Landkreismagazin 2013 04 11 Ausgabe 07

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Landkr is Landkreismagazin 7.2013

Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

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11.4.2013 Ausgabe 7

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Notarzt in Langenzenn stationiert: Zusätzlicher Standort hat sich sofort bewährt [Seite 3]

LeistungsFähig. LebensFroh.

Erfüllendes Ehrenamt: Die guten Seelen im Landkreis Fürth [Seite 4 – 5]

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Sicherer Landkreis: Kaum Straftaten und hohe Aufklärungsquoten [Seite 8 – 10]

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Landkreismagazin 7.2013

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Aktuell

Bis zum ersten Einsatz dauerte es nur 15 Minuten Notarzt-Standort Langenzenn hat Betrieb aufgenommen Langenzenn - Seit Ostersonntag ist ein zweiter Notarzt-Standort im Landkreis Fürth in Betrieb: Neben Zirndorf gibt es nun auch in Langenzenn eine Station des Bayerischen Roten Kreuz (BRK). Das BRK hat die Ausschreibung des Rettungszweckverbandes gewonnen und ist deshalb der Betreiber. Der erste Einsatz am neuen Standort ließ nicht lange auf sich warten: Nach nur 15 Minuten musste der nagelneue, 80.000 Euro teure Skoda des BRK mit Notarzt Dr. Rainer Krämer an Bord zu seiner Premiere ausrücken – es war ein internistischer Notfall in Wilhermsdorf. „Die Zusammenarbeit mit den beiden Leitstellen in unserem Zuständigkeitsbereich hat ab der ersten Minute bestens funktioniert, das war sehr beeindruckend”, so Dr. Krämer, der auch ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes beim BRK Kreisverband Fürth ist. Von Langenzenn aus fährt der Notarztwagen bis nach Neustadt a.  d. Aisch, Herzogenaurach oder Ansbach. Der Standort in Langenzenn verbessert die Notfallversorgung insbesondere im nördlichen Landkreis Fürth deutlich: „Zu einem Einsatz wird immer der Notarzt gerufen, der frei ist und die kürzeste Entfernung zum Patienten hat”, erklärt der stellvertretende Rettungsdienst-Leiter Axel Rupprich. So sei es manchmal vorgekommen, dass der Notarzt aus Zirndorf bis nach Wilhermsdorf gefahren sei. „Falls keine schnelle Hilfe auf vier Rädern in der Nähe war, kam sogar extra der Rettungshubschrauber”, so Rupprich. Der Bedarf eines eigenen Notarzt-Standortes in Langenzenn sei also gegeben gewesen. Das zeigt sich auch an der Statistik der ersten 48 Stunden: In dieser Zeit wurde der Langenzenner Notarzt bereits 15 Mal von den Rettungsleitstellen Nürnberg und Ansbach angefordert. Dem BRK stehen in Langenzenn 38 Ärzte zur Verfügung, die in ihrer dienstfreien

Freude bei der offiziellen Übergabe des Notarzt-Fahrzeugs

Zeit in den Notarzt-Kittel schlüpfen und somit eine Notfallversorgung rund um die Uhr möglich machen. Sie können auf moderne Ausrüstung zurückgreifen, die über den in Bayern geltenden Standard hinausgeht. So verfügt das Langenzenner Fahrzeug beispielsweise über ein spezielles EKG-Gerät, das die Daten eines Patienten per Funk an das Krankenhaus überträgt. Darüber hinaus gibt es ein Beatmungsgerät, in das Beatmungsmuster einprogrammiert werden können. Dies ist sinnvoll, wenn ein Patient von einer Klinik zu einer anderen überführt werden muss. Seine Beatmung kann dann ohne Unterbrechung im gleichen Rhythmus fortgeführt werden. Im Einsatzwagen findet sich zudem eine medizinische Bohrmaschine, mit der am Patienten Zugänge für spezielle Medikamente geschaffen werden können. „Patienten können im Notfall auf höchstem Niveau versorgt werden”, sagte der BRK-Kreisgeschäftsführer Thomas Leipold bei der Vorstellung des neuen Fahrzeugs. Landrat Matthias Dießl gratulierte: „Die erst im Februar

Der stellvertretende Rettungsdienst-Leiter Axel Rupprich am Steuer des neuen Fahrzeugs

eingeweihte BRK-Wache in Langenzenn ist eine wichtige Säule in der Notfallversorgung des Landkreises.” Dießl dankte allen Einsatzkräften, insbesondere den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

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Aktuell

Fragen und Antworten zum ehrenamtlichen Engagement: Soll ich mitmachen? Landkreis Fürth - Europaweit gibt es schätzungsweise 100 Millionen Freiwillige. In unserem Landkreis gibt es in fast allen Gemeinden Nachbarschaftshilfen, Freiwilligenagenturen, Ehrenamtsbörsen oder andere soziale Einrichtungen. Hier stellen Mitmenschen sowohl einen Teil ihrer Freizeit als auch ihre Fähigkeiten und Leistungen ehrenamtlich zum Wohle der anderen zur Verfügung. Dieses Engagement ist unbezahlbar, denn nur durch solche ehrenamtliche Hilfe ist gewährleistet, dass Menschen Hilfe schnell und unbürokratisch erhalten. Der eine oder die andere unter Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, hat sich vielleicht auch schon überlegt, einen Teil Ihrer freien Zeit dem Gemeinwohl zu schenken. Manch eine/r unter Ihnen überlegt vielleicht noch und kann sich noch nicht recht zu einer Teilnahme an einer Freiwilligenagentur entschließen, weil zu viele Fragen bisher unbeantwortet blieben. Das Landkreismagazin hat sich bei den verschiedenen Freiwilligenagenturen im Landkreis umgehört und einige Beispiele aufgeführt. Die Ergebnisse tragen vielleicht zu Ihrer Entscheidungsfindung bei. Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich direkt an die Einrichtung in Ihrer Gemeinde. In etlichen Rathäusern und Geschäften liegen auch Flyer der jeweiligen Agenturen aus. Was ist eigentlich eine Freiwilligenagentur? Freiwilligenagenturen sind Einrichtungen, die es sich zum Ziel setzen, auf verschiedene Weise das freiwillige Engagement der Bürger zu unterstützen. Sie beraten Menschen, die sich engagieren möchten und vermitteln diese dann an passende Vereine oder Einrichtungen. Sie fungieren als Bindeglied zwischen

Organisationen, wie Wohlfahrtsverbände, Vereine und Initiativen, die einen Teil ihrer Projekte nur durch die Unterstützung freiwilliger Mitarbeiter realisieren können. Freiwilligenagenturen im Landkreis: Im Bürger-Info-Treff in Oberasbach gibt es konkrete Arbeitsbereiche: Arbeitskreis Stellensuchende (Hilfen für Arbeitssuchende), Aktive Bürger (aktuelle Bürgerthemen werden bearbeitet, interessante Veranstaltungen, neue Planungen), Kontaktbörse (Nachbarschaftshilfen für jung und alt). Die Freiwilligenagentur Zirndorf berät und vermittelt Bürgerinnen und Bürger, die an einem freiwilligen Engagement interessiert sind. Das ist möglich, weil die Freiwilligenagentur mit einer Vielzahl von Einrichtungen im Kontakt ist und den Bedarf an Hilfeleistungen kennt. Was ist Nachbarschaftshilfe? Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe geben sich Nachbarn gegenseitige Hilfe und Unterstützung und verlangen dafür in der Regel kein Geld, frei nach dem Motto: „Eine Hand wäscht die andere“. Nachbarschaftshilfe ist wenig formalisiert und dient der Erfüllung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen sowie der Bewältigung von Alltagsproblemen, Notlagen oder Krisen. Nachbarschaftshilfe kann sein, wenn der Musikstudent für seine ältere Nachbarin Einkäufe erledigt und diese ihm dafür zu Übungszwecken ihr altes Klavier zur Verfügung stellt. Was ist eine Ehrenamtsbörse? Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen

dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“, „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet. (Quelle: Wikipedia) Möglichkeiten zur ehrenamtlichen Mithilfe im Landkreis gibt es zum Beispiel ... ... in Oberasbach, dort werden engagierte Bürger in die für sie geeigneten Aufgaben/Einrichtungen vermittelt bzw. Möglichkeiten vorgeschlagen. ... in Zirndorf, dort werden Informationen an Interessierte gegeben, die an einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, welche Möglichkeiten eines Engagements gegeben sind. ... und auch in Ihrer Nähe Muss ich bestimmte Voraussetzungen mitbringen? Ja: Engagement und Zuverlässigkeit, möglichst ohne Eigennutz. Außerdem die Bereitschaft zur Hilfe, Zeit und den guten Umgang mit Menschen. Wertschätzende Grundhaltung zu den betreuenden Personen; In Großhabersdorf z.B. gibt es Schulungen, bevor Ehrenamtliche eingesetzt werden. Um was für Aufgaben handelt es sich? Die Aufgaben sind vielfältig und jeder findet die geeignete für sich.


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In Zirndorf liegen die Schwerpunkte der Tätigkeiten von den vermittelten Ehrenamtlichen bei den Seniorenheimen, Kindergärten und Schulen, aber auch ortsspezifische Einrichtungen wie die Asylgruppe. In Seukendorf sind die Haupteinsatzmöglichkeiten für Engagierte: Einkaufshilfe, Hunde ausführen, Hilfe bei amtlichen Formularen, Fahren und Begleiten zum Arzt oder zum Einkauf, Babysitting, Hilfe bei PC und Internet, Beschäftigung für Jung und Alt, Schülernachhilfe, etc. In Großhabersdorf gibt es einen anerkannten Helferkreis. Helfer und Helferinnen bieten hier stundenweise Betreuung im häuslichen Umfeld zur Entlastung von pflegenden Angehörigen an. Gleichzeitig ist dieses Angebot auch für Menschen gedacht, die praktische Hilfe und Unterstützung benötigen – dazu gehört dann z.B. die Begleitung zum Arzt, zum Einkaufen oder bei Behördengängen. In Roßtal werden vom „Coach“ für Hauptschüler über Babysitten und Betreuung von Kindern bis hin zur Unterstützung von jungen Familien bzw. Alleinerziehenden jede Menge engagierte Helfer gesucht. Aber auch Hausbesuche bei kranken oder älteren Menschen, Begleitung bei Arztbesuchen oder die Betreuung und Versorgung von Haustieren sind gefragte Einsatzmöglichkeiten. Bekomme ich etwas dafür? Grundsätzlich gibt es in der ehrenamtlichen Arbeit kein Entgelt. Gemeinsame Veranstaltungen (Wandern, Rad fahren, gemütliches Treffen usw.) stärken aber die Gemeinschaft (z.B. in Oberasbach). Im Einzelfall gibt es Absprachen zwischen den Einrichtungen und dem Ehrenamtlichen. Nachhilfe und Babysitting werden meist gegen eine Taschengeldaufbesserung geleistet. In einigen Gemeinden erhält der Ehrenamtliche auch eine Aufwandsentschädigung in Höhe von etwa sieben oder acht Euro. Oder es gibt eine Fahrtkostenerstattung. Ein unbezahlbarer „Lohn“ ist aber immer die Dankbarkeit der „Nehmenden“ und ein Gefühl des Gebrauchtwerdens für die „Gebenden“. Übrigens: Laut Studien führt dies zu einer höheren Lebenserwartung!

Wieviel Zeit muss ich (täglich/wöchentlich/monatlich) investieren? Den Arbeitseinsatz, den man leisten möchte, kann man frei bestimmen. Abhängig von der eigenen Lebenssituation können das zwei oder drei Stunden pro Monat bis mehrere Stunden in der Woche sein. Eine Absprache mit den Einrichtungen oder den Angehörigen der zu betreuenden Personen ist natürlich im Vorfeld unabdingbar. Zuverlässigkeit muss gegeben sein. In Zirndorf bestimmt die jeweilige Person in Absprache mit der Einrichtung die Einsatzzeiten. In der Regel sind dies einmal in der Woche zwischen zwei und sechs Stunden. Was ist, wenn ich einmal keine Zeit habe? Sollte man verhindert sein, dann sollte man sich rechtzeitig bei seinem Ansprechpartner bzw. bei der Einrichtung melden, damit für Ersatz gesorgt werden kann. Wichtig ist die rechtzeitige Absage, damit genügend Zeit zum Agieren bleibt. Was ist, wenn auch ich selbst Hilfe benötige? Auch dann greift die Nachbarschaftshilfe bzw. die Einrichtung. Natürlich gibt es keine Gewährleistung, aber es wird im Einzelfall immer versucht werden, Hilfe zu organisieren. Soweit ehrenamtliche Hilfe ausreicht, nicht scheuen und über die Kontaktstelle Hilfe anfordern. Es gilt: Wer selber ehrenamtlich tätig ist, braucht sich vermutlich keine Sorge zu machen, wenn er selber Hilfe benötigt. Bin ich versichert? Bei Unfällen greift die Bayerische Ehrenamtsversicherung. Das ist ein Sammel-Haftpflicht- und -Unfallversicherungsvertrag für ehrenamtlich/freiwillig Tätige. Die Versicherung ist antrags- und beitragsfrei. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Näheres auch unter www.stmas.bayern. de/ehrenamt/versicherung/index.php Was kann ich tun wenn ich mich engagieren will? Am besten nehmen Sie Kontakt zu den lokalen Initiativen auf. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels.

Dorfgemeinschaftshaus Obermichelbach

Nachbarschaftshilfe für Senioren, Bedürftige und Familien Burgstallstraße 6, 90587 Obermichelbach Johanna Scheller, Tel. 0911 / 97 79 61 28

Gemeinde Großhabersdorf Zammhelfn e.V., eine Initiative der

Pflege Direkt GmbH Nürnberger Straße 8, 90613 Großhabersdorf Tel. 09105 / 90 81

Gemeinde Puschendorf

Neustädter Straße 7, 90617 Puschendorf Wolfgang Kistner, Tel. 09101 / 90 95-0

Gemeinde Seukendorf

Wir für alle, die aktive Gemeinde, Seukendorfer helfen Seukendorfern, Rathaus Veitsbronn Nürnberger Straße 2, 90587 Veitsbronn Dietlinde Wieser, Tel. 0911 / 752 08-28

Markt Ammerndorf

Mehrgenerationenhaus, Nachbarschaftshilfe, AK Dorfgemeinschaft Cadolzburger Straße 9, 90614 Ammerndorf Marlen Laurien, Tel. 09127 / 57 04 25

Markt Cadolzburg

Evang. Gemeinde- und Wohltätigkeitsverein Cadolzburg e.V. Marktplatz 2, 90556 Cadolzburg Birgitt Zappe, Geschäftsführung, Tel. 09103 / 79 04 04

Markt Roßtal

Bürger helfen Bürgern, „FAR“ Nachbarschaftshilfe, Rathaus Roßtal Bürgerbüro, Tel. 09127 / 90 10 42 Marktplatz 1, 90574 Roßtal Andrea Wimmer, Maria Dotzler

Stadt Langenzen

Koordination Bürgerhaus Friedrich-Ebert-Straße 7, 90579 Langenzenn Michaela Endreß, Tel. 09101 / 703-632

Stadt Oberasbach

BIT (Bürger-Info-Treff), Arbeitskreis Stellensuchender im Landkreis Fürth, Aktive Bürger, Kontaktbörse, Mehrgenerationenprojekt Rathausplatz 2 – 4, 90522 Oberasbach Helmut Michel, Tel. 0911 / 69 44 28 Ansprechpartnerin im Rathaus: Anja Schönekeß, Tel. 0911 / 96 91-0

Stadt Stein

Ehrenamtsbörse & Sozialverein Stein e.V. „Lichtblick“, Nächstenhilfeverein, Diakonie „Essen bei Freunden“, Diakonie Landeskirche Johanna Dippold: Tel. 0911 / 67 52 70 Frau Renate Heilmann, Tel. 0911 / 68 55 37 Claudia Müller-Rupprecht, Tel. 0911 / 68 61 97 Birgitt Zapf, Tel. 0911 / 68 55 76

Stadt Zirndorf

Freiwilligenagentur Zirndorf „Bürger für Bürger“ im Familienzentrum Bahnhofstraße 35, 90513 Zirndorf Klaus Strube, Tel. 0911 / 600 36 46

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Serie: „Wir geben dem Landratsamt ein Gesicht“, Teil 7

Regionalmanager Max Frankenberger kennt die Stärken des Landkreises Landkreis Fürth - In unserer Serie über die Mitarbeiter des Landratsamtes stellen wir Ihnen heute Max Frankenberger vor. Er ist für das Regionalmanagement des Landkreises Fürth verantwortlich. Im Jahr 2009 hat der Kreistag beschlossen, ein Regionalmanagement (RM) im Landkreis einzusetzen. Gefördert wird das Projekt durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Doch was bedeutet Regionalmanagement eigentlich? „Kurz gesagt: wir sind Entwicklungsmotor”, erklärt Max Frankenberger. „Wir helfen mit Projekten, die Stärken des Landkreises auszubauen und mögliche Schwächen abzubauen.” Dabei bietet das RM den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten zum mitmachen. Bisher konnten auf diese Weise Projekte im Bereich Tourismus, Wirtschaft und Soziales realisiert werden. Max Frankenberger ist als Regionalmanager für die Leitung der Abteilung zuständig. Er besucht Veranstaltungen

und führt Gespräche, um Mitstreiter für die Projekte zu finden. Bei der Umsetzung wird er unterstützt von Anne Straube, die neben Projektarbeit für die Abläufe im Büro zuständig ist, und von Christiane Schütz, die mit ihm konkrete Projekte umsetzt. Aktuell arbeitet das RM an der Vernetzung der Freiwilligen-Agenturen und der Aufbau einer Gewerbeflächen-Datenbank ist in Arbeit. Auch die Förderung des Radverkehrs ist für das Regionalmanagement ein wichtiges Thema. Die Wohnraumberatung für Senioren, ein Freizeitatlas und verschiedene Radkarten gehen auf das Konto der jungen Abteilung. Der 32-Jährige hat in Bayreuth Geographie studiert. Anschließend arbeitete er an einem Institut der Universität Bayreuth, welches Kommunen in Fragen der Raumentwicklung beraten hat. Anschließend habe ich dann im Landkreis als Regionalmanager angefangen. „Ich will mit meinem Team Menschen zusammenbringen, die etwas bewegen wollen”, sagt er. Obwohl Frankenberger nicht im Landkreis Fürth wohnt, hatte er keine Probleme sich

vor Ort einzuarbeiten: „Mir ist das sehr leicht gefallen. Die Personen mit denen ich zusammenarbeite Max Frankenberger sind sehr offen.” Max Frankenberger kennt natürlich die Stärken des Landkreises: „Vielfalt, Stadt und Land, eine gesunde, kleinteilige Wirtschaftsstruktur, beliebter Wohnstandort mit wachsender Bevölkerung, gute berufliche Aussichten für die Bewohner, Teil der Metropolregion, einer Wachstums- und ausgesprochenen Wissensregion, gutes Freizeitangebot, guter ÖPNV”, zählt er auf. Neue Projekte sind schon in Planung: Das RM arbeitet an einem Beleuchtungskonzept für den Landkreis. Im Bereich Tourismus will es weitere Radwege ausschildern sowie Tafeln mit Freizeit-Informationen aufstellen. „Außerdem prüfen wir derzeit, ob wir im Rahmen der europäischen ländlichen Entwicklung Projektmittel für den Landkreis abrufen können”, verrät der Regionalmanager.

Umwelt

Brutschutzzeit am Hainberg hat begonnen Landkreis Fürth - Am 1. April hat die Brutschutzzeit im Naturschutzgebiet Hainberg begonnen. Besucher dürfen deshalb weder die Wege in der Kernzone, noch in der markierten Brutschutzzone verlassen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin. Diese Zonen sind mit Holzpflöcken und Hinweisschildern gekennzeichnet. Deren genaue Lage ist auf den zehn großen Hinweistafeln an den Eingängen zum Naturschutzgebiet ersichtlich. Das Naturschutzgebiet Hainberg ist mit seiner Vielzahl vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume ein wichtiger Baustein,

den es gilt für unsere Kinder und deren Kinder zu erhalten. Gerade jetzt im Frühjahr gehören die bodenbrütenden Vogelarten zu den am meisten gefährdeten Tierarten. Für eine erfolgreiche Brut von Heidelerche und andere Vogelarten, die auf dem Boden oder in Bodennähe brüten, sind störungsfreie Nistgelegenheiten dann unerlässlich. Durch unnötige Beunruhigungen durch den Menschen, freilaufende Hunde und Katzen, wird der Bruterfolg gefährdet bzw. unmöglich. Deshalb ist es für die dort beheimatete Tier- und Pflanzenwelt außerordentlich wichtig, dass die Verbote des Naturschutzgebietes Hainberg (NSG-VO) beachtet werden.

Der Hainberg

Vom 1. April bis 30. Juni werden die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte der Naturschutzbehörde mit Unterstützung der Polizei verstärkt auf das Einhalten der Schutzverordnung achten.

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Interview

Ein gutes Gefühl: Straftaten sind im Landkreis Fürth auf niedrigem Niveau Landkreis Fürth - Der Landkreis Fürth ist sicherer als die sicherste Großstadt Bayerns. Das ist das Ergebnis der Polizeistatistik 2012 der Polizei-Inspektionen Zirndorf und Stein. Gemessen an den Einwohnern, gibt es im Landkreis 3,3 Prozent Straftaten – in der Stadt Fürth sind es 5,4 Prozent. 67 Prozent aller Straftaten werden im Landkreis aufgeklärt, in Bayern sind es 63,2 Prozent. Wir haben uns die Statistik 2012 von Gerhard Meyer, Leiter der Polizeiinspektion Zirndorf, und Hubert Bock, Leiter der Polizeiinspektion Stein, erläutern lassen.

Herr Meyer, Herr Bock, wie sieht die Bilanz für das Jahr 2012 aus? Gerhard Meyer: „Die Situation im Zuständigkeitsbereich unserer Inspektion Zirndorf war auch im vergangenen Jahr sehr erfreulich. Wir mussten 1950 Straftaten registrieren. Dies bedeutet einen moderaten Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um diese Zahlen allgemein vergleichbar zu machen, errechnet man die Häufigkeitszahl. Diese Zahl gibt die Kriminalitätsfälle pro 100.000 Einwohner wieder. Der elf Kommunen umfassende Bereich der PI Zirndorf hat mit 2607 die geringste Kriminalität in Mittelfranken. Gleichzeitig liegen wir mit einer Aufklärungsquote von 68,4 Prozent noch um mehr als fünf Prozent über den schon sehr guten Werten Bayerns und Mittelfrankens. Die 1217 Verkehrsunfälle liegen grob im Schnitt der letzten fünf Jahre. Bei 183 Unfällen wurden Personen verletzt. Erfreulicherweise ist dies die geringste Unfallzahl mit Verletzten im Fünf-Jahresvergleich. Leider wurden auch zwei Menschen bei Unfällen getötet und 40 schwer verletzt. Im Jahr 2011 waren es fünf Tote.”

Gerhard Meyer

Hubert Bock

Hubert Bock: „Im Bereich der PI Stein gingen die registrierten Straftaten 2012 um 44 Fälle auf nun 1090 zurück (-3,9 Prozent) und erreichten den tiefsten Stand der letzten fünf Jahre. Damit zeigt die erfreuliche Entwicklung eine gegenläufige Tendenz zu anderen Gebieten. Unsere Aufklärungsquote ging leicht von 64,9 auf 63,3 Prozent zurück. 75 Straftaten (Anteil von 6,9 Prozent) blieben im Versuchsstadium. In den drei Kommunen gab es unterschiedliche Entwicklungen. Während in Oberasbach 513 Straftaten (+7,1 Prozent) bearbeitet wurden, sanken sie in Stein auf 425 Fälle (-9,2 Prozent) und in Roßtal auf 151 Fälle, was hier sogar einen Rückgang um 19,3 Prozent bedeutet. Die Aufklärungsquoten schwanken zwischen 68,2 und 57,2 Prozent. Eine ganz andere Richtung nahmen die Verkehrsunfälle. Sie stiegen im letzten Jahr um sechs Prozent auf 793 an. 491 Unfälle davon waren sogenannte Kleinunfälle, 203 Unfälle mit schwerwiegenden Unfallursachen und 99 Vorfälle mit Personenschäden. Leider kamen dabei zwei Personen ums Leben. Beide Unfälle geschahen auf der B 14 im Bereich Roßtal. Trotz des erfreulichen Rückgangs der Verletzten (-13,1

Prozent) und Erreichen eines FünfJahres-Tiefstands, wurden immer noch 18 Personen schwer und 101 Personen leicht verletzt. Nach wie vor liegen die Hauptunfallursachen bei den „Konzentrationsfehlern“, wie Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Ein- und Anfahren, ungenügender Sicherheitsabstand, Nichtbeachten der Vorfahrt, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und Fehler beim Überholen. Große Sorgen bereiten uns die Unfallfluchten: Mit 176 Fällen ist ein Zehn-Jahreshoch erreicht. Die Aufklärungsquote liegt bei 44 Prozent. Die Mehrung der Unfälle ist auf die gestiegenen Unfallzahlen auf der B 14 sowie auf der Rothenburger Straße in Oberasbach (von 57 auf 137 gestiegen) zurückzuführen. Die Ursachen dazu bedürfen noch einer intensiveren Auswertung.” Wie stellt sich die Situation im Landkreis Fürth im Vergleich zu anderen Landkreisen dar? Gerhard Meyer: „Im bayernweiten Vergleich sind wir von den 71 Landkreisen der am viert geringsten belastete Kreis. Um wieder die Häufigkeitszahl zu be-


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mühen: Die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, ist bei uns halb so hoch wie im Mittelfrankenschnitt oder wie in der sichersten Großstadt Fürth. Wenn Sie zum Beispiel in Berlin leben, ist die Gefahr für Sie mehr als fünf Mal so hoch.” In der Bilanz fällt auf, dass die Zahl der sexuellen Missbrauchs-Delikte im Gebiet der PI Stein sehr hoch ist. Welchen Grund hat dies? Hubert Bock: „Die Ursache dazu ist in einem umfangreichen Ermittlungskomplex gegen einen heute 68 Jahre alten Rentner begründet. Im Rahmen einer anderen Sachbearbeitung im November 2011 schöpften unsere Streifenbeamten in dessen Wohnung Verdacht. Das Fachkommissariat der Kripo Fürth konnte nach diesem Hinweis dem Täter schließlich eine ganze Serie von sexuell motivierten Internet-Bekanntschaften in den sozialen Netzwerken mit überwiegend 13-jährigen Mädchen nachweisen. Es kam so auch zu realen Treffen. Die Taten reichten bis ins Jahr 2007 zurück. Die Fallklärung schlug sich nun 2012 nieder. Der Täter wurde im Februar 2012 inhaftiert und zwischenzeitlich auch verurteilt. Unabhängig von diesem Einzelfall empfehlen wir, zum Schutz unserer Kinder diesem Thema die erforderliche Aufmerksamkeit durch die Eltern oder Zeugen im öffentlichen Raum zu schenken.” Gibt es noch weitere besondere Auffälligkeiten? Gerhard Meyer: „Speziell in unseren Dienstbereich ist die Zahl der Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum um 63 Fälle bzw. 50 Prozent gestiegen. Diese Gruppe umfasst unter anderem den Vandalismus, bei dem Dinge um des Zerstörens willen kaputt gemacht werden, und die unsäglichen Graffiti-Schmierereien, bei denen sehr oft „Möchtegern-Fußballfans“ die Verursacher sind. Die Einbrüche in Wohnungen, die das Sicherheitsgefühl der Bürger besonders beeinträchtigen, sind

etwas zurück gegangen. Die Zahl ist jedoch immer noch doppelt so hoch wie in den Jahren 2008 bis 2010. Sorge bereitet uns auch der Anstieg um über 40 Prozent bei der Rauschgiftkriminalität. Wir versuchen durch gezielte Maßnahmen diese Entwicklung aufzuhalten und einzudämmen.“

weihen und sonstigen Festen in den Griff bekommen. Auch unsere Linie der ‚Null-Toleranz bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss‘ zeigt Erfolg.“

Hubert Bock: “Der Diebstahlssektor pendelte sich mit 430 Fällen auf Vorjahresniveau ein. Auffallend ist die Verschiebung der Deliktsform hin zu schweren Diebstählen, allen voran Einbrüche in Firmen/Geschäftsräume. Betrugsdelikte, häufig über Internetaktivitäten, sind weiter im Steigen begriffen. Delikte (z.B. Trickdiebstähle) zum Nachteil von älteren Menschen bereiten uns große Sorgen. In Minutenschnelle wird den überforderten Opfern zum Teil enorm hoher Vermögensschaden zugefügt. Der deutliche Anstieg bei den Rauschgiftdelikten (Anstieg von 30 auf 67 Fälle) ist den besonderen Ermittlungsaktivitäten Anfang 2012 im Zusammenhang mit Vorfällen aus dem Jugendbereich Oberasbach geschuldet.”

Hubert Bock: „Seit 2009 verzeichnet auch die PI Stein in ihrem Bereich einen stetigen Rückgang bei den Tatverdächtigen unter 21 Jahren. So fiel der Anteil von 31,5 Prozent auf nun 26,9 Prozent. Die 171 Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden verteilen sich wie folgt: Stein (50x), Oberasbach (89x) und Roßtal (32x). Trotz dieser Entwicklung bleibt die Jugendarbeit ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit.”

Gibt es besonders positive Entwicklungen? Hubert Bock: „Erfreulich war der deutliche Rückgang bei den Körperverletzungen. Die Rohheitsdelikte sind damit seit 2010 um fast ein Drittel auf nun 107 Fälle zurückgegangen. Der gleiche Trend kann für Sachbeschädigungen festgestellt werden. Vor allem im öffentlichen Raum sanken die Zahlen von 2009 (111 Fälle) auf nun 49.” Gerhard Meyer: „Durch gemeinsame Maßnahmen haben wir zusammen mit den Kommunen die Alkoholproblematik bei den Kirch-

Wie sieht es im Hinblick auf die Jugend-Kriminalität aus?

Gerhard Meyer: „Bei den Delikten, die durch Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende begangen wurden, haben wir bei der PI Zirndorf eine sehr positive Entwicklung. In den letzten fünf Jahren sind die Zahlen stetig zurück gegangen. Hatten wir 2008 noch 380 Fälle, so waren es 2012 nur noch 236 Taten. Diese durchgehende Entwicklung zeigt sich bei den Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstählen. Nur bei den Drogendelikten ist leider eine Steigerung eingetreten.”

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Wie sieht Ihre personelle Situation derzeit aus? Gerhard Meyer: „Leider ist seit mehreren Jahren die Personaldecke zu dünn. Uns fehlen ständig zwischen 20 und 25 Prozent der Normalstärke. In der Schicht, das sind die Beamtinnen und Beamten, die Sie im Streifenwagen sitzen sehen, fehlt uns sogar jeder dritte Polizist. Bayern hat die Einstellungszahlen zwar hochgefahren. Die positiven Auswirkungen werden aber erst in den nächsten Jahren bei den Dienststellen ankommen.“ Hubert Bock: „Verglichen zum Stellenplan fehlen uns derzeit rechnerisch 16,6 Prozent Beamte. Wobei wir in den letzten beiden Jahren einen erheblichen Personalwechsel durch Bewerbungen zu anderen Dienststellen und Versetzungen zu tragen hatten. Abordnungen, Langzeiterkrankungen und familienpolitische Elternzeiten verschärften das Problem. Im Rahmen der Möglichkeiten fanden wir aber beim Po-

lizeipräsidium Mittelfranken zur Lösung immer ein offenes Ohr. Gegenseitige Unterstützung über die PI-Grenzen hinaus sind deshalb zur Aufrechterhaltung der Sicherheit immer gewährleistet.” Macht sich die Präventionsarbeit im Landkreis Fürth bemerkbar? Gerhard Meyer: „Prävention ist leider nicht messbar. Ich bin aber sehr sicher, dass die ausgezeichnete Gesamtsituation im Landkreis und die schon erwähnten Entwicklungen im Jugendbereich zu einem großen Teil durch unsere intensive Präventionsarbeit beeinflusst wurden.” Hubert Bock: „Der Rückgang der Körperverletzungen wird nicht zuletzt auf die konsequente Überwachung von Jugendtreffpunkten und die Durchsetzung der Kirchweihverordnung in den letzten Jahren zurückgeführt. Dem Rauschgiftsektor wird in Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden, Jugendamt, Jugendhäusern und Schulleitungen auch weiterhin ein

besonderes Augenmerk zu widmen sein. Ziel der Polizeimaßnahmen im Verkehrsbereich bleibt die Bekämpfung der Haupt­ unfallursachen. Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen sind erforderlich. Die steigende Entwicklung bei selbstverschuldeten Seniorenunfällen aber auch bei den jungen Fahranfängern sowie Radfahrern bedarf der weiteren Beobachtung und Aufklärungsarbeit. Die PI Stein wird sich auch 2013 an zahlreichen Veranstaltungen mit Präventionsaufgaben beteiligen, so zum Beispiel am Samstag, 27.4.2013, beim 2. Steiner Präventions-/Gesundheitstag im hiesigen Rathaus. Die Vergleiche zwischen Stein und Zirndorf zeigen auch deutlich auf, dass Trends nicht verallgemeinert werden können. Die Entwicklungen sind auf lokaler Ebene immer von Einzelpersonen oder Kleingruppen abhängig. So können überraschende Straftatenserien ihre deutliche Spuren nicht nur in der Statistik hinterlassen.” Herzlichen Dank für diese interessanten Fakten!

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Gesundheit

Senioren

Aktionstage des Gesundheitsamtes Fürth zur Krebsprävention 2013

Fahrsicherheitstraining für Seniorinnen und Senioren

Zirndorf - Am 13. April 2013 findet in der Staatlichen Realschule Zirndorf, Jakob-Wassermann-Straße 1, der erste von zwei Aktionstagen des Gesundheitsamtes Fürth zur Krebsprävention statt. Die Eröffnung erfolgt um 15 Uhr durch Landrat Matthias Dießl. Ein weiterer Aktionstag wird am 20. April 2013 in der Stadt Fürth durchgeführt. Er wird um 12 Uhr am Helene-Lange-Gymnasium durch den Fürther Bürgermeister und Sportreferent Markus Braun eröffnet. An beiden Tagen werden Ihnen Vorträge zu Sport und Krebs sowie Krebs

und Ernährung geboten. Bei Mitmachaktionen mit Kurzvorträgen können Sie sich Anregungen für eine eigene sportliche Betätigung geben lassen. „Nutzen Sie die kostenlosen Angebote der mitwirkenden Kooperationspartner, insbesondere des Klinikums Fürth, der AOK Fürth, der Frauenärzte Fürth, des Roßtaler Erntedanklauf-Vereins, der Bayerischen Krebsgesellschaft Nürnberg e.V., des TV 1860 Fürth, des TSV 1861 Zirndorf, des SV Poppenreuth und der Bogenschützen Fürth e.V.”, so der Apell von Landrat Matthias Dießl im Vorfeld der Veranstaltung.

Landkreis Fürth/Fürth - Die Verkehrswacht Fürth e.V. und der Seniorenrat der Stadt Fürth führen auch im Jahr 2013 wieder ein Fahrsicherheitstraining durch. Das Training wird mit dem eigenem Fahrzeug durchgeführt. Es werden verschiedene Situationen unter der Moderation von erfahrenen Polizeibeamten und Fahrlehrern geübt. Dazu gehören die Themen Gefahrbremsung, Ausweichfahren, Ein- und Ausparken und Bremsen mit Aquaplaning. Selbstverständlich hat das Ergebnis des Trainings keinerlei Einfluss auf den Führerschein. Für das Sicherheitstraining wird eine Teilnahmegebühr von 30 Euro erhoben, darin inbegriffen sind Getränke. Das Training findet statt am Samstag, 20.4.2013, auf dem Verkehrsübungsplatz in Sack, Boxdorfer Straße 2b, 90765 Fürth Geübt wird in zwei Gruppen, entweder • vormittags von 8 bis 12 Uhr (Gruppe 1, Eintreffen ab 7.30 Uhr) oder • nachmittags von 14 bis 18 Uhr (Gruppe 2, Eintreffen ab 13.30 Uhr) Interessenten können sich ab sofort beim Vorsitzenden der Verkehrswacht Fürth e.V., Christoph Maier, per E-Mail unter referat3@fuerth.de oder per Post an Verkehrswacht Fürth e.V., z.Hd. Christoph Maier, Ämtergebäude Süd, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth sowie telefonisch unter Tel. 0911 / 974-10 30 oder per Telefax 0911 / 974-10 32 anmelden. Bitte teilen Sie dabei auch mit, in welcher Gruppe Sie üben möchten. Der Teilnahmebetrag in Höhe von 30 Euro kann auf das Konto der Verkehrswacht Fürth e.V., Konto-Nr. 380 022 392, bei der Sparkasse Fürth, Bankleitzahl 762 500 00, Stichwort „Fahrsicherheitstraining für Senioren“ unter Angabe des vollständigen Namens überwiesen werden. Die Anmeldung wird erst mit Eingang des Teilnahmebetrages wirksam.

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Kinder- und JugendAktivWochen 2013 Jugendzentrum Zirndorf „Alte Scheune“

Der etwas andere Papierflieger

Jugendhaus OASIS – Oberasbach

Schreibwerkstatt Termin: Donnerstag, 18. April, 15.30 bis 17.30 Uhr Für Mädchen und Jungen von 8 bis 12 Jahren (max. 10 TN) Wo? Jugendhaus OASIS, St.-Johannes– Str. 8, 90522 Oberasbach UKB: 8,00 € In der Schreibwerkstatt wollen wir zu einem Thema „Elfchen“ schreiben. „Elfchen“ sind kleine Gedichte, die nach einem Bauplan aus nur elf Wörtern gebaut werden. Dazu suchen wir zusammen passende Wörter und Sprachbilder, komponieren daraus gemeinsam einen Text und bearbeiten diesen, bis er euch gefällt. Dieser wird auf eine Grußkarte oder auch ein Lesezeichen geschrieben und gestaltet. Anmeldung bis 15. April, Jugendhaus OASIS 0911 / 69 82 32

Abenteuer gesucht? Erlebnis-Camp im Nürnberger Land

Termin: Termin: Dienstag, 21., bis Donnerstag, 23. Mai 2013, 8 bis18 Uhr Dienstag, 16. April, 14.30 bis 16 Uhr Für Mädchen und Jungen ab 8 Jahren Für Mädchen und Jungen ab 11 Jahren (max. 15 TN) (max. 8 TN) Wo? Jugendhaus „Alte Scheune“ RatWo? Jugendhaus OASIS, St.-Johanneshausplatz 4 90513 Zirndorf Str. 8, 90522 Oberasbach UKB: 50,00 € UKB: 1,00 € pro Person Es entsteht ein Flieger, der zum einen Mit zwei Kleinbussen fahren wir mit euch zur Edelweißhütte nach Happurg stabil ist und zum anderen aussieht wie ein echtes Flugzeug. Wenn alles klappt, im schönen Nürnberger Land. Dort sind wir für drei Tage und zwei Nächte auf können davon Variationen entstehen. Anmeldung bis 12. April, Jugendhaus dem Zeltplatz untergebracht. Die Tage verbringen wir entweder am Baum, im „Alte Scheune“, 0911 / 656 43 81 Kanu oder auf dem Rad, die Abende in gemütlicher Runde am Lagerfeuer oder beim Grillen. Im Preis inbegriffen sind alle angebotenen Aktionen, Verpflegung, ÜbernachTermin: tung, Transfer und die Betreuung durch Dienstag, 30. April, 14.30 bis 16 Uhr pädagogisches Fachpersonal. Für Mädchen und Jungen ab 8 Jahren Bei Anmeldung erhaltet ihr ein Informa(max. 8 TN) Veranstalter sind die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Zusammenarbeit tionsblatt mit genaueren Details zur UnWo? Jugendhaus „Alte Scheune“, RatTermin: mit der Kommunalen imUhrLandkreis terkunft undFürth den Aktionen, sowie einer hausplatz 4, 90513 Zirndorf Donnerstag, Jugendarbeit 16. Mai, von 15 bis 17.30 Packliste. UKB: 3,00 € Für Mädchen und Jungen von 8 bis 12 Anmeldung bis 6. Mai, Jugendhaus OASelber essen macht dick! Heute verwöh- Jahren (max. 15 TN) SIS, 0911 / 69 82 32 nen wir unseren Vierbeiner und backen Wo? Jugendhaus OASIS , St.-Johannesschmackhafte Leckerlis. Str. 8, 90522 Oberasbach Anmeldung bis 26. April, Jugendhaus UKB: 8,00 € „Alte Scheune“ 0911 / 65 64 381 Auf einer 30 x 40 cm großen Leinwand könnt ihr heute mit unterschiedlichen www.landkreis-fuerth.deTechniken eure eigenen Termin: Kunstwerke kreieren. Eurer Fantasie sind Freitag, 24. Mai, von 13 bis 18 Uhr dabei keine Grenzen gesetzt und Sabine Für Mädchen und Jungen ab 12 Jahren Schwarz steht euch stets mit Rat und Termin: (max. 6 TN) Tat zur Seite. Donnerstag, 29. Mai, 11 bis 19 Uhr Wo? Jugendhaus OASIS , St.-JohannesAnmeldung bis 13. Mai, Jugendhaus Für Mädchen und Jungen von 10 bis 14 Str. 8, 90522 Oberasbach Jahren (max. 8 TN) OASIS, 0911 / 69 82 32 UKB: 2,00 € Wo? Treffpunkt 11 Uhr am Jugendhaus Warhammer 40.000 ist ein TableTop„Alte Scheune“, Rathausplatz 4, 90513 Spiel. Es läuft rundenbasierend ab und Zirndorf wird auf selbstgebauten Landschaften gespielt. Wir spielen mit den Dark AnUKB: 7,00 € Eigene Skier, Snowboards oder Schlitten gels gegen die Chaos Space Marines. Für könnt ihr mitbringen. alle Liebhaber von Würfelspielen und Anmeldung bis 18. Mai, Jugendhaus Spielfiguren. „Alte Scheune“, 0911 / 656 43 81 Anmeldung bis 16. Mai , Jugendhaus OASIS, 0911 / 69 82 32

Hundekekse backen

Actionpainting

Busfahrt zum „Monte Kaolino“ bei Amberg

Warhammer Spielenachmittag


Kinder- und JugendAktivWochen 2013

Wilde Kreationen mit Naturmaterialien

é bastelnKreativ mit der Jugendpflege Süd –

Jugendhaus Roßtal

12.00 Uhr und is 12.00 Uhr 8 bis 12 Jahren (max. 8 TN) berger Straße 14, 90547 Stein

Ugly Dolls – die neuen Plüschmonster

Der ist natürlich bastelt ihr euren

Termin: Samstag, 27. April, 10 bis ca. 15 Uhr Für Mädchen und Jungen ab 10 Jahren Stein, möglichst per (max. 8 TN) r unter 0911/6708866 Wo? Jugendhaus Roßtal, Auzancesplatz 2 Veranstalter sind die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit in Zusammenarbeit UKB: 10,00 € mit der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Fürth Teddybären waren einmal. Der neue Trend in den Jugendzimmern sind Ugly Termin: Dolls, Plüschmonster mit Ecken und www.landkreis-fuerth.de Dienstag, 23. April, 16 bis 19 Uhr Kanten - nicht unbedingt die hübschesFür Mädchen und Jungen von 9 bis 13 ten, aber dafür umso liebenswerter. Im Jahren (max. 10 TN) Jugendhaus Roßtal habt ihr die MögWo? Jugendtreff Obermichelbach, Zum lichkeit euch eure eigenen Dolls, ganz Eichweiher 2-4, 90587 Obermichelbach nach euren Wünschen aus Stoff herzuUKB: 3,00 € stellen. Mitzubringen sind gute Laune, Malen mit Wachsmalkreiden – so kennt Ideen, wie eure Ugly Dolls aussehen ihr das nicht! Ihr könnt freie Muster sollen, und falls vorhanden, tolle Knöpentwerfen, die dann mit einem Bügelfe oder Stoffreste, die ihr verwenden eisen erhitzt werden und somit schmelmöchtet. zen. Dadurch entstehen völlig verrückte Anmeldung bis 22. April, Jugendpflege und tolle Kreationen! Süd, 09103-59 37 Anmeldung bis 12. April, Hilda Inhof 0171 / 756 02 19, hilda.inhof@web.de oder Laura Kundinger 0176 / 78 23 21 95, Offene Jugendarbeit laura_kundinger@gmx.de Jugendtreff Obermichelbach und Jugendtreff Puschendorf

Malen mit Wachs

Geschicklichkeits­ olympiade Termin: Montag, 22. April, 15.30 bis 18.30 Uhr Für Mädchen und Jungen von 9 bis 13 Jahren (max. 20 TN) Wo? Eichwaldhalle Puschendorf Willst du dich und deine Geschicklichkeit auf die Probe stellen? An diesem Nachmittag kannst du deine Ausdauer an einem Parcours austesten. Wir werden verschiedene Stationen unter anderem mit Racern, Pedalos oder auch Balancescheiben durchlaufen und am Ende die Siegergruppe küren. Danach gibt es genug Zeit, um die Geräte frei auszuprobieren. Anmeldung bis 12. April, Hilda Inhof 0171 / 756 02 19, hilda.inhof@web.de oder Laura Kundinger 0176 / 78 23 21 95, laura_kundinger@gmx.de

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Geocaching

Termin: Mittwoch, 24. April, 16 bis 19 Uhr Für Mädchen und Jungen von 9 bis 13 Jahren, (max. 20 TN) Wo? Jugendtreff Obermichelbach, Zum Eichweiher 2-4, 90587 Obermichelbach UKB: 3,00 € Mit einem GPS-Gerät ausgerüstet gehen wir in Obermichelbach und Umkreis „Geo-Cachen“. Eine moderne Schatzsuche, bei der Rätsel gelöst werden müssen, um an die Koordinaten des Schatzversteckes zu gelangen. Anschließend müssen alle Anhaltspunkte zusammengefügt werden, um den Schatz zu heben! Mit mehr als 960.000 versteckten Schätzen und genauso vielen Jägern weltweit ist dieses Abenteuer zu einer internationalen Freizeitbeschäftigung für Klein und Groß geworden. Anmeldung bis 12. April, Hilda Inhof 0171 / 756 02 19, hilda.inhof@web.de oder Laura Kundinger 0176 / 78 23 21 95, laura_kundinger@gmx.de

Termin: Donnerstag, 25. April, 16 bis 19 Uhr Für Mädchen und Jungen von 9 bis 13 Jahren (max. 12 TN) Wo? Mehrgenerationenhaus Obermichelbach, Atelier Fr. Frauke Delatron UKB: 5,00 € Hallo Kids! Zurück zu den Wurzeln. Wir erarbeiten uns aus Naturmaterialien, wie Ästen, Korken, Sisalschnur usw. das, worauf ihr gerade Lust habt. Wer ein Floß oder ein Boot bauen oder ein Teelicht kreieren möchte, hat in diesem Workshop die Möglichkeit sich mal so richtig auszutoben. Wir freuen uns auf euch! Anmeldung bis 12. April, Hilda Inhof 0171 / 756 02 19, hilda.inhof@web.de oder Laura Kundinger 0176 / 78 23 21 95, laura_kundinger@gmx.de

Tischmännchen aus Gemüse

Termin: Freitag, 26. April, 15 bis 18 Uhr Für Mädchen und Jungen von 9 bis 13 Jahren (max. 6 TN) Wo? Jugendtreff Puschendorf, Neustädter Str.7, 90617 Puschendorf UKB: 3,00 € Gemüse und Obst sind nicht nur gesund, sondern auch witzig und lebendig! Zumindest die coolen Tischmännchen, die ihr mit uns basteln könnt. Wir denken uns eigene Gestalten aus und erarbeiten uns diese aus Gurken, Äpfeln und anderem Gemüse bzw. Obst. Bitte bringt fünf verschiedene Gemüse- oder Obstsorten mit, damit wir viele lustige Männchen entwerfen können. Anmeldung bis 12. April, Hilda Inhof 0171 / 756 02 19, hilda.inhof@web.de oder Laura Kundinger 0176 / 78 23 21 95, laura_kundinger@gmx.de

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Serie: Gartentipps

Anti-Schnecken-Kampagne im Frühjahr

Nacktschnecken im Garten

Landkreis Fürth - Nach langem Zaudern scheint die Natur nun doch erwacht zu sein - und mit ihr die Schnecken. Alttiere vom letzten Jahr legen zeitig Eier und Jungtiere schlüpfen bereits aus. Damit die gefräßigen Kriecher im Laufe des Sommers nicht allzu lästig werden, ist eine frühzeitige Bekämpfung von hoher Bedeutung.

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Ihr Landrat Matthias Dießl

Indische Laufenten bei der Arbeit

Der vergangene Winter war zwar nervenaufreibend lang, ansonsten aber wechselhaft, feucht, nicht zu warm oder zu kalt - beste Bedingungen für Schnecken. Viele Schneckenarten tummeln sich im Garten, doch keine Schnecke erregt das Gemüt des Gärtners so sehr wie die Nacktschnecke. Im Herbst verstecken sich die Gemüseplünderer in Erd- und Steinspalten, unter Pflanzenresten und im Rindenmulch. Da jede Schnecke bis zu 400 Eier im Jahr legen kann, sollten Jungtiere, die im Frühjahr schlüpfen, erst gar nicht zur Eiablage kommen, ansonsten vermehren sie sich exponentiell und werden zum dauerhaften Ärgernis. Wer also frühzeitig gegen Schnecken vorgeht, hat im Sommer bedeutend weniger Ärger mit den Plagegeistern. Schnecken können bestimmten Pflanzen einfach nicht widerstehen. Im Staudenbeet sehen Sie sofort an einigen Funkienarten, Glockenblumen, Rittersporn und Sonnenblumen, ob Schnecken im Revier sind. Gefährlich werden sie im Gemüsegarten. Hier fallen fast alle Jungpflanzen den Schnecken über Nacht zum Opfer. Aktiv gegen Schnecken Die Gartenexpertin Marianne ScheuHelgert der Bayerischen Gartenakademie setzt auf aktives Handeln. Mit regelmäßigem Absammeln im Som-

mer und der Mitarbeit von Laufenten im Frühjahr und Herbst hält sie „ihre“ Schnecken in Schach. Allerdings dosiert sie den Einsatz ihrer gefiederten Helfer, denn Laufenten trampeln gerne in ihrer Euphorie zarte junge Triebe nieder und bedienen sich schon mal an einzelnen Pflanzenarten. Doch an milden Tagen von November bis April darf das Laufententeam in den Gemüse- und Staudengarten, um nach den gefräßigen Kriechtieren zu suchen. Laufenten sind unkomplizierte Haustiere, doch eine artgerechte Haltung und einiges anderes ist trotzdem zu beachten. Marianne Scheu-Helgert hält die Enten im Sommer vom Salat fern und schützt junge Austriebe der Stauden mit umgedrehten Kisten. Im Winter während der Frostperioden bleiben ihre Laufenten im Hühnerhof, weil im Garten eh keine Schnecken zu finden sind. Doch viele Freizeitgärtner haben keinen Platz oder Zeit, um sich um die Tiere zu kümmern und setzen auf „Schneckenkorn“. Schneckenkorn für Nichtsammler Auf dem Markt sind Mittel mit drei unterschiedlichen Wirkstoffen: Methiocarb, Metaldehyd und Eisen-III-Phosphat. Methiocarb belastet die Umwelt am meisten, es ist ebenso wie Metaldehyd im Bio-Anbau nicht zugelassen. Dagegen kann Schneckenkorn mit dem


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Wirkstoff Eisen-III-Phosphat im Biogarten eingesetzt werden. Grundsätzlich enthält jedes Schneckenkorn Lockmittel. Streuen Sie die Mittel daher nicht direkt um die gefährdeten Pflanzen. Es ist besser, die Köder im Zuwanderungsbereich der Anbaufläche oder des Gartens auszubringen. Eisen-III-Phosphathaltiges Mittel ist am wirkungsvollsten, wenn es breitwürfig ausstreut wird, dadurch ist die Aufwandmenge allerdings erhöht. In feuchten Witterungsperioden ist es wirksamer als in Trockenzeiten – also genau dann, wenn auch die Schnecken aktiver sind. Metaldehydhaltige Mittel sind weniger regenfest, der ungewünschte Wirkstoffeintrag in den Boden ist damit potentiell höher. Ihre Lockwirkung ist stärker, für übersichtliche Flächen (Gemüsegarten) gut geeignet sind im Handel erhältliche kleine Kunststofffallen mit Boden und Deckel, in denen das Korn vor Regen geschützt sparsam dosiert eingesetzt werden kann. Eisen-III-Phosphat-Mittel besitzen in diesen Fallen keine ausreichende Wirkung. Beachten Sie beim Einsatz von Schneckenkorn in jedem Fall die Gebrauchsanleitung. Brigitte Goss, Bayerische Gartenakademie Lars Frenzke, Landratsamt Fürth

Weitere Gartentipps und Beratungsangebote: • Gartentelefon der Bayerischen Gartenakademie (0931 / 98 01-147) oder per E-Mail an bay.gartenakademie@lwg. bayern.de • Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Fürth (0911 / 97 73-16 16) • GartenCast – Gartentipps zum Hören: www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/gartenakademie/38289/ index.html • Gemüseblog - der Veitshöchheimer Gemüse-Schaugarten: www.lwg.bayern.de/internet/stmlf/behoerden/lwg/ gartenakademie/41147

Playmobil-Gewinnspiel

Sie haben gewonnen! Landkreis Fürth Fast 200 Einsendungen sind für unsere Playmobil-Gewinnspiel eingegangen. Unsere Glücksfee hatte also ordentlich zu tun. Zu gewinnen gab es Familieneintrittskarten für je max. vier Personen in den P L AY M O B I L FunPark und den Neuheiten-Artikel „Turbo-Wurfgleiter” (Foto). Gewonnen haben: Luise Linz aus Zirndorf, Bernd Rupprich aus Cadolzburg, Sofie Schanda aus Langenzenn, Stefan

Fogdl aus Stein und Manfred Bravo aus Oberasbach. Die Preise werden den Gewinnern in Kürze per Post zugestellt. Playmobil und das Landkreismagazin wünschen viel Spaß!

Wirtschaft

FOS sucht Praktikumsplätze Fürth – An der Max-Grundig-Schule Fürth (Fachoberschule) ist in der 11. Jahrgangsstufe ein halbjähriges Praktikum vorgeschrieben. Die Schule sucht – insbesondere im Bereich Wirtschaft und Verwaltung – qualifizierte Praktikumsplätze. Die Stellen dafür können in Unternehmen der Privatwirtschaft, in den freien Berufen (z.B. Steuer- und Rechtsberatung) oder der Verwaltung angesiedelt sein. Die 17 bis 18 Jahre alten Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss wechseln alle vier Wochen zwischen Schule und Praktikumsstelle und sammeln damit rund 20 Wochen Berufserfahrung. Sie sind unfall- und haftpflichtversichert und täg-

lich acht Stunden im Einsatz. Das Motto lautet: “Learning by doing”. Nicht selten können die Kontakte für eine spätere Ausbildung oder Beschäftigung genutzt werden. Wer den jungen, motivierten Leuten einen Einblick in das Berufs- und Arbeitsleben ermöglichen kann, wendet sich bitte an: Max-Grundig-Schule Fürth Staatliche Fachoberschule Amalienstraße 2 – 4 90763 Fürth Tel.: 0911 / 743 19-3 Fax: 0911 / 743 19-59 E-Mail: info@mgs-fuerth.de Internet: www.mgs-fuerth.de

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Gesundheit in besten Händen

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Jugend

Himmelsstürmer und Getränkeroboter Realschüler aus Zirndorf erfolgreich bei Wettbewerb „Jugend forscht” Zirndorf - Bei der diesjährigen Wettbewerbsrunde von „Jugend forscht” sind drei Schülerteams der Realschule Zirndorf angetreten. In den Bereichen Technik und Geo- und Raumwissenschaften konnten die Schüler mit einem selbst gebauten Getränkeroboter und einem Wetterballon jeweils den zweiten Platz erreichen. Wir stellen die pfiffigen Projekte der Jugendlichen vor. Getränke automatisch serviert Einen Getränkeroboter zu bauen, der auf Knopfdruck Getränke serviert und dabei sich auch noch autonom bewegen kann, war die Idee von Alexander Brehl und Saber Kaygusuz. Über 1000 Arbeitsstunden steckten sie in ihr Projekt. Dabei wurde fast alles selbst gebaut und ausgetüftelt: von der Mechanik über die Planung bis hin zur Programmierung der elektronischen Steuerung. Am Schluss präsentierten die Schüler eine fahrbare Wäschetonne, die es in sich hat: Auf Knopfdruck kann der Nutzer zwischen fünf verschiedenen Getränken wählen, die der Roboter im Plastikbecher serviert. Überwältigend war die Resonanz am Wettbewerbstag. Der Stand der beiden Jungforscher war fast pausenlos von interessierten Besuchern umringt, die sich 18 die Funktionsweise des Roboters erklären ließen – und natürlich ein Getränk vom Roboter in Empfang nahmen. Mit Ihrer Arbeit erreichten die beiden einen hervorragenden zweiten Platz im Bereich Technik. Der Himmelsstürmer Ebenfalls auf dem zweiten Platz, aber im Bereich Geo- und Raumwissenschaften, landete Kevin Klos mit seinem Wetterballon. Nachdem er schon im letzten Jahr Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt hatte, tüftelte Kevin für dieses Jahr an weiteren Verbesserungen für sein Wetterballonprojekt. So wurde die Instrumentenkapsel komplett neu entworfen und mit drei hochauflösenden Kameras

bestückt. Außerdem erhielt Kevin von der Firma PCE Instruments einen Datenlogger zur Verfügung gestellt, mit dem er Temperatur und Luftdruck während des Fluges aufzeichnen konnte. Ein GPSSender zum Wiederauffinden des Ballons rundete die Ausstattung ab. Die Ergebnisse des Fluges waren beeindruckend: Der Ballon erreichte eine Höhe von über 18.000 Meter. Die Kameras lieferten faszinierende Bilder von seinem Weg zum unteren Rand der Stratosphäre und zurück. Außer über die tolle Platzierung durfte sich Kevin über ein Praktikum beim Flughafen Nürnberg freuen.

Die jungen Forscher mit ihren ausgezeichneten Projekten

Wie erwärmt sich Wasser in der Mi­ kro­welle? Kann man Wasser in der Mikrowelle über 100 Grad hinaus erwärmen? Diese Frage stellten sich Philip Meier und Michael Kamleiter, nachdem sie ein entsprechendes Experiment in der Sendung „Kopfball“ gesehen hatten. Sie entwickelten

dazu eine Versuchsreihe um herauszufinden, wie der Salzgehalt sowie im Glas vorhandene Siedekeime die Siedetemperatur von Wasser in der Mikrowelle beeinflussen. Dabei konnten sie die Ergebnisse der Kopfballsendung nicht bestätigen. Die gefundenen Siedetemperaturen lagen alle bei etwa 95 Grad.

Energieberatung im Landratsamt Zirndorf Die wichtigsten Daten zur Sprechstunde im Überblick: Wer berät? externe, unabhängige Energieberater Wann? Donnerstag, 18.4.2013, 13 bis 17 Uhr Wie lange? max. 30 Minuten pro Beratung Wo? Landratsamt, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zi. 3.21 Terminvereinbarung: Voranmeldung unter Tel. 0911 / 97 73-16 15 erforderlich Zielgruppe: Bauherren und Renovierer Unkostenbeitrag: 25,- EURO

Hinweise: Die Beratung im Rahmen der Sprechstunde ersetzt keine VorortBeratung und auch nicht die weiterführende, individuelle Energieberatung der konkreten Projektierung. Zur Beratung ggf. bitte mitbringen, soweit vorhanden: Planunterlagen, Daten der Heizanlage, ggf. Energieverbrauchsdaten (Heizung, Strom), Kaminkehrer-Protokoll

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Das „Landkreis-Magazin“ erscheint alle 14 Tage. Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Landratsamt Fürth, Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Redaktion: Roland Beck, Tel. 0911 / 692 05 00 Anzeigenverwaltung: Scharvogel Grafikdesign, Pfalz­hausweg 69, 90556 Cadolzburg-Egersdorf, Tel.: 09103 / 700 99 97, Fax. 0911 / 52 19 26 07, info@lkm-fuerth.de, www.lkm-fuerth.de

Satz: Scharvogel Grafikdesign Anzeigenpreisliste ab 1.1.2013, Auflage 54.800, kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis Fürth. Druck auf Recyclingpapier LWC glänzend. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. Für die nächste Ausgabe: Redaktionsschluss Amtsblatt: 15.4.2013 Anzeigen-Annahmeschluss: 17.4.2013

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Amtsblatt 7.2013

Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

Herausgeber: Landkreis Fürth Für den Inhalt verantwortlich: Landrat Matthias Dießl Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Telefon 0911 / 97 73-0 Fax 0911 / 97 73-10 14

Nr. 7 vom 11. April 2013

Inhaltsverzeichnis 038 Landratsamt Fürth Sitzung Kreisausschuss 039 Landratsamt Fürth Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 040 Landratsamt Fürth Vollzug des Baugesetzes 041 Landratsamt Fürth Haushaltssatzung Zweckverband Freie Jugendarbeit 042 Stadt Oberasbach Vollzug des Baugesetzbuches 043 Stadt Oberasbach Einladung zur Bürgerversammlung 044 Stadt Oberasbach Wahl Kommandanten und Stellvertreter 045 Stadt Oberasbach Bekanntmachung SEPA 046 Sparkasse Fundsachen 047 Sparkasse Aufgebot 038 Landratsamt Fürth Bekanntmachung 26. Sitzung des Kreisausschusses Am Montag, 15.4.2013, um 8 Uhr findet im Landratsamt Zirndorf, großes Besprechungszimmer 2.12 die 26. Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt. 1. Genehmigung der Niederschrift über die 25. öffentliche Niederschrift des Kreisausschusses am 22. Januar 2013 2. Mitteilungen 3. Ausbau des Radwegs entlang der St 2245 und Erneuerung Bibertbrücke – Sachstand und Vergabe der Brückenbauarbeiten 4. Änderung von Beschlüssen bei der Kostenübernahme der Schülerbeförderung 5. Bevollmächtigung zur Vergabe von Schulbuslinien zur Staatlichen Realschule Langenzenn im Schuljahr 2013/2014 6. Anfragen

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Zirndorf, den 28.3.2013 Landratsamt Fürth Matthias Dießl Landrat

039 Landratsamt Fürth Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 243 Fürth vom 4. März 2013 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen Gemäß § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl I S. 1501), in Verbindung mit § 32 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl I S. 1376), zuletzt geändert durch Art. 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung vom 3. Dezember 2008 (BGBl I S. 2378), fordere ich hiermit die Parteien und die Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge auf. Die Kreiswahlvorschläge sind beim Kreiswahlleiter bis spätestens am 15. Juli 2013, 18 Uhr schriftlich einzureichen. Die zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständige Dienststelle des Kreiswahlleiters befindet sich bei der Stadt Fürth, Bürgeramt, Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth, I. Stock, Zimmer 125. A. Voraussetzungen für die Einreichung von Kreiswahlvorschlägen 1. Kreiswahlvorschläge können von Parteien

und nach Maßgabe des § 20 BWG von Wahlberechtigten eingereicht werden. Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen. 2. Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, können als solche einen Kreiswahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 17. Juni 2013 bis 18 Uhr dem Bundeswahlleiter (Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden) ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Bundeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. In der Anzeige ist anzugeben, unter welchem Namen sich die Partei an der Wahl beteiligen will. Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Bundesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Bundesvorstands. Die schriftliche Satzung und das schriftliche Programm der Partei sowie ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstands sind der Anzeige beizufügen. Der Anzeige sollen Nachweise über die Parteieigenschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteiengesetzes beigefügt werden. 3. Der Bundeswahlausschuss stellt spätestens am 5. Juli 2013 für alle Wahlorgane verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren und welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Gegen eine Feststellung, die sie an der Einreichung von Wahlvorschlägen hindert, kann eine Partei oder Vereinigung binnen vier Tagen nach deren Bekanntgabe Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben. In diesem Fall ist die Partei oder Vereinigung von den Wahlorganen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungs-gerichts

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längstens bis zum Ablauf des 25. Juli 2013 wie eine wahlvorschlagsberechtigte Partei zu behandeln. B. Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge 1. Als Bewerber kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer a) am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 15 Abs. 2 BWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist, b) als Bewerber einer Partei nicht Mitglied einer anderen als der den Kreiswahlvorschlag einreichenden Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung entsprechend den Bestimmungen des § 21 BWG in geheimer Abstimmung hierzu gewählt worden ist, c) seine Zustimmung dazu schriftlich erklärt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Der Kreiswahlvorschlag darf nur den Namen eines Bewerbers enthalten. Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis und hier nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. 2. Der Kreiswahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 13 zur BWO eingereicht werden. Er muss enthalten a) Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Geburtsort und die Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers, b) den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 BWG) deren Kennwort. 3. Der Kreiswahlvorschlag soll ferner Namen und Anschriften der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. 4. Kreiswahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Hat eine Partei in Bayern keinen Landesverband oder keine einheitliche Landesorganisation, so müssen die Kreiswahlvorschläge von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände, in deren Bereich der Wahlkreis liegt, dem Satz 1 gemäß unterzeichnet sein. Die Unterschriften des einreichenden Vorstands genügen, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist nachweist, dass dem Landeswahlleiter eine schriftliche, dem Satz 1

entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt. 5. Die Kreiswahlvorschläge der unter A.2. genannten Parteien müssen außerdem von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung der Unterzeichner muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Kreiswahlvorschlags nachzuweisen. 6. Andere Kreiswahlvorschläge (Wählergruppen und Einzelbewerber) müssen von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 20 Abs. 3 BWG), Nr. 5 Satz 2 gilt entsprechend. Hierbei haben drei Unterzeichner ihre Unterschriften auf dem Kreiswahlvorschlag selbst zu leisten. 7. Muss ein Kreiswahlvorschlag nach den vorhergehenden Nummern 5 und 6 von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, so sind die Unterschriften auf amtlichen Formblättern nach Anlage 14 zur BWO unter Beachtung des § 34 Abs. 4 BWO zu erbringen. Auf jedem Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift kann nur eine Unterschrift geleistet werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Kreiswahlleiter kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vornamen und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß Art. 31 Abs. 7 Meldegesetz eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfachs genügt nicht. Als Bezeichnung des Trägers des Wahlvorschlags, der den Kreiswahlvorschlag einreichen will, sind außerdem bei Parteien deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen deren Kennwort anzugeben. Die vorgenannten Angaben zum Bewerber und zum Wahlvorschlagsträger sind vom Kreiswahlleiter im Kopf der Formblätter zu vermerken. Parteien haben ferner die Aufstellung des Bewerbers in einer Mitglieder- oder einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung zu bestätigen. Für jeden Unterzeichner ist auf dem Formblatt oder gesondert (nach dem Muster der Anlage 14 zur BWO) eine Bescheinigung sei-

ner Gemeindebehörde beizufügen, dass er im Wahlkreis wahlberechtigt ist. Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Kreiswahlvorschlägen ungültig. Kreiswahlvorschläge von Parteien dürfen erst nach Aufstellung des Bewerbers durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig. 8. Dem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen: a) Die Erklärung des vorgeschlagenen Bewerbers nach dem Muster der Anlage 15 zur BWO, dass er seiner Aufstellung zustimmt und für keinen anderen Wahlkreis seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat, b) eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nach dem Muster der Anlage 16 zur BWO, dass der Bewerber wählbar ist, c) bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist, im Falle eines Einspruchs nach § 21 Abs. 4 BWG auch eine Ausfertigung der Niederschrift über die wiederholte Abstimmung, mit der nach § 21 Abs. 6 Satz 2 BWG vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt. Die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 17 gefertigt, die Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 18 abgegeben werden. Ferner haben Parteien dem Kreiswahlvorschlag eine Versicherung an Eides statt des vorgeschlagenen Bewerbers gegenüber dem Kreiswahlleiter nach dem Muster der Anlage 15 beizufügen, dass er nicht Mitglied einer anderen als der den Wahlvorschlag einreichenden Partei ist. d) die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (siehe B.7.), sofern der Kreiswahlvorschlag von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein muss. 9. Die einzureichenden Unterlagen sind in Schriftform rechtzeitig vorzulegen. Die Schriftform ist dann gegeben, wenn die schriftlich einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und beim zuständigen Wahlorgan im Original vorliegen. Die Schriftform ist durch E-Mail oder Telefax nicht gewahrt.


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C. Z urücknahme und Änderung von Kreiswahlvorschlägen sowie Beseitigung von Mängeln Ein Kreiswahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Ein von mindestens 200 Wahlberechtigten unterzeichneter Kreiswahlvorschlag kann auch von der Mehrheit der Unterzeichner durch eine von ihnen persönlich und handschriftlich vollzogene Erklärung zurückgenommen werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 15. Juli 2013, 18 Uhr, kann ein Kreiswahlvorschlag nur durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson und nur dann geändert werden, wenn der Bewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert. Das Verfahren nach § 21 BWG braucht nicht eingehalten zu werden, der Unterschriften nach den Punkten B.5. und B.6. bedarf es nicht. Nach der Entscheidung über die Zulassung des Kreiswahlvorschlags ist jede Änderung ausgeschlossen. Nach Aufforderung durch den Kreiswahlleiter sind etwaige Mängel im Kreiswahlvorschlag durch die Vertrauensperson rechtzeitig zu beseitigen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist können nur noch Mängel an sich gültiger Wahlvorschläge behoben werden (vgl. § 25 Abs. 2 BWG). Auskunft über Fragen, welche die Einreichung von Wahlvorschlägen betreffen, erteilt das Büro des Kreiswahlleiters. Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke nach Anlage 14 (Unterstützungsunterschriften) sowie die weiteren Vordrucke nach Anlagen 13, 15, 16, 17 und 18 zur BWO für die Einreichung von Wahlvorschlägen kostenfrei erhältlich. Letztgenannte Vordrucke sind auch im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.wahlen.bayern.de abrufbar. Fürth, den 04.03.2013 Christoph Maier Kreiswahlleiter

040 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteiligung Mit Bescheid vom 28.3.2013 , Az: 441-BV16-2013, erteilte das Landratsamt Fürth der Firma Widerker Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Regerstr. 60 , 70195 Stuttgart, die

Baugenehmigung zum Umbau eines Ärztezentrums im Fachmarktzentrum Zirndorf, Nürnberger Str., Nutzungsänderung 1. und 2. Obergeschoss auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467, 468/3 und 468 der Gemarkung Zirndorf, Nürnberger Str. 29 a, 90513 Zirndorf. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Baugesetzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o.g. Bayer. Verwaltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.6.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Erhebung der Klage durch einfache EMail genügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung geforderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage. Der o.g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 466, 466/3, 466/7, 466/8, 467/3, 467/5,469/2, 471/2, 471/3 und 472, Gemarkung Zirndorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt. Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.10, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, jeweils von 8 bis 12 Uhr, und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden. Zirndorf, den 28.3.2013 Landratsamt Fürth Hahn, Regierungsamtmann

041 Landratsamt Fürth Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit – Südlicher Landkreis Fürth – für das Rechnungsjahr 2013 Auf Grund des Art. 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erläßt der Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgestellt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der Erträge von 226.960,00 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 226.860,00 € und dem Saldo (Jahresergebnis) von 100,00 € 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 226.960,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 226.460,00 € und einem Saldo von 500,00 € b) aus Investitionstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 500,00 € und einem Saldo von -500,00 € c) aus Finanzierungstätigkeit mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von 0,00 €

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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von 0,00 € und einem Saldo von 0,00 € d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von 0,00 € §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 A) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 201.114,17 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen aller Verbandsgemeinden auf die Verbandsgemeinden umgelegt. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl der Verbandsgemeinden nach dem Stand 30. Juni 2011 auf 24.301 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandseinwohner auf 8,27 (596266) Euro festgesetzt. B) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt. §6 Die gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Aufwendungen im Ergebnishaushalt ist zugelassen. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden zugunsten von Investitionszahlungen des Budgets nach § 3 Abs. Nrn. 20 bis 22 KommHV-Doppik im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Cadolzburg, den 27.3.2013

Zweckverband Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth Obst 1. Bürgermeister Zweckverbandsvorsitzender Hinweis Die in der Verbandsversammlung vom 23.10.2012 beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth“ für das Rechnungsjahr 2013 liegt in der Zeit vom 11.4.2013 bis einschließlich 18.4.2013 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Freie Jugendarbeit südlicher Landkreis Fürth, im Rathaus Cadolzburg öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Landratsamt Fürth, hat mit Schreiben vom 27.3.2013, Az.: 213-941-Kög/Ord, die Haushaltssatzung gewürdigt. Landratsamt Fürth

044 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68/8 „Albrecht-Dürer-Straße/Bachstraße“ und seiner 1. Änderung; hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat Oberasbach hat am 18.3.2013 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 68/8 „Albrecht-Dürer-Straße/Bachstraße“ und seiner 1. Änderung beschlossen sowie den Vorentwurf vom 1.2.2013 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Straßenplanung für die Hauptverkehrsstraßen Albrecht-Dürer-Straße und Bachstraße mit Kreuzungspunkten und Sichtdreiecken von der Einmündung Rothenburger Straße im Norden bis zum Kreisverkehr an der Bachstraße im Süden. Darüber hinaus enthält er eine kleine Baufläche auf dem Grundstück Flurnummer 922/88, Gemarkung Oberasbach, die bereits bebaut ist. Der Geltungsbereich der 1. Änderung umfasst die Kreuzung Hochstraße/Albrecht-DürerStraße ohne Doppelkreisverkehrsplanung. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Planblatt.

Ziel der Planung ist die vollständige Aufhebung des Bebauungsplanes, da er als Grundlage zur Straßenplanung nicht mehr benötigt wird. Der Vorentwurf, bestehend aus dem Planblatt, dem Satzungsentwurf mit Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes wird öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig zur Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 12.4.2013 bis einschließlich 13.5.2013 im Rathaus Oberasbach, Rathausplatz 1, Zimmer 207 (2. Stock), jeweils montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 13 bis 18 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Bauleitplanung Auskunft erteilt. Oberasbach, den 19.3.2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

045 Stadt Oberasbach Einladung zur Bürgerversammlung Liebe Oberasbacher Bürgerinnen und Bürger, als Bürgermeisterin der Stadt Oberasbach lade ich Sie recht herzlich zur diesjährigen Bürgerversammlung für den Gesamtbereich der Stadt Oberasbach ein. Die Bürgerversammlung findet am Donnerstag, 16. Mai 2013 in der Aula der Grundschule Altenberg, Kirchenweg 47, statt. Einlass: 18.30 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr Die Bürgerversammlung dient allen Bürgerinnen und Bürgern aus Oberasbach, Fragen bezüglich kommunaler Angelegenheiten direkt an die Verwaltung und die Bürgermeisterin zu stellen, Wünsche und Anregungen vorzutragen. Die Mitarbeiter der Verwaltung stehen ab 18.30 Uhr zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Oberasbach, den 18.3.2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin


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046 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Altenberg Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter der FF Altenberg zur Dienstversammlung am 23.4.2013 um 19 Uhr im Feuerwehrgerätehaus der FF Altenberg, Kurt-Schumacher-Straße 1; 90522 Oberasbach Diese Einladung geht an alle Feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und der Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant bzw. Stellvertreter des Feuerwehr-Kommandanten kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt. Wahlberechtigte sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Oberasbach, den 26.3.2013 Stadt Oberasbach Franz Xaver Forman Zweiter Bürgermeister

047 Stadt Oberasbach Bekanntmachung Ab 1.2.2014 wird es für ganz Europa ein einheitliches Zahlungssystem – kurz genannt SEPA (Single Euro Payments Area) – geben. Dadurch werden unter anderem die bestehenden Bankverbindungen mit Bankleitzahl und Kontonummer durch IBAN und BIC ersetzt. SEPA verfolgt die Ziele, die künftige Nutzung einheitlicher Verfahren und Standards und Stärkung des Verbraucherschutzes.

Was ändert sich? Durch Abschaffung der bisherigen Bankverbindung sind Lastschriften und Überweisungen unter Verwendung von Bankleitzahl und Kontonummer nicht mehr möglich; an ihre Stelle treten SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Falls Sie eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung für Gebühren und Steuern erteilt haben, gilt diese auch noch nach dem 1.2.2014 bzw. werden umgedeutet. Jedoch ist folgendes zu beachten: - Eine Einzugsermächtigung gilt nur fort, wenn diese im Original unterschrieben ist d.h. alle Einzugsermächtigungen, die per Fax, E-Mail, Kopie etc. erteilt wurden, sind nach dem 1.2.2014 ungültig - Künftig werden Einzugsermächtigungen durch Lastschriftmandate ersetzt, die die Geschäftsbeziehung zwischen Bürger, Kreditinstitut und Zahlungsempfänger (Stadt) genau regelt. Auch diese sind nur gültig, wenn sie im Original unterschrieben vorliegen - Damit bereits ab 1.2.2014 wiederkehrende Lasten (z.B. Grundsteuer, Wasser-/Kanal-/ Niederschlagswassergebühren) abgebucht werden können, werden Sie Anfang des nächsten Jahres einen Bescheid erhalten, selbst wenn sich bei Ihnen nichts verändert hat. Auf diesem erhalten Sie die individuelle GläubigerID der Stadt Oberasbach sowie eine Mandatsreferenznummer in Verbindung mit den Fälligkeiten für 2014. Beides werden Sie bei künftigen Abbuchungen im Verwendungszweck wiederfinden.

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Sollten Sie uns einen Abbuchungsauftrag ohne Originalunterschrift erteilt haben, bekommen Sie in nächster Zeit ein Infoschreiben mit Lastschriftmandat als Anlage. Bitte füllen Sie dieses aus und lassen Sie es uns im Original zukommen. Ansonsten erlischt Ihre Einzugsermächtigung zum 31.1.2014. Bei Fragen zum neuen SEPA-Zahlungssystem steht Ihnen unsere Stadtkasse telefonisch (0911 / 96 91-0) oder per E-Mail (kanhaeuser@ oberasbach.de) gern zur Verfügung. Auch Ihre Hausbank kann darüber Auskunft geben. Oberasbach, den 18.3.2013 Stadt Oberasbach Birgit Huber Erste Bürgermeisterin

048 Sparkasse Fundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wurden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2013 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht abgeholt wurden: Beträge zu: € 30,00 und € 5,00 1 Schlüssel Die Empfangsberechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte bis 30.6.2013 geltend zu machen. Fürth, den 2.4.2013 Sparkasse Fürth 049 Sparkasse Aufgebot

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Wie glaubhaft gemacht wurde, sind folgende Sparkassenbücher der Sparkasse Fürth zu Verlust gegangen. Sparkonto Nr. 3240300958 Sparkonto Nr. 3005983337 Sparkonto Nr. 3240128524 Auf Antrag der Gläubiger werden die Inhaber der oben genannten Sparkassenbücher aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Fürth anzumelden. Werden die Sparkassenbücher während dieser Zeit nicht vorgelegt, erfolgt anschließend die Kraftloserklärung.

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Öffnungszeiten LANDRATSAMT FÜRTH Tel.: 0911 / 9773–0 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORF Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Fax: 0911 / 97 73–11 13 DIENSTGEBÄUDE FÜRTH Stresemannplatz 11, 90763 Fürth Fax: 0911 / 97 73–17 72 KFZ-ZULASSUNGSSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 / 97 73–13 44, Fax: 97 73–13 62 Mo., Di., Do., Fr. 7.30 Uhr – 11.30 Uhr, Mi. 7.30 –13 Uhr, Di. 14 Uhr – 16 Uhr, Do. 14 Uhr – 17 Uhr

FÜHRERSCHEINSTELLE Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Tel.: 0911 / 97 73–13 29 Fax: 0911 / 97 73–13 39 Mo. bis Fr. 8 bis 11.30 Uhr Di. 14 bis 16 Uhr, Do. 14 bis 17 Uhr

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Der Landkreis Fürth stellt ab 1.9.2014 Auszubildende für den Beruf der/des

Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung (VFA-K)

Gesundheitsamt

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 06, Fax: 97 73–18 03 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Sozialpädagogische Dienste Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: sozpaed@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Stresemannplatz 11, 90763 Fürth E-Mail: schwangerenberatung@lra-fue.bayern.de Tel.: 0911 / 97 73–18 66, Fax: 97 73–18 70 Mo. – Do. 8 – 16 Uhr, Fr. 8 – 13 Uhr und nach Vereinbarung Mo. – Do. 7 – 18 Uhr

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ein. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Landratsamt Fürth – in den Dienststellen Zirndorf und Fürth – in der Berufsschule Fürth und in der Bayerischen Verwaltungsschule statt. Wenn Sie Ihre Schulzeit mit einem mittleren Bildungsabschluss beenden, über ein gutes Allgemeinwissen, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein verfügen und Freude am Umgang mit Menschen haben, senden Sie bitte bis spätestens Freitag, 23.8.2013 Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, insbesondere Zeugnisse an: Landratsamt Fürth/Verwaltungsmanagement Frau Seidel | Im Pinderpark 2 | 90513 Zirndorf. Bitte legen Sie die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie vor, da keine Rücksendung der Unterlagen erfolgen kann. Alle Bewerber /innen werden zu dem eintägigen Einstellungstest, der jeweils am 16.9.2013 und 17.9.2013 stattfindet, eingeladen. Die Teilnahme an diesem Test ist Einstellungsvoraussetzung. Für Auskünfte steht Ihnen Frau Seidel telefonisch 0911 / 97 73-11 04 oder per Mail a-seidel@lra-fue.bayern.de gerne zur Verfügung. Der Landkreis Fürth fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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GESUNDHEITSBEHÖRDE

Landkreis Fürth

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ÖFFNUNGSZEITEN WERTSTOFFHÖFE

Zirndorf/Leichendorf Erddeponie und Wertstoffhof Rangau Rangaustr. 60, 90513 Zirndorf-Leichendorf Tel. 0911 / 69 50 68, Fax 0911 / 669 70 83 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in ungeraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof Horbach Im Kessel, 90579 Langenzenn-Horbach Tel. 09101 / 74 31, Fax. 09101 / 90 35 05 Mo., Di., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr und 13 – 17.15 Uhr, Mi. geschlossen Sa. in geraden Kalenderwochen 8 – 13 Uhr

Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-Siegelsdorf Reitweg 12 a, 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr, Sa. 9 – 16 Uhr www.gebrauchtwarenhof.de


Landkreismagazin 7.2013

Aktuell

Volles Zelt beim Ammerndorfer Kulturzirkus Ammerndorf - Manege frei für den Ammerndorfer Kulturzirkus: Bei einer durch die Landkreis Stiftung unterstützten Veranstaltungswoche haben Kinder das authentische Leben einer Zirkusfamilie kennengelernt. Im Training mit Mitgliedern des Circus Rondel aus Hannover kamen 180 Kinder mit Akrobatik, Clowns, Trapez, Seiltanz, Zauberei, Tieren und Jonglage in Berührung. Jedes Kind trainierte mindestens zwei mal pro Tag je 90 Minuten. Die freie Zeit wurde durch Aktionen von über 30 Betreuern begleitet. So zum Beispiel durch Malen, Fußball spielen, Austoben, Gesellschaftsspiele und durch Aktivitäten der Freiwillige Feuerwehr Ammerndorf. Darüberhinaus halfen 15 Jugendlichen mit, die eine Art Praktikum machten. Die Landkreisstiftung gab eine Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 1000 Euro für den Fall, dass das Projekt nicht durch die Einnahmen finanziert werden kann. Die Gemeinde Ammerndorf unterstützte den Kulturzirkus personell. Die einjährige Planungs- und Vorbereitungszeit hat sich für Organisator Olaf

Übung macht den Meister!

Seltmann und sein Team gelohnt: Bereits zu den ersten Veranstaltungen, wie einem Osterfeuer, kamen über 400 Gäste. Ebenso viele Besucher konnten bei einer Zir-

kusvorführung begrüßt werden. Geplant waren zum Abschluss der Veranstaltungswoche (nach Redaktionsschluss des Landkreismagazins) noch zwei Kinder-Galas.

Die Kinder werden zu Artisten

Hier wird ein Auftritt mit Feuer geübt

Langenzenn hilft kranken Kindern aus der Region Auftaktveranstaltung beim Regionalmarkt am 28.4.2013 vor dem Alten Rathaus.

Geben Sie allen hier die Chance, an Ihr Geld zu kommen! Spenden gehen entweder in ferne Länder oder bleiben bewusst dort, wo man sich tief verwurzelt fühlt – hier im Landkreis Fürth. Auf diese Weise können auch Sie unseren Einsatz für alle Projekte unterstützen. Meist ist es Hilfe für Jugendliche und Familien, natürlich auch für Senioren. Lieber Spende oder eigene Stiftung? Ganz wie Sie möchten! Lassen Sie uns doch einfach darüber reden. Diskret und direkt: 0911-97 73 -1001

Ist doch naheliegend! Spendenkonto: Stiftergemeinschaft | Konto: 9953 563 | BLZ: 762 500 00 bei der Sparkasse Fürth | Verwendungszweck: Landkreis-Stiftung Fürth Anzeige 2 / Zielgruppe Privatpersonen

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Redaktionschluss 15.04.13 29.04.13 13.05.13 27.05.13 10.06.13 24.06.13 08.07.13 22.07.13 19.08.13 02.09.13 16.09.13 30.09.13 14.10.13 28.10.13 11.11.13 25.11.13 09.12.13

Anzeigenschluss 17.04.13 30.04.13 15.05.13 29.05.13 12.06.13 26.06.13 10.07.13 24.07.13 21.08.13 04.09.13 18.09.13 02.10.13 16.10.13 30.10.13 13.11.13 27.11.13 11.12.13

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Landkreismagazin 7.2013

Wirtschaft

Fürther Gründertage: Mut zur beruflichen Selbstständigkeit Landkreis Fürth/Fürth - Zur Unterstützung und Begleitung von Unternehmensgründern auf dem Weg in die Selbstständigkeit veranstaltet die Gründerinitiative Fürth (GriF) am 26. und 27. April 2013 im complex Gewerbehof Fürth GmbH, Benno-StraußStraße 5, 90763 Fürth (Eingang C, 4. OG) die Fürther Gründertage. Die Teilnahme ist kostenlos. Vor Beginn und in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung müssen auf viele Fragen Antworten gefunden und Entscheidungen getroffen werden. Nicht selten scheitern neu gegründete Unternehmen an mangelnder Information und schlechter Vorbereitung, so Geschäftsführer Gerhard Fuchs der IHK-Geschäftsstelle Fürth. Eine realistische Gründungsidee, ein gut durchdachtes Unternehmenskonzept und ein darauf aufbauender Businessplan sind Grundvoraussetzungen für den „Sprung in die Selbstständigkeit“. Bei den Fürther Gründertagen werden praxisorientierte Vorträge zu aktuellen Themen rund um das Thema „Unternehmensgründung“ angeboten. Es besteht die Möglichkeit, Gründungsfra-

gen gemeinsam zu erörtern bzw. im Einzelgespräch zu klären. Das Informationsangebot sieht vor: Freitag, 27. April 2013, 17 bis 19.30 Uhr „Sprechstunde-Spezial“ zum Thema „Erfahrungsbericht – Unternehmer helfen Fehler zu vermeiden“. Folgende Unternehmer/innen berichten über ihren Weg in die berufliche Selbstständigkeit, über „Stolpersteine“, Fehler und richtigen Entscheidungen. Samstag, 27. April 2013 10 bis 16 Uhr Informationstag „Wege durch den Gründungsdschungel – Orientierung und erste Schritte“ mit Impulsreferaten zu den Themen. • Ohne Planung kein Erfolg, Michaela Müller, netzwerk nordbayern, Nürnberg • Gründungsfinanzierung und Kreditgespräche, Melanie Gerber, HypoVereinsbank, UniCredit Bank AG, Nürnberg • Rechtlicher Rahmen beim Start, Dr. Axel Lehmann, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Axel Lehmann, Fürth • „Welche Versicherungen benötigen Unternehmensgründer?“ Sylvia Maß, Beraterin für Unternehmen und privat, Nürnberg

• Guter Rat bei Steuern, Ralf Güllich, Güllich & Eisch Steuerberater, Fürth • Netzwerken leicht gemacht, Michael Leibrecht, machen.de, Fürth. Die Experten der Gründerinitiative Fürth präsentieren ihr Dienstleistungsangebot an Informationsständen und Beratungstischen. Für Gründungsinteressenten besteht die Möglichkeit zum persönlichen Informationsgespräch. Programm, Anmeldefax und Informationen: www.grif.de oder in der IHKGeschäftsstelle Fürth, Flößaustraße 22a, 90763 Fürth Telefon 0911 / 77 07-75, Fax -78, E-Mail: ihkg-fuerth@nuernberg.ihk. de Marktplatz online: Aktuelle Angebote aus der Ausbildungs- und Praktikumsbörse

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Wirtschaft

Immobilientage-Messe in Fürth Landkreis Fürth/Fürth - Am 13. und 14. April findet jeweils von 11 bis 18 Uhr in der Stadthalle Fürth eine Fachmesse für Immobilien- und Neubauinteressierte statt. Rund 50 Aussteller, darunter Fachfirmen aus dem Landkreis Fürth, informieren zum Thema Bauen, Kaufen, Wohnen, Renovieren. Parallel zur Messe finden Vorträge statt. Dabei werden rund 20 Themen, von der Finanzierung, Hausverwaltung, Wohnen in der Stadt oder auf dem Land bis zum Energiesparen

Ausbildungsplätze: Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik Mechatroniker/in 
Maschinenund Anlagenführer/in Ansprechpartner: Herr Wüst Telefon: 0911 / 60 06 06-0 E-Mail: info@hegu.de Internet: www.hegu.de/

durch Fachreferenten erörtert. Die Immobilientage Fürth bieten somit eine gute Gelegenheit, sich über Wohnmöglichkeiten im Landkreis Fürth und aktuelle Angebote zu informieren. WeiterE Infos unter:www.immobilientage2013fuerth.messe.ag

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Landkreismagazin 7.2013

Aktuell

Schülercoaches trafen sich in Cadolzburg Cadolzburg - Rund 40 Schülercoaches (SC) aus Mittelfranken haben sich in Cadolzburg zu einem informellen und kreativen Workshop getroffen. Dazu eingeladen hatte Schülercoach-Gründer Peter Held. Ein professionelles Filmteam begleitete die Coaches bei dem Treffen. Die Aufnahmen sollen für eine Dokumentation über Peter Held verwendet werden. Er dankte allen Coaches „von ganzem Herzen für das engagierte Wirken“. Gewinner seien einerseits die jungen Menschen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben, aber auch gleichsam die engagierten Coaches, betonte Held. Er informierte über die geleistete Arbeit der Coaches seit dem letzten Workshop vor zwei Jahren. So soll es bald ein eigenes Handbuch für und über die Arbeit der Ehrenamtlichen geben. Immerhin existieren Held zufolge mittlerweile 30 SC-Teams, die durch das Handbuch eine Art Leitfaden erhalten sollen. Aber auch für die Öffentlichkeitsarbeit sei das neue Handbuch sehr wichtig. „Es ist

eine wertvolle Orientierungshilfe für uns alle“, so Peter Held. Mehrere Schülercoaches berichteten bei dem Treffen in Cadolzburg aus ihrem Coaching-Alltag. Am Nachmittag standen verschiedene Workshops auf dem Programm. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: So wollen die Coaches die Zusammenarbeit mit anderen Insti- Workshop beim Treffen der Schülercoaches in Cadolzburg tutionen weiter intensivieren. Zugleich wurden verschiedene Wege erörtert, um coaching-Kabarett. „Das gibt uns einen Motivationsschub“, freute sich Peter neue Coaches zu rekrutieren. Ein weiterer Höhepunkt war der Held. Wer sich über die SC-Arbeit informieAuftritt des ehemaligen Cadolzburger Mittelschul-Leiters Dr. Norbert Auten- ren möchte oder selbst ein Coach werden rieth. Im fränkischen Dialog mit seinem will, kann sich auf der Webseite www. Zwerg Fritz präsentierte er ein Schüler- der-schuelercoach.de informieren.

Termine

Wirtschaft

13.4.2013 | 10 Uhr Zirndorf: „Frühjahrslust“ - Markt für Garten und Kleintiere auf dem Wolfgangshof Gartenmarkt mit 120 Ausstellern. Zirndorf, Wolfgangshof bei Anwanden, Weitersdorfer Str. 22

Aussteller gesucht für gemeinsamen Messeauftritt CONSUMENTA 2013

13.4.2013 | 11 Uhr Roßtal: Räder- und Rollenmarkt Der Räder- und Rollenmarkt ist ein Basar. Hier werden gut erhaltene, gebrauchte Fahrräder, Kinderwägen, Kindersitze, Kinderfahrzeuge, usw. verkauft. Roßtal, Sichersdorfer Str. 7a 13.4.2013 | 14 Uhr Großhabersdorf: Sportklettern Großhabersdorf, Schulgelände, Sonnenblick 4 Fortsetzung auf Seite 31

Vom 26.10. bis 3.11.2013 findet die Consumenta im Messezentrum Nürnberg statt. Die Consumenta zählt zu den führenden Verbrauchermessen und zieht über 160.000 Besucher an. Der Landkreis Fürth hatte in 2012 einen recht gut besuchten Messeauftritt und möchte für 2013 sein Standangebot weiter ausbauen. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Fürth bietet daher in Kooperation mit der AFAG Messen und Ausstellung GmbH den örtlichen Landkreis-Betrieben und Händlern die Möglichkeit an, einen attraktiven Gemeinschaftsstand zu nutzen. Die Vorteile, wie günstigere Standmiete, Nebenkos-

ten und eine stärkere Bündelung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, liegen dabei auf der Hand. Kleinere Unternehmen könnten Standplätze teilen oder tagesweise aufteilen und dadurch Kosten/Personal rationell einplanen. Zur Consumenta-Informationsveran­ stal­ tung zusammen mit der AFAG möchte Sie die Wirtschaftsförderung gerne einladen: Zeit: Mittwoch, 24.4.2013, 12. bis 13 Uhr Ort: Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, Zimmer 2.12 Um Anmeldung zum Infotermin unter Tel. 0911 / 97 73-10 60 oder wirtschaft@ lra-fue.bayern.de wird gebeten.

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Fotos: Ana Maria Gomez, S. Altenberger

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20:00 Münchner Marionettentheater (D) Carmina Burana 20:00 meinhardt & krauss (D) R.O.O.M. 21:30 Merlin Puppet Theater (GR) Clown’s Houses 15:00 TAMTAM objektentheater (NL) ab 5 Klug wie ein Esel 20:00 Thalias Kompagnons (D) Fitzgerald Kusz: Die Götter-Soap. Letzte Staffel 10:00 TAMTAM objektentheater (NL) ab 5 Vorstellung für Kindergärten und Grundschulen 20:00 Christoph Bochdansky (A) Alles über die Welt 20:00 Thalias Kompagnons (D) Das Mädchen aus der Feenwelt 15:00 Lübecker Wasser Marionetten Theater (D) ab 4 17:00 Der Regenbogenfisch 20:00 Puppentheater Magdeburg (D) Doktor Faustus reorganisiert 21:30 Polina Borisova (RUS / F) Go! 20:00 Feikes Huis (NL) De Bomma’s (Die Großmütter) 21:30 Figurentheater Vagabu (CH) Kreuzzug der Schweine 15:00 Theater Zitadelle (D) ab 5 Östlich der Sonne, westlich vom Mond Konzert 20:00 PASSAGEN (4): Collectif Lebocal Barbecue mit Frank Zappa – Der Mythos lebt GästeForum rum 11:00 „Musiktalente – Kontinente” Matinee im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert” MusikTanzTheater 20:00 Das Dulcinea Projekt, Uraufführung Ein Wagnis über die Sehnsucht MusikTanzTheater 20:00 Das Dulcinea Projekt Ein Wagnis über die Sehnsucht

Kartenvorverkauf bei www.reservix.de oder allen bekannten VVK-Stellen im Großraum. Die Eintrittskarten gelten 3 Std. vor der Veranstaltung bis 3:00 Uhr des folgenden Tages als Fahrkarte im gesamten Verbundgebiet zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des VGN-Gemeinschaftstarifs.

Mai 2013 Freitag, 03.05.2013, 19:30 Uhr KWN Der Club der Lustigen und Schlagfertigen Comedy in russischer Sprache Samstag, 04.05.2013, 16:00 Uhr 5 JAHRESFEIER - SCHWANENSEE 5 Jahre Ballettschule Ruth Scheller 05 - 08:00 Uhr FIRMENVERANSTALTUNG 09 Samstag, 11.05.2013, 20:00 Uhr CELTIC ANGELS Magic Moments Live 2013 Sonntag, 12.05.2013, 19:00 Uhr RITAS ERZIEHUNG Theater in russischer Sprache 17 11:00 Uhr FIRMENVERANSTALTUNG Samstag, 18.05.2013 bis Mittwoch 22. Mai 2013, 09:00 Uhr JUGEND MUISIZIERT Bundeswettbewerb 2013 50. Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ von 17. bis 23. Mai in Erlangen/ Fürth/ Nürnberg 23 11:00 Uhr FIRMENVERANSTALTUNG Samstag, 25.05.2013, 19:00 Uhr MEGA FIGHT EVENT Boxen und Kickboxen 28

15:00 Uhr VOLLE FAHRT VORAUS! Konzert mit dem Seemannschor Nürnberg Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Kultur am Nachmittag“ Mittwoch, 29.05.2013, 20:00 Uhr SEAN PAUL in concert Ladies and Gentleman: It’s Dancehall-Time!

Vorschau Juni 2013 29. und 31.05. Das Dulcinea Projekt

Samstag, 08.06.2013, 11:00 - 23:00 Uhr TOTAL ORIENTAL Internationales Bauchtanz Festival Fach- und Verkaufsmesse rund um den orientalischen Tanz mit Showgala Donnerstag, 13.06.2013, 20:00 Uhr OLAF SCHUBERT – “SO” Montag, 17.06.2013, 19:30 Uhr A DEEPER LIGHT – European Tour 2013 with Deva Premal & Miten, Manose & Special Guest Maneesh de Moor


Landkreismagazin 7.2013

13.4.2013 | 16 Uhr Großhabersdorf: Jubiläumsveranstaltung 110 Jahre Obst- und Gartenbauverein Großhabersdorf, Gasthaus „Schmidt“´, Unterschlauersbacher Hauptstraße 27 13.4.2013 | 18.30 Uhr Cadolzburg: Frühlingsball des Marktes Cadolzburg Cadolzburg, Fürther Str. 47, Mehrzweckhalle Wachendorf 13.4.2013 | 19.30 Uhr Grönland - Mit dem Kajak unterwegs im Land der Kontraste Eine Überblend-Dia-Show von Monika und Uwe Meier im Rahmen des Forum für analoge Photographie des Steiner Foto-, Film- und Videoclub e.V. Frauenwerk Stein, Deutenbacher Str. 1, 90547 Stein 13.4.2013 | 20 Uhr Langenzenn: Jubiläumskommers Karnevalgesellschaft Langenzenn e. V. Jubiläumskommers Langenzenn, Stadthalle Pfaffenleite 16 13.4.2013 | 20 Uhr Zirndorf: Konzert mit Biber Herrmann Der Bluesgitarrist mit rauchiger Stimme kommt nach Zirndorf. Ein Muss für alle Fans von akustischem Blues und Singer/ Songwriter. Zirndorf, Jugendhaus Alte Scheune, Rathausplatz 4

14.4.2013 | 10 Uhr Zirndorf: Museumsführung durch die Abteilung „Dreißigjähriger Krieg“ mit anschließendem Spaziergang Zirndorf, Spitalstraße 2, Städtisches Museum 14.4.2013 | 12.30 Uhr Zirndorf: Stadtmeisterschaft im Motorradfahren/Straße Zirndorf, Gelände des BRK, Hafenstr. 30, 90768 Fürth 14.4.2013 | 14 Uhr Roßtal: Tag der offenen Tür zum 20-jährigen Bestehen Roßtal, Wichernstrasse 1 14.4.2013 | 15 Uhr Roßtal: Frühjahrskonzert Roßtal, Wilhelm-Löhe-Straße 17 Aula der Mittelschule 14.4.2013 | 15 Uhr Seukendorf: Großer Seukendorfer Babyund Kinderbasar Diesmal wieder: Kostenloses Kindertrödeln Tischreservierung bei Michaela Degen unter Te. 0911 / 756 73 51 Seukendorf, Alte B8 14.4.2013 | 19.30 Uhr Wilhermsdorf: Gerd Berghofer Gerd Berghofer im Bürgerhaus Markt Erlbach Wilhermsdorf, Bürgerhaus Markt Erlbach

Telefonsprechstunde

Tipp

45. Aktion Saubere Landschaft im Landkreis Fürth Landkreis Fürth - Am Samstag, 20. April 2013, sorgt die 45. „Aktion Saubere Landschaft“ im Landkreis Fürth wieder für Ordnung in Wald und Flur. Zwischen 8 und 13 Uhr werden in diesem Jahr wieder hunderte freiwillige Helferinnen und Helfer Müll einsammeln, den rücksichtslose Zeitgenossen in der Landschaft hinterlassen haben. Es nehmen wieder alle 14 Landkreis-Kommunen an der Säuberung teil. Das für die Teilnehmer kostenlose Essen kocht das Bayerische Rote Kreuz, das zudem drei Rettungsstellen für Erste-Hilfe-Leistungen (Bauhöfe der Städte Langenzenn und Zirndorf sowie das Rathaus Roßtal) eingerichtet hat. Am Vormittag des 20. April sind auf den Landkreisstraßen die Sammelfahrzeuge unterwegs. Da auch langsam fahrende Traktoren eingesetzt werden, appelliert Landrat Matthias Dießl an die Autofahrer, mit der gebotenen Rücksicht an den Fahrzeugen vorbeizufahren, um Unfälle zu vermeiden. Organisiert wird die Aktion vom bewährten Mitarbeiter-Team im Landkreis-Bauhof.

Zusammen fahren, Sprit sparen:

von Landrat Matthias Dießl am 17. April 2013 am Mittwoch, 17. April 2013 ist Landrat Matthias Dießl am Nachmittag von 16 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen der Telefon-Sprechstunde für alle Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Fragen zu Sachthemen rund um den Landkreis Fürth, wie z.  B. Abfallentsorgung, Radwege oder Verkehrsprobleme können unter der Telefonnummer 0911 / 97 73 10 01 gestellt werden. Am Telefon können sicher nicht alle Anliegen sofort geklärt werden, trotzdem ist die Telefonsprechstunde eine der schnellsten Möglichkeiten, mit Herrn Landrat Dießl Kontakt aufzunehmen. Also: Termin gleich vormerken!

Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale finden Sie unter: www.landkreis-fuerth.mifaz.de

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