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Landkr is Landkreismagazin 22.2016

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

24.11.2016 Ausgabe 22

Einweihung für Neubau an Dillenbergschule: Gemeinsamkeit soll gefördert werden [Seite 3–5]

PapiertonnenTermine 2017

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Seite 15–18 Aufkleber in diesem Heft

Herz unter Stress: Tipps zu Bluthochdruck und Diabetes mellitus [Seite 9–10]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Jugendliche sollen mehr Mitsprache erhalten: Eigene Fachstelle geplant [Seite 12–13]

Siebener als Kulturerbe anerkannt: Feier in München [Seite 26]

www.landkreis-fuerth.de

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Schulen

Cadolzburg - Landrat Matthias Dießl hat an der Dillenberg-Schule zusammen mit dem Vorsitzenden des Schulverbandes Cadolzburg, Bürgermeister Bernd Obst, und Schulleiterin Jutta Weber einen 2,32 Millionen Euro teuren Anbau offiziell eröffnet. Unter der Trägerschaft des Landkreises entstand ein neuer Küchen- und Speisesaal, den die Dillenberg-Schule sowie die benachbarte Grund- und Mittelschule gemeinsam nutzen. Außerdem befinden sich in dem Anbau zwei Projekträume und ein weiterer Klassenraum. Die Räume sind bereits seit Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb. Der Landrat dankte neben dem Kreistag, den Planern und Architekten besonders dem Schulverband, der 100.000 Euro mit in das Bauwerk investierte. Insgesamt kostete der Neubau 2,32 Millionen Euro, der Freistaat gewährte einen Zuschuss in Höhe von 643.000 Euro. „Den größten Teil schulterte damit der Landkreis“, sagte Matthias Dießl. Rund 130 Schüler der Dillenberg-Schule und der benachbarten Grundschule nutzen den Anbau für die gemeinsame Mittagsbetreuung. „Kinder, die sich vielleicht so nie begegnet wären oder nie miteinander gesprochen hätten, kommen so in Kontakt - die Mittagstafel als verbindendes Element“, sagte der katholische Religionslehrer Simon Petrus Steger in seinen Segensworten. Dass es aber schon viel Gemeinsamkeit am Standort von Dillenberg-Schule, Grundschule und Mittelschule Cadolzburg gibt, bewies der Inklusionschor, dem Schüler aller drei Schulen angehören und der bei der Einweihungsfeier zwei tolle Auftritte hinlegte. „Notwendig wurde der Neubau durch die Erweiterung des Ganztagsangebotes an der Schule“, erläuterte Landrat Matthias Dießl. Derzeit werden an der Dillenberg-Schule 200 Schülerinnen und Schüler in 16 Klassen unterrichtet. Darunter befinden sich drei offene und drei gebundene Ganztagsklassen, „die mit dem Solitärbau zukünftig optimale Rah-

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Im Herzen dreier Schulen: Anbau an Dillenberg-Schule soll auch das Miteinander fördern

Die Ehrengäste gießen den Inklusionsbaum an – die Außenanlagen sind in Arbeit

menbedingungen vorfinden“, wie der Landrat betonte. Er freute sich, dass der Neubau der Mensa so konzipiert ist, dass er am Verbindungsgang zwischen DillenbergSchule und Mittelschule liegt. Damit seien dauerhaft Synergieeffekte möglich. Cadolzburgs Bürgermeister Bernd Obst, der auch Vorsitzender des Schulverbandes ist, bezeichnete den Anbau als „nicht alltägliches Projekt“, das aber vielleicht zukunftsweisend im schulischen Bereich sei. Das bayerische Bildungssystem habe schließlich in den zurückliegenden Jahren viele Veränderungen erfahren. Der Anbau, der in der Mitte dreier Schulen stehe, könne wesentlich flexibler genutzt werden, als wenn er nur für eine Schule zur Verfügung stehe. Regierungsschuldirektor Gerhard Kleindiek sprach von „optimalen Bedingungen“. Denn neben dem Anbau wurde auch die neue Schulküche eingeweiht. „Die Schüler werden in der Küche nicht nur als Konsumenten von Lebensmitteln geschult, sondern auch für einen möglicherweise späteren Beruf in der Lebensmittel- oder Gastronomiebranche.“ Zur Einweihungsfeier war es gelungen, den Fürther Starkoch Tommy Schäfer zu gewinnen. Im Rahmen einer Benefizaktion kochte er zusammen mit Schülern in der neuen Küche für die Gäste eine mehr als

leckere Gemüsesuppe samt Dessert. Der Landkreis achtete beim Anbau auf umweltfreundliche Standards: Die Beheizung des Neubaus erfolgt über eine eingebaute Gasbrennwert-Kesselanlage in Verbindung mit einer Luft-WasserWärmepumpe und einer neu hinzugekommenen kleinen Solarthermie-Anlage. Das Warmwasser für den Küchenbereich läuft einerseits über die neu eingebaute Solarthermieanlage und andererseits über die vorhandene Wärmepumpe bzw. den Gasbrennwert-Kessel. Der Gebäudeanbau verfügt über eine Fußbodenheizung, um den Einsatz der Wärmepumpe zu maximieren. „Ich freue mich, dass durch diesen Erweiterungsbau die Ganztagsbetreuung an der Dillenberg-Schule ein neues Zuhause erhält und unsere Schüler großzügige Räumlichkeiten zum Essen, zur Hausaufgabenbetreuung und Freizeitgestaltung bekommen“, sagte Schulleiterin Jutta Weber. Dem Leitbild der DillenbergSchule „Leben und Lernen unter einem Dach“ werde damit perfekt Rechnung getragen. Die Schulleiterin bedankte sich beim Landkreis Fürth und bei Landrat Matthias Dießl. In den vergangenen Jahren habe das Schulhaus durch viele Maßnahmen ein immer freundlicheres Gesicht erhalten. Als Beispiel nannte sie die energetische Sanierung des Gebäu-

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des und die Umgestaltung des Außenbereichs mit Installation eines Pizzaofens. „Es ist ein guter Lebensraum für unsere Schüler entstanden, mit besten Voraussetzungen zum Lernen“, betonte Jutta Weber. Sie bedankte sich bei den Schul-

leiterinnen von Grund- und Mittelschule für die sehr gute Kooperation. Und diese Zusammenarbeit wird sicherlich noch weiter wachsen - buchstäblich: Nach den Grußworten wurde ein Inklusionsbaum von den Ehrengästen

Interview

angegossen. Er soll in den kommenden Jahren kräftig wachsen. Darum herum ist ein kleiner Platz zum Sitzen angelegt worden. „Der ideale Platz, damit sich die drei Schulleiterinnen hier für Dienstbesprechungen treffen können“, meinte Jutta Weber augenzwinkernd. (rb)

Förderung an der Dillenbergschule: „Ein bisschen wie Familie“ Cadolzburg - An der Dillenbergschule konnte jetzt ein Anbau eingeweiht werden (siehe eigener Bericht). Oft ist aber gar nicht bekannt, wie der Unterricht an einer Förderschule aussieht und welche Förderung die Schüler dort erhalten. Schulleiterin Jutta Weber hat es uns verraten. Frau Weber, wer entscheidet, ob ein Schüler den Weg über das sonderpädagogische Förderzentrum geht? Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention entscheiden heute in jedem Fall die Eltern, ob ihr Kind mit einem besonderen Förderbedarf die Regelschule oder ein Förderzentrum besucht. Ich persönlich bin darüber sehr froh, weil es Ängste abbaut und bei den Eltern die Frage nach den Bedürfnissen ihres Kindes in den Fokus rückt. Die Entscheidung darüber, welcher schulische Weg der richtige ist, ist dennoch oft nicht einfach. Wir sehen es als eine wichtige Aufgabe an, gemeinsam mit Regelschulen, Beratungsstellen, Ärzten, Schulpsychologen usw. Eltern auf diesem Weg offen, konstruktiv und fachkompetent zu unterstützen und zu begleiten. Entscheiden sich Eltern für eine inklusive Beschulung an der Regelschule, leisten wir auch dort bedarfsorientierte Unterstützung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kollegen vor Ort. Ein Patentrezept für den richtigen Weg gibt es nicht, denn jedes Kind ist individuell. Wir machen jedoch immer wieder die Erfahrung: Wenn Eltern eine bewusste Entscheidung für einen Weg getroffen haben, sind in der Regel sehr engagiert und bereit zur Zusammenarbeit – und das ist sehr wichtig für uns. Ohne die Eltern als Partner im Lern- und Erziehungsprozess können wir als Schule nur sehr eingeschränkt gute Arbeit leis-

ten, oder – anders gesagt - wirklich erfolgreich sind wir nur im Team. Mit welchen Problemen kommen Schüler an Ihre Schule, und welche Förderung erhalten Sie dort? Das ist eine sehr komplexe Frage, für deren Beantwortung man leicht ein ganzes Buch schreiben könnte. Ich versuche es mal grob vereinfacht: An unsere Schule kommen in der Regel Schüler mit Problemen in den Bereichen Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung. Viele von ihnen haben schon erlebt, in irgendeiner Weise gescheitert zu sein. Deshalb ist es uns wichtig, mit ihnen und ihren Eltern herauszufinden, wo auch ihre Stärken liegen, Erfolgserlebnisse zu vermitteln und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wieder aufzubauen. Ich sehe es als unsere Hauptaufgabe an, die Jugendlichen bei der Weiterentwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten quasi an die Hand zu nehmen und bestmöglich zu unterstützen. Dabei spielt neben der Vermittlung von Wissen und Qualifikationen auch die Stärkung von sozialen Kompetenzen eine große Rolle, um den vielfältigen Anforderungen im gesellschaftlichen Leben gerecht zu werden und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sieht der Schultag am sonderpädagogischen Förderzentrum eigentlich anders aus als etwa an einer Mittelschule oder Realschule? Gibt es andere Fächer? Durch die kleineren Klassen mit etwa zwölf bis 13 Schülern haben wir, so nehme ich es wahr, einen sehr intensiven Bezug zu unseren Schülern und auch Eltern – ein bisschen wie Familie. Zudem liegt bei uns der Schwerpunkt weniger in

Schulleiterin Jutta Weber (r.) und Lehrerin Roswitha Greller bei der Einweihungsfeier

der Leistungsorientierung, sondern darin, dass der einzelne Schüler seine individuellen Fähigkeiten möglichst optimal weiter entwickelt – in dem Tempo und in dem Maß, in dem er es eben kann. Dabei ist unser Bezugslehrplan ebenfalls der Lehrplan der Mittelschule, einzig unterschiedlich das Fach „Berufs- und Lebensorientierung“, in dem es – wie der Name schon sagt – um grundlegende Fähigkeiten geht, die man zu einer eigenständigen Lebensbewältigung und im Beruf braucht. Hinzu kommt ein sehr hoher Praxisanteil: Wir haben z.B. oft Handwerker zu Gast, die unseren Schülern fachtypische Arbeitsweisen beibringen. Auf diese Weise haben unsere Schüler den Schulgarten selbst angelegt, einen Pizzaofen gebaut, Gartenbänke gezimmert und vieles mehr. Hier arbeiten wir eng mit der Wirtschaft zusammen, denn wir wollen schließlich, dass die berufliche Eingliederung unserer Schüler gut gelingt. Früher galten die Sonderschulen, wie es seinerzeit noch hieß, auch als Einbahnstraßen - wieso ist das nicht mehr so? Neben der Entscheidungsfreiheit der Eltern spielt hier vor allem eine Rolle, dass unsere Schüler am Förderzentrum nicht nach einem „Extra-Lehrplan“ unterrichtet werden. Das bedeutet: Manche Schüler lernen komplett denselben Stoff in derselben Zeit wie Mittelschüler, bei anderen sind innerhalb des Rahmenlehr-


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plans „Lernen“ die zu erlernenden Fähigkeiten in einigen oder mehreren Fächern ihrer jeweils individuellen Lernausgangslage angepasst. Viele unserer Schüler schaffen es nach einiger Zeit, wieder guten Anschluss an das Niveau der Regelschule zu finden und wir freuen wir uns sehr, dass wir jedes Jahr 15 bis 20 Prozent mit gutem Erfolg zurückführen können. Dies gilt im Übrigen genauso für die Elisabeth-Krauß Schule mit den Jahrgangsstufen 1 bis 4, die dort auch eine wirklich tolle Arbeit machen. Insgesamt liegt der Durchschnitt an Schülern, die ein Förderzentrum besuchen, im Landkreis Fürth deutlich unter dem bayernweiten Durchschnitt. Darüber hinaus bieten wir auch den Schülern, die bis zur 9. Klasse bei uns bleiben, einen Abschluss der Mittelschule nach Abschlussprüfung an. Einige unserer Schüler konnten nach dessen Bestehen noch den Quali an der Mittelschule draufsetzen, zwei Jugendliche erreichten danach sogar noch einen mittleren Bildungsabschluss. Andere Schüler schließen die Schule mit einem Abschluss im Förderschwerpunkt „Lernen“ ab, dessen

Inhalte an grundlegenden Fähigkeiten zur beruflichen Eingliederung orientiert sind. In einem Gespräch mit Vertretern der Kreishandwerkerschaft Fürth zeigten sich diese auch vom Niveau dieses Abschlusses im Förderschwerpunkt Lernen sehr zufrieden. Ein Berufschullehrer äußerte mit einem Schmunzeln, dass er hoch zufrieden wäre, wenn alle seine Schüler über diese Kompetenzen verfügen würden. In Cadolzburg liegen Grundschule, Mittelschule und Förderzentrum direkt nebeneinander, nun steht in der Mitte auch ein neuer Anbau - inwieweit kooperieren die drei Schulen und wie soll der Anbau genutzt werden? Eigentlich haben wir in Cadolzburg sehr ideale Bedingungen: Innerhalb unseres Schulkomplexes verfügen wir jeweils über einen eigenen Bereich, in dem wir als engagierte Schulen, mit ihren jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten und individuellen Profilen arbeiten können und zugleich wurde durch den Erweiterungsbau mit der neuen Mensa auch Raum geschaffen, in dem wir

ein Stück Gemeinsamkeit im Alltag leben können. So werden in den kommenden Jahren Kinder der Grundschule, der Mittelschule und des Förderzentrums Cadolzburg dieses Gebäude gemeinsam zum Mittagessen, zum Verbringen der Mittagspause und vielleicht auch zunehmend in gemeinsamen Projekten in der Nachmittagsbetreuung nutzen. Aber wir arbeiten auch sonst in vielen Bereich mit Erfolg zusammen: Wir haben z.B. einen tollen Inklusionschor mit Schülern aller drei Cadolzburger Schulen, der sogar schon von Vertretern des Kultusministeriums und der Regierung Mittelfranken ausdrücklich gelobt wurde, gemeinsamen Tanzkursen, einem „Mädelsfußballtag“ oder verschiedensten Projekten im Rahmen der Berufsvorbereitung. Aber es wird auch gemeinsam gelernt, z.B. in der Partnerklasse oder in Förderkursen. Wir hatten dazu verschiedene Angebote z.B. zum Einmaleins, aber auch zu den Themen „Zuhören lernen“ und Konzentration. Ich denke, wir können auch in den kommenden Jahren noch viel voneinander lernen und profitieren. Frau Weber, vielen Dank.

Jugend

Freiwilliges Soziales Jahr nach dem Abistress Landkreis Fürth - Bei der Kommunalen Jugendarbeit hat Sebastian Schellberg sein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) begonnen. Für ihn ist es eine gute Möglichkeit, sich nach dem Abitur und vor dem Studium kreativ und kulturell einzusetzen. Was ihm als FSJ´ler alles gefällt, hat Sebastian Schellberg in seiner Vorstellung für das Landkreismagazin aufgeschrieben: Mein Name ist Sebastian Schellberg, ich bin 18 Jahre alt und habe diesen Sommer mein Abitur am Gymnasium Stein gemacht. Und auch ich muss zugeben dass ich vor einem Jahr noch relativ planlos nach einem wenigstens halbwegs passenden Studium gesucht habe. Doch vor lauter Lern- und Abistress hat mir dafür einfach der Kopf gefehlt. Als ich dann eines Tages den Flyer eines FSJ Kultur in der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Fürth in den Händen hielt, wur-

den alle halbfertigen Pläne über Bord geworfen. So ein Jahr brauch ich! Das FSJ, dessen Träger die BAG Spielmobile ist, bietet eine abwechslungsreiche Mischung an Arbeit: von der Organisation und Durchführung von Projekten, wie z.B. dem Musikwettbewerb „Szene“ oder dem Berufsinformationstag, der alltäglichen Büroarbeit bis hin zu tollen Spielprojekten. Da geht das Spielmobil „RATZEFATZ“ des Landkreises Fürth natürlich allen voran. Während der Sommermonate wird durch den Landkreis getourt, um mit den Kindern tolle Projekte durchzuführen, mit ihnen zu spielen und zu basteln. Natürlich ist das auch für die Spielmobiler ein Riesenspaß. Und da ich schon immer gerne mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet habe, ich aber auch wissen wollte, wie es ist, richtig in einem Büro zu arbeiten und Verantwortung für Projekte

zu übernehmen, war diese FSJ- Stelle wie für mich gemacht. Ich habe mich beworben, wurde genommen und - Zack – hier sitze ich, knapp zwei Monate im Dienst, und bisher hellauf begeistert von diesem FSJ. Wer sich auch für das Freiwillige Soziale Jahr interessiert, erfährt mehr auf der Homepage http://fsjkultur-bayern.de/.

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Wirtschaft

Cadolzburg - Dieses Unternehmen realisiert komplette Fassaden mit anspruchsvollen architektonischen Details: Landrat Matthias Dießl hat die Cadolzburger Firma Neucad besichtigt, die sich auf Gebäudeverkleidungen im Innen- und Außenbereich spezialisiert hat. „Wir machen quasi die Jacken für Gebäude“, sagte Leonhard Taglieber, der zusammen mit dem Firmengründer Daniel Neufeld sowie mit Christopher Weidel die Geschicke des Familienunternehmens leitet. Der Landrat wurde bei der Besichtigung von Cadolzburgs Bürgermeister Bernd Obst begleitet. „Die Firma Neucad hat jahrzehntelange Erfahrung in der Realisierung unterschiedlichster nationaler und internationaler Projekte vor allem im Klinik- und Laborbereich“, berichtete Daniel Neufeld, der die Firma 1981 gründete. „In unseren Kernbereichen Fassadensysteme, Dachkantensysteme, Deckensysteme und Reinraum-Trennwände setzen wir Maßstäbe in Funktionalität und Design und können heute auf beste Referenzen bei architektonisch höchst anspruchsvollen Gebäudelösungen blicken.“ Auch im Landkreis gibt es Gebäude, die eine Neucad-Fassade haben: und zwar das neue Familienzentrum in Zirndorf und die Kindertagesstätte Sternschnuppe in Zirndorf. Neucad ist aber auch weltweit tätig. Von dem Cadolzburger Betrieb wurde beispielsweise die Kassettenfassade der „MEET Arcaden“ in Münster, die Zink-Kasettenfassade mit verdeckter Befestigung für ein Gebäude der Freien Universität Berlin und die Metallfassade des Centre Hospitalier Universitaire de Montpellier in Frankreich sowie die ZinkSchindel-Fassade am Nye Kirkenes Sykehus in Norwegen realisiert. Der Firmensitz in Cadolzburg ist ein Vorzeigeobjekt für die eigenen Produkte: Das Neucad-Verwaltungsgebäude mit Produktionshallen fällt durch die moderne Fassade auf. Am Standort Cadolzburg entstand 2009/2010 das neue

Firmenareal auf circa 10.000 Quadratmeter Baugrund, darunter ein 600 Quadratmeter großes Bürogebäude sowie zwei neue Produktionshallen mit jeweils 1.200 Quadratmeter Produktionsfläche inklusive modernster technischer Ausstattung. „Damit können wir unseBeim Firmenbesuch wurden Fassadenelemente begutachtet ren Kunden ein breites Produktspektrum mit Innovation und höchster Qualität zur vollsten Zufriedenheit gewährleisten“, sagte Daniel Neufeld. Matthias Dießl gratulierte den Unternehmern zur Standortentscheidung Landkreis Fürth. Das Geschäftsfeld von Neucad bezeichne- Ein Mitarbeiter der Firma Neucad bearbeitet Fassadenteile te er als zukunftsweisend: „Im Zuge der steigenden Be- lich wirkender Werkstoffe erreicht, wie deutung von Themen wie Klimawandel etwa Holz. Auch ein bewusstes Spiel mit und Energiekosten spielen energetisch Licht und Schattenwurf, um der Fassade sanierte Gebäude eine große Bedeu- ein individuelles Erscheinungsbild zu getung - die Fassaden der Gebäude sind ben, liegt im Trend: beispielsweise durch ein Schlüssel-Element dabei“, sagte der Lochbilder, Prägungen oder auch dreiLandrat. dimensionale Versetzungen. Aber auch Bürgermeister Bernd Obst freute sich, energiesparende Fassaden - hochwär„dass wir mit Neucad einen Spezialisten megedämmt bis hin zum Passivhausfür Fassadengestaltung in Cadolzburg standard - stehen in der Gunst der Bauhaben, der international erfolgreich ist. herren ganz oben. Das zeigt schon die Erweiterung des UnLandrat Matthias Dießl und Bürgerternehmens und das imposante Gebäu- meister Bernd Obst freuten sich, dass de, das vor wenigen Jahren entstanden Neucad auch ein Ausbildungsbetrieb ist.“ Neucad beschäftigt nach den Wor- ist: Angeboten werden die Ausbildunten von Christopher Weidel über 40 Mit- gen zum/zur Industriekaufmann/-frau, arbeiter und peilt in diesem Jahr einen Bauzeichner/-in, Spengler /in. Gesucht Umsatz von vier Millionen Euro an. werden aktuell Bauzeichner, Spengler, Es gibt derzeit mehrere Trends in der Metallbaumeister sowie Spengler-MeisFassadenbranche: Die Fassaden sollen ter. eine natürliche Wirkung haben und in Landrat und Bürgermeister wünschdas Gebäudes und seine Umgebung ein- ten dem Unternehmen weiterhin viel Erfließen. Das wird durch Nutzung natür- folg.

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Von Norwegen bis Zirndorf: Die Cadolzburger Firma Neucad gibt Gebäuden Profil


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Gesundheit

„Herz unter Stress“: Tipps zu den Themen Bluthochdruck und Diabetes mellitus Zirndorf - In Deutschland haben wieder die Herzwochen der Deutschen Herzstiftung e.V. stattgefunden. Schwerpunkte waren in diesem Jahr die oft unterschätzten Risiken Bluthochdruck, Diabetes mellitus, ungünstiger Cholesterin-Spiegel und negativer Stress. Bei einem Informationsabend im Landratsamt Zirndorf gab es zu den Themen „Bluthochdruck und Diabetes mellitus“ zwei interessante Fachvorträge. Privatdozent Dr. med. Harald Rittger (Chefarzt der Medizinischen Klinik I, Klinikum Fürth) und Privatdozent Dr. med. Martin Vogt (Leitender Oberarzt der Medizinischen Klinik I, Klinikum Fürth) informierten die Gäste über den aktuellen medizinischen Stand. Dieter Schneider, ehrenamtlicher Beauftragter der Deutschen Herzstiftung, moderierte den Abend. Landrat Matthias Dießl bedankte sich bei der Deutschen Herzstiftung sowie den beiden Referenten für die Organisation der Veranstaltung. „Durch Früherkennung und Aufklärung können Diabetes-Erkrankungen und Bluthochdruck zum Teil verhindert und damit auch Komplikationen vermieden werden“, sagte der Landrat. Wir haben Tipps und Fakten für Sie bei diesem Informationsabend gesammelt: Diabetes und Herzerkrankungen Wie Privatdozent Dr. med. Martin Vogt (ltd. Oberarzt der Medizinischen Klinik I, Klinikum Fürth) berichtete, sind Diabetes und Herzerkrankungen eine häufige Kombination. Bei einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer anderen Herzerkrankung liegt die Wahrscheinlichkeit, gleichzeitig einen (oftmals unerkannten) Diabetes oder eine seiner Vorstufen zu haben, bei über 60 Prozent. Bei einem Typ-II-Diabetes ist das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall, plötzlicher Herztod, Herzschwäche um ein zwei- bis vierfaches erhöht, betonte der Mediziner.

Was ist Diabetes? Das Hormon Insulin wird in der Bauchspeicheldrüse gebildet. Seine Aufgabe ist es, den Zucker, den wir mit der Nahrung zu uns nehmen, vom Blut in die Körperzellen zu schleusen. Wenn dieser Vorgang gestört ist, spricht man von Diabetes mellitus. Man unterscheidet zwischen... ...Typ-I-Diabetes: Die Bauchspeicheldrüse produziert kein Insulin. Der Zucker gelangt nicht in die Zellen, sondern verbleibt im Blut. ...Typ-II-Diabetes, den etwa 90 Prozent der Diabetes-Patienten haben: Die Bauchspeicheldrüse produziert zwar Insulin, dieses verliert jedoch nach und nach seine Wirkung, weil die Zellen eine Insulinresistenz entwickeln. Der Zucker gelangt nicht mehr vollständig in die Zellen, ein immer größerer Teil verbleibt im Blut. Ursachen von Diabetes Die Ursachen der Erkrankung sind nicht vollständig geklärt. Für den Typ-II-Diabetes gelten bauchbetontes Übergewicht, Bewegungsmangel, hohe Blutfettwerte, Fettleber und Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Ursachen. Auch eine Verberbung ist möglich. Der Typ-II-Diabetes bleibt leider oft lange unbemerkt. Bei ungefähr sieben Millionen Menschen in Deutschland ist Diabetes bekannt. Die Tendenz ist stark ansteigend. Bluthochdruck Privatdozent Dr. med. Harald Rittger (Chefarzt der Medizinischen Klinik I, Klinikum Fürth) widmete sich dem Thema Bluthochdruck, wofür der medizinische Fachbegriff arterielle Hypertonie lautet. Bluthochdruck kann viele Ursachen haben, wie etwa Übergewicht, zu viel Salz, zu wenig Gemüse und Obst, zu viel Alkohol, Bewegungsmangel, zu viel Stress oder auch Rauchen. Oft unbemerkt Bluthochdruck ist tückisch, betonte der

Experte. Denn: Man bemerkt ihn über Jahre und Jahrzehnte nicht. Er verschleißt die Gefäße im ganzen Organismus, so dass es zu Schäden an den Organen kommt. Blutdruckmessgerät ist wichtig In jedem Haushalt sollte deshalb ein Blutdruckmessgerät vorhanden sein. Empfohlen werden Geräte mit einem Siegel der Hochdruckliga. Diese wurden auf ihre Messgenauigkeit überprüft. Ab welchen Werten liegt ein Bluthochdruck vor? Von einem Bluthochdruck spricht man, wenn bei verschiedenen Messungen an unterschiedlichen Tagen Werte von 140 zu 90 mmHg oder höher auftreten, wobei sich diese Grenze auf Blutdruckmessungen in der Sprechstunde bezieht (am Oberarm gemessen). Dagegen gilt für Selbstmessungen zu Hause eine Obergrenze von 135 zu 85 mmHg. Der Hintergrund ist, dass sich bei vielen Menschen in der Sprechstunde infolge einer inneren Anspannung höhere Werte ergeben als bei der Selbstmessung in gewohnter Umgebung. Mit Bewegung den Blutdruck natürlich senken Mit einem gut durchdachten Sportprogramm ist bei einem Bluthochdruck eine Verringerung der Werte um etwa 5–10 mmHg zu erwarten, wobei sich die Wirkung von Mensch zu Mensch je nach Veranlagung deutlich unterscheiden kann. Auch die Wahl der Sportart und des Trainingsumfangs spielen eine wichtige Rolle. Frische Kräuter statt Salz Bei vielen Menschen führt eine hohe Salzzufuhr zu erhöhten Blutdruckwerten. Vermeidet man in solchen Fällen salzreiche Speisen und schafft es damit, die tägliche Kochsalzzufuhr auf unter sechs Gramm zu verringern, lässt sich auf diese Weise ein erhöhter Blutdruck oft deutlich senken. Zum Vergleich: Die

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durchschnittliche Salzaufnahme erreicht bei vielen Menschen bei einer unbedachten Ernährungsweise häufig 10–15 Gramm pro Tag, wobei auch bis zu 30 Gramm pro Tag bei manchen Menschen keine ungewöhnlichen Mengen sind. Der Blutdruck sollte im Laufe des Lebens immer wieder geprüft werden, etwa bei Schulantritt, mindestens einmal im Jugendalter, mindestens einmal im frühen Erwachsenenalter, jährlich ab dem

30. Lebensjahr, wenn in der Familie bereits Bluthochdruck aufgetreten ist, ansonsten jährlich ab dem 40. Lebensjahr und halbjährlich ab dem 50. Lebensjahr. Die Folgen von Bluthochdruck sind enorm: Das Schlaganfallrisiko steigt durch Blutgerinnsel infolge von Vorhofflimmern, die in den Gehirnkreislauf verschleppt werden. Auch Vorhofflimmern, eine Herzmuskelverdickung und Herzschwäche können die Folgen sein. Mög-

lich ist auch eine chronische Verschlechterung der Nierenfunktion, die wiederum den Blutdruck steigen lässt. Eine konsequente Umstellung des Lebensstils kann – langsam, in Wochen und Monaten – zum Erfolg führen.

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Umfangreiche Informationen der Deutschen Herzstiftung e.V. finden Sie unter: www.herzstiftung.de

Serie: Gesichter des Landratsamtes

Hans Jürgen Bittner ist Umweltsündern auf der Spur Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir diesmal Hans Jürgen Bittner vor. Er nimmt im Sachgebiet 41 unterschiedliche Aufgaben im Bereich des staatlichen Abfall- und Wasserrechts wahr - zum Beispiel wenn wilde Müllkippen entdeckt werden. Aber auch Firmen, bei denen spezielle Abfälle vorkommen, werden von ihm geprüft. Im Landkreis Fürth gibt es rund 600 Betriebe, die mit gefährlichen Abfällen zu tun haben. Sonderabfälle müssen natürlich ordnungsgemäß entsorgt werden. „Das ist mit Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen zu dokumentieren”, sagt Hans Jürgen Bittner. Bei Besuchen in den Betrieben prüft der Experte, ob die Dokumentation vorhanden ist. Siedelt sich eine neue Firma an, bei der Sonderabfälle anfallen, etwa ein Galvanikbetrieb, nimmt der Mitarbeiter des Landratsamtes Kontakt mit der Firma auf. „Ich frage ab, welche Abfallarten und Mengen pro Jahr anfallen, wer die

Sonderabfälle abholt und wo die Sonderabfälle entsorgt werden.” Oft werden diese Betriebe zu einem späteren Zeitpunkt persönlich besichtigt. Hans Jürgen Bitter kümmert sich auch um illegale Abfallablagerungen im Landkreis Fürth. „Ob Altauto oder Bauschutt - es gilt immer, den Verursacher zu ermitteln und indirekt so für einen sauberen Landkreis zu sorgen”, sagt er. Auch Bürger melden sich bei Hans Jürgen Bittner. Zum Beispiel wenn eine wilde Müllkippe entdeckt wurde. Danach folgt die Recherche: Gibt es Hinweise auf einen Verursacher? Wem gehört das Grundstück? „Im Abfallrecht ist die illegale Entsorgung von Abfällen in unseren Wäldern ein leidiges Thema”, sagt Hans Jürgen Bittner. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Aufgaben ist die Überprüfung von Bescheinigungen für Tankanlagen, in denen wassergefährdende Stoffe lagern. Etwa 3.000 aktive Tankanlagen gibt es aktuell im Landkreis Fürth. Bei den meisten Anlagen handelt es sich um Tankanlagen für die Lagerung von Heizöl. Die

Anlagen unterliegen in der Regel alle fünf Jahre einer wiederkehrenden Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen. „Damit dies geschieht, überwache ich den Eingang der Prüfbescheinigungen”, berichtet Hans Jürgen Bittner. An seiner Arbeit gefällt ihm besonders der Abwechslungsreichtum. „Oft fühlt es sich an wie eine riesige Überraschungstüte, man weiß nie was drin ist.”

Jugend

Nach Umzug: Zirndorfer Pfadfinder in der Chillbox Zirndorf - Das hört sich gemütlich an: Die Zirndorfer Gruppe vom Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Stamm Truchseß ist vor kurzem in die „Chillbox“ umgezogen. In dem neuen Quartier in der Burgfarrnbacher Str. 23 ist noch jede Menge Platz für neue Mitglieder.

Von Geländespielen über Zeltlager, Feuer machen bis hin zu diversen Ausflügen ist viel bei den Pfadfindern geboten. Wer Lust auf Abenteuer hat, kann

gerne zu den wöchentlichen Gruppenstunden kommen: Samstags von 15.00 bis 17.00 Uhr für alle Siebenbis Zwölfjährigen und Dienstags von 17.30 bis 19.00 Uhr für alle Jugendlichen ab 13 Jahren. Weitere Infos gibt es bei Clemens unter der Tel. 0176 97100597


Landkreismagazin 22.2016

Aktuell

Selbstbehauptungskurs beim Kindermitbringtag Zirndorf - Zum 7. Mal hat das Personalmanagement des Landratsamtes Fürth am schulfreien Buß- und Bettag ein interessantes Programm für den Nachwuchs angeboten. 45 Kinder im Alter von drei bis 16 Jahren erlebten einen spannenden Vormittag in der Sporthalle der Realschule Zirndorf. Emily und Alicia Müller aus der Grundschule Wintersdorf schildern ihre Erlebnisse: „Dieses Jahr gab es am Kindermitbringtag einen Selbstbehauptungskurs in der Turnhalle der Realschule Zirndorf. Wir mussten im Landratsamt warten bis es los ging. Alle waren aufgeregt aber noch müde. Jedes Kind bekam einen Button mit seinem Namen und eine Breze ohne Salz. Unsere Trainer für den Kurs stellten sich vor. Sie hießen Alex und Robert.

Emily und Alicia Müller, 9 Jahre

Der Landrat ist gekommen und hat eine Ansprache gehalten, dann sind wir zur Halle gelaufen. Die war aber noch zugesperrt, zum Glück kam eine Sportlehrerin, die einen Schlüssel hatte. Wir haben uns alle umgezogen und sind in die

Halle gegangen. Die war riesengroß! Als der Kurs losging, mussten wir uns alle hinknien und uns eine Minute konzentrieren, danach wurden wir in zwei Turnhallen aufgeteilt. Dort wurde uns Selbstverteidigung und Selbstbehauptung gelernt. Uns wurde beigebracht, dass man nicht immer was von sich erzählen soll und wie man sich wehren kann, wenn man angegriffen wird. Das war nicht einfach. Wir haben sogar einen Karatetrick gelernt! In der Pause gab es Corny und als der Kurs zu Ende war Schnitzelbrötchen. Es war sehr schön, weil wir uns alle gut verstanden haben. Als wir wieder im Landratsamt waren, haben alle Kinder eine Urkunde über die Teilnahme am Kurs bekommen und wir Redakteurinnen ein Spezialinterview mit den Trainern.“

Wirtschaft

Besucherrekord: 800.000 Besucher im PLAYMOBIL-FunPark Zirndorf - Im PLAYMOBIL-FunPark ist vor wenigen Tagen der 800 000. Besucher in der laufenden Saison begrüßt worden. Milla Öchsner und ihrer Mama Tina wurden von FunPark-Maskottchen Rico begrüßt. Die Ehrengäste erhielten ein großes PLAYMOBIL-Geschenk. Damit hat der FunPark erstmals in seiner Geschichte die 800.000 Besucher-Marke innerhalb einer Saison überschritten. Seit seiner Eröffnung im Jahr 2000 ist der Park stetig durch neue Attraktionen gewachsen und konnte kontinuierlich steigende Besucherzahlen verzeichnen. Bereits mehrfach als familien­freund­lichster Themenpark ausgezeichnet, begeistert der Park mit seinem besonderen Motto. Hier heißt es „Spielen – Bewegen – Erleben“ und alles ist auf die Aktivität und Bewegung der Kinder ausgelegt. Elektronische Fahrgeschäfte oder Achterbahnen sucht man hier vergebens. Aber genau dieses besondere Konzept

Die 800.000 Besucher erhielten tolle Geschenke

unterscheidet den 90.000 Quadratmeter großen Aktivspielplatz von anderen Freizeitparks und zieht kleine und große PLAYMOBIL-Fans magisch an. Mit diesem Besucherrekord ist das FunPark-Jahr noch lange nicht zu Ende. Auch wenn der Außenbereich des FunParks nun geschlossen ist, geht das Spielen und Toben

in diesem Winter beim „Winterzauber im HOB-Center“ weiter. Vom 27. November 2016 bis 5. März 2017 hat das große gläserne HOB-Center wieder täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die große PLAYMOBIL-Spielstadt und der IndoorKlettergarten versprechen auch im Winter tollen Spielspaß.

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Jugendhilfe im Landkreis

Haushaltsentwurf 2017 für das Jugendamt Zirndorf - In der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist der Etat 2017 für das Jugendamt vorgestellt worden. Wie Landrat Matthias Dießl betonte, ist der Haushaltsansatz wieder enorm insgesamt werden die Aufwendungen im Bereich des Jugendamtes einschließlich der Personalkosten - voraussichtlich 17,5 Millionen Euro betragen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um etwas mehr als neun Prozent, wie der Landrat mitteilte. Ein Grund für die Zunahme seien insbesondere die hohen Aufwendungen für junge Flüchtlinge, die vom Kreisjugendamt Fürth betreut werden derzeit handelt es sich im Schnitt um rund 115 junge Flüchtlinge. Die Neuzugänge von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, die vom Kreisjugendamt Fürth in Obhut zu nehmen sind, sind zwar gegenüber 2015 deutlich zurückgegangen,

es kommen aber weiterhin kontinuierlich unbegleitete minderjährige Ausländer – bedingt durch die Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Zirndorf – im Landkreis Fürth an. Auf der Einnahmenseite stehen 2017 erwartete Erträge in Höhe von circa 8,33 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um rund 13 Prozent. Auch hier liegt der Grund vor allem bei den jungen Flüchtlingen, denn die Jugendhilfekosten für die unbegleiteten minderjährigen Ausländern werden grundsätzlich erstattet. Unter dem Strich verbleibt dem Landkreis Fürth damit ein Eigenteil im Etat des Jugendamtes in Höhe von etwas mehr als neun Millionen Euro. Das sind knapp 500.000 Euro mehr als der Eigenanteil im laufenden Haushaltsjahr. In etlichen Bereichen der Jugendhilfe sind die Fallzahlen weiterhin sehr hoch. Es werde immer deutlicher, dass das Konfliktpotenzial in den Familien weiterhin zunehme – auch im Hinblick auf Trennung und Scheidung - und dass

Elternteile sich immer häufiger mit der Kindererziehung überfordert sind, berichtete Jugendamtsleiterin Ute Hallenberger. Darüber hinaus werden bei den Kindern und Jugendlichen weiterhin mit steigender Tendenz sowohl psychische Auffälligkeiten bzw. eine seelische Behinderung als auch Störungen im Sozial­ verhalten festgestellt. Gleichzeitig ist die Bevölkerung seit einigen Jahren im Rahmen des Kinderschutzes sehr aufmerksam und Missstände in den Familien werden verstärkt beim Jugendamt gemeldet. Auch Positives hatte Ute Hallenberger zu berichten: Die Zahl der Heimkinder ist derzeit sehr rückläufig. Es scheint sich zumindest in diesem Jahr das gut funktionierende Netzwerk im Rahmen der ambulanten Hilfen im Landkreis Fürth positiv auszuwirken. Wurden im Juli 2105 noch 37 Heimkinder registriert, waren es im Juli dieses Jahres nur noch 26 Kinder. Es ist seit Jahren das erste Mal, dass sich die Zahl verringert hat.

Mitbestimmung junger Leute soll gestärkt werden: Landkreis plant Fachstelle Partizipation Im Jugendhilfeplan des Landkreises ist festgelegt, dass die Mitbestimmung junger Menschen gefördert werden soll. Ein anderes Wort für Mitbestimmung, also gelebte Demokratie, heißt Partizipation. Nun will der Landkreis eine Fachstelle für Partizipation einrichten - das schlug der Jugendhilfeausschuss dem Kreistag vor, der darüber in seiner nächsten Sitzung entscheiden muss. Partizipation für junge Leute findet bereits in etlichen Bereichen im Landkreis statt. So gibt es bereits in einigen Gemeinden Partizipationsprojekte, zum Beispiel in Form von Jugendkonferenzen, Jugendparlamenten, dem Kindergemeinderat und

vieles mehr. Viele der Projekte werden durch den Kreisjugendring seit 2012 begleitet. „Das Angebot des Kreisjugendrings findet großen Anklang, was die steigende Nachfrage bestätigt“, betonte Landrat Matthias Dießl im Ausschuss. Aus Kapazitätsgründen können jedoch nicht alle Anfragen bedient werden. Genau hier soll die Fachstelle Partizipation ansetzen. Ziel ist es, dass alle interessierten Gemeinden und Einrichtungen bei PartizipationsProjekten unterstützt werden können und keine Absagen aus Kapazitätsgründen mehr erteilt werden müssen. Zum anderen soll mehr Nachhaltigkeit und Transparenz hergestellt werden, indem bislang sporadische Partizipationsprojekte regelmäßig durchge-

führt werden. Durch die Fachstelle soll auch sichergestellt werden, dass junge Menschen eine Rückmeldung zu ihrem Anliegen gegeben wird, sobald es beispielsweise im Gemeinderat diskutiert und eine Entscheidung darüber getroffen wurde. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen dadurch befähigt werden, Verantwortung zu übernehmen und sich mit ihren Anliegen in die Gestaltung ihres Lebensumfeldes einzubringen. Die Fachstelle soll die Rahmenbedingungen vorantreiben, damit dies auch vor Ort möglich wird. Indem die Anliegen der jungen Menschen ernst genommen wird, könne auch der Politikverdrossenheit entgegengewirkt werden, betonte der Landrat. Da der Kreisjugendring schon viel


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Erfahrung mit Partizipations-Projekten hat, ist geplant, die Fachstelle auch beim KJR einzurichten. Befristet zunächst auf drei Jahre, wird dafür ein Stundenkontingent von 15 Stunden pro Woche finanziert. Sitz der Fachstelle ist die Ge-

schäftsstelle des Kreisjugendrings. Nach drei Jahren soll es eine Auswertung geben, was durch die Fachstelle erzielt werden konnte und ob sich die Teilhabe von jungen Leuten dadurch verbessert hat. „Durch die Partizipation

kann auch die Bereitschaft bei jungen Menschen gesteigert werden, sich ehrenamtlich zu engagieren“, sagte der Landrat. Daher sei er auch selbst sehr gespannt, was durch die neue Stelle alles bewegt werden könne.

Engagement für junge Menschen Landkreis Fürth - Vor anderthalb Jahren ist der aktualisierte Jugendhilfeplan beschlossen worden. Darin stehen viele Ideen, was für junge Menschen im Landkreis getan werden kann. Der Teilplan Jugend wurde in einem umfangreichen dreijährigen Prozess unter Mitwirkung von Bürgermeistern, Kreistags- und Gemeinderatsmitgliedern, Jugendhäusern, verbandlicher Jugendarbeit, Schulen, Freien Trägern, Kreisjugendamt und vielen sonstigen Akteuren erstellt und im Juni 2015 vom Kreistag beschlossen. Der Plan enthält 19 Themen mit 128 Empfehlungen, die die Lebenswelt der zehn- bis 25-Jährigen im Landkreis Fürth betreffen. Was davon wird nun umgesetzt? Im jüngsten Jugendhilfeausschuss informierte darüber Jugendhilfeplanerin Tabea Höppner. Wir haben einige Punkte herausgegriffen, die in die Zuständigkeit des Landkreises fallen. Der Runde Tisch Familie als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses steuert und begleitet die Umsetzung der Empfehlungen, die in der Zuständigkeit des Landkreises Fürth liegen. So wurde eine Personalanpassung bei der Kommunalen Jugendarbeit um zusätzliche 19,5 Stunden beschlossen. Und auch die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings soll um 4,5 Stunden aufgestockt werden. Um junge Menschen im Umgang mit den Neuen Medien zu sensibilisieren, wurden die Grundlagen für eine Kooperation mit dem Medienzentrum Parabol in Nürnberg gelegt. Anknüpfend an den Schwerpunkt der Familienkonferenz des Jahres 2016 zum Thema „Trennung/Scheidung“ soll

voraussichtlich im Frühjahr 2017 ein Elterntraining mit dem Titel „Kinder im Blick“ starten. Eltern sollen hierbei erfahren und einüben, wie sie ihre Kinder trotz der Trennungs-/Scheidungskonflikte im Blick behalten und auch eine gute Beziehung zum anderen Elternteil aufbauen können. Über die Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ ist es gelungen, einen Haushaltscoach zu akquirieren. Dieser steht seit Juli 2015 Familien mit Kindern bis zum 6. Lebensjahr zur Verfügung. Die Kosten werden über die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ finanziert. Derzeit wird geprüft, ob das Angebot auch auf Familien mit älteren Kindern ausgedehnt werden kann. Um das Busangebot im Landkreis für Jugendliche attraktiver zu machen, können junge Menschen bei der Erstellung des aktuellen Nahverkehrsplans einbezogen werden. Aber

auch schon jetzt engagiert sich der Landkreis für eine Vernetzung der Landkreisgemeinden und ihrer Orte untereinander mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Nightliner-Angebot wird deutlich ausgedehnt, so dass ab Dezember 2016 jede Landkreisgemeinde einen NightlinerAnschluss haben wird. Auch das gewünschte Semesterticket wurde eingeführt. Auch in den Gemeinden ist bereits viel passiert: In zwölf von 14 Gemeinden wurden in dieser Amtsperiode Jugendbeauftragte aus dem Gemeinderat benannt. In drei Gemeinden bilden mehrere Jugendbeauftragte aus unterschiedlichen Fraktionen einen „Jugendausschuss“. Die Jugendbeauftragten kümmern sich sehr engagiert um die Belange der jungen Menschen vor Ort.

Elternkurs „Kinder im Blick“ Zirndorf - Der Landkreis Fürth plant ein neues Angebot für Familien in Trennung/Scheidung: Mit dem Elternkurs „Kinder im Blick“ sollen gezielt Trennungs-/Scheidungsfamilien unterstützt werden. Das Angebot resultiert aus Vorschlägen des aktuellen Jugendhilfeplans. Der „Kinder im Blick“-Kurs ist ein Training für Eltern(-teile) in Trennung/Scheidung und verfolgt das Ziel, Eltern während der Trennungskrise und der Zeit danach zu unterstützen. Dabei wird der Fokus sowohl auf die Selbstfürsorge der Eltern, als auch auf die Bedürfnisse des Kindes und den Umgang mit dem anderen Elternteil gerichtet. Der Kurs - ge-

plant sind sechs bis sieben Termine jeweils drei Stunden - basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist in hohem Maße praktisch ausgerichtet. Neben Kurzvorträgen und Gruppendiskussionen ist bei diesem Kleingruppenangebot viel Raum für Rollenspiele, Übungen und Selbsterfahrung vorgesehen. Durch „Hausaufgaben“ werden die Lernerfolge der Teilnehmer auch in ihrem Alltag verankert. „Kinder im Blick“ kann als eigenständiges präventives Angebot, aber auch als Ergänzung für beratende oder mediative Angebote von Beratungsstellen bzw. ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden.

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Papierabholung Termine 2017

In dieser Ausgabe des Landkreismagazins finden Sie nachfolgend die Leerungstermine 2017 für die grünen Papierbehälter. Bitte entnehmen Sie der Auflistung zunächst die Tourennummer für Ihren Ort/Ortsteil bzw. Ihre Straße. Die Abfuhr­ termine der einzelnen Touren finden Sie im letzten Abschnitt dieser Veröffentlichung. NEU: Ab 2017 werden die 240-l-Tonnen und die 1100-l-Container am selben Tag geleert. Hinweise: Ab Dezember sind die Abfuhrtermine 2017 auf der Landkreishomepage www.landkreis-fuerth.de unter Online-Services „Abfallkalender“ abrufbar. In der nächsten Ausgabe des Landkreismagazins (08. Dezember 16) werden die Termine 2017 für die Rest- und Biomüllbehälter veröffentlicht. Touren-Nummern für Touren-Nummern die Keplerstr. Tour 15 Erfurter Str. Tour 14 Oberasbach die Papiertonnenfür (240-lPapierbehälter (240-l-Tonnen Rehdorf Kirchenplatz Tour 15 Erlanger Str. Tour 14 Tour 15 Behälter, zweirädrig) und 1100-l-Container)

Ammerndorf alle Straßen (ohne Bubenmühle) Tour 19 Touren-Nummern für die Bubenmühle Tour 8

Unterasbach

Tour 15

Oberasbach, Ort, Altenberg, Kreutles Adalbert-Stifter-Str. Tour 15 Adlerstr. Tour 15 Papiercontainer Albert-Schweitzer-Str. Tour 14 (1100-l-Behälter, vierrädCadolzburg Albrecht-Dürer-Platz Tour 14 rig) Ort, alle Straßen Tour 1 Albrecht-Dürer-Str. Tour 14 Ballersdorf Tour 2 Am Feldweg Tour 14 Bei größeren Wohnanlagen Deberndorf Tour 2 Am Hainberg Tour 14 oder Firmen stehen E.-Waldsiedlung Tour 1 Am Rathaus Tour 14 mitunter große 1100-Liter-PaEgersdorf Tour 1 Am Steinbrüchlein Tour 15 piercontainer. Deren Gonnersdorf Tour 1 Tour 15 Leerung erfolgt zu separaten Amalienstr. Greimersdorf Tour 1 Amselweg Tour 15 nachfolgenden Touren: Roßendorf Tour 1 Auf der Höhe Tour 15 Rütteldorf Tour 2 Aussiger Str. Tour 15 Seckendorf Tour 1 Bachstr. Tour 15 Steinbach Tour 2 Bamberger Str. Tour 14 Vogtsreichenbach Tour 2 Banater Str. Tour 15 Wachendorf Tour 2 Bayreuther Str. Tour 14 Zautendorf Tour 2 Bergstr. Tour 14 Biberttalstr. Tour 14 Großhabersdorf Brandenburger Weg Tour 14 Ort und alle Ortsteile Tour 8 Brucker Weg Tour 14 Bruckwiesenstr. Tour 14 Langenzenn Brühlwiesenstr. Tour 14 Ort, alle Straßen Tour 5 Bucher Str. Tour 15 Burggrafenhof Tour 6 Burgweg Tour 14 Erlachskirchen Tour 5 Bussardweg Tour 14 Göckershof Tour 5 Buttenheimer Str. Tour 14 Hammerschmiede Tour 6 Chemnitzer Str. Tour 15 Hausen Tour 6 Coburger Str. Tour 14 Heinersdorf Tour 6 Dammweg Tour 14 Horbach Tour 6 Dessauer Str. Tour 15 Keidenzell Tour 6 Donauschwabenstr. Tour 15 Kirchfembach Tour 6 Dornbuschweg Tour 14 Laubendorf Tour 5 Dresdener Str. Tour 15 Lohe Tour 5 Egerer Str. Tour 15 Stinzendorf Tour 6 Eichenfeldstr. Tour 14 Wittinghof Tour 6 Eisenacher Str. Tour 14 Entensteig Tour 15

Falkenstr. Fichtelstr. Finkenweg Fontaneweg Forchheimer Str. Friedrichstr. Gablonzer Str. Gaußweg Ginsterweg Gleiwitzer Str. Glockenweg Goethestr. Görlitzer Str. Gothaer Str. Gottfriedstr. Greizer Str. Grübelstr. Gustav-Adolf-Str. Habichtweg Hainbergstr. Hans-Sachs-Str. Hebelstr. Heckenweg Heiligenäckerweg Hertingsbergstr. Hesseweg Hintere Weichselgartenstr. Hirtengasse Hochstr. Hofer Str. Holbeinstr. Holunderweg Humboldtstr. Im Flecken Jenaer Str. Julienstr. Kaltenäckerweg Kapellenweg Karl-Bröger-Str. Karlsbader Str. Karlstr.

Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15

Kirchenweg Klopstockweg Kolpingstr. Konrad-Adenauer-Str. Kronacher Str. Krummauer Str. Kulmbacher Str. Kurt-Schumacher-Str. Langenäckerstr. Lauschaer Str. Leichendorfer Str. Leipziger Platz Leipziger Str. Leonhardstr. Lerchenstr. Lessingstr. Linder Weg Löheweg Lugauer Weg Magdeburger Str. Markusweg Marsstr. Martin-Behaim-Str. Martin-Luther-Str. Meisenstr. Meißener Str. Merkurstr. Milbenweg Neptunstr. Neumühle Neusiedlerweg Nürnberger Str. Oberasbacher Str. Obere Weiherstr. Oberer Steig Ohlauer Str. Olbernhauer Str. Orionstr. Ortsstr. Ottostr. Pappenheimer Str. Parkweg

Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14


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Landkreismagazin Landkreismagazin 22.2016 22.2016

Pestalozzistr. Peter-Henlein-Str. Pfarräckerstr. Pfarrhöhe Plauener Str. Rabenweg Rangaustr. Rathausplatz Reichenberger Str. Reuther Weg Riesaer Str. Robert-Koch-Str. Roßtaler Str. Rothenburger Str. Rudolfstr. Saalfelder Str. Sachsenweg Sandstr. Saturnstr. Schillerstr. Schloßgasse Schneeberger Str. Schnepfenweg Schönblickweg Schreiberhauer Str. Schulstr. Schwalbenstr. Soldiner Str. Sonneberger Str. Sonnenstr. Sophienstr. Spechtstr. Sperberstr. Sperlingweg St.-Johannes-Str. St.-Lorenz-Str. Stadtwiesen Starenweg Stettiner Str. Stiftsstr. Stollberger Str. Storchenweg Sudetenstr. Talstr. Taubenweg Theodor-Heuss-Str. Thomastr. Thüringer Str. Thurner Weg Tillyweg Troppauer Str. Uhlandstr. Untere Weiherstr. Unterer Steig Vacher Str.

Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14

Veit-Stoß-Str. Venusstr. Vogelgasse Vordere Hochstr. Vordere Weichselgartenstr. Wallensteinstr. Wartburgstr. Weimarer Str. Wichernstr. Wilhelmstr. Willy-Brandt-Platz Windsheimer Str. Winkelgasse Wolliner Str. Ziegeleistr. Zirndorfer Str. Zirndorfer Weg Znaimer Str. Zwickauer Str.

Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 14 Tour 15 Tour 15

Obermichelbach Ort und alle Ortsteile

Tour 10

Puschendorf Ort und alle Ortsteile

Tour 6

Roßtal Ort, alle Straßen Buchschwabach Buttendorf Clarsbach Defersdorf Großweismannsdorf Herboldshof Kastenreuth Kernmühle Kleinweismannsdorf Neuses Oedenreuth Raitersaich Stöckach Trettendorf Weitersdorf Wimpashof

Tour 3 Tour 4 Tour 3 Tour 4 Tour 4 Tour 4 Tour 3 Tour 4 Tour 3 Tour 4 Tour 3 Tour 4 Tour 4 Tour 3 Tour 4 Tour 3 Tour 4

Seukendorf Ort und Ortsteile

Tour 11

Stein, alle Ortsteile

Tour 13

Stein, Ort Adalbert-Stifter-Weg Tour 12 Albertus-Magnus-Str. Tour 12 Alexanderstr. Tour 12

Altenburger Str. Tour 12 Alter Kirchplatz Tour 12 Am Haselgraben Tour 12 Am Herbstgraben Tour 13 Am Neukirchpark Tour 12 Am Vogelherd Tour 12 Bahnhofstr. Tour 12 Bergstr. Tour 12 Bertastr. Tour 12 Birkenweg Tour 12 Bogenstr. Tour 12 Bucher Graben Tour 12 Buchleithenstr. Tour 12 Deutenbacher Str. Tour 12 Dianastr. Tour 12 Dinkelweg Tour 12 Eisenstr. Tour 12 Erlenweg Tour 12 Faber-Castell-Allee Tour 12 Fabergut Tour 13 Felsenstr. Tour 12 Feuerweg Tour 12 Flurstr. Tour 12 Friedensweg Tour 12 Friedrich-Rückert-Weg Tour 12 Frühlingstr. Tour 12 Fuchsstr. Tour 12 Gartenstr. Tour 12 Gaßäckerweg Tour 12 Gasweg Tour 12 Gerasmühler Str. Tour 12 Gerstenstr. Tour 13 Geuderstr. Tour 12 Glockenweg Tour 12 Goethering Tour 12 Goethestr. Tour 12 Guttknechtstr. Tour 12 Haferstr. Tour 13 Hammerstr. Tour 12 Hasensprung Tour 12 Hauptstr. Tour 12 Herbststr. Tour 12 Herderweg Tour 12 Hermann-Hesse-Weg Tour 13 Heuweg Tour 12 Hirtenweg Tour 13 Hofäckerweg Tour 12 Hofwiesenweg Tour 13 Hubertusstr. Tour 12 Igelweg Tour 12 Im Heimgarten Tour 12 Im Melben Tour 12 In den Gärten Tour 12 Jagdweg Tour 12 Jahnstr. Tour 12 Kleistweg Tour 12 Klopstockweg Tour 12 Knauppstr. Tour 12 Kornstr. Tour 13 Krottenbacher Str. Tour 13

Langer Rain Tour 12 Lärchenweg Tour 12 Lebrunweg Tour 12 Leonrodweg Tour 12 Loschgestr. Tour 12 Lotharstr. Tour 12 Luitpoldstr. Tour 12 Martin-Luther-Platz Tour 12 Mecklenburger Platz Tour 12 Mörikeweg Tour 12 Mühlloheweg Tour 13 Mühlstr. Tour 12 Mühlweg Tour 13 Neuwerk Tour 12 Neuwerker Weg Tour 13 Nürnberger Str. Tour 12 Obere Wassergasse Tour 12 Ostendstr. Tour 12 Ottilienstr. Tour 12 Parkstr. Tour 12 Paul-Gerhardt-Weg Tour 12 Peter-Hebel-Weg Tour 12 Raiffeisenstr. Tour 13 Rednitzstr. Tour 12 Regelsbacher Str. Tour 12 Rolandstr. Tour 12 Rosenstr. Tour 12 Rudolf-Breitscheid-Str. Tour 12 Sandgasse Tour 12 Schillerstr. Tour 12 Schützenstr. Tour 12 Seeweg Tour 12 Siedlerweg Tour 12 Sommerstr. Tour 12 Sonnenweg Tour 12 Spitzleitenweg Tour 13 Theodor-Heuss-Str. Tour 12 Uhlandweg Tour 12 Tour 12 Ulmenweg Untere Wassergasse Tour 12 Waldstr. Tour 12 Weideweg Tour 12 Weihersberger Str. Tour 12 Weizenstr. Tour 13 Wiesenstr. Tour 12 Wilhelm-Löhe-Weg Tour 12 Wilhelmstr. Tour 12 Winterstr. Tour 12 Zäunerstr. Tour 12 Tuchenbach Ort, alle Straßen

Tour 10

Veitsbronn Ort, alle Straßen Bernbach Kagenhof Kreppendorf Raindorf Retzelfembach

Tour 9 Tour 9 Tour 11 Tour 9 Tour 11 Tour 11


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Siegelsdorf

Tour 9

Wilhermsdorf Ort und alle Ortsteile

Tour 7

Zirndorf Anwanden Banderbach Bronnamberg Leichendorf Lind Weiherhof Weinzierlein Wintersdorf

Tour 4 Tour 17 Tour 2 Tour 18 Tour 13 Tour 17 Tour 18 Tour 18

Zirndorf Zirndorf, Ort Albert-Einstein-Str. Albrecht-Dürer-Str. Alte Veste Altfeldstr. Am Achterplätzchen Am Amselschlag Am Grasweg Am Hammerstättchen Am Mühlenpark Am Sportplatz Ammerndorfer Str. Amperestr. An der Weinleithe Angerzeile Anton-Emmerling-Str. Anwandener Str. Austr. Bachstr. Badstr. Bahnhofstr. Banderbacher Str. Baustr. Beethovenstr. Bergstr. Bernhard-von-Weimar-Str. Bertolt-Brecht-Weg Bibertstr. Bogenstr. Bourganeufer Str. Breslauer Str. Bronnamberger Weg Brücknerstr. Buchackerstr. Burgfarrnbacher Str. 14 ff. Burgfarrnbacher Str. 1-13 Cadolzburger Str. Carl-Diem-Str. Clara-Viebig-Weg

Tour 17 Tour 18 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 17 Tour 18 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 18 Tour 16 Tour 18 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 18 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 17

Danziger Str. Donauschwabenweg Egersdorfer Str. Eichendorffstr. Eichenhain Eichenwaldstr. Erich-Kästner-Weg Fasanenweg Feldstr. Felsenstr. Finkenstr. Fischerweg Fliederstr. Florian-Geyer-Str. Flurstr. Franz-Kafka-Weg Franz-Schubert-Str. Frauenschlägerstr. Freiheitstr. Freyjastr. Friedenstr. Fröbelstr. Fuggerstr. Fürther Str. Fürther Str. Gartenstr. Geisleithenstr. GerhartHauptmann-Str. Goethestr. Grenzstr. Grillenbergerstr. Großhabersdorfer Str. Gudrunstr. Guntherstr. Gustav-Adolf-Str. Hagenstr. Hallstr. Hans-Sachs-Str. Hasenstr. Hauckstr. Hauptstr. Heimgartenstr. Heinestr. Heinrich-Böll-Str. Hermann-Hesse-Weg Hermann-Löns-Str. Herrleinstr. Hertzstr. Hinterm Bahnhof Hirtenackerstr. Hochstr. Homburger Str. Im Bibertgrund Im Pinderpark Jahnstr. Jakob-WassermannStr.

Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 18 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 17

Jordanstr. Jupiterweg Karlsbader Str. Karlstr. Karl-Vogler-Str. Kirchenplatz Kirchenweg Klampferstr. Kleinstr. Kneippallee Kolberger Str. Kolbstr. Kolpingweg Kommerzienrat-Zimmermann-Str. Koppenplatz Koppler Str. Kornstr. Kraftstr. Kreutleinstr. Kriemhildstr. Langenzenner Str. Leonhard-Förtsch-Str. Lerchenstr. Lessingstr. Lichtenstädter Str. Linder Str. Lohengrinstr. Löhestr. Luise-Rinser-Str. Marie-Juchacz-Str. Marienbader Str. Marktplatz Martin-Loos-Str. Max-Planck-Str. Merkurweg Mondstr. Mozartstr. Mühlstr. Neptunstr. Nibelungenplatz Nibelungenstr. Nürnberger Str. Oberasbacher Str. Ohmstr. Ölstr. Österreicher Str. Ostmarkstr. Parkstr. Parsifalstr. Pestalozzistr. Pfarrhof Plauener Str. Rathausplatz Rehdorfer Weg Rheingoldstr. Richard-Wagner-Str.

Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 18 Tour 16 Tour 16 Tour 18 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 18 Tour 18 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 15 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16

Robert-Koch-Str. Rote Str. Rothenburger Str. Rudolf-Harbig-Str. Saarbrückener Str. Saarlandstr. Sandäckerstr. Sandstr. Saturnweg Sauerbruchstr. Schillerstr. Schulstr. Schützenstr. Schwabacher Str. Schwabengartenstr. Schwalbenstr. Siebenbürgener Str. Siedlerstr. Siegelsdorfer Str. Siegfriedstr. Sonnenstr. Sparkassenstr. Spitalstr. Steinbacher Str. Steinweg Sternstr. Sudetenstr. Tannhäuserstr. Thomas-Mann-Str. Tillystr. Turnstr. Uhlandstr. Veit-Stoß-Str. Vestnerstr. Virchowstr. Vogelherdstr. Volkhardtstr. Voltastr. Wachendorfer Str. Wallensteinstr. Walter-Gropius-Weg Wattstr. Wehrstr. Weidachstr. Weiherhofer Weg Weinbergstr. Weinzierleiner Str. Wernher-von-BraunWeg Wiesenstr. Wintersdorfer Str. Wodanstr. Ziegelstr. Zwickauer Str.

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Tour 16 Tour 16 Tour 18 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 18 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 17 Tour 18 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 16 Tour 17 Tour 18 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 16 Tour 17 Tour 17 Tour 18 Tour 17 Tour 16 Tour 16 Tour 18


Landkreismagazin Landkreismagazin 22.2016 22.2016

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Abfuhrtermine der einzelnen Touren: Tour 1

Tour 2

Tour 3

Tour 4

Tour 5

Tour 6

Tour 7

Mo 16.01.17 Mo 13.02.17 Mo 13.03.17 Mo 10.04.17 Mo 08.05.17 Di 06.06.17 Mo 03.07.17 Mo 31.07.17 Mo 28.08.17 Mo 25.09.17 Mo 23.10.17 Mo 20.11.17 Mo 18.12.17

Di 17.01.17 Di 14.02.17 Di 14.03.17 Di 11.04.17 Di 09.05.17 Mi 07.06.17 Di 04.07.17 Di 01.08.17 Di 29.08.17 Di 26.09.17 Di 24.10.17 Di 21.11.17 Di 19.12.17

Fr 13.01.17 Fr 10.02.17 Fr 10.03.17 Fr 07.04.17 Fr 05.05.17 Fr 02.06.17 Fr 30.06.17 Fr 28.07.17 Fr 25.08.17 Fr 22.09.17 Fr 20.10.17 Fr 17.11.17 Fr 15.12.17

Do 12.01.17 Do 09.02.17 Do 09.03.17 Do 06.04.17 Sa 06.05.17 Do 01.06.17 Do 29.06.17 Do 27.07.17 Do 24.08.17 Do 21.09.17 Do 19.10.17 Do 16.11.17 Do 14.12.17

Mi 18.01.17 Mi 15.02.17 Mi 15.03.17 Mi 12.04.17 Mi 10.05.17 Do 08.06.17 Mi 05.07.17 Mi 02.08.17 Mi 30.08.17 Mi 27.09.17 Mi 25.10.17 Mi 22.11.17 Mi 20.12.17

Di 24.01.17 Di 21.02.17 Di 21.03.17 Mi 19.04.17 Di 16.05.17 Di 13.06.17 Di 11.07.17 Di 08.08.17 Di 05.09.17 Mi 04.10.17 Do 02.11.17 Di 28.11.17 Do 28.12.17

Di 03.01.17 Di 31.01.17 Di 28.02.17 Di 28.03.17 Di 25.04.17 Di 23.05.17 Di 20.06.17 Di 18.07.17 Di 15.08.17 Di 12.09.17 Di 10.10.17 Mi 08.11.17 Di 05.12.17

Tour 8

Tour 9

Tour 10

Tour 11

Tour 12

Tour 13

Mo 02.01.17 Mo 30.01.17 Mo 27.02.17 Mo 27.03.17 Mo 24.04.17 Mo 22.05.17 Mo 19.06.17 Mo 17.07.17 Mo 14.08.17 Mo 11.09.17 Mo 09.10.17 Di 07.11.17 Mo 04.12.17

Mo 09.01.17 Mo 06.02.17 Mo 06.03.17 Mo 03.04.17 Di 02.05.17 Mo 29.05.17 Mo 26.06.17 Mo 24.07.17 Mo 21.08.17 Mo 18.09.17 Mo 16.10.17 Mo 13.11.17 Mo 11.12.17

Do 19.01.17 Do 16.02.17 Do 16.03.17 Do 13.04.17 Do 11.05.17 Fr 09.06.17 Do 06.07.17 Do 03.08.17 Do 31.08.17 Do 28.09.17 Do 26.10.17 Do 23.11.17 Do 21.12.17

Fr 20.01.17 Fr 17.02.17 Fr 17.03.17 Sa 15.04.17 Fr 12.05.17 Sa 10.06.17 Fr 07.07.17 Fr 04.08.17 Fr 01.09.17 Fr 29.09.17 Fr 27.10.17 Fr 24.11.17 Fr 22.12.17

Do 26.01.17 Do 23.02.17 Do 23.03.17 Fr 21.04.17 Do 18.05.17 Sa 17.06.17 Do 13.07.17 Do 10.08.17 Do 07.09.17 Sa 07.10.17 Sa 04.11.17 Do 30.11.17 Sa 30.12.17

Mi 25.01.17 Mi 22.02.17 Mi 22.03.17 Do 20.04.17 Mi 17.05.17 Mi 14.06.17 Mi 12.07.17 Mi 09.08.17 Mi 06.09.17 Do 05.10.17 Fr 03.11.17 Mi 29.11.17 Fr 29.12.17

Tour 14

Tour 15

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Tour 17

Tour 18

Tour 19

Di 10.01.17

Mi 11.01.17

Sa 07.01.17

Mi 04.01.17

Do 05.01.17

Mo 23.01.17

Di 07.02.17

Mi 08.02.17

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Mi 01.02.17

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Mo 20.02.17

Di 07.03.17

Mi 08.03.17

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Do 02.03.17

Mo 20.03.17

Di 04.04.17

Mi 05.04.17

Fr 31.03.17

Mi 29.03.17

Do 30.03.17

Di 18.04.17

Mi 03.05.17

Do 04.05.17

Fr 28.04.17

Mi 26.04.17

Do 27.04.17

Mo 15.05.17

Di 30.05.17

Mi 31.05.17

Sa 27.05.17

Mi 24.05.17

Fr 26.05.17

Mo 12.06.17

Di 27.06.17

Mi 28.06.17

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Mo 10.07.17

Di 25.07.17

Mi 26.07.17

Fr 21.07.17

Mi 19.07.17

Do 20.07.17

Mo 07.08.17

Di 22.08.17

Mi 23.08.17

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Mo 04.09.17

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Mi 20.09.17

Fr 15.09.17

Mi 13.09.17

Do 14.09.17

Mo 02.10.17

Di 17.10.17

Mi 18.10.17

Fr 13.10.17

Mi 11.10.17

Do 12.10.17

Mo 30.10.17

Di 14.11.17

Mi 15.11.17

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Mo 27.11.17

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Fr 08.12.17

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Mi 27.12.17

Bei Fragen rund um die Abfallwirtschaft wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des Landkreises Fürth unter Tel.: 0911-9773-1434, -1435, -1436 oder schreiben Sie eine E-Mail an abfallberatung@lra-fue.bayern.de.


Landkreismagazin 22.2016

Gut. Eine Erfolgsgeschichte. Liebe Leserinnen und Leser, am 15. Novem­ ber wurde gefeiert. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth lud zu ihrem 10. Ge­ burtstag in das Stadt­ theater Fürth. Ein Dankeschön an alle Stifterinnen und Stifter und die engagierten Bürgerin­ nen und Bürger in Stadt und Landkreis Fürth. Zahlreiche Stiftungen sind in der Stiftergemeinschaft versammelt: Mehr als 400.000 Euro kamen in den letzten Jahren gemeinnützigen Projekten in unserer Region zu Gute. Grund genug also zu feiern. Einen Rückblick finden Sie auf Seite 3. Und für die Weihnachts­ zeit ein Tipp von mir: Nutzen Sie für Ihre Geschenke die Regional.Partner der Vorteils.Welt. Mit jedem Einkauf stärken Sie den lokalen Handel und können mit der SparkassenCard auch noch sparen. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Thomas Mück Leiter Marketing

FÜR STADT. LAND. FÜRTH. Ak tuelle Informat ionen für die Region

Sparen beim Schenken ist einfach. Bei den Vorteils.Partnern gibt es „Geld zurück“. Schenken macht Freude – und kostet viel Geld. Gut, wenn man in der Vorteils.Welt einkauft. Weihnachten nähert sich in großen Schritten. Zeit für Geschenke. Aber selbst kleine Aufmerksamkeiten innerhalb der Familie oder im engsten Freundeskreis summieren sich am Ende zu einem statt­ lichen Betrag. Da kann der von Glück re­ den, der mit seiner SparkassenCard in der Vorteils.Welt der Sparkasse Fürth einkau­ fen kann. Denn bei den Regional.Partnern vor Ort und bei den vielen Online.Part­ nern können Sie richtig sparen. Nutzen Sie den Cashback! Fast 120 Unternehmen (Fachgeschäfte, Restaurants, Hotels und andere Dienst­ leister) in Fürth und in den Landkreisen Fürth und Neustadt erstatten beim Be­ zahlen mit der SparkassenCard einen Teil des Einkaufsbetrags nachträglich zurück: durchschnittlich etwa 6 %. Bei Bestellun­ gen im Internet, bei Shops wie Zalando, Otto oder myToys zum Beispiel, gibt es sogar bis zu 18 % Cashback. Das lohnt sich also in mehrfacher Hinsicht. Denn ein Einkauf bei den Regional.Partnern unter­ stützt die heimische Wirtschaft und man bekommt Geld zurück, wenn man die Spar­ kassenCard nutzt.

Online bezahlen ist einfach. Das neue System „Made in Germany“. Seit April 2016 gibt es für Ihr Sparkassen-Girokonto paydirekt, das Online-Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. Im Gegensatz zu anderen Online-Bezahldiensten ist paydirekt kein Drittanbieter, sondern eine Zusatzfunktion Ihres Girokontos. Eine Zahlung wird also direkt über das Gi­ rokonto des Käufers an das Girokonto des Händlers gesendet, ganz nach dem Motto: direkt bezahlt, schneller geliefert.

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Gut seit 1827.

Viele Vorteile Wie bei allen Geldgeschäften deutscher Finanzinstitute gelten auch hier das Bank­ geheimnis und der deutsche Datenschutz. Privates bleibt privat. Und bequem und sicher ist paydirekt auch: Wer sich einmal im Online­Banking für paydirekt regist­ riert, zahlt mit seinem Benutzernamen und einem individuellen Passwort. Und liefert ein Händler einmal nicht, genie­ ßen paydirekt­Kunden Käuferschutz und erhalten das Geld zurück. Natürlich gibt

Gut. Für Stadt. Land. Fürth. www.sparkasse-fuerth.de

Einfach kostenlos registrieren Wer in der Vorteils.Welt einkaufen möch­ te, benötigt ein Konto bei der Sparkasse Fürth und eine SparkassenCard. Mit Ihrer Kontonummer melden Sie sich einfach in der Vorteils.Welt an. Das ist kostenfrei. Der QR­Code am Ende des Artikels enthält den direkten Link zur Anmeldung. Sie können sich aber auch direkt an eine Sparkas­ sen­Beraterin oder einen Sparkassen­Be­ rater wenden. Hier erfahren Sie auch alles über die attraktiven Mehr.Giro­Kontomo­ delle der Sparkasse Fürth. Weitere Infor­ mationen finden Sie auch im Internet. QR-CODE SCANNEN UND MEHR ERFAHREN goo.gl/9cMIdU

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es für paydirekt eine App. Mit ihr haben Sie immer volle Transparenz und werden über alle Paydirekt­Kontoaktivitäten per Push­Nachricht informiert. Tipp: Alle Inhaber eines Girokontos bei der Sparkasse Fürth können sich kostenlos für paydirekt über das Onlinebanking registrieren.

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Landkreismagazin 22.2016

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Flexibler Kredit ist einfach. Wenn man für jede Situation den Kredit in der Hosentasche hat. gezahlt werden. Da richten wir uns ganz nach den Wünschen und dem Bedarf un­ serer Kunden.

Seit kurzem bietet die Sparkasse Fürth eine sehr moderne Form des Kredits – die SparkassenCard Plus. Der Vorteil: Nach Bezahlung mit Ihrer SparkassenCard Plus wird der Kaufbetrag nicht von Ihrem Girokonto, sondern von Ihrem Kreditkonto abgebucht. Sie zahlen die in Anspruch genommene Kreditsumme bequem in monatlichen Ra­ ten zurück. Und das zu günstigen Zinsen. Wir sprachen mit Simone Gattinger, Spar­ kassenfachwirtin und Beraterin Privatkun­ den in der Geschäftsstelle Langenzenn.

sumkäufe zu tätigen. Etwa ein neues Sofa, ein E­Bike oder auch eine Urlaubsreise. Das Besondere dabei: Es muss vorab nicht jedes Mal eine Kreditvereinbarung getrof­ fen werden. Der Kreditrahmen wird einmal eingeräumt und ist dann immer verfügbar. Damit haben unsere Kunden sozusagen ihren Wunscherfüller gerade jetzt in der Weihnachtszeit immer griffbereit „in der Hosentasche“. Unbürokratisch und ohne Offenlegung der eigenen finanziellen Si­ tuation beim Händler können so größere und kleinere Anschaffungen getätigt oder Geschenke gekauft werden.

Frau Gattinger, was ist der Vorteil einer SparkassenCard Plus? Die SparkassenCard Plus ermöglicht un­ seren Kunden flexibel und spontan Kon­

Und was ist mit der Tilgung? Die Tilgung ist sehr flexibel in monatlichen Raten ab 50 Euro möglich. Auch höhere Beträge in einer Summe können zurück­

Wie hoch sind die aktuellen Zinsen? Mit der SparkassenCard Plus profitieren unsere Kunden von den aktuell attraktiven Zinsen. Noch bis zum 31.12.16 gibt es den Kredit zu einem ganz besonderen Aktions­ zins. Das Angebot gibt es in den Geschäfts­ stellen oder online über den QR­Code (sie­ he unten). Wie gefällt die Karte Ihren Kunden? Meine Kunden sind begeistert. Sie lieben die Freiheit und Flexibilität der Sparkas­ senCard Plus. Ich selbst nutze die Karte natürlich auch. Übrigens gibt es weltweit 11 Millionen Akzeptanzstellen. Die Kontoführung des Kreditkontos und die Bereitstellung sind kostenlos. Und Ihren Kredit können Sie günstig absichern. Aktionszins bis zum 31.12.2016 beachten! QR-CODE SCANNEN UND MEHR ERFAHREN goo.gl/mXSpKI

Gewinnen ist einfach.

Unterhaltung ist einfach.

Konto empfehlen, iPad oder Kinokarte gewinnen.

1. Sparkassen-Kinotag voller Erfolg.

Im Rahmen ihrer Berufsanfängeraktion kürte die Sparkasse Fürth die ersten Gewinnerinnen und Gewinner.

Film schauen, Popcorn knuspern und dazu Limo trinken – was gibt es Schöneres an einem November-Nachmittag?

Unter allen Berufsanfängern, die zu ei­ nem Beratungsgespräch in die Sparkasse kamen, wurden Kinojahreskarten für das METROPLEX verlost. Wer dazu noch einen Kunden geworben hatte, konnte zusätzlich ein iPad Air gewinnen.

Geschäftsstellenleiter Patrick Vigas mit der Gewinnerin Angelika Rogowska 02

Berater Krisztian Varga mit der Gewinnerin Susanne Leicht

Berater Krisztian Varga mit dem Gewinner Sven Wagner

Gut. Für Stadt. Land. Fürth. www.sparkasse-fuerth.de

Deswegen veranstaltete die Sparkasse Fürth ihren 1. Sparkassen­Kinotag im ME­ TROPLEX Fürth. Die Karten waren schnell vergriffen. Kein Wunder, sie waren nicht nur besonders günstig, für die Besucherinnen und Besucher waren Popcorn und Limo in­ klusive. Wer ein mehr.GIRO start Konto hat, zahlte nur 2 Euro bzw. 3 Euro Eintritt. Freu­ en Sie sich jetzt schon auf den nächsten Sparkassen­Kinotag im Herbst 2017.


Landkreismagazin 22.2016

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Gutes tun ist einfach. 10 Jahre Stiftergemeinschaft Fürth.

Eine rundum gute Idee, die es zu unterstützen gilt. Deshalb profitiert die „Taschengeld-Börse in Oberasbach“ von der ersten Ausschüttung aus der Stiftung „Eigenständig Leben im Alter“. Der Rahmen war festlich, die Gäste begeistert. Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Fürth feierte ihren 10. Geburtstag. Und alle Beteiligten können stolz sein, ist sie doch eine der ersten und erfolgreichsten Stiftergemeinschaften in Deutschland. Zahlreiche Stiftungen, von der Stiftung „Der Schülercoach“ über „Ei­ genständig leben im Alter“ und viele Bür­ gerstiftungen bis hin zur „Hospizstiftung Fürth“ sind in ihr versammelt. Sie alle sorgen mit ihren Ausschüttungen für viel Gutes in der Region. Da werden einzelne

Projekte gefördert, Initiativen unterstützt oder die Arbeit einzelner Einrichtungen erst ermöglicht. Etwa die Psychosoziale Beratungsstelle in Fürth, die durch die neu errichtete „Alkoholhilfe Stiftung Fürth“ un­ terstützt wird. Über 400.000 Euro wurden in den letzten 10 Jahren an diverse Projekte und Initia­ tiven in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth ausgeschüttet. Grund genug also mit den Initiatoren, Stifterinnen und Stif­ tern und vielen Engagierten den runden Geburtstag zu feiern und den Gedanken, der guten Tat zu unterstreichen.

Unkompliziert zur eigenen Stiftung Im Gegensatz zu einer Spende, die sofort von der Empfängerorganisation für deren Zweckverwirklichung verwandt wird, bleibt das Stiftungsvermögen dauerhaft erhalten. Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stif­ tungszwecks, der von den Stiftern festgelegt wird. Das Errichten einer Stiftung ist äußerst einfach – zumindest mit dem Modell der Stif­ tergemeinschaft. Im Prinzip genügen weni­ ge Unterschriften, Stifterin oder Stifter wäh­ len eine zu fördernde Einrichtung und legen die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird vom Stiftungstreuhänder, der Sparkasse und einem Stiftungsexperten er­ ledigt. Stifterin oder Stifter erhalten jährlich einen umfassenden Geschäftsbericht, der sie über Anlageergebnisse, Portfoliostruktur und die durch die Stiftergemeinschaft insge­ samt unterstützten Einrichtungen aufklärt. Weitere Informationen, auch über steuerliche Aspekte und Vorteile, unter www. die-stifter.de oder beim Kompetenzteam Stiftungen der Sparkasse Fürth: (09 11) 78 78 - 13 52 Petra Detampel (09 11) 78 78 - 13 56 Klaus Brunner

Margot Mergenthaler ausgezeichnet. 3. Fürther Stifterpreis vergeben. 2011 errichtete Margot Mergenthaler die „Rolf Mergenthaler Kinder und Jugendklinik Fürth Stiftung“. Als Grundkapital stellte sie 100.000 Euro zu Gunsten der Kinderklinik Fürth und zur Erinnerung an ihren verstorbenen Mann, der Kinder über alles liebte, zur Verfügung. Mit den Stiftungserträgen konnten und können wichtige Präventionsprogram­ me umgesetzt, medizinische Geräte angeschafft oder die Nachsorgeteams unterstützt werden. Im Rahmen der Ge­ burtstags­Gala der Stiftergemeinschaft Fürth im Stadttheater wurde die heute 66­jährige mit dem 3. Fürther Stifter­ preis ausgezeichnet. Wichtiger Beitrag Prof. Dr. med. Jens Klinge, Chefarzt der

Klinik für Kinder und Jugendliche in Fürth, lobte als Laudator am Abend das Engagement der großzügigen Stifterin und betonte die nachhaltige Wirkung der Unterstützung: „Unsere Aufgaben sind vielfältiger geworden. Für die Be­ wältigung sind wir auch auf das Engage­ ment von Privatpersonen oder Firmen angewiesen. Ich bin Frau Margot Mer­ genthaler überaus dankbar, dass sie die „Rolf Mergenthaler Kinder und Jugend­ klinik Fürth Stiftung“ eingerichtet hat. Sie hilft uns, auch in Zukunft zum Wohle der kranken Kinder und Jugendlichen in Fürth und Umgebung kompetent und menschlich aktiv sein zu können.“ Da es sich um eine offene Stiftung handelt, können sich Interessierte jederzeit be­ teiligen und Geld als Spende oder Zustif­ tung einzahlen.

Hans Wölfel, Vorstandsvorstizender der Sparkasse Fürth, Matthias Dießl, Landrat des Landkreises Fürth, die Preisträgerin Margot Mergenthaler, Laudator Prof. Dr. med. Jens Klinge und Oberbürgermeister der Stadt Fürth, Dr. Thomas Jung, bei der Preisverleihung (v.l.n.r.). QR-CODE SCANNEN UND MEHR ERFAHREN goo.gl/cmce5N

Gut. Für Stadt. Land. Fürth. www.sparkasse-fuerth.de

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Sichere Baufinanzierung ist einfach. BaufiSchutz Plus sorgt für finanzielle Sicherheit bei Baufinanzierungen. Familie G. hatte gerade ihr neues Haus bezogen. Ein Traumgrundstück vor den Toren der Stadt, mit großem Garten für die Kinder. Alles war gut geplant, auch die Finanzie­ rung war solide. Aber keiner dachte daran, dass Familienvater R. nach einem schwe­ ren Unfall arbeitsunfähig werden würde. Auf einmal stand alles auf der Kippe, das Haus musste verkauft, ein neues Zuhause gefunden werden. Sicher nur ein Beispiel, aber es zeigt, wie nahe Glück und Unglück manchmal beieinander liegen. Mit dem BaufiSchutz Plus, der neuen Absiche­ rungsmöglichkeit der Baufinanzierung, sorgt die Sparkasse Fürth zumindest in fi­ nanzieller Hinsicht für ein Höchstmaß an Sicherheit. Damit der lang gehegte Traum von den eigenen vier Wänden auch ein Leben lang erhalten bleibt.

Sicherheit bei den größten Lebensrisiken BaufiSchutz Plus bietet umfangreichen und finanziellen Schutz für Kreditneh­ mer und Familie. Denn mit einer Absiche­ rung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeits­ losigkeit bleiben auch in schwierigen Lebenslagen die eigenen vier Wände ein sicheres Zuhause. Sie profitieren von • der frühzeitigen Sicherheit bezüglich der größten Lebensrisiken wie Arbeits­ unfähigkeit und Arbeitslosigkeit. • dem langfristigen Schutz ohne Ge­ sundheitsprüfung. • keiner Anrechnung der Versicherungs­ leistung auf Lohnersatzleistungen. • der Absicherung für Neufinanzierun­ gen oder bereits bestehender Baufinan­ zierungen. • der Möglichkeit einer zusätzlichen Ab­ sicherung im Rahmen einer Lebensver­ sicherung.

Surfen ist einfach. Neuer Internet-Auftritt der Sparkasse Fürth. Am 6. Dezember 2016 ist es so weit: Der neue Internet-Auftritt der Sparkasse Fürth geht online – in einem übersichtlichen und komfortablen Design mit vielen Inhalten und praktischen Service-Angeboten. Beim neuen Web­Auftritt der Sparkas­ se dreht sich alles um den persönlichen Bedarf der Kunden. Ein besonderes Au­ genmerk liegt dabei auf der Benutzer­ führung. Statt lange zu blättern, wird bequem gescrollt. Eine intelligente Voll­ text-Suche führt schnell zum Ziel. Die Seiten werden für alle Endgeräte (PC, Smartphone, Tablet) optimiert ausgege­ ben. Mit Hilfe einfacher Fragen gelangen Kunden zum passenden Angebot, das sie auf Wunsch direkt online abschließen können: Antrag ausfüllen, senden, fer­ tig. Und wer eine persönliche Beratung wünscht, erreicht seine Sparkassen­Be­

raterin oder seinen Sparkassen­Berater mit nur einem Klick. Die Vorteile der neuen Internet­Filiale: • verfügbar zu jeder Zeit • optimiert für alle Endgeräte • nutzerfreundliches Design: Alle Grafiken und Informationen sind auf Smartphone, Tablet und PC gut lesbar • übersichtliche und kompakte Informatio­ nen, verständlich aufbereitet • komfortable Suchfunktion, die schnell und einfach für die passende Information sorgt. • unkomplizierte Onlineabschlüsse von Sparkassen­Produkten Wie bisher erreichen Sie den Internet­ Auftritt der Sparkasse Fürth unter www.sparkasse-fuerth.de. Die Anmel­ dung zum Online-Banking finden Sie künf­ tig oben zentral in der Mitte der Kopfleiste.

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IMPRESSUM Herausgeber: Sparkasse Fürth Verantwortlich (V.i.S.d.P.): Thomas Mück, Leiter Marketing Redaktion: Marketing­ und Immobilienabteilung Fotos: Sparkasse Fürth, Marketing, Florian Trykowski, Privat Design/Text/Realisation: www.agentur­zuhoeren.de Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Ablichtung nur mit Genehmigung der Redaktion. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht immer die Meinung der Redaktion wieder. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Das nächste Gut.Magazin erscheint im Frühjahr 2017.

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Gut. Für Stadt. Land. Fürth. www.sparkasse-fuerth.de

Tipp: Sie haben vor kurzem finanziert? Eine Absicherung mit dem BaufiSchutz Plus kann noch bis zu 6 Monate nach Abschluss der Finanzierung ergänzt werden.

Ausstellungen und Veranstaltungen mit Unterstützung der Sparkasse Fürth Weihnachtsmarkt mit Mittelaltermarkt Termin: 24.11. – 23.12.16 Ort: Fürther Freiheit Zirndorfer Weihnachtsmarkt Termin: 02.12.16 Ort: Marktplatz Zirndorf 37. Fürther Altstadtweihnacht Termin: 02. – 11.12.16 Ort: Waagplatz, Fürth S -Art Kunst & Kultur Teresa Wiechova „Druckgrafik und Collagen“ Termin: 09.12.16 – 05.01.17 Ort: Geschäftsstelle Maxstraße, Kundenhalle

J.G.Pisendel-Gesellschaft präsentiert „Macht hoch die Tür - die schönsten Weihnachtslieder“ Termin: 18.12.2016, 17:00 Uhr Ort: Ev. Markgrafenkirche, Burgstr. 6, Cadolzburg Wie angelt FRAU sich einen Goldfisch Termin: 30.12.16 – 15.01.17 Ort: Klosterhofspiele Langenzenn, Schrei­ berstorweg 5, Langenzenn Weitere Veranstaltungstipps finden Sie unter: www.stadt-land-fuerth.de


Landkreismagazin 22.2016

Umwelt

Landrat zeichnet Preisträger des Wettbewerbs „Stadtradeln“ aus: Großhabersdorf hat wieder Nase vorn Zirndorf - Bei einer Siegerehrung im Landratsamt Fürth sind die diesjährigen Gewinner des Wettbewerbs „Stadtradeln“ durch Landrat Matthias Dießl geehrt worden. „Besonders freue ich mich, dass die Zahl der Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Jahr stark angestiegen ist und sich auch die Summe an eingespartem CO² nochmals erhöht hat“, sagte der Landrat. Insgesamt 430 aktive Teilnehmer aus acht Kommunen in 35 Teams sind beim Stadtradeln im Landkreis Fürth 2016 gestartet. Es wurden dabei 89.567 Kilometer erradelt und somit insgesamt 12.718 Kilogramm Kohlendioxid vermieden. Die Gemeinde Großhabersdorf hat insgesamt 22.611 Kilometer erradelt und ist somit zum fünften Mal Sieger in der Gesamtwertung des Landkreises. Hierfür bekam stellvertretend der 2. Bürgermeister von Großhabersdorf Walter Porlein den Pokal überreicht. Auf dem 2. Platz

Telefon­ sprechstunde am Donnerstag, 15. Dezember 2016 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der TelefonSprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!

Siegerehrung im Landratsamt Zirndorf

landete die Stadt Zirndorf, dahinter auf Platz 3 der Markt Cadolzburg. Als aktivster Einzelfahrer hat Predrag Hleb aus Oberasbach mit 1.725 Kilometer den ersten Platz erklommen. Zudem wurde das Team mit den fahrradaktivsten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgezeichnet. Dieses Team war bereits zum fünften Mal die „Velogruppe Großhabersdorf“ (54 Teilnehmer) - es kam auf 20.051 Kilometer. Zusätzlich wurden unter allen Teilnehmern, unabhängig von den gefahrenen Kilometern, zehn Gewinner ausgelost. Sie konnten sich über Sachpreise freuen, darunter Freikarten für das Veitsbad und Naturbad Großhabersdorf. Matthias Dießl dankte den Sponsoren. Weit über 177.000 Radler aus über 496 Kommunen in ganz Deutschland traten 2016 bei der Klima-Bündnis-Kampagne „Stadtradeln“ für mehr Radver-

Das Ergebnis in der Übersicht: 1. Platz: Großhabersdorf mit 22.611 km 2. Platz: Zirndorf mit 20.761 km 3. Platz: Cadolzburg mit 11.598 km

kehrsförderung und mehr Klimaschutz in die Pedale. Mehr als 24 Millionen Kilometer wurden in je drei Wochen zurückgelegt und im Vergleich zur Autofahrt fast gut 3.000 Tonnen Kohlendioxid vermieden. Der Landkreis Fürth ist seit 2011 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V., deren Vorsitzender Landrat Matthias Dießl ist. Vor wenigen Wochen erhielt der Landkreis die Auszeichnung als „Fahrradfreundlicher Landkreis“.

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Landkreismagazin 22.2016

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Aktuell

Spart Zeit: Die Online-Zulassung des Landratsamtes Landkreis Fürth - Nummern ziehen war gestern: Denn es gibt die Online-Zulassung des Landratsamtes. Die Wartezeiten in der Zulassungsstelle verkürzen sich dadurch erheblich. Es kann via Internet ein konkreter Termin vereinbart werden. Das Ziehen einer Nummer und das anschließende Warten mit ungewisser Zeitdauer entfallen somit für all jene, die über das Internet die Funktion „Terminvereinbarung“ nutzen. Zu finden ist die Online-Zulassungsstelle unter www.landkreis-fuerth.de. Gleich auf der Startseite befindet sich

in der rechten Spalte der entsprechende Link. Über online hinterlegte Formulare kann der Kunde seine Daten an die Zulassungsstelle übermitteln. Sofern bestimmte Daten aus dem Fahrzeugschein/-Brief benötigt werden, helfen Bilder und Texte, die benötigten Angaben schnell und sicher zu finden. Mit dem abschließenden Ausdruck erhält der Kunde auch einen Hinweis auf die Unterlagen, die er bei der Zulassungsstelle vorlegen muss. Denn natürlich ist auch weiterhin für die Zulassungsvorgänge der Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Bei der Vorerfassung der Daten über das Internet ist es möglich, einen frei-

en Termin auszuwählen. Eine eventuelle Warteschlange im Landratsamt kann dann getrost ignoriert werden! Kunden mit einem Termin können direkt in die Schalterhalle der Zulassungsstelle gehen, wo bereits eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wartet. Auch die Zulassung von neuen Fahrzeugen sowie die An- und Ummeldung lassen sich online vorbereiten. Wir empfehlen die Vorbereitung durch das Online-Angebot, da es sonst aktuell zu längerem Warten in der Zulassungsstelle im Landratsamt Zirndorf kommen kann. Krankheitsbedingt fehlen in der Behörde aktuell Mitarbeiter.

Schulen

MINT-Prädikat für Gymnasium Oberasbach Wirtschaft

Beratungstag

für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises

Mittwoch, 7.12.2016

Das Gymnasium Oberasbach ist MINT-Schule

Oberasbach - Weitere 37 Schulen aus Bayern dürfen sich für die nächsten drei Jahre »MINT-freundliche Schule« nennen. Auch das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium hat das Prädikat „MINT-freundliche Schule“ erhalten. MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Der eklatante Fachkräftemangel in den naturwissenschaftlich-technischen Berufen ist in aller Munde. Auch im Schulbereich stehen daher die MINT-

Fächer in einem besonderen Fokus. Ohne Frage ist der Unterrichtserfolg gerade in diesen Fächern von großer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nicht nur vor diesem Hintergrund, sondern auch aufgrund der viel diskutierten Ergebnisse bei internationalen Vergleichsstudien wie TIMSS und PISA hat Bayern mehrere Maßnahmen und Projekte auf den Weg gebracht, um die Effektivität des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts weiter zu steigern.

von 15.30–17.30 Uhr im Landrats­ amt Fürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2, Zimmer 2.03 Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei • Existenzgründung und -erhaltung, • Außenhandelsangelegenheiten, • Unternehmensnachfolge, • Planungs- und Finanzierungsfragen, • Fragen z. Unternehmensführung u. Organisation, • sowie auf den Gebieten Produktion und Vertrieb, Absatz, Marketing und Design. Mehr Informationen und Anmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-10 60.


Landkreismagazin 22.2016

Soziales

Spenden für die kommunale Jugendarbeit Landkreis Fürth - Seit 23 Jahren ruft die Sparda–Bank zur Weihnachtszeit in Zusammenarbeit mit den Nürnberger Nachrichten zur Spendenaktion „Freude für Alle“ auf. Der Erlös fließt ohne Umwege in diverse soziale Projekte. Dieses Jahr sind das der Verein Kindergruppe FH e.V. aus Erlangen, der BUNI Kultur- und Freizeittreff aus Nürnberg und aus dem Landkreis Fürth wird eine besondere Aktion der Kommunalen Jugendarbeit unterstützt. Im Rahmen des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes organisiert die Kommunale Jugendarbeit schon seit vielen Jahren Präventionstheater. Mit den Spenden-

geldern soll diese Arbeit im kommenden Jahr ausgeweitet werden. Das Präventionstheater EUKITEA, welches sich seit über 30 Jahren mit Themen zur Umweltbildung, Gesundheit und Bewegung, Suchtprävention bis hin zur Prävention von Mobbing und Gewalt auseinandersetzt und Theaterstücke anbietet, wird dazu in den Landkreis Fürth eingeladen. Der stellvertretende Landrat Franz X. Forman nahm die Spende entgegen und bedankte sich im Der stellvertretende Landrat Franz X. Forman (r.) nahm die Namen des Landkreises. Spende dankend entgegen

Wirtschaft

Wirtschaft im Landkreis Fürth plant für das Jahr 2025 Landkreis Fürth - Wirtschaft und Politik haben im Landkreis Fürth eine Vision für das Jahr 2025. Was heute noch Wunschdenken ist, soll der Wirtschaft in den nächsten Jahren die Rahmenbedingungen für langfristigen Erfolg bieten. Dazu wurden konkrete Handlungsempfehlungen von und für Unternehmen, Politik und Verwaltung abgeleitet, um die Wirtschaftskraft der Region zu sichern und zu stärken. „Wir wissen, wo wir hinwollen“, so Dr. Christian Bühler, Vorsitzender des IHKGremiums Fürth und Initiator des Entwicklungsleitbilds Wirtschaft. „Um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren, sind wichtige Weichenstellungen für die Zukunft nötig.“ Dafür erarbeiteten Vertreter von Unternehmen, Politik, Interessenvertretungen und Verwaltung gemeinsam mit Fachleuten ein Leitbild für den Landkreis Fürth - wir haben bereits ausführlich berichtet. Und das ist der aktuelle Stand der Planungen in den verschiedenen Themenfeldern: Die Akteure werden den Tagestourismus stärken, indem sie das Angebot für Familien, Tagesgäste und Radausflügler ausbauen. Zusätzlich soll ein Schwerpunkt auf fahrradfreundli-

chen Gastronomiebetriebe gelegt werden. Dadurch werden mehr Ausflügler motiviert, die Radwege im Landkreis zu genießen. Dafür legen IHK und Landkreis 2017 ein neues Siegel auf. Um innerstädtische Strukturen und vitale Ortskerne dreht sich das zweite Themenfeld. Handel, Handwerk und Dienstleister brauchen ein lebendiges Umfeld. Auch die Wohnqualität steigt, wenn Gemeinden einen lebendigen Ortskern haben. Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten dazu werden aktuell gesammelt. Wichtig dabei ist eine Abstimmung über die Gemeindegrenzen hinweg. Ob Musikproduzenten, Architekten oder Werbeagentur - die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine vielfältige Branche. Ihr gehören rund 700 Unternehmen im Landkreis Fürth an. Angestrebt wird eine stärkere Vernetzung aller Kreativen in Stadt und Landkreis, um die Aussenwirkung sowie die Wertschätzung für kreative Dienstleistungen zu erhöhen. Geplant sind u. a. Netzwerk-Veranstaltungen wie ein „Tag der kreativen Wirtschaft“, der das Leistungsportfolio sichtbar macht. Landrat Matthias Dießl sagte dazu: „In den kommenden Monaten erarbeiten

die Partner gemeinsam mit dem Landkreis und der Stadt Fürth weitere Themen. Dabei wird es vor allem um die Themen Technologietransfer und Bildung gehen. Auch die Rolle der mittelständischen Familienunternehmen, die die Region stark prägen, steht im Fokus.“ Interessierte Unternehmensvertreter können sich hierzu gerne an die IHK-Geschäftsstelle Fürth, Tel. 0911/ 780790-0, oder die Landkreis-Wirtschaftsförderung, Tel. 0911/ 9773-1060, wenden

Kontakt zur Redaktion Wir freuen uns auf Ihre Anregungen für Berichte und Reportagen aus dem Landkreis Fürth. Online finden Sie das Magazin unter www.das-landkreismagazin.de. E-Mail: landkreismagazin@ lra-fue.bayern.de Telefon 0911 / 692 05 00 Telefax 0911 / 699 54 08

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BesonderLand Land Entdecken Sie mit uns die Besonderheiten des Landkreises Fürth! BesonderLand Erfolg für Siebener aus Landkreis und Stadt Fürth: Anerkennung als immaterielles Kulturerbe ist offiziell Zehn Traditionen und Bräuche aus Bayern wurden in der Münchner Residenz mit einem Festakt in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen - darunter auch das Feldgeschworenenwesen in Bayern. Landrat Matthias Dießl gratulierte sehr herzlich zur erfolgreichen Aufnahme. Den Antrag dazu hatten auf Anregung der Siebenerin Jutta Massl aus Großhabersdorf die Feldgeschworenen aus dem Landkreis und der Stadt Fürth gestellt. Die Feldgeschworenen sind seit dem späten Mittelalter belegt. In Fürth werden sie beispielsweise 1426 erstmals urkundlich erwähnt. Das Ehrenamt stellt damit das womöglich älteste kommunale Ehrenamt in Bayern dar. Gruppen von typischerweise sieben Feldgeschworenen („Siebener“ genannt) wachen bereits seit Jahrhunderten über die Einhaltung von Grundstücksgrenzen und sorgen durch Grenzsteinsetzung für deren Sichtbarkeit. Größtenteils wird das Amt der Feldgeschworenen von Männern ausgeübt. Den etwa 24 000 männlichen Feldgeschworenen stehen nur etwa 50 Siebenerinnen im Freistaat gegenüber - seit November letzten Jahres kommt eine von ihnen aus dem Landkreis Fürth. Die Großhabersdorferin Jutta Massl ist die erste Siebenerin der Siebenergemeinschaft Landkreis und Stadt Fürth. Mehr noch: Jutta Massl hat - buchstäblich - den Stein ins Rollen gebracht, um die bayerischen Siebener am Beispiel der Feldgeschworenengemeinschaft des Landkreises und der Stadt Fürth als immaterielles Kulturerbe offiziell schützen zu lassen. Ihr Vater ist schon seit fast 50 Jahren Siebener.

Leist

BesonderLand

.

Im Dezember 2014 hatte sie erfahren, dass die Passionsspiele in Oberammergau in die deutsche Liste des immateriellen Kulturerbes der Unesco aufgenommen wurden. „Da dachte ich mir, dass dies eigentlich auch für das jahrhundertealte Ehrenamt der Siebener geeignet wäre. Ich habe dem Vorsitzenden der Siebener für den Landkreis und die Stadt Fürth, Hans Satzinger, von der Idee erzählt und durfte sie dann auch in der Vorstandschaft vorstellen.“ Die Idee wurde nun mit der offiziellen Anerkennung als immatrielles Kulturerbe gekrönt. Frau sei Dank!

Kennen Sie auch besondere Orte, Menschen oder Eigenheiten unseres Landkreises, die wir unbedingt an dieser Stelle vorstellen sollten? Dann schreiben Sie uns: regionalmanagement@lra-fue.bayern.de

Le


tungsFähig.

LeistungsFähig

LebensFroh

Oberasbacher Lehrer spenden für in Not geratene Kollegen in Afrika

Ist das Rad das bessere Auto?

Oberasbach - Lehrer der Grundschulen Altenberg und Pestalozzi sowie der Elisabeth Krauß Schule in Oberasbach haben 1400 Euro für eine Waisenkinderschule in Tansania gespendet. Bei der Aktion „Oberasbacher Lehrer haben ein Herz für die Lehrkräfte in Fuka“ wurden jeweils 100 Euro für die 14 Pädagogen gesammelt, die in Fuka unter schwierigen Bedingungen und bei derzeit schlechter Bezahlung arbeiten. In den vergangenen Monaten hätten die Lehrer nur ein halbes Gehalt von etwa 30 Euro erhalten, weil sich die dortige Kirchengemeinde wegen des Todes des Pfarrers und der schlechten Ernte in großer finanzieller Not befindet, berichteten Traudl und Fritz Hirschsteiner, Freunde und Unterstützer der Waisenkinderschule. Mit der Geldspende können die Lehrkräfte den Lebensunterhalt für ihre Familien nun eine Zeit lang sicherstellen. Landrat Matthias Dießl besuchte die Region in Afrika auf Einladung des Dekanats Fürth Fuka in diesem Jahr. „Vieles was bei uns selbstverständlich ist, gibt es dort nicht“, sagte er. Wer die Waisenkinderschule in Fuka unterstützen möchte, kann Spenden an: Überweisungsempfänger: Gesamtkirchengemeinde Fürth Kennwort: Waisenkinderschule Fuka Konto: DE 287 625 000 000 000 59485 BIC: BYLADEM1SFU, Sparkasse Fürth Eine Spendenbescheinigung kann ausgestellt werden.

Fredrik Gertten sieht das Fahrrad als das umweltfreundlichste Transportmittel der Zukunft. Er vergleicht fahrradfreundliche Großstädte wie Kopenhagen mit Städten wie Los Angeles, wo Radfahrer kaum eine Chance haben. Er interviewt Gleichgesinnte, schaut hinter die Kulissen des Autolobbyismus und stellt neue Technologien sowie Anregungen für die Stadtplanung vor, die das Radfahren angenehmer und sicherer machen sollen. Sein Film „Bikes vs. Cars“ war im Rahmen der vom Regionalmanagement des Landkreises initiierten Kinofilmreihe „Agenda 2030“ im Foyer des Landratsamtes zu sehen. Der Landkreis Fürth ist auf einem guten Weg, wie Landrat Matthias Dießl nach der Filmvorführung betonte: Erst kürzlich sei der Landkreis als fahrradfreundlicher Landkreis vom Freistaat ausgezeichnet worden. Mittlerweile gibt es auch Fördergelder für den Bau von Fahrradabstellplätzen an Bahnhöfen. In Erlangen soll sogar ein Fahrrad-Parkhaus gebaut werden - Platz für 350 Fahrräder soll es haben. Neue Wege - buchstäblich - beschreite man in der Region auch mit der Planung von Fahrradschnellwegen. Der Landkreis habe sich an einer entsprechenden Studie beteiligt, so der Landrat. Als Radschnellweg biete sich im Landkreis die alte Bibertbahntrasse Richtung Nürnberg an. Und so geht es in der Kinoreihe weiter: • 19.1.2017, 19.00 Uhr, „The Farmer and I“, Roßtal, Gemeindehaus St. Laurentius, Rathausgasse 8. • 23.2.2017, 19.30 Uhr, „Power to Change - Die Energierebellion“, Stein, Kultursaal des Steiner Rathauses, Hauptstr. 56. • 10.3.2017, 19.00 Uhr, „More than Honey“, Cadolzburg, Gemeindewerke Cadolzburg Betriebshof, Egersdorfer Straße 64. (tk)

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Landkreismagazin 22.2016

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Amtsblatt 22.2016

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Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 12

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Nr. 22 vom 24. November 2016

Inhaltsverzeichnis 111 Landratsamt Fürth 4. Sitzung des Schulausschusses 112 Landratsamt Fürth 12. Sitzung des Kreisausschusses 113 Landratsamt Fürth Hauptuntersuchung Zugamaschinen 114 Landratsamt Fürth Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 115 Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe Verordnung für das Wasserschutzgebiet Gonnersdorf

111 Landratsamt Fürth 4. Sitzung des Schulausschusses Am Montag, 28.11.2016, um 08:30 Uhr findet im Staatliche Realschule Zirndorf, Jakob-Wassermann-Straße 1, 90513 Zirndorf, Mehrzweckraum E16 die 4. Sitzung des Schulausschusses mit folgender Tagesordnung statt. 1 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Schulausschusses am 23.11.2015 2 Mitteilungen

3 4

Vorstellung der Haushaltsanmeldungen der Landkreisschulen für das Haushaltsjahr 2017 Anfragen

113 Landratsamt Fürth Hauptuntersuchung ZugmaschinenTermine-Übersicht - Winterhalbjahr 2016/2017

Zirndorf, den 16.11.2016 Landratsamt Fürth

Landkreis Fürth

Matthias Dießl Landrat

112 Landratsamt Fürth 12. Sitzung des Kreisausschusses Am Dienstag, 06.12.2016, um 08:30 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, Im Pinderpark 2, Besprechungszimmer 2.12 die 12. Sitzung des Kreisausschusses statt. Die Tagesordnung stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.

Zirndorf, den 16.11.2016 Landratsamt Fürth

Untersuchungsstelle:

Termin

Anmeldestelle:

90768 Fürth Baywa Hafenstraße 115

Freitag, alle 4 Wochen

Baywa Tel.: 0911/ 75887-57

90574 RoßtalGroßweißmannsd. Fa. Hofmann Ansbacher Str. 33

Fr. Fr. Do. Fr.

25.11.16 13.01.17 23.02.17 17.03.17

Fa. Hofmann Tel.: 09127/ 8430

91452 Wilhermsdorf Fa. Hufnagel Nürnberger Str. 29

Fr. 09.12.16 Fr. 20.01.17 Fr. 03.02.17 Mo. 06.03.17 Mo. 03.04.17

Fa. Hufnagel Tel.: 09102/ 1476

Matthias Dießl Landrat

Markt Roßtal

Der Landkreis Fürth mit ca. 10.000 Einwohnern im Westen von Nürnberg mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst befristet eine/n

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Nürnberg, den 26.10.2016

Der Landkreis Fürth nimmt Abschied von

Herrn Kevin Bergk der im Alter von 24 Jahren überraschend verstarb. Herr Bergk war seit erfolgreichem Abschluss seiner Ausbildung in unserem Hause in der Zulassungsstelle des Landratsamtes Fürth tätig. Mit Herrn Bergk verlieren wir einen zuverlässigen und geschätzten Mitarbeiter. Sein allzu früher Tod hat uns tief getroffen. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Landkreis Fürth Matthias Dießl Landrat

Roger Metasch Vorsitzender des Personalrates


II

Amtsblatt 22.2016

114 Landratsamt Fürth Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Änderungsplanung vom 29.01.2016 zur Planfeststellung vom 22.01.2014 zum Vorhaben der Hochwasserfreilegung des Stelzenbaches in Wilhermsdorf OT Unterulsensbach Bekanntgabe nach § 3a UVPG über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Az. 412-5178/10-645 1. D er Markt Wilhermsdorf beantragte eine Änderung der Planfeststellung vom 22.01.2014 durch die Vorlage einer Änderungsplanung vom 29.01.2016. Das Vorhaben dient dem Hochwasserschutz des Marktes Wilhermsdorf. 2. Der mit Datum vom 22.01.2014 festgestellte Plan des Landratsamtes Fürth wurde baulich nicht umgesetzt. Aufgrund der eingereichten Planänderungen ist ein erneutes Planfeststellungsverfahren unter Berücksichtigung der Vorschriften zur Umweltverträglichkeit durchzuführen. 3. Gemäß § 3c UVPG der Anlage 1 Nr. 13.13 Spalte 2 A sowie Nr. 13.18.2 Spalte 2 S wurde im Rahmen einer Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG sowie der Schutzkriterien nach Anlage 2 UVPG durch das Landratsamt Fürth festgestellt, dass das Vorhaben nicht der Durchführung einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. 4. Die Unterlagen über die Vorprüfung des Einzelfalles können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer Nr. 1.43 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. 5. Die Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 3a UVPG). Zirndorf, den 10.11.2016 Landratsamt Fürth Hornung Oberregierungsrat Informationen nach Artikel 27a BayVwVfG finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de/Öffentliche Bekanntmachungen. 115 Landratsamt Fürth Verordnung für das Wasserschutzgebiet Gonnersdorf / Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzgebiet Gonnersdorf im Landkreis Fürth für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe vom 09.11.2016


Amtsblatt 22.2016

III


Amtsblatt 22.2016

IV

Das Landratsamt Fürth erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) i. V. mit Art. 31 Abs. 2 und 63 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25.02.2010 (GVBI 2010 S. 66, ber. S. 130), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458) folgende Verordnung § 1 Allgemeines Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe wird in den Gemarkungen Cadolzburg, Keidenzell und Roßendorf das

1. 1.1

1.2

1.3 1.4 1.5 2. 2.1

2.2

2.3

2.4

2.5

3. 3.1

3.2 3.3

in § 2 näher umschriebene Wasserschutzgebiet festgesetzt. Für dieses Gebiet werden die Anordnungen nach §§ 3 bis 9 erlassen. § 2 Schutzgebiet (1) Das Schutzgebiet besteht aus 8 Fassungsbereichen, 2 engeren Schutzzonen, 1 weiteren Schutzzone (2) Die Grenzen des Schutzgebietes und der einzelnen Schutzzonen sind in dem im Anhang (Anlage 1) veröffentlichten Lageplan eingetragen. Für die genaue Grenzziehung ist ein Lageplan im Maßstab 1: 6.000 maßgebend, der im Landratsamt Fürth und in den Gemeindeverwaltungen des Marktes Cadolzburg und der Stadt Langenzenn niedergelegt ist; er kann dort während der Dienststunden eingesehen wer-

den. Die genaue Grenze der Schutzzone verläuft auf der jeweils gekennzeichneten Grundstücksgrenze oder, wenn die Schutzzonengrenze ein Grundstück schneidet, auf der der Fassung näheren Kante der gekennzeichneten Linie. (3) Veränderungen der Grenzen oder der Bezeichnungen der im Schutzgebiet gelegenen Grundstücke berühren die festgesetzten Grenzen der Schutzzonen nicht. (4) Die Fassungsbereiche sind durch eine Umzäunung, die engeren Schutzzonen II und die weitere Schutzzone III sind, soweit erforderlich, in der Natur in geeigneter Weise kenntlich gemacht. § 3 Verbotene oder nur beschränkt zulässige Handlungen (1) Es sind

in der weiteren in der engeren Schutzzone III Schutzzone II bei Eingriffen in den Untergrund (ausgenommen in Verbindung mit den nach Nr. 2 bis 5 zugelassenen Maßnahmen) Aufschlüsse oder Veränderungen der Erdoberfläche, verboten auch wenn Grundwasser nicht aufgedeckt wird, vorzunehmen oder zu erweitern; insbesondere ausgenommen Bodenbearbeitung im Rahmen der ordnungsgemäßen land- und forstFischteiche, Kies-, Sand- und Tongruben, Steinbrü- wirtschaftlichen Nutzung che, Übertagebergbau und Torfstiche Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen, Baugruben und Leitungsgräben sowie Geländeauffüllungen

nur zulässig mit dem ursprünglichen Erdaushub im Zuge von Baumaßnahmen und sofern die Bodenauflage wiederhergestellt wird Leitungen erweitern (ohne Nrn. 2.1, 3.7 und 6.11) --Durchführung von Bohrungen nur zulässig für Bodenuntersuchungen bis zu 1 m Tiefe Untertage-Bergbau, Tunnelbauten verboten bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe Anlage 2, Ziffer 1) Rohrleitungsanlagen zum Befördern von wasserverboten gefährdenden Stoffen nach § 62 WHG zu errichten oder zu erweitern Anlagen nach § 62 WHG zum Umgang mit nur zulässig entsprechend Anlage 2, Ziffer 2 für Anlagen, wie sie wassergefährdenden Stoffen zu errichten oder zu im Rahmen von Haushalt und Landwirtschaft (max. 1 Jahresbeerweitern darf) üblich sind Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach nur zulässig für die kurzfristige (wenige Tage) Lagerung von § 62 Abs. 3 WHG außerhalb von Anlagen nach Nr. Stoffen bis Wassergefährdungsklasse 2 in dafür geeigneten, 2.2 (siehe Anlage 2, Ziffer 3) dichten Transportbehältern bis zu je 50 Liter Abfall i. S. d. Abfallgesetze und bergbauliche Rück- verboten stände abzulagern (Die Behandlung und Lagerung von Abfällen fällt unter Nr. 2.2 und Nr. 2.3) Genehmigungspflichtiger Umgang mit radioaktiven verboten Stoffen im Sinne des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung bei Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen Abwasserbehandlungsanlagen zu errichten oder zu nur Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe zulässig erweitern einschließlich Kleinkläranlagen für Klärbecken und -gruben in monolithischer Bauweise, für Teichanlagen und Pflanzenbeete mit künstlicher Sohleabdichtung, wenn die Dichtheit und Standsicherheit durch geeignete Konzeption, Bauausführung und Bauabnahme sichergestellt ist Regen- oder Mischwasserentlastungsbauwerke zu verboten errichten oder zu erweitern Trockenaborte nur zulässig, wenn diese nur vorübergehend aufgestellt werden und mit dichtem Behälter ausgestattet sind

verboten

verboten

verboten

verboten

verboten

verboten


Amtsblatt 22.2016

3.4

Ausbringen von Abwasser

3.5

Anlagen zur Versickerung von Abwasser oder Einleitung oder Versickerung von Kühlwasser oder Wasser aus Wärmepumpen ins Grundwasser zu errichten oder zu erweitern Anlagen zur Versickerung des von Dachflächen abfließenden Wassers zu errichten oder zu erweitern (auf die Erlaubnispflichtigkeit nach § 8 Abs. 1 WHG i.V. mit § 1 NWFreiV wird hingewiesen)

3.6

3.7

4. 4.1

4.2 4.3

nur zulässig bei ausreichender Reinigung durch flächenhafte Versickerung über den bewachsenen Oberboden oder gleichwertige Filteranlagen 1 verboten für Niederschlagswasser von Gebäuden auf gewerblich genutzten Grundstücken Abwasserleitungen und zugehörige Anlagen zu nur zulässig zum Ableiten von Abwasser, wenn die Dichtheit errichten oder zu erweitern der Entwässerungsanlagen vor Inbetriebnahme durch Druckprobe nachgewiesen und wiederkehrend alle 5 Jahre durch Sichtprüfung und alle 10 Jahre durch Druckprobe oder anderes gleichwertiges Verfahren überprüft wird (Durchleiten von außerhalb des Wasserschutzgebiets gesammeltem Abwasser verboten) bei Verkehrswegen, Plätzen mit besonderer Zweckbestimmung, Hausgärten, sonstigen Handlungen Straßen, Wege und sonstige Verkehrsflächen zu nur zulässig für klassifizierte Straßen, wenn die „Richtlinien errichten oder zu erweitern für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag)“ in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden und wie in Zone II

4.6

Eisenbahnanlagen zu errichten oder zu erweitern wassergefährdende auswaschbare oder auslaugbare Materialien (z. B. Schlacke, Teer, Imprägniermittel u. ä.) zum Straßen-, Wege-, Eisenbahn- oder Wasserbau zu verwenden Baustelleneinrichtungen, Baustofflager zu errichten oder zu erweitern Bade- oder Zeltplätze einzurichten oder zu erweitern; Camping aller Art Sportanlagen zu errichten oder zu erweitern

4.7

Großveranstaltungen durchzuführen

4.4 4.5

4.8 4.9

Friedhöfe zu errichten oder zu erweitern Flugplätze einschl. Sicherheitsflächen, Notabwurfplätze, militärische Anlagen und Übungsplätze zu errichten oder zu erweitern 4.10 Militärische Übungen durchzuführen 4.11 Kleingartenanlagen zu errichten oder zu erweitern 4.12 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht land-, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden (z.B. Verkehrswege, Rasenflächen, Friedhöfe, Sportanlagen)

1

in der weiteren in der engeren Schutzzone III Schutzzone II verboten verboten ausgenommen gereinigtes Abwasser aus dem Ablauf von Kleinkläranlagen zusammen mit Gülle oder Jauche zur landwirtschaftlichen Verwertung verboten

verboten

verboten

nur zulässig für öffentliche Feld- und Waldwege, beschränktöffentliche Wege, Eigentümerwege und Privatwege und bei breitflächigem Versickern des abfließenden Wassers

verboten verboten

---

verboten

nur zulässig mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammel- verboten entwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7 nur zulässig mit Abwasserentsorgung über eine dichte Sammel- verboten entwässerung unter Beachtung von Nr. 3.7 verboten für Tontaubenschießanlagen und Motorsportanlagen nur zulässig mit ordnungsgemäßer Abwasserentsorgung und verboten ausreichenden, befestigten Parkplätzen (wie z.B. bei Sportanlagen) verboten für Geländemotorsport verboten verboten

nur Durchfahren auf klassifizierten Straßen zulässig verboten verboten

siehe DWA-Merkblatt M 153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“

V


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VI

4.13 Düngen mit Stickstoffdüngern

4.14 Beregnung von öffentlichen Grünanlagen, Rasensport- und Golfplätzen 5. bei baulichen Anlagen 5.1 bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern

5.2 5.3

5.4 5.5

6. 6.1 6.2

6.3

6.4

6.5

6.6 6.7

6.8

in der weiteren Schutzzone III nur zulässig bei standort- und bedarfsgerechter Düngung

in der engeren Schutzzone II nur standort- und bedarfsgerechte Düngung mit Mineraldünger zulässig, die nachprüfbar dokumentiert wird nur zulässig nach Maßgabe der Beregnungsberatung oder bis zu verboten einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität

nur zulässig, wenn kein häusliches oder gewerbliches Abwasser anfällt oder in eine dichte Sammelentwässerung eingeleitet wird unter Beachtung von Nr. 3.7 und wenn die Gründungssohle mindestens 2 m über dem höchsten Grundwasserstand liegt Ausweisung neuer Baugebiete verboten nur zulässig Stallungen zu errichten oder zu erweitern 2 entsprechend Anlage 2 Ziffer 4 a oder für in dieser Zone bereits vorhandene landwirtschaftliche Anwesen, wenn die Anforderungen gemäß Anlage 2, Ziffer 4 b eingehalten werden Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gül- nur zulässig mit Leckageerkennung oder gleichwertiger Kontle, Silagesickersaft zu errichten oder zu erweitern 2 rollmöglichkeit der gesamten Anlage einschließlich Zuleitungen ortsfeste Anlagen zur Gärfutterbereitung zu errich- nur zulässig mit Auffangbehälter für Silagesickersaft, Behälter ten oder zu erweitern 2 für Anlagen größer 150 m3 entsprechend Nr. 5.4

verboten

verboten

verboten verboten

bei landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächennutzungen Düngen mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärrest aus nur zulässig wie bei Nr. 6.2 verboten Biogasanlagen und Festmistkompost Düngen mit sonstigen organischen und mineralinur zulässig, wenn die Stickstoffdüngung in zeit- und bedarfsgerechten Gaben erfolgt, schen Stickstoffdüngern (ohne Nr. 6.3) insbesondere nicht - a uf abgeernteten Flächen ohne unmittelbar folgenden Zwischen- und Hauptfruchtbau - auf tief gefrorenem oder schneebedecktem Boden - auf Grünland vom 15. Oktober bis 15. Februar - auf Ackerland vom 15. Oktober bis 15. Februar - auf allen übrigen Flächen einschließlich Brachland Die Bestimmungen der Düngeverordnung (DüV) in der jeweils gültigen Fassung bleiben unberührt. verboten Ausbringen oder Lagern von Klärschlamm, klärschlammhaltigen Düngemitteln, Fäkalschlamm oder Gärreste bzw. Kompost aus zentralen Bioabfallanlagen ganzjährige Bodendeckung durch Zwischen- oder erforderlich, soweit fruchtfolge- und witterungsbedingt möglich. Hauptfrucht Eine wegen der nachfolgenden Fruchtart unvermeidbare Winterfurche darf erst ab 01.11. erfolgen. Zwischenfrucht vor Mais darf erst ab 15. März tief eingearbeitet werden. Lagern von Festmist, Sekundärrohstoffdünger oder verboten, ausgenommen Kalkdünger; Mineraldünger und verboten Mineraldünger auf unbefestigten Flächen Schwarzkalk nur zulässig, sofern gegen Niederschlag dicht abgedeckt Gärfutterlagerung außerhalb von ortsfesten nur zulässig in allseitig dichten Foliensilos bei Siliergut ohne verboten Anlagen Gärsafterwartung sowie Ballensilage Beweidung, Freiland-, Koppel- und Pferchtierhalnur zulässig auf Grünland ohne flächige Verletzung der Grasverboten tung narbe (siehe Anlage 2, Ziffer 5) oder für bestehende Nutzungen, die unmittelbar an vorhandene Stallungen gebunden sind. Wildfutterplätze und Wildgatter zu errichten --verboten

2 Es wird auf den Anhang 5 „Besondere Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist, Silagesickersäften (JGS-Anlagen)“ der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen, der nähere Ausführungen zur baulichen Gestaltung (u. a. Leckageerkennung) enthält. Arbeitsblätter mit Musterplänen sind bei der ALB Bayern e.V. erhältlich (Arbeitsblatt Nr. 10.15.04 „Lagerung von Flüssigmist“, Nr. 10.15.07 „Lagerung von Festmist“, Nr. 10.09.01 „Flachsilos und Sickersaftableitung“).


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6.9

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aus Luftfahrzeugen oder zur Bodenentseuchung 6.10 Beregnung landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Flächen

6.11 landwirtschaftliche Dräne und zugehörige Vorflutgräben anzulegen oder zu ändern 6.12 besondere Nutzungen im Sinne von Anlage 2, Ziffer 6 neu anzulegen oder zu erweitern 6.13 Rodung, Kahlschlag größer als 5.000 m2 oder eine in der Wirkung gleichkommende Maßnahme (siehe Anlage 2, Ziffer 7) 6.14 Nasskonservierung von Rundholz (2) Im Fassungsbereich (Schutzzone I) sind sämtliche unter den Nr. 1 bis 6 aufgeführte Handlungen verboten. Das Betreten ist nur zulässig für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und -ableitung durch Befugte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. (3) Die Verbote und Beschränkungen des Absatzes 1 und 2 gelten hinsichtlich der Nummern 3.6 und 5.1 nicht für Handlungen im Rahmen der Wassergewinnung und –ableitung des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten. § 4 Befreiungen (1) Für die Erteilung von Befreiungen von Verboten, Beschränkungen und Handlungspflichten des § 3 gilt § 52 Abs. 1 Sätze 2 und 3 WHG. (2) Die Befreiung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG ist widerruflich; sie kann mit Inhaltsund Nebenbestimmungen verbunden werden und bedarf der Schriftform. (3) Im Falle des Widerrufs kann das Landratsamt Fürth vom Grundstückseigentümer verlangen, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird, sofern es das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere der Schutz der Wasserversorgung, erfordert. § 5 Beseitigung und Änderung bestehender Einrichtungen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebiets haben die Beseitigung oder Änderung von Einrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehen und deren Bestand, Errichtung, Erweiterung oder Betrieb unter die Verbote des § 3 fallen, auf Anordnung des Landratsamts Fürth zu dulden, sofern sie nicht schon nach anderen Vorschriften verpflichtet sind, die Einrichtung zu beseitigen oder zu ändern. (2) Für Maßnahmen nach Abs. 1 ist nach § 52 Abs. 4 WHG i. V. m. §§ 96-98 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten.

in der weiteren Schutzzone III verboten

in der engeren Schutzzone II

nur zulässig nach Maßgabe der Beregnungsberatung oder bis zu verboten; einer Bodenfeuchte von 70 % der nutzbaren Feldkapazität. ausgenommen sind bereits bestehende wasserrechtliche Gestattungen. nur zulässig für Instandsetzungs- und Pflegemaßnahmen nur Gewächshäuser mit geschlossenem Entwässerungssystem zulässig nicht zulässig, (ausgenommen bei Kalamitäten)

verboten

verboten

§ 6 Kennzeichnung des Schutzgebietes Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben zu dulden, dass die Grenzen des Fassungsbereiches und der Schutzzonen durch Aufstellen oder Anbringen von Hinweiszeichen kenntlich gemacht werden. § 7 Kontrollmaßnahmen (1) Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken innerhalb des Schutzgebietes haben Probenahmen von im Schutzgebiet zum Einsatz bestimmten Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln durch Beauftragte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung und des Landratsamtes Fürth zur Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung zu dulden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sind 3 Tage vorher zu informieren. Eine Teilnahme ist möglich. (2) Sie haben ferner die Entnahme von Boden-, Vegetations- und Wasserproben und die hierzu notwendigen Verrichtungen auf den Grundstücken im Wasserschutzgebiet durch Beauftragte des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung und des Landratsamts Fürth zu dulden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten sind 3 Tage vorher zu informieren. Eine Teilnahme ist möglich. (3) Sie haben ferner das Betreten der Grundstücke durch Bedienstete des Trägers der öffentlichen Wasserversorgung, die durch diese Verordnung geschützt ist, oder der von ihm Beauftragten zur Wahrnehmung der Eigenüberwachungspflichten gemäß § 3 der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungsund Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung – EÜV) in der jeweils geltenden Fassung zu gestatten, die hierzu erforderlichen Auskünfte zu erteilen und technische Ermittlungen und Prüfungen zu ermöglichen. § 8 Entschädigung und Ausgleich (1) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung das Eigentum unzumutbar beschränkt und diese Beschränkung nicht durch eine Befreiung nach

§ 4 oder andere Maßnahmen vermieden oder ausgeglichen werden kann, ist über die Fälle des § 5 hinaus nach § 52 Abs. 4 WHG i. V. m. §§ 96-98 WHG und Art. 57 BayWG Entschädigung zu leisten. (2) Soweit diese Verordnung oder eine auf Grund dieser Verordnung ergehende Anordnung erhöhte Anforderungen festsetzt, die die ordnungsgemäße land- oder forstwirtschaftliche Nutzung einschränken oder Mehraufwendungen für den Bau und Betrieb land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen zur Folge haben, ist für die dadurch verursachten wirtschaftlichen Nachteile ein angemessener Ausgleich nach Art. 32 i. V. m. Art. 57 BayWG zu leisten. Dies gilt für neue Betriebsstandorte nur, wenn keine anderen Möglichkeiten der räumlichen Betriebsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können (Art. 32 Satz 1, Nr.2, Buchstabe b BayWG). § 9 Pflichten des Begünstigten (1) Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe hat das Eigentum an den Grundstücken im Fassungsbereich des Wasserschutzgebietes zu erwerben, den Fassungsbereich lückenlos so zu umzäunen, dass er von Unbefugten nicht betreten werden kann. Die Umzäunung ist ordnungsgemäß zu unterhalten. (2) Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe hat bei nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zur Kennzeichnung die Hinweiszeichen auf eigene Kosten zu beschaffen und an den Stellen anzubringen und zu unterhalten, an denen es das Landratsamt Fürth anordnet. Dies gilt auch für oberirdische Gewässer und sonstige Stellen, an denen eine Kennzeichnung erforderlich ist. (3) Der Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe hat die engere Schutzzone mindestens vierteljährlich, die weitere Schutzzone mindestens einmal pro Jahr zu begehen. Festgestellte Verstöße gegen die Anordnungen der Schutzgebietsverordnung sind in das Betriebstagebuch einzutragen. Sofern eine Mängelbeseitigung nicht erreicht werden kann, sind das Landratsamt Fürth und das Wasserwirt-

VII


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schaftsamt Nürnberg zu verständigen. (4) Das Verbot der Düngung mit Gülle, Jauche, Festmist, Gärresten aus Biogasanlagen und Festmistkompost in der engeren Schutzzone ist mindestens einmal im Monat zu kontrollieren. Verstöße sind dem Landratsamt Fürth unverzüglich mitzuteilen. (5) Der Unternehmer hat im Schutzgebiet die Grundstücke mit Waldbestand und mit Dauergrünlandnutzung im Benehmen mit der Forstund Landwirtschaftsverwaltung zu ermitteln und zwei Fertigungen des Schutzgebietsplanes mit den entsprechenden Eintragungen bis spätestens 12 Monate nach Erlass der Schutzgebietsverordnung dem Landratsamt Fürth vorzulegen. (6) Der Unternehmer hat folgende Maßnahmen sicherzustellen: Mit den Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet aus den Ortsteilen Stinzendorf und Gonnersdorf ist mittels privatrechtlicher Vereinbarungen die Reduzierung der Nitratbelastung im Trinkwasser sicherzustellen. § 10 Ordnungswidrigkeiten Nach § 103 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 WHG, Art. 74 Abs. 2 Nr. 1 BayWG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einem Verbot nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 2. eine nach § 4 ausnahmsweise zugelassene Handlung vornimmt, ohne die mit der Befreiung verbundene Inhalts- und Nebenbestimmung zu befolgen 3. einer Duldungspflicht nach § 5 Abs.1, § 6, § 7 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 4. den Pflichten des § 7 Abs. 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt, 5. den Pflichten nach § 9 zuwiderhandelt. § 11 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürth in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landratsamtes Fürth über das Wasserschutzgebiet Gonnersdorf im Landkreis Fürth für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe vom 01.12.1970 (ABl. vom 02.09.1971, Nr. 16), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15.10.1982 (ABl. vom 29.10.1982, Nr. 43) außer Kraft. Zirndorf, den 09.11.2016 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat Anlage 1.1 Schutzgebietsplan Anlage 2 Maßgaben zu § 3 Abs. 1, Nr. 2, 3, 5 und 6 1. Wassergefährdende Stoffe (zu Nr. 2)

Es ist jeweils die aktuelle Fassung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)“ zu beachten. 2. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (zu Nr. 2.2) Im Fassungsbereich und in der engeren Schutzzone sind Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nicht zulässig. In der weiteren Schutzzone (III) sind nur zulässig: 1. oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis C, die in einem Auffangraum aufgestellt sind, sofern sie nicht doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind; der Auffangraum muss das maximal in den Anlagen vorhandene Volumen wassergefährdender Stoffe aufnehmen können, 2. unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A und B, die doppelwandig ausgeführt und mit einem Leckanzeigegerät ausgerüstet sind. Die Prüfpflicht richtet sich nach der VAwS. Unter Nr. 2.2 können auch Abfälle z.B. im Zusammenhang mit Kompostieranlagen oder Wertstoffhöfen fallen. An die Bereitstellung von Hausmüll aus privaten Haushalten zur regelmäßigen Abholung (z. B. Mülltonnen) werden keine besonderen Anforderungen gestellt. 3. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen (zu Nr. 2.3) Von der Nr. 2.3 sind nicht berührt: - Düngung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln etc. nach den Maßgaben der Nr. 4.12, 4.13, 6.1, 6.2, 6.5 und 6.6, - Straßensalzung im Rahmen des Winterdienstes, - das Mitführen und Verwenden von Betriebsstoffen für Fahrzeuge und Maschinen, - Kleinmengen für den privaten Hausgebrauch, - K ompostierung im eigenen Garten. Entsprechend VAwS werden an Abfüllplätze von Heizölverbraucheranlagen über die betrieblichen Anforderungen hinaus keine Anforderungen gestellt. 4. Stallungen (zu Nr. 5.3) Ziffer 4 a: 1. mit Flüssigmistverfahren: Bei Stallungen für Tierbestände über 40 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Gülle auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. 40 Dungeinheiten (= 3.200 kg Stickstoff pro Jahr) fallen bei folgenden Höchststückzahlen für einzelne Tierarten an: Milchkühe

40 Stück

Mastbullen

65 Stück

(1Stück = 1,0 DE) (1 Stück = 0,62 DE)

Mastkälber, Jung- 150 Stück mastrinder Mastschweine 300 Stück Legehennen, Mastputen sonst. Mastgeflügel

(1 Stück = 0,27 DE) (1 Stück = 0,13 DE) 3.500 Stück (100 Stück = 1,14 DE) 10.000 Stück (100 Stück = 0,4 DE)

Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 120 Dungeinheiten je Hofstelle nicht überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren. 2. mit Festmistverfahren: Bei Tierbeständen über 80 Dungeinheiten ist das erforderliche Speichervolumen für Jauche auf mindestens zwei Behälter aufzuteilen. Der Tierbestand darf 80 Dungeinheiten je Stallung bzw. 160 Dungeinheiten je Hofstelle nicht überschreiten. Bei mehreren Tierarten auf einer Hofstelle sind die entsprechenden Dungeinheiten aufzusummieren. 3. mit gemischten Entmistungsverfahren: Die maximalen Tierbestände je Hofstelle sind anteilig entsprechend 1.1 und 1.2 zu ermitteln. 4. Befreiung Die Erteilung einer Befreiung nach § 4 ist bei bestandsgeschützten landwirtschaftlichen Betrieben möglich, wenn dies betriebsbedingt notwendig ist (Existenzsicherung) und das erhöhte Gefährdungspotential durch technische Anforderungen ausgeglichen werden kann, wenn dadurch der Trinkwasserschutz gewährleistet ist. Ziffer 4 b: Bei Gülle- bzw. Jauchekanälen ist zur jährlichen Dichtheitsprüfung eine Leckageerkennung für die Fugenbereiche entsprechend Anhang 5 Nr. 4.2 der VAwS vorzusehen. Planbefestigte (geschlossene) Flächen, auf denen Kot und Harn anfallen, sind gemäß VAwS flüssigkeitsundurchlässig (Beton mit hohem Wassereindringwiderstand) auszuführen und jährlich durch Sichtprüfung auf Undichtigkeiten zu kontrollieren. Bei Güllesystemen ist der Stall in hydraulischbetrieblich abtrennbare Abschnitte zu gliedern, die einzeln auf Dichtheit prüfbar und jederzeit reparierbar sind. Der Speicherraum für Gülle bzw. Jauche sowie die Zuleitungen sind baulich so zu gliedern, dass eine Reparatur jederzeit möglich ist. Dies kann durch einen zweiten Lagerbehälter oder eine ausreichende Speicherkapazität der Güllekanäle gewährleistet werden. Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen wird auf den Anhang 5 der VAwS hingewiesen. Die einschlägigen Regeln der Technik, insbesondere DIN 1045, sind zu beachten. Der Beginn der Bauarbeiten ist bei der Kreisverwaltungsbehörde und dem Wasserversor-


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gungsunternehmen 14 Tage vorher anzuzeigen. Betriebe, die durch Zusammenschluss oder Teilung aus einem in Zone III vorhandenen Anwesen entstehen, gelten ebenfalls als „in dieser Zone bereits vorhandene Anwesen“. 5. Beweidung, Freiland-, Koppel- und Pferchtierhaltung (zu Nr. 6.7) Eine flächige Verletzung der Grasnarbe liegt dann vor, wenn das wie bei herkömmlicher Rinderweide unvermeidbare Maß (linienförmige oder punktuelle Verletzungen im Bereich von Treibwegen, Viehtränken etc.) überschritten wird. 6. Besondere Nutzungen sind folgende landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Nutzungen (zu Nr. 6.12): - Weinbau - Hopfenanbau - Tabakanbau (ausgenommen Sortengruppe Virginia) - Gemüseanbau - Zierpflanzenanbau - Baumschulen und forstliche Pflanzgärten Das Verbot bezieht sich nur auf die Neuanlage derartiger Nutzungen, nicht auf die Verlegung im Rahmen des ertragsbedingt erforderlichen

Flächenwechsels bei gleichbleibender Größe der Anbaufläche. Einem Ausnahmeantrag zum Anbau im Wasserschutzgebiet kann unter folgenden Bedingungen zugestimmt werden: Die unter „besonderen Nutzungen“ fallende Kultur wird zuerst außerhalb des Wasserschutzgebietes für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr angebaut. Zeigt sich bei der Beprobung auf N-min im Herbst, dass die Werte dieser Kultur nicht höher liegen als die Werte (maximal 45 kg N/ha) üblicher landwirtschaftlicher Kulturen im Schutzgebiet in diesem Jahr, so kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann unter der Auflage gewährt werden, dass die N-min-Herbstwerte im Durchschnitt von 3 Jahren nicht höher sind als die N-min-Werte (maximal 45 kg N/ha) üblicher landwirtschaftlicher Kulturen im Schutzgebiet. Ein Schlagwechsel der genehmigten Sonderkulturen ist dem Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe anzuzeigen. Die Kosten für das Antragsverfahren einschließlich der entsprechenden Beprobungen/ Gutachten werden bei Genehmigungsfähigkeit durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe übernommen.

Öffnungszeiten

ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE

LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 29 Fax: 0911 97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr

DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911 97 73–11 13

VETERINÄRBEHÖRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Tel.: 0911 97 73–19 01, Fax: 97 73–19 20 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72

GESUNDHEITSBEHÖRDE KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

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7. Rodung, Kahlschlag und in der Wirkung gleichkommende Maßnahmen (zu Nr. 6.13) Ein Kahlschlag liegt vor, wenn auf einer Waldfläche alle aufstockenden Bäume in einem oder in wenigen kurz aufeinander folgenden Eingriffen entnommen werden, ohne dass bereits eine ausreichende übernehmbare Verjüngung vorhanden ist und daher durch die Hiebsmaßnahme auf der Fläche Freilandbedingungen (Klima) entstehen. Eine dem Kahlschlag gleichkommende Maßnahme ist eine Lichthauung, bei der nur noch vereinzelt Bäume stehen bleiben und dadurch auf der Fläche ebenfalls Freiflächenbedingungen entstehen. Ein Kahlschlag kann auch entstehen, wenn zwei oder mehrere benachbarte Waldbesitzer Hiebe durchführen, die in der Summe zu den o.g. Freiflächenbedingungen führen. Dagegen sind Hiebmaßnahmen eines oder mehrerer Waldbesitzer auf räumlich getrennten Teilflächen zulässig, wenn sie die Flächenobergrenzen dieser Verordnung lediglich in der Summe überschreiten. Unter Kalamitäten sind Schäden durch Windwurf, Schneebruch oder durch Schädlingsbefall zu verstehen, deren Beseitigung nur durch die Entnahme aller geschädigten Bäume und daher u.U. nur durch Kahlschlag möglich ist.

Gesundheitsamt

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau

Rangaustr. 60, 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68, Fax 0911 / 669 70 83 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in ungeraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel, 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31, Fax. 09101 / 90 35 05 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in geraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-Siegelsdorf Reitweg 12 a, 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr, Sa. 9 – 16 Uhr

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Tipp

„Valentina“: Kurzfilm-Projekt des Vereins 1-2-3 wird im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlt Landkreis Fürth - Das Bayerische Fernsehen zeigt am 6. Dezember um 23.50 Uhr im Rahmen der Kurzfilmnacht zum Internationalen Tag der Menschenrechte den Film „Valentina“, der vom Präventionsverein 1-2-3 e.V (Netzwerk für Prävention im Landkreis Fürth) in Auftrag gegeben wurde. Der Film soll Mut machen, sich aktiv gegen Gewalt einzusetzen. Die Hauptrollen spielen Tobias Örtel, Tessa Mittelstädt (Tatort Köln) und Marc Schmidt, ein junges Nachwuchstalent aus Nürnberg. Für Buch, Regie und Produktion

zeichnet das Team aus Max Kidd, Tilman Braun und Tobias Rosen verantwortlich. Als Kulisse diente das Freilandmuseum Bad Windsheim. Dem Film liegt der biografische Roman des fränkischen Landwirts und Autors Fritz Stiegler zugrunde. Er erzählt die Geschichte von Valentina, die 1944 aus dem Zwangsarbeitslager Langenzenn flieht und von einer frommen Bauernfamilie versteckt wird. Der frei interpretierte und im vergangenen Jahr von der fränkischen Filmproduktion yconcepts produzierte Kurzfilm komprimiert Handlung und Botschaft auf ein-

drucksvolle und emotional bewegende 30 Spielminuten: Der junge Martin ist in der Hitlerjugend und beobachtet abends die Arbeiterinnen vom Feld, die zurück ins nahegelegene Arbeitslager getrieben werden. Eines Tages entdeckt seine Familie Valentina, eine der Arbeiterinnen, halb bewusstlos am Waldrand. Sie ist aus dem Lager geflohen. Kurz entschlossen versteckt die Familie das Mädchen bei sich – und stellt damit die Solidarität des Dorfes und nicht zuletzt Martin selbst auf eine kaum zu bestehende Probe.

Besuchen Sie einen dieser stimmungsvollen Adventsmärkte Ammerndorf Marktplatz, So 18.12. (15-19 Uhr) Cadolzburg Historischer Marktplatz und Pinsendelplatz, Sa 26.11. und So 27.11. (14-19.30 Uhr) Cadolzburg-Deberndorf Marktplatz, So 04.12. Großhabersdorf Nürnberger Straße, Sa 03.12. (15-21 Uhr), So 04.12. (12-19 Uhr) Großhabersdorf-Wendsdorf Am Feuerwehrhaus, So 11.12.

Langenzenn Rund um den Prinzregentenplatz, So 11.12. (11-19 Uhr) Langenzenn- Burggrafenhof Am Feuerwehrhaus, Sa 26.11. (ab 16 Uhr) Oberasbach Am Rathausplatz, Sa 03.12. und So 04.12. (ab 14 Uhr) Obermichelbach Dorfplatz vor der Kirche, So 27.11. (ab 15 Uhr)

Puschendorf Am Dorfplatz, Sa 03.12. (14-20 Uhr) Seukendorf An der Kirche, So 04.12. (ab 14 Uhr) Stein Mecklenburger Platz, Fr 25.11. (18.30-21 Uhr), Sa 26.11. (15-21 Uhr), So 27.11. (14-19.30 Uhr) Tuchenbach Am Bürgerhaus, So 27.11. (11-19 Uhr) Veitsbronn Schulhof der Mittelschule, So 04.12. (ab 11 Uhr) Wilhermsdorf Marktplatz, So 18.12. (11-19 Uhr) Zirndorf Marktplatz, Fr bis So am 1. + 2. Adventswochenende (Fr, Sa 15-20 Uhr, So 14-20 Uhr) Zirndorf-Anwanden Romantischer Weihnachtsmarkt auf Gut Wolfgangshof, Fr bis So an den Adventswochenenden (Fr 15-20 Uhr, Sa, So 12-20 Uhr) Zirndorf-Weinzierlein Festplatz, So 11.12. (ab 10 Uhr)

Das Programm der Märkte und weitere Veranstaltungen im Landkreis zur Adventszeit finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de


Landkreismagazin 22.2016

Termine 01.12.2016 09.00 Uhr Zirndorf: BayernkreativTAG Beratungstag des Bay. Zentrums für Kulturund Kreativwirtschaft Veranstalter: Bay. Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft | Ort: Im Pinderpark 2, Zirndorf 01.12.2016 | 19.00 Uhr Roßtal: Lesung „Über das Schenken“ Geschichten u. Gedichte, gelesen von Sabine Forkel-Kutschka Veranstalter: Bücherei Markt Roßtal, Schulstr. 36 | Ort: Schulstraße 36, Roßtal 01.12.2016 | 19.30 Uhr Obermichelbach: „Feier-Abend“ Gemütliches Beisammensein in netter Runde Veranstalter: Nachbarschaftshilfe | Ort: Dorfgemeinschaftshaus, Burgstallstraße 6, Obermichelbach 01.12.2016 | 19.30 Uhr Roßtal: Öffentlicher Bürgerstammtisch Veranstalter: Bürgerverein im Markt Roßtal e.V. | Ort: Landgasthof Rotes Ross Buchschwabach, Roßtal 01.12.2016 | 19.30 Uhr Wilhermsdorf: Acoustic Guitar Night 2016 Die Konzertreihe „Acoustic Guitar Night“ bedeutet für Liebhaber akustischer Gitarrenmusik bereits seit vielen Jahren einen Höhepunkt im musikalischen Jahr. Veranstalter: Acoustic Musik GmbH & Co KG in Zusammenarbeit mit der Kirche St.Peter und Paul Kirchfarrnbach | Ort: Kirchfarrnbach B1, Wilhermsdorf

Motorsägen-Grundkurs Am Montag, 5. Dezember 2016, und Dienstag, 6. Dezember 2016, findet jeweils von 8.30 bis etwa 16 Uhr ein Motorsägen-Grundkurs statt. Treffpunkt: Laubendorf, Gasthaus „Höfler“. Anmeldung bei Förster Raymund Filmer, Tel. Tel. 09101 8283. Am ersten Tag werden im Schulungsraum theoretische Grundlagen bei der Motorsägenarbeit vermittelt. Am zweiten Tag gibt es im Wald praktische Übungen mit der Motorsäge und Einsatz der Keile. Eine Teilnahmebescheinigung wird am Ende des Kurses ausgestellt. 02.12.2016 | 20.00 Uhr Zirndorf: Zirndorfer Advent in der Paul-Metz-Halle Eine vorweihnachtliche Brauchtumsveranstaltung des Heimatvereins. Veranstalter: Heimatverein Zirndorf, Fürther Str. 8, Tel. 0911/9600108 | Ort: Paul-MetzHalle, Volkhardtstr. 33, Zirndorf 03.12.2016 | 08.00 Uhr Langenzenn: Bauernmarkt Langenzenn regional und frisch Veranstalter: Bauernmarkt Langenzenn Ort: Prinzregentenplatz, Langenzenn 03.12.2016 | 09.00 Uhr Tuchenbach: Christbaumverkauf Veranstalter: KiTa/Hort | Ort: Parkplatz Bürgerhaus, Tuchenbach

Gewinner unseres ÖPNV-Gewinnspiels Die Gewinner unseres Gewinnspiels rund um den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Fürth stehen fest: 1.Preis: 14-Tage-Schnupperticket für den VGN-Gesamtraum: Quirin Brüchert 2.-4. Preis: TagesTicket Plus für den VGN-Gesamtraum: Bernhard Götz, Kurt Böhm und Heinrich Greil Herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit den Tickets, die wir bereits zugeschickt haben.

Impressum Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalzhausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. FÜR DIE NÄCHSTE AUSGABE: Redaktionsschluss Amtsblatt: Anzeigen-Annahmeschluss:

28.11.2016 29.11.2016

03.12.2016 | 14.30 Uhr Oberasbach: Modellbahnausstellung Veranstalter: ModellbahnTeam Oberasbach e.V. | Ort: St. Johannes Str., Oberasbach 03.12.2016 | 20.00 Uhr Wilhermsdorf: Die Rohrer und der Matuschik Veranstalter: Fränkischer Kulturrausch Ort: Bürgersaal, Wilhermsdorf 04.12.2016 | 16.00 Uhr Großhabersdorf: Festliche Adventsmusik zum Weihnachtsmarkt Chor- und Orchestermusik und Orgelbegleitung Veranstalter: Heimatverein Großhabersdorf e.V. | Ort: Am Kirchberg, Evang. Walburgskirche, Großhabersdorf

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lle) (Stadtha rader U1 ga Direk t ander Saturn-Tief0 Uhr) in Parken dert arif ab 19:0 ge (Son

Kulturforum Fürth / Würzburger Str. 2 / 90762 Fürth Fon 0911- 973 84 0 / Fax 0911 - 973 84 16 www.kulturforum-fuerth.de / kulturforum@fuerth.de

01 20:00 Judas DO Schauspiel von Lot Vekemans 20:00 Judas 02 FR Schauspiel von Lot Vekemans 03 20:00 Judas

Schauspiel iell

04 15:00 SO 10:00 05 MO

KinderForum ab 4

19:00 20:00 08 DO 20:00 09 FR 10 20:00 SA

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Schauspiel iell Schauspiel iell

Schauspiel von Lot Vekemans Die 7 Geißlein u. der Weihnachts-Wolf Erfreuliches Theater Erfurt Die 7 Geißlein u. der Weihnachts-Wolf für Kindergärten/Grundschulen Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl Judas Schauspiel von Lot Vekemans Judas Schauspiel von Lot Vekemans Judas Schauspiel von Lot Vekemans Sterntaler Figurentheater Ute Kahmann Sterntaler für Kindergärten/Grundschulen Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl Latin Christmas meets Classic [ Stefan Grasse Quartett Community-Dance mit Jutta Czurda & Petra Heinl

www.kulturforum-fuerth.de

Fürth

Rosenstr. 50 90762 Fürth Tel.0911-74912-0 www.stadthalle-fuerth.de stadthalle@fuerth.de

Veranstaltungen Dezember 2016

Dezember 2016

SA

Stadthalle

KinderForum ab 4 Tanz Schauspiel iell Schauspiel iell Schauspiel iell KinderForum ab 4 KinderForum ab 4 Tanz

] Konzert Tanz

ww www.stadttheater.de

Wir wünschen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Ihr Team des Kulturforum turforum Fürth

Freitag, 02.12.2016, 20.00 Uhr ROLF MILLER Alles andere ist primär Donnerstag, 08.12.2016, 17.00 Uhr RAPUNZEL. DER NEUJAHRSZAUBER & DER UNGLAUBLICHE WEIHNACHTSBAUM Kindertheater in russischer Sprache Donnerstag, 08.12.2016, 20.00 Uhr KRIVOE ZERKALO Russisches Humorkonzert Samstag, 10.12.2016, 20.00 Uhr WINTERBALL Tanzstudio Schlegl Mittwoch, 14.12.2016, 20.00 Uhr DANCEPERADOS OF IRELAND A show of Irish music, song & dance – Spirit of Irish Christmas Tour Mittwoch, 21.12.2016, 19.00 Uhr DER NUSSKNACKER Russisches Klassisches Staatsballett unter der Leitung von Konstantin Iwanow Donnerstag, 22.12.2016, 19.30 Uhr WEIHNACHTSKONZERT Heinrich-Schliemann-Gymnasium Fürth Geschlossene Veranstaltung Freitag, 23.12.2016, 17.20 Uhr MOSKAUER JÖLKAFEST Überraschungen von Väterchen Frost Familienshow in russischer Sprache Donnerstag, 29.12.2016, 17.00 Uhr MÄRCHENHAFTES NEUJAHR FÜR KINDER 2016-2017 „Wunder in der Neujahresnacht“ Russisches Kindertheater mit Weihnachtsshow Samstag, 31.12.2016, 20.00 Uhr SILVESTERPARTY 2016 Silvester-Partyspaß für Jung und Alt

Foto: Peter Harkin

Vorschau 2017

15.12. Latin Christmas meets Classic

Samstag, 07.01.2017, 20:00 Uhr STAHLZEIT Die spektakulärste RAMMSTEIN Tribute Show Sonntag, 08.01.2017, 14.00 & 16.00 Uhr LÖWENZAHN – DER RETTENDE DAMM Gastspiel des Karfunkel-Figurentheaters Für Kinder ab 2 Jahren Mittwoch, 11.01.2017, 19:00 Uhr SCHWANENSEE Klassisches Russisches Ballett aus Moskau Sonntag, 19.02.2017, 14:00 Uhr KINDERFASCHING – Superheldinnen und -helden Stadthalle Fürth


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