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Landkr is Landkreismagazin 24.2017

Foto: CL

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

21.12.2017 Ausgabe 24

Wir wünschen unseren Lesern ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!

Zahlreiche Projekte: Der Jahresrückblick 2017 [Seite 4–7]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Lieselotte Gräber: Eine der ersten Mehrgenerationen-Managerin [Seite 10-11 ]

Nisha: Neues Cadolzburger Musical kommt 2018 [Seite 25]

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das christliche Weihnachtsfest gilt als „das“ Fest der Liebe und des Friedens. Mit Christi Geburt nahm Gottes Friede Gestalt an. Weihnachten erinnert uns an die christlichen Grundwerte wie soziale Verantwortung, Solidarität und Nächstenliebe - Werte, denen sich viele Menschen verpflichtet fühlen. Gerade 2017 haben wir in vielerlei Hinsicht allerdings wieder erfahren müssen, dass unsere Welt leider nicht überall friedlich und human ist. Ich bin aber sehr froh darüber, dass wir im zu Ende gehenden Jahr im Landkreis Fürth viele Zeichen für mehr Mitmenschlichkeit setzen konnten: Der Fairtrade-Gedanke verbreitet sich in unseren Gemeinden immer weiter, so wurde in diesem Jahr unser DietrichBonhoeffer-Gymnasium als Fairtrade-Schule anerkannt, Oberasbach und Stein wurden neue Fairtrade-Städte. Fairtrade stellt sicher, dass Produkte unter fairen Bedingungen hergestellt werden, damit die Produzenten - zum Beispiel Bauern in fernen Ländern - davon leben können und nicht ihr Land verlassen müssen. Weihnachten erinnert uns daran, welch kostbares Gut Frieden ist und wie wertvoll Mitmenschlichkeit. Weihnachten bestärkt uns darin, uns immer und überall für eine friedliche Welt und ein gutes Miteinander einzusetzen. Jeder Beitrag ist wichtig, jede Geste zählt, im Kleinen wie im Großen. Ob man nun auf seine Nachbarn zugeht oder unbeirrt an einer friedlichen Konfliktlösung arbeitet – jeder Schritt auf den anderen zu bringt uns weiter.

Ich danke in diesem Zusammenhang allen Ehrenamtlichen, die unseren Landkreis Fürth zu dem machen, was er ist: Lebens.Froh und Leistungs.Fähig. Was sie auch tun, ob sie Nachbarschaftshilfe leisten, unsere Vereine am Laufen halten, Kranken und ihren Angehörigen beistehen, Kindern vorlesen oder Spielplätze in Ordnung halten – sie machen den Landkreis Fürth wärmer und freundlicher. Sie zünden Lichter, die – nicht nur zur Weihnachtszeit – weithin leuchten. Junge Familien kommen gerne zu uns und wohnen hier, weil das Umfeld stimmt, weil es schön hier ist, zu leben. So hatten wir in diesem Jahr erstmals wieder mehr als 1000 Erstklässler landkreisweit am ersten Schultag. Viele herausragende Projekte gab es 2017, die nicht nur in der Region sondern deutschlandweit Beachtung fanden: Ich denke hier an die Eröffnung des einmaligen, interaktiven Burgenmuseums Cadolzburg. Wir sind dem Freistaat Bayern und Heimatminister Markus Söder sehr dankbar für die Investition in dieses Wahrzeichen des Landkreises. Wir haben 2017 Deutschlands ersten Augmented Reality Radweg eröffnet – damit wird Radfahren zum Erlebnis für Alt und Jung. Viele herausragende Projekte wurden 2017 umgesetzt, wovon Sie sich im Jahresrückblick in dieser Ausgabe überzeugen können. Die Weihnachtsfeiertage und die Zeit zwischen den Jahren bieten uns die Chance, einmal innezuhalten und wieder zu uns selber zu kommen. Und das haben wir uns alle redlich verdient. Jetzt brauchen wir auch mal Zeit für uns selber, deshalb brauchen wir Muße.

Daher möchte ich allen herzlich danken, die während der Feiertage ihrer Arbeit für die Allgemeinheit nachgehen: den Ärzten, Krankenschwestern und Pflegern, die sich um Kranke kümmern, den Rettungskräften, die bereitstehen und in Notfällen Hilfe leisten, den Polizistinnen und Polizisten, die für Sicherheit sorgen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Telefonseelsorge und den Angestellten der Verkehrsbetriebe. Sie alle halten unverzichtbare Dienste aufrecht und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft. Ich freue mich auf Weihnachten, auf das Fest im Kreis der Familie und mit Freunden, auf Zeit, um sich auf das Wesentliche im Leben zu besinnen; auf ein paar Tage Muße und Frohsinn. Ich wünsche Ihnen eine schöne vorweihnachtliche Feier, frohe Festtage und ein gutes, friedliches neues Jahr.

Ihr Matthias Dießl Landrat des Landkreises Fürth

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Aktuell

Landkreis Fürth: Die Jahresbilanz 2017 Landkreis Fürth - Im Jahr 2017 wurde im Landkreis wieder viel bewegt. Unser Jahresrückblick:

Themenbereich „Wirtschaft, Landwirtschaft, Regionalmanagement, Freizeit und Tourismus“ Positive Entwicklung des Regionalmanagements – Imagekampagne mit Imagefilm – Heimatschätze: Frühstücksperlen, Feierabendgold und Vorratsdiamanten, Sonderedition Winterkristalle – Koordinationsstelle Fairtrade – Flächenmanagement – Verleihung Kreativpreis der Wirtschaft LEADER Region Landkreis Fürth – Eröffnung FabLab – Einweihung Kulturhaus in Stein – Mahnmal Veitsbronn – Bürger fahren Bürger – AnrufBürger-Shuttle Veitsbronn – Unterstützung Bürgerengagement: Beleuchtung Kolbkeller Langenzenn, Waagensammlung Veitsbronn, Repair-Cafe Wilhermsdorf Teilnahme an CONSUMENTA 2017 (Präsentation von Service-Angeboten des Landratsamtes und Landkreisgemeinden, Vorstellung Imagekampagne)

Tourismusförderung – Eröffung der Cadolzburg – Erlebnisradweg Hohenzollern mit App und Homepage – Wirtschaftskreis zum Thema „Wirtschaftskraft Tourismus“ Durchführung Berufsinfotag (rund 80 Aussteller am Gymnasium Stein) Aktive Existenzgründerförderung (u.a. eigene Aufschlussberatung, regelmäßige Sprechstunden im Landratsamt)

Öffentlicher Personennahverkehr – Nahverkehrsplan: Endbericht zur Fortschreibung vorgestellt – Neugestaltung der Tarifzonen im Landkreis Fürth – Controlling-Bericht für den Bereich ÖPNV – Einrichtung von BayernWLANHotspots in Bussen

Beginn der Image-Kampagne

Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe (u.a. Wirtschaftskreis, diverse Betriebsbesichtigungen) „Gutes aus dem Fürther Land“ – Regelmäßige Besichtigungen bei regionalen Erzeugern – Unterstützung bei aktiver Vermarktung – Hofladenbox

Themenbereich „Umwelt und Verkehr“ „Wir verändern Mobilität im Landkreis“ – Diverse Aktionen zum Thema Fahrrad (Tour mit ADFC in Langenzenn, E-Bike-Tour mit der N-ERGIE und LEADER, Mit dem Rad zur Arbeit, STADTRADELN, Beschilderung der Radroute Burgenstraße)

Eröffnung der Cadolzburg

Mehr Verkehrssicherheit für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger – Projekt „Radschnellwege“ – Straßenausbau FÜ 11 An der Bleiche, Langenzenn; Ausbau FÜ 18 OD Meiersberg; FÜ 15 Deckenbau Pelzleinstraße, Roßtal; Straßensanierung FÜ 20 Eisenbahnunterführung Clarsbach – Besichtigungsfahrt des Bauausschusses mit E-Bikes

Gutes aus dem Fürther Land

Start der Heimatschätze

Endlich WLAN in Bussen

Vorbereitung zur Einstellung einer/s Klimaschutzmanagers/in, Beschäftigungsbeginn 01.01.2018 Neugestaltung des Abfallratgebers

Rekord beim Stadtradeln


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Themenbereich „Jugend, Familie, Senioren und Soziales“

Familienspiel in Stein

Seniorenmesse mit neuem Besucherrekord

Woche der Brüderlichkeit

Gute Fortentwicklung beim Standortfaktor „Familienfreundlichkeit“: – Bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung für U3-Kinder in Zusammenarbeit mit den Landkreisgemeinden – Angestrebtes Ausbauziel zum 31.12.2016 lag bei 43 % (1107 Plätze in Kindertagesstätten und 167 Plätze in Kindertagespflege – Aufgrund des großen U3-Zuwachses Quote derzeit bei 38 % – Kinder- und Jugendaktivwochen, „Kindertheater-Reisen“ mit über 30 Veranstaltungs/Aktionsangeboten, Präventionstheater – Familienspiel des Landkreises in Stein mit Infostand des Jugendamtes – Spielmobileinsatz in den Landkreisgemeinden (ca. 1.025 Kinder erreicht) 11. Familienkonferenz Thema: „FREIzeit, FREIraum, FREIheit“ - ca. 160 Teilnehmer 13. Fachsymposium der Kommunalen Jugendarbeit Thema „(Selbst)Verständnis“ für mehr Lebens- und Lernfreude unserer Kinder und Jugendlichen, ca. 110 Fachkräfte haben teilgenommen Kampagne des Jugendamtes „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“

Deutschlands erster Augmented Reality Radweg

Elternabend zum Thema „Aufwachsen mit Medien“ Umsetzung des Jugendhilfeplans – Teilplan Jugend – 19 jugendspezifische Themen wurden im Rahmen von Fachgruppen und Sondersitzungen des Runden Tisches Familie innerhalb von drei Jahren bearbeitet – Der Jugendhilfeplan – Teilplan Jugend – wurde mit 128 Maßnahmenempfehlungen vom Jugendhilfeausschuss und Kreistag in 2015 beschlossen

Spargelanstich

– Die Begleitung/Steuerung der Umsetzung erfolgt über den Unterausschuss Runder Tisch Familie – Erste Maßnahmenempfehlungen 2017 umgesetzt: Aufstockung des Personals bei Kommunaler Jugendarbeit und Kreisjugendring, Einrichtung der Fachstelle „Partizipation“, Kooperation mit Parabol zur weiteren Implementierung der aktiven Medienarbeit, Einsatz für die Belange der jungen Menschen im Rahmen des Nahverkehrsplans Durchführung 13. „Jobchecker“ Bewerbertraining Koordinierende Kinderschutzstelle – Weiterer Ausbau und Pflege des regionalen Netzwerkes mit zwei Netzwerktreffen – Weitere Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen: – Ausbau des Projekts „Familienpaten“ in Kooperation mit dem Familienzentrum Zirndorf und der Erziehungsberatungsstelle, derzeit stehen 15 geschulte Familienpaten zur Verfügung – Einsatz von Kinderkrankenschwestern in einzelnen Familien, derzeit stehen acht Kinderkrankenschwestern zur Verfügung – „Offener Treff“ für Familien in Wilhermsdorf mit Kindern bis zwei Jahre in Zusammenarbeit mit der Schwangerenberatungsstelle am Landratsamt – Offene Hebammensprechstunde – Haushaltstraining durch Coaching in Familien mit Kindern bis zwei Jahre – Zusammenarbeit mit dem Klinikum Fürth zur Unterstützung von Familien nach Klinikaufenthalt bzw. nach Entbindung durch ein regelmäßiges Beratungsangebot – Gemeinsame Planung von Fortbildungen für Klinikmitarbeiter/ innen zur Förderung der Zusammenarbeit von Jugend- und Gesundheitshilfe

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Themenbereich „Jugend, Familie, Senioren und Soziales“ – Teilnahme am Stand „Kokis in Bayern“ im Rahmen der Messe ConSozial 2017 Fortsetzung Alkohol-Testkäufe am 16.10.2017 und 19.10.2017 Der Verstoß gegen die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen lag im Bereich der Polizeiinspektion Zirndorf bei ca. 25 % und im Bereich der Polizeiinspektion Stein bei ca. 43 %. Weitere Projekte in Zusammenarbeit mit 1-2-3 e.V. – Projekt „3x3“: Sucht- und Gewaltprävention, Medienpädagogik – Werkstatt-Tage Kommunaler Behindertenbeauftragter: Angleichung der Amtszeit auf Fünfjahresturnus Fortsetzung der erfolgreichen Seniorenpolitik – Regelmäßige Sitzungen der AG Senioren und des Steuerungskreises „Seniorenpolitisches Gesamtkonzept“ – Seniorenpolitisches Gesamtkonzept: Bildung eines Arbeitskreises zur Fortschreibung – 3. Landkreis-Seniorenmesse: Neuer Ort Forum Stein

– Aktive Öffentlichkeitsarbeit (Aktionswoche „Zuhause daheim“, Seniorentag auf Consumenta, redaktionelle Überarbeitung des Seniorenratgebers, Wanderausstellung zur Pflege im Forum Stein) – Vernetzung und Kontaktpflege u.a. mit verschiedenen Fachstellen für Seniorenangelegenheiten sowie Teilnahme an überregionalen Fachveranstaltungen – Koordinationsstelle für Seniorenangelegenheiten: Tanja Kurz folgt auf Margot Körner Ehrenamt: – 4. Ehrenamtsabend im Schloss Stein erfolgreich durchgeführt – Staatliche Ehrungen beim Bayerischen Roten Kreuz gemeinsam mit der Stadt Fürth Integration: – Einbürgerungsfeier mit Vorstellung der Integrationsleitlinien – Bildungskoordinator für Neuzugewanderte seit 01.01.2017 – Bildung des Arbeitskreises Integration und des Steuerungskreises Integration zur Erarbeitung eines Integrationskonzeptes – Durchführung multilingualer Elternabende

Empfang der Neubürger

Einweihung Kulturhaus des Bezirks

Kooperation mit Parabol Medienkompetenz

Themenbereich „Schule, Bildung und Kultur“ Landkreis Fürth ist Bildungsregion Benefizkonzert aller Landkreisschulen Aktualisierung des Schulentwicklungsgutachtens (Vorstellung Anfang 2018) Beschaffung interaktiver Tafelanlagen (DBG Oberasbach, WBG Langenzenn, Realschule Zirndorf, Landwirtschaftsschule)

Ganztagsbetreuung an den LandLandkreis Fürth ist Bildungsregion kreisschulen Im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 18 gebundene Ganztagsklassen und offene Ganztagsgruppen. (Schuljahr 2016/2017-18) Staatliche Realschule Langenzenn: Birgit Glöckner folgt auf Angelika Roth als Schulleiterin Einweihung nach Sanierung des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Oberasbach

Abschluss der Generalsanierung des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums


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Themenbereich „Schule, Bildung und Kultur“ Einweihung nach Sanierung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Luther-Jahr

Vorbereitungen zur energetischen Sanierung am Gymnasium Stein Arbeiten am Erweiterungsbau zur Ganztagsbetreuung an der Staatlichen Realschule Zirndorf

KirchenKrimiFestival

Bürgerservice-Projekt: Erstellung und Beschlussfassung über ein Grobkonzept zum künftigen Bürgerservice in drei Phasen. Vorbereitung zur Einführung „Sicherer Dialog“ Dokumenten-ManagementSystem (DMS): Vorbereitung der Ausschreibung und Auswahlverfahren für Software zur Einführung eAkte im Landratsamt

Verbesserung des Straßen- und Radwegenetzes

e-Mobilität: Umstellung von 30 % des Fuhrparks, Inbetriebnahme von drei Hybrid-Fahrzeugen, Erneuerung der e-Bikes Erweiterung der Online-Angebote, u.a. BaföG und Wiederinbetriebnahme von KFZ sowie Online-Beantragung von Elektrogroßgeräten

Erstmals Bauausschuss auf Rädern

KirchenKrimiFestival Tag der schönen Künste KUM-Ausstellung in der Spitzweedscheune Roßtal Fortsetzung der Veranstaltungsreihe „Kultur erleben und erlesen“

Themenbereich „Verwaltung/Landratsamt“ Bezug des Gebäudes „Im Pinderpark 4“

Erster Tag der offenen Tür im Landratsamt

Fortsetzung der Brandschutzsanierung am WBG Langenzenn

Flächendeckender Tausch der Papiertonne angelaufen Entwicklung der Flüchtlingszahlen – In der Zentralen Aufnahmeeinrichtung Zirndorf sind derzeit 458 Personen untergebracht.

Spende der Landkreisstiftung

Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer – Zahl der Neuankömmlinge im Landkreis Fürth 2017 deutlich zurückgegangen, ca. 30 Jugendliche, die vom Kreisjugendamt in Obhut genommen wurden – Notunterkunft in Stein für allein eingereiste minderjährige Ausländer zum 31.03.2017 beendet – Dauerhafte Erstaufnahmeeinrichtung für die vorläufige Inobhutnahme derzeit nicht erforderlich – Betreuung von ca. 95 jungen Flüchtlingen durch das Jugendamt Haushalt 2017: Nachhaltig.Serviceorientiert Landratsamt als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet (Zertifikat „berufundfamilie“) Durchführung eines Kindermitbringtages (Betreuung von Kindern der MitarbeiterInnen des Landratsamtes am Buß- und Bettag)

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Aktuell

Die himmlischen Boten besuchten das Landratsamt Zirndorf – Alle Jahre wieder machen sich die Christkinder der Landkreisgemeinden auf den Weg in das Zirndorfer Landratsamt. Landrat Matthias Dießl freute sich, die himmlischen Boten dort zusammen mit ihren Engeln zu empfangen und ihnen für ihr tolles Engagement zu danken. „Ihr macht die Vorweihnachtszeit durch euren Einsatz zu etwas ganz Besonderem“, so Landrat Matthias Dießl und weiter „Auf den Weihnachtsmärkten schenkt ihr den Besuchern mit eurem Auftritt einen ganz besonderen Moment der Freude. Ihr besucht Kindergärten und Schulen und bringt dort Augen und Herzen zum Strahlen, hierfür danke ich euch ganz herzlich“. Damit die „Boten des Himmels“ dem Himmel auch tatsächlich einmal näher kommen können, hatte der Landrat Gutscheine für die Boulderhalle „der Steinbock“ für die Christkinder und ihre Begleiter dabei.

Hört mir kurz zu Ihr lieben Leute den Landrat besuchen die Christkinder heute. Hier zu sein, ist uns eine große Ehr, Lieber Landrat für die Einladung danken wir sehr. Unsre Gedanken wollen wir heute auf Weihnachten lenken Und an die Geschichte der Heiligen Familie denken. Kaum einer hatte in jener Nacht für Maria und Josef Platz gemacht. An sie wollen wir heute denken. Und sollten sie zu uns ihre Schritte lenken, ich bitt euch lasst sie nicht draußen stehen, denn schnell kann es einem selbst so ergehen. Dies sagt euer Christkind und legt euch ans Herz, helft anderen und tröstet sie in ihrem Schmerz. (*Ein Auszug des Prologs, verfasst von Doreen Weghorn)

Stellvertretend für alle anwesenden Christkinder trug Larissa Wiegel aus Langenzenn einen Prolog vor. Beim Empfang der Christkinder hatte Landrat Matthias Dießl für all diejenigen, die noch auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken sind, einen Geschenktipp. „Die Heimatschätze sind das perfekte Geschenk für Freunde, Familie oder auch Kunden. Sie vereinen das Beste aus dem Landkreis Fürth. Alle Produkte kommen von unseren Direktvermarktern aus der landkreisweiten Initiative

„Gutes aus dem Fürther Land“. Eine andere gute Idee ist auch der EntdeckerPass der Metropolregion Nürnberg, der zu vielen Ausflügen und zum Sparen bei den Eintrittspreisen einlädt.“ Mit dem EntdeckerPass können über 130 große und kleine Freizeiteinrichtungen jeweils einmal kostenfrei oder deutlich ermäßigt besucht werden. Der EntdeckerPass ist ein Kalenderjahr gültig und schließt verschiedene Verzehrgutscheine mit ein. Er ist unter anderem auch im Landratsamt erhältlich. Viele stimmungsvolle Weihnachtsmärkte in den Kommunen des Landkreises laden noch bis Weihnachten zu einem Besuch ein. Eine Übersicht gibt es auf der Homepage des Landkreises Fürth unter www.landkreisfuerth.de im Online-Veranstaltungskalender.

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Familie

Generationen-Managerin Lieselotte Gräbe will Alt und Jung zusammenbringen Stein - Vater, Mutter, Kinder, Oma und Opa - alle unter einem Dach. Solche klassischen Familien gibt es heute immer weniger. Das bleibt nicht ohne Folgen: Um Kinder und Job unter einen Hut zu bringen, müssen Eltern häufig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, auf der anderen Seite gibt es immer mehr Ältere, die alleine sind. Die Generationen scheinen auseinander zu driften. Lieselotte Gräbe aus Stein will das ändern. Sie ist eine der ersten ausgebildeten Generationen-Managerinnen Deutschlands. Sie berät Kommunen und Firmen, wie Jung und Alt zusammengebracht werden können und plant gerade in Stein ihr eigenes Mehrgenerationenprojekt, das nach ihren Worten bayernweit einzigartig ist. Frau Gräbe, wie sind Sie Generationen-Managerin geworden? Lieselotte Gräbe: „Im März startete die berufsbegleitenden Weiterbildung „Demografie vor Ort. Generationenmanagement für Verbände und Kommunen“, die wissenschaftlich durch die Technische Hochschule Nürnberg begleitet wurde. Das Projekt wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert. Die Weiterbildung habe ich zusammen mit 18 anderen Teilnehmern erfolgreich vor wenigen Wochen abgeschlossen. Wir sind damit die ersten Generationen-Manager in Deutschland.“ Was waren Inhalte dieser Weiterbildung? Lieselotte Gräbe: „Wir haben sehr viel darüber gelernt, wie man Jung und Alt zusammenbringt und was generationenübergreifendes Leben überhaupt bedeutet. Auch das Thema Arbeit wurde behandelt: Wie kann man junge und ältere Menschen dazu bewegen, miteinander zu arbeiten. Ich habe dabei sehr viel Neues erfahren, das war wirklich sehr interessant. Generationenmanager sollen zur Fortentwicklung der sozialen Infra-

aber auch Kommunen um Rat fragen, unter Telefon (0911) 59029787. Ich bin mir sicher, es wird in Zukunft eine andere Art des Wohnens und Zusammenlebens kommen. Und dazu kann ich viele Tipps geben.“

struktur in Bayern beitragen, indem sie den Auf- und Ausbau altersgerechter und generationenübergreifender sozialer Netzwerke und Strukturen unterstützen und die vorhandenen Aktivitäten im Bereich der Generationenarbeit koordinieren und vernetzen.“ Haben Sie in diesem Bereich bereits gearbeitet? Lieselotte Gräbe: „Ich habe als onkologische Krankenschwester gearbeitet und war auch im Bereich der Sterbebegleitung tätig. Ich habe mich vor zwei Jahren selbständig gemacht, um mein eigenes Mehrgenerationenprojekt zu verwirklichen, es wird im Frühjahr in Stein unter dem Namen „Lebenslinien“ eröffnet. Es ist ein Haus, in dem Alt und Jung ganz gezielt unter einem Dach leben - man hilft sich hier gegenseitig. Zudem gibt es in dem Gebäude einen Kindergarten für Kinder von null bis sechs Jahren, ein Café, das allen offensteht, und einen ambulanten Pflegedienst, der aber auch nicht nur für das Haus arbeitet, sondern von jedermann angefragt werden kann. Das, was ich in der Weiterbildung gelernt habe, will ich nun auch gezielt in dieses Projekt einbringen.“ Geben Sie Ihr neu erworbenes Wissen auch weiter? Lieselotte Gräbe: „Sehr gerne sogar. Ich habe bereits eine Anfrage eines privaten Investors bekommen, es können mich

Warum wird sich Ihrer Meinung nach das Zusammenwohnen ändern? Lieselotte Gräbe: „Man muss sich nur die aktuellen Entwicklungen anschauen: Junge Familien brauchen oft Leihomas. Auf der anderen Seite können sich viele ältere Menschen Pflegeheime gar nicht mehr leisten. Es wird darauf hinauslaufen, dass mehrere Generationen unter einem Dach wohnen und sich gegenseitig unterstützen. Der Umbruch wird in den kommenden 20 Jahren stattfinden. Das Thema Alleinsein spielt natürlich auch eine Rolle - es gibt viele ältere Menschen, die alleine leben und dadurch ein Stück weit vereinsamen.“ Glauben Sie, dass die Akzeptanz für solche Projekte in der Gesellschaft schon vorhanden ist, oder gibt es noch große Berührungsängste? Lieselotte Gräbe: „Bei den älteren Menschen ist auf jeden Fall eine große Aufgeschlossenheit vorhanden. Jüngere Familien sehen das Problem vielleicht noch nicht so und können manchmal auch schwer planen. Es gibt zudem gute Projekte, die Jugendliche und ältere Menschen zusammenbringen, wie die Taschengeldbörse in Oberasbach. Auch im Ehrenamt arbeiten Jung und Alt sehr gut zusammen.“ Wo fand die Weiterbildung statt? Lieselotte Gräbe: „In Nürnberg. Es gab immer wieder einzelne Unterrichtsblöcke, die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland. Ich war allerdings die einzige private Teilnehmerin, die anderen waren Mitarbeiter/innen von Städten und Gemeinden und von Wohlfahrtsverbänden, die sich zu GenerationenManagern fortgebildet haben. Man musste sich für die Weiterbildung be-


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werben und begründen, warum man diese machen möchte. In einem Auswahlverfahren wurden dann die ersten Teilnehmer ermittelt. Die Abschlussarbeit bestand in einer Präsentation - in meinem Fall habe ich mein eigenes Projekt vorgestellt. Es war wie in der Schule und alles andere als einfach. Es war

anspruchsvoll, aber ich habe dadurch auch viele neue Kontakte bekommen. Auf meine Urkunde bin ich natürlich jetzt mächtig stolz.“

menden Jahr die Weiterbildung wieder anzubieten. Nähere Informationen gibt es bei der Technischen Hochschule Nürnberg.“

Wissen Sie, ob die Weiterbildung erneut angeboten wird? Lieselotte Gräbe: „Es ist geplant, im kom-

Frau Gräbe, vielen Dank für diese Informationen und viel Erfolg für Ihr Projekt. (rb)

Energie

Umweltpädagogischer Lernzirkel an Schulen im Landkreis Fürth Langenzenn - Schüler des WolfgangBorchert-Gymnasiums in Langenzenn haben sich über Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts informiert. Das Motto lautete: „Day after tomorrow – Energieversorgung und Energiekonsum heute und morgen“. Die Langenzenner Gymnasiasten der achten Jahrgangsstufe tauchten in das Thema Energieversorgung und Energiekonsum ein. Sie lernten Abläufe, Technologien und gesellschaftliche Aspekte rund um das Thema kennen - so wie es heute ist und vielleicht in Zukunft sein könnte. Wissenschaftler und Doktoranden der Initiative Junge Forscherinnen und Forscher e.V. (IJF) mit Sitz in Würzburg entführten die Schülerinnen und Schüler zwei Tage lang in eine Welt der Technologie und Zukunft. An beiden Projekttagen stand zunächst ein spannender Einführungsvortrag an, bei dem die Jugendlichen mit Hilfe einer Präsentation und gezielten Fragen

altersgerecht an das Thema Energie herangeführt werden konnten. Auch gab man ihnen die Möglichkeit, selbst Fragen zu formulieren, die wiederum von Julia Kraus und Matthias Gerhard (IJF-Team) sehr anschaulich beantwortet wurden. Im Anschluss traf man sich in zwei Klassenzimmern, die eigens mit Experimentierstationen versehen worden waren, um Zukunftstechnologien hautnah zu erleben. Es wurden sieben Stationen durchlaufen. Diese bedienten die Themen Windkraft, Stromnetz, Smart-Grid, Eisgenerator, Energie ernten, Solarwasserpumpe und Energie aufheben. Nach dem Durchlaufen der Versuchsreihen präsentierten die Teams ihre eigenen Erkenntnisse und Aufzeichnungen vor den Mitschülern. Dabei wurde deutlich, dass die Jugendlichen sehr unterschiedliche Denkweisen und Verhaltensansätze zu Energieversorgung und -konsum haben, was sich durchaus im alltäglichen Leben widerspiegelt. Als Vorbereitung für den zweiten Pro-

jekttag gab man ihnen als Hausaufgaben mit, sich den eigenen KohlenstoffdioxidFußabdruck berechnen zu lassen. Über einen Link kamen die Jugendlichen auf einen CO2-Rechner, der auffordert, eine CO2-Bilanz zu erstellen. Außerdem wurden ihnen acht Fragen gestellt, die auf die Auswertung der persönlichen CO2-Bilanz abzielten. Am zweiten Projekttag kam es dann zu einer Auswertung, außerdem standen weitere Experimenten sowie ein Rollenspiel auf dem Programm. Initiative Junge Forscherinnen und Forscher e.V. (IJF) Eva Hildebrandt, Koordinatorin für Schulbesuche Telefon: 0931 / 31 699-21, E-Mail: e.hildebrandt@initiativejunge-forscher.de Internetseite zum Ausprobieren: http://jugend.klimaktivist.de/de_DE/ popup/?cat=start

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Frohe Weihnachten!

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Aktuell

Service im Landratsamt wird optimiert: Bessere telefonische Beratung und Infobereich am Eingang Zirndorf - Der Landkreis Fürth will sein Service-Angebot für die Bürgerinnen und Bürger schrittweise weiter verbessern. So soll einerseits die telefonische Erreichbarkeit und Beratung optimiert werden. Zum anderen ist mittelfristig ein zentraler Beratungs- und Informationsbereich am Eingang der Behörde vorgesehen. Das Grobkonzept wurde jetzt im Kreisausschuss und Kreistag erstmals vorgestellt. Wie Landrat Matthias Dießl betonte, sei die Ausgangslage grundsätzlich gut. Denn bei einer im Jahr 2012 durchgeführten Umfrage unter Besuchern des Landratsamtes, habe die Behörde durchaus positiv abgeschnitten. Etliche Anregungen, etwa zu den Öffnungszeiten, seien danach auch bereits aufgenommen worden. Gleichzeitig sei bei der Umfrage aber auch deutlich geworden, dass sich die Bürger einen zentralen Informationsbereich wünschten - ein BürgerserviceBüro. Bekanntlich sollen in den kommenden Jahren alle Abteilungen des Landratsamtes nach Zirndorf verlagert und der Standort Fürth aufgegeben werden. Dazu ist auch ein Anbau im Pinderpark geplant. „Im Rahmen dieser Baumaßnahme bietet sich ein optimaler Zeitpunkt für die Einführung eines Bürgerservicebüros“, betonte Landrat Matthias Dießl. Weil es bis zum Anbau noch ein paar Jahre dauere, solle in einem ersten Schritt die telefonische Beratung verbessert werden. Kaum zu glauben: An einem Tag gehen beim Landratsamt etwa 1600 Anrufe ein. Bislang ist es so, dass ein Großteil der Anfragen in die Fachabteilungen weitergeleitet wird. Die Folge: Die Mitarbeiter in den Fachabteilungen müssen dann ihre Arbeit unterbrechen und die Anfragen beantworten, ehe sie sich wieder den teils komplexen fachlichen Aufgaben zuwenden können. „Ziel sollte daher sein, dass ein Großteil der telefonischen Anfragen direkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Bald noch mehr Service im Landratsamt

in der Telefonzentrale abschließend geklärt werden können“, erläuterte Heiko Altmann von der Firma i-sys, der das Konzept für den erweiterten Bürgerservice erarbeitet hat. Um das Ziel zu erreichen, brauche es in der Telefonzentrale Personal, das aus dem Bereich der Verwaltung komme und somit entsprechendes Verwaltungs-Know how habe. Gleichzeitig soll auch die telefonische Erreichbarkeit verbessert werden: Diese liegt derzeit bei 68,3 Prozent. Der bayerische Landkreistag empfiehlt einen Wert zwischen 80 und 90 Prozent. Dieser soll durch die neue Telefonzentrale erreicht werden. Laut Altmann kommt der telefonischen Auskunft in der Zentrale eine enorme Bedeutung zu. Denn müssen deutlich weniger Anrufe an die Fachabteilungen durchgestellt werden, können die Mitarbeiter dort zum Beispiel Anträge schneller bearbeiten, weil sie nicht mehr so häufig unterbrochen werden. Auch dem Internet kommt natürlich eine hohe Bedeutung zu: Idealerweise

lassen sich viele Anfragen bereits auf der Homepage klären, ohne dass man überhaupt anrufen muss. Dazu soll eine Wissensdatenbank aufgebaut werden, die für die Telefonzentrale und das zentrale Bürgerservice-Büro online abrufbar ist. Zudem sollen die Öffnungszeiten so angepasst werden, sodass auch Berufstätige leicht einen Termin finden können. Das Ziel ist hierbei eine Erreichbarkeit der Telefonzentrale und des zentralen Bürgerservice-Büros von mindestens 40 Stunden in der Woche, jeweils ab 7.30 Uhr. Der Testbetrieb für die neue Telefonzentrale soll voraussichtlich im Dezember 2018 starten. Ab 2019 soll als Zwischenlösung zudem ein Infobereich am Eingang des Zirndorfer Landratsamtes errichtet werden. Das eigentliche Bürgerservice-Büro könnte dann nach Abschluss der Bauarbeiten für das erweiterte Landratsamt starten. Nachdem Kreisausschuss und Kreistag dem Grobkonzept zustimmten, beginnt nun die Detailausarbeitung. (rb)

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Fotos: rb

Der FabLab-Vereinsvorsitzende Jochen Vogl (2.v.l.) zusammen mit den Ehrengästen am Eröffnungstag

LEADER

Tüftler und solche, die es werden wollen, haben jetzt ein Zuhause: FabLab im Landkreis offiziell eröffnet Veitsbronn - In etlichen Städten gibt es sie schon, die sogenannten FabLabs. Nun konnte das erste Fabrikationslabor im Landkreis Fürth durch Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Marco Kistner eröffnet werden. Nach einigen Monaten Umbauarbeiten sind die Räumlichkeiten in der Mittelschule Veitsbronn, in denen sich das FabLab befindet, nun fertig gestellt.

Tüftler finden hier viele Möglichkeiten

Das FabLab ist Werkstatt, 3D-Druckerei, Experimentierfeld und High-Tech-Labor zugleich. In zwei Räumen der Mittelschule befinden sich verschiedenste Maschinen, die es Tüftlern ermöglichen, fast alles selbst herzustellen. Egal ob es um das Bedrucken eines T-Shirts oder um Arbeiten an einer CNC-Fräse geht, im FabLab ist all dies möglich. Eine „Lounge“ mit Sitzecke, Sofa und Küche schafft zudem Gemütlichkeit und lädt zum Verwei-

len ein. So ist es nicht verwunderlich, dass die Mitgliederzahl des Vereins inzwischen auf fast 100 Personen gestiegen ist, wie Jochen Vogl in seiner Begrüßung der vielen Gäste erläuterte. Von Ingenieuren über IT-Spezialisten, Lehrern und Grafikern bis hin zu Auszubildenden aus den Bereichen Mechanik und Elektrik/ Elektronik sind alle vertreten - und die Tür stehe für jeden Interessierten of-

Die Besucher bei der Einweihung waren begeistert 3D-Drucker


Fotos: rb

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Jede Menge High-Tech gibt es im FabLab

fen. Künftig erhalten die Mitglieder des Fablabs-Vereins eine Chipkarte, mit der sie rund um die Uhr in die Einrichtung gehen und die Maschinen freischalten können - aber nur diejenigen, in deren Bedienung sie auch eingewiesen wurden. „Mit dem FabLab wurde nicht nur eine Werkstatt geschaffen. Es kann vielmehr ein generationsübergreifender Treffpunkt entstehen, ein Ort an dem Jung und Alt zusammen arbeiten und soziale Integration gelingen kann“, freute sich Landrat Matthias Dießl. Er „vielleicht entdeckt der ein oder andere junge Mensch beim Bauen und Tüfteln ein verstecktes Talent oder findet beim Experimentieren oder in der Zusammenarbeit mit einem Profi sogar seinen Traumberuf.“ Marco Kistner blickte auf das erste Gespräch mit Jochen Vogl zurück: „Er hat vor Energie gesprudelt“, berichtete der Bürgermeister. „Mich hat er schnell überzeugt.“ Schon kurz nach dem Gespräch wurden mögliche Räumlichkeiten in dem ehemaligen Schulhaus besichtigt. Ohne dieses riesige Engagement Vogls,

Staunen: Das alles kommt aus dem 3D-Drucker

der Vorsitzender des FabLab-Vereins ist, samt Umbau und Ausstattung mit einem hätte es dieses Projekt hier in Veitsbronn Zuschuss in Höhe von zirka 34 500 Euro nicht gegeben, betonte Marco Kistner. gefördert. Für Schulklassen ist das Fab„Allerhöchsten Respekt, ich ziehe meinen Lab ein interessantes Exkursionsziel. Die Werkstatt ist für Schüler ideal, um unHut.“ Die Entwicklung von der ersten Idee terschiedliche technische Bereiche kenbis zur Realisierung faszinierte auch den nenzulernen und verschiedene TechniLandrat: „Wenn man bedenkt, dass da- ken auszuprobieren. Aber auch Firmen mals noch kein Verein existierte, nur ein seien sehr interessiert, sagte Jochen Vogl. erstes Konzept, und jetzt hier viele hoch- So seien bereits zwei junge Mitglieder moderne Maschinen stehen und schon des FabLabs in Ausbildungsverhältnisse über 100 Vereinsmitglieder da sind, dann übernommen worden. Zum offiziellen Start gratulierten ist das fantastisch.“ Das Projekt erhielt Unterstützung aus verschiedenen Quel- auch die Landtagsabgeordneten Hans len. Ganz wichtig war aber auch ein Herold – als zweiter Vorsitzender der LAG Zuschuss des EU-Fördertopfs LEADER. Aischgrund - und Harry Scheuenstuhl. Durch eine Kooperation mit der LAG Beide lobten das Engagement der EhrenAischgrund konnte die Förderung sogar amtlichen und wünschten dem Projekt viel Erfolg. auf 70 Prozent erhöht werden. Mit dem Regelbetrieb will das FabLab „Am FabLab zeigt sich eindrucksvoll, was LEADER in einer Region möglich ma- ab Januar beginnen. Kontakt: info@fabchen kann“, betonte der Landrat. „Da war lab-fuerth.de einer mit einer Idee, für die er gebrannt hat. Und er hat es geschafft, das Feuer an FabLab Landkreis Fürth Korrektur 5: andere weiterzugeben.“ LEADER inhat das Siegelsdorfer Str.Landkreis 24, Fürth in fett Begrenzung Kastenform mit grüner Linie; Projekt FabLab im Entstehungsprozess 90587 Veitsbronn und auf facebook

Wer hat Interesse an der Historie seiner Gemeinde? In der LEADER Region Landkreis Fürth findet der Workshop am Samstag, den 3. Februar 2018 von 10 - 16 Uhr im Rangau Haus, Rangaustraße 10 in Großhabersdorf statt. Alle Interessierten, die sich gerne mit den historischen und naturräumlichen Gegebenheiten in ihrer Gemeinde auseinandersetzen, sind herzlich eingeladen, an der kostenlosen Schulung teilzunehmen. Um besser planen zu können, bitten wir um Rückmeldung an leader@lra-fue.bayern.de oder über 0911/9773-1030 bis spätestens 31.12.2017.

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nes Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.“

Aktuell

Rauchmelder werden Pflicht

Landkreis Fürth - Bis zum 31. Dezember 2017 müssen bestehende Wohnungen und Wohnhäuser in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – und zwar unabhängig davon, ob das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Rauchmelderpflicht betrifft also nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer. Ohne besonderen Anlass sind Kontrollen durch die örtliche Bauaufsicht im Gesetz zwar nicht vorgesehen. Für den Versicherungsschutz gilt jedoch, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen durch den Eigentümer einzuhalten sind.

Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich „Kommt es zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten, und es sind keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem können geschädigte Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen“, erklärt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und appelliert an Bayerns Wohneigentümer: „Setzen Sie sich selbst bzw. Ihre Mieter nicht unnötig Gefahren aus, sondern halten Sie sich an die Rauchmelderpflicht. Denn noch immer sterben in Deutschland jedes Jahr 360 Menschen an den Folgen ei-

Eigentum verpflichtet – auch zur Rauchmelderwartung Laut Bayerischer Bauordnung müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In mehrstöckigen Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum muss auch dieses mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden. Außerdem regelt die Bauordnung, dass im selbstgenutzten Wohnraum für die Wartung der Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist. In Mietwohnungen hingegen soll gemäß Bauordnung der Mieter zuständig sein, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. „Doch Vorsicht: Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen - oder durch Dritte - installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Diese mietrechtliche Pflicht gilt auch in Bayern. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen auch die anderslautende Regelung aus der Bayerischen Bauordnung“, erklärt Rudolph.

Steuern

Finanzamt: Neue Regelung für Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen Fürth - Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2017 (ab 01.01.2018) für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen neue Regeln. Darauf weist Günter Kohl, Leiter des Finanzamtes Fürth, hin. Ab dem 1. Januar 2018 können die - Umsatzsteuerjahreserklärung - Gewerbesteuererklärung - Erklärung zur Zerlegung der Gewerbesteuer - Anlage EÜR sowie

-A nlage § 34a EStG nur noch elektronisch authentifiziert beim Finanzamt abgegeben werden. Dadurch entfällt der Versand der Steuererklärung in Papier an das Finanzamt. Zudem sind künftig die Anlage EÜR und ggf. die Anlagen AVEÜR oder AVSE verpflichtend zu verwenden und elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Die Anlage EÜR als auch die Anlagen AVEÜR oder AVSE sind vollständig und detailliert auszufüllen. Eine Zusammenfassung von Beträgen ist nur in den Bereichen zugelassen, in denen keine detaillierte Eingabemöglichkeit vorhanden ist.

Damit die Steuererklärung elektronisch authentifiziert abgegeben werden kann, wird ein von ELSTER unterstütztes Zertifikat benötigt, so Kohl. Dieses Zertifikat ist durch Registrierung bei „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erhältlich und lässt sich mit allen bekannten Softwareprogrammen oder mit den von der Finanzverwaltung kostenlos unter „Mein ELSTER“ zur Verfügung gestellten Anwendungen verwenden. Da der Registrierungsvorgang wegen der erforderlichen persönlichen Identifizierung etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt Kohl, die Registrierung möglichst zeitnah durchzuführen.


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ÖPNV

Zusätzliche Züge und Busse an Silvester Landkreis Fürth – In der Neujahrsnacht vom 31.12.2017 zum 1.1.2018 bieten die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg zusätzliche Fahrten an, damit alle Nachtschwärmer sicher nach Hause kommen. Die DB Regio verlängert in der Metropolregion Nürnberg die Betriebszeiten auf einigen Eisenbahnstrecken. Im Landkreis Fürth gilt dies für die S-Bahn-Strecken Nürnberg – Ansbach, die Rangaubahn Fürth – Cadolzburg und die Zenngrundbahn Fürth – Langenzenn – Markt Erlbach. Die zusätzlichen Abfahrten der S-Bahn S 4 ab Nürnberg Hbf sind um 2.03 Uhr, 3.03 Uhr und 4.03 Uhr. Auch in der Gegenrichtung verkehren zusätzliche SBahnen. Auf der Rangaubahn Fürth Hbf – Zirndorf – Cadolzburg verkehren zwei zusätzliche Zugpaare (Fürth Hbf ab um

NightLiner-Linien N 21 (Fürth – Zirndorf – Cadolzburg), N 22 (Fürth – Seukendorf – Veitsbronn – Langenzenn – Wilhermsdorf), N 23 (Fürth – Obermichelbach – Tuchenbach – Puschendorf – Siegelsdorf) und N 24 (Zirndorf – Ammerndorf – Roßtal – Oberasbach – Zirndorf).

1.33 Uhr und 2.33Uhr; Cadolzburg ab 1.01 Uhr und 2.01 Uhr). Bei der Zenngrundbahn Fürth – Siegelsdorf – Langenzenn – Wilhermsdorf – Markt Erlbach fahren die zusätzlichen Züge um 1.43 Uhr und 2.29 Uhr in Fürth Hbf ab. Ab Markt Erlbach gibt es um 00.49 Uhr einen Zug bis Fürth. Bei den sechs Night-Liner-Linien im Landkreis Fürth wird ebenfalls die Fahrtenhäufigkeit verdichtet. Die Linie N 7, Nürnberg – Stein – Roßtal – Großhabersdorf wird im 20-MinutenTakt ab 1.00 Uhr bis 4.40 Uhr bedient. Die Abfahrten am Nürnberger Hauptbahnhof sind zur Minute ..00, ..20 und ...40. Die Fahrten zur Minute ..40 verkehren jedoch nur bis Stein Goethering. Die Linie N 8, Nürnberg – Oberasbach – Zirndorf – Bronnamberg wird mit allen Fahrten im 20-Minuten-Takt durchgehend betrieben. Verdoppelt auf einen 30-MinutenTakt wird das Verkehrsangebot bei den

Abfahrtszeit am Rathaus Fürth für die Linien N 21, N 22 und N 23 ist um 1.29 Uhr, 2.09 Uhr … bis 5.09 Uhr und für den N 24 am Bahnhof Zirndorf um 1.41 Uhr, 2.11 Uhr … bis 5.11 Uhr. Auch in der jeweiligen Gegenrichtung verkehren die Fahrten im verdichteten 30-Minuten-Takt. Bei den Nightliner-Fahrten gilt der VGNTarif. Ein Zuschlag wird nicht erhoben. Aktuelle Informationen zu den Sonderfahrplänen der Night-Liner-Linien und der Züge in der Neujahrsnacht sind auf der Internet-Seite des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg unter www. vgn.de abrufbar.

Schulen

Zirndorf - Hier leihen sich zum Beispiel Lehrer Filme für den Unterricht aus: Die Kreisbildstelle ist eine Einrichtung des Landkreises Fürth, deren Hauptaufgabe darin besteht, allen Schulen im gesamten Landkreisgebiet ein attraktives, lehrplanbezogenes Angebot an Unterrichtsmedien zur Verfügung zu stellen. Nun bekommt die Einrichtung ein zeitgemäßeres Konzept und einen neuen Namen: Aus der Kreisbildstelle wird das Medienzentrum - und künftig soll das Angebot an Online-Medien deutlich ausgebaut werden. Kreistag und Kreisausschuss haben hierfür grünes Licht gegeben. „In unserem Verleiharchiv befinden sich etwa 3000 Medien sowie zusätzlich mehr als 1.700 Schulfernsehsendungen“, sagte der kommissarische Leiter des künftigen

Medienzentrums, Wolfgang Trexler. Mit dem neuen Konzept verbessert die Einrichtung vor allem die Service-Qualität. Ein wesentliches Problem mit den bestehenden Medien ist nämlich die Notwendigkeit der Abholung im Medienzentrum. Die Erfahrung zeigt, dass Schulen, die relativ weit vom Medienzentrum entfernt sind, auch relativ geringere Ausleihzahlen haben, da die Wegzeiten (und Kosten) dann verhältnismäßig hoch werden. Um dem entgegenzuwirken ist daher - vorerst probeweise - die Einführung eines Lieferdienstes vorgesehen, bis der Umfang der Online-Ausleihen dies dann verzichtbar machen wird. Derartige Lieferdienste sind auch bei den Medienzentren - zum Beispiel in Nürnberg - vorhanden. Im Gegenzug soll die regelmäßige Öffnungszeit der Bildstelle entsprechend verkürzt werden. Bürger können im Me-

Foto: cl

Aus Kreisbildstelle wird Medienzentrum: Besserer Service mit Lieferdienst und Online-Medien

Wolfgang Trexler

dienzentrum übrigens nichts ausleihen, das Angebot steht nur Schulen und Bildungseinrichtungen zur Verfügung. Einer der „Bestseller“ ist übrigens ein Film für den Biologieunterricht über Igel. Er liegt in der jährlichen Verleihstatistik immer weit vorne.

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Freizeit

Cadolzburg ist ein Besuchermagnet: Schon 50 000 Besucher im ersten Jahr Cadolzburg - Das erste Burgerlebnismuseum Deutschlands - die Cadolzburg - erfreut sich großer Beliebtheit. „Bereits nach fünf Monaten haben 50.000 Besucher eine faszinierende Zeitreise in die Geschichte unserer Heimat unternommen“, teilte Finanzund Heimatminister Dr. Markus Söder mit. Die Investition von rund 36,8 Millionen Euro habe sich gelohnt. „Besonders Familien genießen einen lebendigen und interessanten Einblick in die Geschichte des Mittelalters in dem einzigartigen Mitmach-Museum“, betonte der Minister. Seit dem 24. Juni bieten interaktive Medienstationen, Virtual-RealityExperience, eine Vorburg-App und vieles mehr einen Brückenschlag zwischen Mittelalter und Moderne. Anfang Dezember fand der traditionelle Cadolzburger Adventsmarkt auf dem Markt- und Pisendelplatz statt. Gleichzeitig gab es einen

Impressionen aus dem Burgerlebnismuseum

Kunsthandwerkermarkt in der Vorburg. Die Besucher können auf der Cadolzburg im Landkreis Fürth das Mittelalter fühlen, schmecken, hören und riechen. Unter dem Motto: „HerrschaftsZeiten! Erlebnis Cadolzburg“ lädt die Bayerische Schlösserverwaltung auf rund 1.500 Quadratmetern Ausstellungsfläche zu einer Zeitreise ins Mittelalter ein. Zudem erfahren sie, wie die Hohenzollern vor 600 Jahren in Franken und Brandenburg regiert, geschlafen und gekämpft haben. Im Vordergrund steht die Blütezeit der Cadolzburg im 14./15. Jahrhundert. Erstmalig in einem deutschen Museum mit historischer Themenstellung informiert eine wissenschaftlich begleitete VirtualReality-Experience rund um das Thema „Turnier im späten Mittelalter“. Besucher können mit Hilfe einer Datenbrille „live“ bei einem spätmittelalterlichen Turnier dabei sein. Landrat Matthias Dießl ist begeistert von den Besucherzahlen: „Wir

waren im Landkreis Fürth immer vom Potenzial der Cadolzburg überzeugt. Es freut mich besonders, dass sich das nun in den Besucherzahlen widerspiegelt.“ Die Cadolzburg ist weit über die Grenzen der Marktgemeinde hinaus ein für die gesamte Metropolregion Nürnberg bedeutendes Baudenkmal. Dort wurden 1415 aus den Burggrafen von Nürnberg die Kurfürsten der Mark Brandenburg und gleichzeitig aus der burggräflichen Residenz Cadolzburg einer der wichtigsten Herrschaftssitze des späten Mittelalters. Der Aufstieg in das Gremium der sieben Königswähler bedeutete für die Familie der Hohenzollern einen Sprung in die absolute Elite des Alten Reichs. Berlin als Hauptstadt der Mark Brandenburg wurde im 15. Jahrhundert von Franken aus regiert. Die feierliche Belehnung mit der Mark Brandenburg und der Kurwürde erfolgte vor 600 Jahren am 18. April 1417 auf dem Konstanzer Konzil.

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Ehrenamt

Zwei Landkreisbürger für ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet Fürth - Landrat Matthias Dießl hat vor Beginn der jüngsten Kreistagssitzung Lucia Gerl und Günter Oellerich das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten verliehen. Beide engagieren sich seit vielen Jahren ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen. Das Lebensmotto der zu Ehrenden lässt sich gut mit dem Zitat von Friedrich von Bodelschwingh umschreiben, das Landrat Matthias Dießl eingangs zitierte: „Die erste Frage soll nicht sein: Was kann ich von meinem Nächsten erwarten? sondern: Was kann der Nächste von mir erwarten?“ Lucia Gerl aus Langenzenn Seit 1986 engagiert sich die Langenzennerin in der Pfarrgemeinde St. Marien in ihrer Heimatstadt. Besonders wichtig ist ihr dabei die Nachbarschaftshilfe geworden. Als Vorsitzende ist sie hier Ansprechpartnerin in allen Belangen. Unter dem Motto „Miteinander-Füreinander“ hilft sie wo Not besteht. Egal ob es gilt, eine Wohnung um- oder auszuräumen oder Behördengänge zu erledigen. Im Team des Kinderkrippenspiels kümmert sie sich um die passenden Kostüme und auch bei den Vorbereitungen von Weltgebetstag, Fastenessen, Pfarrfest und Adventsbasar kann sich die Kirchengemeinde seit 30 Jahren auf Lucia Gerl verlassen. Für die Langenzenner Tafel war sie von 2012 bis 2016 als Fahrerin tätig und dort jeden Freitagabend und Samstagvormittag im Einsatz. Zu ihren Aufgaben zählten sowohl die Abholung der Lebensmittel als auch die Vorbereitung der Lebensmittelausgabe. Neben ihrem Engagement in Kirche, Nachbarschaftshilfekreis und Langenzenner Tafel e.V. ist Lucia Gerl auch im TSV Langenzenn ehrenamtlich aktiv. Seit 1985 gehört sie dem Verein an und engagiert sich dort als Übungsleiterin im Bereich des Breitensports für Erwachsene/Ältere und Kinder/Jugendliche. Hinzu kommt die Übungsleitung im Bereich Schwimmen. Hier war sie von 2004 bis 2007 Abteilungsleiterin.

Ultental in Italien und Mauterndorf in Österreich. Auch hier bringt sich der Geehrte seit vielen Jahren ein. Beim Cadolzburger Burgfestspiele e.V. ist er Mitglied des Vorstandes. Dort hat er die Funktion des Schatzmeisters inne. Sein Verantwortungsbereich umfasst dabei unter anderem die Beantragung von Zuschüssen. Günter Oellerich kümmert sich Günter Oellerich und Lucia Gerl mit Landrat Matthias Dießl aber nicht nur um die Jeden Montag finden Schwimmstunden Finanzen des Vereins, auch beim Aufbau statt. Im Verein gilt sie auch als „gute von Bühne und Tribüne packt er immer Seele der Schwimmkurse“. Die Weih- mit an. nachtsfeier sowie Kostüme für Theater- Bei Auftritten im Ausland kümmert er stücke des TSV Lagenzenn fallen eben- sich um die Zimmerbuchungen. Für seifalls in ihren Aufgabenbereich. ne liebevolle, unkomplizierte Art ist Günter Oellerich sehr geschätzt und seine ErGünter Oellerich aus Cadolzburg fahrung bringt dem Verein einen großen Günter Oellerich ist in zahlreichen Ver- Gewinn. einen in Cadolzburg ehrenamtlich tätig. Bei der VHS Cadolzburg ist er seit 2012 Seit 1988 ist er Mitglied des Heimatver- als „Reise-Dozent“ aktiv. Seine Aufgaben eines Cadolzburg und steht dem Verein umfassen dabei die Reiseplanung, Reiseitdem mit Rat und Tat zur Seite. Insbe- sebegleitung und Abrechnung. Auch die sondere die finanziellen Angelegenhei- Verantwortung für die Studienreisen obten gehören als Kassenprüfer zu seinem liegt ihm. Für die Katholische Kirche ist Aufgabenbereich. Diese Funktion hat er seit 1995 als Kirchenpfleger tätig. Aber im Jahr 2006 übernommen. Dass es rechnungen aller finanziellen Geschäfte eine Partnerschaft des Marktes Cadolz- der Kirchengemeinde sowie die Erstelburg mit der französischen Gemeinde Le lung eines Haushaltsplanes und einer Palais-sur-Vienne gibt, ist unter ande- Jahresrechnung fallen in seinen Verantrem Günter Oellerichs Verdienst. Er war wortungsbereich. Mitinitiator des Freundschaftskreises in Beim TSV Cadolzburg war Günter OelleCadolzburg und knüpfte freundschaftli- rich bis 2003 der 2. Vorsitzende und wirkche Bande nach Le Palais. Bei den part- te bei der Erweiterung des Sportgeländes nerschaftlichen Begegnungen wirkte er stark mit. Er begleitete das Bauvorhaben von Anfang an mit, indem er sich bei der von der Entwicklungsphase bis zum AbProgrammgestaltung einbrachte und die schluss. Seine Aufgaben als 2. Vorstand Ausgestaltung des Programms vor Ort vernachlässigte er dabei jedoch nie. Bei übernahm. Er ist aber nicht nur Grün- der Freiwilligen Feuerwehr Cadolzburg dungsmitglied des Freundschaftskreises ist Günter Oellerich seit über 40 Jahren sondern bis heute auch als Kassier in der Mitglied und für den Caritas KreisverVorstandschaft tätig. band Fürth/Land e.V. engagiert er sich Gleiches gilt für die Partnerschaft mit seit 2009 als Rechnungsprüfer.


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Ehrenamt

FreiwilligenAgentur Zirndorf begrüßt 250. Ehrenamtliche Zirndorf - Die FreiwilligenAgentur Zirndorf (FAZ) freut sich, die 19-jährige Aylin Türkan aus Zirndorf als 250. Ehrenamtliche begrüßen zu können. In dem Projekt „Kleine Entdecker ganz groß - gemeinsam die Welt erkunden“ hat Aylin ein spannendes Tätigkeitsfeld für ihr ehrenamtliches Engagement bei der FAZ gefunden. Aylin befindet sich im zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin in einem RotKreuz-Kindergarten. Sie hat bereits beim Workshop im Ferienprogramm des Kulturamtes der Stadt Zirndorf „Entdeckerluft“ geschnuppert und es macht ihr

sehr viel Freude die Neugier der Kinder zu wecken und spielerisch mit ihnen zu forschen und zu experimentieren. Sie verbringt auch in ihrer Freizeit viel Zeit mit Kindern und möchte sich aus diesem Grund ehrenamtlich engagieren. Bei den „Kleinen Entdeckern“ handelt es sich um ein Bildungsprojekt für Kinder zum Thema Natur und Umwelt, das von der LBS und Bayerischen Sparkassenstiftung gefördert wird und im Jahr 2016 neu in das Programm der FAZ aufgenommen wurde. Wer sich angesprochen fühlt und mitmachen möchte, eine Idee für ein soziales Projekt vorschlagen möchte oder

Aylin Türkan, die 250. Ehrenamtliche der FAZ

sich einfach nur ganz unverbindlich informieren möchte, setzt sich bitte per E-mail unter freiwilligenagentur-zirndorf@gmx.de mit dem Team der FreiwilligenAgentur Zirndorf in Verbindung. Telefon: (0911) 65079397 (Do 10-12 Uhr). www.familienzentrum-zirndorf.de/ freiwilligenagentur und www.landkreisfuerth.de/ehrenamtsboerse.

Serie: Gesichter des Landratsamtes

Karin Walter ist die Stellvertreterin von Landrat Matthias Dießl im Staatlichen Landratsamt Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Karin Walter vor. Sie teilt sich zusammen mit Stephan Thirmeyer die Leitung der Abteilung 2. Außerdem ist sie im Bereich des Staatlichen Landratsamtes seit kurzer Zeit die Stellvertreterin von Landrat Matthias Dießl. Das Landratsamt hat eine Doppelfunktion. Es übernimmt einerseits staatliche Aufgaben, ist aber zugleich auch die Verwaltungsbehörde für den Landkreis. Während das staatliche Landratsamt quasi als verlängerter Arm des Freistaates Bayern handelt, ist der Landkreis als Kommune für die Kommunale Jugendarbeit, den öffentlichen Personennahverkehr oder den Bau von Kreisstraßen zuständig. Landrat Matthias Dießl ist der Behördenleiter sowohl für den staatlichen als auch den kommunalen Bereich. Doch auch hier ist die Trennung wichtig: Ist Matthias Dießl einmal verhindert, einen Termin als Repräsentant des Landkreises wahrzunehmen, vertritt ihn einer der stellvertretenden Landräte. Geht es jedoch um eine

staatliche Entscheidung, ist die Staatsbeamtin Karin Walter die Stellvertreterin des Landrats. Sie hat diese Aufgabe von Barbara Göller übernommen, die das Landratsamt verlassen hat. Intern wurde nun die Abteilung 2 etwas neu aufgeteilt: Karin Walter kümmert sich im Schwerpunkt um die Bereiche „Kommunales“ und „Integration“ sowie den Sitzungsdienst. So findet man sie etwa bei Kreisausschüssen sowie im Kreistag an der Seite von Landrat Matthias Dießl. „Das dient zur juristischen Unterstützung, etwa wenn es Fragen zur Geschäftsordnung oder zu Abstimmungen gibt“, sagt Karin Walter. Aktuell wird das Integrationskonzept des Landkreises erarbeitet. Im vergangenen Jahr wurden die Leitlinien dazu verabschiedet, im kommenden Jahr soll darauf aufbauend voraussichtlich das Konzept präsentiert werden. Zum Bereich „Kommunales“ gehört die Durchführung von Wahlen, die Ausbildungsförderung (z.B. Bafög) und die Beratung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Fürth. Karin Walter ist seit Oktober 2011 am Landratsamt Fürth tätig. Nach ih-

rem Referndariat war sie Proberichterin am Verwaltungsgericht Ansbach, danach wechselte sie zum Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Nach der Elternzeit arbeitete sie im Landrats­amt in Lauf, ehe sie nach einer weiteren Elternzeit ihre Tätigkeit am Landratsamt Fürth aufnahm. „Mir gefällt vor allem die Abwechslung an meiner Arbeit und der Kontakt mit den unterschiedlichsten Personen“, sagt Karin Walter. Insgesamt arbeiten in der Abteilung 2 rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (rb)

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Gartentipp

Besondere Weihnachtsgeschenke Christrose und Amaryllis Schlichte Schönheit oder prunkvolle Exklusivität? Wer Pflanzen liebt, freut sich auch zu Weihnachten über pflanzliche Blütenpracht. Zwei dieser wertvollen blühenden Geschenke möchten wir Ihnen hier vorstellen. Nur wenige Wochen im Jahr sind die beiden so attraktiv zu bekommen. Während die Christrose Balkon, Terrasse und Hauseingang schmückt, ziert die Amaryllis das Zimmer. Die Christrose Die Christrose (Helleborus niger) ist ein Symbol für die Geburt Christi, das Licht in der Dunkelheit, für Unberührtheit und Unschuld. Charakteristisch für die Winterrose, wie die Christrose auch heißt, sind ihre strahlend weißen Blüten, mit leuchtend gelben Staubgefäßen. Je nach Witterung blüht sie idealerweise ab Dezember und bis in den März hinein. Auch wenn man es kaum glauben mag, die Christrose gehört zu den Bienennährstauden! Aber dafür müssen natürlich die Temperaturen hoch genug für den Bienenflug sein. An wärmeren, sonnigen Wintertagen kann man das eindrucksvoll beobachten. Ebenfalls wenig bekannt ist der Name „Schwarze Nieswurz“. Er ist zurückzuführen auf die Wurzeln, die im Kontrast zu den Blüten schwarz sind und - zumindest früher - als wichtiger Bestandteil im Niespulver dienten. Der beste Platz für die Pflanze ist im Freien vor der Haustür, auf Balkon oder Terrasse, besonders dann, wenn die Temperaturen über und um den Nullpunkt

liegen. Gut geschützte Töpfe halten es auch bei etwas tieferen Temperaturen aus. Wird es deutlich kälter gibt man den Christrosen einen hellen und kühlen Standort im Haus. Beginnen die Pflanzen trotz leichten Gießens jedoch zu welken oder gelbe Blätter zu bilden, stellt man sie ins Freie und schützt sie mit Laub, Stroh oder Mulch vor Temperaturschwankungen. Ab etwa März, wenn der Boden offen und nicht mehr ganz so kalt ist, können Sie die Helleborus ins Gartenbeet pflanzen. Idealerweise ist es kalkhaltig, leicht feucht und humusreich, ohne Staunässe. Einen Standort unter Gehölzen oder im Schatten warmer Mauern gefällt ihnen besonders. Halbschatten oder Schatten vertragen die Christrosen besser als zu viel Sonne. Die Amaryllis

Die großen trichterförmigen Blüten strahlen Luxus und Exklusivität aus. Sie sitzen auf kräftigen hohlen Stielen, die von einer kräftigen Zwiebel austreiben. Große Zwiebeln können durchaus zwei kräftige Stiele mit je drei bis vier Blüten bilden. Ein Stab zum Stützen kann hier manchmal sinnvoll sein. Es ist schade, wenn die Blütenstiele vor dem Aufblühen abbrechen. Nicht nur Amaryllis-Sorten mit roten Blüten sind zu bekommen, verstärkt findet man weiße und andere helle Blütenfarben. Stellen Sie die angetriebenen Pflanzen an einen hellen Platz im warmen Zimmer. Besonders lang halten die Blüten, wenn die Pflanzen bei etwa 17 Grad Celsius im Zimmer stehen. Welke Blüten werden entfernt bevor sie abfallen. Durch die intensive Farbe könn-

ten Flecken auf dem Fensterbrett, an der Wand und der Gardine entstehen. Schneiden Sie den Blütenschaft nach der Blüte ab. Somit bleibt die Kraft der Zwiebel erhalten und die Samenbildung wird verhindert. Zwischenzeitlich haben sich die riemenartigen grünen Blätter entwickelt. Diese sind die Kraftwerke für die Assimilation und somit wichtig für die Förderung der Blütenanlagen. Ab Mai können die Zwiebelpflanzen im Halbschatten im Freien stehen. Bis zum September werden sie regelmäßig gegossen und gedüngt. Zuviel Nässe sollte aber vermieden werden, sonst können Pilzkrankheiten die Zwiebel befallen. Danach hält man die Pflanzen relativ trocken und kühl bei etwa 15 Grad Celsius. Die Laubblätter sterben dann meist ab, das ist aber kein Grund zur Besorgnis: In der Ruhephase bilden sich in der Zwiebel die üppigen Blütenknospen. Erst wenn sich in der Mitte der Zwiebel ein neuer Blütentrieb zeigt, sollte wieder mit dem Gießen begonnen werden. Text und Bilder: Bayerische Gartenakademie Veitshöchheim, Lars Frenzke, Landratsamt Fürth Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931/9801-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg.bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911/9773-1616) Und außerdem: www.lwg.bayern.de/gartenakademie/index.php (die Internetseiten der Bayerischen Gartenakademie) www.lwg.bayern.de/gartenakademie-infoschriften - Infoschriften www.lwg.bayern.de/gartenakademie-gartentipps - jede Woche neu www.lwg.bayern.de/gartenakademie-gemueseblog - Neues aus dem Schaugarten www.lwg.bayern.de/gartenakademie-gartencast - Gartentipps zum Hören

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Kultur

Cadolzburg - Nach Hexenverbrennung, doppeltem Kindermord und Weltkriegs-Schicksal wagen sich die Cadolzburger Burgfestspiele an das nächste schwierige Thema: Im Sommer 2018 feiert das neue Musical „Nisha“ auf der Burg Premiere. Diesmal lässt Autor Fritz Stiegler zwei Welten aufeinander prallen: Eine von Armut geprägte Welt trifft auf die reiche Welt. Beiden Welten hält Stiegler den Spiegel vor. „Es war für mich extrem schwierig, ein neues Thema zu finden“, sagt Stiegler. Eine Komödie habe er nach dem erfolgreichen WeltkriegsMusical nicht schreiben wollen. „Das wäre unpassend gewesen.“ Das brandneue Musical „Nisha“ verpackt aktuelle und kritische Themen in gewohnt unterhaltsamer Weise. Bewusst hat Stiegler darauf verzichtet, die beiden Welten ganz bestimmten Regionen zuzuordnen. „Die arme Welt kann genauso in Asien wie in Afrika sein.“ Die Regie hat erneut Jan Burdinski übernommen und die Choreographien Kathleen Bengs. Die Kompositionen stammen natürlich wieder aus der talentierten Feder von Matthias Lange. „Wir wollen mit Nisha auch aufzeigen, was auf unserer Welt besser laufen könnte und dass reiche Länder nicht unschuldig daran sind, dass die Menschen in anderen Ländern in Armut leben müssen“, erzählt Stiegler, der die Geschichte dreimal umgeschrieben hat. Schirmherren des Musicals sind Maede Soltani, die Tochter des Nürnberger Menschenrechtspreisträgers Abdolfattah Soltani, der seit 2011 im Iran inhaftiert ist, sowie Landrat Matthias Dießl. Das Mädchen Nisha Die Geschichte beginnt rasant: Während die Rallyefahrer ihre Karossen über die heißen Piste jagen und die rotierenden Räder den Staub der Steppe auf die ausgedörrten Palmölpflanzen verteilen, durchsucht das junge Mädchen Nisha die Hinterlassenschaften der westlichen

Besucher auf einer Mülldeponie. Die Bilder der Comic-Hefte faszinieren sie. Nisha blättert in Zeitschriften, schließlich findet sie Tolstojs „Anna Karenina.“ Begeistert von der Welt der Buchstaben, bringt sie sich das Lesen bei und erkennt, dass Bücher nicht nur unterhalten, sondern auch bilden und dass Bildung unerlässlich ist, damit sich die Menschen in ihrer Heimat wieder auf das besinnen, was das Leben fernab jeder falschen Ideologie lebenswert macht. Der Bau einer Schule für alle Mädchen, die nicht schreiben und nicht lesen können, wird für sie zur Lebensaufgabe. Fabian, der Sohn einer reichen Familie aus dem Westen, kann dagegen mit Bildung wenig anfangen. Ihn reizen weder Ziele noch Aufgaben. Seine behütete Karriere ist vom Elternhaus vorbestimmt und hat tragische Züge. Erst die schwere Krankheit des Sohnes lässt erahnen, wie sehr die beiden Welten voneinander abhängig sind, wie ungleich jedoch sich die Räder des Fortschrittes ineinander verzahnen. Stiegler verspricht wieder ein Drama mit vielen Aufs und Abs, Sarkasmus und auch der passenden Portion Humor. „Auch musikalisch prallen Welten aufeinander“, verrät der musikalische Leiter der Burgfestspiele, Matthias Lange. „Pop und Rock treffen auf Weltmusik, wie Klänge aus Kuba, Arabien und Salsa.“ Für die großen Orchesterstücke konnte Lange wieder die Nürnberger Symphoniker gewinnen. Für das kontrastreiche Musical haben die Macher ein abstraktes Bühnenbild ausgewählt - also ganz anders als bei den bisherigen Musicals der Gruppe.

Foto: rb

Nisha: Neues Cadolzburger Musical stellt Menschenrechte in den Mittelpunkt

Die Cadolzburger Musical-Profis freuen sich auf „Nisha“

Tribüne und Bühne befinden sich diesmal etwas weiter rechts vom Eingang der Burganlage - damit der Blick auf die Burg für Besucher des neuen Museums nicht versperrt wird. Die Proben für „Nisha“ beginnen im Januar. Das Ensemble besteht aus 150 Frauen und Männern. Das Stück hat neben den mehr als 20 Gesangseinlagen auch 54 Sprechrollen. „Eine gewaltige technische Herausforderung mit 24 Funkmikrofonen, die im Wechsel verwendet werden müssen“, sagt Lange. Kartenvorverkauf hat begonnen Die Welturaufführung findet am 21. Juni 2018 statt, danach wird das Stück den ganzen Sommer hindurch aufgeführt. Der Kartenvorverkauf hat bereits begonnen: Online unter www.reservix.de und bei den bekannten Vorverkaufsstellen. In Cadolzburg sind die Karten im Reisebüro am Marktplatz erhältlich. Die Karten sind somit auch ein tolles Weihnachtsgeschenk. (rb) Weitere Informationen www.cadolzburger-burgfestspiele.de


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Gemeinden

Großhabersdorf – Die Gemeinde Großhabersdorf hat die Ehrenplakette des Europarates für das Engagement um die europäische Einigung erhalten. Die Auszeichnung wurde an Bürgermeister Friedrich Biegel am örtlichen Weihnachtsmarkt bei einer Feierstunde überreicht. Es ist eine ganze besondere Auszeichnung, denn in Mittelfranken hat bislang nur die Stadt Nürnberg eine höhere Ehrung des Europarates erhalten. Biegel konnte Gäste aus den Partnergemeinden Frankreich, Polen und Kroatien begrüßen. „Ohne die Partnerschaft mit diesen Gemeinden würde es diese Feierstunde heute nicht geben“, betonte er. Im Jahr 1982 hatte Großhabersdorf als erste mittelfränkische Gemeinde eine kommunale Partnerschaft mit einem Ort aus dem Limousin, Aixe-Sur-Vienne, abgeschlossen. Inzwischen sind Partnerschaften mit Swieciechowa (Polen) und Malinska (Kroatien) hinzugekommen. Großhabersdorf ist seit dem Jahr 2000 Teil einer offiziellen Dreierpartnerschaft und erfüllt seit sieben Jahren eine quatronationale Partnerschaft mit Aixe-surVienne, der polnischen Kommune Swieciechowa und Malinska-Dubašnica in Kroatien mit Leben. Allein die freundschaftlichen Beziehungen zum französischen Aixe-surVienne werden von neun Vereinen und Organisationen getragen. Neben gegen-

seitigen Besuchsfahrten und einem intensiven Schüleraustausch sind im Laufe der zurückliegenden 35 Jahre weitere Formen der Zusammenarbeit entstanden. So fördern die Kommunen gemeinsam ein Entwicklungshilfeprojekt in Burkina Faso, auch werden wechselnde Kunstausstellungen in den Partnergemeinden durchgeführt. Für Jugendliche werden Ferienarbeitsplätze und Praktika in der Partnerkommune organisiert. Der Europapreis wurde 1955 von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg initiiert, um herausragendes Engagement von Kommunen im Zeichen der europäischen Idee zu würdigen. Die Auszeichnung sei somit auch eine Anerkennung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die Städtepartnerschaften mit vielen Kontakten und Initiativen bereicherten, sagte Biegel. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erinnerte in seinem Grußwort an die Gründung des Europarates am 5. Mai 1949, der heute eine 47 Staaten mit 820 Millionen Bürger umfassende europäische internationale Organisation ist. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor. Der Sitz des Europarats ist der Europapalast in Straßburg. „Seit über 35 Jahren setzt sich Großhabersdorf erfolgreich für das Zusammenwachsen Europas und damit für die friedliche Zukunft unseres

Foto: tk

Würdigung partnerschaftlicher Beziehungen: Ehrenplakette des Europarates für Großhabersdorf

Übergabe der Plakette im Rathaus

Kontinents ein. Dafür gebührt der Gemeinde größter Respekt, Dank und Anerkennung“, sagte Schmidt. Bezirkstagspräsident Richard Bartsch begrüßte die Gäste mit den Worten: „Liebe Europäer aus Frankreich, Polen, Kroatien und Mittelfranken.“ Er sprach von einer „außergewöhnlichen Ehrung“. Bartsch zeigte auf, dass es in Mittelfranken viele Kontakte nach ganz Europa gibt und damit der europäische Gedanke gelebt werde. Er wünschte der Gemeinde Großhabersdorf mit ihren Partnergemeinden „noch viele wunderbare Kontakte.“ Die Ehrenplakette gelte als Vorstufe des Europapreises und werde als zweithöchste Auszeichnung gewertet, mit der die Förderung der europäischen Idee auf kommunaler Ebene honoriert werden könne, so Bartsch. Landrat Matthias Dießl hob hervor, wie besonders die Auszeichnung ist: In diesem Jahr seien mit der Ehrenplakette nur zehn Gemeinden aus acht europäischen Ländern gewürdigt worden, in Deutschland seien es außer Großhabersdorf noch Pirna in Sachsen und Roßdorf in Hessen gewesen. Die Plakette würdige den besonderen Einsatz für die Stärkung eines vereinten Europas. Die Bewegung von verschwisterten Kommunen trage wesentlich dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit erhielten, über ihren eigenen kulturellen Tellerrand zu schauen. (tk)


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Kultur

Semesterauftakt an der Akademie Faber-Castell: Begrüßung der neuen Grafik-Design Studenten Stein - Im November hatte die Akademie Faber-Castell ihre Grafik-Design Studenten zu einer feierlichen Semesterauftaktveranstaltung mit Festrede eingeladen. Insbesondere begrüßt wurden dabei die 37 neuen Studenten, die im Wintersemester 2017/18 ihr Hochschulstudium Grafik-Design – entweder in der Vollzeit- oder der berufsbegleitenden Variante – mit dem angestrebten Abschluss als Bachelor of Arts begonnen haben. Prof. Uli Rothfuss, Rektor der Akademie Faber-Castell, hieß die neuen Studenten herzlich an der Akademie Faber-Castell willkommen. Nach Grußworten von Bürgermeister Kurt Krömer und Bernd Obst, in Vertretung von Landrat Matthias Dießl, gab die Studienleiterin Gabriele Werner den neuen Studenten ihre besten Wünsche für das Studium mit auf den Weg. Als Festredner brachte Werner ihren guten Freund und Geschäftspartner Boris Kochan, Gründer und Mitinhaber der Münchner Marken- und Designagentur „Kochan & Partner“ mit, der gleichzeitig das Amt als Präsident des Deutschen De-

Beim Semesterauftakt wurden neue Kontakte geknüpft

signtags inne hat. Boris Kochan zeigte in seinem Vortrag mit dem Titel „Die Welt als Entwurf 2.0“ in Anlehnung an das Werk Otl Aichers die Auswirkungen von Design auf gesellschaftliche Entwicklungen auf. Unter den rund 100 Gästen waren neben Eltern und Freunden auch viele „alteingesessene“ Studenten gekommen, um mit den Neuen ihren Studienstart zu feiern.

Mittlerweile studieren 110 Studenten im Hochschulprogramm Grafik-Design B.A. und 300 Studenten insgesamt an der Akademie Faber-Castell. Der Studiengang Grafik-Design wird seit 2014 an der Akademie Faber-Castell angeboten und in Kooperation mit der staatlich anerkannten DIPLOMA Hochschule durchgeführt, deren Studienzentrum die Akademie ist. Weitere Informationen unter www.akademie-faber-castell.de

Wirtschaft

Hotel Bomonti in Oberasbach ausgezeichnet Oberasbach - Das im April 2015 eröffnete Vier-Sterne-Hotel Bomonti in Oberasbach hat es innerhalb kürzester Zeit geschafft, unter den bestbewerteten Hotels in Deutschland zu landen: Das Hotel wurde kürzlich mit dem international renommierten Preis „Luxury Travel Guide Award“ in der Kategorie Service-Exzellenz in London ausgezeichnet. Den Preis lobt jährlich die Zeitschrift „Luxury Travel Guide“ aus, die weltweit in einer Auflage von 500.000 Exemplaren erscheint und das gehobene Tourismussegment anspricht. Eine eigene Bewerbung für die Preise ist nicht möglich – Gäste oder Reisespezialisten no-

minieren Anbieter, die im Wettbewerb besonders positiv herausstechen. Die Kandidaten werden an strengen Kriterien gemessen. Ein Komitee überprüft das Hotel auf Herz und Nieren. Reisespezialisten und Leser küren die besten Hotels in den verschiedenen Kategorien. Murat Baydemir, Investor und strategischer Geschäftsführer, betonte: „Wir schaffen mit diesem Award einen Mehrwert für die Metropolregion Nürnberg. Unser Hotel ist seit neuestem auch aktives Mitglied im Förderverein „Wirtschaft“ der Europäischen Metropolregion Nürnberg. Die Verbundenheit zu der Region zeigen wir unter anderem durch die tollen historischen Bilder in Sepia, die im ganzen Haus verteilt un-

ser Gästehaus schmücken.“ Murat Erdogan, operativer Geschäftsführer, unterstrich: „Die positiven Bewertungen sind der Garant für den Erfolg unseres Boutique-Hotels mit 51 Zimmern. Unser Erfolgsgeheimnis ist, dass wir von Anfang an den Gast in den Mittelpunkt unseres Handelns gesetzt haben.“ Birgit Huber, Bürgermeisterin der Stadt Oberasbach, sagte, dass das Hotel Bomonti für die Stadt Oberasbach ein wahrer Glücksgriff sei. Mit dem Hotel werde der Name der Stadt Oberasbach in die weite Welt getragen. Landrat Matthias Dießl ergänzte, dass das Hotel Bomonti als erstes Vier-Sterne-Hotel im Landkreis Fürth einen wichtigen Mehrwert für die Region darstelle.

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Ausbildungsplatz zum Elektroniker Fachrichtung Betriebstechnik (m/w)

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Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31.01.2018 an die Stadt Langenzenn, Personalamt, Friedrich-EbertStraße 7, 90579 Langenzenn, personalamt@langenzenn.de

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Amtsblatt 24.2017

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Nr. 24 vom 21. Dezember 2017

Inhaltsverzeichnis 123 Landratsamt Fürth 19. Sitzung des Kreisausschusses 124 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg 125 Landratsamt Fürth Verordnung zum Schutz der „Bibertinsel Zirndorf“ 126 Landratsamt Fürth Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Zenn 127 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 128 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze 129 Sparkasse Fürth Aufgebot 130 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 131 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 132 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 123 Landratsamt Fürth 19. Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, 15.01.2018, um 08:30 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, Im Pinderpark 2, Besprechungszimmer 2.12 die 19. Sitzung des Kreisausschusses statt, zu der alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen werden. Die Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Zirndorf, den 12.12.2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

124 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg Haushaltssatzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) für das Haushaltsjahr 2018 die Haushaltssatzung des ZVGN für das Haushaltsjahr 2018 wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 12 vom 15. Dezember 2017 amtlich bekannt gemacht und tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Zirndorf, den 21.12.2017 Landratsamt Fürth

125 Landratsamt Fürth Verordnung zum Schutz der „Bibertinsel Zirndorf“ (ehemals Naturdenkmal) vom 22.11.2017 Auf Grund von § 20 Abs. 2 Nr. 7 und § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes – BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434), in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 51 Abs. 1 Nr. 5 lit. b, Abs. 2 und Art. 43 Abs. 2 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82), zuletzt geändert am 13.12.1016 (GVBl. S 372), erlässt das Landratsamt Fürth folgende Verordnung: §1 Schutzgegenstand (1) Die ehemals als Naturdenkmal festgesetzte, auf dem Grundstück Fl.Nr. 488 der Gemarkung Zirndorf befindliche und in Anlage 1 näher bezeichnete Bibertinsel, wird als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. Der geschützte Landschaftsbestandteil umfasst die gesamte Fl.Nr. 488 der Gemarkung Zirndorf. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Bibertinsel Zirndorf“. (3) Die Lagepläne (Anlage 1 und 2) im Maßstab 1:5.000 bzw. 1.25.000 sind Bestandteil dieser Verordnung.

§2 Schutzzweck Die Bibertinsel wird zur Erhaltung und Entwicklung des dortigen naturnahen Kulturlandschaftsensembles als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt. An den vorhandenen Weihern und der Bibert sollen naturnahe Uferzonen geschaffen werden. Hierbei wird die Entwicklung der Ufer mit standortheimischen Gehölzen und Stauden bekräftigt. Zudem werden Strukturanreicherungen gefördert. §3 Verbote (1) Nach § 29 Abs. 2 BNatSchG ist es verboten, 1. einen geschützten Landschaftsbestandteil zu beseitigen oder 2. Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können. Für den Fall der Bestandsminderung kann die Verpflichtung zu einer angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzung oder zur Leistung von Ersatz in Geld vorgesehen werden. (2) Es ist insbesondere verboten, in dem nach § 1 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung geschützten Bereich 1. Teile des geschützten Landschaftsbestandteils zu beschädigen oder zu entfernen, 2. mit motorbetriebenen Fahrzeugen aller Art zu fahren oder diese dort abzustellen, 3. Flugmodelle einschließlich Drohnen, Bootsmodelle und Automodelle mit Motoren zu betreiben, 3. bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (Bay-BO) zu errichten, auch wenn dies keiner öffentlich - rechtlichen Erlaubnis bedarf, 4. Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen jeglicher Art, insbesondere Schnee, Streugut und andere mit Streusalz oder Taumitteln vermischte Stoffe, Grabungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise, z.B. durch Verdichtung oder Versiegelung zu verändern, 5. Abfälle, Herbizide, Öle, Säuren, Laugen, Farben, Gülle, Mist, Dünger, Abwasser oder Giftstoffe zu lagern, auszuschütten oder auszubringen, 6. Dränagen und andere Leitungen jeder Art zu verlegen oder zu errichten oder vorhandene wesentlich zu verändern bzw. zu erweitern, 7. freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Eier, Larven,

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Puppen oder sonstige Entwicklungsformen sowie Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu entfernen, zu zerstören oder zu beschädigen, 8. Schilder, Tafeln, Plakate oder sonstige Gegenstände an den Bäumen anzubringen, bzw. die Baumrinde zu beschädigen, 9. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen oder deren Wurzeln, Knollen oder Zwiebeln auszureißen, auszugraben oder zu entnehmen, 10. Bepflanzungen vorzunehmen oder Tiere auszusetzen, 11. Wohnwagen aufzustellen zu zelten, Feuer anzumachen, die Ruhe in der Natur durch Lärm oder Benutzung von Tonwiedergabegeräten oder auf andere Weise wesentlich zu stören, 12. Gewässer, deren Ufer, den Grundwasserstand oder den Zu- und Abfluss des Wassers zu verändern. §4 Ausnahmen Von den Verboten nach § 29 Abs. 2 BNatSchG und des § 3 dieser Verordnung sind ausgenommen: 1. Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur ordnungsgemäßen Pflege sowie zur Entwicklung des geschützten Landschaftsbestandteils, sofern sie durch das Landratsamt Fürth – Untere Naturschutzbehörde –, in deren Auftrag oder mit deren Genehmigung vorgenommen werden, einschließlich der Errichtung von zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Sperren.

2. Behördliche sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Beschilderungen, soweit sie als hoheitliche Kennzeichnungen oder durch Informationen dem Schutzzweck dienen und die Maßnahme mit Zustimmung des Landratsamtes Fürth - Untere Naturschutzbehörde erfolgt. 3. Unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen, die zur Beseitigung einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder bedeutender Sachwerte erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind dem Landratsamt Fürth – Untere Naturschutzbehörde –, soweit möglich, rechtzeitig vor deren Durchführung, ansonsten, falls dies aus Dringlichkeitsgründen nicht möglich ist, nachträglich unverzüglich anzuzeigen. 4. Die ordnungsgemäße fischereiwirtschaftliche Nutzung der drei genutzten Fischteiche und zugehörige Handlungen, wie Befahren durch den berechtigten Fischereiverein, bis zur Beendigung der bestehenden Pachtverträge. 5. Spielbetrieb von Kindern im üblichen Maße, im zugewiesenen Spielbereich. Die Nutzung des Spielbereichs regelt die Stadt Zirndorf in eigener Zuständigkeit im Benehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürth. §5 Befreiungen (1) Von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und dieser Verordnung kann das Landratsamt Fürth – Untere Natur-

schutzbehörde –nach den Vorschriften des § 67 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit Art. 56 Satz 1 BayNatSchG im Einzelfall auf Antrag eine Befreiung erteilen. (2) Die Befreiung kann nach § 67 Abs. 3 BNatSchG mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristung, Widerrufsvorbehalt, Auflagenvorbehalt) versehen werden. Zur Gewährleistung der Erfüllung dieser Nebenbestimmungen kann eine angemessene Sicherheitsleistung gefordert werden. (3) Im Übrigen gilt Art. 56 BayNatSchG. §6 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 57 Abs. 1 Nrn. 2 und 7 Bay-Nat SchG kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 dieser Verordnung ohne Ausnahmegrund (§ 4) oder ohne Befreiung (§ 5) den geschützten Landschaftsbestandteil beseitigt oder Handlungen vornimmt, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils oder seiner geschützten Umgebung führen können; insbesondere wer Handlungen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 12 dieser Verordnung vornimmt, 2. entgegen § 4 Nr. 3 Satz 2 dieser Verordnung erforderliche Sicherungsmaßnahmen nicht unverzüglich anzeigt oder Maßnahmen nach § 4 Nr. 1 dieser Verordnung ohne die erforderliche Genehmigung durchführt,


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3. einer vollziehbaren Nebenbestimmung nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung nicht nachkommt. §7 Inkrafttreten / Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Fürth zum Schutz des Naturdenkmales Bibertinsel vom 15.03.1976 außer Kraft. Zirndorf, den 22.11.2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen. 126 Landratsamt Fürth Verordnung über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Zenn (Gewässer II. Ordnung) von Fluss-km 4,410 bis 27,170 im Bereich der Stadt Langenzenn, der Marktgemeinde Wilhermsdorf und der Gemeinden Veitsbronn und Obermichelbach, Landkreis Fürth vom 06. Dezember 2017 Das Landratsamt Fürth erlässt auf Grund von § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl I Seite 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. 7. 2017 (BGBl I Seite

2771) in Verbindung mit Art. 46 Abs. 3, Art. 63 und Art. 73 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 25. Februar 2010 (GVBl Seite 66), zuletzt geändert durch Art. 9a Abs. 12 Bayerisches E-Government-Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl, S. 458) folgende Verordnung: §1 Allgemeines, Zweck (1) 1In der Stadt Langenzenn, in der Marktgemeinde Wilhermsdorf und in den Gemeinden Veitsbronn und Obermichelbach wird das in § 2 näher bezeichnete Überschwemmungsgebiet festgesetzt. 2Für dieses Gebiet werden die folgenden Regelungen erlassen. (2) 1Die Festsetzung dient der Darstellung einer konkreten, von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich. 2Zudem werden Bestimmungen zur Vermeidung von Schäden und zum Schutz vor Hochwassergefahren getroffen. §2 Umfang und Einteilung des Überschwemmungsgebietes/ Kennzeichnung der Hochwasser-Linie (HW-Linie) (1) 1Das Überschwemmungsgebiet liegt entlang der Zenn (Gewässer II. Ordnung), beginnend bei Fluss-km 4,410 bis 27,170 im Bereich der Stadt Langenzenn, der Marktgemeinde Wilhermsdorf und der Gemeinden Veitsbronn und Obermichelbach. (2) 1Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes sind in den Anlagen veröffentlichten Übersichts- und Detailkarten vom 01.02.2016 eingetragen. 2Der Lageplan und die neun Detaillagepläne sind Bestandteil dieser Verordnung.

Für die genaue Grenzziehung sind die Detailkarten im Maßstab 1 : 2.500 maßgebend, die im Landratsamt Fürth und in den Rathäusern der Stadt Langenzenn, der Marktgemeinde Wilhermsdorf und der Gemeinden Veitsbronn und Obermichelbach niedergelegt sind; sie können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 4Die genaue Grenze verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder, wenn die Grenze ein Grundstück schneidet, auf der dem Gewässer näheren Kante der gekennzeichneten Linie. 5Gänzlich im Überschwemmungsgebiet liegende Gebäude sowie solchen gleichgestellte Gebäude, die teilweise im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in der Detailkarte ebenfalls farblich hervorgehoben. (3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen des Überschwemmungsgebiets nicht.

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§3 Bauleitplanung, Errichten und Erweiterung baulicher Anlagen (1) Für die Ausweisung von neuen Baugebieten und die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gilt § 78 Abs. 1 bis 3 WHG. (2) Ein hochwasserangepasstes Errichten von Gebäuden im Sinn des § 78 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG ist gegeben, wenn nur Räume, die vollständig über dem beim Bemessungshochwasser zu erwartenden Wasserstand (HW100Linie) liegen, als Aufenthaltsräume genutzt werden und bautechnische Nachweise darüber vorgelegt werden, dass auch bei Hochwasser Auftriebs- und Rückstausicherheit sowie die Dichtheit und Funktionsfähigkeit, einschließ-

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lich der Entwässerung, gewährleistet sind; die Nachweise müssen von einem nach Art. 62 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Berechtigten erstellt werden. (3) 1Die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen ist im Überschwemmungsgebiet auch allgemein zulässig, wenn sie in gemäß § 78 Abs. 2 WHG nach Erlass dieser Verordnung ausgewiesenen Gebieten nach § 30 des Baugesetzbuchs (BauGB) den Vorgaben des Bebauungsplans entsprechen. 2Das Vorhaben ist beim Landratsamt Fürth (Wasserrecht), mit den erforderlichen Unterlagen einen Monat vorher anzuzeigen. §4 Sonstige Vorhaben (1) Für sonstige Bauvorhaben nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 bis 7 und Nr. 9 WHG gilt § 78 Abs. 4 WHG. (2) 1Die Zulassung nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG gilt als erteilt, wenn für das Vorhaben eine Anlagengenehmigung nach Art. 20 BayWG erteilt wurde und dabei die Voraussetzungen des § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG geprüft wurden. 2In der Anlagengenehmigung ist die Erteilung der Zulassung nach § 78 Abs. 4 Satz 1 WHG auszusprechen. (3) Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten die Bestimmungen des WHG, des BayWG und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). §5 Antragstellung 1 Mit dem Genehmigungsantrag nach § 78 Abs. 3 Satz 1 WHG sind für bauliche Anlagen in entsprechender Anwendung der für Bauvorlagen geltenden Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung die zur Beurteilung erforderlichen und geeigneten Unterlagen vorzulegen. 2Vorlagepflichten nach der Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) vom 13. März 2000 (GVBl S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 727) bleiben unberührt. §6 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Fürth (Amtsblatt - Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth / Landkreismagazin) in Kraft. Zirndorf, 06. Dezember 2017 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen.

127 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 29.11.2017 , Az: 442-BV473-2017-JH/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth Frau Anna Himmler u. Herrn Martin Hösl, Schoppershofstr. 22 , 90489 Nürnberg, die Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 736/3 der Gemarkung Langenzenn (Cadolzburger Weg 13, 90579 Langenzenn). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nach Bekanntgabe der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form zu stellen. 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nrn. 736 und 736/4 der Gemarkung Langenzenn durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.16, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden.

Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen. Zirndorf, den 29.11.2017 Landratsamt Fürth Hahn Regierungsamtmann 128 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 05.12.2017, Az: 441-BV431-2017, erteilte das Landratsamt Fürth WEG Oberasbach, Meißener Str. 49, 90522 Oberasbach, die Baugenehmigung zum Seniorenzentrum Rangau Oberasbach - Umbau der bestehenden Einrichtung der stationären Pflege für 40 Bewohner auf dem Grundstück Fl.-Nr. 302/20 der Gemarkung Oberasbach (Meißener Str. 49, 90522 Oberasbach). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach Postfachanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212 a Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann nach Bekanntgabe der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form zu stellen. 1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 302/18, 302/19, 302/40 und 302/42 der Gemarkung Oberasbach durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5


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Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.11, während der Geschäftszeiten (Montag – Donnerstag, jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr, und Freitag von 08.00 – 12.30 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Informationen nach Art. 27 a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/öffentliche Bekanntmachungen. Zirndorf, den 05.12.2017 Landratsamt Fürth Döhler Verwaltungsoberinspektor 129 Sparkasse Fürth Aufgebot Wie glaubhaft gemacht wurde, sind folgende Sparkassenbücher der Sparkasse Fürth zu Verlust gegangen. Sparkonto Nr. 3246415289 Sparkonto Nr. 3005544618 Auf Antrag der Gläubiger werden die Inhaber der oben genannten Sparkassenbücher aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Fürth anzumelden. Werden die Sparkassenbücher während dieser Zeit nicht vorgelegt, erfolgt anschließend die Kraftloserklärung. Fürth, den 12.12.2017 Sparkasse Fürth 130 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65/1 „Langenäckerstraße / Schnepfenweg“, nördlich der Langenäckerstraße und westlich des Schnepfenwegs; hier: Frühzeitige Information der Öffentlichkeit im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB Der Stadtrat Oberasbach hat am 04.12.2017 die Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65/1 „Langenäckerstraße / Schnepfenweg“ beschlossen (§ 13 a BauGB). Das Plangebiet liegt im Ortsteil Kreutles, nördlich der Langenäckerstraße und westlich des Schnepfenwegs. Der Geltungsbereich der 1.

Änderung umfasst die Grundstücke mit folgenden Flurnummern: 775/14; 775/31; 775/32; 775/33; 775/34; 775/35; 775/36, alle Gemarkung Oberasbach. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bauleitplanung ist die maßvolle Nachverdichtung des Plangebietes. Die Planung stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung dar, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB zur Anwendung kommt. In diesem Verfahren ist keine Umweltprüfung vorgesehen. Der Vorentwurf zur 1. Änderung (Stand: 21.11.2017), bestehend aus dem Planblatt mit Planzeichenerklärung, textlichen Festsetzungen und textlichen Hinweisen sowie der Begründung, wird hiermit öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 21.12.2017 bis einschließlich 22.01.2018 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zim-

mer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Oberasbach, den 05.12.2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 131 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); hier: Inkrafttreten der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“; Der Stadtrat Oberasbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Satzungsbeschluss zur 1.

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Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/4 „Heckenweg“ (Stand: 20.11.2017), gemäß § 13 a in Verbindung mit § 10 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 756, 756/5, 758/31, alle Gemarkung Oberasbach. Der Änderungsbereich befindet sich am südlichen Rand des Ortsteils Altenberg, westlich des Heckenwegs inclusive des Heckenwegs selbst. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Erweiterung von Wohnraum, die städtebauliche Abrundung des Siedlungsrandes, die Sicherung der vorhandenen ortsbildprägenden BaumStrauch-Hecke, sowie die Fortentwicklung der Baustruktur. Des Weiteren wird eine flexiblere Anordnung der Gebäude auf der bislang unbebauten Fläche ermöglicht. Die Planung bildet auch die Grundlage für die Herstellung der Erschließungsanlage „Heckenweg“ (§ 125 BauGB). Die Bauleitplanunterlagen werden im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 207, während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt der Bauleitplanung wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Unterlagen sind auch im Internet einsehbar: http://www.oberasbach.de/leben/projekte/ stadtentwicklung/heckenweg.html Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der Bebauungsplanänderung gemäß § 215 Absatz 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden: 1. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Oberasbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind. Weiterhin wird hingewiesen auf die Vorschriften über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB). Die Satzung zur 1. Änderung tritt gemäß § 10 BauGB mit der Veröffentlichung dieser Be-

kanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Oberasbach, den 5. Dezember 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 132 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 15/1 „Werner-Gelände“; hier: Inkrafttreten Der Stadtrat Oberasbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 den Bebauungsplan Nr. 15/1 „Werner-Gelände“ (Stand: 20.11.2017) gemäß § 13 a in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 286, 286/1, 286/2, 286/3, 286/5, 286/6, 286/7, 287/2, 287/3, 287/5 sowie 287/8, alle Gemarkung Oberasbach, im Bereich des ehemaligen Betriebsareals der früheren Schreinerei Werner, Albrecht-Dürer-Straße 63 und die angrenzenden Grundstücke nördlich der Stichstraße zur Albrecht-Dürer-Straße. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt. Ziel der Bauleitplanung ist die Umplanung von Teilen des Schreinerei-Geländes in ein Baugebiet in dem eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten zulässig sein soll. Im Kern befindet sich noch eine Schreinerei, die nur noch reduziert betrieben wird. Die Bauleitplanunterlagen werden im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach, Stadtbauamt, II. Stock, Zimmer 207, während der allgemeinen Dienststunden, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt der Bauleitplanung wird auf Verlangen

Auskunft erteilt. Die Unterlagen sind auch im Internet einsehbar: http://www.oberasbach.de/leben/projekte/ stadtentwicklung/altort-oberasbach.html Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Verletzungen von Vorschriften bei der Bebauungsplanaufstellung gemäß § 215 Absatz 1 BauGB durch Fristablauf unbeachtlich werden: 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsund des Flächennutzungsplanes, 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Oberasbach unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Das Vorstehende gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2 a BauGB beachtlich sind. Weiterhin wird hingewiesen auf die Vorschriften über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretende Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB). Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 BauGB mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. Oberasbach, den 5. Dezember 2017 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Lust auf Kreativität, eigenverantwortliches Arbeiten und Unterstützung beim Spielmobil? Wir, die Kommunale Jugendarbeit und das Spielmobil des Landkreises Fürth, sind Ein-satzstelle im FSJ-Kultur und suchen ab Februar/März 2018, eine/n kreativen, kommu-nikativen, spiel- und spaßbegeisterten jungen Menschen, der in den kommenden 6 Monaten unser Team unterstützen und bereichern möchte. Du erhältst vielfältige Einblicke in die Arbeitsbereiche der Kommunalen Jugendarbeit, kommst mit zahlreichen Kolleg*innen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kontakt und kannst jede Menge wunderbare Erlebnisse bei den Spielmobileinsätzen und der Arbeit mit den Kindern sammeln. Alle Informationen zu unserem Arbeitsfeld findest du auf der Homepage des Landkrei-ses unter Kommunale Jugendarbeit und Spielmobil. Du solltest mindestens 18 Jahre sein und den Führerschein B besitzen. Nähere Auskunft und die Antworten auf Fragen wie z.B. zur Höhe des Taschengeldes oder zu den Arbeitszeiten erhältst du bei Frau Breitenbach 0911/9773-1274 und Frau Eißler -1273 Wir freuen uns auf dich und deinen Anruf!

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Der Landkreis Fürth sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Architekt/in – Dipl. Ing. (FH) oder Bachelor als Arbeitsbereichsleiter/in des Bereichs „Bebaute Liegenschaften / Unterhalt“, sowie stellvertretende/r Sachgebietsleiter/in der Gebäudewirtschaft. Ihre Aufgaben: • Arbeitsbereichsleitung und stellvertretende Sachgebietsleitung in personeller und organisatorischer Hinsicht • Externe Hochbauplanungen und Maßnahmen des Landkreises Fürth in Eigenregie - Erarbeiten und Erstellung von Konzepten, Erstellen von Raumprogrammen - Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Gremien für Hochbaumaßnahmen, sowie für Miet- und Unterhaltsangelegenheiten - Erstellen von Kosten- und Nutzenanalysen für Hochbau- und techn. Baumaßnahmen - Projektsteuerung gem. § 31 HOAI (selbstständig und eigenverantwortlich) - Eigenständige und selbstverantwortliche Bearbeitung der Leistungsphase 1-8 nach HOAI von Hochbaumaßnahmen, deren Projektsteuerung und die hiermit verbundene Verantwortung für die Einhaltung des Kostenrahmens, der späteren Bewirtschaftung sowie Einhaltung der Haushaltsmittel - Erstellen/Erarbeiten von Planungskonzepten, Kostenermittlungen nach DIN 276 - Selbstverantwortliche Erstellung von Fachplanungen (Brandschutz + Sigeko) Ihr Profil: • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder Bachelor auf dem Gebiet der Architektur mit uneingeschränkter Bauvorlagenberechtigung • Zusatzqualifikation Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen • Zusatzqualifikation Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz • gute Kenntnisse der EDV-geschützten Planungsmittel, wie CAD-Programme / Ausschreibungsprogramme (z.B. Nemetscheck, Allplan; G & W California 3000) • Führungskompetenz, hohe Eigeninitiative und Belastbarkeit • Verantwortungsbewusstsein sowie Durchsetzungsfähigkeit • Ausgeprägte Sozial- und Verhandlungskompetenz, Kooperations- und Teamfähigkeit • Beherrschung der MS-Office-Standardprogramme • Fahrerlaubnis der Klasse B, eigener PKW erforderlich Unser Angebot: • Eine langfristig angelegte, vielseitige und abwechslungsreiche Führungsposition • Gute Fortbildungsmöglichkeiten • Ein engagiertes Team innerhalb einer leistungsfähigen und lebensfrohen Kommunalverwaltung • Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Vergütung richtet sich nach den tarifrechtlichen Vorschriften entsprechend den persönlichen Voraussetzungen (Stellenwert E 10 TVöD). Grundsätzlich ist die Stelle entwicklungsfähig. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Egerer ( (0911) 9773-1604 gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 11.01.2018 über die Onlineplattform www.interamt.de unter der Stellen-ID: 419530 an uns zu senden und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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men sollten oder Sie jemanden kennen, bei dem die Verteilung nicht ordentlich klappt: Auf der Landkreis-Homepage (Startseite, rechte Seite, Stichwort „Landkreismagazin“) gibt es ein Beschwerde-Formular. Wir leiten die Mitteilungen direkt an die für die Verteilung zuständige Firma weiter.


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Der Landkreis Fürth sucht ab 1. September 2018 bis einschl. 31. August 2019 für die Stelle:

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Leiterin/Leiter der Zentralen Schulverwaltung

Freiwilliges soziales Jahr in der Kultur (FSJ-K) in Vollzeit einen jungen Mann/ eine junge Frau zwischen 18 und 27 Jahren. Das Aufgabengebiet ist im Arbeitsbereich der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Fürth angesiedelt und umfasst u.a. folgende Bereiche: • V orbereitung und Durchführung kultureller Aktionen (Kinderaktivwochen, Kinder- und Jugendkulturherbst, Theaterreisen etc.) • U nterstützung bei Veranstaltungen (Berufsinformationsmesse, Jobchecker, Turniere, Fachsymposien, Elternabende) • M itorganisation und aktive Teilnahme an den Spielmobileinsätzen • E ntwicklung neuer Spielprojekte und eventuell Bau neuer Spiele/Spielgeräte • E igenverantwortliche Durchführung eines Projektes Erfahrungen in der Kinder-und Jugendarbeit wären schön, sind jedoch keine Voraussetzung. Wir erwarten Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und vor allem Freude an der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen. PC-Kenntnisse und Führerschein der Klasse B sind von Vorteil. Es wird ein monatliches Taschengeld in Höhe von 320 € gewährt. Während des FSJ-K sind insgesamt 25 Seminartage in 3 – 5 Blöcken (nicht vor Ort) abzuleisten. Im gesamten Zeitraum findet eine pädagogische Betreuung statt. Eine Bewerbung zum FSJ-Kultur ist nur online und zentral bei der BAG Spielmobile möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.03.2018. Nähere Informationen zum FSJ-Kultur und den Bewerbungsbogen finden Sie unter: www.fsj.spielmobile.de. Da Ihre Online-Bewerbung zentral bei der BAG Spielmobile eingeht, wäre es schön, wenn Sie uns gleichzeitig über Ihr Interesse an der oben genannten Stelle informieren würden: Landratsamt Fürth, Kommunale Jugendarbeit, z.Hd. Frau Breitenbach/Frau Eißler, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, e-Mail: jugendarbeit@lra-fue.bayern.de. Für Auskünfte stehen Ihnen die Arbeitsbereichsleiterin der Kommunalen Jugendarbeit, Frau Breitenbach (0911 9773-1274) oder die Leiterin des Spielmobils, Frau Eißler (0911 9773-1273), gern zur Verfügung.

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unbefristet in Vollzeit. Ihre Aufgaben umfasst im Wesentlichen: • Z entrale Schulverwaltung • V ollzug Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) und Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) • K ontaktstelle mit den Schulleitungen • A bschluss von Mietverträgen / Organisationen / Abrechnungen / Abstimmungen mit den Landkreisgemeinden z.B. Anmietung von Sporthallen, Organisation Bustransfer und Abrechnung mit Busunternehmen • S tellungnahmen / Anfertigung von Schreiben im Bereich Schulen • T eilnahme an schulischen Veranstaltung u.a. Elternbeiratssitzungen, Consumenta • S itzungsvorbereitungen u.a. Fertigung von Sitzungsvorlagen für Kreisgremien für den Bereich der Schulen sowie Teilnahme an den Sitzungen • H aushalts- und Budgetverantwortung Wir erwarten von Ihnen: • A bgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Beamter/in der 2. Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn innere Verwaltung oder vergleichbare Qualifikation • K enntnisse im Schulfinanzierungs- und Gastschulbeitragsrecht • K enntnisse im Kommunalen Haushaltsrecht (insbes. Doppik) • A usgeprägte soziale Fachkompetenz, Gewissenhaftigkeit, eigenverantwortliches Arbeiten, Durchsetzungsvermögen, Verhandlungs­ geschick, Hohes Maß an Eigeninitiative • B eherrschung der MS-Office-Standardprogramme • F ührerschein Klasse B Unser Angebot: • E ine langfristig angelegte, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit • G ute Fortbildungsmöglichkeiten • E in engagiertes Team innerhalb einer leistungsfähigen und lebensfrohen Kommunalverwaltung • V ereinbarkeit von Beruf und Familie Die Vergütung richtet sich entsprechend Ihren persönlichen Voraussetzungen nach den Vorschriften des BayBesG bzw. TVöD (Stellenwert A 9 BayBesG bzw. E 9 TVöD). Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Kohler ( (0911) 9773-1139 gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 05.01.2018 über die Onlineplattform www.interamt.de unter der Stellen-ID: 424368 an uns zu senden und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist für uns selbstverständlich. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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lle) (Stadtha rader U1 ga Direk t ander Saturn-Tief0 Uhr) in Parken dert arif ab 19:0 ge (Son

Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de

20:00 15:00 14 SO 18:00 10:00 15 MO

20 SA 21 SO 22 MO 26 FR 29 MO

Konzert Neujahrskonzert: Passo Avanti „Kammermusik.unlimited“ Kinderkonzert Neujahrskonzert für Kids: Matze mit ab 3 der blauen Tatze, mini.musik e.V. Tanz Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl Schauspiel el Judas Wiederaufnahme Schauspiel von Lot Vekemans Konzert Jens Magdeburgs Landscape „Open Horizon“ Schauspiel el Judas Schauspiel von Lot Vekemans KinderForum Schlinkepütz – Eine Monsteroper ab 4 Erzähltheater nach Susan Kreller Schauspiel el Judas Schauspiel von Lot Vekemans KinderForum Schlinkepütz – Eine Monsteroper ab 4 Vorstellung für KiGa und GS

Tanz 19:00 Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl Konzert 20:00 PASSAGEN (2): IL Lusorius „Der Duft der Kindheit“ KinderForum 15:00 Komm, wir nden einen Schatz ab 4 Theater Morgenroth & Schwester KinderForum 10:00 Komm, wir nden einen Schatz ab 4 Vorstellung für KiGa und GS Tanz 19:00 Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl Konzert 20:00 VIBRAPHONISSIMO 2018 Alexandra Lehmler feat. Franck Tortiller –„sans mots“ Tanz 19:00 Community-Dance Tanz mit Jutta Czurda & Petra Heinl

www.kulturforum-fuerth.de

ww www.stadttheater.de

Mo 14.01. Schlinkepütz Eine Monsteroper

Foto: Rudi Ott

Fürth

Rosenstr. 50 90762 Fürth Tel.0911-74912-0 www.stadthalle-fuerth.de stadthalle@fuerth.de

Veranstaltungen Januar 2018

Januar 2018

20:00 05 FR 15:00 07 SO 19:00 08 MO 20:00 11 DO 20:00 12 FR

Stadthalle

Sonntag, 07.01.2018, 15.30 Uhr + 19.00 Uhr SCHWANENSEE Klassisches Russisches Ballett aus Moskau Donnerstag, 11.01.2018, 19.30 Uhr ABBA – The Tribute Concert Alle Hits LIVE in einer Show performed by ABBAGAIN Mittwoch, 17.01.2018, 15.00 Uhr + 17.00 Uhr YAKARI DER KLEINE INDIANERJUNGE Figurentheater: Yakari und der Riesenvielfraß Freitag, 19.01.2018, 20.00 Uhr STAHLZEIT - Auf Reise Tour 2018 Die spektakulärste RAMMSTEIN Tribute Show Sonntag, 21.01.2018, 18.00 Uhr CHIEMGAUER VOLKSTHEATER – Mei bester Freind Komödie in drei Akten von Bernd Helfrich Donnerstag, 25.01.2018, 16.00 Uhr FEUERWEHRMANN SAM – Neue Show! Feuerwehrmann Sam rettet den Zirkus! Freitag, 26.01.2018, 19.30 Uhr MONIKA GRUBER – Wahnsinn -AUSVERKAUFTSonntag, 28.01.2018, 14.00 Uhr KINDERFASCHING der Stadthalle Fürth Eine Reise in den Märchenwald

Vorschau Februar 2018 Samstag, 03.02.2018, 10.00 Uhr Sonntag, 04.02.2018, 10.00 Uhr AUSSTELLUNG RUND UMS BAUEN 14. Fertighaus & Energie Fürth Bauen – Renovieren – Energiesparen - Finanzierung Donnerstag, 15.02.2018, 20.00 Uhr FEINE SAHNE FISCHFILET „Alles auf Rausch“ Tour 2018 Sonntag, 18.02.2018, 14.00 Uhr + 16.00 Uhr MASCHA UND DER BÄR Das Bilderbuchtheater Samstag, 24.02.2018, 10.30 Uhr Sonntag, 25.02.2018, 10.30 Uhr MINERALIENTAGE FÜRTH Verkaufsausstellung für Edelsteine, Schmuck, Mineralien und Fossilien mit kostenlosem Kinderprogramm Mittwoch, 28.02.2018, 19.00 Uhr RIZOMA. EQUILIBRIUM. Sensationelle Akrobatik Show


Landkreismagazin 24.2017

Wir gratulieren Zur eisernen Hochzeit 17.01.2018 Anna & Josef Thomann, Stein 24.01.2018 Juliana & Johann Liess, Oberasbach 31.01.2018 Hermine & Kurt Schiel, Stein Zum 98. Geburtstag 02.01.2018 Luise Vogel, Veitsbronn ält. Einwohnerin

Zum 95. Geburtstag 03.01.2018 Hildegard Gottal, Zirndorf 03.01.2018 Zitta Zeyda, Roßtal 04.01.2018 Heinrich Fleischmann, Cadolzburg 06.01.2018 Walter Kittel, Oberasbach 27.01.2018 Aloysia Ullermann, Stein 31.01.2018 Ella Ulm, Puschendorf Zum 90. Geburtstag 05.01.2018 Johanna Aretz, Puschendorf 05.01.2018 Margareta Pröger, Zirndorf 05.01.2018 Hermann Riederer, Oberasbach 07.01.2018 Laura Bachhiesl, Oberasbach 07.01.2018 Katharina Groß, Obermichelbach 08.01.2018 Sigrid Mehnert, Zirndorf 09.01.2018 Ursula Schmitze, Cadolzburg 11.01.2018 Sadiye Öztürk Stein 12.01.2018 Imgard Spindler, Zirndorf 12.01.2018 Hildegard Christl, Veitsbronn 13.01.2018 Friedrich Mändlein, Oberasbach 16.01.2018 Hildegard Tiemann, Zirndorf 18.01.2018 Karolina Schaller, Puschendorf 20.01.2018 Luise Krause, Zirndorf 20.01.2018 Margareta Elitzer, Oberasbach 21.01.2018 Elfriede Birkmann, Zirndorf 22.01.2018 Lucia Pillipp, Zirndorf 24.01.2018 Anna Bucher, Cadolzburg 27.01.2018 Gertrude Sedlak, Zirndorf 28.01.2018 Heinz Werner, Stein 30.01.2018 Irma Neusinger, Oberasbach

TIPP

Neujahrskonzert Oberasbach Am Samstag, 13.01.2017, findet um 19.30 Uhr als musikalischer Jahresauftakt das Neujahrskonzert der Stadtkapelle Zirndorf zusammen mit dem Musikverein Markt Allersberg im Hans-Reif-Sportzentrum Oberasbach statt. Unter der Leitung von Steffen Schubert vereinen sich die beiden Gruppen zu einem großen symphonischen Orchester von 70 Musikern und Musikerinnen. Das facettenreiche, musikalische Programm erstreckt sich von Johann Strauss’ jr. Russischen Marsch über Melodien von Termine 05.01.2018 | 18.00 Uhr Tuchenbach: Seniorenkegeln Veranstalter: Seniorenteam Tuchenbach Ort: Birkenstr. 2 Kegelbahn, Tuchenbach 05.01.2018 | 19.00 Uhr Puschendorf: Subb´n Essen im Gasthaus Schmotzer Veranstalter: Heimatverein Puschendorf Ort: Dorfstr. 19, Puschendorf 06.01.2018 | 10.00 Uhr Tuchenbach: Drei Königs Wanderung rund um Tuchenbach des Tennis Club Tuchenbach Veranstalter: Tennis Club Tuchenbach Ort: Schulplatz, Tuchenbach

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00

Charles Chaplin bis hin zu Musicalklängen aus Aladin und Filmmusik, wie Hans Zimmers Pirates oft the Caribbean – At World’s End. Eintrittskarten für 14 Euro (ermäßigt: 10 Euro) sind ab sofort unter der Tickethotline 0911 74 25 367 oder an den Vorverkaufsstellen (Kulturamt & Tourismusinformation Zirndorf, Bäckerei Beck) erhältlich. 06.01.2018 | 19.30 Uhr Cadolzburg: Kegelabend im Gasthaus zur Buchspitz in Cadolzburg Veranstalter: Velogruppe Großhabersdorf Ort: Schützenstr. 1, Cadolzburg 07.01.2018 | 14.00 Uhr Zirndorf: Großer Seniorentanz-Ball in der Paul-Metz-Halle Reservierung im Kulturamt Zirndorf, Tel. 0911/9600108 oder im Internet unter www.zirndorf.de/ticket Veranstalter: Kulturamt Zirndorf, Tel. 0911/9600108 | Ort: Volkhardtstr. 33, Zirndorf 07.01.2018 | 16.30 Uhr Großhabersdorf: Neujahrsempfang der Velogruppe im Gasthaus Däumler Veranstalter: Velogruppe Großhabersdorf Ort: Unterschlauersbach, Großhabersdorf Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign Pfalzhausweg 69 90556 Cadolzburg-Egersdorf Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07 info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: 8.1.2018 Anzeigen-Annahmeschluss:

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