2 Teilbereichen, zusätzlich wurde ein dritter Teilbereich (Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49) bearbeitet, der zwar nicht im Deckplan 1 zum RLB aufscheint, für den die Ergebnisse aus der Bebauungsstudie dennoch gültig sind. 2.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Im Nahbereich gibt es eine wasserwirtschaftliche Vorrangzone (Schöckelbach). Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10-20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Eine geringe Bedienqualität der Kategorie 5 (Intervalle über 20 Minuten) ist nur am Jaritzweg gegeben. Das Siedlungsgebiet ist in das Rad- und Fußwegenetz eingebunden.

15

22

2.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt im Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Es handelt sich auch hier um ein kleinräumig einheitlich strukturiertes Gebiet gemäß §11 Räumliches Leitbild, ausgenommen der Bereich Innerhoferstraße 41-49. Für den Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Im Übergang zu kleinteiligen Strukturen ist der Rahmen der Geschoßanzahl auf max. 2-3 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden. Die zulässige Form der Parkierung ist im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert vorzusehen; bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 222/122222/1245 222/ 20 241/5 230/5 1 4 228/2 9 222/2 83 222/125 230/3 e 4 81 ß 7 228/1 222/126 226/16 16 226/3 /2 str a 226/5 76 79 222/127 226/4 226/9 226/2 5 en 226/10 77 59 tz 240/2 227 226/18 Me 3 ni 75 57 8 xik 226/6231/1 226/11 226/12 7 o 55 7 233/1 784 1 we 9 231/2 2 226/14 g 2 /1 53 226/7 239/4233/3 233/2 226/13 224/51 224/50 11 226/8 17 239/11 Jari 232/6 16 224/52 43 k 4 224/ 13 tzw 229/1 5k .145/1 43 h eg /5 321/6 239/5 234/1 226/1 22 4 226/17 41 e 43 f 19 /1 41 c 239/8 4 5 4 f 3d 229/2 49 234/3 55 45 d 43 b 49 41 239/18 21 .147 45 b 43 42 235/1 51 239/9 17 .148 44 45 224/79 46 239/41 29 1 224/80 40 4 224/40224/93 38 3 239/14 5 224/81 25 48 224/89 342/2 4 30 224/87 37 7 343/109 1 239/6 224/90 33 9 224/85 32 52 224/94 13 239/27 342/3 34 224/88 1 36 5 .138 343/7 224/95 239/7 15 239/31 224/96 239/1 343/8 239/3 346/1 239/2 342/1 343/13 343/102 343/17 343/1 343/113 13 343/18 343/103 5 8 346/5 343/21 343/104 31d Alp 343/81 a ss 343/24 y-P 31c 343/105 343/106 ast 345/4346 343/25 0 irk33 .968 345/3 5 Gas 343/3347/2 31b 785 2 se 33 345/6 340/6 2 24 31a a 343/1082 346/6 5 33 340/7 2 b 340/8 6 28 343/2 343/107 35 31 340/10 37 45 39 4 340/11340/14 1 340/1 30 32 349/1 340/3 340/15 340/12 350/16 786 43 4/5 340/16 36 32 a 607 340/13 38 335/1 350/15 4 34/4 350/9 1087 608 350/8 350/17 350/6 334/3 47 6 340/17 34/6 38 a 334/7 4 0 350/3 32 b 350/14 46 334/8 340/9 34/1 350/7 774/2 350/18 334/10 350/1 604 606 605 24

24 a

22 c 22 d

86

2.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und das aktuelle Versorgungsgebiet für Fernwärme und kurz- bis mittelfristiges Erweiterungsgebiet (2017-2025) grenzt auf der anderen Seite des Schöcklbachs an. 2.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Bebauung in der Umgebung ist durchmischt. So befinden sich Einzelhäuser zwischen den Siedlungen des verdichteten Flachbaus. Im östlichen Nahebereich schließen Geschoßwohnbauten an, die sich zur Radegunder Straße hin fortsetzen. Angrenzend an das Gebiet befinden sich im Osten der Schöckelbach bzw. der am Schöckelbach gelegene Innerhoferpark. Im Westen grenzen zwei unbebaute Grundstücke an, die als Aufschließungsgebiete ausgewiesen sind. Dazwischen erstrecken sich mehrere Liegenschaften im Freiland mit der Sondernutzung private Parkanlage, auf denen eine offene Bebauungsstruktur erkennbar ist. Im Norden und im Süden ist eine Einfamilienhausstruktur gegeben. Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grüngürtel §8 Grünverbindung

37

77 a

79

77

65 a

71

69

65 b

73

75a

75

75b

12

71 b

71 a

er 15 19 st ra ße 10

of

9 11

ne rh

51

50

66

2

6

8

In

75 c

50

37

27 31

24

se

e

Uhl ir z

1 5

gas

h-G a ss

-Za c

Ric ha r d

79

Qur in g

72

ass e

31 3 5

35

37 4 1

54

47

24

26

39

gweg

24 d

24 c

75

8

84

86 a

22 b

22 a

9

13

/6

2.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Nordwesten befindet sich eine Grünfläche, die als Vorbehaltsfläche für kommunale Einrichtungen ausgewiesen ist, sowie ein bebauungsplanpflichtiges Aufschließungsgebiet (WA, XII.15). Eine weitere Grünfläche im Westen wird als private Parkanlage einer Firma genutzt, der südliche Teil davon ist ebenfalls ein bebauungsplanpflichtiges Aufschließungsgebiet (WA, XII.23). Östlich des Siedlungsgebietes liegt ein allgemein zugänglicher Spiel- und Sportplatz. Der südliche Straßenzug (Alpassy-Pastrik-Gasse) liegt im Hochwassergefährdungsbereich HQ100 und im Sanierungsgebiet Hochwasser. Im nordöstlichen Teil der Siedlung entlang der Innerhoferstraße und im südlichen Teil entlang des Rotmoosweg sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen.

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 19


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

2.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 2.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die drei Siedlungen verfügen über unterschiedliche Parzellierung und Bebauung. Bei der Siedlung Innerhoferstraße handelt es sich um Längsparzellen, die mit Reihenhäusern bebaut sind, die sich mittig auf der Parzelle befinden und somit einen relativ tiefen Vorgarten und einen relativ schmalen Hintergarten bilden. Die Siedlung Jaritzweg ist ebenfalls mit Reihenhäusern auf Längsparzellen bebaut, die aber im Vergleich fast doppelt so breit sind und auf denen die Häuser vorne, vom Straßenfreiraum durch einen Vorgarten getrennt, errichtet sind. Die Siedlung Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49 entspricht im Wesentlichen der Siedlung Innerhoferstraße, wobei die Häuser hier näher an der Straße errichtet wurden, wodurch sich Vorgärten ergeben, die nicht zum Parken genutzt werden. Die Autos werden in einem Sammelcarport oder im Straßenraum abgestellt.

Die Siedlung Innerhoferstraße 41, 43, 45, 49 ist durch schmale Vorgärten gekennzeichnet, die kein Parken in der Vorgartenzone erlauben. Die Autos werden in Sammelgaragen abgestellt. Auch hier ist der öffentliche Freiraum auf den Straßenraum begrenzt. Die Gärten hinter den Häusern schließen direkt an die Straßen an und werden durch hohe Hecken vor Blicken geschützt. 2.2.3 Planung des Gebiets Lt. 4.0 Flächenwidmungsplan ist der Höchstwert der Bebauungsdichte mit 0,6 festgelegt, sodass ein Nachverdichten bei allen Gebäudetypen nur geringfügig möglich ist. Typ R1: Die Bebauungsdichte wurde bereits im Bestand weit überschritten (Dichte 1,2). Trotzdem wurden einige Dächer nachträglich ausgebaut (z.B. Arthur-Schnitzler-Gasse 3). Typ R2: Die erlaubte Bebauungsdichte wurde bereits erreicht, ausgenommen sind die Eckparzellen sowie die Häuser 43h-43e mit einem Dichtewert von 0,4. Typ R3: Die erlaubte Bebauungsdichte wurde hier ebenso bereits ausgereizt. Ausgenommen sind die Eckparzellen mit einem Dichtewert von 0,5. Die Schaffung von neuem Wohnraum ist in diesem Siedlungsgebiet nur mehr innerhalb des Bestandes möglich (Innenausbau der vorhandenen Bauvolumina). Weiters wird die Beschränkung der Versiegelungen angestrebt. Die “Vorplätze” sollten wieder in Vorgärten zurückverwandelt und PKW-Abstellflächen auf unversiegelten Stellplätzen ermöglicht werden. Der Straßenraum soll aufgewertet werden, indem die Einfriedungen überwiegend blickdurchlässig und begrünt gestaltet werden.

26

12 0 70

81b

37

54

77 a

48

77

50

36

81 79 65 a

65

69

65 b

73

75

75b 71 a

71

33

31b

33 a

31a 31

75a

75 c

71 b

10

8

31d 31c

28

35

37

30

39

33 b 45

41

32

Seite 20

40

47

51

46 5

42

47a

32

49

36 b

49

50 4a

32 c

38 38 a

32 b

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

43

66

36

32 a

34 b

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Grüngürtel §8 Baugebiete im Grüngürtel

81a

52

34

st

15

49 d 49 b 49

45 c 45

46

32

of er

9 11

In ne rh

gas

38

45 h 45 f

ra ße

21

27 31 3 5 5

43

44

30

13 15

ast irkGas se 25

24 a

24 c

5

9

24

se

e Uhl ir z

24 d

39 24

3

25

43 g 43 e 43 c

41 d 41 b 41

2

24

13

75 55

43 k

42

40

1

6

49 45

h-G a ss 1 5

syP

29

33

35

39

31 3 5

ass e

Ric ha r d

-Za c

72

Qur in g 79

Alp as

15 22 19

23

39

8

77

17

13

17

49 47

15

74

1

9

22 c 22 d

53

41

65 61

53

11

16

g

47

79

57

12

zwe

9

g

26

2

Jar it

49

81

24

22 b

86 a

86

82

Me xik ow 1 e

51

83

73 69

3

8

16 8 17 0

59

1

M 08 en ge

17 2

61

57

22 a

ße ra

22

65

22

15

20

N 77

26

20 a 20 e

N

t

t ns ze

32

N

17

8

N 19

r

2.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Bei der Siedlung Innerhoferstraße stehen die Häuser relativ weit abgerückt von der Straße, wodurch sich Vorgärten ergeben, die zum Parken genutzt werden. Die hinteren Gärten werden teilweise von Straßen begrenzt, teilweise stoßen die hinteren Gärten aneinander. Innerhalb der Siedlung sind die Straßen der einzige öffentliche Freiraum, allerdings befindet sich direkt angrenzend der Schöckelbach und der Innerhoferpark im Nordosten, der für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche gleichermaßen nutzbar ist. Die Siedlung Jaritzweg hat durch die Positionierung der Häuser gut nutzbare Hintergärten und Vorgärten, die Nutzung der Hintergärten ist lediglich durch die Einsehbarkeit von den öffentlichen Wegen eingeschränkt.

48 5 7

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


S

8b

222/112 .987 17 155/1 222/121 222/123 83 222/114 241/5 226/3 7 230/3 222/124 226/2 228/2 81 3 226/16 69 222/125 226/15 79 226/4 63 226/5 226/6 228/1 59 784 240/2 226/18 222/2 226/10 3 222 .988 57 226/19 .30/2.30/3 232/5 232/4 233/6 5 226/14 226/11 226/12 7 231/1 9 M 1 232/2 233/1 ex 226/7 229/1 224/49 224/111 239/11 ik o 222/128 239/4 224/51 224/48 we 11 231/2 17 226/13 239/10 43 k 224/61 233/5 g 13 224/62 224/73 224/52 .145/1 226/8 226/17 233/4 232/1 232/6 41 226/1 19 49 d 224/44 4 e 224/7 1c 239/8 234/2 229/2 224/75 41 a J 234/3 239/40 a 239/5 rit 6 239/19 zw .148 224/47 43 eg 224/80 235/1 239/9 224/92 239/22 224/81 224/86 342/2 224/89 224/87 224/93 239/12 343/111 343/112 224/85 342/3 343/5 239/29 15 224/94 239/31 224/88 .138 343/7 239/34 343/8 239/7 343/9 343/100 239/1 346/1 342/1 774/2 239/2 343/102 343/14 343/113 343/82 343/17 13 5 343/86 343/103 68

9

20

22 b

51

86 a

WA Flächenwidmung 0,3-0,6 Legende (Auszug): Reines Wohnen L-32 Allgemeines Wohnen WA WA 0,3-0,6 Verkehrsfläche 0,3-0,6 Landesstraße

24 a

22 d 22 c

88

84

1

8

10

24 c

12

24 d

21

KE (XII.G)

7 4 9

20 2

3-0,6

16

WA WA WA WA 0,4-0,8 WA WA0,3-0,6WA private Parkanlage, Spielzwecke ppa 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 0,3-0,6 WA WA WA spi 0,3-0,6 WA WA0, 0,3-0,6 WA 0 3-0, WA II.23) 0, 0,3-0,6 4-0,8 3-0,66WA 0,3-0,6 345/4 346/5 343/3 343/77 343/25 .966 .967 343/105 WA .968 345/3 A 0,3-0,6343/106 347/2 343/26 346/4 345/6 0, 343/2 343/108 346/6 3-0,6 340/7 1074 349/1 340/8 340/10 3-0,340/2Rotm343/107 oosw 35/1 340/11 340/14 340/1 eg 350/1 340/12 609 350/9 350/15 WA 340/3 6 340/16 340/13 350/17 350/6 350/3 334/7 786 WA 0, WA 340/17 350/14 350/10 350/8 ,3-0,6 1087 608 4/6 334/3 605 (XII.17) 340/9 0,3-0,6 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), WA 606 WA 334/10 334/11 350/18 350/11 350/7 604 WR Flächenwidmung. .385 0,3-0,6 350/19 5 0,3-0, 350/2 334/12 ,3-0,6 350/20 335/4 355/1 335/2 WA 0,3-0 350/13 6/1 334/14 603 357/3 334/13 6 600 598 M: 1:5000 334/15 355/3 WA 599 0,3-0,6 336/4 334/2 WA W Quelle: Stadt Graz 354/2 355/2 356/4 277 0, 380 0,3-0,6 39

24

42

17

37

44

46

54

81b 81c

22

26

(XII.15)

1

3

77 a

49

52

81a

34

15 13

27

21

77

33

72

75

69

71

65 a

5

42

1

65 b

75b

71 b

71 a

86

33

31b

20

25

75a

11

75 c

81

12

31d

31c

33 a

33 b

31a

22

24

35

31

37

39

45

41

28

30

32

43

49

32 a

38

47

51

40

51

32 b

36 b

47a

49

47

24 a

20

22 d 22 c

39

45

17 21

77

81

39

79 65

65 b

75 73

Ra

65 a

71

69

71 a

71 b

75a

75b

75 c

11

16 12 86

42

20

22

24 37

39

45

41

swe g 36

28 30

32

32 a

38 a

50

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Deckplan 1 - Teilraumabgrenzung

43 38

35

Rotm oo

47

32 b

36 b

34 b

32 c

44 a

51

27 31 3 5

31 35

2

26

31

42

17 21 2 5

ho fe rs tr aß e

33 b

49

48

86

1 5

In ne r

33 a

31a

40

Uhl 9 13 ir zg 19 ass 23 e

33 31b

46

37

36

47

35

15 1 11 3 9

34

43

39

43

5

ur in 27 3 gas 3 se

3

7

32

11

30

27

7

77 a

49

31

1

3

37

19

15 19 Q 23

38

48

53

23

40

52

16

9

42

50

12

8

5

54

46

8

10

12

22

26

24

Andritzer Becken (15)

44

24 d

21

49 d 49 b 49

10 31d

2

25

Teilraumabgrenzung Legende: Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete gemäß §11 im Rahmen dieser Studie miterfasstes Gebiet

75

43 k 45 k 43 h 45 h 43 f 43 d 45 e 43 b 45 b 43 45

41 e 41 c 41 a

31c

4

11

9

6

1

24 c

15 19

16 1 2

57

57

78

70

77 57 53

17

24

72

13

51

20 20 e b

88

15

49

79

63 59

55

Me 7 9 xik ow 11 e g 13

15

11 4

13 12 6

8b 8a 8

57 81

69

24

22 b

86 a

18

84

86

3

eg

74

rw

26

Me ng6 e

63 67 71

22 a

83

73

5

Jar it z w

12 2

47b

32 f

10

6 17 0

59 a

32 c

3

a

9

18 b

15

3

6

34 b

32 22

19

17

46

5

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 21


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Reihenhaus Typ R1

Dreigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die langen Häuserzeilen mit 101 Wohneinheiten reihen sich entlang der Straßen Rotmoosweg, Qiringasse, Richard-ZachGasse, Uhlirzgasse, Alpassy-Pastirk-Gasse, Arthur-SchnitzlerGasse und Innerhoferstraße sowie 6 Wohneinheiten in der Innerhoferstraße 41 auf. Das EG der Reihenhäuser wird durch einen Vorgarten betreten. Hier befinden sich der Eingang und die Garage. Das restliche Geschoß wird als Keller genutzt und besitzt meist einen rückwärtigen Gartenausgang. Gartenseitig sind die Häuser geländebedingt manchmal um ein halbes oder ganzes Geschoß niedriger. Die 1,2 m tiefen Balkone im ersten und zweiten OG verlaufen über die gesamte Gebäudebreite. Durch ihre geringe Tiefe sind sie nur schlecht nutzbar und wurden deswegen bereits an mehreren Objekten vergrößert. Das Dachgeschoß wurde vereinzelt ausgebaut und mit Dachflächenfenstern belichtet. Die Vorplätze der Gebäude sind beinahe zur Gänze planiert und mit nachträglich errichteten Carports und Vordächern ausgestattet. Die Bezeichnung als Vorgarten ist hier zumeist nicht mehr zutreffend. Die meisten Baulücken, die vermutlich ursprünglich die langen Häuserzeilen gliedern sollten, wurden durch Garagenbauten geschlossen. Die Einfriedungen der Gärten wurden auf verschiedenste Arten errichtet. So findet man hohe Thujenhecken, Latten- und Maschendrahtzäune sowie Sichtschutzbeplankungen.

Reihenhaustyp Innerhoferstraße - Quiringasse. Seite 22

Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz Planung des Typs Der Ausbau des schon vorhandenen Dachraumes und des Erdgeschoßes zu Wohnraum ist auch trotz Überschreitung der Bebauungsdichte ressourcenschonend möglich. Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert, da das Bauvolumen nicht vergrößert wird. Die Belichtung erfolgt über Dachflächenfenster, Dachgaupen sind ausgeschlossen, eine Veränderung der Trauflinie ist nicht zulässig. Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1.00 m zum Dachfirst einhalten. Für das Dachdeckungsmaterial wird im Falle einer Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Eine Balkonerweiterung auf insgesamt 2m Tiefe ist im Wohngeschoß möglich. Die Erhöhung der BGF beläuft sich auf ca.30 m².


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 200 m2

ca. 120 m2

Bestand: 0,53-1,28 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

-

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

gartenseitig

Dachraum und Keller

3-geschoßig

kein Zubau

Balkonerweiterung im Wohngeschoß auf Tiefe von 2m

Dachraum kann innerhalb bestehender Kontur ausgebaut werden, Kellergeschoß kann umgebaut werden

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau

-

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

Mindestabstand zum First: 1m

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe

Carports

Versiegelung1

Bepflanzung

wie Bestand

keine weiteren Carports

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Vorgärten:

1 2

Vordach/Windfang

erwünscht

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:3

4

Einfriedungen max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bäume

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)

im Bestand bereits vorhanden

auf Eckparzellen auch Carport möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

nur Dachflächenfenster möglich

keine weitern Zubauten möglich max. 1 Parkplatz kein Carport

Balkon max. Tiefe: 2,0m

Seite 23


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Reihenhaus Typ R2

Zweigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach (Innerhoferstraße 43,45,49)

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Gestaltung ist ähnlich wie beim vorigen Typ, jedoch ohne das Garagengeschoß. Die Parkierung findet in eigenen Garagenbauten, die an den Siedlungsrändern platziert wurden, statt. Dadurch werden die Vorgärten auch als diese benutzt, sind zumeist gärtnerisch gestaltet und werten den Straßenraum erheblich auf. Die Einfriedungen der großen Gärten wurden zumeist mit blickdurchlässigen Zäunen und dahinterliegender Hecke ausgestaltet. Die Vorgärten werden mit einem niedrigen Metallzaun abgegrenzt oder gehen direkt in den Straßenraum über (Nr. 49-49e). Vereinzelt wurde das Dachgeschoß ausgebaut und mit Dachgaupen belichtet.

Planung des Typs Ein Ausbau des vorhandenen Dachraumes ist auch bei Überschreitung der Bebauungsdichte möglich. Die Belichtung erfolgt durch Dachflächenfenster, neue Dachgaupen und eine Veränderung der Trauflinie sind ausgeschlossen. Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1.00 m zum Dachfirst einhalten. Für das Dachdeckungsmaterial wird im Falle einer Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Eine Balkonerweiterung auf insgesamt 2m Tiefe ist im Wohngeschoß möglich. Eine Erhöhung der BGF um ca. 30m² ist möglich.

Reihenhaustyp Innerhoferstraße 43,45,49. Seite 24


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längs-rechteckig

ca. 200 m2

ca. 132 m2

Bestand: 0,39-1,22 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem urspr. Bestand

-

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

gartenseitig

2-geschoßig

kein Zubau

Balkonerweiterung im Wohngeschoß auf Tiefe von 2m

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau

-

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

Mindestabstand zum First: 1m

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe

Carports

wie Bestand

kein Carport

Gärten:

Parkierung:1

Versiegelung Entsiegelung ist anzustreben

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

keine PKW-Abstellfächen

nicht möglich

auf Eckparzellen auch Carport möglich2

Parkierung: Sammelgaragen, Straßenraum Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

nur Dachflächenfenster möglich

keine weitern Zubauten möglich

kein Parken im Vorgarten Balkon max. Tiefe: 2,0m

Seite 25


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Reihenhaus Typ R3

Zweigeschoßiges Reihenhaus mit 35° geneigtem Satteldach (Jaritzweg)

4m ab urspr. Bestand Baufeld Baufeld

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Innerhoferstraße - Typ R3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die symmetrischen Baukörper mit kreuzförmig angeordneten, 35° geneigten Satteldächern reihen sich entlang schmaler Privatwege auf. Die Wohnungstrennwände verlaufen unter der Hauptfirstrichtung und bilden gleichzeitig die Symmetrieebene für den Baukörper. Die mit dunklem Holz verkleideten Obergeschoße werden zusätzlich durch Dachflächenfenster belichtet. Vereinzelt befindet sich eine kleine Loggia im Dachraum des Nebentraktes. Gartenseitig befindet sich im OG ein Balkon, im EG eine Terrasse, über die man den großzügig angelegten Garten erreicht. Die Parkierung findet gebäudeintegriert statt. Vor den Garagen wurden nachträglich sehr steile Flugdächer errichtet, die gleichzeitig den Eingangsbereich überdachen. Das ursprüngliche Erscheinungsbild wird dadurch teils erheblich gestört. Die Vorgärten ohne Umzäunung werten den Straßenraum erheblich auf.

Planung des Typs Die Errichtung eines eingeschoßigen, gartenseitigen Zubaus (z.B. Wintergarten) auch bei Überschreitung der Bebauungsdichte ist möglich. Durch die Positionierung entlang der Feuermauer gibt es für das Nachbargrundstück keine Beeinträchtigung. Die Errichtung von Dachaufklappungen oder Dachgaupen zur Wohnraumerweiterung ist aufgrund der homogen geplanten Dachlandschaft nicht zu empfehlen. Neu errichtete Carports vor den Garagen sollen in Form von Leichtkonstruktionen mit Flachdach ausgeführt werden. Diese sind hinsichtlich der Farbgebung an das Bestandsgebäude anzupassen. Eine Erhöhung der BGF um ca. 24m² kann so erreicht werden.

Reihenhaustyp Jaritzweg. Seite 26


02 INNERHOFERSTRASSE - QUIRINGASSE, JARITZWEG

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 360 m2

ca. 216 m2

Bestand: 0,380,73 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen und gekuppelt

folgt dem Bestand

4m ab urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

gartenseitig

2-geschoßig

keine Bebauung

1-geschoßig, Positionierung entlang der Feuermauer

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, 35° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau

-

Flachdach begrünt oder begehbar

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

Mindestabstand zum First: 1m

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

wie Bestand

vor der Garage möglich

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Vorgärten:

Gärten:

Parkierung:1

1

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz oder Carport in Leichtbauweise (Farbgebung wie Bestandsgebäude) für max. 1 PKW

im Bestand bereits vorhanden

k.A.

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Erweiterung Trennwand bei Zubau

Zubau Flachdach

max. 1 Parkplatz Carport vor Garage möglich

Zubau nur eingeschoßig

Seite 27



Popelkaring XII. Andritz

03


03 Popelkaring ERSTELLT MAI 2020

LEGENDE Freifläche

MASZSTAB 1:1000

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


03 POPELKARING

3.1 Analyse der Plangrundlagen 3.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Zudem ist nordöstlich des Siedlungsgebietes eine wasserwirtschaftliche Vorrangzone sowie ein projektiertes Rückhaltebecken/Retentionsfläche im Nahbereich des Schöckelbachs eingetragen. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Das Siedlungsgebiet ist in das Rad- und Fußwegenetz eingebunden.

und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 3.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Das Siedlungsgebiet liegt zwar außerhalb der Hochwassergefährdungszonen, jedoch im Norden ist eine Vorbehaltsfläche für ein Hochwasser-Rückhaltebecken eingetragen. Im nordöstlichen Teil der Siedlung entlang des Pokelkarings und im südwestlichen Teil entlang der Radegunder Straße sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen.

103

24

26

10 5

71/2 73/5 /4 73/2 .14/1

211/2

8

a 212/24 187/6 8 212/25 212/36 187/11 212/9212/10 12 212/26 212/2 212/38

3.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 3.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Siedlung liegt in einem großräumigen Wohngebiet zwischen den Straßenzügen Weinitzenstraße und Radegunder Straße in der Andritzer Beckenlage. Die Bebauung der Umgebung ist durchmischt. So finden sich neben Einfamilienhäusern und Reihenhausanlagen auch mehrgeschoßige Wohnbauten wieder. Die vorherrschende Dichte im Gebietsbereich liegt bei 0,3-0,6.

6

217/3 2

211/5 211/4

70

757/2

18

71/3

105

3.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 15 (Andritzer Becken). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Im Übergang zu kleinteiligen Strukturen ist der Rahmen der Geschoßzahl auf max. 2-3 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert möglich. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter

9c b5 59 59 c 57 212/6 57

41

26 c

96

20

98

95

22

12

8

21 1 68 217/4 212/13 4 c 212/41 217/ 212/39212/40 14 a 14 219/12 219/15 /3 182/2 212/43 9 183/8 217/921 212/3 212/42 62 64 183/6183/1 186/21 55 60 217/1 765/2 181/1 219/13 16 6 186/20 53 219/6 5 219/9 5 217/11 856 219/11 183/7 186/13 4 1 7 219/50 54 219/7 185/6 a 219/16 186/22 52 183/4 24 18 216/3 177.23 a 186/3 a a 219/18 28 711 eg 54 222/15 219/3 185/5 a e rw 18 219/1 216/4 34 186/23 176/1 183/9 222/16 219/5 itn d e 44 l 3 186/8 ch 4 219/41 5 711/ Pu 2 766 224/12222/25 18 7 f 219/48 2 e 4 ß 222/19 1 8k a 706 218/1 176/2 9 16 18 6 183/5 186/7 str 224/6 222/26 i 11 222/21 en 20 z 1 224/11 t 24 5 222/23 i 0 220 4 2 n 8 17 ei 219/17 683 222/51 32 W 224/7 683/ 38 222/41 222/50 155/5 .584 2 .873 222/81 224/13 3 222/44 224/10 222/63 34 2b 222/82 222/6 2d 224/5 6 222/133 665 55/6223/2 222/83 221/3 17 30/1 222/132 666/1 4 65 17 222/7 16 3/1 R 2 664 8 61 17 660/1 e in itz 59 0 222/1 e 222/8 5 662 222/115 222/98 7 230/2 660/2 222/9 222/107 222/120 222/123 222/106 222/10 658/ 222/122222/1245 222/114 222/130774/1 230/5 1 4 228/2 9 222/129 222/2 83 222/125 1074 47 81 41 228/1 226/3 71 222/126 651/1 67 635651/22 79 222/127 65 226/9 226/10 222/144 77 651/21 59 226/18 75 57 51 226/11 647/1 31/1 a 226/12 55 231/2 651/7 226/14 222/128 6 5 648 51 226/7 3 2 226/13 224/51224/50 11 226/8 17 4 3 k 224/52 13 224/73 224/3 45 k .145/1 229/1 43 h 4/1 226/1 22 49 e 41 e 226/17 636/1637 43 f 19 633 41 c 644 4 5f 43 d 229/2 49 b 234/3 45 d 632 4 636/2 643 49 64 3b 41 21 .147 45 b 43 .148 42 1 638 642 44 626 45 224/79 239/9 7 4 224/80 6 40 1 631 639 9 224/40224/93 38 3 224/81 25 640 48 224/89 641/1 30 224/87 7 628 239/6 9a

86

el ka 79 rin g 1

98

33

52

54

1

35

84

58

9

11 2 12 0

11 8

66

62

72

2

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

96 b

96 a

98 b

9a

96

98 9 8a

10 0

94

92

86

10 8 11 0a d 10 8e 10 1 8f 1 0 b

11 0

10 8 c

10 8

77 a

54

88

81b 81c

37

24

26

39

24 d

24 c

10 2

24 a

22 c 22 d

45

24

22 b

Grünverbindung Wald §7 (2) Grüngürtel §8 Entwicklungsgrenze, siedlungspolitisch absolut §9

46

88

92

10 4

11 0

11 6

80

76

12 2

12 8

10

32

M 8 en ge r

8b

6

we

g

13 6

14 4

16 0

15 0

18 0

Po p

75

40 a

90 c

92 a 92

32

1

89

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngbiet geringer Dichte §15

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 29


03 POPELKARING

3.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 3.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Reihenhausanlage Popelkaring wurde in den 1970er Jahren in einheitlicher Struktur und Formensprache von der gemeinnützigen Baugenossenschaft “Eigenheim” errichtet. Sie besteht aus 100 identen dreigeschoßigen Häusern mit 30° geneigten Satteldächern und kleinen Eigengärten. Das Wegenetz Popelkaring ist als private Wohnstraße ausgewiesen. Die Siedlung wird über eine eigens für die Anlage errichtete Brücke im Südosten von der Radegunder Straße aus erschlossen, eine weitere Anbindung erfolgt im Nordwesten an die Weinitzenstraße. Vom Mengerweg ist keine Zufahrt möglich. Zwei Grünflächen mit insgesamt ca. 1500m² und ein Parkplatz mit ca. 800m² für 15 PKW werden als gemeinsamer Besitz aller Eigentümer ausgewiesen.

3.2.3 Planung des Gebiets Die Bebauungsdichte ist mit 0,3-0,6 festgelegt und wird bereits im Bestand überschritten (0,6-1,5). Die Schaffung von neuem Wohnraum ist in diesem Siedlungsgebiet nur mehr innerhalb des Bestandes gegeben (Innenausbau der vorhandenen Bauvolumina) indem der Ausbau des bereits vorhandenen Dachraums trotz Überschreitung der Bebauungsdichte ermöglicht wird. Weiters wird die Beschränkung der Versiegelungen angestrebt. Die “Vorplätze” sollten nach Möglichkeit wieder in Vorgärten zurückverwandelt und PKWAbstellflächen auf unversiegelten Stellplätzen ermöglicht werden. Der Straßenraum soll aufgewertet werden, indem die Einfriedungen überwiegend blickdurchlässig und begrünt gestaltet werden.

3.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Siedlung am Popelkaring ist gekennzeichnet durch Privatgärten vor und hinter den Häusern. Durch die Situierung der Gebäude in Straßennähe entsteht straßenseitig eine schmale Vorgartenzone sowie tiefe Gärten zwischen den Häusern. Die Hintergärten liegen rückwärtig aneinander, sodass sich die Abfolge (öffentlicher) Straßenraum - (halböffentlicher) Vorgarten - Haus - (privater) Garten - (privater) Garten - Haus - (halböffentlicher) Vorgarten - (öffentlicher) Straßenraum ergibt. Diese Spiegelung der Öffentlichkeiten ermöglicht eine Trennung und gute Nutzbarkeit der jeweiligen Zonen. Zusätzlich gibt es einen kleinen Park im gemeinsamen Eigentum, der den BewohnerInnen als öffentlicher Freiraum zur Verfügung steht.

N

70

57 55

62

60

N

22

95

4

54

N

26 c

15 0

17

38

33

46

88

35

80

84

52

11 0

11 6

92

10 4

14 4

98

32

76

77

Seite 30

10 8 c

98 b 98 9 8a

10 0

94

92 86

3

a

25

1

81b 81c

39

24

17

37

26

21

10 8 11 0a d 10 8e 10 8f 11 0 b

24 c

24 d

22 19

9

51

43 k 45 k 43 h 49 e 41 e 43 f 41 c 45 f 43 d 49 b 45 d 43 b 49 41 45 b 43 42 44 45 46 40 38

10 2

17 13

11 0

51 a

55

10 8

75

57 24 a

41

53

11

11 2 12 0

47 79

59

22 c 22 d

49

45

9

24

22 b

51 81

itze

11 8

66

2

83 71 67 65

Re i n

62

72

17 4 17 16 2 8 17 0 57

15

24 28

54

86

16 0

13 6 59

12 2

10

61

12 8

g M 8 en ge r

8b

6

we

N 32

65

11

18 i

58

el ka 79 rin g 1 18 0

Po p

75

20

18 a

18 d

18 f

18 k

9

16

3

34 2b 2d

32

41

40 a

90 c

N

2

5

7

42

N

92 a 92

N

e aß tr s en tz 0 4 ni ei

3

1

89

N

W

eg rw a ne 34 t i le ch Pu a 28

a 54

96

98

a 24

52

44 4

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Baugebiete im Grüngürtel Grüngürtel §8

64

56

53

1

16

5

68

c 57

20

9

c 59

8

b 59 59

N

14 1 a 4

96 a

14 c 9a

12

12

96 b

24

18

103

26

8

63

N

10 5

105b

N

2

8b 8a

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


10 5

105b

212/10 212/26 212/7

212/13

eg

.14/1

WA 211/4 0, 211/5 3-0,6

212/25

12

14 d

212/6

14 a 14

217/3

WA 217 0,3-0

68

R 73/2 -0,3

c 12 b

212/38

70

73/5 .14/2

a

1/2 4

217/4 217/9

9a

12

60

9

WA 0,3-0,6

54

10 1

62

98

Ursp

64

run gw

212/39 59 212/43 212/2 183/8 212/40 186/21 a 212/41 217/8 57 219/15 212/3 212/12 16 183/1 182/2 55 217/1 219/13 /1 186/13 186/20 183/7 219/6 219/11 212/42 4 217/11 219/9 185/6 53 186/24 219/50 71 212/4 186/22 219/7 765/2 219/42 216/3 .23 183/4 219/3 219/18 a 222/15 219/38 186/3 856 219/35 24 177 222/16 219/5 219/36 711/1 219/49 219/41 219/19 219/28 3 6/1 28 a 186/23 5 222/24 34 4 711/2 183/9 219/20 3 219/34 222/17 7 222/18 222/25 222/19 9 219/21 186/8 219/46 224/6 224/12 222/20 15 185/5 186/7 222/27 222/21 222/22 17 222/23 .874 224/11 219/17 83/5 224/10 222/49 222/39 683/3 222/38 224/13 M .873 3 155/5 e 222/57 222/44 .584 ng 222/81 223/2 er 682 222/82 222/6 224/5 222/84 665 222/91 221/3 222/133 666/1 222/7 222/132 230/1

Flächenwidmung

95

30 a

18 d

41

26

20 20 b

24

18 b

96

WA Legende (Auszug): WR 0,3-0,6 Reines Wohnen Hwr Allgemeines Wohnen 0,2-0,3 WA WA WA 0,3-0,4 0,3 Verkehrsfläche 0,3-0,6 WA 0,3-0, Landesstraße WA WA WA 6 WA Freiland 0,3-0,6 0,3-0,6 WA 0,3-0, 0 Vorbehaltsfläche WA WA 6 0,3-0,6 3-0 222/116 WA 222/115 WA 222/9 661/2 0,3-0,6 662 0,3-0,6 222/120 0,3-0,4 656 222/111 0,3-0, 222/10 222/122 222/123 222/130 226/15 222/124 28/2 222/129 222/125 6 230/5 651/22 228/1 226/3 651/21 222/2 WA 226/10 222/127 635 231/1 6 226/12 226/9 222/144 /6 226/18 226/11 224/111 0,3-0,6 222/128 226/7 224/110 4

90 c

92 92 a

14

18

24

34

75

17 6

38

2d 2 2 c 2ab 2

weg

64

68

41

h öckels tra

15

13

8 96

Po 10 pe 2 86 lk 90 a

42 46

50

54

84 78

60

74

64 68 47

Rade gunder S tra ße

82

49

Senken >5cm

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen

15

13

63 67

59 a

57

51

81b 81c

81a

84

11

34

2d 2 2 c 2ab 2

71

70

ne rw eg

10

lei t rin g

15 2

15 6

14 6 11 4

13 6 12 2

39

96

88

44

46

52

42 40

48

19

1 30

34

36

22 23

38

32

50

77 a

96 b

94

96 a

a 98

92

54

1

79 18 6 16 4

38

40

38

17 6

32

86

14

12 6

Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha

8g

98 b 98

10 0

26

24

9a

42

75

24

30 a

41

32 32 b 26 32 d 26 26 cb

5

4

20

26

18 l

r

12 a

24 d

21 39

18 i

itze

11 0b 10 8 10 f 8e

10 8 b

24 c

10 2

51

11 0 10 8 a d

10 8

51 a

49 d 49 b 49

11 0

45

24 a

22 d 22 c

75

43 k 45 k 43 h 45 h 43 f 43 d 45 e 43 b 45 b 43 45

12 4

41

77

57

Re i n 12 0 11 2

24

79

Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden Vorbehaltsfläche Hochwasser-Rückhaltebecken

11 8

83 81

20 20 b

52

44

17

35

9

22 b

37

12

54

a 54

9a

9

Sc

56

15

h

33

Me ng6 er 4 we g

60

3

9

103

1

81b 81c

77 a

7

40 b

8b 8a 8

62

11

c Pu

a 22

9

6

39

37

23

30

8 a 24

18 f1 8h

42

44

46

40 a

10

629

18 d

22

ungw 10 1 eg

9a

51

49

47

Ursp r

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

640 641/1

630

13 2

90 c

32

3

ne rh of er st ra ße

96 a

96 b

1

a 28 8 2

a 34 4 3

7

17 4 17 a 1 66 2a 17 0

41 e 41 c 41 a

10 8 10 f 8e

96 3

53

17

11 0b

53

5

63 59

98 b 98 a 98

94 84

c 57

a 57

55

19

10 0

88

98

92 92 a

73 69

639

628

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.

d 59

55

3

638 631

625/1

9

e aß

645 642

643

92

86

54

626 627 625/2

59

4

tr ns ze

10 8 b

24 c

24 d

26

16

t ni ei W

15

648 647/1

651/7 WA 636/1 651/12 644 0,3-0,4637

WA WA WA 0,3-0,6 0,3-0,6 0, 224/92 WA 224/86 WA A 3-0,6 239/23 224/89 224/87 224/93 ,3-0,60,3-0,224/850,3-0,6 224/94 ,6 WA 6 14 a 14

11 0 10 8 a d

10 8

51 a

51 226/14 224/49 224/48 224/102 17 231/2 43 k 224/50 224/61 .145/1 226/8 226/17 15 229/1 226/1 224/73 224/3 41 19 49 d 224/40 229/2 224/45 e 224/74 224/57 224/56 224/47 224/75 224/58 234/3 224/78 .147 224/59 9/9 .146 43 .148 224/80

14 c

11 0

45

24 a

22 d 22 c

57

11 2

24

79

18 b

8b 8a 8 10

57

39

9

81

63 59

64

71

63 67

2

59 a

32

83

73 69

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 31

5

27

7

1 11 3 9

5


03 POPELKARING

Reihenhaus Typ R

Dreigeschoßiges Reihenhaus mit 30° geneigtem Satteldach

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Parzellen weisen mit einer Breite von ca. 7m und einer Länge von ca. 25m eine Fläche von 175m² auf. Die Baukörper reihen sich entlang des Straßenzuges Popelkaring in Gruppen von 4-8 Häusern auf. Durch die gestaffelte Anordnung der Häuser folgen die Zeilen dem Straßenverlauf und ergeben so eine rhythmisch gegliederte Ansicht. Ein über die gesamte Gebäudebreite verlaufendes Vordach markiert die Eingangszone. Die Eigengärten sind an der straßenabgewandten Seite der Häuserreihen angeordnet und bilden optisch einen gemeinsamen Grünraum. Das Erdgeschoß der Reihenhäuser wird durch einen Vorgarten (Tiefe: ca. 3-5m) betreten. Hier befinden sich der Eingangsbereich und die Garage. Das restliche Geschoß wird als Keller genutzt und besitzt einen rückwärtigen Gartenausgang. Charakteristisch für die Anlage sind die 1,3m tiefen Balkone im 1. und 2. OG, die über die gesamte Gebäudebreite verlaufen. Durch ihre geringe Tiefe sind sie jedoch nur schlecht nutzbar und wurden deswegen bereits an vielen Objekten erweitert oder zu Wintergärten umgebaut. Die Dachräume wurden an einigen Liegenschaften (Nr. 6, 42, 88, 138, 180) ausgebaut und durch Dachgaupen oder Dachflächenfenster belichtet. Die Vorplätze der Gebäude sind beinahe zur Gänze planiert und dienen als Parkplätze. Nachträglich errichtete Carports stören das ursprüngliche äußere Erscheinungsbild erheblich. Planung des Typs Der Ausbau des vorhandenen Dachraumes ist trotz Überschreitung der Bebauungsdichte möglich. Das äußere Erscheinungsbild bleibt unverändert, da innerhalb der Gebäudehülle nachverdichtet und das Volumen nicht vergrößert wird. Die Belichtung erfolgt durch Dachflächenfenster. Dachgaupen und die Veränderung der Trauflinie sind ungünstig.

Reihenhaustyp Popelkaring. Seite 32

Verortung im Quartier Popelkaring- Typ R, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz Die Dachflächenfenster sollen einen Mindestabstand von 1m zum Dachfirst einhalten. Als Dachdeckungsmaterial wird bei Erneuerung ein dunkler Farbton (dunkelgrau) wie im Bestand vorgeschlagen. Umbau des Kelleßeschoßes: Die Errichtung eines Wohnraumes als Aufwertung des Gartengeschoßes ist möglich. Die Erhöhung der BGF beläuft sich durch den Dachraumausbau auf ca. 42m². Balkonerweiterung: Die Erweiterung der Balkonflächen im Wohngeschoß auf insgesamt 2.3m Tiefe bis zur Feuermauer des Nachbargebäudes ist möglich. Ein Abstand zu diesem von 1m (oder eventuell eine Abschrägung der Auskragung) sollte wegen der unmittelbaren Nähe jedoch eingehalten werden. Die Errichtung von Wintergärten wird nicht empfohlen. Aufwertung der Vorgartenzone: Rückbau der Versiegelungsflächen nach dem Vorbild der ursprünglichen Ausgestaltung der Vorgärten. Seitlich soll als Trennung zwischen den einzelnen Eingangszonen ein Grünstreifen von ca. 1m Breite angelegt werden. Es sind keine weiteren Carports möglich, da ein Abrücken vom Straßenraum aufgrund der Beengtheit der Vorplätze nicht möglich ist.


03 POPELKARING

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 300 m2

ca. 120 m2

Bestand: 0,641,46 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

-

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

gartenseitig

Dachraum und Keller

3-geschoßig

keine Bebauung

Balkonerweiterung im 1. OG auf Tiefe von 2,3m möglich1

Dachraum kann ausgebaut werden, EG kann zur Wohnnutzung umgebaut werden

Dachform:

Zubauten

Satteldach, 30° Neigung Deckungsmaterial dunkelgrau

-

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

Mindestabstand zum First: 1m

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

1

straßenseitig

Balkonerweiterung:: 1m Abstand zum Nachbargebäude oder Abschrägung der Auskragung. Keine Wintergärten.

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe

Carports

Versiegelung2

Bepflanzung

Bäume

Einfriedungen

Vordach/ Windfang

wie Bestand

keine weiteren Carports

max. 1 PKWAbstellplatz möglich3

seitlich je 1m Grünstreifen zwischen Eingangszonen

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Vorgärten:

2 3

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:4

4

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)

Garage im EG möglich

max. 1 PKW (keine weiteren Carports/Garagen)

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

nur Dachflächenfenster möglich

max. 1 Parkplatz kein Carport

Wohnnutzung im EG möglich

Balkonerweiterung + 2,3m

keine weitern Zubauten möglich

Seite 33



Am Rehgrund XI. Mariatrost

04


04 Am Rehgrund ERSTELLT MAI 2020

LEGENDE Freifläche

MASZSTAB 1:1000

Vorgartenzone

Baugrenzlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


04 AM REHGRUND

4.1 Analyse der Plangrundlagen 4.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und außerhalb der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Es gibt Nutzungsbeschränkungen aufgrund der Bodenbeschaffenheit, in Form von potenziell erhöhter Rutschgefahr. Zudem queren Hangwässer die Grundstücke. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität mit Intervallen bis 10 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende (Straßenbahnlinie 1). Fuß- und Radwege gehen direkt durch das Gebiet. Laut §26 (1) Naturraum und Umwelt sind die Waldränder durch Einhaltung eines Mindestabstandes von 10m zwischen Hauptgebäuden und Wald freizuhalten. 4.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 17 (Mariatroster Tal). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt max. 3 Geschoße. Die Bebauungsweise ist offen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist weitgehend abgerückt. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung sind Tiefgaragen oder ins Gebäude integriert; Bei überwiegender

4.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet als Reines Wohngebiet mit der Dichte 0,3-0,4 ausgewiesen. Da die bestehenden Bebauungsdichten zumeist nur bei 0,15 liegen, sind folglich überall Verdichtungsmaßnahmen möglich. 4.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung. 4.1.5 Kleinräumige Umgebung Das Gebiet wird im Nordwesten von der Straßenbahntrasse begrenzt. Im Osten schließt es direkt an den Grüngürtel (Erholungsgebiet Leechwald) an. Im Südwesten befindet sich ein 6-7 geschoßiger Wohnblock im allgemeinen Wohngebiet mit der maximal erlaubten Dichte von 0,8. Dem gegenüber erstreckt sich ein unbebautes Grundstück, das gemäß dem Flächenwidmungsplan als Freiland für Spielzwecke ausgewiesen ist.

13 3a

1

10

5a

7a

12

eg 1114/2 1065/53 10 .492 1063/2 8 585/1 .512 585/7 1 1065/6 1063/11 .509 3 585/4 065/163 1065/5 1063/15 1063/14 1063/5 F 1067/1 .868 reih 587/4 1063/91063/10 .869 o 66/31067/4 .998 .672 1063/6 .866 fan 1065/123 .867 g 1063/20 1063/4 er 66/4 590/1 585/6 3b 1063/7 587/5 12 .862.863.864 .825 2/61069/51067/3 .887 1063/8 596/5 585/3 590/4 3 .339 590/5 1069/31063/181063/17 590/3 1145/3 1069/11069/6 12 5 .852 587/1 .551 .72/1 7 596/11 590/2 1 596/12 7 1 12 596/13 8 6 11 1071/1 a 596/10 11 .853 18 1 5 1069/4 1 b 1 .156 8 0 4 11 .854 596/9 592/1 1072/2 1071/2 11 11 8c .855 596/14 11 1a 596/8 594/5 1102 6 0 592/4 1 10 596/4 596/15 596/7 596/2 63 1 593/1 94 .232 nd 596/6 10 596/16 593/17 ru g .223 96 .233 594/1 59 61 596/22 eh 593/15 596/17 90 R 596/23 .845 m 76 603/4 593/2 57 55 596/18 A 596/19 76/2 603/6 593/8 53 593/13 596/21 596/20 17 18 604/5603/8 593/12 593/6 596/24 22 .1002 .1112 6/2 1143 a 596/29 14 596/25 22 605/4 605/3 603/7 596/30 20 596/26 596/27 .1000 600/10 12 600/7 606/4608/11 604/1 08/13 601/3 .1009 596/1 e .1010 604/7 11 4 608/1 raß 2 600/8 25 t gs 602/7 602/1 596/28 g 601/2 600/12 en 1145/2 602/2 .958 600/11 nt 602/6 a 600/14 .987 602/5 600/9 l g as s e 602/3 608/2 600/6 608/3 602/8 .989 600/22 602/4 608/28 2/1 -R 600/18 608/25 60 600/21 ie hl 608/26 600/17 600/15 Ga 608/9 0 3 600/20 ss 608/27.1145 e 600/19 600/2 608/19 623/33 623/32 65/7

Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch, wobei die Umhüllende der Außenkanten maßgeblich ist. In dem Gebietsbereich sind sowohl offene Erschließungen als auch außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u.dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, ausgeschlossen.

12 4a

6

13 1a

4

3

8

1a

6a

13 1 13 1c

13 3

2

8a

8

5

3a

12 3

6

26

28

30

23

32

25

34

27

36

29

38

31

33

12 0

35

11 3

11 1

40

2a

2

12 2

42

4

1

24

6

3

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet geringer Dichte §15 Grünverbindung Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Bahnanlage (Straßenbahn) Grüngürtel §8

5

6a

7

8

2

9

4

Re

e

t

6

23

21

if e

20

19

22

H

s an

1

26

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 35


04 AM REHGRUND

4.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 4.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Siedlungsgebiet wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in einheitlichem Stil errichtet. Die freistehenden, eingeschoßigen Einfamilienhäuser mit ausgebautem Dachgeschoß wurden in Blockbauweise über einem annähernd quadratischen Grundriss erbaut. Nahezu alle Gebäude sind in ihrer ursprünglichen Form erhalten, ausgenommen sind die Gebäude Am Rehgrund Nr. 30, 32, 40 und 42. Hier wurden bereits Neu- bzw. Umbauten errichtet, die im Folgenden nicht weiter untersucht werden. Die Obergeschoße der ursprünglichen Gebäude werden an den Frontseiten belichtet und verfügen südwestseitig über Balkone. Die Dächer sind einheitlich als Satteldächer mit einer Dachneigung von ca. 43° ausgeführt und mit Dachziegeln gedeckt. Die Firste verlaufen parallel zueinander, sind jedoch um ca. 65° zur Straßenachse gedreht. Westlich der Straße sind die Grundstücke nahezu eben, östlich der Straße hingegen steigen sie zum Leechwald hin an und ergeben so unterschiedliche Gebäudeformationen. So wird das südwestseitig vorgelagerte Kellergeschoß bei den Gebäuden ostseitig der Straße, begünstigt durch die Hanglage, meist als Garage mit darüberliegender Terrasse genutzt. Die Gebäude westseitig der Straße besitzen keine gebäudeintegrierte Garage, die Terrasse liegt auf Gartenniveau. Die teilweise sehr großen Grundstücke (ca. 1000m²) werden von Holzzäunen mit dahinter liegenden Hecken umschlossen. 4.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Häuser sind in einem relativ großen Abstand zueinander und gedreht zur Straße errichtet. Der Abstand zwischen Hauptgebäude und Waldrand beträgt mindestens 10m. Die Größe der Parzelle ermöglicht, obwohl es aufgrund der w es

1 13 3a

8

1

3

12 4a

13 1 13 1c

8

6a

1a

Fr ei ho fa ng er 6

13 1a

4

3

13 3

2

8a

8

5 3a 3b 12 12 3

6 42

4

1

35 33

55

Am 17 18

22

36 34 32

5

6a

20

9 11

2

6

al

g as s e 19

22

ss e

23

nt

s an

hl -G a

6

Seite 36

25

21

if e

20

H

-R ie

4

2

Re

4

e aß str

a 22

14

7

8

e

t

nd ru

26

57

53

3

6

gg en

38

31

29 25

76

hg Re

28

90

61

59

23

96

30

63

94

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Eignungszonen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Baugebiete im Grüngürtel

24

1 10

6 10

8 6 11 8a 11 11 b 18 4 1 11 8c 11

27

0 11

1a 10

12 0

11 3

11 1

7 12

5 11

40

2a 2

5 12

12 2

3

7 11

4.2.3 Planung des Gebiets Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1 bis max. 2:3) Proportionen. Die Bausubstanz soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, ebenso die begrünte Vorgartenzone und der Baumbestand (stark durchgrünter Charakter). Laubengänge und außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone), die in den Grenzabstand laut Stmk. Baugesetz hineinragen, sind ausgeschlossen. Die Parkierung kann gebäudeintegriert und in freier Aufstellung (in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße) erfolgen. Die dafür benötigten Flächen sollten sich im Nahbereich der Straße befinden. Die Errichtung zusätzlicher Carports in unmittelbarer Nähe zum Straßenraum ist nicht wünschenswert, da die Vorgartenzone nach Möglichkeit erhalten werden soll. Des Weiteren ist der Straßenraum aufzuwerten, insbesondere da diese Straße sehr stark als Geh- und Radweg frequentiert wird und Teil eines sehr beliebten Spazier- und Weitwandersystems ist. Die Einfriedungen in Form von Lattenzäunen mit dahinter liegender Hecke sind zu erhalten bzw. wieder herzustellen.

1

10

10

5a

7a

12

eg

Positionierung der Häuser nicht überall eine klare Zonierung gibt, doch eine differenzierte Nutzung. Im vorderen Bereich der Parzellen gibt es meist Vorgärten mit Parkplätzen und Eingangsbereiche, hinter den Häusern und teilweise auch seitlich sind Erholungs- sowie hauswirtschaftliche Nutzungen erkennbar.

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

30

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


ße tra

5

3c 3b 3a

9

1

5a

7

10

es nn

12

.674 .884

12 8

4

WA .872 M WA 3-0,6 .497 1065/6 WR w eg 0,3-0,Vsch 0,4-0,8 Nms 065/164 .499 587/4 .512 1063/2 585/1 66 1063/11 0,3-0,4 .870 6 585/7 .886 1063/5 1063/10 1063/14 1063/21 .672 1063/6 WA 1063/9 .998 5/123 WA.865 1063/7 7/5 0,3-0, .511 1063/20 1102 1063/4 0,3-0,6 587/5 .825 1063/8 .862 .863 585/6 6 .887 1063/19 590/1 590/4 1063/18 Joh 1065/46 a 1065/47

1063/1

1

8

3

5

5

12 4a

Flächenwidmung Legende (Auszug): Reines Wohnen Allgemeines Wohnen

13 1

(L

40

30

1

12 2

2a

2

S

585/3 596/5 590/3 596/12 1069/3 590/5 596/11 .852 69/6 5 1063/13 .72/1 590/2 121069/2 .551 1145/3 .851 596/4 599/1 .734 596/13 587/1 2 7 kV 1 .853 0 .850 1069/4 - 2 592/5 .854 596/14 E 596/8 596/10 .241 592/4 1071/2 1171 592/1 596/9 .855 594/5 .1041 593/16 596/2 .848 .232 596/15 594/1 63 .1040 596/6 .847 593/1 596/16 596/7 .223 593/15 596/22 .857 .1043 93/3 .252/1 61 593/17 59 593/18 .858 596/17 /4 .845 596/18 593/2 .1091 593/13 596/23 .859 593/14 593/6 596/24 593/8 593/12 .1002 593/10 596/20 5 603/7 593/9 03/8 596/25 596/30 047 596/27 .1000 600/10 600/7 604/1 596/1 25 .1009 .1010 Re 596/28 145/2 i 601/4 600/8 .983 602/7 601/2 .988 600/12 602/2 .958 600/6 602/1 600/11 .987 600/14 602/3 .989 600/22 .990 608/25 600/18 602/4 608/28 600/21 600/4 1063/16 1063/17

5a 12

12 0

35

33

36

31

34

6 8 11 11

2 11

4 11

8 10

9

29

32

WR 0,3-0, spi 4WR 0,3-0,4 WA 0,3-0,6

Verkehrsfläche Landesstraße Spielzwecke Freiland Wald Bahntrasse (Straßenbahn)

38

0,4

8c 11 8b 11 8a 11

96

27

30

28

WA 0,3-0,6

18

5

7

WA 0,3-0,6

a 22

1

20

6

42

4

1a

6

3a

3

6a

/5

WA 0,4-0,8WR 0,3-0, , spi 4 WR 600/9 R 608/27 600/15 0,3-0,4 600/19 3-0,6 4

2

lg ta fe n 22

20

se as

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung. M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

14

e traß

8

we g 1063/22 1062/2 1063/12 585/5 .871 .498 Fre 1063/11 i ho 1065/6 .499 585/1 1065/53 fan 1063/2 ge 1063/10 .509 r 585/7 1065/5 1063/5 1063/14 .868 587/4 .672 1063/6 1063/9 1067/4 .998 .869 .673 1067/5 1120 1063/7 587/5 66/2 1063/4 .863 585/6 6 3a 2 590/1 1 590/4 1063/18 1102 585/3 1069/5 1063/19 596/5 a 590/5 5 1063/16 2 1 1063/13 .72/1 1069/6 12 5 587/1 1145/3 596/12 /1 29 7

10

3c 3b 3a 3

12

.497

5

5

2

5a

1

12 4a

13 3a

8

7a

10

8a

8

7

4

6

13 3

13 1 13 1 1b 3 1 a

42

4

1a

6

3b

3

6a

Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db

40

2

12 2

2a

12 0

35

596/10

592/1

596/9

33

6 8 11 11 4 11

11 3

8c 11 8b 11 8a 11

1171 592/4 593/16

34

6 10

11

1

.74

36

/2

7 12

38

7 11

5 1069/4

29

32

596/2

92

63

31

596/14 596/7 596/15 d n 593/1 593/12 ru 596/16 596/6 hg .1043 61 .223 596/17 596/22 Re 593/4 .1091 59 596/23 Am 03/4 593/2 55 593/13 596/18 1145/2 603/8.1092 3 596/19 596/24 53 593/11 04/5 596/20 593/10 593/6 17 .1112 596/29 596/25 596/30 4 .1000 596/26 604/1 600/7 600/10 606/4 11 601/3 596/27 596/1 25 /13 608/11 08/1 602/7 604/7 596/28 600/12 600/8 601/2 .958 602/6 608/2 600/6 600/11 602/1 2/5 600/9 602/2 600/14 602/8 602/3 .990 602/4 600/22 600/17 Ri 608/26 600/18 eh 600/21 600/15 l -G 608/9 as 600/20 s 608/27 e 600/19 600/2 1071/2 .232 96

27

30

90

25

28

23

26

24

3

22

18

7

a 22

5

a nt ife Re

14

6 8

9

20

a lg

e ss

4

2

23

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße

30

28

san

22

19

20

4

2

21

H

600/4

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 37


04 AM REHGRUND

Einzelhaus Typ E

Freistehendes Einzelhaus, 65° gedreht zur Straßenflucht

Abstand zur Stra Grenzabstand

Zweiter Baukörper

Baufeld

Grenzabstand

ßenbahn 12m

5m Vorgartenzone

Straße

Baufeld

Grenzabstand

Grenzabstand

5m Vorgartenzone

Abstand zum Wald 10m

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Am Rehgrund - Typ E, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Grundstücke sind ca. 1000m² groß und großteils längsrechteckig. Einige Grundstücke sind jedoch auch annähernd quadratisch bzw. polygonal. Die Häuser sind mit ursprünglichen Seitenlängen von 7,7m x 9m über einem annähernd quadratischen Grundriss errichtet, wurden aber teilweise bereits überformt. Verdichtungspotential ist fast überall gegeben.

in seiner Fassadengestaltung abheben. Dem Material Holz ist der Vorzug zu geben. Alternativ kann 2) der Zubau eingeschoßig ausgeführt werden. Eine Erhöhung der BGF um ca.30m² - 60 m² ist so möglich. Um den Gebietscharakter zu erhalten, soll das bestehende Gebäude infolge dieses Zubaus noch ablesbar sein. Die Lage des Zubaus wird durch den 10m Mindestabstand vom Wald (lt. Stadtentwicklungskonzept) definiert. Um den zusammenhängenden Grünraum zu erhalten, ist ein ebenso ca. 12m großer Abstand von der Straßenbahntrasse notwendig. Der Zubau soll nicht in die Vorgartenzone von ca. 5m nicht hineinragen. Das Dach ist als Flachdach mit extensiver Begrünung auszuführen. Dachausstiege sind nicht erwünscht. Durch die Errichtung eines Zubaus wird die Bebauungsdichte von 0,4 trotzdem in fast allen Fällen weit unterschritten. Rechnerisch wären auf Grund der großen Grundstücke Zubauten bis 240 m² möglich. Fallweise sind auch 2 Gebäude denkbar.

Planung des Typs Eine Aufstockung ist auf Grund der alten Bausubstanz nicht möglich. Zubauten und Neubauten müssen ebenso wie der Bestand um ca. 65° verdreht zur Straßenachse errichtet werden. Möglich ist 1) ein zweigeschoßiger Zubau mit begrüntem Flachdach und max. 120 m² BGF. Der Zubau von ca. 4m x ca. 8m - 12m über zwei Geschoße soll sich vom bestehenden Gebäude

Einzelhaustyp Am Rehgrund. Seite 38


04 AM REHGRUND

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig, quadratisch, polygonal

ca. 900 1.250m2

ca. 360-494 m2

Bestand: 0,080,32 erlaubt: 0,30-0,40

offen, 65° gedreht zur Straßenachse

Vorgartenzone ist fortzuführen

5m ab Straßenfluchtlinie, Abst. zu Wald 10m u. Straßenbahn 12m

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

gartenseitig

grundlegende Angaben der Bebauung

Aufstockung des Bestandes nicht möglich; Neubau 1,5G bis max. 12% größer

2-geschoßig

2-geschoßig

Drehung 65° zur Straßenachse; Proportion: 1:1 bis 2:3; 2 Gebäude bei entspr. Grundstücksgröße möglich

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Bestand: Satteldach, 43° Neigung Neubau: Satteldach, 43° Neigung

Flachdach, begrünt

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

k.A.

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1

1

Tiefe

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

Bäume

Einfriedungen

Vordach/ Windfang

5m

kein Carport in der Vorgartenzone

max. 2 PKWAbstellplätze möglich

min. 1/2 ist zu bepflanzen

erwünscht

max. Höhe 1,5m; Lattenzäune mit Hecke (wie urspr. Bestand) empfohlen

über Eingangsbereich möglich

Vorgärten: Vorgartenzone ist fortzuführen.

Gärten:2

Parkierung:3

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)

bis max. 4 PKW-Abstellplätze (auch unter Terrasse)

Abstellplätze oder Carport/Garage für max. 3 PKW möglich4

Gärten: Parkartig Parkierung: Vorzugsweise gebäudeintegriert; 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche n freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2 3

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig keine Gaupen Zubau seitlich 2-geschoßig möglich

Zubau: Flachdach begrünt

Bestandsdrehung zur Straße auch auf Neubauten anwenden Dachflächenfenster möglich

Terrassen auch straßenseitig möglich

Neubau bei entspr. Grundstücksgröße zwei Gebäude möglich

Seite 39



Paracelsusgasse II. St. Leonhard

05


05 Paracelsusgasse ERSTELLT MAI 2020

LEGENDE Freifläche

MASZSTAB 1:1000

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


05 PARACELSUSGASSE

5.1 Analyse der Plangrundlagen 5.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt und teilweise in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. 5.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 20 (Ragnitztal). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für den Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall in Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert möglich. Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen.

5.1.4 Verkehr Die Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz ist als gut zu bezeichnen, da Fuß- und Radweg direkt durch das Gebiet führen. Außerdem ist das Wegenetz als Wohnstraße definiert, was bedeutet, dass die Durchfahrt verboten und die Zufahrt nur im Schritttempo erlaubt ist. 5.1.5 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich im aktuellen Versorgungsgebiet der Fernwärme und im kurzfristigen Erweiterungsgebiet (2017 bis ca. 2025). 5.1.6 Kleinräumige Umgebung Im Norden wird das Gebiet von mehrgeschoßigen Wohnbauten begrenzt. Im Westen befindet sich eine Einzelhaussiedlung, das östliche Grundstück ist noch unbebaut, für das es allerdings eine Bebauungsfrist gibt. Im Süden verläuft der Ragnitzbach.

1

S

ue

967/4 e 967/5 aß 964/7 964/5 964/9964/8 7 tr .209 6 s 1026 964/4 es 13 .60 Ri 966/6 63 65 /2 967/3 45 1025/1 1 6 967/7 .548 45a b 1100/3 4/3 1041 45 1024 967/6 .101 4/2 1039 1033 0 .546 6 3/5 3/6 3/3 10421038 .547 053/2 27 .490 3/7 .314 .526 1031 .63 1049/2 3/2 1035 35 1045 3/1 2/1 49/3 .488 1037 .527 .79 1049/1 .48939 513 2/6 8/7 41 2/5 2/4 259/14 .66 1036 1043 7a .64 261/3 1 .76 5 0 259/6 2/3 8/2 8/8 49 a .72 2022/3 32 7 49 9 /2259/7 12 34 .67 .68 14 36 38 1044 16 2021 Ra gn 9 259/8 261/2 261/6 itz 18 267/1 274/50 42 261/5 40 261/22 267/2 266 20 259/9 261/32 274/4 261/11261/10 274/48 263/3 2 260/6260/2 274/3274/8 269 267/3 263/4 26 259/3 7 261/9 10 274/9 Sem 9 270 260/3 261/16 24 26 me lwe 275/3 11 isga 263 271 20 261/15 sse 30 274/10 274/11 28 261/14 261/17 261/19 274/1 261/18 261/21 274/14 2047/2 261/20 274/27 376/1 275/2 7/77 376/22 364/2 4 274/34 5 167/10274/26 6 1 1a 376/3 6 274/33 182/2 Am R agnit 175/7 8 9 z ba c 376/4 274/39274/41 h 30 3 175/4 24 181/1 1 8 .175 274/40 174/10 25 26 27 2 175/5 .173 167/17 6 a 175/6 167/8175/2 178/3178/301176/2 4/16 23 25 a 2 29 174/4 174/7 178/33 /2 a 174/8 175/3 32167/33 178/5 11 .374 4 .794 1 178/6 181/2 .236 167/61 177/4 5 3 11 167/34178/25 16 9 28 b 178/8 167/53 178/2 178/1 34 177/9 7 7/30 .67/2 177/18 6 175/1 167/25 178/24178/32 .466 18 167/41 167/36 28 c 167/59 .793 178/14 13 178/9 175/12 177/15 178/7 20 178/23 168/29 22 8 178/4 4 178/28 2 168/1168/24 168/23 168/27 a 177/16 24 12 26 21 177/2 178/22 178/21 67/78 176/3 23a 23 177/11 168/7 168/17 178/19 7 176/8 167/58 .422 168/22 178/20178/1828 .458 168/9 177/12 25 176/12 1 e 3 s 5 176/15 30 as 27 177/5 168/14 eg 35 168/15 167/65 4 178/29 36 32 0 177/1 168/13 .353 29 34 a 38 167/49174/17 168/19 176/17 1053/1

37

6

Ne

93

5.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im nördlichen Teil der Siedlung südlich der Riesstraße und im westlichen Teil entlang der Semmelweisgasse sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. Hinsichtlich von Bebauungsdichtereserven ist bei ungefähr der Hälfte der Grundstücke im Gebiet die maximale Dichte erreicht. Der durchschnittliche Wert liegt bei 0,53. Bei 14 Grundstücken, die aufgrund ihrer Lage am Ende einer Reihe größere Grundflächen aufweisen, gibt es Potenzial für eine Aufstockung.

2

58 b

56

52

54

51

56 a

49

46

58 a

47

42

2

40

1

4

15

12

20

22

18

14

27 23

39 43

55 59

24 2 0

33

49 53

Be rthold-Linder- Weg

15 19

9

4

12

14

8

3

3

8

2

6

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet geringer Dichte §15 Überörtlich bedeutsame Einrichtung §12 Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grünzone gmäß REPRO G-GU §5 (2) Wald §7 (2) Grünverbindung Grüngürtel §8

3

5

9

11

a 13

8

15

5

7

9

8

19

10

12

K er

21

15

ho sch

1

fe r w

Or ge ni w

16

17

10

15

3

4

7 2 1

a 14

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 41


05 PARACELSUSGASSE

5.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 5.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Bebauung besteht aus zweigeschoßigen Reihenhausgruppen von fünf bis acht Häusern. Die Satteldächer der Reihenhäuser sind in Ziegeldeckung ausgebildet und wurden teilweise bereits ausgebaut. Die Belichtung dieser Räume erfolgt über unterschiedliche bauliche Maßnahmen wie Dachflächenfenster, Dachgaupen und Aufklappungen. Die Häuser stehen mittig auf den Parzellen, sodass Vor- und Hintergarten eine annähernd gleiche Tiefe aufweisen. Bei mehreren Reihenhäusern wurden im Vorgarten Zubauten in Form von Carports, auf zwei Parzellen wurden freistehende Garagen errichtet.

Familien möglich in Stadtnähe wohnhaft zu bleiben und auf die Errichtung von Einzelhäusern zu verzichten. Derzeit sind Verdichtungsmaßnahmen zur zusätzlichen Wohnraumgewinnung nur minimal möglich. Der vorhandene Dachraum kann ausgebaut und mit Dachflächenfenstern belichtet werden. Kleine Einschnitte in die Dachhaut, die Dachterrassen ermöglichen, sind ebenfalls denkbar. Die Errichtung von Dachgaupen und Aufklappungen ist nicht wünschenswert, da dadurch die Dachlandschaft massiv gestört wird und das derzeit noch einheitliche äußere Erscheinungsbild gestört wird. Es wird daher eine Aufstockung ab vorhandenem Kniestock um ca. 1,5m Höhe vorgeschlagen.

5.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Jedes Reihenhaus besitzt einen Vor- und einen Hintergarten. Die Vorgärten sind niedrig bepflanzt, in den Randbereichen stehen vereinzelt höhere Bäume. Viele Vorgärten sind zur Gänze versiegelt und werden als PKW-Abstellfläche genutzt. Die hinteren Gärten sind frei von Bebauung. Da diese Gartenbereiche zumeist an öffentliche Wege angrenzen, wurden entlang der Grundstücksgrenzen teilweise hohe Hecken gepflanzt oder entsprechende SichtschutzMaßnahmen vorgesehen.

Auf eine weitere Verbauung der Vorgärten sollte verzichtet werden. Die Errichtung von 1 Carport pro Grundstück ist aufgrund der Tiefe der Vorgärten jedoch möglich.

5.2.3 Planung des Gebiets Maßnahmen zur Nachverdichtung sind auf Grund der guten Voraussetzungen der Grundstücke wie Stadtnähe, gute Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel und den Anschluss an das Fuß- und Radwegenetz sinnvoll. Durch die Erweiterung von Wohnraum ist es auch größeren

t 6

37

67

47

42

60

56 a

54

51

56

49

46

39

2

52

41 32

7a

5

7

12 14

36 38

9

16

1

6

18

42

20

3 26 a

12

14 18

39 43

29

25 a

a 11

3

32

1

5

4

9

9

11

34

6

8

18

3

20

5

10

7

9

8

19

a 24

26

10

16

12

23a

22

24

21

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

12

K er

21

23

28

eg

30

15

ho sch

25

fe

rg en iw

a 14

7 2 1

4

13

a 13

15

Seite 42

11

7

28 c

1 as se 5 3

5

3

16

28 b

z

15

31

22

28

17

23

8 9 30

27

26

15

25

6

55 59

24

ch

20

24 2 0 5

33

4

49 53

2 1a

1

15 19

sse

9

4

12

8

10

11

27 23

30

28

9

isga

14

26

Am R agnit z ba

2

3

8

7

Sem me lw e

24 20

Ra gn it

2

40

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Öffentliche Einrichtungen Straßenrandbebauung Grüngürtel §8 Eignungszonen Baugebiete im Grüngürtel

Be rthold-Linder- Weg

4

34

1

49 a

49

58 a

27

0

e aß tr

61

a 45 b 45

40

2

65 63

45

35

s es Ri

58 b

Ne

ue

41

if St

32

34 a

36

27

40

35 29

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


75 a

gt a

32

.351

73

70

N

.352 1103

2

E

a 73

.372 WA 967/9 0,3-0,6

41

6

e k eu -110

1

WA 0,4-0,8 spi 964/4

940/35 940/11 .536

in i ft St V

43

Kra

964/3 967/4 964/8 .209 7 6 967/5 13 967/7 1026 65 .197 63 .542 .548 1049/1 967/3 1041 0/3 61 966/6 4/3 .524 1039 .101 .490 967/6 1040 4/2 1033 .525.546 1024 3/5 3/6 3/3 1031 1042 27 .293 .314 .547 3/2 1038 1035 .526 3/2 .488 3/7 .489 .527 .65 z .79 2022/3 3/1 8/7 8 39 2/4 41 259/7 1036 1037 .66 1 1043 .76 7a 2/6 5 259/12 .64 2/3 49 a 7 .72 49 261/2 259/10 .67 9 11 13 .68 259/6 261/3 8/10 261/8 261/28 261/7 259/9 263 261/6 259/11 266 261/32 261/5 263/4 261/22 269 263 261/30 267/1 274/9 274/18 9 271 270 261/10 11 274/16 261/9 260/3 275/3 261/18 274/19 274/12 261/19 261/21 274/20 274/13 2047/2 274/27 261/20 67/26 376/1 181/1 32/1 4.397 5 .365 .398 275/2 274/36 6 964/7

1053/1

964/5

1025/1

37

WA 0,4-0, 8 WA 0,4-0,8 47

42

40

56

WA 0,4-0,8

54

52

46

WFlächenwidmung

Legende (Auszug): Reines Wohnen 0,3 Allgemeines Wohnen Kerngebiet Verkehrsfläche Landesstraße Spielzwecke öffentliche und private Gewässer

(X

58 b

KG(EA) 0,8-2,5 24 P WA 0,4-0,8 65

60

Uni

0/2

30

32

14

1

2

WA A WA L-327 WA WA 8 WA 0, 0,3-0,6 0,4-0,8 0,4-0,8 WA 0,80,3-0,60,3-0,4 WA 0,3-0,6 WA 0,3-0,4 WA 0, WR (II.02) WA 0,3-0,4 167/10 3-0,6 175/11 175/4 0,3-0,60,3-0,6 WA 6 274/41 .173 0,3-0,6 182/2 .170 174/12 174/4 .174 175/5 .175 .235 178/6 .472 .290 167/17 178/3 174/8 174/18 167/8 .408 177/4 WR 174/15 167/62 WR K 181/2 178/5 167/63 .374 16 167/54 167/33 0, 178/8 .245/1 167/52 .396 178/25 178/2 167/25 0, .67/2 167/34 178/26 3 .954 178/1 175/1 3-0, 31 .468 .793 177/18 3-0,4 .466 167/36 178/14 0 178/24 178/9 178/7 /47 168/29 .463 .798 4 178/23 176/3 178/28 178/4 167/59 167/79 856 177/16 .799 .855 WR 168/22 168/23 /48 177/2 WR 178/21178/18 168/17 0,2-0,3 176/8 168/16 167/65 167/58 168/7 0,2-0,3 176/15 176/12 177/11 WR 34

38 3 6

18

10

10 8 6

24

18

26

28

12

26 2 2 1 6

16

28

30

31

20

15

14

43

Berthold-Lin der-We g

0

27

9

26

27

25

26 a

29

23

25 a

3

32

5

1

9

4

16

11

28 b

15

7

a 13

a 11 11

5

3

9

6

13

16a

18

15

5

17

4

8

20

23a

a 14

12

21

a 24

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

32

41

1078

.352 73 1 .351 1103 7 . 964/8 967/4 .60/1 964/9 967/3 13 67 967/5 964/4 966/6

964/1

6

72

3

Bil

2

10

23

9

7

17

22

24

26

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.

971/10 964/5 37

964/7

70

a 45 45

1053/1 1076

1026 967/6 3 65 1 6 1025/1 61 967/7 1041.524 4/3 4/2 1031 1039 1024 1025/6 3/2 ße 3/5 1042 1033 .490 27 .547 ra .63 3/6 .314 st 1034 s 1049/2 35 .526 3/3 4/4 ie 3/2 1045 3/1 .488 .79 .527 /3 39 2/1 2/5 2/6 8/7 8/8 2/4 1037 41 022/10 7a 1043 2/3 513 1 17 5 .76 1036 259/6 49 a .72 .64 Ragn 2022/3 49 259/7 itzstra 9 11 18/2 3 1044 ße 15 9/1 261/7 Pa 259/8 261/2 267/1 race 261/5 261/6 259/9 l su 267/2 263/4 sg a 261/32 261/22 s se 263/3 60/6 261/12 7 261/10 269 274/48 261/9 9 267/3 26 59/3 274/17 260/5 Semm el261/11 11 270 271 weis gass 274/10 261/31 e 274/19 275/3 261/15 261/17 10 274/12 61/14 261/16 274/1 261/19 274/14 2047/2 261/20 261/21 274/34 275/2 376/3 6 2 376/4 364/2 5 274/28 376/2 4 167/10 181/1 274/33 376/1 6 67/77 Am 8 9 Rag n 175/11 itz bach 6 .223 274/38 .224 175/5 175/10 /10 167/8 178/30 .472 1176/2 178/31 235 167/17 175/6 167/33 178/6 178/33 174/8 174/7 167/62 175/3 178/31 117 181/2 178/8 .374 Bu 178/5 a 7/32 174/15 167/61 5 3 r gf 11 178/25 177/9 167/52 rie 1 1 dw .67/2 .794 178/2 e g 7 9 177/18 167/53 175/1 167/25 178/7 .793 178/14 178/1 13 167/59 178/24 167/36 177/15 74/17 178/9 175/12 167/79 178/23 178/32 .463 178/4 22 176/3 168/1 178/28 24 177/11 168/24 178/22 26 a 177/16 24 178/21 168/28 167/78 177/2 168/27 178/18 168/16 168/17 176/8 168/12 178/20 28 176/15 176/12 167/65 .422 25 28 a .853 35 sse 30 178/15 27 177/5 167/76 1049/1

2

00/3

47

42

40

60

R

56 a

52

46

58 b

58 a

56

54

51

34

4

38 3 6

42

20

10

19

2

15 11 7

3a

8

2

3

6

14

16

3

18

2

3

32

1

12

14

16

31

20

28

32

24

30

22

15

53

59 55

47

18

20

26

30

26 2 2 1 6

43

37

31

Berthold-Linder- Weg

10 8 6 4

24

23 2 7

Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db

25

27

23

29

25 a

32

4

16

11

28 b

a 13

34

6

18

16a

28 c

3

15

5

17

2

4

8

20

10

8

23a

10

15

19

25

12

23

14

12

21

21

16

17

7

9

19

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 43

1 35

79

1


05 PARACELSUSGASSE

Reihenhaus Typ R

Baufluchtlinie

Grenzabstand

Grenzabstand

Zweigeschoßiges Reihenhaus

Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Paracelsusgasse - Typ R, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Reihenhausparzellen sind typischerweise ca. 36m x 6,4m groß. Die Eckgrundstücke weisen mit Grundstücksbreiten von ca. 10m größere Flächen auf. Die Häuser sind mit einer typischen Grundfläche von ca. 70m² (Reihenhäuser) bzw. ca. 90m² (Eckparzellen) mittig situiert, wodurch sich ein relativ tiefer Vorgarten und ein relativ schmaler Hintergarten ergibt. Die Eckreihenhäuser weisen (bis auf zwei) einen Zubau im Vorgarten auf.

Planung des Typs Bei einer Aufstockung um 1,5m ab vorhandenem Kniestock erhöht sich die Bebauungsdichte auf den Wert 0,78. Durch die Beibehaltung der Satteldächer in der Neigung von 23° sowie der optisch ansprechenden Ziegeleindeckung bleibt der derzeitige Siedlungscharakter erhalten. Die Einbeziehung des Dachraumes ermöglicht eine ausreichende Raumhöhe (ca. 2.5m) um das entstandene Geschoß als Wohnraum nutzen zu können. Der verbleibende Dachraum ist zu klein um abermals ausgebaut zu werden. Die Belichtung ist über raumhohe Öffnungen möglich, die als französische Fenster ausgebildet werden können. Die Dachflächen bleiben dadurch geschlossen. Die Gebäudeabstände betragen ca. 23-30m und sind ausreichend groß um eine gegenseitige Beschattung zu verhindern. Bei einer sukzessiven Aufstockung einzelner Gebäude kann die Dachlandschaft unruhig wirken, was vom Bodenniveau aus aber kaum wahrnehmbar ist.

Reihenhaustyp Paracelsusgasse. Seite 44


05 PARACELSUSGASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R Parzellenform

typ. Parzelle 2

längsrechteckig

ca. 230 m / ca. 360 m2 Eckparzellen

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

Bestand: 0,34 - 0,60 erlaubt: 0,30 - 0,60

geschlossen, bei Eckparz. gekuppelt

folgt dem Bestand

-

lt. Baugesetz

2

ca. 138 m / ca. 216 m2 Eckparzellen

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

3-geschoßig

auf Eckparzellen nicht erwünscht

-

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig, 23° Neigung, Ziegeleindeckung

-

-

Dachform:

Ausstattung DG:

Gaupen

Dacheinschnitte/-terassen

Dachflächenfenster

raumhohe Öffnungen

nicht möglich

möglich

möglich

möglich

Erschließung:

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig, seitlich

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

wie Bestand

Carport für max. 1 PKW möglich

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Gärten:

Parkierung:1

Bäume

Einfriedungen2

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über dem Eingangsbereich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW (Abstellplatz oder Carport)

möglich

Garage oder Carport möglich2

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Dachflächenfenster möglich Austockung des bestehenden Kniestocks

franz. Fenster straßenseitig Balkone gartenseitig 1 Parkplatz Carport möglich

Seite 45



Untere / Obere Teichstraße IX. Waltendorf

06


06 Obere / Untere Teichstraße ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Höhenversatzlinie

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

6.1 Analyse der Plangrundlagen 6.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt, aber außerhalb der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Der überwiegende Teil der Siedlung ist als wasserwirtschaftliche Vorrangzone definiert. Laut Deckplan 3 (Verkehr) ist die nächste Bushaltestelle (Linie 60, Intervalle 15 Minuten) ca. 600m entfernt und somit außerhalb des 300m Einzugsbereichs. Eine Anbindung an das Radwegenetz ist nicht direkt gegeben. Der nächstgelegene Radweg liegt ca. 600m weit entfernt. 6.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 21 (Ruckerlberg - Lustbühel). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als verdichteter Flachbau beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen. 6.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen.Die zulässige Bebauungsdichte wird bei Siedlung 1

e is 530/1 535/2

91

2

439/2 439/5 4 11

9

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

459/6

439/10 439/6 459/8 439/7 459/2 459/17 440/2 459/4

W ki-

12

4

10

c 30 b 30 a 30 32 30

28

24 24 a 24 b

28

a 30

7

ws

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

eg

28 a

28 b

c 28

26

22

.490 465/2 471 469/9 469/1 278/15 469/8

7a

14

30

2

459/12

16

a 32

464/1 465/1 462

42

a 34 34

.488

500/21 500/17

460/7 463

496

500/2 497/2 43 498/2 .892/1 497/ 39 ei c 33 .892/2 35 re T e t Un 437 437/3 438 437/4

c 31 c b 29 31 c 27 b 29 a 31 a 7 b c 2 25 23 a b 25 a 27 23 27 b 5 2 21 a 23 a 21 23 460/1 21

28e

49

502/3

d 34 c 38 b 34 b 38 d 34 38 f a 34 34 38 c a 38 e 38 38

b 26

57

502/4

o etk em r -S l te Wa

15

.489

59

530/3 36

26

a 26

61

535/4 534/6 53 531/2 51 535/5 535/6

17

61 a

59 b

e 8b 44 d d c 3 8 44 c 42 40 3 a 44 2b 40 b 4 44 a 42 44 44

24

534/8 530/2

12/1

61 b

48

521/1

59 c

53 a

509 507/5 .504 .506

1

65 d 63 e 63 d 521/2 5b 63 c 6 a 65 63 a 65 63

61 d

59 f

59 d

53 c

508

Stadtentwicklungskonzept 4 Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 75 a 518/3 79 Wohngebiet geringer Dichte §15 5 48 Grünverbindung 7 502/2 Grüngürtel §8 52

20 22

53 b

49

6.1.5 Kleinräumige Umgebung Das Siedlungsgebiet liegt zwischen den Straßenzügen Obere und Untere Teichstraße im Bezirk Waltendorf, in einer Tallage zwischen dem Höhenzug der Waltendorfer Hauptstraße und dem Ruckerlberg. Ein Gerinne im nördlichen Siedlungsbereich (Annabach) verläuft parallel zum Straßenverlauf der Unteren Teichstraße. Die angrenzende Bebauung setzt sich aus Einfamilienhäusern, verdichteten Flachbauten und Geschoßwohnungsbauten in mäßiger Höhe zusammen. Die nördlich angrenzenden Grundstücke liegen innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplanes (BBPL 09.11.0). Das Siedlungsgebiet schließt im Norden und Osten direkt an den Grüngürtel an.

518/4 518/19 518/2

a 28

532 3/4

8n

/5

6.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept, Hochwasser, Nutzungsbeschränkungen Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt teilweise im aktuellen Versorgungsgebiet für Fernwärme (die Häuser der Typen R1 und R2 sind nicht angeschlossen). Laut Deckplan 3 zum Flächenwidmungsplan liegt das Siedlungsgebiet im HQ30 Hochwassergefährdungsbereich und im Sanierungsgebiet Hochwasser; ca. 100 m stadtauswärts sind zwei Hochwasserrückhaltebecken projektiert. Gemäß Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen sind hinsichtlich Bodenbeschaffenheit für einzelne Bereiche der Siedlung teils nicht sickerfähiger Boden sowie potenziell erhöhte Rutschgefahr ausgewiesen. Weiters liegt das gesamte Siedlungsgebiet innerhalb einer Fläche mit Altablagerungen. Fließpfade queren das Siedlungsgebiet.

518/17

530/4

534/2

(Typen R1-R3) nahezu erreicht. Aufgrund der Besitzverhältnisse kann innerhalb des max. zulässigen Dichtewertes nur minimal nachverdichtet werden. Der Dichtewert über das gesamte Gebiet gerechnet, ergibt jedoch nur 0,25 und liegt somit weit unter dem möglichen Höchstwert. Bei Siedlung 2 (Typ R4) liegt die derzeitige Dichte bei 0,36.

Seite 47

20

b 26

1


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

6.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 6.2.1 Derzeitige Bebauungsweise Am Grundkonzept der Atriumreihenhäuser lassen sich generell zwei Formensprachen ablesen, die das Siedlungsgebiet in zwei unterschiedliche Bereiche (Siedlung 1 und Siedlung 2) gliedern. Die Häuserzeilen von bis zu 6 Häusern pro Zeile werden durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Fußwege erschlossen. Das gesamte Siedlungsgebiet wurde autofrei angelegt; Garagen und PKW-Abstellplätze sowie eine Tiefgarage für 15 Stellplätze befinden sich an den Siedlungsrändern.

gleichzeitig das Charakteristikum dieser Atrium Reihenhäuser. Die 15 Atrium Reihenhäuser des Typs R4 wurden in den Jahren 1976-79 von der Gemeinschaft Lindensiedlung als eine der ersten Siedlungen des verdichteten Flachbaus in Graz errichtet. Die Planung übernahm das Büro DI Ralf Tagger und DI Frank Gugler. Die Gebäude der Lindensiedlung gruppieren sich um einen zentralen, gestalteten Platz, auf den die Fußwege zulaufen. Die Parkierung findet in der Tiefgarage (15 Stellplätze) mit einer Zufahrt über die Untere Teichstraße statt. Zusätzlich befinden sich Stellplätze an den Rändern der Siedlung.

Die Atriumreihenhäuser der Siedlung 1 (Haustyp R1, R2 und R3) wurden in der Zeit von 1970 bis 1973 in einheitlicher Struktur und Gestalt errichtet. Durch die abgesenkte Lage und die niedrige Bauhöhe der Gebäude ist die Siedlung vom Straßenraum der Unteren Teichstraße aus kaum wahrnehmbar. Die Siedlung besteht aus 34 Einzelparzellen, sowie Allgemeinflächen wie einem Spielplatz, mehreren Grünflächen, Müllplätzen und PKWAbstellflächen, die im gemeinsamen Besitz aller Eigentümer der Siedlung 1 stehen. Im nördlichen Teil der Siedlung befinden sich drei Häuserzeilen mit 2-geschoßigen Baukörpern (Haustyp R3) , die restliche Siedlung wurde eingeschoßig errichtet (Haustyp R1 und R2). Die Grundstücke der sehr schlicht gestalteten Häuser mit Flachdächern werden von ca. 2.10 m hohen Einfriedungsmauern umschlossen und generieren somit sowohl vor als auch hinter den Gebäuden uneinsehbare Innenhöfe (Atrien). Die Grundrisse der Häuser öffnen sich zu den Atrien, nach außen hin sind sie jedoch sehr abweisend gestaltet. Selbst die Eingangsbereiche sind als solche kaum erkennbar. Während die zweigeschoßigen Häuser des Typs R3 nur durch die Errichtung von Windfängen vereinzelt nachträglich verändert wurden, sind an den eingeschoßigen Häusern des Typs R1 und des Typs R2 zahlreiche bauliche Maßnahmen gesetzt worden. Des Weiteren wurden die Einfriedungsmauern nachträglich durch Verglasungen oder Holzverschalungen noch erhöht. Diese extreme Introvertiertheit und das eng verbaute Wegesystem wirken auf Besucher eher abweisend als einladend, ist aber

58 i

28 59 d

14

26

65

61

52

53

b 26 43

24

24 b

47 b

42 b 40 b 44 b 42 38 40 d 36 d 42 d 44 40 c c 29 38 1b 3 c b 27 29 a 31 c 33 23 29 a 3 b 25 2 b 27 5 21 3a 2 2 a 21 38 a 38 c 23 38 21 34 38 f b 38 d 34 b 38 30

47 a

55

34

49

28

48

44

51

41

a 34 30 32 a 32 a 0 3 b 30 c 30

43

37

a 44

28 b

20

4a

7a

a 30

7

4

18

28 a

26

22

lt er Wa

Semet

eg kowski-W 16

14

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

12

10 a

24

d 28

8

26 c

c 28

b 26

22

6

14

10

48

3

15

5

46

3

d 34

a 45 str i ch Te 0

6

28

44

re

26

55 a 55 b

4

4

2

17

e Unt

2

19

13

85

63

59

a 26

81

79

75

63 a

61 a

59 b

75 a

65 b a 65

63 c

61 b

53 a

10

91

63 d

d 61 c 61

53 b 53 c

24

Seite 48

Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Baugebiete im Grüngürtel Grüngürtel §8

87

65 c

59 c

99

30 a

58 o

22

b a

Bereichstypenplan Legende (Auszug):

97

58 n

a 28

22 b

6.2.3 Planung des Gebiets Das Räumliche Leitbild empfiehlt in diesem Bereich (Bereichstyp 6 - Wohnanlagen und verdichteter Flachbau) die Schaffung neuen Wohnraums im Bestand. Des Weiteren wird die Vermeidung eines introvertierten Gebietscharakters angestrebt. Einfriedungen sollten mit einer maximalen Höhe

95 103

m 58

58 l

30

20

6.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Das bearbeitete Gebiet ist aus vier unterschiedlichen Typen zusammengesetzt wodurch sich verschiedene freiraumplanerische Qualitäten ergeben. Den Typen R1-R3 ist gemein, dass sie über schmale Eingangsbereiche entlang der Wohnwege erschlossen werden und der Garten sich hinter dem Haus erstreckt. Durch die geringe Breite der Wohnwege und die direkt angrenzenden Häuser bzw. Einfriedungen entsteht ein abgeschotteter Eindruck. An den Enden der Reihen gibt es Aufweitungen in Form von kleineren Grünflächen mit Sträuchern und Bäumen. Der Typ R4 ist durch eine ebenso schmale Wohnweg-Erschließung, die durch die Vor- und Rücksprünge der Fassaden etwas aufgelockerter wirkt, gekennzeichnet. In der Mitte der Siedlung gibt es eine Aufweitung in Form einer etwas größeren, siedlungsöffentlichen Grünfläche. Auch bei Typ R4 sind die Eingangsbereiche nur durch ein paar Stufen von den Wohnwegen getrennt. Die Gärten liegen auch hier hinter den Häusern

79

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


von 1,5m straßenseitig und 1,8m zwischen den Grundstücken sowie überwiegend blickdurchlässig ausgebildet sein. Da es sich hierbei um Atriummauern handelt, kann diese Forderung jedoch nicht erfüllt werden. Es wäre jedoch ein Rückbau der Einfriedungen zumindest beim Vorgarten zu begrüßen, um den Eingangsbereich weniger abweisend erscheinen zu lassen. Bodenversiegelungen sollten möglichst vermieden werden. Die große Kiesfläche über der Tiefgarage könnte begrünt werden. Bei Siedlung 1 wird vorgeschlagen mit der Errichtung eines a 28

b 27 29 c 25 23 a 27 a 3 b 25 2 27 b 5 21 a 2 23 a 1 2 23 21

463

2

460/2 ALTL 462 459/2 7 459/3 4

465/1 .488 464/2 .490 465/2 469/1 278/15 469/3 471 469/9 278/12 469/8

11

9

439/8

439/6

459/8 459/9 459/5 469/7 459/17 459/11 459/4 6

10 a

22

28 b

20

c 28

439/7 M: 1:5000 440/2

b 26

28

58 n

a 28

63

a 34 34

ALTL

30

a 32

Fließpfad Einzugsgebietsgröße 0,08 bis 1,00ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße 1,00 bis 10,0ha Fließpfad Einzugsgebietsgröße >10,0ha

33

ALV

Senken >5cm

ALV ALV 37

r U nte

a 30

ws W ki-

9

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

e

28 a

26

28 b

c 28

6

4

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Karte 6 - Nutzungsbeschränkungen

7a 7

10

c 30 b 30 a 30 32 30

28

2

2a

o etk em r -S l te Wa

28e

ALV

12

36

c 31 9c 1b 2 3 c b 27 29 1a c b 27 b 9 3 23 25 2 a 7 a 2 b 3 25 27 b 2 25 21 3a 2 a 1 2 23 21 ALTL

b 26 28

24 24 a 24 b

22 b

19

24

15

E-

ALV

55

17

V 20k

14

26

a 26

61

51

V

65

d 34 c 38 b 34 b 38 d 34 38 f a 34 34 38 c a 38 e 38 38

24

14

59 b

59

k 20 E-

75

63 a 61 a

53

43

49

61 b

59 c

53 a

75 a

65 b a 65

63 b

e 8b 44 d c 3 8 2d 0 4 44 4 3 c 44 2b b 4 2 40 44 a 4 44 44

20 22

59 e

48

18

8

Nutzungsbeschränkungen Legende (Auszug): Schlecht sickerfähiger Boden Nicht sickerfähiger Boden Altlastenverdachtsfläche (ALV) / Altablagerung (ALTL) Hochwasserrückhaltebecken in Planung

65 c 53 c

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.

Quelle: Stadt Graz

63 d

61 c 61 d

53 b

22

20 b 26

13

439/4

7a

12

24

26

15

10

28e

.489 464/1

14

.506

28 a

24

512/1

ALTL

16

507/5

17

a 30

19

28

28

WA 0,3-0,6 .504 509

WA 0,3-0,4 500/14 4 437/3 .9 WA .895/2 .493 437/4 4 438 436 0,3-0,6 439/2 439/5 460/3 459/12

30

c 30 b 30 a 30 32 30

508

WR4 0,2-0,

500/30 500/35 500/43 43 500/21 500/13 A ALV 500/17 c 9 507/6 .892/2 .892/1 497 c 2 7 500/20 2 a b

a 32

kV

a 34 34

20 E-

57

ALV

500/7

b 34

b 26

4

49

ALV

E500/34

36

26

a 26

R 0, -0,4

59

V 20k

38 c a 38 e 38 38

24

534/6 53 534/5 534/8 533/4 3 51 535/5 535/6

63

61

484/1 517 502 502/3

65

8b d d c 3 8 42 44 40 3 c a 44 2b 40 b 4 44 a 42 44 44

20

22

530/3 59 b 531/2 531/1

Reines Wohnen Allgemeines Wohnen Verkehrsfläche

79

518/5 75

63 a

61 a

75

65 b a 65

63 c

61 b

59 c

53 a

518/4 484 Flächenwidmung 518/19 Legende (Auszug): 518/3 a 518/2

65 d

63 e 63 d

61 d

59 f

59 d

521/2

52

WR 530/1 1 0, 0,2-0,3 529 8 534/2 535/3 3-0, 521/1 534/3 4 530/2 535/4 /4

Obergeschoßes zwar die Bebauungsdichte zu überschreiten, damit aber die Beengtheit der sehr kleinen Häuser aufzulösen. Sollte eine Erweiterung bei Siedlung 2 erwünscht und möglich sein, kann ebenso ein Obergeschoß errichtet werden. Da sich das Grundstück allerdings im Besitz aller Hauseigentümer befindet, wird dafür die Zustimmung aller Miteigentümer benötigt.

Seite 49

18 14


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Reihenhaus Typ R1 Eingeschoßiges Reihenhaus

Höhenversatzlinie Baufluchtlinie

Weg

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die eingeschoßigen, ca. 65m² großen Reihenhäuser stehen auf längsrechteckigen Parzellen und wurden durch den Anbau von Wintergärten vergrößert. Die Gärten sind von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgrenzt.

Planung des Typs Die Errichtung eines Obergeschoßes ist möglich. Ein Rückbau der überdachten Vorgärten ist erwünscht. Die BGF erhöht sich durch die Errichtung des Obergeschoßes um ca. 34m². Die neue Bebauungsdichte beträgt ca. 0,7.

Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 50


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Höhenversatzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 140 m2

ca. 84 m2

Bestand: 0,460,53 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

OG: min. 2,6m zurückversetzt

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Positionierung

eingeschoßig

keine Bebauung

2-geschoßig (als Aufstockung)

Aufstockung gartenseitig bündig mit EG oder mittig versetzt (min. 2,6m zurückversetzt)

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Flachdach (wie Bestand)

Flachdach, begrünt

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

k.A.

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports kein Carport

Gärten:

keine Versiegelung

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben

Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben

Einfriedung

Sichtschutz

Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

1

Bepflanzung

Versiegelung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

nicht möglich

nicht möglich

nicht möglich

Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.

Ansicht Zugangsseite

Ansicht gartenseitig

Aufstockung + ca. 35m2

Variante Positionierung

Position mittig bis gartenseitig

Seite 51


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Reihenhaus Typ R2

Eingeschoßiges Reihenhaus mit quadratischem Grundriss

Höhenversatzlinie Baufluchtlinie

Weg

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Häuser des Typs R2 sind eingeschoßig, ca. 109m² groß und wurden bereits durch zahlreiche bauliche Maßnahmen ergänzt. Die Parzellen sind von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgeben.

15cm), muss das OG in Leichtbauweise ausgeführt werden. Es können z.B. parapethohe Träger auf die Außenwände aufgelagert werden, um die Distanz von ca. 10m zu überspannen. Dadurch wird zusätzlich die Errichtung von Balkon- oder Terrassentüren unterbunden und somit die Uneinsehbarkeit gewahrt. Dies ist von Bedeutung, da so einerseits das schlichte äußere Erscheinungsbild des Haustyps R3 übernommen wird und andererseits kein Spielraum bleibt, um die Gebäude nachträglich mit selbstgebauten Balkonüberdachungen etc. zu verändern. Ein extensiv begrüntes Flachdach ist möglich. Die Überdachungen der Vorgärten sollen zurückgebaut, die Eingangsbereiche aufgewertet werden. Eine Erhöhung der BGF um ca. 60m² (bzw. 40m²) und eine neue Bebauungsdichte von ca. 0,7 ist möglich. Einen Sonderfall stellt Haus NR44e dar: Da das Gebäude nur 8,00m breit ist, kann es im EG auf 10,00 m Breite erweitert werden und ebenfalls ein OG erhalten.

Planung des Typs Die Errichtung eines Obergeschoßes ist möglich. Es soll sich in der Regel über die gesamte Gebäudebreite von ca. 10m erstrecken und ca. 6m tief sein. Ausgenommen sind die Häuser 25b, 27c und 29c mit ca. 12m Breite. Hier wird nur südlich an die Nachbarbebauung angeschlossen. Es soll gartenseitig fluchtend mit dem Bestand und an der Eingangsseite um ca. 4m zurückspringend errichtet werden, um die dahinterliegenden Nachbargärten nicht zu beschatten. Auf Grund der geringen Konstruktionsstärken des bestehenden Gebäudes (Deckenstärke

Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 52


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Höhenversatzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 240 m2

ca. 144 m2

Bestand: 0,450,59 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem urspr. Bestand

OG: 5m zurückversetzt

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Positionierung

eingeschoßig1

bei Nr. 25b, 27c, 29c im 1.OG nur südl. an Nachbarbebauung kuppeln

2-geschoßig (als Aufstockung)

Aufstockung gartenseitig 5m zurückversetzt

Dachform:

Zubauten

Flachdach (wie Bestand)

Flachdach, begrünt

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

möglich

k.A.

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

1

straßenseitig

Ausnahme Nr. 44e: Kann im EG auf 10m Breite erweitert werden und ein OG erhalten.

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports kein Carport

Gärten:

keine Versiegelung

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben

Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben

Einfriedung

Sichtschutz

Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:2

2

Versiegelung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

nicht möglich

nicht möglich

nicht möglich

Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.

Ansicht Zugangsseite

Ansicht gartenseitig

Aufstockung + ca. 60m2

Positionierung gartenseitig

Seite 53


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Reihenhaus Typ R3 Zweigeschoßiges Reihenhaus

Baufluchtlinie Weg

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Der nördliche Teil der Siedlung besteht aus drei 2-geschoßigen Häuserzeilen. Die Häuser sind ca. 130m² groß. Diese Häuser wurden lediglich durch die Errichtung von Windfängen nachträglich verändert. Die Parzellen sind auch hier von 2,1m hohen Einfriedungsmauern umgeben.

Planung des Typs Da bei diesem Typ die Bebauungsdichte bereits überschritten ist, kann keine Erhöhung der BGF vorgenommen werden.

Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 54


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Höhenversatzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 160 m2

ca. 96 m2

Bestand: 0,81-0,93 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem urspr. Bestand

-

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

2-geschoßig

-

2-geschoßig

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Flachdach (wie Bestand)

-

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

-

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports kein Carport

Gärten:

keine Versiegelung

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben

Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben

Einfriedung

Sichtschutz

Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

1

Versiegelung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

nicht möglich

nicht möglich

nicht möglich

Parkierung: Nutzung des gemeinsamen Parkplatzes.

Ansicht Zugangsseite

Ansicht gartenseitig

Dichteüberschreitung: keine Nachverdichtung möglich!

Seite 55


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Reihenhaus Typ R4

Reihenhaus mit L-förmigem Grundriss

Höhenversatzlinie Baufluchtlinie

Weg

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Untere/Obere Teichstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Durch das Aneinanderreihen der L-förmigen Grundrisse entstehen dreiseitig umschlossene Atrien. Die Schmalseite bleibt entweder offen, oder wird durch eine maximal 2m hohe Mauer oder eine Hecke begrenzt. Die eingeschoßigen Baukörper sind teilweise unterkellert und halbgeschoßig versetzt (Split Level). Der großzügig angelegte Grundriss öffnet sich zum Atrium und bezieht so den Außenraum mit ein. Ein fallweise angelegter Swimmingpool wertet das Atrium zusätzlich auf. Ein Charakteristikum der Siedlung ist die aufwändige Dachkonstruktion aus 70cm hohen, sich überlappenden Leimbindern mit dunkler Holzverkleidung. Die Dachdeckung aus bloßen, schieferbestreuten Bitumenbahnen kann als reduziert bezeichnet werden. Des Weiteren prägen die großen, teils raumhohen Glaselemente, sowie zahlreiche Vor- und Rücksprünge das äußere Erscheinungsbild. Lichtkuppeln und

Bullaugen runden das Erscheinungsbild ab. An den Häusern wurden fast keine nachträglichen baulichen Veränderungen vorgenommen. Lediglich die Loggien wurden an mehreren Häusern verglast, um als Wintergarten genutzt werden zu können.

Reihenhaustyp Untere / Obere Teichstraße. Seite 56

Planung des Typs Rechnerisch sind ca. 120 m² zusätzliche BGF pro Haus möglich. Die Errichtung eines Obergeschoßes kann über dem nördlichen Trakt erfolgen. Über die Treppe vom Wohnzimmer-Niveau gelangt man ein halbes Geschoß höher in das OG. An Stelle der geneigten Leimbinderkonstruktion kann ein extensiv begrüntes Flachdach errichtet werden. Die Fensteröffnungen sollten gartenseitig angeordnet werden. Eine Erhöhung der BGF um ca. 56m² ist möglich.


06 UNTERE TEICHSTRASSE, OBERE TEICHSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R4 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Höhenversatzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 280 m2

158 m2

Bestand: 0,36 erlaubt: 0,30-0,60

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

OG: über nördlichem Teil

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

2-geschoßig über nördlichem Teil möglich

eingeschoßig

eingeschoßig

Dachform:

straßenseitig

Zubauten

Flachdach, begrünt an der Stelle der geneigten Leimbinderkonstruktion möglich

-

Gaupen

Dachflächenfenster

Positionierung

keine Gaupen

-

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports kein Carport

Gärten:

keine Versiegelung

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

Rückbau der Einfriedungen ist anzustreben

Rückbau der überdachten Vorgärten ist anzustreben

Einfriedung

Sichtschutz

Überwiegend blickdichte Einfriedungen im Bestand. Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

1

Versiegelung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

nicht möglich

nicht möglich

nicht möglich

Parkierung: Nutzung der Tiefgarage.

Ansicht Zugangsseite

Ansicht gartenseitig

Aufstockung + ca. 56m2

Verbau der Loggia möglich begrüntes Flachdach statt Bestandsdach möglich

Sichtschutz 1,8m hoch

Seite 57



St.-Peter-Pfarrweg IX. Waltendorf

07


07 St.-Peter-Pfarrweg ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Wintergarten

Gebäude Bestand

Baugrenzlinie

Nebengebäude Bestand

Gebietsgrenze

NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


07 ST.-PETER-PFARRWEG

7.1 Analyse der Plangrundlagen

Das Gebiet St.-Peter-Pfarrweg besteht aus 10 einheitlich erbauten Einfamilienhäusern westlich des St.-Peter-Pfarrwegs. Die Häuser direkt am St.-Peter-Pfarrweg weisen die Merkmale der Einheitlichkeit nicht auf und sind deshalb (obwohl sie im Deckplan 1 zum RLB miterfasst sind) nicht Teil dieser Studie. 7.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 3, städtische Bedienqualität mit Intervallen von 10 bis 20 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende. 7.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 6 “Wohnanlagen und verdichteter Flachbau” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 21 (Ruckerlberg - Lustbühel). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl ist auf max. 2-4 Geschoße beschränkt. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Einfriedungen sind max. 1,50m-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig. Die zulässige Form der Parkierung sind im Neubaufall Tiefgaragen bzw. ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKW-Stellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind im Nahbereich der Straße anzuordnen, allenfalls unter Berücksichtigung der charakteristischen Vorgartenzone. Offene Erschließungen zu angrenzenden kleinteiligen Wohngebieten sind ausgeschlossen.

7.1.5 Neigungskarte Im Westen und Norden ist das Siedlungsgebiet zur Schauensteingasse und zum nördlich angrenzenden Grundstück hin steil abfallend. 7.1.6 Kleinräumige Umgebung Die Siedlung liegt unmittelbar angrenzend an dicht verbautes Wohngebiet im Westen. Der östliche Bereich ist geprägt von Einfamilienhäusern und Wohnbauten kleineren Maßstabs. Im Süden schließt eine größere Freilandfläche an. Durch die Nähe zur Waltendorfer Hauptstraße und zur Plüddemanngasse ist das Gebiet infrastrukturell gut ausgestattet.

aß e

se

10

str

g we 3

8

9

7

6

1a

10

1

8

7

Ob e r e T eich

7d

6 18 .302 4 272/3 274/31 278/12 274/20 20 2 272/2 278/2 274/4 276/4 3 4 c 38 14 278/15 12 274/36 .776 274/3 12 .400 272/1 277/3 278/18 .29/3 0/5 33b 6 274/33 274/2 33a 4 33 278/14 49 a 23 a 31 b 273/4 274/1 2 277/4 47 a 277/2 278/7 .51/3 .29/4.29/1 51 273/1 41 19 c .52/1 40/1 31 Wa ltendorf er Hauptstra.28/13 278/4 2.51/1 25 .32 2 ße 5 36a 36b 5 31a 289/5 a 23 273/2 .358 36 42 2 1 21 40 355/3289/2 8 3 290/1 289/35289/38 24a 305/3 1179 289/3 .34 44 46 a 289/53 289/6 286/4 30 32 294/3 4 291/1 294/2 289/31 .929 .39/1 .39/4 .36/1 .926/2 290/3 289/26 289/40 295/11 289/19 1 /2 26 295/8 .221 32 .36/3 286/5 289/37 .334 291/5 304/2 289/16 429 289/49 h Ga 293/2 286 - s se 295/9 295/5 289/57 04/5 297/51 14 304/7 .926/1297/48 10 12 5 291/4 286/12 295/10 304/6 289/41289/45289/46 291/3 21 304/12 289/1 5 287/3 297/3 297/29 295/6 287/2 291/2 .25 285/1 304/9 297/28 304/11 18 284/4 9 297/1 .27 300/1 03/2 304/10 11 a 284/ 297/26 13 18 285/2 281/31 297/23 03/3 296 297/49 292/2 12 10 l297/18 14 297/24 ab -N 300/5 15 z 297/21 285/3 24 ran 300/17 300/3 300/2 281/11 F 297/19 297/25 17 300/8300/7 2 20 297/20 0 281/13 297/16 333/1 2 2 285/4 24 295/2 297/1719 297/50 16 300/11 281 4 10 12 14 2 2 300/10 300/9 .1112 1 300/12 297/2 .392 281 300/13 300/15 28 8 297/4 281/ 6 300/14 297/11 331/1 281/22.418 30 32 4 2 3 297/7 3 322/4 297/34 281/14 300/16 281/15 297/35 329/4 .469 297/36 331/2281/25 281/282 297/37 5 351 297/5 329/3 25 322/6 298/2298/7 351/68 297/47 25a

7.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Die Siedlung befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und außerhalb des Versorgungsgebiets für Fernwärme, wobei das aktuelle Versorgungsgebiet Fernwärme und kurzfristiges Erweiterungsgebiet direkt im Süden, Osten und Norden angrenzt.

11

gas

9a

tnik

50 42/3 271/4 .211 5 511 517 513 274/30 271/3 12 516 Ma 274/6274/7 9b 512/1 nn 355/6 .30/1 514 age 9a 13 .506 1 tt a 515/1 512/3 274/22 .228 512/2 7 2

7c

h 20

42/2 40/3

raß e chst

.226 42/642/5

7b

g 20

11

e 20/1

14 3

43

0/7

7.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Westen schließen Baugebiete mit Bebauungsdichten bis zu 1,2 an. Im Süden befindet sich eine für Spielzwecke ausgewiesene Freilandfläche. Im östlichen Teil der Siedlung entlang des St.-Peter-Pfarrwegs sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen und im westlichen Teil entlang der Schauensteingasse sind Flächen mit Altablagerungen ersichtlich gemacht.

4

4

2

6

3a

2d

4

5

9

6

28

se

se

5

8

s ga

4a

Na n se 4 nw 3 eg

1

2a

2c

e rt -L os Jo ha nn

2

2b

e in nst aue 6 Sch

lga s

10

e Rieg

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet hoher Dichte §13 Wohnen hoher Dichte / Zentrum Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Grüngürtel §8 Grünverbindung

6

11

26

5a

8

7a

7

13

24

8a

8b

10

22

16

18

36

26

42

38

40

a 40

9a

48

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

9b

54

19

17

50

b 40

67 65

21

18

16

56

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 59


07 ST.-PETER-PFARRWEG

7.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 7.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Einfamilienhaussiedlung erstreckt sich zwischen dem St.Peter-Pfarrweg und der Schauensteingasse und wurde 1980 von der Eigentumswohnung-Baugesellschaft m.b.H. DU A. Wagner in einheitlicher Struktur und Formensprache errichtet. Sie besteht aus 10 identen Einfamilienhäusern mit 10 Garagen. Das Grundstück befindet sich im Besitz aller Eigentümer. 7.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Da das Grundstück im Besitz aller Hauseigentümer steht, gibt es rechtlich gesehen keine Parzellengrenzen. Es existieren allerdings Nutzungsgrenzen, die sich durch Hecken und Zäune abzeichnen. Hecken verlaufen jeweils in der Mitte zwischen zwei Häusern und unterteilen somit den ebenen Teil des Grundstücks in ungefähr gleich große Nutzungs-Parzellen. Diese haben den Charakter von Privatgärten, mit Bereichen für Erholung, Nutzgärten und Vorgartennutzung. 7.2.3 Planung des Gebiets Der derzeitige Bebauungsdichtewert liegt bei 0,25. Der erlaubte Dichtewert beträgt 0,3-0,6. Somit hat dieses Gebiet ein relativ hohes Potenzial zur Nachverdichtung, was aufgrund der Besitzverhältnisse allerdings als schwer realisierbar erscheint. Laut dem 4.0 Stadtentwicklungsgesetz wird in Wohngebieten mittlerer Dichte eine gebietsverträgliche Nachverdichtung von Baulandbereichen mit lockerer Bebauung in infrastrukturell gut ausgestatteten Lagen zugelassen. Die Ziele, die das 1.0 Räumliche Leitbild in diesem Bereich beschreibt, beziehen sich auf die mögliche zukünftige Bebauung dieses Bereichstyps. Die derzeitige Bebauung ist kleinteilig strukturiert, mit geringen Bauhöhen und einem hohen Grünanteil. Eine Nachverdichtung ist städtebaulich zulässig.

10

36

1

2a

2c

4

2

10

8

ße

55

44 46

1

6

3a

2d

32

h -Gas se

4a

10

14

12

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Straßenrandbebauung Eignungszonen Grüngürtel §8 Eignungszone / Wohnalagen und verdichteter Flachbau

5

5

9

6

28

se

se

4

s ga

8

lga s

10

e Rieg

26

2

2b

e in nst aue 6 Sch

a 30 32

4

42

e rt -L os Jo ha nn

40

Na n se 4 nw 3 eg

36a 36b

38

24a

49 a

47 a

5

a 23 1 21

4

14

51

25

31a

12 6

c 12

Wa lt endorf er Hauptstra

41

31

18

20 3

2

4

31 b

19 c

11

6

1

33 23 a

13

9

7

7

2

1a

33b

33a

str

4

8

Ob e r e T eich

9a 7d

25a

6

9b 9a

aß e

se 1

g we 3

7

tt a

2

7c

h 20

nag e

5

gas

7b

Ma n

tnik

raß e chst

14 3

11

g 20

e

12

6

21

11

26

5

5a

8

7a

8a 8b

10

16

18

14

11

7

9

22

a 18

13

24

18

13

12

lab -N z n 24 Fra

10

15

22

17

20

20

36

26

24

21

2

4 10

14

16

9b

54

19

17

50

23

21 18

16

56

25

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

8

9a

6

48

b 40

Seite 60

12

40

28

42

38

30

a 40

67 65

32 34

19

25

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


0,3-0, 0,3-0,4 274/30 WR 0, WA 42/4 42/3 271/3 43 274/32 274/26 550/6 3-0,6WA 512 0,3-0,4 42/642/5 M an4n 271/4 274/6 0,3-0,6 .212 274/7 e a ge WA515/1 0,3-0,6 ra .228 .54 as s tta 274/25 i kg t 42/2 .778 ot n.887 .30/1 /1 t s 0,512/3 512/4e re Teichs .4 Pi 272/2 40/3 276/4 t 47 274/4 WA 274/3 274/20 272/3 3-0,6 Un278/2.400 278 .776 0,3-0, 278/1 Flächenwidmung 277/3 272/1 274/33 5 38 .29/2 274/2 273/4 .928 Legende (Auszug): 278/18 6 278/14 277/4 WA 40/1 .29/3 277/2 WA273/1.775 274/1 .29/4 Reines Wohnen 278/7 .29/1 278/4 WA .28/13 E-20kV Allgemeines Wohnen 0,4-0,8 0,4-1,0 289/6 .28/12 278 L-325 289/5 .51/2 289/35 0,4-1,1 273/2 .32 .358 289/50 .842 .301 289/38 290/1 379 .291 WA 289/53 286/4 Verkehrsfläche .839 WA .380 .39/4 WA .926/2 291/1 289/40 .929 289/26 /2 289/31 Landesstraße WA 289/19 0, 0,4-0, 0,6-1,2 289/37 286 9/2 Spielzwecke .36/3 .221 289/57 0,4-0,8 3-0,6 286/1 29 WA 8 295/9 354/2 286/ .464 291/5 Vorbehaltsfläche 297/48 291/4 289/49 WA 0,4-1,0 G as se 8 WA 304/6 304/7 .926/1 287/3 289/45 289/46 28 297/28 WA 304/12 0, 295/5 0, 291/3 297/3 .927 297/29 291/2 287/2 3-0,6 295/6 WA 3-0,6 304/10 284/4 .27 285/2 3-0,6 297/26 4 304/11 292/2 297/2 Bad (VIII.H) 304/13 0, 297/1 297/23 3 303/2 300/1 297/18 284 6-1,2 285/3 285/1 300/4 297/21 0kV 281/46 297/24 297/49 96 11

13

10

8

7b

2

7

eg w

13

6

5

b1

2

3

12

7

7d

25a

9

7

18

7c

9a

8

1

14

8

6

4

2

49a

1

4

1a

10

33b

33a

33

51

49

31

55

36b

38

40

34

rt h Johann-Lo se

2

2b

6

4

2 2a

2c

Nan 4 se nw

24

2d

3

5

5

5

14

24a

32a

4

1

3

3a

23

44

46

1

4

12

9

28

21a

5

eg

23

1a

16

23a

11

5a

6

26

18

8

8b

P St . -

18

a

16

10

8a

22

11

12

14

1 11

s tra ße

7

eg

2

2b

2c

2 2a

4

24a

32a

30

6

5a

6

11 7a

8c

8

7

13

8a

8b

a

4 2

10

16

28

54

30 34

40

46

52

P et

er - P

Dr .

75

75d

25

21

S t. -

b

17

19

67

23

9b

a

44

12

5

40

9a

6

40

8

a

18

21

12

18 18

10

10

38

19

W bl -

18

36

a Fr

a -N nz

16

24

26

32

4

Nan 4 se nw

5 34

4

6

44

a

7d

36

2d

12

b

7c

3

Ob e re T eic h 36a

4a

5

5

3

- G as se

14

7

6

44

40

54

2

38

40

3

1

Ruckerlberg - Lustbühel (21) St. Peter Süd - Harmsdorf (07) Petersbergen (22)

16

26

52

4

36b

5

46

2

1a

6

55 42

6

1

2

10

8

b1

8

8

10

12

34

9a

14

Teilraumabgrenzung Legende: Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete gemäß §11

14

30

7b

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

ße t ra

51

49

rt h Johann-Lo se

e 13

17

20

Flächenwidmung.

18

28

40

12

13

6

18

10

11

8

chs

15

14

16

10

r

13

ei eT

49a 47 a

5

9

s as

22 12

26

4 2

12

te Un

3

3a

23

16

9b

17

9

7

1

ng tei

24

11

22

9a

4

g ns aue Sc h

26

9

24

21

6

t ta we

31a

21

sse lga

25

V

n age

45

41

28

21a

WA 0,3- Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF),

.469 35 281/28 351/68

9b 9a

10

e as s i kg tn o t P is 1

Man

31 23

k E- 20

2

aß e

h

31 b

25

1a

19

20

h st r

11

33b

33a

33

331/2 297/47 329/3

4

H oc

g

8

297/5

25

0k E- 2

75

75d

10

12

23a

20

40

se

67

21

Pf ar rwe g

kV 20 E-

38

5

WA 0,6-1,2

WA 0,6-1,2

298/7

25a

spi

18

ret e

16

17 E- 2 281/13 300/5 297/16 0/2 300/3 300/6 297/22 297/19 297/25 281/11 281 297/20 297/17 300/8 0 333/1 2 19 ALTL 300/10 22 297/50 300/7 21 295/2 24 300/9 300/11 300/17 .392 .1112 300/14 297/32 297/7 297/4 331/1 281/22 .418 28 300/13 297/33 281 297/34 V 300/15 k.165 297/35 0 281/14 281/15 2 300/16 297/11 322/4 E297/36 281/25 322/6 329/4 297/37 E-20kV 3

36

6

7a

7

9

25

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Deckplan 1 - Teilraumabgrenzung M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 61


07 ST.-PETER-PFARRWEG

Einzelhaus Typ E1 und E2 Freistehendes Einzelhaus Typ E2

Baugrenzlinie

Typ E1

Baugrenzlinie

Baufeld

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier 07 - Typ E1 und E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung der Typen Der Bebauungstyp E1 ist ein 1,5-geschoßiges Gebäude mit 45° geneigtem Satteldach. Die 7 Häuser reihen sich entlang einer in ungefähr N/W-S/O-Richtung verlaufenden Geländekante parallel zueinander auf, normal dazu stehen im Süden 3 Häuser des Typs E2. Das leichte Gefälle der Liegenschaft von Ost nach West ist in diesem Bereich gut erkennbar. Die Geländekante wird zur Unterbringung von Garagen genutzt, ebenso der Steilhang im Norden. Die großzügigen Gartenanlagen sind umzäunt und jedem Gebäude zuordenbar (obwohl in gemeinsamem Eigentum). Die Erschließung für den KFZ-Verkehr erfolgt einerseits über eine private Stichstraße mit Wendehammer, die vom St.-Peter-Pfarrweg in die Siedlung führt und die Häuser 1-4 erschließt und andererseits über die Schauensteingasse, die die Häuser 5-7 erreichbar macht und in einen privaten Straßenbereich mündet. Von der Garage im Norden führen Fußwege zu den Häusern 8, 9 und 10. An den Häusern wurden bislang keine baulichen Veränderungen vorgenommen, lediglich die Färbelung wurde an einigen Häusern erneuert.

Planung der Typen Es gibt mehrere Möglichkeiten des Zubaus: 1) Verlängerung des bestehenden Baukörpers über 1,5 Geschoße, wobei die Belichtung des Obergeschoßes durch Dachflächenfenster ergänzt werden kann. Eine Erhöhung der BGF um ca. 100m² ist so möglich. 2) Eine Erweiterung um eine eigene Wohneinheit als eigener Baukörper, mit zwei Geschoßen und einem begrünten Flachdach (bei den Häusern des Typs E1), wobei der Zubau einen gemeinsamen Eingang mit dem Bestand hat; bzw. eine Verlängerung des Baukörpers über 1,5 Geschoße (bei den Häusern des Typs E2) mit einem eigenen Eingang, wobei die Belichtung des Obergeschoßes durch Dachflächenfenster ergänzt wird. Eine Erhöhung der BGF um 95-135m² ist so möglich. Durch die Errichtung eines Zubaus wird die Bebauungsdichte von maximal 0,6 trotzdem weit unterschritten. Rechnerisch wären aufgrund des großen Grundstückes Zubauten bis 300m² möglich.

Einzelhaustyp St.-Peter-Pfarrweg Seite 62

Typ E1 Typ E2


07 ST.-PETER-PFARRWEG

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 und E2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

polygonal

ca. 8.773 m2

ca. 5.264 m2

Bestand: ca. 0,25 erlaubt: 0,30 - 0,60

offen

-

6m ab Bestand (E1: Nordseite / E2: Westseite), 4,5m ab Bestand (E1: Westseite / E2: Südseite)

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

Wintergarten (seitlich)

Zubau seitlich

Verlängerung des Baukörpers

1,5-geschoßig (Wintergarten) E1 im Süden / E2 im Osten

2-geschoßig (Zubau um 3m versetzt) E1 im Norden / E2 im Westen

1,5-geschoßig E1 im Westen / E2 im Süden

Wintergarten (seitlich)

Zubau seitlich

Verlängerung des Baukörpers

Flachdach, begrünt

Flachdach, begrünt

Satteldach, giebelständig

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupen

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Dachkante oder gekuppelt mit Nachbargaupe

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig, seitlich

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

Bäume

Einfriedungen2

Vordach/Windfang

wie Bestand

zwischen den Häusern, min. 1m von der Straße entfernt

keine Versigelung

min. 1/2 ist zu bepflanzen

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Vorgärten:

Gärten:

Parkierung:1

1

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

Garagen

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz für max. 1 PKW

möglich

möglich

möglich

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden.

Ansicht straßenseitig

eingeschoßige seitl. Erweiterung möglich

Ansicht gartenseitig Variante Verlängerung des Bestandes 1,5 Geschoße

Gartenbereiche durch Hecken gegliedert

Variante Baukörper an Eingangsseite max. 2 Geschoße

Absetzung zu Bestand durch Verbindungsbau

Seite 63



Hofstatt VIII. St. Peter

08


08 Hofstatt ERSTELLT MAI 2020

LEGENDE Freifläche

MASZSTAB 1:1000

Vorgartenzone

Baugrenzlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


08 HOFSTATT

8.1 Analyse der Plangrundlagen 8.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr entspricht der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität mit Intervallen bis 10 Minuten und einer Bedienung von Betriebsbeginn bis Betriebsende sowie einer Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz. 8.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 7 “Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 7 (St. Peter Süd - Harmsdorf). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als Villenviertel und als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Der Rahmen der Geschoßzahl beträgt im Bereich Hofstatt max. 3 Geschoße. Die Bebauungsweise ist offen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Eine Begrünung der Vorgartenzone ist anzustreben, Einfriedungen sind überwiegend blickdurchlässig auszubilden, der durchgrünte Charakter ist zu erhalten, abschottende, flächige Elemente sind bei Einfriedungen etc. auszuschließen. Die zulässigen Formen der Parkierung sind Tiefgaragen oder ins Gebäude integriert; Bei überwiegender Wohnnutzung ist die Errichtung von PKWStellplätzen in freier Aufstellung in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße zulässig, sofern mit Gebietscharakter und Topographie vereinbar. Etwaige offene Stellplätze sind

8.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,6 ausgewiesen. Im Süden und Westen anschließend sind Kerngebiete mit Einkaufszentrenausschluss (KG(EA)) mit der Bebauungsdichte 0,6-1,5 an der St.-Peter-Hauptstraße bzw. 0,5-1,0 an der Petersbergenstraße gegeben. Im südlichen und westlichen Teil der Siedlung sind Bereiche als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. 8.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt innerhalb des aktuellen Versorgungsgebiets für Fernwärme. 8.1.5 Kleinräumige Umgebung Östlich und südlich befinden sich zwischen der St.-PeterHauptstraße bzw. der Petersbergenstraße straßenbegleitende 2bis 3-geschoßige Gebäude mit gemischter Nutzung in Form von Wohnen und Gewerbe. Im Norden und Osten gibt es unbebaute Flächen, die einen Abstand zur Terrassenhaussiedlung (im Norden) sowie zu den Siedlungen am Breitenweg (im Osten) bilden.

10 5

10 6

16

1

eg a 33 hg 111/1 112/6 d c i te 117/3 33 c 35 Eis g 33 .482 29 b .1156 g 35 /2 33 f 353/ 115/2 a 33 29 110/6 35 f e 17 a 2 3 9 e 118/3 110/5 5d 114/5 5/4 110/7 29 35 d c .283/2 35 118/1 29 .5/22 19 31 b c g 29 .283/1 35 b 09/15 a 35 31 .283/3652/3 29 4 100/8 f a .2/2 29 .116 31 .1/2 123/3 e 652/1 31 .1/1 d 118/2 100/7 3 92/3 1c 137 31 100/3 .271/1 b 31 123/5 a .7 12 118/4 42 687 31 92/1 93 143/2 38 120/2 e 143/4 s 147/17 145/2 32 92/2 120/1 28 147/16 143/3 143/6 94/1 120/4 147/7 91 90/6 147/18 140/12 143/5 140/6 /1 12 649/1 94/4 146/12 140/5140/8 94/5 .279 147/8 88/94 90/2 94/2 se 147/20 140/1 140 88/95 147/6 90/5 s 7 1 a 88/4 7 146/13 146/9 140/7 1 .14/2 147/9 -G 8b g e .433 18 11 141 8a .539 1 .542 15 16 .434 87/48 .14/1 90/1 692 .937 15 88/9088/88 20 142/2 87/5 87/4 90/3 147/12 4 1 147/22 6 a .370 14 a 14 146/8146/14 10 8 13 .842 8/69 87/6 88/101 147/11 142/1 150/3 146/5 2 87/7 88/55 1 150/4 4 2 3 .427 1 2 7 88/114 .76 1 d 87/8 .75 0 5 e 88/110 9 6 ß 88/42 87/9 2 151/2 18 1 ra 88/41 87/2 St 88/44 87/24 20 153/1 8 10 2 266 151/3 2 88/40 88/86 hc 87/46 87/1 ts 1 88/4588/39 /10 4 6 .31 151/1 ar .71 .7 1 88/10.19/3.24/1 -B .341 .32 153/2 8 .324 24 ns 87/15 0 a 1 2 88/11 H 1 156 7 .30 f l .249 2 . 88/47 88/35 88/38.724 .326 do 88/12 6 83/4 14 85/1 157/1 88/32 88/13 88/81 4 83/7 9 .39 88/34 159 85/3 5 88/50 8 16 .925 158/2 83/3 9 1 86/5 86/2 8 11 .352 .273 6 3 83/5 1 1 88/1 .638 7 14 .272 31 88/83 88/19 83/6 .2980/1 158/3 sse 17 .446 79/2 .368 20 8 ga .484 11 1 80/2 88/20 4 80/3 .698 79/9 158/7 158/5.62 682 15 8/23 .42/1 24 6 79/7 -W 79/12 ße 2 76/12 75/1 .42/2.394 158/4 ohr ra t 86/4 2 8 s 79/14 r M 77/11 79/6 9 76/15 e 79/4 75/3 86/3 um e r 674 .44 77/10 76/13 6 a ub ßb Gr

im Nahbereich der Straße anzuordnen. Die grundrisslichen Proportionen der Hauptgebäude sind annähernd quadratisch. Offene Erschließungen sowie außenliegende Bauteile (Stiegenhäuser, Balkone u. dgl.), die in den Grenzabstand lt. Stmk. Baugesetz hineinragen, sind ausgeschlossen.

7f

a 10 7

10 7

7d

25

7e

1 11

7c

23

4a

6

7

7a

4b

7g

7b

27

8

7h

St

5b

39

10

8

5

6

14 12

9

41

21

23

11

tatt

5

47

3

12

24

49

27

a 45

10

4

7

2

s Hof

ße tr a pt s au r- H e te .-P 0

a 10

Stadtentwicklungskonzept Legende: Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohngebiet hoher Dichte §13 Bezirks- und Stadtteilzentrum Industrie, Gewerbe / Zentrum Wohnen hoher Dichte / Zentrum

53

55

26

28

30

32

61

38

a 32

5

63

3

77

69

50

48

73

67

44

71

52

a 75

54

75

3

56

5

58

79

60

a

a 30

2

23

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 65


08 HOFSTATT

8.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 8.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Das Gebiet liegt östlich der dicht bebauten St.-Peter-Hauptstraße und südlich der Terrassenhaussiedlung. Im Osten und Süden schließen kleinteilige Wohnbauten bzw. Wohnanlagen an. Das Siedlungsgebiet besteht aus 13 unterschiedlichen Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern, die ungefähr zeitgleich in den Jahren 193336 errichtet wurden. Sie reihen sich entlang des Straßenzuges Hofstatt auf. Die Wohnbauten südlich davon (Hofstatt Nr. 14 und 14a) wurden 2008 errichtet. An mehreren Objekten wurden bereits Veränderungen vorgenommen. So wurden an den Häusern Hofstatt Nr. 2, 7 und 10 Zubauten errichtet, die man als Vergrößerungen der ursprünglichen Kubatur wahrnimmt. An den Objekten Hofstatt Nr. 3, 11 und 12 wurden hingegen markante und differenzierte Zubauten errichtet, die aber größtenteils nicht den Vorgaben des Räumlichen Leitbildes entsprechen. Das Haus Nr. 15 wurde aufgestockt und erhielt ein gänzlich neues äußeres Erscheinungsbild. In den 1960er Jahren wurden nachträglich zusätzliche Garagen an allen Objekten gebaut.

8.2.3 Planung des Gebiets Im 4.0 Flächenwidmungsplan beträgt die zulässige Bebauungsdichte 0,3-0,6. Da die derzeitige Bebauung nur Dichtewerte von 0,22 bis 0,49 erreicht, sind infolgedessen bei allen Gebäudetypen Nachverdichtungen möglich. Das räumliche Leitbild fordert in diesem Bereich den Erhalt der charakteristischen punktuellen Bebauung in offener Bauweise mit annähernd quadratischen bis leicht rechteckigen (max. 2:3) Proportionen, sowie den Erhalt des stark durchgrünten Charakters. Die Geschoßanzahl wird mit maximal 3 Geschoßen festgelegt. Die begrünte Vorgartenzone und der Baumbestand sollen erhalten bleiben, ebenso die blickdurchlässigen Einfriedungen. Generell wird der Erhalt dieser wertvollen Bausubstanz und des Baumbestandes angestrebt. Bei Villen mit Krüppelwalmdächern ist ein Zubau zum Bestandsgebäude parallel zum First und mit mindestens 0,5m Versatz zu errichten, um den Bestand besser ablesbar zu machen. Bei allen anderen Villen ist ein Zubau in Bauflucht mit dem Bestandsgebäude zu errichten, wobei der Zubau sich in der Wahl der Materialien oder Farbe vom Bestandsgebäude absetzen soll. Die Errichtung zusätzlicher Carports in unmittelbarer Nähe zum Straßenraum ist nicht wünschenswert; diese sollten jedoch mind. 1m von der Grundstücksgrenze abrücken, um das Straßenbild nicht zu stören. Bei der Errichtung von Neubauten erhöht sich der Grenzabstand auf 6m. Die zu wählende Dachform ist ein begrüntes Flachdach oder flaches Walmdach. Die Parkierung soll gebäudeintegriert bzw. in freier Aufstellung (nur in verträglicher Relation zur Bauplatzgröße) stattfinden. Die dafür benötigten Flächen sollten im Nahbereich der Straße angeordnet werden.

8.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Das Gebiet ist gekennzeichnet durch annähernd quadratische Parzellen mit einer meist sehr tiefen Vorgartenzone und punktförmigen Baukörpern mit den ungefähren Proportionen von 1:1 bis 2:3, wodurch sich eine bauplatzübergreifende, parkartige Freiraumstruktur ergibt. Es gibt teilweise einen alten Baumbestand, der den typischen Gebietscharakter eines durchgünten Umfeldes ebenso verstärkt. Die Vorgartenzonen sind ist teilweise gärtnerisch gestaltet.

eg 33 d

1

a 10 7

35 e

35 d

25

29 c 29 b

31 g

23

29

35 a

35

31 f

29 a

4

35 c 35 b

6

31 e 31 d

7g a 10

5b

39

10

a 10

7h

31 b

31 a

7

7a

27

8

7b

31 c

31

10

8

s Hof

5

9

4

41

6

14 12

Bereichstypenplan Legende: Villenviertel und offene Bebauung mäßiger Höhe Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Straßenrandbebauung Vororte mit Zentrumsfunktion Grüngürtel §8 Eignungszonen

11

7d

1 11

29 e 29 d

7c

10 7 19

35 f

33 a

33

29 f

35 g

7f

10 5

16

33 c 33 b

29 g

7e

g

3a

27

1

18

16 15

9

20

st pt au H 55 re a et 30

14

14 a

3

.-P

6

8

10

23

1

St

a 14

21

24

8a

17

12

3

8b

11

tatt

47

7

5

45

se

10

7

a 45

20

12

5

28

3

73

77

56

6

58

a

60

9

79

8

ub Gr

-M er

r-W oh

eg

9

a 75

54

75

Seite 66

4

15

5

ße tra

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

71

52

3

11

18

69

7

50

48

s er um ba

14

67

44

22

63

5 5 8

16

11

2 4

9

11

20 4

ße

a 32

3

7 6

16

10

2

6

8

14

13

1

9 8

2

4

0 12 1

18

7

61

5

ra

ße tra -S h 0 ts c ar 11 -B ns

2

14

16 18

4

12

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


ga

s

03

115/1

33 e

33 d 33 c

g

33 b

29 g

.Pe te rPf a 117/3 35

w rr

10 5

16

112/6

Vsch

111/1

St

WA 0,6-1,2

18

ch tei Ei s

14

107/8

13

kV

E20

35 a

35

11

4

4

7

ALTL

kV

137/4

5b

7h

143/2

10

7g

7b

0 E- 2

137/6 a 10

27

31 c

31 a

34

3

41

8

134/2

6

5

23

4

5

11

a 47

45

3

14

10

120/3 120/4 90/6 .226 147/7 147/15 7

91

21

143/6 3 147/18 143/5 140/12 ALTL 140/6 140/4 2 88/97 146/12 140/5 90/2 147/6 88/94 146/10 147/8 147/14 147/19 140/8 90/5 147/5 147/9 146/2 88/95 17 14 .14/2 147/13 147/20 90/1 .433 140/3 8b .14/1 140/2 147/10 .542 692 87/48 146/9 .434 9 147/12 146/13 .78 90/3 .370 .682 .937 .842 .268 7/7 147/22 26 146/8 a 87/6 8 147/11 14 10 88/82 87/4 150/3 146/14 7/9 .267 150/4 87/5 88/101 142/1 E-20kV 2 1 87/8 14 .80 .8 .938 .75 9 .76 1 88/55 .344/1 .328 16 .73 153/1 88/86 266 81 88/44 88/41 .344/2 87/2 87/1 .19/2 88/40 .19/4 265 .341 .71 87/46 .248 4.324 88/45 88/39 .30 88/10 .19/3 .24/1 153/2 .325 8 88/38 e s .66 159 2 10 as .326 88/11 85/1 .249 /47 88/35 1 ng 88/12 94/1

Verkehrsfläche Landesstraße öffenliche Parkanlage Wald

9

47

27

3a

/4

7

KG(EA) WA 0, KG(EA) 0, 6-1, 3-0,6 0, W 5 5-1,0 KG(EA) 0,3 0,5-1, KG(EA) WA 00,5-1,0 WA e s 0,3-0,6 Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), o 88/13 WA 83/4 .39 0,3-0,6 R88/81 WA 86/2 85/3 83/7 157/1 83/3 .6 5 .273 158/2 0,3-0,6 0, .29 83/5 WA Flächenwidmung. 88/83 .352 86/5 157/2 88/19 79/2 0,3-0,6 M: 1:5000 .272 .368 .446 3-0,6 80/1 /20 79/12 158/7 158/3 79/9 .698 KG(EA) Quelle: Stadt Graz .484 158/5 80/2 75/1 79/4 .483 79/6 .6 0,5-1,0 12

11

2

18

24

1

20

15

WA 0,3-0,6

16

26

14

a 30

8

11

5

a 32

3

10

7

32

2

2

4

E- 20 k

V

3

42

44

11

50

48

a 75

2

77

75

14

71

11

13

16

17

15

115/1

33 c

118/3

8

7g

5b

3

5

21

10

7

6

Pr 134/2

143/4 656 143/6 140/6

145/2

120/4 147/7 147/15

.226

7f 7e

7c

143/2

9

10

120/2

10

147/17

120/1

12 14

6

4

8

39

a 10

123/5

687

.11

11

a 10

31 b

41

91

27

34

94/1

93

123/3

31 c

31

118/4

13

31 e 31 d

23

92/2

31 a

35 a

35

31 f

10 1

25

.271/1 .7 92/1

35 c 35 b

31 g

7a 7

1 11

114/5 118/1 2 9c .283/2 29 b .283/1 29 a 100/8 .283/3 29 100/10 652/1 /9 .1/1 118/2 92/3

651/4 353/8 651/3

35 e 35 d

7b

10 7

a 10 7

29 e 29 d

35 f

33 a

33

29 f

115/2

35 g

117/3

33 b

29 g

5

rr w eg

33 d

16

112/6

79

4

7d

18

7h

20

/7

73

16

69

a 42

7

4

3

23

11

5

45

a 47

143/5 146/12 88/97 88/94 90/6 147/19 140/4 .68 90/2 147/14 147/5 146/10 140/1 88/95 147/13 140/9 90/5 17 .14/2 140/8 90/1 8b .14/1 147/9 tt 146/9 141 .434 1 s ta 9 a f 8 90/3 o 692 H 8 146/13 142/2 5 147/12 87/7 87/5 .268 87/4 6 147/22 146/8 146/14 .78 88/101 a 8 269/8 14 87/6 10 142/1 150/4 150/3 146/5 .427 2 88/41 2 1 .76 7 e 675 .75 14 .80.85 88/110 ß a 1 9 tr 151/2 .344/1 .73 268 6 -S 153/1 ch 88/44 88/40 .344/2 265 87/1 151/1 rts a 26 B .72 .71 11 88/45 88/39 4 88/86 87/46 ns 153/2 .32 151/3 .30 156 88/92 2 10 8 e 88/10 .249 1 .66 7 ss 88/12 85/1 88/35 ga 88/13 2 n 6 .39 85/3 se 4 14 83/4 Ro 88/81 157/1 159 4 86/2 83/8 6 e 83/3 83/5 86/5 .63 . aß 158/2 8 r 88/83 t .638 s r 6 e 88/19 1 14 m 79/2 83/6 80/1 au 158/7 158/3 0 ßb .446 79/7 u 80/2 20 N .62 79/9 18 4 158/5 g .61 79/4 79/12 .725 .42/1 e n e 6 .439 W .42/2 b r 86/3 e 79/14 8 699 75/1 Li oh -M 2

18

1

.-P

16

St

15

14 a

13

30

7

28

32

38

6

11

5

a 32

8

63

3

10

5

a 30

2

2

2

4

e aß tr ts

61

p au

26

14

5

5 -H er et

24

3a

27

12

3

49

Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db

20

9

20

47

7

52

4 a5

79

42

44

11

50

7

se g as

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße

9

5

83

b 83

54

5

75

a 75

48

71

2

77

69

17

73

67

a 42

7

9

13

1

11

15

17

21

6

Flächenwidmung Legende (Auszug): Allgemeines Wohnen Kerngebiet

416/2

7d

23

31 e 31 d

353/8

651/3

7e

31 f

29 a

6

E-20kV

31 g

35 c 35 b

10 1

29 c 29 b

4

35 e 35 d

7f

33

29 f

29 e 29 d

35 f

33 a

eg

KG(EA) KG(EA) 118/3 /6 0,110/5 .482 115/2 0, .283/2 114/5 67a 6-1,5 6-1, 649/1 .283/1 .283/3 2 100/8 .1/2 652/3 5 00/10 118/1 WA 652/1 9 .1/1 123/5 KG(EA) 92/3 118/2 0,4-0,8 /3 .271/1 .7 0, 687 WA KG(EA) 6-1,5 120/2 0,3-0,6 123/3 92/1 93 118/4 ,2 0,6-1,5 147/16 145/2 120/1 147/17 143/3 92/2

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 67


08 HOFSTATT

Villa Typ V1

Villa mit Krüppelwalmdach

Straße

Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Baugrenzlinie

Baugrenzlinie

Baugrenzlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 (Ausschnitt) Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Hofstatt - Typ V1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Der Typ V1 steht auf ca. 700-1000m² großen Parzellen und besteht aus Villen, die in unterschiedlichen Stilen, jedoch ca. zur gleichen Zeit erbaut wurden. Die Bebauung ist mehrgeschoßig, die Gebäude verfügen über einen quadratischen bis leicht rechteckigen (1:1-2:3) Grundriss. Die Villen stehen (bis auf Nr. 4) im Nordosten der Parzelle, wodurch sich ein bis zu 20m breiter Abstand zur Straße ergibt. Prägend für das Gebiet ist der stark durchgrünte, parkartige Charakter der Freiräume, der oftmals einen alten Baumbestand aufweist. Die vorherrschende Dachform bei Typ V1 ist das Krüppelwalmdach.

Krüppelwalmdächern ist in Firstrichtung zuzubauen, wobei der Zubau mit einem Versatz von min. 0,5m zum bestehenden Gebäude zu errichten ist, um den ursprünglichen Bestand besser ablesbar zu machen. Zubauten dürfen max. die gleiche Geschoßanzahl wie der Bestand aufweisen und sind mit einem begrünten Flachdach auszustatten. Bei Nr. 1, Nr. 4, Nr. 8, Nr. 15 ist auch eine Verlängerung des Bestands (mit Verlängerung des Krüppelwalmdaches) möglich. Auch eine Aufstockung des Bestandes auf drei Geschoße ist denkbar. Bei Neubauten (max. 3G) ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die größeren Grenzabstände von 6m sind einzuhalten. Hier sind begrünte Flachdächer oder flache Walmdächer erwünscht. Sowohl bei der Zubau- als auch bei der Neubau-Variante sind die Proportionen von 1:1 bis max. 2:3 einzuhalten.

Planung des Typs Bei Zubauten ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die Grenzabstände laut Baugesetz einzuhalten. Bei Villen mit

Villentyp Hofstatt Seite 68


08 HOFSTATT

Bebauungsempfehlung - Villa Typ V1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

quadratisch

ca. 700 m2 1.000 m2

ca. 420 m2 600 m2

Bestand: 0,22 - 0,23 erlaubt: 0,30 - 0,60

offen

-

8m ab Straßenfluchlinie (vgl. Verbandskizze)

lt. Baugesetz; bei Neubau: 6m

BAUKÖRPER Bebauung:1

Zubau parallel zu First

Verlängerung des Baukörpers2

Aufstockung / Neubau

2-geschoßig min. 0,5m Versatz zu Bestand

möglich bei Nr.: 1, 4, 8, 15

max. 3-geschoßig

Zubau parallel zu First

Verlängerung des Baukörpers

Aufstockung / Neubau

Flachdach, begrünt

Krüppelwalmdach

Flachdach, begrünt oder flaches Walmdach (max 20° Neigung)

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

Gaupen

Nutzung

möglich

keine Dachausstiege bzw. Nutzung der Flachdächer

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig, seitlich, rückseitig

Bebauung: Vorzugsweise Bestand erhalten. Proportionen von 1:1-2:3 müssen eingehalten werden! Penthouse möglich: Nr. 1 u. Nr. 4. Verlängerung des Baukörpers: Unter Einhaltung der Proportionsvorgaben des Räumlichen Leitbildes kann der bestehende Baukörper um die gesamte Bauwerkshöhe verlängert werden. Der Baukörper soll optisch zu einer Einheit verschmelzen.

1 2

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

Bäume

Einfriedungen2

Vordach/Windfang

bei Neubau min. 8m

min. 1m von Straße entfernt

2-3 PKWAbstellplätze möglich

min. 1/2 ist zu bepflanzen

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Gärten:

Parkierung:3

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze oder Carport für max. 2-3 PKW

zu bevorzugen

Garage oder Carport möglich4

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 4 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 3

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig Variante 3 Gesch.: Flachdach oder flaches Walmdach Zubau an Traufseite

bei seitl. Zubau Dachform wie Bestand

Grundrissproportionen beachten!

Zubau Flachdach begrünt

Anordnung: versetzt zu Bestand

Variante: Zubau als Verlängerung

Zubau bis zu 2 Geschoße

Seite 69


08 HOFSTATT

Villa Typ V2

Baugrenzlinie

Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Grenzabstand

Villa, alle anderen Dachformen

Baugrenzlinie

Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 (Ausschnitt) Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Hofstatt - Typ V2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Dieser Typ steht ebenso wie Typ V1 auf 700-1000m² großen Parzellen, die ungefähr quadratisch sind. Der Grundriss der Villen ist ebenso quadratisch bis leicht rechteckig. Lediglich zwei Häuser (Hofstatt Nr. 11 und Nr. 12) wurden bereits giebelseitig verlängert, wodurch sich andere Proportionen ergeben, als die üblichen 1:1-2:3. Wie bei Typ V1 stehen die Villen (bis auf Nr. 2) im Nordosten der Parzelle, wodurch sich ein bis zu 17m breiter Abstand zur Straße ergibt. Prägend ist auch für diesen Typ der stark durchgrünte, parkartige Charakter der Freiräume. Die Dachformen dieses Typs sind unterschiedlich: Walmdach, Zeltdach und Krüppelwalmdach sowie Mischformen mit Erker und Gaupen.

Planung des Typs Bei Zubauten sind die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die Grenzabstände laut Baugesetz einzuhalten. Bei Villen mit allen anderen Dachformen als Krüppelwalmdächern ist der Zubau in Bauflucht mit dem Bestand zu errichten. Um den ursprünglichen Bestand besser ablesbar zu machen, sind Zubauten durch Fassadengestaltung und Materialwahl vom Bestand abzuheben. Zubauten dürfen max. die gleiche Geschoßanzahl wie der Bestand aufweisen und sind mit einem begrünten Flachdach auszustatten. Bei Nr. 3 und Nr. 6 ist auch eine Verlängerung des Bestandes (mit Verlängerung des Bestandsdaches) möglich. Auch eine Aufstockung des Bestandes auf drei Geschoße ist möglich. Bei Neubauten ist die Vorgartenzone von 8m freizuhalten sowie die größeren Grenzabstände von 6m einzuhalten. Sowohl bei der Zubau- als auch bei der Neubau-Variante sind die Proportionen von 1:1 bis max. 2:3 einzuhalten.

Villentyp Hofstatt Seite 70


08 HOFSTATT

Bebauungsempfehlung - Villa Typ V2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

quadratisch

ca. 700 m2 1.000 m2

ca. 420 m2 600 m2

Bestand: 0,21 - 0,23 erlaubt: 0,30 - 0,60

offen

-

8m ab Straßenfluchlinie (vgl. Verbandskizze)

lt. Baugesetz; bei Neubau: 6m

BAUKÖRPER Bebauung:1

Zubau in Bauflucht2

Verlängerung des Baukörpers3

Aufstockung / Neubau

2-geschoßig in Bauflucht mit Bestand

möglich bei Nr.: 3 und 6

max. 3-geschoßig

Zubau parallel zu First

Verlängerung des Baukörpers

Aufstockung / Neubau

Flachdach, begrünt

Bestandsdach verlängern

Flachdach, begrünt oder flaches Walmdach (max 20° Neigung)

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

Gaupen

Nutzung

möglich

keine Dachausstiege bzw. Nutzung der Flachdächer

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig, seitlich, rückseitig

Bebauung: Vorzugsweise Bestand erhalten. Proportionen von 1:1-2:3 müssen eingehalten werden! Zubau in Bauflucht: Zubau soll durch Fassadengestaltung und Materialwahl den ursprünglichen Baukörper noch ablesbar machen 3 Verlängerung des Baukörpers: Unter Einhaltung der Proportionsvorgaben des Räumlichen Leitbildes kann der bestehende Baukörper um die gesamte Bauwerkshöhe verlängert werden. Der Baukörper soll optisch zu einer Einheit verschmelzen. 1 2

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe

Carports

bei Neubau min. 8m

min. 1m von Straße entfernt

Gärten:

Parkierung:4

Versiegelung

Bepflanzung

keine Versiegelung

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen2

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze oder Carport für max. 2-3 PKW

zu bevorzugen

Garage oder Carport möglich5

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz / 300m² Bauplatzfläche, in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 5 seitliches Carport/Garage: 1,5m Abstand zu öff. Gut; mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 4

Ansicht straßenseitig

Variante 3 Gesch.: Flachdach oder flaches Walmdach

Ansicht gartenseitig Zubau an Traufseite

Grundrissproportionen beachten!

bei seitl. Zubau Dachform wie Bestand

Anordnung: fluchtend mit Bestand

Variante: Zubau als Verlängerung

Zubau Flachdach begrünt

Zubau bis zu 2 Geschoße Fassade: von Bestand differenzieren

Seite 71



Westbahngasse XVI. Straßgang

09


09 Westbahngasse ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Baugrenzlinie

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


09 WESTBAHNGASSE

9.1 Analyse der Plangrundlagen 9.1.1 Stadtentwicklungskonzept Das Gebiet ist als Wohngebiet geringer Dichte gemäß §15 Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen und liegt innerhalb der Kernstadt sowie im westlichen Bereich in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung gemäß REPRO G-GU. Für den südwestlichen Teil der Siedlung ist die Anbindung an den öffentlichen Verkehr in der Kategorie 1, innerstädtische Bedienqualität gegeben; der nördliche als auch östliche Bereich des Gebietes liegt jedoch überwiegend in der Kategorie 4, städtische Bedienqualität mit zeitlicher Einschränkung sowie teilweise außerhalb des 300 m - Einzugsbereiches des innerstädtischen öffentlichen Verkehrsmittels. 9.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 8 “Kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 11 (Straßgang Nord - Kärntnerstraße). Laut Stadtmorphologie wird das Stadtgebiet als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels und verdichteter Flachbau (Reihenhäuser) beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Die maximale Geschoßzahl ist auf max. 1-3 Geschoße begrenzt. Die Bebauungsweise ist offen, gekuppelt und geschlossen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Allenfalls sind bestehende zusammenhängende Grünflächen zu erhalten; Einfriedungen sind max. 1,50-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden, abschottende flächige Elemente sind dabei auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung ist ins Gebäude integriert sowie in freier Aufstellung im Nahebereich der Straße, allenfalls unter Beachtung der charakteristischen Vorgartenzone möglich.

.18/1

35

43

139/1

131/8

39 37

15 3

15 0

152/7

39

131/9 36 38 40

43

150a

34

41

152/2

37

133/1

295/61 49

295/66 295/65

44

49

40 38

57 55 53

36

16 1a

16 1

16 3

7

44

46

16 4

27

89 87

93 91

4

71 73

48 50

75 77

99 97

Ausschnitt des Gebietes: Südlicher Teilbereich

69

44

9 11

72 70 68 66

8

6

17 5

17 6

177

183

178

Stadtentwicklungskonzept Legende: Wohngebiet geringer Dichte §15 Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Eignungszone § 7 - Freizeit, Sport, Ökologie Industrie, Gewerbe / Wohngebiet geringer Dichte Wohnen hoher Dichte / Wohngebiet mittlerer Dichte Bahn

42

7

12

180

61

Glesin gers traß e

67

17 1

17 0 168

63

e hngass Westba

28

1 3 5

191

9.1.5 Kleinräumige Umgebung Die Bebauungsdichte der angrenzenden Flächen ist durchwegs höher: Im Süden schließt ein allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,3-0,6 an. Im Nahbereich befinden sich allgemeine Wohngebiete mit Bebauungsdichten von 0,2-0,8. Im Osten grenzt die Bahntrasse der Graz-Köflacher Bahn direkt an das Gebiet.

45

15 7 15 5

13

167

16

17 21

15 6

12

9 11 13 14

10

15 8

7

8

184a

9.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt im aktuellen Versorgungsgebiet Fernwärme.

.961 .948 .949 291/11 40 291/10 42

131/16 .1956 131/21 52 131/23 35 152/1 780/1 .18/3 .1955131/15 3 5 131/24 8 125/26 133/4 131/18 4 6 4 131/25 2 133/3 133/5 Ko rnfe lderweg .1361 a ße iker-Str 3 1 .1950 131/26 .1718 .1343 131/139 298/3 25/5 125/62 131/27 .14/3 131/62 131/2 8.1949125/61 131/1 11 131/28 125/6 .19/3.19/1 9 131/138 12 125/60 131/63 131/64131/30 8 10 .19/2 8 131/6 .14/18 131/99 131/109 2 steinga .1352 131/106 131/111 sse 6 131/33 .1601 18 131/3131/67 5/7 16 10 8 4 131/34 125/75 125/89 130/1 Enzianweg .1289 .1483 125/76 .1665 131/97 131/114 .1511 131/39 A m Bründlbac 20 14 12 125/87 h 6 131/72 131/73 131/40 4 125/3 .1997 11 131/74 9 othgasse 7 53 1 131/77 131/5 131/119 131/43 /8 131/121 131/85 131/120131/122 131/127 125/116 131/45 25/107 131/82 .192 .1507 5/96 128/1 131/134131/133 131/92131/94 .1479131/48 125/115 131/135 131/132 131/50 131/91 131/93 74 70 66 131/51 46 44 68/1 123/4 Tra ttfelder straße 52 7 42 131/52 61 59 782/1 40 68/20 .1294 39 116/6 116/10 116/13 36 68/27 116/102 116/5 116/7116/8 116/12 116/82 131/53 35 33 68/25 40 68/9 116/111 116/9 123/2 31 299/25 68/26 116/83 .1302 116/1 .1305 .1303 116/80 116/113 7 68/33 .1996 34 Simonygasse 22 20 .1524 116/79 110/ 168/32 41 39 37 25 116/2 116/98 29 116/31116/33 68/34 116/3 .1313 .221 116/36 116/32 .1317 116/77 116/44116/42 116/48 .1552.1551 116/41 52 116/76 56 54 .9 60 58 68/2 116/49116/46.199574 72 70 68 66 116/4 78 76 116/75 85 83 82 80 91 89 87 /5 71/2 110 95 99 3 109 107 105 10 116/74 6 116/51 117 115 113 116/68116/69116/71 110 .1565116/62 116/53 11 9 .1985 117/8 116/57 112/7 112/6 25 .1982 17 .1986 .1998 .1983 31 1 29 33 .1984 .1608 116/54 .1981 23 112/3 27 21 19 119/9 11 13 15 7 5 117/12 112/5 .2209. 9 0 .1979 .1980 3 112/8 119/6 119/3 Ludwig-Benede k-Gasse117/4 32 30 119/2 34 112/9 10 12 26 119/16 .1987 28 117/13 117/10 ße 2 34a 112/1 74/1 .1990.1989 16a .1988 117/6 112/2 .1991 74/3 18 4

9.1.3 Flächenwidmungsplan Das Gebiet ist im 4.0 Flächenwidmungsplan als Reines Wohngebiet (WR) mit der Bebauungsdichte 0,3-0,4 ausgewiesen. Im 2.0 Flächenwidmungsplan war noch eine Bebauungsdichte von 0,1-0,6 und im 3.0 Flächenwidmungsplan eine Bebauungsdichte von 0,2-0,4 vorgesehen. Durch die Reduzierung sind Dichte-Überschreitungen bei den meisten Reihenhäusern und vereinzelt bei den Doppelwohnhäusern zu erklären. Maßnahmen zur Verdichtung sind bei vielen Häusern im Rahmen der zulässigen Dichtewerte dennoch möglich. Laut Verkehrslärmkataster gibt es eine mittlere Beeinträchtigung durch die sehr stark befahrenen Straßen Harterstraße und Grillweg sowie eine starke Beeinträchtigung durch die GrazKöflacher Bahn im Osten. Die Privatgärten grenzen dort unmittelbar an die Bahntrasse.

26

9

eg

32

Der durchgrünte Charakter sowie die zusammenhängenden bauplatzübergreifenden Grünflächen im Siedlungsgebiet sind zu erhalten. Allenfalls sind Gebäudefluchten aufzunehmen. Es gilt der Ausschluss von offenen Erschließungen.

81

195

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

19 9

201

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 73


09 WESTBAHNGASSE

9.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 9.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Parzellen sind überwiegend längsrechteckig geschnitten. Die Grundstücksgrößen reichen von ca. 200m² (Reihenhäuser) bis ca. 1000m² (Freistehende Einzelhäuser). Die Häuser wurden ungefähr gleichzeitig errichtet und weisen gruppenweise eine gemeinsame ursprüngliche Bauflucht sowie eine gemeinsame Vorgartenzone auf, die für das Gebiet charakteristisch sind. Die Bauflucht verläuft meist ca. 4-5m parallel zur straßenseitigen Grundgrenze. Die Häuser stehen also im vorderen Bereich der Parzelle. Der Großteil des Siedlungsgebietes (ca. 70%) besteht aus schlichten, freistehenden, eingeschoßigen Einzelhäusern mit ausgebautem Dachgeschoß. Die DachGeschoße werden durch Schleppgaupen oder Dachflächenfenster belichtet. Der Rest der Bebauung setzt sich aus Doppelhäusern und Reihenhäusern zusammen, bei denen ebenfalls bereits kleinere Zubauten wie Windfänge oder Wintergärten errichtet worden sind. Die Dächer sind großteils Satteldächer (ca. 45° Dachneigung, vereinzelt auch 30° Dachneigung) mit dem First parallel zur Straße, in einem Abschnitt der Glesingerstraße gibt es aber auch Häuser mit giebelständigen Satteldächern und vereinzelt mit Walmdächern. 9.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Vorgärten der Häuser mit ca. 4-5m Tiefe wurden teilweise planiert und als PKW-Abstellflächen adaptiert. Auch zusätzliche Flugdächer und Garagen wurden in der Vorgartenzone errichtet. Die Einfriedungen entlang der Vorgärten sind überwiegend als bis 1,5m hohe, blickdurchlässige Zäune ausgebildet. Bei den 1,5-geschoßigen Reihenhäusern gibt es oft überhaupt keine Einfriedungen; manche Vorgärten sind mit Hecken zum Straßenraum hin abgegrenzt. Im hinteren Bereich der Parzellen

26

45 40 38 44

49 57 55 53

36

16 1a

16 1

15 6

167

46

63

4 6

Glesin gers traß e

67

17 1

17 5

8

191

89 87

72 70 68 66

178

183

180

93 91

99 97

95

81

25

17

19 9

201

Seite 74

75 77

56 54 52 60 58 87 85 83

91 89

11 9

ße 2

71 73

99

29

48 50

195

3 109 107 105 10

117 115 113

66

69

70 68

31

44

74 72

35 33

9 11

78 76 82 80

Ausschnitt des Gebietes: Südlicher Teilbereich

42

25

40

7

Simonygasse

22 20

42

36

12

34 41 39 37

18 4

46 44

39

1 3 5

7

39 37

15 3

15 0

43

150a

16 3

7 15 8

16 4

17 6

177

52

61

Tra ttfelder straße

61 59

40

184a

35 3

9

13

15 7 15 5

6 9 7 53 1

e hngass Westba

14 12

3

5

7

11

13

15

19

27

23

21

29

31

33

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

9

Ludwig-Benede k-Gasse 10

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Eignungszonen Geschoßbau / Betriebsgebiete

28

74 70 66 7

4

Enzianweg

27

lbach 20 11

17 0 168

8

17 21

Am Brün d

4

16 10

16

18

9 11 13 14

11

9

6

sse

Kornfe lder weg

12

8

10

35

5

4

10

12

40

42

52 3

2

3 1

49

44

7

4

a ße iker-Str

othgasse

40

8

6

41

8

steinga

43

36 38

9.2.3 Planung des Gebiets Die Möglichkeit zusätzlichen Wohnraum zu schaffen besteht v.A. bei freistehenden Einzelhäusern, Doppelhäusern und bei Eckgrundstücken der 1,5-geschoßigen Reihenhäuser. Auch 2-geschoßige Reihenhäuser weisen auf Eckparzellen noch Dichtereserven auf. Die Bauweise in Form einer Abfolge von geschlossener, offener und gekuppelter Bauweise wird fortgeführt. Die Baufluchtlinien ergeben sich aus dem Bestand, die Baugrenzlinien aus Bestand, Dichte und Grundstücksgröße sowie aus der Forderung die typische Bebauung zu erhalten und Parzellen übergreifende Grünräume nicht zu zerstören. Die Vorgartenzone ist von Bebauung freizuhalten (ausgenommen Windfänge). Bei allen Bauten hinter und seitlich von den Häusern sind die Gebäudeabstände, Grenzabstände und Baugrenzlinien einzuhalten. Die Dachform und Farbe ist dem Bestand anzupassen, sodass die Dächer straßenseitig als Satteldächer mit dem First parallel zur Straße auszubilden sind. Ausnahmen davon stellen giebelständige Einzelhäuser sowie Einzelhäuser mit Walmdächern dar. Gaupen können als Schleppgaupen im Ausmaß von max. ½ der Trauflänge ausgebildet werden. Die Farbgebung ist bei Um- und Neubauten aus dem vorhandenen Farbspektrum zu wählen. Flachdächer sind zu begrünen. Terrassen sind bei allen Typen im Hintergarten möglich. Austrittsgaupen sind im gleichen Material wie die Dachdeckung herzustellen.

eg

39

34

1

37

32

dominieren zusammenhängende, bauplatzübergreifende Grünräume. Im gesamten Gebiet sind bis auf die Verkehrsflächen keine öffentlichen Freiräume vorhanden.

30

26

12

32 34

28

16a

34a

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


12 1

31

33

187/6 .1742 178/4 WR .1748 178/1 WR .1087 WA 178/3 169/24 187/1 .1091 .1090 WR .1435 WA0, .1434 0,3-0,4 173/11 0,3-0,6 166/18 GG A 0,3-0, 169/1 0,3-0,6 WA 0,5-1,0GG.1920 3-0, 173/12 WA 3-0,6 4 173/15 .1918 173/19 166/19 0, 173/13 178/2 0,5-1,0 .1917 .1465 4 166/14 0,3-0,6 WA 174/1 781 .1358 29 166/20 .1464 173/9 26 294/51 WR 294/28 3-0, 166/11 166/10 weg ld e .9 rf .1739 295/36 294/3 ,3-0,6 166/12 .1770 Hafe 170/1 .1743 .982 WR 294/50 0, GG 6 .1953 172/13 .1355 294/27 .1951 .1737 .1736 3-0,4 .983 0, .1749 0, 172/14 .1738 .1735 /6 .1364 294/49 172/11 .984 173/5 2/5 Nms WA 173/22 173/1 .971 3-0,4 5-1,0.1366 .98 Vsch .968 294 .1384 295/35 294/47 173/23 spo 0,3-0, 295/32 295/34 295/40 .969 .986/1 294/46 2/12 .1961 295/29 295/41 6 .1734 .1367 .1369 2 172/3 173/4 WR 779 777/1 172/2 .965 145/2 145/1 .1388 162/6 WR .1766 Am 294/53 .1751 294/45 WA0,3-0,4 162/19 Jä .1357 294/ 145/4 WA .1380 .2206 g 0,3-0, 162/1 erg 145/5 ru 0, .1393.1391 .1752 291/7 .1957 n .1371 .964 291/17 0,3-0, 4 295/21 .17/3 291/8 295/52 .13 A 162/5 3-0, 777/3 .963 29 6 .1728 295/6295/8WR .1374 162/2 291/14 295/59 295/58 295/19 ,4-0,8 4 162/18 295/5 .960 .912 295/7 291/9 .1754 .1375 0,3-0,4 291/13 29 162/3 139/2 295/61 .961 .1402 291/12 295/60 .1377 WA 133/1 131/8 .1400 295/16 295/64 291/10 E-20kV 295/17 .947 .1403 131/11 0,4-0,8 WA 131/9 295/65 131/12 152/7 .18/1 WR .1725 0, 131/15 131/10 .1956 WR.1399 152/2 .1490 152/1 1946 125/27 .18/3 0,3-0,4 4-0,8 .1721 .1723 0,3-0,4 .1713 25/26 .1714 WA .1950 Kornfe lderweg .1361 .1339 131/25 131/26 0,6 .1948 125/62 0, .19/1 .1718 298/3 131/55 131/57 131/59 131/27 WR 131/3 125/61 WA 131/60 131/61 131/28 3-0, 5/55 125/60 GG .14/1 130/2 .19/2 0, .1337 131/29 WR 131/138 131/106 131/63 .1495 .1345 131/30 0,3-0,6 .1717 131/31 125/6 6 0, 131/99.1601 0,3-0,4 3-0,4 131/33 .14/18 WA .1604 .1497 125/88 5-0,8 131/34 64 131/105 131/111 Enzianweg 131/37 131/36 0,3-0,6 WA 131/97 .1289 .1334 131/38 Flächenwidmung .1287 .1333 125/3 .1664 131/104 .1510 WR .1332 131/39 0,6WA .1662 Legende (Auszug): 131/40 0, .1598 Am Bründlbach 131/72131/83 .1330 131/41 0,3-0,6 .1278 .1280 .1329 WA WA Reines Wohngebiet 0, 131/79 131/43 131/122 131/125 131/126.1514 3-0,6 131/44 .1515 Allgemeines Wohngebiet 131/46 131/45 .1516 0,3-0,60, .192 WR 131/124 3-0,4 131/127 .1479 WA 131/134 131/128 128/1 131/88 Gewerbegebiet 131/89 131/49 .1632 131/91 .1508 ,60,3-0,63-0, 0,3-0,4 131/130 131/92 131/93 131/95 131/50 .1286 131/51 131/52 116/107 A 635 .1637 6 .1292.1293 WR .1296.1297782/1 Verkehrsfläche 131/94 .1472 .1593 .1590 116/83 116/7 116/8 WR 116/14 116/82 131/53 .1612 .1587 G Landesstraße .1536 .1539 0,6 116/112 299/2 116/15 123/2 0,3-0,4 116/81 68/7 116/16 .1535 WR Sportzwecke, Kleingarten .1584 .1583 68/32 0, 116/80 116/85 .1524 116/2 Simonygasse WA 68/34 WR .1585 0, .1314 3-0,4 .1545 5 Bahntrasse .1310 .1308 .1306 .1316 .1525 116/78 .22 .1551 116/35 .1315 116/3 116/29 0,3-0, .1317 .1313 WR 116/44 116/39 .1581 3-0,4 0, 116/77.93 .1578 68/2 116/96 116/48 .1575 .1576 .1569 6 .1579 3-0,4 0,3-0,4 0,8 116/46 .1162 735 736

.1047

179/5

12 3

6

8

10

1

47

4

8

14

3

3

15

5

19 21

61

36

6

24

0

5

55

52 50 48 46

11

42

15a

23

14

18

16

12

22 a

20

24

26

11

13 15

eg

6 4

22

13 0

13 4

11 a

E-20kV

9

rw Volkm a

13 2

5

79

25

21

19

34

28

38

32

ALTL

34

7

53

38

12

9

46

28 26 22

32

56 52

60

17 4

6

8

42

37 39 41

31

68

56 54 52 60 58 95

WA 0,3-0,6 112/6 WA 0,3

24

26

22

28

25

78/3

112/1

17 h 1 7g

78/1

36

113 115 11 7

11 9

20

21

78/6 78/7

34a

109

12

2

81/6

17 19

23

f 17

81/19

15

30

105

201

81/2

13a 13

WA 0,3-0,681/9

33

32

99 101

19 7

H

(

WA 76 0,4-0,8 .1992

116/75 11 . 112/7

34

97

.1556 .1553 609 71/2 116/53 .1561 .1559 .1320 .1321 .1566 .1565 .1563 .1884 116/68 116/65 .1568 25 116/61 116/64 3 .1608 .1982 .1984 116/52 116/54 .1981 23 21 19 11 13 15 7 .1998 5 3 9 119/9 .1983 117/4 119/6 117/8 .1985 .1979 .1980 72 Ludwig-Benedek-G asse 119/3 .1989 .1910 117/6 117/10 .1988 74/1 .1991 74/3 .1990 78/2 78/4 27

79

66

89 91

72

97

70 68

82 80

83 85 87

67 69

178

64 62

29

11

180

33

31

18

36

57 59 61

47 49

22 20

191

18 4

40

1 3

28 26 24

87 89

185

195

184a

44 42

63

177

40

51 55

81

52

44

19 21

15 17

67

17 5

54

47 39 43

20 18

44 42

4

6

25 27

14 12

8

19

20

59 61

16 10

16

7

11

55 57

16 7

18

11 13

16 3

16 1a

4 2

6

49

8 6

32 30

38

14

16

36

10

4

34

40

42

29

28 d

c 28

14 2

49

45

8

6

40

42

41

39

41

43

15 5 15 7

13

15 0

36 a 36

5

33 35

9

11

150a

29

27

b 28a 28

25

d

7

39

6

34

1 3

140

21

4

33

6

.20 112/10 1

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.

81/17 WA Ludwig-Hülgerth-Gasse WA .1993 81/8 82/1 112/1 82/2 oß mann-Gasse 812 M: 1:5000 83/4 Alfr ed-C .2109 .2025 .2105 105/3 0Quelle: Stadt Graz ,4-0,8 L-333 .2104 0,3-0,6 84/13 84/16 .2026 .2027 .2028 .2 20

18

17b

17

15b

15c

17c

9

38

15o 15 r

d 17

15 e

15 h 15 k 15l

15d

Seite 75

12


09 WESTBAHNGASSE

Einzelhaus Typ E1

Grenzabstand

13,5m ab Bauflucht

Grenzabstand

Grenzabstand

Freistehendes Einzelhaus mit Satteldach, traufständig

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Der Typ E1 ist im Gebiet vorherrschend und birgt hohe Verdichtungskapazitäten. Der Typ kommt sowohl entlang der Glesingerstraße, Westbahngasse, der Trattenfelderstraße als auch in der Simonygasse vor. Die Parzellen sind ca. 17x35m groß. Die Parzellengröße beträgt ca. 650m². Die Häuser sind typischerweise 8-9m breit und dürften ursprünglich über einen annähernd quadratischen Grundriss verfügt haben, der mittlerweile oft durch Um- und Zubauten verändert wurde. Planung des Typs Um die Charakteristik der Siedlung straßenseitig zu bewahren, ist gartenseitig ein zweigeschoßiger Zubau mit ca. 32m² pro Geschoß möglich. Dieser sollte sich vom bestehenden Gebäude in der Material- bzw. Farbwahl abheben und seitlich ca. 0,5m zurückspringen (Zäsur). Als Dachform ist ein begrüntes Flachdach möglich. Ein Dachterrassenausstieg ist nicht wünschenswert. Eine Garage oder ein Carport kann bevorzugt seitlich vom Gebäude in gekuppelter Bauweise errichtet werden, sodass der Vorgartenbereich im Straßenbild erhalten bleibt. Die genaue Situierung ist von der Eingangssituation, der Belichtungsmöglichkeit und der Grundstücksbreite abhängig. Als zweite Möglichkeit bietet sich an, das ausgebaute Dachgeschoß durch Anheben des Dachstuhls um ca. 1,5m zu einem Vollgeschoß auszubauen. Die Dachneigung wird dadurch von 45° auf ca. 30° verringert. Das Straßenbild würde sich nur geringfügig ändern und der Siedlungscharakter bliebe erhalten. Diese Variante bietet sich bei breiteren Straßen an (N-S Glesingerstraße, N-O Trattfelderstraße).

Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 76

Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 650 m2

ca. 260 m2

Bestand: 0,19-0,33 erlaubt: 0,30-0,40

offen

folgt dem Bestand

4m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)

Carport/Garage möglich

2-geschoßig mit 0,5m Versatz zum Bestand; Abhebung durch andere Farb- u. Materialwahl

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°

Flachdach bei Garagen

vorzugsweise Flachdach, begrünt

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1

Tiefe wie Bestand 1

Carports

Versiegelung

kein Carport

max. 2 PKWAbstellplätze möglich

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Vorgarten: Vorgartenzone ist freizuhalten.

Gärten:

Parkierung:2

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)

möglich

Carport/Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig

Schleppgaupen bei Bestandsdach möglich

bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten

Ansicht gartenseitig

bevorzugt Zubau gartenseitig 1- oder 2-geschoßig

Carport o. Garage seitlich möglich

Variante: Anheben der Traufe um 1,5m

Flachdach begrünt

gartenseitig Bakone / Terrassen

Seite 77


09 WESTBAHNGASSE

Einzelhaus Typ E2

Grenzabstand

13,5m ab Bauflucht

Grenzabstand

Grenzabstand

Freistehendes Einzelhaus mit Satteldach, giebelständig

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Das freistehende Einzelhaus mit Satteldach giebelständig hat gleiche Maße wie der Typ E1 und kommt in der Glesingerstraße, in der Westbahngasse und in der zweiten Reihe von Am Bründlbach vor. Die Parzellen sind, ähnlich den übrigen Einzelhaus-Parzellen, ca. 650m² groß. Planung des Typs Hier kann ebenso gartenseitig erweitert werden. Der Baukörper und das bestehende Satteldach werden um die gesamte Gebäudebreite verlängert. Das Gebäude verschmilzt zu einem Baukörper, Farb- und Materialwahl sollten dem Bestand entsprechen. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.

Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 78


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 650 m2

ca. 260 m2

Bestand: 0,19-0,33 erlaubt: 0,30-0,40

offen

folgt dem Bestand

4m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)

Carport/Garage möglich

Verlängerung 1,5G und 2G; Gebäude verschmilzt zu 1 Baukörper, Farb- u. Materialwahl Bestand entsprechend

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°

Flachdach bei Garagen

1,5G und 2G: Satteldach (Verlängerung des Bestandes)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1

Tiefe wie Bestand 1

Carports

Versiegelung

kein Carport

max. 2 PKWAbstellplätze möglich

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Vorgarten: Vorgartenzone ist fortzuführen.

Gärten:

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:2

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)

möglich

Carport/Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig

Gaupen am Bestandsdach möglich

Ansicht gartenseitig bevorzugt: Zubau gartenseitig als Verlängerung

Variante: Anheben der Traufe um 1,5m

bei Zubau 1,5 Geschoße beibehalten

Carport o. Garage seitlich möglich bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten

Seite 79


09 WESTBAHNGASSE

Einzelhaus Typ E3

13,5m ab Bauflucht

Baufluchtlinie Straße

Grenzabstand

Freistehendes Einzelhaus mit Walmdach

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die freistehenden Einzelhäuser mit Walmdach finden sich im gesamten Gebiet wieder. Ihre Parzellen sind gleich wie die der Häuser mit Satteldach längsrechteckig geschnitten und ebenso ca. 35x17m groß; einige sind auch ca. 45m lang. Die Häuser haben auch ähnliche Grundflächen, ca. 8,8x9,2m. Die Parzellengrößen weisen eine Fläche von ca. 800m² auf.

Planung des Typs Es kann so wie bei Typ E2 wiederum gartenseitig erweitert werden. Dabei sollte das Walmdach über den Zubau gezogen werden. Das Gebäude verschmilzt zu einem Baukörper, Farb- und Materialwahl sollten dem Bestand entsprechen. Die Errichtung eines dritten Geschoßes ist aufgrund der Proportionen des Gebäudes auszuschließen. Das DG kann ausgebaut werden, wobei Gaupen ausgeschlossen sind und die Belichtung über Dachflächenfenster zu erfolgen hat. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.

Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ E3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Einzelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 80


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E3 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 800 m2

ca. 320 m2

Bestand: 0,230,35 erlaubt: 0,30-0,40

offen

folgt dem Bestand

4m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

2- bis 2,5-geschoßig

Carport/Garage möglich

2,5G: Gebäude verschmilzt zu 1 Baukörper, Farb- u. Materialwahl Bestand entsprechend

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Walmdach

Walmdach

Walmdach

Gaupen

Dachflächenfenster

Gruppierung

keine Gaupen

möglich

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:1

Tiefe wie Bestand 1

Carports

Versiegelung

kein Carport

max. 2 PKWAbstellplätze möglich

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Vorgarten: Vorgartenzone ist fortzuführen.

Gärten:

Parkierung:2

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplätze für max. 2 PKW (kein Carport/Garage)

möglich

Carport/Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig

Bestand: Walmdach First parallel zur Straße

bis 2 Parkplätze kein Carport im Vorgarten

Ansicht gartenseitig Walmdach gedreht und verlängert Zubau Fortführung von Bestandskubatur

Carport o. Garage seitlich möglich

kein Zubau seitlich möglich Terrassen nur gartenseitig

Seite 81


09 WESTBAHNGASSE

Doppelhaus Typ D1

Grenzabstand

2,5m ab urspr. Bestand

Grenzabstand

Gren zabs tand

1,5-geschoßiges Doppelhaus

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Einzelhäuser in gekuppelter Bauweise stehen auf Grundstücken mit ca. 400m² Fläche mit den Abmessungen von ca. 13x30m. Eine Ausnahme stellen die quadratischen Parzellen mit einer Fläche von ca. 300m² dar, die ca. 18x18m groß sind. Dieser Bebauungstyp ist auf den gesamten Gebietsbereich verteilt.

Planung des Typs Die Verdichtungsmöglichkeiten sind gleich wie bei Typ E1. Der Zubau soll jedoch nur ca. 20m² pro Geschoß betragen und ist einseitig um ca. 0,5m versetzt auszuführen. Ansonsten gelten dieselben Überlegungen wie bei Typ E1.

→ Typ D2: Siehe R2

Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ D1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Doppelhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 82


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig, Variante: quadratisch

ca. 400 m Variante: 300 m2

ca. 160 m Variante: 120 m2

Bestand: 0,24-0,39 erlaubt: 0,30-0,40

gekuppelt

folgt dem Bestand

4m (Variante: 2,5m) ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

2

2

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig oder 2-geschoßig (Traufe um 1,5m anheben)

Carport/Garage möglich

2-geschoßig mit 0,5m Versatz zum Bestand; Abhebung durch andere Farb- u. Materialwahl

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

1,5G: Satteldach wie Bestand 2G: Satteldach Dachneigung 30°

Satteldach, traufständig Flachdach bei Garagen

alle; Flachdächer sind zu begrünen

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, oder gekuppelt mit Nachbargaupe

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand 1

Carports

Versiegelung1

kein Carport

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben.

Gärten:

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:2

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport/Garage)

möglich

Carport/Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m seitlich: Flachdach begrünt

max. 1 Parkplatz kein Carport im Vorgarten

Windfang oder Vordach

Baugrenzlinie + 2,5 Meter

Garage seitlich möglich zweigeschoßig möglich, 50cm Einrückung

Zubau hinten: alle Dachformen möglich

Seite 83


09 WESTBAHNGASSE

Reihenhaus Typ R1

2,5m ab urspr. Bestand

Baufluchtlinie

Grenzabstand

Grenzabstand

1,5 geschoßiges Reihenhaus auf Kleinparzelle

Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die 1,5 geschoßigen Reihenhäuser mit Satteldach stehen auf kleineren Parzellen von ca. 200-270m² Ausmaß, mit einer Länge von 36m und einer Breite von ca. 6m bzw. 7,5m Sie befinden sich im gesamten Gebietsbereich wieder. Die Bebauungsdichte ist auf diesen Grundstücken meist durch den Ausbau des DachGeschoßes bereits überschritten.

Planung des Typs Das Straßenbild wirkt sehr unruhig und überladen. Zielsetzung wäre hier eine Verbesserung und eine Beruhigung der Straßenansicht. Die Vorgärten werden, auf Grund der Beengtheit als Abstellflächen benutzt. Eine sehr steil abfallende Garagenzufahrt in das Untergeschoß verkleinert den ohnehin schon sehr begrenzten Vorplatz. Die planierten Flächen sollten in begrünte, unversiegelte Flächen zurückverwandelt, die Aufgänge möglichst in ihrem ursprünglichen Erscheinungsbild wiederhergestellt werden.

Verortung im Quartier Westbahngasse - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Reihenhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 84


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 200m2 270 m2

ca. 80m2 120 m2

Bestand: 0,350,68 erlaubt: 0,30-0,40

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

2,5m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

Carport/Garage möglich

eingeschoßig

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig, Dachneigung wie Bestand

Flachdach

alle; Flachdächer sind zu begrünen

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand 1 2

Carports

Versiegelung1

kein Carport

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:3

4

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bepflanzung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

Abstellplatz für max. 1 PKW (kein Carport)

möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden

bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe gruppiert

Satteldach traufständig

Einfriedung max. Höhe 1,5m

Baugrenzlinie + 2,5 Meter

Parken gebäudeintegriert möglich

Vordach meist kein Zubau möglich (Dichteüberschreitung)

Einfriedung max. Höhe: 1,8m

Seite 85


09 WESTBAHNGASSE

Reihenhaus Typ R2 und D2

Baufluchtlinie Straße

2,5m ab urspr. Bestand Straße

2,5m ab urspr. Bestand

Grenzabstand

Grenzabstand

Zweigeschoßiges Reihenhaus (R2) Zweigeschoßiges Doppelhaus (D2)

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz Beschreibung des Typs Die Reihenhäuser stehen auf größeren Parzellen von ca. 400500m² Ausmaß. Die Breite der Parzellen beträgt 8-10,5m; die Länge ca. 40-43m. Die Reihenhäuser sind 2-geschoßig und haben ein Satteldach mit einer Neigung von 30°. Auf diesen Parzellen gibt es die Möglichkeit von gartenseitigen, 2-geschoßigen Zubauten über die gesamte Gebäudebreite, da die Dichte teilweise noch nicht vollständig ausgenutzt ist. Ein größerer Zubau ist aufgrund der Beengtheit und Nähe zu den Nachbarn dennoch nicht möglich. Bei den Eckreihenhäusern sind die Zubauten um ca. 50cm nach innen versetzt zu errichten. Das Doppelhaus ist von den Maßen her gleich wie das Reihenhaus 2G (Typ R2) und kommt in der Glesingerstraße sowie Simonygasse Ecke Trattfelderstraße vor. Planung des Typs Die Bebauungsdichte kann wiederum durch einen zweigeschoßigen, gartenseitigen Zubau über die gesamte Gebäudebreite, bei den Ecktypen um ca. 0,5m versetzt und ca. 20m² pro Geschoß erhöht werden. Ein größerer Zubau ist aufgrund der Beengtheit und Nähe zu den Nachbarn nicht möglich.

Reihenhaustyp Quartier Westbahngasse. Seite 86

Verortung im Quartier Westbahng. - Typ R2/D2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Typ R2 Typ D2


09 WESTBAHNGASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 und D2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 320 m2 600 m2

ca. 130 m2 240 m2

Bestand: 0,260,46 erlaubt: 0,30-0,40

geschlossen, Eckparzelle gekuppelt

folgt dem Bestand

2,5m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

2-geschoßig

Carport/Garage möglich

2-geschoßig; auf Eckparzellen mit 0,5m Versatz zum Bestand

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig, Dachneigung 30°

Flachdach

alle; Flachdächer sind zu begrünen

Dachflächenfenster

Länge

Gruppierung

möglich

-

-

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand 1 2

Carports

Versiegelung1

kein Carport

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:3

4

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Bäume

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bepflanzung

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW-Abstellplatz, kein Carport

möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden

bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig nur Dachflächenfenster möglich

Ansicht gartenseitig Zubauten gekuppelt

Dachform frei wählbar Carport. o. Garage auf Eckparzellen möglich

max. 1 Parkplatz im Vorgarten

Einrückung bei Eckparzellen

Baugrenzlinie + 2,5 Meter

Seite 87



10

Grottenhofstraße XV. Wetzelsdorf XVI. Straßgang


10 Grottenhofstraße ERSTELLT MAI 2020

MASZSTAB 1:1000

LEGENDE Freifläche

Baugrenzlinie

Vorgartenzone

Baufluchtlinie

Gebäude Bestand

Gebietsgrenze

Nebengebäude Bestand NORDEN

Kleinräumig einheitlich strukturierte Gebiete im 1.0 RLB (idgF)

STADT

STADTPLANUNG


10 GROTTENHOFSTRASSE

10.1 Analyse der Plangrundlagen 10.1.3 Flächenwidmungsplan Im 4.0 Flächenwidmungsplan ist das Gebiet im Norden als Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,30,4 ausgewiesen. Im Süden befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet mit der Dichte 0,3-0,6. Laut Verkehrslärmkataster gibt es eine mittlere bis hohe Beeinträchtigung durch die Grottenhofstraße und eine mittlere Beeinträchtigung durch den Karl-Etzel-Weg und die Süd-Ost-Siedler-Straße. Zudem ist eine stärkere Lärmbelastung entlang der Graz-Köflach Bahn gegeben, wo die Privatgärten unmittelbar an die Bahntrasse angrenzen.

10.1.1 Stadtentwicklungskonzept Laut Stadtentwicklungskonzept liegt das Gebiet innerhalb der Kernstadt ohne Nutzungsbeschränkungen sowie teilweise in der Vorrangzone für Siedlungsentwicklung. Der nördliche Teil bis zur Bezirksgrenze ist als Wohngebiet geringer Dichte gemäß §15 STEK und der südliche Teil als Wohngebiet mittlerer Dichte gemäß §14 STEK ausgewiesen. 10.1.2 Räumliches Leitbild Das Gebiet ist dem Bereichstyp 8 “Kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels” zugeordnet und liegt in dem Teilraum 11 (Straßgang Nord - Kärntnerstraße). Laut Stadtmorphologie wird der Siedlungsbereich als kleinteilig strukturiertes Gebiet außerhalb des Grüngürtels und verdichteter Flachbau (Reihenhäuser) beschrieben. Für diesen Bereichstyp gelten folgende Festlegungen: Die maximale Geschoßzahl ist auf max. 1-3 Geschoße begrenzt. Die Bebauungsweise ist offen, gekuppelt und geschlossen. Die Lage der Bebauung zur Straße ist abgerückt und straßenbegleitend. Allenfalls sind bestehende zusammenhängende Grünflächen zu erhalten; Einfriedungen sind max. 1,50-1,80m hoch und überwiegend blickdurchlässig auszubilden, abschottende flächige Elemente sind dabei auszuschließen. Die zulässige Form der Parkierung ist ins Gebäude integriert sowie in freier Aufstellung im Nahebereich der Straße, allenfalls unter Beachtung der charakteristischen Vorgartenzone. Der durchgrünte Charakter ist zu erhalten; allenfalls sind Gebäudefluchten aufzunehmen. Es gilt der Ausschluss von offenen Erschließungen.

48

476/4 42 477/23

32

474/8

26

477/4 .181/2

10.1.5 Kleinräumige Umgebung In Richtung Norden bildet die Ost-West geführte Grottenhofstraße den Abschluss des Siedlungsgebietes, wo nördlich davon überwiegend 8-geschoßige Wohnbauten der 70er Jahre des letzten Jahrhunderts stehen. Im Osten verläuft die Bahntrasse der Graz-Köflacher Bahn, die von Norden nach Süden reichend eine markante Trennlinie darstellt. Im Westen wird der Siedlungsbereich von dem Gewerbegebiet entlang der Straßganger Straße begrenzt, das von einer deutlich großflächigen Bebauungsstruktur geprägt wird. In südlicher Richtung stellen die Volks- und Hauptschule am Unteren Bründlweg sowie die Geschoßwohnbauten zwischen dem Haferfeldweg und dem Puschweg eine entsprechende Abgrenzung dar.

7

54

9

60

10.1.4 Raumheizung und kommunales Energiekonzept Das Gebiet befindet sich innerhalb der Beschränkungszone für die Raumheizung und liegt im aktuellen Versorgungsgebiet Fernwärme.

473/6 .1860473/3 20 Grotte 469/13 775 69 65 31 35 43 41 1 29 61 57 53 49 469/3 .1197 .1864.1865 468/10 35 .1125 470/103 .1198 .1066.1065.1064468/9469/12 .1034 6 470/38 469/4 470/104 .1063 .1196 .1863 470/71 469/2 470/105 .1194.1193 .1035 .1058 470/42 .962 8 Wittulaweg 28 26 470/109 .1068 .1867 .1036 470/6 .1067.1069.1070.1072 470/162 .1189 469/7 .1071 470/17 .1192 0/53 469/9 .111320 18 16 8 .1038 12 6 4 468/3 470/14 470/18 737/1470/411 9 231 5 3 .1039 .1055 470/32 470/20 470/81 .1866.1109 .1210 .1183 .1182 .1073 .1054 .1040 .1078.1077 .1184 8 .1143 .1041 470/119 .1075.1074 Pittoniweg 1 1 .1042 .1052 .1103 .1076.1082 7 5 3 181/3 .1081.1083 .1214 718 .1043 .1179.1180 .1145.1148 2 .1051 .1084 .1079.1080 .1044 169/2 .1176 .1181 0/1 1904 2 6 4 8 470/24 743742739 18 .1045 .1225 .1098 14 12 721 5 3 738 97 13 759.1171.1170 .1046 179/1 9 17 720 25 .1089 .1173 222 .1047 734.1092.1091 .1086.1085719 Ze rlacherweg 740 .17 762 .1087 41 .1742 .1088 761 749748 178 732 .1090 744 169/23 753752 .1163 763 .1748 .1434 6 169/27 754 .1861 .1435 10 8 166/18 26a .1916 14 169/1 169/24 173/11 1 166/23 g e .1747 w .1440.1439 .1442 h c s 1 u 7 .1457 P 20 173/15 .144128 26 24 22 15 173/12 433 .1918 173/19 .1458166/70 23 21 166/67 29 27 25 173/20 .1917 174/1 .1465 .1461.1460 4 166/66 8 6/54 .1464166/10 166/31166/21 31 173/8 g 173/18 e ldw 3 .1421 22 34b 166/26 .1450 Haferf e 173/13 8 166/34 166/32 28 166/1 170/1 .1743 .1953 32 30 295/36 15 172/13 36 .1413 427 11 19 5 21 .1749 2 23 .1951 172/11 27 .1738 .1736 428 13 172/14 172/6.1768 .1364 2 .1430 172/5 173/22 172/8 172/4 .1365 15 173/1 17 172/2 .1366 164/6 172/12 173/23 295/40 777/1 .895 12 11 172/3 25 Am 295/32 295/4 21 19 173/4 9163/7 Jä .1382 ge 15 .1368 163/1 779 3/6778 .1388 g rg 477/27

58

52

46

36

40

692/1 470/69 476/5

30

24

3 1

8 6

7 5

10

9

31

37 41

Grevenberggasse

32

37

55

12 6

34

3

Ausschnitt aus 4.0 Stadtentwicklungskonzept (idgF)

5

7

er 13 4 St ra ße

39

Ha rt

51

G lesingerstraß

1 1 27

38

36

39

13 2

52

35

45

Stadtentwicklungskonzept Legende (Auszug): Wohngebiet mittlerer Dichte §14 Wohnengeringer Dichte §15 Industrie, Gewerbe / Wohnen mittlerer Dichte Eignungszone §7 Freizeit, Sport, Ökologie Bahnanlage

el-Weg Karl-Etz

61

49

8a

9753 13

25

19

34 34a

3

14 12

16

13

20

19 15 25 21

24

26

19 21

26 a

38

15

20

42

13

18

38

36

40

Süd-Ost-Siedler-Stra ße

52 48

14

18 a

32 28 24 20 16 12 10 8 6 4

4

4 2

476/2

.181/1

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 89


10 GROTTENHOFSTRASSE

10.2 Einheitliches Gestaltungsprinzip 10.2.1 Vorherrschende Bebauungsweise Die Parzellen sind überwiegend längsrechteckig geschnitten. Die Grundstücksgrößen reichen von ca. 300m² (Reihenhäuser) bis ca. 1000m² (freistehende Einzelhäuser). Die Häuser wurden ab 1952 in drei Abschnitten von drei unterschiedlichen Genossenschaften errichtet, wobei die Reihenhäuser in der Grevenberggasse zu den am spätesten, ab den 1960er Jahren errichteten Häusern gehören. Die einzelnen Typen weisen gruppenweise eine ursprünglich einheitliche Bauflucht und eine identische Vorgartenzone auf, die relativ gut erhalten und für das Gebiet charakteristisch sind. Die Bauflucht verläuft meist ca. 4-5m parallel zur vorderen Grundgrenze. In der Grevenberggasse gibt es jedoch auch tiefere Vorgartenzonen. Die Häuser stehen vorwiegend im vorderen Bereich der Parzelle. Die Dächer sind großteils Satteldächer (ca. 45° Dachneigung) mit dem First parallel zum Straßenverlauf. 10.2.2 Bestehende freiraumplanerische Qualitäten Die Vorgärten der Häuser mit 4-5m Tiefe wurden teilweise planiert und als PKW-Abstellflächen adaptiert. Auch zusätzliche Flugdächer und Garagen wurden in der Vorgartenzone errichtet. Die Einfriedungen entlang der Vorgärten sind überwiegend als unter 1,5m hohe, blickdurchlässige Zäune ausgebildet. Bei den 1,5-geschoßigen Reihenhäusern gibt es manchmal überhaupt keine Einfriedungen. Manche Vorgärten sind mit Hecken zum Straßenraum hin abgegrenzt. Im hinteren Bereich der Parzellen dominieren zusammenhängende, bauplatzübergreifende Grünräume. Im gesamten Gebiet sind bis auf die Verkehrsflächen keine öffentlichen Freiräume vorhanden. In der Mitte des Gebiets (Grevenberggasse) befindet sich ein ehemals gewerblich genutztes, eingeschoßiges Objekt, anstelle dessen die Errichtung von Reihenhäusern angedacht ist. 474/8

473/6 .1860 473/3 473/2 .461 24 474/7 476/5 476/2 692/1 Grottenhofstraße 470/37 692/2 .1129 .1124 .1123 .1122.1120 63 69 33 31 65 49 41 39 37 35 71 45 43 775 29 61 57 55 53 .1061 .1062 .1121 470/142 .1197 .1198 469/3 469/13 .1864 .1865 470/69 .1125 470/101 470/103 .1033 470/68 470/70470/99 470/102.1066 .1065.1064.1063468/9 468/10 .1059 .1034 470/67 470/100 .1863 469/12 470/38 469/4 470/71 470/104 .1131 .1118 .1196 470/105 470/72 .1117 .1194 .1193 470/106 .1035 470/73 .1058 469/2 470/42 .1195 .962 470/107 .1115 26 470/74 28 703 470/108 32 30 469/10 470/155 470/158 470/6 470/109 470/162 .1036 .1057 23 21 19 31 29 25 470/75 .1207 27 .1067.1068 .1069.1070 .1072 .1867 .1037 470/53 470/76 .1135470/110470/111 .1189 470/14 470/18 .1071 469/7 .1112470/112 .1192 470/77 470/17 470/54470/143 .1113 20 469/9 .1056 16 18 470/78 .1038 14 12 .1138 4 470/56 470/79 Wittulaweg 470/4 .1188470/15 737/1 470/80 .1231 .1039 97 .1187 5 3468/3 .1139 .1110470/11313 11 470/81 470/144 470/135 .1055 470/114 .1866 470/82 470/115 .1076 .1074 .1040 .1186 470/20 .1183 .1182 470/83 .1210 470/32 .1107 .1078.1077 .1075 .1073 .1054 470/84 .1143 .1185 470/117 .1041 470/85.1144 8 470/118 4 .1184 .1211 .1053/1 470/156 470/119 470/159 Pittoniweg 1 .1042 .1052 .1053/2 .1213 .1212 3 5 .1103 13 15 9 .1178 17 11 7 .1149 .1102 .1177 .1043 .1145 .1146 .1148 .1150 .1082 .1214 .1179 .1180 .1181 .1051 .1101 .1147 .1176 .1083 .1084 470/154 .1080.1081 470/60 .1044 718 .1100 .1079 169/ 470/24 1903 1904 2 .1215 .1099 721 4 .1174 .1045 .1152 .1153 .1154 .1156 14 g we .1098 her .1216 470/140 Zerlac 470/157 5 3 7 .1170743 742 9 720 13 11 .1046 .1173 759 .1171 740739738 19 1715 .1049 741 23 179/ .1094 32 .1047 .1048 .1172 30 34 .1097 .1095 .1217 .1090 .1087 .1086.1085 737/2 .1089 735734 .175 761 719 736 .1088 .1091 27 733 .1092 35 33a 33 .1159 29 .1161 762 39 .1742 756 4341 .1160 .1165 812 745 .1166 .1454 .1164.1163 749748 746 744 .1093 732 .1168 .1748 169/28 747 754753 169/23 .1861 763 752 169/24 4 6 .1434 166/17 166/2 169/27 173/25 755 .1435 .1452 .1916 8 173/2 26a 10 .1446 166/38 14 169/1 166/42 .1747 166/18 .1447 173/11 173/16 .1436 12 .1408 .1439 166/23 .1453 .1441 .1440 1 34 7 .143822 20 166/70 .1409 26 11 166/16 28 15 166/37 166/55 166/67 Puschweg .1745 173/15 166/15 173/19 .1918 166/69 21.1459 .1458 .1457 .1415 27 173/12 29 173/20 .1917 .1416 .1462 .1461 .1460 166/19 .1449 .1465 .1741 .1410 166/31 .1744 4 173/13 174/1 166/66 8 166/14 166/28 .1464 173/9 173/8 14 166/60 .1740 31 166/20 166/10 166/35 .1739 166/11 24 22 166/13 3 173/18 .1421 166/34 166/26 166/21 295/36 170/1 166/32 166/27 28 166/12 30 166/1 .1743 173/14 .1767 32 .1427 166/63 .1413 15172/13 .1953 ldweg 36 11 Haferfe 172/11 166/33 5 .1749 21 19 23 15a 172/14 .1951 .1428 13 27 .1737 .1736 29 172/8 780/1 172/6 .1768 .1364 172/5 .1430 172/4 .1738 173/5.1735 .1429/1 173/22 Am .1365 172/2 15 295/35 .1429/2 Jä ge 17 173/1 .1385 295/3 r .1366 777/1 gru 172/12 nd 164/6 295/4 172/3 173/23 295/34 476/1

58

477/23

476/4

46

36

40

477/27

.181/1 477/4

.1859

.181/2

6

8

7 5

9

8a

10

18

12

10

11 9 7 5 3

8 6 4

3 1

4

3

41 39 37 35 33

126

rS

1

12 7

Ha r

te

12 9

gerstraße

13 4

Ausschnitt aus 1.0 Räumliches Leitbild (idgF), Bereichstypenplan

3

130 38

132

in Gles

51

ße

51 49

57 55

48 46

Grevenberggasse

44 42

50

49 47

36

tra

33 31

37 35

39

52

39

45 43

34

61

5

25 23 21

29 27

29

19

34

34b

32 30

25 23 19 17

26

22

14 12

13 11

16

15

18

22

24

44 40

37 35 33a 31 33 zel-Weg Karl-Et 32

36

28

27 29

Süd-Ost-Siedler-Straße

25

26a

24 26

45

Seite 90

Bereichstypenplan Legende (Auszug): Kleinteilig strukturierte Gebiete außerhalb Grüngürtel Wohnanlagen und verdichteter Flachbau Geschoßbau Eignungszonen Wohnanlagen und verdichteter Flachbau / Betriebsgebiete

19 21

20 22

28 26

15

16 18

30

12 14

11 13

18a

38

36

40

40a

38a

52 50

474/9

30

4 2

52

10.2.3 Planung des Gebiets Die derzeitige Dichte bewegt sich im Gebiet derzeit zwischen 0,1 bei Doppelhäusern auf Großparzellen und 0,44 bei Reihenhäusern. Damit gibt es bei fast allen Parzellen Dichtereserven. Um die Einheitlichkeit des Gebietes zu erhalten bzw. wiederherzustellen, wird vermieden die möglichen Zubauten durch eine straßenseitige Aufstockung auf der Parzelle unterzubringen. Stattdessen wird ermöglicht, Bauvolumina direkt anschließend an die straßenseitige Bebauung zu errichten. Lediglich bei den freistehenden, eingeschoßigen Einzelhäusern sowie im südlichen Teil (Dichte 0,6) bei den Doppelhäusern (gartenseitig) wird eine Zweigeschoßigkeit ermöglicht. Durch die höhere Dichte im südlichen Teil und teilweise sehr große Grundstücke (ca. 1000m²), besteht hier auch die Möglichkeit dreigeschoßige Mehrparteien-Wohnhäuser zu errichten. Ansonsten gelten die gleichen Überlegungen wie für das Gebiet Westbahngasse: Die Bauweise in Form einer Abfolge von geschlossener, offener und gekuppelter Bauweise wird fortgeführt. Die Baufluchtlinien ergeben sich aus dem Bestand, die Baugrenzlinien aus Bestand, Dichte und Grundstücksgröße sowie aus der Forderung die typische Bebauung zu erhalten und Parzellen übergreifende Grünräume nicht zu zerstören. Die Vorgartenzone ist von Bebauung freizuhalten (ausgenommen Windfänge). Bei allen Bauten hinter und seitlich von den Häusern sind die Gebäudeabstände, Grenzabstände und Baugrenzlinien einzuhalten. Die Dachform und Farbe ist dem Bestand anzupassen, daher sind die Dächer straßenseitig als Satteldächer mit dem First parallel zur Straße auszubilden. Ausnahmen davon sind Einzelhäuser, die im Gegensatz zum Gebiet Westbahnstraße alle Dachformen aufweisen dürfen. Gaupen können als Schleppgaupen im Ausmaß von max. ½ der Trauflänge ausgebildet werden. Die Farbgebung ist bei Um- und Neubauten aus dem vorhandenen Farbspektrum zu wählen. Flachdächer sind zu begrünen. Terrassen sind bei allen Typen im Hintergarten möglich, bei Einzelhäusern auch seitlich. Austrittsgaupen sind im gleichen Material wie die Dachdeckung herzustellen.

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz


56

60

54

WA 0,6-1,2 50

W 0,3 474/7 .461

.1859

28

34

477/23

32

9

62

474/8

26

Gr o

477/4 477/27 .181/1 .181/2

18

20

15

17

0, 5 G 0,5

34

5

36

7

43

27

29

31

15

61

12

49

3

15 17

21 23

52 50

G

32

11

42

18 a

7

4

4 2

8a

27 31

55

43

WA 0, 3-0, 6

126

10 8 6 4

21 23

WA 0,3-0,6 WA 0,3-0,6

26 a

15

46

11

73

40a 40 38a 38 36a 36

3

67

29

5 7 9 11

Gr evenberggasse

12

13

65

19

20 16 12

10

9

3 5

63

36

8 6

57 59

51 53

20

45

24

39

WR 0,3-0,4

29

41

19 21

15a

23

27

29

130

4

13

6 4

E-20kV

12

36

.1859

.181/2

30

24

474/8 4 473/220a .1860 20 775

e

476/5 476/2 ttenhofstraß .1198 469/2 470/37 .1197 .1864 468/9 470/68 470/99 470/103 .1065 0/36 .1865 470/69 .1125 468/10 .1863 470/38 .1066 .1064 .1193 469/12 469/4 470/32 .1063 .1058 .1194 470/73 .1035 470/107 470/162 .1069 470/42 32 28 26 .1071 .1036 Wittulaweg 470/109 .1070 469/10 .1072 .1207 .1037 470/111 .1068 470/14 .1192 469/7 469/9 0/53 470/143 470/17 470/77 20 18 16 14 10 8 .1038 6 4 470/15 470/18 470/79 470/4 468/3 .1039 .1231 .1055 .1183 470/81 470/115 .1075 .1040 470/20 .1182 .1143 .1054 470/116 .1076 .1210 .1074 .1185 .1077 4 6 .1053/1 .1041 .1073 .1211 470/119 .1082 Pittoniweg 1212 .1042 1 .1177 .1180.1145 .1149 .1102 .1081 .1083 .1043 .1051 .1101 .1080 .1084 .1179 .1181.1146 .1150 .1044 169/ 1903 .1215 .1079 2 6 4 .1045 470/140 .1171 721 14 12 108 180 720 .1225 759 .1170 .1046 180 739 470/157 .1085 .1222 179/ 742 740 .1087 34 32 30 .1047 733 .1048 736 734 .1090.1088 761 .1 719 .1091 .1742 .1086 745 .1163 746 .1089 1 754 .1092 169/23 .1748 .1861 4 744 .1435 .1434 6 752 749 765 763 755 169/27 .1916 169/24 166/23 10 8 169/1 14 166/43 166/38 26a .1439 166/18 173/16 12 we g .1441 34 32 .1747 166/70 Pusch 22 20 24 174/1 26 28 .1918 173/20 173/15 .1457 173/19 173/13 166/28 .1460 .1465 .1917 66/54 4 8 .1461 .1464 166/60 .1411 14 166/1 173/9 166/26 166/20 166/11 166/34 34b 166/21 24 ldweg 170/1 .1743 173/18 28 6 11 34a 32 30 Haferf e 173/14 295/ 36 13 172/13 166/33 173/22 .1736 172/8 172/11 .1430 172/5 .1768 .1364 15 173/5 172/6 17 .136 172/4 /8 172/2 173/1 .136 .1429/2 172/12 164/6 295/34 173/23 295 777/1 63/5 25 11 .1734 295/32 295 21 19 172/3 163/8 29 9 .1382 15 779 163/6 163/1 Unterer Bründlweg 295/28 144/3 31

39

35

45 49

55 59 63

65

73

20 16 12 10 8 6 4

4

8 6

8a

10

12

18

18 a

26

32

15 17

20

7 911 13 1 3 5

24

29

11

15

21 23

26 a

79

40a 40 38a 38 36a 36

23

27 31

37 39

28

33

43

1

7

11

15

32

37

17

55

34

5

25 27

29

31

15

61

12 7

36

39

49

3

21 23

43

52 50 48 46

35

51

15a

19 21

23

27

29

3

13 0

13 4

5

12 9

7

esingerstraße

13 2

1

51

64

12

13 9

13 6

49

41

44 42

45

35

31 33 a

Süd-Ost-Siedler-Straße

21

5

14

13

3

16

9

19 21 23

20

3 5

15

24

11

39

31

30

9

21 25 27

36

5 7

34a 34

15 19

17 21 25 29 33

13

Verkehrslärm - Straßenverkehr nachts Legende: 30-35db 35-39db 39-44db 44-49db 49-54db 54-59db 59-64db 64-69db

12 6

53

4 2

29

13

35 79

3

42 52 48 44

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz

sse

40

46

79

52

26

.181/1

Gr o

58

32

477/23 477/27

42

WR

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Flächenwidmung.

5

48

9

54

476/1

3

WA 0,3-0, 6

Nms Vsch

12

60

13 2

1

51

spo

Verkehrsfläche Sportzwecke Bahntrasse

23

37

A -0,6

W 0,3 6

WR 0, 3-0, 4

15

25 27

42 52 48 44

11

29 33

19

WR WR 0,3-0,4 0,3-0,4 WR A 0,3-0,4 WA -0,6 0,3-0,6 WA 0,3-0,6

9

WR 0,3-0,4

WR 0, 3-0,4

Flächenwidmung Legende (Auszug): spo Reines Wohngebiet Allgemeines Wohngebiet

5 7

17

WR WR 0,3-0,40,3-0,4

35

3

WR 0,3-0,4

13

WR 0,3-0,4

3 5 7 9 13

WR ,3-0,4

31

46

29

52

e

.1860 20a 40 36 30 24 474/9 476/5 473/2 20473 470/68 .1121 ttenhofstraß 775 .1129 469/3 470/103 .1197 .1065 .1125 468/9 469/13 .1865 .1864 470/67 .1033 .1059 470/99 .1066 0/38 .1034 470/101 470/102 470/71 469/4 469/12 .1063 .1064 470/105 470/72 .1196 470/106 .1058 469/2 .1035 470/162 .1132 470/42 470/107 470/108 158 .1133 .1036 Wittulaweg 470/109 .1071 469/10 .1134 .1135 .1037 .1067 .1190 .1191 470/76 .1070 .1207 0/54 .1113 .1112 .1068 .329 469/7 .1192.1136 .1056 470/56 20 18 16 .1038 14 10 8 470/78 6 4 469/9 .1208 .1188 470/80 .1139 470/4 .1039 468/3 .1182 .1109 .1055 .1077 .1076 .1141 .1078 .1040 470/83 .1107 470/20 .1054 .1143 470/117 .1185 8 .1183 .1211 .1074 .1041 4 6 .1053/1 470/119 .1042 Pitto niweg 470/159 1212 .1103 .1179 181/13 .1102 .1180 .1146 .1101 .1051 .1044 .1100 .1079 .1083 2 .1099 .1174 .1171 180 8 721 737/1 14 1225 .1045 180/ 470/157 720 .1046 .1097 179/1 .1049 34a 32 .1096 .1095 737/2 .1047 .1758 .1048 761 .1217 734 733 719 ALTL .1162 .1093 .1166 .1454 .1086 .1169 .1748 178/4 .1090 169/28 .1168 .1435 .1434 6 763 745 169/27 861 169/1 .1446 166/42 10 8 173/11 eg .1408 .1447 Puschw 812 20 66/68 173/12 173/15 166/19 .1918 .1416 173/19 .1465 78 .1415 .1917 .1449 174/1 166/14 166/35 1417 4 E-20kV 8 173/9 173/20 .1740 166/26 166/20 6/60 .1418 166/61 166/11 166/10 166/32 .1739 24 .1770 166/34 .1421 173/13 170/1 .1743 11 .1412 .1406 166/12 32 30 29 173/14 .1953 36 166/27 172/13 13 295 166/33 .1737 .1736 28 .1951 .136 173/22 780/1 172/14 172/6 .1735 166/66 172/11 .1738 173/7 15 172/4 172/5 .136 173/5 .1429/1 17 .1430 172/12 173/1 164/6 .1429/2 295/35 .136 173/23 295/33 295/4 .895 295/32 295/34 .1750 25 11 295/29 295/ .1734 21 19 .1183 .1184 .1382 .1185 182 .1367 8

470/142 01

Ausschnitt aus 4.0 Flächenwidmungsplan (idgF), Verkehrslärmkataster Straße

1

11

M: 1:5000 Quelle: Stadt Graz Seite 91

3


10 GROTTENHOFSTRASSE

Reihenhaus Typ R1

Reihenhaus mit schmalem Vorgarten

4m ab urspr. Bestand Baufeld

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Reihenhäuser mit schmalem Vorgarten kommen entlang der Grevenberggasse vor und können als gebietstypisch für dieses Gebiet bezeichnet werden. Die Parzellen sind 40m tief und 7,5m breit. Die Häuser weisen eine Grundfläche von 7,5x9m auf. Die Vorgärten sind zwischen 4,5m und 6m tief. Die Parzellengröße weist eine Fläche von 300m² auf.

Planung des Typs Bei diesem Typ soll die straßenseitige Ansicht nicht verändert werden. D.h. die Dachform soll auch bei Neubau ein Satteldach mit gleicher Dachneigung und ähnlicher Farbe sein. Gaupen sind als Schleppgaupen auszubilden, mindestens 1m von der Grundgrenze zu errichten und zu gruppieren. Hinter dem Haus kann durch einen eingeschoßigen Zubau mit einer Tiefe von bis zu 4m die Wohnebene vergrößert werden. Die Dachform ist hier frei wählbar, nachdem die Hinterseite von der Straßenseite aus nicht einsehbar ist. Flachdächer sind zu begrünen. Im Vorgarten dürfen, um das einheitliche Straßenbild zu erhalten, bzw. wiederherzustellen, keine Carports errichtet werden. Auf den Eckparzellen ist die Errichtung eines Carports unter Einhaltung der Vorgartenzone bis zur Baugrenzlinie möglich.

Reihenhaustyp Grevenberggasse Seite 92


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 300m2

ca. 120 m2

Bestand: 0,17-0,32 erlaubt: 0,30-0,40

geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt

folgt dem Bestand

4m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)

eingeschoßig

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Satteldach, traufständig

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Tiefe

Carports

Versiegelung1

wie Bestand

keine weiteren Carports

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

Vorgärten:

1 2

Parkierung:3

4

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über Eingangsbereich möglich

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bepflanzung

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

max. 1 PKW-Abstellplatz, kein Carport

möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden

bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe

Satteldach traufständig

Einfriedung max. Höhe 1,5m

max. 1 Parkplatz kein Carport, Überplattung der vorh. Garagenabfahrt möglich

Baugrenzlinie + 4 Meter

Vordach Zubau eingeschoßig

Einfriedung max. Höhe: 1,8m

Seite 93


10 GROTTENHOFSTRASSE

Reihenhaus Typ R2

Reihenhaus mit tiefem Vorgarten

5m ab urspr. Bestand Baufeld

Baufluchtlinie

Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Die Reihenhäuser mit tiefem Vorgarten liegen auf der nördlichen Ostseite der Grevenberggasse und stehen auf 60m tiefen Parzellen. Die Häuser haben die gleichen Dimensionen wie der Typ R1, sind aber von der Straße weiter abgerückt, wodurch ein sehr tiefer Vorgarten von 10-11,5m entsteht. Die Parzellengröße weist eine Fläche von 450m² auf. Bei den Reihenhäusern mit tieferen Vorgärten gibt es Abfahrten in Garagen im Kellergeschoß. Ebenso gibt es einige Parkplätze in den Vorgärten.

Planung des Typs Bei diesem Typ kann hinter dem Haus ein Zubau mit einer Tiefe von 5m errichtet werden um das Wohngeschoß zu vergrößern. Es besteht die Möglichkeit, bei Einverständnis mit dem Nachbarn auch ein zweites Geschoß zu errichten. Die Dachform ist frei wählbar, Flachdächer sind zu begrünen. Die Vorgartenzone ist freizuhalten, bei Eckparzellen sind auch Carports bis zur Baugrenzlinie möglich. Die straßenseitige Dachform ist beizubehalten, bei Neueindeckung ist eine ähnliche Dachfarbe zu wählen. Gaupen sind als Schleppgaupen mit mindestens 1m Abstand zur Grundgrenze auszubilden und zu gruppieren.

Reihenhaustyp Grevenberggasse Seite 94


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 450m2

ca. 180 m2

Bestand: 0,16-0,19 erlaubt: 0,30-0,40

geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt

folgt dem Bestand

5m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)

eingeschoßig (zweigeschoßig in Absprache mit Nachbarn)

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Satteldach, traufständig

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupe

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand 1 2

Carports

Versiegelung1

kein Carport

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

Parkierung:3

4

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über Eingangsbereich möglich

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bepflanzung

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW-Abstellplatz, kein Carport

möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden

bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe

Satteldach traufständig

Einfriedung 1,5m Baugrenzlinie + 5 Meter

max. 1 Parkplatz kein Carport

Vordach eingeschoßig in Abst. mit Nachbarn 2G

Einfriedung max. Höhe 1,8m

Seite 95


10 GROTTENHOFSTRASSE

Reihenhaus Typ R3 Reihenhaus auf Kleinparzelle

4m ab urspr. Bestand Baufeld

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ R3, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Diese Reihenhäuser kommen lediglich an der Süd-OstSiedler-Straße in Form von 2 Dreierreihen vor, wodurch sich nur 2 reguläre Reihenhäuser und 4 “Ausnahmen” auf den Eckparzellen ergeben, die 26,5m tief und 11,5 bzw. 12m breit sind. Die Eckparzellen sind 26,5m tief und 11,5 bzw. 12m breit. Die Reihenhäuser in der Mitte stehen auf Parzellen mit 26,5m Tiefe und 8m Breite und verfügen somit nur über eine Parzellengröße von 250m². Die einzelnen Häuser haben eine Grundflächen von 8 x 9m.

Planung des Typs Bei diesem Typ soll die straßenseitige Ansicht nicht verändert werden. D.h. die Dachform soll auch bei Neubau ein Satteldach mit gleicher Dachneigung und ähnlicher Farbe sein. Gaupen sind als Schleppgaupen auszubilden, mindestens 1m von der Grundgrenze zu errichten und zu gruppieren. Hinter dem Haus kann durch einen eingeschoßigen Zubau mit einer Tiefe von bis zu 4m die Wohnebene vergrößert werden. Die Dachform ist hier frei wählbar, nachdem die Hinterseite von der Straßenseite aus nicht einsehbar ist. Flachdächer sind zu begrünen. Im Vorgarten dürfen, um das einheitliche Straßenbild zu erhalten, bzw. wiederherzustellen, keine Carports errichtet werden. Auf den Eckparzellen ist die Errichtung eines Carports unter Einhaltung der Vorgartenzone bis zur Baugrenzlinie möglich.

Reihenhaustyp Süd-Ost-Siedler Straße Seite 96


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Reihenhaus Typ R3 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 255m2

ca. 102 m2

Bestand: 0,300,44 erlaubt: 0,30-0,40

geschlossen, bei Eckparzellen gekuppelt

folgt dem Bestand

4m ab dem urspr. Bestand

an Straße anbaubar

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

1,5-geschoßig (betrifft Eckparzellen)

eingeschoßig

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Satteldach, traufständig

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupen

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand 1 2

Carports

Versiegelung1

kein Carport

max. 1 PKWAbstellplatz möglich2

Parkierung:3

4

min. 1/3 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

Vordach über Eingangsbereich möglich

Versiegelung im Vorgarten: Entsiegelung ist anzustreben. Abstellplätze im Vorgarten: Nur bei entsprechender Vorgartentiefe.

Gärten:

3

Bepflanzung

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW-Abstellplatz, kein Carport

möglich, alte Garagenabfahrt kann verändert werden

bei Eckparzellen: Carport/Garage möglich4

Parkierung - Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze.

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe

Firstrichtung

Einfriedung max. Höhe 1,5m

max. 1 Parkplatz kein Carport

Baugrenzlinie + 4 Meter

Vordach Zubau eingeschoßig

Einfriedung max. Höhe: 1,8m

Seite 97


10 GROTTENHOFSTRASSE

Doppelhaus Typ D1 Doppelhaus auf Kleinstparzelle

5m ab urspr. Bestand Baufeld

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D1, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Doppelhäuser auf Kleinst-Parzellen finden sich entlang der SüdOst-Siedler-Straße sowie im südlichen Teil der Grevenberggasse und einmal in der Mitte des Karl-Etzel-Wegs wieder. Sie stehen meist auf quadratischen Parzellen, wobei die Fläche ähnlich groß ist wie bei Doppelhäusern auf Kleinparzellen, nämlich 390-450m².

Planung des Typs Bei diesem Typ soll ebenfalls die straßenseitige Einheitlichkeit erhalten bleiben, die durch die Dachform wesentlich charakterisiert ist. Hinter dem Bestandshaus besteht die Möglichkeit eines eingeschoßigen Zubaus mit einer Tiefe von bis zu 5m, um das Wohngeschoß zu vergrößern. Für die Dächer gilt ebenso wie bei den Reihenhäusern: Straßenseitig ist das Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wiederherzustellen indem Dachform (Satteldach), Neigung und Farbe dem Bestand entsprechend übernommen werden (gilt auch bei seitlichen Zubauten bis zum Grenzabstand lt. Baugesetz). Bei Doppelhäusern dieses Typs im südlichen Teil des Gebiets (Dichte 0,6) kann in Absprache mit dem Nachbarn sowohl straßenseitig als auch gartenseitig ein zweites Geschoß errichtet werden. Dabei muss straßenseitig eine andere Dachneigung (ca. 30°) gewählt werden, gartenseitig sind alle Dachformen möglich, Flachdächer sind zu begrünen.

Doppelhaustyp Grevenberggasse (l.) und Süd-Ost-Siedler-Straße (r.) Seite 98


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D1 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 390 m2

ca. 156 m2 234 m2

Bestand: 0,15 - 0,60 erlaubt: 0,30 - 0,40 bzw. 0,30 - 0,60

gekuppelt

folgt dem Bestand

5m ab dem urspr. Bestand

an Straße anbaubar

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

Dichte 0,40: 1,5-geschoßig Dichte 0,60: 2-geschoßig

1,5-geschoßig

Dichte 0,40: eingeschoßig Dichte 0,60: 2-geschoßig in Absprache mit Nachbarn

Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Satteldach, traufständig Ausnahme: Garagen

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupen

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports

Versiegelung

min. 1m von Straße

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

Gärten:

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW (Abstellplatz oder Carport)

möglich

Carport/Garage möglich2

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt

Zubau eingeschoßig in Abst.mit Nachbarn 2G (bei Dichte 0,6)

Satteldach, traufständig gilt auch f. Zubau

Einfriedung 1,5m

max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach

Zubau oder Garage seitlich möglich Abstände lt. Baugesetz müssen eingehalten werden

Baugrenzlinie +5 Meter

Seite 99


10 GROTTENHOFSTRASSE

Doppelhaus Typ D2

Grenzabstand

Doppelhaus auf Kleinparzelle

5m ab urspr. Bestand Baufeld Baufeld

Baufeld

Baufluchtlinie Straße

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Doppelhäuser auf Kleinparzellen befinden sich am Pittoniweg, Zerlacherweg und in der Grevenberggasse entlang der Sackgasse (Adresse Grevenberggasse). Diese Doppelhäuser sind in gekuppelter Bauweise errichtet, als verbindendes Element wurden allerdings zwischen den Häusern Garagen und andere Zubauten errichtet, die großteils ebenfalls dichterelevant sind. Es gibt hier also straßenseitig in der Erdgeschoßzone eine geschlossene Bauweise, im OG sind die Häuser gekuppelt. Die Parzellengröße hat die Abmessungen von 9 x 40m und umfasst somit eine Fläche von 360m². Die Doppelhäuser haben eine Grundfläche von 7,5 x 9m.

Planung des Typs Die Planung dieses Typs entspricht dem Typ D1, außer, dass dieser Typ nur im Bereich mit der Dichte 0,4 anzutreffen ist und daher die Möglichkeit entfällt zweigeschoßig anzubauen.

Doppelhaustyp Grevenberggasse Seite 100


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 430 m2

ca. 172 m2

Bestand: 0,27 0,30 erlaubt: 0,30 - 0,40

gekuppelt

folgt dem Bestand

5m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

1,5-geschoßig

eingeschoßig

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Flachdach

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupen

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports

Versiegelung

min. 1m von Straße

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

Gärten:

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW (Abstellplatz oder Carport)

möglich

Carport/Garage möglich2

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m

Zubau seitlich Flachdach

Garage seitlich möglich

max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach

Zubau eingeschoßig

Baugrenzlinie +5 Meter

Seite 101


10 GROTTENHOFSTRASSE

Doppelhaus Typ D3 und D4

Grenzabstand

Doppelhaus auf Normalparzelle (D3) Doppelhaus auf Großparzelle (D4)

8m ab urspr. Bestand

Baufeld Baufeld

Baufeld

Baufluchtlinie

Straße

Typ D4 Typ D3

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ D3 und D4, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Diese beiden Typen umfassen einen Großteil der Doppelhäuser im Gebiet: in der Grottenhofstraße, am Karl-Etzel-Weg, am Zerlacherweg, am Wittulaweg und am Pittoniweg. Die Häuser sind durchwegs straßenseitig auf den Parzellen positioniert und wurden teilweise nach hinten erweitert, wobei die Dichte selten ausgeschöpft wird. Nebengebäude wurden auf der ganzen Länge errichtet. Die Hintergärten sind oft gärtnerisch gestaltet und dienen der Subsistenzproduktion. Die Vorgärten werden neben der Repräsentationsfunktion oft als Parkplatz bzw. für Carports oder Garagen genutzt.

Planung des Typs Da die Häuser auf normalen (ca. 780m²) bis großen (990m²) Parzellen stehen, ist trotz der geringen Dichte von 0,4 eine Bruttogeschoßfläche bis zu ca. 400m² möglich. Aufgrund der Forderung nach Einheitlichkeit im Gebiet soll die Straßenansicht dieser Doppelhäuser maximal durch einen seitlichen Zubau bis zur Baugrenzlinie lt. Baugesetz verändert werden, nicht jedoch durch eine Aufstockung. Um diese BGF auf der Parzelle unterzubringen wird vorgeschlagen, gartenseitig Zubauten zu errichten, die eingeschoßig sind und eine Tiefe bis zu 8m haben können. In Absprache mit dem Nachbarn kann auch zweigeschoßig zugebaut werden. Dachform und -farbe sind straßenseitig dem Bestand entsprechend zu wählen. Bei den gartenseitigen Zubauten können alle Dachformen gewählt werden, Flachdächer sind zu begrünen. Ansonsten entspricht die Planung dieser Typen dem Typ D1.

Doppelhaustyp Karl-Etzel-Weg (l.) und Wittulaweg (r.) Seite 102


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Doppelhaus Typ D3 und D4 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

längsrechteckig

ca. 780 m2 990 m2

ca. 312 m2 396 m2

Bestand: 0,10 - 0,12 erlaubt: 0,30 - 0,40

gekuppelt

folgt dem Bestand

8m ab dem urspr. Bestand

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

1,5-geschoßig

1,5-geschoßig

eingeschoßig (2-geschoßig in Absprache mit Nachbarn)

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

Satteldach, traufständig

Satteldach, traufständig Ausnahme: Garagen

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen)

Gaupen

Länge

Gruppierung

Schleppgaupen

max. 1/2 der Trauflänge

min. 1m von der Grundgrenze, gruppieren oder gekuppelt mit Nachbargaupe

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Dachform:

Ausstattung DG:

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe wie Bestand

Carports

Versiegelung

Bepflanzung

min. 1m von Straße

max. 1 PKWAbstellplatz möglich

min. 1/2 ist zu bepflanzen

Gärten:

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Parkierung:1

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1 PKW (Abstellplatz oder Carport)

möglich

Carport/Garage möglich2

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 2 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 1

Ansicht straßenseitig

Ansicht gartenseitig

Schleppgaupe gruppiert o. gekuppelt Einfriedung 1,5m

Baugrenzlinie + 8 Meter max. 1 Parkplatz oder Carport Windfang oder Vordach

Zubau seitlich Satteldach wie Bestand oder Garage möglich

eingeschoßig in Abst. mit Nachbarn 2G

Seite 103


10 GROTTENHOFSTRASSE

Einzelhaus Typ E1 und E2

Grenzabstand

Einzelhaus auf Längsparzelle ( E1) Einzelhaus auf quadratischer Großparzelle (E2)

14m ab

tlinie

Baufluch

Baufeld

n Vorgarte

4m

10m ab

tlinie

Baufluch

and Grenzabst

Straße

Baufeld

n 4m Vorgarte

Straße

Typ E1 Typ E2

Verbandsskizze, M 1:1000 Quelle: Stadt Graz

Verortung im Quartier Grottenhofstraße - Typ E1 und E2, M 1:5000 Quelle: Stadt Graz

Beschreibung des Typs Typ E1: Die Längsparzellen sind gebietstypisch. Durch die Platzierung des Hauses an der Straße ergeben sich großzügige Gärten an der Hinterseite der Baukörper (Gebäude). Der Vorgarten vermittelt zwischen Straßenfreiraum und Haus.

Planung des Typs Typ E1: Die Baufluchtlinie verläuft hier 4m hinter der Grundstücksgrenze, die Baugrenzlinie verläuft 14m hinter der Baufluchtlinie. Die Bebauung kann im Gebiet mit der Dichte 0,4 zweigeschoßig errichtet werden, alle Dachformen sind möglich, wobei Flachdächer zu begrünen sind. Im Gebiet mit der Dichte 0,6 ist eine dreigeschoßige Bebauung möglich, wobei das 2. Obergeschoß um 2m zurückzuversetzen ist.

Typ E2: Die Großparzellen im Süden des Gebiets am Puschweg sind quadratisch, wodurch sich großzügige Abstände zwischen den Gebäuden ergeben. Die Lage der Baukörper mitten auf der Parzelle bewirkt, dass weder die Vorgärten noch die Hintergärten besonders stark genutzt erscheinen. Ein gutes Beispiel ist die Parzelle Puschweg 7, wo mit einem “Garten im Garten” versucht wird, etwas Privatsphäre auf der überdimensionierten und einsehbaren Parzelle herzustellen.

Einzelhaustyp Puschweg Seite 104

Typ E2: Die Baufluchtlinie verläuft auch bei Typ E2 4m hinter der Grundstücksgrenze, die Baugrenzlinie 10m hinter der Baufluchtlinie. Die großen Parzellen und die hohe Dichte von 0,6 ermöglichen eine dreigeschoßige Bebauung mit einem straßenseitig um 2m zurückversetzen 2. Obergeschoß.


10 GROTTENHOFSTRASSE

Bebauungsempfehlung - Einzelhaus Typ E1 und E2 Parzellenform

typ. Parzelle

~max. zul. BGF

Bebaungsdichte

Bauweise

Baufluchtlinie

Baugrenzlinie

Grenzabstände

E1: längsrechteckig E2: quadratisch

E1: ca. 708 m2 E2: ca. 1.167 m2

E1 (D 0,40): 284 m2 E1 (D 0,60): 425 m2 E2: 700 m2

Bestand: E1: 0,12 - 0,38 E2: 0,13 - 0,24 erlaubt: 0,3-0,4 / 0,3-0,6

offen

4m ab Grundstücksgrenze

ab Baufluchtlinie: E1: 14m E2: 10m

lt. Baugesetz

BAUKÖRPER Bebauung:

straßenseitig

seitlich

gartenseitig

E1 (Dichte 0,40): 2-geschoßig E1 (Dichte 0,60) und E2: 3-geschoßig (2. OG straßenseitig um 2m zurückversetzt) Dachform:

straßenseitig

Zubau seitlich

Zubau gartenseitig

alle; Flachdächer sind zu begrünen (ausgenommen Terrassen) Ausstattung DG:

Gaupen

Länge

Gruppierung

möglich

keine Vorgaben

keine Vorgaben

straßenseitig

gartenseitig

Eingangssituation

Ausschluss von offenen Erschließungen

Ausschluss von offenen Erschließungen

straßenseitig oder seitlich

Erschließung:

FREIRÄUME AUF DER PARZELLE Vorgärten:

Tiefe 4m, bei E1 (D 0,4) wie Bestand

Carports

Versiegelung

min 1m von der Straße

max. 3 PKWAbstellplätze möglich

Gärten:

Parkierung:2

Bepflanzung min. 1/2 ist zu bepflanzen

Bäume

Einfriedungen

Vordach/Windfang

erwünscht

max. Höhe: 1,5m, überwiegend blickdurchlässig

über Eingangsbereich möglich

Einfriedung

Sichtschutz

Zwischen bzw. innerhalb von Bauplätzen max. 1,80m hoch, überwiegend blickdurchlässig

Überwiegende Transparenz über die gesamte Grundstücksgrenze erforderlich (>50%).

Vorgarten

gebäudeintegriert

seitl. bis Grenzabstand

1-3 PKW (Abstellplätze oder Carport)

zu bevorzugen

Carport/Garage möglich3

Parkierung: 1 PKW-Abstellplatz/ 300m² Bauplatzfläche in freier Aufstellung bei überwiegender Wohnnutzung, in Straßennähe. Hinweis: Die Zufahrt zum/zur Carport/Garage kann nicht als Parkplatz bewilligt werden. 3 Seitliches Carport/Garage: min. 1m Abstand zu öff. Gut, mit Zustimmung des Nachbarn bis an die Grundgrenze. 2

Ansicht straßenseitig alle Dach- und Gaupenformen möglich

Ansicht gartenseitig 2. OG zurückversetzt

bis zu dreigeschoßig bei Typ E2 oder E1 (Dichte 0,6)

zweigeschoßig bei E1 Dichte 0,4

Flachdächer begrünt 1 Laubbaum alle 15 Meter max. 2 Parkplätze oder Carport im Vorgarten

zusätzliche Parkplätze gebäudeintegriert Zubauten seitlich und hinten möglich

Seite 105



Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.