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Landkr is Landkreismagazin 3.2017

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

16.2.2017 Ausgabe 3

Festlicher Rahmen auf Schloss Faber-Castell: Rund 40 Ehrenamtliche ausgezeichnet [Seite 7–11]

LeistungsFähig. LebensFroh.

„Bauer Willi“ in Zirndorf: Verbraucher und Landwirte müssen umdenken [Seite 20]

Foto: rb

Das Luther-Jubiläum wird im Landkreis groß gefeiert [Seite 3–6]

Geschichte vermitteln: Schlösserverwaltung sucht Burgführer [Seite 38]

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Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de

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Konzert Unverschämt weiblich Solo für eine Frau Konzert Unverschämt weiblich Solo für eine Frau KinderForum Gute Nacht, Gorilla! ab 3 Theater Mär KinderForum Gute Nacht, Gorilla! ab 3 Theater Mär Tanz Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl Gästeforum Internationaler Frauentag Frauenfest mit Margit Hertlein und Felicia Peters 10.-12. März 2017 Internationales Klezmer Festival Intermezzo Konzert Klezmer Intermezzo Ausverkauft! Klezmerata Fiorentina (IT) Konzert Klezmer Intermezzo global shtetl band (D) feat. Gustavo Mendoza (CO) Konzert Klezmer Intermezzo Ausverkauft! Klezmer-Brunch mit Klezmeron (D) Konzert Klezmer Intermezzo unbestuhlt Amsterdam Klezmer Band (NL) Konzert Klezmer Intermezzo unbestuhlt Space Klezmer Goylem (N) Konzert Klezmer Intermezzo Ausverkauft! Klezmer-Brunch mit Klezmeron (D) Konzert Klezmer Intermezzo unbestuhlt The Klezmatics (USA) Tanz Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl Konzert UN BEHEIMATET Ein Chor in Bewegung Konzert UN BEHEIMATET Ein Chor in Bewegung KinderForum Ellis Biest ab 4 Theater Morgenroth & Schwester KinderForum Ellis Biest ab 4 Theater Morgenroth & Schwester Tanz Community-Dance Brückenfest Saisonabschluss, mit Jutta Czurda & Petra Heinl KinderForum OHRENBETÄUBEND & mucksab 4 mäuschenstill, Les Voisins KinderForum OHRENBETÄUBEND & mucksab 4 mäuschenstill, Les Voisins Schauspiel el Simplicius Simplicissimus: Premiere Der klügste Mensch im Facebook

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Fürth

Rosenstr. 50 90762 Fürth Tel.0911-74912-0 www.stadthalle-fuerth.de stadthalle@fuerth.de

Veranstaltungen März 2017

März 2017

20:00 02 DO 20:00 03 FR 15:00 05 SO

Stadthalle

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26./27.3. OHRENBETÄUBEND & mucksmäuschenstill

Samstag, 4.03.2017, 12.00 Uhr Sonntag, 5.03.2017, 10.00 Uhr FRANKEN-BIKE 2017 Motorräder, Motorrad Neuheiten, Custombikes, Roller, Quads, Bekleidung, Motorradtouristik und Motorrad-Technik Samstag, 11.03.2017, 10.30 Uhr Sonntag, 12.03.2017, 10.30 Uhr MINERALIENTAGE FÜRTH Verkaufsausstellung für Edelsteine, Schmuck, Mineralien und Fossilien mit kostenlosem Kinderprogramm Mittwoch, 15.03.2017, 19.30 Uhr TNT DANCE - DAS SAISON BATTLE Die erste große Europatour der erfolgreichsten Tanzshow im russischen Fernsehen Donnerstag, 16.03.2017, 17.00 Uhr DIE SCHNEEKÖNIGIN Das Musical für die ganze Familie Samstag, 18.03.2017, 20.00 Uhr DISCOMANIA - Die Mega-Party auf 4 Areas Die Charivari 98.6 Tanznacht Sonntag, 19.03.2017, 17.00 Uhr FÜRTHER KAMMERORCHESTER Jahreskonzert 2017 Musik des 20. Jahrhunderts: Film- und Musicalmelodien Dienstag, 21.03.2017, 19.30 Uhr STIFTUNG GRALSBOTSCHAFT - VORTRAG In Krisen Kraft schöpfen – Wie mein Gottvertrauen immer stärker wurde Donnerstag, 30.03.2017, 20.00 Uhr JOHANN KÖNIG: Milchbrötchenrechnung Die erste nachhaltige Comedyshow der Welt! Freitag, 31.03.2017, 19.30 Uhr TAMARA GWERDZITELI Konzert in russischer Sprache

Vorschau auf April 2016 Samstag, 8.04.2017, 10.00 Uhr Sonntag, 9.04 2017, 10.00 Uhr IMMOBILIENTAGE 2017 Samstag, 22.04.2017, 20.00 Uhr KAYA YANAR - Planet Deutschland Tour 2017 Sonntag, 23.04.2017, 14.00 Uhr INTERNATIONALES KINDERFEST 2017 Samstag, 29.04.2017, 12.00 Uhr Sonntag, 30.04.2017, 12.00 Uhr NATURHEILTAGE FÜRTH 2017


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Tetzelkanzel am Kloster Langenzenn

Das große Luther-Jahr im Landkreis Fürth Landkreis Fürth – Es gibt mehr als 100 Gründe mit dabei zu sein: Am 31. Oktober 2017 jährt sich zum 500. Mal die Veröffentlichung der 95 Thesen, die Martin Luther, der Überlieferung nach, an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg schlug. Allein im Landkreis Fürth finden rund 30 Veranstaltungen zum Luther-Jubiläum statt. Zusammen mit den Veranstaltungen in der Stadt Fürth wird Luther bei über 100 verschiedenen Veranstaltungen in den Mittelpunkt gestellt. Auch der Landkreis Fürth selbst beteiligt sich mit einer Veranstaltung am Jubiläumsjahr. Bei einem Empfang des evangelischen Dekanats Fürth Anfang des Jahres wurde bereits auf das besondere Jahr eingestimmt: „Ich bin von dem vielfältigen Angebot im gesamten Dekanat Fürth zum Reformationsjubiläum begeistert“, sagte Landrat Matthias Dießl. Als besonderes Highlight aus dem umfangreichen Programmheft ging er auf das „Streitgespräch auf der Tetzelkanzel“ in Langenzenn ein, das am Samstag, 9. September 2017, um 16 Uhr in Langenzenn stattfindet. Der evangelische Dekan Friedrich Schuster und der katholische De-

kan Andre Hermany, gewandet in Kutten der Augustiner-Chorherren, werfen sich gegenseitig pointierte und manchmal grenzwertige Zitate von Martin Luther zu und stacheln sich an. Teilweise werden die Zuschauer in Form einer Bußpredigt und „Publikumsbeschimpfung“ mit Lutherzitaten herausgefordert. „Da ich als evangelischer Christ mit dem Thema Reformation vor allem Luthers Thesenanschlag und die Beendigung des Ablasshandels verbinde, finde ich das Streitgespräch zwischen dem evangelischen und dem katholischen Dekan auf der Tetzelkanzel besonders reizvoll,“ sagte Matthias Dießl. Es sei ein gutes Beispiel, um zu verdeutlichen, wie eng die beiden Konfessionen heutzutage zusammenarbeiten. Der Blick in die Geschichte zeige, dass dies nicht immer so gewesen sei. Das Landratsamt Fürth organisiert ebenfalls eine Luther-Veranstaltung: In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Werner Thiede, Pfarrer bei der Deutschen Luthergesellschaft, wird ein Programm zum Thema „Lachen und Humor mit Luther“ vorbereitet. Ein weiterer Höhepunkt ist sicher das Theaterstück über Martin Luther, das die Hans-Sachs-Spielgruppe und

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Religion

die Klosterhofspiele Langenzenn aufführen werden. Erzählt wird die Geschichte des maßlosen, gewaltigen, leidenschaftlichen Mannes Martin Luther, der die europäische Menschheit des beginnenden 16. Jahrhunderts in den Grundfesten ihrer Glaubensgewissheit erschüttert und gespalten hat. An drei verschiedenen Spielorten - Stadtkirche, Martin-Luther-Platz und Klosterinnenhof – entwickeln sich die faszinierenden Ereignisse um seine Person und zeichnen seinen Werdegang vom Eintritt ins Erfurter Kloster der Augustiner Eremiten bis zur Augsburger Konfession nach. Die Höhepunkte seiner Biografie - das Augsburger Verhör, die Veröffentlichung der 95 Thesen, der Gang nach Worms, die Bibelübersetzung, bis zur Heirat mit Katharina von Bora - werden umrissen und dem Publikum vorgestellt. Grundlage dieser Theaterfassung ist das Drehbuch von Camille Thomasson und Bart Gavigan für den im Jahr 2003 erschienen Film „Luther“. Es wurde bearbeitet und mit neuen Texten versehen von Gabriele Küffner, ergänzt durch Kompositionen der jungen, namhaften Musikerin Monika Roscher und den außergewöhnlichen Installationen des Videokünstlers Christoph Drews.


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Höhepunkte zum Luther-Jahr 10.03.2017, 20.00 Uhr SWING IT Der Traum jedes Komponisten? Musik zu schaffen, die über viele Jahrhunderte hinweg lebendig bleibt, als Quelle der Inspiration und Improvisation übersprudelt und von einem Jazztrio neu interpretiert wird. Johann Sebastian Bach und Hildegard Pohl machen es möglich: „Ohne Luther kein Bach“, das ist ja immer das Schlagwort und es stimmt auch. Ohne Luthers Begeisterung für die Musik hätte es nicht die Stellen für Kantoren und Organisten gegeben. Aber Bach war auch mit Herz und Verstand ein Lutheraner. Er hat die Lieder sehr geschickt ausgedeutet. Eintritt: 15 Euro Ort: Heilig Geist Kirche Gemeindehaus Obermichelbach, Burgstallstraße 8, Obermichelbach 12.03.2017, 19.00 Uhr Lieder aus 500 Jahren Reformationskirchengeschichte Konzert mit Sarah Kaiser und Band Sarah Kaiser bietet zusammen mit ihrer Band eine Klangreise durch die Reformation, von Luther über Paul Gerhardt bis in die Gegenwart. Exzellente Musik zwischen Jazz, Soul und kammermusikalischem Pop. Ein Musikabend, der die Reformation für alle Generationen erlebbar macht. Eintritt: 14 Euro, Vorverkauf: 17 Euro Abendkasse Ort: Paul-Gerhardt-Kirche, Schillerstraße 19, Stein-Deutenbach 05.05. - 07.05.2017 Luther-Graffiti Es entsteht ein Graffiti, das am Ende am Kirchturm von St. Markus Altenberg befestigt wird. Der Künstler Antonio Seifert begleitet das Projekt. Ort: Markushof Markusweg 2, Oberasbach Infos: www.st-markus-oberasbach.de

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Weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.fuerth-evangelisch.de/ fileadmin/user_upload/aktuelles/ Slider-Start/Reformation_Veranstaltungen_2017.pdf

12.05.2017, 19.30 Uhr Singet dem Herrn ein NEUES Lied Konzert mit der Roßtaler Kantorei, dem Posaunenchor, verschiedenen Solisten und Wilgard Hübschmann an der Gitarre. Gespielt und gesungen wird ein Querschnitt durch die evangelische Kirchenmusik. Ort: Kirche St. Laurentius Schulstraße 17 Roßtal 15.05.2017, 19.30 Uhr, „Lachen und Humor bei Luther“ – die Veranstaltung des Landkreises Fürth zum Jubiläum Pfarrer Prof. Dr. Werner Thiede von der Luther-Gesellschaft e.V. wird in seinem Vortrag auf Luthers Humor eingehen. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit zur Diskussion. Ort: Landratsamt Fürth, Foyer, Im Pinderpark 2, Zirndorf 05.06.2017, 10.15 Uhr Chöre singen Lieder aus der Lutherzeit Für Luther waren Lieder gesungener Glaube. Er hat einmal gesagt: „Musik ist ein reines Geschenk und eine Gabe Gottes, sie vertreibt den Teufel, sie macht die Leute fröhlich und man vergisst über sie alle Laster.“ In dem Pfingstmontagsgottesdienst wollen Chöre in Tuchenbach den Beweis dafür erbringen. Ort: Friedenskirche Fasanenstr. 16, Tuchenbach 16.07.2017, 10.00 Uhr Gemeindefest „Reformation“ Das Gemeindefest mit dem Motto „Reformation“ beginnt mit einem Familiengottesdienst, im Anschluss findet das Fest mit vielen Aktionen zum Thema Reformation statt. Ort: Ev. Stadtkirche Langenzenn, Prinzregentenplatz 2, Langenzenn; Infos: www.kirche-langenzenn.de

23.09.2017, 19.30 Uhr Bibel übersetzen Wenn wir die Bibel lesen, greifen wir zu einer deutschen Übersetzung. Wie aber entsteht eine Bibelübersetzung? Und welche Unterschiede gibt es zwischen den Übersetzungen? Der Vortrag schlägt einen weiten Bogen und führt anhand von Textbeispielen von Martin Luthers Bibelübersetzung bis hin zur BasisBibel, der ersten crossmedialen Bibel. Referent ist Pfarrer Dr. Alexander Fischer. Ort: Gemeindesaal, Prinzregentenplatz 2, Langenzenn, Infos: www.bibel-o-thek.de 27.10.2017 bis 29.10.2017 Bausteinewelten Mit vielen Kindern wird im Einkaufszentrum FORUM in Stein der Lebensweg Martin Luthers mit Tausenden von LegoSteinen nachgebaut: Wartburg, Dom zu Speyer, die Gewitternacht, die Bibelübersetzung. Mit der Lutherbibel durch das Jahr Luther und seine Werke sind 2017 in aller Munde. Die Bibelausstellung widmet sich deshalb besonders der Lutherbibel in ihren verschiedenen Formen, als Originalausgabe oder Faksimile, auf Mikrofilm, als Hörbibel, Computerprogramm oder als App. Sicher ist für jeden Besucher etwas dabei. Reinschauen lohnt sich. Jeweils am ersten Sonntag im Monat von 14.00 bis 17.00 Uhr in Langenzenn, Gemeindesaal, Prinzregentenplatz 11. Infos: www.bibel-o-thek.de


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Interview

„Luther hat die Grundlage für die Religionsfreiheit gelegt, wie wir sie heute kennen“ Landkreis Fürth - Ist Luther heute noch aktuell? Was können wir im Luther-Jahr von dem großen Reformator lernen? Der Fürther Dekan Friedrich Schuster hat sich darüber Gedanken gemacht und uns spannende Fakten zum Luther-Jahr verraten. Herr Dekan Schuster, wie wichtig ist es aus Ihrer Sicht, das Luther-Jubiläum zu feiern? Dekan Friedrich Schuster: „Zur Zeit Luthers gab es hunderte von zersplitterten Kleinstfürstentümern mit einer jeweils eigenen Sprache bzw. einem eigenen Dialekt. Die vielen unterschiedlichen Sprachräume stellten ein großes Hindernis für den Warenverkehr und Bildungstransfer dar. Luther hat mit seiner deutschen Bibelübersetzung diese Zersplitterung überwunden, eine gemeinsame Sprache im heutigen deutschen Sprachraum geschaffen. Dass wir uns von Kempten bis Hamburg zumindest sprachlich verstehen, das sollten wir mit all den positiven Auswirkungen feiern“. Welche Bedeutung hat Luther für die Religionsfreiheit? Dekan Friedrich Schuster: „Luther legte mit der Zwei-Reiche-Lehre die Grundlage für die heutige Zuordnung von Kirche und Staat und beförderte maßgeblich den Gedanken der Religionsfreiheit. Es war wie im Krimi. Herzog Georg von Sachsen verbot die Verbreitung von Luthers Übersetzung des Neuen Testamentes. Das war 1523 Anlass für Luther, in seiner Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, inwieweit man ihr Gehorsam schuldig sei“ das Recht und die Grenze obrigkeitlicher Gewalt zu klären. Luther sagte damals revolutionäre Sätze: Die Obrigkeit (heute „Staat“) darf nicht in den religiösen Bereich einfach eingreifen und über die Seele und das Gewissen herrschen. Hier legte Martin Luther die Grundlage für die Religionsfreiheit, wie wir sie heute kennen. In seiner sogenannten Zwei-

Reiche-Lehre begrenzt er zudem die Macht des Staates gegenüber dem Individuum“.

Welcher Tag im Luther-Jahr hat eine besondere Bedeutung? Dekan Friedrich Schuster: „Martin Luther hat die Gewissensfreiheit als erster Mensch vor Kaiser und Ständen 1521 auf dem Wormser Reichstag formuliert. Vor dem Reichstag zu Worms erklärt Luther am 18. April 1521, als er seine Schriften widerrufen soll: „Daher kann und will ich nichts widerrufen, weil wider das Gewissen etwas zu tun weder sicher noch heilsam ist“. Die Freiheit des Gewissens ist nach Luther begründet in der Bindung des Gewissens an Gott. Der 18. April 1521 kann mit Recht als ein wichtiger Termin für die Entwicklung demokratischen Bewusstseins gelten. Ein Mensch beruft sich auf sein Gewissen und begrenzt die Macht des Staates. Das gilt es im Jubiläumsjahr zu würdigen und zu feiern“.

Luther wuchs im ausgehenden Mittelalter auf. Damals dachte und lebte man fast ausschließlich in Gegensätzen, im Entweder-Oder, in Himmel und Hölle. Dieses Denken durchbricht Luther mit einem kleinen lateinischen Wort: „simul“ das heißt „zugleich“. Luther denkt an vielen Stellen den Ausgleich von Gegensätzen, sieht die Ambivalenz des Lebens. Wenn man sich Kunstwerke des frühen Lucas Cranach anschaut, erkennt man die Aufteilung der Menschen in „gerettet (Himmel) oder verdammt (Hölle)“. Diesen Gegensatz hat Luther theologisch, geisteswissenschaftlich mit dem Wort „simul“ überwunden. Es sagt, dass der Mensch zugleich Sünder und Gerechtfertigter ist und nicht nur eines von beiden. Gegensätze bringt er zusammen und überwindet so mittelalterliches Denken. Gerade heute wird uns die Aktualität dieses „simul“ bewusst. Wir leben in einer Zeit, in der immer mehr die Gegensätze in Europäischen Staaten (Brexit) und in unseren Gesellschaften durch Rechtspopulisten befördert werden. Es sind die einfachen und gleichzeitig falschen Schwarz-WeißAntworten. Der Mensch/die Gesellschaft ist nicht „Entweder-Oder“, sondern „sowohl als auch“, „simul“. In der Differenzierung liegt die Wahrheit. Dieses einfache Entweder-Oder finden wir auch bei Donald Trump, der diesen schizoiden Denkmustern des Mittelalters folgt. Davon hat uns Luther befreit. „Simul iustus ac peccator“ – „zugleich gerecht und Sünder“. Gegensätze überwinden: Das können wir von Luther lernen.

Ist Luther auch heute noch aktuell? Dekan Friedrich Schuster: „Wir erleben heute, wie Gegensätze immer mehr das gesellschaftliche Denken bestimmen, Rechts-Populisten einfache Weltbilder mit viel Schwarz-Weiß-Denken verbreiten.

Welche Akzente will das Dekanat im Luther-Jahr setzen? Dekan Friedrich Schuster: „Mit dem Lutherschauspiel in Langenzenn wird umfassend, interaktiv und spannend das Leben Luthers in der Stadtkirche, auf dem Martin-Luther-Platz und im Klosterhof

Was können wir von Luther heute noch lernen? Dekan Friedrich Schuster: „Diese Unterscheidung Luthers von Kirche und Staat ist ein Segen für die Entwicklung des modernen Staatsverständnisses. Wie aktuell das ist, sehen wir heute in islamischen Staaten, in denen Kirche und Staat nicht unterschieden werden und dementsprechend Religionsfreiheit im Sinn der UNO-Menschenrechtscharta nicht gewährleistet ist. Hier von Luther zu lernen, sich dieser epochalen Errungenschaft bewusst zu werden und sie zu verteidigen, ist Auftrag und Verpflichtung“.

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nachempfunden. Sein mittelalterliches Denken, die reformatorische Wende, der gnädige Gott, die Freiheit des Gewissens, die Überwindung von Gegensätzen - und die Bedeutung für uns. Luthers besondere Beziehung zur Musik wird am 13. Mai 2017 durch das Luther-Oratorium in Fürth um 22 Uhr unterstrichen. Die Ökumene darf natürlich in Langenzenn nicht fehlen: Auf der Tetzelkanzel werden Dekan Hermany und Dekan Schuster gegeneinander antreten und augenzwinkernd den Besuchern die Leviten lesen“. Das klingt spannend! Luther ist bekannt für seine deutlichen Worte. Können Sie ein Beispiel nennen und was Luther damit sagen wollte?

Dekan Friedrich Schuster: „Ein Zitat lautet: „Dummheit regiert, wenn Bildung krepiert!“ In seiner Schrift: „An die Ratsherrn aller Städte deutschen Landes, dass sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524) redet Martin Luther den politisch Verantwortlichen ins Gewissen, was ihren Einsatz für Bildung betraf. Seit den PISA-Studien wissen wir, wie aktuell Luthers Botschaft bis heute ist. Die Lage zur Zeit Luthers war ernst. „Aufs erste erfahren wir jetzt in deutschen Landen durch und durch, wie man allenthalben die Schulen zergehen lässt.“ Luther fordert die Ratsherren aller deutschen Städte auf, in Bildung und Schulen zu investieren. Bildung ist die Grundlage für das Gemeinwohl. Sein

Bildungskonzept lautet: Bildung für alle! Schulen sollen für alle sozialen Schichten zugänglich sein und von Jungen und Mädchen besucht werden. Luthers Schrift zeigte in der Folge eine enorme Wirkung und beeinflusst das Verständnis von Bildung bis heute. In evangelischen Fürstentümern wurde schon bald die Schulpflicht eingeführt, allerdings war erst im 19. Jahrhundert die Schulpflicht in ganz Deutschland verbreitet. Auch hier zeigt sich Luther als Visionär mit seiner Vorstellung von der Schule als Ort der Allgemeinbildung“. Herr Dekan Schuster, vielen Dank für die Informationen rund um das Luther-Jahr.

Wirtschaft

Umweltpakt Bayern: Firma Knott erhält Urkunde Cadolzburg - Mit der Firma Knott Werkzeug- und Formenbau GmbH aus Cadolzburg wurde ein neuer Teilnehmer aus dem Landkreis Fürth in den Umweltpakt Bayern aufgenommen. Landrat Matthias Dießl übergab an Thomas Knott dazu die Urkunde im Namen des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bayernweit gibt es über 1.500 Teilnehmer, die für ihr nachhaltiges Wirtschaften bereits in den Umweltpakt aufgenommen wurden. Daran beteiligt sich nun auch das familiengeführte Unternehmen Knott, das seit 1988 am Standort Cadolzburg in den Bereichen Werkzeug- und Formenbau tätig ist und eine eigene Kunststoffverarbeitung angebunden hat. Die Leistungen der Firma Knott liegen als flexibler Spezialist neben der Kernkompetenz Werkzeugbau, auch in den Bereichen Entwicklung, Konstruktion, Spritzgießen, Laserschweißen und die Fertigung von Maschinenbauteilen. Knott ist seit fast 40 Jahren ein zuverlässiger Partner, wenn es um die Ausbildung in der Feinwerkmechanik – Fachrichtung Formentechnik - geht. Für ein nachhaltiges

Landrat Matthias Dießl und Thomas Knott

Wirtschaften ließ die Firma im Rahmen des Umweltpaktes energieintensive Maschinen überprüfen und diese energetisch verbessern oder austauschen. „Dass bei Ihrer täglichen Arbeit der Umweltgedanke nicht außer Acht gelassen wird, ist wichtig und vorbildlich“, sagte Landrat Matthias Dießl. „Dadurch tragen Sie mit Ihrer Firma unter anderem dazu bei, künftige Umweltbelastungen vorausschauend zu vermeiden. Auch im Klimaschutzkonzept des Landkreises Fürth ist die Energieeffizienz und

Energieeinsparung als wichtiges Ziel genannt. Mit Ihrer Arbeitsweise helfen Sie dabei, diesen Punkt zu realisieren.“ Ziel des Umweltpaktes Bayern ist es, möglichst viele Unternehmen für den freiwilligen betrieblichen Umweltschutz zu gewinnen - zur Verbesserung der Umweltqualität und zur Kostenreduktion bei den Betrieben. Denn ein richtiger Umweltschutz schlägt sich positiv in der Firmenbilanz nieder. Anlässlich 20 Jahre Umweltpakt Bayern wurde am 23. Oktober 2015 eine neue Vereinbarung „Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken“ unterzeichnet, die die nachhaltigen Erfolge der beteiligten Unternehmen aus den vergangenen beiden Jahrzehnte fortführt.

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Die Homepage des Umweltpakts Bayern (www.umweltpakt.bayern.de) bietet ausführliche Informationen. Firmen, die sich für eine Teilnahme am Umweltpakt Bayern interessieren, können sich an die Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth unter der Telefonnummer (0911) 9773-1060 wenden.


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Ehrenamt

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Auszeichnungen für Ehrenamtliche im Landkreis Fürth

Die Geehrten im Schloss Faber-Castell

Stein - Der Landkreis Fürth hat zum vierten Mal im Rahmen eines Ehrenabends Bürgerinnen und Bürger für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Landrat Matthias Dießl überreichte im Schloss Faber-Castell an über 40 Personen die Ehrennadeln in Bronze, Silber und Gold. Außerdem ehrte er den „Jungen Helden 2016“ und den „Stillen Helden 2016“, die neben ihren Auszeichnungen auch jeweils einen Scheck von der Sparkasse Fürth in Höhe von 500 Euro erhielten. Das Geld dürfen sie für ihr ehrenamtliches Wirken einsetzen. Mit einem Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eröffnete der Landrat den Ehrenabend: „Unsere Gesellschaft wäre ohne ehrenamtlich tätige Menschen nicht nur ärmer und kälter, sondern sie wäre auch weniger funktions­fähig.“ Ehrenamtliche Arbeit in all ihren Facetten und Tätigkeitsfeldern sei Ausdruck von Verantwortungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, von Solidarität mit der Gemeinschaft. „Ehrenamt bedeutet, dass jemand etwas kostenlos tut, ohne Bezahlung, Vergütung, höchstens mit ei-

ner kleinen Aufwandsentschädigung einfach so – umsonst, nicht aber eben vergebens – eher unbezahlbar und äußerst wertvoll!“, so der Landrat. Auch junge Menschen wie der 22-jährige Sven Bissert aus Wilhermsdorf engagieren sich ehrenamtlich. Ihn zeichnete Matthias Dießl als „Junger Held 2016“ aus. Sven Bisserts große Leidenschaft gilt der Jugendarbeit des TSV Wilhermsdorf. Sven Bissert wurde von Wilhermsdorfs 1. Bürgermeister Uwe Emmert vorgeschlagen. Es gibt auch viele Ehrenamtliche, deren Arbeit eher im Verborgenen abläuft, deren Arbeit aber dennoch unverzichtbar ist. Diese Beschreibung trifft auf Erika Heußinger aus Oberasbach zu. Sie wurde initiiert durch den Seniorenrat Oberasbach auf Vorschlag von Oberasbachs 1. Bürgermeisterin Birgit Huber als „Stiller Held 2016“ geehrt. Erika Heußinger engagiert sich seit vielen Jahren im Willy-Bühner-Heim in Oberasbach und arbeitet seit Jahrzehnten beim Blutspende-Team des BRK. Beide Helden stellen wir in Kurzinterview auf Seite 10 vor. Wie der Landrat betonte, spielen Ehrenamtliche für den gesamten Staat eine äußert wichtige Rolle. Mit Blick auf den aktuellen Haushalts-Entwurf sagte Mat-

thias Dießl, dass 81 Prozent der Kreisumlage für soziale Leistungen verwendet werden. Je 1000 Euro seien das 810 Euro. „Doch man kann sich kaum ausmalen, wie diese Zahl aussehen würde, gäbe es nicht die vielen Ehrenamtlichen im sozialen Bereich“, betonte der Landrat. Das soziale Ehrenamt bezeichnete er als eine Stütze des Sozialstaats. Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit beschränke sich aber nicht auf soziale Aufgaben, sondern umfasse nahezu alle Bereiche der Gesellschaft. Nachdenklich erinnerte Matthias Dießl an das Wort des Jahres 2016: Postfaktisch. Scheinbar interessiere sich jeder nur noch für sich selbst. Auf Facebook und den sozialen Medien könne sich jeder seine eigene kleine Welt zusammenbauen – „oder neudeutsch: Jeder kann sich in seine eigene Bubble zurückziehen“. Dank Algorithmen von Facebook & Co. werde in dieser Blase nur das angezeigt, was zur eigenen Weltanschauung passt, egal wie düster diese aussehe. „Wer anderer Meinung ist, wird beschimpft oder einfach ausgeblendet, blockiert“. Doch gerade unterschiedliche Meinungen gehörten zu einer Demokratie, zeichneten Demokratie aus.


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39 Auszeichnungen für Ehrenamtliche des Landkreises in Schloss Faber-Castell

Walter Adler

Barbara Becker

Erich Ell

Rudolf Hedwig

Elfriede Schirmer

Walter Schuh

Gerlinde Stodolka

Friedrich Sulzer

Georg-Hans Heintz

Uschi Hörig

Joseph Lindecker

Ana Luisa Pütz

Marion Betzler

Ella Billmann

Ellen Damarowski

Herbert Engelhardt

Betty Kilian

Joachim Knoll

Günter Kraus

Antje Müller


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Die Ehrennadel wird verliehen für Bürgerinnen und Bürger, die für einen Verein, Verband oder eine Institution im Landkreis Fürth ehrenamtlich tätig sind: mindestens 40 Jahre , mindestens 30 Jahre , mindestens 20 Jahre . Vorrangig in Frage kommen Personen, die gewählte Positionen in einem Leitungs- bzw. Führungsstab innehaben bzw. aktiv in einem Verein tätig sind. Mehr Informationen zu den Geehrten finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de.

Rudolf Körber

Georg Lang

Ingrid Meister

Hans Morjan

Gottfried Tiefel

Johann Treiber

Erich Adler

Ilse Augustin

Ernst Rippel

Klaus Rühl

Walter Schneider

Hans Winkler

Inge Häfner

Gerhard Heinlein

Marlene Herrmann

Angelika Himmler

Konrad Redlingshöfer

Barbara Scheuer

Anni Schlager

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Ehrenamt

Wie im Kino: Erika Heußinger organisiert Filmabende im Seniorenheim Erika Heußinger ist der „Stille Held 2016“. Unter anderem sorgt sie seit vielen Jahren für besondere Stunden im BRK-Heim Oberasbach.

Sie sind auch beim BRK Oberasbach ehrenamtlich aktiv, was machen Sie da? Erika Heußinger: „Ich helfe beim Blut-

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Frau Heußinger, was genau bieten Sie im Heim ehrenamtlich an? Erika Heußinger: „Ich organisiere Filmabende im Willy-Bühner-Heim in Oberasbach für die Heimbewohner. Die finden zweimal im Monat statt. Wir bringen die Leute in den Filmraum oder helfen ihnen beim Hinsetzen. Dann gibt es natürlich wie im Kino etwas zu trinken und Popcorn. Und es gibt einen Vorfilm und einen Hauptfilm. Insgesamt dauert so ein Filmabend etwa zwei Stunden. Manchmal kommen bis zu 20 Bewohner.“

chen schmieren, abspülen, bewirten. Wir hatten auch schon über 100 Blutspender, entsprechend viele Brötchen müssen dann gemacht werden. Wir sind aber ein Team, da klappt das sehr gut. Die Brötchen sind mit Gemüse dekoriert, das sieht sehr schön aus. Vergangenes Jahr habe ich auch in der Losbude des BRK während der Oberasbacher Kirchweih mitgeholfen.“

Der „Stille Held“ Erika Heußinger

spendedienst im Service, damit sich die Spender wohl fühlen: Dazu gehört Bröt-

Was macht Ihnen an der ehrenamtlichen Arbeit Spaß? Erika Heußinger: „Es gefällt mir, etwas für andere zu tun. Ich kann mir das gar nicht mehr ohne die ehrenamtliche Arbeit vorstellen. Früher habe ich das auch neben meiner beruflichen Arbeit gemacht. Damit ich früher gehen konnte, habe ich am Vortag einfach etwas länger gearbeitet. Mit der Auszeichnung habe ich überhaupt nicht gerechnet. Das Preisgeld in Höhe von 500 Euro spende ich dem Willy-Bühner-Heim.“

Sven Bissert begeistert Mädchen für Fußball Sven Bissert aus Wilhermsdorf ist 22 Jahre alt und der „Junge Held 2016“. Er engagiert sich beim TSV Wilhermsdorf, dem er auch sein Preisgeld in Höhe von 500 Euro spendet. Mit seiner Hilfe ist es gelungen, mehrere Mädchen-Mannschaften aufzubauen.

mentan betreue ich zwei dieser Teams - eines davon ist ein Projekt des Bayerischen Fußballverbands mit dem Namen „Ballbina kickt“. Ziel ist die Steigerung der Anzahl von Mädchenmannschaften. Man muss dazu zunächst nicht Mitglied im Verein sein und es ist damit kostenlos.

Herr Bissert, Sie trainieren in Wilhermsdorf Mädchen-Fußballmannschaften - wie kam es dazu? Sven Bissert: „Ich habe vor vier Jahren in der Fußballabteilung des TSV Wilhermsdorf angefangen, Jungs zu trainieren. Danach habe ich mit einem Training für Mädchen begonnen, die Fußball spielen wollten. Anfangs war das nur eine kleine Trainingsgruppe ohne Wettkampf. Am Anfang waren es zwölf Mädchen, mittlerweile haben wir drei MädchenMannschaften und diese nehmen auch an Turnieren in Mittelfranken teil. Mo-

Wie begeistern Sie Mädchen für Fußball? Sven Bissert: „Das Projekt „Ballbina kickt“ bewerbe ich an Schulen. Statt Sportunterricht gibt es dann ein Schnuppertraining für Mädchen-Fußball. Das kommt einfach besser an, als Flyer zu verteilen. Ich informiere über die Angebote zudem auf Facebook- und Instagram. Damit erreicht man die Jugendlichen am besten. Auf einzelne Beiträge haben wir bis zu 1000 Klicks. Wir haben einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt, den ich organisiere. Ich stehe dann natürlich in der

Bude auch mit im Verkauf, da Jugendliche unter 18 keinen Alkohol verkaufen dürfen.“ Ihnen liegt aber auch das Wohl des Vereins am Herzen - wie drückt sich das aus? Sven Bissert: „Ich bin seit vergangenem Jahr Beisitzer im Verein. Bei Spielen der 1. und 2. Herrenmannschaft helfe ich bei der Bewirtung mit. Aber auch wenn Sachen anfallen, wie Duschen putzen, bin ich gerne zur Stelle. Und ich bekomme dabei auch immer wieder Unterstützung von Mädels aus meinen Mannschaften. Manchmal bin ich so das Mädchen für Alles.“ Bleibt denn da noch Zeit für eigene Freizeitaktivitäten? Sven Bissert: „Wenn mal etwas Zeit ist, gehe ich in den Kraftraum des Vereins und trainiere etwas. Zum selber Fußball


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Der „Junge Held“ Sven Bissert

Spielen bleibt aber keine Zeit mehr. Früher habe ich bis zur A-Jugend gespielt. Ich bin auch treuer Club-Fan und habe eine Dauerkarte. Aber in letzter Zeit hat es leider nicht geklappt, dass ich ein Heimspiel besuchen konnte.“

vormittags mal weggehen, um zum Beispiel das Schnuppertraining durchzuführen. Mein Chef hat für eine Mädchenmannschaft auch schon einen Satz Trikots gesponsert, der über 1000 Euro kostete.“

Wie vereinbaren Sie Beruf und Ehrenamt? Sven Bissert: „Ich bin gelernter Großund Außenhandelskaufmann. Ich mache bei uns in der Firma den Einkauf und den Wareneingang. Das Lustige ist: Mein Chef mag Fußball überhaupt nicht. Aber er findet es gut, dass ich so viel ehrenamtlich mache. Darum kann ich auch

Was gefällt Ihnen an der ehrenamtlichen Arbeit? Sven Bissert: „Mir macht die Arbeit mit den Kindern einfach Spaß. Und dazu kommt die Verbundenheit zu Wilhermsdorf und dem Verein. Mit sechs Jahren war ich das erste Mal im Training. Und seit gut 15 Jahren bin ich Mitglied. Mir liegt der Verein sehr am Herzen.“ (rb)

Soziales

Große Hilfsbereitschaft für an Blutkrebs erkrankten Schüler Obermichelbach - Mehr als 2500 Menschen haben an einer Typisierungsaktion in der Sporthalle des SV Seukendorf für den 17 Jahre alten Tom teilgenommen. Der Schüler hat Blutkrebs und benötigt einen Stammzellenspender. Die Schirmherrschaft hatten Landrat Matthias Dießl und Langenzenns Bürgermeister Jürgen Habel übernommen. Beide bedankten sich für die überwältigende Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Auch die Schulfamilien der Staatlichen Realschule Langenzenn und der Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn bedankte sich bei allen Spendern sowie allen Helferinnen und Helfern

der „Aktion Tom“. Im Dankesschreiben der Realschule Langenzenn heißt es: „Es war eine erfolgreiche Veranstaltung, die ohne die Mithilfe von vielen Engagierten nicht möglich gewesen wäre - eine Demonstration für Mitmenschlichkeit in unserer Region, was heutzutage nicht mehr selbstverständlich ist.“ Die Freiwillige Feuerwehr hatte die Sporthalle in ein zweckmäßiges Registrierzentrum umgestaltet. Vom BRK wurde ein Sanitätszelt aufgestellt, in dem sich der eine oder andere Spender vom Blutabnehmen erholen konnte. Lehrkräfte von Realschule und Mittelschule Langenzenn-Veitsbronn hatten sich spontan bereit erklärt, die Dateneingabe zu

übernehmen. Schülerinnen und Schülern waren als Einweiser oder im Catering tätig. Viele Eltern versüßten das Prozedere durch großzügige Kuchen- und Gebäckspenden. Zudem gab es viele weitere Helfer aus den umliegenden Gemeinden, die selbstlos mitgeholfen haben, damit diese Aktion ein Erfolg sein konnte. Mittlerweile sind auch viele kleine und große Geldspenden für die Knochenmarksspenderdatei DKMS eingegangen, so dass ein Großteil der Typisierungskosten gedeckt ist. Wer Stammzellenspender werden möchte, kann unter www.dkms.de online ein Registrierungs-Set anfordern.

„Gefällt mir!“ Telefonsprechstunde Der Landkreis bei Facebook Besuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http://facebook.de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

Am Mittwoch, 22. Februar 2017 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!

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Finanzen

Landkreis setzt auf Nachhaltigkeit und mehr Service: Haushalt 2017 mit großer Zustimmung verabschiedet Fürth - Der Kreistag hat den Haushalt 2017 verabschiedet. Es war zugleich der letzte Haushalt, den der langjährige Kämmerer Herbert Reinl aufgestellt hat. Das Zahlenwerk mit dem Titel „Nachhaltig. Service­orientiert.“ wurde mit großer Mehrheit aus allen Fraktionen genehmigt. Der Landkreis wird auch in den kommenden Jahren viel Geld in Bildung und den sozialen Bereich investieren. Das Serviceangebot für die Bürger wird ausgebaut. Die finanzielle Ausgangslage des Landkreises und seiner 14 Gemeinden ist gut. Landrat Matthias Dießl betonte, dass in diesem Jahr bei der Umlagekraft ein Anstieg bei allen Gemeinden zu verzeichnen sei. Zum Verständnis: Der Landkreis erhebt selbst keine eigenen Steuern, die Gemeinden müssen je nach Höhe der Kreisumlage einen bestimmten Anteil ihren Steuereinnahmen an den Landkreis abführen. Je größer die Umlagekraft einer Gemeinde ist, desto größer ist dieser Anteil. Das meiste Geld, das die Gemeinden an den Landkreis abführen, wird in Höhe von 81 Prozent für soziale Zwecke verwendet. Diese setzen sich sowohl aus Aufwendungen des Landkreises als auch aus Aufwendungen des Bezirks zusammen. Von je 100 Euro, die der Landkreis er-

Positive Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung

hält, werden also 81 Euro für soziale Zwecke ausgegeben. Der Landkreis muss wiederum an den Bezirk einen nicht unerheblichen Teil seiner Einnahmen abgeben. Matthias Dießl betonte, es sei nicht damit zu rechnen, dass die Umlagekraft auch in den kommenden Jahren stetig ansteigen werde. Derzeit seien die Auftragsbücher der steuerzahlenden Firmen zwar gut gefüllt, aber die Vorzeichen der welt- Landrat Matthias Dießl (re.) verabschiedete den langjährigen Kreisweiten Wirtschaftslage kämmerer Herbert Reinl (li.) seien nicht besonders gut. Der Brexit in als 18 Millionen Euro energetisch saniert Großbritannien werde zu neuen Hürden werden und damit die umwelt- und kliim internationalen Handel führen. Die mafreundlichen Standards erfüllen. Abschottungspolitik des neuen ameriErarbeitet wird außerdem derzeit das kanischen Präsidenten Donald Trump er- Integrationskonzept, um das Zusammenschwere die Handelsbeziehungen, neue leben der unterschiedlichen Kulturen im Zölle seien sehr wahrscheinlich. Auch die Landkreis auf solide Beine zu stellen. Griechenland-Krise sei längst noch nicht Der Verkehr im Landkreis soll verbessert, ausgestanden. mehr Bürger zum Umstieg auf Bus und Wichtig seien deshalb nachhaltige In- Bahn und auf das Fahrrad motiviert wervestitionen, die allen Generationen lange den. Der Service im Öffentlichen PersoZeit zugute kämen. So werde die ener- nennahverkehr werde weiter verbessert, getische Sanierung der Landkreisgebäu- etwa durch neue Buslinien oder optide fortgesetzt: Das Gymnasium in Stein mierte Fahrpläne. „Wir wollen Mobilität soll in den kommenden Jahren für mehr verändern“, sagte Matthias Dießl. Der Landkreis ist seit 2016 „fahrradfreundlicher Landkreis“. Um das Radfahren auch für Pendler attraktiver zu machen, wird der Bau eines Radschnellweges geprüft. „Fahrradfahren ist die schönste Form des Cabrio-Fahrens“, zitierte der Landrat Adam Opel. Zudem setze der Landkreis mehr und mehr auf Elektro- und HybridFahrzeuge in seinem Fuhrpark, um auch selbst aktiv ein Zeichen zu setzen. Mit der Einführung der Digitalen Akte soll nicht nur der Papierverbrauch reduziert werden, sondern auch die Digitalisierung des Amts voranschreiten. Im März werden die ersten Mitarbeiter der Dienststelle Fürth in das angekaufte Gebäude im Pinderpark 4 umziehen - mittelfristig sollen sämtliche

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Abteilungen und Sachgebiete in Zirndorf angesiedelt werden. Mit dem niedrigsten Schuldenstand aller Landkreise in Mittelfranken wird die gute Finanzsituation des Landkreises unterstrichen: Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Stand 31.12.2016 lag bei 46,94 Euro. Nach der Zusammenfassung der Eckdaten durch den Landrat würdigten die Fraktionssprecher das Zahlenwerk in folgender Reihenfolge: Friedrich Biegel, Fraktionssprecher der Freien Wähler: „Die steigende Umlagekraft ist erfeulich. Trotz der positiven Entwicklungen sollten wir aber die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken nicht aus den Augen verlieren - so wie es die vorliegende Finanzplanungen berücksichtigt. Die positive Entwicklung ist ein Hinweis darauf, dass unser Landkreis für Handel, Handwerk und Gewerbe sehr attraktiv ist, aber auch für junge Familien, die hier gerne leben und arbeiten. Das ist ein Verdienst vieler Menschen in unserem Landkreis“. Maximilian Gaul, Sprecher der CSUFraktion: „Citius, altius, fortius, also schneller, höher und stärker, ist das Motto des mir spontan einfiel bei der Beratung und Reflexion unseres Haushaltes 2017 - dabei haben wir gar kein olympisches Jahr. Unsere Landkreisgemeinden und unsere Wirtschaft im Landkreis

hatten und haben gute Jahre, und haben sie hoffentlich nicht hinter sich. Wir bezeichnen unseren Landkreis als Wohlfühl-Landkreis. Deshalb sparen wir auch nicht an unseren Kindern und Jugendlichen - nicht im Jugend- und nicht im Sozialetat. Aber insbesondere dort wo wir Stellschrauben haben, schauen wir genau hin“. Norbert Schikora, Sprecher der Fraktion B ’90 / Die Grünen: „Dank der gestiegenen Umlagekraft konnte auf eine Debatte über eine Anhebung der Kreisumlage verzichtet werden. Der Zuwachs beim Personal und die umfangreichen Investitionen hätten aus unserer Sicht dennoch die eine oder andere Sparmaßnahme gerechtfertigt, etwa beim Ausbau der Verbindungsstraße Weitersdorf - Anwanden. Ein Teil meiner Fraktion wird daher gegen den Haushalt stimmen. Persönlich macht mir die Kostenschätzung für die Sanierung des Gymnasiums Stein mehr Sorgen. Wir hoffen, dass es keine bösen Überraschungen geben wird, wenn die konkreten Zahlen vorliegen.“ Frank Bauer, Sprecher der SPD-Fraktion: „Unsere Unternehmen im Landkreis haben volle Auftragsbücher. Das beschert den Kommunen eine ordentliche Gewerbesteuer. Die niedrige Arbeitslosenzahl lässt auf mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverträge schließen. Dank der

höheren Umlagekraft konnte die Erhöhung der Bezirksumlage aufgefangen werden. Die Liegenschaften des Landkreises befinden sich in einem guten Zustand. Es gibt keinen Investitionsstau. Die Verschuldung des Landkreises ist niedrig. Der Haushalt steht somit auf solidem Fundament.“ Johann Tiefel, Sprecher der Fraktion von FDP und Freie Bürger: „Die steigenden Aufwendungen im sozialen Bereich verfolgen wir mit Sorge. Aufgrund der guten Situation der Wirtschaft brauchen wir uns aber derzeit keine Sorgen zu machen - das wird aber nicht immer so sein. Der Landkreis saniert seine Schulen. Auch wenn es in den letzten Wochen Kritik gegeben hat, möchten wir uns ganz herzlich bei den Mitarbeitern der Bauverwaltung bedanken. Rückblickend haben diese hervorragende Arbeit geleistet.“ Thomas Zwingel in seiner Funktion als Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags: „Bei der Diskussion um die Kreisumlage geht es immer wieder darum, den richtigen Mittelweg zu finden - nämlich zwischen dem, was der Kreis braucht, und dem, was die Gemeinden leisten können. Kämmerer Herbert Reinl hat das hervorragend moderiert in all den Jahren. Der Haushalt 2017 ist fair und solide.“ (rb)

LEADER

Förderung für Kleinprojekte Korrektur 5: Begrenzung in Kastenform mit grüner Linie; Landkreis Fürth in fett

Neu bei LEADER ist seit Anfang 2017 die Möglichkeit, aus einem Fördertopf für Kleinprojekte unbürokratisch Zuschüsse zu erhalten. Der Start des Projektes „Unterstützung Bürgerengagement“ ist mit einem Informationsabend für Vereine und lokale Initiativen geplant. Dazu lädt die Lokale Aktionsgruppe LEADER Region Landkreis Fürth e.V. (LAG) am 22.02.2017 um 17.30 Uhr alle Interessierten in die Haffnersgartenscheune nach Cadolzburg Korrektur ein. 6:

Aufschluss geben. Bei LEADER werden nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“ kreative und nachhaltige Projekte entwickelt, die zur Stärkung der Region, ihrer Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger beitragen. LEADER verfolgt das Ziel, die Aktivitäten im Landkreis Fürth Begrenzung in Kastenform mit grüner Linie; in den Bereichen Wirtschaft, DeLandkreis Fürth in fett; angedeutete Karte mit Linienfarbe 50%Umwelt, schwarz Was ist LEADER? Welche Anforderun- mographie und Tourismus zu fördern und gen muss meine Maßnahme erfüllen? dadurch den Landkreis weiterzuentwickeln Ich suche Mitstreiter oder brauche Be- und zu vernetzen. Im Rahmen des Projektes „Unterratung, um meine Idee zu verwirklichen? Zu diesen und weiteren Fragen stützung Bürgerengagement“ sollen nun soll die Veranstaltung in Cadolzburg formlos Projekte bis maximal 2.000 Euro

gefördert werden. Unterstützt werden Maßnahmen im Landkreis Fürth, die zur lokalen Entwicklungsstrategie beitragen, bei denen mehrere Personen beteiligt sind und die als innovativ bzw. neuartig einzustufen sind. Der lokale Akteur schließt zu seiner geplanten Maßnahme eine Zielvereinbarung mit der LAG ab. Infoabend „Unterstützung Bürgerengagement“: 22.02.2017 um 17.30 Uhr, Haffnersgartenscheune, Haffnersgartenstraße 3, Cadolzburg Weitere Informationen zum Projekt: http://leader.landkreis-fuerth.de Um besser planen zu können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung unter leader@lra-fue.bayern.de oder 0911/9773-1030

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Gartentipp

Die Keimprobe: „Alten“ Samen testen Jetzt wird es Zeit, den Gemüsegarten zu planen, die noch vorhandenen Saatgutbestände zu prüfen und wenn notwendig zu ergänzen. Im vergangenen Jahr eingekauftes Saatgut kann noch verwendet werden wenn es kühl und trocken gelagert wurde. Die Keimfähigkeit der verschiedenen Gemüsearten ist jedoch sehr unterschiedlich. Ob Samen aus den alten Samentütchen noch ausreichend keimen, lässt sich mit einer Keimprobe herausfinden. Haltbarkeit von Gemüsesamen Samen von Gemüse und Blumen ist nicht immer preisgünstig und manche Samen sind richtig teuer. Und trotzdem kauft man meist zu viel ein, weil man vieles Verschiedenes ausprobieren wollte und jeweils nur einen kleine Menge aus der Tüte verbraucht hat. Bei richtiger Lagerung bleiben die Samen auch mindestens bis zum aufgedruckten Datum haltbar. Die Keimfähigkeit der verschiedenen Gemüsearten ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche Samen behalten ihre Keimfähigkeit nur ein bis zwei Jahre wie Dill, Schnittlauch und Petersilie. PastinakenSamen kaufen Sie besser jedes Jahr neu. Auch bei Sä-Zwiebeln ist bereits im zweiten Jahr eine deutliche Reduzierung der Keimfähigkeit feststellbar. Etwas länger ist sie beispielsweise bei Feldsalat und Möhren. Vier bis fünf Jahr etwa beträgt die Keimfähigkeit von Kohl, Radieschen und Rettich, Spinat und Roten Rüben, und auch von Gurken und Kürbis. Bohnen sind nur sehr wenige Jahre keimfähig, während Tomaten durchaus nach mehr als fünf Jahren noch wunderbar keimen. Keimprobe selbstgemacht Nichts ist ärgerlicher, als wenn vom Saatgut gar nichts oder nur wenig aufgeht. Das wirft die Anzucht oft einige Wochen

zurück, da neu gesät werden muss. Bei altem Saatgut kann dies schnell der Fall sein. Eine Keimprobe lohnt sich, wenn von altem Saatgut noch weit mehr als zehn Samenkörner vorhanden sind. Zur Probe werden etwa zehn Samenkörner, bei großen Mengen auch mehr, auf einen flachen Teller mit feuchtem Küchenpapier gelegt. Das Ganze überspannt man dann mit einer Frischhaltefolie, damit es ausreichend feucht bleibt. Achten Sie darauf, dass etwas Luft mit eingeschlossen ist und das Papier nicht austrocknet. Eventuell müssen Sie nachfeuchten. An einer warmen Stelle (etwa 22 Grad Celsius) keimen dann nach etwa zwei bis drei Wochen mehr oder weniger viele der Samen. Ausnahme bilden die Kopf- und Pflücksalate. Die Keimtemperatur muss unter 16 Grad Celsius liegen. Bei Temperaturen über 22 Grad Celsius erfolgt keine Keimung. Nun folgt das Auszählen. Bei Keimraten über 65 Prozent ist das Aussäen sinnvoll und bei 50 Prozent muss dichter bzw. mehr gesät werden.

Wenn weniger als die Hälfte der Saat aufgeht, macht es wenig Sinn das Saatgut noch zu verwenden. Kaufen Sie dann lieber neue Samen, sowohl der zählbare Keimerfolg als auch das persönliche Erfolgserlebnis liegen dann bei weitem höher. Das Angebot im Samenhandel ist in den nächsten Wochen gut. Auch bei Saatgut, das man selber gewinnt - etwa ausgefallenere Tomatensorten – ist es empfehlenswert, die Keimfähigkeit zu überprüfen und sich frisches Saatgut durch regelmäßigen Anbau der entsprechenden Sorte zu sichern. Text und Bilder: Bayerische Gartenakademie Veitshöchheim, Lars Frenzke, Landratsamt Fürth Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • G artentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931/9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911/9773-1616)


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Foto: Claus Felix

Schulen

Erfolgsprojekt ‚Coolrider‘ für mehr Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln Landkreis Fürth - Bayerns Innenund Verkehrsminister Joachim Herrmann hat mehr als 500 Schüler von 46 Schulen für vorbildliche Zivilcourage in öffentlichen Verkehrsmitteln geehrt. Darunter waren auch Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth. Coolrider setzen sich für mehr Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Verkehrsmitteln ein. „Ihr habt ein wachsames Auge auf das Verhalten der Fahrgäste und seid Ansprechpartner für Eure Schulkameradinnen und -kame­ raden“, lobte der Minister als Schirmherr. „Dank Eures Einsatzes könnt Ihr Konflikte oftmals bereits im Keim ersticken. Damit seid Ihr Vorbilder des Alltags und Helden der Gesellschaft. Das verdient unseren Respekt und große Anerkennung!“ Die geehrten Schülerinnen und Schüler kamen aus Altdorf, Ansbach, Augsburg, Burgthann, Ebermannstadt, Eckental, Feucht, Fürth, Gräfenberg, Heilsbronn, Hilpoltstein, Hollfeld, Lauf a.d. Pegnitz, Neuendettelsau, Nürnberg, Pleinfeld, Roth, Röthenbach, Spardorf, Weißenburg, Wendelstein und Zirndorf.

Sehr zur Freude von Herrmann gibt es immer mehr Coolrider in Bayern. Mittlerweile haben sich bayernweit bereits rund 4.600 Schülerinnen und Schüler (2015: 3.900) an 85 Schulen (2015: 78) speziell ausbilden lassen, um Konfliktsituationen unter Schülern oder auch Belästigungen und Beschädigungen im öffentlichen Nahverkehr zu vermeiden. „Dank der Unterstützung durch die Versicherungskammer-Stiftung können wir das Coolrider-Projekt in Bayern noch weiter ausbauen“, kündigte der Innenminister an. „Ich hoffe, möglichst viele Kommunen nutzen das Angebot!“ Der Landkreis Fürth hat sich auf Ini­ tiative des Präventionsvereins 1-2-3 e. V. diesem Projekt angeschlossen. So wurden Jugendliche der Mittel- und der Realschule Zirndorf für die ehrenamtliche Tätigkeit ausgebildet. „Coolrider sagen etwas, wenn sich andere Fahrgäste falsch verhalten, sie wirken deeskalierend, wenn es zu Auseinandersetzungen kommt“, erläuterte Landrat Matthias Dießl. „Coolrider treten für Schwächere ein und unterstützen auch ältere Menschen in ihrer Mo-

bilität. Bevor sie sich Coolrider nennen dürfen, durchlaufen sie eine 20-stündige Ausbildung.“ Der Landrat gratulierte den Schülerinnen und Schülern für die Auszeichnung und dankte ihnen sowie den Schulen ebenfalls für das Engagement. Von dem Projekt profitieren alle: die Verkehrsunternehmen, die Fahrgäste und auch die jugendlichen Coolrider selbst. „Denn sie lernen Konfliktpotenziale und Gefährdungen zu erkennen und vor allem einzuschätzen sowie Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, sich dabei aber niemals selbst in Gefahr zu begeben. In der Ausbildung wird zudem ihr Selbstvertrauen gestärkt“, sagte Matthias Dießl. An der Ausbildung zum Coolrider können Schüler ab dem 13. Lebensjahr teilnehmen. Insgesamt durchlaufen die Jugendlichen in zwei Monaten rund 20 Stunden Training, bis sie sich schließlich Coolrider nennen dürfen und ihren Ausweis erhalten. Jede Trainingseinheit wird von zwei erfahrenen Trainern geleitet, außerdem sind immer ein qualifizierter Polizeibeamter und ein pädagogisch ausgebildeter Mitarbeiter der

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Schule mit dabei. „Nicht zuletzt dank dieser hohen Standards in der Ausbildung gilt das Projekt Coolrider als eines der Vorzeigeprogramme in Deutschland“, sagte Andrea Leißner (Projektleiterin Coolrider der VAG). Nachdem es ursprünglich selbst Anleihe bei einem Modellprojekt eines westdeutschen Verkehrsbetriebes genommen hat, dient es heute häufig als Vorlage für andere Projekte mit jugendlichen Fahrzeugbegleitern, die sich noch in Aufbau und Entwicklung befinden. Seit seinem Beginn 2002 ist das Projekt Coolrider kontinuierlich gewachsen. Mittlerweile wurden Schüler von insgesamt 50 Schulen (zehn in Nürnberg

und 40 in der Region) ausgebildet. Fast 2400 Schüler haben in den vergangenen zehn Jahren die Coolrider-Ausbildung erfolgreich absolviert. Um Coolrider zu werden, gibt es für geeignete Schülerinnen und Schüler spezielle Kurse, beispielsweise in Gesprächsführung, Körpersprache, und sicherem Auftreten. Außerdem wird auch ein Deeskalationstraining angeboten. Coolrider sollen lernen, Konflikte gewaltfrei zu lösen. „Es geht nicht darum, sich selbst in Gefahr zu bringen“, stellte Herrmann klar. Oft reiche es schon, den Störenfried persönlich anzusprechen, das Fahrpersonal zu informieren, andere Fahrgäste einzubeziehen oder auch unter „110“ die Polizei zu verständigen.

Das Erfolgsprojekt „Coolrider“ wurde 2002 von der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg gemeinsam mit der Polizei und den Nürnberger Schulen ins Leben gerufen. Seit 2012 sorgen Coolrider mit Unterstützung der Versicherungskammer-Stiftung in ganz Bayern für mehr Zivilcourage in öffentlichen Verkehrsmitteln. Herrmann bedankte sich bei der VAG VerkehrsAktiengesellschaft Nürnberg, dem Coolrider-Freunde e.V., der Versicherungskammer-Stiftung, der Polizei und den beteiligten Schulen sowie bei den Trainerteams der Verkehrsbetriebe und den Ausbildern der ÖPNV-Akademie für das ausgezeichnete jahrelange Engagement.

Schulen

Spielgruppen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Oberasbach gewinnen alle Preise beim Planspiel Börse Oberasbach - Spielgruppen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Oberasbach haben alle Preise beim Planspiel Börse der Sparkasse Fürth gewonnen. Sowohl im Bereich der Depotgesamtwertung, in dem die fünf besten Gruppen prämiert werden, als auch in der Nachhaltigkeitsbewertung mit drei Preisträgern lagen nach knapp dreimonatiger Spielphase ausschließlich Schüler des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums auf den vorderen Plätzen. Niemand in der Sparkasse Fürth konnte sich bei der Ende Januar im Sparkassenhochhaus stattfindenden Preisverleihung daran erinnern, dass eine Schule allein jemals alle Preise bekommen hätte. So war die Schlussveranstaltung in diesem Jahr eine aus Oberasbacher Sicht höchst erfreuliche Angelegenheit. Das Planspiel Börse führt in den Handel mit Wertpapieren ein, indem es Akteure und Einflussfaktoren am Aktienmarkt benennt und Zusammenhänge erklärt. Nach dem Prinzip „Learning by Doing“ setzen die Schüler ihr virtuelles Startkapital von 50.000 Euro ein und erleben dann anhand realer Börsenkurse, wie sich verschiedene Anlagestrategien auswirken. t

v.l.n.r. : Christoph Sachse, Daniel Hartl und Dominik Schrödl mit Uwe Meyer (Leiter der Wertpapierabteilung der Sparkasse)

v.l.n.r. : Jonas Stiefel, Jannick Petersen, Sebastian Faltenbacher und Johannes Rauh freuten sich über ihre Preise

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Wirtschaft

Zirndorf - Da zeigt sich die Kreativität der Fürther Landfrauen: Beim Landfrauentag 2017 in Zirndorf präsentierte Kreisbäuerin Bettina Hechtel ihre neueste Kreation: eine Einkaufstasche, gefertigt aus Krawatten. Die Muster der verarbeiteten Binder sind nach wie vor deutlich zu erkennen. „Die da, die Rote mit den Punkten, stammt von Markus Söder“, erklärte Bettina Hechtel dem staunenden Publikum. Im vergangenen Jahr war der Staatsminister der Hauptredner beim Landfrauentag und die Veranstaltung fiel direkt auf den Weiberfasching. Und so wurden den männlichen Gästen kurzerhand die Krawatten abgeschnitten, die nun als Tasche der Kreisbäuerin einem neuen Zweck dienen. „Ich nehme die Tasche wirklich gerne“, sagte Bettina Hechtel. Überhaupt gab es beim diesjährigen Landfrauentag viel zu Schmunzeln. Dafür sorgte der Agrar-Blogger „Bauer Willi“. Er stellte in vielen Facetten dar, wie das Bild des Bauern heute ist - beim Verbraucher, in den Medien, in der Politik und bei den Bauern selbst. Der Bauer wurde unter anderem durch einen Brandbrief an Verbraucher bekannt. Das Schreiben wurde im Internet mittlerweile mehrere Millionen Mal aufgerufen und auch in mehrere Fremdsprachen übersetzt. Er hat Landwirtschaft von der Pike auf gelernt. Dr. Willi Kremer-Schillings, wie „Bauer Willi“ mit vollem Namen heißt, bewirtschaftet einen intensiven Ackerbaubetrieb auf fruchtbaren Böden im Rheinland. Jüngst ist sein Buch „Sauerei!“ erschienen. Eine der Thesen des Experten: „Wer ein Hähnchen für 2,79 Euro kauft, gibt an der Supermarktkasse das Recht ab, sich über Massentierhaltung zu beschweren.“ Wie könne es sein, dass 93 Prozent der Bewohner in Stadt- und Landkreis München behaupten, Bio einzukaufen – dann aber nur zwei Prozent des in Deutschland produzierten Fleisches aus Biobetrieben stamme? „Haben die Landwirte einfach noch nicht kapiert, was die Verbraucher wollen?“ Das Gegenteil sei der Fall, sagte

Fotos: rb

Deutliche Worte von „Bauer Willi“ beim Zirndorfer Landfrauentag

„Bauer Willi“ in der Paul-Metz-Halle

Bauer Willi Kremer-Schillings. „Würden wirklich so viele Menschen nur das Beste und nicht meist das Billigste kaufen, könnten die Bauern auch mehr davon produzieren. So aber sind Landwirte zwischen Flensburg und Balderschwang dem Druck der Discounter ausgesetzt, werden von den Verbrauchern misstrauisch beäugt und stehen dabei dennoch unter großem ökonomischen Existenzdruck.“ Vor allem in den Städten hätten die

Der viel beachtete Auftritt des Landfrauenchors

Verbraucher den Bezug zur Landwirtschaft mehr und mehr verloren. So berichtete er von einem Mann, der von einem Bauern wissen wollte, woher der denn wisse, wann er seine Kuh melken müsse, um entweder die 1,5 prozentige Milch oder die 3,5 prozentige zu erhalten. „Bauer Willi“ ging in Zirndorf aber auch mit den Landwirten ins Gericht: Die müssten viel kommunikativer sein, meinte er. „Besuchen Sie ein Rhetorikseminar, kommen sie mit Verbrauchern ins Gespräch“, lautete sein Ratschlag. Auch mehrere Ehrengäste kamen in der Paul-Metz-Halle zu Wort. Diesmal allerdings erstmals nicht in Grußworten. Bettina Hechtel und ihre neue Stellvertreterin Kathrin Ziegler befragten die Gäste stattdessen. In dieser Runde mit dabei war auch Landrat Matthias Dießl, der die Arbeit der Landfrauen lobte. Sie seien stets nahe an den Verbrauchern. „Mit ihren vielfältigen Aktivitäten bereichern Landfrauen unseren Landkreis und auch in der Direktvermarktung geben sie meistens die Richtung vor.“ Umrahmt wurde der Landfrauentag wieder mit tollen Gesangseinlagen des Landfrauenchors, der dafür eine Menge Applaus erhielt. (rb)


Landkreismagazin 3.2017

Aktuell

Landkreisschulen musizieren für guten Zweck Oberasbach – Ein ganz besonderes Konzert findet im Dietrich Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach statt. Erstmals veranstalten alle Landkreis-Schulen ein großes Benefizkonzert. Ob Orchester, Bigband, Chor oder Percussion: Schon die Bandliste weist auf das das breite musikalische Spektrum im Landkreis hin. Landrat Matthias Dießl lädt herzlich ein: „Eine sehr gute Aktion, die das musikalische Können unser Schülerinnen und Schüler zeigt. „LeistungsFähig“ und „LebensFroh“ – genau wie unser Landkreis. Und das Wichtigste: Der Erlös des Abends kommt der Landkreisstiftung und damit vor allem Jugendlichen und Familien vor Ort zugute“ Karten für 8 Euro gibt es ab 20.02.2017 an den beteiligten Schulen oder im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer-Nr. 2.05.

Benefizkonzert der Landkreis-Schulen Der Erlös der Veranstaltung geht an die Landkreisstiftung Fürth

6. April 2017 19:30 Uhr Einlass ab 18:30 Uhr

Dietrich-BonhoefferGymnasium Oberasbach (Aula) Albrecht-Dürer-Straße 9-11 90522 Oberasbach

Großes Orchester und Bigband des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums | Chor und Percussiongruppe des Gymnasiums Stein | Bigband des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums Langenzenn | Schulband der Staatlichen Realschule Zirndorf | Unterstufenchor und Schulband (Heart Angels) der Staatlichen Realschule Langenzenn | Inklusionschor der Dillenberg-Schule sowie der Grund- und Mittelschule Cadolzburg

WBG Langenzenn

Tickets gibt‘s an den beteiligten Schulen und im Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf · Zi. Nr. 2.05

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Bahn

Bahnstrecke Fürth - Würzburg: Bauarbeiten im Bereich Siegelsdorf Landkreis Fürth - Die DB Netz AG führt im Zeitraum März bis Mai 2017 Bauarbeiten zur Erneuerung der Oberleitungsanlage auf der Strecke Fürth – Siegelsdorf durch. Insbesondere vom 11. März bis 24. Mai 2017 werden laut Bahn unvermeidbare Arbeiten auch außerhalb der regelmäßi-

gen Arbeitszeiten durchgeführt. Die Bauarbeiten sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit dringend erforderlich und können zur reibungslosen Abwicklung des Schienenverkehrs teilweise nur in der Nachtzeit bzw. am Wochenende durchgeführt werden. Die Bahn bittet „für die baubedingten Unannehmlichkeiten um Verständnis“.

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Landkreismagazin 3.2017

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Landkreismagazin 3.2017

Aktuell

Sondermüll wird seit Februar zur Deponie in Raindorf gefahren Raindorf - Die Deponie Raindorf ersetzt seit 1. Februar die Sonderabfalldeponie Gallenbach im Landkreis Aichach-Friedberg für die Entsorgung bayerischer Abfälle der Deponie-Klasse III, wie die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH in einer Mitteilung bekanntgab. Damit sei die Entsorgungssicherheit für deponiefähige Sonderabfälle in Bayern auch weiterhin sichergestellt, heißt es in dem Schreiben. Ursprünglich sollte die Deponie im Landkreis AichachFriedberg erst in zwei Jahren verfüllt sein. Bei Abfälle der Deponie-Klasse III handelt es sich um Sondermüll, der speziell entsorgt werden muss. Seit 2005 ist der Staatsbetrieb Sonderabfalldeponien, stellvertretend für den Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 1.3.2017 von 15.30–17.30 Uhr im Landrats­ amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen zu Unternehmensführung und Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.

Freistaat Bayern, Eigentümer und Betreiber der Deponie Raindorf. Bewirtschaftet wird der Standort durch die GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH (www. gsb.bayern). Die Deponie Raindorf wurde mit Planfeststellungsbeschluss im August 1982 genehmigt, der Deponiebetrieb startete 1985. Bis 1990 wurde der westliche, erste Bauabschnitt (BA I) verfüllt. Danach wurde der im Osten anschließende Deponiebereich (BA II-Nord) bis Ende 2004 bewirtschaftet. Seit 2005 wurden DK-IIIAbfälle nicht mehr in Raindorf sondern in die DK-III Deponie Gallenbach entsorgt. Einen dritten Bauabschnitt wird es allerdings nicht geben: Im Jahr 2010 hatte der damalige Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, in einem Brief an Landrat Matthias Dießl schriftlich bestätigt, dass es eine Erweiterung der Sondermülldeponie

Raindorf um einen Bauabschnitt III bzw. über die planfestgestellten Bereiche hinaus nicht geben wird. Matthias Dießl hatte sich gegenüber dem Minister dabei auch deutlich gegen eine Erweiterungen von Raindorf ausgesprochen und zusammenfassend festgestellt, „dass die Region mit der Verfüllung des Abschnitts II Süd einen mehr als ausreichenden Beitrag für das Allgemeinwohl leistet und eine weitere Ausdehnung der Deponie unzumutbar wäre“. Söder teilte damals mit, dass ab Ende 2015/Anfang 2016 planmäßig auf die Sonderabfalldeponie Raindorf zurückgegriffen werde. Tatsächlich begann nun im Februar die Wiedernutzung der Deponie. Mit einem Verfüllende sei in Raindorf dann im Jahr 2027 zu rechnen, hatte Dr. Markus Söder seinerzeit gesagt. Insgesamt stehen in Raindorf noch etwa 312.000 Kubikmeter Deponievolumen zur Verfügung.

Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums Stein e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung 2017 am Mittwoch, den 29. März, um 19.00 Uhr im Raum 010 des Gymnasiums Stein Faber-Castell-Allee 10, 90547 Stein

Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Schatzmeisters 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Aussprache zu den Berichten 7. Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters für das Geschäftsjahr 2016 8. Anträge und Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens acht Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand eingereicht sein. Der Vorstand hofft auf zahlreiche Teilnahme. Stein, 06.02.2017 Clemens Bloß, 1.Vorsitzender

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Landkreismagazin 3.2017

JuR11652

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Amtsblatt 3.2017

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 3 vom 16. Februar 2017

Inhaltsverzeichnis 014 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte

Am 28. Februar 2017 (Faschingsdienstag) ist das Rathaus (inkl. Stadtbücherei) ab 10 Uhr geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis Oberasbach, 24. Januar 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

015 Landratsamt Fürth Verordnung für das Wasserschutzgebiet Erlach der Stadtwerke Zirndorf GmbH 016 Stadt Oberasbach Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 017 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 018 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 019 Stadt Oberasbach 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01-2015 020 Stadt Oberasbach Wasserversorgung Bekanntgabe der Wasserhärte 021 Stadt Oberasbach Vollzug der Wassergesetze 022 Stadt Oberasbach Gartenabfallsammelplatz an der Rednitzstraße: Öffnungstage 2017

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 / 692 05 00 Telefax 0911 / 699 54 08

014 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt: Art der Übung:

01.02.-28.02.2017 Einsatzübung

Fahrzeuge Radfahrzeuge: Kettenfahrzeuge:

ja nein

Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Nachtübungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ansprechpartner stehen bei der US-Army unter den Rufnummern 09802 / 83 26 34 oder 0152 / 09114369 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, 24.01.2017 Landratsamt Fürth 015 Landratsamt Fürth Verordnung für das Wasserschutzgebiet Erlach der Stadtwerke Zirndorf GmbH Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzgebiet Erlach im Landkreis Fürth für die öffentliche Wasserversorgung der Stadtwerke Zirndorf GmbH vom 21.01.2017. Dass Landratsamt Fürth erlässt auf Grund des § 51 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. d. F. der Bekannt-

machung vom 31.07.2009 (BGBl I S.2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04. 08. 2016 (BGBl. I S. 1972) in Verbindung mit Art. 31 Abs. 1 und 2 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBl 2010 S. 66), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 12 des Gesetzes vom 22. 12.2015 (GVBl. S. 458) folgende Verordnung § 1 Allgemeines Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Stadt Zirndorf wird in der Gemarkung Weinzierlein im Landkreis Fürth das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 11 erlassen. § 2 Schutzgebiet (1) Das Schutzgebiet besteht aus 4 Fassungsbereichen, 1 engeren Schutzzone, 1 weiteren Schutzzone, (2) Die Grenzen des Schutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen sind in dem im Anhang (Anlage 1) veröffentlichten Lageplan eingetragen. Für die genaue Grenzziehung ist ein Lageplan im Maßstab 1: 5.000 maßgebend, der im Landratsamt Fürth und bei der Stadt Zirndorf niedergelegt ist; er kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die genaue Grenze der Schutzzone verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder, wenn die Schutzzonengrenze ein Grundstück schneidet, auf der der Fassung näheren Kante der gekennzeichneten Linie. (3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Schutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht. (4) Der Fassungsbereich ist durch eine Umzäunung, die engere Schutzzone und die weitere/n Schutzzone/n A/B ist/sind, soweit erforderlich, in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht.

I


Amtsblatt 3.2017

II

§ 3 Verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen (1) Es sind in der weiteren Schutzzone

in der engeren Schutzzone

entspricht Zone

II

III

1. 1.1

bei Eingriffen in den Untergrund (ausgenommen in Verbindung mit den nach Nr. 2 bis 5 zugelassenen Maßnahmen) Aufschlüsse oder Veränderungen der Erdoberflä- nur zulässig che, auch wenn Grundwasser nicht aufgedeckt zur Bodenbearbeitung im Rahmen der ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen wird, vorzunehmen oder zu erweitern; insbeNutzung sondere Fischteiche, Kies-, Sand-und Tongruben, Steinbrüche, Übertagebergbau und Torfstiche

1.2

Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen, Baugruben und Leitungsgräben sowie Geländeauffüllungen

nur zulässig verboten - mit dem ursprünglichen Erdaushub im Zuge von Baumaßnahmen und - sofern die Bodenauflage wiederhergestellt wird

1.3

Leitungen verlegen oder erneuern (ohne Nrn. 2.1, 3.7 und 6.11)

zulässig

1.4 1.5 2. 2.1

Durchführung von Bohrungen nur zulässig für Bodenuntersuchungen bis zu 1 m Tiefe Untertage-Bergbau, Tunnelbauten verboten bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Anlage 2, Ziffer 1) Rohrleitungsanlagen zum Befördern von verboten wassergefährdenden Stoffen zu errichten oder zu erweitern Anlagen nach § 62 WHG zum Umgang mit nur zulässig entsprechend der Anlage 2, Ziffer verboten wassergefährdenden Stoffen zu errichten oder 2 für Anlagen, wie sie im Rahmen von Hauszu erweitern halt und Landwirtschaft (max. 1 Jahresbedarf) üblich sind

2.2

verboten

2.3

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Abs. 3 WHG außerhalb von Anlagen nach Nr. 2.2 (siehe Anlage 2 Ziffer 3)

2.4

Abfall i. S. d. Abfallgesetze und bergbauliche Rückstände abzulagern (die Behandlung und Lagerung von Abfällen fällt unter Nr. 2.2 und Nr. 2.3)

2.5

Genehmigungspflichtiger Umgang mit radioakti- verboten ven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

3.

bei Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen

3.1

Abwasserbehandlungsanlagen zu errichten oder nur Kleinkläranlagen mit biologischer Reini- verboten zu erweitern einschließlich Kleinkläranlagen gungsstufe für bestehende bauliche Anlagen zulässig, wenn die Dichtheit und Standsicherheit durch geeignete Konzeption, Bauausführung und Bauabnahme sichergestellt ist Regen- oder Mischwasserentlastungsbauwerke verboten zu errichten oder zu erweitern Trockenaborte nur zulässig, wenn diese nur vorübergehend verboten aufgestellt werden und mit dichtem Behälter ausgestattet sind Ausbringen von Abwasser verboten, ausgenommen gereinigtes Abverboten wasser aus dem Ablauf von Kleinkläranlagen zusammen mit Gülle oder Jauche zur landwirtschaftlichen Verwertung

3.2 3.3

3.4

3.5

nur zulässig für die kurzfristige (wenige Tage) verboten Lagerung von Stoffen bis Wassergefährdungsklasse 2 in dafür geeigneten, dichten Transportbehältern bis zu je 50 Liter verboten

Anlagen zur Versickerung von Abwasser oder verboten Einleitung oder Versickerung von Kühlwasser oder Wasser aus Wärmepumpen ins Grundwasser zu errichten oder zu erweitern


Amtsblatt 3.2017

in der weiteren Schutzzone

in der engeren Schutzzone

entspricht Zone

III

II

3.6

3.7

4. 4.1

Anlagen zur Versickerung des von Dachflächen abfließenden Wassers zu errichten oder zu erweitern (auf die Erlaubnispflichtigkeit nach § 8 Abs. 1 WHG i.V. mit § 1 NWFreiV wird hingewiesen)

- nur zulässig bei ausreichender Reinigung verboten durch flächenhafte Versickerung über den bewachsenen Oberboden oder gleichwertige Filteranlagen 1 - verboten für Niederschlagswasser von Gebäuden auf gewerblich genutzten Grundstücken verboten Abwasserleitungen und zugehörige Anlagen zu nur zulässig zum Ableiten von Abwasser, errichten oder zu erweitern wenn die Dichtheit der Entwässerungsanlagen vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sichtprüfung und alle 10 Jahre durch Druckprobe oder anderes gleichwertiges Verfahren überprüft wird (Durchleiten von außerhalb des Wasserschutzgebiets gesammeltem Abwasser verboten) bei Verkehrswegen, Plätzen mit besonderer Zweckbestimmung, Hausgärten, sonstigen Handlungen Straßen, Wege und sonstige Verkehrsflächen zu - nur zulässig für klassifizierte Straßen, wenn nur zulässig errichten oder zu erweitern die Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden und - für öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege und Privatwege und - wie in Zone II - bei breitflächigem Versickern des abfließenden Wassers

4.2

Eisenbahnanlagen zu errichten oder zu erweitern verboten

4.3

Wassergefährdende auswaschbare oder auslaug- verboten bare Materialien (z. B. Schlacke, Teer, Imprägniermittel u. ä.) zum Straßen-, Wege-, Eisenbahnoder Wasserbau zu verwenden Baustelleneinrichtungen, Baustofflager zu errich- --ten oder zu erweitern

4.4

verboten

4.5

Bade- oder Zeltplätze einzurichten oder zu erweitern; Camping aller Art

4.6

Sportanlagen zu errichten oder zu erweitern

nur zulässig mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7 - nur zulässig mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7

Großveranstaltungen durchzuführen

- verboten für Tontaubenschießanlagen und Motorsportveranstaltungen - nur zulässig mit ordnungsgemäßer Abwas- verboten serentsorgung und ausreichenden, befestigten Parkplätzen (wie z. B. bei Sportanlagen)

4.7

verboten verboten

- verboten für Geländemotorsport 4.8

Friedhöfe zu errichten oder zu erweitern

verboten

4.9

Flugplätze einschl. Sicherheitsflächen, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze zu errichten oder zu erweitern Militärische Übungen durchzuführen

verboten

Kleingartenanlagen zu errichten oder zu erweitern

verboten

4.10 4.11

nur Durchfahren auf klassifizierten Straßen zulässig

1 siehe. DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“

III


Amtsblatt 3.2017

IV

in der weiteren Schutzzone

in der engeren Schutzzone

entspricht Zone

III

II

4.12

4.13 4.14 5. 5.1

5.2 5.3

5.4

5.5

6. 6.1 6.2

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Frei- verboten landflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (z.B. Verkehrswege, Rasenflächen, Friedhöfe, Sportanlagen) Düngen mit Stickstoffdüngern nur standort- und bedarfsgerechte Düngung nur standort- und bedarfsgerechte zulässig Düngung mit Mineraldünger zulässig, die nachprüfbar dokumentiert wird Beregnung von öffentlichen Grünanlagen, nur zulässig nach Maßgabe der Beregnungs- verboten Rasensport- und Golfplätzen beratung oder bis zu einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität bei baulichen Anlagen bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern nur zulässig, verboten - wenn kein häusliches oder gewerbliches Abwasser anfällt oder in eine dichte Sammelentwässerung eingeleitet wird unter Beachtung von Nr. 3.7 und - wenn die Gründungssohle mindestens 2 m über dem höchsten Grundwasserstand liegt und - wenn die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung hierdurch im Wesentlichen erhalten bleibt Ausweisung neuer Baugebiete verboten Stallungen zu errichten oder zu erweitern 2 nur zulässig entsprechend Anlage 2  verboten - Ziffer 4 a oder - für in dieser Zone bereits vorhandene landwirtschaftliche Anwesen, wenn die Anforderungen gemäß Anlage 2, Ziffer 4 b eingehalten werden Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, nur zulässig mit Leckageerkennung oder  verboten Gülle, Silagesickersaft zu errichten oder zu gleichwertiger Kontrollmöglichkeit der geerweitern 2 samten Anlage einschließlich Zuleitungen nur zulässig mit Auffangbehälter für Silagesi- verboten Ortsfeste Anlagen zur Gärfutterbereitung zu ckersaft, Behälter für Anlagen größer 150 m3 errichten oder zu erweitern 2 entsprechend Nr. 5.4 bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächennutzungen Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärrest aus nur zulässig wie bei Nr. 6.2 verboten Biogasanlagen und Festmistkompost Düngen mit sonstigen organischen und minerali- nur zulässig, wenn die Stickstoffdüngung in zeit- und bedarfsgerechten Gaben erfolgt, schen Stickstoffdüngern (ohne Nr. 6.3) insbesondere nicht - auf abgeernteten Flächen ohne unmittelbar folgenden Zwischen- oder Hauptfruchtanbau - auf Grünland vom 15.10. bis 15.02. (ausgenommen Festmist in Zone III) - auf Ackerland vom 01.10. bis 15.02. (ausgenommen Festmist in Zone III) - auf Brachland

6.3

6.4

Ausbringen oder Lagern von Klärschlamm, klärschlammhaltigen Düngemitteln, Fäkalschlamm oder Gärrest bzw. Kompost aus zentralen Bioabfallanlagen Ganzjährige Bodenbedeckung durch Zwischenund Hauptfrucht

verboten

erforderlich, soweit fruchtfolge- und witterungsbedingt möglich. Eine wegen der nachfolgenden Fruchtart unvermeidbare Winterfurche darf erst ab dem 15.11. erfolgen. Zwischenfrucht vor Mais darf erst ab dem 15.03. eingearbeitet werden.

2 E s wird auf den Anhang 5 „Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften (JGS-Anlagen)“ der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen, der nähere Ausführungen zur baulichen Gestaltung (u. a. Leckageerkennung) enthält. Arbeitsblätter mit Musterplänen sind bei der ALB Bayern e.V. erhältlich (Arbeitsblatt Nr. 10.15.04 „Lagerung von Flüssigmist“, Nr. 10.15.07 „Lagerung von Festmist“, Nr. 10.09.01 „Flachsilos und Sickersaftableitung“).


Amtsblatt 3.2017

in der weiteren Schutzzone

in der engeren Schutzzone

entspricht Zone

III

II

6.5

Lagern von Festmist, Sekundärrohstoffdünger oder Mineraldünger auf unbefestigten Flächen

6.6

Gärfutterlagerung außerhalb von ortsfesten Anlagen

6.7

Beweidung, Freiland-, Koppel- und Pferchtier­ haltung

6.8

Wildfutterplätze und Wildgatter zu errichten

6.9

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus Luft- verboten fahrzeugen oder zur Bodenentseuchung Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch nur zulässig nach Maßgabe der Beregnungs- verboten genutzter Flächen beratung oder bis zu einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität landwirtschaftliche Dräne und zugehörige Vornur zulässig für Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen flutgräben anzulegen oder zu ändern besondere Nutzungen im Sinne von Anlage 2, nur Gewächshäuser mit geschlossenem verboten Ziffer 6 neu anzulegen oder zu erweitern Entwässerungssystem zulässig Rodung, Kahlschlag oder eine in der Wirkung gleichkommende Maßnahme (siehe Anlage 2, bis zu 5.000m² Ziffer 7) Nasskonservierung von Rundholz verboten

6.10

6.11 6.12 6.13

6.14

(1) Im Fassungsbereich (Schutzzone I) sind sämtliche unter den Nrn. 1 bis 6 aufgeführte Handlungen verboten. Das Betreten ist nur zulässig für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und -ableitung durch Befugte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. (2) Die Verbote und Beschränkungen des Absatzes 1 und 2 gelten hinsichtlich der Nummern 3.6 und 5.1 nicht für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und -ableitung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. § 4 Befreiungen (1) Für die Erteilung von Befreiungen von Verboten, Beschränkungen und Handlungspflichten des § 3 gilt § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG. (2) Die Befreiung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG ist widerruflich; sie kann mit Inhalts- und Nebenbestimmungen verbunden werden und bedarf der Schriftform. (3) Im Falle des Widerrufs kann das Landratsamt Fürth vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz der Wasserversorgung, erfordert.

verboten, ausgenommen Kalkdünger; Mineraldünger und Schwarzkalk nur zulässig, sofern gegen Niederschlag dicht abgedeckt nur zulässig in allseitig dichten Foliensilos bei Siliergut ohne Gärsafterwartung sowie Ballensilage

verboten

nur zulässig auf Grünland ohne flächige Verletzung der Grasnarbe (siehe Anlage 2, Ziffer 5) oder für bestehende Nutzungen, die unmittelbar an vorhandene Stallungen gebunden sind ---

verboten

§ 5 Beseitigung und Änderung bestehender Einrichtungen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebiets haben die Beseitigung oder Änderung von Einrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehen und deren Bestand, Errichtung, Erweiterung oder Betrieb unter die Verbote des § 3 fallen, auf Anordnung des Landratsamts Fürth zu dulden, sofern sie nicht schon nach anderen Vorschriften verpflichtet sind, die Einrichtung zu beseitigen oder zu ändern. (2) Für Maßnahmen nach Abs. 1 ist nach § 52 Abs. 4 WHG i. V. m. §§ 96-98 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten. § 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben zu dulden, dass die Grenzen des Fassungsbereiches und der Schutzzonen durch Aufstellen oder Anbringen von Hinweiszeichen kenntlich gemacht werden. § 7 Kontrollmaßnahmen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben Probenahmen von im Schutzgebiet zum Einsatz bestimmten Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch Beauftragte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung und des Landratsamtes Fürth zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung

verboten

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zu dulden. (2) Sie haben ferner die Entnahme von Boden-, Vegetations- und Wasserproben und die hierzu notwendigen Verrichtungen auf den Grundstücken im Wasserschutzgebiet durch Beauftragte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung und des Landratsamts Fürth zu dulden. (3) Sie haben ferner das Betreten der Grundstücke durch Bedienstete des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten zur Wahrnehmung der Eigenüberwachungspflichten gemäß § 3 der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV) in der jeweils geltenden Fassung zu gestatten, die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und technische Ermittlungen und Prüfungen zu ermöglichen. § 8 Entschädigung und Ausgleich (1) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung das Eigentum unzumutbar beschränkt und diese Beschränkung nicht durch eine Befreiung nach § 4 oder andere Maßnahmen vermieden oder ausgeglichen werden kann, ist über die Fälle des § 5 hinaus nach § 52 Abs. 4 WHG i. V. m. §§ 96-98 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten. (2) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anord-

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nung erhöhte Anforderungen festsetzt, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung einschränken oder Mehraufwendungen für den Bau und Betrieb land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art. 32 i. V. m. Art. 57 BayWG zu leisten. Dies gilt für neue Betriebsstandorte nur, wenn keine anderen Möglichkeiten der räumlichen Betriebsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können (Art. 32 Satz 1, Nr.2, Buchstabe b BayWG).

biet in der Gemarkung Weinzierlein der Stadt Zirndorf und des Marktes Roßtal, Landkreis Fürth, für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Zirndorf vom 18.05.1979 (ABl. vom 15.06.1979, Nr.12), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.02.1983 (ABl. vom 18.03.1983, Nr. 11) außer Kraft.

stoffen für Fahrzeuge und Maschinen, - Kleinmengen für den privaten Hausgebrauch, - Kompostierung im eigenen Garten. Entsprechend VAwS werden an Abfüllplätze von Heizölverbraucheranlagen über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Anforderungen gestellt.

Landratsamt Fürth

§ 9 Pflichten des Begünstigten (1) Das Wasserversorgungsunternehmen Stadtwerke Zirndorf GmbH hat das Eigentum an den Grundstücken im Fassungsbereich des Wasserschutzgebietes zu erwerben, den Fassungsbereich lückenlos so zu umzäunen, dass er von Unbefugten nicht betreten werden kann. Die Umzäunung ist ordnungsgemäß zu unterhalten. (2) Das Wasserversorgungsunternehmen Stadtwerke Zirndorf GmbH hat bei nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zur Kennzeichnung die Hinweiszeichen auf eigene Kosten zu beschaffen und an den Stellen anzubringen und zu unterhalten, an denen es das Landratsamt Fürth anordnet. Dies gilt auch für oberirdische Gewässer und sonstige Stellen, an denen eine Kennzeichnung erforderlich ist. (3) Das Wasserversorgungsunternehmen Stadtwerke Zirndorf GmbH hat die engere Schutzzone mindestens vierteljährlich, die weitere Schutzzone mindestens einmal pro Jahr zu begehen. Festgestellte Verstöße gegen die Anordnungen der Schutzgebietsverordnung sind in das Betriebstagebuch einzutragen. Sofern eine Mängelbeseitigung nicht erreicht werden kann, sind das Landratsamt Fürth und das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg zu verständigen.

Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen.

4. Stallungen (zu Nr. 5.3): Ziffer 4a: 1. mit Flüssigmistverfahren: Bei Stallungen für Tierbestände über 40 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Gülle auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. 40 Dungeinheiten (= 3.200 kg Stickstoff pro Jahr) fallen bei folgenden Höchststückzahlen für einzelne Tierarten an: Milchkühe 40 (1 Stück = 1,0 DE) Stück Mastbullen 65 (1 Stück = 0,62 DE) Stück Mastkälber, 150 (1 Stück = 0,27 DE) Jungmastrinder Stück Mastschweine 300 (1 Stück = 0,13 DE) Stück Legehennen, 3.500 (100 Stück = 1,14 Mastputen Stück DE) sonst. Mastge- 10.000 (100 Stück = 0,4 flügel Stück DE)

§ 10 Ordnungswidrigkeiten Nach § 103 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 WHG, Art. 74 Abs. 2 Nr. 1 BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Verbot nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. einer Duldungspflicht nach § 5 Abs.1, § 6, § 7 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 3. den Pflichten des § 7 Abs. 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt, oder 4. eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Befreiung verbundene Inhalts- und Nebenbestimmung zu befolgen. § 11 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzge-

gez. Matthias Dießl Landrat

Anlage 1 (Lageplan) (aus drucktechnischen Gründen nicht maßstabsgerecht) Anlage 2 Maßgaben zu § 3 Abs. 1, Nr. 2, 3, 5 und 6 1. Wassergefährdende Stoffe (zu Nr. 2) Es ist jeweils die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)“ zu beachten. 2. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu Nr. 2.2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig. In der weiteren Schutzzone sind nur zulässig: 1. oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis C, die in einem Auffangraum aufgestellt sind, sofern sie nicht doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind; der Auffangraum muss das maximal in den Anlagen vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen können, 2. unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A und B, die doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind. Die Prüfpflicht richtet sich nach der VAwS. Unter Nr. 2.2 können auch Abfälle z.B. im Zusammenhang mit Kompostieranlagen oder Wertstoffhöfen fallen. An die Bereitstellung von Hausmüll aus privaten Haushalten zur regelmäßigen Abholung (z. B. Mülltonnen) werden keine besonderen Anforderungen gestellt. 3. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen (zu Nr. 2.3) Von der Nr. 2.3 sind nicht berührt: - Düngung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln etc. nach den Maßgaben der Nr. 4.12, 4.13, 6.1, 6.2, 6.5 und 6.6 - Straßensalzung im Rahmen des Winterdienstes, - das Mitführen und Verwenden von Betriebs-

Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 120 Dungeinheiten je Hofstelle nicht überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren. 2. mit Festmistverfahren: Bei Tierbeständen über 80 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Jauche auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 160 Dungeinheiten je Hofstelle nicht überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren. 3. mit gemischten Entmistungsverfahren: Die maximalen Tierbestände je Hofstelle sind anteilig entsprechend 1.1 und 1.2 zu ermitteln. 4. Befreiung Die Erteilung einer Befreiung nach § 4 ist bei bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Betrieben möglich, wenn dies betriebsbedingt notwendig ist (Existenzsicherung) und das erhöhte Gefährdungspotential durch technische Anforderungen ausgeglichen werden kann, wenn dadurch der Trinkwasserschutz gewährleistet ist. Ziffer 4b: Bei Gülle- bzw. Jauchekanälen ist zur jährlichen Dichtheitsprüfung eine Leckageerkennung für die Fugenbereiche entsprechend Anhang 5 Nr. 4.2 der VAwS vorzusehen. Planbefestigte (geschlossene) Flächen, auf denen Kot und Harn anfallen, sind gemäß VAwS flüssigkeitsundurchlässig (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand) auszuführen und jährlich durch Sichtprüfung auf Undichtigkei-


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ten zu kontrollieren. Bei Güllesystemen ist der Stall in hydraulischbetrieblich abtrennbare Abschnitte zu gliedern, die einzeln auf Dichtheit prüfbar und jederzeit reparierbar sind. Der Speicherraum für Gülle bzw. Jauche sowie die Zuleitungen sind baulich so zu gliedern, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Dies kann durch einen zweiten Lagerbehälter oder eine ausreichende Speicherkapazität der Güllekanäle gewährleistet werden. Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen wird auf den Anhang 5 der VAwS hingewiesen. Die einschlägigen Regeln der Technik, insbesondere DIN 1045, sind zu beachten. Der Beginn der Bauarbeiten ist bei der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserversorgungsunternehmen 14 Tage vorher anzuzeigen. Betriebe, die durch Zusammenschluss oder Teilung aus einem in Zone III A vorhandenen Anwesen entstehen, gelten ebenfalls als „in dieser Zone bereits vorhandene Anwesen“.

Dagegen sind Hiebmaßnahmen eines oder mehrerer Waldbesitzer auf räumlich getrennten Teilflächen zulässig, wenn sie die Flächenobergrenzen dieser Verordnung lediglich in der Summe überschreiten. Unter Kalamitäten sind Schäden durch Windwurf, Schneebruch oder durch Schädlingsbefall zu verstehen, deren Beseitigung nur durch die Entnahme aller geschädigten Bäume und daher u.U. nur durch Kahlschlag möglich ist. 016 Stadt Oberasbach Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017

6. Besondere Nutzungen sind folgende landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen (zu Nr. 6.12): - Weinbau - Hopfenanbau - Tabakanbau - Gemüseanbau - Zierpflanzenanbau - Baumschulen und forstliche Pflanzgärten Das Verbot bezieht sich nur auf die Neuanlage derartiger Nutzungen, nicht auf die Verlegung im Rahmen des ertragsbedingt erforderlichen Flächenwechsels bei gleichbleibender Größe der Anbaufläche.

Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 wird in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt, wenn nicht ein anderslautender schriftlicher Bescheid für 2017 ergeht (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2016 zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2017 zugegangen wäre. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung des zuletzt ergangenen Bescheides wird verwiesen. Die Grundsteuer wird jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Geht das Grundstück im Laufe des Jahres auf einen anderen Eigentümer über, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Abs. 1 GrStG). Diese Fortschreibung erfolgt zum 1. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres. Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich, sie ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

7. Rodung, Kahlschlag und in der Wirkung gleichkommende Maßnahmen (zu Nr. 6.13) Ein Kahlschlag liegt vor, wenn auf einer Waldfläche alle aufstockenden Bäume in einem oder in wenigen kurz aufeinander folgenden Eingriffen entnommen werden, ohne dass bereits eine ausreichende übernehmbare Verjüngung vorhanden ist und daher durch die Hiebsmaßnahme auf der Fläche Freilandbedingungen (Klima) entstehen. Eine dem Kahlschlag gleichkommende Maßnahme ist eine Lichthauung, bei der nur noch vereinzelt Bäume stehen bleiben und dadurch auf der Fläche ebenfalls Freiflächenbedingungen entstehen. Ein Kahlschlag kann auch entstehen, wenn zwei oder mehrere benachbarte Waldbesitzer Hiebe durchführen, die in der Summe zu den o.g. Freiflächenbedingungen führen.

Gewerbesteuervorauszahlungen und Grundsteuer Am 15.02.2017 wird jeweils die 1. Vierteljahresrate 2017 für die Gewerbesteuervorauszahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen. Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und Forderungsart anzugeben. Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungszeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadtkasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirksame Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig

5. Beweidung, Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung (zu Nr. 6.7) Eine flächige Verletzung der Grasnarbe liegt dann vor, wenn das wie bei herkömmlicher Rinderweide unvermeidbare Maß (linienförmige oder punktuelle Verletzungen im Bereich von Treibwegen, Viehtränken etc.) überschritten wird.

gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h. Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadtkasse sicherstellen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten. Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/leben/formulare/ einzugsermaechtigung sind im Internet Antragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhalten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126. Hinweis zur Hundesteuer: Die Hundesteuer 2017 ist gem. § 10 der Hundesteuersatzung am 15.04.2017 fällig. Steuerschuldner, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben bzw. noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden um fristgerechte Bezahlung gebeten. Oberasbach, den 10. Januar 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 017 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“; hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Änderungsverfahrens Der Stadtrat Oberasbach hat am 30.01.2017 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“ gefasst. Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Altenberg am Heckenweg und umfasst die Grundstücke Flurnummern 756 und 756/5, Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan. Ziel der Änderung ist die Änderung der Festsetzung der Bebauung im südwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sowie die Festsetzung der Erschließungsanlage „Heckenweg“, die bisher nur teilweise vorhanden ist, sowie eines Fuß- und Radweges in Richtung Westen. Im Einzelnen soll die Erschließungsanlage als Stichstraße, 5,5 Meter breit und mit einem Wendehammer, 12 Meter Durchmesser, geplant werden. Der bestehende Bebauungsplan wird im Südwesten durch zwei weitere Baufenster ergänzt. Außerdem erfolgt eine Klarstellung der Art der baulichen Nutzung „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ gemäß §§ 1 und 4 Baunutzungsverord-

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nung (BauNVO). Das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB kommt zur Anwendung, da die Grundzüge der Planung durch die o.g. Änderungen nicht berührt werden, keine Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Eine Umweltprüfung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Ziele der Änderung sind aus dieser Bekanntmachung ersichtlich. Oberasbach, den 31.01.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

018 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 17/1 „Hans-Reif-Sportzentrum“; hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Stadtrat Oberasbach hat am 30.01.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass eines Bebauungsplanes Nr. 17/1 mit der Bezeichnung „Hans-Reif-Sportzentrum“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet im Ortsteil Oberasbach, im Bereich zwischen der Jahnstraße im Süden, der Stichstraße 1 zur Jahnstraße, dem Weg durchs Unterasbacher Wegfeld im Westen, der Bahnlinie Nürnberg – Schnelldorf im Norden und dem Baugebiet an der Regelsbacher Straße im Osten (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 73/1.1). Im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 17/1 befinden sich die Grundstücke mit folgenden Flurnummern: 154, 155/2, 171, 172, 173, 177, 178, 179/2 (Teilfläche), 189 (Teilfläche), 195, 197, 198, 199, 200, 201, 201/13, 201/15, 201/16, 204 (Teilfläche), 205 (Teilfläche), 206 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 208 (Teil-

fläche), 209 (Teilfläche), 210 (Teilfläche), 211 (Teilfläche), 216 (Teilfläche), 217 (Teilfläche) und 614/11, alle Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan. Ziele der Bauleitplanung sind die Erweiterung des Hans-Reif-Sportzentrums im Sinne des Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Oberasbach sowie Regelungen zum Neubau einer Dreifachturnhalle und zur Ergänzung der Sportanlagen, zur Verbesserung der Binnenerschließung und Parkierung und Entwicklung eines übergeordneten Grünraumkonzeptes. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bauleitplanverfahren wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Dazu erfolgt eine gesonderte ortsübliche Bekanntmachung. Oberasbach, den 2. Februar 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin


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derungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Oberasbach, den 31. Januar 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 020 Stadt Oberasbach Wasserversorgung Bekanntgabe der Wasserhärte Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Reinigungsmitteln Die Stadt Oberasbach informiert gemäß § 9 Abs. 1 und 2 über den Härtebereich des Trinkwassers:

Gesamthärte

019 Stadt Oberasbach 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 01-2015 Die Stadt Oberasbach erlässt auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl., S. 335), folgende Satzung §1 Die Geltungsdauer der, für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14/1 mit der Bezeichnung „Hölzleshoffeld“

Trinkwasser Fürth

Trinkwasser Dillenberggruppe

14,2 ° dH

11,8 ° dH

Härtebe- III = hart reich

II = mittel

Calcium- 2,53 mmol/l carbonat je Liter

2,10 mmol/l

Oberasbach, den 01. Februar 2017 Stadt Oberasbach erlassenen Veränderungssperre Nr. 1/2015, für die Grundstücke Flurnummern 145/1, 145/2 (Teilfläche), 147/3 bis 147/5, 148/2 bis 148/11, 597, 597/4 bis 597/8, 597/10 bis 597/21, 597/23 bis 597/33, 597/35 bis 597/38, 597/40 bis 597/52, 597/54 bis 597/57, 597/59 bis 597/64, 597/67 bis 597/77, Gemarkung Oberasbach, Satzung der Stadt Oberasbach vom 14. April 2015 (bekannt gemacht im Amtsblatt des Landkreises Fürth Nr. 8 vom 30. April 2015), wird um 1 Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 4 der Satzung vom 14. April 2015 spätestens am 30. April 2018 außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. §2 Die Satzung über die Verlängerung der Verän-

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 021 Stadt Oberasbach Vollzug der Wassergesetze Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Nr. 94/1 „Bahnhofstraße“ in den Asbach; Anhörung gem. Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) 1. Die Stadt Oberasbach hat mit Schreiben vom 27.09.2016 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bahnhofstraße“ in den Asbach beantragt.

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2. Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 69 Satz 2 BayWG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 3 und 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) bekanntgemacht. Die Planunterlagen für dieses Vorhaben liegen ab 20.02.2017 einen Monat lang bis einschließlich 20.03.2017 im Rathaus der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach (Zi. 207) während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG). 3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen dagegen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach (Zi.: 207) oder beim Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer Nr. 3.20 erheben (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG). 4. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvor-

schriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können innerhalb der Frist nach Nr. 3 Stellungnahmen zu dem Plan abgeben (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wurden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein (vgl. Art. 17 BayVwVfG). Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 69 Satz 2 BayWG, Art. 73 Abs. 4 Sätze

3 und 4 BayVwVfG). 5. Personen, die Einwendungen erhoben haben oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben bzw. deren Bevollmächtigte oder Vertreter werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, so können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden (Art. 73 Abs. 6 Sätze 3 und 4 BayVwVfG). 6. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. 7. Durch Einsichtnahme in den Plan, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. 8. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche

Der Landkreis Fürth sucht ab 1. September 2017 bis einschl. 31. August 2018 für die Stelle:

Freiwilliges soziales Jahr in der Kultur (FSJ-K) in Vollzeit einen jungen Mann/ eine junge Frau zwischen 18 und 27 Jahren. Das Aufgabengebiet ist im Arbeitsbereich der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Fürth angesiedelt und umfasst u.a. folgende Bereiche: • V orbereitung und Durchführung kultureller Aktionen (Kinderaktivwochen, Kinder- und Jugendkulturherbst, Theaterreisen etc.) • U nterstützung bei Veranstaltungen (Berufsinformationsmesse, Jobchecker, Turniere, Fachsymposien, Elternabende) • M itorganisation und aktive Teilnahme an den Spielmobileinsätzen • E ntwicklung neuer Spielprojekte und eventuell Bau neuer Spiele/Spielgeräte • E igenverantwortliche Durchführung eines Projektes Erfahrungen in der Kinder-und Jugendarbeit wären schön, sind jedoch keine Voraussetzung. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und vor allem Freude an der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen. PC-Kenntnisse und Führerschein der Klasse B sind von Vorteil. Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 € gewährt. Während des FSJ-K sind insgesamt 25 Seminartage in 3 – 5 Blöcken (nicht vor Ort) abzuleisten. Im gesamten Zeitraum findet eine pädagogische Betreuung statt. Eine Bewerbung zum FSJ-Kultur ist nur online und zentral bei der BAG Spielmobile möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2017. Nähere Informationen zum FSJ-Kultur und den Bewerbungsbogen finden Sie unter: www.fsj.spielmobile.de. Da Ihre Online-Bewerbung zentral bei der BAG Spielmobile eingeht, wäre es schön, wenn Sie uns gleichzeitig über Ihr Interesse an der oben genannten Stelle informieren würden: Landratsamt Fürth, Kommunale Jugendarbeit, z.Hd. Frau Breitenbach/Frau Eißler, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, e-Mail: jugendarbeit@lra-fue.bayern.de. Für Auskünfte stehen Ihnen die Arbeitsbereichsleiterin der Kommunalen Jugendarbeit, Frau Breitenbach (0911 9773-1274) oder die Leiterin des Spielmobils, Frau Eißler (0911 9773-1273), gern zur Verfügung.

www.landkreis-fuerth.de

Landkreis Fürth

LeistungsFähig. LebensFroh.


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Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

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9. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusammen mit den für das Vorhaben maßgeblichen Unterlagen innerhalb der Monatsfrist unter Ziffer 2 auch im Internet unter http://www. oberasbach.de/leben/bekanntmachungen.html eingesehen werden.

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Oberasbach, den 07.02.2017 Stadt Oberasbach

DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911  97 73–11 13

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

022 Stadt Oberasbach Gartenabfallsammelplatz an der Rednitzstraße: Öffnungstage 2017 I. Der Gartenabfallsammelplatz der Stadt Oberasbach an der Rednitzstraße ist an folgenden Samstagen in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet: Termine für das Jahr 2017: 18. März

05. August

08. April

02. September

22. April

16. September

06. Mai

30.September

27. Mai

14. Oktober

10. Juni

28. Oktober

24. Juni

04. November

15. Juli Es wird nur häckselbares Gut angenommen. Verrottbare Abfälle (wie Rasenschnitt, Laub, Küchenabfälle u. dergleichen, sowie Glas, Metalle, Bauschutt, Hausmüll und Altkleider werden nicht angenommen. Schnittgut aus Gewerbebetrieben kann nicht angeliefert werden. Die Gebühr für Anlieferer 1.) mit Schubkarre oder vergleichbaren Mengen wie z.B. PKW (Kofferraum) beträgt 2,00 €. 2.) Für Anlieferer mit PKW Kombi je nach Größe mind. 5,00 € 3.) bzw. nach Aufmaß 10,00 € pro m³ . Oberasbach, den 09.01.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

is Landkr Magazin

DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72 KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–1346, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911  97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vor­heriger telefonischer Terminverein­ barung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7 Uhr und 18 Uhr zur Verfügung.

Sozialpädagogische Dienste Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: sozpaed@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: schwangerenberatung@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Koki Netzwerk frühe Kindheit Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Zugang Adlerstraße, Zimmer U53 Tel.: 0911 / 97 73–12 77 KoKi@lra-fue.bayern.de

ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE

Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau

Rangaustr. 60, 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68, Fax 0911 / 669 70 83 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in ungeraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel, 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31, Fax. 09101 / 90 35 05 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in geraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

GESUNDHEITSBEHÖRDE

Gesundheitsamt

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911  97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-Siegelsdorf Reitweg 12 a, 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr, Sa. 9 – 16 Uhr www.gebrauchtwarenhof.de

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Institut für Regionalgeschichte

Honorarkräfte für Führungen in der Cadolzburg gesucht Derzeit ist die Cadolzburg noch eine große Baustelle. Doch im Juni wird in der Anlage, deren älteste Teile aus dem 13. Jahrhundert stammen, das neue Museum „HerrschaftsZeiten! Erlebnis Cadolzburg“ eröffnet. Auf rund 1.500 Quadratmeter Ausstellungsfläche wird den Besucherinnen und Besuchern das Leben auf einer spätmittelalterlichen Herrschaftsburg interaktiv vermittelt. Begleitend zur neuen Ausstellung wird die Bayerische Schlösserverwaltung ein breites

Veranstaltungs- und Vermittlungsprogramm anbieten. Um eine qualitativ hochwertige Durchführung der museumspädagogischen Angebote und Führungen zu gewährleisten, bildet der Verein Geschichte Für Alle e.V. im Auftrag der Bayerischen Schlösserverwaltung freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Führungsdienst in der Cadolzburg aus. Bewerbungen für die Teilnahme an dieser Ausbildung sind noch bis 28.02.2017 möglich. Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt mit Geschichte Für Alle e.V. Kontakt auf: E-Mail: info@geschichte-fuer-alle.de Tel.: 0911 / 30 736 0

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Landkreismagazin 3.2017

Termine 25.02.2017 | 19.00 Uhr Zirndorf: Großer Egerländer Ball Großer Egerländer Ball mit der Egerländer Geigenbauerkapelle Bubenreuth Veranstalter: Egerländer Gmoi Zirndorf Ort: Paul-Metz-Halle, Volkhardtstraße 33, Zirndorf 25.02.2017 | 20.00 Uhr Obermichelbach: Faschingsball Veranstalter: Kärwaburschen- und Madli e.V. Ort: Bürgerhalle, Vacher Straße 25, Obermichelbach 26.02.2017 | 14.00 Uhr Cadolzburg: Kinderfasching Kinderfasching der Keglerjugend Veranstalter: Kegelverein Cadolzburg Ort: Schützenstr. 1, Cadolzburg

Impressum

27.02.2017 | 14.00 Uhr Puschendorf: Rosenmontagsfete im Gasthaus Schmotzer Veranstalter: AWO Puschendorf Ort: Dorfstr. 19, Puschendorf 27.02.2017 | 14.30 Uhr Roßtal: Fasching im AWO Pflegeheim Roßtal Veranstalter: AWO Pflegeheim Roßtal Ort: Wichernstraße 1, Roßtal 27.02.2017 | 15.00 Uhr Wilhermsdorf: Geselliger Nachmittag im Seniorenzentrum Veranstalter: Seniorenbeirat der Marktgemeinde Wilhermsdorf | Ort: Schlossgartenstraße, Wilhermsdorf 27.02.2017 | 20.00 Uhr Wilhermsdorf: Rosenmontagsfete Veranstalter: Faschingsgesellschaft „Die Edlen von Burgmilchling“ e.V. Ort: Schulstraße 1, Wilhermsdorf 28.02.2017 | 13.30 Uhr 90522 Oberasbach: Kinderfasching Veranstalter: Stammtischgesellschaft Unterasbach e.V. | Ort: Jahnstrasse, Oberasbach

Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage.

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalzhausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign

28.02.2017 | 14.00 Uhr Veitsbronn : Großer Kinderfasching Kinderfasching mit Animation, Spielen und Tanz Veranstalter: Die Veitsbronner ShowGaMu Piraten - Tanzsportabteilung ASV Veitsbronn-Siegelsdorf Ort: Siegelsdorfer Str. 24, Veitsbronn 28.02.2017 | 14.00 Uhr Zirndorf: Faschingstreiben auf dem Zirndorfer Marktplatz Veranstalter: Stadt Zirndorf Ort: Marktplatz, Zirndorf

Ehrung unfallfreier Fahrer Die Verkehrswacht Fürth sucht Vorbilder für das Verhalten im Straßenverkehr. Sie will daher auch in diesem Jahr wieder bewährte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer sowie Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer auszeichnen. Wer zehn Jahre lang unfallfrei gefahren ist, erhält das Abzeichen in Bronze, bei zwanzig Jahren in Silber, nach 25 Jahren Silber mit Eichenkranz, bei dreißig Jahren in Gold, nach 40 Jahren Gold mit Eichenkranz und bei fünfzig Jahren gibt es das Goldene Lorbeerblatt. Interessierte können sich bis zum Montag, 27.2.2017 telefonisch melden bei Frau Daniela Matiack, Telefon 0151 144 708 30 oder per Email: verkehrswacht-fuerth@ t-online.de. Für die Bearbeitung und die Verleihung der Auszeichnung muss mit einem Kostenbeitrag von 15,30 Euro gerechnet werden. 04.03.2017 | 20.00 Uhr Zirndorf: The Ramblers Blues aus München Veranstalter: Alte Scheune Zirndorf Ort: Rathausplatz 4, Zirndorf

Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen.

FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt:

20.02.2017

Anzeigen-Annahmeschluss:

21.02.2017

7. Mai 2015 | 1. Garagentrödel in Ammerndorf

JETZT SC

HON ANM Am 7. Mai 2017 findet der 1. Garagentrödelmarkt ELDEN des AWO Ortsvereins Ammerndorf statt. Es darf in den Garagen, unter Carports, in den Gärten und auf den Höfen in Ammerndorf getrödelt werden. Anmeldungen per Fax an 09127/570 116 oder per Mail an awo-ammerndorf@gmx.de. Bei der Anmeldung bitte Name, Adresse und Telefonnummer angeben. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 4 Euro wird am 7. Mai direkt eingesammelt.

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