Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

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is Landkr Magazin Das Magazin mit den amtlichen Mitteilungen des Landkreises Fürth

21.07. 2011 Ausgabe 13

Kindermusical in Roßtal

Aktuell

In dieser Ausgabe: So gut gehts den Kindern im Landkreis! Ponyreiten beim Tag des offenen Hofes in Großhabersdorf

In dieser Ausgabe: Kinder helfen der Natur: Schulklassen auf dem Hainberg im Einsatz [Seite 3]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Hört mehr auf die Kinder: Das forderten die Experten des Fachsymposiums in Veitsbronn [Seite 4/5]

Trotz Regen gelungen: Familienspiel erstmals mit eigener Verlosung für Kinder [Seite 13]

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21. Juli 2011

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Umwelt

„System Fabian“ kommt bei Hungerleidern gut an Landkreis Fürth - Das „System Fabian” macht Schule: Auf dem Hainberg gräbt der 12-jährige Fabian von der Mittelschule Zirndorf ein etwa 20 mal 20 Zentimeter großes Rasenstück mit einer Schaufel aus. Das Erdstück ist ganz schön schwer. Zu schwer, als dass Fabian es in die bereit stehende Schubkarre hieven kann. Die 15 Mitschüler, die vor der gleichen Aufgabe stehen, haben sich abgeschuftet oder die Schaufel gemeinsam angehoben, um es zu schaffen. Fabian macht es anders: Er zerteilt den Erdhaufen in kleine Stücke und bewerkstelligt es alleine. „Genau! Mit Köpfchen. So geht das. Macht es mit dem System Fabian”, sagt Andras Leßmann, der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, der die Oberaufsicht über die ungewöhnliche Aktion auf dem Naturschutzgebiet übernommen hat. Die Mitschüler sind begeistert und schaufeln jetzt auch nach dem “System Fabian”. Im Rahmen der diesjährigen „Naturschutzwochen Hainberg” waren erneut Schulklassen aus dem Landkreis eingeladen, spannende Entdeckungen zu machen. Andreas Leßmann und seinem Team ging es abermals darum, den Kindern mit Hilfe der Natur viel praktisches Wissen beizubringen - und wenn es nur das richtige Schaufeln ist. Doch warum wurde überhaupt geschaufelt? Die Schulklassen durften in diesem Jahr aktiv Naturschutz betreiben und dabei helfen, die höchst seltene Tier- und Pflanzenwelt auf dem Hainberg zu erhalten. Viele Hungerleider zählen zur Fauna auf dem Hainberg. „Diese Pflanzen gedeihen am besten, wenn sie möglichst viel Sonne, einen sandigen Boden, wenig Dünger und

kaum Wasser abbekommen“, erläutert Dieter Zwierlein von der Unteren Naturschutzbehörde. Trotz dieser geringen Ansprüche, sind diese Pflanzen stark vom Aussterben bedroht. Schutzwall errichtet Das Problem am Hainberg: Der Aktive Landschaftspflege: Schüler aus Zirndorf schaufeln gemeinsam Kalk von den mit dem Landrat auf dem Hainberg Gehwegen wird durch den Wind in die Fläche des Na- Denn auf dem abgetragenen Rasenstück turschutzareals hineingeweht. Kalk sollen wieder offene Sandflächen entwirkt wie ein Dünger - quasi ein Gift für stehen, für die der Hainberg so typisch die Hungerleider. Mit den Erdhaufen, sind. Leider sind die sandigen Areale im die die Schulklassen ausbuddeln, wird Laufe der Jahre mehr und mehr zugeein kleiner Schutzwall entlang des Geh- wachsen, so dass etwas nachgeholfen wegs errichtet. Dieser soll verhindern, werden muss. Auf dem Sandboden dass der Kalk in die Rasenfläche gepus- wächst beispielsweise das Silbergras tet wird. Die Kinder sind begeistert, als vortrefflich. Die Untere Naturschutzsie verstehen, welche wichtige Aufgabe behörde hofft, dass an jener Stelle, wo sie heute haben. Obwohl für sie auch die Rasenplaggen - so der Fachbegriff Führungen organisiert sind, um die - von den Schülern abgetragen wurden, Artenvielfalt des Hainbergs kennen zu sich diese Pflanze wieder ansiedelt. lernen, wollen sie kaum aufhören, zu Wenn die Schüler also in 20 oder 30 graben. Selbst die Lehrerin der Klasse Jahren auf dem Gelände spazieren ge6G - eine Ganztagsklasse - ist ob des hen, können sie vielleicht ihren Kindern Eifers ihrer Schüler erstaunt. erzählen, dass sie hier im Jahr 2011 ein „Es zeigt, dass die Naturschutzwochen Stück Natur gerettet haben. gerade für Kinder ein tolles pädago- (Roland Beck) gisches Angebot darstellen. Ein Klassenzimmer in der Natur”, freut sich Landrat Matthias Dießl vor Ort. Auch er wird von der Tatkraft der Schüler schnell angesteckt und schaufelt ein paar Runden mit - natürlich mit „System Fabian”. Doppelter Nutzen Es dauert nicht lange, bis die Frage aufkommt, auf die Andreas Leßmann schon wartet: „Was passiert denn mit dem Loch von den Ausgrabungen?” Der Fachmann aus dem Landratsamt erklärt, dass die Arbeit der Kinder dem Hainberg doppelten Nutzen bringt.

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Familie

Hört auf die Kinder! Veitsbronn - Kindheit 2011 - wie sieht sie aus? Zivilisationserkrankungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten nehmen zu, warnen die Experten. Und dass die Lebenssituation der Kinder nicht altersgemäß und der Entwicklung nicht förderlich sei. Das 8. Fachsymposium im Landkreis Fürth ging daher der Frage nach, wie wahre Kindheit aussehen sollte und auf was Erzieher und Eltern im Umgang mit Kindern achten sollten. „Wahre (die) Kindheit“ war die Veranstaltung überschrieben, zu der 160 Teilnehmer gekommen waren. Die Kommunale Jugendarbeit als Organisatorin hatte hochkarätige Referenten eingeladen. Das Landkreismagazin hat interessiert zugehört und für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten mitnotiert.

zu den Eltern bezeichnete der Professor als ausgezeichnet. Nur zehn Prozent der Kinder berichteten von Spannungen und Unwohlsein. Ein Knackpunkt der Studie: Je lebendiger und abwechslungsreicher die Freizeitgestaltung von Kindern ist, umso erfolgreicher sind sie in schulischen Belangen. Die Umfrage förderte allerdings auch zu Tage, dass überwiegend Kinder aus gut situierten Familien ein reichhaltiges Freizeitangebot genießen könnten, während Kinder von beispielsweise arbeitslosen Eltern eher einen monotonen Alltag erlebten. Und etwas erstaunliches fand Hurrelmann heraus: Kinder spüren schon in ihrer Kindheit, wie ihr schulischer Weg einmal sein wird. Kinder aus guten Familiensituationen gaben in der Umfrage überwiegend an, dass sie später einmal das Abitur machen wollten. Dagegen trauten sich das Kinder aus schwächeren Familien eher selten zu. Der Professor sagt: „Die Wahrnehmung der Kinder stellt somit schon ganz früh die Weichen für die schulische Entwicklung.“ Wo kollidiert die Welt der Erwachsenen mit der Welt der Kinder?

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann im Gespräch mit dem Landrat

Kindergärten, Schulen, Lehrpläne alles wird von Erwachsenen ge­plant und gebaut. Aber wissen wir eigentlich wie wohl sich unsere Kinder wirklich fühlen?

Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf-Axel Burow vom Bereich Allgemeine Erziehungswissenschaften an der Universität Kassel und geschäftsführender Direktor des Instituts für Erziehungswissenschaft haben wir Erwachsenen den Drang alles normieren und vereinheitlichen zu wollen. Auch die Welt der Kinder. Einheitliche Schulsysteme, einen

geregelten Tagesablauf schon im Kleinkinderalter oder im Kindergarten. „Kinder brauchen aber genau das Gegenteil: Freiräume“, erklärte der Wissenschaftler beim Fachsymposium. Sein Appell an Eltern und Erzieher: „Freiraum muss institutionalisiert werden!“ Wissen Eltern eigentlich im Jahr 2011 noch wie ihre Kinder ticken? „Viele nicht mehr‘“, glaubt die Kinderund Jugendpsychologin Oggi Enderlein, Vorsitzende der „Initiative für Große Kinder e.V. „Ich stelle fest, dass immer mehr Eltern nicht mehr wissen, wie sie mit ihren Kindern richtig umgehen sollen.“ Sie hat ebenfalls festgestellt: „Eltern trauen sich zu ihren Kindern nicht mehr „Nein!“ sagen.“ Dadurch bekommen Kinder falsche Freiräume. Die Gefahr: „Die Klarheit für Kinder geht verloren. Kinder wollen klare Regeln“, sagt die Expertin. Sie berichtete in Veitsbronn von einer Grundschule in Berlin. Diese nimmt Kinder erst dann auf, wenn die Eltern einen zehnstündigen Eltern-Einführungskurs absolviert haben. Anfangs seien die Erwachsenen außer sich gewesen. Dies unterstelle ja, sie wüssten nicht, wie sie ihre Kinder erziehen sollten. Dann aber hätten sie im Verlauf des Kurses festgestellt, wie nützlich der Kurs sei. Die Eltern seien ins Gespräch gekommen und hätten sich untereinander ausgetauscht, es sei ein Netzwerk entstanden. Dazu sagt Prof. Dr. Klaus Hurrelmann: Das Elternhaus ist heute das Maß aller Dinge. In keinem anderen Land der Welt hänge es so vom

Ja! Dank Prof. Dr. Klaus Hurrelmann von der Public Health and Education an der Hertie School of Governance Berlin. Er zählt zu den renommiertesten Kinderforschern Deutschlands - und war in Veitsbronn zu Gast. Mit finanzieller Unterstützung des Kinderhilfswerks World Vision e.V. machte Hurrelmann etwas, das vor ihm noch keiner tat: Er schickte 500 geschulte Interviewer durch Deutschland und ließ 2600 Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren zu ihrer Lebenssituation befragen. Die repräsentativen Ergebnisse überraschen in etlichen Punkten. 73 Prozent der Kinder leben demnach in einer klassischen Familienform und ihr Verhältnis Die Zenngrundhalle war bis auf den letzten Platz gefüllt


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Eine Besucherin macht sich Notizen

sozialen Umfeld des Elternhauses ab, wie sich die Kinder entwickelten. Dies sei ein deutsches Phänomen. Er forderte dazu auf, dass sich Eltern so früh wie möglich untereinander vernetzten sollten und nicht alles an sich binden. Außerdem brauche es flexible Arbeitszeiten und Kindertagesstätten, die auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder speziell eingingen. Eine Teilnehmerin wollte beim Fachsymposium wissen, ob das Sitzenbleiben bei schlechten Noten für Kinder und Jugendliche förderlich sei. Alle Experten in Veitsbronn waren sich bei dieser Frage einig: Nein. Laut Prof. Dr. Olaf-Axel Burow hätten mittlerweile alle Studien zu diesem Thema bewiesen, dass das Wiederholen einer Klasse mehr schadet als nützt. Auch komme es dadurch besonders bei männlichen Jugendlichen zu einer Überalterung in den Klassen. Da die Schüler außerdem später in die Arbeitswelt kommen, entstehe nach wissenschaftlichen Berechnungen jährlich ein Schaden in Höhe von einer Milliarde Euro. Nur sechs Schulen in Deutschland gibt es, die erst ab der achten Klasse Noten vergeben und in welchen die Schüler nicht durchfallen können. Diese Schulen, so der Professor, hätten beste Abiturienten hervorgebracht. „Wissenschaftlich ist also längst belegt, dass Sitzenbleiben pädagogisch wertlos ist. Wir haben leider bei uns im Land noch ein UmsetzungsDefizit“, bedauerte Burow.

teidiger schwach ist, dann kauft der Verein einen besseren Verteidiger ein. Der Staat würde anders reagieren: Er würde die ganze Mannschaft wochenlang das linke Verteidigen üben lassen.“ Seiner Meinung nach fehlt es in Deutschland an individuellen Lösungen vor Ort, zu starr seien die Vorgaben aus Berlin. Seine provokante Forderung: „Nehmt Berlin Geld weg und gebt es den Kommunen, damit diese Schulen und Kindertagesstätten so bauen können, wie sie es für richtig halten.“ Einheitsregelungen findet er schrecklich und würden der Entwicklung von Kindern in den so unterschiedlichen Regionen Deutschlands nur schaden.

Schulleiters vom Dietrich Bonhoeffer Gymnasium in Oberasbach. Er sagte, dass der Landkreis als Träger der Schule ein Budget zur Verfügung stelle, um individuelle Projekte oder Anschaffungen durchführen zu können. Sein Eindruck sei, dass Eltern, Lehrer und Schüler damit sehr zufrieden seien. Die Experten bezeichneten außerdem Ganztagsschulangebote als wichtig. Wie Matthias Dießl betonte, seien ­ diese an allen Schulen des Landkreises bereits eingeführt und orientieren sich an der Nachfrage. „Wir haben ab dem kommenden Schuljahr sogar an den Gymnasien in Oberasbach und Stein die gebunde-

Erstarrt der Landkreis auch an diesen Vorgaben? Landrat Matthias Dießl gab zu bedenken, dass viele Neubauten - sei es Schulen oder Kindergärten - nur unter Experten: Prof. Dr. Olaf-Axel Burow und gebaut werden Wissenstransfer Oggi Enderlein könnten, wenn es staatliche Zuschüsse gebe. Um die- ne Ganztagsschule“, betonte er. Für se Zuschüsse zu erhalten, müssten sich die bedarfsgerechten Inhalte seien die die Gemeinden oder auch der Landkreis Schulen aber selbst zuständig. Zugleich an die „zugegeben strengen Auflagen sei es wichtig, dass die Vereine eingehalten.“ Gleichwohl sei es im Landkreis bunden werden. aber gelungen, mit allen 14 Gemeinden Und wie lautete das Schlusswort der ein sehr individuelles und auf die Re- Referenten? gion abgestimmtes familienpolitisches Leitbild zu verfassen. „Die Gestaltungs- Alle sagten am Ende den gleichen Satz: räume, die wir haben, nutzen wir kon- „Hört mehr auf die Kinder, bindet sie in sequent“, versprach Dießl. Bestätigt Entscheidungen mit ein!“ wurde er durch eine Wortmeldung des (Notiert von Roland Beck)

Muss sich noch mehr ändern? Der Querdenker und Gehirnforscher Prof. Dr. med. Gunther Moll ließ sich bei dieser Frage nicht zwei Mal bitten, eine Einschätzung abzugeben. Damit seine Thesen auch alle verstehen, greift er gerne zum Thema Fußball. „Wenn in einer Fußballmannschaft alle Tore über die linke Seite fallen, weil der linke Ver- In der Mittagspause blieb Zeit, sich auszutauschen

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Nahezu Vollbeschäftigung im Landkreis: Neue Leiterin der Arbeitsagentur Fürth hat dennoch alle Hände voll zu tun Landkreis Fürth - Pia Kutzera heißt die neue Leiterin der Arbeitsagentur Fürth. Die Wirtschaftskrise scheint mittlerweile Vergangenheit, im Landkreis Fürth herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Sogar über 300 freie Lehrstellen gibt es derzeit. Also ruhige Zeiten an der Spitze der Arbeitsagentur, die für Fürth Stadt und -Land zuständig ist? Wir haben bei Pia Kutzera nachgefragt. Frau Kutzera, waren Sie selbst schon mal arbeitslos? Pia Kutzera: „Obwohl ich selbst noch nie arbeitslos war, „beschäftigt“ mich das Thema Arbeitslosigkeit seit meinem Berufseinstieg vor über 25 Jahren. Dabei habe ich natürlich auch viele Schicksale und Situationen aus nächster Nähe kennengelernt. Aus diesen Erkenntnissen heraus weiß ich, dass die Situation ohne Arbeit zu sein mehr Facetten hat, als die zwei allgemein bekannten Perspektiven: kann nicht oder will nicht.“ Ist der Begriff „arbeitlos“ in Deutschland zu negativ besetzt? Pia Kutzera: „Arbeitslos heißt in erster Linie vorübergehend ohne Beschäftigung. Das bedeutet beispielsweise für den einen in der Hauptsache Einschränkungen finanzieller Art, für den nächsten eine Einschränkungen in der Selbstverwirklichung und für wieder andere nur eine Veränderung in der beruflichen Laufbahn. Die möglichen Umstände sind viel zu umfangreich und zu individuell, als dass sie pauschal bewertet werden können. Nüchtern betrachtet ist es nichts anderes als die Definition eines Versicherungsfalles, gegen dessen Eintritt wir in unserem Sozialstaatsprinzip per Gesetz eine Absicherung vereinbart haben. Erst auf den zweiten Blick zeigen sich die menschlichen Schicksale, die dahinter stehen. Es stellen sich für alle Beteiligten jede Menge Fragen, Sorgen und Existenzängste, wenn der Versicherungsfall zum Dauerzustand zu werden droht.“

Was haben Sie vor dem Wechsel an alle Anstrengungen zu unternehmen, die Spitze der Arbeitsagentur Fürth Betriebe zu überzeugen, auszubilden, gemacht? das Arbeitskräftepotential der Frauen in Pia Kutzera: „Direkt vor meinem Wech- Teilzeitbeschäftigung zu erkennen sowie sel in die Arbeitsagentur Fürth war ich die Erfahrung und Kompetenz älterer sechs Jahre in der Geschäftsstelle Forch- Mitarbeiter zu schätzen und der Beheim in Führungsverantwortung. Zuerst legschaft zu erhalten. Meine Botschaft in Stellvertretung der Geschäftsstellen- heißt, vorhandene Qualifizierungen zu leitung inklusive der Verantwortung für nutzen und zu erhalten. Hier wollen den Eingangsbereich, der sogenannten wir mit unserer Fach- und BeratungsEingangszone und anschließend vier kompetenz Bewerber wie Arbeitgeber Jahre als Geschäftsstellenleiterin in unterstützen. Dies gelingt uns durch Personalunion mit der direkten Füh- frühestmögliche Kontakte und Aktivirungsverantwortung für den Kernbe- täten. Es bedeutet aber auch, Jugendlireich Arbeitsvermittlung. Die erste be- che auf dem Weg in die Ausbildung und rufliche Etappe, nach meinem Studium Ungelernte auf dem Weg zur Fachkraft an der Fachhochschule der Bundesa- professionell zu begleiten. Hier sehe ich gentur für Arbeit in Mannheim, startete meine Aufgabe, die genannten Prozesse in der Agentur für Arbeit Nürnberg im bestmöglich zu unterstützen. Bereich der Leistungsgewährung. Dort Wie bewerten Sie die Zusammenarübernahm ich auch erstmals Führungs- beit zwischen dem Landkreis Fürth aufgaben. Im weiteren Verlauf wechsel- und der Arbeitsagentur, beispielsweite ich 1998 zur Arbeitsagentur Bam- se im Rahmen des Jobcenters oder berg. Dort konnte ich bis zum Wechsel beim Beschäftigungspakt Westmitzur Geschäftsstelle Forchheim weitere telfranken? wertvolle Erfahrungen unter anderem auch als Rehaberaterin und Teamleite- Pia Kutzera: „Die bisherige Zusammenrin sammeln. Damit war ich in diesen arbeit mit dem Landkreis Fürth habe mehr als 25 Berufsjahren in den vier ich in den drei Monaten hier vor Ort als wesentlichen Kernbereichen einer Ar- konstruktiv und kooperativ kennengebeitsagentur aktiv: im Eingangsbereich, lernt. Ich bin überzeugt, dass sich dieser im Bereich der Leistungsgewährung, in erste positive Eindruck weiter festigen der Arbeitsvermittlung und im Rehabe- wird. Die Agentur pflegt unter anderem reich. Die Summe der dabei erworbenen einen laufenden Kontakt zur lokalen Fach- und Führungskompetenzen sehe Wirtschafsförderung vor Ort. Daneben ich als gute Basis für meine jetzige Ver- sind wir in Projekten wie der Gründer­ antwortung als Geschäftsstellenleiterin initiative gemeinsam tätig. Das Jobcenter des Landkreises befindet sich im in Fürth.“ gleichen Haus am Stresemannplatz. InWelche Akzente möchten Sie als sofern können hier untereinander kurze neue Leiterin der Arbeitsagentur Wege genutzt werden, um die SchnittFürth setzen? stellenarbeit stetig zu intensivieren.“ Pia Kutzera: „Meine Tätigkeit hier in Es ist immer wieder zu lesen, dass Fürth beginnt in einer Zeit des wirtin Bayern die Arbeitslosigkeit sehr schaftlichen Aufschwungs nach der niedrig ist. Wie sieht die gegenwärKrise 2008. Die Quantität der Arbeitstige Situation speziell im Landkreis losigkeit ist damit derzeit nicht das Fürth aus? Kernthema. Heute beschäftigt uns der demografische Wandel und die damit Pia Kutzera: „Die Arbeitslosenquote im einhergehende Verantwortung, dem Landkreis Fürth liegt mit 3,0 Prozent drohenden Fachkräftemangel entgegen im Juni 2011 unter dem Bayerischen zu wirken. Das heißt unter anderem, Schnitt von 3,5 Prozent. Das ist nahe-

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zu Vollbeschäftigung, für mich aktuell eine durchaus positive Situation. Sie spiegelt sich auch in der relativ niedrigen Betreuungsquote im Jobcenterbereich wieder. Die Auswirkungen der Beschäftigungslosigkeit verteilen sich im Landkreis im Agentur- und Jobcenter-Bereich ziemlich hälftig. Im Stadtbereich gibt es dagegen einen deutlich größeren Anteil der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld II beziehen mit zuletzt fast 71 Prozent. Betrachtet man die Arbeitslosenquoten einzelner Personengruppen, liegt die Jugendarbeitslosigkeit mit einem Wert von 2,4 Prozent für unter 25-jährige unter dem Gesamtwert im Landkreis Fürth. Etwas höher ist die Quote von 4,1 Prozent für Ältere über 50. Mit 40,3 Prozent aller Arbeitslosen macht diese Personengruppe den größten Anteil der 1813 Arbeitslosen aus. Trotz des stetigen Abbaus fällt der Rückgang hier zu den Vorjahreswerten mit Minus 19 Prozent im Vergleich zum Rückgang der Arbeitslosen insgesamt im Landkreis mit Minus 23,9 Prozent etwas geringer aus. Allerdings ging ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 171 oder ein Fünftel auf 731 zurück.“ Und wie stellt sich die Situation bei den Auszubildenden dar? Pia Kutzera: „Die Zahl bei der Arbeitsagentur Fürth gemeldeten Ausbildungsplätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 9,6 Prozent deutlich verbessert. Derzeit gibt es noch 348 freie Lehrstellen. Wir haben allerdings weiterhin einen Bewerberüberhang zu verzeichnen, da auch die Zahl der Bewerber im Vorjahresvergleich nochmal leicht angestiegen ist. Eine Differenzierung zwischen Stadt und Landkreis ist diesbezüglich leider nicht möglich. Das Ausbildungsplatzangebot verteilt sich nach unserer Erfahrung jedoch zu circa 60 Prozent auf die Stadt und zu 40 Prozent auf den Landkreis Fürth. Im Landkreis gibt es allerdings ausbildungswillige Kleinbetriebe, die mit Blick auf ihre Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über Besetzungsprobleme klagen. Insofern fordert die Situation im Landkreis von den Bewerbern mehr Flexibilität.“ Es ist noch nicht lange her, da mussten Jugendliche darum bangen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Heute klagen die Unternehmen, dass

Sie nicht genügend, ausbildungsfähige Schulabgänger finden können. An was liegt das? Wann hat ein Jugendlicher gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen? Pia Kutzera: „Zum einen sind die Anforderungen an Auszubildende in vielen Berufsbildern deutlich gestiegen, denken wir zu Beispiel an den Kfz-Mechatroniker. Andererseits sinkt die Zahl der Ausbildungsinteressierten. Das liegt nicht nur an den im Trend bereits rückläufigen Schülerzahlen der Haupt- und Realschulen. Die besseren Schüler orientieren sich oft Richtung weiterführende Schulen wie FOS, BOS und Gymnasien, während bei den benachteiligten Jugendlichen weitere Defizite zum Beispiel mit Migrationshintergrund oder fehlende Unterstützung der Familie hinzukommt. Die Betriebe können daher in der Bewerberauswahl auf weit weniger Bestgeeignete zurückgreifen als bisher. Jugendliche haben immer dann gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz, wenn sie nicht nur gute Noten in den Hauptfächern aufweisen, sondern auch positive „Kopfnoten“ hinsichtlich Mitarbeit, Verhalten, Fleiß, Fehlzeiten und ähnliches mitbringen. Die Wahl eines bestimmten Ausbildungsberufes setzt genügend Wissen für den angestrebten Beruf, idealerweise über mehrere Praktika voraus. Die Eintrittskarte in ein konkretes Vorstellungsgespräch sind dann perfekte Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus sollte sich der Jugendliche für Einstellungsgespräche konkret und umfassend vorbereiten und zwar nicht nur seine Person betreffend, sondern vor allem hinsichtlich der Tätigkeiten und dem Einstellungsbetrieb. Im Gespräch selbst erwarten Betriebe von dem Bewerber nicht nur eine gute Kommunikation, sondern auch angemessenes Outfit und höfliches Benehmen. Zeigt sich der Jugendliche dann noch flexibel in seinen Erwartungen für spätere Arbeitszeiten und ist mobil, hat er wirklich sehr gute Chancen.“

Pia Kutzera leitet jetzt die Arbeitsagentur Fürth

Vorabgangsklassen präsent, um den Jugendlichen in der Orientierungsphase zu helfen, sei es durch Beratungsgespräche oder durch Hinweise auf spezielle Internetangebote wie „planetberuf.de“. Wir unterstützen sowohl die Schulen bei Projekten vertiefter Berufsorientierung, als auch die Eltern zum Beispiel im Rahmen eines Elternabends im Berufsinformationszentrum (BiZ). Unsere Berufsberater helfen den Jugendlichen bei ihrer Berufswahl mit auf ihre individuelle Situation abgestimmten Beratungsgesprächen. Desweiteren bieten sie ihnen Ausbildungsstellen an. Außerdem gibt es, soweit erforderlich, fachliche wie finanzielle Hilfen für die Bewerbungen. Wird während der Ausbildung Unterstützung benötigt, gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen in Form von Nachhilfe und sozialpädagogischer Unterstützung. Für Jugendliche, die nach Beendigung ihrer Schule noch nicht die nötige Ausbildungsreife haben, bieten wir auch berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder Langzeitpraktika in Form der Einstiegsqualifizierung. Darüber hinaus fördern wir Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen. Das ist noch keine abschließende Aufzählung. Aber Gibt es spezielle Angebote der Ar- daran können Sie erkennen, dass uns beitsagentur für Schulabgänger und der erfolgreiche Berufseinstieg immens wichtig ist.“ Jugendliche? Pia Kutzera: „Die Agentur für Arbeit unterstützt die Jugendlichen in all den Prozessen auf dem Weg in eine qualifizierte Beschäftigung. Die Angebote hier sind vielfältig. Wir sind bereits in den

Hat man es im Landkreis Fürth einfacher (wieder) einen Job zu finden, wegen der unmittelbaren Nähe zu den drei großen Ballungszentren Nürnberg - Fürth - Erlangen?


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Pia Kutzera: „Im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen gibt es derzeit 521 675 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das ist seit 1992 oder 19 Jahren der höchste Stand an Beschäftigten. In der Stadt Fürth gibt es 39 593 und im Landkreis 21 277 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Wer seine Jobsuche auf den Landkreis beschränkt, schöpft nur vier Prozent der bestehenden Möglichkeiten aus. In offenen Stellen ausgedrückt bedeutet das zum Beispiel im Juni eine Beschränkung im Landkreis auf 122 neue Stellen oder die Nutzung der gesamten Bandbreite des Ballungsraumes mit 3005 Stellenzugängen. Arbeitnehmer im Landkreis wissen, dass sie nicht immer die Möglichkeit haben, vor Ort arbeiten zu können. Die Pendlerbereitschaft liegt analog zur Beschäftigtenstatistik zumeist bei circa 60 Prozent. Wer dieses Bewusstsein „lebt“ und sich flexibel zeigt, hat gerade im Ballungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen

die besten Chancen, nicht beschäftigungslos zu bleiben. Die Stadt Fürth sowie Nürnberg und Erlangen sind im Personennahverkehr relativ zügig zu erreichen und bieten hier ein Vielfaches an Möglichkeiten. Wer Pendelzeiten also nicht als Belastung, sondern als Chance sieht, dem eröffnet sich eine weitaus größere Bandbreite an potenziellen Arbeitsplätzen.“ Denken wir an Zirndorf und die mögliche Schließung des „Marktkaufs“: Welche Unterstützung bietet die Agentur für Arbeit, wenn trotz der guten Arbeitsmarktlage die Belegschaft von Betriebsauflösungen überrascht wird?

Rahmen einer Betriebsversammlung her. Hier können die Mitarbeiter ihre ersten Fragen und Bedenken direkt klären und wir können die folgenden Prozesse darstellen und erste Aktivitäten einleiten. Unser Ziel ist es, in jedem Fall die Betroffenen gar nicht erst arbeitslos werden zu lassen, sondern sie so zu betreuen, dass sie direkt eine Anschlussbeschäftigung finden. Die Hilfe reicht von der individuellen Einschätzung der beruflichen Fähigkeiten über die Analyse der damit einhergehenden persönlichen Arbeitsmarktund Integrationschancen sowie der Optimierung der Bewerbungskompetenz bis hin zum Aufzeigen von Suchstrategien. Wir unterbreiten Vermittlungsvorschläge. Soweit erforderlich leisten wir Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Alternativen und Qualifizierungen.“

Pia Kutzera: „Zuallererst ist es uns ein großes Anliegen, die betroffenen Mitarbeiter noch vor Ort zu informieren. So weit möglich und Einverständnis mit der Firma besteht, stellen wir für die betroffenen Mitarbeiter den ers- Frau Kutzera, vielen Dank für diese ten Kontakt zur Agentur für Arbeit im interessanten Informationen!

Wirtschaft

IHK-Ehrenmedaille für Helene Metz Zirndorf - In Würdigung hervorragender Verdienste um die mittelfränkische Wirtschaft wurde Helene Metz, Eigentümerin der Metzwerke Zirndorf, mit der IHK-Ehrenmedaille ausgezeichnet. Die Ehrung nahm IHK-Präsident Dirk von Vopelius im Historischen Rathaussaal Nürnberg vor. Die Laudatio hielt der Bayerische Umweltminister Dr. Markus Söder. Landrat Matthias Dießl gratulierte ebenfalls. Eingebettet war die Ehrung in den IHK-Jahresempfang „Politik/Wirtschaft“, den die IHK ausrichtet, um das konstruktive Miteinander der Entscheidungsträger in der Europäischen Metropolregion zu fördern.

Das Unternehmen hat die großen Turbulenzen im Bereich der Unterhaltungselektronik gemeistert und beschäftigt heute 650 Mitarbeiter. Helene Metz hat sich am 31. Juli 2010 aus der Geschäftsführung der Metz-Werke zurückgezogen, ist aber weiterhin als Allein-Gesellschafterin und Vorsitzende des Beirates dem Unternehmen eng

verbunden. Zur Zukunftssicherung des Unternehmens hat sie die „Paul und Helene Metz-Stiftung“ gegründet, mit der sie auch zahlreiche Projekte der technischen Wissenschaften, vor allem an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule in Nürnberg, sowie caritative Einrichtungen in Zirndorf und Umgebung unterstützt werden.

Helene Metz, geboren 1924 in Fürth, ist seit über 70 Jahren in dem von ihrem Mann gegründeten Unternehmen der Unterhaltungselektronik tätig. Im Jahr 1941 als Kontoristin eingestellt, wurde ihr bald die Leitung der Buchhaltung übertragen. 1967 heiratete Helene Metz, geborene Metzner, den Unternehmensgründer Paul Metz. Nach dessen Tod im Jahre 1993 führte sie die Metz-Werke Neben Helene Metz (2.v.l.) wurde auch Henriette Schmidt-Burkhardt, Lebkuchen-Schmidt, geehrt Foto: IHK/Fuchs als Allein-Inhaberin weiter.

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Aktuell

Faber-Castell Jubiläum: Über 5000 Gäste in der Faberstadt - Konzert im Schlossgarten musste abgesagt werden in Nürnberg statt. Zu den Festrednern zählten der ehemalige Bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein und der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übermittelte ihre Glückwünsche per Videobotschaft. 5000 Gäste im Schloss Immerhin: Am Nachmittag ging die Feier im Landkreis unter freiem Himmel weiter. Rund um das Graf von FaberCastellsche Schloss in Stein feierten 5000 Gäste. Als einer der Ehrengäste des Abends hielt der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, eine Ansprache. Landrat Matthias Dießl und Steins Bürgermeister Kurt Krömer überreichten an den Grafen ein Geschenk. Die Gäste aus den unterschiedlichsten Ländern hatte man im Vorfeld gebeten, ihre jeweilige Landestracht zu tragen. Der Landrat kam in original fränkischer Tracht. Zudem gab es landestypische Darbietungen und Verkostungen in zehn Länderpavillons, welche die Fertigungsstandorte von Faber-Castell – von Deutschland bis Brasilien – repräsentierten. Feier der Kirchengemeinde Eine weitere Feier fand in der MartinStein - Das 250-jährige Firmen- deutschen Standorte geboten hätte. So Luther Kirche statt: Dort wurde das jubiläum beging Faber-Castell am fand das Ereignis in der Frankenhalle 150-jährige Jubiläum des Kirchenbaus Stammsitz in Stein. Ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm umrahmte das Jubiläum. Zeitgleich feierte die Martin-Luther Kirchengemeinde in der Faberstadt ihr 150jähriges Jubiläum. Am Festwochenende wurden über 5000 Gäste in Stein gezählt. Landrat Matthias Dießl überreicht Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell das Geschenk

Der offizielle Festakt für das Firmenjubiläum fand allerdings nicht im Landkreis Fürth statt. Der Grund ist schnell erklärt: Es gibt schlichtweg keinen überdachten Veranstaltungsraum im Landkreis, der Platz für die rund 1000 internationalen Gäste sowie die Familie des Vorstandsvorsitzenden Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell und die Mitarbeiter der Innenminister Herrmann in Stein


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Unwetter sorgte für Absage Das Wetter machte leider dem geplanten musikalischen Ohrenschmaus zum Abschluss des Festwochenendes einen Strich durch die Rechnung: Der Auftritt des Symphonischen Jugendblasorchesters der Stadt Stein und des großen Blasorchesters des Musikvereins Forchheim-Buckenhofen im Schlossgarten musste wegen einer Unwetterwarnung abgesagt werden. Die Video-Botschaft der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die beim Festakt in der Frankenhalle Nürnberg am 8. Juli gezeigt wurde, kann unter folgendem Link angesehen werden: www.fabercastell.de Die gesamte „Familie“ des Unternehmens auf der Bühne

gefeiert. Auch dabei war der Name „Faber“ nicht wegzudenken: War es doch Johann Lothar Faber, dem der Bau der evangelischen Kirche in Stein zu verdanken ist. Als die Kirche noch nicht stand, mussten die evangelischen Christen damals nach Zirndorf zu den Gottesdiensten laufen - was zu Fuß von Stein aus 90 Minuten dauerte. Johann Lothar Faber beschloss, eine Kirche ganz aus eigenen Mitteln zu bauen, „aus Fürsorge für das geistige Wohl der vielen Arbeiter seiner Fabrik und aus Anhänglichkeit an seinen Geburtsort“, wie es in der Chronik heißt.

Die Fahnen repräsentieren die einzelnen Standorte des Unternehmens

Tolle Maskerade Am Abend wurde das Schloss in Farbe getaucht

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Amtsblatt 13.2011 Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon (09 11) 97 73-0 Fax (09 11) 97 73-1014

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 13 vom 21. Juli 2011 78

Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte

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Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Adelsdorf, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 20. und 9. Juni 2011

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Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, vom 13. und 10. Mai 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Bubenreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 15. und 4. April 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolzburg, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth, vom 13. und 11. Mai 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Oberasbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 5. April 2011 Landratsamt Fürth Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Herzogenaurach, Landkreis Erlangen – Höchstadt vom 18. Juni und 25. Mai 2007, bzw. für die Umbennung der gemeinsamen Kommunalen Dienst­ stelle für die Verkehrsüberwachung beim Markt Ammerndorf am 13.4. und 5.4.2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Ober­ michelbach - Tuchenbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

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Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Rückersdorf, Landkreis Nürnberger Land, vom 26. und 21. April 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Stein, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth, vom 13. und 9. Mai 2011 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Sparkasse Fürth Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der beschränkt-öffentlichen Wege im Baugebiet Rehdorf-Nord Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Eigentümerwege im Baugebiet Rehdorf-Nord Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung des Feld- und Waldwegs „Blumenweg“ und ein Teilstück des Flurbereinigungweges (BV Nr. 32) Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßenund Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Wiesenäckerweges im Baugebiet Rehdorf-Nord Stadt Oberasbach Bekanntmachung

78 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte Die Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen: Zeitpunkt:

01.08. – 31.08.2011

Art der Übung: Einsatzübung Fahrzeuge Räderfahrzeuge: ja Kettenfahrzeuge: nein Luftfahrzeuge Hubschrauber: ja Flugzeuge: nein Außenlandungen: ja Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung. Zirndorf, den 4. Juli 2011 Landratsamt Fürth 79 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Adelsdorf, Landkreis Erlangen Höchstadt, vom 20. und 9. Juni 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/149/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Adelsdorf haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/149/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Gemeinde Adelsdorf

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Amtsblatt 13.2011 vertreten durch den 1. Bürgermeister Karsten Fischkal

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13.Mai 2011 Bad Windsheim, den 10. Mai 2011

Ammerndorf, den 20.Juni 2011 Adelsdorf, den 9. Juni 2011

Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Karsten Fischkal 1. Bürgermeister

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

80 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, vom 13. und 10. Mai 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 027/050/157/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Stadt Bad Windsheim haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales ­Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/157/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck

Ledertheil 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin 81 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Bubenreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 15. und 4. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/150/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Bubenreuth haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/150/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Gemeinde Bubenreuth vertreten durch den 1. Bürgermeister Rudolf Greif

und der

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Stadt Bad Windsheim vertreten durch den 1. Bürgermeister Ledertheil

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ

Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf. § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert. § 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Ammerndorf, den 15. April 2011 Bubenreuth, den 4. April 2011 Rudolf Greif 1. Bürgermeister

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

82 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolzburg, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/114/IV/HM Der Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolzburg haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/114/IV/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und dem Markt Cadolzburg vertreten durch den 2. Bürgermeister Hühnermann § 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.


Amtsblatt 13.2011 § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert. § 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

Ammerndorf, den 13.Mai 2011 Langenzenn, den 11. Mai 2011

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Ammerndorf, den 13.April 2011 Cadolzburg, den 4. April 2011

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

Hühnermann 2. Bürgermeister

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

83 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth, vom 13. und 11. Mai 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 027/050/120/II/HM Der Markt Ammerndorf und die Stadt Langenzenn haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/120/II/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Stadt Langenzenn vertreten durch den 1. Bürgermeister Jürgen Habel § 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf. § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

Jürgen Habel 1. Bürgermeister

84 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi­ schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Oberasbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 5. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/122/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Stadt Oberasbach haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/122/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Stadt Oberasbach vertreten durch die 1. Bürgermeisterin Birgit Huber § 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf. § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert. § 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der

Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Ammerndorf, den 13. April 2011 Oberasbach, den 5. April 2011 Birgit Huber 1. Bürgermeisterin

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

85 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Herzogenaurach, Landkreis Erlangen – Höchstadt vom 18. Juni und 25. Mai 2007, bzw. für die Umbennung der gemeinsamen Kommunalen Dienststelle für die Verkehrs­ überwachung beim Markt Ammerndorf am 13.4. und 5.4.2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 - 211027/050/132/I/HM Der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzogenaurach haben eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/132/I/HM gemäß Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf, vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Stadt Herzogenaurach vertreten durch den 1. Bürgermeister Dr. German Hacker, zunächst 1. Bürgermeister Lang Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzogenaurach folgende Zweckvereinbarung: § 1 Aufgabe (1) Der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzogenaurach sind aufgrund von § 2 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, in gleicher Weise zuständig, wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Gemeinden führen die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßga-

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Amtsblatt 13.2011 be der für die polizeiliche Geschwindigkeits­ überwachung geltenden Vorschriften durch. (2) Umfang und Zeitraum der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Gemeinden bestimmen sich nach den Vereinbarungen dieser Gemeinden mit den zuständigen Polizeibehörden. § 2 Dienststelle Die gemeinsame Dienststelle zur Durchführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung wird im Rathaus des Marktes Ammerndorf eingerichtet, diese erhält die Bezeichnung „KVÜ Zentrales Mittelfranken“. § 3 Aufgaben der Dienststelle (1) Aufgabe der Kommunalen Verkehrsüberwachungs-Dienststelle ist die Koordination und Durchführung der Messungen (Außendienst) in den beteiligten Gemeinden nach deren Vorgaben und die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße (Innendienst). (2) Für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung sind im Rahmen des rechtlich Möglichen die Technik und das Personal eines Privatunternehmens in Anspruch zu nehmen. (3) Die verkehrsrechtliche Anordnung über Zeit und Ort der Messungen (Einsatzpläne) wird von den einzelnen Gemeinden in eigener Zuständigkeit erlassen. Die Koordination erfolgt durch die Dienststelle. Die Dienstaufsicht des Messpersonals erfolgt durch die jeweilige Gemeinde vor Ort. Die Fachaufsicht wird vom Markt Ammerndorf ausgeübt. (4) Soweit der Einsatz kommunaler Bediensteter erforderlich ist, erfolgt die Überprüfung dieser durch das eigene Personal der jeweils betroffenen Gemeinde. (5) Der Markt Ammerndorf übernimmt für die Stadt Herzogenaurach die Entwicklung der bei der Geschwindigkeitsüberwachung gefertigten Messfilme, die Auswertung der Messfilme und die Auflistung der Datenträger, die Archivierung der Messfilme und deren Vernichtung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist. (6) Der Datenaustausch mit dem Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) in Flensburg zur Ermittlung der Halterdaten und zur Anfrage an das Verkehrszentralregister (VZR) kann direkt durch den Markt Ammerndorf erfolgen. (7) Die Übertragung weiterer Tätigkeiten kann nur im Einvernehmen der beteiligten Gemeinden erfolgen. § 4 Übertragung hoheitlicher Befugnisse Die Stadt Herzogenaurach überträgt dem Markt Ammerndorf die in § 1 bezeichneten Aufgaben und alle zu deren Durchführung notwendigen hoheitlichen Befugnisse (Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen – Bußgeldstelle - ) mit Ausnahme der hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach der letzten Mahnung.

§§ 5 bis 12

und der

Von einer amtlichen Bekanntmachung wurde gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG abgesehen, da in diesen Paragraphen das Verhältnis der beteiligten Kommunen untereinander geregelt wird, ohne dass Rechte oder Pflichten Dritter berührt werden. § 13 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Betreffend die Basis - Zweckvereinbarung Ammerndorf, den 18. Juni 2007 Herzogenaurach, den 25. Mai 2007 Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Lang 1. Bürgermeister

Betreffend die Änderung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf von „KVÜ Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ Ammerndorf, den 13. April 2011 Herzogenaurach, den 5. April 2011 Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Dr. German Hacker 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin 86 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach Tuchenbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/123/129/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/123/129/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck

Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach Tuchenbach vertreten durch den 1. Bürgermeister Jäger § 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf. § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert. § 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Ammerndorf, den 13. April 2011 Obermichelbach, den 4. April 2011 Jäger 1. Bürgermeister

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

87 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Rückersdorf, Landkreis Nürnberger Land, vom 26. und 21. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/141/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Rückersdorf haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/141/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der


Amtsblatt 13.2011 Gemeinde Rückersdorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Wiesner

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

§ 1 Neubezeichnung des Zweckvereinbarungspartners

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13. April 2011 Stein, den 4. April 2011

Ammerndorf, den 13. April 2011 Veitsbronn, den 4. April 2011

Ammerndorf, den 26. April 2011 Rückersdorf, den 21. April 2011

Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

Wiesner 1. Bürgermeister

Franz Schmuck 1. Bürgermeister D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

88 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Stein, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011 Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 027/050/127/IV/HM Der Markt Ammerndorf und der Stadt Stein haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen. Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/127/IV/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Stadt Stein vertreten durch den 1. Bürgermeister Krömer

Kurt Krömer 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Peter Lerch und Werner Tiefel 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

89 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth

90 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

Änderung einer Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf und die Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth, vom 13. und 9. Mai 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211027/050/126/130/III/HM Der Markt Ammerndorf und die Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/134 III/HM Der Markt Ammerndorf und die Stadt Zirndorf haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/126/130/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronn vertreten durch die 1. Bürgermeister Lerch und Tiefel

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/134/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt. Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Ammerndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Franz Schmuck und der Stadt Zirndorf vertreten durch den 1. Bürgermeister Zwingel § 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-

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Amtsblatt 13.2011 chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf. § 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckvereinbarung Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt ansonsten unverändert. § 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung (1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde. (2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinbarung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG. (3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform. Ammerndorf, den 9. Mai 2011 Zirndorf, den 13. Mai 2011 Franz Schmuck 1. Bürgermeister

Zwingel 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin 91 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth 442-BV-199-2011 - HSt/Hos Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 28.06.2011, Az: 442-BV-1992011-HSt/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der Gemeinde Puschendorf, Neustädter Str. 7 , 90617 Puschendorf, die Baugenehmigung zur Veränderten Ausführung der mit Bescheid vom 07.09.2010 (BV234-2010) genehmigten Erweiterung der Kläranlage Puschendorf (Biologie, Schlammentwässerung und Mischwasserbehandlung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 391/1 der Gemarkung Puschendorf (Retzelfembacher Str.). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs.

1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 391, Gemarkung Puschendorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO). Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.16, während der Geschäftszeiten (Montag - Freitag, jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr, und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 28. Juni 2011

in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 728/24 und 729/4, Gemarkung Steinbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

92 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Landratsamt Fürth

Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.10, während der Geschäftszeiten (Montag - Freitag, jeweils von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, und Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden.

441 - BV-231-2011 - JH/Maz

Zirndorf, den 28. Juni 2011

Herrmann Verwaltungsinspektor

Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 28.06.2011, Az: 441 - BV-2312011 - JH/Maz, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn Peter Bauer, Hauptstr. 3, 90513 Zirndorf, die Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 728/1 der Gemarkung Steinbach, in 90556 Cadolzburg, ­Auerlandstr. 6. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll

Hahn Regierungsamtmann 93 Sparkasse Fürth Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2011 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden:

Beträge zu:

€ 5,00 € 10,00 € 20,00 Goldmünzen

Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.09.2011 geltend zu machen. Fürth, den 12. Juli 2011 Sparkasse Fürth


Amtsblatt 13.2011 94 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

95 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

Oberasbach, den 5. Juli 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege­ gesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der beschränkt-öffentlichen Wege im Baugebiet Rehdorf-Nord Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen beschlossen:

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Eigentümerwege im Baugebiet RehdorfNord Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen beschlossen:

Die Verbindungswege zwischen dem Mühlwiesenweg und Wiesenäckerweg bestehend aus den Fl.Nrn. 987/16, 986/24 und 986/25, Gemarkung Leichendorf, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu beschränktöffentlichen Wegen gewidmet.

Die Wege im Baugebiet Rehdorf-Nord, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn. 992/11, 987/17, 986/23, 987/18 und 988/9, Gemarkung Leichendorf, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerwege gewidmet.

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung des Feld- und Waldwegs „Blumenweg“ und ein Teilstück des Flurbereinigungweges (BV Nr. 32) Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in der Sitzung am 06.06.2011 die Umstufung der nachfolgend aufgeführten Verkehrsfläche beschlossen:

Weg 1 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen­ äckerweg: Der Weg 1 mit der Fl.Nr. 987/16, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 987/17, Gemarkung Leichendorf (Anschluss an den Eigentümerweg 2 BV-Nr. 16) und endet nach 0,012 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 988/12 (Nord-Ost-Ecke) und 987/15 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf. Der Weg hat die Widmungsbeschränkung: Nur für den Fußgängerverkehr.

Eigentümerweg 1 an der Stichstraße zum Wiesenäckerweg: Der Weg mit der Fl.Nr. 992/11, Gemarkung Leichendorf, beginnt westlich an den Grundstücksgrenzen zu den Fl.Nrn. 993 und 993/7, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,031 km an der Einmündung in die Stichstraße zum Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 992 und 992/8 (jeweils Ostgrenze), Gemarkung Leichendorf.

Der nördliche Teil des Blumenweges BV Nr. 44 (öffentlicher Feld- und Waldweg) wird ab der Abzweigung von der Ortsstraße Blumenweg (BV Nr. 291) zwischen den Fl.Nrn. 992/5 (Süd-Ost-Ecke) und 991/4, Gemarkung Leichendorf, bis zur Einmündung in den Flurbereinigungsweg (öffentlicher Feld- und Waldweg BV Nr. 32) zwischen den Fl.Nrn. 992 und 991/6, Gemarkung Leichendorf, wie folgt umgestuft:

Eigentümerweg 2 zum Wiesenäckerweg: Der Weg mit der Fl.Nr. 987/17, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der Abzweigung vom Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 988/11 (Süd-Ost-Ecke) und 987/13 (Westgrenze), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,030 km an der nördlichen Grenze der Fl.Nrn. 987/16 und 988/12, Gemarkung Leichendorf.

• von km 0,000 – km 0,016 zur Ortsstraße (Blumenweg) • von km 0,016 – km 0,055 zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fuß- und Radweg) • von km 0,055 – km 0,063 zur Ortsstraße (Wiesenäckerweg –Hauptast–) • von km 0,063 – km 0,133 zur Ortsstraße (Wiesenäckerweg –Seitenstraße–)

Eigentümerweg 3 zum Wiesenäckerweg: Der Weg mit der Fl.Nr. 988/9, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der Nordgrenze der Fl.Nr. 988, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,033 km an der Einmündung in den Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 988/8 und 988/6 (NordWest-Ecke), Gemarkung Leichendorf.

Das Teilstück des Flurbereinigungsweges ab der Abzweigung Fröbelstraße (BV Nr. 187) zwischen den Fl.Nrn. 996 und 993, Gemarkung Leichendorf, bis zur Einmündung Blumenweg (BV Nr. 44) zwischen den Fl.Nrn. 998 (Südgrenze) und 991/6 (NordWest-Ecke), Gemarkung Leichendorf, von km 0,000 – km 0,077 wird zur Ortsstraße umgestuft. Die Umstufung erfolgt gemäß Art. 7 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 BayStrWG. Die Umstufung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Umstufungsunterlagen können bei der Stadt Ober­asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Weg 2 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen­ äckerweg: Der Weg 2 mit der Fl.Nr. 986/24, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 986/23, Gemarkung Leichendorf (Anschluss an den Eigentümerweg 5 BV-Nr. 19) und endet nach 0,020 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 986/22 (Nord-Ost-Ecke) und 986/17 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf. Der Weg hat die Widmungsbeschränkung: Nur für den Fußgängerverkehr. Weg 3 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen­ äckerweg: Der Weg 3 mit der Fl.Nr. 986/25, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der östlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 986/8 (Abzweigung vom Wiesenäckerweg BV-Nr. 304 ), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,025 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 986/16 (Süd-Ost-Ecke) und 986/15 (Nord-Ost-Ecke), Gemarkung Leichendorf. Der Weg hat die Widmungsbeschränkung: Nur für den Fußgänger- und Radverkehr. Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten beschränkt-öffentlichen Wege ist die Stadt Ober­ asbach Die Widmung tritt zum 05.08.2011 in Kraft. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober­ asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 207 vom 21.07.2011 bis einschließlich 08.08.2011 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Oberasbach, den 5. Juli 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Eigentümerweg 4 zum Wiesenäckerweg: Der Weg mit der Fl.Nr. 987/18, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der Nordgrenze der Fl.Nr. 987, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,030 km an der Einmündung in den Wiesenäckerweg (BVNr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 987/11 (Nord-OstEcke) und 986/10 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf. Eigentümerweg 5 zum Wiesenäckerweg: Der Weg mit der Fl.Nr. 986/23, Gemarkung Leichendorf, beginnt an der Abzweigung vom Wiesen­äckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 986/20 (Süd-Ost-Ecke) und 986/19 (SüdWest-Ecke), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,036 km nördlich der Grenze an den Fl.Nrn. 986/24 und 986/22, Gemarkung Oberasbach. Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Eigentümerwege sind die Grundstückseigentümer. Die Widmung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober­ asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

96 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

Oberasbach, den 5. Juli 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 97 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Wiesenäckerweges im Baugebiet RehdorfNord Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung des Wiesenäckerweges beschlossen: Der Wiesenäckerweg besteht aus dem Grundstück

VII


VIII

Amtsblatt 13.2011 Fl.Nr. 986/8, Gemarkung Leichendorf, beginnt westlich an der Abzweigung von der Fröbelstraße (BV-Nr. 187), zwischen den Fl.Nrn. 993/8 und 993/9, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,258 km östlich an den Fl.Nrn. 986/25, 986/15 und 986/14 und südlich an den Fl.Nrn. 986/13 und 986, Gemarkung Leichendorf. Der Wiesenäckerweg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach. Die Widmung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober­ asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Oberasbach, den 5. Juli 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin 98 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Am Montag, 25. Juli 2011 sind das Rathaus und die Stadtbücherei ab 12 Uhr geschlossen. Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Oberasbach, den 12. Juli 2011 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

Landratsamt Fürth Telefon: 0911 / 9773 - 0 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 Uhr Do.: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung Dienstgebäude Zirndorf Im Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf Telefax: 0911 / 9773 - 11 13 Dienstgebäude Fürth Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth Telefax: 0911 / 9773 - 17 72 Öffnungszeiten Wertstoffhöfe Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau Rangaustr. 60 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68 · Fax 0911 / 66 97 083 Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.15 Uhr · Mi.: geschlossen Sa. in den ungeraden Kalenderw.: 8 – 13 Uhr Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel · 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31 · Fax. 09101 / 903505 Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17.15 Uhr · Mi.: geschlossen Sa. in den geraden Kalenderw.: 8 – 13 Uhr Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-Siegelsdorf Reitweg 12 a · 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 · Mo. – Fr.: 9 bis 18 Uhr

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Amtsblatt 13.2011

Zusammen fahren, Sprit sparen: Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale

Landkreis Fürth - Im Landkreis ist es kinderleicht, eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder zu finden. Die Mitfahrzentrale (MifaZ) gibt es nicht nur in der gesamten Metropolregion, sondern eben auch im Landkreis Fürth. Aktuelle Angebote finden Sie auf www.landkreis-fuerth.de - klicken Sie auf dieser Seite einfach auf das MifaZ-Symbol. Sollte Sie ein Angebot interessieren, so schauen Sie doch gleich zur MifaZ - oder geben Sie selbst eine kostenlose Anzeige auf! Ausgewählte Angebote der MifaZ Oberasbach nach Neunkirchen a. Sand Tage: Mo, Di, Mi, Do Hinfahrt zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr. Rückfahrt zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr. Abhol- und Absetzpunkte der Mitfahrer werden noch ausgemacht; mögl. wären z.B. in Oberasbach: Gymnasium, Rathaus aber auch Zirndorf nähe Stadtpark. Nichtraucher-Auto. Zirndorf Weiherhof nach Nürnberg Stadtmitte Tage: Mo, Di, Mi, Do

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Regen konnte gute Laune beim Familienspiel nicht trüben Großhabersdorf - Zum Familienspiel in Großhabersdorf konnten die Organisatoren Fürther Nachrichten, Sparkasse Fürth und der Landkreis Fürth trotz starken Regens und kühler Temperaturen immerhin 200 Besucher begrüßen, von denen 100 an der Rundfahrt mit Gewinnspiel teilnahmen. Sie trotzten dem schlechten Wetter und genossen die gute Stimmung, für die der Clown Melman Bubbles, der Kindermusiker Rainer Wenzel und die Fürther Kleeblätter anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Landkreis-Spielmobils „RATZEFATZ“ sorgten. Ein Höhepunkt war das Anschneiden der riesigen Geburtstagstorte durch Landrat Matthias Dießl. Die Großhabersdorfer Bäckereien Miethsam und Streicher hatten diese süße Verführung gemeinsam hergestellt. Fünf Kilo Margarine, sieben Kilo Marzipan und jede Menge weiterer Zutaten waren für die 1,20 Meter lange und 75 Zentimeter

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Landkreismagazin 13.2011

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breite Torte notwendig. Das Jubiläumslogo des Spielmobils war in der Mitte der leichten Cremetorte auf Zuckerpapier mit Lebensmittelfarben gedruckt worden. Landrat Matthias Dießl schnitt die Torte so fachmännisch in mundgerechte Stücke, dass sogar die Bäckermeister staunten: „Um das so perfekt zu machen, üben unsere Verkäuferinnen manchmal Wochen.“ Die Bäckereien hatten außerdem 300 Muffins gebacken. Großhabersdorfs Bürgermeister Friedrich Biegel versorgte die TeilnehDer Clown Melman Bubbles mer ebenfalls mit Tortenstücken. Die erstmalige Preisvergabe an jeweils Der erste Preis in der Kategorie „Kinzehn Kinder und zehn Erwachsene be- der“, ein 24 Zoll-BMX-Rad im Wert von deutete eine Verdoppelung der Gewinne. 250 Euro, ging an Tobias Kriegbaum Hierfür bedankte sich Landrat Matthias aus Großhabersdorf und den ersten Dießl herzlich bei den Hauptsponsoren Preis für Erwachsene, einen FahrradPlaymobil, Faber Castell und Greuther Gutschein in Höhe von 150 Euro, erhielt Fürth sowie den weiteren Sponsoren Paul Blüm aus Langenzenn. Ebenfalls Lichtspiele Großhabersdorf, Kuhlmann, auf positive Resonanz fiel die Neuerung, Jagdfalkenhof Schillingsfürst und Na- dass die Anreise mit der Buslinie 113 durch einen Fahrrad-Anhänger bequem turbad Großhabersdorf. bewältigt werden konnte. Dies soll auch bei zukünftigen Familienspielen wieder umgesetzt werden.

Und nach der Süßigkeit eine Spende für den Verein „Helfer vor Ort“

Die Jubiläums-Torte

Die Torte war der Renner


Landkreismagazin 13.2011

Senioren

In den eigenen vier Wänden bleiben: Wohnraumberatung des Landkreises gestartet Landkreis Fürth - Senioren aus dem Landkreis ein möglichst langes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, ist das Ziel der neuen Wohnraumberatung. Ab sofort können sich Ratsuchende über die Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung von Experten informieren lassen. „Unsere Seniorenumfrage aus dem Jahr 2009 hat ergeben, dass das Wohnen in den eigenen vier Wänden im Alter eine sehr große Rolle spielt. Wir haben daher im Rahmen des Regionalmanagements ein Konzept zur Wohnraumberatung erarbeitet“, erläutert Landrat Matthias Dießl. Die Umfrage habe nämlich auch gezeigt, dass dem Wunsch, den Lebensabend möglichst lange zuhause zu verbringen, relativ wenige geeignete Wohnungen gegenüber stehen. „Ob zur Miete oder Eigentum - eine vollständige, altersgerechte Ausstattung ist nur selten vorhanden“, so Dießl.

Dieser Eingang kann im Alter zu einem Hindernis werden

Um auch im Alter in der vertrauten Umgebung bleiben zu können, ist daher in der Mehrzahl der Häuser und Wohnungen eine sogenannte Wohnraumanpassung erforderlich. Dies sollte man in die Wege leiten, solange man noch mobil und rüstig ist. Bevor man mit der Umbaumaßnahme beginnt, lohnt es sich jedoch, zusammen mit einem Experten die Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung zu evaluieren. So hat man bei der Beratung mit

dem Handwerk bereits gewisse Vorstellungen. Die neue 1 bis 1 ½-stündige Beratung im Landkreis Fürth kostet 25 Euro. Der Kunde erhält im Anschluss ein Beratungsprotokoll, aus dem detailliert hervorgeht, welche Maßnahmen empfohlen werden, um die Wohnung altersgerecht der Lebenssituation anzupassen. Ziel der Wohnraumberatung ist es nicht, einen fertigen, rechtsverbindlichen Plan zu erstellen. Durch einen Hinweis im Beratungsprotokoll wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass sich aus der Beratung keine rechtlichen Ansprüche ergeben. Es versteht sich von selbst, dass die Beratung stets unverbindlich, neutral und mit Bedacht auf die kostengünstigste Lösung durchgeführt wird.

Eine Dusche mit bodengleichem Zugang ist im Alter zu empfehlen

baulicher Natur zu geben (Teppiche, Sitzgelegenheiten im Flur etc.). Es wird geprüft, inwiefern sich in Bad und Küche Umbauten nach DIN-Norm durchführen lassen (Wenderadien, Größe der Dusche für Pflege etc.). Außerdem soll der Auftraggeber darauf hingewiesen werden, was er bei der Planung mit einem Handwerker oder Architekten hinsichtlich des Themenkomplexes seniorengerechtes Bauen beachten sollte.

Die Wohnraumberater ergänzen das Angebot im Landkreis, sie schätzen die Lage vor Ort ein und bauen Brücken zu den Angeboten im Landkreis: Da ist zum einen die Wohnungsbauförderung im Landratsamt, die in bestimmten Fällen die Anpassung einer Wohnung Das Team des Regionalmanagements hinsichtlich Barrierefreiheit unterstützt. freut sich über Ihren Anruf! Darüber hinaus gibt es weitere Beratungsangebote der Sparkassen und Banken. Aber auch der Kontakt zu den Seniorenbeiräten kann sinnvoll sein. So wird die Beratung angefordert Die Unterstützung durch einen Wohnraumberater kann direkt beim Regionalmanagement im Landratsamt unter Telefon (0911) 9773 - 1034 oder per E-Mail an wohnraumberatung@lrafue.bayern.de eingeholt werden. „Nach einem Anruf wird ein Berater aus unserem Team aus Handwerkern und Architekten ausgewählt“, erklärt Regionalmanager Max Frankenberger. Kurz darauf findet eine Wohnungsbegehung zur Erkundung der aktuellen Wohnsituation statt. Hierfür ist durch den Auftraggeber eine Pauschale von 25 Euro zu entrichten. Die Erstberatung stellt nur eine Aufschlussberatung dar. Deren Ziel ist es, dem Auftraggeber Hinweise über mögliche Verbesserungsmöglichkeiten nicht

Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren

in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Dienstag, 02.08.2011 von 14.00 - 17.00 Uhr im Landratsamt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung • Außenhandelsangelegenheiten • Unternehmensnachfolge • Planungs- und Finanzierungsfragen • Fragen zur Unternehmensführung und Organisation • und auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing, Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911/ 97 73-10 60.

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Landkreismagazin 13.2011

Wirtschaft

Das weiße Mehl aus Ammerndorf Ammerndorf - Kaum zu glauben, so sieht also das Innenleben einer Mühle aus: Hightech wohin man sieht. Viele Dutzend ratternde Motoren. Unzählige verschlossene silberglänzende Rohrleitungen. Und vor allem: Nirgends staubt das Mehl. Erst vor einem Jahr hat die Familie Stinzendörfer ihre neue Bio-Mühle in Betrieb genommen. Die Regionalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ besichtigte die „Ammerndorfer Mühle“ im Beisein von Landrat Matthias Dießl und Ammerndorfs Bürgermeister Franz Schmuck. Albert Stinzendörfer (61) ist mit seinem Betrieb heute fast schon so etwas wie ein Exot. Anfang der 70er Jahre gab es noch tausende Mühlen in Deutschland. Heute sind es noch 270, davon 77 in Bayern. Im Landkreis Fürth gibt es nur zwei Mühlenbetriebe. In Langenzenn betreibt Fred Kräutlein noch eine Mühle. Albert Stinzendörfer hat die Firma von seinem Vater - damals gab es noch kein „Bio“ - übernommen. Und bald will er sich selbst zurückziehen. Glücklicherweise - was eher selten der Fall ist lernt sein Sohn Johann (20) den Müllerberuf an der Deutschen Müllerschule in Braunschweig. Im kommenden Jahr ist er damit fertig, dann kann er voll in den Familienbetrieb mit vier fest Angestellten und drei Teilzeitmitarbeitern einsteigen. Die Nachfolge ist damit geregelt.

werden in der „ Ammerndorfer Mühle“ pro Jahr produzier t . Der Einzugsbereich der Ammerndorfer Mühle beträgt rund 40 Kilometer. Der Verkauf erfolgt an Großbäcker­ eien und Albert Stinzendörfer (r.) erklärt Kreisbäuerin Gisela Schilmeier und kleine Fami- Landrat Matthias Dießl den Prozess der Mehlherstellung lienbetriebe. Im Haus befindet sich ein „Mühlen sind heutzutage wirklich eine Mühlenladen für Kunden aus den um- Seltenheit. Daher war dieser Besuch liegenden Gemeinden. Aber es gibt bei- besonders informativ“, sagte Matthias spielsweise auch einen Kunden in Skan- Dießl. Vor 50 Jahren habe es in der Redinavien, der eine ganz spezielle Sorte gion noch 30 Mühlen gegeben, heute Mehl in Ammerndorf herstellen lässt. seien im Landkreis gerade noch zwei Wenngleich die herkömmliche Mühle der aktiv. Der Beruf Müller - der im FachFamilie Stinzendörfer nach wie vor ge- jargon „Verfahrenstechnologe Mühlen nutzt wird, wird in der neuen Biomühle und Futtermittel“ heißt - ist zudem in ausschließlich Biomehl gemahlen. Die in Gefahr. Lediglich 17 AusbildungsverAmmerndorf verarbeiteten Getreideer- hältnisse gibt es in Bayern, drei Lehrzeugnisse stammen durchgehend von linge arbeiten in Mittelfranken.

geprüften deutschen Bio-Landwirten. „Wir achten auf die Herkunft der von Hofladen: Frisches Mehl aus der uns angebotenen Produkte und können Mühle durch zahlreiche Kontrollen garantieren, In einem „Hofladen“ direkt an der dass wir nur ausgesuchte Waren mit Mühle verkauft Familie Stinzendördem Prädikat „Bio“ im Angebot haben. fer ihre Mehlsorten auch direkt an Darüber hinaus setzen wir auf Regiona- Endkunden. Daneben gibt es in dem lität, wann immer es geht“, erklärte In- Laden viele weitere regionale ErzeugBis zu 6000 Tonnen Mehl pro Jahr haber Albert Stinzendörfer beim Rund- nisse, wie beispielsweise Nudeln. Der Im August, dem Erntemonat für GeLaden ist Montag bis Freitag von 7 gang durch die Anlage. treide, werden die Silos in Ammerndorf bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr geöffwieder randvoll gefüllt. Aber auch das Computergesteuerte Anlage net. Samstag kann man dort von 8 Jahr über muss die Mühle Getreide zu- Im Jahr 2010 wurde die computerge- bis 12 Uhr einkaufen. kaufen. 5000 bis 6000 Tonnen Mehl steuerte Biomühle in Betrieb genommen. Vor dem eigentlichen Mahlprozess wird das Getreide nach sechs Reinigungsprozessen von einem optischen Farbsortierer geprüft. Ausgelesen werden Mutterkorn, Sämereien und unerwünschte Schadstoffe. Eine Kontrollsiebung und drei leistungsstarke Magnete sorgen vor der dem Wiegen für ein sicheres Endprodukt mit höchster Lebensmittelqualität. Die Lagerung von Getreide und Mehl erfolgt in speziellen Bio-Silos. Mit dem Mehl aus Ammerndorf gelingen zarte Feinbäckereien und kräftige Brote besonders gut, er- Hightech – So sieht eine Mühle im Jahr 2011 Junior Johann Stinzendörfer kennt sich fuhr die Regionalinitiative. bereits bestens aus aus


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Schulen

Realschule Langenzenn belegt dritten Platz beim Wettbewerb ,,Orte der Erinnerung“ Langenzenn - Die Realschule Langenzenn hat den dritten Platz beim landesweiten Wettbewerb „Orte der Erinnerung“ des Landesverbands Bayern der deutschen Kriegsgräberfürsorge e.V. erzielt. Das Preisgeld überreichte Volksbund-Bezirksgeschäftsführer Dirk Mewes. Der bekannte deutsche Schriftsteller Siegfried Lenz hat gesagt: „Woran man sich erinnert, das kann nicht mehr verloren gehen“. Dieses Zitat so heißt es beim Volksbund, zeige, wie wichtig die Erinnerung sei. Aus diesem Grund habe der Volksbund die Erinnerung zum Thema des Preisverleihung: Kunsterzieherin Anne Debusmann (links), Volksbund-Bezirksgeschäftsfühdiesjährigen Preisausschreibens gemacht. rer Dirk Mewes, Schulleiterin Angelika Roth (rechts) und die Klassensprecher der Klasse 5b, Felix Meissner und Alina Rosentalski

Es ging darum, mit Zeichenblock, Fotoapparat und/oder Kamera, Orte der Erinnerung zu dokumentieren. Die fünften Klassen der Realschule Langenzenn haben insgesamt 45 Beiträge eingereicht. Die Klasse 5a stellte davon allein 17 Arbeiten.

wurde, war übrigens ein Soldatenhelm des Urgroßvaters aus dem 1. Weltkrieg. Dieser war im Schützengraben an der Marne knapp dem Tode entronnen. Nur weil er sich den Helm rechtzeitig aufgesetzt hatte, überlebte er. Der Urenkel hat diese skurrile ÜberleDas ergreifendste Erinnerungsstück, bensgeschichte, den langen Heimweg das von einem Schüler dokumentiert zu Fuß ins Ruhrgebiet, den später bei

Aushebungen im Garten aufgetauchten Säbel und das vom Urgroßvater mitgebrachte „Beutestück“ (eine Pferdeskulptur) liebevoll und spannend in seiner Projektarbeit nachempfunden. Dirk Mewes bedankte sich für die eingereichten Arbeiten und übereichte für das Erreichen des dritten Platzes 200 Euro für die Klassenkasse.

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Landkreismagazin 13.2011

Gesundheit

Mitmachen beim Bayerischen Gesundheits­ förderungs- und Präventionspreis 2011 Landkreis Fürth - Die Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit schreiben zum zehnten Mal den Bayerischen Gesundheitsförderungs- und Präventionspreis (BGPP) aus. Gesucht werden: Erfolgreiche Projekte für mehr Gesundheit durch Gesundheitsförderung und Prävention! Bewerbungen sind bis zum 1. August 2011 möglich. Wie in jedem Jahr werden Projekte aus allen Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention für den Wettbewerb gesucht. Dies schließt ausdrücklich auch Projekte ein, die in früheren Jahren schon einmal beim BGPP dabei waren und in der Zwischenzeit erfolgreich weiter gearbeitet haben.

Sonderpreis des BGPP 2011 ausgelobt für ein beispielhaftes Projekt, das sich für mehr Gesundheit für Männer in Bayern einsetzt. Wer kann mitmachen? Zur Teilnahme eingeladen sind Städte und Kommunen, Gesundheitsämter, Kindergärten und Schulen, Krankenkassen, ebenso Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen, Firmen, Initiativen und auch Einzelpersonen.

1. Preis: 3.500 Euro 2. Preis: 2.500 Euro 3. Preis: 1.500 Euro Sonderpreis Männergesundheit: 2.500 Euro Um sich am Wettbewerb zu beteiligen, rufen Sie im Internet auf www.lzg-bayern.de den Teilnahmebogen ab und füllen diesen aus.

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2011. Nach Abschluss des WettbeEingereicht werden können Projekte, werbs stellt die LZG, die Zustimmung - die sich mit Gesundheitsförderung der Projektträger vorausgesetzt, die eingereichten Projekte auf ihrer Homeund Prävention befassen, - die in Bayern entwickelt und realisiert page, in ihrer Schriftenreihe und in wurden Kurzfassungen in ihrem Mitteilungs- und deren Projektende nicht länger blatt „Gesund in Bayern“ der Öffentals 18 Monate zurückliegt. lichkeit vor.

Sonderpreis Männergesundheit Männer leben häufig weniger gesundheitsbewusst als Frauen, nehmen Vorsorge- und Früherkennungsangebote seltener in Anspruch. Daher wird ein

Aktuell

Slackline-Weltmeister Momo Wiese brachte fünf Kindern Glück! Zirndorf - Wir wollten wissen, wie der amtierende deutsche SlacklineWeltmeister heißt. Die richtige Antwort lautet: Momo Wiese. Verlost wurden fünf Pakete, bestehend aus einer Familieneintrittskarte (für max. vier Personen) für den einmaligen Eintritt in den PLAYMOBIL-FunPark plus den Neuheiten-Artikel „Katamaran mit Delfinen“ aus der Spielwelt Hafen. Gewonnen haben: Lukas Zinnow (Uttenreuth), Familie Näher (Langenzenn), Nina und Ines Bergler (Stein), Julian Kästner (Tuchenbach) und Connor Ahlgrimm (Roßtal). Wir gratulieren und wünschen viel Spaß mit den Preisen!

2.400 m² großen Aktivspielbereich werden Balancier-Strecken in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden bis hin zu einem Slackline-Kurs angeboten. Der amtierende deutsche Weltmeister, der 15-jährige Momo Wiese, zeigt Kunststücke, die man auf den schmalen Bändern machen kann und gibt Anfängern viele hilfreiche Tipps.

Quadratmeter großen HOB-Center nach Lust und Laune spielen und klettern. Die riesige PLAYMOBIL-Spielstadt, der Indoor-Klettergarten und die Aktionen auf der FunPark-Bühne lassen Nach der coolen Slackline-Action star- schlechtes Wetter schnell vergessen. tet am Sonntag, 31. Juli 2011, die große Sonnenscheinparty mit vielen lustigen Preise und Öffnungszeiten Spielen und toller Mitmach-Musik. Wer In der Hauptsaison vom 01. Juli bis 12. September 2011 ist der PLAYMOBILschon immer einmal über das Wasser FunPark inklusive Außenbereich, täglich gehen wollte, sollte die neuen Waterballs von 9 bis 19 Uhr geöffnet und ein Ticket ausprobieren. Abkühlung verspricht die kostet zehn Euro pro Person. Kinder bis große Wasserbombenschlacht. drei Jahre und Geburtstagskinder erhalUnd nicht vergessen: Am Samstag, 30. Schlechtes Wetter – kein Problem ten gegen Vorlage des Ausweises freien Juli 2011 wird der Balancier-Parcours Selbst wenn das Wetter nicht mitspielt, Eintritt. Weitere Informationen unter im FunPark eröffnet. In dem neuen können FunPark-Besucher im 5.000 www.playmobil-funpark.de

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Landkreismagazin 13.2011

Soziales

Dank Landkreisstiftung kann die kleine Hexe gute Taten verrichten Roßtal - Die Landkreisstiftung unterstützt das Tanz-Theater-Projekt „Die kleine Hexe“ der Musikschule südlicher Landkreis Fürth mit finanziellen Mitteln. Vor dem Beginn einer Aufführung des Stücks in Roßtal überreichte Landrat Matthias Dießl als Vorsitzender des Stiftungsrates an Musikschulleiter Rainer Grasser einen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro.

An dem Stück, das in der Aula der Mittelschule Roßtal aufgeführt wurde, wirkten rund 40 Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 14 Jahren aus den unterschiedlichen Tanzklassen der Musikschule mit. „Das Projekt ist super gelaufen“, freut sich Rainer Grasser. Die Aufführungen lage für verschiedene Themenbereiche, waren bis auf den letzten Platz gefüllt. die für Kinder und Jugendliche, aber Nun fehle es aber an einigen wichtigen auch für Erwachsene interessant sind. Utensilien, damit alle Interessierte wei- Auf der einen Seite beinhaltet es nämlich ter daran teilhaben können. „Die Spen- sozialkritische Themen aus den Bereide der Landkreisstiftung kommt daher chen Familie und Freundschaft. Auf der genau zum richtigen Zeitpunkt“, unter- anderen Seite gibt das Stück die Freiheit, streicht Grasser. märchenhafte und moderne Elementen umzusetzen. Die unterschiedlichen TänPhantasie hilft Die Tanzklassen der Sing- und Musik- ze in dem Stück verdeutlichen dies: Es schule bilden eine sinnvolle Ergänzung kommen Bewegungselemente aus den zum wenig bewegungsreichen Alltag der Bereichen Volkstanz, Modern Dance, Kinder. Tanzen schult die körperlichen, Jazz Dance und sogar Hip Hop vor. musischen und sozialen Fähigkeiten. Aufwändig inszeniert Es bewahrt und ergänzt frühkindliche Für das Tanz-Theaterstück hat Matthias Bewegungsmuster, die die Grundlage Lange eigens die Musik komponiert und für eine gesunde Körperhaltung und an die Altersstufen angepasst. Die Chorefür ein gutes Bewegungsgefühl bilden, ographie stammt von Barbara Schindler. die auch im Bereich der Gesangs- oder Sie hatte auch die Ideen für die schönen Instrumentalausbildung eine wichtige Kostüme. Als Vorleser fungierte Dr. phil. Bereicherung darstellen. Außerdem Christoph Daigl, Theaterwissenschaftler ermöglicht der Tanz den Kindern, ihre und Schauspieler. Die Requisiten sind Phantasie und Gefühle in Bewegung dagegen eher minimalistisch gehalten, auszudrücken und fördert so das Ver- im Vordergrund stehen die Darsteller. trauen in ihre eigene Kreativität. Die Zuschauer in Roßtal waren beson-

„Ich freue mich, dass die LandkreisStiftung erneut ein tolles Projekt im Landkreis unterstützen kann. Das Musikprojekt ist deshalb so gelungen, weil es generationenübergreifend Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammenführt und den Gemeinschaftsgeist weckt“, sagt Matthias Dießl. Zur Spendenübergabe waren auch Roßtals Bür- Das Märchen von der kleinen Hexe aus ders von den aufwändig inszenierten germeister Johann Völkl und Sparkas- der Feder von Otfried Preußler bietet da- Tanzszene fasziniert - und spendeten bei eine schöne und spannende Grund- nach jedem Bild viel Applaus. sendirektor Hans Wölfel gekommen.

Aushändigung des Spendenschecks: Roßtals Bürgermeister Johann Völkl, Musikschulleiter Rainer Grasser, Landrat Matthias Dießl, ­Sparkassendirektor Hans Wölfel, Choreographin Barbara Schindler und Komponist Matthias Lange (v.l.n.r.)


Landkreismagazin 13.2011

Wirtschaft

Zu Besuch beim Vielfraß von Großhabersdorf Großhabersdorf - Der „Tag des offenen Hofes 2011“ auf dem Betrieb der Familie Stäudtner in Großhabersdorf war eigentlich schon eine kleine Kirchweih: Ein Festzelt mit Stimmungsmusik wartete auf die Besucher ebenso wie verschiedene Stände. Unter anderem wurden auch frische Kirschen verkauft. Im Mittelpunkt stand allerdings die Biogasanlage, die Ende 2010 in Betrieb genommen wurde und als Zusatzeinkommen für den landwirtschaftlichen Milchviehbetrieb dient.

Wieviele Gäste am Ende des Tages tatsächlich da waren, vermochte keiner so genau zu sagen. Mehrere hundert waren es in jedem Fall, ja vielleicht sogar über 1000 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Selbst der Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands, Jürgen Ströbel, kam zur Eröffnung. Landrat Matthias Dießl hatte die Schirmherrschaft übernommen und freute sich gleichsam auf einen Rundgang durch die Biogasanlage.

generativen Energieträgern produzieren und vermarkten. Über ein lokales Fernwärmenetz werden bereits 14 Wohnhäuser und eine Gaststätte mit regenerativer Wärme versorgt. Diese Haushalte können dadurch zusammen gerechnet jährlich 60.000 Liter Heizöl einsparen. Das Biogas treibt aber auch einen speziellen Ottomotor an. Damit kann Strom erzeugt werden. Pro Jahr soll die Anlage in Großhabersdorf rund 650 Megawattstunden in das Stromnetz einspeisen.

Vom Vielfraß zum Strom Beschickt wird sie mit Gülle, Mist und nachwachsenden Rohstoffen. In zwei Behältern - einem 1200 Kubikmeter großen Fermenter und einem 2280 Kubikmeter großen Nachfermenter - findet die eigentliche Biogasherstellung statt. Ein Gerät, das bezeichnenderweise den Namen „Vielfraß“ trägt, transportiert 36 mal am Tag jeweils rund 400 Kilogramm Material in einen der zwei Behälter. Durch die Vergärung der Biomasse kann Familie Stäudtner Strom und Wärme aus den re-

Was in den Fermentern vor sich geht, konnte beim „Tag des offenen Hofes“ zumindest von außen beobachtet werden: Über Gucklöcher hatten die Besucher die Möglichkeit, das Innenleben der riesigen, Holz verkleideten Behälter zu erspähen. Während sich die Erwachsenen also von der Technik begeistern ließen, wartete auf die Kinder ein Unterhaltungsprogramm. So konnten die Kleinen zum Beispiel auf den Ponys vom Ponyhof Raitersaich einen Ausritt unternehmen. (rb)

Bis zu 400 kg Material verschlingt der Vielfraß pro Ladung

Im Vordergrund die Teilnehmer einer der Führungen beim Tag des offenen Hofes, im Hintergrund ein Maisfeld, das für Nachschub bei der Biogaserzeugung sorgt

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21. Juli 2011

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Landkreismagazin 13.2011

Aktuell

Ein Fest, das integriert und hilft Zirndorf - Es ist ein Event, das es in dieser Form kein zweites Mal gibt: Das Integrationsfest in Zirndorf. Die 19. Auflage in diesem Jahr war erneut ein bunter Mix der unterschiedlichsten Darbietungen. Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Thomas Zwingel eröffneten die Veranstaltung.

Die internationalen Buden im Zirndorfer Zimmermannspark

Bei diesem Fest entwickeln sich Jahr für Jahr neue Freundschaften. Zugleich tut das Fest Gutes im sozialen Bereich: Der Erlös wird vom Integrationsbeirat zu 100 Prozent gespendet. So konnte bei-

spielsweise bereits ein Nachhilfeunterricht an der Mittelschule in Zirndorf sowohl für Kinder mit Migrationshintergrund als auch für deutsche Kinder ermöglicht werden.

Sport

HC Cadolzburg: Jubiläumsturnier musste vorzeitig beendet werden Erstmals waren in diesem Jahr ein indonesischer und bulgarischer Verein dabei. Außerdem gab es eine Feuershow aus Transsilvanien am Eröffnungstag. Viele Buden lockten mit internationalen Speisen und Getränken. Als deutsche Gruppe hatten die großen und kleinen Tänzer der KG Blau-Rot Unterasbach einen Auftritt.

Veitsbronn - Erneut hat eines der größten bayerischen Jugendturniere im Feldhandball im Landkreis Fürth stattgefunden: Landrat Matthias Dießl eröffnete gemeinsam mit dem Hausherrn, Bürgermeister Peter Lerch aus Veitsbronn, und der Böllergruppe der Bürgerschützen Weiherhof das Jubiläumsturnier des Handballclubs Cadolzburg. Der ASV Veitsbronn hatte seine Sportanlage „Am Hamesbuck“ zur Verfügung gestellt.

Spielplätze entschloss man sich zur Absage des Turniers, vor allem um die Gesundheit der Kinder zu schützen. Eine kurze, aber doch sehr emotionale Siegerehrung der Mannschaften beendete nach einem ausgiebigen Frühstück das Turnier.

Nachdem am Samstag das Wetter noch mitspielte und über 60 Jugendmannschaften mit Begeisterung ihren Sport ausüben konnten, kam ausgerechnet zum zehnjährigen Jubiläumsturnier am Sonntagmorgen eine Schlechtwetterfront. Nach einer kurzen Teamsitzung hatten sich die Verantwortlichen des HC Cadolzburg am Sonntagmorgen sicherlich zu einer nicht leichten Entscheidung durchgerungen: Aufgrund des sehr kalten Zumindest am Samstag konnten 60 JuWetters und der völlig durchweiten gendmannschaften ihren Sport ausüben

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Tipp

Langenzenner Bläsergottesdienst live im Fernsehen Im Verband evangelischer Posaunenchöre in Bayern e.V. (VEP) sind circa 18.000 Bläserinnen und Bläser von rund 900 Posaunenchören zusammengeschlossen, die überwiegend der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern angehören. Aber auch freikirchliche Posaunenchöre, CVJM-Chöre, eingetragene Vereine und ein katholischer Posaunenchor sind Mitglied.

90 Bläserinnen und Bläser gestalten den Gottesdienst in Langenzenn

„Es ist für uns eine hohe Ehre, dass der Posaunenchorverband Bayern in unserer Langenzenner Kirche dieses große Jubiläum feiert“, freut sich Dekan Friedrich Schuster. „Die Bläserarbeit hat in unserem Dekanat und in unseren Gemeinden einen hohen Stellenwert. Der Festgottesdienst ist deshalb eine Stärkung für diese wichtige Arbeit vor Ort. Es ist gut, dass dieses ehrenamtliche Engagement auch medial gewürdigt wird.“

Langenzenn - Nach längerer Zeit wird wieder ein im Landkreis Fürth stattfindender Gottesdienst live im Fernsehen übertragen: Am 31. Juli 2011 sendet das Bayerische Fernsehen ab 10 Uhr aus der Stadtkirche Langenzenn. Dort findet der festliche Bläsergottesdienst anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Posaunenchorverbandes Bayern statt.

musikalisch gestalten. Weitere Beteiligte sind Regionalbischof Christian Schmidt, Dekan Friedrich Schuster und Organist Markus Simon. Der Titel des Gottesdienstes lautet „Gott loben, das ist unser Amt“. Platzkarten gibt es im Pfarramt Langenzenn unter Telefon (09101) 2025. Die Besucher sollen bereits um 9.30 Uhr in der Kirche sein, weil sie vom BR „geschult“ werden.

Familie

Senioren

Familienpaten gesucht

Ergänzung zu Artikel aus Heft 12

Die Bläserinnen und Bläser des Posaunenchorverbands Bayern, darunter Bläser des Posaunenchors Langenzenn, bereiten sich seit Wochen auf das festliche Ereignis vor. Die Proben finden in der Geschäftsstelle des PosaunenchorverAus diesem Anlass werden 90 Bläse- Der Posaunenchorverband wurde 1921 bands in Nürnberg und im Gemeinderinnen und Bläser den Gottesdienst aus den Wurzeln des CVJM gegründet. saal der Stadtkirche Langenzenn statt.

Landkreis Fürth - Das Mehrgenerationenhaus Mütterzentrum Fürth sucht dringend neue Familienpaten, die Familien in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth in verschiedenster Weise ehrenamtlich unterstützen.

Landkreis Fürth - Der in der oben genannten Ausgabe als Lieferant von „Essen auf Rädern“ aufgeführte ASB - Arbeiter-Samariter-Bund teilte uns mit, dass der Landkreis Fürth zurzeit nicht beliefert wird. Wir bitten daher, von Anfragen an den ASB abzusehen, vielen Dank!

seit März 2011 im Deutenbacher Gemeinschaftshaus, Neuwerker Weg 15a schmecken lassen. Nach kurzer Voranmeldung bei der LKG-Mitarbeiterin B. Zapf (Tel. 0911/68 55 76) wird das Team für eine warme Mahlzeit sorgen. Jeweils von 12.00 Uhr bis circa 13.30 Uhr wird der Tisch gedeckt sein.

Die Paten werden geschult und erhalten ein Zertifikat. Die Schulung ist kostenfrei. Wieviel Zeit die Paten/Patinnen einbringen wollen, ist ihnen selbst überlassen. Eine Patenschaft kann ab einem Alter von 18 Jahren übernommen werden. Das Mütterzentrum Fürth sucht junge und ältere Unterstützer. Wer sich für diese wichtige Aufgabe interessiert, kann sich ab sofort im Mütterzentrum unter Telefon (0911) 77 27 99 melden oder per Mail an: muetterzentrum-fuerth@nefkom.net

Aus Stein hat sich ein weiterer Anbieter von gemeinsamen Mittagstischen gemeldet: Das Angebot der Martin-Luther-Kirchengemeinde (zwei mal im Monat gemeinsamer Mittagstisch. Auskunft unter (09 11) 68 55 35) ergänzt die Landeskirchliche Gemeinschaft Deutenbach, indem sie im Wechsel ebenfalls ein leckeres Mittagessen anbietet. Für nur zwei Euro Unkostenbeitrag kann man es sich

Die Landeskirchliche Gemeinschaft will damit das schon bestehende Angebot in Stein ausweiten, so dass praktisch jede Woche (außer in den Sommer- u. Weihnachtsferien) eine günstige Mahlzeit angeboten werden kann. Prediger Johannes Lehnert möchte die Nachbarn und Mitbürger von Stein und Deutenbach herzlich ins Gemeinschaftshaus einladen, „einfach mit anderen ein leckeres Mittagessen zu genießen“.


Landkreismagazin 13.2011

Senioren

Seniorenbeiräte unterwegs im Schloss Stein Stein - Willy Leipold, Vorsitzender des vor einem Jahr neu gegründeten Senioren- und Behindertenrates der Stadt Stein, hat für die Vertreter der Seniorenbeiräte im Landkreis eine Besichtigung des renovierten Schlosses Faber-Castell organisiert. Tatkräftig unterstützt wurde er dabei vom Stadtseniorenrat Oberasbach, dessen 1. Vorsitzender Friedhelm Die Vertreter der Seniorenbeiräte im Schloss Stein Laaß sehr gute Kontakte zur Firma Dieter Sieber, Sprecher der AG Senioren nicht zuletzt wollen wir mit unseren Faber-Castell unterhält. im Landkreis Fürth, betonte, dass die- nun schon Tradition gewordenen ExSo unternahmen 43 Teilnehmer der Seni- se Schlossbesichtigung nicht nur dem kursionen den Seniorenvertretern im orenbeiräte des Landkreises Fürth einen gegenseitigen Kennenlernen diente, Landkreis für ihr Engagement danken Rundgang durch das Graf von Faber- sondern auch Anregung sei, mit den und ihnen einen abwechslungsreichen Castellsche Schloss, das in den letzten örtlichen Seniorenvertretungen ähn- Nachmittag bieten, frei von allen ehJahren aufwändig restauriert wurde. liche Ausflüge durchzuführen. „Und renamtlichen Verpflichtungen.“

Senioren

Tafeln im Landkreis Fürth Landkreis Fürth - Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen Gründen bei der Ernährung sparen müssen, wollen wir hier auf das Angebot der Tafeln (das nicht nur für Senioren gilt!) im Landkreis Fürth hinweisen.

Zirndorf, Homburger Str. 1, Lebensmittelausgabe donnerstags von 12.00 – 13.00 Uhr

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Lebensmittel zu erhalten, erfahren Sie für die o.g. Ausgabestellen der Fürther Tafel e.V. telefonisch unter (09 11) Die Tafeln sammeln qualitativ einwand- 97 46 363. freie Lebensmittel, die kurz vor dem Angebot der Langenzenner Tafel e.V. Mindesthaltbarkeitsdatum stehen, bei Firmen in der Region ein und verteilen Dienstag: Ausweisausgabe von 15.00 – 16.00 Uhr diese gegen einen symbolischen Betrag an bedürftige Mitbürgerinnen und Samstag: Langenzenn, Nürnberger Str. 29, Lebensmittelausgabe von Mitbürger. Die Fürther Tafel e.V. (www. 13.00 – 14.00 Uhr fuerther-tafel.de) ist ein eingetragener Verein, der vom Finanzamt als gemein- Auskunft bei Frau Kirsten Landauer, nützig anerkannt ist. Bei einer Spende Telefon (0 91 01) 15 21, E-Mail Adresse: kirsten.landauer@langenzenner-tafel.de wird eine Spendenquittung erteilt. Im Landkreis Fürth betreibt die Fürther Für alle Tafeln im Landkreis gilt, dass die Ausgabestellen an Feiertagen geschlosTafel e.V. folgende Ausgabestellen: sen sind. Cadolzburg, Haffnersgartenstr. 3, Lebensmittelausgabe freitags von 12.00 – 13.00 Uhr

Helferinnen und Helfer gesucht Die Tafeln suchen immer wieder Freiwillige, die sie bei den verschiedenen Aufgaben unterstützen. Sie können helfen, indem Sie z.B. Lebensmittel transportieren bzw. bei den Firmen abholen, die Waren sortieren, die Kunden der Tafel bedienen oder auch ganz einfach durch Mund-zu-MundPropaganda im Bekannten- und Verwandtenkreis Werbung machen. Wenn Sie bei den Tafeln in Cadolzburg, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf helfen wollen, so fragen Sie bitte unter der Telefonnummer (09 11) 97 46 363 an. Interessenten für die Langenzenner Tafel wenden sich bitte an Frau Kirsten Landauer (siehe links). Auch Mitglieder der Landkreis-Senio­ ren-Vertretungen sind in den einzelnen Tafeln aktiv und geben gerne Auskunft.

„Gefällt mir!“ – Der Landkreis bei Facebook

Oberasbach, Friedhofsweg 5, Diakoniestation, Lebensmittelausgabe mittwochs von 13.00 – 14.00 Uhr Roßtal, Rathausgasse 8, ev. Gemeindehaus, Lebensmittelausgabe freitags von 12.00 – 13.00 Uhr Stein, Alexanderstr. 6, Lebensmittelausgabe dienstags von 12.00 – 13.00 Uhr

Besuchen Sie uns auf unserer Facebookseite unter facebook.de/landkreisfuerth Auf der Seite finden Sie viele Ausflugs- und Veranstaltungstipps aus der Region.

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Zahnärzte - mit Zahnersatz besser leben

Zahnärztliche Implantate haben sich in den letzten Jahren zu einer bewährten Therapieform entwickelt. Es handelt sich dabei im Allgemeinen um zylindrisch geformte etwa zahnwurzelgroße Körper aus Titan oder Keramik, welche in den Kieferknochen eingepflanzt werden und dort fest einheilen. Nach erfolgter Einheilung des Implantates muss dieses durch eine so genannte Suprakonstruktion zu

einem Zahnersatz ergänzt werden. Das Einbringen von Implantaten hat sich heute als die beste Möglichkeit herausgestellt, um im zahnlosen Kiefer den Prothesenhalt zu verbessern, und zwar dann, wenn die konventionellen Methoden für die Versorgung zahnloser Kiefer nicht zum Erfolg führen. Auch beim Verlust einzelner Zähne haben sich Implantate bewährt. So kann zum Beispiel beim Verlust eines Schneidezahnes im jugendlichen Gebiss direkt nach dem Zahnverlust oder aber nach Verheilung und Verknöcherung der Wunde ein Implantat eingesetzt werden. Dieses bildet dann die Basis zur Rekonstruktion der fehlenden Zahnkrone. Der wesentliche Vorteil besteht dar-

in, dass im Gegensatz zur konventionellen Therapieform, der Brücke, die benachbarten Zähne nicht für eine Überkronung beschliffen werden müssen. Auch zur Verlängerung verkürzter Zahnreihen werden Implantate erfolgreich eingesetzt. Selbstverständlich muss in jedem Fall die Anwendung von Implantaten gegen die konventionellen prothetischen Therapieformen abgewogen werden. Zusätzlich muss der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten die Insertion, also das Einsetzen von Implantaten, zulassen und der Kieferknochen muss nach Qualität und Quantität für eine Implantation geeignet sein. Sind die Voraussetzungen nicht ideal, besteht die Möglichkeit des Knochenaufbaus

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zum Beispiel mit Eigenknochen oder Knochenersatzmaterialien. Auch bei der prothetischen Versorgung von Patienten mit Implantaten arbeiten Zahnmedizin und Zahntechnik in bewährter Weise Hand in Hand. Alle am Patienten durchzuführenden Maßnahmen liegen in der Hand des Zahnarztes, während die technische Herstellung von Zahnersatz auf Implantaten Aufgabe des Zahntechnikers ist. Die vom Gedanken der Teamwork beeinflusste Zusammenarbeit zwischen Zahntechniker und Zahnarzt führt bei den Suprakonstuktionen für Implantate zu langfristig erfolgreichen Rehabilitationen des Kauorgans.

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Spenden für Stuhlpatenschaften weiterhin möglich Wie Friedhelm Laaß, der „Herr der Stühle”, mitteilt, können weiterhin Stuhlpatenschaften (wir haben in der letzten Ausgabe berichtet) für die Altenberger Theatergruppe abgeschlossen werden. Grund genug für die Theatergruppe nach weiteren Gönnern zu suchen, die mit einer Spende von 40 Euro zum Stuhlpaten werden können. Wenn auch Sie Stuhlpate werden wollen, verwenden Sie bitte folgendes Konto für die Einzahlung der 40 Euro: Sparkasse Fürth, Bankleitzahl: 762 500 00, Kto.-Nr.: 249166505, Ev. Kirchengemeinde St. Markus, Altenberg, Zweckgebunden für Stühle der Theatergruppe.Sparkasse Fürth, Bankleitzahl: 762 500 00, Kto.-Nr.: 249166505, Ev. Kirchengemeinde St. Markus, Altenberg, Zweckgebunden für Stühle der Theatergruppe.

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