is Landkr Magazin Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth
27.09. 2012 Ausgabe 17
Aktuell
100 Jahre Kindergarten „Sonnenblume“:, Der Landesbischof war zu Besuch in Roßtal, Seite 3.
Längere Öffnungszeiten: Verbessertes Angebot für Bürger, [Seite 12]
LeistungsFähig. LebensFroh.
Straßen- und Radwegeprogramm: Die kommenden Tiefbauprojekte im Landkreis im Überblick, [Seite 4/5]
Programm für Klein und Groß: Der Kinderkulturherbst richtet sich diesmal auch an Eltern, [Seite 8]
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Aktuell
Landesbischof predigte in Roßtal Roßtal - Hoher Kirchenbesuch im Landkreis: Landesbischof Heinrich BedfordStrohm war anlässlich des 100. Geburtstages des Kindergartens “Sonnenblume” nach Roßtal gekommen. Der Gottesdienst wurde zu einem Erlebnis. Denn der Landesbischof überraschte die Kirchenbesucher: Auf der Kanzel führte er einen Dialog mit einer Handpuppe namens “Paulino”. So wurde die Predigt auch für die
vielen Kindergartenkinder zu einem unterhaltsamen wie kurzweiligen Erlebnis. Der Landtagsabgeordnete Hans Herold, Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Johann Völkl beglückwünschten den Kindergarten zum runden Geburtstag. Der Landesbischof erinnerte daran, wie vor 100 Jahren in Roßtal – aber sicher auch anderswo – die ersten Kindergärten entstanden sind: Viele Roßtaler seien vor hundert
Der Landesbischof im Gespräch
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Jahren Kleinbauern und Bauhandwerker gewesen. „Die Frauen bearbeiteten den eigenen Acker und die Äcker der größeren Bauern. Die Männer waren in Nürnberg in der Stadt tätig“, so Bedford-Strohm. Man habe damals also erstmals ein Kinderbetreuungsproblem gehabt. Mittlerweile hat sich natürlich viel geändert. Daran erinnerten vor allem die Grußwortredner beim anschließenden Fest auf dem Gelände des Kindergartens. „Eltern erwarten zurecht, dass ihre Kinder gut betreut werden“, so Matthias Dießl. Dazu gehöre auch die Förderung ihrer Fähigkeiten und natürlich dürfe der Spaß nicht zu kurz kommen. Und da waren sich alle beim Jubelfest sicher: Genau diesem Wunsch kommen alle Verantwortlichen in der „Sonnenblume“ nach. Unvergessen ist bis heute die Nacht vom 30. Juni 2007, in der ein Brand das alte Gebäude vollständig zerstört hatte. „Die außergewöhnliche Spendenbereitschaft der Bevölkerung Roßtals war damals ein klares Indiz der Wertschätzung und Wichtigkeit der Einrichtung in Roßtal“, so der Landrat. Kaum zu glauben: Nun sind schon wieder vier Jahre seit Bezugnahme des neuen Gebäudes vergangen. Der Kindergarten ist dadurch die „älteste und zugleich neueste Kindertageseinrichtung“ in Roßtal – mit insgesamt 121 Plätzen. Happy Birthday!
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Aktuell
Die kommenden Straßen- und Radwegebauprojekte im Landkreis Fürth in der Übersicht Landkreis Fürth - Einmal im Jahr besichtigt der Bauausschuss vor Ort Straßenbauprojekte, die kurz- oder mittelfristig umgesetzt werden sollen. Hierdurch können sich die Ausschuss-Mitglieder eine Meinung zu allen Projekten bilden. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung an den Kreistag abgegeben, der das Maßnahmenpaket in seiner Sitzung am 8.10.2012 beschließt. Wir stellen Ihnen nachfolgend die Straßen- und Radwege vor, die im kommenden Jahr beginnen sollen sowie Projekte, die der Ausschuss bei seiner jüngsten Sitzung neu in das Programm aufgenommen hat. Bitte beachten Sie: Die angegebenen Kosten sind ohne Zuschüsse angegeben. Für alle Projekte werden, soweit möglich, Zuschussanträge gestellt. FÜ 11: Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) Burggrafenhof Geplanter Baubeginn: 2013 Kosten für Landkreis: 723.000 Euro Der Ausbau der OD Burggrafenhof sollte ursprünglich bereits in diesem Jahr beginnen. Aufgrund der massiven Eingriffe in die dortige Gebäudesubstanz konnte diese geplante Optimallösung jedoch nicht komplett realisiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Kreistag beschlossen, einen so genannten „teilweisen“ Vollausbau umzusetzen. Das heißt: In den Bereichen, in denen der Kauf von Grundstücken möglich ist, werden Straßenaufbau-, -breite und Gehwege wie geplant realisiert. FÜ 17: Umbau eines Bahnüberganges in Langenzenn Geplanter Baubeginn: 2013 Kosten für Landkreis: 380.000 Euro Initiator dieser Maßnahme am Raindorfer Weg ist die Bahn. Im Zuge des Umbaus sollen auch die Querneigung, die Fahrbahndecke und eine Kurve im Bereich des Bahnübergangs verbessert werden, so dass insbesondere auch größere Lastwagen und Busse die Stelle einfacher passieren können. In diesem Bereich würde auch die von der Stadt Langenzenn geplante Nordumgehung verlaufen. Der Kreistag hat beschlossen, dass der Umbau des Bahnübergangs – um den Erfolg der Maßnahme nicht zu
gefährden – unabhängig von der Nordumgehung im Jahr 2013 gebaut werden soll. Der Landkreis muss ein Drittel der Baukosten für den Umbau des Bahnübergangs und seinen Anteil für den Umbau der vorund nachgelagerten Straße übernehmen. FÜ 19: Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) Wachendorf Geplanter Baubeginn: 2013 Kosten für Landkreis: 1,4 Millionen Euro Der Ausbau der OD Wachendorf besteht aus drei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt, in etwa die Mitte der Ortsdurchfart, wurde bereits vor rund zehn Jahren abgeschlossen. Nun sollen die anderen beiden Abschnitte folgen. 2013 wird der Bereich von der Alten Fürther Straße bis zum bereits fertiggestellten ersten Bauabschnitt ausgebaut. Der Radweg soll mit einer Querung über die Alte Fürther Straße angeschlossen werden. 2014 folgt dann der dritte Bauabschnitt von der Ortsausfahrt in Richtung Cadolzburg bis zur Ortsmitte von Wachendorf.
wird sich damit von Bussen und Lastwagen einfacher durchfahren lassen. Ist die Brücke saniert, soll ein Jahr später der Ausbau der Ortsdurchfahrt Roßtal sowie ein Deckenbau in der OD Weitersdorf begonnen werden. Ein Vollausbau als maximale Variante würde einen massiven Eingriff in die bestehende Bebauung bedeuten. Da dies stellenweise weder sinnvoll noch grunderwerbstechnisch realisierbar sein dürfte, muss der genaue Ausbauumfang erst noch ermittelt werden.
Die enge Eisenbahnüberführung wird ab 2014 umgebaut
FÜ 11: Beseitigung von drei Bahnübergängen und Neubau einer Kreisstraße in Langenzenn Geplanter Baubeginn: 2015 Kosten für Landkreis: 893.000 Euro
Sicht von der Alten Fürther Straße in Richtung Ortseinfahrt von Wachendorf.
FÜ 22: Neubau einer Eisenbahnüberführung und Ausbau der Ortsdurchfahrt (OD) Roßtal/Weitersdorf Geplanter Baubeginn: 2014 (Eisenbahnüberführung) bzw. 2015 (Ortsdurchfahrt) Gesamtkosten: 2,97 Mio, Landkreisanteil: 2,02 Mio € Über dieses Projekt haben wir bereits mehrfach sehr ausführlich im Landkreismagazin berichtet. Die Bahn beabsichtigt die sehr enge Eisenbahnüberführung über die Weitersdorfer Hauptstraße (FÜ 22) voraussichtlich 2014 umzubauen. Die Überführung soll danach eine Höhe von 3,80 Meter und eine Breite von 10 Meter haben und
In Langenzenn an der Bleiche sollen zwei Bahnübergänge im Zuge der FÜ 11 und ein Bahnübergang zur Firma Koramic geschlossen und im Rahmen eines Ausbaus der Kreisstraße FÜ 11 bis zur Würzburger Straße ersetzt werden. Hierbei würde der vom Landkreis beschlossene Ausbau am Ziegenberg enden, die Zenn selbst würde nicht tangiert, ein Brückenbauwerk wäre nicht erforderlich. In diesem Bereich und auch deutlich darüber hinaus würde auch die von der Stadt Langenzenn geplante Nordumgehung verlaufen. Da die Nordumgehung aus Sicht von Naturschutzbehörde, Wasserrecht sowie straßenbautechnisch sehr anspruchsvoll ist, hat sich die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Stadt Langenzenn, insbesondere wegen der dann erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen mehrfach verzögert. Die Realisierung im Jahr 2013 ist damit nicht mehr zu halten
Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth
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und verschiebt sich auf 2015. Bei Verzögerung der Planungsphase steigt die Gefahr, dass die Bahnübergänge seitens der Bahn unabhängig von straßenbaulichen Maßnahmen erneuert werden. Damit wäre der vom Landkreis angestrebte Ausbau leider hinfällig. Da dies verkehrlich wohl die am wenigsten wünschenswerte Variante zur Lösung der Verkehrsprobleme „An der Bleiche“ ist, soll dies nach Ansicht des Ausschusses unbedingt vermieden werden. Eine zügige Weiterentwicklung dieses Projekts wurde vom Landkreis deshalb erneut bei der Stadt Langenzenn eingefordert. St 2245: Biberttalradweg Geplanter Baubeginn: 2013 Kosten für Landkreis: 239.000 Euro Der Landkreis plant, wie ausführlich berichtet, gemeinsam mit den Gemeinden Dietenhofen, Großhabersdorf, Ammerndorf und der Stadt Zirndorf den Ausbau bzw. die Asphaltierung der nur unzureichend befestigten Abschnitte des Bibertradweges entlang der Staatsstraße 2245. Der Ausbau des Bibertradweges mitsamt der Bibertbrücke wurde nun in das aktuelle Förderprogramm des Freistaats für 2012 aufgenommen, die konkrete Umsetzung soll 2013 erfolgen. Die Planungen für den Ausbau des Bibertradweges wurden aus zuschussrechtlichen Gründen federführend von der Stadt Zirndorf koordiniert, ein erster Entwurf des erforderlichen Zuwendungsantrags liegt seit März 2012 vor. Die Gesamtkosten des kompletten Ausbaus des Radwegeausbaus wurden auf 810.000 Euro geschätzt und verteilen sich auf die einzelnen Gebietskörperschaften.
6 hat ergeben, dass eine Instandsetzung und Belagserneuerung erforderlich wird, was bislang im Bauprogramm für 2013 vorgesehen war. Da die Bibertbrücke jetzt zusammen mit dem Biberttalradweg 2013 erneuert werden soll, wurde die Instandsetzung der Geh- und Radwegebrücke Oberasbach auf 2014 verschoben. FÜ 7 / NEA 8: Geh- und Radweg Puschendorf – Landkreisgrenze – Pirkach Geplanter Baubeginn: 2013 Kosten für Landkreis: 490.000 Euro Zum reinen Geh- und Radwegebau wird nun ergänzend abschnittsweise ein Deckenbau auf der Kreisstraße FÜ 7 mit durchgeführt. Ebenso wird als Fortführung des Geh- und Radweges der Einbau einer Querungshilfe am Ortseingang vorgesehen. Dies erfordert entsprechende Umbauarbeiten an der dortigen Straßeneinmündung. FÜ 19: Geh- und Radweg Wachendorf – Banderbach
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Geplanter Baubeginn: 2014 Kosten für Landkreis: 955.000 Euro Dieser Weg ist nur auf einem Teilstück von Banderbach aus kommend bis zum Weiherhofer Sportplatz asphaltiert. Im Bereich weiter in Richtung Wachendorf ist dieser Weg unzureichend befestigt und als ganzjährig befahrbarer Geh- und Radweg nur noch eingeschränkt benutzbar. Ein richtliniengemäßer Ausbau ist daher vorgesehen. Folgende Maßnahme wurden neu in das Straßen- und Radwegeprogramm aufgenommen: FÜ 7 / FÜ 17 Kreisverkehrsplatz Bernbach in Veitsbronn
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Geplanter Baubeginn: 2016
Im Zuge der Asphaltierung des Biberttalradweges wird auch die Bibertbrücke erneuert.
FÜ 6: Instandsetzung Geh- und Radwegebrücke bei Oberasbach Geplanter Baubeginn: 2014 Kosten für Landkreis: 270.000 Euro Die Brückenprüfung 2008 der Geh- und Radwegebrücke im Zuge Kreisstraße FÜ
Seitens der Gemeinde Veitsbronn wurde an den Landkreis der Wunsch nach einem Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Nürnberger Straße/Fürther Straße in Bernbach herangetragen. Hier kommt es immer wieder zu Blechschäden aufgrund der etwas unübersichtlichen Vorfahrtsregelung. Dieser Knotenpunkt gehört zu den am stärksten verkehrlich belasteten Kreuzungen im gesamten Landkreis.
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Aktuell
Start ins Berufsleben beim Landkreis Fürth Landkreis Fürth - Am 3. September haben fünf junge Menschen ihre Ausbildung im Landratsamt Fürth begonnen. Philipp Puiu, Jan Eggensdorf, Pia Reichardt, Simone Hoffmann und Lisa Weiß werden als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet. Landrat Matthias Dießl begrüßte die Berufsanfänger und wünschte ihnen einen interessanten Ausbildungsverlauf. Er appellierte an sie, in den einzelnen Fachabteilungen aktiv „Wissen einzufordern.” Aber auch ihre eigenen Ideen und Anregungen seien wichtig. Matthias Dießl weiter: „Es ist mir wichtig, dass Sie bei allem was Sie tun, unseren Bürger beziehungsweise Kunden in den Mittelpunkt stellen: Begegnen Sie allen Bürgerinnen und Bürgern immer freundlich und hilfsbereit.“
Insgesamt werden derzeit vom Landkreis Fürth 17 Verwaltungsfachangestellte ausgebildet. Darüber hinaus beschäftigt der Landkreis einen Auszubildenden zum Fachinformatiker für Systemintegration sowie einen Auszubildenden zum Lebensmittelüberwacher für die Regierung von Mittelfranken. An der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Hof studieren zwei Anwärterinnen für die dritte Qualifizierungsebene, davon eine für die Regierung von Mittelfranken.
Die neuen Azubis. Vorne v.l.: Lisa Weiß, Simone Hoffmann, Pia Reichardt. Hintere Reihe v.l.: Jan Eggensdorf und Philipp Puiu
Soziales
Essen und Trinken für den guten Zweck ZIRNDORF – Das herrliche Wetter hat dem 24. Weinfest des Lions Club Zirndorf regen Besucherandrang beschert. Beim Traditionsereignis des Spätsommers war mit der Kapelle „Dadaraa“, der Big Band der Stadtkapelle Zirndorf und der „Conny-WagnerBand“ für beste musikalische Unterhaltung gesorgt.
Als prominente Weinausschenker fungierten Landrat Matthias Dießl und Zirndorfs 3. Bürgermeisterin Sandra
Hauber. Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel war als „Glücksfee“ mit dem Lostopf der Tombola unterwegs. Der Erlös der Veranstaltung geht gemäß dem Motto „Geld aus der Region – für die Region“ in diesem Jahr anteilig an den Seniorenbeirat, das Kreativzentrum und den Nordstadt-Treff in Zirndorf. (Manuela Rögner)
(Fotos: Rögner)
Präsident Thomas Becker freute sich, zusammen mit den Clubmitgliedern und deren Familien sowie den zahlreichen Besuchern wieder ein “Fest voller Gemütlichkeit, familiärer Atmosphäre und mit leckeren fränkischen Schmankerln feiern zu können.” Wie schon in den Vorjahren hat der Lions Club Zirndorf dabei auch Unterstützung durch den Partnerclub aus Vigevano (Italien) erhalten. Die Gäste servierten unter anderem Parmaschinken und italienischen Espresso.
Bürgermeister Thomas Zwingel verkauft Lose für den guten Zweck
Manfred Grünert von den Lions und Landrat Matthias Dießl beim Weinverkauf
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Familie
22. Kinder- und Jugendkulturherbst im Landkreis Fürth Väter spielen anders: Vortrag für Väter mit Kinder im Altern von 0 bis 12 Jahren.
Landkreis Fürth - Im Rahmen des Kinder- und Jugendkulturherbstes sind erstmals auch verschiedene Veranstaltungen für Eltern und Interessierte geplant. Sowohl die Kinder- und Jugendveranstaltungen, als auch die Abende für Erwachsene sind für alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürth gedacht. Die Veranstaltungsorte liegen in diesem Jahr im Markt Ammerndorf und in der Gemeinde Großhabersdorf.
Bitte melden Sie sich zu den jeweiligen Aktionen an. Die verschiedenen Mitveranstalter freuen sich sehr über Ihre Teilnahme! Angebote für Erwachsene: „Spielerisch die Welt entdecken und dabei lernen“ Vortrag von Katja Schiffer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Diakonisches Werk Fürth) für Eltern, Großeltern und Pädagogen. An diesem Abend erfahren Sie, welche Bedeutung das freie Spiel für die kindliche Entwicklung im Vorschulalter hat, welche Fähigkeiten Ihr Kind dadurch erwirbt und wie Sie Ihr Kind dabei unterstützen können. Donnerstag, 4. Oktober 2012 um 19.30 Uhr in der Montessori Kindertageseinrichtung „Spatzennest“, Ammerndorf (Anmeldung: 09127/570425 E-Mail: mgh-ammerndorf@gmx.de). Veranstalter: Mehrgenerationenhaus Ammerndorf
Dieser Abend will Sie zu einem väterlichen und männlichen Umgang mit ihrem Nachwuchs anregen und stärken. Was brauchen Kinder von ihren Vätern? Referent ist Andreas Laurien, Diplom-Psychologe und Leiter der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kitzingen. Donnerstag 8. November 2012 um 19.30 Uhr in der Montessori Kindertageseinrichtung „Spatzennest“, Anmeldung: 09127/570425 mgh-ammerndorf@ gmx.de. Veranstalter: Mehrgenerationenhaus Ammerndorf
missar von der Kriminalpolizei Fürth. Eine Veranstaltung für Eltern, Erzieher, Lehrer und Menschen, die mit Jugendlichen arbeiten und für Jugendliche Verantwortung tragen. Montag, 8. Oktober 2012 um 19.00 bis 21.00 Uhr im Schulungsraum der FFWAmmerndorf Veranstalter: Dorfkinder e.V., FFW Ammerndorf & Kriminalinspektion Fürth Vortrag: „Gehirnentwicklung braucht Freies Spiel“ nach Maria Montessori Die einzige Entwickungsmöglichkeit des kindlichen Gehirns ist nach neuesten Belegen der Neurowissenschaften seine ständige Veränderung. Das kindliche Spiel, Maria Montessori spricht ausschließlich von der „Arbeit des Kindes“, bietet unzählige Möglichkeiten. Freitag, 19. Oktober 2012 um 20.00 Uhr in der Montessori KiTa „Spatzennest“, Ammerndorf
Elternabend: „Bedeutung des Spiels in der kindlichen Entwicklung“ Der Abend wird vom Spielpädagogen und Leiter der KiTa „Haus für Kinder und Eltern“ in Fürth gestaltet. Neben theoretischen Grundlagen gibt es auch viele praktische Beispiele. 15. November 2012 um 19:30 Uhr in der KiTa Pusteblume, Ammerndorf, Anmeldung bis 9.11. unter 09127-8271, Unkostenbeitrag: 3 Euro. Veranstalter: KiTa Pusteblume, Ammerndorf
Unkostenbeitrag: 1 Euro. Veranstalter: Mehrgenerationenhaus Ammerndorf
„Gefahren im Netz“ Online-Spiele, Facebook oder andere soziale-Netzwerke, Urheberrechte beim Runterladen im Internet, Jugendschutz-Blocker oder „Wo tappe ich in Abzockfallen“ - die Gefahren sind nicht groß, für den, der sie kennt. Die neuesten Trends und Erkenntnisse von Joachim Krause, Kriminalhauptkom-
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Aktuell
Denkmäler im Landkreis standen offen Euro. Erfreulicherweise wurde der Kostenrahmen aber unterschritten”, erläuterte Bürgermeister Jürgen Habel. Es sei solide gearbeitet worden. Das Gebäude-Ensemble befindet sich allerdings nicht im Besitz der Stadt. Die Hospital Stiftung Langenzenn ist die Eigentümerin. Langenzenns Bürgermeister Jürgen Habel und Landrat Matthias Dießl schauen Sie hat von den Sanierungskosten rund sich ein Foto an, auf dem der Raum vor der Denkmalsanierung zu sehen ist drei Millionen Euro Langenzenn - „Holz“ – unter diesem übernommen, den Rest trägt die Stadt LanMotto hat der europaweite Tag des of- genzenn. fenen Denkmals auch im Landkreis Fürth Während der größte Teil der Stadtverwalstattgefunden. Zur Eröffnung waren tung bereits im Juli 2011 in das historimehrere hundert Bürger nach Langen- sche Gebäude eingezogen war, konnte am zenn gekommen. Hier konnte das Spital Tag des offenen Denkmals nun auch das besichtigt werden, das nach einer auf- Bürgerhaus im Spital eröffnet werden. Es wändigen Sanierung unter anderem als soll zum Treffpunkt für alle Generationen neues Rathaus der Stadt Langenzenn so- werden. Hierfür stehen drei unterschiedliwie als Bürgerhaus dient. che Räume mit einer Größe von 22 bis 107 Landrat Matthias Dießl lobte die Stadt für ihr Engagement in Sachen Denkmalschutz. “Besonders gelungen sind die Instandsetzungen der Bohlen-Balken-Decken, die Fachwerkwände sowie die Dachstühle”, stellte er fest. Die Gebäudeteile des Spitals stammen aus dem 16., 18. und 19. Jahrhundert. Die Sanierung kostete insgesamt 4,3 Millionen Euro. “Geplant waren sogar 4,5 Millionen
Das Hospsital Langenzenn - ein herrliches Ambiente
Quadratmetern zur Verfügung. Hier sollen künftig unter anderem Vorträge, Spielenachmittage und andere kulturelle Veranstaltungen stattfinden.
Keim und Mitarbeiter des Bauamtes durch das ehemalige Spital. Weitere sehenswerte Denkmäler Auch in anderen Gemeinden des Landkreises waren Denkmäler geöffnet: In Ammerndorf konnte der Kirchturm erklommen werden, in Cadolzburg standen der Torturm „Brusela“ und das Pisendelhaus im Mittelpunkt, in Großhabersdorf gab es Informationen zum “Gelben Löwen”, einem Gasthaus in einem denkmalgeschützten Gebäude. In Obermichelbach und Seukendorf konnten historische Scheunen nach ihrer Umnutzung besichtigt werden. In Stein waren die Türen der Stadtbibliothek, das älteste Gebäude der Stadt, geöffnet. Im Steiner Außenort Oberbüchlein war es möglich, ein altes Wohnstallhaus zu erkunden, das derzeit aufwendig von Familie Kleinlein saniert wird. Sie hatte für die vielen Besucher Kuchen gebacken und kümmerte sich liebevoll um die Gäste. In Wilhermsdorf lockte die Evangelische Kirche im barocken Baustil die Besucher an. Landrat Matthias Dießl dankte allen Organisatoren, allen voran den vielen freiwilligen Helfern aus den Gemeinden, den Mitarbeitern der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt sowie dem Kreisheimatpfleger Georg Lang.
Ängste abbauen Matthias Dießl betonte, “Denkmalschutz ist eine Aufgabe der Öffentlichkeit, die dem Schutz der Einzigartigkeit unseres baulichen Erbes und unserer Heimat dient.” Der Tag des offenen Denkmals trage dazu bei, “Denkmalschutz für alle erlebbar und begreifbar zu machen, Interesse und Verständnis zu wecken sowie Ängste abzubauen.” Bei Fragen helfe die Untere Denkmalschutzbehörde mit Kreisbaumeister Lohse weiter. Bei ihm und seinen Mitarbeitern bedankte sich der Landrat ganz besonders. Denn sie haben zusammen mit Kreisheimatpfleger Georg Lang den Denkmaltag im Landkreis organisiert. Zudem seien Vereine, Gemeinden und Privatpersonen sehr engagiert gewesen. Der Auftakt des Tages des offenen Denkmals wurde musikalisch umrahmt von der Stadtkapelle Langenzenn. Im Anschluss an die Grußworte führten Architekt Hermann
Die Stadtverwaltung ist in einen Teil des denkmalgeschützten Gebäudes eingezogen
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Aktuell
Bibertbahn-Reaktivierung: Konzept eines privaten Investors nicht tragfähig Zirndorf - Die Kostenschätzung zur Wiederherstellung der Infrastruktur der Bibertbahn durch den privaten Investor Rhein-Sieg Eisenbahn (RSE) hat sich als nicht tragfähig herausgestellt. Die von der RSE angegebenen Investitionskosten wurden in den vergangenen Wochen von einem unabhängigen Gutachterbüro überprüft. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat daher mit nur einer Gegenstimme an den Kreistag die Empfehlung abgegeben, “die BibertbahnReaktivierung unter den gegebenen Voraussetzungen nicht weiterzuverfolgen.” Die Kreisräte müssen über diese Empfehlung am 8. Oktober 2012 entscheiden. Die Annahmen der RSE seien von dem Gutachter mit der Machbarkeitsstudie des VGN gegenübergestellt worden, erläuterte Landrat Matthias Dießl. Hierbei hätten sich große Unterschiede ergeben. Während die RSE von Reaktivierungskosten von rund 10,3 Millionen Euro/netto ausgehe, habe der VGN 20,8 Millionen Euro/netto angesetzt. Dies entspricht einer Abweichung von über 50 Prozent. Kosten für Grundstücksrückkauf fehlen Aus dem Gutachten ergeben sich besonders auffällige Unterschiede in folgenden Punkten: Im Angebot der RSE fehlten Kalkulationskosten für den Rückkauf von Grundstücken der Bibertbahntrasse im Bereich der Stadt Nürnberg. Kosten für einen Haltepunkt “Zirndorf Bad” seien nicht enthalten, die Bahnsteiglängen an den anderen Bahnhöfen nur mit 60 Metern angegeben, während der VGN mit 90 Metern gerechnet
habe. Für die Anbindung an den Bahnhof Stein müssten fünf Weichen berücksichtigt werden, RSE habe aber nur Kosten für eine Weiche angegeben. Unterschiede seien auch bei den Eisenbahnbrücken gegeben: RSE habe nur eine Sanierung der Brücke über die Rednitz eingeplant, während die Machbarkeitsstudie von einem Neubau ausgehe. Bei der Brücke über die Rothenburger Straße sei von RSE zwar eine neue Brücke berechnet worden, jedoch mit einer nicht regelkonformen Breite. Darüber hinaus fehlten in der Kalkulation der RSE unter anderem Kosten für einige Signale sowie ein Puffer für unvorhersehbare Risiken während des Baus. Auch bei der Entwicklung der jährlichen Einnahmen hätten sich Zweifel ergeben. Eine von der RSE angenommene Steigerung bei den Einnahmen sei vor dem Hintergrund zurückgehender Fördermittel des Bundes fraglich. Risiken wirken sich auf RefinanzierungsZeitraum aus
(BEG) hat mittlerweile eine Stellungnahme abgegeben. Die BEG betont, dass eine Reaktivierung der Bibertbahn sowieso nur gemeinsam mit dem Dieselnetz Nürnberg, und damit frühestens 2019 möglich wäre. Über eine Bestelldauer äußerte sich die BEG nicht, jedoch ist anzunehmen, dass diese nicht über den regulären zwölf Jahren, bzw. den maximal möglichen 22 Jahren, liegen wird. Keine Umwidmung der Trasse Der Landrat wies daraufhin, dass der Kreistag bereits den Beschluss gefasst hat, die Trasse der Bibertbahn im Landkreis Fürth für den Verkehr frei zu halten und nicht als Bahnstrecke entwidmen zu lassen. “Wir halten uns damit also alle Optionen für die Zukunft offen”, so Dießl. Gleichzeitig treibe der Landkreis die Planungen zur Beschleunigung des Busverkehrs unter anderem auf der Rothenburger Straße weiter voran.
„Wenn nur ein einziges Risiko eintritt, kann der Zeitrahmen für die Refinanzierung sofort außerhalb jeglichen machbaren Bereiches liegen”, betonte Matthias Dießl. Die RSE geht bei einer Investition von 10,3 Mio. Euro/netto von einer Refinanzierungszeit von 22 Jahren aus. Eine Stellungnahme der RSE zu der vorliegenden Plausibilitätsüberprüfung lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor, wird jedoch bis zur Sitzung des Kreistages am 8. Oktober erwartet und den Kreisräten vorgestellt. Auch die Bayerische Eisenbahngesellschaft
Tipp
Auf zum Energietag 2012: Viele Infos, Blasmusik und Frühschoppen Zirndorf - Am Sonntag, 30. September 2012, findet der sechste Energietag des Landkreises Fürth statt. Die Bürgerinnen und Bürger haben wieder die Möglichkeit, sich rund um die Themen Energiesparen sowie Umwelt- und Klimaschutz zu informieren und die neuesten Entwicklungen und Trends zu erfahren. Stattfinden wird der Energietag auf dem Parkplatz des Landratsamtes in Zirndorf (Im Pinderpark 2) von 11 bis 16 Uhr. Landrat Matthias Dießl wird den Energietag um 11.45 Uhr offiziell eröffnen. Die Fachvorträge beginnen um 12.15 Uhr. Ab 11 Uhr spielen die Wiesengrund Musikanten. Im Festzelt gibt es verschiedene warme Speisen, wie zum Beispiel Weißwürste oder Bratwürste.
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Aktuell
Wanderausstellung „Barrierefrei bauen“ der Bayerischen Architektenkammer Landkreis Fürth - Zusammen mit dem 1. Vizepräsidenten der Bayerischen Architektenkammer Dr. Hans Dörr hat Landrat Matthias Dießl die Wanderausstellung „Barrierefrei bauen“ im Foyer des Landratsamtes Fürth in Zirndorf eröffnet. „Ich danke der Bayerischen Architektenkammer dafür, dass die Wanderausstellung im Landkreis Fürth gezeigt werden kann und freue mich, über das Interesse der Anwesenden“, so Dießl. Dr. Hans Dörr führte danach durch die Ausstellung. Barrierefrei zu planen und zu bauen “ist ein Thema, das uns alle betrifft”, betonte er. Die Wanderausstellung „Barrierefrei bauen“ verdeutlicht daher, wo überall im Alltag Barrieren aufauchen können.
Auf insgesamt 16 Schautafeln werden Beispiele aus dem Wohnungs- und Arbeitsumfeld, dem öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Freizeitbereich gezeigt und kurz erläutert. Konkrete Beispiele für das barrierefreie Planen und Bauen zeigen zudem, was im Detail zu beachten ist. Der Inhalt der Ausstellung wurde mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erarbeitet. Der Landrat warb für die Wohnraumberatung des Landratsamtes: Dabei fungiert das Regionalmanagement im Landratsamt Fürth seit einem Jahr als Vermittler zwischen Landkreisbewohnern, die ihr Zuhause rechtzeitig von Barrieren befreien und damit
zukunftssicher machen wollen, und Wohnraumberatern, die vor Ort wertvolle Tipps zur Verbesserung des Wohnumfeldes geben. Kontakt: Herr Frankenberger, Tel. (0911) 9773-1034
Landrat Matthias Dießl und der 1. Vizepräsident der Bayerischen Architektenkammer Hans Dörr
Aktuell
Ab 1. Oktober verbesserte Öffnungszeiten: Dienststellen in Zirndorf und Fürth länger geöffnet Noch besserer Service für die Kunden: Der Landkreis Fürth passt zum 1. Oktober 2012 die Öffnungszeiten im Landratsamt Zirndorf an. „Wir reagieren damit auf den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Optimierung der Öffnungszeiten ausgesprochen hatten“, sagt Landrat Matthias Dießl. Die generellen Öffnungszeiten werden erweitert: Von Montag bis Donnerstag ist künftig von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet -und zwar durchgängig! Bereits jetzt ist eine individuelle Terminvereinbarung mit dem Amt möglich. Die Zeiten dafür werden künftig von Montag bis Donnerstag auf 7 bis 18 Uhr ausgeweitet. Es wird aber empfohlen, individuelle Terminvereinbarungen insbesondere auch während der Öffnungszeiten zu nutzen. „Gerade die persönliche Terminvereinbarung ist ein großer Vorteil für unsere Bürger und Bürgerinnen, die so unnötige Wartezeiten und eventuell erforderliche weitere Besuche sparen, da sie ihr Anliegen direkt mit dem zuständigen Ansprechpartner erörtern können“, so Landrat Matthias Dießl. Diese Terminvereinbarung ist um so wichtiger, als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus flexible und damit familienfreundliche Arbeitszeiten haben. Die betrieblich bedingten Sonderöffnungszeiten für die Bereich KfzZulassung, Führerescheinstelle, Verkehrswesen, Gesundheitsbehörde sowie die Wertstoffhöfe und Deponien bleiben bestehen. Die neuen Öffnungszeiten sind unter www.landkreis-fuerth.de/oeffnungszeiten. html zu finden.
Amtsblatt 17.2012
Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon (09 11) 97 73-0 Fax (09 11) 97 73-1014
Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth
Nr. 17 vom 27. September 2012
Inhaltsverzeichnis 102 Landratsamt Fürth Bekanntmachung 103 Stadt Oberasbach Satzung für das Stadtarchiv
102 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Am Montag, 08.10.2012, um 15:00 Uhr findet im großen Sitzungssaal, LRA Fürth die 20. Sitzung des Kreistages statt. Die Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Unterlagen sind vor allem Akten, Amtsbücher, Urkunden und andere Einzelschriftstücke, Karten, Pläne, Bild-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme. Zum Archivgut gehört auch Dokumentationsmaterial, das von dem Stadtarchiv ergänzend gesammelt wird. (2) Archivwürdig sind Unterlagen, die für die wissenschaftliche Forschung, zur Sicherung berechtigter Belange Betroffener oder Dritter oder für Zwecke der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Verwaltung von verbleibendem Wert sind. (3) Archivisierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sicheren, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.
Zirndorf, den 17. September 2012 Landratsamt Fürth
ABSCHNITT II Aufgaben
Matthias Dießl Landrat
§3 Aufgaben des Stadtarchivs
103 Stadt Oberasbach Satzung für das Stadtarchiv Die Stadt Oberasbach erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl. S. 710, BayRS 2241-1- WFK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1999 (GVBl S. 521) folgende Satzung: Satzung für das Stadtarchiv der Stadt Oberasbach (Archivsatzung) ABSCHNITT I Allgemeines §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Archivierung und Benützung von Unterlagen im Stadtarchiv der Stadt Oberasbach. §2 Begriffsbestimmung (1) Archivgut sind alle archivwürdigen Unterlagen einschließlich der Hilfsmittel zu ihrer Nutzung, die bei der Stadt Oberasbach und bei sonstigen öffentlichen Stellen oder bei natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts erwachsen sind.
(1) Die Stadt Oberasbach unterhält ein Archiv. Das Stadtarchiv ist die städtische Fachdienststelle für alle Fragen des städtischen Archivwesens und der Stadtgeschichte. (2) Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, das Archivgut aller städtischen Ämter sowie der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften, zu archivieren. Diese Aufgabe erstreckt sich auch auf Archivgut der Rechtsvorgänger der Stadt und der Funktionsträger der in Satz 1 genannten Stellen. (3) Das Stadtarchiv kann auch Archivgut sonstiger öffentlicher Stellen [vgl. Art. 13 Absatz 1, 14 Absatz 1 BayArchivG] archivieren. Es gilt diese Satzung, soweit Vereinbarungen oder Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. (4) Das Stadtarchiv kann aufgrund von Vereinbarungen oder letztwilligen Verfügungen auch privates Archivgut archivieren. Für dieses Archivgut gilt diese Satzung mit der Maßgabe, dass besondere Vereinbarungen mit Eigentümern oder besondere Festlegungen in den letztwilligen Verfügungen unberührt bleiben. Soweit dem Betroffenen Schutzrechte gegenüber der bisher speichernden Stelle zustehen, richten sich diese nunmehr auch gegen das Stadtarchiv. (5) Das Stadtarchiv berät die städtische Verwaltung bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen. Es kann außerdem nichtgemeindliche Archiveigentümer bei der Sicherung und Nutzbarmachung ihres Archivgutes beraten und unterstützen, soweit daran ein städtisches Interesse besteht.
(6) Das Stadtarchiv fördert die Erforschung der Stadtgeschichte. §4 Auftragsarchivierung Das Stadtarchiv kann auch Unterlagen übernehmen, deren besondere Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind und bei denen das Verfügungsrecht den abgebenden Stellen vorbehalten bleibt (Auftragsarchivierung). Für die Unterlagen gelten die bisher für sie maßgebenden Rechtsvorschriften fort. Die Verantwortung des Stadtarchivs beschränkt sich auf die in § 5 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Maßnahmen. §5 Verwaltung und Sicherung des Archivgutes (1) Das Stadtarchiv hat die ordnungs- und sachgemäße dauernde Aufbewahrung und Benützbarkeit des Archivgutes und seinen Schutz vor unbefugter Benützung oder Vernichtung durch geeignete technische, personelle und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. Das Stadtarchiv hat das Verfügungsrecht über das Archivgut und ist befugt, das Archivgut nach archivwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu ordnen, durch Findmittel zu erschließen sowie Unterlagen, deren Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, zu vernichten. (2) Die Verknüpfung personenbezogener Daten durch das Archiv ist nur zulässig, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. ABSCHNITT III Benützung §6 Benützungsberechtigung Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut steht nach Maßgabe dieser Satzung Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen, natürlichen und juristischen Personen auf Antrag für die Benützung zur Verfügung. Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters soll vorliegen. §7 Benützungszweck Das im Stadtarchiv verwahrte Archivgut kann nach Maßgabe dieser Satzung benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und nicht Schutzfristen entgegenstehen. Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt.
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§8 Benützungsantrag (1) Die Benützung ist beim Stadtarchiv schriftlich zu beantragen. Der Benützer hat sich auszuweisen. (2) Im Benützungsantrag sind der Name, der Vorname und die Anschrift des Benützers, gegebenenfalls der Name und die Anschrift des Auftraggebers sowie das Benützungsvorhaben, der überwiegende Benützungszweck und die Art der Auswertung anzugeben. Ist der Benützer minderjährig, hat er dies anzuzeigen. Für jedes Benützungsvorhaben ist ein eigener Benützungsantrag zu stellen. (3) Der Benützer hat sich zur Beachtung der Archivsatzung zu verpflichten. (4) Bei schriftlichen oder mündlichen Anfragen kann auf einen schriftlichen Benützungsantrag verzichtet werden. §9 Schutzfristen (1) Soweit durch Rechtsvorschriften oder nach Maßgabe des Absatzes 2 nichts anderes bestimmt ist, bleibt Archivgut, mit Ausnahme bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmter Unterlagen, für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht (personenbezogenes Archivgut), darf erst 10 Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach seiner Entstehung benützt werden. Für Archivgut, das Rechtsvorschriften des Bundes über Geheimhaltung im Sinn der §§ 8, 10 und 11 des Bundesarchivgesetzes unterliegt, gelten die Schutzfristen des § 5 des Bundesarchivgesetzes. Die Schutzfristen gelten nicht für Maßnahmen nach § 5 Absatz 1 Satz 2. (2) Mit Zustimmung der 1. Bürgermeisterin/des 1. Bürgermeisters können die Schutzfristen vom Stadtarchiv im einzelnen Benützungsfall oder für bestimmte Archivgutgruppen verkürzt werden, wenn durch Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen. Bei personenbezogenem Archivgut ist eine Verkürzung nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden. Die Schutzfristen können vom Stadtarchiv mit Zustimmung der 1. Bürgermeisterin/des 1. Bürgermeisters um höchstens 30 Jahre verlängert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. (3) Die Benützung von Archivgut durch Stellen, bei denen es erwachsen ist oder die es abgegeben haben, ist auch innerhalb der Schutzfristen der Absätze 1 und 2 zulässig. Diese Schutzfristen
geltenjedoch, wenn das Archivgut hätte gesperrt werden müssen. (4) Der Antrag auf Verkürzung von Schutzfristen ist vom Benützer schriftlich bei dem Stadtarchiv zu stellen. Bei personenbezogenem Archivgut nach Absatz 2 Satz 2 hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist. (5) Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG dürfen bis 60 Jahre nach ihrer Entstehung nur benützt werden, wenn die Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist oder der Betroffene eingewilligt hat. § 10 Benützungsgenehmigung (1) Die Benützungsgenehmigung erteilt das Stadtarchiv. Sie gilt nur für das laufende Kalenderjahr, für das im Benützungsantrag angegebene Benützungsvorhaben und für den angegebenen Benützungszweck. Sie kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. (2) Die Benützungsgenehmigung des Archivs ist einzuschränken oder zu versagen, soweit a) Grund zu der Annahme besteht, dass Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würden, b) Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter entgegenstehen, c) Gründe des Geheimnisschutzes es erfordern, d) der Erhaltungszustand des Archivguts gefährdet würde, e) ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand entstehen würde oder f) Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern entgegenstehen. (3) Die Benützungsgenehmigung des Archivs kann auch aus anderen wichtigen Gründen eingeschränkt oder versagt werden, insbesondere wenn a) die Interessen der Stadt verletzt werden könnten, b) der Antragsteller gegen die Archivsatzung verstoßen oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht eingehalten hat, c) der Ordnungszustand des Archivguts eine Benutzung nicht zulässt, d) Archivgut aus dienstlichen Gründen oder wegen gleichzeitiger anderweitiger Benutzung nicht verfügbar ist oder e) der Benützungszweck anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder in Reproduktionen erreicht werden kann. (4) Die Benützungsgenehmigung kann widerrufen oder zurückgenommen werden, insbesondere wenn a) Angaben im Benützungsantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, b) nachträglich Gründe bekannt werden, die zur Versagung der Benutzung geführt hätten, c) der Benützer gegen die Archivsatzung verstößt oder ihm erteilte Nebenbestimmungen nicht einhält oder
d) der Benützer Urheber- und Persönlichkeitsschutzrechte sowie schutzwürdige Belange Dritter nicht beachtet. (5) Die Benützung kann auch auf Teile von Archivgut,auf anonymisierte Reproduktionen, auf die Erteilung von Auskünften oder auf besondere Zwecke, wie quantifizierende medizinische Forschung oder statistische Auswertung, beschränkt werden. Als Auflagen kommen insbesondere die Verpflichtung zur Anonymisierung von Namen bei einer Veröffentlichung und zur Beachtung schutzwürdiger Belange Betroffener oder Dritter sowie das Verbot der Weitergabe von Abschriften an Dritte in Betracht. (6) Im Fall einer Entscheidung aufgrund Absatz 2 Buchstaben a und c sowie Abs. 3 Buchstabe a holt das Stadtarchiv vorher die Zustimmung der 1. Bürgermeisterin ein. (7) Wird die Benützung von Unterlagen nach Art. 11 Absatz 4 Satz 2 BayArchivG beantragt, so hat der Benützer die Einwilligung des Betroffenen beizubringen oder nachzuweisen, dass die Benützung dem Vorteil des Betroffenen zu dienen bestimmt ist. § 11 Benützung im Stadtarchiv (1) Die Benützung erfolgt durch die Einsichtnahme in Findmittel, Archivgut und Reproduktionen in den Räumen des Rathauses. Die Benützung kann auch durch Beantwortung von schriftlichen oder mündlichen Anfragen, durch Abgabe von Reproduktionen oder durch Versendung von Archivgut ermöglicht werden. (2) Mündliche oder schriftliche Auskünfte können sich auf Hinweise auf einschlägiges Archivgut beschränken. (3) Das Archivgut, die Reproduktionen, die Findmittel und die sonstigen Hilfsmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Eine Änderung des Ordnungszustandes, die Entfernung von Bestandteilen und die Anbringung oder Tilgung von Vermerken sind unzulässig. (4) Das eigenmächtige Entfernen von Archivgut aus den für die Benützung vorgesehenen Räumen ist untersagt. Das Stadtarchiv ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. (5) Die Verwendung von technischen Geräten bei der Benützung, wie Kamera, Diktiergerät, Computer oder beleuchteter Leselupe bedarf besonderer Genehmigung. Diese kann nur erteilt werden, wenn durch die Verwendung der Geräte weder Archivgut gefährdet noch der geordnete Ablauf der Benützung gestört wird. Zum Schutz des Archivgutes ist es untersagt, zu rauchen, zu essen und zu trinken. § 12 Reproduktionen (1) Die Anfertigung von Reproduktionen kann nur nach Maßgabe der §§ 6 bis 10 erfolgen. Reproduktionen werden durch das Stadtarchiv oder einer beauftragten Stelle hergestellt. (2) Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder Vervielfältigung von Reproduktionen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Stadtarchivs zulässig.
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(3) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen sind das Stadtarchiv und die dort verwendete Archivsignatur anzugeben. § 13 Versendung von Archivgut (1) Auf die Versendung von Archivgut zur Benützung außerhalb des Stadtarchivs besteht kein Anspruch. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, insbesondere wenn das Archivgut zu amtlichen Zwecken bei öffentlichen Stellen oder für Ausstellungszwecke benötigt wird. Die Versendung kann von Auflagen abhängig gemacht werden. (2) Archivgut kann zu nicht amtlichen Zwecken nur an hauptamtlich verwaltete Archive versandt werden, sofern sich diese verpflichten, das Archivgut in den Benützerräumen unter Aufsicht nur dem Antragsteller vorzulegen, es archivfachlich einwandfrei zu verwahren, keine Reproduktionen anzufertigen und das Archivgut nach Ablauf der Ausleihfrist zurückzusenden. (3) Eine Versendung von Archivgut für Ausstellungen ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass das Archivgut wirksam vor Verlust und Beschädigung geschützt wird und der Ausstellungszweck nicht durch Reproduktionen oder Nachbildungen erreicht werden kann. § 14 Belegexemplar Von jeder Veröffentlichung, die zu einem erheblichen Teil unter Verwendung von Archivgut des Stadtarchivs angefertigt worden ist, ist diesem ein Exemplar kostenlos zu überlassen. Entsprechendes gilt für die Veröffentlichung von Reproduktionen. Auf die Abgabe kann in Ausnahmefällen verzichtet werden. § 15 Haftung (1) Der Benützer haftet für Verlust oder Beschädigung von vorgelegten Archivalien. (2) Die Stadt übernimmt für Schäden, die dem Benützer oder einem Dritten auf Grund aus dem Archivgut gewonnenen Erkenntnissen oder auf Grund deren Veröffentlichung entstanden sind, keine Haftung. § 16 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Oberasbach, 11.09.2012 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin
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klinik“, meint Geschäftsführer Dr. med. Guido J. Quanz. „Wir haben z. B. in beiden Häusern eine hygienebeauftragte Ärztin und einen Mikrobiologen, führen die Aktion „Saubere Hände“ durch und testen als einziges Krankenhaus in der gesamten Region alle Patienten bei Aufnahme auf resistente Krankenhauskeime.“ Auch die modernen, ansprechenden Räumlichkeiten und der gute Service tragen zum Genesungsprozess bei. „Der Service für die gesetzlich versicherten Patienten hebt sich ebenfalls von anderen Kliniken ab – auch wenn er nicht so aufwendig sein kann wie bei den Privatpatienten, die weiterhin exklusiv im Neubau untergebracht werden“, ergänzt Dr. med. Clemens Ritter von Kempski, der zweite Geschäftsführer der Klinik.
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Behandelt werden können gesetzlich versicherte Patienten in den Fachbereichen Orthopädie, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie sowie Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie und Urologie. Das Behandlungsspektrum umfasst zum Beispiel orthopädische Operationen an den Gelenken und am Kreuzband, Gelenkersatz-
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Donnerstag, den 04. Oktober 2012, um 18:00 Uhr Risiko und Kosmetik in der Schilddrüsenchirurgie Prof. Dr. med. Thomas C. Böttger u. Eva Geyer, Chirurgie
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Jeder Mensch ist anders – auch jede Knieprothese? Groß oder klein, schwer oder leicht, alt oder jung, Mann oder Frau – jeder Mensch ist einzigartig. Wie ist das bei Gelenkprothesen?
Dr. med. Peter Tichy, Chefarzt in der Klinik für Orthopädie-, Unfall- und Wirbelsäulenchirurgie ist Spezialist für Kniegelenkersatz. Sein Anliegen ist es, für jeden Patienten, der wegen einer Arthrose ein künstliches Kniegelenk benötigt, die Endoprothese zu finden, die am besten zu ihm und seiner Lebenssituation passt. Ein Kunstgelenk am Knie ist in der Regel dann notwendig, wenn die Verschleißerkrankung so weit fortgeschritten ist, dass der Patient dauerhaft Schmerzen hat und in seiner Lebensqualität deutlich eingeschränkt ist. Je nach Ausprägung der Erkrankung und nach Form
der Knochen und Zustand der Muskulatur sind unterschiedliche Implantate möglich.
Niob-Legierung oder einer Oberschenkelkufe aus Keramik versorgt werden.
Das Standardimplantat am Knie ist heute das „Doppelschlittenimplantat“ (bikondyläre Knieschlittenendoprothese). Dies ist ein knochensparendes Implantat, bei dem die verschlissenen Knorpeloberflächen mit ihrer dünnen Knochenauflage entfernt und beide Oberschenkelrollen mit einer entsprechenden Metallkufe überzogen werden. Der entknorpelte Schienbeinkopf erhält als Abdeckung eine Metallplatte, der als Gleitschicht eine Polyethylenplatte aufliegt. Falls bei dem Patienten eine Beinfehlstellung (O-Bein oder X-Bein) vorliegt, muss diese gleichzeitig mit korrigiert werden, da das Implantat sonst genauso überfordert wird, wie vorher der Knorpel. Bei einer isolierten Verschleißerkrankung nur einer Kniehälfte und einer geraden Beinachse reicht oft ein „Halbschlittenimplantat“.
Legen Patienten großen Wert auf eine besonders hohe Beweglichkeit des Kniegelenks, können sogenannte Hyperflex-Implantate eingesetzt werden, die eine Kniebewegung bis zu 165 Grad erlauben (herkömmlich ca. 145 Grad).
Für technisch anspruchsvollere OP-Situationen gibt es heutzutage sehr gute Implantatsysteme aus Einzelkomponenten, die sich, um Knochendefekte aufzufüllen oder Bandinstabilitäten auszugleichen, je nach Situation bausteinartig erweitern lassen. Bei fehlender Bandspannung und/oder großen Knochendefekten kommen achsgeführte Gelenke zum Einsatz. Für die Haltbarkeit des Implantates ist es wichtig, bei der Operation vorhandene Fehlstellungen (O- oder X-Bein) zu begradigen. Der achsgerechte Einbau kann mechanisch mit Richtlehren oder computergestützt mit Hilfe eines Navigationssystems erfolgen, das besonders maßgenau arbeitet. Patienten mit einer Metallallergie können mit einem nickelfreien Implantat aus einer Titan-
Für zierliche Damenknie können „Slim-LineImplantate“ angeboten werden, die bei gleichem Längsdurchmesser schmaler sind als die für Männer. Die richtige Größe wird vor der Operation anhand eines Röntgenbilds mit Maßschablonen beurteilt. Durch diese Vielzahl an technischen Möglichkeiten ist es in beiden Euromed-Krankenhäusern möglich, so die individuell beste Knieprothese zu ermitteln. Der Krankenhausaufenthalt beim Einsatz einer Knieprothese dauert in der Regel 8-10 Tage. Im Anschluss ist eine Anschlussheilbehandlung von ca. 3 Wochen in einer Reha-Einrichtung erforderlich. Das Laufen mit Gehhilfen ist schon am Tag nach der Operation wieder möglich. Wenn es schmerzfrei möglich ist, darf das künstliche Gelenk sofort mit dem vollen Körpergewicht belastet werden, wobei die noch heilende Wunde aber nicht gestört werden darf. Kontakt:
Klinik für Orthopädie & Unfallchirurgie Dr. med. Peter Tichy, Chefarzt OP-Sprechstunde Privat: 0911 9714-691 Kasse: 0911 9714-3100
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Landkreismagazin 17.2012
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Aktuell
Landrat Matthias Dießl ist politischer Sprecher des Forums Tourismus der Metropolregion Nürnberg Landkreis Fürth - Landrat Matthias Dießl ist bei der jüngsten Ratssitzung der Metropolregion Nürnberg zum politischen Sprecher des Forums Tourismus ernannt worden. Der Posten war durch den Tod von Landrat Franz Xaver Uhl (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) vakant geworden. Bereits seit Herbst 2008 ist Landrat Matthias Dießl Projektleiter des „EntdeckerPasses“ der Europäischen Metropolregion Nürnberg und arbeitet somit seit dieser Zeit aktiv im Forum mit. Ziel des Forums
Tourismus ist es, das Potential der Marke „Europäische Metropolregion Nürnberg“ für den Freizeit- und Naherholungstourismus bestmöglich auszuschöpfen. Das Forum Tourismus ist eines von sieben festgelegten Foren der Metropolregion Nürnberg. Daneben gibt es noch die Foren Wirtschaft & Infrastruktur, Wissenschaft, Verkehr & Planung, Kultur, Sport und Marketing. Darin arbeiten insgesamt 33 Landkreise und kreisfreie Städte “freiwillig und auf Augenhöhe zusammen”, wie es in der Beschreibung heißt. Und weiter: Ziel dieser
Kooperation sei die Stärkung der Metropolregion von innen, ihre Weiterentwicklung und die Bewältigung der Herausforderungen, die das ständig wachsende Europa uns allen abverlangt.
Der Landrat ist bereits Projektleiter für den Entdeckerpass
Schulen
Lehrernachwuchs vereidigt Fürth - Einen Tag vor Beginn des neuen Schuljahres sind 34 neue Lehramtsanwärter im Sitzungssaal des Landratsamtes Fürth vereidigt worden. Landrat Matthias Dießl wünschte dem Lehrernachwuchs viel Erfolg an ihren Einsatzorten in Fürth Stadt und -Land. Neu zugewiesen wurden in diesem Schuljahr im Bereich des Landkreises Fürth fünf hauptamtliche Lehrkräfte und 16 Lehramtsanwärter. Insgesamt werden derzeit im Landkreis Fürth 35 Grund- und Hauptschullehramtsanwärter
sowie Fachlehreranwärter auf den Dienst an Volksschulen vorbereitet. Aufgrund der Leh-
Die neuen Lehramtsanwärter
rerversorgung gestaltet sich die Unterrichtsversorgung insgesamt günstig. Jede Schule kann über die Erfüllung der Stundentafel hinaus zusätzliche Angebote in unterschiedlichem Umfang machen. Als mobile Reserven zur Unterrichtsvertretung stehen insgesamt 28 Grund- und Hauptschullehrer und sechs Fachlehrer mit jeweils unterschiedlichem Stundenumfang über das ganze Jahr zur Verfügung. Das Kontingent an mobilen Reserven konnte damit über die Soll-Vorgabe hinaus erhöht werden.
Landkreismagazin 16.2012
Termine 30.09.2012, 10:00 Uhr Roßtaler Apfelfest Roßtal, Evang. Pfarrgarten Schulstr. 17. Das „Roßtaler Apfelfest“ wird zu Gunsten der Evang. Jugendarbeit in der Pfarrei Roßtal durchgeführt. Beteiligt ist der Gartenbauverein Roßtal, der Imkerverein, der Bund Naturschutz und der Gartenbauverein Buchschwabach. Jahreszeitliches Obst, ausschließlich aus biologischen Anbau, wird verkauft. Es gibt Honig und Honigprodukte. Für die Kinder gibt es Angebote der evang. Jugend und eine Strohhüpfburg. Im Gemeindesaal werden die Gäste mit Pianomusik unterhalten. Im Gemeindesaal ist von 13 bis 16 Uhr Mundartliedersänger SVEN BACH anwesend. Im Pfarrgarten gibt es ab 14.30 Uhr Ausschnitte aus dem neuen Musical von Fritz Stiegler „Aeronauticus“. 03.10.2012, 10:00 Uhr Wilhermsdorf: Wanderung BayernTour Natur Wilhermsdorf, Wittinghof bei Langenzenn. „Auf den Spuren der Kelten im Dillenberg”. Heimatverein Wilhermsdorf u. Umgebung e. V. www. heimatverein-wilhermsdorf.de 04.10.2012, 19:00 Uhr Kirchen, Klöster und Karpaten Zirndorf, Evang. Gemeindehaus, Pfarrhof 3. Kirchen, Klöster und Karpaten. Unter diesem Motto haben die Pfarrerinnen und Pfarrer des Fürther
Dekanats eine Woche lang Rumänien und Siebenbürgen erkundet. Nachdem auch in Zirndorf sehr viele Menschen aus Siebenbürgen bzw. Rumänien leben, entstand die Idee eines Abends der Begegnung. Dabei sollen nicht nur Bilder von dieser Reise gezeigt werden. Alle, die etwas beitragen möchten, sind dazu eingeladen. Vielleicht ein traditionelles Lied oder ein Tanz zum Mitmachen? Vielleicht etwas Kulinarisches? Oder ein modernes Musikstück? Ideen und Beiträge können bei Pfarrerin Marita Schiewe unter Telefon (0911) 96 53 77 2 angemeldet werden. 05.10.2012 - 08.10.2012 Horbacher Kirchweih 2012 Langenzenn, Weiherstraße 05.10.2012, 19:00 Uhr Basar rund um das Kind im Pinderpark Zirndorf, Kindergarten „mittendrin“, Luise-RinserStr. 2. Der Kindergarten mittendrin öffnet von 19 bis 20.30 Uhr seine Pforten und lädt zu einem gemütlichen Abendbasar. Im Erdgeschoss des Kindergartens werden den Besuchern Großteile wie Autositze, Laufgitter, Puppenküchen und vieles mehr vorsortiert zum Verkauf angeboten. Im gesamten Obergeschoss des Kindergartens gibt es zahlreiche Verkaufstische und die Möglichkeit, ausgiebig zu stöbern. Bei schönem Wetter findet diesmal auch ein Verkauf im Garten statt. Weitere Informationen und Tischreservierung unter
Wir gratulieren Zur Eisernen Hochzeit 03.10.12 Lieselotte & Karl Loos, Oberasbach 05.10.12 K unigunda & Wilhelm Weeske, Zirndorf 13.10.12 Martha & Martin Ordosch, Veitsbronn 25.10.12 Luise & Otto Müller, Zirndorf Zum 99. Geburtstag 09.10.12 K unigunde Schätzler, Puschendorf Zum 95. Geburtstag 01.10.12 Magdalena Kolb, Wilhermsdorf 05.10.12 Brigitte Winkler, Stein 27.10.12 Babette Kuhlmann, Stein 28.10.12 Johann Steinmetz, Cadolzburg Zum 90. Geburtstag 01.10.12 Johanna Behr, Oberasbach 01.10.12 Anneliese Lörler, Oberasbach 01.10.12 Anni Peipp, Zirndorf 02.10.12 Susanne Randolph, Zirndorf 03.10.12 Katharina Meisel, Puschendorf 06.10.12 Rosina Hönisch, Zirndorf 07.10.12 Eleonore Bieber, Zirndorf 08.10.12 Irma Fuchs, Zirndorf 11.10.12 Maria Peter, Ammerndorf 14.10.12 Margareta Kronester, Puschendorf 17.10.12 Alma Bögel, Wilhermsdorf 19.10.12 Erna Weber, Oberasbach 20.10.12 Elisabeth Hoffmann, Oberasbach
21.10.12 Helmut Zwingel, Zirndorf 24.10.12 Hedwig Gernoth, Stein 26.10.12 Sophie Plochmann, Veitsbronn 28.10.12 Heinz Beer, Oberasbach 28.10.12 Babetta Krauß, Großhabersdorf 29.10.12 Elsa Behrendt, Cadolzburg 30.10.12 Irene Kuch, Oberasbach
Zum 40-jährigen Dienstjubiläum Ursula Lang, Leiterin der Schreibkanzlei in der Abteilung 2 Zum Ruhestand Horst Briegel, Sachgebiet Hochbau/ Unterhalt
elternbeirat-mittendrin@gmx.de. 05.10.2012, 20:00 Uhr „Drei Mann in einem Dings!“ mit Wolfgang Krebs in Großhabersdorf Großhabersdorf, Pfarrscheune Großhabersdorf, Am Kirchberg 1. Der Kabarettist Wolfgang Krebs ist bekannt als Double von Edmund Stoiber, Günther Beckstein und Horst Seehofer. Karten erhältlich bei Sparkasse Großhabersdorf und unter Telefon (09105) 480. 06.10.2012, 20:00 Uhr Irischer Abend in Wilhermsdorf Wilhermsdorf, Bürgersaal. Irischer Abend mit The Clan Make Noise (Celtik Folk) im Bürgersaal Wilhermsdorf. Keltische Musik vom Feinsten. Kartenvorverkauf ab sofort bei Metzgerei Siemandel, Getränke Quelle Forstmeier zu den üblichen Öffnungszeiten oder per E-Mail: detlef_schemm@web.de.
Viele weitere Veranstaltungshinweise finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de
Tipp Handwerker- und Künstlermarkt im Kulturhof Langenzenn Langenzenn - In Langenzenn hat das Handwerk traditionell einen hohen Stellenwert. Die Ansiedlung erster Ziegeleibetriebe lässt sich bis ins 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Den Höhepunkt als Handwerker- und Zunftstadt erlebte Langenzenn vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. Diese interessante Mischung aus Kunst und Handwerk wird am 7. Oktober 2012 im Kulturhof Langenzenn erlebbar. Verschiedenste Handwerker und Künstler aus Langenzenn und Umgebung stellen ihre Werke im romantischen Innenhof und im Innenraum des Kinos aus. Typische, traditionelle Gewerbe sind unter anderem die Strumpfwirkerei, das Mühlen-, Melber- und Braugewerbe. Als wachsender Gewerbestandort knüpft Langenzenn auch heute noch an diese Tradition an. Zudem hat sich vor allem im künstlerischen Bereich in Langenzenn und Umgebung eine kleine Szene an „kreativen Handwerkern“ aus Bildhauern, Kunstschmieden und Malern etabliert. In der westlichen Altstadt wird mit dem Kulturhof und zwei kleinen Galerien die Entwicklung auch im Stadtbild sichtbar.
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IMPRESSUM Das „Landkreis-Magazin” erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verant wor tlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth Pinderpark 2 · 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck · Tel. (0911) 69 20 500
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