Landkreismagazin 2011 04 29 Ausgabe 07

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is Landkr Magazin Das Magazin mit den amtlichen Mitteilungen des Landkreises Fürth

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29.04. 2011 Ausgabe 7

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Aktuell

Mit viel politischer Prominenz startete der Karpfenbesatz 2011 [Seite 3]

In dieser Ausgabe: Die Halbzeitbilanz des Landrats: ­Viel erreicht in drei Jahren [Seite 4/5]

Der Naturschutzbeirat: Viel für die Natur übrig [Seite 8]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Girls Day mit Bayerns wahrscheinlich einziger Straßenwärterin: Viel gelernt in der staatlichen Straßenmeisterei Ammerndorf [Seite 17]

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Aktuell

Nachwuchs-Karpfen schwimmen jetzt in den ­Teichen des Fürther Landes Wilhermsdorf - Die Karpfenzeit ist erst einmal zu Ende. Aber keine Sorge: Damit der schmackhafte fränkische Karpfen ab September wieder serviert werden kann, haben die Teichbauern bereits Vorbereitungen getroffen. In den letzten Wochen wurden in den meisten Karpfenweihern zwei Jahre alte Karpfen (K2) ausgesetzt, die bis zum Herbst zu K3-Karpfen heranwachsen sollen. Offiziell wurde die so genannte „Karpfenbesatzmaßnahme 2011“ in Mittelfranken im Wilhermsdorfer Ortsteil Kreben im Beisein vieler Gäste gefeiert. Die Teichbauern Günter und Klaus Vogel haben dabei 400 Stück K2-Karpfen Zahlreiche Politiker unterstützten die Teichbauerfamilie Vogel ausgesetzt. Unterstützt wurden sie von politischer Prominenz: Sogar der Generalkonsul der Russischen Föderation in München, Andrey Jurewitsch Grozow, selbst ein leidenschaftlicher Angler, war eigens angereist, um zusammen mit dem Landtagsabgeordneten Hans Herold, dem Regierungspräsidenten Dr. Thomas Bauer, Bezirkstagspräsident Richard Bartsch und Landrat Matthias Dießl in den kühlen Karpfenteich zu steigen. Die Regie führte der Vorsitzende des Fischerzeugerrings Mittelfranken, Günter Gabsteiger. „Ich hoffe, dass wir im Sommer diese 400 Karpfen auch alle wieder herausholen können“, so Gabsteiger. Er spielte damit auf einen der größten Feinde der Karpfen an: Dem

Kormoran. Der mittelgroße, schwer gebaute Wasservogel ist vor allem wegen seines großen Appetits ein Problem für die Fischerzeuger. „Die Verluste, die wir durch die Kormorane erleiden, bedrohen sogar bei einigen Teichbauern die wirtschaftliche Existenz“, erklärte Günter Gabsteiger.

ring Mittelfranken auch in diesem Jahr wieder mit 45.000 Euro unterstützen“, sagte er zu. Das Geld wird vor allem für die Ringassistenten benötigt, die unter anderem die Wasserqualität der Karpfenteiche kontrollieren und als wertvolle Berater den Fischerzeugern zur Seite stehen.

Musikalische Jäger Die Jäger, die beim Karpfenbesatz 2011 anwesend waren, waren jedenfalls mit einer anderen Aufgabe betraut: Die Jagdhornbläser Fürth spielten mehrere zünftige Stücke, die der Feier in Kreben den passenden Rahmen verliehen. Und immerhin hatte Bezirkstagspräsident Richard Bartsch eine gute Nachricht: „Der Bezirk wird den Fischerzeuger-

Gutes aus dem Fürther Land Landrat Matthias Dießl nannte den Karpfen als eines der Produkte auf der „Speisekarte des Fürther Landes“. Der Karpfen sei ein typisches Beispiel für ein regional erzeugtes Lebensmittel mit kurzen Wegen. Vom Zustand der Teiche könne man sich jederzeit überzeugen. Die Teichgenossenschaft Fürth ist ebenfalls Mitglied der Initiative „Gutes aus dem Fürther Land“.

Die Teichbauern Günter und Klaus Vogel setzen die Karpfen aus

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Aktuell

Erfolgreiche Halbzeitbilanz des Landrats

Starke Wirtschaftsförderung, auch die Regionalinitative „Gutes aus dem Fürther Land” wurde wieder gestartet

Landkreis Fürth - Eine positive Bilanz zieht Landrat Matthias Dießl zur Halbzeit seiner sechsjährigen Amtsperiode: „Ich bin mit dem Ziel angetreten, den Landkreis Fürth besonders für Familien attraktiv zu machen, zukunftsorientierte Unternehmen und Einrichtungen zu fördern, den Öffentlichen Personennahverkehr zu optimieren, dem Landkreis ein starkes Profil zu geben, mit modernen Schulen und vielen Verbesserungen, die die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger erhöhen”, so Matthias Dießl. „Die Ziele im damaligen Wahlprogramm waren hoch gesteckt. Um so mehr freut es mich, dass wir in den zurückliegenden drei Jahren bereits sehr viel davon erreicht haben. Sogar Projekte darüber hinaus konnten umgesetzt werden”, stellt der Landrat zufrieden fest.

bau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und die Einrichtung des Netzwerks frühe Kindheit KoKi. Das Ziel, künftig für 46 Prozent der

seiner Amtszeit die Rolle eines Vernetzers wahrgenommen, wodurch sich neue Chancen für den Landkreis ergeben haben. Als Leuchtturm-Projekte bezeichnet Matthias Dießl die neue Realschule in Langenzenn im Rahmen des Kooperationsmodells mit der örtlichen Mittelschule, den Aufbau einer leistungsstarken Wirtschaftsförderung mit der Reaktivierung der Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land”, die energetische Sanierung des Förderzentrums in Cadolzburg, den Beginn der Generalsanierung des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums Oberasbach, den Start des Regionalmanagements und

Der jährliche Energietag informiert

Jüngsten einen Platz anzubieten, kön- die umsichtige Seniorenpolitik, für die ne voraussichtlich planmäßig bis zum der Landkreis vom Freistaat eine hohe, Jahr 2013 erreicht werden. „Familien mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung erhalten hat. „Es ist der Landkreisverwaltung gelungen, den Bürgerservice noch besser zu gestalten. Schon heute sind wir ein bürgerfreundlicher, effektiver und effizienter Dienstleistungsbetrieb mit

Mit einer Vertragsunterzeichnung wurde das Kooperationsmodell in Langenzenn erfolgreich auf den Weg gebracht

„Bei meiner Arbeit habe ich immer das Wohl des gesamten Landkreises im Auge. Den Landkreis attraktiv für Familien mit Kindern zu erhalten und auszubauen, hat für mich dabei höchste Priorität”, erklärt Matthias Dießl. Als äußerst positiv bewertet er den Aus-

finden heute bei uns beste Rahmenbedingungen”, sieht sich Matthias Dießl in Anbetracht der Tatsache, dass der Landkreis Fürth noch immer eine Zuzugsregion ist, bestätigt. Das Familienspiel wurde neu konzipiert und

Er hat in vielen Bereichen von Beginn ist jetzt noch familienfreundlicher


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Der Landrat hat die Projektleitung des Entdeckerpasses übernommen

14 Landkreisgemeinden überwiegend harmonisch und partnerschaftlich ist. Auch die erfolgreiche Arbeit in den Kreisgremien verlaufe sehr konzentriert und zielorientiert von allen Beteiligten. Mit dem Elan, den Matthias Dießl seit Übernahme des Amtes als Landrat an den Tag legt, soll es auch in Zukunft weiter gehen. „Mir bereitet die Aufgabe und der Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr große Freude. Ich habe viele Ideen, die ich in den nächsten drei Jahren und darüber hinaus verwirklichen will”, blickt der Landrat in

kundenfreundlichen Öffnungszeiten”, so Matthias Dießl. Die geringe Arbeitslosenzahl ist für den Landrat ein deutliches Indiz dafür, „dass der Landkreis auch gut durch die Wirtschaftskrise gekommen ist.” Darüber hinaus sei durch die Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit der Einrichtung neuer oder optimierter Buslinien sowie dem Aufbau eines Buszubringerverkehrs zur S-Bahn im südlichen Landkreis ein großer Schritt nach vorne gemacht worden. „Meine Politik basiert trotz der Vielzahl an Projekten, die gestemmt wurden, auf geordneten Finanzen. Die nachhaltige Haushaltspolitik konnte zugunsten nachkommender Generationen weitergeführt werden. Unsere Kreisumlage ist trotz vieler Faktoren, die wir nicht direkt beeinflussen können, die niedrigste in ganz Mittelfranken und sogar eine der niedrigsten in ganz Bayern”, betont der Landrat. Er freut sich darüber, dass die Kommunikation mit den

die Zukunft. „Der Landkreis Fürth ist im bayerischen Vergleich auf sehr gutem Kurs, im Bereich der Sicherheit sogar an führender Stelle. Wir sind nach wie vor eine Zuzugsregion, Unternehmen mit neuen Arbeitsplätzen siedeln sich hier gerne an. Familien aber auch unsere Senioren fühlen sich bei uns wohl. Genau so soll es weitergehen, ich bin mit voller Energie dabei.“

Die Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren wurden quantitativ und qualitativ ­ausgebaut

Viele neue oder optimierte Buslinien wurden gestartet

Jährlich lädt der Landkreis zur Familienkonferenz mit vielen Workshops ein

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Schulen

Modellstandort für „Profilschule für Inklusion“ Cadolzburg - Im Juni vergangenen Jahres hat der Kreistag beschlossen, den geplanten Erweiterungsbau an der Dillenbergschule Cadolzburg (Förderzentrum II) vorerst zurück zu stellen. Es sollte bis zur endgültigen Vorlage eines Gesamtkonzeptes der bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention gewartet werden. Nun haben sich die fünf Landtagsfraktionen einstimmig auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, die Planungen in Cadolzburg können wieder anlaufen.

Nach Auskunft von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle werde mit den Schulen begonnen, die sich bereits seit längerem auf den Weg zur Inklusion begeben haben. Bei entsprechender Behandlung im Landtag können bereits im neuen Schuljahr einige „Profilschulen“ zur Inklusion eingerichtet werden.

darf Bestand haben dürfte. Aufgrund der zum Schuljahr 2010/11 eingerichteten zwei gebundenen Ganztagsklassen besteht am Förderzentrum zudem nach wie vor die Notwendigkeit, weitere Räume zu schaffen. Allerdings muss für einen Anbau, wie er an der Dillenbergschule hierzu geplant ist, ein längerer Bedarf als fünf bis zehn Jahre gegeben sein, da Zuschüsse im Schulbau eine Zuschussbindung von 25 Jahren haben. Entsprechende Vorberatungen mit dem Schulverband Cadolzburg und den Bürgermeistern haben mittlerweile ergeben, dass auch an der Mittelschule bzw. Grundschule durch die Einführung der gebundenen Ganztagsschule weitere Räumlichkeiten benötigt werden.

Der Landkreis Fürth sieht daher sehr gute Voraussetzungen gegeben, in Cadolzburg einen Modellstandort als Profilschule für Inklusion genehmigt zu bekommen. „In Cadolzburg befinden sich die Grundschule, die Mittelschule und unsere Förderschule in unmittelbarer räumlicher Nähe. Dies sind die idealen Voraussetzungen, um die Inklusion zu realisieren, weil auch schon jetzt die drei Schularten zusammen arbeiten“, erklärte Landrat Matthias Dießl im „Wir favorisieren daher derzeit einen Schulausschuss. Anbau auf dem Grundstück des SchulAnbau soll Raumbedarf am Modell- verbandes mit einer gemeinsamen Nutzung durch alle Schularten“, so Matthistandort lösen In mehreren Gesprächen mit dem as Dießl. Die bisherigen Planungskosten Staatlichen Schulamt und der Schul- für den Anbau seien aber nicht verloleitung des Förderzentrums und der ren. Denn der Bau könne auch auf dem örtlichen Grund- und Mittelschule be- Grundstück des Schulverbandes in der stand Konsens, dass das Förderzentrum ursprünglich angedachten Form - von II in Cadolzburg in seiner jetzigen Form einigen kleineren Anpassungen abgesenoch mindestens fünf bis zehn Jahre als hen - problemlos realisiert werden.

Die Förderschulen bleiben demnach im Freistaat auch nach der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Kompetenzzentren. Sie unterstützen auch künftig die Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich Lernort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Begriff „Inklusion“ kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet Einbeziehung oder auch Dazugehörigkeit. Der Gesetzentwurf sieht die schrittweise Zusammenführung von jungen Menschen mit und ohne Behinderung an einer Schule oder einem Schulzentrum vor. Eine Trennung oder Selektion soll Lernort für Schülerinnen und Schüler Bei einem Modellprojekt „Profilschule dadurch verhindert werden. mit sonderpädagogischem Förderbe- für Inklusion“ könnten dann die

Über den Abschluss der energetischen Sanierung freuten sich kurz vor Weihnachten 2010 Landrat und Schulleitung an der Dillenbergschule

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Interview

Haben ein Auge auf die Natur im ­Landkreis: Die Naturschutzbeiräte Landkreis Fürth - In Artikel 48 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) heißt es: „Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung sind bei den Naturschutzbehörden Beiräte aus sachverständigen Personen zu bilden.“ Mitte März wurden die Naturschutzbeiräte der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Fürth neu berufen. Während der konstituierenden Sitzung überreichte Landrat Matthias Dießl die Ernennungsurkunden. Wir haben uns mit Anton Engelhard unterhalten, der seit rund zehn Jahren als Naturschutzbeirat ehrenamtlich tätig ist, und mit Rainer Tiefel, der dem Gremium neu angehört. Herr Engelhard, wie sind Sie Naturschutzbeirat geworden? Anton Engelhard: „Das Gremium setzt sich zusammen aus fünf ehrenamtlichen Mitgliedern und jeweils einem Stellvertreter. Die Auswahl der einzelnen Beiräte richtet sich dabei auch nach Personenvorschlägen verschiedener Verbände und Berufsvertretungen aus Forst-, Land-, Teichwirtschaft und Naturschutzverbänden. Ich war beim Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten tätig und wurde Mitte der 80er Jahre als ein Stellvertreter in den Naturschutzbeirat der Stadt Fürth berufen. 1991 wurde ich dann ordentliches Mitglied des Naturschutzbeirates im Landkreis Fürth. Es war damals der Wunsch, dass die Beiratsmitglieder einen Bezug

zur direkten Umgebung haben, also bei schwierigen Fragestellungen. Beivor Ort wohnen. Ich selbst komme aus spielsweise wenn also größere oder senRoßtal.“ sible Eingriffe in die Natur vorgesehen sind. Unsere Aufgabe ist es zudem, die Herr Tiefel, Sie sind neu im Gremium. Untere Naturschutzbehörde bei Bedarf Was erwarten Sie sich von der neuen zu beraten, das allgemeine Verständnis Aufgabe als Naturschutzbeirat? für den Naturschutz zu fördern und Rainer Tiefel: „Ich fand die konstituie- Maßnahmen auf dem Gebiet des Narende Sitzung bereits höchst informa- turschutzes und der Landschaftspflege tiv. Die Untere Naturschutzbehörde hat anzuregen. Eine Amtsperiode dauert dabei aktuelle Themen vorgestellt. Ich fünf Jahre, dann wird das Gremium fand es beispielsweise sehr interessant, wieder neu berufen.“ auch die Änderungen im NaturschutzWelche Fragestellungen wurden gesetz zu erfahren. Zum Schutz vieler denn bereits an den Beirat herangePflanzen- und Tierarten beschränkt es tragen? beispielsweise das Beschneiden und Fällen von Gehölzen auf die Herbst- Anton Engelgard: „Wir waren beispielsund Wintermonate, was vielerorts weise in Eckershof zur Begutachtung noch gar nicht so bekannt ist. Ich einer Sandhöhle. Dort wurde früher denke aber, dass dieses Amt auch aus Stubensand abgebaut. Die Höhle wurde beruflicher Sicht interessant sein wird. aber auch von Fledermäusen bewohnt Ich bin Geschäftsführer des Maschi- und so mussten wir entscheiden, ob nenrings Fürth und wir haben oft mit wir die Höhle entsprechend schützen der Natur zu tun. So führten wir bei- sollten. Natürlich hat uns auch das spielsweise schon eine Biotop-Renatu- Naturschutzgebiet Hainberg immer rierung durch oder sind mit der Pflege einmal wieder beschäftigt. Beispielsvon Bäumen beschäftigt. Im fachlichen weise ob das Fällen von Robinien auf Bereich kann man da sicher einiges an dem sensiblen Areal genehmigt werden Erfahrungen mitnehmen. Zugleich kann. Schlagzeilenträchtiger war unfreue ich mich auf einen intensiveren ser Einsatz in Clarsbach. Dort mussten Kontakt mit der Unteren Naturschutz- wir eine Kastanie begutachten, die das staatliche Straßenbauamt fällen wollte, behörde.“ die Anwohner aber dagegen protestierWas macht das Gremium nun geten. Wir besichtigten die Kastanie also nau? vor Ort und kamen ebenfalls zu dem Anton Engelhard: „Wir, die Natur- Ergebnis, dass der Baum schon vollschutzbeiräte, unterstützen die Untere ständig zerstört war und damit eine Naturschutzbehörde am Landratsamt Gefährdung darstellte.“

Die aktuellen Naturschutzbeiräte. Im Interview Rainer Tiefel (5. v. l.) und Anton Engelhardt (8. v. l.)


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Fallen die Entscheidungen denn im- Anton Engelhard: „Nein. Der Beirat soll seine Entscheidungen ja aus Sicht des mer so eindeutig aus? gesunden Menschenverstandes heraus Anton Engelhard: „Ja. Ich erinnere mich finden. Außerdem wird der Beirat entjedenfalls an keinen Fall, bei dem es zu sprechend verschiedener Berufsgrupgrob unterschiedlichen Meinungen im pen zusammengesetzt, so dass sich Beirat gekommen ist. Die Untere Nadie richtige Mischung ergibt. Ich hatte turschutzbehörde leistet da also gute in meiner früheren Tätigkeit als PflanVorarbeit und gibt keinen Anlass zu Bezenbauberater beim Amt für Landwirtanstandungen.“ schaft, Ernährung und Forsten viel mit Herr Tiefel, Sie wohnen zwar nicht dem Kulturlandschaftsbau zu tun und im Landkreis, aber arbeiten hier seit kenne mich daher schon sehr gut in Sa20 Jahren. Welches Stück Natur im chen Umwelt- und Naturschutz aus. Ab Landkreis gefällt Ihnen denn am bes- Juni werde ich als Nachrücker ja auch ten? wieder dem Kreistag angehören und Rainer Tiefel: „Oh, da gibt es einige. kann mich dann auch noch mehr in Aber mich faszinieren schon immer Themen vertiefen.“

ben Sie, die Menschen wissen das zu schätzen? Rainer Tiefel: „Wenn man bedenkt, wie viel Müll teilweise in die Wälder oder Flure geworfen wird, können da durchaus Zweifel aufkommen. Mir wurde schon zu Jugendzeiten beigebracht, auch den kleinsten Papierschnipsel in den Mülleimer und nicht in die Natur zu werfen. Diese Mentalität vermisse ich heute bei vielen Leuten. Ich bin mir zwar sicher, dass die Mehrheit schon darauf achtet, nichts sorglos in die Umwelt zu werfen, aber die Zahl der Umweltsünder steigt scheinbar weiter an. Leider“

Herr Engelhard, Herr Tiefel - vielen Dank für das Interview Talauen ganz besonders, wie im Bi- Nun ist der Landkreis ja reich an (Interview: Roland Beck) bert- oder Zenngrund. Wenn in der schönen, natürlichen Orten. GlauMorgendämmerung noch etwas Nebel zu sehen ist in den Auen, das ist schon etwas tolles. Ansonsten ist sicherlich aus Naturschutzgesichtspunkten noch der Hainberg zu nennen, wenngleich ich dieses Gebiet optisch nicht so ansprechend finde.“ Werden Sie für die Aufgabe als Naturschutzbeirat eigentlich geschult?

Wirtschaft

Fürther Gründertage: Stadt und Landkreis Fürth bieten gute Voraussetzungen für Unternehmensgründungen Fürth - Zur Unterstützung und Begleitung von Unternehmensgründern auf dem Weg in die Selbstständigkeit veranstaltet die Gründerinitiative Fürth (GriF) am 14. und 16. Mai 2011 in der Complex Gewerbehof Fürth GmbH die Fürther Gründertage. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Unternehmensgründung muss gut überlegt, detailliert geplant und konsequent umgesetzt werden. Dies bedarf häufig der Unterstützung von kompetenten und seriösen „Helfern“. Diese Hilfe bietet GriF „in geballter Form“ mit dem einmal jährlich stattfindenden „Fürther Gründertagen“. Die Gründerinitiative Fürth (GriF) ist ein Netzwerk von 14 Gründungsexperten aus verschiedenen Organisationen und Institutionen der Stadt und dem Landkreis Fürth. Sie berät Unternehmensgründer und Jungunternehmer sowie

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Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 7 vom 29. April 2011 37

Landratsamt Fürth Sitzungen der Kreisgremien in der Amtsperiode 2008 - 2014; hier: Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses 38 Landratsamt Fürth Sitzungen der Kreisgremien in der Amtsperiode 2008 - 2014; hier: Sitzung des Bauausschusses 39 Landratsamt Fürth Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzgebiet „Neuwerk“ für die Tiefbrunnen 4 und 6 in der Gemarkung Stein, Landkreis Fürth und der Gemarkung Eibach, Stadt Nürnberg 40 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte 41 Landratsamt Fürth Bekanntmachung: Vollzug des Sozialge setzbuches (SGB), zweites Buch (II) 42 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung von Schutzmaßregeln aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut 43 Stadt Oberasbach Bekanntmachung: Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) 44 Stadt Oberasbach Bekanntmachung: Vollzug des Baug esetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Feuerwehr­ haus - Rehdorf“ 37 Landratsamt Fürth Sitzungen der Kreisgremien in der Amtsperiode 2008 - 2014; hier: Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses Am Dienstag, den 03.05.2011 findet um 14:00 Uhr eine Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (Sondersitzung) statt im Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Zirndorf (Zi. 2.12), Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung

Öffentliche Sitzung Vorstellung der „Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Strecke Nürnberg-Stein-Leichendorf (Bibertbahntrasse)“

i. V. mit Art. 31 Abs. 2 und 63 des Bayer. Wassergesetzes ( BayWG ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. Februar 2010 ( GVBI S. 66 ), folgende Verordnung

Landratsamt Fürth, 18.04.2011 Matthias Dießl, Landrat

§1 Allgemeines

38 Landratsamt Fürth Sitzungen der Kreisgremien in der Amtsperiode 2008 - 2014; hier: Sitzung des Bauausschusses Am Mittwoch, den 04.05.2011 findet um 8:30 Uhr eine Bauausschusssitzung statt im Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Zirndorf (Zi. 2.12), Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Bauausschusssitzung vom 23.11.2010 2. Mitteilungen 3. Neubau Realschule Langenzenn 3.1 - Vergabe der Zimmerarbeiten 3.2 - Vergabe der Dachabdichtungsarbeiten 3.3 - Vergabe der Dachdeckungsarbeiten 4. FÜ 8, Sanierung der Mühlbachbrücke – Vergabe der Arbeiten 5. Anfragen Landratsamt Fürth, 18.04.2011 Matthias Dießl, Landrat 39 Landratsamt Fürth Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzgebiet „Neuwerk“ für die Tiefbrunnen 4 und 6 in der Gemarkung Stein, Landkreis Fürth und der Gemarkung Eibach, Stadt Nürnberg, für die öffentliche Wasserversorgung durch die Stadtwerke Stein GmbH & Co . KG vom 15 . April 2011 Das Landratsamt Fürth erlässt auf Grund des § 51 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ( WHG ) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585 )

Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Stadtwerke Stein wird für die Tiefbrunnen 4 und 6 in der Stadt Stein, Gemarkung Stein, und in der Stadt Nürnberg, Gemarkung Eibach, das in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 7 erlassen. §2 Schutzgebiet (1) das Schutzgebiet besteht aus ......2...... Fassungsbereichen, ......1….. weitere Schutzzone, Die Grenzen des Schutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen sind in dem im Anhang (Anlage 1) veröffentlichten Lageplan eingetragen. Für die genaue Grenzziehung ist ein Lageplan im Maßstab 1:5.000 maßgebend, der im Landratsamt Fürth, bei der Stadt Nürnberg und bei der Stadt Stein niedergelegt ist; er kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die genaue Grenze der Schutzzone verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder , wenn die Schutzzonengrenze ein Grundstück schneidet, auf der der Fassung näheren Kante der gekennzeichneten Linie. (2) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Schutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht. (3) Der Fassungsbereich ist durch eine Umzäunung, die weitere Schutzzone ist, soweit erforderlich, in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht. §3 Verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen (1) Es sind im gesamten Wasserschutzgebiet die Bodeneingriffstiefen auf die quartären Kiese und Sande beschränkt bzw. bis zum Erreichen der Lehrbergschichten begrenzt.

in der weiteren Schutzzone entspricht Zone

III

1.

bei Eingriffen in den Untergrund (ausgenommen in Verbindung mit den nach Nr. 2 bis 5 zugelassenen Maßnahmen)

1.1

Aufschlüsse oder Veränderungen der Erdoberfläche, auch verboten, wenn Grundwasser nicht aufgedeckt wird, vorzunehmen oder ausgenommen Bodenbearbeitung im Rahmen der ordnungsgemäßen land- und zu erweitern; insbesondere Fischteiche, Kies-, Sand- und Ton- forstwirtschaftlichen Nutzung gruben, Steinbrüche, Übertagebergbau und Torfstiche

I


Amtsblatt 7.2011

II

in der weiteren Schutzzone entspricht Zone

1 2

III

1.2

Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen, nur zulässig Baugruben und Leitungsgräben sowie - mit dem ursprünglichen Erdaushub im Zuge von Baumaßnahmen Geländeauffüllungen und - sofern die Bodenauflage wiederhergestellt wird

1.3

Durchführung von Bohrungen

nur zulässig für Bodenuntersuchungen bis zu 1 m Tiefe bzw. maximal bis zum Erreichen der Lehrbergschichten

1.4

Untertage-Bergbau, Tunnelbauten

verboten

2.

bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Anlage 2, Ziffer 1)

2.1

Rohrleitungsanlagen zum Befördern verboten von wassergefährdenden Stoffen zu errichten oder zu erweitern

2.2

Anlagen nach § 62 WHG zum Umgang nur zulässig entsprechend Anlage 2, Ziffer 2 für Anlagen, wie sie im Rahmen von Haushalt und Landwirtmit wassergefährdenden Stoffen zu er- schaft (max. 1 Jahresbedarf) üblich sind richten oder zu erweitern

2.3

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur zulässig für die kurzfristige (wenige Tage) Lagerung von Stoffen bis Wassergefährdungsklasse 2 in nach § 62 WHG außerhalb von Anlagen dafür geeigneten, dichten Transportbehältern bis zu je 50 Liter nach Nr. 2.2 (siehe Anlage 2, Ziffer 3)

2.4

Abfall i. S. d. Abfallgesetze und berg- verboten bauliche Rückstände abzulagern (Die Behandlung und Lagerung von Abfällen fällt unter Nr. 2.2 und Nr. 2.3)

2.5

Genehmigungspflichtiger Umgang mit ra- verboten dioaktiven Stoffen im Sinne des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung

3.

bei Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen

3.1

Abwasserbehandlungsanlagen zu er- nur Kleinkläranlagen richten oder zu erweitern einschließlich mit biologischer Reinigungsstufe für bestehende bauliche Anlagen zulässig, wenn die Dichtheit und Kleinkläranlagen Standsicherheit durch geeignete Konzeption, Bauausführung und Bauabnahme sichergestellt ist

3.2

Regen- oder Mischwasserentlastungs- verboten bauwerke zu errichten oder zu erweitern

3.3

Trockenaborte

nur zulässig, wenn diese nur vorübergehend aufgestellt werden und mit dichtem Behälter ausgestattet sind

3.4

Ausbringen von Abwasser

verboten, ausgenommen gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf von Kleinkläranlagen zusammen mit Gülle oder Jauche zur landwirtschaftlichen Verwertung

3.5

Anlagen zur verboten - Versickerung von Abwasser oder - Einleitung oder Versickerung von Kühlwasser oder Wasser aus Wärmepumpen ins Grundwasser zu errichten oder zu erweitern

3.6

Anlagen zur Versickerung des von Dachflächen abfließenden Wassers zu errichten oder zu erweitern (auf die Erlaubnispflichtigkeit nach § 8 Abs. 1 WHG i.V. mit § 1 NWFreiV2 wird hingewiesen)

nur zulässig bei ausreichender Reinigung durch flächenhafte Versickerung über den bewachsenen Oberboden oder gleichwertige Filteranlagen 1 verboten für Niederschlagswasser von Gebäuden auf gewerblich genutzten Grundstücken

3.7

Abwasserleitungen und zugehörige An- nur zulässig lagen zu errichten oder zu erweitern zum Ableiten von Abwasser, wenn die Dichtheit der Entwässerungsanlagen vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sichtprüfung und alle 10 Jahre durch Druckprobe oder anderes gleichwertiges Verfahren überprüft wird (Das Durchleiten von außerhalb des Wasserschutzgebiets gesammelten Abwassers ist verboten)

4.

bei Verkehrswegen, Plätzen mit besonderer Zweckbestimmung, Hausgärten, sonstigen Handlungen

4.1

Straßen, Wege und sonstige Verkehrs- nur zulässig flächen zu errichten oder zu erweitern für klassifizierte Straßen, wenn die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)“ in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden

4.2

Eisenbahnanlagen zu errichten oder zu verboten erweitern

siehe: ATV-DVWK-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ NWFreiV = Niederschlagswasserfreistellungsverordnung


Amtsblatt 7.2011

in der weiteren Schutzzone entspricht Zone

III

4.3

wassergefährdende auswaschbare oder verboten auslaugbare Materialien (z. B. Schlacke, Teer, Imprägniermittel u. ä.) zum Straßen-, Wege-, Eisenbahn- oder Wasserbau zu verwenden

4.4

Baustelleneinrichtungen, Baustofflager verboten zu errichten oder zu erweitern

4.5

Bade- oder Zeltplätze einzurichten oder nur zulässig zu erweitern; Camping aller Art mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7

4.6

Sportanlagen zu errichten oder zu er- nur zulässig mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7 weitern verboten für Tontaubenschießanlagen und Motorsportanlagen

4.7

Großveranstaltungen durchzuführen

nur zulässig mit ordnungsgemäßer Abwasserentsorgung und ausreichenden, befestigten Parkplätzen (wie z.B. bei Sportanlagen) verboten für Geländemotorsport

3

4.8

Friedhöfe zu errichten oder zu erweitern verboten

4.9

Flugplätze einschl. Sicherheitsflächen, verboten Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze zu errichten oder zu erweitern

4.10

Militärische Übungen durchzuführen

4.11

Kleingartenanlagen zu errichten oder zu verboten erweitern

4.12

Anwendung von Pflanzen-schutzmit- verboten teln auf Freilandflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (z.B. Verkehrswege, Rasenflächen, Friedhöfe, Sportanlagen)

4.13

Düngen mit Stickstoffdüngern

4.14

Beregnung von öffentlichen Grünanla- nur zulässig gen, Rasensport- und Golfplätzen nach Maßgabe der Beregnungsberatung oder bis zu einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität

5.

bei baulichen Anlagen

5.1

bauliche Anlagen zu errichten oder zu nur zulässig, - wenn kein häusliches oder gewerbliches Abwasser anfällt oder in eine dichte Sammelentwässerung erweitern2 eingeleitet wird unter Beachtung von Nr. 3.7 und - wenn die Gründungssohle mindestens 2 m über dem höchsten Grundwasserstand liegt bzw. oberhalb der Lehrbergschichten

5.2

Ausweisung neuer Baugebiete

5.3

Stallungen zu errichten oder zu erwei- nur zulässig tern entsprechend Anlage 2, Ziffer 4 a oder für in dieser Zone bereits vorhandene landwirtschaftliche Anwesen, wenn die Anforderungen gemäß Anlage 2, Ziffer 4 b eingehalten werden

5.4

Anlagen zum Lagern und Abfüllen von nur zulässig Jauche, Gülle, Silagesickersaft zu errich- mit Leckageerkennung oder gleichwertiger Kontrollmöglichkeit der gesamten Anlage einschließlich Zuleitungen ten oder zu erweitern 3

5.5

ortsfeste Anlagen zur Gärfutterberei- nur zulässig mit Auffangbehälter für Silagesickersaft, Behälter für Anlagen größer 150 m3 entsprechend Nr. 5.4 tung zu errichten oder zu erweitern 3

6.

bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächennutzungen

6.1

Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, nur zulässig Gärsubstrate aus Biogasanlagen und wie bei Nr. 6.2 Festmistkompost

nur Durchfahren auf klassifizierten Straßen zulässig

nur zulässig bei standort- und bedarfsgerechter Düngung

verboten

E s wird auf den Anhang 5 „Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften (JGS-Anlagen)“ der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen, der nähere Ausführungen zur baulichen Gestaltung (u. a. Leckageerkennung) enthält. Arbeitsblätter mit Musterplänen sind bei der ALB Bayern e.V. erhältlich (Arbeitsblatt Nr. 10.15.04 „Lagerung von Flüssigmist“, Nr. 10.15.07 „Lagerung von Festmist“, Nr. 10.09.01 „Flachsilos und Sickersaftableitung“).

III


Amtsblatt 7.2011

IV

in der weiteren Schutzzone entspricht Zone

III

6.2

Düngen mit sonstigen organischen und nur zulässig, mineralischen Stickstoffdüngern (ohne wenn die Stickstoffdüngung in zeit- und bedarfsgerechten Gaben erfolgt Nr. 6.3)

6.3

Ausbringen oder Lagern von Klärschlamm, verboten klärschlammhaltigen Düngemitteln, Fäkalschlamm oder Gärsubstrat bzw. Kompost aus zentralen Bioabfallanlagen

6.4

ganzjährige Bodendeckung durch Zwi- erforderlich, schen- oder Hauptfrucht soweit fruchtfolge- und witterungsbedingt möglich.

6.5

Lagern von Festmist, Sekundärrohstoff- verboten, dünger oder Mineraldünger auf unbe- ausgenommen Kalkdünger; Mineraldünger und Schwarzkalk nur zulässig, sofern gegen Niederschlag festigten Flächen dicht abgedeckt

6.6

Gärfutterlagerung außerhalb von orts- nur zulässig festen Anlagen in allseitig dichten Foliensilos bei Siliergut ohne Gärsafterwartung sowie Ballensilage

6.7

Beweidung, Freiland-, Koppel- und nur zulässig Pferchtierhaltung auf Grünland ohne flächige Verletzung der Grasnarbe (siehe Anlage 2, Ziffer 5) oder für bestehende Nutzungen, die unmittelbar an vorhandene Stallungen gebunden sind

6.8

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verboten aus Luftfahrzeugen oder zur Bodenentseuchung

6.9

Beregnung landwirtschaftlich oder gärt- nur zulässig nerisch genutzter Flächen nach Maßgabe der Beregnungsberatung oder bis zu einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität

6.10

landwirtschaftliche Dräne und zugehö- nur zulässig rige Vorflutgräben anzulegen oder zu für Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen ändern

6.11

besondere Nutzungen im Sinne von An- nur Gewächshäuser mit geschlossenem Entwässerungssystem zulässig lage 2, Ziffer 6 neu anzulegen oder zu erweitern

6.12

Rodung, Kahlschlag größer als 5.000 nicht zulässig, m2 oder eine in der Wirkung gleich- (ausgenommen bei Kalamitäten) kommende Maßnahme (siehe Anlage 2, Ziffer 7)

6.13

Nasskonservierung von Rundholz

(2) Im Fassungsbereich ( Schutzzone I ) sind sämtliche unter den Nr. 1 bis 6 aufgeführte Handlungen verboten. Das Betreten ist nur zulässig für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und -ableitung durch Befugte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. (3) Die Verbote und Beschränkungen des Absatzes 1 und 2 gelten hinsichtlich der Nummern 3.6 und 5.1 nicht für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und –ableitung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. §4 Befreiungen (1) Für die Erteilung von Befreiungen von den Verboten des § 3 gilt § 52 Abs . 1 Satz 2 und Satz 3 WHG. (2 Die Befreiung nach § 52 Abs . 1 Satz 2 WHG ist widerruflich; sie kann mit Inhalts- und Nebenbestimmungen verbunden werden und bedarf

verboten

der Schriftform. (3) Im Fall des Widerrufs kann das Landratsamt Fürth vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz der Wasserversorgung erfordert. §5 Beseitigung und Änderung bestehender Einrichtungen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebiets haben die Beseitigung oder Änderung von Einrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehen und deren Bestand, Errichtung, Erweiterung oder Betrieb unter die Verbote des § 3 fallen, auf Anordnung des Landratsamts Fürth zu dulden, sofern sie nicht schon nach anderen Vorschriften verpflichtet sind, die Einrichtung zu beseitigen oder zu ändern. (2) Für Maßnahmen nach Abs. 1 ist nach den § 52 Abs . 4 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten.

§6 Kennzeichnung des Schutzgebietes Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben zu dulden, dass die Grenzen des Fassungsbereiches und der Schutzzonen durch Aufstellen oder Anbringen von Hinweiszeichen kenntlich gemacht werden. §7 Kontrollmaßnahmen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben Probenahmen von im Schutzgebiet zum Einsatz bestimmten Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch Beauftragte des Landratsamtes Fürth zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung zu dulden. (2) Sie haben ferner die Entnahme von Boden-, Vegetations- und Wasserproben und die hierzu notwendigen Verrichtungen auf den Grundstücken im Wasserschutzgebiet durch Beauftragte des Landratsamts Fürth zu dulden.


Amtsblatt 7.2011 (3) Sie haben ferner das Betreten der Grundstücke durch Bedienstete des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten, zur Wahrnehmung der Eigenüberwachungspflichten gemäß § 3 der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV) in der jeweils geltenden Fassung zu gestatten, die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und technische Ermittlungen und Prüfungen zu ermöglichen. §8 Entschädigung und Ausgleich (1) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung das Eigentum unzumutbar beschränkt und diese Beschränkung nicht durch eine Befreiung nach § 4 oder anderen Maßnahmen vermieden oder ausgeglichen werden kann, ist über die Fälle des § 5 hinaus nach den § 52 Abs . 4 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten. (2) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung erhöhte Anforderungen festsetzt, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung einschränken oder Mehraufwendungen für den Bau und Betrieb land – oder forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen zur Folge haben , ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art . 32 i.V.m. Art . 57 BayWG zu leisten. §9 Ordnungswidrigkeiten Nach § 103 Abs. 1 Nr. 8 a , Abs. 2 WHG , Art . 74 Abs . 2 Nr . 1 BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Verbote nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 zuwiderhandelt, 2. eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Ausnahme verbundenen Inhalts- und Nebenbestimmungen zu befolgen. § 10 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Fürth in Kraft.

Anlage 1 (Lageplan siehe Seite VI)

www.umweltbundesamt.de/wgs-index.htm)

Anlage 2 Maßgaben zu § 3 Abs. 1, Nr. 2, 3, 5 und 6 1. Wassergefährdende Stoffe (zu Nr. 2) Es ist jeweils die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasser-haushaltsgesetz über Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe – VwVwS )“ zu beachten. (abrufbar im Internet: WGK 1 schwach Stoffe

ür Stoffe, deren Wassergefährdungsklasse (WGK) nicht sicher bestimmt ist, wird WGK 3 zugrunde gelegt. Im Folgenden werden einige in Haushalt, Landwirtschaft und Industrie gebräuchliche Stoffe und deren Einstufung in die jeweilige Wassergefährdungsklasse gemäß VwVwS vom 17.05.1999 beispielhaft aufgeführt. Ebenso sind viele Abfälle wassergefährdende Stoffe.

WGK 2

WGK 3

wassergefährdende wassergefährdende Stoffe

„Biodiesel“; schweres Heizöl

Dieselkraftstoff; leichtes Heizöl

reine Schmieröle auf Mineral- Schmieröle auf Mineralölbasis ölbasis mit Zusätzen (Motorenöl, Hydrauliköl, Getriebeöl) Ethanol (Alkohol, Brennspiritus) Glykol (in Kühlmitteln) Dichlormethan (in AbbeizmitEssigsäure (Entkalker) teln) Salzsäure Formaldehyd (als Konservie-runSchwefelsäure (z.B. in Autobat- gsmittel in Lacken und Klebern) terien) Natriumhypochlorit (Chlorbleichlauge) Auftausalz, Viehsalz Toluol, Xylol (in sog. NitroverDüngemittel wie dünnern) - Flüssigdünger AHL einige Pflanzenschutzmittel, z.B. - Ammoniumnitrat, -sulfat - Terbutylazin - Kaliumnitrat, -sulfat - Bentazon - Dicyandiamid (DIDIN) - Ethephon 2. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu Nr. 2.2) Im Fassungsbereich sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig. In der weiteren Schutzzone sind nur zulässig: 1. oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis C, die in einem Auffangraum aufgestellt sind, sofern sie nicht doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind; der Auffangraum muss das maximal in den Anlagen vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen können, 2. unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A und B, die doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind.

(2) Gleichzeitig tritt die „Verordnung der Regierung von Mittelfranken über die Sicherung des in der Gemeinde Stein bei Nürnberg, Landkreis Fürth, und in der Gemarkung Eibach, Stadt Nürnberg, gelegenen Wasserschutzgebietes der öffentlichen Wasserversorgung der Gemeinde Stein bei Nürnberg, Brunnen I, III und IV, vom 15.06.1973“ (Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken vom 29.06.1973, Nr . 22 ) außer Kraft .

Die Prüfpflicht richtet sich nach der VAwS.

Zirndorf den ................... Landratsamt Mathias Dießl Landrat

Von der Nr. 2.3 sind nicht berührt: - Düngung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln etc. nach den Maßgaben der Nr. 4.12, 4.13, 6.1, 6.2, 6.5 und 6.6,

Unter Nr. 2.2 können auch Abfälle z.B. im Zusammenhang mit Kompostieranlagen oder Wertstoffhöfen fallen. An die Bereitstellung von Hausmüll aus privaten Haushalten zur regelmäßigen Abholung (z. B. Mülltonnen) werden keine besonderen Anforderungen gestellt. 3. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen (zu Nr. 2.3)

stark wassergefährdende Stoffe Ottokraftstoffe (Benzin, Super) Altöle einige Lösungsmittel, z.B. - Tetrachlorethen (chem. Reinigung) - Trichlorethen (zur Metallentfettung) Quecksilber Teer (Abdichtmittel) die meisten Pflanzenschutzmittel, z.B. - Cypermethrin - Lindan - Isoproturon

- Straßensalzung im Rahmen des Winterdienstes, - das Mitführen und Verwenden von Betriebsstoffen für Fahrzeuge und Maschinen, - Kleinmengen für den privaten Hausgebrauch, - Kompostierung im eigenen Garten. Entsprechend VAwS werden an Abfüllplätze von Heizölverbraucheranlagen über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Anforderungen gestellt. 4. Stallungen (zu Nr. 5.3) Ziffer 4a: 1. mit Flüssigmistverfahren: Bei Stallungen für Tierbestände über 40 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Gülle auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. 40 Dungeinheiten (= 3.200 kg Stickstoff pro Jahr) fallen bei folgenden Höchststückzahlen für einzelne Tierarten an:

40 Stück (1 Stück = 1,0 DE) - Milchkühe - Mastbullen 65 Stück (1 Stück = 0,62 DE) - Mastkälber, Jungmastrinder 150 Stück (1 Stück = 0,27 DE) - Mastschweine 300 Stück (1 Stück = 0,13 DE) - Legehennen, Mastputen 3.500 Stück (100 Stück = 1,14 DE) - sonst. Mastgeflügel 10.000 Stück (100 Stück = 0,4 DE)

Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 120 Dungeinheiten je Hofstelle nicht

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Amtsblatt 7.2011 überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren.

derweide unvermeidbare Maß (linienförmige oder punktuelle Verletzungen im Bereich von Treibwegen, Viehtränken etc.) überschritten wird.

2. mit Festmistverfahren: Bei Tierbeständen über 80 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Jauche auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 160 Dungeinheiten je Hofstelle nicht überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren. 3. mit gemischten Entmistungsverfahren: Die maximalen Tierbestände je Hofstelle sind anteilig entsprechend 1.1 und 1.2 zu ermitteln. 4. Ausnahmegenehmigung Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 ist bei bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Betrieben möglich, wenn dies betriebsbedingt notwendig ist (Existenzsicherung) und das erhöhte Gefährdungspotential durch technische Anforderungen ausgeglichen werden kann, wenn dadurch der Trinkwasserschutz gewährleistet ist. Ziffer 4 b: Bei Gülle- bzw. Jauchekanälen ist zur jährlichen Dichtheitsprüfung eine Leckageerkennung für die Fugenbereiche entsprechend Anhang 5 Nr. 4.2 der VAwS vorzusehen. Planbefestigte (geschlossene) Flächen, auf denen Kot und Harn anfallen, sind gemäß VAwS flüssigkeitsundurchlässig (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand) auszuführen und jährlich durch Sichtprüfung auf Undichtigkeiten zu kontrollieren. Bei Güllesystemen ist der Stall in hydraulischbetrieblich abtrennbare Abschnitte zu gliedern, die einzeln auf Dichtheit prüfbar und jederzeit reparierbar sind. Der Speicherraum für Gülle bzw. Jauche sowie die Zuleitungen sind baulich so zu gliedern, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Dies kann durch einen zweiten Lagerbehälter oder eine ausreichende Speicherkapazität der Güllekanäle gewährleistet werden. Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen wird auf den Anhang 5 der VAwS hingewiesen. Die einschlägigen Regeln der Technik, insbesondere DIN 1045, sind zu beachten. Der Beginn der Bauarbeiten ist bei der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserversorgungsunternehmen 14 Tage vorher anzuzeigen. Betriebe, die durch Zusammenschluss oder Teilung aus einem in Zone III vorhandenen Anwesen entstehen, gelten ebenfalls als „in dieser Zone bereits vorhandene Anwesen“. 5. Beweidung, Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung (zu Nr. 6.7) Eine flächige Verletzung der Grasnarbe liegt dann vor, wenn das wie bei herkömmlicher Rin-

6. Besondere Nutzungen sind folgende landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen ( zu Nr . 6.11 ) :

Weinbau Obstbau, ausgenommen Streuobst Hopfenanbau Tabakanbau Gemüseanbau Zierpflanzenanbau Baumschulen und forstliche Pflanzgärten

Das Verbot bezieht sich nur auf die Neuanlage derartiger Nutzungen , nicht auf die Verlegung im Rahmen des ertragsbedingt erforderlichen Flächenwechsel bei gleichbleibender Größe der Anbaufläche . 7. Rodung, Kahlschlag und in der Wirkung gleichkommende Maßnahmen (zu Nr. 6.13) Ein Kahlschlag liegt vor, wenn auf einer Waldfläche alle aufstockenden Bäume in einem oder in wenigen kurz aufeinander folgenden Eingriffen entnommen werden, ohne dass bereits eine ausreichende übernehmbare Verjüngung vorhanden ist und daher durch die Hiebsmaßnahme auf der Fläche Freilandbedingungen (Klima) entstehen. Eine dem Kahlschlag gleichkommende Maßnahme ist eine Lichthauung, bei der nur noch vereinzelt Bäume stehen bleiben und dadurch auf der Fläche ebenfalls Freiflächenbedingungen entstehen. Ein Kahlschlag kann auch entstehen, wenn zwei oder mehrere benachbarte Waldbesitzer Hiebe durchführen, die in der Summe zu den o.g. Freiflächenbedingungen führen. Dagegen sind Hiebmaßnahmen eines oder mehrerer Waldbesitzer auf räumlich getrennten Teilflächen zulässig, wenn sie die Flächen­ obergrenzen dieser Verordnung lediglich in der Summe überschreiten. Unter Kalamitäten sind Schäden durch Windwurf, Schneebruch oder durch Schädlingsbefall zu verstehen, deren Beseitigung nur durch die Entnahme aller geschädigten Bäume und daher u.U. nur durch Kahlschlag möglich ist. Als Rodung bezeichnet man die Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Bodennutzungsart ( Art. 9 BayWaldG 9 . bei der Rodung werden in der Regel auch Wurzelstöcke entfernt, so dass tiefgreifende für die Wasserwirtschaft nachhaltige Störungen der Bodenstruktur entstehen . 40 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen:

Zeitpunkt: Art der Übung:

02.05. – 31.05.2011 Einsatzübung

Fahrzeuge Räderfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge ja Hubschrauber: Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, 04.04.2011 Landratsamt Fürth 41 Landratsamt Fürth Bekanntmachung: Vollzug des Sozialgesetzbuches (SGB), zweites Buch (II) Aufruf zur Benennung von Mitgliedern für den örtlichen Beirat des Jobcenters Fürth Land gem. § 18 d SGB II aus dem Bereich der regionalen Arbeitgebervertretungen und der im Landkreis Fürth ansässigen berufsständischen Organisationen: Aufgrund der Neuregelung des SGB II und der Gründungsvereinbarung zwischen den Trägern des Jobcenters Fürth Land, der Agentur für Arbeit Nürnberg und dem Landkreis Fürth, erfolgt derzeit das Berufungsverfahren für den örtlichen Beirat. Nach dem Willen des Gesetzgebers berät dieser Beirat das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und – maßnahmen. Als zukünftige Mitglieder des Beirates sollen, neben den Vertretern - der freien Wohlfahrtspflege - den Arbeitnehmern - des IHK-Gremiums Fürth - der Kreishandwerkerschaft Fürth - des Kreistages Fürth, auch Vertreter der regionalen Arbeitgeberverbände und der im Landkreis ansässigen berufsständischen Organisationen beteiligt sein. Die Berufung durch die Trägerversammlung des Jobcenters soll am 16.05.2011 erfolgen. Es wird gebeten, je einen Vertreter und dessen Stellvertreter bis spätesten 12.05.2011 dem Jobcenter Fürth Land (Stresemannplatz 5, 90763 Fürth, E-Mail: Jobcenter-Fuerth-Land@jobcenter-ge.de ) zu benennen. Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Frau Barbara Göller unter der Telefonnummer 0911 / 9773- 1200 zur Verfügung. 42 Landratsamt Fürth Vollzug der Bienenseuchen-Verordnung; Anordnung von Schutzmaßregeln aufgrund der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut Das Landratsamt Fürth erlässt folgende

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Amtsblatt 7.2011 Allgemeinverfügung: 1. Aufgrund des in der Stadt Fürth amtlich festgestellten Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand werden folgende Schutzmaßregeln angeordnet: 1.1. Es wird ein Sperrbezirk festgelegt, der im Gebiet des Landkreises Fürth wie folgt begrenzt wird: Landkreisgrenze nördliche Grenze: östliche Grenze: Landkreisgrenze südliche Grenze: Rothenburger Straße ab der Landkreisgrenze bis zur Einmündung zur Kreisstraße FÜ 19 (Zirndorf) westliche Grenze: Kreisstraße FÜ 19 (Zirndorf) – Banderbacher Straße (Zirndorf) ab der Einmündung zur Kreisstraße FÜ 19 bis zur Landkreisgrenze Auf den in der Anlage enthaltenen Kartenausschnitt „Sperrbezirk im Landkreis Fürth“, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, wird verwiesen. 1.2. Im Sperrbezirk ist Folgendes zu beachten: 1.2.1. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.

5. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben. H i n w e i s e: 1. Der Sperrbezirk setzt sich in östlicher Richtung im Gebiet der Stadt Fürth fort. 2. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit hat eine Anfechtungsklage gegen die Nummer 2. der Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung). Dies gilt auch für die Nummern 1. bis 1.3.2. der Allgemeinverfügung, die aufgrund § 80 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 1 bzw. 2 des Tierseuchengesetzes kraft Gesetzes sofort vollziehbar sind. 3. Die Allgemeinverfügung wird vorab durch Aushang im Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, sowie im Dienstgebäude Fürth, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, veröffentlicht. 4. Nach Art. 41 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Fürth, Dienstgebäude Fürth, Zimmer 1.09, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

42 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung eines Teilstücks des Fußgängerweges vom Lilienplatz zur Rosenstraße Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in der Sitzung am 04.04.2011 die Umstufung der nachfolgend aufgeführten Verkehrsfläche beschlossen: Das Teilstück des Fußgängerweges vom Lilienplatz zur Rosenstraße zwischen der Fl.Nr. 1037 (Ostseite) bis 29,50 m südlich der Einmündung in die Rosenstraße zwischen den Fl.Nrn. 996 und 1064, jeweils Gemarkung Oberasbach, eingetragen im Bestandsverzeichnis als beschränkt-öffentlicher Weg, wird gemäß Art. 7 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße, durch Verfügung, umgestuft. Die Umstufungsunterlagen liegen in der Zeit vom 02.05.2011 bis 16.05.2011 im Rathaus der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1, 90522 Oberasbach (Zi.:207) während der üblichen Dienst­stunden zur allgemeinen Einsicht aus. Oberasbach, den 14.04.2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Fürth,19.04.2011 Landratsamt Fürth

43 Stadt Oberasbach

1.2.2. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden.

Göller Oberregierungsrätin

1.2.3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Anlage zur Allgemeinverfügung vom 19.04.2011, Az.: 212-565/11-Kac

Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung eines Teilstücks des Fußgängerweges vom Lilienplatz zur Rosenstraße

1.2.4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. 1.3. Die Anordnung unter Nummer 1.2.3. findet keine Anwendung auf 1.3.1. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. 1.3.2. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. 2. Die Besitzer von Bienenvölkern, deren Standorte im festgelegten Sperrbezirk liegen, wer-den verpflichtet, diese unter Angabe der Standorte der Bienenstände dem Landratsamt Fürth, Veterinäramt, Stresemannplatz 11, 90763 Fürth, Tel.: 0911 / 9773-1901, unverzüglich anzuzeigen. 3. Die Nummer 2. der Allgemeinverfügung wird für sofort vollziehbar erklärt. 4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Sperrbezirk im Landkreis Fürth


Amtsblatt 7.2011 Der Stadtrat Oberasbach hat in seiner Sitzung am 11. April 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/1 „Feuerwehrhaus - Rehdorf“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flurnummern 1077 (Teilfläche) und 968/3 (Teilfläche), Gemarkung Leichendorf, am westlichen Ortsrand des Ortsteils Rehdorf. Er liegt an der Rehdorfer Straße und dem Ödgartenweg an und befindet sich westlich des derzeit als Bolzplatz genutzten Grundstücks. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.

Lageplan zum Bebauungsplanentwurf Nr. 11/1 „Feuerwehrhaus – Rehdorf“

Krisentelefon Hilfen in Krisensituationen

Telefonische Gesprächsbereitschaft rund um die Uhr für Kinder, Jugendliche und Eltern in ­akuten Krisen wie z.B. Erziehungsprobleme, Misshandlungs- oder Missbrauchssituationen.

Tel. 0911 / 9773-3333

Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ um die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Rehdorf zu ermöglichen. Der Flächennutzungsplan wurde bereits zum 11. November 2010 wirksam geändert, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird.

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Über die Beteiligung der Bürger am Bauleitplanverfahren erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung.

E-Mail: landkreismagazin@lra-fue.bayern.de Telefon (0911) 69 20 500 Telefax (0911) 699 54 08

Oberasbach, den 12. April 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

E inladung z u r B ü r ge r ve r sammlung Liebe Oberasbacher Bürgerinnen und Bürger! Als Bürgermeisterin der Stadt Oberasbach lade ich Sie herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung für den Gesamtbereich der Stadt Oberasbach ein. Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, den 05. Mai 2011 in der Aula der Grundschule Altenberg, Kirchenweg 47, statt. Einlass: 18:30 Uhr Beginn: 19:30 Uhr Die Bürgerversammlung bietet allen Bürgerinnen und Bürgern aus Oberasbach die Gelegenheit, Fragen über kommunale Angelegenheiten zu stellen, Wünsche und Anregungen vorzutragen, sowie sachliche Kritik zu üben. In der Zeit von 18:30 Uhr bis zum Beginn der Bürgerversammlung informieren Mitarbeiter der Stadtverwaltung über aktuelle Themen im Stadtgebiet und stehen Ihnen als Ansprechpartner direkt zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihre Bürgermeisterin

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Amtsblatt 7.2011

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Öffnungszeiten Wertstoffhöfe

Der Landkreis Fürth stellt ab 01.09.2012 Auszubildende für den Beruf der/des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K) ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth - in den Dienststellen Zirndorf und Fürth - in der Berufsschule Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden werden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, geben Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 24.08.2011 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse beim: Landratsamt Fürth/ Verwaltungsmanagement / Frau Reiser | Postfach 1407 | 90507 Zirndorf ab. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur als Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Reiser telefonisch unter 0911-9773-1104 oder per Mail unter g-reiser@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Landratsamt Fürth | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf | Telefon 0911-97730 | info@landkreis-fuerth.de

Aktuelle Ausschreibungen:

- Alteisenentsorgung- und Verwertung, sowie Containergestellung bei den Wertstoffhöfen Neubau Realschule Langenzenn: - Elektroinstallation - Sanitärinstallation - Heizungsinstallation - Wärmedämmverbundsystem - Fassaden- und Metallbauarbeiten

Unter www.landkreis-fuerth.de finden Sie weitere Informationen

Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau Rangaustr. 60 · 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68 · Fax 0911 / 66 97 083 Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.15 Uhr; Mi.: geschlossen; Sa. in den ungeraden Kalenderw.: 8 bis 13 Uhr Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel, 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31, Fax. 09101 / 903505 Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.15 Uhr; Mi.: geschlossen; Sa. in den geraden Kalenderw.: 8 bis 13 Uhr Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-Siegelsdorf Reitweg 12 a, 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 Mo. – Fr.: 9 bis 18 Uhr; Sa.: 9 bis 16 Uhr; www.gebrauchtwarenhof.de Kfz-Zulassungsstelle Im Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf Telefon: 0911 / 9773 - 13 44 Telefax: 0911 / 9773 - 13 62 Mo., Di., Do., Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 Uhr Mi.: 07:30 - 13:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Gesundheitsbehörde Gesundheitsamt Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Email: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Telefon: 0911 / 9773 - 1806 Telefax: 0911 / 9773 - 1803 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 Uhr; Mo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr Sozialpädagogische Dienste Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Email: sozpaed@lra-fue.bayern.de Telefon: 0911 / 9773 - 1866 Telefax: 0911 / 9773 - 1870 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 Uhr; Mo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Email: schwangerenberatung@ lra-fue.bayern.de Telefon: 0911/9773 - 1866 Telefax: 0911/9773 - 1870 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 Uhr; Mo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr Führerscheinstelle Im Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf Telefon: 0911 / 9773 - 13 29 Telefax: 0911 / 9773 - 13 39 Mo. bis Fr.: 8.00 bis 11.30 Uhr Di.: 14 bis 16 Uhr; Do.: 14 bis 17 Uhr Veterinärbehörde Für den Bereich des Landkreises Fürth Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr und Freitag zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Die Termine können von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstag­nachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr vereinbart werden. Telefon: 0911 / 9773 -1901 Telefax: 0911 / 9773 - 1920

Landratsamt Fürth Telefon: 0911 / 9773 - 0 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 Uhr; Do.: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung

Dienstgebäude Zirndorf Im Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf Telefax: 0911 / 9773 - 11 13 Dienstgebäude Fürth Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Telefax: 0911 / 9773 - 17 72

Koki Netzwerk frühe Kindheit Stresemannplatz 11, Zugang Adlerstraße Zimmer U53, 90763 Fürth Telefon: 0911 / 9773-1277 KoKi@lra-fue.bayern.de


Landkreismagazin 7.2011

Umwelt

Wald und Flur sind frisch geputzt: Bitte sauber halten! Landkreis Fürth - Auch in diesem Jahr haben sich im Landkreis Fürth wieder über 1.000 Bürgerinnen und Bürger an der Aktion „Saubere Landschaft“ beteiligt, um gemeinsam in ihren Städten und Gemeinden Wälder und Wiesen zu reinigen. Die Ehrenamtlichen aus 13 LandkreisGemeinden waren ab acht Uhr morgens unterwegs, um leere Verpackungen, Hausabfälle, aber auch Sperrmüll von Straßenrändern und aus Wäldern und Wiesen aufzusammeln. Die meisten freiwilligen kamen aus Roßtal mit etwa 300 Anmeldungen. Aus Zirndorf, Oberasbach und Langenzenn meldeten sich jeweils 150 Personen. 110 Personen stellte Wilhermsdorf. Der Rest verteilte sich auf die übrigen Gemeinden.

menge setzte sich zusammen aus: 750 Litern Altglas, 15,5 Kubikmetern Metall, 336 PKW-Reifen ohne Felgen, 249 PKW-Reifen mit Felgen, 40 Liter Haushaltsbatterien, außerdem: 5 Stereoanlagen, 4 Föne, 3 Fritteusen, 1 Trockner, 9 Kühlschränke, 5 Waschmaschinen, 12 Fernseher, 4 Trockner, 31 Traktorreifen, 47 Autobatterien, 103 Liter Altöl, 2 Autositze, 50 kg Stacheldraht, 1 Spielautomat, 10 Neonröhren, Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Jürgen Habel mit Kindern in Langenzenn, die 1 Schwangerschaftstest, ½ Kubikmeter viel Unrat in der Natur beseitigten Reklamewurfzettel.

voll“, freute sich Landrat Matthias Dießl bei der Bekanntgabe des Sammelergebnisses. Besonders freute er sich über die zahlreichen teilnehmenden Kinder und Jugendlichen. „Die ‚Aktion Saubere Landschaft’ ist eine hervorragende Möglichkeit, unsere Jugend für aktiven „Die Sauberkeit von Wald und Flur ist für Umweltschutz zu begeistern.“ die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises von hoher Bedeutung. Die jähr- Insgesamt wurden 23,7 Tonnen Abfall liche Beteiligung zeigt dies eindrucks- eingesammelt. Die diesjährige Müll-

In diesem Jahr bedankte sich Landrat Matthias Dießl in der Stadt Langenzenn mit einem kostenlosen Eintopf und mit einer Urkunde bei den Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz. „Mein besonderer Dank gilt den Organisatoren und Unterstützern, wie beispielsweise den Köchen vom Bayerischen Roten Kreuz und den Feuerwehren“, fügte Landrat Dießl hinzu.

Soziales

Großer Ansturm auf Obstbäume Erfolgreiche Benefiz-Aktion in Stinzendorf Langenzenn - Werner Oppel, ein ausgewiesener Experte für regionale und traditionelle Obstgehölze, leidet seit über einem Jahr an den Folgen einer zweifachen Hirnblutung, die Kosten der weiterhin notwendigen Behandlung werden nicht mehr von der Krankenkasse getragen. Um der Familie Oppel zumindest finanziell zu unterstützen, fand - organisiert vom Lions Club Cadolzburg und unterstützt vom Obst- und Gartenbauverein Cadolzburg - ein Benefizverkauf von Obstbäumen, -büschen und Beeren­sträuchern statt.

Sträucher sowie Getränke, Bratwürste und Kuchenbuffet, spontane Spenden sowie ein zusätzlicher Scheck des Lions Hilfswerk Cadolzburg e.V. über 1.000 Euro summierten sich am Ende der Veranstaltung auf insgesamt rund 5.000 Euro. Die Summe konnte an Familie Oppel als Unterstützung für die weiteren Behandlungskosten übergeben werden. Auch die Kommunalpolitik, vertreten durch Landrat Matthias Dießl, die Bür-

germeister Jürgen Habel und Bernd Obst, unterstützte die Aktion. Das Lions Hilfswerk Cadolzburg e.V. nimmt weiterhin Spenden zugunsten von Werner Oppel über das folgende Spendenkonto entgegen: Lions Hilfswerk Cadolzburg e.V. Kontonummer 979 11 87 Bankleitzahl 762 500 00 bei der Sparkasse Fürth Verwendungszweck „Oppel“

Die kompetenten Kundenberater des Obst- und Gartenbauvereins waren mit der Betreuung mehrerer hundert Besucher vollauf beschäftigt, Mitglieder des Lions Clubs kümmerten sich eben- Foto: falls um den Baumverkauf sowie um Alexandra Quill Kuchenbuffet, Grill und Getränke. Ver­ Baumschulinhaberin Monika Oppel (vorne, 3. von links) freut sich über einen 1.000-EURkaufserlöse für rund 200 Bäume und Scheck, überreicht von Lions-Präsident Peter von Beyer (vorne, 2. von links)

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Landkreismagazin 7.2011

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28. April 2011

Mitspieler für unser Traumfirma-Team gesucht

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Mai 2011

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20:00 Polka Chicks Finnischer Folk 20:00 Moderne Zeiten Tanztheater von Jean Renshaw 20:00 Moderne Zeiten Tanztheater von Jean Renshaw 20:00 Moderne Zeiten Tanztheater von Jean Renshaw 19:00 Gankino Circus Fränkischer Folk 20:30 Gruppe Hipergalaktisch Karneval der Tiere 21:30 Die Puppe und ensembleKONTRASTE Stummfilm von Ernst Lubitsch & Musik 20:00 Wilde & Vogel und Grupa Coincidentia Krabat 16:00 Theater Zitadelle Das Rotkäppchen 19:00 Gruppe Hipergalaktisch Karneval der Tiere 20:00 DudaPaiva Company Bastard 20:00 Figurentheater Marc Schnittger Der Garten der Lüste 19:30 Stuffed Puppet Punch & Judy in Afghanistan 21:30 Stuffed Puppet Punch & Judy in Afghanistan 20:00 Figurentheater Kuckucksheim Der Fränkische Jedermann 19:30 Meinhardt & Krauss prolog 21:30 Volker Gerling: Daumenkino Bilder lernen laufen, indem man sie herumträgt 19:30 Figurentheater Maren Kaun Die Verwandlung 21:30 Thalias Kompagnons Kafkas Schloss 15:00 Figurentheater Maren Kaun Vom kleinen Maulwurf … 19:00 werkstatt allstars, Living Music Box, Echt Stoak # FIS 3. Fürther Integratives Soundfestival 14:00 Regenbogen, Tintenfisch, M-Company, Livin’ Life -18:00 # FIS 3. Fürther Integratives Soundfestival 19:00 Vollgas & Gnibbom KA, kUNDEkÖNIG, Just Fun # FIS 3. Fürther Integratives Soundfestival 20:00 Valerie Smith & Liberty Pike American Folk: Bluegrass & Western Swing

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„Kannst du für Mama einspringen?“ Qualifizieren Sie sich im Landkreis Fürth zur Kindertagespflegeperson. Ein besonders hoher Bedarf an Kindertagespflegepersonen besteht in Ammerndorf, Großhabersdorf, Roßtal, Seukendorf und Stein. Auch Interessenten aus anderen Landkreisgemeinden sind willkommen. Weitere Infos bei Sabine Kühn, Tel. 0911/255 229-0

Foto: Barry Buchanan

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Vermitteln. Beraten. Qualifizieren. www.fmf-familienbuero.de

Das Aktionsprogramm Kindertagespflege im Landkreis Fürth wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Landkreismagazin 7.2011

Familie

Betreuung von Kindern unter drei Jahren: Weitere quantitative und qualitative Verbesserungen Landkreis Fürth - Im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zeigt sich im Landkreis Fürth eine sehr positive Entwicklung. Wie die neuesten Belegungszahlen aufzeigen, schreitet der Ausbau der Kindertagesbetreuung für U3-Kinder in großen Schritten voran. Demnach wurden zum 1. Januar 2011 landkreisweit bereits so viele Plätze vorgehalten, dass 566 U3-Kinder in Tageseinrichtungen betreut werden konnten. In der Kindertagespflege standen insgesamt 185 Plätze zur Verfügung. Davon waren 158 Plätze mit U3-Kindern und acht Plätze mit Kindern über drei Jahren belegt. Somit wurden zum Stichtag 1. Januar 2011 insgesamt 724 U3-Kinder betreut.

für U3-Kinder angeboten werden können - davon 748 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 222 Plätze in Kindertagespflege. Dies entspräche einem prozentualen Verhältnis von 77 Prozent zu 23 Prozent. Doch nicht nur quantitativ sondern auch qualitativ gibt es Verbesserungen: Die vor einem Jahr vorgenommene Umstellung bzw. Erweiterung der Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen von 100 auf 160 Unterrichtseinheiten konnte erfolgreich umgesetzt werden. Im Jahr 2010 konnten bereits 17 Tagespflegepersonen aus dem Landkreis Fürth nach dem neuen Curriculum des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert werden. Zudem haben 13 Tagespflegepersonen ihre Nachqualifizierung im Umfang von 60 Unterrichtseinheiten abgeschlossen. Die übrigen 14 Tagespflegepersonen beenden ihre Nachqualifizierung voraussichtlich bis Sommer 2011.

„Das ist ein beachtliches Ergebnis. Es zeigt, dass wir besser als geplant vorankommen. Der Landkreis erreicht damit bereits eine Versorgungsquote von 26,7 Prozent“, freut sich Landrat Matthias Dießl. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um fast 17 Prozent. Der Landrat lobt in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit den einzelnen Landkreisgemeinden: „Die Landkreisgemeinden werden regelmäßig über aktuelle Zahlen und Trends informiert. Daraufhin überprüfen sie ihre bisher formulierten Ausbauziele Im Rahmen der Qualitätssicherung konnte darüber hinaus das Konzept und passen sie an.“ „Praxisbegleitende Gruppen“ erfolgSo ist der Landrat optimistisch, dass reich installiert werden. In diesen partnerschaftlich mit den Gemeinden Gruppen finden ein praxisbegleitender das landkreisweite durchschnittliche Austausch und eine entsprechende BeAusbauziel von ursprünglich 35 Pro- ratung und Vernetzung statt. zent mit einer bedarfsgerechten Versorgungsquote von derzeit rund 46 Hinsichtlich der Qualitätssicherung in Prozent bis zum 1. August 2013 erreicht Kindertagesstätten sind hauptsächwerden kann. Dies würde bedeuten, lich die Kommunen und Träger in der dass dann insgesamt rund 970 Plätze Verantwortung. Das Jugendamt berät,

unterstützt und achtet dabei auf die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards, z.B. hinsichtlich der Einhaltung des Anstellungsschlüssels, der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes, der Erstellung von Konzeptionen, der Umsetzung von Raumprogrammen usw. Der Anstellungsschlüssel liegt im landkreisweiten Durchschnitt für das Kindergartenjahr 2010/2011 deutlich besser als das gesetzliche Mindestmaß vorgibt.

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren

in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Dienstag, 03.05.2011 von 14.00 - 17.00 Uhr im Landratsamt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbei­­ten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung • Außenhandelsangelegenheiten • Unternehmensnachfolge • Planungs- und Finanzierungsfragen • Fragen im Rechnungswesen und Organisation • und auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing, Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911/ 97 73-10 60.

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Schulen

Erfolgreiche Zwischenbilanz: Kooperationsmodell an der Mittel- und Realschule Langenzenn hat bereits viele gemeinsame Schulprojekte hervorgebracht Langenzenn - Das Kooperationsmodell an der Mittel- und Realschule Langenzenn entwickelt sich weiterhin erfreulich positiv. Im Schuljahr 2009/10 gestartet, entstehen immer mehr Projekte, die von den beiden Schulen gemeinsam durchgeführt werden. Auch die Beratung von Schülern, die von der einen auf die andere Schule wechseln wollen, funktioniert sehr gut.

neue Projekte ergänzt. So wurden von Mittel- und Realschule ein gemeinsames Tanzprojekt mit dem Titel „Alan Brooks“ veranstaltet, ein gemeinsames Gesundheitsprojekt ist im Juni geplant, und zusätzlich nimmt ein Chorklassenprojekt mit den Nürnberger Symphonikern Form an. Ein Leseförderprojekt, bei dem gemeinsames Lesen und Verstehen von Büchern einerseits, und die Vorstellung des eigenen gelesenen Buches andererseits im Vordergrund steht, wird Das Kooperationsmodell, das derzeit in in diesem Schuljahr durchgeführt. Bayern erprobt wird, verläuft im Landkreis Fürth am Standort in Langenzenn „Die Kooperation soll auch dazu dienen, von Beginn an erfolgreich: Schon im die Übertritte von der einen auf die anersten Schuljahr konnten viele Pro- dere Schulart zu optimieren“, erklärte jekte umgesetzt und gemeinsame Udo Sponsel, Schulleiter der MittelSchnittstellen gefunden werden. Ein schule. So wurde im Fach Mathematik gemeinsamer musikalischer Adventsa- zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres bend, ein gemeinsam organisierter Tag ein gemeinschaftlicher Förderunterricht der offenen Tür und ein gemeinsames eingerichtet. Mittelschüler, die das PoSportfest waren die ersten Projekte un- tential für einen Übertritt in die sechste ter einem Dach. „An den gemeinsamen Klasse der Realschule haben und ReProjekten war allen Beteiligten von Be- alschüler, die noch Unterstützung zur ginn an sehr viel gelegen“, erklärt Ange- Bewältigung der fünften Jahrgangsstulika Roth, Schulleiterin der Realschule. fe benötigen, werden hierdurch gezielt In den Bereichen Schulchor, Schultheater und Schulhausmannschaften wurde die Zusammenarbeit im laufenden Schuljahr weiter ausgebaut und durch

Kinderoper-Workshop

gefördert. „Genau hier sehen wir einen der großen Vorteile des Kooperationsmodell“, unterstreicht Landrat Matthias Dießl. „Ein Übertritt von der Mittel-

schule in die Realschule wird gezielt unterstützt, ohne das gewohnte Schulumfeld verlassen zu müssen. Aber auch Realschüler, die bessere Chancen in der Mittelschule haben, werden entsprechend bei einem Übertritt beraten und begleitet“, so der Landrat weiter. Mittlerweile arbeiten auch die Schülermitverwaltungen (SMV) beider Schularten immer mehr zusammen. So werden beispielsweise Pausen- und Verkehrshelfer, sowie Streitschlichter gemeinsam ausgebildet und auch eingesetzt. Eine gemeinsame Schülerzeitung wurde ebenfalls ins Leben gerufen. Das Kooperationsmodell wird nach Einschätzung von Matthias Dießl weiterhin erfolgversprechend sein: Da der Informationsabend für das kommende Schuljahr von rund 120 potenziellen neuen Schülerinnen und Schülern besucht wurde, ist davon auszugehen, dass im Schuljahr 2011/12 wieder vier Eingangsklassen an der Realschule in Langenzenn gebildet werden können. Aus den beiden bestehenden sechsten Klassen der Realschule werden im neuen Schuljahr drei Klassen, sodass dann elf Klassen zum Schuljahr 2011/12 eingeplant sind.

Gemeinsames Musikprojekt


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Wirtschaft

Gewerbeschau 2011: Nicht nur am Boden, sondern auch von der Luft aus interessant Zirndorf - In Zusammenarbeit mit den Gewerbeverbänden präsentierte die kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg die diesjährige Gewerbeschau im Wolfgangshof. Das Wetter meinte es gut, so dass vor allem am Sonntag weit über tausend Besucher das malerische Ausstellungsgelände ansteuerten. Vor den Parkplätzen bildeten sich lange Schlangen. Eröffnet wurde die Schau von den Bürgermeistern der Allianzkommunen sowie dem stellvertretenden Landrat Franz X. Forman.

Die Gewerbeschau fand heuer schon zum vierten Mal statt. Bereits seit dem Jahr 2005 erfährt sie großen Zuspruch seitens der Bevölkerung. Rund 80 Gewerbetreibende aus den Allianzgemeinden Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf nutzten die gemeinsame Veranstaltung, um ihr Unternehmen den Besuchern im einzigartigen Ambiente des Wolfgangshofes zu präsentieren. Vertreten waren die verschiedensten Aussteller aus Handel, Dienstleistung

und Handwerk. Neben Informationen, Beratungsgesprächen, Messeangeboten und Aktionen der Aussteller an ihren Ständen fand an beiden Tagen ein vielseitiges Programm auf der Aktionsbühne statt. Wem der Rundgang am Boden nicht ausreichte, der konnte sogar in die Luft gehen: Ein bis zwei Mal in der Stunde startete ein Helikopter, der jeweils drei Passagiere zu einem Rundflug über das Allianzgebiet mitnahm.

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Jugend

Girls Day im Landkreis: Unterwegs mit der ­vielleicht einzigen Straßenmeisterin Bayerns Landkreis Fürth - Am 14. April öffneten anlässlich des 9. Bundesweiten „Girls-Day” verschiedene Unternehmen im Landkreis Fürth sowie das Straßenbauamt die Türen für Mädchen der 8. und 9. Klassen. Sie konnten sich dabei vor allem über Ausbildungsberufe informieren, für die sich sonst eher Jungs interessieren - also beispielsweise in den Bereichen Technik, IT und Handwerk. Gleichzeitig fand erstmals ein bundesweiter „Boys-Day” statt, wobei hier soziale Berufsbilder im Mittelpunkt standen, die meistens eher von Mädchen gewählt werden.

dass sich für unsere Angebote im Rahmen des Girls- und Boys-Day interessierte Schülerinnen und Schüler angemeldet haben und es den Mädchen sogar so gut gefallen hat, dass sie sich eine Ausbildung vorstellen könnten”, so Landrat Matthias Dießl. Er findet den Aktionstag wichtig, da, oftmals aufgrund immer noch vorhandener Stereotype über Ausbildungsberufe, Mädchen eher auf „frauentypische” Berufe Die drei hatten gezielt über das Inter- und Jungs eher auf „männertypische” net nach einem Praktikum im Rahmen Berufe zurückgreifen. „Leider schöpfen ßenbaumaschinen und Geräte zum Einsatz kommen. An der FÜ7 montierten sie Wegweiser, am Sportplatz in Weiherhof wurde ein Schild ummontiert, im Bauhof Altenberg durften die drei Mädchen mit einer großen Walze fahren sowie unter Aufsicht mit einem Verdichter arbeiten, sie durften selbst Pflastern und konnten dabei sein, wie ein Brückenbauwerk inspiziert wird.

„Typische” Männerberufe gibt es im Landkreis Fürth vor allem in der Straßenmeisterei des Staatlichen Bauamtes in Ammerndorf. Hier fanden sich die Freundinnen Julia Oerler (Realschule Zirndorf), Katja Kohout (Mittelschule Zirndorf) und Carina Thummerer (Realschule Zirndorf) aus Wintersdorf ein. des Girls Day gesucht und sind dabei viele hierdurch ihre Begabungen und Sie wollten einen Einblick in den Beruf auf das Angebot in der Straßenmeis- Berufsmöglichkeiten nicht voll aus”, terei gestoßen. Ihnen hat die Arbeit verdeutlicht der Landrat. der Straßenwärterin bekommen. viel Spaß gemacht: In Ammerndorf waren sie bestens „Da muss man weaufgehoben: Denn seit 18 Jahren gibt nigstens nicht den es beim Staatlichen Bauamt nur eine ganzen Tag hereinzige Straßenwärterin: Bianka Jost, umsitzen und hat die 1996 ihre Ausbildung zur Straßen- Bewegung”, lautete meisterin beim Landkreis Fürth begon- die Auskunft. nen hat und seit 1998 beim Landkreis bzw. jetzt über die Straßenmeisterei im Das Programm der Bereich des Landkreises-Straßennetzes Kommunalen Juarbeitet. Möglicherweise, sagt Hoch- gendarbeit für den straßenmeister Norbert Weber, Leiter Boys-Day mussder Straßenmeisterei Ammerndorf, ist te dagegen leider sie sogar in ganz Bayern die einzige ausfallen, da der Straßenwärterin, es sei jedenfalls keine angekündigte Teilnehmer kurzfristig weitere derzeit bekannt. verhindert war. Die Schülerinnen erfuhren von Bianka Jost und ihren Kollegen, welche Stra- „Ich freue mich,

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Schulen

Gebundene Ganztagsschule in Oberasbach und Stein - Antrag gestellt Landkreis Fürth - Der Freistaat Bayern will nach Ablauf des so genannten doppelten Abiturjahrgangs, also ab dem kommenden Schuljahr, damit beginnen, auch an den Gymnasien in Bayern flächendeckend gebundene Ganztagsschulen einzuführen. Um von Beginn an dabei zu sein, hat der Landkreis Fürth daher für das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Oberasbach und das Gymnasium in Stein die gebundene Ganztagsschule beantragt.

Ganztagsschule zum nächsten Schuljahr gestartet werden könnte. „Wir sehen gute Chancen, dass die Anträge für beide Gymnasien grünes Licht erhalten“, äußerte sich Matthias Dießl zuversichtlich. Der Landkreis hofft durch die frühzeitige Antragstellung bereits zum Anmeldetermin für die Gymnasien im Mai eine Rückmeldung aus dem Kultusministerium vorliegen zu haben. Diese würde das Anmeldeprozedere erheblich vereinfachen. Die Eltern könnten dann sehr einfach wählen, ob sie ihr Kind für eine gebundene „An beiden Schulen besteht seitens Ganztagsklasse anmelden wollen oder der Eltern und der Schulleitung großes nicht. Interesse an einer gebundenen Ganztagsschule“, erklärte Landrat Matthi- Der Landkreis muss als Sachaufwandas Dießl. Außerdem gibt es an beiden sträger, ebenso wie bei der offenen Gymnasien bereits ein entsprechendes Ganztagsschule, bei der gebundepädagogisches Konzept, so dass mit nen Ganztagsschule den anfallenden der Umsetzung der gebundenen Sachaufwand und eine Personalauf-

wandspauschale in Höhe von 5000 Euro pro Ganztagsklasse übernehmen. Laut Dießl soll der Ausbau der gebundenen Ganztagsschule für die Unterstufe, also die Jahrgangsstufen 5 bis 7, schrittweise erfolgen. Am Gymnasium in Stein sind derzeit bereits drei offene Ganztagsgruppen angesiedelt, daher ist davon auszugehen, dass auch eine gebundene Ganztagsschule zustande kommt. Am Wolfgang-Borchert Gymnasium in Langenzenn ist dagegen die Nachfrage nur sehr gering, so dass nicht eine einzige Gruppe zusammen käme. „Wir bieten der Schule jedes Jahr die Einrichtung eines Ganztagsangebotes an. Die Schule und die Nachfrage der Schüler entscheidet darüber, ob es ­ zustande kommt“, so Matthias Dießl.

Aktuell

Neue Alkoholtestkäufe geben auch weiterhin Anlass zur Sorge Landkreis Fürth - Wieder Verstöße bei Alkohol-Testkäufen: Nachdem bereits im Februar im Bereich der Polizeiinspektion Stein an jugendliche Testkäufer Alkohol verkauft wurde, gelangten nun auch in Zirndorf bei einem zweiten Testkauf Minderjährige an hochprozentige Genussmittel.

Eine zweite Aktion fand nun Ende März im Bereich der Polizeiinspektion Zirndorf mit zwei 16-jährigen Testkäufern statt. Insgesamt 16 Supermärkte und Tankstellen in Zirndorf, Cadolzburg, Langenzenn und Wilhermsdorf wurden dabei kontrolliert. „Es kam leider wieder zu sechs Verstößen gegen die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, die ebenfalls angezeigt werden“, so Landrat Die ersten beiden Testkäufe haben im Martthias Dießl. Februar und März 2011 stattgefunden. Vier Auszubildende des Landratsamtes Obwohl sich die Kassiererinnen meisim Alter von 16 und 17 Jahren hat man tens den Personalausweis zeigen ließen, zuvor auf die Testkäufe gut vorbereitet. haben sie bei diesen beiden Aktionen in Es wurden insgesamt 14 Supermärk- insgesamt elf Fällen brandweinhaltige te und Tankstellen in Oberasbach und Produkte verkauft. Zur Begründung Stein kontrolliert. Die Testkäufer ha- wurde vom Personal der Geschäfte unben in vier Geschäften und an einer ter anderem aufgeführt, dass das GeTankstelle brandweinhaltige Produkte burtsjahr falsch gelesen wurde. erworben, die nach dem Testkauf zu- In ausführlichen Gesprächen mit der rückgenommen wurden. Vier der fünf betroffenen Kassiererin und der GeVerstöße wurden zur Anzeige gebracht. schäftsführung hat man deutlich her-

vorgehoben, wie wichtig es ist, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern auch dazu beizutragen, unsere Kinder und Jugendlichen vor frühzeitigem Alkoholkonsum zu schützen. „Es ist erschreckend, dass es bei den ersten beiden Testkaufaktionen in ca. 35 bzw. 37 Prozent der Fälle zu Verstößen gegen die jugendschutzrechtlichen Vorschriften kam, obwohl doch im Herbst 2010 eine umfangreiche Aufklärungskampagne über die Polizei Stein und Zirndorf erfolgt ist und alle Gewerbetreibenden im Landkreis aufgesucht und über die Regelungen zum Jugendschutz informiert wurden“, bedauert der Landrat. Auch die Berichterstattung in der Tagespresse und im Landkreismagazin über bevorstehende Testkäufe führte offenbar zu keiner Sensibilisierung in den betroffenen Geschäften. Weitere Testkäufe sollen folgen.


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Abfallberatung

Biotonne kann gute Ergänzung zur Eigenkompostierung sein Landkreis Fürth - Die EU-Abfallrahmen-Richtlinie, die derzeit von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wird, fordert bis zum Jahre 2015 die Festlegung einer verbindlichen Recyclingquote für Wertstoffe. Einen nicht unerheblichen Anteil der Wertstoffe stellt der in Haushalten anfallende Biomüll dar. Unter anderem ist deshalb die verpflichtende Einführung einer Bioabfalltonne ab 2015 vorgesehen. Im Landkreis Fürth wurde bereits im Jahre 1994 flächendeckend die Biomüllsammlung eingeführt. Der Landkreis Fürth war also seiner Zeit weit voraus. Seit damals ist der gesammelte Biomüll stetig angestiegen. Im Jahre 2010 wurden rund 13.000 Tonnen Biomüll und rund 5.000 Tonnen Grüngut gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Die geforderte Recyclingquote wird bereits jetzt nicht nur eingehalten, sondern liegt erheblich darüber. Ungeachtet dessen, landet nach wie vor ein nicht unerheblicher Teil des Biomülls noch in der Restmülltonne. Gerade Eigenkompostierer scheuen sich, gekochte Speiseabfälle zu kompostieren. Dies führt nicht nur zu höheren

Verbrennungskosten des Restmülls, vielmehr wird dadurch natürlicher Dünger dem Wirtschaftskreislauf entzogen und muss durch künstlich hergestellten Dünger ersetzt werden. Daher empfiehlt es sich, trotz Eigenkompostierung eine zusätzliche Biotonne zu nutzen. Biotonne kostet nur 2,35 Euro im Monat Und die Tonne ist günstiger als sie vielleicht denken: Durch die Senkung der Müllgebühren am 1. Januar 2010 kostet die Nutzung einer Biomülltonne im Landkreis Fürth 28,20 Euro im Jahr. Das sind gerade einmal 2,35 Euro im Monat. Dafür wird der Biomüll in der Regel direkt vor dem Grundstück abgeholt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Auch Grasschnitt und andere Gartenabfälle können über die Biomülltonne entsorgt werden, zumal diese von März bis November wöchentlich geleert wird. Ökologisch gesehen ist dies allemal günstiger, als Gartenabfälle mit dem eigenen PKW zu den Wertstoffhöfen zu verbringen. Eine preiswertere Alternative zur Eigenkompostierung gibt es nicht. Selbstverständlich bleibt es jeden Haushalt unbenommen, neben der Nutzung der Biomülltonne wei-

terhin die Bioabfälle, die er für seinen Kompost für geeignet ansieht, selbst zu kompostieren. Viele Haushalte im Landkreis haben sich diese äußerst günstige und saubere Entsorgungsmöglichkeit bereits zunutze gemacht und entsorgen ihre Bioabfälle über die Biomülltonne. Sie tragen dabei ihren Teil zur Schonung Ressourcen und damit zum aktiven Umweltschutz bei. So bekommen Sie eine Biotonne Nutzen Sie noch keine Biomülltonne? Dann sollten sie die Argumente für die Nutzung einer solchen Tonne gegenüber der Eigenkompostierung abwägen. Eigentlich müssten dann die Gründe für die Nutzung einer Biomülltonne überwiegen. Unsere Abfallberater (Tel. 0911/9773-1434, 0911/9773-1436 u. 0911/9773-1438) unterstützen sie gerne bei ihrer Entscheidung

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Transparenz schafft Weite

Die Badewanne stellt sich quer

Hier kann die Devise nur lauten: Bei der Badplanung von Anfang an klar gliedern, jeden Winkel durch eine perfekt logische Planung nutzen, gegebenenfalls Badkollektionen einbeziehen, die speziell für kleine Räume entwickelt wurden und mit optischen Tricks dem Eindruck von Enge entgegen wirken.

Damit der Raum optisch nicht an Größe verliert, sollten Sie sich in jedem Fall für eine transparente Duschabtrennung, z. B. aus Echtglas, entscheiden. Wieder im Kommen sind Glasbausteine als lichtdurchlässige Trennwände in Duschen oder Lichtspender an Außenwänden.

Quer angeordnet nimmt die Badewanne in unserem Beispiel so wenig Platz ein, dass der Raum auch noch für den Einbau einer Dusche ausreicht. Läßt es das Platzangebot zu, kann auch ein Raumteiler die Badproportionen deutlich verbessern.

Herausforderung für Querdenker

WC in der Diagonalen

Kurz und gut

Was macht man mit einem langen, schmalen und für viele Altbauten typischen Bad mit hohen Decken? Vorteilhaft sind unkonventionelle, kreative Anordnungen, die der Längsrichtung entgegen wirken.

Dezent wendet sich das an der diagonalen Vorwand hängende WC vom Wannenbereich ab. Das ermöglicht die zusätzliche Anordnung eines Urinals. Auch sonst kann es sich lohnen „schräger” als gewohnt zu planen.

Kleine Räume sinnvoll nutzen

Ideal angepasst an kleine Räume sind Badkollektionen mit kurzen Abmessungen von WC, Waschbecken und Urinal. Noch weniger Fläche beanspruchen Ecklösungen. Auch Bade- und Duschwannen gibt es in platzsparenden Versionen.

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Landkreismagazin 7.2011

Tipp

10. Löwenlauf des Lions Club Cadolzburg Cadolzburg - Am Sonntag, 10. Juli 2011, veranstaltet der Lions Club Cadolzburg zum 10. Mal den Löwenlauf. Auch im Jubiläumsjahr wieder Laufen für den guten Zweck für Groß und Klein. Ab sofort sind die Anmeldungen für dieses sportliche Großereignis möglich. Der erste Startschuss fällt am Sonntag, 10. Juli 2011, um 8.30 Uhr, wenn die Halbmarathonläufer auf die Laufstrecke gehen, gefolgt von den 10 km Läufern und Walkern und abschließend den 5 km-Läufern. Neben dem Einzelwettbewerb ist auf der 5 kmStrecke auch eine Firmenwertung im Programm. Hier werden die Zeiten der vier schnellsten Läufer eines Teams/ Firma addiert und gewertet. Zudem

werden gesonderte Wertungen wie zum Beispiel „Boss2run - wer ist der schnellste Chef/Chefin“ - und „Die Fittesten“ – das Team mit den meisten Teilnehmern – durchgeführt. Die Nachmeldung und Startnummernausgabe findet ab 7.30 Uhr bei Start und Ziel vor der Jahnturnhalle in Cadolzburg statt. Nach dem vom BLV genehmigtem Volkslauf, sind dann die Nachwuchsläufer an der Reihe. Schüler der 1. bis 4. Klassen testen Ihre Fitness beim gemeinsamen Lauf um den Bauhofweiher. Start und Ziel der Kinderläufe ab 11.15 Uhr ist ebenfalls vor der Jahnturnhalle. Erstmals gibt es auch für ältere Schüler ein Laufangebot: in Zusammenarbeit mit der Mittelschule Cadolzburg können Schüler der Klassen

5 bis 9 im Rahmen des regulären 5-km-Laufs an den Start gehen. Unter dem bewährten Motto „Soziales Engagement vor Ort“ kommt der Erlös der Veranstaltung regionalen Projekten für Kinder und Jugendliche zu Gute. Der Lions Club Cadolzburg lädt alle Interessierten herzlich ein, durch „Laufen für den guten Zweck“, sich selbst und anderen etwas Gutes zu tun. Neben den Läufen ist für das leibliche Wohl sowie für ein interessantes Rahmenprogramm gesorgt. Auch im Jubiläumsjahr wird es wieder ein LöwenlaufQuiz mit interessanten Preisen geben. Weitere Informationen sowie eine Online-Anmeldemöglichkeit (bis 3.7.2011) unter www.lions.de/cadolzburg .

Landrats@mt online

„Gefällt mir!“ - Landkreis Fürth auf Facebook Landkreis Fürth - Der Landkreis Fürth zeigt Gesicht. Endlich kann jeder sehen, wie schön es in den 14 Landkreisgemeinden ist. Auf Facebook informiert der Landkreis Fürth ab sofort über Naherholungsmöglichkeiten, Radfahr- und Wanderwege sowie Freizeit- und Veranstaltungstipps. Verschiedene Fotogalerien geben einen Einblick in die abwechslungsreichen Angebote vor Ort. Ziel der Seiten ist es, den Landkreis und seine Gemeinden weiter bekannt zu machen - in der

Region und darüber hinaus. „Aufgrund des FunParks in Zirndorf oder der Cadolzburg kommen schon jetzt viele Besucher aus ganz Deutschland und sogar Europa zu uns. „Mit den Facebook-Seiten wollen wir die Touristen informieren, was es bei uns noch alles zu erleben und ent­decken gibt, um schöne Tage hier zu verbringen“, verdeutlicht Landrat Matthias Dießl. Die Seiten sind zu finden unter http://www.facebook.com/ landkreisfuerth. Da sagen wir: „Gefällt mir!“

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Schulen

Kooperation von Dillenbergschule und Mittelschule brachte neue Fußballerinnen hervor Cadolzburg - Auf Initiative des Trainers Peter Knott vom TSV Zirndorf und der Lehrerin Angela Sandler von der Dillenbergschule trafen sich am Girls Day fünfzehn Schülerinnen des Förderzentrums sowie in Kooperation sieben Mädels der Mittelschule Cadolzburg, um gemeinsam einen interessanten Fußballvormittag zu verbringen.

das nächste Highlight stattfand´: Eingeteilt in vier „Mann“schaften spielten die Mädchen eine Mini-WM aus, bei der „Holland“ souverän gewann. Ehrgeizig wurde dabei um jeden Ball gekämpft und es konnte den Fußballerinnen angesehen werden, dass es ihnen bis zum Ende Spaß machte.

nehmerin als Siegerin fühlen. Problemlos spielten dabei Mittel- und Förderschülerinnen sowie Spielerinnen verschiedener Jahrgänge mit- und ­gegeneinander.

Bei der abschließenden Siegerehrung gab es ein lautes „Hurra“, als die Sparkasse Cadolzburg die Einsatzfreude Jedes Team gewann mindestens ein aller Schülerinnen mit einer schönen Spiel und so konnte sich jede Teil­ Sporttasche belohnte.

Drei engagierte Trainer des TSV Zirndorf wiesen die motivierten Fußballerinnen in die ersten Grundkenntnisse ein. In der Schulturnhalle Cadolzburg waren Stationen aufgebaut, an denen die Schülerinnen erste Erfahrungen sammeln oder ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zeigen konnten. Die Trainer zeigten sich vom Talent einiger Mädchen sichtlich beeindruckt. Zur Pause hatte das Team des Schülercafes unter Leitung von Frau Greller einen gesunden Snack mit Obstspießen, Käsebroten und Gemüsedips vorbereitet. Nach der leckeren Stärkung wurde die Truppe zum Soccer-Platz an der Jahnstraße Cadolzburg gefahren, wo

Gesundheit

Zecken: Impfschutz sollte überprüft werden Landkreis Fürth - Im Frühjahr sollte der Impfschutz gegen die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) überprüft werden. Darauf weist das Bayerische Gesundheitsministerium hin. Die FSME sowie die Borreliose gehören in Bayern zu den durch Zecken am häufigsten übertragenen Infektionskrankheiten mit ernsthaften Gesundheitsrisiken für den Menschen. Folgen der FSME können Entzündungen an Hirnhaut, Gehirn oder Rückenmark sein. Seit 2001 haben sich die FSME-Risikogebiete in Bayern kontinuierlich ausgeweitet: Zuletzt wurden 78 der 96 bayerischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte als FSME-Risikogebiete eingestuft. Als FSME-frei gelten noch Teile Schwabens und des westlichen Oberbayerns. Aufgrund der hohen Verbrei-

tung der FSME gehört die Impfung im gesamten Freistaat zu den öffentlich empfohlenen Impfungen. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Neben Impfen ist zur Vorsorge auch das Tragen geeigneter Kleidung oder das rasche Entfernen einer Zecke wichtig. Zecken übertragen auch Bakterien, die eine Borreliose-Erkrankung hervorrufen können. Gegen Borreliose gibt es keinen Die bayerischen SchuleingangsunterImpfschutz. Wird sie frühzeitig erkannt, suchungen zeigen, dass die Impfbekann sie jedoch gut behandelt werden. reitschaft gegen FSME in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat. So sind in Bayern inzwischen rund 48 Prozent der Kinder vollständig geimpft. Doch nicht nur Kinder sollten geimpft sein: Denn vor allem bei älteren Patienten kann die Erkrankung schwer verlaufen. Gerade Männer sollten häufiger an die Impfung gegen FSME denken: 2010 hatten nur 26 Prozent der Männer zwischen 19 und 59 Jahren einen vollständigen Impfschutz, bei den Frauen waren es dagegen 34 Prozent.


Landkreismagazin 7.2011

Cadolzburg - Im Juni vergangenen Jahres hat der Kreistag beschlossen, den geplanten Erweiterungsbau an der Dillenbergschule Cadolzburg (Förderzentrum II) vorerst zurück zu stellen. Es sollte bis zur endgültigen Vorlage eines Gesamtkonzeptes der bayerischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtekonvention gewartet werden. Nun haben sich die fünf Landtagsfraktionen einstimmig auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf geeinigt, die Planungen in Cadolzburg können

wieder anlaufen. Die Förderschulen bleiben demnach im Freistaat auch nach der geplanten Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Kompetenzzentren. Sie unterstützen auch künftig die Regelschulen bei der Inklusion und bleiben zugleich Lernort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Begriff „Inklusion“ kommt aus der lateinischen Sprache. Er bedeutet Einbeziehung oder auch Dazugehörigkeit. Der

Gesetzentwurf sieht die schrittweise Zusammenführung von jungen Menschen mit und ohne Behinderung an einer Schule oder einem Schulzentrum vor. Eine Trennung oder Selektion soll dadurch verhindert werden. Nach Auskunft von Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle werde mit den Schulen begonnen, die sich bereits seit längerem auf den Weg zur Inklusion begeben haben. Bei entsprechender Behandlung im Landtag können bereits im neuen Schuljahr einige „Profilschulen“ zur Inklusion eingerichtet werden.

Familie

Beitritt zum bundesweiten Bündnis für Familie Landkreis Fürth - Der Landkreis Fürth ist Anfang März mit den 14 Landkreisgemeinden der bundesweiten Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ beigetreten. In diesem Zusammenhang erstellt das Servicebüro in Berlin derzeit einen Internet-Steckbrief für den Landkreis Fürth, in dem die familienpolitischen Aktivitäten und Erfolge dargestellt

werden. Zudem erfolgte eine Aufnahme in den bundesweiten Verteiler, um zeitnah über wichtige Ereignisse und nachahmungswerte Projekte informiert zu werden. Darüber hinaus besteht für den Landkreis Fürth die Möglichkeit, sich jederzeit kostenfrei telefonisch beraten zu lassen sowie mit Unterstützung des Servicebüros einen Workshop

mit den Akteuren der Familienpolitik im Landkreis Fürth durchzuführen, der zur Überprüfung der bisher erreichten Ziele, deren Fortschreibung und der allgemeinen Impulsgebung dienen kann.

Familie

Begrüßungspaket für Neugeborene wird ausgedehnt Landkreis Fürth - Nach der Geburt ihres Kindes erhalten Eltern im Landkreis Fürth seit Juli 2010 ein Begrüßungspaket für Neugeborene, das den Elternordner der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, eine mehrseitige

Übersicht über die wohnortnahen Angebote, verschiedene Flyer, eine Rückantwortkarte für die Koordinierende Kinderschutzstelle und eine CD mit Kinderliedern beinhaltet. Künftig sollen auch Eltern, die erneut Nachwuchs be-

kommen, ein weiteres Geschenk erhalten. Das Jugendamt plant, diesen Eltern ein Bilderbuch zusammen mit der aktuellen Fassung wohnortnaher Angebote zu überreichen, die die Eltern in ihren Elternordner einheften können.

Infoveranstaltung - gemeinsamer Messeauftritt Consumenta 2011 Vom 26.10.- 1.11.2011 findet die Consumenta im Messezentrum Nürnberg statt. Die Consumenta zählt zu den führenden Verbrauchermessen und zieht über 160.000 Besucher an. Der Landkreis Fürth hatte in 2010 zusammen mit zwei Firmen einen gut besuchten Messeauftritt und möchte für 2011 sein Standangebot weiter ausbauen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth bietet daher in Kooperation mit der AFAG Messen und Ausstellung GmbH den örtlichen Landkreis-Unternehmen die Möglichkeit an, einen attraktiven Gemein-

schaftsstand zu nutzen. Die Vorteile, derpark 2, 90513 Zirndorf, wie günstigere Standmiete, NebenZimmer 2.12 kosten und eine stärkere Bündelung Um Anmeldung zum Infotermin unter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0911/9773-1060 oder wirtschaft@ liegen dabei auf der Hand. Kleinere lra-fue.bayern.de wird gebeten. Unternehmen könnten Standplätze teilen oder tagesweise aufteilen und dadurch Kosten/Personal rationell einplanen. Zu Consumenta-Informationsveranstaltung möchte Sie die Wirtschaftsförderung gerne einladen: Zeit: Donnerstag, 12.05.2011, 13.00 – 14.00 Uhr Ort: Landratsamt Fürth, Im Pin-

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Landkreismagazin 7.2011

28. April 2011

Dämmung, Putz und Farbe schützen die Fassade Anzeige

Wer schon eine Außendämmung hat oder gerade dabei ist, sein Haus nachträglich mit einer Fassadendämmung zu versehen, der ist klar im Vorteil. Denn durch eine ordentliche Wärmedämmung kann eine Menge Energie und somit auch Geld gespart werden. Nicht alle Häuser lassen sich nachträglich von außen mit einer Dämmung versehen werden. Eine denkmalgeschützte Fassade zum Beispiel, darf im Nachhinein nicht mehr bearbeitet werden, dies ist aber zum Glück nicht so häufig der Fall. Eines der bekanntesten Verfahren zur Außendämmung ist das Wärmedämmverbundsystem, kurz auch WDVS genannt. Bei diesem Verfahren werden unterschiedliche Materialien auf die Hauswand aufgetragen und zum Schluss mit einem Außenputz versiegelt. Beliebte Dämmmaterialien sind unter anderem Naturprodukte wie Hanf und Flachs, oder auch andere Stoffe wie zum Beispiel die Glas-, oder die Steinwolle.

Für eine Außendämmung kommt so gut wie jede Fassade, beziehungsweise jeder Untergrund in Frage, egal ob es sich hierbei um Beton, Ziegelsteine oder Kalksandsteine handelt. In der Regel wird das Dämmmaterial entweder geklebt oder gedübelt, wobei bei der Dübelmethode die Wände aus Beton bestehen müssen. Bei sehr unebenen Hintergründen, können die Dämmstoffe aber auch auf einem Schienensystem befestigt werden. Neben der Wärmedämmung, schützt eine Außendämmung das Haus, beziehungsweise dessen Fassade, vor den verschiedenen Wettereinflüssen und lässt die alten Mauern wieder im neuen Glanz erstrahlen. Eine weitere der Art der Außendämmung, ist das verputzen der Wände an Hand eines Wärmedämmputz. Dieser besteht in der Regel aus einem Ober- und einem Unterputz und wird auf die Fassade aufgetragen, je nach Bedarf kann er einige Zentimeter dick aufgetragen werden. Für welche Methode man sich im Endeffekt entscheidet und ob man sein Haus überhaupt mit einer Außendämmung versieht, liegt in der persönlichen Entscheidung. Ratsam ist es allerdings, denn die Umwelt und der eigene Geldbeutel werden es einem auf die Dauer danken.

Als innovatives Familienunternehmen gehören wir europaweit zu den Marktführern von Schokoladen- und Zuckerwaren-Saisonartikeln. Die Distribution unserer Markenprodukte erfolgt in mehr als 50 Ländern. Dank unseren über 700 engagierten Mitarbeitern, unserer Kreativität sowie hohem Technologieund Prozess-Know-how wachsen wir überdurchschnittlich. Zur Verstärkung unseres Technikteams suchen wir ab sofort eine/n

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Landkreismagazin 7.2011

Digitale Medien sind ein wichtiger Bestandteil im Leben junger Menschen Bei einem Informationsabend am 11. Mai 2011 erfahren Sie, was Sie als Eltern über die Gefahren und Vorteile von Internet, Handys und Computerspielen wissen müssen. Martin Kohn, TÜV-zertifizierter Internet- und Mediencoach zeigt an diesem Abend, wie Eltern zu einem selbstbewussten und reflektierten Umgang beitragen können. Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Fürth lädt Sie zusammen mit dem Präventionsverein 1-2-3 e.V. sehr herzlich am 11. Mai 2011, um 19.30 Uhr in die Aula der Mittelschule Cadolzburg, Breslauer Straße 1 ein. Bitte melden Sie sich bis 6. Mai 2011 per E-Mail unter jugendarbeit@lra-fue. bayern.de an. Der Eintritt beträgt 4 Euro.

Hilfe, mein Kind hängt im Netz! Was Eltern über Internet, Handys und Computerspiele wissen müssen

Mittwoch, 11. Mai 2011 um 19.30 Uhr Mittelschule Cadolzburg

www.landkreis-fuerth.de

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fürth sammeln für das Müttergenesungswerk Auch in diesem Jahr findet, traditionell rund um den Muttertag die Sammlung für das Müttergenesungswerk statt. Vom 30. April bis 15.Mai werden zahlreiche Schülerinnen und Schüler mit Büchsen durch die Straßen ziehen und um eine kleine Spende zugunsten kranker Mütter bitten. Landrat Matthias Dießl, die Wohlfahrtsverbände Caritas, das Bayerische Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt, welche diese Aktion unterstützen, freuen sich sehr, dass auch heuer wieder viele Schulen aus Stadt und Landkreis Fürth dabei sind. Im vergangenen Jahr hat das Gymnasium Stein, dank der fleißigen Sammler, bei einem landesweit durchgeführten Wettbewerb sogar einen hervorragenden 5. Platz erreicht. Eine Erfolgsgeschichte, die trotz abnehmender Spendenbereitschaft hoffentlich auch in diesem Jahr fortgeschrieben werden kann.

Termine 30.04.2011

Oberasbach: AM/FM Konzert

Oberasbach, Festzelt Festwiese Rathaus, Rathausplatz. Das Kulturamt der Stadt Oberasbach präsentiert im Rahmen des Stadt- und Bürgerfestes The AC/DC Show performed by AM/FM-The Perfect AC/DC Tribute Band. Eintritt: 9 E (Vorverkauf), 10 E (Abendkasse) Beginn: 20.30 Uhr | 01.05.2011

Schwungvoller Nachmittag mit den Wiesengrund Musikanten

Lustiger Nachmittag mit Musik, Kaffee und Kuchen, Grill ab 15.30 Uhr / Bei schlechtem Wetter in der Halle! Eintritt frei! Turnplatzweg 9, Am Schützenhaus in Buchschwabach. Veranstalter: SV 1924 Buchschwabach e.V. Beginn: 14 Uhr | 05.05.2011

len Kindern fällt es schwer aus den Sachaufgaben die richtigen Fragen und Rechnungen heraus zu arbeiten. Schritt für Schritt und mit anschaulichen und spielerischen Elementen erarbeiten wir mit den Kindern Strategien zum Lösen von Sachaufgaben. Infos + Anmeldung: Tel.: 09827-561070 / E-Mail: info@lebe-lerntherapie.de 06.05.2011

Benefizlauf

Die Mittelschule Oberasbach veranstaltet einen Benefizlauf. Schüler, Lehrer und Eltern laufen für einen guten Zweck. Für jede Runde, die vom Regenbogen aus Richtung Rathaus und dann über die Kurt-Schumacher-Straße zurück führt, spenden Sponsoren einen bestimmten Betrag. Für das leibliche Wohl sorgt der Elternbeirat, ein Rahmenprogramm rundet die Veranstaltung ab. Beginn: 15 Uhr |

Lizzy Aumeier in Roßtal

14.05.2011

05.05. bis 09.05.2011

Tanzveranstaltung mit Showteil und Tombola. Der Eintrittspreis beträgt 12 Euro. Karten im Vorverkauf über Veranstalter erhältlich. Veranstalter: Gewerkschaft der Polizei, KG Fürth, Tel. 0911/75905225, E-Mail: wolfi.vogt@t-online.de Beginn: 20 Uhr |

Roßtal, Wilhelm-Löhe-Str. 17, Aula der Mittelschule Infos: www.roschtler-kulturzelt. de Beginn: 20 Uhr |

Zirndorf: Sachaufgabenwerkstatt für Jungen

Zirndorf, Bahnhofstaße 35a, Familienzentrum. Vie-

Zirndorf: Festabend für Polizei und Bürger

FahrsicherheitsTraining für Senioren am 24. September 11 Der Termin für das Fahrsicherheitstraining für Senioren, über das wir in der letzten Ausgabe berichtet haben, wurde uns leider falsch übermittelt: Das Training findet am Samstag, 24. September 2011, von 9 bis 15 Uhr statt (und nicht am 26.9.). Anmeldung und Infos unter Telefon (0911) 974 – 1030 oder per Email: christoph.maier@fuerth.de

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Eigenheim als solide Kapitalanlage Gerade in der wirtschaftlichen Krisenzeiten steht der Erwerb oder Bau der eigenen vier Wände hoch im Kurs. Denn eine Immobilie ist wertbeständig und

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eine gute Altersvorsorge, sie verspricht Wohnqualität und Unabhängigkeit. Der Bau oder Kauf ist allerdings meist die grĂśĂ&#x;te private Investition im Leben des Hausbesitzers/in. Entsprechend grĂźndlich sollte diese Entscheidung vorbereitet werden. Schon die Beratung eines Verkäufers oder Bauunternehmens sagt viel Ăźber deren Seriosität aus. Lockangebote und das Drängen auf eine schnelle Unterschrift oder angeblich nur kurzfristig gĂźltige Angebot und Konditionen sollten den Bauherren oder Erwerber dagegen nicht aus der Ruhe bringen lassen. Denn billig ist nicht immer preiswert. Fehlen in der Bau- und Leistungsbeschreibung bestimmte Leistungen, kann es im nachhinein teuer werden. Die Baubeschreibung sollte daher ebenso genau unter die Lupe genommen werden wie auch die Zahlungspläne. So sind Vorauszahlungen generell inakzeptabel, und der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet, Sicherheiten fĂźr die rechtzeitige und mängelfreie DurchfĂźhrung der

Arbeiten zu leisten. Im Zweifelsfall lohnt es sich immer, einen Fachanwalt mit der PrĂźfung der Verträge zu beauftragen. Beim Kauf eines älteren Objekts ist es in der Regel sinnvoll, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einem Immobiliencheck zu beauftragen, da nur ein Fachmann ein Gebäude grĂźndlich auch auf versteckte Probleme untersuchen kann. Er weiĂ&#x;, wo je nach Art und Alter des Gebäudes typische Schwachstellen sitzen. Bereits vor der Suche eines Baupartners oder einer Immobilie sollte der kĂźnftige Hausbesitzer im Ăœbrigen seine Vorstellungen hinsichtlich Wohnfläche, Grundriss und Baustil sowie der maximal mĂśglichen Investition konkretisieren. Clevere Bauherren Ăźbergeben ihren potenziellen Vertragspartnern eine mĂśglichst genaue Beschreibung ihrer WĂźnsche, Vorstellungen und finanziellen MĂśglichkeiten.

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