Landkr is Landkreismagazin 18.2017
28.9.2017 Ausgabe 18
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Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth
Bauausschuss besichtigt mit dem Rad neue Verkehrsprojekte [Seite 3–5]
ÖPNV-Statistik 2016: Knapp vier Millionen Fahrgäste [Seite 10 –11]
LeistungsFähig. LebensFroh.
Jäger im Landkreis Fürth: Hüter der Wälder [Seite 13]
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Schulanfang: Erstmals wieder mehr als 1000 Kinder eingeschult [Seite 15]
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Das nächste Landkreis Magazin Fürth erscheint am 12.10.2017 Anzeigenschluß ist am 02.10.2017. Wir beraten Sie gerne!
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Straßenbau
Diese Straßen- und Radwegeprojekte sind demnächst geplant Landkreis Fürth - Der Kreistag schreibt jährlich das Programm für den Straßen- und Radwegebau fort. Das heißt, es werden die kommenden Projekte beschlossen sowie neue in die Liste aufgenommen. In diesem Jahr gab es eine Besonderheit: Während in den Vorjahren einzelne geplante Baumaßnahmen vor
Ort mit einer Bustour besichtigt wurden, hatte Landrat Matthias Dießl diesmal die Mitglieder des vorberatenden Bauausschusses zu einer Radtour geladen. Mit E-Bikes wurden geplante Projekte in Anwanden und Roßtal besichtigt. Von den Ausschussmitgliedern gab es dafür viel Lob
und den Wunsch, diese Art der Besichtigung zu wiederholen. Der Landkreis unterstrich dabei einmal mehr, dass er das Siegel „Fahrradfreundlicher Landkreis” verdient hat. Wie in den Vorjahren stellen wir Ihnen auch diesmal die Projekte vor, die der Ausschuss dem Kreistag zur Realisierung im kommenden Jahr vorschlägt:
FÜ 22 Ausbau Weitersdorf - Anwanden Die Kreisstraße von Anwanden nach Weitersdorf führt am idyllisch gelegenen Wolfgangshof vorbei. Hier verläuft die Straße durch eine kleine Allee. Der weitere Streckenverlauf ist sehr kurvenreich, so dass es hier wiederholt zu schweren Unfällen, gekommen ist, bei denen zwei Personen gestorben sind. Nach Ansicht der Experten der Unfallkommission ereigneten sich die Unfälle durch den unstetigen Verlauf und dem „Auf und Ab“ der Straße. Ein richtliniengemäßer und vor allem verkehrssicherer Ausbau der FÜ 22 im Bereich des Wolfgangshofes ist aufgrund der bestehenden Bäume und des Geländes des Wolfgangshofes schwierig. Deshalb soll der Ausbau der Straße in diesem Bereich auf den Bestandsflächen erfolgen. Im Zuge dieser Maßnahme ist auch ein neuer Geh- und Radweg zwischen Weitersdorf und Anwanden vorgesehen, zwei Querungshilfen sollen zudem ein sicheres Überqueren der Kreissstraße in diesen Bereich ermöglichen. Im Bereich von Anwanden wird die Einmündung der FÜ 22 in die FÜ 14 entschärft, damit die in die Vorfahrtsstraße abbiegenden Autofahrer eine bessere Übersicht erhalten. Auch
an dieser Stelle ist zur Anbindung des an der FÜ 14 geplanten Geh- und Radweges von Anwanden nach Sichersdorf eine Querungshilfe bereits vorgesehen. Darüber hinaus soll eine Fußgängerampel über die Schwabacher Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gebaut werden. Im zweiten Bauabschnitt bei Weitersdorf ist eine dritte Querungshilfe am Ortseingang von Weitersdorf vorgesehen. Während im Bereich von Anwanden die baulichen Voraussetzungen weitestgehend geklärt werden konnten, besteht im Weitersdorfer Ab-
schnitt noch Abstimmungsbedarf. Um das Projekt voranzubringen, wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitte geteilt. In einem ersten Schritt erfolgt der Ausbau zwischen Anwanden und der Gemarkungsgrenze Zirndorf-Roßtal. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2018 erfolgen. Die erwarteten Gesamtkosten für den Abschnitt 1 betragen nach aktuellem Sachstand 2,22 Millionen Euro. Der zweite Bauabschnitt soll nach Fertigstellung des ersten möglichst zeitnah erfolgen - sofern es eine Einigung mit den Grundstücksbesitzern gibt.
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FÜ 22 Neubau einer Eisenbahnüberführung Die Eisenbahnüberführung an der FÜ 22 ist sanierungsbedürftig und auch deutlich zu klein dimensioniert. Auf Verlangen des Landkreises baut die Bahn die Überführung mit einer Höhe von 3,80 Meter und einer Breite von zehn Meter aus. Mit der Erneuerung beginnt die Bahn 2018. Der Bauablauf sieht vor, das neue Brückenbauwerk neben dem Bestandsbauwerk zu
errichten. Voraussichtlich zwischen dem 13. und 17. Oktober 2018 wird die Bahnlinie dann komplett gesperrt. Die Gleise und das Schotterbett werden zurückgebaut, die alte Brücke abgerissen und die neue auf Gleitbahnen eingeschoben. Im Anschluss werden die Gleise erneuert. Die Kreisstraße zwischen Weitersdorf Eisenbahn-Tunnel und Anwanden muss für
die gesamte Bauzeit voll gesperrt werden. Im Anschluss an die Brückenarbeiten erfolgen Straßenanpassungsarbeiten. Diese beinhalten die Höhenangleichung, da sich die Straße im Bauwerksbereich auf einem tieferen Niveau befinden wird. Die Arbeiten können voraussichtlich 2018 nicht beendet werden. Im Winter, wenn die Baustelle ruht, soll die Kreisstraße dennoch befahrbar sein.
FÜ 17 Umbau eines Bahnüberganges in Langenzenn Die Maßnahme sollte ursprünglich schon 2013 umgesetzt werden, wurde von der DB jedoch schon mehrfach verschoben. Der Zugzwang für die DB hat jedoch zugenommen, da ohne Umbau des Bahnübergangs die Züge dort sonst bald nur noch zehn Stundenkilometer schnell fahren dürften. Die Bahn plant einen Umbau ab Oktober bis Ende Dezember 2017. Die Straßenbauarbeiten von Stadt und Landkreis an der FÜ 17 werden dann im
Jahr 2018 unmittelbar folgen. Der bestehende Gehund Radweg von Raindorf kommend soll dann auch verkehrssicher über den Bahnübergang weiter geführt werden und damit einen großen Sicherheitsgewinn für Radler und Fußgänger bringt.
FÜ 2 Geh- und Radweg Schwadermühle - Seckendorf - alte B 8 Der Weg soll in zwei Bauabschnitten hergestellt werden. Der erste Abschnitt verläuft von der Schwadermühle bis nach Seckendorf. Der zweite Abschnitt soll später von Seckendorf bis an die alte B8 geführt werden. Nachdem sich diese Maßnahme schon zweimal verzögert hat, konnten mittlerweile die für den Bau notwendigen Voraussetzungen geklärt werden. Mit dem Bau des Radweges auf dem ersten Abschnitt kann somit im Jahr 2018 begonnen werden. Der genaue Verlauf des zweiten Bauabschnitts steht noch nicht abschließend fest und muss nach den Worten von Landrat Matthias Dießl genau überlegt werden. Bei einem Ortstermin mit dem ADFC (Allgemeiner
Deutscher Fahrrad-Club) wurde auch eine Variante ins Spiel gebracht, bei der der Radweg unter der alten B8 durch einen kleinen Tunnel führen könnte, damit die Radfahrer die Straße sicher queren können.
FÜ 14 Geh- und Radweg Großweismannsdorf nach Anwanden Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt mögliche Radwege im Zuge von Kreisstraßen ermittelt und überprüft. Hierbei hat sich der Streckenabschnitt Großweismannsdorf - Anwanden aufgrund der überdurchschnittlichen Verkehrsbelastung (4.533 Fahrzeuge am Tag) als nächster sinnvoller Radweg herausge-
stellt. Dieser Radweg wurde 2001 schon einmal in das Bauprogramm des Landkreises aufgenommen, im Zuge damaliger Sparzwänge 2003 aber wieder gestrichen. Es ist vorgesehen, den Radweg in zwei Abschnitten zu realisieren. Der Abschnitt 1 soll 2018 realisiert werden, der Abschnitt 2 dann ein Jahr später.
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FÜ 19 Wachendorf - Banderbach, Umbau der Einmündung Weiherhof Die Maßnahme war bereits früher im Bauprogramm enthalten und war für das Jahr 2016 vorgesehen. Jedoch sahen weder die dort betroffenen Grundstückseigentümer, noch die Stadt Zirndorf die zwingende Notwendigkeit eines Umbaus dieser Einmündung als gegeben an. Die Maßnahme wurde daraufhin zurückgestellt. Die Einmündung weist seit einigen Jahren eine Unfallauffälligkeit auf. Vor wenigen Wochen ereignete sich dort wieder ein Unfall bei dem eine ältere Radfahrerin starb. Auf Anregung von Landrat Matthias Dießl soll der Umbau der Einmündung durchgeführt werden. Die Ausführungsplanung liegt bereits vollständig vor. Voraussetzung für die
Realisierung ist allerdings nach wie vor das Einlenken der betroffenen Grund-
stückseigentümer sowie die Beteiligung der Stadt Zirndorf.
Brücken Hier hat der Landkreis in den letzten Jahren immer wieder in die Bestandserhaltung investiert, so dass die schlechteste Brücke in der Baulast des Landkreises mit einer Zustandsnote von 2,5 ausgewiesen ist. Erfreulicherweise muss der Landkreis Fürth daher, wie auch schon heuer, auch 2018 keine Sanierungsmaßnahme an Brücken durchführen. Aktuell
Kunstweg für Biberttalradweg: Ausschreibung eines Künstlerwettbewerbs Ammerndorf – Um kulturelles Engagement zu würdigen, das Interesse daran zu wecken und den Besuchern des Landkreises Fürth ein vielfältiges Angebot an Kunst und Kultur zu bieten, entsteht in Ammerndorf ein Skulpturenweg mit dauerhaften Kunstwerken. Der Heimat- und Gartenbauverein Ammerndorf 1983 e.V. (HGV) veranstaltet einen Wettbewerb mit Jury, bei dem unter dem Motto „Skulpturen fügen sich in die Landschaft ein“ zwölf Skulpturen für Standorte am Biberttalradweg und in der Flur ausgewählt werden. Der Kunstweg entsteht im Zusammenspiel mit einem Naturerlebnispfad. Zudem werden besondere Sehenswürdigkeiten und Baudenkmäler im historischen Ortskern beschildert. Am Wettbewerb teilnehmen können bildende Profi- und HobbykünstlerInnen. Der Biberttalradweg, eine touristisch bedeutende und landschaftlich reizvol-
le Route, eignet sich hervorragend für Kunst im öffentlichen Raum. Skulpturen, die am Wettbewerb teilnehmen, sollten eine ansprechende Größe haben, leicht erfassbar sowie einprägsam sein. Es wird erwartet, dass die Kunstwerke in einer selbstgewählten Form mit der Umgebung interagieren und einen gewissen Witz in sich bergen. Für drei prämierte Werke steht ein Preisgeld von 4.000 Euro zu Verfügung. Es werden zweimal 1.000 Euro sowie einmalig 2.000 Euro ausgeschüttet. Unabhängig davon erhalten alle Künstler, deren Werk durch die Fachjury im Wettbewerb ausgewählt wurde, eine pauschale Aufwandsentschädigung von 2.000 Euro. Bewerbungsschluss ist der 10. November 2017. Die Jury aus Organisationsteam, lokalen Akteuren sowie Fachleuten aus dem Bereich Städtebau und Kunst tagt im Dezember 2017, die Realisierung beginnt ab Juli 2018.
Die Wettbewerbsunterlagen gibt es hier: www.landkreis-fuerth.de/ marktplatz/kreativ-kunst-undkultur
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Ausschreibung, Details Wettbewerb: Joanna Bacik Regionalmanagement Landratsamt Fürth Tel.: 0911/9773-1034 E-Mail: regionalmanagement@ lra-fue.bayern.de Ortsbegehung, Abgabe Bewerbungsunterlagen: Erwin Müller Heimat- u. Gartenbauverein Ammerndorf 1983 e.V. 1. Vorstand Tel.: 09127/6585 E-Mail: info@hgv-ammerndorf.de
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LEADER
Kunst- und Naturweg soll Ammerndorf für Radler und Wanderer noch interessanter machen
Gut zwei Jahre Vorbereitungszeit tragen nun Früchte. Ökologische Sehenswürdigkeiten sollen entlang von drei Themenrouten auf Infotafeln erläutert, und durch Kunstwerke lokaler Amateurkünstler verschönert werden. Sehenswertes in Ammerndorf wird ebenfalls beschildert. Die Routenführung wird dank der geplanten Übersichtstafeln am Parkplatz in der Nähe des Dreschmaschinenhauses und am Parkplatz an der Streuobstwiese selbsterklärend sein. Die dafür notwendigen Flächen hat die Gemeinde zur Verfügung gestellt. „Die Ausrichtung des Projektes auf Tages- und Ferntouristen trägt zu einer Aufwertung im Radwegenetz des Landkreises Fürth bei“, sagte Landrat Matthias Dießl, der gleichzeitig erster Vorstand der LEADER Region Landkreis Fürth ist. Das Projekt habe Pilotcharakter, w eitere Projekte beziehungsweise eine flächendeckende Ausdehnung könnten folgen. Die LEADER Region beabsichtigt, etwa 23.000 Euro für das Projekt beizusteuern. Etwa noch einmal die gleiche Summe, einen guten Teil davon durch Eigenleistung, bringt der Verein auf. „Dieses Projekt zeichnet sich dadurch aus, dass der Heimat- und Gartenbauverein Ammerndorf einen sehr großen Teil an ehrenamtlichen Arbeitsstunden beisteuert,“ so der Landrat weiter. Diese Arbeit sei eigentlich unbezahlbar. Der Biberttalradweg führt als Teil des Paneuropa-Radweges von Zirndorf über Ammerndorf bis Großhabersdorf und so auf über 20 Kilometern durch den Landkreis Fürth. „Landschaftlich ist die Route im Biberttal sehr reizvoll“, betonte der
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Landrat. Der erste Vorstand Erwin Müller und sein Team sind bereits dabei, Holzgerüste für den Naturlehrpfad entlang des Reichenbachs, des Lohwaldes und des Flurbereinigungswegs zu bauen. „Weitere Stationen mit Bienenstöcken, Insektenhotels und Quizstatio- Startschuss für dem Kunst- und Skulpturenweg in Ammerndorf nen sollen entstehen“ berichtete Erwin Müller. Im September startet zudem ein Wettbewerb, der sich auch an Hobbykünstler richtet, bei dem die zwölf schönsten Kunstwerke ausgewählt werden. Die Kunstwerke sollen vor allem am Biberttalradweg auf- Das Kunstwerk „Die Knöpflesdrücker“ steht schon gestellt werden und in Richtung Vincenzenbronn ei- Familienerlebnis in Ammerndorf“, lobte nen Lückenschluss zur Großhabersdor- Bürgermeister Alexander Fritz das Projekt fer „Ausstellung unter freiem Himmel“ des Heimat- und Gartenbauvereins. bilden. Gleichzeitig werden die histoThemen sind zum Beispiel Lebensrischen Gebäude im Altort beschildert. räume für Insekten wie zum Beispiel Für den Schluss hebt sich der Verein Bienen, Streuobstwiesen sowie der Leden Bau eines überdachten Rastplatzes bensraum Wasser. Das Wissen über die an der Hohen Straße auf. Von dort aus Naturzusammenhänge ist ein wesentlikann der Besucher seinen Blick durch cher Beitrag für umweltbewusstes Verdas Biberttal von Westen nach Osten bis halten. Zum Gelingen des Projektes zum Fernsehturm in Nürnberg schwei- tragen zudem der Landschaftspflegeverfen lassen. band Mittelfranken, der Landesbund für „Anhand von Infotafeln wird der Leser Vogelschutz und der lokale Imkerverein über die abwechslungsreiche Kulturland- bei. Erwin Müller bedankte sich bei LEAschaft und die Vielfalt heimischer Tiere DER-Managerin Anne Kratzer, die dem und Pflanzen informiert. Es entsteht ein Verein bei der Einreichung der Unterlajederzeit zugängliches, kostenneutrales gen sehr geholfen habe.
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Ammerndorf - Radfahren, wandern und dabei alle Sinne anregen: Mit Hilfe des EU-Fördertopfes LEADER entsteht in Ammerndorf der „Kunst- und Naturweg“. Der Heimat- und Gartenbauverein Ammerndorf möchte damit Wanderer, Radfahrer sowie Familien und Schulklassen entlang des gut ausgebauten Biberttalradweges in die Natur führen.
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Fahrrad
Verkehrsschau in Langenzenn: Mit dem Rad Infrastruktur unter die Lupe genommen Langenzenn - Seit dem vergangenen Jahr ist der Landkreis Fürth „Fahrradfreundlicher Landkreis“. Diese Auszeichnung hat der Landkreis auch dem Engagement und der Radverkehrsförderung der einzelnen Kommunen zu verdanken. Ziel ist es, gemeinsam weiter an der Infrastruktur zu arbeiten. Um sich ein gutes Bild vor Ort zu machen, findet einmal im Jahr eine Verkehrsschau mit dem Fahrrad in einer der Landkreiskommunen statt. Dieses Jahr wurde die Rad-Infrastruktur in Langenzenn unter die Lupe genommen. Gemeinsam mit Landrat Matthias Dießl und Verantwortlichen der Kreisverwaltung, Vertretern des ADFC Kreisverbandes Fürth und dem Staatlichen Bauamt sowie dem örtlichen Bürgermeister Jürgen Habel und Vertretern seiner Verwaltung ging es einen Nachmittag lang mit dem Fahrrad quer durch Langenzenn. Die Räder für die Bereisung stellte das örtliche Radgeschäft Boxenstopp zur Verfügung. Im Rahmen von Verkehrsschauen werden Dinge diskutiert wie die Verkehrssicherheit vor Ort, geplante Baumaßnahmen, Beschilderung und Radab-
stellanlagen. Auch verkehrsrechtliche Belange, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Radwegebenutzungspflicht oder Radschutzstreifen werden thematisiert. Dabei steht der Austausch im Vordergrund; sowohl Kommunen als auch andere Institutionen erhalten Impulse für ihre Radverkehrsförderung. In Langenzenn wurde die Gruppe informiert, dass an der ZennOase Ladestationen für EBikes und am Bahnhof sogar Radboxen geplant sind. Hier empfiehlt der ADFC unbedingt darauf zu achten, dass Radbügel montiert werden. Grundsätzlich gilt bei Radabstellanlagen: Gut zu erreichende, bequeme und sichere Abstellanlagen können ihren Benutzern Mut machen, auch ihr hochwertiges Bike abzustellen. Über die Nürnberger Straße, an der das Thema „Radschutzstreifen“ diskutiert wurde. ging es bis zur Anschlussstelle Raindorf/B8. Hier wurden viele verschiedene Varianten erörtert. Ziel ist es, den Radverkehr von dem geplanten Radweg Raindorf /Seckendorf sicher auf die Nürnberger Straße bzw. sinnvoll nach Langenzenn zu führen. Landrat Matthias Dießl meinte im Anschluss: „So ein Austausch vor Ort mit Fachleuten ist unheimlich wichtig. Gemeinsam mit der
Stadt Langenzenn haben wir so wichtige Hinweise für unsere weiteren Planungen erhalten.“ Insgesamt sei es spannend gewesen, zu erfahren, was die Stadt Langenzenn in den nächsten Jahren für die Radverkehrsförderung plane und wo der Landkreis Fürth als Unterstützer gefordert sei. „Es freut mich, dass auch unsere Kommunen das Thema Radfahren so aktiv mitgestalten; schließlich werden die meisten Strecken direkt am Wohnort gefahren“, betonte Matthias Dießl. Erster Bürgermeister Jürgen Habel zog ebenfalls ein positives Fazit: „Es ist uns sehr wichtig, die Infrastruktur von Langenzenn fahrradfreundlich zu gestalten. Viele Maßnahmen wurden bereits realisiert, weitere, wie Radschutzstreifen in der gesamten Nürnberger Straße bis durch Horbach, sind in Planung.“ Nächstes Jahr will sich die Gruppe wieder zu einer Verkehrsschau mit dem Fahrrad treffen und dann eine andere Kommune besuchen. Olaf Höhne, Vorsitzender des ADFC Fürth freut sich auf den weiteren wertvollen Austausch mit den Kommunen und dem Landkreis Fürth: „Wir als ADFC Fürth freuen uns über die Fortschritte für den Radverkehr in unserem Landkreis und stehen dabei immer gerne beratend zur Seite.“
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Machbarkeitsstudie für Radschnellwege empfiehlt Verbindung vom Landkreis Fürth nach Nürnberg Landkreis Fürth - Im Rahmen einer vom Freistaat Bayern und neun Kommunen - darunter auch der Landkreis Fürth - beauftragten Machbarkeitsstudie wurde im Großraum Nürnberg untersucht, auf welchen Strecken Radschnellwege möglich sind. Laut Studie wird dabei auch ein Radschnellweg von Oberasbach/Zirndorf nach Nürnberg als sinnvoll erachtet. Dabei könnte der Weg auf einem Teil der ehemaligen Trasse der Bibertbahn realisiert werden. Mit Radschnellwegen in Ballungsräumen sollen Berufspendler zum Umstieg vom Auto aufs Fahrrad bewegt werden. Nach Vorstellung der Studie gilt es nun nach den Worten von Landrat Matthias Dießl an der Umsetzung zu arbeiten. „Ich freue mich, dass gerade in unserem „fahrradfreundlichen Landkreis“ die Studie das Potenzial eines Radschnellweges erkannt hat. Die ausgewählte Strecke ist eine Direktverbindung und damit für Berufspendler sehr attraktiv“, betonte der Landrat, der auch Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) ist. „Ein weiterer Vorteil ist die künftige Anbindung an den ÖPNV mit der geplanten Weiterführung der U3 nach Gebersdorf. Wir werden das Projekt weiter vorantreiben und nehmen das Angebot des Freistaates Bayern gerne an, gemeinsam an
einem Konzept zur Planung und Finanzierung zu arbeiten, um optimale Voraussetzungen für eine veränderte Mobilität zu schaffen“, erläuterte Matthias Dießl. Die Studie, die zur Hälfte vom Freistaat Bayern finanziert wurde, untersuchte insgesamt sieben mögliche Trassen in und um Nürnberg. „Wir wollen mehr Menschen für das Fahrradfahren begeistern und es gerade Pendlern ermöglichen, auch mit dem Radl schnell und sicher in die Arbeit zu kommen“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Ziel sei, bis 2025 den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehrsaufkommen in Bayern auf 20 Prozent zu steigern. Für Herrmann ist das ein wesentlicher Aspekt zur Luftreinhaltung gerade in Ballungsräumen. Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly ergänzte bei der Vorstellung der Studie: „Radschnellwege sind ein wichtiger Beitrag zur Radverkehrsförderung. Wir wollen im Zeitalter einer zunehmenden Anzahl von Pedelecs auf unseren Straßen schnelle Radrouten schaffen, um gerade die Arbeitswege von Pendlern im Großraum statt mit dem Auto auch mit dem Fahrrad möglich zu machen.“ Laut Herrmann ist der nächste Schritt, dass die Kommunen jetzt zusammen mit dem Freistaat und dem Bund die Detailplanungen und die Umsetzung des Konzepts vorantreiben.
Herrmann sagte bereits die tatkräftige Unterstützung des Freistaats zu: „Lassen Sie uns gemeinsam ‚in die Pedale treten, um Radschnellwege möglichst zügig zu realisieren.“ Zusammen mit dem Freistaat Bayern hatten die Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth, Herzogenaurach und Schwabach sowie die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land und Roth eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Gesamtlänge der Strecken beträgt rund 100 Kilometer. Herrmann: „Auch der Bund will Radschnellwege künftig fördern.“ Von den Ergebnissen und Erfahrungen aus dieser Machbarkeitsstudie können nach Herrmanns Worten auch andere Regionen in Bayern profitieren. Mit den Trassen Nürnberg - Erlangen / Nürnberg - Fürth / Nürnberg - Oberasbach (nach Zirndorf; inkl. Anbindung Stein) und Erlangen - Herzogenaurach eignen sich nun gleich vier Strecken rund um die Frankenmetropole Nürnberg für eine Umsetzung von Radschnellwegen. Die potentiellen Strecken führen zum Großteil durch Kommunen der AGFK Bayern. Das zeige, dass die Kommunen motiviert sind, den Radverkehr bayernweit voranzubringen. Für eine zügige Umsetzung sei es nun wichtig, die Fragen der Baulast und des planungsrechtlichen Verfahrens zu klären, teilte die AGFK mit.
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ÖPNV
Busse im Landkreis beförderten 2016 knapp vier Millionen Fahrgäste Landkreis Fürth - Die Busverbindungen im Landkreis Fürth sind weiterhin beliebt. Das beweist die neueste Statistik für das Jahr 2016. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zu den neuen Zahlen zusammengestellt.
Fahrgastentwicklung auf allen Linien (in Tsd.)
Wie viele Menschen haben 2016 die Busse des Landkreises benutzt? Im Jahr 2016 gab es im Landkreis 3,9 Millionen Fahrgäste. Die Fahrgastzahlen stiegen weiter an. Die Zunahme entspricht in etwa den Fahrgästen der zum Fahrplanwechsel 2015/16 eingeführten Linie 122. Wie haben sich die Fahrgastzahlen in den vergangenen Jahren entwickelt? Im Jahr 2008 wurden rund 3,39 Millionen Fahrgäste gezählt, 2011 waren es 3,48 Millionen und 2014 bereits 3,53 Millionen.
Fahrgastentwicklung Linien150, 151, 154, 155
Welche Linien waren 2016 die meistgenutzten? Die Linien 63/64 waren mit etwa 1,5 Millionen Fahrgästen die meist genutzten Linien. Wie haben sich die 150er-Linien entwickelt, die Zirndorf, Stein und Oberasbach miteinander verbinden? Bei den 150er Linien setzte sich der Aufwärtstrend des vergangenen Jahres verstärkt fort. Nach wie vor ist es im Wesentlichen die Linie 154 (Zirndorf - Stein), die für den Wachstumsschub verantwortlich ist. Eine gesteigerte Nachfrage ist sowohl werktags als auch an den Wochenenden zu beobachten. Aber auch die Linie 151 zeigt eine Aufwärtstendenz: Gerade in den letzten beiden Jahren hat sie einen deutlichen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen. Die 110er-Linien zeigten zuletzt einen leichten Rückgang, wie war das 2016? 2016 verzeichneten die 110er Linien wieder einen leichten Fahrgastgewinn. Insbesondere die Linie 113 konnte ihren
vorherigen, baustellenbedingten Einbruch etwas wettmachen. Baustellen bremsen auch Busse aus, wirkte sich das 2016 auf Linien aus? Ja. Betroffen war die Linie 123 (Herzogenaurach - Obermichelbach - Siegelsdorf - Tuchenbach). Der 2016 auftretende Fahrgastrückgang auf der Linie war baustellenbedingt: Nicht nur musste in diesem Fall eine verspätungsanfällige Umleitung wegen Sperrung der Ortsdurchfahrt Höfles gefahren werden, auch begannen fast zeitgleich die anhaltenden Umbauarbeiten am Busbahnhof „An der Schütt“ in Herzogenaurach. Wie entwickelt sich die 2015 neu gestartete Linie 122 Wilhermsdorf Kirchfarrnbach - Langenzenn? Die neue Linie wurde zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 - zunächst
für einen zweijährigen Probebetrieb eingerichtet. Sie dient der Anbindung der Ortsteile und übernimmt die Beförderung der Schüler zur Realschule und zum Gymnasium in Langenzenn anstelle der bisherigen Schulbusse. Im Jahr 2016 wurden knapp 72.000 Fahrgäste mit der Linie 122 befördert. Die Statistik lässt erkennen, dass es sich dabei vor allem um Schüler handelt: Sie wurde im Durchschnitt an einem Schultag von 380 Personen genutzt, an einem Ferientag dagegen von nur sieben Fahrgästen. In einigen Linien gibt es jetzt kostenloses WLAN. Gibt es schon Feedback? Der Betrieb funktioniert bisher reibungslos. Über die Nutzung wird es noch eine gesonderte Auswertung später geben. Wie viel Geld gab der Landkreis 2016 für den ÖPNV aus?
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Der Landkreis gibt jährlich etwa vier Millionen Euro für den ÖPNV aus.
Durchschnittliche Besetzung der Fahrten 2016
Sind neue Linien in Planung? Es werden aktuell Bedienungskorridore überplant. Ob dabei neue Linien entstehen, steht noch nicht fest. Was tut der Landkreis, damit noch mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen? Es wird an einer Verbesserung der Übersichtlichkeit der Tarife durch die Neugestaltung der Tarifzonen gearbeitet. Der Landkreis setzt zudem hohe Qualitätsstandards bei Ausschreibungen. In einer Serie werden derzeit die Linien im Landkreismagazin vorgestellt. Wie viele Kilometer haben die Busse des Landkreises 2016 zurückgelegt? Eine beachtliche Zahl: 2,3 Millionen Kilometer legten die Busse zurück. Wie viele Haltestellen gibt es im Landkreis? Derzeit gibt es etwa 250 Haltestellen. Gibt es Linien, die in den vergangenen drei Jahren eine kontinuierliche Steigerungen bei den Fahrgästen verzeichnen konnten? Ja, die Linien 125, 126, 151, 154, 714. Welche Linien haben denn durch-
schnittlich die höchste Fahrgastzahl pro Fahrt? Die Linien 112, 113, 63 und 154. Wie lautet das Fazit für die Statistik 2016? Insgesamt gesehen nutzten mehr Fahrgäste 2016 die öffentlichen Linien im Landkreis als im Jahr zuvor. Das lag allerdings im Wesentlichen an der neu eingeführten Linie 122, die vor allem die Wilhermsdorfer Schüler zu den weiterführenden Schulen nach Langenzenn befördert und die bisherigen Schulbusse ersetzt. Die Schwankungen bei den übrigen Linien gleichen sich weitgehend aus. Ungebremst in ihrer positiven Entwicklung ist weiterhin die Linie 154, deren Potential auch sechs Jahre nach ihrer Einführung noch nicht ausgeschöpft zu sein scheint.
Wie stellt der Landkreis zukünftige Veränderungen bei den Linien fest und wie wird darauf reagiert? Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss wird ab diesem Jahr jährlich ein ÖPNVControlling-Bericht zum Beschluss vorgelegt. In diesem Bericht werden alle für eine Buslinie relevanten Daten für die Kreisräte aufbereitet. Es werden auch Kennwerte für die Linien definiert. Wenn bestimmte Kennwerte nicht erreicht werden, dann ist von der Verwaltung zu prüfen, ob Veränderungen an der jeweiligen Linie vorgenommen werden oder eine Linie eventuell sogar eingestellt wird. Aufbereitet wird zum Beispiel, wie hoch der Zuschuss pro Fahrgast ist, welche Kosten pro Kilometer entstehen und wie viele Fahrgäste pro Kilometer eine Linie nutzen.
Aktuell
Warnung der Bevölkerung: Landesweiter Probealarm am 18. Oktober 2017 Mit einem Heulton von einer Minute Dauer wird am Mittwoch, 18.10.2017, ab 11 Uhr in weiten Teilen Bayerns die Auslösung des Sirenenwarnsystems geprobt. Im Landkreis Fürth sind folgende Gemeinden betroffen: Markt Cadolzburg (nur Kernort und Ortsteile Seckendorf, Roßendorf, Greimersdorf, Egersdorf, Wachendorf, Steinbach), Stadt Oberasbach, Gemeinde Obermichelbach, Gemeinde Puschendorf, Markt Roßtal (nur Weitersdorf, Großund Kleinweismannsdorf), Stadt Stein und die Gemeinde Tuchenbach
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen. Gleichzeitig zum landesweiten Probealarm der Sirenen wird auch das HandyWarnsystem KATWARN ausgelöst. Alle bereits angemeldeten Personen erhal-
ten gegen 11 Uhr auf ihrem Smartphone oder Handy eine Probewarnung. Die Anmeldung und Nutzung des Systems ist kostenlos und freiwillig. KATWARN warnt im Ernstfall vor Unwettern, Chemieunfällen, Großbränden oder Naturkatastrophen. Das System unterstützt seit 2011 die Gefahrenabwehr in Deutschland und wird bereits in vielen Landkreisen und Städten in Bayern eingesetzt. Die Anmeldung und Nutzung des Systems sind freiwillig und kostenlos. Weitere Informationen unter www. katwarn.de
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Aktuell
Sozialrabattkarte für finanzschwache Kunden: 25 Prozent Rabatt beim Einkauf Siegelsdorf - Landrat Matthias Dießl und Walter Bartl, Geschäftsführer des Wertstoffzentrums Veitsbronn GmbH, haben eine Sozialrabattkarte präsentiert, mit der finanzschwache Kunden im Gebrauchtwarenhof Siegelsdorf einen Rabatt von 25 Prozent beim Einkauf erhalten. Wie in einem Kaufhaus für Kurioses fühlt sich der Kunde beim Betreten des Wertstoffzentrums am Ende des Reitwegs in Siegelsdorf: Haushaltgegenstände, Kleidung, Möbel, Bücher, Spielzeug und vieles mehr - gut erhalten und wenig benutzt machen richtig Lust zum Stöbern und Entdecken, ein bisschen wie im Second Hand-Laden. Jedoch war die Grundidee eine ganz andere, erklärt Geschäftsführer Walter Bartl den Besuchern. Mit vier Angestellten startete 1995 der GebrauchtWirtschaft
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Mittwoch, 4.10.2017 von 15.30–17.30 Uhr im Landrats amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen zu Unternehmensführung und Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.
warenhof in dem alten Firmengebäude hinter dem Bahnhof, damit wiederverwendbare und funktionstüchtige Waren nicht entsorgt, sondern von anderen Menschen weiter verwendet werden. Bewusst wurde das Warenangebot kostengünstig gehalten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wiedereingliederung und Qualifizierung von langzeitarbeitslosen Menschen durch Arbeitsförderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Mittlerweile hat sich die Idee so etabliert, dass das Personal auf 51 Personen aufgestockt werden konnte. In den vier Filialen in Bislohe, Nürnberg Höfen, Altenfurt und Heilsbronn fanden 400 Personen eine Beschäftigung in den Bereichen Verwaltung, Handwerk und Verkauf. Bei der Eingliederung stehen zwei Sozialpädagogen helfend zur Seite. Die Geschäftsidee des Gebrauchtwarenhofes sei gut, weil sie sehr nachhaltig sei, erklärte Landrat Matthias Dießl bei der Vorstellung vor Ort. Der eine brauche etwas nicht mehr und der andere könne für wenig Geld etwas kaufen und wiederverwerten. Das entlastete nicht nur den Geldbeutel der Verbraucher, sondern auch die Bewohner des Landkreises, indem sie weniger Müllgebühren bezahlen müssten, weil weniger Dinge weggeworfen würden. Aber es gibt auch den Personenkreis, der finanziell nicht gut gestellt ist, bestätigte Walter Bartl. Oft reißen Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Schicksalsschläge die Menschen in eine Notlage, mit der zwar die Grundbedürfnisse für Essen und Kleidung durch die Sozialleistungen gesichert sind, aber kein Geld für die Anschaffung von Möbeln bleibt. Aus dem Grund wurde die Einführung der Sozialrabattkarte ermöglicht, damit diesem Kundenkreis weitere Vergünstigungen zugute kommen können, betonte der Landrat.
Die Sozialrabattkarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis in allen Gebrauchtwarenhöfen der Wertstoffzentrum Veitsbronn gGmbH. Diese sind neben Siegelsdorf auch noch in Fürth/Bislohe, Nürnberg/Höfen, Nürnberg/Altenfurt und Heilsbronn zu finden. Näheres auch unter www.gebrauchtwarenhof.de. In den Gebrauchtwarenhöfen findet man jeweils auf circa 1000 Quadratmetern Verkaufsfläche stets ein vielfältiges und preisgünstiges Angebot an gebrauchten Möbeln, Elektrogeräten und Haushaltswaren. Darüber hinaus bieten Kleiderläden ein umfangreiches Angebot an Kleidung, Schuhen und Textilien, wie Vorhänge, Tischdecken und vieles mehr. Anspruch auf die Karte haben Personen, die Leistungen vom Jobcenter bekommen, Arbeitslosengeld II erhalten oder Hartz IV oder Sozialhilfe (Grundsicherung), Wohngeld oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch der Personenkreis mit gültigem Tafelausweis kann von der Sozialrabattkarte profitieren. Um die Sozialrabattkarte zu bekommen, muss nur der Personalausweis und der Bescheid über die Leistungen vorgelegt werden. Dazu reicht auch der Tafelausweis. Die Karte gilt nicht nur im Wertstoffzentrum Veitsbronn/ Siegelsdorf, sondern auch in den vier Wertstoffhöfen. (sh)
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Kontakt: Gebrauchtwarenhof Reitweg 12a 90587 Veitsbronn Telefon: 0911/740170 www.gebrauchtwarenhof.de
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Wirtschaft
Verantwortung für Mensch und Natur: Jäger informieren Regionalinitiative Cadolzburg – Die Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ hat sich mit Landrat Matthias Dießl und der Jägerschaft Kreisgruppe Fürth im Schützenheim in Cadolzburg getroffen, um sich über die Aufgaben und Pflichten von Jägern zu informieren. „Die Jagd in Bayern genießt einen breiten gesellschaftlichen Rückhalt“, erklärte Landrat Matthias Dießl. „Vorrangig geht es den Jägern nicht um Trophäen, sondern um eine nachhaltige Jagdkultur. Jäger pflegen Biotope, sie schaffen Lebensräume. Sie kümmern sich um den Erhalt der Artenvielfalt. Sie setzen sich für unsere Kulturlandschaft ein. Die Jäger leisten damit einen wichtigen Dienst.“ Wie Roland Kretsch, 1. Vorsitzender der Kreisgruppe Fürth im Landesjagdverband Bayern, betonte, stünden die Jäger zudem in engem Austausch mit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Ein wichtiger Grundsatz laute „Wald vor Wild“. Dies bedeute nichts anderes, als die vorrangige Berücksichtigung der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Die Jagd erfülle nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit einen gesetzlichen Auftrag neben der land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzung. Basis der Jagd seien das Wissen, das handwerkliche Können und die Passion jeder einzelnen Jägerin und jedes Jägers. Derzeit gibt es in der Kreisgruppe 400 Jäger, auch immer mehr Frauen interessieren sich für dieses Ehrenamt. Jäger benötigen einen Jagdschein. Der dafür notwendige Theorieunterricht beträgt laut Kretsch 144 Stunden, geschult wird in sechs Fächern. Daneben sind mindestens 60 Stunden Praxis notwendig. Früher wurde die Jägerprüfung auch als das „Grüne Abitur“ bezeichnet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Wildbrethygiene, erzählte Erich Reichert, 2. Vorsitzender und Leiter der Hegegemeinschaft Fürth-Süd Bibertgrund. Jäger dürfen Wildfleisch vermarkten und müssen daher besonders viel Fachwissen in diesem
Bereich haben. „Da geht es schließlich um die Volksgesundheit“, sagte Kretsch. Sehr streng geprüft werde auch der Umgang mit der Jagdwaffe. Selbst kleinste Fehler führten hier dazu, dass der Prüfling durchfalle. Die Jungjä- Viele Informationen zur Jagd gab es im Cadolzburger Schützenheim ger der Kreisgruppe Fürth bestehen mit nahezu 100% einer genau festgelegten staatlichen Ordie Jägerprüfung, berichtete Erich Rei- ganisation. Diese besteht aus der Oberschert, Ausbilder und Mitglied des Prü- ten Jagdbehörde im Landwirtschaftmifungsausschusses zur Jägerprüfung in nisterium (zuständig für Gesetze und Bayern. Verordnungen), den höheren JagdbehörDer Landkreis hat circa 25.000 Hektar den bei den Bezirksregierungen sowie bejagbare Fläche. Diese verteilt sich auf den unteren Jagdbehörden in den Landinsgesamt 55 Reviere. Es gibt zwei He- ratsämtern, die zuständig für Jagdscheigegemeinschaften, die strukturell an die ne, Jagdpachtverträge und Abschussplägegebenen Naturräume Bibertgrund und ne sind. Zenngrund angegliedert sind. Der Jäger ist per Gesetz dazu verOft werden Jäger gefragt, warum sie pflichtet, Wildtiere in Notzeiten zu fütauf Tiere schießen. Wie Landrat Matthias tern. Dies muss nicht nur im Winter sein. Dießl erläuterte, legt die Untere Jagdbe- Weiterhin legt das Jagdgesetz eindeutig hörde des Landratsamtes Abschusszah- fest, welche Tierarten wann bejagt werlen fest, die für drei Jahre gelten. In ei- den dürfen (Jagd- und Schonzeiten). In nem Gutachten äußern sich die Behörden Bayern gibt es rund 51.000 Jäger, die eine zum Zustand der Waldverjüngung und Jagdfläche von 6,8 Millionen Hektar beihre Beeinflussung durch Schalenwild- wirtschaften. Davon entfallen 87 Prozent verbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen auf private und kommunale Flächen, nur die Verbisssituation in den Hegegemein- 0,8 Millionen Hektar (circa 13 Prozent) schaften und geben Empfehlungen zur sind Staatsforste. 35 Prozent der Landeskünftigen Abschusshöhe. Diese Zahlen fläche sind bewaldet, der größte Teil sind müssten von den Jägern erfüllt werden, Wiesen und Felder. so der Landrat. „Eine verantwortungsvolle Jagd oriNeben dem Jagdgesetz und dem Na- entiert sich an den natürlichen Lebensturschutzgesetz regeln Vorschriften die grundlagen des Wildes und seinem ländJagd, so etwa das BGB, Strafrecht, Waf- lichen Umfeld“, unterstrich der Landrat fenrecht, Fleischhygiene- und Tierseu- zum Abschluss. chenrecht und vieles mehr. Das BundesWildfleisch kann frisch direkt bei den jagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das Jägern bezogen werden. Adressen gibt es durch die Landesjagdgesetze ergänzt auf www.landreis-fuerth.de im Bereich wird. Die Jagd unterliegt in Deutschland Marktplatz -> Direktvermarkter. (rb)
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Schulen
Erstmals wieder vierstellig: Über 1000 Grundschüler hatten ihren ersten Schultag Wilhermsdorf - Am 12. September war für über 1000 Kinder der erste Schultag an einer Grundschule im Landkreis Fürth. „Nach langer Zeit ist die Zahl der Einschulungen damit wieder vierstellig“, betonte Landrat Matthias Dießl an der Grundschule in Wilhermsdorf. Dort fand in diesem Jahr die offizielle Aktion zum Schulanfang statt.
Fotos: rb
Polizei und Verkehrswacht verteilten sogenannte Blinkis, die die Kinder an die Büchertasche oder Jacke heften können. Durch die gelb blinkenden Anhänger sollen Autofahrer auf die Grundschüler aufmerksam gemacht werden, damit es zu keinen Unfällen kommt. Gestiftet hatten die Blinkis die Sparkasse Fürth und die infra Fürth.
Die Zweitklässer aus Wilhermsdorf begrüßten die rund 40 Erstklässler mit mehreren Liedern. Schulleiter Roland Blaufelder ermunterte die Kinder „mit Neugier und Eifer an die Sache heranzugehen.“ Bald würden die Schüler die ersten Wor-
te lesen und schreiben können - und die Eltern mit den ersten Rechenübungen überraschen. „Lernen heißt, sich immer wieder von Neuem mit etwas beschäftigen“, betonte Roland Blaufelder. Den Anstieg der Blinkis für die Erstklässler Erstklässler führte der Landrat unter anderem darauf zurück, dass die 14 Landkreisgemeinden gerade bei jungen Familien beliebt als Wohnort seien. „Dadurch haben wir auch viele Kinder, die eingeschult werden.“ Eine schöne Geste: Eltern der Zweitklässler hatten ein Frühstück vorbereitet. Während die neuen Schüler ihre erste Unterrichtsstunde hatten, konnten die Eltern der Erstklässler sich stärken. Bürgermeister Uwe Emmert erinnerte sich an seine Schulzeit zurück, die ebenfalls an der Grundschule Wilhermsdorf begonnen habe. „Und 47 Jahre später ist mir das Lachen noch immer nicht vergangen“, ermunterte er die Schüler. „Ich habe hier einen guten Grundstock bekommen.“ Der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Zirndorf, Alfred Dziajlo, bat die Eltern, ihre Kinder nicht direkt vor die Schultür zu fahren. Dadurch komme es zu
Behinderungen auf den Straßen und Gefahrensituationen. „Lassen Sie Ihre Kinder die letzten Meter laufen“, appellierte er. Wichtig sei auch, ohne Hektik in den Schultag zu starten. Schulamtsdirektor Rolf Kimberger blickte bei seinem Schlusswort in viele erwartungsvolle Kinderaugen. „Das ist ein großer, wichtiger Tag für Euch“, sagte er. Danach wurden die Blinkis verteilt. Bereits einen Tag vor Beginn des neuen Schuljahres wurden im Sitzungssaal des Rathauses Fürth die neuen Lehrerinnen und Lehrer vereidigt. Die Lehrerversorgung der Grund- und Mittelschulen im Landkreis Fürth im Schuljahr 2017/18 entspräche den Erwartungen, die Unterrichtsversorgung sei durchwegs gut gewährleistet, so Rolf Kimberger. Jede Schule könne über die Erfüllung der Stundentafel hinaus zusätzliche Angebote in unterschiedlichem Umfang machen. (rb)
Jugend
Mädchenwochenende vom 13. bis 15. Oktober 2017 Vier Workshops, ein Wochenende: Vom 13. bis 15. Oktober findet ein Wochenende für Mädchen in der Bürgerhalle Obermichelbach für Mädels im Alter von elf bis 15 Jahren statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 25 Euro. Wer gerne fotografiert und schon immer neue Welten mit der Kamera und dem Computer schaffen wollte, ist im Workshop Perspektivwechsel genau richtig. Mit
dem Einsatz von verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven werden die Teilnehmerinnen einzigartige Bilder kreieren. Im Workshop „Plastiktasche war gestern“ können eigene Tasche genäht werden. Hier haben dann nicht nur Einkäufe Platz, sondern auch Bücher, Hefte und Ordner für die Schule. Daneben gibt es den Workshop „Schreib mal was“. Angeleitet von Poetry Slammerin Andrea Zuther, die seit
über eineinhalb Jahren auf der Bühne steht, werden Texte zu verschiedenen Themen erarbeitet. Im Dance-Workshop können sich die Teilnehmerinnen aktiv bewegen - mehr wird noch nicht verraten! Anmeldungen sind in den Jugendhäusern im Landkreis Fürth möglich sowie bei Julia Eberlein (Jugendhaus Alte Post, Langenzenn), Telefon (0910) 2899.
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Denkmäler
Macht und Pracht im Landkreis Fürth: Denkmaltag in Cadolzburg und Stein Matthias Dießl bei der Eröffnung in Cadolzburg. Besichtigt werden konnten die Cadolzburg, das benachbarte neue Heimatmuseum sowie das Kulturhaus Stein. „Vor allem die Cadolzburg symbolisiert her-
vorragend das Thema Macht und Pracht“, sagte der Landrat. Annähernd 30.000 Besucher haben mittlerweile die neu eröffnete Cadolzburg besucht. Dem Markt Cadolzburg dankte der Landrat für die Wiederherrichtung des Pisendelhauses, in dem das neue Museum der Gemein-
Fotos: rb und cl
Cadolzburg – „Macht und Pracht“ so lautete das Motto des diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“, an dem sich der Landkreis Fürth wieder beteiligte. „Denn wir haben auch eine ganze Menge Denkmäler, die wir an so einem Tag herzeigen können“, sagte Landrat
Kulturhaus in Stein
Eröffnung am Pisendelplatz
Führung durch den Felsenkeller in Cadolzburg
Historisches Museum Cadolzburg
Erlebnisburg Cadolzburg
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de untergebracht ist. Dafür sei viel Geld in die Hand genommen worden, betonte Bürgermeister Bernd Obst. Die neue Museumsleiterin Nina Daebel führte zusammen mit Günter Renner die Besucher durch die Ausstellung. Der Landrat freute sich, dass auch der Bezirk sein neues Kulturhaus am Denkmaltag öffnete - das Gebäude ist von der Stadt Stein saniert und an den Bezirk langfristig vermietet worden. Die Eröffnung wurde musikalisch durch die Big Band Cadolzburg (BBC) unter der Leitung von Matthias Lange gestaltet. Dabei gab es auch eine Überraschung: Dr. Sebastian Karnatz, einer der Kuratoren des Museums auf der Cadolzburg, trat als Sänger mit der Band auf. Besonders gefragt war in Cadolzburg eine Führung durch die Felsenkeller unterhalb des Heimatmuseums. Hier wurde einst Bier gelagert, später fanden Cadolzburger dort Schutz vor den Bomben im Zweiten Weltkrieg. Wir haben hier einige Fotos für Sie zusammengestellt.
Gutes aus dem Fürther Land
Limitierte Weihnachts-Edition der „Heimatschätze“ Landkreis Fürth - Jetzt schon an Weihnachten denken: Die Regionalkisten „Heimatschätze“ eignen sich als ideales Geschenk, zum Beispiel auch für Firmenkunden. Nun wird es eine Weihnachts-Edition geben, die auf 200 Kisten limitiert ist. Interessenten können sich bereits jetzt melden und vormerken lassen. Das vom Regionalmanagement initiierte Projekt „Heimatschätze“ hat das Ziel, lokale Betriebe des Landkreises zu unterstützen und die kulinarische Vielfalt der Region zu zeigen. Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und eine positive Ökobilanz stehen dabei im Vordergrund. Ob zum Verschenken oder „Selber-Genießen“ - diese drei Regionalkisten gibt es derzeit: In der Kiste „Frühstücksperlen“ (Preis: 24,90 Euro) befinden sich Kaffee, Müsli, Honig, Aufstrich und Nusscreme für einen perfekten Start in den Tag. Als Ergänzung dazu gibt es für ein leckeres Abendessen die Kiste „Feierabendgold“ (28,90 Euro). Darin befinden sich herzhafte Produkte wie Nudeln, Salami, Zucchini Relish, Nudelsoße, Haselnuss-Salz, Lasagneplatten, Bier und Rapsöl. Die dritte Kiste trägt den Namen „Vorratsdiamanten“ (19,90 Euro) - denn man kann nie genug regionale Produkte zuhause haben. Enthalten sind eine Wurstdose, ganze Haselnüsse, Kloßbrot, Buchstabennudeln, Backerbsen, Sauerkraut/Kalbssoße und Bio-Grieß/Mehl. Die Weihnachts-Edition enthält Lebkuchen, Kaffee mit Bratapfelgeschmack, weihnachtliche Haselnüsse, Waldhonig und einen winterlichen Fruchtaufstrich von Direktvermarktern aus dem Landkreis Fürth. Sie ist ab Mitte November zum Preis von 33,90 Euro erhältlich. Mit dem Verkauf der Heimatschätze will das Regionalmanagement den Bekanntheitsgrad der Marke „Gutes aus dem Fürther Land“ steigern. Alle in den Kisten enthaltenen Produkte haben kurze Wege hinter sich und stehen für eine hohe Qualität. So schmeckt der Landkreis Fürth. Die Heimatschätze gibt es hier: • Franken-GeNuss* UG & Co.KG Gonnersdorf, Cadolzburg Tel.: 09103/89 08 info@franken-genuss.com www.franken-genuss.com • Tourist Information Zirndorf, Marktplatz 1, Zirndorf Tel.: 0911/60 04 834 Tourist-info@zirndorf.de www.zirndorf-marketing.de • LECRIO Wohnzimmer, Gewerbering 34, Roßtal Tel.: 09127/95 45 410 service@lecrio.com www.lecrio.com Die Kisten gibt es auch unter www.landkreis-fuerth.de im Online-Shop des Landkreises Fürth. https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/51 (Preis und Produktzusammenstellung unter Vorbehalt)
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Landkreismagazin 18.2017
Abfallberatung
Mobile Sondermüllsammlung 2017 Sonderabfälle dürfen nur in Anwesenheit des Fachpersonals abgegeben werden. Bitte stellen Sie keine Gebinde außerhalb der Abgabezeit am Sammelplatz ab. Sie würden sich durch diese illegale Abfallablagerung strafbar machen. Die Palette an Abfällen, die separat entsorgt werden müssen, ist umfangreich. Im Haus und drumherum fallen Produktreste an, die ein hohes Gefährdungspotential aufweisen. Hierzu zählen Abflussreiniger, Antischimmelmittel, Backofenreiniger, Batterien, Desinfektionsmittel, Feuerlöscher, Fleckentferner, Herdputzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Knopfzellen, Polituren, Spiritus, Ratten- und Mäusegift, Abbeizer, Insektenvernichtungsmittel, Holzschutzmittel etc. Auch bei der Pflege und Instandsetzung von Fahrrädern, Autos und Motorrädern bleiben Problemabfälle übrig: Abschmierfette, Autobatterien, Autolacke, Bremsflüssigkeit, Enteisungsspray, Frostschutzmittel, Glyzerin, Ölfilter, Rostschutzfarbe, Unterbodenschutz, Waschbenzin, um nur einige zu nennen. Nur die ordnungsgemäße Entsorgung über das Umweltmobil gewährleistet, dass von diesen Stoffen keine Gefahr für die Umwelt ausgeht. Gefährlich sind sie aber bereits zu Hause, nämlich dann, wenn Kinderneugier mit der Nachlässigkeit von Erwachsenen zusammentrifft. Deshalb ist unbedingt darauf zu achten, die genannten Mittel so aufzubewahren, dass die Kleinen nicht daran kommen. Noch besser ist es, einige ganz aus dem Haushalt zu verbannen. Der Hausputz lässt sich mit weniger Mitteln ebenso gründlich erledigen. Gleichermaßen muss der Hobbygärtner nicht auch noch das letzte „Unkraut“ mit der chemischen Keule erschlagen. Folgende Abfälle werden NICHT bei der Problemmüll-Sammlung angenommen: Altmedikamente Früher wurden Altmedikamente bei der Problemmüllsammlung oder in Apotheken angenommen. Untersuchungen ha-
Jeweils von 14.30 bis 17.30 Uhr können zu den nachfolgenden Terminen Sonderabfälle abgegeben werden: Sammelstelle
Herbst 2017
Ammerndorf, am Feuerwehrhaus
Mittwoch, 11.10.2017
Cadolzburg, am Höhbuck
Dienstag, 17.10.2017
Langenzenn, am Schießhausplatz
Donnerstag, 19.10.2017
Oberasbach, Parkplatz Jahnturnhalle an der Jahnstraße 16 Montag, 23.10.2017 Obermichelbach, östl. Parkplatz des Rathauses
Dienstag, 10.10.2017
Roßtal, Parkplatz Hauptschule
Donnerstag, 12.10.2017
Stein-Deutenbach, Am Festplatz neben dem „Palm Beach“ Montag, 16.10.2017 Tuchenbach, Parkplatz Bürgerhaus
Mittwoch, 18.10.2017
Veitsbronn, Parkplatz Veitsbad
Dienstag, 24.10.2017
Zirndorf, Parkplatz hinter dem Schulsportplatz Montag, 09.10.2017 (Zufahrt nur über Mühlstraße möglich – identisch mit Standort des Bierzeltes zur Kirchweih) ben jedoch gezeigt, dass Altmedikamente aus Privathaushalten keine Schadstoffe enthalten, die in einer Müllverbrennungsanlage Probleme verursachen. Deshalb dürfen haushaltsübliche Mengen von Altmedikamenten über den Restmüll entsorgt werden. Der überwiegende Teil der Medikamentenabfälle sind die Kartonverpackung und der Beipackzettel. Diese geben Sie bitte in die Papiertonne. Die Blister- oder Kunststoff- bzw. Glasverpackung mit dem Restmedikament kann dann über die Restmülltonne entsorgt werden. Wichtig ist dabei Folgendes: Wie schon beim Gebrauch gilt natürlich auch bei der Entsorgung, dass die Medikamente nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen bzw. Unbefugten gelangen. Am besten geben Sie diese Abfälle zuunterst in den Müllbeutel vermischt mit sonstigem Restmüll. Das Ganze legen Sie verschlossen in die Restmülltonne.
Farbreste auch bei den Wertstoffhöfen gegen Gebühr abgegeben werden.
Dispersionsfarben Diese Farben enthalten als Lösemittel lediglich Wasser und müssen daher nicht als Sondermüll entsorgt werden. In eingetrocknetem Zustand können Reste von Dispersionsfarben zum Restmüll gegeben werden. Ebenso können noch flüssige
Sollten Sie noch Fragen „rund um den Abfall“ haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Abfallberatung in Zirndorf unter 0911/97731434, -1435 oder –1436 oder senden Sie eine E-Mail an abfallberatung@lrafue.bayern.de.
Leuchtstoffröhren/-lampen und Energiesparlampen Diese sind nach Elektro- und Elektronikgesetz getrennt zu erfassen und dürfen nicht in den Restmüll gegeben werden. Kostenlose Abgabemöglichkeiten gibt es bei beiden Wertstoffhöfen zu den Öffnungszeiten. Altöl/Motorenöl Ihr Händler ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Altöl zurückzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Heben Sie also auf jeden Fall beim Kauf von Motorenöl die Quittung auf bzw. geben Sie beim Neukauf von Motorenöl gleichzeitig ihr Altöl ab! Kleinmengen (bis maximal fünf Liter) sowie Leergebinde (z.B. Kanister) werden gegen Gebühr beim Wertstoffhof angenommen.
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Soziales
29. Weinfest zwischen Regen und Sonne
Allerdings fiel der zweite Tag ziemlich ins Wasser. Trotzdem besuchten an allen drei Tagen wieder viele Gäste das Fest. Der Erlös ging diesmal an die Jugend- und Drogenhilfe „mudra“ für das Projekt „Spotting“. Dabei geht es um die sportliche, drogenfreie Freizeitgestaltung zur Integration von Menschen mit Drogenproblemen. Für die Tombola hatten viele Sponsoren Preise gestiftet. Der Hauptpreis war ein Tag Porsche fahren. Lions-Präsident Volker Baumgärtner bedankte sich bei allen Helferinnen, Helfern und Gästen, die das soziale Engagement des Vereins entweder durch tatkräftige Hilfe oder den Kauf von Wein und Speisen unterstützt haben. Schupfnudeln, Bratwurstbrötchen und feine italienische
Foto: rb
Zirndorf - Süffiger Wein und leckere Speisen haben das diesjährige Weinfest des Lions Club Zirndorf wieder zu einem besonderen Ereignis im Zirndorfer Zimmermannspark gemacht.
Das Lions-Team beim Weinfest in Zirndorf
Spezialitäten fanden guten Absatz. Informationen zur Arbeit der Lions
gibt es im Internet unter www.lions. de/web/lc-zirndorf
Integration
Einladung zum multilingualen Elternabend in Zirndorf Zirndorf - Im Rahmen der Bildungsregion Fürth und in Kooperation mit der Mittelschule Zirndorf findet am 11. Oktober 2017 um 19 Uhr ein multilingualer Elternabend in der Aula der Mittelschule Zirndorf (Volkhardstraße 5, Zirndorf) statt. Ehrenamtliche Sprachhelferinnen und Sprachhelfer erklären dort neuzugezogenen Familien das bayerische Schulsystem in den
jeweiligen Muttersprachen. Alle neuzugewanderten Familien sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie als Sprachhelfer mithelfen möchten oder Fragen zum Elternabend haben, wenden Sie sich bitte an Manuel Muth, Bildungskoordinator für Neuzugewanderte im Landkreis Fürth. Telefon: 0911/9773-1216, E-Mail: mmuth@lra-fue.bayern.de.
Landkr is Landkr is 1
5.2014 Landkreismagazin
13.3.2014 Ausgabe 5
Verteilung des Landkreismagazins
Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreis es Fürth
Landkreism agazin 6.2014
mit dem Das Magazin Fürth Landkreises Amtsblatt des
27.3.2014 Ausgabe 6
Schokolade zum Erleben [Seite 17]
Ergebnisse
r der Landrats- und tion: Pflegekinde Kreistagswahl 2014 auf Seite 3 Kinder-Mitmachaks zeichnen Bilder aus dem Landkrei [Seite 19]
: Sonderteil Ehrenamt und Ehrenamtskarte Ehrenabend 2014 [Seite 9-13]
. LebensFroh.
LeistungsFähig
Megatrends: skreis blickte Der Wirtschaft in die Zukunft [Seite 23]
Foto: Peter v.
Beyer
Projektseminare an den Gymnasien des Landkreis es [Seite 4-5] n: JugendAktivWoche der Veranstaltungen Jugendarbeit Kommunalen
[Seite 25]
LeistungsFähig
-fuerth.de
www.landkreis
. LebensFroh.
Bauarbeiten an der Fernabrücke [Seite 6-7]
Leitsätze für die Seniorenpolitik [Seite 23]
www.landkreis
-fuerth.de
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Für den Fall, dass Sie das Landkreismagazin einmal nicht bekommen sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.
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Landkreismagazin 18.2017
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Ihr Stellenmarkt im Landkreis Magazin Fürth
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Soziales
Rotary Club Fürth schreibt wieder Seniorenpreis aus Landkreis Fürth/Fürth - Der Rotary Club Fürth schreibt für 2017 einen Seniorenpreis aus. Er ist mit 5.000 Euro dotiert. Preisträger können alle Projekte, Initiativen, Netzwerke und Vereine sein, aber auch Familien und Einzelpersonen aus der Stadt oder dem Landkreis Fürth. Ziel sollte jeweils das würdige Leben im Alter sein, zum Beispiel Nachbarschaftshilfe, Wohngemeinschaften, Familienhilfen und Mehrgenerationenprojekte, neue
Ideen zum Zusammenleben, zur täglichen Hilfe und zur Aktivierung von verbliebenen Ressourcen, Wiedereingliederung in bestehende Strukturen und Vermeidung von Einweisungen in Heime oder Optimierung der dortigen Versorgung. Preiswürdig sind etwa Nachbarschaftshilfen, Kooperationen von Hausgemeinschaften, Betreuungseinrichtungen, Vermeidung von Heimaufnahmen oder auch die Verbesserung der Heimversorgung. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürger aus Stadt und Landkreis Fürth, Ver-
eine, Verbände und Institutionen. Dem Vorschlag ist eine Beschreibung der herausragenden Leistung beizufügen sowie eventuell ein aussagefähiges Foto. Einsendeschluss ist der 15. Oktober 2017. Bitte an diese Adresse schicken: Präsident RC Fürth, Ralf Güllich, Hans-Vogel-Straße 35, 90765 Fürth. Die Verleihung des Seniorenpreises des Rotary Club Fürth erfolgt am 9. November 2017 im festlichen Rahmen des Schlosses Burgfarrnbach.
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Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth
Nr. 18 vom 28. September 2017
Inhaltsverzeichnis 096 Landratsamt Fürth 13. Sitzung des Kreistages
Zirndorf, den 19.09.2017 Landratsamt Fürth
097 Landratsamt Fürth Verordnung des Landratsamtes Fürth über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Farrnbach
Matthias Dießl Landrat
098 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 099 Sparkasse Fürth Aufgebot 100 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 101 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches
096 Landratsamt Fürth 13. Sitzung des Kreistages Am Montag, 09.10.2017, um 15:00 Uhr findet im Landratsamt Fürth, Stresemannplatz 11, Sitzungssaal die 13. Sitzung des Kreistages mit folgender Tagesordnung statt. Bürgeranfragen Genehmigung der Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung des Kreistages am 03.07.2017 2 Mitteilungen 3 Änderung der Geschäftsordnung 3.1 Entscheidung über den Listennachfolger 3.2 Neubesetzung der Ausschüsse 4 Änderung der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses 5 Bestellung eines Vertreters eines Verbandsrates für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Fürth 6 Aufhebung der Bestellung des Kreisheimatpflegers des Landkreises Fürth 7 Erlass einer Satzung über den Kreisheimatpfleger im Landkreis Fürth 8 Bestellung eines Kreisheimatpflegers für den Landkreis Fürth 9 Fortschreibung des Straßen- und Radwegebauprogramms 2018 ff 10 Anfragen 1
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
097 Landratsamt Fürth Verordnung des Landratsamtes Fürth über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Farrnbach (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 6,150 bis 9,950 im Bereich der Marktgemeinde Cadolzburg und der Gemeinde Seukendorf, Landkreis Fürth vom 05. September 2017 Das Landratsamt Fürth erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl I Seite 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. 7. 2017 (BGBl I Seite 2771) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 63 und Art. 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl Seite 66), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 12 Bayerisches EGovernment-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl, S. 458) folgende Verordnung: §1 Allgemeines, Zweck (1) 1In der Marktgemeinde Cadolzburg und in
der Gemeinde Seukendorf wird das in § 2 näher bezeichnete Überschwemmungsgebiet festgesetzt. 2Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen. (2) 1Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. 2 Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen. §2 Umfang und Einteilung des Überschwemmungsgebietes/Kennzeichnung der Hochwasser-Linie (HW-Linie) (1) 1Das Überschwemmungsgebiet liegt entlang des Farrnbaches (Gewässer II. Ordnung), beginnend bei Fluss-km 6,150 bis 9,950 im Bereich der Marktgemeinde Cadolzburg und der Gemeinde Seukendorf. (2) 1Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sind in den in den Anlagen veröffentlichten Übersichts- und Detailkarten vom 18.04.2016 eingetragen. 2Der Lageplan und die zwei Detaillagepläne sind Bestandteil dieser Verordnung. 3Für die genaue Grenzziehung sind die Detailkarten im Maßstab 1 : 2.500 maßgebend, die im Landratsamt Fürth und in den Rathäusern der Marktgemeinde Cadolzburg und der Gemeinde Seukendorf niedergelegt sind; sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 4Die genaue Grenze verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder, wenn die Grenze ein Grundstück schneidet, auf der dem Gewässer näheren Kan-
Der Landkreis Fürth nimmt Abschied von
Herrn Johann Peter Heckel Kreisrat a. D. Träger der Bürgermedaille und Verdienstmedaille der Stadt Stein Träger der Medaille für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung in Bronze Herr Johann Heckel war ein herausragender Kommunalpolitiker. 30 Jahre hat er als Kreisrat des Landkreises Fürth und darunter von 1985 bis 2006 als Vorsitzender der CSU-Kreistagsfraktion die Region positiv mitgestaltet und sich in hohem Maße verdient gemacht. Von 1978 bis 2008 genoss er auch als Mitglied im Stadtrat der Stadt Stein hohes Ansehen. Für sein großes politisches und gesellschaftliches Engagement zum Wohle des Landkreises Fürth und seiner Bürgerinnen und Bürger danken wir ihm. Wir werden ihm immer ein ehrendes Gedenken bewahren. Landkreis Fürth Matthias Dießl Landrat
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Amtsblatt 18.2017
te der gekennzeichneten Linie. 5Gänzlich im Überschwemmungsgebiet liegende Gebäude sowie solchen gleichgestellte Gebäude, die teilweise im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in der Detailkarte ebenfalls farblich hervorgehoben. (3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht. §3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen (1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG. (2) Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser zu erwartenden Wasserstand (HW100Linie) liegen, als Aufenthaltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber
vorgelegt werden, dass auch bei Hochwasser Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfähigkeit, einschließlich der Entwässerung, gewährleistet sind; die Nachweise müssen von einem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Berechtigten erstellt werden. (3) 1Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist im Überschwemmungsgebiet auch allgemein zulässig, wenn sie in gemäß § 78 Abs. 2 WHG nach Erlass dieser Verordnung ausgewiesenen Gebieten nach § 30 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. 2Das Vorhaben ist beim Landratsamt Fürth (Wasserrecht), mit den erforderlichen Unterlagen einen Monat vorher anzuzeigen. §4 Sonstige Vorhaben (1) Für sonstige Bauvorhaben nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 7 und Nr. 9 WHG gilt § 78 Abs. 4 WHG. (2) 1Die Zulassung nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG gilt als erteilt, wenn für das Vorhaben
eine Anlagengenehmigung nach Art. 20 BayWG erteilt wurde und dabei die Voraussetzungen des § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG geprüft wurden. 2In der Anlagengenehmigung ist die Erteilung der Zulassung nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG auszusprechen. (3) Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten die Bestimmungen des WHG, des BayWG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). §5 Antragstellung 1 Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG sind für bauliche Anlagen in entsprechender Anwendung der für Bauvorlagen geltenden Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung die zur Beurteilung erforderlichen und geeigneten Unterlagen vorzulegen. 2Vorlagepflichten nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) vom 13. März 2000 (GVBl S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 727) bleiben unberührt.
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§6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Fürth (Amtsblatt - Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth/ Landkreismagazin) in Kraft. Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen. Zirndorf, den 05.09.2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat 098 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 13.09.201, Az: 442-BV-4102017-JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der WEG Stein Albertus-Magnus-Straße 11, Albertus-Magnus-Str. 11, 90547 Stein, vertreten durch ESW Evangelisches Siedlungswerk in Bayern GmbH, Hans-Sachs-Platz 10, 90403 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Erneuerung der Eingangsüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 885 der Gemarkung Stein (Albertus-Magnus-Str. 11, 90547 Stein). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nach Bekanntgabe der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form zu stellen. 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsge-
richtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer sowie Wohnungs- / Teilerbbauberechtigten der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 885/2, 885/12 und 885/34 der Gemarkung Stein und an die Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 885/3, 885/4 und 885/33 der Gemarkung Stein durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.15, während der Geschäftszeiten (Montag - Donnerstag, jeweils von 8.00 - 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen. Zirndorf, den 13.09.2017 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann 099 Sparkasse Fürth Aufgebot Wie glaubhaft gemacht wurde, ist folgendes Sparkassenbuch der Sparkasse Fürth zu Verlust gegangen. Sparkonto Nr. 3240240634 Auf Antrag des Gläubigers wird der Inhaber des oben genannten Sparkassenbuches aufgefordert, seine Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Fürth anzumelden. Wird das Sparkassenbuch während dieser Zeit nicht vorgelegt, erfolgt anschließend die Kraftloserklärung. Fürth, den 07.09.2017 Sparkasse Fürth 100 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Werner-Gelände“; hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB Der Stadtrat Oberasbach hat am 18.09.2017 den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
15/1 „Werner-Gelände“ (Stand: 01.09.2017) gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB beschlossen. Diese wird angemessen auf drei Wochen Dauer verkürzt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 286, 286/1, 286/2, 286/3, 286/5, 286/6, 286/7, 287/2, 287/3, 287/5 sowie 287/8, alle Gemarkung Oberasbach, im Bereich des ehemaligen Betriebsareals der früheren Schreinerei Werner, Albrecht-Dürer-Straße 63 und die angrenzenden Grundstücke nördlich der Stichstraße zur Albrecht-Dürer-Straße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bauleitplanung ist die Umplanung von Teilen des Schreinerei-Geländes in ein Baugebiet in dem eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten zulässig sein soll. Im Kern befindet sich noch eine Schreinerei, die nur noch reduziert betrieben wird. Die Ziele des Rahmenplans für den Altort Oberasbach werden standortgerecht umgesetzt. Es handelt sich um eine Bauleitplanung der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. Dieses Verfahren findet ohne Umweltprüfung statt. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: Im Bereich des besonderen Wohngebiets „WB 1“ wurden die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auf 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auf 1,0 reduziert. Die Tiefgarage darf die GRZ bis maximal 0,8 überschreiten. Auch die Fläche für die Tiefgarage wurde erneut angepasst. Die Mehrfamilienhäuser müssen mindestens mit II Vollgeschossen und dürfen maximal mit III Vollgeschossen errichtet werden. Entlang der Albrecht-Dürer-Straße wurde die Baugrenze durch eine Baulinie ersetzt und die Baugrenze so angepasst, dass diese gleichzeitig die Abstandsflächen regelt. Das Verbot von Kniestöcken entfällt. Die Höhe der Fußbodenoberkante (OKF) wurde im „WA“, „WB 1“ und „WB 2“ von +/- 0,5 auf +/- 0,25 über bzw. unter der angegebenen Bezugshöhe über Normal Null (NN) verringert. Neben den Schleppdachgauben wurden auch Flachdachgauben zugelassen. Der Abstand zwischen zwei Gauben muss mindestens 1 Meter betragen. Dacheinschnitte sind im „WB 1“ nur nach Süden und Osten zulässig und müssen einen Abstand von 1 Meter zum Ortgang aufweisen. Die Festsetzungen zu den Altlastenverdachtsflächen wurden ergänzt. Das bisherige städtebauliche Konzept ist durch die Änderungen in den Grundzügen nicht berührt. Der geänderte Entwurf der Planunterlagen, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung und Grünordnungsplan, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Begründung mit Anlagen (Stand: 01.09.2017) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben,
Amtsblatt 18.2017
sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 06.10.2017 bis einschließlich 27.10.2017 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Die Bauleitplanungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Oberasbach eingesehen werden: http://www.oberasbach.de/leben/projekte/ stadtentwicklung/altort-oberasbach.html Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oberasbach, den 19.09.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
101 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“; hier: Öffentliche Auslegung Der Stadtrat Oberasbach hat am 18.09.2017 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“ (Stand: 18.09.2017) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (analog) beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 756, 756/5, 758/31, alle Gemarkung Oberasbach. Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Altenberg, westlich des Heckenwegs. Der Heckenweg selbst ist von der Änderung betroffen. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung von Wohnraum, die städtebauliche Abrundung des Siedlungsrandes, die Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden BaumStrauch-Hecke, sowie die Fortentwicklung der Baustruktur der bestehenden und festgesetzten Bebauung. Des Weiteren wird eine flexiblere Anordnung der Gebäude auf der bislang unbe-
bauten Fläche angestrebt, um dessen Lage und Ausrichtung an die heutigen Ansprüche anzupassen. Die Planung bildet auch die Grundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage „Heckenweg“ (§ 125 BauGB). Für die Planung kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB zur Anwendung. In diesem Verfahren ist keine Umweltprüfung vorgesehen. Der Entwurf des Änderungs-Bebauungsplanes, bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, den textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie der Begründung mit Anlagen (Stand: 18.09.2017) wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 06.10.2017 bis einschließlich 10.11.2017 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Die Bauleitplanungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Oberasbach eingesehen werden. (http://www.oberasbach.de/leben/projekte/ stadtentwicklung/heckenweg.html)
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Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Oberasbach, den 19.09.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorfrf
Die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsfachangestellte/n in Vollzeit (39 Stunden/Woche) für den Aufgabenbereich des Bürgeramtes Es erwartet Sie ein interessantes Arbeitsgebiet im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Bürgerservices. Voraussetzungen sind die Angestelltenprüfung I im Fachbereich allgemeine innere Verwaltung und gute EDV-Kenntnisse (AKDB). Wichtig sind außerdem Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, Motivation und Bürgerorientierung. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen und erwarten Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15.10.2017 an: Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn, z.Hd. Herr Wagner, Nürnberger Str. 2, 90587 Veitsbronn oder per Mail: wagner@veitsbronn.de Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer: 0911/7520822.
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Termine
Freitag, 20. Oktober 2017, 19 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus Am Schelmengraben 21, Veitsbronn
Human – die Menschheit
Dokumentarfilm (2016), 149 Min. Was bedeutet es Mensch zu sein? Was verbindet über alle kulturellen Grenzen hinweg? Für den Film wurden Gespräche mit über 2000 Menschen in 63 Ländern geführt. Allen wurden die gleichen Fragen zu Liebe, Tod, Herausforderungen des Lebens oder Glück gestellt. Der Film zeigt die Welt als zerrissen durch Konflikte und Kriege und gleichzeitig hoffnungsvoll durch Beispiele der Solidarität und Zusammenhalt. Mittwoch, 15. November 2017, 19 Uhr Foyer, Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2, Zirndorf
FAIRreisen – Geht das?
Vortrag von Frank Herrmann, Autor des Buches: „FAIRreisen – das Handbuch für alle, die umweltbewusst unterwegs sein wollen“, Gewinner des ITB-Buchpreises für das beste touristische Buch Der Tourismus nimmt immer mehr zu. Im Vortrag wird anhand verschiedenster Beispiele in der Welt aufgezeigt, an welchen Stellen dies für die betroffenen Menschen und die Umwelt problematisch sein kann (z.B. durch erhöhten Ressourcenverbrauch, mehr Abfälle, Niedriglohnarbeit). Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Frage, wie ein verantwortungsvoller Tourismus der Zukunft aussehen kann. Zur Realisierung werden Ideen, Tipps und Adressen sowie gelungene Beispiele aufgezeigt. Fairtrade
Roßtal gewinnt Sonderpreis beim Wettbewerb „Hauptstadt Fairer Handel 2017“ Roßtal - Der Markt Roßtal hat im Rahmen des Wettbewerbs „Hauptstadt Fairer Handel 2017“ einen Sonderpreis in Höhe von 10.000 Euro gewonnen. Die Bewerbung des Marktes beinhaltete 22 Projekte aus den unterschiedlichsten Bereichen. Insgesamt hatten sich für den Wettbewerb 100 Kommunen mit 905 Projekten beworben. Roßtal wurde als einer von zehn Preisträgern ausgewählt und zur Preisverleihung nach Saarbrücken eingeladen.
Die Gruppe aus Roßtal nimmt den Preis entgegen
Landkreismagazin 18.2017
Termine 11.10.2017 | 18:15 Uhr Tuchenbach: Seniorengymnastik Veranstalter: Sportfreunde Tuchenbach Ort: Birkenstr. 2 - Bürgerhaus, Tuchenbach 12.10.2017 | 14:00 Uhr Wilhermsdorf: Gemütlicher Nachmittag, Gasthaus „Zur Traube“ Veranstalter: VdK Ortsverband Wilhermsdorf Ort: Marktplatz 9, Wilhermsdorf 12.10.2017 | 15:00 Uhr Roßtal: Musikalische Ritter Rost Lesung mit Patricia Prawitt, Bücherei Roßtal, Schulstr. 36 Veranstalter: Bücherei Markt Roßtal Ort: Schulstr. 36, Roßtal 12.10.2017 | 19:30 Uhr Nürnberg: „Starke Eltern Starke Kinder“ Öffentlicher Bürgerstammtisch im Kressenhof Veranstalter: Familienzentrum Stein e.V. Ort: Goethering 3, Nürnberg 13.10.2017 | 18:00 Uhr Tuchenbach: Seniorenkegeln Veranstalter: Seniorenteam Tuchenbach Ort: Birkenstr. 2 - Bürgerhaus, Tuchenbach
13.10.2017 | 19:00 Uhr Wilhermsdorf: Wilhermsdorfer Theatertage in der Schulturnhalle Veranstalter: Heimatverein Wilhermsdorf e. V. Ort: Schulstraße 1, Wilhermsdorf
13.10.2017 | 20:00 Uhr Obermichelbach: Kultur in der Kirche Mareike Wiening Quartett: „Jazz it, From Luther to Martin Luther King“ Veranstalter: Kultur in der Kirche Ort: Heilig-Geist-Kirche, Obermichelbach
13.10.2017 | 19:30 Uhr Stein: Irish Dreams – Lieder und Impressionen aus Irland Eine zauberhafte Reise auf die Grüne Insel mit Gabriele Schuh & Friend Veranstalter: Stadt Stein, Kulturamt Ort: Alter Kirchplatz 8, Stein
14.10.2017 | 20:00 Uhr Zirndorf: Attila E. Clair und Jan E. Hauber Stimmungsvolle Texte wunderbar arrangiert Veranstalter: Alte Scheune Zirndorf Ort: Rathausplatz 4, Zirndorf
13.10.2017 | 19:30 Uhr Roßtal: Bronnenmeyer & Friends, musikal. Krimilesung, Bücherei, Schulstr. 36 Musikalische Krimilesung mit Veit Bronnenmeyer & Friends Veranstalter: Bücherei Markt Roßtal Ort: Schulstr. 36, Roßtal
15.10.2017 | 16:00 Uhr Weiherhof: Zumba-Party Veranstalter: SV Weiherhof e.V., Geschäftsstelle Tel. 0911-601286 | Ort: SV Weiherhof, Tennishalle, Banderbacher Str. 301, Zirndorf, Weiherhof
Telefonsprechstunde Am Mittwoch, 11.10.2017 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!
Wir gratulieren Zur Gnadenhochzeit 03.10.2017 Lieselotte & Karl Loos, Oberasbach Zur Eisernen Hochzeit 04.10.2017 Waltraud & Wilfried Teschky, Veitsbronn 17.10.2017 Margareta & Karl Greul, Ammerndorf 21.10.2017 Ursula & Hans Bieber, Roßtal 25.10.2017 Sofia & Stefan Mayer, Zirndorf 25.10.2017 Emilie & Helmut Mahr, Oberasbach Zum 101. Geburtstag 30.10.2017 Georg Birzer, Zirndorf
Zum 96. Geburtstag 03.10.2017 Johanna Krippendorf, Obermichelbach ält. Einwohnerin Zum 95. Geburtstag 01.10.2017 Anni Peipp, Oberasbach 08.10.2017 Irma Fuchs, Zirndorf 11.10.2017 Maria Peter, Ammerndorf 26.10.2017 Sibylla Dorner, Puschendorf Zum 90. Geburtstag 01.10.2017 Margareta Gögelein, Roßtal 02.10.2017 Johanna Streng, Zirndorf 03.10.2017 Marie Erdorf, Oberasbach 04.10.2017 Theresia Trattner, Oberasbach 05.10.2017 Kasimir Grucza, Veitsbronn 11.10.2017 Ilse Mineif, Oberasbach
11.10.2017 14.10.2017 15.10.2017 16.10.2017 16.10.2017 16.10.2017 16.10.2017 22.10.2017 23.10.2017 25.10.2017 26.10.2017 27.10.2017 28.10.2017 28.10.2017 29.10.2017
Anna Dirschauer, Seukendorf Anna Marie Tag, Oberasbach Ursula Schaaf, Veitsbronn Katharina Janousch,Roßtal Richard Allgöwer,Oberasbach Susanne Kloos, Oberasbach Helene Schlick, Oberasbach Martha Intas, Cadolzburg Bernhard Woznik, Stein Hermann Eichenmüller, Stein Elise Rottner, Obermichelbach Hans Volkert, Oberasbach Margareta Schober, Wilhermsdorf Emma Schreiner, Seukendorf Hilde Stolba, Stein
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Landkreismagazin 18.2017
lle) (Stadtha rader U1 ga Direk t ander Saturn-Tief0 Uhr) in Parken dert arif ab 19:0 ge (Son
Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de
20:00 „Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt FR
Theater eat Premiere
„Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt
Theater
„Geschichten von da und hier“ Mut zur Begegnung - Theaterprojekt
Theater
10DI 19:00 19:00 16 MO 20:00 18 MI 20:00 20 FR 20:00 21 SA 19:00 23 MO 15:00 25 MI
Gästeforum „Michael Hatzius – das depressive Huhn“ Zum Tag der seelischen Gesundheit, anschl. Gespräch
Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl
Tanz
Mulo Francel & Friends „Mocca Swing“
Konzert
„Orpheus has just left the building“ Musikprojekt zwischen Barock und Jazz
Konzert
„Orpheus has just left the building“ Musikprojekt zwischen Barock und Jazz
Konzert
Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl
Tanz
Gästeforum „Gsunga, gredd, danzd und gschpilld“ Fränkisches Brauchtum mit dem Kulturring D / fübs
Miniaturen 2017 Theatertage für Kinder im Kulturforum
www.kulturforum-fuerth.de 27 10:00 „Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ FR
15:00 28 SA 15:00 29 SO 31DI 15:00
Kindertheater eate te eer www.stadttheater.de 4
Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller
ab
„Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller
ab 4
„Schlinkepütz - Eine Monsteroper“ Erzähltheater mit Musik nach S. Kreller
ab 4
„Stadt.Land.Maus“ Theater Salz + Pfeffer
ab 3
November 2017
15:00 01 MI 16:00 04 SA 15:00 05 SO 10:00 06 MO
„Stadt.Land.Maus“ Theater Salz + Pfeffer „Vom Fischer und seiner Frau...“ Theater Schreiber & Post „Vom Fischer und seiner Frau...“ Theater Schreiber & Post „Vom Fischer und seiner Frau...“ für Kindergärten / Grundschulen
www.kulturforum-fuerth.de
Fürth
Rosenstr. 50 90762 Fürth Tel.0911-74912-0 www.stadthalle-fuerth.de stadthalle@fuerth.de
Veranstaltungen Sept. & Okt. 2017
Oktober 2017
06 20:00 07 SA 15:00 08 SO
Stadthalle
Kindertheater eate ter te Kindertheater eate te er KinderForum
KinderForum
ab 3
KinderForum Forum Premiere KinderForum
ab 5 ab 5
KinderForum
ab 5
ww www.stadttheater.de
Theater Schreiber & Post
3. MARGARITA TANGO FESTIVAL & MARATHON Freitag, 29.09.2017, 21.00 Uhr, Gala Milonga Samstag, 30.09.2017, 21.15 Uhr, Tango Ball Sonntag, 01.10.2017, 17.00 Uhr, Milonga „Dominguera“ Dienstag, 03.10.2017, 18.00 Uhr AWANTJURISTY PONEWOLE Ungewollte Glücksritter Komödie in russischer Sprache Samstag, 07.10.2017, 10.00 Uhr 3. FÜRTHER DEMOKRATIEKONFERENZ Fürther Partnerschaft für Demokratie Samstag, 07.10.2017, 20.00 Uhr JUBILÄUMSBALL 20 Jahre ADTV-Tanzschule Forum Freitag, 13.10.2017, 18.30 Uhr Samstag, 14.10.2017, 09.30 Uhr Sonntag, 15.10.2017, 09.30 Uhr SYMPOSIUM - TURM DER SINNE 2017 Gehirne unter Spannung: Kognition, Emotion und Identität im digitalen Zeitalter Mittwoch, 18.10.2017, 08.00 Uhr HYGIENETAG 2017 Verein für Infektionsprävention und Hygiene im Gesundheitswesen e.V. Freitag, 20.10.2017, 15.00 Uhr parentum - Eltern+Schülertag für die Berufs- und Studienwahl 2017 IfT Institut für Talententwicklung • Eintritt frei! Samstag, 21.10.2017, 20.00 Uhr DISCOMANIA - Die Mega-Party auf 4 Areas Die Charivari 98.6 Tanznacht Freitag, 27.10.2017, 19.00 Uhr INTERNATIONAL ART EXHIBITION IN BODAISTIC STYLE „Life is a present present“ • Artists from Germany, Russia, Iran, Greece, Bulgaria etc. • Art Competition for young artists, supported by famous musicians
Vorschau November 2017 Samstag, 04.11.2017, 12.00 Uhr Sonntag, 05.11.2017, 12.00 Uhr VINESSIO WEINMESSE FÜRTH Wein- und Delikatessenmesse Montag, 06.11.2017, 19.30 Uhr DEVA PREMAL & MITEN WITH MANOSE TEMPLE AT MIDNIGHT TOUR An evening of Bliss, Mantras & Songs Mittwoch, 15.11.2017, 20.00 Uhr GERT STEINBÄCKER & BAND - Hautnah Das erste S von STS Sonntag, 19.11.2017, 10.00 Uhr MARKT DER IDEEN Treffpunkt der Künstler, Kunsthandwerker und Genießer „mit einem Hauch von Italien“