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Landkr is Landkreismagazin 16.2017

31.8.2017 Ausgabe 16

Foto: rb

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

Neuer Service: WLAN in Landkreis-Bussen [Seite 3]

Schülerbeförderung: Änderungen zum neuen Schuljahr [Seite 7]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Tag des offenen Denkmals: Die Cadolzburg ist auch dabei [Seite 11]

Altersgerecht umgebaut: Ein Bad vorher und nachher [Seite 18-19]

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ÖPNV

Pilotprojekt startet: Sechs Buslinien im Landkreis verfügen künftig über kostenloses BayernWLAN Landkreis Fürth - In sechs Buslinien im Landkreis Fürth kann ab sofort ohne Begrenzung, sicher und mit Jugendschutzfilter im Internet gesurft werden. Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder und Landrat Matthias Dießl schalteten das BayernWLAN symbolisch in einem Bus der Linie 63/64 in Stein frei. Ausgestattet mit BayernWLAN wurden seit Pfingsten sämtliche Busse der beliebten Linien 112, 113, 114, 123, 125 und 126. Darüber hinaus verfügen zwei Busse der Linien 63/64 über BayernWLAN. „Ein echter Gewinn für die Pendler, Schüler und Bewohner des Landkreises Fürth“, hob Markus Söder hervor. Landrat Matthias Dießl freute sich, dass der Landkreis als ein Standort für das Pilotprojekt ausgewählt wurde. „Das kostenfreie Surfen in den Bussen steigert die Attraktivität der Buslinien noch einmal erheblich“, sagte der Landrat. „Während Surfen am Steuer eines Autos streng verboten ist, können unsere Busnutzer auf ihrer Reise bequem ins Internet ohne Zusatzkosten.“ Das Projekt BayernWLAN hat den Aufbau eines engmaschigen Netzes von kostenfreien Hotspots im Freistaat Bayern zum Ziel. Von mindestens 20.000 freien BayernWLAN-Hotspots sollen 8.000

an kommunalen Standorten und 8.000 an den bayerischen Universitäten und Hochschulen entstehen. Weitere 20.000 Hotspots sind an den bayerischen Schulen vorgesehen. „Mit dem BayernWLAN erhält jede Stadt und jede Gemeinde die Möglichkeit, Bürgern und Touristen an ihren attraktiven Plätzen die digitale Welt zu erschließen. Mit unserer Initiative für freies WLAN wollen wir für digitale Chancengleichheit und gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land, sorgen“, so Markus Söder. Neben stationärem BayernWLAN in und an Gebäuden – im Zirndorfer Landratsamt wurde es beispielsweise im Oktober 2016 eingerichtet - soll BayernWLAN auch im öffentlichen Personennahverkehr erprobt werden. Ziel der Pilotierung ist die Prüfung der Machbarkeit, Akzeptanz und möglicher positiver Auswirkungen der Bereitstellung von BayernWLAN im öffentlichen Personennahverkehr und die Bewertung von technischen Lösungsvarianten für die künftige Bestellung von Bayern­ WLAN im öffentlichen Personennahverkehr. „Uns interessiert natürlich auch, ob die mit WLAN ausgestatteten Busse künftig von noch mehr Fahrgästen benutzt werden“, sagte Matthias Dießl. Erfreulicherweise sei es in den vergangenen Jah-

ren gelungen, mehr Menschen zum Umsteigen auf Bus und Bahn zu motivieren. „Im Jahr 2010 hatten wir noch 3,3 Millionen Fahrgäste auf unseren Linien, jetzt haben wir knapp 3,9 Millionen“, schilderte der Landrat. Gleichzeitig gebe es auch mehr Busverkehr im Landkreis: „2010 waren es 1760 Buskilometer, jetzt sind es 2300.“ Der ÖPNV sei durch mehr Angebot gestärkt worden, was auch angenommen worden sei. Auch der Service sei wichtig: Es sei darauf geachtet worden, dass die Busse zum Beispiel barrierefrei und klimatisiert sind. Mit dem kostenlosen WLAN in Bussen werde der Service nun noch einmal gesteigert. Der Einstieg in das freie BayernWLAN ist leicht und praktisch, wie der Minister erklärte: Jeder Hotspot heißt „@BayernWLAN“. Es sind keine Passwörter und keine Anmeldedaten erforderlich, eine Registrierung ist nicht nötig, der Jugendschutz ist durch Filter garantiert. Seit Start der Initiative Anfang 2015 wurden bereits mehr als 8.300 Zugangspunkte ins BayernWLAN realisiert. An mehr als 1.200 kommunalen Standorten befindet sich das BayernWLAN bereits in der Umsetzung. Neben dem Zirndorfer Landratsamt ist BayernWLAN im Landkreis auch auf der Cadolzburg verfügbar.


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Wirtschaft

Von Nürnberg in den Langenzenner Kessel: Besuch beim Familienunternehmen Maxfeld Langenzenn - Seit fast sieben Jahren ist das Familienunternehmen Maxfeld Stanzbiegetechnik in Langenzenn ansässig - die Wurzeln der Firma reichen aber bis 1901 zurück. Geschäftsführer Udo Lechner hat den Umzug in den Landkreis nicht bereut, wie der Firmeninhaber lachend bei einer Firmenbesichtigung mit Landrat Matthias Dießl und dem Zweiten Bürgermeister der Stadt Langenzenn Erich Ammon betonte. “Sie werden überrascht sein, dass die Stanzbiegetechnik in fast jedem Teil der Branchen Automobil, Elektro/Elektronik, Medizintechnik, Erneuerbare Energien, Möbelindustrie oder Haushalt steckt”, sagte Udo Lechner bei der Begrüßung.

Foto: Maxfeld

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2. Bürgermeister Langenzenn Erich Ammon, Technischer Leiter Maxfeld Andreas Pusch, Firmeninhaber Udo Lechner, Landrat Matthias Dießl

Von Anfang sei der Kontakt zur Stadtverwaltung in Langenzenn sehr gut gewesen und seine Anliegen seien stets in kürzester Zeit bearbeitet worden. In Nürnberg, am alten Firmensitz, habe er bei der Suche nach einem passenden Firmengebäude damals keine Hilfe der Stadt erhalten. So entschied maßgeblich der Blick auf die Landkarte und in welchem Radius seine Facharbeiter woh-

nen, den neuen Standort - Langenzenn. Landrat Matthias Dießl freute sich über den Entschluss. „Dies spricht auch für die Qualität unserer Gewerbegebiete und die Attraktivität des Landkreises in der Metropolregion.“ Mit Blick auf das Firmenlogo und die Ähnlichkeit zum Landkreislogo ergänzte Matthias Dießl „mit diesem Logo kommt kein anderer Standort als der Landkreis Fürth in Frage.“


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Die Firma wurde 1901 in Nürnberg gegründet - unter dem Namen Drahtfabrik Maxfeld. Ende 1930 wurden aufgrund wachsender Ansprüche die ersten Biegemaschinen angeschafft. Um sich gängigen Qualitätsstandards zu verpflichten und somit den Anforderungen aus der Industrie gerecht zu werden, wurde Maxfeld im Jahr 2001 erstmals nach ISO 9001 zertifiziert. Diese Zertifizierung ist ein weltweit anerkannter Standard, der Anforderungen an ein wirksames Qualitätsmanagement in einem Unternehmen definiert. Nach der Umbenennung in Maxfeld Stanzbiegetechnik im Jahre 2004 folgte von 2010 auf 2011 der Umzug innerhalb der Metropolregion Nürnberg an den jetzigen Standort Langenzenn. “Das Wachstum unseres Unternehmens kommt nicht von ungefähr, denn wir hatten und haben den Fokus stets auf Entwicklungen am Markt”, berichtete Udo Lechner Beim Rundgang durch die Firma erklärte Firmenchef Lechner, dass die Fir-

ma für den Kunden „Komplettanbieter“ sei. Die Produktionswerkzeuge werden in eigener Konstruktion entwickelt und im eigenen Werkzeugbau gefertigt. Auch die Serienproduktion der Waren aus Draht und Bandmaterial erfolgt am Standort Langenzenn. Diese ganzheitliche Lösung kommt bei den Kunden sehr gut an, meinte Lechner. So werde der Kunde bereits bei der Produktentwicklung unterstützt und die Firma könne eine wirtschaftlich und technisch sehr gut zu realisierende Fertigungsmöglichkeit anbieten. Selbst komplizierte Arbeitsabläufe werden von modernsten Stanzbiegeautomaten ausgeführt, wie zum Beispiel das automatische Zuführen von Fremdbauteilen, Schweißen und Gewindeschneiden, optische Kontrollen während des Umformprozesses und abschließend die automatische Verpackung. Stolz erklärte Udo Lechner, dass das Unternehmen rund 7,2 Millionen Euro in modernste Fertigungsund Werkzeugmaschinen investierte. Ein Großteil der Kunden stammt aus Deutschland und aus dem europäischen

Ausland, verriet Lechner. Geliefert werde jedoch weltweit, außer nach Afrika. Circa 80 Mitarbeiter sorgen in zwei Schichten für die schnelle Abwicklung der Arbeitsprozesse. Landrat Matthias Dießl interessierte sich insbesondere, ob das Unternehmen - wie so viele Handwerksbetriebe in der Region - vom Fachkräftemangel betroffen ist. Geschäftsführer Udo Lechner erklärte, dass der Betrieb eng mit den Schulen zusammenarbeite und Praktikumsplätze anbiete. So konnten mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres ab September acht Auszubildende gewonnen werden. Der Landrat wollte zudem wissen, ob es Expansionspläne der Firma gibt, worauf Udo Lechner auf ein gegenüberliegendes unbebautes Grundstück verwies, welches bei Bedarf bebaut werden könne. Matthias Dießl bedankte sich für die spannende Führung durch den Betrieb und wünschte dem Unternehmen weiterhin viel Erfolg. (sh)

Öffentliche Danksagung nach Sturmschäden Durch die Unwetter am 18. und 19. August 2017 sind in mehreren Teilen des Landkreises Fürth erhebliche Schäden entstanden. Die Einsatzkräfte waren ununterbrochen im Einsatz. Einfach helfen – das war die Devise der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von Feuerwehr, THW und Rettungsdienst, aber auch von vielen Menschen, die anderen Hilfe in der Not angeboten haben. Für diese selbstlose Hilfe danke ich allen sehr herzlich. Sie haben eine großartige Leistung erbracht. Es ist zugleich ermutigend, zu erleben, dass es in unserem Landkreis, dass es in unserer Gesellschaft viele Menschen gibt, die sich für andere und ihr Umfeld verantwortlich fühlen, die Anteil nehmen am Schicksal anderer und die aktiv werden, wenn Hilfe gebraucht wird. Bei dem Sturm haben sich auch Nachbarn untereinander geholfen oder die ganze Dorfgemeinschaft. Wer so handelt, handelt solidarisch und macht unsere Gesellschaft lebenswerter und freundlicher. Und dafür sage ich persönlich aber auch im Namen des Landkreises Fürth: Danke! Froh bin ich darüber, dass bei dem Unwetter niemand ernsthaft verletzt wurde.

Matthias Dießl Landrat des Landkreises Fürth

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Schulen

Änderungen im öffentlichen Linienverkehr und im Schulbusverkehr zum Schuljahr 2017/2018 Landkreis Fürth - Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den weiterführenden Schulen im Landkreis Fürth erfolgt sowohl im öffentlichen Linienverkehr des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) als auch mit eigens dafür eingesetzten Schulbussen. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise auf die wichtigsten Änderungen im neuen Schuljahr. Die Schülerinnen und Schüler mit Berechtigung auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten, sofern sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) fahren, in den ersten Schultagen über die Schule die Wertmarken für den VGN-Verbundpass. In der ersten Schulwoche finden in den Zügen und Bussen noch keine Fahrausweiskontrollen statt. Die Schülerinnen und Schüler, welche mit Schulbussen fahren, erhalten einen Schulbusausweis. REALSCHULE LANGENZENN Öffentliche Linien: Für Schüler mit frühem Schulschluss wird eine Fahrt um 11.29 Uhr ab Realschule nach Wilhermsdorf und Ortsteile in den Fahrplan der Linie 122 aufgenommen. Die Fahrt mittags um 13.10 Uhr nach Wilhermsdorf Ortskern bedient künftig auch die Haltestellen Gewerbestraße, Schwimmbad und Friedhof mit. Schulbuslinien: Keine Änderungen WOLFGANG-BORCHERT-GYMNASIUM LANGENZENN Öffentliche Linien: Für Schüler mit Nachmittagsunterricht wird ab Schuljahresbeginn auch freitags um 15.35 Uhr eine Fahrt mit der Linie 122 ab Gymnasium nach Wilhermsdorf und Ortsteile angeboten. Die Fahrt mittags um 13.15 Uhr nach Wilhermsdorf Ortskern bedient künftig die Haltestellen Gewerbestraße, Schwimmbad und Friedhof mit. Schulbuslinien: Keine Änderungen

DIETRICH-BONHOEFFERGYMNASIUM OBERASBACH Öffentliche Linien: Die Linie 713 bedient nicht mehr die Ortschaft Rehdorf. Dafür hält morgens und mittags ein Fahrtenpaar der Linie 151, Anwanden - Zirndorf ab dem Schuljahresbeginn in Rehdorf.an der Haltestelle Kindergarten. GYMNASIUM STEIN Öffentliche Linien: Die morgendliche Fahrt Unterschlauersbach ab 6.55 Uhr wird auf 6.48 Uhr vorverlegt. Die Abfahrtszeiten ab der Haltestelle Großhabersdorf Bachstraße um 7.03 Uhr bleibt unverändert. Mittags bei der Fahrt Stein Gymnasium ab 13.15 Uhr wartet der Bus in Weinzierlein einige Minuten auf den später eintreffenden Bus der Linie 112. Grund für beide Änderungen sind umsteigende Schüler. REALSCHULE ZIRNDORF Öffentliche Linien: Die Linie 713 bedient nicht mehr die Ortschaft Rehdorf. Dafür hält morgens und mittags ein Fahrten-

paar der Linie 151, Anwanden - Zirndorf ab dem Schuljahresbeginn in Rehdorf.an der Haltestelle Kindergarten. WEITERFÜHRENDE SCHULEN AUSSERHALB DES LANDKREISES Um Verbindungsmöglichkeiten für Schüler an anderen Schulen zu erhalten, sind zum Schuljahresbeginn insbesondere bei einigen Fahrten der Linien 113 und 114 geringfügige Änderungen erforderlich. Die aktuellen Fahrpläne der öffentlichen Buslinien sind auf der Internet-Seite des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg unter www.vgn.de abrufbar. Die Fahrpläne der Schulbuslinien sind auf der Homepage des Landkreises Fürth unter www.landkreis-fuerth.de veröffentlicht. Für telefonische Auskünfte zu den Fahrplänen stehen Ihnen unter den Telefonnummern 0911/ 97 73 - 1363, - 1365 und -1366 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes zur Verfügung.

Bitte beachten Sie bezüglich der Kostenfreiheit des Schulweges und der Erstattung von Fahrtkosten folgende Hinweise: Bei der Erstattung von Fahrtkosten ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen im Teilzeitunterricht wird die Familienbelastungsgrenze ab dem Schuljahr 2017/2018 von 420 Euro auf 440 Euro erhöht. Sobald kein Anspruch mehr auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht (z. B. durch Austritt aus der Schule, Umzug usw.), sind die unbenutzten Wertmarken unverzüglich an das Landratsamt Fürth zurückzugeben. Folgende Fristen sind unbedingt zu beachten: • F ür Fahrmarken für den Zeitraum von September bis Dezember Spätestens bis 10. November 2017 • F ür Fahrmarken für den Zeitraum von Januar bis März Spätestens bis 10. April 2018 • F ür Fahrmarken für den Zeitraum von April bis Juli Spätestens bis 10. Juli 2018 Fahrmarken, die nach diesen Fristen beim Landratsamt Fürth eingehen und von der ausgebenden DB Vertrieb GmbH nicht mehr erstattet werden, sind von den Eltern zu bezahlen.

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Familie

Zeit zu verschenken? Familienpate werden! Informationsveranstaltungen im Landkreis

Zeit, in der sie Familien im manchmal turbulenten Alltag begleiten oder auch in schwierigeren Phasen unterstützend zur Seite stehen. Es kann darum gehen, die Freizeit mit Kindern zu gestalten, bei Alltagsentscheidungen den Rücken zu stärken, einfach nur da zu sein und zuzuhören und vieles andere mehr. Wer neugierig geworden ist, ist herzlich zu folgenden Informationsveranstaltungen eingeladen: • M ittwoch, 13. September 2017 um 17.00 Uhr 
im Familienzentrum Zirndorf, Bahnhofstraße 35, Zirndorf • Montag, 18. September 2017 um 15.00 Uhr 
in der Kita St. Marien, Sudetenstr. 14, Langenzenn • Mittwoch, 20. September 2017 um 18.00 Uhr
im Familienzentrum Stein, Goethering 3, Stein Die Teilnehmer erfahren, wie man Familienpatin/Familienpate werden kann und was alles hinter dem Konzept der Familienpatenschaften steckt. Der Einsatz als Familienpatin/Familienpate setzt die Teilnahme an einer Qualifizierung (drei Mal eineinhalb Tage) voraus. Die Qualifizierungen finden an folgenden Tagen statt: Modul I 30.September/1.Oktober Modul II 14./15. Oktober Modul III 27./28. Oktober Die Qualifizierung schließt mit dem Erhalt eines bayernweit anerkannten Zerti-

Foto: pixabay

Landkreis Fürth - Oftmals sind es die kleinen Dinge, die den Familien eine große Hilfe sind. Der Landkreis Fürth sucht Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten und einmal in der Woche ein paar Stunden Zeit zu verschenken haben.

fikats als Familienpatin/-pate ab. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung zur Infoveranstaltung ist ab sofort möglich bei Sonja Löffelmann unter der Telefonnummer 0911/600 36 46 oder per E-Mail an s.loeffelmann@ familienzentrum-zirndorf.de. Die ehrenamtlichen Familienpatenschaften im Landkreis Fürth finden im Rahmen

des Netzwerks Familienpaten Bayern statt und sind ein Gemeinschaftsprojekt des Familienzentrums Zirndorf, der KoKi - Netzwerk frühe Kindheit des Landkreises Fürth und der Erziehungs-, Jugendund Familienberatungsstelle der Diakonie für den Landkreis Fürth. Weitere Informationen siehe auch unter www. familienzentrum-zirndorf.de .

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 6.9.2017 von 15.30–17.30 Uhr im Landrats­amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen zu Unternehmensführung und Organisation • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.


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Gesundheit

Sonnen mit Verstand – Gesundheitstag im Veitsbad Veitsbronn – Im Rahmen eines Gesundheitstages hat das Fürther Gesundheitsamt im Veitsbad über die Kampagne „Sonnen mit Verstand“ informiert. Außerdem wurde „Bewegung, die Spaß macht“ angeboten. Der Stellvertretende Landrat Franz X. Forman eröffnete den Aktionstag und lud alle kleinen und großen Badegäste an die Informationspavillons ein. Claudia Seger von der Gesundheitsförderung im Landratsamt hat sich zusammen mit ihren beiden Kolleginnen Gundula Jessat und Charlotte Heinle ein abwechslungsreiches Programm einfallen lassen, um ihre wichtigen Botschaften den Badebesuchern zu übermitteln. „Unsere Haut vergisst nichts und deshalb ist es wichtig, sie zu schützen“, so Claudia Seger und weiter „besonders in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr sollte man die Sonne meiden, außerdem sollte das Eincremen mit Sonnencreme zum täglichen Ritual werden, wie wir es vom Zähneputzen kennen.“ Neben Informationsmaterial konnte man sich am Stand auch kostenlos mit Sonnenmilch bedienen. Augenoptikermeister Frank-Rainer Altmann informierte über den richtigen Sonnenschutz für die Augen. Doch auch viele Aktivitäten waren im Programm. Bei einem Quizz hatte man

die Möglichkeit, sein Wissen zu testen und beim Schildkröten-Wettlauf gab es gesunde Preise zu gewinnen. Direktvermarkterin Maria John aus Veitsbronn hatte dazu Schnittlauchbrote, Gurken und Tomaten gesponsert. Gut angenommen wurden außerdem die Aqua-Gymnastik-Übungen. Ein herzliches Dankeschön seitens des Gesundheitsamtes geht an alle Beteiligten, vor allem an das Bademeisterteam.

Auch Kinder hatten beim Aktionstag ihren Spaß

Aktuell

Befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer Im Rahmen einer Änderung des Waffengesetzes ist mit Wirkung ab dem 6. Juli 2017 eine zeitlich befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft getreten. Demnach wird jemand, der eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis

zum 1. Juli 2018 einer Waffenbehörde oder der Polizei übergibt, nicht wegen des illegalen Besitzes bestraft. Die Abgabe der Waffen und der Munition erfolgt gebührenfrei; es können auch nicht mehr benötigte rechtmäßig besessene Waffen abgegeben werden. Wegen der Einzelheiten einer Übergabe, insbesondere hinsichtlich des Transportes der

abzugebenden Gegenstände, sollten sich die betroffenen Personen vorab mit ihrer Waffenbehörde in Verbindung setzen. Als Ansprechpartner steht Ihnen beim Landratsamt Fürth das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter der Telefonnummer 0911/97731306 gerne zur Verfügung.

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Aktuell

Tag des offenen Denkmals am 10. September Cadolzburg/Stein - Der diesjährige Tag des offenen Denkmals findet am Sonntag, 10. September 2017 statt und widmet sich dem Thema „Macht und Pracht“. Eröffnet wird der Tag um 11.00 Uhr durch Landrat Matthias Dießl.

Uhr stündlich (Treffpunkt Kassenraum). Eintritt 7,00 Euro • ermäßigt 6,00 Euro, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei. Die Führungen sind kostenlos; es ist nur der reguläre Eintritt zu zahlen.

Foto: Josh Reuter

Die offizielle Eröffnung findet am Pisendelplatz in Cadolzburg statt. Dort wird zum Jazz-Frühshoppen mit der Bigband Cadolzburg unter der Leitung von Matthias Lange eingeladen.

Cadolzburg Ein Denkmalobjekt, das im Rahmen des Aktionstages geöffnet hat, ist das Pisendelhaus, Pisendelplatz 1 in Cadolzburg. Das ursprünglich bereits im Jahr 1486 errichtete Gebäude wurde im dreißigjährigen Krieg 1631/34 zerstört und ab 1668 von Cadolzburger Bürgern wieder aufgebaut. Es entstand als dreigeschossiges Satteldachhaus am Steilabfall zum Burggraben. Das Erdgeschoss und der Westgiebel mit Halbwalmdach bestehen aus Sandsteinquadermauerwerk, das Obergeschoss und der Ostgiebel besteht aus freiliegendem Fachwerk. Im April 2017 eröffnete das Historische Museum Cadolzburg darin seine Pforten. Näheres unter www.museum-cadolzburg.de. Öffnungszeiten 11.00 bis 17.00 Uhr. Der Eintrittspreis ist reduziert und beträgt pro Person einheitlich 2,00 Euro, Menschen mit Behinderung zahlen 1,50 Euro. Kinder bis sechs Jahre frei. Es werden Führungen angeboten. Die Führungen sind kostenlos; es ist nur der reguläre Eintritt zu zahlen.

Wenige Gehminuten entfernt befindet sich ein weiteres Denkmal, das wie kein anderes für den Markt Cadolzburg prägend ist: Die Cadolzburg. Seit dem 13. Jahrhundert eine der wichtigsten Residenzen der Hohenzollern und im 14. und 15. Jahrhundert Zentrum ihrer Herrschaft in Franken. Von hier aus machte das ursprünglich schwäbische Geschlecht seine Karriere: 1415/17 mit der Mark Brandenburg belehnt, stiegen sie in den Rang der Kurfürsten auf, Grundstein für den späteren Aufstieg als Könige von Preußen und Kaiser des Deutschen Reichs. Die auf einer steilen Felsnase gelegene Hauptburg besitzt eine imposante Ringmauer, die, wie das Haupttor und ein Teil des Neuen Schlosses, aus dem 13. Jahrhundert stammt. Im Laufe der Jahrhunderte bauten die Hohenzollern die Burg aus. Das kurfürstliche Raumprogramm im späten Mittelalter entsprach den höchsten Bedürfnissen und zeigt den Rang der Bewohner. Am Ende des II. Weltkriegs wurde die Burg durch Brand weitgehend zerstört und erst seit den 1970er-Jahren wieder aufgebaut. Seit Juni 2017 hat man die Möglichkeit auf rund 1500 m² Ausstellungsfläche eine Zeitreise ins Mittelalter zu unternehmen. Näheres unter www.burgcadolzburg.de. Öffnungszeiten 9.00 bis 18.00 Uhr, Führungen mit interessanten Einblicken hinter die Kulissen des Museums und Staunenswertem zur Baugeschichte der Burg von 11.00 bis 16.00

Stein In Stein ist das Kulturhaus des Bezirks Mittelfranken, Asbacher Weg 3 in Stein geöffnet. Es handelt sich um einen eingeschossigen Sandsteinquaderbau mit Satteldach und abgeschleppter Fachwerk-Bandgaube. Das Baujahr ist im späten 18. bzw. frühen 19 Jh. anzusiedeln, ein Umbau erfolgte um 1900. Das ehemalige Wohnstallhaus stand lange Zeit leer und war ziemlich verfallen. Bei einem Großbrand im Oktober 2015 brannte es bis auf die Grundmauern nieder. Nach dem Wiederaufbau, der auch durch LEADER-Fördermittel unterstützt wurde, konnte das Haus im Juli 2017 seiner offiziellen Bestimmung übergeben werden. Es beinhaltet seit dem auf über 400 Quadratmetern das Kulturhaus des Bezirks Mittelfranken mit der Trachtenforschungs- und –beratungsstelle, dem Popularmusikberater des Bezirks sowie mit einem Büro des Musikfestivals „Fränkischer Sommer“. Öffnungszeiten 12.00 bis 16.00 Uhr. Eintritt frei, Führungen nach Bedarf

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Wirtschaft

Geheimnisse der Backstube erschnuppert

Sie lockten neben vielen Verbrauchern auch vier Schulklassen an, um mit Infos und Gratis-Happen künftige Kunden und Nachwuchskräfte für ihr Handwerk zu gewinnen. Über die dreijährige Ausbildung als Bäcker/in oder zur Bäckerei-Fachverkäufer/in in Betrieb und Berufsschule informierte der stellvertretende Obermeister Rainer Hieronymus aus Markt Taschendorf die Jugendlichen im Seminarraum der Kreishandwerkerschaft. Außerdem klärte er über die Aufstiegschancen (z.B. zum Meister oder Verkaufsleiter), die Gehälter, Weiterbildungsangebote und Lehrvoraussetzungen auf. Schon mitten in der Ausbildung stehen 26 Jungen und Mädchen der 10. Klasse der Berufsschule 1 Fürth, die sich von den Profis Back-Tipps zu Frankenlaib, Laugenbreze & Co. holten. Die 17 Bäcker und neun Konditoren unter Führung von Fachlehrerin Heike Wojtenek erfuhren, was Frankens Backstuben auch an Außergewöhnlichem zu bieten haben. Etwa das Urkorn-Brot aus der Bäckerei von Georg Miethsam in Großhabersdorf. Es besteht zu je 50 Prozent aus den robusten alten Getreidesorten Emmer und Dinkel, die Landwirt Georg Stürzenhofecker nahe Dietenhofen extra dafür anbaut - unbelastet von Spritzmitteln. Das Korn wird in der Winklermühle in Gustenfelden gemahlen, und seit einem dreiviertel Jahr backt Miethsam dreimal pro Woche daraus seine Urkornlaibe. Das Brot habe „viel Biss“ und komme bei den Kunden prima an, freut sich der 50-jährige Chef von 45 Mitarbeitern. Die große Vielfalt aus Mittelfrankens Backstuben beeindruckte auch Manfred Stiefel, der 50 Brotproben aus acht Betrieben und acht Brötchenpro-

Fotos: PR

Fürth - Gleich einen dreifachen Erfolg haben die Bäcker aus den Landkreisen Fürth und Neustadt/AischBad Windsheim mit ihrer diesjährigen Brot- und Semmelprüfung gefeiert. Die Betriebe ernteten für das Beste aus ihren Backstuben nicht nur 27 mal die Note „sehr gut“ und 26 mal „gut“.

Stolz auf ihr gutes Brot: Obermeister Karl Gräf, Georg Miethsam, Ehren-Obermeister Hans-Jürgen Hartmann, Praktikantin Pia Söhnlein, Brotprüfer Manfred Stiefel, Hermann Arndt, KHS-Geschäftsführer Thomas Mörtel und stv. Obermeister Rainer Hieronymus (v.r.).

Bäckermeister Hermann Arndt (r.) brachte Jung und Alt die Vorzüge guten Brotes näher.

ben aus drei Betrieben unter die Lupe nahm. Die Palette reichte von SchinkenZwiebelbrot und Knauzenknüppelbrot über Vollsauer- und Krustenbrot bis zu Quarkmehrkornbrot, Frühlingsbrot, Hosler- und Vorlaufbrot. Im Brötchenbereich lagen Kornkipfle, Ofenkrusti oder Rosensemmeln auf dem Tisch. All das durften Passanten in Augenschein neh-

men, verkosten und gratis mit nach Hause nehmen. Mit einer Erfolgsquote von 46 Prozent „sehr gut“- und 44 Prozent „gut“-Bewertungen beim Brot und je 50 Prozent bei den Brötchen zeigte sich Karl Gräf sehr zufrieden. Begeistert war er vom PR-Wert der Aktion: „50 Prozent unserer Brotprüfung dienten heuer der Publikumswirksamkeit!“


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Ausbildung

Ausbildung am Landratsamt beendet: Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung! Zirndorf - Sechs Verwaltungsfachangestellte zählt das Landratsamt Fürth nun mehr. Nach dreijähriger Ausbildungszeit bekamen Franziska Fey, Sarah Geyer, Maja Innocente sowie Manuel Schineis, Katrin Schwab und Etienne Tiefel die Zeugnisse über die bestandenen Prüfungen ausgehändigt. Mit ihrem bestandenen Abschluss haben sie ihre Ausbildung beendet und ein neues Kapitel in ihrem Arbeitsleben begonnen: als Verwaltungsfachangestellte im Landratsamt Fürth. Denn auch in diesem Jahr wurden alle sechs Nachwuchskräfte übernommen und arbeiten bereits in ihren neuen Arbeitsfeldern.

v. l. n. r. Maja Innocente, Franziska Fey, Manuel Schineis, Sarah Geyer, Etienne Tiefel, Ausbildungsleiterin Angelika Seidel, Katrin Schwab

Franziska Fey und Sarah Geyer im Kreisjugendamt, Maja Innocente im Ausländerwesen und Katrin Schwab ist in der Kreiskämmerei tätig. Etienne Tiefel ist im Verkehrswesen eingesetzt und Manuel Schineis verstärkt das Team des Jobcenters Fürth Land. Aufgrund seiner sehr guten Leistungen in der Berufsschule erhielt Manuel Schineis ein Landkreispräsent. Dieses wurde ihm im Rahmen der IHK-Feierstunde in der Stadthalle Fürth übergeben. „Ich gratuliere ganz herzlich zur bestandenen Prüfung und wünsche unseren neuen Kolleginnen und Kollegen für die berufliche Zukunft das Beste“, sagte Landrat Matthias Dießl.

Ausbildung

Neue Runde bei der AzubiAkademie: Einladung zum Infotermin Landkreis Fürth - Im Juli haben die Teilnehmer der diesjährigen BDS AzubiAkademie von Bayerns Staatssekretär im Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, und der BDS-Präsidentin Gabriele Sehorz ihre Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme erhalten. Im Oktober startet das sechste Akademie Jahr. Die BDS AzubiAkademie ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung des Landkreis Fürth und des Bund der Selbstständigen (BDS). Die vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ideell unterstützte BDS Azu-

„Gefällt mir!“ Der Landkreis bei Facebook

biAkademie steht allen Ausbildungsbetrieben im Landkreis Fürth offen. Sie ist eine Möglichkeit für Betriebe und Firmen ihren Auszubildenden Inhalte und Werte zu vermitteln, die über den Berufsschulstoff hinausgehen - eine Selbstverständlichkeit in Großbetrieben - bei kleineren Firmen aber oft schwer umsetzbar. Die Themen legen die Unternehmen gemeinsam fest, danach melden die Betriebe ihre Auszubildenden zur Teilnahme an. Der Unterricht wird abwechselnd von den Ausbildern gehalten, deren Firmen an der BDS AzubiAkademie teilnehmen, und findet etwa einmal im Monat für einen Vormittag statt. Die Teilnahme am Unterricht ist für BDSMitgliedsbetriebe kostenfrei. Nichtmit-

glieder zahlen für den ersten Teilnehmer 200 Euro, für jeden weiteren 100 Euro Verwaltungskosten.

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Ein Vorbereitungs- und Infotreffen mit Unterrichtsplanerstellung findet statt am: Mittwoch, 20.09.2017, 19.30 Uhr, Gasthof Weigel, Kronacher Wende 2, 90765 Fürth Weitere Informationen zum Konzept der BDS AzubiAkademie gibt es unter www.bds-azubiakademie.de. Weitere Infos: Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth, Walter Gieler, Tel. 0911/97 73-1060.

Besuchen Sei uns auf unserer facebook-Seite unter http://facebook. de/landkreisfuerth. Sie finden dort viele Veranstaltungstipps und Ausflugsziele in der Region.

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Wirtschaft

Gesellenstückausstellung 2017 des Fürther Schreinerhandwerks

Grußworte von Innungsobermeister Heinz Hufnagel, dem Landtagsabgeordneten Horst Arnold, Bürgermeister Markus Braun, dem stellvertretenden Landrat Franz X. Forman und Berufsschuldirektor Wilfried Rost eröffneten die Ausstellung in Anwesenheit zahlreicher weiterer Prominenz wie der Kulturreferentin Elisabeth Reichert, Stadträte, Ausbilder, Freunde und Familien. „Es waren wieder sehr interessan-

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorfrf

Fotos: Schreiner-Innung Fürth

Fürth - Die Schreiner-Innung Fürth Stadt und Land hatte in die Aula der Staatlichen Berufsschule I in Fürth geladen, um die Gesellenstücke des Jahrgangs 2017 vorzustellen. 40 Junggesellinnen und Junggesellen des Schreinerhandwerks zeigten dort ihre zur Abschlussprüfung angefertigten Gesellenstücke einem breiten Publikum.

Die jungen Schreiner freuen sich über ihre Auszeichnung

te und kreative Gesellenstücke unseres Nachwuchses dabei“ freute sich Obermeister Heinz Hufnagel. Höhepunkt der Ausstellung war die Preisverleihung des

Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign Pfalzhausweg 69 90556 Cadolzburg-Egersdorf Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07 info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign

Innungs-Wettbewerbs „Die Gute Form“. Die Jury mit der Fürther Städtepartnerschaftsbeauftragten Hilde Langfeld, Schuldirektor Wilfried Rost, Bankdirektor Klaus Hunneshagen und Thomas Mörtel, Architekt und Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fürth, machten es sich nicht leicht. Als Gewinner wurde Arthur Stroh von der Schreinerei Keppner aus Langenzenn mit einem modernen Hängesideboard aus Birkenholz und Nußbaum gekürt. Weitere Preisträger waren Hannes Neußinger von der Schreinerei Weick aus Cadolzburg mit einem Tisch mit beweglich aufgesetzter Ausstellungsvitrine und Konstantin Fischer von der Schreinerei Kurz aus Fürth mit einem Musikschrank im Retrolook der 70er Jahre. Eine Belobigung erhielt Benjamin Mangholz von der Schreinerei HolzFlo aus Fürth mit einem eleganten Sideboard.

Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 4.9.2017 Anzeigen-Annahmeschluss: 5.9.2017


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Familie

Kinder-im-Blick: Angebot für Eltern in Trennung/ Scheidung - Kooperationsprojekt geht an den Start Fürth - Im Oktober beginnt in den Räumen der Erziehungs- und Familienberatungsstelle Fürth, Alexanderstraße 9, der Kurs „Kinder im Blick“. Dieser Kurs ist ein Training für Eltern(teile) in Trennung/Scheidung und verfolgt das Ziel, Eltern in den Herausforderungen der Trennungskrise und der Zeit danach zu unterstützen. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Selbstfürsorge der Eltern als auch auf die Bedürfnisse des Kindes und den Umgang mit dem anderen Elternteil geGrundlagen Gute Gründe richtet. des Kurses: für diesen Kurs: „Kinder im Blick“ ist ein wissenschaftlich

Der Kurs ist offen für Elternteile aus Stadt und Landkreis Fürth und findet donnerstags von 16.45 Uhr bis 20.00 Uhr an folgenden Terminen statt: • 12.10.2017 • 26.10.2017 • 09.11.2017 • 16.11.2017 • 30.11.2017 • 14.12.2017

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kennen Der Kurs (sechs Termine Bedürfnisse à drei besser Stunden) praxis mit Trennungsfamilien entwickelt wurde. – und erfahren, wie man darauf Es hat seine Grundlagen Stress-den und eingehen kann. basiertin derauf neuesten wissenschaftScheidungsforschung und baut auf dem Eltern Sie bekommen Vorschläge an die Hand, lichen Erkenntnissen und ist in mithohem kurs „Familienteam“ auf. Kooperationspartner wie Sie besser dem anderen Elternteil bei der Entwicklung des Kurses waren: umgehen können. Maße praktisch ausgerichtet. Neben Sie haben die Gelegenheit, praktische München und (LMU), Gruppendiskussionen Tipps zu erproben. • die Ludwig-Maximilians-Universität Kurzvorträgen Prof. Dr. Sabine Walper und Team Wichtige, neueste Erkenntnisse der München e. V. Scheidungsforschung werden ist bei diesem Kleingruppenangebot (je-Ihnen • der Familien-Notruf praxisnah vermittelt. circa zehn Teilnehmer) viel Raum Der Elternkursweils wird von einem Forschungsteam in kleinen Gruppen. Sie lernen individuell der Universität München wissenschaf tlich Sie lernen andere Eltern in Trennungsfür Rollenspiele, Übungen und Selbstbegleitet, um die Qualität zu sichern und situationen kennen. das Programm zu optimieren. erfahrung vorgesehen. Durch „Hausaufgaben“ werden die Lernerfolge der Teilnehmer/-innen auch in ihrem Alltag Haben Sie noch Fragen? Hier gibt es weitere Informationen verankert. zu „Kinder im Blick“: fundiertes Angebot, das in der Beratungs-

Kinder im Blick

Ein Kurs für Eltern in Trennung

Die Themen im Überblick: • Eltern sein und Eltern bleiben nach der Trennung: Risiken und Chancen • Was braucht mein Kind jetzt? • Wie kann ich trotz Krisensituationen „auftanken“? • Mein Kind und ich – wie kann ich eine gute Beziehung zu meinem Kind pflegen • Wie reagiere ich, wenn mein Kind unangenehme Gefühle hat? • Wie lassen sich Konflikte mit dem anderen Elternteil entschärfen und besser
 bewältigen? • Herausforderungen beim Übergang zu einer Patchworkfamilie • Eine neue Lebensperspektive gewinnen – was trägt mich, was ist mir wichtig? Anmeldeschluss ist der 22. September 2017. Der Eigenbeitrag beträgt 42 Euro. Anmeldungen an
Erziehungs- und Familienberatungsstelle Fürth
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Soziales

Landessammlung der Arbeiterwohlfahrt vom 18. bis 24. September 2017 Landkreis Fürth - „Jedes Kind ist anders: Chancengleichheit für alle!“. So lautet das Motto der diesjährigen Landessammlung der Arbeiterwohlfahrt. Vom 18. bis einschließlich 24. September werden die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler wie jedes Jahr im Herbst von Tür zu Tür gehen und persönlich um Spenden bitten. „Ich habe großen Respekt vor diesen Männern und Frauen, die teilweise schon seit Jahrzehnten für Projekte der AWO in ganz Bayern sammeln“, sagte Wolfgang Schindele, Landesgeschäftsführer der AWO in Bayern. „In diesem Jahr werden sowohl

sie als auch diejenigen, die spenden, in besonderem Maße zu einem Stück mehr soziale Gerechtigkeit in Bayern beitragen. Denn Kinder sind die Zukunft unseres Gemeinwesens, für das wir alle Verantwortung tragen.“ „Deshalb bitten wir die Bürgerinnen und Bürger Bayerns mit ihrer Spende sinnvolle Projekte und Initiativen für Kinder zu unterstützen“, betonten der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, Thomas Beyer, und Frank Bauer, Kreisvorsitzender des AWO Kreisverbandes FürthLand e.V. Die AWO in Bayern zählt rund 63.000 Mitglieder und beschäftigt rund 29.000

hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 14.000 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.700 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.

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Spenden können auch auf das Konto: Sparkasse Fürth IBAN: DE15762500000000021113 unter dem Stichwort: „Landessammlung Herbst 2017“ erfolgen.


Foto: Birgit Gaßner- Stadt Fürth

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Seit 35 Jahren erfolgreich: Die acht „Gold-Meister“ mit Ehrengästen; v.l. HWK-Präsident Thomas Pirner, Malermeister Harald Thomas, Metallbaumeister Günther Herrmann, Metallbaumeister Günter Roch, stellv. Landrat Franz Xaver Forman, Friseurmeisterin Babette Goth, Kreishandwerksmeister Konrad Ammon, Kachelofenbauermeister Hermann Seeberger, Geschäftsführer Thomas Mörtel, Schreinermeister Heinz Hufnagel, Metzgermeister Erwin Siemandel und Bäckermeister Klaus Fuhrmann.

Wirtschaft

Acht verdienstvolle Gold-Meister Kreishandwerkerschaft Fürth, Handwerkskammer für Mittelfranken, Fürths OB und stellv. Landrat würdigen Handwerker Fürth (pr) – Die Kreishandwerkerschaft Fürth und der Präsident der Handwerkskammer für Mittelfranken überreichten im historischen Sitzungssaal des Fürther Rathauses acht erfahrenen Handwerksmeistern aus sieben Gewerken den Goldenen Meisterbrief für ihre 35-jährige erfolgreiche Meistertätigkeit. Thomas Mörtel, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Fürth, würdigte dabei die beeindruckenden Familientraditionen: - Bäckermeister Klaus Fuhrmann führt in Emskirchen einen seit 1884 bestehenden Betrieb in vierter Generation und bietet zudem ein Sortiment von über 1000 Bio-Produkten an. - Metzgermeister Erwin Siemandel hat in Wilhermsdorf seinen 64 Jahre jungen und 1984 von den Eltern übernommenen Betrieb mit Schlachtung 2008 sogar zur EU-Zulassung geführt. - Friseurmeisterin Babette Goth ist selbstständig in Ammerndorf tätig und seit ihrer Meisterprüfung 1982 auch Mitglied der Friseurinnung Fürth. - Metallbauermeister Günther Herrmann aus Fürth übernahm 1989 den

1961 vom Vater gegründeten Betrieb und setzte neue Schwerpunkte in Metallbau, Sicherheitstechnik, Schlüsselund Schließanlagen. - Metallbauermeister Günter Roch aus Puschendorf ist Gas- und Wasser­ installateur- wie auch Schmiedemeister und hat ein Servicespektrum von Schlüsseldienst bis Rohrreinigung. - Kachelofenbauermeister Hermann Seeberger aus Neustadt/Aisch ist Installateur- und Fliesenlegermeister mit einem Betriebsspektrum von Sanitär über Solar bis zum Ofenbau. - Maler- und Lackierermeister Harald Thomas aus Fürth ist seit 1984 Mitglied der Innung und engagierte sich lange Jahre als Rechnungsprüfer. - Schreinermeister Heinz Hufnagel aus Fürth-Burgfarrnbach hat den 1992 vom Vater übernommenen Betrieb auf Fertigung von Holzfenstern und -türen, Denkmalpflege und Einbruchschutz spezialisiert. Seit 23 Jahren ist er Vorstandsmitglied der Innung, seit 2008 Obermeister und seit 2008 stv. Kreishandwerksmeister. Allen frisch gebackenen „Gold-Meistern“ gratulierten die Obermeister der Innungen und Kreishandwerksmeister Konrad

Ammon jun. herzlich. Fürths OB Dr. Thomas Jung dankte den Geehrten vor gut 50 geladenen Gästen für ihre Lebensleistung und dem Handwerk für seine stabilisierende Rolle in der Wirtschaft. Der stv. Landrat Franz Xaver Forman nannte die Träger des Goldenen Meisterbriefs „die Besten ihres Fachs“. Sie verkörperten seit Jahrzehnten Qualitätsbewusstsein und Kreativität. Die noch immer hohe Wertigkeit des Meistertitels zeige seine heutige Gleichstellung mit einer universitären Qualifikation. „Sie sind für mich Vorbilder“, lobte Thomas Pirner, Präsident der Handwerkskammer für Mittelfranken in seiner Festrede, die Altmeister. Er blickte auf das Jahr 1982 zurück, dem Jahr der Meisterprüfung der Jubilare und erteilte den Angriffen auf den Meisterbrief und Bestrebungen der EU, über ein neues „Dienstleistungspaket“ nationale Berufszulassungen zu verändern, eine klare Absage. Zudem betonte er, dass das duale Ausbildungssystem genau das richtige sei. Denn neben Akademikern brauche Deutschland auch viele fähige Handwerker, die sich flexibel auf die Erfordernisse der „Wirtschaft 4.0“ einstellen und die Zukunft gestalten. So wie es die Geehrten seit 35 Jahren konstruktiv und engagiert tun.

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Service

Wie aus einem alten Bad ein modernes, altersgerechtes Bad Roßtal - Seit einigen Jahren gibt es die Wohnraumberatung im Landkreis Fürth. Altersgerecht wohnen bedeutet komfortabel und sicher in den eigenen vier Wänden leben. Die Wohnung wird an die eigenen, ganz individuellen Bedürfnisse angepasst und vorhandene Barrieren werden abgebaut. Doch was sind Barrieren? Genau das zeigen die Wohnraumberater im Landkreis auf. Zugleich präsentieren sie Lösungsmöglichkeiten. Ein gutes Beispiel ist das Bad von Familie Bittel in Roßtal. „Das hatte ich damals alles selbst gefliest“, sagt Konrad Bittel. Das Landkreismagazin ist vor Ort, um Bilder vor dem Umbau zu machen. Die Fliesen, auf die Konrad Bittel zeigt, haben mittlerweile einen historischen Charme. Jetzt soll alles moderner, vor allem aber behinderten- und altersgerecht in dem Badezimmer werden. Nach einer Erkrankung benötigt Konrad Bittel ein Bad, das auch dann für ihn noch nutzbar ist, sollte er eines Tages auf einen Rollstuhl angewiesen sein. Für den fachgerechten Umbau erhält Familie Bittel ein zins- und tilgungsfreies Darlehen in Höhe von 10 000 Euro, welches nach fünf Jahren ordnungsgemäßer Verwendung in einen Zuschuss umgewandelt wird. Dazu ist es notwendig, dass bei der Sanierung des Bades gewisse Normen und Vorgaben eingehalten werden. Innenarchitektin und Wohnraumberaterin Ursula Schätzlein übernahm die Beratung für die Familie. Alltägliche Barrieren sind neben Schwellen, Stufen und Treppen auch Engstellen in Flur, Bad oder Küche wo man sich kaum bewegen kann. Neben dem Bett ist zu wenig Platz und im Flur gibt es keine Sitzmöglichkeit. Auch zu schmale Türen führen dazu, dass man etwa mit dem Rollator nur schwer oder überhaupt nicht mehr in einzelne Räume kommt. In vielen Wohnungen ist dies bei Badezimmern oder Toiletten der Fall. Weiter sind es oft fehlende oder falsch angebrachte Lichtschalter, Steckdosen, Griffe oder Armaturen, welche das Leben beschwerlich machen. Und ein Fenster über der Badewanne wird mit zuneh-

Vorher

mendem Alter unerreichbar und lässt sich nicht mehr öffnen. Familie Bittel will nur das Bad umbauen. Für das Landkreismagazin machen wir viele Fotos vom alten Bad. Einige Wochen später klingelt das Telefon: „Der Umbau ist fertig.“ Gespannt rücken

wir mit der Kamera erneut an. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Das Bad sieht jetzt nicht nur topmodern aus, es erfüllt auch die Anforderungen für ein altersund behindertengerechtes Badezimmer. Die Toilette wurde auf behindertengerechte Höhe montiert mit hochklapp-


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dezimmer wird Nachher

Türe zum Bad wurde verbreitert und gegen eine Schiebetür getauscht. Das Doppel-Waschbecken ist unterfahrbar - die Schrankelemente können nämlich ganz einfach entfernt werden. „Das Besondere ist, dass auf Wunsch von Herrn Bittel wieder eine Badewanne eingebaut wurde“, berichtet Architektin Ursula Schätzlein. „Herr Bittel benötigt auf Grund seiner Krankheit die Möglichkeit, ein Bad zu nehmen. Platz war dafür vorhanden.“ Eine Wohnraumberatung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Der Kunde erhält im Anschluss ein Beratungsprotokoll, aus dem detailliert hervorgeht, welche Maßnahmen empfohlen werden, um die Wohnung altersgerecht der Lebenssituation anzupassen. „Wir sind sehr froh, dass uns die Wohnraumberaterin zur Seite stand“, sagt Familie Bittel. Die Möglichkeiten der Wohnraumanpassung sind mittlerweile so vielfältig, dass es richtig schwer ist, den Überblick zu behalten: Sie reichen von der Einrichtung elektronischer Unterstützungssysteme über eine Anpassung der Inneneinrichtungen, etwa in den Bereichen Küche und Bad, bis zu baulichen Eingriffen. Als Wohnraumberater wurden erfahrene Handwerker und Architekten ausgewählt, die mit der Thematik vertraut sind. Viele der Beteiligten haben sich bereits im Vorfeld in Richtung seniorengerechtes Wohnen qualifiziert und sind in ihrer täglichen Arbeit damit beschäftigt. Die Unterstützung durch einen Wohnraumberater kann direkt beim Sachgebiets Wohnungswesen im Landratsamt eingeholt werden (Mail: wohnungswesen@lra-fue.bayern.de, Tel. 0911/9773 – 1528, -1529 oder -1532).

barem Haltegriff, um beim Umsetzen eines Rollstuhls mehr Bewegungsraum zu haben. Ein rutschfester Boden sorgt für Stabilität, selbst wenn man wackelig auf den Beinen ist. „Der Fliesenleger hat tolle Arbeit geleistet“, schwärmen die Bittels.

Mit der bodengleichen Dusche wurde eine weitere Stolperfalle und Barriere entfernt. Die faltbare Glastüre zur Dusche sorgt jetzt für einen großzügigen Zugang zur Duschkabine. In der Dusche befindet sich ein Hocker zum Einhängen. Auch hier gibt es jetzt Haltegriffe. Die

Nach einem Anruf beim Landkreis Fürth wird ein Berater aus dem Team ausgewählt. Kurz darauf findet eine Wohnungsbegehung zur Erkundung der aktuellen Wohnsituation statt. Hierfür ist durch den Auftraggeber die Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 Euro zu entrichten - mehr kostet die Wohnraumberatung nicht. (rb)

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Tipp

Schneller zum Schwerbehindertenausweis Landkreis Fürth - Wer einen Schwerbehindertenausweis benötigt, kann das Verfahren zur Feststellung des Handicaps zügig durchgeführen - dazu sind einige Dinge zu beachten. Die nachfolgenden Tipps des Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sollen bei dem Verfahren helfen. Das ZBFS ist die Landesbehörde mit sieben regionalen Dienststellen in Bayern, die eine Schwerbehinderung feststellt. „Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete, um das eigene Verfahren im Schwerbehindertenrecht zu unterstützen“, sagt der Leiter des ZBFS, Dr. Norbert Kollmer und ergänzt: „Unsere Tipps sind wertvolle Hinweise. Damit die Menschen mit Behinderung in Bayern so schnell wie möglich an die Nachteilsausgleiche kommen, die ihnen zustehen.“ 1. Informieren Sie sich vor Antragstellung! Mit der Feststellung einer Behinderung sind in der Regel keine unmittelbaren Leistungen verbunden, sondern Rechte und Nachteilsausgleiche im Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht. Informieren Sie sich vorab, zum Beispiel im Internet: www.zbfs.bayern.de 2. Lassen Sie sich vor Antragstellung untersuchen, wenn Sie schon länger nicht mehr beim Arzt waren! Für die Bewertung Ihrer Gesundheitsstörungen benötigt das ZBFS-Versorgungsamt aktuelle medizinische Unterlagen behandelnder Ärzte, Krankenhäuser oder Reha-Kliniken. 3. Sprechen Sie über den Antrag mit Ihrem Arzt, bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten mit den dortigen Mitarbeitern der Sozialdienste! Diese wissen, worauf es im Verfahren ankommt.

4. Machen Sie sich bewusst: Krankheit ist nicht gleich Behinderung! Entscheidend ist, wie stark durch eine Erkrankung die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist, nicht so sehr die Dauer und Schwere der Erkrankung. 5. Achtung: Die Bedingungen fürs Parken auf Behindertenparkplätzen sind streng! Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ Voraussetzung. Diese liegt beispielsweise vor, wenn eine Person auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder sich wegen der Schwere seines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung außerhalb eines Kraftfahrzeuges bewegen kann. Probleme beim Ein- und Aussteigen reichen nicht. 6. Füllen Sie den Antrag immer vollständig aus! Das erspart Rückfragen. 7. Fügen Sie dem Antrag alle aktuellen Unterlagen bei! Ansonsten muss das Versorgungsamt die Unterlagen erst anfordern. Neu ist: Wenn Sie selbstbeschaffte Unterlagen, den Antrag und die Rechnung des Hausarztes für die Kopien zeitgleich ans ZBFS schicken, dann erstattet das Versorgungsamt dem Hausarzt diese Kosten unmittelbar.

Sind die Unterlagen vollständig, kann in der Regel binnen sechs Wochen entschieden werden. 8. Schnell und einfach: Den Antrag online stellen! Unter www.schwerbehindertenantrag. bayern.de. So beschleunigen Sie das Verfahren. 9. Stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag, wenn Krankheiten hinzugekommen oder sich erheblich verschlechtert haben! Beachten Sie aber: Das Versorgungsamt prüft immer alle Gesundheitsstörungen und Erkrankungen. Trotz neuer Erkrankung kann der neue Grad der Behinderung (GdB) niedriger sein als vorher, wenn sich eine andere Krankheit gebessert hat. Wollen Sie mehr über Rechte und Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht wissen? Schauen Sie bei uns im ZBFS-Onlineportal vorbei: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/rechte

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Für Rückfragen steht Ihnen der Kommunale Behindertenbeauftragte Stephan Beck zur Verfügung. Telefon: 0911/9773-1705 E-Mail: behindertenbeauftragter@ lra-fue.bayern.de


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Freizeit

Detektivarbeit, Strategie und Denksport zugleich: Bridge jetzt auch im Landkreis Landkreis Fürth - Miss Marple tat es leidenschaftlich gern, und auch Bill Gates (Microsoft) macht dabei stets eine gute Figur. Die Rede ist von Bridge, einem der bekanntesten und ältesten Kartenspiele der Welt, das nun auch bald Einzug im Landkreis Fürth hält. Vor einem Jahr hat die Stadt Fürth gemeinsam mit engagierten Bridgespielern das Projekt „Bridge-Stadt Fürth“ ins Leben gerufen. Schon jetzt ist das Konzept voll aufgegangen. „Nirgends in Deutschland gibt es so viele Bridge-Neulinge wie hier, sowohl unter Erwachsenen als auch an Grundschulen und Gymnasien“, sagt Projekt- und Übungsleiter Ralf Gebhardt. Mühelos zählt er die Gründe auf, die Bridge für ihn großartig machen: „Das Spiel regt die mentale Koordination an, es ist herausfordernd, verbessert die Gedächtnisleistung und fördert Teamgeist und Kreativität“. Bridge-Einsteiger im Alter von 40 bis 70 Jahren erfreuen sich auch an der Geselligkeit und dem Zuwachs an neuen Kontakten und nehmen

Denksport, der Spaß macht: Bridge-Spieler gesucht

regelmäßig ein- bis zweimal die Woche an Kurs- und Übungstagen teil. Auf Basis der aktuellsten Lehrmethoden des Deutschen Bridge-Verbandes e.V. lernt man bei der „Bridge-Stadt“ spielerisch in Übungsrunden und kleinen Turnieren. Man braucht nur Spaß am Karteln und ein gutes Kartengefühl. Viele Bridge-Neulinge kommen vom Skat, Canasta, Rommé oder Schafkopf

und freuen sich, eine interessante Alternative kennenzulernen, bei der das Können mehr als das Kartenglück zählt. An den VHS in Obermichelbach und Stein werden im neuen Herbst-/ Winterprogramm zum Reinschnuppern Kompaktkurse „Einführung in das Bridgespiel“ an jeweils zwei Samstagen angeboten. Weitere Infos gibt es unter www.bridgefuerth.de.

Pflege

Aktiv pflegen zu Hause 2017 - Schulungsangebot für pflegende Angehörige des Klinikum Fürth Fürth/Landkreis Fürth - Am 18. Oktober um 17 Uhr startet erneut die Veranstaltungsreihe „Aktiv Pflegen zu Hause“. In der Stadt und im Landkreis Fürth werden viele Senioren von ihren Angehörigen in ihrer gewohnten Umgebung versorgt und gepflegt. Damit dies gelingt, benötigen Angehörige fachliche Anleitung für ihre häusliche Pflege. Das Klinikum Fürth bietet deshalb an sechs Abenden Informationen und Schulung rund um die häusliche Pflege an. Experten informieren und beraten über Sturzgefahren, Schluckstörungen und

schonendes Arbeiten am Bett sowie richtiges Lagern und Bewegen von pflegebedürftigen Familienmitgliedern erlernen. Unter fachlicher Anleitung können die gezeigten Techniken eingeübt und auch Erfahrungen mit anderen Angehörigen ausgetauscht werden.

Inkontinenz. In einer kleinen Gruppe können pflegende Angehörige rücken-

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Alle Schulungsabende können einzeln besucht werden. Das ausführliche Programm ist beim Klinikum Fürth, Bildungszentrum, Christa Michallik M. A., Tel. Nr. 0911- 7580 1547, christa. michallik@klinikum-fuerth.de erhältlich. Eine Anmeldung ist erforderlich.

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Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 16 vom 31. August 2017

Inhaltsverzeichnis 079 Landratsamt Fürth 15. Sitzung des Bauausschusses 080 Landratsamt Fürth 13. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses 081 Landkreis Fürth Bundestagswahl am 24. September 2017; Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge

1 G enehmigung der Niederschrift über die öffentliche 14. Sitzung des Bauausschusses am 30. Mai 2017 2 Mitteilungen 3 Fortschreibung des Straßen- und Radwegebauprogramms 2018 ff 4 Anfragen Zirndorf, den 22.08.2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

082 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit Südlicher Landkreis Fürth 083 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Schulverbandes Cadolzburg 084 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe Landkreis Fürth

Am Donnerstag, 14.09.2017, um 08:30 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, Im PinderLfd. Nr. 1

086 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches

2

088 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 089 Stadt Oberasbach Bekanntmachung 090 Sparkasse Fürth Aufgebot 079 Landratsamt Fürth 15. Sitzung des Bauausschusses Am Mittwoch, 13.09.2017, um 10:30 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, Im Pinderpark 2, Besprechungszimmer 2.12 die 15. Sitzung des Bauausschusses mit folgender Tagesordnung statt. Aufgrund einer vorausgehenden Ortsbesichtigung kann sich der Beginn der Sitzung zeitlich verschieben.

Die Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Zirndorf, den 22.08.2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 081 Landkreis Fürth Bundestagswahl am 24. September 2017 Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge

080 Landratsamt Fürth 13. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses

085 Stadt Oberasbach Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberasbach

087 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches

park 2, Besprechungszimmer 2.12 die 13. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses statt.

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10

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2017 für den Wahlkreis 243 Fürth fol-

Bewerberin / Bewerber (Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Jahr der Geburt, Geburtsort und Anschrift der Hauptwohnung) Schmidt, Christian Bundesminister geb. 1957 in Obernzenn Billinganlage 2, 90766 Fürth Träger, Carsten Dietmar Bundestagsabgeordneter geb. 1973 in Fürth Oberfürberger Straße 31 A, 90768 Fürth Kekeritz, Uwe Dipl.-Volkswirt geb. 1953 in Oy-Mittelberg Custenlohr 40, 97215 Uffenheim Fleischer, Franz Martin Dipl.-Betriebswirt (FH) geb. 1954 in Brand Wilhelmshavener Straße 46, 90766 Fürth Treiber, Arno Regierungsamtsrat geb. 1964 in Heidelberg Nürnberger Straße 136, 90762 Fürth Haupt, Niklas Student geb. 1986 in Nürnberg Jakobinenstraße 20, 90762 Fürth Eder, Elke Ursula Heilerziehungspflegerin geb. 1963 in Gräfenberg Spitalstraße 1, 90513 Zirndorf Brendecke, Fatimah Beraterin geb. 1965 in Singapur Hummelstraße 3 A, 90768 Fürth

Name der einreichenden Partei oder Kennwort Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. - CSU Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - GRÜNE Freie Demokratische Partei - FDP Alternative für Deutschland - AfD DIE LINKE - DIE LINKE FREIE WÄHLER Bayern - FREIE WÄHLER Bayernpartei - BP -

I


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Amtsblatt 16.2017

gende Kreiswahlvorschläge für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag zugelassen: Fürth, den 4. August 2017 Rainer Baier Stellvertretender Kreiswahlleiter 082 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit Südlicher Landkreis Fürth für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt der Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 257.576,00 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 257.476,00 € dem Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit 100,00 € dem Finanzergebnis 0,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 100,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 257.576,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 257.076,00 € und einem Saldo von 500,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 500,00 € und einem Saldo von - 500,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0,00 € und einem Saldo von 0,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts als Finanzmittelfehlbetrag von 0,00 € §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4 A. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 257.576,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aller Verbandsgemeinden auf die Verbandsgemeinden umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden nach dem Stand 30.Juni 2016 auf 24.872 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandseinwohner auf 10,36 Euro festgesetzt. B. Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt §6 Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen im Ergebnishaushalt ist zugelassen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden zugunsten von Investitionszahlungen des Budgets nach § 3 Abs. 1 Nrn. 20 bis 22 KommHV-Doppik im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Cadolzburg, den 17.08.2017 Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth Obst 1.Bürgermeister Zweckverbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 30.11.2016 beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ für das Rechnungsjahr 2017 liegt in der Zeit vom 01.09.2017 bis einschließlich 08.09.2017 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth, im Rathaus Cadolzburg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth, hat mit Schreiben vom 17.08.2017, Az.: 212-941-2017-401-43TS/Ord, die Haushaltssatzung gewürdigt. Landratsamt Fürth

083 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Schulverbandes Cadolzburg für das Rechnungsjahr 2017 Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes –BaySchFG- i.V.m. Art. 34 und 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Cadolzburg folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 2.501.056,00 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.029.362,00 € dem Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit 471.694,00 € dem Finanzergebnis - 58.100,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 413.594,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 2.315.356,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.670.712,00 € und einem Saldo von 644.644,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 235.000,00 € dem Gesamtbetrag Auszahlungen von 359.050,00 € und einem Saldo von - 124.050,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 1.284.550,00 € und einem Saldo von - 1.284.550,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts als Finanzmittelfehlbetrag - 763.956,00 € §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. §4 A. Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Finanzhaushalt wird für das


Amtsblatt 16.2017

Haushaltsjahr 2017 auf 1.723.795,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 01. Oktober 2016 auf 747 Schüler festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.307,62 Euro festgesetzt. B. Investitionsumlage 1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. C. Schuldendienstumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben für Zins- und Tilgungsleistungen wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 240.705,36 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitgliedsgemeinden des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schuldendienstumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand 1.Oktober 1997 auf 1.163 Schüler festgesetzt. 3. Die Schuldendienstumlage wird je Verbandsschüler auf 206,96 Euro festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000,00 Euro festgesetzt. §6 Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen im Ergebnishaushalt ist zugelassen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden zugunsten von Investitionszahlungen des Budgets nach § 3 Abs. 1 Nrn. 20 bis 22 KommHV-Doppik im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Cadolzburg, den 17.08.2017 Schulverband Cadolzburg Obst 1. Bürgermeister Schulverbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 09.03.2017 beschlossene Haushaltssatzung des Schulverbandes Cadolzburg für das Haushaltsjahr 2017 liegt in der Zeit vom 01.09.2017 bis

einschließlich 08.09.2017 in der Geschäftsstelle des Schulverbandes im Rathaus in Cadolzburg während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom 17.08.2017, Az.: 212-941-2017-301-42 TS/Ord die Haushaltssatzung gewürdigt. Landratsamt Fürth 084 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe Landkreis Fürth/Bayern für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund der §§ 10 und 16 der Verbandssatzung und des Art. 40 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erläßt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: §1 Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 wird folgend festgesetzt: im Erfolgsplan in den Erträgen auf 3.155.500 € in den Aufwendungen auf 3.243.900 € mit einem Jahresgewinn von - 88.400 € im Vermögensplan in den Einnahmen auf 2.560.000 € in den Aufwendungen auf 2.560.000 € §2 Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. §4 Eine Betriebsumlage wird nicht erhoben. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 250.000 € festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft. Cadolzburg, den 17.08.2017 Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe Lothar Birkfeld (Vorsitzender)

Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 08.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Dillenberggruppe für das Haushaltsjahr 2017 liegt samt Haushaltsplan in der Zeit vom 01.09.2017 bis einschließlich 08.09.2017 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Cadolzburg, Gonnersdorf 22 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt hat mit Schreiben vom 17.08.2017, Az.212-941-2017-402-44 TS/Ord, die Haushaltssatzung mit Anlagen genehmigt. Landratsamt Fürth 085 Stadt Oberasbach Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Oberasbach (Landkreis Fürth) für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Oberasbach folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 33.298.190 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 33.054.801 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 243.389 € im Finanzhaushalt mit aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 31.520.611 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 28.592.105 € und dem Saldo von 2.928.506 € aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 5.075.550 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 18.825.980 € und dem Saldo von -13.750.430 € aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 4.000.000 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 5.100 € und dem Saldo von 3.994.900 € und dem Saldo des Finanzhaushalts mit -6.827.024 € ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

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IV

Amtsblatt 16.2017

§3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 7.033.000 € festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (A) 280 v. H. für die Grundstücke (B) 330 v. H. Gewerbesteuer 325 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistungen von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt. §6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft Oberasbach, den 30. Januar 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin Hinweis: Die in der Sitzung des Stadtrates am 30.01.2017 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Oberasbach für das Haushaltsjahr 2017 liegt in der Zeit vom 04.09. bis einschließlich 12.09.2017 während der Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Oberasbach, Zimmer 112, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth hat mit Schreiben vom 31.07.2017, Az.: 212-941-2017-122-35 TS/ Ord, die Haushaltssatzung genehmigt.

Der Geltungsbereich wurde um eine Teilfläche der Flurnummer 980, Gemarkung Leichendorf, in Richtung Osten erweitert, um den Anschluss des vom Ortsteil Oberasbach herangeführten Fuß- und Radweg in die Planung aufzunehmen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang des Ortsteils Rehdorf. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bauleitplanung ist die städtebauliche Ordnung des östlichen Ortsrandes von Rehdorf, Regelungen zur Innenentwicklung hinsichtlich der Bestandsbebauung sowie die erstmalige Herstellung der Rehdorfer Straße im Plangebiet. Geplant sind insbesondere bis zu fünf zusätzliche Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Wohngebäude. Für die Planung kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a und § 13 b BauGB zur Anwendung. In diesem Verfahren ist keine Umweltprüfung vorgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Begründung mit Anlagen (Stand: 25.07.2017) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 08.09.2017 bis einschließlich 09.10.2017 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Die Bauleitplanungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Oberasbach eingesehen werden (www.oberasbach.de). Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im

Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oberasbach, den 26.07.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 087 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/3 im Bereich der Flurnummern 802/20, 1068/3, 1068/8 und 1068/9 Gemarkung Oberasbach, östlich der Lilienstraße; hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Stadtrat Oberasbach hat am 13.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/3 beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 13.07.2017) wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (analog) beschlossen. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst die Flurnummern 802/20, 1068/3, 1068/8 und 1068/9, Gemarkung Oberasbach und befindet sich östlich der Lilienstraße auf dem Gelände der evangelischen Kirchengemeinde St.-Stephanus, im Bereich des Anwesens Lilienstraße 1. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Änderungsplanung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) für eine Bebauung mit bis zu drei Vollgeschossen. Es handelt sich um eine Planung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren findet ohne Umweltprüfung statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend Nutzungsschablone WA1 Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl

Dachform

086 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“; hier: Öffentliche Auslegung Der Stadtrat Oberasbach hat am 14.07.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplanes Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 25.07.2017) wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (analog) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 959/1, 959/2, 959/3, 959/4, 968/2 (Teilfläche), 979 (Teilfläche), 979/2, und 980 (Teilfläche), Gemarkung Leichendorf.

maximale Wandhöhe Bauweise

WA 2

II

0,4

0,8

SD

50-55°

WHmax= FHmax= 4m 9m o

Anzahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl

Dachneigung

maximale Firsthöhe

E

Nutzungsschablone WA2 Art der baulichen Nutzung

WA 2

II

0,35

0,7

SD

42-48°

Beschränkung der Zahl der Wohnungen

Grundflächenzahl

Dachform

maximale Wandhöhe Bauweise

WHmax= FHmax= 4m 9m o

Anzahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl

Dachneigung

maximale Firsthöhe

E

Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 15/2 "Östliche Rehdorfer Straße" - Entwurf -

Stadt Oberasbach

Landkreis Fürth

Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90443 Nürnberg www.vogelsang-plan.de

BBP gez. / Datum IR - 25.07.2017

1:1000

Landschaftsökologie + Planung Nürnberger Straße 61 90762 Fürth graessle@buero-lp.de


Amtsblatt 16.2017

Festsetzungen durch Planzeichen Art der baulichen Nutzung

1

Planzeichnung 1:1000, Kartengrundlage (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2017

1068/2

Friedhofstr.

Maß der baulichen Nutzung 802/57

4 1068/1

1,0 0,4

Grundflächenzahl

III

802/19

Lilie nstr

WH max.

aße 11,00m 1

8,00

/33

6,25m

802

8,00m

o

H

m

0m

WA

3,0

TG

951

St 1068/3

m

16,00m

WH max. 6,20 m

SD

6,00m

o

0m 6,0

1,0

0m

0,4

23,3

III

0m

50,0

WA

St / Ga

/28

802

3,00m

Dachneigung als Mindestmaß

GW

Offene Bauweise

mind. 45° /76

802

Verkehrsflächen Private Straßenverkehrsfläche

Hinweise 802/20

Einfahrtbereich

Bebauungsvorschlag hier: Variante IV Vorschlag Stellpätze

/77

802

Private Grünfläche

802/27

Friedhofsweg

Flurstücksgrenze, Flurstücksnummer Gebäude Bestand

Grünflächen 802/78

Fläche mit wasserrechtlicher Festsetzung hier: Zone III, Wasserschutzgebiet Rednitztal (siehe auch textliche Hinweise) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung

Sichtfeld zur Lilienstraße

802/21

Zweckbestimmung: Buswartehäuschen

45°

WA

5,00

Zweckbestimmung: Stellplatz, Garage oder Carport

Satteldach

Firstrichtung Hauptgebäude

802/20

GW

Zweckbestimmung: Stellplatz

SD

maximale Wandhöhe

Baugrenze

3,00m St / Ga

St / Ga H

Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Baugrenzen, Stellung der baulichen Anlagen

4,75m

1068/9

1068/8

m

1,75

4,75m

m

3,00

Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, etc. St

Geschoßflächenzahl als Höchstmaß

2

1068/5

Sonstige Planzeichen

Allgemeines Wohngebiet WA

Zweckbestimmung: Spielfläche Kindergarten

TG

Vorschlag Tiefgaragenstellplätze

N

10m 0m

50m 25m

Hochbau-, Stadt- und Landschaftsplanung GmbH Theodorstr. 5, 90489 Nürnberg Tel. 0911 / 8158015 Fax 0911 / 8158012 www.toposteam.de kontakt@toposteam.de

aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Begründung mit Anlagen (Stand: 13.07.2017) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 08.09.2017 bis einschließlich 09.10.2017 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Die Bauleitplanungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Oberasbach eingesehen werden (www.oberasbach.de). Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oberasbach, den 26.07.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Stadt Oberasbach 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 66/3 "Lilien-, Astern-, Tulpenstraße" in Unterasbach - Entwurf vom 13.07.2017 -

088 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“; hier: Bekanntmachung des Ergebnisses der Prüfung von Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlicheit (Massenverfahren) Der Stadtrat Oberasbach hat am 14.07.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass des Bebauungsplanes Nr. 15/2 „Östliche Rehdorfer Straße“ gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Stand: 25.07.2017) wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (analog) beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 959/1, 959/2, 959/3, 959/4, 968/2 (Teilfläche), 979 (Teilfläche), 979/2, und 980 (Teilfläche), Gemarkung Leichendorf. Der Geltungsbereich wurde um eine Teilfläche der Flurnummer 980, Gemarkung Leichendorf, in Richtung Osten erweitert, um den Anschluss des vom Ortsteil Oberasbach herangeführten Fuß- und Radweg in die Planung aufzunehmen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang des Ortsteils Rehdorf. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB haben mit Schreiben vom 07.08.2015 mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben. In diesem Fall kann die individuelle Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung aus Gründen der Verwaltungseffizienz dadurch ersetzt werden, dass diesen Einwendungsführer die Einsicht in das Ergebnis ermöglicht wird (§ 3 Absatz 2 Satz 5 BauGB). Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Oberasbach Gebrauch. Den Betroffenen der Unterschriftenliste mit der Bezeichnung „Unterschriften für Geh- und Radweg (+ Pferde)“ wird Gelegenheit gegeben, Einsicht in die beschlussmäßige Würdigung ihrer Einwendungen zu nehmen. Zu diesem Zweck liegen die Einwendungen mit der beschlussmäßigen Würdigung durch den Stadtrat ab dem 08.09.2017 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), während der allgemeinen Dienststunden jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsicht öffentlich aus. Oberasbach, den 26.07.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

V


VI

Amtsblatt 16.2017

089 Stadt Oberasbach Fälligkeit der Gewerbesteuervorauszahlungen und der Grundsteuer Am 15.08.2017 wird jeweils die 3. Vierteljahresrate 2017 für die Gewerbesteuervorauszahlungen und die Grundsteuer fällig. Die zu zahlenden Beträge sind den zuletzt zugestellten Bescheiden zu entnehmen und sofern Sie noch nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, auf Konten der Stadt Oberasbach zu überweisen oder einzuzahlen. Dabei sind unbedingt Debitor-Konto und Forderungsart anzugeben. Verrechnungsschecks sind an die Stadtkasse Oberasbach zu senden. Während der Öffnungszeiten sind auch Bareinzahlungen in der Stadtkasse möglich. Wir weisen darauf hin, dass bei Zahlung mit Verrechnungsscheck eine wirksame Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des Schecks bei der Stadtkasse als rechtzeitig gilt (Neufassung des § 224 Abs. 2 Nr. 1 AO), d.h.

090 Sparkasse Fürth Aufgebot

Scheckzahler müssen den Zugang des Schecks 3 Tage vor Fälligkeit der Steuern bei der Stadtkasse sicherstellen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,Euro nach unten abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten. Fristversäumnisse können durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren vermieden werden. Unter www.oberasbach.de/leben/formulare/ einzugsermaechtigung sind im Internet Antragsformulare abrufbar. Auf Wunsch werden die Formulare auch zugesandt. Auskunft erhalten Sie bei der Stadtkasse Oberasbach, Telefon 9691-126.

Wie glaubhaft gemacht wurde, sind folgende Sparkassenbücher der Sparkasse Fürth zu Verlust gegangen. Sparkonto Nr. 3240124820 Sparkonto Nr. 3246731875 Sparkonto Nr. 3247053188

Oberasbach, den 27.07.17 Stadt Oberasbach

Auf Antrag der Gläubiger werden die Inhaber der oben genannten Sparkassenbücher aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Fürth anzumelden. Werden die Sparkassenbücher während dieser Zeit nicht vorgelegt, erfolgt anschließend die Kraftloserklärung.

Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Fürth, den 22.08.2017 Sparkasse Fürth

Der Landkreis Fürth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Jobcenter Fürth-Land eine/n

Fachassistent/in für die Leistungsgewährung im Bereich SGB II in Vollzeit zunächst auf ein Jahr befristet. Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten zählen: • Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach SGB II • Auskünfte sowie Beratung zu leistungsrechtlichen Sachverhalten • Zusammenarbeit mit Dritten (v.a. anderen Leistungsträgern) • Bestandsarbeiten (z.B. Datenabgleich nach § 52 SGB II, Anrechnung von Nebenein-kommen) Wir erwarten von Ihnen: • Abgeschlossene Ausbildung in einem Verwaltungs-, Büro- oder kaufmännischen Beruf bevorzugt Verwaltungsfachangestellte/r • Grundkenntnisse über Prozesse und Strukturen innerhalb eines Jobcenters sind wün-schenswert • Grundkenntnisse der Produkte, Programme und Verfahren im Aufgabengebiet • Grundkenntnisse bzw. fundierte Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen im Aufga-bengebiet (einschl. der angrenzenden Rechtsgebiete) • Fundierte Kenntnisse der Büroorganisation • Ausgeprägte soziale Fachkompetenz, Flexibilität, Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Kundenorientierung, hohe Teamfähigkeit • Identifikation mit den besonderen Aufgaben eines Jobcenters, sowie hohe Motivation und Leistungsbereitschaft • Beherrschung der MS-Office-Standardprogramme und relevanter IT-Fachanwendungen Wir bieten Ihnen: • Eine interessante und vielseitige Tätigkeit • Ein dynamisches und motiviertes Team • Gute Fortbildungsmöglichkeiten • Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Leistungsgerechte Vergütung je nach persönlichen Voraussetzungen nach dem TVöD (Stellenwert E 8) Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Waldenburger (0911 / 2024-579) gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 15.09.2017 über die Onlineplattform www.interamt.de unter der Stellen-ID: 401221 an uns zu senden und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang eingeräumt.

www.landkreis-fuerth.de

Landkreis Fürth

LeistungsFähig. LebensFroh.


Amtsblatt 16.2017

Landrats@mt online Bürgerinfoportal Wann tagt der Kreistag, welche Straße wird bald ausgebaut, wie heißen die Kreisräte. Im Bürgerinfoportal sind alle Tagesordnungen sowie Beschlüsse vergangener Sitzungen des Kreistags sowie der Ausschüsse hinterlegt. Es gibt außerdem eine Volltextsuche.

Bebauungspläne online 660 Bauleitpläne der 14 Landkreisgemeinden können in ihrem Geltungsbereich online und unabhängig von gemeindlichen Öffnungszeiten eingesehen werden, bei 550 Bauleitplänen von zehn Gemeinden sind auch alle Daten online verfügbar.

Das Wunschkennzeichen Reservieren Sie via Internet Ihr persönliches Wunschkennzeichen und erfragen Sie, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen noch verfügbar ist. – Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Wunschkennzeichen“

Der Familienatlas Der Familienatlas ist ein umfassendes Verzeichnis, in das circa 850 Einträge sozialer Einrichtungen des Land­ kreises Fürth, der Städte Erlangen, Fürth, Nürnberg so­wie überregionale Dienste mit ihren Informations­, Be­ratungs-­und Hilfsangeboten gefunden werden können. Wo? www.familienatlas-landkreis-fuerth.de Marktplatz online Im Marktplatz online finden Sie eine Übersicht der Direktvermarkter im Landkreis Fürth. Darüber hinaus gibt es ein Künstler-Verzeichnis. Außerdem werden hier Stellenangebote und Praktikumsplätze von Landkreisfirmen ausgeschrieben. Stellensuchende können ebenfalls kostenlos inserieren.

Am Smartphone oder PC neues aus dem Landkreis, aktuelle Meldungen aus dem Landkreis Fürth sowie Straßensperrungen, Tipps, die Ausgaben des Landkreismagazins und viele weitere Informationen finden Sie auf der Startseite www.landkreis-fuerth.de. Übringens: Die Landkreishomepage ist für mobile Geräte optimiert.

Veranstaltungskalender Unser Veranstaltungskalender informiert Sie über die kulturellen Highlights. Sie kön­nen online eigene Veranstal­tungen melden und für eine Veröffentlichung im Landkreis­magazin vorsehen. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Veranstaltungskalender“

Formulare online Alle Formulare von A wie Abfall­wirtschaft bis Z wie Zulassung auf einen Klick Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Online­Formulare“

Die online-Zulassung Neu: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Zulassungs­stelle – umgehen Sie die Warteschlange. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Zulassung online“

Individueller Abfuhrkalender Wann kommt in Ihrer Straße die Müllabfuhr? Erstellen Sie sich ei­nen persönlichen Abfuhrkalender. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Abfallkalender“

Die Mitfahrzentrale (Mifaz) Finden Sie durch eine gezielte Online­Recherche eine passende Mitfahrgele­genheit oder einen Mitfah­rer beispielsweise für die tägliche Fahrt zur Arbeit und zurück. Das spart Zeit, Geld und Nerven und schont die Umwelt. Wo? www.fue.mifaz.de

Sperrmüllantrag online Beantragen Sie online die Abho­lung von Sperrmüll. Sie erhalten den Abholtermin per Mail mit­geteilt. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Sperrmüll­Antrag online“

Pflegeplätze online Über freie Pflegeplätze im Landkreis Fürth informiert das AltenhilfeInformationssystem (AHIS) – Wo? www.ahis-fuerth.de

Ansprechpartner finden Wer ist im Landratsamt für mein Anliegen zuständig? Unsere Da­tenbank findet für Sie die richtigen Ansprechpartner mit Telefonnum­mer und Mail­Adresse. Wo? Startseite Landkreis Fürth. Link „Landratsamt“

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Landkreismagazin 16.2017

Elektroauto Stammtisch Erfahrungsaustausch mit Elektroautofahrer für alle Interessierte Wo: bikedevilz Rudolf-Diesel-Straße 3 90513 Zirndorf Im Rahmen der Neueröffnung vom 8.9 bis 10.9.2017

Sa, 9.9.17 ab 16.00 Uhr info@elektroauto-stammtisch.de


Landkreismagazin 16.2017

Termine 12.09.2017 | 10.00 Uhr Tuchenbach: Demenzsprechstunde Veranstalter: Seniorenteam Tuchenbach Ort: Herzogenauracher Str. 1 a-Container, Tuchenbach

14.09.2017 | 14.30 Uhr Obermichelbach: Seniorengeburtstagsfeier Die Geburtstagsjubilare des vergangenen Monats werden im Gemeindehaus zu Kaffee und Kuchen eingeladen Veranstalter: Evang. luth. Kirchengemeinde Ort: Gemeindehaus, Burgstallstr. 10, Obermichelbach

16.09.2017 | 13.30 Uhr Cadolzburg: Großer Baby- u. Kinderbasar Wachendorf, Mehrzweckhalle Veranstalter: Basarteam Wachendorf Ort: Fürther Straße, Cadolzburg 16.09.2017 | 14.00 Uhr Wilhermsdorf: Kaninchen-Jungtierschau Veranstalter: Kleintierzuchtverein Wilhermsdorf und Umgebung e.V. | Ort: Holzmüllerweg/Vereinsheim , Wilhermsdorf 17.09.2017 | 09.00 Uhr 6. Cadolzburger - Genusswanderung Veranstalter: Lions Kulturförderverein Cadolzburg e.V. | Ort: Wachendorferstraße 34, Cadolzburg

15.09.2017 Wilhermsdorf: Herbstkirchweih Veranstalter: Markt Wilhermsdorf Ort: Festplatz, Wilhermsdorf

17.09.2017 Oberasbach: Tag der offenen Tür 2017 bei der Freiwilligen Feuerwehr Oberasbach Aktionstag mit viel Unterhaltung für die ganze Familie und Live-Vorführung Veranstalter: FF Oberasbach Ort: Roßtaler Str. 10, Oberasbach

15.09.2017 | 17.00 Uhr Roßtal: Schnupperstunde bei den Pfadfindern Schnupperstunde der DPSG Roßtal Veranstalter: DPSG Roßtal Ort: Sichersdorfer Straße 7b, Roßtal

17.09.2017 | 10.00 Uhr Puschendorf: Jahresfest der Diakomie-Gemeinschaft Puschendorf Veranstalter: Diakonie-Gemeinschaft Puschendorf | Ort: Konferenzstraße 4, Puschendorf

15.09.2017 | 17.00 Uhr Weiherhof: Grillfest Veranstalter: Bürgerschützen Weiherhof 1985 e.V. | Ort: Schwanenweg 3, Weiherhof 15.09.2017 | 18.00 Uhr Tuchenbach: Herbstkleidermarkt Veranstalter: KiTa und Hort Ort: Birkenstr. 2, Tuchenbach 16.09.2017 | 08.00 Uhr Langenzenn: Bauernmarkt Langenzenn regional und frisch Veranstalter: Bauernmarkt Langenzenn Ort: Prinzregentenplatz, Langenzenn

18.09.2017 | 19.00 Uhr Roßtal: Indischer Abend Seniorennachmittag Veranstalter: Fairtrade-Steuerungsgruppe Roßtal | Ort: Schulstr. 17, Roßtal

19.09.2017 | 10.00 Uhr Zirndorf: bayernkreativTAG im Landkreis Fürth Das Bayerische Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft bietet kostenfreie Beratungsgespräche für Kultur- und Kreativschaffende an Veranstalter: bayernkreativ Ort: Im Pinderpark, Zirndorf

22.09.2017 Kirchweih Seukendorf Veranstalter: Gemeinde Seukendorf Ort: Festplatz alte B8, Seukendorf

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@lra-fue.bayern.de Telefon 0911 692 05 00 Telefax 0911 699 54 08

Verteilung des Landkreismagazins Landkr is 5.2014 Landkreismagazin

Landkr is

1

13.3.2014 Ausgabe 5

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreis

Landkreism agazin 6.2014

es Fürth

mit dem Das Magazin Fürth Landkreises Amtsblatt des

16.09.2017 | 09.00 Uhr Weinzierlein: Kaninchenausstellung in der Ausstellungshalle in Weinzierlein Veranstalter: Kleintierzuchtverein B 476 Wintersdorf-Weinzierlein e.V. | Ort: Kleintierzüchterheim, Ansbacher Str. 100, Zirndorf, Weinzierlein

17.09.2017 | 15.00 Uhr Roßtal: Lesung „Allzu Menschliches Geschichten zum Schmunzeln und Nachdenken“ Veranstalter: Roßtaler Schreibkreis Ort: Rathausgasse 6, Roßtal

27.3.2014 Ausgabe 6

Schokolade zum Erleben [Seite 17]

Ergebnisse

der Landrats- und r tion: Pflegekinde Kreistagswahl 2014 auf Seite 3 Kinder-Mitmachaks zeichnen Bilder aus dem Landkrei [Seite 19]

: Sonderteil Ehrenamt und Ehrenamtskarte Ehrenabend 2014 [Seite 9-13]

. LebensFroh. LeistungsFähig

Megatrends: skreis blickte Der Wirtschaft in die Zukunft [Seite 23]

Foto: Peter v.

n: JugendAktivWoche der Veranstaltungen Jugendarbeit Kommunalen [Seite 25]

-fuerth.de

www.landkreis

Beyer

Projektseminare an den Gymnasien des Landkreis es [Seite 4-5]

LeistungsFähig

. LebensFroh.

Bauarbeiten an der Fernabrücke [Seite 6-7]

Leitsätze für die Seniorenpolitik [Seite 23]

www.landkreis

-fuerth.de

1

Für den Fall, dass Sie das Landkreismagazin einmal nicht bekommen sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.

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Landkreismagazin 16.2017

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lle) (Stadtha rader U1 ga Direk t ander Saturn-Tief0 Uhr) in :0 Parken dert arif ab 19 ge (Son

Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de

September 2017

20 20:00 22 FR 26DI 18:00

20:00 MetropolMusik e.V. Ensemble in Residence II MI

20:00 28 DO

15:00 08 SO 10DI 19:00 19:00 16 MO

20:00 18 MI 20:00 20 FR 20:00 21 SA 19:00 23 MO 15:00 25 MI

Konzert Saison Eröffnung Konzert

Joschi Schneeberger Quintett „A Wöd Jazz aus Wien“

Gästeforum „Die Akte Auguste D.“ Kooperationsveranstaltung fübs / Diakonie Fürth

„Allein unter Würmern“ Theater Dreamteam

Theater

„Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt

Theater

„Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt

Theater

„Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt

Theater

Gästeforum „Michael Hatzius – das depressive Huhn“ Zum Tag der seelischen Gesundheit, anschl. Gespräch

Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl

Tanz

Mulo Francel & Friends „Mocca Swing“

Konzert

„Orpheus has just left the building“ Musikprojekt zwischen Barock und Jazz

Konzert

„Orpheus has just left the building“ Musikprojekt zwischen Barock und Jazz

Konzert

Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl

Tanz

Gästeforum „Gsunga, gredd, danzd und gschpilld“ Fränkisches Brauchtum mit dem Kulturring D / fübs

Miniaturen 2017 Theatertage für Kinder im Kulturforum

www.kulturforum-fuerth.de 27 10:00 „Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ FR

28 15:00 29 SO

Foto: Achim Schäfer

Kindertheater eate tte eer www.stadttheater.de 4

Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller

ab

Kindertheater eate tte er

15:00 „Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller SA

ab 4

„Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller

ab 4

„Stadt.Land.Maus“ Theater Salz + Pfeffer

ab 3

31DI 15:00

Fürth

Rosenstr. 50 90762 Fürth Tel.0911-74912-0 www.stadthalle-fuerth.de stadthalle@fuerth.de

Veranstaltungen Sept. & Okt. 2017

Oktober 2017

20:00 06 FR 20:00 07 SA

Stadthalle

Kindertheater eate tte er KinderForum

Saison Eröffnung Mi 20.09.: MetropolMusik e.V.

Samstag, 23.09.2017, 13.00 Uhr Sonntag, 24.09.2017, 11.00 Uhr HOCHZEITSWELT - alles zum Thema Heiraten! Die große Hochzeitsmesse mit Brautmodenshow Mittwoch, 27.09.2017, 19.00 Uhr PAPA ROACH auf „Crooked Teeth“-Tour, unterstützt von Callejon und Frank Carter & The Rattlesnakes! 3. MARGARITA TANGO FESTIVAL & MARATHON Freitag, 29.09.2017, 21.00 Uhr, Gala Milonga Samstag, 30.09.2017, 21.15 Uhr, Tango Ball Sonntag, 01.10.2017, 17.00 Uhr, Milonga „Dominguera“ Dienstag, 03.10.2017, 18.00 Uhr AWANTJURISTY PONEWOLE Ungewollte Glücksritter Komödie in russischer Sprache Samstag, 07.10.2017, 20.00 Uhr JUBILÄUMSBALL 20 Jahre ADTV-Tanzschule Forum Freitag, 13.10.2017, 18.30 Uhr Samstag, 14.10.2017, 09.30 Uhr Sonntag, 15.10.2017, 09.30 Uhr SYMPOSIUM - TURM DER SINNE 2017 Gehirne unter Spannung: Kognition, Emotion und Identität im digitalen Zeitalter Mittwoch, 18.10.2017, 08.00 Uhr HYGIENETAG 2017 Verein für Infektionsprävention und Hygiene im Gesundheitswesen e.V. Freitag, 20.10.2017, 15.00 Uhr parentum - Eltern+Schülertag für die Berufs- und Studienwahl 2017 IfT Institut für Talententwicklung • Eintritt frei! Samstag, 21.10.2017, 20.00 Uhr DISCOMANIA - Die Mega-Party auf 4 Areas Die Charivari 98.6 Tanznacht Freitag, 27.10.2017, 19.00 Uhr INTERNATIONAL ART EXHIBITION IN BODAISTIC STYLE „Life is a present present“ • Artists from Germany, Russia, Iran, Greece, Bulgaria etc. • Art Competition for young artists, supported by famous musicians

Vorschau November 2017 Samstag, 04.11.2017, 12.00 Uhr Sonntag, 05.11.2017, 12.00 Uhr VINESSIO WEINMESSE FÜRTH Wein- und Delikatessenmesse Montag, 06.11.2017, 19.30 Uhr DEVA PREMAL & MITEN WITH MANOSE TEMPLE AT MIDNIGHT TOUR An evening of Bliss, Mantras & Songs Sonntag, 19.11.2017, 10.00 Uhr MARKT DER IDEEN Treffpunkt der Künstler, Kunsthandwerker und Genießer „mit einem Hauch von Italien“


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